April 2007 - Stollberg/Erzgebirge

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April 2007 - Stollberg/Erzgebirge
18. JAHRGANG
206. AUSGABE
AUSGABE
04/2007
28. APRIL 2007
Großes Osterhasen-Treffen auf dem
Hauptmarkt
Am Gründonnerstag fand auf dem Hauptmarkt das schon
traditionelle Osterbasteln und Eiersuchen bei schönstem
Frühlingswetter statt.
Wie immer prima organisiert von den Frauen um die stellv.
Bürgermeisterin und Stadträtin Reina Löchel und der
Stadtverwaltung wurde das Osterfest für die Kinder der
Kindereinrichtungen der Stadt und ihrer Ortsteile zu einem
Erlebnis.
Der Stollberger Osterhase, Hase Hoppel und Häsin
Hoppelinchen sorgten mit Unterhaltung, Spiel und Basteln
für einen tollen Vormittag.
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Amtlicher Teil
Liebe Stollbergerinnen und Stollberger,
Dramatische Frühlingstage 1945 in Stollberg I
angesichts aktueller Nachfragen möchte ich von dieser Stelle aus noch einmal das Thema Steueranhebung im Bereich
der Grundsteuern der Stadt Stollberg ansprechen.
Der Stadtrat hatte zur Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 auf Vorschlag der Verwaltung die
vorgenannten Steuern nicht unerheblich angehoben und dabei zur Bedingung gemacht, dass die Mehreinnahmen aus
dieser Steueranhebung ausschließlich zur Finanzierung von
Straßenbaumaßnahmen genutzt werden.
In öffentlichen Diskussionen und solchen am Stammtisch
wird das Thema kontrovers besprochen, mal ist die Rede davon, dass die Mieter nicht belastet werden sollen – deshalb
Straßenausbaubeiträge, mal sollten generell keine Kosten
auf die Bürger umgelegt werden. Fakt ist allerdings, dass –
wie auch jeder private Haushalt – die Kassen der Stadt Stollberg ebenfalls nur begrenzte Mittel aufweisen. Zur Disposition unseres Stadtrates stand also: entweder keine Einnahmen und dementsprechend wesentlich weniger Straßenbau,
oder aber Einnahmen, die auf alle Grundstücksnutzer verteilt
werden können und moderat ausfallen, dann aber wesentlich umfangreichere Straßenbaumaßnahmen. Der Stadtrat
hat sich für das Letztere entschieden, zum Wohle unserer
Bürger und in ehrlicher Diskussion.
Lassen Sie mich in dieser Sache noch eine Bemerkung machen: Wenn andere Leistungsanbieter ihre Preise oder der
Staat seine Abgaben erhöhen, dann kommt das am wenigsten uns Stollbergern zugute; hier werden die erhöhten
Steuern aber ausschließlich in das Stollberger Straßennetz
investiert. Berücksichtigt man die Höhe der Steueranhebung, dann wird deutlich, dass die Beträge weit überwiegend
sogar noch unter den Zinsen liegen, die ein Grundstückseigner für ein Darlehen zahlen müsste, das er zur Zahlung in
anderen Kommunen anfallender Straßenausbaubeiträge
aufzuwenden hätte – auch dies war für die Stadträte ein
nicht unwesentlicher Aspekt.
Eine historische Dokumentation von Horst Rößler
Optimistisch kann uns das deutschlandweite Regionalranking stimmen: Der Landkreis Stollberg belegt hier – gemessen am zukünftigen Erzgebirgskreis – stets vordere, teilweise sogar weit vordere Ränge. So vor allem im Bereich
Zukunftstauglichkeit und Innovationskraft unserer Wirtschaft.
Da auch weitere Ansiedlungen auf unseren Gewerbegebieten anstehen und auch hier wieder Hochtechnologie installiert werden wird, können wir davon ausgehen, dass unsere
Stadt für die nächsten Jahrzehnte gute Karten in der Hand
hält. Die großen Unternehmen unserer Stadt vermelden steigende Umsätze, der Personalbedarf steigt stetig an, im letzten Jahr sind überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze entstanden. Negative Schlagzeilen über eine angeblich fragliche Zukunft der Siemens Mechatronic lassen dabei nur eine Schlussfolgerung zu: Wir gehen natürlich davon aus,
dass der Betrieb auch über 2009 hinaus innovativ produziert
und sogar noch weiteren Personalbedarf entwickelt – aber
das Schicksal Stollbergs hängt nicht nur an einem Unternehmen. Wirtschaft ansiedeln heißt im besten Falle, am
Wohlstand der wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen, im
schlechtesten Falle heißt es, auch Entscheidungen eines
Weltkonzerns zu akzeptieren. Allerdings sei darauf verwiesen: Wenn man sich einen Porsche neu anschafft und sich
nach einem Jahr bewusst wird, dass man diesen Porsche
gar nicht (mehr) braucht, dann wird man den Porsche im Regelfall deshalb nicht verschrotten, sondern verkaufen. Der
Porsche bleibt, nur der Halter heißt dann anders. Was sagen
will: Das Werk am Stollberger Tor wird auch bleiben!
Anfang April 1945 richtet sich ein rasch vorstoßender Panzerkeil der 3. amerikanischen Armee unter ihrem General
Patton immer bedrohlicher auf Westsachsen. Die Amerikaner stehen schon bei Gotha und Suhl. Die 7. deutsche Armee, die Thüringen und Sachsen verteidigen soll, verfügt
nur über drei schwache Armeekorps, einige eilig aufgebotene Alarmeinheiten und den militärisch wenig wirksamen
Volkssturm. Nur die schweren Flakgeschütze, im Erdkampf
eingesetzt, stellen noch eine Gefahr für die vordringenden
amerikanischen Panzerverbände dar. Die deutsche Front in
Thüringen zerfällt in wenigen Tagen.
General Bradley, Oberbefehlshaber der 12. amerikanischen
Heeresgruppe, zu der auch die starke 3. Armee mit 400 000
Mann gehört, schreibt später in seinen Erinnerungen: „Auf
unserem Weg vom Rhein zur Elbe trafen wir überall auf die
weißen Fahnen der Kapitulation.“
Ganz im Gegensatz zu den Durchhalteparolen der Nazipropaganda erscheint damals in der Stollberger Zeitung ein Erlebnisbericht über die tatsächliche Frontlage von Druckereibesitzer Paul Keller. Und der ist nicht irgendwer, sondern ein
Mann mit militärischen Weltkriegserfahrungen, aktiv im Militärvereinsverband und Kreisfeuerwehrführer. Die Zeitung
wird zwar sofort beschlagnahmt, aber selbst bei den letzten
Anhängern Hitlers kommt starker Zweifel über eine Wende
zu einem doch noch möglichen Endsieg auf.
In den letzten Wochen formierte sich in Stollberg eine antifaschistische Widerstandsgruppe, die nach Zahl, sozialer und
politischer Zusammensetzung weithin einmalig ist. Da besteht zunächst schon seit Langem eine Gruppe linker Hitlergegner mit Erfahrungen aus der Zeit vor 1933 und des illegalen Widerstandskampfes in den letzten zwölf Jahren. Es
sind Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschaftler wie
Heinrich Bley, Ernst Jacob, Ernst Dittmann, Alfred Gränz und
andere.
Durch die mutige Initiative von Walter Röhner, Besitzer des
Hotels „Bürgergarten“, bildet sich eine weitere Gruppe von
einflussreichen Persönlichkeiten des Stollberger Bürgertums, deren Handeln von der Sorge um ihre Heimatstadt, ihr
Leben, das Schicksal ihrer Angehörigen und auch ihren Besitz bestimmt wird. Dazu gehören der Zahnarzt Dr. Jürgens-
Glück Auf!
Marcel Schmidt
Bürgermeister der Kreisstadt Stollberg
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Hauptmarkt
Amtlicher Teil
mann, der Superintendent Dr. Engel, Kurt Herrmann, Heinz
Rimbach, der Kriminalkommissar Max Hummel und viele andere, darunter auch Bürger, die erst vor kurzer Zeit vom Hitleranhänger zum Hitlergegner wurden. Am Tage ihres aktiven Handelns sind es insgesamt etwa 70 mutige Stollberger.
Verbindungen der vereinigten Widerstandsgruppe bestehen
in den letzten Kriegswochen auch zum Chefarzt des Lazaretts, dem Oberstabsarzt Dr. Schaarschmidt und zu Hauptmann Glatt vom Wehrkreiskommando, der die Gruppe mit
Handfeuerwaffen ausrüstet.
Treffend hat der Sozialdemokrat Ernst Jacob das Wirken dieser Stollberger Widerstandsgruppe charakterisiert: „Mit schönen warmen Tagen beginnt 1945 die Frühlingszeit. Die Kreisstadt Stollberg zeigt ein seit Langem ungewohntes Bild. Im
Park, auf dem Marienplatz und auf dem Markt haben sich debattierende Gruppen zusammengefunden. Bis hinunter zur
Schiefermühle haben die Wogen der Unruhe und Spannung
ihre Wellen geworfen. Es ist aber keineswegs der Frühling,
der die vielen Menschen bei einsetzender Dämmerung auf
die Straßen und Plätze treibt.
Seit dem Juli 1944, zwei Tage nach dem Attentat auf Hitler, als
die Antifaschisten Ernst Dittmann, Eduard Kreuzmann und andere von der Gestapo verhaftet worden waren, trat bei der damals kleinen Gruppe der Stollberger Hitlergegner ein Zustand
der Lähmung ein. Trotzdem glimmte das Feuer der Empörung
gegen die faschistische Unmenschlichkeit. Die Hoffnung auf
Weststraße
Die Ausgabe Nr. 5, Jahrgang 2007 des „Stollberger Anzeigers“ erscheint Samstag, dem 26.05. 2007. Beiträge
hierfür sind spätestens Dienstag, den 15.05.2007, in der
Stadtverwaltung Stollberg unter der E-Mail-Adresse
[email protected] oder als Worddatei abzugeben.
Die Redaktion behält sich vor, Text und Bildmaterial nach
verfügbarem Platz zu veröffentlichen.
Bereitgestellte Materialien können im Bürgerservice im
Rathaus wieder abgeholt werden.
Redaktionsschluss (auch für Anzeigenkunden) ist der
15.05. 2007.
Anzeigenkunden wenden sich bitte an die Mugler Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH,
Frau Seifert, Tel.: 03723/499178 oder 0173/3123380
E-Mail: [email protected]
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
eine schnelle und nahe Befreiung wurde stärker.
Im April 1945 scheint alles zu einer Entscheidung zu drängen. Viele sind bereit, sich mitreißen zu lassen, sind bereit,
auf eine Stimme zu hören, die sie führen soll. Gerüchte wollen nicht verstummen, dass sich eine Wandlung vorbereitete, auch Gerüchte, dass mit den westlichen Staaten ein
Sonderfrieden geschlossen werde, besonders nach dem
plötzlichen Tod des amerikanischen Präsidenten Roosevelt.
Die Stimmung unter der Bevölkerung ist aber durchaus nicht
einheitlich. So verworren die Lage, so verworren auch die
Ansichten, die in den Köpfen spuken. Aber in Stollberg haben sich immer mehr Antifaschisten trotz der Fanatiker, der
Kleinmütigen, der offenen und versteckten Hitlerfreunde zusammengefunden und nehmen, sogar mit Waffen versehen,
ihre zunächst aufklärende und dann ihre aktiv handelnde
Widerstandsarbeit auf. Aber noch ist es für sie gefährlich. Ihre Stützpunkte im Schrebergarten, am Schlachthof, im Rosental und in der Gränzscheune müssen oft gewechselt werden. Es sind Männer und Frauen der Tat und der Kraft, die
Stollberg vor dem Untergang bewahren wollen.“ Soweit
Ernst Jacob.
Stollberg beherbergt fast 2000 verwundete Soldaten, Hunderte von Flüchtlingen. Die Tage der Bewährung stehen für
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die Stollberger Widerstandsgruppe bevor.
Paul Keller
Herrenstraße
Berichtigung
Im Märzheft des Stollberger Anzeigers muss es auf Seite
3 richtig heißen:
„Ackermann wurde am 20. April 1764 in Stollberg…gebo❐
ren.
Impressum:
Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Stollberg ist
der Bürgermeister der Stadt.
Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinde Niederdorf ist der Bürgermeister der Gemeinde.
Redaktion für Textteil: Stadtverwaltung Stollberg, Hauptamt,
Frau Ziegler.
Herstellung, Druck, Vertrieb und Anzeigenvertretung: Mugler
Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH Wüstenbrand.
Nachdruck, auch auszugsweise, bedarf der Genehmigung
der Stadtverwaltung Stollberg.
