Neubau der Ferngasleitungen Lausitz (NFL) - LBGR

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Neubau der Ferngasleitungen Lausitz (NFL) - LBGR
Neubau der Ferngasleitungen Lausitz
(NFL)
in Brandenburg
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Unterlage 1
Allgemeiner Teil / Erläuterungsbericht
Antragsteller und Bauherr:
ONTRAS Gastransport GmbH
Maximilianallee 4
04129 Leipzig
Gesamtplanung des Vorhabens:
PLE Pipeline Engineering GmbH
Gürtelstraße 29a/30
10247 Berlin
Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL)
in Brandenburg und Sachsen
ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002
PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00
PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Inhaltsverzeichnis des Erläuterungsberichts
Seite
1
Planrechtfertigung und energiewirtschaftliche Begründung .................................................. 4
1.1
Zusammenfassung......................................................................................................................... 4
1.2
Vorhabenträger .............................................................................................................................. 4
1.3
Vorhabensbegründung................................................................................................................... 4
1.4
Leitungssystem im Lausitzer Revier .............................................................................................. 5
1.5
Geplanter Neubau-Trassenverlauf................................................................................................. 6
1.6
Realisierung des Bauvorhabens .................................................................................................... 7
1.7
Auswirkungen bei einem Verzicht „Nullvariante“ ........................................................................... 7
2
Vorhabenträger und Ausführende ............................................................................................. 8
3
Stand des Genehmigungsverfahrens ........................................................................................ 9
3.1
Prüfung der Raumbedeutsamkeit und Raumverträglichkeit des Vorhabens ................................. 9
3.2
Feststellung der UVP - Pflicht des Vorhabens, Durchführung Planfeststellungsverfahren ......... 10
4
Gegenstand der Planung........................................................................................................... 11
4.1
Darstellung der technischen Bau- und Betriebsmerkmale........................................................... 11
4.1.1
Übersicht der technischen Daten der geplanten Rohrleitungen .................................................. 11
4.1.2
Konstruktion der geplanten Rohrleitungen................................................................................... 13
4.1.3
Bauphase ..................................................................................................................................... 14
4.1.4
Betriebsphase .............................................................................................................................. 15
4.1.5
Nachbetriebsphase ...................................................................................................................... 17
4.2
Beschreibung des der Trassenführung zu Grunde liegenden Konzeptes ................................... 17
4.3
Beschreibung des Trassenverlaufs der Antragstrasse ................................................................ 19
5
Angaben über Emissionen mit Beschreibung der Emissionsquellen.................................. 23
6
Abschätzung und Beurteilung etwaigen Gefahrenpotentials ............................................... 24
7
Beschreibung des Bauablaufes und der Technologie ........................................................... 27
7.1
Baustelleneinrichtung ................................................................................................................... 27
7.2
Trassenvorbereitung und Mutterbodenabtrag.............................................................................. 28
7.3
Rohrausfuhr ................................................................................................................................. 29
7.4
Biegen der Rohre ......................................................................................................................... 29
7.5
Verschweißen der Rohre zum Rohrstrang................................................................................... 31
7.6
Wasserhaltungsmaßnahmen ....................................................................................................... 31
7.7
Herstellung des Rohrgrabens ...................................................................................................... 33
7.8
Absenken des Rohrstranges ........................................................................................................ 34
7.9
Verfüllen des Rohrgrabens .......................................................................................................... 35
7.10
Druckprüfung ................................................................................................................................ 37
7.11
Fremdleitungskreuzungen und Parallelführung ........................................................................... 37
7.12
Kreuzungen .................................................................................................................................. 39
7.12.1
Offene Bauweise - Gewässer ...................................................................................................... 39
7.12.2
Offene Bauweise - verrohrte Gewässer ....................................................................................... 40
7.12.3
Offene Bauweise - Straßen / Wege ............................................................................................. 41
7.12.4
Geschlossene Bauweise .............................................................................................................. 41
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7.13
Dränüberbrückungen und Wiederherstellung der Dränanlagen .................................................. 43
7.14
Rekultivierung .............................................................................................................................. 44
8
Bauzeiten und Zeitplanung ....................................................................................................... 46
9
Inanspruchnahme Rechte Dritter ............................................................................................. 46
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1:
Übersichtsschema
Abbildung 2:
Räumen der Trasse
28
Abbildung 3:
Mutterbodenabtrag
29
Abbildung 4:
Im Arbeitsstreifen ausgelegte Rohre
29
Abbildung 5:
Biegen eines Rohres mit einer Biegemaschine
30
Abbildung 6:
Verschweißen der Rohre
31
Abbildung 7:
Installierte Spülfilter an einer Baugrube
33
Abbildung 8:
Herstellung des Rohrgrabens (eingeschränkter Arbeitsstreifen)
34
Abbildung 9:
Absenken des Rohrstranges
35
Abbildung 10:
Verfüllen des Rohrgrabens
36
Abbildung 11:
Im Messwagen während der Druckprüfung
37
Abbildung 12:
Sicherung von Fremdleitungen (Kabel)
38
Abbildung 13:
Offene Kreuzung eines Grabens
40
Abbildung 14:
Offene Kreuzung eines verrohrten Grabens
41
Abbildung 15:
Horizontal-Pressbohrverfahren (Startgrube)
43
Abbildung 16:
Wiederhergestellte Dränage
44
Abbildung 17:
Lockerung des Unterbodens
44
Abbildung 18:
Wiederauftrag des Oberbodens
45
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6
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1
Planrechtfertigung und energiewirtschaftliche Begründung
1.1
Zusammenfassung
Die ONTRAS Gastransport GmbH plant das bestehende Gastransportnetz in der Lausitz zukunftsfest zu
machen. Das Vorhaben „Neubau Ferngasleitungen Lausitz“ (NFL) ist Grundlage für eine sichere und
effiziente Energieinfrastruktur in dieser Region und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge
und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Lausitzer Reviers. Denn Erdgas als emissionsarmer Energieträger
mit hohem Wirkungsgrad wird noch viele Jahrzehnte in ausreichender Menge verfügbar sein und weiterhin
einen großen Anteil bei der Wärmeversorgung bzw. bei der Erzeugung elektrischer Energie (Gaskraftwerke,
BHKW) haben. Das Erdgas-Transportnetz nimmt darüber hinaus Biogas oder durch Elektrolyse erzeugten
Wasserstoff bzw. synthetisches Methan (Power-to-Gas-Technologie) auf und trägt bereits heute mit diesem
wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende bei. Mit dem weiteren Ausbau regenerativer
Energieerzeugungsanlagen, insbesondere von Power-to-Gas-Anlagen, wird der Speicherbedarf zunehmen.
1.2
Vorhabenträger
Die ONTRAS Gastransport GmbH mit Sitz in Leipzig ist Trägerin und zukünftige Eigentümerin des geplanten
Leitungsbauvorhabens „Neubau der Ferngasleitungen Lausitz (NFL)“.
ONTRAS wird auch die technische Betriebsführung der Leitungen übernehmen.
ONTRAS betreibt mit 7.200 km Leitungslänge das zweitgrößte Ferngasleitungsnetz Deutschlands. Das
Leitungsnetz der ONTRAS erschließt dabei im Wesentlichen den Bereich der fünf östlichen Bundesländer
und stellt damit auch die erforderliche Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Transport von Erdgas
nach Polen und in die Tschechische Republik zur Verfügung.
1.3
Vorhabensbegründung
Der Neubau der Ferngasleitungen in der Lausitz ist notwendig, da die zwischen der Stadt Senftenberg,
Ortsteil Großkoschen (Brandenburg) und dem Spreetaler Ortsteil Spreewitz (südlich des Spremberger
Ortsteils Schwarze Pumpe (Sachsen)) mehrere Leitungsabschnitte im Bereich der ehemaligen
Braunkohletagebaue Spreetal und „Erika“/Laubusch verlaufen. Weite Bereiche dieser ehemaligen Tagebaue
wurden per Verfügung des Sächsischen Oberbergamtes (SOBA) im Dezember 2010 gesperrt. Die Sperrung
wurde verfügt, da die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als
bergrechtlich
Verantwortliche,
aufgrund
des
nach
der
Verfüllung
der
Tagebaue
eingesetzten
Grundwasseranstiegs ein spontan auftretendes Setzungsfließereignis (Bergschadensereignis) in diesen
Gebieten nicht mehr ausschließen kann.
Die Sperrverfügung des SOBA hat Auswirkungen auf den Betrieb der Leitungen, die diese Bereiche
durchlaufen. Ein Weiterbetrieb ist zwar auch seit der Sperr-Anordnung möglich, jedoch können planmäßige
Wartungs- und eventuell nötige Instandhaltungsarbeiten seitens ONTRAS in den ausgewiesenen
Sperrzonen (z. T. mit Betretungsverbot) nicht mehr durchgeführt werden. Für jegliche Tätigkeit im übrigen
Geltungsbereich der Sperr-Anordnung sind zudem Sicherheitsauflagen einzuhalten und entsprechende
Einzelgenehmigungen des SOBA sowie der LMBV einzuholen. Nur falls der Zugang seitens der LMBV als
unbedenklich freigegeben wird, ist die Durchführung von Arbeiten unter Aufsicht der LMBV möglich.
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Von dieser Sperr-Verfügung sind insbesondere die bestehenden Ferngasleitungen (FGL) 18 und 206 sowie
die FGL 09 und die FGL 218 betroffen. Ende April 2013 übergab die LMBV der ONTRAS zwei
geotechnische Gutachten zur Standsicherheit im Bereich der betroffenen Tagebau- bzw. Kippengebiete.
Durch diese Gutachten wurde ONTRAS erstmals konkret aufgezeigt, dass eine Beeinträchtigung der
Ferngasleitungen
in
den
bezeichneten
Gebieten
durch
spontane
Bergschadensereignisse
(Setzungsfließerscheinungen) nicht mehr auszuschließen ist.
Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines
Bergschadensereignisses dient der Neubau der Leitungen FGL 19 und FGL 20 in Trassen außerhalb der
o. g. Sperrgebiete auf gewachsenem Boden somit dem im § 1 Abs. 1 EnWG verankerten zentralen Ziel der
Versorgungssicherheit und der Stabilität des Gesamtsystems gemäß § 23 Abs. 1 ARegV.
Die zuständige Energieaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 13.03.2013 die Erforderlichkeit der
Investitionsmaßnahme gem. § 23 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ARegV bestätigt.
1.4
Leitungssystem im Lausitzer Revier
Die heutige FGL 18 versorgt auf einer Länge von ca. 53,5 km vier Netzkopplungs- / Netzanschlusspunkte.
Sie ist im Netzknotenpunkt (NKP) Schwarze Pumpe mit der FGL 07, FGL 09 und FGL 14 verbunden und
Bestandteil des südöstlichen MOP 25 bar-Systems. Darüber hinaus dient die FGL 18 im Wesentlichen zur
Versorgung der Regionen Bautzen, Dresden, Freiberg, Görlitz und der FGL 14 in Richtung Eisenhüttenstadt.
Über die FGL 18 wird außerdem dem nachgeschalteten Netzbetreiber NBB Netzgesellschaft BerlinBrandenburg mbH & Co. KG Erdgas bereitgestellt. Nach der Umstrukturierung wird dieser Raum über die
neu errichtete FGL 19 versorgt.
Die heutige FGL 206 mit einer Gesamtlänge von ca. 54,8 km versorgt vier Netzkopplungs- /
Netzanschlusspunkte. Sie ist ca. 3 km vor dem NKP Schwarze Pumpe mit der FGL 218 verbunden, welche
im Wesentlichen zur Versorgung des Grenzübergangspunktes (GÜP) Lasów / Polen dient. Die FGL 218 wird
ausschließlich über die FGL 206 versorgt. Nach der Umstrukturierung wird die FGL 218 über die neu
errichtete FGL 20 versorgt.
Das Vorhaben NFL ersetzt die Kapazitäten der Bestandsleitungen FGL 18 und 206 und stellt weitere
Kapazitäten zur Verfügung, die momentan noch durch die FGL 09 und FGL 218 transportiert werden (vgl.
Abbildung 1). Auch diese Bestandsleitungen werden im Bereich des ehemaligen Tagebaus Spreetal außer
Betrieb genommen und in die neu zu errichtenden Leitungen des NFL-Vorhabens eingebunden. Dafür ist der
Neubau der NKP Burg und Spreetal erforderlich.
Der Neubau der FGL 19 wird in der Druckstufe 25 bar und der FGL 20 in der Druckstufe 84 bar ausgeführt.
Während die FGL 19 durchgängig in der Dimension DN 800 errichtet werden soll, wird die FGL 20 zwischen
Großkoschen und dem Netzknotenpunkt (NKP) Spreetal in der Dimension DN 800 und im weiteren Verlauf
in der Nennweite DN 400 geplant. Die Verlegung der Leitungen erfolgt durchgängig in enger Parallelführung.
Endpunkt ist der bestehende NKP Schwarze Pumpe. Die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH &
Co. KG soll zukünftig mit Erdgas von der ONTRAS versorgt werden. Dazu errichtet die NBB auf dem
Gelände des NKP Schwarze Pumpe eine neue Gasdruckregelstation.
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1.5
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Geplanter Neubau-Trassenverlauf
Die Antragstrasse beläuft sich auf eine Gesamtlänge von ca. 35 km. Davon entfallen ca. 1.000 m Länge auf
den Leitungsabschnitt im Land Brandenburg und ca. 34.000 m Länge auf den Leitungsabschnitt im Land
Sachsen. Die beiden Leitungen FGL 19 und FGL 20 werden in der Regel mit einem Achsabstand von 6 m
und unter größtmöglicher Ausnutzung der Parallelführung zu bestehenden Infrastrukturen (z. B. Gas- und
Hochspannungsleitungen) projektiert. Die neuen Leitungen werden, wo dies möglich ist, in der bestehenden
Trasse von stillgelegten Leitungsabschnitten der FGL 115 verlegt, so dass unumgängliche Eingriffe in die
Natur auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
In der nachfolgenden Abbildung sind die Antragstrassen der NFL, die in die neuerrichteten Leitungen
einzubindenden Bestandsleitungen sowie die dann außer Betrieb zu nehmenden Leitungsabschnitte der
ONTRAS schematisiert dargestellt. Die grauen Schraffuren kennzeichnen die Sperrgebiete des SOBA.
Abbildung 1:
Stand August 2014
Übersichtsschema
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1.6
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Realisierung des Bauvorhabens
Das NFL-Vorhaben soll nach dem gegenwärtigen Stand der Planung in zwei zeitlich voneinander getrennten
Abschnitten umgesetzt werden (vgl. auch Abbildung 1).
Im Bauabschnitt 1 wird der Neubau der Leitungen FGL 19 und FGL 20 im Bereich der ehemaligen
Braunkohletagebaue „Erika“/Laubusch und Spreetal realisiert (Sicherung der Gefährdungsbereiche auf den
Kippengebieten
und
damit
Schaffung
von
notwendigen
Voraussetzungen
für
weitere
Infrastrukturmaßnahmen, z. B. Straßensicherungen). Diese Arbeiten sollen im Januar 2015 beginnen und im
Mai 2016 fertiggestellt werden. Während dieser Zeit werden die bestehenden Leitungen FGL 18 und 206
weiterhin für die Gasversorgung genutzt.
