105-00 - Brandenburgischer IT
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Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Postfach 15 60 21 03060 Cottbus Erklärung zum Bezug von Familienzuschlag der Stufe 1 und kinderbezogenem Familienzuschlag der unten näher bezeichneten Person Eingangsstempel Zutreffendes bitte ankreuzen Bitte anliegende Erläuterungen beachten! Name, Vorname, ggf. Geburtsname oder ausfüllen Amts-/Dienstbezeichnung Sachb.-Nr./DST/Pers.-Nr.: Anschrift Familienstand Tagsüber telefonisch erreichbar unter Nr. ledig geschieden verheiratet verwitwet eingetragene LP * dauernd getrennt lebend LP aufgehoben seit 1. Angaben über den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner (LP) Name, Vorname, ggf. Geburtsname geboren am Anschrift (wenn abweichend von ) Mein Ehegatte/LP ist berufstätig weiterhin nicht berufstätig nicht mehr berufstätig seit dem vollbeschäftigt teilzeitbeschäftigt Std. Bruchteil Mein Ehegatte/LP ist im öffentlichen Dienst 1 bzw. bei einem dem öffentlichen Dienst ist selbständig ist bei einem sonstigen gleichstehenden Arbeitgeber (§ 40 Abs. 6 Satz 3 BBesG) beschäftigt Arbeitgeber beschäftigt als Beamter Angestellter Arbeiter und erhält Familien- oder keine Familien- oder Versorgungsbezüge 2 nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder nach einer Sozialzuschläge Sozialzuschläge Ruhelohnordnung (nicht VBL) aufgrund einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst Name, Anschrift der Dienststelle oder des Arbeitgebers, der Versorgungsbehörde, Az. Ich weiß nicht, ob mein Ehegatte/LP berufs(bitte keine Abkürzungen verwenden) tätig ist oder Versorgungsbezüge erhält. Mein Ehegatte/LP befindet sich in der Elternzeit von bis Mein Ehegatte/LP ist ohne Bezüge beurlaubt bis von 2. Angaben zur Berücksichtigung von Kindern Bei erstmaliger Erklärung ist die Kopie der Geburtsurkunde beigefügt.3 Name, Vorname des Kindes, Anschrift (wenn abweichend von ) bei Auslandsaufenthalt Land angeben Geburtsdatum Familienstand des Kindes Kindschaftsverhältnis (z. B. leibliches Kind, Stief-, Pflege-, Enkelkind) für das Kind wird gezahlt/beantragt verFamilienKindergeld gleichOrtsbare SozialLeistung 4 zuschlag das Kind wird als Zählkind berücksichtigt 1 2 3 4 * LP = Lebenspartnerschaft ZBB 105/00 - 01/2012 - bitte wenden Das Kind gehört zu meinem Haushalt zu 1 ja nein zu 2 ja nein zu 3 ja nein zu 4 ja nein Das Kindergeld oder eine entsprechende Leistung für dieses Kind/diese Kinder erhalte/erhält bzw. beantrage/beantragt ich selbst Ehegatte/in/ Lebenspartner/in sonstige Name des anderen Elternteils bzw. der Person5 anderen Person Name und Anschrift der leistenden Stelle (z. B. Agentur für Arbeit, Arbeitgeber) Kindergeld-Nr. Zusätzliche Angaben von Ledigen und Geschiedenen/Partner einer aufgehobenen LP zum anderen Elternteil des Kindes, sofern Sie selbst das Kindergeld beziehen ist vollständige Adresse der Beschäftigungsdienststelle Personalerhält/beantragt anderer Elternteil Name des berufstätig bzw. Pensionsregelungsbehörde nummer familienbezogene lebt in meinem anderen Leistungen Haushalt Elternteils zu 1 ja nein ja nein ja nein zu 2 ja nein ja nein ja nein zu 3 ja nein ja nein ja nein zu 4 ja nein ja nein ja nein 3. Angaben zum Kindergeldbezieher, sofern Sie nicht selbst das Kindergeld erhalten der Kindergeldbezieher ist berufstätig zu 1 ja nein zu 2 ja nein zu 3 ja nein zu 4 Verwandtschaftsverhältnis zum Kind ja nein der Kindergeldbezieher ist Beamter, Richter, Soldat Versorgungsempfänger Beamter, Richter, Soldat Versorgungsempfänger Beamter, Richter, Soldat Versorgungsempfänger Beamter, Richter, Soldat