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Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Amtlicher Teil
Stadt Stollberg – Amtlicher Teil
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 19. März 2007
Folgende Vorlagen wurden im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 19. März
2007 beschlossen:
BV ST07/037
Flurbereinigungsverfahren im Ortsteil Gablenz – Kostenbeteiligung der Stadt Stollberg am Wegebau
BV ST07/038
Vergabe von Bauleistungen zur Erschließung Gewerbegebiet – Abbrucharbeiten Zwickauer Straße 87, 87 a
BV ST07/025
Polizeiverordnung der Stadt Stollberg
BV ST07/039
1. Änderung des Gesellschaftervertrages der DGS Dienstleistungsgesellschaft Stollberg mbH (Herr Grajewski, Herr Hojenski)
BV ST07/040
Bestellung des Aufsichtsrates der DGS Dienstleistungsgesellschaft Stollberg mbH
Folgende Vorlagen wurden im geschlossenen Teil der
Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 19. März
2007 beschlossen:
BV ST07/029
Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Flurstück Nr.
1009/40 der Gemarkung Stollberg zur Wohnbebauung
BV ST07/030
Grundstückstausch-/ Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 1023/2 der Gemarkung Stollberg (Straßenerwerb) gegen eine Teilfläche aus dem Flurstück 1009/40 der Gemarkung Stollberg
BV ST07/031
Verkauf von Teilflächen aus den Flurstücken 719 und 734/3
der Gemarkung Stollberg
BV ST07/032
Verkauf des Flurstückes Nr. 596/1 der Gemarkung Stollberg
BV ST07/033
Verkauf von ca. 1.000 m? Gewerbebauland
BV ST07/034
Angebot zum Kauf einer Gewerbegebietsfläche
BV ST07/036
Änderung der Option zum Verkauf von Gewerbebauland
BV ST07/035
Ankauf von Flächen an der Hohensteiner Straße durch die
Stadt
BV ST07/041
Ankauf des Flurstückes 16 der Gemarkung Stollberg Herrenstraße 9 durch die Stadt Stollberg
BV ST07/026
Prolongation für den bei der HypoVereinsbank bestehenden
Darlehensvertrag
BV ST07/027
Tilgungsaussetzung für den bei der Commerzbank bestehenden Darlehensvertrag
BV ST07/028
Tilgungsaussetzung und Prolongation für den bei der Landesbank Sachsen bestehenden Darlehensvertrag
BV ST07/043
Eilentscheidung des Bürgermeisters über die überplanmäßige Ausgabe für die Herstellung eines Maibaumes für den
Marktplatz der Stadt Stollberg
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Einladung
Alle interessierten Bürger der Stadt Stollberg werden zum
– Stadtrat am 02.05.2007 um 17:30 Uhr im Sitzungssaal
306
– Ausschuss für Technik, Liegenschaften und Gewerbegebiete am 21.05.2007 um 15:30 Uhr im Sitzungszimmer 305
des Rathauses Stollberg herzlich eingeladen.
Diese Veröffentlichung trägt informativen Charakter. Ort,
Zeit und weitere Informationen entnehmen Sie bitte entsprechend § 4 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der
Stadt Stollberg durch Anschlag im Schaukasten vor dem
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Rathaus, Hauptmarkt 1.
Bekanntmachungsanordnung
Die nachstehend genannte Satzung wurde am 19.03.2007
vom Stadtrat beschlossen und wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Polizeiverordnung der Stadt Stollberg mit ihren Ortsteilen
Schmidt
Bürgermeister
(Dienstsiegel)
Satzungen, die unter Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung einer Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind;
3. der Bürgermeister den Beschlüssen nach § 52 Abs. 2 der
Sächsischen Gemeindeordnung widersprochen hat;
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a, die Rechtsaufsichtsbehörde die Beschlüsse beanstandet hat oder
b, die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist die Verletzung nach Satz 2 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Stollberg, 28.04.2007
Schmidt
Bürgermeister
(Dienstsiegel)
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Amtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
POLIZEIVERORDNUNG
der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Hoheneck, Mitteldorf, Gablenz, Oberdorf, Beutha und Raum
gegen umweltschädliches Verhalten, Lärm- und Geruchsbelästigung, zum Schutz der Grün- und
Erholungsanlagen, das Anbringen von Hausnummern
Präambel
Auf Grund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 11, § 14 Abs.
1 und § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466) wird
durch den Beschluss des Stadtrates Nr. BV ST 07/025 vom 19. März
2007 verordnet:
Abschnitt 1
ALLGEMEINE REGELUNGEN
§1
Geltungsbereich
Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Stollberg und
in deren Ortsteilen.
§2
Ziel
(1) Ziel dieser Verordnung ist Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden,
das Wasser und die Luft als elementare Lebensgrundlage sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor umweltschädigenden Einwirkungen
zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen
vorzubeugen.
(2) Bundes- und landesrechtliche Bestimmungen werden durch diese
Verordnung nicht berührt.
§3
Begriffsbestimmung
(1) Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die
dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Dazu gehören insbesondere
die Fahrbahn, Parkplätze, Seiten- und Randstreifen, Radwege, Gehwege, Durchlässe, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen,
der Luftraum über dem Straßenkörper, Verkehrszeichen und anderes Zubehör.
(2) Grün-, Erholungs- und öffentliche Anlagen sind allgemein zugänglich
gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören insbesondere:
1. Verkehrsgrünanlagen, allgemein zugängliche Kinderspiel- und
Sportplätze, Waldungen, Friedhöfe, Teiche sowie die Ufer und Böschungen von Gewässern;
2. Ruhebänke, öffentliche Toiletten, Fernsprecheinrichtungen, Wetterschutz- u. ä. Einrichtungen;
3. Denkmäler und unter Denkmalschutz stehende Baulichkeiten,
Kunstgegenstände, Standbilder, Plastiken, Anschlagtafeln, Beleuchtungs-, Versorgungs-, Kanalisations-, Entwässerungs-, Katastrophenschutz- und Baustelleneinrichtungen sowie Verkehrszeichen, Hinweiszeichen und Lichtzeichenanlagen. Unerheblich ist
es, in wessen Eigentum sich diese Flächen befinden.
Abschnitt 2
SCHUTZ GEGEN LÄRMBELÄSTIGUNG
§4
Nachtruhe
(1) Die Nachtzeit ist im Allgemeinen auf die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00
Uhr festgelegt.
(2) Alle Handlungen während der Nachtzeit, die geeignet sind, die
Nachtruhe zu stören, sind zu unterlassen.
(3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des
Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen bleiben
von dieser Regelung unberührt.
Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte,
Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass
andere nicht unzumutbar belästigt werden. Dies gilt insbesondere,
wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Balkonen, im Freien
oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht:
a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten, Großveranstaltungen,
Messen, Vereins- und ähnlichen Festen im Freien, Konzerten und
bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, vorbehaltlich und unbeachtet der Rechte Dritter.
b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.
(3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat
Sachsen sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu
erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.
§6
Lärm aus Gaststätten und Versammlungsräumen
(1) Der Veranstalter/Betreiber/Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen,
dass aus Gaststätten und Versammlungsräumen von öffentlichen
oder privaten Feierlichkeiten innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm
nach außen dringt, durch den andere erheblich belästigt werden.
Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
(2) Gaststätten mit Außenbewirtschaftung und Veranstaltungsstätten mit
gastronomischer Versorgung sind an die Nachtzeit gemäß § 4 gebunden.
(3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat
Sachsen, des Gaststättengesetzes, der Sächsischen Gaststättenverordnung, des Versammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
§7
Lärm von Sport- und Spielplätzen
(1) Allgemein zugängliche Sport- und Spielplätze dürfen zu folgenden
Zeiten nicht benutzt werden:
von April bis September in der Zeit
von 20.00 bis 8.00 Uhr
von Oktober bis März in der Zeit
von 18.00 bis 9.00 Uhr
Im Einzelfall können auf Antrag andere Benutzungszeiten durch die
Ortspolizeibehörde festgelegt werden.
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportveranstaltungen bzw. die Nutzung durch Schulen und Kindertagesstätten. Die jeweiligen Nutzer sind allerdings dazu verpflichtet, besondere Rükksicht auf das Ruhebedürfnis der Anwohner zu nehmen.
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, der
Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionschutzgesetzes und der dazu erlassenen achtzehnten Verordnung bleiben von
dieser Regelung unberührt.
§8
Lärm durch häusliche Arbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu
stören, dürfen in der Zeit von
Montag bis Freitag von
00:00 Uhr – 07:00 Uhr
von
20:00 Uhr – 24:00 Uhr
an Samstagen von
00:00 Uhr – 07:00 Uhr
von
18:00 Uhr – 24:00 Uhr
an allen Werktagen von
13:00 Uhr – 14:00 Uhr
nicht ausgeführt werden.
Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren (Rasenmähern,
Motorhämmern u. ä.), das Sägen, Holzspalten, Ausklopfen von Teppichen u. ä.
(2) An den Sonntagen und Feiertagen sind ruhestörende Arbeiten verboten.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Arbeiten im Bereich der Landwirtschaft sowie bei akuten Not- oder Havariefällen.
(4) Die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sowie das Sächsische Sonn- und Feiertagsgesetz, bleiben unberührt.
§5
§9
Sammelbehälter für Glas, metallische Abfälle u. a.
öffentliche Abfallbehälter
(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter
(Wertstoffcontainer) ist montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr
und sonnabends in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr vorzunehmen.
Außerhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen von Wertstoffen in diese Wertstoffcontainer nicht gestattet.
(2) Es ist untersagt Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf
oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.
(3) Müllkübel und Wertstoffsäcke dürfen zum Zwecke der Leerung erst
am Vortag des Entsorgungstermines auf öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze gestellt werden. Müllkübel sind noch am Tag der
Leerung wieder zu entfernen.
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Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
(4) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen
Benutzung aufgestellten Abfallbehälter (z. B. Papierkörbe) einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt.
(5) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des
Bundesimmiossionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen, des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowie des
Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen bleiben unberührt.
§ 10
Lärm vor besonderen Einrichtungen
Vor Altenheimen, Krankenhäusern, Kirchen während des Gottesdienstes, Schulen während des Unterrichtes und Friedhöfen ist jeglicher
Lärm verboten. Die Friedhofsruhe darf nicht gestört werden.
§ 11
Lärm durch Tiere
(1) Tiere sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische
Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird.
(2) Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen
oder Heulen mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört
wird.
Abschnitt 3
SCHUTZ GEGEN GERUCHSBELÄSTIGUNG
§ 12
Geruchsbelästigung und Ausdünstungen
Übel riechende Gegenstände und Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte
dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden.
Immissionsschutzrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Abschnitt 4
UMWELTSCHÄDLICHES VERHALTEN
§ 13
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne gültige amtliche Kennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen abgestellt werden. Das Gleiche gilt sinngemäß für nicht mehr fahrbereite Kraftfahrzeuge und Anhänger. Hierunter fällt nicht das Halten und Parken im Sinne der StVO.
§ 14
Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen
Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie an öffentlichen Gewässern ist das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen verboten.
§ 15
Verbot von Verunreinigungen
(1) Als Schüttgut angelieferte Materialien und Brennstoffe (Sand, Kohlen, Koks usw.) sind unverzüglich, spätestens an dem der Anlieferung folgenden Tag, aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu beseitigen, so weit es nicht durch eine Erlaubnis anders geregelt ist.
(2) Tageswassereinläufe in Straßen sind nur für die Ableitung von Oberflächenwasser zugelassen. Es ist verboten, Verunreinigungen wie
Rückstände von Baumaterialien, festen Brennstoffen oder Wasserschadstoffe einzuleiten.
§ 16
Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzung
Für die sofortige Beseitigung der Verschmutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Anlagen, die durch unsachgemäßes Beladen von Fahrzeugen, durch Be- und Entladearbeiten, durch die Ausfahrt von unbefestigten Grundstücken sowie durch landwirtschaftliche Produktion entstehen, ist derjenige verantwortlich, der die Verunreinigung verursacht bzw.
die Arbeit angeordnet hat. Bei Unterlassung kann die Säuberung zu Lasten des Verursachers durch die Stadt angeordnet werden (entsprechend § 17 SächsStrG).
§ 17
Sperrvorrichtungen
Sperrvorrichtungen oder Einfriedungen zur Sicherheit von Straßen oder
öffentlichen Anlagen dürfen nicht unbefugt beseitigt werden. Die Kennzeichnung von Gefahrenquellen, wie zu Beispiel offene Kanalisationsschächte, Erdeinbrüche, umgestürzte Bäume, im Verkehrsraum liegende Hindernisse, Baustellen und Ähnliches hat entsprechend den
Rechtsvorschriften zu erfolgen.
§ 18
Verkauf von Lebensmitteln im Freien
Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle ausreichend geeignete Behälter bereitzustellen und vom Verabreicher auf eigene Kosten zu entsorgen. Der Verkauf ist generell genehmigungspflichtig.
