Abschlussbericht - DGUV Publikationen
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Abschlussbericht - DGUV Publikationen
Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ Abschlussbericht Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Stand: 01.03.2009) Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ Abschlussbericht Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Stand: 01.03.2009) Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand BGAG - Institut Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Königsbrücker Landstraße 2 01109 Dresden Telefon: 0351 457-1918 Telefax: 0351 457-1915 Internet: www.dguv.de/bgag Autor: Dr. Thomas Kohstall BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Bildnachweis: Titel: fotolia.de Gestaltung: BGAG, Grafik/layout, Dresden Druck: Medienhaus Lißner, Dresden ISBN: 978-3-88383-750-5 Projektpartner Das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ – QdP wurde durch die folgenden Institutionen bearbeitet: BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V., Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden TEILPROJEKT 1: Liste der Präventionsdienstleistungen Teilprojektleitung: Dirk Lauterbach (BGAG) Pate: Albrecht Glöckle (BG Druck und Papier- verarbeitung) TEILPROJEKT 2: Wechselwirkungen Teilprojektleitung: Pate: Dr. Hanna Zieschang (BGAG) Peter Löpmeier (BG Handel und Waren- distribution) TEILPROJEKT 3: Indikatoren Teilprojektleitung: Pate: Dr. Annekatrin Wetzstein (BGAG); Dirk Lauterbach (BGAG) Christoph-J. Kirchner, BG Nahrungsmittel und Gaststätten TEILPROJEKT 4: Beispiele erfolgreicher Prävention Teilprojektleitung: Katrin Mehnert/Christina Reschner (BGAG) Pate: Henning Krüger (Fleischerei-BG) TEILPROJEKT 9: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (zur Zeit noch nicht abgeschlossen) Teilprojektleitung: Dr. Giso Schmeißer (BGAG) Projektnehmer: Prof. Dr. Klaus Scheuch (Technische Universität Dresden, Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden) Pate: Dr. Manfred Fischer (Verwaltungs-Berufs genossenschaft) TEILPROJEKT 10: Qualifizierung Teilprojektleitung: Projektnehmer: Mitarbeit: Pate: Dr. Wolfgang Gallenberger (BGAG) Transferstudie; Prof. Dr. Hans Gruber (Universität Regensburg, Institut für Pädagogik, 93040 Regensburg) Dagmar Festner (Uni Regensburg) Dr. Jürgen Kutscher (BG-Chemie) TEILPROJEKT 13: Information und Kommunikation Teilprojektleitung: Dr. Hiltraut Paridon (BGAG) Pate: Harald Claus Kiene (Lederindustrie-BG) TEILPROJEKT 14: Anreizsysteme Teilprojektleitung: Projektnehmer Teil 1: Mitarbeit: Projektnehmer Teil 2: Pate: Dr. Andreas Lüdeke (BGAG) Dr. Kornelia Möser (Dresden International University (DIU), Chemnitzer Str. 46b, 01187 Dresden Ronny Martin (DIU) Dr. Oliver Riedel (Universität Giessen, Professur für Risikomanagement und Versicherungswirtschaft, Bismarckstr. 16, 35390 Gießen) Heino Saier (BG für Fahrzeughaltungen) BGIA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V., Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin TEILPROJEKT 8: Ermittlung Teilprojektleitung: Mitarbeit: Pate: Dr. Roger Stamm (BGIA) Dr. Markus Kohn (BGIA) Albrecht Liese (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) TEILPROJEKT 12: Forschung und Entwicklung Teilprojektleitung: Prof. Dr. Dietmar Reinert (BGIA) Mitarbeit: Eva Flaspöler (BGIA) Pate: Dr. Uwe von Diecken (Berufsgenosseschaft Handel und Warendistribution) SiGe – Abteilung Sicherheit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V., Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin TEILPROJEKT 6: Unfallverhütungsvorschriften Teilprojektleitung: Dr. Frank Bell (SiGe) Pate: Dr. Karl-Heinz Guldner (BG Glas und Keramik) TEILPROJEKT 7: Beratung/Überwachung Teilprojektleitung: Gerhard Strothotte (SiGe) Pate: Josef Diekmann (BG Metall Nord Süd) TEILPROJEKT 11: Zertifikate Teilprojektleitung: Rüdiger Reitz (SiGe) Pate: Karl-Heinz Noetel (BG-BAU) Universität Gießen, Professur für Management personaler Versorgungsbetriebe TEILPROJEKT 5: Präventionsbilanz Teilprojektleiter: Mitarbeit: Pate: Prof. Dr. Dietmar Bräunig (Universität Gießen, Professur für Management personaler Versorgungsbetriebe, Bismarckstraße 37, 35390 Gießen) Katrin Mehnert (Uni Gießen) Olaf Petermann (Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik) GESAMTPROJEKTLEITUNG BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit, Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden Dr. Thomas Kohstall Danksagung Dieses Forschungsprojekt wäre nicht möglich gewesen ohne den zum Teil sehr zeitintensiven Einsatz vieler Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherungen. Die Projektnehmer bedanken sich für diese Unterstützung. Ein besonderer Dank gilt dem Projektbeirat und seinen Paten zu den einzelnen Teilprojekten. Alle Paten waren für „ihre“ Teilprojekte immer ansprechbar und haben durch ihre Kontakte erst viele Untersuchungen möglich gemacht. Mein Dank gilt besonders Frau Dr. Annekatrin Wetzstein für ihre Mitarbeit in der Projektleitung und für die Organisation der Kommunikation zwischen allen Projektmitarbeitern. Dr. Thomas Kohstall Anmerkung Der vorliegende Abschlussbericht ist eine Zusammenfassung von 12 der 14 Teilprojekte des Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention“ – QdP der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V.. Er enthält ergänzende Kommentierungen und Hinweise zum Forschungsprojekt. Die Abschlussberichte der einzelnen Teilprojekte sind im Internet verfügbar (http://www.dguv.de/bgag/de/ forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.html). Die noch nicht abgeschlossenen Teilprojekte „Präventionsbilanz“ und „Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ werden nach Projektende veröffentlicht. Vorspann Die gesetzliche Unfallversicherung ist der einzige Zweig im deutschen Sozialversicherungssystem, bei dem die Prävention (und damit die Vermeidung von Sozialausgaben für Rehabilitation und Entschädigung) im Vordergrund steht. Ein Beleg für den Präventionserfolg der Unfallversicherungsträger ist sicherlich auch der Rückgang der Unfallzahlen und die Beitragskonstanz für die Unternehmen. So halbierte sich die Anzahl der Arbeitsunfälle zwischen 1986 und 2006 von 52,3 auf 26,9 je 1.000 Vollarbeiter. Durch die branchenbezogene Präventionsarbeit ist es den gesetzlichen Unfallversicherungen möglich mit hohem Fachwissen die Unternehmen anzusprechen und die betriebliche Präventionsar- beit zu stärken. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat alle Präventionsdienstleistungen ihrer Mitglieder (wie z. B. Beratung, Qualifizierung oder Information und Kommunikation) für die Unternehmen und Organisationen mit Hilfe des Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention“ untersucht. Zur Erreichung der Projektziele wurden Indikatoren und Messinstrumente entwickelt. So wird es zukünftig möglich sein, eine nachhaltige Verfolgung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen sicherzustellen und die Qualität im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses weiter zu steigern. Im Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ war es noch nicht möglich, umfassende Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung der einzelnen Präventionsdienstleistungen in den Unfallversicherungsträgern durchzuführen. Dieses hatte u. a. seine Ursache in der erst kurz vor Beginn des Projektes „Qualität in der Prävention“ in den Berufsgenossenschaften eingeführten Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), mit der Folge noch nicht einheitlicher Zuordnung von Kosten zu den einzelnen Präventionsdienstleistungen. Das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ hat sich daher auf die Effektivität und Effizienz der Leistungserbringung konzentriert. Eine den einzelnen Präventionsdienstleistungen übergreifende Betrachtung der Wirtschaftlichkeit erfolgt im Rahmen des Teilprojektes 5 „Präventionsbilanz“. Inhaltsverzeichnis Projektpartner Danksagung Anmerkung Vorspann 1 Einleitung 2 Betriebliche Prävention und ihre Komplexität 2.1 Was ist Prävention? 2.2 „Anlässe“ der Prävention 2.3 „Arten“ der Prävention 2.4 Präventionsdienstleistungen der Unfallversicherungsträger als Beitrag zur betrieblichen Präventionsarbeit 3 5 6 6 9 10 10 10 12 12 3 Präventionsdienstleistungen – Wirkungsbreite versus Wirkungstiefe 13 4 Liste der Präventionsdienstleistungen 18 5 Wechselwirkungen 5.1 Wechselwirkungen zwischen Präventionsdienstleistungen 5.2 Auswertung der Forschungsdatenbank der gewerblichen Berufsgenossenschaften 5.3 Typische Folgen oder Ketten von Präventionsdienstleistungen 5.4 Analyse der Beispiele aus TP 4 „Prävention lohnt sich“ 5.5 Wechselwirkungsanalyse 5.6 Impulskraft der einzelnen Präventionsdienstleistungen 5.7 Organisation von Präventionsdienstleistungen 5.8 Kunden-Lieferantenbeziehungen und kontinuierliche Verbesserungsprozesse 5.9 Fazit 20 21 22 22 23 24 24 25 25 26 6 Indikatoren 6.1 Strukturierung des Qualitätsbegriffs 6.2 Systematische Darstellung vergleichbarer Qualitätsmerkmale in der Prävention 6.3 Indikatoren 6.4 Bewertungssystem mit Messinstrumenten für die Präventionsdienstleistungen 27 27 28 29 30 7 Beispiele erfolgreicher Prävention 32 8 Präventionsbilanz 40 9 Präventionsdienstleistungen 9.1 Unfallverhütungsvorschriften 8.1.1 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Unfallverhütungsvorschriften“ 9.2 Beratung und Überwachung 9.2.1 Infrastruktur – Unterstützende Institutionen zur Beratung 9.2.2 Qualitätskriterien der Beratung 9.2.3 Wirkung der Beratung und Überwachung 9.2.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Beratung/Überwachung“ 9.3 Ermittlung 8.3.1 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Ermittlung“ 9.4 Betriebliche Nutzung der Präventionsdienstleistungen Unfallverhütungsvorschriften, Beratung, Überwachung und Ermittlung 9.5 Qualifizierung 9.5.1 Evaluationskonzept 9.5.2 Vorgehensweise im Projekt 9.5.3 Gesamtkatalog berufsgenossenschaftlicher Bildungsangebote 42 42 45 46 47 48 49 52 54 56 58 59 60 60 61 9.5.3.1 Sind die Themen geeignet? 9.5.3.2 Wirksamkeit der untersuchten Seminare 9.5.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“ 9.6 Zertifikate 9.6.1 Wirkungskette Präventionsdienstleistung „Zertifikate“ 9.6.2 Zusammenspiel von Prüfung, Zertifizierung und Normung 9.6.3 Bedeutung von Zertifikaten für den Einkauf 9.6.4 Prüfung und Zertifizierung als Mittel der Entwicklung 9.6.5 Fazit 9.6.6 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Zertifikate“ 9.7 Forschung und Entwicklung 9.7.1 Ziele 9.7.2 Methodik 9.7.3 Ergebnisse 9.7.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Forschung und Entwicklung“ 9.8 Information und Kommunikation 9.8.1 Ergebnisse der einzelnen Arbeitspakete 9.8.2 Zukünftige Ausrichtung der Präventionsdienstleistung IuK 9.8.3 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Information und Kommunikation“ 9.9 Anreizsysteme 9.9.1 Nicht finanzielle Anreizsysteme 9.9.2 Finanzielle Anreizsysteme 9.9.3 Fazit 9.9.