ERGO Rente Garantie

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ERGO Rente Garantie
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ERGO Rente Garantie
Flexible Rentenversicherung mit Garantie und
dynamischem Anlagekonzept
Verkaufsargumentation
ERGO Rente Garantie
·
reduziert finanzielle Lücken der Altersversorgung und bei einer möglichen
Berufs-/Erwerbsunfähigkeit.
·
passt sich den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden bis zum Beginn der
Verfügungsphase sowie im Rentenbezug flexibel an.
·
bietet Sicherheit für die Familie.
ERGO Rente Garantie bietet eine Altersvorsorge mit Garantie und dynamischem Anlagekonzept. Am Tag des Beginns der Verfügungsphase bietet sie ein
garantiertes Mindestvertragsguthaben zur Bildung einer Altersrente. Bis zum
Tag des Beginns der Verfügungsphase ist die Todesfallleistung ebenfalls garantiert.
Leistungen
Verfügungsphase
ERGO Rente Garantie bietet dem Kunden Flexibilität mit einer Verfügungsphase in der er monatlich über den Beginn seiner Rentenzahlung entscheiden
kann. Der Beginn der Verfügungsphase wird vom Kunden bei Vertragsschluss
vorgegeben. Die Verfügungsphase endet spätestens mit dem Erreichen des
Höchstalters für den Rentenbeginn. Die Beitragszahlung endet zu Beginn der
Verfügungsphase. Zusatzversicherungen werden in der Verfügungsphase nicht
weitergeführt.
Dauer der Verfügungsphase:
bei Beginn der Verfügungsphase
- bis zum Alter 55:
- ab dem Alter 56:
Erlebensfall-Leistung
10 Jahre
Alter 80
Altersrente am Tag des Beginns der Verfügungsphase
Wenn die versicherte Person den Tag des Beginns der Verfügungsphase erlebt
und zu diesem Zeitpunkt die Altersrente in Anspruch nimmt, berechnen wir unabhängig von der Höhe des dann vorhandenen Fondsguthabens zunächst aus
dem garantierten Mindestvertragsguthaben die garantierte Altersrente.
Das garantierte Mindestvertragsguthaben entspricht grundsätzlich der Summe
der Beiträge zur Hauptversicherung multipliziert mit dem jeweiligen Garantieniveau. Das Garantieniveau zu Vertragsbeginn ist von der Aufschubdauer, von der
Beitragszahlungsart (laufender Beitrag oder Einmalbeitrag) und von der Beitragsgruppe (Normaltarif, IPV-Tarif, Honorar-Tarif, DANV-Tarif) abhängig.
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Garantieniveau: Normaltarif, IPV-Tarif, DANV-Tarif
- unter 12 Jahren Aufschubzeit:
80 %
- ab 12 und unter 15 Jahren Aufschubzeit:
95 %
- ab 15 Jahren Aufschubzeit
100 %
Garantieniveau: Honorar-Tarif
- unter 9 Jahren Aufschubzeit:
- ab 9 und unter 12 Jahren Aufschubzeit:
- ab 12 Jahren Aufschubzeit
80 %
95 %
100 %
Durch Vertragsänderungen während der Laufzeit kann sich die Höhe des garantierten Mindestvertragsguthabens verändern. Für außerplanmäßige Erhöhungen
der Beitragssumme während der Vertragslaufzeit gilt – unabhängig von Restlaufzeiten, Beitragsgruppen und Zahlweisen – ein Garantieniveau von 80 %. Das
Garantieniveau für die hinzukommenden Bruttobeiträge der Hauptversicherung
beträgt auch dann 80%, wenn vorher eine Beitragsherabsetzung erfolgt ist.
Die garantierte Altersrente erhöht sich am Tag des Beginns der Verfügungsphase, wenn der Wert des Fondsguthabens das garantierte Mindestvertragsguthaben zu diesem Zeitpunkt übersteigt. In diesem Fall legen wir das höhere
Fondsguthaben bei der Berechnung der Altersrente zugrunde.
Maßgebend für die Berechnung der Höhe der gesamten Altersrente ist zudem
der Rentenfaktor je 10.000 Euro Vertragsguthaben. Der Rentenfaktor ist garantiert. Er gibt an, wie viel Altersrente pro 10.000 Euro Vertragsguthaben zu erwarten ist. Weitere Hinweise zum garantierten Rentenfaktor sind im Versorgungsvorschlag und in der Versicherungsurkunde enthalten.
Altersrentenbeginn während der Verfügungsphase
Wenn die Altersrente am Tag des Beginns der Verfügungsphase nicht in Anspruch genommen wird, verfällt der Anspruch auf die von uns garantierte Altersrente. Denn die Garantie besteht nur an diesem Tag. Dennoch kann eine
Altersrente bis zum Ablauf der Verfügungsphase in Anspruch genommen werden. Wir berechnen diese Altersrente dann allein auf Grundlage des aktuellen
Fondsguthabens und mit dem dann gültigen Rentenfaktor.
Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Verfügungsphase und wird die
Altersrente bis zum Ablauf der Verfügungsphase nicht in Anspruch genommen,
zahlen wir automatisch mit Ablauf der Verfügungsphase eine lebenslange Altersrente.
Das Fondsguthaben kann bei Abruf in der Verfügungsphase sowohl höher als
auch niedriger als das garantierte Mindestvertragsguthaben am Tag des Beginns der Verfügungsphase sein. Daher können wir die Höhe der nach Beginn
der Verfügungsphase zu zahlenden Altersrente nicht garantieren.
Kapitalwahlrecht
Der Versicherungsnehmer kann anstelle der lebenslangen Rentenzahlung auch
eine vollständige oder teilweise Kapitalabfindung mit Verrentung des Restguthabens bekommen. Er muss dies mindestens einen Monat vor dem gewünschten Auszahlungstermin verlangen.
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Flexible Altersgrenze
Todesfall-Leistung
Das Produkt ermöglicht einen flexiblen Rentenbeginn innerhalb der letzten fünf
Jahre vor dem Beginn der Verfügungsphase. Sofern der Beginn der Rentenzahlung oder der Kapitalabfindung vorverlegt wird, sind die Höhe des Vertragsguthabens und damit auch die Höhe der vorgezogenen Altersrente nicht garantiert.
Grundlage für die Berechnung der Altersrente sind das zum Bewertungsstichtag
berechnete Vertragsguthaben und der dann gültige Rentenfaktor.
Vor Beginn der Verfügungsphase und vor Beginn der Altersrente
Stirbt die versicherte Person vor dem Beginn der Verfügungsphase, zahlen wir
einmalig die garantierte Todesfallleistung aus. Diese entspricht grundsätzlich der
Summe der bis zum Todeszeitpunkt eingezahlten Beiträge zur Hauptversicherung multipliziert mit dem jeweiligen Garantieniveau (siehe unter Erlebensfallleistung). Durch Veränderungen während der Laufzeit kann sich die Höhe der garantierten Todesfallleistung verändern. Die Todesfallleistung erhöht sich, wenn
der Wert des Fondsguthabens zum Zeitpunkt des Todes die garantierte Todesfallleistung übersteigt.
Wird die Altersrente vor Beginn der Verfügungsphase in Anspruch genommen,
erlischt damit der Anspruch auf die Todesfallleistung. Die garantierte Todesfallleistung nennen wir dem Kunden in der Versicherungsurkunde unter „Wer und
was ist versichert?“
Nach Beginn der Verfügungsphase und vor Beginn der Altersrente
Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Verfügungsphase und vor Beginn
der Altersrente, besteht kein Anspruch auf die garantierte Todesfallleistung
mehr. Vielmehr zahlen wir dann einmalig das vorhandene Fondsguthaben aus.
Rentengarantiezeit
Nach Beginn der Altersrente
Bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn und innerhalb der Rentengarantiezeit (RGZ) zahlen wir die garantierte Rente zuzüglich der Rente aus
der Überschussbeteiligung bis zum Ablauf der Garantiezeit an eine begünstigte
Person weiter.
Der Kunde kann eine Rentengarantiezeit (RGZ) zwischen 5 Jahren und maximaler RGZ wählen. Die maximale RGZ ist abhängig vom Eintrittsalter und vom
Rentenbeginnalter der versicherten Person und darf die gesetzlich zulässige
Höchstrentengarantiezeit nicht überschreiten. Die Rentengarantiezeit kann bis 1
Monat vor Beginn der Rentenzahlung neu festgelegt werden.
