0131 GD Pensionskasse AG_2015_V4

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0131 GD Pensionskasse AG_2015_V4
Geschäftsbericht
Generali Deutschland
Pensionskasse AG
generali-pensionskasse.de
2015
Inhalt
Aufsichtsrat............................................................................................................................................1
Vorstand ................................................................................................................................................2
Bericht des Aufsichtsrats .......................................................................................................................3
Lagebericht ......................................................................................................................................... 4
Wichtige Ereignisse................................................................................................................................5
Gesamtwirtschaftliche Lage 2015 ..........................................................................................................7
Finanzmärkte .........................................................................................................................................8
Versicherungswirtschaft .........................................................................................................................9
Geschäftsentwicklung der Generali Deutschland Pensionskasse AG ...................................................12
Kapitalanlagen .....................................................................................................................................14
Gewinnverwendung .............................................................................................................................15
Organisation ........................................................................................................................................16
Nachtragsbericht .................................................................................................................................17
Chancen ..............................................................................................................................................18
Risiken der zukünftigen Entwicklung und deren Steuerung ..................................................................19
Ausblick ...............................................................................................................................................33
Anlage zum Lagebericht ..................................................................................................................... 36
In der Berichtszeit betriebene Versicherungsarten ...............................................................................37
Jahresabschluss 2015 ....................................................................................................................... 40
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015 - Aktiva ....................................................................................41
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015 - Passiva .................................................................................44
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.Januar bis 31. Dezember 2015 ................................47
Anhang ............................................................................................................................................. 50
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden.......................................................................51
Erläuterungen zur Bilanz – Aktiva .........................................................................................................57
Erläuterungen zur Bilanz – Passiva ......................................................................................................64
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung .................................................................................66
Sonstige Angaben ...............................................................................................................................68
Anlage zum Anhang ........................................................................................................................... 70
Anlage zum Anhang ............................................................................................................................71
Überschussanteil-Sätze 2016 ..............................................................................................................73
Bestätigungsvermerk ......................................................................................................................... 84
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ........................................................................................85
Aufsichtsrat
Michael Westkamp
Vorsitzender
bis 30.4.2015
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der
AachenMünchener Versicherungen
Christoph Schmallenbach
Vorsitzender
seit 29.9.2015
Vorsitzender des Vorstands der
AachenMünchener Versicherungen
Dr. Torsten Utecht
Stellvertretender Vorsitzender
bis 15.9.2015
Mitglied des Vorstands der
Generali Deutschland AG
Finanzen
Michael Stille
Stellvertretender Vorsitzender
seit 29.9.2015
Vorsitzender des Vorstands der
Dialog Lebensversicherungs-AG
und des Generali Pensionsfonds
sowie Mitglied des Vorstands der
Generali Lebensversicherung AG
mit dem Ressort Betriebliche Altersversorgung
Stefan Lehmann
bis 15.9.2015
Country Functional Head Controlling der
Generali Deutschland AG
Bereichsleiter Controlling der
Generali Versicherungen
Claudia Andersch
seit 29.9.2015
Mitglied des Vorstands der
Generali Deutschland AG
Leben, Kranken, Rückversicherung Leben
1
Vorstand
Peter Heise
Vorsitzender des Vorstands
Ressort Versicherungstechnik, Rechnungswesen,
Vertrieb über AachenMünchener, Rückversicherung,
Risikomanagement
Manfred Oedingen
Ressort Kapitalanlagen
Michael Reinelt
Ressort Marketing, Versicherungsbetrieb,
Vertrieb über Generali, Revision, Datenschutz
2
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres laufend überwacht. Er wurde durch quartalsmäßige schriftliche Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftsentwicklung sowie über wesentliche Vorgänge unterrichtet und trat darüber hinaus zu zwei ordentlichen
Sitzungen mit dem Vorstand zusammen.
Dem Aufsichtsrat hat der Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars vorgelegen. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats wurde der Bericht vom Verantwortlichen Aktuar dargelegt und vom Aufsichtsrat
eingehend erörtert. Aus der umfassenden Prüfung ergaben sich für den Aufsichtsrat keine Einwände
gegen den Erläuterungsbericht.
Die Prüfung gemäß § 317 des Handelsgesetzbuches wurde durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, vorgenommen. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Der Bestätigungsvermerk ist uneingeschränkt erteilt. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Berichte des Abschlussprüfers
unverzüglich erhalten. Die Berichte sind in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats von den Wirtschaftsprüfern
erläutert und mit dem Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden.
Den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 und den Jahresabschluss hat der Aufsichtsrat geprüft. Er
hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Michael Westkamp, ist mit Eintritt in den Ruhestand mit Wirkung
zum 30. April 2015 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Torsten Utecht
und Stefan Lehmann haben mit Wirkung zum 15. September 2015 ihre Ämter niedergelegt. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. September 2015 wurden Frau Claudia Andersch, Herr Christoph
Schmallenbach und Herr Michael Stille in den Aufsichtsrat gewählt. Im Anschluss an die außerordentliche
Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat im schriftlichen Verfahren Herrn Christoph Schmallenbach zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Michale Stille zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Köln, 11. März 2016
Der Aufsichtsrat
Christoph Schmallenbach
Vorsitzender
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Lagebericht
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Wichtige Ereignisse
Im Geschäftsjahr 2015 sind die Neugeschäftsumsätze der Pensionskassen, im Gegensatz zum übrigen
Geschäft der betrieblichen Altersversorgung, erheblich unter Druck geraten. Dieser Entwicklung war auch
die Generali Deutschland Pensionskasse AG unterworfen. Das Neugeschäft, der Bestand sowie die Beitragseinnahmen waren rückläufig.
Überschussbeteiligung für 2016 gesenkt
Die Höhe der Überschussbeteiligung, die wir unseren Versicherungsnehmern im Jahr 2016 gutschreiben
können, wird bei Rentenversicherungen ganz maßgeblich von dem weiterhin extrem niedrigen Zinsumfeld
und den Ende 2015 bekräftigten Ankündigungen der Europäischen Zentralbank geprägt, die Zinsen auch
weiterhin niedrig zu halten. Daher haben wir die Zinsüberschussbeteiligung für 2016 um 0,50 Prozentpunkte auf eine laufende Gesamtverzinsung von 2,50% gesenkt. Bei den Tarifen mit 3,25% und 2,75%
Rechnungszins entfällt deshalb die Zinsüberschussbeteiligung, und die Schlussüberschussbeteiligung
sinkt. Mit einer laufenden Gesamtverzinsung der Versicherungsnehmerguthaben von 2,50% bieten wir
unseren Kunden immer noch eine attraktive Verzinsung. Die Minderung der Zinsüberschussbeteiligung ist
auch der Grund für die Reduzierung der Schlussüberschussbeteiligung bei BerufsunfähigkeitsZusatzversicherungen in den Fällen, dass hier als Leistung einzig die Beitragsbefreiung versichert ist und
der Versicherungsfall eintritt.
Strategische Neuausrichtung des deutschen Teils der Generali
Die Generali hat im Mai 2015 die strategische Neuausrichtung ihres Geschäfts in Deutschland bekannt
gegeben. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsposition im deutschen Markt, um führender Privatkundenversicherer zu werden. Dies soll durch den starken Multikanalansatz im Vertrieb, eine vereinfachte und am
Markt orientierte Steuerung, ein neues Geschäftsmodell in der Lebensversicherung, die Einführung smarter Produkte, Services und Prozesse, einen stärkeren Fokus auf Kunden sowie eine schlankere BetriebsPlattform erreicht werden. So werden beispielsweise die sehr fragmentierten Back-Office-Tätigkeiten
ohne Kundenkontakt auf Landesebene zusammengefasst, um größen- und kosteneffiziente Standortvorteile nutzen zu können. Gleichzeitig werden eine einfachere Governance und Organisation etabliert, die
die Sach- und Personalkosten signifikant reduzieren.
Anfang Februar 2016 haben sich die Unternehmensleitung und die Verhandlungskommission des Konzernbetriebsrats nach vier Monaten intensiver Verhandlungen auf ein umfangreiches Eckpunktepapier zur
Umsetzung der neuen Strategie der Generali in Deutschland einigen können. Das Papier legt die wesentlichen Elemente zur Beschäftigungssicherung und zum Sozialplan fest. Die Vereinbarung ermöglicht dem
Konzern, alle im Rahmen der neuen Strategie beschlossenen Maßnahmen bereits im Jahr 2016 zu beginnen, und sichert so eine schnelle und effektive Umsetzung.
Organisatorisch soll die bisherige Generali Deutschland Holding AG mit der Generali Versicherung AG
und der Generali Lebensversicherung AG in der neuen Gesellschaft Generali Deutschland AG mit Sitz in
München zusammengeführt werden. Die Umfirmierung der Generali Deutschland Holding AG zur Generali
Deutschland AG (GD AG) und die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Köln nach München erfolgten bereits zum 15. September 2015. Die GD AG wird durch eine funktionale Matrixorganisation das
Geschäft aller deutschen Gesellschaften übergreifend steuern, Synergien heben und Kosten reduzieren
sowie internationale Best Practices verstärkt nutzen. Die neue Aufstellung wird zudem eine Reduzierung
der Overhead-Funktionen und Vorstandsebenen sowie eine stärkere Nähe des Managements zu Kunden,
Vertrieb und den operativen Geschäftsprozessen ermöglichen.
5
Die Generali wird ihre IT-Architektur straffen und verbessern, um Kernprozesse noch stärker zu digitalisieren, den Multi-Access-Ansatz zu etablieren und die Interaktion mit Vertrieb und Kunden moderner zu
gestalten. Gleichzeitig werden einfache Schriftguttätigkeiten ohne Kundenkontakt, die derzeit sehr fragmentiert organisiert sind, in die Generali Deutschland Services integriert, um Größen- und Standortvorteile
zu nutzen. Zudem wird auch das Schadenmanagement noch effizienter organisiert, indem der First-Level
Bereich der Generali Versicherungen in die Generali Deutschland Schadenmanagement überführt und
konzernweit standardisierte Verfahren und Best Practices eingeführt werden.
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Gesamtwirtschaftliche Lage 2015
In Deutschland war das gesamtwirtschaftliche Wachstum im Jahr 2015 mit 1,7% etwas stärker als im
Jahr zuvor. Rückgrat der stabilen binnenwirtschaftlichen Konjunktur war der sich weiter robust zeigende
Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung nahm im abgelaufenen Jahr um gut 0,8% zu, die Arbeitslosenquote
verminderte sich auf 4,3% und die Löhne je Beschäftigtem stiegen um voraussichtlich knapp 3%. Ferner
waren die Finanzierungsbedingungen weiterhin stimulierend und ein fallender Ölpreis unterstützte die
Konsumtätigkeit. Für zeitweise Verunsicherung sorgte die Zuspitzung der Griechenland-Krise zur Mitte
des Jahres – mit Befürchtungen über die Auswirkungen eines Austritts Griechenlands aus dem gemeinsamen Währungsraum. Ebenso verunsicherten Spekulationen über eine deutliche Abkühlung der für die
Weltwirtschaft wichtigen chinesischen Volkswirtschaft angesichts schwacher Konjunkturdaten. Dank der
guten Positionierung der deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb und des schwachen
Euros nahmen die Exporte abermals zu. Angesichts starker privater Konsumtätigkeit gewann aber auch
die Importtätigkeit an Fahrt, sodass die Außenwirtschaft weniger zum Anstieg der deutschen Wirtschaftsleistung als im Jahr zuvor beitrug.
Im Euroraum setzte sich der Aufschwung fort. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte um 1,5% zugenommen
haben, nach 0,9% im Jahr zuvor. Die Expansion der Wirtschaftstätigkeit wurde nunmehr von fast allen
Ländern getragen. In Griechenland schrumpfte die Produktion abermals. Hierfür war die politische Unsicherheit im Land über den Kurs der Regierung und den unsicheren Verbleib des Landes im Euroraum
bedeutend. Jedoch gelang es den Konflikt Griechenlands mit seinen Gläubigern beizulegen und ein neues Hilfsprogramm zu verabschieden. Die Inflation blieb wegen der niedrigen Energiepreise im gesamten
Jahr nahe null und damit weit unterhalb des angestrebten Wertes der Europäischen Zentralbank von rund
2%. Die nun schon länger andauernde Periode sehr niedriger Inflationsraten hat die EZB veranlasst, ihren
geldpolitischen Expansionskurs nochmals auszuweiten. Zu Beginn des Jahres beschloss sie im Rahmen
des Asset Purchase Programs (APP) ein Anleiheankaufprogramm, senkte den Leitzinssatz auf 0,05% und
brachte den Zinssatz für ihre Einlagenfazilität weiter in den negativen Bereich. Zum Jahresende kündigte
sie eine Ausweitung dieses Programms an.
In den USA setzte sich die breit angelegte Expansion der Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2015 fort. Getragen
von einem starken Beschäftigungsaufbau, einer niedrigen Arbeitslosenquote und hohem Konsumentenvertrauen konnte eine steigende Konsumaktivität die Auswirkungen des stärkeren Dollar und eines
durchwachsenen weltwirtschaftlichen Umfelds kompensieren. Nach einem schwachen 1. Quartal gewann
die US-Wirtschaft im Frühjahr und Sommer an Fahrt und ist im Gesamtjahr 2015 um 2,4% gewachsen.
Die Inflationsrate blieb durch den niedrigen Rohölpreis schwach und lag mit 0,1% gegenüber dem Vorjahr
auf einem ähnlichen Niveau wie im Euroraum. Angesichts der guten Konjunktur hat die US-Notenbank
sich im Dezember dazu entschlossen, ihren Leitzins erstmals seit dem Jahr 2006 wieder anzuheben.
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Finanzmärkte
Die Finanzmärkte standen im vergangenen Jahr im Zeichen verschiedener Spannungsfelder. Einerseits
war der Aufschwung im Euroraum und in den USA robust, andererseits bestanden Sorgen hinsichtlich
der Wirtschaftsaktivität in China und in den Emerging Markets. Die Inflationsraten blieben auf beiden Seiten des Atlantiks sehr niedrig. Insbesondere für den Euroraum bestanden nach wie vor Deflationsbefürchtungen. Seitens der Geldpolitik wurden die Märkte von der EZB auf weitere expansive geldpolitische
Maßnahmen eingestimmt, während die US-Notenbank (FED) unterschiedliche Signale hinsichtlich der
Zeitplanung von Leitzinsanhebungen gab. Über die Griechenland-Krise hinaus kam es zudem zu geopolitischen Spannungen, so beispielsweise im Konflikt um die Ukraine oder im Nahen Osten, zu großen
Flüchtlingsströmen und zu Terroranschlägen, die die Verunsicherung verschärften.
Im Jahr 2015 war die Entwicklung an den Finanzmärkten dementsprechend sehr volatil. Die Rendite von
US-Staatsanleihen lag zum Ende des Jahres in der Nähe des Vorjahresniveaus. Im Euroraum profitierten
Staatsanleihen vor allem vom Ankauf durch die EZB sowie von den angeführten Unsicherheitsfaktoren.
Insgesamt strahlten die geldpolitischen Maßnahmen der EZB auf risikobehaftete Rentenpapiere aus. Die
Risikoaufschläge auf südeuropäische Staatsanleihen im Euroraum fielen nochmals und beflügelten die
Kurse der Titel.
Die Aktienmärkte setzten ihren Anstieg fort. Dabei erwies sich die Renditeentwicklung im Euroraum mit
10,2% deutlich besser als in den USA mit 1,4%. Gründe hierfür waren die divergierenden geldpolitischen
Entwicklungen, die fortgesetzte Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar sowie die Tatsache,
dass sich die US-Wirtschaft in einer reiferen Phase des Konjunkturzyklus befindet.
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Versicherungswirtschaft
Im Geschäftsjahr 2015 dürften die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherungswirtschaft nach vorläufiger Einschätzung der Generali in Deutschland mehr oder weniger stagnieren.
In der Lebensversicherung (ohne Pensionsfonds und -kassen, inklusive Direkt- und Rückdeckungsversicherungen) werden im Jahr 2015 unserer Einschätzung nach die gebuchten Bruttobeiträge in der Branche aufgrund des Rückgangs bei Einmalbeiträgen um rund 2,8% zurückgehen. Die Profitabilität war weiterhin von externen Rahmenbedingungen abhängig und tendenziell eher rückläufig.
Infrastruktur-Investitionen
Seit 2014 wirbt die Politik in Deutschland und Europa verstärkt für mehr Investitionen der Versicherungsbranche in Straßenbau und andere Infrastrukturmaßnahmen. In Zeiten der Niedrigzinspolitik sind insbesondere Lebensversicherer gleichzeitig aufgerufen, nach alternativen Anlagemöglichkeiten zu suchen. Der
Europäische Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) soll zur Finanzierung der bestehenden und aufzubauenden Infrastruktur sowie für Forschungsprojekte und den Internet-Breitbandausbau genutzt werden.
Auch für den deutschen Teil der Generali sind Investitionen in die Infrastruktur ein wichtiges Thema. Mittel- bis langfristig sind hier Investitionen in Höhe von 2 Mrd. € geplant, vor allem europaweit im Straßenbau und in Form von Darlehen für entsprechende Projekte. Einem verstärkten Engagement der Versicherer in Infrastruktur stehen aber immer noch verschiedene aufsichtsrechtliche und praktische Hindernisse
entgegen (z.B. hohe Eigenmittelunterlegung unter Solvency II).
Digitalisierung
Die zunehmende Digitalisierung und – damit verbunden – die Möglichkeit, eine Vielzahl von Daten zu
sammeln und aufzubereiten, eröffnen der Versicherungsbranche und ihren Kunden zahlreiche neue Perspektiven: Dazu zählen vor allem der Bereich der Prävention und die risikogerechte Tarifierung.
Gerade bei Lebensversicherungen und Krankenversicherungen eröffnet eine kundenorientierte Datenauswertung neue Möglichkeiten für die Versicherten. So können gemessene Gesundheitsdaten – zum
Beispiel durch ein Handy oder ein Armband – rechtzeitig Gefahrenpotenziale aufzeigen und ermöglichen
es dadurch, einem Krankheitsfall frühzeitig vorzubeugen. Dies verschafft dem Kunden einen deutlichen
Zusatznutzen.
Darüber hinaus bietet „Big Data“ neue Möglichkeiten, Versicherten angemessene und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Policen anzubieten. Durch ein freiwillig dokumentiertes Gesundheitsverhalten können
den Kunden attraktivere und maßgeschneiderte Angebote unterbreitet werden. Insgesamt wird die Branche mit der erweiterten Datenanalyse ein individuelleres Verhältnis zu ihren Kunden bekommen, ohne
vom Kollektivgedanken in der Versicherung Abschied zu nehmen, und sich – neben der Aufgabe als Versicherer – mehr und mehr zum Full-Service-Anbieter wandeln.
Der deutsche Teil der Generali hat diesen Trend zu maßgeschneiderten Policen in der Personenversicherung im Jahr 2015 mit dem Start der Entwicklung von „Vitality“-Produkten aufgegriffen.
Code of Conduct
Zu den zahlreichen Eigeninitiativen, mit denen die Versicherungswirtschaft die Beratungsqualität absichert
und stetig weiterentwickelt, zählt seit Mitte 2013 auch der verschärfte Verhaltenskodex des GDV für den
Vertrieb von Versicherungsprodukten. Der deutsche Teil der Generali hat sich frühzeitig dem neuen Kodex verpflichtet und richtet sein vertriebliches Handeln konsequent an dessen Leitlinien aus – mit dem
Ziel, die Beratungs- und Betreuungsqualität für die Kunden zu sichern und zu optimieren. Hierzu hat der
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deutsche Teil der Generali die Umsetzung des Verhaltenskodex in den betreffenden Konzernunternehmen
durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Im Februar 2015 schloss der Wirtschaftsprüfer seine Testierung ab und bescheinigte den Konzernunternehmen des deutschen Teils der Generali,
dass die in der Beschreibung zur Angemessenheit ihres Compliance-Management-Systems (CMS) enthaltenen Aussagen über die Grundsätze und Maßnahmen des CMS in Bezug auf den GDVVerhaltenskodex für den Vertrieb in allen wesentlichen Belangen angemessen dargestellt seien. So seien
mit hinreichender Sicherheit Risiken für wesentliche Verstöße gegen den GDV-Verhaltenskodex sowohl
rechtzeitig zu erkennen als auch zu verhindern. Auch zahlreiche andere Versicherungsunternehmen ließen
sich erfolgreich testieren. Fast 90% der Versicherungsunternehmen schlossen sich bisher dem verschärften Kodex an. Dies zeigt, dass die Bereiche Compliance und Weiterbildung von Versicherungsvermittlern
in der Versicherungswirtschaft und beim deutschen Teil der Generali einen hohen Stellenwert genießen.
Mit dem Code of Conduct hat die Versicherungswirtschaft darüber hinaus einheitliche Standards für die
Rechtssicherheit und Transparenz bezüglich der Datenverwendung für die Versicherten geschaffen. Bereits im Vorjahr sind die Erstversicherungsunternehmen des deutschen Teils der Generali dem Code of
Conduct beigetreten. Zusätzlich zu den geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichten wir uns damit,
den im Code of Conduct festgelegten Grundsätzen nachzukommen.
Höchstrechnungszins
Im Rahmen der Solvency II-Umsetzung plante das Bundesfinanzministerium (BMF) zunächst, den
Höchstrechnungszinssatz in Deutschland zum 1. Januar 2016 abzuschaffen. Im Dezember 2015 nahm
das BMF von dieser Überlegung wieder Abstand und legte einen Höchstrechnungszins für 2016 von
weiterhin 1,25% fest. Das Ministerium will im Laufe des Jahres 2016 prüfen, ob und inwieweit der
Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2017 anzupassen ist. Eine grundsätzliche Streichung des Höchstrechnungszinses soll nochmals im Jahr 2018 überprüft werden. Der Höchstrechnungszins legt den Zinssatz fest, den Versicherungen für die Berechnung der Deckungsrückstellungen – zur Aufrechterhaltung
ihrer garantierten Zinsen auf Lebensversicherungen – maximal zugrunde legen dürfen. Er stellte bisher
eine Obergrenze dar, die nicht überschritten, aber freiwillig unterschritten werden darf.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) begrüßt die Beibehaltung der bisherigen Regelung
und den von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Höchstrechnungszins von 1,25% für
2016.
Zinszusatzreserve
Nach Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bleibt der Aufbau
der Zinszusatzreserve weiterhin vom Grundsatz her richtig. Nur durch die rechtzeitige Bildung von Reserven sei sichergestellt, dass trotz niedrigster Zinsen die Garantiezusagen aus vergangenen Jahren nachhaltig erfüllt werden können. Der unerwartet deutliche Rückgang des Zinsniveaus habe allerdings dazu
geführt, dass nach den geltenden Regeln unverhältnismäßig schnell sehr große Reserven gebildet werden
mussten. Eine Nachjustierung sei daher notwendig.
