Gedenkstunde
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Jahrgang 22 Freitag, den 8. November 2013 Nummer 23 Gedenkstunde der Stadt Forchheim zur Progromnacht 9./10. November 1938 am 10.11.2013 (siehe Seite 3) - 2 - Forchheimer Stadtanzeiger Nr. 23/13 Veranstaltungstipps Pfalzmuseum Jeden Sonntag um 14.30 Uhr und nach Vereinbarung Führungen zum Kennen lernen des Museums (ca. 60 - 90 Minuten). Archäologische Stadt- und Museumsführungen nach Vereinbarung mit dem Pfalzmuseum (ca. 1,5 Std.) Führung: „Wir haben alle einen Gott - Juden, Christen und Moslems in Forchheim“ nach Vereinbarung mit dem Pfalzmuseum bis einschl. Sonntag, 10.11. Rathaushallen: Ausstellung Schwarz Donnerstag, 07.11. 19.30 Uhr Erlebnismuseum Rote Mauer (Wallstr. 19): „Dracula“ mit Rainer Rudloff im Rahmen der 1. Literaturtage im Forchheimer Land Infos auch unter www. forchheimer-kulturservice.de Eintrittskarten sind ab sofort am Leseort oder über den Ticketservice der Sparkasse unter Tel. 88333 erhältlich. Freitag, 08.11. 19.30 Uhr St. Gereon: Vortragsabend von Dr. Manfred Franze „Der Weg in die nationalsozialistische Diktatur: Forchheim und die Fränkische Schweiz 1930 - 1933“ 20.00 Uhr Junges Theater: TBC - Lachablösung Eintritt: 14 EUR / 11 EUR / 7 EUR KVVK: Töpferei Kramer, H+E Ticketservice, Junges Theater 20.00 Uhr Gasthaus Greif, Kersbach: Geselliges Wirtshaussingen unter dem Motto „Mitsingen ist ausdrücklich erlaubt“ Samstag, 09.11. 19.30 Uhr Rathaussaal: Herbstkonzert - Rhythmische Harmonika Eintritt frei! 20.00 Uhr Junges Theater: „Lieder ohne mich“ ein Musikkabarett mit Roger Stein Eintritt: 14 EUR / 11 EUR / 7 EUR KVVK: Töpferei Kramer, H+E Ticketservice, Junges Theater 21.00 - 1.00 Uhr Königsbad: Poolparty mit Radio-BambergBand und DJ Eintritt: 5 EUR (nur Abendkasse) Sonntag, 10.11. 16.00 Uhr Pfarrkirche Verklärung Christi: Kirchenkonzert mit dem Sinfonischen Blasorchester des Musikvereins Buckenhofen und großem Chor „Et in terra pax“ Infos unter: www. mv-buckenhofen.de Eintritt: 10 EUR / 6 EUR KVVK: Buchhandlung Streit 17.00 Uhr Rathaussaal: Gedenkveranstaltung der Stadt Forchheim „Vor 75 Jahren: Die Pogromnacht vom 9. und 10. November 1938“ Montag, 11.11. 19.45 Uhr Klostersaal: Eröffnungsvortrag zur Ökumenischen Bibelwoche von Prof. Lukas Bormann (Uni Erlangen) „Wir haben gehört, der Herr ist mit euch (Sach 8,23) - Hat der christliche Glaube heute etwas zu sagen?“ Antworten aus der Perspektive des Neuen Testaments Dienstag, 12.11. 19.45 Uhr St. Martin, Pfarrkeller: Vortrag im Rahmen der Ökumenischen Bibelwoche „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ - Christlicher Glaube und Politik - Ltg.: Pfr. Enno Weidt und PR Georg Zametzer Dienstag, 12.11. bis einschl. Montag, 25.11. Rathaushallen: Ausstellung Poiger Mittwoch, 13.11. 19.30 Uhr TESTA ROSSA caffébar - Klosterstr. 14: End of Days Ensemble: Hammond Doomsday - Jazz, Funk, Swing, Blues und Bossa Nova Eintritt: 12 EUR / 9 EUR / 6 EUR KVVK: Töpferei Kramer, H+E Ticketservice, Junges Theater 19.45 Uhr Kreuzkirche: Vortrag im Rahmen der Ökumenischen Bibelwoche „In ihm leben, bewegen wir uns und sind wir“ - christlicher Glaube und Religiosität - Ltg.: Pastor Michael Michelfelder und PR Stefan Ahr Donnerstag, 14.11. 19.45 Uhr Klostersaal: Vortrag im Rahmen der Ökumenischen Bibelwoche „Er schuf den Menschen nach seinem Ebenbilde“ - christlicher Glaube und Menschenwürde - Bibelabend mit Agape - Ltg.: PR Beatrix Ahr Freitag, 15.11. 17.00 Uhr Carl-ZeitlerKindergarten: Lichterfest Samstag, 16.11. 19.00 Uhr Rathaussaal: Herbstkonzert des Kammerorchesters der Universität Bamberg unter der Leitung von Dr. Michael Goldbach Eintritt: 10 EUR / 8 EUR KVVK: Buchhandlung Streit 20.00 Uhr Junges Theater: megafon e.V. präsentiert PARTYTIME Eintritt: 5 EUR / 4 EUR (kein VVK) Mittwoch, 20.11. 19.00 Uhr Stadtbücherei: Historische Bilder und Filme aus dem Stadtarchiv: DVD-Präsentation 100 Jahre Forchheim (1870 - 1970) Eintritt frei - Spende erbeten Freitag, 22.11. 19.00 Uhr Rathaussaal: Herbstkonzert der städt. Sing- und Musikschule Eintritt frei - Spenden willkommen 20.00 Uhr Junges Theater: MonEURyfest mit Bernd Regenauer Eintritt: 18 EUR / 13 EUR / 9 EUR KVVK: Töpferei Kramer, H+E Ticketservice, Junges Theater 20.00 Uhr Pfarrzentrum Verklärung Christi: „Nix los - gibt´s net!“ mit der Spielgruppe Forchheimer Brettla Eintritt: 8 EUR KVVK: Krugladen Nagengast, Reiterstadtl Rübner Freitag, 22.11. bis einschl. Sonntag, 24.11. Verklärung Christi: Spielgruppe Forchheimer Brettla - Theater Samstag, 23.11. 15.00 - 16.00 Uhr Grundschule Reuth: Zaubervorstellung Unkostenbeitrag: 2 EUR 16.00 - 21.00 Uhr Gasthaus Greif Kersbach: Kersbacher Adventsmarkt 20.00 Uhr Junges Theater: Wir sind mehr als nur ein Ton mit heilSam & Leander Eintritt: 12 EUR / 9 EUR / 6 EUR KVVK: Töpferei Kramer, H+E Ticketservice, Junges Theater Weitere Veranstaltungen in der Infobörse Aktuelles Kinoprogramm siehe Seite 33 im Anzeigenteil Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Tourist-Information im Rathaus, Tel. 09191/714-337 oder -338 oder -218 Fax 09191/714-206, E-Mail: [email protected] oder im Internet unter: www.forchheim.de - 3 - Forchheimer Stadtanzeiger 20.00 Uhr Pfarrzentrum Verklärung Christi: „Nix los - gibt´s net!“ mit der Spielgruppe Forchheimer Brettla Eintritt: 8 EUR KVVK: Krugladen Nagengast, Reiterstadtl Rübner Sonntag, 24.11. 13.00 - 18.00 Uhr Gasthaus Greif Kersbach: Kersbacher Adventsmarkt 15.00 Uhr Pfarrzentrum Verklärung Christi: „Nix los - gibt´s net!“ mit der Spielgruppe Forchheimer Brettla Eintritt: 8 EUR KVVK: Krugladen Nagengast, Reiterstadtl Rübner 16.00 Uhr Don Bosco: „Preiset froh den König“ Chor- und Orgelkonzert zum 40jährigen Bestehen des Kirchenchores Don Bosco Eintritt frei Gedenkveranstaltung der Stadt Forchheim Einladung für Sonntag, 10.11.13, Rathaussaal, 17:00 Uhr Vor 75 Jahren: Die Pogromnacht vom 9. und 10. November 1938 -Eröffnung: Bgm. Franz Streit - „Zur Kultur des Gedenkens. Vom Wert und der Notwendigkeit des Erinnerns“. Vortrag von Dr. Hans Horst, Erlangen (Beauftragter für Weltanschauungsfragen im Erzbistum Bamberg) - „Die Forchheimer Ereignisse in der Pogromnacht 1938“. Ein historischer Bericht von Dr. Thomas Greif, Nürnberg (Evangelisches Sonntagsblatt) - Gedenkminute mit Kaddisch -Schlusswort: Bgm. Franz Streit Musikalische Gestaltung: Vera Olmer (Gesang) und Dimitry Braudo (Klavier) Beiträge: „Donaj Donaj“ - „Papirosen“ - „Yeruschalaim“ - „Eli“. Saalöffnung: 16:00 Uhr. Die Ehrung der Verfolgten der Pogromnacht in Forchheim erfolgt am Samstag, 9. November 2013, 9:00 Uhr, durch stille Niederlegung eines Gebindes am Synagogen-Gedenkstein in der Wiesentstraße. Mit freundlichen Grüßen Franz Stumpf, Oberbürgermeister Neuer Leiter des Hauptverwaltungsreferats Nr. 23/13 Am 9. und 10. November jähren sich die schrecklichen Ereignisse der Pogromnacht von 1938 zum 75. Mal. Ein trauriger Gedenktag, den wir in Respekt vor den Opfern und in Mahnung an Gegenwart und Zukunft begehen. Die von den Nazis inszenierte „Volkswut“ offenbarte zunächst den brutalen, menschenverachtenden Antisemitismus der Machthaber und ihrer Helfershelfer. Aber sie war von der Reichspropaganda wohl auch als eine Art „Versuchsballon“ gedacht: Wie reagiert die nichtjüdische Bevölkerung auf derartige Ausschreitungen? Wie weit können wir später noch gehen? Die Reaktion der Zivilgesellschaft auf die Verwüstungen von Geschäften, Misshandlungen von Menschen und Schändung der Gotteshäuser war kein Ruhmesblatt. Öffentliche Kritik, Entsetzen oder Abscheu hielten sich sehr in Grenzen, wurden meist hinter vorgehaltener Hand oder in den eigenen vier Wänden geäußert. Ob eine mutige, öffentliche Entrüstung im November 1938 später auf Deportation und Völkermord eine hemmende Wirkung entfaltet hätte, bleibt eine spekulative Frage, die wohl eher mit einem Nein zu beantworten ist. Es klingt wie eine bittere Ironie, doch die Pogromnacht rettete vielen Juden indirekt das Leben. Hatten Sie sich bis dahin vielleicht noch Illusionen über die mörderischen Zielsetzungen der braunen Diktatur hingegeben, so wussten sie spätestens jetzt, dass es um das Leben ging. Gott sei Dank gelang noch vielen die Emigration, ehe es zu spät war. Aus Anlass der Ereignisse von 1938 führt die Stadt Forchheim am kommenden Sonntag, 10. November, 17:00 Uhr, im Rathaussaal eine öffentliche Gedenkveranstaltung durch. Am 29. Oktober wurde Jürgen Igel (im Bild links) von Oberbürgermeister Franz Stumpf zum Leiter des Hauptverwaltungsreferats der Stadt Forchheim ernannt, das von ihm bisher kommissarisch geleitet wurde. Gleichzeitig erhielt er die Beförderungsurkunde zum Verwaltungsoberamtsrat. Für den Personalrat gratulierte die stellvertretende Vorsitzende Claudia Zander (Mitte). Forchheimer Stadtanzeiger - 4 - OB überreichte Verdienst- und Ehrenmedaillen Nr. 23/13 Auszeichnungen am 24. Oktober „Gerade die Diskussionen um den Euro haben gezeigt, dass in unserer Gesellschaft gegenüber anderen Ländern noch erhebliche Vorurteile bestehen. Städtepartnerschaften sind nicht überflüssig! Ihre Ziele waren immer, Vorurteile über andere Länder abzubauen und Europa als gemeinsames Ziel zu sehen. Dies kann am besten durch persönliche Freundschaften erreicht werden“, leitete Oberbürgermeister Stumpf seine Laudatio für Domenico Nave ein. Domenico Nave ist ein Mann der ersten Stunde in der Städtepartnerschaft zwischen Forchheim und dem italienischen Rovereto. Schon beim ersten Besuch der Delegation der Stadt Rovereto begleitete er Feuerwehrkommandant Claudio Batisti 1989. Es gelang ihm - trotz zahlreicher Wechsel - den jeweils amtierenden Bürgermeister von Rovereto von den Vorzügen der Freundschaft mit Forchheim zu überzeugen. Die herzliche Verbindung der Feuerwehren der beiden Städte ist auf Naves Initiative zurückzuführen. Stumpf hob besonders hervor, dass es dem Geehrten gelungen sei, vor allem junge Feuerwehrleute in Rovereto von dieser Freundschaft zu überzeugen und einzubinden. Am vergangenen Mittwoch zeichnete Landrat Reinhardt Glauber verschiedene Persönlichkeiten für langjährige öffentliche Leistungen aus. Die Dankurkunde für Verdienste um die Kommunale Selbstverwaltung erhielten die Stadträte Heinz Endres und Karlheinz Fleckenstein (auf Bild rechts). Mit dem „Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern“ wurde Walburga Heger (vorne rechts im Bild) gewürdigt. Siehe auch Kulturanzeiger! Königsbad Aktuell Mitternachtssauna „Japan - Geishas und Ninjas“ Der Beschluss des Stadtrates von Forchheim, Regina SteigerwaldKuth mit der Goldenen Bürgermedaille der Stadt auszuzeichnen, basierte auf ihrem Engagement für Kinder und Jugendliche. Besonders hatte es ihr die Verkehrswegesicherheit um den Kindergarten ihrer Kinder angetan. Aufgrund ihrer Initiative wurden im Umfeld dieses Kindergartens wichtige Verbesserungen im Interesse der Kindersicherheit durchgeführt. Steigerwald-Kuth gehörte 1984 auch zu den Gründern des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), der sich für Ampeln auf der Bayreuther Straße einsetzte. 2006 rief Steigerwald-Kuth das internationale Sprachencafé ins Leben, ein Treffpunkt für Frauen unterschiedlicher Herkunft, die Deutsch lernen oder sich über andere Kulturen informieren möchten. Ihr Kredo lautete stets, dass Integration am wirkungsvollsten bei den Kindern und deren Bildung und Sprachkompetenz zu beginnen habe. Dies postulierte sie auch innerhalb des Projektes „Soziale Stadt“, wo sie die Arbeitsgruppe „Bildung und Qualifikation“ gründete. Heiner Kredel wurde für sein Engagement im Musikverein Buckenhofen geehrt, der sein 40 jähriges Bestehen am 27. Oktober feierte. Mit der Gründung des Vereins übernahm Kredel das Amt des Schriftführers. 