Höhere Rentenanpassung 2008 und 2009 geht nicht zu

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Höhere Rentenanpassung 2008 und 2009 geht nicht zu
Allianz Dresdner Economic Research
Working Paper
No.: 100, 03.04.2008
Autor:
Dr. Martin Gasche
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Höhere Rentenanpassung 2008 und 2009
geht nicht zu Lasten zukünftiger
Generationen
Die geplante stärkere Anhebung der Renten in den Jahren 2008 und 2009 ist zwar grundsätzlich problematisch, weil sie die Verlässlichkeit der Rentenpolitik weiter beschädigt.
Doch führt sie nicht zu einer Zunahme der Umverteilung von den Jungen zu den Alten. Eine
Belastung zukünftiger Generationen findet nicht statt. Dies gilt allerdings nur solange, wie
der rentendämpfende Effekt des Riester-Faktors nur aufgeschoben und nicht aufgehoben
wird.
Die Bundesregierung plant, in den Jahren 2008 und 2009 die Renten um jeweils rund 0,6 Prozentpunkte stärker steigen zu lassen, als es sich aus der Rentenanpassungsformel ergeben würde.
Zum 1. Juli 2008 sollen die Renten so um 1,1 % und im Wahljahr 2009 um 2,0 % angehoben werden. Dazu wird innerhalb der Formel der sogenannte Riester-Faktor für diese 2 Jahre ausgesetzt.
Sah es zu Beginn noch so aus, als wäre diese Aussetzung dauerhaft, so dass diese zusätzliche
Rentenerhöhung auch dauerhaft für die Rentenversicherung ausgabensteigernd gewirkt hätte,
wurde später klar, dass der rentendämpfende Effekt des Riester-Faktors nach 2011 nachgeholt
werden soll. Höhere Renten in 2008 und 2009 werden also mit niedrigeren Rentenanpassungen
nach 2011 erkauft.
Aufgrund der geänderten Rentenanpassung und dem damit einhergehenden geänderten Ausgabenentwicklung kommt es zu einem geänderten Beitragssatzpfad. Beitragssatzsenkungen wirken
sich aber über die Rentenanpassungsformel rentenerhöhend und Beitragssatzsteigerungen rentensenkend aus, so dass ein veränderter Beitragssatzpfad wiederum Rückkopplungseffekte auf die
Rentenanpassung und damit auf die Rentenausgaben hat. Zudem hängt die Höhe des Bundeszuschusses u.a. vom Beitragssatz ab. Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung stellen
1
somit ein kompliziertes interdependenten System dar, in dem scheinbar geringe Änderungen weitreichende Folgen haben können.
Die mit den Maßnahmen einhergehenden zusätzlichen Ausgaben von rund 11 Mrd. EUR bis 2012
und die verschobene Beitragssatzsenkung standen in der öffentlichen Diskussion im Mittelpunkt.
Schnell wurde von der Rentenerhöhung auf Kosten der Jungen gesprochen.
Doch ist das wirklich so? Bei einer kurzfristigen Betrachtung bis 2012 ist das Ergebnis eindeutig:
Die Rentenerhöhung geschieht auf Kosten der Beitragszahler, die Jungen zahlen für die Alten, da
die Rentner eine höhere Rente bekommen und der Beitragssatz nicht wie geplant in 2011 gesenkt
werden kann. Bei einem längeren Betrachtungshorizont ist dies nicht mehr so eindeutig. Denn der
Beitragssatz kann zwar erst ab 2012 sinken. Doch steigt er später nicht ganz so stark an (Abbildung). Bei der Rentenanpassung bzw. bei dem für die Rentenhöhe maßgeblichen aktuellen Rentenwert zeigt sich ein ähnliches Bild: Die Rentenanpassungen fallen erst höher aus als im Status
quo, was einen höheren aktuellen Rentenwert zur Folge hat. Später sind die Rentenanpassungen
meist geringer, weil die rentendämpfenden Effekte des Riester-Faktors nachgeholt werden und die
weniger starken Beitragssatzsenkungen über den Mechanismus der Rentenanpassungsformel
zusätzlich zu einem geringeren Rentenanstieg beitragen. Der aktuelle Rentenwert ist in späteren
Jahren deshalb sogar geringfügig niedriger, als er im Status quo gewesen wäre.