Auch der deutsche Teil der Generali unterstützt die Idee, die Reserven der Versicherer durch die Zinszusatzreserve weiter zu stärken. Durch die hohen Aufwendungen für die Zinszusatzreserve werden viele
Unternehmen jedoch gezwungen, höherverzinsliche Kapitalanlagen in hohem Umfang zu veräußern, die
jedoch benötigt werden, um die Verpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmer nachhaltig zu
erfüllen.
Nach Schätzungen der Assekuranz-Ratingagentur Assekurata von Juni 2015 liegt das Nachreservierungsvolumen der Lebensversicherer für 2015 in einem Korridor von 12 bis 14 Mrd. € und führt damit zu
einem neuerlichen Rekordwert bei der jährlichen Reservezuführung.
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Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)
Mit dem Mitte 2014 in Kraft getretenen Gesetzespaket zur Reform der Lebensversicherung hat die Bundesregierung auf die zunehmende Diskrepanz einer anhaltenden Niedrigzinspolitik der Europäischen
Zentralbank (EZB) bei einer gleichzeitig steigenden Notwendigkeit für die Bevölkerung, für das Alter auch
privat vorzusorgen, reagiert. Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld wird es für Lebensversicherer aber immer
schwieriger, das Geld ihrer Kunden lukrativ anzulegen, da sie vorwiegend in bonitätsstarke festverzinsliche Wertpapiere investieren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber einige Neuerungen auf den Weg
gebracht, deren Ziel es ist, die Lebensversicherung auch für die kommenden Jahre stabiler aufzustellen.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die EU-Kommission hatte bereits 2014 einen Vorschlag zur Verbesserung der Bereiche Governance und
Transparenz in der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV II) vorgelegt, der in nationales Recht umgesetzt
werden sollte. Der dann Anfang 2015 veröffentlichte Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) zu einem „Neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente“, mit dem gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien reine Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ermöglicht werden sollen, wurde jedoch in einer Stellungnahme durch den GDV kritisch beurteilt.
Der Vorschlag gehe an dem Ziel vorbei, eine bessere bAV-Verbreitung im Mittelstand zu erreichen, da der
Ansatz in erster Linie auf tarifvertragliche Lösungen zugeschnitten sei und damit den Großteil der kleinen
und mittelständischen Unternehmen (KMU) nicht erreiche. Daneben erhöhe der Vorschlag die Komplexität in der bAV, die es jedoch gerade mit Blick auf KMU zu reduzieren gelte. Auch bereits etablierte, gut
funktionierende bAV-Lösungen würden beschädigt und damit erreichte Erfolge bei der Verbreitung der
bAV gefährdet. Sinnvoll seien vielmehr Modelle, die gezielt den Aufbau einer bAV besonders fördern und
gleichzeitig vom Arbeitgeber mit möglichst wenig Aufwand verwaltet werden können.
Honorarberatung
Verschärft durch das LVRG werden immer wieder Forderungen nach einer Begrenzung der Vermittlerprovisionen laut. Ein solcher Schritt stellt aus unserer Sicht eine Gefährdung der Beratungskapazität und qualität des Vertriebs dar. Auch der GDV vertritt die Position, dass viele Menschen sich ausschließlich
aufgrund der aktiven Ansprache durch Versicherungsvermittler mit ihrer Risikoabsicherung und Altersvorsorge auseinandersetzen. Die einseitige Ausrichtung auf Honorarmodelle würde zu einer Unterversorgung
der Bevölkerung beim Versicherungsschutz führen, was sozialpolitisch weder gewollt noch vertretbar sein
kann. Darüber hinaus würden Einschnitte in die gewachsenen Vertriebsstrukturen die Existenzgrundlage
zahlreicher Vermittler bedrohen. Darum engagiert sich der deutsche Teil der Generali weiterhin für den
grundsätzlichen Erhalt des Provisionsmodells und damit eine faire Entlohnung der beratenden Vertriebskräfte.
EU-Vertriebsrichtlinie beschlossen
Das Europäische Parlament hat Ende November 2015 die „Insurance Distribution Directive“ (IDD) verabschiedet, die erhöhte Transparenzanforderungen und neue Regeln für die Weiterbildung der Versicherungsvermittler mit sich bringen. Aus Sicht des GDV bildet die Richtlinie eine gute Grundlage für einen
europaweit fairen Versicherungsvertrieb und verbessert die Beratung der Kunden. Die IDD schafft eine
stabile und europaweit einheitliche Basis für einen fairen Versicherungsvertrieb.
Die Richtlinie zur einheitlichen Regelung des Versicherungsvertriebs gilt für alle Unternehmen, die Versicherungen verkaufen. Nach der Zustimmung im EU-Rat müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten umsetzen, voraussichtlich also bis zum Jahresanfang 2018.
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Geschäftsentwicklung der
Generali Deutschland Pensionskasse AG
Geschäftsverlauf
Neugeschäft
Im Geschäftsjahr 2015 verzeichnete die Generali Deutschland Pensionskasse ein eingelöstes Neugeschäft nach laufenden Jahresbeiträgen in Höhe von 2,4 Mio. €. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahreswert von 2,5 Mio. € einer Reduzierung um 166,7 Tsd. € bzw. 6,6%. Dieser Rückgang resultiert in erster Linie aus weiter deutlich gesunkenen Dynamikbeiträgen (-16,9%), während die Entwicklung der Neuabschlüsse über dem Vorjahresniveau lag (+50,3 Tsd. €). Auf die im Vorjahr eingeführte fondsgebundene
Tarifvariante entfiel ein Anteil von 27,7% der laufenden Jahresbeiträge nach 26,2% im Vorjahr.
Versicherungsbestand
Zum 31. Dezember 2015 erreichte der Bestand eine Versicherungssumme von 3,5 Mrd. € gegenüber
3,6 Mrd. € im Vorjahr. Der Bestand ist um 85,8 Mio. € gesunken und ging damit weniger stark zurück als
im Vorjahr (Abw. im Vj. -99,6 Mio. €). Die Anzahl der Versicherungsverträge belief sich Ende 2015 auf
174.165 Stück und lag um 2.081 Stück unter dem Vorjahreswert von 176.246 Stück.
Die Stornoquote aus vorzeitigen Abgängen (Rückkäufe, Umwandlungen in beitragsfreie Versicherungen
und sonstige vorzeitige Abgänge) konnte nach laufendem Jahresbeitrag weiter auf 3,8% (Vj. 4,2%) des
mittleren Bestandes gesenkt werden. Das Volumen der Stornierungen nach laufendem Jahresbeitrag
ging um 0,8 Mio. € bzw. 13,6% zurück.
Beitragseinnahmen
Die gebuchten Bruttobeiträge betrugen im aktuellen Geschäftsjahr 138,3 Mio. € (Vj. 144,4 Mio. €). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 4,2%; sie folgten damit tendenziell der Bestandsentwicklung.
Ausgezahlte Versicherungsleistungen an unsere Kunden
Im Geschäftsjahr 2015 wurden Leistungen an Versicherungsnehmer in Höhe von 46,6 Mio. €
(Vj. 42,7 Mio. €) ausgezahlt. Diese Versicherungsleistungen umfassen Abläufe und Renten mit
32,8 Mio. €, Rückkäufe mit 11,5 Mio. € sowie Todesfälle mit 2,3 Mio. €.
Abschluss- und Verwaltungskosten
Die Abschlusskosten reduzierten sich im Geschäftsjahr um 0,2 Mio. € bzw. 6,2% auf 3,1 Mio. €. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen das geringere Neugeschäftsvolumen. Der Abschlusskostensatz (Abschlusskosten in Prozent der Beitragssumme des eingelösten Neugeschäfts) lag bei 5,1% (Vj. 5,3%).
Die Verwaltungskosten gingen hauptsächlich aufgrund der geringeren Vergütungen für bezogene Dienstleistungen um 0,5 Mio. € bzw. 9,0 % auf 4,6 Mio. € zurück. Der Verwaltungskostensatz (Verwaltungskosten in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge) betrug 3,3% nach 3,5% im Vorjahr.
Gesamtüberschuss und Überschussverwendung
Für das Geschäftsjahr 2015 wird vor Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein
Rohüberschuss von 0,1 Mio. € ausgewiesen, der um 24,8 Mio. € unter dem Vorjahr (25,0 Mio. €) liegt.
Der für zukünftige Überschussbeteiligungen der Versicherungsnehmer bestimmten RfB wurden 100,0%
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des Rohüberschusses nach Steuern zugeführt. Infolgedessen beträgt der Jahresüberschuss 0 €
(Vj. 1,6 Mio. €).
Die Genehmigung der BaFin zur Reduzierung der Mindestzuführung zum 31. Dezember 2015 gemäß
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 der Mindestzuführungsverordnung wurde am 11. Februar 2016 erteilt.
Überschussbeteiligung unserer Versicherungsnehmer
Die Überschussbeteiligung unserer Kunden wird ausschließlich aus der RfB dotiert. Die Höhe der Überschussbeteiligung, die wir unseren Verträgen im Jahr 2015 geben konnten, war wiederum ganz maßgeblich vom niedrigen Zinsumfeld geprägt. Vor diesem Hintergrund war eine Senkung der Zinsüberschussbeteiligung für alle Verträge um grundsätzlich 0,50 Prozentpunkte erforderlich. Die laufende rechnerische
Gesamtverzinsung der Versicherungsnehmerguthaben betrug im Jahr 2015 damit in der Regel 3,00%.
Bei den Tarifen mit 3,25% Rechnungszins entfiel die Zinsüberschussbeteiligung; der Rechnungszins blieb
natürlich unangetastet. Für diese Tarifgeneration haben wir die Schlussüberschussbeteiligung gesenkt;
wegen einer von der Aufsichtsbehörde geforderten Koppelung der Schlussüberschussanteilsätze des
Altbestands gilt das auch für die Tarifgeneration mit 2,75% Rechnungszins.
Aufgrund des weiterhin historisch niedrigen Zinsniveaus haben wir mit Genehmigung der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Verträge mit 3,25% Rechnungszins die Deckungsrückstellung
seit 2014 zusätzlich verstärkt. Das dadurch belastete Zinsergebnis macht 2016 eine weitere Senkung der
Überschussbeteiligung notwendig. Deshalb fällt die Zinsüberschussbeteiligung gegenüber 2015 nochmals um 0,50 Prozentpunkte niedriger aus. Die laufende rechnerische Gesamtverzinsung der Versicherungsnehmerguthaben beträgt im Jahr 2016 somit in der Regel 2,50%. Ein eventuell höherer garantierter
Rechnungszinssatz bleibt natürlich unberührt; dafür mindert sich jedoch bei den Tarifen mit 3,25% und
2,75% Rechnungszins die Schlussüberschussbeteiligung weiter.
Die für die einzelnen Abrechnungsverbände und Bestandsgruppen festgelegten Überschussanteil-Sätze
für das Jahr 2016 sind in der Anlage zum Anhang ausgewiesen. Darüber hinaus kann bei Beendigung
einer Versicherung oder bei Beendigung ihrer Ansparzeit sowie während des Rentenbezugs eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig werden. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt gemäß § 153 Abs. 3 und 4 des Versicherungsvertragsgesetzes a.F. und -insbesondere im Hinblick auf die
Bewertungsreserven aus festverzinslichen Kapitalanlagen- dem auf das Lebensversicherungsreformgesetz zurückgehenden § 56a Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes a.F. Details hierzu enthält die Anlage zum Anhang dieses Geschäftsberichts.
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Kapitalanlagen
Kapitalanlagebestand
Der Kapitalanlagebestand stieg im Geschäftsjahr 2015 um 203,7 Mio. € auf 1.940,3 Mio. € an. Ohne die
Anlage aus fondsgebundenen Überschussanteilen und Rentenversicherungen erhöhte sich der Bestand
um 200,6 Mio. € auf 1.911,5 Mio. €. Die Neuanlagen erfolgten maßgeblich in Rentenpapieren und Rentenfonds.
Ergebnis aus Kapitalanlagen
Das laufende Kapitalanlageergebnis ohne die Anlagen aus fondsgebundenen Überschussanteilen und
Rentenversicherungen lag zum Stichtag mit 49,1 Mio. € leicht unter dem Ergebnis des Vorjahres von
49,4 Mio. €. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus geringeren Erträgen aus sonstigen Ausleihungen von -7,3 Mio. € infolge des im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkenen Bestandes an sonstigen
Ausleihungen sowie geringeren Erträgen aus Inhaberschuldverschreibungen von -0,5 Mio. €. Gegenläufig
wurden höhere Ausschüttungen aus Investmentanteilen (+7,6 Mio. €) vereinnahmt.
Aus dem Abgang von Kapitalanlagen (ohne die Anlage aus fondsgebundenen Überschussanteilen und
Rentenversicherungen) konnten Gewinne in Höhe von 106,6 Mio. € erzielt werden, die hauptsächlich bei
Inhaberschuldverschreibungen (106,5 Mio. €) anfielen. Diese Realisierungen aus Kapitalanlagen wurden
zur Finanzierung der Zinszusatzreserve genutzt. Dem standen Abgangsverluste (ohne die Anlage aus
fondsgebundenen Überschussanteilen und Rentenversicherungen) in Höhe von 0,3 Mio. € aus dem Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen (0,2 Mio. €) und Sonstigen Ausleihungen (0,1 Mio. €) gegenüber.
Zusätzlich sind Abschreibungen von 5,3 Mio. € angefallen, die hauptsächlich ein Schuldscheindarlehen
der Heta Asset Resolution AG mit 3,9 Mio. € sowie Investmentanteile mit 1,5 Mio. € betrafen. Zuschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. € entfielen im Wesentlichen auf Investmentanteile.
Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen ohne die Erträge und Aufwendungen aus der Anlage aus fondsgebundenen Überschussanteilen und Rentenversicherungen ist um 14,6 Mio. € auf 150,3 Mio. €
(Vj. 164,9 Mio. €) gesunken. Die Nettoverzinsung lag bei 8,3% (Vj. 10,2%).
Bewertungsreserven
Die saldierten Bewertungsreserven der Kapitalanlagen sanken von 218,1 Mio. € im Vorjahr auf
45,5 Mio. € im aktuellen Geschäftsjahr.
14
Gewinnverwendung
Zum 31. Dezember 2015 ergab sich ein Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 0 €.
15
Organisation
Einbindung in den deutschen Teil der Generali
Die Generali Deutschland Pensionskasse AG ist ein Tochterunternehmen der Generali Deutschland AG,
München. Die Generali Deutschland AG gehört zur weltweit tätigen Assicurazioni Generali S.p.A., Triest,
eine der größten Versicherungsgruppen in Europa.
Starke Vertriebspartner im Verbund
Eine Stärke der Generali Deutschland Pensionskasse liegt im Verkauf unserer Produkte über vielfältige
Vertriebswege. So vermittelten für uns die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe sowie die
Vertriebe der Generali Versicherungen.
Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft
Die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe hat als stärkster Vertriebspartner die Entwicklung der Generali Deutschland Pensionskasse über Jahre geprägt. Ihre Anteile am Neugeschäft sowie am
Bestand nach laufendem Jahresbeitrag lagen Ende 2015 bei 57% sowie 61%. Auch in Zukunft wird die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe maßgeblich dazu beitragen, die Entwicklung unseres Unternehmens sowie unsere Stellung im Markt zu sichern.
Verwaltung
Die Generali Deutschland Pensionskasse hat keine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Geschäft wird im Rahmen von Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsverträgen durch Mitarbeiter des
deutschen Teils der Generali betrieben.
16
Nachtragsbericht
Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten.
17
Chancen
In ihrem aktuellen Jahresgutachten geht der Sachverständigenrat der fünf Wirtschaftsweisen von einer
Fortdauer der konjunkturellen Stabilität aus. Für die Bundesrepublik Deutschland rechnet man im kommenden Jahr mit einem Wachstum in Höhe von 1,6% (nach 1,7% in 2015). Damit bleibt der deutsche
Arbeitsmarkt voraussichtlich auch in 2016 mit ca. 43,3 Mio. Erwerbstätigen, davon 31,3 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, auf Rekordniveau.
Dabei sind die gute Lage der öffentlichen Haushalte und die bestehenden Potenziale für eine effizienzsteigernde Wirtschaftspolitik als positiver Faktor zu werten.
Die konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben im Ergebnis grundsätzlich auch in 2016 für die betriebliche Altersversorgung günstig.
Es ist allerdings abzuwarten, wie die von der Bundesregierung geplante Förderung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, umgesetzt wird. Hier befindet man
sich noch in einer Findungsphase, die voraussichtlich bis zum Ende des 1. Quartals 2016 andauern dürfte.
Das ursprüngliche Konzept zum Ausbau der betrieblichen Altersversorgung, das sog. Sozialpartnermodell, sah die Privilegierung von Versorgungseinrichtungen der Tarifvertragsparteien in Form von Pensionskassen und Pensionsfonds vor. Zurzeit zeichnet sich eine Tendenz ab, die Versicherungswirtschaft stärker zu beteiligen und gleichzeitig die tarifvertraglich gestaltete betriebliche Altersversorgung zu unterstützen. Nunmehr prüft man, wie vorhandene Durchführungswege und Einrichtungen mit einbezogen werden
können.
Hier bleibt abzuwarten, wie die mit diesem Thema beauftragten Gutachter sich äußern. Auf Grund des
Wahljahres 2017 gehen die Beteiligten davon aus, dass die entsprechenden Gesetzesmaßnahmen
in 2016 angegangen werden müssen.
18
Risiken der zukünftigen Entwicklung und deren Steuerung
• Ein funktionierendes Risikomanagement ist notwendig, um Risiken der Generali Deutschland Pensionskasse frühzeitig zu erkennen, zu analysieren, nachvollziehbar zu bewerten, Maßnahmen der Risikosteuerung umzusetzen sowie den Verlauf der Risikoexponierung zu überwachen.
• Die niedrigen Zinsen belasten sowohl die Ertragslage als auch die Risikotragfähigkeit und wirken sich
negativ auf die ökonomische Bewertung der Gesellschaft aus. Entsprechende Gegenmaßnahmen
wurden weiter vorangetrieben.
• Die Staatsschuldenkrise in Europa hat sich auch im Jahr 2015 weiter entspannt. Auch wenn bislang
insgesamt keine endgültige Lösung der europäischen Staatsschuldenproblematik zu beobachten war,
gehen wir davon aus, dass eine Eskalation wie in früheren Jahren kurz- bzw. mittelfristig unwahrscheinlich ist. So haben sich beispielsweise die hohen Risikoaufschläge für 10-jährige griechische
Staatsanleihen zum Jahresende gegenüber dem Höchststand Mitte des Jahres 2015 mehr als halbiert.
Ziel und Aufgaben des Risikomanagements
Die Geschäftsstrategie Generali Deutschland Pensionskasse und die daraus abgeleitete Risikostrategie
ermöglichen es uns, den Fokus auf unsere Kernkompetenzen – Risiken zu übernehmen und zu steuern –
zu legen. Darauf basierend managen wir als Unternehmen eines bedeutenden Finanzdienstleistungskonzerns mit dem Schwerpunkt Versicherungsgeschäft vielfältige Risiken innerhalb des deutschen Teils der
Generali. Diese sind durch das Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäft bestimmt. Daneben
existieren Risiken aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb. Unser Risikomanagement verfolgt dabei das
Ziel die Anforderungen aller Anspruchsgruppen zu berücksichtigen; so gewährleisten wir den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens sowie des deutschen Teils der Generali. Die wesentlichen Elemente
des Risikomanagements sind:
•
•
•
•
Identifikation und Bewertung der Risiken
Entscheidung über die Risikotragfähigkeit
Entscheidung über die mögliche Reduzierung und/oder Begrenzung der Risiken
Überwachung der Risiken und Berichterstattung über die Risiken
Auf der Grundlage dieses Risikomanagementansatzes überwachen wir laufend die Risikoexponierung,
um die nachhaltige Risikotragfähigkeit sicherzustellen, eine Gefährdung der Generali Deutschland Pensionskasse sowie eine Entwicklungsbeeinträchtigung des deutschen Teils der Generali auszuschließen.
Risikostrategie
Die Risikostrategie der Generali Deutschland Pensionskasse dokumentiert die Risikoneigung sowie den
Umgang mit den identifizierten und bewerteten Risiken. Wir stellen den potenziellen Einfluss von Risiken
auf unsere Vermögens-, Finanz und Ertragslage dar und zeigen daraus resultierende Leitlinien für deren
Handhabung auf. Dabei beziehen wir Risikoerwägungen und Kapitalbedarf in den Management- und
Entscheidungsfindungsprozess ein. Die Risikostrategie ist so gestaltet, dass sie von den Verantwortlichen
für die operative Steuerung der Risiken umgesetzt werden kann. Wesentliche risikostrategische Elemente
der Geschäftsstrategie der Generali Deutschland Pensionskasse sind:
• Konzentration auf das Geschäftsfeld der betrieblichen Altersversorgung als alleiniger Anbieter im
Durchführungsweg „Pensionskasse“ im deutschen Teil der Generali und auf den deutschen Markt zur
Reduzierung beziehungsweise Vermeidung von Rechts- und Währungsrisiken
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• Nutzung der Vertriebswegevielfalt mit der Deutschen Vermögensberatung und dem deutschen Teil der
Generali zur Risikodiversifikation
• Bündelung von Know-how und Nutzung von Skaleneffekten zur Reduzierung und Absicherung von
operationellen Risiken.
Der deutsche Teil der Generali ist als Teil der internationalen Generali Gruppe in das sogenannte Group
Risk Appetite Framework (RAF) eingebunden. Ziel des RAF ist die Festlegung des Risikoappetits und der
Risikopräferenzen innerhalb der internationalen Generali Gruppe im Rahmen der folgenden Eckpfeiler:
• Verfolgung einer langfristigen AA-Philosophie bezogen auf die Finanzstärke
• Festlegung von „harten“ und „weichen“ Toleranzstufen, die gewährleisten sollen, dass das Risikoprofil
innerhalb des festgelegten Risikoappetits sowie der regulatorischen Anforderungen bleibt. Eine Verletzung von Toleranzstufen löst verschiedene Eskalationsprozesse aus; bei Verletzung von „weichen“ Toleranzstufen sind dies entsprechende Meldeprozesse, bei Verletzung von „harten“ Toleranzstufen löst
dies die Durchführung sofortiger De-Risking-Maßnahmen aus.
Als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) ergibt sich für die GD Pensionskasse AG jedoch keine aufsichtsrechtliche Anforderung zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit und zur Formulierung
eines Limitsystems auf Basis von Marktwerten. In 2014 wurde der Entwurf der "EURichtlinie über die
Tätigkeit und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung" (EbAV IIRichtlinie) vorgelegt. Der Vorschlag enthält allerdings i.W. nur qualitative Anforderungen und Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern. Die quantitativen Anforderungen
an die EbAV sollen - losgelöst von der Verabschiedung der EbAV-II-Richtlinie - weiter entwickelt werden.
Bis dahin soll die Kapitaladäquanz unseres Unternehmens nach gültiger Regelung „Solvabilität I“ gemessen werden.