1977 wurde er Jugendleiter und formte somit das spätere Jugendblasorchester, später erster Vorsitzender. Fast 1.300 Mitglieder zählt der Musikverein momentan. Das Sinfonische Blasorchester errang auch international Anerkennung, als es 2009 an einem Musikfest in Prag und 2013 in Chemnitz beste Auszeichnungen erzielte. In Forchheim ist die äußerst beliebte Stadtparkserenade ein fester Bestandteil im Terminkalender. Die „MoonlightSerenade“ auf dem Gelände des Königsbades erfreute sich großer Beliebtheit. Unsere Reise um die Welt geht weiter! Am 2. Freitag im Monat, den 8.11.2013 macht die Königsbad-Sauna mit der langen Sauna-Nacht unter dem Motto „Japan - Geishas und Ninjas“ den nächsten Zwischenstopp in Asien. Freuen Sie sich auf: saunieren bis 1 Uhr (ohne Aufpreis), Eventaufgüsse, textilfreies Schwimmen im Erlebnisbecken im Hallenbad, Cocktailbar und weiteren Attraktionen von unserem Sauna-Team sowie Masseur Marc Gösswein. Die Königsbad-Gastro bietet passend zum Thema neben der normalen Karte selbstgemachte Sushi. Beginn der Mitternachtssauna um 22 Uhr. Königsbad-Poolparty mit Radio-Bamberg-Band + DJ Foto: Foto Brinke Party-Time im Königsbad Forchheim - Karibik-Feeling bei 32 Grad Chillen im Wellness-Becken - Drinks von der Cocktailbar und LiveMusik mit der Radio-Bamberg-Band - Radio Bamberg DJ. Forchheimer Stadtanzeiger - 5 - Die größten Hits aller Zeiten - Nicht nur „On Air“ sondern auch „On Stage“. Von Robbie Williams zu ACDC; von CCR zu den Sportfreunden Stiller - Die Radio Bamberg Band bietet eine breitgefächerte Auswahl durch die letzten Jahrzehnte der Musikgeschichte, immer darauf bedacht den Hörern einen guten Mix der größten Hits aller Zeiten zu bieten. Mit in der Band u.a. die bekannten Radio-Moderatoren Jörg Wagner, Fabian Hollet, Dominic Gebauer, Marc Peratoner und Linda Borrmann. Die Party steigt am Samstag, den 09.11.2013 von 21 bis 1 Uhr Eintritt 5,- Euro (nur Abendkasse) Weitere Infos erhalten Sie bei Radio Bamberg und im Internet unter www.radio-bamberg.de bzw. www.koenigsbad-forchheim.de Leseratten gehen Baden Nr. 23/13 Der Forchheimer Adventskalender hat drei neue Weihnachtsengel Pünktlich am 1. Dezember 2013 startet wieder der Forchheimer Weihnachtsmarkt mit dem überregional bekannten Rathausadventskalender mit dem Titel „Forchheimer Adventskalender - der schönste der Welt“. Täglich um 18:30 Uhr und am Heiligabend um 12:00 Uhr öffnet ein Forchheimer Engel ein Rathausfenster und spricht feierlich den Prolog. Die drei Engel, die diese Aufgabe für dieses Jahr übernehmen werden, sind Julia Bytomski (18 Jahre), Rebecca Hecht (19 Jahre) und Franziska Weber (15 Jahre). Zu den weiteren Aufgaben der drei Mädchen gehören neben den täglichen Verlosungen auch Besuche in Altenheimen und Kindergärten. … unsere Aktion geht weiter!!! Entleihen Sie eines der über 40.000 Kinder- und Sachbücher, Romane, Spiele, CDs in der neuen Stadtbücherei Forchheim und finden darin mit etwas Glück eine der 100 Freikarten für das Königsbad Forchheim. Sonntags-Brunch im Königsbad-Restaurant Konrads am 10.11.2013 und 24.11.2013 sind die nächsten Termine für den beliebten Sonntags-Brunch. Ab 10 Uhr früh finden Sie im spanischen Ambiente am reichhaltigen Buffet alles, was zu einem perfekten Start in den Sonntag gehört - 11,90 Euro pro Person - sichern Sie sich einen Platz per Reservierung unter Tel. 091913415685 SSV-Stadtmeisterschaften Der SSV-Forchheim führt am 09.11.2013 (bis 11 Uhr) und am 16.11.2013 (bis 15:30 Uhr) im Königsbad Forchheim seine Stadtmeisterschaft für lange und kurze Strecken durch. Während der Sportveranstaltung gelten für Normalbesucher ermäßigte Eintritte für das Hallenbad. Gutschein ausschneiden und an der Kasse einlösen bei Vorlage dieses Abschnitts erhalten Kinder und Jugendliche von Mo Frei beim lösen einer Eintrittskarte zusätzlich einen Wasserball nur solange Vorrat reicht pro Person nur 1 Ball Weitere Infos erhalten Sie unter www.koenigsbad-forchheim.de und www.konrads-forchheim.de Losverkauf für den Adventskalender beginnt Am Forchheimer Adventskalender gibt es auch in diesem Jahr wieder viele wertvolle Preise zu gewinnen. Verlost werden beispielsweise Einkaufsgutscheine im Wert von 250 EUR bis zu 1.000 EUR, ein Reisegutschein, eine Ballonfahrt und am 24. Dezember wird ein VW Up! einen neuen Besitzer glücklich machen. Ab Montag, den 18. November werden die Lose zum Preis von 1 EUR in der Tourist-Information Forchheim im Erdgeschoss des Rathauses verkauft. Ab dem ersten Adventssamstag, 30. November gibt es die Lose auch in der Bude des Gherla-Komitees gegenüber dem Rathaus sowie in der Kaiserpfalz. „Das ist schon eine Sternstunde für einen Bürgermeister, wenn man die freudestrahlenden Mädchen mit leuchtenden Augen als die nächsten drei Forchheimer Weihnachtsengel präsentieren darf. Heuer wird der schönste Adventskalender volljährig. Seit den Anfängen in den 1990er Jahren ist der Forchheimer Adventskalender zum Aushängeschild der Stadt geworden, der sogar international Beachtung erfährt“, betont Bürgermeister Franz Streit und freut sich über den erfolgreichen Start der Stadtmarketingaktion. Die historische Kulisse auf dem Rathausplatz in Forchheim, mit den Fachwerkhäusern und dem ehrwürdigen Rathaus, verleiht dem „schönsten“ Adventskalender der Welt einen ganz besonderen Charme. Zu Füßen des übergroßen Adventskalenders sind die geschmückten Verkaufsstände aufgebaut. Die rund 25 Buden bilden ein weihnachtliches Ensemble und laden zu einem Spaziergang über den Forchheimer Weihnachtsmarkt ein. Großen Wert legen die Veranstalter auf ein traditionelles Warenangebot. Neben den typischen regionalen Besonderheiten können die Besucher Süßwaren, Spielzeug, Weihnachts- und Christbaumschmuck sowie Kunstgewerbe kaufen. Zur Stärkung gibt es unter anderem Glühwein und fränkische Bratwürste. Interessant ist auch ein Bummel entlang des Forchheimer Krippenweges, der in liebevoller Handarbeit von fränkischen Handwerkskünstlern gestaltet wurde. Bürgerbefragung im Rahmen eines Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen! 30% von zufällig ausgewählten Forchheimer Bürgerinnen und Bürger über 55 Jahre erhalten in Kürze einen Fragebogen im Rahmen der Erstellung eines Seniorenpolitische Gesamtkonzept. Dieses dient der Sicherstellung der Lebensqualität und Gesundheitsvorsorge im Alter. Diese Befragung wird zeitgleich in allen weiteren Städten und Gemeinden des Landkreises Forchheim durchgeführt. Forchheimer Stadtanzeiger - 6 - Durch diese Befragung soll ermittelt werden, wo bereits Hilfe- und Freizeiteinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten etc. bestehen. Es soll in Erfahrung gebracht werden, welche vorhandenen Angebote gut angenommen werden, welche weniger gefragt sind und für welche Angebote an Seniorinnen und Senioren sowie ihren pflegenden Angehörigen noch Bedarf besteht. Mit Ihrer Teilnahme an der Bürgerbefragung können Sie also Einfluss auf die Gestaltung Ihres Lebensumfeldes in der Zukunft nehmen. Sie schildern, womit Sie zufrieden sind und was Ihnen fehlt. In Zusammenarbeit mit der Stadt und dem Landkreis sollen Ihre Wünsche bestmögliche Berücksichtigung finden, so dass Sie möglichst lange in Ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können und sich rundum gut betreut und versorgt fühlen. Für die Stadt Forchheim wird die Auswertung der Befragung durch den Seniorenbeirat durchgeführt. Dieser wird mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt, sowie der Stadtverwaltung, dem Stadtrat und Experten Handlungsempfehlungen erarbeiten, die unsere Stadt für Senioren noch liebens- und lebenswerter machen sollen. Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, die einen Fragebogen erhalten, bitten wir Sie herzlich diesen sorgfältig auszufüllen. Je größer die Summe der zurückgesandten Fragebögen, desto genauer lassen sich Ihre Wünsche und Anforderungen ermitteln. Sie können absolut sicher sein, dass der Datenschutz gewährleistet ist, die Fragebögen werden anonym zurückgesendet und es können keine Rückschlüsse auf den Einsender gezogen werden. Als Oberbürgermeister der Stadt Forchheim danke ich Ihnen schon heute für Ihre Mithilfe. Je größer die Anzahl derer ist, die einen ausgefüllten Fragebogen zurücksenden, desto genauer sind die Erkenntnisse, die in das Seniorenpolitische Gesamtkonzept einfließen werden. Franz Stumpf Oberbürgermeister Verfügung über den organisatorischen Ablauf des Volkstrauertages am Sonntag, 17. November 2013, im Bereich der Stadt Forchheim a) Stadt Forchheim Die Organisation am neuen Friedhof der Stadt Forchheim wird durch das Bürger-meisteramt vorgenommen. Die Kranzniederlegung am Kriegerehrenmal im neuen Friedhof für die gemeinsame Totengedenkfeier der Stadt Forchheim und des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Ortsverband Forchheim, erfolgt um 11.15 Uhr durch Herrn Bürgermeister Franz Streit. b) Stadtteil Buckenhofen Der Gottesdienst beginnt um 09.00 Uhr. Der Trauerakt beginnt um ca. 9.45 Uhr, nach dem gemeinschaftlichen Zug von der Kirche zum Friedhof. Die Kranzniederlegung mit Ansprache erfolgt durch Herrn Stadtrat Udo Schönfelder. Wie jedes Jahr wird der Kranz für den Volkstrauertag in Buckenhofen durch das Gartenamt unmittelbar zur Kirche St. Josef gebracht. Den musikalischen Rahmen übernimmt der Musikverein Forchheim-Buckenhofen e.V. Die anfallenden Auslagen übernimmt die Stadt Forchheim in Anlehnung an die diesbezügliche Regelung in den Eingliederungsverträgen für Kersbach und Reuth. c) Stadtteil Burk Der Gottesdeinst beginnt um 09.00 Uhr. Der Trauerakt beginnt um ca. 9.45 Uhr, nach dem Zug von der Kirche zum Mahnmal. Die Kranzniederlegung mit Ansprache erfolgt durch Herrn Stadtrat Holger Lehnard. Die musikalische Ausgestaltung übernimmt die Bläsergruppe des Spielmannszuges Jahn. Der Trauerkranz wird durch das Gartenamt dem 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Herrn Wolfgang Streubel, Feuerwehrgerätehaus, Burker Straße 72, zugestellt. Nr. 23/13 Die anfallenden Kosten werden von der Stadt Forchheim in Anlehnung an die diesbezügliche Regelung in den Eingliederungsverträgen für Kersbach und Reuth getragen. d) Stadtteil Kersbach Die Organisation und Durchführung des Volkstrauertages am Samstag, 16. November 2013, ab 17.00 Uhr, in Kersbach, übernimmt der Soldaten- und Veteranenverein. Der Gottesdienst beginnt um 17.00 Uhr Der Trauerakt beginnt um 17.45 Uhr. Die Kranzniederlegung mit Ansprache erfolgt durch Herrn Bürgermeister Franz Streit. Die musikalische Umrahmung obliegt auch in diesem Jahr der Musikkapelle Kersbach und dem Gesangverein Kersbach. Der Kranz für den Trauerakt ist zusammen mit zwei Fahnen samt Fahnenstangen, zwei Kranzständern, vier kleinen Lorbeerbäumchen sowie dem Rednerpult mit eingebauter Sprechanlage durch das Gartenamt zur Baumschule Hofmann, Herrn Hans Hofmann, Kersbacher Str. 21, zu liefern. Die entsprechenden Kosten trägt gemäß des bestehenden Eingliederungsvertrages die Stadt Forchheim. e) Stadtteil Reuth Der Gottesdienst beginnt um 9.00 Uhr. Der Trauerakt beginnt um ca. 9.45 Uhr. Die Kranzniederlegung mit Ansprache erfolgt durch Herrn Bürgermeister Franz Streit. Für den obligatorischen Fahnenschmuck und den Kranz ist durch das Gartenamt Sorge zu tragen. Die anfallenden Kosten werden gemäß des bestehenden Eingliederungsvertrages von der Stadt Forchheim übernommen. Franz Stumpf Oberbürgermeister Grundsteinlegung am Siemens-Standort Millioneninvestition in Forchheim Mit der Grundsteinlegung der Siemens AG für ein neues Entwicklungs- und Bürogebäude wird ein weiterer Wachstumsimpuls für die ganze Region gesetzt. Auf dem ehemaligen 25.558 qm großen Parkplatz-Areal an der Siemensstraße 1 entsteht ein Gebäude mit 45.412 qm Brutto-Geschossfläche. Siemens investiert in diesen Gebäudekomplex im Forchheimer Süden einen hohen zweistelligen Millionenbetrag. Nach seiner geplanten Vollendung Ende 2015 bietet das neue sechsgeschossige Entwicklungs- und Bürogebäude mit rund 22 m Höhe Platz für mindestens 750 Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern. Neben Büroflächen und einer Kantine im Erdgeschoss wird im Kellergeschoss neue Laborfläche geschaffen, die der Forschung Forchheimer Stadtanzeiger - 7 - dienen soll. Mit der engen Verzahnung zwischen dem Entwicklungs- und dem Produktionsbereich erhofft man sich beim Sektor Healthcare der Siemens AG weitere Synergie-Effekte. Daneben entsteht ein Parkhaus mit 850 Pkw-Stellplätzen, um die Parkplatzproblematik deutlich zu minimieren. „Mit der Grundsteinlegung setzt die Siemens AG ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Forchheim. Sie schafft dadurch nicht nur hochqualifizierte, zukunftsträchtige Arbeitsplätze, sondern setzt ein beeindruckendes Signal für Aufbruch und neue Innovationsdynamik in Forchheim. Zweifellos spielt der Wirtschaftsstandort Forchheim durch die Aktivitäten der Siemens AG im Sector HealthCare auch in der Zukunft in der Königsklasse der Medizintechnik mit. Ich freue mich, dass wir durch den Verkauf der städtischen Grundstücke „An der Lände“ sowie durch Vermittlungsgespräche einen essentiellen Beitrag dazu leisten konnten und bietet somit dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive am Wirtschaftsstandort Forchheim. Auch in Zukunft wird die Stadt Forchheim die Siemens AG bei möglichen Expansionsplänen durch eine gezielte Gewerbeflächenpolitik tatkräftig unterstützen“, sagt Oberbürgermeister Franz Stumpf zum feierlichen Anlass. Die Siemens AG ist mit über 2.000 Beschäftigten der größte Arbeitgeber Forchheims. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre sind relevante Teile des größten deutschen Elektrokonzerns in Forchheim beheimatet. Seither entwickelte sich dieser Standort zum Schaufenster für High-Tech-Entwicklungen in der Medizintechnik und zum zweitwichtigsten Healthcare-Standort der Siemens AG in Deutschland. Die Stadtverwaltung Forchheim hat die Siemens AG bei der Projektentwicklung und beim folgenden Baugenehmigungsverfahren intensiv unterstützt. Fischerprüfung 2014 Die nächste staatliche Fischerprüfung (schriftlich) findet in Bayern am 01.03.2014 statt. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs Voraussetzung. Der Fischereiverein Forchheim bietet einen solchen Kurs an (Beginn: 7.1.2014). Anmeldungen sind ab sofort möglich bei der Fa. Höhnlein, Hornschuchallee 34 oder bei der Kursleitung Tel. 09191/13632. Letzter Anmeldetermin ist der 30.11.2013. Förderverein Anna-Schule Einladung zur Mitgliederversammlung Satzungsgemäß laden wir alle Mitglieder des Fördervereins zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 27. November 2013 um 19.30 Uhr in den Seminarraum der Anna-Schule ganz herzlich ein. Tagesordnung 1. Begrüßung / 2. Protokollführung / 3. Jahresbericht des Vorsitzenden / 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2012/2013 / 5. Bericht der Revisoren / 6. Entlastung der Vorstandschaft / 7. Neuwahlen Vorstandschaft / 8. Geplante Vereinsziele für das Schuljahr 2013/2014 / 9. Verschiedenes Wir bitten unsere Mitglieder, zu dieser Veranstaltung recht zahlreich zu erscheinen. Flohmarkt in der Grundschule Buckenhofen-Burk Der Elternbeirat der Grundschule Buckenhofen-Burk veranstaltet am Samstag, 9. November 2013 in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr einen großen Kinderflohmarkt im Schulhaus Buckenhofen, Buckenhofener Str. 34a in Forchheim. Der Aufbau ist ab 9.30 Uhr möglich. Zum Verkauf angeboten darf „Alles aus dem Kinderzimmer“. Pro Tisch oder Decke (bitte selbst mitbringen) wird vor Ort eine Platzgebühr von 2 Euro erhoben. Für das leibliche Wohl werden Kaffee und Kuchen, Brezen und Getränke zu kleinen Preisen angeboten. Info und Anmeldung bei Katrin Hindel unter der Telefonnummer 09191/970050. Nr. 23/13 Rettungsdienst Unter der Rufnummer 112 ist 24-stündig die Rettungsleitstelle zu erreichen, die sämtliche Einsätze der Notfallrettung steuert. Dies gilt auch für alle Notarzteinsätze einschließlich des Rettungshubschraubers. Über Handy ist die 112 vorwahlfrei zu erreichen. Krankentransport Der Krankentransport ist weiterhin unter der vorwahlfreien Nummer 19222 zu erreichen. Bei Gebrauch eines Handys ist jedoch vor der Rufnummer 19222, wie bisher, eine Vorwahlnummer der Region zu setzen. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Hausarzt- und Facharztvertretung in dringenden Fällen. Er ist ausschließlich von Freitag, 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr, von Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 8.00 Uhr und an Feiertagen vom Vorabend, 18.00 Uhr bis zu dem auf den Feiertag folgenden Werktag, 8.00 Uhr eingerichtet. Zu erreichen ist er über die Rufnummer 01805/191212 oder unter der vorwahl- und gebührenfreien Nummer 116 117. UGeF Bereitschaftspraxis Krankenhausstr. 10, Forchheim Öffnungszeiten: Mittwoch 17 - 21 Uhr, Freitag 18 - 21 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag 9 - 21 Uhr, Vorabend Feiertag 18 - 21 Uhr; Tel. 9745010 - mail [email protected] - Internet www.ugef.com Zahnärztlicher Notdienst Unter der Telefonnummer 0921/761647 oder www.notdienst-zahn.de erhalten Bürger Auskunft über die Möglichkeit einer zahnärztlichen Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten. Homöopathischer Wochenenddienst Unter der Nummer 0700-22 66 4886 (12ct/min) werden Sie an Wochenenden und Feiertagen direkt mit dem diensthabenden Homöopathen verbunden. Sie erfahren diesen auch unter: www.homoeopathischer-wochenendienst.de Notdienstbereitschaft der Apotheken Außerhalb der normalen Öffnungszeiten sind folgende Apotheken in Forchheim dienstbereit: 06.11.2013St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10 09191/2631 07.11.2013 Regnitz-Apotheke, Bamberger Str. 51 09191/65577 08.11.2013 Schützenweg-Apotheke, Schützenstr. 5 09191/89381 09.11.2013 Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37 09191/2306 10.11.2013 West-Apotheke, Föhrenweg 34 09191/4774 11.11.2013 St. Anna-Apotheke, Klosterstr. 2 09191/89533 12.11.2013 Apotheke im Hornschuchpark, Bayreuther Str. 6 a 09191/703336 13.11.2013 Apotheke im SB-Warenhaus Globus OHG, Willy-Brandt-Allee 1 09191/7338793 14.11.2013 Don-Bosco-Apotheke, Bayreuther Str. 83 09191/89933 15.11.2013 Easy-Apotheke, Hafenstr. 2 09191/733600 16.11.2013 Kloster-Apotheke, Wiesentstr. 61 09191/2525 17.11.2013 Marien-Apotheke, Gerhart-Hauptmann-Str. 19 09191/13302 18.11.2013 St. Martin-Apotheke, Nürnberger Str. 10 09191/2631 19.11.2013 Regnitz-Apotheke, Bamberger Str. 51 09191/65577 20.11.2013 Schützenweg-Apotheke, Schützenstr. 5 09191/89381 21.11.2013 Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37 09191/2306 22.11.2013 West-Apotheke, Föhrenweg 34 09191/4774 23.11.2013 St. Anna-Apotheke, Klosterstr. 2 09191/89533 24.11.2013 Apotheke im Hornschuchpark, Bayreuther Str. 6 a 09191/703336 Forchheimer Stadtanzeiger - 8 - KIGA Carl-Zeitler Lichterfest Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Freunde des KIGA Carl-Zeitler! Wir möchten Euch recht herzlich zu unserem Lichterfest am Freitag, den 15.11.13 um 17.00 Uhr einladen und gemeinsam einen schönen Abend mit Euch verbringen. Im Rahmen unseres Themas „Rumpelstilzchen“ werden wir im Garten einige Lieder um unseren Feuerkorb singen und später besteht auch die Möglichkeit dort Stockbrot zu backen (pro Portion 0,50 EUR). Hierfür sollte ein Stock (ca. 150 cm lang und fast 2 cm dick) mitgebracht werden. Eine Bitte an ALLE, nur unter Aufsicht eines Erwachsenen kann der Feuerkorb genutzt werden. Weiter haben wir Glühwein, Kinderpunsch, Brezen und Würstchen zum Verkauf vorbereitet, damit am Abend nicht der Magen knurrt. Um die Umwelt zu schonen, bringt Ihr bitte Mehrwegtassen und Teller mit. Wir freuen uns auf ein paar schöne Momente in eurem KIGA Carl-Zeitler Alle Jahre wieder ... weihnachtet es sehr in der Grundschule Reuth Herzliche Einladung zum Weihnachtsbasar am Samstag, den 23.11.2013 von 14:00 - 17:00 Uhr in der Grundschule Reuth (Pausenhalle/Mehrzweckraum) Verkauf von liebevoll selbst gestalteten Adventskränzen- und Gestecken, Weihnachtsdekorationen, Weihnachtsplätzchen, Stollen... Die Kinder erwartet von 15:00 - 16:00 Uhr eine Zaubervorstellung. Treffpunkt vor der Mittagsbetreuung (Unkostenbeitrag: 2,- EUR). Stimmen Sie sich bei Kaffee & Kuchen auf die Weihnachtszeit ein! Wir freuen uns auf Ihr Kommen! BürgerzentrumMehrgenerationenhaus Kinder backen Plätzchen Am schulfreien Buß-und Bettag, 20. November, sind alle Kinder ab der 1. Klasse zur Weihnachtsbäckerei ins Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus, Paul-Keller-Str. 17, in Forchheim eingeladen. Von 14.00 bis 16.00 Uhr werden Plätzchen gebacken und können dann natürlich mit nach Hause genommen werden. Die Eltern können sich zwei Stunden Auszeit nehmen oder Besorgungen machen. Unkostenbeitrag 2,50 Euro. Eine Anmeldung unter Tel.: 61 55 28 7 ist unbedingt bis zum 15.11. erforderlich. Caritas vermittelt Nothelfer Das Nothelferbüro ist für jeden da, der in Forchheim wohnt und sich gerne helfen lassen möchte - gegen ein kleines Entgelt - und jeden, der seine Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen einbringen möchte, um zu helfen. Tätigkeiten für Nothelfer und zugleich Angebote für Senioren und Familien sind z. B. Mithilfe im Haushalt bei plötzlicher Erkrankung oder Gebrechlichkeit, Besorgungen machen, Begleiten zum Arzt, kleinere Reparaturen oder „technische Hilfen“ im Haushalt und vieles andere mehr. Das Büro ist erreichbar: Dienstag, 13:30 - 16:30 Uhr und Donnerstag, 9:00 - 12:00 Uhr. Nähere Information bei der Allgemeinen Sozialen Beratungsstelle, Birkenfelderstr. 15, Telefon 09191/7072-27. Nr. 23/13 Montessori Pädagogik Forchheim e.V. Mut tut gut - für den Frieden in den Familien „Ein Abend mit ermutigenden Handlungsstrategien aus Sicht der Individualpsychologie“ Warum stören Kinder - SOS oder Provokation? Nerviges Verhalten, Machtkämpfe und Aggressionen machen uns oft den konstruktiven Umgang mit unseren Kindern schwer, im Elternhaus, im Kindergarten, in der Schule. Wenn Sie die Sätze: „Wie oft soll ich dir das denn noch sagen?“ oder: „Das habe ich dir doch schon 1000 Mal gesagt!“ kennen, dann sind Sie hier richtig. Steigen Sie aus der Falle des Meckerns, Nörgelns, Kritisierens und der Machtkämpfe aus. Beleuchten Sie mit mir die Fragen: Warum brauchen unsere Kinder Regeln, klare Grenzen und Konsequenzen und wie setze ich diese in ermutigender und respektvoller Weise? Sind Sie neugierig geworden, dann packen Sie mit mir Ihren eigenen Koffer mit funktionierenden, ermutigenden Werkzeugen. Termin: Dienstag, 12.11.2013, 19.30 Uhr Referentinnen: Sabine Stutz, Encouriaging-Trainerin, Entspannungspädagogin, Elterncoach, Eintritt: 3,- EUR Ort: Montessori-Schule Forchheim, Egloffsteinstr. 33, 91301 Forchheim Weitere Informationen unter www.montessori-forchheim.de oder Telefon 09191/72 99 95 Saison für Einbrecher Gerade in den Herbst- und Wintermonaten nutzen Einbrecher die früh einsetzende Dämmerung/Dunkelheit und die Abwesenheit der Wohnungsinhaber zu Einbrüchen. Ihre bevorzugten Ziele sind Einfamilienhäuser und Erdgeschosswohnungen. Die Täter klären vorher ab, ob sich jemand in den Gebäuden aufhält und verschaffen sich meist über Terrassen- oder Balkontüren gewaltsam Zugang zu den Räumlichkeiten. Wir wollen Ihnen auf diesem Weg einige Tipps geben, um es den Tätern nicht zu leicht zu machen. • Schließen Sie bei jedem Verlassen alle Fenster und Türen. Vermeiden Sie Kippstellungen und ziehen Sie Keller- und Haustüren nicht nur ins Schloss, sondern verriegeln Sie die Türen. • Sorgen Sie bei längerer Abwesenheit für die Leerung Ihres Briefkastens. Für viele Einbrecher ist der überfüllte Briefkasten ein Indiz für eine „leerstehende“ Wohnung. • Vermeiden Sie es auf Ihrem Anrufbeantworter Abwesenheitszeiten zu benennen. Hinweise auf eine urlaubsbedingte Abwesenheit könnten Einbrecher regelrecht als Einladung verstehen. • Vereinbaren Sie mit Nachbarn oder Ihrer Verwandtschaft, dass Rollläden tagsüber hochgezogen werden und abends ein Licht eingeschaltet wird. • Bewahren Sie Bargeld und Wertsachen sicher auf. Einfache Möbeltresore bieten keinen ausreichenden Schutz. Größere Geldbeträge und wertvoller Schmuck sind am sichersten bei ihrem Geldinstitut im Schließfach aufgehoben. • Seien Sie wachsam und melden Sie verdächtige Personen oder Fahrzeuge in Ihrem Wohngebiet der Polizei. Eine negative Abklärung hat für Sie als Mitteiler keinerlei Folgen. Wir kommen lieber zweimal umsonst als einmal zu spät. Teilen Sie Ihre Beobachtung der Polizei unter der kostenlosen Notruf-Nr. 110 mit. • Notieren Sie sich die Kennzeichen verdächtiger Fahrzeuge und prägen sie sich die Beschreibung verdächtiger Personen ein. • In keinem Fall sollten Sie selbst tätig werden und sich damit in Gefahr bringen. Über die vielfältigen Möglichkeiten zur Sicherung Ihrer Häuser und Wohnungen informiert Sie kostenlos die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle in Bamberg (Tel. 0951/9129-408) oder besuchen Sie unseren Infostand am Sa., 16.11.2013, von 09.00 - 13.00 Uhr auf dem Paradeplatz in Forchheim. „Gemeinsam für mehr Sicherheit“ Ihre Polizeiinspektion Forchheim - 9 - Forchheimer Stadtanzeiger am Freitag, t r e i t n e s prä 29. November 2013, 20:00 Uhr ein ADVENTS KONZERT mit „Gospel, Blues und Spirituals“ in der Stadtpfarrkirche St. Martin. Eine gemeinsame Veranstaltung von Volkshochschule und Stadt Forchheim. Vorverkauf: Buchhandlung Streit am Rathausplatz Eintritt: 12,00 bzw. 10,00 EUR (ermäßigt für Schüler, Studenten, Schwerbehinderte und Inhaber der Ehrenamtskarte) Nr. 23/13 Forchheimer Stadtanzeiger - 10 - VHS-Konzert mit Uni-Kammerorchester am 16.11.2013 Nr. 23/13 Herbstkonzert der Musikschule Forchheim Freitag, 22. November 2013 im Rathaussaal Wie schon seit vielen Jahren lädt die Städtische Sing- und Musikschule Forchheim zu einem Konzert ein, das am Freitag, den 22. November um 19:00 Uhr im Großen Rathaussaal stattfindet. Die Lehrkräfte haben in Zusammenarbeit mit den Musikschülern wieder ein kurzweiliges, abwechslungsreiches und auf hohem Niveau stehendes Programm mit Solisten und Ensembles vorbereitet. Erleben Sie das Abschlusskonzert unserer Rockband „Shadow Dancer“ unter der Leitung von Dr. Eberhard Wilhelm. In der Pause wird der Förderverein der Sing- und Musikschule Erfrischungen anbieten. Der Eintritt zum Konzert ist frei, Spenden für die Arbeit der Sing- und Musikschule sind herzlich willkommen. Alle musikalisch interessierten sind herzlich eingeladen! '#05"0'/!&#'+% '#05"0'/!&#'+% 05"0'/!&#'+%1+"1/'(/!&1)#,.!& 1+"1/'(/!&1)#,.!&&#'*-.5/#+0'#.0 &#'*-.5/#+0'#.0 -.5/#+0'#.0 Unter Leitung von UMD Dr. Michael Goldbach gestaltet das Kammerorchester der Universität Bamberg das Kammerkonzert der Volkshochschule am Samstag, 16. November, 19:00 Uhr, im historischen Rathaussaal. Auf dem Programm stehen Werke von A. Mortaro (1587 - 1619), J. F. Fasch (1688 - 1758), L. Janáèek (1854 - 1928), E. Krenek (1900 - 1991), J. Beliczay (135 - 1893) und H. J. Bärmann (1784 - 1847). Solist ist Christoph Müller (Klarinette) von den Bamberger Symphonikern. Karten gibt es im Vorverkauf bei der Buchhandlung Streit (Tel. 2408) für 10,00 bzw. 8,00 EUR (ermäßigt für VHS-Mitglieder, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte und Inhaber der Ehrenamtskarte). Bitte beachten Sie, dass eine Ermäßigung nur einmal gewährt wird. Die Abendkasse im Rathaussaal ist am 16.11. ab 18:30 Uhr geöffnet. Gerda Poiger Ausstellung in den Rathaushallen Forchheim 13.11. - 25.11.2013 .