Gratis-Zahnspange - Österreichische Zahnärztekammer

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Gratis-Zahnspange - Österreichische Zahnärztekammer
Ausgabe 3/2015
P.b.b.Erscheinungsort und Verlagspostamt 1010 Wien • 02Z032843
Österreichische
Zahnärzte-Zeitung
Gratis-Zahnspange
- zwei neue Leistungen der Sozialversicherung
+–XŠJJHVWHOOWH)UDJHQ
© Ilka Burckhardt - Fotolia.com
- Stellenausschreibungen Kieferorthopädie
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Gesundes Weiss
Sehr geehrte Frau Kollegin,
Sehr geehrter Herr Kollege!
D
ieser Tage werde ich an einen Vortrag erinnert, den ich anlässlich
eines Zahnärztekongresses in München
gehört habe. Der Vortragende, ein Topmanager, gab den Zuhörern eine für
jedwede Steuerreform gültige Lebensweisheit mit:
„Steuerreformen zahlt immer der
Mittelstand. Die Reichen wollen
nicht zahlen und haben die Möglichkeit, sich legal oder illegal der SteuHUSÀLFKW ]X HQW]LHKHQ GLH $UPHQ
können nicht zahlen, also bleibt nur
mehr der Mittelstand.“
Es ist wert, diesen einprägsamen Satz
auf seine Aktualität zu überprüfen.
Dass die Reichen nicht zahlen wollen, ist
in den letzten Monaten vielfach unter Beweis gestellt worden. Dem Teletext des
ORF war zu entnehmen, dass das Vermögen der reichsten Österreicher 2014 um
weitere 8 Milliarden auf 138 Milliarden
Euro gestiegen ist. In lebhafter Erinnerung ist noch die kurzlebige Debatte über
die Steuerleistung von Großkonzernen,
sei es aus der Kaffee- oder Möbelbranche, die für ihre Milliardenumsätze so gut
wie keine Steuerleistung erbringen. Das
wäre ein segensreiches Betätigungsfeld
für die Europäische Union, denn die
Steuerjongleure können nur überregional erwischt oder zur Kasse gebeten
werden, dann würde der luxemburgische
EU-Boss Juncker in schlecht gesinnten
Zeitungen nicht mehr als oberster Schützer der Steuerhinterzieher dargestellt
werden können.
Dass die $UPHQ nicht zahlen können,
liegt auf der Hand.
Also bleibt tatsächlich nur der Mittelstand, aktuell in der Debatte sind Gastronomie und Bauwirtschaft. Mit der ReJLVWULHUNDVVHQSÀLFKWVROOGHQhEHOWlWHUQ
das Handwerk gelegt werden. Bereits
am nächsten Tag konnte man Vorschläge
lesen, wie die Registrierkassen überlistet
werden können. Einen Gewinner gibt es
auf jeden Fall, nämlich die Konzerne, die
Registrierkassen verkaufen.
Eine einschlägige Diskussion im österreichischen Fernsehen förderte einen eklatanten Widerspruch zu Tage.
Die Regierungsvertreterin unterstrich
mehrfach, dass natürlich niemand unter Generalverdacht gestellt werde und
dass Österreich natürlich kein Land der
Steuerhinterzieher und -hinterzieherinnen wäre, es handle sich nur um ein
paar schwarze Schafe. Die Schwachstelle
dieser Argumentation: wenn es wirklich
nur ein paar schwarze Schafe sind, kann
PDQGDPLWNHLQH6WHXHUUHIRUPJHJHQ¿nanzieren. Wenn es aber so viele sind,
dass sich die Steuerbetrugsbekämpfung
auszahlt, bekommen die politischen bzw.
regierenden Parteien ein Problem. Die
betroffene Gruppe stellt nämlich auch
die Wähler - die Wirte, ihre Gäste, die
unzähligen Häuslbauer etc.
Ein weiteres Jagdgebiet wäre das Gesundheitswesen. Mystery-Shopper sollen
in Arztordinationen geschickt werden,
die als Scheinpatienten Krankschreibungen zu hinterfragen haben. Prompt
verwahrte sich die Ärztekammer gegen
staatlich verordnetes Spitzelwesen und
sprach von Metternich’schen Methoden.
Verwunderlich ist es immerhin, denn als
wir seinerzeit die e-card verhandelt haben, wurde von den Ärzte- und Zahnärz-
tevertretern die Gefahr des Missbrauchs
nachdrücklich eingebracht und von
der Kassenseite ebenso nachdrücklich
bagatellisiert. Tatsächlich wurden seit
2008 nur 421 Fälle gemeldet, bei denen
Missbrauchsverdacht bestand. Es stellt
sich hier die gleiche Frage wie bei der
Registrierkasse.
Eine Beobachtung aus einer ORF-Diskussionssendung soll nicht verschwiegen
werden: Einer aus der hochkarätigen
Runde machte den Vorschlag, das jeder/
jede, der noch nie eine Leistung schwarz
hat erbringen lassen, aufzeigen möge.
Die Folge: ein herzliches Gelächter,
in das - wenn ich recht gesehen habe
- auch der Chef der Steuerfahndung
einstimmte. Darf man fragen, was ist
daran so lustig? Nicht minder bedenklich
ein Satz, der in einem ähnlichen Umfeld
gefallen ist: Wenn der Wirt keine € 20,für sein Schnitzel verlangen kann, soll
er zusperren. Ein Satz, der weder an
Zynismus noch an Dummheit zu überbieten ist, weil das nämlich heißt, dass
wieder einer von den Steuerzahlern
in die Reihe der Steuergeldempfänger
wechselt. Immerhin haben wir bereits
400.000 Arbeitslose, eine Zahl, die man
nicht künstlich vermehren sollte.
Vermisst in der ganzen Diskussion werden vernünftige Maßnahmen wie etwa
der Handwerkerbonus oder eine seriöse
Debatte über das Schweizer Steuersystem, das auch einen Anreiz für sinnvolle
Verwendung der Steuergelder darstellt.
Aber vielleicht kommt das noch.
OMR DDr. H. Westermayer
Präsident der
Österreichischen Zahnärztekammer
Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Österreichische Zahnärztekammer, Körperschaft öffentlichen Rechts, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6, Tel. 05 05 11 - 0,
)D[(0DLORI¿FH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident OMR DDr. H. Westermayer Pressereferent: DDr. C. Ratschew $Q]HLJHQOHLWXQJ
U. Windisch-Kainz $Q]HLJHQVHNUHWDULDW8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn $QPHUNXQJGHU5HGDNWLRQ
Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen.
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at
1
ÖZZ
Inhalt
04
Zwei neue Leistungen bei
=DKQVSDQJHQ9HUVRUJXQJ
14
34
Vermietung von
Ordinationsräumlichkeiten
+–XŠJJHVWHOOWH)UDJHQ]XU*UDWLV=DKQVSDQJH
Aktuelles
02
04
06
13
14
16
26
30
32
$EUHFKQXQJVVWHOOH
Umstellung des e-card
Systems auf Release R15a.
Steuer
34
Zahnspangen-Versorgung
- zwei neue Leistungen der
Sozialversicherung.
Pressereferat:
Presseausschnitte zum
Thema „Gratis-Zahnspange“.
Stellenausschreibungen
Kieferorthopädie
35
Frauenreferat:
ZoRA International macht
seinen Anfang in Österreich.
Vorarlberg
Atemlos, durch die PAss ...
Diverses
Unterlassungserklärung
36
Landesinfos
46
46
Die Regierung arbeitet ...
Die strenge Gouvernante
53
Steiermark
Informationen für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden in der Steiermark.
Gesetz & Recht
Kommentar
Gratis-Zahnspange
+lX¿JJHVWHOOWH)UDJHQ
Vermietung von
Ordinationsräumlichkeiten
an Zahnärzte
50
47
Kärnten
Ausschreibung einer
§ 2-Kassenplanstelle.
Tirol
Wenn der Zahnarzt zur
Trompete greift.
38
40
42
66
Niederösterreich
Bericht über das Wintersymposium 2015 am Semmering.
In memoriam Univ.-Doz.
MR Dr. Hans Kinast
In memoriam
Dr. Herbert Mühleder
Standesveränderungen
.XQVW$XVVWHOOXQJHQ
Kleinanzeigen
Fortbildung
54
Fortbildungskalender
In- und Ausland.
Rubriken: ++ 03 Abrechnungsstelle ++ 04 Standespolitik ++ 06 Gratis-Zahnspange ++ 26 Standespolitik ++
32 ZoRA International ++ 34 Miete für Ordinationsräumlichkeiten ++ 35 Personalia ++ 40 Standesveränderungen
++
42 Kunst & Ausstellungen
++
46
Landesinfos
++
54
Fortbildung
++
66
Kleinanzeigen
++
2
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Aktuelles
Abrechnungsstelle
Umstellung des
HFDUG6\VWHPV
auf Release R15a
Von Samstag, den $SULO, ab ca. 14.00 Uhr
bis Sonntag, den $SULO, 24.00 Uhr
wird das e-card System serverseitig umgestellt und steht daher nicht zur Verfügung. Die Erfassung während der
8PVWHOOXQJ LVW LP 2IÀLQH0RGXV P|JOLFK Betroffen sind hauptsächlich jene ZahnärztInnen, die zum Notdienst
eingeteilt sind.
Am Dienstag, den $SULO ab ca. 21.00 Uhr erfolgt die Österreich weite Umstellung. Der rollout an die restlichen
Vertragspartner erfolgt am Dienstag, den 5. Mai 2015 (ab 21.00 Uhr).
Die Umstellung selbst hat für ZahnärztInnen keine Auswirkungen.
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Ihrer Ordination nicht ab, weil ansonsten am Mittwoch ein längerer Ladeprozess zu erwarten ist und der Ordinationsbetrieb nicht ohne Wartezeit begonnen werden kann.
Laut Information der SVC (e-card) werden mit der Release R15a nur mehr folgende Browser unterstützt:
•
•
•
•
Microsoft Internet Explorer Version 9, 10 und 11
Mozilla Firefox Version 37 bzw. 31 ESR
Google Chrome Version 38
Apple Safari Version 8.0 (auf Mac OSX 10.10) und Version 7.1 (auf Mac OSX 10.9). Der Support von Safari-Webbrowsern
auf Windows-Betriebssystemen wurde vom Hersteller eingestellt.
Für Internetverbindungen ist die Verwendung von HTTPS aus Datensicherheitsgründen dringend zu empfehlen. Ebenso
wird Windows XP seit April 2014 von Microsoft nicht mehr unterstützt. Wir weisen darauf hin, dass dieses Betriebssystems
daher nicht mehr als sicher einzustufen ist. Laut Gesundheitstelematikverordnung sind bei der Bearbeitung, Speicherung
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Mit der Release R15b, die voraussichtlich ab 3. November 2015 installiert wird, werden wenig genutzte e-card Services
wie AUM (Arbeitsunfähigkeitsmeldung) etc. für die User der „VT100“ (= e-card-Systemanbindung mittels Bildschirm und
Tastatur, ohne PC) nicht mehr unterstützt.
Mag. Peter A. Ibaschitz
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at
3
Aktuelles
6WDQGHVSROLWLN
=DKQVSDQJHQ9HUVRUJXQJ
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$E-XOLZHUGHQ
180 Vertrags-Kieferorthopäden
(Zahnärzte mit Zusatzausbildung)
die Sachleistungsversorgung sicherstellen.
Für Kinder und Jugendliche wird es ab dem 1. Juli 2015 bei
medizinischer Notwendigkeit (laut IOTN*-Skala 4 und 5)
bis zum 18. Lebensjahr zwei neue Leistungen der sozialen
Krankenversicherung geben:
-
N
ach harten Verhandlungen haben sich die Sozialversicherung und die Österreichische Zahnärztekammer auf
eine neue kieferorthopädische Sachleistungsversorgung für
Kinder und Jugendliche geeinigt. Der Vertragstext wurde in
den jeweiligen Gremien der beiden Vertragspartner Ende
Dezember 2014 beschlossen und am 16. Februar d. J. unterzeichnet. Im anschließenden Pressegespräch standen
sowohl Vertreter der Österreichischen Zahnärztekammer
als auch des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger einer Auswahl an Journalisten Rede
und Antwort.
-
-
Die Gesprächspartner von Seiten des Hauptverbands der
österreichischen Sozialversicherungsträger waren Vorstandsvorsitzender Mag. Peter McDonald und $OEHUW0DULQJHU,
Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse.
Die Österreichische Zahnärztekammer war durch ihren
Präsidenten, OMR DDr. Hannes Westermayer und dem
Pressesprecher DDr. Claudius Ratschew vertreten.
v.l.n.r.:
OMR DDr. Westermayer,
Herr Maringer,
Mag. McDonald und
DDr. Ratschew
stellten sich den Fragen
der anwesenden
Journalisten und Reporter
4
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
-
*
Eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung durch
Zahnärzte und Kieferorthopäden bei schweren Fehlstellungen, die im Normalfall frühestens ab dem 6. Lebensjahr erfolgt, wobei der bisher geltende Selbstbehalt
(durchschnittlich in Höhe von rund € 400,-) wegfallen
wird.
Festsitzende Zahnspange ausschließlich durch (Vertrags)
Kieferorthopäden bei Kinder und Jugendlichen zwischen
dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen (IOTN 4 und 5).
Kieferorthopädische Erstberatung durch einen (Vertrags)
Zahnarzt.
Feststellung, ob eine schwerwiegende Fehlstellung nach
IOTN 4 und 5 vorliegt durch (Vertrags)Kieferorthopäden.
Wegfall der bisherigen Bewilligung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch (Vertrags)Kieferorthopäden.
Einführung eines Qualitätssicherungssystems durch Messung des Behandlungserfolges.
IOTN (Index of Orthodontic treatment need) ist ein international
gültiger Index zur Feststellung von Zahnfehlstellungen.
Aktuelles
6WDQGHVSROLWLN
Betroffen sind davon rund 30.000 Kinder pro Jahr. 8.000
bei der frühkindlichen Behandlung, 22.500 Kinder und
Jugendliche bei der Versorgung mit festsitzender Zahnspange ab dem 12. Lebensjahr.
„Diese Einigung ermöglicht einen ganz wichtigen Lückenschluss in der Kinder- und Jugendmedizin und wir können
nun als Sozialversicherung diese notwendigen Leistungen
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Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag.
Peter McDonald.
Der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse und Verhandler der Sozialversicherung, Albert
Maringer, freut sich, „dass es mit der Einführung der
Gratis-Zahnspange endlich gelungen ist, eine wichtige Leistungslücke zu schließen“.
Maringer: „Wir haben schon seit vielen Jahren gefordert,
dass Kinder, die aus medizinischen Gründen eine Zahnspange
brauchen, diese auch als Leistung der Krankenkasse erhalten
sollen. Dass also die Versorgung dieser Kinder nicht mehr
davon abhängig ist, ob sich die Eltern eine Versorgung um
rund 5.000 Euro privat leisten können“.
„Die soziale Krankenversicherung kann und darf aber nicht
die Kosten für überwiegend kosmetische Behandlungen
übernehmen“, so Maringer.
'LH$XVJDQJVODJHIUGLH9HUKDQGOXQJHQZDUVFKZLHrig, weil das Gesetz und die Erläuterungen zu selbigem
Eckpunkte vorgeben, die nicht abgeändert werden
konnten und somit der Verhandlungsspielraum sehr
eingeschränkt war.
Trotz dieser Widrigkeiten konnte ein Verhandlungsergebnis
erzielt werden, das äußerst erfreulich ist Vor allem konnten
neben der Gratis-Zahnspange für unsere jungen Patientinnen und Patienten auch wesentliche Verbesserungen für alle
Kassenzahnärztinnen und Kassenzahnärzte erreicht werden.
Die langjährige Forderung der Zahnärzteschaft nach neuen
Zusammenarbeitsformen für Zahnärztinnen und Zahnärzte
wurde durch eine Erweiterung der Vertretungsregelungen
und ein Jobsharing-Modell erreicht.
Für die Zukunft wird es aber wichtig sein, weitere Schritte
in die richtige Richtung zu gehen. Aus Sicht der Zahnärzteschaft ist besonders der Ausbau der Kinderzahnmedizin
und deren Einbau in die soziale Krankenversicherung vordringlich. Der Standpunkt des derzeitigen Gesamtvertrags,
der im Wesentlichen aus dem Jahr 1957 stammt, wonach
Kinder einfach wie kleine Erwachsene zu behandeln sind,
ist schon lange wissenschaftlich widerlegt und bedarf einer
dringenden Korrektur.
„Die erfolgreichen Verhandlungen zur Gratis-Zahnspange
könnten somit den Startschuss für die längst fällige Modernisierung der sozialen Zahnmedizin bedeuten“, meint
der Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer, OMR
DDr. Hannes Westermayer.
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at
5
6
Wien. Der zwischen Zahnärztekammer und Hauptverband der
Sozialversicherungsträger ausverhandelte Vertrag für Gratis-Zahnspangen für Kinder und Jugendliche mit schweren Fehlstellungen
wurde am Montag unterzeichnet.
Ab 1. Juli sollen davon pro Jahr
rund 30.000 unter 18-Jährige profitieren. Was fehlt, ist noch eine
Umsetzung in den Ländern.
Konkret werden im März in
den Ländern die Ausschreibungen für die 180 Vertrags-Kieferorthopäden erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass es eine
bundesweite Versorgung in ganz
Österreich gibt. In den Ländern
werden dazu Versorgungssprengel definiert. Die Kieferorthopäden müssen Schulungen absolvieren und die Einhaltung von Qualitätskriterien nachweisen, um den
Vertrag zu bekommen. Sowohl
Hauptverbands-Chef Peter McDonald als auch ZahnärztekammerPräsident Hannes Westermayer
zeigten sich zuversichtlich, ausreichend Zahnärzte zu finden, um
die Versorgung zu garantieren.
Die angenommenen Kosten
von 80 Millionen Euro pro Jahr
sind für McDonald Zahlen „auf seriöser Basis“. Auf Spekulationen
über mögliche Mehrkosten wollte
er sich aber nicht einlassen. Er
verwies aber auf eine „geteilte Finanzverantwortung“ mit der
Zahnärztekammer. Sein Chefverhandler Albert Maringer erklärte,
dass es noch keine seriösen Zahlen über die Notwendigkeiten geKeine
Krankenkassen-Bewilligung
Ab 1. Juli wird es bei medizinischer Notwendigkeit (wenn nach
der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt) zwei neue
Kassenleistungen geben: einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebens-
be, man habe aber Vergleichszahlen aus Deutschland herangezogen. Befürchtungen, wonach nur
rund 30 Prozent der Kinder und
Jugendlichen mit schweren Fehlstellungen tatsächlich von den
Gratis-Zahnspangen profitieren
werden, war für Westermayer reine Spekulation.
jahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern
und Jugendlichen zwischen zwölf
und 18 Jahren.
Die Erstberatung erfolgt durch
einen Zahnarzt mit Kassenvertrag. Dieser überweist, wenn nötig, an einen Kieferorthopäden,
der die Fehlstellung einordnet. Eine Bewilligung durch die Krankenkassen ist nicht notwendig.
Eingeführt wird ein Qualitätssicherungssystem durch Messung
des Behandlungserfolgs. Gerechnet wird mit rund 8000 frühkindlichen Behandlungen ab sechs
Jahren. Bei den ab 12-Jährigen
sollen es etwa 22.500 sein. Für
Kinder, die keine Gratis-Zahnspange bekommen, bleiben die
bisherigen Zuzahlungen der Kassen aufrecht.
McDonald und Westermayer
verwiesen auf die „Entbürokratisierung“ durch den Wegfall der
Chefarztpflicht, auf die bessere
Versorgung der Kinder und auf
Qualitätskontrolle der Ärzte.
Für den Hauptverbands-Chef
ist die Gratis-Zahnspange ein Element im heurigen Jahr der Kinder- und Jugendgesundheit. Heuer soll auch eine flächendeckende
Kinder-Rehabilitation ermöglicht
werden, und für die Gesundheitsförderung schon im Kindesalter
sollen die intensiven Gespräche
beginnen. Die Zahnärztekammer
wünscht sich dazu auch die Aufnahme der Kinderzahnheilkunde
in den Mutter-Kind-Pass. ■
Kolportierte 80 Millionen Euro werden für die Zahnspange aufgewendet, die womöglich nur 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen bekommen.
Gratis-Zahnspange ab 1. Juli
Aus der Presse
*UDWLV=DKQVSDQJH
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Kostenlose
Zahnspangen
kosten Millionen
30.000 Kinder und
Jugendliche erhalten
neue Kassenleistung.
WIEN. Ab 1. Juli bieten die Krankenkassen eine neue Leistung an: kostenlose Zahnspangen für Kinder
und Jugendliche bis 18 Jahre. Der
Hauptverband der Sozialversicherungsträger rechnet mit 30.000 Fällen und Kosten von 80 Millionen
Euro pro Jahr. Kostenschätzungen
im dreistelligen Millionenbereich
verweist der Hauptverband ins
Reich der Spekulation.
Bekommen werden die Gratiszahnspange nur Kinder mit erheblicher Fehlstellung der Zähne. Ausschlaggebend ist die fünfteilige
Skala nach der internationalen
IOTN-Klassifizierung. Ab Stufe 4
gibt es ab 1. Juli zwei neue Kassenleistungen. Erstens eine frühkindliche Zahnbehandlung ab dem
sechsten Lebensjahr, in der Regel
mit abnehmbarer Zahnspange; und
zweitens festsitzende Spangen bei
Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren.
Den Grad der Fehlstellung wird
der Kieferorthopäde feststellen. Eine Bewilligung durch die Krankenkassen ist dann nicht notwendig.
Die Kieferorthopäden müssen
Schulungen absolvieren und die
Einhaltung von Qualitätskriterien
nachweisen, um einen Vertrag zu
bekommen. 180 Kassenverträge
SN, APA
sind geplant.
E4G<F/4;AFC4A:8]
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E4G<F/4;AFC4A
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G8E] ]8GMG]J8E
78A] ]/4;AÈEM
G8]4?F]+8EGE4:F
C4EGA8E]:8FH6;G
Aus der Presse
*UDWLV=DKQVSDQJH
Fotos: Helmut Graf, Fotolia
Gratis-Zahnspangen für Kinder
und Jugendliche ab 1. Juli fix!
Kinder und Jugendliche mit
schweren Zahn-Fehlstellungen erhalten ab 1. Juli Gratis-Zahnspangen. Der entsprechende Vertrag
zwischen Sozialversicherung und
Zahnärztekammer wurde am
Montag unterzeichnet.
Q Der Selbstbehalt bei frühkindlichen Zahnbehandlungen ab dem
sechsten Lebensjahr (im Durchschnitt 400 €) entfällt.
Q Auch die Kosten für festsitzende Spangen bei Kindern und Ju-
gendlichen zwischen 12 und 18
Jahren übernimmt künftig die
Krankenkasse.
Q Eine Bewilligung durch die
Kasse ist nicht mehr nötig.
Von dem 80 Mio. €
teuren Paket sollen pro
Jahr rund 30.000 unter
18-Jährige profitieren.
Die Ausschreibungen
für 180 Vertrags-Kieferorthopäden sollen noch im Sozialversicherungs-Chef Peter McDonald:
März erfolgen
(bob) Vertrag für Gratis-Zahnspangen unterzeichnet
.
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ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at
7
Aus der Presse
*UDWLV=DKQVSDQJH
Gratis-Zahnspange ist fixiert
Ab 1. Juli gibt es für 30.000 Unter-18-Jährige die neuen Kassenleistungen
Der zwischen Zahnärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Vorjahr ausverhandelte Vertrag für
Gratis-Zahnspangen
für
Kinder und Jugendliche
mit schweren Fehlstellungen ist gestern unterzeichnet worden. Ab 1. Juli wird
es bei medizinischer Notwendigkeit (wenn auf der
fünfteiligen Skala nach der
internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5
vorliegt) zwei neue Kassenleistungen geben: Einerseits die frühkindliche
Zahnbehandlung
bei
schweren Fehlstellungen
ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer
Zahnspange,
andererseits
festsitzende
Spangen bei Kindern und
Jugendlichen
zwischen
zwölf und 18. Insgesamt
sollen von der neuen Regelung pro Jahr rund 30.000
Unter-18-Jährige profitieren.
Vorerst muss aber noch die
Umsetzung in den Bundesländern erfolgen. In eigens
definierten Versorgungssprengeln werden österreichweit 180 Vertrags-Kie-
Die Causa Zahnspange ist gestern von den Verhandlungspartnern vertraglich unter Dach und Fach gebracht worden
(v. l.): Kassen-Verhandler Albert Maringer (OÖGKK),
Hauptverbandschef Peter McDonald und Hannes Westermayer, Präsident der Zahnärztekammer.
Foto: HV/Schedl
ferorthopäden tätig sein,
die zuvor Schulungen absolvieren und die Einhaltung von Qualitätskriterien
nachweisen müssen, um
einen Vertrag zu bekommen.
Die Erstberatung erfolgt
durch einen Zahnarzt mit
Kassenvertrag.
Dieser
überweist, wenn nötig, an
einen
Kieferorthopäden,
der dann feststellt, ob die
Fehlstellung so schwer ist,
dass sie in die Kategorie 4
oder 5 fällt. Eine Bewilli-
gung durch die Krankenkassen ist dann nicht notwendig.
Die angenommenen Kosten von 80 Millionen Euro
pro Jahr sind für Hauptverbandschef Peter McDonald
„auf seriöser Basis“. Kassen-Chefverhandler Albert
Maringer (OÖGKK) verwies darauf, dass es noch
keine gesicherten Zahlen
über die Notwendigkeiten
gebe, man habe aber Vergleichszahlen aus Deutschland herangezogen.
Gratis-Zahnspangen
um 80 Millionen Euro
Run auf Gratis-Zahnspange
Innsbruck – Wie viele der
knapp 200 Tiroler Vertragszahnärzte ab 1. Juli die GratisZahnspange anbieten wollen,
ist noch offen. Österreichweit
soll es 180 Vertrags-Kieferorthopäden geben. „Wir werden
ausreichend Kieferorthopäden finden, um in Tirol eine
8
flächendeckende Versorgung
anbieten zu können“, sagt der
Direktor der Tiroler Gebietskrankenkasse, Arno Melitopulos. Die Verhandlungen mit
der Ärztekammer würden jetzt
gestartet. Nicht nur Kassenärzte, sondern auch Wahlärzte
können einen Vertrag bekom-
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
men. Die Liste Fritz hält eine
fristgerechte Umsetzung der
Gratis-Zahnspange in Tirol für
nicht möglich. Es gebe zu wenige interessierte Kieferorthopäden, glaubt Klubobfrau Haselwanter-Schneider. (aheu)
Mehr auf Seite 4
WIEN. Der zwischen Zahnärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Vorjahr
ausverhandelte Vertrag für
Gratis-Zahnspangen für Kinder und Jugendliche mit
schweren Fehlstellungen ist
am Montag unterzeichnet
worden. Ab 1. Juli sollen davon pro Jahr rund 30.000 Unter-18-Jährige profitieren. Bis
dahin muss noch die Umsetzung in den Bundesländern
erfolgen. Konkret werden
im März in den Ländern die
Ausschreibungen für die 180
Vertrags-Kieferorthopäden
erfolgen.