Im Bauabschnitt 2 werden die bis dahin genutzten Teilstücke der FGL 18 und 206 im Gebiet nördlich von
Elsterheide und Hoyerswerda durch die neugebauten Leitungsabschnitte der FGL 19 und 20 ersetzt. Diese
Arbeiten sollen nach gegenwärtigem Stand im Jahr 2017 realisiert werden.
1.7
Auswirkungen bei einem Verzicht „Nullvariante“
Der Vorhabenträger ist als Fernleitungsnetzbetreiber gem. § 11 Abs. 1 EnWG verpflichtet, ein sicheres,
zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu
optimieren, zu verstärken und auszubauen. Aus § 16 EnWG ergeben sich die Verantwortung des
Vorhabenträgers für die Sicherheit und Zuverlässigkeit seines Fernleitungsnetzes und aus § 49 Abs. 1
EnWG, § 3 GasHdrLtgV i. V. m. DVGW-Regelwerk seine Verantwortung für die Gewährleistung der
technischen Sicherheit seiner Energieanlagen. Mit dem Neubau der FGL 19, 20 kommt der Vorhabenträger
diesen gesetzlichen Pflichten nach.
Würde
das
Vorhaben
Bergbausenkungsgebieten
nicht
bzw.
realisiert
werden,
Kippengebieten
ist
die
verlegten
technische
Leitungen
Sicherheit
und
bei
der
einem
in
den
möglichen
Leitungsschaden infolge bergbaubedingter Ereignisse (z. B. Bodenverflüssigungen und Grundbrüche) die
Versorgung der Allgemeinheit mit Gas gefährdet. Nach einem vorliegenden Gutachten, welches im Auftrag
der LMBV eingeholt wurde, sind geologische Ereignisse in den Bergbausenkungsgebieten bzw.
Kippengebieten, in denen die Leitungen bisher verlaufen, nicht mehr auszuschließen. Bei einem
bergbaubedingten Leitungsschaden wäre der Gastransport bzw. die Gasübernahme durch nachgelagerte
Netzbetreiber, wie z. B. der NBB und die Versorgung von Anschlussnehmern des Vorhabenträgers
gefährdet. An das Fernleitungsnetz des Vorhabenträgers sind nachgelagerte Netzbetreiber angeschlossen,
die wiederum die regionale und lokale Gasversorgung sicherstellen. Trotz zwischenzeitlich eingeleiteter
Vorsorgemaßnahmen aller betroffenen Netzbetreiber einschließlich des Vorhabenträgers ließen sich
Einschränkungen des Gastransports bei extremen Versorgungslagen (z. B. im Winter) nicht ausschließen.
Damit wären auch die nachgelagerten Netzbetreiber von diesen Einschränkungen betroffen, bis hin zu
Abschaltungen nicht geschützter Kunden (z. B. Industriebetriebe).
Stand August 2014
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Vorhabenträger und Ausführende
Antragsteller / Bauherr:
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Gesamtplanung des Vorhabens:
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Gürtelstraße 29a/30
10247 Berlin
Ökologische Bearbeitung (Raumordnerische Würdigung, UVU, Natura 2000, Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag, LBP, Forstrechtliche Würdigung):
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Carl-Peschken-Straße 12
47441 Moers
und
Wermsdorfer Straße 17
04758 Oschatz
Geotechnische Bearbeitung (Baugrundgutachten, Wasserwirtschaftliche Beweissicherung, Wasser)
G.U.B. Ingenieur AG
Niederlassung Cottbus
Straße der Jugend 33
03050 Cottbus
und
Niederlassung Dresden
Glacisstraße 2
01099 Dresden
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3.1
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Stand des Genehmigungsverfahrens
Prüfung der Raumbedeutsamkeit und Raumverträglichkeit des Vorhabens
Für die geplante Trasse wurde seitens des Vorhabenträgers mit Schreiben vom 03.07.2013 eine
landesplanerische Anfrage zur Klärung des Erfordernisses eines eigenständigen Raumordnungsverfahrens
an die Landesdirektion Sachsen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und
Brandenburg gestellt.
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Schreiben vom 10.07.2013 (Absehungsbescheid der Landesdirektion
Sachsen vom 10.07.2013, AZ: 34-2432. 13/25/Lausitz-01) mitgeteilt, dass aufgrund der größtmöglichen
Ausnutzung
der
Parallelführung
zu
bestehender
Infrastruktur
auf
die
Durchführung
eines
Raumordnungsverfahrens nach § 15 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 1 Punkt 14 der
Raumordnungsverordnung verzichtet wird. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird eine
Stellungnahme aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung abgegeben.
Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL B-B) hat mit Schreiben vom 14.08.2013 mitgeteilt,
dass die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich sei. Der brandenburgische
Teilabschnitt des Gesamtprojektes wird seitens der GL B-B als nicht raumbedeutsam eingestuft.
Gemäß Stellungnahme der GL BB befindet sich der Anfangspunkt des Leitungsbauvorhabens innerhalb des
raumordnerisch
festgesetzten
Freiraumverbundes,
welcher
als
raumordnerisches
Ziel
gemäß
5.2 Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu
entwickeln ist. Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen,
die die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes beeinträchtigen, sind im
Freiraumverbund regelmäßig ausgeschlossen. Da es sich bei der Planung jedoch nicht um eine
Neuzerschneidung handelt, sondern vorhandene Leitungstrassen genutzt werden, liegt kein Verstoß gegen
das Ziel 5.2 LEP B-B vor. Das Vorhaben entspricht den Grundsätzen 6.7 und 6.8 LEP B-B, wonach
Bündelungsmöglichkeiten mit anderen Leitungstrassen genutzt werden und für Vorhaben der technischen
Infrastruktur im Außenbereich raumverträgliche Standorte vorrangig mit- oder nachgenutzt werden sollen.
In der Raumordnung ist der Schutz kritischer Infrastrukturen durch den neuen Grundsatz in § 2 Abs. 2 Nr. 3
des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 verankert worden. Eine zügige Verlegung von
Erdgasleitungstrassen aus den gefährdeten Bereichen ehemaliger Tagebaue zum Schutz von Menschen
und Gütern und zur Sicherung der Erdgasversorgung in den betroffenen Bereichen wird seitens der GL B-B
ebenfalls als notwendige Maßnahme eingeordnet.
Die raumordnerischen Belange werden im energiewirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren eingestellt und
dort behandelt.
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3.2
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Feststellung der UVP - Pflicht des Vorhabens, Durchführung Planfeststellungsverfahren
Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sieht gemäß § 3c für Gasleitungen mit einer Länge
von 5 km bis 40 km und mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm die Durchführung einer allgemeinen
Vorprüfung vor. Ist eine Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, bedürfen gemäß § 43
Satz 1 Nr. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung von
Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter der Planfeststellung durch die
nach Landesrecht zuständige Behörde.
Bei der Vorprüfung nach den aufgeführten Merkmalen des geplanten Vorhabens und des Standortes
konnten
nach
gutachterlicher
Einschätzung
erhebliche,
nachteilige
Umweltauswirkungen
nicht
ausgeschlossen werden. Gemäß § 3c UVPG wird eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung nach
UVPG erforderlich. Die UVP-Pflicht wurde von der Landesdirektion Sachsen bestätigt.
In Abstimmung mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Brandenburg wird für
den Trassenabschnitt in Brandenburg ein separates Planfeststellungsverfahren durchgeführt, da vor dem
Hintergrund der UVP-Pflicht die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich ist.
Am 19.09.2013 fand für den Planungsabschnitt im Freistaat Sachsen in Hoyerswerda der Scoping - Termin
statt. Im Rahmen des Scoping - Termins wurden der Inhalt und Umfang der Untersuchungen für die
Umweltverträglichkeitsstudie festgelegt.
Im Land Brandenburg wurde auf die Durchführung eines Scoping-Termins seitens des LBGR verzichtet. Die
Unterrichtung über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen gem. § 5 UVPG über die
Umweltauswirkungen des Vorhabens erfolgte durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Der Vorhabenträger, die ONTRAS Gastransport GmbH, beantragt hiermit für das Vorhaben „Neubau der
Ferngasleitungen Lausitz (NFL)“ die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43, Satz 1, Nr.
2 EnWG.
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4
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Gegenstand der Planung
4.1
Darstellung der technischen Bau- und Betriebsmerkmale
Gegenstand
der
Planung
ist
die
Errichtung
von
Gashochdruckleitungen
bestehend
aus
den
Systemkomponenten
• zwei unterirdisch verlegte Stahlrohrleitungen DN 800 und DN 800/400,
• vier Armaturenstationen, drei Netzknotenpunkten einschließlich Molchstationen,
• ein kathodisches Korrosionsschutzsystem (KKS) je Leitung
• je Leitung ein Kabelschutzrohranlage für das Fernwirksystem unterirdisch verlegt neben der Rohrleitung
sowie
• oberirdische Markierungspfähle.
Gasleitungen von mehr als 16 bar Betriebsdruck werden in Deutschland nach den anerkannten Regeln der
Technik, insbesondere dem DVGW-Regelwerk Arbeitsblättern G 463 und 466-1 (DVGW = Deutsche
Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) sowie der Verordnung über Gashochdruckleitungen
(GasHDrLtgV) gebaut und betrieben.
4.1.1
Übersicht der technischen Daten der geplanten Rohrleitungen
Für die NFL werden nachfolgend die wichtigsten technischen Daten genannt:
Nennweite:
FGL 19:
DN 800
FGL 20:
DN 800 von Großkoschen bis zum NKP Spreetal
DN 400 vom NKP Spreetal bis zum NKP Schwarze Pumpe
Länge:
ca. 35 km
davon:
ca. 1,0 km im Land Brandenburg, Landkreis OberspreewaldLausitz
ca. 34 km im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen
Achsabstand:
in der Regel 6,0 m
max. zulässiger Betriebsdruck:
FGL 19:
25 bar
FGL 20:
84 bar
Rohrart:
Stahlrohre gemäß DIN EN ISO 3183
Fördermedium:
Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260, 2. Gasfamilie (H-Gas)
Rohrüberdeckung:
mindestens 1 m
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Oberirdische Anlagen:
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Brandenburg:
- Armaturenstation Großkoschen (FGL 19)
Sachsen:
- Armaturenstation Bergen (FGL 20)
- Armaturenstation Seidewinkel (FGL 19)
- Netzknotenpunkt Burg (Einbindung FGL 09)
- Netzknotenpunkt Spreetal (Einbindung FGL 218)
- Armaturenstation Spreewitz (Abzweig FGL 07)
- Netzknotenpunkt Schwarze Pumpe (Neugestaltung)
Im Bereich der Netzknotenpunkte werden die
entsprechenden Molchschleusen errichtet
Außenisolierung der Rohre:
Polyethylenbeschichtung (PE-HD) nach DIN 30670,
bei grabenloser Verlegung zusätzlich durch GFK verstärkt
Korrosionsschutz:
elektrischer kathodischer Korrosionsschutz
Druckprüfung:
gemäß DVGW-Regelwerk Arbeitsblatt G 469 und VdTÜV
Merkblatt 1060
Kreuzungen (Straßen/Bahnen): geschlossen oder offen mit Medienrohr bzw. Mantelrohr, entsprechend den
Vorgaben der Baulastträger bzw. Eigentümer
Graben- und Flusskreuzungen:
geschlossene oder offene Bauweise mit Medienrohr, wenn notwendig
gegen Auftrieb gesichert
Kennzeichnung der Leitung:
Markierungspfähle gelb aus PVC, max. 2 m hoch
Schutzstreifenbreite:
DN 800: 10 m (5 m beiderseits der Rohrachse)
DN 400: 8 m (4 m beiderseits der Rohrachse)
Regelarbeitsstreifenbreite:
32,0 m in freier Flur
25,9 m im Wald
Bei Sonderbauwerken, wie z. B. Unterpressungen von Straßen oder
Bahnen verbreitert sich der Arbeitsstreifen aufgrund der erforderlichen
Baugruben und der größeren Aushubmassen, der Stellplätze für
Spezialtechnik und ggf. Wendeplätze für Fahrzeuge.
Über kürzere Strecken (z. B. bei Kreuzungen von Baumreihen oder
Feldhecken) kann der Arbeitsstreifen eingeengt werden.
Kabelanlage:
Für beide Rohrleitungen wird im gleichen Rohrgraben zwei Kabelleerrohre
DN 40 aus PE-HD mitverlegt. Darin wird das LWL-Betriebskabel des
Vorhabenträgers installiert.
Stand August 2014
Seite 12 vom 47
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PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00
4.1.2
PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Konstruktion der geplanten Rohrleitungen
Das DVGW-Arbeitsblatt G 463 “Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Betriebsdruck > 16 bar – Errichtung“
enthält eine umfassende Zusammenstellung der Grundlagen, die bei der Planung und Konstruktion einer
Gasleitung > 16 bar zu berücksichtigen sind. Ebenfalls Anwendung findet die DIN EN 1594 “Rohrleitungen
für einen maximal zulässigen Betriebsdruck über 16 bar – Funktionale Anforderungen“.
Der Rohrdurchmesser wird für eine bestimmte Transportkapazität festgelegt. Die Wanddicke des Rohres
wird aus der Zugfestigkeit des in Betracht gezogenen Werkstoffes unter Berücksichtigung des maximal
zulässigen Betriebsdruckes errechnet. Die zusätzlichen äußeren Belastungen der Leitungs- oder
Schutzrohre
durch
Verkehrslasten
oder
andere
äußere
Zwangskräfte
werden
bei
der
Wandstärkenberechnung berücksichtigt.
Die technischen Lieferbedingungen der Leitungsrohre sind in der DIN EN ISO 3183, “Stahlrohre für
Rohrleitungstransportsysteme“ festgelegt. Das fertige Rohr wird werksseitig einer Druckprüfung unterzogen.
Jede Schmelzprobe, jeder Zugfestigkeitstest und jede Druckprüfung lassen sich zuordnen, werden registriert
und von unabhängigen Sachverständigen bestätigt. Auch alle weiteren Bauteile (z.B. Armaturen, T-Stücke)
einer Gashochdruckleitung unterliegen der Qualitätskontrolle. Deren Einbau in das System erfolgt nur bei
Vorliegen eines Prüfzeugnisses. Dieses Zeugnis wird bei der Werksabnahme von einem technischen
Sachverständigen ausgestellt.
Gashochdruckleitungen sind gemäß GasHDrLtgV gegen Außen- und Innenkorrosion zu schützen. Erdgas ist
nicht korrosiv, Innenkorrosion ist daher ausgeschlossen. Der äußere Korrosionsschutz besteht aus einem
passiven Schutz, der Rohrumhüllung und zusätzlich aus einem aktiven Schutz, dem kathodischen
Korrosionsschutz.