#'0% .#'0% ,2#* ,2#* #. #. &. &. 0&1//) 0&1//) +/#* )#/1+",)'/0#+ "#.05"0'/!&#+'+%1+"1/'(/!&1)#*1/'4'#.#+ /!&)1//(,+4#.0"#.,!( +"9&",3+!#.81+0#."#.#'01+% 2,+. #.&."')&#)* '+0.'00$.#' -#+"#+$7."'#. #'0"#.1/'(/!&1)#/'+"3'))(,**#+ #0.5+(#2#.(1$'+"#.1/#"1.!&1+/#.#+6."#.2#.#'+ +$,.*0',+#+'*1/'(/!&1)/#(.#0.'0!&1)/0.' #) Historische Bilder und Filme aus dem Stadtarchiv Mittwoch, 20.11. 19:00 Uhr in der Stadtbücherei Historische Bilder und Filme aus dem Stadtarchiv: DVD - Präsentation 100 Jahre Forchheim (1870 - 1970) Eintritt frei - Spende erbeten Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 11.00 - 17.00 Uhr Sa./So.: 11.00 - 13.00 Uhr Mittwoch, 27.11. 19:00 Uhr in der Stadtbücherei Historische Bilder und Filme aus dem Stadtarchiv: Filmvorführung: Forchheim die alte Königsstadt (1955) Forchheim eine aufstrebende Stadt (1956) Das Werden des Main - Donau - Kanals im Bereich Forchheim (1960) Eintritt frei - Spende erbeten Forchheimer Stadtanzeiger - 11 - Mittwoch, 11.12. 19:00 Uhr in der Stadtbücherei Historische Bilder und Filme aus dem Stadtarchiv: Filmvorführung: „Der fröhliche Wanderer“ (1955) Mit Rudolf Schock und Paul Hörbiger, den Filmstars der 50er Jahre Der Streifen wurde gedreht in Forchheim und der Fränkischen Schweiz Nr. 23/13 30. November 2013 - 06. Januar 2014: Montag, Dienstag und Freitag 15:00 - 18:30 Uhr; Samstag und Sonntag 11:30 - 18:30 Uhr; geschlossen: 24., 25., 31.12.2013 + 1.01.2014. Kulturpreis 2013 für Mathias Mönius Auszeichnung für Walburga Heger Foto: B. Schirner-Costa, HalloFranken Für ihre kulturellen Leistungen bei der Spielgruppe Forchheimer Brettla (Regiearbeit und Mundarttexte) und beim Heimatverein (Gewandmeisterin bei den Annafestzügen) erhielt Walburga Heger am vergangenen Mittwoch das „Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern“. Erster Gratulant war Oberbürgermeister und Protektor des Heimatvereins Franz Stumpf. Pfalzmuseum Forchheim Winteröffnungszeiten Seit dem 1. November 2013 bis März 2014 gelten wieder die Winteröffnungszeiten des Pfalzmuseums Forchheim November bis März: Mittwoch, Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr; Sonntag 13:00 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung; Der in Forchheim geborene Dirigent Mathias Mönius (2. von links) nahm am 20. Oktober im historischen Rathaussaal den diesjährigen Forchheimer Kulturpreis in Empfang. Mönius, mittlerweile Kapellmeister in Detmold, erhielt von Kulturfördergesellschaft, Stadt und Sparkasse die mit 3.000,00 EUR dotierte Auszeichnung für seine musikalischen Leistungen. Durch diese habe er, so die Begründung, auch den Namen seiner Vaterstadt in die Welt von Oper und Konzert hinausgetragen. In seiner Laudatio zeigte Kulturbeauftragter Dr. Dieter George den Werdegang und die künstlerischen Stationen des Preisträgers auf, darunter Nürnberg, Berlin, Braunschweig und Meiningen. Die Vorsitzende der Fördergesellschaft Astrid Haas (2. v. rechts) überreichte zusammen mit der Ehrenurkunde auch den Bronze-Triton, das von Harro Frey (†) geschaffene Symbol des Forchheimer Kulturpreises. Mathias Mönius bedankte sich mit launigen Worten bei allen Beteiligten und danach vor dem zahlreichen Publikum mit einer grandiosen Interpretation von Modest Mussorgsky „Bilder einer Ausstellung“. Das Bild zeigt den Preisträger mit Astrid Haas, stellvertretendem Sparkassenvorstand Harald Reinsch (links) und Oberbürgermeister Franz Stumpf. Forchheimer Stadtanzeiger - 12 - Preiset froh den König Chor- und Orgelkonzert zum 40-jährigen Bestehen des Kirchenchores Don Bosco Sonntag, 24.11.2013 16.00 Uhr in Don Bosco Forchheim Nr. 23/13 Georg Leumers sensibler Vortrag seiner Bamberger Textfassung fügt sich würdig in die Tradition der großen bayerischen Volksschauspieler: bodenständig, aber nicht volkstümelnd, erdverbunden, aber nicht derb und vor allem das Heute auch im Dialekt nicht verleugnend. So präsentiert sich Ludwig Thomas Weihnachtslegende „Heilige Nacht“ auch über 90 Jahre nach ihrer Veröffentlichung in dieser fränkischen Fassung als eine beglückende Einstimmung auf die Weihnachtszeit. 01.12.13, 19.30 Uhr im Rathaussaal Forchheim Eintritt: 12 EUR / 10 EUR Kartenvorverkauf: Tourist-Information Forchheim, Rathaus ( Mitwirkende: Regionalkantor Georg Schäffner, Orgel Männergesangverein Eintracht Reuth, Gesangverein Germania Weingarts Die Kirchenchöre von St. Anna und Don Bosco Forchheim .4%,"%0 < )0(!"%-'%(702$%0 %00)12,)2%3#(:9 !2 $%0 #(0)12+)#(% +!3"%(%32%%25!163 1!'%- Eintritt frei Ludwig Thomas „Heilige Nacht“ auf Fränkisch Ludwig Thomas Nachdichtung des Weihnachtsgeschehens nach Lukas ist die schönste und bekannteste Weihnachtsgeschichte im Dialekt. Der Münchner Schauspieler Georg Leumer, ein gebürtiger Bamberger, und das dreiköpfige Ensemble „Bamberger Spielleut“ bieten mit der Aufführung ihrer fränkischen Fassung ein Gesamtkunstwerk aus Literatur und Musik, ganz ohne Kitsch und Zuckerguß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usikverein Forcheim-Buckenhofen „Et in terra pax“ Schon im zehnten Jahr treten Leumer und seine musikalische Begleitung Franz Blaschko (Violine, Viola, Kontrabaß), Josef Gentil (Klarinette) und Sandra Ruß (Akkordeon) vor allem im nordbayerischen Raum auf. Die ruhige und gesammelte Stimmung, das Erlebnis der Stille in den knapp 80 Minuten und das bruchlose Zusammenwirken von Text und Musik fügen sich zu einer ganz neuen künstlerischen Einheit. Die Aufführung verzichtet auf gängige, schon allzu oft gehörte weihnachtliche Musik und bietet stattdessen verhaltene, bisweilen sogar melancholische Instrumentalwerke von Orff über Cornelius und Frescobaldi bis Bartók, die jedoch immer lebendig bleiben und ihre Herkunft aus der Volksmusik nicht verleugnen. Kirchenkonzert des Sinfonischen Blasorchesters mit großem Chor „Und Friede auf Erden“ - ein musikalischer Aufruf gegen Gewalt und Krieg in der Welt ist das Leitmotiv des diesjährigen Kirchenkonzertes des Sinfonischen Blasorchesters im Musikverein Forcheim-Buckenhofen e.V. Gemeinsam mit einem großen Chor, der sich aus knapp 80 Sängerinnen und Sängern des Herder-Gymnasiums und der „Schola Cantorum“ zusammensetzt, zieht sich die Sehnsucht nach Frieden wie ein roter Faden durch das Programm, das die Musikerinnen und Musiker unter der Leitung von Orchester-Dirigent Mathias Wehr derzeit einstudieren. Das Konzert findet am 10. November 2013 um 16 Uhr in der Pfarrkirche Verklärung Christi (Forchheim) statt. Für die Zuhörer garantiert das Zusammenwirken des Sinfonischen Blasorchesters mit dem großen Chor nachdenkliche wie mitreißende Momente und außergewöhnliche Klangerlebnisse. - 13 - Forchheimer Stadtanzeiger Nr. 23/13 „Die kleine Meerjungfrau das Musical“ gastiert in Forchheim Karten (10 EUR / 6 EUR erm.) gibt es im Vorverkauf unter www. mv-buckenhofen.de sowie bei Lauger´s Service in Buckenhofen und in der Buchhandlung Streit am Rathausplatz. Text: Sebastian Wolf, Bild: MVB !&'(&% &'"&'!!(" (")"' &% &% "% #'#&##'" #'#%$+% "*%&("&'(" ,&' '"%(" (!")"' Steiners Theater Die bayerische Komödie Sprechende Fische, singende Krabben, gemeine Tintenfische und natürlich ein gutmütiger Meereskönig - das ist die Welt der kleinen Meerjungfrau! Pünktlich zur Vorweihnachtszeit kommt die romantische Verwandlung der jungen Nixe zum Menschen als FamilienMusical am Donnerstag, den 5. Dezember 2013 um 15:30 Uhr nach Forchheim in die Jahn-Kulturhalle - ein spannendes Bühnenabenteuer für Kinder und für Kindgebliebene ab vier Jahren! Und natürlich für alle Musical-Fans! Sichern Sie sich Ihre Tickets rechtzeitig zum Preis von 15,- EUR bei freier Platzwahl im Vorverkauf inkl. Gebühren (Tageskasse 17,EUR) bei allen bekannten Vorverkaufsstellen oder unter der TicketHotline 01805 - 600 311. Viele weitere Infos gibt’s unter www.theater-liberi.de. Infobörse am 12.01.2014 in der Jahnhalle Mit der bayerischen Boulevardkomödie „Das ist mein Bett“ gastiert Steiners Theater am Sonntag, 12. Januar 2014, 19:00 Uhr, in der Jahnhalle Forchheim. Veranstaltungen in der Stadt Forchheim Einzel-Veranstaltungen vom 06.11. bis 24.11.2013 Mittwoch, 06.11. IHK Oberfranken und Aktivsenioren Bayern e.V., ab 9.00 Uhr stündliche Beratungstermine, Landratsamt Forchheim (Am Streckerplatz 3, Ebene 3, Zi.Nr. 330), Anmeldung unter Tel. 86-1022 oder per e-mail an [email protected] Unser Bild zeigt das Ensemble mit Hans Stadlbauer, Gerda Steiner, Ralph Schicha und Marianne Rappenglück Karten gibt es ab sofort bei H & E Ticketservice, Paradeplatz 6, Tel. 320066. Schulmaterialladen „Grünstift“, 9.00 - 11.00 Uhr, Pfarrei St. Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 3 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch plaudern Forchheimer Stadtanzeiger - 14 - Donnerstag, 07.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem Wetter!) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Gedächtnistraining Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble Caritas-Kleiderkammer, 14.30 - 16.00 Uhr, zusätzliche Öffnungszeit Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Filmvorführung - 1. Teil der Serie „Downtown Abbey“ Offener Stammtisch für Angehörige von Demenzkranken, 19.30 Uhr, Treffen im Nebenraum der Blauen Glocke (Hauptstr. 8), Kontakt Fr. Justen-Steinmetz - Tel. 32144 Energie und Klimaschutz, 19.30 Uhr, Vortrag „Fördermöglichkeiten für energetische Gebäudesanierung und Nutzung erneuerbarer Energien“, im Kulturraum St. Gereon, Eintritt frei, Anmeldung bis 30.10. unter Tel. 861025 oder mail [email protected] Freitag, 08.11. Bauernmarkt am Paradeplatz Energie und Klima des Landkreises Forchheim, Ausstellung zum energetischen Sanieren und zu erneuerbaren Energien, im Landratsamt Forchheim (Am Streckerplatz 3 - Foyer), bis einschl. 28. November Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 2 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, rhythmischer Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52) Kolpingsfamilie Forchheim, Seniorennachmittag (60 plus) Parkinson-Selbsthilfegruppe, 15.00 Uhr, Pfarrsaal Verklärung Christi (Jean-Paul-Str. 4) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, Theater-Gruppe FFO - Forchheim feiert ohne, 18.00 Uhr, Jugendparty im Blue Note Samstag, 09.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler - Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung unter Tel. 9762222 Grundschule Burk-Buckenhofen, 10.00 - 12.00 Uhr, Kinderflohmarkt in der Schule Sonntag, 10.11. Hobby-Künstler-Kunsthandwerkermarkt, 10.00 - 17.00 Uhr, JahnKulturhalle - Eintritt 2,50 EUR (Kinder bis 12 Jahre frei) Montag, 11.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Singkreis 1 Kolpingsfamilie Forchheim, 18.30 Uhr, Martinsritt mit Spiel und Mantelteilung Dienstag, 12.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 1 Bürgerzentrum - Mehrgenerationenhaus, 16.00 - 17.30 Uhr, Gesprächskreis für Alleinerziehende Montessori-Pädagogik Forchheim e.V., 19.30 Uhr, Informationsabend „Mut tut gut - für den Frieden in den Familien“, Eintritt 3 EUR, in der Montessori-Schule (Egloffsteinstr. 33) Mittwoch, 13.11. Seniorenkreis Verklärung Christi, 9.00 Uhr, Seniorenmesse anschl. Frühstück im Pfarrzentrum Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 3 Senioren St. Johannes der Täufer Reuth, 14.00 Uhr, Vortrag „Sterbenszeit ist Lebenszeit. Welche Möglichkeiten hat die Hospizbegleitung?“ von Frau Anja Münzel, im Pfarrsaal Seniorenkreis Don Bosco, 14.00 Uhr, Filmvorführung „Das Lied von Bernadette“ mit Christel Karg, Don Bosco Stüberl Seniorenkreis Verklärung Christi, 14.30 Uhr, Diavortrag „Winter Nr. 23/13 im Berchtesgadener Land“ mit Maria Mauser im Pfarrzentrum Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch plaudern Donnerstag, 14.11. Kolpingsfamilie Forchheim, 9.00 Uhr, Frauengruppe - faires Frühstück, Anmeldung bei Renate Kaiser unter Tel. 2654 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking - Treffpunkt am Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem Wetter!) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Filmvorführung - 2. Teil der Serie „Downtoun Abbey“ Männerkreis Don Bosco, 19.30 Uhr, Filmvorführung „Mönche Menschen - Miseren, eine Rundreise durch Äthiopien“ von Wolfgang Frank, Don-Bosco-Stüberl Energie und Klimaschutz, 19.30 Uhr, Vortrag „Strom sparen durch LED-Beleuchtung“, im Kulturraum St. Gereon, Eintritt frei, Anmeldung unter Tel. 861025 oder mail [email protected] Freitag, 15.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 2 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, rhythmischer Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52) Schulmaterialladen „Grünstift“, 14.00 - 16.00 Uhr, Pfarrei St. Anna (Untere Kellerstr. 52), Tel. 707224) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, TheaterGruppe Samstag, 16.