Die einmal vereinbarte Rentengarantiezeit (RGZ) bleibt auch während der Verfügungsphase und während der flexiblen Altersgrenze bestehen. Sofern bei
Beginn der Rentenzahlung die gesetzlich zulässige Höchstrentengarantiezeit
überschritten wird, erfolgt eine Anpassung der RGZ.
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Kapitalanlage
Informationen zur Kapitalanlage ERGO Rente Garantie siehe
Druckstück-Nr.: 500 64 347. Die Höhe der Versicherungsleistungen dieser Rentenversicherung hängt von den garantierten Mindestleistungen und von der
Entwicklung des Vertragsguthabens ab. Das Vertragsguthaben entsteht
dadurch, dass wir den zur Kapitalanlage bestimmten Beitragsteil wie folgt anlegen:
·
Mit einem Teil der Beiträge erwerben wir bis zum Beginn der Verfügungsphase Anteile an Investmentfonds (Fondsanlage). Dadurch entsteht ein
Fondsguthaben.
·
Den verbleibenden Teil der Beiträge legen wir bis zum Beginn der Verfügungsphase in einen Vertrag mit unserem Rückversicherer an. Dadurch
entsteht ein Rückversicherungsguthaben.
Fondsguthaben und Rückversicherungsguthaben bilden zusammen das Vertragsguthaben.
Sofern der Kunde zum Beginn der Verfügungsphase seine Altersrente
nicht in Anspruch nimmt, wird das Vertragsguthaben vollständig in einen
Investmentfonds mit geringer Schwankungsbreite umgeschichtet. Gleichzeitig endet die Kapitalanlage in den Rückversicherungsvertrag und in die bislang für die Kapitalanlage vorgesehenen Investmentfonds. Das Vertragsguthaben besteht ab diesem Zeitpunkt allein aus dem Fondsguthaben.
Nach Beginn der Verfügungsphase bis zum Beginn der Altersrente hat der Kunde die Möglichkeit, die Anlage des vorhandenen Vertragsguthabens bis zu
zwölfmal pro Kalenderjahr kostenlos umzuschichten (Shift).
Für den Fondswechsel stehen dem Kunden alle zu diesem Zeitpunkt von uns
angebotenen Fonds zur Auswahl. Er kann bis zu zehn Investmentfonds auswählen, wobei auf jeden Investmentfonds ein Anteil von mindestens zehn Prozent
entfallen muss. Für den Fondswechsel steht Ihnen der „Antrag auf Fondswechsel“ mit der Druckstück-Nr. 500 65 469 zur Verfügung.
Voraussetzungen
Mindestrente:
jährlich 300 Euro
Mindestbeitrag ohne BUZ und RZV
Einmalbeitrag mindestens:
jährlich 300 Euro
2.500 Euro
Mindesteintrittsalter
- Versicherungsnehmer:
- Versicherte Person:
18 Jahre
8 Jahre
Höchsteintrittsalter:
- laufende Beitragszahlung
- Einmalbeitrag
75 Jahre
78 Jahre
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Höchstalter bei Rentenbeginn:
Mindestaufschubzeit:
- Einmalbeitrag:
- laufende Beitragszahlung:
80 Jahre
2 Jahre
5 Jahre
Mindestbeitragszahlungsdauer für lfd. Beitragszahlung:
Beitragszahlung
5 Jahre
Beitragsabruf per SEPA-Lastschrift erforderlich!
Die laufenden Beiträge werden nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten in Fondsanteile und in ein Rückversicherungsguthaben angelegt und
dem Vertragsguthaben zugeführt. Für einen Einmalbeitrag gilt dasselbe Verfahren. Die laufenden Verwaltungskosten werden monatlich dem Fondsguthaben
entnommen. Die Beiträge sind bis zum Ende des Beitragszahlungsabschnitts zu
zahlen, in dem die versicherte Person stirbt. Längstens jedoch bis zum Beginn
der Verfügungsphase. Bei Einschluss der BUZ/IZ/EUZ sowie der TodesfallZusatzversicherung (RZV) wird ein zusätzlicher Beitrag fällig.
Zusatzversicherungen
·
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Beim versicherbaren Personenkreis der DANV kann die InvaliditätsZusatzversicherung (IZ) vereinbart werden.
·
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ)
Beim versicherbaren Personenkreis der DANV kann die EUZ nicht
vereinbart werden.
·
Todesfall-Zusatzversicherung (RZV)
·
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung nach Rentenbeginn (HRN)
Nachträglicher Einschluss möglich ohne eigene Beitragszahlung (Verbindungsrente) mit Herabsetzung der Altersrente. Eine Risikoprüfung ist nicht
erforderlich.
Zusatzversicherungen können bei laufender Beitragszahlung nachträglich einund auch ausgeschlossen werden. Auch die Veränderung der Leistungen ist
nachträglich möglich.
Gesundheitserklärung
Die Versicherung kann ohne eine Gesundheitserklärung (GE) abgeschlossen
werden.
In folgenden Fällen ist eine Gesundheitserklärung notwendig:
Automatische Anpassung
·
bei Einschluss einer Todesfall-Zusatzversicherung (RZV)
·
bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits- oder ErwerbsunfähigkeitsZusatzversicherung
Der Kunde kann einen Anpassungssatz zwischen 4 – 10% p.a. wählen.
Durch die Vereinbarung der automatischen Anpassung von Beitrag und Leistungen erhöhen sich die garantieren Versicherungsleistungen. Es erhöhen sich
auch die Leistungen aus einer ggf. eingeschlossenen TodesfallZusatzversicherung und einer eingeschlossenen BUZ/EUZ.
Der nachträgliche Einschluss der automatischen Anpassung ist möglich. Eine
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zusätzliche GE ist erforderlich, wenn eine Zusatzversicherung eingeschlossen
ist. Das Garantieniveau bezogen auf die hinzukommenden Bruttobeiträge der
Hauptversicherung, die sich durch eine nachträglich eingeschlossene automatische Anpassung ergeben, beträgt 80%.
Die automatische Anpassung endet 15 Jahre vor dem Beginn der Verfügungsphase.
Überschussbeteiligung
Vor Beginn der Rentenzahlung ist die Überschussbeteiligung gemäß § 153
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei dieser Rentenversicherung ausgeschlossen. Vor Beginn der Altersrente beteiligen wir den Vertrag weder an den
Überschüssen noch an den Bewertungsreserven.
Ab Rentenbeginn werden die Überschussanteile zur jährlichen Erhöhung der
Versicherungsleistungen durch Zusatzrenten verwendet. Stattdessen kann die
Überschussbeteiligung auch in Form einer Kombi-5-Rente gewährt werden.
Solange ausreichend Überschüsse erzielt werden, wird die Kombi-5-Rente in
den ersten 5 Jahren in gleich bleibender Höhe gezahlt und steigt ab Beginn des
6. Rentenbezugsjahres jährlich langsam an. Als weitere Überschussverwendungsart kann vereinbart werden, dass die Anteile der Versicherung an den
Überschüssen aus der Erhöhung der Versicherungsleistungen durch eine Überschussrente mit Steigerungssatz bestehen. Der Steigerungssatz kann innerhalb bestimmter Grenzen frei gewählt werden.
Ansparflexibilitäten
Beitragsfreistellung
Der Kunde kann jederzeit eine Beitragsfreistellung seines Vertrages mit Wirksamkeit zur nächsten Beitragsfälligkeit veranlassen.
Ist die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge kleiner als 1.600 Euro, kann
an Stelle einer Beitragsfreistellung nur eine Auszahlung des Rückkaufwertes
erfolgen.
Durch eine Beitragsfreistellung reduziert sich das garantierte Mindestvertragsguthaben. Die garantierte Todesfallleistung wird ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung nicht weiter erhöht.
Unterbrechung der
Beitragszahlung
Der Kunde kann bei Zahlungsschwierigkeiten während der Aufschubphase die
Beitragszahlung unterbrechen und seine beitragspflichtige Hauptversicherung
für einen begrenzten Zeitraum komplett oder teilweise beitragsfrei stellen.
