4. Infobrief des Kreisjagdmeisters – Ausgabe Juni 2016

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4. Infobrief des Kreisjagdmeisters – Ausgabe Juni 2016
Kreisverwaltung
des Rhein-Lahn-Kreises
Aktenzeichen:
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ♦ Insel Silberau 1 ♦ 56129 Bad Ems
Jagdpächter
Mitglieder des Kreisjagdbeirates
Kreisgruppe
Hegeringe
3/32-Infobrief KJM
Sachbearbeiter:
Herr Rüdiger Klotz
Durchwahl:
0151-21223449
06486-9048476
Adresse:
Waldeslust 1
56370 Berndroth
Email:
[email protected]
Datum:
07.06.2016
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4. Infobrief des Kreisjagdmeisters – Ausgabe Juni 2016
an die Jagdpächter, Mitglieder des Kreisjagdbeirates, Kreisgruppe und Hegeringe
Sehr geehrte Jagdausübungsberechtigte,
sehr geehrte Mitglieder des Kreisjagdbeirates,
sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten die vierte Ausgabe des Infobriefes. Für diejenigen, die den Infobrief noch nicht
kennen:
Der Infobrief des Kreisjagdmeisters (KJM) entsteht in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung.
Mit diesem Schreiben werden einmal jährlich Informationen bei Ihnen eintreffen. Darin möchten
wir Sie über Vorgänge, Verordnungen und gesetzliche Änderungen, die uns auf Kreisebene
betreffen, informieren. Vieles wird einigen bekannt sein, allerdings gibt es immer wieder Wechsel in den Revieren, weshalb von uns auch z. T. auf scheinbar bekannte Sachverhalte hingewiesen wird.
• Zulässigkeit von halbautomatischen Schusswaffen bei der Jagdausübung
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in zwei Urteilen vom 07. März 2016 mit der
Zulässigkeit von halbautomatischen Schusswaffen bei der Jagdausübung befasst.
Es war und ist verboten, die Jagd mit halbautomatischen Waffen, die die Verwendung eines
Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen, auszuüben. Dies wurde
bisher als Verhaltensanforderung an Jäger angesehen. Das BVerwG kommt in seinen Entscheidungen zu dem Entschluss, dass durch dieses Verbot ein waffenrechtliches Bedürfnis für
den Erwerb und Besitz halbautomatischer Langwaffen zur Jagdausübung oder zum Training im
jagdlichen Schießen nicht glaubhaft gemacht werden kann.
Das Rheinland-Pfälzische Innenministerium hat hierzu mitgeteilt, dass derzeit weitere Prüfungen und Abstimmungsverfahren abgewartet werden.
Wir empfehlen allen betroffenen Jägerinnen und Jägern dringend, ihre halbautomatischen
Büchsen und Flinten bis auf weiteres nicht zu führen, sondern in ihren Waffenschränken sicher
zu verwahren. Auch der Verkauf/Erwerb aufgrund eines gültigen Jagdscheins ist ohne Rechtsänderung nicht mehr rechtskonform.
Über den weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit werden wir Sie zu gegebener Zeit entsprechend informieren.
Servicezeiten:
montags-freitags 08.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags
14.00 bis 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Email:
[email protected]
Internet:
http://www.rhein-lahn-kreis.de
Dienstgebäude:
Insel Silberau 1 ♦ 56129 Bad Ems
Gläubiger-Ident-Nr.:
DE71ZZZ00000064069
Nassauische Sparkasse Bad Ems
(BLZ 510 500 15) 552 052 900
Postbank Frankfurt
(BLZ 500 100 60) 23 74-604
Volksbank Rhein-Lahn e.G.
(BLZ 570 928 00) 200 475 801
IBAN-Nr.
BIC:
IBAN-Nr.
BIC:
IBAN-Nr.
BIC:
DE58 5105 0015 0552 0529 00
NASSDE55XXX
DE13 5001 0060 0002 3746 04
PBNKDEFFXXX
DE65 5709 2800 0200 4758 01
GENODE51DIE
-2• Bestandene Jägerprüfung
Im Mai haben die nachfolgenden Personen erfolgreich die Jägerprüfung abgelegt:
Jens Christ, Daniel Gemmer, Thomas Dette, Jan Opel, Martin Dick, Jan-Hendrik Arz, Natascha
Dörner, Klaub-Peter Erbach, Kerstin Christ, Torben Herdemertens, Dietmar Runkel, Martin
Dittmar und Stefan Sander
Als Prüfungsbester erhält in diesem Jahr Daniel Gemmer eine Drückjagdeinladung ins Revier
des Kreisjagdmeisters.
Allen Jungjägern herzlichen Glückwunsch und Waidmannsheil.
