- Feuerwehr Pfarrkirchen

Transcription

- Feuerwehr Pfarrkirchen
Anmeldung zum Lehrgang
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Atemschutzgeräteträgerkurs
Zusatzausbildungen:
Wärmebildkamera
Chemikalienschutzanzug
Hitzeschutzkleidung (Wärme-)
Sonstige Zusatzausbildug:
__________________________
Dies sind/ist folgende/r Lehrgangstag/e mit folgenden Lehrgangszeiten:
Wochentag:
Datum:
Zeit (von ____bis ____ Uhr):
Wochentag:
Datum:
Zeit (von ____bis ____ Uhr):
Wochentag:
Datum:
Zeit (von ____bis ____ Uhr):
Wochentag:
Datum:
Zeit (von ____bis ____ Uhr):
Wochentag:
Datum:
Zeit (von ____bis ____ Uhr):
Wochentag:
Datum:
Zeit (von ____bis ____ Uhr):
Name der anmeldenden Feuerwehr:
Absender (Kommandant oder Leiter Atemschutz):
Name
Vorname
Straße, Haus-Nr
PLZ, Wohnort
Email-Adresse
Telefon, Handy
Lehrgangsteilnehmer/in:
Name
Vorname
Straße, Haus-Nr
PLZ, Wohnort
Geburtsdatum
Telefon, Handy
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Atemschutztauglichkeit ja
nein
nach G 26.3
Bisherige Ausbildung (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Truppmann
ja
nein
Truppführer
ja
nein
Sprechfunker
ja
nein
Mit der Unterschrift bestätigt der/die Lehrgangsteilnehmer/in auch die Kenntnisnahme aller Lehrgangsmodalitäten.
Ort
Datum
Unterschrift Lehrgangsteilnehmer/in
Rechnungsempfänger (nichtzutreffendes streichen):
Ortsbezeichnung/Bezeichnung
Gemeinde/Verwaltungsgem./FFW
Straße, Haus-Nr
PLZ, Ort
Email-Adresse
Ort
Datum
Kdt oder Leiter Atemschutz (nichtzutreffendes strei chen)
Ausfertigung für Lehrgangsteilnehmer!
Erläuterungen zur Vorderseite:
Anmeldefrist für alle Atemschutzgeräteträgerkurse sowie für alle AS-Zusatzausbildungen im jeweiligen
Kalenderjahr im Landkreis Rottal-Inn:
siehe Jahresterminplan.
Die Anmeldungen sind an den Ausbildungsleiter der jeweiligen Atemschutzausbildungsstätte zu senden.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt!
Höchstzahl der Anmeldungen einer FFW für einen Kurstermin: 4 Anmeldungen.
Sollte ein Teilnehmer für den Lehrgang ausfallen (z. B. G 26.3 nicht bestanden, Krankheit, Umzug etc.), bei
Bekanntwerden bitte sofortige telefonische Meldung an den jeweiligen Ausbildungsleiter.
Bei Nichterscheinen bzw. Absage unter 2 vollen Wochen wird die gesamte Kursgebühr einbehalten, wenn
der Lehrgangsplatz nicht anderweitig aufgefüllt wird !! Ausnahme: Erkrankung – hier wird gegen Vorlage der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Kursgebühr wieder erstattet.
Die Lehrgangsteilnehmer/innen müssen folgende Lehrgangsvoraussetzungen erfüllen:
Mindestalter 18 Jahre bei Lehrgangsbeginn
mindestens Ausbildung Truppmann Teil 1 (Feuerwehrgrundausbildung), wünschenswert aber
Truppführerausbildung !!
abgeschlossene Funkausbildung (Kopie des Funkzeugnisses muss am 1. Lehrgangstag vorgelegt
werden)
Die Atemschutztauglichkeit nach G 26.3, wurde/wird für den/die gemeldeten Lehrgangsteilnehmer/in,
durch einen für diese Untersuchung zugelassenen Arzt festgestellt; die Untersuchung erfolgte innerhalb
der letzten 12 Monate vor dem ersten Lehrgangstag bzw. erfolgt noch vor dem ersten Lehrgangstag.
