Compliance Broschüre - JOHANN BUNTE Bauunternehmung
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Compliance Broschüre - JOHANN BUNTE Bauunternehmung
COMPLIANCE-RICHTLINIE DER JOHANN BUNTE BAUUNTERNEHMUNG GMBH & CO. KG FÜR NACHUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN Die JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG und deren verbundene Unternehmen (fortan zusammen BUNTE) sind faire, redlich agierende Marktteilnehmer und dem Grundsatz der Integrität und der Gesetzestreue verpflichtet. Die Compliance-Richtlinie als integraler Bestandteil des Risk-Management-Systems ist eine verbindliche Vorgabe für die Mitarbeiter von BUNTE. BUNTE erwartet daher von Nachunternehmen und Lieferanten ebenso ethische Integrität und gesetzestreues Verhalten, das den hohen Ansprüchen von BUNTE, jedenfalls den gesetzlichen Vorschriften und im besonderen Maße den Zielen nach dieser Richtlinie hervorgehobenen Standards entspricht. Keine Korruption, keine Geldwäsche Die Nachunternehmer und Lieferanten wirken jeder strafbaren oder aber auch unethischen Einflussnahme auf Entscheidungen von BUNTE, den Auftraggebern von BUNTE, anderen Unternehmen oder Institutionen aktiv und konsequent entgegen. Sie gehen gegen Korruption (Vorteilsgewährung, Bestechung, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) konsequent vor. Geldwäschevorschriften sind einzuhalten. Bargeldgeschäfte werden im Verhältnis zu BUNTE möglichst vermieden. Fairer Wettbewerb Die Nachunternehmer und Lieferanten beteiligen sich nicht an wettbewerbswidrigen Maßnahmen und halten insbesondere die Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein. Wettbewerbsverfälschungen, gleich ob zu Lasten von BUNTE, des Auftraggebers von BUNTE oder Dritten, werden von Nachunternehmern und Lieferanten unterlassen. COMPLIANCE-RICHTLINIE 1 Einhaltung von Umweltschutzvorschriften Die Nachunternehmer und Lieferanten beachten die gesetzlichen Umweltschutzvorschriften im Auftragsverhältnis zu BUNTE und organisieren die Abläufe so, dass sie dem Umweltschutzziel von BUNTE besonders gerecht werden. Keine illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit Die Nachunternehmer und Lieferanten halten die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein und stellen sicher, dass es weder zu illegalen Beschäftigungen noch Schwarzarbeit kommt. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die gesetzliche Pflicht zur Tariftreue werden eingehalten. Arbeitnehmerrechte Die Nachunternehmer und Lieferanten halten die Arbeitsschutzgesetze und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ein. Die Sicherheit der Arbeitsplätze wird von ihnen gewährleistet. Die Nachunternehmer und Lieferanten stellen insbesondere sicher, dass von ihren Aktivitäten keine Gefahr für eigene und Mitarbeiter von BUNTE ausgeht. Die Nachunternehmer und Lieferanten von BUNTE beschäftigen ihre Mitarbeiter auf Basis fairer und gesetzeskonformer Verträge und halten den internationalen Mindestarbeitsstandard ein. Die Nachunternehmer und Lieferanten von BUNTE sind verpflichtet, eigene Verstöße gegen die ComplianceRichtlinie zu melden, sofern dies die Geschäftsbeziehung zu BUNTE betrifft. Auch sind die Nachunternehmer und Lieferanten verpflichtet, Erkenntnisse über ein Fehlverhalten von Mitarbeitern im Sinne der ComplianceRichtlinie von BUNTE an BUNTE zu melden. Datenschutz Die Nachunternehmer und Lieferanten beachten datenschutzrechtliche Regeln im Auftragsverhältnis zu BUNTE. Diskriminierungsverbot Die Nachunternehmer und Lieferanten von BUNTE achten die Würde des Menschen und halten Antidiskriminierungsregeln ein. Geschäftsgeheimnisse und Schutzrechte Die Nachunternehmer und Lieferanten beachten die Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums und verstoßen im Rahmen der Auftragserfüllung für BUNTE nicht gegen geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte. *** Die beschriebenen Punkte verdeutlichen lediglich den Grundsatz der Pflicht der Nachunternehmer und Lieferanten zu redlichem gesetzeskonformen Verhalten im Rahmen der Auftragserfüllung für BUNTE. Schwere Verfehlungen der Vergangenheit – die bei vergaberechtlicher Betrachtung vergabeschädlich wären – sind zu offenbaren. COMPLIANCE-RICHTLINIE 2 COMPLIANCE-RICHTLINIE Compliance-gerechte Lieferbeziehungen und Nachunternehmerverträge Die Lieferanten und Nachunternehmer von BUNTE sind verpflichtet, ihrerseits dafür zu sorgen, dass in ihrem Verhältnis zu deren Lieferanten und Nachunternehmern die Grundsätze dieser Compliance-Richtlinie entsprechend eingehalten werden, so dass eine durchgängig Compliance-gerechte Leistungserbringung gegenüber BUNTE erreicht wird. Pflicht zur Aufklärung von Verdachtsfällen Für Hinweise auf Compliance-relevantes Fehlverhalten steht Ihnen der Chief Compliance Officer (CCO) von BUNTE als Kontaktperson zur Verfügung. Er hat folgende Kontaktdaten: Die Nachunternehmer und Lieferanten haben etwaige Verdachtsfälle aktiv aufzuklären und sind verpflichtet, hierbei mit BUNTE zu kooperieren, insbesondere die zur Aufklärung des Sachverhaltes erforderlichen Informationen zu liefern. Bei einem begründeten Verdacht des Verstoßes eines Nachunternehmers oder Lieferanten gegen die Compliance-Richtlinie oder aber einer Verletzung der Aufklärungs- und Kooperationspflicht, ist BUNTE berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zu beenden. Papenburg, März 2016 DIPL.-KFM. JAN SCHÜTZ HAUPTKANAL LINKS 88 26871 PAPENBURG TELEFON:+49 (4961) 895-385 MOBIL: +49 (172) 1075823 E-MAIL: [email protected] www.johann-bunte.de 3