Gedenkstunde

Transcription

Gedenkstunde
Jahrgang 22
Freitag, den 8. November 2013
Nummer 23
Gedenkstunde
der Stadt Forchheim
zur Progromnacht
9./10. November 1938
am 10.11.2013
(siehe Seite 3)
- 2 -
Forchheimer Stadtanzeiger
Nr. 23/13
Veranstaltungstipps
Pfalzmuseum
Jeden Sonntag um 14.30
Uhr und nach Vereinbarung
Führungen zum Kennen lernen
des Museums (ca. 60 - 90
Minuten).
Archäologische Stadt- und
Museumsführungen nach
Vereinbarung mit dem
Pfalzmuseum (ca. 1,5 Std.)
Führung: „Wir haben alle
einen Gott - Juden, Christen
und Moslems in Forchheim“
nach Vereinbarung mit dem
Pfalzmuseum
bis einschl. Sonntag, 10.11.
Rathaushallen:
Ausstellung Schwarz
Donnerstag, 07.11.
19.30 Uhr Erlebnismuseum
Rote Mauer (Wallstr. 19):
„Dracula“ mit Rainer Rudloff
im Rahmen der 1. Literaturtage
im Forchheimer Land
Infos auch unter www.
forchheimer-kulturservice.de
Eintrittskarten sind ab sofort
am Leseort oder über den
Ticketservice der Sparkasse
unter Tel. 88333 erhältlich.
Freitag, 08.11.
19.30 Uhr St. Gereon:
Vortragsabend von Dr.
Manfred Franze „Der Weg
in die nationalsozialistische
Diktatur: Forchheim und die
Fränkische Schweiz
1930 - 1933“
20.00 Uhr Junges Theater:
TBC - Lachablösung
Eintritt: 14 EUR /
11 EUR / 7 EUR
KVVK: Töpferei Kramer, H+E
Ticketservice, Junges Theater
20.00 Uhr Gasthaus Greif,
Kersbach:
Geselliges Wirtshaussingen
unter dem Motto „Mitsingen
ist ausdrücklich erlaubt“
Samstag, 09.11.
19.30 Uhr Rathaussaal:
Herbstkonzert - Rhythmische
Harmonika
Eintritt frei!
20.00 Uhr Junges Theater:
„Lieder ohne mich“ ein
Musikkabarett mit Roger Stein
Eintritt: 14 EUR / 11 EUR /
7 EUR
KVVK: Töpferei Kramer, H+E
Ticketservice, Junges Theater
21.00 - 1.00 Uhr Königsbad:
Poolparty mit Radio-BambergBand und DJ
Eintritt: 5 EUR (nur
Abendkasse)
Sonntag, 10.11.
16.00 Uhr Pfarrkirche
Verklärung Christi:
Kirchenkonzert mit dem
Sinfonischen Blasorchester des
Musikvereins Buckenhofen und
großem Chor „Et in terra pax“
Infos unter: www.
mv-buckenhofen.de
Eintritt: 10 EUR / 6 EUR
KVVK: Buchhandlung Streit
17.00 Uhr Rathaussaal:
Gedenkveranstaltung der Stadt
Forchheim „Vor 75 Jahren:
Die Pogromnacht vom 9. und
10. November 1938“
Montag, 11.11.
19.45 Uhr Klostersaal:
Eröffnungsvortrag zur
Ökumenischen Bibelwoche
von Prof. Lukas Bormann
(Uni Erlangen) „Wir haben
gehört, der Herr ist mit
euch (Sach 8,23) - Hat der
christliche Glaube heute etwas
zu sagen?“ Antworten aus
der Perspektive des Neuen
Testaments
Dienstag, 12.11.
19.45 Uhr St. Martin,
Pfarrkeller:
Vortrag im Rahmen der
Ökumenischen Bibelwoche
„Gebt dem Kaiser, was des
Kaisers ist!“ - Christlicher
Glaube und Politik - Ltg.: Pfr.
Enno Weidt und PR Georg
Zametzer
Dienstag, 12.11. bis einschl.
Montag, 25.11.
Rathaushallen:
Ausstellung Poiger
Mittwoch, 13.11.
19.30 Uhr TESTA ROSSA
caffébar - Klosterstr. 14:
End of Days Ensemble:
Hammond Doomsday - Jazz,
Funk, Swing, Blues und Bossa
Nova
Eintritt: 12 EUR / 9 EUR / 6 EUR
KVVK: Töpferei Kramer, H+E
Ticketservice, Junges Theater
19.45 Uhr Kreuzkirche:
Vortrag im Rahmen der
Ökumenischen Bibelwoche
„In ihm leben, bewegen wir
uns und sind wir“ - christlicher
Glaube und Religiosität - Ltg.:
Pastor Michael Michelfelder
und PR Stefan Ahr
Donnerstag, 14.11.
19.45 Uhr Klostersaal:
Vortrag im Rahmen der
Ökumenischen Bibelwoche
„Er schuf den Menschen nach
seinem Ebenbilde“ - christlicher
Glaube und Menschenwürde
- Bibelabend mit Agape - Ltg.:
PR Beatrix Ahr
Freitag, 15.11.
17.00 Uhr Carl-ZeitlerKindergarten:
Lichterfest
Samstag, 16.11.
19.00 Uhr Rathaussaal:
Herbstkonzert des
Kammerorchesters der
Universität Bamberg unter
der Leitung von Dr. Michael
Goldbach
Eintritt: 10 EUR / 8 EUR
KVVK: Buchhandlung Streit
20.00 Uhr Junges Theater:
megafon e.V. präsentiert
PARTYTIME
Eintritt: 5 EUR / 4 EUR
(kein VVK)
Mittwoch, 20.11.
19.00 Uhr Stadtbücherei:
Historische Bilder und Filme
aus dem Stadtarchiv:
DVD-Präsentation 100 Jahre
Forchheim (1870 - 1970)
Eintritt frei - Spende erbeten
Freitag, 22.11.
19.00 Uhr Rathaussaal:
Herbstkonzert der städt.
Sing- und Musikschule
Eintritt frei - Spenden
willkommen
20.00 Uhr Junges Theater:
MonEURyfest mit Bernd
Regenauer
Eintritt: 18 EUR /
13 EUR / 9 EUR
KVVK: Töpferei Kramer, H+E
Ticketservice, Junges Theater
20.00 Uhr Pfarrzentrum
Verklärung Christi:
„Nix los - gibt´s net!“ mit der
Spielgruppe
Forchheimer Brettla
Eintritt: 8 EUR
KVVK: Krugladen Nagengast,
Reiterstadtl Rübner
Freitag, 22.11. bis einschl.
Sonntag, 24.11.
Verklärung Christi:
Spielgruppe Forchheimer
Brettla - Theater
Samstag, 23.11.
15.00 - 16.00 Uhr Grundschule
Reuth:
Zaubervorstellung
Unkostenbeitrag: 2 EUR
16.00 - 21.00 Uhr Gasthaus
Greif Kersbach:
Kersbacher Adventsmarkt
20.00 Uhr Junges Theater:
Wir sind mehr als nur ein Ton
mit heilSam & Leander
Eintritt: 12 EUR / 9 EUR / 6 EUR
KVVK: Töpferei Kramer, H+E
Ticketservice, Junges Theater
Weitere Veranstaltungen in der Infobörse
Aktuelles Kinoprogramm siehe Seite 33 im Anzeigenteil
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Tourist-Information im Rathaus,
Tel. 09191/714-337 oder -338 oder -218
Fax 09191/714-206, E-Mail: [email protected] oder im Internet unter: www.forchheim.de
- 3 -
Forchheimer Stadtanzeiger
20.00 Uhr Pfarrzentrum
Verklärung Christi:
„Nix los - gibt´s net!“ mit
der Spielgruppe Forchheimer
Brettla
Eintritt: 8 EUR
KVVK: Krugladen Nagengast,
Reiterstadtl Rübner
Sonntag, 24.11.
13.00 - 18.00 Uhr Gasthaus
Greif Kersbach:
Kersbacher Adventsmarkt
15.00 Uhr Pfarrzentrum
Verklärung Christi:
„Nix los - gibt´s net!“ mit
der Spielgruppe Forchheimer
Brettla
Eintritt: 8 EUR
KVVK: Krugladen Nagengast,
Reiterstadtl Rübner
16.00 Uhr Don Bosco:
„Preiset froh den König“ Chor- und Orgelkonzert zum
40jährigen Bestehen des
Kirchenchores Don Bosco
Eintritt frei
Gedenkveranstaltung
der Stadt Forchheim
Einladung für Sonntag, 10.11.13,
Rathaussaal, 17:00 Uhr
Vor 75 Jahren: Die Pogromnacht
vom 9. und 10. November 1938
-Eröffnung: Bgm. Franz Streit
- „Zur Kultur des Gedenkens. Vom Wert und der Notwendigkeit
des Erinnerns“.
Vortrag von Dr. Hans Horst, Erlangen (Beauftragter für Weltanschauungsfragen im Erzbistum Bamberg)
- „Die Forchheimer Ereignisse in der Pogromnacht 1938“. Ein
historischer Bericht von Dr. Thomas Greif, Nürnberg (Evangelisches Sonntagsblatt)
- Gedenkminute mit Kaddisch
-Schlusswort: Bgm. Franz Streit
Musikalische Gestaltung:
Vera Olmer (Gesang) und Dimitry Braudo (Klavier)
Beiträge: „Donaj Donaj“ - „Papirosen“ - „Yeruschalaim“ - „Eli“.
Saalöffnung: 16:00 Uhr.
Die Ehrung der Verfolgten der Pogromnacht in Forchheim erfolgt am
Samstag, 9. November 2013, 9:00 Uhr, durch stille Niederlegung
eines Gebindes am Synagogen-Gedenkstein in der Wiesentstraße.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Stumpf, Oberbürgermeister
Neuer Leiter
des Hauptverwaltungsreferats
Nr. 23/13
Am 9. und 10. November jähren sich die schrecklichen Ereignisse der Pogromnacht von 1938 zum
75. Mal. Ein trauriger Gedenktag, den wir in Respekt
vor den Opfern und in Mahnung an Gegenwart und
Zukunft begehen.
Die von den Nazis inszenierte „Volkswut“ offenbarte zunächst den brutalen, menschenverachtenden
Antisemitismus der Machthaber und ihrer Helfershelfer. Aber sie war von der Reichspropaganda wohl
auch als eine Art „Versuchsballon“ gedacht: Wie
reagiert die nichtjüdische Bevölkerung auf derartige
Ausschreitungen? Wie weit können wir später noch
gehen?
Die Reaktion der Zivilgesellschaft auf die Verwüstungen von Geschäften, Misshandlungen von
Menschen und Schändung der Gotteshäuser war
kein Ruhmesblatt. Öffentliche Kritik, Entsetzen oder
Abscheu hielten sich sehr in Grenzen, wurden meist
hinter vorgehaltener Hand oder in den eigenen vier
Wänden geäußert. Ob eine mutige, öffentliche Entrüstung im November 1938 später auf Deportation
und Völkermord eine hemmende Wirkung entfaltet
hätte, bleibt eine spekulative Frage, die wohl eher
mit einem Nein zu beantworten ist.
Es klingt wie eine bittere Ironie, doch die Pogromnacht rettete vielen Juden indirekt das Leben. Hatten
Sie sich bis dahin vielleicht noch Illusionen über die
mörderischen Zielsetzungen der braunen Diktatur
hingegeben, so wussten sie spätestens jetzt, dass es
um das Leben ging. Gott sei Dank gelang noch vielen die Emigration, ehe es zu spät war.
Aus Anlass der Ereignisse von 1938 führt die Stadt
Forchheim am kommenden Sonntag, 10. November,
17:00 Uhr, im Rathaussaal eine öffentliche Gedenkveranstaltung durch.
Am 29. Oktober wurde Jürgen Igel (im Bild links) von Oberbürgermeister Franz Stumpf zum Leiter des Hauptverwaltungsreferats
der Stadt Forchheim ernannt, das von ihm bisher kommissarisch
geleitet wurde. Gleichzeitig erhielt er die Beförderungsurkunde
zum Verwaltungsoberamtsrat. Für den Personalrat gratulierte die
stellvertretende Vorsitzende Claudia Zander (Mitte).
Forchheimer Stadtanzeiger
- 4 -
OB überreichte
Verdienst- und Ehrenmedaillen
Nr. 23/13
Auszeichnungen
am 24. Oktober
„Gerade die Diskussionen um den Euro haben gezeigt, dass in
unserer Gesellschaft gegenüber anderen Ländern noch erhebliche
Vorurteile bestehen. Städtepartnerschaften sind nicht überflüssig!
Ihre Ziele waren immer, Vorurteile über andere Länder abzubauen
und Europa als gemeinsames Ziel zu sehen. Dies kann am besten
durch persönliche Freundschaften erreicht werden“, leitete Oberbürgermeister Stumpf seine Laudatio für Domenico Nave ein.
Domenico Nave ist ein Mann der ersten Stunde in der Städtepartnerschaft zwischen Forchheim und dem italienischen Rovereto.
Schon beim ersten Besuch der Delegation der Stadt Rovereto
begleitete er Feuerwehrkommandant Claudio Batisti 1989. Es
gelang ihm - trotz zahlreicher Wechsel - den jeweils amtierenden
Bürgermeister von Rovereto von den Vorzügen der Freundschaft
mit Forchheim zu überzeugen. Die herzliche Verbindung der Feuerwehren der beiden Städte ist auf Naves Initiative zurückzuführen. Stumpf hob besonders hervor, dass es dem Geehrten gelungen sei, vor allem junge Feuerwehrleute in Rovereto von dieser
Freundschaft zu überzeugen und einzubinden.
Am vergangenen Mittwoch zeichnete Landrat Reinhardt Glauber
verschiedene Persönlichkeiten für langjährige öffentliche Leistungen aus. Die Dankurkunde für Verdienste um die Kommunale
Selbstverwaltung erhielten die Stadträte Heinz Endres und Karlheinz Fleckenstein (auf Bild rechts). Mit dem „Ehrenzeichen des
Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt
tätigen Frauen und Männern“ wurde Walburga Heger (vorne
rechts im Bild) gewürdigt. Siehe auch Kulturanzeiger!
Königsbad Aktuell
Mitternachtssauna
„Japan - Geishas und Ninjas“
Der Beschluss des Stadtrates von Forchheim, Regina SteigerwaldKuth mit der Goldenen Bürgermedaille der Stadt auszuzeichnen, basierte auf ihrem Engagement für Kinder und Jugendliche.
Besonders hatte es ihr die Verkehrswegesicherheit um den Kindergarten ihrer Kinder angetan. Aufgrund ihrer Initiative wurden im Umfeld dieses Kindergartens wichtige Verbesserungen
im Interesse der Kindersicherheit durchgeführt. Steigerwald-Kuth
gehörte 1984 auch zu den Gründern des Allgemeinen Deutschen
Fahrradclubs (ADFC), der sich für Ampeln auf der Bayreuther
Straße einsetzte. 2006 rief Steigerwald-Kuth das internationale
Sprachencafé ins Leben, ein Treffpunkt für Frauen unterschiedlicher Herkunft, die Deutsch lernen oder sich über andere Kulturen
informieren möchten. Ihr Kredo lautete stets, dass Integration am
wirkungsvollsten bei den Kindern und deren Bildung und Sprachkompetenz zu beginnen habe. Dies postulierte sie auch innerhalb
des Projektes „Soziale Stadt“, wo sie die Arbeitsgruppe „Bildung
und Qualifikation“ gründete.
