Standard "herausforderndes Verhalten" Definition: Der Begriff

Transcription

Standard "herausforderndes Verhalten" Definition: Der Begriff
Standard "herausforderndes Verhalten"
Definition:
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Grundsätze:
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Ziele:
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Vorbereitung:
Der Begriff "herausforderndes Verhalten" beschreibt
wiederkehrende Verhaltensweisen, die vom sozialen Umfeld
als unangepasst und als nicht situationsgerecht empfunden
werden.
Typischerweise zählen zu diesen Verhaltensweisen:
o Agitation, Aggression
o Reizbarkeit
o Apathie
o Depression
o Ängstlichkeit
o Wahnvorstellungen und Halluzinationen
o Weglauftendenz
o Enthemmung
o Euphorie
o ständiges Rufen
Dieses Verhalten endet zumeist erst im Endstadium einer
Demenz.
Herausforderndes Verhalten wird von uns nicht tabuisiert.
Auch Bewohner mit diesem Verhalten sind wertvolle
Mitglieder unserer Hausgemeinschaft.
Unsere Möglichkeiten zur Betreuung von Bewohnern mit
herausforderndem Verhalten sind begrenzt. Wenn unsere
Mittel nicht reichen, prüfen wir eine Überstellung des
Bewohners an einen spezialisierten Wohnbereich für
Demenzkranke innerhalb oder außerhalb unserer
Einrichtung. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn der
Kranke die Lebensqualität seiner Mitbewohner unerträglich
einschränkt.
Wir vermeiden Situationen, in denen der demente
Pflegebedürftige anderen Bewohnern das Essen vom Teller
nehmen kann.
Übergriffe auf Mitbewohner und auf Pflegekräfte werden
vermieden.
Der Bewohner wird wieder in die Gemeinschaft integriert.
Der Bewohner bewahrt seine eigene Intimsphäre und
respektiert die der anderen.
Allgemeine
Maßnahmen
Wir setzen konsequent auf das System der
Bezugspflege.
Wir erstellen eine Bewohnerbiografie und
überprüfen, welche Rückschlüsse daraus
gezogen werden können.
Im Umgang mit dem Bewohner bleiben wir stets
ruhig. Lautstarke Vorwürfe werden dessen
Verhalten nicht verbessern.
Die Reaktionen auf enthemmtes Verhalten
sollten sorgfältig überlegt werden. Wenn
Pflegekräfte entsetzt oder angeekelt reagieren,
wird sich der Bewohner gekränkt und
zurückgewiesen fühlen.
Soweit möglich statten wir das Zimmer des
Bewohners mit vertrauten Gegenständen aus,
also insbesondere eigenen Fotos, eigenen
Teppichen oder kleinen Möbelstücken aus der
ehemaligen Wohnung des Bewohners.
Wir beziehen in die Pflege und Betreuung
andere Berufsgruppen ein, etwa
Ergotherapeuten, Krankengymnasten oder
Logopäden.
Wir setzen verschiedene Assessments ein, um
die Ursachen für das herausfordernde
Verhalten zu finden, etwa ein
Schmerzassessment oder ein
Wohlfühlassessment bei Demenzkranken u.ä.
Durchführung: Nutzung von
fremdem
Eigentum
Wir prüfen, welche Auslöser für das Verhalten
infrage kommen, etwa:
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Verwirrtheitszustände, z.B. als Folge
eines Schlaganfalls
Personenverkennung (Personen werden
verwechselt und für Angehörige
gehalten)
Schädelhirn-Trauma
demenzielle Erkrankung
Suchterkrankung (Alkohol,
Medikamente, Drogen usw.)
Streit mit Zimmergenossen
Maßnahmen:
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Wir erklären dem Bewohner
nachdrücklich, warum er fremde
Gegenstände nicht ungefragt nutzen
darf. Eine Verhaltensänderung ist aber
erst langfristig zu erwarten. (Bei
fortgeschrittenen Demenzen sind
Pflegebedürftige durch Argumente nicht
mehr erreichbar. Deshalb existieren
Konzepte für Demenzkranke, die auf
persönliches Eigentum der Bewohner
verzichten. Dort wird etwa toleriert, dass
verwirrte Senioren Kleidung von anderen
Bewohnern tragen dürfen.)
Wir bitten Mitbewohner, sorgfältig auf
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Unkontrolliertes
Essverhalten
eigene Wertgegenstände zu achten.
Diese sollten entweder im Zimmer
verschlossen werden oder von uns
aufbewahrt werden.
Wir bitten bei Mitbewohnern um
Verständnis für das Verhalten des
Bewohners. Wir schützen diesen
konsequent vor ggf. gewalttätigen
Reaktionen seines Umfelds nach
"Diebstählen".