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Anreizsysteme“ 62 62 65 67 68 69 69 70 70 71 73 74 74 74 77 78 79 81 82 84 84 85 85 86 10 Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung von Präventionsdienstleistungen in den Unfallversicherungsträgern 88 11 Zusammenfassung 11.1 Überblick Ergebnisse der Teilprojekte 11.2 Die Sicht der Sozialpartner zum Forschungsprojekt QdP 89 89 92 12 Ausblick 12.1 Dresdner Forum Prävention 2008 12.2 Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Ergebnissen aus dem Forschungsprojekt QdP 93 93 95 13 Literaturverzeichnis 96 14 Glossar 97 15 Anlage: Auftrag Gesamtvorhabensbeschreibung Projekt „Qualität in der Prävention“ 15.1 Einführung 15.2 Zielsetzung des Gesamtvorhabens 15.3 Arbeitsprogramm, Forschungsdesign und Forschungsmodule 15.4 Organisation des Gesamtvorhabens 15.4.1 Übersicht über Teilprojekte der Projektgruppe und den Paten aus dem Projektbeirat 15.4.2 Zeitplan des Gesamtvorhabens und seiner einzelnen Teilprojekte 15.5 Finanzplan 15.6 Beteiligte Institutionen und Personen 101 101 101 102 104 104 106 107 107 16 Abbildungsverzeichnis 108 17 Tabellenverzeichnis 110 18 Abkürzungsverzeichnis 111 1 Einleitung Auf Initiative der Präventionsleiter-Konferenz der gewerblichen Berufsgenossenschaften und mit Zustimmung des Grundsatzausschusses Prävention der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. wurde das BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit mit der Koordination und Durchführung des Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention – Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften“ beauftragt. Die Vorsorge für sichere und gesunde Arbeitsplätze ist ein gesellschaftspolitischer Auftrag, der sowohl in der Gesetzgebung in Deutschland als auch in den Gemeinschaftsverträgen und Richtlinien der Europäischen Union verankert ist. Der Präventionsauftrag umfasst nach § 14 (1) SGB VII die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei sollen die Berufsgenossenschaften auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Für die Umsetzung des Präventionsauftrages bieten die Berufsgenossenschaften eine Reihe von Präventionsdienstleistungen an. Diese sind bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften definiert als: „Beratung und Überwachung“, „Ermittlung“, „betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“, „Ausund Weiterbildung“, „Information und Kommunikation“ sowie „Informationsmaterial“, „Unfallverhütungsvorschriften“, „Zertifizierung“, „Forschung und Entwicklung“ sowie neue innovative Präventionsprodukte wie „Anreizsysteme“. Diese sind aus den Gesetzestexten Sozialgesetzbuch I und VII sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitsschutzgesetz abgeleitet. Ziel und erwarteter Nutzen dieser Dienstleistungen ist es, Gesundheit, Lebensqualität, Mobilität und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten, zu schützen, zu fördern und ggf. wiederherzustellen. Wichtig ist die Tatsache, dass die Präventionsarbeit durch die Unternehmen erfolgt. Die Berufsgenossenschaften unterstützen die Präventionsarbeit von Unternehmern und Versicherten in den Betrieben und setzen Rahmenbedingungen. Dadurch sollen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gewährleistet werden und perspektivisch ein Teil der derzeitigen finanziellen Aufwendungen (insbesondere für Behandlung/Rehabilitation bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie Folgekosten für Rentenleistungen) vermindert werden. Die Anforderungen an Prävention verlangen von allen Beteiligten, also auch von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, Präventionsarbeit nach dem besten verfügbaren Stand des Wissens und in möglichst guter Qualität zu betreiben, d. h. in möglichst hoher Übereinstimmung zwischen Zielen und erbrachter Leistung. Qualität wird in der ISO-Norm 9000:2005 definiert als „Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale Anforderungen erfüllt.“ Nach der IEC 2371 ist Qualität die „Übereinstimmung zwischen den festgestellten Eigenschaften und den vorher festgelegten Forderungen einer Betrachtungseinheit“. Um die berufsgenossenschaftlichen Positionen zu unterlegen, belastbar zu machen und zukunftssicher zu gestalten, bedarf es der regelmäßigen Analyse, Bewertung und ggf. Verbesserung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit für eine hohe Qualität der Präventionsdienstleistungen. Vor diesem Hintergrund haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften ein Forschungsprojekt zur Evaluierung von Präventionsdienstleistungen begonnen – das Projekt „Qualität in der Prävention“. Mitwirkende Beirat PL, HGF, BUK Sozialpartner je 1 Pate für jeden TPL „Kümmerer” des BUK je TP Auftraggeber Vorstand des HVBG vertreten durch GAP vertreten durch BGZ Projektleitung fachliche/organisatorische Koordinierung 14 Teilprojekte (interne und externe Projektnehmer) Abbildung 1: Projektorganisation Das durch das BGAG gesteuerte Projekt wurde durch einen Beirat, bestehend aus Mitgliedern der Sozialpartner, Hauptgeschäftsführern und Präventionsleitern, begleitet. Aufgabe des Beirats war es, die Ziele des Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention“ zu definieren sowie die Zwischen- und Abschlussberichte entgegen zu nehmen. Die Geschäftsstelle dieses Beirats wurde durch die Abteilung „Sicherheit und Gesundheit“ der DGUV gestellt. Auf Wunsch der beteiligten Forscher wurde zu jedem Teilprojekt ein Mitglied des Beirats als „Pate“ benannt. Die Aufgaben der Paten in diesem Projekt bestanden darin, ⋅ erste Ansprechpartner der Teilprojektleiter bei der Suche nach Kontakten zu Berufsgenossenschaften sowie für die Abstimmung von grundsätzlichen Arbeitsschritten zu sein, ⋅ den Forschungsbericht im Entwurfsstadium zu prüfen und ggf. frühzeitig auf Veränderungen zum Projektziel, aus der Sicht des Beirats, aufmerksam zu machen sowie ⋅ im Beirat dieses Teilprojekt gemeinsam mit dem Teilprojektleiter zu vertreten. Von Anbeginn des Projektes wurden die Unfallkassen durch den Bundesverband der Unfallkassen (BUK) beteiligt. Um aktiven Kontakt zu den einzelnen Teilprojekten zu pflegen und das jeweilige Teilprojekt zu unterstützen, wurden so genannte „Kümmerer“ bei einzelnen Unfallkassen benannt. 2 Betriebliche Prävention und ihre Komplexität 2.1 Was ist Prävention? Der Begriff Prävention stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich „Vorbeugung“ bzw. „Zuvorkommen“. Prävention ist Vorsorge und Schutz vor Ereignissen, die das Individuum oder eine Gemeinschaft von Menschen existenziell bedrohen und gefährden können, z. B. Krankheiten, Unfälle, Katastrophen, Verbrechen, Qualitätsdefizit von Produkten oder Dienstleistungen, Haftungsansprüche etc. (In Anlehnung an: Lexikon „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“, Wiesbaden 2006) Jedes Unternehmen betreibt Prävention; zum einen intrinsisch (z. B. „Wir wollen die Besten sein! Wir wollen mehr Geld verdienen!“) zum anderen extrinsisch (z. B. Kundenvorgaben oder staatliche Vorgaben) motiviert. Motivation hat somit auf die Präventionsarbeit in den Unternehmen und die damit verbundenen Präventionserfolge in den Unternehmen einen entscheidenden Einfluss. Für die im weiteren Verlauf diskutierten Präventionsdienstleistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist es wichtig, an dieser Stelle die Komplexität der betrieblichen Präventionsarbeit in den Unternehmen im Zusammenhang darzustellen. Die Motivation für Prävention in den Unternehmen setzt sich multikausal zusammen. Abbildung 2 stellt die betrieblichen Präventionsaufgaben als Kugel dar – komplementär, eng miteinander verbunden. he lic aft ung h lsc rt sel wo ge rant e V Qualitätsmanagement Sicherheit und Gesundheitsschutz Re ch tss ich erh eit Die Präventionsarbeit der Unternehmen resultiert aus unterschiedlichsten Motivationen. Bevor die Unternehmensprävention im Folgenden näher betrachtet werden soll, wird zuvor auf die präventionsbedingten Einflüsse auf das Unternehmen näher eingegangen. 2.2 „Anlässe“ der Prävention Gesundheitsförderung Umweltschutz Abbildung 2: Betriebliche Präventionsarbeit Am Beispiel der Präventionsarbeit „Arbeitsschutz“ (hier verstanden als Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) in Abbildung 3 soll die vielfältige externe Einflussnahme auf die Arbeitsschutzprävention dargestellt werden. Kunde Technik weltweiter Markt Staat Unternehmen UV-Träger Gesellschaft Abbildung 3: Externe Einflüsse auf die Präventionsarbeit in den Unternehmen In Abbildung 4 werden die vielfältigen Einflüsse auf die Präventionsarbeit in den Unternehmen als Ganzes beispielhaft aufgezeigt. 10 Gerichtsfeste Organisation Personal Personalqualifizierung Führungskompetenz Doumentation Instandhaltung FMEA Lieferzuverlässigkeit Beratung Unterweisung Konstruktion Produktion Beratung störungsarmer Betrieb ... Aufbau- und Ablauforganisation ... FMEA ... ... Unternehmen Beratung Beratung ... ... ... Präventionsoutcome Beratung Überwachung Kommunikationsmittel Arbeitsschutzqualifizierung Beratung Überwachung Kommunikationsmittel Umweltschutzqualifizierung Beratung Überwachung · Kundenzufriedenheit · Produktivität · Mitarbeitermotivation · Unternehmenskultur · Fluktuation Kommunikationsmittel Qualitätsqualifizierung Qualifizierung Qualifizierung Arbeitsschutz Umweltschutz Qualität Abbildung 4: Präventionsarbeit in Unternehmen 11 2.3 „Arten“ der Prävention Wie zuvor aufgezeigt beeinflussen viele Faktoren die Präventionsarbeit in den Unternehmen. Beispielhaft soll auf die Aspekte „Prävention für Qualität von Produkten und Dienstleistungen“, „Umweltprävention“ sowie „Arbeitsschutzprävention“ näher eingegangen werden. Der Ausgangspunkt der Forderung nach Prävention ist unterschiedlich: ⋅ der Kunde erwartet Prävention in der Regel bezogen auf die Qualität und Sicherheit der Produkte und Dienstleistungen, ⋅ der Staat verlangt durch Gesetze und Verordnungen Umweltsowie Arbeitsschutzprävention, ⋅ das Unternehmen ist bestrebt, Produkte und Leistungen durch die Vermeidung von Störungen effektiv und effizient zu erbringen. Basis einer Vielzahl von Präventionsaktivitäten in den Unternehmen stellen somit die Verträge zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden sowie das staatliche Recht bzw. das Satzungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherungen dar. Im folgenden Beispiel werden Präventionsforderungen aus der Sicht von Qualität, Arbeitsschutz und Umweltschutz aufgezeigt: QUALITÄT: ISO 9001:2000 6.4 Die Organisation muss die Arbeitsumgebung ermitteln, bereitstellen und aufrechterhalten, die zum Erreichen der Konformität mit den Produktanforderungen erforderlich ist. (ANMERKUNG: z. B. durch eine FMEA; FMEA (Failure Mode and Effects Analysis oder auch deutsch: Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) ist eine analytische Methode, um potenzielle Schwachstellen zu finden. Im Rahmen des Qualitätsmanagements wird die FMEA zur Fehlervermeidung vorbeugend eingesetzt. Die FMEA folgt dem Grundgedanken einer vorsorgenden Fehlerverhütung anstelle einer nachsorgenden Fehlererkennung und -korrektur (Fehlerbewältigung) durch frühzeitige Identifikation potenzieller Fehlerursachen bereits in der Entwurfsphase. Damit werden ansonsten anfallende Kontroll- und Fehlerfolgekosten in der Produktionsphase oder gar im Feld (beim Kunden) vermieden und die Kosten insgesamt gesenkt. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/FMEA; Stand: 28.12.2006) Tabelle 1: Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Qualität ARBEITSSCHUTZ: § 5 Arbeitsschutzgesetz Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Tabelle 2: Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsschutz 12 UMWELTSCHUTZ: ISO 14001:2004 3.18 Vermeidung von Umweltbelastungen Nutzung von Prozessen, Praktiken, Techniken, Materialien, Produkten, Dienstleistungen oder Energie mit der Zielsetzung (getrennt oder in Kombination), die Entstehung, Emission oder Freisetzung jeglicher Art von Verunreinigungen oder Abfall zu vermeiden, zu reduzieren oder zu beherrschen, um nachteilige Umweltauswirkungen (3.7) zu reduzieren. ANMERKUNG: Vermeidung von Umweltbelastungen kann die Reduzierung oder Beseitigung an der Quelle, Prozess-, Produkt- oder Dienstleistungsänderungen, effiziente Nutzung von Ressourcen, Material- und Energiesubstitution, Wiederverwendung, Rückgewinnung, Recycling, Sanierung und Aufbereitung umfassen. Tabelle 3: Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Umweltschutz Wie diesem Beispiel zu entnehmen ist, sind die Ansätze zur Umsetzung dieser Forderungen gleich. In allen Fällen geht es, mit unterschiedlichen Schwerpunkten, um die Beurteilung der Arbeitsplätze, der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsprozesse und ihrer entsprechenden Schnittstellen. Die Ausführung der aus dem Arbeitsschutz kommenden Präventionsaufgabe „Gefährdungsbeurteilung“ wird somit direkt auch Auswirkungen auf alle zuvor genannten Präventionsansätze des Qualitätsmanagements bzw. des Umweltschutzmanagements und damit auch auf den Erfolg des Unternehmens haben. 