Beginnzeitpunkt und Dauer der Unterbrechung der Beitragszahlung wird
vom Kunden festgelegt. Die Dauer der Unterbrechung ist zwischen 1- 24 Monaten frei wählbar. Bei Elternzeit, die zum Beginn angegeben werden muss, darf
die Unterbrechung der Beitragszahlung bis 36 Monate dauern.
Bei einer vollständigen Unterbrechung entfällt für die Dauer der Unterbrechung
die Beitragszahlung.
Beiträge für Zusatzversicherungen müssen zur Aufrechterhaltung des voll-
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ständigen Versicherungsschutzes weiter erbracht werden. Wenn der Kunde
auch die Beiträge für Zusatzversicherungen nicht zahlt, erlöschen die Zusatzversicherungen.
Voraussetzungen für eine Unterbrechung der Beitragszahlung:
- Das Fondsguthaben muss ausreichen, um die Kosten für die Dauer der
Beitragsunterbrechung zu decken (Finanzierbarkeitsprüfung).
- es müssen mindestens die Beiträge der ersten 12 Versicherungsmonate
eingegangen sein.
- Zwischen zwei Unterbrechungen der Beitragszahlung müssen min. 12 Monate
vergangen sein.
- Spätestens 3 Jahre vor Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer möglich.
- Falls der Kunde weiterhin einen Hauptversicherungsbeitrag zahlt, muss dieser
mindestens 300 Euro jährlich betragen.
Durch eine Unterbrechung der Beitragszahlung reduzieren sich die garantierten
Versicherungsleistungen.
Wiederinkraftsetzung
Der Kunde hat die Möglichkeit, nach einer Beitragsfreistellung die Beitragszahlung (ggf. inkl. automatischer Anpassung von Beiträgen und Versicherungsleistungen) wiederaufzunehmen und den Versicherungsschutz bis zur Höhe des vor
Beitragsfreistellung geltenden Schutzes weiterzuführen.
Eine Wiederinkraftsetzung ist innerhalb von 36 Monaten nach Beitragsfreistellung möglich (bei Elternzeit darüber hinausgehend bis 3 Monate nach Ende
der Elternzeit).
Innerhalb von 18 Monaten ist eine Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne Gesundheitserklärung möglich, auch wenn Zusatzversicherungen enthalten sind.
Es gelten die gleichen Rechnungsgrundlagen, die zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung galten.
Durch eine Wiederinkraftsetzung erhöhen sich die bei Beitragsfreistellung reduzierten garantierten Versicherungsleistungen wieder. Das Garantieniveau bezogen auf die nach Wiederinkraftsetzung hinzukommenden Hauptversicherungsbeiträge beträgt 80 %.
Eine Nachzahlung der rückständigen Beiträge wird nicht angeboten. Stattdessen
kann der Kunde eine Zuzahlung tätigen.
Zuzahlung
Der Kunde kann bis zu 2 Jahre vor Beginn der Verfügungsphase eine Zuzahlung
in die Hauptversicherung beantragen. Es gelten jeweils die dann für Zuzahlungen aktuellen Rechnungsgrundlagen (können von den Rechnungsgrundlagen im
Neugeschäft abweichen).
Zuzahlungen fließen ausschließlich in die Hauptversicherung und erhöhen damit
die garantierten Todesfall- und Erlebensfallleistungen. Das Garantieniveau bezogen auf den hinzukommenden Bruttobeitrag der Hauptversicherung beträgt
80 %. Eine Risikoprüfung ist nicht erforderlich.
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Beitrag je Zuzahlung:
- min.
1.000 Euro
- max.
100.000 Euro
Bis zu 2 Zuzahlungen pro Jahr sind möglich.
Zuzahlungen sind nicht möglich:
- zu Vertragsbeginn
- während einer Unterbrechung der Beitragszahlung
- nach Beginn der Verfügungsphase
Beitragserhöhung
Der Kunde kann bis zu 5 Jahre vor Beginn der Verfügungsphase eine Beitragserhöhung beantragen, außer während einer (teilweisen) Unterbrechung der
Beitragszahlung. Es gelten jeweils die dann für Beitragserhöhungen aktuellen
Rechnungsgrundlagen (können von den Rechnungsgrundlagen im Neugeschäft
abweichen). Eine Beitragserhöhung wird für die gesamt verbleibende Beitragszahlungsdauer abgeschlossen.
Der Mindestbetrag für Beitragserhöhungen bei laufendem Beitrag beträgt jährlich
300 Euro. Der Beitrag kann beliebig oft erhöht werden.
Standardvorgehen: Sowohl die Beiträge zur Hauptversicherung als auch die
Beiträge zur Zusatzversicherung werden erhöht, wobei das zu diesem Zeitpunkt
geltende Verhältnis von Zusatzversicherungs-Leistung zur Beitragssumme der
Hauptversicherung erhalten bleibt.
Alternativ: Nur der Beitrag zur Hauptversicherung wird erhöht.
Sofern eine BUB im Vertrag enthalten ist, erhöht sich diese immer entsprechend
der Höhe des hinzukommenden Beitrags. Eine Risikoprüfung ist immer erforderlich, wenn eine Zusatzversicherung mit erhöht wird. Durch eine Beitragserhöhung der Hauptversicherung erhöhen sich die garantierten Versicherungsleistungen. Das Garantieniveau bezogen auf die hinzukommenden Bruttobeiträge
der Hauptversicherung beträgt 80 %.
Beitragsherabsetzung
Der Kunde kann bis zum Beginn der Verfügungsphase eine Beitragsherabsetzung veranlassen, außer während einer (teilweisen) Unterbrechung der Beitragszahlung. Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor Beginn der Versicherungsperiode erfolgen, zu der der Beitrag herabgesetzt werden soll.
Standardvorgehen: Sowohl die Beiträge zur Hauptversicherung als auch die
Beiträge zur Zusatzversicherung werden herabgesetzt, wobei das zu diesem
Zeitpunkt geltende Verhältnis von Zusatzversicherungs-Leistung zur Beitragssumme der Hauptversicherung erhalten bleibt.
Alternativ: Nur der Beitrag zur Hauptversicherung wird herabgesetzt. Dies ist
nur dann möglich, wenn die maximalen Einschlussgrenzen für die Leistungen
der Zusatzversicherungen auch weiterhin eingehalten werden.
Sofern eine BUB im Vertrag enthalten ist, reduziert sich diese immer entsprechend der Höhe des wegfallenden Beitrags. Auch nach einer Beitragsherabsetzung müssen die allgemeinen Grenzen hinsichtlich Mindestbeiträgen und Min-
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destleistungen von Haupt- und Zusatzversicherungen eingehalten werden.
Durch eine Beitragsherabsetzung reduzieren sich die garantierten Versicherungsleistungen.
Änderung der
Beitragszahlungsweise
Der Kunde kann eine Umstellung der Beitragszahlungsweise beantragen. Mögliche laufende Beitragszahlungsweisen sind 1/12, 1/4, 1/2 und 1/1-jährlich. Der
Umstellungstermin hängt von der bisherigen bzw. zukünftigen Zahlungsweise
ab, d.h. die Umstellung erfolgt zu einem Termin, der sowohl nach alter als auch
nach neuer Beitragszahlungsweise ein Beitragszahlungstermin ist. Da sich durch
eine Änderung der Beitragszahlungsweise die Beitragssumme der Hauptversicherung ändern kann, kann es zu geringen Veränderungen der garantierten
Leistungen kommen.
Auszahlungsflexibilitäten
Kapitalentnahme
vor Rentenbeginn
Der Versicherungsnehmer kann bis zum Beginn der Altersrente bis zu 2-mal
jährlich einen Teil des Vertragsguthabens entnehmen.
Voraussetzungen:
- Die Entnahme beträgt mindestens 1.000 Euro und höchstens 50% des
zum Zeitpunkt der Entnahme vorhandenen Vertragsguthabens.
- Das Vertragsguthaben nach einer Entnahme beträgt mindestens 2.500 Euro.
- Vor Beginn der Verfügungsphase darf eine Entnahme nicht die Höhe der
garantierten Todesfallleistung der Hauptversicherung übersteigen.
