- Feuerwehr Pfarrkirchen
Transcription
- Feuerwehr Pfarrkirchen
Anmeldung zum Lehrgang Zutreffendes bitte ankreuzen: Atemschutzgeräteträgerkurs Zusatzausbildungen: Wärmebildkamera Chemikalienschutzanzug Hitzeschutzkleidung (Wärme-) Sonstige Zusatzausbildug: __________________________ Dies sind/ist folgende/r Lehrgangstag/e mit folgenden Lehrgangszeiten: Wochentag: Datum: Zeit (von ____bis ____ Uhr): Wochentag: Datum: Zeit (von ____bis ____ Uhr): Wochentag: Datum: Zeit (von ____bis ____ Uhr): Wochentag: Datum: Zeit (von ____bis ____ Uhr): Wochentag: Datum: Zeit (von ____bis ____ Uhr): Wochentag: Datum: Zeit (von ____bis ____ Uhr): Name der anmeldenden Feuerwehr: Absender (Kommandant oder Leiter Atemschutz): Name Vorname Straße, Haus-Nr PLZ, Wohnort Email-Adresse Telefon, Handy Lehrgangsteilnehmer/in: Name Vorname Straße, Haus-Nr PLZ, Wohnort Geburtsdatum Telefon, Handy Zutreffendes bitte ankreuzen: Atemschutztauglichkeit ja nein nach G 26.3 Bisherige Ausbildung (Zutreffendes bitte ankreuzen): Truppmann ja nein Truppführer ja nein Sprechfunker ja nein Mit der Unterschrift bestätigt der/die Lehrgangsteilnehmer/in auch die Kenntnisnahme aller Lehrgangsmodalitäten. Ort Datum Unterschrift Lehrgangsteilnehmer/in Rechnungsempfänger (nichtzutreffendes streichen): Ortsbezeichnung/Bezeichnung Gemeinde/Verwaltungsgem./FFW Straße, Haus-Nr PLZ, Ort Email-Adresse Ort Datum Kdt oder Leiter Atemschutz (nichtzutreffendes strei chen) Ausfertigung für Lehrgangsteilnehmer! Erläuterungen zur Vorderseite: Anmeldefrist für alle Atemschutzgeräteträgerkurse sowie für alle AS-Zusatzausbildungen im jeweiligen Kalenderjahr im Landkreis Rottal-Inn: siehe Jahresterminplan. Die Anmeldungen sind an den Ausbildungsleiter der jeweiligen Atemschutzausbildungsstätte zu senden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Höchstzahl der Anmeldungen einer FFW für einen Kurstermin: 4 Anmeldungen. Sollte ein Teilnehmer für den Lehrgang ausfallen (z. B. G 26.3 nicht bestanden, Krankheit, Umzug etc.), bei Bekanntwerden bitte sofortige telefonische Meldung an den jeweiligen Ausbildungsleiter. Bei Nichterscheinen bzw. Absage unter 2 vollen Wochen wird die gesamte Kursgebühr einbehalten, wenn der Lehrgangsplatz nicht anderweitig aufgefüllt wird !! Ausnahme: Erkrankung – hier wird gegen Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Kursgebühr wieder erstattet. Die Lehrgangsteilnehmer/innen müssen folgende Lehrgangsvoraussetzungen erfüllen: Mindestalter 18 Jahre bei Lehrgangsbeginn mindestens Ausbildung Truppmann Teil 1 (Feuerwehrgrundausbildung), wünschenswert aber Truppführerausbildung !! abgeschlossene Funkausbildung (Kopie des Funkzeugnisses muss am 1. Lehrgangstag vorgelegt werden) Die Atemschutztauglichkeit nach G 26.3, wurde/wird für den/die gemeldeten Lehrgangsteilnehmer/in, durch einen für diese Untersuchung zugelassenen Arzt festgestellt; die Untersuchung erfolgte innerhalb der letzten 12 Monate vor dem ersten Lehrgangstag bzw. erfolgt noch vor dem ersten Lehrgangstag. Die G 26.3 Untersuchungsbögen der angemeldeten Lehrgangsteilnehmer/innen daraufhin überprüfen, ob alle erforderlichen Eintragungen (auch Nr. 3 bei G 26, gültig bis, Unterschrift des Arztes) gemacht wurden – ansonsten bitte vor dem Kurs nochmals an den Arzt /die Ärztin zur Vervollständigung geben. Am Lehrgang kann nur teilnehmen, wer das ärztliche Gutachten nach G 26/3 mit der Bestätigung „ohne Einschränkungen“ (bzw. nur die Einschränkung„Maskenbrille“) hat! Diese ärztliche Bestätigung muss am ersten Lehrgangstag vorgelegt werden Achtung: Untersuchungen manchmal über mehrere Tage verteilt!. Die Lehrgangsteilnehmer/innen werden darauf hingewiesen, daß eine generelle Teilnahmepflicht an allen Theorie- und Praxisstunden besteht und Befreiungen oder Ausnahmen hiervon nicht möglich sind. Ansonsten dürfen die Teilnehmer/innen nicht zur Abschlußprüfung des Atemschutzgeräteträgerlehrganges zugelassen werden. Bei Erkrankung bzw. sonstiger Verhinderung während des Lehrgangs, ist der Ausbildungsleiter der jeweiligen Atemschutzausbildungsstätte sofort vom/von der Kursteilnehmer/in zu verständigen. Lehrgangsgebühren pro Teilnehmer/in: Atemschutzgeräteträgerkurs 120,-- €, jede Zusatzausbildung je 45,-- €. Die Kosten der Befüllungen der Atemluftflaschen und die Geräteprüfungen, CSA-Reinigung und CSA-Prüfung werden gesondert berechnet. Die Anmeldung bitte 2 mal kopieren. Eine Kopie ist für den/die Lehrgangsteilnehmer/in und eine Kopie ist zum Verbleib beim Leiter Atemschutz bestimmt. Ausbildungsleiter/Ansprechpartner: FFW Eggenfelden: Josef Leitner, Bergstr. 