Neubau der Ferngasleitungen Lausitz (NFL) - LBGR
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Neubau der Ferngasleitungen Lausitz (NFL) - LBGR
Neubau der Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz Unterlage 1 Allgemeiner Teil / Erläuterungsbericht Antragsteller und Bauherr: ONTRAS Gastransport GmbH Maximilianallee 4 04129 Leipzig Gesamtplanung des Vorhabens: PLE Pipeline Engineering GmbH Gürtelstraße 29a/30 10247 Berlin Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Inhaltsverzeichnis des Erläuterungsberichts Seite 1 Planrechtfertigung und energiewirtschaftliche Begründung .................................................. 4 1.1 Zusammenfassung......................................................................................................................... 4 1.2 Vorhabenträger .............................................................................................................................. 4 1.3 Vorhabensbegründung................................................................................................................... 4 1.4 Leitungssystem im Lausitzer Revier .............................................................................................. 5 1.5 Geplanter Neubau-Trassenverlauf................................................................................................. 6 1.6 Realisierung des Bauvorhabens .................................................................................................... 7 1.7 Auswirkungen bei einem Verzicht „Nullvariante“ ........................................................................... 7 2 Vorhabenträger und Ausführende ............................................................................................. 8 3 Stand des Genehmigungsverfahrens ........................................................................................ 9 3.1 Prüfung der Raumbedeutsamkeit und Raumverträglichkeit des Vorhabens ................................. 9 3.2 Feststellung der UVP - Pflicht des Vorhabens, Durchführung Planfeststellungsverfahren ......... 10 4 Gegenstand der Planung........................................................................................................... 11 4.1 Darstellung der technischen Bau- und Betriebsmerkmale........................................................... 11 4.1.1 Übersicht der technischen Daten der geplanten Rohrleitungen .................................................. 11 4.1.2 Konstruktion der geplanten Rohrleitungen................................................................................... 13 4.1.3 Bauphase ..................................................................................................................................... 14 4.1.4 Betriebsphase .............................................................................................................................. 15 4.1.5 Nachbetriebsphase ...................................................................................................................... 17 4.2 Beschreibung des der Trassenführung zu Grunde liegenden Konzeptes ................................... 17 4.3 Beschreibung des Trassenverlaufs der Antragstrasse ................................................................ 19 5 Angaben über Emissionen mit Beschreibung der Emissionsquellen.................................. 23 6 Abschätzung und Beurteilung etwaigen Gefahrenpotentials ............................................... 24 7 Beschreibung des Bauablaufes und der Technologie ........................................................... 27 7.1 Baustelleneinrichtung ................................................................................................................... 27 7.2 Trassenvorbereitung und Mutterbodenabtrag.............................................................................. 28 7.3 Rohrausfuhr ................................................................................................................................. 29 7.4 Biegen der Rohre ......................................................................................................................... 29 7.5 Verschweißen der Rohre zum Rohrstrang................................................................................... 31 7.6 Wasserhaltungsmaßnahmen ....................................................................................................... 31 7.7 Herstellung des Rohrgrabens ...................................................................................................... 33 7.8 Absenken des Rohrstranges ........................................................................................................ 34 7.9 Verfüllen des Rohrgrabens .......................................................................................................... 35 7.10 Druckprüfung ................................................................................................................................ 37 7.11 Fremdleitungskreuzungen und Parallelführung ........................................................................... 37 7.12 Kreuzungen .................................................................................................................................. 39 7.12.1 Offene Bauweise - Gewässer ...................................................................................................... 39 7.12.2 Offene Bauweise - verrohrte Gewässer ....................................................................................... 40 7.12.3 Offene Bauweise - Straßen / Wege ............................................................................................. 41 7.12.4 Geschlossene Bauweise .............................................................................................................. 41 Stand August 2014 Seite 2 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 7.13 Dränüberbrückungen und Wiederherstellung der Dränanlagen .................................................. 43 7.14 Rekultivierung .............................................................................................................................. 44 8 Bauzeiten und Zeitplanung ....................................................................................................... 46 9 Inanspruchnahme Rechte Dritter ............................................................................................. 46 Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Übersichtsschema Abbildung 2: Räumen der Trasse 28 Abbildung 3: Mutterbodenabtrag 29 Abbildung 4: Im Arbeitsstreifen ausgelegte Rohre 29 Abbildung 5: Biegen eines Rohres mit einer Biegemaschine 30 Abbildung 6: Verschweißen der Rohre 31 Abbildung 7: Installierte Spülfilter an einer Baugrube 33 Abbildung 8: Herstellung des Rohrgrabens (eingeschränkter Arbeitsstreifen) 34 Abbildung 9: Absenken des Rohrstranges 35 Abbildung 10: Verfüllen des Rohrgrabens 36 Abbildung 11: Im Messwagen während der Druckprüfung 37 Abbildung 12: Sicherung von Fremdleitungen (Kabel) 38 Abbildung 13: Offene Kreuzung eines Grabens 40 Abbildung 14: Offene Kreuzung eines verrohrten Grabens 41 Abbildung 15: Horizontal-Pressbohrverfahren (Startgrube) 43 Abbildung 16: Wiederhergestellte Dränage 44 Abbildung 17: Lockerung des Unterbodens 44 Abbildung 18: Wiederauftrag des Oberbodens 45 Stand August 2014 6 Seite 3 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 1 Planrechtfertigung und energiewirtschaftliche Begründung 1.1 Zusammenfassung Die ONTRAS Gastransport GmbH plant das bestehende Gastransportnetz in der Lausitz zukunftsfest zu machen. Das Vorhaben „Neubau Ferngasleitungen Lausitz“ (NFL) ist Grundlage für eine sichere und effiziente Energieinfrastruktur in dieser Region und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Lausitzer Reviers. Denn Erdgas als emissionsarmer Energieträger mit hohem Wirkungsgrad wird noch viele Jahrzehnte in ausreichender Menge verfügbar sein und weiterhin einen großen Anteil bei der Wärmeversorgung bzw. bei der Erzeugung elektrischer Energie (Gaskraftwerke, BHKW) haben. Das Erdgas-Transportnetz nimmt darüber hinaus Biogas oder durch Elektrolyse erzeugten Wasserstoff bzw. synthetisches Methan (Power-to-Gas-Technologie) auf und trägt bereits heute mit diesem wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende bei. Mit dem weiteren Ausbau regenerativer Energieerzeugungsanlagen, insbesondere von Power-to-Gas-Anlagen, wird der Speicherbedarf zunehmen. 1.2 Vorhabenträger Die ONTRAS Gastransport GmbH mit Sitz in Leipzig ist Trägerin und zukünftige Eigentümerin des geplanten Leitungsbauvorhabens „Neubau der Ferngasleitungen Lausitz (NFL)“. ONTRAS wird auch die technische Betriebsführung der Leitungen übernehmen. ONTRAS betreibt mit 7.200 km Leitungslänge das zweitgrößte Ferngasleitungsnetz Deutschlands. Das Leitungsnetz der ONTRAS erschließt dabei im Wesentlichen den Bereich der fünf östlichen Bundesländer und stellt damit auch die erforderliche Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Transport von Erdgas nach Polen und in die Tschechische Republik zur Verfügung. 1.3 Vorhabensbegründung Der Neubau der Ferngasleitungen in der Lausitz ist notwendig, da die zwischen der Stadt Senftenberg, Ortsteil Großkoschen (Brandenburg) und dem Spreetaler Ortsteil Spreewitz (südlich des Spremberger Ortsteils Schwarze Pumpe (Sachsen)) mehrere Leitungsabschnitte im Bereich der ehemaligen Braunkohletagebaue Spreetal und „Erika“/Laubusch verlaufen. Weite Bereiche dieser ehemaligen Tagebaue wurden per Verfügung des Sächsischen Oberbergamtes (SOBA) im Dezember 2010 gesperrt. Die Sperrung wurde verfügt, da die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich Verantwortliche, aufgrund des nach der Verfüllung der Tagebaue eingesetzten Grundwasseranstiegs ein spontan auftretendes Setzungsfließereignis (Bergschadensereignis) in diesen Gebieten nicht mehr ausschließen kann. Die Sperrverfügung des SOBA hat Auswirkungen auf den Betrieb der Leitungen, die diese Bereiche durchlaufen. Ein Weiterbetrieb ist zwar auch seit der Sperr-Anordnung möglich, jedoch können planmäßige Wartungs- und eventuell nötige Instandhaltungsarbeiten seitens ONTRAS in den ausgewiesenen Sperrzonen (z. T. mit Betretungsverbot) nicht mehr durchgeführt werden. Für jegliche Tätigkeit im übrigen Geltungsbereich der Sperr-Anordnung sind zudem Sicherheitsauflagen einzuhalten und entsprechende Einzelgenehmigungen des SOBA sowie der LMBV einzuholen. Nur falls der Zugang seitens der LMBV als unbedenklich freigegeben wird, ist die Durchführung von Arbeiten unter Aufsicht der LMBV möglich. Stand August 2014 Seite 4 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Von dieser Sperr-Verfügung sind insbesondere die bestehenden Ferngasleitungen (FGL) 18 und 206 sowie die FGL 09 und die FGL 218 betroffen. Ende April 2013 übergab die LMBV der ONTRAS zwei geotechnische Gutachten zur Standsicherheit im Bereich der betroffenen Tagebau- bzw. Kippengebiete. Durch diese Gutachten wurde ONTRAS erstmals konkret aufgezeigt, dass eine Beeinträchtigung der Ferngasleitungen in den bezeichneten Gebieten durch spontane Bergschadensereignisse (Setzungsfließerscheinungen) nicht mehr auszuschließen ist. Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines Bergschadensereignisses dient der Neubau der Leitungen FGL 19 und FGL 20 in Trassen außerhalb der o. g. Sperrgebiete auf gewachsenem Boden somit dem im § 1 Abs. 1 EnWG verankerten zentralen Ziel der Versorgungssicherheit und der Stabilität des Gesamtsystems gemäß § 23 Abs. 1 ARegV. Die zuständige Energieaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 13.03.2013 die Erforderlichkeit der Investitionsmaßnahme gem. § 23 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ARegV bestätigt. 