April 2007 - Stollberg/Erzgebirge
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April 2007 - Stollberg/Erzgebirge
18. JAHRGANG 206. AUSGABE AUSGABE 04/2007 28. APRIL 2007 Großes Osterhasen-Treffen auf dem Hauptmarkt Am Gründonnerstag fand auf dem Hauptmarkt das schon traditionelle Osterbasteln und Eiersuchen bei schönstem Frühlingswetter statt. Wie immer prima organisiert von den Frauen um die stellv. Bürgermeisterin und Stadträtin Reina Löchel und der Stadtverwaltung wurde das Osterfest für die Kinder der Kindereinrichtungen der Stadt und ihrer Ortsteile zu einem Erlebnis. Der Stollberger Osterhase, Hase Hoppel und Häsin Hoppelinchen sorgten mit Unterhaltung, Spiel und Basteln für einen tollen Vormittag. Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Amtlicher Teil Liebe Stollbergerinnen und Stollberger, Dramatische Frühlingstage 1945 in Stollberg I angesichts aktueller Nachfragen möchte ich von dieser Stelle aus noch einmal das Thema Steueranhebung im Bereich der Grundsteuern der Stadt Stollberg ansprechen. Der Stadtrat hatte zur Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 auf Vorschlag der Verwaltung die vorgenannten Steuern nicht unerheblich angehoben und dabei zur Bedingung gemacht, dass die Mehreinnahmen aus dieser Steueranhebung ausschließlich zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen genutzt werden. In öffentlichen Diskussionen und solchen am Stammtisch wird das Thema kontrovers besprochen, mal ist die Rede davon, dass die Mieter nicht belastet werden sollen – deshalb Straßenausbaubeiträge, mal sollten generell keine Kosten auf die Bürger umgelegt werden. Fakt ist allerdings, dass – wie auch jeder private Haushalt – die Kassen der Stadt Stollberg ebenfalls nur begrenzte Mittel aufweisen. Zur Disposition unseres Stadtrates stand also: entweder keine Einnahmen und dementsprechend wesentlich weniger Straßenbau, oder aber Einnahmen, die auf alle Grundstücksnutzer verteilt werden können und moderat ausfallen, dann aber wesentlich umfangreichere Straßenbaumaßnahmen. Der Stadtrat hat sich für das Letztere entschieden, zum Wohle unserer Bürger und in ehrlicher Diskussion. Lassen Sie mich in dieser Sache noch eine Bemerkung machen: Wenn andere Leistungsanbieter ihre Preise oder der Staat seine Abgaben erhöhen, dann kommt das am wenigsten uns Stollbergern zugute; hier werden die erhöhten Steuern aber ausschließlich in das Stollberger Straßennetz investiert. Berücksichtigt man die Höhe der Steueranhebung, dann wird deutlich, dass die Beträge weit überwiegend sogar noch unter den Zinsen liegen, die ein Grundstückseigner für ein Darlehen zahlen müsste, das er zur Zahlung in anderen Kommunen anfallender Straßenausbaubeiträge aufzuwenden hätte – auch dies war für die Stadträte ein nicht unwesentlicher Aspekt. Eine historische Dokumentation von Horst Rößler Optimistisch kann uns das deutschlandweite Regionalranking stimmen: Der Landkreis Stollberg belegt hier – gemessen am zukünftigen Erzgebirgskreis – stets vordere, teilweise sogar weit vordere Ränge. So vor allem im Bereich Zukunftstauglichkeit und Innovationskraft unserer Wirtschaft. Da auch weitere Ansiedlungen auf unseren Gewerbegebieten anstehen und auch hier wieder Hochtechnologie installiert werden wird, können wir davon ausgehen, dass unsere Stadt für die nächsten Jahrzehnte gute Karten in der Hand hält. Die großen Unternehmen unserer Stadt vermelden steigende Umsätze, der Personalbedarf steigt stetig an, im letzten Jahr sind überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze entstanden. Negative Schlagzeilen über eine angeblich fragliche Zukunft der Siemens Mechatronic lassen dabei nur eine Schlussfolgerung zu: Wir gehen natürlich davon aus, dass der Betrieb auch über 2009 hinaus innovativ produziert und sogar noch weiteren Personalbedarf entwickelt – aber das Schicksal Stollbergs hängt nicht nur an einem Unternehmen. Wirtschaft ansiedeln heißt im besten Falle, am Wohlstand der wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen, im schlechtesten Falle heißt es, auch Entscheidungen eines Weltkonzerns zu akzeptieren. Allerdings sei darauf verwiesen: Wenn man sich einen Porsche neu anschafft und sich nach einem Jahr bewusst wird, dass man diesen Porsche gar nicht (mehr) braucht, dann wird man den Porsche im Regelfall deshalb nicht verschrotten, sondern verkaufen. Der Porsche bleibt, nur der Halter heißt dann anders. Was sagen will: Das Werk am Stollberger Tor wird auch bleiben! Anfang April 1945 richtet sich ein rasch vorstoßender Panzerkeil der 3. amerikanischen Armee unter ihrem General Patton immer bedrohlicher auf Westsachsen. Die Amerikaner stehen schon bei Gotha und Suhl. Die 7. deutsche Armee, die Thüringen und Sachsen verteidigen soll, verfügt nur über drei schwache Armeekorps, einige eilig aufgebotene Alarmeinheiten und den militärisch wenig wirksamen Volkssturm. Nur die schweren Flakgeschütze, im Erdkampf eingesetzt, stellen noch eine Gefahr für die vordringenden amerikanischen Panzerverbände dar. Die deutsche Front in Thüringen zerfällt in wenigen Tagen. General Bradley, Oberbefehlshaber der 12. amerikanischen Heeresgruppe, zu der auch die starke 3. Armee mit 400 000 Mann gehört, schreibt später in seinen Erinnerungen: „Auf unserem Weg vom Rhein zur Elbe trafen wir überall auf die weißen Fahnen der Kapitulation.“ Ganz im Gegensatz zu den Durchhalteparolen der Nazipropaganda erscheint damals in der Stollberger Zeitung ein Erlebnisbericht über die tatsächliche Frontlage von Druckereibesitzer Paul Keller. Und der ist nicht irgendwer, sondern ein Mann mit militärischen Weltkriegserfahrungen, aktiv im Militärvereinsverband und Kreisfeuerwehrführer. Die Zeitung wird zwar sofort beschlagnahmt, aber selbst bei den letzten Anhängern Hitlers kommt starker Zweifel über eine Wende zu einem doch noch möglichen Endsieg auf. In den letzten Wochen formierte sich in Stollberg eine antifaschistische Widerstandsgruppe, die nach Zahl, sozialer und politischer Zusammensetzung weithin einmalig ist. Da besteht zunächst schon seit Langem eine Gruppe linker Hitlergegner mit Erfahrungen aus der Zeit vor 1933 und des illegalen Widerstandskampfes in den letzten zwölf Jahren. Es sind Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschaftler wie Heinrich Bley, Ernst Jacob, Ernst Dittmann, Alfred Gränz und andere. Durch die mutige Initiative von Walter Röhner, Besitzer des Hotels „Bürgergarten“, bildet sich eine weitere Gruppe von einflussreichen Persönlichkeiten des Stollberger Bürgertums, deren Handeln von der Sorge um ihre Heimatstadt, ihr Leben, das Schicksal ihrer Angehörigen und auch ihren Besitz bestimmt wird. Dazu gehören der Zahnarzt Dr. Jürgens- Glück Auf! Marcel Schmidt Bürgermeister der Kreisstadt Stollberg 2 ❐ Hauptmarkt Amtlicher Teil mann, der Superintendent Dr. Engel, Kurt Herrmann, Heinz Rimbach, der Kriminalkommissar Max Hummel und viele andere, darunter auch Bürger, die erst vor kurzer Zeit vom Hitleranhänger zum Hitlergegner wurden. Am Tage ihres aktiven Handelns sind es insgesamt etwa 70 mutige Stollberger. Verbindungen der vereinigten Widerstandsgruppe bestehen in den letzten Kriegswochen auch zum Chefarzt des Lazaretts, dem Oberstabsarzt Dr. Schaarschmidt und zu Hauptmann Glatt vom Wehrkreiskommando, der die Gruppe mit Handfeuerwaffen ausrüstet. Treffend hat der Sozialdemokrat Ernst Jacob das Wirken dieser Stollberger Widerstandsgruppe charakterisiert: „Mit schönen warmen Tagen beginnt 1945 die Frühlingszeit. Die Kreisstadt Stollberg zeigt ein seit Langem ungewohntes Bild. Im Park, auf dem Marienplatz und auf dem Markt haben sich debattierende Gruppen zusammengefunden. Bis hinunter zur Schiefermühle haben die Wogen der Unruhe und Spannung ihre Wellen geworfen. Es ist aber keineswegs der Frühling, der die vielen Menschen bei einsetzender Dämmerung auf die Straßen und Plätze treibt. Seit dem Juli 1944, zwei Tage nach dem Attentat auf Hitler, als die Antifaschisten Ernst Dittmann, Eduard Kreuzmann und andere von der Gestapo verhaftet worden waren, trat bei der damals kleinen Gruppe der Stollberger Hitlergegner ein Zustand der Lähmung ein. Trotzdem glimmte das Feuer der Empörung gegen die faschistische Unmenschlichkeit. Die Hoffnung auf Weststraße Die Ausgabe Nr. 5, Jahrgang 2007 des „Stollberger Anzeigers“ erscheint Samstag, dem 26.05. 2007. Beiträge hierfür sind spätestens Dienstag, den 15.05.2007, in der Stadtverwaltung Stollberg unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder als Worddatei abzugeben. Die Redaktion behält sich vor, Text und Bildmaterial nach verfügbarem Platz zu veröffentlichen. Bereitgestellte Materialien können im Bürgerservice im Rathaus wieder abgeholt werden. Redaktionsschluss (auch für Anzeigenkunden) ist der 15.05. 2007. Anzeigenkunden wenden sich bitte an die Mugler Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH, Frau Seifert, Tel.: 03723/499178 oder 0173/3123380 E-Mail: [email protected] Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 eine schnelle und nahe Befreiung wurde stärker. Im April 1945 scheint alles zu einer Entscheidung zu drängen. Viele sind bereit, sich mitreißen zu lassen, sind bereit, auf eine Stimme zu hören, die sie führen soll. Gerüchte wollen nicht verstummen, dass sich eine Wandlung vorbereitete, auch Gerüchte, dass mit den westlichen Staaten ein Sonderfrieden geschlossen werde, besonders nach dem plötzlichen Tod des amerikanischen Präsidenten Roosevelt. Die Stimmung unter der Bevölkerung ist aber durchaus nicht einheitlich. So verworren die Lage, so verworren auch die Ansichten, die in den Köpfen spuken. Aber in Stollberg haben sich immer mehr Antifaschisten trotz der Fanatiker, der Kleinmütigen, der offenen und versteckten Hitlerfreunde zusammengefunden und nehmen, sogar mit Waffen versehen, ihre zunächst aufklärende und dann ihre aktiv handelnde Widerstandsarbeit auf. Aber noch ist es für sie gefährlich. Ihre Stützpunkte im Schrebergarten, am Schlachthof, im Rosental und in der Gränzscheune müssen oft gewechselt werden. Es sind Männer und Frauen der Tat und der Kraft, die Stollberg vor dem Untergang bewahren wollen.“ Soweit Ernst Jacob. Stollberg beherbergt fast 2000 verwundete Soldaten, Hunderte von Flüchtlingen. Die Tage der Bewährung stehen für ❐ die Stollberger Widerstandsgruppe bevor. Paul Keller Herrenstraße Berichtigung Im Märzheft des Stollberger Anzeigers muss es auf Seite 3 richtig heißen: „Ackermann wurde am 20. April 1764 in Stollberg…gebo❐ ren. Impressum: Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Stollberg ist der Bürgermeister der Stadt. Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinde Niederdorf ist der Bürgermeister der Gemeinde. Redaktion für Textteil: Stadtverwaltung Stollberg, Hauptamt, Frau Ziegler. Herstellung, Druck, Vertrieb und Anzeigenvertretung: Mugler Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH Wüstenbrand. Nachdruck, auch auszugsweise, bedarf der Genehmigung der Stadtverwaltung Stollberg. 