Hauptverbands-
Chef Peter McDonald rechnet
mit Kosten von 80 Millionen
Euro. Auf Spekulationen über
Mehrkosten wollte er sich
nicht einlassen.
Ab 1. Juli wird es bei medizinischer
Notwendigkeit
(wenn eine Fehlstellung der
Stufen 4 oder 5 vorliegt) zwei
neue Kassenleistungen geben: Einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei
schweren Fehlstellungen ab
dem sechsten Lebensjahr, in
der Regel mit abnehmbarer
Zahnspange,
andererseits
festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18.
Aus der Presse
*UDWLV=DKQVSDQJH
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Gratis-Zahnspange endgültig fixiert
Wien, Innsbruck – Der zwischen Zahnärztekammer und
Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Vorjahr ausverhandelte Vertrag
für Gratis-Zahnspangen für
Kinder und Jugendliche mit
schweren Fehlstellungen ist
am Montag endgültig unterzeichnet worden. Ab 1. Juli
sollen davon pro Jahr rund
30.000 unter 18-Jährige profitieren. Bis dahin muss jetzt
noch die Umsetzung in den
Bundesländern erfolgen.
In Tirol setzen sich Tiroler
Gebietskrankenkasse und
Ärztekammer an einen Tisch.
Die Gebietskrankenkasse
ist zuversichtlich, genügend
Kieferorthopäden zu finden.
Konkret werden im März die
Ausschreibungen für die 180
Vertrags-Kieferorthopäden
österreichweit erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass es eine flächendeckende Versorgung gibt.
Sowohl Hauptverbandschef
Peter McDonald als auch
Zahnärztekammerpräsident
Hannes Westermayer zeigten
sich in einer gemeinsamen
Pressekonferenz in Wien zuversichtlich, genügend Anwärter zu finden, damit es zu
keinen Versorgungsengpässen kommt. Diese bekommen 4550 Euro pro Zahnspange. (APA, TT)
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at
9
10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
egonnen hat die Causa mit
dem Wahlversprechen des
früheren Gesundheitsministers Alois Stöger (SPÖ), Zahnspangen für Kinder und Jugendliche kostenlos anzubieten. Nun,
gut eineinhalb Jahre später, ist sie
zumindest bei schweren Zahnfehlstellungen fix, die Gratiszahnspange für unter 18-Jährige.
Ein zwischen Ärztekammer und
Hauptverband der Sozialversicherungsträger ausverhandelter
Vertrag wurde unterschrieben.
Das Schriftstück sieht vor, Kindern und Jugendlichen, die Zahnfehlstellungen der Stufe vier und
fünf auf einer fünfteiligen Skala
haben, Regulierungen ohne
Selbstbehalt anzubieten. Auch
die frühkindliche Zahnbehandlung schwerer Fehlstellungen ist
ab Sommer gratis. Kinder sollen
also von Kassenärzten an ausgewählte Kieferorthopäden überwiesen werden – diese stellen
dann fest, ob die Fehlstellung tat-
B
KLAUS KNITTELFELDER
Regulierungen für
Kinder mit schweren
Zahnfehlstellungen
sind ab Juli gratis.
Dafür müssen in den
Ländern jedoch Ärzte
aufgetrieben werden.
sächlich schwer genug ist, um
vom Staat bezahlt zu werden. Ist
dies der Fall, bekommt das Kind
eine Spange. Krankenkassen prüfen nicht mehr, ob die Behandlung auch wirklich notwendig ist.
Jene 180 Ärzte, die diese Behandlungen durchführen sollen,
müssen allerdings erst gefunden
werden. Und das möglichst
schnell: Denn der Plan sieht vor,
ab 1. Juli die ersten kostenlosen
Regulierungen zu verpassen.
Nun müssen alle neun Landesgebietskrankenkassen mit infrage
kommenden Ärzten Kontakt aufnehmen, damit die von Hauptverbandschef Peter McDonald
geplante „flächendeckende Versorgung“ auch gewährleistet
werden kann. „In Wien wird das
sicher kein Problem sein“, sagt
Hannes Westermayer, Präsident
der Zahnärztekammer, vor Journalisten. Am Land werde es aber
„schwierig“, interessierte Zahn-
ärzte zu finden. Schließlich müssen diese Schulungen absolvieren und diverse Qualitätsauflagen erfüllen, damit ein Vertrag
mit den Kassen zustande kommt.
„Nun sind also die Länder in der
Pflicht, viel Zeit haben wir nicht“,
drängt McDonald.
Findet man diese 180 Ärzte,
werden laut McDonald rund
30.000 unter 18-Jährige von der
Maßnahme profitieren. Davon
fallen 8000 in die frühkindliche
Versorgung. Kosten soll die Gratisspange den Staat jährlich rund
80 Millionen Euro. Genau wisse
man dies aber nicht, Erhebungen
habe es keine gegeben.
„Das glaube ich nicht“, unkt
Gesundheitsexperte
Ernest
Pichlbauer. Für Erhebungen habe
es genug Zeit gegeben. Dies sei
laut ihm ein Zeichen, dass man
sich „intern wohl nicht ganz einig“ sei. Was die Suche nach Ärzten weiter erschweren könnte.
FOTOLIA
Rund 22.500
Jugendliche
zwischen 12 und
18 Jahren sollen
künftig gratis
feste oder herausnehmbare
Zahnspangen
bekommen
Gratiszahnspange: Ärztegesucht
Aus der Presse
*UDWLV=DKQVSDQJH
Aus der Presse
*UDWLV=DKQVSDQJH
Patienten warten auf die
Gratis-Zahnspange
Bis 1. Juli müssen in Tirol genügend Kieferorthopäden gefunden sein,
damit Kinder in den „Genuss“ der Gratis-Zahnspange kommen können.
Von Anita Heubacher
Innsbruck – Viele Eltern haben mit der Zahnregulierung ihrer Kinder zugewartet. Schließlich wurde von der
Bundesregierung vor mehr als
einem Jahr eine Gratis-Zahnspange in Aussicht gestellt.
Eine Zahnspange kostet rund
5000 Euro. Bei schweren Fehlstellungen der Zähne soll sie
ab 1. Juli für unter 18-Jährige
gratis sein.
Die Zahnärztekammer hatte vor einem Jahr noch befürchtet, dass die Tiroler Kinder leer ausgehen würden.
Damals war geplant, dass nur
Kassenärzte einen Vertrag zur
„
Wir werden genügend Kieferorthopäden für ein flächendeckendes Angebot
finden.“
Arno Melitopulos
(Direktor TGKK)
„
Bis zum 1. Juli wird
die Gratis-Zahnspange flächendeckend
in ganz Tirol nicht umgesetzt sein.“
Foto: Bruckner
Andrea Haselwanter-Schneider
(Liste Fritz)
Foto: Rottensteiner
Abrechnung der Gratis-Zahnspange erhalten würden.
„Dem ist nicht so“, erklärt der
Direktor der Tiroler Gebiets-
krankenkasse, Arno Melitopulos. In den nächsten Wochen
werde mit der Zahnärztekammer verhandelt. Kassen- und
Auf dem Weg zur Gratis-Zahnspange
Voraussetzungen: Auf einer
fünfteiligen Skala muss die
Fehlstellung der Zähne als Stufe
4 oder 5 klassifiziert werden. Die
Erstberatung macht der Kassenzahnarzt. Dieser überweist an den
Kieferorthopäden, der klassifiziert
die Zähne. Eine Bewilligung durch
den Chefarzt braucht es nicht.
Was ist die Leistung: Kinder bis
zum sechsten Lebensjahr erhalten
eine abnehmbare Zahnspange.
Das dürften österreichweit 8000
Fälle sein. Kinder und Jugendliche
zwischen zwölf und 18 bekommen
eine festsitzende Spange. Hier wird
mit 22.500 Patienten gerechnet.
Kosten: Der Hauptverband der
Sozialversicherungen rechnet mit
80 Millionen Euro, die die Gratis-
Zahnspangen kosten werden. Die
Kieferorthopäden bekommen ein
Honorar von 4550 Euro.
Kritik: Der Verband der Kieferorthopäden befürchtet, dass nur 30
Prozent der Kinder und Jugendlichen mit schweren Fehlstellungen
profitieren könnten. Der Präsident
der Zahnärztekammer wies diesen
Vorwurf „als Spekulation“ zurück.
Wahlärzte könnten sich um
den Vertrag bemühen. Als
Honorar für das Anpassen der
Gratis-Zahnspange bekommt
der Kieferorthopäde 4550
Euro. Von den 200 KassenZahnärzten rechnet rund ein
Drittel kieferorthopädische
Behandlungen mit der Kasse
ab. Dass sich zu wenig Kieferorthopäden um den Vertrag
reißen könnten, glaubt Melitopulos nicht. „Letztlich ist
der Vertrag interessant, weil
die Nachfrage der Patienten
groß ist.“
Tatsächlich soll sich die
Zahl der Patienten angestaut
haben, berichten Kieferorthopäden. Die Liste Fritz kritisiert, dass es eine GratisZahnspange nur bei schweren
Fehlstellungen gibt. „Da profitieren zu wenige.“ Außerdem
sei noch offen, „ob überhaupt
alle festgelegten Planstellen besetzt werden können“,
kritisiert Klubobfrau Andrea
Haselwanter-Schneider. Deshalb habe die Landesregierung eine Garantieerklärung
verweigert. HaselwanterSchneider fürchtet, „dass die
Gratis-Zahnspange ein leeres
Versprechen bleibt“.
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 11
Aus der Presse
*UDWLV=DKQVSDQJH
Samstag, 7. März 2015 | Nummer 66-ST
ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG
Kieferorthopäden 15
Fehlstellungen beim Kieferorthopäden
rechtzeitig abklären lassen
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Einführung des
Fachzahnarztes für
Kieferorthopädie hat
oberste Priorität
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Höchste Qualität
durch Fortbildung
garantieren
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1d]STb[Â]STa]
INFORMATIONEN:
www.voek.info
Auf der Homepage des VÖK
finden Sie neben aktuellen
Informationen auch eine Übersicht über spezialisierte Kieferorthopäden in ganz Österreich.
Aktuelles
*UDWLV=DKQVSDQJH
Kommentar
zum Artikel in der Tiroler Tageszeitung am 7. März 2015
© garrifrotto - Fotolia.com
vom Präsidenten des VÖK, DDr. Martin Brock
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Kurzfristig kann man sicher die Einführung des „Fachzahnarztes für Kieferorthopädie“ in Österreich nicht befürworten, da
es nur sehr wenige Kollegen gibt, die die dreijährige klinische
Fachausbildung absolviert haben und daher den EU-Kriterien
entsprechen würden. Deshalb kann man diese Einführung
nur mittelfristig befürworten, nachdem genügend Kollegen
die Möglichkeit haben, eine klinische Ausbildung in Kieferorthopädie zu absolvieren. Ausländische Kollegen dürfen den in
der EU erworbenen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie derzeit
in Österreich nicht führen.
Man kann auch Kollegen, die die dreijährige Ausbildung an
der Klinik nicht absolviert haben, nicht - wie im Artikel erwähnt - als „Zahnarzt mit kieferorthopädischem Basiswissen“
bezeichnen, da viele dieser Kollegen Zusatzbildungen im
In- und Ausland absolviert haben und sich ein ausgezeichnetes kieferorthopädisches Wissen angeeignet haben und
die Bevölkerung seit Jahren sehr gut betreuen. Es ist auch
bedenklich, nur auf eine Liste auf der Homepage des VÖK
hinzuweisen, da dies den Eindruck vermittelt, dass nur dort
angeführte Zahnärzte „bestens ausgebildete Spezialisten mit
umfassenden Wissen“ seien.
Deckelung des Budgets
der Gratis-Zahnspange
Selbst wenn weniger Geld für den einzelnen Patienten zur
Verfügung steht, ist ethisch nicht vertretbar, dass dadurch
die Qualität der Betreuung abnimmt, wie im Artikel angeführt
„das wird dann unter Umständen im Mund des Patienten
sichtbar sein“.
Falls ein Kassenzahnarzt die Leistung zu einem bestimmten
Preis nicht mehr erbringen kann, hat er die Möglichkeit, den
Kassenvertrag zu kündigen, aber die Höhe der Honorierung
darf sich nie auf die Behandlungsqualität auswirken.
Refundierung für Patienten
bei Wahlzahnärzten
Derzeit kann dem Patienten - wie im Artikel erwähnt - nicht
zugesichert werden, dass er € 3.500,- ab 1. Juli 2015 von der
Tiroler Gebietskrankenkasse rückerstattet bekommt. Das wird
davon abhängen, ob der Vertrag zu Stande kommt und sich
JHQJHQG .ROOHJHQ IU HLQHQ ÀlFKHQGHFNHQGH 9HUVRUJXQJ
melden werden, was standespolitisch wünschenswert wäre.
Qualitätsprüfungen
Es ist durchaus lobenswert, wenn sich Zahnärzte einer privaten, freiwilligen Qualitätskontrolle eines Vereines unterziehen.
Abzulehnen ist jedoch der hervorgerufene Eindruck, dass
Zahnärzte, welche sich nicht dieser freiwilligen Qualitätskontrolle unterwerfen, weniger hochqualitative Arbeit leisten
würden.
MR DDr. Paul Hougnon
9L]HSU–VLGHQWGHU
Landeszahnärztekammer für Tirol
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 13
Aktuelles
*UDWLV=DKQVSDQJH
1DFKGHPGHUQHXH9HUWUDJ]XU*UDWLV=DKQVSDQJHLPPHUZLHGHU]X
Unklarheiten und Missverständnissen führt, bringen wir nachfolgend
HLQH$X‹LVWXQJYRQK–XŠJJHVWHOOWHQ)UDJHQ'LH)UDJHQOLVWHLVWVLFKHUOLFK
nicht vollständig oder abschließend. Wir werden diese bei Bedarf
erweitern.
*UDWLV=DKQVSDQJH
+–XŠJJHVWHOOWH)UDJHQ
Wie viele Planstellen gibt es für die GratisZahnspange?
Die 180 österreichischen Kassenplanstellen für
die Gratis-Zahnspange sind auf die Bundesländer
gemäß dem Österreichischem Strukturplan Gesundheit (ÖSG) aufgeteilt.
Wann endet die Bewerbungsfrist?
Die Ausschreibung der Planstellen erfolgt für jedes
Bundesland extra. Somit erfolgen die Ausschreibungen in jedem Bundesland zu unterschiedlichen
Zeiten. Eine Bewerbung kann erst nach Ausschreibung erfolgen.
Wie sehen die Reihungskriterien aus?
Die Reihungskriterien für die Invertragnahme werden in jedem Bundesland unterschiedlich festgelegt. Sie kommen zur Anwendung, falls sich mehrere ZahnärztInnen um eine Planstelle bewerben.
:HOFKH4XDOL¿NDWLRQHQJLEWHVIU
Wahlzahnärzte?
Der wahlzahnärztliche Bereich ist nicht Gegenstand
des Gratis-Zahnspangen-Vertrages. Die Krankenkassen haben satzungsautonom die Möglichkeiten,
im Rahmen der Voraussetzungen für die KostenerVWDWWXQJHLQ4XDOL¿NDWLRQVSUR¿OIUGLH/HLVWXQJHQ
des Wahlzahnarztes festzulegen.
Muss der Wahlzahnarzt den Patienten für
die IOTN-Feststellung zum Vertragskieferorthopäden schicken?
Nein. Der Wahlzahnarzt steht in keiner Vertragsbeziehung zur Krankenkasse. Er stellt dem Patienten
eine Honorarnote aus. Der Patient reicht diese zur
Rückvergütung bei der Krankenkasse ein.
14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
%HVWHKWHLQH/L]HQ]SÀLFKWIUGLH$QZHQGXQJGHU,271.ODVVL¿NDWLRQ"
Nein.
:XUGHGLH$Q]DKOGHU]XHUZDUWHQGH)lOOH
nach IOTN 4 und 5 evaluiert?
Ja. Es wurde im Rahmen der Vertragsverhandlungen eine Planungsannahme erstellt.
Wird die Kieferorthopädie auf der Basis
abnehmbarer Geräte weiterhin bewilligt?
Die geltenden Regelungen zur abnehmbaren
KFO bleiben durch den neuen Gratis-Zahnspangen-Vertrag unberührt. Gesundheitsministerin
Dr. Oberhauser hat explizit darauf hingewiesen.
Die Bewilligungsvoraussetzungen haben sich daher
nicht geändert. Sollte ein Antrag zur abnehmbaren
KFO nicht bewilligt werden, so hat der Patient, so
wie bisher, die Möglichkeit, von der Kasse einen
Bescheid zu verlangen. Gegen diesen Bescheid
kann der Patient beim Arbeits- und Sozialgericht
berufen.
Was bedeutet die Formulierung in
§ 17 KFO-GV, wonach die interzeptive
Behandlung nicht der Vermeidung von
IOTN 4 oder 5 dient?
Das bedeutet, dass der Patient bei Inanspruchnahme einer interzeptiven Behandlung den
Anspruch auf eine nachfolgende festsitzende Behandlung gemäß § 16 KFO-GV bei Vorliegen der
Anspruchsvoraussetzungen nicht verliert. Es kann
also eine interzeptive Behandlung erfolgen. Nach
einer Pause von mindestens einem Jahr kann
die festsitzende kieferorthopädische Behandlung
erfolgen.
Aktuelles
Welche chirurgischen Leistungen umfasst
die Formulierung: ... chirurgische Maßnahmen, die primär zur Verkürzung der Behandlung dienen?
,P9HUWUDJ¿QGHQVLFKNHLQHQlKHUHQ(UOlXWHUXQgen. Als Beispiel für eine chirurgische Maßnahme,
die primär der Verkürzung der Behandlung dient,
wäre die Kortikotomie anzuführen. Chirurgische
Leistungen, die nicht primär der Verkürzung der Behandlung dienen (z. B. die chirurgische Freilegung
eines retinierten Eckzahnes) sind somit nicht vom
Gratis-Zahnspangen-Vertrag umfasst. Es handelt
sich wie bisher um eine chirurgische Privatleistung.
Einzelne Kassen sehen dafür Zuzahlungen in ihren
Satzungen vor.
Wer übernimmt die Kosten bei einem
Behandlungsabbruch bei einem
Non-Compliance-Patienten?
Bei Abbruch der Behandlung ist der dem Vertragskieferorthopäden bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwand (einschließlich der Kosten der allfälligen
Ausgliederung) durch einen der Leistung entsprechenden Teilbetrag durch die Kasse zu honorieren.
Warum gibt es bei der Gratis-Zahnspange
keine Bewilligung?
Es war eine Forderung der Gesundheitspolitiker,
dass die Gratis-Zahnspange ohne chefzahnärzt-
*UDWLV=DKQVSDQJH
liche Bewilligung gemacht wird. Sobald der Vertragskieferorthopäde eine Fehlstellung nach IOTN
4 und 5 festgestellt hat, kann er mit der Behandlung beginnen und hat eine Abrechnungsgarantie.
Bis zu fünf Prozent nachgewiesene Fehlbeurteilungen sind unproblematisch. Sollten mehr als
fünf Prozent Fehlbeurteilungen nachgewiesen
werden, erfolgen keine Honorarabzüge, sondern
HVIROJWHLQGUHLVWX¿JHV2SWLPLHUXQJVV\VWHP,Q
der ersten Stufe ist ein amikales Gespräch bei der
Krankenkasse vorgesehen. Die zweite Stufe sieht
GLH9HUSÀLFKWXQJ]XU1DFKVFKXOXQJYRU(UVWLQ
der dritten Stufe käme es zu einer Kündigung des
Einzelvertrages.
:DUXPHUZlFKVWDXVGHP-REVKDULQJIU
GHQ-REVKDULQJSDUWQHUNHLQ$QVSUXFKDXI
$EVFKOXVVHLQHV(LQ]HOYHUWUDJHV"
Weil das zu einer Vermehrung der Planstellen
führen würde. Es würde also in das System der
Planstellen eingegriffen werden.
Stimmt es, dass im Fall der InanspruchQDKPHGHV-REVKDULQJVDOV$OWHUVWHLO]HLW
der Ordinationsinhaber den Einzelvertrag
zu kündigen hat?
Ja. Allerdings kann diese Kündigung vom Ordinationsinhaber innerhalb eines Jahres einseitig widerrufen werden.
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 15
1. Eintragung in die Reihungsliste für Vertragskieferorthopädinnen/Vertragskieferorthopäden
sowie
2. Stellenausschreibung gem. den Bestimmungen des Gesamtvertrages Kieferorthopädie für Leistungen gemäß § 153a
$69* †D*69*†D%69*†D%.89* XQGGHQ
5LFKWWDULIJHPl‰†F$69* *9.)2 YRP
1. Eintragung in die Reihungsliste
Reihungsvoraussetzungen
Fachärztinnen/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Zahnärztinnen/Zahnärzte, die Staatsangehörige einer
der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der schweizerischen Eidgenossenschaft sind, können sich, wenn die Voraussetzungen gemäß § 6 Zahnärztegesetz vorliegen sowie eine der nachfolgenden
Voraussetzungen zutrifft und diese unter Vorlage der entsprechenden Dokumente nachgewiesen wird, in die von der LZÄK
Kärnten geführten Reihungsliste für die Invertragnahme bei den Kassen eintragen lassen.
a)
b)
c)
d)
Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie (KFO) oder
Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland und Ausland) oder
dreijährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im Bereich KFO oder
Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Orthodontics (ABO) oder European Board of
Orthodontics (EBO) oder
e) entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (zB MSc) oder
f) Fortbildungsnachweis (Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK) oder
g) gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland.
K =XVlW]OLFK]XGHQ3XQNWHQD ELVJ JLOWLP)DOOHGHU%HZHUEXQJXPHLQHDXVJHVFKULHEHQH6WHOOHGLH9HUSÀLFKWXQJ
zum Nachweis von 20 Multibracket-Behandlungsfällen (gem. III. A) a) der Richtlinie für die Auswahl der
Vertragskieferorthopäden), die in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurden, bei denen eine Verbesserung der
Behandlung von durchschnittlich mindestens 70 %, bezogen auf alle diese Fälle, bewirkt wurde. Diese Fälle müssen
im Rahmen der selbstständigen Berufsausübung (§ 23 ZÄG) persönlich geplant, durchgeführt und dokumentiert
worden sein.
(VHUIROJWHLQHJHPHLQVDPHhEHUSUIXQJGXUFK.DVVHXQG/=b..lUQWHQ
Entsprechend den Richtlinien für die Auswahl der Vertragskieferorthopäden endet die Frist für die Eintragung in die
5HLKXQJVOLVWHDP'RQQHUVWDJ$SULO
Alle Reihungsansuchen, die bis zu diesem Stichtag in der LZÄK Kärnten einlangen, werden mit dem gleichen Datum des
Stichtages (30.04.2015) wirksam.
Die 20 Multibracket-Behandlungsfälle und sämtliche damit zusammenhängende Nachweise sind bis spätestens 15. Mai
2015 an die LZÄK Kärnten zu übermitteln. Sollte die Begutachtung der 20 Multibracket-Behandlungsfälle ergeben, dass
die geforderten Ergebnisse nicht erfüllt werden, kann eine Eintragung in die Reihungsliste nicht vorgenommen werden und
somit ist auch die Bewerbung nicht möglich.
Reihungsansuchen, die ab 1. Mai 2015 in der LZÄK Kärnten einlangen, werden nach dem Tagesdatum des
Eingangs in die Reihungsliste eingetragen.
16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Ein Antrag zur Eintragung in die Reihungsliste darf IUPD[LPDO3ODQVWHOOHQ in Kärnten und ausschließlich schriftlich
mittels Formulars erfolgen.
Das $QWUDJVIRUPXODUIU$XIQDKPHLQGLH5HLKXQJVOLVWH¿QGHQVLHDXIGHU+RPHSDJHGHU/=b..lUQWHQ
http://ktn.zahnaerztekammer.at/Kassenplanstellen für KFO
oder kann bei der LZÄK Kärnten angefordert werden.
2. Stellenausschreibung gem. den Bestimmungen des Gesamtvertrages Kieferorthopädie
IU/HLVWXQJHQJHPl‰†D$69* †D*69*†D%69*†D%.89* XQGGHQ
5LFKWWDULIJHPl‰†F$69* *9.)2 YRP
'HU*HVDPWYHUWUDJ.LHIHURUWKRSlGLHVLHKW|VWHUUHLFKZHLW6WHOOHQIUHLQHÀlFKHQGHFNHQGH6DFKOHLVWXQJVYHUVRUJXQJ
vor. Für das Bundesland Kärnten sind laut Gesamtvertrag 12 Planstellen vorgesehen. Die LZÄK Kärnten und die KGKK
haben folgenden Stellenplan für das Bundesland Kärnten vereinbart:
Versorgungsregion Kärnten-OST
Bezirk/Versorgungsregion
Planstellen
Klagenfurt-Stadt und Klagenfurt-Land
3
Klagenfurt und Feldkirchen
1
1
St. Veit an der Glan
1
Völkermarkt
1
2
Wolfsberg
1
Versorgungsregion Kärnten-WEST
Bezirk/Versorgungsregion
Planstellen
Villach-Stadt und Villach-Land
2
Villach und Hermagor
1
3
Spittal an der Drau
2
Die Planstelle wird auf die politischen Bezirke Klagenfurt und Feldkirchen zu je 0,5 Planstellen aufgeWHLOW'HU'LH.LHIHURUWKRSlGH.LHIHURUWKRSlGLQYHUSÀLFKWHWVLFKGLHNLHIHURUWKRSlGLVFKH9HUVRUJXQJ
anteilsmäßig in beiden politischen Bezirken durchzuführen.
2
'LH3ODQVWHOOHLP%H]LUN9|ONHUPDUNWZLUGDXVJHVFKULHEHQ6ROOWHHLQH%HVHW]XQJDXIJUXQGIHKOHQGHU
%HZHUEXQJYRQVHLWHQGHU.LHIHURUWKRSlGHQQLFKWP|JOLFKVHLQZLUGGLH3ODQVWHOOHQHXHUOLFKIUGHQSROLtischen Bezirk Wolfsberg ausgeschrieben und erforderlichen Falls in den Bezirk Wolfsberg verlegt.
3
'LH3ODQVWHOOHZLUGDXIGLHSROLWLVFKHQ%H]LUNH9LOODFKXQG+HUPDJRU]XMH3ODQVWHOOHQDXIJHWHLOW
'HUGLH.LHIHURUWKRSlGH.LHIHURUWKRSlGLQYHUSÀLFKWHWVLFKGLHNLHIHURUWKRSlGLVFKH9HUVRUJXQJDQWHLOVmäßig in beiden politischen Bezirken durchzuführen.
1
9HUWUDJVEHJLQQIUGLHVH6WHOOHQLVWGHU-XOL
Das Bewerbungsformular¿QGHQVLHDXIGHU+RPHSDJHGHU/=b..lUQWHQ
http://ktn.zahnaerztekammer.at/Kassenplanstellen für KFO
oder kann bei der LZÄK Kärnten angefordert werden.
'LH%HZHUEXQJVIULVWHQGHWDP$SULO Die Bewerbung ist ausschließlich schriftlich mittels Formulars zu
übermitteln, )D[XQG(0DLOZHUGHQQLFKWEHUFNVLFKWLJW.