1.4 Leitungssystem im Lausitzer Revier Die heutige FGL 18 versorgt auf einer Länge von ca. 53,5 km vier Netzkopplungs- / Netzanschlusspunkte. Sie ist im Netzknotenpunkt (NKP) Schwarze Pumpe mit der FGL 07, FGL 09 und FGL 14 verbunden und Bestandteil des südöstlichen MOP 25 bar-Systems. Darüber hinaus dient die FGL 18 im Wesentlichen zur Versorgung der Regionen Bautzen, Dresden, Freiberg, Görlitz und der FGL 14 in Richtung Eisenhüttenstadt. Über die FGL 18 wird außerdem dem nachgeschalteten Netzbetreiber NBB Netzgesellschaft BerlinBrandenburg mbH & Co. KG Erdgas bereitgestellt. Nach der Umstrukturierung wird dieser Raum über die neu errichtete FGL 19 versorgt. Die heutige FGL 206 mit einer Gesamtlänge von ca. 54,8 km versorgt vier Netzkopplungs- / Netzanschlusspunkte. Sie ist ca. 3 km vor dem NKP Schwarze Pumpe mit der FGL 218 verbunden, welche im Wesentlichen zur Versorgung des Grenzübergangspunktes (GÜP) Lasów / Polen dient. Die FGL 218 wird ausschließlich über die FGL 206 versorgt. Nach der Umstrukturierung wird die FGL 218 über die neu errichtete FGL 20 versorgt. Das Vorhaben NFL ersetzt die Kapazitäten der Bestandsleitungen FGL 18 und 206 und stellt weitere Kapazitäten zur Verfügung, die momentan noch durch die FGL 09 und FGL 218 transportiert werden (vgl. Abbildung 1). Auch diese Bestandsleitungen werden im Bereich des ehemaligen Tagebaus Spreetal außer Betrieb genommen und in die neu zu errichtenden Leitungen des NFL-Vorhabens eingebunden. Dafür ist der Neubau der NKP Burg und Spreetal erforderlich. Der Neubau der FGL 19 wird in der Druckstufe 25 bar und der FGL 20 in der Druckstufe 84 bar ausgeführt. Während die FGL 19 durchgängig in der Dimension DN 800 errichtet werden soll, wird die FGL 20 zwischen Großkoschen und dem Netzknotenpunkt (NKP) Spreetal in der Dimension DN 800 und im weiteren Verlauf in der Nennweite DN 400 geplant. Die Verlegung der Leitungen erfolgt durchgängig in enger Parallelführung. Endpunkt ist der bestehende NKP Schwarze Pumpe. Die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG soll zukünftig mit Erdgas von der ONTRAS versorgt werden. Dazu errichtet die NBB auf dem Gelände des NKP Schwarze Pumpe eine neue Gasdruckregelstation. Stand August 2014 Seite 5 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 1.5 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Geplanter Neubau-Trassenverlauf Die Antragstrasse beläuft sich auf eine Gesamtlänge von ca. 35 km. Davon entfallen ca. 1.000 m Länge auf den Leitungsabschnitt im Land Brandenburg und ca. 34.000 m Länge auf den Leitungsabschnitt im Land Sachsen. Die beiden Leitungen FGL 19 und FGL 20 werden in der Regel mit einem Achsabstand von 6 m und unter größtmöglicher Ausnutzung der Parallelführung zu bestehenden Infrastrukturen (z. B. Gas- und Hochspannungsleitungen) projektiert. Die neuen Leitungen werden, wo dies möglich ist, in der bestehenden Trasse von stillgelegten Leitungsabschnitten der FGL 115 verlegt, so dass unumgängliche Eingriffe in die Natur auf ein Mindestmaß beschränkt werden. In der nachfolgenden Abbildung sind die Antragstrassen der NFL, die in die neuerrichteten Leitungen einzubindenden Bestandsleitungen sowie die dann außer Betrieb zu nehmenden Leitungsabschnitte der ONTRAS schematisiert dargestellt. Die grauen Schraffuren kennzeichnen die Sperrgebiete des SOBA. Abbildung 1: Stand August 2014 Übersichtsschema Seite 6 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 1.6 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Realisierung des Bauvorhabens Das NFL-Vorhaben soll nach dem gegenwärtigen Stand der Planung in zwei zeitlich voneinander getrennten Abschnitten umgesetzt werden (vgl. auch Abbildung 1). Im Bauabschnitt 1 wird der Neubau der Leitungen FGL 19 und FGL 20 im Bereich der ehemaligen Braunkohletagebaue „Erika“/Laubusch und Spreetal realisiert (Sicherung der Gefährdungsbereiche auf den Kippengebieten und damit Schaffung von notwendigen Voraussetzungen für weitere Infrastrukturmaßnahmen, z. B. Straßensicherungen). Diese Arbeiten sollen im Januar 2015 beginnen und im Mai 2016 fertiggestellt werden. Während dieser Zeit werden die bestehenden Leitungen FGL 18 und 206 weiterhin für die Gasversorgung genutzt. Im Bauabschnitt 2 werden die bis dahin genutzten Teilstücke der FGL 18 und 206 im Gebiet nördlich von Elsterheide und Hoyerswerda durch die neugebauten Leitungsabschnitte der FGL 19 und 20 ersetzt. Diese Arbeiten sollen nach gegenwärtigem Stand im Jahr 2017 realisiert werden. 1.7 Auswirkungen bei einem Verzicht „Nullvariante“ Der Vorhabenträger ist als Fernleitungsnetzbetreiber gem. § 11 Abs. 1 EnWG verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Aus § 16 EnWG ergeben sich die Verantwortung des Vorhabenträgers für die Sicherheit und Zuverlässigkeit seines Fernleitungsnetzes und aus § 49 Abs. 1 EnWG, § 3 GasHdrLtgV i. V. m. DVGW-Regelwerk seine Verantwortung für die Gewährleistung der technischen Sicherheit seiner Energieanlagen. Mit dem Neubau der FGL 19, 20 kommt der Vorhabenträger diesen gesetzlichen Pflichten nach. Würde das Vorhaben Bergbausenkungsgebieten nicht bzw. realisiert werden, Kippengebieten ist die verlegten technische Leitungen Sicherheit und bei der einem in den möglichen Leitungsschaden infolge bergbaubedingter Ereignisse (z. B. Bodenverflüssigungen und Grundbrüche) die Versorgung der Allgemeinheit mit Gas gefährdet. Nach einem vorliegenden Gutachten, welches im Auftrag der LMBV eingeholt wurde, sind geologische Ereignisse in den Bergbausenkungsgebieten bzw. Kippengebieten, in denen die Leitungen bisher verlaufen, nicht mehr auszuschließen. Bei einem bergbaubedingten Leitungsschaden wäre der Gastransport bzw. die Gasübernahme durch nachgelagerte Netzbetreiber, wie z. B. der NBB und die Versorgung von Anschlussnehmern des Vorhabenträgers gefährdet. An das Fernleitungsnetz des Vorhabenträgers sind nachgelagerte Netzbetreiber angeschlossen, die wiederum die regionale und lokale Gasversorgung sicherstellen. Trotz zwischenzeitlich eingeleiteter Vorsorgemaßnahmen aller betroffenen Netzbetreiber einschließlich des Vorhabenträgers ließen sich Einschränkungen des Gastransports bei extremen Versorgungslagen (z. B. im Winter) nicht ausschließen. Damit wären auch die nachgelagerten Netzbetreiber von diesen Einschränkungen betroffen, bis hin zu Abschaltungen nicht geschützter Kunden (z. B. Industriebetriebe). Stand August 2014 Seite 7 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 2 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Vorhabenträger und Ausführende Antragsteller / Bauherr: ONTRAS Gastransport GmbH Maximilianallee 4 04129 Leipzig Gesamtplanung des Vorhabens: PLE Pipeline Engineering GmbH Gürtelstraße 29a/30 10247 Berlin Ökologische Bearbeitung (Raumordnerische Würdigung, UVU, Natura 2000, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, LBP, Forstrechtliche Würdigung): Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Carl-Peschken-Straße 12 47441 Moers und Wermsdorfer Straße 17 04758 Oschatz Geotechnische Bearbeitung (Baugrundgutachten, Wasserwirtschaftliche Beweissicherung, Wasser) G.U.B. Ingenieur AG Niederlassung Cottbus Straße der Jugend 33 03050 Cottbus und Niederlassung Dresden Glacisstraße 2 01099 Dresden Stand August 2014 Seite 8 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 3 3.1 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Stand des Genehmigungsverfahrens Prüfung der Raumbedeutsamkeit und Raumverträglichkeit des Vorhabens Für die geplante Trasse wurde seitens des Vorhabenträgers mit Schreiben vom 03.07.2013 eine landesplanerische Anfrage zur Klärung des Erfordernisses eines eigenständigen Raumordnungsverfahrens an die Landesdirektion Sachsen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg gestellt. Die Landesdirektion Sachsen hat mit Schreiben vom 10.07.2013 (Absehungsbescheid der Landesdirektion Sachsen vom 10.07.2013, AZ: 34-2432. 13/25/Lausitz-01) mitgeteilt, dass aufgrund der größtmöglichen Ausnutzung der Parallelführung zu bestehender Infrastruktur auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nach § 15 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 1 Punkt 14 der Raumordnungsverordnung verzichtet wird. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird eine Stellungnahme aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung abgegeben. Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL B-B) hat mit Schreiben vom 14.08.2013 mitgeteilt, dass die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich sei. Der brandenburgische Teilabschnitt des Gesamtprojektes wird seitens der GL B-B als nicht raumbedeutsam eingestuft. Gemäß Stellungnahme der GL BB befindet sich der Anfangspunkt des Leitungsbauvorhabens innerhalb des raumordnerisch festgesetzten Freiraumverbundes, welcher als raumordnerisches Ziel gemäß 5.2 Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln ist. Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen, die die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes beeinträchtigen, sind im Freiraumverbund regelmäßig ausgeschlossen. Da es sich bei der Planung jedoch nicht um eine Neuzerschneidung handelt, sondern vorhandene Leitungstrassen genutzt werden, liegt kein Verstoß gegen das Ziel 5.2 LEP B-B vor. Das Vorhaben entspricht den Grundsätzen 6.7 und 6.8 LEP B-B, wonach Bündelungsmöglichkeiten mit anderen Leitungstrassen genutzt werden und für Vorhaben der technischen Infrastruktur im Außenbereich raumverträgliche Standorte vorrangig mit- oder nachgenutzt werden sollen. In der Raumordnung ist der Schutz kritischer Infrastrukturen durch den neuen Grundsatz in § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 verankert worden. Eine zügige Verlegung von Erdgasleitungstrassen aus den gefährdeten Bereichen ehemaliger Tagebaue zum Schutz von Menschen und Gütern und zur Sicherung der Erdgasversorgung in den betroffenen Bereichen wird seitens der GL B-B ebenfalls als notwendige Maßnahme eingeordnet. Die raumordnerischen Belange werden im energiewirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren eingestellt und dort behandelt. Stand August 2014 Seite 9 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 3.2 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Feststellung der UVP - Pflicht des Vorhabens, Durchführung Planfeststellungsverfahren Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sieht gemäß § 3c für Gasleitungen mit einer Länge von 5 km bis 40 km und mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung vor. Ist eine Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, bedürfen gemäß § 43 Satz 1 Nr. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung von Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Bei der Vorprüfung nach den aufgeführten Merkmalen des geplanten Vorhabens und des Standortes konnten nach gutachterlicher Einschätzung erhebliche, nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden. Gemäß § 3c UVPG wird eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG erforderlich. Die UVP-Pflicht wurde von der Landesdirektion Sachsen bestätigt. In Abstimmung mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Brandenburg wird für den Trassenabschnitt in Brandenburg ein separates Planfeststellungsverfahren durchgeführt, da vor dem Hintergrund der UVP-Pflicht die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich ist. Am 19.09.2013 fand für den Planungsabschnitt im Freistaat Sachsen in Hoyerswerda der Scoping - Termin statt. Im Rahmen des Scoping - Termins wurden der Inhalt und Umfang der Untersuchungen für die Umweltverträglichkeitsstudie festgelegt. Im Land Brandenburg wurde auf die Durchführung eines Scoping-Termins seitens des LBGR verzichtet. Die Unterrichtung über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen gem. § 5 UVPG über die Umweltauswirkungen des Vorhabens erfolgte durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Der Vorhabenträger, die ONTRAS Gastransport GmbH, beantragt hiermit für das Vorhaben „Neubau der Ferngasleitungen Lausitz (NFL)“ die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43, Satz 1, Nr. 2 EnWG. Stand August 2014 Seite 10 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 4 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Gegenstand der Planung 4.1 Darstellung der technischen Bau- und Betriebsmerkmale Gegenstand der Planung ist die Errichtung von Gashochdruckleitungen bestehend aus den Systemkomponenten • zwei unterirdisch verlegte Stahlrohrleitungen DN 800 und DN 800/400, • vier Armaturenstationen, drei Netzknotenpunkten einschließlich Molchstationen, • ein kathodisches Korrosionsschutzsystem (KKS) je Leitung • je Leitung ein Kabelschutzrohranlage für das Fernwirksystem unterirdisch verlegt neben der Rohrleitung sowie • oberirdische Markierungspfähle. Gasleitungen von mehr als 16 bar Betriebsdruck werden in Deutschland nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere dem DVGW-Regelwerk Arbeitsblättern G 463 und 466-1 (DVGW = Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) sowie der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV) gebaut und betrieben. 4.1.1 Übersicht der technischen Daten der geplanten Rohrleitungen Für die NFL werden nachfolgend die wichtigsten technischen Daten genannt: Nennweite: FGL 19: DN 800 FGL 20: DN 800 von Großkoschen bis zum NKP Spreetal DN 400 vom NKP Spreetal bis zum NKP Schwarze Pumpe Länge: ca. 35 km davon: ca. 1,0 km im Land Brandenburg, Landkreis OberspreewaldLausitz ca. 34 km im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen Achsabstand: in der Regel 6,0 m max. zulässiger Betriebsdruck: FGL 19: 25 bar FGL 20: 84 bar Rohrart: Stahlrohre gemäß DIN EN ISO 3183 Fördermedium: Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260, 2. Gasfamilie (H-Gas) Rohrüberdeckung: mindestens 1 m Stand August 2014 Seite 11 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 Oberirdische Anlagen: PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Brandenburg: - Armaturenstation Großkoschen (FGL 19) Sachsen: - Armaturenstation Bergen (FGL 20) - Armaturenstation Seidewinkel (FGL 19) - Netzknotenpunkt Burg (Einbindung FGL 09) - Netzknotenpunkt Spreetal (Einbindung FGL 218) - Armaturenstation Spreewitz (Abzweig FGL 07) - Netzknotenpunkt Schwarze Pumpe (Neugestaltung) Im Bereich der Netzknotenpunkte werden die entsprechenden Molchschleusen errichtet Außenisolierung der Rohre: Polyethylenbeschichtung (PE-HD) nach DIN 30670, bei grabenloser Verlegung zusätzlich durch GFK verstärkt Korrosionsschutz: elektrischer kathodischer Korrosionsschutz Druckprüfung: gemäß DVGW-Regelwerk Arbeitsblatt G 469 und VdTÜV Merkblatt 1060 Kreuzungen (Straßen/Bahnen): geschlossen oder offen mit Medienrohr bzw. Mantelrohr, entsprechend den Vorgaben der Baulastträger bzw. Eigentümer Graben- und Flusskreuzungen: geschlossene oder offene Bauweise mit Medienrohr, wenn notwendig gegen Auftrieb gesichert Kennzeichnung der Leitung: Markierungspfähle gelb aus PVC, max. 2 m hoch Schutzstreifenbreite: DN 800: 10 m (5 m beiderseits der Rohrachse) DN 400: 8 m (4 m beiderseits der Rohrachse) Regelarbeitsstreifenbreite: 32,0 m in freier Flur 25,9 m im Wald Bei Sonderbauwerken, wie z. B. Unterpressungen von Straßen oder Bahnen verbreitert sich der Arbeitsstreifen aufgrund der erforderlichen Baugruben und der größeren