Heiner Kredel wurde für sein Engagement im Musikverein Buckenhofen geehrt, der sein 40 jähriges Bestehen am 27. Oktober feierte. Mit der Gründung des Vereins übernahm Kredel das Amt des
Schriftführers. 1977 wurde er Jugendleiter und formte somit das
spätere Jugendblasorchester, später erster Vorsitzender. Fast 1.300
Mitglieder zählt der Musikverein momentan. Das Sinfonische Blasorchester errang auch international Anerkennung, als es 2009 an
einem Musikfest in Prag und 2013 in Chemnitz beste Auszeichnungen erzielte. In Forchheim ist die äußerst beliebte Stadtparkserenade ein fester Bestandteil im Terminkalender. Die „MoonlightSerenade“ auf dem Gelände des Königsbades erfreute sich großer
Beliebtheit.
Unsere Reise um die Welt geht weiter! Am 2.
Freitag im Monat, den 8.11.2013 macht die
Königsbad-Sauna mit der langen Sauna-Nacht
unter dem Motto „Japan - Geishas und Ninjas“
den nächsten Zwischenstopp in Asien.
Freuen Sie sich auf: saunieren bis 1 Uhr (ohne Aufpreis), Eventaufgüsse, textilfreies Schwimmen im Erlebnisbecken im Hallenbad,
Cocktailbar und weiteren Attraktionen von unserem Sauna-Team
sowie Masseur Marc Gösswein. Die Königsbad-Gastro bietet
passend zum Thema neben der normalen Karte selbstgemachte
Sushi. Beginn der Mitternachtssauna um 22 Uhr.
Königsbad-Poolparty
mit Radio-Bamberg-Band + DJ
Foto: Foto Brinke
Party-Time im Königsbad Forchheim - Karibik-Feeling bei 32 Grad Chillen im Wellness-Becken - Drinks von der Cocktailbar und LiveMusik mit der Radio-Bamberg-Band - Radio Bamberg DJ.
Forchheimer Stadtanzeiger
- 5 -
Die größten Hits aller Zeiten - Nicht nur „On Air“ sondern auch
„On Stage“. Von Robbie Williams zu ACDC; von CCR zu den
Sportfreunden Stiller - Die Radio Bamberg Band bietet eine breitgefächerte Auswahl durch die letzten Jahrzehnte der Musikgeschichte, immer darauf bedacht den Hörern einen guten Mix
der größten Hits aller Zeiten zu bieten. Mit in der Band u.a. die
bekannten Radio-Moderatoren Jörg Wagner, Fabian Hollet, Dominic Gebauer, Marc Peratoner und Linda Borrmann.
Die Party steigt am Samstag, den 09.11.2013 von 21 bis 1 Uhr Eintritt 5,- Euro (nur Abendkasse)
Weitere Infos erhalten Sie bei Radio Bamberg und im Internet unter
www.radio-bamberg.de bzw. www.koenigsbad-forchheim.de
Leseratten gehen Baden
Nr. 23/13
Der Forchheimer Adventskalender
hat drei neue Weihnachtsengel
Pünktlich am 1. Dezember 2013 startet wieder der Forchheimer Weihnachtsmarkt mit dem überregional bekannten Rathausadventskalender mit dem Titel „Forchheimer Adventskalender - der schönste der Welt“. Täglich um 18:30 Uhr und
am Heiligabend um 12:00 Uhr öffnet ein Forchheimer Engel
ein Rathausfenster und spricht feierlich den Prolog. Die drei
Engel, die diese Aufgabe für dieses Jahr übernehmen werden, sind Julia Bytomski (18 Jahre), Rebecca Hecht (19 Jahre)
und Franziska Weber (15 Jahre). Zu den weiteren Aufgaben
der drei Mädchen gehören neben den täglichen Verlosungen auch Besuche in Altenheimen und Kindergärten.
… unsere Aktion geht weiter!!! Entleihen Sie eines der über
40.000 Kinder- und Sachbücher, Romane, Spiele, CDs in der
neuen Stadtbücherei Forchheim und finden darin mit etwas Glück
eine der 100 Freikarten für das Königsbad Forchheim.
Sonntags-Brunch
im Königsbad-Restaurant Konrads
am 10.11.2013 und 24.11.2013 sind die nächsten Termine für
den beliebten Sonntags-Brunch. Ab 10 Uhr früh finden Sie im
spanischen Ambiente am reichhaltigen Buffet alles, was zu einem
perfekten Start in den Sonntag gehört - 11,90 Euro pro Person
- sichern Sie sich einen Platz per Reservierung unter Tel. 091913415685
SSV-Stadtmeisterschaften
Der SSV-Forchheim führt am 09.11.2013 (bis 11 Uhr) und am
16.11.2013 (bis 15:30 Uhr) im Königsbad Forchheim seine Stadtmeisterschaft für lange und kurze Strecken durch. Während der
Sportveranstaltung gelten für Normalbesucher ermäßigte Eintritte
für das Hallenbad.
Gutschein ausschneiden
und an der Kasse einlösen
bei Vorlage dieses Abschnitts erhalten
Kinder und Jugendliche von Mo Frei
beim lösen einer Eintrittskarte
zusätzlich einen Wasserball
nur solange Vorrat reicht
pro Person nur 1 Ball
Weitere Infos erhalten Sie unter www.koenigsbad-forchheim.de
und www.konrads-forchheim.de
Losverkauf
für den Adventskalender beginnt
Am Forchheimer Adventskalender gibt es auch in diesem Jahr wieder viele wertvolle Preise zu gewinnen. Verlost werden beispielsweise Einkaufsgutscheine im Wert von 250 EUR bis zu 1.000 EUR,
ein Reisegutschein, eine Ballonfahrt und am 24. Dezember wird
ein VW Up! einen neuen Besitzer glücklich machen.
Ab Montag, den 18. November werden die Lose zum Preis von 1
EUR in der Tourist-Information Forchheim im Erdgeschoss des Rathauses verkauft. Ab dem ersten Adventssamstag, 30. November
gibt es die Lose auch in der Bude des Gherla-Komitees gegenüber
dem Rathaus sowie in der Kaiserpfalz.
„Das ist schon eine Sternstunde für einen Bürgermeister, wenn
man die freudestrahlenden Mädchen mit leuchtenden Augen
als die nächsten drei Forchheimer Weihnachtsengel präsentieren
darf. Heuer wird der schönste Adventskalender volljährig. Seit den
Anfängen in den 1990er Jahren ist der Forchheimer Adventskalender zum Aushängeschild der Stadt geworden, der sogar international Beachtung erfährt“, betont Bürgermeister Franz Streit und
freut sich über den erfolgreichen Start der Stadtmarketingaktion.
Die historische Kulisse auf dem Rathausplatz in Forchheim, mit
den Fachwerkhäusern und dem ehrwürdigen Rathaus, verleiht
dem „schönsten“ Adventskalender der Welt einen ganz besonderen Charme. Zu Füßen des übergroßen Adventskalenders sind
die geschmückten Verkaufsstände aufgebaut. Die rund 25 Buden
bilden ein weihnachtliches Ensemble und laden zu einem Spaziergang über den Forchheimer Weihnachtsmarkt ein. Großen Wert
legen die Veranstalter auf ein traditionelles Warenangebot. Neben
den typischen regionalen Besonderheiten können die Besucher
Süßwaren, Spielzeug, Weihnachts- und Christbaumschmuck sowie
Kunstgewerbe kaufen. Zur Stärkung gibt es unter anderem Glühwein und fränkische Bratwürste. Interessant ist auch ein Bummel
entlang des Forchheimer Krippenweges, der in liebevoller Handarbeit von fränkischen Handwerkskünstlern gestaltet wurde.
Bürgerbefragung
im Rahmen eines
Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen!
30% von zufällig ausgewählten Forchheimer Bürgerinnen und
Bürger über 55 Jahre erhalten in Kürze einen Fragebogen im Rahmen der Erstellung eines Seniorenpolitische Gesamtkonzept. Dieses dient der Sicherstellung der Lebensqualität und Gesundheitsvorsorge im Alter.
Diese Befragung wird zeitgleich in allen weiteren Städten und
Gemeinden des Landkreises Forchheim durchgeführt.
Forchheimer Stadtanzeiger
- 6 -
Durch diese Befragung soll ermittelt werden, wo bereits Hilfe- und
Freizeiteinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten etc. bestehen. Es soll
in Erfahrung gebracht werden, welche vorhandenen Angebote
gut angenommen werden, welche weniger gefragt sind und für
welche Angebote an Seniorinnen und Senioren sowie ihren pflegenden Angehörigen noch Bedarf besteht.
Mit Ihrer Teilnahme an der Bürgerbefragung können Sie also Einfluss auf die Gestaltung Ihres Lebensumfeldes in der Zukunft nehmen. Sie schildern, womit Sie zufrieden sind und was Ihnen fehlt.
In Zusammenarbeit mit der Stadt und dem Landkreis sollen Ihre
Wünsche bestmögliche Berücksichtigung finden, so dass Sie möglichst lange in Ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können und
sich rundum gut betreut und versorgt fühlen.
Für die Stadt Forchheim wird die Auswertung der Befragung durch
den Seniorenbeirat durchgeführt. Dieser wird mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt, sowie der Stadtverwaltung, dem
Stadtrat und Experten Handlungsempfehlungen erarbeiten, die
unsere Stadt für Senioren noch liebens- und lebenswerter machen
sollen.
Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, die einen Fragebogen
erhalten, bitten wir Sie herzlich diesen sorgfältig auszufüllen.
Je größer die Summe der zurückgesandten Fragebögen, desto
genauer lassen sich Ihre Wünsche und Anforderungen ermitteln.
Sie können absolut sicher sein, dass der Datenschutz gewährleistet
ist, die Fragebögen werden anonym zurückgesendet und es können keine Rückschlüsse auf den Einsender gezogen werden.
Als Oberbürgermeister der Stadt Forchheim danke ich Ihnen schon
heute für Ihre Mithilfe. Je größer die Anzahl derer ist, die einen
ausgefüllten Fragebogen zurücksenden, desto genauer sind die
Erkenntnisse, die in das Seniorenpolitische Gesamtkonzept einfließen werden.
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Verfügung
über den organisatorischen Ablauf des Volkstrauertages am
Sonntag, 17. November 2013, im Bereich der Stadt Forchheim
a) Stadt Forchheim
Die Organisation am neuen Friedhof der Stadt Forchheim wird
durch das Bürger-meisteramt vorgenommen. Die Kranzniederlegung am Kriegerehrenmal im neuen Friedhof für die gemeinsame Totengedenkfeier der Stadt Forchheim und des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Ortsverband
Forchheim, erfolgt um 11.15 Uhr durch Herrn Bürgermeister
Franz Streit.
b) Stadtteil Buckenhofen
Der Gottesdienst beginnt um 09.00 Uhr.
Der Trauerakt beginnt um ca. 9.45 Uhr, nach dem gemeinschaftlichen Zug von der Kirche zum Friedhof. Die Kranzniederlegung mit Ansprache erfolgt durch Herrn Stadtrat Udo
Schönfelder.
Wie jedes Jahr wird der Kranz für den Volkstrauertag in
Buckenhofen durch das Gartenamt unmittelbar zur Kirche St.
Josef gebracht. Den musikalischen Rahmen übernimmt der
Musikverein Forchheim-Buckenhofen e.V.
Die anfallenden Auslagen übernimmt die Stadt Forchheim in
Anlehnung an die diesbezügliche Regelung in den Eingliederungsverträgen für Kersbach und Reuth.
c) Stadtteil Burk
Der Gottesdeinst beginnt um 09.00 Uhr.
Der Trauerakt beginnt um ca. 9.45 Uhr, nach dem Zug von der
Kirche zum Mahnmal.
Die Kranzniederlegung mit Ansprache erfolgt durch Herrn
Stadtrat Holger Lehnard.
Die musikalische Ausgestaltung übernimmt die Bläsergruppe
des Spielmannszuges Jahn.
Der Trauerkranz wird durch das Gartenamt dem 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Herrn Wolfgang Streubel,
Feuerwehrgerätehaus, Burker Straße 72, zugestellt.
Nr. 23/13
Die anfallenden Kosten werden von der Stadt Forchheim in
Anlehnung an die diesbezügliche Regelung in den Eingliederungsverträgen für Kersbach und Reuth getragen.
d) Stadtteil Kersbach
Die Organisation und Durchführung des Volkstrauertages am
Samstag, 16. November 2013, ab 17.00 Uhr, in Kersbach,
übernimmt der Soldaten- und Veteranenverein.
Der Gottesdienst beginnt um 17.00 Uhr
Der Trauerakt beginnt um 17.45 Uhr.
Die Kranzniederlegung mit Ansprache erfolgt durch Herrn
Bürgermeister Franz Streit.
Die musikalische Umrahmung obliegt auch in diesem Jahr der
Musikkapelle Kersbach und dem Gesangverein Kersbach.
Der Kranz für den Trauerakt ist zusammen mit zwei Fahnen
samt Fahnenstangen, zwei Kranzständern, vier kleinen Lorbeerbäumchen sowie dem Rednerpult mit eingebauter Sprechanlage durch das Gartenamt zur Baumschule Hofmann, Herrn
Hans Hofmann, Kersbacher Str. 21, zu liefern.
Die entsprechenden Kosten trägt gemäß des bestehenden Eingliederungsvertrages die Stadt Forchheim.
e) Stadtteil Reuth
Der Gottesdienst beginnt um 9.00 Uhr.
Der Trauerakt beginnt um ca. 9.45 Uhr.
Die Kranzniederlegung mit Ansprache erfolgt durch Herrn Bürgermeister Franz Streit.
Für den obligatorischen Fahnenschmuck und den Kranz ist
durch das Gartenamt Sorge zu tragen.
Die anfallenden Kosten werden gemäß des bestehenden Eingliederungsvertrages von der Stadt Forchheim übernommen.
Franz Stumpf
Oberbürgermeister
Grundsteinlegung
am Siemens-Standort
Millioneninvestition in Forchheim
Mit der Grundsteinlegung der Siemens AG für ein neues Entwicklungs- und Bürogebäude wird ein weiterer Wachstumsimpuls für die ganze Region gesetzt. Auf dem ehemaligen
25.558 qm großen Parkplatz-Areal an der Siemensstraße 1
entsteht ein Gebäude mit 45.412 qm Brutto-Geschossfläche.
Siemens investiert in diesen Gebäudekomplex im Forchheimer Süden einen hohen zweistelligen Millionenbetrag.
Nach seiner geplanten Vollendung Ende 2015 bietet das neue
sechsgeschossige Entwicklungs- und Bürogebäude mit rund 22
m Höhe Platz für mindestens 750 Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern. Neben Büroflächen und einer Kantine im Erdgeschoss wird
im Kellergeschoss neue Laborfläche geschaffen, die der Forschung
Forchheimer Stadtanzeiger
- 7 -
dienen soll. Mit der engen Verzahnung zwischen dem Entwicklungs- und dem Produktionsbereich erhofft man sich beim Sektor
Healthcare der Siemens AG weitere Synergie-Effekte. Daneben
entsteht ein Parkhaus mit 850 Pkw-Stellplätzen, um die Parkplatzproblematik deutlich zu minimieren.
„Mit der Grundsteinlegung setzt die Siemens AG ein klares
Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Forchheim. Sie schafft
dadurch nicht nur hochqualifizierte, zukunftsträchtige Arbeitsplätze, sondern setzt ein beeindruckendes Signal für Aufbruch und
neue Innovationsdynamik in Forchheim. Zweifellos spielt der Wirtschaftsstandort Forchheim durch die Aktivitäten der Siemens AG
im Sector HealthCare auch in der Zukunft in der Königsklasse der
Medizintechnik mit. Ich freue mich, dass wir durch den Verkauf
der städtischen Grundstücke „An der Lände“ sowie durch Vermittlungsgespräche einen essentiellen Beitrag dazu leisten konnten und bietet somit dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive
am Wirtschaftsstandort Forchheim. Auch in Zukunft wird die Stadt
Forchheim die Siemens AG bei möglichen Expansionsplänen durch
eine gezielte Gewerbeflächenpolitik tatkräftig unterstützen“, sagt
Oberbürgermeister Franz Stumpf zum feierlichen Anlass.