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler - Treffpunkt am Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung unter Tel. 9762222 Polizei Forchheim, 9.00 - 13.00 Uhr, Information zum Thema „Saison für Einbrecher“ am Paradeplatz Montag, 18.11. WIR - Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim, 9.30 - 15.30 Uhr, Seminarreihe für Tourismus und Gastgewerbe - Seminar 1 „Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck! Die Homepage auf dem Prüfstand“, im Kulturraum St. Gereon, Gebühr 50 EUR, Anmeldung unter Tel. 0951-5098-1160 oder e-mail an [email protected] Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Schreibwerkstatt Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch lernen Kolpingsfamilie Forchheim, 20.00 Uhr, Vortragsabend „Papst Franziskus“ mit Präses Georg Holzschuh Dienstag, 19.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 1 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.00 Uhr, Cafehaus und Skat Kath. Frauenbund St. Martin, 19.00 Uhr, Vortrag „Gut versorgt am Lebensende - medizinisch-ethische Fragen aus ärztlicher Sicht“ mit Fr. Dr. Dittmann, im Pfarrheim Mittwoch, 20.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 3 Bürgerzentrum-Mehrgenerationenhaus, 14.00 - 16.00 Uhr, Kinder backen Plätzchen, Anmeldung unter Tel. 6155287 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 15.00 Uhr, Englisch plaudern Donnerstag, 21.11. IHK und Handwerkskammer, ab 9.00 Uhr, Beratungen für Existenzgründer - halbstündliche Termine, Landratsamt (Am Streckerplatz 3 - Ebene 1 - Zi.Nr. 123), Anmeldung unter Tel. 86-1022 oder per e-mail [email protected] Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Nordic Walking Treffpunkt Parkplatz Weingartsteig (nur bei trockenem Wetter!) Forchheimer Stadtanzeiger - 15 - Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, Gedächtnistraining Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 14.30 Uhr, Scrabble Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Filmvorführung 3. Teil der Serie „Downtoun Abbey“ Freitag, 22.11. Bauernmarkt am Paradeplatz Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.30 Uhr, Veeh-Harfen Gruppe 2 Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 10.00 Uhr, rhythmischer Tanz ab 55 im Pfarrsaal St. Anna (Untere Kellerstr. 52) Der Paritätische Bayern - Sozialdienst für Hörgeschädigte, 14.00 16.00 Uhr, Beratung in der Caritas (Birkenfelder Str. 15) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 16.00 Uhr, Yoga in den Räumen der Caritas (Birkenfelder Str. 15) Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 17.00 Uhr, TheaterGruppe Samstag, 23.11. Treffpunkt Aktive Bürger - Seniorenbüro, 9.00 Uhr, Naturkundler Treffpunkt Norma-Parkplatz in Forchheim-West, Anmeldung unter Tel. 9762222 Grundschule Reuth, 14.00 - 17.00 Uhr, Weihnachtsbasar in der Pausenhalle / Mehrzweckraum Kolpingsfamilie Forchheim, Schafkopfrennen im Jugendheim Was? Wann? Wo? Termine in den Nachbargemeinden Die weiteren Termine der Nachbargemeinden können Sie auf unserer Internetseite (Verlinkung) bzw. unter www.forchheimer-kulturservice.de nachschauen. Der Veranstaltungskalender „FO:kus“ für das Forchheimer Land und die Fränkische Schweiz liegt aber auch in Papierform in unserer Tourist-Information und an vielen öffentlichen Stellen aus. Lageplan Nr. 23/13 Amtliche Bekanntmachungen Stadtbauamt Vollzug des Art. 7 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Aufstufung eines Teilstückes des selbständigen Gehweges Nr. 43 südlich des alten Friedhofes (von der Birkenfelder Straße nach Osten ziehend) Die Wendeschleife der Kanalstraße liegt auf dem selbständigen Gehweg Nr. 43 (Fl.Nr. 2513/49 Gem. Forchheim) und entspricht nicht dem Widmungszweck dieses Gehwe-ges. Sie wird deshalb entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem. Art. 7 Abs. 1 BayStrWG als Bestandteil der Kanalstraße zur Ortsstraße aufgestuft. Die Kanalstraße beginnt künftig an der Einmündung in die Gebsattelstraße und endet an der südlichen Friedhofsgrenze bei Fl.Nr. 1544 Gem. Forchheim. Der nun durch die Kanalstraße unterbrochene, selbständige Gehweg Nr. 43, der verkehrsrechtlich bereits als Fuß- und Radweg ausgewiesen ist, wird als beschränkt öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Nur Fuß- und Radfahrverkehr“, „Grundstückszufahrten frei“ gewidmet. Der 1. Abschnitt beginnt an der Einmündung in die Birkenfelderstraße und endet an der Einmündung in die Kanalstraße, der 2. Abschnitt beginnt bei der Einmündung in die Kanalstraße und endet an der Einmündung in den Fuß- und Radweg entlang der Adenauerallee. Verfügung Die unter I. Absatz 1 beschriebene Straßenfläche wird entsprechend ihrer Verkehrsbe-deutung gem. Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße aufgestuft. Forchheimer Stadtanzeiger - 16 - Das unter I. Absatz 2 verbleibende Reststück des selbständigen Gehwegs wird als beschränkt öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Nur Fuß- und Rad-fahrverkehr“, „Grundstückszufahrten frei“ gewidmet. Die Widmungen gem. I. Absatz 1 und 2 sind auf Grund des Stadtratsbeschlusses vom 26.09.2013 veranlasst. Straßenbaulastträger dieser Verkehrsflächen ist die Stadt Forchheim. Die Verfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim wirksam. Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt, Birkenfelderstraße 4, Zi.Nr. 9 im EG, während der Dienstzeiten Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in 95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16, (Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Forchheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des für diesen Bescheid maßgeblichen Rechtsgebietes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Forchheim, den 21.10.2013 Stadt Forchheim Franz S t u m p f Oberbürgermeister Plangenehmigung für die Erneuerung der Trubbachbrücke zwischen Betr.-km 124,462 und Betr.-km 125,051 der Bundesautobahn A 73 „Bamberg-Nürnberg“ im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Forchheim-Nord und Forchheim-Süd; AZ: 32-4354.101/13 Der Plangenehmigungsbeschluss für die o.a. Baumaßnahme der Regierung von Oberfranken, Bayreuth vom 25.10.2013, Nr. 32-4354.10-1/13 samt Rechtsbehelfsbelehrung liegt mit einer Ausfertigung des genehmigten Plans in der Zeit vom 18.11.2013 bis einschließlich 03.12.2013 beim Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 91301 Forchheim, 1 Stock - Stadtplanung, während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. Der Plangenehmigungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Plangenehmigungsbeschluss gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes gegenüber den Betroffenen als zugestellt. Franz Stumpf, Oberbürgermeister Nr. 23/13 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung über die Absicht den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 5/5-3.1 (Änderung) Forchheim Ost, Teilbereich Wiesentcenter gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen Der Stadtrat hat am 01.08.2013 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 5/5-3.1 (Änderung) Forchheim Ost, Teilbereich Wiesentcenter aufzustellen. Diese Planung ändert in Teilen den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 5/5-3 Stadtteil Südost, Bereich Wiesentcenter und östlich angrenzende Grundstücke. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen. Forchheim, 28.10.2013 STADT FORCHHEIM Franz Stumpf, Oberbürgermeister Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 5/5-3.1 (Änderung) Forchheim Ost, Teilbereich Wiesentcenter Der Stadtrat hat am 01.08.2013 beschlossen, den Bebauungsplan (Änderung) Nr. 5/5-3.1 für den oben genannten Bereich aufzustellen. Diese Planung ändert in Teilen den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 5/5-3 Stadtteil Südost, Bereich Wiesentcenter und östlich angrenzende Grundstücke. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Änderung) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht ist vom Stadtbauamt Stadtplanung ausgearbeitet worden. Der Planungs- und Umweltausschuss hat den Vorentwurf am 14.10.2013 zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB gebilligt. Begründung: Aufgrund von Leerständen und zur städtebaulichen Aufwertung des Standortes hat der Stadtrat am 24.10.2013 für das Wiesentcenter ein Sanierungsgebiet festgesetzt. Parallel dazu hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungs-planänderung Nr. 5/5-3.1, gefasst. Ziel ist die planungsrechtliche Umsetzung der Ergebnisse aus den Vorbereitenden Untersuchungen zur Sanierung. Für den Bereich des Wiesentcenters soll künftig eine Mischung aus Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie Anlagen für sportliche Zwecke beinhalten. Die Umnutzung eines innenstadtnahen teilweise brachliegen gewerb-lichen Standortes für Wohnzwecke dient der Deckung des Bedarfs an Wohnraum in der Stadt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/5-3.1 liegt mit den erforderlichen Unterlagen in der Zeit vom 11.11.2013 - 29.11.2013 während der Dienststunden (Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 16.00 Uhr, Do 8.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.30 Uhr, Fr 8.00 - 12.00 Uhr) bei der Stadt Forchheim, Stadt-bauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 1. Stock, im Vorraum der Stadtplanung (Aushang) öffentlich aus. Mündliche Auskünfte hierzu werden bei Bedarf in der Stadtplanung (Herr Dworschak, Zim. Nr. 114) erteilt. Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung; es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind aus den Unterlagen ersichtlich. Forchheim 28.10.2013 STADT FORCHHEIM Franz Stumpf, Oberbürgermeister Forchheimer Stadtanzeiger - 17 - Nr. 23/13 Gefährlich sind diejenigen Straßenstellen, an denen ein Kraftfahrer trotz der im Winter zu beobachtenden besonderen Sorgfalt nicht in der Lage ist, die Gefahr rechtzeitig zu erkennen oder sich nicht rechtzeitig auf sie einstellen kann. ‚Wesentlich ist immer, dass es sich um unvermutete Gefahren handeln muss, die selbst mit sorgfältiger Fahrweise nicht zu meistern sind. Schneeglätte alleine macht eine Straße nicht gefährlich. Die Räum- und Streupflicht für die öffentliche Körperschaft gegenüber dem Fahrverkehr entsteht somit erst dann, wenn sich die öffentliche Straße • Innerhalb geschlossener Ortslage befindet • sie sowohl verkehrswichtig als auch • gleichzeitig gefährlich ist Diese Grundsätze gelten auch für Radwege (BGH, VersR 2004, 213). Gemeinsame Geh- und Radwege (Verkehrszeichen 240 zu § 41 StVO) sind wie Gehwege zu behandeln. Der Radfahrer nimmt nur am Schutz der Fußgänger teil. Fußgängerüberwege werden nur geräumt, soweit diese belebt und unentbehrlich sind. In Fußgängerzonen wird ein angemessener Streifen im Mittelteil geräumt und gestreut. Die Anlieger sind für die Gehbahnen am Rand der Fußgängerzonen zuständig. Gesicherte Querstreifen vom Mittelstreifen zur Gehbahn am Rand der Fußgängerzone müssen von der Stadt nicht geräumt oder gestreut werden. werden. Bau-, Grün- und Bäderbetrieb Winterdienst 2013/2014 hier: Beibehaltung des differenzierten Winterdienstes der Stadt Forchheim und Hinweise zur Sicherung der Gehbahnen durch die Anlieger Die Stadt Forchheim weist im Hinblick auf den bevorstehenden Wintereinbruch auf folgendes hin: 1. Beibehaltung des differenzierten Winterdienstes durch die Stadt Forchheim auf öffentlichen Straßen Die Stadt Forchheim führt seit Jahren einen differenzierten Winterdienst durch. Dieser differenzierte Winterdienst besteht darin, dass die Verwendung von Streusalz auf ein Mindestmaß reduziert wird, um Schädigungen der Straßenbäume, der übrigen Pflanzen- und Tierwelt im Randbereich der Straßen sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers weitgehendst zu vermeiden. Dieser umweltfreundliche Winterdienst wird auch im Winter 2013/2014 fortgeführt. Von den im Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Straßen mit einer Gesamtlänge von rd. 135 km und öffentliche Radwege von rd. 90 km werden auch im Winter 2013/2014 nur ca. 110 km Haupt- und Durchgangsstraßen, Radwege sowie besonders gefährdete Gefällstrecken gestreut. Der Bau- und Grünbetrieb hat für die Durchführung des differenzierten Winterdienstes in der Stadt Forchheim Streugebiete ausgewiesen und diese nach Dringlichkeitsstufen unterteilt. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen vorrangig gestreut bzw. bei Schneefall geräumt werden. Die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslage sind lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und zu streuen. (BGH VersR 1990, 1148) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Stadt-, Gemeindegebietes, der zusammenhängend bebaut ist. Verkehrswichtig sind Straßen, wenn sie im Verhältnis zu allen anderen Straßen im Stadt-, Gemeindegebiet den meisten Verkehr tragen, und zwar dauernd. Einzelne Verkehrsbelastungen zu Spitzenzeiten (rush hour) reichen alleine nicht aus, eine Straße verkehrswichtig zu machen. Öffentliche Parkplätze werden nur zum Schutz der Fußgänger winterdienstlich gesichert. Der Fahrverkehr muss nicht gesichert werden (OLG Karlsruhe, VersR 1983, 188). Daraus folgt, dass Parkbuchten winterdienstfrei sind, weil der Fahrzeuginsasse alsbald eine Gehbahn erreichen kann. Auf Friedhöfen und in Parkanlagen werden nur die Hauptwege gesichert, keinesfalls aber Nebenwege bzw. Zugänge zu einzelnen Gräbern, es sei denn es findet eine Beerdigung statt. Wir dürfen um Verständnis bitten, dass ein umweltfreundlicher Winterdienst natürlich auch gewisse Einschränkungen im Fahrverkehr mit sich bringt, was sowohl den ruhenden wie fließenden Verkehr betrifft. Bitte helfen Sie mit, indem Sie Ihr Fahrzeug in den Wintermonaten nicht in engen Straßen abstellen, bzw. so abstellen, damit Räumfahrzeuge unbehindert fahren können. Für den fließenden Verkehr gilt vorsichtiges Fahren, Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. 2. Sicherung der Gehbahnen im Winter durch die Anlieger Nachdem in jedem Winter die Beobachtung gemacht wird, dass teilweise die bestehenden Bestimmungen über die Sicherung der Gehbahnen im Winter durch die Anlieger nicht ausreichend beachtet werden, darf an dieser Stelle nochmals auf folgendes hingewiesen werden: a) Der Winterdienst ist in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Großen Kreisstadt Forchheim vom 17.12.1999 (Amtsblatt der Großen Kreisstadt Forchheim vom 23.12.1999) geregelt. b) Diese Verordnung enthält u.a. folgende wesentliche Bestimmungen über die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Auszug aus dem Text der Verordnung): § 9 Sicherungspflicht (1)Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. § 10 Sicherungsarbeiten (1)Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reifoder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen von Tausalz zulässig. Forchheimer Stadtanzeiger - 18 - Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. (2)Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorderund Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Große Kreisstadt stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise hingewiesen wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. § 11 Sicherungsfläche (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn. Der Begriff der Gehbahn ist dabei in § 2 Abs. 2 der vorgenannten Verordnung wie folgt definiert: Gehbahnen sind a) die für den Fußgängerverkehr (Fußgänger- und Radfahrerverkehr) bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straße, Geh- oder Radwege oder b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straße (wenn kein Gehweg vorhanden ist) in ausreichender Breite entlang der Straßengrundstücksgrenze. § 13 Ordnungswidrigkeiten Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. eine öffentliche Straße verunreinigt und verunreinigen läßt, 2. die ihm obliegenden Reinigungspflichten nicht erfüllt, 3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert. Wir bitten nun alle Betroffenen, durch die Erfüllung der Ihnen auferlegten Verpflichtungen im eigenen Interesse sowie im Interesse der Allgemeinheit dafür Sorge zu tragen, dass während der Winterzeit ein gefahrloses Benutzen der Gehbahnen möglich ist. Dabei bitten wir auch zu beachten, dass kein reines Streusalz verwendet wird, sondern allenfalls bei einer Sand- und Splittstreuung höchstens ein 10%-iger Streusalzanteil (zur Verhinderung des Einfrierens des Streugutes) untergemischt wird. Des weiteren weist die Stadt darauf hin, dass der Schnee aus den Privatgrundstücken nicht auf den öffentlichen Verkehrsflächen abgelagert werden darf (siehe § 13.1)! Sollten irgendwelche Zweifel über die Art und Umfang des Winterdienstes bestehen, so erteilt der Bau-, Grün- und Bäderbetrieb gerne Auskunft (telefonische Rückfragen über Rufnummer 714239). Forchheim, 15.10.2013 STADT FORCHHEIM Franz Stumpf, Oberbürgermeister Geburten 10.10.13 Noah Birkner, männlich Monika Irmgard Birkner geb. Behr und Thomas Alfred Birkner, Nr. 39, 91352 Hallerndorf, Gemeindeteil Schnaid 11.10.13 Emilio Alberth, männlich Viktoria Alberth geb. Kusnezov und Sebastian Werner Alberth, Schulstr. 2, 91320 Ebermannstadt 11.10.13 Robin Funk, männlich Barbara Bianca Funk geb. Achilles und Werner Funk, Hans-Sachs-Str. 4A, 91301 Forchheim 11.10.13 Hannah Carmen Witzki, weiblich Stefanie Monika Witzki geb. Vogel und David-Andrä Witzki, Blumengasse 4, 91325 Adelsdorf 11.10.13 Marlene Wunder, weiblich Laura Wunder geb. Weber und Stefan Wunder,Voigendorf 5, 91346 Wiesenttal 12.10.13 Chiara Oelschlaeger, weiblich Christin Oelschlaeger geb. Dölz und Gordon Oelschlaeger, Am Kohlberg 24, 91286 Obertrubach 12.10.13 Emilia Isabella Witzl, weiblich Nadia Iris Witzl geb. Krummel und Florian Johannes Witzl, Weinstr. 3, 91301 Forchheim 13.10.13 Sara Cristina Schießl Arteaga, weiblich Karen Annarcel Arteaga-Schießl geb. Arteaga Andrade und George Alexander Schießl, Eichendorffstr. 22, 91301 Forchheim 14.10.13 Lucia-Rose Trautner, weiblich Angelika-Kristin Trautner geb. Wittig und Sebastian Anton Trautner, Kapellenstr. 9, 91353 Hausen 17.10.13 Julian Rottmann, männlich Jennie Stephanie Rottmann, Eggenbergstr. 13, 96155 Buttenheim 17.10.13 Alexa Schulze, weiblich Jessica Kuna und Martin Schulze, Pfarrgasse 16, 91083 Baiersdorf 18.10.13 Hanna Benning, weiblich Julia Regina Benning geb. Thürmer und Daniel Benning, Moritz 23, 91327 Gößweinstein 20.10.13 Jakob Ludwig Laugwitz, männlich Eva Katharina Veronika Laugwitz und Markus Franz Laugwitz geb. Habermann, Tannenweg 4, 96110 Scheßlitz 21.10.13 Philipp Egelseer, männlich Elisa Martina Bogner und Michael Egelseer, Hauptstr. 14, 91369 Wiesenthau 23.10.13 Moritz Trautner, männlich Susanne Margarete Trautner geb. Herbst, Kachelstein 17, 91320 Ebermannstadt, Gemeindeteil Wohlmuthshüll und Frank Trautner, Störnhof 15, 91346 Wiesenttal 23.10.13 Frederike König, weiblich Susan König und Christian Hermsdorf, Kapellenstr. 1, 91094 Langensendelbach Sterbefälle Einwohnermelde- und Standesamt Familiennachrichten aus der Stadt Forchheim für die Zeit vom 14.10.2013 bis zum 27.10.2013 Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. Eheschließungen 19.10.13 Jacqueline Reh und Thomas Rudolf Blumauer, Thurner Str. 93, 91353 Hausen 21.10.13 Amina Kadrioska, Sonnenweg 7, 91301 Forchheim und Sefa Sayilgan, Äußere Nürnberger Str. 31, 91301 Forchheim Nr. 23/13 16.10.13 Wilhelm Laugner Dechant-Reuder-Str. 17, 91301 Forchheim 16.10.13 Martha Renate Westerhoff geb. Schönthier Mayer-Franken-Str. 11, 91301 Forchheim 17.10.13 Barbara Kropfeld geb. Rippel Ahornweg 8, 91301 Forchheim 18.10.13 Erika Georgine Rau geb. Bohl In der Hut 29, 91083 Baiersdorf 21.10.13 Irmgard Fischer geb. Schneider In der Au 3, 91330 Eggolsheim 22.10.13 Katharina Theisz geb. Schäffer Regnitzstr. 2, 91301 Forchheim - 19 - Forchheimer Stadtanzeiger Nr. 23/13 Stadtwerke Forchheim Aufgrund von Abrechnungsänderungen (Pauschalabrechnung von Hausanschlüssen) veröffentlichen wir fristgemäß hiermit den „Allgemeinen Tarif für die Wasserversorgung nach AVBWasserV, gültig ab 01.01.2014“. Allgemeiner Tarif für die Wasserversorgung nach AVBWasserV ab 01.01.2014 0"#-0* 5 . !- :((#!)!%*!* ! %*#0*#!* "4- %! !-.+-#0*# )%/..!-8 0. dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Forchheim GmbH stellen die Stadtwerke den Kunden Wasser zu den nachstehenden Bestimmungen und Preisen zur Verfügung: Allgemeiner Tarif Angegeben sind jeweils die teilweise gerundeten Nettopreise und die dazugehörigen Bruttopreise (einschließlich 7 % MwSt. für den Wasserpreis [Nr. 1], Grundpreis [Nr. 2], Wasserpreis bei Verwendung eines Bauwasserzählers oder sonstigen beweglichen Wasserzählers [Nr. 3], Baukostenzuschuss [Nr. 4], für die Hausanschlusskosten [Nr. 5] und weitere besondere Leistungen (Reparatur-, Wartungs- und ähnliche Leistungen) gemäß BGH Urteile vom 8. Oktober 2008 - VR61/03 und - VR 27/06). 1. Der Wasserpreis beträgt 1,82 ³ netto (1,947 ³ brutto). 2. Grundpreis Als Jahresgrundpreis werden neben dem Wasserpreis erhoben: Für einen Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss (Qn) bis 2,5 m³ bis 6 m³ bis 10 m³ über 10 m³ netto brutto 30,-- 9 72,-- 9 120,-- 9 180,-- 9 9 9 9 9 3. Bauwasserzähler (fest am Netzanschluss) - Pauschale für Ein- und Ausbau des Bauwasseranschlusses (einschl. Zähler) netto: 69,00 9 - zusätzlich: Mietkosten (Reinigung und Überprüfung inklusive): 1,00 9/Tag netto - zusätzlich: Kosten für Bauwasser (nach Verbrauch): 9)³ netto 4. Baukostenzuschuss (§ 9 AVBWasserV) Der Baukostenzuschuss errechnet sich nach folgenden Sätzen: &!);-0* ./4'."(3$! 9*!//++ !-39 9-0//+ je m² tatsächlicher Geschossfläche 9*!//++ !- 9-0//+ 5. Hausanschlusskosten (§ 10 und § 11 AVBWasserV) Die Hausanschlusskosten für die erstmalige Herstellung des Netzanschlusses (Standardhausanschluss für Wohngebäude bis 30 Wohneinheiten) werden pauschal abgerechnet. Die Pauschale setzt sich aus einem festen Grundbetrag in Höhe von 3.150 Euro (netto) / 3.370,50 Euro (brutto) und einem variablen Laufmeterpreis in Höhe von 100 Euro / Meter (netto) / 107 Euro / Meter (brutto) zusammen. Gemessen werden die Laufmeter ab Straßenmitte bis zur Hauseinführung. - 20 - Forchheimer Stadtanzeiger Nr. 23/13 Werden die Erdarbeiten durch den Anschlussnehmer selbst erledigt, so verringern sich die variablen Laufmeterpreise für diese Länge auf 40 Euro / Meter (netto) / 42,8 Euro / Meter (brutto). Alle anderen Netzanschlussarbeiten, wie zum Beispiel Herstellung eines provisorischen Anschlusses, Änderungen des vorhandenen Netzanschlusses oder Außerbetriebnahmen und Stilllegungen werden nach tatsächlichem Aufwand /0* !*(+$*.%!$!:!.+* !-!!%./0*#!*8 Punkt 7, zzgl. Material, Erdarbeiten und einer Pauschale für Aufmaß und Dokumentation) unter Berücksichtigung der :-#3*2!* !*!./%))0*#!*20-..!-8 abgerechnet. Die :llgemeinen Versorgungsbedingungen Wasser AVBWasserV8 .+1%! %!:-#3*2!* !n !./%))0*#!*20-..!-8liegen bei uns aus. 6. Kosten für Gartenwasserzähler Kosten im Jahr des Zählereinbaus (Nettopreise zzgl. 19 % MwSt.) SWF-Zähler Grundgebühr pro Jahr Anlagenabnahme Einbaukosten Kosten des Zählers (Verkauf des Zählers) Fremdzähler (Stadtgebiet und Kersbach) keine keine pauschal 45,00 Installationskosten nach Aufwand Installationskosten nach Aufwand 93,00 ab 10,00 *1 Kosten nach Ablauf der Eichzeit (Nettopreise zzgl. 19 % MwSt.) SWF-Zähler Grundgebühr pro Jahr Anlagenabnahme nach dem Zähleraustausch Einbaukosten Kosten des Austauschzählers (Verkauf des Zählers) *1 Nur bei Eurogehäuse (ab QN 2,5) möglich. Bitte anfragen Fremdzähler (Stadtgebiet und Kersbach) keine keine pauschal 45,00 pauschal 45,00 Installationskosten nach Aufwand 10,00 ab 10,00 *1 Besondere Leistungen 1.) Bauwasseranschluss (mobil) / Hydrantenwasseranschluss - tägliche Mietkosten des mobilen Bauwasseranschlusses (einschl. Zähler): 2,00 9# netto - zusätzlich: Kosten für Rückspülung, Reinigung und Desinfektion: 24,00 9netto - zusätzlich: Kosten für Bauwasser (nach Verbrauch): 9)< netto Allgemeiner Tarif für die Wasserversorgung nach AVB Wasser V ab 01.01.2014 Version 1.0 Sp Seite 2 von 3 - 21 - Forchheimer Stadtanzeiger Nr. 23/13 Der Antragsteller hat desweiteren eine Kaution in Höhe von 309!% !*%*-20 hinterlegen, die bei Rückgabe des Bauwasseranschlusses von den SWF mit den entstandenen Kosten verrechnet wird. Eine Barauszahlung der Kaution erfolgt nicht. netto brutto Kosten pro Jahr pauschal 149,00 9 177,31 9 3.) Austausch eines beschädigten Wasserzählers (Frost, Bauarbeiten) incl. Wasserzähler, Einbauarbeiten und Plombierung pauschal 153,00 9 163,71 9 4.) Nachverplomben von beschädigten oder durch den Installateur entfernten Plomben pauschal 40,00 9 42,80 9 5.) 1 Stück Wasserzähler Qn 2,5 neu (nur bei Abholung ) 93,00 9 99,51 9 2.) Wasserentnahmevo--%$/0*#)%/:80,,(0*#!*(Spülfahrzeuge etc. nicht zum Gebrauch als Trinkwasser) zzgl. Grund- und Verbrauchspreis 6.) Verrechnungspreise für Material, Fahrzeug und eingesetztes Personal pro Stunde Ingenieur Meister Facharbeiter Auszubildender 1. Lehrjahr Auszubildender 2. Lehrjahr Auszubildender 3. Lehrjahr 93,00 9 65,00 9 49,60 9 29,80 9 37,20 9 44,60 9 Weitere Verrechnungspreise (extern) Fahrzeugpauschale innerhalb von Forchheim Miete Aquaphone (nur mit dazugeh. Fachpersonal) psch. pro Tag Fachpersonal pro eingesetzter Stunde Miete Korrelator (nur mit dazugeh. Fachpersonal) psch. pro Tag Fachpersonal pro eingesetzter Stunde 10,00 9 9 20,00 9 23,80 9 99 45,00 9 53,55 9 99 Alle besonderen Leistungen verstehen sich zuzüglich der Grund- und Arbeitspreise. Soweit nicht anders ausgewiesen, werden Montage-, Spül- und Demontagearbeiten nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Bei Beschädigung der Verbrauchseinrichtungen bzw. bei Beschädigung von Bauteilen der Verbrauchseinrichtungen sind diese nach tatsächlichem Aufwand zu bezahlen. Verloren gegangene bzw. gestohlene sowie durch Frost beschädigte Verbrauchseinrichtungen und Zähler werden dem Veranstalter bzw. Antragsteller in Rechnung gestellt bzw. mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Alle Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Stadtwerke Forchheim GmbH Haidfeldstraße 8 91301 Forchheim Tel.