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Amtlicher Teil
§ 19
Öffentliche Sammlungen
Die in der Stadt Stollberg und ihren Ortsteilen von privaten und karitativen Betreibern durchgeführten Sammlungen müssen vor Beginn dieser
bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden.
§ 20
Gefahren durch Tiere
(1) Der Eigentümer, Halter, Führer oder Verfügungsberechtigte hat Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass dadurch nicht andere
Personen, Tiere oder Sachen belästigt, gefährdet oder geschädigt
werden.
(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine geeignete Aufsichtsperson frei
herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der
das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des
Tieres körperlich in der Lage ist.
(3) Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Plätzen sowie
Grün- und Erholungsanlagen innerhalb der geschlossenen Ortslage
nur an der Leine geführt werden. Außerhalb der geschlossenen Ortslage dürfen Hunde nur bei unbedingten Gehorsam und unter Kontrolle des Hundehalters bzw. Hundeführers frei laufen.
Leinenpflicht wird zudem insbesondere vor Schulen, Kindereinrichtungen, Altenheimen, Krankenhäusern, Verwaltungsgebäuden, an
Haltestellen und zu Festen und Veranstaltungen angeordnet.
Zudem müssen Hunde während Festen, Veranstaltungen und bei
größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen.
(4) Bösartige und bissige Hunde müssen ständig an kurzer Leine und
mit Maulkorb ausgeführt werden.
(5) Das Halten von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten
Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich
anzuzeigen. Das Halten von Hunden anerkannter Kampfhunderassen sowie Kreuzungen derer untereinander sind der Kreispolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(6) § 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sowie das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 21
Verunreinigungen durch Tiere
(1) Der Halter oder Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass dieses
seine Notdurft nicht auf Flächen i. S. v. § 3 verrichtet.
(2) Die entgegen Abs. 1 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind
vom jeweiligen Tierführer unverzüglich zu beseitigen. Dazu haben
Hundeführer ausreichend geeignete Hilfsmittel für die Aufnahme und
den Transport mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Hierzu
kann der Hundeführer angehalten werden.
(3) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie
des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 22
Taubenfütterungsverbot
Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.
§ 23
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
und weitere Verbote zur Erhaltung
einer sauberen Stadt
(1) Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Gehwegen sowie in
Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist es ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt,
zu plakatieren und andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen.
(2) Die Plakate, Beschriftungen und Bemalungen sind sofort nach dem
Veranstaltungsende zu entfernen.
(3) Es ist in Stollberg und seinen Ortsteilen verboten:
1. Verpackungen, Abfälle, Speisereste, Kaugummi und andere
Gegenstände auf der Straße oder auf andere der Öffentlichkeit
zugängliche Flächen fallen zu lassen oder wegzuwerfen.
2. Zur Abfuhr bereitgestellte Verpackungen, Behälter oder Abfälle
auszuschütten, zu zerstreuen oder zu zerstören.
3. Öffentliche Gebäude, Bänke, Mauern, Einfriedungen, Tore, Blumenkästen, Papierkörbe Straßen, Brücken, Verteilerschränke,
Brunnen, Bäume, Leitungsmasten, Denkmäler, Abfall- und Wertstoffbehälter, Streumaterialkisten, Buswartehäuschen, Spielgeräte, Verkehrszeichen oder sonstiges zu bekleben, bemalen, besprühen oder zu beschmieren; geschieht dieses gleichwohl, ist
der Verursacher zur Beseitigung im Einvernehmen mit dem Berechtigten verpflichtet.
(4) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben
von dieser Regelung unberührt.
Amtlicher Teil
Abschnitt 5
ÖFFENTLICHE BEEINTRÄCHTIGUNGEN
§ 24
Mobile Verkaufseinrichtungen
Der Handel aus mobilen Verkaufseinrichtungen bedarf der vorherigen
Genehmigung durch die Ortspolizeibehörde laut der damit gültigen Satzung über Sondernutzung und Sondernutzungsgebühren im öffentlichen
Verkehrsraum der Stadt Stollberg.
§ 25
Aggressives Betteln und andere
öffentliche Beeinträchtigungen
(1) Auf Flächen im Sinne von § 3 dieser Verordnung ist verboten:
a) aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch
hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in
deutlich alkoholisiertem Zustand, sowie erhebliches Belästigen
anderer Personen durch ein aufdringliches oder aggressives
Verhalten,
b) der Genuss von Alkohol, wenn dieser bereits aufgrund konkreter Vorgänge unmittelbar erwarten lässt, dass andere Personen
erheblich belästigt werden, beispielsweise durch aufdringliches
oder aggressives Verhalten,
c) Verrichten der Notdurft,
d) Zerschlagen von Flaschen und andern Gegenständen.
§ 26
Abbrennen offener Feuer
(1) Für das Abbrennen von Brauchtumsfeuern und sonstigen Lagerfeuern auf öffentlichem und privatem Gelände ist spätestens 10 Tage
vorher die Erlaubnis bei der Stadt Stollberg als Ortspolizeibehörde zu
beantragen.
Keiner Erlaubnis bedürfen Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem
Holz oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Holzkohle, Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten sowie sogenannte Schwedenfeuer im privaten Grundstück.
Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.
(2) Grillfeuer, welche auf öffentlichen Flächen, Plätzen und Grundstükken durchgeführt werden sollen, sind, entgegen Abs. 1, erlaubnispflichtig.
(3) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des
Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz, der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von
pflanzlichen Abfällen, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen,
des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen
Verordnungen sowie der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen
bei austauscharmen Wetterlagen und des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes werden von dieser Regelung nicht berührt.
§ 27
Anliegerpflichten
Anlieger sind kommunale, genossenschaftliche und private Eigentümer,
Pächter, Verwalter und sonstige Nutzer von bebauten und unbebauten
Grundstücken. Anlieger haben besondere Pflichten zu erfüllen bzw. deren Erfüllung zu gewährleisten. Dazu gehören:
(1) Sämtlicher Bewuchs (Hecken, Bäume etc.) müssen so beschnitten
sein, dass sie nicht in den Verkehrsraum hineinragen, d.h. der Luftraum muss über der Fahrbahn bis 4,50 Meter Höhe und über Gehund Radwegen bis 2,30 Meter Höhe von überhängenden Ästen und
Zweigen freigehalten werden, ebenso der Sicherheitsabstand von
0,50 Meter vom Fahrbahn- bzw. Gehwegrand nach außen.
(2) Sämtliches Aufstellen von Schildern, Wegweisern, Werbung etc. bedarf der Genehmigung durch die Stadt Stollberg
Abschnitt 6
SCHUTZ DER GRÜN- UND ERHOLUNGSANLAGEN
§ 28
Ordnungsvorschriften
(1) In Grün-, Erholungs- und öffentlichen Anlagen der Stadt ist es untersagt:
1. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen
außerhalb der Wege und Plätze und der besonders freigegebenen
und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten,
Gegenstände, Bauwagen, Fahrzeuge u. ä. abzustellen oder zu
parken;
2. außerhalb der Kinderspielplätze und entsprechend gekennzeichneten Tummel- und Bolzplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört wird oder
Besucher belästigt werden können;
3. Bänke, Schilder, Hinweise, Plastiken, Einfriedungen und andere
Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen;
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
4. zu nächtigen;
5. Wegesperren zu beseitigen, zu verändern oder Einfriedungen und
Sperren zu überklettern;
6. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile
zu verändern oder aufzugraben und Feuer zu machen;
7. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen;
8. Hunde frei umherlaufen zu lassen.
Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
9. Eisflächen außerhalb freigegebener und speziell gekennzeichneten Bereiche zu betreten;
10. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie außerhalb der dafür gekennzeichneten Stellen zu reiten oder Rad zu
fahren;
11. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen. Dies gilt nicht
für Kinderwagen und fahrbare Krankenfahrstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet
werden.
(2) Das Zelten auf Grün- und Erholungsanlagen bedarf der Erlaubnis der
Stadt Stollberg als Ortspolizeibehörde.
(3) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von Kindern entsprechend der ausgeschilderten Altersstufen
benutzt werden.
(4) Öffentliche Brunnen, Wasserbecken und Gewässer dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten,
sie zu beschmutzen, das Wasser zu verunreinigen, feste oder flüssige Gegenstände in sie einzubringen oder soweit dies nicht ausdrükklich zugelassen ist, darin zu waschen sowie Tiere darin baden zu
lassen.
Abschnitt 7
ANBRINGEN VON HAUSNUMMERN
§ 29
Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag,
an dem sie bezogen werden, mit der von der Stadt festgesetzten
Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder
sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als drei Meter an der Straße zugekehrten Seite
des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang
oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des
Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße
zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in
welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im
Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist.
Abschnitt 8
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 30
Zulassung von Ausnahmen
Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die
Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
§ 31
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 SächsPolG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 Euro und höchstens
1 000,00 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens
500,00 Euro, geahndet werden.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes des
Freistaates Sachsen handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 4 Abs. 2 sich so verhält, dass Dritte in ihrer Nachtruhe
gestört werden,
2. entgegen § 5 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher,
Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden,
3. entgegen § 6 Abs. 1 aus Gaststätten, Veranstaltungsstätten und
Versammlungsräumen Lärm nach Außen dringen lässt, durch den
andere erheblich belästigt werden,
4. entgegen § 6 Abs. 2 die Außenbewirtschaftung von Gaststätten
während der Nachtzeit (siehe § 4) betreibt,
5. entgegen § 7 allgemein zugängliche Sport- und Spielplätze benutzt,
6. entgegen § 8 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt,
7. entgegen § 8 Abs. 2 ruhestörende Arbeiten durchführt,
8. entgegen § 9 Abs. 1 Sammelbehälter für Glas, metallische Abfälle u. ä. benutzt,
7
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
9. entgegen § 9 Abs. 2 Wertstoffe ablegt
10. entgegen § 9 Abs. 3 Müllkübel und Wertstoffsäcke auf öffentlichen
Straßen und Plätzen abstellt,
11. entgegen § 9 Abs. 4 Haus- oder Gewerbemüll in öffentliche Abfallbehälter einbringt,
12. entgegen § 10 vor den genannten Gebäuden und Einrichtungen
Lärm nicht vermeidet,
13. entgegen § 11 Hunde und andere Haustiere so hält, dass andere
erheblich belästigt werden,
14. entgegen § 12 Abs. 1 übel riechende Gegenstände und Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert,
15. entgegen § 13 solche Fahrzeuge oder Anhänger auf Straßen,
Plätzen und Anlagen abstellt,
16. entgegen § 14 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, in Grün- und Erholungsanlagen oder an öffentlichen Gewässern wäscht oder abspritzt,
17. entgegen § 15 Abs. 1 Schüttgut angelieferte Materialien nicht fristgerecht aus dem öffentlichen Verkehrsraum beseitigt,
18. entgegen § 15 Abs. 2 in Tageswassereinläufe Verunreinigungen
einleitet,
19. entgegen § 16 außergewöhnliche und nicht naturgebundene Verschmutzung nicht pflichtgemäß beseitigt oder beseitigen lässt,
20. entgegen § 17 Sperrvorrichtungen oder Einfriedungen unbefugt
beseitigt,
21. entgegen § 18 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle
nicht bereithält oder entsorgt,
22. entgegen § 19 Sammlungen nicht anzeigt,
23. entgegen § 20 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere belästigt, gefährdet oder geschädigt werden,
24. entgegen § 20 Abs. 2 nicht dafür Sorge trägt, dass sich sein Tier
nicht ohne Aufsichtsperson im öffentlichen Verkehrsraum aufhält,
25. entgegen § 20 Abs. 3 den Hund innerhalb der geschlossenen
Ortslage nicht an der Leine führt,
26. entgegen § 20 Abs. 3 den Hund vor den genannten Einrichtungen
bzw. zu Festen und Veranstaltungen nicht angeleint führt,
27. entgegen § 20 Abs. 3 den Hund ohne Maulkorb führt,
28. entgegen § 20 Abs. 4 den Hund ohne kurze Leine und Maulkorb
ausführt,
29. entgegen § 20 Abs. 5 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde/Kreispolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
30. entgegen § 21 als Eigentümer, Halter, Führer oder Verfügungsberechtigter eines Tieres verbotswidrig abgelegten Tierkot nicht unverzüglich beseitigt bzw. nicht ausreichend geeignete Hilfsmittel
für die Aufnahme und den Transport des Hundekots mitführt und
vorzeigen kann,
31. Tauben entgegen § 22 füttert,
32. entgegen § 23 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt,
33.entgegen § 23 Abs. 2 Plakate, Beschriftungen, Bemalungen nicht
sofort nach Veranstaltungsende entfernt,
34. entgegen § 23 Abs. 3 Punkt 1 Gegenstände weg wirft,
35. entgegen § 23 Abs. 3 Punkt 2 Verpackungen, Behälter oder Abfälle ausschüttet, zerstreut oder zerstört,
36. entgegen § 23 Abs. 3 Punkt 3 Gebäude, Denkmäler, Mauern, Einfriedungen, Tore, Straßen, Brücken, Bänke, Verteilerschränke,
Brunnen, Bäume, Leitungsmasten, Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter, Streumaterialkisten, Buswartehäuschen, Blumenkästen, Spielgeräte, Verkehrszeichen oder sonstiges beklebt, bemalt, besprüht oder beschmiert
37. entgegen § 24 keine vorherige Genehmigung eingeholt hat,
Amtlicher Teil
38. entgegen § 25 Abs. 1 Punkt a aufdringlich oder aggressiv bettelt
oder andere Personen durch aufdringliches oder aggressives
Verhalten erheblich belästigt,
39. entgegen § 25 Abs. 1 Punkt b Alkohol zu sich nimmt, wenn bereits
dies aufgrund konkreter Vorgänge unmittelbar erwarten lässt,
dass andere Personen erheblich belästigt werden, beispielsweise
durch aufdringliches oder aggressives Verhalten,,
40. entgegen § 25 Abs. 1 Punkt c die Notdurft auf Flächen im Sinne
des § 3 verrichtet,
41. entgegen § 25 Abs. 1 Punkt d Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt,
42. entgegen § 26 Abs. 1 offene Feuer ohne die erforderliche Erlaubnis abbrennt.
