Mai 2015 - Techniker Krankenkasse

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Mai 2015 - Techniker Krankenkasse
TK-Firmenkundenservice
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Newsletter Ausland Mai 2015
Inhalt
1.
Aktuelles ..................................................... 1
1.1 Freunde finden in der Fremde:
Netzwerke für Expats .................................. 1
1.2 Online- und Offline-Treffpunkte im
Überblick ..................................................... 2
1.3 TK-Webinar: Beschäftigung
ausländischer Arbeitnehmer ....................... 3
2.
Beschäftigung im Inland.............................. 4
2.1 Regierung vereinfacht Anerkennung von
Berufsabschlüssen ..................................... 4
2.2 Bertelsmann-Studie: Bedarf an
Fachkräften aus Drittstaaten steigt ............. 4
3.
Entsendung ins Ausland ............................. 4
3.1 Zweitwohnung im Ausland - Wann sind
Erstattungen steuerfrei?.............................. 4
3.2 Schweden: Freistellung von der
Lohnsteuereinbehaltungspflicht .................. 5
3.3 Aktuelle Kaufkraftzuschläge........................ 5
4.

Techniker Krankenkasse
1. Aktuelles
1.1 Freunde finden in der Fremde: Netzwerke
für Expats
Im Ausland Kontakte knüpfen, mit Einheimischen die Sprache trainieren, Gleichgesinnte
treffen - dank internationaler Online-Netzwerke
wird es mobilen Arbeitnehmern leicht gemacht,
in einer neuen Umgebung ein soziales Umfeld zu
gestalten.
Einen Berg von Fragen hatten Carla und ihr Mann
Pieter vor ihrem Umzug von Amsterdam nach Hamburg zu klären. In welchem Stadtteil lässt es sich gut
leben? Wie finden wir einen Handwerker für die
neue Wohnung? Welche Behördengänge müssen
wir vornehmen? Zwar half bei einigen Fragen auch
Pieters neuer Arbeitgeber weiter, aber eben nicht
bei allen. Im Forum von InterNations, dem weltweit
größten Expat-Netzwerk, wurden die beiden schnell
fündig. "Wir haben schon vor dem Umzug einige
Kontakte geknüpft, die uns mit ihren Erfahrungen
ungemein geholfen haben“, sagt Carla.
Rechtliches ................................................. 5
4.1 SV-Todesfall im Auslandseinsatz neues Erbrecht ........................................... 5
4.2 Konsularische Hilfe setzt Notfall voraus und deutsche Staatsbürgerschaft ............... 6
Jede Menge Aktivitäten für Weltoffene
Berlin, Hamburg, München, Frankfurt - Vor allem in
den großen Städten bieten Online-Netzwerke eine
große Auswahl an Kontakten und Aktivitäten für
Expats und ermöglichen Treffen vor Ort für viele
Interessensbereiche.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wer als Expatriate an seinem neuen Arbeitsort
schnell Fuß fassen und Kontakte knüpfen möchte,
der setzt auf Online-Netzwerke. Im TK-Newsletter
geben wir einen Überblick über Plattformen, über die
sich Fachkräfte aus aller Welt in Deutschland zu
Aktivitäten verabreden oder Branchentreffs veranstalten. Außerdem: Neues zur Anerkennung von
Berufsabschlüssen und zum geänderten Erbrecht
beim Todesfall im Auslandseinsatz.
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
Anders als bei Online-Karrierenetzwerken geht es
bei InterNations vorwiegend um die Freizeitgestaltung für das internationale Publikum. Die Events in
den Ballungszentren werden von eigenen Mitgliedern ehrenamtlich auf die Beine gestellt und erfreuen sich einer großen Akzeptanz: Zu den Partys
erscheinen regelmäßig mehrere hundert Expats - in
den deutlich kleineren Activity Groups geht es dafür
intensiver und persönlicher zu.
Bei Meetup, einem Netzwerk mit Hauptsitz in New
York, treffen sich Menschen vor Ort zu diversen
Interessensbereichen – auch in Deutschland. Vor
allem Selbstständige, die auf der Suche nach beruflichen Inspirationen und Kontakten sind, tun sich
hier in Gruppen zusammen. Eins haben Meetup und
InterNations gemeinsam: Während man sich bei
Facebook und Co. in der Regel erst dann verbindet,
wenn man sich ohnehin schon persönlich kennt, ist
es bei diesen Netzwerken umgekehrt.
