Bekanntmachung der Gemeinde Malente Satzung der Gemeinde

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Bekanntmachung der Gemeinde Malente Satzung der Gemeinde
Bekanntmachung der Gemeinde Malente
Satzung der Gemeinde Malente über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61, 2.
Teilbereich, für den Bereich westlich des Kellersees, südlich der Janusallee und
nördlich der Kampstraße und Curtius Klinik in Bad Malente-Gremsmühlen
Hier: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.07.2015 beschlossen, für den Bereich
westlich des Kellersees, südlich der Janusallee und nördlich der Kampstraße und Curtius
Klinik in Bad Malente-Gremsmühlen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61, 2. Teilbereich, ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und von einer frühzeitigen Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abzusehen. Ziel der Planung ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Curtius Klinik in
Form einer Tagesklinik. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 16.07.2015 gebilligte und zur Auslegung
bestimmte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61, 2. Teilbereich, für den
Bereich westlich des Kellersees, südlich der Janusallee und nördlich der Kampstraße und
Curtius Klinik in Bad Malente-Gremsmühlen und die Begründung liegen in der Zeit vom
10. August 2015 – 09. September 2015
in der Gemeindeverwaltung Malente, Bauamt, Zimmer 38, Bahnhofstr. 31 in 23714 Bad
Malente-Gremsmühlen während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (montags,
mittwochs und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr,
donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Von
einer Umweltprüfung wird abgesehen. Gleichwohl stehen an umweltbezogenen
Informationen der Landschaftsplan und der Flächennutzungsplan für die Gemeinde Malente
zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen
einsehen, sich an o. g. Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder
während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes
unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung
ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist in dem anliegenden Übersichtsplan kenntlich
gemacht.
Übersichtsplan:
Bad Malente-Gremsmühlen, 21.07.2015
Gemeinde M a l e n t e
- Der Bürgermeister Gez. Koch
Bürgermeister