Unterhalt: Überblick

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Unterhalt: Überblick
Inhalt
Unterhalt: Überblick .................................................................................... 3
A. Normaler Lebensunterhalt........................................................................ 4
I.
II.
B.
Normaler Unterhalt: Spielregeln........................................................... 4
Begünstigte Empfänger...................................................................... 5
1. Ehepartner in intakter Ehe .......................................................... 6
2. Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner .............................. 6
3. Nichtehelicher Lebensgefährte und Verwandte im Haushalt .................. 9
4. Anderer Elternteil des nichtehelichen Kindes .................................... 9
5. Eingetragener Lebenspartner ....................................................... 9
6. Kinder und Enkelkinder .............................................................10
7. Eltern, Großeltern und Schwiegereltern .........................................10
III. Kein Anspruch auf Kindergeld/die Freibeträge für Kinder............................10
IV. Bedürftigkeit des Empfängers .............................................................11
1. Vermögen..............................................................................11
2. Einkünfte und Bezüge ...............................................................12
3. Zwangsläufige Ausgaben ............................................................19
V. Unterjähriger Unterstützungszeitraum ..................................................21
1. Welche Monate der Unterstützungszeitraum umfasst ..........................21
2. Einkünfte und Bezüge des Empfängers: zuordnen ..............................23
VI. Nachzahlung von Unterhalt: Besonderheiten ...........................................29
VII. Mehrere Empfänger: Vielfacher Unterhaltshöchstbetrag .............................29
VIII. Mehrere Unterstützer: Unterhaltshöchstbetrag aufteilen ............................30
IX. Angepasster Unterhaltshöchst- und Anrechnungsfreibetrag..........................31
X. Nachweis......................................................................................32
XI. Opfergrenze: Für Sie selbst muss genug zum Leben bleiben .........................35
XII. Abzugsfähige Aufwendungen ..............................................................36
XIII. Kind in Ausbildung, aber kein Kindergeld: Ein häufiger Fall .........................37
Unterstützungsleistungen in besonderen Fällen .............................................39
I.
II.
III.
IV.
Was besondere Unterstützungsleistungen sind .........................................41
Aufwendungen müssen zwangsläufig sein ...............................................41
Bedürftigkeit des Empfängers .............................................................43
Berechnung des Abzugsbetrags ...........................................................43
1. Der unterhaltsberechtigte Angehörige............................................43
a. Sie tragen ausschließlich normalen Unterhalt..............................43
b. Sie tragen ausschließlich besonderen Unterhalt ...........................44
c. Wenn Sie normalen und besonderen Unterhalt tragen ...................45
d. Wenn Sie Heimkosten für einen Angehörigen tragen......................47
2. Die nahestehende, nicht unterhaltsberechtigte Person .......................50
Anhang 1:
Ausfüllanleitung »Anlage Unterhalt« ...............................................51
Anhang 2—6: Mustereinsprüche ......................................................................57
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Unterhalt: Überblick
Helfen Sie jemandem in finanzieller Not, ist das eigentlich Ihr »Privatvergnügen«. Dennoch
lässt Vater Staat in einem gewissen Rahmen den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen zu, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Fälle gibt es:
• Sie tragen für eine unterhaltsberechtigte Person
− normalen Unterhalt wie Unterkunft, Kleidung, Ernährung etc. und/oder
− Berufsausbildungskosten wie Studiengebühren, Kosten für Fachliteratur bzw. Fernkurse
oder das Semesterticket.
Diese Kosten dürfen Sie als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art bis zum Unterhaltshöchstbetrag abziehen (§ 33a Abs. 1 EStG) → Seite 4 ff.
• Sie unterstützen einen Unterhaltsberechtigten oder eine Ihnen nahestehende Person in
einer besonderen Lebenslage, zum Beispiel nach einer Umweltkatastrophe. Dann zählen
die Kosten in nachgewiesener Höhe zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner
Art (§ 33 EStG) → Seite 39 ff.
• Sie tragen normalen und besonderen Lebensunterhalt für eine bedürftige Person, zum
Beispiel, wenn Sie Kosten für die krankheits-, behinderungs- oder pflegebedingte Heimunterbringung für einen Dritten tragen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten aufteilen in
normalen und besonderen Lebensunterhalt → Seite 43 ff.
Beim Empfänger unterliegen weder der normale Unterhalt noch die besonderen Unterstützungsleistungen der Einkommensteuer.