Für Fragen und Auskünfte kontaktieren Sie bitte die LZÄK Kärnten, Frau Brigitte Podlucky, unter T 050511 9020.
Landeszahnärztekammer für Kärnten
Neuer Platz 7/1, 9020 Klagenfurt
7':)':0RI¿FH#NWQ]DKQDHU]WHNDPPHUDW
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 17
Freie Kassenplanstellen - Kieferorthopädie
Thermenregion (12 vakante Stellen)
Präferenzbezirke: Baden (+ Teile WU) / Bruck (+ Teile WU) / Mödling (+ Teile WU) / Neunkirchen / Wr. Neustadt
Mostviertel (6 vakante Stellen)
Präferenzbezirke: Amstetten / Melk / Scheibbs
NÖ Mitte (8 vakante Stellen)
Präferenzbezirke: Krems / Lilienfeld / St. Pölten / Tulln (+ Teile WU)
Waldviertel (3 vakante Stellen)
Präferenzbezirke: Gmünd / Horn / Waidhofen a. d. Thaya / Zwettl
Weinviertel (7 vakante Stellen)
Präferenzbezirke: Gänserndorf / Hollabrunn / Korneuburg (+ Teile WU) / Mistelbach
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Mai 2015
(Datum des Einlangens der Bewerbungsunterlagen bei der
Landeszahnärztekammer für NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten)
Die rechtsverbindliche Ausschreibung von Kassenplanstellen-KFO im Auftrag der niederösterreichischen Krankenversicherungsträger (NÖ GKK) der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und der Versicherungsanstalt der Eisenbahnen
(VA), der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern
(SVB) erfolgt einmal pro Quartal, zum 20. des jeweiligen ersten Quartalsmonats im Internet
(www.noe.zahnaerztekammer.at / Ausschreibungen + Invertragnahmen).
Die Ordinationszeiten sind im Einzelvertrag zu regeln. Der Vertragskieferorthopäde hat die mit dem KVT vereinbarten
Ordinationszeiten einzuhalten. Die Öffnungszeiten sind dabei so zu gestalten, dass sichergestellt werden kann, dass diese
kind- und familiengerecht sind und die Möglichkeit besteht, 100 Neufälle nach § 16 pro Kalenderjahr zu beginnen.
$XIGLH9HUJDEHGHUDXVJHVFKULHEHQHQ.DVVHQSODQVWHOOHQ.)2¿QGHQGLHJHPHLQVDPHQ1LHGHUODVVXQJVULFKWOLQLHQ.)2XQG
Erläuterungen der Landeszahnärztekammer für NÖ und der NÖ Gebietskrankenkasse Anwendung.
Sofern gemäß § 13 der gemeinsamen Niederlassungsrichtlinien-KFO ein Hearing durchzuführen ist und ein geladener Bewerber
in der Folge zum vereinbarten Termin nicht erscheint, wird dies grundsätzlich als Zurückziehen der Bewerbung betrachtet.
Als Termin für das Hearing bzw. ein allfälliges Vorstellungsgespräch für die ausgeschriebene Kassenplanstelle wurde Dienstag,
-XQLDE8KULQGHU1g*HELHWVNUDQNHQNDVVH6W3|OWHQ.UHPVHU/DQGVWUD‰H festgesetzt.
)UQlKHUH$XVNQIWHNRQWDNWLHUHQ6LHXQVELWWHXQWHUGHU7HO':0DJ.ULHJOHURGHUXQWHURI¿FH#QRH
zahnaerztekammer.at
9HUWUDJVEHJLQQIUDOOH.DVVHQSODQVWHOOHQ.)2-XOL
Achtung: Aus organisatorischen Gründen können bei dieser Ausschreibung ausschließlich postalische Bewerbungen
HQWJHJHQJHQRPPHQZHUGHQ'LH%HZHUEXQJVXQWHUODJHQLQNODOOHUDXV]XIOOHQGHQ)RUPXODUH¿QGHQ6LHXQWHU
noe.zahnaerztekammer.at/Downloadcenter/
18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
§-2-Planstellenausschreibung für Kieferorthopädie
Gemäß § 5 Abs. 1 des bundeseinheitlichen Gesamtvertrages Kieferorthopädie für Leistungen gemäß § 153a ASVG
(§ 94a GSVG, § 95a BSVG, § 69a B-KUVG) und den Richttarif gemäß § 343c ASVG vom 16. Dezember 2014
(in Folge KFO-GV genannt) für die in § 2 Abs. 1 KFO-GV i.d.g.F. genannten Krankenversicherungsträger und gemäß der
Richtlinie für die Auswahl von VertragskieferorthopädInnen und Vertragsgruppenpraxen, gültig für die Steiermark, (abrufbar:
http://stmk.zahnaerztekammer.at) werden nachstehende 25 Planstellen für KieferorthopädInnen ausgeschrieben:
Versorgungsregion Graz:
Graz - Stadt
Bezirk Graz - Umgebung
6 Planstellen
2 Planstellen
Versorgungsregion Liezen:
Bezirk Liezen
2 Planstellen
Versorgungsregion Östliche Obersteiermark:
Bezirk Leoben
1 Planstelle
Bezirk Bruck - Mürzzuschlag
2 Planstellen
(ehemalige Bezirke Bruck/Mur und Mürzzuschlag)
Versorgungsregion Westliche Obersteiermark:
Bezirk Murau
1 Planstelle
Bezirk Murtal
2 Planstellen
(ehemalige Bezirke Knittelfeld und Judenburg)
Versorgungsregion Oststeiermark:
Bezirk Hartberg - Fürstenfeld
2 Planstellen
(ehemalige Bezirke Hartberg und Fürstenfeld)
Bezirk Weiz
2 Planstellen
Bezirk Südoststeiermark
2 Planstellen
(ehemalige Bezirke Feldbach und Radkersburg)
Versorgungsregion West- und Südsteiermark:
Bezirk Voitsberg
Bezirk Deutschlandsberg
Bezirk Leibnitz
1 Planstelle
1 Planstelle
1 Planstelle
Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der
Landeszahnärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Marburger Kai 51/2, bis längstens 4. Mai 2015 einzureichen.
Bewerbungsbögen sind bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark, Tel. 05 05 11 - 8010 erhältlich oder auf der
Homepage der Landeszahnärztekammer unter http://stmk.zahnaerztekammer.at/Kassenplanstellen Kieferorthopäden/
Ausschreibung KFO DEUXIEDU $XI GHU +RPHSDJH ¿QGHQ 6LH GDUEHUKLQDXVJHKHQGH ,QIRUPDWLRQHQ ]XU DNWXHOOHQ .)2
Planstellenausschreibung.
Später einlangende Bewerbungen oder Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 19
AUSSCHREIBUNG
Vertragskieferorthopädiestellen
Die für OÖ örtlich und sachlich zuständigen §2-Krankenversicherungsträger des Kieferorthopädie-Gesamtvertrages schreiben
gem. § 5 Abs. 1 KFO-Gesamtvertrag im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer für OÖ folgende Vertragskieferorthopädiestellen mit dem Besetzungszeitpunkt 1.7.2015 aus:
Versorgungsregion OÖ Zentralraum Linz
Versorgungsregion Pyhrn-Eisenwurzen
Berufssitz
Anzahl der Stellen
Berufssitz
Anzahl der Stellen
Linz-Stadt
5
Steyr-Stadt
3
Enns
1
Kirchdorf/Kremsmünster
1
Leonding
1
Traun
1
Versorgungsregion OÖ Zentralraum Wels
Versorgungsregion Traunviertel-Salzkammergut
Berufssitz
Anzahl der Stellen
Berufssitz
Anzahl der Stellen
Wels-Stadt
2
Gmunden
1
Lambach/Stadl-Paura
1
Bad Ischl
1
Eferding
1
Vöcklabruck
2
Grieskirchen/Bad Schallerbach
1
Mondsee
1
Versorgungsregion Mühlviertel
Versorgungsregion Innviertel
Berufssitz
Berufssitz
Anzahl der Stellen
Anzahl der Stellen
Gallneukirchen
1
Braunau
1
Freistadt
1
Mattighofen
1
Perg
1
Ried
2
Mauthausen
1
Schärding
1
Rohrbach
1
Das Ende der Bewerbungsfrist ist für alle ausgeschriebenen Stellen der 20. Mai 2015.
Für Fragen zur Ausschreibung stehen Ihnen seitens der Kammer Frau Mag. Eigruber, Tel.: 050511-4012 und Frau Leeb,
Tel.: 050511-4010 und seitens der OÖGKK Herr Mag. Harald Danner, Tel.: 057807-104820 und Frau Link, Tel.: 057807-104823
gerne zur Verfügung.
20 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Die BewerberInnen haben einen vollständig ausgefüllten KFO-Bewerbungsbogen innerhalb der angeführten Bewerbungsfrist
der ausgeschriebenen KFO-Stelle bei der Landeszahnärztekammer für OÖ innerhalb der Bürozeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr einzubringen. Der KFO-Bewerbungsbogen steht zum Download unter folgender Adresse bereit
www.zahnaerztekammer.at/Oberösterreich/Kassenstellen/Kassenstellen KFO und wird auf Ersuchen auch zugesandt.
Dem KFO-Bewerbungsbogen sind sämtliche Dokumente bzw. Nachweise – wie im KFO-Bewerbungsbogen angegeben –
anzuschließen, das sind insbesondere:
1. Nachweis zu folgenden Ausbildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen:
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2. Ergebnisqualitätskriterien: Nachweis von 20 eigenen Multibracket-Behandlungsfällen mittels Panoramaröntgen, Fernröntgen,
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bei denen eine Verbesserung von durchschnittlich mind. 70 % bezogen auf alle Fälle, bewirkt wurde. Es werden von Kammer
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eingesendet, werden die überzähligen Exemplare nach einer zufälligen Auswahl retourniert.
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4. Bestätigungen über
- Vertretungen in einer KFO-Vertragspraxis,
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- über Tätigkeiten als Vertragskieferorthopäde/Vertragskieferorthopädin
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7. Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten bisherigen Ausbildung und Tätigkeit
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Wochen vor dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu erbringen.
Die Auswahl des KFO-Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden in
!"/'"4"&)072*"&1-2+(1!"/"4"/2+$$")1"+!"+ 002+$ǽ
Für die §2-Krankenversicherungsträger des KFO-GV, die für OÖ örtlich und sachlich zuständig sind:
OÖ Gebietskrankenkasse
Der Obmann: Albert Maringer eh.
Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh.
Für die Landeszahnärztekammer für OÖ:
Der Präsident: OMR Dr. Wolfgang Doneus eh.
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 21
Stellenausschreibung
Gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages Kieferorthopädie (GV-KFO) vom 16. 12. 2014 werden von den Vertragsparteien gem. § 2 dieses Vertrages im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer Salzburg für die Regionen
Salzburg Stadt und Flachgau
7
Tennengau
1
Pongau
2
Pinzgau
2
insgesamt
12
Stellen für Kieferorthopädinnen/Kieferorthopäden
mit Vertragsbeginn ab 1. 7. 2015
ausgeschrieben.
Die schriftliche Bewerbung muss bei der Landeszahnärztekammer Salzburg, Rochusgasse 4, 5020 Salzburg,
bis 10. 4. 2015 einlangen.
Die sich bewerbenden KieferorthopädInnen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder den Staatsbürgerschaftsnachweis einer der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, die erforderlichen Voraussetzungen zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
(bzw. Dr. med. dent., Zahnarzt) in Österreich erfüllen.
0lQQOLFKH %HZHUEHU ZHUGHQ QDFK $EOHLVWXQJ GHV *UXQGZHKUGLHQVWHV E]Z =LYLOGLHQVWHV VRIHUQ 9HUSÀLFKWXQJ EHVWHKW
berücksichtigt.
Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Landeszahnärztekammer für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend):
1. Lebenslauf
2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis einer der übrigen Vertragsparteien
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
3. Doktordiplom
4. Anerkennungsdekret zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bzw. Dr. med. dent. (spätestens zum
Zeitpunkt der Invertragnahme)
5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eingetragen ist:
a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis
b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung,
in der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt.
22 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
6. 1DFKZHLVYRQ]XPLQGHVWHLQHUGHUIROJHQGHQIDFKOLFKHQ4XDOL¿NDWLRQHQJHP†*9.)2
a) Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie oder
b) Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland und Ausland) oder
c) dreijährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im Bereich KFO oder
d) Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Orthodontists (ABO) oder European Board
of Orthodontists (EBO) oder
e) entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (zB. MSc) oder
f) Fortbildungsnachweis (Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK) oder
g) gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw Ausland
7. Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass diese/dieser 20 Multibracket-Behandlungsfälle, die in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurden, bei denen eine Verbesserung durch die Behandlung
von durchschnittlich mindestens 70 %, bezogen auf alle diese Fälle, bewirkt wurde, im Rahmen der selbständigen
Berufsausübung (§ 23 ZÄG) persönlich geplant, durchgeführt und dokumentiert hat und diese jederzeit auf Verlangen vorgelegt werden können.
8. Nachweis der Niederlassungsmöglichkeit (Adresse des künftigen Ordinationssitzes).
9. Angabe der Region, auf die sich die Bewerbung bezieht
Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigungen (§ 12 Abs 3 und 4 Zahnärztegesetz 2006) erbringen.
Die unter 5. a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, soferne sie nicht in deutscher
6SUDFKHDXVJHVWHOOWVLQGDXFKLQEHJODXELJWHUhEHUVHW]XQJYRU]XOHJHQ
Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der
Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte zahnärztliche Aus- und Weiterbildung glaubhaft gemacht wird.
Die Landeszahnärztekammer erstattet ihren Besetzungsvorschlag gem. Gesamtvertrag Kieferorthopädie. Die für die Reihung
erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Landeszahnärztekammer
Salzburg zu übersenden.
Die Reihung der BewerberInnen erfolgt unter Anwendung der Reihungskriterien-Verordnung BGBl. II Nr. 487/2002.
Die Salzburger Gebietskrankenkasse ist an den Reihungsvorschlag nicht gebunden und berechtigt, einen begründeten
Gegenvorschlag zu erstatten.
Die Berufung als Kieferorthopädin/Kieferorthopäde erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnis der
deutschen Sprache durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich bewerbenden Zahnarzt.
'LH5HFKWHXQG3ÀLFKWHQGHUGHVLQ9HUWUDJJHQRPPHQHQ=DKQlU]WLQ=DKQDU]WHVXQGLKUHVHLQH+RQRULHUXQJVLQGLP*Hsamtvertrag Kieferorthopädie geregelt.
Für die Salzburger Gebietskrankenkasse
HR Direktor Dr. H. Seiss e.h.
Direktion
Für die Landeszahnärztekammer für Salzburg
DDr. Martin Hönlinger e.h.
Präsident
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 23
$XVVFKUHLEXQJYRQ.DVVHQSODQVWHOOHQIU.LHIHURUWKRSlGLH
Gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages Kieferorthopädie (KFO-GV) vom 16. 12. 2014 werden im Einvernehmen
mit der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) sowie der in § 2 Abs. 1 des KFO-GV angeführten bundesweiten Sonderversicherungsträger folgende kieferorthopädische Kassenplanstellen ausgeschrieben:
Versorgungsregion Tirol-Zentralraum:
«
«
«
3 Stellen für den Bezirk Innsbruck-Stadt zum 1. 7. 2015
3 Stellen für den Bezirk Innsbruck-Land zum 1. 7. 2015
2 Stellen für den Bezirk Schwaz zum 1. 7. 2015
Versorgungsregion Tirol-Nordost:
«
«
2 Stellen für den Bezirk Kitzbühel zum 1. 7. 2015
2 Stellen für den Bezirk Kufstein zum 1. 7. 2015
Versorgungsregion Tirol-West:
«
«
«
1 Stelle für den Bezirk Imst zum 1. 7. 2015
1 Stelle für den Bezirk Landeck zum 1. 7. 2015
1 Stelle für den Bezirk Reutte zum 1. 7. 2015
Versorgungsregion Osttirol:
«
1 Stelle für den Bezirk Lienz zum 1. 7. 2015
Die Berufung als Vertragskieferorthopäde erfolgt nach Abschluss eines Einzelvertrages.
Bewerber haben ihre Gesuche, belegt mit nachstehend angeführten Unterlagen, bis spätestens 28. 4. 2015 an die Landeszahnärztekammer für Tirol zu senden.
Zwingende Bewerbungsunterlagen:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Schriftliches Ansuchen;
Geburtsurkunde;
ausführlicher Lebenslauf;
Nachweis der Staatsbürgerschaft des EWR;
Nachweis des Abschlusses des Zahnmedizinstudiums bzw. Medizinstudiums (z. B. Promotionsurkunde);
Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich (z. B. Diplom für
Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Diplom für Dr. med. dent., Approbationsurkunde zum Zahnarzt
samt zahnärztlichem Prüfungszeugnis);
g) Nachweis einer der Ausbildungsvoraussetzungen gemäß Abschnitt IV Ziffer 3 lit. a bis lit. g der Richtlinien für die
Auswahl der § 2-Kieferorthopäden (z. B. Diplom für Fachzahnarzt für KFO, ABO- oder EBO-Befähigungsnachweis,
Fortbildungsnachweis KFO der ÖZÄK);
h) für jeden der gemäß Abschnitt IV Ziffer 3 lit. h der Richtlinien für die Auswahl der § 2-Kieferorthopäden nach]XZHLVHQGHQ.)2)lOOH3DQRUDPDXQG)HUQU|QWJHQ*HVLFKWVIRWRV HQIDFHXQG3UR¿O 0XQGIRWRV IURQWDO
Spiegelaufnahmen des Seitenzahnbereichs rechts und links, Spiegelaufnahmen von Oberkiefer und Unterkiefer)
vor Beginn und nach Ende der Behandlung, Diagnose;
Anstatt der Mundfotos können auch Anfangs- und Endmodelle (unbeschädigt, kieferorthopädisch getrimmt, mit
Patientennamen und Erstellungsdatum beschriftet) vorgelegt werden.
24 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Sind die Mundfotos im Einzelfall für die Beurteilung nach PAR-Index unzureichend, sind auf Verlangen der von
Landeszahnärztekammer und Kasse eingerichteten paritätischen Expertenkommission zusätzlich binnen 7 Tagen
auch Anfangs- und Endmodelle (unbeschädigt, kieferorthopädisch getrimmt, mit Patientennamen und Erstellungsdatum beschriftet) vorzulegen;
i) schriftliche Erklärung, dass ab dem Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit als Kassenkieferorthopäde keine andere
KDXSWEHUXÀLFKH7lWLJNHLW VLHKH$EVFKQLWW,9=LIIHUOLWHGHU5LFKWOLQLHQIUGLH$XVZDKOGHU†.LHIHURUWKRSlden) ausgeübt wird;
Fakultative Bewerbungsunterlagen (falls für die Punkteberechnung erforderlich):
D *HEXUWVXUNXQGH Q GHV U .LQGHV U XQG1DFKZHLVGHU6RUJHSÀLFKW ]%)DPLOLHQEHLKLOIHQEHVFKHLQLJXQJJHrichtlicher Unterhaltsbeschluss);
b) Bestätigung der zuständigen Interessensvertretung über Zeiten der Niederlassung;
c) Bestätigung der Praxisvertretungen eines Vertragskieferorthopäden
d) Nachweis des abgeleisteten Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Mutterschutzzeiten
e) Nachweis des behindertengerechten Zuganges zur Zahnarztpraxis gemäß ÖNORM B 1600 und B 1601;
f) schriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Praxiszugang innerhalb eines Jahres
nach Vertragsbeginn nach den Bestimmungen der ÖNORM B 1600 und B 1601 zu schaffen.
Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich bei der Landeszahnärztekammer für Tirol, 6020 Innsbruck,
$QLFKVWUD‰H,,,HLQJHUHLFKWZHUGHQ Urkunden sind im Original oder beglaubigter Abschrift beizubringen. UrkunGHQGLHQLFKWLQGHXWVFKHU6SUDFKHYHUIDVVWVLQGLVWHLQHEHJODXELJWHhEHUVHW]XQJEHL]XVFKOLH‰HQ%HL%HZHUEXQJHQXP
mehrere, gleichzeitig in den Mitteilungen der Landeszahnärztekammer für Tirol ausgeschriebene Stellen hat der Bewerber
verbindlich für die ausgeschriebenen Stellen seine Prioritäten anzugeben.
Zur administrativen Erleichterung wird von der Landeszahnärztekammer für Tirol ein Bewerbungsformular aufgelegt, das
inhaltlich den neuen Richtlinien für die Auswahl der § 2-Kieferorthopäden entspricht. Die Verwendung dieses Formulars bei
einer Bewerbung ist nicht zwingend, wird jedoch aus Gründen der Vermeidung von Formalfehlern empfohlen.
(Bewerbungsformular als „PDF-Datei“ unter http://tiroler.zahnaerztekammer.at)
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Kassenplanstellen
für Kieferorthopädie-Einzelverträge in Wien
Die Verhandlungen zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse und der Landeszahnärztekammer für Wien
über die Reihungskriterien KFO sind bis Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.
Die Wiener Reihungskriterien bilden die Rechtsgrundlage für die Besetzung der Planstellen in Wien. Nach
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der Homepage der Landeszahnärztekammer für Wien unter http://wr.zahnaerztekammer.at
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 25
6WDQGHVSROLWLN
© BKA/Andy Wenzel
Aktuelles
... an sehr vielen wichtigen Themenbereichen, liebe Kolleginnen und Kollegen. So wurde monatelang unter anderem
an einer großen, nun abgeschlossenen, Steuerreform getüftelt, die für „mehr Netto vom Brutto“ sorgen sollte, wie es
allenthalben hieß. Und das, obwohl ein besonders kritischer
Oppositionspolitiker, vermutlich als Kontrastprogramm, in
diesem Zusammenhang ursprünglich mehr Brutto vom Netto
gefordert hatte. In jedem Fall ein sehr origineller Denkansatz,
einfach einmal etwas anderes. Leicht gemacht wurde es dem
Verhandlungsteam generell ja wirklich nicht, trat doch vor
Kurzem im Bereich der HETA, der Abwicklungsbank der Hypo
Alpe Adria, ein neuerliches Finanzierungsloch von 4 bis 7,6
Milliarden Euro zu Tage. Allein der Spielraum in dieser Angabe gibt nicht nur beredt Auskunft über die Transparenz und
Präzision der dortigen Geschäftsgebarung, sondern er birgt in
sich zusätzlich allein schon eine Unschärfe im Ausmaß einer
ganzen Steuerreform. Was bleibt der Politik da also übrig, als
notgedrungen beinhart auch „die Reichen“ zu belasten - wer
immer das nun sein mag. Die wirklich Reichen sind da in der
Regel ja nicht gemeint, denn erstens ist das hierzulande ein
sehr überschaubares Grüppchen, das zweitens nicht so blöd
ist, sein Vermögen so zu bunkern, dass die Republik darauf
DXFKQRFK=XJULIIKlWWHhEULJEOHLEHQDOVRZLHLPPHUMHQH
Leute, die bestenfalls „reich“ an Arbeit und an Verantwortung
sind, also der Mittelstand, der, wie Sie und ich, in Wahrheit
schon jetzt im Schweiße seines Angesichts den ganzen Staat
am Leben hält. Sei es, wie es sei, daran wird sich auch nach
der Steuerreform 2016 nicht viel ändern und es hat ja wohl
auch niemand ernsthaft angenommen, dass man gerade
uns Leistungsträger der Republik spürbar entlasten wird,
wo gerade wir doch gar so brav zahlen.
Es gibt aber auch andere wichtige Themen, denen sich unsere Regierung mit größtem Einsatz widmet. Dazu gehört
zum Beispiel das große Feld des Genderismus. So beanstandet unsere Frauenministerin, nicht zu Unrecht auch
Gender-Gabi genannt, in einer Broschüre wohl mit Recht,
dass Steinigungen, wenngleich in Österreich nicht allzu
KlX¿JDQJHZDQGWLQLKUHUGHU]HLWSUDNWL]LHUWHQ)RUPQLFKW
gendergerecht durchgeführt würden. Zu dieser Erkenntnis
kommt sie deshalb, weil Frauen hierbei bis zu den Schultern,
Männer hingegen nur bis zur Hüfte eingegraben würden,
was letzteren bessere Möglichkeiten zur Flucht eröffnen und
damit eine Diskriminierung der Frauen darstellen würde. Da
ist ja wirklich etwas dran. Bleibt also nur zu hoffen, dass die
Broschüren des österreichischen Frauenministeriums auch in
Afghanistan, im Jemen, im Iran, in Saudi-Arabien und weiß
26 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Aktuelles
Gott sonst noch wo gelesen und auch
wirklich konsequent befolgt werden.
Erste Bestätigungen in diese Richtung
konnte uns vor wenigen Wochen aber
bereits eine mit orientalischen Bräuchen
höchst vertraute, gewesene österreichische Justizministerin liefern, die uns
zu unser aller Beruhigung, durch eine
lustig-bunte Brillenfassung blinzelnd, mitzuteilen vermochte,
dass eben dort mittlerweile keineswegs mehr jeden Freitag
geköpft würde.
Bleiben wir doch gleich bei der -XVWL]. Nicht nur, dass wir
nun in Leoben eine hochmoderne Strafanstalt haben, die
im Hinblick auf Architektur, Infrastruktur und Fitnessmöglichkeiten so manches Wellness- und Sporthotel förmlich
blass aussehen lässt, so haben nun die Häftlinge in anderen
Justizvollzugsanstalten neuerdings die Möglichkeit, dort ein
Zahnbleaching zu bekommen oder gar den Führerschein zu
machen. Konsequenterweise wäre daher nun in einer Strafrechtsnovelle festzulegen, welche Delikte künftig zu begehen
sein werden, um im Strafvollzug demnächst Brustvergrößerungen, Botoxunterspritzungen, Kapitänspatente oder
Pilotenscheine im gebotenen und völlig selbstverständlichen
Servicespektrum in Anspruch nehmen zu dürfen, denn die
Fußfessel macht´s ja nun problemlos möglich.
6WDQGHVSROLWLN
werden und dann daher etwa der Paket-Zustelldienst UPS
VHLQHEUDXQH/LHIHUZDJHQÀRWWHSROLWLVFKNRUUHNWXPODFNLHUHQ
lassen muss. Doch damit nicht genug, denn ein Sprecher
des „Netzwerkes gegen Rechtsextremismus“ fordert darüber
hinausgehend, das auch alle bereits bestehenden Autokennzeichen, ich zitiere, „auf Nazi-Codes gecheckt werden“ sollen.
Linksextreme Zahlen- und Buchstabenkombinationen - und
wohl auch rote Autos - bleiben von dieser wichtigen Novelle
hingegen offensichtlich unberührt. Kürzel wie JS (für Josef
Stalin) oder RA (für Rote Armee) bleiben also selbstverständlich weiterhin politisch korrekt, unbedenklich und zulässig.
Große Fortschritte gibt es auch im Zuständigkeitsbereich der
ASFINAG. Im gesamten Verlauf der A1, der Westautobahn,
gibt es nämlich zwischen Wien und Salzburg nur noch eine
einzige Baustelle - die ist allerdings 300 km lang. Und auch
das „Immissionsschutzgesetz Luft“ (IGL) beschert uns zum
Wohle unserer Gesundheit und vor allem zu jenem der
Verkehrsstrafämter der Bezirkshauptmannschaften immer
mehr Hunderter-Beschränkungen auf Autobahnen und dies
vorzugsweise dort, wo diese besonders übersichtlich verlaufen und am besten und am breitesten ausgebaut sind.