Aushubmassen, der Stellplätze für Spezialtechnik und ggf. Wendeplätze für Fahrzeuge. Über kürzere Strecken (z. B. bei Kreuzungen von Baumreihen oder Feldhecken) kann der Arbeitsstreifen eingeengt werden. Kabelanlage: Für beide Rohrleitungen wird im gleichen Rohrgraben zwei Kabelleerrohre DN 40 aus PE-HD mitverlegt. Darin wird das LWL-Betriebskabel des Vorhabenträgers installiert. Stand August 2014 Seite 12 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 4.1.2 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Konstruktion der geplanten Rohrleitungen Das DVGW-Arbeitsblatt G 463 “Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Betriebsdruck > 16 bar – Errichtung“ enthält eine umfassende Zusammenstellung der Grundlagen, die bei der Planung und Konstruktion einer Gasleitung > 16 bar zu berücksichtigen sind. Ebenfalls Anwendung findet die DIN EN 1594 “Rohrleitungen für einen maximal zulässigen Betriebsdruck über 16 bar – Funktionale Anforderungen“. Der Rohrdurchmesser wird für eine bestimmte Transportkapazität festgelegt. Die Wanddicke des Rohres wird aus der Zugfestigkeit des in Betracht gezogenen Werkstoffes unter Berücksichtigung des maximal zulässigen Betriebsdruckes errechnet. Die zusätzlichen äußeren Belastungen der Leitungs- oder Schutzrohre durch Verkehrslasten oder andere äußere Zwangskräfte werden bei der Wandstärkenberechnung berücksichtigt. Die technischen Lieferbedingungen der Leitungsrohre sind in der DIN EN ISO 3183, “Stahlrohre für Rohrleitungstransportsysteme“ festgelegt. Das fertige Rohr wird werksseitig einer Druckprüfung unterzogen. Jede Schmelzprobe, jeder Zugfestigkeitstest und jede Druckprüfung lassen sich zuordnen, werden registriert und von unabhängigen Sachverständigen bestätigt. Auch alle weiteren Bauteile (z.B. Armaturen, T-Stücke) einer Gashochdruckleitung unterliegen der Qualitätskontrolle. Deren Einbau in das System erfolgt nur bei Vorliegen eines Prüfzeugnisses. Dieses Zeugnis wird bei der Werksabnahme von einem technischen Sachverständigen ausgestellt. Gashochdruckleitungen sind gemäß GasHDrLtgV gegen Außen- und Innenkorrosion zu schützen. Erdgas ist nicht korrosiv, Innenkorrosion ist daher ausgeschlossen. Der äußere Korrosionsschutz besteht aus einem passiven Schutz, der Rohrumhüllung und zusätzlich aus einem aktiven Schutz, dem kathodischen Korrosionsschutz. Die passiven Korrosionsschutzmaßnahmen bestehen in der Ummantelung der Stahlrohre mit einer Polyethylen-Schicht (PE). Die Schichtdicke beträgt im Regelfall 3 mm. Bei einer grabenlosen Verlegung der Produktenrohre (z. B. Durchpressungen) wird in Abhängigkeit von den vorgefundenen Baugrundverhältnissen eine 3,7 mm dicke Polyethylen-Schicht verwendet oder die vorgenannte PolyethylenSchicht mit einer hochfesten Panzerung aus glasfaserverstärktem Kunststoff verstärkt. Oberirdische Anlagenteile der Gasleitung erhalten einen Korrosionsschutzanstrich. Der aktive Schutz der Rohrleitung gegen Korrosion erfolgt durch ein kathodisches Korrosionsschutzsystem. Beim kathodischen Korrosionsschutz wird die Leitung mit einem schwachen Schutzstrom beaufschlagt, welcher einer möglichen elektrochemischen Reaktion, nämlich der Korrosion, entgegenwirkt. Durch Einspeisung von Gleichstrom in ein Anodenfeld wird am Schutzobjekt eine Verschiebung des Naturpotentials in negativer Richtung hervorgerufen. Das Erdreich wird hierbei als Elektrolyt genutzt. Aufgrund dieser Potenzialverschiebung wird eine Korrosion dauerhaft vermieden. Der beaufschlagte Schutzstrom ist für die Umwelt unschädlich. Stand August 2014 Seite 13 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 4.1.3 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Bauphase Während der Bauphase wird ein Regelarbeitsstreifen von 32 m Breite für die Lagerung des Oberbodens und des Aushubmaterials, den Rohrgraben, das vorverschweißte Rohr (“Vorstrecke“) sowie zwei Fahrspuren für die Rohrausleger- und Transportfahrzeuge benötigt. Im Wald wird in Absprache mit der Forstbehörde kein Mutterboden abgeschoben. Der prinzipielle Aufbau der vorgenannten Regelarbeitsstreifen ist in der Unterlage 4 Detailpläne, 4.2 Typenpläne der Planfeststellungsunterlagen zeichnerisch dargestellt. Die angegebenen Arbeitsstreifenbreiten sind bewährte Praxis. Diese Breiten haben sich in jahrzehntelanger Baustellenerfahrung entwickelt und beachten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die geltenden Unfallverhütungsvorschriften, die erforderlichen Arbeitsraumbreiten der eingesetzten Baufahrzeuge und die erforderlichen Lagerflächen für Mutterboden und Grabenaushub. Nur unter Einhaltung ausreichender Arbeitsstreifenbreiten kann letztlich ein umweltschonender Bauablauf mit entsprechend hohen Tagesverlegeleistungen gewährleistet werden. Im Bereich von Sonderbaustellen (Unterpressungen, Dükerbaustellen, etc.) ist aufgrund der größeren Rohrgraben- bzw. Pressgrubentiefe, den damit erhöhten Erdaushubmengen, den benötigten Flächen für Maschinen und Geräte und ggf. Wendeplätzen für Fahrzeuge eine Aufweitung des Arbeitsstreifens erforderlich. Über begrenzte Strecken, wie z. B. bei der Querung von Hecken, Windschutzstreifen etc., ist eine Einengung des Arbeitsstreifens möglich. In diesen Fällen wird von der üblichen Verlegeweise abgewichen und durch spezielle Techniken, wie z. B. eine Einzelrohrverlegung im Rohrgraben oder die Abfuhr und separate Lagerung von Erdmassen, der Arbeitsraum verringert. Arbeitsstreifeneinengungen bedeuten immer einen länger dauernden Eingriff und bedingen erhebliche Erschwernisse im Bauablauf. Sie sind auch bei der Arbeitssicherheit besonders zu berücksichtigen und sollten daher immer auf sensible Bereiche beschränkt bleiben. Der Regelarbeitsstreifen sowie Aufweitungen und Einengungen des Regelarbeitssteifens sind in den Bauplänen/Grundriss (s. Unterlage 4 Detailpläne, Pkt. 4.1) dargestellt. Im Grundstücksverzeichnis sind sämtliche vom Arbeitsstreifen betroffenen Flurstücke aufgelistet und die Größe der Arbeitsstreifenfläche ausgewiesen (s. Unterlage 6). Zu querende Bahnlinien, Autobahnen, Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen werden in der Regel grabenlos im unterirdischen Rohrvortrieb gekreuzt. Durch eine entsprechende Länge und Tiefe der unterirdischen Vortriebsstrecke wird sichergestellt, dass eventuell an der Kreuzungsstelle vorhandene Bäume und Sträucher sowie parallel laufende Fremdleitungen und Seitengräben nicht beeinträchtigt werden. Untergeordnete Straßen und Wege werden in der Regel in offener Bauweise gekreuzt. Wasserlaufkreuzungen von Gräben, Bächen und Flüssen erfolgen in der Regel in offener Bauweise. Alternativ ist eine geschlossene Bauweise möglich. Sämtliche Kreuzungen von Verkehrswegen und Gewässern wurden im Kreuzungsverzeichnis (s. Unterlage 7) tabellarisch erfasst. Eine ausführliche Beschreibung der vorgesehenen Technologie zur Kreuzung der Verkehrswege und der Gewässer erfolgt unter Punkt 7.12 dieses Erläuterungsberichtes. Stand August 2014 Seite 14 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Mit den Rohrleitungen wird jeweils im gleichen Rohrgraben ein Kabelleerrohr DN 40 PE-HD mitverlegt. Die Leerrohre werden mit einem Lichtwellenleiter zu Zwecken der Fernsteuerung der Anlage und zur internen Datenübertragung ausgerüstet (technisches Betriebskabel). Die Verlegung der Kabelleerrohre erfolgt im Regelfall in Höhe des Rohrscheitels des Gasrohres in einem lichten Abstand von ca. 40 - 50 cm, so dass sich eine Überdeckung von 1,0 m einstellt. Bei Kreuzungen von Verkehrswegen mit Mantelrohr werden die Kabelleerrohre innerhalb des Mantelrohrs geführt. Bei grabenlosen Kreuzungen erfolgt eine separate grabenlose Verlegung neben der Gasleitung in einem Abstand von > 2 m. Der Verlegungsquerschnitt sowie die Verlegeschemata für Regelkreuzungen sind in der Unterlage 4 Detailpläne, 4.2 dargestellt. Sämtliche bauausführenden Gewerke unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Insbesondere werden alle Schweißnähte mit zerstörungsfreien Prüfverfahren, wie Ultraschallverfahren und/oder Durchstrahlung mittels Röntgenverfahren, auf einwandfreie Ausführung geprüft. Das Schweißpersonal muss seine besondere Qualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse dokumentieren und wird darüber hinaus regelmäßig durch entsprechende Fertigkeitsprüfungen kontrolliert. Die entscheidende Abnahmeprüfung erfährt die Leitung durch die Stressdruckprüfung, eine besondere Form der Wasserdruckprüfung, bei der die Leitung mit Wasser gefüllt und anschließend weit über den zulässigen Betriebsdruck belastet wird. Die Stressdruckprüfung dient der Normierung der Festigkeit und dem Erkennen eventueller versteckter Fehlstellen der fertiggestellten Leitung. Dabei werden die Rohre und Rohrleitungsteile bis in die Nähe der tatsächlichen Streckgrenze belastet. Versteckte Fehler mit kritischen Dimensionen, die trotz der vorhergehenden Prüfungen nicht erkannt wurden, können mit Hilfe der Stressdruckprüfung eindeutig lokalisiert und anschließend ausgebessert werden. An der Überwachung, Dokumentation und Kontrolle der ordnungsgemäßen Bauausführungen ist neben den zuständigen Fachingenieuren von Bauherren- und Unternehmerseite immer ein unabhängiger Sachverständiger einer technischen Überwachungsorganisation beteiligt. Alle Prüfzeugnisse, Abnahmeprotokolle, Baustellenrohrbücher, Berichte wichtiger Vorkommnisse, Bau-, Planungs- und Vermessungsunterlagen sowie behördliche Genehmigungen werden an zentraler Stelle gesammelt und als Errichterdokumentation aufbewahrt. Die vollständige Vorlage der Dokumentation wird bereits auf der Baustelle durch den zuständigen Fachingenieur sichergestellt und ist Bestandteil der Endabnahme durch die unabhängige technische Überwachungsorganisation. 4.1.4 Betriebsphase Während der Betriebsphase ist der Flächenbedarf äußerst gering, da es sich um eine unterirdische Transportleitung handelt. Bis auf den direkten Flächenverbrauch für oberirdische Anlagen (s. u.) handelt es sich dabei ausnahmslos um eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten, wie sie nachfolgend beschrieben wird. Die Gasleitungen haben zur Sicherung ihres Bestandes, des Betreibens, der Kontrolle und Instandhaltung einen Schutzstreifen, der flurstücksscharf durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit dinglich gesichert wird. Der Schutzstreifen beträgt bei einer Nennweite der Leitung von DN 800 = 10 m (5 m beiderseits der Rohrachse) und bei einer Nennweite der Leitung von DN 400 = 8 m (4 m beiderseits der Rohrachse). Stand August 2014 Seite 15 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Bei dem NFL-Vorhaben überlappen sich die Schutzstreifen aufgrund des Achsabstandes von i. d. R. 6 m. Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der Gasleitung keine Gebäude oder baulichen Anlagen errichtet oder sonstige Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der Gasleitung beeinträchtigen oder gefährden. So sind z. B. das Errichten von Dauerstellplätzen sowie das Lagern von schwer transportablen Materialien unzulässig. Die Errichtung von z. B. Parkplätzen über der Gasleitung ist nach Abstimmung mit dem Leitungsbetreiber zulässig. Die landwirtschaftliche Nutzung des Schutzstreifens ist ohne Einschränkungen möglich. Der Schutzstreifen wird von größeren und tiefwurzelnden Gehölzen durch den Vorhabenträger freigehalten. Nach Abstimmung mit dem Vorhabenträger ist im Schutzstreifen der Leitung die spätere Anlage von kreuzenden oder parallelführenden Straßen, Wegen, Kanälen, Rohrleitungen und Kabeln möglich, wenn dadurch weder der Bestand noch der Betrieb der Leitung gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Schutzstreifen der Ferngasleitungen ist in den Bauplangrundrissen (Unterlage 4 Detailpläne, Pkt. 4.1) dargestellt. Im Grundstücksverzeichnis sind sämtliche vom Schutzstreifen betroffenen Flurstücke aufgelistet und die Größe der Schutzstreifenfläche ausgewiesen (s. Unterlage 6). Direkter Flächenbedarf für die Leitungsanlage einschließlich Teilversiegelungen von Flächen und damit vollständiger Entzug für andere Nutzungen entsteht während der Betriebsphase nur für die neu zu errichtenden Armaturenstationen und Netzknotenpunkte. Gemäß Regelwerk ist die Gashochdruckleitung durch Armaturenstationen in Abschnitte von Längen zwischen 10 km bis 18 km zu unterteilen. Durch die abschnittsweise Unterteilung der Leitung ist es möglich, Leitungsabschnitte bei Bedarf außer Betrieb zu nehmen und ggf. kurzfristig zu entspannen. Außerdem sind die Leitungen so zu gestalten, dass der Einsatz von Inspektionseinrichtungen (sogenannte Molche) möglich ist, welche die Leitung in ihrer gesamten Länge befahren können. Hierzu dienen die Netzknotenpunkte (NKP) Burg, Spreetal und Schwarze Pumpe, auf denen Molcheinrichtungen errichtet werden und die Armaturenstationen (AST) bei Großkoschen, Bergen, Seidewinkel und Spreewitz. Eine zeichnerische Darstellung der Stationen ist in der Unterlage 4 Detailpläne, Pkt. 4.4 enthalten. Die Hauptarmaturen der Armaturenstationen werden mit einem elektrischen Antrieb ("E-Antrieb") ausgerüstet. Bis auf den E-Antrieb, den E- / MSR-Fertigteil-Beton-Container und den Ausbläser 1 werden die Armaturenstationen unterirdisch ausgeführt. Die dafür beanspruchte Flächen werden mittels Randsteine und Schotter befestigt und gegen Befahren / Parken von Fahrzeugen mit einem ca. 2,0 m hohen Maschendrahtzaun gesichert. Die Bedienelemente der Armaturen sind mit Straßenkappen ebenerdig abgedeckt. Die Armaturenstationen werden vorzugsweise an Wegen und Straßen errichtet. Von diesen ausgehend wird eine kurze