-Nr. 09191 7 613-0 Fax-Nr. 09191 7 613-150 Infos unter: www.stadtwerke-forchheim.de Allgemeiner Tarif für die Wasserversorgung nach AVB Wasser V ab 01.01.2014 Version 1.0 Sp Seite 3 von 3 - 22 - Forchheimer Stadtanzeiger Nr. 23/13 Aufgrund von strukturveränderten Einrichtungen der Elektrizitätsversorgung wurden die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Forchheim GmbH zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV, vom 01.11.2006) in der Niederspannung“ wie folgt angepasst. Ergänzende Bedingungen Netzbetreiber unterzeichneten Exemplars des Netzanschluss- der Stadtwerke Forchheim GmbH vertrages unterrichten und ihn dabei über die Kosten für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses, der Inbe- zur triebnahme der elektrischen Anlage (nachfolgend Kundenanlage) und die Höhe des Baukostenzuschusses informieren. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung (Niederspan- 1.5 Weiter teilt er dem Anschlussnehmer den voraussichtlichen nungsanschlussverordnung NAV, vom 01.11.2006) in der Nieder- Ausführungszeitraum und Zeitbedarf für die Herstellung oder spannung Änderung des Netzanschlusses mit. Verzögerungen bei der Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses, die vom Vorbemerkung Netzbetreiber nicht zu vertreten sind, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfristen. Bisher erfolgten der Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach der :"-+-!*0*$5"-(($")"&*""!&*$0*$"*#5-!&"("'/-&2&/3/8VBEltV). 2. Netzanschluss (§§ 5 bis 8 NAV) 2.1 Jedes Grundstück, das eine eigene wirtschaftliche Einheit Auch mit Sonderkunden wurde oft die AVBEltV als Vertragsgrundlage vereinbart oder entsprechende Regelungen getroffen. Die AVBEltV wurde mit Wirkung zum 08. November 2006 durch die :"-+-!*0*$ 5"- (($e- bildet, was insbesondere dann der Fall ist, wenn diesem meine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Grundstück eine eigene Hausnummer zugeordnet ist, wird Elektrizitätsversorgung in Niederspan*0*$8 (NAV) vom 29. Oktober 2006 über einen eigenen Netzanschluss an das Verteilernetz des (Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, Seiten 2477 ff) abgelöst. Diese regelt die Netzbetreibers angeschlossen. Ausnahmen gelten nur bei be- Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Forchheim GmbH rechtigtem Interesse des Anschlussnehmers, die er dem (nachfolgend Netzbetreiber genannt) jedermann an ihr Niederspannungs- Netzbetreiber in Textform nachzuweisen hat. netz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Die NAV ist Bestandteil der Rechtsverhält- 2.2 Erfolgt die Verlegung des Netzanschlusses über Grundstücke nisse über den Netzanschluss (Netzanschlussvertrag) und die An- Dritter, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, zugunsten des schlussnutzung (Anschlussnutzungsvertrag) in Niederspannung. Netzbetreibers eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, unter Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung ge- Die NAV gilt in Niederspannung für alle nach dem 12. Juli 2005 abge- stellten Vordrucks, beim Notar zu beantragen und im Grund- schlossenen Netzanschlussverträge und ist auch auf alle Anschlussnut- buch eintragen zu lassen. zungsverträge in Niederspannung anzuwenden, die vor Inkrafttreten der 2.3 NAV bestanden. Der Netzanschluss ist möglichst geradlinig, rechtwinklig und auf kürzestem Wege von der Versorgungsleitung zum Gebäu- Die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen konkretisieren in Verbin- de zu führen. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Trasse dung mit !"* :" %*&. %"*nschlussbedingungen, deren Erläuterungen des Netzanschlusses auf seinem Grundstück dauerhaft zu- und den Preisblättern, abrufbar unter gänglich zu halten. Insbesondere sind Überbauungen und pflanzungen der Trasse unzulässig, wenn hierdurch der Zu- www.stadtwerke-forchheim.de, gang zum Netzanschluss oder die Betriebssicherheit des Netzanschlusses beeinträchtigt werden könnte. Die Leitung die NAV, gelten aber auch, soweit nicht anderes vereinbart ist, für den darf später im Regelfall 1,5m beiderseits der Leitungsachse Netzanschluss und die Anschlussnutzung in Mittelspannung. nicht überbaut werden. 2.4 Die maximale Länge zwischen Gebäudeeinführung und I. Netzanschluss 1. Beauftragung des Netzanschlusses (§ 2 und § 4 NAV) 1.1 Die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses sind vom tung kann der Anschlussnehmer im Falle von Reparatur- und Anschlussnehmer unter Verwendung des vom Netzbetreiber Erneuerungsarbeiten zu den hierdurch bedingten Kosten her- hierzu angezogen werden. Hausanschlusskasten darf 2,0 m nicht überschreiten. 2.5 Der Zugang zum Netzanschluss darf nicht durch Boden- oder Wandverkleidungen beeinträchtigt werden. Bei Nichtbeach- zur Verfügung gestellten Netzanschlussvertrages schriftlich beim Netzbetreiber zu beauftragen. 2.6 1.2 Baugerüste, Kräne, Schutt oder Baumaterial dürfen die Erd- Der Netzanschlussvertrag einschließlich Datenblatt ist vom und Leitungsverlegearbeiten nicht behindern. Die Leitungs- Anschlussnehmer auszufüllen und der unterschriebene Netz- trasse muss von der Straße her gut zugänglich sein. anschlussvertrag 7 zusammen mit einer maßstabsgerechten Grundrisszeichnung sowie einem amtlichen Lageplan mit dem 2.7 &" &"!"-%"-./"((0*$ !". :(/"* 0./*!.8 0# !") -0*d- Maßstab 1:250, 1:500 oder 1:1000 7 an den Netzbetreiber zu- stück (befestigte oder bepflanzte Oberflächen) bzw. im Haus rückzusenden. des Anschlussnehmers obliegt nach Beendigung der Arbeiten dem Anschlussnehmer. Dies gilt auch für öffentlich gewidmete 1.3 oder private Eigentümerwege. Die Übersendung des ausgefüllten Netzanschlussvertrages durch den Anschlussnehmer gilt als Auftrag an den Netzbetreiber zur Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses. 2.8 Als Änderung eines Netzanschlusses gilt insbesondere der Austausch des Hausanschlusskastens gegen einen stärkeren 1.4 Der Netzbetreiber wird den Auftrag prüfen, insbesondere in sowie die Verstärkung des Leitungsquerschnitts sowie der technischer Hinsicht. Bei Annahme des Auftrages wird er den Hausanschlusssicherung. Anschlussnehmer hierüber durch die Übersendung eines vom Ergänzende Stadtanzeiger Bedingungen NAV_NS Forchheimer 2.9 Wird der Netzanschlussvertrag beendet, ist der Netzbetreiber Seite 2 von 5 - 23 - 3.7 Nr. 23/13 Sobald der Netzbetreiber Kenntnis von den Kostenerhöhen- berechtigt, den Netzanschluss von seinem Verteilernetz zu den Umständen hat, wird er den Anschlussnehmer hierüber trennen. informieren. 3. Kosten und Preise für den Netzanschluss (§ 9 NAV) 4. Eigenleistungen des Anschlussnehmers (§ 9 NAV) 3.1 Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreiber insbeson- 4.1 Eigenleistungen des Anschlussnehmers im Zusammenhang mit der Herstellung des Netzanschlusses, insbesondere die dere die Kosten für die Ausführung von Erdarbeiten oder Mauerdurchbrüchen durch a) erstmalige Herstellung des Netzanschlusses, den Anschlussnehmer selbst oder in dessen Auftrag durch b) Herstellung eines provisorischen Netzanschlusses (z.B. Dritte, sind vorher mit dem Netzbetreiber abzustimmen und in Textform festzuhalten. Baustromanschluss oder Kurzzeitanschlüsse für Schausteller) an eine Entnahmestelle, 4.2 Die Ausführung von Eigenleistungen muss fach- und sachge- c) Änderung des Netzanschlusses, sowie recht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik d) Außerbetriebnahme und die Stilllegung eines Netzan- und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers schlusses. erfolgen. Dies gilt insbesondere für das Ausschachten, Verlegen des Warnbandes sowie die Wiederanfüllung inklusive Die Kosten nach lit. a), berechnet der Netzbetreiber pauschal, Sandbeistellung und das Verdichten. Die Baustellenabsiche- sofern es sich um Netzanschlüsse für Gebäude, die für rung während der Ausführung von Eigenleistungen hat der Wohnzwecke genutzt werden (vgl. II 1.1) handelt und eine Anschlussnehmer auf eigenes Risiko zu gewährleisten. maximale Vorhalteleistung von 41,50 kW (Sicherungsstufe 3 x 63 A) nicht überschritten wird. Alle anderen Netzanschlüsse 4.3 Bei Erdarbeiten im privaten und öffentlichen Grund besteht gem. lit. a) werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. seitens des Aufgrabenden eine Erkundigungspflicht über die Die Pauschale setzt sich aus einem festen Grundpreis in Hö- Lage sämtlicher Leitungen. Die Auskunft ist beim zuständigen he von 1.)"") #""#variablen Netzbetreiber einzuholen. #" !&$)" "")" (brutto) zusammen. Gemessen werden die Laufmeter ab 4.4 Falls die Erdarbeiten auf öffentlichem Grund bauseits ausge- Straßenmitte bis zur Hauseinführung. Werden die Erdarbeiten führt werden sollen, sind hierfür qualifizierte, zugelassene durch den Anschlussnehmer selbst erledigt, so verringern sich Fachfirmen einzusetzen. Eine entsprechende Genehmigung $ #" !' !%# )" beim zuständigen Tiefbauamt ist rechtzeitig einzuholen. "" )" #"" Die Kosten nach lit. b), c) und d) berechnet der Netzbetreiber nach tatsächlichem Aufwand, 4.5 Für die Grabensohle ist steinfreies, sandiges Material zu wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Netz- verwenden. Steinige und stark lehmhaltige Böden sind bis auf betreiber erstellt jeweils einen Kostenvoranschlag. eine Tiefe von ca. 0,20 m unter der Grabensohle durch Sand zu ersetzen und mittels Rüttelplatte zu verdichten. Die Netz- 3.2 Bei der Ermittlung der Hausanschlusslänge ist grundsätzlich anschlussleitungen müssen entweder eingesandet oder in ei- der Abstand zwischen der Gebäudeeinführung und dem Ver- nem vom Netzbetreiber genehmigten Leerrohr verlegt werden. sorgungspunkt maßgebend (ausgenommen die oben beschriebene Pauschale). 4.6 Nach dem Einsanden ist das Aushubmaterial in Schichten von ca. 0,30 m einzubringen und mittels Rüttelplatte zu verdichten. 3.3 Bei einem Netzanschluss, der nach Aufwendung, Art, Dimen- Zur Verfüllung sind nur verdichtungsfähige Böden zu verwen- sion, Lage oder aus sonstigen Gründen (z.B. besondere Er- den. Ungeeignetes Material ist durch Sand zu ersetzen. Um schwernisse aufgrund der Bodenverhältnisse oder Mehrlän- Spannungen zu vermeiden, muss die Netzanschlussleitung gen) von Standardanschlüssen abweicht (Sonderanschluss), auf der ganzen Länge aufliegen. Es ist auf Setzungen, insb. kann der Netzbetreiber, neben den im Preisblatt genannten im Baugrubenbereich des anzuschließenden Gebäudes, zu Pauschalsätzen für Standardanschlüsse, ein zusätzliches achten. Entgelt vom Anschlussnehmer nach Aufwand oder Pauschalsätzen nach dem Preisblatt verlangen 4.7 Eine grabenlose Verlegung innerhalb des Grundstücks mittels Erdpressung ist abhängig vom vorhandenen Boden sowie in 3.4 Der Kostenvoranschlag hat keine bindende Wirkung, wenn der der Nähe befindlicher Leitungen und kann nur vor Ort wäh- Netzanschluss in seiner Art oder dem Umfang nach anders rend der Ausführung festgestellt werden. Vorsorglich weisen erstellt wird. wir darauf hin, dass bei dieser Verlegungsart keine Kostenersparnis zu erwarten ist. 3.5 Die Preise des Kostenvoranschlags gelten unter der Voraussetzung, dass die Baustelle zur Erstellung des Netzanschlus- 4.8 Erbrachte Eigenleistungen werden bei einer pauschalierten ses vorbereitet ist. Bei mehrmaliger Anfahrt bzw. Wartezeit Berechnung der Netzanschlusskosten angemessen berück- oder sonstigen Behinderungen, die der Anschlussnehmer zu sichtigt. Sie sind vom Anschlussnehmer dem Netzbetreiber vertreten hat, werden die Mehrkosten zusätzlich in Rechnung auf Verlangen nach Aufwand und Umfang prüfbar nachzuwei- gestellt. sen. Für Tiefbauarbeiten kann der Netzbetreiber Pauschalsätze festlegen. 3.6 Ein Sonderanschluss liegt insbesondere dann vor, wenn die tatsächlichen Kosten für die Errichtung des Sonderanschlus- 4.9 Entstehen dem Netzbetreiber durch nicht sach- und fachge- ses die Pauschalsätze für einen Standardanschluss um mehr rechte Eigenleistungen des Anschlussnehmers Mehraufwen- als 25 % übersteigen. dungen, hat diese der Anschlussnehmer dem Netzbetreiber zu erstatten. Ergänzende Bedingungen NAV_NS Forchheimer Stadtanzeiger 4.10 Seite 3 von 5 - 24 - Nr. 23/13 32,90 kW 3x50 A 376,37 * 447,88 * Für Eigenleistungen sind insbesondere folgende Vorschriften 41,50 kW 3x63 A 1492,49 * 1776,06 * zu beachten: 52,70 kW 3x80 A 2946,04 * 3505,79 * - BGV C22: Unfallverhütungsvorschriften 65,80 kW 3x100 A 4646,17 * 5528,95 * - BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln 82,30 kW 3x125 A 6787,57 * 8077,21 * - DIN 4123: Ausschachtungen, Gründungen und Unterfan- 105,30 kW 3x160 A 9772,54 * 11629,32 * gungen im Bereich bestehender Gebäude 131,60 kW 3x200 A 13185,79 * 15691,09 * - DIN 4124: Baugruben und Gräben, Böschungen, Verbau 148,10 kW 3x225 A 15327,18 * 18239,35 * und Arbeitsraumbreiten. 