Bei einer Entnahme vor Beginn der Verfügungsphase werden die garantierten
Versicherungsleistungen herabgesetzt. Auch das Fondsguthaben und das
Rückversicherungsguthaben verringern sich. Die herabgesetzten Versicherungsleistungen werden dem Kunden bei Antragstellung von der Hauptverwaltung
mitgeteilt. Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ändert sich durch eine Entnahme
nicht. Leistungen aus vereinbarten Zusatzversicherungen bleiben auch nach
einer Entnahme in unveränderter Höhe versichert.
Bei einer Entnahme ab Beginn der Verfügungsphase verringert sich das
Fondsguthaben um den Entnahmebetrag.
Kapitalentnahme
nach Rentenbeginn
Der Versicherungsnehmer kann während der Rentengarantiezeit bis zu zwei mal
eine Kapitalauszahlung beantragen.
Es kann maximal der Barwert der noch ausstehenden garantierten Renten für
die Dauer der Rentengarantiezeit ausgezahlt werden.
Aus dem verbleibenden Deckungskapital werden - nach Abzug eines Stornound Selektionsabschlags - garantierte Rente, Überschussrente sowie verbleibende Rentengarantiezeit neu berechnet, sodass vom Zeitpunkt der Entnahme
an eine reduzierte, lebenslange Rente weitergezahlt wird.
Die vereinbarte Rentengarantiezeit verkürzt sich. Bei einer kompletten Abfindung
der ausstehenden garantierten Renten entfällt die Rentengarantiezeit für die
anschließende Rentenzahlung komplett.
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Voraussetzungen:
- Entnahme beträgt mindestens 1.000 Euro
- Mindestrente von jährlich 300 Euro wird nach Entnahme weiterhin erreicht
Unterlagen
Die folgenden Formulare stehen für dieses Produkt zur Verfügung:
- 500 64 234 Anfrage ERGO Rente Garantie/Chance
- 500 64 347 Allgemeine Informationen zur Kapitalanlage
Angebotserstellung
Privatversicherung: EASY
Tarife und Beitragsgruppen
- Normal-Tarif
- IPV-Tarif
- Honorar-/ Mitarbeiter-Tarif
- DANV-Tarif (siehe „Versicherbarer Personenkreis der DANV Produkte“)
Produktgrundlagen
- 1,25 % garantierter Rechnungszins für den Rentenfaktor
- Sterbetafel
- in der Anwartschaft MR2012T
- in der Rentenlaufzeit EL2012R_Sel
Versicherbarer Personenkreis der DANV Produkte
1. Kammerberufe
Mitglieder einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notar-, Steuerberater-,
Wirtschaftsprüferkammer oder des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) bzw. des Bundesverbandes Deutscher Volks- und
Betriebswirte (BDVB).
2. Berufe mit einem Hochschulstudium
Personen, die ein rechts-, oder wirtschaftswissenschaftliches Studium an
einer Hochschule abgeschlossen haben (Staatsexamen, Diplom, Master,
Bachelor).
Hinweis: Grundsätzlich sind für die Berufe aus 1. und 2. die aktuelle berufliche
Tätigkeit in der Anfrage anzugeben. Bei ausländischen Studienabschlüssen ist
vor Anfrageaufnahme bei ASEL nachzufragen.
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Todesfall-Zusatzversicherung - RZV
Verkaufsargumentation
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Zielgruppe sind junge Familien, in denen der Versorger für den Todesfall
hoch versichert werden soll.
·
Gute Ergänzung zu einer Rentenversicherung, um von Beginn an einen
hohen Todesfallschutz zu haben.
·
Geeignet für Absicherung des Todesfallrisikos bei der Aufnahme von Darlehen.
Leistungen
Stirbt die versicherte Person vor dem vereinbarten Beginn der Verfügungsphase,
zahlen wir zusätzlich zur Todesfallleistung aus ERGO Rente Garantie die vereinbarte Todesfallleistung dieser Zusatzversicherung (RZV) aus.
Dauern
Die Todesfall-Zusatzversicherung kann nur auf den Beginn der Verfügungsphase von ERGO Rente Garantie abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz
endet mit dem Beginn der Verfügungsphase. Wenn der Rentenbeginn vor dem
Beginn der Verfügungsphase liegt, endet der Versicherungsschutz auch.
Voraussetzungen
Mindesttodesfallkapital:
Höchsttodesfallkapital:
Gesundheitserklärung
Die Todesfall-Zusatzversicherung (RZV) kann nur mit einer Gesundheitserklärung (GE) eingeschlossen werden.
Überschussbeteiligung
Die Überschüsse der Todesfall-Zusatzversicherung werden in Anteile von Investmentfonds (Fondsanlage) angelegt. Alternativ können sie für die Bildung
einer Zusatzleistung verwendet werden. Nur im Falle des Todes teilen wir der
Versicherung dann einen einmaligen Überschussanteil zu. Diesen verwenden
wir zur sofortigen Erhöhung der Todesfallleistung und zahlen ihn mit der Todesfallleistung aus. Auf Antrag des Kunden ist auch eine Verrechnung der Überschüsse mit den Beiträgen (Beitragsverrechnung) möglich.
2.500 Euro
max. 250 % der Beitragssumme der
Hauptversicherung
Flexibilitäten
Veränderung der
Todesfallleistung
Der Kunde kann die vereinbarte Todesfallleistung während der Vertragslaufzeit
mehrmals herabsetzen oder erhöhen. Dadurch ändert sich der Gesamtbeitrag
um die Veränderung des Beitragsanteils für die Todesfall-Zusatzversicherung.
Die Todesfallleistung kann auf bis zu 250% der Beitragssumme der Hauptversicherung erhöht werden. Eine Erhöhung muss beantragt und eine Gesundheitserklärung abgegeben werden.
Eine Herabsetzung der Todesfallleistung ist nur dann möglich, wenn das Mindesttodesfallkapital von 2.500 Euro nicht unterschritten wird.
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Unterbrechung der
Beitragszahlung
Unterbricht der Kunde die Beitragszahlung zu ERGO Rente Garantie, müssen
die Beitragsanteile für die Todesfall-Zusatzversicherung weiter gezahlt werden,
damit diese aufrechterhalten werden kann. Ansonsten erlischt die TodesfallZusatzversicherung.
Kündigung
Der Kunde kann die Todesfall-Zusatzversicherung auch separat kündigen und
die Hauptversicherung beibehalten.
Nachversicherungsgarantie
Der Kunde hat die Möglichkeit, zu festgelegten Ereignissen ohne erneute Gesundheitserklärung und ohne Wartezeit eine Erhöhung des Versicherungsschutzes zu verlangen.
Voraussetzungen, Grenzen:
- Automatische Anpassung muss vereinbart sein. (nicht bei DANV)
- nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres ab Vertragsbeginn bzw. ab dem
Zeitpunkt des nachträglichen Einschlusses einer Automatik
- Kunde ist mindestens 18 und höchstens 45 Jahre alt.
- Erhöhung der Todesfallleistung über die gesamte Laufzeit hinweg um
maximal 50.000 Euro.
- Erhöhung um maximal 100 % der Todesfallleistung vor der Erhöhung.
- Erhöhung auf bis zu 250% der Beitragssumme der Hauptversicherung
Produktgrundlagen
- 1,25 % garantierter Rechnungszins
- Sterbetafel: HVL2007T
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Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - BUZ/IZ
Verkaufsargumentation · Obwohl jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter in der Bundesrepublik
berufsunfähig wird, besteht nur eine unzureichende gesetzliche Absicherung –
auch innerhalb der Beamtenversorgung.
Besonderheit IZ
·
Das Alter derjenigen, die berufsunfähig werden, sinkt. Trotzdem hat sich der gesetzliche Schutz für die nach dem 1.1.1961 geborenen Berufstätigen verschlechtert.
·
Wichtig zum Erhalt des Lebensstandards und der eigenen Altersversorgung.
·
Im Zusammenhang mit Darlehensverpflichtungen ist die Absicherung durch eine
BUZ/IZ besonders sinnvoll.
·
Option auf Erhöhung der vereinbarten Leistung ohne erneute Gesundheitserklärung bei Eintritt bestimmter Ereignisse, sofern der Kunde die automatische Anpassung zuvor vereinbart hat.
