4. Infobrief des Kreisjagdmeisters – Ausgabe Juni 2016
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4. Infobrief des Kreisjagdmeisters – Ausgabe Juni 2016
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Aktenzeichen: Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ♦ Insel Silberau 1 ♦ 56129 Bad Ems Jagdpächter Mitglieder des Kreisjagdbeirates Kreisgruppe Hegeringe 3/32-Infobrief KJM Sachbearbeiter: Herr Rüdiger Klotz Durchwahl: 0151-21223449 06486-9048476 Adresse: Waldeslust 1 56370 Berndroth Email: [email protected] Datum: 07.06.2016 _ 4. Infobrief des Kreisjagdmeisters – Ausgabe Juni 2016 an die Jagdpächter, Mitglieder des Kreisjagdbeirates, Kreisgruppe und Hegeringe Sehr geehrte Jagdausübungsberechtigte, sehr geehrte Mitglieder des Kreisjagdbeirates, sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhalten die vierte Ausgabe des Infobriefes. Für diejenigen, die den Infobrief noch nicht kennen: Der Infobrief des Kreisjagdmeisters (KJM) entsteht in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung. Mit diesem Schreiben werden einmal jährlich Informationen bei Ihnen eintreffen. Darin möchten wir Sie über Vorgänge, Verordnungen und gesetzliche Änderungen, die uns auf Kreisebene betreffen, informieren. Vieles wird einigen bekannt sein, allerdings gibt es immer wieder Wechsel in den Revieren, weshalb von uns auch z. T. auf scheinbar bekannte Sachverhalte hingewiesen wird. • Zulässigkeit von halbautomatischen Schusswaffen bei der Jagdausübung Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in zwei Urteilen vom 07. März 2016 mit der Zulässigkeit von halbautomatischen Schusswaffen bei der Jagdausübung befasst. Es war und ist verboten, die Jagd mit halbautomatischen Waffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen, auszuüben. Dies wurde bisher als Verhaltensanforderung an Jäger angesehen. Das BVerwG kommt in seinen Entscheidungen zu dem Entschluss, dass durch dieses Verbot ein waffenrechtliches Bedürfnis für den Erwerb und Besitz halbautomatischer Langwaffen zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen nicht glaubhaft gemacht werden kann. Das Rheinland-Pfälzische Innenministerium hat hierzu mitgeteilt, dass derzeit weitere Prüfungen und Abstimmungsverfahren abgewartet werden. Wir empfehlen allen betroffenen Jägerinnen und Jägern dringend, ihre halbautomatischen Büchsen und Flinten bis auf weiteres nicht zu führen, sondern in ihren Waffenschränken sicher zu verwahren. Auch der Verkauf/Erwerb aufgrund eines gültigen Jagdscheins ist ohne Rechtsänderung nicht mehr rechtskonform. Über den weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit werden wir Sie zu gegebener Zeit entsprechend informieren. Servicezeiten: montags-freitags 08.00 bis 12.00 Uhr donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Email: [email protected] Internet: http://www.rhein-lahn-kreis.de Dienstgebäude: Insel Silberau 1 ♦ 56129 Bad Ems Gläubiger-Ident-Nr.: DE71ZZZ00000064069 Nassauische Sparkasse Bad Ems (BLZ 510 500 15) 552 052 900 Postbank Frankfurt (BLZ 500 100 60) 23 74-604 Volksbank Rhein-Lahn e.G. (BLZ 570 928 00) 200 475 801 IBAN-Nr. BIC: IBAN-Nr. BIC: IBAN-Nr. BIC: DE58 5105 0015 0552 0529 00 NASSDE55XXX DE13 5001 0060 0002 3746 04 PBNKDEFFXXX DE65 5709 2800 0200 4758 01 GENODE51DIE -2• Bestandene Jägerprüfung Im Mai haben die nachfolgenden Personen erfolgreich die Jägerprüfung abgelegt: Jens Christ, Daniel Gemmer, Thomas Dette, Jan Opel, Martin Dick, Jan-Hendrik Arz, Natascha Dörner, Klaub-Peter Erbach, Kerstin Christ, Torben Herdemertens, Dietmar Runkel, Martin Dittmar und Stefan Sander Als Prüfungsbester erhält in diesem Jahr Daniel Gemmer eine Drückjagdeinladung ins Revier des Kreisjagdmeisters. Allen Jungjägern herzlichen Glückwunsch und Waidmannsheil. • Vorbereitungskurs Jägerprüfung Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung wird von der Kreisgruppe