2 a, 84307 Eggenfelden bzw. Massing Tel.: 08724/1401 (oder 08721/910232), Handy: 0171/2135385, Fax privat: 08721/910233, email: [email protected] FFW Pfarrkirchen: Stefan Niedermeier,Bleisteinstr. 29, 84347 Pfarrkirchen Tel.: 08561/303599, Handy: 0151/61118243 email: [email protected] FFW Simbach/Inn: Michael Jetzlsperger, Plinganser Str. 17 b, 84359 Simbach/Inn Tel.: 08571/9250040, Handy: 0160/98929628, email: [email protected] Stand 8.2.2015 Ausfertigung für Leiter Atemschutz! Erläuterungen zur Vorderseite: Anmeldefrist für alle Atemschutzgeräteträgerkurse sowie für alle AS-Zusatzausbildungen im jeweiligen Kalenderjahr im Landkreis Rottal-Inn: siehe Jahresterminplan. Die Anmeldungen sind an den Ausbildungsleiter der jeweiligen Atemschutzausbildungsstätte zu senden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Höchstzahl der Anmeldungen einer FFW für einen Kurstermin: 4 Anmeldungen. Sollte ein Teilnehmer für den Lehrgang ausfallen (z. B. G 26.3 nicht bestanden, Krankheit, Umzug etc.), bei Bekanntwerden bitte sofortige telefonische Meldung an den jeweiligen Ausbildungsleiter. Bei Nichterscheinen bzw. Absage unter 2 vollen Wochen wird die gesamte Kursgebühr einbehalten, wenn der Lehrgangsplatz nicht anderweitig aufgefüllt wird !! Ausnahme: Erkrankung – hier wird gegen Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Kursgebühr wieder erstattet. Die Lehrgangsteilnehmer/innen müssen folgende Lehrgangsvoraussetzungen erfüllen: Mindestalter 18 Jahre bei Lehrgangsbeginn mindestens Ausbildung Truppmann Teil 1 (Feuerwehrgrundausbildung), wünschenswert aber Truppführerausbildung !! abgeschlossene Funkausbildung (Kopie des Funkzeugnisses muss am 1. Lehrgangstag vorgelegt werden) Die Atemschutztauglichkeit nach G 26.3, wurde/wird für den/die gemeldeten Lehrgangsteilnehmer/in, durch einen für diese Untersuchung zugelassenen Arzt festgestellt; die Untersuchung erfolgte innerhalb der letzten 12 Monate vor dem ersten Lehrgangstag bzw. erfolgt noch vor dem ersten Lehrgangstag. Die G 26.3 Untersuchungsbögen der angemeldeten Lehrgangsteilnehmer/innen daraufhin überprüfen, ob alle erforderlichen Eintragungen (auch Nr. 3 bei G 26, gültig bis, Unterschrift des Arztes) gemacht wurden – ansonsten bitte vor dem Kurs nochmals an den Arzt /die Ärztin zur Vervollständigung geben. Am Lehrgang kann nur teilnehmen, wer das ärztliche Gutachten nach G 26/3 mit der Bestätigung „ohne Einschränkungen“ (bzw. nur die Einschränkung„Maskenbrille“) hat! Diese ärztliche Bestätigung muss am ersten Lehrgangstag vorgelegt werden Achtung: Untersuchungen manchmal über mehrere Tage verteilt!. Die Lehrgangsteilnehmer/innen werden darauf hingewiesen, daß eine generelle Teilnahmepflicht an allen Theorie- und Praxisstunden besteht und Befreiungen oder Ausnahmen hiervon nicht möglich sind. Ansonsten dürfen die Teilnehmer/innen nicht zur Abschlußprüfung des Atemschutzgeräteträgerlehrganges zugelassen werden. Bei Erkrankung bzw. sonstiger Verhinderung während des Lehrgangs, ist der Ausbildungsleiter der jeweiligen Atemschutzausbildungsstätte sofort vom/von der Kursteilnehmer/in zu verständigen. Lehrgangsgebühren pro Teilnehmer/in: Atemschutzgeräteträgerkurs 120,-- €, jede Zusatzausbildung je 45,-- €. Die Kosten der Befüllungen der Atemluftflaschen und die Geräteprüfungen, CSA-Reinigung und CSA-Prüfung werden gesondert berechnet. Die Anmeldung bitte 2 mal kopieren. Eine Kopie ist für den/die Lehrgangsteilnehmer/in und eine Kopie ist zum Verbleib beim Leiter Atemschutz bestimmt. Ausbildungsleiter/Ansprechpartner: FFW Eggenfelden: Josef Leitner, Bergstr. 2 a, 84307 Eggenfelden bzw. Massing Tel.: 08724/1401 (oder 08721/910232), Handy: 0171/2135385, Fax privat: 08721/910233, email: [email protected] FFW Pfarrkirchen: Stefan Niedermeier,Bleisteinstr. 29, 84347 Pfarrkirchen Tel.: 08561/303599, Handy: 0151/61118243 email: [email protected] FFW Simbach/Inn: Michael Jetzlsperger, Plinganser Str. 17 b, 84359 Simbach/Inn Tel.: 08571/9250040, Handy: 0160/98929628, email: [email protected] Stand 8.2.2015