Organisation des Risikomanagements
Das Risikomanagement in der Generali Deutschland Pensionskasse und des deutschen Teils der Generali
ist einheitlich organisiert. Das zentrale Risikomanagement berichtet als Risikomanager des deutschen
Teils der Generali sowie als operativer Risikomanager der Generali Deutschland AG an deren Vorstand
und ist eng mit dem lokalen Risikomanagement in den Konzernunternehmen verzahnt. Der lokale Risikomanager unserer Gesellschaft verantwortet die lokale Umsetzung des Risikomanagements gemäß den
zentralen Vorgaben und ist fachlicher Ansprechpartner für den Vorstand der Generali Deutschland Pensionskasse. Grundsätze, Ziele und wesentliche Vorgaben des Risikomanagements sowie des internen
Kontrollsystems werden in spezifischen Richtlinien definiert.
Die Generali Deutschland AG und unsere Gesellschaft haben die Organisationsgrundsätze für die geforderten Governance-Funktionen
• Risikomanagement Funktion (RMF),
• Compliance Funktion (CF) und
• Interne Revisionsfunktion (IRF)
eingerichtet. Die Elemente des nachfolgend beschriebenen Risikomanagementprozesses werden von
allen Governance-Funktionen in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Perspektive verwendet.
Die Verantwortlichkeiten und die wesentlichen Aufgaben für das Risikomanagement sind im deutschen
Teil der Generali wie folgt definiert:
20
Verantwortlichkeiten und wesentliche Aufgaben im Risikomanagement
VORSTAND
•
Gesamtverantwortung für das Risikomanagement
- Festlegung und Verabschiedung von Richtlinien, Risikomanagementzielen
und Risikostrategie
- Allokation von Risikokapital und Risikolimitierung unter Berücksichtigung
der Risikostrategie und der Risikotragfähigkeit
- Funktionsfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Risikomanagements
- Laufende Überwachung des Risikoprofils
- Steuerung von wesentlichen Risiken
RISK MANAGEMENT COMMITTEES
•
•
•
Risikoüberwachung und Koordination
- Zeitnahe Identifikation von Veränderungen der Risikosituation
- Darstellung von risikorelevanten Sachverhalten
Erörterung und Überwachung von Risikosteuerungsmaßnahmen
Unterstützung und Beratung der Vorstände in Risikofragen
Expertengremium aus allen
Risikoverantwortlichen
•
•
•
Identifikation und Bewertung von wesentlichen Risiken
Festlegung von Verantwortlichkeiten insbesondere für die operative Risikosteuerung
Erörterung von Maßnahmen zur Risikosteuerung
ZENTRALES RISIKOMANAGEMENT
•
Risikomanagement Funktion, Chief Risk
Officer (CRO) und unabhängige Risikocontrolling Funktion (uRCF), Generali Deutschland AG, Abteilungsleitung Enterprise Risk
Management (GD-ERM)
•
Methoden- und Richtlinienkompetenz, unter anderem für die
- Konzeptionelle Weiterentwicklung des konzernweiten Risikomanagementsystems
- Risikoberichterstattung (Inhalt, Format)
Konzernweite Überwachung der
- Wirksamkeit des Risikomanagementsystems
- Existenz und Aktualität schriftlich festgelegter Richtlinien im Risikomanagement
- Einhaltung der Richtlinien und sonstigen Vorschriften zum Risikomanagement
Steuerung und Durchführung des Risikomanagementprozesses
(inkl. Risikoberichterstattung) auf Konzern- und Segmentebene
Initiierung, Erarbeitung und Koordination von Maßnahmen im Risikomanagement
gemeinsam mit den Risikoverantwortlichen und den lokalen Risikomanagern
Beratung und Unterstützung der Risk Management Committees sowie der Konzernunternehmen durch KU-Supporter
Identifikation, Bewertung und Steuerung von Kumulrisiken
auf Unternehmens-, Segment- und
Konzernebene
RISIKOKONFERENZ
•
•
•
•
•
•
•
•
Risikoüberwachung im Konzernunternehmen
Steuerung und Durchführung des Risikomanagementprozesses
(inkl. Risikoberichterstattung)
Umsetzung der zentral definierten Methoden, Verfahren und Richtlinien
Anwendung der Limitsysteme und Schwellenwerte im Rahmen der Überwachung
und Berichterstattung
Hauptansprechpartner für den Vorstand und die Risikoverantwortlichen
Überwachung der Maßnahmenumsetzung im Rahmen des quartärlichen Reportings
OPERATIVE EINHEITEN
•
•
•
•
Risikoidentifikation und -bewertung in den Geschäftsbereichen
Risikoberichterstattung an das lokale Risikomanagement
Risikosteuerung im Rahmen der vorgegebenen Konzernstandards
Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen obliegt den Risikoverantwortlichen
KONZERNREVISION
•
Konzernweite, prozessunabhängige und risikoorientierte Prüfung ausgewählter
Bestandteile des Risikomanagements
Country Compliance-Officer, Generali
Deutschland AG, Abteilung Konzern Recht
(GD-KR-COM) sowie
Lokaler Compliance-Officer,
Generali Deutschland Pensionskasse
•
Koordination übergreifender Themen
•
Überwachung der Einhaltung rechtlicher sowie unternehmensinterner Vorschriften
und Richtlinien durch den lokalen Compliance-Officer
AUFSICHTSRAT
•
Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens,
unter anderem auch im Hinblick auf die Risikostrategie und das Risikomanagement
LOKALES RISIKOMANAGEMENT
Risikomanager Generali Deutschland
Pensionskasse
•
•
Interne Revisionsfunktion
COMPLIANCE
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Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess in der Generali Deutschland Pensionskasse und im deutschen Teil der
Generali stellt einen Regelkreis aus Risikoidentifikation und -bewertung, Risikoberichterstattung, Steuerung und Überwachung von Risiken dar. Er basiert auf einer quartärlichen Betrachtung. Sollten außerhalb
des Berichtszyklus neue Risiken auftreten oder sich bekannte Risiken erheblich erhöhen, erfolgt eine Adhoc-Risikomeldung, und der Risikomanagementprozess wird außerhalb des üblichen Turnus angestoßen.
Risikoidentifikation und –bewertung
Wir klassifizieren die im Rahmen der Risikokonferenz nach einer Abfrage bei den Risikoverantwortlichen
bzw. aufgrund einer Ad-hoc-Risikomeldung identifizierten Unternehmensrisiken.
Das nachfolgende Schaubild zeigt die in der internationalen Generali Gruppe definierten und für den deutschen Teil der Generali ebenfalls relevanten Risikoklassen und –arten:
UNTERNEHMENSRISIKO
MARKTRISIKO
KREDITRISIKO
SEGMENTSPEZ.
RISIKO
OPERATIONELLES
RISIKO
SONSTIGE
RISIKEN
Aktienkursrisiko
Kreditausfallrisiko
Leben/Kranken
Liquiditätsrisiko
Zinsänderungsrisiko
Kreditmigrationsrisiko
Schaden/Unfall
Strategisches Risiko
Immobilienrisiko
Kreditspreadrisiko
Bausparen
Reputationsrisiko
Währungsrisiko
Ansteckungsrisiko
Konzentrationsrisiko
Emerging Risk
Das Risikomanagement fokussiert dabei auf die wesentlichen Risiken, die den dauerhaften Fortbestand
oder die Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens gefährden oder unser Unternehmen an der Erreichung der Geschäftsziele hindern können.
Risikoberichterstattung
Die Risikoverantwortlichen informieren in ihrer regelmäßigen Berichterstattung das lokale Risikomanagement. Die Risikomanagementfunktion (zentrales Risikomanagement) berichtet als Risikomanager des
deutschen Teils der Generali mit Unterstützung des lokalen Risikomanagers an den Vorstand und bereitet
die Informationen für den Aufsichtsrat vor. Ad-hoc-Risiken werden zunächst an das lokale Risikomanagement berichtet. Das lokale Risikomanagement informiert das zentrale Risikomanagement und stimmt
mit den Beteiligten die endgültige Einstufung des Risikos ab. Anschließend erfolgt der Versand der Risikomeldung an den Vorstand durch das zentrale Risikomanagement Bei schwerwiegenden Ad-hocRisiken erfolgt zudem eine Information an den Aufsichtsrat seitens des Vorstandes.
22
In der laufenden vierteljährlichen Risikoberichterstattung stehen die Kapitalausstattung nach Solvabilität I,
ein Stresstest und die wesentlichen übrigen Risiken im Fokus und bilden die Basis für Aussagen zur Risikolage der Gesellschaft. Dabei werden verschiedene Kennziffern zur Kapitaladäquanz (Verhältnis von
anrechenbarem zu benötigtem Risikokapital) ermittelt.
Im Risikobericht stellen wir zusätzlich zu den Risiken den Status des Maßnahmen-Controllings dar. Insgesamt stellt die Risikoberichterstattung sicher, dass die risikorelevanten Informationen systematisch und
geordnet an die Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Damit ist sie eine wesentliche Grundlage für
die laufende Risikosteuerung.
Risikosteuerung
Aufbauend auf der im Risikobericht dokumentierten Risikoanalyse erarbeiten wir geeignete Maßnahmen
zur Risikosteuerung, die sich grundsätzlich an den Richtlinien und vorgegebenen Limiten orientieren. Diese Maßnahmen berücksichtigen gesetzliche, ökonomische und sonstige Restriktionen. Der Vorstand
beschließt und kontrolliert entsprechende Maßnahmen und verfolgt deren Wirksamkeit in einem systematischen Prozess. Das Risk Management Committee (Leben) unterstützt den Vorstand bei der Erörterung
und Überwachung der Risikosteuerungsmaßnahmen. Dies gilt insbesondere, wenn von definierten Richtlinien abgewichen werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Risikosituation unterjährig verändert. Die nicht wesentlichen Risiken werden von den Risikoverantwortlichen im Rahmen der
regulären Geschäftsprozesse gesteuert.
Risikoüberwachung
Das Risikomanagement überprüft regelmäßig das Risikoprofil, die Umsetzung der Risikostrategie sowie
die identifizierten Risiken und überwacht die für die Risikotragfähigkeit festgelegten Limite. Mögliche Limitverletzungen analysieren wir, leiten gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein und kontrollieren
deren Wirksamkeit. Auf dieser Basis werden Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig informiert.
Funktionsausgliederungen und Dienstleistungen
Im deutschen Teil der Generali übernehmen die Generali Deutschland AG sowie zentralisierte nationale
und internationale Dienstleistungsgesellschaften der Generali Gruppe bestimmte Funktionen und Dienstleistungen, unter anderem in den Bereichen Informationstechnologie, Rechnungswesen, Steuern, Schaden- und Kapitalanlagemanagement sowie Interne Revision. Das Risikomanagement dieser Gesellschaften ist in das Risikomanagement des deutschen Teils der Generali integriert und umfasst die mit der
Dienstleistungserbringung verbundenen Risiken. Dabei wird über Risikoberichte an den Konzernrisikomanager sowie die Konzernunternehmen sichergestellt, dass Risiken, die durch Funktionsausgliederung und
Dienstleistungserbringung entstehen können, wirksam begrenzt und überwacht werden.
Die Verantwortung für Risiken in ausgelagerten Prozessen oder Funktionen obliegt weiterhin dem auslagernden Versicherungsunternehmen. Zur Sicherstellung der Information über Risiken, die aufgrund von
Funktionsauslagerungen oder Dienstleistungen zu managen sind, ist ein Prozess etabliert, der eine quartärliche Berichterstattung der dienstleistenden Unternehmen im deutschen Teil der Generali an die auslagernden Versicherungsunternehmen vorsieht. Die Risiken werden so in das Risikomanagement der
Dienstleistungsempfänger integriert. Dabei wird auf die Besonderheit der Auslagerungen von Funktionen
und Dienstleistungen abgestellt. Die Koordinationsfunktion dieses Prozesses liegt beim zentralen Risikomanagement der Generali Deutschland AG.
Die Dienstleistungsverträge enthalten ausreichende Weisungs- und Kontrollrechte für die auslagernden
Versicherungsunternehmen und Kontrollrechte für die interne Revision und die Aufsichtsbehörden. Dies
betrifft ebenso die Weiterverlagerung von Funktionen und Dienstleistungen an gruppenfremde Dienstleistungsgesellschaften.
23
Berichterstattung zu ausgesuchten Risiken
Marktrisiko
Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung der Vermögens- und Finanzlage, das sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe und in der Volatilität
der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergibt. Marktrisiken
bestehen aus Aktienkurs-, Zinsänderungs-, Immobilien-, Währungs- und Konzentrationsrisiken.
Wir stehen als Versicherungsunternehmen der zentralen Herausforderung gegenüber, für unsere Kunden
eine angemessene Rendite bei gleichzeitig begrenztem Risiko zu erwirtschaften. Zur Sicherstellung der
Finanzierung der Zinszusatzreserve wurden festverzinsliche Anleihen veräußert, um bestehende stille Reserven zu realisieren. Mögliche zukünftige negative Marktschwankungen, z.B. im Falle eines Zinsanstiegs,
können zu einer erhöhten stillen Last auf die Kapitalanlagen führen. Unsere sicherheitsorientierte Anlagepolitik ist unter Zugrundelegung eines aktiven Asset-Liability-Managements (ALM) konsequent an der
Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens ausgerichtet. Diese Strategie werden wir auch in Zukunft weiter verfolgen, um eine nachhaltig attraktive Verzinsung zu erzielen.
Ziel des jährlichen ALM-Prozesses ist es, unter Berücksichtigung der Risikostrategie und der Risikotragfähigkeit, der Wettbewerbssituation sowie aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen eine verpflichtungsgerechte Kapitalanlagenstruktur zu entwickeln.
Unter diesen Rahmenbedingungen wird die Kapitalanlagestrategie mit Hilfe von stochastischen ALM- und
SAA-Analysen (Strategische Asset Allokation) auf die Zielsetzung und das Geschäftsmodell abgestimmt,
wobei die aktuelle Portfoliostruktur von Aktiv­ und Passivseite berücksichtigt wird.
Unsere Kapitalanlagestrategie setzt daher darauf, die Kapitalanlagen breit zu mischen und zu streuen: Wir
nutzen Diversifikationseffekte und reduzieren Kapitalanlagerisiken, so dass mögliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage begrenzt werden können. Voraussetzung dafür ist die
Annahme, dass trotz der Staatsschuldenkrise das Finanzsystem insgesamt stabil bleibt und sich diese
nicht zu einer allgemeinen Systemkrise entwickelt.
Diese Annahme wurde im Jahr 2015 durch die sinkenden Risikoaufschläge für europäische Staatstitel
gestützt. Auch externe Effekte wie z.B. die Terroranschläge in Frankreich sowie die Ukraine-Krise haben
nicht zu einer Kapitalflucht aus Europa geführt und auch nicht zu Risikoaufschlägen für Anleihen von Unternehmen der europäischen Exportwirtschaft.
Neben festverzinslichen Anlagen in Deutschland sind beispielhaft größere Engagements in den USA,
Frankreich, Irland, Spanien und Italien zu nennen. Die Diversifikation zwischen diesen Ländern hat in den
letzten Jahren dazu geführt, dass Marktwertverluste aufgrund hoher Risikoaufschläge in den Peripherie
Staaten Europas zu Gewinnen in den "sicheren Häfen" USA und Deutschland führten und umgekehrt
Aktienkursrisiko
Unsere Gesellschaft ist bis auf einen geringen Dispositionsbestand für die in Fonds geführten Anlagen für
fondsgebundene Überschussbeteiligungen und Rentenversicherungen nicht in Aktienfonds bzw. Aktien
investiert.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko nicht gleichartiger Wertveränderungen von zinssensitiven
Aktiv- und Passivpositionen. Ursache ist die Differenz in der Duration der Forderungen und der Duration
der Verbindlichkeiten. Eine wesentliche Maßnahme zur Risikoreduktion ist die Verlängerung der Portfolioduration auf der Aktivseite.
24
Die Staatsschuldenkrise in Europa hat sich auch im Jahr 2015 nach den Ankündigungen und Aktivitäten
der EZB im Jahr 2014 weiter merklich entspannt. Die monetäre Lockerung (engl. „quantitative easing“,
QE) der EZB sorgte bei allen europäischen Ländern für geringere Risikoaufschläge auf die jeweiligen
Staatsanleihen. Ausgenommen davon war Griechenland, bei dem zunächst die Risikoaufschläge dramatisch anstiegen und erst nach der Wiederwahl von Ministerpräsident Tsipras und der Annahme der Bedingungen der Institutionen (Troika: EZB, IWF und Europäische Kommission) eine Beruhigung eintrat. In
Griechenland reduzierten sich die Risikoaufschläge für 10-jährige Staatsanleihen von ca. 1.800 Basispunkte vor der Annahme der Bedingungen der Gläubiger auf ca. 800 Basispunkte per Jahresende 2015.
Das QE ist nur eine mittelfristige Maßnahme und insgesamt ist noch keine endgültige Lösung für die
Staatsschuldenkrise gefunden worden. Zusätzlich ist die realwirtschaftliche Entwicklung noch fragil, dennoch gehen wir davon aus, dass eine Eskalation wie in den Jahren 2010 und 2011 kurz- bzw. mittelfristig
unwahrscheinlich ist.
Für unser Unternehmen bedeutet das weiterhin niedrige Zinsniveau risikoarmer Anleihen und die erhebliche Einengung der Kreditspreads eine merkliche Schwächung der Risikotragfähigkeit sowie eine Belastung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die langfristig auch zu einer deutlichen Belastung der
Solvenzlage führen kann.
Immobilienrisiko
Im Bereich der Immobilienanlagen verfolgen wir grundsätzlich eine konservative Strategie. Die Gesellschaft ist nur mit einem sehr geringen Anteil in diesem Anlagesegment von unter einem Prozent der Kapitalanlagen investiert. Die Assetklasse und das hieraus abgeleitete Risiko hat daher für die Gesellschaft nur
eine sehr untergeordnete Bedeutung.
Währungsrisiko
Im Rahmen unserer Kapitalanlagetätigkeit legen wir nicht ausschließlich in Euro an, sondern investieren
zum Teil auch in Fremdwährungen geführte Rentenexposure. Im Vergleich zu den in Euro denominierten
Kapitalanlagen ist unser Fremdwährungsexposure von untergeordneter Bedeutung. Es wird zudem aktiv
überwacht und gesteuert. Die Steuerung des Risikos aus Fremdwährungspositionen besteht im Wesentlichen in der permanenten Sicherung des überwiegenden Teils dieses Risikos. Insgesamt liegen die "offenen" Fremdwährungspositionen bei rund 2% der gesamten Assets.
Konzentrationsrisiko
Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich dadurch ergibt, dass das Unternehmen einzelne
Risiken oder stark korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schaden- oder Ausfallpotenzial haben.
Diese können in der Kapitalanlage, der Versicherungstechnik oder in Form von Aktiv/Passivkonzentrationen auftreten.
Für die Versicherungsunternehmen des deutschen Konzerns fungiert die Generali Deutschland AG als
Gruppenrückversicherer, um Diversifikationseffekte der einzelnen Erstversicherungs-Portfolien zu nutzen
und unternehmensübergreifende Kumule zu steuern. Durch entsprechend große und diversifizierte Portfolien existieren keine erhöhten Exponierungen gegenüber einzelnen Kunden. Die für den deutschen Teil
der Generali erforderliche Retrozession kauft die Generali Deutschland AG auf der Basis konsolidierter
Portfolien der Erstversicherer bei entsprechend gut gerateten Marktteilnehmern ein, einschließlich der
Assicurazioni Generali S.p.A.
Unsere Kapitalanlagen mischen und streuen wir und beachten dabei die Einzellimite, internen Grenzen
unserer Kapitalanlagerichtlinie sowie die aufsichtsrechtlichen Grenzen. Aufgrund unserer umfangreichen
Kapitalanlagetätigkeit sind dennoch großvolumige Exposures gegenüber bestimmten Branchen, Staaten
oder Regionen unvermeidbar. Da wir beispielsweise Teile unserer Kapitalanlagen – wie branchenüblich –
bei Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen investieren, sind wir gegenüber diesen entsprechend
25
exponiert. Wir werten diese Exposures auf der Grundlage von Bonitätseinschätzungen regelmäßig aus
und berichten darüber im Rahmen der Performance- und Risikoberichte.
Insgesamt halten wir unsere Exponierung für risikoadäquat und sehen keinen Bedarf, diese zu verringern.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aufgrund eines Ausfalls oder aufgrund einer Veränderung
der Bonität oder der Bewertung der Bonität (Kreditspread) von Wertpapieremittenten, Versicherungsnehmern, Gegenparteien und anderen Schuldnern ergibt, gegenüber denen das Unternehmen Forderungen hat.
Kapitalanlagen
Im Berichtsjahr haben sich die Kreditmärkte weiter beruhigt mit der Folge verringerter Kreditspreads (mit
der Ausnahme von Griechenland). Während diese Entwicklung sehr positiv für die Bestandsbewertung
war, haben sich die Konditionen für die Neuanlage nochmals verschlechtert.
Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2015 das Engagement in festverzinslichen Anlagen in den USA
deutlich ausgeweitet. Das Währungsrisiko wurde dabei größtenteils durch Derivateeinsatz eliminiert. Bedingt durch die robuste US-Konjunktur stellt dieses Investment einen positiven Diversifikationsbeitrag zu
der eher schwächelnden europäischen Wirtschaftsleistung dar.
Wir überwachen und managen unsere Kreditrisiken, um jederzeit unsere Verbindlichkeiten vollständig und
fristgerecht begleichen zu können. Insgesamt zeichnet sich unser Kapitalanlageportfolio durch eine Ausrichtung auf Schuldner hoher Bonität und Liquidität sowie eine breite Mischung und Streuung aus. Dies
führt zu einem großen Anteil an Staatsanleihen von hoher Bonität, besicherten Pfandbriefen und Ausleihungen an die Bundesländer. Wir gehen davon aus, dass sich die Lage an den Kreditmärkten im Jahr
2016 stabilisiert und gleichzeitig die Zinsen der europäischen Kernländer nahe dem aktuellen Niveau verharren werden.
Bei Neuanlagen liegt unser Hauptaugenmerk auf Unternehmensanleihen und Staatsanleihen. Mit der
vorgenommenen breit gestreuten Allokation sank das durchschnittliche Rating im Bestand geringfügig.
Unter der Voraussetzung, dass es nicht zu einer Systemkrise kommt, und aufgrund unseres aktiven Risikomanagements sowie unter Berücksichtigung der Diversifikationsgrade unserer Investmentportfolien
sehen wir allein in Bezug auf das Kreditrisiko keine Gefährdung unserer Risikotragfähigkeit.