3 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Amtlicher Teil Stadt Stollberg – Amtlicher Teil Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 19. März 2007 Folgende Vorlagen wurden im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 19. März 2007 beschlossen: BV ST07/037 Flurbereinigungsverfahren im Ortsteil Gablenz – Kostenbeteiligung der Stadt Stollberg am Wegebau BV ST07/038 Vergabe von Bauleistungen zur Erschließung Gewerbegebiet – Abbrucharbeiten Zwickauer Straße 87, 87 a BV ST07/025 Polizeiverordnung der Stadt Stollberg BV ST07/039 1. Änderung des Gesellschaftervertrages der DGS Dienstleistungsgesellschaft Stollberg mbH (Herr Grajewski, Herr Hojenski) BV ST07/040 Bestellung des Aufsichtsrates der DGS Dienstleistungsgesellschaft Stollberg mbH Folgende Vorlagen wurden im geschlossenen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 19. März 2007 beschlossen: BV ST07/029 Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Flurstück Nr. 1009/40 der Gemarkung Stollberg zur Wohnbebauung BV ST07/030 Grundstückstausch-/ Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 1023/2 der Gemarkung Stollberg (Straßenerwerb) gegen eine Teilfläche aus dem Flurstück 1009/40 der Gemarkung Stollberg BV ST07/031 Verkauf von Teilflächen aus den Flurstücken 719 und 734/3 der Gemarkung Stollberg BV ST07/032 Verkauf des Flurstückes Nr. 596/1 der Gemarkung Stollberg BV ST07/033 Verkauf von ca. 1.000 m? Gewerbebauland BV ST07/034 Angebot zum Kauf einer Gewerbegebietsfläche BV ST07/036 Änderung der Option zum Verkauf von Gewerbebauland BV ST07/035 Ankauf von Flächen an der Hohensteiner Straße durch die Stadt BV ST07/041 Ankauf des Flurstückes 16 der Gemarkung Stollberg Herrenstraße 9 durch die Stadt Stollberg BV ST07/026 Prolongation für den bei der HypoVereinsbank bestehenden Darlehensvertrag BV ST07/027 Tilgungsaussetzung für den bei der Commerzbank bestehenden Darlehensvertrag BV ST07/028 Tilgungsaussetzung und Prolongation für den bei der Landesbank Sachsen bestehenden Darlehensvertrag BV ST07/043 Eilentscheidung des Bürgermeisters über die überplanmäßige Ausgabe für die Herstellung eines Maibaumes für den Marktplatz der Stadt Stollberg 4 Einladung Alle interessierten Bürger der Stadt Stollberg werden zum – Stadtrat am 02.05.2007 um 17:30 Uhr im Sitzungssaal 306 – Ausschuss für Technik, Liegenschaften und Gewerbegebiete am 21.05.2007 um 15:30 Uhr im Sitzungszimmer 305 des Rathauses Stollberg herzlich eingeladen. Diese Veröffentlichung trägt informativen Charakter. Ort, Zeit und weitere Informationen entnehmen Sie bitte entsprechend § 4 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Stollberg durch Anschlag im Schaukasten vor dem ❐ Rathaus, Hauptmarkt 1. Bekanntmachungsanordnung Die nachstehend genannte Satzung wurde am 19.03.2007 vom Stadtrat beschlossen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Polizeiverordnung der Stadt Stollberg mit ihren Ortsteilen Schmidt Bürgermeister (Dienstsiegel) Satzungen, die unter Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung einer Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 3. der Bürgermeister den Beschlüssen nach § 52 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung widersprochen hat; 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a, die Rechtsaufsichtsbehörde die Beschlüsse beanstandet hat oder b, die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist die Verletzung nach Satz 2 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Stollberg, 28.04.2007 Schmidt Bürgermeister (Dienstsiegel) ❐ Amtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 POLIZEIVERORDNUNG der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Hoheneck, Mitteldorf, Gablenz, Oberdorf, Beutha und Raum gegen umweltschädliches Verhalten, Lärm- und Geruchsbelästigung, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen, das Anbringen von Hausnummern Präambel Auf Grund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 11, § 14 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466) wird durch den Beschluss des Stadtrates Nr. BV ST 07/025 vom 19. März 2007 verordnet: Abschnitt 1 ALLGEMEINE REGELUNGEN §1 Geltungsbereich Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Stollberg und in deren Ortsteilen. §2 Ziel (1) Ziel dieser Verordnung ist Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser und die Luft als elementare Lebensgrundlage sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor umweltschädigenden Einwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. (2) Bundes- und landesrechtliche Bestimmungen werden durch diese Verordnung nicht berührt. §3 Begriffsbestimmung (1) Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Dazu gehören insbesondere die Fahrbahn, Parkplätze, Seiten- und Randstreifen, Radwege, Gehwege, Durchlässe, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, der Luftraum über dem Straßenkörper, Verkehrszeichen und anderes Zubehör. (2) Grün-, Erholungs- und öffentliche Anlagen sind allgemein zugänglich gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören insbesondere: 1. Verkehrsgrünanlagen, allgemein zugängliche Kinderspiel- und Sportplätze, Waldungen, Friedhöfe, Teiche sowie die Ufer und Böschungen von Gewässern; 2. Ruhebänke, öffentliche Toiletten, Fernsprecheinrichtungen, Wetterschutz- u. ä. Einrichtungen; 3. Denkmäler und unter Denkmalschutz stehende Baulichkeiten, Kunstgegenstände, Standbilder, Plastiken, Anschlagtafeln, Beleuchtungs-, Versorgungs-, Kanalisations-, Entwässerungs-, Katastrophenschutz- und Baustelleneinrichtungen sowie Verkehrszeichen, Hinweiszeichen und Lichtzeichenanlagen. Unerheblich ist es, in wessen Eigentum sich diese Flächen befinden. Abschnitt 2 SCHUTZ GEGEN LÄRMBELÄSTIGUNG §4 Nachtruhe (1) Die Nachtzeit ist im Allgemeinen auf die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr festgelegt. (2) Alle Handlungen während der Nachtzeit, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören, sind zu unterlassen. (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen bleiben von dieser Regelung unberührt. Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. (2) Absatz 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten, Großveranstaltungen, Messen, Vereins- und ähnlichen Festen im Freien, Konzerten und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, vorbehaltlich und unbeachtet der Rechte Dritter. b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen. (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt. §6 Lärm aus Gaststätten und Versammlungsräumen (1) Der Veranstalter/Betreiber/Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Gaststätten und Versammlungsräumen von öffentlichen oder privaten Feierlichkeiten innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. (2) Gaststätten mit Außenbewirtschaftung und Veranstaltungsstätten mit gastronomischer Versorgung sind an die Nachtzeit gemäß § 4 gebunden. (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen, des Gaststättengesetzes, der Sächsischen Gaststättenverordnung, des Versammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt. §7 Lärm von Sport- und Spielplätzen (1) Allgemein zugängliche Sport- und Spielplätze dürfen zu folgenden Zeiten nicht benutzt werden: von April bis September in der Zeit von 20.00 bis 8.00 Uhr von Oktober bis März in der Zeit von 18.00 bis 9.00 Uhr Im Einzelfall können auf Antrag andere Benutzungszeiten durch die Ortspolizeibehörde festgelegt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportveranstaltungen bzw. die Nutzung durch Schulen und Kindertagesstätten. Die jeweiligen Nutzer sind allerdings dazu verpflichtet, besondere Rükksicht auf das Ruhebedürfnis der Anwohner zu nehmen. (3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionschutzgesetzes und der dazu erlassenen achtzehnten Verordnung bleiben von dieser Regelung unberührt. §8 Lärm durch häusliche Arbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen in der Zeit von Montag bis Freitag von 00:00 Uhr – 07:00 Uhr von 20:00 Uhr – 24:00 Uhr an Samstagen von 00:00 Uhr – 07:00 Uhr von 18:00 Uhr – 24:00 Uhr an allen Werktagen von 13:00 Uhr – 14:00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren (Rasenmähern, Motorhämmern u. ä.), das Sägen, Holzspalten, Ausklopfen von Teppichen u. ä. (2) An den Sonntagen und Feiertagen sind ruhestörende Arbeiten verboten. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Arbeiten im Bereich der Landwirtschaft sowie bei akuten Not- oder Havariefällen. (4) Die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sowie das Sächsische Sonn- und Feiertagsgesetz, bleiben unberührt. §5 §9 Sammelbehälter für Glas, metallische Abfälle u. a. öffentliche Abfallbehälter (1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr und sonnabends in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen von Wertstoffen in diese Wertstoffcontainer nicht gestattet. (2) Es ist untersagt Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen. (3) Müllkübel und Wertstoffsäcke dürfen zum Zwecke der Leerung erst am Vortag des Entsorgungstermines auf öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze gestellt werden. Müllkübel sind noch am Tag der Leerung wieder zu entfernen. 5 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 (4) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter (z. B. Papierkörbe) einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt. (5) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Bundesimmiossionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen, des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen bleiben unberührt. § 10 Lärm vor besonderen Einrichtungen Vor Altenheimen, Krankenhäusern, Kirchen während des Gottesdienstes, Schulen während des Unterrichtes und Friedhöfen ist jeglicher Lärm verboten. Die Friedhofsruhe darf nicht gestört werden. § 11 Lärm durch Tiere (1) Tiere sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird. (2) Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen oder Heulen mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. Abschnitt 3 SCHUTZ GEGEN GERUCHSBELÄSTIGUNG § 12 Geruchsbelästigung und Ausdünstungen Übel riechende Gegenstände und Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden. Immissionsschutzrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Abschnitt 4 UMWELTSCHÄDLICHES VERHALTEN § 13 Fahrzeuge Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne gültige amtliche Kennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen abgestellt werden. Das Gleiche gilt sinngemäß für nicht mehr fahrbereite Kraftfahrzeuge und Anhänger. Hierunter fällt nicht das Halten und Parken im Sinne der StVO. § 14 Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie an öffentlichen Gewässern ist das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen verboten. § 15 Verbot von Verunreinigungen (1) Als Schüttgut angelieferte Materialien und Brennstoffe (Sand, Kohlen, Koks usw.) sind unverzüglich, spätestens an dem der Anlieferung folgenden Tag, aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu beseitigen, so weit es nicht durch eine Erlaubnis anders geregelt ist. (2) Tageswassereinläufe in Straßen sind nur für die Ableitung von Oberflächenwasser zugelassen. Es ist verboten, Verunreinigungen wie Rückstände von Baumaterialien, festen Brennstoffen oder Wasserschadstoffe einzuleiten. § 16 Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzung Für die sofortige Beseitigung der Verschmutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Anlagen, die durch unsachgemäßes Beladen von Fahrzeugen, durch Be- und Entladearbeiten, durch die Ausfahrt von unbefestigten Grundstücken sowie durch landwirtschaftliche Produktion entstehen, ist derjenige verantwortlich, der die Verunreinigung verursacht bzw. die Arbeit angeordnet hat. Bei Unterlassung kann die Säuberung zu Lasten des Verursachers durch die Stadt angeordnet werden (entsprechend § 17 SächsStrG). § 17 Sperrvorrichtungen Sperrvorrichtungen oder Einfriedungen zur Sicherheit von Straßen oder öffentlichen Anlagen dürfen nicht unbefugt beseitigt werden. Die Kennzeichnung von Gefahrenquellen, wie zu Beispiel offene Kanalisationsschächte, Erdeinbrüche, umgestürzte Bäume, im Verkehrsraum liegende Hindernisse, Baustellen und Ähnliches hat entsprechend den Rechtsvorschriften zu erfolgen. § 18 Verkauf von Lebensmitteln im Freien Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle ausreichend geeignete Behälter bereitzustellen und vom Verabreicher auf eigene Kosten zu entsorgen. Der Verkauf ist generell genehmigungspflichtig. 