Nummer 6751 Veranstalter Stadtjugendamt München

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Nummer 6751 Veranstalter Stadtjugendamt München
Nummer
Veranstalter
Ansprechpartner
Titel
Ferien
Datum
Uhrzeit
Ausland
Ort
Beschreibung
6751
Stadtjugendamt München Ferienangebote/Familienpass
Lucienne Göttling
Hip-Hop
Weihnachten
29.12.2014 - 30.12.2014
09:00:00 - 16:30:00
NEIN
München
Du suchst Spaß, Tanz und Fitness? Dann bist Du hier genau
richtig. Bei diesem Hip-Hop-Tanzworkshop hast Du die
Möglichkeit, erste Erfahrungen mit Hip-Hop zu machen oder
bestehende Vorkenntnisse weiter auszubauen. Du lernst olle
Moves und erarbeitest mit anderen tanzbegeisterten Mädchen
und Jungen eine coole Chereografie. Am Ende des
Workshops gibt es eine Vorführung für Eure Eltern,
Geschwister und Freunde. In den Tanzpausen hast Du
außerdem die Gelegenheit, ein eigenes Dance-Shirt für den
Auftritt zu gestalten. Hier ist der Spaßfakor ganz groß
geschrieben.
Leistungsumfang
Voraussetzung ist der Münchner Ferienpass. Der
Teilnahmepreis versteht sich inkl. Mittagessen. Der
Veranstaltungsort ist in der Henebergstr. 14.
Alter
von 9 bis 13
Behindertengerecht JA
Teilnehmerzahl
0
Kosten
35,00
Leistungsumfang
Voraussetzung ist der Münchner Ferienpass. Der
Teilnahmepreis versteht sich inkl. Mittagessen. Der
Veranstaltungsort ist in der Henebergstr. 14.
Art
Workshop & Kurse
Themenschwerpunkt Kreativität und Gestaltung
Musik und Unterhaltung
Spiel und Spaß
Sport und Bewegung
Buchungsstatus
belegt
Buchungslink
http://www.muenchen.de/ferienangebote
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Anmeldungsmodalitäten
Der Verkauf über München Ticket startet am 08.11.2014 ab
10:00 Uhr.
Bitte senden Sie den Anmeldebogen (hintere Umschlagseite
des Ferienprogrammheftes, erhältlich unter
www.muenchen.de/ferienangebote) mit dem
Reservierungsabschnitt von München Ticket bis 28.11.2014
ein.
Bitte beachten Sie: Unsere Angebote sind nur für Kinder und
Jugendliche, die im Stadtgebiet München wohnen.
Buchungsmöglichkeiten:
a) Direkter Kartenkauf
Der direkte Kartenkauf ist über München Ticket möglich.
Gehen Sie zu einer der bekannten Vorverkaufsstellen (Seiten
48-49 des Ferienprogrammhefts).
Dort erhalten Sie gegen eine Anmeldegebühr in Höhe von €
16,00 die verbindliche Reservierungskarte. Wenn Sie mehr
als zwei Karten kaufen möchten, bringen Sie bitte die
jeweiligen Kinderausweise mit.
b) Telefonische Reservierung unter 089 54818181
Bei telefonischer Reservierung über München Ticket müssen
die Karten an bestimmten Verkaufsstellen (mit „Stern“
gekennzeichnet) oder an den Allguth-Abholstationen innerhalb
von drei Werktagen abgeholt werden.
Hier wird pro Auftrag zusätzlich eine Gebühr von € 1,90 fällig.
c) Reservierung über das Internet
Die Reservierungskarten müssen an den Vorverkaufsstellen
oder an den Allguth-Abholstationen abgeholt oder gegen eine
Gebühr zugeschickt werden. Wichtig: Um eine Reservierung
im Internet zu tätigen, müssen Sie sich einige Tage vor
Verkaufsstart unter www.muenchenticket.de registrieren, um
ein Passwort zu erhalten. Bei Reservierungen über das
Internet wird zusätzlich eine Gebührt von € 1,90 erhoben, bei
Abholung an den Allguth-Tankstellen € 2,90.