Unsere direkten Investments in Staatsanleihen der sogenannten PIIGS-Staaten stellen sich zum
31.12.2015 wie folgt dar:
Nominalwert
Buchwert
Marktwert
Tsd. €
Tsd. €
Tsd. €
−
−
−
Irland
90.360
96.592
96.299
Italien
−
−
−
Portugal
−
−
−
Spanien
42.300
54.323
56.033
Griechenland
Darüber hinaus sind wir über Spezial-Sondervermögen wie folgt in PIIGS-Staatsanleihen zum 31.12.2015
exponiert:
26
Nominalwert
Anschaffungskosten
Marktwert
Tsd. €
Tsd. €
Tsd. €
Griechenland
−
−
−
Irland
−
−
−
Italien
47.000
47.768
54.387
Portugal
20.000
19.240
22.528
Spanien
−
−
−
Im Bestand unserer Gesellschaft befinden sich zum Abschlussstichtag Schuldscheinforderungen der
Hypo Alpe-Adria-Bank AG, Österreich, die im Jahr 2014 in die HETA Asset Resolution AG, Österreich,
umgewandelt wurde und sich in Abwicklung befindet. Die Schuldscheinforderungen in Höhe von nominal 10 Mio. € sind mit einer Ausfallbürgschaft des Bundeslandes Kärnten, Österreich, ausgestattet.
Aufgrund der im Jahr 2015 getroffenen Entscheidung des Bundesfinanzministeriums Österreichs, der
HETA Asset Resolution AG, Österreich, keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, veröffentlichte die Finanzmarktaufsicht Österreichs am 1. März 2015 einen Bescheid, demzufolge eine sofortige Aufschiebung von Zins- und Tilgungszahlungen für bestimmte Schuldtitel der HETA Asset Resolution
AG in Kraft tritt (Moratorium bis zum Ablauf des 31. Mai 2016).
Wegen der unklaren rechtlichen und wirtschaftlichen Situation erfolgte im Geschäftsjahr eine Wertberichtigung in Höhe von 3,9 Mio. €.
Durch die von uns verfolgte Kapitalanlagepolitik sehen wir derzeit keine Kapitalanlagerisiken, welche die
Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens in bestandsgefährdender Art und Weise beeinträchtigen würden. Bei einer erneuten Verschärfung der Staatsschuldenkrise sind jedoch negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Generali Deutschland Pensionskasse möglich.
Forderungsausfallrisiko aus dem Versicherungsgeschäft
Neben dem Kreditrisiko im Bereich der Kapitalanlagen umfasst das Kreditrisiko Forderungspositionen
speziell gegenüber Versicherungsnehmern und Vermittlern. Dem Ausfallrisiko von Forderungen begegnet
die Generali Deutschland Pensionskasse durch ein effizientes und konsequentes Mahnwesen.
Ausfallrisiko Rückversicherung
In der passiven Rückversicherung sind alle Rückversicherungsverträge mit der Generali Deutschland AG
abgeschlossen, so dass wir davon ausgehen, dass hieraus kein Ausfallrisiko besteht.
Segmentspezifisches Risiko in der Rentenversicherung
Zur Überwachung der segmentspezifischen Risiken überprüfen wir fortlaufend Risikoverläufe und die
Rechnungsgrundlagen der Beiträge sowie der versicherungstechnischen Rückstellungen. Unser Aktuariat
gewährleistet die sachgerechte Tarifierung der Produkte und bestimmt angemessene versicherungstechnische Rückstellungen. Daneben beachten wir unsere internen Zeichnungsrichtlinien und die gesetzlichen
Vorgaben.
Trotz risikoadäquater Steuerung des Versicherungsgeschäfts können ungeplante Risiken auftreten, die
wir erkennen und begrenzen müssen. Darunter fallen unter anderem Risiken aus Kumulereignissen und
Katastrophenschäden, die - soweit sie nicht über das Kollektiv ausgeglichen werden können - durch
Rückversicherung abgedeckt werden.
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Die segmentspezifischen Risiken der Rentenversicherung umfassen biometrische Risiken sowie das Kosten- und Stornorisiko. Die Risiken bestehen in einer Abweichung von der Kalkulation bezüglich Anzahl,
Zeitpunkt und Höhe der Versicherungsfälle oder der Kosten- und Stornosituation.
Die biometrischen Risiken in der Rentenversicherung bestehen aus dem Langlebigkeitsrisiko und Invaliditätsrisiko. Es kann eine andere Sterblichkeit als erwartet auftreten. Ebenso kann die Anzahl Berufsunfähiger (Invaliditätsrisiko) die Annahmen übersteigen. Die Sicherheitsmargen in den biometrischen Rechnungsgrundlagen, die wir zur Ermittlung der Rückstellungen verwenden, sind nach Einschätzung des
Verantwortlichen Aktuars angemessen und ausreichend.
Das Kostenrisiko resultiert daraus, dass die kalkulierten Abschluss- und Verwaltungskosten die entstehenden Kosten nicht decken. Die mit Sicherheitszuschlägen eingerechneten Kosten sind nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars ebenfalls angemessen und ausreichend. Darüber hinaus wird im
Rahmen der Gewinnzerlegung regelmäßig für den gesamten Bestand die aktuelle Auskömmlichkeit der
Kosten- und biometrischen Annahmen überprüft.
Auch im Geschäftsjahr 2015 haben wir handelsrechtlich Zinszusatzreserven gebildet. Die Zinszusatzreserve senkt den durchschnittlichen Rechnungszins und erhöht die Risikotragfähigkeit für künftige Jahre.
Wir gehen davon aus, dass der Referenzzins in den kommenden Jahren weiter sinken wird und die Zinszusatzreserve folglich weiter aufgebaut wird.
Mit dem im August 2014 in Kraft getretenen Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) wurden die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven aus Kapitalanlagen, die Ermittlung der Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung sowie die zum 1. Januar 2015 geltende Absenkung des Höchstzillmersatzes und des Höchstrechnungszinses (dazu verweisen wir auf unsere Ausführungen zum strategischen Risiko) neu geregelt. Der Erlass einer Rechtsverordnung zur Umsetzung der
Teilkollektivierung gem. § 56b Abs. 2 VAG bzw. § 140 Abs. 2 VAG neue Fassung erfolgte am 10. März
2015.
Wir beteiligen die Versicherungsnehmer weiterhin uneingeschränkt an den Bewertungsreserven aus nicht
zinstragenden Kapitalanlagen (z. B. Immobilien und Aktien). Bewertungsreserven aus verzinslichen Kapitalanlagen werden dagegen nur noch berücksichtigt, sofern ein Sicherungsbedarf überschritten wird,
dessen Ermittlung auf gesetzlichen Vorgaben beruht. Der Gesetzgeber hat damit einen Interessenausgleich zwischen den Kunden geschaffen, die bei Ausscheiden aus dem Versichertenkollektiv an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind, und den im Kollektiv verbleibenden Kunden, die von der gestärkten
Risikotragfähigkeit profitieren.
Durch das LVRG wurde eine Ausschüttungssperre für Dividenden bei Lebensversicherungsunternehmen
eingeführt, damit Lebensversicherer ihre Garantieverpflichtungen auch in Niedrigzinsphasen erfüllen können (Einzelheiten dazu finden sich in § 56a Abs. 2 und Abs. 4 VAG bzw. § 139 Abs. 2 und Abs. 4 VAG
neue Fassung). Da bei der Generali Deutschland Pensionskasse der Bilanzgewinn den gesetzlich geforderten Sicherungsbedarf nicht übersteigt und insbesondere auch kein Gewinnabführungsvertrag mit der
Generali Deutschland Holding besteht, ist die Gesellschaft von dieser neuen gesetzlichen Regelung betroffen.
Die Beratungsleistungen unserer Vertriebe gegenüber unseren Kunden vergüten wir im Wesentlichen
durch Zahlung von Abschlussprovisionen. Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit unseren
Kunden werden diese zum Teil im Wege des Zillmerverfahrens in den versicherungsmathematischen
Berechnungen der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Die Höhe der in das Zillmerverfahren einfließenden einmaligen Abschlusskosten ist vom Bundesfinanzministerium durch den Höchstzillmersatz begrenzt.
Dieser sinkt zum 1. Januar 2015 von 40 ‰ der Beitragssumme auf 25 ‰ der Beitragssumme. Hierdurch
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können sich kurz- bis mittelfristig höhere Vorfinanzierungsrisiken aus Abschlusskosten ergeben. Wir wirken dem entgegen, indem wir Maßnahmen zur Anpassung der Vertriebsvergütung eingeleitet haben.
In der Lebensversicherung werden die Versicherungsnehmer an den drei Ergebnisquellen Kapitalanlageergebnis, Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis beteiligt. Die Mindestbeteiligung der Kunden am
Risikoergebnis wurde durch das LVRG von 75 % auf 90 % erhöht. In der Praxis haben wir unseren Kunden grundsätzlich mehr als den Mindestzuführungsbetrag zugewiesen. Dennoch können diese Neuregelungen den Handlungsspielraum in kritischen Geschäftsjahren reduzieren. Andererseits wird durch das
LVRG die Verrechnung eines negativen Kapitalanlageergebnisses mit anderen Gewinnquellen ermöglicht.
Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen sowie aus mitarbeiter-, systembedingten oder externen Vorfällen. Das
operationelle Risiko umfasst zudem Rechtsrisiken, nach unserer Definition jedoch nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken.
Operationelle Risiken sind ein unvermeidlicher Bestandteil der täglichen Geschäftstätigkeit. Da sich diese
Risiken nur bedingt von quantitativen Methoden erfassen und risikogerecht mit Kapital unterlegen lassen,
steuern und begrenzen wir diese Risiken durch unser integriertes Internes Kontrollsystem (IKS). Dieses
Instrumentarium entwickeln wir beständig weiter.
Rechtliche Risiken
Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben können erhebliche Auswirkungen auf unser Unternehmen
und den deutschen Teil der Generali haben. Wir beobachten kontinuierlich die aktuelle Rechtsprechung
und Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene. Dadurch ist es uns möglich, die Rechtsrisiken
– einschließlich der zivil- und handelsrechtlichen sowie bilanz-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Risiken –
zu steuern. Das Rechtsmonitoring, unterstützt durch eine aktive Verbands- und Gremienarbeit, erfolgt
sowohl durch die einzelnen Fachbereiche auf Unternehmensebene als auch fachbereichsübergreifend,
insbesondere jedoch durch die Bereiche Konzern-Recht, Compliance, Steuern, Rechnungswesen und
Datenschutz. Darüber hinaus sind die Vorstände an den Code of Conduct gebunden, der verbindliche
Verhaltensregeln statuiert und damit die Grundlage für eine korrekte Geschäftstätigkeit zur Wahrung der
Integrität der Generali Deutschland Pensionskasse sowie des gesamten deutschen Teils der Generali
bildet.
Risiken aus Stör- und Notfällen
Schwerwiegende Ereignisse wie der Ausfall einer größeren Anzahl von Mitarbeitern oder von einzelnen
Gebäuden sowie der IT-Systeme in der Generali in Deutschland können wesentliche operative Geschäftsprozesse gefährden: Die mögliche Auswirkung dieses Risikos stufen wir als hoch ein, da neben
den wirtschaftlichen Aspekten insbesondere die Reputation unseres Unternehmens gefährdet werden
könnte.
Im Rahmen der Notfallplanung treffen wir Vorsorge für Störfälle, Notfälle und Krisen, welche die Aufrechterhaltung unserer wichtigsten Unternehmensprozesse und –systeme gefährden könnten, z.B. durch ein
umfangreiches Business Continuity Management mit einer Festlegung von Ausweichlokationen sowie der
Bestimmung von Wiederanlaufklassen geschäftskritischer Prozesse, einschließlich der im Rahmen der
Dienstleistung ausgelagerten Prozesse. Ziel der Notfallplanung ist es, die Geschäftstätigkeit mit Hilfe von
definierten Verfahren aufrechtzuerhalten und Personen, Sachwerte sowie Vermögen zu schützen.
Sicherheitsrisiken im IT-Bereich
Die Generali Deutschland Informatik Services GmbH (GDIS) und soweit es sich um IT-Infrastruktur handelt
die Generali Infrastructure Services S.c.a.r.l. (GIS) sind für die Aufgaben im Bereich der IT-Systeme des
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deutschen Teils der Generali zuständig. Beide Gesellschaften sind in das Risikomanagementsystem des
deutschen Teils der Generali eingebunden. Sie verfügen über effiziente und effektive Instrumente, ITRisiken frühzeitig konzernweit zu erkennen, zu bewerten und zu steuern.
Die eingesetzten Verfahren, beispielsweise zum Schutz vor Computerviren, verhinderten auch im Geschäftsjahr 2015 nennenswerte Störungen. GDIS und GIS können mit den getroffenen technischen und
organisatorischen Vorsorgemaßnahmen den IT-Betrieb jederzeit sicherstellen.
Betrugsrisiko
Wie alle Wirtschaftsunternehmen unterliegen wir der Gefahr, durch interne sowie externe wirtschaftskriminelle Handlungen Vermögens- beziehungsweise Reputationsverluste zu erleiden. Um einer nachhaltigen
Schädigung des Unternehmens präventiv entgegenzuwirken und betrügerische Handlungen aufklären zu
können, verbessern wir unser diesbezügliches internes Kontrollsystem kontinuierlich und unternehmensübergreifend. Zudem haben wir die Anstrengungen weiter verstärkt, mögliche Betrugsversuche durch
Externe zu erkennen und zu vermeiden, unter anderem durch den Ausbau eines spartenübergreifenden
Informations- und Know-how-Transfers auf anonymisierter Basis.
Sonstige Risiken
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen,
insbesondere aus Versicherungsverträgen, nicht zeitgerecht oder nicht in voller Höhe nachkommen zu
können. Dem Liquiditätsrisiko begegnen wir durch eine konzernweite unterjährige sowie mehrjährige Liquiditätsplanung. Dabei verfolgen wir das Ziel, die vorhandene Liquidität an den Verpflichtungen der Konzernunternehmen und des deutschen Teils der Generali auszurichten, um jederzeit die uneingeschränkte
Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Zahlungsverpflichtungen leiten wir aus bekannten Verpflichtungen
gegenüber unseren Kunden sowie aus typischen Abwicklungsmustern der Rückstellungen ab, um so die
Fälligkeitsstruktur der Kapitalanlagen und die Geldmittel an den Liquiditätsbedarfen auszurichten. Dabei
berücksichtigen wir einen Sicherheitsaufschlag.
Obwohl wir als Erstversicherer die zukünftigen Leistungen gut prognostizieren können, ist es dennoch
nicht möglich, die Höhe und den Zeitpunkt dieser Zahlungen mit absoluter Sicherheit vorherzusagen.
Aufgrund dieses Restrisikos haben wir unsere Kapitalanlagen konservativ mit dem Fokus auf hohe Liquidität und Qualität ausgerichtet. Diese können im Bedarfsfall zeitnah veräußert werden, wodurch auch
unerwartete Liquiditätsbedarfe immer gedeckt werden können.
Strategisches Risiko
Strategische Risiken entstehen, wenn sich Veränderungen im Unternehmensumfeld (einschließlich Gesetzesänderung und Rechtsprechung) und/oder interne Entscheidungen nachteilig auf die zukünftige Wettbewerbsposition des Unternehmens oder des deutschen Teils der Generali auswirken können.
Herausforderungen in der Branche
Die aktuellen Herausforderungen in der Versicherungsbranche
•
•
•
anspruchsvolles regulatorisches Umfeld
verschärfter Wettbewerbsdruck
extreme Niedrigzinsphase
haben einen nachhaltigen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung und das Geschäftsmodell der gesamten
Branche. Vor diesem Hintergrund hat der deutsche Teil der Generali das Strategieprogramm „Simpler,
Smarter for You“ aufgesetzt mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu steigern, neue Wachs-
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tumsfelder zu erschließen, die Kosten deutlich zu senken sowie die Komplexität in Organisation und
Governance zu reduzieren.
Kernpunkte des Strategieprogramms sind u.a. eine einheitliche und schlankere organisatorische Aufstellung, die Neugestaltung des Produktportfolios in Leben, die Einführung von smarten Lösungen für Kunden und Vermittler, das Vorantreiben der digitalen Transformation und die nachhaltige Steigerung der
Kundenorientierung. Ein Strategieprojekt dieser Größenordnung birgt naturgemäß Risiken bezüglich der
planmäßigen Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung, denen durch vielfältige Maßnahmen begegnet
wird.
Lebensversicherung
Im Zuge der Inkraftsetzung des LVRG wurde ab dem 1. Januar 2015 der geltende Rechnungszins für das
Neugeschäft in Höhe von 1,75 % auf 1,25 % gesenkt, was zur Senkung des durchschnittlichen Rechnungszinses beiträgt und daher eine entlastende Wirkung hat. Die im Rahmen der anstehenden Neufassung von VAG-Verordnungen geplante vollständige Abschaffung des Höchstrechnungszins ab dem 1.
Januar 2016 wird nicht mehr verfolgt, sondern im Rahmen einer Bewertung des LVRG im Jahr 2018
geprüft werden.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko eines Unternehmens, einen Imageschaden bei Kunden,
Geschäftspartnern, Aktionären sowie Aufsichtsbehörden und dadurch potenzielle Verluste zu erleiden.
Unsere Produkt- und Unternehmensratings, die gezielte Kundenkommunikation und unser aktives Reputationsmanagement sind dabei entscheidende Faktoren, um Imageschäden für unser Unternehmen sowie des deutschen Teils der Generali präventiv entgegenzutreten.
Da theoretisch jede Aktivität unseres Unternehmens bzw. des deutschen Teils der Generali zu Reputationsverlusten führen kann und Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Risikokategorien bestehen, ist
ein aktives Reputationsmanagement von großer Bedeutung. Die zentralen und lokalen Kommunikationseinheiten des Konzerns stehen in einem beständigen Austausch und beobachten sämtliche Aktivitäten
des deutschen Teils der Generali im Hinblick auf mögliche Reputationsrisiken. Das Ziel ist es, Reputation
und Image gegenüber allen relevanten Anspruchsgruppen kontinuierlich auszubauen. Insgesamt hat sich
das Reputationsrisiko für die Versicherungsbranche erhöht, beispielsweise aufgrund eines erhöhten und
verstärkt kritischen Medieninteresses an der Lebensversicherung sowie an Vergütungsfragen der Vertriebe. Reputationsrisiken treten wir durch aktive, authentische und zielgruppengerechte Kommunikation auf
allen Ebenen entgegen.
Solvabilitätsanforderungen
Die Eigenmittelausstattung unserer Gesellschaft – die sogenannte Solvabilität – beträgt 130%. Es wurden
vorhandene Eigenmittel in Höhe von 86,0 Mio. € berücksichtigt. Bewertungsreserven flossen in die Berechnung nicht ein. Im Jahr 2012 wurde die Eigenmittelausstattung durch Aufnahme von Hybridkapital
gestärkt. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Solvabilität wurden Maßnahmen für die Zukunft ergriffen,
um die mit der Niedrigzinsperiode einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Die Solvabilitätsquote I ist zum 31. Dezember 2015 dem Geschäftszweck und der Risikolage angemessen.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Auch das Jahr 2015 war im Wesentlichen bestimmt durch das weiterhin niedrige Zinsniveau, das eine
Belastung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Generali Deutschland Pensionskasse darstellt.
Risikopotenziale für die weitere Geschäftsentwicklung resultierten aus der weiterhin fragilen Situation an
den Kapitalmärkten, insbesondere vor dem Hintergrund der Schuldenprobleme einzelner Länder und
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eines langfristig anhaltenden Niedrigzinsumfelds. Insgesamt zeichnet sich auf Basis der bestehenden
Anforderungen aktuell keine bestandsgefährdende Entwicklung ab. Wir verfügen über die notwendigen
Instrumentarien, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zeitnah und angemessen zu begegnen. Unser gruppenweit etabliertes Risikomanagementsystem entwickeln wir kontinuierlich weiter.
Damit ist es uns möglich, auf veränderte Rahmenbedingungen und adverse Entwicklungen flexibel zu
reagieren.
Ausblick und Weiterentwicklung des Risikomanagements
Der deutsche Teil der Generali konzentriert sich hinsichtlich der Weiterentwicklung ihres Risikomanagements auf die Umsetzung von Solvency II. Das Solvency II Regime ist im deutschen Teil der Generali ab
dem 1. Januar 2016 verbindlich anzuwenden. Unsere Gesellschaft fällt nicht unter die Rahmenrichtlinie
von Solvency II. Risikomanagement und der Solvency II-Prozess sind im deutschen Teil der Generali bereits miteinander verzahnt und wirken somit auch in unserem Unternehmen.
Das Antragspaket für die Zertifizierung des Partiellen Internen Modells wurde für die internationale Generali Gruppe im Berichtsjahr 2015 bei der für die Generali Gruppe als Aufsichtsbehörde für den Zertifizierungsprozess zuständigen IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni, italienische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen) eingereicht.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im deutschen Teil der Generali die Umsetzung der GovernanceAnforderungen aus Solvency II und die Vorbereitung auf die Anforderungen der Säule III weiter vorangetrieben. Dies wird neben den Folgeaktivitäten aus dem Zertifizierungsprozess auch im Jahr 2016 ein Tätigkeitsschwerpunkt sein. Der deutsche Teil der Generali hat die ab dem 1. Januar 2016 verbindlich geltenden Anforderungen unter Solvency II umfassend umgesetzt.
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Ausblick
Gesamtwirtschaftliche Erwartungen für 2016
Für das Jahr 2016 rechnen wir im Euroraum mit einer Fortsetzung des soliden Wachstums. Die gesamtwirtschaftliche Ausbringungsmenge dürfte im kommenden Jahr um 1,6% zunehmen und damit geringfügig über dem Vorjahreswachstum liegen. Positiv wirkende Faktoren sind dabei nach wie vor niedrige Ölpreise, ein schwacher Euro sowie die sehr expansiven geldpolitischen Maßnahmen der EZB; dies unterstützt den zunehmend binnenwirtschaftlich getriebenen Aufschwung. Die Inflationsrate wird unserer Einschätzung nach ansteigen, weil die dämpfenden Effekte vergangener Ölpreissenkungen auslaufen. Der
zugrunde liegende Inflationsdruck dürfte aber niedrig bleiben. Im kommenden Jahr erwarten wir einen
Anstieg der harmonisierten Verbraucherpreise um 1,0%.
Für die USA erwarten wir, dass die robuste Konjunktur anhalten und im Gesamtjahr 2016 zu einer Zuwachsrate des Bruttoinlandsproduktes von 2,6% führen wird. In China dürfte sich die Wirtschaftsaktivität
von 6,9% auf 6,4% im kommenden Jahr weiter vermindern. Wir gehen davon aus, dass die Regierung
aktiv gegensteuert, falls sich eine stärkere Abkühlung abzeichnen sollte. Zudem könnte die Zentralbank
die Geldpolitik bei Bedarf weiter lockern.
Entwicklung an den Finanzmärkten
Auch im Jahr 2016 werden divergierende geldpolitische Ausrichtungen der Zentralbanken diesseits und
jenseits des Atlantiks an den internationalen Finanzmärkten den Ton bestimmen.
