0131 GD Pensionskasse AG_2015_V4
Transcription
0131 GD Pensionskasse AG_2015_V4
Geschäftsbericht Generali Deutschland Pensionskasse AG generali-pensionskasse.de 2015 Inhalt Aufsichtsrat............................................................................................................................................1 Vorstand ................................................................................................................................................2 Bericht des Aufsichtsrats .......................................................................................................................3 Lagebericht ......................................................................................................................................... 4 Wichtige Ereignisse................................................................................................................................5 Gesamtwirtschaftliche Lage 2015 ..........................................................................................................7 Finanzmärkte .........................................................................................................................................8 Versicherungswirtschaft .........................................................................................................................9 Geschäftsentwicklung der Generali Deutschland Pensionskasse AG ...................................................12 Kapitalanlagen .....................................................................................................................................14 Gewinnverwendung .............................................................................................................................15 Organisation ........................................................................................................................................16 Nachtragsbericht .................................................................................................................................17 Chancen ..............................................................................................................................................18 Risiken der zukünftigen Entwicklung und deren Steuerung ..................................................................19 Ausblick ...............................................................................................................................................33 Anlage zum Lagebericht ..................................................................................................................... 36 In der Berichtszeit betriebene Versicherungsarten ...............................................................................37 Jahresabschluss 2015 ....................................................................................................................... 40 Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015 - Aktiva ....................................................................................41 Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015 - Passiva .................................................................................44 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.Januar bis 31. Dezember 2015 ................................47 Anhang ............................................................................................................................................. 50 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden.......................................................................51 Erläuterungen zur Bilanz – Aktiva .........................................................................................................57 Erläuterungen zur Bilanz – Passiva ......................................................................................................64 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung .................................................................................66 Sonstige Angaben ...............................................................................................................................68 Anlage zum Anhang ........................................................................................................................... 70 Anlage zum Anhang ............................................................................................................................71 Überschussanteil-Sätze 2016 ..............................................................................................................73 Bestätigungsvermerk ......................................................................................................................... 84 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ........................................................................................85 Aufsichtsrat Michael Westkamp Vorsitzender bis 30.4.2015 ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der AachenMünchener Versicherungen Christoph Schmallenbach Vorsitzender seit 29.9.2015 Vorsitzender des Vorstands der AachenMünchener Versicherungen Dr. Torsten Utecht Stellvertretender Vorsitzender bis 15.9.2015 Mitglied des Vorstands der Generali Deutschland AG Finanzen Michael Stille Stellvertretender Vorsitzender seit 29.9.2015 Vorsitzender des Vorstands der Dialog Lebensversicherungs-AG und des Generali Pensionsfonds sowie Mitglied des Vorstands der Generali Lebensversicherung AG mit dem Ressort Betriebliche Altersversorgung Stefan Lehmann bis 15.9.2015 Country Functional Head Controlling der Generali Deutschland AG Bereichsleiter Controlling der Generali Versicherungen Claudia Andersch seit 29.9.2015 Mitglied des Vorstands der Generali Deutschland AG Leben, Kranken, Rückversicherung Leben 1 Vorstand Peter Heise Vorsitzender des Vorstands Ressort Versicherungstechnik, Rechnungswesen, Vertrieb über AachenMünchener, Rückversicherung, Risikomanagement Manfred Oedingen Ressort Kapitalanlagen Michael Reinelt Ressort Marketing, Versicherungsbetrieb, Vertrieb über Generali, Revision, Datenschutz 2 Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres laufend überwacht. Er wurde durch quartalsmäßige schriftliche Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftsentwicklung sowie über wesentliche Vorgänge unterrichtet und trat darüber hinaus zu zwei ordentlichen Sitzungen mit dem Vorstand zusammen. Dem Aufsichtsrat hat der Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars vorgelegen. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats wurde der Bericht vom Verantwortlichen Aktuar dargelegt und vom Aufsichtsrat eingehend erörtert. Aus der umfassenden Prüfung ergaben sich für den Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Erläuterungsbericht. Die Prüfung gemäß § 317 des Handelsgesetzbuches wurde durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, vorgenommen. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Der Bestätigungsvermerk ist uneingeschränkt erteilt. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Berichte des Abschlussprüfers unverzüglich erhalten. Die Berichte sind in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats von den Wirtschaftsprüfern erläutert und mit dem Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden. Den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 und den Jahresabschluss hat der Aufsichtsrat geprüft. Er hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Michael Westkamp, ist mit Eintritt in den Ruhestand mit Wirkung zum 30. April 2015 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Torsten Utecht und Stefan Lehmann haben mit Wirkung zum 15. September 2015 ihre Ämter niedergelegt. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. September 2015 wurden Frau Claudia Andersch, Herr Christoph Schmallenbach und Herr Michael Stille in den Aufsichtsrat gewählt. Im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat im schriftlichen Verfahren Herrn Christoph Schmallenbach zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Michale Stille zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Köln, 11. März 2016 Der Aufsichtsrat Christoph Schmallenbach Vorsitzender 3 Lagebericht 4 Wichtige Ereignisse Im Geschäftsjahr 2015 sind die Neugeschäftsumsätze der Pensionskassen, im Gegensatz zum übrigen Geschäft der betrieblichen Altersversorgung, erheblich unter Druck geraten. Dieser Entwicklung war auch die Generali Deutschland Pensionskasse AG unterworfen. Das Neugeschäft, der Bestand sowie die Beitragseinnahmen waren rückläufig. Überschussbeteiligung für 2016 gesenkt Die Höhe der Überschussbeteiligung, die wir unseren Versicherungsnehmern im Jahr 2016 gutschreiben können, wird bei Rentenversicherungen ganz maßgeblich von dem weiterhin extrem niedrigen Zinsumfeld und den Ende 2015 bekräftigten Ankündigungen der Europäischen Zentralbank geprägt, die Zinsen auch weiterhin niedrig zu halten. Daher haben wir die Zinsüberschussbeteiligung für 2016 um 0,50 Prozentpunkte auf eine laufende Gesamtverzinsung von 2,50% gesenkt. Bei den Tarifen mit 3,25% und 2,75% Rechnungszins entfällt deshalb die Zinsüberschussbeteiligung, und die Schlussüberschussbeteiligung sinkt. Mit einer laufenden Gesamtverzinsung der Versicherungsnehmerguthaben von 2,50% bieten wir unseren Kunden immer noch eine attraktive Verzinsung. Die Minderung der Zinsüberschussbeteiligung ist auch der Grund für die Reduzierung der Schlussüberschussbeteiligung bei BerufsunfähigkeitsZusatzversicherungen in den Fällen, dass hier als Leistung einzig die Beitragsbefreiung versichert ist und der Versicherungsfall eintritt. Strategische Neuausrichtung des deutschen Teils der Generali Die Generali hat im Mai 2015 die strategische Neuausrichtung ihres Geschäfts in Deutschland bekannt gegeben. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsposition im deutschen Markt, um führender Privatkundenversicherer zu werden. Dies soll durch den starken Multikanalansatz im Vertrieb, eine vereinfachte und am Markt orientierte Steuerung, ein neues Geschäftsmodell in der Lebensversicherung, die Einführung smarter Produkte, Services und Prozesse, einen stärkeren Fokus auf Kunden sowie eine schlankere BetriebsPlattform erreicht werden. So werden beispielsweise die sehr fragmentierten Back-Office-Tätigkeiten ohne Kundenkontakt auf Landesebene zusammengefasst, um größen- und kosteneffiziente Standortvorteile nutzen zu können. Gleichzeitig werden eine einfachere Governance und Organisation etabliert, die die Sach- und Personalkosten signifikant reduzieren. Anfang Februar 2016 haben sich die Unternehmensleitung und die Verhandlungskommission des Konzernbetriebsrats nach vier Monaten intensiver Verhandlungen auf ein umfangreiches Eckpunktepapier zur Umsetzung der neuen Strategie der Generali in Deutschland einigen können. Das Papier legt die wesentlichen Elemente zur Beschäftigungssicherung und zum Sozialplan fest. Die Vereinbarung ermöglicht dem Konzern, alle im Rahmen der neuen Strategie beschlossenen Maßnahmen bereits im Jahr 2016 zu beginnen, und sichert so eine schnelle und effektive Umsetzung. Organisatorisch soll die bisherige Generali Deutschland Holding AG mit der Generali Versicherung AG und der Generali Lebensversicherung AG in der neuen Gesellschaft Generali Deutschland AG mit Sitz in München zusammengeführt werden. Die Umfirmierung der Generali Deutschland Holding AG zur Generali Deutschland AG (GD AG) und die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Köln nach München erfolgten bereits zum 15. September 2015. Die GD AG wird durch eine funktionale Matrixorganisation das Geschäft aller deutschen Gesellschaften übergreifend steuern, Synergien heben und Kosten reduzieren sowie internationale Best Practices verstärkt nutzen. Die neue Aufstellung wird zudem eine Reduzierung der Overhead-Funktionen und Vorstandsebenen sowie eine stärkere Nähe des Managements zu Kunden, Vertrieb und den operativen Geschäftsprozessen ermöglichen. 5 Die Generali wird ihre IT-Architektur straffen und verbessern, um Kernprozesse noch stärker zu digitalisieren, den Multi-Access-Ansatz zu etablieren und die Interaktion mit Vertrieb und Kunden moderner zu gestalten. Gleichzeitig werden einfache Schriftguttätigkeiten ohne Kundenkontakt, die derzeit sehr fragmentiert organisiert sind, in die Generali Deutschland Services integriert, um Größen- und Standortvorteile zu nutzen. Zudem wird auch das Schadenmanagement noch effizienter organisiert, indem der First-Level Bereich der Generali Versicherungen in die Generali Deutschland Schadenmanagement überführt und konzernweit standardisierte Verfahren und Best Practices eingeführt werden. 6 Gesamtwirtschaftliche Lage 2015 In Deutschland war das gesamtwirtschaftliche Wachstum im Jahr 2015 mit 1,7% etwas stärker als im Jahr zuvor. Rückgrat der stabilen binnenwirtschaftlichen Konjunktur war der sich weiter robust zeigende Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung nahm im abgelaufenen Jahr um gut 0,8% zu, die Arbeitslosenquote verminderte sich auf 4,3% und die Löhne je Beschäftigtem stiegen um voraussichtlich knapp 3%. Ferner waren die Finanzierungsbedingungen weiterhin stimulierend und ein fallender Ölpreis unterstützte die Konsumtätigkeit. Für zeitweise Verunsicherung sorgte die Zuspitzung der Griechenland-Krise zur Mitte des Jahres – mit Befürchtungen über die Auswirkungen eines Austritts Griechenlands aus dem gemeinsamen Währungsraum. Ebenso verunsicherten Spekulationen über eine deutliche Abkühlung der für die Weltwirtschaft wichtigen chinesischen Volkswirtschaft angesichts schwacher Konjunkturdaten. Dank der guten Positionierung der deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb und des schwachen Euros nahmen die Exporte abermals zu. Angesichts starker privater Konsumtätigkeit gewann aber auch die Importtätigkeit an Fahrt, sodass die Außenwirtschaft weniger zum Anstieg der deutschen Wirtschaftsleistung als im Jahr zuvor beitrug. Im Euroraum setzte sich der Aufschwung fort. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte um 1,5% zugenommen haben, nach 0,9% im Jahr zuvor. Die Expansion der Wirtschaftstätigkeit wurde nunmehr von fast allen Ländern getragen. In Griechenland schrumpfte die Produktion abermals. Hierfür war die politische Unsicherheit im Land über den Kurs der Regierung und den unsicheren Verbleib des Landes im Euroraum bedeutend. Jedoch gelang es den Konflikt Griechenlands mit seinen Gläubigern beizulegen und ein neues Hilfsprogramm zu verabschieden. Die Inflation blieb wegen der niedrigen Energiepreise im gesamten Jahr nahe null und damit weit unterhalb des angestrebten Wertes der Europäischen Zentralbank von rund 2%. Die nun schon länger andauernde Periode sehr niedriger Inflationsraten hat die EZB veranlasst, ihren geldpolitischen Expansionskurs nochmals auszuweiten. Zu Beginn des Jahres beschloss sie im Rahmen des Asset Purchase Programs (APP) ein Anleiheankaufprogramm, senkte den Leitzinssatz auf 0,05% und brachte den Zinssatz für ihre Einlagenfazilität weiter in den negativen Bereich. Zum Jahresende kündigte sie eine Ausweitung dieses Programms an. In den USA setzte sich die breit angelegte Expansion der Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2015 fort. Getragen von einem starken Beschäftigungsaufbau, einer niedrigen Arbeitslosenquote und hohem Konsumentenvertrauen konnte eine steigende Konsumaktivität die Auswirkungen des stärkeren Dollar und eines durchwachsenen weltwirtschaftlichen Umfelds kompensieren. Nach einem schwachen 1. Quartal gewann die US-Wirtschaft im Frühjahr und Sommer an Fahrt und ist im Gesamtjahr 2015 um 2,4% gewachsen. Die Inflationsrate blieb durch den niedrigen Rohölpreis schwach und lag mit 0,1% gegenüber dem Vorjahr auf einem ähnlichen Niveau wie im Euroraum. Angesichts der guten Konjunktur hat die US-Notenbank sich im Dezember dazu entschlossen, ihren Leitzins erstmals seit dem Jahr 2006 wieder anzuheben. 7 Finanzmärkte Die Finanzmärkte standen im vergangenen Jahr im Zeichen verschiedener Spannungsfelder. Einerseits war der Aufschwung im Euroraum und in den USA robust, andererseits bestanden Sorgen hinsichtlich der Wirtschaftsaktivität in China und in den Emerging Markets. Die Inflationsraten blieben auf beiden Seiten des Atlantiks sehr niedrig. Insbesondere für den Euroraum bestanden nach wie vor Deflationsbefürchtungen. Seitens der Geldpolitik wurden die Märkte von der EZB auf weitere expansive geldpolitische Maßnahmen eingestimmt, während die US-Notenbank (FED) unterschiedliche Signale hinsichtlich der Zeitplanung von Leitzinsanhebungen gab. Über die Griechenland-Krise hinaus kam es zudem zu geopolitischen Spannungen, so beispielsweise im Konflikt um die Ukraine oder im Nahen Osten, zu großen Flüchtlingsströmen und zu Terroranschlägen, die die Verunsicherung verschärften. Im Jahr 2015 war die Entwicklung an den Finanzmärkten dementsprechend sehr volatil. Die Rendite von US-Staatsanleihen lag zum Ende des Jahres in der Nähe des Vorjahresniveaus. Im Euroraum profitierten Staatsanleihen vor allem vom Ankauf durch die EZB sowie von den angeführten Unsicherheitsfaktoren. Insgesamt strahlten die geldpolitischen Maßnahmen der EZB auf risikobehaftete Rentenpapiere aus. Die Risikoaufschläge auf südeuropäische Staatsanleihen im Euroraum fielen nochmals und beflügelten die Kurse der Titel. Die Aktienmärkte setzten ihren Anstieg fort. Dabei erwies sich die Renditeentwicklung im Euroraum mit 10,2% deutlich besser als in den USA mit 1,4%. Gründe hierfür waren die divergierenden geldpolitischen Entwicklungen, die fortgesetzte Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar sowie die Tatsache, dass sich die US-Wirtschaft in einer reiferen Phase des Konjunkturzyklus befindet. 8 Versicherungswirtschaft Im Geschäftsjahr 2015 dürften die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherungswirtschaft nach vorläufiger Einschätzung der Generali in Deutschland mehr oder weniger stagnieren. In der Lebensversicherung (ohne Pensionsfonds und -kassen, inklusive Direkt- und Rückdeckungsversicherungen) werden im Jahr 2015 unserer Einschätzung nach die gebuchten Bruttobeiträge in der Branche aufgrund des Rückgangs bei Einmalbeiträgen um rund 2,8% zurückgehen. Die Profitabilität war weiterhin von externen Rahmenbedingungen abhängig und tendenziell eher rückläufig. Infrastruktur-Investitionen Seit 2014 wirbt die Politik in Deutschland und Europa verstärkt für mehr Investitionen der Versicherungsbranche in Straßenbau und andere Infrastrukturmaßnahmen. In Zeiten der Niedrigzinspolitik sind insbesondere Lebensversicherer gleichzeitig aufgerufen, nach alternativen Anlagemöglichkeiten zu suchen. Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) soll zur Finanzierung der bestehenden und aufzubauenden Infrastruktur sowie für Forschungsprojekte und den Internet-Breitbandausbau genutzt werden. Auch für den deutschen Teil der Generali sind Investitionen in die Infrastruktur ein wichtiges Thema. Mittel- bis langfristig sind hier Investitionen in Höhe von 2 Mrd. € geplant, vor allem europaweit im Straßenbau und in Form von Darlehen für entsprechende Projekte. Einem verstärkten Engagement der Versicherer in Infrastruktur stehen aber immer noch verschiedene aufsichtsrechtliche und praktische Hindernisse entgegen (z.B. hohe Eigenmittelunterlegung unter Solvency II). Digitalisierung Die zunehmende Digitalisierung und – damit verbunden – die Möglichkeit, eine Vielzahl von Daten zu sammeln und aufzubereiten, eröffnen der Versicherungsbranche und ihren Kunden zahlreiche neue Perspektiven: Dazu zählen vor allem der Bereich der Prävention und die risikogerechte Tarifierung. Gerade bei Lebensversicherungen und Krankenversicherungen eröffnet eine kundenorientierte Datenauswertung neue Möglichkeiten für die Versicherten. So können gemessene Gesundheitsdaten – zum Beispiel durch ein Handy oder ein Armband – rechtzeitig Gefahrenpotenziale aufzeigen und ermöglichen es dadurch, einem Krankheitsfall frühzeitig vorzubeugen. Dies verschafft dem Kunden einen deutlichen Zusatznutzen. Darüber hinaus bietet „Big Data“ neue Möglichkeiten, Versicherten angemessene und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Policen anzubieten. Durch ein freiwillig dokumentiertes Gesundheitsverhalten können den Kunden attraktivere und maßgeschneiderte Angebote unterbreitet werden. Insgesamt wird die Branche mit der erweiterten Datenanalyse ein individuelleres Verhältnis zu ihren Kunden bekommen, ohne vom Kollektivgedanken in der Versicherung Abschied zu nehmen, und sich – neben der Aufgabe als Versicherer – mehr und mehr zum Full-Service-Anbieter wandeln. Der deutsche Teil der Generali hat diesen Trend zu maßgeschneiderten Policen in der Personenversicherung im Jahr 2015 mit dem Start der Entwicklung von „Vitality“-Produkten aufgegriffen. Code of Conduct Zu den zahlreichen Eigeninitiativen, mit denen die Versicherungswirtschaft die Beratungsqualität absichert und stetig weiterentwickelt, zählt seit Mitte 2013 auch der verschärfte Verhaltenskodex des GDV für den Vertrieb von Versicherungsprodukten. Der deutsche Teil der Generali hat sich frühzeitig dem neuen Kodex verpflichtet und richtet sein vertriebliches Handeln konsequent an dessen Leitlinien aus – mit dem Ziel, die Beratungs- und Betreuungsqualität für die Kunden zu sichern und zu optimieren. Hierzu hat der 9 deutsche Teil der Generali die Umsetzung des Verhaltenskodex in den betreffenden Konzernunternehmen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Im Februar 2015 schloss der Wirtschaftsprüfer seine Testierung ab und bescheinigte den Konzernunternehmen des deutschen Teils der Generali, dass die in der Beschreibung zur Angemessenheit ihres Compliance-Management-Systems (CMS) enthaltenen Aussagen über die Grundsätze und Maßnahmen des CMS in Bezug auf den GDVVerhaltenskodex für den Vertrieb in allen wesentlichen Belangen angemessen dargestellt seien. So seien mit hinreichender Sicherheit Risiken für wesentliche Verstöße gegen den GDV-Verhaltenskodex sowohl rechtzeitig zu erkennen als auch zu verhindern. Auch zahlreiche andere Versicherungsunternehmen ließen sich erfolgreich testieren. Fast 90% der Versicherungsunternehmen schlossen sich bisher dem verschärften Kodex an. Dies zeigt, dass die Bereiche Compliance und Weiterbildung von Versicherungsvermittlern in der Versicherungswirtschaft und beim deutschen Teil der Generali einen hohen Stellenwert genießen. Mit dem Code of Conduct hat die Versicherungswirtschaft darüber hinaus einheitliche Standards für die Rechtssicherheit und Transparenz bezüglich der Datenverwendung für die Versicherten geschaffen. Bereits im Vorjahr sind die Erstversicherungsunternehmen des deutschen Teils der Generali dem Code of Conduct beigetreten. Zusätzlich zu den geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichten wir uns damit, den im Code of Conduct festgelegten Grundsätzen nachzukommen. Höchstrechnungszins Im Rahmen der Solvency II-Umsetzung plante das Bundesfinanzministerium (BMF) zunächst, den Höchstrechnungszinssatz in Deutschland zum 1. Januar 2016 abzuschaffen. Im Dezember 2015 nahm das BMF von dieser Überlegung wieder Abstand und legte einen Höchstrechnungszins für 2016 von weiterhin 1,25% fest. Das Ministerium will im Laufe des Jahres 2016 prüfen, ob und inwieweit der Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2017 anzupassen ist. Eine grundsätzliche Streichung des Höchstrechnungszinses soll nochmals im Jahr 2018 überprüft werden. Der Höchstrechnungszins legt den Zinssatz fest, den Versicherungen für die Berechnung der Deckungsrückstellungen – zur Aufrechterhaltung ihrer garantierten Zinsen auf Lebensversicherungen – maximal zugrunde legen dürfen. Er stellte bisher eine Obergrenze dar, die nicht überschritten, aber freiwillig unterschritten werden darf. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) begrüßt die Beibehaltung der bisherigen Regelung und den von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlenen Höchstrechnungszins von 1,25% für 2016. Zinszusatzreserve Nach Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bleibt der Aufbau der Zinszusatzreserve weiterhin vom Grundsatz her richtig. Nur durch die rechtzeitige Bildung von Reserven sei sichergestellt, dass trotz niedrigster Zinsen die Garantiezusagen aus vergangenen Jahren nachhaltig erfüllt werden können. Der unerwartet deutliche Rückgang des Zinsniveaus habe allerdings dazu geführt, dass nach den geltenden Regeln unverhältnismäßig schnell sehr große Reserven gebildet werden mussten. Eine Nachjustierung sei daher notwendig. Auch der deutsche Teil der Generali unterstützt die Idee, die Reserven der Versicherer durch die Zinszusatzreserve weiter zu stärken. Durch die hohen Aufwendungen für die Zinszusatzreserve werden viele Unternehmen jedoch gezwungen, höherverzinsliche Kapitalanlagen in hohem Umfang zu veräußern, die jedoch benötigt werden, um die Verpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmer nachhaltig zu erfüllen. Nach Schätzungen der Assekuranz-Ratingagentur Assekurata von Juni 2015 liegt das Nachreservierungsvolumen der Lebensversicherer für 2015 in einem Korridor von 12 bis 14 Mrd. € und führt damit zu einem neuerlichen Rekordwert bei der jährlichen Reservezuführung. 10 Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) Mit dem Mitte 2014 in Kraft getretenen Gesetzespaket zur Reform der Lebensversicherung hat die Bundesregierung auf die zunehmende Diskrepanz einer anhaltenden Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) bei einer gleichzeitig steigenden Notwendigkeit für die Bevölkerung, für das Alter auch privat vorzusorgen, reagiert. Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld wird es für Lebensversicherer aber immer schwieriger, das Geld ihrer Kunden lukrativ anzulegen, da sie vorwiegend in bonitätsstarke festverzinsliche Wertpapiere investieren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber einige Neuerungen auf den Weg gebracht, deren Ziel es ist, die Lebensversicherung auch für die kommenden Jahre stabiler aufzustellen. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Die EU-Kommission hatte bereits 2014 einen Vorschlag zur Verbesserung der Bereiche Governance und Transparenz in der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV II) vorgelegt, der in nationales Recht umgesetzt werden sollte. Der dann Anfang 2015 veröffentlichte Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einem „Neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente“, mit dem gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien reine Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ermöglicht werden sollen, wurde jedoch in einer Stellungnahme durch den GDV kritisch beurteilt. Der Vorschlag gehe an dem Ziel vorbei, eine bessere bAV-Verbreitung im Mittelstand zu erreichen, da der Ansatz in erster Linie auf tarifvertragliche Lösungen zugeschnitten sei und damit den Großteil der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) nicht erreiche. Daneben erhöhe der Vorschlag die Komplexität in der bAV, die es jedoch gerade mit Blick auf KMU zu reduzieren gelte. Auch bereits etablierte, gut funktionierende bAV-Lösungen würden beschädigt und damit erreichte Erfolge bei der Verbreitung der bAV gefährdet. Sinnvoll seien vielmehr Modelle, die gezielt den Aufbau einer bAV besonders fördern und gleichzeitig vom Arbeitgeber mit möglichst wenig Aufwand verwaltet werden können. Honorarberatung Verschärft durch das LVRG werden immer wieder Forderungen nach einer Begrenzung der Vermittlerprovisionen laut. Ein solcher Schritt stellt aus unserer Sicht eine Gefährdung der Beratungskapazität und qualität des Vertriebs dar. Auch der GDV vertritt die Position, dass viele Menschen sich ausschließlich aufgrund der aktiven Ansprache durch Versicherungsvermittler mit ihrer Risikoabsicherung und Altersvorsorge auseinandersetzen. Die einseitige Ausrichtung auf Honorarmodelle würde zu einer Unterversorgung der Bevölkerung beim Versicherungsschutz führen, was sozialpolitisch weder gewollt noch vertretbar sein kann. Darüber hinaus würden Einschnitte in die gewachsenen Vertriebsstrukturen die Existenzgrundlage zahlreicher Vermittler bedrohen. Darum engagiert sich der deutsche Teil der Generali weiterhin für den grundsätzlichen Erhalt des Provisionsmodells und damit eine faire Entlohnung der beratenden Vertriebskräfte. EU-Vertriebsrichtlinie beschlossen Das Europäische Parlament hat Ende November 2015 die „Insurance Distribution Directive“ (IDD) verabschiedet, die erhöhte Transparenzanforderungen und neue Regeln für die Weiterbildung der Versicherungsvermittler mit sich bringen. Aus Sicht des GDV bildet die Richtlinie eine gute Grundlage für einen europaweit fairen Versicherungsvertrieb und verbessert die Beratung der Kunden. Die IDD schafft eine stabile und europaweit einheitliche Basis für einen fairen Versicherungsvertrieb. Die Richtlinie zur einheitlichen Regelung des Versicherungsvertriebs gilt für alle Unternehmen, die Versicherungen verkaufen. Nach der Zustimmung im EU-Rat müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten umsetzen, voraussichtlich also bis zum Jahresanfang 2018. 11 Geschäftsentwicklung der Generali Deutschland Pensionskasse AG Geschäftsverlauf Neugeschäft Im Geschäftsjahr 2015 verzeichnete die Generali Deutschland Pensionskasse ein eingelöstes Neugeschäft nach laufenden Jahresbeiträgen in Höhe von 2,4 Mio. €. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahreswert von 2,5 Mio. € einer Reduzierung um 166,7 Tsd. € bzw. 6,6%. Dieser Rückgang resultiert in erster Linie aus weiter deutlich gesunkenen Dynamikbeiträgen (-16,9%), während die Entwicklung der Neuabschlüsse über dem Vorjahresniveau lag (+50,3 Tsd. €). Auf die im Vorjahr eingeführte fondsgebundene Tarifvariante entfiel ein Anteil von 27,7% der laufenden Jahresbeiträge nach 26,2% im Vorjahr. Versicherungsbestand Zum 31. Dezember 2015 erreichte der Bestand eine Versicherungssumme von 3,5 Mrd. € gegenüber 3,6 Mrd. € im Vorjahr. Der Bestand ist um 85,8 Mio. € gesunken und ging damit weniger stark zurück als im Vorjahr (Abw. im Vj. -99,6 Mio. €). Die Anzahl der Versicherungsverträge belief sich Ende 2015 auf 174.165 Stück und lag um 2.081 Stück unter dem Vorjahreswert von 176.246 Stück. Die Stornoquote aus vorzeitigen Abgängen (Rückkäufe, Umwandlungen in beitragsfreie Versicherungen und sonstige vorzeitige Abgänge) konnte nach laufendem Jahresbeitrag weiter auf 3,8% (Vj. 4,2%) des mittleren Bestandes gesenkt werden. Das Volumen der Stornierungen nach laufendem Jahresbeitrag ging um 0,8 Mio. € bzw. 13,6% zurück. Beitragseinnahmen Die gebuchten Bruttobeiträge betrugen im aktuellen Geschäftsjahr 138,3 Mio. € (Vj. 144,4 Mio. €). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 4,2%; sie folgten damit tendenziell der Bestandsentwicklung. Ausgezahlte Versicherungsleistungen an unsere Kunden Im Geschäftsjahr 2015 wurden Leistungen an Versicherungsnehmer in Höhe von 46,6 Mio. € (Vj. 42,7 Mio. €) ausgezahlt. Diese Versicherungsleistungen umfassen Abläufe und Renten mit 32,8 Mio. €, Rückkäufe mit 11,5 Mio. € sowie Todesfälle mit 2,3 Mio. €. Abschluss- und Verwaltungskosten Die Abschlusskosten reduzierten sich im Geschäftsjahr um 0,2 Mio. € bzw. 6,2% auf 3,1 Mio. €. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen das geringere Neugeschäftsvolumen. Der Abschlusskostensatz (Abschlusskosten in Prozent der Beitragssumme des eingelösten Neugeschäfts) lag bei 5,1% (Vj. 5,3%). Die Verwaltungskosten gingen hauptsächlich aufgrund der geringeren Vergütungen für bezogene Dienstleistungen um 0,5 Mio. € bzw. 9,0 % auf 4,6 Mio. € zurück. Der Verwaltungskostensatz (Verwaltungskosten in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge) betrug 3,3% nach 3,5% im Vorjahr. Gesamtüberschuss und Überschussverwendung Für das Geschäftsjahr 2015 wird vor Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein Rohüberschuss von 0,1 Mio. € ausgewiesen, der um 24,8 Mio. € unter dem Vorjahr (25,0 Mio. €) liegt. Der für zukünftige Überschussbeteiligungen der Versicherungsnehmer bestimmten RfB wurden 100,0% 12 des Rohüberschusses nach Steuern zugeführt. Infolgedessen beträgt der Jahresüberschuss 0 € (Vj. 1,6 Mio. €). Die Genehmigung der BaFin zur Reduzierung der Mindestzuführung zum 31. Dezember 2015 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Mindestzuführungsverordnung wurde am 11. Februar 2016 erteilt. Überschussbeteiligung unserer Versicherungsnehmer Die Überschussbeteiligung unserer Kunden wird ausschließlich aus der RfB dotiert. Die Höhe der Überschussbeteiligung, die wir unseren Verträgen im Jahr 2015 geben konnten, war wiederum ganz maßgeblich vom niedrigen Zinsumfeld geprägt. Vor diesem Hintergrund war eine Senkung der Zinsüberschussbeteiligung für alle Verträge um grundsätzlich 0,50 Prozentpunkte erforderlich. Die laufende rechnerische Gesamtverzinsung der Versicherungsnehmerguthaben betrug im Jahr 2015 damit in der Regel 3,00%. Bei den Tarifen mit 3,25% Rechnungszins entfiel die Zinsüberschussbeteiligung; der Rechnungszins blieb natürlich unangetastet. Für diese Tarifgeneration haben wir die Schlussüberschussbeteiligung gesenkt; wegen einer von der Aufsichtsbehörde geforderten Koppelung der Schlussüberschussanteilsätze des Altbestands gilt das auch für die Tarifgeneration mit 2,75% Rechnungszins. Aufgrund des weiterhin historisch niedrigen Zinsniveaus haben wir mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Verträge mit 3,25% Rechnungszins die Deckungsrückstellung seit 2014 zusätzlich verstärkt. Das dadurch belastete Zinsergebnis macht 2016 eine weitere Senkung der Überschussbeteiligung notwendig. Deshalb fällt die Zinsüberschussbeteiligung gegenüber 2015 nochmals um 0,50 Prozentpunkte niedriger aus. Die laufende rechnerische Gesamtverzinsung der Versicherungsnehmerguthaben beträgt im Jahr 2016 somit in der Regel 2,50%. Ein eventuell höherer garantierter Rechnungszinssatz bleibt natürlich unberührt; dafür mindert sich jedoch bei den Tarifen mit 3,25% und 2,75% Rechnungszins die Schlussüberschussbeteiligung weiter. Die für die einzelnen Abrechnungsverbände und Bestandsgruppen festgelegten Überschussanteil-Sätze für das Jahr 2016 sind in der Anlage zum Anhang ausgewiesen. Darüber hinaus kann bei Beendigung einer Versicherung oder bei Beendigung ihrer Ansparzeit sowie während des Rentenbezugs eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig werden. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt gemäß § 153 Abs. 3 und 4 des Versicherungsvertragsgesetzes a.F. und -insbesondere im Hinblick auf die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Kapitalanlagen- dem auf das Lebensversicherungsreformgesetz zurückgehenden § 56a Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes a.F. Details hierzu enthält die Anlage zum Anhang dieses Geschäftsberichts. 13 Kapitalanlagen Kapitalanlagebestand Der Kapitalanlagebestand stieg im Geschäftsjahr 2015 um 203,7 Mio. € auf 1.940,3 Mio. € an. Ohne die Anlage aus fondsgebundenen Überschussanteilen und Rentenversicherungen erhöhte sich der Bestand um 200,6 Mio. € auf 1.911,5 Mio. €. Die Neuanlagen erfolgten maßgeblich in Rentenpapieren und Rentenfonds. Ergebnis aus Kapitalanlagen Das laufende Kapitalanlageergebnis ohne die Anlagen aus fondsgebundenen Überschussanteilen und Rentenversicherungen lag zum Stichtag mit 49,1 Mio. € leicht unter dem Ergebnis des Vorjahres von 49,4 Mio. €. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus geringeren Erträgen aus sonstigen Ausleihungen von -7,3 Mio. € infolge des im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkenen Bestandes an sonstigen Ausleihungen sowie geringeren Erträgen aus Inhaberschuldverschreibungen von -0,5 Mio. €. Gegenläufig wurden höhere Ausschüttungen aus Investmentanteilen (+7,6 Mio. €) vereinnahmt. Aus dem Abgang von Kapitalanlagen (ohne die Anlage aus fondsgebundenen Überschussanteilen und Rentenversicherungen) konnten Gewinne in Höhe von 106,6 Mio. € erzielt werden, die hauptsächlich bei Inhaberschuldverschreibungen (106,5 Mio. €) anfielen. Diese Realisierungen aus Kapitalanlagen wurden zur Finanzierung der Zinszusatzreserve genutzt. Dem standen Abgangsverluste (ohne die Anlage aus fondsgebundenen Überschussanteilen und Rentenversicherungen) in Höhe von 0,3 Mio. € aus dem Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen (0,2 Mio. €) und Sonstigen Ausleihungen (0,1 Mio. €) gegenüber. Zusätzlich sind Abschreibungen von 5,3 Mio. € angefallen, die hauptsächlich ein Schuldscheindarlehen der Heta Asset Resolution AG mit 3,9 Mio. € sowie Investmentanteile mit 1,5 Mio. € betrafen. Zuschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. € entfielen im Wesentlichen auf Investmentanteile. Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen ohne die Erträge und Aufwendungen aus der Anlage aus fondsgebundenen Überschussanteilen und Rentenversicherungen ist um 14,6 Mio. € auf 150,3 Mio. € (Vj. 164,9 Mio. €) gesunken. Die Nettoverzinsung lag bei 8,3% (Vj. 10,2%). Bewertungsreserven Die saldierten Bewertungsreserven der Kapitalanlagen sanken von 218,1 Mio. € im Vorjahr auf 45,5 Mio. € im aktuellen Geschäftsjahr. 14 Gewinnverwendung Zum 31. Dezember 2015 ergab sich ein Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 0 €. 15 Organisation Einbindung in den deutschen Teil der Generali Die Generali Deutschland Pensionskasse AG ist ein Tochterunternehmen der Generali Deutschland AG, München. Die Generali Deutschland AG gehört zur weltweit tätigen Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eine der größten Versicherungsgruppen in Europa. Starke Vertriebspartner im Verbund Eine Stärke der Generali Deutschland Pensionskasse liegt im Verkauf unserer Produkte über vielfältige Vertriebswege. So vermittelten für uns die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe sowie die Vertriebe der Generali Versicherungen. Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft Die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe hat als stärkster Vertriebspartner die Entwicklung der Generali Deutschland Pensionskasse über Jahre geprägt. Ihre Anteile am Neugeschäft sowie am Bestand nach laufendem Jahresbeitrag lagen Ende 2015 bei 57% sowie 61%. Auch in Zukunft wird die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe maßgeblich dazu beitragen, die Entwicklung unseres Unternehmens sowie unsere Stellung im Markt zu sichern. Verwaltung Die Generali Deutschland Pensionskasse hat keine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Geschäft wird im Rahmen von Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsverträgen durch Mitarbeiter des deutschen Teils der Generali betrieben. 16 Nachtragsbericht Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten. 17 Chancen In ihrem aktuellen Jahresgutachten geht der Sachverständigenrat der fünf Wirtschaftsweisen von einer Fortdauer der konjunkturellen Stabilität aus. Für die Bundesrepublik Deutschland rechnet man im kommenden Jahr mit einem Wachstum in Höhe von 1,6% (nach 1,7% in 2015). Damit bleibt der deutsche Arbeitsmarkt voraussichtlich auch in 2016 mit ca. 43,3 Mio. Erwerbstätigen, davon 31,3 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, auf Rekordniveau. Dabei sind die gute Lage der öffentlichen Haushalte und die bestehenden Potenziale für eine effizienzsteigernde Wirtschaftspolitik als positiver Faktor zu werten. Die konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben im Ergebnis grundsätzlich auch in 2016 für die betriebliche Altersversorgung günstig. Es ist allerdings abzuwarten, wie die von der Bundesregierung geplante Förderung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, umgesetzt wird. Hier befindet man sich noch in einer Findungsphase, die voraussichtlich bis zum Ende des 1. Quartals 2016 andauern dürfte. Das ursprüngliche Konzept zum Ausbau der betrieblichen Altersversorgung, das sog. Sozialpartnermodell, sah die Privilegierung von Versorgungseinrichtungen der Tarifvertragsparteien in Form von Pensionskassen und Pensionsfonds vor. Zurzeit zeichnet sich eine Tendenz ab, die Versicherungswirtschaft stärker zu beteiligen und gleichzeitig die tarifvertraglich gestaltete betriebliche Altersversorgung zu unterstützen. Nunmehr prüft man, wie vorhandene Durchführungswege und Einrichtungen mit einbezogen werden können. Hier bleibt abzuwarten, wie die mit diesem Thema beauftragten Gutachter sich äußern. Auf Grund des Wahljahres 2017 gehen die Beteiligten davon aus, dass die entsprechenden Gesetzesmaßnahmen in 2016 angegangen werden müssen. 