separate Zufahrt angelegt, um ein Anfahren zur Wartung und Kontrolle der Anlage zu ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, werden die Stationen über den freizuhaltenden Schutzstreifen angefahren. Als sichtbare Anlagenteile werden weiterhin sogenannte Schilderpfähle aufgestellt. Sie dienen der Visualisierung des Leitungsverlaufs für Dritte und sind somit ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Erdgasleitung. Darüber hinaus dienen die Schilderpfähle auch der Unterbringung 1 überirdisches, senkrechtes Rohr mit Verschluss; dient bei Bedarf zur Entspannung der Leitung Stand August 2014 Seite 16 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 von Messstellen zur Überwachung der Funktion des kathodischen Korrosionsschutzes. Schilderpfähle müssen nicht zwangsläufig auf der Leitungsachse aufgestellt werden. Um eine Beeinträchtigung etwa für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglichst gering zu halten, werden die Schilderpfähle vorzugsweise am Rand von Verkehrswegen und Wasserläufen postiert. Gemäß § 4 GasHDrLtgV muss der Betreiber einer Gashochdruckleitung die Anlage in ordnungsgemäßem Zustand erhalten, ständig überwachen, notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich vornehmen und den Umständen entsprechend erforderliche Sicherheitsmaßnahmen treffen. Hierzu wird entsprechend fachkundiges Betriebspersonal vorgehalten und die Gashochdruckleitungen zu jeder Zeit überwacht. Die Betriebsdrücke sind an wesentlichen Betriebspunkten laufend zu messen und zu überwachen. Dies erfolgt in einer Dispatchingzentrale des Leitungsbetreibers. Zur Entgegennahme von Störungsmeldungen wird eine ständig besetzte und jederzeit erreichbare Meldestelle vorgehalten. Zur Beseitigung von Störungen und zur Schadensbekämpfung wird ferner ständig ein Entstörungsdienst vorgehalten, der in der Lage ist, Folgeschäden zu verhindern oder zu beseitigen. Das Betriebspersonal überwacht das Geschehen an den Leitungen selbst (Befliegen, Befahren, Begehen, Überwachung der Korrosionsschutzanlagen u. a.) und ist auch über Bau- und Planungsaktivitäten Dritter informiert, die Auswirkung auf die Gashochdruckleitungen haben können. Bei Bauabsichten in Leitungsnähe wird der Betreiber der Leitung auf Anforderung Pläne mit der genauen Lage der Rohrleitungen zur Verfügung stellen und Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Gasleitungen mit eigenem Personal überwachen. 4.1.5 Nachbetriebsphase In der Nachbetriebsphase besteht die Möglichkeit, die Leitungen im Boden zu belassen (ggf. Verfüllung des Rohres mit Leichtbeton) oder sie zurückzubauen. Für einen Rückbau ist von einem ähnlichen Flächenbedarf wie für den Leitungsneubau auszugehen. Die Entscheidung, ob und wann eine Gasleitung in die Nachbetriebsphase übergeht, hängt i. W. vom jeweiligen Versorgungskonzept des Netzbetreibers ab. Technisch gesehen sind Gasleitungen praktisch zeitlich unbegrenzt nutzbar, da sie während der gesamten Betriebsphase einer ständigen Revision und Instandhaltung unterliegen und durch komplexe Rehabilitationsmaßnahmen dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik angepasst werden können. 4.2 Beschreibung des der Trassenführung zu Grunde liegenden Konzeptes Die Erarbeitung und Festlegung der Linienführung der geplanten Ferngasleitungen erfolgte unter Berücksichtigung folgender Zwangspunkte und Beachtung der Erfordernisse der Raumordnung und folgender Grundsätze zum Schutz von Natur- und Sachgütern: Stand August 2014 Seite 17 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Zwangspunkte • Trassenverlauf außerhalb der per Verfügung des Sächsischen Oberbergamtes (SOBA) ausgewiesenen Sperrflächen (auf „gewachsenem Boden“) • Einbindepunkte für die Netzankopplung der Bestandsleitungen, die außer Betrieb genommen werden müssen. Beachtung der Erfordernisse der Raumordnung und der Grundsätze zum Schutz von Natur- und Sachgütern • Möglichst geradliniger Verlauf und damit minimaler Umwelteingriff wie auch sparsamer Umgang mit wirtschaftlichen Ressourcen, • Vermeidung des Durchquerens von Schutzgebieten im Sinne der Naturschutzgesetze und geschützten bzw. empfindlichen Biotopen und Wasserschutzgebieten (Fassungsbereich und engere Schutzzone), • Nutzung bestehender Leitungskorridore (Bündelung mit vorhandenen Trassen für Gas, Wasser, Elektrizität, Verkehrswegen etc.), • Durchqueren von Waldgebieten unter Nutzung vorhandener Schneisen und Wege, • Berücksichtigung kleinräumiger naturnaher und sensibler Bereiche (z. B. einzelne Baumgruppen, Hecken, kleinere Feuchtgebiete, Sölle, Geotope) im Zuge der Feintrassierung, • Beachtung von vorhandenen und geplanten Bau- und Siedlungsgebieten, • Beachtung weiterer Vorsorgegebiete (z. B. bedeutsame Gebiete oberflächennaher Rohstoffvorkommen), • Bündelung mit bestehenden Infrastrukturelementen (Straßen, Eisenbahnen, Wege), • Beachtung von Kompensationsflächen sowie zur Renaturierung vorgesehener Räume (z. B. Feuchtgebiete, Fluss- und Bachläufe), • Beachtung konkreter Entwürfe geplanter Verkehrstrassen, Dränagen, Wasserversorgungen, Kanalisationen sowie von Kabel-, Rohr- und Freileitungstrassen • Berücksichtigung privatrechtlicher Forderungen Die Entwicklung der Antragstrasse der NFL erfolgte auf der Grundlage topografischer Karten, örtlicher Begehungen, des aktuellen Raumordnungskatatsters, der Berücksichtigung bestehender Flächennutzungsund Bebauungspläne der Landkreise und Gemeinden sowie Vorabstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange. Die Antragstrasse konnte auf Grund bereits vorhandener Leitungskorridore über lange Strecken in Parallelführung zu bestehenden Leitungstrassen angeordnet werden. Im Bereich der Verlegung im Wald erfolgte die Trassierung parallel zu Bahnstrecken und Versorgungsleitungen sowie unter Mitnutzung von Schneisen und Waldwegen. Die Unterlage 2 Raumordnerische Würdigung beinhaltet detaillierte Ausführungen zur Trassenfindung und die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme auf die Sachgebiete der Raumordnung. Stand August 2014 Seite 18 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 4.3 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Beschreibung des Trassenverlaufs der Antragstrasse Der geplante Trassenverlauf ist in den Übersichtplänen M 1:100.000, M 1:25.000 und M 1:10.000 (s. Unterlage 3 Übersichtspläne) sowie in den Bauplänen 1:1.000 (s. Unterlage 4 Detailplane, Pkt. 4.1) dargestellt. In den Übersichtplänen 1:10.000 und den Bauplänen 1:1.000 sind Stationierungspunkte (SP) jeweils im Abstand von 1 km entlang der NFL-Trasse angegeben. Nachfolgend wird der Trassenverlauf der Antragstrasse mit Angabe der Stationierungspunkte beschrieben. Verlauf im Bundesland Brandenburg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Stadt Senftenberg Stationierung (SP) 0-230 – 0+000 0+000 – 0+300 0+300 – 0+800 Stand Oktober 2015 Trassenbeschreibung Die Ferngasleitung (FGL) 20, DN 800, MOP 84 beginnt östlich der B 96 bei der Ortschaft Großkoschen an der vorhandenen FGL 206 der ONTRAS innerhalb eines Waldstückes und schwenkt in den Korridor einer 20 kV-Freileitung bis sie auf den stillgelegten Leitungsabschnitt der FGL 115 trifft. Im Bereich der Freileitung ist das Aufweiten der Schneise erforderlich. Nach dem Erreichen der FGL 115 verläuft die FGL 20 in der Trasse der FGL 115. Dazu wird diese, einschließlich der Armaturenstation S 115-5 demontiert. Am SP 0+000 wird die Armaturenstation Großkoschen errichtet. Nach Inbetriebnahme der FGL 20 wird die außer Betrieb genommene FGL 206 im Bereich der Waldquerung demontiert. Die FGL 19, DN 800, MOP 25 beginnt an der Armaturenstation S 18-5 der vorhandenen FGL 18. Von dort verlaufen beide Leitungen des NFLVorhabens parallel zueinander, zunächst in einem Leitungskorridor mehrerer Gasleitungen. In diesem Bereich ist das Erweitern der vorhandenen Schneise in Richtung Norden erforderlich. Die Armaturenstationen S 18-5 und Großkoschen werden gemeinsam eingezäunt und auf dem Gelände ein Fertigteil-Beton-Container für die Installation der E-/MSR-Technik beider Leitungen errichtet. Nach Verlassen des Waldes folgt die NFL-Trasse der stillgelegten Ferngasleitung FGL 17 in nordöstlicher Richtung bis sie die Landesgrenze erreicht. Dabei wird der Schleichgraben in offener Bauweise gequert. Seite 19 vom 47 Detailplan 1:1.000 GB 001 GB 001 – GB 002 GB 002 – GB 004 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Verlauf im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen, Gemeinde Elsterheide, Stadt Hoyerswerda, Gemeinde Spreetal, Gemeinde Lohsa Stationierung (SP) 0+800 – 3+200 3+200 – 3+550 3+550 – 4+600 4+600 – 5+600 5+600 – 8+120 8+120 – 10+360 10+360 – 16+370 Trassenbeschreibung Die NFL-Trasse tritt westlich der Ortslage Tätzschwitz in das Bundesland Sachsen ein und verläuft nördlich von Tätzschwitz über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die K 9211 und die Schwarze Elster einschließlich einer asphaltierten Straße werden in geschlossener Bauweise unterquert. Südlich von Geierswalde wird über eine kurze Strecke die Parallelführung zur vorhandenen Leitung aufgegeben, um außerhalb des neuerrichteten Parkplatzes des B-Plangebietes „Geierswalder See - Südböschung" zu verlaufen und einen Gehölzstreifen zu umgehen. Die K 9211 nach Geierswalde wird in geschlossener Bauweise gequert. Östlich der K 9211 ist der Neubau der K 9211n geplant. Auf Grund der annähernd rechtwinkligen Kreuzung und der Begrenzung des Baufeldes durch eine Trinkwasserleitung ist das Fällen von zwei einzeln stehenden Bäumen unvermeidbar. Die NFL-Trasse lehnt sich nach dem Gehölzstreifen bis zum SP 4+300 wieder an die Leitungstrasse der FGL 17 an, wo die NFL-Trasse an einer Stallanlage und einem Grüngürtel vorbeigeführt wird. Zur Vermeidung einer längeren Querung des Waldes westlich von Kortitzmühle und um einen ausreichenden Abstand zum Setzungsgebietes des ehemaligen Tagebaues zu gewährleisten, wird die Parallelführung zur FGL 17 ab SP 4+600 aufgegeben. Mit der späteren Außerbetriebnahme der FGL 206 wird die Armaturenstation südlich von Kortitzmühle zurückgebaut. Die NFL-Trasse verläuft nun nördlich der Schwarzen Elster zunächst in Anlehnung an den Deich. Dabei werden eine Baumgruppe und eine Anpflanzung von Jungbäumen weitestgehend umgangen. Die Parallelführung zum Deich erfolgt außerhalb des Deichschutzstreifens. Nach der geschlossenen Querung der K 9211 am Kreisverkehr bei Kortitzmühle tritt die NFL-Trasse in ein Waldgebiet ein. Die NFL-Trasse verläuft am Waldrand in Bündelung mit der K 9211 und nach der Unterquerung der abbiegenden S 234 in Parallellage zur S 234 bis zum Südgraben. Ab da lehnt sich die NFL-Trasse nördlich an den Südgraben und quert zum Teil Ackerland und Waldflächen bis zum SP 8+120. Eine Weiterführung der NFL-Trasse nördlich der Schwarzen Elster ist aufgrund der ausgewiesenen Sperrfläche und des angrenzenden Uferbereiches des Neuwieser Sees nicht möglich. Bei SP 8+120 schwenkt die NFL-Trasse nach Süden, kreuzt die Schwarze Elster in geschlossener Bauweise und verläuft dann in Parallellage südlich der Schwarzen Elster und einer NBB-Leitung bis zum SP 9+950, um dort letztmalig die Schwarze Elster ebenfalls in geschlossener Bauweise zu unterqueren. Danach wird die NFL-Trasse über eine Lichtung geführt und erreicht einen Trassenkorridor bestehend aus mehreren Gasleitungen. Der Trassenabschnitt südlich der Schwarzen Elster ist bis nahe des Deiches bewaldet. Da die Baustelle nicht über öffentliche Wege erreichbar und ein zusätzlicher Waldeinschlag für die temporäre Zufahrt zur Baustelle nicht sinnvoll ist, erfolgt die Zufahrt beginnend an der Brücke bei Kortitzmühle bis zur Konditionierungsanlage auf dem Deichverteidigungsweg und anschließend neben dem Deichfuß. Bei SP 10+360 endet der 1. Bauabschnitt, Abschnitt 1. Die FGL 19 und die FGL 20 werden bis zur Errichtung des 2. Bauabschnittes zeitweilig in die FGL 18 bzw. FGL 206 eingebunden. Die NFL-Trasse schwenkt in Richtung Osten und südlich der Bestandsleitung FGL 17. Nördlich des Gewerbegebietes Neuwiese bei SP 11+015 wird eine vorhandene Stichleitung der ONTRAS in die FGL 19 eingebunden. Stand August 2014 Seite 20 vom 47 Detailplan 1:1.000 GB 004 – GB 010 GB 011 GB 011 – GB 015 GB 015 – GB 018 GB 018 – GB 026 GB 026 – GB 033 GB 033 – GB 050 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 Stationierung (SP) 16+370 – 18+719 18+719 – 19+300 19+300 – 23+220 Stand August 2014 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Trassenbeschreibung Detailplan 1:1.000 Danach verläuft die NFL-Trasse nördlich der Ortschaft Bergen hauptsächlich über landwirtschaftlich genutzte Flächen auf der nördlichen Seite der Bestandsleitungen FGL 206 und FGL 115. Die Querung der Waldflächen erfolgt innerhalb der Schneise der Bestandsleitungen, die jedoch aufgeweitet werden muss. Die Schonung bei SP 14+320 wird nördlich umgangen. Die im Trassenverlauf zu querenden Straßen (K 9213, Kleinbadegaster Straße, Zum Rodelberg) werden in geschlossener Bauweise unterfahren. Westlich der K 9213 wird für die FGL 19 die Armaturenstation Bergen errichtet. Die nördlich gelegene Armaturenstation der FGL 18 wird im Zuge des Neubaus der NFL zurückgebaut. Nach der Kreuzung der Straße Zum Rodelberg schwenkt die NFL-Trasse auf die südliche Seite der Bestandsleitungen und legt sich in die Trasse des außer Betrieb genommenen Leitungsabschnittes der FGL 115, der vorher bis zum SP 16+370 demontiert wird. Aufgrund der räumlich beengten Situation im Bereich der Station der NBB trennen sich die beiden Leitungen des NFL-Vorhabens auf kurzer