Die passiven Korrosionsschutzmaßnahmen bestehen in der Ummantelung der Stahlrohre mit einer
Polyethylen-Schicht (PE). Die Schichtdicke beträgt im Regelfall 3 mm. Bei einer grabenlosen Verlegung der
Produktenrohre
(z.
B.
Durchpressungen)
wird
in
Abhängigkeit
von
den
vorgefundenen
Baugrundverhältnissen eine 3,7 mm dicke Polyethylen-Schicht verwendet oder die vorgenannte PolyethylenSchicht mit einer hochfesten Panzerung aus glasfaserverstärktem Kunststoff verstärkt. Oberirdische
Anlagenteile der Gasleitung erhalten einen Korrosionsschutzanstrich.
Der aktive Schutz der Rohrleitung gegen Korrosion erfolgt durch ein kathodisches Korrosionsschutzsystem.
Beim kathodischen Korrosionsschutz wird die Leitung mit einem schwachen Schutzstrom beaufschlagt,
welcher einer möglichen elektrochemischen Reaktion, nämlich der Korrosion, entgegenwirkt. Durch
Einspeisung von Gleichstrom in ein Anodenfeld wird am Schutzobjekt eine Verschiebung des
Naturpotentials in negativer Richtung hervorgerufen. Das Erdreich wird hierbei als Elektrolyt genutzt.
Aufgrund dieser Potenzialverschiebung wird eine Korrosion dauerhaft vermieden. Der beaufschlagte
Schutzstrom ist für die Umwelt unschädlich.
Stand August 2014
Seite 13 vom 47
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PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00
4.1.3
PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Bauphase
Während der Bauphase wird ein Regelarbeitsstreifen von 32 m Breite für die Lagerung des Oberbodens und
des Aushubmaterials, den Rohrgraben, das vorverschweißte Rohr (“Vorstrecke“) sowie zwei Fahrspuren für
die Rohrausleger- und Transportfahrzeuge benötigt. Im Wald wird in Absprache mit der Forstbehörde kein
Mutterboden abgeschoben.
Der prinzipielle Aufbau der vorgenannten Regelarbeitsstreifen ist in der Unterlage 4 Detailpläne,
4.2 Typenpläne der Planfeststellungsunterlagen zeichnerisch dargestellt.
Die angegebenen Arbeitsstreifenbreiten sind bewährte Praxis. Diese Breiten haben sich in jahrzehntelanger
Baustellenerfahrung entwickelt und beachten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die geltenden
Unfallverhütungsvorschriften, die erforderlichen Arbeitsraumbreiten der eingesetzten Baufahrzeuge und die
erforderlichen Lagerflächen für Mutterboden und Grabenaushub.
Nur unter Einhaltung ausreichender Arbeitsstreifenbreiten kann letztlich ein umweltschonender Bauablauf
mit entsprechend hohen Tagesverlegeleistungen gewährleistet werden.
Im Bereich von Sonderbaustellen (Unterpressungen, Dükerbaustellen, etc.) ist aufgrund der größeren
Rohrgraben- bzw. Pressgrubentiefe, den damit erhöhten Erdaushubmengen, den benötigten Flächen für
Maschinen und Geräte und ggf. Wendeplätzen für Fahrzeuge eine Aufweitung des Arbeitsstreifens
erforderlich.
Über begrenzte Strecken, wie z. B. bei der Querung von Hecken, Windschutzstreifen etc., ist eine
Einengung des Arbeitsstreifens möglich. In diesen Fällen wird von der üblichen Verlegeweise abgewichen
und durch spezielle Techniken, wie z. B. eine Einzelrohrverlegung im Rohrgraben oder die Abfuhr und
separate Lagerung von Erdmassen, der Arbeitsraum verringert. Arbeitsstreifeneinengungen bedeuten immer
einen länger dauernden Eingriff und bedingen erhebliche Erschwernisse im Bauablauf. Sie sind auch bei der
Arbeitssicherheit besonders zu berücksichtigen und sollten daher immer auf sensible Bereiche beschränkt
bleiben.
Der Regelarbeitsstreifen sowie Aufweitungen und Einengungen des Regelarbeitssteifens sind in den
Bauplänen/Grundriss (s. Unterlage 4 Detailpläne, Pkt. 4.1) dargestellt. Im Grundstücksverzeichnis sind
sämtliche vom Arbeitsstreifen betroffenen Flurstücke aufgelistet und die Größe der Arbeitsstreifenfläche
ausgewiesen (s. Unterlage 6).
Zu querende Bahnlinien, Autobahnen, Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen werden in der Regel grabenlos
im unterirdischen Rohrvortrieb gekreuzt. Durch eine entsprechende Länge und Tiefe der unterirdischen
Vortriebsstrecke wird sichergestellt, dass eventuell an der Kreuzungsstelle vorhandene Bäume und
Sträucher sowie parallel laufende Fremdleitungen und Seitengräben nicht beeinträchtigt werden.
Untergeordnete
Straßen
und
Wege
werden
in
der
Regel
in
offener
Bauweise
gekreuzt.
Wasserlaufkreuzungen von Gräben, Bächen und Flüssen erfolgen in der Regel in offener Bauweise.
Alternativ ist eine geschlossene Bauweise möglich. Sämtliche Kreuzungen von Verkehrswegen und
Gewässern wurden im Kreuzungsverzeichnis (s. Unterlage 7) tabellarisch erfasst. Eine ausführliche
Beschreibung der vorgesehenen Technologie zur Kreuzung der Verkehrswege und der Gewässer erfolgt
unter Punkt 7.12 dieses Erläuterungsberichtes.
Stand August 2014
Seite 14 vom 47
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PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00
PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Mit den Rohrleitungen wird jeweils im gleichen Rohrgraben ein Kabelleerrohr DN 40 PE-HD mitverlegt. Die
Leerrohre werden mit einem Lichtwellenleiter zu Zwecken der Fernsteuerung der Anlage und zur internen
Datenübertragung ausgerüstet (technisches Betriebskabel). Die Verlegung der Kabelleerrohre erfolgt im
Regelfall in Höhe des Rohrscheitels des Gasrohres in einem lichten Abstand von ca. 40 - 50 cm, so dass
sich eine Überdeckung von 1,0 m einstellt. Bei Kreuzungen von Verkehrswegen mit Mantelrohr werden die
Kabelleerrohre innerhalb des Mantelrohrs geführt. Bei grabenlosen Kreuzungen erfolgt eine separate
grabenlose Verlegung neben der Gasleitung in einem Abstand von > 2 m. Der Verlegungsquerschnitt sowie
die Verlegeschemata für Regelkreuzungen sind in der Unterlage 4 Detailpläne, 4.2 dargestellt.
Sämtliche bauausführenden Gewerke unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Insbesondere werden alle
Schweißnähte mit zerstörungsfreien Prüfverfahren, wie Ultraschallverfahren und/oder Durchstrahlung mittels
Röntgenverfahren, auf einwandfreie Ausführung geprüft.
Das Schweißpersonal muss seine besondere Qualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse
dokumentieren und wird darüber hinaus regelmäßig durch entsprechende Fertigkeitsprüfungen kontrolliert.
Die entscheidende Abnahmeprüfung erfährt die Leitung durch die Stressdruckprüfung, eine besondere Form
der Wasserdruckprüfung, bei der die Leitung mit Wasser gefüllt und anschließend weit über den zulässigen
Betriebsdruck belastet wird. Die Stressdruckprüfung dient der Normierung der Festigkeit und dem Erkennen
eventueller
versteckter
Fehlstellen
der
fertiggestellten
Leitung.
Dabei
werden
die
Rohre
und
Rohrleitungsteile bis in die Nähe der tatsächlichen Streckgrenze belastet. Versteckte Fehler mit kritischen
Dimensionen, die trotz der vorhergehenden Prüfungen nicht erkannt wurden, können mit Hilfe der
Stressdruckprüfung eindeutig lokalisiert und anschließend ausgebessert werden.
An der Überwachung, Dokumentation und Kontrolle der ordnungsgemäßen Bauausführungen ist neben den
zuständigen
Fachingenieuren
von
Bauherren-
und
Unternehmerseite
immer
ein
unabhängiger
Sachverständiger einer technischen Überwachungsorganisation beteiligt.
Alle Prüfzeugnisse, Abnahmeprotokolle, Baustellenrohrbücher, Berichte wichtiger Vorkommnisse, Bau-,
Planungs- und Vermessungsunterlagen sowie behördliche Genehmigungen werden an zentraler Stelle
gesammelt und als Errichterdokumentation aufbewahrt. Die vollständige Vorlage der Dokumentation wird
bereits auf der Baustelle durch den zuständigen Fachingenieur sichergestellt und ist Bestandteil der
Endabnahme durch die unabhängige technische Überwachungsorganisation.
4.1.4
Betriebsphase
Während der Betriebsphase ist der Flächenbedarf äußerst gering, da es sich um eine unterirdische
Transportleitung handelt. Bis auf den direkten Flächenverbrauch für oberirdische Anlagen (s. u.) handelt es
sich dabei ausnahmslos um eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten, wie sie nachfolgend
beschrieben wird.
Die Gasleitungen haben zur Sicherung ihres Bestandes, des Betreibens, der Kontrolle und Instandhaltung
einen Schutzstreifen, der flurstücksscharf durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit dinglich
gesichert wird. Der Schutzstreifen beträgt bei einer Nennweite der Leitung von DN 800 = 10 m (5 m
beiderseits der Rohrachse) und bei einer Nennweite der Leitung von DN 400 = 8 m (4 m beiderseits der
Rohrachse).
Stand August 2014
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Bei dem NFL-Vorhaben überlappen sich die Schutzstreifen aufgrund des Achsabstandes von i. d. R. 6 m. Im
Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der Gasleitung keine Gebäude oder baulichen Anlagen
errichtet oder sonstige Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der Gasleitung
beeinträchtigen oder gefährden. So sind z. B. das Errichten von Dauerstellplätzen sowie das Lagern von
schwer transportablen Materialien unzulässig. Die Errichtung von z. B. Parkplätzen über der Gasleitung ist
nach Abstimmung mit dem Leitungsbetreiber zulässig. Die landwirtschaftliche Nutzung des Schutzstreifens
ist ohne Einschränkungen möglich. Der Schutzstreifen wird von größeren und tiefwurzelnden Gehölzen
durch den Vorhabenträger freigehalten.
Nach Abstimmung mit dem Vorhabenträger ist im Schutzstreifen der Leitung die spätere Anlage von
kreuzenden oder parallelführenden Straßen, Wegen, Kanälen, Rohrleitungen und Kabeln möglich, wenn
dadurch weder der Bestand noch der Betrieb der Leitung gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der
Schutzstreifen der Ferngasleitungen ist in den Bauplangrundrissen (Unterlage 4 Detailpläne, Pkt. 4.1)
dargestellt. Im Grundstücksverzeichnis sind sämtliche vom Schutzstreifen betroffenen Flurstücke aufgelistet
und die Größe der Schutzstreifenfläche ausgewiesen (s. Unterlage 6).
Direkter Flächenbedarf für die Leitungsanlage einschließlich Teilversiegelungen von Flächen und damit
vollständiger Entzug für andere Nutzungen entsteht während der Betriebsphase nur für die neu zu
errichtenden Armaturenstationen und Netzknotenpunkte. Gemäß Regelwerk ist die Gashochdruckleitung
durch Armaturenstationen in Abschnitte von Längen zwischen 10 km bis 18 km zu unterteilen. Durch die
abschnittsweise Unterteilung der Leitung ist es möglich, Leitungsabschnitte bei Bedarf außer Betrieb zu
nehmen und ggf. kurzfristig zu entspannen. Außerdem sind die Leitungen so zu gestalten, dass der Einsatz
von Inspektionseinrichtungen (sogenannte Molche) möglich ist, welche die Leitung in ihrer gesamten Länge
befahren können. Hierzu dienen die Netzknotenpunkte (NKP) Burg, Spreetal und Schwarze Pumpe, auf
denen Molcheinrichtungen errichtet werden und die Armaturenstationen (AST) bei Großkoschen, Bergen,
Seidewinkel und Spreewitz. Eine zeichnerische Darstellung der Stationen ist in der Unterlage 4 Detailpläne,
Pkt. 4.4 enthalten.
Die Hauptarmaturen der Armaturenstationen werden mit einem elektrischen Antrieb ("E-Antrieb")
ausgerüstet. Bis auf den E-Antrieb, den E- / MSR-Fertigteil-Beton-Container und den Ausbläser 1 werden die
Armaturenstationen unterirdisch ausgeführt. Die dafür beanspruchte Flächen werden mittels Randsteine und
Schotter befestigt und gegen Befahren / Parken von Fahrzeugen mit einem ca. 2,0 m hohen
Maschendrahtzaun gesichert. Die Bedienelemente der Armaturen sind mit Straßenkappen ebenerdig
abgedeckt. Die Armaturenstationen werden vorzugsweise an Wegen und Straßen errichtet. Von diesen
ausgehend wird eine kurze separate Zufahrt angelegt, um ein Anfahren zur Wartung und Kontrolle der
Anlage zu ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, werden die Stationen über den freizuhaltenden
Schutzstreifen angefahren.
Als sichtbare Anlagenteile werden weiterhin sogenannte Schilderpfähle aufgestellt. Sie dienen der
Visualisierung
des
Leitungsverlaufs
für
Dritte
und
sind
somit
ein
wichtiger
Bestandteil
des
Sicherheitskonzeptes einer Erdgasleitung. Darüber hinaus dienen die Schilderpfähle auch der Unterbringung
1 überirdisches, senkrechtes Rohr mit Verschluss; dient bei Bedarf zur Entspannung der Leitung
Stand August 2014
Seite 16 vom 47
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von Messstellen zur Überwachung der Funktion des kathodischen Korrosionsschutzes. Schilderpfähle
müssen nicht zwangsläufig auf der Leitungsachse aufgestellt werden. Um eine Beeinträchtigung etwa für die
landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglichst gering zu halten, werden die Schilderpfähle vorzugsweise am
Rand von Verkehrswegen und Wasserläufen postiert.
Gemäß § 4 GasHDrLtgV muss der Betreiber einer Gashochdruckleitung die Anlage in ordnungsgemäßem
Zustand erhalten, ständig überwachen, notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
unverzüglich vornehmen und den Umständen entsprechend erforderliche Sicherheitsmaßnahmen treffen.
Hierzu wird entsprechend fachkundiges Betriebspersonal vorgehalten und die Gashochdruckleitungen zu
jeder Zeit überwacht.
Die Betriebsdrücke sind an wesentlichen Betriebspunkten laufend zu messen und zu überwachen. Dies
erfolgt in einer Dispatchingzentrale des Leitungsbetreibers. Zur Entgegennahme von Störungsmeldungen
wird eine ständig besetzte und jederzeit erreichbare Meldestelle vorgehalten. Zur Beseitigung von Störungen
und zur Schadensbekämpfung wird ferner ständig ein Entstörungsdienst vorgehalten, der in der Lage ist,
Folgeschäden zu verhindern oder zu beseitigen.