Die Invaliditätszusatzversicherung (IZ) ist die BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung für den versicherbaren Personenkreis der DANV. Sie kann nur in
Verbindung mit einem DANV Produkt abgeschlossen werden.
Die Vorteile der Invaliditätszusatzversicherung bestehen in besonderen Bedingungen
und abweichenden Kalkulationsgrundlagen zum Normaltarif. DANV Produkte berücksichtigen die besonderen Anforderungen und Risikomerkmale des versicherbaren
Personenkreises der DANV.
Leistungen
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Bei einer anerkannten Berufsunfähigkeit der
versicherten Person von mindestens 50 % (bzw. ab Pflegestufe 1) erbringen wir die
unten stehenden Leistungen.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und ggf. Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des
Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Bei verspäteter Anzeige der
Berufsunfähigkeit leisten wir rückwirkend.
Beitragsbefreiung / BUB:
Der Versicherungsnehmer wird für die Dauer der Berufsunfähigkeit in vollem Umfang
von der Beitragszahlung für die Hauptversicherung, für diese Zusatzversicherung
sowie für evtl. weitere Zusatzversicherungen befreit.
Berufsunfähigkeits-Rente / BUR:
Die Berufsunfähigkeits-Rente beinhaltet die Leistungen der BUB.
Der Versicherungsnehmer erhält darüber hinaus für die Dauer der Berufsunfähigkeit
eine monatliche Berufsunfähigkeits-Rente. Die Berufsunfähigkeits-Rente wird monatlich im Voraus gezahlt.
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Voraussetzungen
garantierte Mindestrente: jährlich 300 Euro
Mindesteintrittsalter:
Höchstendalter:
15. Lebensjahr
Beginn der Verfügungsphase / maximal 67. Lebensjahr
(siehe zusätzliche Erläuterungen)
Max. Einschlusssatz:
80% der Beitragssumme der Hauptversicherung
Der Gesundheitszustand der versicherten Person muss den Einschluss der BUZ/IZ
zulassen, sie muss einen Beruf ausüben oder in der Berufsausbildung sein. Grundsätzlich muss die versicherte Berufsunfähigkeits-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Zum Abschluss der IZ muss die zu versichernde Person zum versicherbaren Personenkreis der DANV gehören.
Beamte des Öffentlichen Dienstes
max. garantierte BUZ-Jahresrente: 12.000 Euro (inkl. Vorversicherungen)
Schüler und Studenten
max. garantierte BUZ-Jahresrente: 12.000 Euro (inkl. Vorversicherungen)
Höchstendalter:
Beginn der Verfügungsphase /
maximal 65. Lebensjahr
Für Schüler gilt eine Einstufung in die Berufsgruppe 3, für Gymnasiasten in die Berufsgruppe 2. Sollte bereits ein Ausbildungsvertrag vorliegen, wird die Einstufung entsprechend des Ausbildungsberufes vorgenommen.
Studenten können nur auf Einzelanfrage versichert werden. Die Einstufung der Studenten wird hinsichtlich des Studienfaches individuell vorgenommen. Hier ist in jedem
Fall eine Rückfrage bei ASELHH erforderlich.
Flexibilitäten
Nachträglicher Einschluss
Beitragsfreistellung
Unterbrechung der
Beitragszahlung der HV
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - sowohl Beitragsbefreiung als auch Berufsunfähigkeitsrente - können auch nachträglich noch beantragt werden. Die Gesundheitserklärung muss dazu eingereicht werden. Der Gesamtbeitrag erhöht sich um den
hinzukommenden Beitrag für die Zusatzversicherung.
Der Kunde kann die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gemeinsam mit der
Hauptversicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln lassen, sofern eine
Mindestrente von 300 Euro pro Jahr erreicht wird. Ab Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung besteht der Versicherungsschutz nur noch in Höhe der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente.
Unterbricht der Kunde die Beitragszahlung zu seiner Hauptversicherung, kann er die
Beitragsteile für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung weiter zahlen, damit diese
aufrecht erhalten werden kann. Ansonsten erlischt die BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung.
ERGO Rente Garantie - 500 65 316 - 01.2015
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Veränderung der
Berufsunfähigkeitsrente
Der Kunde kann die vereinbarte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente während der Vertragslaufzeit mehrmals herabsetzen oder erhöhen. Dadurch ändert sich der Gesamtbeitrag um die Veränderung des Beitragsanteils für die BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung.
Die Berufsunfähigkeitsrente kann auf bis zu 80% der Beitragssumme der Hauptversicherung erhöht werden. Eine Erhöhung muss beantragt und eine Gesundheitserklärung abgegeben werden.
Eine Herabsetzung der Berufsunfähigkeitsrente ist nur dann möglich, wenn eine Mindestrente von jährlich 300 Euro dabei nicht unterschritten wird.
Darüber hinaus sind die besonderen Voraussetzungen für Beamte des Öffentlichen
Dienstes sowie Schüler und Studenten zu beachten (siehe unter Voraussetzungen).
Kündigung
Nachversicherungsgarantie
Der Kunde kann die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auch separat kündigen und
die Hauptversicherung beibehalten. Die Beitragsbefreiung kann nur zusammen mit der
Berufsunfähigkeitsrente gekündigt werden.
Der Kunde hat die Möglichkeit, zu festgelegten Ereignissen ohne erneute Gesundheitserklärung und ohne Wartezeit eine Erhöhung des Versicherungsschutzes zu
verlangen.
Voraussetzungen, Grenzen:
- Automatische Anpassung muss vereinbart sein. (nicht bei DANV)
- nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres ab Vertragsbeginn bzw. ab dem
Zeitpunkt des nachträglichen Einschlusses einer Automatik
- Kunde ist mindestens 18 und höchstens 45 Jahre alt.
- Erhöhung der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente je Ereignis um min. 50 Euro und
max. 250 Euro.
- Erhöhung um maximal 100 % der vor der Erhöhung garantierten monatlichen
Berufsunfähigkeitsrente.
- Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente über die gesamte Laufzeit hinweg um
maximal 500 Euro monatlich.
- Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente auf bis zu 80% der Beitragssumme.
- Die versicherte Person darf nicht berufsunfähig sein.
Darüber hinaus sind die besonderen Voraussetzungen für Beamte des Öffentlichen
Dienstes sowie Schüler und Studenten zu beachten (siehe unter Voraussetzungen).
individuelle Möglichkeiten
zur Gestaltung des
Leistungsumfangs
In der BUZ/IZ können Versicherungsschutz und Leistungsumfang innerhalb einer
großen Bandbreite festgelegt werden. Somit können Sie Ihren Kunden bedarfsgerechte und interessante Angebote unterbreiten, die Ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Um die Varianten zu verstehen, ist es wichtig, drei Zeiträume zu kennen und zu unterscheiden.
Versicherungsdauer (Risikodauer)
Während dieser Zeit trägt die ERGO das Risiko des Eintritts der Berufsunfähigkeit.
Das bedeutet: Nur wenn die versicherte Person während der vereinbarten Versicherungsdauer berufsunfähig wird, wird eine Leistung fällig.
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Beitragszahlungsdauer
Die BUZ/IZ-Beiträge sind bis zum Eintritt einer anerkannten Berufsunfähigkeit zu zahlen, längstens jedoch bis zum Ablauf der BUZ/IZ-Beitragszahlungsdauer. Endet die
Berufsunfähigkeit während der Beitragszahlungsdauer, so ist die Beitragszahlung
wieder aufzunehmen. Die Beiträge sind während der Laufzeit gleich hoch.
Leistungsdauer
Während dieser Zeit gewährt die ERGO die vereinbarten Leistungen (Beitragsbefreiung und ggf. Rente) für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum
Ablauf der Leistungsdauer. Das bedeutet: Nach Ablauf der Leistungsdauer werden
keine BUZ/IZ-Leistungen mehr erbracht (unabhängig davon, ob noch eine Berufsunfähigkeit vorliegt).
Hinweis: Bei einigen Berufen gibt es eine Endalterbegrenzung, sodass die Leistungsdauer der BUZ/IZ vor dem Beginn der Verfügungsphase der Hauptversicherung endet.