Bei Xing gibt es eine wachsende Zahl von Gruppen
- allerdings liegt hier der Fokus auf dem beruflichen
Bereich. Da Xing überwiegend bei deutschen Nut-
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zern populär ist, sind Expats dort eher seltener vertreten. Beide Netzwerke sind außerdem eher stark
auf das Recruiting ausgerichtet. Eine Übersicht der
genannten Netzwerke finden Sie im nächsten Artikel.
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InterNations
Größtes weltweites Netzwerk für alle, die im Ausland
leben und arbeiten. Im Mittelpunkt stehen OnlineKontakte sowie persönliche Aktivitäten und Events
vor Ort.
Arbeitgeber mit eigenen Netzwerken
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Längst haben auch Arbeitgeber die Vorzüge der
Vernetzung internationaler Mitarbeiter erkannt und
betreiben Plattformen zum Teil selbst. Beim Softwareunternehmen SAP vernetzen sich Kollegen aus
aller Welt in Online-Communities. "Mitarbeiter, die
sich in Netzwerken organisieren, können auf das
Wissen der Mitglieder zurückgreifen. Das erleichtert
eine schnelle Integration, die rasche Einarbeitung
und schafft gleichzeitig soziale Kontakte“, rät die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
"Locals" machen aktiv mit
Bei Veranstaltungen des Netzwerks InterNations
kommen in Deutschland viele Einheimische ("Locals") dazu, die Lust auf internationales Flair haben,
und dafür keine weiten Wege auf sich nehmen müssen. So wie Claudia, die gerade mit einem knappen
Dutzend anderer Internationals von einer Wanderung an der Ostseeküste zurückgekehrt ist. "Mir
macht es ungemein viel Spaß, mit Menschen aus
aller Welt zusammenzukommen und zu zeigen, wie
schön es hier ist und wie gut man hier leben kann“,
sagt die 35-jährige. Sie selbst ist beruflich viel im
Ausland unterwegs und weiß, wie es sich anfühlt,
sich in einem neuen Umfeld zurechtzufinden.
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Heimisch fühlen und Deutsch trainieren
Leo, Biochemiker aus England und seit ein paar
Monaten in Hamburg, bestätigt die Vorteile des
Online-Netzwerks InterNations für ihn als Expat.
"Man lebt in einem fremden Land, fühlt sich aber wie
zuhause, weil man hier mit anderen Menschen all
das machen kann, was man auch in der Heimat mit
Freunden machen würde“. Zwar seien diejenigen,
mit denen man zusammentrifft, weiterhin erst einmal
Fremde. "Trotzdem kann man sich sicher sein, dass
hier alle anderen genauso ticken wie man selbst“, ist
Leo überzeugt. Mit seinen Arbeitskollegen Wanderungen zu unternehmen - nein, das käme ihm nicht
in den Sinn. Irina aus Russland pflichtet ihm bei: Sie
will nicht auch noch in ihrer Freizeit mit Kollegen
umgeben, dennoch aber gern im Gespräch mit anderen an ihren Deutschkenntnissen feilen. Eins hat
sie mit vielen anderen Network-Nutzern gemeinsam:
"Natürlich möchte ich neue Leute kennenlernen."
Quelle: TK
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Meetup
Meetup ist das weltweit größte Netzwerk für Menschen, die sich vor Ort in Interessengruppen zusammenfinden - sowohl beruflich, als auch privat.
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1.2 Online- und Offline-Treffpunkte im Über-
blick
InterNations, Meetup, Xing - wir stellen die großen öffentlich zugänglichen Online-Netzwerke
für international mobile Arbeitnehmer in
Deutschland vor. Sie bieten neben den OnlineKontakten auch die Möglichkeit, sich offline in
Gruppen bei Events zu treffen.
Zugang: In der Basis-Version kostenfrei, aber
eine Registrierung ist erforderlich, ebenso die
Freischaltung durch die Organisation. Als Albatross-Mitglied (5 Euro im Monat, Stand Mai
2015) erhält man grundlegende Funktionen wie
die Mitgliedschaft in zahlreichen Activity
Groups, Zugang zu speziellen Inhalten und kostenlosen Eintritt bei Events.
