Land- und Hausordnung

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Land- und Hausordnung
Land- und Hausordnung
Der Permahof samt Grund ist Privatbesitz, bei Betreten erkennen Sie die Land- und
Hausordnung an.
Jeder Zutritt erfolgt auf eigene Gefahr.
Eltern sind für ihre Kinder und von ihnen verursachte Schäden haftbar.
Gefahren innerhalb des Grundstückes sind nicht extra gekennzeichnet.
Jeder Besucher erkennt die Land- und Hausordnung an und verpflichtet sich, den Besitzer
diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
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Unter diesem Leitsatz möchten wir alle an unserem Hof geltenden Regeln verstanden wissen.
Rondell:
Das Rondell, die Küche und die sanitären Anlagen sind immer sauber zu halten. Das Rondell ist kein Spielplatz und
nicht zum Rennen und Toben vorgesehen Verletzungsgefahr! Betreuungspersonen und Eltern sind dafür verantwortlich,
dass es nicht zu Verletzungen oder Sachschäden kommt.
Müll:
Wir bitten euch, den Müll zu trennen. Gekennzeichnete Müllbehälter findet ihr in der Küche.
Ruhezeiten:
Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen in der Zeit von 12.30 bis 14.30 Uhr, sowie von 22 bis 7 Uhr eingehalten werden.
Ruhestörungen der Nachbarn und Dorfbewohner sind generell zu vermeiden.
Privatbereich:
Wir bitten unsere Gäste darum, den Privatbereich der Gastgeber (Haus und Garten) zu respektieren und nur zu betreten,
wenn dies notwendig ist.
Hunde:
Das Mitbringen von Hunden wird von uns toleriert, vorausgesetzt sie befinden sich immer unter Aufsicht ihres Besitzers
oder sind angeleint. Hunde dürfen nicht andere Gäste belästigen oder die Tiere am Hof in irgendeiner Form beunruhigen.
Hundekot ist sofort !!! an der ausgewiesenen Stelle am Misthaufen zu entsorgen!
Tiere am Hof:
Die Tiergehege dürfen nur mit Erlaubnis der Tierhalter und unter Aufsicht der Eltern oder Betreuer betreten werden.
Zäune dürfen nicht überklettert werden.
Das eigenmächtige Füttern ist grundsätzlich zu unterlassen!
Maschinen:
Abgestellte landwirtschaftliche Maschinen stellen eine Gefahrenquelle dar und dürfen keinesfalls zum spielen, klettern
usw. benutzt werden.
Gefahrenbereiche innerhalb des Anwesens sind nicht extra gekennzeichnet!
Pflanzungen:
Unterlasst eigenmächtiges Ernten!
Wenn ihr für die Zubereitung eurer Mahlzeiten etwas braucht –fragt uns.
Bitte klettert nicht auf die Bäume!
Rauchen:
Keinesfalls darf in und an den landwirtschaftlichen Gebäuden (Stall, Scheune usw.) geraucht werden. Brandgefahr !!!
Wir bitten alle Raucher, keine Kippen auf den Boden zu werfen. Wir haben Aschenbecher –fragt einfach danach.
Feuerplätze:
Bei Waldbrandgefahr, starkem Wind und Trockenheit ist offenes Feuer verboten! Brandgefahr !!! Wenn ihr Feuer
machen wollt, gebt uns vorher Bescheid. Bitte nutzt nur bereits vorhandene Feuerstellen –„
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bei uns erworben werden. Auf gar keinen Fall dürft ihr Brennholz in den umliegenden Wäldern sammeln.
Beim Gebrauch der Feuerstellen übernehmen wir keinerlei Haftung!
Haftung:
Der Besucher verpflichtet sich, das Anwesen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Jeder Zutritt erfolgt auf eigene Gefahr.
Dies gilt auch für die Benutzung aller Gebäude sowie der Sport- und Spielgeräte. Der Gastgeber haftet weder für
Personenschäden noch für das Eigentum der Gäste.
Aufsichtspflicht: Eltern und Betreuungspersonen sind aufsichts- und haftpflichtig für ihre Kinder.
Wir bitten, das Rondell, die sanitären Anlagen und das gesamte Gelände so in Ordnung zu
halten und wieder so zu verlassen, wie es vorgefunden wurde.