Das Betriebspersonal überwacht das Geschehen an den Leitungen selbst (Befliegen, Befahren, Begehen,
Überwachung der Korrosionsschutzanlagen u. a.) und ist auch über Bau- und Planungsaktivitäten Dritter
informiert, die Auswirkung auf die Gashochdruckleitungen haben können. Bei Bauabsichten in Leitungsnähe
wird der Betreiber der Leitung auf Anforderung Pläne mit der genauen Lage der Rohrleitungen zur
Verfügung stellen und Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Gasleitungen mit eigenem Personal überwachen.
4.1.5
Nachbetriebsphase
In der Nachbetriebsphase besteht die Möglichkeit, die Leitungen im Boden zu belassen (ggf. Verfüllung des
Rohres mit Leichtbeton) oder sie zurückzubauen. Für einen Rückbau ist von einem ähnlichen Flächenbedarf
wie für den Leitungsneubau auszugehen. Die Entscheidung, ob und wann eine Gasleitung in die
Nachbetriebsphase übergeht, hängt i. W. vom jeweiligen Versorgungskonzept des Netzbetreibers ab.
Technisch gesehen sind Gasleitungen praktisch zeitlich unbegrenzt nutzbar, da sie während der gesamten
Betriebsphase
einer
ständigen
Revision
und
Instandhaltung
unterliegen
und
durch
komplexe
Rehabilitationsmaßnahmen dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik angepasst werden können.
4.2
Beschreibung des der Trassenführung zu Grunde liegenden Konzeptes
Die Erarbeitung und Festlegung der Linienführung der geplanten Ferngasleitungen erfolgte unter
Berücksichtigung folgender Zwangspunkte und Beachtung der Erfordernisse der Raumordnung und
folgender Grundsätze zum Schutz von Natur- und Sachgütern:
Stand August 2014
Seite 17 vom 47
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Zwangspunkte
• Trassenverlauf außerhalb der per Verfügung des Sächsischen Oberbergamtes (SOBA) ausgewiesenen
Sperrflächen (auf „gewachsenem Boden“)
• Einbindepunkte für die Netzankopplung der Bestandsleitungen, die außer Betrieb genommen werden
müssen.
Beachtung der Erfordernisse der Raumordnung und der Grundsätze zum Schutz von Natur- und Sachgütern
• Möglichst geradliniger Verlauf und damit minimaler Umwelteingriff wie auch sparsamer Umgang mit
wirtschaftlichen Ressourcen,
• Vermeidung des Durchquerens von Schutzgebieten im Sinne der Naturschutzgesetze und geschützten
bzw. empfindlichen Biotopen und Wasserschutzgebieten (Fassungsbereich und engere Schutzzone),
• Nutzung bestehender Leitungskorridore (Bündelung mit vorhandenen Trassen für Gas, Wasser,
Elektrizität, Verkehrswegen etc.),
• Durchqueren von Waldgebieten unter Nutzung vorhandener Schneisen und Wege,
• Berücksichtigung kleinräumiger naturnaher und sensibler Bereiche (z. B. einzelne Baumgruppen,
Hecken, kleinere Feuchtgebiete, Sölle, Geotope) im Zuge der Feintrassierung,
• Beachtung von vorhandenen und geplanten Bau- und Siedlungsgebieten,
• Beachtung weiterer Vorsorgegebiete (z. B. bedeutsame Gebiete oberflächennaher Rohstoffvorkommen),
• Bündelung mit bestehenden Infrastrukturelementen (Straßen, Eisenbahnen, Wege),
• Beachtung von Kompensationsflächen sowie zur Renaturierung vorgesehener Räume (z. B.
Feuchtgebiete, Fluss- und Bachläufe),
• Beachtung konkreter Entwürfe geplanter Verkehrstrassen, Dränagen, Wasserversorgungen,
Kanalisationen sowie von Kabel-, Rohr- und Freileitungstrassen
• Berücksichtigung privatrechtlicher Forderungen
Die Entwicklung der Antragstrasse der NFL erfolgte auf der Grundlage topografischer Karten, örtlicher
Begehungen, des aktuellen Raumordnungskatatsters, der Berücksichtigung bestehender Flächennutzungsund Bebauungspläne der Landkreise und Gemeinden sowie Vorabstimmungen mit Trägern öffentlicher
Belange. Die Antragstrasse konnte auf Grund bereits vorhandener Leitungskorridore über lange Strecken in
Parallelführung zu bestehenden Leitungstrassen angeordnet werden. Im Bereich der Verlegung im Wald
erfolgte die Trassierung parallel zu Bahnstrecken und Versorgungsleitungen sowie unter Mitnutzung von
Schneisen und Waldwegen.
Die Unterlage 2 Raumordnerische Würdigung beinhaltet detaillierte Ausführungen zur Trassenfindung
und die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme auf die Sachgebiete der Raumordnung.
Stand August 2014
Seite 18 vom 47
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4.3
PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Beschreibung des Trassenverlaufs der Antragstrasse
Der geplante Trassenverlauf ist in den Übersichtplänen M 1:100.000, M 1:25.000 und M 1:10.000 (s.
Unterlage 3 Übersichtspläne) sowie in den Bauplänen 1:1.000 (s. Unterlage 4 Detailplane, Pkt. 4.1)
dargestellt.
In den Übersichtplänen 1:10.000 und den Bauplänen 1:1.000 sind Stationierungspunkte (SP) jeweils im
Abstand von 1 km entlang der NFL-Trasse angegeben.
Nachfolgend wird der Trassenverlauf der Antragstrasse mit Angabe der Stationierungspunkte beschrieben.
Verlauf im Bundesland Brandenburg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Stadt Senftenberg
Stationierung
(SP)
0-230 – 0+000
0+000 –
0+300
0+300 –
0+800
Stand Oktober 2015
Trassenbeschreibung
Die Ferngasleitung (FGL) 20, DN 800, MOP 84 beginnt östlich der B 96
bei der Ortschaft Großkoschen an der vorhandenen FGL 206 der
ONTRAS innerhalb eines Waldstückes und schwenkt in den Korridor einer
20 kV-Freileitung bis sie auf den stillgelegten Leitungsabschnitt der
FGL 115 trifft. Im Bereich der Freileitung ist das Aufweiten der Schneise
erforderlich. Nach dem Erreichen der FGL 115 verläuft die FGL 20 in der
Trasse der FGL 115. Dazu wird diese, einschließlich der Armaturenstation
S 115-5 demontiert.
Am SP 0+000 wird die Armaturenstation Großkoschen errichtet.
Nach Inbetriebnahme der FGL 20 wird die außer Betrieb genommene
FGL 206 im Bereich der Waldquerung demontiert.
Die FGL 19, DN 800, MOP 25 beginnt an der Armaturenstation S 18-5 der
vorhandenen FGL 18. Von dort verlaufen beide Leitungen des NFLVorhabens parallel zueinander, zunächst in einem Leitungskorridor
mehrerer Gasleitungen. In diesem Bereich ist das Erweitern der
vorhandenen Schneise in Richtung Norden erforderlich. Die
Armaturenstationen S 18-5 und Großkoschen werden gemeinsam
eingezäunt und auf dem Gelände ein Fertigteil-Beton-Container für die
Installation der E-/MSR-Technik beider Leitungen errichtet.
Nach Verlassen des Waldes folgt die NFL-Trasse der stillgelegten
Ferngasleitung FGL 17 in nordöstlicher Richtung bis sie die Landesgrenze
erreicht. Dabei wird der Schleichgraben in offener Bauweise gequert.
Seite 19 vom 47
Detailplan
1:1.000
GB 001
GB 001 –
GB 002
GB 002 –
GB 004
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ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002
PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00
PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Verlauf im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen, Gemeinde Elsterheide, Stadt Hoyerswerda,
Gemeinde Spreetal, Gemeinde Lohsa
Stationierung
(SP)
0+800 –
3+200
3+200 –
3+550
3+550 –
4+600
4+600 –
5+600
5+600 –
8+120
8+120 –
10+360
10+360 –
16+370
Trassenbeschreibung
Die NFL-Trasse tritt westlich der Ortslage Tätzschwitz in das Bundesland
Sachsen ein und verläuft nördlich von Tätzschwitz über landwirtschaftlich
genutzte Flächen. Die K 9211 und die Schwarze Elster einschließlich
einer asphaltierten Straße werden in geschlossener Bauweise unterquert.
Südlich von Geierswalde wird über eine kurze Strecke die Parallelführung
zur vorhandenen Leitung aufgegeben, um außerhalb des neuerrichteten
Parkplatzes des B-Plangebietes „Geierswalder See - Südböschung" zu
verlaufen und einen Gehölzstreifen zu umgehen. Die K 9211 nach
Geierswalde wird in geschlossener Bauweise gequert. Östlich der K 9211
ist der Neubau der K 9211n geplant. Auf Grund der annähernd
rechtwinkligen Kreuzung und der Begrenzung des Baufeldes durch eine
Trinkwasserleitung ist das Fällen von zwei einzeln stehenden Bäumen
unvermeidbar.
Die NFL-Trasse lehnt sich nach dem Gehölzstreifen bis zum SP 4+300
wieder an die Leitungstrasse der FGL 17 an, wo die NFL-Trasse an einer
Stallanlage und einem Grüngürtel vorbeigeführt wird.
Zur Vermeidung einer längeren Querung des Waldes westlich von
Kortitzmühle und um einen ausreichenden Abstand zum
Setzungsgebietes des ehemaligen Tagebaues zu gewährleisten, wird die
Parallelführung zur FGL 17 ab SP 4+600 aufgegeben. Mit der späteren
Außerbetriebnahme der FGL 206 wird die Armaturenstation südlich von
Kortitzmühle zurückgebaut. Die NFL-Trasse verläuft nun nördlich der
Schwarzen Elster zunächst in Anlehnung an den Deich. Dabei werden
eine Baumgruppe und eine Anpflanzung von Jungbäumen weitestgehend
umgangen. Die Parallelführung zum Deich erfolgt außerhalb des
Deichschutzstreifens.
Nach der geschlossenen Querung der K 9211 am Kreisverkehr bei
Kortitzmühle tritt die NFL-Trasse in ein Waldgebiet ein. Die NFL-Trasse
verläuft am Waldrand in Bündelung mit der K 9211 und nach der
Unterquerung der abbiegenden S 234 in Parallellage zur S 234 bis zum
Südgraben. Ab da lehnt sich die NFL-Trasse nördlich an den Südgraben
und quert zum Teil Ackerland und Waldflächen bis zum SP 8+120. Eine
Weiterführung der NFL-Trasse nördlich der Schwarzen Elster ist aufgrund
der ausgewiesenen Sperrfläche und des angrenzenden Uferbereiches
des Neuwieser Sees nicht möglich.
Bei SP 8+120 schwenkt die NFL-Trasse nach Süden, kreuzt die Schwarze
Elster in geschlossener Bauweise und verläuft dann in Parallellage südlich
der Schwarzen Elster und einer NBB-Leitung bis zum SP 9+950, um dort
letztmalig die Schwarze Elster ebenfalls in geschlossener Bauweise zu
unterqueren. Danach wird die NFL-Trasse über eine Lichtung geführt und
erreicht einen Trassenkorridor bestehend aus mehreren Gasleitungen.
Der Trassenabschnitt südlich der Schwarzen Elster ist bis nahe des
Deiches bewaldet. Da die Baustelle nicht über öffentliche Wege erreichbar
und ein zusätzlicher Waldeinschlag für die temporäre Zufahrt zur
Baustelle nicht sinnvoll ist, erfolgt die Zufahrt beginnend an der Brücke bei
Kortitzmühle bis zur Konditionierungsanlage auf dem
Deichverteidigungsweg und anschließend neben dem Deichfuß.
Bei SP 10+360 endet der 1. Bauabschnitt, Abschnitt 1. Die FGL 19 und
die FGL 20 werden bis zur Errichtung des 2. Bauabschnittes zeitweilig in
die FGL 18 bzw. FGL 206 eingebunden.
Die NFL-Trasse schwenkt in Richtung Osten und südlich der
Bestandsleitung FGL 17.
Nördlich des Gewerbegebietes Neuwiese bei SP 11+015 wird eine
vorhandene Stichleitung der ONTRAS in die FGL 19 eingebunden.
Stand August 2014
Seite 20 vom 47
Detailplan
1:1.000
GB 004 –
GB 010
GB 011
GB 011 –
GB 015
GB 015 –
GB 018
GB 018 –
GB 026
GB 026 –
GB 033
GB 033 –
GB 050
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Stationierung
(SP)
16+370 –
18+719
18+719 –
19+300
19+300 –
23+220
Stand August 2014
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Trassenbeschreibung
Detailplan
1:1.000
Danach verläuft die NFL-Trasse nördlich der Ortschaft Bergen
hauptsächlich über landwirtschaftlich genutzte Flächen auf der nördlichen
Seite der Bestandsleitungen FGL 206 und FGL 115. Die Querung der
Waldflächen erfolgt innerhalb der Schneise der Bestandsleitungen, die
jedoch aufgeweitet werden muss. Die Schonung bei SP 14+320 wird
nördlich umgangen. Die im Trassenverlauf zu querenden Straßen (K
9213, Kleinbadegaster Straße, Zum Rodelberg) werden in geschlossener
Bauweise unterfahren. Westlich der K 9213 wird für die FGL 19 die
Armaturenstation Bergen errichtet. Die nördlich gelegene
Armaturenstation der FGL 18 wird im Zuge des Neubaus der NFL
zurückgebaut. Nach der Kreuzung der Straße Zum Rodelberg schwenkt
die NFL-Trasse auf die südliche Seite der Bestandsleitungen und legt sich
in die Trasse des außer Betrieb genommenen Leitungsabschnittes der
FGL 115, der vorher bis zum SP 16+370 demontiert wird. Aufgrund der
räumlich beengten Situation im Bereich der Station der NBB trennen sich
die beiden Leitungen des NFL-Vorhabens auf kurzer Strecke.
Die FGL 19 wird südlich des Stationsgebäudes vorbeigeführt und die FGL
20 verbleibt in der Trasse der demontierten FGL 115 zwischen
Stationsgebäude und FGL 206. Danach werden beide Leitungen wieder
zusammengeführt. Auf dem sich anschließenden Stationsgelände der
ONTRAS wird auf dem Standort der zu demontierenden Armaturengruppe
der FGL 115 die Armaturenstation Seidewinkel der FGL 20 errichtet.
Im weiteren Trassenverlauf werden die ehemalige B 97 und die B 97 in
geschlossener Bauweise gequert. Die NFL-Trasse verläuft nach der
Kreuzung der Bundesstraße südlich der B 97 innerhalb einer
Waldschneise an deren nördlichem Rand sich die FGL 206 und am
südlichen Rand eine Trinkwasserleitung befinden. Die NFL-Trasse
verläuft zwischen den Bestandsleitungen in der Trasse der FGL 115, die
vorher demontiert werden muss. Am SP 18+719 endet der
2. Bauabschnitt. Bis zur Realisierung des 2. Bauabschnittes erfolgt die
zeitweilige Einbindung der FGL 206 in die neu errichtete FGL 20 sowie die
Einbindung der FGL 18 in die neu errichtete FGL 19 (1. Bauabschnitt,
Abschnitt 2). Für die Einbindung der FGL 18 wird die B 97 in
geschlossener Bauweise gequert. Nach Verbindung der beiden
Bauabschnitte wird die Anbindungsleitung im Kreuzungsbereich mit der
B 96 verdämmt und verschlossen.