Präsenz in Deutschland: 500 Gruppen, 125.000
Mitglieder
Größte Städte in Deutschland: München, Berlin,
Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf
Präsenz weltweit: 1,6 Millionen Mitglieder, 390
Städte
Größte Städte weltweit: Dubai, London, München, Singapur, Paris
Gruppen und Interessen: Mitglieder von InterNations sind
o Expatriates im engen Sinne - also Berufstätige, die von ihren Arbeitgebern
für einen bestimmten Zeitraum ins
Ausland entsandt wurden.
o Menschen, die sich unabhängig von
einem Arbeitgeber im Ausland aufhalten.
o Weltoffene Deutsche, die sich auf einen Auslandsaufenthalt vorbereiten
oder privat und beruflich international
aufgestellt sind.
o Das Durchschnittsalter beträgt 38 Jahre.
Beschreibung: InterNations wurde im Jahr 2007
in München von drei ehemaligen Expats gegründet. Hintergrund war die eigene Erfahrung
der Gründer: Sie erlebten wie aufwändig und
schwierig die Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts und der Aufbau eines sozialen Umfelds
sein können. Neben dem Netzwerk für Expats
beinhaltet der Online-Service Länder- und Städte-Guides mit Tipps für den Alltag im Ausland.
Sprache: Englisch
Webadresse: www.internations.org
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Zugang: Öffentlich und kostenfrei, eine Registrierung ist aber für viele Funktionen erforderlich. Veranstaltungen werden auch NichtMitgliedern angezeigt. Wer eine Gruppe gründen möchte, zahlt einen monatlichen Beitrag dieser abhängig von der Region und von den
Funktionen.
Präsenz in Deutschland: 2000 Gruppen,
200.000 Mitglieder
Präsenz weltweit: 13,4 Millionen Mitglieder in
196 Ländern
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Gruppen und Interessen: Technik (36 Prozent),
Freizeit (13 Prozent), Business und Karriere (12
Prozent), Sprache und Kultur (10 Prozent)
Beliebteste Standorte in Deutschland: Berlin,
München, Hamburg, Frankfurt
Beschreibung: Gegründet wurde Meetup nach
den Anschlägen vom 11. September 2001 in
New York als Möglichkeit, sich mit Fremden in
der eigenen Umgebung persönlich auszutauschen. In Deutschland gibt es rund 100 Gruppen, in denen sich Expats oder all jene, die neu
in der Stadt sind, verabreden. Zwei der größten
Expat-Gruppen sind Internationals in Berlin
(5000 Mitglieder) und Berlin Expats (3500 Mitglieder). Viele Meetups werden von Selbständigen zum Netzwerken und fachlichen Austausch
genutzt.
Sprache: Englisch, Deutsch
Webadresse: www.meetup.com
Xing
Auf Xing vernetzen sich Berufstätige aller Branchen,
sie suchen und finden Jobs, Mitarbeiter, Aufträge,
Kooperationspartner, fachlichen Rat oder Geschäftsideen. Xing ist Marktführer im Bereich Social Recruiting.
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Zugang: In der Basisversion für Mitglieder kostenfrei. Zusätzliche Funktionen erhält man in
der Premium- Mitgliedschaft - je nach Abo und
Laufzeit für rund 8 Euro monatlich.
Präsenz in Deutschland: mehr als 8 Millionen
Mitglieder
Beliebte Städte: Berlin, München, Hamburg,
Wien, Köln
Präsenz weltweit: Mehr als 15 Millionen Mitglieder weltweit
Gruppen und Interessen: Mitglieder tauschen
sich online in rund 66.000 Fachgruppen aus
und treffen sich auf Xing Events.
Beschreibung: Betreiber der Plattform ist die
XING AG. Das Unternehmen wurde 2003 in
Hamburg gegründet und ist seit 2006 börsennotiert. 2013 hat Xing kununu übernommen, die
marktführende Plattform für Arbeitgeberbewertungen im deutschsprachigen Raum.
Webadresse: www.xing.com
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Gruppen und Interessen: Zahlreiche internationalen Online-Branchengruppen, allerdings keine Fokus auf eigene Events.