Bevorzugte Einbuchung:
Das Stadtjugendamt hat sich zur Aufgabe gemacht, seine
Angebote
so zu gestalten, dass sie für alle Kinder und Jugendlichen
gleichermaßen erreichbar und nutzbar sind.Unser
Inklusionsgedanke hat zum Ziel, jegliche Ausgrenzung zu
vermeiden und allen Kindern und Jugendlichen unabhängig
von ihrem Geschlecht, ihrer kulturellen und sozialen Herkunft
und
ihrer Behinderung eine Teilhabe zu ermöglichen.Wenn Ihr Kind
Unterstützung benötigt oder einen besonderen Bedarf hat,
haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bevorzugt anzumelden. Bei
einer telefonischen oder persönlichen Beratung versuchen wir,
mit Ihnen gemeinsam das passende Angebot für Ihr Kind zu
finden, damit es eine aufregende und tolle Zeit mit anderen
Kindern bzw. Jugendlichen verbringen kann. Wird Ihre Familie
bereits über einen Fachdienst betreut (z. B. Ambulante
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Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit, etc.), können Sie sich an
diesen wenden, um Ihr Kind für ein Ferienangebot anmelden
zu lassen. Auch wenn nicht alle unsere Unterkünfte einen
barrierefreien
Zugang haben, versuchen wir dennoch auf individuelle
Bedarfe einzugehen und eine Teilnahme möglich zu machen.
Beratung und Anmeldung vom
20.10. bis 05.11.2014 unter
Tel. 233-33818, Fax 233-33834,
E-Mail: [email protected]
Ermäßigungsmöglichkeiten
Die Teilnahme an einer Ferienfreizeit soll nicht am Geld
scheitern. Es besteht die Möglichkeit eine Ermäßigung auf den
Teilnahmepreis zu erhalten. Auf den Seiten der jeweiligen
Ferienfreizeit können Sie den Betrag ersehen. Eine
Ermäßigung sowie die Teilnahme ist nur für Kinder und
Jugendliche möglich, die im Stadtgebiet von München leben.
1. Geschwisterermäßigung
Wenn mehrere Kinder aus einer Familie an einer Ferienfreizeit
teilnehmen, kann das jüngere Geschwisterkind 10%
Ermäßigung und jedes weitere Geschwisterkind 20%
Ermäßigung auf den Teilnahmebetrag erhalten. Bitte den
Anmeldebogen (hintere Umschlagseite) dementsprechend
ausfüllen.
2. Ermäßigung des Teilnahmebeitrags
Der Teilnahmebetrag kann durch städtische Zuschüsse
reduziert werden. Bitte senden Sie alle Nachweise zusammen
mit dem Anmeldebogen (hintere Umschlagseite) ein. Fragen
hierzu beantwortet ihnen Sabine Faber unter 233-33833.
Zuschuss bei Leistungsbezug
Der Teilnahmepreis reduziert sich auf einen geringen Anteil
des Regelsatzes.
Bitte reichen Sie hierfür den aktuellen Leistungsbescheid ein.
Zuschüsse sind möglich wenn Leistungen von der
Bundesagentur für Arbeit (ALG II), Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder nach dem
Asylbewerbergesetz (AsylbLG) bezogen werden. Des
Weiteren können für Kinder oder Jugendlichen, die in einer
stationären Jugendhilfeeinrichtung (§ 34 SGB VIII) leben,
Zuschüsse beantragt werden.
Wird ein Zuschuss bei Leistungsbezug gewährt ist keine
Geschwisterermäßigung möglich.
Zuschuss bei geringem oder mittlerem Einkommen
Die monatliche Brutto-Einkommensgrenze, welche durch
Addieren der einzelnen Einkommensgrenzen errechnet wird,
darf im Monat nicht überschritten werden.
2.055,00 € Erwachsene, alleinstehende/ alleinerziehende
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Erwachsene
1.480,00 € Erwachsende, Ehegatten, Lebenspartnerschaften,
eheähnliche Gemeinschaft
956,00 € pro Kind bis 5 Jahre
1.088,00 € pro Kind von 6 bis 13 Jahren
1.240,00 € pro Jugendliche/r 14 bis 17 Jahre
1.316,00 € volljährige Person im Haushalt, ab 18 Jahren
Einzureichen sind:
sämtliche Brutto-Einkommensnachweise (z.B. Renten,
Arbeitseinkommen, Elterngeld, Landeserziehungsgeld,
Betreuungsgeld, Wohngeld, Einkommen aus selbständiger
Arbeit, Praktika, Mini-Job, etc.)
Nachweis über Kindergeld
Unterhaltsleistungsnachweis
schriftliche Aufstellung über alle im Haushalt lebenden
Personen mit Altersangabe (formlos)
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