Bekanntmachung der Gemeinde Malente Satzung der Gemeinde
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Bekanntmachung der Gemeinde Malente Satzung der Gemeinde
Bekanntmachung der Gemeinde Malente Satzung der Gemeinde Malente über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61, 2. Teilbereich, für den Bereich westlich des Kellersees, südlich der Janusallee und nördlich der Kampstraße und Curtius Klinik in Bad Malente-Gremsmühlen Hier: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.07.2015 beschlossen, für den Bereich westlich des Kellersees, südlich der Janusallee und nördlich der Kampstraße und Curtius Klinik in Bad Malente-Gremsmühlen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61, 2. Teilbereich, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abzusehen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Curtius Klinik in Form einer Tagesklinik. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 16.07.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61, 2. Teilbereich, für den Bereich westlich des Kellersees, südlich der Janusallee und nördlich der Kampstraße und Curtius Klinik in Bad Malente-Gremsmühlen und die Begründung liegen in der Zeit vom 10. August 2015 – 09. September 2015 in der Gemeindeverwaltung Malente, Bauamt, Zimmer 38, Bahnhofstr. 31 in 23714 Bad Malente-Gremsmühlen während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Gleichwohl stehen an umweltbezogenen Informationen der Landschaftsplan und der Flächennutzungsplan für die Gemeinde Malente zur Einsichtnahme zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich an o. g. Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist in dem anliegenden Übersichtsplan kenntlich gemacht. Übersichtsplan: Bad Malente-Gremsmühlen, 21.07.2015 Gemeinde M a l e n t e - Der Bürgermeister Gez. Koch Bürgermeister