Bleibt also lediglich zu hoffen, dass sich auch Wind und Wetter daran halten und nicht schmutzige Luft in die sauberen
Zonen blasen.
Bei diesem umfangreichen Aufgabenspektrum an Prioritäten
bleibt der Regierung natürlich kaum noch Zeit zur Lösung
weniger bedeutender Problemstellungen. So liegt etwa die
Bildungspolitik nach wie vor im Argen. Die Zentralmatura
scheitert bereits am überforderten EDV-System des zuständigen Ministeriums, dessen Server mit den Datenmengen
der dort einzureichenden vorwissenschaftlichen Arbeiten der
Maturanten heillos überfordert sind. Damit konnte davor ja
aber auch wirklich niemand rechnen, befasste man sich doch
dort bis zu diesem Zeitpunkt notgedrungen hauptsächlich
und seit langem tagesfüllend mit den Forderungen der Lehrergewerkschaft. Wer hat da noch Zeit für Belanglosigkeiten
wie die Bildung unserer Jugend! Und auch dem 250 Millionen
Euro teuren Prestigeprojekt der neuen Mittelschule stellt ein
Expertenbericht nun ein verheerendes Zeugnis aus, denn
Auch die Verkehrspolitik stellt unsere Regierungsmitglieder
immer wieder vor neue Herausforderungen. Größte Priorität
hat für unseren Verkehrsminister laut einer Meldung des
„Kurier“ derzeit angeblich eine Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes, die künftig verhindern soll, dass auf Autokennzeichen, wie es heißt, „rechtsextreme Zahlen- oder Buchstabenkombinationen“ aufscheinen. So sollen künftig etwa die
Zahl 88, aber auch Buchstabenkombinationen wie SS oder
HJ untersagt werden. Unklar scheint nur noch zu sein, ob
demzufolge auch die gerade jetzt so modischen, erdigen
Farbtöne der Lackierung künftig unter dieses Verbot fallen
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 27
Aktuelles
6WDQGHVSROLWLN
wider allergrößte Erwartungen hat diese Umbenennung der
Hauptschulen zu keiner automatischen Verbesserung des
Bildungsstandards geführt.
Ein Dauerbrenner ist und bleibt auch unser in allen Fugen krachendes Pensionssystem. Die Frühpension ist mittlerweile
praktisch Ehrensache, nur jeder vierte Mann arbeitet noch
nach seinem 60. Geburtstag. Eine der wenigen Ausnahmen
vom vorzeitigen Ruhestand dürfte der zuständige Sozialminister höchstpersönlich sein, Respekt! Die Frauen stehen
dem im übrigen in keiner Weise nach, nur noch jede zweite
Arbeitnehmerin ist nach dem 55er (!) noch erwerbstätig.
Den Vogel schießen hierbei aber wieder einmal die ÖBB ab.
Seit 2004 sind dort laut einem Rechnungshof-Bericht 8.552
Mitarbeiter in Pension gegangen, Durchschnittsalter sage
und schreibe ganze 52,4 Jahre! Und seit 2012 erfolgen dort
die Pensionierungen überhaupt bereits zu 90 % krankheitsbedingt. Das muss wirklich ein mörderischer Job sein, diese
Eisenbahnerei. Ein Glück, dass wenigstens wir Zahnärztinnen
und Zahnärzte diese traurige Bilanz verbessern können,
unterliegen wir doch nicht der Hacklerregelung, der Invaliditätspensionierung oder anderen diskriminierenden Schikanen
und erhalten uns daher bis ins hohe Alter Gesundheit, Energie
und Schaffenskraft.
kommt, dass sich immer weniger Jungärzte die hierzulande
mittlerweile völlig ausufernden Behördenschikanen antun
wollen, mit denen eine freie Arztpraxis heute immer mehr
unter Druck gesetzt wird, und das unter den Rahmenbedingungen einer Kassenhonorierung, die in Relation zu Leistung,
Patientenerwartungen, Verantwortung und Kostenstruktur
großteils jeder Beschreibung spottet. So ist es wohl kein
Wunder, dass man für die ältere Generation nun die gesetzlich
zwingende Stilllegung der Kassenverträge mit dem 70. Geburtstag um mehrere Jahre verschieben musste, wenn nicht
das ganze medizinische Versorgungssystem der Republik
zusammenbrechen soll. Das alleinige Lippenbekenntnis in
jedem Regierungsprogramm der letzten Jahre, wonach die
medizinische Betreuung der Bevölkerung durch die niedergelassene Ärzteschaft gestärkt und ausgebaut werden soll,
wird nämlich nicht reichen, wenn dann im Hinblick auf die
Rahmenbedingungen konsequent genau das Gegenteil davon
praktisch umgesetzt wird.
Aber wie meinte schon der römische Politiker, Jurist und
Philosoph Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v. Chr.) bereits
vor über 2000 Jahren so treffend?
„Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die
öffentlichen Schulden müssen verringert werden.
Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht bankrott gehen will. Die Arroganz der Behörden muss
gemäßigt und kontrolliert werden. Der Staatsdienst
muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm
anvertraut sind, und nicht zum Nutzen derer, denen
er anvertraut ist. Die Leute sollen wieder lernen, zu
arbeiten, anstatt auf öffentliche Rechnung zu leben.
Nicht das Alter ist das Problem, sondern unsere
Einstellung dazu. Das höchste Recht ist oft das
höchste Unrecht. Die Autorität des Lehrers schadet
oft denen, die lernen wollen. Wo es mir gut geht,
ist mein Vaterland.“
War der Mann auch noch ein Hellseher?
Die werden wir wohl auch weiterhin dringend brauchen, denn
PLW GHQ 3HUVSHNWLYHQ DXI XQVHUHQ EHUXÀLFKHQ 1DFKZXFKV
schaut es, politisch bedingt, ebenfalls nicht allzu rosig aus.
Einerseits platzen unsere staatlichen Universitäten durch den
Zuzug von Studenten aus dem Ausland mittlerweile aus allen
Nähten, werden dabei aber zusätzlich noch zu Tode gespart.
Andererseits bleiben aber auch immer weniger Jungmediziner
im Lande, weil Ärzte in anderen europäischen Ländern von
der Politik entsprechend ihrer direkten und indirekten Bedeutung für die Volkswirtschaft geschätzt und geachtet werden
und dort deshalb Rahmenbedingungen der Berufsausübung
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28 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
DDr. Claudius Ratschew
Pressereferent der
Österreichischen Zahnärztekammer
Endo-Erfolg für alle - für alle, die es wollen:
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ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 29
Aktuelles
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Die strenge
© darkbird - Fotolia.com
Gouvernante
D
Der burgenländische Landeshauptmann Niessl forderte
unlängst eine Strafe von € 440,- für Eltern, die zur
Bildung ihrer Kinder nicht beitragen. Sollten sie wiederholt
LKUH3ÀLFKWHQQLFKWHUIOOHQPVVWHPDQGHQ%HWUDJHUK|hen, analog anderen Verwaltungsstrafen. Klar sehen wir
das Selbstverständnis unseres Staates. Er versteht sich als
strenge Gouvernante. Als Gouvernante spielt er sich auf,
weil die weiß, was für die Kinder gut ist. Und streng ist sie,
weil sie sich nicht damit begnügt, den Kindern zu sagen, was
richtig ist und sie bei Wohlverhalten lobt, sondern sogleich
bei Fehlverhalten mit Strafen droht. Nun drängt sich mir die
Frage auf, ob der Ansatz auch für Politiker gilt? Wenn also
österreichische Politiker - Namensnennung nicht nötig, weil
sie wissen, wen ich meine - viel Geld in die Förderung österreichischer
Massenmedien stecken und hier
besonders die Gratis-Blätter
des Boulevards bedienen, so
tragen die ja auch nicht zur
Bildung der Bevölkerung bei. Wo
bleiben die Verwaltungsstrafen von
€ 440,- mit Steigerung bei Wiederholung?
Schwer kann ich mich des Eindrucks erwehren, dass aber
genau das - die Nicht-Bildung - ein Ziel ist. Längst teilt sich
die Bevölkerung in zwei Gruppen auf. Die einen - durch
Boulevard-Medien eingelullt, glaubt der Politik alles. Die
anderen bilden sich ihre eigene Meinung. Und die sind der
Politik gar nicht recht. Die sind eigensinnig, haben eigene
Ideen und wollen ihr (Arbeits-)Leben nach ihrer Facon gestalten. Zu dieser ungeliebten Gattung zählen insbesondere die
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kann, sonst wie in die Schranken gewiesen werden.
30 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
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zahlreiche Beispiele. Im $UEHLWVUHFKW wird der Arbeitgeber
etwa mit € 118,- bestraft, wenn er eine Kündigung ausspricht. Im Strahlenschutz müssen wir eine Röntgenkonstanzprüfung machen, die so sinnvoll ist, wie das Einfangen
der Sonnenstrahlen durch die Bürger von Schilda, um das
fensterlose Rathaus zu beleuchten. Unsere unzähligen DoNXPHQWDWLRQVXQG$XI]HLFKQXQJVSÀLFKWHQ sind nichts
anderes als ein Klotz am Bein. Und sie steigen und steigen.
Bei meinem Ordinationsstart vor 22 Jahren reichte ein Ordner
für alle erforderlichen bürokratischen Unterlagen. Heute sind
es 8 Ordner geworden. Die Bürokratie erhöht sich nicht linear,
sondern exponentiell! Und die Behandlungsqualität steigt
dadurch nicht um einen Deut. Eher das Gegenteil ist der Fall.
Weil ein aufzeichnender oder dokumentierender Zahnarzt in
dieser Zeit nicht behandeln kann. Bei jeder weiteren DokuPHQWDWLRQVSÀLFKWEDOOWVLFKEHLPLUGLH+DQG]XU)DXVWXQG
ich denke an den Spruch: Jedes Schriftl ist ein Giftl.
Weitere Beispiele gefällig? In drei Bundesländern sagt die
Gebietskrankenkasse für die Weitergabe einzelner zahnärztlicher Ordinationen sei kein Bedarf. Gleichzeitig wollen
dieselben Kassen aber weitere zahnärztliche AmbulatoULXPVVWKOH HUULFKWHQ 2IIHQVLFKWOLFK LVW GHU IUHLEHUXÀLFK
tätige Zahnarzt in seiner Ordination zu eigenwillig und
unabhängig, kurzum lästig und - Originalzitat eines österreichischen Sektionschefs - wie ein Fohlen auf der Weide,
das noch dressiert werden muss. Den Ordinationen werden
Prügel sonder Zahl vor die Füße geworfen. Sie sollen durch
angestellte Ärzte ersetzt werden. Ob diese in staatlichen
Ambulatorien, oder in privaten Krankenanstalten (mit
Hedgefonds als Eigner) arbeiten sollen, darüber sind sich
Rot und Schwarz noch nicht einig.
Aktuelles
Wie es angestellten Ärzten und Zahnärzten ergeht und
welche Wertschätzung ihnen die öffentliche Hand als Arbeitgeber entgegenbringt, lässt sich gerade jetzt anlässlich der
Diskussionen um die Neuregelung der Arbeitsbedingungen
im Spitalsbereich beobachten. Seit über 10 Jahren war
bekannt, dass die ärztlichen Arbeitszeiten den EU-Richtlinien
widersprechen. Politiker und Spitalserhalter blieben untätig.
Erst nach Androhung von Strafzahlungen durch die EU hat
Österreich ein EU-konformes Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz verabschiedet. Im letzten Moment haben die Spitalserhalter dann Verhandlungen mit den Ärzten aufgenommen.
Als die oberösterreichischen Ärzte nicht so wollten, wie der
zuständige Gesundheitsreferent und Landeshauptmann
Pühringer, meinte dieser: „Ich hau´ euch in die Pfanne, dass
das Fett nur so spritzt.“ Jetzt wissen wir also, was der Herr
Landeshauptmann von uns Ärzten so hält.
Die Diskussion in Wien steht der in Oberösterreich um nichts
nach. Sie verläuft ebenso chaotisch wie unharmonisch. Genau zu dieser Zeit erinnerte Arbeiterkammerpräsident Kaske
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am Arbeitsplatz zu evaluieren, die seit zwei Jahren besteht.
Die Arbeitgeber, die dies noch nicht gemacht haben, sollten
nach seiner Meinung mit bis zu € 16.000,- bestraft werden.
Seitdem warte ich auf seinen Aufschrei, wenn das Ärztearbeitszeitgesetz nicht eingehalten wird. Oder darf der Arbeitgeber, wenn es sich um die öffentliche Hand handelt, alles
und die dort beschäftigten Arbeitnehmer genießen keinen
Schutz durch die Arbeiterkammer?
6WDQGHVSROLWLN
Aber es gibt auch Trost in dieser Welt. Eine private Unternehmergesellschaft (UG) hat im 9. Wiener Gemeindebezirk
einen Antrag auf Errichtung einer privaten Krankenanstalt
mit Schwerpunkt Kieferorthopädie gestellt. Ein Gutachten der
Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) kam zu dem Ergebnis,
dass an diesem Standort ein Bedarf gegeben sei! Das ist
gelinde gesagt verwunderlich, weil der 9. Bezirk einer der
am besten mit zahnärztlichen Ordinationen versorgte Wiener
Gemeindebezirk ist. Auch die Wiener Gebietskrankenkasse
sah einen solchen Bedarf gegeben. Das Landesverwaltungsgericht sah das aber ganz anders und stoppte die
Errichtungsbewilligung. Das bedeutet eine erfreuliche Stärkung der selbstständig tätigen niedergelassenen Zahnärzte!
Und bei den Verhandlungen zur Gratis-Zahnspange konnten
wesentliche Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die österreichischen Zahnärztinnen und
Zahnärzte erreicht werden. Die erweiterte Vertretung und
das Jobsharing werden zu einer nachhaltigen Stärkung der
niedergelassenen Zahnärzteschaft führen. Auch wenn das
der strengen Gouvernante gar nicht gefällt.
MR Dr. Thomas Horejs
Referent für Qualitätssicherung
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Österreichischen Zahnärztekammer
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ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 31
Frauenreferat
ZoRA International
Wiener Gespräche - Mentoring der besonderen Art
ZoRA International macht seinen Anfang in Österreich
Es ist nicht leicht, die Interessen der Kolleginnen in der Zahnärzteschaft zu vertreWHQ'DVV=DKQlU]WLQQHQMHGRFKKlX¿JHLQH
etwas andere Vertretung brauchen als Zahnärzte, weil es besondere Bedürfnisse gibt
oder weil schlicht die Netzwerke zwischen
Frauen nicht so ausgeprägt sind, hat sich im
YHUJDQJHQHQ-DKU]HKQWGHXWOLFKJH]HLJW8P
einen Gedankenaustausch zu diesem besonderen Thema in Gang zu bringen, hatte
die Frauenreferentin der Österreichischen
Zahnärztekammer, Dr. Margarita Gradl, eine
Delegation des Freien Verbandes Deutscher
=DKQlU]WH )9'= XQGGHV=R5$.RPSHtenznetzwerkes nach Wien eingeladen.
E
s war ein Mentoring der besonderen Art, das in der österreichischen Hauptstadt stattfand: Kerstin Blaschke,
Bundesvorsitzende des FVDZ und Gründerin des ZoRANetzwerkes, berichtete über Anfänge und Erfahrungen des
32 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Kompetenz-Netzwerkes und machte Gradl das Angebot zur
Zusammenarbeit. Es ist ein Anlauf, das ZoRA-Netzwerk auszuweiten und auf internationale Füße zu stellen. Dass Frauen
sich Netzwerke schaffen und ihre Erfahrungen austauschen
müssen, ist eines der großen Anliegen von ZoRA-Gründerin
Blaschke. „ZoRA - Zahnärztinnen
organisieren Recht und Arbeit“
heißt das 2008 ins Leben gerufene Netzwerk nicht von ungefähr.
„Vieles, was für Männer eigentlich
selbstverständlich ist, haben Frauen
nicht“, sagte Blaschke. Vor allen
Dingen das Netzwerken und der
Austausch untereinander bleiben
auf der Strecke, wenn Frauen als
Einzelkämpferinnen in der freibeUXÀLFKHQ3UD[LVDUEHLWHQ
Am Beispiel des nach und nach gewachsenen ZoRA-Netzwerkes zeigte Blaschke, dass sich die Solidarität untereinander
lohnt. Vollkommen offen berichtete die FVDZ-Bundesvorsitzende von Hürden, die das Netzwerk zu Anfang nehmen
musste und ermutigte die österreichischen Kolleginnen, sich
von Anfangsschwierigkeiten nicht ausbremsen zu lassen. «
15.
Kärntner Seensymposium
Donnerstag, 30. April, bis Samstag, 2. Mai 2015
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Tagungsleitung
DDr. Martin Zambelli,
ÖGZMK Kärnten
Dr. Bettina Schreder,
ZIV
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 33
34 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
15. Kärntner Seensymposium
08.30 bis 17.00 Uhr
Samstag,
02. Mai 2015
Er erklärt, wie er mit seiner sogenannten „free-hand bonding“ - Methode zu verblüffenden
Ergebnissen kommt.
Zahnsubstanzschonung ist seine oberste Maxime!
Bei besonders schwierigen Fällen versucht er durch ein Waxup ein mögliches Ergebnis zu
simulieren und dadurch optimale Resultate zu realisieren.
Lassen auch Sie sich begeistern von so viel Liebe zum Detail bei dieser wunderbaren Form
der Füllungstherapie.
Dabei geht er auf die unterschiedlichsten Pathologien wie zB Refluxkrankheit, Bulimie,
Bruxismus, funktionelle Dysbalancen, Speichelfluss und Speichelzusammensetzung,
Lebensgewohnheiten, medikamenteninduzierte Ursachen und andere Erkrankungen ein.
Es ist uns gelungen, den international bekannten Schweizer Topexperten für Compositerestaurationen, Professor Dr. Didier Dietschi, nach Kärnten einzuladen. Er zeigt, wie
in komplexen Fällen bei der Zahnversorgung durch Composite ein optimales Ergebnis
erzielt werden kann.
Free-hand bonding in the smile frame: Erweitern wir unsere Visionen, ein Lächeln
wiederherzustellen und Der Gebrauch von Composite in komplexen, funktionellen und
ästhetischen Restaurationen der Zähne: Um vieles besser, als wir glauben!
Prof. Dr. Didier DIETSCHI,
D.M.D, PhD, Privat-Dozent
Save
the date
ZIV
ÖGZMK
15. Kärntner Seensymposium
Dr. Bettina Schreder
DDr. Martin Zambelli
So freuen wir uns wieder auf einen tollen Kongress im wunderschönen Velden mit Ihnen!
Natürlich gibt es auch für unsere Assistentinnen und Assistenten ein umfangreiches Pro gramm. Angefangen bei der chirurgischen Assistenz über die wichtigen Röntgeneinstelltechniken bis hin zur notwendigen Kassenabrechnung.
Abgerundet wird das Ganze durch eine große Dentalausstellung.
Dazu haben uns Experten aus Chirurgie, konservierender Zahnheilkunde, Kieferorthopädie und Psychologie zugesagt. Auch Strahlenschutz ist uns wichtig und es gibt
die Möglichkeit, durch die Teilnahme am Seensymposium das für die Ordinationsführung
erforderliche Strahlenschutzdiplom zu erwerben.
Wir wollen wieder dazu beitragen, dass der Zahn der Zeit nicht an unserem Wissen
nagt. Deshalb haben wir uns mit einem Affenzahn darum gekümmert, dass wir auch
heuer nicht nur steile Zähne behandeln, sondern mit dem neuesten Wissen ausgestattet
werden, um hohle Zähne fachgerecht zu versorgen.
Um unsere Patientinnen und Patienten nicht als zahnlose Tiger zu belassen und sie
Zahn um Zahn wiederherzustellen, haben wir uns bemüht, wieder Topreferentinnen und
Topreferenten aus dem In- und Ausland nach Kärnten einzuladen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Grußworte
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 35
Mittagspause in der Firmenaustellung
15. Kärntner Seensymposium
15.30 – 17.00 Betriebswirtschaftlicher Entrepreneur-Seminar
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen erkennen,
interpretieren und verwenden Teil II
Vortrag für das zahnärztliche Team
W. Schuster und A. Holzinger, beide Wien / A
08.30 – 10.00 Betriebswirtschaftlicher Entrepreneur-Seminar
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen erkennen,
interpretieren und verwenden Teil I
Vortrag für das zahnärztliche Team
W. Schuster und A. Holzinger, beide Wien / A
Tagungszentrum Casino Velden, Vortragssaal Casineum
15.30 – 16.30 Wie wirken Spurenelemente, Vitamine & Ähnliches?
Asterix und das Geheimnis des Zaubertrankes –
eine Spurensuche
G. Kreyer, Langenlois / NÖ
13.30 – 15.00 Wo ist Vollkeramik zu empfehlen?
Vollkeramische Restaurationen –
Eine kritische Betrachtung
L. Pröbster, Wiesbaden / D
15.00 –15.30
Kaffeepause in der Firmenausstellung
12.00 –13.30
11.15 – 12.00 Bei welchen Fällen ist orthognathe Chirurgie erforderlich?
Möglichkeiten und Grenzen der orthognathen Chirurgie
G. Santler, Klagenfurt / A
10.30 – 11.15 Wie löse ich ein Frontzahntrauma implantologisch?
Das Frontzahntrauma!
Immer eine implantologische Herausforderung?
T. Bernhart, Wien / A
09.15 – 10.00 Wie setze ich moderne Kieferorthopädie in der täglichen Praxis um?
Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie
F. Byloff, Graz / A
10.00 –10.30
Kaffeepause in der Firmenausstellung
08.30 – 09.15 Welche Vorteile bringt die Zahntransplantation?
Möglichkeiten der Zahntransplantation
Filippi, Basel / CH
Tagungszentrum Casino Velden, Vortragssaal Casineum am See
Wissenschaftliches Programm Freitag, 01. Mai 2015
Wissenschaftliches Programm
Pause in der Firmenausstellung
15. Kärntner Seensymposium
Mit diesem Vortrag wurde gleichzeitig die gemäß § 41 Abs. 4 Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) vorgeschriebene Fortbildungsverpflichtung für Strahlenschutzbeauftragte erbracht.
10.30 – 15.30 Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte gemäß
§ 41 Abs 4 Allgemeine Strahlenschutzverordnung
F. Hastermann, Wien / A
Tagungszentrum Casino Velden, Vortragssaal Casineum
08.30 – 17.00 Wie kann ich die Frontzahnästhetik perfekt gestalten?
Free-hand bonding in the smile frame: Erweitern wir unsere
Visionen, ein Lächeln wiederherzustellen und Der Gebrauch von
Composite in komplexen, funktionellen und ästhetischen
Restaurationen der Zähne: Um vieles besser, als wir glauben!
D. Dietschi, Genf / CH
Tagungszentrum Casino Velden, Vortragssaal Casineum am See
Wissenschaftliches Programm Samstag, 2. Mai 2015
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl am Workshop und dem Vortrag werden die
Anmeldungen nach Tagesdatum gereiht. Sollte der Workshop oder der Vortrag ausgebucht sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Der Workshop kann nur in Kombination mit einer anderen Leistung gebucht werden!
Die Mittagspause ist in der Zeit von 12.00 bis13.30 vorgesehen.
10.30 – 15.00 WORKSHOP – Maximal 15 Teilnehmer/-innen
Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen –
mit Kochbuch zur vorhersehbar ästhetischen Schichtung
Kreative Zahnheilkunde, die verblüfft und Spaß macht –
praktischer Arbeitskurs
S. Höfer, Klosterneuburg / A
08.30 – 10.00 VORTRAG zum Workshop – Maximal 45 Teilnehmer/-innen
Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen
S. Höfer, Klosterneuburg / A
10.00 –10.30
Kaffeepause
CasinoHotel Velden, Seminarraum über den Dächern von Velden
17.15 – 18.00 Was gibt es Neues in der Zahnärztekammer?
Die aktuelle standespolitische Situation der
Zahnärzteschaft in Österreich
H. Westermayer, Wien / A
17.00 –17.15
Wissenschaftliches Programm
36 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
110
570
€
100
100
350
310
310
350
Samstag, 02. Mai 2015
190
680
Freitag, 01. Mai 2015
170
620
Workshop
max.
45 TN
max.
15 TN
Glasfaserverstärkte
Komposit-Restaurationen
Glasfaserverstärkte KompositRestaurationen – mit Kochbuch zu
vorhersehbar ästhetischen Schichtung
Kreative Zahnheilkunde, die verblüfft
und Spaß macht –
Praktischer Arbeitskurs
Freitag,
01. Mai 2015
08.30–10.00 Uhr
Dr. Stephan Höfer,
Köln / D
Freitag,
01. Mai 2015
10.30–15.00 Uhr
Dr. Stephan Höfer,
Köln / D
€
120
In der
Teilnahmegebühr
inkludiert
15. Kärntner Seensymposium
Mit diesem Symposium wurde gleichzeitig die gemäß § 41 Abs. 4 Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) vorgeschriebene Fortbildungsverpflichtung für Strahlenschutzbeauftragte erbracht. Da eine Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
durch das BM für Gesundheit in den Bestimmungen der AllgStrSchV nicht vorgesehen
ist, wurde seitens der Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Kärnten auch nicht um eine solche angesucht.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl am Workshop und dem Vortrag werden die
Anmeldungen nach Tagesdatum gereiht. Sollte der Workshop oder der Vortrag ausgebucht sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Der Workshop kann nur in Kombination mit einer anderen Leistung gebucht werden!
Vortrag
zum
Workshop
Die Teilnahmegebühr für die gesamte Veranstaltung sowie für eine einzelne Tageskarte
beinhaltet das wissenschaftliche Programm, den Besuch der Fachausstellung, Pausenverpflegung (Vormittag und Nachmittag) und berechtigt zur Teilnahme am Festbankett
zum Vorzugspreis (siehe Gesellschaftliches Programm).
Student
Nichtmitglied
Mitglied ÖGZMK/ZIV
Einzelne Tage
Für einzelne Tage – Tageskarten
Student
€
580
520
460
Mitglied ÖGZMK/ZIV
Nichtmitglied
bei Zahlung
vor Ort
bei Zahlung ab
01. 04. 2015
bei Zahlung bis
31. 03. 2015
Gesamte
Veranstaltung
Für die gesamte Veranstaltung
Donnerstag, 30. April, bis Samstag, 02. Mai 2015
Teilnahmegebühr – Wissenschaftliches Programm
09. Mai 2014 9 Punkte für das Fach ZMK
16.
15. Kärntner Seensymposium
am Wörthersee
Donnerstag, 12., bis Samstag, 14. Mai 2016
Kärntner Seensymposium
Bei Buchung der gesamten Veranstaltung wird gleichzeitig die gemäß § 41 Abs. 4
Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) vorgeschriebene Fortbildungsverpflichtung für Strahlenschutzbeauftragte erbracht. Da eine Anerkennung von
Fortbildungsveranstaltungen durch das BM für Gesundheit in den Bestimmungen der
AllgStrSchV nicht vorgesehen ist, wurde seitens der Österreichischen Gesellschaft für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Kärnten auch nicht um eine solche angesucht.