Die NFL-Trasse verläuft weiter in Richtung Osten bis zur ehemaligen
Kreisstraße, wo der Netzknotenpunkt (NKP) Burg errichtet wird. Hier
erfolgt die Einbindung der von Süden kommenden FGL 09. Die
Armaturenstation der FGL 09 wird im Zuge der Errichtung des NKP
demontiert.
Nach dem NKP Burg führt die NFL-Trasse zunächst weiter in östliche
Richtung innerhalb der ehemaligen Kreisstraße nach Burg und parallel zu
einer Trinkwasserleitung, wobei die Erweiterung der Waldschneise
erforderlich ist. In Abstimmung mit der Stadt Hoyerswerda, dem StraßenTiefbauamt des Landkreises Bautzen und dem Staatsbetrieb
Sachsenforst wird zur Kompensation des Eingriffs diese 6 m breite Zufahrt
im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut und durch einen Forstweg
ersetzt.
Südwestlich von Burg trifft die NFL-Trasse auf eine 110 kV-Freileitung und
folgt dieser in südöstlicher Richtung unter Einhaltung des
Mindestabstandes von 10m vom äußeren Leiterseil gem. AfKEmpfehlung. Dabei werden der Altlauf Kleine Spree-Freigraben und
Altlauf Kleine Spree-Mühlgraben in offener Bauweise gequert. Die NFLTrasse passiert die geplante Ferienanlage bei Burg nördlich und kreuzt im
Anschluss die K 9218 in geschlossener Bauweise.
Nach der Straßenquerung tritt die NFL-Trasse in ein Gebiet bestehend
aus Waldbäumen und Ruderalfluren ein.
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GB 045 –
GB 057
GB 057 –
GB 059
GB 059 –
GB 071
Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL)
in Brandenburg und Sachsen
ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002
PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00
Stationierung
(SP)
23+220 –
25+142
25+142 –
28+850
28+850 –
30+050
30+050 –
31+550
31+550 –
34+900
Stand August 2014
PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Trassenbeschreibung
Detailplan
1:1.000
Die NFL-Trasse schwenkt auf die Nordseite der 110 kV-Freileitung und
verläuft dort zwischen Waldweg und Freileitung parallel zu Leitungen der
LMBV. Der Windpark nordöstlich des Scheibe-Sees wird in einem
Abstand von ca. 120 m umgangen.
Die NFL-Trasse löst sich bei SP 23+220 von der Parallellage zur
Freileitung und verläuft dann in einer ehemaligen, wieder aufgeforsteten
Tagebauzufahrt bis zur Bahnstrecke der DB, um dieser dann parallel in
nördlicher Richtung zu folgen. Die Kleine Spree wird südlich der Brücke
bei SP 23+850 in offener Bauweise gekreuzt.
Im Verlauf in Richtung Norden werden weiterhin Waldflächen passiert.
Bei SP 26+540 ist die Errichtung des Netzknotenpunktes Spreetal
geplant. Dort erfolgt die Einbindung der Bestandsleitung FGL 218 in die
geplante FGL 20. Die FGL 20 ist ab dem NKP Spreetal mit einem
Leitungsdurchmesser von DN 400 dimensioniert. Danach unterquert die
NFL-Trasse ein Nebengleis der DB in geschlossener Bauweise. Die
Parallellage zur DB-Strecke bleibt bis zum Zusammentreffen der von
Südosten kommenden Bestandsleitung FGL 07 bestehen.
Nachdem die NFL-Trasse in nordwestlicher Richtung abgeschwenkt ist,
wird eine Abzweigarmaturenstation von der geplanten FGL 20 zur FGL 07
errichtet. Die NFL-Trasse verläuft nun bis zur Kohleverbindungsbahn der
Vattenfall parallel zur FGL 07.
Dort schwenkt die Trasse in östlicher Richtung ab, um die Bahn
gemeinsam mit der Straße und mehreren Grundwasserüberleitern an
einer geeigneten Stelle in geschlossener Bauweise zu queren. Die NFLTrasse kreuzt im weiteren Verlauf die Kleine Spree in offener Bauweise
und verbleibt bis zum SP 31+550 auf der östlichen Seite eines
Bahndamms, wo sie über Ackerland verläuft.
Nach der Unterpressung der Vattenfall Werksbahn, einer ehemaligen
Bahnstrecke der DB einschließlich mehrerer Bestandsleitungen, folgt die
NFL-Trasse verschiedenen Bestandsleitungen, u. a. dem neuerrichteten
Grundwasserüberleiter der Vattenfall zunächst in Richtung Nordwest und
dann in westlicher Richtung. Die Trasse verläuft dabei über Ackerflächen,
kreuzt die K 9215 in geschlossener Bauweise und tritt bei SP 32+090 in
ein Waldgebiet ein, wo die vorhandene Schneise erweitert werden muss.
Im weiteren Verlauf kreuzt die NFL-Trasse die Kohleverbindungsbahn der
Vattenfall an vier Stellen und verläuft in Parallellage zu den Gleisen, um
das ausgewiesene Sperrgebiet der LMBV zu umgehen. Dabei ist das
Aufweiten der Waldschneisen notwendig. Alle Kreuzungen mit der
Kohleverbindungsbahn werden in geschlossener Bauweise errichtet.
Nach der letzten Querung der Kohleverbindungsbahn verläuft die NFLTrasse südlich des Grundwasserüberleiters der Vattenfall und von
Bestandsleitungen der ONTRAS bis zum Erreichen des NKP Schwarze
Pumpe, wo die NFL endet. Auf dem Stationsgelände des NKP Schwarze
Pumpe erfolgen Umbauarbeiten, die keiner Stationserweiterung bedürfen.
Es wird lediglich eine zusätzliche Stationszufahrt errichtet.
Um die NFL-Trasse nördlich der Kohleverbindungsbahn bei der Ortschaft
Schwarze Pumpe zu erreichen, wird eine Baustellenzufahrt außerhalb des
Arbeitsstreifens erforderlich. Sie beginnt nach der Abfahrt von der K 9214
und der Querung der Gleise und führt unter Nutzung eines Waldweges
parallel zur Bahnstrecke in östlicher Richtung bis zum Leitungskorridor der
FGL 207 und FGL 208, wo dann der Schutzstreifen der Leitungen als
Zufahrt genutzt wird.
Seite 22 vom 47
GB 071 –
GB 076
GB 076 –
GB 087
GB 087 –
GB 094
GB 094 –
GB 096
GB 096 –
GB 107a
Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL)
in Brandenburg und Sachsen
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PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00
5
PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Angaben über Emissionen mit Beschreibung der Emissionsquellen
Bauphase
Während der Bauphase ist mit Lärm- und Staubemissionen sowohl durch die Bauarbeiten selbst als auch
durch den mit der Maßnahme verbundenen Fahrzeugverkehr zu rechnen. Die verwendeten Baumaschinen
entsprechen den gesetzlichen Forderungen der Geräte und Maschinenlärmverordnung – 32. BlmSchV bezüglich der zulässigen Lärmemissionen, so dass sich Emissionen durch die eingesetzten Baumaschinen
und -fahrzeuge auf den nicht vermeidbaren Umfang beschränken. Zusätzliche Emissionsminderungen
lassen sich durch Optimierungen im Bauablauf und vermindernde Maßnahmen, wie z.B. Anfeuchten des
Bodens bei trockener Witterung, erreichen. Arbeiten in der Nähe von Wohngebieten werden auf die
Tageszeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschränkt. Die gesetzlichen Vorschriften über die Zulässigkeit von
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit werden beachtet.
Betriebsphase
Die Leitung mit allen unter Druck stehenden Einbauteilen (Formteile, Flansche, Armaturen) ist ein
geschlossenes System, das vor der Inbetriebnahme von amtlich anerkannten Sachverständigen auf
Festigkeit und Dichtheit geprüft wird. Emissionen von Erdgas treten daher beim bestimmungsgemäßen
Betrieb einer Gasleitung nicht auf.
Während des regulären Leitungsbetriebes erfolgen deshalb nur Emissionen (Lärm, Abgase) von
untergeordneter Bedeutung durch das aus Sicherheitsgründen regelmäßig durchzuführende Anfahren der
Leitungstrasse (Unimog, PKW) und das Befliegen der Leitung zu Kontrollzwecken. Das Befliegen der
Leitung, insbesondere zur Aufdeckung ungenehmigter Baumaßnahmen im Bereich der Trasse, erfolgt
mittels Kleinhubschrauber im monatlichen Turnus in einer Höhe von ca. 100 m mit maximal 85 km/h. In
Bereichen, die durch das Befliegen nicht einsehbar sind, erfolgt alternativ eine Begehung oder Befahrung
der Trasse im gleichen Turnus.
Wartungsarbeiten und Reparaturmaßnahmen werden soweit möglich am geschlossenen System
durchgeführt. Nur im Ausnahmefall müssen größere Instandsetzungsarbeiten am offenen System erfolgen.
Um die Emissionen von Erdgas auf ein Minimum zu reduzieren, werden druckabsenkende Maßnahmen im
Leitungssystem bzw. -abschnitt durchgeführt. Die hier durch Entspannung bzw. Entleerung entstehenden
Emissionen von Erdgas sind als geringfügig zu betrachten. Ggf. auftretende Lärmemissionen werden durch
den Einsatz eines Schalldämpfers minimiert.
Fallabhängig besteht die Möglichkeit das Erdgas über die Armaturenstationen in einen in Betrieb
befindlichen
Leitungsabschnitt
umzuschleusen
und
die
Restmengen
abzusaugen,
so
dass
Erdgasemissionen gänzlich vermieden werden.
Bei einem theoretisch möglichen Störfall wird unter Einbeziehung der Fernwirktechnik und des vorhandenen
Bereitschaftssystems des Betreibers sichergestellt, dass der betroffene Leitungsabschnitt unverzüglich zur
Beseitigung der Störung abgesperrt und außer Betrieb genommen wird. Bei einem Störfall mit Gasaustritt,
der nur durch Einwirkung Dritter denkbar ist, können somit nur Emissionen im begrenzten Umfang auftreten.
Durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die ausführlich im nachfolgenden Punkt 6 des Erläuterungsberichtes
Stand August 2014
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ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002
PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00
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beschrieben werden, kann mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden, dass es im Normalbetrieb zu
einem mit Gasaustritt verbundenen Störfall kommt.
Erdgas hat je nach Herkunft folgende Zusammensetzung:
• Methan
70 – 98 Gewichtsprozent
• Ethan
< 18
Gewichtsprozent
• Propan
<8
Gewichtsprozent
• Butan
<3
Gewichtsprozent
• Pentan
<2
Gewichtsprozent
• Stickstoff
< 25
Gewichtsprozent
• Kohlenstoffdioxid < 10
Gewichtsprozent
6
Abschätzung und Beurteilung etwaigen Gefahrenpotentials
Das Gefährdungspotential der Technik zur Fortleitung von Erdgasen allgemein ist aus folgenden Gründen
als niedrig einzustufen:
• Planung,
Errichtung
und
Betrieb
von
gastechnischen
Einrichtungen,
insbesondere
von
Gashochdruckleitungen, stützen sich in Deutschland auf eine historisch gewachsene, immer wieder
verbesserte und heute als ausgereift zu bezeichnende Technologie.
• Das Gasversorgungsnetz dient ausschließlich der Verteilung von Erdgas, ohne dass chemische
Umwandlungen
des
Mediums
erfolgen
oder
sonstige
gefahrenträchtige
verfahrenstechnische
Operationen stattfinden.
• Das
Medium
Erdgas
ist
gemäß
EG-Richtlinie
(91/155/EWG,
§14
GefStoffV)
nicht
giftig,
wassergefährdend oder korrosiv.
• Wenn Erdgas in die freie Atmosphäre gelangt, unterliegt es aufgrund seiner gegenüber Luft geringeren
Dichte Auftriebskräften, sammelt sich also nicht am Erdboden.
Für die Errichtung und den Betrieb von Gashochdruckleitungen gelten in Deutschland technische Regeln,
die auf der Grundlage eines deterministischen Sicherheitskonzepts aufbauen. Dabei findet der im
langjährigen Umgang mit der Technik gewachsene Erfahrungsschatz Berücksichtigung. Die kausalen
Zusammenhänge, die zu einem ungewollten Ereignis (z. B. einer Stofffreisetzung) führen können, wurden
analysiert und daraus wirksame Vorsorgemaßnahmen entwickelt. Diese sind als Anforderungen im
technischen Regelwerk festgelegt. Somit geht die deterministische Methode von fest vorgegebenen Größen
aus und berücksichtigt alle wesentlichen Belastungen und mögliche Einwirkungen auf die Pipeline, damit ein
Schaden mit hoher Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden kann. Mit dieser Methode wird eine
durchgehend sichere Leitung, unabhängig von äußeren Bedingungen, erreicht.
Nach der deterministischen Betrachtungsweise wird die Leitung in unbebautem Gebiet nach den gleich
hohen Anforderungen gebaut wie in bebautem Gebiet. Dies ermöglicht, dass spätere Bebauungen bis an
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den Schutzstreifen heranrücken können, ohne dass zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen
gestellt werden müssen.
Die deterministische Betrachtungsweise hat sich in Deutschland, wie in den meisten europäischen Ländern,
über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten entwickelt und bewährt. Sie ist besonders in Ländern mit
einer hohen Bevölkerungsdichte und der damit verbundenen Bebauung sinnvoll.
Die deterministische Sicherheitsphilosophie ist in der GasHDrLtgV verankert. Die Verordnung wurde vom
Gesetzgeber erlassen, um die typischen Gefahren, die von dieser Art technischer Gegenstände ausgehen
können, zu verhindern. Die GasHDrLtgV legt zudem fest, dass Gashochdruckleitungen nach dem Stand der
Technik errichtet und betrieben werden müssen.
Im Energiewirtschaftsgesetz wird die geforderte Einhaltung des Standes der Technik unterstellt, wenn die
technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) beachtet
werden. Als technische Regeln gelten hier insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt G 463 für die Errichtung
von Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Betriebsdruck von mehr als 16 bar sowie das DVGWArbeitsblatt G 466-1 für den Betrieb und die Instandhaltung dieser Gashochdruckleitungen. Im DVGWArbeitsblatt G 463 werden die bei der Errichtung umzusetzenden technischen Anforderungen festgelegt.
Die ONTRAS Gastransport GmbH hält sich hinsichtlich Planung, Bau und Betrieb der NFL strikt an die oben
genannten Gesetzlichkeiten und technischen Regeln, so dass deren Sicherheit gewährleistet ist.