Strecke. Die FGL 19 wird südlich des Stationsgebäudes vorbeigeführt und die FGL 20 verbleibt in der Trasse der demontierten FGL 115 zwischen Stationsgebäude und FGL 206. Danach werden beide Leitungen wieder zusammengeführt. Auf dem sich anschließenden Stationsgelände der ONTRAS wird auf dem Standort der zu demontierenden Armaturengruppe der FGL 115 die Armaturenstation Seidewinkel der FGL 20 errichtet. Im weiteren Trassenverlauf werden die ehemalige B 97 und die B 97 in geschlossener Bauweise gequert. Die NFL-Trasse verläuft nach der Kreuzung der Bundesstraße südlich der B 97 innerhalb einer Waldschneise an deren nördlichem Rand sich die FGL 206 und am südlichen Rand eine Trinkwasserleitung befinden. Die NFL-Trasse verläuft zwischen den Bestandsleitungen in der Trasse der FGL 115, die vorher demontiert werden muss. Am SP 18+719 endet der 2. Bauabschnitt. Bis zur Realisierung des 2. Bauabschnittes erfolgt die zeitweilige Einbindung der FGL 206 in die neu errichtete FGL 20 sowie die Einbindung der FGL 18 in die neu errichtete FGL 19 (1. Bauabschnitt, Abschnitt 2). Für die Einbindung der FGL 18 wird die B 97 in geschlossener Bauweise gequert. Nach Verbindung der beiden Bauabschnitte wird die Anbindungsleitung im Kreuzungsbereich mit der B 96 verdämmt und verschlossen. Die NFL-Trasse verläuft weiter in Richtung Osten bis zur ehemaligen Kreisstraße, wo der Netzknotenpunkt (NKP) Burg errichtet wird. Hier erfolgt die Einbindung der von Süden kommenden FGL 09. Die Armaturenstation der FGL 09 wird im Zuge der Errichtung des NKP demontiert. Nach dem NKP Burg führt die NFL-Trasse zunächst weiter in östliche Richtung innerhalb der ehemaligen Kreisstraße nach Burg und parallel zu einer Trinkwasserleitung, wobei die Erweiterung der Waldschneise erforderlich ist. In Abstimmung mit der Stadt Hoyerswerda, dem StraßenTiefbauamt des Landkreises Bautzen und dem Staatsbetrieb Sachsenforst wird zur Kompensation des Eingriffs diese 6 m breite Zufahrt im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut und durch einen Forstweg ersetzt. Südwestlich von Burg trifft die NFL-Trasse auf eine 110 kV-Freileitung und folgt dieser in südöstlicher Richtung unter Einhaltung des Mindestabstandes von 10m vom äußeren Leiterseil gem. AfKEmpfehlung. Dabei werden der Altlauf Kleine Spree-Freigraben und Altlauf Kleine Spree-Mühlgraben in offener Bauweise gequert. Die NFLTrasse passiert die geplante Ferienanlage bei Burg nördlich und kreuzt im Anschluss die K 9218 in geschlossener Bauweise. Nach der Straßenquerung tritt die NFL-Trasse in ein Gebiet bestehend aus Waldbäumen und Ruderalfluren ein. Seite 21 vom 47 GB 045 – GB 057 GB 057 – GB 059 GB 059 – GB 071 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 Stationierung (SP) 23+220 – 25+142 25+142 – 28+850 28+850 – 30+050 30+050 – 31+550 31+550 – 34+900 Stand August 2014 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Trassenbeschreibung Detailplan 1:1.000 Die NFL-Trasse schwenkt auf die Nordseite der 110 kV-Freileitung und verläuft dort zwischen Waldweg und Freileitung parallel zu Leitungen der LMBV. Der Windpark nordöstlich des Scheibe-Sees wird in einem Abstand von ca. 120 m umgangen. Die NFL-Trasse löst sich bei SP 23+220 von der Parallellage zur Freileitung und verläuft dann in einer ehemaligen, wieder aufgeforsteten Tagebauzufahrt bis zur Bahnstrecke der DB, um dieser dann parallel in nördlicher Richtung zu folgen. Die Kleine Spree wird südlich der Brücke bei SP 23+850 in offener Bauweise gekreuzt. Im Verlauf in Richtung Norden werden weiterhin Waldflächen passiert. Bei SP 26+540 ist die Errichtung des Netzknotenpunktes Spreetal geplant. Dort erfolgt die Einbindung der Bestandsleitung FGL 218 in die geplante FGL 20. Die FGL 20 ist ab dem NKP Spreetal mit einem Leitungsdurchmesser von DN 400 dimensioniert. Danach unterquert die NFL-Trasse ein Nebengleis der DB in geschlossener Bauweise. Die Parallellage zur DB-Strecke bleibt bis zum Zusammentreffen der von Südosten kommenden Bestandsleitung FGL 07 bestehen. Nachdem die NFL-Trasse in nordwestlicher Richtung abgeschwenkt ist, wird eine Abzweigarmaturenstation von der geplanten FGL 20 zur FGL 07 errichtet. Die NFL-Trasse verläuft nun bis zur Kohleverbindungsbahn der Vattenfall parallel zur FGL 07. Dort schwenkt die Trasse in östlicher Richtung ab, um die Bahn gemeinsam mit der Straße und mehreren Grundwasserüberleitern an einer geeigneten Stelle in geschlossener Bauweise zu queren. Die NFLTrasse kreuzt im weiteren Verlauf die Kleine Spree in offener Bauweise und verbleibt bis zum SP 31+550 auf der östlichen Seite eines Bahndamms, wo sie über Ackerland verläuft. Nach der Unterpressung der Vattenfall Werksbahn, einer ehemaligen Bahnstrecke der DB einschließlich mehrerer Bestandsleitungen, folgt die NFL-Trasse verschiedenen Bestandsleitungen, u. a. dem neuerrichteten Grundwasserüberleiter der Vattenfall zunächst in Richtung Nordwest und dann in westlicher Richtung. Die Trasse verläuft dabei über Ackerflächen, kreuzt die K 9215 in geschlossener Bauweise und tritt bei SP 32+090 in ein Waldgebiet ein, wo die vorhandene Schneise erweitert werden muss. Im weiteren Verlauf kreuzt die NFL-Trasse die Kohleverbindungsbahn der Vattenfall an vier Stellen und verläuft in Parallellage zu den Gleisen, um das ausgewiesene Sperrgebiet der LMBV zu umgehen. Dabei ist das Aufweiten der Waldschneisen notwendig. Alle Kreuzungen mit der Kohleverbindungsbahn werden in geschlossener Bauweise errichtet. Nach der letzten Querung der Kohleverbindungsbahn verläuft die NFLTrasse südlich des Grundwasserüberleiters der Vattenfall und von Bestandsleitungen der ONTRAS bis zum Erreichen des NKP Schwarze Pumpe, wo die NFL endet. Auf dem Stationsgelände des NKP Schwarze Pumpe erfolgen Umbauarbeiten, die keiner Stationserweiterung bedürfen. Es wird lediglich eine zusätzliche Stationszufahrt errichtet. Um die NFL-Trasse nördlich der Kohleverbindungsbahn bei der Ortschaft Schwarze Pumpe zu erreichen, wird eine Baustellenzufahrt außerhalb des Arbeitsstreifens erforderlich. Sie beginnt nach der Abfahrt von der K 9214 und der Querung der Gleise und führt unter Nutzung eines Waldweges parallel zur Bahnstrecke in östlicher Richtung bis zum Leitungskorridor der FGL 207 und FGL 208, wo dann der Schutzstreifen der Leitungen als Zufahrt genutzt wird. Seite 22 vom 47 GB 071 – GB 076 GB 076 – GB 087 GB 087 – GB 094 GB 094 – GB 096 GB 096 – GB 107a Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 5 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Angaben über Emissionen mit Beschreibung der Emissionsquellen Bauphase Während der Bauphase ist mit Lärm- und Staubemissionen sowohl durch die Bauarbeiten selbst als auch durch den mit der Maßnahme verbundenen Fahrzeugverkehr zu rechnen. Die verwendeten Baumaschinen entsprechen den gesetzlichen Forderungen der Geräte und Maschinenlärmverordnung – 32. BlmSchV bezüglich der zulässigen Lärmemissionen, so dass sich Emissionen durch die eingesetzten Baumaschinen und -fahrzeuge auf den nicht vermeidbaren Umfang beschränken. Zusätzliche Emissionsminderungen lassen sich durch Optimierungen im Bauablauf und vermindernde Maßnahmen, wie z.B. Anfeuchten des Bodens bei trockener Witterung, erreichen. Arbeiten in der Nähe von Wohngebieten werden auf die Tageszeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschränkt. Die gesetzlichen Vorschriften über die Zulässigkeit von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit werden beachtet. Betriebsphase Die Leitung mit allen unter Druck stehenden Einbauteilen (Formteile, Flansche, Armaturen) ist ein geschlossenes System, das vor der Inbetriebnahme von amtlich anerkannten Sachverständigen auf Festigkeit und Dichtheit geprüft wird. Emissionen von Erdgas treten daher beim bestimmungsgemäßen Betrieb einer Gasleitung nicht auf. Während des regulären Leitungsbetriebes erfolgen deshalb nur Emissionen (Lärm, Abgase) von untergeordneter Bedeutung durch das aus Sicherheitsgründen regelmäßig durchzuführende Anfahren der Leitungstrasse (Unimog, PKW) und das Befliegen der Leitung zu Kontrollzwecken. Das Befliegen der Leitung, insbesondere zur Aufdeckung ungenehmigter Baumaßnahmen im Bereich der Trasse, erfolgt mittels Kleinhubschrauber im monatlichen Turnus in einer Höhe von ca. 100 m mit maximal 85 km/h. In Bereichen, die durch das Befliegen nicht einsehbar sind, erfolgt alternativ eine Begehung oder Befahrung der Trasse im gleichen Turnus. Wartungsarbeiten und Reparaturmaßnahmen werden soweit möglich am geschlossenen System durchgeführt. Nur im Ausnahmefall müssen größere Instandsetzungsarbeiten am offenen System erfolgen. Um die Emissionen von Erdgas auf ein Minimum zu reduzieren, werden druckabsenkende Maßnahmen im Leitungssystem bzw. -abschnitt durchgeführt. Die hier durch Entspannung bzw. Entleerung entstehenden Emissionen von Erdgas sind als geringfügig zu betrachten. Ggf. auftretende Lärmemissionen werden durch den Einsatz eines Schalldämpfers minimiert. Fallabhängig besteht die Möglichkeit das Erdgas über die Armaturenstationen in einen in Betrieb befindlichen Leitungsabschnitt umzuschleusen und die Restmengen abzusaugen, so dass Erdgasemissionen gänzlich vermieden werden. Bei einem theoretisch möglichen Störfall wird unter Einbeziehung der Fernwirktechnik und des vorhandenen Bereitschaftssystems des Betreibers sichergestellt, dass der betroffene Leitungsabschnitt unverzüglich zur Beseitigung der Störung abgesperrt und außer Betrieb genommen wird. Bei einem Störfall mit Gasaustritt, der nur durch Einwirkung Dritter denkbar ist, können somit nur Emissionen im begrenzten Umfang auftreten. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die ausführlich im nachfolgenden Punkt 6 des Erläuterungsberichtes Stand August 2014 Seite 23 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 beschrieben werden, kann mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden, dass es im Normalbetrieb zu einem mit Gasaustritt verbundenen Störfall kommt. Erdgas hat je nach Herkunft folgende Zusammensetzung: • Methan 70 – 98 Gewichtsprozent • Ethan < 18 Gewichtsprozent • Propan <8 Gewichtsprozent • Butan <3 Gewichtsprozent • Pentan <2 Gewichtsprozent • Stickstoff < 25 Gewichtsprozent • Kohlenstoffdioxid < 10 Gewichtsprozent 6 Abschätzung und Beurteilung etwaigen Gefahrenpotentials Das Gefährdungspotential der Technik zur Fortleitung von Erdgasen allgemein ist aus folgenden Gründen als niedrig einzustufen: • Planung, Errichtung und Betrieb von gastechnischen Einrichtungen, insbesondere von Gashochdruckleitungen, stützen sich in Deutschland auf eine historisch gewachsene, immer wieder verbesserte und heute als ausgereift zu bezeichnende Technologie. • Das Gasversorgungsnetz dient ausschließlich der Verteilung von Erdgas, ohne dass chemische Umwandlungen des Mediums erfolgen oder sonstige gefahrenträchtige verfahrenstechnische Operationen stattfinden. • Das Medium Erdgas ist gemäß EG-Richtlinie (91/155/EWG, §14 GefStoffV) nicht giftig, wassergefährdend oder korrosiv. • Wenn Erdgas in die freie Atmosphäre gelangt, unterliegt es aufgrund seiner gegenüber Luft geringeren Dichte Auftriebskräften, sammelt sich also nicht am Erdboden. Für die Errichtung und den Betrieb von Gashochdruckleitungen gelten in Deutschland technische Regeln, die auf der Grundlage eines deterministischen Sicherheitskonzepts aufbauen. Dabei findet der im langjährigen Umgang mit der Technik gewachsene Erfahrungsschatz Berücksichtigung. Die kausalen Zusammenhänge, die zu einem ungewollten Ereignis (z. B. einer Stofffreisetzung) führen können, wurden analysiert und daraus wirksame Vorsorgemaßnahmen entwickelt. Diese sind als Anforderungen im technischen Regelwerk festgelegt. Somit geht die deterministische Methode von fest vorgegebenen Größen aus und berücksichtigt alle wesentlichen Belastungen und mögliche Einwirkungen auf die Pipeline, damit ein Schaden mit hoher Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden kann. Mit dieser Methode wird eine durchgehend sichere Leitung, unabhängig von äußeren Bedingungen, erreicht. Nach der deterministischen Betrachtungsweise wird die Leitung in unbebautem Gebiet nach den gleich hohen Anforderungen gebaut wie in bebautem Gebiet. Dies ermöglicht, dass spätere Bebauungen bis an Stand August 2014 Seite 24 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 den Schutzstreifen heranrücken können, ohne dass zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen gestellt werden müssen. Die deterministische Betrachtungsweise hat sich in Deutschland, wie in den meisten europäischen Ländern, über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten entwickelt und bewährt. Sie ist besonders in Ländern mit einer hohen Bevölkerungsdichte und der damit verbundenen Bebauung sinnvoll. Die deterministische Sicherheitsphilosophie ist in der GasHDrLtgV verankert. Die Verordnung wurde vom Gesetzgeber erlassen, um die typischen Gefahren, die von dieser Art technischer Gegenstände ausgehen können, zu verhindern. Die GasHDrLtgV legt zudem fest, dass Gashochdruckleitungen nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden müssen. Im Energiewirtschaftsgesetz wird die geforderte Einhaltung des Standes der Technik unterstellt, wenn die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) beachtet werden. Als technische Regeln gelten hier insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt G 463 für die Errichtung von Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Betriebsdruck von mehr als 16 bar sowie das DVGWArbeitsblatt G 466-1 für den Betrieb und die