Glasfaserverstärkte Komposit-Restaurationen –
mit Kochbuch zur vorhersehbar ästhetischen Schichtung
Kreative Zahnheilkunde, die verblüfft und Spaß macht –
praktischer Arbeitskurs
Freitag, 01. Mai 2015 10.30 – 15.00 Uhr
4 Punkte für das Fach ZMK
Fortbildungspunkte für die Teilnahme am Workshop:
Samstag, 10. Mai 2014 8 Punkte für das Fach ZMK
Freitag,
Fortbildungspunkte bei Teilnahme an einzelnen Tagen:
Sie haben die Möglichkeit, bei diesem Symposium insgesamt 21 Punkte zu erwerben.
Bei partieller Teilnahme müssen die Punkte reduziert werden.
17 Fortbildungspunkte für die Teilnahme an der gesamten Veranstaltung.
4 Fortbildungspunkte für die Teilnahme an beiden Workshops.
Die Veranstaltung ist für das Zahnärztliche Fortbildungsprogramm der Österreichischen
Zahnärztekammer anerkannt:
Anrechenbarkeit
Teilnahmegebühr – Wissenschaftliches Programm
Frauenreferat
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und alles versuchen, dass die Freiheit, die damit verbunden ist, eine attraktive Möglichkeit der Berufsausübung für
Zahnärzte ist“, betonte Blaschke. „Dies gilt in hohem Maße
auch für Frauen.“ Besonders mit dem Weimarer Forum, das
eine gute Plattform, nicht nur zur Fortbildung, sondern vor
allem auch zum Austausch der Generationen geworden ist,
und dem vor zwei Jahren gegründeten Mentoring-Programm
ZHUGHQJHUDGHMXQJH)UDXHQLQGHUIUHLEHUXÀLFKHQ7lWLJNHLW
gestärkt.
Gemeinsames Modell des Netzwerkens
In Österreich steckt die Frauen-Netzwerkarbeit noch in
den Kinderschuhen. Erst seit wenigen Jahren gibt es die
Frauenreferate in den Zahnärztekammern auf Landes- oder
gar Bundesebene. „Deshalb sind die Erfahrungen, die in
Deutschland mit ZoRA gemacht wurden, für uns so hilfreich“,
sagte Margarita Gradl.
„Wenn wir die Rahmenbedingungen für Frauen verändern
wollen, dann können wir das am besten gemeinsam tun.“ Von
deutscher Seite aus gab es - ganz im Sinne des Mentoringgedankens zum Erfahrungsaustausch - zahlreiche Angebote,
wo die österreichischen Kolleginnen mit in ein international
ausgerichtetes ZoRA-Netzwerk einsteigen können: die Teilnahme an Kongressen, an Fortbildungen oder am MentoringProgamm, das 2015 mit einem Treffen im April zum Thema
„Generationswechsel: Praxisübernahme-Praxisübergabe“
LQ $PVWHUGDP VWDWW¿QGHQ ZLUG 'LH 0HQWRULQJ7UHIIHQ LP
Ausland dienen der Netzwerkbildung und des Informationsaustauschs, unter welchen Bedingungen die Kolleginnen in
anderen Ländern arbeiten und mit welchen Problemen sie
dort zu kämpfen haben.
ZoRA International
*UDGOÄ:LUP|FKWHQDQV=R5$1HW]ZHUN
andocken“
„Wir können gemeinsam Modelle entwickeln, wie Frauen ihre
Arbeit organisieren“, sagte Gradl, bei dem Treffen an dem
auch die Frauenreferentinnen zweier österreichischen Landeszahnärztekammern sowie Zahnmedizinstudentinnen Aus Deutschland und Österreich teilnahmen.
In Österreich gebe es bislang ein
solches Komptenz-Netzwerk für
die Freiberuflichkeit nicht. „Wir
möchten gern ans ZoRA-Netzwerk
andocken.“ Besonders attraktiv ist
für die Österreicherin, dass das
Netzwerk sich zwar an Frauen richtet, Männer jedoch nicht ausgrenzt.
Denn das war für FVDZ-Bundesvorsitzende immer klar: „Wer die Idee
von ZoRA mitträgt und seine Kompetenzen einbringen will,
der ist willkommen, egal ob Mann oder Frau.“ Denn letztlich
geht es darum, die Rahmenbedingungen für die zahnärztliche
Arbeit zu gestalten und dort, wo nötig, zu verändern. Dass
dies nötig wird, zeigen die Absolventenzahlen der Studierenden für Zahnmedizin: In Deutschland werden es bis zum Jahr
2030 rund 70 Prozent Frauen sein. In Österreich geht der
Trend derzeit auf die 50-Prozent-Marke zu. Auch in anderen
europäischen Ländern sieht es ähnlich aus. „Deshalb ist uns
der Gedanke zum Erfahrungsaustausch auf europäischer
Ebene so wichtig“, sagte Blaschke. „Die Problemlagen sind
fast überall gleich, auch wenn die Systeme in den Ländern
unterschiedlich sind.“
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www.zora-netzwerk.de
=R5$.RPSHWHQ]1HW]ZHUN - eine Initiative des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte
Was bedeutet ein Netzwerk für Zahnärztinnen?
ZoRA versteht sich als Kompetenznetzwerk und will durch Bündelung des mehr oder weniger unterschiedlichen Wissensund Erfahrungsstandes der einzelnen Kolleginnen eine höhere persönliche und fachliche Kompetenz der beteiligten
Personen und Personengruppen erreichen.
Motiviert durch das Beispiel gestandener Kolleginnen will ZoRA auch Mut machen, sich berufs- und standespolitisch
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und handeln.
Dabei geht es nicht darum, Quoten in politischen Gremien zu erfüllen, sondern Verantwortung zu übernehmen und
sich einzubringen.
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 33
Steuer
Miete für Ordinationsräumlichkeiten
Vermietung von
Ordinationsräumlichkeiten
an Zahnärzte
Entwicklung seit In-Kraft-Treten der umsatzsteuerlichen Änderungen
Die anfängliche Sorge, es könnte aufgrund
des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 zu
erheblich höheren Kostenbelastungen für
Zahnärzte kommen, hat sich nicht nur
bestätigt, vielmehr hat diese Neuregelung
den Zahnarzt als Mieter de facto in den
Der Vermieter stellt somit seine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, hat aber im Gegenzug auch keine Möglichkeit,
die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt
zurückzuerhalten. Alternativ konnte der Vermieter zur SteuHUSÀLFKW RSWLHUHQ LQ GLHVHP )DOO YHUUHFKQHW HU GLH 0LHWHQ
zuzüglich Umsatzsteuer und hat die Möglichkeit, für seine
anfallenden Kosten den Vorsteuerabzug geltend zu machen.
Rang eines Mietnomaden gestellt,
an den nur sehr ungern vermietet wird.
Wie es dazu gekommen ist?
Hier ein kurzer Rückblick:
N
ach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes ist
die Geschäftsraumvermietung grundsätzlich als unecht
steuerbefreit zu behandeln.
34 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Die nun seit 1. 9. 2012 gültige Bestimmung hat diese
grundlegende Regelung nicht verändert - Umsätze aus der
Geschäftsraumvermietung sind nach wie vor steuerfrei - jeGRFKZXUGHGLH2SWLRQ]XU6WHXHUSÀLFKWGXUFKGHQ9HUPLHWHU
wesentlich eingeschränkt, da von den Baukosten ab diesem
Zeitpunkt kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Diese Option ist nach herrschender Gesetzeslage nun nur
QRFKGDQQP|JOLFKZHQQGHU0LHWHUVHLQHUVHLWVVWHXHUSÀLFKtige Umsätze erbringt. Da Zahnärzte keine Umsatzsteuer in
Rechnung stellen, entfällt für den Vermieter die Möglichkeit
Steuer
zur Option und in weiterer Folge auch der Vorsteuerabzug.
Damit aber nicht genug: Hat der Vermieter aus Anschaffungen sowie aus Großreparaturen des Gebäudes in der Vergangenheit einen Vorsteuerabzug vorgenommen, so ist ab dem
Zeitpunkt der Vermietung an einen unecht steuerbefreiten
Mieter (zB Zahnarzt) diese Vorsteuer anteilig zurückzuzahlen.
Die Regelung führt somit de facto zu einer erhöhten Kostenbelastung für den Vermieter, wenn er an einen Zahnarzt
vermietet. Der Vermieter wird daher versuchen, die entstehenden Kosten auf den Mieter umzuwälzen. Stichwort - höhere Mieten für Zahnärzte. Diesbezüglich wurden bereits vor
Inkrafttreten der Bestimmung unzählige Artikel veröffentlicht, die eben diese Problematik verdeutlichten.
Nun scheint die tatsächliche Entwicklung aber noch viel
weitreichendere Folgen zu haben.
Viele Vermieter - vor allem große Immobiliengesellschaften
- sind nicht bereit, den enormen Verwaltungskostenaufwand
für die organisatorische Anpassung an eine umsatzsteuerfreie
Vermietung zu tragen. Der Zahnarzt als Mieter wird daher a
priori abgelehnt. Dies führt dazu, dass der ehemals so begehrte Mieter aufgrund dieser Bestimmung zusehends in die
Stellung eines unerwünschten Mieters - einem Mietnomaden
gleich - gedrängt wird.
Dadurch wird die ohnehin nicht einfache Suche nach einem
geeigneten Ordinationsstandort deutlich erschwert.
Zu bezweifeln ist, dass diese Entwicklung vom Gesetzgeber
auch so gewollt war. Gerade im Hinblick auf den immer stärker werdenden Ärztemangel wird hier auch der Gesetzgeber
gefordert, den Zahnarzt als Mieter wieder ins richtige Licht
zu rücken.
Nochmals zur Erinnerung: Die Regelung ist auf all jene
Miet- und Pachtverhältnisse anzuwenden, die nach dem
31. 8. 2012 begonnen haben. Geschützt vor der „neuen“
Rechtslage sind nur jene Vermieter, die das Gebäude selbst
errichtet haben und mit der Errichtung vor dem 1. 9. 2012
begonnen haben. In diesen Fällen ist ein Mieterwechsel auch
nach dem 31. 8. 2012 nicht schädlich, der Vorsteuerabzug
steht über die Optionsmöglichkeit weiterhin zu.
ECOVIS Scholler & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH
3100 St. Pölten, Kremser Gasse 20
www.ecovis.com
Miete für Ordinationsräumlichkeiten
Unterlassungserklärung
Klagende Partei
Österreichische Zahnärztekammer
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
vertreten durch
Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt
1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29
Beklagte Partei
MMag. DDr. Bernhard Kanduth
4400 Steyr, Gleinker Hauptstraße 1
vertreten durch
Dr. Peter Pfeil, Rechtsanwalt
4451 Garsten, Otakarstraße 3
Ich, MMag. DDr. Bernhard Kanduth, Zahnarzt in 4400
Steyr, Gleinker Hauptstraße 1, erkläre Folgendes:
1. ,FK YHUSÀLFKWH PLFK DE VRIRUW HV ]X XQWHUODVVHQ
Flugblätter, in denen zahnmedizinische Leistungen angekündigt werden, insbesondere in Form sogenannter
auf Zeitungen mit leicht lösbarem Kleber angebrachten Tip-ons, zu verteilen und/oder verteilen zu lassen.
2. )UGHQ)DOONQIWLJHQ=XZLGHUKDQGHOQVYHUSÀLFKWHLFK
mich, in jedem einzelnen Fall bei einem Verstoß eine
nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende
Konventionalstrafe an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese Konventionalstrafe
beträgt beim ersten Verstoß € 4.000,00, bei jedem
weiteren Verstoß € 8.000,00 Ich nehme zur Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neuerlichen
Wettbewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine
Unterlassungs- und Veröffentlichungsklage gegen
mich eingebracht werden kann.
3. Ich stimme der Veröffentlichung dieser Unterlassungserklärung auf meine Kosten in der Österreichischen
Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ) und in der Zeitung „Tips“,
Ausgabe für Steyr, jeweils im Textteil, zu.
4. 6FKOLH‰OLFKYHUSÀLFKWHLFKPLFKGLHLQGHU5HFKWVVDFKH
3 Cg 34/14 x des Landesgerichtes Steyr aufgelaufenen Prozesskosten von € 2.810,72 (darin enthalten
€ 350,62 an 20 % USt. und € 707,00 an Gerichtsgebühren) und die Kosten der Veröffentlichung in der
ÖZZ von € 932,40, insgesamt daher € 3.743,12, zu
Handen des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz binnen
14 Tagen zu bezahlen.
MMag. DDr. Bernhard Kanduth
Steyr, am 27. November 2014
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 35
Diverses
Personalia
In memoriam
Medizinalrat
Univ.-Doz. Dr. Hans Kinast
1919 - 2014
Am 26. Dezember 2014 hat Univ.-Doz. MR Dr. Hans Kinast, der in den letzten Jahren
schon sehr zurückgezogen gelebt hatte, nach den Angaben seiner Familie friedlich diese
Welt für immer verlassen. Eine wirklich beeindruckende Persönlichkeit der Zahnheilkunde,
ein Pionier der Kieferorthopädie Österreichs, hat damit sein Werk vollendet.
Eigentlich war sein Lebensweg schon vor seiner Geburt vorgezeichnet. So hatten sich sein
9DWHU+DQVXQGVHLQH0XWWHU-RVH¿QHHUDOVDQJHKHQGHU=DKQDU]WXQGVLHDOV]DKQlU]Wliche Assistentin in der Zahnarztpraxis des hochberühmten Fritz Schenk - Onkel unseres
sehr verehrten Schauspielerjuwels Otto Schenk - kennen und lieben gelernt. Seine um
zwei Jahre ältere Schwester Lisl Kinast - eine gefeierte Burgschauspielerin, hat schon
zwei Jahre vor ihm die Bühne dieser Welt verlassen.
Kinast war nach seiner Gymnasialzeit in der Albertgasse ein begeisterter Bastler und
neben seinem Medizinstudium ein sehr erfolgreicher Eiskunstläufer. Gemeinsam mit seiner späteren Gattin Friedl hat er
vor dem 2. Weltkrieg beachtliche Preise im Paarlauf gewonnen. 1940 wurde er zum Kriegsdienst eingezogen.
Er promovierte am 12. April 1943 zum Doktor der gesamten Heilkunde und
schloss sein Zahnarztstudium 1947 an der Wiener Zahnklinik ab. Als Assistent
an der von Leopold Petrik geführten Kieferorthopädischen Abteilung dieser KliQLN¿HOLKPPLWVHLQHUUXKLJHQEHVRQQHQHQ$UWGLH$XIJDEH]XGDVFKROHULVFKH
Wesen seines Chefs zu kompensieren. Petrik, der ein „absolutistischer“ Verfechter der Funktionskieferorthopädie war, verhinderte, dass Kinast die Öffnung
der Abteilung in Richtung festsitzender Behandlungsmethoden und vor allem
die Einführung der diagnostischen Möglichkeiten über die reine Modellanalyse
hinaus betreiben konnte. Der Holländer Frans P.G.M. van der Linden, der im
Rahmen seiner zahnärztlichen Ausbildung Gasthörer bei Petrik war, erkannte
aber die große Begabung Kinasts und eröffnete ihm später die Kontakte zu den
damals international bedeutendsten Kieferorthopäden, wie zum Beispiel Ricketts,
+DXVVHUXQG6WRFN¿VFK
Kinast betrieb von 1960 bis 1993 eine eigene Ordination in der Skodagasse 1.
In diesem Haus wohnte er auch bis zu seinem Tod.
Eine seiner wichtigsten Leistungen war die Begründung der jährlichen Kieferorthopädischen Tagung in Kitzbühel. 1971 wünschte Dr. Wilhelm Brenner, zu
dieser Zeit Präsident der Bundesfachgruppe der Zahnärzte in der Österreichischen
Ärztekammer, eine derartige Veranstaltung als Gegenpol zu der damals von kieferorthopädisch tätigen Kollegen überaus
geschätzten Tagung der Dentisten in Bad Gastein, die von dem höchst engagierten Dentisten Otto Vyslozil organisiert wurde.
Kinast zeigte dabei sein großartiges organisatorisches Talent und konnte nun die vorher erwähnten guten internationalen
Kontakte nutzen. Es gelang ihm auch die anderen kieferorthopädischen Abteilungen der Zahnkliniken Österreichs zur Mitarbeit
zu bewegen und so wurde die Tagung in Kitzbühel bald zu einem Mekka der Kieferorthopädie, was sie bis heute geblieben
36 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Diverses
Personalia
ist. Schon im ersten Jahr waren unter dem Ehrenvorsitz von Anton Hromatka aus Wien
neben Kinast der damalige ZIV-Präsident Hermann Zinner und Kurt Binder, Leiter der
Jugendzahnklinken, aus Innsbruck Hans Wunderer, aus Graz Herta Byloff, deren Sohn
Ernst Clar aus Bonn, Erich Hausser aus Hamburg, Van der Linden aus Holland und
Hans Peter Bimler aus Wiesbaden unter den Vortragenden. Dass auch bald Dentisten
an dieser Tagung teilnahmen, ist nicht zuletzt der weltoffenen und freundlichen Art
Kinasts zu verdanken.
Kinast veranstaltete auch Kurse in Wien und wurde später von Prim. Dr. Binder als Leiter
der kieferorthopädischen Abteilung der Jugendzahnklinik berufen, wo er neben festsitzenden
Apparaturen auch Erfahrungen mit den Schwarzplatten sammelte. Nach Binder übernahm
Kinast die Gesamtleitung dieser Institution, an der er 16 Jahre lang erfolgreich wirkte.
Mit seinen Arbeiten über die Modellanalyse habilitierte sich Kinast. Sein Buch über die Occlusographie erschien 1982.
Seine Arbeit wurde mehrfach mit dem wissenschaftlichen Förderungspreis der Ärztekammer ausgezeichet. 1975 wurde ihm der Medizinalrattitel verliehen, er erhielt 1979 den Anerkennungspreis der
Stomatologie, war korrespondierendes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie, Mitglied der Internationalen
Zahnarztakademie und seit 1989 Ehrenmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde.
Ehre seinem Angedenken.
Johannes Kirchner
Vyslozil, Kinast, Kirchner
März 1972 in Kitzbühel
Ehrung 2003 in Kitzbühel
Bantleon, Kinast & Frau, Droschl
Sadlo, Hormatka, Zinner, Brenner, Kinast
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 37
Diverses
Personalia
In memoriam
Dr. Herbert Mühleder
Facharzt für ZMK in Lilienfeld
Wir trauern um Dr. Herbert Mühleder, der am 23. Jänner 2015 im 63. Lebensjahr völlig
unerwartet von uns gegangen ist.
Geboren am 10. Dezember 1952 absolvierte er die Volksschule und das humanistische
Gymnasium in St. Pölten, studierte Humanmedizin in Wien, absolvierte den Turnus im
Krankenhaus St. Pölten. Auf Grund seiner außerordentlichen manuellen Geschicklichkeit
entschied er sich, an der Universitätsklinik Wien die Facharztausbildung für ZMK einzuschlagen, die er nach zwei Jahren erfolgreich abschloss.
Anschließend eröffnete er eine Krankenkassenpraxis in
Lilienfeld, die er mit viel Engagement und persönlichem
Einsatz führte. Er war einer jener Kollegen, der seiner
Arbeit nie überdrüssig wurde, sich weiterbildete und
LPPHUQHXHEHUXÀLFKH3OlQHKDWWH'LHQDFKEDUVFKDIWliche Zusammenarbeit mit uns Kollegen war zum Wohle
unserer Patienten vorbildlich.
Darüber hinaus hatte er große musische und zeichnerische Begabungen. Er liebte es über alles, klassische
Gitarre zu spielen. Des Weiteren sei sein zeichnerisches
Talent, insbesondere seine Karikaturen erwähnt.
Trotz aller seiner Talente war er ein überaus bescheidener Mensch, der sich nie in den Vordergrund spielte.
Vielseitig interessiert, kontaktfreudig und aufgeschlossen kann man ihn charakterisieren.
Er war Präsident des Rover-Club´s, liebte Ralleys und war im Besitz einiger Oldtimer.
Dr. Herbert Mühleder hinterlässt zwei erwachsene Söhne.
Danke Herbert, für die Zeit, die wir mit Dir verbringen durften. Wir werden Dich nicht
vergessen.
Im Familien-, Freundes-und Kollegenkreis wird er uns in lebendiger Erinnerung bleiben.
Dr. med. univ. Christine Schmidl
Fachärztin für ZMK, Wilhelmsburg
38 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Diverses
Personalia
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Nachfolger ab Juli
e BÑWå~Ñ å§ +~xšøšª~Ñ
Arzt-Tod | Betroffenheit nach Ableben von Zahnarzt Herbert Mühleder
ist groß. Offene Planstelle soll mit 1. Juli nachbesetzt werden.
Von Markus Zauner
LILIENFELD | Er stand (wie berichtet) erst im 63. Lebensjahr,
als ihn der plötzliche Tod ereilte. Dementsprechend groß ist
die Trauer in Lilienfeld, wo Herbert Mühleder als Facharzt für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde tätig war.
„Ich bin persönlich tief betroffen und spüre auch in der
Bevölkerung breite Betroffenheit“, sagt Bürgermeister Herbert Schrittwieser zum Tod des
weit über die Bezirksgrenzen hi-
naus bekannten und populären
Zahnarztes (siehe auch Nachruf). Abgesehen vom menschlichen Leid, ist mit dem Ableben
Mühleders in der Bezirkshauptstadt auch die zahnärztliche
Versorgung geschwächt worden.
Mühleders Ordination ist geschlossen, mit Alois Pasteiner
steht aktuell nur ein Zahnarzt
zur Verfügung.
„Die Planstelle wird mit 20.
April neu ausgeschrieben“, kündigt Elisabeth Heinz von der NÖ
Gebietskrankenkasse auf NÖNAnfrage an. Geht alles nach
Cª~ÑðWÑà~à ï~ÑÕà±Ñf~ª šÕà
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àš§~Ѥš~f—Wf~Ñ f~£WªªàÁ
Plan, soll Mühleders Nachfolger
dann mit 1. Juli den Betrieb aufnehmen.
Wahrer Menschenfreund
Nachruf | Verstorbener war auch Präsident des
Rover-Clubs. Geldverdienen kam an zweiter Stelle.
»Die Fenster von
mit Bodenhaftung,
zum Preis von g Bonvivant
wenn er etwa in Erinnerung an
LILIENFELD | Herbert Mühleder
war umfassend gebildet und galt
als wahrer Menschenfreund.
Vielfältig waren seine Interessen. Sie reichten von seiner Leidenschaft für Oldtimer, als solcher war er Präsident des Österreichischen Rover-Clubs, über
seine Fähigkeit zur bildnerischen Darstellung, die ins Karri-
seine Studienzeit mit seinem
2CV vor seiner Ordination vorfuhr. Im Gegensatz zu manchen
Standeskollegen kam das Geldverdienen bei ihm erst an zweiter Stelle“, weiß Mühleders
langjähriger Freund Erich Macho zu berichten.
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 39
Diverses
Standesveränderungen
Standesveränderungen vom 1. bis 28. Februar 2015
Eintragungen in
die Zahnärzteliste
Dr. med. dent. Michelle DAILEY
8010 Graz, Steiermark am 9. Februar 2015
Dr. med. dent. Florian EDER
1180 Wien, am 18. Februar 2015
Dr. med. dent. Lisa FUCHS
1180 Wien, am 2. Februar 2015
Dr. med. dent. Stefan KNAUSENBERGER
5020 Salzburg, am 2. Februar 2015
Mag. Dr. med. dent. Christine MAIER
9020 Klagenfurt (Kärnten), am 2. Februar 2015
Dr. med. dent. Lucian PETRASCU
8010 Graz (Steiermark), am 9. Februar 2015
Lic. Guido SAMPERMANS
3910 Zwettl (NÖ), am 16. Februar 2015
Dr. med. dent. Magdalena STRCZEK-HELIOS
1030 Wien, am 1. Dezember 2014
Mag. Vesela VALKOVA
1180 Wien, am 18. Februar 2015
Zahnärztin Nadine WANDA
4463 Großraming (OÖ), am 2. Februar 2015
Dr. med. dent. Lisa WIESINGER
4040 Linz (OÖ), am 12. Februar 2015
Dr. med. dent. Linda WINKLER
1090 Wien, am 3. Februar 2015
Praxiseröffnungen
Zahnarzt Bruno BEDÖ
6330 Kufstein Alois Kemter-Straße 5 (Tirol)
am 1. Februar 2015
Dr. med. dent. Andrea BIAS
1190 Wien, Sieveringer Straße 18/5
am 23. Februar 2015
Dr. med. dent. Barbara BITRIOL
2604 Theresienfeld, Grazer Straße 37 (NÖ)
am 9. Februar 2015, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Sigrun CONZE
8010 Graz, Waltendorfer Hauptstraße 18
(Steiermark)
am 5. Februar 2015, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Christina DRACK
6020 Innsbruck, Müllerstraße 30 (Tirol)
am 1. Februar 2015, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Florian EDER
1180 Wien, Eduardgasse 2/17
am 18. Februar 2015
40 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Dr. med. dent. Stephanie GOHARKHAY-HARTL
3484 Grafenwörth, Markt 15 (NÖ)
am 9. Februar 2015, Zweitordination
Dr. med. dent. Kristina NADLER
2353 Guntramsdorf, Rathausviertel Gebäude
3/4b (NÖ)
am 2. Februar 2015
Primaria Katrin PERTOLD
4020 Linz, Weißenwolffstraße 1 (OÖ)
am 19. Februar 2015, Wahlzahnarztordination
Dr. med. univ. Dr. med. dent. Veronika POHL
1090 Wien, Lazaretgasse 19/DG
am 1. Februar 2015, Zweitordination
Dr. med. Andrada-Elena POP
6FK|UÀLQJ+DXSWVWUD‰HE 2g
am 26. Februar 2015, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Barbara REICHELT
1160 Wien, Schuhmeierplatz 14
am 1. Februar 2015
Lic. Guido SAMPERMANS
3910 Zwettl, Neuer Markt 7 (NÖ)
am 16. Februar 2015, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Felicia SCHERFLER MSc
6500 Landeck, Bruggfeldstraße 1 (Tirol)
am 1. Februar 2015, Wahlzahnarztordination
6580 St. Anton a. A., Im Gries 22 (Tirol)
am 1. Februar 2015, Zweitordination
Dr. med. dent. Paul Friedrich SCHÖN
2353 Guntramsdorf, Rathausviertel Gebäude
3/4b (NÖ)
am 2. Februar 2015
Dr. med. dent. Krisztian SCHUDER
1120 Wien, Wilhelmstraße 1c/2/5
am 3. Februar 2015
Dr. med. dent. Krisztian SCHUDER
1090 Wien, Gussenbauergasse 5 - 7/9/36
am 3. Februar 2015, Zweitordination
Dr. med. dent. Michael SOBCZYK
1100 Wien, Otto-Probst-Straße 25/13/3
am 1. Februar 2015
Dr. med. dent. Lisa WIESINGER
4040 Linz, Ferihumerstraße 14 (OÖ)
am 12. Februar 2015, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Helena WILHELM
8181 St. Ruprecht a. d. Raab, Untere Hauptstraße 20 (Steiermark)
am 9. Februar 2015, Wahlzahnarztordination
Dr. med. univ. Dr. med. dent. Rita EBERHARDT
von 1140 Wien, Zehetnergasse 28/3/2
nach 1140 Wien, Hütteldorfer Straße 315/1
am 9. Februar 2015
Dr. med. univ. Gerald FELDBACHER
von 3042 Eglsee 12
nach 5274 Burgkirchen, Geretsdorf 70 (OÖ)
am 2. Februar 2015
Dr. med. dent. Andrea FOLTIN M.Sc. L.O.