Wir prüfen, welche Auslöser für das Verhalten
infrage kommen, etwa:
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Unterzuckerung
Überfunktion der Schilddrüse
Einnahme von Psychopharmaka
manische Erkrankung
Suchterkrankung (Alkohol,
Medikamente, Drogen usw.)
Angst zu verhungern (etwa als Folge von
Kriegs-/Kindheitserinnerungen)
fehlendes Sättigungsgefühl
Maßnahmen:
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Rufende,
schreiende,
klammernde und
nachlaufende
Bewohner
Der Bewohner wird ggf. beim Essen von
geeignetem Personal beaufsichtigt.
Wenn sich der Bewohner von fremden
Tellern bedienen möchte, greifen wir
umgehend ein und schützen den
Mitbewohner.
Wir versuchen, dem Bewohner zu
verdeutlichen, dass er ausreichend zu
essen bekommen wird.
Wir prüfen, ob das Verhalten abhängig
vom jeweiligen Tischnachbarn ist. Ggf.
wird die Sitzordnung angepasst.
Wir prüfen, welche Auslöser für das Verhalten
infrage kommen, etwa:
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Schmerzzustände beim Bewohner
Bedürfnisse, die der Bewohner gerade
hat:
unbequeme Lage
Langeweile
Angst
Harn- oder Stuhldrang
Hunger / Durst
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bei rauchenden Bewohnern Lust auf eine
Zigarette
Verwirrtheitszustände, etwa als Folge
eines Schlaganfalls
Personenverkennung (Personen werden
verwechselt und für Angehörige
gehalten)
demenzielle Erkrankung
Suchterkrankung (Alkohol,
Medikamente, Drogen usw.)
Maßnahmen:
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Sexuelle
Enthemmung
Wir erfüllen (soweit möglich) die o.g.
Bedürfnisse zeitnah und bauen so ein
Vertrauensverhältnis auf.
Wir geben vermehrte körperliche
Zuwendung bei Angst oder Einsamkeit in
Form von Berührungen, Massagen,
basale Stimulation und Snoezelen.
Wir bieten dem Bewohner vermehrt
Einzelbetreuung an.
Wir verteilen die Belastung auf mehrere
Pflegekräfte und Betreuungspersonen.
Wir prüfen, welche Auslöser für das Verhalten
infrage kommen, etwa:
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eingeschränkte Impulskontrolle nach
einem Schlaganfall
Demenz, insbesondere KorsakowSyndrom
Deprivation, etwa als Folge von
Immobilität
Nebenwirkungen von Medikamenten,
insbesondere Benzodiazepinderivate
Maßnahmen:
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Wir klären im Team, wo wir die Grenzen
setzen. Wir definieren einheitlich, welche
verbalen Äußerungen wir hinnehmen
und wann wir den Bewohner
zurechtweisen.
Wir dokumentieren genau, in welchen
Formen die sexuelle Enthemmung
auftritt. Etwa:
öffentliche Entblößung
Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit
Aufforderung an Mitbewohner oder
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Enthemmung /
Aggressionen
nach Einnahme
von Suchtstoffen
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Mitarbeiter, sexuelle Handlungen an ihm
vorzunehmen
sexuelle Übergriffe auf Pflegekräfte, z.B.
Anfassen der Brust
Im persönlichen Dialog versuchen wir,
dem Bewohner zu verdeutlichen, wie
sein Verhalten auf andere wirkt.
Wir schaffen dem Bewohner individuelle
Freiräume und Rückzugsmöglichkeiten.
Wenn sich der Bewohner öffentlich
selbst befriedigt, führen wir ihn in das
Badezimmer. Er wird dort in Ruhe
gelassen.
Alternativ kann in Absprache mit den
Angehörigen oder mit dem Betreuer der
Bewohner Besuch von einer
Sexualbegleiterin erhalten.
Wir geben dem Bewohner die benötigte
Zuwendung, achten aber gleichzeitig auf
die richtige Distanz. Wenn der Bewohner
in der Lage ist, seinen Intimbereich
selbst zu waschen, wird ihm diese
Aufgabe nicht abgenommen.
In vielen Fällen kann eine sinnvolle
Beschäftigung von sexuellen Wünschen
ablenken. Insbesondere kann der
Bewohner durch körperliche Aktivität
ausgelastet werden.
Ggf. wird die Zuordnung im Rahmen der
Bezugspflege gewechselt. Wir achten
dann z.B. auf gleichgeschlechtliche
Pflegekräfte. Mitarbeiterinnen, die sich
vom Bewohner bedroht fühlen, werden
andere Aufgaben zugewiesen.
