dänemark

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dänemark
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
DÄNEMARK
Allgemeine Informationen
Fläche: 43.098 km2
Einwohner: 5.599.665
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 3%
in der Industrie: 18%
im Dienstleistungsbereich: 79%
Sprachen:Dänisch
Deutsch (regional)
Meldung und Aufenthalt:
•Bis 3 Monate: Arbeitsuchende StaatsbürgerInnen aus
EU-Ländern können ohne Visum einreisen, sie benötigen
keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Sie müssen eine Anmeldebescheinigung
beantragen. Wenden Sie sich binnen fünf Tagen an das
„Borgerservice“ im Rathaus Ihres Wohnortes, dort erhalten
Sie eine zentrale Registrierungsnummer (CPR-Nummer)
und eine Versicherungskarte (Sundhedskort).
Weitere Informationen erhalten Sie bei der zentralen
Einwanderungsbehörde bei den International Citizen
Services.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
­haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von
den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (Jobcenter) der
dänischen Arbeitsverwaltung (Arbejdsmarkedsstyrelsen)
betreut werden. Spezielle Beratung und Betreuung erhalten
Sie in den EURES-Centern.
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Dänemark finden Sie auf der EURES
Homepage: http://ec.europa.eu/eures/ individuelle Beratung
erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/sfa/14251.html
Stellenangebote sowie ein Verzeichnis der regionalen
Arbeitsvermittlungszentren (Jobcenter) finden Sie unter:
https://job.jobnet.dk/ sowie http://www.workindenmark.dk
Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „InternetAdressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
• Berlingske Tidende
• Politiken
• Jyllands Posten
Leben und Arbeiten
in Dänemark
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (z.B. LO ­– Dänischer Gewerkschafts­
verband, AC-Akademikergewerkschaft)
•Handels- und Wirtschaftskammern
SOZIALE SICHERHEIT
Wer in Dänemark arbeitet, kann Leistungen aus der
­dänischen Sozialversicherung beziehen.
Die Sozialversicherung wird über Steuern finanziert, die von
ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bezahlt w
­ erden.
Bei ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge von Lohn/
Gehalt abgezogen.
Krankenversicherung: Melden Sie sich sobald als
möglich beim „Borgerservice“ Ihrer Wohnsitzgemeinde.
­
Sie wählen Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin, erhalten
eine Versicherungskarte und werden so automatisch
­
in das d
­änische Krankenversicherungssystem aufge­
nommen. Mit der Versicherungskarte ist die medizinische
Versorgung durch praktische ÄrztInnen, FachärztInnen und
Krankenhäuser grundsätzlich kostenlos.
Zahnbehandlungen werden nur teilweise von der Kranken­
kasse übernommen.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach
Dänemark kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit.
Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitslosenversicherung
ist in Dänemark keine Pflichtversicherung! Sie müssen e
­ iner
Arbeitslosenkasse beitreten. Melden Sie sich zunächst bei
Ihrem Jobcenter arbeitsuchend, danach reichen Sie ein ent­
sprechendes Formular bei Ihrer Arbeitslosenkassa ein, um
Leistungen beziehen zu können.
Wenn Sie in Österreich arbeitslosenversichert sind, ­können
Sie sich – sobald Sie arbeiten – auch in Dänemark der
Arbeits­losen­versicherungskasse (Arbejdsløshedskasse)
Ihres Berufszweiges anschließen.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
beziehen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die
Möglichkeit diese für max. drei Monate nach Dänemark
­mitzunehmen.
Das erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt recht­
zeitig vor Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle
anfordern. Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer
Arbeitslosigkeit beim regionalen Jobcenter.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Dänemark erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach
dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem
Jahr w
­ erden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von
Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer
Arbeitgeberin einbehalten.
Selbständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuer­
jahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer­
vorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen.