von 1010 Wien, Schottengasse 4/34
nach 1080 Wien, Blindengasse 53/4
am 23. Februar 2015
Dr. med. univ. Ute JAKLITSCH-WILLHUBER
von 8082 Kirchbach, Kirchbach 66
nach 8082 Kirchbach, Kirchbach 15
(Steiermark)
am 23. Februar 2015
Dr. med. dent. Gregor KOINIG
von 9400 St. Andrä, St. Andrä 94
nach 9433 St. Andrä Burgstall-St. Andrä 164
(Kärnten)
am 23. Februar 2015
Dr. med. dent. Christian KREMPL
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nach 8430 Leibnitz, Dechant Thaller Straße
34 B/4
(Steiermark)
am 2. Februar 2015
Zahnarzt Jörg MEUSCHKE MSc
von 9900 Lienz, Muchargasse 1
nach 9900 Lienz, Südtiroler Platz 2
(Tirol)
am 2. Februar 2015
Amtliche Änderung der
Ordinationsanschrift
Dr. med. dent. Isabell FALKNER
von 6471 Arzl im Pitztal, Hauptstraße 1a
in 6471 Arzl im Pitztal, Dorfstraße 43 (Tirol)
am 1. Februar 2015
Streichungen aus
der Zahnärzteliste
Mag. Dr. med. univ. Karl ÖTTL
6FK|UÀLQJ 2g DP)HEUXDU
Praxisverlegungen
Todesfall
Dr. med. dent. Stefan BRÜNNER
von 8600 Bruck/Mur, Martin-Luther-Straße 10
nach 8630 Mariazell, Wiener Straße 21
(Steiermark), am 2. Februar 2015
Dentist Josef SCHMIED
3100 St. Pölten (NÖ), am 27. Februar 2015
Diverses
Standesmeldungen
Mitgliederstand der
Österreichischen Zahnärztekammer
per 2. März 2015
Bundesland
Burgenland
niedergelassen
angestellt
Wohnsitz
gesamt
99
3
15
117
Kärnten
271
25
18
314
NÖ
606
53
73
732
OÖ
557
80
25
662
Salzburg
281
31
17
329
Steiermark
565
70
27
662
Tirol
392
37
34
463
Vorarlberg
160
26
9
195
Wien
964
245
206
1.415
3.895
570
424
4.889
gesamt
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 41
Kunst
präsentiert von OMR Dipl.-Ing. Dr. K. A. Rezac
Jasper Johns
Regrets
K
Ausstellungen
Degas, Cézanne, Seurat
Das Archiv der Träume aus dem
Musée d´Orsay
13. Jänner bis 26. April 2015
30. Jänner bis 3. Mai 2015
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Oberes Belvedere
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42 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Kunst
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Ausstellungen
Flandern zu Gast
Triptychon mit Karl V. als König von Spanien
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ĂƐĞƩŝŶ'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞƵŶĚ'ĞŐĞŶǁĂƌƚƐŬƵŶƐt
26. Juni 2014 bis 1. Juni 2015
30. Jänner bis 7. Juni 2015
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Kunsthistorisches Museum
21er Haus
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ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 43
Kunst
WŝƉƉŝůŽƫZŝƐƚ
<Žŵŵ^ĐŚĂƚnj͕ǁŝƌƐƚĞůůĞŶĚŝĞDĞĚŝĞŶ
um & fangen nochmals von vorne an
Ausstellungen
LATIFA ECHAKHCH
13. März bis 31. Mai 2015
22. März bis 28. Juni 2015
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Kunsthalle Krems
LENTOS Kunstmuseum
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dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϮϳϯϮͲϵϬϴϬϭϬ͕ǁǁǁ͘ŬƵŶƐƚŚĂůůĞ͘Ăƚ
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dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϳϯϮͲϳϴϰϭϳϴͲϬ͕ǁǁǁ͘ůĞŶƚŽƐ͘Ăƚ
44 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Kunst
Ausstellungen
EZ&Z^Z
Thomas Feuerstein
W^z,KWZK^
21. März bis 5. Juli 2015
7. März bis 10. Mai 2015
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Museum der Moderne Salzburg
Galerie im Taxispalais
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Landesinfos
Kärnten
Tirol
Ausschreibung einer Kassenplanstelle
für Fachärztin/-arzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Zahnärztin/-arzt
der Landeszahnärztekammer für Kärnten im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse
in Eberndorf nach Dr. Herta Lepitschnig ab 1. Juli 2015
Die Bewerbungsfrist für diese Stelle endet am Freitag, 22. Mai 2015 um 12.00 Uhr.
Das Bewerbungsformular ist auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Kärnten unter http://
ktn.zahnaerztekammer.at/Kassenplanstellen/Stellenausschreibungen auszudrucken oder bei der Landeszahnärztekammer für Kärnten anzufordern.
Landeszahnärztekammer für Kärnten
9020 Klagenfurt, Neuer Platz 7/1
Tel. 05 05 11 - 9020 Dw., Fax 05 05 11 - 9023 Dw.
(0DLORI¿FH#NWQ]DKQDHU]WHNDPPHUDW
Wenn der Zahnarzt zur Trompete greift
Der Telfer Zahnarzt Günther Steixner achtet seit 20 Jahren darauf, dass sich seine Patientinnen und Patienten
auch während der Behandlung gut aufgehoben fühlen. Dieses Jubiläum feierte er vor kurzem mit einer großen
Schar an Gratulanten. Das passende Rahmenprogramm dafür lieferte der Leiter der Innsbrucker Big Band, in der
auch Günther Steixner Trompete spielt: Erich Reiter sorgte mit
seiner Musik für Stimmung und
wurde dabei auch vom Gastgeber selbst an der Trompete
unterstützt. Außerdem waren an
diesem Abend in einer Vernissage
auch Bilder des Musikers und von
Martin Reiter zu sehen.
Statt Geschenken hat Günther
Steixner um Spenden für das
Elisabethinum in Axams gebeten,
weil ihm die Unterstützung von
jungen Menschen mit Behinderungen seit mehreren Jahren ein
großes Anliegen ist.
Erich Reiter (rechts), der die Feier musikalisch umrahmt hat, gemeinsam mit
Photo: slw
Dr. Günter Steixner, der als Gastgeber auch selbst zur Trompete griff.
46 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Insgesamt sind dabei € 1.862,zusammengekommen.
Landesinfos
Niederösterreich
Neueste Forschungsergebnisse,
KollegInnen-Plausch und Hüttengaudi
Das Wintersymposium im Hotel Panhans am Semmering
fand dieses Mal zum Schwerpunkt „Traumatologie“ statt.
Alle Jahre wieder freuen sich viele
ZahnärztInnen auf ein spannendes,
gemütliches und gesellschaftliches Event:
Das Wintersymposium im Hotel Panhans.
Von 16. bis 17. Jänner versammelten sich
viele KollegInnen, um sich über das
interessante Thema „Traumatologie“
auszutauschen.
D
er Gastgeber, Präsident der LZÄK für NÖ, MR DDr.
Hannes Gruber begrüßte am Freitagnachmittag seine
gut gelaunten Gäste und informierte auch gleich über die
aktuellen Änderungen beim
Gesamtvertrag und der
neuen Gratis-Zahnspange.
Wichtig war ihm aber auch,
Univ.-Prof. Dr. Thomas
Bernhart und sein Team
besonders zu erwähnen,
die diesen Kongress im
Lauf der Jahre zu einer
Erfolgsgeschichte gemacht
haben. „Ziel des Kongresses ist es“, so Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart, „Ihnen Wissen
zu vermitteln, das Sie gleich am Montag anwenden können.“
8PVLFKLQHLQH0DWHULH]XYHUWLHIHQHPS¿HKOW%HUQKDUWGDPLW
zu beginnen, sich Experten anzuhören.
Die Traumatologie basiert auf dem Wissen der fünf Gebiete
der Zahnheilkunde. Seine Frage an das Publikum, wer denn
im vergangenen Jahr einen Zahntrauma-Fall in der Ordination
hatte, beantworteten ca. 20 Prozent der Anwesenden mit
„ja“. Und dies, so der Experte, entspricht auch den üblichen
Verhältnissen. Die Smartphone App AcciDent legte er allen
wärmstens ans Herz, sie führt einen Schritt für Schritt durch
eine Trauma-Behandlung, wenn man nicht allzu oft TraumaFälle behandelt.
Der ursprünglich als Einstieg geplante Vortrag von OA Dr. Thomas Öhner „Zeitgemäße Unfallchirurgie“ musste aufgrund von
Krankheit leider ausfallen. Stattdessen begann OA Zahnarzt
Steffen Schneider mit seinem Thema „Was kommt wie
oft vor?“. 25 Prozent aller Schulkinder erleiden im Milchgebiss ein Trauma und 33 Prozent aller Menschen im bleibenden Gebiss, berichtete er. Generell passieren die Traumata
]ZLVFKHQXQG-DKUHQGHU*UR‰WHLO¿QGHWDEHUYRUGHP
19. Lebensjahr statt. Man erkennt anhand der Wiener Daten
jedoch eindeutig mehrere Peaks: Um den ersten Geburtstag
gibt es viele Vorfälle, weil Kinder in diesem Alter laufen lernen,
dann zwischen acht und zehn Jahren, weil Kinder zu dieser
Zeit viel Sport machen und generell sehr aktiv sind. Um das
18. Lebensjahr sind dann meist Sportunfälle oder körperliche
Gewalt der Grund für ein Zahntrauma. In Wien gibt es im
Vergleich zu München sehr viele junge PatientInnen. Um das
30. Lebensjahr gibt es aber dann noch einen Gipfel, der vor
allem aus Sport- und Freizeitunfällen entsteht. In Zukunft,
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 47
Landesinfos
Niederösterreich
so Schneider, wird es vermehrt auch ältere Patienten treffen,
DXIJUXQGGHVJHlQGHUWHQ)UHL]HLWYHUKDOWHQV6RPLWEH¿QGHQ
sich fast 60 Prozent der Patienten im relevanten Bereich. Interessant ist auch der Geschlechtervergleich: Bei 2-Jährigen
gibt es noch keine Unterschiede, danach sind deutlich mehr
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Unfall ein einzelner Zahn betroffen, seltener zwei und kaum
betrifft es drei Zähne oder mehr. Mit großem Abstand ist der
betroffene Kiefer der Oberkiefer, Unterkiefer selten, beide
zusammen noch seltener. Ebenso sind Frontzähne und Seitenzähne nur vereinzelt betroffen. Die zentralen Schneidezähne
DPKlX¿JVWHQZHLOVLHZHLWYRUQHOLHJHQ
Als einziger Radiologe in Österreich, der auch Zahnarzt ist,
hatte a.o. Univ.-Prof. Dr. André Gahleitner dem Publikum
zum Thema „Radiologische Möglichkeiten der Diagnostik
in der Praxis - rechtfertigende Indikation“ viel Spannendes zu erzählen. Von externen, internen und iatrogenen
Traumata, wie man den Frakturspalt radiologisch sieht, bzw. in
Kleinbildröntgen oft gar nicht sieht und sich dann an anderen
Merkmalen orientieren muss wie Zahnstand, Zahnverlagerung, Aufhellungslinien … Oft klagen Patienten nach einem
Unfall über Zahnschmerzen, betroffen ist aber der Kiefer.
Den Ultraschall hält Gahleitner vor allem für Weichteile als
gut geeignet. Das Panoramaröntgen hingegen ist bei Collumfraktur gut einsetzbar. Die Le Fort Fraktur-Einteilung dient
KLHUDOV+LOIHLQGHU.ODVVL¿]LHUXQJYRQ2EHUNLHIHU7UDXPDWD
Hier muss man aber besonders genau prüfen, oft sind es nur
Fissuren, keine Frakturen. Das CT kann hier Details zeigen,
um eindeutige Diagnosen zu erkennen.
„Ich muss Sie leider gleich zu Beginn meines Vortrages
enttäuschen“, beginnt Dr. Mathias Karall seinem Vortrag
„Prävention durch die richtige Schiene“, da „ich Ihnen
keine Fotos von ausgeschlagenen Zähne und Blut zeigen
werde“. Denn Zahntraumas können ganz harmlos aussehen,
und dennoch große Folgen haben. Besonders gefährdet sind
Kinder, berichtet er aus eigener Erfahrung, als ihm beim Raufen mit seinem Bruder ein Zahntrauma ereilte. Oft spielt aber
auch eine ungünstige Zahnstellung bei Traumata eine Rolle.
Diesen Patienten sollte man zu einer Schiene raten, die sie
während dem Sport tragen. Über 80 Prozent aller Zahntraumen passieren bei Freizeitaktivitäten. Davon zwei Drittel bei
Männern und ein Drittel bei Frauen. Zwei Drittel sind SchulunIlOOH LQGHU.ODVVHDEHUKlX¿JHUDOVLP6SRUWXQWHUULFKW XQG
ein Drittel Arbeitsunfälle. Unfall- und Folgekosten belaufen
sich in Österreich auf jährlich über 2,5 Millionen Euro. Das
ist ein ökonomischer Schaden von über 15 Millionen Euro.
Die lebenslangen Kosten von Traumata sind enorm, oft gibt
es mehrere Behandlungen, nach vielen Jahren müssen die
Brücken etc. erneuert werden. „Ich rate daher ganz dringend
zu mehr Prävention!“, rät Karall eindringlich. Vor allem beim
Sport und auch für Kinder auf dem Spielplatz. Mundschutz
kann nicht nur vor Zahntraumata schützen, sondern auch
48 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
vor Gehirnerschütterungen, Kiefergelenksverletzungen uvm.
Eine Schiene weitet auch die Atemwege und ist somit leistungssteigernd. In den USA gibt es auch Schienen, die keine
Schutzfunktion haben, sondern nur dazu dienen, durch eine
andere Zahnstellung die Leistung zu steigern.
Es gibt individuellen und vorgefertigten Mundschutz, die
sich vom Kostenaufwand, aber vor allem auch in ihrem
Schutzausmaß wesentlich voneinander unterscheiden. Der
Vortragende spricht sich eindeutig für die Verwendung von
individuellem Mundschutz aus, da dieser die beste Retention,
hohen Tragekomfort, gute Akzeptanz, am wenigsten Interferenzen beim Atmen und Sprechen hat. Es gibt in Österreich
NHLQH YHUSÀLFKWHQGHQ 5LFKWOLQLHQ (OWHUQ YHU]LFKWHQ RIW DXV
Kostengründen bewusst auf den Schutz der Kinder. Deshalb ist
Aufklärung sehr wichtig! Nicht einmal in Erste-Hilfe-Büchern
ist das Thema Zahntrauma enthalten. In USA gibt es hingegen
sogar Plakate an Schulen.
Abschließend legt auch Dr. Karall allen ZahnärztInnen die App
AcciDent ans Herz. Der Dental Trauma Guide sei auch gut
und sogar kostenlos. Jedenfalls sollten an jeder Rezeption
Dentosafe-Zahnrettungsboxen vorhanden sein, damit die
Assistentin den Zahn sofort erstversorgen kann.
Dass es bei Zahntraumata nicht nur um die Zähne geht,
erläuterte Dr. Nedim Suljkanovic beim Thema „Trauma
und Parodont“. Generell ist „bei einem Zahntrauma eine
schnelle und richtige Reaktion sehr wichtig und oft die Basis
für den Erhalt der verletzten Strukturen“, beginnt Suljkanovic
ihren Vortrag. Das Ziel sollte immer zuerst die Rettung des
Zahnes sein. Erst wenn es keine andere Möglichkeit mehr
gibt, soll er ersetzt werden. Die Prognose und regelmäßige
Kontrollen sind dafür sehr entscheidend. Die bereits erwähnte Zahnrettungsbox kann den Zahn bis zu 40 Stunden vital
erhalten. Bei schwerwiegenderen Verletzungen des Parodonts
sind regenerationsfördernde Therapien notwendig. Nach eingehender Beschreibung der Heilverfahren schloss Dr. Nedim
Suljkanovic mit der Conclusio: „Adäquate Diagnostik und
Primärtherapie nach dem ZEPAG Schema sowie die Zellphysiologische Behandlung (Box) sind die Erfolgsfaktoren für die
Parodontbehandlung nach einem Zahntrauma.“
Univ.-Ass. DDr. Markus Laky beginnt seinen Vortrag
„Zahnhartsubstanz“ und „Pulpa“ mit Guidelines, die bei
einem Zahntrauma in der Ordination sehr hilfreich sein können. Abhängig von der Art der Verletzung, gibt es die jeweils
passenden Handlungsempfehlungen. „Es beginnt mit einem
Schmelzriss, bei dem meist wenig zu tun ist - Versiegeln mit
Composit reicht meist -, geht dann über in verschiedenste
Frakturen bis hin zu komplizierten Notfällen“, erklärt Laky.
Die Pulpa ist ihm auch ein großes Anliegen, da sie das beste
Wurzelfüllmaterial darstellt - „sie vital zu erhalten, ist der
Schlüssel für den Erfolg“ erläutert er.
Landesinfos
$EVFKOLH‰HQGHPS¿HKOWGHU9RUWUDJHQGHQRFKLQMHGHU2UGLnation den www.Dentaltraumaguide.org bereitzuhalten. Da
1RWIlOOHJOFNOLFKHUZHLVHQLFKWVRKlX¿JLQGHU=DKQDU]WSUD[LV
ODQGHQIHKOWRIWGLH5RXWLQH$XIGLHVHU6HLWH¿QGHWPDQGHQ
Behandlungsablauf und viele nützliche Tipps für den Notfall.
Priv.-Doz. DDr. Gabriella Dworak macht mit ihrer Aussage,
dass fast alles im Mund ausheile, Mut, wenn es um Weichgewebstrauma geht. Zum Ablauf eines Zahntraumas gibt sie zu
bedenken, dass es auch sehr stark um die Dokumentation der
Fälle geht, was für die Nachbehandlung oder Komplikationen
sehr wichtig ist. Eine Verletzungsanzeige, ein Tetanus-Check
muss gemacht werden. 62,5 Prozent sind Weichgewebsverletzungen, bei 25 Prozent der Patienten kombiniert mit anderen
schweren Traumata: Gehirn, Rückenverletzung, etc.
Bei Kindern sind meist die Gingiva, Unterlippe, Oberlippe
oder das Kinn betroffen. Bei Erwachsenen sind die Zähne
oft „nur“ mitbetroffen bei größeren Verletzungen durch Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, Gewalt, Sport, Alltag, Alkohol
und Depressionen.
Ganz stark ist die Wundheilung von der Hygiene abhängig!
„Die Patienten sollen unbedingt putzen, auch wenn es wehtut,
mit speziellen Zahnbürsten und Gels ist das besser möglich.
Insgesamt entwickelt sich vieles von alleine, man muss nur
warten und entspannen“, resümiert sie.
Univ.-Ass. Dr. Andrea Fädler berichtete über die Orale
Chirurgie der Unizahnklinik Wien. So gibt es für Milchzähne
separate Richtlinien bei einem Trauma. Generell geht es hier
eher um Luxationen als um Frakturen. Die Ursachen sind unterschiedlich: Bei Mädchen spielt eher das Fahrrad eine Rolle,
bei Burschen eher Gewalt. Ab etwa 12 Jahren sind es dann
insgesamt mehr Buben als Mädchen, vorher seien Mädchen
ungeschickter. Bei einem Notfall ist es nötig, die Eltern und
das Kind zu beruhigen, um dann die wichtigsten Fragen zu
stellen: Wann-Was-Wo-Wie, aber auch Fragen nach BewusstORVLJNHLW6FKPHU]HPS¿QGHQ7HWDQXV9RUWUDXPDWDHWF%HL
Niederösterreich
der klinischen Untersuchung müsse man immer Inspektion,
Mobilitätstest, Röntgen und Fotodokumentation durchführen.
Ein Sensibilitätstest sollte nach vier Wochen durchgeführt
werden. „Bei der vorgeschlagenen Therapie ist es sehr wichtig, dass man Eltern über Möglichkeiten, Langzeitfolgen und
8QWHUODVVXQJ DXINOlUW³ HPS¿HKOW VLH 8P HLQH HUIROJUHLFKH
Therapie zu gewährleisten, sollte die Compliance unbedingt
aufrechterhalten bleiben. „Generell sind Michzähne einfacher
zu behandeln als bleibende Zähne, das ist eine große Chance
für Milchzahntraumata“, weiß Dr. Fädler aus der Praxis.
Der Vortrag von a.o. Univ.-Prof. DDr. Georg Watzek beschäftigte sich mit dem „Implantattrauma“ und wie man in
solchen Fällen am besten vorgehen kann. Den Abschluss des
Kongresses machte a.o. Univ.-Prof. Dr. Kurt Ebeleseder,
der dem Publikum erzähle „Warum ist unser Wissen so
wichtig? - Prognosen und alternative Therapieansätze“.
D
HU .XUV ]XU 'HQWDOIRWRJUD¿H YRQ 5REHUW 6LPRQ NRQQWH
dank großzügiger Unterstützung der LZÄK für NÖ trotz
JHULQJHU$QPHOGXQJHQVWDWW¿QGHQXQGZXUGHVRPLWQRFK]X
einem erfolgreichen Abschluss des Kongresses!
Ein großes Dankeschön gilt dem Organisationsteam, bestehend aus Dr. Sven Orechovsky, Dr. Wolfgang Schmutzer,
Sarah Eder und - neu im Team - Regina Berger. Und natürlich auch den Ausstellern ein großes Danke: Allen voran
dem Hauptsponsor M+W Dental und persönlich Dr. Wolfgang
Schuster.
MR DDr. Hannes Gruber
Präsident der
Landeszahnärztekammer für Niederösterreich
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 49
Landesinfos
Steiermark
Informationen für die
Auswahl von
Vertragskieferorthopäden
in der Steiermark
Abschluss der Richtlinie für die Auswahl
von Vertragskieferorthopäden in der Steiermark, die ab 1. April 2015 in Kraft tritt
Der Gesamtvertrag Kieferorthopädie sieht im § 5 Abs. 5 vor,
dass für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden zwischen
der örtlich zuständigen Landeszahnärztekammer und der
örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse Richtlinien und
diese tunlichst bis 31. März 2015 vereinbart werden.
Die Planstellenausschreibung entnehmen Sie bitte Seite
19 dieser Ausgabe der ÖZZ und sie ist zusätzlich auf der
Homepage veröffentlicht und die dazu erforderlichen Informationen und Formulare für die Bewerbung und Aufnahme
LQGLH5HLKXQJV ,QWHUHVVHQWHQ OLVWH¿QGHQ6LHHEHQIDOOVDXI
unserer Homepage unter http://stmk.zahnaerztekammer.at,
die auf Wunsch auch per E-Mail oder postalisch zugesandt
werden.
Durch den hohen zeitlichen Einsatz des Vorstandes der Landeszahnärztekammer für Steiermark liegen diese Reihungsrichtlinien nun vor, die im Landesausschuss der LZÄK nach
eingehender kritischer Diskussion am 26. März d. J. und im
Geschäftsausschuss der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse am 27. März d. J. beschlossen wurden. Damit steht
der Zeitplan für die weiteren Abwicklungen fest, der in den
nachfolgenden Punkten dargestellt wird.
Wie erfolgt die Bewerbung für Planstellen
für Kieferorthopäden in der Steiermark
Diese Richtlinie tritt ab 1. April 2015 für die in Folge
durchzuführende KFO-Planstellenausschreibung in
der Steiermark in Kraft und ist auf unserer Homepage
ab sofort unter http://stmk.zahnaerztekammer.at
abrufbar bzw. kann auf Wunsch auch per E-Mail oder
postalisch zugesandt werden.
Dem Bewerbungsbogen sind alle erforderlichen Unterlagen
in Kopie beizulegen. Das sind unter anderem:
Planstellenausschreibung für Kieferorthopädie
der Landeszahnärztekammer für Steiermark
Der zwischen der Österreichischen Zahnärztekammer und
dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeschlossene Gesamtvertrag sieht für die
Steiermark 25 Vertragskieferorthopäden - aufgeteilt in 6
Versorgungsregionen - vor, die ab 1. Juli 2015 ihre Tätigkeit
aufnehmen sollen.
Die Planstellenausschreibung in der Steiermark erfolgt
nicht ortsbezogen, sondern wird bezirksweise vorgenommen. Der Planstellenort ergibt sich daraus, wo der
Bewerber mit der Punktehöchstanzahl im Bewerbungsverfahren bereits seine Niederlassung hat bzw. wenn noch keine
Niederlassung gegeben ist, seinen Berufssitz haben wird.
50 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Sie bewerben sich mit dem Bewerbungsbogen für eine
oder mehrere Planstellen, der auszufüllen und zu unterschreiben ist und zusätzlich übermitteln Sie gleichzeitig mit
der Bewerbung den Reihungsantrag zur Aufnahme in die
Reihungs(Interessenten)liste.
• Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie (KFO)
• Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland und Ausland)
• 3-jährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im
Bereich KFO
• Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian
Board of Orthodontists (ABO) oder des European Board
of Orthodontists (EBO)
• Entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO
(z. B. MSc)
• Fortbildungsnachweis [Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK
bzw. vormals der ÖÄK (Bundeskurie Zahnärzte)]
• gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland.
Die Bewerbungen (Bewerbungsbogen und Reihungsantrag)
samt beizuschließenden Unterlagen können bis einschließlich 4. Mai 2015 folgendermaßen an die Landeszahnärztekammer für Steiermark übermittelt werden:
• einscannen und übermitteln per E-Mail an:
RI¿FH#VWPN]DKQDHU]WHNDPPHUDW oder
• per Fax an 050511 8080 oder
Landesinfos
• auf dem Postweg an die Landeszahnärztekammer für
Steiermark oder
• persönliche Abgabe bei der LZÄK während der Büroöffnungszeiten.
Es entsteht weder ein Vor- noch ein Nachteil, wenn die Bewerbung um die Planstelle(n) und gleichzeitige Eintragung
in die Reihungs(Interessenten)liste am ersten oder erst am
letzten Tag der Ausschreibungsfrist vorgenommen wird. Das
Wesentliche ist nur, dass Ihre Unterlagen ausschließlich im Ausschreibungszeitraum - spätestens jedoch
bis 4. Mai 2015 - bei der Landeszahnärztekammer für
Steiermark eingebracht werden. Bewerbungen, die außerhalb der Frist einlangen, können für das Auswahlverfahren
keine%HUFNVLFKWLJXQJ¿QGHQ
Weshalb ist es erforderlich, sich neben
der Bewerbung auch zusätzlich in die
Reihungs(Interessenten)liste einzutragen?