2.4 Präventionsdienstleistungen der Unfall- versicherungsträger als Beitrag zur betrieblichen Präventionsarbeit Wie Abbildung 4 entnommen werden kann, besteht betriebliche Präventionsarbeit nicht nur aus Arbeitsschutzprävention. Komplizierend kommt hinzu, dass die direkt wirkenden Elemente zur Arbeitsschutzprävention, wie Beratung, Kommunikation oder Qualifizierung auch Elemente der Prävention zu Qualität, Umwelt oder auch Rechtssicherheit sind. Für das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ bedeutet dies, dass die Prozesse der Präventionsdienstleistungserbringung in den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gemessen und bewertet werden können, jedoch dass der Erfolg dieser Prozesse in den Unternehmen nicht oder nur sehr begrenzt und nur in Einzelfällen direkt erfasst und bewertet werden kann. Die Summe aller betrieblichen Präventionsanstrengungen bewirkt positive Veränderungen im Unternehmen, auch in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. 3 Präventionsdienstleistungen – Wirkungsbreite versus Wirkungstiefe Um die Zusammenhänge von Wirkungsbreite und Wirkungstiefe der Präventionsdienstleistungen besser zu verstehen und ggf. Hinweise für die Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger zu erhalten, hat das BGAG die Handelshochschule Leipzig (HHL); Lehrstuhl Marketingmanagement mit einer Literaturstudie unter Leitung von Prof. Dr. Manfred Kirchgeorg (Mitarbeit: Dr. Christiane Springer) beauftragt. Die Ergebnisse aus der Literaturstudie „Steuerung der Effektivität von Präventionsdienstleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung – Eine Analyse der Wirkungstiefe in Relation zur Wirkungsbreite von einzelnen Dienstleistungen“ (Leipzig 2007) sind im Folgenden zusammengefasst. Präventionsdienstleistungen der UV-Träger sind auf Kommunikation mit den Unternehmen angewiesen. Diese Präventionsdienstleistungen bestehen aus verschiedenen Produktgruppen und Produktarten, zum Beispiel: In einer Vielzahl von empirischen Forschungen bzw. Evaluationen wurde u. a. nachgewiesen, dass es von mehreren Parametern, wie der Art der Botschaft, dem Medium, der Art der Präsentation, den Voreinstellungen der Empfänger und den zeitlichen Umständen, abhängt, ob eine Kommunikationswirkung eintritt oder nicht. Sofern beim Individuum eine Wirkung entsteht, so ist diese durch Wissens-, Einstellungs- bis hin zu Verhaltensveränderungen nachweisbar. Wird mit Hilfe der Kommunikationsmaßnahmen und deren systematischer Verarbeitung eine Tiefenwirkung erzielt, so resultiert daraus gewöhnlich ein stärkeres und dauerhafteres Ergebnis. Dies gilt auch für die Prävention. Das Ziel der Studie „Steuerung der Effektivität von Präventionsdienstleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung – Eine Analyse der Wirkungstiefe in Relation zur Wirkungsbreite von einzelnen Dienstleistungen“ soll es daher sein, die Präventionsdienstleistungen in ihrer Wirkungstiefe in Relation zur Wirkungsbreite abzubilden und gegenüberzustellen. Präventionsdienstleistung Produktgruppen Beispiele von Produkten Persönliche Präventionsdienstleistungen Präventionsdienstleistung: Informationsmaterial Produktgruppe: Audiovisuelle und elektronische Medien Produktart: Internetdatenbank Produkt: Gefahrstoffdatenbank Beratung Face-to-Face Beratung zum Thema Organisation des Arbeitsschutzes; Beratung von Unternehmen bei der Anschaffung neuer Maschinen, Arbeitsstoffe und -verfahren Schulung Face-to-Face Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Ermittlung Face-to-Face Print Ursachenermittlung für allergische Hauterkrankungen bei Arbeiten mit Estrichen ohne Wasser Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Face-to-Face Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinbetrieben Überwachung Face-to-Face Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften bei Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr Information und Kommunikation Face-to-Face Print Berufsgenossenschaftliche Präventions-kampagne: „Aktion: Sicherer Auftritt“ Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Print Forschungsprojekt: „CCall – Erfolgreich und gesund arbeiten im Call Center“ Unfallverhütungsvorschriften Print BG-Vorschrift BGV A1 Zertifikate Face-to-Face Print Zertifikat für staubbeseitigende Maschinen Anreizsysteme/Prämienmodelle Print Gütesiegel „Sicher mit System“ Informationsmaterial Print, TV Online BG-Informationsschriften (Print) GESTIS-Stoffdatenbank (Online) Sächliche Präventionsdienstleistungen ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ In Tabelle 4 wurden die Präventionsdienstleistungen entsprechend dem Kommunikationsweg unterteilt in Face-to-Face bzw. in Print/TV/Online. Tabelle 4: Einteilung der Präventionsdienstleistungen (Quelle: in Anlehnung an Lauterbach, D. (2005), S. 9ff.) 13 Die Wirkungsbreite zielt dabei auf die Verbreitungs- und die Wirkungstiefe auf die Erinnerungsleistung ab. In der Zukunft sollten weitere Untersuchungen in diesem Zusammenhang auch den Transfer der Erinnerungsleistungen in Handlungsschritte in den Unternehmen bzw. am Arbeitsplatz betrachten. Es kann also nicht pauschalisierend von „der Wirkung“ gesprochen werden, da ein ganzes System unterschiedlicher Wirkungskategorien und einzelner Wirkungskriterien zu berücksichtigen ist. (Vgl. Steffenhagen, H. (1983), S. 34.) Die Verhaltenswissenschaft offeriert verschiedene Ansätze, auf deren Basis Messinstrumentarien für die Evaluation von Kommunikationswirkung entwickelt werden können. Neben den stochastischen Ansätzen existieren Strukturansätze, die außer den beobachtbaren Variablen zusätzlich die im Organismus (Organism O) ablaufenden, nicht beobachtbaren, psychographischen Vorgänge als intervenierende Variablen bzw. hypothetische Konstrukte berücksichtigen (vgl. Abbildung 5). Diese dienen der Erklärung des Zusammenhangs zwischen dem ausgehenden Stimulus und der nachfolgenden, beeinflussten Reaktion, woraus sich zugleich der hierfür verwendete Terminus Stimulus-Organism-Response- bzw. S-O-R-Modell herleitet. Kommunikationsformel von Lasswell: Wenn es um die Wirkung der Kommunikationsarbeit geht, stellt sich die Frage: ⋅ wer (Kommunikator), ⋅ bei wem (Adressat), ⋅ mit welchen Kommunikationsanstrengungen und -techniken, ⋅ welche Art von Wirkung auslöst. Die hier aufgezeigte Lasswell-Formel „Who says what in which channel to whom with what effect“ wurde in den 1980er Jahren wie folgt erweitert: “Wer (Unternehmen, Kommunikationstreibender) sagt was (Kommunikationsbotschaft) unter welchen Bedingungen (situationale Gegebenheiten) über welche Kanäle (Medien, Kommunikationsträger) zu wem (Zielperson, Kommunikationsempfänger) in welchem Gebiet (Einzugsgebiet) mit welchen Kosten (Kommunikationsaufwand) mit welchen Konsequenzen (Kommunikationserfolg)?“ (Vgl. McQuail, D. (2005), S. 69; Meffert, H. (1986), S. 446; Lasswell, H. D. (1966), S. 178 und Lasswell, H. D. (1970), S. 117ff.) 1 Stochastische bzw. häufig auch als behavioristisch bezeichnete Modelle konzentrieren sich auf die zentralen Zusammenhänge zwischen dem Input und dem Output des Kaufentscheidungsprozesses. Persönliche Erfahrungen und intrapersonelle psychische Prozesse werden als nicht analysierbar erachtet, sodass die Analysen folglich nur auf mess- und beobachtbaren Variablen des Käuferverhaltens beruhen. Vgl. dazu Meffert, H. et al. (2008), S. 101. S-O-R-Modell Stimulus (S) Organismus (O) Stimuli Affektive Prozesse • Gestaltungselemente • begleitendeKommu Kommunikationselemente (kontrolliert) • Aktivierung Kognitive Prozesse • Informationsaufnahme • Motivation • Informationsverarbeitung • Einstellung • Informationsspeicherung Umfeld - Stimuli Umfeld-Stimuli (unkontrolliert) Reaktion Reaktion(R) (R) Kognitive Prozesse • kurzfristig • langfristig • Alter • Geschlecht • Werte • Bildung • Involvement • Kundenbeziehung Verhalten • Anwendungsverhalten • Vorbildverhalten • Verwendungsverhalten • Kommunikationsverhalten Prädisponierende Variablen direkt beobachtbar Abbildung 5: S-O-R-Modell (Quelle: in Anlehnung an Steffenhagen, H. (1983), S. 46.) 14 nicht direkt beobachtbar direkt beobachtbar Modelle der Wirkungshierarchien: Aufbauend auf den S-O-R-Modellen sind in der Literatur unterschiedliche Stufen- bzw. Wirkungshierarchiemodelle entwickelt worden. Aus beiden Wirkungsvariabeln bildet sich, sofern die Ausprägung der Variablen der Qualität und Art der Erwartung des Empfängers entspricht, eine positive Einstellung zur Präventionsdienstleistung oder zum UV-Träger. Einstellung und Handlungsabsicht können durch vier grundlegende Wirkungsmuster bzw. -pfade erreicht werden. Emotionale und informative Stimuli können entweder auf wenig oder auf stark involvierte Mitgliedsbetriebe bzw. Versicherte treffen. Somit wirken sich diese Pfade direkt oder indirekt auf das Verhalten aus. Modell der Wirkungspfade Wirkung x Wmax W0 I0 0% Kontakt zum Unternehmen Schwache Aufmerksamkeit die Informationsaufnahme geöffnet sind, desto genauer, dauerhafter und störungsfreier werden die empfangenen Informationen aufgenommen. Von Weizsäcker schränkt diese Einschätzung jedoch weiter ein, da seiner Meinung nach eine Information nur dann zu einer handlungsstiftenden Wirkung führen kann, wenn sie weder zuviel Neues noch zuviel Bekanntes enthält. Die Erstmaligkeit und Bestätigung einer Information bedingen somit die Pole eines Kontinuums, so dass eine Botschaft die maximale Wirkung Wmax bei einer optimalen Mischung aus bereits bekannten und neuen Botschaftsinhalten, dargestellt als Punkt Iopt, erreicht (vgl. Abbildung 7). Starke Aufmerksamkeit Iopt Erstmaligkeit 100% 100% Bestätigung neue Information 0% Abbildung 7: Heuristisches Modell nach von Weizsäcker (Quelle: Lasslop, I. (2003), S. 99.) Kognitive Vorgänge Emotionale Vorgänge Einstellung Veränderungsbereitschaft Verhalten Abbildung 6: Modell der Wirkungspfade (Quelle: nach Kroeber-Riel, W./Weinberg, P. (2003), S. 614.) Informationsverhalten und Einflussgrößen der Informationsaufnahme: Die Informationsaufnahme wird durch eine Vielzahl komplexer Faktoren beeinflusst, so dass im Folgenden vorwiegend relevante Einflussvariablen des Informationsangebotes unter Berücksichtigung persönlicher Faktoren vorgestellt werden. So unterscheiden sich die Individuen z. B. hinsichtlich ihres Bedürfnisses nach Stimulation, d. h. wie stark ihre Neigung ist, sich den Reizen eines Informationsangebotes auszusetzen. Personen mit geringer Einbindung in den Arbeitsschutz (Involvement) sind vor allem der visuellen Kommunikation zugänglich, da hierfür geringere gedankliche Anstrengungen notwendig sind. In der Regel gilt jedoch für die Informationsdarbietung, je mehr Sinneskanäle für Darüber hinaus beeinflussen persönliche Faktoren, wie die individuellen Erwartungen, der persönliche Aktivierungsgrad zur Informationssuche, -aufnahme, -verteilung und -speicherung sowie der Wissensstand, die Informationssuche und -aufnahme. Informationen werden besser aufgenommen und verarbeitet, wenn sie eine emotionale Bedeutung haben. Je tiefer diese Verarbeitung stattfindet, desto mehr Assoziationen werden zwischen den vorhandenen und neu aufgenommenen Informationen hergestellt und desto leichter ist der Informationsabruf aus der Ex-post-Perspektive. Analyse bestehender empirischer Ergebnisse: Aufgrund verschiedener Störgrößen bei der Wirkungsmessung, wie z. B. das Problem der Wechselwirkungen oder der Bestimmung der genauen Messzeitpunkte, konnten unter Real-Bedingungen bislang keine eindeutig erklärbaren allumfassenden Abläufe und Nachweise für die Medienwirkung aufgezeigt werden. Die nachgewiesenen Effekte werden in den Wirkungsstudien oftmals als künstlich bezeichnet. Dennoch liefern die vorhandenen Studien wertvolle Anhaltspunkte, wie verschiedene Kommunikationsmaßnahmen wahrgenommen werden und ob sie eine entsprechende Einstellungs-, Verhaltens- und Wissensveränderung bewirken. 