Instandhaltung dieser Gashochdruckleitungen. Im DVGWArbeitsblatt G 463 werden die bei der Errichtung umzusetzenden technischen Anforderungen festgelegt. Die ONTRAS Gastransport GmbH hält sich hinsichtlich Planung, Bau und Betrieb der NFL strikt an die oben genannten Gesetzlichkeiten und technischen Regeln, so dass deren Sicherheit gewährleistet ist. Im Detail werden eine Vielzahl von Maßnahmen zur Gewährleistung der technischen Sicherheit realisiert. Die nachfolgende Aufzählung stellt eine Auswahl wesentlicher Aktivitäten dar. Planung und Bau • Einsatz modernster Planungs- und Berechnungsverfahren, • Auswahl hochwertiger Werkstoffe für Rohre, Formteile, Armaturen und sonstiger Einbauten sowie für den passiven Korrosionsschutz (Rohrumhüllung), • Alle eingebauten Rohre und Rohrleitungsteile werden bereits werksseitig umfangreichen Prüfungen unterzogen (TÜV-Zertifikate, Werksabnahmen, Bauteilprüfungen). • Gewährleistung einer qualitätsgerechten Ausführung sämtlicher Schweißnähte durch den Einsatz modernster zerstörungsfreier Prüfverfahren, • Gewährleistung einer hohen Ausführungsqualität durch ein System der Bauüberwachung und Dokumentation während des Leitungsbaus, • Druckprüfung der Leitung und der Stationen entsprechend den Vorgaben der DVGW-Arbeitsblätter G 463 „Gasleitungen aus Stahlrohren von mehr als 16 bar Betriebsdruck – Errichtung -“ und G 469 „Druckprüfverfahren für Leitungen und Anlagen der Gasversorgung“, • Zur Kennzeichnung der Leitung werden gemäß Regelwerk in der Nähe von Armaturenstationen und an Straßen-, Wasserlauf-, Bahn- und Wegekreuzungen sowie an Feldrändern Schilderpfähle aufgestellt. Ihre Hauptaufgabe ist die Visualisierung des Leitungsverlaufs für Dritte. Außerdem dienen sie zur Unterbringung von Messstellen zur Überwachung der Funktion des kathodischen Korrosionsschutzes. Stand August 2014 Seite 25 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Betrieb und Überwachung • Unzulässig hohe Leitungsdrücke sind durch ein System automatischer Druckabsicherungseinrichtungen nicht möglich. Diese Druckabsicherungseinrichtungen werden durch unabhängige Sachverständige des DVGW überwacht und abgenommen (Druckabsicherungsbescheinigung). • Für Überwachung der Gashochdruckleitungen nebst Begleitkabel ist ein Bereitschaftsdienst eingebunden, der rund um die Uhr besetzt ist. • Über eine zentrale Messwarte erfolgt die ständige Überwachung aller wichtigen Betriebsdaten der Leitungen. Mittels Methoden der Netzdiagnostik können im Störfall Leckagen sehr schnell geortet und so entsprechende Gegenmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden. • Da die Stahlleitungen mit einer hochwertigen Außenisolierung versehen sind und außerdem kathodisch geschützt werden, unterliegen sie keinerlei Korrosion. Zur Überwachung der Wirksamkeit des kathodischen Korrosionsschutzes und damit zur sicheren Vermeidung von Korrosionsschäden wird die Funktion der Schutzsysteme fortlaufend überwacht. • Über Rahmenverträge sind geprüfte und zertifizierte Rohrbaufirmen mit exakter Abgrenzung ihrer Einsatzgebiete gebunden, die, abgesichert durch ein Bereitschaftssystem, jederzeit kurzfristig zur Beseitigung von Störungen einsatzfähig sind. • Die Grundsätze und Organisation des Bereitschaftsdienstes sind im DVGW Arbeitsblatt GW 1200 geregelt. Durch regelmäßige Bereitschaftsübungen wird das Funktionieren der Bereitschaftsorganisation geprüft. • Die planmäßige Instandhaltung erfolgt entsprechend der Regelungen des DVGW Arbeitsblattes G 4661. Die Befliegung der Trasse mittels Hubschrauber erfolgt in einem Turnus von 4 Wochen. Halbjährlich erfolgt eine Kontrolle wichtiger Punkte durch Begehen oder Befahren, insbesondere zur Aufdeckung ungenehmigter Baumaßnahmen im Bereich der Leitungen, die deren Sicherheit gefährden könnten. Die Kontrolle der bebauten Bereiche erfolgt alle 2 Monate, die Überprüfung ist jährlich. • Ein verbindlicher Wartungsplan sichert die Erledigung der vorgeschriebenen Wartungsarbeiten. • In bebauten Gebieten erfolgt mindestens einmal jährlich ein Abspüren mit empfindlicher Gasmesstechnik zur Erkennung geringster Undichtheiten. Durch die vorgenannten Maßnahmen und Einrichtungen beschränkt sich das Gefahrenpotential einer Gashochdruckleitung nahezu ausschließlich auf unzulässige äußere Einwirkungen durch Dritte. Mehrheitlich handelt es sich dabei um ungenehmigte Tiefbauarbeiten im Trassenbereich, bei denen der Urheber der Arbeiten keine Kenntnis von deren Existenz hat. Stand August 2014 Seite 26 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 7 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Beschreibung des Bauablaufes und der Technologie Die geplanten Gasleitungen werden unterirdisch verlegt. Die Verlegung erfolgt in der Regel in offener Bauweise, d. h. es wird ein Rohrgraben ausgehoben, in den das zuvor bereits verschweißte Rohr eingebracht wird. Für begrenzte Strecken (Kreuzung von Straßen, wertvollen Biotopen, Bahnlinien etc.) kann die Gasleitung auch in geschlossener Bauweise verlegt werden. In diesen Fällen wird beiderseits des zu querenden Objektes eine Baugrube errichtet. Die Gasleitung wird dann von Baugrube zu Baugrube grabenlos gepresst. Bei den nachfolgend beschriebenen Bauverfahren, sind sämtliche gültigen Arbeits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten. Folgende Punkte sind besonders hervorzuheben: • Baugruben werden mittels geeigneter Absperrung so gesichert, dass Unbefugte nicht versehentlich abstürzen können. • Rohrstränge werden so gesichert, dass sie nicht in Bewegung geraten. • Während arbeitsfreier Tage wird die Länge der offenen Rohrgräben minimiert. • Alle eingesetzten Baumaschinen werden mit biologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben. • Die Betankung wird nur so vorgenommen, dass das Eindringen von Treibstoffen in den Boden durch Zusatzmaßnahmen in jedem Fall verhindert wird. Die einzelnen Arbeitsschritte zur Verlegung einer Gasleitung in offener Bauweise werden nachfolgend kurz erläutert: 7.1 Baustelleneinrichtung Vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten werden die temporären Baulager eingerichtet, Telekommunikations-einrichtungen geschaffen und die Rohrlagerplätze beschickt. Für das Baulager werden in der Regel Gebäude und Flächen, welche die notwendige Infrastruktur aufweisen, von den bauausführenden Firmen angemietet bzw. Büro- und Materialcontainer auf Freiflächen in Gewerbegebieten oder auf Brachflächen in Industriegebieten ohne nachhaltige Umweltauswirkungen errichtet. Die erforderlichen Flächen für Rohrlagerplätze werden vorzugsweise auf befestigten Flächen eingerichtet, die einen Straßenanschluss besitzen. Die genaue Lage der Flächen wird im Rahmen der unmittelbaren Baustellenvorbereitung in Abstimmung mit den Behörden festgelegt, da die Auswahl der Flächen von der jeweiligen Baulosgröße und der konkreten Bauzeit abhängig ist. Für die Bauabwicklung wird keine Bautankstelle eingerichtet. Die Baufahrzeuge werden direkt im Arbeitsstreifen mittels eines Pritschenwagens mit zugelassenem Kraftstofftank oder für den Transport von Kraftstoffen zugelassenen Tankwagen betankt. Stand August 2014 Seite 27 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Während der Betankung wird eine Wanne aufgestellt bzw. eine mineralölbeständige Folie ausgelegt, um Tropfmengen oder überlaufende Mengen Kraftstoff aufzunehmen. Ferner führt das Tankfahrzeug Ölbindemittel und Gerät mit, um übergelaufenen Kraftstoff aufzunehmen. 7.2 Trassenvorbereitung und Mutterbodenabtrag Der Arbeitsstreifen und die Rohrachse werden unter Beachtung der festgelegten Einschränkungen (Einengungen) ausgepflockt und markiert. Wo es erforderlich ist, wird die Trasse abgesperrt und ggf. abgezäunt. Der Trassenräumung geht eine Beweissicherung voraus. Der Arbeitsstreifen wird dann von vorhandenen Zäunen und anderen Anlagen freigemacht. Einrichtungen zum Schutz von Vegetation und Tieren (Absperrungen, Einlattungen, Amphibienschutz) werden entsprechend den Festlegungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) installiert. Vor Beginn des Mutterbodenabtrages erfolgen der Holzeinschlag und die Beseitigung des landwirtschaftlichen Aufwuchses innerhalb des Arbeitsstreifens. Abbildung 2: Räumen der Trasse Im Arbeitsstreifen wird anschließend der Mutterboden entsprechend der jeweiligen Schichtmächtigkeit abgeschoben und seitlich gelagert, um eine Vermischung mit dem mineralischen Unterboden auszuschließen. Dies geschieht mit Planierraupen oder Baggern mit Breitschaufeln. Landwirtschaftliche Wege werden in Abstimmung mit den Landwirten durchlässig gehalten. Stand August 2014 Seite 28 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 Abbildung 3: 7.3 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Mutterbodenabtrag Rohrausfuhr Dem Abschieben und der seitlichen Lagerung des Oberbodens schließt sich das Ausfahren der ca. 17 - 18 m langen Rohre an. Die auf den Rohrlagerplätzen gestapelten Rohre werden entsprechend Baufortschritt mit geländetauglichen Spezialfahrzeugen auf die Trasse transportiert und innerhalb des Arbeitsstreifens ausgelegt. Abbildung 4: 7.4 Im Arbeitsstreifen ausgelegte Rohre Biegen der Rohre Stand August 2014 Seite 29 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 In der Regel wird bereits bei der Feintrassierung darauf geachtet, dass der Rohrstrang möglichst geradlinig und elastisch, d.h. ohne größere Knicke verlegt werden kann. Wo dieses nicht möglich ist, werden die Rohre während der Bauausführung auf der Baustelle gebogen und dementsprechend dem Trassenverlauf angepasst. Das Biegen der Rohre zu sogenannten Feldbögen geschieht mit Hilfe einer Rohrbiegemaschine. Das Biegen erfolgt in der Regel am Einbauort des Feldbogens. Die Radien der Feldbögen betragen bei der verwendeten Nennweite DN 800 ca. 45 m. Zum Biegen der Rohre werden keine Hilfsstoffe (Öle, Schmierstoffe, etc.) benötigt. Abbildung 5: Biegen eines Rohres mit einer Biegemaschine Sollte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein kleinerer Radius benötigt werden, so wird hierzu ein im Werk vorgefertigter sogenannter Werksbogen verwendet. Dieser wird ab Werk in genormten Bogenlängen geliefert und auf der Baustelle für die entsprechende Verwendung angepasst. Die Werksbögen für dieses Bauvorhaben haben einen Radius von mindestens 4,0 m. Aufgrund ihrer strömungs- und bautechnischen Nachteile sowie der deutlich höheren Kosten wird durch die Festlegung einer entsprechenden Feintrasse versucht, den Einsatz von Werksbögen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Stand August 2014 Seite 30 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 7.5 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Verschweißen der Rohre zum Rohrstrang Im Anschluss an die Rohrausfuhr und dem Biegen werden die Einzelrohre oberirdisch zu einem Rohrstrang miteinander verschweißt. Die Länge, der auf diese Weise vorgefertigten Rohrstränge, kann je nach den örtlichen und topographischen Gegebenheiten mehrere hundert Meter betragen. Um die notwendigen Richtungsänderungen zu realisieren, werden die Feldbögen und die Werksbögen eingebaut. Die Schweißnähte werden nach einschlägigen Vorschriften einer zerstörungsfreien Schweißnahtprüfung mittels Durchstrahlung und Ultraschallprüfung unterzogen. Nach der Auswertung der Prüfergebnisse durch die Schweißaufsicht erfolgt die Freigabe der Schweißnähte. Die Auswertung der Prüfergebnisse wird zusätzlich durch einen technischen Sachverständigen überprüft. Hiernach erfolgt die Nachumhüllung der Schweißnähte, so dass die gesamte Leitung eine durchgängige Umhüllung zum Schutz gegen Korrosion aufweist. Abbildung 6: 7.6 Verschweißen der Rohre Wasserhaltungsmaßnahmen Parallel zu den Schweißarbeiten oder in zeitlicher Nähe dazu wird vor der Öffnung des Rohrgrabens im Bereich von Strecken mit hohem Grundwasserstand oder zur Fassung des anfallenden Schichten- oder Tageswassers die Installation einer geeigneten Wasserhaltung erforderlich. Nur so sind die Standsicherheit des Rohrgrabens und die Herstellung einer einwandfreien Rohrgrabensohle gewährleistet. Grundlage für die Bemessung und Auswahl der erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen sind Kenntnisse der ortsspezifischen hydrogeologischen Verhältnisse, wie: • Grundwasserflurabstand, • natürliche Schwankungsintervalle des örtlichen Grundwasserstandes (saisonal und witterungsbedingt), • Fließrichtung des Grundwasserstromes, • Geschwindigkeit des Grundwasserstromes, Stand August 2014 Seite 31 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 • Bodenkennwerte, • Bodenspezifischer Wasserandrang. Bei der Wasserhaltung wird das Grund- bzw. Stauwasser bis auf ca. 0,5 m unter die Grabensohle abgesenkt. Als technische Methoden zur Wasserhaltung kommen zur Anwendung: • Einfräsen von Horizontaldräns unterhalb der vorgesehenen Rohrgrabensohle, • Installation von Spülfiltern entlang des Rohrgrabens und bei Baugruben, • Setzen von Brunnen bei Baugruben, • Offene Wasserhaltung bei Rohrgräben und Baugruben. Das geförderte Grundwasser wird entweder in nahegelegene Vorfluter eingeleitet oder in Absprache mit dem Eigentümer und Bewirtschafter auf angrenzenden Flächen versickert. Gegebenenfalls wird das abgepumpte Wasser vor dem Einleiten in den Vorfluter in Absetz- oder Filterbecken von Schwebstoffen gereinigt. Liegt der Vorfluter, welcher zur Einleitung herangezogen werden soll, nicht unmittelbar neben oder im Arbeitsstreifen, wird das Verlegen von sogenannten „fliegenden Leitungen“ erforderlich. Dabei handelt es sich um Schlauchleitungen mit Schnellkupplungen, die