Beschreibung: LinkedIn wurde 2002 im Wohnzimmer des Mitbegründers Reid Hoffman ins
Leben gerufen und hat sich weltweit in vielen
Bereichen als professionelles Netzwerk etabliert. Das Unternehmen ist börsennotiert und
finanziert sich aus verschiedenen Quellen - aus
Mitgliedsbeiträgen von Premium-Mitgliedern,
dem Verkauf von Online-Werbung und Personalbeschaffungslösungen.
Sprache: Insgesamt 24 Sprachen, auch
Deutsch
Webadresse: https://de.linkedin.com/
Toytown
Toytown Germany ist eine englischsprachige Community in Deutschland, die Informationen von Usern
über lokale Gastronomie, Events, Treffen, Job- und
Wohnungsangebote sammelt und zur Verfügung
stellt. Herz ist das englischsprachige Forum mit
zahlreichen regionalen Unterseiten. Die Seite ist
angedockt an die ebenfalls englischsprachige Nachrichtenseite "The Local".
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LinkedIn
Zugang: Kostenfrei. Für das Schreiben von
Forumsbeiträgen ist eine - ebenfalls kostenfreie
-Registrierung erforderlich. Die Seite ist werbefinanziert.
Präsenz in Deutschland: Toytown hat nach
eigenen Angaben 45.000 Mitglieder. Eigene Unterseiten bietet die Plattform für München, Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main.
Präsenz weltweit: Pendants zur deutschen
Seite gibt es in einigen weiteren europäischen
Ländern wie Österreich, Schweden, Norwegen,
Dänemark, Schweiz, Spanien, Italien und
Frankreich.
Gruppen und Interessen: Die Events betreffen
vorrangig den Freizeitbereich und können von
jedem Mitglied eingestellt werden.
Beschreibung: Die Seite wurde ursprünglich als
englischsprachige Informationsseite für München gegründet. Ursprung des Namens ist laut
Website der Eindruck, dass München wegen
seiner Sauberkeit und Perfektion keine echte
Stadt sein kann. Die Seite wurde im Jahr 2009
Partner von "The Local", einem schwedischen
News-Webseiten-Betreiber eingerichtet.
Sprache: Ausschließlich Englisch. Deutschsprachige Einträge werden gelöscht.
Webadresse: www.toytowngermany.com
LinkedIn ist das größte Online Berufsnetzwerk der
Welt und wird in Deutschland vor allem als internationale Recruitingplattform genutzt. Sie bietet ihren
Mitgliedern Zugang zu Personen, Stellen, News,
Updates und Insider-Informationen.
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1.3 TK-Webinar: Beschäftigung ausländischer
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Zugang: Die Mitgliedschaft ist kostenfrei, für die
Erstellung eines Profils ist eine Registrierung erforderlich. Als Premiummitglied werden zusätzliche Funktionen freigeschaltet, etwa für Recruiting, Vertriebszwecke oder für die Jobsuche.
Premium-Accounts gibt es ab rund 22 Euro im
Monat je nach Funktion und Zahlungsweise
(Stand Mai 2015).
Präsenz in Deutschland: 4,4 Millionen Mitglieder
Präsenz weltweit: Etwa 350 Millionen Mitglieder
in mehr als 200 Ländern und Regionen.
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Quelle: TK
Arbeitnehmer
Arbeitsrecht, Steuern, Sozialversicherung - Fragen aus allen Bereichen der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer beantwortet die TK am
Dienstag, 9. Juni 2015, in einem Webinar für
Arbeitgeber.
Der aktuelle Mangel an Fachkräften hat dazu geführt, dass vermehrt Mitarbeiter aus dem Ausland
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rekrutiert werden. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind aber dabei zu beachten?
Wann braucht man eine Arbeitsgenehmigung? Welches Sozialversicherungssystem kommt zur Anwendung? Gibt es Besonderheiten bei der Lohnsteuer
zu beachten und wie sieht es bei Grenzgängern
aus? Das Webinar stellt die Grundlagen der Ausländerbeschäftigung dar und gibt Gestaltungshilfen für
die arbeitsrechtliche Umsetzung.
Die Anmeldung zum Seminar erfolgt über die Webinar-Website webinare.tk.de. Das Passwort ist wie
immer 989.