Begriff der Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als Alters entsprechendem Kräfteverfall, die ärztlich
nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen
außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche
Beeinträchtigung ausgestaltet war, weiter auszuüben und wenn sie auch keine
andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Damit die andere Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person
entspricht, muss sie mindestens eine vergleichbare wirtschaftliche und soziale Wertschätzung bieten. Deshalb sollte die neue Tätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern als der zuletzt ausgeübte Beruf. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Berufswechsel nicht zu einer unzumutbaren Einkommenseinbuße führt. Unzumutbar ist dabei jedenfalls eine Einkommenseinbuße von mehr als 20
Prozent.
Konnte die versicherte Person ihren Beruf aus den vorgenannten gesundheitlichen
Gründen sechs Monate ununterbrochen nicht mehr ausüben, gilt die Fortdauer dieses
Zustandes als Berufsunfähigkeit. Bei einer sechsmonatigen ununterbrochenen Berufsunfähigkeit, die als solche nicht von Beginn an erkennbar war, erhält der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeits-Leistung auch rückwirkend für diese sechs Monate.
Durch den bedingungsgemäßen Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist eine
Verweisung auf eine andere Tätigkeit nur dann noch möglich, wenn die versicherte
Person diese bereits ausübt und sie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden innerhalb von 3
Jahren Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, ist der zuletzt ausgeübte Beruf,
so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, maßgebend. Werden zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, können wir die versicherte Person auf ihren bei Abschluss des Vertrages maßgeblichen
Beruf verweisen, wenn sie diesen aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten noch
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ausüben kann und er ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Besonderheiten der IZ
Ist der zuletzt ausgeübte Beruf dem Bereich der rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe oder diesen nach Ausbildung, Kenntnissen oder
Fähigkeiten gleichzustellenden Berufen zurechenbar, wird nicht geprüft, ob die versicherte Person noch eine andere Tätigkeit wahrnimmt oder wahrnehmen kann. Wir
verzichten bei diesem Personenkreis damit auf die Möglichkeit der Verweisung.
Berufe, die zum versicherbaren Personenkreis der DANV gehören, erhalten bei Vereinbarung einer Berufsunfähigkeits-Rente (IZ) immer die Berufsgruppe 1.
Besonderheiten gelten
für folgende Personengruppen:
Schüler und Studenten
Personen, die bei Eintritt der Berufsunfähigkeit noch nicht berufstätig sind, wie z. B.
Schüler, Studenten, Auszubildende, können wir jedoch auf eine andere Tätigkeit verweisen , die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und
ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (abstrakte Verweisung).
Selbstständige und Freiberufler
Bei Selbstständigen und Freiberuflern liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn diese
ihren Arbeitsplatz sowie ihren Tätigkeitsbereich ohne erheblichen Kapitalaufwand
umorganisieren können und eine Beeinträchtigung der bisherigen Lebensstellung
dadurch nicht eintritt.
Beamte des Öffentlichen Dienstes
Werden vor Vollendung des 46. Lebensjahres der versicherten Person Leistungen
wegen Berufsunfähigkeit beantragt, gilt bei Beamten des öffentlichen Dienstes die
Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.
Bei einem Leistungsfall ab dem 46. Lebensjahr besteht bedingungsgemäßer Versicherungsschutz im Rahmen der Berufsunfähigkeit.
Einteilung in Berufsgruppen (BG)
Beitragsbefreiung / BUB
Es erfolgt keine Einteilung in Berufsgruppen.
Berufsunfähigkeits-Rente / BUR
Damit eine risikogerechte Einstufung erfolgen kann, müssen im Antrag neben dem
z. Zt. ausgeübten Beruf auch die genauen Tätigkeitsmerkmale angegeben werden.
Beispiele:
-
Einzelhändler, Lebensmittelhandel
- Kaufmann im Alkoholgewerbe
Abteilungsleiter, Spedition
- Diplom-Volkswirt, Bank
Arbeiter im Tunnel- u. Stollenbau
- Lagerarbeiter, Spirituosenfabrik
Dachdecker, z. Zt. aber Wehrdienst, kein Feuerwerker, Kampfschwimmer,
Taucher, Flieger oder Fallschirmspringer
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Folgende Berufsgruppen gibt es:
BG Berufsunfähigkeitsrisiko
Berufsbeispiel
1
2
3
4
5
Buchhalter
Bankkaufleute
Bäckereifachverkäuferin
Tischler
Maurer
sehr gering
gering
normal
hoch
sehr hoch
Weicht die Tätigkeit der versicherten Person vom üblichen Berufsbild ab (z. B. Inhaber
eines Handwerksbetriebes, der nur noch kaufmännisch tätig ist), kann u. U. eine Einstufung in eine niedrigere Berufsgruppe erfolgen. Daher ist es wichtig, das Antragsfeld
"Art der Tätigkeit und Art des Betriebes" auszufüllen. Die Tabelle (siehe unten) gibt
für einige Berufe/Tätigkeiten Besonderheiten an.
Die aufgeführten Berufe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen steht der Antragsservice – ASEL HH - zur Verfügung.
Berufsausschlüsse
Für Angehörige der folgenden Berufe ist der Einschluss der BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung in die Hauptversicherung nicht möglich.
Akrobat, ambulanter Händler, Artist, Balletttänzer, Ballettmeister, Berufssportler,
Dompteur, Entwicklungshelfer, Fluglotse, Flugpersonal (beruflich, Anfrage HV), Fotomodell, Gelegenheitsarbeiter, Hausfrau, Hausierer, Holzbildhauer, Holzschnitzer, Jockey, Künstler jeder Art, Mannequin, Munitionsfabrik (Arbeiter und Handwerker), Pyrotechniker, Regisseur, Rennfahrer, Sänger, Saisonarbeiter, Schauspieler, Sprengmeister, Spreng- und Räumpersonal, Sprengstofffabrik (Arbeiter und Handwerker), Tänzer,
Tätigkeiten in Nachtlokalen, Tierbändiger und Trainer.
Die aufgeführten Berufe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen steht der Antragsservice – ASEL HH - zur Verfügung.
Berufe mit Besonderheiten
Berufsgruppen und weitere Endalterabgrenzung
Branche / Berufsbezeichnung
Bundeswehr
Freiwillig Wehrdienstleistende und Zeitsoldaten (Z2)
Zeitsoldaten (ab Z3) und Berufssoldaten
Feuerwehr
Journalisten, Redakteure
Angestellte / Selbstständige
Musiker
in unbefristetem Arbeitsverhältnis, zu staatlichen oder
städtischen Bühnen, Orchestern bzw. Rundfunk- und.
Fernsehanstalten
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Besonderheit
Endalter
2)
1)
1)
55
55
4) / 5)
3)
60
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Musik-, Gesangslehrer (Musikerzieher)
im festen Anstellungsverhältnis an staatlichen
Grund-, Real- und höheren Schulen ..……………..
im festen Anstellungsverhältnis an Fachschulen,
Hochschulen und Konservatorien
Polizei und Bundespolizei
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Zusätzliche Erläuterungen zum Höchstendalter
3)
3)
1) 6)
60
60
Ohne gefahrerhöhende Tätigkeit wie Kampfschwimmer, Taucher, Feuerwerker, Flieger, Fallschirmspringer und ohne Tätigkeit in einer Sondereinheit oder einem Auslandeinsatz.
Einstufung nach dem Zivilberuf.
Jährliche Höchstrente 9.000 Euro.
BU-Rente maximal 40 % des Bruttoeinkommens, Höchstrente monatlich 1.800 Euro.
BU-Rente maximal 50 % des steuerpflichtigen Einkommens, Höchstrente mtl. 3.000 Euro.
Nur “Beamte auf Lebenszeit” können die BUZ abschließen. Versichert ist nur die allgemeine Dienstunfähigkeit, nicht die spezielle Dienstunfähigkeit.
Nicht alle Berufe sind bis zum Endalter 67 zugelassen, auch nicht die in der vorstehenden Tabelle ohne Endalterbegrenzung ausgewiesenen Berufe. Bei Berufen, die bis
zum Endalter 67 zugelassen sind, hängt das tatsächlich mögliche Endalter noch vom
Geburtsjahr ab. Vor dem 1.1.1959 Geborene dürfen nur bis zu einem Endalter von 66
in der BUZ/IZ versichert werden.