43. entgegen § 26 Abs. 2 Grillfeuer ohne Erlaubnis auf solchen
Grundstücken durchführt,
44. entgegen § 27 Abs. 1 den Bewuchs nicht einkürzt,
45. entgegen § 27 Abs. 2 Schilder o.Ä. aufstellt,
46. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 1 betritt oder Gegenstände, Bauwagen,
Fahrzeuge u. ä. abstellt oder parkt,
47. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummel- und Bolzplätze entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 2
spielt oder sportliche Übungen betreibt,
48. Bänke, Schilder, Hinweise, Plastiken, Einfriedungen und andere
Einrichtungen entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 3 beschriftet, beklebt, beschmutzt oder entfernt, soweit nicht der Tatbestand der Sachbeschädigung verwirklicht ist,
49. entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 4 in den Grün- und Erholungsanlagen
nächtigt,
50. entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 5 Wegesperren beseitigt, verändert
oder Einfriedungen und Sperren überklettert,
51. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteilen
entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 6 verändert, aufgräbt oder Feuer macht,
52. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine entgegen § 28
Abs. 1 Pkt. 7 entfernt,
53. entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 8 Hunde frei umherlaufen lässt oder
Hunde auf Kinderspielplätze und Liegewiesen mitnimmt,
54. entgegen § 28 Pkt. 9 Eisflächen betritt,
55. entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 10 Schließ-, Wurf- oder Schleudergegenstände benutzt sowie außerhalb der dafür gekennzeichneten Stellen reitet oder Rad fährt,
56. Parkwege entgegen § 28 Abs. 1 Pkt. 11 befährt oder Fahrzeuge
abstellt,
57. ohne Erlaubnis entgegen § 28 Abs. 2 zeltet,
58. Turn- und Spielgeräte entgegen § 28 Abs. 3 benutzt,
59. öffentliche Brunnen, Gewässer usw. entgegen ihrer Zweckbestimmung nach § 28 Abs. 4 benutzt, Gegenstände einbringt, darin
wäscht oder Tiere badet,
60. entgegen § 29 als Hauseigentümer der Gebäude nicht mit den
festgesetzten Hausnummern versieht, unleserliche Schilder nicht
unverzüglich erneuert oder entsprechend anbringt,
§ 32
Inkrafttreten
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 20.10.2003 in
der Fassung vom 05.9.2005 außer Kraft.
Stollberg, d. 19.03.2007
M. Schmidt
Bürgermeister
Dienstsiegel
❐
POLIZEIVERORDNUNGEN DER STADT STOLLBERG
Chronologie
Beschlussdatum
In-Kraft-Treten
1. Polizeiverordnung zu den Aufgaben der gemeindlichen Vollzugsbediensteten
der Stadt Stollberg
12. 02. 1992
12.02. 1992
2. Polizeiverordnung der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Hoheneck, Mitteldorf,
Gablenz und Oberdorf zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
25. 09. 1995
18. 11. 995
Polizeiverordnung der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Hoheneck, Mitteldorf,
Gablenz, Oberdorf, Beutha und Raum gegen umweltschädliches Verhalten, Lärm- und
Geruchsbelästigung, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und vor öffentlichen
Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern
20.10.2003
11.11.2003
1. ÄnderungPolizeiverordnung der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Hoheneck, Mitteldorf,
Gablenz, Oberdorf, Beutha und Raum gegen umweltschädliches Verhalten, Lärm- und
Geruchsbelästigung, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und vor öffentlichen
Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern
05.09.2005
15.09.2005
Polizeiverordnung der Stadt Stollberg mit den Ortsteilen Hoheneck, Mitteldorf, Gablenz,
Oberdorf, Beutha und Raum gegen umweltschädliches Verhalten, Lärm- und Geruchsbelästigung, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern
8
❐
Amtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Liebe Bürger von Stollberg,
hiermit dürfen wir Ihnen die neu überarbeitete und ergänzte
Polizeiverordnung vorstellen. Wir als Stadtverwaltung und
viele Bürger unserer Stadt wollen die Verunreinigungen von
öffentlichen Anlagen und Plätzen sowie von Gehwegen nicht
mehr hinnehmen. Die Änderungen dieser Polizeiverordnung
sprechen vor allem unsere Hundehalter an. Leider haben
jahrelange Bitten in Freie Presse und Stadtanzeiger, Hundekot zu entfernen, zu keinem Ergebnis geführt. Im Jahre 2005
starteten wir den Versuch, unseren Hundehaltern mit der
Aufstellung von fünf Hundekottütenspendern in den Parkanlagen entgegenzukommen. Leider wurden diese Spender regelmäßig zerstört, sodass zurzeit nur noch zwei Spender
vorhanden sind. Auch die Hundekottüten wurden und werden täglich in solchen Mengen entfernt, die in keinster Weise
mit der Anzahl der Hunde in unserer Stadt in Einklang zu
bringen ist. Die zweckentfremdete Nutzung der Tüten ist für
uns nicht nachzuvollziehen, da die Tütchen aufgrund ihrer
Beschichtung mit desinfizierenden Materialien für die Verpackung von Lebensmitteln nicht benutzt werden sollten.
Gehen wir also gemeinsam daran, alles für ein schönes und
sauberes Stollberg zu tun, wo sich Bürger, Gäste und eventuelle Neubürger wohl fühlen können.
Auch an die gegenseitige Rücksichtnahme möchten wir appellieren, sei es nun Rücksicht auf bauliche Einrichtungen,
Sachwerte etc., oder aber die Rücksicht auf unsere Mitmenschen und Nachbarn. Nachbarschaftliche Probleme und
Streitereien sind leider keine Seltenheit mehr und nehmen
jährlich in erschreckendem Ausmaß zu. Friedensrichter und
Justiz werden zunehmend mit derartigen Nachbarschaftsstreitereien beschäftigt. Viele „Streithähne“ versuchen leider
auch, Behörden für das Austragen ihrer Bösartigkeiten zu
benutzen. Hier sei uns der Hinweis erlaubt, dass weder Gesetze noch Verordnungen in der Lage sind, den Frieden mit
dem Nachbarn wieder herzustellen. Sicher werden wir als
Behörde einschreiten, wenn die öffentliche Sicherheit und
Ordnung nicht gewährleistet werden. Für das Lösen von zivilrechtlichen Sachverhalten sind wir allerdings nicht zuständig. Ein sachliches Gespräch über den Gartenzaun kann hier
sicherlich Wunder bewirken!
Versuchen wir gemeinsam, durch verantwortungsvolles, umweltbewusstes und menschliches Miteinander unser Zusammenleben friedlich zu gestalten. Machen Sie es unserem
Ordnungsamt nicht allzu schwer, Beleidigungen und Beschimpfungen beim Durchsetzen der Gesetze sind hier nicht
angebracht.
In diesem Zusammenhang sei uns noch der Hinweis erlaubt,
dass es mit dem Beschluss unserer neuen Polizeiverordnung keinesfalls um die Aufbesserung der städtischen Finanzen geht. Sollte sich doch bitte jeder, dem ein Verwarnungsgeld ausgesprochen wurde, darüber im Klaren sein,
dass er selbst – und nicht der Mitarbeiter des Ordnungsam❐
tes – etwas falsch gemacht hat.
Bekanntmachung der Stadt Stollberg
über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung an der August-Bebel-Straße
in Gablenz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.06 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung
an der August-Bebel-Straße in Gablenz beschlossen. Mit der
Aufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
wird ein Teilbereich des Flurstückes 237/9 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen.
Montag
Der Entwurf der Ergänzungssatzung an der August-BebelStraße in Gablenz sowie der Entwurf der Begründung wurden nach der öffentlichen Auslegung vom 29.01.2007 bis
02.03.2007 geändert bzw. ergänzt.
Freitag
Der geänderte Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend
aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie
Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 08.05.2007 bis 08.06.2007
in der Stadtverwaltung 09366 Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht
erneut öffentlich aus:
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
8.00
13.00
8.00
13.00
8.00
8.00
13.00
8.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
–
–
–
–
–
–
–
–
11.30 Uhr und
15.30 Uhr
11.30 Uhr und
16.00 Uhr
11.30 Uhr
11.30 Uhr und
17.30 Uhr
11.30 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Stollberg, den 17.04.07
Schmidt
Bürgermeister
(Siegelabdruck)
❐
9
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Amtlicher Teil
Informationen der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung Stollberg
Postanschrift:
Stadtverwaltung Stollberg
Postfach 12 32
09362 Stollberg
Tel.-Nr. (03 72 96) 9 40
Hausanschrift:
Stadtverwaltung Stollberg
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg
Fax (03 72 96) 24 37
E-Mail: [email protected]
Homepage-Adresse: www.stollberg-erzgebirge.de
Öffnungszeiten
Bürgerservice Stollberg
Montag
geschlossen
Dienstag
08:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 19:00 Uhr
Freitag
08:30 bis 13:00 Uhr
Samstag
08:30 bis 11:00 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
09:00 bis 11:30 Uhr
09:00 bis 11:30 Uhr, 13:00 bis 17:30 Uhr
09:00 bis 11:30 Uhr
Das Standesamt hat zusätzlich montags von 9:00 Uhr bis
11:30 Uhr für Sterbefälle geöffnet.
Stadtbibliothek
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
10:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:00 Uhr
12:00 bis 18:00 Uhr
geschlossen
12:00 bis 18:00 Uhr
10:00 bis 12:00 Uhr
09:00 bis 12:00 Uhr
Tel.-Nr. (03 72 96) 22 37
Fax
(03 72 96) 21 47
E-Mail: [email protected]
Tel.-Nr. (03 72 96) 940
Fax: (03 72 96) 94163
E-Mail: [email protected]
Fachämter der Stadtverwaltung und Stadtkasse
Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 bis 11:30 Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr
Stadtteilbüro der STEG Stadtentwicklung gGmbH
A.-Dürer-Str. 22
Mittwoch
13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag
13:00 bis 17:30 Uhr
Tel./Fax (03 72 96) 92 47 64
E-Mail: [email protected]
❐
Der Stollberger Friedensrichter
Der Bürgerpolizist informiert:
Die Sprechstunde des Stollberger Friedensrichters, Herrn
Zimmermann, findet nach Terminabsprache in der Stadtbibliothek, Schillerplatz 2, statt.
Der Bürgerpolizist ist zwecks Terminabsprachen zu erreichen
Voranmeldungen bitte über folgende Telefonnummern:
dienstl. 037296/929801 oder privat 037296/87484 oder über
den Bürgerservice der Stadtverwaltung unter 037296/940
❐
im Polizeirevier Stollberg, Tel. 90314
oder in der Stadtverwaltung Stollberg, Bau-/Ordnungsamt,
Tel. 94 201.
Bürgerpolizist
Sehm / Polizeihauptmeister
❐
Der Bürgerservice informiert
Neue Gewerbeanmeldungen der Stadt Stollberg
Folgende Gewerbe, die mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger einverstanden sind, werden hiermit bekannt gegeben:
Betriebsinhaber
Anschrift
Tätigkeit
Müller Aufzüge
GmbH i.G.
Stollberg, Nordstraße 20
Herstellung und Service von Aufzugsanlagen
Bochmann, Ralf
Niederdorf, Neue Schichtstr. 8
Wohnmobil-Caravan-Vermietung
Giovanni Brindisi
Stollberg, Postplatz 7
„Hotel Adler“ Betrieb eines Hotels mit Gaststätte
Bürgerservice Stollberg – Kartenverkauf
Samstag, 09.06.2007,19:30 Uhr in der St. Jakobi-Kirche
Stollberg/Erzgeb.