15 Zusammenfassend zeigen die Studien folgende Erkenntnisse: Komplementäre Wirkungen einzelner Kommunikationsmaßnahmen: Die verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen bieten unterschiedliche und sich je nach Aufgabenstellung ergänzende oder ausschließende, werbliche Zielsetzungen an. So sollten für die Vermittlung von praktischen Fähigkeiten vor allem didaktische Methoden zum Einsatz kommen, die dem Lernenden tatsächlich die Möglichkeit bieten, die entsprechenden Tätigkeiten auszuüben (siehe hierzu auch Teilprojekt 10 „Qualifizierung“). Relevanz von Lerntypen: Im Rahmen der Informationsaufnahme sind spezielle sensuale Präferenzen bei der Wissensaneignung zu berücksichtigen. Jedes Individuum bevorzugt durch positiv erlebte Erfahrungen spezielle Lehr- und Lernmethoden. Umgekehrt gilt, dass bestimmte Methoden aufgrund negativer Erfahrungen abgelehnt werden. Eine verbesserte Gedächtnisleistung bewirkt demnach bei visuellen Typen vorrangig das Sehen und Lesen, bei auditiven Typen das Hören und Sagen und bei haptischen Typen das Tasten und Ausprobieren. Kongruenz der Informationen-Medien-Kombinationen: Die Medien TV, Radio und Kino werden eher mit einer gewissen Unterhaltungsfunktion assoziiert, während Print oder Online vielmehr mit Informationsfunktionen in Verbindung gebracht werden. Es existiert folglich ein offensichtlicher Einfluss von Werbeträgern auf die Wahrnehmung, Verarbeitung und Beurteilung der jeweiligen Kampagnenbotschaft. Einbeziehung charakteristischer Faktoren der Zielgruppen: Versucht man der hohen Anspruchshaltung gut gebildeter Personen gerecht zu werden, so ist ein umfangreiches Informationsangebot und eine zweiseitige Argumentationsführung erforderlich. Ebenso hat die Einbindung der Empfänger einer Information in den Arbeitsschutz (Involvement) einen signifikanten Einfluss darauf, welche Informationen verarbeitet und welche Medien bevorzugt werden. Zusammenfassung und Implikationen für das Projekt QdP Die Studien zur Wirkungsmessung veranschaulichen, dass jeder Medieneinsatz ganz spezifische Wirkungen auf die Empfänger und deren soziale Systeme auslösen kann. „Medien übertragen nicht nur Botschaften, sondern entfalten Wirkkräfte, durch die die Modalitäten des Denkens, Wahrnehmens, Erfahrens, Handelns und Kommunizierens geprägt und verändert werden.“ (Engel, F. (2004), S. 504.) Die richtige Medienauswahl erweist sich gerade unter Effektivitäts- und Effizienz-Gesichtspunkten als komplexe Problemstellung. Es kann daher im ersten Schritt hilfreich sein, eine Gegenüberstellung der gattungsspezifischen Eigenschaften vorzunehmen, um die entsprechenden Stärken-/SchwächenProfile der Kommunikationsmittel identifizieren zu können (vgl. Tabelle 5). 16 Die traditionellen Mediengattungen Print, einschließlich Radio und TV, die den Transport und die Verbreitung von Informationen über die zeit- und raumabhängige Belegung von Werbeträgern mit entsprechenden Werbemitteln im Umfeld öffentlicher Kommunikation zur Zielerreichung einsetzen, zeichnen sich vor allem durch die Erzielung hoher Reichweiten aus. Die Reichweite wird hierbei definiert als Anteil der Zielpersonen, die durch einen Werbeträger oder durch eine Werbeträgerkombination erreicht werden. In den letzten Jahren stagnieren jedoch diese Reichweiten-Ergebnisse im Radio- und TV-Bereich, während sie bei den Printmedien sogar kontinuierlich sinken. Auch wenn die Nutzungsraten der traditionellen Mediengattungen immer noch weitaus höher als im Onlinebereich liegen, so werden diesem im Zuge der voranschreitenden Medienentwicklung in den nächsten Jahren die höchsten Wachstumsraten zugesprochen. Das Internet, als zeit- und raumunabhängige Plattform, stellt die computergestützte, interaktive und multimodale Begegnung eines von individuellen Bedürfnissen der Zielgruppe gesteuerten Kommunikationsprozesses in den Vordergrund. Die Multioptionalität des Internets schafft eine bislang nicht bekannte Formbarkeit, weshalb diese Mediengattung auch als undeterminiert gilt. Ungeachtet dessen gehört die Face-to-Face-Kommunikation, also die persönliche und direkte Begegnung und das aktive Erlebnis der Zielgruppe mit dem UV-Träger und seinen Präventionsdienstleistungen, zu den Informationsquellen mit dem stärksten Einfluss, da diese einen zentralen Beitrag zur Erzeugung einzigartiger und nachhaltiger Erinnerungen leisten kann. Hier zeigen sich somit auch die Vorteile eines blended-learning-Ansatzes, der auch bei den UV-Trägern zunehmend an Bedeutung gewinnt. Kriterien Print/ (Radio/TV) Face-to-Face Online Reichweite +++ + ++ Ortsgebundenheit o +++ + Zeitgebundenheit o +++ o Kontaktintensität + +++ + Persönlicher Kontakt o +++ + Vernetzung der Empfänger Kontrolle des Empfängerumfeldes o ++ ++ o ++ o Kontaktkosten ++ +++ + Interaktion o +++ +++ Erfahrbarkeit + ++ + Emotionalität ++ +++ + Multisensualität o +++ + o nicht ausgeprägt; + schwach ausgeprägt; ++ stark ausgeprägt; +++ sehr stark ausgeprägt Tabelle 5: Charakterisierung verschiedener Mediengattungen (Quelle: in Anlehnung an Grosser, C. (1987), S. 31 und Behrens, P. F. (1981), S. 32.) Nach Auffassung des Projektleiters ist es zukünftigen Forschungsarbeiten vorbehalten die Hypothesen 1. „Die Kosten der Präventionsdienstleistungen sind proportional dem Nutzen (Effekten) der Präventionsdienstleistungen.“ Stimulus (S) Wirkungstiefe WT Effekt bzw. Nutzen N Die Wahl der jeweiligen Präventionsdienstleistungen hängt jedoch nicht nur allein von der Verbreitungsleistung (Wirkungsbreite), sondern auch von den zu erreichenden Zielgruppen und vom angestrebten Ziel ab (vgl. Abbildung 8). Die Erinnerungsleistung (Wirkungstiefe) bei den entsprechenden Zielgruppen wird wiederum durch prädisponierende Variablen, wie die inhaltliche Ausgestaltung der Botschaft (nach sorgfältiger Problemanalyse), die Mediennutzung der Empfänger einer Botschaft, deren Soziodemographie und weiteren persönlichen Faktoren (z. B. der persönliche Aktivierungsgrad zur Informationssuche, -aufnahme, -verarbeitung und -speicherung), beeinflusst. Somit ist die Reichweite eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Wirksamkeit der Präventionsdienstleistungen. Vor allem ist zu prüfen, ob die in der Planungsphase festgelegten Zielgruppen die entsprechende Präventionsdienstleistung auch tatsächlich erhalten und aktiv nutzen. Die Aktivierung der Zielgruppen kann vor allem durch eine emotionale und motivierende Ansprache bewirkt werden. Es ist daher bei der Zielerreichung zu berücksichtigen, dass die durch den Einsatz einer Präventionsdienstleistung beeinflusste Einstellung aus einer kognitiven und affektiven Dimension besteht. Ohne aktivierende Vorgänge in Form von Emotionen, Motivationen und Einstellungen sind kognitive Prozesse, durch die Wissensstrukturen gebildet und damit auch Verhaltensänderungen bewirkt werden, nicht möglich. Wirkungsbreite WB N = f WB, WT Abbildung 9: Funktion von Wirkungsbreite und Wirkungstiefe 2. „Eine Funktion der variablen Wirkungsbreite und Wirkungstiefe ergibt den Nutzen (Effekt) der Präventionsdienstleistungen.“ zu untersuchen. (Umfangreiche Literaturhinweise zum Thema „Präventionsdienstleistungen – Wirkungsbreite versus Wirkungstiefe“ liegen dem BGAG vor.) Organismus (O) Reaktion (R) Wirkungstiefe Kommunikation (TV) Kommunikation (Radio) Wirkungsbreite Informationsmaterial (Online) Informationsmaterial (Print) Qualifizierung Beratung Ermittlung Inhalt der Botschaft Mediennutzung Soziodemografie Persönliche Faktoren Abbildung 8: Wirkungsbreite und Wirkungstiefe der Mediengattungen (Quelle: Kohstall; in Anlehnung an Kirchgeorg/Springer, HHL) 17 4 Liste der Präventionsdienstleistungen Die „Liste der Präventionsdienstleistungen“ wurde auf Basis des „Standards für die Kosten- und Leistungsrechung der gewerblichen Berufsgenossenschaften (KLR – Leitfaden)“ erstellt und gibt einen ersten Überblick über die im Rahmen des Gesamtprojektvorhabens „Qualität in der Prävention“ zu untersuchenden Dienstleistungen der Prävention. Die „Liste der Präventionsdienstleistungen“ dient zur Orientierung im Rahmen des Gesamtprojekts. Es ist ein verständlich geschriebener „Dienstleistungskatalog“, der Transparenz hinsichtlich der durch die Berufgenossenschaften im Bereich der Prävention erbrachten Leistungen schafft. Als Kunden der gewerblichen Berufsgenossenschaften werden in erster Linie die Unternehmen und die Versicherten betrachtet, wohl wissend, dass insbesondere in einzelnen Teilprojekten die Kunden dieser Dienstleistung in besonderem Maße auch andere Zielgruppen sind. Die vorliegende „Liste der Präventionsdienstleistungen“ aus dem Teilprojekt 1 bildet die Grundlage für die detaillierte Untersuchung der einzelnen Dienstleistungen der Prävention in den späteren Modulen. In der frühen Phase des Gesamtprojekts ist die Liste der Präventionsdienstleistungen die Basis für die Beschreibung der Wechselwirkungen der Präventionsdienstleistungen (Teilprojekt 2) sowie die Definition von Indikatoren zur Bewertung der Leistungen (Teilprojekt 3). Berufsgenossenschaftliche Dienstleistungen werden nach Dienstleistungen der Prävention, Dienstleistungen der Rehabilitation und Entschädigung, weiteren externen Dienstleistungen sowie Servicedienstleistungen unterschieden. Die „Liste der Präventionsdienstleistungen“ beschreibt die Dienstleistungen der Prävention aus „Kundensicht“, d. h. in erster Linie aus Sicht der Versicherten und der Unternehmen. Die Branchengliederung sowie betriebsspezifische Besonderheiten führen bei den Berufsgenossenschaften zu einer Vielzahl an unterschiedlichen Dienstleistungen. Um diese transparent beschreiben zu können, werden neben den rechtlichen Grundlagen exemplarisch typische Erscheinungsformen der Dienstleistungen aufgezeigt. Hierbei wird versucht, soweit dies im Einzelfall möglich ist, die Dienstleistungen unabhängig voneinander zu betrachten. Dienstleistungen der Prävention Die übergreifende strategische Zielsetzung der berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten (BK) und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen, wird aus den §§1 Nr.1 und 14 Abs.1 S.1 SGB VII abgeleitet. Die grundlegende Unterscheidung erfolgt nach persönlichen und Als Berufskrankheiten werden Erkrankungen bezeichnet, die durch Einwirkungen verursacht werden, denen Berufstätige durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. Die staatliche BK-Liste (Anlage zu § 1 der Berufskrankheiten-Verordnung) legt fest, welche Erkrankungen als Berufskrankheiten gelten. 18 sächlichen Präventionsdienstleistungen. Daraus ergibt sich die folgende Zuordnung der (Einzel-) Dienstleistungen: Persönliche Präventionsdienstleistungen ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Beratung Ermittlung Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Überwachung Qualifizierung Sächliche Präventionsdienstleistungen ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Informationsmaterial Unfallverhütungsvorschriften Zertifikate Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Information und Kommunikation Anreizsysteme/Prämienmodelle Tabelle 6: Präventionsdienstleistungen Präventionsprodukte stellen eine Teilmenge der zugehörigen Präventionsdienstleistungen dar. Je nach Art und Umfang können Präventionsdienstleistungen aus verschiedenen Produktgruppen bzw. Produktarten bestehen. Präventionsdienstleistung n 1 - n n Präventionsdienstleistung n 1 Produktgruppe Produktart Produkt Produktgruppe Produktart Präventionsdienstleistung n2 Präventionsdienstleistung nn Produktgruppe Produktart Produkt Abbildung 10: Präventionsdienstleistungen und -produkte Beispiel: ⋅ Präventionsdienstleistung: Informationsmaterial verbreiten ⋅ Produktgruppe: Audiovisuelle und elektronische Medien ⋅ Produktart: Internetdatenbank ⋅ Produkt: Gefahrstoffdatenbank Die Präventionsdienstleistungen sind in Kapitel 8 „Präventionsdienstleistungen“ näher beschrieben. Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 1, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp 19 5 Wechselwirkungen Betrachtet man die Aufgaben, die die berufsgenossenschaftliche Präventionsarbeit umfasst wie Regelsetzung, Beratung, Qualifizierung und Forschung, so wird schnell deutlich, dass diese Teile nicht isoliert im Betrieb wirken, sondern Veränderungen bei einer Präventionsdienstleistung häufig Einfluss auf die anderen und die von ihnen ausgehenden Effekte haben. Die Dienstleistungen stehen also zum einen in Wechselwirkungen zueinander, wirken zum anderen aber auch gemeinschaftlich auf den Betrieb. (Siehe auch Kapitel 3 „Präventionsdienstleistungen – Wirkungsbreite versus Wirkungstiefe“.) Im Teilprojekt „Wechselwirkungen der berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen“ wurde untersucht, wie diese Wechselwirkungen im Einzelnen aussehen und welche Dienstleistungen am stärksten beeinflussen bzw. beeinflusst werden. Eine Ausgangsfrage war, ob sich aus einer solchen Analyse möglicherweise strategische Maßnahmen ableiten lassen, die zu einer noch effektiveren berufsgenossenschaftlichen Präventionsarbeit in den Betrieben führen können. betriebsärztl. & sicherheitstechnische Betreuung Überwachung Ermittlung Schulung Information & Kommunikation Beratung Unfallverhütungsvorschriften externe Faktoren Anreizsysteme strukturelle Beeinflussung inhaltliche Beeinflussung indirekt Zertifikate Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Beeinflussung, die etwas initiiert nur sicherheitstechnische B., nicht betr. ärztl. Abbildung 11: Graphische Aufbereitung der qualitativen Einschätzung (Beziehungen von Präventionsdienstleistungen, vorgenommen von berufsgenossenschaftlichen Präventionsexperten; dünner Pfeil – Einfluss I (indirekt), mitteldicker Pfeil – Einfluss II (Inhalte), dicker Pfeil – Einfluss III (Struktur), roter Pfeil – zusätzlich initiale Wirkung.) 20 5.1 Wechselwirkungen zwischen Präven- tionsdienstleistungen Vorgehensweise In einem ersten Teil wurden für die Wechselwirkungen zwischen den Präventionsdienstleistungen Beispiele gesucht und analysiert. Das Thema Lärm hat eine lange Tradition im Arbeitsschutz; hier wurden über Jahre hinweg seitens der Berufsgenossenschaften viele Maßnahmen, die zu den Präventionsdienstleistungen gehören, initiiert und durchgeführt. Die durch Latex verursachten Allergien sind ein weiteres Thema, anhand dessen sich zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Dienstleistungen aufzeigen lassen. Während die Lärmproblematik alle Berufsgenossenschaften gleichermaßen anbelangt, betrifft das Latexthema schwerpunktmäßig einzelne Berufsgenossenschaften. Schließlich wurden die Entwicklungen im Bereich der Unfallversicherung von privaten Pflegekräften genauer untersucht – ein Beispiel, das in den Bereich der Unfallkassen der öffentlichen Hand fällt. Nicht in jedem Beispiel kommen alle Präventionsdienstleistungen vor. Allen Beispielen gemeinsam ist hingegen, dass starke Verflechtungen der Präventionsdienstleistungen untereinander aufgezeigt werden können. Die Einflüsse der Dienstleistungen untereinander wurden anschließend detaillierter untersucht. Im „KLR – Leitfaden“ werden zehn berufsgenossenschaftliche Dienstleistungen genannt. Das bedeutet, dass es 45 Paare an Dienstleistungen gibt, die in Wechselbeziehung stehen können. In jeder Wechselbeziehung zwischen Dienstleistung A und B können die Beziehungen „A beeinflusst B“ und „B beeinflusst A“ jeweils ganz unterschiedlich aussehen. Beispielsweise haben Änderungen an UVVen Einfluss auf Schulungsinhalte. Umgekehrt haben Schulungen nur sehr indirekt Einfluss auf die Erstellung von UVVen. Somit sind also 90 Beziehungen zu betrachten. Ergebnisse In Workshops wurden zusammen mit allen Teilprojektleitern zu jeder Dienstleistung Einschätzungen der Wechselwirkungen vorgenommen. Im Laufe dieser Einschätzungen wurde herausgearbeitet, dass man die Wechselbeziehungen sowohl qualitativ als auch quantitativ systematisieren kann. Das Ergebnis der qualitativen Einschätzungen ist in Abbildung 13 dargestellt. Anhand von Korrelationsanalysen konnte gezeigt werden, dass diejenigen Dienstleistungen signifikant miteinander korrelieren, bei denen Menschen aktiv sind (d. h. die persönlichen Dienstleistungen). Nimmt man zu diesen Analysen die Ergebnisse aus Experteninterviews hinzu, sind diese Korrelationen nicht überraschend: Die persönlichen Dienstleistungen werden in der Regel in Personalunion geleistet, und zwar von der Personengruppe, die in den Präventionsabteilungen der Berufsgenossenschaften am meisten Mitarbeiter umfasst, dem Präventionsdienst. Zwischen diesen Dienstleistungen bestehen also engere Beziehungen als zwischen ihnen und den sächlichen, es gibt quasi ein enger geknüpftes Teilnetz innerhalb des Gesamtnetzwerks. Ergebnisse aus Befragungen und Interviews von Präventionsexperten lassen noch ein zweites Teilnetz innerhalb des Gesamtnetzwerks vermuten. Offensichtlich werden häufig auch die Dienstleistungen Zertifikate, Unfallverhütungsvorschriften sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in Personalunion geleistet. Die Akteure sind hier die Mitglieder der Fachausschüsse bzw. der Prüf- und Zertifizierungsstellen. Somit werden auch die Inhalte dieser Dienstleistungen jeweils innerhalb eines Kopfes bestimmt und sind dadurch enger miteinander verbunden. Einflussanalysen können für Überlegungen herangezogen werden, welche Faktoren von vielen, die ein Gesamtsystem beeinflussen, die treibenden Faktoren sind. Bei den berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen stellen offensichtlich nicht diejenigen Dienstleistungen einen Innovationsschub dar, die durch den Präventionsdienst in die Betriebe getragen werden, sondern eher diejenigen die bei den Fachausschussmitarbeitern angesiedelt sind bzw. bei externen Stellen. Beispielsweise gehen von Forschungsaktivitäten der Berufsgenossenschaften starke Impulse auf die anderen berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen aus. Forschungsergebnisse finden jedoch meist nicht unmittelbar Eingang in den betrieblichen Arbeitsschutz, denn Projektberichte werden selten direkt von betrieblichen Arbeitsschutzakteuren gelesen. Hier braucht es „Transferstellen“. Diese Funktion übernehmen vor allem Beratung, Information und Kommunikation sowie Qualifizierung: Bei diesen Dienstleistungen werden Inhalte aus anderen Dienstleistungen aufgenommen und nutzerfreundlich aufbereitet, so dass sie in den Betrieben unmittelbar umgesetzt werden können. Sie werden in der Regel vom Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft geleistet. Oft übernimmt dabei eine Person mehrere Aufgaben in „Personalunion“, berät die Betriebe, ist aber auch als Dozent in Seminaren tätig oder stellt Inhalte für Informationsmaterial zusammen. Ausblick Es wäre sinnvoll, an diese Studie der Wechselwirkungen Untersuchungen anzuknüpfen, wie die Ergebnisse der impulsstarken Dienstleistungen, z. B. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, gezielt in die „Transferstellen“ eingebracht werden können. Es wäre eine Systematik zu entwickeln, anhand der die Ergebnisse daraufhin abgeklopft werden, welche Teile in welcher anderen Dienstleistung umgesetzt werden können. Als Arbeitshilfen wären Prüflisten sinnvoll, die die optimalen Beziehungen der Präventionsdienstleistungen zueinander aufzeigen. Eine solche Systematik würde sicherstellen, dass die wertvollen impulsgebenden Ergebnisse tatsächlich umfassend, zeitnah und effektiv in die berufsgenossenschaftliche Präventionsarbeit einfließen. 21 5.2 Auswertung der Forschungsdatenbank der gewerblichen Berufsgenossenschaften 5.3 Typische Folgen oder Ketten von Präventionsdienstleistungen Für die Dienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse wurde die Forschungsdatenbank der gewerblichen Berufsgenossenschaften ausgewertet. Zu jedem dort aufgelisteten Projekt enthält diese eine kurze Zusammenfassung sowie Informationen über den Anlass und die Ergebnisse des Projekts. Anhand dieser Angaben lässt sich eine Zuordnung vornehmen, welche Dienstleistungen vermutlich an der Initiierung des betreffenden Forschungsprojekts beteiligt waren und auf welche Dienstleistungen die Projektergebnisse Einfluss hatten. Es zeigt sich, dass bei den in der Datenbank registrierten Projekten die Dienstleistung Ermittlung häufig zu Forschungstätigkeit geführt hat, ebenso aber auch externe Faktoren und Forschung selbst, d. h. es wurde ein Folgeprojekt initiiert. Beeinflusst wurden vor allem die Dienstleistungen Beratung, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sowie Ermittlung. Die Beispiele guter Prävention haben darüber hinaus gezeigt, dass es nicht nur Wechselwirkungen zwischen Zweierpaaren von Dienstleistungen gibt, sondern auch typische Folgen oder Ketten von drei oder mehr Dienstleistungen, die sich in ihrer Folge bedingen. Die Analyse der Forschungsdatenbank hat darüber hinaus gezeigt, dass die Dienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in der Regel nicht direkt im Betrieb wirkt. Die Ergebnisse gehen erst in andere Dienstleitungen ein und nutzen diese als Transmitter in den Betrieb. Auch umgekehrt dienen die anderen Dienstleistungen als „Aufnahmestation“ für Anregungen zu neuen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Damit steht die Dienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse häufig zwischen zwei anderen Dienstleistungen. Mitgliedsbetrieb Ermittlung Beratung Forschung Prüfung und Zertifizierung Hersteller Mitgliedsbetrieb Abbildung 12: Beispiel für eine typische Wirkungskette 22 Anreizsysteme Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Zertifikate UVVen Information und Kommunikation Qualifizierung Ermittlung Korrelationen Beratung / Überwachung Im Teilprojekt 4 „Prävention lohnt sich“ des Gesamtprojekts „Qualität in der Prävention“ wurden aus der Präventionsarbeit der Berufsgenossenschaften Beispiele zusammen getragen, die zeigen, dass sich Präventionsarbeit lohnt und oft auch rechnet. Diese Beispiele wurden in der Reihe „Beispiele guter Prävention“ veröffentlicht. Die Autoren der Beispiele wurden nach Wechselwirkungen der in den Beispielen vorkommenden Dienstleistungen gefragt. Es zeigte sich, dass den Mitarbeitern der Präventionsdienste häufig nicht bewusst ist, dass sich ihr Tätigkeitsfeld auf viele Dienstleistungen gleichzeitig erstreckt. Die Verquickungen der Aufgaben untereinander lassen nicht immer eine eindeutige Abgrenzung einer Dienstleistung zu. Ein Grund dafür liegt sicherlich darin, dass mehrere Dienstleistungen von einer Person durchgeführt werden und somit die Wechselwirkungen unmittelbar gegeben sind. Bestätigt wird diese enge Verquickung durch Korrelationsberechnungen. In jedem der analysierten Beispiele guter Prävention wurde untersucht, welche Dienstleistungen dort gemeinsam vorkommen. Je häufiger ein gemeinsames Vorkommen verzeichnet werden kann, umso enger ist die Korrelation. Es zeigt sich, dass die persönlichen Dienstleistungen (d. h. alle von Menschen ausgeführten Dienstleistungen) in ihrem Vorkommen in den Beispielen signifikant miteinander korrelieren. betriebsärztliche und sicherheitst. Betreuung 5.4 Analyse der Beispiele aus TP 4 „Prävention lohnt sich“ Beratung/Überwachung Ermittlung 0,706 betriebsärztl. und sicherheitstechnische Betreuung 0,665 0,535 Qualifizierung 0,598 0,404 0,405 Information und Kommunikation 0,626 0,552 0,429 0,750 UVVen 0,396 0,300* 0,190 0,401 Zertifikate 0,090 0,136 0,139 0,348* 0,251 Forschungs- und Entwicklungsergebnisse 0,164 0,323* 0,296* 0,151 0,255 -0,031 0,341* Anreizsysteme 0,237 0,290 0,058 0,437 0,114 0,208 0,473 0,449 0,340* 0,107 Tabelle 7: Korrelationen zwischen berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen für gemeinsames Vorkommen in den Beispielen erfolgreicher Prävention. 23 5.5 Wechselwirkungsanalyse Anhand einer Wechselwirkungsanalyse wurden die Beziehungen zwischen je zwei berufsgenossenschaftlichen Dienstleistungen vertieft untersucht. Ziel war die Identifizierung der Dienstleistungen, die das Gesamtsystem der berufsgenossenschaftlichen Präventionsarbeit hauptsächlich antreiben bzw. welche eher reagieren. In der Analyse wurde zum einen zwischen qualitativer und quantitativer Einflussnahme einer Dienstleistung A auf B, zum anderen zwischen der Richtung der Einflussnahme von A auf B oder von B auf A unterschieden. Jede dieser Einflussmöglichkeiten wurde durch die Projektleiter der anderen Teilprojekte und weitere Präventionsexperten in ihrer Stärke eingeschätzt. Aus den Werten wurde eine Einflussmatrix aufgestellt. Daraus lässt sich ableiten, dass in qualitativer Hinsicht Forschungs- und Entwicklungsergebnisse großen Einfluss auf andere Dienstleistungen ausüben gefolgt von externen Faktoren. Am meisten beeinflusst werden Beratung, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Überwachung, Qualifizierung sowie Information und Kommunikation. In quantitativer Hinsicht haben Beratung und die externen Faktoren ein stärkeres Gewicht in der Einflussnehmen auf andere Dienstleistungen, während betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Qualifizierung sowie Information und Kommunikation wiederum dem Einfluss der anderen Präventionsdienstleistungen unterliegen. Beeinflusst werden also folglich vorwiegend solche Dienstleistungen, die in der Analyse der „Beispiele guter Prävention“ stark miteinander korrelieren. 