Gesundheitserklärung / Für den Abschluss einer BUZ/IZ ist immer die Beantwortung der Gesundheitsfragen
erforderlich.
Ärztliche UntersuBei Überschreitung bestimmter BUR-Rentenhöhen kann eine ärztliche Untersuchung
chung
erforderlich werden, auch wenn die Hauptversicherung keine Untersuchung bedingt.
Für die Ermittlung des Umfanges einer evtl. Untersuchung müssen Vorversicherungen,
die bei Anfragestellung nicht länger als 5 Jahre bestehen, hinzugerechnet werden.
Überschussbeteiligung
Solange keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, werden die Überschüsse wie folgt
verwendet:
·
Beitragsverrechnung: Die Überschüsse können mit dem laufenden Beitrag
verrechnet werden.
·
Fondsanlage: Die Überschüsse werden während der Laufzeit fondsgebunden
angesammelt.
·
Bonusrente: Die Überschüsse werden zur Bildung einer zusätzlichen Rente verwendet, die bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsrente erhöht. (nur bei BUR
möglich)
Die laufenden Überschüsse auf die Berufsunfähigkeits-Rente werden in Form einer
Zusatzrente oder Kombi-5-Rente ausgezahlt.
Produktgrundlagen
Das Produkt wurde mit folgender Grundlage kalkuliert:
- 1,25 % garantierter Rechnungszins
- Invalidisierungstafel: ERL2009IX
- Invalidensterbetafel: DAV1997TI
- Reaktivierungstafel: DAV1997RI
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Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung - EUZ
Verkaufsargumentation · Nahezu jeder vierte Berufstätige muss aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus
dem Arbeitsleben ausscheiden.
Leistungen
·
Unabhängig von Branche und Alter trifft es auch jüngere Menschen.
·
Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten leisten nur einen Basisschutz bei Verlust der Arbeitskraft.
·
Wichtig zum Erhalt des Lebensstandards und der eigenen Altersversorgung.
·
Im Zusammenhang mit Darlehensverpflichtungen ist die Absicherung durch eine
EUZ besonders sinnvoll.
·
Option auf Erhöhung der vereinbarten Leistung ohne erneute Gesundheitserklärung bei Eintritt bestimmter Ereignisse, sofern er die automatische Anpassung zuvor vereinbart hat .
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Bei einer anerkannten Erwerbsunfähigkeit der
versicherten Person erbringen wir die unten stehenden Leistungen.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und ggf. Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des
Monats, in dem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Bei verspäteter Anzeige der
Erwerbsunfähigkeit leisten wir rückwirkend.
Beitragsbefreiung / EUB:
Der Versicherungsnehmer wird für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit in vollem Umfang
von der Beitragszahlung für die Hauptversicherung, für diese Zusatzversicherung
sowie für evtl. weitere Zusatzversicherungen befreit.
Erwerbsunfähigkeitsrente / EUR:
Die Erwerbsunfähigkeitrente beinhaltet die Leistungen der EUB.
Der Versicherungsnehmer erhält darüber hinaus für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit
eine monatliche Erwerbsunfähigkeitrente. Die Erwerbsunfähigkeitrente wird monatlich
im Voraus gezahlt.
Voraussetzungen
garantierte Mindestrente: jährlich 300 Euro
Mindesteintrittsalter:
Höchstendalter:
15. Lebensjahr
Beginn der Verfügungsphase / maximal 67. Lebensjahr
(siehe zusätzliche Erläuterungen)
Max. Einschlusssatz:
80% der Beitragssumme der Hauptversicherung
Der Gesundheitszustand der versicherten Person muss den Einschluss der EUZ zulassen. Grundsätzlich muss die versicherte Erwerbsunfähigkeits-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen.
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Beamte des Öffentlichen Dienstes
max. garantierte EUZ-Jahresrente:
Schüler und Studenten
max. garantierte EUZ-Jahresrente:
Höchstendalter:
12.000 Euro (inkl. Vorversicherungen)
12.000 Euro (inkl. Vorversicherungen)
Beginn der Verfügungsphase /
maximal 65. Lebensjahr
Flexibilitäten
Nachträglicher Einschluss
Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung - sowohl Beitragsbefreiung als auch
Erwerbsunfähigkeitsrente - können auch nachträglich noch beantragt werden. Die
Gesundheitserklärung muss dazu eingereicht werden. Der Gesamtbeitrag erhöht sich
um den hinzukommenden Beitrag für die Zusatzversicherung.
Beitragsfreistellung
Der Kunde kann die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung gemeinsam mit der
Hauptversicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln lassen, sofern eine
Mindestrente von 300 Euro pro Jahr erreicht wird. Ab Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung besteht der Versicherungsschutz nur noch in Höhe der beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente.
Unterbrechung der
Beitragszahlung der HV
Unterbricht der Kunde die Beitragszahlung zu seiner Hauptversicherung, kann er die
Beitragsteile für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung weiter zahlen, damit
diese aufrecht erhalten werden kann. Ansonsten erlischt die ErwerbsunfähigkeitsZusatzversicherung.
Veränderung der
Erwerbsunfähigkeitsrente
Der Kunde kann die vereinbarte Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente während der
Vertragslaufzeit mehrmals herabsetzen oder erhöhen. Dadurch ändert sich der Gesamtbeitrag um die Veränderung des Beitragsanteils für die ErwerbsunfähigkeitsZusatzversicherung.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf bis zu 80% der Beitragssumme der Hauptversicherung erhöht werden. Eine Erhöhung muss beantragt und eine Gesundheitserklärung abgegeben werden.
Eine Herabsetzung der Erwerbsunfähigkeitsrente ist nur dann möglich, wenn eine
Mindestrente von jährlich 300 Euro dabei nicht unterschritten wird.
Darüber hinaus sind die besonderen Voraussetzungen für Beamte des Öffentlichen
Dienstes sowie Schüler und Studenten zu beachten (siehe unter Voraussetzungen).
Kündigung
Nachversicherungsgarantie
Der Kunde kann die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung auch separat kündigen
und die Hauptversicherung beibehalten. Die Beitragsbefreiung kann nur zusammen
mit der Erwerbsunfähigkeitsrente gekündigt werden.
Der Kunde hat die Möglichkeit, zu festgelegten Ereignissen ohne erneute Gesundheitserklärung und ohne Wartezeit eine Erhöhung des Versicherungsschutzes zu
verlangen.
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Voraussetzungen, Grenzen:
- Automatische Anpassung muss vereinbart sein.
- nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres ab Vertragsbeginn bzw. ab dem
Zeitpunkt des nachträglichen Einschlusses einer Automatik
- Kunde ist mindestens 18 und höchstens 45 Jahre alt.
- Erhöhung der monatlichen Erwerbsunfähigkeitsrente je Ereignis um min. 50 Euro
und max. 250 Euro.
- Erhöhung um maximal 100 % der vor der Erhöhung garantierten monatlichen
Erwerbsunfähigkeitsrente.
- Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente über die gesamte Laufzeit hinweg um
maximal 500 Euro monatlich.
- Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente auf bis zu 80% der Beitragssumme.
- Die versicherte Person darf nicht erwerbsunfähig sein.
Darüber hinaus sind die besonderen Voraussetzungen für Beamte des Öffentlichen
Dienstes sowie Schüler und Studenten zu beachten (siehe unter Voraussetzungen).
individuelle Möglichkeiten
zur Gestaltung des
Leistungsumfangs
In der EUZ können Versicherungsschutz und Leistungsumfang innerhalb einer großen
Bandbreite festgelegt werden. Somit können Sie Ihren Kunden bedarfsgerechte und
interessante Angebote unterbreiten, die Ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen. Um
die Varianten zu verstehen, ist es wichtig, drei Zeiträume zu kennen und zu unterscheiden.
Versicherungsdauer (Risikodauer)
Während dieser Zeit trägt die ERGO das Risiko des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit.
Das bedeutet: Nur wenn die versicherte Person während der vereinbarten Versicherungsdauer erwerbsunfähig wird, wird eine Leistung fällig.