Beitragssatz und aktueller Rentenwert der Gesetzlichen Rentenversicherung im Status quo
und mit den geplanten Maßnahmen
22,0
41,0
Status quo
21,5
39,0
geplante Maßnahmen
EUR
20,5
20,0
geplante Maßnahmen
35,0
33,0
31,0
29,0
19,5
27,0
Aktueller Rentenwert: monatlicher Rentenanspruch, den man erwirbt, wenn man ein Jahr Beiträge nach Maßgabe des Durchschnittseinkommens entrichtet hat.
Quelle: BMAS, eigene Berechnungen.
2
2030
2028
2026
2024
2022
2020
2018
2016
2014
2012
2010
25,0
2008
2030
2028
2026
2024
2022
2020
2018
2016
2014
2012
2010
19,0
2008
%
Status quo
37,0
21,0
Rentenanpassungsrate im Status quo und mit den geplanten Maßnahmen
3,50
3,00
%
2,50
2,00
1,50
1,00
geplante Maßnahmen
0,50
Status quo
2030
2028
2026
2024
2022
2020
2018
2016
2014
2012
2010
2008
0,00
Quelle für Grundzahlen BMAS, eigene Berechnungen.
Für eine Aussage, ob es tatsächlich zu einer intergenerativen Umverteilung von Jung zu Alt
kommt, muss man die Belastungen und Entlastungen eines Beitragszahlers und eines Rentners
über den gesamten Zeitraum betrachten, in dem sich die Maßnahme auswirkt. Zum Beispiel hat
eine Standardrentnerin1, die 1940 geboren wurde, im Jahr 2008 noch eine Lebenserwartung bis
zum Jahr 2025. In dieser Zeitspanne wird diese Frau einfach aufsummiert eine Rentenzahlbetrag
in Höhe von knapp 300.000 EUR erhalten. Mit den jetzt geplanten Maßnahmen ist diese Rentensumme nur um 42 EUR also um rund 0,014 % höher.2 Ein Bezieher des Durchschnittseinkommens
wird in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt 327 EUR mehr Beiträge zahlen. Bezogen auf seine
gesamten Beitragszahlungen in der Zeit von 2008 bis 2030 von rund 190.000 Euro sind dies
0,17%.3
Als umfassendes Maß für die intergenerativen Verteilungseffekte von Politikmaßnahmen hat sich
die Änderung der impliziten Rendite der Rentenversicherung etabliert. Die implizite Rendite ist
vereinfacht gesprochen der rechnerische Zinssatz, mit dem die Beiträge eines durchschnittlichen
Rentenversicherten verzinst werden müssten, um eine Rente in Höhe der gesetzlichen Rente zu
generieren. Technisch ist die implizite Rendite der interne Zinsfuß, der den Barwert aller Rentenzahlungen und den Barwert aller Beitragszahlungen eines Rentenversicherten gerade zum Ausgleich bringt. Damit ist die implizite Rendite ein sehr umfassenden Maß, weil sich Einkommensänderungen und Beitragssatzänderungen über den Barwert der Beiträge sowie Rentenerhöhungen
und eine veränderte Rentenbezugsdauer über den Barwert der Renten unmittelbar auf die Rendite
auswirken. Belastungen schlagen sich in einer geringeren Rendite eines repräsentativen Mitglieds
eines Geburtsjahrgangs nieder. Entlastungen erhöhen die Rendite.
1
Eine Standardrente erwirbt man, wenn man 45 Jahre Beiträge nach Maßgabe des Durchschnittseinkommens entrichtet hat. Sie beträgt das 45fache des aktuellen Rentenwerts, derzeit
rund 1.182 EUR.
2
Bei der eigentlich korrekten Barwertbetrachtung kommt man zu sehr ähnlichen Ergebnissen: Der
Barwert der Rentenzahlungen ist mit den geplanten Maßnahmen um 0,08 % höher.