18 Risiken der zukünftigen Entwicklung und deren Steuerung • Ein funktionierendes Risikomanagement ist notwendig, um Risiken der Generali Deutschland Pensionskasse frühzeitig zu erkennen, zu analysieren, nachvollziehbar zu bewerten, Maßnahmen der Risikosteuerung umzusetzen sowie den Verlauf der Risikoexponierung zu überwachen. • Die niedrigen Zinsen belasten sowohl die Ertragslage als auch die Risikotragfähigkeit und wirken sich negativ auf die ökonomische Bewertung der Gesellschaft aus. Entsprechende Gegenmaßnahmen wurden weiter vorangetrieben. • Die Staatsschuldenkrise in Europa hat sich auch im Jahr 2015 weiter entspannt. Auch wenn bislang insgesamt keine endgültige Lösung der europäischen Staatsschuldenproblematik zu beobachten war, gehen wir davon aus, dass eine Eskalation wie in früheren Jahren kurz- bzw. mittelfristig unwahrscheinlich ist. So haben sich beispielsweise die hohen Risikoaufschläge für 10-jährige griechische Staatsanleihen zum Jahresende gegenüber dem Höchststand Mitte des Jahres 2015 mehr als halbiert. Ziel und Aufgaben des Risikomanagements Die Geschäftsstrategie Generali Deutschland Pensionskasse und die daraus abgeleitete Risikostrategie ermöglichen es uns, den Fokus auf unsere Kernkompetenzen – Risiken zu übernehmen und zu steuern – zu legen. Darauf basierend managen wir als Unternehmen eines bedeutenden Finanzdienstleistungskonzerns mit dem Schwerpunkt Versicherungsgeschäft vielfältige Risiken innerhalb des deutschen Teils der Generali. Diese sind durch das Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäft bestimmt. Daneben existieren Risiken aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb. Unser Risikomanagement verfolgt dabei das Ziel die Anforderungen aller Anspruchsgruppen zu berücksichtigen; so gewährleisten wir den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens sowie des deutschen Teils der Generali. Die wesentlichen Elemente des Risikomanagements sind: • • • • Identifikation und Bewertung der Risiken Entscheidung über die Risikotragfähigkeit Entscheidung über die mögliche Reduzierung und/oder Begrenzung der Risiken Überwachung der Risiken und Berichterstattung über die Risiken Auf der Grundlage dieses Risikomanagementansatzes überwachen wir laufend die Risikoexponierung, um die nachhaltige Risikotragfähigkeit sicherzustellen, eine Gefährdung der Generali Deutschland Pensionskasse sowie eine Entwicklungsbeeinträchtigung des deutschen Teils der Generali auszuschließen. Risikostrategie Die Risikostrategie der Generali Deutschland Pensionskasse dokumentiert die Risikoneigung sowie den Umgang mit den identifizierten und bewerteten Risiken. Wir stellen den potenziellen Einfluss von Risiken auf unsere Vermögens-, Finanz und Ertragslage dar und zeigen daraus resultierende Leitlinien für deren Handhabung auf. Dabei beziehen wir Risikoerwägungen und Kapitalbedarf in den Management- und Entscheidungsfindungsprozess ein. Die Risikostrategie ist so gestaltet, dass sie von den Verantwortlichen für die operative Steuerung der Risiken umgesetzt werden kann. Wesentliche risikostrategische Elemente der Geschäftsstrategie der Generali Deutschland Pensionskasse sind: • Konzentration auf das Geschäftsfeld der betrieblichen Altersversorgung als alleiniger Anbieter im Durchführungsweg „Pensionskasse“ im deutschen Teil der Generali und auf den deutschen Markt zur Reduzierung beziehungsweise Vermeidung von Rechts- und Währungsrisiken 19 • Nutzung der Vertriebswegevielfalt mit der Deutschen Vermögensberatung und dem deutschen Teil der Generali zur Risikodiversifikation • Bündelung von Know-how und Nutzung von Skaleneffekten zur Reduzierung und Absicherung von operationellen Risiken. Der deutsche Teil der Generali ist als Teil der internationalen Generali Gruppe in das sogenannte Group Risk Appetite Framework (RAF) eingebunden. Ziel des RAF ist die Festlegung des Risikoappetits und der Risikopräferenzen innerhalb der internationalen Generali Gruppe im Rahmen der folgenden Eckpfeiler: • Verfolgung einer langfristigen AA-Philosophie bezogen auf die Finanzstärke • Festlegung von „harten“ und „weichen“ Toleranzstufen, die gewährleisten sollen, dass das Risikoprofil innerhalb des festgelegten Risikoappetits sowie der regulatorischen Anforderungen bleibt. Eine Verletzung von Toleranzstufen löst verschiedene Eskalationsprozesse aus; bei Verletzung von „weichen“ Toleranzstufen sind dies entsprechende Meldeprozesse, bei Verletzung von „harten“ Toleranzstufen löst dies die Durchführung sofortiger De-Risking-Maßnahmen aus. Als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) ergibt sich für die GD Pensionskasse AG jedoch keine aufsichtsrechtliche Anforderung zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit und zur Formulierung eines Limitsystems auf Basis von Marktwerten. In 2014 wurde der Entwurf der "EURichtlinie über die Tätigkeit und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung" (EbAV IIRichtlinie) vorgelegt. Der Vorschlag enthält allerdings i.W. nur qualitative Anforderungen und Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern. Die quantitativen Anforderungen an die EbAV sollen - losgelöst von der Verabschiedung der EbAV-II-Richtlinie - weiter entwickelt werden. Bis dahin soll die Kapitaladäquanz unseres Unternehmens nach gültiger Regelung „Solvabilität I“ gemessen werden. Organisation des Risikomanagements Das Risikomanagement in der Generali Deutschland Pensionskasse und des deutschen Teils der Generali ist einheitlich organisiert. Das zentrale Risikomanagement berichtet als Risikomanager des deutschen Teils der Generali sowie als operativer Risikomanager der Generali Deutschland AG an deren Vorstand und ist eng mit dem lokalen Risikomanagement in den Konzernunternehmen verzahnt. Der lokale Risikomanager unserer Gesellschaft verantwortet die lokale Umsetzung des Risikomanagements gemäß den zentralen Vorgaben und ist fachlicher Ansprechpartner für den Vorstand der Generali Deutschland Pensionskasse. Grundsätze, Ziele und wesentliche Vorgaben des Risikomanagements sowie des internen Kontrollsystems werden in spezifischen Richtlinien definiert. Die Generali Deutschland AG und unsere Gesellschaft haben die Organisationsgrundsätze für die geforderten Governance-Funktionen • Risikomanagement Funktion (RMF), • Compliance Funktion (CF) und • Interne Revisionsfunktion (IRF) eingerichtet. Die Elemente des nachfolgend beschriebenen Risikomanagementprozesses werden von allen Governance-Funktionen in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Perspektive verwendet. Die Verantwortlichkeiten und die wesentlichen Aufgaben für das Risikomanagement sind im deutschen Teil der Generali wie folgt definiert: 20 Verantwortlichkeiten und wesentliche Aufgaben im Risikomanagement VORSTAND • Gesamtverantwortung für das Risikomanagement - Festlegung und Verabschiedung von Richtlinien, Risikomanagementzielen und Risikostrategie - Allokation von Risikokapital und Risikolimitierung unter Berücksichtigung der Risikostrategie und der Risikotragfähigkeit - Funktionsfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Risikomanagements - Laufende Überwachung des Risikoprofils - Steuerung von wesentlichen Risiken RISK MANAGEMENT COMMITTEES • • • Risikoüberwachung und Koordination - Zeitnahe Identifikation von Veränderungen der Risikosituation - Darstellung von risikorelevanten Sachverhalten Erörterung und Überwachung von Risikosteuerungsmaßnahmen Unterstützung und Beratung der Vorstände in Risikofragen Expertengremium aus allen Risikoverantwortlichen • • • Identifikation und Bewertung von wesentlichen Risiken Festlegung von Verantwortlichkeiten insbesondere für die operative Risikosteuerung Erörterung von Maßnahmen zur Risikosteuerung ZENTRALES RISIKOMANAGEMENT • Risikomanagement Funktion, Chief Risk Officer (CRO) und unabhängige Risikocontrolling Funktion (uRCF), Generali Deutschland AG, Abteilungsleitung Enterprise Risk Management (GD-ERM) • Methoden- und Richtlinienkompetenz, unter anderem für die - Konzeptionelle Weiterentwicklung des konzernweiten Risikomanagementsystems - Risikoberichterstattung (Inhalt, Format) Konzernweite Überwachung der - Wirksamkeit des Risikomanagementsystems - Existenz und Aktualität schriftlich festgelegter Richtlinien im Risikomanagement - Einhaltung der Richtlinien und sonstigen Vorschriften zum Risikomanagement Steuerung und Durchführung des Risikomanagementprozesses (inkl. Risikoberichterstattung) auf Konzern- und Segmentebene Initiierung, Erarbeitung und Koordination von Maßnahmen im Risikomanagement gemeinsam mit den Risikoverantwortlichen und den lokalen Risikomanagern Beratung und Unterstützung der Risk Management Committees sowie der Konzernunternehmen durch KU-Supporter Identifikation, Bewertung und Steuerung von Kumulrisiken auf Unternehmens-, Segment- und Konzernebene RISIKOKONFERENZ • • • • • • • • Risikoüberwachung im Konzernunternehmen Steuerung und Durchführung des Risikomanagementprozesses (inkl. Risikoberichterstattung) Umsetzung der zentral definierten Methoden, Verfahren und Richtlinien Anwendung der Limitsysteme und Schwellenwerte im Rahmen der Überwachung und Berichterstattung Hauptansprechpartner für den Vorstand und die Risikoverantwortlichen Überwachung der Maßnahmenumsetzung im Rahmen des quartärlichen Reportings OPERATIVE EINHEITEN • • • • Risikoidentifikation und -bewertung in den Geschäftsbereichen Risikoberichterstattung an das lokale Risikomanagement Risikosteuerung im Rahmen der vorgegebenen Konzernstandards Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen obliegt den Risikoverantwortlichen KONZERNREVISION • Konzernweite, prozessunabhängige und risikoorientierte Prüfung ausgewählter Bestandteile des Risikomanagements Country Compliance-Officer, Generali Deutschland AG, Abteilung Konzern Recht (GD-KR-COM) sowie Lokaler Compliance-Officer, Generali Deutschland Pensionskasse • Koordination übergreifender Themen • Überwachung der Einhaltung rechtlicher sowie unternehmensinterner Vorschriften und Richtlinien durch den lokalen Compliance-Officer AUFSICHTSRAT • Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens, unter anderem auch im Hinblick auf die Risikostrategie und das Risikomanagement LOKALES RISIKOMANAGEMENT Risikomanager Generali Deutschland Pensionskasse • • Interne Revisionsfunktion COMPLIANCE 21 Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess in der Generali Deutschland Pensionskasse und im deutschen Teil der Generali stellt einen Regelkreis aus Risikoidentifikation und -bewertung, Risikoberichterstattung, Steuerung und Überwachung von Risiken dar. Er basiert auf einer quartärlichen Betrachtung. Sollten außerhalb des Berichtszyklus neue Risiken auftreten oder sich bekannte Risiken erheblich erhöhen, erfolgt eine Adhoc-Risikomeldung, und der Risikomanagementprozess wird außerhalb des üblichen Turnus angestoßen. Risikoidentifikation und –bewertung Wir klassifizieren die im Rahmen der Risikokonferenz nach einer Abfrage bei den Risikoverantwortlichen bzw. aufgrund einer Ad-hoc-Risikomeldung identifizierten Unternehmensrisiken. Das nachfolgende Schaubild zeigt die in der internationalen Generali Gruppe definierten und für den deutschen Teil der Generali ebenfalls relevanten Risikoklassen und –arten: UNTERNEHMENSRISIKO MARKTRISIKO KREDITRISIKO SEGMENTSPEZ. RISIKO OPERATIONELLES RISIKO SONSTIGE RISIKEN Aktienkursrisiko Kreditausfallrisiko Leben/Kranken Liquiditätsrisiko Zinsänderungsrisiko Kreditmigrationsrisiko Schaden/Unfall Strategisches Risiko Immobilienrisiko Kreditspreadrisiko Bausparen Reputationsrisiko Währungsrisiko Ansteckungsrisiko Konzentrationsrisiko Emerging Risk Das Risikomanagement fokussiert dabei auf die wesentlichen Risiken, die den dauerhaften Fortbestand oder die Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens gefährden oder unser Unternehmen an der Erreichung der Geschäftsziele hindern können. Risikoberichterstattung Die Risikoverantwortlichen informieren in ihrer regelmäßigen Berichterstattung das lokale Risikomanagement. Die Risikomanagementfunktion (zentrales Risikomanagement) berichtet als Risikomanager des deutschen Teils der Generali mit Unterstützung des lokalen Risikomanagers an den Vorstand und bereitet die Informationen für den Aufsichtsrat vor. Ad-hoc-Risiken werden zunächst an das lokale Risikomanagement berichtet. Das lokale Risikomanagement informiert das zentrale Risikomanagement und stimmt mit den Beteiligten die endgültige Einstufung des Risikos ab. Anschließend erfolgt der Versand der Risikomeldung an den Vorstand durch das zentrale Risikomanagement Bei schwerwiegenden Ad-hocRisiken erfolgt zudem eine Information an den Aufsichtsrat seitens des Vorstandes. 22 In der laufenden vierteljährlichen Risikoberichterstattung stehen die Kapitalausstattung nach Solvabilität I, ein Stresstest und die wesentlichen übrigen Risiken im Fokus und bilden die Basis für Aussagen zur Risikolage der Gesellschaft. Dabei werden verschiedene Kennziffern zur Kapitaladäquanz (Verhältnis von anrechenbarem zu benötigtem Risikokapital) ermittelt. Im Risikobericht stellen wir zusätzlich zu den Risiken den Status des Maßnahmen-Controllings dar. Insgesamt stellt die Risikoberichterstattung sicher, dass die risikorelevanten Informationen systematisch und geordnet an die Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Damit ist sie eine wesentliche Grundlage für die laufende Risikosteuerung. Risikosteuerung Aufbauend auf der im Risikobericht dokumentierten Risikoanalyse erarbeiten wir geeignete Maßnahmen zur Risikosteuerung, die sich grundsätzlich an den Richtlinien und vorgegebenen Limiten orientieren. Diese Maßnahmen berücksichtigen gesetzliche, ökonomische und sonstige Restriktionen. Der Vorstand beschließt und kontrolliert entsprechende Maßnahmen und verfolgt deren Wirksamkeit in einem systematischen Prozess. Das Risk Management Committee (Leben) unterstützt den Vorstand bei der Erörterung und Überwachung der Risikosteuerungsmaßnahmen. Dies gilt insbesondere, wenn von definierten Richtlinien abgewichen werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Risikosituation unterjährig verändert. Die nicht wesentlichen Risiken werden von den Risikoverantwortlichen im Rahmen der regulären Geschäftsprozesse gesteuert. Risikoüberwachung Das Risikomanagement überprüft regelmäßig das Risikoprofil, die Umsetzung der Risikostrategie sowie die identifizierten Risiken und überwacht die für die Risikotragfähigkeit festgelegten Limite. Mögliche Limitverletzungen analysieren wir, leiten gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein und kontrollieren deren Wirksamkeit. Auf dieser Basis werden Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig informiert. Funktionsausgliederungen und Dienstleistungen Im deutschen Teil der Generali übernehmen die Generali Deutschland AG sowie zentralisierte nationale und internationale Dienstleistungsgesellschaften der Generali Gruppe bestimmte Funktionen und Dienstleistungen, unter anderem in den Bereichen Informationstechnologie, Rechnungswesen, Steuern, Schaden- und Kapitalanlagemanagement sowie Interne Revision. Das Risikomanagement dieser Gesellschaften ist in das Risikomanagement des deutschen Teils der Generali integriert und umfasst die mit der Dienstleistungserbringung verbundenen Risiken. Dabei wird über Risikoberichte an den Konzernrisikomanager sowie die Konzernunternehmen sichergestellt, dass Risiken, die durch Funktionsausgliederung und Dienstleistungserbringung entstehen können, wirksam begrenzt und überwacht werden. Die Verantwortung für Risiken in ausgelagerten Prozessen oder Funktionen obliegt weiterhin dem auslagernden Versicherungsunternehmen. Zur Sicherstellung der Information über Risiken, die aufgrund von Funktionsauslagerungen oder Dienstleistungen zu managen sind, ist ein Prozess etabliert, der eine quartärliche Berichterstattung der dienstleistenden Unternehmen im deutschen Teil der Generali an die auslagernden Versicherungsunternehmen vorsieht. Die Risiken werden so in das Risikomanagement der Dienstleistungsempfänger integriert. Dabei wird auf die Besonderheit der Auslagerungen von Funktionen und Dienstleistungen abgestellt. Die Koordinationsfunktion dieses Prozesses liegt beim zentralen Risikomanagement der Generali Deutschland AG. Die Dienstleistungsverträge enthalten ausreichende Weisungs- und Kontrollrechte für die auslagernden Versicherungsunternehmen und Kontrollrechte für die interne Revision und die Aufsichtsbehörden. Dies betrifft ebenso die Weiterverlagerung von Funktionen und Dienstleistungen an gruppenfremde Dienstleistungsgesellschaften. 23 Berichterstattung zu ausgesuchten Risiken Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung der Vermögens- und Finanzlage, das sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe und in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergibt. Marktrisiken bestehen aus Aktienkurs-, Zinsänderungs-, Immobilien-, Währungs- und Konzentrationsrisiken. Wir stehen als Versicherungsunternehmen der zentralen Herausforderung gegenüber, für unsere Kunden eine angemessene Rendite bei gleichzeitig begrenztem Risiko zu erwirtschaften. Zur Sicherstellung der Finanzierung der Zinszusatzreserve wurden festverzinsliche Anleihen veräußert, um bestehende stille Reserven zu realisieren. Mögliche zukünftige negative Marktschwankungen, z.B. im Falle eines Zinsanstiegs, können zu einer erhöhten stillen Last auf die Kapitalanlagen führen. Unsere sicherheitsorientierte Anlagepolitik ist unter Zugrundelegung eines aktiven Asset-Liability-Managements (ALM) konsequent an der Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens ausgerichtet. Diese Strategie werden wir auch in Zukunft weiter verfolgen, um eine nachhaltig attraktive Verzinsung zu erzielen. Ziel des jährlichen ALM-Prozesses ist es, unter Berücksichtigung der Risikostrategie und der Risikotragfähigkeit, der Wettbewerbssituation sowie aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen eine verpflichtungsgerechte Kapitalanlagenstruktur zu entwickeln. Unter diesen Rahmenbedingungen wird die Kapitalanlagestrategie mit Hilfe von stochastischen ALM- und SAA-Analysen (Strategische Asset Allokation) auf die Zielsetzung und das Geschäftsmodell abgestimmt, wobei die aktuelle Portfoliostruktur von Aktiv und Passivseite berücksichtigt wird. Unsere Kapitalanlagestrategie setzt daher darauf, die Kapitalanlagen breit zu mischen und zu streuen: Wir nutzen Diversifikationseffekte und reduzieren Kapitalanlagerisiken, so dass mögliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage begrenzt werden können. Voraussetzung dafür ist die Annahme, dass trotz der Staatsschuldenkrise das Finanzsystem insgesamt stabil bleibt und sich diese nicht zu einer allgemeinen Systemkrise entwickelt. Diese Annahme wurde im Jahr 2015 durch die sinkenden Risikoaufschläge für europäische Staatstitel gestützt. Auch externe Effekte wie z.B. die Terroranschläge in Frankreich sowie die Ukraine-Krise haben nicht zu einer Kapitalflucht aus Europa geführt und auch nicht zu Risikoaufschlägen für Anleihen von Unternehmen der europäischen Exportwirtschaft. Neben festverzinslichen Anlagen in Deutschland sind beispielhaft größere Engagements in den USA, Frankreich, Irland, Spanien und Italien zu nennen. Die Diversifikation zwischen diesen Ländern hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass Marktwertverluste aufgrund hoher Risikoaufschläge in den Peripherie Staaten Europas zu Gewinnen in den "sicheren Häfen" USA und Deutschland führten und umgekehrt Aktienkursrisiko Unsere Gesellschaft ist bis auf einen geringen Dispositionsbestand für die in Fonds geführten Anlagen für fondsgebundene Überschussbeteiligungen und Rentenversicherungen nicht in Aktienfonds bzw. Aktien investiert. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko nicht gleichartiger Wertveränderungen von zinssensitiven Aktiv- und Passivpositionen. Ursache ist die Differenz in der Duration der Forderungen und der Duration der Verbindlichkeiten. Eine wesentliche Maßnahme zur Risikoreduktion ist die Verlängerung der Portfolioduration auf der Aktivseite. 24 Die Staatsschuldenkrise in Europa hat sich auch im Jahr 2015 nach den Ankündigungen und Aktivitäten der EZB im Jahr 2014 weiter merklich entspannt. Die monetäre Lockerung (engl. „quantitative easing“, QE) der EZB sorgte bei allen europäischen Ländern für geringere Risikoaufschläge auf die jeweiligen Staatsanleihen. Ausgenommen davon war Griechenland, bei dem zunächst die Risikoaufschläge dramatisch anstiegen und erst nach der Wiederwahl von Ministerpräsident Tsipras und der Annahme der Bedingungen der Institutionen (Troika: EZB, IWF und Europäische Kommission) eine Beruhigung eintrat. In Griechenland reduzierten sich die Risikoaufschläge für 10-jährige Staatsanleihen von ca. 1.800 Basispunkte vor der Annahme der Bedingungen der Gläubiger auf ca. 800 Basispunkte per Jahresende 2015. Das QE ist nur eine mittelfristige Maßnahme und insgesamt ist noch keine endgültige Lösung für die Staatsschuldenkrise gefunden worden. Zusätzlich ist die realwirtschaftliche Entwicklung noch fragil, dennoch gehen wir davon aus, dass eine Eskalation wie in den Jahren 2010 und 2011 kurz- bzw. mittelfristig unwahrscheinlich ist. Für unser Unternehmen bedeutet das weiterhin niedrige Zinsniveau risikoarmer Anleihen und die erhebliche Einengung der Kreditspreads eine merkliche Schwächung der Risikotragfähigkeit sowie eine Belastung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die langfristig auch zu einer deutlichen Belastung der Solvenzlage führen kann. Immobilienrisiko Im Bereich der Immobilienanlagen verfolgen wir grundsätzlich eine konservative Strategie. Die Gesellschaft ist nur mit einem sehr geringen Anteil in diesem Anlagesegment von unter einem Prozent der Kapitalanlagen investiert. Die Assetklasse und das hieraus abgeleitete Risiko hat daher für die Gesellschaft nur eine sehr untergeordnete Bedeutung. Währungsrisiko Im Rahmen unserer Kapitalanlagetätigkeit legen wir nicht ausschließlich in Euro an, sondern investieren zum Teil auch in Fremdwährungen geführte Rentenexposure. Im Vergleich zu den in Euro denominierten Kapitalanlagen ist unser Fremdwährungsexposure von untergeordneter Bedeutung. Es wird zudem aktiv überwacht und gesteuert. Die Steuerung des Risikos aus Fremdwährungspositionen besteht im Wesentlichen in der permanenten Sicherung des überwiegenden Teils dieses Risikos. Insgesamt liegen die "offenen" Fremdwährungspositionen bei rund 2% der gesamten Assets. Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich dadurch ergibt, dass das Unternehmen einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schaden- oder Ausfallpotenzial haben. Diese können in der Kapitalanlage, der Versicherungstechnik oder in Form von Aktiv/Passivkonzentrationen auftreten. Für die Versicherungsunternehmen des deutschen Konzerns fungiert die Generali Deutschland AG als Gruppenrückversicherer, um Diversifikationseffekte der einzelnen Erstversicherungs-Portfolien zu nutzen und unternehmensübergreifende Kumule zu steuern. Durch entsprechend große und diversifizierte Portfolien existieren keine erhöhten Exponierungen gegenüber einzelnen Kunden. Die für den deutschen Teil der Generali erforderliche Retrozession kauft die Generali Deutschland AG auf der Basis konsolidierter Portfolien der Erstversicherer bei entsprechend gut gerateten Marktteilnehmern ein, einschließlich der Assicurazioni Generali S.p.A. Unsere Kapitalanlagen mischen und streuen wir und beachten dabei die Einzellimite, internen Grenzen unserer Kapitalanlagerichtlinie sowie die aufsichtsrechtlichen Grenzen. Aufgrund unserer umfangreichen Kapitalanlagetätigkeit sind dennoch großvolumige Exposures gegenüber bestimmten Branchen, Staaten oder Regionen unvermeidbar. Da wir beispielsweise Teile unserer Kapitalanlagen – wie branchenüblich – bei Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen investieren, sind wir gegenüber diesen entsprechend 25 exponiert. Wir werten diese Exposures auf der Grundlage von Bonitätseinschätzungen regelmäßig aus und berichten darüber im Rahmen der Performance- und Risikoberichte. Insgesamt halten wir unsere Exponierung für risikoadäquat und sehen keinen Bedarf, diese zu verringern. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aufgrund eines Ausfalls oder aufgrund einer Veränderung der Bonität oder der Bewertung der Bonität (Kreditspread) von Wertpapieremittenten, Versicherungsnehmern, Gegenparteien und anderen Schuldnern ergibt, gegenüber denen das Unternehmen Forderungen hat. Kapitalanlagen Im Berichtsjahr haben sich die Kreditmärkte weiter beruhigt mit der Folge verringerter Kreditspreads (mit der Ausnahme von Griechenland). Während diese Entwicklung sehr positiv für die Bestandsbewertung war, haben sich die Konditionen für die Neuanlage nochmals verschlechtert. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2015 das Engagement in festverzinslichen Anlagen in den USA deutlich ausgeweitet. Das Währungsrisiko wurde dabei größtenteils durch Derivateeinsatz eliminiert. Bedingt durch die robuste US-Konjunktur stellt dieses Investment einen positiven Diversifikationsbeitrag zu der eher schwächelnden europäischen Wirtschaftsleistung dar. Wir überwachen und managen unsere Kreditrisiken, um jederzeit unsere Verbindlichkeiten vollständig und fristgerecht begleichen zu können. Insgesamt zeichnet sich unser Kapitalanlageportfolio durch eine Ausrichtung auf Schuldner hoher Bonität und Liquidität sowie eine breite Mischung und Streuung aus. Dies führt zu einem großen Anteil an Staatsanleihen von hoher Bonität, besicherten Pfandbriefen und Ausleihungen an die Bundesländer. Wir gehen davon aus, dass sich die Lage an den Kreditmärkten im Jahr 2016 stabilisiert und gleichzeitig die Zinsen der europäischen Kernländer nahe dem aktuellen Niveau verharren werden. Bei Neuanlagen liegt unser Hauptaugenmerk auf Unternehmensanleihen und Staatsanleihen. Mit der vorgenommenen breit gestreuten Allokation sank das durchschnittliche Rating im Bestand geringfügig. Unter der Voraussetzung, dass es nicht zu einer Systemkrise kommt, und aufgrund unseres aktiven Risikomanagements sowie unter Berücksichtigung der Diversifikationsgrade unserer Investmentportfolien sehen wir allein in Bezug auf das Kreditrisiko keine Gefährdung unserer Risikotragfähigkeit. Unsere direkten Investments in Staatsanleihen der sogenannten PIIGS-Staaten stellen sich zum 31.12.2015 wie folgt dar: Nominalwert Buchwert Marktwert Tsd. € Tsd. € Tsd. € − − − Irland 90.360 96.592 96.299 Italien − − − Portugal − − − Spanien 42.300 54.323 56.033 Griechenland Darüber hinaus sind wir über Spezial-Sondervermögen wie folgt in PIIGS-Staatsanleihen zum 31.12.2015 exponiert: 26 Nominalwert Anschaffungskosten Marktwert Tsd. € Tsd. € Tsd. € Griechenland − − − Irland − − − Italien 47.000 47.768 54.387 Portugal 20.000 19.240 22.528 Spanien − − − Im Bestand unserer Gesellschaft befinden sich zum Abschlussstichtag Schuldscheinforderungen der Hypo Alpe-Adria-Bank AG, Österreich, die im Jahr 2014 in die HETA Asset Resolution AG, Österreich, umgewandelt wurde und sich in Abwicklung befindet. Die Schuldscheinforderungen in Höhe von nominal 10 Mio. € sind mit einer Ausfallbürgschaft des Bundeslandes Kärnten, Österreich, ausgestattet. Aufgrund der im Jahr 2015 getroffenen Entscheidung des Bundesfinanzministeriums Österreichs, der HETA Asset Resolution AG, Österreich, keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, veröffentlichte die Finanzmarktaufsicht Österreichs am 1. März 2015 einen Bescheid, demzufolge eine sofortige Aufschiebung von Zins- und Tilgungszahlungen für bestimmte Schuldtitel der HETA Asset Resolution AG in Kraft tritt (Moratorium bis zum Ablauf des 31. Mai 2016). Wegen der unklaren rechtlichen und wirtschaftlichen Situation erfolgte im Geschäftsjahr eine Wertberichtigung in Höhe von 3,9 Mio. €. Durch die von uns verfolgte Kapitalanlagepolitik sehen wir derzeit keine Kapitalanlagerisiken, welche die Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens in bestandsgefährdender Art und Weise beeinträchtigen würden. Bei einer erneuten Verschärfung der Staatsschuldenkrise sind jedoch negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Generali Deutschland Pensionskasse möglich. Forderungsausfallrisiko aus dem Versicherungsgeschäft Neben dem Kreditrisiko im Bereich der Kapitalanlagen umfasst das Kreditrisiko Forderungspositionen speziell gegenüber Versicherungsnehmern und Vermittlern. Dem Ausfallrisiko von Forderungen begegnet die Generali Deutschland Pensionskasse durch ein effizientes und konsequentes Mahnwesen. Ausfallrisiko Rückversicherung In der passiven Rückversicherung sind alle Rückversicherungsverträge mit der Generali Deutschland AG abgeschlossen, so dass wir davon ausgehen, dass hieraus kein Ausfallrisiko besteht. Segmentspezifisches Risiko in der Rentenversicherung Zur Überwachung der segmentspezifischen Risiken überprüfen wir fortlaufend Risikoverläufe und die Rechnungsgrundlagen der Beiträge sowie der versicherungstechnischen Rückstellungen. Unser Aktuariat gewährleistet die sachgerechte Tarifierung der Produkte und bestimmt angemessene versicherungstechnische Rückstellungen. Daneben beachten wir unsere internen Zeichnungsrichtlinien und die gesetzlichen Vorgaben. Trotz risikoadäquater Steuerung des Versicherungsgeschäfts können ungeplante Risiken auftreten, die wir erkennen und begrenzen müssen. Darunter fallen unter anderem Risiken aus Kumulereignissen und Katastrophenschäden, die - soweit sie nicht über das Kollektiv ausgeglichen werden können - durch Rückversicherung abgedeckt werden. 27 Die segmentspezifischen Risiken der Rentenversicherung umfassen biometrische Risiken sowie das Kosten- und Stornorisiko. Die Risiken bestehen in einer Abweichung von der Kalkulation bezüglich Anzahl, Zeitpunkt und Höhe der Versicherungsfälle oder der Kosten- und Stornosituation. Die biometrischen Risiken in der Rentenversicherung bestehen aus dem Langlebigkeitsrisiko und Invaliditätsrisiko. Es kann eine andere Sterblichkeit als erwartet auftreten. Ebenso kann die Anzahl Berufsunfähiger (Invaliditätsrisiko) die Annahmen übersteigen. Die Sicherheitsmargen in den biometrischen Rechnungsgrundlagen, die wir zur Ermittlung der Rückstellungen verwenden, sind nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars angemessen und ausreichend. Das Kostenrisiko resultiert daraus, dass die kalkulierten Abschluss- und Verwaltungskosten die entstehenden Kosten nicht decken. Die mit Sicherheitszuschlägen eingerechneten Kosten sind nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars ebenfalls angemessen und ausreichend. Darüber hinaus wird im Rahmen der Gewinnzerlegung regelmäßig für den gesamten Bestand die aktuelle Auskömmlichkeit der Kosten- und biometrischen Annahmen überprüft. Auch im Geschäftsjahr 2015 haben wir handelsrechtlich Zinszusatzreserven gebildet. Die Zinszusatzreserve senkt den durchschnittlichen Rechnungszins und erhöht die Risikotragfähigkeit für künftige Jahre. Wir gehen davon aus, dass der Referenzzins in den kommenden Jahren weiter sinken wird und die Zinszusatzreserve folglich weiter aufgebaut wird. Mit dem im August 2014 in Kraft getretenen Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) wurden die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven aus Kapitalanlagen, die Ermittlung der Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung sowie die zum 1. Januar 2015 geltende Absenkung des Höchstzillmersatzes und des Höchstrechnungszinses (dazu verweisen wir auf unsere Ausführungen zum strategischen Risiko) neu geregelt. Der Erlass einer Rechtsverordnung zur Umsetzung der Teilkollektivierung gem. § 56b Abs. 2 VAG bzw. § 140 Abs. 2 VAG neue Fassung erfolgte am 10. März 2015. Wir beteiligen die Versicherungsnehmer weiterhin uneingeschränkt an den Bewertungsreserven aus nicht zinstragenden Kapitalanlagen (z. B. Immobilien und Aktien). Bewertungsreserven aus verzinslichen Kapitalanlagen werden dagegen nur noch berücksichtigt, sofern ein Sicherungsbedarf überschritten wird, dessen Ermittlung auf gesetzlichen Vorgaben beruht. Der Gesetzgeber hat damit einen Interessenausgleich zwischen den Kunden geschaffen, die bei Ausscheiden aus dem Versichertenkollektiv an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind, und den im Kollektiv verbleibenden Kunden, die von der gestärkten Risikotragfähigkeit profitieren. Durch das LVRG wurde eine Ausschüttungssperre für Dividenden bei Lebensversicherungsunternehmen eingeführt, damit Lebensversicherer ihre Garantieverpflichtungen auch in Niedrigzinsphasen erfüllen können (Einzelheiten dazu finden sich in § 56a Abs. 2 und Abs. 4 VAG bzw. § 139 Abs. 2 und Abs. 4 VAG neue Fassung). Da bei der Generali Deutschland Pensionskasse der Bilanzgewinn den gesetzlich geforderten Sicherungsbedarf nicht übersteigt und insbesondere auch kein Gewinnabführungsvertrag mit der Generali Deutschland Holding besteht, ist die Gesellschaft von dieser neuen gesetzlichen Regelung betroffen. Die Beratungsleistungen unserer Vertriebe gegenüber unseren Kunden vergüten wir im Wesentlichen durch Zahlung von Abschlussprovisionen. Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden werden diese zum Teil im Wege des Zillmerverfahrens in den versicherungsmathematischen Berechnungen der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Die Höhe der in das Zillmerverfahren einfließenden einmaligen Abschlusskosten ist vom Bundesfinanzministerium durch den Höchstzillmersatz begrenzt. Dieser sinkt zum 1. Januar 2015 von 40 ‰ der Beitragssumme auf 25 ‰ der Beitragssumme. Hierdurch 28 können sich kurz- bis mittelfristig höhere Vorfinanzierungsrisiken aus Abschlusskosten ergeben. Wir wirken dem entgegen, indem wir Maßnahmen zur Anpassung der Vertriebsvergütung eingeleitet haben. In der Lebensversicherung werden die Versicherungsnehmer an den drei Ergebnisquellen Kapitalanlageergebnis, Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis beteiligt. Die Mindestbeteiligung der Kunden am Risikoergebnis wurde durch das LVRG von 75 % auf 90 % erhöht. In der Praxis haben wir unseren Kunden grundsätzlich mehr als den Mindestzuführungsbetrag zugewiesen. Dennoch können diese Neuregelungen den Handlungsspielraum in kritischen Geschäftsjahren reduzieren. Andererseits wird durch das LVRG die Verrechnung eines negativen Kapitalanlageergebnisses mit anderen Gewinnquellen ermöglicht. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen sowie aus mitarbeiter-, systembedingten oder externen Vorfällen. Das operationelle Risiko umfasst zudem Rechtsrisiken, nach unserer Definition jedoch nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken. Operationelle Risiken sind ein unvermeidlicher Bestandteil der täglichen Geschäftstätigkeit. Da sich diese Risiken nur bedingt von quantitativen Methoden erfassen und risikogerecht mit Kapital unterlegen lassen, steuern und begrenzen wir diese Risiken durch unser integriertes Internes Kontrollsystem (IKS). Dieses Instrumentarium entwickeln wir beständig weiter. Rechtliche Risiken Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben können erhebliche Auswirkungen auf unser Unternehmen und den deutschen Teil der Generali haben. Wir beobachten kontinuierlich die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene. Dadurch ist es uns möglich, die Rechtsrisiken – einschließlich der zivil- und handelsrechtlichen sowie bilanz-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Risiken – zu steuern. Das Rechtsmonitoring, unterstützt durch eine aktive Verbands- und Gremienarbeit, erfolgt sowohl durch die einzelnen Fachbereiche auf Unternehmensebene als auch fachbereichsübergreifend, insbesondere jedoch durch die Bereiche Konzern-Recht, Compliance, Steuern, Rechnungswesen und Datenschutz. Darüber hinaus sind die Vorstände an den Code of Conduct gebunden, der verbindliche Verhaltensregeln statuiert und damit die Grundlage für eine korrekte Geschäftstätigkeit zur Wahrung der Integrität der Generali Deutschland Pensionskasse sowie des gesamten deutschen Teils der Generali bildet. Risiken aus Stör- und Notfällen Schwerwiegende Ereignisse wie der Ausfall einer größeren Anzahl von Mitarbeitern oder von einzelnen Gebäuden sowie der IT-Systeme in der Generali in Deutschland können wesentliche operative Geschäftsprozesse gefährden: Die mögliche Auswirkung dieses Risikos stufen wir als hoch ein, da neben den wirtschaftlichen Aspekten insbesondere die Reputation unseres Unternehmens gefährdet werden könnte. Im Rahmen der Notfallplanung treffen wir Vorsorge für Störfälle, Notfälle und Krisen, welche die Aufrechterhaltung unserer wichtigsten Unternehmensprozesse und –systeme gefährden könnten, z.B. durch ein umfangreiches Business Continuity Management mit einer Festlegung von Ausweichlokationen sowie der Bestimmung von Wiederanlaufklassen geschäftskritischer Prozesse, einschließlich der im Rahmen der Dienstleistung ausgelagerten Prozesse. Ziel der Notfallplanung ist es, die Geschäftstätigkeit mit Hilfe von definierten Verfahren aufrechtzuerhalten und Personen, Sachwerte sowie Vermögen zu schützen. Sicherheitsrisiken im IT-Bereich Die Generali Deutschland Informatik Services GmbH (GDIS) und soweit es sich um IT-Infrastruktur handelt die Generali Infrastructure Services S.c.a.r.l. (GIS) sind für die Aufgaben im Bereich der IT-Systeme des 29 deutschen Teils der Generali zuständig. Beide Gesellschaften sind in das Risikomanagementsystem des deutschen Teils der Generali eingebunden. Sie verfügen über effiziente und effektive Instrumente, ITRisiken frühzeitig konzernweit zu erkennen, zu bewerten und zu steuern. Die eingesetzten Verfahren, beispielsweise zum Schutz vor Computerviren, verhinderten auch im Geschäftsjahr 2015 nennenswerte Störungen. GDIS und GIS können mit den getroffenen technischen und organisatorischen Vorsorgemaßnahmen den IT-Betrieb jederzeit sicherstellen. Betrugsrisiko Wie alle Wirtschaftsunternehmen unterliegen wir der Gefahr, durch interne sowie externe wirtschaftskriminelle Handlungen Vermögens- beziehungsweise Reputationsverluste zu erleiden. Um einer nachhaltigen Schädigung des Unternehmens präventiv entgegenzuwirken und betrügerische Handlungen aufklären zu können, verbessern wir unser diesbezügliches internes Kontrollsystem kontinuierlich und unternehmensübergreifend. Zudem haben wir die Anstrengungen weiter verstärkt, mögliche Betrugsversuche durch Externe zu erkennen und zu vermeiden, unter anderem durch den Ausbau eines spartenübergreifenden Informations- und Know-how-Transfers auf anonymisierter Basis. Sonstige Risiken Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere aus Versicherungsverträgen, nicht zeitgerecht oder nicht in voller Höhe nachkommen zu können. Dem Liquiditätsrisiko begegnen wir durch eine konzernweite unterjährige sowie mehrjährige Liquiditätsplanung. Dabei verfolgen wir das Ziel, die vorhandene Liquidität an den Verpflichtungen der Konzernunternehmen und des deutschen Teils der Generali auszurichten, um jederzeit die uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Zahlungsverpflichtungen leiten wir aus bekannten Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden sowie aus typischen Abwicklungsmustern der Rückstellungen ab, um so die Fälligkeitsstruktur der Kapitalanlagen und die Geldmittel an den Liquiditätsbedarfen auszurichten. Dabei berücksichtigen wir einen Sicherheitsaufschlag. Obwohl wir als Erstversicherer die zukünftigen Leistungen gut prognostizieren können, ist es dennoch nicht möglich, die Höhe und den Zeitpunkt dieser Zahlungen mit absoluter Sicherheit vorherzusagen. Aufgrund dieses Restrisikos haben wir unsere Kapitalanlagen konservativ mit dem Fokus auf hohe Liquidität und Qualität ausgerichtet. Diese können im Bedarfsfall zeitnah veräußert werden, wodurch auch unerwartete Liquiditätsbedarfe immer gedeckt werden können. Strategisches Risiko Strategische Risiken entstehen, wenn sich Veränderungen im Unternehmensumfeld (einschließlich Gesetzesänderung und Rechtsprechung) und/oder interne Entscheidungen nachteilig auf die zukünftige Wettbewerbsposition des Unternehmens oder des deutschen Teils der Generali auswirken können. Herausforderungen in der Branche Die aktuellen Herausforderungen in der Versicherungsbranche • • • anspruchsvolles regulatorisches Umfeld verschärfter Wettbewerbsdruck extreme Niedrigzinsphase haben einen nachhaltigen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung und das Geschäftsmodell der gesamten Branche. Vor diesem Hintergrund hat der deutsche Teil der Generali das Strategieprogramm „Simpler, Smarter for You“ aufgesetzt mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu steigern, neue Wachs- 30 tumsfelder zu erschließen, die Kosten deutlich zu senken sowie die Komplexität in Organisation und Governance zu reduzieren. Kernpunkte des Strategieprogramms sind u.a. eine einheitliche und schlankere organisatorische Aufstellung, die Neugestaltung des Produktportfolios in Leben, die Einführung von smarten Lösungen für Kunden und Vermittler, das Vorantreiben der digitalen Transformation und die nachhaltige Steigerung der Kundenorientierung. Ein Strategieprojekt dieser Größenordnung birgt naturgemäß Risiken bezüglich der planmäßigen Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung, denen durch vielfältige Maßnahmen begegnet wird. Lebensversicherung Im Zuge der Inkraftsetzung des LVRG wurde ab dem 1. Januar 2015 der geltende Rechnungszins für das Neugeschäft in Höhe von 1,75 % auf 1,25 % gesenkt, was zur Senkung des durchschnittlichen Rechnungszinses beiträgt und daher eine entlastende Wirkung hat. Die im Rahmen der anstehenden Neufassung von VAG-Verordnungen geplante vollständige Abschaffung des Höchstrechnungszins ab dem 1. Januar 2016 wird nicht mehr verfolgt, sondern im Rahmen einer Bewertung des LVRG im Jahr 2018 geprüft werden. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko eines Unternehmens, einen Imageschaden bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären sowie Aufsichtsbehörden und dadurch potenzielle Verluste zu erleiden. Unsere Produkt- und Unternehmensratings, die gezielte Kundenkommunikation und unser aktives Reputationsmanagement sind dabei entscheidende Faktoren, um Imageschäden für unser Unternehmen sowie des deutschen Teils der Generali präventiv entgegenzutreten. Da theoretisch jede Aktivität unseres Unternehmens bzw. des deutschen Teils der Generali zu Reputationsverlusten führen kann und Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Risikokategorien bestehen, ist ein aktives Reputationsmanagement von großer Bedeutung. Die zentralen und lokalen Kommunikationseinheiten des Konzerns stehen in einem beständigen Austausch und beobachten sämtliche Aktivitäten des deutschen Teils der Generali im Hinblick auf mögliche Reputationsrisiken. Das Ziel ist es, Reputation und Image gegenüber allen relevanten Anspruchsgruppen kontinuierlich auszubauen. Insgesamt hat sich das Reputationsrisiko für die Versicherungsbranche erhöht, beispielsweise aufgrund eines erhöhten und verstärkt kritischen Medieninteresses an der Lebensversicherung sowie an Vergütungsfragen der Vertriebe. Reputationsrisiken treten wir durch aktive, authentische und zielgruppengerechte Kommunikation auf allen Ebenen entgegen. Solvabilitätsanforderungen Die Eigenmittelausstattung unserer Gesellschaft – die sogenannte Solvabilität – beträgt 130%. Es wurden vorhandene Eigenmittel in Höhe von 86,0 Mio. € berücksichtigt. Bewertungsreserven flossen in die Berechnung nicht ein. Im Jahr 2012 wurde die Eigenmittelausstattung durch Aufnahme von Hybridkapital gestärkt. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Solvabilität wurden Maßnahmen für die Zukunft ergriffen, um die mit der Niedrigzinsperiode einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Die Solvabilitätsquote I ist zum 31. Dezember 2015 dem Geschäftszweck und der Risikolage angemessen. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Auch das Jahr 2015 war im Wesentlichen bestimmt durch das weiterhin niedrige Zinsniveau, das eine Belastung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Generali Deutschland Pensionskasse darstellt. Risikopotenziale für die weitere Geschäftsentwicklung resultierten aus der weiterhin fragilen Situation an den Kapitalmärkten, insbesondere vor dem Hintergrund der Schuldenprobleme einzelner Länder und 31 eines langfristig anhaltenden Niedrigzinsumfelds. Insgesamt zeichnet sich auf Basis der bestehenden Anforderungen aktuell keine bestandsgefährdende Entwicklung ab. Wir verfügen über die notwendigen Instrumentarien, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zeitnah und angemessen zu begegnen. Unser gruppenweit etabliertes Risikomanagementsystem entwickeln wir kontinuierlich weiter. Damit ist es uns möglich, auf veränderte Rahmenbedingungen und adverse Entwicklungen flexibel zu reagieren. Ausblick und Weiterentwicklung des Risikomanagements Der deutsche Teil der Generali konzentriert sich hinsichtlich der Weiterentwicklung ihres Risikomanagements auf die Umsetzung von Solvency II. Das Solvency II Regime ist im deutschen Teil der Generali ab dem 1. Januar 2016 verbindlich anzuwenden. Unsere Gesellschaft fällt nicht unter die Rahmenrichtlinie von Solvency II. Risikomanagement und der Solvency II-Prozess sind im deutschen Teil der Generali bereits miteinander verzahnt und wirken somit auch in unserem Unternehmen. Das Antragspaket für die Zertifizierung des Partiellen Internen Modells wurde für die internationale Generali Gruppe im Berichtsjahr 2015 bei der für die Generali Gruppe als Aufsichtsbehörde für den Zertifizierungsprozess zuständigen IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni, italienische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen) eingereicht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im deutschen Teil der Generali die Umsetzung der GovernanceAnforderungen aus Solvency II und die Vorbereitung auf die Anforderungen der Säule III weiter vorangetrieben. Dies wird neben den Folgeaktivitäten aus dem Zertifizierungsprozess auch im Jahr 2016 ein Tätigkeitsschwerpunkt sein. Der deutsche Teil der Generali hat die ab dem 1. Januar 2016 verbindlich geltenden Anforderungen unter Solvency II umfassend umgesetzt. 