Die Richtlinie für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden in
der Steiermark sieht eine Bewertung (Bepunktung) in meh-
Steiermark
reren Bereichen vor und unter anderem erhält der Bewerber
auch Punkte für die Eintragung in die Reihungs(Interessenten)
liste und für die Angabe eines Präferenzbezirkes.
Daher sollte es nicht verabsäumt werden, den Reihungsantrag gemeinsam mit dem Bewerbungsbogen
zu übermitteln, da ansonsten wesentliche Punkte nicht
angerechnet werden können [vergeben werden 1 bis
höchstens 12 Punkte für die erfolgte Eintragung in die
Reihungsliste(n)].
Es wird 6 Reihungs(Interessenten)listen entsprechend den
6 Versorgungsregionen geben und die Interessenten haben
die Möglichkeit, sich in höchstens 2 der sechs Versorgungsregionen einzutragen und zusätzlich kann auch insgesamt
ein Präferenzbezirk angegeben werden (darunter versteht
man z.B. den Bezirk, wo der Interessent bereits als niedergelassener Kieferorthopäde tätig ist oder eben ein Bezirk,
der von Interesse ist).
Bei Eintragung in 2 Versorgungsregionen ist auszuwählen, für
welche der beiden Versorgungsregionen der Präferenzbezirk
angegeben wird.
evident aktuell
VALPLAST®, flexibler Zahnersatz – eine Erfolgsgeschichte
Seit Einführung von VALPLAST bei EVIDENT (2007) steigt die Nachfrage stetig an.
Die Rückmeldungen sind durchwegs positiv. Während ZahnärztInnen vor allem die Bandbreite
der Indikationen schätzen, loben PatientInnen den komfortablen Sitz flexibler VALPLAST-Prothesen.
VALPLAST-Pluspunkte:
VALPLAST – bestehend aus thermoplastischem Nylon –
passt sich dem Kiefer an, ist biokompatibel und unzerbrechlich. Außerdem ist das weltweit millionenfach bewährte Material unempfindlich gegenüber Verfärbungen
oder Plaque und vermeidet unnötige Belastungen von
Restzähnen und Knochensubstanz.
Besonders empfehlenswert ist VALPLAST für sensible
PatientInnen, AllergikerInnen, zur Interims-Versorgung
bei Implantaten und für kleinere Prothesen.
−
−
−
−
−
kostengünstige Alternative zu festsitzendem Zahnersatz
keine störenden Metall-Klammern
keine Reparaturen (unzerbrechlich)
keine Belastung von Restzähnen und Knochen-Substanz
kompakt, trotz filigraner Gestaltung
(Prothesen-Stärke: 1,2 - 1,4 mm)
− unübertroffener Trage-Komfort
− natürliche Anmutung (transluzent)
Beliebte VALPLAST-Indikationen:
− Teilprothesen (Modellguss-Alternative)
− provisorischer
Einzelzahnersatz,
Monoreduktoren
− Langzeitprovisorien
− Aufbissschienen
− Zahnfleischmasken
− Kinderprothesen
Mehr Infos auf www.evident.at
(PRODUKTE > VALPLAST)
© Weithals
Robert Zalek
Inhaber Dentalstudio EVIDENT
VALPLAST - flexibler geht’s nicht
Zahntechnik-Labor EVIDENT
1080 Wien, Bennoplatz 8
M 0699/11 44 18 11, T 01/408 36 00
offi[email protected]
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 51
Landesinfos
Steiermark
Es ist sinnvoll einen Präferenzbezirk anzugeben, da die Angabe des Präferenzbezirkes im Bewertungsverfahren ebenfalls
mit Punkten versehen wird.
• =XVlW]OLFKH IDFKOLFKH 4XDOL¿NDWLRQ K|FKVWHQV zu erreichende Punkte):
kieferorthopädische Aus- und Fortbildungen.
Für die Einführung der Reihungslisten wird als Übergangsfrist
der Bewerbungszeitraum und als Reihungsdatum für alle
einlangenden Reihungsanträge in diesem Zeitraum das Ende
der Ausschreibungsfrist herangezogen, das ist der 4. Mai
2015. Ausschlaggebend für die Reihungsposition innerhalb
dieser Reihungsliste(n) wird jenes Datum sein, an dem die
erste (längstzurückliegende) kieferorthopädische ZusatzquaOL¿NDWLRQHQWVSUHFKHQGGHUDQJHIKUWHQ3XQNWDWLRQHUODQJW
wurde. Deshalb ist es wesentlich, dass die Kopie jener
4XDOL¿NDWLRQ DXFK GHP 5HLKXQJVDQWUDJ EHLJHIJW
wird, damit dem Reihungswerber diese Reihungsposition auch zugeordnet werden kann.
Der Bewerber, der die höchste Gesamtpunkteanzahl aus den
§§ 8 bis 11 der Richtlinie erreicht, wird zur Besetzung der
KFO-Planstelle vorgeschlagen, sofern auch die im § 6 Abs. 1
lit. h beschriebenen 20 Multibracket-Behandlungsfälle, die in
den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden und bei denen
eine Verbesserung durch die Behandlung von durchschnittlich mindestens 70 % bezogen auf alle diese Fälle (ermittelt
mittels PAR-Index) bewirkt wurde, vorgelegt werden können.
'LH$XÀLVWXQJGLHVHU)lOOHHUIROJWLP=XJHGHU%HZHUbung in einem Formular, das im Bewerbungsbogen
beinhaltet ist.
Reihungsanträge, die ab dem 5. Mai 2015 (nach Beendigung der Ausschreibungsfrist für die 25 KFO-Planstellen) bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark
einlangen, werden mit dem Datum des Einlangens in die
Reihungs(Interessenten)liste aufgenommen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
der Richtlinie für die Auswahl von
Vertragskieferorthopäden der
Landeszahnärztekammer für Steiermark
Da die KFO - Richtlinie sehr umfangreich ist, fassen wir die
wesentlichen Punkte im Überblick zusammen:
• 'LH(LQWUDJXQJLQGLH5HLKXQJVOLVWH Q VHW]WGLH4XDOL¿kation nach § 6 Abs. 1 lt. a. bis h. der Richtlinie voraus.
• Eine Reihung ist für höchstens 2 Versorgungsregionen
möglich entsprechend der Versorgungsregionen 1 bis 6
im § 2 Abs. 2 der Richtlinie.
• Alle gereihten Kolleginnen und Kollegen verbleiben - sofern
sie keine KFO-Planstelle im Zuge dieser ErstausschreiEXQJXQGGHU]HLWYRUOlX¿JHLQ]LJHQ.)23ODQVWHOOHQDXVschreibung zugesprochen erhalten - weiterhin in der(n)
Reihungsliste(n) auf ihren Positionen für eine etwaige
Folgeausschreibung platziert.
• Es besteht die Möglichkeit, höchstens einen Präferenzbezirk anzugeben.
• Fachliche Eignung (höchstens 15 zu erreichende
Punkte):
bewertet wird die kieferorthopädische Tätigkeit als angestellter und / oder niedergelassener Facharzt für ZMK/
Zahnarzt, Vertretungszeiten, die Anzahl der laufenden
Multibracket-Behandlungen des vorausgegangenen Kalenderjahres sowie die Versorgungswirksamkeit in der
Zukunft.
52 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
Die Beschlussfassung über die Besetzung der KFO-Planstellen
ab 1. Juli 2015 erfolgt danach im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Steiermark und im Geschäftsausschuss der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse.
Die detaillierten Inhalte entnehmen Sie bitte der auf der
Homepage veröffentlichten Richtlinie für die Auswahl von
Vertragskieferorthopäden.
Die Informationen und Interpretationen zum KFO-Gesamtvertrag werden zeitgerecht in einem weiteren Rundschreiben
noch vor dem bereits angekündigten KFO-Informationsabend
am Freitag, dem 24. April bzw. vor Ablauf der Ausschreibungsfrist mit 4. Mai 2015 zur Verfügung gestellt, damit
bis zum Ende der KFO-Planstellenausschreibungsfrist alle
wesentlichen Erläuterungen vorliegen.
KFO-Informationsabend der
Landeszahnärztekammer für Steiermark
am Freitag, dem 24. April 2015
mit Beginn um 18.30 Uhr
Da der Programmablauf der Veranstaltung zum Redaktionsschluss der ÖZZ noch nicht zur Gänze vorliegt, werden
detaillierte Informationen zu einem späteren Zeitpunkt
bekannt gegeben.
Dr. Reinhard Fürtinger
Präsident der
Landeszahnärztekammer für Steiermark
Landesinfos
Vorarlberg
Atemlos,
durch den PAss...
... ging es für 15 frisch gebackene Prophylaxeassistentinnen
wie in dem aktuellen gleichnamigen Hit von Helene Fischer.
M
itte November durften die 15 Assistentinnen nach
einem Jahr intensivem Studium Ihr Können vor der
Prüfungskommission unter Beweis stellen. Die Leistungen
waren durchwegs erfreulich und eine Assistentin konnte die
Kommission so beeindrucken, dass sie mit einer Auszeichung
honoriert wurde.
Drei Wochen zuvor mussten die Damen im großen Hörsaal
der Firma Ivoclarvivadent dem zahlreich erschienen Publikum ihre Hausarbeiten mit eigens erstellten Powerpointvorträgen präsentieren. Die Themen war bunt gemischt:
von der Kariesentstehung, über die orale Mikrobiologie bis
hin zu Praxiskonzepten spannte sich der Bogen. Sichtlich
erleichtert nahmen die frisch gebackenen Prophylaxeassistentinnen dann ihre Zertikifate im Rahmen einer gelungenen
Abendveranstaltung im festlichen Rahmen des Badehauses
am Kaiserstrand in Lochau entgegen. Der Abend wurde
dankenswerterweise gesponsert von Henry Schein, Vero
Versicherungsmakler und der Firma Straumann. Anwesend
waren viele den LändlePASS unterstüzende Firmen, Vertreter der Zahnärztekammer und auch so manches stolze
Familienmitglied der Absolventinnen.
Der Höhepunkt war sicherlich eine Überraschung der Teilnehmerinnen für die Instruktorinnen und Referenten. Helene
Fischers Hit „Atemlos durch die Nacht“ wurde kurzer Hand
umgedichtet und unter dem Titel „Atemlos durch den PAss“
zum Besten gegeben. Eine wirklich tolle Idee!
Alles in allem war die erste Runde des LändlePAss für alle
Beteiligten sehr erfolgreich. Das Organisationsteam und
die Instruktorinnen sind stolz auf die ersten Absolventinnen
und freuen sich schon auf den nächsten Kurs, der im Jänner
2015 gestartet hat!
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 53
Fortbildung
Inland
April 2015
POS - Progressive Orthodontic Seminars
Einladung zur umfassenden kieferorthopädischen Seminarreihe für
Allgemeinzahnärzte
Session 1:
16. bis 19. April 2015
Klinische Beurteilung, Aufzeichnungen und Erstberatung
• Klassenbestimmung an Hand
von 10 Fällen jeden Alters
• Allgemeine und Computer unterstützte
kieferorthopädische Unterlagen
• Ziele und Einschränkungen
• Familienähnlichkeiten von Patienten bei
einer kieferorthopädischen Behandlung
• Richtiger Zeitpunkt für den Start einer
kieferorthopädischen Behandlung
• Erstberatung und klinische Beurteilung
Session 2:
28. bis 31. Mai 2015
Röntgen, dentale Wachstumsvorhersagen
und 2. Beratung
• Laterale und frontale Röntgenanalyse
• Modellvermessung
• Dentales VTO (Visual Treatment Objective) als Unterstützung, um Ihre Behandlungsentscheidung dem Patienten zu
veranschaulichen
• Erstellen individueller Behandlungspläne
• Behandlungsoptionen für Non Extraktion
und Prämolaren Extraktion
• Computeranalyse von kieferorthopädischen Unterlagen für 10 Fälle
• Live Präsentation bei der 2. Beratung
unter Einbeziehung wichtiger Kernpunkte
Session 3:
18. bis 21. Juni 2015
Bebändern, Bekleben
• Bebändern und Bekleben des Typodonten
und des Schädels
• Bracket Variationen, um Drahtbiegungen
zu minimieren
• Bestellung für Ihren Patienten mit minimalem Inventar
• Bracket Torque (RBT) für perfekte Positionierung der Bracket am Schneidezahn
• Drahtabfolge und Bestimmung der richtigen Drahtbögen und Drahtbogengröße
• Drahtligaturen - wie einlegieren, elastische Ligaturen
Session 4:
24. bis 27. September 2015
Einreihungs- und Mechanik Phase,
Feineinstellung
• Behandlungsplanung an Hand von 4 Fällen
• Basic Wechselgebiss und Behandlungsplanung
• Extra orale Kraft und Apparatur - Zervikaler und Reverse Pull Headgear
• Gummizüge, Federn, TPA, RPE und
Lingualbogen
54 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
• Röntgenüberlagerungen, um Behandlungsresultate und Wachstum zu beurteilen
• Praktische Übungen:
Feineinstellungsbiegungen
Session 5:
8. bis 11. Oktober 2015
Management von leichter Klasse III, Wachstum in Klasse II Fällen und Einordnen von
impaktierten Eckzähnen
• (LQÀXVVGHV6NHOHWWDO:LGHUVWDQGHVDXI
die Behandlung
• Verankerungsplanung für eine konstante
Feineinstellung
• Handhabung von Fällen mit Klasse III und
Klasse II Tendenz
• Klasse II Fälle im Wachstum und Diagnose von Fällen mit Tiefbiss
• Einführung in die Diagnose und Behandlung impaktierter Zähne
Session 6:
19. bis 22. November 2015
Wechselgebissdiagnose, Wechselgebiss,
Einbeziehung von Wachstum bei untypischen Extraktionen
• Diagnose und Behandlungsplanung von 8
Fälle mit mittleren Schweregrades
• Molaren Extraktionen - wann und warum
• Prognose und Behandlung bei Schneidzahn Advancement und Protrusion
• Handhabung von zu protrusiven Wachstum und Fällen „ohne“ Wachstum
• Behandlungsplan für das Wechselgebiss
• Praktische Übungen: TPA und
Feineinstellungsbiegungen
• Behandlung von Tiefbiss und Overjet
• Gingival Display
Ab Session 2 bringen Sie bitte Ihre eigenen
Patientenfälle mit und wir freuen uns darauf,
diese mit Ihnen und der ganzen Klasse zu
beurteilen und zu planen!
Die Seminare 7 - 12 sowie das Final Exam
6HP ¿QGHQLP-DKUVWDWW
Anmeldung bitte an:
POS, Frau Anita Pracherstorfer
4523 Neuzeug, Steinfeldstraße 21
Tel: & Fax: + 43 - (0)7259 32 0 28
(0DLORI¿FHSRV#DRQDW
www.posortho.at
www.posortho.com
Dr. Robert Scherngell, MSc
Kieferorthopädische
Seminarreihe 3
Modul 2:
Phasen in der KFO, Bracketsysteme, Bracketkleben, Drähte, KFO Aufklärung etc.
17. bis 18. April 2015
Modul 3:
Phase I Behandlung, 2 x 4 Apparatur,
HG, TPA, LLA, Abnehmbare KFO und FKO
5. bis 6. Juni 2015
Modul 4:
Non Extraktionsmechanik, Klasse I/II/III
11. bis 12. September 2015
Modul 5:
Extraktionsmechanik Klasse I/II/III
23. bis 24. Oktober 2015
Modul 6:
Impaktierte Zähne, Verlagerte Zähne,
Vertikale und Transversale
27. bis 29. November 2015 (3-tägig)
Modul 7:
Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender
Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los
Angeles, USA)
22. bis 23. Jänner 2016
Modul 8:
“Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis
werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung Ihrer Fälle.
Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und Mechanikintensivtraining
11. bis 12. März 2016
Modul 9:
Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und
Überreichung der Diplome
6. bis 7. Mai 2016
Extramodul 1:
Praxis- und Teammanagement. Wie
führe ich eine erfolgreiche Praxis.
Patientenbindung, Teammotivation und
Teambindung. Was ist das Geheimnis
des „Fish“-Prinzips?
Termin nach vorheriger Absprache
Extramodul 2:
KFO Training für Ihre Mitarbeiter/innen
(Erstellung der KFO Unterlagen, Durchzeichnen der FR, Brackets, Bänder,
Zemente, Einligieren, Vorbereiten zum
Kleben, Fotodokumentation etc.)
Termin 4: 25. bis 26. September 2015
Die Termine sind zweitägig und in sich
abgeschlossen!
Extramodul 3:
“Burnout Seminar”
Termin nach vorheriger Absprache
Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
ZAFI Wien
Study Club
Extraktion versus Non Extraktion
(Dr. Guido Sampermans)
18. April 2015, 9.00-18.00 Uhr
«
Fortbildung
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
ZAFI Wien
Kieferorthopädie
6-teiliger KFO-Kurs
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Dentalphobie, Schmerzstörung,
psychogene Prothesenunverträglichkeit - der Umgang in
der zahnärztlichen Praxis
Anmeldung & Details:
ÖGZMK Salzburg
Tel: (0662) 64 73 82
(0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW
www.oegzmksalzburg.at
(A. o. Univ.-Prof. Dr. Henriette Walter)
21. April 2015, 18.00-20.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Anmeldung:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
Tel: (01) 513 37 31
www.ziv.at
(Prof. Dr. Martin Baxmann)
19. bis 20. April 2015
7. bis 8. Juni 2015
28. bis 29. Juni 2015
6. bis 7. September 2015
13. bis 14. Dezember 2015
jeweils SO von 9.00 - 18.00 Uhr und
MO von 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZZZ]D¿DW
Inland
ÖGZMK Salzburg
Moderne Komposite
und Keramiken in der
restaurativen Zahnerhaltung
(Prof. Dr. Reinhard Hickel, München)
22. April 2015, 15.00-19.30 Uhr
Salzburg, Paracelsus Medizinische
Privatuniversität, 5020, Strubergasse
21/PMU
«
Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
Kompaktkurs
Kinderzahnheilkunde
Der Kurs ist nur als Block buchbar!
(Dr. Hubertus van Waes, Dr. Robert Schoderböck,
Prof. Dr. Kurt Ebeleseder, Dr. Linda Lappy, Dr. Dinah
Fräßle, Dr. Richard Steffen, Dr. Isa von Gymnich, Dr.
Jecqueline Esch, Dr. Eva-Maria Höller, Dr. Christoph
Schnelle, Dr. Verena Bürkle, Dr. Nicola Meißner, Dr.
Christel Forster, Franz Thorwartl u. a.)
Block III:
22. bis 25. April 2015
Salzburg, Medicent
Information und Anmeldung:
Österreichische Gesellschaft für
Kinderzahnheilkunde
Tel: (0660) 429 48 29 (Frau Perner)
(0DLORI¿FH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW
www.kinderzahnmedizin.at
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 55
Fortbildung
Inland
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Praxismanagementkurs
Teil 6:
Forensik in der Zahnheilkunde
Prim. Dr. Heinz Gallistl
23. April 2015, 19.00-21.00 Uhr
Teil 7:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen und
steuerliche Aspekte
Mag. Wolfgang Leonhart
7. Mai 2015, 19.00-21.00 Uhr
Teil 8:
Do‘s and Don‘ts bei der PraxisgrünGXQJ¿QDQ]LHOOH*UXQGODJHQ
Erich Czermak
Aller Anfang ist schwer - Erfahrungen
DXVGHP(LQVWLHJLQGLHEHUXÀLFKH
Selbständigkeit
Dr. Marion Grieß
28. Mai 2015, 19.00-21.00 Uhr
Teil 9:
Praxisübernahme/-übergabe - standespolitische, betriebswirtschaftliche
XQG¿QDQ]LHOOH$VSHNWHHUEOLFKH
Überlegungen
OMR Dr. Gerhard Ratzenberger, Mag.
Wolfgang Leonhart, Mag. Hartwig Frank
11. Juni 2015, 19.00-21.00 Uhr
Wien, Oktogon der UniCredit Bank
Austria AG, 1010, Schottengasse 6 - 8
(Teil 9)
Wien, ZIV-Büro (Teil 1 - 8)
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Tel: (01) 513 37 31
www.ziv.at
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Straumann GmbH
„Neue Horizonte,
Digitalisierte Implantologie“
(Dr. Tim Joda DMD, Msc)
24. April 2015, 15.00-19.00 Uhr
Salzburg, Wyndham Grand Salzburg
Conference Centre Hotel, 5020, Fannyvon-Lehnert-Straße 7
Auskunft:
Straumann GmbH
Tel: + 43 - 1 - 294 06 60
Fax: + 43 - 1 - 294 06 66
(0DLODQHWWHWKHXHU#VWUDXPDQQFRP
www.straumann.com
IMAK
Ganzheitliche
Strategie (GS)
Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology
Funktionelle Myodiagnostik
(DDr. Margit Riedl-Hohenberger)
Dieser Kurs gibt anhand von Fallbeispielen praxisnah einen Einblick in die
differentialdiagnostischen Möglichkeiten der FMD/AK.
24. bis 25. April 2015,
(jeweils von 9.00-18.00 Uhr)
Innsbruck, Europa Fortbildungsakademie Gesundheit - eufag, 6020,
Innrain 98
Infos & Anmeldung:
IMAK - Internationale Ärztegesellschaft
für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/
Applied Kinesiology
9330 Althofen, Postfach 38
www.imak.co.at
ÖGZMK Steiermark
Frühjahrssymposium Loipersdorf
„Modern times - die digitalisierte
Zahnmedizin“
23. bis 25. April 2015
Loipersdorf, SpA und Conference,
8282, Schaffelbadstraße 219
Anmeldung & Details:
ÖGZMK Steiermark
(0DLOVWPN#RHJ]PNDW
www.oegzmk.at
56 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Hypnose und Kommunikation
ÖZÄK-Diplomlehrgang
(Ausbildungsleitung: Dr. Allan Krupka)
Curriculum in Wien:
7 Wochenenden, insgesamt 122 ZFP-Punkte
Beginn: 28. November 2014
Ende: 8. November 2015
Ort: 1190 Wien (genauer Ort wird noch
bekanntgegeben)
Modul A4
Anwendungen der ärztlichen Hypnose I,
Kinderhypnose
Dr. Allan Krupka MSc, Dipl.-Päd. Sonja
Kammerer MSc
«
24. April 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr
25. April 2015, 9.00-18.00 Uhr
Modul A5
Trancetechniken, NLP II
Dr. Uwe Rudol
29. Mai 2015, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr
30. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr
Modul A6
Anwendungen der ärztlichen Hypnose II
Dr. Ruth Metten
25. September 2015, 8.30-12.00
Uhr (Supervision), 13.00-19.00 Uhr
26. September 2015, 9.00-18.00 Uhr
Modul A7
Anwendungen der ärztlichen Hypnose III
Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner
6. November 2015, 8.30-12.00 Uhr
(Supervision), 13.00-19.00 Uhr
7. November 2015, 9.00-18.00 Uhr
8. November 2015, 9.00-18.00 Uhr
Detaillierte Information
und Anmeldung:
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft
für ärztliche und zahnärztliche Hypnose
1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5
Tel: (01) 317 63 20
Fax: (01) 315 16 35
www.oegzh.at
ZAFI Wien
Moderne Kieferorthopädie:
4XDOLW–WXQG(IŠ]LHQ]
(Dr. Guido Sampermans)
26. bis 27. April 2015
31. Mai bis 1. Juni 2015
28. bis 29. Juni 2015
13. bis 14. September 2015
18. bis 19. Oktober 2015
15. bis 16. November 2015
20. bis 21. Dezember 2015
17. bis 18. Jänner 2016
21. bis 22. Februar 2016
20. bis 21. März 2016
jeweils SO + MO 9.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
ÖGZMK Salzburg
Periimplantitis
(Dr. Kertin Bertram, DDr. Stefan Betram)
29. April 2015, 19.00 Uhr
St. Johann im Pongau, Sporthotel Alpenland, 5600, Hans Kappacher Straße 7
Anmeldung:
«
Fortbildung
ÖGZMK Salzburg
Tel: (0662) 64 73 82
(0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW
www.oegzmksalzburg.at
ÖGZMK Kärnten in Zusammenarbeit
mit dem Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs (ZIV)
15. Kärntner Seensymposium
30. April bis 2. Mai 2015
Velden am Wörthersee, Casino
Auskunft:
ÖGZMK Kärnten, c/o LZÄK für Kärnten
Tel: 05 05 11 - 9022 (Frau Brenner)
www.ktnoegzmk.at
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit
der Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ)
Weiterbildung zur Prophylaxeassistentin H/14
Intensivseminar als Ausbildung zur
Prophylaxe-Assistentin
(OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc.,
Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz)
Teil 2:
4. bis 8. Mai 2015
jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
Mai 2015
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der
Landeszahnärztekammer für OÖ
Praktischer Intensivworkshop
für die Prophylaxe-Assistentin
Dieser Workshop richtet sich an ausgebildete Prophylaxe-Assistentinnen mit
mehrjähriger Praxiserfahrung!
(Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz)
1. Mai 2015, 8.00-18.00 Uhr
2. Mai 2015, 8.00-18.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
4010 Linz, Garnisonstraße 7/1
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Kinderbehandlung - „Wie es
geht wenn nichts mehr geht“
(Dr. Allan Krupka)
1. bis 2. Mai 2015, 9.30-17.00 Uhr
Wien, Hotel am Kahlenberg, 1190,
Josefsdorf 3, Top 404
Detaillierte Information und
Anmeldung:
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft
für ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Tel: (01) 317 63 20
www.oegzh.at
Inland
Dr. Robert Scherngell, MSc
Kieferorthopädische
Seminarreihe 2
Modul 9:
Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und
Überreichung der Diplome
8. bis 9. Mai 2015
Extramodul 1:
Praxis- und Teammanagement. Wie
führe ich eine erfolgreiche Praxis.
Patientenbindung, Teammotivation und
Teambindung. Was ist das Geheimnis
des „Fish“- Prinzips?
Termin nach vorheriger Absprache
Extramodul 2:
KFO Training für Ihre Mitarbeiter/innen
(Erstellung der KFO Unterlagen, Durchzeichnen der FR, Brackets, Bänder, «
Zemente, Einligieren, Vorbereiten zum
Kleben, Fotodokumentation etc.)
Termin 4: 25. bis 26. September 2015
Die Termine sind zweitägig und in sich
abgeschlossen!
