Einführung der VDI 6022 Blatt 3

Transcription

Einführung der VDI 6022 Blatt 3
VDAMerkblatt
Stand: November 2006
Einführung der VDI 6022 Blatt 1
in der Automobilindustrie und weiteren
VDA
Verbänden der Metallindustrie
11-002
Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische
Anlagen
1. Auflage
Herausgeber: Verband der Automobilindustrie e. V.
Behrenstraße 35
10117 Berlin
Telefon: 030/897842-0
Telefax: 030/897842-0
Internet: www.vda.de
Copyright
Nachdruck und jede sonstige Form
der Vervielfältigung ist nur mit
vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch den VDA
gestattet.
Haftungsausschluss
VDA-Merkblätter sind unverbindliche Empfehlungen, die jedermann anwenden kann, wobei die vorliegende
Empfehlung vom VDA gegen Entrichtung einer Schutzgebühr zur Verfügung gestellt wird. Nachdruck und jede
sonstige Form der Vervielfältigung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den VDA gestattet.
VDA-Merkblätter berücksichtigen den zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe herrschenden Stand der Technik.
Durch das Anwenden der VDA-Merkblätter entzieht sich niemand der Verantwortung für sein eigenes Handeln.
Wer sie anwendet, hat für die richtige Anwendung im konkreten Fall Sorge zu tragen. Jeder handelt insoweit auf
eigene Gefahr. Eine Haftung des VDA und derjenigen, die an den VDA-Merkblätter beteiligt sind, ist
ausgeschlossen.
Jeder wird gebeten, wenn er bei der Anwendung der VDA-Merkblätter auf Unrichtigkeiten oder die Möglichkeit
einer unrichtigen Auslegung stößt, dies der VDA-Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen, damit etwaige Mängel
beseitigt werden können.
Folgende Verbände der Metallindustrie treten diesem VDA-Merkblatt bei:


Deutscher Gießereiverband e.V. (DGV)
Wirtschaftsvereinigung Stahl (WVS)

Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM)
Einleitung:
In den Mitgliedsunternehmen der oben genannten Verbände genießt der Gesundheitsschutz
durch Einhaltung eines hygienisch einwandfreien Innenraumklimas hohe Priorität. Der VDA
will mit diesem Merkblatt einen Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metallindustrie leisten.
Die VDI 6022 Blatt 1 (mit Erscheinungsdatum 04/06) formuliert Standards für die Planung,
die Ausführung und den Betrieb von lüftungstechnischen Anlagen (RLT) in Büro- und
Versammlungsräumen und Gewerbe- und Produktionsbetrieben sowie die Schulung des
Bedienungs- und Kontrollpersonals, jeweils unter hygienespezifischen Gesichtspunkten.
Ein Großteil der Forderungen der VDI 6022 ist sachgerecht und wird in den Unternehmen der
genannten Verbände bereits erfüllt.
Die spezifischen Anforderungen und betrieblichen Notwendigkeiten in den verschiedenen
Fertigungsbereichen der Automobilindustrie und der weiteren Verbände stehen unter
Beachtung der hygienischen Anforderungen jedoch der Umsetzung einiger
branchenübergreifender Formulierungen der VDI 6022 Blatt 1 entgegen.
Der VDA und die oben genannten Verbände formulieren daher für ihre Mitgliedsunternehmen
folgende, die Nummern der VDI 6022 Blatt 1 ersetzenden Hinweise, die bei der Einhaltung
der Forderungen der VDI 6022 Blatt 1 beachtet werden sollten.
1. Geltungs- und Anwendungsbereich
Dieses Dokument richtet sich an die Mitgliedsunternehmen des VDA, DGV, VWS und WSM.
Es gilt nur für neu zu errichtende RLT- Anlagen. Bestehende RLT- Anlagen haben
unbefristeten Bestandsschutz. Bei Sanierungen sind die baulichen Gegebenheiten zu
berücksichtigen.
3.5. Luftchemische und mikrobiologische Anforderungen
RLT-Anlagen müssen so gestaltet, betrieben und instand gehalten werden, daß in den
belüfteten Bereichen eine zusätzliche Belastung durch Schadstoffe sowie anorganische und
organische Verunreinigungen vermieden wird.
Werden im belüfteten Raum keine gesundheitsschädigenden Stoffe, Keime und Stoffe
biologischen Ursprungs (z.B. MVOC [microbial-volatile-organic compounds], Endotoxine,
Allergene) frei bzw. werden diese am Entstehungsort abgesaugt und als Fortluft ins Freie
geblasen, kann die Raumabluft als Umluft verwendet werden. Hierbei muß gewährleistet
werden, daß im belüfteten Bereich eine Konzentrationserhöhung an Schadstoffen über den
unbedenklichen Bereich hinaus dauerhaft sicher ausgeschlossen werden kann (Einhaltung
von Arbeitsplatzgrenzwerten).
4.1.1. Planung
Besonders an Außenluftfiltern und Außenluftschalldämpfern sind die angegebenen relativen
Feuchten mit zu vertretendem Aufwand nicht immer einzuhalten. Deshalb wird die Forderung
nach Einhaltung dieser Werte hier nicht erhoben.
4.3.5. Gerätegehäuse
Die Geräteausführung ist so zu wählen, daß die Wartung nach VDMA- Vorschrift 24186*)
uneingeschränkt möglich ist. Die Anordnung von Sichtfenstern erfolgt nach Erfordernis.
4.3.9. Luftfilter
Für RLT- Anlagen sind als Mindestanforderung Luftfilter F5 einstufig einzusetzen. In
untergeordneten Bereichen, wie Lager und Logistikflächen, ist der Einsatz der Filterklasse
G3 möglich.
4.3.10. Luftleitungen
Positionierung der Revisionsöffnungen
Revisionsöffnungen sind so zu positionieren/anzuordnen, dass eine Wartung gemäß VDMA*)
möglich ist.
Weitere Anforderungen
In Luftkanälen/-leitungen können entsprechend den jahreszeitlichen Witterungsbedingungen
Feuchten > 90% auftreten. Diese Leitungen sind gegen Taupunktunterschreitung zu
schützen. Eine regelmäßige mikrobiologische Kontrolle nach Punkt 5.3.2 der VDI 6022
Blatt 1 erfolgt nicht.
4.3.13. Schalldämpfer
Schalldämpfer / Planung
Die grundsätzliche Filterung der Luft vor den Schalldämpfern gilt nur für AußenluftSchalldämpfer, sofern die Kulissen nicht mit Folie oder Glasseide ausgeführt sind.
4.3.14. Ventilatoren
Nach Ventilatoren mit Riemenantrieb in RLT- Anlagen werden nur dann zweite Filterstufen
eingesetzt, wenn diese Anlagen Bereiche mit produktionsbedingt erhöhten Anforderungen
versorgen (z.B Reinräume, Lackierereien, usw. ).
Bei Ventilatoren in Lüftungsgeräten kann auf abnehmbare Revisionsdeckel und
Wasserablauf verzichtet werden, da dieses eine Sonderbauform darstellt und den
Wirkungsgrad verschlechtert.
4.3.15. Wärmerückgewinnung
Regeneratoren mit Rotor werden nicht als Wärmetauscher gemäß Abschnitt 4.3.16
betrachtet.
5. Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung
RLT-Anlagen müssen vom Betreiber regelmäßig auf Verschmutzung überprüft und durch
sachkundiges Personal gereinigt werden. Eine RLT-Anlage kann als sauber eingestuft
werden, wenn luftberührende Flächen besenrein (optische Kontrolle ausreichend) und
Feuchtstrecken nicht nachweisbar sind.
Die optische Hygienekontrolle wird gemeinsam mit der Wartung gem. VDMA 24186*)
durchgeführt.
5.2. Hygienekontrollen
Ziel der vom Wartungspersonal regelmäßig durchzuführenden Hygienekontrollen ist es,
durch Sichtkontrollen Hygienemängel an RLT-Anlagen frühzeitig zu erkennen und zu
beheben. Die regelmäßigen Hygienekontrollen umfassen folgende Maßnahmen:
1. Lüftungsgeräte und die dazugehörigen Luftkanäle und Luftkanaleinbauten sind regelmäßig
gemäß VDMA*) auf Hygienemängel wie z.B. Verschmutzung, Kalkablagerungen, Rost,
Beschädigungen und Schimmelbefall zu überprüfen. Die Kontrollen sind gemäß VDMA*) zu
dokumentieren. Festgestellte Beanstandungen sind unverzüglich zu beseitigen.
2. Luftwäscher und Befeuchter sind regelmäßig auf Gesamtkolonien – Keimzahl im
Umlaufwasser zu überprüfen, mindestens jedoch alle 3 Monate. Die Gesamtkolonienzahl
darf 10.000 KBE/ml nicht überschreiten. Wird der Wert überschritten, sind unverzüglich
Reinigung und Desinfektion durchzuführen. Zur Desinfektion sind nur Verfahren und
Materialien anzuwenden, deren Unbedenklichkeit nachgewiesen wurde.
Erstkontrollen erfolgen bei der Anlagenabnahme nach Errichtung.
Die VDMA 24186*) benennt die Art und den Umfang der durchzuführenden
Kontrolltätigkeiten, die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von
festgestellten Hygienemängeln sowie die zeitlichen Intervalle, innerhalb derer die jeweiligen
Kontrollen durchzuführen sind.
5.3.2. Hygieneinspektionen
Hygieneinspektionen werden nach Auffälligkeiten bei den Hygienekontrollen durchgeführt.
5.4.8. Luftfilter
Die maximale Filterstandzeit wird nur durch den Filterzustand und nicht durch feste
Zeitintervalle vorgegeben.
Die Form der Dokumentation von Filterwechsel und Filterkontrolle wird ausschließlich in den
Unternehmen festgelegt (gilt auch für die diesbezüglichen Forderungen nach Punkt 4.3.9.2).
*) Der Verweis auf die VDMA 24186 gilt für den im März 2004 gültigen Stand.