5.6 Impulskraft der einzelnen Präventions- dienstleistungen Führt man die Analyse weiter fort, erhält man Werte für die Impulskraft jeder Dienstleistung auf das Gesamtsystem. Hier steht die Dienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse an der Spitze, unmittelbar gefolgt von den externen Faktoren, und den Unfallverhütungsvorschriften (UVVen). Niedrige Impulskraft innerhalb des Gesamtsystems der berufsgenossenschaftlichen Präventionsarbeit – nicht zu verwechseln mit der Wirkung im Betrieb! – haben Beratung und Qualifizierung, d. h. eher die persönlichen Dienstleistungen, die vom Präventionsdienst der Berufsgenossenschaften geleistet werden. Abbildung 13: Einflussanalyse für die qualitative (oben) und die quantitative (unten) Einschätzung der Wechselwirkungen 1 – Beratung, 2 – Ermittlung, 3 – betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, 4 – Überwachung, 5 – Qualifizierung, 6 – Information und Kommunikation, 7 – UVVen, 8 – Zertifikate, 9 – Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, 10 – Anreizsysteme, 11 – externe Faktoren 24 Insgesamt hat sich das hier verwendete Vorgehen als Analyseverfahren für das Thema der berufsgenossenschaftlichen Dienstleistungen bewährt. Die exakten Werte der dargestellten Ergebnisse können jedoch je nach Einschätzung durch weitere Präventionsexperten leicht variieren, d. h. die Menge der bisher erfassten Daten ist nicht ausreichend, um zielgerichtete Aussagen treffen zu können. Die Tendenz der Ergebnisse bleibt jedoch vermutlich auch bei einer umfangreicheren Datenbasis erhalten. qualitativ Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Impulsquantitativ stärke groß Forschungs- und Entwicklungsergebnisse externe Faktoren Unfallverhütungsvorschriften Zertifikate externe Faktoren Ermittlung Beratung/Ermittlung Unfallverhütungsvorschriften Überwachung Zertifikate Anreizsysteme Überwachung Information und Kommunikation Anreizsysteme Beratung Information und Kommunikation betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Qualifizierung Qualifizierung klein betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Tabelle 8: Impulskraft der Präventionsdienstleistungen 5.7 Organisation von Präventionsdienst- leistungen Im Laufe der Arbeiten zeigte sich, dass Art und Ausprägung der Wechselwirkungen davon abhängig sind, wie die Dienstleistungen in der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgestellt sind. Die Präventionsabteilungen gliedern sich in mehrere Gruppen mit unterschiedlichen Aufgaben, wobei der Präventionsdienst die größte Einheit ausmacht. Daneben sind Mitarbeiter u. a. im Innendienst tätig, in Fachausschüssen und bei Messdiensten. In Interviews und Befragungen von in den Präventionsabteilungen der Berufsgenossenschaften tätigen Mitarbeitern wurde ermittelt, bei welcher dieser Gruppen welche Präventionsdienstleistungen angesiedelt und wie die Kommunikationswege gestaltet sind. Dabei wird Beratung als die „wichtigste“ Dienstleistung gesehen mit der „größten Wirkung“ im Betrieb. Das zweite Teilnetz bilden vor allem die Dienstleistungen Zertifikate, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sowie UVVen. Dieses Teilnetz wird in der Regel von Mitarbeitern der Fachausschüsse bzw. Prüf- und Zertifizierungsstellen geleistet. Letztere sind häufig auch noch an Aufgaben aus dem ersten Teilnetz beteiligt, so dass eine enge Verbindung zwischen beiden Netzen gewährleistet ist. Darüber hinaus gibt es weitere Personenkreise mit einzelnen Arbeits- oder Themenschwerpunkten. 5.8 Kunden-Lieferantenbeziehungen und kontinuierliche Verbesserungsprozesse Die Erbringung von Präventionsdienstleistungen in den Unfallversicherungsträgern erfolgt in stark vernetzten Strukturen. Waren bisher in vielen UV-Trägern die gleichen Mitarbeiter für verschiedene Präventionsdienstleistungen zuständig, wird mit der zunehmenden Größe der UV-Träger eine verstärkte Arbeitsteilung einhergehen. Anforderungen an Lieferanten Lieferung Qualitätskontrolle KVP Präventionsdienstleistung Beratung geleistet durch unsere Aufsichtspersonen Abbildung 14: KVP bei allen Präventionsdienstleistung Dies bedeutet jedoch für die Aufrechterhaltung der Qualität der Leistungserbringung eine klare Kommunikation der Aufgaben, Ziele und Prozesse. Die UV-Träger werden zunehmend auch die internen Kunden-Lieferantenbeziehungen betrachten und in einem Benchmarking innerhalb aber auch zwischen einzelnen UV-Trägern die Prozesse der Leistungserbringung prüfen und verbessern müssen. Innerhalb der Präventionsabteilungen gliedern sich die Aufgaben zwischen zwei „Teilnetzen“ auf: Der Präventionsdienst übernimmt in Personalunion die persönlichen Dienstleistungen wie Beratung, Überwachung, Ermittlung und Qualifizierung. 25 5.9 Fazit Zertifikate Forschung Ermittlung Informationsschriften Beratung Störungsfreier MitgliedsMitgliedsbertrieb betrieb Anforderungen an Lieferanten Kunde des Mitgliedsbetriebes KVP Lieferung Qualitätskontrolle Abbildung 15: Kunden-Lieferantenbeziehungen bei Präventionsdienstleistungen Wie Abbildung 15 zeigt, sind alle Präventionsdienstleistungen als eigene Teilprozesse zu sehen, die miteinander in Beziehung stehen. Nur wenn wir unsere Kunden, einschließlich der internen Kunden, mit ihren Anforderungen kennen, können diese Prozesse auch zu einer höheren Kundenzufriedenheit bei den jeweiligen Leistungsempfängern, bis hin zu den Kunden unserer Mitgliedsbetriebe, beitragen. Die Präventionsdienstleistungen der UV-Träger bauen aufeinander auf. Immer existieren auf der einen Seite Kundenanforderungen an die Lieferanten und auf der anderen Seite der Dienstleistungserbringung die Frage nach der Kundenzufriedenheit, die aufbaut auf einer Qualitätskontrolle der erbrachten Leistungen. Es liegt nahe, dass noch stärker als bisher zum einen die Schnittstellen verbessert und zum anderen innerhalb einer jeden Präventionsdienstleistung mit einem Prozess der kontinuierlichen Verbesserung Optimierungen angestrebt werden. Der zuvor beschriebene Prozess des Benchmarking kann hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten. 26 Bringt man nun die Ergebnisse der aufgelisteten Untersuchungsschritte im Teilprojekt „Wechselwirkungen der berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen“ zusammen, so zeigt sich als Fazit: 1. Wechselwirkungen zwischen den berufsgenossenschaftlichen Dienstleistungen sind dann besonders stark, wenn sie in Personalunion ausgeführt werden. Diese Personalunion kommt insbesondere in zwei Teilnetzen zum Tragen: dem Präventionsdienst und den Mitgliedern der Fachausschüsse bzw. Prüf- und Zertifizierungsstellen. 2. Impulse für das Gesamtnetzwerk der Präventionsdienstleistungen gehen vor allem von den Dienstleistungen im Teilnetz der Fachausschüsse sowie Prüf- und Zertifizierungsstellen aus. „Impuls-Empfänger“ sind die Dienstleistungen des Teilnetzes, das vom Präventionsdienst abgedeckt wird. 3. Die das Gesamtsystem der berufsgenossenschaftlichen Präventionsarbeit am stärksten treibende Kraft ist die Dienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse. 4. Jedes Produkt muss daraufhin geprüft/optimiert/modifiziert werden für welche nächste Präventionsdienstleistung in der Dienstleistungskette es verwendet wird. Beispiel: Ermittlung führt zu Forschung (Frage: Wie muss ein Ermittlungsergebnis aufbereitet werden, damit die Forschung diese Informationen als Input optimal nutzen kann?) Forschung zu Beratung/Qualifizierung/Kommunikation (Frage: Wie muss das Forschungsergebnis aufbereitet werden, damit die folgenden Präventionsdienstleistungen wie z. B. Beratung, Qualifizierung oder Kommunikation dieses Informationen optimal für ihre Leistungserbringung nutzen können? Sind ggf. unterschiedliche Aufbereitungen für die jeweiligen Präventionsdienstleistungen erforderlich?) Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 2, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp 6 Indikatoren Zentrales Ziel des Teilprojekts „Indikatoren“ war es, für alle Dienstleistungen der Prävention geeignete Indikatoren zur Messung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen zu identifizieren. ⋅ Bewertung der Indikatoren und Bildung eines Qualitätsscores ⋅ Finden von Messinstrumenten für die Indikatoren jeder Präven- tionsdienstleistung der gesetzlichen Unfallversicherungen 6.1 Strukturierung des Qualitätsbegriffs Zur Strukturierung des Qualitätsbegriffs hat sich das von Donabedian (1966) entwickelte Konzept etabliert. Er unterteilt den Qualitätsbegriff in die drei Qualitätsdimensionen: Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Indikator “Anzeiger” Beschreibung für die Qualität von Parametern des Handelns Charakterisierung Beurteilungskriterien der Indikatoren Inhaltliche Maßstäbe der Parameter Kennzahlen Messgrößen Abbildung 16: Vom Indikator zur Messgröße (Quelle: Hamacher/Wienhold/Wittmann; „Entwicklung von Indikatoren für die Wirksamkeitsbeurteilung“; 2005) Um das Ziel des Teilprojekts zu erreichen, wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt. ⋅ Klärung der Begriffe Qualität und Indikatoren im Rahmen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit ⋅ Entwicklung eines methodischen Konzepts für eine systema- tische Darstellung vergleichbarer Qualitätsmerkmale in der Prävention ⋅ Zusammenstellung von Indikatoren zum Nachweis von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Prävention (Literaturanalyse) Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Abbildung 17: Strukturierung des Qualitätsbegriffs Die Strukturqualität beschreibt das Angebot, die Prozessqualität die Qualität der Erbringung der jeweiligen Präventionsdienstleistung, die bei einem UV-Träger gemessen werden. Die Ergebnisqualität ist hingegen nicht bei den UV-Trägern sondern in den Unternehmen zu ermitteln. Im Teilprojekt „Indikatoren“ wird die einzelne Präventionsdienstleistung als die Einheit betrachtet, bei der die Qualitätsmessung ermöglicht werden soll. Die Einteilung in die drei Qualitätsdimensionen erfolgt für jede Präventionsdienstleistung. Damit werden auch Indikatoren für diese Qualitätsdimensionen erforderlich. Ein Indikator dient als Ersatzmaß für die Erhebung von Informationen über bzw. die Messung von Phänomenen, die selbst nicht direkt gemessen werden können. 27 UV-Träger erbringen Präventionsdienstleistungen UV-Träger setzen Randbedingungen für die betriebliche Prävention Mitgliedsunternehmen sorgen für betriebliche Prävention Beratung Überwachung Unternehmer Ermittlung Unfallverhütungsvorschriften u.a. BGVA1, BGVA2 Betriebsarzt Anreizsysteme Information und Kommunikation; Info-Material Sicherheitsfachkraft z.B. BG-Grundsätze Zertifikate Sicherheitsbeauftragte Betriebsrat Q ualifizierung Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Führungskräfte Mitarbeiter Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durch Dienste der BG Hersteller Maschinen, Produktionsund Arbeitsmittel Forschung und Entwicklung Strukturqualität bei den UV-Trägern Prozessqualität Leistungserbringung durch UV-Träger Ergebnisqualität: Wirksamkeit im Betrieb Abbildung 18: Zusammenwirken von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zwischen UV-Träger und Unternehmen 6.2 Systematische Darstellung vergleichba- rer Qualitätsmerkmale in der Prävention Im zweiten Arbeitsschritt des Projekts ging es um die Entwicklung eines methodischen Konzepts für eine systematische Darstellung vergleichbarer Qualitätsmerkmale in der Prävention. Auf der Basis der Balanced Score Card wurde ein methodisches Hilfsmittel zur Analyse und Bewertung von Präventionsdienstleistungen entwickelt – das Präventionsdienstleistungs-Bewertungssystem. 