emissionsprospekt für börseneinführung
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emissionsprospekt für börseneinführung
Prospekt gemäß § 38 Börsenzulassungs-Verordnung für die Zulassung nachstehender Emissionen der SEB HYPOTHEKENBANK AG Frankfurt am Main zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main. Betrag EURO 1. 2. 3. 4. 5. 5.000.000,-5.000.000,-5.000.000,-5.000.000,-5.000.000,-- Gattung 3,25 % 3,50 % 3,875 % 4,00 % 4,625 % WertpapierKenn-Nr. Zinstermin Zinslaufbeginn 1. Zinsfälligkeit Fälligkeit Hypotheken Pfandbriefe Reihe 151 222 758 15.12. gzj. 15.09.2002 15.12.2002 15.12.2004 Hypotheken Pfandbriefe Reihe 152 222 759 15.12. gzj. 15.09.2002 15.12.2002 15.12.2005 Hypotheken Pfandbriefe Reihe 153 222 760 15.12. gzj. 15.09.2002 15.12.2002 15.12.2006 Hypotheken Pfandbriefe Reihe 154 222 761 14.12. gzj. 14.09.2002 14.12.2002 14.12.2007 Hypotheken Pfandbriefe Reihe 155 222 762 10.09. gzj. 10.09.2002 10.09.2003 10.09.2012 1 - 2 - 6. 7. 250.000.000,-- 500.000.000,-- zinsvar. zinsvar. Hypotheken Pfandbriefe Reihe 156 222 763 Öffentliche Pfandbriefe Reihe 308 308 174 25.02./25.05. 25.08./25.11. 25.11.2002 25.02.2003 25.05.2005 04.03./04.06. 04.09./04.12. 04.12.2002 04.03.2003 04.06.2004 Die vorgenannten Emissionen sind aufgrund des Beschlusses des Vorstandes der Bank begeben worden. Die unter 7. genannte Emission wurde von Goldman Sachs International, London übernommen. Die Hypotheken Pfandbriefe und Öffentlichen Pfandbriefe lauten auf den Inhaber und sind für Gläubiger und Schuldner unkündbar. 2 - 3 Die genannten Emissionen sind in einer Sammelurkunde ohne Anspruch auf Auslieferung von Einzelurkunden verbrieft; die kleinste handelbare Einheit beträgt bei den unter 1.-7. genannten Emissionen EUR 1.000,-- oder ein Mehrfaches davon. Die Zinszahlungen und sonstigen Leistungen werden durch die Zahlstelle (Clearstream Banking AG, Frankfurt/M.) vorgenommen. Die Rückzahlung erfolgt bei Fälligkeit zum Nennwert. Die Zinsen werden nachträglich zu den genannten Zinsterminen fällig. Sie unterliegen der tarifmäßigen Besteuerung. Für die Stückzinsberechnung für die unter 1.-5. genannten Emissionen findet die taggenaue Zinsberechnungsmethode Anwendung. Die anwendbaren Zinssätze für die unter 6. genannte Emission (3-Monats-Euribor + 0,05 %) (act/360) sowie für die unter 7. genannte Emission (3-Monats-Euribor + 0,025 %) (act/360) werden für jede Zinsperiode am Zinsfeststellungstag (wie nachstehend definiert) gegen 11.00 Uhr Brüsseler Zeit von der Emittentin durch Bezugnahme auf Bildschirmseite 248 der Telerate Services der Bridge Information Services („Bridge-Telerate“) (oder eine Ersatzseite bei Bridge-Telerate oder einem anderen festgelegten Informationsanbieter oder einem Nachfolger) bestimmt. Zinsfeststellungstag ist der zweite Bankarbeitstag vor Beginn der betreffenden Zinsperiode, wobei „Bankarbeitstag“ einen Tag meint, an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System („TARGET“) zur Verfügung steht. Die Verzinsung für die unter 6. genannte Emission beträgt 3,095 % für die Zeit vom 25.11.2002 (einschl.) bis 24.02.2003 (einschl.) (act/360). Die Verzinsung für die unter 7. genannte Emission beträgt 3,061 % für die Zeit vom 04.12.2002 (einschl.) bis 03.03.2003 (einschl.) (act/360). Die Verzinsung endet mit Ablauf des dem Fälligkeitstag vorhergehenden Tages, das gilt auch dann, wenn die Leistung nach § 193 BGB bewirkt wird. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Wertpapieren der Bank ist Frankfurt am Main. Die Emissionserlöse dienen der Gewährung von Hypotheken- und Kommunaldarlehen sowie zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben. Die Sammelurkunden der oben genannten Emissionen tragen zwei Originalunterschriften und die Unterschrift des Treuhänders, sowie die eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeauftragten. Der von der Aufsichtsbehörde bestellte Treuhänder bestätigt das Vorhandensein der durch das Hypothekenbankgesetz vorgeschriebenen Deckung und der Eintragung in die Deckungsregister. 3 - 4 Für die Sicherheit von Kapital und Zinsen der unter 1.-7. genannten Emissionen haftet die Bank aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Falle der Hypotheken Pfandbriefe mit dem Gesamtbestand der in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken und Ersatzdeckungswerte, im Falle der Öffentlichen Pfandbriefe mit dem Gesamtbestand der in das Deckungsregister eingetragenen Kommunaldarlehen und Ersatzdeckungswerte, darüber hinaus haftet die Bank gegebenenfalls mit ihrem sonstigen Vermögen. Es gelten deutsches Recht und der gesetzliche Gerichtsstand. Für die Fristen zur Vorlegung der Schuldverschreibungen und für die Verjährung gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Hypotheken Pfandbriefe und Öffentlichen Pfandbriefe sind aufgrund der Verordnung über die Mündelsicherheit der Hypothekenpfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen vom 07. Mai 1940 - RGBI I - Seite 756 - zur Anlegung von Mündelgeld geeignet; sie können von Versicherungsunternehmen für ihren Deckungsstock erworben werden und werden nach Börseneinführung bei der Notenbank zur Refinanzierung zugelassen. Alle Bekanntmachungen der Bank erfolgen im Bundesanzeiger. Außerdem werden alle Bekanntmachungen, die die vorbezeichneten Schuldverschreibungen betreffen, mindestens in einem überregionalen Pflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht. Der Jahresabschluß 31.12.2001 der Bank wird am Sitz der Gesellschaft (Frankfurt am Main) zur Einsicht und zur Aushändigung zur Verfügung gestellt werden. Die Öffentlichen Pfandbriefe sind von Standard & Poor’s mit einem >>AAA>> bewertet. Festverzinsliche Wertpapiere mit dem Rating >>AAA>> verfügen über das höchste von Standard & Poor’s vergebene Rating. Die Fähigkeit des Schuldners, seine finanziellen Verpflichtungen bezüglich dieser Obligation zu erfüllen, ist aussergewöhnlich gut. Nach derzeit geltendem Recht wird in Deutschland auf die Einkünfte aus Wertpapieren Zinsabschlagsteuer erhoben. Auf diese Steuer ist weiterhin ein Solidaritätszuschlag zu zahlen. Diese Abgaben werden nicht von der SEB Hypothekenbank AG übernommen. Die Zulassungsstelle hat die obengenannten Schuldverschreibungen zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Frankfurt am Main im Dezember 2002 SEB Hypothekenbank AG Der Vorstand 4