• Vorbereitungskurs Jägerprüfung
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung wird von der Kreisgruppe Rhein-Lahn ein theoretischer
Kurs mit Schießausbildung angeboten. Ein Informationsabend findet am 04.07.2016 um 20 Uhr
in der Gaststätte Lindenhof in Bogel statt.
Weitere Informationen hierzu können Sie auch durch Herrn Klaus Weber, telefonisch zu erreichen unter der Rufnummer 02604-950735 oder per E-Mail [email protected], erhalten.
• Mentoren Jägerprüfung
Neben der theoretischen Ausbildung muss für die Zulassung zur Jägerprüfung der Nachweis
erbracht werden, dass auch eine praktische Ausbildung absolviert wurde. Dies kann u.a. durch
eine mindestens sechsmonatige Ausbildung bei einer anerkannten Mentorin oder einem anerkannten Mentor erfolgen.
Als Mentoren werden Jägerinnen und Jäger durch die untere Jagdbehörde anerkannt, die
- jagdpachtfähig sind,
- jagdlichen Zugang zu einem Jagdbezirk haben,
- einen anerkannt brauchbaren Jagdhund zur Verfügung haben und
- nicht mehr als drei Personen ausbilden.
Um genügend Mentoren für unsere Jungjäger zu haben, möchten wir Sie bitten, geeignete Jägerinnen und Jäger als Mentoren bei mir oder der unteren Jagdbehörde bis zum 05.08.2016
vorzuschlagen.
Einen Antrag auf Anerkennung als Mentorin bzw. Mentor haben wir diesem Infobrief beigefügt.
• Abgabe der Proben für die Trichinenuntersuchung
In einem Kühlschrank am Kreishaus können seit dem 01.06.2015 Proben für die Trichinenuntersuchung abgegeben werden. Eine Standortbeschreibung finden Sie auf der Homepage des
Rhein-Lahn-Kreises unter www.-rhein-lahn-kreis.de Rubrik Bürgerservice – Veterinärwesen Lebensmittüberwachung/Fleischhygiene – Standortbeschreibung Kühlschrank.
Bitte beachten Sie, dass die Untersuchungen weiterhin am Montag und Donnerstag in Diez
stattfinden. Der Einwurf der Proben am Standort Bad Ems muss an den besagten Tagen bis
11:00 Uhr erfolgt sein. Sie können selbstverständlich auch an allen anderen Tagen (24h, rund
um die Uhr) die Proben einwerfen, allerdings wird der Kühlschrank nur an den Untersuchungstagen geleert.
Wenn ein Feiertag auf einen Untersuchungstag fällt, gelten andere Leerungszeiten. Bei Feiertagen, die auf einen Montag fallen, findet die Untersuchung am folgenden Dienstag und bei einem Feiertag am Donnerstag vorgezogen am Mittwoch statt. Auch da gilt die o. g. Uhrzeit.
Das Untersuchungsergebnis wird in der Regel einen Tag später (möglichst per email) zugestellt.
Bitte beachten Sie als zur Probenentnahme „beliehene Person“ auch, dass bezüglich des Eintütens neue Vorgaben erlassen wurden: Es sind nur noch die ausgegebenen Aufkleber zur unverwechselbaren Beschriftung der Proben zu verwenden. Der Probe sind die beiden oberen der
drei Untersuchungsbögen beizufügen, der untere rote ist als Kontrollkopie zu behalten.
-3• Verhalten bei melde- und anzeigepflichtigen Wildkrankheiten
Zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche (bei Wild
insbesondere ESP, ASP, Tollwut, Blauzungenkrankheit) oder einer meldepflichtigen Tierkrankheit befürchten lassen, hat eine Anzeige durch den Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Personen, die zur Jagdausübung befugt sind, ohne Jagdausübungsberechtigte zu sein. Dies kann beim Veterinäramt der Kreisverwaltung - Fachbereich
Tierseuchenbekämpfung- unter folgenden Kontaktdaten erfolgen:
-Email: [email protected]
-FAX: 02603-9726913
-Tel.: 02603-972-0
• Veränderung der personellen Situation UJB
Ansprechpartner in der Unteren Jagdbehörde ist Herr Uwe Weber (02603-972438). Für Fragen
aus dem Jagdbereich steht Ihnen Frau Annika Tinius (Tel. 02603-972138) zur Verfügung. Bei
Fragen im Waffenrecht und bei der Jagdscheinverlängerung stehen Ihnen Frau Eva-Maria
Rubröder (Tel. 02603-972437) und Herr Markus Majer (Tel. 02603-972137) zur Verfügung.
Ich hoffe, dass Ihnen dieser Infobrief zumindest einige nützliche Informationen bieten konnte.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
und allen Jägern unter Ihnen Waidmannsheil
Rüdiger Klotz
Kreisjagdmeister