Quelle: TK
2. Beschäftigung im Inland
2.1 Regierung vereinfacht Anerkennung von
Berufsabschlüssen
Ab Januar 2016 können EU- und EWR-Bürger
den Antrag auf Berufsanerkennung auch elektronisch stellen. Das hat das Bundeskabinett
beschlossen. Allerdings gilt die Regelung zunächst nur für die reglementierten Berufe in der
Zuständigkeit des Bundes.
Reglementierte Berufe sind all jene Berufe, für die
eine bestimmte Berufsqualifikation durch Rechtsoder Verwaltungsvorschriften notwendig ist. In der
Zuständigkeit des Bundes befinden sich insgesamt
81 Berufe - davon 41 zulassungspflichtige Handwerks-Meisterberufe. Eine Liste der regelementierten Berufe ist auf einer speziellen Internetseite der
Europäischen Union abrufbar (Link im TKFirmenkundenportal, Webcode 716930).
Für die nicht reglementierten Berufe - und dazu
gehören die 350 Ausbildungsberufe im dualen System - gilt das elektronische Antragsverfahren auf
Anerkennung zunächst nicht.
Anerkannt oder nicht?
Wer die Berufsqualifikation prüfen lassen möchte,
der findet alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner auf der Internetseite
www.anerkennung-in-deutschland.de. Weitere Informationen finden Sie auch in der Rubrik "Beschäftigung im Inland" (Webcode 666126).
Quelle: TK
2.2 Bertelsmann-Studie: Bedarf an Fachkräften aus Drittstaaten steigt
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Personal aus Nicht-EU-Ländern, als erwartetermaßen zu uns kommt.
Demnach bewegt sich bis zum Jahr 2050 der durchschnittliche jährliche Zuwanderungsbedarf aus Drittstaaten zwischen 276.000 und 491.000 Personen.
Die jährliche Nettozuwanderung aus diesen Ländern
lag zwischen 2004 und 2012 bei rund 27.000 Personen. Der Wanderungssaldo aus Ländern der Europäischen Union langfristig zwischen 42.000 und
70.000 pro Jahr.
"Die Ergebnisse der Modellrechnungen sprechen
somit nicht dafür, dass mit einer Zuwanderung aus
Drittstaaten das Absinken des Erwerbspersonenpotenzials verhindert werden kann," so die Autoren der
Studie.
Forderung: Mehr Fokus auf mittlere Qualifikation
Als Schlussfolgerung empfehlen die Autoren, zunächst rechtliche Hemmnisse abzubauen, die gerade für Arbeitnehmer aus Drittstaaten existieren. Die
Zuwanderungspolitik solle sich zudem nicht nur auf
die Gewinnung hochqualifizierter Migranten konzentrieren.
"Angesichts der Entwicklung auf der Nachfrageseite
in Deutschland, mit Tendenzen zu Mangelerscheinungen in der mittleren Qualifikationsebene,
mussten insbesondere Personen mit einer mittleren
Qualifikation in den Fokus rücken. Für sie wäre zum
Beispiel eine Anpassung der BLUE-Card-Richtlinie
erforderlich," schlussfolgern die Autoren.
Quelle: Bertelsmann-Stiftung
3. Entsendung ins Ausland
3.1 Zweitwohnung im Ausland - Wann sind
Erstattungen steuerfrei?
Bis zu welcher Höhe können Kosten für die
Zweitwohnung bei Entsendungen steuerfrei
erstattet werden? Neue Erlasse der Finanzverwaltungen schaffen Klarheit.
Wenn Arbeitnehmer kurzfristig ins Ausland entsendet werden, können Übernachtungskosten in Höhe
der tatsächlichen Aufwendungen steuerfrei erstattet
werden - wie zum Beispiel Hotelkosten oder Miete.
In der Regel können Kosten bis 1.000 Euro steuerfrei gezahlt werden. Allerdings hängt dies vom Einzelfall ab. Im entsprechenden Rundschreiben des
Bundesfinanzministeriums werden Beispielfälle
genannt.
Wohnung am Arbeitsort
Alle reden vom Fachkräftemangel - was droht
uns wirklich? Zur Beantwortung dieser Frage hat
die Bertelsmann-Stiftung in einer Studie dafür
mehr als nur die demografische Entwicklung in
Deutschland berücksichtigt.