Q Außergewöhnliche Belastungen bei Eheleuten
Grundsätzlich kann nur diejenige Person außergewöhnliche Belastungen absetzen, welche die
Ausgaben hatte. Bei Ehepaaren spielt es aber keine Rolle, wer die Kosten getragen hat und
für wen sie entstanden sind (§ 26b EStG). Das gilt auch bei getrennter Veranlagung.
Q So tragen Sie den Unterhalt in die Steuererklärung ein
Normalen Unterhalt machen Sie in der »Anlage Unterhalt« geltend. Zusätzlich tragen Sie die
Anzahl der abzugebenden Anlagen auf Seite 4 des Mantelbogens (Hauptformular) ein, denn
falls Sie mehrere Personen unterstützen, können es mehrere Anlagen sein.
Nicht vorgesehen ist die »Anlage Unterhalt« für Unterstützungsleistungen in einer besonderen Lebenslage. Diese Aufwendungen geben Sie in den dafür vorgesehenen Zeilen der Seite 4
des Mantelbogens an.
Damit Ihnen das Ausfüllen der »Anlage Unterhalt« leicht von der Hand geht, finden Sie
im Anhang 1 eine Anleitung.
Die »Anlage Unterhalt« müssen Sie von der »Anlage U« unterscheiden. Die »Anlage U« benötigen geschiedene oder dauernd getrennt lebende Eheleute für das sog. »Realsplitting«.
Unser T|i|pp
Wollen Sie nicht so lange auf Ihre Steuervergünstigung warten, können Sie sich Ihre außergewöhnlichen Belastungen bereits als »Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte« eintragen
lassen.
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A. Normaler Lebensunterhalt
Finanzieren Sie bestimmten Angehörigen den normalen Lebensunterhalt, kommt ein Abzug
Ihrer Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art infrage (§ 33a Abs. 1
EStG). Allerdings ist der Abzug der Höhe nach beschränkt durch den Unterhaltshöchstbetrag.
So hoch ist der Unterhaltshöchstbetrag
im Jahr
im Monat
bis 2003
€ 7.188,—
€ 599,—
ab 2004
€ 7.680,—
€ 640,—
Der Abzug von Unterhaltsleistungen ist an hohe formale Voraussetzungen gebunden. Informieren Sie sich daher vorab, worauf Sie achten müssen. Sonst geht Ihnen womöglich Geld
verloren, nur weil Sie die geforderten Belege nicht vorlegen können oder weil Sie bei einer
Unterstützung von nur einigen Monaten Ihren Gestaltungsspielraum nicht genutzt haben.
I. Normaler Unterhalt: Spielregeln im Überblick
Für den Abzug von normalem Unterhalt gelten folgende Spielregeln:
• Nur den Unterhalt an einen Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Empfänger dürfen Sie
als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a EStG geltend machen → Seite 5 ff.
• Für die unterstützte Person darf niemand mehr Anspruch auf Kindergeld haben → Seite 10.
• Der Empfänger muss bedürftig sein → Seite 11 ff.
• Der Unterhaltshöchstbetrag wird gekürzt, falls der Unterstützungszeitraum kein ganzes
Jahr umfasst, sondern nur einige Monate → Seite 21 ff.
• Bei Nachzahlungen für Vorjahre müssen Sie Sonderregeln beachten → Seite 29.
• Unterstützen Sie mehrere unterhaltsberechtigte Personen, gibt es den Unterhaltshöchstbetrag mehrfach → Seite 29.
• Sofern auch andere Personen den Empfänger unterstützen, wird der Unterhaltshöchstbetrag aufgeteilt → Seite 30.
• Wohnt der Empfänger im Ausland, wird der Unterhaltshöchstbetrag der Höhe nach an die
dortigen Lebensverhältnisse angepasst → Seite 31.
• Die Finanzverwaltung stellt an die Nachweise hohe Anforderungen. Das gilt insbesondere
dann, wenn es um einen Empfänger im Ausland geht → Seite 32.
• Der Finanzbeamte erkennt Ihre Unterhaltsleistungen in der Regel nur an, soweit Ihnen selbst
noch genug zum Leben bleibt. Deshalb wendet er die sog. Opfergrenze an → Seite 35.
• Zum Unterhalt zählen bestimmte Aufwendungen → Seite 36.
• Ein häufiger Fall: Ist Ihr Kind noch in Ausbildung, ohne dass Sie noch einen Anspruch auf
Kindergeld haben, kann der Abzug von Unterhaltsleistungen ein Trostpflaster sein
→ Seite 37 ff.
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