6 Amtlicher Teil § 19 Öffentliche Sammlungen Die in der Stadt Stollberg und ihren Ortsteilen von privaten und karitativen Betreibern durchgeführten Sammlungen müssen vor Beginn dieser bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. § 20 Gefahren durch Tiere (1) Der Eigentümer, Halter, Führer oder Verfügungsberechtigte hat Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass dadurch nicht andere Personen, Tiere oder Sachen belästigt, gefährdet oder geschädigt werden. (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist. (3) Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Plätzen sowie Grün- und Erholungsanlagen innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an der Leine geführt werden. Außerhalb der geschlossenen Ortslage dürfen Hunde nur bei unbedingten Gehorsam und unter Kontrolle des Hundehalters bzw. Hundeführers frei laufen. Leinenpflicht wird zudem insbesondere vor Schulen, Kindereinrichtungen, Altenheimen, Krankenhäusern, Verwaltungsgebäuden, an Haltestellen und zu Festen und Veranstaltungen angeordnet. Zudem müssen Hunde während Festen, Veranstaltungen und bei größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen. (4) Bösartige und bissige Hunde müssen ständig an kurzer Leine und mit Maulkorb ausgeführt werden. (5) Das Halten von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Das Halten von Hunden anerkannter Kampfhunderassen sowie Kreuzungen derer untereinander sind der Kreispolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. (6) § 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sowie das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser Regelung unberührt. § 21 Verunreinigungen durch Tiere (1) Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass dieses seine Notdurft nicht auf Flächen i. S. v. § 3 verrichtet. (2) Die entgegen Abs. 1 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind vom jeweiligen Tierführer unverzüglich zu beseitigen. Dazu haben Hundeführer ausreichend geeignete Hilfsmittel für die Aufnahme und den Transport mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Hierzu kann der Hundeführer angehalten werden. (3) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser Regelung unberührt. § 22 Taubenfütterungsverbot Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden. § 23 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen und weitere Verbote zur Erhaltung einer sauberen Stadt (1) Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist es ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt, zu plakatieren und andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen. (2) Die Plakate, Beschriftungen und Bemalungen sind sofort nach dem Veranstaltungsende zu entfernen. (3) Es ist in Stollberg und seinen Ortsteilen verboten: 1. Verpackungen, Abfälle, Speisereste, Kaugummi und andere Gegenstände auf der Straße oder auf andere der Öffentlichkeit zugängliche Flächen fallen zu lassen oder wegzuwerfen. 2. Zur Abfuhr bereitgestellte Verpackungen, Behälter oder Abfälle auszuschütten, zu zerstreuen oder zu zerstören. 3. Öffentliche Gebäude, Bänke, Mauern, Einfriedungen, Tore, Blumenkästen, Papierkörbe Straßen, Brücken, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Leitungsmasten, Denkmäler, Abfall- und Wertstoffbehälter, Streumaterialkisten, Buswartehäuschen, Spielgeräte, Verkehrszeichen oder sonstiges zu bekleben, bemalen, besprühen oder zu beschmieren; geschieht dieses gleichwohl, ist der Verursacher zur Beseitigung im Einvernehmen mit dem Berechtigten verpflichtet. (4) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt. Amtlicher Teil Abschnitt 5 ÖFFENTLICHE BEEINTRÄCHTIGUNGEN § 24 Mobile Verkaufseinrichtungen Der Handel aus mobilen Verkaufseinrichtungen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Ortspolizeibehörde laut der damit gültigen Satzung über Sondernutzung und Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Stollberg. § 25 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen (1) Auf Flächen im Sinne von § 3 dieser Verordnung ist verboten: a) aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand, sowie erhebliches Belästigen anderer Personen durch ein aufdringliches oder aggressives Verhalten, b) der Genuss von Alkohol, wenn dieser bereits aufgrund konkreter Vorgänge unmittelbar erwarten lässt, dass andere Personen erheblich belästigt werden, beispielsweise durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, c) Verrichten der Notdurft, d) Zerschlagen von Flaschen und andern Gegenständen. § 26 Abbrennen offener Feuer (1) Für das Abbrennen von Brauchtumsfeuern und sonstigen Lagerfeuern auf öffentlichem und privatem Gelände ist spätestens 10 Tage vorher die Erlaubnis bei der Stadt Stollberg als Ortspolizeibehörde zu beantragen. Keiner Erlaubnis bedürfen Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Holzkohle, Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten sowie sogenannte Schwedenfeuer im privaten Grundstück. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. (2) Grillfeuer, welche auf öffentlichen Flächen, Plätzen und Grundstükken durchgeführt werden sollen, sind, entgegen Abs. 1, erlaubnispflichtig. (3) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz, der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen und des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes werden von dieser Regelung nicht berührt. § 27 Anliegerpflichten Anlieger sind kommunale, genossenschaftliche und private Eigentümer, Pächter, Verwalter und sonstige Nutzer von bebauten und unbebauten Grundstücken. Anlieger haben besondere Pflichten zu erfüllen bzw. deren Erfüllung zu gewährleisten. Dazu gehören: (1) Sämtlicher Bewuchs (Hecken, Bäume etc.) müssen so beschnitten sein, dass sie nicht in den Verkehrsraum hineinragen, d.h. der Luftraum muss über der Fahrbahn bis 4,50 Meter Höhe und über Gehund Radwegen bis 2,30 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden, ebenso der Sicherheitsabstand von 0,50 Meter vom Fahrbahn- bzw. Gehwegrand nach außen. (2) Sämtliches Aufstellen von Schildern, Wegweisern, Werbung etc. bedarf der Genehmigung durch die Stadt Stollberg Abschnitt 6 SCHUTZ DER GRÜN- UND ERHOLUNGSANLAGEN § 28 Ordnungsvorschriften (1) In Grün-, Erholungs- und öffentlichen Anlagen der Stadt ist es untersagt: 1. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze und der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten, Gegenstände, Bauwagen, Fahrzeuge u. ä. abzustellen oder zu parken; 2. außerhalb der Kinderspielplätze und entsprechend gekennzeichneten Tummel- und Bolzplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört wird oder Besucher belästigt werden können; 3. Bänke, Schilder, Hinweise, Plastiken, Einfriedungen und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen; Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 4. zu nächtigen; 5. Wegesperren zu beseitigen, zu verändern oder Einfriedungen und Sperren zu überklettern; 6. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben und Feuer zu machen; 7. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen; 8. Hunde frei umherlaufen zu lassen. Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. 9. Eisflächen außerhalb freigegebener und speziell gekennzeichneten Bereiche zu betreten; 10. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie außerhalb der dafür gekennzeichneten Stellen zu reiten oder Rad zu fahren; 11. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen. Dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenfahrstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden. (2) Das Zelten auf Grün- und Erholungsanlagen bedarf der Erlaubnis der Stadt Stollberg als Ortspolizeibehörde. (3) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von Kindern entsprechend der ausgeschilderten Altersstufen benutzt werden. (4) Öffentliche Brunnen, Wasserbecken und Gewässer dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen, das Wasser zu verunreinigen, feste oder flüssige Gegenstände in sie einzubringen oder soweit dies nicht ausdrükklich zugelassen ist, darin zu waschen sowie Tiere darin baden zu lassen. Abschnitt 7 ANBRINGEN VON HAUSNUMMERN § 29 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Stadt festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als drei Meter an der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist. Abschnitt 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN § 30 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. § 31 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 SächsPolG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 Euro und höchstens 1 000,00 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500,00 Euro, geahndet werden. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Abs. 2 sich so verhält, dass Dritte in ihrer Nachtruhe gestört werden, 2. entgegen § 5 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden, 3. entgegen § 6 Abs. 1 aus Gaststätten, Veranstaltungsstätten und Versammlungsräumen Lärm nach Außen dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden, 4. entgegen § 6 Abs. 2 die Außenbewirtschaftung von Gaststätten während der Nachtzeit (siehe § 4) betreibt, 5. entgegen § 7 allgemein zugängliche Sport- und Spielplätze benutzt, 6. entgegen § 8 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt, 7. entgegen § 8 Abs. 2 ruhestörende Arbeiten durchführt, 8. entgegen § 9 Abs. 1 Sammelbehälter für Glas, metallische Abfälle u. ä. benutzt, 7 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 9. entgegen § 9 Abs. 2 Wertstoffe ablegt 10. entgegen § 9 Abs. 3 Müllkübel und Wertstoffsäcke auf öffentlichen Straßen und Plätzen abstellt, 11. entgegen § 9 Abs. 4 Haus- oder Gewerbemüll in öffentliche Abfallbehälter einbringt, 12. entgegen § 10 vor den genannten Gebäuden und Einrichtungen Lärm nicht vermeidet, 13. entgegen § 11 Hunde und andere Haustiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden, 14. entgegen § 12 Abs. 1 übel riechende Gegenstände und Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert, 15. entgegen § 13 solche Fahrzeuge oder Anhänger auf Straßen, Plätzen und Anlagen abstellt, 16. entgegen § 14 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, in Grün- und Erholungsanlagen oder an öffentlichen Gewässern wäscht oder abspritzt, 17. entgegen § 15 Abs. 1 Schüttgut angelieferte Materialien nicht fristgerecht aus dem öffentlichen Verkehrsraum beseitigt, 18. entgegen § 15 Abs. 2 in Tageswassereinläufe Verunreinigungen einleitet, 19. entgegen § 16 außergewöhnliche und nicht naturgebundene Verschmutzung nicht pflichtgemäß beseitigt oder beseitigen lässt, 20. entgegen § 17 Sperrvorrichtungen oder Einfriedungen unbefugt beseitigt, 21. entgegen § 18 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht bereithält oder entsorgt, 22. entgegen § 19 Sammlungen nicht anzeigt, 23. entgegen § 20 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere belästigt, gefährdet oder geschädigt werden, 24. entgegen § 20 Abs. 2 nicht dafür Sorge trägt, dass sich sein Tier nicht ohne Aufsichtsperson im öffentlichen Verkehrsraum aufhält, 25. entgegen § 20 Abs. 3 den Hund innerhalb der geschlossenen Ortslage nicht an der Leine führt, 26. entgegen § 20 Abs. 3 den Hund vor den genannten Einrichtungen bzw. zu Festen und Veranstaltungen nicht angeleint führt, 27. entgegen § 20 Abs. 3 den Hund ohne Maulkorb führt, 28. entgegen § 20 Abs. 4 den Hund ohne kurze Leine und Maulkorb ausführt, 29. entgegen § 20 Abs. 5 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde/Kreispolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 30. entgegen § 21 als Eigentümer, Halter, Führer oder Verfügungsberechtigter eines Tieres verbotswidrig abgelegten Tierkot nicht unverzüglich beseitigt bzw. nicht ausreichend geeignete Hilfsmittel für die Aufnahme und den Transport des Hundekots mitführt und vorzeigen kann, 31. Tauben entgegen § 22 füttert, 32. entgegen § 23 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, 33.entgegen § 23 Abs. 2 Plakate, Beschriftungen, Bemalungen nicht sofort nach Veranstaltungsende entfernt, 34. entgegen § 23 Abs. 3 Punkt 1 Gegenstände weg wirft, 35. entgegen § 23 Abs. 3 Punkt 2 Verpackungen, Behälter oder Abfälle ausschüttet, zerstreut oder zerstört, 36. entgegen § 23 Abs. 3 Punkt 3 Gebäude, Denkmäler, Mauern, Einfriedungen, Tore, Straßen, Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Leitungsmasten, Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter, Streumaterialkisten, Buswartehäuschen, Blumenkästen, Spielgeräte, Verkehrszeichen oder sonstiges beklebt, bemalt, besprüht oder beschmiert 37. entgegen § 24 keine vorherige Genehmigung eingeholt hat, Amtlicher Teil 38. entgegen § 25 Abs. 1 Punkt a aufdringlich oder aggressiv bettelt oder andere Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten erheblich belästigt, 39. entgegen § 25 Abs. 1 Punkt b Alkohol zu sich nimmt, wenn bereits dies aufgrund konkreter Vorgänge unmittelbar erwarten lässt, dass andere Personen erheblich belästigt werden, beispielsweise durch aufdringliches oder aggressives Verhalten,, 40. entgegen § 25 Abs. 1 Punkt c die Notdurft auf Flächen im Sinne des § 3 verrichtet, 41. entgegen § 25 Abs. 1 Punkt d Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt, 42. entgegen § 26 Abs. 1 offene Feuer ohne die erforderliche Erlaubnis abbrennt. 43. entgegen § 26 Abs. 2 Grillfeuer ohne Erlaubnis auf solchen Grundstücken durchführt, 44. entgegen § 27 Abs. 1 den Bewuchs nicht einkürzt, 45. entgegen § 27 Abs. 2 Schilder o.Ä. aufstellt, 46. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 1 betritt oder Gegenstände, Bauwagen, Fahrzeuge u. ä. abstellt oder parkt, 47. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummel- und Bolzplätze entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 2 spielt oder sportliche Übungen betreibt, 48. Bänke, Schilder, Hinweise, Plastiken, Einfriedungen und andere Einrichtungen entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 3 beschriftet, beklebt, beschmutzt oder entfernt, soweit nicht der Tatbestand der Sachbeschädigung verwirklicht ist, 49. entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 4 in den Grün- und Erholungsanlagen nächtigt, 50. entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 5 Wegesperren beseitigt, verändert oder Einfriedungen und Sperren überklettert, 51. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteilen entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 6 verändert, aufgräbt oder Feuer macht, 52. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 7 entfernt, 53. entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 8 Hunde frei umherlaufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze und Liegewiesen mitnimmt, 54. entgegen § 28 Pkt. 9 Eisflächen betritt, 55. entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 10 Schließ-, Wurf- oder Schleudergegenstände benutzt sowie außerhalb der dafür gekennzeichneten Stellen reitet oder Rad fährt, 56. Parkwege entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 11 befährt oder Fahrzeuge abstellt, 57. ohne Erlaubnis entgegen § 28 Abs. 2 zeltet, 58. Turn- und Spielgeräte entgegen § 28 Abs. 3 benutzt, 59. öffentliche Brunnen, Gewässer usw. entgegen ihrer Zweckbestimmung nach § 28 Abs. 4 benutzt, Gegenstände einbringt, darin wäscht oder Tiere badet, 60. entgegen § 29 als Hauseigentümer der Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, unleserliche Schilder nicht unverzüglich erneuert oder entsprechend anbringt, § 32 Inkrafttreten Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 20.10.2003 in der Fassung vom 05.9.2005 außer Kraft. Stollberg, d. 19.03.2007 M. Schmidt Bürgermeister Dienstsiegel ❐ POLIZEIVERORDNUNGEN DER STADT STOLLBERG Chronologie Beschlussdatum In-Kraft-Treten 1. Polizeiverordnung zu den Aufgaben der gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Stollberg 12. 02. 1992 12.02. 1992 2. Polizeiverordnung der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Hoheneck, Mitteldorf, Gablenz und Oberdorf zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 25. 09. 1995 18. 11. 995 Polizeiverordnung der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Hoheneck, Mitteldorf, Gablenz, Oberdorf, Beutha und Raum gegen umweltschädliches Verhalten, Lärm- und Geruchsbelästigung, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern 20.10.2003 11.11.2003 1. ÄnderungPolizeiverordnung der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Hoheneck, Mitteldorf, Gablenz, Oberdorf, Beutha und Raum gegen umweltschädliches Verhalten, Lärm- und Geruchsbelästigung, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern 05.09.2005 15.09.2005 Polizeiverordnung der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Hoheneck, Mitteldorf, Gablenz, Oberdorf, Beutha und Raum gegen umweltschädliches Verhalten, Lärm- und Geruchsbelästigung, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern 8 ❐ Amtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Liebe Bürger von Stollberg, hiermit dürfen wir Ihnen die neu überarbeitete und ergänzte Polizeiverordnung vorstellen. Wir als Stadtverwaltung und viele Bürger unserer Stadt wollen die Verunreinigungen von öffentlichen Anlagen und Plätzen sowie von Gehwegen nicht mehr hinnehmen. Die Änderungen dieser Polizeiverordnung sprechen vor allem unsere Hundehalter an. Leider haben jahrelange Bitten in Freie Presse und Stadtanzeiger, Hundekot zu entfernen, zu keinem Ergebnis geführt. Im Jahre 2005 starteten wir den Versuch, unseren Hundehaltern mit der Aufstellung von fünf Hundekottütenspendern in den Parkanlagen entgegenzukommen. Leider wurden diese Spender regelmäßig zerstört, sodass zurzeit nur noch zwei Spender vorhanden sind. Auch die Hundekottüten wurden und werden täglich in solchen Mengen entfernt, die in keinster Weise mit der Anzahl der Hunde in unserer Stadt in Einklang zu bringen ist. Die zweckentfremdete Nutzung der Tüten ist für uns nicht nachzuvollziehen, da die Tütchen aufgrund ihrer Beschichtung mit desinfizierenden Materialien für die Verpackung von Lebensmitteln nicht benutzt werden sollten. Gehen wir also gemeinsam daran, alles für ein schönes und sauberes Stollberg zu tun, wo sich Bürger, Gäste und eventuelle Neubürger wohl fühlen können. Auch an die gegenseitige Rücksichtnahme möchten wir appellieren, sei es nun Rücksicht auf bauliche Einrichtungen, Sachwerte etc., oder aber die Rücksicht auf unsere Mitmenschen und Nachbarn. Nachbarschaftliche Probleme und Streitereien sind leider keine Seltenheit mehr und nehmen jährlich in erschreckendem Ausmaß zu. Friedensrichter und Justiz werden zunehmend mit derartigen Nachbarschaftsstreitereien beschäftigt. Viele „Streithähne“ versuchen leider auch, Behörden für das Austragen ihrer Bösartigkeiten zu benutzen. Hier sei uns der Hinweis erlaubt, dass weder Gesetze noch Verordnungen in der Lage sind, den Frieden mit dem Nachbarn wieder herzustellen. Sicher werden wir als Behörde einschreiten, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gewährleistet werden. Für das Lösen von zivilrechtlichen Sachverhalten sind wir allerdings nicht zuständig. Ein sachliches Gespräch über den Gartenzaun kann hier sicherlich Wunder bewirken! Versuchen wir gemeinsam, durch verantwortungsvolles, umweltbewusstes und menschliches Miteinander unser Zusammenleben friedlich zu gestalten. Machen Sie es unserem Ordnungsamt nicht allzu schwer, Beleidigungen und Beschimpfungen beim Durchsetzen der Gesetze sind hier nicht angebracht. In diesem Zusammenhang sei uns noch der Hinweis erlaubt, dass es mit dem Beschluss unserer neuen Polizeiverordnung keinesfalls um die Aufbesserung der städtischen Finanzen geht. Sollte sich doch bitte jeder, dem ein Verwarnungsgeld ausgesprochen wurde, darüber im Klaren sein, dass er selbst – und nicht der Mitarbeiter des Ordnungsam❐ tes – etwas falsch gemacht hat. Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung an der August-Bebel-Straße in Gablenz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.06 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung an der August-Bebel-Straße in Gablenz beschlossen. Mit der Aufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird ein Teilbereich des Flurstückes 237/9 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Montag Der Entwurf der Ergänzungssatzung an der August-BebelStraße in Gablenz sowie der Entwurf der Begründung wurden nach der öffentlichen Auslegung vom 29.01.2007 bis 02.03.2007 geändert bzw. ergänzt. Freitag Der geänderte Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.05.2007 bis 08.06.2007 in der Stadtverwaltung 09366 Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus: Dienstag Mittwoch Donnerstag 8.00 13.00 8.00 13.00 8.00 8.00 13.00 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr – – – – – – – – 11.30 Uhr und 15.30 Uhr 11.30 Uhr und 16.00 Uhr 11.30 Uhr 11.30 Uhr und 17.30 Uhr 11.30 Uhr Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Stollberg, den 17.04.07 Schmidt Bürgermeister (Siegelabdruck) ❐ 9 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Amtlicher Teil Informationen der Stadtverwaltung Die Stadtverwaltung Stollberg Postanschrift: Stadtverwaltung Stollberg Postfach 12 32 09362 Stollberg Tel.-Nr. (03 72 96) 9 40 Hausanschrift: Stadtverwaltung Stollberg Hauptmarkt 1 09366 Stollberg Fax (03 72 96) 24 37 E-Mail: [email protected] Homepage-Adresse: www.stollberg-erzgebirge.de Öffnungszeiten Bürgerservice Stollberg Montag geschlossen Dienstag 08:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag 08:30 bis 19:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr Samstag 08:30 bis 11:00 Uhr Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr 09:00 bis 11:30 Uhr, 13:00 bis 17:30 Uhr 09:00 bis 11:30 Uhr Das Standesamt hat zusätzlich montags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr für Sterbefälle geöffnet. Stadtbibliothek Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:00 Uhr 12:00 bis 18:00 Uhr geschlossen 12:00 bis 18:00 Uhr 10:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr Tel.-Nr. (03 72 96) 22 37 Fax (03 72 96) 21 47 E-Mail: [email protected] Tel.-Nr. (03 72 96) 940 Fax: (03 72 96) 94163 E-Mail: [email protected] Fachämter der Stadtverwaltung und Stadtkasse Montag geschlossen Dienstag 09:00 bis 11:30 Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr Stadtteilbüro der STEG Stadtentwicklung gGmbH A.-Dürer-Str. 22 Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 bis 17:30 Uhr Tel./Fax (03 72 96) 92 47 64 E-Mail: [email protected] ❐ Der Stollberger Friedensrichter Der Bürgerpolizist informiert: Die Sprechstunde des Stollberger Friedensrichters, Herrn Zimmermann, findet nach Terminabsprache in der Stadtbibliothek, Schillerplatz 2, statt. Der Bürgerpolizist ist zwecks Terminabsprachen zu erreichen Voranmeldungen bitte über folgende Telefonnummern: dienstl. 037296/929801 oder privat 037296/87484 oder über den Bürgerservice der Stadtverwaltung unter 037296/940 ❐ im Polizeirevier Stollberg, Tel. 90314 oder in der Stadtverwaltung Stollberg, Bau-/Ordnungsamt, Tel. 94 201. Bürgerpolizist Sehm / Polizeihauptmeister ❐ Der Bürgerservice informiert Neue Gewerbeanmeldungen der Stadt Stollberg Folgende Gewerbe, die mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger einverstanden sind, werden hiermit bekannt gegeben: Betriebsinhaber Anschrift Tätigkeit Müller Aufzüge GmbH i.G. Stollberg, Nordstraße 20 Herstellung und Service von Aufzugsanlagen Bochmann, Ralf Niederdorf, Neue Schichtstr. 8 Wohnmobil-Caravan-Vermietung Giovanni Brindisi Stollberg, Postplatz 7 „Hotel Adler“ Betrieb eines Hotels mit Gaststätte Bürgerservice Stollberg – Kartenverkauf Samstag, 09.06.2007,19:30 Uhr in der St. Jakobi-Kirche Stollberg/Erzgeb. Angelika Milster „Von Bach bis Bernstein“ – Kirchentournee 2007 10 Karten zu 29,50 Euro Weiterhin sind im Bürgerservice der Stadt Stollberg Rabattkarten (10 % Ersparnis) für das Thalheimer Erzgebirgsbad erhältlich. ❐ Amtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Fundbüro – Stand: 12.04. 2007 Fundmonat/Jahr 17/07 23/07 10/07 S 24/07 11/07 S 25/07 45/07 47/07 13/07 S Fundor t Gegenstand: R uf- Nr.: 037296 / 940 Bushaltestelle E.-Thälmann-Str. Netto-Schlachthofstraße Stl.,Zwickauer Straße Stl.,Kaufland Stl.,Sansi-Bar Stl., Herrenstraße Höhe Marienkirche Landratsamt Niederdorf Stl., Cafe Hempel Stl., Cafe Hempel Sporttasche mit Inhalt 1 Ring Schlüsselbund+Ford-Autoschl. Sonnenbrille Schlüsselbund 1 Pokal 1 Fahrrad ohne Nummer 1. Damenmütze 1 Schlüsselbund in Tasche Fundsachen-Kaufland in Stollberg: 04/07 S 03/07 S 02/07 S 14/07 13/07 12/07 11/07 10/07 09/07 08/07 07/07 06/07 05/07 04/07 03/07 27/07 28/07 29/07 31/07 1 Schlüssel Schlüsselbund (6) Schlüsselbund in Tasche 1 Uhr Geldtasche Brillenetui 1 goldener Ring 1 Sonnenbrille 1 Kette Einzahlungsquittung hellgrüner Schnuller NUK 1 Sonnenbrille blau/braune Tasche Geldbörse Ehering blauer Kinderschuh rot-schwarzer Schal Kinder-Stoffschuh mit Rassel grauer Handschuh mit Klettverschluss Wer diese Gegenstände vermisst, kann gern in der Stadtverwaltung Stollberg, im Bürgerservice-Telefon (037296) 940, nachfragen. Abgegebene Fahrräder können nach vorheriger Abspra- 32/07 33/07 34/07 35/07 36/07 37/07 38/07 39/07 40/07 41/07 42/07 43/07 48/07 49/07 50/07 51/07 52/07 53/07 Plüschtier (Schlüsselanhänger) grauer Handschuh mit Klettverschluss(Active Sports) grün-weiß-gelber Schal Ring mit Einsatz Handtasche und Regenschirm Ring mit Stein 1 Brille Schnuller der Marke „NUK“ Brille in Etui schwarze Mütze Regenschirm 1 elektrisches Gerät Brotdose „Saphier“ Kinderjacke mit Reißverschluss Handy Kinderring Sonnenbrille Taschenmesser che besichtigt werden im Betrieb „Städtische Dienstleistungen“ Stollberg, Gärtnereiweg 21 (ehemals städtischer Bauhof Stollberg), Telefon- Nr. 037296 / 3882 oder ❐ 3883. Das Bau- und Ordnungsamt informiert: ILEK als Fördermöglichkeit auch für bestehende Betriebe Derzeit erfolgt durch die Stadt Stollberg gemeinsam mit den Gemeinden Jahnsdorf, Neukirchen, Niederdorf und Niederwürschnitz die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes, kurz ILEK. Dieses Konzept soll unter Beteiligung von Bevölkerung, Handel und Gewerbe, Vereinen und Verbänden sowie sonstiger Akteure gemeinsam erarbeitet werden. Nähere Informationen zum ILEK wurden bereits in der regionalen Presse veröffentlicht, weitere Beiträge sind sicherlich zu erwarten. Zur Erarbeitung des ILEK hat das beauftragte Planungsbüro Dr.Kruse.Plan Fragebögen erarbeitet, welche an zufällig ausgewählte Industrie- und Gewerbebetriebe verschiedener Branchen und Größen in den kommenden Tagen verteilt werden. Die Stadtverwaltung bittet die ausgewählten Betrie- be um Unterstützung der Fragebogenaktion und dankt im Voraus für die Bemühungen. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass im Rahmen der geförderten ILEK-Ziele auch firmeneigene gewerblich investive Maßnahmen und Projekte in Kommunen und Ortsteilen mit einer Einwohnerzahl kleiner als 5000 unterstützt werden können. So sollen die Umnutzung von bestehenden Gebäuden für gewerbliche oder Dienstleistungszwecke, die Sanierung von Betriebsgebäuden und Betriebsgelände, Firmenerweiterungen in Verbindung mit Schaffung von Arbeitsplätzen u.dgl förderfähig werden. Zur ebenfalls vorgesehenen Bevölkerungsbefragung werden wir im Mai-Stadtanzeiger weitere Details sowie einen entsprechenden Fragebogen veröffentlichen. ❐ Information zur Teichdamm- und Bachlaufberäumung sowie Instandsetzungsarbeiten Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Stollberg-Niederdorf finden im Zeitraum März bis November 2007 Beräumungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gewässerbett und an den unmittelbaren Uferbereichen der Bäche statt. Darüber hinaus werden an den städtischen Teichanlagen um- weltpflegerische Maßnahmendurchgeführt. Diese Arbeiten dienen der Beseitigung von Zivilisationsmüll, von Abflusshindernissen, sonstigem Treibgut und der Entfernung nicht standortgerechtem Pflanzenbewuchs bis hin zur Bekämpfung von Neophyten. Die Ausführenden können sich durch 11 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 ein Legitimationsschreiben des Bau-/Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Stollberg ausweisen. Gemäß § 77 Abs. 4 des Sächs. Wassergesetzes werden die Eigentümer, Anlieger, Hinterlieger und Nutzer der Gewässer als Duldungspflichtige hiermit öffentlich informiert. Anfallendes Räumgut soll ggf. bis zum Abtransport auf dem Anliegergrundstück zwischengelagert werden, um unnötige Transporte über die jeweiligen Grundstücke zu vermeiden. Einbaufähiger Schwemmsand, Mutterboden u.ä. wird gemäß Amtlicher Teil § 77 Abs. 3 Sächs. Wassergesetz am Gewässer auf den Grundstücken eingeebnet. Für fachliche Belange zum Inhalt der Information steht Ihnen Herr Fay vom Bau-/ Ordnungsamt der Stadtverwaltung Stollberg, Tel. 037296/94250, zur Verfügung. K. Mann Geschäftsbereich der Beigeordneten ❐ Straßenbau am Gymnasialpark Die im Gymnasialpark aufgewachsenen Bäume sind mittlerweile zum Teil bis zu 100 Jahre alt. Während Bäume in freier Natur noch viel älter werden können, sind Parkbäume auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherung sowie der Parkgestaltung selbst zu betrachten. Nach einem der Stadtverwaltung vorliegenden Begutachtungsprotokoll wird die mittelfristige Fällung der ins Auge gefassten Bäume aufgrund der Beeinträchtigung ihrer Vitalität empfohlen. Des Weiteren ist für eine sinnvolle Parkgestaltung die sukzessive Verjüngung des Baumbestandes unumgänglich. So wurden in den letzten Jahren notwendigerweise bereits 34 alte Bäume des Parks gefällt und durch Neupflanzungen ersetzt. Stollberg ist eine grüne Stadt und wird auch weiterhin eine grüne Stadt bleiben. Trotzdem sollte es zulässig sein, im Zentrum der Stadt befindliche „Feldwege“ in einen ordent- lichen Zustand als Straße zu versetzen – die Parkstrasse ist seit jeher eine Straße und soll jetzt lediglich in ihren ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Dadurch soll auch eines erreicht werden: dass nämlich Kinder und andere Spaziergänger des Parks deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass hier am Rande des Parks eine Straße entlang führt und sie auf Autoverkehr zu achten haben. Der aktuelle Zustand lässt nicht unbedingt Autos dort erwarten, wo eben nur ein erdiger Weg verläuft, der sich durch nichts von den übrigen Fußwegen unterscheidet. Wer offenen Auges durch die Stadt Stollberg läuft, der sieht viel Grün, welches auch durch die Stadt gepflegt und neu angelegt wird! Übrigens: jährlich fallen durchschnittlich 200 Bäume privaten Fällanträgen unserer Bürger „zum Opfer“. ❐ Gewerbegebietserschließung fertig gestellt Im Frühjahr konnte die Erschließung des Gewerbegebietes IV gegenüber Siemens VDO Mechatronic fertig gestellt werden. Das Gelände wurde eingeebnet, Ver- und Entsorgungsleitungen wurden verlegt sowie eine Erschließungsstraße mit Wendehammer errichtet. Damit stehen insgesamt 14 ha Gewerbefläche für Neuansiedlungen zur Verfügung. Als erster Investor im neuen Gewerbegebiet beginnt die Firma Fresenius Medical Care mit der Errichtung ihres neuen Firmenstandortes in Stollberg. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten werden derzeit die noch ausstehenden Begrünungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der gesamten neu erschlossenen Gewerbeflächen vorbereitet. Diese beinhalten das Gewerbegebiet III mit dem Standort Siemens Mechatronic, das Gewerbegebiet westlich der Auer Straße, das Gewerbegebiet „Stollberger Tor“ mit der Firma Dürr Somac sowie das zuletzt fertig gestellte Gewerbegebiet IV. Die Ausführung der Pflanzarbeiten ist für den Zeitraum Mai bis November dieses Jahres vorgesehen. ❐ 12 Siemens VDO B 180 Vorsorgestandort A 72 Foto: Helu Luftbildverlag Meerane Amtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Sonstige Informationen Vorsicht im Stadtwald für Spaziergänger und Passanten Der große Sturm „Kyrill“ zu Beginn des Jahres hat auch im Kommunalwald in Stollberg und Beutha deutlich seine Spuren hinterlassen. Eine große Menge von Bruch- und Wurfholz ist zu verzeichnen. Noch schlimmer als der Sturm könnte der Borkenkäfer wüten, wenn er sich nach seiner Winterruhe im Frühjahr in den umgestürzten Bäumen einnistet. Auch deshalb muss der Windbruch so schnell wie möglich heraus aus dem Wald. Die Stadt Stollberg als Waldbesitzer ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit. Die Beseitigung von Gefahrenpotential unter Einhaltung der Arbeitssicherheit hat absoluten Vorrang. Forstunternehmen aus unserer Region wurden mit der Bruchberäumung beauftragt. Sicherlich wird es aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Sturmschäden alle beseitigt sind. Viele Bäume stehen unter Spannung und können jederzeit noch brechen. Diese Gefahren sind für Laien nicht sofort ersichtlich und werden deshalb oftmals unterschätzt. Wir möchten unsere Waldbesucher darauf aufmerksam machen beim Betreten des Waldes äußerste Vorsicht walten zu lassen. Wir verweisen deshalb auf das Sächsische Waldgesetz § 11, wonach dass das Betreten des Waldes generell auf eigene Gefahr erfolgt. ❐ Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen – Haushaltsbefragung – Mikrozensus 2007 Wie in jedem Jahr werden auch 2007 im Freistaat Sachsen wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung") ist eine gesetzlich angeordnete Stichproben-erhebung, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Mit der seit 2005 stattfindenden unterjährigen (wöchentlichen) Befragung der Haushalte können Veränderungen der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse schneller festgestellt werden. Insgesamt trägt der Übergang zur Unterjährigkeit der Erhebung einem zunehmenden Bedarf aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft nach immer aktuelleren Daten adäquat Rechnung. Des Weiteren wird der Forderung der Europäischen Union nach international vergleichbaren Arbeitsmarktdaten (ILO-Erwerbslosenzahlen) entsprochen. Die Auswahl der rund 20 000 zu befragenden Haushalte in Anzeigen 13 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Amtlicher Teil Sachsen erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. den durch eine intensive Schulung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Die Erhebungsbeauftragten sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungs-beauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes können sich mit einem Sonderausweis legitimieren. Sie wer- Bei Fragen z. B. zur Auskunftspflicht oder zum Datenschutz steht beim Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen Frau Ina Heibig, Telefon 03578 33-2140, zur Verfügung. Die Ergebnisse der Erhebungsjahre 2005 und 2006 sind im Statistischen Landesamt verfügbar und werden gegenwärtig veröffentlicht. ❐ Sehr geehrte Gewerbetreibende – Die 6. Ausgabe des Umweltmalbüchleins ist in Arbeit … DRK-Kreisverban Stollberg e.V. und Malteser Hilfsdienst e.V. werben Fördermitglieder Unser Umweltmalbüchlein geht nunmehr ins 6. Jahr. Die Markt- und Media Conzept GmbH wird deshalb in den kommenden Wochen wieder um Unterstützung bei den hiesigen Gewerbetreibende bitten. Das Malbuch beinhaltet – wie der Name schon sagt – Ausmalbilder kombiniert mit entsprechenden kurzen Reimen, die alle einen Bezug zu Umweltbzw. Naturschutz haben. Die Stadt erhält dann insgesamt 500 Exemplare dieses Büchleins und stellt die Verteilung an unsere Kindereinrichtungen und die Grundschule sicher. Wir würden uns freuen, wenn diese Aktion ihrem Interesse entspricht und Sie eine Unterstützung ermöglichen könnten. Dem DRK Kreisverband Stollberg e.V. sowie dem Malteser Hilfsdienst e.V. wurde jeweils für den Zeitraum Mai 2007 bis Dezember 2007 von der Kreispolizeibehörde die Erlaubnis erteilt, Fördermitglieder zu werben. ❐ ❐ Die Werber müssen neben einem gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass eine Bestätigung des Veranstalters über die Fördermitgliederaktion vorzeigen können. Weitere Anfragen beantworten Ihnen jederzeit die Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde bzw. der Ortspolizeibehörde. Stadt Stollberg – Nichtamtlicher Teil Zwei Neubauten gewähren im feierlichen Rahmen einen Blick hinter ihre Kulissen Dem Abschluss der baulichen Aktivitäten zur Errichtung eines neuen Busbetriebshofes im Gewerbegebiet Flockenstraße in Lugau und einer neuen Lokabstellhalle am Bahnhof in Stollberg folgt am Samstag, dem 5. Mai 2007, die offizielle Inbetriebnahme. Im feierlichen Rahmen öffnen sowohl die Autobus GmbH Sachsen als auch die City-Bahn Chemnitz GmbH die Türen zu ihrem Neubau und gewähren einen interessanten Blick hinter die Kulissen des Öffentlichen Nahverkehrs. Darüber hinaus lohnen an diesem Tag die Präsentation verschiedenster historischer und moderner Fahrzeuge sowie bunte Bühnen- und Kinderprogramme einen Besuch beider Einrichtungen. Am ersten Samstag im Monat Mai wird im Landkreis Stollberg kräftig gefeiert: Ab 10.00 Uhr öffnet die City-Bahn Chemnitz GmbH die Türen ihrer neuen Lokabstellhalle in Stollberg zum zünftigen Frühschoppen. Bis 18.00 Uhr besteht unter anderem die Möglichkeit zur Besichtigung historischer und moderner Fahrzeuge sowie zu Draisinen- und Führerstandsmitfahrten. Ergänzend sorgen Musik und Unterhaltung für gute Laune bei den großen und eine Kinderecke für jede Menge Spaß bei den kleinen Gästen. Ähnlich festlich geht es in den neuen Räumlichkeiten der Autobus GmbH Sachsen im Gewerbegebiet Flockenstraße in Lugau zu. Hier erwartet die Gäste von 13.00 bis 19.00 Uhr ein vielfältiges Vergnügungsprogramm mit Live-Musik, Tanz und Show. Des Weiteren wird unter dem Motto „Mobilität gestern & heute“ eine umfangreiche Fahrzeugausstellung präsentiert. Alle kleinen Besucher können sich auf eine Bastelstraße, eine Hüpfburg, ein Kindertheater, Elektroautos und vieles mehr freuen. Höhepunkt der Veranstaltung wird ein Konzert der Gruppe „De Erbschleicher“ von 19.00 bis 21.00 Uhr sein. Natürlich 14 wird bei diesen zwei Feierlichkeiten auch das leibliche Wohl nicht außer Acht gelassen. Wer beide Veranstaltungen besuchen möchte, sollte die mit Bus und Bahn angebotenen kostenfreien Pendelfahrten zwischen Stollberg und Lugau nutzen. Aus Richtung Chemnitz kann am 5. Mai 2007 zudem mit der City-Bahn (KBS 522) unentgeltlich nach Stollberg angereist werden. Nähere Informationen zu den Fahrplänen sowie den einzelnen Festprogrammen erhalten Interessierte über eine gesonderte Broschüre sowie im Internet unter www.autobus-sachsen.de oder www.city-bahn.de. ❐ Mitteilung des Feuerwehrvereins Stollberg e.V. Zum traditionellen Hexenfeuer am 30.April übernimmt der Feuerwehrverein Stollberg e. V. wie schon in den letzten Jahren am Fuße des Skihangs die Versorgung mit Speisen und Getränke. Wir freuen uns auf Ihren Besuch ! ❐ Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 10 Jahre City-Bahn Seit 10 Jahren gibt es die City-Bahn Chemnitz GmbH. Sie wurde von der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft und der Autobus GmbH Sachsen gegründet. Am Anfang benutzten mehrere zehntausend Fahrgäste die Bahn, heute sind es über zwei Millionen jährlich. Damit die Bahn auch weiterhin gut fahren kann, wurde in Stollberg eine neue Lokabstellhalle errichtet und am 14. April eingeweiht. Die Geschäftsführer der GmbH, Herr Leonhardt und Herr Meiwald, nahmen den symbolischen Schlüssel für die Halle entgegen und weihten das neue Gebäude in Anwesenheit vieler Gäste und Mitarbeiter feierlich ein. Am 5. Mai öffnet die neue Lokabstellhalle für die Öffentlich❐ keit ihre Tore. 5. ADAC Renault Treffen am 13. Mai 2007 1. Veranstalter MSC Stollberg/E. e.V. im ADAC 09366 Stollberg, Gärtnereiweg 21 e-mail: [email protected] Internet: www.msc-stollberg.de 2. Veranstaltung freie Veranstaltung für alle PKW-Fahrzeuge der Marke Renault 6. Wertung Eine Wertung der teilnehmenden Fahrzeuge wird in folgenden Rubriken vorgenommen – bester Laguna – bester Twingo – bester R19 – weiteste Anreise – meiste TÜV-Eintragungen – bester Clio – der schönste Renault – bestes Cabrio (Best of Show) – Db Test Musikanlage – bester Megane 3. Nennschluß 13. Mai 2007 um 11.00 Uhr am Ort der Veranstaltung Motorsportclub Stollberg/E. e.V. im ADAC ❐ 4. Nenngeld in Nenngeld enthalten: 1. Standplatz für das Auto 2. bei Bedarf Standplatz für Zelt Das Nenngeld beträgt 6,00 Euro pro Person, für die Teilnehmer die bis einschließlich 09. Mai 2007 nennen – danach 8,00 Euro bis zum Nennschluß am Tag der Veranstaltung 5. Zeit und Ortsplan Alle Aktivitäten in Stollberg finden auf dem Gelände des Verkehrsschulübungsplatzes an der Glück-Auf-Straße statt. Auf dem Gelände sind Zeltmöglichkeiten vorhanden. Samstag, den 12.05.2007 Anreise ab 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr möglich Sonntag, den13.05.2007 10.00 Uhr Einlass 11.00 Uhr offizielle Eröffnung der Veranstaltung ab Nennschluß Bewertung der Fahrzeuge 18.00 Uhr Siegerehrung 19.00 Uhr Abschluss der Veranstaltung 15 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Nichtamtlicher Teil Baufortschritt am Feuerwehrgerätehaus Gablenz Ende Juli wird das neue Domizil der FFW Gablenz fertig sein. Ausstellungseröffnung in der Stadtbibliothek Am 17.04.2007 wurde eine Ausstellung mit Bildern und Grafiken des Thalheimers Matthias Schwalbach eröffnet. Die Ausstellung ist bis zum 13.06.2007 in den Räumen der ❐ Bibliothek zu den Öffnungszeiten zu sehen. Herr Schwalbach bei der Eröffnung seiner Ausstellung und bei der Erläuterung seiner Arbeiten Anzeigen 16 Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 1, 2, 3, fertig ist das Osterei! Matthias Schwalbach Wer den letzten Stadtanzeiger gesehen hat, kann sich bestimmt noch an unser weißes Riesen-Ei erinnern. Pünktlich eine Woche vor dem Osterfest konnten wir nun dem Osterhasen das schön gestaltete Osterei übergeben und es mit vielen anderen Eiern im VITA-CENTER ausstellen. Die Aktion hat uns viel Spaß und Freude bereitet. Die Kinder der Bienchengruppe der Kita „Sonnenkäfer” Der Lebenshilfe Stollberg gGmbH ❐ Malerei + Grafik Ausstellung in der Stadtbibliothek Stollberg Vom 17.04. bis 13.6.2007 Anzeigen 17 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Nichtamtlicher Teil „Gänseblümchen“ erstrahlt in neuem Glanz In unserer Einrichtung wurden in den letzten Jahren zahlreiche Baumaßnahmen im und am Gebäude durchgeführt. Dazu gehören die Erneuerung aller Bäder, Fenster, Außenjalousien, Heizungen, Türen, der Fluchttreppe und der Außenfassade sowie die Neugestaltung des Personalraumes. Als letzte Baumaßnahme wurde im Januar 2007 noch unser Treppenhaus renoviert. Ein