Angelika Milster „Von Bach bis Bernstein“ –
Kirchentournee 2007
10
Karten zu 29,50 Euro
Weiterhin sind im Bürgerservice der Stadt Stollberg Rabattkarten (10 % Ersparnis) für das Thalheimer Erzgebirgsbad
erhältlich.
❐
Amtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Fundbüro – Stand: 12.04. 2007
Fundmonat/Jahr
17/07
23/07
10/07 S
24/07
11/07 S
25/07
45/07
47/07
13/07 S
Fundor t
Gegenstand: R uf- Nr.: 037296 / 940
Bushaltestelle E.-Thälmann-Str.
Netto-Schlachthofstraße
Stl.,Zwickauer Straße
Stl.,Kaufland
Stl.,Sansi-Bar
Stl., Herrenstraße Höhe Marienkirche
Landratsamt Niederdorf
Stl., Cafe Hempel
Stl., Cafe Hempel
Sporttasche mit Inhalt
1 Ring
Schlüsselbund+Ford-Autoschl.
Sonnenbrille
Schlüsselbund
1 Pokal
1 Fahrrad ohne Nummer
1. Damenmütze
1 Schlüsselbund in Tasche
Fundsachen-Kaufland in Stollberg:
04/07 S
03/07 S
02/07 S
14/07
13/07
12/07
11/07
10/07
09/07
08/07
07/07
06/07
05/07
04/07
03/07
27/07
28/07
29/07
31/07
1 Schlüssel
Schlüsselbund (6)
Schlüsselbund in Tasche
1 Uhr
Geldtasche
Brillenetui
1 goldener Ring
1 Sonnenbrille
1 Kette
Einzahlungsquittung
hellgrüner Schnuller NUK
1 Sonnenbrille
blau/braune Tasche
Geldbörse
Ehering
blauer Kinderschuh
rot-schwarzer Schal
Kinder-Stoffschuh mit Rassel
grauer Handschuh mit Klettverschluss
Wer diese Gegenstände vermisst, kann gern in der Stadtverwaltung Stollberg, im Bürgerservice-Telefon (037296) 940,
nachfragen.
Abgegebene Fahrräder können nach vorheriger Abspra-
32/07
33/07
34/07
35/07
36/07
37/07
38/07
39/07
40/07
41/07
42/07
43/07
48/07
49/07
50/07
51/07
52/07
53/07
Plüschtier (Schlüsselanhänger)
grauer Handschuh mit Klettverschluss(Active Sports)
grün-weiß-gelber Schal
Ring mit Einsatz
Handtasche und Regenschirm
Ring mit Stein
1 Brille
Schnuller der Marke „NUK“
Brille in Etui
schwarze Mütze
Regenschirm
1 elektrisches Gerät
Brotdose „Saphier“
Kinderjacke mit Reißverschluss
Handy
Kinderring
Sonnenbrille
Taschenmesser
che besichtigt werden im Betrieb „Städtische Dienstleistungen“ Stollberg, Gärtnereiweg 21 (ehemals städtischer Bauhof Stollberg), Telefon- Nr. 037296 / 3882 oder
❐
3883.
Das Bau- und Ordnungsamt informiert:
ILEK als Fördermöglichkeit auch für bestehende Betriebe
Derzeit erfolgt durch die Stadt Stollberg gemeinsam mit den
Gemeinden Jahnsdorf, Neukirchen, Niederdorf und Niederwürschnitz die Erarbeitung eines Integrierten Ländlichen
Entwicklungskonzeptes, kurz ILEK. Dieses Konzept soll unter Beteiligung von Bevölkerung, Handel und Gewerbe, Vereinen und Verbänden sowie sonstiger Akteure gemeinsam
erarbeitet werden. Nähere Informationen zum ILEK wurden
bereits in der regionalen Presse veröffentlicht, weitere Beiträge sind sicherlich zu erwarten.
Zur Erarbeitung des ILEK hat das beauftragte Planungsbüro
Dr.Kruse.Plan Fragebögen erarbeitet, welche an zufällig
ausgewählte Industrie- und Gewerbebetriebe verschiedener
Branchen und Größen in den kommenden Tagen verteilt
werden. Die Stadtverwaltung bittet die ausgewählten Betrie-
be um Unterstützung der Fragebogenaktion und dankt im
Voraus für die Bemühungen.
Nicht unerwähnt bleiben soll, dass im Rahmen der geförderten ILEK-Ziele auch firmeneigene gewerblich investive Maßnahmen und Projekte in Kommunen und Ortsteilen mit einer
Einwohnerzahl kleiner als 5000 unterstützt werden können.
So sollen die Umnutzung von bestehenden Gebäuden für
gewerbliche oder Dienstleistungszwecke, die Sanierung von
Betriebsgebäuden und Betriebsgelände, Firmenerweiterungen in Verbindung mit Schaffung von Arbeitsplätzen u.dgl
förderfähig werden.
Zur ebenfalls vorgesehenen Bevölkerungsbefragung werden
wir im Mai-Stadtanzeiger weitere Details sowie einen entsprechenden Fragebogen veröffentlichen.
❐
Information zur Teichdamm- und Bachlaufberäumung sowie Instandsetzungsarbeiten
Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Stollberg-Niederdorf finden im Zeitraum März bis November 2007 Beräumungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gewässerbett und
an den unmittelbaren Uferbereichen der Bäche statt. Darüber hinaus werden an den städtischen Teichanlagen um-
weltpflegerische Maßnahmendurchgeführt. Diese Arbeiten
dienen der Beseitigung von Zivilisationsmüll, von Abflusshindernissen, sonstigem Treibgut und der Entfernung nicht
standortgerechtem Pflanzenbewuchs bis hin zur Bekämpfung von Neophyten. Die Ausführenden können sich durch
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Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
ein Legitimationsschreiben des Bau-/Ordnungsamtes der
Stadtverwaltung Stollberg ausweisen.
Gemäß § 77 Abs. 4 des Sächs. Wassergesetzes werden die
Eigentümer, Anlieger, Hinterlieger und Nutzer der Gewässer
als Duldungspflichtige hiermit öffentlich informiert.
Anfallendes Räumgut soll ggf. bis zum Abtransport auf dem
Anliegergrundstück zwischengelagert werden, um unnötige
Transporte über die jeweiligen Grundstücke zu vermeiden.
Einbaufähiger Schwemmsand, Mutterboden u.ä. wird gemäß
Amtlicher Teil
§ 77 Abs. 3 Sächs. Wassergesetz am Gewässer auf den
Grundstücken eingeebnet.
Für fachliche Belange zum Inhalt der Information steht Ihnen
Herr Fay vom Bau-/ Ordnungsamt der Stadtverwaltung Stollberg, Tel. 037296/94250, zur Verfügung.
K. Mann
Geschäftsbereich der Beigeordneten
❐
Straßenbau am Gymnasialpark
Die im Gymnasialpark aufgewachsenen Bäume sind mittlerweile zum Teil bis zu 100 Jahre alt. Während Bäume in freier
Natur noch viel älter werden können, sind Parkbäume auch
unter dem Aspekt der Verkehrssicherung sowie der Parkgestaltung selbst zu betrachten. Nach einem der Stadtverwaltung vorliegenden Begutachtungsprotokoll wird die mittelfristige Fällung der ins Auge gefassten Bäume aufgrund der
Beeinträchtigung ihrer Vitalität empfohlen.
Des Weiteren ist für eine sinnvolle Parkgestaltung die sukzessive Verjüngung des Baumbestandes unumgänglich. So
wurden in den letzten Jahren notwendigerweise bereits 34
alte Bäume des Parks gefällt und durch Neupflanzungen ersetzt. Stollberg ist eine grüne Stadt und wird auch weiterhin
eine grüne Stadt bleiben. Trotzdem sollte es zulässig sein, im
Zentrum der Stadt befindliche „Feldwege“ in einen ordent-
lichen Zustand als Straße zu versetzen – die Parkstrasse ist
seit jeher eine Straße und soll jetzt lediglich in ihren ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Dadurch soll
auch eines erreicht werden: dass nämlich Kinder und andere Spaziergänger des Parks deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass hier am Rande des Parks eine Straße
entlang führt und sie auf Autoverkehr zu achten haben. Der
aktuelle Zustand lässt nicht unbedingt Autos dort erwarten,
wo eben nur ein erdiger Weg verläuft, der sich durch nichts
von den übrigen Fußwegen unterscheidet.
Wer offenen Auges durch die Stadt Stollberg läuft, der sieht
viel Grün, welches auch durch die Stadt gepflegt und neu angelegt wird!
Übrigens: jährlich fallen durchschnittlich 200 Bäume privaten
Fällanträgen unserer Bürger „zum Opfer“.
❐
Gewerbegebietserschließung fertig gestellt
Im Frühjahr konnte die Erschließung des Gewerbegebietes
IV gegenüber Siemens VDO Mechatronic fertig gestellt werden. Das Gelände wurde eingeebnet, Ver- und Entsorgungsleitungen wurden verlegt sowie eine Erschließungsstraße mit
Wendehammer errichtet. Damit stehen insgesamt 14 ha Gewerbefläche für Neuansiedlungen zur Verfügung.
Als erster Investor im neuen Gewerbegebiet beginnt die Firma Fresenius Medical Care mit der Errichtung ihres neuen
Firmenstandortes in Stollberg.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten werden derzeit
die noch ausstehenden Begrünungs- sowie Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen der gesamten neu erschlossenen Gewerbeflächen vorbereitet. Diese beinhalten das Gewerbegebiet III mit dem Standort Siemens Mechatronic, das Gewerbegebiet westlich der Auer Straße, das Gewerbegebiet
„Stollberger Tor“ mit der Firma Dürr Somac sowie das zuletzt
fertig gestellte Gewerbegebiet IV. Die Ausführung der Pflanzarbeiten ist für den Zeitraum Mai bis November dieses Jahres vorgesehen.
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Siemens VDO
B 180
Vorsorgestandort
A 72
Foto: Helu Luftbildverlag Meerane
Amtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Sonstige Informationen
Vorsicht im Stadtwald für Spaziergänger und Passanten
Der große Sturm „Kyrill“ zu Beginn des Jahres hat auch im
Kommunalwald in Stollberg und Beutha deutlich seine Spuren hinterlassen.
Eine große Menge von Bruch- und Wurfholz ist zu verzeichnen. Noch schlimmer als der Sturm könnte der Borkenkäfer
wüten, wenn er sich nach seiner Winterruhe im Frühjahr in
den umgestürzten Bäumen einnistet. Auch deshalb muss der
Windbruch so schnell wie möglich heraus aus dem Wald.
Die Stadt Stollberg als Waldbesitzer ist verantwortlich für die
Verkehrssicherheit.
Die Beseitigung von Gefahrenpotential unter Einhaltung der
Arbeitssicherheit hat absoluten Vorrang.
Forstunternehmen aus unserer Region wurden mit der
Bruchberäumung beauftragt.
Sicherlich wird es aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen,
bis die Sturmschäden alle beseitigt sind.
Viele Bäume stehen unter Spannung und können jederzeit
noch brechen. Diese Gefahren sind für Laien nicht sofort ersichtlich und werden deshalb oftmals unterschätzt.
Wir möchten unsere Waldbesucher darauf aufmerksam machen beim Betreten des Waldes äußerste Vorsicht walten zu
lassen.
Wir verweisen deshalb auf das Sächsische Waldgesetz § 11,
wonach dass das Betreten des Waldes generell auf eigene
Gefahr erfolgt.
❐
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen – Haushaltsbefragung – Mikrozensus 2007
Wie in jedem Jahr werden auch 2007 im Freistaat Sachsen
wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus und
die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt.
Der Mikrozensus („kleine Volkszählung") ist eine gesetzlich
angeordnete Stichproben-erhebung, bei der ein Prozent der
sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen
wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch
von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts
usw. befragt werden.
Mit der seit 2005 stattfindenden unterjährigen (wöchentlichen) Befragung der Haushalte können Veränderungen der
wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse schneller festgestellt werden. Insgesamt trägt der Übergang zur Unterjährigkeit der Erhebung einem zunehmenden Bedarf aus Politik,
Verwaltung und Wissenschaft nach immer aktuelleren Daten
adäquat Rechnung. Des Weiteren wird der Forderung der
Europäischen Union nach international vergleichbaren Arbeitsmarktdaten (ILO-Erwerbslosenzahlen) entsprochen.
Die Auswahl der rund 20 000 zu befragenden Haushalte in
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13
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Amtlicher Teil
Sachsen erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen,
sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann in vier aufeinander folgenden Jahren befragt.
den durch eine intensive Schulung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Die Erhebungsbeauftragten sind zur Geheimhaltung
aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische
Zwecke verwendet.
Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungs-beauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.
Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes
können sich mit einem Sonderausweis legitimieren. Sie wer-
Bei Fragen z. B. zur Auskunftspflicht oder zum Datenschutz
steht beim Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen Frau Ina Heibig, Telefon 03578 33-2140, zur Verfügung.
Die Ergebnisse der Erhebungsjahre 2005 und 2006 sind im
Statistischen Landesamt verfügbar und werden gegenwärtig
veröffentlicht.
❐
Sehr geehrte Gewerbetreibende – Die 6. Ausgabe
des Umweltmalbüchleins ist in Arbeit …
DRK-Kreisverban Stollberg e.V. und
Malteser Hilfsdienst e.V. werben Fördermitglieder
Unser Umweltmalbüchlein geht nunmehr ins 6. Jahr. Die
Markt- und Media Conzept GmbH wird deshalb in den kommenden Wochen wieder um Unterstützung bei den hiesigen
Gewerbetreibende bitten. Das Malbuch beinhaltet – wie der
Name schon sagt – Ausmalbilder kombiniert mit entsprechenden kurzen Reimen, die alle einen Bezug zu Umweltbzw. Naturschutz haben. Die Stadt erhält dann insgesamt
500 Exemplare dieses Büchleins und stellt die Verteilung an
unsere Kindereinrichtungen und die Grundschule sicher.
Wir würden uns freuen, wenn diese Aktion ihrem Interesse
entspricht und Sie eine Unterstützung ermöglichen könnten.
Dem DRK Kreisverband Stollberg e.V. sowie dem Malteser
Hilfsdienst e.V. wurde jeweils für den Zeitraum Mai 2007 bis
Dezember 2007 von der Kreispolizeibehörde die Erlaubnis
erteilt, Fördermitglieder zu werben.
❐
❐
Die Werber müssen neben einem gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass eine Bestätigung des Veranstalters
über die Fördermitgliederaktion vorzeigen können.
Weitere Anfragen beantworten Ihnen jederzeit die Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde bzw. der Ortspolizeibehörde.
Stadt Stollberg – Nichtamtlicher Teil
Zwei Neubauten gewähren im feierlichen Rahmen einen Blick hinter ihre Kulissen
Dem Abschluss der baulichen Aktivitäten zur Errichtung eines neuen Busbetriebshofes im Gewerbegebiet Flockenstraße in Lugau und einer neuen Lokabstellhalle am Bahnhof in
Stollberg folgt am Samstag, dem 5. Mai 2007, die offizielle
Inbetriebnahme. Im feierlichen Rahmen öffnen sowohl die
Autobus GmbH Sachsen als auch die City-Bahn Chemnitz
GmbH die Türen zu ihrem Neubau und gewähren einen
interessanten Blick hinter die Kulissen des Öffentlichen Nahverkehrs. Darüber hinaus lohnen an diesem Tag die Präsentation verschiedenster historischer und moderner Fahrzeuge
sowie bunte Bühnen- und Kinderprogramme einen Besuch
beider Einrichtungen.
Am ersten Samstag im Monat Mai wird im Landkreis Stollberg kräftig gefeiert: Ab 10.00 Uhr öffnet die City-Bahn
Chemnitz GmbH die Türen ihrer neuen Lokabstellhalle in
Stollberg zum zünftigen Frühschoppen. Bis 18.00 Uhr besteht unter anderem die Möglichkeit zur Besichtigung historischer und moderner Fahrzeuge sowie zu Draisinen- und
Führerstandsmitfahrten. Ergänzend sorgen Musik und Unterhaltung für gute Laune bei den großen und eine Kinderecke
für jede Menge Spaß bei den kleinen Gästen. Ähnlich festlich
geht es in den neuen Räumlichkeiten der Autobus GmbH
Sachsen im Gewerbegebiet Flockenstraße in Lugau zu. Hier
erwartet die Gäste von 13.00 bis 19.00 Uhr ein vielfältiges
Vergnügungsprogramm mit Live-Musik, Tanz und Show. Des
Weiteren wird unter dem Motto „Mobilität gestern & heute“ eine umfangreiche Fahrzeugausstellung präsentiert. Alle kleinen Besucher können sich auf eine Bastelstraße, eine Hüpfburg, ein Kindertheater, Elektroautos und vieles mehr freuen.
Höhepunkt der Veranstaltung wird ein Konzert der Gruppe
„De Erbschleicher“ von 19.00 bis 21.00 Uhr sein. Natürlich
14
wird bei diesen zwei Feierlichkeiten auch das leibliche Wohl
nicht außer Acht gelassen.
Wer beide Veranstaltungen besuchen möchte, sollte die mit
Bus und Bahn angebotenen kostenfreien Pendelfahrten zwischen Stollberg und Lugau nutzen. Aus Richtung Chemnitz
kann am 5. Mai 2007 zudem mit der City-Bahn (KBS 522)
unentgeltlich nach Stollberg angereist werden. Nähere Informationen zu den Fahrplänen sowie den einzelnen Festprogrammen erhalten Interessierte über eine gesonderte Broschüre sowie im Internet unter www.autobus-sachsen.de
oder www.city-bahn.de.
❐
Mitteilung des Feuerwehrvereins Stollberg e.V.
Zum traditionellen Hexenfeuer am 30.April übernimmt der
Feuerwehrverein Stollberg e. V. wie schon in den letzten
Jahren am Fuße des Skihangs die Versorgung mit Speisen
und Getränke.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch !
❐
Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
10 Jahre City-Bahn
Seit 10 Jahren gibt es die City-Bahn Chemnitz GmbH. Sie
wurde von der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft und
der Autobus GmbH Sachsen gegründet. Am Anfang benutzten mehrere zehntausend Fahrgäste die Bahn, heute sind es
über zwei Millionen jährlich. Damit die Bahn auch weiterhin
gut fahren kann, wurde in Stollberg eine neue Lokabstellhalle errichtet und am 14. April eingeweiht.
Die Geschäftsführer der GmbH, Herr Leonhardt und Herr
Meiwald, nahmen den symbolischen Schlüssel für die Halle
entgegen und weihten das neue Gebäude in Anwesenheit
vieler Gäste und Mitarbeiter feierlich ein.
Am 5. Mai öffnet die neue Lokabstellhalle für die Öffentlich❐
keit ihre Tore.
5. ADAC Renault Treffen am 13. Mai 2007
1. Veranstalter
MSC Stollberg/E. e.V. im ADAC
09366 Stollberg, Gärtnereiweg 21
e-mail: [email protected]
Internet: www.msc-stollberg.de
2. Veranstaltung
freie Veranstaltung für alle PKW-Fahrzeuge der Marke Renault
6. Wertung
Eine Wertung der teilnehmenden Fahrzeuge wird in folgenden Rubriken vorgenommen
– bester Laguna
– bester Twingo
– bester R19
– weiteste Anreise
– meiste TÜV-Eintragungen – bester Clio
– der schönste Renault
– bestes Cabrio
(Best of Show)
– Db Test Musikanlage
– bester Megane
3. Nennschluß
13. Mai 2007 um 11.00 Uhr am Ort der Veranstaltung
Motorsportclub
Stollberg/E. e.V. im ADAC
❐
4. Nenngeld
in Nenngeld enthalten: 1. Standplatz für das Auto
2. bei Bedarf Standplatz für Zelt
Das Nenngeld beträgt 6,00 Euro pro Person, für die Teilnehmer die bis einschließlich 09. Mai 2007 nennen – danach
8,00 Euro bis zum Nennschluß am Tag der Veranstaltung
5. Zeit und Ortsplan
Alle Aktivitäten in Stollberg finden auf dem Gelände des Verkehrsschulübungsplatzes an der Glück-Auf-Straße statt. Auf
dem Gelände sind Zeltmöglichkeiten vorhanden.
Samstag, den 12.05.2007
Anreise ab 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr möglich
Sonntag, den13.05.2007
10.00 Uhr
Einlass
11.00 Uhr
offizielle Eröffnung der Veranstaltung
ab Nennschluß Bewertung der Fahrzeuge
18.00 Uhr
Siegerehrung
19.00 Uhr
Abschluss der Veranstaltung
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Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Nichtamtlicher Teil
Baufortschritt am Feuerwehrgerätehaus Gablenz
Ende Juli wird das neue Domizil der FFW Gablenz fertig sein.
Ausstellungseröffnung in der Stadtbibliothek
Am 17.04.2007 wurde eine Ausstellung mit Bildern und Grafiken des Thalheimers Matthias Schwalbach eröffnet.
Die Ausstellung ist bis zum 13.06.2007 in den Räumen der
❐
Bibliothek zu den Öffnungszeiten zu sehen.
Herr Schwalbach bei der Eröffnung seiner Ausstellung und bei der Erläuterung seiner Arbeiten
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Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
1, 2, 3, fertig ist das Osterei!
Matthias
Schwalbach
Wer den letzten Stadtanzeiger gesehen hat, kann sich bestimmt noch an unser weißes Riesen-Ei erinnern. Pünktlich
eine Woche vor dem Osterfest konnten wir nun dem Osterhasen das schön gestaltete Osterei übergeben und es mit
vielen anderen Eiern im VITA-CENTER ausstellen. Die Aktion hat uns viel Spaß und Freude bereitet.
Die Kinder der
Bienchengruppe der
Kita „Sonnenkäfer”
Der Lebenshilfe Stollberg gGmbH
❐
Malerei + Grafik
Ausstellung in der
Stadtbibliothek Stollberg
Vom 17.04. bis 13.6.2007
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Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Nichtamtlicher Teil
„Gänseblümchen“ erstrahlt in neuem Glanz
In unserer Einrichtung wurden in den letzten Jahren zahlreiche Baumaßnahmen im und am Gebäude durchgeführt.
Dazu gehören die Erneuerung aller Bäder, Fenster, Außenjalousien, Heizungen, Türen, der Fluchttreppe und der
Außenfassade sowie die Neugestaltung des Personalraumes.
Als letzte Baumaßnahme wurde im Januar 2007 noch unser
Treppenhaus renoviert.
Ein herzliches Dankeschön sagen wir allen Mitgliedern der
Wohnungsbaugenossenschaft „Wismut“, die uns hierfür die
Finanzierung ermöglichten.
Im neu erblühten „Gänseblümchen“ bereitet uns das Spielen,
Lernen und Arbeiten viel Spaß und Freude.
Notruftafel
DRK-Frühjahrs-Kleidersammlung
Unfall, Brand, Rettungsdienst, Feuerwehr
Verkehrsunfall, Überfall usw.
Polizeirevier Stollberg
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Das Team der Kita „Gänseblümchen“
Lebenshilfe gGmbH Stollberg
112
110
900
❐
Wann?
Samstag, 05.05.2007
Was?
– tragbare, saubere Bekleidung
– Schuhe paarweise
– Bettwäsche
– Steppdecken, Wolldecken, Federbetten
Bitte stellen Sie alles bis 8.00 Uhr an den Straßenrand.
Kleidersäcke erhalten Sie in Ihrem Rathaus bzw. Ihren Gemeindeämtern.
Störungsmeldungen für Stollberg
Strom
699428
Gas/ Fernwärme
699427
Trinkwasser
03763/405405
Abwasser
0172/3578636
Störungsmeldungen für Niederdorf
Strom
0180/2305070
Gas
0371/451444
Trinkwasser
03763/405405
Abwasser
0172/357636
Hiemit möchten sich das Personal und alle Kinder des „Gänseblümchens“ bei allen Firmen, die mitgeholfen haben, unsere Kindertagesstätte im neuen Glanz erstrahlen zu lassen,
recht herzlich bedanken.
❐
Jede Hilfe zählt!
Danke!
❐
Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Ostern geht es nicht um den Osterhasen
Es geht um die Freude über ein Ereignis, das bei vielen
Menschen in Vergessenheit geraten ist – die Auferstehung
von Jesus Christus nach seiner Kreuzigung.
Damit ist Freude verbunden, auch Freude darüber, dass
Menschen Verantwortung für ihren Nächsten empfinden.
Unseren Kindern aus der Region Tschernobyl ist die christliche Botschaft des Ostergeschehens vertraut.
Nach erlebnisreichen Ferientagen im Erzgebirge werden viele unvergessliche Eindrücke bleiben.
Die Kinder werden sich an Begegnungen mit Menschen und
Einrichtungen erinnern, die um ihr Wohl besorgt waren und
ihnen Freude bereitet haben.
Eine Überraschung war am 04.04.2007 gelungen, als die
Frauen des Vereins Miteinander e. V. – Frau Elke Götz und
Frau Maria Georgi – für jedes Kind einen in der Kleiderkammer selbstgefertigten und gefüllten Geschenkbeutel zum
Osterfest überreichten, dazu Obst für jedes Kind.