von der Baufirma temporär von der Trasse bis zum Vorfluter auf der Geländeoberfläche ausgelegt werden. Wasserhaltungsmaßnahmen werden schon aus Kostengründen auf eine möglichst kurze Zeitdauer begrenzt. Sie werden in der Regel nur wenige Tage lang durchgeführt. Bei Sonderbaumaßnahmen (Pressungen etc.) können längere Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Ausführliche Erklärungen zu den vorgenannten Wasserhaltungsmethoden sind in der Unterlage 7 Wasserund Baugrunduntersuchungen enthalten. In der Unterlage 8 Wasserwirtschaftliche Anträge, Pkt. 8.1 erfolgt die detaillierte Darstellung der einzelnen Grundwasserentnahmen und der Einleitungsstellen in die Vorflut. Stand August 2014 Seite 32 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 Abbildung 7: 7.7 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Installierte Spülfilter an einer Baugrube Herstellung des Rohrgrabens Die Breite des Rohrgrabens, in den der verschweißte Rohrstrang eingebracht wird, ist abhängig von der Nennweite des Rohres, der Tiefenlage und des Böschungswinkels, wobei der Böschungswinkel der Rohrgrabenwände von der Bodenart abhängt. Die Tiefe des Rohrgrabens richtet sich nach der erforderlichen Mindestüberdeckung. Die Mindestüberdeckung beträgt im Regelfall 1,0 m. In der Unterlage 4 Detailpläne, Pkt. 4.2 Typenpläne werden im Verlegequerschnitt Angaben zu Rohrgrabenbreiten und –tiefen gemacht. Bei Unterquerungen von Gewässern, Straßen, Bahnen und Fremdleitungen kommt das Rohr entsprechend der von den Baulastträgern geforderten Mindestüberdeckungen und Abständen tiefer zu liegen. Der Bodenaushub wird neben dem Rohrgraben gelagert. Der Aushub des Rohrgrabens erfolgt in der Regel mittels Hydraulik-Bagger, dessen Grabeschaufel die korrekte Abböschung des Rohrgrabens in einem Arbeitsgang ermöglicht. Im Bereich von Fremdleitungen erfolgt der Aushub des Rohrgrabens in Handschachtung. Bei größeren Grabentiefen können sich die Aushubmenge und damit auch die Arbeitsstreifenbreite über das Regelmaß hinaus erhöhen. Bei eingeschränktem Arbeitsstreifen kann unter Umständen der ausgebaute Boden nicht wie im Normalfall seitlich neben dem Rohrgraben auf einer Miete gelagert werden. Ein Teil des Aushubes wird dann auf einer Miete im Bereich einer Erweiterung des Arbeitsstreifens zwischengelagert. Stand August 2014 Seite 33 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 Abbildung 8: 7.8 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Herstellung des Rohrgrabens (eingeschränkter Arbeitsstreifen) Absenken des Rohrstranges Im Anschluss an die zuvor beschriebenen Arbeitsschritte wird der Rohrstrang unter Verwendung von mehreren Hebegeräten mit seitlichem Ausleger (Seitenbäume) kontinuierlich in den Rohrgraben abgesenkt. Während des Absenkvorganges wird die Kunststoffumhüllung nochmals mittels Hochspannungstest auf Fehlerfreiheit überprüft. Die Verbindung der abgesenkten Rohrstränge erfolgt mittels Schweißverbindung im Rohrgraben. Stand August 2014 Seite 34 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 Abbildung 9: 7.9 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Absenken des Rohrstranges Verfüllen des Rohrgrabens Zur Verfüllung des Rohrgrabens wird das seitlich gelagerte Aushubmaterial verwendet. Um eine Beschädigung der Umhüllung zu vermeiden, muss im unmittelbaren Rohrbereich steinfreies Material eingebaut werden. Hierfür kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Frage, die je nach örtlicher Situation angewendet werden können: • Das vorgefundene Erdreich ist steinfrei und somit zur Verfüllung des Rohrbereichs geeignet. • Ein Teil des vorgefundenen Erdreichs wird mittels Siebung aufbereitet, so dass im Rohrbereich steinfreies Material eingebaut werden kann. • Steiniger Aushub wird zum Teil soweit zerkleinert, dass das erzeugte Material für die Verfüllung des Rohrbereichs geeignet ist. • Der steinige Aushub wird grob zerkleinert und das Rohr mit einer Felsschutzmatte umhüllt. Das mit der Felsschutzmatte umhüllte Rohr wird anschließend in den relativ grob zerkleinerten Aushub gebettet. • In Ausnahmefällen erfolgt eine Sandeinbettung des unmittelbaren Rohrbereichs mit Fremdmaterial (verdichtungsfähiger steinfreier Sand). Bei der Verfüllung des Rohrgrabens oberhalb der Rohrbettung wird darauf geachtet, dass der Wiedereinbau des Rohrgrabenaushubs schichtenweise entsprechend den anstehenden Bodenschichten erfolgt. Beim Einbau wird der Aushub lagenweise eingebracht und sorgfältig verdichtet. Während des Verfüllvorgangs werden die Kabelleerrohre seitlich neben der Rohrleitung mit eingelegt. Stand August 2014 Seite 35 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Bei der Grabenverfüllung mit den einbaufähigen Böden fallen keine Überschussmassen an, da der Umfang an verdrängten Massen so gering ist, dass diese ohne Probleme im Bereich des Arbeitsstreifens eingebaut werden können. Abbildung 10: Verfüllen des Rohrgrabens Stand August 2014 Seite 36 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 7.10 Druckprüfung Alle im System eingebauten Rohrleitungsteile werden nach dem Verfüllen des Rohrgrabens einer Wasserdruckprüfung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 469, Prüfverfahren D 2 sowie VdTÜV-Merkblatt 1060 unterzogen (Stressdruckprüfung). Hierzu wird die Rohrleitung mit Wasser gefüllt und anschließend weit über den zulässigen Betriebsdruck belastet. Die Durchführung der Wasserdruckprüfung wird von einem unabhängigen Sachverständigen überwacht und dokumentiert. Nach erfolgter Druckprüfung wird das verwendete Wasser am Ort der Entnahme wieder eingeleitet. Die Beschreibung der Entnahme und Wiedereinleitung des Wassers für die Druckprüfung erfolgt im Unterlage 8 Wasserrechtliche Anträge. Abbildung 11: Im Messwagen während der Druckprüfung 7.11 Fremdleitungskreuzungen und Parallelführung Vor Baubeginn der Arbeiten werden die betroffenen Fremdleitungsbetreiber hinsichtlich der Lage von Fremdleitungen und zu beachtender Auflagen bei Leitungskreuzungen erneut angefragt. Die Fremdleitungen werden im Bereich des Arbeitsstreifens eingemessen, ausgepflockt und gekennzeichnet. Bei allen Arbeiten im Schutzstreifen der betroffenen Fremdleitungen werden grundsätzlich die Schutzanweisungen der Fremdleitungsbetreiber in der jeweils gültigen Fassung beachtet. Die Maßnahmen werden rechtzeitig zwischen der örtlichen Bauleitung und den zuständigen Betriebsstellen abgestimmt und dokumentiert. Neben den Sicherungsarbeiten bei Aushubarbeiten, die ein Freilegen der Fremdleitung einschließen, gilt dies auch für Bohrarbeiten im Zuge von Wasserhaltungsmaßnahmen, für Spund- und Rammmaßnahmen sowie für Sicherungsmaßnahmen beim Überfahren der Fremdleitungen mit Baufahrzeugen. Stand August 2014 Seite 37 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Die Lage der Fremdleitungen wurde näherungsweise durch Bestandspläne der Betreiber ermittelt und in den Bauplänen dargestellt. Die genaue örtliche Lage wird vor Bauausführung durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen, wie Ortung, Suchschlitze o. ä. ermittelt. Die Sicherheitsaufsicht der Fremdleitungsbetreiber wird in die Erkundungsmaßnahmen mit einbezogen. Bei den Tiefbauarbeiten zur Freilegung von Fremdleitungen wird durch die Wahl der eingesetzten Baumaschinen bzw. durch den Einsatz von Handschachtungen sichergestellt, dass Beschädigungen der Leitungen ausgeschlossen werden. In der unmittelbaren Nähe zu Fremdleitungen dürfen Bagger nur als Hebegeräte und nicht zum Lösen des Aushubs verwendet werden. Die freitragende Rohrlänge darf ein in der jeweiligen Schutzanweisung festgelegtes Maximalmaß nicht überschreiten. Die freigelegten Leitungen werden gemäß Stand der Technik gesichert. Die zur Realisierung der Kreuzungen vorgegebenen Bedingungen der Fremdleitungsbetreiber sind ebenfalls in den entsprechenden Schutzanweisungen geregelt. Im Normalfall beträgt der lichte Abstand beim Kreuzen von Fremdleitungen mindestens 0,5 m. Geringere Abstände sind nur in Abstimmung mit dem Fremdleitungsbetreiber zulässig. Abbildung 12: Sicherung von Fremdleitungen (Kabel) Im Bereich von Parallelführungen zu anderen Rohrleitungen und Kabeln wird der gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 463 geforderte Mindestabstand eingehalten. In Abstimmung mit den betroffenen Fremdleitungsbetreibern kann dieser Abstand verringert werden, wenn Sondermaßnahmen (z.B. die räumliche Trennung der Leitungen durch Isolierplatten) zur Anwendung kommen. Stand August 2014 Seite 38 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 7.12 Kreuzungen Bei Kreuzungsverfahren wird zwischen offener und geschlossener Bauweise unterschieden. Detaillierte Angaben zum gewählten Kreuzungsverfahren sind dem Kreuzungsverzeichnis (Unterlage 5) zu entnehmen. Im Kreuzungsverzeichnis werden alle durch die Gasleitung gequerten Bauwerke (Autobahnen, Bahnstrecken, Straßen, klassifizierte Gewässer, Fremdleitungen, etc.) aufgelistet. Unterlage 4 Detailpläne, Pkt. 4.2 Typenpläne beinhaltet die Verlege-Schemata für Regelkreuzungen. Die Ausführung von wichtigen Kreuzungen, insbesondere von klassifizierten Straßen, offenen Gewässern und Bahnen, ist im Längsschnitt auf den Sonderplänen im Unterlage 4 Detailpläne, Pkt. 4.3 der Planfeststellungsunterlagen dargestellt. Für die Kreuzungen von klassifizierten Verkehrswegen und Gewässern werden detaillierte Kreuzungsanträge erarbeitet, die bei den zuständigen Baulastträgern oder Eigentümern eingereicht werden. Nachfolgend werden die verwendeten Kreuzungsverfahren erläutert. 7.12.1 Offene Bauweise - Gewässer Gewässer werden in der Regel offen gequert. Hierbei wird ein vorgefertigter Rohrstrang mit beiderseits aufsteigenden Rohrbögen (Düker) unter Einsatz entsprechender Auftriebssicherungsmaßnahmen verwendet. Die Vorfertigung des Dükers findet abseits des Gewässers statt. Der Rohrgraben im Bereich der Kreuzung, die sogenannte Dükerrinne, wird durch entsprechende Baggerarbeiten hergestellt. Das zum Einsatz kommende Verfahren für die Herstellung der Kreuzung ist von mehreren Faktoren abhängig: • Größe des Wasserlaufes (Wasserspiegelbreite) und dessen Abflussmenge während der Bauzeit, • Bodenart des Untergrundes, • Fließgeschwindigkeit des Gewässers, • Wassertiefe. Bei den im Trassenverlauf zu querenden kleineren Gewässern und Gräben mit geringeren Abflussmengen kann die Dükerrinne wie der normale Rohrgraben im trockenen Zustand hergestellt werden (im sogenannten Trockenschnitt). Hierzu werden die zu kreuzenden Gewässer beidseitig zur Kreuzung hin durch Erddämme oder Spundwände abgesperrt. Die Erddämme dienen in der Regel auch als Überfahrt. Der Abfluss des Gewässers erfolgt durch ein Verdohlungsrohr. Hier wird ein Rohr in Fließrichtung einbebaut, welches das Volumen des anfallenden Wassers fasst und über die Kreuzungsstelle leitet. Bei geringem Zufluss wird durch zeitweises Umpumpen des Wassers mittels Pumpen und Schläuchen der Abfluss gewährleistet. Das Wasser wird unterhalb der Baustelle in das Gewässerbett eingeleitet. Danach wird die Dükerrinne im Trockenschnitt landseitig mittels Bagger entsprechend der abgestimmten Überdeckung (in der Regel 1,0 m) ausgehoben. Dabei werden die oberen Sedimentschichten vom mineralischen Unterboden getrennt mit angemessenem Abstand zum Gewässer gelagert, um eine Bodenvermischung und einen Sedimenteintrag (z.B. bei Regen) in das Gewässer zu vermeiden bzw. zu minimieren. Stand August 2014 Seite 39 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Die Dükermontage erfolgt im Arbeitsstreifen abseits des Gewässers. Der vorgefertigte Düker wird dann mit im Pipelinebau üblichen Geräten (Seitenbäume, Raupenkräne, Seilbagger) in die Dükerrinne eingelegt. Im Kreuzungsbereich mit dem Gewässer wird der Düker mit Betonreitern bzw. einem Betonmantel ballastiert. Sie bieten dem Düker mechanischen Schutz und sichern ihn gleichzeitig gegen Auftrieb. Im Anschluss erfolgt das Verfüllen des Rohrgrabens, die Demontage der Hilfseinrichtungen und die Wiederherstellung des ursprünglichen Gewässerprofils und der Böschungen. Bei Verlegung im Trockenschnitt wird ein Arbeiten im fließenden Wasser und somit die Entstehung einer Sedimentfahne, die negative Wirkungen auf die Gewässerfauna und -flora hätte, vermieden. Abbildung 13: Offene Kreuzung eines Grabens 7.12.2 Offene Bauweise - verrohrte Gewässer Im Zuge des Vorhabens besteht die Möglichkeit der Querung verrohrter Gewässer ohne eigenes Flurstück, die durch die jeweils örtlichen Unterhaltungspflichtigen unterhalten werden. Im Prinzip handelt es sich um Freispiegelleitungen, deren Nennweite je nach hydraulischer Bemessung zwischen DN 150 und DN 600 beträgt. Diese auch als Vorflutleitungen bezeichneten verrohrten Gräben werden wie Fremdleitungen behandelt (siehe vorstehenden Pkt. 7.11) und in der Regel offen gequert. Der allseitige Abstand zu den verrohrten Gräben beträgt dabei mindestens 0,5 m. Zur Kreuzung wird ein vorgefertigter Rohrstrang mit beiderseits aufsteigenden Rohrbögen (Düker) unter der freigelegten Vorflutleitung eingefädelt. Bei einer entsprechenden Tiefenlage der verrohrten Gewässer, ist prinzipiell auch ein Überkreuzen der Gasleitung möglich. Hierzu werden im Einzelfall diesbezügliche Abstimmungen mit dem zuständigen Unterhaltungspflichtigen erfolgen. Stand August 2014 Seite 40 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Abbildung 14: Offene Kreuzung eines verrohrten Grabens 7.12.3 Offene Bauweise - Straßen / Wege Straßen, Wege und befestigte Flächen werden, sofern es deren Nutzung erlaubt, im Einverständnis mit den jeweiligen Eigentümern offen gekreuzt. Zur Herstellung der Kreuzung ist in der Regel eine kurzfristige Vollsperrung des Verkehrsweges erforderlich. Sofern eine Umleitung des Verkehrs nicht möglich ist oder zu unverhältnismäßig hohen Erschwernissen führt, kann die Realisierung auch mit Hilfe einer halbseitigen Sperre oder einer örtlichen Umgehung erfolgen. Nach Öffnen des Grabens quer zur Straße werden der vorbereitete Rohrstrang sowie die Kabelschutzrohre eingelegt und sofort im Anschluss daran lagenweise verfüllt und verdichtet. Die Straßenoberfläche wird provisorisch nach den Bestimmungen der Baulastträger wieder hergestellt. 