Im Euroraum wird die wirtschaftliche Erholung anhalten, aber die Unterauslastung der Kapazitäten nach
wie vor bestehen bleiben. Die Inflationsrate dürfte hierdurch wiederholt deutlich unter dem Ziel der EZB
liegen. Zudem wird die Ende vergangenen Jahres angekündigte Verlängerung des Ankaufprogramms für
Staatsanleihen einen stärkeren Zinsanstieg verhindern. Wir gehen davon aus, dass die EZB die Finanzmärkte mittels Wertpapierkäufen über das gesamte Jahr 2016 weiterhin stützen wird. In diesem Zusammenhang erwarten wir Gewinne bei europäischen Unternehmensanleihen und entsprechend fallende
Renditen. Private und institutionelle Investoren, die Zinserträge suchen, werden ebenso wie die EZB die
Nachfrage nach diesen Titeln unterstützen. Der Euro wird unserer Einschätzung nach in diesem Umfeld
gegenüber dem US-Dollar weiter abwerten.
In den USA wird die FED voraussichtlich den Leitzins weiter moderat erhöhen. Sollte sich dazu die Inflationsrate erhöhen, dürfte dies zu steigenden Renditen US-amerikanischer Staatsanleihen führen. Zugleich
gehen wir für die USA im Jahr 2016 von immer noch leicht positiven Erträgen bei US-Aktien aus – auch
wenn sich diese im Vergleich zum Euroraum wohl deutlich schwächer entwickeln werden.
Versicherungswirtschaft 2016: Schwierige Rahmenbedingungen, stabile Entwicklung
Das gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Umfeld bleibt für die Versicherungswirtschaft auch im
Geschäftsjahr 2016 sowohl mit Blick auf das Neugeschäft als auch die Profitabilität herausfordernd. So
wird die Niedrigzinsphase aller Voraussicht nach weiter anhalten und werden regulatorische Anforderungen zunehmen. Auch die demografischen, gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen stellen die
Versicherungswirtschaft vor neue Aufgaben. Das Wachstum im Versicherungsmarkt wird sich vor diesem
Hintergrund aus Sicht der Generali in Deutschland 2016 nur moderat erhöhen.
33
Für das Geschäftsjahr 2016 erwarten wir im Segment Lebensversicherungen einen leichten Anstieg der
gebuchten Bruttobeiträge von unter 1%. In diesem Segment übt das aktuelle Niedrigzinsumfeld auch in
den kommenden Jahren besonders hohen Druck auf das Neugeschäft aus. Verstärkend kommen die
anhaltenden Diskussionen um den Garantiezins und ein sich verschärfender Wettbewerb hinzu. Auf Kundenseite steht der steigenden Notwendigkeit, für das Alter privat vorzusorgen, neben dem niedrigen
Zinsniveau vor allem eine geringe Vorsorgebereitschaft vieler Bevölkerungsgruppen entgegen. Dennoch
bleiben mit Blick auf die weiterhin zu erwartenden Leistungskürzungen in den Sozialsystemen und die
demografische Entwicklung, die private und betriebliche Altersvorsorge sowie die Absicherung von biometrischen Risiken wesentliche Faktoren für die Zukunft der Lebensversicherung.
Die Regierungskoalition hält an ihrem Vorhaben fest in dieser Legislaturperiode die Förderung der betrieblichen Altersversorgung mit dem Schwerpunkt klein- und mittelständischer Betriebe umzusetzen. Das
Ergebnis der hierfür in Auftrag gegebenen Gutachten soll spätestens vor Ablauf des ersten Quartals 2016
vorliegen. Anschließend soll auf der Basis dieser Ergebnisse und gemäß den Festlegungen im Koalitionsvertrag über die Umsetzung entschieden werden.
Die Generali Deutschland Pensionskasse rechnet für das Geschäftsjahr 2016 mit einem weiteren Rückgang der Beitragseinnahmen. Branchenweit ist eine eindeutige Ausrichtung zu Gunsten der Direktversicherung zu verzeichnen.
Unsere Gesellschaft hat auch im Jahr 2015 durch Realisierung von stillen Reserven den Aufbau der Zinszusatzreserve finanziert, um damit entsprechende Vorsorge für die andauernde Niedrigzinsphase zu treffen. Darüber hinaus sehen wir auch die Einbindung unserer Gesellschaft in einen finanzstarken Konzern
als Vorteil in der gegenwärtigen Finanzmarktsituation.
Insgesamt geht die Generali Deutschland Pensionskasse für das nächste Jahr von einem gleichbleibenden Jahresüberschuss im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 aus.
34
35
Anlage zum Lagebericht
36
In der Berichtszeit betriebene Versicherungsarten
Selbst abgeschlossenes Geschäft
1. Renten- und Pensionsversicherung als Einzel- und Kollektivversicherung
Sofort beginnende Leibrente auf ein Leben
Aufgeschobene Rente mit und ohne Kapitalleistung bei Tod
Aufgeschobene Rente mit Hinterbliebenenversorgung
2. Zusatzversicherung
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen kann die automatische Rentenanpassung nach dem
Rentenaufbauplan vereinbart werden.
37
Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne sonstige Versicherungen) im
Geschäftsjahr 2015
Anwärter
Invaliden- und Altersrenten
Summe der
Jahresrenten
I . Bestand am Anfang des Geschäftsjahres
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Anzahl
Frauen
Anzahl
Tsd. €
102.332
73.136
499
279
736
0
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1.
Neuzugang
2.
sonstiger Zugang
674
781
199
143
399
616
583
199
143
399
58
198
0
0
0
0
III. Abgang während des Geschäftsjahres
2.205
1.669
4
0
4
1.
Tod
188
91
4
0
4
2.
Beginn der Altersrente
199
143
0
0
0
3.
Ausscheiden mit Rückkaufswert
1.818
1.435
0
0
0
0
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres
100.801
72.248
694
422
1.132
1.
beitragsfreie Anwartschaften
44.934
33.291
0
0
0
2.
in Rückdeckung gegeben
94.376
65.436
0
0
0
38
Bestand an Zusatzversicherungen
sonstige Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen
Versicherungssumme
Tsd. €
1.
Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 2015
25.316
606.780
2.
Bestand am Ende des Geschäftsjahres 2015
24.644
586.277
370
8.930
davon in Rückdeckung gegeben
39
Jahresabschluss 2015
40
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015 - Aktiva
Aktiva
Tsd. €
Tsd. €
Tsd. €
2015
Tsd. €
2014
Tsd. €
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I.
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte
0
0
II.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0
0
III.
Geschäfts- oder Firmenwert
0
0
IV.
Geleistete Anzahlungen
0
0
0
0
B. Kapitalanlagen
I.
II.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
0
0
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
0
0
35.000
35.000
3. Beteiligungen
0
0
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
0
35.000
III.
35.000
Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
498.997
472.257
1.076.452
1.059.279
0
0
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen
177.000
69.500
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen
113.014
55.909
0
0
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf
Versicherungsscheine
d) Übrige Ausleihungen
1.013
960
5. Einlagen bei Kreditinstituten
6. Andere Kapitalanlagen
IV.
291.027
126.369
10.000
17.950
0
Depotforderungen aus dem in Rückdeckung
übernommenen Versicherungsgeschäft
0
1.876.475
1.675.855
0
0
davon an:
verbundenen Unternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
D. Forderungen
41
1.911.475
1.710.855
28.853
25.823
Aktiva
Tsd. €
I.
Tsd. €
Tsd. €
2015
Tsd. €
2014
Tsd. €
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft an:
davon an:
verbundenen Unternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
1. Versicherungsnehmer
a) fällige Ansprüche
4.796
5.026
b) noch nicht fällige Ansprüche
3.354
4.185
2. Versicherungsvermittler
3. Mitglieds- und Trägerunternehmen
II.
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
8.150
9.211
81
20
0
0
8.231
9.231
0
0
0
0
70.472
12.095
davon an:
verbundenen Unternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
III.
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital
IV.
Sonstige Forderungen
davon an:
verbundenen Unternehmen: 18.000 Tsd. €
(Vj. 20 Tsd. €)
Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
78.704
21.326
E. Sonstige Vermögensgegenstände
I.
Sachanlagen und Vorräte
II.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks
und Kassenbestand
III.
Andere Vermögensgegenstände
0
0
33.992
44.630
2.765
5.285
36.756
49.915
F. Rechnungsabgrenzungsposten
I.
Abgegrenzte Zinsen und Mieten
II.
Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
17.672
23.842
5.165
1.584
22.837
25.426
G. Aktive latente Steuern
0
0
H. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
0
0
I.
0
0
2.078.625
1.833.345
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Summe der Aktiva
42
Ich bestätige hiermit gemäß § 73 VAG a.F., dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Aachen, 26. Januar 2016
Treuhänder für das Sicherungsvermögen
Dr. Jürgen Linden
43
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015 - Passiva
Passiva
Tsd. €
Tsd. €
Tsd. €
2015
Tsd. €
2014
Tsd. €
A. Eigenkapital
I.
Eingefordertes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital
2. abzüglich nicht eingeforderter ausstehender
Einlagen
II.
Kapitalrücklage
III.
Gewinnrücklagen
7.500
0
0
7.500
7.500
15.371
15.371
1. Gesetzliche Rücklage
0
0
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden
oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
0
0
3. Satzungsmäßige Rücklagen
0
0
4. Andere Gewinnrücklagen
IV.
7.500
2.445
Bilanzgewinn
845
2.445
845
0
1.600
B. Genussrechtskapital
C. Nachrangige Verbindlichkeiten
25.316
25.316
0
0
10.009
10.009
D. Versicherungstechnische Rückstellungen
I.
Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag
2.536
2.639
32.998
34.948
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft
–30.461
II.
–32.309
Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag
1.907.511
1.684.141
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft
858.068
797.752
1.049.443
III.
886.389
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag
4.665
4.789
0
0
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft
4.665
IV.
4.789
Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
1. Bruttobetrag
52.818
56.079
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft
0
0
52.818
V.
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
44
56.079
Passiva
Tsd. €
Tsd. €
1. Bruttobetrag
Tsd. €
2015
Tsd. €
2014
Tsd. €
0
0
0
0
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft
0
0
1.076.465
914.948
E. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich
der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko
von den Versicherungsnehmern getragen wird
I.
Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag
187
49
0
0
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft
187
II.
49
Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
1. Bruttobetrag
28.666
25.773
2. davon ab:
Anteil für das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft
0
0
28.666
25.773
28.853
25.823
F. Andere Rückstellungen
I.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
II.
Steuerrückstellungen
III.
Sonstige Rückstellungen
0
0
6.459
1.017
181
G. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung
gegebenen Versicherungsgeschäft
105
6.639
1.122
891.066
832.700
davon gegenüber:
verbundenen Unternehmen: 891.066 Tsd. €
(Vj. 832.700 Tsd. €)
H. Andere Verbindlichkeiten
I.
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft:
davon gegenüber:
verbundenen Unternehmen: 488 Tsd. €
(Vj. 506 Tsd. €)
Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
1. Versicherungsnehmern
2. Versicherungsvermittlern
3.
II.
Mitglieds- und Trägerunternehmen
14.850
14.278
2.117
2.103
0
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
davon gegenüber:
verbundenen Unternehmen: 3.577 Tsd. €
(Vj. 4.089 Tsd. €)
Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
45
0
16.967
16.382
3.577
4.089
Passiva
Tsd. €
III.
Tsd. €
Anleihen
Tsd. €
2015
Tsd. €
2014
Tsd. €
0
0
0
0
19.708
2.927
davon konvertibel: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
IV.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon gegenüber:
verbundenen Unternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
V.
Sonstige Verbindlichkeiten
davon:
aus Steuern: 1 Tsd. € (Vj. 2 Tsd. €)
im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0 Tsd. €
(Vj. 0 Tsd. €)
gegenüber:
verbundenen Unternehmen: 516 Tsd. €
(Vj. 8 Tsd. €)
Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
I.
Rechnungsabgrenzungsposten
J. Passive latente Steuern
Summe der Passiva
40.253
23.397
24
29
0
0
2.078.625
1.833.345
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten D.II. und E.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f des Handelsgesetzbuchs sowie der auf Grund des § 65
Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes*1) erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für
den Altbestand im Sinne des § 11c in Verbindung mit § 118b Absatz 5 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes*2) ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 28.09.2015 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
*1)
*2)
VAG a. F. / §88 Abs. 3 VAG in der seit 01.01.2016 gültigen Fassung
VAG a. F. / §336 VAG sowie §233 Abs. 3 Satz 2 VAG in der seit 01.01.2016 gültigen Fassung
Aachen, 26. Januar 2016
Verantwortlicher Aktuar
Dirk Wallkötter
46
Gewinn- und Verlustrechnung für
die Zeit vom 1.Januar bis 31. Dezember 2015
Tsd. €
I.
Tsd. €
Tsd. €
2015
Tsd. €
2014
Tsd. €
Versicherungstechnische Rechnung
1.
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge
138.278
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
144.401
60.603
64.031
77.674
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge
80.370
103
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer
an den Bruttobeitragsüberträgen
138
1.950
2.057
–1.848
2.
3.
Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung
–1.919
75.827
78.451
1.974
2.585
Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen
0
0
davon: aus verbundenen Unternehmen
0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon: aus verbundenen Unternehmen
1.155 Tsd. € (Vj. 1.159 Tsd. €)
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
0
0
50.129
50.440
50.129
50.440
250
58
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen
106.589
117.237
e) Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen
0
c) Erträge aus Zuschreibungen
0
156.967
167.735
4.
Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen
2.037
2.776
5.
Sonstige versicherungstechnische Erträge für
eigene Rechnung
332
363
6.
Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene
Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag
47.033
40.273
bb) Anteil der Rückversicherer
23.829
19.975
23.203
20.298
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag
bb) Anteil der Rückversicherer
–123
1.304
0
0
–123
1.304
23.080
47
21.602
Tsd. €
7.
Tsd. €
Tsd. €
2015
Tsd. €
2014
Tsd. €
Veränderung der übrigen versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag
bb) Anteil der Rückversicherer
223.507
228.402
60.316
64.819
b) Sonstige versicherungstechnische NettoRückstellungen
8.
9.
163.191
163.583
2.893
4.089
Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene
Rechnung
166.084
167.672
147
23.379
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für
eigene Rechnung
a)
Abschlussaufwendungen
3.064
3.266
b)
Verwaltungsaufwendungen
4.614
5.070
7.678
c) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung
gegebenen Versicherungsgeschäft
8.336
3.258
3.509
3.258
3.509
4.420
4.827
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung der
Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und
sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen
916
800
5.338
1.452
327
386
0
0
davon: außerplanmäßige Abschreibungen
gemäß § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB
5.328 Tsd. € (Vj. 1.086 Tsd. €)
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
d) Aufwendungen aus Verlustübernahme
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
für eigene Rechnung
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene
Rechnung
6.581
2.639
35
8
29.784
27.697
7.008
4.087
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1.
Sonstige Erträge
386
234
2.
Sonstige Aufwendungen
2.198
1.636
3.
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
4.
Außerordentliche Erträge
0
5.
Außerordentliche Aufwendungen
0
6.
Außerordentliches Ergebnis
7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
–1.812
–1.402
5.195
2.684
0
0
0
5.195
davon: Konzernumlage 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
davon: latente Steuern 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
48
0
1.084
Tsd. €
8.
Tsd. €
Sonstige Steuern
Tsd. €
2015
Tsd. €
0
2014
Tsd. €
0
davon: Konzernumlage 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €)
9.
Erträge aus Verlustübernahme
5.195
1.084
0
0
10. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines
Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
0
0
11. Jahresüberschuss
0
1.600
12. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
0
0
13. Entnahmen aus der Kapitalrücklage
0
0
14. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage
0
0
b) aus der Rücklage für Anteile an einem
herrschenden oder mehrheitlich beteiligten
Unternehmen
0
0
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen
0
0
d) aus anderen Gewinnrücklagen
0
0
15. Entnahmen aus Genussrechtskapital
0
0
0
0
16. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage
0
0
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten
Unternehmen
0
0
c) in satzungsmäßige Rücklagen
0
0
d) in andere Gewinnrücklagen
0
0
0
0
17. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals
0
0
18. Bilanzgewinn
0
1.600
49
Anhang
50
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden
Maßgebliche Rechtsvorschriften
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt. Die Verabschiedung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRuG) führt
neben inhaltlichen Änderungen, die erst für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden sind, in Einzelfällen zu
einer veränderten Nummerierung der zitierten Rechtsvorschriften. Dies berücksichtigen wir im Folgenden
mit dem Kürzel n.F. (neue Fassung). Dort wo es durch das BilRuG inhaltliche Änderungen gibt verweisen
wir mit dem Kürzel a.F. auf die alte Fassung des Gesetzes. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, das erst für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden
ist, berücksichtigen wir im Folgenden indem wir mit dem Kürzel a.F. auf die alte Fassung des Gesetzes
verweisen.
Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und nichtversicherungstechnische Rückstellungen wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Für die
versicherungstechnischen Posten wurde hiervon abweichend der Devisenkassamittelkurs vom 29. Oktober 2015 verwendet. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden bei Vermögensgegenständen
und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger § 253 Abs. 1 Satz 1, 2 HGB und
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet, so dass bei diesen Posten sämtliche fremdwährungsbedingten Wertänderungen erfolgswirksam erfasst wurden. Fremdwährungsbedingte Wertänderungen von Rückstellungen wurden unabhängig von der Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung
der Zahlungen in Fremdwährung erfolgte mit dem entsprechenden Devisenkassakurs. Für alle Kapitalanlagen gilt, dass erfolgswirksam zu berücksichtigende Währungskursänderungen im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen wurden.
Bilanzwertermittlung Aktiva
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Ausleihungen in Form von Schuldscheinforderungen und Darlehen an verbundene Unternehmen und
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden gemäß § 341c Abs. 3 HGB mit den
fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB n.F.
wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der
Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene
oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung
erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet
wird.
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 255
Abs. 1 und § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zur
Feststellung, ob eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung der betreffenden Vermögensgegenstände vorliegt und somit eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB n.F. vorzunehmen war, wurden zunächst die Zeitwerte der letzten sechs Monate herangezogen. Eine voraussicht51
lich dauerhafte Wertminderung ist grundsätzlich gegeben, wenn der Zeitwert der einzelnen Titel in diesem
Zeitraum durchgehend weniger als 80% des Buchwertes zum Bewertungsstichtag betrug. Anteile an
Investmentvermögen wurden dabei grundsätzlich als eigenständige Bewertungsobjekte betrachtet. Für
Publikumsrentenfonds wurde grundsätzlich eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung angenommen, wenn der Zeitwert in den letzten sechs Monaten durchgehend weniger als 90% des Buchwertes
betrug. Bei reinen Rentenspezialfonds wurden zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung die im Fonds enthaltenen Rentenpapiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten
und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt Abschreibungen aufgrund einer
dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Sofern nach den obigen Kriterien eine Abschreibung erforderlich war,
wurde grundsätzlich auf den Kurswert zum 31. Dezember 2015 abgeschrieben.
Zum Ende des Geschäftsjahres wurden Wertpapiere in Höhe von 484.388 Tsd. € dem Anlagevermögen
zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgte nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 255
Abs. 1 und § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich
auf 2.372 Tsd. €, hiervon entfielen 1.329 Tsd. € auf Wechselkursänderungen.
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd
dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 255 Abs. 1 und § 253
Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zur Feststellung einer
voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB n.F. wurden die Papiere auf
ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwarteten Zinsausfälle berücksichtigt. Bei Investitionen in Staatsanleihen des Euroraums, die bei der Begebung von Refinanzierungsmitteln mit erhöhten Risikoaufschlägen rechnen müssen, wurde darüber hinaus die Bildung
eines europäischen Rettungsschirms berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse
gerechnet wird. Bei über pari erworbenen Wertpapieren wurde das Agio über die Laufzeit amortisiert.
Zum Ende des Geschäftsjahres wurden Wertpapiere in Höhe von 1.074.638 Tsd. € dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere
erfolgte nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m.
§ 255 Abs. 1 und § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich auf 35.209 Tsd. €, hiervon entfielen 9.756 Tsd. € auf Wechselkursänderungen.
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd
dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach
§ 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 255 Abs. 1 und § 253 Abs. 4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) bewertet.
Sonstige Ausleihungen
Andere Forderungen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c Abs. 3 HGB angesetzt. Namensschuldverschreibungen wurden mit dem
Nennwert nach § 341c Abs. 1 HGB angesetzt. Disagiobeträge wurden passivisch, Agiobeträge aktivisch
abgegrenzt und unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt. Zero52
Namensschuldverschreibungen und Zero-Schuldscheindarlehen sowie die genussscheinähnlichen Wertpapiere im Zusammenhang mit dem Sicherungsfonds für Lebensversicherungen wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich der laufzeitabhängigen Zinsamortisation bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB n.F. wurden die Papiere auf ihre
Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten
gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr
mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird.
Einlagen bei Kreditinstituten
Einlagen bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Rentenversicherungspolicen
Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Rentenversicherungspolicen wurden gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert (Rücknahmepreis am Bilanzstichtag) bilanziert.
Forderungen an Versicherungsnehmer und -vermittler
Fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausfallrisiken wurden
durch Pauschalwertverfahren aufgrund von Erfahrungswerten der Vorjahre berücksichtigt. Die Berechnungsverfahren sind gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht festgelegt.
Die Bewertung der Forderungen an Versicherungsvermittler erfolgte zum Nennwert.
Auf die noch nicht fälligen Ansprüche an Versicherungsnehmer wird weiter unten unter den Erläuterungen
zur Deckungsrückstellung eingegangen.
Sonstige Forderungen und andere Vermögensgegenstände
Die sonstigen Forderungen und andere Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert aktiviert.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Latente Steuern
Die Gesellschaft könnte aktive latente Steuern ausweisen. Sie macht von dem Aktivierungswahlrecht
gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch. Die latenten Steuern wurden unter Anwendung eines
Steuersatzes von 32% ermittelt. Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, die zu passiven latenten Steuern führen würden, liegen nicht vor.
Wertaufholung
Bei allen Vermögensgegenständen wurde das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet.
53
Bilanzwertermittlung Passiva
Beitragsüberträge
Die Beitragsüberträge wurden für den gesamten Bestand an selbst abgeschlossenen Versicherungen
einzeln unter Berücksichtigung der genauen Beitragsfälligkeiten ermittelt. Ausgewiesen wurde der Teil der
im Geschäftsjahr fälligen Beiträge, der den Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag
darstellt. Bei der Ermittlung der übertragsfähigen Beitragsteile wurden die steuerlichen Bestimmungen
beachtet.
Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung wurde für jede Versicherung einzeln unter Berücksichtigung des genauen Beginntermins nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, mit Ausnahme der Versicherungen, bei
denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird (fondsgebundene Versicherungen),
prospektiv ermittelt. Für die fondsgebundenen Versicherungen erfolgte die Berechnung nach der retrospektiven Methode und wurde in Anteileinheiten zu Zeitwerten geführt.
Sofern in den Versicherungen garantierte Leistungen für den Erlebensfall enthalten sind, wurde die hierauf
entfallende Deckungsrückstellung prospektiv ermittelt und im Passivposten D. II. 1 geführt.