Im Detail werden eine Vielzahl von Maßnahmen zur Gewährleistung der technischen Sicherheit realisiert.
Die nachfolgende Aufzählung stellt eine Auswahl wesentlicher Aktivitäten dar.
Planung und Bau
• Einsatz modernster Planungs- und Berechnungsverfahren,
• Auswahl hochwertiger Werkstoffe für Rohre, Formteile, Armaturen und sonstiger Einbauten sowie für den
passiven Korrosionsschutz (Rohrumhüllung),
• Alle eingebauten Rohre und Rohrleitungsteile werden bereits werksseitig umfangreichen Prüfungen
unterzogen (TÜV-Zertifikate, Werksabnahmen, Bauteilprüfungen).
• Gewährleistung einer qualitätsgerechten Ausführung sämtlicher Schweißnähte durch den Einsatz
modernster zerstörungsfreier Prüfverfahren,
• Gewährleistung einer hohen Ausführungsqualität durch ein System der Bauüberwachung und
Dokumentation während des Leitungsbaus,
• Druckprüfung der Leitung und der Stationen entsprechend den Vorgaben der DVGW-Arbeitsblätter
G 463 „Gasleitungen aus Stahlrohren von mehr als 16 bar Betriebsdruck – Errichtung -“ und G 469
„Druckprüfverfahren für Leitungen und Anlagen der Gasversorgung“,
• Zur Kennzeichnung der Leitung werden gemäß Regelwerk in der Nähe von Armaturenstationen und an
Straßen-, Wasserlauf-, Bahn- und Wegekreuzungen sowie an Feldrändern Schilderpfähle aufgestellt. Ihre
Hauptaufgabe ist die Visualisierung des Leitungsverlaufs für Dritte. Außerdem dienen sie zur
Unterbringung von Messstellen zur Überwachung der Funktion des kathodischen Korrosionsschutzes.
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Betrieb und Überwachung
• Unzulässig hohe Leitungsdrücke sind durch ein System automatischer Druckabsicherungseinrichtungen
nicht möglich. Diese Druckabsicherungseinrichtungen werden durch unabhängige Sachverständige des
DVGW überwacht und abgenommen (Druckabsicherungsbescheinigung).
• Für
Überwachung
der
Gashochdruckleitungen
nebst
Begleitkabel
ist
ein
Bereitschaftsdienst
eingebunden, der rund um die Uhr besetzt ist.
• Über eine zentrale Messwarte erfolgt die ständige Überwachung aller wichtigen Betriebsdaten der
Leitungen. Mittels Methoden der Netzdiagnostik können im Störfall Leckagen sehr schnell geortet und so
entsprechende Gegenmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden.
• Da die Stahlleitungen mit einer hochwertigen Außenisolierung versehen sind und außerdem kathodisch
geschützt werden, unterliegen sie keinerlei Korrosion. Zur Überwachung der Wirksamkeit des
kathodischen Korrosionsschutzes und damit zur sicheren Vermeidung von Korrosionsschäden wird die
Funktion der Schutzsysteme fortlaufend überwacht.
• Über Rahmenverträge sind geprüfte und zertifizierte Rohrbaufirmen mit exakter Abgrenzung ihrer
Einsatzgebiete gebunden, die, abgesichert durch ein Bereitschaftssystem, jederzeit kurzfristig zur
Beseitigung von Störungen einsatzfähig sind.
•
Die Grundsätze und Organisation des Bereitschaftsdienstes sind im DVGW Arbeitsblatt GW 1200
geregelt. Durch regelmäßige Bereitschaftsübungen wird das Funktionieren der Bereitschaftsorganisation
geprüft.
•
Die planmäßige Instandhaltung erfolgt entsprechend der Regelungen des DVGW Arbeitsblattes G 4661. Die Befliegung der Trasse mittels Hubschrauber erfolgt in einem Turnus von 4 Wochen. Halbjährlich
erfolgt eine Kontrolle wichtiger Punkte durch Begehen oder Befahren, insbesondere zur Aufdeckung
ungenehmigter Baumaßnahmen im Bereich der Leitungen, die deren Sicherheit gefährden könnten. Die
Kontrolle der bebauten Bereiche erfolgt alle 2 Monate, die Überprüfung ist jährlich.
• Ein verbindlicher Wartungsplan sichert die Erledigung der vorgeschriebenen Wartungsarbeiten.
• In bebauten Gebieten erfolgt mindestens einmal jährlich ein Abspüren mit empfindlicher Gasmesstechnik
zur Erkennung geringster Undichtheiten.
Durch die vorgenannten Maßnahmen und Einrichtungen beschränkt sich das Gefahrenpotential einer
Gashochdruckleitung nahezu ausschließlich auf unzulässige äußere Einwirkungen durch Dritte. Mehrheitlich
handelt es sich dabei um ungenehmigte Tiefbauarbeiten im Trassenbereich, bei denen der Urheber der
Arbeiten keine Kenntnis von deren Existenz hat.
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PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Beschreibung des Bauablaufes und der Technologie
Die geplanten Gasleitungen werden unterirdisch verlegt. Die Verlegung erfolgt in der Regel in offener
Bauweise, d. h. es wird ein Rohrgraben ausgehoben, in den das zuvor bereits verschweißte Rohr
eingebracht wird. Für begrenzte Strecken (Kreuzung von Straßen, wertvollen Biotopen, Bahnlinien etc.) kann
die Gasleitung auch in geschlossener Bauweise verlegt werden. In diesen Fällen wird beiderseits des zu
querenden Objektes eine Baugrube errichtet. Die Gasleitung wird dann von Baugrube zu Baugrube
grabenlos gepresst.
Bei den nachfolgend beschriebenen Bauverfahren, sind sämtliche gültigen Arbeits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutzbestimmungen einzuhalten.
Folgende Punkte sind besonders hervorzuheben:
• Baugruben werden mittels geeigneter Absperrung so gesichert, dass Unbefugte nicht versehentlich
abstürzen können.
• Rohrstränge werden so gesichert, dass sie nicht in Bewegung geraten.
• Während arbeitsfreier Tage wird die Länge der offenen Rohrgräben minimiert.
• Alle eingesetzten Baumaschinen werden mit biologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben.
• Die Betankung wird nur so vorgenommen, dass das Eindringen von Treibstoffen in den Boden durch
Zusatzmaßnahmen in jedem Fall verhindert wird.
Die einzelnen Arbeitsschritte zur Verlegung einer Gasleitung in offener Bauweise werden nachfolgend kurz
erläutert:
7.1
Baustelleneinrichtung
Vor
Beginn
der
eigentlichen
Bauarbeiten
werden
die
temporären
Baulager
eingerichtet,
Telekommunikations-einrichtungen geschaffen und die Rohrlagerplätze beschickt.
Für das Baulager werden in der Regel Gebäude und Flächen, welche die notwendige Infrastruktur
aufweisen, von den bauausführenden Firmen angemietet bzw. Büro- und Materialcontainer auf Freiflächen
in Gewerbegebieten oder auf Brachflächen in Industriegebieten ohne nachhaltige Umweltauswirkungen
errichtet.
Die erforderlichen Flächen für Rohrlagerplätze werden vorzugsweise auf befestigten Flächen eingerichtet,
die einen Straßenanschluss besitzen. Die genaue Lage der Flächen wird im Rahmen der unmittelbaren
Baustellenvorbereitung in Abstimmung mit den Behörden festgelegt, da die Auswahl der Flächen von der
jeweiligen Baulosgröße und der konkreten Bauzeit abhängig ist.
Für die Bauabwicklung wird keine Bautankstelle eingerichtet. Die Baufahrzeuge werden direkt im
Arbeitsstreifen mittels eines Pritschenwagens mit zugelassenem Kraftstofftank oder für den Transport von
Kraftstoffen zugelassenen Tankwagen betankt.
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Während der Betankung wird eine Wanne aufgestellt bzw. eine mineralölbeständige Folie ausgelegt, um
Tropfmengen oder überlaufende Mengen Kraftstoff aufzunehmen. Ferner führt das Tankfahrzeug
Ölbindemittel und Gerät mit, um übergelaufenen Kraftstoff aufzunehmen.
7.2
Trassenvorbereitung und Mutterbodenabtrag
Der Arbeitsstreifen und die Rohrachse werden unter Beachtung der festgelegten Einschränkungen
(Einengungen) ausgepflockt und markiert. Wo es erforderlich ist, wird die Trasse abgesperrt und ggf.
abgezäunt.
Der Trassenräumung geht eine Beweissicherung voraus. Der Arbeitsstreifen wird dann von vorhandenen
Zäunen und anderen Anlagen freigemacht. Einrichtungen zum Schutz von Vegetation und Tieren
(Absperrungen,
Einlattungen,
Amphibienschutz)
werden
entsprechend
den
Festlegungen
im
Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) installiert. Vor Beginn des Mutterbodenabtrages erfolgen der
Holzeinschlag und die Beseitigung des landwirtschaftlichen Aufwuchses innerhalb des Arbeitsstreifens.
Abbildung 2:
Räumen der Trasse
Im Arbeitsstreifen wird anschließend der Mutterboden entsprechend der jeweiligen Schichtmächtigkeit
abgeschoben und seitlich gelagert, um eine Vermischung mit dem mineralischen Unterboden
auszuschließen. Dies geschieht mit Planierraupen oder Baggern mit Breitschaufeln. Landwirtschaftliche
Wege werden in Abstimmung mit den Landwirten durchlässig gehalten.
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Abbildung 3:
7.3
PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Mutterbodenabtrag
Rohrausfuhr
Dem Abschieben und der seitlichen Lagerung des Oberbodens schließt sich das Ausfahren der ca. 17 - 18
m langen Rohre an. Die auf den Rohrlagerplätzen gestapelten Rohre werden entsprechend Baufortschritt
mit geländetauglichen Spezialfahrzeugen auf die Trasse transportiert und innerhalb des Arbeitsstreifens
ausgelegt.
Abbildung 4:
7.4
Im Arbeitsstreifen ausgelegte Rohre
Biegen der Rohre
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In der Regel wird bereits bei der Feintrassierung darauf geachtet, dass der Rohrstrang möglichst geradlinig
und elastisch, d.h. ohne größere Knicke verlegt werden kann. Wo dieses nicht möglich ist, werden die Rohre
während der Bauausführung auf der Baustelle gebogen und dementsprechend dem Trassenverlauf
angepasst.
Das Biegen der Rohre zu sogenannten Feldbögen geschieht mit Hilfe einer Rohrbiegemaschine. Das Biegen
erfolgt in der Regel am Einbauort des Feldbogens. Die Radien der Feldbögen betragen bei der verwendeten
Nennweite DN 800 ca. 45 m. Zum Biegen der Rohre werden keine Hilfsstoffe (Öle, Schmierstoffe, etc.)
benötigt.
Abbildung 5:
Biegen eines Rohres mit einer Biegemaschine
Sollte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein kleinerer Radius benötigt werden, so wird hierzu ein im
Werk vorgefertigter sogenannter Werksbogen verwendet. Dieser wird ab Werk in genormten Bogenlängen
geliefert und auf der Baustelle für die entsprechende Verwendung angepasst. Die Werksbögen für dieses
Bauvorhaben haben einen Radius von mindestens 4,0 m. Aufgrund ihrer strömungs- und bautechnischen
Nachteile sowie der deutlich höheren Kosten wird durch die Festlegung einer entsprechenden Feintrasse
versucht, den Einsatz von Werksbögen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
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7.5
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Verschweißen der Rohre zum Rohrstrang
Im Anschluss an die Rohrausfuhr und dem Biegen werden die Einzelrohre oberirdisch zu einem Rohrstrang
miteinander verschweißt. Die Länge, der auf diese Weise vorgefertigten Rohrstränge, kann je nach den
örtlichen und topographischen Gegebenheiten mehrere hundert Meter betragen. Um die notwendigen
Richtungsänderungen zu realisieren, werden die Feldbögen und die Werksbögen eingebaut.
Die Schweißnähte werden nach einschlägigen Vorschriften einer zerstörungsfreien Schweißnahtprüfung
mittels Durchstrahlung und Ultraschallprüfung unterzogen. Nach der Auswertung der Prüfergebnisse durch
die Schweißaufsicht erfolgt die Freigabe der Schweißnähte. Die Auswertung der Prüfergebnisse wird
zusätzlich durch einen technischen Sachverständigen überprüft.
Hiernach erfolgt die Nachumhüllung der Schweißnähte, so dass die gesamte Leitung eine durchgängige
Umhüllung zum Schutz gegen Korrosion aufweist.
Abbildung 6:
7.6
Verschweißen der Rohre
Wasserhaltungsmaßnahmen
Parallel zu den Schweißarbeiten oder in zeitlicher Nähe dazu wird vor der Öffnung des Rohrgrabens im
Bereich von Strecken mit hohem Grundwasserstand oder zur Fassung des anfallenden Schichten- oder
Tageswassers die Installation einer geeigneten Wasserhaltung erforderlich. Nur so sind die Standsicherheit
des Rohrgrabens und die Herstellung einer einwandfreien Rohrgrabensohle gewährleistet.
Grundlage für die Bemessung und Auswahl der erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen sind Kenntnisse
der ortsspezifischen hydrogeologischen Verhältnisse, wie:
• Grundwasserflurabstand,
• natürliche Schwankungsintervalle des örtlichen Grundwasserstandes (saisonal und witterungsbedingt),
• Fließrichtung des Grundwasserstromes,
• Geschwindigkeit des Grundwasserstromes,
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• Bodenkennwerte,
• Bodenspezifischer Wasserandrang.
Bei der Wasserhaltung wird das Grund- bzw. Stauwasser bis auf ca. 0,5 m unter die Grabensohle
abgesenkt. Als technische Methoden zur Wasserhaltung kommen zur Anwendung:
• Einfräsen von Horizontaldräns unterhalb der vorgesehenen Rohrgrabensohle,
• Installation von Spülfiltern entlang des Rohrgrabens und bei Baugruben,
• Setzen von Brunnen bei Baugruben,
• Offene Wasserhaltung bei Rohrgräben und Baugruben.
Das geförderte Grundwasser wird entweder in nahegelegene Vorfluter eingeleitet oder in Absprache mit dem
Eigentümer und Bewirtschafter auf angrenzenden Flächen versickert. Gegebenenfalls wird das abgepumpte
Wasser vor dem Einleiten in den Vorfluter in Absetz- oder Filterbecken von Schwebstoffen gereinigt. Liegt
der Vorfluter, welcher zur Einleitung herangezogen werden soll, nicht unmittelbar neben oder im
Arbeitsstreifen, wird das Verlegen von sogenannten „fliegenden Leitungen“ erforderlich. Dabei handelt es
sich um Schlauchleitungen mit Schnellkupplungen, die von der Baufirma temporär von der Trasse bis zum
Vorfluter auf der Geländeoberfläche ausgelegt werden.
Wasserhaltungsmaßnahmen werden schon aus Kostengründen auf eine möglichst kurze Zeitdauer
begrenzt. Sie werden in der Regel nur wenige Tage lang durchgeführt. Bei Sonderbaumaßnahmen
(Pressungen etc.) können längere Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich werden.