In vielen Fällen führt der Konsum von
großen Mengen Alkohol, von Drogen
oder von Medikamenten zu enthemmtem
aggressiven Verhalten.
Maßnahmen:
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Der Zustand und das Verhalten des
Bewohners werden während des
Rausches engmaschig überwacht.
Insbesondere werden (soweit möglich)
die Vitaldaten regelmäßig ermittelt, also
Puls, Blutdruck und
Bewusstseinszustand.
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Kotschmieren
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Wir achten darauf, dass Mitbewohner
durch das respekt- und distanzlose
Verhalten nicht unnötig belästigt werden.
Wir achten bei aggressivem Verhalten
auf den Schutz Dritter und der eigenen
Sicherheit.
Die Pflegekraft geht nicht auf die
Beschimpfungen des Bewohners ein und
behält die Ruhe. Sie kommuniziert
empathisch und wertschätzend.
In dieser Situation droht die Pflegekraft
nicht und macht ihm keine Vorwürfe. Es
wirkt sich deeskalierend auf den
Bewohner aus, ihm die eigene Angst vor
ihm in dieser Situation mitzuteilen.
Besuche von Angehörigen oder
Arzttermine werden ggf. verschoben.
Bei einer entsprechenden Eigen- oder
Fremdgefährdung wird als letztes Mittel
die Notwendigkeit einer kurzfristigen
Fixierung überprüft.
Nach dem Rausch suchen wir den
Dialog mit dem Bewohner. Wir
verdeutlichen ihm die Zusammenhänge
zwischen der Einnahme von
Suchtstoffen und seinem enthemmten
Verhalten. Er soll in Zukunft auf den
Genuss des Suchtstoffs (soweit möglich)
verzichten.
Ggf. prüfen wir die Verlegung in eine
entsprechende Facheinrichtung.
Vorwürfe gegen den Bewohner sind
nutzlos. Er versteht sie nicht.
Der Bewohner wird gewaschen,
geduscht oder gebadet. Vor allem die
Finger und die Fingernägel müssen
sorgfältig gesäubert werden.
Die Kleidung und die Bettwäsche werden
gewechselt.
Das Bett und die Umgebung des
Bewohners werden gereinigt und die
Oberflächen desinfiziert.
Wenn durch das Kotschmieren die
Gesundheit des Bewohners erheblich
gefährdet ist, prüfen wir als letztes Mittel
die Notwendigkeit von
Fixierungsmaßnahmen.
Bei der Zuteilung von
Bezugspflegekräften werden
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Nachbereitung:
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verhaltensauffällige Bewohner gerecht
vergeben. Falls die psychische
Belastung für die Pflegekräfte zu groß
wird, nutzen wir das Mittel der
Supervision. Zudem wird diese Thematik
in den Teambesprechungen
angemessen diskutiert.
Wir prüfen, inwieweit ein Kot
schmierender Bewohner am
Gemeinschaftsleben teilnehmen kann.
Die Ekelgefühle von Mitbewohnern
werden bei der Abwägung ebenso
berücksichtigt wie Hygienefragen und die
Lebensqualität des Bewohners.
Empfehlenswert ist es, ein Ersatzobjekt
für den Stuhl (= weich, warm und
anschmiegsam) anzubieten. Es eignet
sich z.B. ein Plastikhandschuh, der mit
Therapieknete gefüllt wurde, oder ein
Gelkissen in einem stabilen
Plastikbeutel. Auch Kirschkernkissen
sind ein Angebot, mit dem sich der
Betroffene taktil auseinandersetzen
kann. Wichtig: Derartige Gegenstände
werden erst immer unter Beobachtung in
die Hände gegeben.
Des Weiteren eignen sich nach
Rücksprache mit dem Hausarzt und mit
dem Betreuer geschlossene
Schlafanzüge mit Reißverschluss oder
mit Druckknöpfen. Auch diese sollten
zunächst unter Beobachtung angezogen
werden. Das Verhalten des Bewohners
wird beobachtet. (Achtung:
Fixierungsproblematik!)
Die Dokumentation sollte präzise erfolgen. Statt also zu
schreiben, dass der Bewohner "enthemmt" ist, sollten
dessen Handlungen genau beschrieben werden, etwa:
Der Bewohner öffnet im Flur des Wohnbereichs seine Hose
und befriedigt sich selbst.
Der Bewohner nimmt beim Mittagessen Speisen vom Teller
eines Mitbewohners.
Wir nutzen Supervision, um die Kräfte unserer Pflegekräfte
zu schonen und einen Burn-out zu vermeiden.
Der behandelnde Arzt wird über alle relevanten
Veränderungen umgehend informiert