Als die Kinder das Lied „Danke für diesen guten Morgen,
danke für jeden neuen Tag, danke, dass ich all` meine Sorgen auf dich werfen mag …“ mit ihrer Dolmetscherin anstimmten, wurden auch die Erwachsenen beschenkt.
Wir freuen uns über die jahrelange gute Zusammenarbeit
und danken dem Verein Miteinander e. V. für die mitgebrachten Kartons voll nützlicher Sachen recht herzlich.
Hartenstein, 04.04.2007
Swetlana Grigorjewa
Madlen Förster
Verein Freizeit und Erholung e.V.
Hartenstein
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Freude am Malen – Eigene Begabungen entdecken
oder neue Fähigkeiten erlernen
Am 02.05.2007 findet um 10:00 Uhr in Stollberg beim
Verein Miteinander e. V.
Roßmarkt 5 · 09366 Stollberg
eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema
„Aquarell –Malerei“ statt.
Die Kursleiterin, Frau Doreen Fiedler, informiert über Arbeitsmaterialien, Techniken für Einsteiger, Schritt für Schritt Anleitung zum Entdecken oder zur Weiterentwicklung eigener Fähigkeiten.
Farben, Pinsel, Papier und weiteres Arbeitsmaterial können
bei Interesse an diesem beginnenden Kurs erworben werden.
Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu weiteren Kursbesuchen.
Der Verein Miteinander e. V. als Partner der Kursleiterin lädt
Interessierte aller Altersgruppen herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Willkommen ist jeder, der Freude an sinnstiftender
kreativer Arbeit und an einem Hobby hat, bei dem seine bereits vorhandenen Talente ausgebaut werden können.
Fragen beantworten gern:
Kursleiterin Frau Doreen Fiedler
unter Tel.-Nr. 03733 – 67 85 10
Verein Miteinander e. V. Frau Maria Georgi
unter Tel.-Nr. 037296 – 8 78 31
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Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Nichtamtlicher Teil
Großer Bauherrentag am 14. April 2007
An diesem Tag stellten sich neben einigen Baufirmen Wohnungsstandorte in Stollberg und Umgebung in der Sparkasse Erzgebirge, Geschäftsstelle Stollberg, vor.
Ansprechpartner für Interessenten sind die Stadtverwaltung
Stollberg unter Tel.: 037296/940 oder
die Gesellschaft für Wohnungsbau mbG Stollberg unter Tel.:
037296/6860
Fliederhain (beide Fotos)
Impressionen vom Osterhasen-Treffen in Stollberg
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Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Geburtstage im April
Wir gratulieren ganz herzlich
folgenden Stollberger Bürgern
Frau Aliese Görg zum 93. Geburtstag, Frau Elfriede Junghanns zum 91. Geburtstag, Frau Hildegard
Beyer zum 96. Geburtstag, Frau Hilde Flemming
zum 92. Geburtstag, Frau Else Fiedler zum 96. Geburtstag, Frau Ilse Nagel zum 95. Geburtstag,
Frau Elsa May zum 94. Geburtstag, Frau Hildegard Bochmann zum 92. Geburtstag und Frau Ilse
Münch zum 92. Geburtstag.
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Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Nichtamtlicher Teil
Veranstaltungskalender für Stollberg 2007
(Stand 29.03.2007)
Änderungen vorbehalten!
Ende April
27.04.2007 – 01.05.2007 Walkteichfest und Erzgebirgsrallye
Pionierpark und Walkteichgelände
28./29.04.
44. Rallye Erzgebirge – Am Walkteich
30.04.
Hexenfeuer in Niederdorf
Sportplatz Niederdorf
Mai
01.05. ab 9.00 Uhr
05.05.
14.30 Uhr
09.05. 11.40-12.00 Uhr
17.00 Uhr
13.05.
16.05. 11.40-12.00 Uhr
23.05. 11.40-12.00 Uhr
30.05.
11.40-12.00 Uhr
Juni
01.06.
01.-03.06.
02.06. 19.00 Uhr
06.06. 11.40-12.00 Uhr
08.-10.06.
09.06. 9.00-18.00 Uhr
19.30 Uhr
16.30 Uhr
Anzeigen
22
13.06. 11.40-12.00 Uhr
17.00 Uhr
15.-17.06.
15.-17.06.
„Stollberger Stadtlauf“ um den Walkteich
Lokschuppenfest – Stollberger Bahnhof
Frühlingskonzert Volkschor Stollberg
in der Marienkirche
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Zusammenkunft der Multiple-SkleroseSelbsthilfegruppe „Zuversicht“
Lebenshilfe Neuoelsnitz,
Äuß. Stollberger Straße 10
Renault-Treffen des MSC Stollberg e.V.
Schillerplatz (vermutl. zu klein, Alternativsuche läuft)
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Waldjugendspiele – Bürgerwald
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Einjähriges Bestehen des Kindergartens
Niederdorf – Kindergarten Niederdorf
Dorf- und Vereinsfest Mitteldorf
Veranstaltung des Medizinischen Kollegiums
Stollberg e.V.
Kreiskrankenhaus Stollberg
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Sport- und Dorffest in Beutha
(50 Jahre TSV ‘57 Beutha e.V.)
Sächsischer Familientag
Pionierpark/Walkteich/Abenteuerspielplatz
Angelika Milster – „Von Bach bis Bernstein“
St. Jakobikirche
„Ein bissel für’s Hirn und ein bissel fürs Herz“
– Blick in die Theaterwerkstatt des Studio
W.M Chemnitz, ein Konzert von jungen Leuten mit Musical, Klassik u.a. „Stollberger Meisterkonzerte“
Aula des Carl-von-Bach-Gymnasiums
20.06. 11.40-12.00 Uhr
23./24.06.
24.06.
27.06. 11.40-12.00 Uhr
29.06. 19.00 Uhr
29.06.-01.07.
Juli
04.07. 11.40-12.00 Uhr
07.07. 19.30 Uhr
11.07. 11.40-12.00 Uhr
17.00 Uhr
15.07. 17.00 Uhr
17.07.
18.07. 11.40-12.00 Uhr
20.07
ab 16.00 Uhr
25.07. 11.40-12.00 Uhr
28./29.07.
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Zusammenkunft der Multiple-SkleroseSelbsthilfegruppe „Zuversicht“
Lebenshilfe Neuoelsnitz,
Äuß. Stollberger Straße 10
Vereinsfest des FC Stollberg
Schillerplatz
Bikertreffen – Gablenz
Vereinsfest des Fußballsportvereins Niederdorf e.V. – Sportplatz Niederdorf
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Reitturnier
Reitanlage Reichel in Niederdorf
Dorfmeisterschaft der Vereine im Volleyball
Beachvolleyballplatz Niederdorf
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Veranstaltung des Medizinischen Kollegiums
Stollberg e.V. – Kreiskrankenhaus Stollberg
Altstadtfest Innenstadt
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Fest alter Musik im Erzgebirge – mit dem Ensemble „Cappella Sagittariane“ erklingen die
„Lutherischen Messen von J.S.Bach“
St. Jakobikirche
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Zusammenkunft der Multiple-SkleroseSelbsthilfegruppe „Zuversicht“
Lebenshilfe Neuoelsnitz,
Äuß. Stollberger Straße 10
„Peter und der Wolf“ Konzert für Orgel und Erzähler – St. Jakobikirche
Sozialer Tag in Sachsen
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Märchensommer
„Vom Fischer und seiner Frau“
„Kalif Storch“
„Papageno und die Liebe“
Pionierpark
Orgelmusik zur Mittagszeit – Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken
St. Jakobikirche
Feuerwehrfest Oberdorf
Zirkus Probst – Schillerplatz
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Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Veranstaltungsplan des Theaterpädagogischen
Zentrums Stollberg für das Jahr 2007
Donnerstag
10. Mai
Donnerstag
05. Juli
Veranstaltungen in der Ev.-Freik. Gemeinde
Stollberg
16:00 Uhr „Schneeweißchen & Rosenrot“ Gebrüder Grimm
HAMMERBÜHNE Annaberg-Buchholz
16:00 Uhr „Das singende klingende Bäumchen“
Gebrüder Grimm
Theater VARIABEL Olbernhau
Donnerstag
06. September 16:00 Uhr „Des Teufels goldene Haare“
Am Samstag, dem 28. April 2007, wird in der Dreifeldhalle am Stollberger Gymnasium das Musical „Begegnungen“ aufgeführt. Dies ist ein musikalisches Projekt der
Chöre aus den Gemeinden Remscheid und Stollberg.
„Begegnungen“ ist eine moderne Vertonung von Texten
des Johannesevangeliums in Verbindung mit Filmszenen
– ein Höhepunkt für Groß und Klein, für Alt und Jung. Beginn: 19.30 Uhr
Gebrüder Grimm / Emanuel Korb
THEATERKIDS Lugau
Kontakt:
Tel.:
Fax:
mailto:
Net
TPZ Stollberg Jahnsdorfer Straße 7/ 09366 Stollberg
037296/87155
037296/87156
[email protected]
www.kindertheater-burattino.de
Kartenvorverkaufsservice: TPZ Stollberg / Jahnsdorfer Straße 7
Tel.: 037296/87155
Öffnungszeiten: Di.-Do.
10:00 – 13:00 Uhr
Kartenpreis für Kinderveranstaltungen 1,50 Euro zzgl. VVG
Den Kartenpreis für Erwachsenenveranstaltungen erfahren sie jeweils
im Kartenservice
ABO-Karten zum Preis von 5,50 Euro zzgl. VVG
(Änderungen vorbehalten)
Not- und Sorgentelefon
Landkreis Stollberg
037296 / 38 62
❐
29.04.07
02.05.07
02.05.07
04.05.07
05.05.07
10.00
8.15
16.00
16.00
19.30
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Gottesdienst „Begegnungen“
Morgenandacht
Frauentreff
Teeniekreis
Jugendstunde
06.05.07
09.05.07
10.05.07
12.05.07
9.30
8.15
19.30
19.30
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Gottesdienst
Morgenandacht
Bibelstunde
Jugendstunde
13.05.07
16.05.07
17.05.07
17.05.07
18.05.07
19.05.07
9.00
8.15
9.00
15.00
16.00
19.30
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Gottesdienst
Morgenandacht
Muttifrühstück
Seniorenkreis
Teeniekreis
Jugendstunde
20.05.07
23.05.07
24.05.07
26.05.07
9.00
8.15
19.30
19.30
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Gottesdienst
Morgenandacht
Bibelstunde
Jugendstunde
9.00 Uhr
8.15 Uhr
Gottesdienst
Morgenandacht
27.05.07
30.05.07
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23
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Nichtamtlicher Teil
Gottesdienste und Veranstaltungen der Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Jakobi Stollberg
in Stollberg
(1) in der St. Jakobikirche
(2) im Lutherhaus (Lutherstr. 13)
(3) im Diakonat (Pfarrstr. 4)
So., 29.04.
9.30 Uhr Bläser-Gottesdienst mit Kindergottesdienst (1)
15.30 Uhr GlaCks (18-25-Jährige) (2)
Mo., 30.04. 19.30 Uhr Frauenkreis (2)
Mi., 02.05. 15.30 Uhr Gottesdienst Jakobi-Haus, Zwickauer Str. 26 g
Fr., 04.05. 14.30 Uhr Junge Gemeinde (2)
Sa., 05.05. 15.00 Uhr Familienkreis (3)
So., 06.05.
9.30 Uhr Tauf-Gottesdienst mit Kinder-GD (1)
Mi., 09.05. 11.40 Uhr Orgelmusik zur Mittagszeit (1)
14.30 Uhr Bibelstunde R.-Virchow-Str. 2
15.30 Uhr Bibelstunde im CURA-Seniorenzentrum
19.30 Uhr Oratorienchor (2)
Fr., 11.05.
19.30 Uhr Junge Gemeinde (2)
20.00 Uhr Gesprächskreis für Erwachsene (3)
So., 13.05.
9.30 Uhr Tauf-Gottesdienst mit Kinder-GD (1)
Mi., 16.05. 11.40 Uhr Orgelmusik zur Mittagszeit (1)
14.30 Uhr Seniorenkreis (2)
Do., 17.05.
9.30 Uhr Gottesdienst zur Himmelfahrt (1)
Fr., 18.05. 19.30 Uhr Junge Gemeinde (2)
Sa., 19.05. 15.00 Uhr Familienkreis (3)
So., 20.05.
9.30 Uhr Gottesdienst mit Kinder-GD (1)
15.30 Uhr GlaCks (18-25-Jährige) (2)
Mo., 21.05. 19.30 Uhr Frauenkreis (2)
Mi., 23.05. 15.30 Uhr Gottesdienst im CURA-Seniorenzentrum
19.30 Uhr Oratorienchor (2)
Fr., 25.05. 19.30 Uhr Junge Gemeinde (2)
Pfingstsonntag,
27.05.