Ausführliche Erklärungen zu den vorgenannten Wasserhaltungsmethoden sind in der Unterlage 7 Wasserund Baugrunduntersuchungen enthalten. In der Unterlage 8 Wasserwirtschaftliche Anträge, Pkt. 8.1
erfolgt die detaillierte Darstellung der einzelnen Grundwasserentnahmen und der Einleitungsstellen in die
Vorflut.
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Abbildung 7:
7.7
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Installierte Spülfilter an einer Baugrube
Herstellung des Rohrgrabens
Die Breite des Rohrgrabens, in den der verschweißte Rohrstrang eingebracht wird, ist abhängig von der
Nennweite des Rohres, der Tiefenlage und des Böschungswinkels, wobei der Böschungswinkel der
Rohrgrabenwände von der Bodenart abhängt.
Die
Tiefe
des
Rohrgrabens
richtet
sich
nach
der
erforderlichen
Mindestüberdeckung.
Die
Mindestüberdeckung beträgt im Regelfall 1,0 m. In der Unterlage 4 Detailpläne, Pkt. 4.2 Typenpläne
werden im Verlegequerschnitt Angaben zu Rohrgrabenbreiten und –tiefen gemacht. Bei Unterquerungen
von Gewässern, Straßen, Bahnen und Fremdleitungen kommt das Rohr entsprechend der von den
Baulastträgern geforderten Mindestüberdeckungen und Abständen tiefer zu liegen.
Der Bodenaushub wird neben dem Rohrgraben gelagert. Der Aushub des Rohrgrabens erfolgt in der Regel
mittels Hydraulik-Bagger, dessen Grabeschaufel die korrekte Abböschung des Rohrgrabens in einem
Arbeitsgang ermöglicht. Im Bereich von Fremdleitungen erfolgt der Aushub des Rohrgrabens in
Handschachtung.
Bei größeren Grabentiefen können sich die Aushubmenge und damit auch die Arbeitsstreifenbreite über das
Regelmaß hinaus erhöhen. Bei eingeschränktem Arbeitsstreifen kann unter Umständen der ausgebaute
Boden nicht wie im Normalfall seitlich neben dem Rohrgraben auf einer Miete gelagert werden. Ein Teil des
Aushubes wird dann auf einer Miete im Bereich einer Erweiterung des Arbeitsstreifens zwischengelagert.
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Abbildung 8:
7.8
PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Herstellung des Rohrgrabens (eingeschränkter Arbeitsstreifen)
Absenken des Rohrstranges
Im Anschluss an die zuvor beschriebenen Arbeitsschritte wird der Rohrstrang unter Verwendung von
mehreren Hebegeräten mit seitlichem Ausleger (Seitenbäume) kontinuierlich in den Rohrgraben abgesenkt.
Während des Absenkvorganges wird die Kunststoffumhüllung nochmals mittels Hochspannungstest auf
Fehlerfreiheit überprüft. Die Verbindung der abgesenkten Rohrstränge erfolgt mittels Schweißverbindung im
Rohrgraben.
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Abbildung 9:
7.9
PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089
Absenken des Rohrstranges
Verfüllen des Rohrgrabens
Zur Verfüllung des Rohrgrabens wird das seitlich gelagerte Aushubmaterial verwendet. Um eine
Beschädigung der Umhüllung zu vermeiden, muss im unmittelbaren Rohrbereich steinfreies Material
eingebaut werden. Hierfür kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Frage, die je nach örtlicher Situation
angewendet werden können:
• Das vorgefundene Erdreich ist steinfrei und somit zur Verfüllung des Rohrbereichs geeignet.
• Ein Teil des vorgefundenen Erdreichs wird mittels Siebung aufbereitet, so dass im Rohrbereich
steinfreies Material eingebaut werden kann.
• Steiniger Aushub wird zum Teil soweit zerkleinert, dass das erzeugte Material für die Verfüllung des
Rohrbereichs geeignet ist.
• Der steinige Aushub wird grob zerkleinert und das Rohr mit einer Felsschutzmatte umhüllt. Das mit der
Felsschutzmatte umhüllte Rohr wird anschließend in den relativ grob zerkleinerten Aushub gebettet.
• In Ausnahmefällen erfolgt eine Sandeinbettung des unmittelbaren Rohrbereichs mit Fremdmaterial
(verdichtungsfähiger steinfreier Sand).
Bei der Verfüllung des Rohrgrabens oberhalb der Rohrbettung wird darauf geachtet, dass der Wiedereinbau
des Rohrgrabenaushubs schichtenweise entsprechend den anstehenden Bodenschichten erfolgt. Beim
Einbau wird der Aushub lagenweise eingebracht und sorgfältig verdichtet. Während des Verfüllvorgangs
werden die Kabelleerrohre seitlich neben der Rohrleitung mit eingelegt.
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Bei der Grabenverfüllung mit den einbaufähigen Böden fallen keine Überschussmassen an, da der Umfang
an verdrängten Massen so gering ist, dass diese ohne Probleme im Bereich des Arbeitsstreifens eingebaut
werden können.
Abbildung 10: Verfüllen des Rohrgrabens
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7.10 Druckprüfung
Alle im System eingebauten Rohrleitungsteile werden nach dem Verfüllen des Rohrgrabens einer
Wasserdruckprüfung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 469, Prüfverfahren D 2 sowie VdTÜV-Merkblatt 1060
unterzogen (Stressdruckprüfung). Hierzu wird die Rohrleitung mit Wasser gefüllt und anschließend weit über
den zulässigen Betriebsdruck belastet. Die Durchführung der Wasserdruckprüfung wird von einem
unabhängigen Sachverständigen überwacht und dokumentiert. Nach erfolgter Druckprüfung wird das
verwendete Wasser am Ort der Entnahme wieder eingeleitet. Die Beschreibung der Entnahme und
Wiedereinleitung des Wassers für die Druckprüfung erfolgt im Unterlage 8 Wasserrechtliche Anträge.
Abbildung 11: Im Messwagen während der Druckprüfung
7.11 Fremdleitungskreuzungen und Parallelführung
Vor Baubeginn der Arbeiten werden die betroffenen Fremdleitungsbetreiber hinsichtlich der Lage von
Fremdleitungen und zu beachtender Auflagen bei Leitungskreuzungen erneut angefragt. Die Fremdleitungen
werden im Bereich des Arbeitsstreifens eingemessen, ausgepflockt und gekennzeichnet. Bei allen Arbeiten
im Schutzstreifen der betroffenen Fremdleitungen werden grundsätzlich die Schutzanweisungen der
Fremdleitungsbetreiber in der jeweils gültigen Fassung beachtet. Die Maßnahmen werden rechtzeitig
zwischen der örtlichen Bauleitung und den zuständigen Betriebsstellen abgestimmt und dokumentiert.
Neben den Sicherungsarbeiten bei Aushubarbeiten, die ein Freilegen der Fremdleitung einschließen, gilt
dies auch für Bohrarbeiten im Zuge von Wasserhaltungsmaßnahmen, für Spund- und Rammmaßnahmen
sowie für Sicherungsmaßnahmen beim Überfahren der Fremdleitungen mit Baufahrzeugen.
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Die Lage der Fremdleitungen wurde näherungsweise durch Bestandspläne der Betreiber ermittelt und in den
Bauplänen dargestellt. Die genaue örtliche Lage wird vor Bauausführung durch fachgerechte
Erkundungsmaßnahmen,
wie
Ortung,
Suchschlitze
o.
ä.
ermittelt.
Die
Sicherheitsaufsicht
der
Fremdleitungsbetreiber wird in die Erkundungsmaßnahmen mit einbezogen.
Bei den Tiefbauarbeiten zur Freilegung von Fremdleitungen wird durch die Wahl der eingesetzten
Baumaschinen bzw. durch den Einsatz von Handschachtungen sichergestellt, dass Beschädigungen der
Leitungen ausgeschlossen werden. In der unmittelbaren Nähe zu Fremdleitungen dürfen Bagger nur als
Hebegeräte und nicht zum Lösen des Aushubs verwendet werden.
Die freitragende Rohrlänge darf ein in der jeweiligen Schutzanweisung festgelegtes Maximalmaß nicht
überschreiten. Die freigelegten Leitungen werden gemäß Stand der Technik gesichert. Die zur Realisierung
der
Kreuzungen
vorgegebenen
Bedingungen der
Fremdleitungsbetreiber
sind
ebenfalls
in
den
entsprechenden Schutzanweisungen geregelt. Im Normalfall beträgt der lichte Abstand beim Kreuzen von
Fremdleitungen
mindestens
0,5
m.
Geringere
Abstände
sind
nur
in
Abstimmung
mit
dem
Fremdleitungsbetreiber zulässig.
Abbildung 12: Sicherung von Fremdleitungen (Kabel)
Im Bereich von Parallelführungen zu anderen Rohrleitungen und Kabeln wird der gemäß DVGW-Arbeitsblatt
G 463 geforderte Mindestabstand eingehalten. In Abstimmung mit den betroffenen Fremdleitungsbetreibern
kann dieser Abstand verringert werden, wenn Sondermaßnahmen (z.B. die räumliche Trennung der
Leitungen durch Isolierplatten) zur Anwendung kommen.
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7.12 Kreuzungen
Bei Kreuzungsverfahren wird zwischen offener und geschlossener Bauweise unterschieden.
Detaillierte Angaben zum gewählten Kreuzungsverfahren sind dem Kreuzungsverzeichnis (Unterlage 5) zu
entnehmen. Im Kreuzungsverzeichnis werden alle durch die Gasleitung gequerten Bauwerke (Autobahnen,
Bahnstrecken, Straßen, klassifizierte Gewässer, Fremdleitungen, etc.) aufgelistet. Unterlage 4 Detailpläne,
Pkt. 4.2 Typenpläne beinhaltet die Verlege-Schemata für Regelkreuzungen. Die Ausführung von wichtigen
Kreuzungen, insbesondere von klassifizierten Straßen, offenen Gewässern und Bahnen, ist im Längsschnitt
auf den Sonderplänen im Unterlage 4 Detailpläne, Pkt. 4.3 der Planfeststellungsunterlagen dargestellt.
Für
die
Kreuzungen
von
klassifizierten
Verkehrswegen
und
Gewässern
werden
detaillierte
Kreuzungsanträge erarbeitet, die bei den zuständigen Baulastträgern oder Eigentümern eingereicht werden.
Nachfolgend werden die verwendeten Kreuzungsverfahren erläutert.
7.12.1
Offene Bauweise - Gewässer
Gewässer werden in der Regel offen gequert. Hierbei wird ein vorgefertigter Rohrstrang mit beiderseits
aufsteigenden
Rohrbögen
(Düker)
unter
Einsatz
entsprechender
Auftriebssicherungsmaßnahmen
verwendet. Die Vorfertigung des Dükers findet abseits des Gewässers statt. Der Rohrgraben im Bereich der
Kreuzung, die sogenannte Dükerrinne, wird durch entsprechende Baggerarbeiten hergestellt.
Das zum Einsatz kommende Verfahren für die Herstellung der Kreuzung ist von mehreren Faktoren
abhängig:
• Größe des Wasserlaufes (Wasserspiegelbreite) und dessen Abflussmenge während der Bauzeit,
• Bodenart des Untergrundes,
• Fließgeschwindigkeit des Gewässers,
• Wassertiefe.
Bei den im Trassenverlauf zu querenden kleineren Gewässern und Gräben mit geringeren Abflussmengen
kann die Dükerrinne wie der normale Rohrgraben im trockenen Zustand hergestellt werden (im sogenannten
Trockenschnitt). Hierzu werden die zu kreuzenden Gewässer beidseitig zur Kreuzung hin durch Erddämme
oder Spundwände abgesperrt. Die Erddämme dienen in der Regel auch als Überfahrt. Der Abfluss des
Gewässers erfolgt durch ein Verdohlungsrohr. Hier wird ein Rohr in Fließrichtung einbebaut, welches das
Volumen des anfallenden Wassers fasst und über die Kreuzungsstelle leitet. Bei geringem Zufluss wird
durch zeitweises Umpumpen des Wassers mittels Pumpen und Schläuchen der Abfluss gewährleistet. Das
Wasser wird unterhalb der Baustelle in das Gewässerbett eingeleitet. Danach wird die Dükerrinne im
Trockenschnitt landseitig mittels Bagger entsprechend der abgestimmten Überdeckung (in der Regel 1,0 m)
ausgehoben. Dabei werden die oberen Sedimentschichten vom mineralischen Unterboden getrennt mit
angemessenem Abstand zum Gewässer gelagert, um eine Bodenvermischung und einen Sedimenteintrag
(z.B. bei Regen) in das Gewässer zu vermeiden bzw. zu minimieren.
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Die Dükermontage erfolgt im Arbeitsstreifen abseits des Gewässers. Der vorgefertigte Düker wird dann mit
im Pipelinebau üblichen Geräten (Seitenbäume, Raupenkräne, Seilbagger) in die Dükerrinne eingelegt. Im
Kreuzungsbereich mit dem Gewässer wird der Düker mit Betonreitern bzw. einem Betonmantel ballastiert.
Sie bieten dem Düker mechanischen Schutz und sichern ihn gleichzeitig gegen Auftrieb. Im Anschluss
erfolgt das Verfüllen des Rohrgrabens, die Demontage der Hilfseinrichtungen und die Wiederherstellung des
ursprünglichen Gewässerprofils und der Böschungen. Bei Verlegung im Trockenschnitt wird ein Arbeiten im
fließenden Wasser und somit die Entstehung einer Sedimentfahne, die negative Wirkungen auf die
Gewässerfauna und -flora hätte, vermieden.
Abbildung 13: Offene Kreuzung eines Grabens
7.12.2
Offene Bauweise - verrohrte Gewässer
Im Zuge des Vorhabens besteht die Möglichkeit der Querung verrohrter Gewässer ohne eigenes Flurstück,
die durch die jeweils örtlichen Unterhaltungspflichtigen unterhalten werden. Im Prinzip handelt es sich um
Freispiegelleitungen, deren Nennweite je nach hydraulischer Bemessung zwischen DN 150 und DN 600
beträgt.
Diese auch als Vorflutleitungen bezeichneten verrohrten Gräben werden wie Fremdleitungen behandelt
(siehe vorstehenden Pkt. 7.11) und in der Regel offen gequert. Der allseitige Abstand zu den verrohrten
Gräben beträgt dabei mindestens 0,5 m. Zur Kreuzung wird ein vorgefertigter Rohrstrang mit beiderseits
aufsteigenden Rohrbögen (Düker) unter der freigelegten Vorflutleitung eingefädelt.
Bei einer entsprechenden Tiefenlage der verrohrten Gewässer, ist prinzipiell auch ein Überkreuzen der
Gasleitung möglich. Hierzu werden im Einzelfall diesbezügliche Abstimmungen mit dem zuständigen
Unterhaltungspflichtigen erfolgen.