Versorgungsempfänger der andere Elternteil bzw. die andere Person ist verheiratet bzw. wiederverheiratet zu 1 ja nein zu 2 ja nein zu 3 ja nein zu 4 ja nein vollständige Adresse der Beschäftigungsdienststelle bzw. Pensionsregelungsbehörde Angestellter Arbeiter Anwärter Angestellter Arbeiter Anwärter Angestellter Arbeiter Anwärter Angestellter Arbeiter Anwärter wenn ja, der Ehegatte/LP des anderen Elternteils ist beschäftigt bzw. erhält Versorgungsbezüge als Beamter, Richter, Soldat Versorgungsempfänger Beamter, Richter, Soldat Versorgungsempfänger Beamter, Richter, Soldat Versorgungsempfänger Beamter, Richter, Soldat Versorgungsempfänger Angestellter Arbeiter Anwärter Angestellter Arbeiter Anwärter Angestellter Arbeiter Anwärter Angestellter Arbeiter Anwärter vollständige Adresse der Beschäftigungsdienststelle bzw. Pensionsregelungsbehörde des Ehegatten/LP des anderen Elternteils es handelt sich um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst 1 ja nein ja nein ja nein ja nein 4. Angaben nur von Ledigen bzw. Geschiedenen/Partner einer aufgehobenen LP bei Aufnahme einer anderen Person (z. B. Kind) in der Wohnung Folgende andere Person (hierzu gehören auch eigene eheliche oder nicht eheliche Kinder) habe ich nicht nur vorübergehend in meine Wohnung aufgenommen und ihr Unterhalt gewährt, weil ich gesetzlich oder sittlich dazu verpflichtet bin oder aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedarf. (Kinder gelten auch dann als in die Wohnung aufgenommen, wenn sie auf Ihre Kosten anderweitig untergebracht sind, ohne dass dadurch die häusliche Gemeinschaft mit Ihnen aufgehoben ist.) 6 Name, Vorname, Geburtsdatum Begründung für die Aufnahme in die Wohnung und die Unterhaltsgewährung 1 2 3 4 Mittel für den Unterhalt der aufgenommenen Person 7 Bitte geeignete Nachweise beifügen, die die Zahlung und die Höhe der nachfolgenden Leistungen belegen! Barunterhaltsleistungen, die aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht (z. B. der des anderen Elternteils) erbracht werden 8 Sonstige Barleistungen von anderer Seite Sachleistungen von anderer Seite (z. B. Beköstigung, Kleidung, freie Wohnung) in Geldwert 9 Einkünfte der aufgenommenen Person(en) aus einem Arbeits-/Ausbildungsverhältnis, selbständiger Tätigkeit, Vermögen (Jahresbeträge auf Monatsbeträge umrechnen!) usw. Renten, Waisengeld Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit 10 Leistungen nach dem BAföG (auch soweit als Darlehen gewährt) Sonstige öffentliche Förderungs- und Unterstützungsleistungen 9 Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung (z. B. Kinderzuschuss/Kinderzulage zur Rente) Kinderbezogene Anteile des Familienzuschlages; sonstige vom Arbeitgeber für das Vorhandensein von Kindern gewährte Leistungen (jeweils Bruttobetrag) zur Person Nr. 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 Betrag Bruttobetrag 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 Werden keine Barunterhaltsleistungen (z. B. vom anderen Elternteil) erbracht, bitte den Grund angeben: Nettobetrag Datum ab Nur ausfüllen, wenn Kinder anderweitig untergebracht sind! Name, Vorname, Geburtsdatum Das Sorgerecht für das Kind/die Kinder Kosten der Unterbringung (Bitte Nachweis beifügen) insgesamt von mir zu monatlich übernehmen EUR monatl. EUR habe ich hatte ich bis zum Besuche des Kindes in meiner Wohnung monatlich durchschnittlich Voraussichtliche Beendigung der anderweitigen Unterbringung hat folgende - nachstehend aufgeführte Person Name, Vorname, Anschrift der Person, die das Sorgerecht hat In der von mir bewohnten Wohnung wohnt außerdem keine weitere Person, die im