Die Wissenschaftler und Arbeitsmarktexperten untersuchten auch die Veränderung der Erwerbsquoten - zum Beispiel bei Frauen und älteren Arbeitnehmern - sowie die sinkende Zuwanderung aus
anderen EU-Staaten. Die Szenarien zeigen:
Deutschland braucht deutlich mehr qualifiziertes
Ein entsandter Mitarbeiter wird mit einem eigenständigen Arbeitsvertrag im Unternehmen im Ausland
tätig und mietet eine Zweitwohnung im Arbeitsort. Es
handelt sich um die erste Tätigkeitsstätte und eine
beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung.
Kosten der Unterkunft können höchstens mit dem
Betrag berücksichtigt werden, der bei Anmietung
einer 60 Quadratmeter großen Wohnung angefallen
wäre. Dabei spielt die ortsübliche Miete für eine
durchschnittliche Lage und Ausstattung eine Rolle.
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Familienbegleitung
3.3 Aktuelle Kaufkraftzuschläge
Kommen (Ehe-)Partner oder Kinder mit, fallen höhere Übernachtungskosten für einen Mitarbeiter an.
Dabei dürfen nur diejenigen Aufwendungen angesetzt werden, die bei alleiniger Nutzung durch den
Mitarbeiter angefallen wären. Im Hotel sind dies die
Kosten für ein Einzelzimmer. Wird eine Wohnung im
Ausland angemietet, kann die ortsübliche Miete für
eine 60 Quadratmeter große Wohnung als Vergleichsmaßstab herangezogen werden.
Das Bundesfinanzministerium hat im April per
Rundschreiben die aktuellen steuerfreien Kaufkraftzuschläge bekanntgegeben.
Zweitwohnungskosten über 1.000 Euro in
Deutschland
Ein Mitarbeiter aus dem Ausland wohnt mit seiner
Ehefrau und zwei Kindern in einer 150 Quadratmeter großen Mietwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort in Deutschland. Die Aufwendungen liegen
bei 1.050 Euro. Durchschnittlich beträgt die vergleichbare Miete am Ort fünf Euro pro Quadratmeter
für eine 60-Quadratmeter-Wohnung. Die anteiligen
beruflich veranlassten Aufwendungen, die vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden können, können auf 300 Euro (fünf Euro x 60 Quadratmeter
Wohnfläche als Vergleichsmaßstab) geschätzt werden.
Weitere Einzelheiten und Beispiele sind dem Rundschreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts am 24. Oktober 2014 zu entnehmen. Dieses
können Sie im TK-Firmenkundenportal herunterladen (Webcode 716920).
Quelle: TK; PwC
3.2 Schweden: Freistellung von der Lohnsteuereinbehaltungspflicht
Laut der schwedischen Finanzbehörde gilt diese
Regelung für jene Unternehmen in Schweden,
die bisher nicht die Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens anwenden, aber eine Betriebsstätte nach schwedischem Recht begründen.
Das Beratungsunternehmen PWC rät zum Beispiel
Baufirmen aus Deutschland zu prüfen, ob ihre Baustelle eine solche Betriebsstätte ist. Dies ist etwa
dann der Fall, wenn die Bauausführung länger als
sechs Monate andauert. Für jeden Arbeitnehmer
kann dann eine Freistellung vom Lohnsteuereinbehalt gestellt werden.
Die schwedische Finanzbehörde Skatteverket bietet
im Internet ausführliche Formulare und Erklärungen
für ausländische Unternehmen auf Englisch.
Quelle: PwC
Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum in
das Ausland entsandt werden, erhalten oft von ihrem inländischen Arbeitgeber einen Kaufkraftausgleich für höhere Lebenshaltungskosten vor Ort.
Die Kaufkraftzuschläge haben sich zum 1. März für
einige Städte in den USA und in Brasilien wieder
reduziert. In Dänemark sank der steuerfreie Zuschlag von 20 auf 15 Prozent, in Norwegen stieg er
um 5 Prozentpunkte auf 25 Prozent. Bereits am 1.
Februar stieg der Kaufkraftzuschlag für Hongkong
auf 15 Prozent.
Dieser Kaufkraftausgleich ist nach Paragraf 3 Nr. 64
Einkommensteuergesetz steuerfrei, wenn der ins
Ausland entsandte Arbeitnehmer dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und das Besteuerungsrecht für das Gehalt des Arbeitnehmers
weiterhin in Deutschland bleibt.
