ESt 1 A - Amtsvordrucke.de
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201100301201 2011 1 Einkommensteuererklärung Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage 2 Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 3 Steuernummer 4 Identifikationsnummer (IdNr.) Steuerpflichtige Person(stpfl. Person), bei Ehegatten: Ehemann Eingangsstempel Ehefrau An das Finanzamt 5 Bei Wohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt 6 Allgemeine Angaben 7 Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr. Steuerpflichtige Person (stpfl. Person), bei Ehegatten: Ehemann Name Geburtsdatum 8 Vorname Religionsschlüssel: Evangelisch = EV Römisch-Katholisch = RK nicht kirchensteuerpflichtig = VD Weitere siehe Anleitung 9 Straße und Hausnummer (derzeitige Anschrift) 10 Postleitzahl Wohnort 11 Religion Ausgeübter Beruf 12 Verheiratet seit dem Verwitwet seit dem Geschieden seit dem Dauernd getrennt lebend seit dem 13 bei Ehegatten: Ehefrau Name Geburtsdatum 14 Vorname Religionsschlüssel: Evangelisch = EV Römisch-Katholisch = RK nicht kirchensteuerpflichtig = VD Weitere siehe Anleitung 15 Straße und Hausnummer (falls von Zeile 10 abweichend) 16 Postleitzahl Wohnort (falls von Zeile 11 abweichend) 17 Religion Ausgeübter Beruf 18 Zusammenveranlagung 19 Getrennte Veranlagung Nur von Ehegatten auszufüllen Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung Wir haben Gütergemeinschaft vereinbart Bankverbindung (entweder Kontonummer / Bankleitzahl oder IBAN / BIC) - Bitte stets angeben Kontonummer Bankleitzahl 20 IBAN 21 BIC 22 Geldinstitut (Zweigstelle) und Ort 23 Kontoinhaber lt. Zeile 8 und 9 24 lt. Zeile 14 und 15 oder: Name (im Fall der Abtretung bitte amtlichen Abtretungsvordruck beifügen) Der Steuerbescheid soll nicht mir / uns zugesandt werden, sondern: Name 25 Vorname 26 Straße und Hausnummer oder Postfach 27 Postleitzahl Wohnort 28 2011ESt1A011NET – Sept. 2011 – www.amtsvordrucke.de 2011ESt1A011NET 034037_11 Steuernummer aus folgenden Einkunftsarten: 31 Land- und Forstwirtschaft lt. Anlage L 32 Gewerbebetrieb lt. Anlage G für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) lt. Anlage G für Ehefrau lt. Anlage S für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) lt. Anlage S für Ehefrau lt. Anlage N für Ehefrau lt. Anlage KAP für Ehefrau 33 Selbständige Arbeit 34 Nichtselbständige Arbeit lt. Anlage N für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) 35 Kapitalvermögen lt. Anlage KAP für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) 36 Vermietung und Verpachtung lt. Anlage(n) V Anzahl 37 Sonstige Einkünfte Renten lt. Anlage R Renten lt. Anlage R für Ehefrau für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) lt. Anlage SO 38 Angaben zu Kindern / Ausländische Einkünfte und Steuern / Förderung des Wohneigentums 39 lt. Anlage(n) Kind Anzahl lt. Anlage(n) AUS lt. Anlage(n) FW Anzahl Anzahl Sonderausgaben 40 52 Für Angaben zu Vorsorgeaufwendungen ist die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt. Für Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen ist die Anlage AV beigefügt. Gezahlte Versorgungsleistungen 41 Renten 42 Dauernde Lasten 43 102 % 101 ,- 100 ,- 121 ,- 116 ,- Rechtsgrund, Datum des Vertrags Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs Rechtsgrund, Datum der erstmaligen Zahlung IdNr. des geschiedenen / dauernd getrennt lebenden Ehegatten 45 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen / 117 dauernd getrennt lebenden Ehegatten lt. Anlage U In Zeile 44 enthaltene Beiträge (abzgl. Erstattungen und Zuschüsse) zur BasisKranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung 118 46 Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde) 44 tatsächlich gezahlt EUR abziehbar Rechtsgrund, Datum des Vertrags ,- Davon entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge mit 119 Anspruch auf Krankengeld 2011 gezahlt ,2011 erstattet ,- 103 104 ,- 200 ,- 201 ,- Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der stpfl. Person / des Ehemannes Bezeichnung der Ausbildung, Art und Höhe der Aufwendungen 47 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der Ehefrau Bezeichnung der Ausbildung, Art und Höhe der Aufwendungen 48 Spenden und Mitgliedsbeiträge (ohne Beträge in den Zeilen 53 bis 56) lt. beigef. Bestätigungen EUR 49 50 – zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in Zeile 49 enthaltene Zuwendungen an Empfänger im EU- / EWR-Ausland lt. Nachweis Betriebsfinanzamt EUR 123 ,- 124 ,- 125 ,- 126 ,- 51 – an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG) 127 ,- 128 ,- 52 – an unabhäng. Wählervereinigungen (§ 34g EStG) 129 ,- 130 ,- Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung stpfl. Person / Ehemann EUR Ehefrau EUR 53 in 2011 geleistete Spenden (lt. beigefügten Bestätigungen / 208 lt. Nachweis Betriebsfinanzamt) ,- 209 ,- 54 in Zeile 53 enthaltene Spenden an Empfänger im EU- / EWR-Ausland 218 ,- 219 ,- 55 Von den Spenden in Zeile 53 sollen in 2011 berücksichtigt werden 212 ,- 213 ,- 56 2011 zu berücksichtigende Spenden aus Vorjahren in den Vermögensstock einer Stiftung, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden 214 ,- 215 ,- 57 Für die Berechnung des Spendenhöchstbetrags für Spenden und Beiträge in Zeile 49 wird die Einbeziehung der Kapitalerträge beantragt. Höhe der Kapitalerträge stpfl. Person / Ehegatten 2011ESt1A012NET www.amtsvordrucke.de 115 ,- 2011ESt1A012NET 201100301202 Einkünfte im Kalenderjahr 2011 Steuernummer Außergewöhnliche Belastungen 53 Behinderte Menschen und Hinterbliebene Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigung ausgestellt am 61 stpfl. Person / Ehemann 201100301203 62 TTMMJJJJ hinterblieben 16 gültig von 12 1 = Ja MMJJ Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigung ausgestellt am 63 Ehefrau 64 65 TTMMJJJJ hinterblieben 17 MMJJ 1 = Ja 15 MMJJ 1 = Ja Grad der Behinderung 1 = Ja 19 geh- u. stehbehindert 23 X 56 X 1 = Ja Grad der Behinderung unbefristet gültig bis MMJJ blind / ständig hilflos 21 18 geh- u. stehbehindert 22 gültig von 13 1 = Ja 14 blind / ständig hilflos 20 unbefristet gültig bis Nachweis ist bei- hat bereits gefügt. vorgelegen. 1 = Ja Nachweis ist bei- hat bereits gefügt. vorgelegen. X 57 X 1 = Ja Nachweis der Hilflosigkeit ist hat bereits beigefügt. vorgelegen. Pflege-Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege einer ständig hilflosen Person in ihrer oder in meiner Wohnung im Inland Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis der hilflosen Person(en) Name anderer Pflegeperson(en) 66 67 Unterhalt für bedürftige Personen Für die geleisteten Aufwendungen wird ein Abzug lt. Anlage Unterhalt geltend gemacht. Beigefügte Anlage(n) Unterhalt Anzahl Andere außergewöhnliche Belastungen Erhaltene / Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses usw. EUR (z. B. Ehescheidungskosten, Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten) Aufwendungen EUR Art der Belastung ,- 68 + 69 70 71 Summe der Zeilen 68 und 69 ,- ,- + ,- 63 ,,- 64 Aufwendungen (abzüglich Erstattungen) EUR Für die - wegen Abzugs der zumutbaren Belastung - nicht abziehbaren Pflegeleistungen wird die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragt. Die in den Zeilen 68 und 69 enthaltenen Aufwendungen für haushaltsnahe Pflegeleistungen betragen ,- 77 Für den Abzug der außergewöhnlichen Belastungen lt. Zeile 70 sind die Kapitalerträge anzugeben. stpfl. Person / Ehegatten 72 Die gesamten Kapitalerträge betragen nicht mehr als 801 € , bei Zusammenveranlagung nicht mehr als 1.602 €. 75 73 Höhe der Kapitalerträge (nur anzugeben, wenn die Kapitalerträge 801 € / 1.602 € übersteigen) 76 1 = Ja ,- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Steuerermäßigung bei Aufwendungen für – geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt – sog. Minijobs – Aufwendungen (abzüglich Erstattungen) EUR Art der Tätigkeit 74 18 202 ,- 207 ,- 210 ,- – sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt Art der Tätigkeit 75 – haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im Haushalt Art der Aufwendungen 76 – Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt, in Heimunterbringungskosten enthaltene Aufwendungen für Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind (soweit nicht bereits in den Zeilen 68 und 69 berücksichtigt) Art der Aufwendungen 77 213 ,- 214 ,- – Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden) Art der Aufwendungen 78 79 Nur bei Alleinstehenden und Eintragungen in den Zeilen 74 bis 78: Es bestand ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person Name, Vorname, Geburtsdatum Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer 80 Ich beantrage eine Steuerermäßigung, weil in dieser Steuererklärung Einkünfte erklärt worden sind, die als Erwerb von Todes wegen ab 2009 der Erbschaftsteuer unterlegen haben (Erläuterungen bitte auf besonderem Blatt). 2011ESt1A013NET www.amtsvordrucke.de 2011ESt1A013NET Steuernummer Sonstige Angaben und Anträge Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnliche Modelle i. S. d. § 2b EStG (Erläuterungen auf besonderem Blatt) 91 Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG / Spendenvortrag nach § 10b EStG zum 31.12.2010 festgestellt für 93 Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags nach 2010 Von den nicht ausgeglichenen negativen Einkünften 2011 soll folgender Gesamtbetrag nach 2010 zurückgetragen werden 94 Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, z. B. Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld (soweit nicht in Zeile 26 bis 28 der Anlage N eingetragen) 120 lt. beigefügten Bescheinigungen stpfl. Person / Ehemann Ehefrau EUR EUR ,- ,Ehefrau EUR stpfl. Person / Ehemann EUR ,- 18 ,- 121 Nur bei getrennter Veranlagung von Ehegatten: 95 96 97 Laut beigefügtem gemeinsamen Antrag ist die Steuerermäßigung lt. den Zeilen 74 bis 78 in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt Laut beigefügtem gemeinsamen Antrag sind die Sonderausgaben (siehe Zeile 61 bis 76 der Anlage Kind) und die außergewöhnlichen Belastungen (siehe Seite 3, Anlage Unterhalt sowie die Zeilen 48 und 49 der Anlage Kind) in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte des bei einer Zusammenveranlagung in Betracht kommenden Betrages aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt vom Nur bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2011: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland stpfl. Person / Ehemann 98 Ehefrau % % bis TTMM TTMM TTMM TTMM EUR 99 Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 97 und / oder 98 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben (Bitte Nachweise über die Art und Höhe dieser Einkünfte beifügen.) 122 ,- 100 In Zeile 99 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG 177 ,- Nur bei Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden: 101 Ich beantrage, für die Anwendung personen- und familienbezogener Steuervergünstigungen als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Die „Bescheinigung EU / EWR“ ist beigefügt. 102 Die „Bescheinigung außerhalb EU / EWR“ ist beigefügt. EUR 103 Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte (ggf. „0“) 124 ,- 104 In Zeile 103 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG 177 ,- Nur bei im EU- / EWR-Ausland lebenden Ehegatten: 105 Ich beantrage als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen. Nachweis ist beigefügt (z. B. „Bescheinigung EU / EWR“). Die nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte beider Ehegatten sind in Zeile 103 enthalten. Nur bei Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU oder des EWR tätig sind: 106 Ich beantrage die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen. Die „Bescheinigung EU / EWR“ ist beigefügt. Weiterer Wohnsitz in Belgien (abweichend von den Zeilen 10 und 11) bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Renten 107 stpfl. Person / Ehemann Unterhalten Sie auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im 108 Ausland? 116 1 = Ja 2 = Nein Ehefrau 117 1 = Ja 2 = Nein Unterschrift Die mit der Steuererklärung / dem Antrag angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung, der §§ 25, 46, 10d Abs. 4 und 51a Abs. 2d des Einkommensteuergesetzes sowie § 14 Abs. 4 des Vermögensbildungsgesetzes erhoben. Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung hat mitgewirkt: 109 Datum, Unterschrift(en) Steuererklärungen sind eigenhändig - bei Ehegatten von beiden - zu unterschreiben. 2011ESt1A014NET www.amtsvordrucke.de 2011ESt1A014NET 201100301204 92 Anleitung zur Einkommensteuererklärung, zum Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage, zur Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge und zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 2011 Auch im Internet: 1 2 12 Diese Anleitung soll Sie darüber informieren, – wie Sie die Vordrucke richtig ausfüllen, – welche Möglichkeiten Sie haben, Steuern zu sparen, – welche steuerlichen Pflichten Sie haben. Sie kann allerdings nicht alle Fragen beantworten. Wesentliche Änderungen gegenüber der Anleitung für 2010 sind durch senkrechte Linien gekennzeichnet. Einkommensteuererklärung Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags Zur Erklärung gehören der vierseitige Hauptvordruck, zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen die Anlage Vorsorgeaufwand, zur Berücksichtigung von Kindern die Anlage(n) Kind, sowie zusätzlich für jeden Arbeitnehmer die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für Angaben zum Arbeitslohn, zu den Wer bungskosten und zur Arbeitnehmer-Sparzulage) Sparer die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) Rentnerdie Anlage R (Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten und anderen Leistungen) Land- und Forstwirte die Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) Gewerbetreibendedie Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Selbständige unddie Anlage S Freiberufler (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) Haus- und die Anlage V Wohnungs- (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) eigentümer und / oder die Anlage FW (Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums) Die Anlage SO ist bei privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Grundstücksverkäufen), Unterhaltsleistungen, anderen wiederkehrenden Bezügen (z. B. Schadensersatzrenten, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einkünfte gezahlt werden), Zahlungen aufgrund einer Vermögensübertragung oder eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, Einkünften aus Leistungen (z. B. gelegentlichen Vermittlungen) und Abgeordnetenbezügen zu verwenden. Außerdem können in besonderen Fällen weitere Anlagen (z. B. bei ausländischen Einkünften die Anlage AUS und / oder die Anlage N-AUS) erforderlich sein, auf die dann in den Vordrucken hingewiesen wird. Für den zusätzlichen Abzug von Altersvorsorgebeiträgen als Sonderausgaben verwenden Sie bitte die Anlage AV. Für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen verwenden Sie bitte die Anlage Unterhalt. Anleitung ESt – Sept. 2011 www.amtsvordrucke.de Wohn Einga eme ngsste 2011 mpel rpflic htige T bei 26 27 28 X Ausgeü bter Bank e und Hausnu mmer oder Postfac h Wohno rt 1 Beruf und Wohno rt Rückfra gen J : Ehefr (falls J J au von Zeile 10 Wohno rt (falls J T et seit M g (entw g eder Zeile J 11 J J J Geschi eden T T M nicht seit M dem J J J abweic J Dauern T Nur von Beso Eheg das ndere atten Jahr ausz derVeran Ehes lagun ufülle mer n / Bank chließg für ung leitza Bankle hl oder nicht onum IBAN / BIC) lt. undZeile 15 14 Name oder: Der (im Steue Fall der rbesc Abtretu ng heid bitte soll amtlich nicht en Abtretu mir ngsvor / uns druck zuge beifüge sand n) t werd en, sond ern: – Sept. T T M T M M J J Relig J Römi ionss Evan kirche sch-K chlüs gelisc nsteu atholi Weite sel: erpflic schh = re siehe EV htig = RK Anlei = VD Relig tung ion J d getrenn M Geburt sdatum T X Kont itzahl X T dem M abweic hend) von Getre Veran nnte lagun ndun Ort Nr. Geburt sdatum Verwitw T hend) X verbi tagsüb er unter dem M (Zweig stelle) Vornam 2011 ESt1 A01 seit Hausnu mmer Beruf Zusa veran mme lagunng Konton ummer IBAN Kont lt. Zeileoinha ber 8 und 9 Straße Postlei tzahl und BIC Geldins titut M atten e Straße Postlei tzahl 17 18 19 20 21 22 X Name 25 atet T Name Eheg Vornam Telefon ische ift) bter Verheir 13 14 15 16 23 Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bis 31. Mai 2012 Eink omm Erkl enst Kirc ärun euer An Bei Allg Steue Name Vornam 24 Abgabefrist: Einkommensteuererklärung – wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind: bis 31. Mai 2012 – wenn Sie die Veranlagung beantragen: bis 31. Dezember 2015 Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage bis 31. Dezember 2015 X X hens g zur 3 erkl Steue teue Fest ärun rnum r auf setz g mer Kap ung X Antr Ident itale der (IdNr ifikat Arbe ag rträg .) ionsn auf itneh e X Fest Erkl umm das setz er verb ärun mer-Spa Steue Fina ung leibe g zur rzula der rpflic nzam nden Fest htige ge t Verl stell Perso sitzw ustv ung n (stpfl. echs ortra des el: Perso bishe gs n), riges ine bei Eheg Ang Finan atten aben zamt : Ehem Perso ann n (stpfl. 9 e Ehefr Perso Straße au 10 n), und bei Hausnu Eheg mmer Postlei atten 11 (derzei tzahl : Ehem tige Anschr ann Ausgeü 4 5 6 7 8 M M J t lebend J J seit J Relig J Römi ionss Evan kirche sch-K chlüs gelisc nsteu atholi Weite sel: erpflic schh = re siehe EV htig = RK Anlei = VD Relig tung ion dem J J J X – Bitte Wir gemehabe inschn Güter stets ange aft verein ben – bart 2011 – 2011 ESt1 A01 1 www.Elster.de Stichwortverzeichnis siehe Seite 20 Für den Antrag auf Eigenheimzulage verwenden Sie bitte den besonderen Vordruck EZ 1 A, den Sie beim Finanzamt erhalten. Die Einkommensteuererklärung ist für Veranlagungszeiträume ab 2011 elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elsteronline.de/eportal. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann. Programme zur elektronischen Übermittlung finden Sie unter https://www.elster.de/elster_soft_nw.php. Für Fälle, die nicht unter die Verpflichtung fallen, ist ebenfalls eine elektronische Übermittlung möglich. Erklärungspflicht Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, z. B. – wenn die positive Summe der Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 € beträgt; –wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat; –wenn die positive Summe bestimmter Lohn- / Entgeltersatzleistungen mehr als 410 € betragen hat (vgl. die Erläuterungen zu Zeile 94 des Hauptvordrucks und zu den Zeilen 27 bis 29 der Anlage N); – wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor nach § 39f EStG eingetragen worden ist; –wenn das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat (ausgenommen Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Zahl der Kinderfreibeträge) und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 10.200 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 19.400 € übersteigt; –wenn bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder beide Elternteile eine Aufteilung des Freibetrags zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung oder des einem Kind zustehenden Pauschbetrags für behinderte Menschen / Hinterbliebene in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen; –wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre ermäßigt besteuert worden sind; – wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist (Großbuchstabe S); Personen, die keinen Arbeitslohn bezogen haben, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben deshalb ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben. 1 Antrag auf Einkommensteuerveranlagung Besteht keine Erklärungspflicht, kann sich ein Antrag auf Einkommen steuerveranlagung insbesondere lohnen, – wenn Sie nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis gestanden haben; – wenn die Höhe Ihres Arbeitslohns im Laufe des Jahres geschwankt und Ihr Arbeitgeber keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt hat; – wenn sich Ihre Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge im Laufe des Jahres zu Ihren Gunsten geändert hat und dies noch nicht bei einem Lohnsteuer-Jahresausgleich durch Ihren Arbeitgeber berücksichtigt worden ist; – wenn Ihnen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Aufwendungen, für die eine unmittelbare Minderung der Einkommensteuerschuld möglich ist, entstanden sind, für die kein Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist; – wenn Sie oder Ihr Ehegatte im Ausland wohnen, Ihre Einkünfte nahezu ausschließlich der deutschen Einkommensteuer unterliegen und Sie bisher keine familienbezogenen Steuervergünstigungen in Anspruch genommen haben (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 101 bis 106). Außerdem wird auf Antrag eine Einkommensteuerveranlagung z. B. durchgeführt, –wenn negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt werden sollen; –wenn Verlustabzüge aus anderen Jahren berücksichtigt werden sollen; – wenn beide Ehegatten für das Jahr der Eheschließung die beson dere Veranlagung beantragen; – wenn einbehaltene Kapitalertragsteuer im Fall der Günstigerprüfung angerechnet und ggf. erstattet werden soll (Anlage KAP). Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Ein gesonderter Antrag ist z. B. erforderlich, wenn – Sie (ggf. auch Ihr Ehegatte) ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen haben oder –keine Steuerabzugsbeträge in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind. Zum gesonderten Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage gehören der vierseitige Hauptvordruck, die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und die vom Anlageinstitut / Unternehmen übersandte Anlage VL (Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen). Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge Sind Sie kirchensteuerpflichtig und wurde auf Ihre Kapitalerträge keine Kirchensteuer einbehalten, z. B. weil Sie keinen entsprechenden Antrag bei Ihrem Kreditinstitut gestellt haben, sind Sie zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge verpflichtet. Diese Erklärung ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben. Eine gesonderte Abgabe dieser Erklärung ist nur dann erforderlich, wenn Sie nicht aus anderen Gründen eine Einkommensteuererklärung abgeben. dem Finanzamt abgeben, das zuletzt mit Ihrer Besteuerung befasst war. Nähere Informationen zu Ihrem zuständigen Finanzamt finden Sie auch im Internet unter www.finanzamt.de. Abgabefrist Die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklä rung 2011 und der Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 2011 läuft bis zum 31.5.2012. Bei Land- und Forstwirten endet die Abgabefrist spätestens fünf Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2011 / 2012. Diese Fristen können auf Antrag verlängert werden. Bei verspäteter Abgabe oder bei Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Einkommensteuer und erforder lichenfalls Zwangsgelder festsetzen. Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung 2011 und der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage 2011 müssen bis zum 31.12.2015 beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Diese Fristen können nicht verlängert werden. Später eingehende Anträge muss das Finanzamt ablehnen. So werden die Vordrucke ausgefüllt Füllen Sie nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus. Änderungen der Texte sind nicht zulässig. Vollständige Angaben sind auch dann erforderlich, wenn auf der Lohnsteuerkarte bereits ein Freibetrag eingetragen worden ist. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie die Angaben bitte auf einem besonderen Blatt. Fügen Sie bitte die erforderlichen Anlagen, Einzelaufstellungen und Belege bei. Tragen Sie alle Beträge in Euro ein. Cent-Beträge runden Sie bitte zu Ihren Gunsten auf volle Euro-Beträge auf oder ab, wenn die Vordrucke nicht ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vorsehen. Wie Sie die Vordrucke im Einzelnen ausfüllen müssen, soll Ihnen nachstehend erläutert und am Beispiel der Familie Muster veranschaulicht werden. Die Eheleute Muster wollen für 2011 eine Lohnsteuererstattung erreichen und die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Sie stellen deshalb einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung. Herr Muster kreuzt zunächst einmal beide Kästchen auf der Seite 1 oben an und trägt außerdem die Steuernummer und die ihnen vergebenen Identifikationsnummern ein. Allgemeine Angaben Zeilen 7 bis 28 Herr Muster ist Kraftfahrzeugschlosser. Er heißt mit Vornamen Heribert, ist am 18.10.1954 geboren und wohnt zusammen mit seiner Ehefrau Hannelore in Köln. Sie haben am 12.1.1980 geheiratet. Frau Muster ist am 17.10.1959 geboren; sie arbeitete in der Nähe ihrer Wohnung das ganze Jahr über halbtags als Buchhalterin in einer Exportfirma. Was müssen Sie eintragen? Durch die Veranlagung zur Einkommensteuer können sich auch Abschlusszahlungen und höhere Vorauszahlungen ergeben. Halten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse Mittel für diese Zahlungen bereit, damit Sie die Zahlungstermine einhalten können. Zeilen 8 bis 12 und 14 bis 18 Tragen Sie Ihren Namen und Ihre jetzige Anschrift ein. Reichen die Schreibstellen nicht aus, kürzen Sie bitte ab. Bei Angabe der Religionszugehörigkeit können Arbeitnehmer die Abkürzungen verwenden, die sich aus der Lohnsteuerbescheinigung ergeben. Gehören Sie keiner oder keiner kirchensteuerhebeberechtigten Religionsgemeinschaft an, tragen Sie bitte „VD“ ein. Zuständiges Finanzamt Weitere Abkürzungen für Religionsgemeinschaften: Steuernachzahlung Geben Sie die Erklärungen oder Anträge bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk Sie jetzt wohnen. Beachten Sie bitte, dass eine wirksame Abgabe per Telefax oder per E-Mail nicht möglich ist. Haben Sie zur Zeit mehrere Wohnungen im Inland und – sind Sie nicht verheiratet, ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten; – sind Sie verheiratet und leben von Ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt, ist das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig, an dem sich Ihre Familie vorwiegend aufhält; – sind Sie verheiratet und lebten bereits vor dem 1.1.2011 von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt, ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Sind Sie verheiratet, lebten jedoch 2011 erstmals dauernd getrennt von Ihrem Ehegatten, können Sie Ihre Steuererklärung noch bei 2 www.amtsvordrucke.de Religion Alt-Katholische Kirche Freie Religionsgemeinschaft Alzey Freireligiöse Landesgemeinde Baden Schlüssel AK FA FB Religion Israelitische Religionsgemeinschaft Baden Israelitische Kultussteuer Land Hessen Israelitische Bekenntnissteuer (Bayern) Israelitische Kultussteuer Frankfurt Jüdische Kultusgemeinden Koblenz und Bad Kreuznach Synagogengemeinde Saar Schlüssel IB IL IS 2011 Eingangsstempel Antrag auf Festsetzung der 1 X Einkommensteuererklärung X Arbeitnehmer-Sparzulage 2 X Kirchensteuer auf Kapitalerträge X verbleibenden Verlustvortrags 3 Steuernummer 4 Identifikationsnummer (IdNr.) Erklärung zur Festsetzung der Erklärung zur Feststellung des Steuerpflichtige Person (stpfl. Person), bei Ehegatten: Ehemann Ehefrau An das Finanzamt 5 Bei Wohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt 6 Allgemeine Angaben 7 Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr. Steuerpflichtige Person (stpfl. Person), bei Ehegatten: Ehemann Name Geburtsdatum T T M M J J J J 8 Vorname Religionsschlüssel: Evangelisch = EV Römisch-Katholisch = RK nicht kirchensteuerpflichtig = VD Weitere siehe Anleitung 9 Straße und Hausnummer (derzeitige Anschrift) 10 Postleitzahl Wohnort 11 Religion Ausgeübter Beruf 12 13 Verheiratet seit dem Verwitwet seit dem Geschieden seit dem Dauernd getrennt lebend seit dem T T M M J J J J T T M M J J J J T T M M J J J J T T M M J J J J bei Ehegatten: Ehefrau Name Geburtsdatum T T M M J J J J 14 Vorname Religionsschlüssel: Evangelisch = EV Römisch-Katholisch = RK nicht kirchensteuerpflichtig = VD Weitere siehe Anleitung 15 Straße und Hausnummer (falls von Zeile 10 abweichend) 16 Postleitzahl Wohnort (falls von Zeile 11 abweichend) 17 Religion Ausgeübter Beruf 18 Nur von Ehegatten auszufüllen 19 X Zusammenveranlagung X Getrennte Veranlagung X Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung X Wir haben Gütergemeinschaft vereinbart Bankverbindung (entweder Kontonummer / Bankleitzahl oder IBAN / BIC) – Bitte stets angeben – Kontonummer Schlüssel Religion Religion 20 Freireligiöse Landes- IBAN FG Israelitische Religionsgemeinde Pfalz gemeinschaft Württem21 BIC berg 22 Freireligiöse FM Jüdische Kultussteuer Geldinstitut (Zweigstelle) und Ort Gemeinde Mainz (NRW) 23 Freireligiöse GeFSKontoinhaber Jüdische Kultussteuer Zeile 14 X lt. meinde Offenbach/M.24 X lt. Zeile (Hamburg) 8 und 9 und 15 oder : Schlüssel IW JD Belastungen können nur solche Aufwendungen erklärt werden, die ausschließlich Sie selbst getragen haben. Wird eine Erklärung über die Wahl der Veranlagungsart nicht abgegeben, unterstellt das Finanzamt, dass die Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen; diese Veranlagungsart ist im Regelfall für sie die günstigere. Bankleitzahl Zeilen 20 bis 24 Steuererstattungen erhalten Sie vom Finanzamt nur unbar. Geben bitte stets Ihre Kontonummer / Bankleitzahl oder IBAN / BIC Der Steuerbescheid soll nicht mir / Sie uns zugesandt werden, sondern: Name oder Wechsel der Religionszugehörigan. Steuererstattungen mit IBAN und BIC sind innerhalb des EuBei Kirchenein- oder -austritt ropäischen Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, keit legen Sie bitte die25entsprechenden Nachweise vor. Vorname SEPA) möglich, zu dem alle Länder der EU, des EWR sowie die Machen Sie bitte die für26den Ehegatten vorgesehenen Angaben auch Schweiz gehören. Reichen die Schreibstellen für die Angabe Ihres dann, wenn dieser keine Straße Einkünfte bezogen und Hausnummer oder Postfach hat. Dies erübrigt sich Geldinstituts nicht aus, kürzen Sie die Angaben bitte in geeigneter bei getrennter Veranlagung und besonderer Veranlagung im Jahr der 27 Weise ab. Postleitzahl Eheschließung (vgl. die Erläuterungen zuWohnort Zeile 19). Ändert sich vor Überweisung des Erstattungsbetrags Ihre Anschrift 28 oder Ihre Bankverbindung, teilen Sie dies bitte sofort dem Finanzamt Zeile 13 2011ESt1A011 – Sept. 2011 – 2011ESt1A011 mit. Wenn Sie nach dem 1.1.2011 geschieden worden sind, geben Sie bitte Den amtlichen Abtretungsvordruck für die Anzeige der Abtretung eiauch an, seit wann Sie vor der Ehescheidung von Ihrem Ehegatten nes Steuererstattungs- oder -vergütungsanspruches an Dritte erhaldauernd getrennt gelebt haben. Eine dauernde Trennung liegt nicht ten Sie beim Finanzamt; beachten Sie bitte die besonderen Hinweise vor, wenn die Ehegatten nur vorübergehend, z. B. bei auswärtiger auf diesem Vordruck. beruflicher Tätigkeit, nicht zusammenleben. JH Name (im Fall der Abtretung bitte amtlichen Abtretungsvordruck beifügen) Zeile 19 Ehegatten, die 2011 im Inland zusammengelebt haben, können zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung wählen. Ehegatten werden getrennt veranlagt, wenn einer der Ehegatten die getrennte Veranlagung wählt. In diesem Fall muss jeder Ehegatte eine Einkommensteuererklärung abgeben und seine persönlichen Angaben in den Zeilen 8 bis 13 eintragen. Ehegatten werden zusammen veranlagt, wenn beide die Zusammenveranlagung wählen. Für das Jahr der Eheschließung können beide Ehegatten die besondere Veranlagung wählen, bei der sie dann wie Unverheiratete behandelt werden. Für die besondere Veranlagung muss jeder Ehegatte eine Einkommensteuererklärung so ausfüllen, als hätte er diese Ehe nicht geschlossen. Bei getrennter oder besonderer Veranlagung geben Sie bitte nur diejenigen Sonderausgaben an, die auf eigener Verpflichtung beruhen und die Sie selbst getragen haben. Als außergewöhnliche www.amtsvordrucke.de Einkünfte im Kalenderjahr 2011 Zeilen 31 bis 38 Einkünfte sind bei Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden, Selbständigen und Freiberuflern der Gewinn, im Übrigen der Unterschied zwischen Einnahmen und Werbungskosten. Die Einkünfte müssen Sie in den dafür vorgesehenen Anlagen erklären. Liegt Ihnen eine benötigte Anlage nicht vor, erhalten Sie diese beim Finanzamt oder im Internetangebot Ihrer Landesfinanzverwaltung (www.finanzamt.de). Welche Einkünfte hatten die Musters? Herr und Frau Muster haben beide Arbeitslohn bezogen. Herr Muster kreuzt deshalb in Zeile 34 die beiden Kästchen an, da er für sich selbst und seine Ehefrau jeweils eine Anlage N beifügt. Musters haben für ihre Ersparnisse 503 € Zinsen erhalten. Aufgrund ihres Freistellungsauftrags wurde keine Kapitalertragsteuer einbehalten. In diesem Fall ist die Abgabe der Anlage(n) KAP entbehrlich. 3 Einkünfte im Kalenderjahr 2011 aus folgenden Einkunftsarten: 31 Land- und Forstwirtschaft X lt. Anlage L 32 Gewerbebetrieb X lt. Anlage G für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) X lt. Anlage G für Ehefrau 33 Selbständige Arbeit X lt. Anlage S für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) X lt. Anlage S für Ehefrau X lt. Anlage N für Ehefrau X lt. Anlage KAP für Ehefrau X Renten lt. Anlage R für Ehefrau 34 Nichtselbständige Arbeit X lt. Anlage N für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) 35 Kapitalvermögen X lt. Anlage KAP für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) 36 Vermietung und Verpachtung X lt. Anlage(n) V Anzahl 37 Sonstige Einkünfte X Renten lt. Anlage R X lt. Anlage SO 38 für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) Angaben zu Kindern / Ausländische Einkünfte und Steuern / Förderung des Wohneigentums 39 X lt. Anlage(n) Kind Anzahl X lt. Anlage(n) AUS Anzahl X Sonderausgaben 40 X Für Angaben zu Vorsorgeaufwendungen ist die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt. Gezahlte Versorgungsleistungen So geben Sie Ihre Einkünfte an: X Für Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen ist die Anlage AV beigefügt. lt. Anlage(n) FW Anzahl 52 Sie brauchen hier nur danntatsächlich Angaben zu machen, wenn die bezeichgezahlt abziehbar EUR neten Sonderausgaben bei Ihnen – ggf. zusammen mit denen Ihres 102 % 101 ,– Zeile 34 Ehegatten – den maßgebenden Pauschbetrag übersteigen. ZuwenRechtsgrund, Datum des Vertrags Dauernde Die Angaben zu den 42Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dungen an politische 100 Parteien sowie an,–unabhängige WählervereiniLasten machen Sie bitte in der Anlage N. Ggf. haben beide Ehegatten eine sollten Sie stets in voller Höhe eintragen (vgl. Erläuterungen Rechtsgrund, Datum der erstmaligengungen Zahlung Ausgleichszahlungen im Rahmen des eigene Anlage N abzugeben. 121 ,– zu den Zeilen 49 bis 57). 43 schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs Rechtsgrund, Datum des Vertrags 41 Renten IdNr. des geschiedenen / dauernd getrennt lebenden Ehegatten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen / 116 ,– und dauernde Zeile 35 44 dauernd getrennt lebenden Ehegatten lt. Anlage U 117 Versorgungsleistungen (Renten In Zeile 44 enthaltene Beiträge (abzgl. Davon entfallen auf KrankenGrundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Lasten) Erstattungen und Zuschüsse) zur Basisversicherungsbeiträge mit 119 ,– Anspruch ,– und gesetzlichen auf Krankengeld Steuerabzug abgegolten45und Krankendie Abgabe der Pflegeversicherung Anlage KAP118 entbehr2011 gezahlt 2011 erstattet Zeilen 41 und 42 lich. Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltung46 steuer einbehalten oder gezahlt wurde) ,– 104 aufgrund von nach ,– dem 31.12.2007 verein103 Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn z. B. Versorgungsleistungen Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der stpfl. Person / des Ehemannes barten Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenom- – die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, Bezeichnung der Ausbildung, Art und Höhe der Aufwendungen menen Erbfolge können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, 47 dem Grunde oder der Höhe nach über200 ,– –Sie den Steuereinbehalt wenn sie im Zusammenhang mit der Übertragung eines MitunterAufwendungen für die eigene Berufsausbildung der Ehefrau prüfen lassen möchten, Bezeichnung der Ausbildung, Art und Höhe der Aufwendungen nehmeranteils, eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines min– Sie kirchensteuerpflichtig 48 sind und Kapitalerträge erzielt haben, von 201 ,– wenn der Übergeber als destens 50%igen GmbH-Anteils stehen, denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach Spenden und Mitgliedsbeiträge (ohne Beträge in den Zeilen 53 bis 56) wurde. der übernimmt. Versorgungsleistungen aufgrund von lt. beigef. Übertragung Bestätigungen lt. Nachweis Betriebsfinanzamt EUR EUR vor dem 1.1.2008 vereinbarten Vermögensübertragungen sind wie Zeile 37 49 – zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke 123 ,– 124 ,– bisher abzugsfähig. Die Angaben zu den Renten inund anderen Leistungen machen Sie Zeile 49 enthaltene Zuwendungen an Empfänger 50 125 ,– 126 ,– im EU- / EWR-Ausland Keine Sonderausgaben sind Zuwendungen an Personen, die Ihnen bitte in der Anlage R. Ggf. haben beide Ehegatten eine eigene Anoder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt lage R abzugeben. 51 – an politische Parteien (§§ 34g, 10b EStG) 127 ,– 128 ,– sind, oder an deren Ehegatten. Unterhaltszahlungen an Ihre Eltern 52 – an unabhäng. Wählervereinigungen (§ 34g EStG) 129 ,– 130Sie also nicht als Sonderausgaben ,– oder Kinder können geltend maZeile 38 chen (vgl. aber Erläuterungen zur Anlage Unterhalt). Wegen UnterGewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung stpfl. Person / Ehemann Ehefrau EUR haltszahlungen an EhegattenEURsiehe Erläuterungen zu den Zeilen 44 Grundstücksveräußerungen, gehören zu den sonstigen Einkünften in 2011 geleistete Spenden (lt. beigefügten Bestätigungen / 208 ,– 209 ,– und 45. 53 lt. Nachweis Betriebsfinanzamt) und sind einkommensteuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen in Zeilebei 53 enthaltene Spenden an Empfänger Anschaffung und Veräußerung Grundstücken nicht mehr als Machen Sie erstmals geltend, fü54 218 ,– 219 entsprechende Sonderausgaben ,– im EU- / EWR-Ausland zehn Jahre beträgt. gen Sie bitte eine Ablichtung des Vertrags bei. Hängt die Dauer einer Von den Spenden in Zeile 53 sollen in 2011 55 212 ,– Ihrer 213 ,– berücksichtigt werden entbehrlich, als Sie im Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit Rente nicht von Lebenszeit, sondern von der einer anderen 2011 zu berücksichtigende Spenden aus Vorjahrengetätigt in Kalenderjahr 2011 keine56 privaten Veräußerungsgeschäfte Person oder mehrerer Sie bitte deren Namen, den Vermögensstock einer Stiftung, die bisher noch nicht 214 ,– 215 Personen ab, geben ,– haben oder die Gewinne aus berücksichtigt privaten wurden Veräußerungsgeschäften insAnschriften und Geburtsdaten an, soweit sie sich nicht aus dem Verstpfl. Person / Ehegatten der Zusammenveranlagung bei gesamt weniger als 600 €, im tragin Zeile ergeben. Für Fall die Berechnung des Spendenhöchstbetrags für Spenden und Beiträge 49 57 115 ,– die Einbeziehung der Kapitalerträge beantragt. Höhe der Kapitalerträge jedem Ehegatten weniger alswird 600 € betragen haben. Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich Haben Sie innerhalb der o. g. Frist Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte die Anlage SO ab. Zeile 43 2011ESt1A012 2011ESt1A012 Angaben zu Kindern und Förderung des Wohneigentums Zeile 39 Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf erhalten haben, füllen Sie bitte jeweils eine Anlage Kind aus. Für die Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen füllen Sie bitte die Anlage FW aus. Sonderausgaben Zeilen 40 bis 57 Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden. Vorsorgeaufwendungen können Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen (vgl. Erläuterungen zur Anlage Vorsorgeaufwand). Altersvorsorgebeiträge (für sog. Riester-Verträge) werden mit Abgabe der Anlage AV berücksichtigt. Übrige Sonderausgaben sind die in den Zeilen 41 bis 57 näher bezeichneten Aufwendungen. Ohne Nachweis wird ein Pauschbetrag für die übrigen Sonderausgaben einschließlich des Schulgeldes (vgl. Anlage Kind) von 36 € und für zusammenveranlagte Ehegatten ein Pauschbetrag von 72 € berücksichtigt. 4 www.amtsvordrucke.de Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen tragen Sie bitte in Zeile 43 ein. Das Finanzamt berücksichtigt den abzugsfähigen Betrag. Machen Sie erstmals entsprechende Sonderausgaben geltend, fügen Sie bitte eine Ablichtung des Vertrags / der Versorgungsvereinbarung bei. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten Zeilen 44 und 45 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind bis zum Höchstbetrag von 13.805 € jährlich als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt und der Empfänger im Inland lebt (vgl. aber Erläuterungen zu den Zeilen 101 bis 106). Der Höchstbetrag von 13.805 € erhöht sich ggf. um die für den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten übernommenen Beiträge zu einer Basis-Kranken- und / oder gesetzlichen Pflegeversicherung. Die als Sonderausgaben abgezogenen Unterhaltsleistungen sind beim Empfänger steuerpflichtig (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 5 und 6 der Anlage SO). Der Antrag gilt nur für ein ganzes Kalenderjahr und kann nicht zurückgenommen werden. Die Zustimmung ist bis auf Widerruf des Empfängers der Unterhaltsleistung wirksam. Für den Antrag verwenden Sie bitte die beim Finanzamt erhältliche oder im Internetangebot Ihrer Landesfinanzverwaltung (www.finanzamt.de) abrufbare Anlage U. Sie ist von Ihnen und auch vom Empfänger der Unterhaltsleistungen zu unterschreiben, wenn er dem Abzug bisher noch nicht zugestimmt hat. Zeile 46 Tragen Sie in Zeile 46 bitte die Kirchensteuer ein, die Sie in 2011 gezahlt haben. Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist. Haben Sie in 2011 Kirchensteuer erstattet bekommen, tragen Sie diese bitte ebenfalls ein. die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug). Bei gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Vereine, Stiftungen) ist zusätzlich ein von dieser Einrichtung erstellter Beleg erforderlich, der Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die Verwendung der Mittel enthält. Außerdem muss angegeben sein, ob es sich um Spenden oder Mitgliedsbeiträge handelt. Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen im EU- / EWRAusland können ebenfalls begünstigt sein, wenn der ausländische Zuwendungsempfänger nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung dient. Bitte reichen Sie hierzu geeignete Unterlagen ein. Bescheinigungen über die Höhe der Zuwendungen reichen als alleiniger Nachweis für eine steuerliche Berücksichtigung nicht aus. Aufwendungen für Lose einer Wohlfahrtslotterie und Zuschläge bei Wohlfahrtsbriefmarken sind keine steuerlich begünstigten Spenden. Gleiches gilt für Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen, die als Bewährungsauflage im Straf- oder Gnadenverfahren auferlegt werden. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung Außergewöhnliche Belastungen Zeilen 47 und 48 Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, soweit nicht bereits eine abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen ist, werden bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € jährlich als Sonderausgaben anerkannt. Sind bei Ihrem Ehegatten entsprechende Aufwendungen entstanden, können diese ebenfalls bis zu 4.000 € jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Zu den Ausbildungskosten gehören nicht nur Lehrgangs- und Studiengebühren sowie die Aufwendungen für Fach bücher und anderes Lernmaterial, sondern auch Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer auswärtigen Unterbringung. Für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte erhalten Sie regelmäßig eine Entfernungspauschale von 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer. Zweckgebundene steuerfreie Bezüge zur unmittelbaren Förderung der Ausbildung sind von den Aufwendungen abzuziehen. Entstehen die Aufwendungen für eine weitere Berufsausbildung, ein weiteres Studium, ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, kommt der Abzug als Werbungskosten in Betracht (vgl. die Erläuterungen zu Zeile 45 der Anlage N). Zeilen 61 bis 73 Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen, z. B. die Ausgaben, die durch Krankheit, Behinderung, Todesfall, Unwetterschäden oder Ehescheidung entstehen. Das Finanzamt hilft in diesen Fällen dadurch, dass die Ausgaben – soweit sie Ihnen nicht ersetzt werden – unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können. Wird der Sonderausgabenabzug nicht beantragt oder fehlt hierzu die Zustimmung des Empfängers der Unterhaltsleistungen, können diese Unterhaltsaufwendungen ggf. als außergewöhnliche Belastungen (Anlage Unterhalt) geltend gemacht werden. Die Unterhaltsleistungen können nur insgesamt als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Kirchensteuer Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke Zeilen 49 bis 57 Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke werden bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte berücksichtigt. Wurde für Sie auf den 31.12.2010 ein verbleibender Spendenvortrag festgestellt, wird dieser automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge, wenn der Empfänger z. B. den Sport, kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen oder die Heimatpflege und Heimatkunde fördert. Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien (Zeile 51) ermäßigt sich die Einkommensteuer um 50 % der Aus€; bei zusammen veranlagten Ehegatgaben, höchstens 825 ten höchstens 1.650 €. Höhere Spenden und Mitgliedsbeiträge als 1.650 € oder 3.300 € werden bis maximal 1.650 € oder 3.300 € als Sonderausgaben berücksichtigt. Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 52), die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ermäßigt sich die Einkommensteuer um 50 % der Ausgaben, höchstens um 825 €; bei zusammenveranlagten Ehegatten höchstens um 1.650 €. Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis 1 Mio. € begünstigt. Tragen Sie alle entsprechenden Spenden daher bitte in Zeile 53 ein. Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke sind grundsätzlich durch eine Bestätigung nachzuweisen, soweit der Zuwendungsempfänger diese Bestätigung nicht elektronisch an die Finanzbehörde übermittelt hat. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 200 € je Zahlung ist folgender vereinfachter Nachweis möglich: Ist der Empfänger der Spenden und Mitgliedsbeiträge eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder www.amtsvordrucke.de Behinderte Menschen und Hinterbliebene Zeilen 61 bis 64 Sind Sie behindert und wollen Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen nicht im Einzelnen nachweisen, können Sie einen Pauschbetrag beanspruchen (Wahlrecht). Mit dem Pauschbetrag werden die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und für einen etwaigen erhöhten Wäschebedarf abgegolten. Mit dem Behinderten-Pauschbetrag sind ebenfalls die Pflegeaufwendungen abgegolten. Sofern Sie den BehindertenPauschbetrag gewählt haben, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen lt. Zeile 68 und 69 noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt lt. Zeile 77 des Hauptvordrucks geltend machen. Im Fall des Einzelnachweises müssen Sie Ihre Aufwendungen in den Zeilen 68 bis 70 eintragen. Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt: Grad der Behinderung EUR Grad der Behinderung EUR 25 und 30 35 und 40 45 und 50 55 und 60 310 430 570 720 65 und 70 75 und 80 85 und 90 95 und 100 890 1.060 1.230 1.420 Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen Pauschbetrag von 3.700 € jährlich. Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag jedoch nur zu, – wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder – wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. Neben dem Pauschbetrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Aufwendungen (z. B. Kosten für Heilbehandlungen, Kurkosten, Kraftfahrzeugkosten) geltend machen (siehe die Hinweise zu den Zeilen 68 bis 73). Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag von 370 € beantragen. Den Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitalbetrags abgefunden worden ist. Die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags für ein Kind oder Enkelkind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben, können Sie auf der Anlage Kind beantragen. 5 Geben Sie den Grad der Behinderung an und fügen Sie die Nachweise bei, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben. Die notwendigen Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt); bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen (z. B. Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) zu erbringen. Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung genügt nicht als Nachweis. Der Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 € kann auch bei Vorlage des Bescheids über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegestufe III) gewährt werden. Pflege-Pauschbetrag hörigen gewährt. Wird die Pflege von mehreren Personen vorgenommen, ist der Pflege-Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen zu teilen. Der Pflege-Pauschbetrag kann auch neben dem vom Kind auf die Eltern übertragenen Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden (vgl. die Hinweise zu den Zeilen 61 bis 64). Weisen Sie bitte die Pflegebedürftigkeit durch einen Schwerbehinder tenausweis mit dem Merkzeichen „H“ oder durch einen Bescheid über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegestufe III) nach. Werden Sie bei Ihrer Pflegeleistung von fremden Dritten gegen Entgelt unterstützt (z. B. ambulante Pflegedienste), können Sie hierfür neben dem Pauschbetrag eine Steuerermäßigung beantragen (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 74 bis 79). Unterhalt für bedürftige Personen Zeile 65 und 66 Zeile 67 Wenn Sie eine ständig hilflose Person in Ihrer oder deren Wohnung im Inland persönlich pflegen Außergewöhnliche und dafür keine Einnahmen In dieser Zeile können Sie den Abzug von Aufwendungen für UnterBelastungen erhalten, kann 53 Ihnen für die entstehenden Aufwendungen ein von 924 € haltsleistungen an bedürftige Personen beantragen. In diesem Fall Behinderte Menschen undPauschbetrag Hinterbliebene Nachweis Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigung unbefristet Grad der ist bei-bei. hat bereits jährlich gewährt werden. Einnahmen sind z. B. das Pflegegeld, das fügen Sie bitte die Anlage Unterhalt Weitere Einzelheiten könausgestellt am gültig von bis gültig Behinderung gefügt. vorgelegen. die hilflose Person von einer Pflegeversicherung erhält und an Sie nen Sie den Erläuterungen zur Anlage Unterhalt entnehmen. stpfl. Person / 61 Ehemann 1 = Ja T T M J J J oder J 12die M M J J 14 M M J J 18 56 X X weitergibt, um Ihre Pflegedienstleistungen zuMvergüten Ihnen dabei entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Wird das blind Pflegegeld / stängeh- u. stehBelastungen 62 dig hilflos 20 16 behindert außergewöhnliche 22 1 = Ja 1 =Andere Ja 1 = Ja lediglich zur unmittelbaren Sicherunghinterblieben der erforderlichen Grundpflege Nachweis ist bei- hat bereits Grad der Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigung Pflegeperunbefristet der hilflosen Person verwendet (Bezahlung einer fremden Zeilen 68 bis gültig 73 gefügt. vorgelegen. Behinderung ausgestellt am gültig von bis son, Anschaffung von pflegenotwendigen oder pflegeerleichternden den bisher erläuterten Pauschbeträgen (bei 63 Ehefrau T M M J Jvor. J Das J 13 von M M den J J 15Anstelle M M J oder J 19 neben 1 = Ja 57 X X Bedarfsgegenständen), liegen keineT Einnahmen Aufwendungen wegen Behinderung oder Pflege) können Sie noch blind / stänEltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene geh- u.außergewöhnliche stehandere Belastungen geltend machen. Diese füh64 hinterblieben 17 dig hilflos 21 behindert 23 1 = Ja 1 = Ja 1 = Ja Pflegegeld zählt nicht zu den Einnahmen. ren jedoch nur dann zu einer Minderung der Steuer, wenn sie einen Nachweis der Hilflosigkeit übersteigen. Zu diesen Einkünften Pflege-Pauschbetrag wegen Sie unentgeltlicher persönlicher Pflege bestimmten Teil Ihrer Einkünfte Anstelle des Pflege-Pauschbetrages können die Pflegeaufwenist hat bereits 65 einer ständig hilflosen Person in ihrer oder in meiner Wohnung im Inland X beigefügt. X soweit vorgelegen. sie der Abgeltungsteuer gehören auch Ihre Kapitalerträge, dungen auch als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis der hilflosen Person(en) Name anderer Pflegeperson(en) unterliegen. Bitte tragen Sie diese Kapitalerträge vor Abzug des betragen oder die Einnahmen aus der sofern sie mehr als 924 € 66 Sparer-Pauschbetrags ein. Die „zumutbare Belastung“ ist im EinPflege übersteigen. Allerdings wird dann eine „zumutbare Belastung“ kommensteuergesetz im Einzelnen geregelt und wird vom Finanzamt angerechnet (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 68 bis 73). Der Unterhalt für bedürftige Personen Anzahl berücksichtigt. Pflege-Pauschbetrag wirdFür regelmäßig nur für diewird Pflege von Angedie geleisteten Aufwendungen ein Abzug lt. Anlage Unterhalt geltend gemacht. 67 Beigefügte Anlage(n) Unterhalt Andere außergewöhnliche Belastungen Erhaltene / Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses usw. EUR (z. B. Ehescheidungskosten, Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten) Aufwendungen EUR Art der Belastung 68 + 69 70 Summe der Zeilen 68 und 69 63 ,– ,– ,– + ,– ,– 64 Für die – wegen Abzugs der zumutbaren Belastung – nicht abziehbaren Pflegeleistungen wird die Steuer- ,– Aufwendungen (abzüglich Erstattungen) EUR ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragt. Die in denBei Zeilen außergewöhnlich 68 und 69 enthaltenen Auf- Gehbehinderten, die sich außerhalb des Welche außergewöhnlichen Belastungen haben Musters? 77 71 wendungen ,– für haushaltsnahe Pflegeleistungen betragen Hauses nur mit Hilfe eines Kfz bewegen können (Merkzeichen „aG“), Frau Muster war mehrere krank.Belastungen Der KrankenFür Wochen den Abzug derschwer außergewöhnlichen lt. Zeile 70 sind die Kapitalerträge anzugeben. stpfl. Person / Ehegatten bei Personen mit den Merkzeichen „H“ oder „Bl“ und bei Personen, hausaufenthalt hat insgesamt 4.750 € gekostet. Davon hat Kapitalerträge betragen nicht mehr als 801 die 3, bei Zusammenveranlagung nicht 72 Die gesamten 75 eingestuft 1 = Ja die in Pflegestufe III sind, werden in angemessenem als 1.602 3. Krankenkasse nur 3.400mehr € bezahlt. Ferner hat Frau Muster von (regelmäßig alle Privatfahrten 73 Höhe der Kapitalerträge (nur anzugeben, wenn die Kapitalerträge 801Rahmen 3 / 1.602 3 übersteigen) 76 bis zu 15.000 km jährlich) ,– ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Unterstützung von 250 € eranerkannt. Die tatsächliche Fahrleis tung ist nachzuweisen oder halten. Herr Muster trägt in Zeile 68 sowohl die Krankheitskosten glaubhaftund zuHandwerkerleistungen machen. Ein höherer Kilometersatz als 30 Cent wird Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen 18 als auch die Summe der erstatteten Beträge ein. Er weiß, dass die vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Aufwendungen € nicht in voller Höhe berücksichverbleibenden Kosten von– 1.100 geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt – sog. Minijobs – (abzüglich Erstattungen) Art der Tätigkeit EUR tigt, sondern vom Finanzamt um die sog. zumutbare Belastung Krankheitskosten, 74 gesamten Kapitalerträge nicht mehr als gekürzt werden. Da die ,– 202Seite, z. B. einer Krankenkasse, soweit sie nicht von dritter steuerfrei Muster in Zeile 72 eine „1“ eingetragen. 1.602 € betragen, hat Herr – sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt ersetzt worden sind oder ein Anspruch auf Ersatz besteht. Hierzu Art der Tätigkeit gehört auch die Praxisgebühr. 207 ,– 75 Andere außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel: Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel können nur als außer – haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im Haushalt Art der Aufwendungen gewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn ihre medizinische Bestattungskosten 210 ,– oder Heilpraktikers 76 Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes für Angehörige, soweit sie den Nachlass und etwaige ErsatzleisPflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt, in Heimunterbringungskosten enthaltene Aufwendungen nachgewiesen wird. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige tungen übersteigen. Es –können aber nur Kosten berücksichtigt für Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind (soweit nicht bereits in den Medikamente. Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Zeilenunmittelbar 68 und 69 berücksichtigt) werden, die mit der Bestattung zusammenhängen (z. B. Art der Aufwendungen Verbrauch bestimmter Medikamente reicht die einmalige Vorlage für Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen usw.). Die Kos213 ,– 77 einer solchen Verordnung aus. ten für die Trauerkleidung –und die Bewirtung der Trauergäste sowie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse Reisekosten anlässlich der Bestattung werden nicht anerkannt. Kurkosten, in Anspruch genommen werden) Ehescheidungskosten, Art der Aufwendungen wenn die Notwendigkeit der Kur durch Vorlage eines vor Kurbeginn 214 ,– soweit es sich um die78 Prozesskosten für die Scheidung und den ausgestellten amtsärztlichen Zeugnisses nachgewiesen wird, sofern Versorgungsausgleich handelt. Nicht berücksichtigt werden AufwenName, Vorname, Geburtsdatum sich die Notwendigkeit nicht schon aus anderen Unterlagen (z. B. bei Nur bei Alleinstehenden und Eintragungen in den Es bestand ganzjährig ein gemeindungen für die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens, Un79 Zeilen 74 bis 78: Pflichtversicherten aus einer Bescheinigung der zuständigen Kransamer Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person terhaltszahlungen und der Vermögensausgleich. kenkasse) ergibt. Der Zuschuss einer Krankenversicherung zu Arzt-, Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer Arznei- und Kurmittelkosten reicht als Nachweis der Notwendigkeit Kfz-Kosten Einkünfte erklärtaus. worden sind, die als Erwerb von Todes wegen der Kur nicht 80 X Ich beantrage eine Steuerermäßigung, weil in dieser Steuererklärung für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten von bitte ab 2009 der Erbschaftsteuer unterlegen haben (Erläuterungen auf besonderem Blatt). Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder 2011ESt1A013 2011ESt1A013 Pflegekosten, von Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt und die zugleich geh- und stehbehindert sind (Merkzeichen „G“ die Ihnen oder Ihrem Ehegatten für die Beschäftigung einer ambulanten oder orangefarbener Flächenaufdruck im SchwerbehindertenausPflegekraft oder durch Unterbringung in einem Pflegeheim, in der weis). Ohne Nachweis der Kosten werden im Allgemeinen 900 € Pflegestation eines Altenheims oder in einem Altenpflegeheim ent(3.000 km zu 30 Cent) anerkannt. stehen. Werden tatsächliche Pflegekosten geltend gemacht, so kann 6 www.amtsvordrucke.de daneben der Behinderten-Pauschbetrag nicht in Anspruch genommen werden. Bei Auflösung des Haushalts wird von den Aufwendungen eine Haushaltsersparnis von 22,23 € täglich (667 € monatlich, 8.004 € jährlich) abgezogen. Ein Abzug ist auch für Aufwendungen möglich, die Ihnen aus der Pflegebedürftigkeit einer anderen Person zwangsläufig entstehen. Geben Sie bitte neben den von Ihnen und ggf. weiteren Personen getragenen Aufwendungen auch die Gesamtkosten der Heimunterbringung, die Höhe der Erstattungen von dritter Seite (z. B. Pflegekasse) sowie die Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge der pflegebedürftigen Person an. Für den Teil der haushaltsnahen Pflegekosten, der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wird, können Sie in Zeile 71 die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragen (vgl. auch die Erläuterungen zu den Zeilen 74 bis 79). Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis, z. B. Brand oder Hochwasser, verloren wurden, wenn keine allgemein zugängliche und übliche Versicherung möglich war. Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Zeilen 74 bis 79 Für die in Ihrem inländischen oder in einem anderen EU- / EWRStaat belegenen Haushalt angefallenen Aufwendungen können Sie folgende Steuerermäßigungen beantragen: für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € jährlich für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet wurden, für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen einschl. Pflege- und Betreuungsleistungen 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € jährlich für die Inanspruchnahme von 20 % der Aufwendungen, Handwerkerleistungen für Renovie- höchstens 1.200 € rungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Tragen Sie bitte Ihre Aufwendungen gekürzt um erhaltene / zu erwartende Erstattungen von dritter Seite (z. B. einer Versicherung) in die jeweilige Zeile ein. Empfangene Leistungen der Pflegeversicherung des Steuerpflichtigen sowie die Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets (§ 17 SGB IX) sind von den Aufwendungen abzuziehen, soweit sie ausschließlich und zweckgebunden für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt werden. Das sog. Pflegegeld (§ 37 SGB XI) ist nicht abzuziehen. Leben zwei Alleinstehende ganzjährig in einem Haushalt zusammen, können die o. a. Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Sind beide Alleinstehenden Arbeitgeber im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses oder Auftraggeber haushaltsnaher Dienstleistungen, von Pflege- und Betreuungsleistungen oder von Handwerkerleistungen, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrages geltend machen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn beide einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen und dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Das gilt auch für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Haushaltsnahe Tätigkeiten und Dienstleistungen sind z. B. – die Reinigung der Wohnung, – die Gartenpflege, – die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, – die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftigen Personen, auch wenn die Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt der gepflegten / betreuten Person ausgeübt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt auch die einer Hilfe im Haushalt vergleichbare Tätigkeit bei Unterbringung in einem Heim. Handwerkerleistungen sind z. B. – Reparatur, Streichen, Lackieren von Fenstern und Türen, – Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen, – Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche. www.amtsvordrucke.de Nach § 35a EStG begünstigt sind nur die Aufwendungen für die Leistung selbst (in Rechnung gestellte Arbeits- und Fahrtkosten einschließlich der auf diese Kosten entfallenden Umsatzsteuer). Aufwendungen für das verwendete Material oder für gelieferte Waren sind nicht begünstigt. Ebenfalls nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen. Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass die Aufwendungen weder zu den Betriebsausgaben noch zu den Werbungskosten gehören, sich noch nicht als außergewöhnliche Belastungen ausgewirkt haben und nicht als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind. Sofern Sie den Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt haben möchten, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen lt. Zeile 68 und 69 noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt lt. Zeile 77 des Hauptvordrucks geltend machen. Für Aufwendungen, die zu den Kinderbetreuungskosten (Zeilen 61 bis 90 der Anlage Kind) gehören, kann keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend gemacht werden. Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung (einschließlich Pflege- und Betreuungsleistung) als auch bei Handwerkerleistungen ist die Steuerermäßigung davon abhängig, dass Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Für Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen und Barschecks wird keine Steuerermäßigung gewährt. In den Zeilen 76 bis 78 ist die Art der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistung anzugeben. Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer Zeile 80 Haben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung Einkünfte erklärt, die aufgrund eines nach dem 31.12.2008 eingetretenen Erbfalls auch mit Erbschaftsteuer belastet waren, kann auf Antrag die Einkommensteuer ermäßigt werden. Hierzu geben Sie bitte auf einem besonderen Blatt die entsprechenden Einkünfte, für die die Ermäßigung in Betracht kommt, sowie die festgesetzte Erbschaftsteuer, den erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb zuzüglich der Freibeträge nach §§ 16, 17 ErbStG und die steuerfreien Beträge nach § 5 ErbStG an. Sonstige Angaben und Anträge Zeilen 92 und 93 Ergibt sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung 2011 ein nicht ausgeglichener Verlust, wird vom Finanzamt der Verlust in das Jahr 2010 zurückgetragen. Hierfür ist von Ihnen keine Eintragung erforderlich. Der Verlustrücktrag nach 2010 für nicht ausgeglichene negative Einkünfte 2011 kann der Höhe nach beschränkt werden. Falls Sie den Verlustrücktrag der Höhe nach begrenzen möchten, geben Sie bitte in Zeile 93 an, mit welchem Betrag Sie die negativen Einkünfte zurücktragen wollen. Sollen die negativen Einkünfte nur in künftigen Jahren berücksichtigt werden, tragen Sie bitte „0“ ein. Wurde für Sie oder für Ihren Ehegatten auf den 31.12.2010 ein verbleibender Verlustvortrag / Spendenvortrag festgestellt, kreuzen Sie bitte in Zeile 92 das entsprechende Auswahlfeld an. Der Verlustvortrag / Spendenvortrag wird dann automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Zeile 94 In dieser Zeile sind solche Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind, aber die Höhe der Steuer auf die steuerpflichtigen Einkünfte beeinflussen und nicht in den Zeilen 27 bis 29 der Anlage N einzutragen sind. Derartige Einkommensersatzleistungen sind z. B. das aus der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Krankengeld, das Eltern- und das Mutterschaftsgeld, das Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler oder Landwirte erhalten. Zeilen 97 bis 100 Diese Zeilen betreffen die Fälle, in denen eine steuerpflichtige Person infolge Wegzugs ins Ausland oder Zuzugs vom Ausland nur während eines Teils des Kalenderjahres der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. In diesem Fall geben Sie bitte für das ganze Kalenderjahr nur eine Einkommensteuererklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht ab; dabei sind auch die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in den entsprechenden Anlagen anzugeben. Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte, die in Zeile 99 anzugeben sind, werden lediglich bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, der auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird (Progressionsvorbehalt). 7 – ehegattenbezogene Vergünstigungen (insbesondere das EhegattenZeilen 101 bis 106 Splitting), wenn Ihr Ehegatte in einem EU- / EWR-Staat ansässig Sind Sie im Ausland ansässig, werden Sie auf Antrag als unbeist. schränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn Ihre Einkünfte – Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an Ihren geschiezu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen denen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn der oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Einkünfte nicht mehr als 8.004 € betragen; dieser Betrag wird bei EU- / EWR-Staat hat und die Besteuerung der UnterhaltszahlunLändern der Ländergruppe 2 um ein Viertel, bei Ländern der Längen durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde dergruppe 3 um die Hälfte und bei Ländern der Ländergruppe 4 um nachgewiesen wird (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 44 und drei Viertel gekürzt. Zur Ländergruppeneinteilung vgl. die Erläute45). rungen zur Anlage Unterhalt. Die Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, sind durch eine Bescheinigung der – auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Versorgungszuständigen Steuerbehörde Ihres Heimatlandes nachzuweisen. Sind leistungen sowie Ausgleichszahlungen im Rahmen des VersorSie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gungsausgleichs. (EU) oder der EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen oder Island In diesem Fall ist das Auswahlfeld in Zeile 105 anzukreuzen. und in einem dieser Staaten ansässig, verwenden Sie dazu bitte den Auch der in Zeile 106 genannte Personenkreis kann durch AnkreuVordruck „Bescheinigung EU / EWR“, im Übrigen den Vordruck zen in Zeile 106 die o. g. Steuervergünstigungen beantragen. „Bescheinigung außerhalb EU / EWR“ (Zeile 102). Diese Bescheinigungen sind in mehreren Sprachen erhältlich. Die Summe der ausländischen Einkünfte unterliegt dem Progres sionsvorbehalt. Diese Einkünfte sind in Zeile 103 einzutragen. Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, können Sie folgende familienbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen: Zeile 108 – Freibeträge für Kinder, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnBei Sachverhalten mit Auslandsbezug bestehen erhöhte Mitwirliche Belastungen, die Sie betreffen. kungspflichten der Beteiligten (§ 90 Abs. 2 der Abgabenordnung). Sind Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU oder des Deshalb sind in Zeile 108 Angaben über das Bestehen auf Dauer EWR, können Sie darüber hinaus noch folgende Steuervergünstiangelegter Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland gungen geltend machen: zu machen. Finanzinstitute im Sinne der Fragestellung sind Kre–ehegattenbezogene Vergünstigungen (insbesondere das Eheditinstitute, Versicherungsunternehmen und andere Unternehmen, gatten-Splitting), wenn Ihr Ehegatte in einem EU- / EWR-Staat ansäsbei denen Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden können. sig ist. Voraussetzung ist, dass mindestens 90 % Ihrer gemeinsamen Auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht Ausland liegen deshalb insbesondere vor, wenn bei einem Kreditinder deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht stitut im Ausland Konten unterhalten werden, einschließlich der von mehr als 16.008 € (ggf. Kürzung nach Ländergruppen) betragen; Treuhändern gehaltenen Konten. Unerheblich ist, in welchem Staat – Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedas Finanzinstitut ansässig ist. denen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Unterschrift EU- / EWR-Staat hat und die Besteuerung der Unterhaltszahlungen Zeile 109 durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 44 und 45). Vergessen Sie bitte nicht, die Erklärung oder den Antrag zu unter– auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Versorgungsschreiben. Waren Sie 2011 verheiratet und haben Sie von Ihrem leistungen sowie Ausgleichszahlungen im Rahmen des VersorEhegatten nicht dauernd getrennt gelebt, muss auch Ihr Ehegatte gungsausgleichs. unterschreiben, selbst dann, wenn er keine eigenen Einkünfte hatte. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung – Füllen Sie die Zeilen 31 bis 36 und 40 bis 43 nur aus, wenn Sind Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU oder des Wählen die getrennte oder diehaben. besondere Veranlagung, hat jeder SieSie der Datenübermittlung nicht widersprochen – Person / Ehemann Ehefrau EWR und haben Sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen AufentEhegattestpfl. nur seine Erklärung zu unterschreiben. Für GeschäftsunfäEUR EUR Beiträge zu Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlhalt im Inland, können Sie folgende Steuervergünstigungen geltend hige oder beschränkt Geschäftsfähige unterschreibt der gesetzliche 31 leistungen) 350 450 – – , , machen: Vertreter. 32 Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen 351 ,– 451 ,– Zu den Zeilen 31 und 32: Name Von Anlage Vorsorgeaufwand der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge 2011 2011 2011 – 452 ,Anlage ,– 2011– insgesamt €undüberwiesen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung Herr Muster stellt fest, dass er folgende Sonderausgaben für sich Beiträge zurdritter privaten und Pflegeversicherung Füllen Sie die Zeilen118 31 bis 36 40 bis 43 nur aus, wenn Zuschuss von Seite zuKrankenden Beiträgen lt. Zeile 31 und / oder 32 Vorname Datenübermittlung nicht haben. – 353Sie derMuster 34 Name – € widersprochen an453 Beiträgen gekostet. hat Herrn 240Vorsorgeaufwand (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung) ,– Die Beiträge für die und seine Ehefrau eintragen kann: stpfl. Person / Ehemann , Ehefrau 2 EUR EUR Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche1 Name Anlage Kaskoversicherung sind hierin nicht enthalten. Außerdem hat er Sowohl von seinem 35 Arbeitslohn als auch vom Arbeitslohn seiner rungen für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich Beiträge(z. zuB.Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keineerstatteter Wahl454 – 1 Vorname ,,– Vorsorgeaufwand 31 350 450 für eine private,,Anlage Haftpflichtversicherung 49 €354 Beiträge – – gezahlt. Die Summe 3 Steuernummer leistungen) Ehefrau sind Sozialversicherungsbeiträge einbehalten worden. Die 2 Vorname Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflege€) kürzt er um eine – von der Kfz-Haftpflichtdieser Beträge (407 Vorsorgeaufwand 355 36 Arbeitgeber haben die und Arbeitgeberanteile zur 32 Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen 351 451 versicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung) ,– 455 , 2 ArbeitnehmerAngaben zu Vorsorgeaufwendungen Name versicherung erhaltene Beitragsrückvergütung von 18 € und trägt 3 Steuernummer Zu den Zeilen 31 und 32: gesetzlichen Rentenversicherung in den Lohnsteuerbescheinigun zurArbeitgeberzuschüsse Altersvorsorge 1 Beiträge stpfl. Person / Ehemann Anlage Steuerfreie 52 48 ein. Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete € in Zeile den 352 verbleibenden Betrag von 389Ehefrau 3 Muster Steuernummer EUR EUR 33 gen ausgewiesen. Herr übernimmt diesezurBeträge und trägt – 452 Vorname Beiträge ,Vorsorgeaufwand ,– Angaben zu Vorsorgeaufwendungen Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse Kranken- und Pflegeversicherung 359 459 37 und – – lt. Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung sie gesondert für sich seine Ehefrau in die Zeilen 4 und 8 , ,– lt. Nr. 23 a / b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil) 300 400 2 – 4 – Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 31 und / oder 32 Angaben zu Vorsorgeaufwendungen Beiträge zur Altersvorsorge , , stpfl. Person / Ehemann Ehefrau 353 52 (z. B. landwirtschaftlichen von der Deutschen Rentenversicherung) – zu Alterskassen sowie zu Krankenberufsständischen Vorsorgeaufwendungen ,– 453 ,– EUR EUR ein. Entsprechendes34giltBeiträge für die Arbeitnehmeranteile zur zur Altersvorsorge Beiträge stpfl. Person / und Ehemann Ehefrau Versorgungseinrichtungen, die den Rentenversicherungen Als Versicherungsnehmer für gesetzlichen andere Personen übernommene KrankenPflegeversicherungsbeiträge 52– Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge Krankenversiche3 Steuernummer EUR EUR 301 401 5 vergleichbare Leistungen erbringen – versicherung lt. Nr. 25 der zurzuabzüglich Pfle,,– – lt. Nr.Lohnsteuerbescheinigung, 23B. ader /für b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil) 4 Beiträge rungen (z. Wahlleistungen, Zusatzversicherung) erstatteter – 400 Zeile 4B.bis 50für die kein,,Anspruch 354 454auf Kindergeld / Kinder35 „Andere Personen“ sind 300 z. Kinder, mitversicherten – ohneIdNr. Beiträge, die in Zeile 4 geltendPerson gemacht werden – Name Beiträge – zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischen geversicherung lt. Nr.4 26 der Lohnsteuerbescheinigung und zur freibetrag besteht (bei Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag sind die Ein– lt. Nr. 23 a / b zu derRentenversicherungen Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil) 300 400 Angaben Vorsorgeaufwendungen – –sind Vorsorgeaufwen– zu gesetzlichen Beiträge zu bestimmten Versicherungen , ,– 1 Anlage 38 600 Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen 6 – 402 tragungen 31 bis 36 der Anlage Kind–vorzunehmen), oder der / die , Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflege- in den Zeilen 302 landwirtschaftlichen Alterskassen sowie –zu Beiträge, in Zeile 4 geltend gemacht werden – zu berufsständischen 301 401 5 Beiträge Arbeitslosenversicherung lt.ohne Nr. 27die(ohne der Lohnsteuerbescheinigung, 355 stpfl. Person / Ehemann , – 455 36 vergleichbare Leistungen erbringen zur Altersvorsorge eingetragene Lebenspartner/in. versicherungen Pflege-Pflichtversicherung) Ehefrau ,Vorsorgeaufwand ,– Vorname dungen. Diese sind grundsätzlich bis zu bestimmten HöchstbeträVersorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen 52 – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden – Name, Vorname, Geburtsdatum der mitversicherten Person EUR EUR – zu zertifizierten Basisrentenverträgen 301 401 vergleichbare Leistungen erbringen (sog. Rürup-Verträge) mit Lauf– 403 – die er in die Zeilen 12,752 15 und 44nach einträgt. Beiträge ,– 303 dem – zeitbeginn gesetzlichen – gen abziehbar. Nicht ,,einzutragen sind Versicherungsbeiträge, die in –zu ohne Beiträge, die inRentenversicherungen Zeile 31.12.2004 4 geltend gemacht werden – , 39 Arbeitgeberzuschüsse 6 Steuerfreie 302 402 – – die in der Anlagewerden AV geltend gemacht werden – Beiträge, in Lohnsteuerbescheinigung Zeile 4 geltend gemacht – (Arbeitnehmeranteil) – –lt.ohne Nr. Altersvorsorgebeiträge, 23 a / bdie der 300 400 4 – zu gesetzlichen Rentenversicherungen ,,– ,,– unmittelbarem Zusammenhang Einnahmen stehen Herr Muster hat sowohl eine Insassenals auch Freizeit-UnSteuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zureine Krankenund Pflegeversicherung stpfl.mit Personsteuerfreien / Ehegatten – 6 302 402 – – zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischen 3 Steuernummer 359 459 37 – dielt. in Zeile 4 geltend gemacht werden – Rürup-Verträge) mit Lauf– zuohne zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. ,– 404 ,– EUR lt. Versorgungseinrichtungen, Nr. 24Beiträge, der Lohnsteuerbescheinigung 8 Arbeitgeberanteil Nr. 22 a / bdie der Lohnsteuerbescheinigung den gesetzlichen Rentenversicherungen ,,,– ,,,– steuerfreier Arbeitslohn 7 303 403 bei Auslandstätigkeit). fallversicherung abgeschlossen. beide Versicherungen hat er mit Lauf-(z. B.304 zeitbeginn Für nach dem 31.12.2004 – 401 – 301 5 – zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. vergleichbare Leistungen Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zuRürup-Verträge) privaten Krankenversicherungen – ohne Altersvorsorgebeiträge, die erbringen inan der Anlage AV geltend gemacht werden – ,– ,– Steuerfreie Arbeitgeberanteile berufsständische Versorgungseinrichtungen, 601 Angaben zu Vorsorgeaufwendungen 7 Als 303Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 403 zeitbeginn nach dem 31.12.2004 – – – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden – 40 (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen) Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene ,– 405 ,– 305 9 soweit nicht in Nr. 22 b der Lohnsteuerbescheinigung enthalten – ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden – , , – zu gesetzlichen 8 Beiträge Arbeitgeberanteil lt.Rentenversicherungen Nr. 22 a / b der Lohnsteuerbescheinigung 304 stpfl. Person / Ehemann – 404 – zur Altersvorsorge Ehefrau / Kinder6 302 ,Anspruch „Andere Personen“ z. B. Kinder, für die kein, derdie mitversicherten – 402 52 – ohneIdNr. Beiträge, in Zeile 4 geltendPerson gemacht werden zu – Pflege-Pflichtversicherungen ,,– 602auf Kindergeld 41 Beiträge (abzüglich Zuschüsse) zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einersind 304 EUR – 8 Arbeitgeberanteil Arbeitgeberanteil lt. steuerfreier Nr. 22 a / ban der Lohnsteuerbescheinigung 404 freibetrag besteht (bei Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag sindEUR die Ein- ,– – 406 306 10 Beiträge Steuerfreie Arbeitgeberanteile berufsständische Versorgungseinrichtungen, (bitte Anleitung beachten) pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung , , 38 600 zu (sog. Rürup-Verträge) mit tragungen inLaufden Zeilen 305 31 bis 36 der Anlage Kind–vorzunehmen), oder der / die – Zu denzertifizierten Zeilen 40inbis 41:Basisrentenverträgen 405 9 – soweit b der Lohnsteuerbescheinigung enthalten – lt. Nr.nicht 23 Arbeitgeberanteile a /nach bNr. der22 Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil) 300 400 4 Steuerfreie 7 303 403 an berufsständische Versorgungseinrichtungen, zeitbeginn dem 31.12.2004 eingetragene Lebenspartner/in. ,,– ,,– 42 Von der privaten und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge 603 305 9 Bei – 405 Zusammenveranlagung Eintragung für jeden vorzunehmen: Name, Vorname, der mitversicherten Person soweit nicht inGeburtsdatum Nr.Kranken22gesetzlichen b der Lohnsteuerbescheinigung enthalten –zu ohne Altersvorsorgebeiträge, die inist der die Anlage AV geltend werden – – landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zugemacht berufsständischen Arbeitgeberanteil zu Rentenversicherungen im Ehegatten Rahmen einer , ,– 306 406 10 Haben Versorgungseinrichtungen, die denBeschäftigung gesetzlichen Rentenversicherungen – Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf (bitte Anleitung beachten) pauschal besteuerten geringfügigen , ,– 39 Beiträge (abzüglich zu privaten Krankenund / oder Pflegeversicherungen zuerstatteter gesetzlichen im Rahmen einer 5 Arbeitgeberanteil 301 401 8 lt. Nr. 22(z.aB./erbringen b Beiträge) derRentenversicherungen Lohnsteuerbescheinigung 304 vergleichbare Leistungen 604 steuerfreie Zuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder 306 406 10 ,,– ,– – 404 – 43 – (ohne Basisabsicherung, z. B.Rentner für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) (bitte Anleitung beachten) pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden – stpfl. Person / Ehegatten , 1 = Ja Bei Zusammenveranlagung ist die Eintragung für jeden Ehegatten vorzunehmen: (z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer) oder – steuerfreie Arbeitgeberbeiträge 1 =EUR Ja Steuerfreie Arbeitgeberanteile an berufsständische Versorgungseinrichtungen, 307 11 407 – zu gesetzlichen Rentenversicherungen 2 = Nein 305 405 9 2 = Nein Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf – 6 Weitere 302 402 – steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte, Versorgungsempfänger) ? soweit nicht in Nr. 22 b der Lohnsteuerbescheinigung enthalten Bei Zusammenveranlagung ist die Eintragung für jeden Ehegatten vorzunehmen: ,– sonstige Vorsorgeaufwendungen stpfl. Person / Ehemann , Ehefrau – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden zu – privaten Krankenversicherungen Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) EUR EUR – steuerfreie (z. B. Rentner aus deroder gesetzlichen oder 601 Haben Sie zu Zuschüsse IhrerzuKrankenversicherung Ihren Rentenversicherung) Krankheitskosten Anspruch auf 40 Beiträge (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen) ,– Arbeitgeberanteil gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung – zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Lauf1 = Ja (z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer) oder – steuerfreie Arbeitgeberbeiträge 1 = Ja 306 406 10 Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung lt. Nr. 27 der Lohn(z. B. Rentner aus der gesetzlichen(bitte Rentenversicherung) oder – steuerfreie Zuschüsse Anleitung beachten) besteuerten Beschäftigung 7 pauschal 303 403 11 307 407 zeitbeginn nach demgeringfügigen 31.12.2004 ,,,– ,,,– – – 370 470 44 2 = Nein – – 2 = Nein steuerbescheinigung Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuer– steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte, Versorgungsempfänger) ? 1 = Ja 602 41 Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu Pflege-Pflichtversicherungen (z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer) oder – –steuerfreie Arbeitgeberbeiträge ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden – – 1 = Ja 12 320 ,– – 420 11 bescheinigung 307 407 2 = Nein , , 2 = Nein Bei Zusammenveranlagung ist die Eintragung für jeden Ehegatten vorzunehmen: – steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte, Versorgungsempfänger) ? Zu den Zeilen 40 bis gesetzlichen 41: steuerfreier Zuschüsse zur Krankenund Pflegeversicherung Beiträge (abzüglich und erstatteter Beiträge) zu 8 Beiträge Arbeitgeberanteil lt. Nr. 22 a / b der Lohnsteuerbescheinigung 304 404 Beiträge zu Krankenversicherungen, die als Zusatzbeitrag geleistet – – Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf , , 321 421 13 42 Beiträge Von der privaten Krankenund / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge 603 wurden zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung ,– 420 ,– Arbeitnehmerbeiträge zu (z. Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuer– Krankenund Pflegeversicherungen B. Rentner aus (Gesamtbetrag) der gesetzlichen Rentenversicherung) oder steuerfreie Zuschüsse 12 – Steuerfreie Arbeitgeberanteile an berufsständische Versorgungseinrichtungen, – 405 – (nur einzutragen, wenn Sie derBeiträge, Datenübermittlung widersprochen haben; Einträge zu zusätzlichen 320 bescheinigung ,– ,– In Zeile 12 enthaltene aus denen sichlt.kein Anspruch 305 9 Arbeitnehmerbeiträge 1 = Ja 45 371 471 Krankenversicherungen Nr. 25 derund Lohnsteuer– steuerfreie (z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer) soweit nicht inArbeitgeberbeiträge Nr. 22 bzu der enthalten 1 = Ja Beiträge (abzüglich erstatteter zu privaten Kranken/ oder oder Pflegeversicherungen 322 422 14 Pflegeversicherungen sind nur in Lohnsteuerbescheinigung ZeileBeiträge) 36 vorzunehmen) , – 12 bescheinigung 320 420 auf Krankengeld ergibt 11 307 407 – – , ,,,– Beiträge zu Krankenversicherungen, die als Zusatzbeitrag geleistet 604 2 = Nein , 2 = Nein 43 – (ohne Basisabsicherung, z. Beamte, B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) steuerfreie Beihilfen (z. B. Versorgungsempfänger) ? stpfl. Person / Ehegatten 321 421 13 – – wurden Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer ,– ,– EUR Beiträge zu Krankenversicherungen, die als Zusatzbeitrag zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr.geleistet 26 der Lohn- 306 406 10 Arbeitnehmerbeiträge (bitte Anleitung beachten) pauschal geringfügigen Beschäftigung 321 421 13 323 423 15 ,– In Zeilebesteuerten 12 enthaltene Beiträge,Krankenaus denen sich Anspruch Beiträge zur gesetzlichen undkein Pflegeversicherung wurden steuerbescheinigung ,,– sonstige Vorsorgeaufwendungen Ehefrau 322 stpfl. Person / Ehemann , – 422 14 Weitere 46 – freiwilligen Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit 500 – auf Krankengeld ergibt , , EUR EUR InZusammenveranlagung Zeile enthaltene Beiträge, aus denen sichlt. kein Anspruch Zu Zeilen 12 12 bis 15: Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen Nr. 25 der LohnsteuerBeiden ist die Eintragung für jeden Ehegatten vorzunehmen: 322 422 14 12 bescheinigung 320 420 – 424 – auf ergibt zur Arbeitslosenversicherung Nr.lt.erstattete 27 Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen Nr.der 26Lohnder Lohn16 Von derKrankengeld Kranken/ oder sozialen Pflegeversicherung Beiträge 324 Haben Sie zu eigenständigen Ihrerund Krankenversicherung oder Ihren lt. Krankheitskosten Anspruch auf 370 470 44 – ,,,– ,,,– 323 423 15 47 freiwilligen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen 501 – – steuerbescheinigung Beiträge zu Krankenversicherungen, die als Zusatzbeitrag geleistet Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr.aus 26 denen deroder Lohn– steuerfreie Zuschüsse (z. B. Rentner ausKrankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung) In Zeile 16 enthaltene Beiträge zur sich 321 421 13 – 425 – 323 423 15 steuerbescheinigung wurden Zu den Zeilen 12 bis 15: 325 17 ,– ,– 1 = Ja kein Anspruch aufsteuerfreier Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung (z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer) – steuerfreie Arbeitgeberbeiträge 1 = Ja Beiträge (abzüglich Zuschüsse und erstatteter Beiträge)oder zu – Unfallund Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine 11 307 407 16 Zu Von Krankenoder sozialen erstattete Beiträge 324 424 Inder Zeile 12 enthaltene Beiträge, ausPflegeversicherung denen sich kein Anspruch 2 = Nein – 422 48 502 den Zeilen 12 bis 15:und /(z. 2 = Nein – – steuerfreie Beihilfen B. Beamte, Versorgungsempfänger) ? vorsehen 322 14 – Leistung Krankenund Pflegeversicherungen (Gesamtbetrag) auf Krankengeld ergibt ,,– ,,– zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeileerstattete 12 geltend gemacht 16 Beiträge Von Krankenund oder sozialen Beiträge 324 424 – 426 – Inder Zeile 16bei enthaltene Beiträge zur Pflegeversicherung Krankenversicherung, aus sich 326 (nur einzutragen, wenn Sie/der Datenübermittlung widersprochen haben; Einträge zudenen zusätzlichen 18 , , – – Rentnern undKapitalwahlrecht freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern) werden – (z. B. 325 425 17 45 Beiträge 371 471 , , zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung – Rentenversicherungen mit und / oder Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit – – kein Anspruch auf ergibt, und zur sozialenlt.Pflegeversicherung Pflegeversicherungen sindKrankengeld nursozialen in Zeile 36 vorzunehmen) zu Pflegeversicherungen Nr. 26 der Lohn,– 423 ,– 49 Arbeitnehmerbeiträge 503 In Zeile 16 enthaltene Beiträge Krankenversicherung, aus denen 323 15 von mindestens 12 Jahren sowiezur einem Laufzeitbeginn erstensich Beitragszahlung vor dem 1.1.,2005 8 steuerbescheinigung 325 425 stpfl. Person / Ehegatten ,– 17 Beiträge Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25und der der Lohnsteuer– 427 kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, undZusatzbeitrag zur sozialen Pflegeversicherung 19 zu Krankenversicherungen, die als geleistet wurden 327 , , – – EUR 12 bescheinigung 320 420 Beiträge zu12 Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 12 geltend gemacht , , den Zeilen bis 15: – Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht Laufzeitbeginn und erster 326 Beitragszahlung vor dem – 18 Zu 426 – bei RentnernBeiträge und freiwillig gesetzlichmit versicherten Selbstzahlern) werden – (z. B. www.amtsvordrucke.de ,– 428 ,– In Zeile enthaltene zur Krankenversicherung, aus 46 Beiträge – 1.1. freiwilligen gegen 500 zu18 Krankenversicherungen –Arbeitslosigkeit ohne die in Zeileerstattete 12und geltend gemacht 16 Von der Krankenund / oder sozialen Pflegeversicherung Beiträge 328 324 424 Beiträge zuVersicherungen Krankenversicherungen, dieBeiträge, alsVersorgungsZusatzbeitrag geleistet 2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Pensionskassen) 504 20 ,– 50 18 426 321 421 13 werden sich einRentnern Anspruch auf Krankengeld ergibt , ,,– –denen ohne Altersvorsorgebeiträge, die in freiwillig der Anlage gesetzlich AV geltend gemacht werden –Selbstzahlern) 326 B. bei und versicherten – (z. wurden 427 19 Beiträge zu Krankenversicherungen, die als Zusatzbeitrag geleistet wurden 327 33 1 352 2011 2011 Die Aufwendungen müssen Sie, sofern nachfolgend nicht anders erläutert, um etwaige Zuschüsse zu diesen Versicherungen kürzen. Hierzu gehören auch steuerfreie Erstattungen der Träger von Kindertagespflegeeinrichtungen an Tagespflegepersonen. Ebenso müssen Sie etwaige Beitragsrückzahlungen und ausgezahlte Gewinnanteile von den Versicherungsbeiträgen abziehen. Bei Vorsorgeaufwendungen wird zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge (Rente) und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden. Zu den Beiträgen zur Altersvorsorge (Zeile 4 bis 10) gehören Beiträge zu –gesetzlichen Rentenversicherungen (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil), –landwirtschaftlichen Alterskassen (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil), – berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil), und – zertifizierten Rentenverträgen (sog. Rürup- oder Basisrentenverträge). Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Zeile 11 bis 50) sind z. B. die Beiträge – zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Rentenversicherungsbeiträge), –zu entsprechenden privaten Versicherungen (z. B. private Krankenversicherungen), – zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Laufzeitbeginn sowie erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005, – zu Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren sowie einem Laufzeitbeginn und der ersten Beitragszahlung vor dem 1.1.2005, – zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie –zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen. Für geleistete Altersvorsorgebeiträge (sog. Riester-Rente) können Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Fügen Sie hierzu bitte die Anlage AV bei. Weitere Einzelheiten können Sie der gesonderten Anleitung zur Anlage AV entnehmen. Gesetzliche Rentenversicherungen und gleichgestellte Aufwendungen Zeile 4 bis 10 In Zeile 4 können Sie den Arbeitnehmeranteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen und an berufsständische Versorgungseinrichtungen geltend machen. Tragen Sie diesen bitte für sich und ggf. für Ihren Ehegatten getrennt in den Vordruck ein. Den entsprechenden Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen tragen Sie bitte in die Zeilen 8 und / oder 9 ein. Wenn Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung den pauschalen Arbeitgeberanteil durch eigene Beiträge aufgestockt haben, können Sie den Arbeitnehmeranteil in Zeile 6 und den pauschalen Arbeitgeberanteil in Zeile 10 eintragen. Aufwendungen für eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse tragen Sie bitte in Zeile 5 ein, wenn Sie kein Arbeitnehmer sind oder Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweist, weil Sie die Beiträge direkt an die Einrichtung leisten. In diesem Fall sind die Beiträge lt. Zeile 5 die um die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse geminderten eigenen Beiträge. Die entsprechenden Arbeitgeberzuschüsse tragen Sie bitte in Zeile 9 ein. Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder als Nichtarbeitnehmer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten (z. B. selbständige Hebammen und Künstler), tragen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bitte in Zeile 6 ein. Alle vom Anbieter übermittelten Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) werden beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt. Tragen Sie diese bitte in Zeile 7 ein. Der Sonderausgabenabzug setzt voraus, dass Sie gegenüber Ihrem Anbieter des Basisrentenvertrags schriftlich und fristgemäß (d. h., für das Beitragsjahr 2011 spätestens bis zum 31.12.2013) eingewilligt haben, dass dieser unter Angabe Ihrer Identifikationsnummer und der Vertragsdaten die Höhe Ihrer Beiträge der zentralen Stelle übermittelt. Die Einwilligung gilt auch für folgende Beitragsjahre, sofern Sie die Einwilligung nicht vor Beginn des jeweiligen Beitragsjahrs schriftlich gegenüber dem Anbieter widerrufen. Über die erfolgte Datenübermittlung werden Sie von Ihrem Anbieter informiert. Konnte der Anbieter die Daten nicht rechtzeitig übermitteln, erhalten Sie von www.amtsvordrucke.de ihm eine Bescheinigung, die dann der Einkommensteuererklärung beizufügen ist. Ohne die Datenübermittlung durch den Anbieter oder eine Beitragsbescheinigung können die erklärten Beiträge nicht berücksichtigt werden. Erhalten Sie die Bescheinigung erst nach der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung, reichen Sie diese bitte nach. Kranken- und Pflegeversicherung Zeile 11 Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist davon abhängig, ob Krankheitskosten oder Beiträge für eine Krankenversicherung ausschließlich aus eigenen Mitteln bestritten werden oder ob steuerfreie Leistungen gewährt werden oder (zumindest) Anteile der Krankheitskosten von dritter Seite übernommen werden. Steuerfreie Leistungen in diesem Zusammenhang sind z. B. der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, entsprechende Zuschüsse des Arbeitgebers bei freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherten Arbeitnehmern, Beitragsanteile der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen, Beihilfeansprüche von Beamten, Beiträge der Künstlersozialkasse und Beitragserstattungen der Träger von Kindertagespflegeeinrichtungen an Tagespflegepersonen. Werden die vorgenannten Leistungen für mindestens einen Teil des Jahres oder bei mehreren Einkünften für mindestens eine Einkunftsquelle erbracht, ist die in Zeile 11 gestellte Frage mit Ja zu beantworten und eine „1“ einzutragen. Bei Ehegatten, die über ihren Ehepartner versichert sind (z. B. gesetzliche Krankenversicherung), ist die Frage wie beim Ehepartner mit Ja zu beantworten. Auch ein nicht berufstätiger Ehegatte eines Arbeitnehmers, der sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht hat befreien lassen, hat die Frage mit Ja zu beantworten, sofern er ansonsten über den berufstätigen Ehegatten familienversichert gewesen wäre. Unerheblich ist in diesem Fall, ob der nicht berufstätige Ehegatte einen eigenen Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Ein Ehegatte, der keinen eigenen Beihilfeanspruch hat (z. B. der Ehegatte eines Beamten) und der auch nicht selbst krankenversicherungspflichtig ist, beantwortet die Frage mit Nein. Bei geringfügig Beschäftigten ist diese Frage mit Nein zu beantworten und eine „2“ einzutragen, soweit keine unentgeltliche Familienversicherung beim Ehegatten vorliegt. Zeile 12 bis 43 Die tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (ggf. inklusive Zusatzbeitrag) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private PflegePflichtversicherung) für eine Absicherung auf sozialhilfegleichem Versorgungsniveau (Basisabsicherung) werden in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt. Es ist deshalb innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen den Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträgen und denjenigen Beiträgen oder Beitragsanteilen zu unterscheiden, mit denen ein darüber hinausgehendes Absicherungsniveau erreicht wird. Hierbei handelt es sich z. B. um