emissionsprospekt für börseneinführung

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emissionsprospekt für börseneinführung
Prospekt gemäß § 38 Börsenzulassungs-Verordnung für die Zulassung nachstehender Emissionen der
SEB HYPOTHEKENBANK AG
Frankfurt am Main
zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main.
Betrag EURO
1.
2.
3.
4.
5.
5.000.000,-5.000.000,-5.000.000,-5.000.000,-5.000.000,--
Gattung
3,25 %
3,50 %
3,875 %
4,00 %
4,625 %
WertpapierKenn-Nr.
Zinstermin
Zinslaufbeginn
1. Zinsfälligkeit
Fälligkeit
Hypotheken Pfandbriefe
Reihe 151
222 758
15.12. gzj.
15.09.2002
15.12.2002
15.12.2004
Hypotheken Pfandbriefe
Reihe 152
222 759
15.12. gzj.
15.09.2002
15.12.2002
15.12.2005
Hypotheken Pfandbriefe
Reihe 153
222 760
15.12. gzj.
15.09.2002
15.12.2002
15.12.2006
Hypotheken Pfandbriefe
Reihe 154
222 761
14.12. gzj.
14.09.2002
14.12.2002
14.12.2007
Hypotheken Pfandbriefe
Reihe 155
222 762
10.09. gzj.
10.09.2002
10.09.2003
10.09.2012
1
- 2 -
6.
7.
250.000.000,--
500.000.000,--
zinsvar.
zinsvar.
Hypotheken Pfandbriefe
Reihe 156
222 763
Öffentliche Pfandbriefe
Reihe 308
308 174
25.02./25.05.
25.08./25.11.
25.11.2002
25.02.2003
25.05.2005
04.03./04.06.
04.09./04.12.
04.12.2002
04.03.2003
04.06.2004
Die vorgenannten Emissionen sind aufgrund des Beschlusses des Vorstandes der Bank begeben worden.
Die unter 7. genannte Emission wurde von Goldman Sachs International, London übernommen.
Die Hypotheken Pfandbriefe und Öffentlichen Pfandbriefe lauten auf den Inhaber und sind für Gläubiger und Schuldner unkündbar.
2
- 3 Die genannten Emissionen sind in einer Sammelurkunde ohne Anspruch auf Auslieferung von Einzelurkunden verbrieft;
die kleinste handelbare Einheit beträgt bei den unter 1.-7. genannten Emissionen EUR 1.000,-- oder ein Mehrfaches davon.
Die Zinszahlungen und sonstigen Leistungen werden durch die Zahlstelle (Clearstream Banking AG, Frankfurt/M.) vorgenommen.
Die Rückzahlung erfolgt bei Fälligkeit zum Nennwert. Die Zinsen werden nachträglich zu den genannten Zinsterminen fällig.
Sie unterliegen der tarifmäßigen Besteuerung. Für die Stückzinsberechnung für die unter 1.-5. genannten Emissionen findet
die taggenaue Zinsberechnungsmethode Anwendung.
Die anwendbaren Zinssätze für die unter 6. genannte Emission (3-Monats-Euribor + 0,05 %) (act/360) sowie für die unter
7. genannte Emission (3-Monats-Euribor + 0,025 %) (act/360) werden für jede Zinsperiode am Zinsfeststellungstag
(wie nachstehend definiert) gegen 11.00 Uhr Brüsseler Zeit von der Emittentin durch Bezugnahme auf Bildschirmseite 248
der Telerate Services der Bridge Information Services („Bridge-Telerate“) (oder eine Ersatzseite bei Bridge-Telerate
oder einem anderen festgelegten Informationsanbieter oder einem Nachfolger) bestimmt. Zinsfeststellungstag ist der
zweite Bankarbeitstag vor Beginn der betreffenden Zinsperiode, wobei „Bankarbeitstag“ einen Tag meint, an dem
das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System („TARGET“) zur Verfügung steht.
Die Verzinsung für die unter 6. genannte Emission beträgt 3,095 % für die Zeit vom 25.11.2002 (einschl.) bis 24.02.2003 (einschl.)
(act/360).
Die Verzinsung für die unter 7. genannte Emission beträgt 3,061 % für die Zeit vom 04.12.2002 (einschl.) bis 03.03.2003 (einschl.)
(act/360).
Die Verzinsung endet mit Ablauf des dem Fälligkeitstag vorhergehenden Tages, das gilt auch dann, wenn die Leistung nach
§ 193 BGB bewirkt wird. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Wertpapieren der Bank ist Frankfurt am Main.
Die Emissionserlöse dienen der Gewährung von Hypotheken- und Kommunaldarlehen sowie zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben.
Die Sammelurkunden der oben genannten Emissionen tragen zwei Originalunterschriften und die Unterschrift des Treuhänders,
sowie die eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeauftragten.
Der von der Aufsichtsbehörde bestellte Treuhänder bestätigt das Vorhandensein der durch das Hypothekenbankgesetz
vorgeschriebenen Deckung und der Eintragung in die Deckungsregister.
3
- 4 Für die Sicherheit von Kapital und Zinsen der unter 1.-7. genannten Emissionen haftet die Bank aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen im Falle der Hypotheken Pfandbriefe mit dem Gesamtbestand der in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken
und Ersatzdeckungswerte, im Falle der Öffentlichen Pfandbriefe mit dem Gesamtbestand der in das Deckungsregister eingetragenen
Kommunaldarlehen und Ersatzdeckungswerte, darüber hinaus haftet die Bank gegebenenfalls mit ihrem sonstigen Vermögen.
Es gelten deutsches Recht und der gesetzliche Gerichtsstand. Für die Fristen zur Vorlegung der Schuldverschreibungen
und für die Verjährung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die Hypotheken Pfandbriefe und Öffentlichen Pfandbriefe sind aufgrund der Verordnung über die Mündelsicherheit der
Hypothekenpfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen vom 07. Mai 1940 - RGBI I - Seite 756 - zur Anlegung von
Mündelgeld geeignet; sie können von Versicherungsunternehmen für ihren Deckungsstock erworben werden und werden
nach Börseneinführung bei der Notenbank zur Refinanzierung zugelassen.
Alle Bekanntmachungen der Bank erfolgen im Bundesanzeiger. Außerdem werden alle Bekanntmachungen, die die vorbezeichneten
Schuldverschreibungen betreffen, mindestens in einem überregionalen Pflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht.
Der Jahresabschluß 31.12.2001 der Bank wird am Sitz der Gesellschaft (Frankfurt am Main) zur Einsicht und zur Aushändigung
zur Verfügung gestellt werden.
Die Öffentlichen Pfandbriefe sind von Standard & Poor’s mit einem >>AAA>> bewertet.
Festverzinsliche Wertpapiere mit dem Rating >>AAA>> verfügen über das höchste von Standard & Poor’s vergebene Rating.
Die Fähigkeit des Schuldners, seine finanziellen Verpflichtungen bezüglich dieser Obligation zu erfüllen, ist aussergewöhnlich gut.
Nach derzeit geltendem Recht wird in Deutschland auf die Einkünfte aus Wertpapieren Zinsabschlagsteuer erhoben. Auf diese
Steuer ist weiterhin ein Solidaritätszuschlag zu zahlen. Diese Abgaben werden nicht von der SEB Hypothekenbank AG übernommen.
Die Zulassungsstelle hat die obengenannten Schuldverschreibungen zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen.
Frankfurt am Main im Dezember 2002
SEB Hypothekenbank AG
Der Vorstand
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