32 Ausblick Gesamtwirtschaftliche Erwartungen für 2016 Für das Jahr 2016 rechnen wir im Euroraum mit einer Fortsetzung des soliden Wachstums. Die gesamtwirtschaftliche Ausbringungsmenge dürfte im kommenden Jahr um 1,6% zunehmen und damit geringfügig über dem Vorjahreswachstum liegen. Positiv wirkende Faktoren sind dabei nach wie vor niedrige Ölpreise, ein schwacher Euro sowie die sehr expansiven geldpolitischen Maßnahmen der EZB; dies unterstützt den zunehmend binnenwirtschaftlich getriebenen Aufschwung. Die Inflationsrate wird unserer Einschätzung nach ansteigen, weil die dämpfenden Effekte vergangener Ölpreissenkungen auslaufen. Der zugrunde liegende Inflationsdruck dürfte aber niedrig bleiben. Im kommenden Jahr erwarten wir einen Anstieg der harmonisierten Verbraucherpreise um 1,0%. Für die USA erwarten wir, dass die robuste Konjunktur anhalten und im Gesamtjahr 2016 zu einer Zuwachsrate des Bruttoinlandsproduktes von 2,6% führen wird. In China dürfte sich die Wirtschaftsaktivität von 6,9% auf 6,4% im kommenden Jahr weiter vermindern. Wir gehen davon aus, dass die Regierung aktiv gegensteuert, falls sich eine stärkere Abkühlung abzeichnen sollte. Zudem könnte die Zentralbank die Geldpolitik bei Bedarf weiter lockern. Entwicklung an den Finanzmärkten Auch im Jahr 2016 werden divergierende geldpolitische Ausrichtungen der Zentralbanken diesseits und jenseits des Atlantiks an den internationalen Finanzmärkten den Ton bestimmen. Im Euroraum wird die wirtschaftliche Erholung anhalten, aber die Unterauslastung der Kapazitäten nach wie vor bestehen bleiben. Die Inflationsrate dürfte hierdurch wiederholt deutlich unter dem Ziel der EZB liegen. Zudem wird die Ende vergangenen Jahres angekündigte Verlängerung des Ankaufprogramms für Staatsanleihen einen stärkeren Zinsanstieg verhindern. Wir gehen davon aus, dass die EZB die Finanzmärkte mittels Wertpapierkäufen über das gesamte Jahr 2016 weiterhin stützen wird. In diesem Zusammenhang erwarten wir Gewinne bei europäischen Unternehmensanleihen und entsprechend fallende Renditen. Private und institutionelle Investoren, die Zinserträge suchen, werden ebenso wie die EZB die Nachfrage nach diesen Titeln unterstützen. Der Euro wird unserer Einschätzung nach in diesem Umfeld gegenüber dem US-Dollar weiter abwerten. In den USA wird die FED voraussichtlich den Leitzins weiter moderat erhöhen. Sollte sich dazu die Inflationsrate erhöhen, dürfte dies zu steigenden Renditen US-amerikanischer Staatsanleihen führen. Zugleich gehen wir für die USA im Jahr 2016 von immer noch leicht positiven Erträgen bei US-Aktien aus – auch wenn sich diese im Vergleich zum Euroraum wohl deutlich schwächer entwickeln werden. Versicherungswirtschaft 2016: Schwierige Rahmenbedingungen, stabile Entwicklung Das gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Umfeld bleibt für die Versicherungswirtschaft auch im Geschäftsjahr 2016 sowohl mit Blick auf das Neugeschäft als auch die Profitabilität herausfordernd. So wird die Niedrigzinsphase aller Voraussicht nach weiter anhalten und werden regulatorische Anforderungen zunehmen. Auch die demografischen, gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen stellen die Versicherungswirtschaft vor neue Aufgaben. Das Wachstum im Versicherungsmarkt wird sich vor diesem Hintergrund aus Sicht der Generali in Deutschland 2016 nur moderat erhöhen. 33 Für das Geschäftsjahr 2016 erwarten wir im Segment Lebensversicherungen einen leichten Anstieg der gebuchten Bruttobeiträge von unter 1%. In diesem Segment übt das aktuelle Niedrigzinsumfeld auch in den kommenden Jahren besonders hohen Druck auf das Neugeschäft aus. Verstärkend kommen die anhaltenden Diskussionen um den Garantiezins und ein sich verschärfender Wettbewerb hinzu. Auf Kundenseite steht der steigenden Notwendigkeit, für das Alter privat vorzusorgen, neben dem niedrigen Zinsniveau vor allem eine geringe Vorsorgebereitschaft vieler Bevölkerungsgruppen entgegen. Dennoch bleiben mit Blick auf die weiterhin zu erwartenden Leistungskürzungen in den Sozialsystemen und die demografische Entwicklung, die private und betriebliche Altersvorsorge sowie die Absicherung von biometrischen Risiken wesentliche Faktoren für die Zukunft der Lebensversicherung. Die Regierungskoalition hält an ihrem Vorhaben fest in dieser Legislaturperiode die Förderung der betrieblichen Altersversorgung mit dem Schwerpunkt klein- und mittelständischer Betriebe umzusetzen. Das Ergebnis der hierfür in Auftrag gegebenen Gutachten soll spätestens vor Ablauf des ersten Quartals 2016 vorliegen. Anschließend soll auf der Basis dieser Ergebnisse und gemäß den Festlegungen im Koalitionsvertrag über die Umsetzung entschieden werden. Die Generali Deutschland Pensionskasse rechnet für das Geschäftsjahr 2016 mit einem weiteren Rückgang der Beitragseinnahmen. Branchenweit ist eine eindeutige Ausrichtung zu Gunsten der Direktversicherung zu verzeichnen. Unsere Gesellschaft hat auch im Jahr 2015 durch Realisierung von stillen Reserven den Aufbau der Zinszusatzreserve finanziert, um damit entsprechende Vorsorge für die andauernde Niedrigzinsphase zu treffen. Darüber hinaus sehen wir auch die Einbindung unserer Gesellschaft in einen finanzstarken Konzern als Vorteil in der gegenwärtigen Finanzmarktsituation. Insgesamt geht die Generali Deutschland Pensionskasse für das nächste Jahr von einem gleichbleibenden Jahresüberschuss im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 aus. 34 35 Anlage zum Lagebericht 36 In der Berichtszeit betriebene Versicherungsarten Selbst abgeschlossenes Geschäft 1. Renten- und Pensionsversicherung als Einzel- und Kollektivversicherung Sofort beginnende Leibrente auf ein Leben Aufgeschobene Rente mit und ohne Kapitalleistung bei Tod Aufgeschobene Rente mit Hinterbliebenenversorgung 2. Zusatzversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen kann die automatische Rentenanpassung nach dem Rentenaufbauplan vereinbart werden. 37 Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr 2015 Anwärter Invaliden- und Altersrenten Summe der Jahresrenten I . Bestand am Anfang des Geschäftsjahres Männer Anzahl Frauen Anzahl Männer Anzahl Frauen Anzahl Tsd. € 102.332 73.136 499 279 736 0 II. Zugang während des Geschäftsjahres 1. Neuzugang 2. sonstiger Zugang 674 781 199 143 399 616 583 199 143 399 58 198 0 0 0 0 III. Abgang während des Geschäftsjahres 2.205 1.669 4 0 4 1. Tod 188 91 4 0 4 2. Beginn der Altersrente 199 143 0 0 0 3. Ausscheiden mit Rückkaufswert 1.818 1.435 0 0 0 0 IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 100.801 72.248 694 422 1.132 1. beitragsfreie Anwartschaften 44.934 33.291 0 0 0 2. in Rückdeckung gegeben 94.376 65.436 0 0 0 38 Bestand an Zusatzversicherungen sonstige Zusatzversicherungen Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme Tsd. € 1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 2015 25.316 606.780 2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 2015 24.644 586.277 370 8.930 davon in Rückdeckung gegeben 39 Jahresabschluss 2015 40 Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015 - Aktiva Aktiva Tsd. € Tsd. € Tsd. € 2015 Tsd. € 2014 Tsd. € A. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 0 II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 0 III. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 IV. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 B. Kapitalanlagen I. II. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0 0 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 35.000 35.000 3. Beteiligungen 0 0 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 35.000 III. 35.000 Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 498.997 472.257 1.076.452 1.059.279 0 0 4. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 177.000 69.500 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 113.014 55.909 0 0 c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine d) Übrige Ausleihungen 1.013 960 5. Einlagen bei Kreditinstituten 6. Andere Kapitalanlagen IV. 291.027 126.369 10.000 17.950 0 Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft 0 1.876.475 1.675.855 0 0 davon an: verbundenen Unternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen D. Forderungen 41 1.911.475 1.710.855 28.853 25.823 Aktiva Tsd. € I. Tsd. € Tsd. € 2015 Tsd. € 2014 Tsd. € Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: davon an: verbundenen Unternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) 1. Versicherungsnehmer a) fällige Ansprüche 4.796 5.026 b) noch nicht fällige Ansprüche 3.354 4.185 2. Versicherungsvermittler 3. Mitglieds- und Trägerunternehmen II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 8.150 9.211 81 20 0 0 8.231 9.231 0 0 0 0 70.472 12.095 davon an: verbundenen Unternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) III. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital IV. Sonstige Forderungen davon an: verbundenen Unternehmen: 18.000 Tsd. € (Vj. 20 Tsd. €) Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) 78.704 21.326 E. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen und Vorräte II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand III. Andere Vermögensgegenstände 0 0 33.992 44.630 2.765 5.285 36.756 49.915 F. Rechnungsabgrenzungsposten I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 17.672 23.842 5.165 1.584 22.837 25.426 G. Aktive latente Steuern 0 0 H. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0 0 I. 0 0 2.078.625 1.833.345 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Summe der Aktiva 42 Ich bestätige hiermit gemäß § 73 VAG a.F., dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind. Aachen, 26. Januar 2016 Treuhänder für das Sicherungsvermögen Dr. Jürgen Linden 43 Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015 - Passiva Passiva Tsd. € Tsd. € Tsd. € 2015 Tsd. € 2014 Tsd. € A. Eigenkapital I. Eingefordertes Kapital 1. Gezeichnetes Kapital 2. abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen 7.500 0 0 7.500 7.500 15.371 15.371 1. Gesetzliche Rücklage 0 0 2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0 0 3. Satzungsmäßige Rücklagen 0 0 4. Andere Gewinnrücklagen IV. 7.500 2.445 Bilanzgewinn 845 2.445 845 0 1.600 B. Genussrechtskapital C. Nachrangige Verbindlichkeiten 25.316 25.316 0 0 10.009 10.009 D. Versicherungstechnische Rückstellungen I. Beitragsüberträge 1. Bruttobetrag 2.536 2.639 32.998 34.948 2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft –30.461 II. –32.309 Deckungsrückstellung 1. Bruttobetrag 1.907.511 1.684.141 2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 858.068 797.752 1.049.443 III. 886.389 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 1. Bruttobetrag 4.665 4.789 0 0 2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 4.665 IV. 4.789 Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung 1. Bruttobetrag 52.818 56.079 2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0 0 52.818 V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen 44 56.079 Passiva Tsd. € Tsd. € 1. Bruttobetrag Tsd. € 2015 Tsd. € 2014 Tsd. € 0 0 0 0 2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0 0 1.076.465 914.948 E. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird I. Deckungsrückstellung 1. Bruttobetrag 187 49 0 0 2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 187 II. 49 Übrige versicherungstechnische Rückstellungen 1. Bruttobetrag 28.666 25.773 2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0 0 28.666 25.773 28.853 25.823 F. Andere Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen II. Steuerrückstellungen III. Sonstige Rückstellungen 0 0 6.459 1.017 181 G. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 105 6.639 1.122 891.066 832.700 davon gegenüber: verbundenen Unternehmen: 891.066 Tsd. € (Vj. 832.700 Tsd. €) H. Andere Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft: davon gegenüber: verbundenen Unternehmen: 488 Tsd. € (Vj. 506 Tsd. €) Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) 1. Versicherungsnehmern 2. Versicherungsvermittlern 3. II. Mitglieds- und Trägerunternehmen 14.850 14.278 2.117 2.103 0 Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft davon gegenüber: verbundenen Unternehmen: 3.577 Tsd. € (Vj. 4.089 Tsd. €) Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) 45 0 16.967 16.382 3.577 4.089 Passiva Tsd. € III. Tsd. € Anleihen Tsd. € 2015 Tsd. € 2014 Tsd. € 0 0 0 0 19.708 2.927 davon konvertibel: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) IV. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon gegenüber: verbundenen Unternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) V. Sonstige Verbindlichkeiten davon: aus Steuern: 1 Tsd. € (Vj. 2 Tsd. €) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) gegenüber: verbundenen Unternehmen: 516 Tsd. € (Vj. 8 Tsd. €) Beteiligungsunternehmen: 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) I. Rechnungsabgrenzungsposten J. Passive latente Steuern Summe der Passiva 40.253 23.397 24 29 0 0 2.078.625 1.833.345 Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten D.II. und E.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f des Handelsgesetzbuchs sowie der auf Grund des § 65 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes*1) erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 11c in Verbindung mit § 118b Absatz 5 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes*2) ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 28.09.2015 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden. *1) *2) VAG a. F. / §88 Abs. 3 VAG in der seit 01.01.2016 gültigen Fassung VAG a. F. / §336 VAG sowie §233 Abs. 3 Satz 2 VAG in der seit 01.01.2016 gültigen Fassung Aachen, 26. Januar 2016 Verantwortlicher Aktuar Dirk Wallkötter 46 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.Januar bis 31. Dezember 2015 Tsd. € I. Tsd. € Tsd. € 2015 Tsd. € 2014 Tsd. € Versicherungstechnische Rechnung 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung a) Gebuchte Bruttobeiträge 138.278 b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 144.401 60.603 64.031 77.674 c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 80.370 103 d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 138 1.950 2.057 –1.848 2. 3. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung –1.919 75.827 78.451 1.974 2.585 Erträge aus Kapitalanlagen a) Erträge aus Beteiligungen 0 0 davon: aus verbundenen Unternehmen 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen davon: aus verbundenen Unternehmen 1.155 Tsd. € (Vj. 1.159 Tsd. €) aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 0 0 50.129 50.440 50.129 50.440 250 58 d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 106.589 117.237 e) Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen 0 c) Erträge aus Zuschreibungen 0 156.967 167.735 4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 2.037 2.776 5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 332 363 6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung a) Zahlungen für Versicherungsfälle aa) Bruttobetrag 47.033 40.273 bb) Anteil der Rückversicherer 23.829 19.975 23.203 20.298 b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle aa) Bruttobetrag bb) Anteil der Rückversicherer –123 1.304 0 0 –123 1.304 23.080 47 21.602 Tsd. € 7. Tsd. € Tsd. € 2015 Tsd. € 2014 Tsd. € Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen a) Deckungsrückstellung aa) Bruttobetrag bb) Anteil der Rückversicherer 223.507 228.402 60.316 64.819 b) Sonstige versicherungstechnische NettoRückstellungen 8. 9. 163.191 163.583 2.893 4.089 Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung 166.084 167.672 147 23.379 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung a) Abschlussaufwendungen 3.064 3.266 b) Verwaltungsaufwendungen 4.614 5.070 7.678 c) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 8.336 3.258 3.509 3.258 3.509 4.420 4.827 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen a) Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 916 800 5.338 1.452 327 386 0 0 davon: außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB 5.328 Tsd. € (Vj. 1.086 Tsd. €) c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen d) Aufwendungen aus Verlustübernahme 11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 6.581 2.639 35 8 29.784 27.697 7.008 4.087 II. Nichtversicherungstechnische Rechnung 1. Sonstige Erträge 386 234 2. Sonstige Aufwendungen 2.198 1.636 3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 4. Außerordentliche Erträge 0 5. Außerordentliche Aufwendungen 0 6. Außerordentliches Ergebnis 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –1.812 –1.402 5.195 2.684 0 0 0 5.195 davon: Konzernumlage 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) davon: latente Steuern 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) 48 0 1.084 Tsd. € 8. Tsd. € Sonstige Steuern Tsd. € 2015 Tsd. € 0 2014 Tsd. € 0 davon: Konzernumlage 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) 9. Erträge aus Verlustübernahme 5.195 1.084 0 0 10. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 0 0 11. Jahresüberschuss 0 1.600 12. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0 0 13. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0 0 14. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der gesetzlichen Rücklage 0 0 b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0 0 c) aus satzungsmäßigen Rücklagen 0 0 d) aus anderen Gewinnrücklagen 0 0 15. Entnahmen aus Genussrechtskapital 0 0 0 0 16. Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in die gesetzliche Rücklage 0 0 b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0 0 c) in satzungsmäßige Rücklagen 0 0 d) in andere Gewinnrücklagen 0 0 0 0 17. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 0 0 18. Bilanzgewinn 0 1.600 49 Anhang 50 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Maßgebliche Rechtsvorschriften Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt. Die Verabschiedung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRuG) führt neben inhaltlichen Änderungen, die erst für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden sind, in Einzelfällen zu einer veränderten Nummerierung der zitierten Rechtsvorschriften. Dies berücksichtigen wir im Folgenden mit dem Kürzel n.F. (neue Fassung). Dort wo es durch das BilRuG inhaltliche Änderungen gibt verweisen wir mit dem Kürzel a.F. auf die alte Fassung des Gesetzes. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, das erst für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden ist, berücksichtigen wir im Folgenden indem wir mit dem Kürzel a.F. auf die alte Fassung des Gesetzes verweisen. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und nichtversicherungstechnische Rückstellungen wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Für die versicherungstechnischen Posten wurde hiervon abweichend der Devisenkassamittelkurs vom 29. Oktober 2015 verwendet. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger § 253 Abs. 1 Satz 1, 2 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet, so dass bei diesen Posten sämtliche fremdwährungsbedingten Wertänderungen erfolgswirksam erfasst wurden. Fremdwährungsbedingte Wertänderungen von Rückstellungen wurden unabhängig von der Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung der Zahlungen in Fremdwährung erfolgte mit dem entsprechenden Devisenkassakurs. Für alle Kapitalanlagen gilt, dass erfolgswirksam zu berücksichtigende Währungskursänderungen im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen wurden. Bilanzwertermittlung Aktiva Ausleihungen an verbundene Unternehmen Ausleihungen in Form von Schuldscheinforderungen und Darlehen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden gemäß § 341c Abs. 3 HGB mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB n.F. wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 255 Abs. 1 und § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zur Feststellung, ob eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung der betreffenden Vermögensgegenstände vorliegt und somit eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB n.F. vorzunehmen war, wurden zunächst die Zeitwerte der letzten sechs Monate herangezogen. Eine voraussicht51 lich dauerhafte Wertminderung ist grundsätzlich gegeben, wenn der Zeitwert der einzelnen Titel in diesem Zeitraum durchgehend weniger als 80% des Buchwertes zum Bewertungsstichtag betrug. Anteile an Investmentvermögen wurden dabei grundsätzlich als eigenständige Bewertungsobjekte betrachtet. Für Publikumsrentenfonds wurde grundsätzlich eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung angenommen, wenn der Zeitwert in den letzten sechs Monaten durchgehend weniger als 90% des Buchwertes betrug. Bei reinen Rentenspezialfonds wurden zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung die im Fonds enthaltenen Rentenpapiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Sofern nach den obigen Kriterien eine Abschreibung erforderlich war, wurde grundsätzlich auf den Kurswert zum 31. Dezember 2015 abgeschrieben. Zum Ende des Geschäftsjahres wurden Wertpapiere in Höhe von 484.388 Tsd. € dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgte nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 255 Abs. 1 und § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich auf 2.372 Tsd. €, hiervon entfielen 1.329 Tsd. € auf Wechselkursänderungen. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 255 Abs. 1 und § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB n.F. wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwarteten Zinsausfälle berücksichtigt. Bei Investitionen in Staatsanleihen des Euroraums, die bei der Begebung von Refinanzierungsmitteln mit erhöhten Risikoaufschlägen rechnen müssen, wurde darüber hinaus die Bildung eines europäischen Rettungsschirms berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Bei über pari erworbenen Wertpapieren wurde das Agio über die Laufzeit amortisiert. Zum Ende des Geschäftsjahres wurden Wertpapiere in Höhe von 1.074.638 Tsd. € dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgte nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 255 Abs. 1 und § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich auf 35.209 Tsd. €, hiervon entfielen 9.756 Tsd. € auf Wechselkursänderungen. Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 255 Abs. 1 und § 253 Abs. 4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) bewertet. Sonstige Ausleihungen Andere Forderungen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c Abs. 3 HGB angesetzt. Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Nennwert nach § 341c Abs. 1 HGB angesetzt. Disagiobeträge wurden passivisch, Agiobeträge aktivisch abgegrenzt und unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt. Zero52 Namensschuldverschreibungen und Zero-Schuldscheindarlehen sowie die genussscheinähnlichen Wertpapiere im Zusammenhang mit dem Sicherungsfonds für Lebensversicherungen wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich der laufzeitabhängigen Zinsamortisation bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB n.F. wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Einlagen bei Kreditinstituten Einlagen bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Rentenversicherungspolicen Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Rentenversicherungspolicen wurden gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert (Rücknahmepreis am Bilanzstichtag) bilanziert. Forderungen an Versicherungsnehmer und -vermittler Fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausfallrisiken wurden durch Pauschalwertverfahren aufgrund von Erfahrungswerten der Vorjahre berücksichtigt. Die Berechnungsverfahren sind gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht festgelegt. Die Bewertung der Forderungen an Versicherungsvermittler erfolgte zum Nennwert. Auf die noch nicht fälligen Ansprüche an Versicherungsnehmer wird weiter unten unter den Erläuterungen zur Deckungsrückstellung eingegangen. Sonstige Forderungen und andere Vermögensgegenstände Die sonstigen Forderungen und andere Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert aktiviert. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Latente Steuern Die Gesellschaft könnte aktive latente Steuern ausweisen. Sie macht von dem Aktivierungswahlrecht gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch. Die latenten Steuern wurden unter Anwendung eines Steuersatzes von 32% ermittelt. Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, die zu passiven latenten Steuern führen würden, liegen nicht vor. Wertaufholung Bei allen Vermögensgegenständen wurde das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet. 53 Bilanzwertermittlung Passiva Beitragsüberträge Die Beitragsüberträge wurden für den gesamten Bestand an selbst abgeschlossenen Versicherungen einzeln unter Berücksichtigung der genauen Beitragsfälligkeiten ermittelt. Ausgewiesen wurde der Teil der im Geschäftsjahr fälligen Beiträge, der den Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt. Bei der Ermittlung der übertragsfähigen Beitragsteile wurden die steuerlichen Bestimmungen beachtet. Deckungsrückstellung Die Deckungsrückstellung wurde für jede Versicherung einzeln unter Berücksichtigung des genauen Beginntermins nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, mit Ausnahme der Versicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird (fondsgebundene Versicherungen), prospektiv ermittelt. Für die fondsgebundenen Versicherungen erfolgte die Berechnung nach der retrospektiven Methode und wurde in Anteileinheiten zu Zeitwerten geführt. Sofern in den Versicherungen garantierte Leistungen für den Erlebensfall enthalten sind, wurde die hierauf entfallende Deckungsrückstellung prospektiv ermittelt und im Passivposten D. II. 1 geführt. Für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG a.F. und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG sind diese Grundsätze gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschäftsplanmäßig festgelegt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB i.V.m. § 25 RechVersV sowie der aufgrund des § 65 Abs. 1 VAG a.F. erlassenen Rechtsverordnungen berechnet. Die Deckungsrückstellung beinhaltet die Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten und beitragsfreie Versicherungen. Die Verwaltungskosten für beitragspflichtige Zeiten wurden implizit berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung für bereits zugeteilte Überschussanteile wurde wie für beitragsfreie Versicherungen ermittelt. Die Deckungsrückstellung beinhaltet eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigte zusätzliche Rückstellung für Rentenversicherungen zur Anpassung an die aktualisierten Rechnungsgrundlagen. Aufgrund der Urteile des Bundesgerichtshofes vom 12. Oktober 2005 und vom 25. Juli 2012 wurde die Deckungsrückstellung einzelvertraglich aufgefüllt, soweit sie aus beitragsfrei gestellten Verträgen resultiert, auf die sich die Urteile des Bundesgerichtshofes erstrecken. Außerdem wurde sichergestellt, dass bei Verträgen, die in den jeweils relevanten Zeiträumen abgeschlossen wurden, die nunmehr geltenden Mindestrückkaufswerte durch die vorhandenen Deckungskapitalien erreicht werden. Bei der Bildung der Deckungsrückstellung wurden gegenüber den Versicherten eingegangene Zinssatzverpflichtungen nach § 341f Abs. 2 HGB und § 5 Abs. 3 und Abs. 4 DeckRV berücksichtigt (sogenannte Zinszusatzreserven). Der Referenzzinssatz für die Berechnung einer Zinszusatzreserve zum 31. Dezember 2015 liegt bei 2,88%. Für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG a.F. und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG i.V.m. § 118b VAG a.F. wurde nach dem gemäß §13 VAG a.F. von der BaFin am 28. Mai 2015 genehmigten ZinsvGP ein Referenzzinssatz i. H. v. 2,9% zugrunde gelegt, der für die gesamte künftige Vertragsdauer angesetzt wird. Noch nicht getilgte, rechnungsmäßig gedeckte Abschlussaufwendungen werden, soweit die Deckungsrückstellung gezillmert wurde, unter den noch nicht fälligen Ansprüchen an Versicherungsnehmer ausgewiesen. Diese wurden für Versicherungen des Altbestands im Sinne des § 11c VAG a.F. und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG i.V.m. § 118b VAG a.F. in Höhe 54 des Unterschiedsbetrags zwischen der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung und der uneingeschränkt gezillmerten Deckungsrückstellung aktiviert. Für den Neubestand wurden die Forderungen an Versicherungsnehmer auf Ersatz einmaliger Abschlussaufwendungen in dem Umfang aktiviert, wie sie die geleisteten, einmaligen Abschlusskosten in Höhe des Zillmersatzes nicht überstiegen und noch nicht aus den bereits gezahlten Beiträgen getilgt wurden. Berechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung Tarifbezeichnung Rentenversicherung Kollektiv-Rentenversicherung b) c) d) e) 0,02% DAV 2004 R Unisex 0 Beitragssumme 0,12% DAV 2004 R 0 d) Beitragssumme 0,18% DAV 2004 R 0 d) Beitragssumme 3,92% Beitragssumme 8,03% Beitragssumme 75,38% 1,25% DAV 2004 R Unisex 1,75% 1,75% 2,25% DAV 2004 R 40 3,25% e) DAV 94 R 40 3,25% e) DAV 2004 R-B 0 c) 1,25% DAV 2004 R Unisex 0 d) Beitragssumme 0,00% 1,75% DAV 2004 R Unisex 0 d) Beitragssumme 0,01% 1,25% DAV 2004 R Unisex 0 d) Beitragssumme 0,08% 1,75% DAV 2004 R Unisex 0 d) Beitragssumme 0,18% 1,75% DAV 2004 R 0 d) Beitragssumme 0,09% 2,25% DAV 2004 R 0 d) Beitragssumme 0,55% Beitragssumme 0,59% Beitragssumme 7,33% DAV 2004 R 20 3,25% e) DAV 94 R 20 3,25% e) DAV 2004 R-B 1,92% 0 c) 0 d) 0,18% Beitragssumme 0,00% 1,25% DAV 97 I u. DAV 2008 T Unisex b) 1,75% DAV 97 I u. DAV 2008 T Unisex b) 0 d) Beitragssumme 0,00% 1,75% DAV 97 I u. DAV 2008 T b) 0 d) Beitragssumme 0,00% 2,25% DAV 97 I u. DAV 94 T b) 0 d) Beitragssumme 0,07% 2,75% DAV 97 I u. DAV 94 T b) 40 Beitragssumme 0,08% DAV 97 I u. DAV 94 T b) 40 Beitragssumme 1,27% 3,25% a) Beitragssumme d) Zillmersatz ‰ a) 2,75% BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung 0 d) Ausscheideordnung 2,75% Fondsgebundene Rentenversicherung Bezugsgröße Anteil an der Deckungsrückstellung Passiva D.II. 1 Rechnungszins e) In Abhängigkeit von der verwendeter Tarifstufe ist z.T auch ein niedrigerer Zillmersatz möglich. unternehmenseigene Invalidisierungstafel in Anlehnung an DAV 97 I ausschließlich Nachreservierung mit auf fünf Jahre verteilten Abschlusskosten Nach dem gemäß §13 VAG von der BaFin am 28.05.2015 genehmigten ZinsvGP wurde ein Referenzzinssatz i. H. v. 2,9% zugrunde gelegt, der für die gesamte künftige Vertragsdauer angesetzt wird. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schäden, Abläufe, Renten und Rückkäufe) wurde unter Beachtung des § 341g HGB sowie des § 26 RechVersV ermittelt und für jeden bis zum Abschlussstichtag eingetretenen, der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Fall einzeln entsprechend der erwarteten Leistung gebildet. Für bis zum Zeitpunkt der 55 Bestandsfeststellung noch nicht bekannte Schäden des Geschäftsjahres wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung gebildet. Die in der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthaltene Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde unter Beachtung steuerlicher Vorschriften ermittelt. Fonds für die Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung Der Fonds für die Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG a.F. und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG i.V.m. § 118b VAG a.F. nach dem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereichten Geschäftsplan berechnet. Für den Neubestand wurde der Fonds für die Schlussüberschussanteile so berechnet, dass sich für jede Versicherung der Teil des zu ihrem regulären Fälligkeitszeitpunkt (Ablauf der Versicherung oder Rentenbeginn bei aufgeschobenen Rentenversicherungen) vorgesehenen Schlussüberschussanteils ergab, der dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer zu der gesamten Versicherungsdauer oder der gesamten Aufschubzeit für Rentenversicherungen entsprach, abgezinst mit 2,4%. Der Zinssatz entspricht dem über 10 Jahre errechneten arithmetischen Mittel der Umlaufrenditen der Anleihen der öffentlichen Hand gemäß der von der Deutschen Bundesbank in ihren Monatsberichten veröffentlichten Kapitalmarktstatistik. Vorzeitig fällige Schlussüberschussanteile wurden durch Zuschläge beim Zinssatz berücksichtigt. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag, der zukünftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Betrug die Restlaufzeit einer Rückstellung mehr als ein Jahr, so wurde eine Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre vorgenommen. Die Abzinsungszinssätze wurden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und bekannt gegeben. Die Erfassung der Rückstellung erfolgte dann mit dem abgezinsten Betrag. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet. Im Zuge der Vereinheitlichung des Ausweises der Zahlen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Darstellung einschließlich der Vorjahreswerte entsprechend angepasst. 56 Erläuterungen zur Bilanz – Aktiva Entwicklung der Aktivposten A., B. I. bis III. im Geschäftsjahr 2015 Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Selbst gesch. gew. Schutzrechte und ähnl. Rechte u. Werte 0 0 0 0 0 0 0 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gew. Schutzrechte u. ähnl. Rechte u. Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 0 0 0 0 0 0 3. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 0 0 0 0 0 4. geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 0 0 5. Summe A. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.1.2015 A. Bilanzwerte 31.12.2015 Immaterielle Vermögensgegenstände B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0 0 0 0 35.000 5.000 0 5.000 0 0 35.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 35.000 5.000 0 5.000 0 0 35.000 472.257 78.926 0 50.957 242 1.471 498.997 1.059.279 574.305 0 557.137 8 3 1.076.452 0 0 0 0 0 0 0 a) Namensschuldverschreibungen 69.500 108.500 0 1.000 0 0 177.000 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 55.909 61.000 0 31 0 3.865 113.014 5. Summe B. II. B. III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 4. Sonstige Ausleihungen c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 0 0 0 0 0 0 0 960 53 0 0 0 0 1.013 17.950 0 0 7.950 0 0 10.000 0 0 0 0 0 0 0 7. Summe B. III. 1.675.855 822.784 0 617.075 250 5.338 1.876.475 insgesamt (außer A.) 1.710.855 827.784 0 622.075 250 5.338 1.911.475 d) übrige Ausleihungen 5. Einlagen bei Kreditinstituten 6. Andere Kapitalanlagen 57 Kapitalanlagen Zeitwerte Die Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Ausleihungen an verbundene Unternehmen, sonstige zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Ausleihungen, nicht börsengängige festverzinsliche Wertpapiere und Asset Backed Securities (ABS) sowie der zum Nennwert bilanzierten Namensschuldverschreibungen wurden mittels der Discounted Cash Flow-Methode ermittelt. Als Grundlage der Bewertung dienten dabei Swapzinssätze unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Anlage, der Kreditqualität des Emittenten, des Liquiditätsrisikos sowie des emissionsabhängigen der -abschlags. Bei derivativen Bestandteilen beachteten wir darüber hinaus implizite Volatilitäten und Korrelationen. Bei ABS wurden die Arten des Forderungspools berücksichtigt. Hinsichtlich der Inhaberschuldverschreibungen, Aktien und Investmentanteile richtete sich der Zeitwert der börsengängigen Titel nach den Börsenkursen zum Bewertungsstichtag und derjenige der Investmentanteile nach den Rücknahmepreisen zum Bewertungsstichtag. Bei in Fremdwährung notierten Kapitalanlagen wurde der Devisenkassamittelkurs zum Bewertungsstichtag zur Währungsumrechnung herangezogen. Zeitwerte der Kapitalanlagen I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Summe II. III. Buchwert 1 31.12.2015 Tsd. € Zeitwert 31.12.2015 Tsd. € 0 0 0 0 35.000 36.426 0 0 0 0 35.000 36.426 498.997 550.756 1.076.452 1.087.537 0 0 Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 4. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 182.141 166.423 b) Schuldscheinforderungen 113.014 104.811 c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 0 0 d) Übrige Ausleihungen 1.013 1.042 10.000 10.000 0 0 1.881.617 1.920.571 0 0 1.916.617 1.956.997 5. Einlagen bei Kreditinstituten 6. Andere Kapitaleinlagen Summe III. IV. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft Insgesamt 1 Bei den Buchwerten der zum Nennwert bilanzierten Namensschuldverschreibungen sind die Effekte aus Agio und Disagio berücksichtigt. Daraus resultiert eine Abweichung zu den in der Bilanz unter Aktiva B ausgewiesenen Werten. 58 Hinsichtlich der Abschreibungsmodalitäten wird auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen. Folgende Finanzanlagen werden über ihren beizulegenden Zeitwert ausgewiesen: Anteile oder Aktien an Investmentvermögen Buchwert 31.12.2015 Tsd. € Zeitwert 31.12.2015 Tsd. € 0 0 49.077 46.704 Buchwert 31.12.2015 Tsd. € Zeitwert 31.12.2015 Tsd. € Staaten und staatsnahe Unternehmen Euroraum 222.692 213.869 Staaten und staatsnahe Unternehmen Nicht- Euroraum 232.177 206.934 Unternehmen 340.632 319.477 Aktien Investmentvermögen Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen Wir gehen davon aus, dass es sich lediglich um vorübergehende Wertminderungen handelt. Zu den Details unserer Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden zu den jeweiligen Bilanzposten. Angaben zu Investmentvermögen mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10% Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen Buchwert (BW) 31.12.2015 Tsd. € Marktwert (MW) 31.12.2015 Tsd. € Differenz (MW - BW) Ausschüttung 2015 Tsd. € Tsd. € GID-Fonds AAHYSL 40.159 38.830 –1.329 104 ja 1.329 GID-Fonds GDPRET 259.754 311.018 51.264 8.532 ja 0 Tsd. € Rentenfonds Bei den Investmentvermögen mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10% bei denen der Buchwert über dem Marktwert liegt, gehen wir davon aus, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Wertminderung handelt. Zu den Details unserer Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden zu den jeweiligen Bilanzposten. Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen sowie Zu- und Abschreibungen dieser Kapitalanlagen betrug 11.698 Tsd. € (Vj. 8.067 Tsd. €), der beizulegende Zeitwert 11.823 Tsd. € (Vj. 8.207 Tsd. €) und der sich daraus ergebende Saldo 125 Tsd. € (Vj. 140 Tsd. €). 59 Dem einzelnen Versicherungsnehmer wird bei Beendigung des Versicherungsvertrages und bei Rentenversicherungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Aufschubzeit sowie während des Rentenbezugs jährlich zum Jahrestag des Rentenbeginns der für diesen Zeitpunkt ermittelte auf ihn entfallende Betrag zur Hälfte zugeteilt und an ihn ausgezahlt. Bewertungsreserven von festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften werden hierbei nur berücksichtigt, als sie den Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie übersteigen. Bestehen für diesen Zeitpunkt stille Lasten für die in die Überschussbeteiligung einbezogenen Kapitalanlagen, so wird der Versicherungsnehmer daran nicht beteiligt. Nominal-, Buch- und Zeitwert offener Derivatepositionen zum 31. Dezember 2015 Nominalwert 31.12.2015 Tsd. € Buchwert 31.12.2015 Tsd. € Zeitwert 31.12.2015 Tsd. € 361.076 4.313 –53.631 11.600 244 244 0 0 0 Währungsabsicherung Forwards Absicherung des Bondbestands Zinsfutures Ertragsmehrung und Erwerbsvorbereitung Aktienoptionen Die Derivatepositionen wurden in dem Bilanzposten Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere erfasst. Bewertungseinheiten Im Geschäftsjahr wurden auf USD lautende Inhaberschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 218.741 Tsd. € (248.862 Tsd. USD) und Investmentanteile mit einem Buchwert von 188.620 Tsd. € (240.655 Tsd. USD) zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen mit Devisentermingeschäften aufgrund des Charakters vergleichbarer Risiken nach § 254 HGB als Bewertungseinheit zusammengefasst. Im Rahmen dieser Bewertungseinheiten wurde das Währungsrisiko für Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von nominal 225.058 Tsd. USD und das Währungsrisiko für Investmentanteile in Höhe von nominal 227.803 Tsd. USD abgesichert. Die wirksamen Teile der Bewertungseinheit wurden nach der Einfrierungsmethode erfasst und nach der Dollar-Offset-Methode ermittelt. Bei den im Rahmen der Absicherung eingesetzten Devisentermingeschäften handelt es sich um rollierende Absicherungen. Aus der Auflösung von Bewertungseinheiten aufgrund des Abgangs des Underlyings und der dazugehörenden Devisentermingeschäfte ergaben sich im Geschäftsjahr Währungskursgewinne von 36.699 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) bzw. Währungskursverluste von 29.708 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €), welche im Kapitalanlageergebnis enthalten sind. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Rentenversicherungspolicen Bezeichnung der Fonds ISIN Bilanzwert 31.12.2015 Tsd. € Anteileinheiten 31.12.2015 Stück Deutsche Invest I SICAV - Emerging Markets Corporates LU0507269834 0 1 Deutsche Invest I SICAV - Global Bonds LDH (P) LU0616845144 0 3 Deutsche Invest I SICAV - Gold and Precious Metals Equities LU0363470401 0 3 60 Deutsche Invest II European Top Dividend LD LU0781237705 2 15 DWS Akkumula DE0008474024 458 506 DWS Aktien Strategie Deutschland DE0009769869 16 46 DWS Balance DE0008474198 679 6.618 DWS Concept Kaldemorgen LD LU0599946976 0 1 DE000DWS1UR7 145 1.293 DWS Deutschland DE0008490962 1 6 DWS Emerging Markets Typ O DE0009773010 2 19 DWS Europa Strategie (Renten) DE0009769778 0 1 DWS European Opportunities DE0008474156 180 635 DWS Eurorenta LU0003549028 289 5.126 DWS Eurovesta DE0008490848 176 1.460 DWS Flexizins Plus DE0008474230 91 1.327 DWS FlexPension 2015 LU0174293612 7 55 DWS FlexPension 2016 LU0174293885 11 84 DWS FlexPension 2017 LU0174293968 9 69 DWS FlexPension 2018 LU0174294008 7 49 DWS FlexPension 2019 LU0191403426 17 116 DWS FlexPension 2020 LU0216062512 10 67 DWS FlexPension 2021 LU0252287403 8 57 DWS FlexPension 2022 LU0290277143 11 80 DWS FlexPension 2023 LU0361685794 20 142 DWS FlexPension II 2019 LU0412313438 1 4 DWS FlexPension II 2020 LU0412313511 0 3 DWS FlexPension II 2021 LU0412313602 3 20 DWS FlexPension II 2022 LU0412313867 1 9 DWS FlexPension II 2023 LU0412314089 2 11 DWS FlexPension II 2024 LU0412314162 16 118 DWS FlexPension II 2025 LU0480050391 13 98 DWS FlexPension II 2026 LU0595205559 14 102 DWS FlexPension II 2027 LU0757064992 10 70 DWS FlexPension II 2028 LU0891000035 10 68 DWS FlexPension II 2029 LU1040400043 13 92 DWS FlexPension II 2030 LU1218393426 177 1.230 DWS Funds - Global Protect 90 LU0828003284 6 53 DWS Funds Invest SachwertStrategie Fond LU0275643053 14 130 DWS Funds Invest ZukunftsStrategie LU0313399957 173 936 DWS Global Growth DE0005152441 188 2.000 DWS Global Value LD LU0133414606 9 39 DWS Gold Plus LU0055649056 1 1 DWS Inter-Renta LD DE0008474040 34 2.350 DWS Investa DE0008474008 935 5.654 DWS Defensiv 61 DWS Osteuropa LU0062756647 0 1 DWS Sachwerte DE000DWS0W32 6 54 DWS Top Asien DE0009769760 345 2.581 DWS Top Dividende DE0009848119 6 53 DWS Top Europe DE0009769729 1.945 14.168 DWS Top Portfolio Offensiv DE0009848010 3.576 56.809 DWS Top World DE0009769794 495 5.674 DWS TRC Deutschland DE000DWS08N1 1 5 DWS TRC TOP Asien DE000DWS08Q4 0 1 DWS TRC TOP Dividende DE000DWS08P6 2 20 DWS US Growth DE0008490897 0 1 DWS Vermögensbildungsfonds I LD DE0008476524 11.857 89.971 DWS Vermögensbildungsfonds R DE0008476516 981 52.045 DWS Vermögensmandat-Balance LU0309483435 3 28 DWS Vermögensmandat-Dynamik LU0309483781 2 19 DWS Zinseinkommen LU0649391066 0 1 Generali AktivMix Ertrag DE0004156302 4 70 Generali Komfort Balance LU0100842029 1.047 15.124 Generali Komfort Dynamik Europa LU0100847093 1.053 16.358 Generali Komfort Dynamik Global LU0100847929 855 13.908 Generali Komfort Wachstum LU0100846798 1.098 16.132 GIS - EURO BONDS -D- CAP LU0145476817 274 1.706 GIS - GERMAN EQUITIES -D- CAP LU0346987596 177 1.405 grundbesitz europa RC DE0009807008 37 899 grundbesitz global RC DE0009807057 165 3.163 hausInvest DE0009807016 59 1.425 Inovesta Classic OP DE0005117493 808 18.290 Inovesta Opportunity OP DE0005117519 96 3.219 INTER ImmoProfil DE0009820068 31 622 SEB ImmoInvest P DE0009802306 131 4.480 VermögensManagement Balance A EUR LU0321021155 8 67 VermögensManagement Chance A EUR LU0321021585 14 104 VermögensManagement Wachstum A EUR LU0321021312 14 111 28.853 349.281 Summe 62 Forderungen Die sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Sicherheitsbewertungen Collateral in Höhe von 51.640 Tsd. € (Vj. 10.910 Tsd. €). Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2015 Tsd. € 31.12.2014 Tsd. € 5.165 1.584 Sonstige vorausgezahlte Aufwendungen 17.350 23.842 Summe 22.515 25.426 Agio aus Kapitalanlagen 63 Erläuterungen zur Bilanz – Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von 7.500 Tsd. € bestand zum 31. Dezember 2015 aus 7.500 auf den Namen lautende Stückaktien, die von der Generali Deutschland AG gehalten wurden. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr 2012 hat die Generali Deutschland Pensionskasse AG ein konzerninternes, nachrangiges Darlehen in Höhe von 10.000 Tsd. € aufgenommen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 30 Jahre, eine ordentliche Kündigung durch die Darlehensnehmerin ist frühestens für das Jahr 2022 möglich. Im Passivposten C. sind zudem abgegrenzte Zinsen in Höhe von 9 Tsd. € (Vj. 9 Tsd. €) enthalten. Versicherungstechnische Rückstellungen Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung 2015 Tsd. € 2014 Tsd. € Stand am 1. Januar 56.079 38.231 Entnahme für zugeteilte Überschussanteile des Geschäftsjahres –3.407 –5.531 147 23.379 52.818 56.079 1.299 2.062 820 749 c) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge für die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven 0 0 d) auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge zur Beteiligung an Bewertungsreserven (ohne Beträge nach c) 0 0 e) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Gewinnrenten zurückgestellt wird 0 106 f) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen zurückgestellt wird 15.940 16.155 0 0 34.759 37.006 Zuführung aus dem Bruttoüberschuss des Geschäftsjahres Stand am 31. Dezember Von der Rückstellung am 31. Dezember entfallen auf: a) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile b) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile und Schlusszahlungen g) auf den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven zurückgestellt wird h) auf den ungebundenen Teil Die zugeteilten Überschussanteile enthalten auch die über den jeweiligen garantierten Rechnungszins hinausgehenden Zinsen auf angesammelte Überschussanteile. Die für die einzelnen Abrechnungsverbände/Bestandsgruppen festgesetzten Überschussanteile und die verwendeten Ansammlungszinssätze sind im Kapitel „Überschussanteil-Sätze 2016“ aufgeführt. 64 Verbindlichkeiten Restlaufzeit über 5 Jahre 31.12.2015 Tsd. € 31.12.2014 Tsd. € einzelne Verbindlichkeitsposten 12.323 11.781 Summe 12.323 11.781 Andere Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft Diese Position enthielt gutgeschriebene Überschussanteile in Höhe von 14.330 Tsd. € (Vj. 13.570 Tsd. €). Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten für angewiesene, aber noch nicht abgewickelte Exkasso-Vorgänge aus Kollektiv- und Direktinkasso in Höhe von 2.692 Tsd. € (Vj. 2.864 Tsd. €) sowie aus Verbindlichkeiten aus der Verwaltung von Kapitalanlagen in Höhe von 16.497 Tsd. € (Vj. 16 Tsd. €). Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2015 Tsd. € 31.12.2014 Tsd. € Disagio aus Namensschuldverschreibungen 24 29 Summe 24 29 65 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Versicherungstechnische Rechnung Gebuchte Bruttobeiträge 2015 2014 Tsd. € Tsd. € 125.922 131.865 12.356 12.536 138.278 144.401 136.059 142.169 2.219 2.232 138.278 144.401 133.294 139.200 0 0 4.984 5.201 138.278 144.401 Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft aa) gebuchte Bruttobeiträge aus: Einzelversicherungen Kollektivversicherungen Summe bb) gebuchte Bruttobeiträge untergliedert nach: laufenden Beiträgen Einmalbeiträgen Summe cc) gebuchte Bruttobeiträge aus: Pensionsversicherungen Sterbegeldversicherungen Zusatzversicherungen Summe Rückversicherungssaldo Verdiente Beiträge des Rückversicherers 2015 2014 Tsd. € Tsd. € 62.554 66.088 - Anteile des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle –23.829 –19.975 - Anteile des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb –3.258 –3.509 35.466 42.604 –60.316 –64.819 –24.850 –22.215 Zwischensumme + Veränderung des Anteils der Rückversicherer an der Brutto-Deckungsrückstellung Rückversicherungssaldo 66 Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen f.e.R. Bei den ausgewiesenen Aufwendungen handelte es sich ausschließlich um erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen. Aufwendungen für Kapitalanlagen Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen beinhalten Abschreibungen auf Schuldscheinforderungen der Hypo Alpe-Adria-Bank AG, Österreich, die im Jahr 2014 in die HETA Asset Resolution AG umgewandelt wurde. Die Schuldscheinforderungen in Höhe von nominal 10.000 Tsd. € sind grundsätzlich mit einer Ausfallbürgschaft des Bundeslandes Kärnten ausgestattet. Aufgrund der unklaren rechtlichen und wirtschaftlichen Situation, erfolgte im Geschäftsjahr eine Wertberichtigung in Höhe von 3.865 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €). Nichtversicherungstechnische Rechnung Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft Sonstige Bezüge der Vertreter im Sinne des § 92 HGB Aufwendungen gesamt 67 2015 Tsd. € 2014 Tsd. € 4.066 4.545 157 176 4.223 4.721 Sonstige Angaben Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind am Anfang dieses Berichts aufgeführt. Bezüge des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat erhielt für das Geschäftsjahr 2015 keine Bezüge. Bezüge des Vorstands Der Vorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2015 keine Bezüge. Gewährte Vorschüsse und Kredite sowie Haftungsverhältnisse Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands bestanden am Bilanzstichtag nicht. Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Unsere Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Mitarbeiter. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Für die Prüfung des Jahresabschlusses wurde im Geschäftsjahr ein Aufwand von 85 Tsd. € erfasst. Der Abschlussprüfer erhielt für andere Bestätigungsleistungen Honorare von 3 Tsd. €. Gemäß IDW RS HFA 36 werden die Honorare des Abschlussprüfers netto inklusive Auslagen ausgewiesen. Konzernverbindungen Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Generali Deutschland AG, München, die ein Tochterunternehmen der Assicurazioni Generali S.p.A. (Triest/Italien) ist. Die Assicurazioni Generali S.p.A. erstellt einen IFRS-Konzernabschluss für die gesamte Generali Gruppe. Sie hinterlegt ihn an ihrem Geschäftssitz und reicht ihn bei den italienischen Aufsichtsbehörden ein. Damit ist unsere Gesellschaft gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht zu erstellen befreit. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Zwischen der Generali Deutschland AG als herrschendem Unternehmen und uns besteht ein Beherrschungsvertrag. 68 Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte 1. Die Gesellschaft ist gemäß §§ 124 ff. VAG a.F. Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-FinanzierungsVerordnung (Leben) jährliche Beiträge, bis ein Sicherungsvermögen von 1‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 1.043 Tsd. € (Vj.1.001 Tsd. €). Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1% der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Aus der Verpflichtung, zusätzlich finanzielle Mittel dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG in einem Sanierungsfall zur Verfügung zu stellen, ergibt sich das Risiko von Zahlungsmittelabflüssen. Vorteil der Verpflichtung ist das Sicherstellen von Ansprüchen der Versicherungsnehmer im Sanierungsfall einer Gesellschaft und damit die Stärkung der Versicherungsbranche. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds betrug die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 9.385 Tsd. € (Vj.10.250 Tsd. €). 2. Im Rahmen eines in Vorjahren abgeschlossenen Quotenrückversicherungsvertrags bestehen vertragliche Kündigungsbeschränkungen, die eine Kündigung frühestens dann ermöglichen, wenn der dem Rückversicherungsvertrag zugrunde liegende Bestand ausgelaufen ist bzw. in zukünftigen Perioden positive Rückversicherungsergebnisse in einem Gesamtvolumen von 19.385 Tsd. € (Vj. 22.161 Tsd. €) entstanden sind. Aachen, 2. Februar 2016 Generali Deutschland Pensionskasse AG Heise Oedingen Reinelt 69 Anlage zum Anhang 70 Anlage zum Anhang Überschussbeteiligung unserer Kunden Für das Kalenderjahr 2016 gelten die in der Anlage zum Anhang unter „Überschussanteil-Sätze 2016“ angegebenen Überschussanteil-Sätze. Formen der Überschussbeteiligung Rentenerhöhung Die jährlichen Überschussanteile werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Versicherungsleistung (Rentenerhöhung) verwendet. Die Rentenerhöhung ist als beitragsfreie Versicherung wiederum überschussberechtigt. Verzinsliche Ansammlung der Überschussanteile Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Die jährliche Gesamtverzinsung des Ansammlungsguthabens beträgt im Jahr 2016 2,50% (Vj. 3,00%) bei den Tarifen mit einem Rechnungszins von 1,25%, 1,75% oder 2,25%. Der Ansammlungsüberschussanteil beträgt entsprechend 1,25%, 0,75% oder 0,25%. Verträge mit einem Rechnungszins von 3,25% bzw. 2,75% erhalten keinen Ansammlungsüberschussanteil; ihr Ansammlungsguthaben wird nur mit dem Rechnungszins verzinst. Das Ansammlungsguthaben wird bei Ablauf der Aufschubzeit zur Rentenerhöhung verwendet. Schluss-Überschussanteil Für alle aufgeschobenen Rentenversicherungen kann zusätzlich zu den jährlichen Überschussanteilen bei Beginn der Rentenzahlung und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung und bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalls ein Schluss-Überschussanteil hinzukommen. Auch bei den Tarifen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann die Überschussbeteiligung u.a. in Form eines Schluss-Überschussanteils erfolgen. Beteiligung an den Bewertungsreserven Für alle Haupt- und Zusatzversicherungen kann bei Beendigung der Versicherung bzw. – im Falle einer Rentenversicherung – bei Beendigung der Ansparphase sowie fortlaufend während des Rentenbezugs eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig werden. Sie wird nach einem verursachungsorientierten Verfahren ermittelt. Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass die Versicherung schon einen jährlichen Überschussanteil erhalten hat. Ferner müssen sich für unsere Kapitalanlagen am maßgebenden Stichtag nach Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Regelungen – insbesondere der durch das Lebensversicherungsreformgesetz geänderten Berücksichtigung von Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen – positive Bewertungsreserven ergeben. Maßgebender Stichtag ist der letzte Börsentag im Monat vor Beendigung der Versicherung bzw. vor Beendigung der Aufschubzeit. Bei Rentenversicherungen im Rentenbezug ist der letzte Börsentag im vorletzten Monat vor Beginn des neuen Versicherungsjahres der maßgebende Stichtag. Von der Hälfte der am jeweils maßgebenden Stichtag festgestellten Bewertungsreserven wird der Teilbetrag ermittelt, der auf den Bestand an Versicherungen entfällt, für die ein Anspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven besteht. Davon erhält die jeweilige Versicherung bei Fälligkeit der Beteiligung an den Bewertungsreserven den Betrag, der dem Verhältnis der Summe der Deckungsrückstellungen und verzinslich angesammelten Überschussguthaben der Versicherung an ihren bisherigen jährlichen Bilanzstichtagen (31. Dezember) zuzüglich des zum letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2015) für den Vertrag festgelegten Überschussanteils zur entsprechenden Summe aller berechtigten Verträge an ihren jeweiligen jährlichen Bilanzstichtagen entspricht. Bei einer Rentenversicherung im Rentenbezug wird statt der Summe der Deckungsrückstellungen an ihren bisherigen Bilanz71 stichtagen ihre Deckungsrückstellung am letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2015) angesetzt. Der Vorstand kann für jeden Vertrag, soweit in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, nach dem gleichen Verfahren wie dem für die jeweilige Ermittlung des Schluss-Überschussanteils einen Mindestwert für die Beteiligung an den Bewertungsreserven bestimmen. Dieser Mindestwert wird auf den nach dem vorstehenden Verfahren für die Versicherung ermittelten Anteil an den Bewertungsreserven angerechnet. Für das Jahr 2016 ist eine solche Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven nicht vorgesehen. Rentenzuschlag Die jährlichen Überschussanteile werden bei Beginn der Rentenzahlung für eine Zusatzrente verwendet, deren Höhe gleich bleibt, solange sich die maßgebenden Überschussanteil-Sätze nicht ändern. Bonusrente Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente wird bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine Bonusrente gewährt. Sie ist ab dann garantiert und wird so lange wie die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. bAV-Kundenbonus Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sowie der zugehörigen Bonusrente wird bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit ein bAV-Kundenbonus in Form einer zusätzlichen Bonusrente gewährt, sofern die relevanten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der bAV-Kundenbonus ist ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit garantiert und wird so lange wie die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Umrechnung in Anteileinheiten Bei Wahl der Überschussverwendungsart „Fondsanlage“ werden die jährlichen Überschussanteile zum jeweiligen Ausgabepreis in Anteileinheiten der maßgebenden Fonds umgerechnet und der Versicherung gutgeschrieben. Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen Die Lebenserwartung der Rentenversicherten ist in den letzten Jahren deutlich stärker als erwartet gestiegen und wird voraussichtlich auch weiter steigen. Deshalb müssen seit dem 31.12.2004 bei Rentenversicherungen die Deckungsrückstellungen mit neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen gestellt werden, die zu (deutlich) höheren Rückstellungsbeträgen führen. Basis für diese Nachreservierung sind die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagenen Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20. Diese Sterbetafeln erfordern bei den Tarifen mit 3,25% Rechnungszins auch 2015 eine zusätzliche Aufstockung der Deckungsrückstellungen, was zu einer entsprechenden Belastung des Ergebnisses für diese Bestände führt. 72 Überschussanteil-Sätze 2016 Übersicht Seite 1 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Rentenversicherungen und 74 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen 2 Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen 79 3 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) 81 73 Überschussanteil-Sätze 2016 (evtl. abweichende Vorjahreswerte in Klammern) 1 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Rentenversicherungen und Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen 1.1 Gewinnverband PK1 des Abrechnungsverbandes Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK1 des Abrechnungsverbandes Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKT, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 3,25% Rechnungszins 1.2 Gewinnverband PK2 des Abrechnungsverbandes bzw. der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK2 des Abrechnungsverbandes bzw. der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKT, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 2,75% Rechnungszins Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen: - Kosten-Überschussanteil beitragsbezogener Teil bei beitragspflichtigen Versicherungen Jahresbeitrag unter 1.200 €: ab 1.200 €: summenbezogener Teil bei beitragspflichtigen und beitragsfreien Versicherungen sowie Versicherungen gegen Einmalbeitrag 0,1‰ Jahresbeitrag der Hauptversicherung 0,2% 0,7% auf Rentenerhöhungen bezogener Teil 0,4‰ Summe der Zuteilungen Risiko-Überschussanteil Gewinnverbände PK1, KPK1 nur für Erhöhungen im Rahmen des Rentenaufbauplans mit Beginn ab 1.1.2005 der Tarife 1PK, 1PKB Gewinnverbände PK2, KPK2 nur für die Tarife 1PK, 1PKB Risikobeitrag - Zins-Überschussanteil Gewinnverbände PK1, KPK1 0,00% Gewinnverbände PK2, KPK2 0,00% (0,25%) Jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende Rentenzahlungen entfallen: Deckungskapital am Ende des Vorjahres Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt - Risiko-Überschussanteil 0,2% Gewinnverbände PK1, KPK1 für Erhöhungen im Rahmen des Rentenaufbauplans mit Beginn ab 1.1.2005 und Renten aus dem Überschussguthaben mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2005 Gewinnverbände PK2, KPK2 - Zins-Überschussanteil Gewinnverbände PK1, KPK1 0,00% Gewinnverbände PK2, KPK2 0,00% (0,25%) jährliche Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres (evtl. anteilig, falls es sich nicht um ein volles Versicherungsjahr handelt), bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern bis zu 19 Jahren erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres; im Regelfall verzinsliche Ansammlung vor Ablauf der Beitragssumme, Summe der gezahl- Aufschubzeit; alternativ ist auch die Bildung von Rentenerten Beiträge bei vorzeitiger Einstellung höhungen oder die Anlage in Fondsanteile möglich. der Beitragszahlung oder Einmalbeitrag - 20% Zuteilung und Verwendung Zins- und Risiko-Überschussanteile nach Beginn einer Rentenzahlung, erstmals nachdem nach Rentenbeginn ein volles Versicherungsjahr zurückgelegt wurde; im Regelfall zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ kann ein Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt, der andere Teil zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen verwendet werden. 74 Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Schluss-Überschussanteil Gewinnverbände PK1, KPK1 - - Kapitalabfindung für jedes Versicherungsjahr (VJ) (für unvollendete VJ gelten die deklarierten Sätze anteilig, alle Werte in ‰) bei Überschussverwendungsart „verzinsliche Ansammlung“ oder „Rentenerhöhung“ Jahr im Bestand 1.-10. 11.-20. ab 21. beitragspflichtig 0,0‰ 0,0‰ 0,0‰ beitragsfrei 0,0‰ 0,0‰ 0,0‰ Jahr im beitragsbeitragsBestand pflichtig frei für das 2002 begonnene VJ: 1.-10. 2,24(2,8) 3,36(4,2) 11.-20. 3,36(4,2) 4,40(5,5) ab 21. 4,40(5,5) 6,72(8,4) für die von 2003 bis 2005 beg. VJ: 1.-10. 2,00(2,5) 2,96(3,7) 11.-20. 2,96(3,7) 3,92(4,9) ab 21. 3,92(4,9) 5,92(7,4) für die von 2006 bis 2014 beg. VJ: 1.-10. 0,48(0,6) 0,72(0,9) 11.-20. 0,72(0,9) 0,96(1,2) ab 21. 0,96(1,2) 1,44(1,8) für Erhöhungen im Rahmen des Rentenaufbauplans mit Beginn ab 1.1.2005 Jahr im Bestand 1.-10. 11.-20. ab 21. beitragspflichtig 0,0‰ 0,0‰ 0,0‰ beitragsfrei 0,0‰ 0,0‰ 0,0‰ Jahr im beitragsbeitragsBestand pflichtig frei für das 2005 begonnene VJ: 1.-10. 2,00(2,5) 2,96(3,7) 11.-20. 2,96(3,7) 3,92(4,9) ab 21. 3,92(4,9) 5,92(7,4) für die von 2006 bis 2013 beg. VJ: 1.-10. 1,14(1,43) 1,74(2,17) 11.-20. 1,74(2,17) 2,28(2,85) ab 21. 2,28(2,85) 3,48(4,35) für das 2014 begonnene VJ: 1.-10. 0,48(0,6) 0,72(0,9) 11.-20. 0,72(0,9) 0,96(1,2) ab 21. 0,96(1,2) 1,44(1,8) bei fondsgebundener Anlage der jährlichen Überschussanteile Jahr im Bestand 1.-10. 11.-20. ab 21. beitragspflichtig 0,0‰ 0,0‰ 0,0‰ beitragsfrei 0,0‰ 0,0‰ 0,0‰ Jahr im beitragsbeitragsBestand pflichtig frei für das 2002 begonnene VJ: 1.-10. 2,24(2,8) 3,36(4,2) 11.-20. 3,12(3,9) 4,16(5,2) ab 21. 4,00(5,0) 5,36(6,7) für die von 2003 bis 2005 beg. VJ: 1.-10. 2,00(2,5) 2,96(3,7) 11.-20. 2,80(3,5) 3,60(4,5) ab 21. 3,52(4,4) 4,72(5,9) für die von 2006 bis 2014 beg. VJ: 1.-10. 0,48(0,6) 0,72(0,9) 11.-20. 0,66(0,83) 0,90(1,13) ab 21. 0,84(1,05) 1,14(1,43) für Erhöhungen im Rahmen des Rentenaufbauplans mit Beginn ab 1.1.2005 Jahr im Bestand 1.-10. 11.-20. ab 21. beitragspflichtig 0,0‰ 0,0‰ 0,0‰ beitragsfrei 0,0‰ 0,0‰ 0,0‰ Jahr im beitragsbeitragsBestand pflichtig frei für das 2005 begonnene VJ: 1.-10. 2,00(2,5) 2,96(3,7) 11.-20. 2,80(3,5) 3,60(4,5) ab 21. 3,52(4,4) 4,72(5,9) für die von 2006 bis 2013 beg. VJ: 1.-10. 1,14(1,43) 1,74(2,17) 11.-20. 1,62(2,03) 2,10(2,62) ab 21. 2,04(2,55) 2,76(3,45) für das 2014 begonnene VJ: 1.-10. 0,48(0,6) 0,72(0,9) 11.-20. 0,66(0,83) 0,90(1,13) ab 21. 