Rhein-Lahn ein theoretischer Kurs mit Schießausbildung angeboten. Ein Informationsabend findet am 04.07.2016 um 20 Uhr in der Gaststätte Lindenhof in Bogel statt. Weitere Informationen hierzu können Sie auch durch Herrn Klaus Weber, telefonisch zu erreichen unter der Rufnummer 02604-950735 oder per E-Mail [email protected], erhalten. • Mentoren Jägerprüfung Neben der theoretischen Ausbildung muss für die Zulassung zur Jägerprüfung der Nachweis erbracht werden, dass auch eine praktische Ausbildung absolviert wurde. Dies kann u.a. durch eine mindestens sechsmonatige Ausbildung bei einer anerkannten Mentorin oder einem anerkannten Mentor erfolgen. Als Mentoren werden Jägerinnen und Jäger durch die untere Jagdbehörde anerkannt, die - jagdpachtfähig sind, - jagdlichen Zugang zu einem Jagdbezirk haben, - einen anerkannt brauchbaren Jagdhund zur Verfügung haben und - nicht mehr als drei Personen ausbilden. Um genügend Mentoren für unsere Jungjäger zu haben, möchten wir Sie bitten, geeignete Jägerinnen und Jäger als Mentoren bei mir oder der unteren Jagdbehörde bis zum 05.08.2016 vorzuschlagen. Einen Antrag auf Anerkennung als Mentorin bzw. Mentor haben wir diesem Infobrief beigefügt. • Abgabe der Proben für die Trichinenuntersuchung In einem Kühlschrank am Kreishaus können seit dem 01.06.2015 Proben für die Trichinenuntersuchung abgegeben werden. Eine Standortbeschreibung finden Sie auf der Homepage des Rhein-Lahn-Kreises unter www.-rhein-lahn-kreis.de Rubrik Bürgerservice – Veterinärwesen Lebensmittüberwachung/Fleischhygiene – Standortbeschreibung Kühlschrank. Bitte beachten Sie, dass die Untersuchungen weiterhin am Montag und Donnerstag in Diez stattfinden. Der Einwurf der Proben am Standort Bad Ems muss an den besagten Tagen bis 11:00 Uhr erfolgt sein. Sie können selbstverständlich auch an allen anderen Tagen (24h, rund um die Uhr) die Proben einwerfen, allerdings wird der Kühlschrank nur an den Untersuchungstagen geleert. Wenn ein Feiertag auf einen Untersuchungstag fällt, gelten andere Leerungszeiten. Bei Feiertagen, die auf einen Montag fallen, findet die Untersuchung am folgenden Dienstag und bei einem Feiertag am Donnerstag vorgezogen am Mittwoch statt. Auch da gilt die o. g. Uhrzeit. Das Untersuchungsergebnis wird in der Regel einen Tag später (möglichst per email) zugestellt. Bitte beachten Sie als zur Probenentnahme „beliehene Person“ auch, dass bezüglich des Eintütens neue Vorgaben erlassen wurden: Es sind nur noch die ausgegebenen Aufkleber zur unverwechselbaren Beschriftung der Proben zu verwenden. Der Probe sind die beiden oberen der drei Untersuchungsbögen beizufügen, der untere rote ist als Kontrollkopie zu behalten. -3• Verhalten bei melde- und anzeigepflichtigen Wildkrankheiten Zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche (bei Wild insbesondere ESP, ASP, Tollwut, Blauzungenkrankheit) oder einer meldepflichtigen Tierkrankheit befürchten lassen, hat eine Anzeige durch den Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Personen, die zur Jagdausübung befugt sind, ohne Jagdausübungsberechtigte zu sein. Dies kann beim Veterinäramt der Kreisverwaltung - Fachbereich Tierseuchenbekämpfung- unter folgenden Kontaktdaten erfolgen: -Email: [email protected] -FAX: 02603-9726913 -Tel.: 02603-972-0 • Veränderung der personellen Situation UJB Ansprechpartner in der Unteren Jagdbehörde ist Herr Uwe Weber (02603-972438). Für Fragen aus dem Jagdbereich steht Ihnen Frau Annika Tinius (Tel. 02603-972138) zur Verfügung. Bei Fragen im Waffenrecht und bei der Jagdscheinverlängerung stehen Ihnen Frau Eva-Maria Rubröder (Tel. 02603-972437) und Herr Markus Majer (Tel. 02603-972137) zur Verfügung. Ich hoffe, dass Ihnen dieser Infobrief zumindest einige nützliche Informationen bieten konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen und allen Jägern unter Ihnen Waidmannsheil Rüdiger Klotz Kreisjagdmeister