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Abbildung 14: Offene Kreuzung eines verrohrten Grabens
7.12.3
Offene Bauweise - Straßen / Wege
Straßen, Wege und befestigte Flächen werden, sofern es deren Nutzung erlaubt, im Einverständnis mit den
jeweiligen Eigentümern offen gekreuzt.
Zur Herstellung der Kreuzung ist in der Regel eine kurzfristige Vollsperrung des Verkehrsweges erforderlich.
Sofern eine Umleitung des Verkehrs nicht möglich ist oder zu unverhältnismäßig hohen Erschwernissen
führt, kann die Realisierung auch mit Hilfe einer halbseitigen Sperre oder einer örtlichen Umgehung erfolgen.
Nach Öffnen des Grabens quer zur Straße werden der vorbereitete Rohrstrang sowie die Kabelschutzrohre
eingelegt und sofort im Anschluss daran lagenweise verfüllt und verdichtet.
Die Straßenoberfläche wird provisorisch nach den Bestimmungen der Baulastträger wieder hergestellt.
7.12.4
Geschlossene Bauweise
In Fällen, in denen ein Öffnen von in der Regel klassifizierten Straßen, Gewässern, Bahnstrecken oder
anderen Objekten zur Verlegung der Leitung aus verkehrstechnischen oder ökologischen Gründen nicht
möglich ist, wird die Rohrleitung in geschlossener (grabenloser) Bauweise verlegt. Hierbei können
verschiedenartige technische Verfahren zum Einsatz kommen, die in Abhängigkeit vom Hindernis (Länge,
Tiefe), vom vorgefundenen Baugrund und weiterer Randbedingungen ausgewählt werden. Die Verfahren,
sowie die Einsatzmöglichkeiten sind im DVGW-Arbeitsblatt GW 304 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“
beschrieben. Im Rahmen des geplanten Vorhabens werden geschlossene Querungen als Rohrvortrieb im
Horizontal- Pressbohrverfahren, Pilotrohrvortrieb bzw. Horizontalrammverfahren ausgeführt.
Für diese Arbeiten ist es erforderlich, eine Start- und eine Zielgrube vor und nach dem zu überwindenden
Objekt zu errichten. Dabei muss die Startgrube in Länge und Breite so dimensioniert werden, dass das Rohr
sowie die Pressvorrichtung darin Platz haben. Die Zielgrube dient zur Herstellung der Verbindung an den
nachfolgenden Rohrstrang und ist kleiner als die Startgrube. Die Tiefe der Gruben ist abhängig von den
einzuhaltenden Überdeckungen im Bereich der Kreuzung und der Geländemorphologie.
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Die Grubenwände werden in Abhängigkeit von der Standfestigkeit der anstehenden Böden, der Grubentiefe
und den Grundwasserständen angeböscht oder durch einen Verbau (z. B. Spundwände) gesichert. In
Bereichen mit hohen Grundwasserständen kann es zudem notwendig werden, die Gruben mit Hilfe einer
Wasserhaltung trocken zu legen.
Die Frage, ob ein Kreuzungsobjekt in offener oder geschlossener Bauweise gekreuzt werden soll, ist immer
eine abzuwägende Einzelfallentscheidung. Neben einer Vielzahl technischer Randbedingungen müssen
dabei auch folgende wesentliche Punkte mit betrachtet werden:
• Bei einer geschlossenen Verlegung ist nicht auszuschließen, dass man auf unvorhergesehene
Hindernisse im Boden trifft, die trotz eingehender Voruntersuchung nicht zu erkennen waren (Findlinge,
Bauwerksreste o.ä.). Im ungünstigsten Fall bedeutet dies, dass man die Kreuzung aufgeben und an einer
anderen Stelle versetzt neu herstellen muss.
• Die offene Bauweise ist hingegen bei jedem Baugrund anwendbar. Es gibt keine Baugrundsituation, die
nicht durch entsprechende Maßnahmen zu beherrschen ist. Dies trifft auch auf unvorhergesehene
Hindernisse im Baugrund zu, die erst bei den Baggerarbeiten angetroffen werden.
• Eine geschlossene Verlegung dauert oftmals um ein mehrfaches länger als eine offene Verlegung. Das
wiederum bedeutet, dass der Eingriff und alle damit verbundenen Aktivitäten (Lärmemission,
Wasserhaltung u.a.) sich ebenfalls verlängern und somit ggf. eine stärkere Belastung der Umwelt erfolgt.
Bei geschlossenen Kreuzungsverfahren muss weiterhin berücksichtigt werden, dass der zu kreuzende
Bereich von den Baufahrzeugen an geeigneten Stellen im Rahmen des Baustellenverkehrs entlang der
Trasse nach Möglichkeit gequert werden kann (Überfahrt). Hierbei wird darauf geachtet, dass vorhandene
Feldabfahrten und Bewuchslücken entlang von Straßen und Gewässern für die Überfahrt genutzt werden.
Bei befestigten Straßen wird durch geeignete Maßnahmen verhindert, dass der Straßenbelag durch die
Baufahrzeuge beschädigt wird. Der Verkehrsfluss wird in möglichst geringem Umfang beeinträchtigt. Ist ein
Überfahren der zu kreuzenden Strukturen aus objektiven Gründen nicht möglich (z.B. Eisenbahnen und
Autobahnen), müssen die Baumaschinen über geeignete öffentliche Verkehrswege umgesetzt werden.
Beim Horizontal-Pressbohrverfahren handelt es sich um ein nicht steuerbares Vortriebsverfahren, bei dem
das Rohr durch hydraulische Presseinrichtungen entlang der geplanten Bohrachse unter dem Hindernis
hindurchgedrückt wird. Gleichzeitig wird der Boden an der Ortsbrust durch einen Bohrkopf mechanisch
abgebaut und kontinuierlich durch eine Förderschnecke in die Baugrube gefördert.
Das Horizontalrammverfahren ist ebenfalls ein nicht steuerbares Vortriebsverfahren, bei dem das Rohr
durch hydraulische oder pneumatische Presseinrichtungen entlang der geplanten Bohrachse unter dem zu
querenden Hindernis hindurch geschlagen wird. Der in das Rohr eintretende Erdkern wird nach Abschluss
des Vortriebs in der Regel durch Spülen entfernt.
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Beim Pilotrohrvortrieb handelt es sich um ein steuerbares Vortriebsverfahren, bei dem zunächst ein
vergleichsweise
dünneres
Rohr
(das
Pilotrohr)
durch
hydraulische
Presseinrichtungen
unter
Bodenverdrängung oder mit Bodenentnahme entlang der geplanten Bohrachse hindurchgedrückt wird. Die
Vortriebsrichtung des Pilotrohrs kann kontrolliert und ggf. korrigiert werden. Anschließend wird das
eigentliche Mantel- oder Produktenrohr mit dem Pilotrohr verbunden und entlang der aufgefahrenen
Pilotbohrung unter dem Hindernis hindurchgedrückt. Gleichzeitig wird der Boden durch einen Bohrkopf
mechanisch abgebaut und das Bohrgut wird mit einer Förderschnecke in die Baugrube gefördert.
Abbildung 15: Horizontal-Pressbohrverfahren (Startgrube)
7.13 Dränüberbrückungen und Wiederherstellung der Dränanlagen
Werden durch die Baumaßnahme bestehende Dränagefelder geschnitten, so erfolgt während der Bauzeit
eine provisorische Überbrückung oder ein Abfangen des bergwärts gelegenen Teils durch einen
provisorischen Sammler. Damit wird vermieden, dass der Rohrgraben nach der Öffnung durch ggf.
anfallendes Dränwasser belastet wird.
Die endgültige Wiederherstellung der Dränanlagen erfolgt nach dem Verfüllen des Rohrgrabens und vor der
Rekultivierung des Arbeitsstreifens. Hierzu erfolgte im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung
eine Aufnahme der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse und des Ist-Zustandes aller wasserwirtschaftlichen
Anlagen. Ausgehend davon, werden dann alle erforderlichen Maßnahmen geplant und realisiert, die zur
Erhaltung der Funktion der Dränanlagen notwendig werden. Die Wiederherstellung der Dränanlagen
während der Bauausführung erfolgt durch darauf spezialisierte Baubetriebe und wird fortlaufend durch
Fachbauleiter überwacht. Eine Kurzfassung der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung ist in den
Planfeststellungsunterlagen unter Unterlage 7 eingestellt.
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Abbildung 16: Wiederhergestellte Dränage
7.14 Rekultivierung
Zur Rekultivierung im weiteren Sinne zählt zunächst der Rückbau aller baustellentechnischen Einrichtungen,
wie Verbaue und Baustraßen. Ziel der Rekultivierung ist die Wiederherstellung des ursprünglichen
Zustandes.
Sie beginnt im Regelfall mit der Lockerung des Unterbodens mit Heckaufreißern an der Planierraupe oder
mit landwirtschaftlichen Lockerungsgräten.
Abbildung 17: Lockerung des Unterbodens
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Nach der Lockerung planiert die Raupe durch Rückwärtsfahren mit abgesenktem Schild die Oberfläche des
gelockerten Unterbodens. Dies soll verhindern, dass der später aufgetragene Oberboden in die offenen
Lockerungsfurchen gelangt und es zu Oberbodenverlusten kommt.
Der Wiederauftrag des Oberbodens erfolgt in strukturschonender Weise nahezu ausschließlich durch
Bagger mit Schürfmulden. Bei zu nasser Witterung beziehungsweise bei zu hoher Bodenfeuchte jenseits der
Ausrollgrenze werden die Rekultivierungsarbeiten eingestellt. Nach Einplanierung der Oberfläche schließt
sich eine Lockerung der wiederaufgetragenen Oberbodenschicht an. Abschließend erfolgt die Übergabe der
rekultivierten Trasse an den Eigentümer bzw. Bewirtschafter, wobei ein schriftliches Übergabeprotokoll
angefertigt wird.
Abbildung 18: Wiederauftrag des Oberbodens
Witterungs- und/oder bodenartbedingt können Sonderrekultivierungsverfahren erforderlich werden, bei
denen spezielle Lockerungsgeräte nach dem jeweils neuesten Stand der Technik zum Einsatz kommen. In
besonders problematischen Fällen kann die Lockerungswirkung der mechanischen Meliorationsmaßnahme
nach Bedarf durch eine Grün- und/oder eine Tiefdüngung biologisch und chemisch stabilisiert werden, unter
Umständen noch vor Auftrag des Oberbodens.
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8
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Bauzeiten und Zeitplanung
Die Durchführung des Vorhabens soll in 2 Bauabschnitten erfolgen.
Der 1. Bauabschnitt, das betrifft die Umverlegungen außerhalb der Sperrflächen im Bereich des ehemaligen
Tagebau Laubusch und Spreetal soll im Zeitraum 2015 bis 2016 realisiert werden.
Der 2. Bauabschnitt, im Bereich der Neuverlegung beginnend bei Neuwiese bis westlich von Burg soll im
Jahr 2017 durchgeführt werden.
Die Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erstrecken sich bis in das darauffolgende Jahr.
Ausführungen
dazu
sind
im
Unterlage
12
Landschaftspflegerischer
Begleitplan
der
Planfeststellungsunterlagen enthalten.
Der Bau der Erdgasleitung erfolgt kontinuierlich, d.h. während im „vorderen“ Bereich der Leitung noch
gebaut wird, kann im „hinteren“ Bereich bereits mit der Rekultivierung der Flächen begonnen werden. Für
den Bau der Erdgasleitung ist in den einzelnen Bereichen eine Zeitdauer von ca. 10-14 Wochen von der
ersten Inanspruchnahme bis zur Rekultivierung der Flächen vorgesehen.
Ein detaillierter Bauzeitenplan wird rechtzeitig vor Baubeginn erstellt und an die betroffenen Behörden und
sonstigen Stellen übergeben.
9
Zur
Inanspruchnahme Rechte Dritter
rechtlichen
Absicherung
der
Leitungstrasse
wird
mit
allen
natürlichen
und
juristischen
Grundstückseigentümern und den jeweiligen Nutzungsberechtigten der Grundstücke (Bewirtschafter,
Pächter etc.) über die Inanspruchnahme der Grundstücke und die rechtliche Bestandssicherung der Leitung
gesondert verhandelt.
Die rechtliche Leitungssicherung erfolgt für den Bereich des Schutzstreifens durch die Eintragung einer
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch der betroffenen Flurstücke. Hierfür werden mit
den Grundeigentümern entsprechende privatrechtliche Verträge abgeschlossen, die auch die Zahlung einer
angemessenen
Entschädigung
für
die
Einräumung
der
Leitungsrechte
vorsehen
(Dienstbarkeitsentschädigung). Danach sind für die Fläche des Schutzstreifens regelmäßig 10 % bis max.
20 % des jeweiligen Verkehrswertes als Berechnungsgrundlage anzusetzen.
Für die Nutzung der Flächen zur Durchführung der Ersatzmaßnahmen werden mit den Eigentümern
Bauerlaubnisse abgeschlossen.
Sollte ein Flurstück nur durch den Arbeitsstreifen zeitweilig in Anspruch genommen werden, wird mit dem
Eigentümer eine Bauerlaubnis abgeschlossen. Neben der Zustimmung der Grundstückseigentümer werden
auch von den Bewirtschaftern und Pächtern entsprechende Bauerlaubnisse eingeholt.
Für die Erteilung einer Bauerlaubnis erhält der Bewirtschafter, Pächter bzw. Eigentümer eine einmalige
Aufwandspauschale. Erforderlicher Mehraufwand wird zum Nachweis erstattet.
Sofern die privatrechtlichen Verträge nicht zustande kommen, kann die planfestgestellte Leitungstrasse über
Eigentumsbeschränkungsverfahren nach den jeweiligen Landesenteignungsgesetzen gesichert werden.
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Die Eigentümer, Bewirtschafter bzw. Pächter von landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
werden für die verursachten Flurschäden, Nutzungsausfälle, Folgeschäden und Erschwernisse entschädigt.
Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Sachverständigen. Als Basis für die Höhe
der Entschädigung der landwirtschaftlichen Flur- und Aufwuchsschäden (inkl. Mindererträge) werden die von
den Bauernverbänden herausgegebenen Entschädigungssätze herangezogen. In Sonderfällen, bei denen
die Richtlinien für Aufwuchsschäden nicht zutreffen, wie z. B. Gemüse, Obst und andere Sonderkulturen,
erfolgt eine individuelle Sonderregelung.
Mit den Eigentümern oder Baulastträgern von Infrastruktureinrichtungen (Straßen, Bahnanlagen) werden in
Detailverhandlungen die Kreuzungsbedingungen und die damit verbundenen technischen Einzelheiten
abgestimmt und festgelegt. Für jede Kreuzung wird die Mitbenutzung der Straßen- bzw. Bahnflurstücke
durch den Abschluss eines Gestattungsvertrags rechtlich gesichert.
Mit Betreibern von Fremdleitungen werden hinsichtlich der Durchführung von Kreuzungen bzw.
Parallelverlegungen die Einzelheiten gemäß dem bestehenden technischen Regelwerk abgestimmt und
festgelegt. Erforderlichenfalls werden hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen.
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