164,50 kW 3x250 A 17455,60 * 20772,16 * 210,60 kW 2x3x160 A 23438,52 * 27891,84 * 263,30 kW 2x3x200 A 30278,00 *36030,82 * 329,10 kW 2x3x250 A 38817,62 *46192,97 * II. Baukostenzuschuss Strom ( §§ 11, 29 NAV) 1. Nach § 11 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss (BKZ) zur Die Bruttobeträge beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Alle vorgenannten Nettobeträge gelten jeweils zuzüglich der teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung und Verstär- Bei einer Verstärkung der Absicherung wird der Differenzbe- kung der örtlichen Verteilanlagen des Niederspannungsnetzes trag zur nächsthöheren Absicherung als zusätzlicher Baukos- einschließlich Transformatoren zu zahlen, soweit die Leis- tenzuschuss erhoben. tungsanforderung 30kW übersteigt. Der BKZ wird auf Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Bei einer Umrechnung von kVA auf kW wird ein cos phi von Kosten pauschal berechnet. Der BKZ beträgt höchstens 50% 0,95 zu Grunde gelegt. der Kosten. Ein weiterer BKZ wird für die Erhöhung der Leistungsanforde- 2. rung des Anschlussnehmers erhoben. Der Netzbetreiber ist nach § 11 Abs. 4 NAV berechtigt, einen weiteren Baukostenzuschuss in Rechnung zu stellen, wenn der Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung erheblich 1.1 Anschlussobjekte, die für Wohnzwecke genutzt werden: (> 5%) über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde lie- Vorhalteleistung Sicherungsstufe BKZ netto BKZ brutto gende Maß hinaus erhöht. Die Preise richten sich nach Ziffer 16,50 kW 3x25 A kein BKZ kein BKZ 23,00 kW 3x35 A kein BKZ kein BKZ 32,90 kW 3x50 A kein BKZ kein BKZ 1.1 bzw. 1.2. III. Provisorische Anschlüsse 1. Der Bezug von Strom für provisorische Anschlüsse (z.B. 41,50 kW 3x63 A * * 52,70 kW 3x80 A * * Baustellen) ist 2 Wochen vor Baubeginn unter Verwendung 65,80 kW 3x100 A * * des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Vordruckes 82,30 kW 3x125 A * * zu beantragen. 105,30 kW 3x160 A * * 131,60 kW 3x200 A * * 2. Die Ausführungen des vorübergehenden Anschlusses nach Art, Zahl und Lage bestimmt der Netzbetreiber. Montage und 1.2 BKZ für andere Anschlussobjekte, die nicht zu Wohn- Demontage werden auf Anfrage gemäß dem Antragsformular zwecken genutzt werden: abgerechnet. Die Messung und Abrechnung der Stromab- Vorhalteleistung Sicherungsstufe BKZ netto BKZ brutto nahme erfolgt über den Stromzähler. 16,50 kW 3x25 A kein BKZ kein BKZ 23,00 kW 3x35 A kein BKZ kein BKZ 32,90 kW 3x50 A * * den. Die anfallenden Miet- und Kautionskosten hierfür hat der 41,50 kW 3x63 A 746,24 * 888,03 * Antragsteller zu tragen. Für ein halbes Jahr beträgt die Miete 52,70 kW 3x80 A * 1752,89 * 65,80 kW 3x100 A 2323,09 * 2764,47 * für die Baustromsäule 10 * ! $"#$ " us- 82,30 kW 3x125 A 3393,78 * 4038,60 * Rückbaukosten für den Baustromanschluss sind ebenfalls 105,30 kW 3x160 A 4886,27 * 5814,66 * vom Antragsteller zu tragen, verrechnet wird hier nach tat- 131,60 kW 3x200 A 6592,90 * 7845,55 * sächlichem Aufwand. Weitere Informationen entnehmen Sie 148,10 kW 3x225 A * * ## #!" !$! +#! $ !"## !#$ 3. Wird ein Baustromanschluss aus dem späteren Netzanschlusskabel erstellt, muss eine Baustromsäule installiert wer- #! " "# $# ' % * &$ #!# 164,50 kW 3x250 A * * einer Baustrom-Anschlusssäule und befristete Baustromver- 210,60 kW 2x3x160 A * * sorgung). 263,30 kW 2x3x200 A ** 329,10 kW 2x3x250 A * * IV. Inbetriebsetzung der Kundenanlage ( § 14 NAV) 1. Voraussetzung der Inbetriebsetzung 1.1 Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage findet statt nach der Höhere Sicherungsstufen auf Anfrage 1.3 BKZ für Anschlussobjekte mit Leistungsmessung: Vorhalteleistung Sicherungsstufe BKZ netto BKZ brutto 16,50 kW 3x25 A kein BKZ kein BKZ 23,00 kW 3x35 A kein BKZ kein BKZ Fertigstellung eines neuen oder geänderten Netzanschlusses und ist unter Verwendung des vom Netzbetreiber hierzu zur Ergänzende Bedingungen NAV_NS Forchheimer Stadtanzeiger Seite 4 von 5 - 25 - Nr. 23/13 Verfügung gestellten Vordrucks beim Netzbetreiber zu bean- besteht, dass der Anschlussnehmer seinen Zahlungsverpflich- tragen. tungen gegenüber dem Netzbetreiber nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der An- 1.2 Voraussetzung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist schlussnehmer mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegen- die Einhaltung der technischen Anforderungen, die den aner- über dem Netzbetreiber in Rückstand ist oder eine vom Netz- kannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Insbeson- betreiber über den Anschlussnehmer eingeholte Auskunft ei- dere TAB, DIN VDE 0100-732, DIN 18012 und 18015. ner allgemein im Geschäftsleben anerkannten Auskunftei (z. B. Creditreform) über seine wirtschaftlichen Verhältnisse 1.3 1.4 Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt durch den die berechtigte Besorgnis zulässt, dass er seinen Zahlungs- Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis verpflichtungen aus dem Netzanschlussvertrag nicht oder eingetragenes Installationsunternehmen. nicht rechtzeitig nach kommt. Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist in der Regel von 2. Abschlagszahlungen auf die Netzanschlusskosten kann der der vollständigen Bezahlung der Netzanschlusskosten, des Netzbetreiber vom Anschlussnehmer insbesondere dann for- Baukostenzuschusses sowie der Unterzeichnung des Netzan- dern, wenn schlussvertrages abhängig. - der Anschlussnehmer mehrere Netzanschlüsse beim Netzbetreiber beauftragt hat, oder 2. Kosten - bei größeren Objekten entsprechend dem Baufortschritt der örtlichen Verteileranlagen. 2.1 Der Anschlussnehmer hat für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage (z.B. Einsetzen der Hausanschlusssicherung, Set- VII. Plombenverschlüsse zen des Zählers wenn der Netzbetreiber gleichzeitig Messstel- 2.2 lenbetreiber ist) die im Preisblatt des Netzbetreibers veröffent- Der Kunde haftet für eine von ihm zu vertretende Wiederan- lichten Pauschalsätze zu bezahlen. Dies gilt auch für die bringung von Plombenverschlüssen nach den Bestimmungen nachträgliche Anbringung von zusätzlichen Mess- und Steu- des Bürgerlichen Gesetzbuches über unerlaubte Handlungen. ereinrichtungen, wenn dies durch das Verhalten des An- Wir weisen darauf hin, dass ein Siegelbruch gem. § 136 StGB schlussnehmers veranlasst wurde. strafrechtlich verfolgt wird. Ist eine vom Anschlussnehmer beantragte Inbetriebsetzung VIII. Unterbrechung der Anschlussnutzung durch den Netzbetreiber aufgrund bestehender Mängel der Kundenanlage nicht möglich, so kann der Netzbetreiber die 1. Bei Abbruch und Neubau eines Hauses kann die vorhandene Kosten für seinen vergeblichen Inbetriebsetzungsaufwand Netz-Hausanschlussleitung weiter genutzt werden, sofern die- dem Anschlussnehmer nach Pauschalsätzen berechnen. se vom Netzbetreiber auf ihre technische Tauglichkeit geprüft wurde und wieder auf direktem Wege, möglichst geradlinig in 2.3 Die Kosten für die Auswechslung schadhafter Hausan- das Gebäude eingeführt werden kann. schlusssicherungen und Sicherungen vor den Messeinrichtungen werden nach Pauschalsätzen berechnet. 2. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, muss ein neuer Hausanschluss erstellt werden. 2.4 Für die Einstellung der Versorgung wegen Zuwiderhandlungen des Anschlussnehmers gegen seine Verpflichtungen ge- V. 3. Die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses hat der genüber dem Netzbetreiber kann der Netzbetreiber dem An- Anschlussnehmer nach tatsächlichem Aufwand zu tragen. schlussnehmer Pauschalsätzen berechnen. Rückbaukosten für den alten Anschluss sind ebenfalls vom Anschlussnehmer zu tragen, verrechnet wird hier nach tat- Sonstige Pauschalen und Kosten Neben den in den Abschnitten I. bis VI. genannten Kosten und sächlichem Aufwand. IX. Technische Anschlussbedingungen (§ 20 NAV) Pauschalen, kann der Netzbetreiber auch die sonstigen im Preisblatt angegebenen Kosten und Pauschalen vom An- 1. schlussnehmer verlangen, wenn die jeweils zugrunde liegen- Die technischen Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage ein- den Sachverhalte vorliegen. Für im Preisblatt des Netzbetrei- schließlich der Eigenanlage des Anschlussnehmers sind in bers nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des An- den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers schlussnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse vom festgelegt. Netzbetreiber erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann VI. 2. schlussnehmer verbindlich und auf der Internetseite des sen (§ 315 BGB) bestimmen. Netzbetreibers abrufbar. Voraus- und Abschlagszahlungen (§§ 9 Abs. 2 und 11 Abs. 6 NAV) X. 1. 1. Die Technischen Anschlussbedingungen sind für den An- der Netzbetreiber die Höhe der Entgelte nach billigem Ermes- Fälligkeit, Zahlungen und Verzug (§ 23 NAV) Alle vom Netzbetreiber nach seinem Preisblatt festgelegten Der Netzbetreiber ist berechtigt, für die Herstellung und Beträge werden grundsätzlich mit dem Zeitpunkt des Endes Änderung des Netzanschlusses, den Baukostenzuschuss und der zugrunde liegenden Leistungserbringung fällig und sind sonstige Leistungen des Netzbetreibers vom Anschlussneh- spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung des mer angemessene Vorauszahlungen zu verlangen, wenn Netzbetreibers ohne Abzug zu bezahlen. Ist in der Rechnung nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme ErgänzendeStadtanzeiger Bedingungen NAV_NS Forchheimer - 26 - ein Zahlungsdatum angegeben, ist dieses maßgebend, wenn 2. Forchheimer Stadtanzeiger Der Verzugszins richtet sich nach § 288 BGB. Die Geltend- – Herausgeber und Redaktion: Stadt Forchheim, Bürgermeisteramt, Hauptstr. 24, 91301 Forchheim, Tel. 09191/714-221, FAX 09191/714-414 E-Mail: [email protected] dem Netzbetreiber vorbehalten. Für Mahnungen nach Verzugseintritt kann der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer - neben Verzugszinsen und weitere Schäden des Netzbetreibers - Pauschalbeträge in Rechnung stellen. XI. Umsatzsteuer Zu den in diesen Ergänzenden Bedingungen genannten Entgelten wird die Umsatzsteuer in der im Liefer- / Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe zusätzlich berechnet. XII. Datenverarbeitung Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen ist es notwendig, personenbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten. Hierbei werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet. XIII. Preise Die aktuellen Preise des Netzbetreibers sind im Internet veröffentlicht. XIV. 1. Inkrafttreten Die Ergänzenden Bedingungen treten am Tag nach öffentlicher Bekanntgabe in Kraft. Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Netzbetreibers. 2. Impressum es nicht vor dem Zahlungstermin nach Satz 1 liegt. machung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt 3. Seite 5 von Nr.523/13 KW 45 Ziffer 1. gilt auch für die Technischen Anschlussbedingungen, die vom Netzbetreiber für deren Wirksamkeit bereits an die zuständige Regulierungsbehörde mitgeteilt wurden. Version: 30. Oktober 2013_1_Sp Allgemeine Bekanntmachungen Notfallsanitätergesetz Der BRK Bezirksverband Ober- und Mittelfranken setzt sich für neue Berufsfachschulen ein Mit dem neuen Notfallsanitätergesetz wird die bisherige Ausbildung im Rettungsdienst grundlegend reformiert. Anstelle der bisherigen zweijährigen Ausbildung zum Rettungsassistenten folgt künftig eine dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter. Aufgrund dieses neuen Ausbildungsberufes und eines hohen Schulungsbedarfs sind entsprechende Berufsfachschulen erforderlich. Um die Versorgung Frankens mit qualifiziertem Nachwuchs zu sichern, macht sich der Vorsitzende des BRK-Bezirksverbandes Ober- und Mittelfranken Herr Wolfgang Plattmeier dafür stark, dass zwei Schulen in Franken entstehen, davon eine in Nürnberg, eine in Bayreuth. Die weiteren Weichen hierzu werden in einer BRK-gesamtverbandliche Strategiesitzung am 24.10.2013 in München gestellt. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung Otto Kreß, Bezirksgeschäftsführer, Tel.: 0911 5868 115, Brigitte Lischka, Kreisgeschäftsführerin Nürnberg, Tel.: 0911 5301 210, Peter Herzing, Kreisgeschäftsführer Bayreuth, Tel.: 0921 403 400 BRK-Bezirksgeschäftsstelle Ober- und Mittelfranken Regensburger Str. 231, 90478 Nürnberg Tel. : 0911 5868-0 E-Mail: [email protected] – Verantwortlich für den redaktionellen und amtlichen Bekanntmachungsteil: Herr OB Franz Stumpf – Verlag, Anzeigenverwaltung (verantwortlich) und techn. Gesamtherstellung: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Peter-Henlein-Str. 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0, Fax: 09191/7232-30 vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Menne –Erscheinungsweise: 14täglich in den ungeraden Wochen –Verbreitungsweise: Kostenlos an alle Haushaltungen der Stadt Forchheim mit allen Stadtteilen –Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes können direkt beim Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. 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