Beiträge, mit denen Wahlleistungen finanziert werden. Haben Sie in die Datenübermittlung durch das Krankenversicherungsunternehmen, den Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder die Künstlersozialkasse an die Finanzverwaltung eingewilligt oder sind Sie Arbeitnehmer oder Rentner und werden die Daten deshalb grundsätzlich bereits mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung übermittelt, nehmen Sie Eintragungen zur Basisabsicherung bitte als gesetzlich Krankenversicherter in den Zeilen 12 bis 29 und 37 oder als privat Krankenversicherter in den Zeilen 31 bis 34 und 37 vor. Beiträge für Wahlleistungen und zu Zusatzversicherungen an die gesetzliche Krankenversicherung tragen Sie bitte in der Zeile 30, an die private Kranken- / Pflegeversicherung in den Zeilen 35 und 36 ein. Haben Sie als Versicherungsnehmer Ihren eingetragenen Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Ihr Kind, für das kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, im Rahmen einer privaten Krankenversicherung als versicherte Person mitversichert, nehmen Sie bitte Eintragungen zur Basisabsicherung in den Zeilen 38 bis 42 und zu Wahlleistungen in Zeile 43 vor. In diesem Zusammenhang sind neben den im Jahr 2011 geleisteten Beiträgen auch die in diesem Jahr erstatteten Beiträge zur Basisabsicherung einzutragen. Zeile 44 bis 50 Die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zu Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu Renten- und Lebensversicherungen) können im Rahmen der Höchstbeträge i. H. v. 2.800 € / 1.900 € geltend gemacht werden, soweit der Höchstbetrag nicht bereits durch Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde. Zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, 9 soweit diese nicht der Basisabsicherung zuzurechnen sind. Haben Sie auf die Abgabe einer Einwilligung zur Übermittlung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung oder zur gesetzlichen Pflegeversicherung an die Finanzverwaltung verzichtet und werden die entsprechenden Daten auch nicht mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder der Rentenbezugsmitteilung übermittelt, dann sind die Beiträge in Zeile 45 einzutragen. Eintragungen in den Zeilen 12 bis 44 sind dann nicht vorzunehmen. Das Finanzamt nimmt zudem von Amts wegen eine Günstigerprüfung vor und prüft dabei, ob ggf. der Abzug der Vorsorgeaufwendungen nach der für das Kalenderjahr 2004 geltenden Regelung zur Berechnung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen zu einem günstigeren Ergebnis führt. Die einzutragenden Beträge entnehmen Sie bitte der Lohnsteuerbescheinigung, der Renten-(anpassungs)mitteilung oder der Bescheinigung des Versicherungsunternehmens. Zeilen 14, 17, 26 und 29 Grundsätzlich ergibt sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen ein Anspruch auf Krankengeld oder eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird. Sofern das bei Ihnen ausnahmsweise nicht zutrifft, sind in den Zeilen 14 oder 26 und / oder 17 oder 29 die Beiträge einzutragen, die keinen Anspruch auf Krankengeld begründen. Zeilen 20 und 23 Im Regelfall ergibt sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen (z. B. von Rentnern) kein Anspruch auf Krankengeld oder eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird. Sofern das bei Ihnen ausnahmsweise nicht zutrifft, ist in Zeile 20 und / oder 23 der Beitrag einzutragen, der einen Anspruch auf Krankengeld begründet. Zeilen 24, 34 und 37 Steuerfreie Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mindern die abziehbaren Beiträge. Sie sind deshalb anzugeben. Die steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers zu Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen entnehmen Sie der Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung und tragen sie in die Zeile 37 ein. Einzutragen sind sämtliche steuerfreien Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, z. B. von der Künstlersozialkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Bund oder solche, die von der Besoldungsstelle während der Elternzeit oder an Wehrpflichtige gewährt werden. Diese sind in den Zeilen 24 oder 34 anzugeben. Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Zeilen 38 bis 43 Beiträge können grundsätzlich beim Versicherungsnehmer berücksichtigt werden. In Fällen, in denen Sie als Versicherungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des von Ihnen (mit-)versicherten Kindes, für welches kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, oder des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin geltend machen, können Sie die entsprechenden Eintragungen in den Zeilen 38 bis 43 vornehmen. Bitte vergessen Sie nicht, die Identifikationsnummer der mitversicherten Person anzugeben. Für weitere Personen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, machen Sie die Angaben bitte auf einem besonderen Blatt. Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen Zeilen 44, 46 und 47 Den Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung tragen Sie bitte in Zeile 44 ein. Beiträge zu eigenen Versicherungen gegen Arbeitslo- sigkeit tragen Sie bitte in Zeile 46 sowie Beiträge zu eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen in Zeile 47 ein. Zeile 48 Beiträge für eine private Unfallversicherung gehören zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wenn die Unfallversicherung ausschließlich private Risiken abdeckt. Sind sowohl private als auch berufliche Risiken versichert, sind die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte als Sonderausgaben und Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Beiträge für private Haftpflichtversicherungen können Sie ebenfalls in Zeile 48 geltend machen. Maßgebend sind die tatsächlichen Beitragszahlungen, also nach Kürzung um den Schadenfreiheitsrabatt und um Beitragsrückerstattungen. Beiträge zu Kasko-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen sind nicht abziehbar. Zeilen 48 bis 50 Beiträge zu Lebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen (Risikolebensversicherung, ggf. in Kombination mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung), sind in Zeile 48 einzutragen. Beiträge zu Witwen-, Waisen- und Sterbekassen können ebenfalls hierunter fallen. In Zeile 49 sind Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit einzutragen, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1.1.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 1.1.2005 entrichtet wurde. Zu diesen Lebensversicherungen gehören auch Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr. Fondsgebundene Lebensversicherungen und von anderen Personen abgeschlossene entgeltlich erworbene Lebensversicherungen sind nicht begünstigt. Ist ein Kapitalwahlrecht ausgeschlossen, sind die Beiträge in Zeile 50 einzutragen. Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind (nicht: steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 49 und 50 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 49) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 50). Ergänzende Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen Zeilen 51 bis 55 Diese Zeilen sind von Arbeitnehmern auszufüllen, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahres 2011 nicht rentenversicherungspflichtig waren. Hierzu gehören insbesondere –Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, Beamtenpensionäre und ihre Hinterbliebenen, – weiterbeschäftigte Altersrentner, Werkspensionäre mit Altersrente, –Geistliche und andere Personen mit beamtenähnlichen Versorgungsansprüchen, – Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Diese Angaben werden zur Berechnung der Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen benötigt. Anlage Unterhalt Haben Sie bedürftige Personen unterhalten, für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hat und die Ihnen oder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, z. B. Eltern, Großeltern, Kinder oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen für jede unterhaltene Person bis zu 8.004 € jährlich geltend machen, wenn die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. Der Betrag von 8.004 € erhöht sich um die von der unterhaltsberechtigten Person als Versicherungsnehmer geschuldeten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung, die von Ihnen geleistet wurden. Soweit Sie als Versicherungsnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die unterstützte Person geleistet haben, sind diese in den Zeilen 38 bis 43 der Anlage Vorsorgeauf10 www.amtsvordrucke.de wand einzutragen. Ist die unterstützte Person nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt und werden oder würden bei entsprechender Antragstellung bei ihr öffentliche Mittel mit Hinblick auf Ihre Einkünfte gekürzt oder nicht gewährt (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft), können Sie die Unterhaltsaufwendungen ebenfalls steuerlich geltend machen. Gehört die unterhaltene Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags erwachsen. Insoweit sind keine Zahlungsbelege erforderlich. Entstehen Ihnen aufgrund außergewöhnlicher Umstände besondere Aufwendungen (z. B. Krankheitskosten) für die unterhaltene Person, können diese als andere außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 68 bis 73 des Hauptvordrucks). Lebt die unterhaltene Person nicht im Inland, können Aufwendungen nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates der unterhaltenen Person notwendig und angemessen sind. Deshalb erkennt das Finanzamt höchstens folgende Beträge an: Zeilen 7 bis 16 Sie haben die Möglichkeit, zwei Unterstützungszeiträume anzugeben. Angaben zu einem zweiten Unterstützungszeitraum sind nur dann erforderlich, wenn eine Unterbrechung der Berücksichtigungszeiträume vorliegt. Höchstbetrag Anrechfür Unterhalts- nungsfreier Betrag leistungen EUR EUR Zeilen 17 bis 26 Land Ländergruppe 1 8.004 624 Andorra, Australien, Belgien, BruneiDarussalam, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Italien, Japan, Kaiman-Inseln, Kanada, Katar, Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg, Macau, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Zypern Ländergruppe 2 6.003 468 Äquatorialguinea, Bahamas, Bahrain, Barbados, Estland, Israel, Republik Korea, Malta, Oman, Palästinensische Gebiete, Portugal, Saudi-Arabien, Slowakische Republik, Slowenien, Taiwan, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Turks- und Caicos-Inseln Ländergruppe 3 4.002 312 2.001 156 Antigua und Barbuda, Argentinien, Botsuana, Brasilien, Bulgarien, Chile, Cookinseln, Costa Rica, Dominica, Gabun, Grenada, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Libanon, Libysch-Arabische Dschamahirija / Libyen, Litauen, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Montenegro, Nauru, Niue, Palau, Panama, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Seychellen, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Suriname, Türkei, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Weißrussland / Belarus Ländergruppe 4 alle übrigen Länder Zur Geltendmachung der Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen füllen Sie bitte je Haushalt für alle im Haushalt lebenden Personen eine Anlage Unterhalt aus. Bei mehr als drei Unterhaltsempfängern in einem Haushalt muss eine weitere Anlage Unterhalt abgegeben werden. Die Eintragungen in den Zeilen 6 bis 10 und 17 bis 26 sind dann nur auf der ersten Anlage Unterhalt erforderlich. Zeilen 4 bis 6 Tragen Sie in Zeile 6 bitte die Anzahl sämtlicher im Haushalt lebender Personen ein, auch soweit für die unterhaltenen Personen ein Abzug der Unterhaltsaufwendungen nicht in Frage kommt. Leisten Sie Zahlungen an Unterhaltsempfänger im Ausland, trifft Sie eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Nachweiserleichterungen bestehen nur bei Familienheimfahrten zum im Ausland lebenden Ehegatten. Zeilen 34, 64 und 94 Bei Unterhaltsempfängern im Ausland ist eine durch die Heimatbehörde und die unterhaltene Person bestätigte Unterhaltserklärung als Nachweis für die Bedürftigkeit beizufügen. Unterhaltserklärungen in mehreren Sprachen finden Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums der Finanzen (www.formulare-bfinv.de). Zeilen 46 bis 54, 76 bis 84 und 106 bis 114 Auf den Höchstbetrag der Unterhaltsleistungen werden die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person im Unterhaltszeitraum angerechnet, jedoch nur, soweit sie 624 € (anrechnungsfreier Betrag) jährlich übersteigen. Außerdem vermindert sich der Höchstbetrag stets um Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten. Als Darlehen gewährte Leistungen werden nicht angerechnet. Zu den anrechenbaren Einkünften gehören auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Hat die unterhaltene Person über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € oder bei Empfängern von Versorgungsbezügen über den Pauschbetrag von 102 € hinausgehende Werbungskosten, erläutern Sie diese bitte auf einem besonderen Blatt (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 31 bis 79 der Anlage N). Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind auch die Kapitalerträge zu erfassen, die der Abgeltungsteuer unterlegen haben. Steuerfreier oder pauschal besteuerter Arbeitslohn (z. B. aus einem Minijob) gehört zu den Bezügen. Zu den anrechenbaren Bezügen gehören außerdem alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt oder geeignet sind (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld und Sozialgeld). Kein anrechenbarer Bezug ist der Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 € oder 150 € monatlich (bei Mehrlingsgeburten entsprechend vervielfacht). Von den anrechenbaren Bezügen werden die damit zusammenhängenden Aufwendungen abgezogen, mindestens aber ein Pauschbetrag von 180 €. Ist die unterhaltene Person verheiratet, wird ihr grundsätzlich die Hälfte des Nettoeinkommens ihres Ehegatten als eigene Bezüge zugerechnet. Die Einkünfte, Bezüge und Werbungskosten der unterhaltenen Person weisen Sie bitte mit geeigneten Unterlagen nach. Die Jahresbeträge ermäßigen sich um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben. Anlage Kind Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag (2.184 € oder 4.368 € bei zusammenveranlagten Eltern) und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungsund Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (1.320 € oder 2.640 € bei zusammenveranlagten Eltern) abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt (vgl. aber auch die Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 41). Bei Abzug dieser Freibeträge wird der für das Kalenderjahr bestehende Anspruch auf Kindergeld der Einkommensteuer hinzugerechnet. Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt. Füllen Sie bitte auch dann für jedes Kind eine Anlage Kind aus, wenn Sie entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht haben. Kinder, für die keine Freibeträge für Kinder gewährt werden können (z. B. wegen Überschreitens der Altersgrenze oder während der Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes), sind nicht in der Anlage Kind einzutragen. Unterhaltszahlungen an diese Kinder können ggf. als außergewöhnliche Belastungen in der Anlage Unterhalt geltend gemacht werden (vgl. Erläuterungen zur Anlage Unterhalt). Angaben zu Kindern Zeilen 4 bis 8 Angaben zu Kindern sind unabhängig davon vorzunehmen, ob sie in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind oder nicht. Geben Sie bitte bei Ihren volljährigen Kindern auch an, ob diese verheiratet sind (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 21 bis 26). Es sind auch Kinder einzutragen, die im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Geben Sie in diesem Fall in Zeile 7 bitte auch den Staat an, in dem das Kind 2011 wohnte. Bei Kindern, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, aber weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören oder über einen eigenen Haushalt im Inland verfügen, ist die Anschrift im Inland einzutragen. Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten, werden die Freibeträge für Kinder bei Ländern der Ländergruppe 2 um ein Viertel, bei Ländern der Ländergruppe 3 um die Hälfte und bei Ländern der Ländergruppe 4 um drei Viertel gekürzt. Zur Ländergruppeneinteilung vgl. die Tabelle in den Erläuterungen zu der Anlage Unterhalt. 11 www.amtsvordrucke.de 7 2 Anschrift Vorname (bei Wohnort im Ausland bitte auch den Staat angeben) (Kz 14) vom 3 8 Wohnort Steuernummer 00 im Inland T T M M Anlage Kind Für jedes Kind bitte eine eigene Anlage Kind abgeben. vom bis T T M M Angaben zum Kind Kindschaftsverhältnis zur stpfl. Person / Ehemann Name 1 4 9 2 5 Identifikationsnummer 01 1 = leibliches Kind / 02 Adoptivkind Vorname Vorname 2 = Pflegekind 3 = Enkelkind / Stiefkind Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen lfd. Nr.Wohnort der Anlage im Ausland T T M M bis 2011 T T M M Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau Anlage Kind 3 1 = leibliches Kind / 2 = Pflegekind 3 = Enkelkind / Familienname 03 ggf. abweichender Adoptivkind Stiefkind Für jedes Kind bitte eine eigene Anlage Kind abgeben. Name, letztbekannte Anschrift und Geburtsdatum dieser Person(en), Art des Kindschaftsverhältnisses vom bis verheiratet seit dem EUR Geburtsdatum lfd. Nr. Anspruch auf Kindergeld 3 Steuernummer der Anlage oder vergleichbare 10 04 T T M M 15 T T M M ,– 6 16 T T M M J J J J T T M M J J J J Leistungen für 2011 Angaben zum Kind 3 Anschrift 4 Identifikationsnummer 11 Der andere Elternteil lebte 01 im Ausland 37 T T M M T T M M 7 (bei Wohnort im Ausland bitte auch den Staat angeben) (Kz 14) Vorname ggf. abweichender Familienname bis ist durch dessen Tod erloschen am 12 Das Kindschaftsverhältnisvom zum anderen Elternteil 06 T Tvom M M J J J bisJ 5 Wohnort Wohnort T T M M T T M M 8 Berücksichtigung 00 T T M M T T M M im Ausland im Inland Kindes seit dem Geburtsdatum eines volljährigenverheiratet EUR Anspruch auf Kindergeld 2.zur Ausbildungsabschnitt 1. Ausbildungsabschnitt oder vergleichbare Kindschaftsverhältnis Ehefrau bis 6 Das 16Kind T befand T M sich M J J zur J stpfl. Jvom Person T T/ Ehemann M M J bisJ Kindschaftsverhältnis J J 15 ,– vom Leistungen für 2011 in Schul-, Hochschul1 = leibliches Kind / 2 Anschrift 13 T /T 2M= Pflegekind M J J 3 = Enkelkind T T M / M J J 1 = leibliches T T Kind M M J = Pflegekind J T T3 =MEnkelkind M J /J 9 (bei oder Berufsausbildung 02Wohnort im Ausland Adoptivkind Stiefkind 03 Adoptivkind Stiefkind 7 bitte auch den Staat angeben) (Kz 14) Bezeichnung der Kindschaftsverhältnis vom bis vom zu weiteren Personen bis 14 Schul-, HochschulName, letztbekannte Anschrift und Geburtsdatum dieser Person(en), Art des Kindschaftsverhältnisses vom bis Wohnort oder Berufsausbildung Wohnort T T bisM M 8 im Inland 00 T T M M T T M M im Ausland vomT T M M 10 Das Kind konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes 04 T T M M T T M T T M M M J J 15 Kindschaftsverhältnis zur stpfl. Person / Ehemann T T M Mzur J Ehefrau J Kindschaftsverhältnis nicht beginnen oder fortsetzen 11 Der lebte imsoziales Auslandoder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligen37 T T M M T T M M Das andere Kind hatElternteil ein freiwilliges 1 = einen leibliches Kind / 2 /=entwicklungspolitischen Pflegekind 3 = Enkelkind / 1 = leibliches Kind / 2 = Pflegekind 3 = Enkelkind / europäischen Freiwilligendienst, 9 dienstegesetz), 02 Freiwilligendienst Adoptivkind 03 Adoptivkind Stiefkind einen aller Generationen (§ 2 Abs. 1a Stiefkind Siebtes Buch 12 Das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil ist durch dessen TodSozialgesetzerloschen am 06 T T M M J J J J buch), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst oder einen anderen Dienst im 16 Kindschaftsverhältnis T T M M J J T T M M J J zu weiteren Personen Ausland (§ 14b Zivildienstgesetz) abgeleistet Berücksichtigung eines volljährigen Kindes Name, letztbekannte Anschrift und Geburtsdatum dieser Person(en), Art des Kindschaftsverhältnisses vom bis Das Kind befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten 1. Ausbildungsabschnitt 17 (z. B. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten) T T 04 M M J M J M T T T M M M J J 10 T2. Ausbildungsabschnitt T TbisM bis vom vom Das Kind befand sich Das Kind war ohne Beschäftigung und bei einer Agentur für Arbeit als arbeitin Schul-, Hochschul18 Der 13 T Ausland T M M J J T T M M J J T T 37 M M J M J M T T T M M M J J suchend gemeldet 11 andere Elternteil lebte im T T T M oder Berufsausbildung 19 12 14 20 15 13 16 14 21 17 22 15 18 19 23 16 20 17 Das Kind war der wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Bezeichnung M M J M J M J T J T M Das Kindschaftsverhältnis Elternteil durch dessen erloschen am T T 06 T T J M J J J Behinderung außerstande, zum sich anderen selbst finanziell zu ist unterhalten (Bitte Tod Anleitung beachten.) Schul-, Hochschuloder Berufsausbildung bis Das Kind hat gesetzlichen Grundwehr/ Zivildienst oder einen davon befreienden Berücksichtigung eines volljährigen Kindes T T MvomM J J T T M M J J Dienst geleistet Das Kind konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes T T M M J J T T M M2. Ausbildungsabschnitt J J 1. Ausbildungsabschnitt nicht beginnen oderBezüge fortsetzeneines vom bis Einkünfte und volljährigen Kindes bis vom Das Kind sich Das Kind befand hat ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligenin Schul-, Hochschuldarauf entfallende Einkünfte aus darauf entfallende T T M M J J T T M M J J T T M M J J T T M M J J dienstegesetz), einen europäischen / entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, Werbungskosten Kapitalvermögen Werbungskosten Bruttoarbeitslohn Renten oder einenBerufsausbildung Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2EUR Abs. 1a Siebtes Buch EUR EURSozialgesetzEUR EUR Bezeichnung der buch), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst oder einen anderen Dienst im T T M M J J T T M M J J Schul-, HochschulAusland (§ 14b Zivildienstgesetz) abgeleistet im Kalenderjahr oder Berufsausbildung bis Das Kind befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten davon innerhalb vom T T M M J J T T M M J J desB. Berücksichti(z. zwischen Das Kind konntezwei eineAusbildungsabschnitten) Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes T T M M J J gungszeitraums T T M M J J nicht beginnen oderBeschäftigung fortsetzen Das Kind war ohne und bei einer Agentur für Arbeit als arbeitdavon entfallen T T M M J J T T M M J J suchend Das Kindgemeldet hat auf Zeiten aus-ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienstegesetz), eineneiner europäischen / entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, wärtiger UnterDas Kind war wegen vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen bringung bei Beeinen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2zu Abs. 1a Siebtes Buch SozialgesetzT T M M J J Behinderung außerstande, sich selbst finanziell unterhalten (Bitte Anleitung beachten.) T T M M J J rufsausbildung buch), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst oder einen anderen Dienst im T T M M J J T T M M J J Ausland 14b Zivildienstgesetz) abgeleistet Das Kind(§hat gesetzlichen Grundwehr/ Zivildienst oder einen davon befreienden Sozialversicherungs- / T T M M J J T T M M J J Krankenund PflegeBesondere Öffentliche Kosten Dienst geleistet Das Kind befand sichÜbrige in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten versicherungsbeiträge Einkünfte Übrige Bezüge Ausbildungshilfen zu den T Bezügen T M M J EUR J T TAusbildungskosten M EUR M J J (z. B. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten) EUReines volljährigen EUR EUR Einkünfte und Bezüge Kindes EUR Die Angaben in den Zeilen 4Dasbis dienen der Prüfung, ob diefürFreiIhrem leiblichen darauf Kind vor dem 1.1.2011 durch Adoption erloschen, Kind8war ohne Beschäftigung und bei einerentfallende Agentur Arbeit als arbeitdarauf Einkünfte aus 24 suchend im Kalenderjahr T T M MWerbungskosten J entfallende J T T M M J J 18 gemeldet Kind Bruttoarbeitslohn Rentendieses Werbungskosten Kapitalvermögen beträge für Kinder für jedes einzelne unter Anrechnung des dürfen Sie Kind nicht mehr angeben. Haben Sie ein Kind im davon innerhalb EUR EUR EUR EUR EUR Das Kind war wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen des Berücksichti25 abzuziehen 19 T T M M J J T T M M J J teilen Sie bitte dem FinanzAnspruchs auf Kindergeld sind oder ob es beim KinderLaufe des Jahres 2011 angenommen, außerstande, sich selbst finanziell zu unterhalten (Bitte Anleitung beachten.) gungszeitraums 21 Behinderung im Kalenderjahr davon entfallen davon innerhalb Das Kind hat gesetzlichen Grundwehr/ Zivildienst oder einen davon befreienden geld verbleibt. Tragen Sie20 bitte für jedes einzelne Kind den für 2011 amt das Datum mit. Entsprechendes wenn Ihr leibliches Kind im auf Zeiten ausT T M M J J T T M M J gilt, J des Berücksichtigeleistet 22 Dienst wärtiger Untergungszeitraums bestehenden Anspruch auf Kindergeld ein (monatlich für das erste Laufe des Jahres bei einer anderen steuerpflichtigen Person Pflegebringung bei Be26 Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes davon entfallen rufsausbildung Zeiten aus- je 2.208 €, für darauf jährlich dasentfallende dritte Kind und zweite Kind je 184 € / auf kind oder Adoptivkind geworden ist. Einkünfte aus darauf entfallende wärtiger UnterBruttoarbeitslohn Renten Werbungskosten Kapitalvermögen Werbungskosten 2011AnlKind021 – Aug. 2011 – 2011AnlKind021 bei Be23 bringung 190 € / jährlich 2.280 € und ab dem vierten Kind je 215 € EUR EUR / jährlich EUR EUR EUR Pflegekinder sind Kinder, mit denen Sie durch ein familienähnliches, rufsausbildung 2.580 €). Sozialversicherungs- / 21 im Kalenderjahr auf längere Dauer berechnetes Band verbunden sind und die Sie Krankenund PflegeBesondere Öffentliche Kosten davon innerhalb versicherungsbeiträge Übrige Einkünfte Übrige Bezüge Ausbildungshilfen den Bezügen Einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen nicht zuzu Erwerbszwecken inAusbildungskosten Ihren Haushalt aufgenommen haben. EUR EUR EUR (z. B. ausländisches EUR EUR EUR 22 des Berücksichtigungszeitraums Kindergeld, Kinderzuschüsse der gesetzlichen Unfall- und Renentfallen Voraussetzung ist, dass das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den 24 davon im aus Kalenderjahr Zeiten ausdavon innerhalb tenversicherung) tragen Sie auf bitte ebenfalls ein. wärtiger Unterleiblichen Eltern nicht mehr besteht. des Berücksichtibei Be25 bringung 23 gungszeitraums rufsausbildung Beispiel: Ist Ihr leibliches SozialversicherungsKind bei einer anderen steuerpflichtigen Person ein davon entfallen / auf Zeiten ausKranken- und PflegeBesondere Öffentliche Kosten ist es Pflegekind, ab diesem Ausbildungskosten Zeitpunkt nur als Pflegekind zu berückUnterFür das im Dezember 2011 wärtiger geborene Kind haben die Eltern einen versicherungsbeiträge Übrige Einkünfte Übrige Bezüge Ausbildungshilfen zu den Bezügen bringung bei BeEUR EUR EUR EUR EUR 26 sichtigen. Entsprechendes gilt, EUR wenn eine andere Person Ihr Kind Kindergeldanspruch i. H. v. rufsausbildung 184 €. Dieses Kindergeld wird jedoch 24 im Kalenderjahr tiert. erst im Januar 2012 ausgezahlt. sind in Zeile 6 der Anlage 2011AnlKind021 – Aug. 2011 adop – 2011AnlKind021 davon Gleichwohl innerhalb des Berücksichti25 Ist der andere Elternteil verstorben, haben Sie Anspruch auf die Kind 2011 184 € einzutragen. gungszeitraums davon entfallen vollen Freibeträge für Kinder. Entsprechendes gilt, wenn der andeZeiten aus-Anspruch auf Kindergeld, dem Auch derjenige Elternteil hatauf einen wärtiger Unterre Elternteil im Ausland lebte und nicht unbeschränkt steuerpflichtig Bedas Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Be26 bringung bei rufsausbildung war. Hierzu reichen die Angaben in den Zeilen 10 und 11 aus. messung seiner Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wird. In 2011AnlKind021 – Aug. 2011 – Zur Berücksichtigung 2011AnlKind021 von Stief- und Enkelkindern vgl. Erläuterungen diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht der volle Anspruch, zu den Zeilen 38 bis 41. sondern nur die Hälfte anzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder AusbildungsMinderjährige Kinder bedarf auf einen Elternteil übertragen wurde (vgl. Erläuterungen zu Für Kinder unter 18 Jahren machen Sie Angaben nur in den Zeilen 4 den Zeilen 38 bis 41). bis 12, da die Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge bei Kindern Hat dagegen ein Elternteil Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag dieser Altersgruppe unerheblich ist. Hat das Kind im Laufe des Jah(vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 9 bis 12 und 38 bis 41), weil der res das 18. Lebensjahr vollendet, machen Sie zusätzlich in den Zeihalbe Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen len 13 bis 26 die entsprechenden Angaben. wurde, ist bei diesem der volle Anspruch auf Kindergeld anzusetVolljährige Kinder zen, und zwar unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde. Zeilen 13 bis 26 Beispiel: Für über 18 Jahre alte Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind außerdem Angaben in den Zeilen 13 bis 26 Das 17-jährige Kind der geschiedenen Eheleute lebt bei der Mutter. erforderlich. Volljährige Kinder können nur berücksichtigt werden, Auf Antrag wird der halbe Kinderfreibetrag, der dem Vater zusteht, wenn ihre eigenen Einkünfte und Bezüge 8.004 € im Kalenderjahr auf die Mutter übertragen, weil er seine Unterhaltspflicht gegenüber nicht übersteigen (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 21 bis 26) und sie dem Kind nicht erfüllt. Die Mutter hat in Zeile 6 den vollen Anspruch auf Kindergeld i. H. v. 2.208 € einzutragen, da ihr der volle Kinder– für einen Beruf ausgebildet worden sind (einschl. Schulausbildung) freibetrag zusteht. oder – eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beBei den Musters liegen die Verhältnisse so: Sie haben ein geginnen oder fortsetzen konnten oder meinsames Kind. Sohn Volker, geboren am 3.1.1988, studiert in – ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (JugendfreiwilliHannover und hat in den Semesterferien zeitweise gearbeitet. Für gendienstegesetz), einen europäischen / entwicklungspolitischen Volker bestand Anspruch auf Kindergeld i. H. v. 2.208 €. Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Abs. 1a SGB VII), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst oder einen anderen Dienst (§ 14b Zivildienstgesetz) geleistet Kindschaftsverhältnis haben. Zeilen 9 bis 12 und 38 bis 41 Ein Kind ist auch für die Zeiten zu berücksichtigen, in denen es sich Kinder sind leibliche Kinder, angenommene Kinder (Adoptivkinder) in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei und Pflegekinder. Ist das Kindschaftsverhältnis zwischen Ihnen und Ausbildungsabschnitten befand; dies gilt entsprechend für die Über12 www.amtsvordrucke.de gangszeit zwischen Beginn oder Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn oder Ende des Wehr- oder Ersatzdienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres im Sinne der Fördergesetze oder eines europäischen Freiwilligendienstes oder eines anderen Dienstes im Ausland i. S. d. § 14b Zivildienstgesetz. Kinder ohne Beschäftigung können bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn sie bei einer Agentur für Arbeit im Inland oder in Mitgliedstaaten der EU oder des EWR als arbeitsuchend gemeldet sind. Für volle Kalendermonate, in denen diese Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, wird kein Freibetrag für Kinder gewährt. Kinder, die den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst oder freiwilligen Wehrdienst leisten oder eine von diesen Diensten befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausüben, können für diese Zeit nicht berücksichtigt werden. Stattdessen kann in diesen Fällen der Berücksichtigungszeitraum um die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes über das 21. oder 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden, wenn das Kind noch ohne Beschäftigung war, sich in Berufsausbildung oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befand. Tragen Sie die Dauer dieser Dienste in der vorgesehenen Spalte der Zeile 20 ein. Ohne Altersbegrenzung werden Kinder berücksichtigt, die sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst unterhalten können. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Kinder, bei denen die Behinderung vor dem 1.1.2007 in der Zeit ab Vollendung des 25. Lebensjahres, aber vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist, sind auch berücksichtigungsfähig. Ein Kind ist außerstande, sich selbst finanziell zu unterhalten, wenn das Kind mit seinen eigenen Mitteln seinen gesamten Lebensbedarf nicht decken kann. Unterschreiten die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 8.004 €, ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Übersteigen die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 8.004 €, ist der existenzielle Lebensbedarf des behinderten Kindes zu ermitteln. Dieser setzt sich aus dem Grundbedarf von 8.004 € und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf (u. a. Kosten für eine Heimunterbringung, Pflegebedarf in Höhe des gezahlten Pflegegeldes, ggf. Behinderten-Pauschbetrag) zusammen. Dem so ermittelten notwendigen Lebensbedarf sind die Einnahmen des Kindes gegenüber zu stellen. Dazu gehören neben Einkünften auch Bezüge, insbesondere die Eingliederungshilfe und der nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bestimmende Wert der Verpflegung im Falle einer Heimunterbringung. Als Bezüge sind auch die steuerfreie Unfallrente des Kindes und das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld anzusetzen. Bitte fügen Sie für die über 18 Jahre alten Kinder die entsprechenden Unterlagen oder Bescheinigungen bei (z. B. Schul- oder Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Ausbildungsbescheinigung). Verheiratete Kinder werden grundsätzlich ab dem der Eheschließung folgenden Monat nicht mehr berücksichtigt. Dies gilt nicht, wenn der Ehegatte des Kindes nicht in der Lage ist, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder Zeilen 21 bis 26 Für Kinder über 18 Jahre kann ein Freibetrag für Kinder nur dann gewährt werden, wenn ihre Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, nicht mehr als 8.004 € im Kalenderjahr betragen haben. Der Betrag von 8.004 € vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung an keinem Tag vorgelegen haben. Bei Kindern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem ausländischen Staat haben, ermäßigt sich die Grenze der Einkünfte und Bezüge des Kindes ggf. entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Kindes (vgl. die Ländergruppeneinteilung in den Erläuterungen zur Anlage Unterhalt). Zum Begriff der Einkünfte und Bezüge siehe auch die Erläuterungen zur Anlage Unterhalt. Sollten Sie nach Ablauf des Kalenderjahres 2011 die Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge bereits gegenüber der Familienkasse nachgewiesen haben, können Sie auch eine Ablichtung der dort gemachten Angaben beifügen. In den Zeilen 21 und 24 sind die Einkünfte und Bezüge des Kindes einzutragen, die es im gesamten Kalenderjahr bezogen hat. Die Einkünfte und Bezüge sind auch dann für das ganze Kalenderjahr anzugeben, wenn das Kind erst im Laufe des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet hat. In den Zeilen 22 und 25 sind die Einkünfte und Bezüge des Kindes einzutragen, die es im Berücksichtigungszeitraum bezogen hat. Einkünfte und Bezüge im Monat des Wechsels von der Berufsausbil- www.amtsvordrucke.de dung / Beschäftigungslosigkeit zur Berufstätigkeit sind in diesen Zeilen nicht anzusetzen, soweit sie auf den Zeitraum der Berufstätigkeit entfallen. Einkünfte und Bezüge im Heiratsmonat bleiben in den Zeilen 22 und 25 ebenfalls außer Betracht, soweit sie auf den Zeitraum nach der Eheschließung entfallen, wenn das Kind wegen der Heirat zukünftig nicht mehr berücksichtigt wird. Sonderzuwendungen (Urlaubs- / Weihnachtsgeld), die während der Berufsausbildung des Kindes zufließen, sind auf alle Monate der Berufsausbildung gleichmäßig zu verteilen. Sofern Ihr Kind auswärtig untergebracht und in Berufsausbildung war, geben Sie bitte in den Zeilen 23 und 26 die auf diesen Zeitraum entfallenden Einkünfte und Bezüge an. Von den Einkünften und Bezügen eines Kindes sind besondere Ausbildungskosten abzuziehen, z. B. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte, Kosten für Arbeitsmittel und für Studiengebühren, nicht jedoch Aufwendungen für auswärtige Unterbringung sowie Mehraufwand für Verpflegung. Ist ein verheiratetes Kind zu berücksichtigen, wird ihm grundsätzlich die Hälfte des verfügbaren Einkommens seines Ehegatten als eigene Bezüge zugerechnet. Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Zeilen 31 bis 37 Haben Sie als Versicherungsnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Absicherung Ihres Kindes getragen, sind diese bei Ihnen als Sonderausgaben abziehbar. Dies gilt sowohl für die Beiträge, die der Basisabsicherung dienen, als auch für darüber hinaus geleistete Beiträge. Haben Sie im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, die Ihr Kind (für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben) als Versicherungsnehmer schuldet, können diese Beiträge bei Ihnen als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Dies gilt jedoch nur für die Beiträge, die der Basisabsicherung dienen. Machen Sie diese Beträge geltend, scheidet ein Abzug dieser Beträge als Sonderausgaben bei Ihrem Kind aus. Bitte vergessen Sie nicht, in Zeile 4 die Identifikationsnummer des Kindes einzutragen. Zeile 37 Eine Eintragung in Zeile 37 ist erforderlich, wenn Sie oder Ihr Ehegatte die getrennte Veranlagung beantragen und Sie beide Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Ihr gemeinsames Kind haben. Die von Ihrem gemeinsamen Kind als Versicherungsnehmer geschuldeten und von Ihnen geleisteten Beiträge, können einvernehmlich aufgeteilt werden. Tragen Sie hierzu bitte den bei Ihnen zu berücksichtigenden Anteil ein. Der gemeinsame Antrag ist beizufügen. Erfolgt keine einvernehmliche Aufteilung der Beiträge, wird der hälftige Aufwand berücksichtigt. Übertragung des Kinderfreibetrags / des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Zeilen 38 bis 41 Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil in der Zeile 38 beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er, nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für 2011 zu mindestens 75 % erfüllt hat. Dies führt auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Die konkrete Höhe der Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils sowie seine tatsächlichen Unterhaltsleistungen sind nachzuweisen (z. B. durch Scheidungsurteil, Zahlungsbelege). Ist jedoch ein Elternteil, z. B. mangels ausreichender eigener finanzieller Mittel, nicht zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, kann der ihm zustehende Kinderfreibetrag nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden. Eine einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrags ist nicht möglich. Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil abweichend vom Kinderfreibetrag die Übertragung des halben Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des anderen Elternteils in der Zeile 39 beantragen, sofern das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf können einheitlich mit Zustimmung des leiblichen Elternteils auch auf einen Stiefelternteil oder auf Großeltern übertragen werden, wenn sie das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben; eine monatsweise Übertragung der Freibeträge ist nicht möglich. Verwenden Sie in diesem Fall bitte die Anlage K. 13 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Zeilen 42 bis 47 Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 1.308 € im Kalenderjahr ist u. a., dass Ihr Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben, zu Ihrem Haushalt gehört. Dies wird stets angenommen, wenn das Kind in Ihrer Wohnung gemeldet ist. Ist das Kind auch noch bei einer anderen Person gemeldet, erhält derjenige den Entlastungsbetrag, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt. Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben. Ausgenommen sind Kinder, die den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst leisten oder sich an Stelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet haben oder eine vom gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausüben. Eine Haushaltsgemeinschaft (d. h. das gemeinsame Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung) wird dabei immer dann vermutet, wenn eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. Die Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft kann, außer in den Fällen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, widerlegt werden. Für Alleinstehende, die verwitwet sind, kommt der Entlastungsbetrag ebenfalls in Betracht, wenn die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel. Reichen die in den Zeilen 42 bis 47 vorgesehenen Eintragungsmöglichkeiten nicht aus, machen Sie weitere Angaben bitte auf einem besonderen Blatt. Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung Zeilen 48 bis 50 Für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, kann ein Freibetrag bis zu 924 € jährlich abgezogen werden. Das gilt nur dann, wenn Sie für das Kind Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben. Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder wird der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung grundsätzlich auf die Eltern je zur Hälfte aufgeteilt. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich. Die vorstehenden Ausführungen gelten für Großeltern sinngemäß. Für im Ausland lebende Kinder wird der Freibetrag ggf. gekürzt (vgl. die Tabelle in den Erläuterungen zur Anlage Unterhalt). Eigene Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes, die auf den Ausbildungszeitraum mit auswärtiger Unterbringung entfallen, werden von dem Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung abgezogen, jedoch grundsätzlich nur, soweit sie jährlich 1.848 € übersteigen. Ist ein verheiratetes Kind zu berücksichtigen, wird ihm grundsätzlich die Hälfte des verfügbaren Einkommens seines Ehegatten als eigene Bezüge zugerechnet. Außerdem vermindert sich der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung stets um Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten. Als Darlehen gewährte Leistungen werden nicht angerechnet. Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes tragen Sie bitte in den Zeilen 23 und 26 ein. Für jeden vollen Monat, in dem eine der Voraussetzungen nicht vorgelegen hat, ermäßigt sich der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung um ein Zwölftel. Im Übrigen: Zur Ausbildung gehört auch die Schulausbildung! Schulgeld Zeilen 51 bis 53 Besucht ein Kind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben, im Inland oder einem anderen EU- / EWR-Staat eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule, die zu einem allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt, sind 30 % des Entgelts bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € je Kind als Sonderausgaben abziehbar, wenn der – ggf. beabsichtigte – Abschluss von der im Inland zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannt wurde. Bei der im Inland zuständigen Stelle kann 14 www.amtsvordrucke.de es sich z. B. um das jeweilige Bildungs- und Kultusministerium eines Bundeslandes, die Kultusministerkonferenz der Bundesländer, eine Zeugnisanerkennungsstelle oder um eine Schulbehörde handeln. Tragen Sie bitte das an die Schule entrichtete Entgelt, gemindert um Beträge für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung, in Zeile 51 ein und fügen Sie die entsprechenden Belege (z. B. Bescheinigung der Schule) über die Höhe des Schulgeldes und Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Anerkennung des Abschlusses bei. Deutsche Schulen im Ausland sind den vorgenannten Schulen gleichgestellt. Neben dem Schulgeld sind auch Investitionsbeiträge, Ergänzungsbeiträge und ähnlich bezeichnete Beiträge, die die Kosten des laufenden Schulbetriebs decken sollen, als Sonderausgaben abziehbar. Entgelte an Hochschulen und Fachhochschulen werden nicht berücksichtigt. Beachten Sie bitte, dass der Höchstbetrag für jedes Kind, bei dem die Voraussetzungen vorliegen, je Elternpaar nur einmal gewährt wird. Übertragung des Behinderten- oder HinterbliebenenPauschbetrages Zeilen 54 bis 56 Steht Ihrem Kind oder Enkelkind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben, ein Behindertenoder Hinterbliebenen-Pauschbetrag zu, können Sie diesen geltend machen, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch nimmt. Zur Höhe der Pauschbeträge vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 61 bis 64 des Hauptvordrucks. Geben Sie den Grad der Behinderung an und fügen Sie die Nachweise bei, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben. Die notwendigen Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt); bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen (z. B. Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) zu erbringen. Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung genügt nicht als Nachweis. Der Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 € kann auch bei Vorlage des Bescheids über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegestufe III) gewährt werden. Ist bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder ein dem Kind zustehender Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag zu übertragen, werden diese Beträge grundsätzlich je zur Hälfte auf die Eltern aufgeteilt. Auf gemeinsamen Antrag beider Eltern kann der Pauschbetrag in einem beliebigen Verhältnis aufgeteilt werden. Kinderbetreuungskosten Zeilen 61 bis 90 Sind Ihnen wegen Ihrer Erwerbstätigkeit Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes entstanden (erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten), das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, können diese in Höhe von zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 € je Kind, wie Betriebsausgaben und / oder Werbungskosten abgezogen werden. Eine Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn Sie unter Einsatz Ihrer persönlichen Arbeitskraft einer auf Einkünfteerzielung gerichteten Beschäftigung nachgehen (dazu gehören auch Minijobs und nicht sozialversicherungspflichtige nichtselbständige Tätigkeiten). Im Falle des Zusammenlebens der Elternteile liegen erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten nur vor, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Wird die Erwerbstätigkeit z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Urlaub unterbrochen, können auch die während der Zeit der Unterbrechung entstandenen Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden, längstens jedoch für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten. Nicht erwerbstätige Steuerpflichtige und zusammenlebende Eltern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, können zwei Drittel der Be treuungskosten für ihre Kinder, die das dritte, jedoch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben, als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zu Ihrem Haushalt gehörenden Kindes, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und für das Ihnen Kin- dergeld oder ein Freibetrag für Kinder zusteht, sind unter folgenden weiteren Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig: Nicht berücksichtigt werden Aufwendungen für (Nachhilfe-) Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, für sportliche und andere Freizeitbetätigungen sowie für die Verpflegung des Kindes. – Bestand kein gemeinsamer Haushalt der Elternteile, kommt ein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Betracht, wenn die Aufwendungen wegen Ausbildung, körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung oder wegen Krankheit erwachsen. Die Krankheit muss innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens drei Monaten bestanden haben, es sei denn, die Krankheit tritt unmittelbar im Anschluss an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ein. – Bei zusammenlebenden Elternteilen müssen die vorstehend genannten Voraussetzungen entweder bei beiden Elternteilen vorliegen oder wenn ein Elternteil erwerbstätig ist, muss sich der andere Elternteil in Ausbildung befinden, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder krank sein. Für im Ausland lebende Kinder wird der Höchstbetrag ggf. gekürzt (vgl. die Tabelle in den Erläuterungen zur Anlage Unterhalt). Die wie Betriebsausgaben / Werbungskosten (erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten) oder als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Aufwendungen tragen Sie bitte unter Auswahl der Gründe in die dafür vorgesehenen Zeilen 62 bis 76 ein. Wenn eine direkte Zuordnung der Aufwendungen auf die jeweiligen Zeiträume nicht möglich ist, sind diese verhältnismäßig aufzuteilen. Sind Ihnen erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten entstanden, geben Sie bitte außerdem in den Zeilen 77 bis 80 und ggf. 83 bis 85 an, in welchem Umfang diese in den jeweiligen Gewinnermittlungen wie Betriebsausgaben bereits abgezogen wurden. Entfielen die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten auf Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit, sind die wie Werbungskosten zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten nicht in der Anlage N, sondern in Zeile 81 und ggf. in Zeile 86 zu erklären. Der einzutragende Wert der wie Werbungskosten zu berücksichtigenden Aufwendungen ist dabei um 1/3 der Aufwendungen zu kürzen. Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ist davon abhänAnlage N gig, dass Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben Ehegatte mit Einkünften und die Zahlung aufJeder ein Konto desArbeit Erbringers der Leistung erfolgt aus nichtselbständiger hat eine eigene Anlage N abzugeben. ist. Barzahlungen und Barschecks können nicht anerkannt werden. Geltend machen können Sie z. B. Aufwendungen für – die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagspflegestellen, – die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Kinderschwestern, Name – die Beschäftigung von Hilfen im Haushalt, soweit sie Kinder betreuen, 1 Vorname – die Beaufsichtigung von Kindern bei der Erledigung der häuslichen 2 Schulaufgaben. 3 2011 X Anlage N Steuernummer eTIN lt. Lohnsteuerbescheinigung(en), sofern vorhanden stpfl. Person / Ehemann X Ehefrau eTIN lt. weiterer Lohnsteuerbescheinigung(en), sofern vorhanden 4 Die in Ihrer letzten Lohnsteuerbescheinigung (Steuerklasse 1 bis 5) Dieser Vordruck ist vorgesehen für Angaben über den Arbeitslohn ausgewiesene Steuerklasse tragen Sie4 bitte in Zeile 5 ein. einschließlich Versorgungsbezüge, bestimmte Lohn- / EntgeltersatzEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit leistungen, steuerfreien Arbeitslohn zur Arbeit- Steuerklasse 1 – 5 Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 Lohnsteuerbescheinigung(en) Angaben für zumAuslandstätigkeit, Arbeitslohn Waren Sie bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt, traoder einer Urlaubskasse nehmer-Sparzulage und über die Werbungskosten. Jeder Ehegatte hat 5 Steuerklasse 168 gen Sie bitte die Angaben aus den Lohnsteuerbescheinigungen mit EUR Ct EUR Ct seine Angaben in einer eigenen Anlage N zu machen. den Steuerklassen 1 bis 5 in die erste Spalte und daneben die zu6 Bruttoarbeitslohn eTIN handelt 110 es sich um die 111 Bei der im Vordruckkopf einzutragenden , ––– , ––– sammengerechneten Beträge aus den Lohnsteuerbescheinigungen Nummer, die Sie auf dem Ausdruck 7 Lohnsteuer Ihrer Lohnsteuerbescheinigung 140 141 mit, der Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse ein. , finden, falls Ihr Arbeitgeber an dem elektronischen Lohnsteuerverfah8 Solidaritätszuschlag 150 151 , , ren teilnimmt und nicht Ihre Identifikationsnummer verwendet. Eine Herr Muster 143war vom 1.2.2011 bis 9 Kirchensteuer desder Arbeitnehmers 142 Eintragung ist nur vorzunehmen, wenn Arbeitgeber die eTIN auf , , zum 31.12.2011 als KfzNur bei konfessionsverschiedener Ehe: Schlosser tätig. Im Juli 2011 bezog er wegen Kurzarbeit in seider Lohnsteuerbescheinigung vermerkt hat. Sollte bei einer weiteren 10 Kirchensteuer für den Ehegatten 144 145 , Firma Kurzarbeitergeld , Bis zum 31.1.2011 war ner i. H. v. 405 €. elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine von der ersten Lohn1. Versorgungsbezug 2. Versorgungsbezug Herr Muster arbeitslos und erhielt Arbeitslosengeld i. H. v. 880 €. Steuerbegünstigte steuerbescheinigung abweichende eTIN Versorgungsbezüge vom Arbeitgeber beschei––– 210 ––– 200 11 (in Zeile 6 enthalten) , , nigt worden sein, tragen Sie diese bitte in das zweite Eintragungsfeld In Zeile 26 trägt Herr Muster das Kurzarbeitergeld und in Zeile 28 Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 201 ––– 211 ein; dieser Betrag––– 12 lt. Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung ein. das Arbeitslosengeld ergibt sich aus einer Beschei, , Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns für Arbeit 206 13 lt. Nr. 30 der Lohnsteuerbescheinigung J nigung, J J J die die Agentur 216 J J Jihm J ohne besondere Anforderung Arbeitslohn, Steuerabzugsbeträge zugeschickt hat und dieMonat er dieser Monat Erklärung beifügt. Den Grund und Bei unterjähriger Zahlung: Monat Monat Erster und letzter Monat, für den Versorgungsbezüge Zeilen 5 bis 10 dieMDauer der Nichtbeschäftigung trägt Herr Muster 14 gezahlt wurden lt. Nr. 31 der Lohnsteuerbescheinigung 202 M M – 203 M 212 M M – 213 M(Arbeitslosigkeit) M Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen in Zeile 29 ein. Was Sie hier eintragen müssen, bitte Ihrer Lohnsteuerund entnehmen Nachzahlungen vonSie Versorgungsbezügen 204 214 15 lt. Nr. 32 der Lohnsteuerbescheinigung , ––– füllt eine Frau Muster eigene Anlage, ––– N aus. bescheinigung. (in den Zeilen 6 und 11 enthalten) 16 17 1 18 2 19 3 20 4 21 22 Ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Jahre lt. Nr. 9 der Lohnsteuerbescheinigung , ––– 205 Name Entschädigungen (Bitte Vertragsunterlagen beifügen.) / Arbeitslohn für mehrere Jahre Anlage N Lohnsteuer 146 152 beträge zu den Zeilen 16 Kirchensteuer Kirchensteuer 148 149 X stpfl. Person / und 17 Arbeitnehmer Ehegatte X Ehemann Steuernummer Steuerpflichtiger Arbeitslohn,sofern von vorhanden dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist eTIN lt. weiterer Lohnsteuerbescheinigung(en), sofern vorhanden eTIN lt. Lohnsteuerbescheinigung(en), 115 ––– (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten) Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / zwischenstaatlichen Übereinkommen (Übertrag aus den Zeilen 51, 70 und / oder 81 der ersten Anlage N-AUS) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass 139 Steuerfreie Einkünfte (Besondere Lohnbestandteile) nach Doppelbesteuerungsabkommen / Steuerklasse 168 (Übertrag aus Zeile 80 zwischenstaatlichen Übereinkommen / Auslandstätigkeitserlass der ersten Anlage N-AUS) EUR Ct 6 24 Bruttoarbeitslohn Beigefügte Anlage(n) N-AUS 7 25 8 Grenzgänger nach (Beschäftigungsland) oder einer Urlaubskasse 178 EUR 111 , ––– Lohnsteuer 140 141 , –– 135 116 , Solidaritätszuschlag 150 151 , Steuerfrei erhaltene AufwandsentschädiKirchensteuer des Arbeitnehmers 142 143 , 118 gungen / Einnahmen Kirchensteuer für den Ehegatten 144 145 , Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, 119 Arbeitslohn in ausländischer Währung 10 11 28 Schweizerische Abzugsteuer in SFr 12 29 13 30 14 EUR Nur bei konfessionsverschiedener Ehe: 1. Versorgungsbezug Altersteilzeitzuschläge nach Besoldungsgesetzen (lt. Nr. 15 der Lohnsteuerbescheinigung) Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge ––– (in Zeile 6 enthalten) 200 Insolvenzgeld (lt. Bescheinigung der Agentur für Arbeit) 121 210 einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz) 120 , Andere Lohn- / Entgeltersatzleistungen Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (z. B.29 Arbeitslosengeld lt. Bescheinigung der Agentur201 für Arbeit, Elterngeld lt. Nachweis, lt. Nr. der Lohnsteuerbescheinigung , ––– Krankengeld, Mutterschaftsgeld lt. Leistungsnachweis und vergleichbare Leistungen aus Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns 206 lt. Nr. 30 der Lohnsteuerbescheinigung J J J J Angaben über Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung (Bitte Nachweise beifügen) Bei unterjähriger Zahlung: Monat Erster und letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden lt. Nr. 31 der Lohnsteuerbescheinigung 2011AnlN031 Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen lt. Nr. 32 der Lohnsteuerbescheinigung (in den Zeilen 6 und 11 enthalten) 202 M M– 2. Versorgungsbezug 211 J J J 216 Monat 203 Monat M M Ct Anzahl 110 aus der Tätigkeit als 27 , , ––– 4 , ––– , ––– , ––– , ,, ,, ––– , , ––– , ––– ––– , ––– , J 136 Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 Steuerklasse 1 – 5 (Übertrag aus ZeileArbeitslohn 66 der ersten AnlageLohnsteuerbescheinigung(en) N-AUS) Angaben zum 5 23 9 26 , ––– , , Ehefrau Jeder Ehegatte mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage N abzugeben. Solidaritätszuschlag , , Vorname Steuerabzugs- 2011 , ––– 215 166 212 – Sept. 2011 – M M– Monat 213 M M 2011AnlN031 , in denen sowohl Arbeitslohn , aus einem aktiven BeschäfIn Fällen, Zeilen 11 bis 15 tigungsverhältnis als auch Versorgungsbezüge zugeflossen sind, Ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für 205 215 die Werbungskosten, Jahre11 lt. Nr. bis 9 der Lohnsteuerbescheinigung erläutern Sie bitte Übernehmen Sie bitte in 16 die mehrere Zeilen 15 die in der Lohnsteu, ––– , –––die ausschließlich mit den Versorgungsbezügen im Zusammenhang erbescheinigung ausgewiesenen Werte,(Bitte damit die Freibeträge für für 17 Entschädigungen Vertragsunterlagen beifügen.) / Arbeitslohn mehrere Jahre 166 , ––– stehen, auf einem besonderen Blatt. Versorgungsbezüge berücksichtigt werden können. SolidaritätsVersorgungsbezüge 15 ––– 204 , , 19 Steuerabzugsbeträge zu den Zeilen 16 und 17 20 Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten) 18 www.amtsvordrucke.de Lohnsteuer 146 Kirchensteuer Arbeitnehmer 148 zuschlag ––– 214 152 Kirchensteuer 149 Ehegatte 115 , , 15 ––– Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Jahre sowie Entschädigungen Zeilen 16 bis 19 Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Übernehmen Sie bitte diese Beträge je nach Art der Vergütung und die davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in die Zeilen 16 bis 19. Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Zeilen 16 und 17 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Zeile 6 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern. Fügen Sie bitte in jedem Fall die Vertragsunterlagen bei, aus denen sich Art, Höhe und Zahlungszeitpunkt der Entschädigung ergeben. Arbeitslohn ohne Steuerabzug Zeile 20 Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist, gehören z. B. –Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber, von Dritten gezahlter Arbeitslohn, Verdienstausfallentschädigungen, – nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit von öffentlichen Kassen geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Arbeitgeberanteilen an den Krankenkassenbeiträgen sowie steuerpflichtige Teile der Ausgleichsleistungen (bisher gezahlte steuerfreie Leistungen bitte auf einem besonderen Blatt erläutern). – Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder vergleichbare Lohn- / Entgeltersatzleistungen nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften; –Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz sowie der Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften; – Arbeitslosenbeihilfe oder Arbeitslosenhilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz; – Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz; – Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz; – aus dem Europäischen Sozialfonds finanziertes Unterhaltsgeld sowie Leistungen nach § 10 SGB III, die dem Lebensunterhalt dienen; – Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; –vergleichbare Lohn- / Entgeltersatzleistungen aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz. Die Leistungsbeträge werden grundsätzlich ab 2011 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Haben Sie über die Lohn- / Entgeltersatzleistungen eine Bescheinigung (Leistungsnachweis) erhalten, weil die Leistungsbeträge nicht elektronisch übermittelt werden konnten (z. B. aus technischen Gründen oder bei ausländischen Leistungsträgern), fügen Sie diese bitte bei. Steuerfreier Arbeitslohn bei Auslandstätigkeit Zeiten der Nichtbeschäftigung Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen Zeile 30 Standen Sie 2011 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, geben Sie bitte an, wie lange und warum (z. B. Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit). Fügen Sie hierüber – ggf. neben der Bescheinigung über Lohn- / Entgeltersatzleistungen (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 28 und 29) – Belege bei (Studienbescheinigung usw.). Krankheitszeiten brauchen Sie nicht anzugeben, wenn das Arbeitsverhältnis während der Erkrankung fortbestanden hat. Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, geben Sie bitte auch die Zeiten an, in denen Sie ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn (z. B. Minijob) bezogen haben. Zeilen 21 bis 24 Arbeitslohn kann unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, nach zwischenstaatlichen Übereinkommen oder nach dem Auslandstätigkeitserlass von der Einkommensteuer (Lohnsteuer) freigestellt sein. Die steuerfreien Einkünfte beeinflussen aber die Höhe des Steuersatzes auf den im Inland bezogenen Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Zur Ermittlung der in den Zeilen 21 bis 23 einzutragenden Beträge geben Sie bitte für jeden Staat und jeden Ehegatten getrennt die Anlage N-AUS ab. Zeile 26 Hier sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen anzugeben, die Sie als Arbeitnehmer – aus öffentlichen Kassen, – als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, – für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit, – für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder – für eine sonstige nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich erhalten haben. Lohn- / Entgeltersatzleistungen Die nachstehend genannten Lohn- / Entgeltersatzleistungen sind zwar steuerfrei, sie beeinflussen aber die Höhe der Steuer auf den Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Zeile 27 Haben Sie 2011 von Ihrem Arbeitgeber Kurzarbeitergeld, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz oder Altersteilzeitzuschläge aufgrund der Besoldungsgesetze des Bundes und der Länder erhalten, ist die Summe der ausgezahlten Beträge in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 15 ausgewiesen. Zeilen 28 und 29 In den Zeilen 28 und 29 sind folgende, nicht vom Arbeitgeber gezahlte Lohn- / Entgeltersatzleistungen einzutragen: – Insolvenzgeld; – Arbeitslosengeld (ohne sog. Arbeitslosengeld II), Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Eingliederungshilfe nach dem SGB III; 16 www.amtsvordrucke.de Werbungskosten Zeilen 31 bis 79 Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind alle Aufwendungen, die durch Ihr Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Sie können jedoch nur berücksichtigt werden, soweit sie steuerfreie oder pauschal besteuerte Ersatzleistungen Ihres Arbeitgebers übersteigen. Die Kosten Ihrer Lebensführung gehören nicht zu den Werbungskosten, selbst wenn sie Ihrer beruflichen Tätigkeit zugute kommen. Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus für Werbungskosten, wie z. B. Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale), einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 €, bei Empfängern von Versorgungsbezügen 102 € jährlich. Welche Werbungskosten hat Herr Muster? Wie trägt er sie in den Vordruck ein? Herrn Musters regelmäßige Arbeitsstätte liegt 35 km von seiner Wohnung entfernt. Den Weg zu dieser Arbeitsstätte hat er an 194 Tagen im Jahr mit dem eigenen Auto zurückgelegt. Damit das Finanzamt seine Angaben nachprüfen kann, rechnet er auch seine Krankheits- und Urlaubstage zusammen (35 Tage) und trägt diese ein. An die Gewerkschaft hat Herr Muster 178 € Beiträge gezahlt, die er in Zeile 41 einträgt. Im April und im September hat er sich jeweils einen Monteuranzug für 45 € gekauft. Für die Reinigung sind 19 € angefallen. Die Quittungen hat Herr Muster aufbewahrt. Die Summe trägt er in Zeile 42 ein. Für die ihm entstandenen Kontoführungsgebühren trägt er pauschal 16 € in Zeile 47 ein. Bei Frau Muster sind zwar auch Werbungskosten angefallen; sie liegen jedoch unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 €. Sie kann es sich deshalb ersparen, ihre Aufwendungen im Einzelnen in ihrer Anlage N einzutragen. 33 37 34 38 31 36 35 39 37 32 38 40 31 33 39 36 34 41 32 40 37 35 33 38 42 41 34 39 43 35 36 40 42 44 37 43 38 45 41 36 44 39 37 46 45 42 40 38 47 43 39 46 48 41 44 47 49 40 ,– – ,,– – ,,– ,– ,– ,– ,– ,– ,– gänger, als(Entfernungspauschale) Mitfahrer davon mit eigenem oderregelmäßiger Sammelbeförderung ArbeitsWege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte km zur 69Nutzung überlassenem km 79 des Arbeitgebers km einer Fahrgemein- km 28 Flug- und Fährkosten) stätte 43 aufgesucht an 44 einfache EUR schaft zurückgelegt Pkw zurückgelegt zurückgelegt lt.Die Zeile Tagen ganz oderEntfernung Wege wurden teilweise zurückgelegt mit einem eigenen oder 46 47 zur Nutzung überlassenen 40 41 kmX 70 privaten Kfz km 68 km 80 km 78 X Letztes km amtl. 29 Kennzeichen km 27 km Firmenwagen km 8 37 = Ja mind. 50 1und Merkzeichen „G“ 38 36 1 = Ja 1 = Ja 65 66 kmund 71Straße) – ggf. nach km 81 km km 30 39 Urlaubs1 =und Ja Regelmäßige Arbeitsstätte in (PLZ, Ort besonderer Aufstellung Arbeitstage 43 44 km 69 km 79 km km 28 37Krankheitstage 1 = Ja je Woche Werbungskosten Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale) davon mit öffentl. Ver8 EUR kehrsmitteln, Motorrad, Aufwendungen für Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 der Die Wege oder teilweise 46 wurden ganz47 km 70 km 80 km km 29Fahrten mit öffentlichen Behinderungsgrad 38 1 = Ja Fahrrad o. Ä., als Fußdavon mit steuerfrei pauschal Lohnsteuerbescheinigung und von der Agentur zurückgelegt mit einem eigenen oder Letztes amtl. 50 mind. 70 ––– oder (ohne gänger, als Mitfahrer davon mit eigenem Sammelbeförderung Arbeits––– privaten Kfz oder 73 X X Firmenwagen ersetzt besteuertVerkehrsmitteln für Nutzung Arbeitaufgesucht gezahlte zur überlassenen Kennzeichen mind. 50 und Flug- und Fährkosten) einer Fahrgemeinzur Nutzung überlassenem des Arbeitgebers stätte an Fahrtkostenzuschüsse einfache 66 Entfernung km 71 Pkw zurückgelegt km 81 zurückgelegt kmschaft zurückgelegtkm 30 39 1 =„G“ Ja Merkzeichen EUR lt. Zeile 65 Tagen Beiträge zu Berufsverbänden (Bezeichnung der Verbände) Regelmäßige Arbeitsstätte in (PLZ, Ort und Straße) – ggf. nach besonderer Aufstellung Arbeitstage Urlaubs- und je Woche Krankheitstage EUR km 40 41 km 68 km 78 km 27 36 1 = Ja Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 der 51 ––– steuerfrei Lohnsteuerbescheinigung und von der Agentur 73 ––– pauschal 50 ––– ersetztkm 79 besteuert für Arbeit 43 gezahlte Fahrtkostenzuschüsse 44 km 69 km km 28 37 1 = Ja Aufwendungen für Arbeitsmittel – soweit nicht steuerfrei ersetzt – (Art der Arbeitsmittel bitte einzeln angeben.) der Verbände) EUR Beiträge zu Berufsverbänden (Bezeichnung davon mit öffentl. Ver46 47 km 70 km 80 km km 29 Aufwendungen für 38 1 = Ja kehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad o. Ä., als Fußdavon mit ––– Fahrten 51 mit öffentlichen Behinderungsgrad ––– mind. 70 oder Verkehrsmitteln (ohne gänger, als Mitfahrer davon mit eigenem oder Sammelbeförderung Arbeits- 65 66 km 71 km 81 km km 30 39 1 = Ja mind. 50 und Flug- und Fährkosten) einer Fahrgemeinzur Nutzung überlassenem des Arbeitgebers stätte aufgesucht an einfache steuerfrei ersetzt zurückgelegt – Merkzeichen „G“ EUR schaft zurückgelegt Pkw zurückgelegt lt.Aufwendungen Zeile Tagen für Arbeitsmittel Entfernung – soweit nicht + EUR ––– 52 ––– (Art der Arbeitsmittel bitte einzeln angeben.) EUR Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 der Aufwendungen für 41 ein häusliches Arbeitszimmer steuerfrei pauschal 40 kmAgentur 68 km 78 km km 27 – 36 1 = Ja Lohnsteuerbescheinigung und von der davon mit öffentl. Ver73 ––– besteuert 50 ––– ersetzt ––– Aufwendungen für Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse für kehrsmitteln, Motorrad, 74 ––– Fahrten mit öffentlichen Behinderungsgrad Fahrrad o. Ä., als Fußdavon mit 43 44 km 69 km 79 28 Verkehrsmitteln (ohne– 37 = Ja mind. 70 1 oder davonersetzt mit eigenem Sammelbeförderungkmgänger, als Mitfahrerkm ArbeitsFortbildungskosten – soweit nicht steuerfrei – oder Beiträge zu Berufsverbänden (Bezeichnung der Verbände) + mind. 50 ––– und und Fährkosten) einer Fahrgemein- ––– Flug-52 zur Nutzung überlassenem des Arbeitgebers stätte aufgesucht an einfache Merkzeichen EUR schaft zurückgelegt Pkw zurückgelegt zurückgelegt lt. Zeile 46 Tagen Entfernung km 70 km 80 km km 29 – 38 1 =„G“ Ja 88 51 ––– Aufwendungen für 47 ein häusliches Arbeitszimmer , , , Weitere – soweit nicht steuerfrei ersetzt 40 Werbungskosten 41 km 68 km– 78 65 Fährkosten bei 66 km und 71regelmäßiger km 81 – Aufwendungen fürWegen Arbeitsmittel – soweit nicht steuerfrei ersetzt Flug- und zwischen Wohnung Arbeitsstätte (Art der Arbeitsmittel bitte einzeln angeben.) Fortbildungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt – km 79 43 44 km 69 Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 der Sonstiges (z. B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren) steuerfrei Lohnsteuerbescheinigung und von der Agentur 73 46 gezahlte Fahrtkostenzuschüsse 47 km 70 km 80 für Arbeit Weitere Werbungskosten – soweit nicht steuerfreiersetzt ersetzt – + km km EUR km , , , , km km 27 30 , –––km–––28 ,pauschal ––– km 29 besteuert , , ––– ––– , km 30 ––– , ––– 74 EUR , , , ,,–– ,– ,– ,– , ,, 36 39 , , ,, , , , ––– 1 = Ja 1 = Ja 37 1 = Ja 38 1 = Ja ––– ,,––– + 52 ––– , Beiträge (Bezeichnung 65 zu Berufsverbänden 66 71 der Verbände) 81 39 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer + 51 ,,––– Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 der 74 ––– steuerfrei + pauschal Lohnsteuerbescheinigung und von der Agentur ––– 53 50 ––– 73 – ––– ––– Fortbildungskosten – soweit nicht–steuerfrei ersetzt – Aufwendungen fürFahrtkostenzuschüsse Arbeitsmittel soweit nicht steuerfrei ersetzt ersetzt besteuert , für Arbeit gezahlte , , (Art der Arbeitsmittel bitte einzeln angeben.) 45 Beiträge zu Berufsverbänden (Bezeichnung der Verbände) 88 ––– 48 Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten + ––– , , , ––– 42 Weitere Werbungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt – 41 51 ,,––– 50 83 ––– 49 + –––––– 53 52 ––– , ––– 43 + ––– 46 , , , Aufwendungen für Arbeitsmittel – soweit nicht steuerfrei ersetzt – Aufwendungen für ein Arbeitszimmer 51 haben Arbeitgeber steuerfrei ersetzt 84 seine kürzeste ––– benutzbare Straßenverbin(Art der Arbeitsmittel bittehäusliches einzeln angeben.) Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten Vomgelmäßiger Welche Werbungskosten Sie? Arbeitsstätte ,––– 47 Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung + –––––– 44 74 , , 42 dung ein; Umwegstrecken zum Abholen werden nicht , 50 Fortbildungskosten 83 Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland: – soweit nicht steuerfrei ersetzt – , ––– der Mitfahrer Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Bei Ehegatten, die gemeinsam zur Arbeit fahren, steht 48 + = berücksichtigt. ––– 43 + ––– 52 ––– , 52 × 6 3 ––– Abwesenheit von mindestens 8 Std. 45 88 ,,––– regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale) 51 Vomdie Arbeitgeber steuerfrei, ersetzt 84 ––– einzeln zu. Das gilt selbst Entfernungspauschale jedem Ehegatten Aufwendungen für ein häusliches Weitere Werbungskosten – soweit Arbeitszimmer nicht steuerfrei ersetzt – 49 Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung + –––beim 53gleichen Arbeitgeber ––– beschäftigt sind. , , dann, wenn sie Zeilen 31 bis 40 44 Auswärtstätigkeit im Inland: 53 Bei einer Abwesenheit von mindestens 14 Std. × 12 3 = + , ––– , ––– 74 , ––– Fortbildungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt – Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten Für die Wege zwischen 46 Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte 52 × 6 3 = Tragen Sie bitte –––in Zeile 40 die Arbeitgeberleistungen, die unter Abwesenheit von mindestens 8 Std. , 45 erhalten Sie – unabhängig der Art,vonwie Sie zur regelmäßigen 54 vonAbwesenheit 24 Std. × 24 3 + 17 ––– und ausgewiesen ,,––– 50 ––– , –––18 in8883der Lohnsteuerbescheinigung 47 + = Nummer ,jeweilige Weitere Werbungskosten – soweit nicht Diese steuerfrei ersetzt – Arbeitsstätte gelangen – eine Entfernungspauschale. beträgt sind, in das Eintragungsfeld ein. Das Gleiche gilt für von 53 Bei Abwesenheit von mindestens 14 Std. × 12 3 = + ––– einer Auswärtstätigkeit im Ausland , + ––– 54 55 (Berechnung lt. beigefügtem Blatt): 51 Arbeitgeber steuerfrei 84 48 + Vomder ––– ,ersetzt ,––– 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer. Agentur Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse. 46 ––– ,,für Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung 54 Abwesenheit von 24 Std. Wohnung und regel× 24 3 = + ––– Für die Bestimmung der Entfernung zwischen 56 Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt 76 ––– der Behinderung mindeWenn Sie behindert , 53waren und der,Grad 49 Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland: + ––– ,––– + mäßiger Arbeitsstätte ist 47 – unabhängig von der Art des tatsächlich , stens 70 betragen hat oder bei einem Behinderung von Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland 52 × 6 3 = ––– Abwesenheit von mindestens 8 Std. 55 Reisekosten + , ––– 54 2011AnlN032, –––Grad der 2011AnlN032 bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten (Berechnung lt. beigefügtem Blatt): genutzten Verkehrsmittels – mindestens , ––– 50 gleichzeitig eine erhebliche Gehbehinderung be48 grundsätzlich die kürzeste Straßenver-+ bindung maßgebend. Bei 50 Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann×eine 83 Benutzung Ihres ––– eigenen Pkw die tatsäch56 steuerfrei auch 76 werden 53 Abwesenheit von mindestens 14 Std. 12 3 Vom = stand, +Arbeitgeber ––– bei ,––– ,ersetzt ––– Hin53 andere als die kürzeste 49Straßenverbindung eingetragen werden,+ lichen Kosten , , der und Rückfahrt oder ohne Einzelnachweis 2011AnlN032 ist und von Ihnen stets Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt 84 2011AnlN032, ––– wenn diese offensichtlich 51 verkehrsgünstiger je Entfernungskilometer (30 Cent je gefahrenen Kilometer) 54 Abwesenheit von 24 Std. × 24 3 = 60 Cent + Pauschbeträge Mehraufwendungen für Verpflegung Reisekosten beifür beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten , ––– km Flug- und Fährkosten bei Wegen zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte km km Sonstiges (z. B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren) km EUR 88 50 1 = Ja EUR Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten (ohne Fahrtkosten bei Firmenwagennutzung sowie Sammelbeförderung des Arbeitgebers) Flug- und Fährkosten bei Wegen zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte Sonstiges (z. B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren) EUR Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten (ohne Fahrtkosten bei Firmenwagennutzung sowie Sammelbeförderung des Arbeitgebers) Zahl der Tage Zahl der Tage Flug- und Fährkosten bei Wegen zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte Zahl der Tage EUR EUR Zahl der Tage Sonstiges B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren) Fahrt- und(z. Übernachtungskosten, Reisenebenkosten (ohne Fahrtkosten bei Firmenwagennutzung sowie Sammelbeförderung des Arbeitgebers) Zahl der Tage Flug- und Fährkosten bei Wegen zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte Zahl der Tage Sonstiges (z. B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren) Zahl der Tage EUR Zahl der Tage bei Firmenwagennutzung sowie Sammelbeförderung des Arbeitgebers) Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten (ohne Fahrtkosten Zahl der Tage Fahrtundund Übernachtungskosten, Reisenebenkosten (ohne Fahrtkosten bei Firmenwagennutzung sowie Sammelbeförderung des Arbeitgebers) für die Wege zwischen Wohnung regelmäßiger beBei einer Auswärtstätigkeit im Inland:Arbeitsstätte anerkannt. Aufwendungen für Fahrten, die durch die An- und Abfahrt Zahl der Tage EUR Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland 50 83 ––– + ––– 54 55 nutzt wurde. lt. beigefügtem Blatt):8 Std. 52 (Berechnung × 6 3 = eines Dritten, ,,z. B. ––– des Ehegatten, ,zur regelmäßigen Arbeitsstätte Abwesenheit von mindestens (sog.ersetzt Leerfahrten), können ebenfalls mit 30 Cent je geZahl der Tage 51 Vom Arbeitgeber 84 Die Entfernungspauschale 56 ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag Vomentstehen Arbeitgeber steuerfrei steuerfrei ersetzt 76 , ––– Verpflegung Kilometer 53 Pauschbeträge Abwesenheit vonMehraufwendungen mindestens Std. fürzur × 12 3 = fahrenen + ––– berücksichtigt werden. Achten Sie bitte darauf, soweit für ein eigener14oder Nutzung von 4.500 € begrenzt. Lediglich , Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland: der 2011AnlN032 2011AnlN032 dass inEURder Bescheinigung über den Grad Ihrer Behinderung ggf. Zahl der Tage Tage überlassener Kraftwagen (z. B. Firmenwagen) benutzt Zahl wird, berück52 × 63 ––– Abwesenheit von 8 Std. 54 Abwesenheit von mindestens 24 Std. × 24 3 = = eine + ––– die Gehbehinderung enthalten ist. Machen Sie Aussage ,über sichtigt das Finanzamt einen höheren Betrag als 4.500 €. Zahl der Tage bitte in diesen Fällen ab Zeile 36 die entsprechenden Angaben oder einer Auswärtstätigkeit im AuslandAuswahlfeld an, Kreuzen Sie bitte in Zeile53 31Bei das entsprechende 54 55 (Berechnung Abwesenheit von mindestens × 12 3 = bei + Einzelnachweis lt. beigefügtem Blatt):14 Std. , ––– , ––– tragen Sie die tatsächlichen Kosten in Zeile 47 wenn Sie zumindest eine Teilstrecke mit dem Auto zur Arbeit geZahl der Tage bis 49 ein. 56 Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt 76 ––– fahren sind und tragen Sie dasAbwesenheit amtliche Kennzeichen ein. Für× die , 54 von 24 Std. 24 3 = + , ––– Eintragung Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte(n) sind die Zeilen 32 bis Im Übrigen ist noch Folgendes wichtig: 2011AnlN032 2011AnlN032 Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland + 55 bitte 35 vorgesehen. Tragen Sie ab Zeile 36 die Anzahl der Arbeits(Berechnung lt. beigefügtem Blatt): , ––– 54 , ––– Die Entfernungspauschale kann für die Wege zu derselben regeltage, die gesamten Entfernungskilometer und die auf das jeweilige 56 Vommäßigen Arbeitgeber steuerfrei ersetzt 76 für jeden Arbeitstag Arbeitsstätte nur einmal angesetzt , ––– Verkehrsmittel entfallenden Kilometer ein. Haben Sie den Weg zwiwerden, selbst dann, wenn Sie den Weg zwischen Wohnung und schen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte z. B. teilweise mit 2011AnlN032 2011AnlN032 regelmäßiger Arbeitsstätte mehrmals arbeitstäglich zurücklegen. dem Pkw und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, tragen Sie bitte ab Zeile 36 die mit dem Pkw zurückgelegten Kilometer und Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Fahrzeugkosten abdie restlichen Entfernungskilometer sowie die Kosten für öffentliche gegolten, also z. B. auch die Garagenmiete, Parkgebühren, RepaVerkehrsmittel in die jeweiligen Spalten ein. raturkosten und Mautgebühren. Unfallkosten, die Sie selbst tragen mussten, werden jedoch daneben berücksichtigt, wenn sich der Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignet Aufwendungen die Entfernungspauschale oder den Höchstbetrag hat und von Ihnen nicht absichtlich oder nicht unter Alkoholeinfluss von 4.500 € übersteigen. Tragen Sie bitte deshalb zusätzlich zu verursacht worden ist. Wird bei behinderten Menschen der besonIhren Eintragungen in den Zeilen 36 bis 39 diese Aufwendungen dere Kilometersatz von 60 Cent angesetzt, sind zusätzlich die Parkin die dafür vorgesehene Spalte ein. Das Finanzamt berücksichtigt gebühren am Arbeitsplatz abziehbar (Zeile 47 bis 49). dann den höheren Betrag. Fähr- und Flugkosten tragen Sie bitte in Zeile 46 ein. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur regelmäßigen Arbeitsstätte befördert wurden (Sammelbeförderung), Haben Sie Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können Sie für die Strecke der Sammelbeförderung keine Entfermit dem Auto zurückgelegt und nur an einzelnen Tagen öffentliche nungspauschale geltend machen. Haben Sie jedoch für die SamVerkehrsmittel benutzt, kann es z. B. bei geringer Entfernung zwischen melbeförderung ein Entgelt an den Arbeitgeber entrichtet, tragen Sie Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte vorkommen, dass die Aufbitte die Aufwendungen in den Zeilen 47 bis 49 ein. wendungen für die öffentlichen Verkehrsmittel die für diese Tage anzusetzende Entfernungspauschale übersteigen. Machen Sie bitte die entsprechenden Angaben in den Zeilen 36 bis 39. Aufwendungen für Arbeitsmittel Waren Sie Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft, ist hier die EntferZeile 42 und 43 nungspauschale grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 4.500 € beZu den Arbeitsmitteln gehören Werkzeuge, typische Berufsbekleigrenzt. Die Begrenzung greift jedoch nicht für die Tage, an denen Sie dung, Fachzeitschriften usw. Dabei können Sie nicht nur die AnIhren eigenen Kraftwagen eingesetzt haben. Machen Sie deshalb die schaffungskosten, sondern auch die Kosten für Reparaturen und entsprechenden Angaben in einer der Zeilen 36 bis 39 für die Tage, Reinigungen ansetzen. Arbeitsmittel, die nicht mehr als 410 € (ohne an denen Sie mit dem eigenen Kraftwagen gefahren sind und in eiUmsatzsteuer) kosten, können Sie im Jahr der Bezahlung voll absetner weiteren Zeile für die Tage, an denen Sie mitgenommen wurden. zen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 €, müssen Sie Für die Entfernungsermittlung gilt Folgendes: Jeder Teilnehmer der diese auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer verteilen. Fahrgemeinschaft trägt als Entfernung zwischen Wohnung und re- www.amtsvordrucke.de 17 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten Zeile 44 Zeile 50 und 51 – Fahrtkosten können in tatsächlicher Höhe geltend gemacht werden. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs können Sie anstelle der nachgewiesenen Kosten einen Pauschsatz für den gefahrenen Kilometer geltend machen: beim Pkw 30 Cent, beim Motorrad oder Motorroller 13 Cent, beim Moped oder Mofa 8 Cent und beim Fahrrad 5 Cent. Bei Mitnahme eines Arbeitskollegen erhöht sich der Betrag von 30 Cent um 2 Cent und der Betrag von 13 Cent um 1 Cent. Für Fahrstrecken, die mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel zurückgelegt werden (Firmenwagengestellung, steuerfreie Sammelbeförderung), ist ein Werbungskostenabzug nicht möglich. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit des Arbeitnehmers bildet. In Fällen, in denen Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 € jährlich abziehbar. Arbeitsmittel (z. B. ausschließlich beruflich genutzte Schreibtische, Bücherschränke, Computer in Höhe des beruflichen Nutzungsumfangs) gehören nicht zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie können – ggf. im Wege der Absetzung für Abnutzung – in den Zeilen 42 und 43 berücksichtigt werden. Fortbildungskosten Zeile 45 Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist. Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar sein. Das gilt auch für die Aufwendungen für ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder ein weiteres Studium, wenn dieses mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. Als Aufwendungen können Sie z. B. Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial, Fahrtkosten usw. geltend machen. Ersatzleistungen von dritter Seite, auch zweckgebundene Leistungen nach dem SGB III oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, müssen Sie jedoch von den Aufwendungen abziehen. Weitere Werbungskosten Zeilen 46 bis 49 Bewerbungskosten Wenn Sie 2011 eine Arbeitsstelle gesucht haben, können Sie die Ihnen dadurch entstandenen und nicht erstatteten Kosten hier geltend machen, z. B. Inseratkosten, Telefonkosten, Porto, Kosten für Fotokopien von Zeugnissen sowie Reisekosten anlässlich einer Vorstellung. Es kommt nicht darauf an, ob Ihre Bewerbung Erfolg hatte. Kontoführungsgebühren Entstandene Kontoführungsgebühren sind Werbungskosten, soweit sie auf die Gutschrift von Arbeitslohn und auf beruflich veranlasste Überweisungen entfallen. Ohne Einzelnachweis erkennt das Finanz amt 16 € jährlich an. Umzugskosten Umzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber wechseln. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass u. a. dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (z. B. Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung). Ihre Umzugskosten werden grundsätzlich bis zu der im Bundesumzugskostengesetz vorgesehenen Höhe anerkannt. Wegen der Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte beim Finanzamt. Zur Berücksichtigung von Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 61 bis 79. Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit Zeilen 50 bis 56 Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstanden sind. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Sie vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung und an keiner Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig waren. Dies gilt auch, wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigt oder auf einem Fahrzeug tätig waren. 18 www.amtsvordrucke.de – Übernachtungskosten können nur in tatsächlich nachgewiesener Höhe als Werbungskosten anerkannt werden. – Reisenebenkosten können in tatsächlich nachgewiesener Höhe als Werbungskosten anerkannt werden. Hierzu gehören z. B. Aufwendungen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, für Telefon, Telefax, Porto, Garage und Parkplatz. – Arbeitgeberleistungen Steuerfreie Arbeitgeberleistungen mindern die abzugsfähigen Werbungskosten. Mehraufwendungen für Verpflegung Zeilen 52 bis 56 Die Verpflegungsmehraufwendungen können für dieselbe Auswärtstätigkeit, höchstens für die Dauer von drei Monaten, nur pauschal geltend gemacht werden, und zwar mit folgenden Beträgen je Kalendertag bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden 6 € mindestens 14 Stunden 12 € 24 Stunden 24 €. Für Auslandsdienstreisen gelten andere Pauschbeträge. Die Dreimonatsfrist gilt nicht, wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit typischerweise auf einem Fahrzeug tätig waren. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse des Arbeitgebers geben Sie bitte in Zeile 56 an. Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Zeilen 61 bis 79 Wenn Sie aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt begründet haben, können Sie die notwendigen Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Ein doppelter Haushalt liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des Ortes, an dem Sie einen eigenen Hausstand unterhalten, beschäftigt sind und auch am Beschäftigungsort wohnen. Unschädlich ist es, wenn Sie den Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegen und darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründen, von dem aus Sie Ihrer Beschäftigung weiter nachgehen. Eigener Hausstand Ein eigener Hausstand liegt im Allgemeinen bei verheirateten Arbeitnehmern vor. Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer wird ein eigener Hausstand anerkannt, wenn er eine eingerichtete, seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung hat, die er als Eigentümer oder Mieter nutzt, in der er einen Haushalt unterhält und die den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt und nicht nur gelegentlich zu Besuchszwecken oder für Urlaubsaufenthalte vorgehalten wird, d. h., dass die Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich aufgesucht wird. Keinen eigenen Hausstand hat, wer in den Haushalt der Eltern eingegliedert ist oder ein Zimmer in der Wohnung der Eltern bewohnt, auch wenn er sich an den Kosten beteiligt. Wenn Sie keinen eigenen Hausstand haben, können Sie keine Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt machen Sie in diesem Fall bitte in den Zeilen 31 bis 40 geltend. Berücksichtigungsfähige Aufwendungen Das Finanzamt berücksichtigt als notwendige Mehraufwendungen für die 61 begründet am Grund T T M M J J 62 und hat seitdem ununterbrochen bestanden bis T T M M 2011 – erste und letzte Fahrt – Umzugskosten Eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt seit die Kosten für die erste Fahrt zum Arbeitsort anlässlich der Begründung, Beendigung oder Nein X Ja, in bei Beginn der Tätigkeit Tdie T Aufwendungen M M J J 63 X und die letzte Fahrt vom Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstands des Wechsels einer doppelten Haushaltsführung. Kosten der ersten zumFahrten Beschäftigungsort und der letzten Fahrt zum eigenen Hausstand nach Abschluss der Tätigkeit. Haben Sie fürFahrt diese ein eigenes (ohne Fahrtkosten bei Firmenwagennutzung sowie Sammelbeförderung des Arbeitgebers) EUR Kraftfahrzeug benutzt, werden ohne Kostennachweis bei Benutzung Ersatzleistungen des Arbeitgebers / der Agentur für 64 X mit öffentlichen Verkehrsmitteln , ––– eines Pkw 30 Cent, bei Benutzung eines Motorrads oder Motorrollers Arbeit EUR Ct Entfernung in km 13 Cent je gefahrenen Kilometer anerkannt. × = Tragen Sie die erhaltenen + steuerfreien, ––– 65 X mit privatem Kfz Ersatzleistungen (z. B. Tren, nungsentschädigungen, Auslösungen, Fahrtkostenersatz oder Ver– Fahrten zum eigenen Hausstand (Familienheimfahrten) Fahrtkosten für Heimfahrten pflegungskostenersatz während der doppelten Haushaltsführung, Fahrtkosten bei Firmenwagennutzung sowie Sammelbeförderung des Arbeitgebers) die Fahrtkosten für tatsächlich(ohne durchgeführte Fahrten zwischen Beeinfache Entfernung ohne Flugstrecken Mobilitätsbeihilfen) bitte in Zeile 79 ein. Anzahl schäftigungsort und Ort des eigenenkmHausstands (höchstens eine × × 0,30 3 = , ––– Fahrt wöchentlich) mit 30 66 Cent je Entfernungskilometer. Auf die Art Arbeitnehmer-Sparzulage des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an. Die Entfernungs67 Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (ohne Flug- und Fährkosten) , ––– Zeile 80 pauschale, die nicht für Flugstrecken, wohl aber für die An- und 68 Höherer Betrag aus den Zeilen 66 oder 67 + Abfahrten zum und vom Flughafen gewährt wird, wird in Zeile 66 , ––– Leistungen wird nach AbFür zulagebegünstigte vermögenswirksame Nur bei Behinderungsgrad von mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen „G“: berechnet. Haben Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzt, tragen Sie lauf des Kalenderjahres eine Arbeitnehmer-Sparzulage festgesetzt. einfache Entfernung bei Benutzung des privaten Kfz km Anzahl die tatsächlichen Kosten in Zeile 67 ein. Den höheren Betrag überEin Anspruch auf––– Arbeitnehmer-Sparzulage besteht regelmäßig nur, 69 × × 0,60 3 = , nehmen Sie bitte in Zeile 68. Flug- und Fährkosten werden stets wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 €, bei zusammen in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt undKfzinundZeile 72Verkehrseingetatsächliche Kosten für private öffentliche veranlagten Ehegatten 35.800 € nicht übersteigt. Für Vermögens70 mittel (lt. Nachweis) ––– , tragen. beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers und Vermögens71 Höherer Betrag aus den Zeilen 69 oderund 70 + Unternehmen Bei Benutzung eines Firmenoder Dienstwagens bei Sambeteiligungen an anderen , –––gilt ein zu versteuerndes melbeförderung des Arbeitgebers kommt der Ansatz einer EntferEinkommen von 20.000 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten 72 Flug- und Fährkosten für Heimfahrten (lt. Nachweis) + , ––– nungspauschale nicht in Betracht. von 40.000 €. Anstelle der Aufwendungen eine Familienheimfahrt können die 73 für Kosten der Unterkunft am Arbeitsort (lt. Nachweis) + Fügen Sie bitte die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen , ––– Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit (Anlage VL) des Anlageinstituts, des Unternehmens oder des Emp Verpflegungsmehraufwendungen Angehörigen, die zum eigenen Hausstand gehören, berücksichtigt fängers bei und geben Sie in Zeile 80 die Anzahl der beigefügten Bebei einer Abwesenheit Zahl der Tage werden. scheinigungen an. von mindestens 8 Std. 74 × 63 = + ––– , Zahl der Tage – Unterkunft Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird regelmäßig erst nach Ablauf der 75 von mindestens 14 Std. × 12 3 = + Sperrfrist ausgezahlt. Haben Sie über, ––– Ihren Vertrag vor Ablauf der die notwendigen Kosten der Unterkunft (Miete einschließlich NebenZahl der Tage Sperrfrist unschädlich verfügt (z. B. bei längerer Arbeitslosigkeit), wird kosten) in nachgewiesener76Höhe. von 24 Std. × 24 3 = + ––– die Arbeitnehmer-Sparzulage vorzeitig, ausgezahlt. Entsprechendes – Verpflegung gilt bei Zuteilung eines Bausparvertrags. Bei einer Anlage zum Woh77 + , ––– die Mehraufwendungen für Verpflegung für die ersten drei Monate nungsbau (z. B. Grundstücksentschuldung) wird die Arbeitnehmer78 55 mit den für Auswärtstätigkeiten geltenden Pauschbeträgen. Sparzulage jährlich ausgezahlt. , ––– Vom Arbeitgeber / von der Agentur für Arbeit steuerfrei ersetzt 79 , ––– 77 Angaben zum Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage Anzahl 80 Beigefügte Bescheinigung(en) vermögenswirksamer Leistungen (Anlage VL) des Anlageinstituts / Unternehmens 2011AnlN033 www.amtsvordrucke.de 2011AnlN033 19 Stichwortverzeichnis (Angegeben sind die Seitenzahlen dieser Anleitung) Abgabefrist 1, 2 Abgeordnetenbezüge 1 Abtretung 3 Adoption 12 Alleinerziehende 14 Altersteilzeitzuschläge 16 Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag 16 Antrag auf Einkommensteuerveranlagung 2 Arbeitnehmer-Pauschbetrag 16 Arbeitnehmer-Sparzulage 2, 15, 19 Arbeitslohn 15, 16 Arbeitslohn für mehrere Jahre 1, 16 Arbeitslohn ohne Steuerabzug 16 Arbeitslosenbeihilfe 16 Arbeitslosenhilfe 16 Arbeitsmittel 17, 18 Arbeitszimmer 18 Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz 16 Aufwandsentschädigung 16 Ausbildungskosten 5, 13 Ausbildungs- und Aussteuerversicherung 10 Auslandstätigkeit 16 Außergewöhnliche Belastungen 2, 5, 6, 8 Auswärtstätigkeit 18 Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsoder Ausbildungsbedarf 4, 11, 12, 13 zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung 1, 14 Freibetrag für Versorgungsbezüge 15 Freistellungsauftrag 3 Freiwilligendienst 12 Bankverbindung 3 Behinderte Menschen 5, 6, 16, 17 Behinderten-Pauschbetrag 5, 6, 14 Behinderung 5, 6, 13, 14, 17 Berufsausbildung 5, 11, 12, 13, 14, 18 Bescheinigung EU / EWR 8 außerhalb EU / EWR 8 Besondere Veranlagung 2, 3, 8 Bestattungskosten 6 Bewerbungskosten 18 Bezüge 13 BIC 3 Kapitalertragsteuer 2 Kapitalvermögen 4 Kfz-Kosten 6 Kinder 1, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14 Kinderbetreuungskosten 14 Kinderfreibeträge 4, 12, 13 Kindergeld 4, 5, 10, 12, 14 Kinderzuschüsse 12 Kirchensteuer 2, 4, 5, 11 Kontoführungsgebühren 16, 18 Krankengeld 7, 16 Krankheitskosten 6 Künstlersozialkasse 9 Kurkosten 5, 6 Kurzarbeitergeld 15, 16 Dauernde Lasten 4 Dienstwagen 19 Doppelte Haushaltsführung 18 Ehescheidungskosten 6 Eigenheimzulage 1 Eingliederungshilfe 13 Einkommensersatzleistungen 7 Einkünfte 1, 3, 7, 12, 13, 16 Enkelkinder 12 Entfernungspauschale 5, 17, 19 Entgeltersatzleistungen 1, 15, 16 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 14 Entschädigungen 1, 16 Entwicklungshelfer 13 Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten 14 eTIN 15 Fahrgemeinschaft 17 Fährkosten 17 Familienheimfahrten 19 Familienversicherung 9 Finanzinstitut im Ausland 8 Firmenwagen 17, 19 Flugkosten 19 Fondsgebundene Lebensversicherung 10 Fortbildungskosten 18 20 www.amtsvordrucke.de Garagenmiete 17 Geringfügige Beschäftigung 7, 9, 16 Getrennte Veranlagung 3 Großeltern 13, 14 Grundstücksverkauf 1 Grundwehrdienst 13, 14 Haftpflichtversicherung 10 Handwerkerleistungen 7 Haushaltsersparnis 7 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse 7 Hausstand 18, 19 Heilbehandlungen 5 Hinterbliebene 1, 5, 14 IBAN 3 Insolvenzgeld 16 Ländergruppeneinteilung 11, 13 Lohnersatzleistungen 1, 15, 16 Lohnsteuerbescheinigung 2, 11, 15, 16 Lohnsteuerkarte 1, 2 Mautgebühren 17 Minijob 14 Mitgliedsbeiträge 5 Mutterschaftsgeld 7, 16 Parkgebühren 17 Pflegeaufwendungen 6 Pflegekosten 6 Pflege-Pauschbetrag 6 Pflege- und Betreuungsleistungen 7 Praxisgebühr 6 Private Veräußerungsgeschäfte 1 Privatschule 14 Progressionsvorbehalt 7, 16 Rechtsschutzversicherung 10 Reisekosten 18 Renten 1, 4 Rentner 1 Reparaturkosten 17 Risikolebensversicherung 10 Rürup-Rente 9 Sammelbeförderung 17, 19 Schulausbildung 12, 14, 16 Schulgeld 14 Schwerstpflegebedürftige 6, 14 Solidaritätszuschlag 11 Sonderausgaben 4 Sonderzuwendungen 13 Sozialversicherung 9 Sparer 1 Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien 5 an unabhängige Wählervereinigungen 5 für steuerbegünstigte Zwecke 5 Staatsangehöriger eines EU- / EWRStaates 8 Sterbekasse 10 Steuerabzugsbeträge 2, 15, 16 Steuerfreier Arbeitslohn 8, 16 Steuerklasse 1, 2, 15 Steuernachzahlung 2 Stiefeltern 13 Stiefkinder 12 Studiengebühren 5, 13 Tagespflegepersonen 9 Teilarbeitslosengeld 16 Übergangsgeld 16 Übungsleiter 16 Umzugskosten 18, 19 Unfallversicherung 10 Unterhalt für bedürftige Personen 11 Unterhaltserklärung 11 Unterhaltsgeld 16 Unterhaltsleistungen 1, 4, 8, 11, 13 Unterhaltsverpflichtung 11, 12, 13 Unterhaltszahlungen an Kinder 4, 11 Unterkunftskosten 5 Unterschrift 8 Verdienstausfallentschädigungen 16 Verletztengeld 16 Verlustabzug 2, 7 Verluste 2, 4, 7 Verlustvortrag 7 Vermögensübergabe 4 Vermögenswirksame Leistungen 2, 19 Verpflegungsmehraufwendungen 5, 18 Versorgungsausgleich 4, 6 Versorgungsbezüge 15 Versorgungskrankengeld 16 Versorgungsleistungen 4 Vorsorgeaufwendungen 8, 10 Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte 17 Wegzug ins Ausland 7 Werbungskosten 1, 5, 15, 16, 18 Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung 7 Zinsen 3 Zumutbare Belastung 6 Zusammenveranlagung 3 Zuständiges Finanzamt 2 Zuzug vom Ausland 7