9.30 Uhr Konfirmations-Gottesdienst (1)
Pfingstmontag,
28.05.
9.30 Uhr Gottesdienst mit Kinder-GD (1)
in Gablenz (im Gemeinschaftshaus, Am Sportplatz)
So., 20.05. 9.30 Uhr Gottesdienst mit Kinder-GD
Do., 14.06. 19.30 Uhr Bibelstunde
in Niederdorf (im Gemeinschaftsraum, Neue Str. 5)
Mo., 21.05.
15.00 Uhr Bibelstunde
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So., 10.06.
10.00 Uhr Gottesdienst
in Oberdorf (im Gemeinschaftsraum, Am Bach 3)
So., 27.05.
9.30 Uhr Gottesdienst
Mo., 04.06.
19.30 Uhr Bibelstunde
in Hoheneck (bei Fam.
Schmidt, Zwönitzer Str. 36)
Di., 05.06.
19.30 Uhr Bibelstunde
Kirchenmusikalische Kreise
finden wöchentlich im Lutherhaus statt (außer in den
Schulferien):
Kantorei: Mo 19.45 Uhr
Posaunenchor:
Di 19.00 Uhr und
Do 16.00 Uhr
Mi 19.30 Uhr in Gablenz
Flötenkreis: Di 16.00 Uhr
Flötenkreis-Anfänger:
Do 17.00 Uhr
24
Kurrende (3.- 8. Klasse): Fr 17.00 Uhr
„Orgelmusik zur Mittagszeit“
Zeit zur Entspannung – Ruhe – Kraft tanken,
immer mittwochs vom 09.05. bis 19.09.2007,
11.40 – 12.00 Uhr in der St. Jakobikirche Stollberg
(Eintritt frei)
Angelika Milster – „Von Bach bis Bernstein“
Angelika Milster ist am Samstag, dem 9. Juni 2007, 19.30
Uhr, in der St. Jakobikirche Stollberg zu Gast. Ihr Schaffen
kennt keine Grenzen. Selbst auf Kirchenkonzerten sorgt die
Künstlerin mit der faszinierenden Ausstrahlung für Aufsehen.
Als Sängerin, Schauspielerin und Entertainerin bewegt sie
sich auf Weltniveau.
Veranstalter: Gastspieldirektion Rößner & Hahnemann
Karten zu 29,50 Euro sind im Ev.-Luth. Pfarramt, im Buch
+ Kunst Laden S. Lindner
sowie im Bürgerservice der Stadt Stollberg erhältlich
„Fest Alter Musik im Erzgebirge“
Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein Konzert in der Jakobikirche Stollberg im Rahmen der Konzertreihe an der Silberstraße. Am Samstag, dem 07.07.2007, 19.30 Uhr, werden
das Ensemble Capella Sagittariana und Solisten aus Dresden die Lutherischen Messen von Johann S. Bach zu Gehör
bringen.
Kartenvorverkauf ab sofort: 12 Euro / erm. 9 Euro im Ev.Luth. Pfarramt Stollberg
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Nichtamtlicher Teil
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Veranstaltungen der Landeskirchlichen
Gemeinschaft Stollberg im Monat Mai 2007
Veranstaltung
Uhrzeit Tag
6., 13., 20., 27.05.07
ab 3 Jahre)
6., 13., 20., 27.05.07
7., 14., 21.05.07
3., 10.05.07
3., 10.05.07
2.05.07
4., 11., 18., 25.05.07
24.05.07
2.05.07
23.05.07
8.05.07
10:00
Sonntagsschule (für Kinder
19:30
17:00
19:30
20:00
14:30
19:00
19:30
9:00
19:30
19:00
26.05.07
15:00
Gemeinschaftsstunde
Jungschar (ab 9 Jahre )
Gebetsgemeinschaft
Bibelstunde
Seniorenbibelstunde
Jugendbibelstunde
Männerstunde
Muttifrühstück
Frauenstunde
Gruppenstunde
„Blaues Kreuz“
Gruppenstunde
„Blaues Kreuz“
Gemischter Chor
19:30
Posaunenchor
19:00
montags nach Vereinbarung
dienstags im Lutherhaus
Beratungsangebot des „Blauen Kreuzes“ für Alkoholgefährdete und Angehörige im Diakonischen Werk, Bahnhofstraße
1, 15:00 bis 18:00 Uhr, jeden Dienstag
Anfragen über: Gemeinschaftsleiter Chr. Jenatschke;
Tel.: 037296 17916, Fax: 037296 93322
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Veranstaltungen April/ Mai,
Christuskirche Niederdorf
Sonntag, 22.04. 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
Montag, 23.04. 16.30 Uhr Kirchlicher Unterricht Klassen
7-8
Montag, 23.04. 16.45 Uhr Christenlehre Klassen 2-6
Freitag, 27.04. 19.00 Uhr Jugendkreis in Lößnitz
Sonntag, 29.04. 10.00. Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
Montag, 30.04. 16.30 Uhr Kirchlicher Unterricht Klassen
7-8
Montag, 30.04. 16.45 Uhr Christenlehre Klassen 2-6
Freitag, 04.05. 19.00 Uhr Jugendkreis in Niederdorf
Sonntag, 06.05. Gottesdienst und Kindergottesdienst
Montag, 07.05. 16.30 Uhr Kirchlicher Unterricht Klassen
7-8
Montag, 07.05. 16.45 Uhr Christenlehre Klassen 2-6
Dienstag, 08.05. 09.00 Uhr Mutti-Kind-Frühstück
Dienstag, 08.05. 19.30 Uhr Bibelgespräch
Dienstag, 08.05. 20.30 Uhr Chorübung
Mittwoch, 09.05. 15.00 Uhr Frauenkreis
Mittwoch, 09.05. 19.30 Uhr Hauskreis Niederdorf-Lößnitz
Mittwoch, 09.05. 20.00 Uhr „Auszeit“ für Mütter
Freitag, 13.04. 19.00 Uhr Jugendkreis in Niederdorf
Sonntag, 3.05. 10.00. Uhr Familiengottesdienst zum Muttertag
Montag, 14.05. 16.30 Uhr Kirchlicher Unterricht Klassen
7-8
Montag, 14.05. 16.45 Uhr Christenlehre Klassen 2-6
Dienstag, 15.05. 15.00 Uhr Mutti-Kind-Treffen in Lößnitz
Dienstag, 15.05. 19.30 Uhr Bibelgespräch
Dienstag, 15.05. 20.30 Uhr Chorübung
Freitag, 18.05. 19.00 Uhr Jugendkreis in Niederdorf
Sonntag, 20.05. 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
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25
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Nichtamtlicher Teil
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Chance für junge Leute
Der Stollberger Friedhof sucht ab 01.09.2007 bis 31.08.2008
eine/n 16- bis 27-jährigen für das Freiwillige Ökologische
Jahr (FÖJ).
Das FÖJ kann als Überbrückungsjahr oder zur beruflichen
Orientierung dienen. Die Anleitung erfolgt durch den Fried-
hofsmeister. Schwerpunkt des FÖJ ist die gärtnerische Pflege im gesamten Friedhofsbereich. Beim FÖJ gibt es eine 40Stunden-Woche sowie einen Jahresurlaub von 26 Tagen.
Fünfmal jährlich finden jeweils einwöchige Seminare statt.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Freistaat
Sachsen übernommen. Interessenten melden sich bitte bei
❐
Pfarrer Dohrn (Tel. 037296/70715).
Tier des Monats
Kater Billy ist ca. 6 Jahre alt,
geimpft, kastriert, und sehr
lieb. Er kann als Freigänger
gehalten werden.
Auskunft über das Tierheim
Stollberg
Tel.: 037296/932678
E-Mail: Hilfe@TierschutzS❐
tollberg.de
Aufruf des Blutspendedienstes
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
der Polizeidirektion
Wer denkt schon daran,
dass er einmal in die Verlegenheit kommen kann,
eine Bluttransfusion zu
benötigen? Verdrängen
wir nicht meist Gefahren
und Risiken? Das ist auch gut so, denn sonst würde man nur
in Ängsten leben. Dennoch ist es besser vorzusorgen. Ähnlich einer Versicherung, in die viele einzahlen, um einigen zu
helfen, ist eine Blutspende Vorsorge für Unfall oder Krankheit. Jeder, der gesund ist, sollte seinen Beitrag mit einer
Spende leisten, damit für den Fall, den keiner wünscht, Hilfe
möglich ist.
Fast 200.000 Blutkonserven liefert der DRK-Blutspendedienst im Jahr in die Kliniken des Freistaates sowie in Arztpraxen. Großabnehmer sind zum Beispiel die Herzzentren.
Leider hält die Zahl der Blutspenden nicht immer mit dem
Bedarf Schritt. Teils steigen die Abforderungen der Krankenhäuser, teils fallen langjährige Dauerspender durch Krankheit oder das Erreichen der Altersgrenze aus. Es werden
deshalb dringend zusätzlich Blutspender gesucht. Können
Sie uns helfen?
Wer gesund ist und im Alter zwischen 18 und 69 Jahren
(Neuspender bis 60), der ist herzlich zur Blutspende eingeladen. Bitte sprechen Sie auch Bekannte und Verwandte an.
Mitbringen brauchen Sie nur den Personalausweis und den
Willen, Kranken zu helfen.
Die nächste Blutspendeaktion in Stollberg findet statt
am Freitag, dem 18.05.07, von 13:00 bis 18:30 Uhr,
im DRK Stollberg, Chemnitzer Straße 21
❐
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Suche 3-Raum-Wohnung, ca. 80 m2 EG oder
mit Fahrstuhl, behindertengerecht in Stollberg
Telefon: 037296-930880
26
Chemnitz-Erzgebirge, Regionalstelle Stollberg, Zwönitzer
Str. 10 (Polizeirevier Stollberg)
Öffnungszeiten:
Dienstag von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
(und nach telefonischer Vereinbarung)
Die Beratung für Firmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen erfolgt kompetent und kostenlos. Auf Wunsch
werden Vor-Ort-Beratungen durchgeführt.
Als Beratungsthemen werden angeboten: „Sicher rund ums
Wohnen“, „Trickbetrug/Haustürgeschäfte“, „Sicherer Umgang mit Geld“.
Zu den oben genannten Themen werden auch Vorträge für
Seniorengruppen angeboten.
Ansprechpartner ist Herr Burkhardt, erreichbar unter Telefon
037269/90474.
❐
Historische Ansicht – Hauptmarkt 1968
Gemeinde Niederdorf
Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
Gemeinde Niederdorf – Amtlicher Teil
Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Niederdorf
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung
des Gemeinderates am 12. März 2007
geschlossen
8:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
geschlossen
8:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
geschlossen
Folgende Vorlagen wurden im öffentlichen Teil gefasst:
BV ND 07/001 – Ermächtigung des Bürgermeisters zur Umschuldung eines Kommunaldarlehens der Gemeinde Niederdorf
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
BV ND 07/012 – Niederlegung des Mandates für den Gemeinderat Herrn Dietrich, Steffen
Postanschrift: Gemeinde Niederdorf
Neue Straße 5
09366 Niederdorf
Tel.-Nr.:
Fax:
E-mail:
Homepage:
BV ND 07/007 – Beschluss zur Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Umbau des Gemeindeplatzes
Folgende Vorlagen wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst:
037296 / 2048
037296 / 15432
[email protected]
http:/www.niederdorf-erzgebirge.de
BV ND 07/008 – Antrag auf Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen 2007 und 2008
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BV ND 07/010 – Erlass der Mietschulden
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Gemeinde Niederdorf – Nichtamtlicher Teil
Galerie in Niederdorf eröffnet
Am Samstag, dem 17. März 2007 um 19.00 Uhr, wurde zur
Eröffnung der Galerie „polars“ in die ehemalige Schule
Niederdorf geladen. Geladen hatte Heiko Konrad, der Fotoarbeiten von Ruth Weinhold, Hendrik Behnsen und Ralf Illing
präsentierte. Das zahlreich erschienene Publikum konnte
sich mit Portraits, Naturstudien und Landschaften vertraut
machen und angeregt mit den jungen Fotografen über die
einzelnen Motive fachsimpeln.
Geöffnet hat die Galerie jeweils mittwochs von 17.30 Uhr –
20.00 Uhr und am Wochenende zwischen 14.00 Uhr und
17.00 Uhr. Diese erste Ausstellung unter dem Titel „Triumph
der Provinz“ ist noch bis zum 13. Mai 2007 zu sehen. Auf
❐
weitere Präsentationen sind wir gespannt.
Besucher betrachten sich die Arbeiten von Hendrik Behnsen
Bürgermeister Roland Lippmann mit den Fotografen Ruth Weinhold,
Hendrik Behnsen, Ralf Illing und den Galeristen Heiko Konrad
Besucherandrang
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Stollberger Anzeiger · Nr. 04 · 28. April 2007
28
Offerten