öffentlichen Dienst oder bei einem gleichstehenden Arbeitgeber beschäftigt ist. folgende Person, die im öffentlichen Dienst oder bei einem gleichstehenden Arbeitgeber beschäftigt ist und erhöhten Ortszuschlag wegen der Aufnahme einer Person und Unterhaltsgewährung erhält/beantragt hat nicht erhält/nicht beantragt hat Name, Vorname der anderen Person Dienststelle/Arbeitgeber der anderen Person 4.1 Erklärung zum Anspruch Nur ausfüllen, wenn der/die Mitbewohner/in im öffentlichen Dienst tätig ist oder Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhält - siehe Angaben in Nr. 4 Ich beanspruche die Stufe 1 des Familienzuschlags nach § 40 BBesG wegen Aufnahme einer unter Nr. 4 genannten Person in die gemeinsame Wohnung und der Gewährung von Unterhalt voll anteilig (Zahl der anspruchsberechtigten Personen ) Mir ist bekannt, dass ich diese Leistung nur anteilig erhalten kann, wenn die/der in Nr. 4 angegebene/n Mitbewohner/in bei ihrer/seiner Bezüge-/Versorgungsstelle einen entsprechenden Anspruch wegen Aufnahme in die Wohnung oder wegen anderweitiger Unterbringung der Person/en mit Erfolg geltend macht, und dass deshalb etwa zuviel gezahlte Beträge zurückzuzahlen sind. Erklärung der/des Mitbewohnerin/Mitbewohners Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig. Sie erleichtert und beschleunigt die zutreffende Festsetzung der Bezüge der Person, die den Erklärungsvordruck auszufüllen hat. Name, Vorname Ich bestätige, dass ich bei meiner Bezüge-/Versorgungsstelle einen Anspruch auf die Stufe 1 des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG wegen Aufnahme einer Person in die gemeinsame Wohnung und der Gewährung von Unterhalt nicht geltend mache bzw. geltend gemacht habe. Ich werde meinem/meiner Mitbewohner/in mitteilen, wenn ich einen hiervon abweichenden Antrag bei meiner Bezüge/Versorgungsstelle einreiche. Handschriftliche Unterschrift erforderlich! ____________________________________________ Datum, Unterschrift 5. Angaben nur von Geschiedenen/Partner einer aufgehobenen LP 11 Meinem früheren Ehegatten/LP bin ich zur Unterhaltsleistung verpflichtet Wenn ja: Höhe der lfd. Zahlung aufgrund der Unterhaltsverpflichtung ja EUR mtl. nein Bitte Nachweis beifügen! (z. B. Unterhaltsurteil, gerichtlicher oder notarieller Vergleich, Vertrag) Zusätzliche Bemerkungen: Erläuterungen zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen 1. 2. Die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Absatz 6) dürfen gemäß § 40 Abs. 7 BBesG/§ 29 Abs. 7 BAT-O die zur Durchführung des § 40 BBesG erforderlichen personenbezogenen Daten erheben und untereinander austauschen. Gemäß § 68 Abs. 4 EStG dürfen die Familienkassen den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalt erteilen. Vergessen Sie bitte Ihre Unterschrift nicht! Lassen Sie den Antrag auch von dem mit Ihnen gemeinsam in einem Haushalt lebenden Ehepartner oder anderen Elternteil unterschreiben, wenn er damit einverstanden ist, dass Sie den Kinderanteil im Familienzuschlag erhalten sollen. Wenn kein Anspruch mehr auf den Kinderanteil im Familienzuschlag besteht, weil der Kindergeldberechtigte eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufgenommen hat, teilen Sie dies bitte der Bezügestelle unverzüglich mit. Wurde der Berechtigte vormundschaftsgerichtlich bestimmt, fügen Sie bitte den Beschluss bei. Handschriftliche Unterschrift erforderlich! Ich bin damit einverstanden, dass der Antragstellerin/dem Antragsteller der Kinderanteil im Familienzuschlag gezahlt wird. Handschriftliche Unterschrift erforderlich! Unterschrift des gemeinsam mit der Antragstellerin/dem Antragsteller in einem