herzliches Dankeschön sagen wir allen Mitgliedern der Wohnungsbaugenossenschaft „Wismut“, die uns hierfür die Finanzierung ermöglichten. Im neu erblühten „Gänseblümchen“ bereitet uns das Spielen, Lernen und Arbeiten viel Spaß und Freude. Notruftafel DRK-Frühjahrs-Kleidersammlung Unfall, Brand, Rettungsdienst, Feuerwehr Verkehrsunfall, Überfall usw. Polizeirevier Stollberg Anzeigen 18 Das Team der Kita „Gänseblümchen“ Lebenshilfe gGmbH Stollberg 112 110 900 ❐ Wann? Samstag, 05.05.2007 Was? – tragbare, saubere Bekleidung – Schuhe paarweise – Bettwäsche – Steppdecken, Wolldecken, Federbetten Bitte stellen Sie alles bis 8.00 Uhr an den Straßenrand. Kleidersäcke erhalten Sie in Ihrem Rathaus bzw. Ihren Gemeindeämtern. Störungsmeldungen für Stollberg Strom 699428 Gas/ Fernwärme 699427 Trinkwasser 03763/405405 Abwasser 0172/3578636 Störungsmeldungen für Niederdorf Strom 0180/2305070 Gas 0371/451444 Trinkwasser 03763/405405 Abwasser 0172/357636 Hiemit möchten sich das Personal und alle Kinder des „Gänseblümchens“ bei allen Firmen, die mitgeholfen haben, unsere Kindertagesstätte im neuen Glanz erstrahlen zu lassen, recht herzlich bedanken. ❐ Jede Hilfe zählt! Danke! ❐ Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Ostern geht es nicht um den Osterhasen Es geht um die Freude über ein Ereignis, das bei vielen Menschen in Vergessenheit geraten ist – die Auferstehung von Jesus Christus nach seiner Kreuzigung. Damit ist Freude verbunden, auch Freude darüber, dass Menschen Verantwortung für ihren Nächsten empfinden. Unseren Kindern aus der Region Tschernobyl ist die christliche Botschaft des Ostergeschehens vertraut. Nach erlebnisreichen Ferientagen im Erzgebirge werden viele unvergessliche Eindrücke bleiben. Die Kinder werden sich an Begegnungen mit Menschen und Einrichtungen erinnern, die um ihr Wohl besorgt waren und ihnen Freude bereitet haben. Eine Überraschung war am 04.04.2007 gelungen, als die Frauen des Vereins Miteinander e. V. – Frau Elke Götz und Frau Maria Georgi – für jedes Kind einen in der Kleiderkammer selbstgefertigten und gefüllten Geschenkbeutel zum Osterfest überreichten, dazu Obst für jedes Kind. Als die Kinder das Lied „Danke für diesen guten Morgen, danke für jeden neuen Tag, danke, dass ich all` meine Sorgen auf dich werfen mag …“ mit ihrer Dolmetscherin anstimmten, wurden auch die Erwachsenen beschenkt. Wir freuen uns über die jahrelange gute Zusammenarbeit und danken dem Verein Miteinander e. V. für die mitgebrachten Kartons voll nützlicher Sachen recht herzlich. Hartenstein, 04.04.2007 Swetlana Grigorjewa Madlen Förster Verein Freizeit und Erholung e.V. Hartenstein ❐ Freude am Malen – Eigene Begabungen entdecken oder neue Fähigkeiten erlernen Am 02.05.2007 findet um 10:00 Uhr in Stollberg beim Verein Miteinander e. V. Roßmarkt 5 · 09366 Stollberg eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema „Aquarell –Malerei“ statt. Die Kursleiterin, Frau Doreen Fiedler, informiert über Arbeitsmaterialien, Techniken für Einsteiger, Schritt für Schritt Anleitung zum Entdecken oder zur Weiterentwicklung eigener Fähigkeiten. Farben, Pinsel, Papier und weiteres Arbeitsmaterial können bei Interesse an diesem beginnenden Kurs erworben werden. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu weiteren Kursbesuchen. Der Verein Miteinander e. V. als Partner der Kursleiterin lädt Interessierte aller Altersgruppen herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Willkommen ist jeder, der Freude an sinnstiftender kreativer Arbeit und an einem Hobby hat, bei dem seine bereits vorhandenen Talente ausgebaut werden können. Fragen beantworten gern: Kursleiterin Frau Doreen Fiedler unter Tel.-Nr. 03733 – 67 85 10 Verein Miteinander e. V. Frau Maria Georgi unter Tel.-Nr. 037296 – 8 78 31 ❐ Anzeigen 19 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Nichtamtlicher Teil Großer Bauherrentag am 14. April 2007 An diesem Tag stellten sich neben einigen Baufirmen Wohnungsstandorte in Stollberg und Umgebung in der Sparkasse Erzgebirge, Geschäftsstelle Stollberg, vor. Ansprechpartner für Interessenten sind die Stadtverwaltung Stollberg unter Tel.: 037296/940 oder die Gesellschaft für Wohnungsbau mbG Stollberg unter Tel.: 037296/6860 Fliederhain (beide Fotos) Impressionen vom Osterhasen-Treffen in Stollberg 20 ❐ Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Geburtstage im April Wir gratulieren ganz herzlich folgenden Stollberger Bürgern Frau Aliese Görg zum 93. Geburtstag, Frau Elfriede Junghanns zum 91. Geburtstag, Frau Hildegard Beyer zum 96. Geburtstag, Frau Hilde Flemming zum 92. Geburtstag, Frau Else Fiedler zum 96. Geburtstag, Frau Ilse Nagel zum 95. Geburtstag, Frau Elsa May zum 94. Geburtstag, Frau Hildegard Bochmann zum 92. Geburtstag und Frau Ilse Münch zum 92. Geburtstag. Anzeigen Anzeigen 21 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Nichtamtlicher Teil Veranstaltungskalender für Stollberg 2007 (Stand 29.03.2007) Änderungen vorbehalten! Ende April 27.04.2007 – 01.05.2007 Walkteichfest und Erzgebirgsrallye Pionierpark und Walkteichgelände 28./29.04. 44. Rallye Erzgebirge – Am Walkteich 30.04. Hexenfeuer in Niederdorf Sportplatz Niederdorf Mai 01.05. ab 9.00 Uhr 05.05. 14.30 Uhr 09.05. 11.40-12.00 Uhr 17.00 Uhr 13.05. 16.05. 11.40-12.00 Uhr 23.05. 11.40-12.00 Uhr 30.05. 11.40-12.00 Uhr Juni 01.06. 01.-03.06. 02.06. 19.00 Uhr 06.06. 11.40-12.00 Uhr 08.-10.06. 09.06. 9.00-18.00 Uhr 19.30 Uhr 16.30 Uhr Anzeigen 22 13.06. 11.40-12.00 Uhr 17.00 Uhr 15.-17.06. 15.-17.06. „Stollberger Stadtlauf“ um den Walkteich Lokschuppenfest – Stollberger Bahnhof Frühlingskonzert Volkschor Stollberg in der Marienkirche Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Zusammenkunft der Multiple-SkleroseSelbsthilfegruppe „Zuversicht“ Lebenshilfe Neuoelsnitz, Äuß. Stollberger Straße 10 Renault-Treffen des MSC Stollberg e.V. Schillerplatz (vermutl. zu klein, Alternativsuche läuft) Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Waldjugendspiele – Bürgerwald Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Einjähriges Bestehen des Kindergartens Niederdorf – Kindergarten Niederdorf Dorf- und Vereinsfest Mitteldorf Veranstaltung des Medizinischen Kollegiums Stollberg e.V. Kreiskrankenhaus Stollberg Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Sport- und Dorffest in Beutha (50 Jahre TSV ‘57 Beutha e.V.) Sächsischer Familientag Pionierpark/Walkteich/Abenteuerspielplatz Angelika Milster – „Von Bach bis Bernstein“ St. Jakobikirche „Ein bissel für’s Hirn und ein bissel fürs Herz“ – Blick in die Theaterwerkstatt des Studio W.M Chemnitz, ein Konzert von jungen Leuten mit Musical, Klassik u.a. „Stollberger Meisterkonzerte“ Aula des Carl-von-Bach-Gymnasiums 20.06. 11.40-12.00 Uhr 23./24.06. 24.06. 27.06. 11.40-12.00 Uhr 29.06. 19.00 Uhr 29.06.-01.07. Juli 04.07. 11.40-12.00 Uhr 07.07. 19.30 Uhr 11.07. 11.40-12.00 Uhr 17.00 Uhr 15.07. 17.00 Uhr 17.07. 18.07. 11.40-12.00 Uhr 20.07 ab 16.00 Uhr 25.07. 11.40-12.00 Uhr 28./29.07. Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Zusammenkunft der Multiple-SkleroseSelbsthilfegruppe „Zuversicht“ Lebenshilfe Neuoelsnitz, Äuß. Stollberger Straße 10 Vereinsfest des FC Stollberg Schillerplatz Bikertreffen – Gablenz Vereinsfest des Fußballsportvereins Niederdorf e.V. – Sportplatz Niederdorf Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Reitturnier Reitanlage Reichel in Niederdorf Dorfmeisterschaft der Vereine im Volleyball Beachvolleyballplatz Niederdorf Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Veranstaltung des Medizinischen Kollegiums Stollberg e.V. – Kreiskrankenhaus Stollberg Altstadtfest Innenstadt Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Fest alter Musik im Erzgebirge – mit dem Ensemble „Cappella Sagittariane“ erklingen die „Lutherischen Messen von J.S.Bach“ St. Jakobikirche Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Zusammenkunft der Multiple-SkleroseSelbsthilfegruppe „Zuversicht“ Lebenshilfe Neuoelsnitz, Äuß. Stollberger Straße 10 „Peter und der Wolf“ Konzert für Orgel und Erzähler – St. Jakobikirche Sozialer Tag in Sachsen Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Märchensommer „Vom Fischer und seiner Frau“ „Kalif Storch“ „Papageno und die Liebe“ Pionierpark Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken St. Jakobikirche Feuerwehrfest Oberdorf Zirkus Probst – Schillerplatz ❐ Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Veranstaltungsplan des Theaterpädagogischen Zentrums Stollberg für das Jahr 2007 Donnerstag 10. Mai Donnerstag 05. Juli Veranstaltungen in der Ev.-Freik. Gemeinde Stollberg 16:00 Uhr „Schneeweißchen & Rosenrot“ Gebrüder Grimm HAMMERBÜHNE Annaberg-Buchholz 16:00 Uhr „Das singende klingende Bäumchen“ Gebrüder Grimm Theater VARIABEL Olbernhau Donnerstag 06. September 16:00 Uhr „Des Teufels goldene Haare“ Am Samstag, dem 28. April 2007, wird in der Dreifeldhalle am Stollberger Gymnasium das Musical „Begegnungen“ aufgeführt. Dies ist ein musikalisches Projekt der Chöre aus den Gemeinden Remscheid und Stollberg. „Begegnungen“ ist eine moderne Vertonung von Texten des Johannesevangeliums in Verbindung mit Filmszenen – ein Höhepunkt für Groß und Klein, für Alt und Jung. Beginn: 19.30 Uhr Gebrüder Grimm / Emanuel Korb THEATERKIDS Lugau Kontakt: Tel.: Fax: mailto: Net TPZ Stollberg Jahnsdorfer Straße 7/ 09366 Stollberg 037296/87155 037296/87156 [email protected] www.kindertheater-burattino.de Kartenvorverkaufsservice: TPZ Stollberg / Jahnsdorfer Straße 7 Tel.: 037296/87155 Öffnungszeiten: Di.-Do. 10:00 – 13:00 Uhr Kartenpreis für Kinderveranstaltungen 1,50 Euro zzgl. VVG Den Kartenpreis für Erwachsenenveranstaltungen erfahren sie jeweils im Kartenservice ABO-Karten zum Preis von 5,50 Euro zzgl. VVG (Änderungen vorbehalten) Not- und Sorgentelefon Landkreis Stollberg 037296 / 38 62 ❐ 29.04.07 02.05.07 02.05.07 04.05.07 05.05.07 10.00 8.15 16.00 16.00 19.30 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Gottesdienst „Begegnungen“ Morgenandacht Frauentreff Teeniekreis Jugendstunde 06.05.07 09.05.07 10.05.07 12.05.07 9.30 8.15 19.30 19.30 Uhr Uhr Uhr Uhr Gottesdienst Morgenandacht Bibelstunde Jugendstunde 13.05.07 16.05.07 17.05.07 17.05.07 18.05.07 19.05.07 9.00 8.15 9.00 15.00 16.00 19.30 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Gottesdienst Morgenandacht Muttifrühstück Seniorenkreis Teeniekreis Jugendstunde 20.05.07 23.05.07 24.05.07 26.05.07 9.00 8.15 19.30 19.30 Uhr Uhr Uhr Uhr Gottesdienst Morgenandacht Bibelstunde Jugendstunde 9.00 Uhr 8.15 Uhr Gottesdienst Morgenandacht 27.05.07 30.05.07 ❐ Anzeigen 23 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Nichtamtlicher Teil Gottesdienste und Veranstaltungen der Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Jakobi Stollberg in Stollberg (1) in der St. Jakobikirche (2) im Lutherhaus (Lutherstr. 13) (3) im Diakonat (Pfarrstr. 4) So., 29.04. 9.30 Uhr Bläser-Gottesdienst mit Kindergottesdienst (1) 15.30 Uhr GlaCks (18-25-Jährige) (2) Mo., 30.04. 19.30 Uhr Frauenkreis (2) Mi., 02.05. 