Alle aktuellen Zuschläge sind auf der Seite des
Bundesfinanzministeriums abrufbar.
Quelle: Bundesfinanzministerium
4. Rechtliches
4.1 SV-Todesfall im Auslandseinsatz - neues
Erbrecht
Entsendet ein deutsches Unternehmen seinen
Mitarbeiter mit deutscher Staatsangehörigkeit
nach Spanien und verstirbt der Mitarbeiter dort
bei einem Verkehrsunfall, gilt bisher deutsches
Erbrecht. Ab August ändert sich dies: Maßgeblich ist dann der letzte gewöhnliche Aufenthalt
des Verstorbenen.
Mit der neuen europäischen Erbrechtsverordnung
(EU-ErbVO) gilt ab Mitte August diesen Jahres das
Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser zuletzt
lebte. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht
mehr an.
Wer automatisch als Erbe im Falle eines Todes gilt,
ist innerhalb Europas keineswegs einheitlich geregelt: Während in Deutschland Ehegatten und Kinder
gesetzlich gemeinsam erben, hat der Ehegatte in
Spanien üblicherweise nur ein Nutzungsrecht am
Nachlass. Erben sind in der Regel nur die Kinder.
Rechtswahl im Testament ist möglich
Die neue Verordnung sieht auch vor, im Vorfeld
eines Todesfalls explizit festzulegen, ob das Erbrecht des Heimatlandes gelten soll. Dies muss allerdings in einer "Verfügung von Todes wegen" geschehen, also in einem Testament oder in einem
Erbvertrag. Das neue Recht gilt für Todesfälle ab
dem 17. August 2015.
Quelle: PwC
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4.2 Konsularische Hilfe setzt Notfall voraus und deutsche Staatsbürgerschaft
Zwei aktuelle Urteile des Berliner Verwaltungsgerichts zeigen: Wer sich im Ausland vom deutschen Konsulat helfen lassen möchte, der muss
die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Außerdem muss ein Notfall vorliegen.
Die Frage nach den Aufgaben der deutschen Botschaft war gleich zweimal Thema für die Richter des
Berliner Verwaltungsgerichts: Im ersten Fall hatte
ein in Deutschland lebender Spanier sich mit Hilfe
des Generalkonsulats auf Mallorca in einer Grundstücksangelegenheit helfen lassen wollen. Er sah
sich wegen seiner katalanischen Volkszugehörigkeit
durch die spanischen Behörden diskriminiert. Im
zweiten Fall ging es um einen in Venezuela lebenden Deutschen, der Unterhaltszahlungen gegenüber
seinem in Deutschland lebenden Sohn in der Landeswährung Bolivar zahlen wollte. Diese sollte aber
in Deutschland in Euro ausgezahlt werden. Nach
dem Wunsch des Mannes sollte die Botschaft in
Venezuela dies gewährlisten.
Beide Klagen wurden abgewiesen. Begründung:
Das Konsulargesetz sieht die erforderliche Hilfeleistung durch Konsularbeamte im Ausland nur für
diejenigen Deutschen vor, die im jeweiligen Konsularbezirk hilfsbedürftig sind. Im ersten Fall mangelte
es an der Staatsangehörigkeit, im zweiten Fall sahen die Richter keine Notlage im Sinne des Gesetzes.
Das Auswärtige Amt hat auf einer Internetseite zusammengestellt, welche Aufgaben die deutschen
Auslandsvertretungen haben. Jährlich helfen sie
demnach in 65.000 bis 70.000 Fällen. Die Unterstützung reicht dabei von Hinweisen zur Geldbeschaffung nach Verlust oder Diebstahl bis hin zur Mitwirkung bei der Organisation von Ambulanzflügen.
Quelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin; VG Berlin (VG 34 K 268.14 und
VG 34 K 275.14)
Sie haben Fragen zu einem unserer Themen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TKFirmenkundenservice helfen Ihnen gern weiter.
Telefon: 0800 - 285 85 87 60
(bundesweit gebührenfrei)
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Weitere Information zum Auslandsrecht finden Sie
auch in unserem Firmenkundenportal (Webcode
213080).
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