Beitragszahlungsdauer
Die EUZ-Beiträge sind bis zum Eintritt einer anerkannten Erwerbsunfähigkeit zu zahlen, längstens jedoch bis zum Ablauf der EUZ-Beitragszahlungsdauer. Endet die Erwerbsunfähigkeit während der Beitragszahlungsdauer, so ist die Beitragszahlung wieder aufzunehmen. Die Beiträge sind während der Laufzeit gleich hoch.
Leistungsdauer
Während dieser Zeit gewährt die ERGO die vereinbarten Leistungen (Beitragsbefreiung und ggf. Rente) für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum
Ablauf der Leistungsdauer. Das bedeutet:
Nach Ablauf der Leistungsdauer werden keine EUZ-Leistungen mehr erbracht (unabhängig davon, ob noch eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt).
Begriff der Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit,
Körperverletzung oder mehr als Alters entsprechendem Kräfteverfall, die ärztlich
nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen
außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich nachzugehen.
Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeits-
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markt üblich sind. Hierzu gehören auch alle selbständigen Tätigkeiten. Wer eine
selbstständige Tätigkeit ausübt ist nicht erwerbsunfähig.
Der hier verwendete Begriff der Erwerbsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der
Erwerbsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne überein: Der Bescheid
eines Sozialversicherungsträgers ist daher für uns nicht bindend.
Konnte der behandelnde Arzt die Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigung zunächst nicht einschätzen, stellt sich später aber heraus, dass die versicherte Person
einer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen sechs Monate ununterbrochen
nicht nachgehen konnte, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit.
Freizeitzuschlag
Damit eine risikogerechte Einstufung erfolgen kann, muss ggf. ein Freizeitzuschlag
erhoben werden.
Die hier angeführten Freizeitrisiken sind ohne Freizeitzuschlag versicherbar
Aerobic,
Badminton,
Ballet,
Baseball,
Basketball,
Bergwandern Europa,
Biathlon,
Body-Drill,
Bogenschiessen,
Boxaerobic,
Chi-Gong,
Dressurreiten,
Eiskunstlaufen (Freizeitsport und Vertragsamateure),
Eisschnelllauf,
Fechten,
Freiwillige Feuerwehr (Ohne besondere
Gefährdung, z.B. Tauchaktivitäten),
Fußball,
Golf,
Gymnastik,
Handball,
Heli-Skiing,
Hundeschlittenfahren,
Inline-Skating (Freizeitsport auf Straßen
und öffentlichen Einrichtungen, z.B. Half
Pipes),
Jagen Wild, Europa,
Jet-Ski,
Leichtathletik,
Motorbootsport,
Parasailing,
Radfahren,
Reiten (Freizeitreiten ohne Teilnahme an
Wettbewerben)
Rudern (Boot, nur in Deutschland, kein
Wildwasser)
Schiessen (Mit Gewehr/Pistole, ohne
Munitionsherstellung),
Schnorcheln,
Segeln (Freizeitsport auf Binnengewässern und Strandsegeln)
Skateboarden,
Skifahren Kein Extrem-Sport,
Skilanglauf,
Snowboarden (Kein Extrem-Sport)
Springreiten (Freizeitreiten ohne Teilnahme an Wettbewerben),
Squash,
Tai-Chi,
Tanzen,
Technogym,
Tennis,
Trampolinspringen,
Triathlon (National/ max. olympische
Distanz)
Turmspringen (Freizeitsport, Wasser),
Wakeboarden,
Wasserski,
Wellenreiten,
Windsurfen
Bei hier nicht aufgeführten Freizeitrisiken bitte ASEL HH anfragen. Bei Teilnahme an Wettbewerben oder Wettkämpfen ist stets eine Anfrage bei ASEL HH erforderlich.
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Berufsausschlüsse
Für Angehörige der folgenden Berufe ist der Einschluss der ErwerbsunfähigkeitsZusatzversicherung in die Hauptversicherung nicht möglich: Berufstaucher, Sondereinsatzkommando, Sprengmeister, Stuntmen.
Asbestarbeiter zahlen einen Zuschlag von 50%.
Angehörige der folgenden Berufe sind nach Einzelanfrage bei ASEL HH zu versichern: Artisten, Berufssoldaten, Detektive, Fluglehrer, Journalisten, Piloten, Schausteller, Sicherheitskräfte, Tierpfleger, Wachberufe, Wächter, Zoowärter.
Die aufgeführten Berufe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen steht der Antragsservice – ASEL HH - zur Verfügung.
Gesundheitserklärung / Für den Abschluss einer EUZ ist immer die Beantwortung der Gesundheitsfragen
erforderlich.
Ärztliche UntersuDer Umfang der ärztlichen Untersuchung richtet sich nach der Höhe der neu beantragchung
ten Hauptversicherung. Abweichend davon kann bei Überschreitung bestimmter EURRentenhöhen eine ärztliche Untersuchung erforderlich werden, auch wenn die Hauptversicherung keine Untersuchung bedingt (siehe Aufnahmerichtlinien). Für die Ermittlung des Umfanges einer evtl. Untersuchung müssen Vorversicherungen, die bei Anfragestellung nicht länger als 5 Jahre bestehen, hinzugerechnet werden.
Überschussbeteiligung
Solange keine Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist, werden die Überschüsse wie folgt
verwendet:
·
Beitragsverrechnung: Die Überschüsse können mit dem laufenden Beitrag
verrechnet werden.
·
Fondsanlage: Die Überschüsse werden während der Laufzeit fondsgebunden
angesammelt.
·
Bonusrente: Die Überschüsse werden zur Bildung einer zusätzlichen Rente verwendet, die bei Erwerbsunfähigkeit die Erwerbsunfähigkeitsrente erhöht. (nur bei
EUR möglich)
Die laufenden Überschüsse auf die Erwerbsunfähigkeits-Rente werden in Form einer
Zusatzrente oder Kombi-5-Rente ausgezahlt.
Produktgrundlagen
Das Produkt wurde mit folgender Grundlage kalkuliert:
- 1,25 % garantierter Rechnungszins
- Invalidisierungstafel: DAV1998E
- Invalidensterbetafel: DAV1998TE
- Reaktivierungstafel: DAV1998RE
ERGO Rente Garantie - 500 65 316 - 01.2015
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Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung - HRN
- Hinterbliebenenrente nach Altersrentenbeginn Verkaufsargumentation
Diese Zusatzversicherung bietet der mitversicherten Person bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn ein regelmäßiges Einkommen auf Lebenszeit.
Leistungen
Die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ergänzt die als Hauptversicherung abgeschlossene Altersrentenversicherung.
Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Rentengarantiezeit
(RGZ), zahlen wir die Altersrente inkl. Überschüsse bis zum Ablauf der RGZ an
die mitversicherte Person weiter. Nach Ablauf der RGZ zahlen wir die vereinbarte Hinterbliebenenrente. Solange die mitversicherte Person lebt, erhöhen sich
die vorgenannten Renten jeweils um eine Überschussrente.
Stirbt die mitversicherte Person vor der versicherten Person, erlischt der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Stirbt die mitversicherte Person vor Rentenbeginn, erhält die versicherte Person
zum Rentenbeginn die erhöhte Altersrente zzgl. der Überschussrente.
Voraussetzungen
Die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung kann zum Rentenbeginn eingeschlossen werden. Ein Einschluss bereits bei Vertragsbeginn ist nicht möglich.
Rentenhöhe
Als Hinterbliebenenrente kann jeder volle Prozentsatz zwischen 1 % und 100 %
der Altersrente vereinbart werden.
Mindestrente:
jährlich 300 Euro
Antragsfrist
Der Antrag zum Einschluss der Hinterbliebenenrente (Verbindungsrente) muss
spätestens 1 Monat vor Beginn der Rentenzahlung eingereicht werden.
Gesundheitserklärung
Eine Gesundheitserklärung ist nicht erforderlich.
Beitragszahlung
Ein zusätzlicher Beitrag ist für die Hinterbliebenenrente nicht erforderlich.
Wegen des höheren Risikos reduziert sich die Altersrente.
Produktgrundlagen
Das Produkt wurde mit folgenden Grundlagen kalkuliert:
·
·
ERGO Rente Garantie - 500 65 316 - 01.2015
1,25 % garantierter Rechnungszins;
Sterbetafel: EL2012R_Sel
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