Für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG a.F. und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG sind diese Grundsätze gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschäftsplanmäßig festgelegt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung unter
Beachtung des § 341f HGB i.V.m. § 25 RechVersV sowie der aufgrund des § 65 Abs. 1 VAG a.F. erlassenen Rechtsverordnungen berechnet. Die Deckungsrückstellung beinhaltet die Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten und beitragsfreie Versicherungen. Die Verwaltungskosten für beitragspflichtige Zeiten wurden implizit berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung für bereits zugeteilte Überschussanteile wurde wie für beitragsfreie Versicherungen ermittelt.
Die Deckungsrückstellung beinhaltet eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigte zusätzliche Rückstellung für Rentenversicherungen zur Anpassung an die aktualisierten Rechnungsgrundlagen.
Aufgrund der Urteile des Bundesgerichtshofes vom 12. Oktober 2005 und vom 25. Juli 2012 wurde die
Deckungsrückstellung einzelvertraglich aufgefüllt, soweit sie aus beitragsfrei gestellten Verträgen resultiert, auf die sich die Urteile des Bundesgerichtshofes erstrecken. Außerdem wurde sichergestellt, dass
bei Verträgen, die in den jeweils relevanten Zeiträumen abgeschlossen wurden, die nunmehr geltenden
Mindestrückkaufswerte durch die vorhandenen Deckungskapitalien erreicht werden.
Bei der Bildung der Deckungsrückstellung wurden gegenüber den Versicherten eingegangene Zinssatzverpflichtungen nach § 341f Abs. 2 HGB und § 5 Abs. 3 und Abs. 4 DeckRV berücksichtigt (sogenannte
Zinszusatzreserven). Der Referenzzinssatz für die Berechnung einer Zinszusatzreserve zum 31. Dezember
2015 liegt bei 2,88%. Für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG a.F. und des Artikels 16 § 2 Satz 2
des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG i.V.m. § 118b VAG a.F. wurde nach dem gemäß §13
VAG a.F. von der BaFin am 28. Mai 2015 genehmigten ZinsvGP ein Referenzzinssatz i. H. v. 2,9% zugrunde gelegt, der für die gesamte künftige Vertragsdauer angesetzt wird.
Noch nicht getilgte, rechnungsmäßig gedeckte Abschlussaufwendungen werden, soweit die Deckungsrückstellung gezillmert wurde, unter den noch nicht fälligen Ansprüchen an Versicherungsnehmer ausgewiesen. Diese wurden für Versicherungen des Altbestands im Sinne des § 11c VAG a.F. und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG i.V.m. § 118b VAG a.F. in Höhe
54
des Unterschiedsbetrags zwischen der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung und der uneingeschränkt gezillmerten Deckungsrückstellung aktiviert. Für den Neubestand wurden die Forderungen an
Versicherungsnehmer auf Ersatz einmaliger Abschlussaufwendungen in dem Umfang aktiviert, wie sie die
geleisteten, einmaligen Abschlusskosten in Höhe des Zillmersatzes nicht überstiegen und noch nicht aus
den bereits gezahlten Beiträgen getilgt wurden.
Berechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung
Tarifbezeichnung
Rentenversicherung
Kollektiv-Rentenversicherung
b)
c)
d)
e)
0,02%
DAV 2004 R Unisex
0
Beitragssumme
0,12%
DAV 2004 R
0
d)
Beitragssumme
0,18%
DAV 2004 R
0
d)
Beitragssumme
3,92%
Beitragssumme
8,03%
Beitragssumme
75,38%
1,25%
DAV 2004 R Unisex
1,75%
1,75%
2,25%
DAV 2004 R
40
3,25%
e)
DAV 94 R
40
3,25%
e)
DAV 2004 R-B
0
c)
1,25%
DAV 2004 R Unisex
0
d)
Beitragssumme
0,00%
1,75%
DAV 2004 R Unisex
0
d)
Beitragssumme
0,01%
1,25%
DAV 2004 R Unisex
0
d)
Beitragssumme
0,08%
1,75%
DAV 2004 R Unisex
0
d)
Beitragssumme
0,18%
1,75%
DAV 2004 R
0
d)
Beitragssumme
0,09%
2,25%
DAV 2004 R
0
d)
Beitragssumme
0,55%
Beitragssumme
0,59%
Beitragssumme
7,33%
DAV 2004 R
20
3,25%
e)
DAV 94 R
20
3,25%
e)
DAV 2004 R-B
1,92%
0
c)
0
d)
0,18%
Beitragssumme
0,00%
1,25%
DAV 97 I u. DAV 2008 T
Unisex
b)
1,75%
DAV 97 I u. DAV 2008 T
Unisex
b)
0
d)
Beitragssumme
0,00%
1,75%
DAV 97 I u. DAV 2008 T
b)
0
d)
Beitragssumme
0,00%
2,25%
DAV 97 I u. DAV 94 T
b)
0
d)
Beitragssumme
0,07%
2,75%
DAV 97 I u. DAV 94 T
b)
40
Beitragssumme
0,08%
DAV 97 I u. DAV 94 T
b)
40
Beitragssumme
1,27%
3,25%
a)
Beitragssumme
d)
Zillmersatz ‰ a)
2,75%
BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung
0
d)
Ausscheideordnung
2,75%
Fondsgebundene Rentenversicherung
Bezugsgröße
Anteil an der
Deckungsrückstellung Passiva D.II. 1
Rechnungszins
e)
In Abhängigkeit von der verwendeter Tarifstufe ist z.T auch ein niedrigerer Zillmersatz möglich.
unternehmenseigene Invalidisierungstafel in Anlehnung an DAV 97 I
ausschließlich Nachreservierung
mit auf fünf Jahre verteilten Abschlusskosten
Nach dem gemäß §13 VAG von der BaFin am 28.05.2015 genehmigten ZinsvGP wurde ein
Referenzzinssatz i. H. v. 2,9% zugrunde gelegt, der für die gesamte künftige Vertragsdauer
angesetzt wird.
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schäden, Abläufe, Renten und Rückkäufe) wurde unter Beachtung des § 341g HGB sowie des § 26 RechVersV ermittelt und für jeden bis
zum Abschlussstichtag eingetretenen, der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Fall einzeln entsprechend der erwarteten Leistung gebildet. Für bis zum Zeitpunkt der
55
Bestandsfeststellung noch nicht bekannte Schäden des Geschäftsjahres wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung gebildet.
Die in der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthaltene Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde unter Beachtung steuerlicher Vorschriften ermittelt.
Fonds für die Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Der Fonds für die Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde
für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG a.F. und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG i.V.m. § 118b VAG a.F. nach dem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereichten Geschäftsplan berechnet.
Für den Neubestand wurde der Fonds für die Schlussüberschussanteile so berechnet, dass sich für jede
Versicherung der Teil des zu ihrem regulären Fälligkeitszeitpunkt (Ablauf der Versicherung oder Rentenbeginn bei aufgeschobenen Rentenversicherungen) vorgesehenen Schlussüberschussanteils ergab, der
dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer zu der gesamten Versicherungsdauer oder der
gesamten Aufschubzeit für Rentenversicherungen entsprach, abgezinst mit 2,4%.
Der Zinssatz entspricht dem über 10 Jahre errechneten arithmetischen Mittel der Umlaufrenditen der
Anleihen der öffentlichen Hand gemäß der von der Deutschen Bundesbank in ihren Monatsberichten
veröffentlichten Kapitalmarktstatistik. Vorzeitig fällige Schlussüberschussanteile wurden durch Zuschläge
beim Zinssatz berücksichtigt.
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden die Anteile der Rückversicherer an
den versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag, der zukünftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Betrug die Restlaufzeit einer Rückstellung mehr als ein
Jahr, so wurde eine Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre vorgenommen. Die Abzinsungszinssätze wurden von der Deutschen
Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und bekannt gegeben. Die Erfassung der
Rückstellung erfolgte dann mit dem abgezinsten Betrag.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet.
Im Zuge der Vereinheitlichung des Ausweises der Zahlen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Darstellung einschließlich der Vorjahreswerte entsprechend angepasst.
56
Erläuterungen zur Bilanz – Aktiva
Entwicklung der Aktivposten A., B. I. bis III. im Geschäftsjahr 2015
Bilanzwerte
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Zuschreibungen
Abschreibungen
Tsd. €
Tsd. €
Tsd. €
Tsd. €
Tsd. €
Tsd. €
Tsd. €
1. Selbst gesch. gew. Schutzrechte und ähnl.
Rechte u. Werte
0
0
0
0
0
0
0
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gew.
Schutzrechte u. ähnl. Rechte u. Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0
0
0
0
0
0
0
3. Geschäfts- oder Firmenwert
0
0
0
0
0
0
0
4. geleistete Anzahlungen
0
0
0
0
0
0
0
5. Summe A.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.1.2015
A.
Bilanzwerte
31.12.2015
Immaterielle Vermögensgegenstände
B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen
und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3. Beteiligungen
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
0
0
0
0
0
0
0
35.000
5.000
0
5.000
0
0
35.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
35.000
5.000
0
5.000
0
0
35.000
472.257
78.926
0
50.957
242
1.471
498.997
1.059.279
574.305
0
557.137
8
3
1.076.452
0
0
0
0
0
0
0
a) Namensschuldverschreibungen
69.500
108.500
0
1.000
0
0
177.000
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen
55.909
61.000
0
31
0
3.865
113.014
5. Summe B. II.
B. III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
4. Sonstige Ausleihungen
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf
Versicherungsscheine
0
0
0
0
0
0
0
960
53
0
0
0
0
1.013
17.950
0
0
7.950
0
0
10.000
0
0
0
0
0
0
0
7. Summe B. III.
1.675.855
822.784
0
617.075
250
5.338
1.876.475
insgesamt (außer A.)
1.710.855
827.784
0
622.075
250
5.338
1.911.475
d) übrige Ausleihungen
5. Einlagen bei Kreditinstituten
6. Andere Kapitalanlagen
57
Kapitalanlagen
Zeitwerte
Die Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Ausleihungen an verbundene Unternehmen, sonstige zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Ausleihungen, nicht börsengängige
festverzinsliche Wertpapiere und Asset Backed Securities (ABS) sowie der zum Nennwert bilanzierten
Namensschuldverschreibungen wurden mittels der Discounted Cash Flow-Methode ermittelt. Als Grundlage der Bewertung dienten dabei Swapzinssätze unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Anlage, der
Kreditqualität
des
Emittenten,
des
Liquiditätsrisikos
sowie
des
emissionsabhängigen
der -abschlags. Bei derivativen Bestandteilen beachteten wir darüber hinaus implizite Volatilitäten und
Korrelationen. Bei ABS wurden die Arten des Forderungspools berücksichtigt.
Hinsichtlich der Inhaberschuldverschreibungen, Aktien und Investmentanteile richtete sich der Zeitwert
der börsengängigen Titel nach den Börsenkursen zum Bewertungsstichtag und derjenige der Investmentanteile nach den Rücknahmepreisen zum Bewertungsstichtag.
Bei in Fremdwährung notierten Kapitalanlagen wurde der Devisenkassamittelkurs zum Bewertungsstichtag zur Währungsumrechnung herangezogen.
Zeitwerte der Kapitalanlagen
I.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
II.
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3.
Beteiligungen
4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Summe II.
III.
Buchwert 1
31.12.2015
Tsd. €
Zeitwert
31.12.2015
Tsd. €
0
0
0
0
35.000
36.426
0
0
0
0
35.000
36.426
498.997
550.756
1.076.452
1.087.537
0
0
Sonstige Kapitalanlagen
1.
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
3.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
4.
Sonstige Ausleihungen
a)
Namensschuldverschreibungen
182.141
166.423
b)
Schuldscheinforderungen
113.014
104.811
c)
Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine
0
0
d)
Übrige Ausleihungen
1.013
1.042
10.000
10.000
0
0
1.881.617
1.920.571
0
0
1.916.617
1.956.997
5.
Einlagen bei Kreditinstituten
6.
Andere Kapitaleinlagen
Summe III.
IV.
Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft
Insgesamt
1
Bei den Buchwerten der zum Nennwert bilanzierten Namensschuldverschreibungen sind die Effekte aus Agio und Disagio berücksichtigt. Daraus resultiert eine Abweichung zu den in der Bilanz unter
Aktiva B ausgewiesenen Werten.
58
Hinsichtlich der Abschreibungsmodalitäten wird auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.
Folgende Finanzanlagen werden über ihren beizulegenden Zeitwert ausgewiesen:
Anteile oder Aktien an Investmentvermögen
Buchwert
31.12.2015
Tsd. €
Zeitwert
31.12.2015
Tsd. €
0
0
49.077
46.704
Buchwert
31.12.2015
Tsd. €
Zeitwert
31.12.2015
Tsd. €
Staaten und staatsnahe Unternehmen Euroraum
222.692
213.869
Staaten und staatsnahe Unternehmen Nicht- Euroraum
232.177
206.934
Unternehmen
340.632
319.477
Aktien
Investmentvermögen
Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen
Wir gehen davon aus, dass es sich lediglich um vorübergehende Wertminderungen handelt. Zu den Details unserer Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden zu den jeweiligen Bilanzposten.
Angaben zu Investmentvermögen mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10%
Tägliche Rückgabe
möglich
Unterlassene
Abschreibungen
Buchwert
(BW)
31.12.2015
Tsd. €
Marktwert
(MW)
31.12.2015
Tsd. €
Differenz
(MW - BW)
Ausschüttung 2015
Tsd. €
Tsd. €
GID-Fonds AAHYSL
40.159
38.830
–1.329
104
ja
1.329
GID-Fonds GDPRET
259.754
311.018
51.264
8.532
ja
0
Tsd. €
Rentenfonds
Bei den Investmentvermögen mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10% bei denen der Buchwert über
dem Marktwert liegt, gehen wir davon aus, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Wertminderung handelt. Zu den Details unserer Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden zu den jeweiligen Bilanzposten.
Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen sowie Zu- und Abschreibungen dieser Kapitalanlagen betrug 11.698 Tsd. € (Vj. 8.067 Tsd. €), der beizulegende Zeitwert 11.823 Tsd. € (Vj. 8.207 Tsd. €)
und der sich daraus ergebende Saldo 125 Tsd. € (Vj. 140 Tsd. €).
59
Dem einzelnen Versicherungsnehmer wird bei Beendigung des Versicherungsvertrages und bei Rentenversicherungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Aufschubzeit sowie während des Rentenbezugs jährlich
zum Jahrestag des Rentenbeginns der für diesen Zeitpunkt ermittelte auf ihn entfallende Betrag zur Hälfte
zugeteilt und an ihn ausgezahlt. Bewertungsreserven von festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften werden hierbei nur berücksichtigt, als sie den Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie übersteigen. Bestehen für diesen Zeitpunkt stille Lasten für die in die Überschussbeteiligung einbezogenen Kapitalanlagen, so wird der Versicherungsnehmer daran nicht beteiligt.
Nominal-, Buch- und Zeitwert offener Derivatepositionen zum 31. Dezember 2015
Nominalwert
31.12.2015
Tsd. €
Buchwert
31.12.2015
Tsd. €
Zeitwert
31.12.2015
Tsd. €
361.076
4.313
–53.631
11.600
244
244
0
0
0
Währungsabsicherung
Forwards
Absicherung des Bondbestands
Zinsfutures
Ertragsmehrung und Erwerbsvorbereitung
Aktienoptionen
Die Derivatepositionen wurden in dem Bilanzposten Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere erfasst.
Bewertungseinheiten
Im Geschäftsjahr wurden auf USD lautende Inhaberschuldverschreibungen mit einem Buchwert von
218.741 Tsd. € (248.862 Tsd. USD) und Investmentanteile mit einem Buchwert von 188.620 Tsd. €
(240.655 Tsd. USD) zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen mit Devisentermingeschäften aufgrund des Charakters vergleichbarer Risiken nach § 254 HGB als Bewertungseinheit zusammengefasst.
Im Rahmen dieser Bewertungseinheiten wurde das Währungsrisiko für Inhaberschuldverschreibungen in
Höhe von nominal 225.058 Tsd. USD und das Währungsrisiko für Investmentanteile in Höhe von nominal
227.803 Tsd. USD abgesichert. Die wirksamen Teile der Bewertungseinheit wurden nach der Einfrierungsmethode erfasst und nach der Dollar-Offset-Methode ermittelt. Bei den im Rahmen der Absicherung eingesetzten Devisentermingeschäften handelt es sich um rollierende Absicherungen.
Aus der Auflösung von Bewertungseinheiten aufgrund des Abgangs des Underlyings und der dazugehörenden Devisentermingeschäfte ergaben sich im Geschäftsjahr Währungskursgewinne von
36.699 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) bzw. Währungskursverluste von 29.708 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €), welche im Kapitalanlageergebnis enthalten sind.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Rentenversicherungspolicen
Bezeichnung der Fonds
ISIN
Bilanzwert
31.12.2015
Tsd. €
Anteileinheiten
31.12.2015
Stück
Deutsche Invest I SICAV - Emerging Markets Corporates
LU0507269834
0
1
Deutsche Invest I SICAV - Global Bonds LDH (P)
LU0616845144
0
3
Deutsche Invest I SICAV - Gold and Precious Metals Equities
LU0363470401
0
3
60
Deutsche Invest II European Top Dividend LD
LU0781237705
2
15
DWS Akkumula
DE0008474024
458
506
DWS Aktien Strategie Deutschland
DE0009769869
16
46
DWS Balance
DE0008474198
679
6.618
DWS Concept Kaldemorgen LD
LU0599946976
0
1
DE000DWS1UR7
145
1.293
DWS Deutschland
DE0008490962
1
6
DWS Emerging Markets Typ O
DE0009773010
2
19
DWS Europa Strategie (Renten)
DE0009769778
0
1
DWS European Opportunities
DE0008474156
180
635
DWS Eurorenta
LU0003549028
289
5.126
DWS Eurovesta
DE0008490848
176
1.460
DWS Flexizins Plus
DE0008474230
91
1.327
DWS FlexPension 2015
LU0174293612
7
55
DWS FlexPension 2016
LU0174293885
11
84
DWS FlexPension 2017
LU0174293968
9
69
DWS FlexPension 2018
LU0174294008
7
49
DWS FlexPension 2019
LU0191403426
17
116
DWS FlexPension 2020
LU0216062512
10
67
DWS FlexPension 2021
LU0252287403
8
57
DWS FlexPension 2022
LU0290277143
11
80
DWS FlexPension 2023
LU0361685794
20
142
DWS FlexPension II 2019
LU0412313438
1
4
DWS FlexPension II 2020
LU0412313511
0
3
DWS FlexPension II 2021
LU0412313602
3
20
DWS FlexPension II 2022
LU0412313867
1
9
DWS FlexPension II 2023
LU0412314089
2
11
DWS FlexPension II 2024
LU0412314162
16
118
DWS FlexPension II 2025
LU0480050391
13
98
DWS FlexPension II 2026
LU0595205559
14
102
DWS FlexPension II 2027
LU0757064992
10
70
DWS FlexPension II 2028
LU0891000035
10
68
DWS FlexPension II 2029
LU1040400043
13
92
DWS FlexPension II 2030
LU1218393426
177
1.230
DWS Funds - Global Protect 90
LU0828003284
6
53
DWS Funds Invest SachwertStrategie Fond
LU0275643053
14
130
DWS Funds Invest ZukunftsStrategie
LU0313399957
173
936
DWS Global Growth
DE0005152441
188
2.000
DWS Global Value LD
LU0133414606
9
39
DWS Gold Plus
LU0055649056
1
1
DWS Inter-Renta LD
DE0008474040
34
2.350
DWS Investa
DE0008474008
935
5.654
DWS Defensiv
61
DWS Osteuropa
LU0062756647
0
1
DWS Sachwerte
DE000DWS0W32
6
54
DWS Top Asien
DE0009769760
345
2.581
DWS Top Dividende
DE0009848119
6
53
DWS Top Europe
DE0009769729
1.945
14.168
DWS Top Portfolio Offensiv
DE0009848010
3.576
56.809
DWS Top World
DE0009769794
495
5.674
DWS TRC Deutschland
DE000DWS08N1
1
5
DWS TRC TOP Asien
DE000DWS08Q4
0
1
DWS TRC TOP Dividende
DE000DWS08P6
2
20
DWS US Growth
DE0008490897
0
1
DWS Vermögensbildungsfonds I LD
DE0008476524
11.857
89.971
DWS Vermögensbildungsfonds R
DE0008476516
981
52.045
DWS Vermögensmandat-Balance
LU0309483435
3
28
DWS Vermögensmandat-Dynamik
LU0309483781
2
19
DWS Zinseinkommen
LU0649391066
0
1
Generali AktivMix Ertrag
DE0004156302
4
70
Generali Komfort Balance
LU0100842029
1.047
15.124
Generali Komfort Dynamik Europa
LU0100847093
1.053
16.358
Generali Komfort Dynamik Global
LU0100847929
855
13.908
Generali Komfort Wachstum
LU0100846798
1.098
16.132
GIS - EURO BONDS -D- CAP
LU0145476817
274
1.706
GIS - GERMAN EQUITIES -D- CAP
LU0346987596
177
1.405
grundbesitz europa RC
DE0009807008
37
899
grundbesitz global RC
DE0009807057
165
3.163
hausInvest
DE0009807016
59
1.425
Inovesta Classic OP
DE0005117493
808
18.290
Inovesta Opportunity OP
DE0005117519
96
3.219
INTER ImmoProfil
DE0009820068
31
622
SEB ImmoInvest P
DE0009802306
131
4.480
VermögensManagement Balance A EUR
LU0321021155
8
67
VermögensManagement Chance A EUR
LU0321021585
14
104
VermögensManagement Wachstum A EUR
LU0321021312
14
111
28.853
349.281
Summe
62
Forderungen
Die sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Sicherheitsbewertungen Collateral in Höhe von 51.640 Tsd. € (Vj. 10.910 Tsd. €).
Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2015
Tsd. €
31.12.2014
Tsd. €
5.165
1.584
Sonstige vorausgezahlte Aufwendungen
17.350
23.842
Summe
22.515
25.426
Agio aus Kapitalanlagen
63
Erläuterungen zur Bilanz – Passiva
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital von 7.500 Tsd. € bestand zum 31. Dezember 2015 aus 7.500 auf den Namen
lautende Stückaktien, die von der Generali Deutschland AG gehalten wurden.
Nachrangige Verbindlichkeiten
Im Geschäftsjahr 2012 hat die Generali Deutschland Pensionskasse AG ein konzerninternes, nachrangiges Darlehen in Höhe von 10.000 Tsd. € aufgenommen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 30 Jahre,
eine ordentliche Kündigung durch die Darlehensnehmerin ist frühestens für das Jahr 2022 möglich. Im
Passivposten C. sind zudem abgegrenzte Zinsen in Höhe von 9 Tsd. € (Vj. 9 Tsd. €) enthalten.
