Merkblatt Passantrag Deutsch

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Merkblatt Passantrag Deutsch
Stand: April 2013
Merkblatt Passantrag
Deutsche Staatsangehörige können auf Antrag einen Pass erhalten. Vorrangig wird
der biometrische Pass (ePass) ausgestellt. Für Kinder unter 12 Jahren gibt es die
Option, einen Kinderreisepass auszustellen. In dringenden Fällen kommen vorläufiger Pass und Reiseausweis als Passersatz in Frage (siehe auch Merkblatt Passverlust). Die Ausstellung des ePasses nimmt ca. vier Wochen in Anspruch, die Ausstellung eines vorläufigen Passes und eines Kinderreisepasses zwischen ein und fünf
Arbeitstagen. Bitte beachten Sie, dass bei vorläufigen Pässen und Kinderreisepässen für die Einreise in die USA ein Visum verlangt wird.
Hinweis: Am Haupteingang der Botschaft werden sämtliche Personen, die das
Gebäude betreten möchten, dazu aufgefordert, ein Ausweispapier zu hinterlegen.
Bitte prüfen Sie vorab, welche Ausweispapiere Sie für Ihre Angelegenheiten in der
Botschaft benötigen, damit gegebenenfalls ein anderer Nachweis Ihrer Identität
im Eingangsbereich verbleiben kann.
Bitte beachten Sie auch, dass nur bis 11.00 Uhr eingelassen wird. Kommen Sie daher bitte rechtzeitig. Der Antragsteller muss zur Passbeantragung persönlich vorsprechen. Bei minderjährigen Antragstellern müssen grundsätzlich die Sorgeberechtigten und der Antragsteller vorsprechen.
Checkliste für den Passantrag
vollständig ausgefülltes Antragsformular
zwei biometrietaugliche Passfotos der Größe 4,5 x 3,5 cm*
Nachweise
Die Nachweise müssen im Original vorgelegt werden, die nach Überprüfung
zurückgegeben werden. Bitte fertigen Sie von allen vorgelegten Dokumenten eine
Kopie, die bei der Botschaft verbleibt. Ausländische, d.h. alle nicht deutschen Urkunden, sollten mit der Haager Apostille versehen sein bzw. einen Legalisationsvermerk der zuständigen Deutschen Botschaft tragen. Urkunden bzw. Apostillen sollten
nicht älter als sechs Monate sein. Eine Liste mit Adressen der für die Vorlegalisation
bzw. das Apostilleverfahren zuständigen ecuadorianischen Behörden sind bei der
Botschaft erhältlich. Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. alter
deutscher Reisepass, Staatsangehörigkeitsausweis, Heiratsurkunde und
deutscher Pass eines Elternteils zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes)
Geburtsurkunde** und gegebenenfalls Nachweis bei ev. Namensänderung
bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem deutschen Familienbuch
Kopie des aktuellen/zuletzt abgelaufenen deutschen Reisepasses
Cédula
bei Antragstellern, sofern sie nicht die ecuadorianische Staatsangehörigkeit
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besitzen: Censo bzw. Nachweis der Aufenthaltsberechtigung für Ecuador
Wenn Sie Wohnsitz in Deutschland hatten: Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort
Bei minderjährigen Antragstellern: aktuelle Reisepässe der Sorgeberechtigten; Nachweis, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht ausübt (z.B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung, Sterbeurkunde des verstorbenen
Elternteils)
* Informationen zur Biometrietauglichkeit von Passfotos finden Sie auf Seite 2.
** Soweit der Antragsteller noch keinen Namen für den deutschen Rechtsbereich
führt, ist eine Namenserklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt abzugeben. Dies kann über die Botschaft Quito erfolgen.
Gebühren der Botschaft
Die Gebühren werden bei Antragstellung zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft
in USDollar bar erhoben.
Wohnsitz in Ecuador Wohnsitz in einem
anderen Land
ePass für Antragsteller unter 24 Jahre
58,50 Euro
96 Euro
(Gültigkeitsdauer des Passes 6 Jahre)
ePass für Antragsteller ab 24 Jahre
80 Euro
139 Euro
(Gültigkeitsdauer des Passes 10 Jahre)
Vorläufiger Pass (gültig für max. ein
39 Euro
65 Euro
Jahr)
Kinderreisepass (Gültigkeitsdauer des
Passes max. 6
Jahre, verlängerbar bis max. zum 12.
Geburtstag )
26 Euro
39 Euro
Reiseausweis zur Rückkehr
21 Euro
21 Euro
Zusatzleistungen
• ePass mit 48 Seiten (statt normalerweise 32 Seiten): zusätzlich 22 Euro
• ePass im Expressverfahren (Dauer ca. zwei Wochen): zusätzlich 32 Euro
Biometrietauglichkeit – konkrete Anforderungen an Ihre Passfotos
• Format: 35 * 45 mm, Gesichtshöhe 32 – 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz
• Kopfhaltung gerade, frontal, Nase auf der vertikalen Mittellinie des Bildes,
neutraler Gesichtsausdruck und geschlossene Lippen; bitte keine Kopfbedeckung
• Augen auf gleicher Höhe, offen und deutlich sichtbar (besonders bei
Brillenträgern!), Augenhöhe: 22-32 mm (Erwachsene), 18-32 mm (Kinder)
• Fotoqualität scharf und kontrastreich, gleichmäßige Ausleuchtung ohne Schatten
• weißer Hintergrund
• natürliche Farben, keine Beschädigungen, Verunreinigungen am Foto
Eine Fototafel mit Beispielbildern zu den Kriterien können Sie in der Rechts- und
Konsularabteilung im Aushang sehen bzw. auf der Webseite der Botschaft abrufen
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(www.quito.diplo.de -> Informationen für deutsche Staatsangehörige -> Passausstellung). Die Botschaft prüft vor Annahme eines Passantrags anhand einer Schablone
diese Kriterien. Um eine Zurückweisung Ihrer Fotos zu vermeiden, achten Sie bitte
bei der Aufnahme darauf, dass das Fotogeschäft die Kriterien einhält.
Die Botschaft hat folgenden Fotogeschäften eine spanischsprachige Version der
Überprüfungsschablone zur Verfügung gestellt:
Digital Photo Express
Tel: 2924-198
· Quicentro, 1.Stock, zur Shyris-Str. gelegen (in Fußnähe der Botschaft)
· El Jardín (nur nachmittags und mit Termin)
In Guayaquil können Sie zu folgendem Fotogeschäft gehen:
TOMMY COLOR, Av. Las Lomas 439 A y calle Sexta,
Telefon: 04 2 385-859
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag : 08:30-20:00
Samstag: 09:00-18:00