Haushalt lebenden Ehegatten oder anderen Elternteils Bestätigungs- und Verpflichtungserklärung Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind. Ich weiß, dass ich verpflichtet bin, der Zentralen Bezügestelle – Dezernat Besoldung - jede in den vorstehend dargelegten Verhältnissen künftig eintretende Änderung unverzüglich anzuzeigen und zu belegen, und dass ich alle Bezüge, die ich infolge unterlassener, verspäteter oder fehlerhafter Mitteilung zuviel erhalten habe, zurückzahlen muss.12 Datum Unterschrift Handschriftliche Unterschrift erforderlich! Beachten Sie bitte die Informationen zum Familienzuschlag im Internet/Intranet der ZBB (Merkblätter Besoldung)! Drucken Alle Eintragungen löschen Erläuterungen zu den Fußnoten Dieser Vordruck dient zur Prüfung Ihres Anspruchs auf Familienzuschlag. Bitte füllen Sie den Vordruck sorgfältig aus. Wenn Sie die geforderten Angaben aus Unkenntnis der Sachlage nicht machen können oder vorzulegende Nachweise nicht haben und nicht beschaffen können, vermerken Sie dies bitte unter Angabe der Gründe bei „Zusätzliche Bemerkungen“. Für Rückfragen steht Ihnen Ihre Bezügestelle zur Verfügung. Zu 1 Der öffentliche Dienst umfasst neben Bund, Ländern, Gemeinden, Landkreisen, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auch die Tätigkeit bei organisatorisch selbständigen kirchlichen Einrichtungen (z. B. kirchlichen Schulen, Hochschulen, Krankenhäusern, Kindergärten, Altenheimen) und die Tätigkeit bei privaten Arbeitgebern, wenn diese familienbezogene Bestandteile der Vergütung entsprechend den Regelungen des öffentlichen Dienstes gewähren und die öffentliche Hand finanziell an ihnen beteiligt ist. Dem öffentlichen Dienst gleichgestellt ist die Tätigkeit im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, an der die öffentliche Hand beteiligt ist. Zu 2 Eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhält der Ehegatte/LP, wenn ihm aufgrund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst Versorgungsbezüge nach den Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) oder entsprechender Vorschrift gewährt werden; hierzu gehören auch der Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG, das Übergangsgeld nach § 47 BeamtVG sowie die Übergangsgebührnisse nach § 11 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und Ausgleichsbezüge nach § 11a SVG. Im übrigen liegt eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen vor, wenn dem Ehegatten/LP für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst insbesondere durch Tarifvertrag, Dienstordnung, Statut oder Einzelvertrag eine vom Dienstherrn oder Arbeitgeber zugesicherte lebenslängliche Versorgung, z. B. wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Altersgrenze oder als Hinterbliebenenversorgung auf der Grundlage des Arbeitsentgelts und der Dauer der Dienstzeit, gewährt wird. Eine Rente aus der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung (z. B. von der VBL) ist keine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen in diesem Sinne. Zu 3 Eine Kopie der Geburtsurkunde ist nur erforderlich, sofern kein Kindergeld bei der ZBB beantragt bzw. gezahlt wird. Zu 4 Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen sind: Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen. Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder den vorstehend genannten Leistungen vergleichbar sind. Leistungen für Kinder, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährt werden und dem Kindergeld vergleichbar sind. Zu 5 Eine sonstige Person ist z. B. Ihr früherer Ehegatte oder ein mit Ihnen nicht verheirateter anderer Elternteil Ihres Kindes/Ihrer Kinder. Zu 6 Das Fortbestehen einer häuslichen Verbindung setzt voraus, dass das Kind 1. bis zum Beginn der anderweitigen Unterbringung bei Ihnen gelebt hat, 2. Ferien- und sonstige Freizeiten in der Regel bei Ihnen verbringt. Das Bestehen der häuslichen Gemeinschaft ist durch die beigefügte Haushaltsbescheinigung nachzuweisen, wenn Kinder im Haushalt aufgenommen sind, für die bei der ZBB kein Kindergeld beantragt bzw. gezahlt wird. Bei Kindern über 18 Jahren und ggf. anderweitiger Unterbringung kann von der ZBB auch bei Kindergeldzahlung eine Haushaltsbescheinigung angefordert werden. Zu 7 Mittel für den Unterhalt der aufgenommenen Person sind: Unterhaltsleistungen aller Art von anderer Seite (auch des anderen Elternteils), auch öffentliche Leistungen, alle laufenden (auch steuerfreien) Einnahmen der aufgenommenen Person (z. B. Ausbildungsvergütungen, Arbeitseinkommen, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Einnahmen aus Vermögen, Renten). Zu 8 Als Nachweise für Barunterhaltsleistungen werden anerkannt: z. B. Unterhaltsurteil, schriftlicher Vergleich, schriftlicher Vertrag (Vereinbarung), Zahlungsnachweis (Kontoauszug). Werden keine Barunterhaltsleistungen erbracht, ist eine aktuelle Verdienstbescheinigung vom anderen Elternteil beizufügen. Zu 9 Bitte auf besonderem Blatt näher erläutern! Zu 10 z. B. Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld (§ 153 SGB III), Übergangsgeld (§§ 160, 163 SGB III), Ausbildungsbeihilfe Zu 11 Die Angaben über den geschiedenen Ehegatten/Partner einer aufgehobenen LP sind nur erforderlich, wenn Sie gegenüber Ihrem Ehegatten/LP zum Unterhalt verpflichtet sind oder Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Zu 12 In diesen Fällen ist eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung ausgeschlossen. Hinweise zu Kindern Bei Kindern über 18 Jahren, für die kinderbezogene Leistungen (z. B. Kindergeld, Familienzuschlag) gewährt werden oder die als sogenannte Zählkinder berücksichtigt werden, sind alle Änderungen der Verhältnisse, die auf die Berücksichtigung der Kinder Einfluss haben können, unverzüglich der Zentralen Bezügestelle mitzuteilen. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Kind eine Ausbildung beginnt, abschließt, abbricht oder unterbricht eigene Einkünfte und Bezüge (z. B. Ausbildungsvergütung, Einkünfte aus einer – ggf. auch nur vorübergehenden – Erwerbstätigkeit, BAföG, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Stipendiatenförderung) erhält, die – ggf. voraussichtlich – die jeweils maßgebende Einkommensgrenze übersteigen zum gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst einberufen wird oder sich als Soldat auf Zeit verpflichtet Ihren Haushalt auf Dauer verlässt. Außerdem ist Folgendes zu beachten: Übersteigen die Einkünfte und Bezüge des Kindes die jeweils maßgebende Einkommensgrenze, was evtl. erst nach Ablauf des Kalenderjahres oder Berücksichtigungszeitraums festgestellt werden kann, entfällt der Anspruch (auch rückwirkend) für das Kalenderjahr bzw. den Berücksichtigungszeitraum mit der Folge, dass zuviel gezahltes Kindergeld zu erstatten ist. Dasselbe gilt für kindbezogene Leistungen für über 18 Jahre alte Kinder, die an den Kindergeldanspruch anknüpfen, wie z. B. Kinderanteil im Familienzuschlag und kindbezogene Versorgungsleistungen. Diese kindbezogenen Leistungen werden deshalb unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt, bis ggf. die Einkünfte und Bezüge des Kindes endgültig feststehen. Auf die Pflicht, Änderungen in den Einkommensverhältnissen des Kindes unverzüglich anzuzeigen, wird hingewiesen.