Steuersatz:
Es werden nationale und lokale Steuern eingehoben. Die
Steuerbelastung beträgt bis zu 51,5%. Sie benö­
tigen
eine E-Lohnsteuerkarte, die an Ihren Arbeitgeber/Ihre
­
Arbeitgeberin gesendet wird.
WOHNEN
Mietwohnungen sind über private VermieterInnen oder
Wohnungsgesellschaften erhältlich.
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in lokalen Tageszeitungen oder Landesweiten Zeitungen
(z.B. „Berlingske Tidende“, „Politiken“, „Jyllands Posten“,
„Børsen“ unter der Rubrik „Bolganvisning“ oder
„Bolig (til leje)“
• bei der Wohnsitzgemeinde („Boligkonter“)
• bei ImmobilienmaklerInnen (ejendomsmægler)
Auskünfte über eventuelle Förderungen erhalten Sie im staat­
lichen dänischen Wohnungsamt („Boligstyrelsen“). Schließen
Sie Mietverträge schriftlich ab.
Eine Kaution und eine Mietvorauszahlung von drei
Monatsmieten sind üblich. Die Kündigungsfrist liegt in der
Regel bei einem Monat.
AUSBILDUNG
Kindergarten: und andere vorschulische Einrichtungen:
­werden vom Staat subventioniert, ein Teil der Kosten wird
von den Eltern getragen.
Pflichtschule: Die Ausbildung in öffentlichen Schulen ist
­kostenlos.
Schulpflicht: von 6 bis 16 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Dänemark beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/sfa/14251.html
Arbeitsmarktservice:
http://ams.dk/
Jobcenter:
https://job.jobnet.dk/
EURES in Dänemark:
http://www.eures.dk/
Dänemark:
http://denmark.dk/
Informationen über Dänemark – Portal für Ausländer:
http://www.workindenmark.dk
Statistik Dänemark:
http://www.dst.dk/
Leben und Arbeiten in Dänemark:
http://www.workindenmark.dk
http://www.icitizen.dk/
https://www.borger.dk/
International Citizen Service:
http://www.icitizen.dk/
Aufenthalt:
http://statsforvaltning.dk/ (in deutscher Sprache)
http://www.nyidanmark.dk/
Zentrales Personenregister:
https://cpr.dk/
Private Jobvermittlung:
http://www.jobzonen.dk/
http://www.jobindex.dk
Saisonarbeit:
http://www.seasonalwork.dk
Presse:
http://www.b.dk/
http://jyllands-posten.dk/
http://politiken.dk/
http://borsen.dk
Gewerkschaften:
http://www.lo.dk
http://www.ac.dk/
Soziales:
http://www.socialstyrelsen.dk/
Gesundheit:
http://sundhedsstyrelsen.dk/
https://www.workindenmark.dk/
Arbeitslosenversicherung:
https://www.workindenmark.dk/
http://www.akademikernes.dk/
http://www.a-kasse-portalen.dk/arbejdsloeshedskasse/
Pensionsversicherung:
http://www.workindenmark.dk
https://www.borger.dk/
Steuern:
https://www.workindenmark.dk/
http://www.skat.dk/
http://www.skm.dk
http://www.tax.dk
Wohnen:
https://www.workindenmark.dk/
https://www.borger.dk
Jugendherbergen:
http://www.danhostel.dk/
Geschäftswohnungen:
http://www.cbsflat.com/
Immobilien:
http://www.boligportal.dk/
http://www.boligstedet.dk/
http://www.dba.dk/
Bildung:
http://www.uvm.dk
https://www.workindenmark.dk/
Privatschulen:
http://www.friskoler.dk/
Bildungssysteme in Europa:
http://eacea.ec.europa.eu/
Internationale Schulen:
http://www.ecis.org
Universitäten:
https://www.workindenmark.dk/
Anerkennung von Diplomen:
http://anabin.kmk.org/
http://fivu.dk/en/
Die gelben Seiten:
http://www.degulesider.dk
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Stand: März 2014