3
Auch die jetzt geplanten Maßnahmen beeinflussen die Rendite. Allerdings nur die Rendite derjenigen Personen, die in der Zeit, in der die Maßnahmen Veränderungen hervorrufen, also die Jahre
2008 bis 2030 Beitragszahler oder Rentenempfänger sind. Damit kann man als ein wichtiges Ergebnis bereits jetzt festhalten, dass zukünftige Generationen, also Menschen die jetzt noch nicht
geboren sind, nicht von diesen Maßnahmen belastet bzw. überhaupt betroffen sind. Es gibt also
keine Rentenerhöhung zu Lasten zukünftiger Generationen!
Somit müssen die Verteilungswirkungen nur für die heutigen Rentenempfänger und die Beitragszahler betrachtet werden. Da oben schon gezeigt wurde, dass sich sowohl bezüglich der Beitragszahlungen also auch bezüglich der empfangenen Rentenzahlungen im Vergleich zum Status quo
in der relevanten Zeitspanne von 2008 bis 2030 temporäre Entlastungen und temporäre Belastungen ergeben können, ist von vornherein nicht eindeutig, ob es insgesamt zu einer Be- oder Entlastung kommt, ob die Rendite also steigt oder fällt. Zudem ist wegen der gegenläufigen Effekte zu
vermuten, dass Be- und Entlastungen nicht besonders groß ausfallen werden.
Tatsächlich zeigt ein von Allianz Dresdner Economic Research vorgenommener Renditevergleich
vor und nach diesen Maßnahmen Veränderungen der Rendite für die Geburtsjahrgänge 1940 bis
2010 in der Größenordnung von maximal 0,02 Prozentpunkten, so dass sich die Renditekurve im
Status quo und bei Durchführung der Maßnahmen fast nicht unterscheiden (Abbildung). Zwar kann
man die grundsätzliche Aussage treffen, dass die alten Geburtsjahrgänge (Rentenjahrgänge und
rentennahen Jahrgänge) entlastet und die mittleren Jahrgänge belastet werden. Doch sind diese
Be- und Entlastungen so gering, dass man nicht wirklich von einer ausgeprägten Umverteilung von
den jungen Generationen zu den Alten sprechen kann. Dies ist allerdings anders, wenn der rentendämpfende Effekt des Riester-Faktors nicht nachgeholt wird. Denn dann käme es im Vergleich
zum Status quo dauerhaft zu höheren Rentenausgaben und höheren Beitragssätzen.
Auch wenn es nicht zu signifikanten intergenerativen Verteilungseffekten kommt, ist der geplante
Eingriff in die Rentenformel problematisch. Denn wenn man eine Regel wie die Rentenanpassungsformel immer aussetzt, wenn das Ergebnis politisch nicht gewünscht ist, dann wird die Regel
insgesamt obsolet. Rentenerhöhungen werden dann immer mehr von Umfrageergebnissen und
Wahlterminen bestimmt. Während das für die Rentner heute noch gut sein mag, kann sich das
Blatt schnell wenden, wenn das Geld in der derzeit gut gefüllten Rentenkasse wieder knapper wird
und dann Rentenerhöhungen nach Kassenlage anstehen. Rentner und Beitragszahler brauchen in
der Altersvorsorge Verlässlichkeit. Diese Maßnahe signalisiert das Gegenteil.
Die hier gemachten Aussagen zu den Verteilungseffekten gelten nur, wenn in Zukunft nicht mehr in
die Rentenanpassungsformel eingegriffen wird.4 Gerade das ist vor dem Hintergrund der Pläne der
3
Der Barwert der Beiträge ist im Zeitraum 2008 bis 2030 mit den geplanten Maßnahmen um
0,28 % höher als im Status quo.
4
Es wurden auch nicht die Verteilungseffekte berücksichtigt, die von einem geänderten Bundeszuschuss ausgehen.
4
Bundesregierung nicht zu erwarten. Die daraus erwachsende Unsicherheit ist die eigentliche Last
der zukünftigen Generationen, die mit diesem Eingriff verbunden ist.
Implizite Rendite der Gesetzlichen Rentenversicherung im Status quo
und mit den geplanten Maßnahmen
3,40
3,20
geplante Maßnahmen
Status quo
%
3,00
2,80
2,60
2,40
2006
2000
1994
1988
1982
1976
1970
1964
1958
1952
1946
1940
2,20
Geburtsjahrgang
Quelle: eigene Berechnungen.
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