7.12.4 Geschlossene Bauweise In Fällen, in denen ein Öffnen von in der Regel klassifizierten Straßen, Gewässern, Bahnstrecken oder anderen Objekten zur Verlegung der Leitung aus verkehrstechnischen oder ökologischen Gründen nicht möglich ist, wird die Rohrleitung in geschlossener (grabenloser) Bauweise verlegt. Hierbei können verschiedenartige technische Verfahren zum Einsatz kommen, die in Abhängigkeit vom Hindernis (Länge, Tiefe), vom vorgefundenen Baugrund und weiterer Randbedingungen ausgewählt werden. Die Verfahren, sowie die Einsatzmöglichkeiten sind im DVGW-Arbeitsblatt GW 304 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“ beschrieben. Im Rahmen des geplanten Vorhabens werden geschlossene Querungen als Rohrvortrieb im Horizontal- Pressbohrverfahren, Pilotrohrvortrieb bzw. Horizontalrammverfahren ausgeführt. Für diese Arbeiten ist es erforderlich, eine Start- und eine Zielgrube vor und nach dem zu überwindenden Objekt zu errichten. Dabei muss die Startgrube in Länge und Breite so dimensioniert werden, dass das Rohr sowie die Pressvorrichtung darin Platz haben. Die Zielgrube dient zur Herstellung der Verbindung an den nachfolgenden Rohrstrang und ist kleiner als die Startgrube. Die Tiefe der Gruben ist abhängig von den einzuhaltenden Überdeckungen im Bereich der Kreuzung und der Geländemorphologie. Stand August 2014 Seite 41 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Die Grubenwände werden in Abhängigkeit von der Standfestigkeit der anstehenden Böden, der Grubentiefe und den Grundwasserständen angeböscht oder durch einen Verbau (z. B. Spundwände) gesichert. In Bereichen mit hohen Grundwasserständen kann es zudem notwendig werden, die Gruben mit Hilfe einer Wasserhaltung trocken zu legen. Die Frage, ob ein Kreuzungsobjekt in offener oder geschlossener Bauweise gekreuzt werden soll, ist immer eine abzuwägende Einzelfallentscheidung. Neben einer Vielzahl technischer Randbedingungen müssen dabei auch folgende wesentliche Punkte mit betrachtet werden: • Bei einer geschlossenen Verlegung ist nicht auszuschließen, dass man auf unvorhergesehene Hindernisse im Boden trifft, die trotz eingehender Voruntersuchung nicht zu erkennen waren (Findlinge, Bauwerksreste o.ä.). Im ungünstigsten Fall bedeutet dies, dass man die Kreuzung aufgeben und an einer anderen Stelle versetzt neu herstellen muss. • Die offene Bauweise ist hingegen bei jedem Baugrund anwendbar. Es gibt keine Baugrundsituation, die nicht durch entsprechende Maßnahmen zu beherrschen ist. Dies trifft auch auf unvorhergesehene Hindernisse im Baugrund zu, die erst bei den Baggerarbeiten angetroffen werden. • Eine geschlossene Verlegung dauert oftmals um ein mehrfaches länger als eine offene Verlegung. Das wiederum bedeutet, dass der Eingriff und alle damit verbundenen Aktivitäten (Lärmemission, Wasserhaltung u.a.) sich ebenfalls verlängern und somit ggf. eine stärkere Belastung der Umwelt erfolgt. Bei geschlossenen Kreuzungsverfahren muss weiterhin berücksichtigt werden, dass der zu kreuzende Bereich von den Baufahrzeugen an geeigneten Stellen im Rahmen des Baustellenverkehrs entlang der Trasse nach Möglichkeit gequert werden kann (Überfahrt). Hierbei wird darauf geachtet, dass vorhandene Feldabfahrten und Bewuchslücken entlang von Straßen und Gewässern für die Überfahrt genutzt werden. Bei befestigten Straßen wird durch geeignete Maßnahmen verhindert, dass der Straßenbelag durch die Baufahrzeuge beschädigt wird. Der Verkehrsfluss wird in möglichst geringem Umfang beeinträchtigt. Ist ein Überfahren der zu kreuzenden Strukturen aus objektiven Gründen nicht möglich (z.B. Eisenbahnen und Autobahnen), müssen die Baumaschinen über geeignete öffentliche Verkehrswege umgesetzt werden. Beim Horizontal-Pressbohrverfahren handelt es sich um ein nicht steuerbares Vortriebsverfahren, bei dem das Rohr durch hydraulische Presseinrichtungen entlang der geplanten Bohrachse unter dem Hindernis hindurchgedrückt wird. Gleichzeitig wird der Boden an der Ortsbrust durch einen Bohrkopf mechanisch abgebaut und kontinuierlich durch eine Förderschnecke in die Baugrube gefördert. Das Horizontalrammverfahren ist ebenfalls ein nicht steuerbares Vortriebsverfahren, bei dem das Rohr durch hydraulische oder pneumatische Presseinrichtungen entlang der geplanten Bohrachse unter dem zu querenden Hindernis hindurch geschlagen wird. Der in das Rohr eintretende Erdkern wird nach Abschluss des Vortriebs in der Regel durch Spülen entfernt. Stand August 2014 Seite 42 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Beim Pilotrohrvortrieb handelt es sich um ein steuerbares Vortriebsverfahren, bei dem zunächst ein vergleichsweise dünneres Rohr (das Pilotrohr) durch hydraulische Presseinrichtungen unter Bodenverdrängung oder mit Bodenentnahme entlang der geplanten Bohrachse hindurchgedrückt wird. Die Vortriebsrichtung des Pilotrohrs kann kontrolliert und ggf. korrigiert werden. Anschließend wird das eigentliche Mantel- oder Produktenrohr mit dem Pilotrohr verbunden und entlang der aufgefahrenen Pilotbohrung unter dem Hindernis hindurchgedrückt. Gleichzeitig wird der Boden durch einen Bohrkopf mechanisch abgebaut und das Bohrgut wird mit einer Förderschnecke in die Baugrube gefördert. Abbildung 15: Horizontal-Pressbohrverfahren (Startgrube) 7.13 Dränüberbrückungen und Wiederherstellung der Dränanlagen Werden durch die Baumaßnahme bestehende Dränagefelder geschnitten, so erfolgt während der Bauzeit eine provisorische Überbrückung oder ein Abfangen des bergwärts gelegenen Teils durch einen provisorischen Sammler. Damit wird vermieden, dass der Rohrgraben nach der Öffnung durch ggf. anfallendes Dränwasser belastet wird. Die endgültige Wiederherstellung der Dränanlagen erfolgt nach dem Verfüllen des Rohrgrabens und vor der Rekultivierung des Arbeitsstreifens. Hierzu erfolgte im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung eine Aufnahme der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse und des Ist-Zustandes aller wasserwirtschaftlichen Anlagen. Ausgehend davon, werden dann alle erforderlichen Maßnahmen geplant und realisiert, die zur Erhaltung der Funktion der Dränanlagen notwendig werden. Die Wiederherstellung der Dränanlagen während der Bauausführung erfolgt durch darauf spezialisierte Baubetriebe und wird fortlaufend durch Fachbauleiter überwacht. Eine Kurzfassung der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung ist in den Planfeststellungsunterlagen unter Unterlage 7 eingestellt. Stand August 2014 Seite 43 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Abbildung 16: Wiederhergestellte Dränage 7.14 Rekultivierung Zur Rekultivierung im weiteren Sinne zählt zunächst der Rückbau aller baustellentechnischen Einrichtungen, wie Verbaue und Baustraßen. Ziel der Rekultivierung ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Sie beginnt im Regelfall mit der Lockerung des Unterbodens mit Heckaufreißern an der Planierraupe oder mit landwirtschaftlichen Lockerungsgräten. Abbildung 17: Lockerung des Unterbodens Stand August 2014 Seite 44 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Nach der Lockerung planiert die Raupe durch Rückwärtsfahren mit abgesenktem Schild die Oberfläche des gelockerten Unterbodens. Dies soll verhindern, dass der später aufgetragene Oberboden in die offenen Lockerungsfurchen gelangt und es zu Oberbodenverlusten kommt. Der Wiederauftrag des Oberbodens erfolgt in strukturschonender Weise nahezu ausschließlich durch Bagger mit Schürfmulden. Bei zu nasser Witterung beziehungsweise bei zu hoher Bodenfeuchte jenseits der Ausrollgrenze werden die Rekultivierungsarbeiten eingestellt. Nach Einplanierung der Oberfläche schließt sich eine Lockerung der wiederaufgetragenen Oberbodenschicht an. Abschließend erfolgt die Übergabe der rekultivierten Trasse an den Eigentümer bzw. Bewirtschafter, wobei ein schriftliches Übergabeprotokoll angefertigt wird. Abbildung 18: Wiederauftrag des Oberbodens Witterungs- und/oder bodenartbedingt können Sonderrekultivierungsverfahren erforderlich werden, bei denen spezielle Lockerungsgeräte nach dem jeweils neuesten Stand der Technik zum Einsatz kommen. In besonders problematischen Fällen kann die Lockerungswirkung der mechanischen Meliorationsmaßnahme nach Bedarf durch eine Grün- und/oder eine Tiefdüngung biologisch und chemisch stabilisiert werden, unter Umständen noch vor Auftrag des Oberbodens. Stand August 2014 Seite 45 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 8 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Bauzeiten und Zeitplanung Die Durchführung des Vorhabens soll in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der 1. Bauabschnitt, das betrifft die Umverlegungen außerhalb der Sperrflächen im Bereich des ehemaligen Tagebau Laubusch und Spreetal soll im Zeitraum 2015 bis 2016 realisiert werden. Der 2. Bauabschnitt, im Bereich der Neuverlegung beginnend bei Neuwiese bis westlich von Burg soll im Jahr 2017 durchgeführt werden. Die Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erstrecken sich bis in das darauffolgende Jahr. Ausführungen dazu sind im Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan der Planfeststellungsunterlagen enthalten. Der Bau der Erdgasleitung erfolgt kontinuierlich, d.h. während im „vorderen“ Bereich der Leitung noch gebaut wird, kann im „hinteren“ Bereich bereits mit der Rekultivierung der Flächen begonnen werden. Für den Bau der Erdgasleitung ist in den einzelnen Bereichen eine Zeitdauer von ca. 10-14 Wochen von der ersten Inanspruchnahme bis zur Rekultivierung der Flächen vorgesehen. Ein detaillierter Bauzeitenplan wird rechtzeitig vor Baubeginn erstellt und an die betroffenen Behörden und sonstigen Stellen übergeben. 9 Zur Inanspruchnahme Rechte Dritter rechtlichen Absicherung der Leitungstrasse wird mit allen natürlichen und juristischen Grundstückseigentümern und den jeweiligen Nutzungsberechtigten der Grundstücke (Bewirtschafter, Pächter etc.) über die Inanspruchnahme der Grundstücke und die rechtliche Bestandssicherung der Leitung gesondert verhandelt. Die rechtliche Leitungssicherung erfolgt für den Bereich des Schutzstreifens durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch der betroffenen Flurstücke. Hierfür werden mit den Grundeigentümern entsprechende privatrechtliche Verträge abgeschlossen, die auch die Zahlung einer angemessenen Entschädigung für die Einräumung der Leitungsrechte vorsehen (Dienstbarkeitsentschädigung). Danach sind für die Fläche des Schutzstreifens regelmäßig 10 % bis max. 20 % des jeweiligen Verkehrswertes als Berechnungsgrundlage anzusetzen. Für die Nutzung der Flächen zur Durchführung der Ersatzmaßnahmen werden mit den Eigentümern Bauerlaubnisse abgeschlossen. Sollte ein Flurstück nur durch den Arbeitsstreifen zeitweilig in Anspruch genommen werden, wird mit dem Eigentümer eine Bauerlaubnis abgeschlossen. Neben der Zustimmung der Grundstückseigentümer werden auch von den Bewirtschaftern und Pächtern entsprechende Bauerlaubnisse eingeholt. Für die Erteilung einer Bauerlaubnis erhält der Bewirtschafter, Pächter bzw. Eigentümer eine einmalige Aufwandspauschale. Erforderlicher Mehraufwand wird zum Nachweis erstattet. Sofern die privatrechtlichen Verträge nicht zustande kommen, kann die planfestgestellte Leitungstrasse über Eigentumsbeschränkungsverfahren nach den jeweiligen Landesenteignungsgesetzen gesichert werden. Stand August 2014 Seite 46 vom 47 Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL) in Brandenburg und Sachsen ONTRAS-Projekt-Nr.: ON.13002 PFV, Unterlage 1, Erläuterungsbericht, Rev. 00 PLE Komm.-Nr. 2.1.13.089 Die Eigentümer, Bewirtschafter bzw. Pächter von landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen werden für die verursachten Flurschäden, Nutzungsausfälle, Folgeschäden und Erschwernisse entschädigt. Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Sachverständigen. Als Basis für die Höhe der Entschädigung der landwirtschaftlichen Flur- und Aufwuchsschäden (inkl. Mindererträge) werden die von den Bauernverbänden herausgegebenen Entschädigungssätze herangezogen. In Sonderfällen, bei denen die Richtlinien für Aufwuchsschäden nicht zutreffen, wie z. B. Gemüse, Obst und andere Sonderkulturen, erfolgt eine individuelle Sonderregelung. Mit den Eigentümern oder Baulastträgern von Infrastruktureinrichtungen (Straßen, Bahnanlagen) werden in Detailverhandlungen die Kreuzungsbedingungen und die damit verbundenen technischen Einzelheiten abgestimmt und festgelegt. Für jede Kreuzung wird die Mitbenutzung der Straßen- bzw. Bahnflurstücke durch den Abschluss eines Gestattungsvertrags rechtlich gesichert. Mit Betreibern von Fremdleitungen werden hinsichtlich der Durchführung von Kreuzungen bzw. Parallelverlegungen die Einzelheiten gemäß dem bestehenden technischen Regelwerk abgestimmt und festgelegt. Erforderlichenfalls werden hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen. Stand August 2014 Seite 47 vom 47