15.30 Uhr Gottesdienst Jakobi-Haus, Zwickauer Str. 26 g Fr., 04.05. 14.30 Uhr Junge Gemeinde (2) Sa., 05.05. 15.00 Uhr Familienkreis (3) So., 06.05. 9.30 Uhr Tauf-Gottesdienst mit Kinder-GD (1) Mi., 09.05. 11.40 Uhr Orgelmusik zur Mittagszeit (1) 14.30 Uhr Bibelstunde R.-Virchow-Str. 2 15.30 Uhr Bibelstunde im CURA-Seniorenzentrum 19.30 Uhr Oratorienchor (2) Fr., 11.05. 19.30 Uhr Junge Gemeinde (2) 20.00 Uhr Gesprächskreis für Erwachsene (3) So., 13.05. 9.30 Uhr Tauf-Gottesdienst mit Kinder-GD (1) Mi., 16.05. 11.40 Uhr Orgelmusik zur Mittagszeit (1) 14.30 Uhr Seniorenkreis (2) Do., 17.05. 9.30 Uhr Gottesdienst zur Himmelfahrt (1) Fr., 18.05. 19.30 Uhr Junge Gemeinde (2) Sa., 19.05. 15.00 Uhr Familienkreis (3) So., 20.05. 9.30 Uhr Gottesdienst mit Kinder-GD (1) 15.30 Uhr GlaCks (18-25-Jährige) (2) Mo., 21.05. 19.30 Uhr Frauenkreis (2) Mi., 23.05. 15.30 Uhr Gottesdienst im CURA-Seniorenzentrum 19.30 Uhr Oratorienchor (2) Fr., 25.05. 19.30 Uhr Junge Gemeinde (2) Pfingstsonntag, 27.05. 9.30 Uhr Konfirmations-Gottesdienst (1) Pfingstmontag, 28.05. 9.30 Uhr Gottesdienst mit Kinder-GD (1) in Gablenz (im Gemeinschaftshaus, Am Sportplatz) So., 20.05. 9.30 Uhr Gottesdienst mit Kinder-GD Do., 14.06. 19.30 Uhr Bibelstunde in Niederdorf (im Gemeinschaftsraum, Neue Str. 5) Mo., 21.05. 15.00 Uhr Bibelstunde Anzeige So., 10.06. 10.00 Uhr Gottesdienst in Oberdorf (im Gemeinschaftsraum, Am Bach 3) So., 27.05. 9.30 Uhr Gottesdienst Mo., 04.06. 19.30 Uhr Bibelstunde in Hoheneck (bei Fam. Schmidt, Zwönitzer Str. 36) Di., 05.06. 19.30 Uhr Bibelstunde Kirchenmusikalische Kreise finden wöchentlich im Lutherhaus statt (außer in den Schulferien): Kantorei: Mo 19.45 Uhr Posaunenchor: Di 19.00 Uhr und Do 16.00 Uhr Mi 19.30 Uhr in Gablenz Flötenkreis: Di 16.00 Uhr Flötenkreis-Anfänger: Do 17.00 Uhr 24 Kurrende (3.- 8. Klasse): Fr 17.00 Uhr „Orgelmusik zur Mittagszeit“ Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken, immer mittwochs vom 09.05. bis 19.09.2007, 11.40 – 12.00 Uhr in der St. Jakobikirche Stollberg (Eintritt frei) Angelika Milster – „Von Bach bis Bernstein“ Angelika Milster ist am Samstag, dem 9. Juni 2007, 19.30 Uhr, in der St. Jakobikirche Stollberg zu Gast. Ihr Schaffen kennt keine Grenzen. Selbst auf Kirchenkonzerten sorgt die Künstlerin mit der faszinierenden Ausstrahlung für Aufsehen. Als Sängerin, Schauspielerin und Entertainerin bewegt sie sich auf Weltniveau. Veranstalter: Gastspieldirektion Rößner & Hahnemann Karten zu 29,50 Euro sind im Ev.-Luth. Pfarramt, im Buch + Kunst Laden S. Lindner sowie im Bürgerservice der Stadt Stollberg erhältlich „Fest Alter Musik im Erzgebirge“ Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein Konzert in der Jakobikirche Stollberg im Rahmen der Konzertreihe an der Silberstraße. Am Samstag, dem 07.07.2007, 19.30 Uhr, werden das Ensemble Capella Sagittariana und Solisten aus Dresden die Lutherischen Messen von Johann S. Bach zu Gehör bringen. Kartenvorverkauf ab sofort: 12 Euro / erm. 9 Euro im Ev.Luth. Pfarramt Stollberg ❐ Anzeigen Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Veranstaltungen der Landeskirchlichen Gemeinschaft Stollberg im Monat Mai 2007 Veranstaltung Uhrzeit Tag 6., 13., 20., 27.05.07 ab 3 Jahre) 6., 13., 20., 27.05.07 7., 14., 21.05.07 3., 10.05.07 3., 10.05.07 2.05.07 4., 11., 18., 25.05.07 24.05.07 2.05.07 23.05.07 8.05.07 10:00 Sonntagsschule (für Kinder 19:30 17:00 19:30 20:00 14:30 19:00 19:30 9:00 19:30 19:00 26.05.07 15:00 Gemeinschaftsstunde Jungschar (ab 9 Jahre ) Gebetsgemeinschaft Bibelstunde Seniorenbibelstunde Jugendbibelstunde Männerstunde Muttifrühstück Frauenstunde Gruppenstunde „Blaues Kreuz“ Gruppenstunde „Blaues Kreuz“ Gemischter Chor 19:30 Posaunenchor 19:00 montags nach Vereinbarung dienstags im Lutherhaus Beratungsangebot des „Blauen Kreuzes“ für Alkoholgefährdete und Angehörige im Diakonischen Werk, Bahnhofstraße 1, 15:00 bis 18:00 Uhr, jeden Dienstag Anfragen über: Gemeinschaftsleiter Chr. Jenatschke; Tel.: 037296 17916, Fax: 037296 93322 ❐ Veranstaltungen April/ Mai, Christuskirche Niederdorf Sonntag, 22.04. 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Montag, 23.04. 16.30 Uhr Kirchlicher Unterricht Klassen 7-8 Montag, 23.04. 16.45 Uhr Christenlehre Klassen 2-6 Freitag, 27.04. 19.00 Uhr Jugendkreis in Lößnitz Sonntag, 29.04. 10.00. Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Montag, 30.04. 16.30 Uhr Kirchlicher Unterricht Klassen 7-8 Montag, 30.04. 16.45 Uhr Christenlehre Klassen 2-6 Freitag, 04.05. 19.00 Uhr Jugendkreis in Niederdorf Sonntag, 06.05. Gottesdienst und Kindergottesdienst Montag, 07.05. 16.30 Uhr Kirchlicher Unterricht Klassen 7-8 Montag, 07.05. 16.45 Uhr Christenlehre Klassen 2-6 Dienstag, 08.05. 09.00 Uhr Mutti-Kind-Frühstück Dienstag, 08.05. 19.30 Uhr Bibelgespräch Dienstag, 08.05. 20.30 Uhr Chorübung Mittwoch, 09.05. 15.00 Uhr Frauenkreis Mittwoch, 09.05. 19.30 Uhr Hauskreis Niederdorf-Lößnitz Mittwoch, 09.05. 20.00 Uhr „Auszeit“ für Mütter Freitag, 13.04. 19.00 Uhr Jugendkreis in Niederdorf Sonntag, 3.05. 10.00. Uhr Familiengottesdienst zum Muttertag Montag, 14.05. 16.30 Uhr Kirchlicher Unterricht Klassen 7-8 Montag, 14.05. 16.45 Uhr Christenlehre Klassen 2-6 Dienstag, 15.05. 15.00 Uhr Mutti-Kind-Treffen in Lößnitz Dienstag, 15.05. 19.30 Uhr Bibelgespräch Dienstag, 15.05. 20.30 Uhr Chorübung Freitag, 18.05. 19.00 Uhr Jugendkreis in Niederdorf Sonntag, 20.05. 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst ❐ 25 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Nichtamtlicher Teil Freiwilliges Ökologisches Jahr Chance für junge Leute Der Stollberger Friedhof sucht ab 01.09.2007 bis 31.08.2008 eine/n 16- bis 27-jährigen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Das FÖJ kann als Überbrückungsjahr oder zur beruflichen Orientierung dienen. Die Anleitung erfolgt durch den Fried- hofsmeister. Schwerpunkt des FÖJ ist die gärtnerische Pflege im gesamten Friedhofsbereich. Beim FÖJ gibt es eine 40Stunden-Woche sowie einen Jahresurlaub von 26 Tagen. Fünfmal jährlich finden jeweils einwöchige Seminare statt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Freistaat Sachsen übernommen. Interessenten melden sich bitte bei ❐ Pfarrer Dohrn (Tel. 037296/70715). Tier des Monats Kater Billy ist ca. 6 Jahre alt, geimpft, kastriert, und sehr lieb. Er kann als Freigänger gehalten werden. Auskunft über das Tierheim Stollberg Tel.: 037296/932678 E-Mail: Hilfe@TierschutzS❐ tollberg.de Aufruf des Blutspendedienstes Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Polizeidirektion Wer denkt schon daran, dass er einmal in die Verlegenheit kommen kann, eine Bluttransfusion zu benötigen? Verdrängen wir nicht meist Gefahren und Risiken? Das ist auch gut so, denn sonst würde man nur in Ängsten leben. Dennoch ist es besser vorzusorgen. Ähnlich einer Versicherung, in die viele einzahlen, um einigen zu helfen, ist eine Blutspende Vorsorge für Unfall oder Krankheit. Jeder, der gesund ist, sollte seinen Beitrag mit einer Spende leisten, damit für den Fall, den keiner wünscht, Hilfe möglich ist. Fast 200.000 Blutkonserven liefert der DRK-Blutspendedienst im Jahr in die Kliniken des Freistaates sowie in Arztpraxen. Großabnehmer sind zum Beispiel die Herzzentren. Leider hält die Zahl der Blutspenden nicht immer mit dem Bedarf Schritt. Teils steigen die Abforderungen der Krankenhäuser, teils fallen langjährige Dauerspender durch Krankheit oder das Erreichen der Altersgrenze aus. Es werden deshalb dringend zusätzlich Blutspender gesucht. Können Sie uns helfen? Wer gesund ist und im Alter zwischen 18 und 69 Jahren (Neuspender bis 60), der ist herzlich zur Blutspende eingeladen. Bitte sprechen Sie auch Bekannte und Verwandte an. Mitbringen brauchen Sie nur den Personalausweis und den Willen, Kranken zu helfen. Die nächste Blutspendeaktion in Stollberg findet statt am Freitag, dem 18.05.07, von 13:00 bis 18:30 Uhr, im DRK Stollberg, Chemnitzer Straße 21 ❐ Anzeige Suche 3-Raum-Wohnung, ca. 80 m2 EG oder mit Fahrstuhl, behindertengerecht in Stollberg Telefon: 037296-930880 26 Chemnitz-Erzgebirge, Regionalstelle Stollberg, Zwönitzer Str. 10 (Polizeirevier Stollberg) Öffnungszeiten: Dienstag von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr (und nach telefonischer Vereinbarung) Die Beratung für Firmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen erfolgt kompetent und kostenlos. Auf Wunsch werden Vor-Ort-Beratungen durchgeführt. Als Beratungsthemen werden angeboten: „Sicher rund ums Wohnen“, „Trickbetrug/Haustürgeschäfte“, „Sicherer Umgang mit Geld“. Zu den oben genannten Themen werden auch Vorträge für Seniorengruppen angeboten. Ansprechpartner ist Herr Burkhardt, erreichbar unter Telefon 037269/90474. ❐ Historische Ansicht – Hauptmarkt 1968 Gemeinde Niederdorf Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 Gemeinde Niederdorf – Amtlicher Teil Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Niederdorf Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates am 12. März 2007 geschlossen 8:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr geschlossen 8:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr geschlossen Folgende Vorlagen wurden im öffentlichen Teil gefasst: BV ND 07/001 – Ermächtigung des Bürgermeisters zur Umschuldung eines Kommunaldarlehens der Gemeinde Niederdorf Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. BV ND 07/012 – Niederlegung des Mandates für den Gemeinderat Herrn Dietrich, Steffen Postanschrift: Gemeinde Niederdorf Neue Straße 5 09366 Niederdorf Tel.-Nr.: Fax: E-mail: Homepage: BV ND 07/007 – Beschluss zur Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Umbau des Gemeindeplatzes Folgende Vorlagen wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst: 037296 / 2048 037296 / 15432 [email protected] http:/www.niederdorf-erzgebirge.de BV ND 07/008 – Antrag auf Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen 2007 und 2008 ❐ BV ND 07/010 – Erlass der Mietschulden ❐ Gemeinde Niederdorf – Nichtamtlicher Teil Galerie in Niederdorf eröffnet Am Samstag, dem 17. März 2007 um 19.00 Uhr, wurde zur Eröffnung der Galerie „polars“ in die ehemalige Schule Niederdorf geladen. Geladen hatte Heiko Konrad, der Fotoarbeiten von Ruth Weinhold, Hendrik Behnsen und Ralf Illing präsentierte. Das zahlreich erschienene Publikum konnte sich mit Portraits, Naturstudien und Landschaften vertraut machen und angeregt mit den jungen Fotografen über die einzelnen Motive fachsimpeln. Geöffnet hat die Galerie jeweils mittwochs von 17.30 Uhr – 20.00 Uhr und am Wochenende zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr. Diese erste Ausstellung unter dem Titel „Triumph der Provinz“ ist noch bis zum 13. Mai 2007 zu sehen. Auf ❐ weitere Präsentationen sind wir gespannt. Besucher betrachten sich die Arbeiten von Hendrik Behnsen Bürgermeister Roland Lippmann mit den Fotografen Ruth Weinhold, Hendrik Behnsen, Ralf Illing und den Galeristen Heiko Konrad Besucherandrang 27 Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007 28 Offerten