Die G 26.3 Untersuchungsbögen der angemeldeten Lehrgangsteilnehmer/innen daraufhin überprüfen, ob
alle erforderlichen Eintragungen (auch Nr. 3 bei G 26, gültig bis, Unterschrift des Arztes) gemacht wurden –
ansonsten bitte vor dem Kurs nochmals an den Arzt /die Ärztin zur Vervollständigung geben.
Am Lehrgang kann nur teilnehmen, wer das ärztliche Gutachten nach G 26/3 mit der Bestätigung
„ohne Einschränkungen“ (bzw. nur die Einschränkung„Maskenbrille“) hat!
Diese ärztliche Bestätigung muss am ersten Lehrgangstag vorgelegt werden Achtung: Untersuchungen manchmal über mehrere Tage verteilt!.
Die Lehrgangsteilnehmer/innen werden darauf hingewiesen, daß eine generelle Teilnahmepflicht an allen
Theorie- und Praxisstunden besteht und Befreiungen oder Ausnahmen hiervon nicht möglich sind.
Ansonsten dürfen die Teilnehmer/innen nicht zur Abschlußprüfung des Atemschutzgeräteträgerlehrganges
zugelassen werden.
Bei Erkrankung bzw. sonstiger Verhinderung während des Lehrgangs, ist der Ausbildungsleiter der
jeweiligen Atemschutzausbildungsstätte sofort vom/von der Kursteilnehmer/in zu verständigen.
Lehrgangsgebühren pro Teilnehmer/in:
Atemschutzgeräteträgerkurs 120,-- €, jede Zusatzausbildung je 45,-- €. Die Kosten der Befüllungen der
Atemluftflaschen und die Geräteprüfungen, CSA-Reinigung und CSA-Prüfung werden gesondert berechnet.
Die Anmeldung bitte 2 mal kopieren. Eine Kopie ist für den/die Lehrgangsteilnehmer/in und eine Kopie ist
zum Verbleib beim Leiter Atemschutz bestimmt.
Ausbildungsleiter/Ansprechpartner:
FFW Eggenfelden: Josef Leitner, Bergstr. 2 a, 84307 Eggenfelden bzw. Massing
Tel.: 08724/1401 (oder 08721/910232), Handy: 0171/2135385,
Fax privat: 08721/910233, email: [email protected]
FFW Pfarrkirchen: Stefan Niedermeier,Bleisteinstr. 29, 84347 Pfarrkirchen
Tel.: 08561/303599, Handy: 0151/61118243
email: [email protected]
FFW Simbach/Inn: Michael Jetzlsperger, Plinganser Str. 17 b, 84359 Simbach/Inn
Tel.: 08571/9250040, Handy: 0160/98929628, email: [email protected]
Stand 8.2.2015
Ausfertigung für Leiter Atemschutz!
Erläuterungen zur Vorderseite:
Anmeldefrist für alle Atemschutzgeräteträgerkurse sowie für alle AS-Zusatzausbildungen im jeweiligen
Kalenderjahr im Landkreis Rottal-Inn:
siehe Jahresterminplan.
Die Anmeldungen sind an den Ausbildungsleiter der jeweiligen Atemschutzausbildungsstätte zu senden.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt!
Höchstzahl der Anmeldungen einer FFW für einen Kurstermin: 4 Anmeldungen.
Sollte ein Teilnehmer für den Lehrgang ausfallen (z. B. G 26.3 nicht bestanden, Krankheit, Umzug etc.), bei
Bekanntwerden bitte sofortige telefonische Meldung an den jeweiligen Ausbildungsleiter.
