KFA- Strukturreform - Hessisches Ministerium der Finanzen

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KFA- Strukturreform - Hessisches Ministerium der Finanzen
Hessisches Ministerium
der Finanzen
Hessisches Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
Staatsminister Dr. Thomas Schäfer
Hessischer Minister der Finanzen
Pressekonferenz am 5. Februar 2016
Los geht‘s –
Startschuss zum Kommunalinvestitionsprogramm
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29 Kommunen mit Erstaufnahmeeinrichtungen wird zusätzliches
Investitionsvolumen von 15 Mio. € ermöglicht.
10 Mio. € für weitere Standortkommunen folgen im 2. Quartal.
Geld wird wegen der Belastungen durch Erstaufnahmeeinrichtungen
des Landes zur Verfügung gestellt. Die Verwendung muss aber
keinen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben.
Die ersten Förderzusagen für durch das KIP finanzierte Projekte
sind erteilt.
Kommunen können Pauschalmittel für kleinere Investitionen abrufen.
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Hessisches Ministerium der Finanzen
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Programmvolumen
Das Förderkontingent des „Hessischen Kommunalinvestitionsprogramms (KIP)“
beträgt rd.1 Milliarde Euro!
Gesamtvolumen 1.032.724.202 Euro
 352.504.500 Euro
Volumen Bundesprogramm
(inkl. Komplementärfinanzierung)
 373.219.702 Euro
Programmteil Kommunale Infrastruktur
(davon 25.000.000 Euro für Kommunen mit
Standorten oder Außenstelle der Hessischen
Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE))

Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur
(Programmteil Krankenhäuser)
77.000.000 Euro
 230.000.000 Euro
Darlehensprogramm zur Schaffung von bezahlbarem
Wohnraum und von Unterkünften zur Unterbringung
von Flüchtlingen (Programmteil Wohnraum)
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Kommunalinvestitionsprogramm - KIP
Bundesprogramm
352 Mio. €
Landesprogramm
Kommunale
Infrastruktur
373 Mio. €
Landesprogramm
Krankenhäuser
77 Mio. €
Landesprogramm
Wohnraum
230 Mio. €
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Kommunalinvestitionsprogramm - KIP
Landesprogramm
Kommunale Infrastruktur
373 Mio. €
davon
348 Mio. €
Alle Kommunen
davon
25 Mio. € Sonderkontingent HEAE
1. Tranche: 15 Mio. €
Stichtag: Dezember 2015
2. Tranche: 10 Mio. €
Stichtag: März 2016
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Sonderkontingent HEAE – Verteilung 1. Tranche
Verteilungsgrundlage:
• Belegungszahlen November und Dezember 2015 in den Hessischen
Erstaufnahmeeinrichtungen (HEAE) inkl. der Außenstellen:
– Soll-Kapazitäten
– nutzbare Kapazitäten
– aktuelle Belegung
• Ergebnis der Verteilung: Zusatzkontingent in Höhe von ca. 724 € je
Flüchtling
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Sonderkontingent HEAE – Verteilung 1. Tranche
Beispiele für die Höhe des Sonderkontingents:
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Gießen = 2.981.753 €
Kassel = 773.708 €
Neustadt = 771.295 €
Hanau = 738.107 €
Wiesbaden = 517.857 €
Wie im gesamten Landesprogramm übernehmen die Kommunen 20 % als
Eigenanteil.
Wichtig: Investitionen in alle Förderbereiche im KIP Kommunale Infrastruktur
sind möglich. Ein Bezug zur Unterbringung von Flüchtlingen ist nicht
erforderlich.
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Sonderkontingent HEAE – Ausblick 2. Tranche
• Alle neu hinzugekommenen HEAE-Standorte und –Außenstellen, die
Flüchtlinge beheimaten, erhalten analog eine Förderung mit den
Belegungszahlen Ende März 2016. Die Auszahlung erfolgt
voraussichtlich im 2. Quartal.
• Der dann von den 10 Mio. € verbleibende Restbetrag wird auf alle
bestehenden HEAE-Standorte verteilt.
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Startschuss – 1. förderfähige Investition:
Bürgerhaus der Stadt Eppstein
Sanierung Bürgerhaus
• Wärmeversorgung
• Sanierung Wasserschäden
• Energetische Gebäudeabdichtung
• Statische Ertüchtigung von Fundamenten und Deckenplatten
Maßnahmenbeginn: 19.10.2015
Beantragte Fördermittel: 374.000 €
• Tilgung durch das Land: 299.200 €
• Tilgung durch die Kommune: 74.800 €
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Bislang* förderfähige Investitionen im Überblick
Bundesprogramm
• 2 Anmeldungen im Förderbereich „Luftreinhaltung“
Landesprogramm
• 5 Anmeldungen
• Sonstige kommunale Infrastrukturinvestitionen (4 Anmeldungen)
• Verbesserung der Mobilität (1 Anmeldung)
Pauschalmittelabruf
• 1 Anmeldung für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen
*Stichtag 05.02.2016
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Was passiert mit der abgegebenen Anmeldung?
Nach der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahmen durch
die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) und das Finanzministerium
wird diese in eine Förderliste aufgenommen:
→ Förderlisten werden erstmals am 5. Februar 2016 und dann jeweils zum
20. eines jeden Monats auf der Internetseite der WIBank und des
Ministeriums veröffentlicht, um einen rechtzeitigen Mittelabruf zu
gewährleisten
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Pauschalmittelabruf – Ab sofort möglich
• bis zu 20 % des Investitionsvolumens einer Kommune aus dem
Landesprogramm können als Pauschalmittel abgerufen werden
• Verwendung für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen und Anschaffungen:
– Ausbessern von einzelnen Schlaglöchern auf einer Straße
– Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter, z.B. PC oder Faxgerät
– Streichen von Wänden in einem Kindergarten
• Pauschalmittel werden in 2 Tranchen im Abstand von 6 Monaten
ausgezahlt: 1. Auszahlung erfolgt unmittelbar nach der Anmeldung
•
1. Auszahlung zum 15. Februar 2016 erfolgt an die Gemeinde Limeshain
(Wetteraukreis): rd. 27.000 €
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Kommunalfreundlicher Dreiklang
Land Hessen – Partner der Kommunen
www.partnerderkommunen.de
KFA
2016
www.kfa2016.de
KIP
Schutzschirm
www.schutzschirm.hessen.de
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Kommunaler Schutzschirm
Die drei abgelaufenen Schutzschirmjahre in der Zusammenfassung
2013
250 Mio. € zusätzliche Defizitreduzierung, d.h.
nur 59% des zulässigen Defizits wurden
ausgeschöpft
2014
200 Mio. € zusätzliche Defizitreduzierung, d.h.
nur 49% des zulässigen Defizits wurden
ausgeschöpft
2015 (Prognose)
150 Mio. € zusätzliche Defizitreduzierung, d.h.
nur 47% des zulässigen Defizits wurden
ausgeschöpft
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KFA 2016
Wirkungen der KFA-Planungszahlen
Modellrechnung 2014
negativ
9%
ohne
Änderung
25%
positiv
66%
371 von 447 hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden
stellen sich finanziell besser durch den neuen KFA!
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Hessisches Ministerium der Finanzen
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Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. Thomas Schäfer
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