Einführung der VDI 6022 Blatt 3
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Einführung der VDI 6022 Blatt 3
VDAMerkblatt Stand: November 2006 Einführung der VDI 6022 Blatt 1 in der Automobilindustrie und weiteren VDA Verbänden der Metallindustrie 11-002 Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen 1. Auflage Herausgeber: Verband der Automobilindustrie e. V. Behrenstraße 35 10117 Berlin Telefon: 030/897842-0 Telefax: 030/897842-0 Internet: www.vda.de Copyright Nachdruck und jede sonstige Form der Vervielfältigung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den VDA gestattet. Haftungsausschluss VDA-Merkblätter sind unverbindliche Empfehlungen, die jedermann anwenden kann, wobei die vorliegende Empfehlung vom VDA gegen Entrichtung einer Schutzgebühr zur Verfügung gestellt wird. Nachdruck und jede sonstige Form der Vervielfältigung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den VDA gestattet. VDA-Merkblätter berücksichtigen den zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe herrschenden Stand der Technik. Durch das Anwenden der VDA-Merkblätter entzieht sich niemand der Verantwortung für sein eigenes Handeln. Wer sie anwendet, hat für die richtige Anwendung im konkreten Fall Sorge zu tragen. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr. Eine Haftung des VDA und derjenigen, die an den VDA-Merkblätter beteiligt sind, ist ausgeschlossen. Jeder wird gebeten, wenn er bei der Anwendung der VDA-Merkblätter auf Unrichtigkeiten oder die Möglichkeit einer unrichtigen Auslegung stößt, dies der VDA-Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen, damit etwaige Mängel beseitigt werden können. Folgende Verbände der Metallindustrie treten diesem VDA-Merkblatt bei: Deutscher Gießereiverband e.V. (DGV) Wirtschaftsvereinigung Stahl (WVS) Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM) Einleitung: In den Mitgliedsunternehmen der oben genannten Verbände genießt der Gesundheitsschutz durch Einhaltung eines hygienisch einwandfreien Innenraumklimas hohe Priorität. Der VDA will mit diesem Merkblatt einen Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metallindustrie leisten. Die VDI 6022 Blatt 1 (mit Erscheinungsdatum 04/06) formuliert Standards für die Planung, die Ausführung und den Betrieb von lüftungstechnischen Anlagen (RLT) in Büro- und Versammlungsräumen und Gewerbe- und Produktionsbetrieben sowie die Schulung des Bedienungs- und Kontrollpersonals, jeweils unter hygienespezifischen Gesichtspunkten. Ein Großteil der Forderungen der VDI 6022 ist sachgerecht und wird in den Unternehmen der genannten Verbände bereits erfüllt. Die spezifischen Anforderungen und betrieblichen Notwendigkeiten in den verschiedenen Fertigungsbereichen der Automobilindustrie und der weiteren Verbände stehen unter Beachtung der hygienischen Anforderungen jedoch der Umsetzung einiger branchenübergreifender Formulierungen der VDI 6022 Blatt 1 entgegen. Der VDA und die oben genannten Verbände formulieren daher für ihre Mitgliedsunternehmen folgende, die Nummern der VDI 6022 Blatt 1 ersetzenden Hinweise, die bei der Einhaltung der Forderungen der VDI 6022 Blatt 1 beachtet werden sollten. 1. Geltungs- und Anwendungsbereich Dieses Dokument richtet sich an die Mitgliedsunternehmen des VDA, DGV, VWS und WSM. Es gilt nur für neu zu errichtende RLT- Anlagen. Bestehende RLT- Anlagen haben unbefristeten Bestandsschutz. Bei Sanierungen sind die baulichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. 3.5. Luftchemische und mikrobiologische Anforderungen RLT-Anlagen müssen so gestaltet, betrieben und instand gehalten werden, daß in den belüfteten Bereichen eine zusätzliche Belastung durch Schadstoffe sowie anorganische und organische Verunreinigungen vermieden wird. Werden im belüfteten Raum keine gesundheitsschädigenden Stoffe, Keime und Stoffe biologischen Ursprungs (z.B. MVOC [microbial-volatile-organic compounds], Endotoxine, Allergene) frei bzw. werden diese am Entstehungsort abgesaugt und als Fortluft ins Freie geblasen, kann die Raumabluft als Umluft verwendet werden. Hierbei muß gewährleistet werden, daß im belüfteten Bereich eine Konzentrationserhöhung an Schadstoffen über den unbedenklichen Bereich hinaus dauerhaft sicher ausgeschlossen werden kann (Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten). 