Versicherungstechnische Rückstellungen
Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
2015
Tsd. €
2014
Tsd. €
Stand am 1. Januar
56.079
38.231
Entnahme für zugeteilte Überschussanteile des Geschäftsjahres
–3.407
–5.531
147
23.379
52.818
56.079
1.299
2.062
820
749
c) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge für die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven
0
0
d) auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge zur Beteiligung
an Bewertungsreserven (ohne Beträge nach c)
0
0
e) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von
Gewinnrenten zurückgestellt wird
0
106
f) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von
Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen zurückgestellt wird
15.940
16.155
0
0
34.759
37.006
Zuführung aus dem Bruttoüberschuss des Geschäftsjahres
Stand am 31. Dezember
Von der Rückstellung am 31. Dezember entfallen auf:
a) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile
b) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile
und Schlusszahlungen
g) auf den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung der
Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven zurückgestellt wird
h) auf den ungebundenen Teil
Die zugeteilten Überschussanteile enthalten auch die über den jeweiligen garantierten Rechnungszins
hinausgehenden Zinsen auf angesammelte Überschussanteile.
Die für die einzelnen Abrechnungsverbände/Bestandsgruppen festgesetzten Überschussanteile und die
verwendeten Ansammlungszinssätze sind im Kapitel „Überschussanteil-Sätze 2016“ aufgeführt.
64
Verbindlichkeiten
Restlaufzeit über 5 Jahre
31.12.2015
Tsd. €
31.12.2014
Tsd. €
einzelne Verbindlichkeitsposten
12.323
11.781
Summe
12.323
11.781
Andere Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Diese Position enthielt gutgeschriebene Überschussanteile in Höhe von 14.330 Tsd. € (Vj. 13.570 Tsd. €).
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten für angewiesene, aber
noch nicht abgewickelte Exkasso-Vorgänge aus Kollektiv- und Direktinkasso in Höhe von
2.692 Tsd. € (Vj. 2.864 Tsd. €) sowie aus Verbindlichkeiten aus der Verwaltung von Kapitalanlagen in
Höhe von 16.497 Tsd. € (Vj. 16 Tsd. €).
Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2015
Tsd. €
31.12.2014
Tsd. €
Disagio aus Namensschuldverschreibungen
24
29
Summe
24
29
65
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Versicherungstechnische Rechnung
Gebuchte Bruttobeiträge
2015
2014
Tsd. €
Tsd. €
125.922
131.865
12.356
12.536
138.278
144.401
136.059
142.169
2.219
2.232
138.278
144.401
133.294
139.200
0
0
4.984
5.201
138.278
144.401
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
aa) gebuchte Bruttobeiträge aus:
Einzelversicherungen
Kollektivversicherungen
Summe
bb) gebuchte Bruttobeiträge untergliedert nach:
laufenden Beiträgen
Einmalbeiträgen
Summe
cc) gebuchte Bruttobeiträge aus:
Pensionsversicherungen
Sterbegeldversicherungen
Zusatzversicherungen
Summe
Rückversicherungssaldo
Verdiente Beiträge des Rückversicherers
2015
2014
Tsd. €
Tsd. €
62.554
66.088
-
Anteile des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle
–23.829
–19.975
-
Anteile des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb
–3.258
–3.509
35.466
42.604
–60.316
–64.819
–24.850
–22.215
Zwischensumme
+
Veränderung des Anteils der Rückversicherer an der Brutto-Deckungsrückstellung
Rückversicherungssaldo
66
Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen f.e.R.
Bei den ausgewiesenen Aufwendungen handelte es sich ausschließlich um erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen.
Aufwendungen für Kapitalanlagen
Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen beinhalten Abschreibungen auf Schuldscheinforderungen der
Hypo Alpe-Adria-Bank AG, Österreich, die im Jahr 2014 in die HETA Asset Resolution AG umgewandelt
wurde. Die Schuldscheinforderungen in Höhe von nominal 10.000 Tsd. € sind grundsätzlich mit einer
Ausfallbürgschaft des Bundeslandes Kärnten ausgestattet. Aufgrund der unklaren rechtlichen und wirtschaftlichen Situation, erfolgte im Geschäftsjahr eine Wertberichtigung in Höhe von 3.865 Tsd. €
(Vj. 0 Tsd. €).
Nichtversicherungstechnische Rechnung
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter
Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das
selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft
Sonstige Bezüge der Vertreter im Sinne des § 92 HGB
Aufwendungen gesamt
67
2015
Tsd. €
2014
Tsd. €
4.066
4.545
157
176
4.223
4.721
Sonstige Angaben
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind am Anfang dieses Berichts aufgeführt.
Bezüge des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat erhielt für das Geschäftsjahr 2015 keine Bezüge.
Bezüge des Vorstands
Der Vorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2015 keine Bezüge.
Gewährte Vorschüsse und Kredite sowie Haftungsverhältnisse
Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Unsere Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Mitarbeiter.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Für die Prüfung des Jahresabschlusses wurde im Geschäftsjahr ein Aufwand von 85 Tsd. € erfasst. Der
Abschlussprüfer erhielt für andere Bestätigungsleistungen Honorare von 3 Tsd. €. Gemäß IDW RS HFA
36 werden die Honorare des Abschlussprüfers netto inklusive Auslagen ausgewiesen.
Konzernverbindungen
Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Generali Deutschland AG, München, die ein Tochterunternehmen der Assicurazioni Generali S.p.A. (Triest/Italien) ist. Die Assicurazioni Generali S.p.A. erstellt
einen IFRS-Konzernabschluss für die gesamte Generali Gruppe. Sie hinterlegt ihn an ihrem Geschäftssitz
und reicht ihn bei den italienischen Aufsichtsbehörden ein. Damit ist unsere Gesellschaft gemäß § 291
HGB von der Verpflichtung einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht zu erstellen befreit.
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Zwischen der Generali Deutschland AG als herrschendem Unternehmen und uns besteht ein Beherrschungsvertrag.
68
Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere nicht in der Bilanz
enthaltene Geschäfte
1.
Die Gesellschaft ist gemäß §§ 124 ff. VAG a.F. Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-FinanzierungsVerordnung (Leben) jährliche Beiträge, bis ein Sicherungsvermögen von 1‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Der Sicherungsfonds kann darüber
hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 1.043 Tsd. €
(Vj.1.001 Tsd. €). Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern
die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1% der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen unter Anrechnung der
zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Aus der Verpflichtung,
zusätzlich finanzielle Mittel dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG in einem Sanierungsfall zur Verfügung zu stellen, ergibt sich das Risiko von Zahlungsmittelabflüssen. Vorteil der Verpflichtung ist das Sicherstellen von Ansprüchen der Versicherungsnehmer im Sanierungsfall einer Gesellschaft und damit die Stärkung der Versicherungsbranche. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds betrug die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 9.385 Tsd. €
(Vj.10.250 Tsd. €).
2.
Im Rahmen eines in Vorjahren abgeschlossenen Quotenrückversicherungsvertrags bestehen
vertragliche Kündigungsbeschränkungen, die eine Kündigung frühestens dann ermöglichen,
wenn der dem Rückversicherungsvertrag zugrunde liegende Bestand ausgelaufen ist bzw. in zukünftigen Perioden positive Rückversicherungsergebnisse in einem Gesamtvolumen von
19.385 Tsd. € (Vj. 22.161 Tsd. €) entstanden sind.
Aachen, 2. Februar 2016
Generali Deutschland Pensionskasse AG
Heise
Oedingen
Reinelt
69
Anlage zum Anhang
70
Anlage zum Anhang
Überschussbeteiligung unserer Kunden
Für das Kalenderjahr 2016 gelten die in der Anlage zum Anhang unter „Überschussanteil-Sätze 2016“
angegebenen Überschussanteil-Sätze.
Formen der Überschussbeteiligung
Rentenerhöhung
Die jährlichen Überschussanteile werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Versicherungsleistung (Rentenerhöhung) verwendet. Die Rentenerhöhung ist als beitragsfreie Versicherung wiederum überschussberechtigt.
Verzinsliche Ansammlung der Überschussanteile
Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Die jährliche Gesamtverzinsung des
Ansammlungsguthabens beträgt im Jahr 2016 2,50% (Vj. 3,00%) bei den Tarifen mit einem Rechnungszins von 1,25%, 1,75% oder 2,25%. Der Ansammlungsüberschussanteil beträgt entsprechend
1,25%, 0,75% oder 0,25%. Verträge mit einem Rechnungszins von 3,25% bzw. 2,75% erhalten keinen
Ansammlungsüberschussanteil; ihr Ansammlungsguthaben wird nur mit dem Rechnungszins verzinst.
Das Ansammlungsguthaben wird bei Ablauf der Aufschubzeit zur Rentenerhöhung verwendet.
Schluss-Überschussanteil
Für alle aufgeschobenen Rentenversicherungen kann zusätzlich zu den jährlichen Überschussanteilen bei
Beginn der Rentenzahlung und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei vorzeitiger Beendigung der
Versicherung und bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalls ein Schluss-Überschussanteil hinzukommen. Auch bei den Tarifen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann die Überschussbeteiligung
u.a. in Form eines Schluss-Überschussanteils erfolgen.
Beteiligung an den Bewertungsreserven
Für alle Haupt- und Zusatzversicherungen kann bei Beendigung der Versicherung bzw. – im Falle einer
Rentenversicherung – bei Beendigung der Ansparphase sowie fortlaufend während des Rentenbezugs
eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig werden. Sie wird nach einem verursachungsorientierten Verfahren ermittelt. Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass die Versicherung schon einen jährlichen Überschussanteil erhalten hat. Ferner müssen sich für unsere Kapitalanlagen am maßgebenden
Stichtag nach Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Regelungen – insbesondere der durch das Lebensversicherungsreformgesetz geänderten Berücksichtigung von Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen – positive Bewertungsreserven ergeben. Maßgebender Stichtag ist der letzte Börsentag im
Monat vor Beendigung der Versicherung bzw. vor Beendigung der Aufschubzeit. Bei Rentenversicherungen im Rentenbezug ist der letzte Börsentag im vorletzten Monat vor Beginn des neuen Versicherungsjahres der maßgebende Stichtag. Von der Hälfte der am jeweils maßgebenden Stichtag festgestellten
Bewertungsreserven wird der Teilbetrag ermittelt, der auf den Bestand an Versicherungen entfällt, für die
ein Anspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven besteht. Davon erhält die jeweilige Versicherung bei Fälligkeit der Beteiligung an den Bewertungsreserven den Betrag, der dem Verhältnis der
Summe der Deckungsrückstellungen und verzinslich angesammelten Überschussguthaben der Versicherung an ihren bisherigen jährlichen Bilanzstichtagen (31. Dezember) zuzüglich des zum letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2015) für den Vertrag festgelegten Überschussanteils zur entsprechenden Summe
aller berechtigten Verträge an ihren jeweiligen jährlichen Bilanzstichtagen entspricht. Bei einer Rentenversicherung im Rentenbezug wird statt der Summe der Deckungsrückstellungen an ihren bisherigen Bilanz71
stichtagen ihre Deckungsrückstellung am letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2015) angesetzt. Der Vorstand kann für jeden Vertrag, soweit in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, nach dem gleichen
Verfahren wie dem für die jeweilige Ermittlung des Schluss-Überschussanteils einen Mindestwert für die
Beteiligung an den Bewertungsreserven bestimmen. Dieser Mindestwert wird auf den nach dem vorstehenden Verfahren für die Versicherung ermittelten Anteil an den Bewertungsreserven angerechnet. Für
das Jahr 2016 ist eine solche Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven nicht vorgesehen.
Rentenzuschlag
Die jährlichen Überschussanteile werden bei Beginn der Rentenzahlung für eine Zusatzrente verwendet,
deren Höhe gleich bleibt, solange sich die maßgebenden Überschussanteil-Sätze nicht ändern.
Bonusrente
Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente wird bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine
Bonusrente gewährt. Sie ist ab dann garantiert und wird so lange wie die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
bAV-Kundenbonus
Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sowie der zugehörigen Bonusrente wird
bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit ein bAV-Kundenbonus in Form einer zusätzlichen Bonusrente gewährt,
sofern die relevanten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der bAV-Kundenbonus ist ab dem Eintritt der
Berufsunfähigkeit garantiert und wird so lange wie die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Umrechnung in Anteileinheiten
Bei Wahl der Überschussverwendungsart „Fondsanlage“ werden die jährlichen Überschussanteile zum
jeweiligen Ausgabepreis in Anteileinheiten der maßgebenden Fonds umgerechnet und der Versicherung
gutgeschrieben.
Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen
Die Lebenserwartung der Rentenversicherten ist in den letzten Jahren deutlich stärker als erwartet gestiegen und wird voraussichtlich auch weiter steigen. Deshalb müssen seit dem 31.12.2004 bei Rentenversicherungen die Deckungsrückstellungen mit neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen gestellt
werden, die zu (deutlich) höheren Rückstellungsbeträgen führen. Basis für diese Nachreservierung sind
die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagenen Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und
DAV 2004 R-B20. Diese Sterbetafeln erfordern bei den Tarifen mit 3,25% Rechnungszins auch 2015 eine
zusätzliche Aufstockung der Deckungsrückstellungen, was zu einer entsprechenden Belastung des Ergebnisses für diese Bestände führt.
72
Überschussanteil-Sätze 2016
Übersicht
Seite
1
Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Rentenversicherungen und
74
Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen
2
Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen
79
3
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV)
81
73
Überschussanteil-Sätze 2016 (evtl. abweichende Vorjahreswerte in Klammern)
1
Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Rentenversicherungen und
Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen
1.1
Gewinnverband PK1 des Abrechnungsverbandes Rentenversicherungen,
Gewinnverband KPK1 des Abrechnungsverbandes Kollektiv-Rentenversicherungen
Tarife 1PK, 1PKT, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 3,25% Rechnungszins
1.2
Gewinnverband PK2 des Abrechnungsverbandes bzw. der Bestandsgruppe Rentenversicherungen,
Gewinnverband KPK2 des Abrechnungsverbandes bzw. der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen
Tarife 1PK, 1PKT, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 2,75% Rechnungszins
Überschussanteil
Überschussanteil-Satz
Bezugsgröße
Jährliche Überschussanteile, soweit
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen:
-
Kosten-Überschussanteil
beitragsbezogener Teil bei beitragspflichtigen Versicherungen
Jahresbeitrag
unter 1.200 €:
ab 1.200 €:
summenbezogener Teil bei beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungen sowie Versicherungen
gegen Einmalbeitrag
0,1‰
Jahresbeitrag der Hauptversicherung
0,2%
0,7%
auf Rentenerhöhungen bezogener Teil 0,4‰
Summe der Zuteilungen
Risiko-Überschussanteil
Gewinnverbände PK1, KPK1
nur für Erhöhungen im Rahmen des
Rentenaufbauplans mit Beginn ab
1.1.2005 der Tarife 1PK, 1PKB
Gewinnverbände PK2, KPK2
nur für die Tarife 1PK, 1PKB
Risikobeitrag
-
Zins-Überschussanteil
Gewinnverbände PK1, KPK1
0,00%
Gewinnverbände PK2, KPK2
0,00% (0,25%)
Jährliche Überschussanteile, soweit
sie auf laufende Rentenzahlungen
entfallen:
Deckungskapital am Ende des
Vorjahres
Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt
-
Risiko-Überschussanteil
0,2%
Gewinnverbände PK1, KPK1
für Erhöhungen im Rahmen des
Rentenaufbauplans mit Beginn ab
1.1.2005 und Renten aus dem
Überschussguthaben mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2005
Gewinnverbände PK2, KPK2
-
Zins-Überschussanteil
Gewinnverbände PK1, KPK1
0,00%
Gewinnverbände PK2, KPK2
0,00% (0,25%)
jährliche Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres (evtl. anteilig, falls es sich nicht um ein volles
Versicherungsjahr handelt), bei Versicherungen gegen
Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern bis zu 19
Jahren erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten
Versicherungsjahres;
im Regelfall verzinsliche Ansammlung vor Ablauf der
Beitragssumme, Summe der gezahl- Aufschubzeit; alternativ ist auch die Bildung von Rentenerten Beiträge bei vorzeitiger Einstellung höhungen oder die Anlage in Fondsanteile möglich.
der Beitragszahlung oder Einmalbeitrag
-
20%
Zuteilung und Verwendung
Zins- und Risiko-Überschussanteile nach Beginn einer
Rentenzahlung, erstmals nachdem nach Rentenbeginn ein
volles Versicherungsjahr zurückgelegt wurde;
im Regelfall zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;
alternativ kann ein Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt, der andere Teil
zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen verwendet
werden.
74
Überschussanteil
Überschussanteil-Satz
Bezugsgröße
Schluss-Überschussanteil
Gewinnverbände PK1, KPK1
-
-
Kapitalabfindung für jedes Versicherungsjahr (VJ) (für unvollendete VJ
gelten die deklarierten Sätze anteilig,
alle Werte in ‰)
bei Überschussverwendungsart
„verzinsliche Ansammlung“ oder
„Rentenerhöhung“
Jahr im
Bestand
1.-10.
11.-20.
ab 21.
beitragspflichtig
0,0‰
0,0‰
0,0‰
beitragsfrei
0,0‰
0,0‰
0,0‰
Jahr im
beitragsbeitragsBestand
pflichtig
frei
für das 2002 begonnene VJ:
1.-10.
2,24(2,8)
3,36(4,2)
11.-20.
3,36(4,2)
4,40(5,5)
ab 21.
4,40(5,5)
6,72(8,4)
für die von 2003 bis 2005 beg. VJ:
1.-10.
2,00(2,5)
2,96(3,7)
11.-20.
2,96(3,7)
3,92(4,9)
ab 21.
3,92(4,9)
5,92(7,4)
für die von 2006 bis 2014 beg. VJ:
1.-10.
0,48(0,6)
0,72(0,9)
11.-20.
0,72(0,9)
0,96(1,2)
ab 21.
0,96(1,2)
1,44(1,8)
für Erhöhungen im Rahmen des
Rentenaufbauplans mit Beginn ab
1.1.2005
Jahr im
Bestand
1.-10.
11.-20.
ab 21.
beitragspflichtig
0,0‰
0,0‰
0,0‰
beitragsfrei
0,0‰
0,0‰
0,0‰
Jahr im
beitragsbeitragsBestand
pflichtig
frei
für das 2005 begonnene VJ:
1.-10.
2,00(2,5)
2,96(3,7)
11.-20.
2,96(3,7)
3,92(4,9)
ab 21.
3,92(4,9)
5,92(7,4)
für die von 2006 bis 2013 beg. VJ:
1.-10.
1,14(1,43) 1,74(2,17)
11.-20.
1,74(2,17) 2,28(2,85)
ab 21.
2,28(2,85) 3,48(4,35)
für das 2014 begonnene VJ:
1.-10.
0,48(0,6)
0,72(0,9)
11.-20.
0,72(0,9)
0,96(1,2)
ab 21.
0,96(1,2)
1,44(1,8)
bei fondsgebundener Anlage der
jährlichen Überschussanteile
Jahr im
Bestand
1.-10.
11.-20.
ab 21.
beitragspflichtig
0,0‰
0,0‰
0,0‰
beitragsfrei
0,0‰
0,0‰
0,0‰
Jahr im
beitragsbeitragsBestand
pflichtig
frei
für das 2002 begonnene VJ:
1.-10.
2,24(2,8)
3,36(4,2)
11.-20.
3,12(3,9)
4,16(5,2)
ab 21.
4,00(5,0)
5,36(6,7)
für die von 2003 bis 2005 beg. VJ:
1.-10.
2,00(2,5)
2,96(3,7)
11.-20.
2,80(3,5)
3,60(4,5)
ab 21.
3,52(4,4)
4,72(5,9)
für die von 2006 bis 2014 beg. VJ:
1.-10.
0,48(0,6)
0,72(0,9)
11.-20.
0,66(0,83) 0,90(1,13)
ab 21.
0,84(1,05) 1,14(1,43)
für Erhöhungen im Rahmen des
Rentenaufbauplans mit Beginn ab
1.1.2005
Jahr im
Bestand
1.-10.
11.-20.
ab 21.
beitragspflichtig
0,0‰
0,0‰
0,0‰
beitragsfrei
0,0‰
0,0‰
0,0‰
Jahr im
beitragsbeitragsBestand
pflichtig
frei
für das 2005 begonnene VJ:
1.-10.
2,00(2,5)
2,96(3,7)
11.-20.
2,80(3,5)
3,60(4,5)
ab 21.
3,52(4,4)
4,72(5,9)
für die von 2006 bis 2013 beg. VJ:
1.-10.
1,14(1,43) 1,74(2,17)
11.-20.
1,62(2,03) 2,10(2,62)
ab 21.
2,04(2,55) 2,76(3,45)
für das 2014 begonnene VJ:
1.-10.
0,48(0,6)
0,72(0,9)
11.-20.
0,66(0,83) 0,90(1,13)
ab 21.
0,84(1,05) 1,14(1,43)
75
Zuteilung und Verwendung
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit zur
sofortigen Rentenerhöhung (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem Ablauf
der Aufschubzeit werden reduzierte Leistungen fällig)
Überschussanteil
Überschussanteil-Satz
Bezugsgröße
Gewinnverbände PK2, KPK2
0,00‰
Deckungskapital einschließlich
verzinslich angesammeltem Guthaben
(jedoch nicht fondsgebundenem
Guthaben) bzw. Deckungskapital der
Rentenerhöhungen aus der laufenden
Überschussbeteiligung für jedes
begonnene VJ (für unvollendete VJ
gelten die deklarierten Sätze anteilig),
für die vor 2006 begonnenen VJ:
2,48(3,1)‰, für die von 2006 bis
2013 begonnenen VJ: 2,16(2,7)‰,
für das 2014 begonnene VJ:
0,91(1,14)‰
1.3
Zuteilung und Verwendung
Gewinnverband PK3 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen,
Gewinnverband KPK3 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen
Tarife 1PK, 1PKT, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 2,25% Rechnungszins, Policierung in 2007
1.4
Gewinnverband PK4 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen,
Gewinnverband KPK4 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen
Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 2,25% Rechnungszins, Policierung ab 2008
1.5
Gewinnverband PK5 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen,
Gewinnverband KPK5 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen
Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 1,75% Rechnungszins, Policierung vor dem 21.12.2012
1.6
Gewinnverband PK6 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen,
Gewinnverband KPK6 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen
Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 1,75% Rechnungszins, Policierung ab dem 21.12.2012 – Unisex-Tarife
Überschussanteil
Überschussanteil-Satz
Bezugsgröße
Jährliche Überschussanteile, soweit
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen:
-
Kosten-Überschussanteil
-
beitragsbezogener Teil
bei beitragspflichtigen Versicherungen
-
Gewinnverbände PK3, KPK3
0,4%
Gewinnverbände
PK4, KPK4, PK5, KPK5 PK6, KPK6
bei Aufschubzeiten bis
einschließlich 30 Jahre
über 30 Jahre
summenbezogener Teil
bei beitragsfreien Versicherungen
Gewinnverbände
PK4, KPK4, PK5, KPK5 PK6, KPK6
-
-
Jahresbeitrag der Hauptversicherung
0,1‰
auf Rentenerhöhungen bezogener Teil
0,4‰
Gewinnverbände
PK4, KPK4, PK5, KPK5 PK6, KPK6
0,75‰
Risiko-Überschussanteil
nur für die Tarife 1PK, 1PKB
0,5%
0,0%
Beitragssumme, Summe der gezahlten Beiträge bei vorzeitiger Einstellung
der Beitragszahlung oder Einmalbeitrag
Risikobeitrag
Gewinnverbände
PK3, KPK3, PK4, KPK4, PK5, KPK5
20%
Gewinnverbände PK6, KPK6
50%
jährliche Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres (evtl. anteilig, falls es sich nicht um ein volles
Versicherungsjahr handelt), bei Versicherungen gegen
Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern bis zu 19
Jahren erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten
Versicherungsjahres;
im Regelfall verzinsliche Ansammlung vor Ablauf der
Aufschubzeit; alternativ ist auch die Bildung von Rentenerhöhungen oder die Anlage in Fondsanteile möglich.