0,84(1,05) 1,14(1,43) 75 Zuteilung und Verwendung Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit zur sofortigen Rentenerhöhung (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit werden reduzierte Leistungen fällig) Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Gewinnverbände PK2, KPK2 0,00‰ Deckungskapital einschließlich verzinslich angesammeltem Guthaben (jedoch nicht fondsgebundenem Guthaben) bzw. Deckungskapital der Rentenerhöhungen aus der laufenden Überschussbeteiligung für jedes begonnene VJ (für unvollendete VJ gelten die deklarierten Sätze anteilig), für die vor 2006 begonnenen VJ: 2,48(3,1)‰, für die von 2006 bis 2013 begonnenen VJ: 2,16(2,7)‰, für das 2014 begonnene VJ: 0,91(1,14)‰ 1.3 Zuteilung und Verwendung Gewinnverband PK3 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK3 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKT, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 2,25% Rechnungszins, Policierung in 2007 1.4 Gewinnverband PK4 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK4 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 2,25% Rechnungszins, Policierung ab 2008 1.5 Gewinnverband PK5 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK5 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 1,75% Rechnungszins, Policierung vor dem 21.12.2012 1.6 Gewinnverband PK6 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK6 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 1,75% Rechnungszins, Policierung ab dem 21.12.2012 – Unisex-Tarife Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen: - Kosten-Überschussanteil - beitragsbezogener Teil bei beitragspflichtigen Versicherungen - Gewinnverbände PK3, KPK3 0,4% Gewinnverbände PK4, KPK4, PK5, KPK5 PK6, KPK6 bei Aufschubzeiten bis einschließlich 30 Jahre über 30 Jahre summenbezogener Teil bei beitragsfreien Versicherungen Gewinnverbände PK4, KPK4, PK5, KPK5 PK6, KPK6 - - Jahresbeitrag der Hauptversicherung 0,1‰ auf Rentenerhöhungen bezogener Teil 0,4‰ Gewinnverbände PK4, KPK4, PK5, KPK5 PK6, KPK6 0,75‰ Risiko-Überschussanteil nur für die Tarife 1PK, 1PKB 0,5% 0,0% Beitragssumme, Summe der gezahlten Beiträge bei vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung oder Einmalbeitrag Risikobeitrag Gewinnverbände PK3, KPK3, PK4, KPK4, PK5, KPK5 20% Gewinnverbände PK6, KPK6 50% jährliche Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres (evtl. anteilig, falls es sich nicht um ein volles Versicherungsjahr handelt), bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern bis zu 19 Jahren erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres; im Regelfall verzinsliche Ansammlung vor Ablauf der Aufschubzeit; alternativ ist auch die Bildung von Rentenerhöhungen oder die Anlage in Fondsanteile möglich. Summe der Zuteilungen Gewinnverbände PK3, KPK3 Zuteilung und Verwendung im Regelfall 76 Überschussanteil - Überschussanteil-Satz Zins-Überschussanteil Gewinnverbände PK3, KPK3, PK4, KPK4 0,25% (0,75%) Gewinnverbände PK5, KPK5, PK6, KPK6 0,75% (1,25%) Jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende Rentenzahlungen entfallen: - - Gewinnverbände PK3, KPK3, PK4, KPK4, PK5, KPK5 0,3% Gewinnverbände PK6, KPK6 0,5% Zuteilung und Verwendung im Regelfall Deckungskapital am Ende des Vorjahres Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt Zins- und Risiko-Überschussanteile nach Beginn einer Rentenzahlung, erstmals nachdem nach Rentenbeginn ein volles Versicherungsjahr zurückgelegt wurde, im Regelfall zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen, alternativ kann ein Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt, der andere Teil zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen verwendet werden. Deckungskapital einschließlich verzinslich angesammeltem Guthaben (jedoch nicht fondsgebundenem Guthaben) bzw. Deckungskapital der Rentenerhöhungen aus der laufenden Überschussbeteiligung für jedes begonnene Versicherungsjahr (für unvollendete Versicherungsjahre gelten die deklarierten Sätze anteilig) Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit zur sofortigen Rentenerhöhung (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit werden reduzierte Leistungen fällig) Risiko-Überschussanteil Zins-Überschussanteil Gewinnverbände PK3, KPK3, PK4, KPK4 0,25% (0,75%) Gewinnverbände PK5, KPK5, PK6, KPK6 0,75% (1,25%) Schluss-Überschussanteil 1.7 Bezugsgröße Gewinnverbände PK3, KPK3 1,70‰ Gewinnverbände PK4, KPK4 1,55‰ Gewinnverbände PK5, KPK5 1,80‰ Gewinnverbände PK6, KPK6 3,00‰ Gewinnverband PK7 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK7 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 1,25% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2015 Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen: - Kosten-Überschussanteil beitragsbezogener Teil bei Beitragszahlungsdauern bis 0,00% bei beitragspflichtigen Versicherungen einschließlich 15 Jahre über 15 Jahre 0,25% Jahresbeitrag der Hauptversicherung summenbezogener Teil bei beitragsfreien Versicherungen Beitragssumme, Summe der gezahlten Beiträge bei vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung oder Einmalbeitrag 0,1‰ auf Rentenerhöhungen bezogener Teil 0,75‰ bei beitragsfreien Versicherungen Risiko-Überschussanteil 25% Risikobeitrag - Zins-Überschussanteil 1,25% (1,75%) Deckungskapital am Ende des Vorjahres Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt - Risiko-Überschussanteil maximal 0,6%, vermindert um 0,025% für jedes Jahr der Dauer der Mindestlaufzeit der Rente, mindestens aber 0,3% - Zins-Überschussanteil 1,25% (1,75%) jährliche Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres (evtl. anteilig, falls es sich nicht um ein volles Versicherungsjahr handelt), bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern bis zu 19 Jahren erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres; im Regelfall verzinsliche Ansammlung vor Ablauf der Aufschubzeit; alternativ ist auch die Bildung von Rentenerhöhungen oder die Anlage in Fondsanteile möglich. Summe der Zuteilungen - Jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende Rentenzahlungen entfallen: Zuteilung und Verwendung im Regelfall 77 Zins- und Risiko-Überschussanteile nach Beginn einer Rentenzahlung, erstmals nachdem nach Rentenbeginn ein volles Versicherungsjahr zurückgelegt wurde, im Regelfall zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen, alternativ kann ein Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt, der andere Teil zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen verwendet werden. Überschussanteil Überschussanteil-Satz Schluss-Überschussanteil - auf beitragspflichtige Jahre - auf beitragsfreie Jahre 1.8 vom 1. bis 10. Jahr: vom 11. bis 20. Jahr: vom 21. bis 30. Jahr: ab 31. Jahr: 0,0‰ 1,0‰ 3,0‰ 10,0‰ Versicherungen gegen laufenden Beitrag vom 1. bis 10. Jahr: vom 11. bis 20. Jahr: vom 21. bis 30. Jahr: ab 31. Jahr: 0,0‰ 0,0‰ 0,5‰ 6,0‰ Versicherungen gegen Einmalbeitrag und Sonderzahlungen 3,0‰ Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall Deckungskapital einschließlich verzinslich angesammeltem Guthaben (jedoch nicht fondsgebundenem Guthaben) bzw. Deckungskapital der Rentenerhöhungen aus der laufenden Überschuss-beteiligung für jedes begonnene Versicherungsjahr (für unvollendete Versicherungsjahre gelten die deklarierten Sätze anteilig) Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit zur sofortigen Rentenerhöhung (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit werden reduzierte Leistungen fällig) Gewinnverband PKG1 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPKG1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,75% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2014 1.9 Gewinnverband PKG2 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPKG2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,25% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2015 (Während der Aufschubzeit gehört der Tarif zu den Gewinnverbänden PKG1, KPKG1 bzw. PKG2, KPKG2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen. Die Überschussanteil-Sätze werden dort angegeben.) 78 2 Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen 2.1 Gewinnverband PKG1, Gewinnverband KPKG1 Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,75% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2014 (Während des Rentenbezugs gehört der Tarif zu den Gewinnverbänden PKG1 bzw. KPKG1 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen bzw. Kollektiv-Rentenversicherungen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben.) Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall Jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen: - Kosten-Überschussanteil - beitragsbezogener Teil Beitragszahlungsdauer 0,00% (für beitragspflichtige Versicherungen) bis 16 Jahre: über 16 Jahre: 0,25% tariflicher Beitrag des zugehörigen Beitragszahlungsabschnitts zum Ende eines jeden Beitragszahlungsabschnittes, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals im zweiten Versicherungsjahr Aufteilung in verzinslich anzusammelnden konventionellen Teil und in fondsgebundene Anlage mit Kapitalsicherung entsprechend dem vereinbarten Anlagesplitting - auf das Fondsguthaben bezogener Teil zum Zuteilungszeitpunkt vorhandenes Fondsguthaben monatlich zum Ende des Versicherungsmonats, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals zum Ende des 13. Monats fondsgebundene Anlage mit Kapitalsicherung beitragspflichtige Versicherungen Beitrag für ein Jahr unter 600 €: 0,0% ab 600 €: 0,0166514% Sonderzahlungen und Versicherungen 0,0166514% gegen Einmalbeitrag - Zins-Überschussanteil 0,0622862% (0,1035746%), entspricht einer jährlichen Verzinsung von 0,75% (1,25%) Jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende Rentenzahlungen entfallen: - Risiko-Überschussanteil maximal 0,6%, vermindert um 0,025% für jedes Jahr der Dauer der Mindestlaufzeit der Rente, mindestens aber 0,3% - Zins-Überschussanteil 0,75% (1,25%) Schluss-Überschussanteil bei einer vereinbarten Dauer der Aufschubzeit von bis 10 Jahre: 0,5‰ über 10 bis 11 Jahre: 2,0‰ über 11 bis 12 Jahre: 4,0‰ über 12 bis 13 Jahre: 6,0‰ über 13 bis 14 Jahre: 8,0‰ über 14 bis 20 Jahre: 10,0‰ über 20 bis 24 Jahre: 12,0‰ über 24 bis 29 Jahre: 14,0‰ über 29 Jahre: 15,0‰ zum Beginn des Monats vorhandenes monatlich zum Ende des Versicherungsmonats, bei nicht fondsgebundenes Anlagevermö- Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals zum Ende gen sowie Sicherungskapital des 13. Monats verzinsliche Ansammlung für die auf das nicht fondsgebundene Guthaben entfallenden Überschussanteile, ansonsten fondsgebundene Anlage mit Kapitalsicherung Das bei Rentenbeginn vorhandene Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung verwendet. Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt jährl. Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres, erstmals am Ende des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen möglich. über alle Monate (jeweils zum Monatsende) gemitteltes konventionelles Versicherungsnehmerguthaben aber ohne das Sicherungskapital die Sätze werden bei Beendigung der Aufschubzeit für alle nach dem fünften Jahr zurückgelegten Jahre gewährt und auf das mittlere konventionelle Versicherungsnehmerguthaben (aber ohne das Sicherungskapital) bezogen. Bei Beendigung der Aufschubzeit vor dem Beginn der Abrufphase werden die sich so ergebenden Werte bis zum Beginn der Abrufphase noch mit 7 % p. a. diskontiert. 79 2.2 Gewinnverband PKG2, Gewinnverband KPKG2 Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,25% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2015 (Während des Rentenbezugs gehört der Tarif zu den Gewinnverbänden PKG2 bzw. KPKG2 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen bzw. Kollektiv-Rentenversicherungen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben.) Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall Jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen: - Kosten-Überschussanteil - beitragsbezogener Teil Beitragszahlungsdauer (für beitragspflichtige Versicherungen) bis 24 Jahre: 0,00% über 24 bis 35 Jahre: 0,25% über 35 Jahre: 0,50% auf den zur konventionellen Anlage bestimmten Beitragsanteil des tariflichen Beitrags des zugehörigen Beitragszahlungsabschnitts zum Ende eines jeden Beitragszahlungsabschnittes, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals im zweiten Versicherungsjahr verzinslich Ansammlung (im konventionellen Teil) - auf das Fondsguthaben bezogener Teil zum Zuteilungszeitpunkt vorhandenes Fondsguthaben monatlich zum Ende des Versicherungsmonats, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals zum Ende des 13. Monats fondsgebundene Anlage mit Kapitalsicherung beitragspflichtige Versicherungen Aufschubzeit unter 30 Jahre: 0,0% ab 30 bis unter 40 Jahre: 0,0041657% ab 40 Jahre: 0,0166514% Sonderzahlungen und Versicherungen 0,0166514% gegen Einmalbeitrag - Zins-Überschussanteil 0,1035746% (0,1446765%), entspricht einer jährlichen Verzinsung von 1,25% (1,75%) Jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende Rentenzahlungen entfallen: Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt - Risiko-Überschussanteil maximal 0,3%, vermindert um 0,025% für jedes Jahr der Dauer der Mindestlaufzeit der Rente, mindestens aber 0,0% - Zins-Überschussanteil 1,25% (1,75%) Schluss-Überschussanteil zum Beginn des Monats vorhandenes monatlich zum Ende des Versicherungsmonats, bei nicht fondsgebundenes Anlagevermö- Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahre erstmals zum Ende gen sowie Sicherungskapital des 13. Monats verzinsliche Ansammlung für die auf das nicht fondsgebundene Guthaben entfallenden Überschussanteile, ansonsten fondsgebundene Anlage mit Kapitalsicherung Das bei Rentenbeginn vorhandene Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung verwendet. Bestandsbeitrags- beitrags- über alle Monate (jeweils zum jahr pflichtig frei Monatsende) gemitteltes konventio1.-10. Jahr: 0,0‰ 0,0‰ nelles Versicherungsnehmerguthaben 11.-20. Jahr: 0,0‰ 0,0‰ aber ohne das Sicherungskapital 21.-30. Jahr: 2,0‰ 10,0‰ 31.-35. Jahr: 20,0‰ 10,0‰ ab 36. Jahr: 30,0‰ 10,0‰ 80 jährl. Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres, erstmals am Ende des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen möglich. die Sätze werden bei Beendigung der Aufschubzeit für alle zurückgelegten Jahre gewährt und auf das mittlere konventionelle Versicherungsnehmerguthaben (aber ohne das Sicherungskapital) bezogen. Bei Beendigung der Aufschubzeit vor dem Beginn der Abrufphase werden die sich so ergebenden Werte bis zum Beginn der Abrufphase noch mit 7 % p. a. diskontiert. 3 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) 3.1 Beitragspflichtige Versicherungen und aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Versicherungen PKI-, PKTI- und PKBI-Tarife mit Beginnjahr bis 2007 Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall Schluss-Überschussanteil Bezugsgröße ist der jeweilige Bruttojahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) für jedes Versicherungsjahr (VJ); die nachstehenden Überschussanteil-Sätze gelten für jedes vollendete VJ der BUZV (anteilig für unvollendete VJ) und werden jeweils mit der Anzahl aller ab dem 5. VJ vereinbarten VJ multipliziert und im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer gewichtet Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei vorzeitiger Beendigung der BUZV werden reduzierte Leistungen fällig) Beitragsbefreiungsrente Berufsgruppe 1 2 3 4 vor 2005 begonnene VJ Männer Frauen 2,47% 2,47% 2,47% 2,47% 2,31% 2,47% 2,31% 2,47% ab 2005 begonnene VJ Männer Frauen 1,24% 1,24% 1,24% 1,24% 1,16% 1,24% 1,16% 1,24% Berufsunfähigkeitsrente Berufsgruppe 1 2 3 4 vor 2005 begonnene VJ Männer Frauen 0,82% 0,82% 0,82% 0,82% 0,77% 0,82% 0,77% 0,82% ab 2005 begonnene VJ Männer Frauen 0,42% 0,42% 0,42% 0,42% 0,39% 0,42% 0,39% 0,42% Bonusrente Bezugsgröße ist jeweils die garantierte Berufsunfähigkeitsrente: Berufsgruppe 1 2 3 4 Gewinnverbände PK1, KPK1, PK2 und KPK2 Männer Frauen 42% 42% 42% 42% 33% 42% 33% 42% Bonusrente; Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht Gewinnverbände PK3, KPK3 Männer 49% 49% 38% 38% Frauen 49% 49% 49% 49% PKI-, PKBI- und PRGVI-Tarife mit Beginnjahr ab 2008 und bis 2014 Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall Schluss-Überschussanteil Bezugsgröße ist der jeweilige Bruttojahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) für jedes Versicherungsjahr (VJ); die nachstehenden Überschussanteil-Sätze gelten für jedes vollendete VJ der BUZV (anteilig für unvollendete VJ) und werden jeweils mit der Anzahl aller ab dem 5. VJ vereinbarten VJ multipliziert und im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer gewichtet; Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei vorzeitiger Beendigung der BUZV werden reduzierte Leistungen fällig) Beitragsbefreiungsrente für die ab 2008 begonnenen VJ: in Berufsgruppe 1 oder 2: 1,24% in Berufsgruppe 3 oder 4: 1,16% Bonusrente Bezugsgröße ist jeweils die garantierte Berufsunfähigkeitsrente. Gewinnverbände PK4, KPK4 Versicherungsdauer bis 20 Jahre über 20 Jahre Gewinnverbände PK5, KPK5 Berufsgruppe 1 2 3 4 1 67% 49% Berufsgruppe 2 3 67% 67% 49% 43% 4 67% 43% Versicherungsdauer bis 20 Jahre über 20 Jahre Männer Frauen Männer Frauen 67% 67% 49% 67% 67% 67% 49% 49% 67% 67% 67% 54% 79% 79% 79% 79% 81 Bonusrente; Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht Überschussanteil Gewinnverbände PK6, KPK6, PKG1, KPKG1 Tarif R der Gewinnverbände PK6, KPK6, PKG1, KPKG1 mit Beginn ab dem 01.01.2014 Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Versicherungsdauer bis 20 Jahre über 20 Jahre 1 82% 79% Zuteilung und Verwendung im Regelfall Berufsgruppe 2 3 79% 75% 56% 59% 4 92% 72% falls die garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente bei Vertragsschluss sowie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 250 € beträgt: 10% der jeweils garantierten Berufsunfähigkeitsrente zzgl. Bonusrente zusätzliche Bonusrente; Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht PKI-, PKBI- und PRGVI-Tarife mit Beginnjahr ab 2015 Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall Schluss-Überschussanteil Bezugsgröße ist der jeweilige Bruttojahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) für jedes Versicherungsjahr (VJ); die nachstehenden Überschussanteil-Sätze gelten für jedes vollendete VJ der BUZV (anteilig für unvollendete VJ) und werden jeweils mit der Anzahl aller ab dem 5. VJ vereinbarten VJ multipliziert und im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer gewichtet Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei vorzeitiger Beendigung der BUZV werden reduzierte Leistungen fällig) Beitragsbefreiungsrente für die ab 2015 begonnenen Versicherungsjahre: in Berufsgruppe 1 oder 2: 1,61% in Berufsgruppe 3 oder 4: 1,50% Bonusrente Bezugsgröße ist jeweils die garantierte Berufsunfähigkeitsrente. Versicherungsdauer bis 20 Jahre über 20 Jahre Tarif R 1 64% 59% Berufsgruppe 2 3 61% 61% 47% 61% 4 72% 75% falls die garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente bei Vertragsschluss sowie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 250 € beträgt: 10% der jeweils garantierten Berufsunfähigkeitsrente zzgl. Bonusrente 82 Bonusrente; Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht zusätzliche Bonusrente; Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht 3.2 Beitragsfreie Versicherungen (mit Ausnahme der aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreien) PKI-, PKTI-, PKBI- und PRGVI-Tarife Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall Schluss-Überschussanteil Jahresrente für jedes beitragsfreie Versicherungsjahr (für unvollendete Versicherungsjahre gelten die deklarierten Sätze anteilig); Gewinnverbände PK1, KPK1, PK2, KPK2, PK3, KPK3, PK4, KPK4, PK5, KPK5, PK6, KPK6, PKG1, KPKG1 0,77% für die vor 2005 begonnenen Versicherungsjahre, 0,39% für die ab 2005 begonnenen Versicherungsjahre Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei vorzeitiger Beendigung der BUZV werden reduzierte Leistungen fällig) Gewinnverbände PK7, KPK7, PKG2, KPKG2 0,50% für die ab 2015 begonnenen Versicherungsjahre Versicherungen der Aktiven: Versicherungen der Berufsunfähigen, sofern keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird: Schluss-Überschussanteil jährliche Beitragsbefreiungsrente für jedes volle Versicherungsjahr, in dem als Leistung aus der BUZV nur die Beitragsbefreiung gewährt wurde (für unvollendete Versicherungsjahre gelten die deklarierten Sätze anteilig). Gewinnverbände PK1, KPK1, PK2, KPK2 0%, für bis 2015 begonnene Versicherungsjahre 12% Gewinnverbände PK3, KPK3, PK4, KPK4, PK5, KPK5, PK6, KPK6, PKG1, KPKG1 1,5%, für bis 2015 begonnene Versicherungsjahre 12% Gewinnverbände PK7, KPK7, PKG2, KPKG2 5%, für bis 2015 begonnene Versicherungsjahre 12% Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei vorzeitiger Beendigung der BUZV werden reduzierte Leistungen fällig) Versicherungen der Berufsunfähigen, sofern eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird: Jährliche Zins-Überschussanteile Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt Gewinnverbände PK1, KPK1 0,00% Gewinnverbände PK2, KPK2 0,00% (0,25%) Gewinnverbände PK3, KPK3, PK4, KPK4, PK5, KPK5, PK6, KPK6, PKG1, KPKG1 0,25% (0,75%) Gewinnverbände PK7, KPK7, PKG2, KPKG2 0,75% (1,25%) Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres, erstmalig nachdem die Rente für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde; jährliche Rentenerhöhungen 83 Bestätigungsvermerk 84 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Generali Deutschland Pensionskasse AG, Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, 17. Februar 2016 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vogt Wirtschaftsprüfer Zander Wirtschaftsprüfer 85