Presseerklärung der Gemeinden Petersberg, Künzell und
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Presseerklärung der Gemeinden Petersberg, Künzell und
Presseerklärung der Gemeinden Petersberg, Künzell und Eichenzell zu den Eckpunkten zum Netzausbau laut der politischen Vereinbarung der Parteivorsitzenden der CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015 von links: Bgm. Timo Zentgraf, Bgm. Dieter Kolb, Bgm. Karl-Josef Schwiddessen Die Gemeinden Petersberg, Künzell und Eichenzell haben sich zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen und werden die Stromtrasse SuedLink weiterhin bekämpfen. Wir stehen mit den Gemeinden der Region Fulda in enger Verbindung. Wir haben die politische Vereinbarung zur Energiewende vom 1. Juli 2015 ausgewertet und sind beim Netzausbau zu folgendem Ergebnis gekommen: Wir meinen weiterhin, dass der Bedarf der SuedLink-Projekte noch nicht transparent dargelegt ist. Neue Projekte müssen auf ein Minimum beschränkt werden. Was den künftigen Verlauf der Stromtrassen angeht, stellen wir fest: Sicher ist auch nach dem Energiekompromiss vom 01.07.2015 nichts und wir werden die weiteren Entwicklungen mit größter Vorsicht beobachten. Wir sehen jedoch neue Chancen, den Verlauf des SuedLinks durch unsere Gemeindegebiete zu verhindern, wenn der Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur den Energiekompromiss jetzt richtig umsetzen. Der bisher geplante Vorzugskorridor für das Projekt Wilster-Grafenrheinfeld (Projekt Nr. 4 im Bundesbedarfsplangesetz) durchschnitt unsere Gemeindegebiete. Dies sah der bisherige Antrag des Übertragungsnetzbetreibers Tennet von Dezember 2014 vor. In der politischen Vereinbarung zur Energiewende ist jetzt eine gemeinsame Stammstrecke des Projekts Nr. 4 (Wilster – Grafenrheinfeld) mit dem Projekt Nr. 3 (Brunsbüttel - Großgartach) vorgesehen. Wenn diese beiden Projekte auf einer Teilstrecke gebündelt werden, könnten die bisher geplanten Korridore noch komplett verlegt werden. Das ist unser erklärtes Ziel und wir werden alles unternehmen, um dies zu erreichen. Wir meinen weiterhin, dass die Gleichstromleitungen da verlaufen sollen, wo sie die wenigsten Bürgerinnen und Bürger stören, wo große Abstände zur Wohnbebauung eingehalten werden können und wo die Entwicklung der Gemeinde am wenigsten gestört wird. Große Mindestabstände zur Wohnbebauung sind uns besonders wichtig, damit die ungewissen gesundheitlichen Risiken der Gleichstromtechnik minimiert werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Trassen bevorzugt durch Gebiete mit einer geringen Einwohnerdichte verlaufen und nicht durch dicht besiedelte Agglomerationsräume wie Fulda oder unsere Gemeinden, wo die Trasse eng an Wohnhäuser heranrücken würde. Deshalb muss das Bündelungsgebot bei Gleichstromtrassen eingeschränkt werden. Das Bündelungsgebot besagt, dass neue Stromtrassen mit Bestandsleitungen oder linienhafter Infrastruktur (z.B. Autobahnen) möglichst zusammengelegt werden sollen. Das Bündelungsgebot führt dazu, dass neue Gleichstromleitungen völlig unnötig gerade in Agglomerationsräume gelegt werden, wo der Platz eng ist, wo es viele Bestandsstromleitungen gibt und wo Autobahnen, Straßen und Schienen zusammenlaufen. Dies ist aber nicht sinnvoll, denn Gleichstromleitungen transportieren den Strom nur vom Anfangspunkt im Norden zum Endpunkt im Süden, das heißt ohne weitere Abnehmer dazwischen. Sie werden in Fulda nicht gebraucht und können problemlos in dünn besiedelte Gebiete verlegt werden. Wir begrüßen es deshalb, dass im Energiekompromiss jetzt das Bündelungsgebot zumindest etwas relativiert wurde. Denn vorrangig sollen Erdkabel verwendet werden und die sind an Bestandstrassen und Infrastrukturen ohnehin weniger gebunden. Wir werden uns dafür stark machen, dass zukünftig noch deutlichere Ausnahmen vom Bündelungsgebot bei Gleichstromtrassen gemacht werden, nicht zuletzt damit der Agglomerationsraum Fulda und unsere Gemeinden von den Gleichstromtrassen verschont bleiben. Die Überbetonung des Bündelungsgebots war ein wesentlicher Fehler der bisherigen SuedLink-Planung - zu unseren Lasten. Das bestätigen auch Fachgutachter des Hamburger Büros Oecos und das sollte sich jetzt ändern. Den neuen Vorrang für Erdverkabelung begrüßen wir ausdrücklich, weil Erdkabel risikoärmer sind als Freileitungen. Der Energiekompromiss sollte aber noch nachgeschärft werden. Das Energiewirtschaftsgesetz sollte um den Passus ergänzt werden, dass neue GleichstromHochspannungsleitungen wie der SuedLink komplett als Erdverkabelung zu realisieren sind, wenn der Bedarf nachgewiesen ist und keine massiven technischen bzw. naturschutzfachlichen Hindernisse vorliegen. Wir stellen aber auch klar, dass wir gleichwohl den SuedLink als Erdverkabelung auf unseren Gemeindegebieten auf keinen Fall unterstützen werden, denn weder für Erdkabel noch für Freileitungen reicht der Platz in unseren drei Gemeinden aus. Unsere Gemeinden sind schon jetzt durch bestehende Strom-, Gas- und Salzlaugenleitungen, Eisenbahnschienen, die Autobahn und Landstraßen unzumutbar vorbelastet. Wir haben jetzt anwaltliche Unterstützung, die uns insbesondere in den förmlichen Verfahren begleiten wird. Dazu gehört nicht nur das Verfahren zur Bundesfachplanung zum Projekt Wilster-Grafenrheinfeld, das derzeit ins Stocken geraten ist, weil die Bundesnetzagentur zu Recht Nachbesserungen forderte. Wir meinen, dass dieses Verfahren noch einmal völlig neu aufgerollt werden muss, denn es weist grundlegende Planungsfehler auf. Die Projekte 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes müssen zukünftig gleichzeitig in einem einheitlichen Verfahren der Bundesfachplanung geplant werden, damit die gemeinsame Stammstrecke korrekt ermittelt werden kann. Auch die Verfahren zum Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan stehen voraussichtlich dieses Jahr wieder an. Wir empfehlen ausdrücklich, dass sich Bürgerinnen und Bürger unter www.netzausbau.de über diese Verfahren und den Netzausbau informieren und zukünftig wieder ihre Einwendungen einbringen.