Extramodul 3:
“Burnout Seminar”
Termin nach vorheriger Absprache
Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
ZAFI Wien
Glasfaserverstärkte
Komposit-Restaurationen
ÖGZMK OÖ
mit Kochbuch zur vorhersehbaren
ästhetischen Schichtung
„Vollkeramik in aller Munde?!“
(Dr. Stephan Höfer)
8. Mai 2015, 10.00-14.00 Uhr
Wien, im Rahmen der WID am Messegelände Wien
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
34. Praktikersamstag in Steyr
(Univ.-Prof. Dr. med. dent. Daniel Edelhoff,
Univ.-Doz. DDr. Ulrike Beier, Dr. Daniel Bäumer,
Dr. Gerhard Hippmann)
16. Mai 2015, 8.00-14.00 Uhr
Steyr, Stadtsaal, 4400, Stelzhamerstraße 2a
Anmeldung:
nicht erforderlich - Registrierung vor Ort
ZAFI Wien
Endodontie 2015
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Dentaurum GmbH & CoKG
KFO Symposium Salzburg
8. bis 9. Mai 2015
Salzburg, Castellani Parkhotel, 5020,
Alpenstraße 6
Anmeldung:
Dentaurum GmbH & CoKG
Tel. + 49 - (0)7231 - 803 - 470
(0DLONXUVH#GHQWDXUXPGH
www.dentaurum.de
(Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, DDr. Markus Laky,
Dr. Christoph Kurzmann)
29. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 57
Fortbildung
Inland
ZAFI Wien
Curriculum Ästhetische
Zahnheilkunde 2015
(Prof. Dr. Jürgen Manhart)
29. bis 30. Mai 2015
12. bis 14. Juni 2015
3. bis 4. Juli 2015
4. bis 5. September 2015
30. bis 31. Oktober 2015
4. bis 5. Dezember 2015
jeweils FR von 14.00 - 19.00 Uhr und
SA von 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZZZ]D¿DW
Salzburg, Wyndham Grand Conference
Centre Hotel, 5020, Fanny-von-LehnertStraße 7
Anmeldung:
Straumann GmbH
1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1
Tel: + 43 - 1 - 294 06 60
(0DLODQQHWWHWKHXHU#VWUDXPDQQFRP
ZAFI Wien
Blut als Infektionsüberträger
(Univ.-Prof. DDr. Apostolos Georgopoulos)
30. Mai 2015, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZZZ]D¿DW
Orale Chirurgie Medizin und Radiologie
Jahrestagung der OCMR
Die Wurzelspitzenresektion überholt
oder aktueller denn je?
ZAFI Wien
Kieferorthopädie für
Fortgeschrittene
29. bis 30. Mai 2015
Wien, Universitätszahnklinik, 1090,
Sensengasse 2 a
Weitere Informationen:
www.ocmr.at
(Prof. Dr. Martin Baxmann)
IMAK
Funktionelle Myodiagnostik/
Applied Kinesiology
- Einführung
Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology
Funktionelle Myodiagnostik
(Dr. Harald Stossier)
Ziel des Einführungsseminars ist es, die
Grundprinzipien der Funktionellen Myodiagnostik (FMD)/Applied Kinesiology
zu vermitteln, die Voraussetzungen für
alle weiteren Seminare zu schaffen.
29. bis 30. Mai 2015,
(FR von 14.00-19.00 Uhr
SA von 9.00-18.00 Uhr - 16 UE)
Wien
Infos & Anmeldung:
IMAK - Internationale Ärztegesellschaft
für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/
Applied Kinesiology
9330 Althofen, Postfach 38
www.imak.co.at
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Straumann GmbH
Dentoalveoläres Management
ITI Expertenkurs
(PD DDr. M. O. Klein, Dr. K. M. Lehmann)
30. Mai 2015, 9.00-17.00 Uhr
«
58 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
31. Mai bis 1. Juni 2015
20. bis 21. September 2015
18. bis 19. Oktober 2015
8. bis 9. November 2015
22. bis 23. November 2015
jeweils SO 10.00-17.00 Uhr und
MO 9.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZZZ]D¿DW
Juni 2015
Verein Tiroler Zahnärzte
powered by Henry Schein
5¾QWJHQRORJLVFKHU-RXUŠ[H
(tit. Ao. Univ.-Prof. DDr. Burghard Norer, Innsbruck)
10. Juni 2015, 19.00-21.30 Uhr
Innsbruck, Frauen-Kopf-Klinik (Abt.
MKG), 6020, Anichstraße 35
Auskunft:
Verein Tiroler Zahnärzte, Frau Gstrein
6020 Innsbruck, Anichstraße 35
Tel: + 43 - (0)512 - 504 - 27189
Mobil: + 43 - (0)699 - 150 47 190
(0DLORI¿FHYW]#XNLDW
www.vtz.at
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit DMG
Erfolgreich Abformen
(Dr. Johannes Löw)
11. Juni 2015, 18.00-20.30 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
4010 Linz, Garnisonstraße 7/1
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
ÖGZMK NÖ
47. Wachauer
Frühjahrssymposium
Zahnheilkunde „am Fluss der Zeit“
ÖGZMK OÖ
Round table „Orale Medizin“
„Diagnose und Differentialdiagnose
von Kieferzysten“
(Univ.-Doz. Dr. Johann Beck-Mannagetta)
2. Juni 2015, 19.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
4010 Linz, Garnisonstraße 7/1
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
11. bis 13. Juni 2015
Krems, Hotel Steigenberger
Anmeldung:
ÖGZMK NÖ
Tel. (0664) 42 48 426
(0DLORHJ]PNQRHRI¿FH#NVWSDW
Universitätszahnklinik Wien
Basiskurs Implantologie
Einführung in die
Implantatbehandlung
(Ao. Univ.-Prof. DDr. Christian Ulm)
12. Juni 2015, 7.30-16.00 Uhr
«
Fortbildung
Wien, Universitätszahnklinik, Fachbereich Orale Chirurgie, Besprechungszimmer Orale Chirurgie, 1090, Sensengasse 21
Anmeldung:
Frau Kneidinger
Tel. (01) 400 70 - 4101 Dw.
(0DLORUDOHFKLUXUJLHNXUVH#PHGXQLwien.ac.at
6020 Innsbruck, Anichstraße 35
Tel: + 43 - (0)512 - 504 - 27189
Mobil: + 43 - (0)699 - 150 47 190
www.vtz.at
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
(Univ.-Prof. Dr. Doris Gruber)
12. Juni 2015, 14.00-18.00 Uhr
13. Juni 2015, 9.00-17.00 Uhr
Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Anmeldung:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
www.ziv.at
Assistenz und Verhaltensführung in der Kinderzahnbehandlung
Workshop für ZAss
(Dr. Bettina Schreder, DDr. Elisabeth Danner/
Dr. Anneliese Scheer, Dr. Dinah Fräßle-Fuchs,
Dr. Linda Lappy)
Röntgen
Seminar für ZAss
13. Juni 2015, 8.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
ÖGZMK Salzburg
Moderne Kariesdiagnose und
-therapie: Muss die Sonde
noch klirren?
(Prof. Dr. Karl-Heinz Kunzelmann, München)
12. Juni 2015, 9.00-17.30 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie ZAHN im
UKH, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7/1
Information und Anmeldung:
Österreichische Gesellschaft für
Kinderzahnheilkunde
Tel: + 43 - 660 - 429 48 29 (Frau Perner)
(0DLORI¿FH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW
www.kinderzahnmedizin.at
Verein Tiroler Zahnärzte
„Klinische Aspekte des DVTs
in der Implantologie, Kieferorthopädie und Endodontie“
Verein Tiroler Zahnärzte mit Unterstützung der Straumann GmbH
Plastische und rekonstruktive
Parodontalchirurgie
(Dr. Jochen Tunkel)
13. Juni 2015, 9.00-17.00 Uhr
Innsbruck, Grand Hotel Europa,
6020, Südtiroler Platz 2
Anmeldung:
Straumann GmbH, Education & Events
Tel: + 43 - 1 - 294 06 60
(0DLOHGXFDWLRQDW#VWUDXPDQQFRP
18. Juni 2015, 19.00 Uhr
Salzburg, Strubergasse 21/PMU, 5020,
Hörsaal 4/2. OG, Hansjörg Wyss-Haus
Auskunft:
ÖGZMK Salzburg
Tel: (0662) 64 73 82
(0DLORI¿FH#RHJ]PNVDO]EXUJDW
www.oegzmksalzburg.at
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit GC Austria GmbH
G-aenial Komposit-Workshop
Hands-on-Schicht-Kurs
(Dr. Martin Sorger, Graz)
ARGE für Geschichte der
Zahnheilkunde
im Anschluss Ordentliche
Jahreshauptversammlung
12. Juni 2015
Innsbruck
Auskunft:
Verein Tiroler Zahnärzte, Frau Gstrein
ZAFI Wien
(Univ.-Prof. Dr. Alex Celar)
Die hormonellen Achsen
Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
Inland
%HQHŠ]NRQ]HUW
«
13. Juni 2015, 19.30 Uhr
Wien, Beethovensaal der Pfarre Heiligenstadt, 1190, Pfarrplatz 3
19. Juni 2015, 13.30-18.45 Uhr
Salzburg, Castellani Parkhotel, 5020,
Alpenstraße 6
Anmeldung:
GC Austria GmbH
Tel: + 43 - 3124 - 540 20
(0DLOLQIR#DXVWULDJFHXURSHFRP
Landeszahnärztekammer für Steiermark:
Neues Angebot für Fortbildung:
„E-LEARNING Fortbildung von zuhause aus“
Die Anmeldemodalitäten sind auf der Homepage der
Landeszahnärztekammer für Steiermark unter
http://stmk.zahnaerztekammer.at abrufbar.
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 59
Fortbildung
Inland
ZAFI Wien
Curriculum Implantologie 2015
Implantologie Live Op-Kurse - Planungs
-RXUŠ[
(Dr. Christian Schober, Univ.-Prof. DDr. Raoul
Polansky, Prof. DDr. Rudolf Seemann, DDr. Cornelia
Czembirek, DDr. Christina Eder-Czembirek, ZTM
Tom Vaskovich)
Kursserie 1:
19. bis 20. Juni 2015
Kursserie 2:
18. bis 19. September 2015
23. bis 24. Oktober 2015
20. bis 21. November 2015
jeweils FR von 14.00 - 17.00 Uhr und
SA von 9.00-13.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit
American Orthodontics
Einführung des „IOTN“:
Auswirkungen auf
die KFO-Praxis
(Prof. Dr. Martin Baxmann)
27. Juni 2015, 9.00-17.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
4010 Linz, Garnisonstraße 7/1
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
Sommerakademie
- Digitale Zahnheilkunde
Dieser Kurs gibt anhand von Fallbeispielen praxisnah einen Einblick in die
differentialdiagnostischen Möglichkeiten der AK.
3. bis 5. Juli 2015
Wien
Infos & Anmeldung:
IMAK - Internationale Ärztegesellschaft
für Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/
Applied Kinesiology
9330 Althofen, Postfach 38
www.imak.co.at
Experts on Stage
(Dr. T. Banach, Dr. S. Troiani, Prof. Dr. M. Naumann,
Dr. Woo-Tum Bittner, Prof. DDr. Radlanski, Dr. R.
Zarrinbal)
25. bis 26. Juni 2015
Salzburg, Castellani Parkhotel, 5020,
Alpenstraße 6
Anmeldung:
GC Orthodontics Europe GmbH
Tel: + 49 - 2338 - 80 18 88
(0DLOLQIR#JFRUWKRGRQWLFVHX
Dorninger & Leibetseder GmbH & CoKG
Fax: + 43 - 7235 - 639 93 13
(0DLORI¿FH#GHQWDOGRUQLQJHUDW
60 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
(MR Dr. Franz Hastermann)
3. September 2015, 16.15-20.30 Uhr
11. September 2015, 9.00-18.00 Uhr
17. September 2015, 16.15-20.30
Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
Administration - Verwaltung
IMAK
(Dr. Harald Stossier)
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Dorninger & Leibetseder Dentalwarenhandel GmbH & CoKG/GC
Orthodontics
Seminar für ZAss
ZAFI Wien
ZAFI Wien
26. Juni 2015, 8.30-18.00 Uhr
27. Juni 2015, 8.30-17.30 Uhr
Wien, Universitätszahnklinik, 1090,
Sensengasse 2 a
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
Aufbereitung zahnärztlicher Medizinprodukte
Juli 2015
Ganzheitliche Strategien/
Applied Kinesiology
(Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, Dr. Christoph
Kurzmann, Dr. Rinet Dauti, Dr. Birgit Nawrath, ZTM
Tom Vaskovich, Univ.-Prof. Dr. Rainer Hahn, Dr.
Stefan Seckler)
ZAFI Wien
Internationale Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology
Funktionelle Myodiagnostik
September 2015
Seminar für ZAss
(Dr. Johanna Treer)
4. September 2015, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZAFI Wien
Assistenz in der selbstligierenden Multibrackettechnik
Seminar für ZAss
(Prof. Dr. Martin Baxmann)
7. September 2015, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZZZ]D¿DW
Landeszahnärztekammer für Burgenland
PAss-Weiterbildungslehrgang Burgenland
(Kursleitung: Prof. Dr. H. Haider, OA DDr. C. Schaudy)
Der Bgld. PAss-Kurs zeichnet sich
durch die intensive Verbindung von
Theorie und Praxis, aber besonders
durch das 20stündige Einzel-Coaching
in der eigenen Ordination aus.
September 2015 bis März 2016,
8 Wochenend-Module (Freitag & Samstag)
Burgenland
Information und Anmeldung:
Fa. Dental-Praxis-Beratung
Petra Bischof-Oswald
(0DLOSUD[LVEHUDWXQJ#JP[DW
http://bgld.zahnaerztekammer.at
ARGE Ganzheitliche Zahnheilkunde im
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Herbstsymposion
„Komplementäre
Ausleitungsstrategien“
(Dr. Harald Stossier)
11. bis 13. September 2015
Beginn: 11. September 2015, 16.00 Uhr
Ende: 13. September 2015, 14.00 Uhr
Altaussee
Fortbildung
ZAFI Wien
ZAFI Wien
Dr. Robert Scherngell, MSc
Fotodokumentation
Curriculum Implantologie 2015
Seminar für ZAss
(Dr. Christian Schober, Univ.-Prof. DDr. Raoul
Polansky, Prof. DDr. Rudolf Seemann, DDr. Cornelia
Czembirek, DDr. Christina Eder-Czembirek, ZTM
Tom Vaskovich)
Exramodul 2 KFO-AssistentInnenseminar
(Dr. Gerhard Schager)
12. September 2015
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZZZ]D¿DW
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Alltec ‚Dental GmbH/Camlog
foundation
Implantologie Treffen 2015
- Nationaler Camlog Kongress
„Was Du heute kannst begreifen, das
verschiebe nicht auf morgen“
(Dr. S. Beuer, Dr. M. Beschnidt, Dr. L. Maresch, Prof. DDr.
W. Millesi, Prof. DDr. G. Krennmair, Dr. H. Peters, Dr. H.
Hulla, Dr. C. Cacaci, Prof. DDr. R. Seemann, ZTM A. Nolte)
Workshop:
17. September 2015, 9.00-17.00 Uhr
Kongress:
18. bis 19. September 2015
Hof bei Salzburg, Sheraton FuschlseeSalzburg, Hotel Jagdhof, 5322, Schlossstraße 1
Auskunft:
ÖGZMK Salzburg
Tel: (0662) 64 73 82
www.oegzmksalzburg.at
Kursserie 2:
18. bis 19. September 2015
23. bis 24. Oktober 2015
20. bis 21. November 2015
jeweils FR 14.00-17.00 Uhr und
SA 9.00-13.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Elektroakupunktur nach Voll
Teil 1: 18. bis 19. September 2015
Teil 2: 4. bis 5. Dezember 2015
Teil 3: 22. bis 23. Jänner 2016
Wien, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Auskunft:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
www.ziv.at
Inland
2-Tagesseminar für kieferorthopädische Assistentinnen
25./26. September 2015
Termin ist 2-tägig und in sich abgeschlossen!
Wien, Planer-Dentaprise, 1150, Kranzgasse 22
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit
den Zahnambulatorien der OÖ GKK
„Vom Kind zum Greis Zahnheilkunde von 0 - 100“
26. September 2015, 9.00-17.00 Uhr
Linz, MED Ausbildungszentrum am
AKh-Linz (gegenüber LFKK), Hörsaal 1/
1. OG, 4021, Paula-Scherleitner-Weg 3
Anmeldung (aus organisatorischen
Gründen unbedingt erforderlich!):
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
4017 Linz, Garnisonstraße 7/1
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
Einladung zum
28. Benefizkonzert
der Arbeitsgemeinschaft für Geschichte der Zahnheilkunde der ÖGZMK
am Samstag, 13. Juni 2015, um 19.30 Uhr
im Beethovensaal der Pfarre Heiligenstadt, 1190 Wien, Pfarrplatz 3
In diesem Konzert musizieren Zahnärzte und Dentisten mit Freunden.
Für eine Spende ab 15,- Euro pro Besucher wären wir sehr dankbar.
Sie unterstützen damit die weitere Gestaltung unseres Museums
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, KtoNr.: 4.516 449, BLZ: 32000
IBAN: AT19 3200 0000 0451 6449, BIC: RLNWATWW)
MR DDr. Johannes KIRCHNER
Kustos des Zahnärztlichen Museums Wien
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 61
Fortbildung
Inland
Verein Tiroler Zahnärzte mit Unterstützung der Straumann GmbH
Salzburg, Strubergasse 21/PMU, 5020,
Hörsaal 2/1. OG, Hansjörg Wyss-Haus
Anmeldung (erforderlich):
ÖGZMK Salzburg
Tel & Fax: (0662) 64 73 82
www.oegzmksalzburg.at
Doppelkronen auf Implantaten
(Prof. Dr. M. Behr, Prof. Dr. R. Bürgers, ZTM B. Roland)
26. September 2015, 9.00-17.00 Uhr
Innsbruck, Grand Hotel Europa,
6020, Südtiroler Platz 2
Anmeldung:
Straumann GmbH, Education & Events
1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1
Tel: + 43 - 1 - 294 06 60
(0DLOHGXFDWLRQDW#VWUDXPDQQFRP
Oktober 2015
ÖGZMK OÖ
Zahnmedizinischer Prophylaxekurs für ZAss
Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
(Dr. Karl-Heinz Kolndorffer, PA Monika Oberhaidinger)
Teil 1:
31. Oktober 2015, 8.30-17.00 Uhr
Teil 2:
14. November 2015, 8.30-16.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
4010 Linz, Garnisonstraße 7/1
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
8. Kompaktkurs
Kinderzahnheilkunde
Der Kurs ist nur gesamt buchbar!
Block I:
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Dorninger & Leibetseder
Ex NonEx in der KFO-Behandlung
(Dr. Habersack, Univ.-Prof. Dr. Hasund)
1. bis 3. Oktober 2015
Saalfelden, Hotel Gut Brandlhof, 5760,
Hohlwegen 4
Anmeldung:
Dorninger & Leibetseder GmbH & CoKG
Tel: (07235) 63 993
(0DLORI¿FH#GHQWDOGRUQLQJHUDW
www.dental-dorninger.at
Österreichische Gesellschaft für
Endodontie
Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Endodontie
Kompetenz in der Endodontie
„Best of Endo-Lifetime of a master
experience in endodontics“
(Dr. Clifford J. Ruddle, DDS Santa Barbara, California)
2. bis 3. Oktober 2015
Salzburg, Castellani Parkhotel
Salzburg
Anmeldung:
Ärztezentrale Med.info
Tel. + 43 - 1 - 531 16 - 48 Dw.
www.oegendo.at
ÖGZMK NÖ
14. bis 17. Oktober 2015
Wien, ZAFI
Block II:
20. bis 23. Jänner 2016
Salzburg, Medicent
Block III:
6. bis 9. April 2016
Salzburg, Medicent
täglich von 9.00-17.00 Uhr
Information und Anmeldung:
ÖGK
Tel: (0660) 429 48 29 (Frau Perner)
(0DLORI¿FH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW
www.kinderzahnmedizin.at
November 2015
Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit
der Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ)
Weiterbildung zur PAss F-15
(OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc,
Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz)
Teil 2:
19. bis 23. Oktober 2015
jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
4017 Linz, Garnisonstraße 7/1
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
Österreichischer
Zahnärzte-Kongress
ÖGZMK Salzburg
8. bis 10. Oktober 2015
Vösendorf, Eventhotel Pyramide
www.zahnaerztekongress2015.at
CAD/CAM in der Zahnheilkunde: Wer braucht so etwas?
62 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
6. November 2015, 9.00-17.30 Uhr
Wien, ZAFI
Information und Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
Landeszahnärztekammer für NÖ/NÖFA
Ordinationsgründungsseminar
Hilfestellung für Neueinsteiger und
Update für Erfahrene
Ordinationsniederlegung
Der richtige Weg in den wohlverdienten Ruhestand
(DDr. Günter Wiesner, Innsbruck)
21. Oktober 2015, 19.00 Uhr
Workshop für ZAss
(Dr. Bettina Schreder, DDr. Elisabeth Danner/
Dr. Anneliese Scheer, Dr. Dinah Fräßle-Fuchs,
Dr. Linda Lappy)
Intensivseminar als Ausbildung zur
Prophylaxe-Assistentin
„Zahnheilkunde 2020“
Assistenz und Verhaltensführung in der Kinderzahnbehandlung
«
7. November 2015, 9.00 Uhr
«
Fortbildung
St. Pölten, Austria Trend Hotel Metropol, 3100, Schillerplatz 1
Anmeldung:
LZÄK für NÖ/NÖFA, Verena Prirschl
Tel: + 43 - (0)5 05 11 - 3100
(0DLOSULUVFKO#QRH]DKQDHU]WHNDPPHUDW
Landeszahnärztekammer für Burgenland
in Zusammenarbeit mit der
ÖGZMK Burgenland und der
Universitätszahnklinik Wien
36. Burgenländische
Herbsttagung
„Zukunft-Zahn“
Umfassendes Fortbildungsprogramm
für ZA, PAss und ZAss
12. bis 14. November 2015
Rust, Seehotel
Anmeldung:
(0DLORI¿FH#EJOG]DKQDHU]WHNDPmer.at
Verein Tiroler Zahnärzte
powered by Henry Schein
5¾QWJHQRORJLVFKHU-RXUŠ[H
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit
der Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ)
Weiterbildung zur PAss H-15
Intensivseminar als Ausbildung zur
Prophylaxe-Assistentin
(OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc,
Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz)
Teil 1:
23. bis 27. November 2015
30. November bis 4. Dezember 2015
jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Teil 2:
wird noch bekanntgegeben
Chefabend:
30. November 2015, 17.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
ÖGZMK OÖ, Frau Berger
4017 Linz, Garnisonstraße 7/1
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORI¿FH#RHJ]PNRRHDW
Verein Tiroler Zahnärzte mit Unterstützung der Straumann GmbH
Patientenindividuelle Abutments
(Dr. Kay Vietor)
5. Dezember 2015, 15.00-18.00 Uhr
Innsbruck, Grand Hotel Europa,
6020, Südtiroler Platz 2
Anmeldung:
Straumann GmbH, Education & Events
Tel: + 43 - 1 - 294 06 60
(0DLOHGXFDWLRQDW#VWUDXPDQQFRP
Jänner 2016
ÖGZMK NÖ
Wintersymposium 2016
„Endodontie - State of the Art“
15. bis 16. Jänner 2016
Semmering, Hotel Panhans
Anmeldung:
ÖGZMK NÖ
Tel. (0664) 42 48 426
(0DLORHJ]PNQRHRI¿FH#NVWSDW
Dezember 2015
April 2016
(tit. Ao. Univ.-Prof. DDr. Burghard Norer, Innsbruck)
18. November 2015, 19.00-21.30 Uhr
Innsbruck, Frauen-Kopf-Klinik (Abt.
MKG), 6020, Anichstraße 35
Auskunft:
Verein Tiroler Zahnärzte, Frau Gstrein
6020 Innsbruck, Anichstraße 35
Tel: + 43 - (0)512 - 504 - 27189
Mobil: + 43 - (0)699 - 150 47 190
(0DLORI¿FHYW]#XNLDW
www.vtz.at
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Straumann GmbH
o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Bantleon
Abteilung für KFO der Bernhard Gottlieb Universitätszahnklinik Wien
Inland
Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
11th International Vienna Orthodontic Symposium (IVOS)
Frühjahrssymposium
Timing as the key to success?
21. bis 23. April 2016
Salzburg, Congress,
Information und Anmeldung:
Österreichische Gesellschaft für
Kinderzahnheilkunde
Tel: + 43 - 660 - 429 48 29 (Frau Perner)
www.kinderzahnmedizin.at
4. bis 6. Dezember 2015
Wien, Palais Niederösterreich, 1010,
Herrengasse 13
www.ivos.at
10 Jahre ÖGK!
Prothetische Versorgung nach
Implantatinsertion
ITI Prothetik
(Dr. Wittneben)
28. November 2015, 9.00-17.00 Uhr
Salzburg, Wyndham Grand Conference
Centre Hotel, 5020, Fanny-von-LehnertStraße 7
Anmeldung:
Straumann GmbH
1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1
Tel: + 43 - 1 - 294 06 60
Fax: + 43 - 1 - 294 06 66
(0DLODQQHWWHWKHXHU#VWUDXPDQQFRP
ÖZZ 3/2015 I www.zahnaerztekammer.at 63
Fortbildung
Ausland
Deutschland
Italien
Spanien
Bodensee-Kongress
Expodental Meeting
3. Implant Direct Symposium
6LOHQW,Q‹DPPDWLRQ(QW]ÌQGXQJ
ohne Grenzen
19. bis 21. Mai 2016
Rimini
Information:
www.unidi.it
23. bis 25. Oktober 2015
Mallorca
Information:
www.implant-direct-symposium.eu
1. bis 3. Mai 2015
Lindau, Inselhalle
Information:
www.gzm-kongress.de
Großbritannien
Thailand
22. Zahnärzte Sommerkongress
Interdisziplinäre Zahnheilkunde
1. bis 5. Juni 2105
Usedom, Maritim Hotel Kaiserhof,
Strandpromenade, 17424 Heringsdorf
Auskunft und Anmeldung:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.
53177 Bonn, Mallwitzstraße 16
www. fvdz.de
British Dental Conference
& Exhibition 2015
FDI-Jahresweltkongress
der Zahnärzte
7. bis 9. Mai 2015
Manchester
Information:
www.bda.org
22. bis 25. September 2015
Bangkok
Information:
www.fdi2015bangkok.org
TEC2 Curriculum Endodontie
EuroPerio 8 8th Conference of the European
Federation of Periodontology
In Zusammenarbeit mit der Universität
Pennsylvania
Start: 11. Juni 2015
München
Information:
www.tec2-endo.de
3. bis 6. Juni 2015
London, ExCel London
Information:
www.efp.org
56. Bayerischer Zahnärztetag 2015
8th International Orthodontic
Congress - WFO 2015
Zahndurchbruch - Zahntrauma
- Zahnwechsel
Behandlungsnotwendigkeit und
Behandlungsmöglichkeiten
12. bis 14. November 2015
Bad Homburg, Maritim Hotel
Information:
www.dgfdt.de
64 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2015
145th Annual Session of the
Texas Dental Association (TDA)
7. bis 10. Mai 2015
US San Antonio
Information:
www.tda.org
27. bis 30. September 2015
London, ExCel London
Information:
http://wfo2015london.org/
22. bis 24. Oktober 2015
München, The Westin Grand Hotel
Information:
www.blzk.de
48. Jahrestagung der Deutschen
Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie
USA
Lettland
The 2nd Baltic Sea Conference
on Orthognathic Surgery and
Orthodontics
4. bis 6. Juni 2015
Riga
Information:
www.bscoso.com
USA
145th Annual Session of the
Texas Dental Association (TDA)
7. bis 10. Mai 2015
US San Antonio
Information:
www.tda.org
FDI 2015BANGKOK
Fortbildung
Ausland
Annual World Dental Congress
22 - 25 September 2015 - Bangkok Thailand
www.fdi2015bangkok.org
www.fdiworldental.org
ÖZZ 3/2015
I www.zahnaerztekammer.at 65
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