Compliance Broschüre - JOHANN BUNTE Bauunternehmung

Transcription

Compliance Broschüre - JOHANN BUNTE Bauunternehmung
COMPLIANCE-RICHTLINIE DER
JOHANN BUNTE BAUUNTERNEHMUNG GMBH & CO. KG
FÜR NACHUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN
Die JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG
und deren verbundene Unternehmen (fortan zusammen
BUNTE) sind faire, redlich agierende Marktteilnehmer
und dem Grundsatz der Integrität und der Gesetzestreue
verpflichtet. Die Compliance-Richtlinie als integraler
Bestandteil des Risk-Management-Systems ist eine
verbindliche Vorgabe für die Mitarbeiter von BUNTE.
BUNTE erwartet daher von Nachunternehmen und Lieferanten ebenso ethische Integrität und gesetzestreues
Verhalten, das den hohen Ansprüchen von BUNTE,
jedenfalls den gesetzlichen Vorschriften und im besonderen Maße den Zielen nach dieser Richtlinie hervorgehobenen Standards entspricht.
Keine Korruption, keine Geldwäsche
Die Nachunternehmer und Lieferanten wirken jeder
strafbaren oder aber auch unethischen Einflussnahme
auf Entscheidungen von BUNTE, den Auftraggebern von
BUNTE, anderen Unternehmen oder Institutionen aktiv
und konsequent entgegen. Sie gehen gegen Korruption
(Vorteilsgewährung, Bestechung, Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr) konsequent vor.
Geldwäschevorschriften sind einzuhalten. Bargeldgeschäfte werden im Verhältnis zu BUNTE möglichst
vermieden.
Fairer Wettbewerb
Die Nachunternehmer und Lieferanten beteiligen sich
nicht an wettbewerbswidrigen Maßnahmen und halten insbesondere die Vorschriften des Gesetzes gegen
unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein. Wettbewerbsverfälschungen, gleich ob zu Lasten von BUNTE, des
Auftraggebers von BUNTE oder Dritten, werden von
Nachunternehmern und Lieferanten unterlassen.
COMPLIANCE-RICHTLINIE
1
Einhaltung von Umweltschutzvorschriften
Die Nachunternehmer und Lieferanten beachten die
gesetzlichen Umweltschutzvorschriften im Auftragsverhältnis zu BUNTE und organisieren die Abläufe so,
dass sie dem Umweltschutzziel von BUNTE besonders
gerecht werden.
Keine illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit
Die Nachunternehmer und Lieferanten halten die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein
und stellen sicher, dass es weder zu illegalen Beschäftigungen noch Schwarzarbeit kommt. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die gesetzliche Pflicht zur
Tariftreue werden eingehalten.
Arbeitnehmerrechte
Die Nachunternehmer und Lieferanten halten die
Arbeitsschutzgesetze und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ein. Die Sicherheit der Arbeitsplätze
wird von ihnen gewährleistet. Die Nachunternehmer und
Lieferanten stellen insbesondere sicher, dass von ihren
Aktivitäten keine Gefahr für eigene und Mitarbeiter von
BUNTE ausgeht.
Die Nachunternehmer und Lieferanten von BUNTE beschäftigen ihre Mitarbeiter auf Basis fairer und gesetzeskonformer Verträge und halten den internationalen
Mindestarbeitsstandard ein.
Die Nachunternehmer und Lieferanten von BUNTE sind
verpflichtet, eigene Verstöße gegen die ComplianceRichtlinie zu melden, sofern dies die Geschäftsbeziehung zu BUNTE betrifft. Auch sind die Nachunternehmer
und Lieferanten verpflichtet, Erkenntnisse über ein Fehlverhalten von Mitarbeitern im Sinne der ComplianceRichtlinie von BUNTE an BUNTE zu melden.
Datenschutz
Die Nachunternehmer und Lieferanten beachten datenschutzrechtliche Regeln im Auftragsverhältnis zu
BUNTE.
Diskriminierungsverbot
Die Nachunternehmer und Lieferanten von BUNTE achten die Würde des Menschen und halten Antidiskriminierungsregeln ein.
Geschäftsgeheimnisse und Schutzrechte
Die Nachunternehmer und Lieferanten beachten die
Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums und
verstoßen im Rahmen der Auftragserfüllung für BUNTE
nicht gegen geistiges Eigentum und gewerbliche
Schutzrechte.
***
Die beschriebenen Punkte verdeutlichen lediglich
den Grundsatz der Pflicht der Nachunternehmer und
Lieferanten zu redlichem gesetzeskonformen Verhalten
im Rahmen der Auftragserfüllung für BUNTE. Schwere
Verfehlungen der Vergangenheit – die bei vergaberechtlicher Betrachtung vergabeschädlich wären – sind zu
offenbaren.
COMPLIANCE-RICHTLINIE
2
COMPLIANCE-RICHTLINIE
Compliance-gerechte Lieferbeziehungen
und Nachunternehmerverträge
Die Lieferanten und Nachunternehmer von BUNTE sind
verpflichtet, ihrerseits dafür zu sorgen, dass in ihrem
Verhältnis zu deren Lieferanten und Nachunternehmern
die Grundsätze dieser Compliance-Richtlinie entsprechend eingehalten werden, so dass eine durchgängig
Compliance-gerechte Leistungserbringung gegenüber
BUNTE erreicht wird.
Pflicht zur Aufklärung von Verdachtsfällen
Für Hinweise auf Compliance-relevantes Fehlverhalten
steht Ihnen der Chief Compliance Officer (CCO) von
BUNTE als Kontaktperson zur Verfügung. Er hat folgende Kontaktdaten:
Die Nachunternehmer und Lieferanten haben etwaige
Verdachtsfälle aktiv aufzuklären und sind verpflichtet,
hierbei mit BUNTE zu kooperieren, insbesondere die zur
Aufklärung des Sachverhaltes erforderlichen Informationen zu liefern.
Bei einem begründeten Verdacht des Verstoßes eines
Nachunternehmers oder Lieferanten gegen die Compliance-Richtlinie oder aber einer Verletzung der Aufklärungs- und Kooperationspflicht, ist BUNTE berechtigt,
die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung auf
Grundlage der gesetzlichen Regelungen zu beenden.
Papenburg, März 2016
DIPL.-KFM. JAN SCHÜTZ
HAUPTKANAL LINKS 88
26871 PAPENBURG
TELEFON:+49 (4961) 895-385
MOBIL: +49 (172) 1075823
E-MAIL: [email protected]
www.johann-bunte.de
3