Bei Nichterscheinen bzw. Absage unter 2 vollen Wochen wird die gesamte Kursgebühr einbehalten, wenn
der Lehrgangsplatz nicht anderweitig aufgefüllt wird !! Ausnahme: Erkrankung – hier wird gegen Vorlage der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Kursgebühr wieder erstattet.
Die Lehrgangsteilnehmer/innen müssen folgende Lehrgangsvoraussetzungen erfüllen:
Mindestalter 18 Jahre bei Lehrgangsbeginn
mindestens Ausbildung Truppmann Teil 1 (Feuerwehrgrundausbildung), wünschenswert aber
Truppführerausbildung !!
abgeschlossene Funkausbildung (Kopie des Funkzeugnisses muss am 1. Lehrgangstag vorgelegt
werden)
Die Atemschutztauglichkeit nach G 26.3, wurde/wird für den/die gemeldeten Lehrgangsteilnehmer/in,
durch einen für diese Untersuchung zugelassenen Arzt festgestellt; die Untersuchung erfolgte innerhalb
der letzten 12 Monate vor dem ersten Lehrgangstag bzw. erfolgt noch vor dem ersten Lehrgangstag.
Die G 26.3 Untersuchungsbögen der angemeldeten Lehrgangsteilnehmer/innen daraufhin überprüfen, ob
alle erforderlichen Eintragungen (auch Nr. 3 bei G 26, gültig bis, Unterschrift des Arztes) gemacht wurden –
ansonsten bitte vor dem Kurs nochmals an den Arzt /die Ärztin zur Vervollständigung geben.
Am Lehrgang kann nur teilnehmen, wer das ärztliche Gutachten nach G 26/3 mit der Bestätigung
„ohne Einschränkungen“ (bzw. nur die Einschränkung„Maskenbrille“) hat!
Diese ärztliche Bestätigung muss am ersten Lehrgangstag vorgelegt werden Achtung: Untersuchungen manchmal über mehrere Tage verteilt!.
Die Lehrgangsteilnehmer/innen werden darauf hingewiesen, daß eine generelle Teilnahmepflicht an allen
Theorie- und Praxisstunden besteht und Befreiungen oder Ausnahmen hiervon nicht möglich sind.
Ansonsten dürfen die Teilnehmer/innen nicht zur Abschlußprüfung des Atemschutzgeräteträgerlehrganges
zugelassen werden.
Bei Erkrankung bzw. sonstiger Verhinderung während des Lehrgangs, ist der Ausbildungsleiter der
jeweiligen Atemschutzausbildungsstätte sofort vom/von der Kursteilnehmer/in zu verständigen.
Lehrgangsgebühren pro Teilnehmer/in:
Atemschutzgeräteträgerkurs 120,-- €, jede Zusatzausbildung je 45,-- €. Die Kosten der Befüllungen der
Atemluftflaschen und die Geräteprüfungen, CSA-Reinigung und CSA-Prüfung werden gesondert berechnet.
Die Anmeldung bitte 2 mal kopieren. Eine Kopie ist für den/die Lehrgangsteilnehmer/in und eine Kopie ist
zum Verbleib beim Leiter Atemschutz bestimmt.
Ausbildungsleiter/Ansprechpartner:
FFW Eggenfelden: Josef Leitner, Bergstr. 2 a, 84307 Eggenfelden bzw. Massing
Tel.: 08724/1401 (oder 08721/910232), Handy: 0171/2135385,
Fax privat: 08721/910233, email: [email protected]
FFW Pfarrkirchen: Stefan Niedermeier,Bleisteinstr. 29, 84347 Pfarrkirchen
Tel.: 08561/303599, Handy: 0151/61118243
email: [email protected]
FFW Simbach/Inn: Michael Jetzlsperger, Plinganser Str. 17 b, 84359 Simbach/Inn
Tel.: 08571/9250040, Handy: 0160/98929628, email: [email protected]
Stand 8.2.2015