Die Siemens AG ist mit über 2.000 Beschäftigten der größte
Arbeitgeber Forchheims. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre sind
relevante Teile des größten deutschen Elektrokonzerns in Forchheim beheimatet. Seither entwickelte sich dieser Standort zum
Schaufenster für High-Tech-Entwicklungen in der Medizintechnik
und zum zweitwichtigsten Healthcare-Standort der Siemens AG
in Deutschland. Die Stadtverwaltung Forchheim hat die Siemens
AG bei der Projektentwicklung und beim folgenden Baugenehmigungsverfahren intensiv unterstützt.
Fischerprüfung 2014
Die nächste staatliche Fischerprüfung (schriftlich) findet in Bayern
am 01.03.2014 statt. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs Voraussetzung. Der Fischereiverein Forchheim bietet einen solchen Kurs an (Beginn: 7.1.2014).
Anmeldungen sind ab sofort möglich bei der Fa. Höhnlein, Hornschuchallee 34 oder bei der Kursleitung Tel. 09191/13632. Letzter
Anmeldetermin ist der 30.11.2013.
Förderverein Anna-Schule
Einladung zur Mitgliederversammlung
Satzungsgemäß laden wir alle Mitglieder des Fördervereins zur
ordentlichen Mitgliederversammlung am 27. November 2013 um
19.30 Uhr in den Seminarraum der Anna-Schule ganz herzlich ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung / 2. Protokollführung / 3. Jahresbericht des Vorsitzenden / 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2012/2013 / 5.
Bericht der Revisoren / 6. Entlastung der Vorstandschaft / 7. Neuwahlen Vorstandschaft / 8. Geplante Vereinsziele für das Schuljahr
2013/2014 / 9. Verschiedenes
Wir bitten unsere Mitglieder, zu dieser Veranstaltung recht zahlreich zu erscheinen.
Flohmarkt
in der Grundschule Buckenhofen-Burk
Der Elternbeirat der Grundschule Buckenhofen-Burk veranstaltet am Samstag, 9. November 2013 in der Zeit von 10 Uhr bis 12
Uhr einen großen Kinderflohmarkt im Schulhaus Buckenhofen,
Buckenhofener Str. 34a in Forchheim. Der Aufbau ist ab 9.30 Uhr
möglich. Zum Verkauf angeboten darf „Alles aus dem Kinderzimmer“. Pro Tisch oder Decke (bitte selbst mitbringen) wird vor Ort
eine Platzgebühr von 2 Euro erhoben. Für das leibliche Wohl werden Kaffee und Kuchen, Brezen und Getränke zu kleinen Preisen
angeboten. Info und Anmeldung bei Katrin Hindel unter der Telefonnummer 09191/970050.
Nr. 23/13
Rettungsdienst
Unter der Rufnummer 112 ist 24-stündig die Rettungsleitstelle zu erreichen, die sämtliche Einsätze der Notfallrettung steuert. Dies gilt auch
für alle Notarzteinsätze einschließlich des Rettungshubschraubers. Über
Handy ist die 112 vorwahlfrei zu erreichen.
Krankentransport
Der Krankentransport ist weiterhin unter der vorwahlfreien Nummer
19222 zu erreichen. Bei Gebrauch eines Handys ist jedoch vor der Rufnummer 19222, wie bisher, eine Vorwahlnummer der Region zu setzen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine Einrichtung der Kassenärztlichen
Vereinigung zur Hausarzt- und Facharztvertretung in dringenden Fällen.
Er ist ausschließlich von Freitag, 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr, von Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 8.00 Uhr und an Feiertagen vom Vorabend, 18.00 Uhr bis zu dem auf den Feiertag folgenden Werktag, 8.00
Uhr eingerichtet. Zu erreichen ist er über die Rufnummer 01805/191212
oder unter der vorwahl- und gebührenfreien Nummer 116 117.
UGeF Bereitschaftspraxis
Krankenhausstr. 10, Forchheim
Öffnungszeiten: Mittwoch 17 - 21 Uhr, Freitag 18 - 21 Uhr, Samstag,
Sonntag und Feiertag 9 - 21 Uhr, Vorabend Feiertag 18 - 21 Uhr; Tel.
9745010 - mail [email protected] - Internet www.ugef.com
Zahnärztlicher Notdienst
Unter der Telefonnummer 0921/761647 oder www.notdienst-zahn.de
erhalten Bürger Auskunft über die Möglichkeit einer zahnärztlichen Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten.
Homöopathischer Wochenenddienst
Unter der Nummer 0700-22 66 4886 (12ct/min) werden Sie an
Wochenenden und Feiertagen direkt mit dem diensthabenden Homöopathen verbunden. Sie erfahren diesen auch unter: www.homoeopathischer-wochenendienst.de
Notdienstbereitschaft der Apotheken
Außerhalb der normalen Öffnungszeiten sind folgende Apotheken in
Forchheim dienstbereit:
06.11.2013St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10
09191/2631
07.11.2013
Regnitz-Apotheke, Bamberger Str. 51
09191/65577
08.11.2013
Schützenweg-Apotheke, Schützenstr. 5
09191/89381
09.11.2013
Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37
09191/2306
10.11.2013
West-Apotheke, Föhrenweg 34
09191/4774
11.11.2013
St. Anna-Apotheke, Klosterstr. 2
09191/89533
12.11.2013
Apotheke im Hornschuchpark, Bayreuther Str. 6 a
09191/703336
13.11.2013
Apotheke im SB-Warenhaus Globus OHG,
Willy-Brandt-Allee 1
09191/7338793
14.11.2013
Don-Bosco-Apotheke, Bayreuther Str. 83
09191/89933
15.11.2013
Easy-Apotheke, Hafenstr. 2
09191/733600
16.11.2013
Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61
09191/2525
17.11.2013
Marien-Apotheke, Gerhart-Hauptmann-Str. 19
09191/13302
18.11.2013
St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10
09191/2631
19.11.2013
Regnitz-Apotheke, Bamberger Str. 51
09191/65577
20.11.2013
Schützenweg-Apotheke, Schützenstr. 5
09191/89381
21.11.2013
Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37
09191/2306
22.11.2013
West-Apotheke, Föhrenweg 34
09191/4774
23.11.2013
St. Anna-Apotheke, Klosterstr. 2
09191/89533
24.11.2013
Apotheke im Hornschuchpark, Bayreuther Str. 6 a
09191/703336
Forchheimer Stadtanzeiger
- 8 -
KIGA Carl-Zeitler
Lichterfest
Liebe Kinder, liebe Eltern,
liebe Freunde des KIGA Carl-Zeitler!
Wir möchten Euch recht herzlich zu unserem Lichterfest am Freitag, den 15.11.13 um 17.00 Uhr einladen und gemeinsam einen
schönen Abend mit Euch verbringen.
Im Rahmen unseres Themas „Rumpelstilzchen“ werden wir im
Garten einige Lieder um unseren Feuerkorb singen und später
besteht auch die Möglichkeit dort Stockbrot zu backen (pro Portion 0,50 EUR). Hierfür sollte ein Stock (ca. 150 cm lang und fast 2
cm dick) mitgebracht werden.
Eine Bitte an ALLE, nur unter Aufsicht eines Erwachsenen kann der
Feuerkorb genutzt werden.
Weiter haben wir Glühwein, Kinderpunsch, Brezen und Würstchen zum Verkauf vorbereitet, damit am Abend nicht der Magen
knurrt. Um die Umwelt zu schonen, bringt Ihr bitte Mehrwegtassen und Teller mit. Wir freuen uns auf ein paar schöne Momente
in eurem KIGA Carl-Zeitler
Alle Jahre wieder ...
weihnachtet es sehr
in der Grundschule Reuth
Herzliche Einladung zum Weihnachtsbasar
am Samstag, den 23.11.2013 von 14:00 - 17:00 Uhr
in der Grundschule Reuth (Pausenhalle/Mehrzweckraum)
Verkauf von liebevoll selbst gestalteten Adventskränzen- und Gestecken, Weihnachtsdekorationen, Weihnachtsplätzchen, Stollen...
Die Kinder erwartet von 15:00 - 16:00 Uhr eine Zaubervorstellung.
Treffpunkt vor der Mittagsbetreuung (Unkostenbeitrag: 2,- EUR).
Stimmen Sie sich bei Kaffee & Kuchen auf die Weihnachtszeit ein!
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
BürgerzentrumMehrgenerationenhaus
Kinder backen Plätzchen
Am schulfreien Buß-und Bettag, 20. November, sind alle Kinder
ab der 1. Klasse zur Weihnachtsbäckerei ins Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus, Paul-Keller-Str. 17, in Forchheim eingeladen.
Von 14.00 bis 16.00 Uhr werden Plätzchen gebacken und können dann natürlich mit nach Hause genommen werden. Die Eltern
können sich zwei Stunden Auszeit nehmen oder Besorgungen
machen. Unkostenbeitrag 2,50 Euro. Eine Anmeldung unter Tel.:
61 55 28 7 ist unbedingt bis zum 15.11. erforderlich.
Caritas vermittelt Nothelfer
Das Nothelferbüro ist für jeden da, der in Forchheim wohnt und
sich gerne helfen lassen möchte - gegen ein kleines Entgelt - und
jeden, der seine Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen einbringen möchte, um zu helfen.
Tätigkeiten für Nothelfer und zugleich Angebote für Senioren und
Familien sind z. B. Mithilfe im Haushalt bei plötzlicher Erkrankung
oder Gebrechlichkeit, Besorgungen machen, Begleiten zum Arzt,
kleinere Reparaturen oder „technische Hilfen“ im Haushalt und
vieles andere mehr.
Das Büro ist erreichbar: Dienstag, 13:30 - 16:30 Uhr und Donnerstag, 9:00 - 12:00 Uhr.
Nähere Information bei der Allgemeinen Sozialen Beratungsstelle,
Birkenfelderstr. 15, Telefon 09191/7072-27.
Nr. 23/13
Montessori Pädagogik Forchheim e.V.
Mut tut gut - für den Frieden in den Familien
„Ein Abend mit ermutigenden Handlungsstrategien aus
Sicht der Individualpsychologie“
Warum stören Kinder - SOS oder Provokation? Nerviges Verhalten,
Machtkämpfe und Aggressionen machen uns oft den konstruktiven Umgang mit unseren Kindern schwer, im Elternhaus, im Kindergarten, in der Schule.
Wenn Sie die Sätze: „Wie oft soll ich dir das denn noch sagen?“
oder: „Das habe ich dir doch schon 1000 Mal gesagt!“ kennen,
dann sind Sie hier richtig.
Steigen Sie aus der Falle des Meckerns, Nörgelns, Kritisierens und
der Machtkämpfe aus.
Beleuchten Sie mit mir die Fragen: Warum brauchen unsere Kinder
Regeln, klare Grenzen und Konsequenzen und wie setze ich diese
in ermutigender und respektvoller Weise?
Sind Sie neugierig geworden, dann packen Sie mit mir Ihren eigenen Koffer mit funktionierenden, ermutigenden Werkzeugen.
Termin: Dienstag, 12.11.2013, 19.30 Uhr
Referentinnen: Sabine Stutz, Encouriaging-Trainerin, Entspannungspädagogin, Elterncoach,
Eintritt: 3,- EUR
Ort: Montessori-Schule Forchheim, Egloffsteinstr. 33, 91301
Forchheim
Weitere Informationen unter www.montessori-forchheim.de oder
Telefon 09191/72 99 95
Saison für Einbrecher
Gerade in den Herbst- und Wintermonaten nutzen Einbrecher die
früh einsetzende Dämmerung/Dunkelheit und die Abwesenheit
der Wohnungsinhaber zu Einbrüchen. Ihre bevorzugten Ziele sind
Einfamilienhäuser und Erdgeschosswohnungen. Die Täter klären vorher ab, ob sich jemand in den Gebäuden aufhält und verschaffen sich meist über Terrassen- oder Balkontüren gewaltsam
Zugang zu den Räumlichkeiten. Wir wollen Ihnen auf diesem Weg
einige Tipps geben, um es den Tätern nicht zu leicht zu machen.
• Schließen Sie bei jedem Verlassen alle Fenster und Türen. Vermeiden Sie Kippstellungen und ziehen Sie Keller- und Haustüren nicht nur ins Schloss, sondern verriegeln Sie die Türen.
• Sorgen Sie bei längerer Abwesenheit für die Leerung Ihres
Briefkastens. Für viele Einbrecher ist der überfüllte Briefkasten
ein Indiz für eine „leerstehende“ Wohnung.
• Vermeiden Sie es auf Ihrem Anrufbeantworter Abwesenheitszeiten zu benennen. Hinweise auf eine urlaubsbedingte Abwesenheit könnten Einbrecher regelrecht als Einladung verstehen.
• Vereinbaren Sie mit Nachbarn oder Ihrer Verwandtschaft, dass
Rollläden tagsüber hochgezogen werden und abends ein Licht
eingeschaltet wird.
• Bewahren Sie Bargeld und Wertsachen sicher auf. Einfache
Möbeltresore bieten keinen ausreichenden Schutz. Größere
Geldbeträge und wertvoller Schmuck sind am sichersten bei
ihrem Geldinstitut im Schließfach aufgehoben.
• Seien Sie wachsam und melden Sie verdächtige Personen oder
Fahrzeuge in Ihrem Wohngebiet der Polizei. Eine negative
Abklärung hat für Sie als Mitteiler keinerlei Folgen. Wir kommen
lieber zweimal umsonst als einmal zu spät. Teilen Sie Ihre Beobachtung der Polizei unter der kostenlosen Notruf-Nr. 110 mit.
• Notieren Sie sich die Kennzeichen verdächtiger Fahrzeuge und
prägen sie sich die Beschreibung verdächtiger Personen ein.
• In keinem Fall sollten Sie selbst tätig werden und sich damit in
Gefahr bringen.
Über die vielfältigen Möglichkeiten zur Sicherung Ihrer Häuser und
Wohnungen informiert Sie kostenlos die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle in Bamberg (Tel. 0951/9129-408) oder besuchen Sie
unseren Infostand am Sa., 16.11.2013, von 09.00 - 13.00 Uhr auf
dem Paradeplatz in Forchheim.
„Gemeinsam für mehr Sicherheit“ Ihre Polizeiinspektion Forchheim
- 9 -
Forchheimer Stadtanzeiger
am Freitag,
t
r
e
i
t
n
e
s
prä
29. November 2013,
20:00 Uhr
ein
ADVENTS
KONZERT
mit „Gospel, Blues
und Spirituals“
in der Stadtpfarrkirche
St. Martin.
Eine gemeinsame Veranstaltung von Volkshochschule und Stadt Forchheim.
Vorverkauf: Buchhandlung Streit am Rathausplatz
Eintritt: 12,00 bzw. 10,00 EUR
(ermäßigt für Schüler, Studenten, Schwerbehinderte
und Inhaber der Ehrenamtskarte)
Nr. 23/13
Forchheimer Stadtanzeiger
- 10 -
VHS-Konzert
mit Uni-Kammerorchester am 16.11.2013
Nr. 23/13
Herbstkonzert
der Musikschule Forchheim
Freitag, 22. November 2013 im Rathaussaal
Wie schon seit vielen Jahren lädt die Städtische Sing- und Musikschule Forchheim zu einem Konzert ein, das am Freitag, den 22.
November um 19:00 Uhr im Großen Rathaussaal stattfindet. Die
Lehrkräfte haben in Zusammenarbeit mit den Musikschülern wieder ein kurzweiliges, abwechslungsreiches und auf hohem Niveau
stehendes Programm mit Solisten und Ensembles vorbereitet. Erleben Sie das Abschlusskonzert unserer Rockband „Shadow Dancer“ unter der Leitung von Dr. Eberhard Wilhelm. In der Pause
wird der Förderverein der Sing- und Musikschule Erfrischungen
anbieten. Der Eintritt zum Konzert ist frei, Spenden für die Arbeit
der Sing- und Musikschule sind herzlich willkommen. Alle musikalisch interessierten sind herzlich eingeladen!