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Land- und Hausordnung
Der Permahof samt Grund ist Privatbesitz, bei Betreten erkennen Sie die Land- und
Hausordnung an.
Jeder Zutritt erfolgt auf eigene Gefahr.
Eltern sind für ihre Kinder und von ihnen verursachte Schäden haftbar.
Gefahren innerhalb des Grundstückes sind nicht extra gekennzeichnet.
Jeder Besucher erkennt die Land- und Hausordnung an und verpflichtet sich, den
Besitzer diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
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Unter diesem Leitsatz möchten wir alle an unserem Hof geltenden Regeln verstanden
wissen.
Rondell:
Das Rondell, die Küche und die sanitären Anlagen sind immer sauber zu halten. Das Rondell ist kein Spielplatz und
nicht zum Rennen und Toben vorgesehen Verletzungsgefahr! Betreuungspersonen und Eltern sind dafür verantwortlich,
dass es nicht zu Verletzungen oder Sachschäden kommt.
Müll:
Wir bitten euch, den Müll zu trennen. Gekennzeichnete Müllbehälter findet ihr in der Küche.
Ruhezeiten:
Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen in der Zeit von 12.30 bis 14.30 Uhr, sowie von 22 bis 7 Uhr eingehalten werden.
Ruhestörungen der Nachbarn und Dorfbewohner sind generell zu vermeiden.
Privatbereich:
Wir bitten unsere Gäste darum, den Privatbereich der Gastgeber (Haus und Garten) zu respektieren und nur zu betreten,
wenn dies notwendig ist.
Hunde:
Das Mitbringen von Hunden wird von uns toleriert, vorausgesetzt sie befinden sich immer unter Aufsicht ihres Besitzers
oder sind angeleint. Hunde dürfen nicht andere Gäste belästigen oder die Tiere am Hof in irgendeiner Form beunruhigen.
Hundekot ist sofort !!! an der ausgewiesenen Stelle am Misthaufen zu entsorgen!
Tiere am Hof:
Die Tiergehege dürfen nur mit Erlaubnis der Tierhalter und unter Aufsicht der Eltern oder Betreuer betreten werden.
Zäune dürfen nicht überklettert werden.
Das eigenmächtige Füttern ist grundsätzlich zu unterlassen!
Maschinen:
Abgestellte landwirtschaftliche Maschinen stellen eine Gefahrenquelle dar und dürfen keinesfalls zum spielen, klettern
usw. benutzt werden.
Gefahrenbereiche innerhalb des Anwesens sind nicht extra gekennzeichnet!
Pflanzungen:
Unterlasst eigenmächtiges Ernten!
Wenn ihr für die Zubereitung eurer Mahlzeiten etwas braucht –fragt uns.
Bitte klettert nicht auf die Bäume!
Rauchen:
Keinesfalls darf in und an den landwirtschaftlichen Gebäuden (Stall, Scheune usw.) geraucht werden.
Brandgefahr !!!
Wir bitten alle Raucher, keine Kippen auf den Boden zu werfen. Wir haben Aschenbecher –fragt einfach danach.
Feuerplätze:
Bei Waldbrandgefahr, starkem Wind und Trockenheit ist offenes Feuer verboten! Brandgefahr !!! Wenn ihr Feuer
machen wollt, gebt uns vorher Bescheid. Bitte nutzt nur bereits vorhandene Feuerstellen –„
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Holz kann
bei uns erworben werden. Auf gar keinen Fall dürft ihr Brennholz in den umliegenden Wäldern sammeln.
Beim Gebrauch der Feuerstellen übernehmen wir keinerlei Haftung!
Haftung:
Der Besucher verpflichtet sich, das Anwesen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Jeder Zutritt erfolgt auf eigene Gefahr.
Dies gilt auch für die Benutzung aller Gebäude sowie der Sport- und Spielgeräte. Der Gastgeber haftet weder für
Personenschäden noch für das Eigentum der Gäste.
Aufsichtspflicht: Eltern und Betreuungspersonen sind aufsichts- und haftpflichtig für ihre Kinder.
Wir bitten, das Rondell, die sanitären Anlagen und das gesamte Gelände so in Ordnung
zu halten und wieder so zu verlassen, wie es vorgefunden wurde.
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