Egernbach oeffentliche Auslegung Aussenbereichssatzung

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Egernbach oeffentliche Auslegung Aussenbereichssatzung
Amtliche Bekanntmachung
Entwurf für die Außenbereichssatzung “Egernbach“
I.
Der Gemeinderat der Gemeinde Samerberg hat in seiner Sitzung am 02.03.2011 die
Aufstellung der Außenbereichssatzung „Egernbach“ beschlossen.
II.
Der Planentwurf der Außenbereichssatzung Egernbach in der Fassung vom
03.09.2015 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.09.2015 gebilligt.
Der Geltungsbereich der Außenbereichsatzung umfasst die Flurnummern 1296,
1296/1, 1296/2, 1295, 1292, 1290/2, 1291/3, 1256, 1291/4, 1290/1der Gemarkung
Grainbach und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan.
Die Planentwürfe wurden vom Architekturbüro Fuchs aus Kolbermoor erstellt.
III.
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.09.2015 gebilligte Planentwurf in der
Fassung vom 03.09.2015 der Außenbereichssatzung „Egernbach“, sowie der Entwurf
der Begründung liegt in der Zeit vom 23.November 2015 bis einschließlich 23. Dezember 2015 im Rathaus, Dorfplatz 3, 83122 Samerberg, Zimmer 6, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein
Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Törwang, den 12.11.2015
Gemeinde Samerberg
Georg Huber
Erster Bürgermeister
Siegel
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Ortsüblich bekannt gemacht durch Anschlag an allen Amtstafeln
Angeheftet am:
13.11.2015
Abgenommen am:
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Törwang, den
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(Unterschrift)