'#05"0'/!&#'+%
'#05"0'/!&#'+%
05"0'/!&#'+%1+"1/'(/!&1)#,.!&
1+"1/'(/!&1)#,.!&&#'*-.5/#+0'#.0
&#'*-.5/#+0'#.0
-.5/#+0'#.0
Unter Leitung von UMD Dr. Michael Goldbach gestaltet das Kammerorchester der Universität Bamberg das Kammerkonzert der
Volkshochschule am Samstag, 16. November, 19:00 Uhr, im historischen Rathaussaal.
Auf dem Programm stehen Werke von A. Mortaro (1587 - 1619),
J. F. Fasch (1688 - 1758), L. Janáèek (1854 - 1928), E. Krenek
(1900 - 1991), J. Beliczay (135 - 1893) und H. J. Bärmann (1784
- 1847). Solist ist Christoph Müller (Klarinette) von den Bamberger
Symphonikern.
Karten gibt es im Vorverkauf bei der Buchhandlung Streit (Tel.
2408) für 10,00 bzw. 8,00 EUR (ermäßigt für VHS-Mitglieder,
Schüler, Studenten, Schwerbehinderte und Inhaber der Ehrenamtskarte). Bitte beachten Sie, dass eine Ermäßigung nur einmal
gewährt wird.
Die Abendkasse im Rathaussaal ist am 16.11. ab 18:30 Uhr geöffnet.
Gerda Poiger
Ausstellung in den Rathaushallen Forchheim
13.11. - 25.11.2013
.#'0%
.#'0%
,2#*
,2#* #.
#.
&.
&.
0&1//)
0&1//)
+/#* )#/1+",)'/0#+
"#.05"0'/!&#+'+%1+"1/'(/!&1)#*1/'4'#.#+
/!&)1//(,+4#.0"#.,!( +"9&",3+!#.81+0#."#.#'01+%
2,+. #.&."')&#)*
'+0.'00$.#'
-#+"#+$7."'#. #'0"#.1/'(/!&1)#/'+"3'))(,**#+
#0.5+(#2#.(1$'+"#.1/#"1.!&1+/#.#+6."#.2#.#'+
+$,.*0',+#+'*1/'(/!&1)/#(.#0.'0!&1)/0.'
#)
Historische Bilder und Filme
aus dem Stadtarchiv
Mittwoch, 20.11.
19:00 Uhr in der Stadtbücherei
Historische Bilder und Filme aus dem Stadtarchiv:
DVD - Präsentation 100 Jahre Forchheim (1870 - 1970)
Eintritt frei - Spende erbeten
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 11.00 - 17.00 Uhr
Sa./So.: 11.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch, 27.11.
19:00 Uhr in der Stadtbücherei
Historische Bilder und Filme aus dem Stadtarchiv:
Filmvorführung:
Forchheim die alte Königsstadt (1955)
Forchheim eine aufstrebende Stadt (1956)
Das Werden des Main - Donau - Kanals im Bereich Forchheim (1960)
Eintritt frei - Spende erbeten
Forchheimer Stadtanzeiger
- 11 -
Mittwoch, 11.12.
19:00 Uhr in der Stadtbücherei
Historische Bilder und Filme aus dem Stadtarchiv:
Filmvorführung: „Der fröhliche Wanderer“ (1955)
Mit Rudolf Schock und Paul Hörbiger, den Filmstars der 50er Jahre
Der Streifen wurde gedreht in Forchheim und der Fränkischen
Schweiz
Nr. 23/13
30. November 2013 - 06. Januar 2014:
Montag, Dienstag und Freitag 15:00 - 18:30 Uhr;
Samstag und Sonntag 11:30 - 18:30 Uhr;
geschlossen: 24., 25., 31.12.2013 + 1.01.2014.
Kulturpreis 2013 für Mathias Mönius
Auszeichnung für Walburga Heger
Foto: B. Schirner-Costa, HalloFranken
Für ihre kulturellen Leistungen bei der Spielgruppe Forchheimer
Brettla (Regiearbeit und Mundarttexte) und beim Heimatverein (Gewandmeisterin bei den Annafestzügen) erhielt Walburga
Heger am vergangenen Mittwoch das „Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen
Frauen und Männern“. Erster Gratulant war Oberbürgermeister
und Protektor des Heimatvereins Franz Stumpf.
Pfalzmuseum Forchheim
Winteröffnungszeiten
Seit dem 1. November 2013 bis März 2014 gelten wieder die Winteröffnungszeiten des Pfalzmuseums Forchheim
November bis März:
Mittwoch, Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr;
Sonntag 13:00 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung;
Der in Forchheim geborene Dirigent Mathias Mönius (2. von links)
nahm am 20. Oktober im historischen Rathaussaal den diesjährigen
Forchheimer Kulturpreis in Empfang. Mönius, mittlerweile Kapellmeister in Detmold, erhielt von Kulturfördergesellschaft, Stadt und
Sparkasse die mit 3.000,00 EUR dotierte Auszeichnung für seine
musikalischen Leistungen. Durch diese habe er, so die Begründung,
auch den Namen seiner Vaterstadt in die Welt von Oper und Konzert hinausgetragen. In seiner Laudatio zeigte Kulturbeauftragter
Dr. Dieter George den Werdegang und die künstlerischen Stationen
des Preisträgers auf, darunter Nürnberg, Berlin, Braunschweig und
Meiningen. Die Vorsitzende der Fördergesellschaft Astrid Haas (2.
v. rechts) überreichte zusammen mit der Ehrenurkunde auch den
Bronze-Triton, das von Harro Frey (†) geschaffene Symbol des Forchheimer Kulturpreises. Mathias Mönius bedankte sich mit launigen
Worten bei allen Beteiligten und danach vor dem zahlreichen Publikum mit einer grandiosen Interpretation von Modest Mussorgsky
„Bilder einer Ausstellung“. Das Bild zeigt den Preisträger mit Astrid
Haas, stellvertretendem Sparkassenvorstand Harald Reinsch (links)
und Oberbürgermeister Franz Stumpf.
Forchheimer Stadtanzeiger
- 12 -
Preiset froh den König
Chor- und Orgelkonzert
zum 40-jährigen Bestehen des
Kirchenchores Don Bosco
Sonntag, 24.11.2013
16.00 Uhr
in Don Bosco
Forchheim
Nr. 23/13
Georg Leumers sensibler Vortrag seiner Bamberger Textfassung
fügt sich würdig in die Tradition der großen bayerischen Volksschauspieler: bodenständig, aber nicht volkstümelnd, erdverbunden, aber nicht derb und vor allem das Heute auch im Dialekt
nicht verleugnend.
So präsentiert sich Ludwig Thomas Weihnachtslegende „Heilige
Nacht“ auch über 90 Jahre nach ihrer Veröffentlichung in dieser
fränkischen Fassung als eine beglückende Einstimmung auf die
Weihnachtszeit.
01.12.13, 19.30 Uhr im Rathaussaal Forchheim
Eintritt: 12 EUR / 10 EUR
Kartenvorverkauf: Tourist-Information Forchheim, Rathaus
(
Mitwirkende:
Regionalkantor Georg Schäffner, Orgel
Männergesangverein Eintracht Reuth,
Gesangverein Germania Weingarts
Die Kirchenchöre von St. Anna und Don Bosco Forchheim
.4%,"%0
< )0(!"%-'%(702$%0
%00)12,)2%3#(:9
!2 $%0 #(0)12+)#(%
+!3"%(%32%%25!163
1!'%-
Eintritt frei
Ludwig Thomas „Heilige Nacht“
auf Fränkisch
Ludwig Thomas Nachdichtung des Weihnachtsgeschehens nach
Lukas ist die schönste und bekannteste Weihnachtsgeschichte im Dialekt. Der Münchner Schauspieler Georg Leumer, ein gebürtiger Bamberger, und das dreiköpfige Ensemble „Bamberger Spielleut“ bieten
mit der Aufführung ihrer fränkischen Fassung ein Gesamtkunstwerk
aus Literatur und Musik, ganz ohne Kitsch und Zuckerguß.
.4%,"%0
3,(0),+.12%01!!+
07&&-3-'14.020!' 4.- 0.& 3*!1 .0,!-- -) 0+!-'%-
)0(!"%-'%(702$%0%00)12,)2%3#(!#(
9!2$%0#(0)12+)#(%+!3"%
(%32%%25!1631!'%--25.02%-!31$%0%01/%*2)4%$%1%3%-%12!,%-21
)%-12!'
.4%,"%0
(0&!00*%++%02!02)-
<*$!)(,))!)()!)*32 (!)*#! (#++%&#!*!"
*(%%&!*+%&($*.(
)225.#(.4%,"%0
(00%36*)0#(%
4%! $#%,%,!(+%)+%)!%,!(32 (!)*#! (#++%#!!&)!*/*
*)*&(! #! ##(+%*% (
.--%012!'.4%,"%0
(0+.12%01!!+
4( ) + % %) % % )!%$ %!#3 2 (!)*#! ( #+ +% %
) %,0(
!#%$!*'*(!%#!)* 0#+%
*(!- (
* (, )%%!#+%&(
!$(!*)$!%) * (!)*#! (!( %(+."!( Musikverein Forcheim-Buckenhofen
„Et in terra pax“
Schon im zehnten Jahr treten Leumer und seine musikalische
Begleitung Franz Blaschko (Violine, Viola, Kontrabaß), Josef Gentil
(Klarinette) und Sandra Ruß (Akkordeon) vor allem im nordbayerischen Raum auf. Die ruhige und gesammelte Stimmung, das
Erlebnis der Stille in den knapp 80 Minuten und das bruchlose
Zusammenwirken von Text und Musik fügen sich zu einer ganz
neuen künstlerischen Einheit.
Die Aufführung verzichtet auf gängige, schon allzu oft gehörte
weihnachtliche Musik und bietet stattdessen verhaltene, bisweilen
sogar melancholische Instrumentalwerke von Orff über Cornelius
und Frescobaldi bis Bartók, die jedoch immer lebendig bleiben und
ihre Herkunft aus der Volksmusik nicht verleugnen.
Kirchenkonzert des Sinfonischen Blasorchesters
mit großem Chor
„Und Friede auf Erden“ - ein musikalischer Aufruf gegen Gewalt
und Krieg in der Welt ist das Leitmotiv des diesjährigen Kirchenkonzertes des Sinfonischen Blasorchesters im Musikverein Forcheim-Buckenhofen e.V.
Gemeinsam mit einem großen Chor, der sich aus knapp 80 Sängerinnen und Sängern des Herder-Gymnasiums und der „Schola
Cantorum“ zusammensetzt, zieht sich die Sehnsucht nach Frieden
wie ein roter Faden durch das Programm, das die Musikerinnen
und Musiker unter der Leitung von Orchester-Dirigent Mathias
Wehr derzeit einstudieren.
Das Konzert findet am 10. November 2013 um 16 Uhr in der
Pfarrkirche Verklärung Christi (Forchheim) statt. Für die Zuhörer
garantiert das Zusammenwirken des Sinfonischen Blasorchesters
mit dem großen Chor nachdenkliche wie mitreißende Momente
und außergewöhnliche Klangerlebnisse.
- 13 -
Forchheimer Stadtanzeiger
Nr. 23/13
„Die kleine Meerjungfrau das Musical“
gastiert in Forchheim
Karten (10 EUR / 6 EUR erm.) gibt es im Vorverkauf unter www.
mv-buckenhofen.de sowie bei Lauger´s Service in Buckenhofen
und in der Buchhandlung Streit am Rathausplatz.
Text: Sebastian Wolf, Bild: MVB
!&'(&%
&'"&'!!("
(")"'
&%
&%
"%
#'#&##'"
#'#%$+%
"*%&("&'("
,&' '"%("
(!")"'
Steiners Theater Die bayerische Komödie
Sprechende Fische, singende Krabben, gemeine Tintenfische und
natürlich ein gutmütiger Meereskönig - das ist die Welt der kleinen
Meerjungfrau! Pünktlich zur Vorweihnachtszeit kommt die romantische Verwandlung der jungen Nixe zum Menschen als FamilienMusical am Donnerstag, den 5. Dezember 2013 um 15:30 Uhr
nach Forchheim in die Jahn-Kulturhalle - ein spannendes Bühnenabenteuer für Kinder und für Kindgebliebene ab vier Jahren! Und
natürlich für alle Musical-Fans!
Sichern Sie sich Ihre Tickets rechtzeitig zum Preis von 15,- EUR bei
freier Platzwahl im Vorverkauf inkl. Gebühren (Tageskasse 17,EUR) bei allen bekannten Vorverkaufsstellen oder unter der TicketHotline 01805 - 600 311.
Viele weitere Infos gibt’s unter www.theater-liberi.de.
Infobörse
am 12.01.2014 in der Jahnhalle
Mit der bayerischen Boulevardkomödie „Das ist mein Bett“ gastiert Steiners Theater am Sonntag, 12. Januar 2014, 19:00 Uhr, in
der Jahnhalle Forchheim.
Veranstaltungen
in der Stadt Forchheim
Einzel-Veranstaltungen
vom 06.11. bis 24.11.2013
Mittwoch, 06.11.
IHK Oberfranken und Aktivsenioren Bayern e.V., ab 9.00 Uhr
stündliche Beratungstermine, Landratsamt Forchheim (Am Streckerplatz 3, Ebene 3, Zi.Nr. 330), Anmeldung unter Tel. 86-1022
oder per e-mail an [email protected]
Unser Bild zeigt das Ensemble mit Hans Stadlbauer, Gerda
Steiner, Ralph Schicha und Marianne Rappenglück
Karten gibt es ab sofort bei H & E Ticketservice, Paradeplatz 6, Tel.
320066.
Schulmaterialladen „Grünstift“, 9.00 - 11.00 Uhr, Pfarrei St. Anna
(Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 3
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch
plaudern
Forchheimer Stadtanzeiger
- 14 -
Donnerstag, 07.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem
Wetter!)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Gedächtnistraining
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble
Caritas-Kleiderkammer, 14.30 - 16.00 Uhr, zusätzliche Öffnungszeit
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Filmvorführung - 1. Teil der Serie „Downtown Abbey“
Offener Stammtisch für Angehörige von Demenzkranken, 19.30
Uhr, Treffen im Nebenraum der Blauen Glocke (Hauptstr. 8), Kontakt Fr. Justen-Steinmetz - Tel. 32144
Energie und Klimaschutz, 19.30 Uhr, Vortrag „Fördermöglichkeiten für energetische Gebäudesanierung und Nutzung erneuerbarer Energien“, im Kulturraum St. Gereon, Eintritt frei, Anmeldung
bis 30.10. unter Tel. 861025 oder mail [email protected]
Freitag, 08.11.
Bauernmarkt am Paradeplatz
Energie und Klima des Landkreises Forchheim, Ausstellung zum
energetischen Sanieren und zu erneuerbaren Energien, im Landratsamt Forchheim (Am Streckerplatz 3 - Foyer), bis einschl. 28.
November
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 2
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, rhythmischer
Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52)
Kolpingsfamilie Forchheim, Seniorennachmittag (60 plus)
Parkinson-Selbsthilfegruppe, 15.00 Uhr, Pfarrsaal Verklärung
Christi (Jean-Paul-Str. 4)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den
Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, Theater-Gruppe
FFO - Forchheim feiert ohne, 18.00 Uhr, Jugendparty im Blue Note
Samstag, 09.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler
- Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung
unter Tel. 9762222
Grundschule Burk-Buckenhofen, 10.00 - 12.00 Uhr, Kinderflohmarkt in der Schule
Sonntag, 10.11.