Summe der Zuteilungen
Gewinnverbände PK3, KPK3
Zuteilung und Verwendung im Regelfall
76
Überschussanteil
-
Überschussanteil-Satz
Zins-Überschussanteil
Gewinnverbände
PK3, KPK3, PK4, KPK4
0,25% (0,75%)
Gewinnverbände
PK5, KPK5, PK6, KPK6
0,75% (1,25%)
Jährliche Überschussanteile, soweit
sie auf laufende Rentenzahlungen
entfallen:
-
-
Gewinnverbände
PK3, KPK3, PK4, KPK4, PK5, KPK5
0,3%
Gewinnverbände PK6, KPK6
0,5%
Zuteilung und Verwendung im Regelfall
Deckungskapital am Ende des
Vorjahres
Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt
Zins- und Risiko-Überschussanteile nach Beginn einer
Rentenzahlung, erstmals nachdem nach Rentenbeginn ein
volles Versicherungsjahr zurückgelegt wurde, im Regelfall
zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen, alternativ
kann ein Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, der mit
Beginn der Rentenzahlung einsetzt, der andere Teil zur
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen verwendet
werden.
Deckungskapital einschließlich
verzinslich angesammeltem Guthaben
(jedoch nicht fondsgebundenem
Guthaben) bzw. Deckungskapital der
Rentenerhöhungen aus der laufenden
Überschussbeteiligung für jedes
begonnene Versicherungsjahr (für
unvollendete Versicherungsjahre
gelten die deklarierten Sätze anteilig)
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit zur
sofortigen Rentenerhöhung (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem Ablauf
der Aufschubzeit werden reduzierte Leistungen fällig)
Risiko-Überschussanteil
Zins-Überschussanteil
Gewinnverbände
PK3, KPK3, PK4, KPK4
0,25% (0,75%)
Gewinnverbände
PK5, KPK5, PK6, KPK6
0,75% (1,25%)
Schluss-Überschussanteil
1.7
Bezugsgröße
Gewinnverbände PK3, KPK3
1,70‰
Gewinnverbände PK4, KPK4
1,55‰
Gewinnverbände PK5, KPK5
1,80‰
Gewinnverbände PK6, KPK6
3,00‰
Gewinnverband PK7 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen,
Gewinnverband KPK7 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen
Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 1,25% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2015
Überschussanteil
Überschussanteil-Satz
Bezugsgröße
Jährliche Überschussanteile, soweit
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen:
-
Kosten-Überschussanteil
beitragsbezogener Teil
bei Beitragszahlungsdauern bis
0,00%
bei beitragspflichtigen Versicherungen einschließlich 15 Jahre
über 15 Jahre
0,25%
Jahresbeitrag der Hauptversicherung
summenbezogener Teil
bei beitragsfreien Versicherungen
Beitragssumme, Summe der gezahlten Beiträge bei vorzeitiger Einstellung
der Beitragszahlung oder Einmalbeitrag
0,1‰
auf Rentenerhöhungen bezogener Teil 0,75‰
bei beitragsfreien Versicherungen
Risiko-Überschussanteil
25%
Risikobeitrag
-
Zins-Überschussanteil
1,25% (1,75%)
Deckungskapital am Ende des
Vorjahres
Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt
-
Risiko-Überschussanteil
maximal 0,6%, vermindert um
0,025% für jedes Jahr der Dauer
der Mindestlaufzeit der Rente,
mindestens aber 0,3%
-
Zins-Überschussanteil
1,25% (1,75%)
jährliche Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres (evtl. anteilig, falls es sich nicht um ein volles
Versicherungsjahr handelt), bei Versicherungen gegen
Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern bis zu 19
Jahren erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten
Versicherungsjahres;
im Regelfall verzinsliche Ansammlung vor Ablauf der
Aufschubzeit; alternativ ist auch die Bildung von Rentenerhöhungen oder die Anlage in Fondsanteile möglich.
Summe der Zuteilungen
-
Jährliche Überschussanteile, soweit
sie auf laufende Rentenzahlungen
entfallen:
Zuteilung und Verwendung im Regelfall
77
Zins- und Risiko-Überschussanteile nach Beginn einer
Rentenzahlung, erstmals nachdem nach Rentenbeginn ein
volles Versicherungsjahr zurückgelegt wurde, im Regelfall
zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen, alternativ
kann ein Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, der mit
Beginn der Rentenzahlung einsetzt, der andere Teil zur
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen verwendet
werden.
Überschussanteil
Überschussanteil-Satz
Schluss-Überschussanteil
-
auf beitragspflichtige Jahre
-
auf beitragsfreie Jahre
1.8
vom 1. bis 10. Jahr:
vom 11. bis 20. Jahr:
vom 21. bis 30. Jahr:
ab 31. Jahr:
0,0‰
1,0‰
3,0‰
10,0‰
Versicherungen gegen laufenden
Beitrag
vom 1. bis 10. Jahr:
vom 11. bis 20. Jahr:
vom 21. bis 30. Jahr:
ab 31. Jahr:
0,0‰
0,0‰
0,5‰
6,0‰
Versicherungen gegen Einmalbeitrag
und Sonderzahlungen
3,0‰
Bezugsgröße
Zuteilung und Verwendung im Regelfall
Deckungskapital einschließlich
verzinslich angesammeltem Guthaben
(jedoch nicht fondsgebundenem
Guthaben) bzw. Deckungskapital der
Rentenerhöhungen aus der laufenden
Überschuss-beteiligung für jedes
begonnene Versicherungsjahr (für
unvollendete Versicherungsjahre
gelten die deklarierten Sätze anteilig)
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit zur
sofortigen Rentenerhöhung (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem Ablauf
der Aufschubzeit werden reduzierte Leistungen fällig)
Gewinnverband PKG1 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen,
Gewinnverband KPKG1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen
Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,75% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2014
1.9
Gewinnverband PKG2 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen,
Gewinnverband KPKG2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen
Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,25% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2015
(Während der Aufschubzeit gehört der Tarif zu den Gewinnverbänden PKG1, KPKG1 bzw. PKG2, KPKG2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen. Die Überschussanteil-Sätze werden dort angegeben.)
78
2
Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen
2.1
Gewinnverband PKG1, Gewinnverband KPKG1
Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,75% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2014
(Während des Rentenbezugs gehört der Tarif zu den Gewinnverbänden PKG1 bzw. KPKG1 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen bzw. Kollektiv-Rentenversicherungen, die für sie
gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben.)
Überschussanteil
Überschussanteil-Satz
Bezugsgröße
Zuteilung und Verwendung im Regelfall
Jährliche Überschussanteile, soweit
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen:
-
Kosten-Überschussanteil
-
beitragsbezogener Teil
Beitragszahlungsdauer
0,00%
(für beitragspflichtige Versicherungen) bis 16 Jahre:
über 16 Jahre:
0,25%
tariflicher Beitrag des zugehörigen
Beitragszahlungsabschnitts
zum Ende eines jeden Beitragszahlungsabschnittes, bei
Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals im zweiten
Versicherungsjahr
Aufteilung in verzinslich anzusammelnden konventionellen
Teil und in fondsgebundene Anlage mit Kapitalsicherung
entsprechend dem vereinbarten Anlagesplitting
-
auf das Fondsguthaben bezogener
Teil
zum Zuteilungszeitpunkt vorhandenes
Fondsguthaben
monatlich zum Ende des Versicherungsmonats, bei
Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals zum Ende
des 13. Monats
fondsgebundene Anlage mit Kapitalsicherung
beitragspflichtige Versicherungen
Beitrag für ein Jahr
unter 600 €:
0,0%
ab 600 €:
0,0166514%
Sonderzahlungen und Versicherungen 0,0166514%
gegen Einmalbeitrag
-
Zins-Überschussanteil
0,0622862% (0,1035746%),
entspricht einer jährlichen Verzinsung von 0,75% (1,25%)
Jährliche Überschussanteile, soweit
sie auf laufende Rentenzahlungen
entfallen:
-
Risiko-Überschussanteil
maximal 0,6%, vermindert um
0,025% für jedes Jahr der Dauer
der Mindestlaufzeit der Rente,
mindestens aber 0,3%
-
Zins-Überschussanteil
0,75% (1,25%)
Schluss-Überschussanteil
bei einer vereinbarten Dauer der
Aufschubzeit von
bis 10 Jahre:
0,5‰
über 10 bis 11 Jahre:
2,0‰
über 11 bis 12 Jahre:
4,0‰
über 12 bis 13 Jahre:
6,0‰
über 13 bis 14 Jahre:
8,0‰
über 14 bis 20 Jahre:
10,0‰
über 20 bis 24 Jahre:
12,0‰
über 24 bis 29 Jahre:
14,0‰
über 29 Jahre:
15,0‰
zum Beginn des Monats vorhandenes monatlich zum Ende des Versicherungsmonats, bei
nicht fondsgebundenes Anlagevermö- Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals zum Ende
gen sowie Sicherungskapital
des 13. Monats
verzinsliche Ansammlung für die auf das nicht fondsgebundene Guthaben entfallenden Überschussanteile, ansonsten
fondsgebundene Anlage mit Kapitalsicherung
Das bei Rentenbeginn vorhandene Überschussguthaben
wird zur Rentenerhöhung verwendet.
Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt
jährl. Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres,
erstmals am Ende des ersten Jahres nach Rentenbeginn;
zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, der mit
Beginn der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil soweit
möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;
alternativ ist auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen möglich.
über alle Monate (jeweils zum
Monatsende) gemitteltes konventionelles Versicherungsnehmerguthaben
aber ohne das Sicherungskapital
die Sätze werden bei Beendigung der Aufschubzeit für alle
nach dem fünften Jahr zurückgelegten Jahre gewährt und
auf das mittlere konventionelle Versicherungsnehmerguthaben (aber ohne das Sicherungskapital) bezogen. Bei
Beendigung der Aufschubzeit vor dem Beginn der Abrufphase werden die sich so ergebenden Werte bis zum
Beginn der Abrufphase noch mit 7 % p. a. diskontiert.
79
2.2
Gewinnverband PKG2, Gewinnverband KPKG2
Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,25% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2015
(Während des Rentenbezugs gehört der Tarif zu den Gewinnverbänden PKG2 bzw. KPKG2 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen bzw. Kollektiv-Rentenversicherungen, die für sie
gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben.)
Überschussanteil
Überschussanteil-Satz
Bezugsgröße
Zuteilung und Verwendung im Regelfall
Jährliche Überschussanteile, soweit
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen:
-
Kosten-Überschussanteil
-
beitragsbezogener Teil
Beitragszahlungsdauer
(für beitragspflichtige Versicherungen) bis 24 Jahre:
0,00%
über 24 bis 35 Jahre: 0,25%
über 35 Jahre:
0,50%
auf den zur konventionellen Anlage
bestimmten Beitragsanteil des
tariflichen Beitrags des zugehörigen
Beitragszahlungsabschnitts
zum Ende eines jeden Beitragszahlungsabschnittes, bei
Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals im zweiten
Versicherungsjahr
verzinslich Ansammlung
(im konventionellen Teil)
-
auf das Fondsguthaben bezogener
Teil
zum Zuteilungszeitpunkt vorhandenes
Fondsguthaben
monatlich zum Ende des Versicherungsmonats, bei
Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals zum Ende
des 13. Monats
fondsgebundene Anlage mit Kapitalsicherung
beitragspflichtige Versicherungen
Aufschubzeit
unter 30 Jahre: 0,0%
ab 30 bis unter 40 Jahre:
0,0041657%
ab 40 Jahre:
0,0166514%
Sonderzahlungen und Versicherungen 0,0166514%
gegen Einmalbeitrag
-
Zins-Überschussanteil
0,1035746% (0,1446765%),
entspricht einer jährlichen Verzinsung von 1,25% (1,75%)
Jährliche Überschussanteile, soweit
sie auf laufende Rentenzahlungen
entfallen:
Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt
-
Risiko-Überschussanteil
maximal 0,3%, vermindert um
0,025% für jedes Jahr der Dauer
der Mindestlaufzeit der Rente,
mindestens aber 0,0%
-
Zins-Überschussanteil
1,25% (1,75%)
Schluss-Überschussanteil
zum Beginn des Monats vorhandenes monatlich zum Ende des Versicherungsmonats, bei
nicht fondsgebundenes Anlagevermö- Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals zum Ende
gen sowie Sicherungskapital
des 13. Monats
verzinsliche Ansammlung für die auf das nicht fondsgebundene Guthaben entfallenden Überschussanteile, ansonsten
fondsgebundene Anlage mit Kapitalsicherung
Das bei Rentenbeginn vorhandene Überschussguthaben
wird zur Rentenerhöhung verwendet.
Bestandsbeitrags- beitrags- über alle Monate (jeweils zum
jahr
pflichtig frei
Monatsende) gemitteltes konventio1.-10. Jahr:
0,0‰ 0,0‰ nelles Versicherungsnehmerguthaben
11.-20. Jahr:
0,0‰ 0,0‰ aber ohne das Sicherungskapital
21.-30. Jahr:
2,0‰ 10,0‰
31.-35. Jahr:
20,0‰ 10,0‰
ab 36. Jahr:
30,0‰ 10,0‰
80
jährl. Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres,
erstmals am Ende des ersten Jahres nach Rentenbeginn;
zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, der mit
Beginn der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil soweit
möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;
alternativ ist auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen möglich.
die Sätze werden bei Beendigung der Aufschubzeit für alle
zurückgelegten Jahre gewährt und auf das mittlere konventionelle Versicherungsnehmerguthaben (aber ohne das
Sicherungskapital) bezogen. Bei Beendigung der Aufschubzeit vor dem Beginn der Abrufphase werden die sich so
ergebenden Werte bis zum Beginn der Abrufphase noch mit
7 % p. a. diskontiert.
3
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV)
3.1
Beitragspflichtige Versicherungen und aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Versicherungen
PKI-, PKTI- und PKBI-Tarife mit Beginnjahr bis 2007
Überschussanteil
Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz
Zuteilung und Verwendung im Regelfall
Schluss-Überschussanteil
Bezugsgröße ist der jeweilige Bruttojahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) für jedes Versicherungsjahr (VJ); die nachstehenden
Überschussanteil-Sätze gelten für jedes vollendete VJ der BUZV (anteilig für
unvollendete VJ) und werden jeweils mit der Anzahl aller ab dem 5. VJ
vereinbarten VJ multipliziert und im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu
Versicherungsdauer gewichtet
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei vorzeitiger Beendigung der BUZV
werden reduzierte Leistungen fällig)
Beitragsbefreiungsrente
Berufsgruppe
1
2
3
4
vor 2005 begonnene VJ
Männer
Frauen
2,47%
2,47%
2,47%
2,47%
2,31%
2,47%
2,31%
2,47%
ab 2005 begonnene VJ
Männer
Frauen
1,24%
1,24%
1,24%
1,24%
1,16%
1,24%
1,16%
1,24%
Berufsunfähigkeitsrente
Berufsgruppe
1
2
3
4
vor 2005 begonnene VJ
Männer
Frauen
0,82%
0,82%
0,82%
0,82%
0,77%
0,82%
0,77%
0,82%
ab 2005 begonnene VJ
Männer
Frauen
0,42%
0,42%
0,42%
0,42%
0,39%
0,42%
0,39%
0,42%
Bonusrente
Bezugsgröße ist jeweils die garantierte Berufsunfähigkeitsrente:
Berufsgruppe
1
2
3
4
Gewinnverbände
PK1, KPK1, PK2 und KPK2
Männer
Frauen
42%
42%
42%
42%
33%
42%
33%
42%
Bonusrente; Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht
Gewinnverbände PK3, KPK3
Männer
49%
49%
38%
38%
Frauen
49%
49%
49%
49%
PKI-, PKBI- und PRGVI-Tarife mit Beginnjahr ab 2008 und bis 2014
Überschussanteil
Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz
Zuteilung und Verwendung im Regelfall
Schluss-Überschussanteil
Bezugsgröße ist der jeweilige Bruttojahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) für jedes Versicherungsjahr (VJ); die nachstehenden
Überschussanteil-Sätze gelten für jedes vollendete VJ der BUZV (anteilig für
unvollendete VJ) und werden jeweils mit der Anzahl aller ab dem 5. VJ
vereinbarten VJ multipliziert und im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu
Versicherungsdauer gewichtet;
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei vorzeitiger Beendigung der BUZV
werden reduzierte Leistungen fällig)
Beitragsbefreiungsrente
für die ab 2008 begonnenen VJ:
in Berufsgruppe 1 oder 2:
1,24%
in Berufsgruppe 3 oder 4:
1,16%
Bonusrente
Bezugsgröße ist jeweils die garantierte Berufsunfähigkeitsrente.
Gewinnverbände PK4, KPK4
Versicherungsdauer
bis 20 Jahre
über 20 Jahre
Gewinnverbände PK5, KPK5
Berufsgruppe
1
2
3
4
1
67%
49%
Berufsgruppe
2
3
67% 67%
49% 43%
4
67%
43%
Versicherungsdauer
bis 20 Jahre
über 20 Jahre
Männer
Frauen
Männer
Frauen
67%
67%
49%
67%
67%
67%
49%
49%
67%
67%
67%
54%
79%
79%
79%
79%
81
Bonusrente; Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht
Überschussanteil
Gewinnverbände
PK6, KPK6, PKG1, KPKG1
Tarif R der Gewinnverbände PK6, KPK6,
PKG1, KPKG1 mit Beginn ab dem
01.01.2014
Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz
Versicherungsdauer
bis 20 Jahre
über 20 Jahre
1
82%
79%
Zuteilung und Verwendung im Regelfall
Berufsgruppe
2
3
79% 75%
56% 59%
4
92%
72%
falls die garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente bei Vertragsschluss
sowie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 250 € beträgt:
10% der jeweils garantierten Berufsunfähigkeitsrente zzgl. Bonusrente
zusätzliche Bonusrente; Erhöhung der zu zahlenden
Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht
PKI-, PKBI- und PRGVI-Tarife mit Beginnjahr ab 2015
Überschussanteil
Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz
Zuteilung und Verwendung im Regelfall
Schluss-Überschussanteil
Bezugsgröße ist der jeweilige Bruttojahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) für jedes Versicherungsjahr (VJ); die nachstehenden
Überschussanteil-Sätze gelten für jedes vollendete VJ der BUZV (anteilig für
unvollendete VJ) und werden jeweils mit der Anzahl aller ab dem 5. VJ
vereinbarten VJ multipliziert und im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu
Versicherungsdauer gewichtet
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei vorzeitiger Beendigung der BUZV
werden reduzierte Leistungen fällig)
Beitragsbefreiungsrente
für die ab 2015 begonnenen Versicherungsjahre:
in Berufsgruppe 1 oder 2:
1,61%
in Berufsgruppe 3 oder 4:
1,50%
Bonusrente
Bezugsgröße ist jeweils die garantierte Berufsunfähigkeitsrente.
Versicherungsdauer
bis 20 Jahre
über 20 Jahre
Tarif R
1
64%
59%
Berufsgruppe
2
3
61% 61%
47% 61%
4
72%
75%
falls die garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente bei Vertragsschluss
sowie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 250 € beträgt:
10% der jeweils garantierten Berufsunfähigkeitsrente zzgl. Bonusrente
82
Bonusrente; Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht
zusätzliche Bonusrente; Erhöhung der zu zahlenden
Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht
3.2
Beitragsfreie Versicherungen (mit Ausnahme der aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreien)
PKI-, PKTI-, PKBI- und PRGVI-Tarife
Überschussanteil
Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz
Zuteilung und Verwendung im Regelfall
Schluss-Überschussanteil
Jahresrente für jedes beitragsfreie Versicherungsjahr (für unvollendete
Versicherungsjahre gelten die deklarierten Sätze anteilig);
Gewinnverbände PK1, KPK1, PK2,
KPK2, PK3, KPK3, PK4, KPK4, PK5,
KPK5, PK6, KPK6, PKG1, KPKG1
0,77% für die vor 2005 begonnenen Versicherungsjahre,
0,39% für die ab 2005 begonnenen Versicherungsjahre
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei vorzeitiger Beendigung der BUZV
werden reduzierte Leistungen fällig)
Gewinnverbände PK7, KPK7, PKG2,
KPKG2
0,50% für die ab 2015 begonnenen Versicherungsjahre
Versicherungen der Aktiven:
Versicherungen der Berufsunfähigen,
sofern keine Berufsunfähigkeitsrente
gezahlt wird:
Schluss-Überschussanteil
jährliche Beitragsbefreiungsrente für jedes volle Versicherungsjahr, in dem als
Leistung aus der BUZV nur die Beitragsbefreiung gewährt wurde (für unvollendete Versicherungsjahre gelten die deklarierten Sätze anteilig).
Gewinnverbände PK1, KPK1, PK2, KPK2
0%,
für bis 2015 begonnene Versicherungsjahre 12%
Gewinnverbände PK3, KPK3, PK4,
KPK4, PK5, KPK5, PK6, KPK6, PKG1,
KPKG1
1,5%,
für bis 2015 begonnene Versicherungsjahre 12%
Gewinnverbände PK7, KPK7, PKG2,
KPKG2
5%,
für bis 2015 begonnene Versicherungsjahre 12%
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei vorzeitiger Beendigung der BUZV
werden reduzierte Leistungen fällig)
Versicherungen der Berufsunfähigen,
sofern eine Berufsunfähigkeitsrente
gezahlt wird:
Jährliche Zins-Überschussanteile
Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt
Gewinnverbände PK1, KPK1
0,00%
Gewinnverbände PK2, KPK2
0,00% (0,25%)
Gewinnverbände PK3, KPK3, PK4,
KPK4, PK5, KPK5, PK6, KPK6, PKG1,
KPKG1
0,25% (0,75%)
Gewinnverbände PK7, KPK7, PKG2,
KPKG2
0,75% (1,25%)
Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres, erstmalig nachdem die Rente für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde; jährliche Rentenerhöhungen
83
Bestätigungsvermerk
84
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Generali Deutschland Pensionskasse AG,
Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und
die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf
der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, 17. Februar 2016
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