movie park jahreskarte
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Teilnahmebedingungen § 1 Veranstalter Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Veranstalter ist die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen (nachfolgend VRR genannt). Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an den VRR und nicht an Facebook zu richten. § 2 Teilnahme (1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 14 Jahre oder älter sind und deren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist. Nicht teilnahmeberechtigt sind Geschäftsunfähige, Mitarbeiter des VRR und des Movie Park Germany sowie andere an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen. (2) Teilnehmer des Gewinnspiels ist diejenige Person, der das Facebook- oder Instagram-Profil gehört, welches bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegeben worden ist. (3) Die Teilnahme erfolgt durch das Hochladen eines selbstgeschossenen Fotos unter dem Gewinnspiel-Post auf der Timeline der VRR-Unternehmensseite auf der Facebook-Plattform oder unter Angabe des #abolusttag auf dem Instagram-Profil des Teilnehmers. Es können nur öffentliche Instagram-Profile teilnehmen. Einreichungen von privaten Instagram-Profilen sind für den VRR nicht sichtbar. Das selbstgeschossene Foto muss mit der thematischen Vorgabe „Dein schönster Halloweenmoment mit dir und deinem Ticket während der AboLust-Tage am 13., 14. und 16. Oktober 2016 im Movie Park Germany“ in Zusammenhang stehen. Ist dies nicht der Fall, räumt sich die VRR AöR das Recht ein, den Beitrag zu löschen oder zu verbergen. (4) Teilnehmen kann jeder, der einen Facebook-Account oder ein öffentliches Instagram-Profil hat und das selbstgeschossene Foto auf die in § 2 (3) beschriebe Art und Weise postet. Teilgenommen werden kann vom 13.10.2016 bis 17.10.2016, 18 Uhr. (5) Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. (6) Kommentare oder Bilder mit rassistischen, beleidigenden oder verachtenden Inhalten werden gelöscht und sind von der Teilnahme ausgeschlossen. § 3 Ausschluss vom Gewinnspiel (1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, behält sich der VRR das Recht vor, Personen vom Gewinn auszuschließen. (2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesem Fall auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. -1- (3) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. § 4 Urheber- und Persönlichkeitsrecht (1) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel garantiert der Teilnehmer, dass - er die hochgeladenen Inhalte selbst und auf eigene Kosten hergestellt hat und somit alleiniger Inhaber der betroffenen Urheber- und Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten ist. - die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und in jeder Form genutzt werden können. Dazu gehört, dass der Teilnehmer zur Abbildung aller auf den Fotos enthaltenen Gegenstände, Gebäude und Personen berechtigt ist und keine Persönlichkeits- und/oder Namensrechte aller abgebildeten, genannten oder in sonstiger Weise in die Inhalte einbezogener Dritter verletzt werden. Sofern auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, erklärt der Teilnehmer durch die Teilnahme am Wettbewerb, dass diese mit einer Veröffentlichung damit einverstanden sind. - die von ihm eingestellten Inhalte weder gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, noch gegen die guten Sitten verstoßen (d.h. insbesondere keine jugendgefährdenden, pornographischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder beleidigenden Inhalte haben). (2) Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die VRR AöR auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. (3) Der Teilnehmer räumt dem VRR das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf das Gewinnspiel beschränkte einfache Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihm zum Zweck der Teilnahme am Gewinnspiel erstellten Foto ein. Hierzu zählen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Fotos in gedruckter Form sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet, einschließlich der Nutzung in Social Media-Netzwerken (z. B. Facebook). Die Nutzungsrechteeinräumung erfolgt unentgeltlich. Der VRR ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. § 5 Durchführung und Abwicklung (1) Die Gewinner-Auslosung findet am 18.10.2016 statt. (2) Unter allen Teilnehmern werden zehn Gewinner ausgelost. Der erste Gewinner erhält einen Bestchoice-Gutschein im Wert für 300 Euro für eine GoPro. Der zweite Gewinner erhält einen BestChoice-Gutschein im Wert von 100 Euro. Der dritte Gewinner erhält eine Jahreskarte für den Movie Park Germany. Außerdem werden 2 x 2 Tageskarten für den Movie Park Germany verlost. Die restlichen fünf Gewinner erhalten jeweils eine PowerBank. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kooperationspartner sind zu beachten. (3) Der Gewinner eines Preises wird, soweit nichts anders angegeben, durch das Los ermittelt und zeitnah über eine private Facebook-Nachricht, in der Antwortfunktion auf den Kommentar, durch die Erwähnung in einem öffentlichen Post auf der VRR-Facebook-Seite, über eine Direct Instagram Message oder über einen Bildkommentar unter dem Gewinnerbild auf dem öffentlichen Instagram-Profil des Teilnehmers benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens bis 23.10.2016 nach Benachrichtigung des VRR gegenüber zu bestätigen und eine Postadresse (oder Postanschrift) per E-Mail an -2- [email protected] mitzuteilen. Andernfalls ist die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr berechtigt, einen neuen Gewinner gemäß Auslosung zu bestimmen. (4) Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz ist nicht möglich. (5) Der Anspruch auf Gewinn bzw. Gewinnersatz ist ausgeschlossen. (6) Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. § 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels Der VRR behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann VRR von dieser Person den entstandenen Schaden Ersatz verlangen. § 7 Datenschutz Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und verwendet. § 5 (2) bleibt davon unberührt. § 8 Haftung (1) Der VRR wird spätestens mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen ein früherer Zeitpunkt ergibt. (2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet der VRR nicht. Der VRR wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. § 521, 523 f. BGB bleiben unberührt. (3) Der VRR haftet nicht für die Insolvenz eines mit der Gewinnbereitstellung beauftragten Dienstleisters/ Händlers/ Herstellers sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen. § 9 Sonstiges (1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen. (3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. (4) Diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen können jederzeit vom VRR ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Stand: 12. Oktober 2016 -3-