Hobby-Künstler-Kunsthandwerkermarkt, 10.00 - 17.00 Uhr, JahnKulturhalle - Eintritt 2,50 EUR (Kinder bis 12 Jahre frei)
Montag, 11.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Singkreis 1
Kolpingsfamilie Forchheim, 18.30 Uhr, Martinsritt mit Spiel und
Mantelteilung
Dienstag, 12.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 1
Bürgerzentrum - Mehrgenerationenhaus, 16.00 - 17.30 Uhr,
Gesprächskreis für Alleinerziehende
Montessori-Pädagogik Forchheim e.V., 19.30 Uhr, Informationsabend „Mut tut gut - für den Frieden in den Familien“, Eintritt 3
EUR, in der Montessori-Schule (Egloffsteinstr. 33)
Mittwoch, 13.11.
Seniorenkreis Verklärung Christi, 9.00 Uhr, Seniorenmesse anschl.
Frühstück im Pfarrzentrum
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 3
Senioren St. Johannes der Täufer Reuth, 14.00 Uhr, Vortrag „Sterbenszeit ist Lebenszeit. Welche Möglichkeiten hat die Hospizbegleitung?“ von Frau Anja Münzel, im Pfarrsaal
Seniorenkreis Don Bosco, 14.00 Uhr, Filmvorführung „Das Lied
von Bernadette“ mit Christel Karg, Don Bosco Stüberl
Seniorenkreis Verklärung Christi, 14.30 Uhr, Diavortrag „Winter
Nr. 23/13
im Berchtesgadener Land“ mit Maria Mauser im Pfarrzentrum
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch
plaudern
Donnerstag, 14.11.
Kolpingsfamilie Forchheim, 9.00 Uhr, Frauengruppe - faires Frühstück, Anmeldung bei Renate Kaiser unter Tel. 2654
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem
Wetter!)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Filmvorführung - 2. Teil der Serie „Downtoun Abbey“
Männerkreis Don Bosco, 19.30 Uhr, Filmvorführung „Mönche Menschen - Miseren, eine Rundreise durch Äthiopien“ von Wolfgang Frank, Don-Bosco-Stüberl
Energie und Klimaschutz, 19.30 Uhr, Vortrag „Strom sparen durch
LED-Beleuchtung“, im Kulturraum St. Gereon, Eintritt frei, Anmeldung unter Tel. 861025 oder mail [email protected]
Freitag, 15.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 2
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, rhythmischer
Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52)
Schulmaterialladen „Grünstift“, 14.00 - 16.00 Uhr, Pfarrei St.
Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, TheaterGruppe
Samstag, 16.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler
- Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung
unter Tel. 9762222
Polizei Forchheim, 9.00 - 13.00 Uhr, Information zum Thema „Saison für Einbrecher“ am Paradeplatz
Montag, 18.11.
WIR - Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim, 9.30 - 15.30 Uhr, Seminarreihe für Tourismus und Gastgewerbe - Seminar 1 „Es gibt keine
zweite Chance für den ersten Eindruck! Die Homepage auf dem
Prüfstand“, im Kulturraum St. Gereon, Gebühr 50 EUR, Anmeldung
unter Tel. 0951-5098-1160 oder e-mail an [email protected]
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Schreibwerkstatt
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch lernen
Kolpingsfamilie Forchheim, 20.00 Uhr, Vortragsabend „Papst
Franziskus“ mit Präses Georg Holzschuh
Dienstag, 19.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 1
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.00 Uhr, Cafehaus
und Skat
Kath. Frauenbund St. Martin, 19.00 Uhr, Vortrag „Gut versorgt
am Lebensende - medizinisch-ethische Fragen aus ärztlicher Sicht“
mit Fr. Dr. Dittmann, im Pfarrheim
Mittwoch, 20.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 3
Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus, 14.00 - 16.00 Uhr, Kinder
backen Plätzchen, Anmeldung unter Tel. 6155287
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch
plaudern
Donnerstag, 21.11.
IHK und Handwerkskammer, ab 9.00 Uhr, Beratungen für Existenzgründer - halbstündliche Termine, Landratsamt (Am Streckerplatz 3 - Ebene 1 - Zi.Nr. 123), Anmeldung unter Tel. 86-1022
oder per e-mail [email protected]
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking Treffpunkt Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem Wetter!)
Forchheimer Stadtanzeiger
- 15 -
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Gedächtnistraining
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Filmvorführung 3. Teil der Serie „Downtoun Abbey“
Freitag, 22.11.
Bauernmarkt am Paradeplatz
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen
Gruppe 2
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, rhythmischer
Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52)
Der Paritätische Bayern - Sozialdienst für Hörgeschädigte, 14.00 16.00 Uhr, Beratung in der Caritas (Birkenfelder Str. 15)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den
Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15)
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, TheaterGruppe
Samstag, 23.11.
Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler Treffpunkt Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung unter
Tel. 9762222
Grundschule Reuth, 14.00 - 17.00 Uhr, Weihnachtsbasar in der
Pausenhalle / Mehrzweckraum
Kolpingsfamilie Forchheim, Schafkopfrennen im Jugendheim
Was? Wann? Wo?
Termine in den Nachbargemeinden
Die weiteren Termine der Nachbargemeinden können Sie auf
unserer Internetseite (Verlinkung) bzw. unter www.forchheimer-kulturservice.de nachschauen. Der Veranstaltungskalender
„FO:kus“ für das Forchheimer Land und die Fränkische Schweiz
liegt aber auch in Papierform in unserer Tourist-Information und
an vielen öffentlichen Stellen aus.
Lageplan
Nr. 23/13
Amtliche Bekanntmachungen
Stadtbauamt
Vollzug des Art. 7 Abs. 1
des Bayer. Straßen- und
Wegegesetzes (BayStrWG)
Aufstufung eines Teilstückes des selbständigen Gehweges
Nr. 43 südlich des alten Friedhofes (von der Birkenfelder
Straße nach Osten ziehend)
Die Wendeschleife der Kanalstraße liegt auf dem selbständigen
Gehweg Nr. 43 (Fl.Nr. 2513/49 Gem. Forchheim) und entspricht
nicht dem Widmungszweck dieses Gehwe-ges. Sie wird deshalb entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem. Art. 7 Abs. 1
BayStrWG als Bestandteil der Kanalstraße zur Ortsstraße aufgestuft. Die Kanalstraße beginnt künftig an der Einmündung in die
Gebsattelstraße und endet an der südlichen Friedhofsgrenze bei
Fl.Nr. 1544 Gem. Forchheim.
Der nun durch die Kanalstraße unterbrochene, selbständige
Gehweg Nr. 43, der verkehrsrechtlich bereits als Fuß- und Radweg ausgewiesen ist, wird als beschränkt öffentlicher Weg mit
der Widmungsbeschränkung „Nur Fuß- und Radfahrverkehr“,
„Grundstückszufahrten frei“ gewidmet. Der 1. Abschnitt beginnt
an der Einmündung in die Birkenfelderstraße und endet an der
Einmündung in die Kanalstraße, der 2. Abschnitt beginnt bei der
Einmündung in die Kanalstraße und endet an der Einmündung in
den Fuß- und Radweg entlang der Adenauerallee.
Verfügung
Die unter I. Absatz 1 beschriebene Straßenfläche wird entsprechend ihrer Verkehrsbe-deutung gem. Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur
Ortsstraße aufgestuft.
Forchheimer Stadtanzeiger
- 16 -
Das unter I. Absatz 2 verbleibende Reststück des selbständigen
Gehwegs wird als beschränkt öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Nur Fuß- und Rad-fahrverkehr“, „Grundstückszufahrten frei“ gewidmet.
Die Widmungen gem. I. Absatz 1 und 2 sind auf Grund des Stadtratsbeschlusses vom 26.09.2013 veranlasst. Straßenbaulastträger
dieser Verkehrsflächen ist die Stadt Forchheim.
Die Verfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der
Großen Kreisstadt Forchheim wirksam.
Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt, Birkenfelderstraße 4, Zi.Nr. 9 im EG, während der Dienstzeiten Mo.-Fr. 8.00
Uhr bis 12.00 Uhr,
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer
Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in
95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach
11 03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim)
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung
der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite
390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen
Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht
keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail)
ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen
zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Forchheim, den 21.10.2013
Stadt Forchheim
Franz S t u m p f
Oberbürgermeister
Plangenehmigung
für die Erneuerung der Trubbachbrücke zwischen Betr.-km
124,462 und Betr.-km 125,051 der Bundesautobahn A 73
„Bamberg-Nürnberg“ im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Forchheim-Nord und Forchheim-Süd; AZ: 32-4354.101/13
Der Plangenehmigungsbeschluss für die o.a. Baumaßnahme
der Regierung von Oberfranken, Bayreuth vom 25.10.2013, Nr.
32-4354.10-1/13 samt Rechtsbehelfsbelehrung liegt mit einer
Ausfertigung des genehmigten Plans in der Zeit vom
18.11.2013 bis einschließlich 03.12.2013
beim Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 91301 Forchheim, 1 Stock - Stadtplanung, während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr
bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Plangenehmigungsbeschluss wurde den Beteiligten, über
deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Plangenehmigungsbeschluss gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes gegenüber den Betroffenen als zugestellt.
Franz Stumpf, Oberbürgermeister
Nr. 23/13
Vollzug des Baugesetzbuches
(BauGB);
Bekanntmachung über die Absicht den Bebauungs- und
Grünordnungsplan Nr. 5/5-3.1 (Änderung) Forchheim Ost,
Teilbereich Wiesentcenter gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen
Der Stadtrat hat am 01.08.2013 beschlossen, den Bebauungs- und
Grünordnungsplan Nr. 5/5-3.1 (Änderung) Forchheim Ost, Teilbereich Wiesentcenter aufzustellen. Diese Planung ändert in Teilen
den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 5/5-3 Stadtteil Südost, Bereich Wiesentcenter und östlich angrenzende Grundstücke.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung
hingewiesen.
Forchheim, 28.10.2013
STADT FORCHHEIM
Franz Stumpf, Oberbürgermeister
Vollzug des Baugesetzbuches
(BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 5/5-3.1
(Änderung) Forchheim Ost, Teilbereich Wiesentcenter
Der Stadtrat hat am 01.08.2013 beschlossen, den Bebauungsplan
(Änderung) Nr. 5/5-3.1 für den oben genannten Bereich aufzustellen.
Diese Planung ändert in Teilen den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 5/5-3 Stadtteil Südost, Bereich Wiesentcenter und
östlich angrenzende Grundstücke.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Änderung) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht ist vom Stadtbauamt Stadtplanung ausgearbeitet worden. Der Planungs- und Umweltausschuss hat den Vorentwurf am 14.10.2013 zur Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB gebilligt.
Begründung:
Aufgrund von Leerständen und zur städtebaulichen Aufwertung
des Standortes hat der Stadtrat am 24.10.2013 für das Wiesentcenter ein Sanierungsgebiet festgesetzt.
Parallel dazu hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für die
Bebauungs-planänderung Nr. 5/5-3.1, gefasst. Ziel ist die planungsrechtliche Umsetzung der Ergebnisse aus den Vorbereitenden Untersuchungen zur Sanierung. Für den Bereich des Wiesentcenters soll künftig eine Mischung aus Wohnen und das Wohnen
nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie Anlagen für
sportliche Zwecke beinhalten. Die Umnutzung eines innenstadtnahen teilweise brachliegen gewerb-lichen Standortes für Wohnzwecke dient der Deckung des Bedarfs an Wohnraum in der Stadt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/5-3.1 liegt mit den
erforderlichen Unterlagen
in der Zeit vom 11.11.2013 - 29.11.2013
während der Dienststunden (Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 16.00 Uhr, Do 8.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.30 Uhr, Fr 8.00 - 12.00
Uhr) bei der Stadt Forchheim, Stadt-bauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 1. Stock, im Vorraum der Stadtplanung (Aushang)
öffentlich aus.
Mündliche Auskünfte hierzu werden bei Bedarf in der Stadtplanung (Herr Dworschak, Zim. Nr. 114) erteilt.
Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung; es können Anregungen schriftlich vorgebracht
oder während der Dienststunden zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind
aus den Unterlagen ersichtlich.
Forchheim 28.10.2013
STADT FORCHHEIM
Franz Stumpf, Oberbürgermeister
Forchheimer Stadtanzeiger
- 17 -
Nr. 23/13
Gefährlich sind diejenigen Straßenstellen, an denen ein Kraftfahrer trotz der im Winter zu beobachtenden besonderen Sorgfalt nicht in der Lage ist, die Gefahr rechtzeitig zu erkennen oder
sich nicht rechtzeitig auf sie einstellen kann. ‚Wesentlich ist immer,
dass es sich um unvermutete Gefahren handeln muss, die selbst
mit sorgfältiger Fahrweise nicht zu meistern sind. Schneeglätte
alleine macht eine Straße nicht gefährlich.
Die Räum- und Streupflicht für die öffentliche Körperschaft gegenüber dem Fahrverkehr entsteht somit erst dann, wenn sich die
öffentliche Straße
• Innerhalb geschlossener Ortslage befindet
• sie sowohl verkehrswichtig als auch
• gleichzeitig gefährlich ist
Diese Grundsätze gelten auch für Radwege (BGH, VersR 2004,
213). Gemeinsame Geh- und Radwege (Verkehrszeichen 240 zu §
41 StVO) sind wie Gehwege zu behandeln. Der Radfahrer nimmt
nur am Schutz der Fußgänger teil.
Fußgängerüberwege werden nur geräumt, soweit diese belebt
und unentbehrlich sind.
In Fußgängerzonen wird ein angemessener Streifen im Mittelteil
geräumt und gestreut. Die Anlieger sind für die Gehbahnen am
Rand der Fußgängerzonen zuständig. Gesicherte Querstreifen vom
Mittelstreifen zur Gehbahn am Rand der Fußgängerzone müssen
von der Stadt nicht geräumt oder gestreut werden. werden.
Bau-, Grün- und Bäderbetrieb
Winterdienst 2013/2014
hier: Beibehaltung des differenzierten Winterdienstes der
Stadt Forchheim und Hinweise zur Sicherung der Gehbahnen durch die Anlieger
Die Stadt Forchheim weist im Hinblick auf den bevorstehenden
Wintereinbruch auf folgendes hin:
1. Beibehaltung des differenzierten Winterdienstes durch
die Stadt Forchheim auf öffentlichen Straßen
Die Stadt Forchheim führt seit Jahren einen differenzierten Winterdienst durch. Dieser differenzierte Winterdienst besteht darin, dass
die Verwendung von Streusalz auf ein Mindestmaß reduziert wird,
um Schädigungen der Straßenbäume, der übrigen Pflanzen- und
Tierwelt im Randbereich der Straßen sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers weitgehendst zu vermeiden. Dieser
umweltfreundliche Winterdienst wird auch im Winter 2013/2014
fortgeführt. Von den im Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen
Straßen mit einer Gesamtlänge von rd. 135 km und öffentliche Radwege von rd. 90 km werden auch im Winter 2013/2014
nur ca. 110 km Haupt- und Durchgangsstraßen, Radwege sowie
besonders gefährdete Gefällstrecken gestreut.
Der Bau- und Grünbetrieb hat für die Durchführung des differenzierten Winterdienstes in der Stadt Forchheim Streugebiete ausgewiesen und diese nach Dringlichkeitsstufen unterteilt. Mit dieser
Regelung soll sichergestellt werden, dass die gefährlichen und
verkehrswichtigen Straßen vorrangig gestreut bzw. bei Schneefall
geräumt werden.
Die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslage sind lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte zu räumen
und zu streuen. (BGH VersR 1990, 1148)
Geschlossene Ortslage ist der Teil des Stadt-, Gemeindegebietes, der zusammenhängend bebaut ist.
