KFA- Strukturreform - Hessisches Ministerium der Finanzen
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KFA- Strukturreform - Hessisches Ministerium der Finanzen
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Hessischer Minister der Finanzen Pressekonferenz am 5. Februar 2016 Los geht‘s – Startschuss zum Kommunalinvestitionsprogramm - - - 29 Kommunen mit Erstaufnahmeeinrichtungen wird zusätzliches Investitionsvolumen von 15 Mio. € ermöglicht. 10 Mio. € für weitere Standortkommunen folgen im 2. Quartal. Geld wird wegen der Belastungen durch Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung gestellt. Die Verwendung muss aber keinen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben. Die ersten Förderzusagen für durch das KIP finanzierte Projekte sind erteilt. Kommunen können Pauschalmittel für kleinere Investitionen abrufen. 2 Hessisches Ministerium der Finanzen 3 Hessisches Ministerium der Finanzen Programmvolumen Das Förderkontingent des „Hessischen Kommunalinvestitionsprogramms (KIP)“ beträgt rd.1 Milliarde Euro! Gesamtvolumen 1.032.724.202 Euro 352.504.500 Euro Volumen Bundesprogramm (inkl. Komplementärfinanzierung) 373.219.702 Euro Programmteil Kommunale Infrastruktur (davon 25.000.000 Euro für Kommunen mit Standorten oder Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE)) Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur (Programmteil Krankenhäuser) 77.000.000 Euro 230.000.000 Euro Darlehensprogramm zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und von Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen (Programmteil Wohnraum) 4 Hessisches Ministerium der Finanzen Kommunalinvestitionsprogramm - KIP Bundesprogramm 352 Mio. € Landesprogramm Kommunale Infrastruktur 373 Mio. € Landesprogramm Krankenhäuser 77 Mio. € Landesprogramm Wohnraum 230 Mio. € 5 Hessisches Ministerium der Finanzen Kommunalinvestitionsprogramm - KIP Landesprogramm Kommunale Infrastruktur 373 Mio. € davon 348 Mio. € Alle Kommunen davon 25 Mio. € Sonderkontingent HEAE 1. Tranche: 15 Mio. € Stichtag: Dezember 2015 2. Tranche: 10 Mio. € Stichtag: März 2016 6 Hessisches Ministerium der Finanzen Sonderkontingent HEAE – Verteilung 1. Tranche Verteilungsgrundlage: • Belegungszahlen November und Dezember 2015 in den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen (HEAE) inkl. der Außenstellen: – Soll-Kapazitäten – nutzbare Kapazitäten – aktuelle Belegung • Ergebnis der Verteilung: Zusatzkontingent in Höhe von ca. 724 € je Flüchtling 7 Hessisches Ministerium der Finanzen Sonderkontingent HEAE – Verteilung 1. Tranche Beispiele für die Höhe des Sonderkontingents: • • • • • Gießen = 2.981.753 € Kassel = 773.708 € Neustadt = 771.295 € Hanau = 738.107 € Wiesbaden = 517.857 € Wie im gesamten Landesprogramm übernehmen die Kommunen 20 % als Eigenanteil. Wichtig: Investitionen in alle Förderbereiche im KIP Kommunale Infrastruktur sind möglich. Ein Bezug zur Unterbringung von Flüchtlingen ist nicht erforderlich. 8 Hessisches Ministerium der Finanzen Sonderkontingent HEAE – Ausblick 2. Tranche • Alle neu hinzugekommenen HEAE-Standorte und –Außenstellen, die Flüchtlinge beheimaten, erhalten analog eine Förderung mit den Belegungszahlen Ende März 2016. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im 2. Quartal. • Der dann von den 10 Mio. € verbleibende Restbetrag wird auf alle bestehenden HEAE-Standorte verteilt. 9 Hessisches Ministerium der Finanzen Startschuss – 1. förderfähige Investition: Bürgerhaus der Stadt Eppstein Sanierung Bürgerhaus • Wärmeversorgung • Sanierung Wasserschäden • Energetische Gebäudeabdichtung • Statische Ertüchtigung von Fundamenten und Deckenplatten Maßnahmenbeginn: 19.10.2015 Beantragte Fördermittel: 374.000 € • Tilgung durch das Land: 299.200 € • Tilgung durch die Kommune: 74.800 € 10 Hessisches Ministerium der Finanzen Bislang* förderfähige Investitionen im Überblick Bundesprogramm • 2 Anmeldungen im Förderbereich „Luftreinhaltung“ Landesprogramm • 5 Anmeldungen • Sonstige kommunale Infrastrukturinvestitionen (4 Anmeldungen) • Verbesserung der Mobilität (1 Anmeldung) Pauschalmittelabruf • 1 Anmeldung für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen *Stichtag 05.02.2016 11 Hessisches Ministerium der Finanzen Was passiert mit der abgegebenen Anmeldung? Nach der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahmen durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) und das Finanzministerium wird diese in eine Förderliste aufgenommen: → Förderlisten werden erstmals am 5. Februar 2016 und dann jeweils zum 20. eines jeden Monats auf der Internetseite der WIBank und des Ministeriums veröffentlicht, um einen rechtzeitigen Mittelabruf zu gewährleisten 12 Hessisches Ministerium der Finanzen Pauschalmittelabruf – Ab sofort möglich • bis zu 20 % des Investitionsvolumens einer Kommune aus dem Landesprogramm können als Pauschalmittel abgerufen werden • Verwendung für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen und Anschaffungen: – Ausbessern von einzelnen Schlaglöchern auf einer Straße – Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter, z.B. PC oder Faxgerät – Streichen von Wänden in einem Kindergarten • Pauschalmittel werden in 2 Tranchen im Abstand von 6 Monaten ausgezahlt: 1. Auszahlung erfolgt unmittelbar nach der Anmeldung • 1. Auszahlung zum 15. Februar 2016 erfolgt an die Gemeinde Limeshain (Wetteraukreis): rd. 27.000 € 13 Kommunalfreundlicher Dreiklang Land Hessen – Partner der Kommunen www.partnerderkommunen.de KFA 2016 www.kfa2016.de KIP Schutzschirm www.schutzschirm.hessen.de 14 Kommunaler Schutzschirm Die drei abgelaufenen Schutzschirmjahre in der Zusammenfassung 2013 250 Mio. € zusätzliche Defizitreduzierung, d.h. nur 59% des zulässigen Defizits wurden ausgeschöpft 2014 200 Mio. € zusätzliche Defizitreduzierung, d.h. nur 49% des zulässigen Defizits wurden ausgeschöpft 2015 (Prognose) 150 Mio. € zusätzliche Defizitreduzierung, d.h. nur 47% des zulässigen Defizits wurden ausgeschöpft 15 KFA 2016 Wirkungen der KFA-Planungszahlen Modellrechnung 2014 negativ 9% ohne Änderung 25% positiv 66% 371 von 447 hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden stellen sich finanziell besser durch den neuen KFA! 16 Hessisches Ministerium der Finanzen 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Thomas Schäfer Hessisches Ministerium der Finanzen 18