28 Mit Hilfe dieses Systems wird es möglich, alle Präventionsdienstleistungen hinsichtlich Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu bewerten. Es ist ein System, welches Ziele, Wechselwirkungen, Qualitätsmerkmale sowie Indikatoren festlegt und die empirische Überprüfung unterstützt, um daraus Ableitungen für die Verbesserung der Qualität treffen zu können. Grundsätzliches Ziel des Präventionsdienstleistungs-Bewertungssystems ist es, die Messung und Bewertung der Zielerreichung über ein aussagekräftiges und weitgehend formales Indikatorensystem vorzunehmen. 6.3 Indikatoren Eine Literaturanalyse sollte zum Nachweis von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Prävention solche Evaluationsstudien auffinden, in denen Maßnahmen bewertet werden, die denen der Präventionsdienstleistungen der Berufsgenossenschaften entsprechen. Das erforderte zunächst ein exploratives Studium, da wenige Indikatoren zur Messung von Qualität der einzelnen Präventionsdienstleistungen vorhanden sind. Für jede Präventionsdienstleistung konnten Evaluationsstudien gefunden werden. Die gefundenen Indikatoren ermöglichen eine empirische Datenerhebung und die Messung von Qualität. Weil es sich um zehn verschiedene Präventionsdienstleistungen mit ganz unterschiedlichen Inhalten handelt, erforderte jede Präventionsdienstleistung für sich eine Einzelfallanalyse bzgl. ihrer Qualität und deren Indikatoren zur Messbarkeit. In einem ersten Schritt wurde eine Literaturanalyse nach Evaluationsstudien durchgeführt. Die in den Studien verwendeten Indikatoren wurden tabellarisch zusammengefasst und den drei Qualitätsdimensionen zugeordnet. Es folgten Experteninterviews mit den Teilprojektleitern zur Bewertung der in den Evaluationsstudien gefundenen Indikatoren. Als Instrument diente eine Indikatoren-Checkliste. Danach müssen Indikatoren theoretischen, methodischen, praktischen und politischen Anforderungen genügen. Von den gefundenen 234 Indikatoren wurden 90 Indikatoren (je Präventionsdienstleistung zehn) für die Bewertung ausgewählt. Die Ergebnisse der Bewertung anhand der Indikatoren-Checkliste waren Grundlage für die Bildung der Qualitätsscores. Mit der Indikatoren-Checkliste konnte jeder Indikator auf sein Qualitätspotenzial hin interpretiert werden. Der Umfang der Erfüllung der vier Kriterien bei den Indikatoren wurde ersichtlich. Aus der Übersichtsdarstellung aller Indikatoren mit der geforderten Qualität werden Indikatoren sichtbar, die dienstleistungsübergreifend genutzt werden, um die Qualität der Präventionsdienstleistung zu messen. Es sind die Indikatoren: ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Beachtung der Zielgruppe Bewertung der Präventionsdienstleistung Kundenzufriedenheit Akzeptanz der geforderten Maßnahmen Publikationen Wissenszuwachs Verhaltensänderung Diese Indikatoren wurden in mehreren Präventionsdienstleistungen (PDL) als geeignet eingeschätzt. Deren Messinstrumente sind zum Teil unterschiedlich. GESAMTQUALITÄT Abbildung 19: Präventions-Bewertungssysteme 29 6.4 Bewertungssystem mit Messinstrumen- ten für die Präventionsdienstleistungen Ein weiteres Ziel des Teilprojekts „Indikatoren“ war die Entwicklung eines Bewertungssystems mit Messinstrumenten für die Präventionsdienstleistungen. Dafür wurde das Präventionsdienstleistungs-Bewertungssystem optimiert. Auf diese Weise ist für jede Präventionsdienstleistung ein Präventions-Bewertungssystem mit dem Aufbau Ziele, Indikatoren und Messinstrumenten entstanden. Die einzelnen Präventions-Bewertungssysteme stehen zur Verfügung und können für eine spezifische Produktgruppe einer Präventionsdienstleistung angepasst werden. Die Präventions-Bewertungssysteme müssen von jedem Anwender auch auf die jeweilige Situation angepasst werden. Es ist im Rahmen dieses Projektes nicht möglich, ein einheitliches System für alle UV-Träger anzubieten, welches gleiche Indikatoren und gleiche Zielwerte enthält. Vielmehr sind die Präventions-Bewertungssysteme als Angebot zu verstehen, aus dem sich jeder UV-Träger die relevanten Indikatoren aussuchen kann und entsprechend der Situation eigene Zielwerte und Messinstrumente entwickeln muss. Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 3, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp Prozessqualität Strukturqualität Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Beratung/Überwachung 30 Ziel Indikator Ermittlung des Indikators Wert Personelle Ressourcen: 1. Gut ausgebildete MA 2. Ausreichend MA zur Bewältigung der Aufgaben 3. Bestimmte Alterstruktur 1. Aus- und Fortbildung (Anzahl pro Jahr, fachliche Fortbildungen, Weiterbildun- gen zu Softskills etc.) Statistik der Personal2. Kapazitätsbemessung TAD/Präventions- abteilung abfragen abteilung 3. Durchschnittsalter der MA Materielle Ressourcen: Gute technische Ausstattung Kriterien für eine gute Ausstattung Verfügbarkeit/Zugang: 1. Gewährleistung aller angefragten Beratungen 2. Möglichst viele Betriebe gemäß Besichtigungsplan besichtigen 3. Hohe Durchführungsfrequenz gemäß Festlegung 1. Anzahl der registrierten Anfragen, geleistete Beratungen im Verhältnis zu angefragten Beratungen Statistik der Abteilung 2. Quotenerfüllung ( < = x ) der Betriebs- besichtigungen und Beratungen 3. Durchführungsfrequenz (Überwachung), Besichtigungsfrequenz und -dauer Zeitnähe: Zeitnähe der Beratung/ Überwachung Beratungen innerhalb von x Wochen Anteil der Beratungen, die innerhalb des definierten Zeitraums erfolgt sind Statistik der Abteilung Kommunikation(sstil): Klarheit Beratungskompetenz zu Anfragen Fragebogen Zielgruppenorientierung: 1. Sicherstellen der fristgerechten Über- wachung aus besonderem Anlass 2. Wissensstand der Zielgruppe wird berücksichtigt 1. Fristgerechte Überwachung aus besonderem Anlass (schwere Unfälle, §3 BKV-Fälle, ...) bzw. Schwerpunktak- tivitäten erfolgen, wenn nötig 2. Berücksichtigung von Inhalten aus vergangenen Beratungen 1. Statistik der Abteilung 2. Zurateziehen der Protokolle vergangener Beratungen Checkliste für die Abteilung Transparenz/Standardisierung: Lösungsorientierung der Vorgehensweise Fragebogen Sichtbarmachen von Lösungsorientierung Dokumentation/Evaluierung: Ständige Dokumentation mit späterer Evaluierung Vorhandene Protokolle und Evaluierungen Statistik der Abteilung Zielwert Ergebnisqualität Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Beratung/Überwachung Ziel Indikator Ermittlung des Indikators Wert Kundenzufriedenheit/-akzeptanz: Kundenzufriedenheit Zufriedenheit mit Beratung Fragebogen Einstellungsveränderung: Beratung und Überprüfung, ob die Unternehmer und Feststellung getroffener Regelungen und die Versicherten ihre Pflichten im Arbeits- Maßnahmen im Betrieb und Gesundheitsschutz wahrnehmen Besichtigung und Beurteilung durch Aufsichtspersonen Bewältigungskompetenz und -performanz: 1. Betriebe sollen Qualitätskriterien des Prüfkataloges entsprechen 2. Gezielte Motivation zur Eigeninitiative und Sicherstellung der Wahrnehmung der Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz 1. Überwachte Betriebe, die innerhalb eines Jahres den Qualitätskriterien des Prüfkatalogs entsprechen (Betriebe in Erfüllungsgradgruppen einteilen, Test mit Qualitätskriterien heranziehen) 2. Problembewältigungskompetenz verbessert oder nicht 1. Momentan noch nicht realisierbar, Forschun- gen hierzu laufen in St. Augustin 2. Fragebogen Beschwerdemanagement: 1. Möglichkeit zur Beschwerde geben 2. Wenig Beschwerden erhalten 1. Beschwerdemanagement mit z. B. telefonischem oder schriftlichen Ansprechpartner/Verantwortlichen 2. Anzahl der Beschwerden 1. Checkliste mit Anforde rungen an ein Be- schwerdemanagement 2. Statistik der Abteilung Zielwert Tabelle 9: Präventions-Bewertungssystem am Beispiel „Beratung / Überwachung“ Details zu allen Präventionsdienstleistungen finden Sie im Kapitel 8 „Präventionsdienstleistungen“. 31 7 Beispiele erfolgreicher Prävention Anmerkung: Das Teilprojekt „Beispiele erfolgreicher Prävention“ wurde bereits frühzeitig im Jahr 2004 gestartet, um Grundlagen und erste Hinweise für das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ mit seinen insgesamt 14 Teilprojekten zu erhalten. Vertiefende Auswertungen der Beispiele „Prävention lohnt sich“, soweit machbar, sind daher in den weitergehenden Teilprojekten zu finden. Die Vorstellung von erfolgreichen Präventionsmaßnahmen aus den Berufsgenossenschaften im Teilprojekt 4 dient zum einen der Veranschaulichung und Illustration der angebotenen Präventionsdienstleistungen, zum anderen auch der Durchführung einer IstAnalyse bezüglich vorhandener Qualitätsmerkmale. Darüber hinaus sollen sie einen Überblick über eine Anzahl von Indikatoren geben, welche die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen messen und die beabsichtigten bzw. unbeabsichtigten Wechselwirkungen zu anderen Dienstleistungen aufzeigen. Es ist jedoch bei der Durchsicht der vorgestellten Beispiele zu berücksichtigen, dass sie keine repräsentative Stichprobe aller durchgeführten Präventionsmaßnahmen der Berufsgenossenschaften, sondern nur einzelne, besonders gelungene bzw. überwiegend monokausal begründbare Präventionsaktivitäten, darstellen. Der überwiegende Teil der vorgestellten, nicht repräsentativen Präventionsbeispiele kommt mit 17 % aus dem Bereich Beratung. Informationsmaterial, Information und Kommunikation (hauptsächlich Kampagnen) sind mit 16 % vertreten. Die Schulung stellt immerhin 15 % aller Beispiele dar. Die Dienstleistung Ermittlung ist mit 14 % vertreten. 12 % gehören zur Dienstleistung „Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“. Forschung und Entwicklung sowie Unfallverhütungsvorschriften haben einen Anteil von 11 % und 8 %. Die Zertifizierung sowie die Anreizsysteme und Prämienmodelle sind mit 4 % und 3 % vertreten. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass bei dem überwiegenden Teil der vorgestellten Beispiele mehr als eine Präventionsdienstleistung eingesetzt wurde, so dass die Zuordnung nach einer subjektiven Gewichtung erfolgt ist. Anhand der Grafik ist zu erkennen, dass bei den persönlichen Präventionsdienstleistungen die Beratung mit 17 % den größten Stellenwert einnimmt. Damit wird diese Präventionsdienstleistung unter den persönlichen Angeboten am häufigsten nachgefragt. Erwartet wurde auch, dass unter den erfolgreichen Präventionsbeispielen die Schulung mit einem sehr hohen Prozentsatz (15 %) vertreten ist. Das ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass insgesamt die Qualifizierung einen Großteil der berufsgenossenschaftlichen Präventionsarbeit ausmacht und bei den hier vorgestellten Präventionsmaßnahmen am Schluss eines Bündels von Maßnahmen erscheint. 