Verkehrswichtig sind Straßen, wenn sie im Verhältnis zu allen
anderen Straßen im Stadt-, Gemeindegebiet den meisten Verkehr
tragen, und zwar dauernd. Einzelne Verkehrsbelastungen zu Spitzenzeiten (rush hour) reichen alleine nicht aus, eine Straße verkehrswichtig zu machen.
Öffentliche Parkplätze werden nur zum Schutz der Fußgänger
winterdienstlich gesichert. Der Fahrverkehr muss nicht gesichert
werden (OLG Karlsruhe, VersR 1983, 188). Daraus folgt, dass
Parkbuchten winterdienstfrei sind, weil der Fahrzeuginsasse alsbald eine Gehbahn erreichen kann.
Auf Friedhöfen und in Parkanlagen werden nur die Hauptwege
gesichert, keinesfalls aber Nebenwege bzw. Zugänge zu einzelnen
Gräbern, es sei denn es findet eine Beerdigung statt.
Wir dürfen um Verständnis bitten, dass ein umweltfreundlicher
Winterdienst natürlich auch gewisse Einschränkungen im Fahrverkehr mit sich bringt, was sowohl den ruhenden wie fließenden Verkehr betrifft. Bitte helfen Sie mit, indem Sie Ihr Fahrzeug
in den Wintermonaten nicht in engen Straßen abstellen, bzw. so
abstellen, damit Räumfahrzeuge unbehindert fahren können. Für
den fließenden Verkehr gilt vorsichtiges Fahren, Verminderung der
Fahrgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.
2. Sicherung der Gehbahnen im Winter durch die Anlieger
Nachdem in jedem Winter die Beobachtung gemacht wird, dass
teilweise die bestehenden Bestimmungen über die Sicherung
der Gehbahnen im Winter durch die Anlieger nicht ausreichend
beachtet werden, darf an dieser Stelle nochmals auf folgendes
hingewiesen werden:
a) Der Winterdienst ist in der Verordnung über die Reinhaltung
und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der
Gehbahnen im Winter in der Großen Kreisstadt Forchheim
vom 17.12.1999 (Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim
vom 23.12.1999) geregelt.
b) Diese Verordnung enthält u.a. folgende wesentliche Bestimmungen über die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Auszug aus dem Text der Verordnung):
§ 9 Sicherungspflicht
(1)Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11
bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück
angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden
öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in
sicherem Zustand zu erhalten.
§ 10 Sicherungsarbeiten
(1)Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an
Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reifoder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (zum
Beispiel Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden
Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer
Glättegefahr ist das Streuen von Tausalz zulässig.
Forchheimer Stadtanzeiger
- 18 -
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu
wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben,
Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
(2)Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben
der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet
oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorderund Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage
von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Große Kreisstadt
stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise hingewiesen wird.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
§ 11 Sicherungsfläche
(1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn.
Der Begriff der Gehbahn ist dabei in § 2 Abs. 2 der vorgenannten Verordnung wie folgt definiert:
Gehbahnen sind
a) die für den Fußgängerverkehr (Fußgänger- und Radfahrerverkehr) bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile
der öffentlichen Straße, Geh- oder Radwege oder
b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am
Rande der öffentlichen Straße (wenn kein Gehweg vorhanden ist) in ausreichender Breite entlang der Straßengrundstücksgrenze.
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße belegt
werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. eine öffentliche Straße verunreinigt und verunreinigen läßt,
2. die ihm obliegenden Reinigungspflichten nicht erfüllt,
3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht
rechtzeitig sichert.
Wir bitten nun alle Betroffenen, durch die Erfüllung der Ihnen auferlegten Verpflichtungen im eigenen Interesse sowie im Interesse
der Allgemeinheit dafür Sorge zu tragen, dass während der Winterzeit ein gefahrloses Benutzen der Gehbahnen möglich ist.
Dabei bitten wir auch zu beachten, dass kein reines Streusalz
verwendet wird, sondern allenfalls bei einer Sand- und Splittstreuung höchstens ein 10%-iger Streusalzanteil (zur Verhinderung des
Einfrierens des Streugutes) untergemischt wird.
Des weiteren weist die Stadt darauf hin, dass der Schnee aus den
Privatgrundstücken nicht auf den öffentlichen Verkehrsflächen
abgelagert werden darf (siehe § 13.1)!
Sollten irgendwelche Zweifel über die Art und Umfang des Winterdienstes bestehen, so erteilt der Bau-, Grün- und Bäderbetrieb
gerne Auskunft (telefonische Rückfragen über Rufnummer 714239).
Forchheim, 15.10.2013
STADT FORCHHEIM
Franz Stumpf, Oberbürgermeister
Geburten
10.10.13 Noah Birkner, männlich
Monika Irmgard Birkner geb. Behr und Thomas Alfred Birkner,
Nr. 39, 91352 Hallerndorf, Gemeindeteil Schnaid
11.10.13 Emilio Alberth, männlich
Viktoria Alberth geb. Kusnezov und Sebastian Werner Alberth,
Schulstr. 2, 91320 Ebermannstadt
11.10.13 Robin Funk, männlich
Barbara Bianca Funk geb. Achilles und Werner Funk,
Hans-Sachs-Str. 4A, 91301 Forchheim
11.10.13 Hannah Carmen Witzki, weiblich
Stefanie Monika Witzki geb. Vogel und David-Andrä Witzki,
Blumengasse 4, 91325 Adelsdorf
11.10.13 Marlene Wunder, weiblich
Laura Wunder geb. Weber und Stefan Wunder,Voigendorf 5,
91346 Wiesenttal
12.10.13 Chiara Oelschlaeger, weiblich
Christin Oelschlaeger geb. Dölz und Gordon Oelschlaeger,
Am Kohlberg 24, 91286 Obertrubach
12.10.13 Emilia Isabella Witzl, weiblich
Nadia Iris Witzl geb. Krummel und Florian Johannes Witzl,
Weinstr. 3, 91301 Forchheim
13.10.13 Sara Cristina Schießl Arteaga, weiblich
Karen Annarcel Arteaga-Schießl geb. Arteaga Andrade und
George Alexander Schießl, Eichendorffstr. 22, 91301 Forchheim
14.10.13 Lucia-Rose Trautner, weiblich
Angelika-Kristin Trautner geb. Wittig und Sebastian Anton
Trautner, Kapellenstr. 9, 91353 Hausen
17.10.13 Julian Rottmann, männlich
Jennie Stephanie Rottmann, Eggenbergstr. 13, 96155
Buttenheim
17.10.13 Alexa Schulze, weiblich
Jessica Kuna und Martin Schulze, Pfarrgasse 16, 91083
Baiersdorf
18.10.13 Hanna Benning, weiblich
Julia Regina Benning geb. Thürmer und Daniel Benning,
Moritz 23, 91327 Gößweinstein
20.10.13 Jakob Ludwig Laugwitz, männlich
Eva Katharina Veronika Laugwitz und Markus Franz Laugwitz
geb. Habermann, Tannenweg 4, 96110 Scheßlitz
21.10.13 Philipp Egelseer, männlich
Elisa Martina Bogner und Michael Egelseer, Hauptstr. 14,
91369 Wiesenthau
23.10.13 Moritz Trautner, männlich
Susanne Margarete Trautner geb. Herbst, Kachelstein 17,
91320 Ebermannstadt, Gemeindeteil Wohlmuthshüll und
Frank Trautner, Störnhof 15, 91346 Wiesenttal
23.10.13 Frederike König, weiblich
Susan König und Christian Hermsdorf, Kapellenstr. 1, 91094
Langensendelbach
Sterbefälle
Einwohnermelde- und Standesamt
Familiennachrichten
aus der Stadt Forchheim
für die Zeit vom 14.10.2013
bis zum 27.10.2013
Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
Eheschließungen
19.10.13
Jacqueline Reh und Thomas Rudolf Blumauer, Thurner Str. 93,
91353 Hausen
21.10.13
Amina Kadrioska, Sonnenweg 7, 91301 Forchheim und Sefa
Sayilgan, Äußere Nürnberger Str. 31, 91301 Forchheim
Nr. 23/13
16.10.13
Wilhelm Laugner
Dechant-Reuder-Str. 17, 91301 Forchheim
16.10.13
Martha Renate Westerhoff geb. Schönthier
Mayer-Franken-Str. 11, 91301 Forchheim
17.10.13
Barbara Kropfeld geb. Rippel
Ahornweg 8, 91301 Forchheim
18.10.13
Erika Georgine Rau geb. Bohl
In der Hut 29, 91083 Baiersdorf
21.10.13
Irmgard Fischer geb. Schneider
In der Au 3, 91330 Eggolsheim
22.10.13
Katharina Theisz geb. Schäffer
Regnitzstr. 2, 91301 Forchheim
- 19 -
Forchheimer Stadtanzeiger
Nr. 23/13
Stadtwerke Forchheim
Aufgrund von Abrechnungsänderungen (Pauschalabrechnung von Hausanschlüssen) veröffentlichen wir fristgemäß hiermit
den „Allgemeinen Tarif für die Wasserversorgung nach AVBWasserV, gültig ab 01.01.2014“.
Allgemeiner Tarif für die Wasserversorgung nach AVBWasserV ab 01.01.2014
0"#-0* 5 . !- :((#!)!%*!* ! %*#0*#!* "4- %! !-.+-#0*# )%/..!-8 0. dem
Versorgungsnetz der Stadtwerke Forchheim GmbH stellen die Stadtwerke den Kunden Wasser
zu den nachstehenden Bestimmungen und Preisen zur Verfügung:
Allgemeiner Tarif
Angegeben sind jeweils die teilweise gerundeten Nettopreise und die dazugehörigen
Bruttopreise (einschließlich 7 % MwSt. für den Wasserpreis [Nr. 1], Grundpreis [Nr. 2],
Wasserpreis bei Verwendung eines Bauwasserzählers oder sonstigen beweglichen
Wasserzählers [Nr. 3], Baukostenzuschuss [Nr. 4], für die Hausanschlusskosten [Nr. 5] und
weitere besondere Leistungen (Reparatur-, Wartungs- und ähnliche Leistungen) gemäß BGH
Urteile vom 8. Oktober 2008 - VR61/03 und - VR 27/06).
1. Der Wasserpreis beträgt 1,82 ³ netto (1,947 ³ brutto).
2. Grundpreis
Als Jahresgrundpreis werden neben dem Wasserpreis erhoben:
Für einen Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss (Qn)
bis 2,5 m³
bis 6 m³
bis 10 m³
über 10 m³
netto
brutto
30,-- 9
72,-- 9
120,-- 9
180,-- 9
9
9
9
9
3. Bauwasserzähler (fest am Netzanschluss)
- Pauschale für Ein- und Ausbau des Bauwasseranschlusses (einschl. Zähler) netto: 69,00 9
- zusätzlich: Mietkosten (Reinigung und Überprüfung inklusive): 1,00 9/Tag netto
- zusätzlich: Kosten für Bauwasser (nach Verbrauch): 9)³ netto
4. Baukostenzuschuss (§ 9 AVBWasserV)
Der Baukostenzuschuss errechnet sich nach folgenden Sätzen:
&!);-0* ./4'."(3$!
9*!//++ !-39 9-0//+
je m² tatsächlicher Geschossfläche 9*!//++ !-
9-0//+
5. Hausanschlusskosten (§ 10 und § 11 AVBWasserV)
Die Hausanschlusskosten für die erstmalige Herstellung des Netzanschlusses
(Standardhausanschluss für Wohngebäude bis 30 Wohneinheiten) werden pauschal
abgerechnet.
Die Pauschale setzt sich aus einem festen Grundbetrag in Höhe von 3.150 Euro (netto) /
3.370,50 Euro (brutto) und einem variablen Laufmeterpreis in Höhe von 100 Euro / Meter (netto)
/ 107 Euro / Meter (brutto) zusammen. Gemessen werden die Laufmeter ab Straßenmitte bis zur
Hauseinführung.
- 20 -
Forchheimer Stadtanzeiger
Nr. 23/13
Werden die Erdarbeiten durch den Anschlussnehmer selbst erledigt, so verringern sich die
variablen Laufmeterpreise für diese Länge auf 40 Euro / Meter (netto) / 42,8 Euro / Meter
(brutto).
Alle anderen Netzanschlussarbeiten, wie zum Beispiel Herstellung eines provisorischen
Anschlusses, Änderungen des vorhandenen Netzanschlusses oder Außerbetriebnahmen und
Stilllegungen werden nach tatsächlichem Aufwand /0* !*(+$*.%!$!:!.+* !-!!%./0*#!*8
Punkt 7, zzgl. Material, Erdarbeiten und einer Pauschale für Aufmaß und Dokumentation) unter
Berücksichtigung der :-#3*2!* !*!./%))0*#!*20-..!-8 abgerechnet. Die
:llgemeinen Versorgungsbedingungen Wasser AVBWasserV8 .+1%! %!:-#3*2!* !n
!./%))0*#!*20-..!-8liegen bei uns aus.
6. Kosten für Gartenwasserzähler
Kosten im Jahr des Zählereinbaus (Nettopreise zzgl. 19 % MwSt.)
SWF-Zähler
Grundgebühr pro Jahr
Anlagenabnahme
Einbaukosten
Kosten des Zählers (Verkauf des Zählers)
Fremdzähler
(Stadtgebiet und
Kersbach)
keine
keine
pauschal 45,00 Installationskosten
nach Aufwand
Installationskosten
nach Aufwand
93,00 ab 10,00 *1
Kosten nach Ablauf der Eichzeit (Nettopreise zzgl. 19 % MwSt.)
SWF-Zähler
Grundgebühr pro Jahr
Anlagenabnahme nach dem Zähleraustausch
Einbaukosten
Kosten des Austauschzählers (Verkauf des Zählers)
*1 Nur bei Eurogehäuse (ab QN 2,5) möglich. Bitte anfragen
Fremdzähler
(Stadtgebiet und
Kersbach)
keine
keine
pauschal 45,00 pauschal 45,00 Installationskosten
nach Aufwand
10,00 ab 10,00 *1
Besondere Leistungen
1.) Bauwasseranschluss (mobil) / Hydrantenwasseranschluss
- tägliche Mietkosten des mobilen Bauwasseranschlusses (einschl. Zähler): 2,00 9# netto
- zusätzlich: Kosten für Rückspülung, Reinigung und Desinfektion: 24,00 9netto
- zusätzlich: Kosten für Bauwasser (nach Verbrauch): 9)< netto
Allgemeiner Tarif für die Wasserversorgung nach AVB Wasser V ab 01.01.2014 Version 1.0 Sp
Seite 2 von 3
- 21 -
Forchheimer Stadtanzeiger
Nr. 23/13
Der Antragsteller hat desweiteren eine Kaution in Höhe von 309!% !*%*-20
hinterlegen, die bei Rückgabe des Bauwasseranschlusses von den SWF mit den entstandenen
Kosten verrechnet wird. Eine Barauszahlung der Kaution erfolgt nicht.
netto
brutto
Kosten pro Jahr pauschal
149,00 9
177,31 9
3.) Austausch eines beschädigten Wasserzählers (Frost, Bauarbeiten)
incl. Wasserzähler, Einbauarbeiten und Plombierung pauschal
153,00 9
163,71 9
4.) Nachverplomben von beschädigten oder durch den Installateur
entfernten Plomben pauschal
40,00 9
42,80 9
5.) 1 Stück Wasserzähler Qn 2,5 neu (nur bei Abholung )
93,00 9
99,51 9
2.) Wasserentnahmevo--%$/0*#)%/:80,,(0*#!*(Spülfahrzeuge etc.
nicht zum Gebrauch als Trinkwasser) zzgl. Grund- und Verbrauchspreis
6.) Verrechnungspreise für Material, Fahrzeug und eingesetztes Personal pro Stunde
Ingenieur
Meister
Facharbeiter
Auszubildender 1. Lehrjahr
Auszubildender 2. Lehrjahr
Auszubildender 3. Lehrjahr
93,00 9
65,00 9
49,60 9
29,80 9
37,20 9
44,60 9
Weitere Verrechnungspreise (extern)
Fahrzeugpauschale innerhalb von Forchheim
Miete Aquaphone (nur mit dazugeh. Fachpersonal) psch. pro Tag
Fachpersonal pro eingesetzter Stunde
Miete Korrelator (nur mit dazugeh. Fachpersonal) psch. pro Tag
Fachpersonal pro eingesetzter Stunde
10,00 9
9
20,00 9
23,80 9
99
45,00 9
53,55 9
99
Alle besonderen Leistungen verstehen sich zuzüglich der Grund- und Arbeitspreise. Soweit nicht
anders ausgewiesen, werden Montage-, Spül- und Demontagearbeiten nach tatsächlichem
Aufwand berechnet.