4.1.1. Planung Besonders an Außenluftfiltern und Außenluftschalldämpfern sind die angegebenen relativen Feuchten mit zu vertretendem Aufwand nicht immer einzuhalten. Deshalb wird die Forderung nach Einhaltung dieser Werte hier nicht erhoben. 4.3.5. Gerätegehäuse Die Geräteausführung ist so zu wählen, daß die Wartung nach VDMA- Vorschrift 24186*) uneingeschränkt möglich ist. Die Anordnung von Sichtfenstern erfolgt nach Erfordernis. 4.3.9. Luftfilter Für RLT- Anlagen sind als Mindestanforderung Luftfilter F5 einstufig einzusetzen. In untergeordneten Bereichen, wie Lager und Logistikflächen, ist der Einsatz der Filterklasse G3 möglich. 4.3.10. Luftleitungen Positionierung der Revisionsöffnungen Revisionsöffnungen sind so zu positionieren/anzuordnen, dass eine Wartung gemäß VDMA*) möglich ist. Weitere Anforderungen In Luftkanälen/-leitungen können entsprechend den jahreszeitlichen Witterungsbedingungen Feuchten > 90% auftreten. Diese Leitungen sind gegen Taupunktunterschreitung zu schützen. Eine regelmäßige mikrobiologische Kontrolle nach Punkt 5.3.2 der VDI 6022 Blatt 1 erfolgt nicht. 4.3.13. Schalldämpfer Schalldämpfer / Planung Die grundsätzliche Filterung der Luft vor den Schalldämpfern gilt nur für AußenluftSchalldämpfer, sofern die Kulissen nicht mit Folie oder Glasseide ausgeführt sind. 4.3.14. Ventilatoren Nach Ventilatoren mit Riemenantrieb in RLT- Anlagen werden nur dann zweite Filterstufen eingesetzt, wenn diese Anlagen Bereiche mit produktionsbedingt erhöhten Anforderungen versorgen (z.B Reinräume, Lackierereien, usw. ). Bei Ventilatoren in Lüftungsgeräten kann auf abnehmbare Revisionsdeckel und Wasserablauf verzichtet werden, da dieses eine Sonderbauform darstellt und den Wirkungsgrad verschlechtert. 4.3.15. Wärmerückgewinnung Regeneratoren mit Rotor werden nicht als Wärmetauscher gemäß Abschnitt 4.3.16 betrachtet. 5. Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung RLT-Anlagen müssen vom Betreiber regelmäßig auf Verschmutzung überprüft und durch sachkundiges Personal gereinigt werden. Eine RLT-Anlage kann als sauber eingestuft werden, wenn luftberührende Flächen besenrein (optische Kontrolle ausreichend) und Feuchtstrecken nicht nachweisbar sind. Die optische Hygienekontrolle wird gemeinsam mit der Wartung gem. VDMA 24186*) durchgeführt. 5.2. Hygienekontrollen Ziel der vom Wartungspersonal regelmäßig durchzuführenden Hygienekontrollen ist es, durch Sichtkontrollen Hygienemängel an RLT-Anlagen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die regelmäßigen Hygienekontrollen umfassen folgende Maßnahmen: 1. Lüftungsgeräte und die dazugehörigen Luftkanäle und Luftkanaleinbauten sind regelmäßig gemäß VDMA*) auf Hygienemängel wie z.B. Verschmutzung, Kalkablagerungen, Rost, Beschädigungen und Schimmelbefall zu überprüfen. Die Kontrollen sind gemäß VDMA*) zu dokumentieren. Festgestellte Beanstandungen sind unverzüglich zu beseitigen. 2. Luftwäscher und Befeuchter sind regelmäßig auf Gesamtkolonien – Keimzahl im Umlaufwasser zu überprüfen, mindestens jedoch alle 3 Monate. Die Gesamtkolonienzahl darf 10.000 KBE/ml nicht überschreiten. Wird der Wert überschritten, sind unverzüglich Reinigung und Desinfektion durchzuführen. Zur Desinfektion sind nur Verfahren und Materialien anzuwenden, deren Unbedenklichkeit nachgewiesen wurde. Erstkontrollen erfolgen bei der Anlagenabnahme nach Errichtung. Die VDMA 24186*) benennt die Art und den Umfang der durchzuführenden Kontrolltätigkeiten, die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von festgestellten Hygienemängeln sowie die zeitlichen Intervalle, innerhalb derer die jeweiligen Kontrollen durchzuführen sind. 5.3.2. Hygieneinspektionen Hygieneinspektionen werden nach Auffälligkeiten bei den Hygienekontrollen durchgeführt. 5.4.8. Luftfilter Die maximale Filterstandzeit wird nur durch den Filterzustand und nicht durch feste Zeitintervalle vorgegeben. Die Form der Dokumentation von Filterwechsel und Filterkontrolle wird ausschließlich in den Unternehmen festgelegt (gilt auch für die diesbezüglichen Forderungen nach Punkt 4.3.9.2). *) Der Verweis auf die VDMA 24186 gilt für den im März 2004 gültigen Stand.