Bei Beschädigung der Verbrauchseinrichtungen bzw. bei Beschädigung von Bauteilen der
Verbrauchseinrichtungen sind diese nach tatsächlichem Aufwand zu bezahlen. Verloren
gegangene bzw. gestohlene sowie durch Frost beschädigte Verbrauchseinrichtungen und
Zähler werden dem Veranstalter bzw. Antragsteller in Rechnung gestellt bzw. mit der
hinterlegten Kaution verrechnet. Alle Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Stadtwerke Forchheim GmbH
Haidfeldstraße 8
91301 Forchheim
Tel.-Nr. 09191 7 613-0
Fax-Nr. 09191 7 613-150
Infos unter: www.stadtwerke-forchheim.de
Allgemeiner Tarif für die Wasserversorgung nach AVB Wasser V ab 01.01.2014 Version 1.0 Sp
Seite 3 von 3
- 22 -
Forchheimer Stadtanzeiger
Nr. 23/13
Aufgrund von strukturveränderten Einrichtungen der Elektrizitätsversorgung wurden die Ergänzenden Bedingungen der
Stadtwerke Forchheim GmbH zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung
für die Elektrizitätsversorgung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV, vom 01.11.2006) in der Niederspannung“ wie
folgt angepasst.
Ergänzende Bedingungen
Netzbetreiber unterzeichneten Exemplars des Netzanschluss-
der Stadtwerke Forchheim GmbH
vertrages unterrichten und ihn dabei über die Kosten für die
Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses, der Inbe-
zur
triebnahme der elektrischen Anlage (nachfolgend Kundenanlage) und die Höhe des Baukostenzuschusses informieren.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung (Niederspan-
1.5
Weiter teilt er dem Anschlussnehmer den voraussichtlichen
nungsanschlussverordnung NAV, vom 01.11.2006) in der Nieder-
Ausführungszeitraum und Zeitbedarf für die Herstellung oder
spannung
Änderung des Netzanschlusses mit. Verzögerungen bei der
Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses, die vom
Vorbemerkung
Netzbetreiber nicht zu vertreten sind, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfristen.
Bisher erfolgten der Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach der
:"-+-!*0*$5"-(($")"&*""!&*$0*$"*#5-!&"("'/-&2&/3/8VBEltV).
2.
Netzanschluss (§§ 5 bis 8 NAV)
2.1
Jedes Grundstück, das eine eigene wirtschaftliche Einheit
Auch mit Sonderkunden wurde oft die AVBEltV als Vertragsgrundlage
vereinbart oder entsprechende Regelungen getroffen. Die AVBEltV wurde
mit Wirkung zum 08. November 2006 durch die :"-+-!*0*$ 5"- (($e-
bildet, was insbesondere dann der Fall ist, wenn diesem
meine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die
Grundstück eine eigene Hausnummer zugeordnet ist, wird
Elektrizitätsversorgung in Niederspan*0*$8 (NAV) vom 29. Oktober 2006
über einen eigenen Netzanschluss an das Verteilernetz des
(Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, Seiten 2477 ff) abgelöst. Diese regelt die
Netzbetreibers angeschlossen. Ausnahmen gelten nur bei be-
Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Forchheim GmbH
rechtigtem Interesse des Anschlussnehmers, die er dem
(nachfolgend Netzbetreiber genannt) jedermann an ihr Niederspannungs-
Netzbetreiber in Textform nachzuweisen hat.
netz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur
Verfügung zu stellen haben. Die NAV ist Bestandteil der Rechtsverhält-
2.2
Erfolgt die Verlegung des Netzanschlusses über Grundstücke
nisse über den Netzanschluss (Netzanschlussvertrag) und die An-
Dritter, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, zugunsten des
schlussnutzung (Anschlussnutzungsvertrag) in Niederspannung.
Netzbetreibers eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit,
unter Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung ge-
Die NAV gilt in Niederspannung für alle nach dem 12. Juli 2005 abge-
stellten Vordrucks, beim Notar zu beantragen und im Grund-
schlossenen Netzanschlussverträge und ist auch auf alle Anschlussnut-
buch eintragen zu lassen.
zungsverträge in Niederspannung anzuwenden, die vor Inkrafttreten der
2.3
NAV bestanden.
Der Netzanschluss ist möglichst geradlinig, rechtwinklig und
auf kürzestem Wege von der Versorgungsleitung zum Gebäu-
Die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen konkretisieren in Verbin-
de zu führen. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Trasse
dung mit !"* :" %*&. %"*nschlussbedingungen, deren Erläuterungen
des Netzanschlusses auf seinem Grundstück dauerhaft zu-
und den Preisblättern, abrufbar unter
gänglich zu halten. Insbesondere sind Überbauungen und pflanzungen der Trasse unzulässig, wenn hierdurch der Zu-
www.stadtwerke-forchheim.de,
gang zum Netzanschluss oder die Betriebssicherheit des
Netzanschlusses beeinträchtigt werden könnte. Die Leitung
die NAV, gelten aber auch, soweit nicht anderes vereinbart ist, für den
darf später im Regelfall 1,5m beiderseits der Leitungsachse
Netzanschluss und die Anschlussnutzung in Mittelspannung.
nicht überbaut werden.
2.4
Die maximale Länge
zwischen
Gebäudeeinführung
und
I.
Netzanschluss
1.
Beauftragung des Netzanschlusses (§ 2 und § 4 NAV)
1.1
Die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses sind vom
tung kann der Anschlussnehmer im Falle von Reparatur- und
Anschlussnehmer unter Verwendung des vom Netzbetreiber
Erneuerungsarbeiten zu den hierdurch bedingten Kosten her-
hierzu
angezogen werden.
Hausanschlusskasten darf 2,0 m nicht überschreiten.
2.5
Der Zugang zum Netzanschluss darf nicht durch Boden- oder
Wandverkleidungen beeinträchtigt werden. Bei Nichtbeach-
zur
Verfügung
gestellten
Netzanschlussvertrages
schriftlich beim Netzbetreiber zu beauftragen.
2.6
1.2
Baugerüste, Kräne, Schutt oder Baumaterial dürfen die Erd-
Der Netzanschlussvertrag einschließlich Datenblatt ist vom
und Leitungsverlegearbeiten nicht behindern. Die Leitungs-
Anschlussnehmer auszufüllen und der unterschriebene Netz-
trasse muss von der Straße her gut zugänglich sein.
anschlussvertrag 7 zusammen mit einer maßstabsgerechten
Grundrisszeichnung sowie einem amtlichen Lageplan mit dem
2.7
&" &"!"-%"-./"((0*$ !". :(/"* 0./*!.8 0# !") -0*d-
Maßstab 1:250, 1:500 oder 1:1000 7 an den Netzbetreiber zu-
stück (befestigte oder bepflanzte Oberflächen) bzw. im Haus
rückzusenden.
des Anschlussnehmers obliegt nach Beendigung der Arbeiten
dem Anschlussnehmer. Dies gilt auch für öffentlich gewidmete
1.3
oder private Eigentümerwege.
Die Übersendung des ausgefüllten Netzanschlussvertrages
durch den Anschlussnehmer gilt als Auftrag an den Netzbetreiber zur Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses.
2.8
Als Änderung eines Netzanschlusses gilt insbesondere der
Austausch des Hausanschlusskastens gegen einen stärkeren
1.4
Der Netzbetreiber wird den Auftrag prüfen, insbesondere in
sowie die Verstärkung des Leitungsquerschnitts sowie der
technischer Hinsicht. Bei Annahme des Auftrages wird er den
Hausanschlusssicherung.
Anschlussnehmer hierüber durch die Übersendung eines vom
Ergänzende Stadtanzeiger
Bedingungen NAV_NS
Forchheimer
2.9
Wird der Netzanschlussvertrag beendet, ist der Netzbetreiber
Seite 2 von 5
- 23 -
3.7
Nr. 23/13
Sobald der Netzbetreiber Kenntnis von den Kostenerhöhen-
berechtigt, den Netzanschluss von seinem Verteilernetz zu
den Umständen hat, wird er den Anschlussnehmer hierüber
trennen.
informieren.
3.
Kosten und Preise für den Netzanschluss (§ 9 NAV)
4.
Eigenleistungen des Anschlussnehmers (§ 9 NAV)
3.1
Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreiber insbeson-
4.1
Eigenleistungen des Anschlussnehmers im Zusammenhang
mit der Herstellung des Netzanschlusses, insbesondere die
dere die Kosten für die
Ausführung von Erdarbeiten oder Mauerdurchbrüchen durch
a)
erstmalige Herstellung des Netzanschlusses,
den Anschlussnehmer selbst oder in dessen Auftrag durch
b)
Herstellung eines provisorischen Netzanschlusses (z.B.
Dritte, sind vorher mit dem Netzbetreiber abzustimmen und in
Textform festzuhalten.
Baustromanschluss oder Kurzzeitanschlüsse für Schausteller) an eine Entnahmestelle,
4.2
Die Ausführung von Eigenleistungen muss fach- und sachge-
c)
Änderung des Netzanschlusses, sowie
recht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
d)
Außerbetriebnahme und die Stilllegung eines Netzan-
und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers
schlusses.
erfolgen. Dies gilt insbesondere für das Ausschachten, Verlegen des Warnbandes sowie die Wiederanfüllung inklusive
Die Kosten nach lit. a), berechnet der Netzbetreiber pauschal,
Sandbeistellung und das Verdichten. Die Baustellenabsiche-
sofern es sich um Netzanschlüsse für Gebäude, die für
rung während der Ausführung von Eigenleistungen hat der
Wohnzwecke genutzt werden (vgl. II 1.1) handelt und eine
Anschlussnehmer auf eigenes Risiko zu gewährleisten.
maximale Vorhalteleistung von 41,50 kW (Sicherungsstufe 3 x
63 A) nicht überschritten wird. Alle anderen Netzanschlüsse
4.3
Bei Erdarbeiten im privaten und öffentlichen Grund besteht
gem. lit. a) werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
seitens des Aufgrabenden eine Erkundigungspflicht über die
Die Pauschale setzt sich aus einem festen Grundpreis in Hö-
Lage sämtlicher Leitungen. Die Auskunft ist beim zuständigen
he von 1.)"") #""#variablen
Netzbetreiber einzuholen.
#" !&$)" "")" (brutto) zusammen. Gemessen werden die Laufmeter ab
4.4
Falls die Erdarbeiten auf öffentlichem Grund bauseits ausge-
Straßenmitte bis zur Hauseinführung. Werden die Erdarbeiten
führt werden sollen, sind hierfür qualifizierte, zugelassene
durch den Anschlussnehmer selbst erledigt, so verringern sich
Fachfirmen einzusetzen. Eine entsprechende Genehmigung
$ #" !' !%#
)" beim zuständigen Tiefbauamt ist rechtzeitig einzuholen.
"" )" #"" Die Kosten nach lit. b), c) und
d) berechnet der Netzbetreiber nach tatsächlichem Aufwand,
4.5
Für die Grabensohle ist steinfreies, sandiges Material zu
wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Netz-
verwenden. Steinige und stark lehmhaltige Böden sind bis auf
betreiber erstellt jeweils einen Kostenvoranschlag.
eine Tiefe von ca. 0,20 m unter der Grabensohle durch Sand
zu ersetzen und mittels Rüttelplatte zu verdichten. Die Netz-
3.2
Bei der Ermittlung der Hausanschlusslänge ist grundsätzlich
anschlussleitungen müssen entweder eingesandet oder in ei-
der Abstand zwischen der Gebäudeeinführung und dem Ver-
nem vom Netzbetreiber genehmigten Leerrohr verlegt werden.
sorgungspunkt maßgebend (ausgenommen die oben beschriebene Pauschale).
4.6
Nach dem Einsanden ist das Aushubmaterial in Schichten von
ca. 0,30 m einzubringen und mittels Rüttelplatte zu verdichten.
3.3
Bei einem Netzanschluss, der nach Aufwendung, Art, Dimen-
Zur Verfüllung sind nur verdichtungsfähige Böden zu verwen-
sion, Lage oder aus sonstigen Gründen (z.B. besondere Er-
den. Ungeeignetes Material ist durch Sand zu ersetzen. Um
schwernisse aufgrund der Bodenverhältnisse oder Mehrlän-
Spannungen zu vermeiden, muss die Netzanschlussleitung
gen) von Standardanschlüssen abweicht (Sonderanschluss),
auf der ganzen Länge aufliegen. Es ist auf Setzungen, insb.
kann der Netzbetreiber, neben den im Preisblatt genannten
im Baugrubenbereich des anzuschließenden Gebäudes, zu
Pauschalsätzen für Standardanschlüsse, ein zusätzliches
achten.
Entgelt vom Anschlussnehmer nach Aufwand oder Pauschalsätzen nach dem Preisblatt verlangen
4.7
Eine grabenlose Verlegung innerhalb des Grundstücks mittels
Erdpressung ist abhängig vom vorhandenen Boden sowie in
3.4
Der Kostenvoranschlag hat keine bindende Wirkung, wenn der
der Nähe befindlicher Leitungen und kann nur vor Ort wäh-
Netzanschluss in seiner Art oder dem Umfang nach anders
rend der Ausführung festgestellt werden. Vorsorglich weisen
erstellt wird.
wir darauf hin, dass bei dieser Verlegungsart keine Kostenersparnis zu erwarten ist.
3.5
Die Preise des Kostenvoranschlags gelten unter der Voraussetzung, dass die Baustelle zur Erstellung des Netzanschlus-
4.8
Erbrachte Eigenleistungen werden bei einer pauschalierten
ses vorbereitet ist. Bei mehrmaliger Anfahrt bzw. Wartezeit
Berechnung der Netzanschlusskosten angemessen berück-
oder sonstigen Behinderungen, die der Anschlussnehmer zu
sichtigt. Sie sind vom Anschlussnehmer dem Netzbetreiber
vertreten hat, werden die Mehrkosten zusätzlich in Rechnung
auf Verlangen nach Aufwand und Umfang prüfbar nachzuwei-
gestellt.
sen. Für Tiefbauarbeiten kann der Netzbetreiber Pauschalsätze festlegen.
3.6
Ein Sonderanschluss liegt insbesondere dann vor, wenn die
tatsächlichen Kosten für die Errichtung des Sonderanschlus-
4.9
Entstehen dem Netzbetreiber durch nicht sach- und fachge-
ses die Pauschalsätze für einen Standardanschluss um mehr
rechte Eigenleistungen des Anschlussnehmers Mehraufwen-
als 25 % übersteigen.
dungen, hat diese der Anschlussnehmer dem Netzbetreiber
zu erstatten.
Ergänzende Bedingungen NAV_NS
Forchheimer
Stadtanzeiger
4.10
Seite 3 von 5
- 24 -
Nr. 23/13
32,90 kW
3x50 A
376,37 *
447,88 *
Für Eigenleistungen sind insbesondere folgende Vorschriften
41,50 kW
3x63 A
1492,49 *
1776,06 *
zu beachten:
52,70 kW
3x80 A
2946,04 *
3505,79 *
- BGV C22: Unfallverhütungsvorschriften
65,80 kW
3x100 A
4646,17 *
5528,95 *
- BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln
82,30 kW
3x125 A
6787,57 *
8077,21 *
- DIN 4123: Ausschachtungen, Gründungen und Unterfan-
105,30 kW
3x160 A
9772,54 *
11629,32 *
gungen im Bereich bestehender Gebäude
131,60 kW
3x200 A
13185,79 *
15691,09 *
- DIN 4124: Baugruben und Gräben, Böschungen, Verbau
148,10 kW
3x225 A
15327,18 *
18239,35 *
und Arbeitsraumbreiten.
164,50 kW
3x250 A
17455,60 * 20772,16 *
210,60 kW
2x3x160 A
23438,52 * 27891,84 *
263,30 kW
2x3x200 A
30278,00 *36030,82 *
329,10 kW
2x3x250 A
38817,62 *46192,97 *
II.
Baukostenzuschuss Strom ( §§ 11, 29 NAV)
1.
Nach § 11 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist
gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%.
vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss (BKZ) zur
Die Bruttobeträge beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Alle vorgenannten Nettobeträge gelten jeweils zuzüglich der
teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung und Verstär-
Bei einer Verstärkung der Absicherung wird der Differenzbe-
kung der örtlichen Verteilanlagen des Niederspannungsnetzes
trag zur nächsthöheren Absicherung als zusätzlicher Baukos-
einschließlich Transformatoren zu zahlen, soweit die Leis-
tenzuschuss erhoben.
tungsanforderung 30kW übersteigt. Der BKZ wird auf Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden
Bei einer Umrechnung von kVA auf kW wird ein cos phi von
Kosten pauschal berechnet. Der BKZ beträgt höchstens 50%
0,95 zu Grunde gelegt.
der Kosten.
Ein weiterer BKZ wird für die Erhöhung der Leistungsanforde-
2.
rung des Anschlussnehmers erhoben.
Der Netzbetreiber ist nach § 11 Abs. 4 NAV berechtigt, einen
weiteren Baukostenzuschuss in Rechnung zu stellen, wenn
der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung erheblich
1.1
Anschlussobjekte, die für Wohnzwecke genutzt werden:
(> 5%) über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde lie-
Vorhalteleistung Sicherungsstufe
BKZ netto
BKZ brutto
gende Maß hinaus erhöht. Die Preise richten sich nach Ziffer
16,50 kW
3x25 A
kein BKZ
kein BKZ
23,00 kW
3x35 A
kein BKZ
kein BKZ
32,90 kW
3x50 A
kein BKZ
kein BKZ
1.1 bzw. 1.2.
III.
Provisorische Anschlüsse
1.
Der Bezug von Strom für provisorische Anschlüsse (z.B.
41,50 kW
3x63 A
*
*
52,70 kW
3x80 A
*
*
Baustellen) ist 2 Wochen vor Baubeginn unter Verwendung
65,80 kW
3x100 A
*
*
des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Vordruckes
82,30 kW
3x125 A
*
*
zu beantragen.
105,30 kW
3x160 A
*
*
131,60 kW
3x200 A
*
*
2.
Die Ausführungen des vorübergehenden Anschlusses nach
Art, Zahl und Lage bestimmt der Netzbetreiber. Montage und
1.2
BKZ für andere Anschlussobjekte, die nicht zu Wohn-
Demontage werden auf Anfrage gemäß dem Antragsformular
zwecken genutzt werden:
abgerechnet. Die Messung und Abrechnung der Stromab-
Vorhalteleistung Sicherungsstufe
BKZ netto
BKZ brutto
nahme erfolgt über den Stromzähler.
16,50 kW
3x25 A
kein BKZ
kein BKZ
23,00 kW
3x35 A
kein BKZ
kein BKZ
32,90 kW
3x50 A
*
*
den. Die anfallenden Miet- und Kautionskosten hierfür hat der
41,50 kW
3x63 A
746,24 *
888,03 *
Antragsteller zu tragen. Für ein halbes Jahr beträgt die Miete
52,70 kW
3x80 A
*
1752,89 *
65,80 kW
3x100 A
2323,09 *
2764,47 *
für die Baustromsäule 10 * ! $"#$ " us-
82,30 kW
3x125 A
3393,78 *
4038,60 *
Rückbaukosten für den Baustromanschluss sind ebenfalls
105,30 kW
3x160 A
4886,27 *
5814,66 *
vom Antragsteller zu tragen, verrechnet wird hier nach tat-
131,60 kW
3x200 A
6592,90 *
7845,55 *
sächlichem Aufwand. Weitere Informationen entnehmen Sie
148,10 kW
3x225 A
*
*
## #!" !$! +#! $ !"## !#$
3.
Wird ein Baustromanschluss aus dem späteren Netzanschlusskabel erstellt, muss eine Baustromsäule installiert wer-
#! " "# $# ' % * &$ #!#
164,50 kW
3x250 A
* *
einer Baustrom-Anschlusssäule und befristete Baustromver-
210,60 kW
2x3x160 A
* *
sorgung).
263,30 kW
2x3x200 A
**
329,10 kW
2x3x250 A
*
*
IV.
Inbetriebsetzung der Kundenanlage ( § 14 NAV)
1.
Voraussetzung der Inbetriebsetzung
1.1
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage findet statt nach der
Höhere Sicherungsstufen auf Anfrage
1.3
BKZ für Anschlussobjekte mit Leistungsmessung:
Vorhalteleistung Sicherungsstufe
BKZ netto
BKZ brutto
16,50 kW
3x25 A
kein BKZ
kein BKZ
23,00 kW
3x35 A
kein BKZ
kein BKZ
Fertigstellung eines neuen oder geänderten Netzanschlusses
und ist unter Verwendung des vom Netzbetreiber hierzu zur
Ergänzende Bedingungen NAV_NS
Forchheimer
Stadtanzeiger
Seite 4 von 5
- 25 -
Nr. 23/13
Verfügung gestellten Vordrucks beim Netzbetreiber zu bean-
besteht, dass der Anschlussnehmer seinen Zahlungsverpflich-
tragen.
tungen gegenüber dem Netzbetreiber nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der An-
1.2
Voraussetzung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist
schlussnehmer mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegen-
die Einhaltung der technischen Anforderungen, die den aner-
über dem Netzbetreiber in Rückstand ist oder eine vom Netz-
kannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Insbeson-
betreiber über den Anschlussnehmer eingeholte Auskunft ei-
dere TAB, DIN VDE 0100-732, DIN 18012 und 18015.
ner allgemein im Geschäftsleben anerkannten Auskunftei
(z. B. Creditreform) über seine wirtschaftlichen Verhältnisse
1.3
1.4
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt durch den
die berechtigte Besorgnis zulässt, dass er seinen Zahlungs-
Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis
verpflichtungen aus dem Netzanschlussvertrag nicht oder
eingetragenes Installationsunternehmen.
nicht rechtzeitig nach kommt.
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist in der Regel von
2.
Abschlagszahlungen auf die Netzanschlusskosten kann der
der vollständigen Bezahlung der Netzanschlusskosten, des
Netzbetreiber vom Anschlussnehmer insbesondere dann for-
Baukostenzuschusses sowie der Unterzeichnung des Netzan-
dern, wenn
schlussvertrages abhängig.
-
der Anschlussnehmer mehrere Netzanschlüsse beim
Netzbetreiber beauftragt hat, oder
2.
Kosten
-
bei größeren Objekten entsprechend dem Baufortschritt
der örtlichen Verteileranlagen.
2.1
Der Anschlussnehmer hat für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage (z.B. Einsetzen der Hausanschlusssicherung, Set-
VII.
Plombenverschlüsse
zen des Zählers wenn der Netzbetreiber gleichzeitig Messstel-
2.2
lenbetreiber ist) die im Preisblatt des Netzbetreibers veröffent-
Der Kunde haftet für eine von ihm zu vertretende Wiederan-
lichten Pauschalsätze zu bezahlen. Dies gilt auch für die
bringung von Plombenverschlüssen nach den Bestimmungen
nachträgliche Anbringung von zusätzlichen Mess- und Steu-
des Bürgerlichen Gesetzbuches über unerlaubte Handlungen.
ereinrichtungen, wenn dies durch das Verhalten des An-
Wir weisen darauf hin, dass ein Siegelbruch gem. § 136 StGB
schlussnehmers veranlasst wurde.
strafrechtlich verfolgt wird.
Ist eine vom Anschlussnehmer beantragte Inbetriebsetzung
VIII.
Unterbrechung der Anschlussnutzung
durch den Netzbetreiber aufgrund bestehender Mängel der
Kundenanlage nicht möglich, so kann der Netzbetreiber die
1.
Bei Abbruch und Neubau eines Hauses kann die vorhandene
Kosten für seinen vergeblichen Inbetriebsetzungsaufwand
Netz-Hausanschlussleitung weiter genutzt werden, sofern die-
dem Anschlussnehmer nach Pauschalsätzen berechnen.
se vom Netzbetreiber auf ihre technische Tauglichkeit geprüft
wurde und wieder auf direktem Wege, möglichst geradlinig in
2.3
Die Kosten für die Auswechslung schadhafter Hausan-
das Gebäude eingeführt werden kann.
schlusssicherungen und Sicherungen vor den Messeinrichtungen werden nach Pauschalsätzen berechnet.
2.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, muss ein neuer
Hausanschluss erstellt werden.
2.4
Für die Einstellung der Versorgung wegen Zuwiderhandlungen des Anschlussnehmers gegen seine Verpflichtungen ge-
V.
3.
Die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses hat der
genüber dem Netzbetreiber kann der Netzbetreiber dem An-
Anschlussnehmer nach tatsächlichem Aufwand zu tragen.
schlussnehmer Pauschalsätzen berechnen.
Rückbaukosten für den alten Anschluss sind ebenfalls vom
Anschlussnehmer zu tragen, verrechnet wird hier nach tat-
Sonstige Pauschalen und Kosten
Neben den in den Abschnitten I. bis VI. genannten Kosten und
sächlichem Aufwand.
IX.
Technische Anschlussbedingungen (§ 20 NAV)
Pauschalen, kann der Netzbetreiber auch die sonstigen im
Preisblatt angegebenen Kosten und Pauschalen vom An-
1.
schlussnehmer verlangen, wenn die jeweils zugrunde liegen-
Die technischen Anforderungen an den Netzanschluss und
andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage ein-
den Sachverhalte vorliegen. Für im Preisblatt des Netzbetrei-
schließlich der Eigenanlage des Anschlussnehmers sind in
bers nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des An-
den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers
schlussnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse vom
festgelegt.
Netzbetreiber erbracht werden und die, nach den Umständen
zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann
VI.
2.
schlussnehmer verbindlich und auf der Internetseite des
sen (§ 315 BGB) bestimmen.
Netzbetreibers abrufbar.
Voraus- und Abschlagszahlungen (§§ 9 Abs. 2 und 11
Abs. 6 NAV)
X.
1.
1.
Die Technischen Anschlussbedingungen sind für den An-
der Netzbetreiber die Höhe der Entgelte nach billigem Ermes-
Fälligkeit, Zahlungen und Verzug (§ 23 NAV)
Alle vom Netzbetreiber nach seinem Preisblatt festgelegten
Der Netzbetreiber ist berechtigt, für die Herstellung und
Beträge werden grundsätzlich mit dem Zeitpunkt des Endes
Änderung des Netzanschlusses, den Baukostenzuschuss und
der zugrunde liegenden Leistungserbringung fällig und sind
sonstige Leistungen des Netzbetreibers vom Anschlussneh-
spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung des
mer angemessene Vorauszahlungen zu verlangen, wenn
Netzbetreibers ohne Abzug zu bezahlen. Ist in der Rechnung
nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme
ErgänzendeStadtanzeiger
Bedingungen NAV_NS
Forchheimer
- 26 -
ein Zahlungsdatum angegeben, ist dieses maßgebend, wenn
2.
Forchheimer Stadtanzeiger
Der Verzugszins richtet sich nach § 288 BGB. Die Geltend-
– Herausgeber und Redaktion:
Stadt Forchheim, Bürgermeisteramt,
Hauptstr. 24, 91301 Forchheim,
Tel. 09191/714-221, FAX 09191/714-414
E-Mail: [email protected]
dem Netzbetreiber vorbehalten.
Für Mahnungen nach Verzugseintritt kann der Netzbetreiber
dem Anschlussnehmer - neben Verzugszinsen und weitere
Schäden des Netzbetreibers - Pauschalbeträge in Rechnung
stellen.
XI.
Umsatzsteuer
Zu den in diesen Ergänzenden Bedingungen genannten Entgelten wird die Umsatzsteuer in der im Liefer- / Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe zusätzlich berechnet.
XII.
Datenverarbeitung
Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen ist es notwendig, personenbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten. Hierbei
werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet.
XIII.
Preise
Die aktuellen Preise des Netzbetreibers sind im Internet veröffentlicht.
XIV.
1.
Inkrafttreten
Die Ergänzenden Bedingungen treten am Tag nach öffentlicher Bekanntgabe in Kraft. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Netzbetreibers.
2.
Impressum
es nicht vor dem Zahlungstermin nach Satz 1 liegt.
machung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt
3.
Seite 5 von
Nr.523/13 KW 45
Ziffer 1. gilt auch für die Technischen Anschlussbedingungen,
die vom Netzbetreiber für deren Wirksamkeit bereits an die
zuständige Regulierungsbehörde mitgeteilt wurden.
Version: 30. Oktober 2013_1_Sp
Allgemeine Bekanntmachungen
Notfallsanitätergesetz
Der BRK Bezirksverband Ober- und Mittelfranken setzt sich
für neue Berufsfachschulen ein
Mit dem neuen Notfallsanitätergesetz wird die bisherige Ausbildung im Rettungsdienst grundlegend reformiert. Anstelle der bisherigen zweijährigen Ausbildung zum Rettungsassistenten folgt
künftig eine dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter. Aufgrund dieses neuen Ausbildungsberufes und eines hohen Schulungsbedarfs sind entsprechende Berufsfachschulen erforderlich.
Um die Versorgung Frankens mit qualifiziertem Nachwuchs zu
sichern, macht sich der Vorsitzende des BRK-Bezirksverbandes
Ober- und Mittelfranken Herr Wolfgang Plattmeier dafür stark,
dass zwei Schulen in Franken entstehen, davon eine in Nürnberg,
eine in Bayreuth. Die weiteren Weichen hierzu werden in einer
BRK-gesamtverbandliche Strategiesitzung am 24.10.2013 in München gestellt.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung
Otto Kreß, Bezirksgeschäftsführer, Tel.: 0911 5868 115, Brigitte
Lischka, Kreisgeschäftsführerin Nürnberg, Tel.: 0911 5301 210,
Peter Herzing, Kreisgeschäftsführer Bayreuth, Tel.: 0921 403 400
BRK-Bezirksgeschäftsstelle Ober- und Mittelfranken Regensburger
Str. 231, 90478 Nürnberg Tel. : 0911 5868-0 E-Mail: [email protected]
– Verantwortlich für den redaktionellen
und amtlichen Bekanntmachungsteil:
Herr OB Franz Stumpf
– Verlag, Anzeigenverwaltung (verantwortlich)
und techn. Gesamtherstellung:
Verlag + Druck Linus Wittich KG,
Peter-Henlein-Str. 1, 91301 Forchheim,
Tel.: 09191/7232-0, Fax: 09191/7232-30
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Peter Menne
–Erscheinungsweise:
14täglich in den ungeraden Wochen
–Verbreitungsweise:
Kostenlos an alle Haushaltungen
der Stadt Forchheim mit allen Stadtteilen
–Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes können direkt beim Verlag zum Preis von
€ 0,40 zzgl. Versandkostenanteil bestellt werden.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten
unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.
Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen
infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.