32 Prozentuale Verteilung der Beispiele Schulung 15 % Informationsmaterial, Information und Kommunikation ngs 16 % ütu 8 % h r n ve fall ifte Un rschr 4% vo fikate Zerti Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung 12 % Ermittlung 14 % Forschung und Entwicklung 11 % Prä Anr mi eizs en yst mo em de e u lle nd 3% Beratung 17 % Abbildung 20: Prozentuale Verteilung der vorliegenden, nicht repräsentativen, Präventionsbeispiele auf die Präventionsdienstleistugen Unter den sachlichen Dienstleistungen stehen die Forschung und Entwicklung mit 11 % und tragen mit ihren Ergebnissen zu einem erheblichen Anteil dazu bei, dass in den Unternehmen sichere Arbeitsbedingungen herrschen. Darüber hinaus sind Unfallverhütungsvorschriften mit 8 % bei den materiellen Präventionsaktivitäten vertreten. Bei der Verteilung der vorgestellten Beispiele auf dem KLR-Leitfaden wurde deutlich, dass eine klare Abgrenzung zwischen den verschiedenen Dienstleistungen nicht immer möglich ist. Vielfach wurden mehrere Präventionsmaßnahmen gleichzeitig durchgeführt, so dass eine Schwerpunktsetzung vorgenommen werden musste. Interessant zu beobachten war auch, dass über die Zeit ein gewisser Lerneffekt zwischen den BGen und auch innerhalb der BGen zu beobachten war. So gewannen die Berichte zu den Präventionsbeispielen durch zunehmende Aktualität, eine detaillierte Erfassung der Kosten sowie die Nutzung unterschiedlichster Synergieeffekte zunehmend an Qualität. Bei der Präventionsmaßnahme der Tiefbau-BG zur Sicherung der Gleisbereiche konnte die Aktion nur erfolgreich sein, da neben den technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen auch die Mitarbeiter in den Mitgliedsunternehmen geschult wurden. Ebenso wurde von der Fleischerei-BG eine umfangreiche Kampagne zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen durchgeführt, die in Wechselwirkung mit der Dienstleistung „Informationsmaterial, Information und Kommunikation“ steht. Erst auf den zweiten Blick ist zu erkennen, dass dieser Kampagne eine eingehende Untersuchung des Unfallgeschehens vorausging, die in Handwerks- und Industriebetrieben durchgeführt wurde. Das heißt, der Impuls zu dieser Kampagne ging von der Dienstleistung “Ermittlung” aus. Meistens geht der Dienstleistung „Unfallverhütungsvorschrift“ eine Untersuchung des Unfallgeschehens voraus bzw. ist das Ergebnis einer „Forschungs- und Entwicklungstätigkeit“. Bei den vorgestellten Beispielen war die Präventionsdienstleistung „Ermittlung“ mit 14 % stark vertreten. Gerade die Ergebnisse einer gründlichen Untersuchung des Unfallgeschehens sind die Voraussetzung für die erfolgreiche Einleitung von Präventionsmaßnahmen und vielfach Ausgangspunkt für weitere Präventionsdienstleistungen, wie z. B. „Forschung und Entwicklung“ oder „Beratung“. AUFFÄLLIGKEIT Auffälligkeit einer angezeigten Berufskrankheit ERMITTLUNG Ursachenanalyse einer Berufskrankheit. Ursache: gepuderte Latexhandschuhe MAßNAHMEN „Information und Kommunikation“ - Präventionskampagne - Informationsmaterial - Produktlisten - Handschuhplane „Forschung und Entwicklung“ Beratung ERGEBNIS TRGS 540 „Gepuderte Naturlatexhandschuhe sind durch puderfreie und allergiearme Latexhandschuhe oder andere geeignete Handschuhe“ zu ersetzen Nach einer ausführlichen Erhebung mittels Fragebogenauswertung konnte bei den 48 Rückmeldungen, der in dieser Studie betrachteten Beispiele von Präventionsdienstleistungen, festgestellt werden, dass in allen Fällen mehrere Präventionsdienstleistungen gleichzeitig eingesetzt wurden, um den Präventionserfolg herbeizuführen. Wirksamkeit von Präventionsdienstleistungen an Beispielen Die uns zur Verfügung gestellten Präventionsbeispiele zeigen, dass Präventionsarbeit wirksam ist und damit einen Nutzen sowohl für die Berufsgenossenschaften als auch für die Unternehmen bringt. Wichtig dabei ist, dass Präventionsmaßnahmen systematisch und gezielt eingesetzt werden müssen, um den gewünschten Erfolg zu bringen. Bei vielen Beispielen wurde deutlich, dass eine Maßnahme alleine nicht ausreicht, sondern dass diverse Maßnahmen flankierend ergriffen werden müssen. Bei der Durchführung zukünftiger Präventionsaktivitäten ist darauf zu achten, dass die dazugehörigen Kosten erfasst werden, um eine Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsevaluation durchführen zu können. Auch werden Präventionsmaßnahmen nur dann Erfolg haben, wenn möglichst viele Betriebe teilnehmen. Insofern ist die Akzeptanz sehr wichtig. Wenn der Effekt der vorgenommenen Maßnahmen schnell verpufft, wird die Prävention ebenfalls vergleichsweise wenig Erfolg haben. Daher kann auch die Nachhaltigkeit und deren Messung entscheidend sein. Die Auswahl der Indikatoren war nicht sehr breit gefächert; hauptsächlich wurden Unfallzahlen und Berufskrankheiten als Messgrößen herangezogen. Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Präventionsdienstleistungen sind sehr häufig zu finden, jedoch sind diese so vielfältig, dass die vorhandene Beispielsammlung für signifikante Aussagen nicht umfangreich genug ist. Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 4, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp Abbildung 21: Ablaufdiagramm am Beispiel „Latexallergie“ 33 Prävention lohnt sich! Erfolgreiche Arbeit der Berufsgenossenschaften Kampagne gegen Latexallergien Ausgangslage Mitte der neunziger Jahre stieg die Zahl der Latexallergien insbesondere im Gesundheitswesen kontinuierlich an. Einen Höchststand verzeichnete die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Jahr 1998 mit 1.262 gemeldeten Erkrankungen. Ursache für die Zunahme der Latexallergien bei medizinischem Personal war der erhöhte Verbrauch von gepuderten Latexhandschuhen zum Schutz gegen blutübertragene Virusinfektionen wie HIV und Hepatitis. Ausgelöst wird die Latexallergie zwar durch den in den Handschuhen verarbeiteten Naturlatex. Vermittelt wird sie jedoch durch den Handschuhpuder, der verwendet wurde, um ein Zusammenkleben zu vermeiden. Die im Handschuh verarbeiteten Latexproteine verbinden sich mit dem Puder. Beim An- und Ausziehen der Handschuhe wird der Latexpuderstaub in die Luft gewirbelt und in der Umgebung verbreitet. Durch Einatmen der Latexallergene kommt es zu einer schnellen Sensibilisierung gegen Latex und allergischen Erkrankungen der Haut (Berufskrankheit-Nr. 5101) oder der Atemwege (Berufskrankheit-Nr. 4301); in schweren Fällen droht den Betroffenen die Berufsunfähigkeit. Gepuderte Latexhandschuhe für medizinisches Personal (Quelle: BGW) Präventionsaktivitäten Die BGW führte 1997 und 1998 eine bundesweite Präventionskampagne durch. Ziel dieser Kampagne war es, über die Risiken einer Latexallergie durch gepuderte Handschuhe aufzuklären und zu bewirken, dass gepuderte durch ungepuderte Latexhandschuhe ersetzt werden. Die Präventionskampagne umfasste neben bundesweiten Informationsveranstaltungen in Krankenhäusern zahlreiche weitere Aufklärungsmaßnahmen. Dazu gehörten eine Latex-Informationsmappe, Produktlisten von latexfreien und ungepuderten Handschuhen sowie Handschuhpläne mit Empfehlungen, welche Handschuhe bei welchen Tätigkeiten verwendet werden sollten. Begleitet wurde die Latexkampagne von nationalen und internationalen Forschungsaktivitäten, an denen auch das Berufsgenossenschaftliche Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin (BGFA) beteiligt war. Die zahlreichen Präventionsaktivitäten in Sachen Latexallergie führten auch dazu, dass Naturlatex mittlerweile zu einer der am meisten untersuchten beruflichen Allergenquellen geworden ist. So zeigte eine Interventionsstudie 34 der BGW, dass mit dem Austausch gepuderter Latexhandschuhe gegen ungepuderte ein Verbleib von Latexallergikern im Beruf erreicht werden kann. Seit 1998 gilt die rechtsverbindliche Austauschpflicht für gepuderte Latexhandschuhe. Die TRGS 540 schreibt vor: „Gepuderte Naturlatexhandschuhe sind durch puderfreie und allergenarme Latexhandschuhe oder andere geeignete Handschuhe zu ersetzen.“ Latexallergiker können in den meisten Fällen beschwerdefrei in ihrem Beruf arbeiten, wenn sie den Kontakt mit Latex konsequent vermeiden. Dafür müssen sie selbst latexfreie Handschuhe verwenden – und der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass das Verbot der gepuderten Latexhandschuhe am Arbeitsplatz beachtet wird. Ergebnisse und Nutzen Die Ergebnisse der Latexkampagne überzeugen: Mit einem Bewusstseinswandel bei der Verwendung von Latexhandschuhen konnte ein deutlicher Rückgang der gemeldeten Latexallergien erzielt werden. Erste Erfolge zeigten sich bereits ein Jahr nach Durchführung der Latexkampagne. Die Zahl der gemeldeten Latexallergien ging um 30 % von 1.262 Fällen im Jahr 1998 auf 845 Meldungen im Jahr 1999 zurück. Innerhalb von sechs Jahren konnte die Zahl der Latexallergien sogar um mehr als 80 % reduziert werden. Im Jahr 2003 wurden der BGW nur noch 228 Latexallergien gemeldet. Die Weichen für diese Entwicklung hat die BGW mit ihrer Präventionskampagne gestellt. Mit der Latexkampagne konnte die BGW im medizinischen Bereich ein Umdenken beim Gebrauch von Latexhandschuhen bewirken. So wurden 1998 erstmals mehr ungepuderte als gepuderte Handschuhe nachgefragt. 2002 waren nach Herstellerangaben knapp 90 % der verkauften Untersuchungshandschuhe puderfrei. Die Industrie hat zügig auf die deutlich gestiegene Nachfrage nach puderfreien Handschuhen reagiert und ihre Produktlinien umgestellt – mit dem Ergebnis, dass inzwischen der Gebrauch ungepuderter Handschuhe mit keinen höheren Investitionen in den Arbeitsschutz verbunden ist. Die Erfolge der Latexkampagne zeigen sich auch im Zusammenhang mit den BK-Anerkennungszahlen. Wurden im Jahr 1998 noch insgesamt 120 Latexerkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt, so war es 2002 nur noch in 32 Fällen zwingend geboten, die gefährdende Tätigkeit aufgrund der Latexallergie aufzugeben. Die Investitionen der BGW in die Latexkampagne haben sich mehr als gelohnt: Die Durchführung der Kampagne kostete die BGW rund 250.000 Euro. Ein geringer Betrag im Vergleich zu den Kosten, die die Beitragszahler für die Rehabilitation eines einzigen Latexallergikers aufbringen müssen – sie können bis zu 120.000 Euro betragen. Weitere Informationen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Hauptverwaltung, Präventionsdienste Pappelallee 35 – 37, 22089 Hamburg Fragebogen (Auszug) 1. Welche in Ihrem Beispiel nicht genannten Indikatoren/Messgrößen könnten den Präventionserfolg ebenfalls darlegen? Beispiele dafür könnten u. a. sein: AU-Tage gemäß Gesundheitsbericht, Reha-Kosten, Anzahl der BK-Verdachtsanzeigen, Vor-Ort-Verifizierung der Verhältnisprävention, Teilnahmegrad an Schwerpunktaktionen. Nachfrage nach den erwähnten Schulungs- und Informationsmaterialien ist konstant hoch. Anzahl der Auflagen zum Austauschen von Handschuhen ist rückläufig. 2. Sehen Sie über gewollte positive Wirkungen hinaus auch unerwartete positive Wechselwirkungen? Andere Handschuhmaterialien werden aufgrund der hohen Nachfrage heute bereits zu vergleichbaren Preisen wie gepuderte Latexhandschuhe angeboten. Die BGW ist heute anerkannt für ihre Beratungskompetenz zum Thema „Haut“. 3. Sehen Sie über positive Wirkungen hinaus auch negative Wechselwirkungen? Es gibt Vermutungen über Sensibilisierungen gegenüber Inhaltsstoffen anderer Handschuhmaterialien, z. B. Weichmacher (Phthalate) 4. Welche außer-bglichen Faktoren beeinflussen die in dem Beispiel beschriebene Präventionsmaßnahme? Haben sich zum Beispiel Gesetze geändert, sind Normen überarbeitet worden, die im Betrieb zu bestimmten Maßnahmen geführt bzw. die eine solche Änderung ausgelöst haben? TRGS 540 wurde erlassen. TRGS 531 wurde erlassen. Feuchtarbeit ist heute Anlass für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gem. BioStoffV. 5. Welche Ziele (Soll-Zustand) hatten Sie sich für eine angenommene Wirksamkeit Ihrer Präventionsmaßnahmen in Ihrem konkreten Fallbeispiel gesetzt? Wurden diese vollständig erfüllt? Verringerung der Zahl der BK-Verdachtsanzeigen. Rückgang der Reha-Kosten für diesen BK-Bereich (beide erfüllt). 35 Auswertungsblatt für das Beispiel Titel: „Kampagne gegen Latexallergien“ BG: BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Präventionsdienstleistungen Präventionsmaßnahmen Beratung und Überwachung Gefahrenquelle beseitigen Wechselwirkungen mit ... X Beratung und Überwachung Reduzierung gefährlicher Arbeitsstoffe Ermittlung Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Sonstige technische Maßnahmen Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Schulung Organisation/Führung Ermittlung Informationsmaterial, Information und Kommunikation X X X Persönliche Schutzausrüstung X Schulung Informationsmaterial, Information und Kommunikation X Unfallverhütungsvorschriften Arbeitsmedizinische Maßnahmen X Unfallverhütungsvorschriften X Zertifikate Sonstige personelle Maßnahmen X Zertifikate X Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Forschungs- und Entwicklungsergebnisse X Anreizsysteme/Prämienmodelle Anreizsysteme/Prämienmodelle Bemerkungen: Die Ergebnisse der Forschungstätigkeiten, an denen auch das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsmedizin (BGFA) beteiligt war, haben zu der breit angelegten Kampagne und der Einführung der TRGS 540 „Gepuderte Naturlatexhandschuhe sind durch puderfreie und allergenarme Latexhandschuhe oder andere geeignete Handschuhe zu ersetzen“ geführt. 36 Prävention lohnt sich! Erfolgreiche Arbeit der Berufsgenossenschaften Erfolgreiche Präventionsmaßnahmen im Friseurhandwerk Ausgangslage Im Zeitraum von 1986 bis 1991 haben sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die Verdachtsmeldungen auf beruflich erworbene obstruktive Atemwegserkrankungen im Friseurhandwerk von 98 auf 503 Meldungen pro Jahr verfünffacht. Als Ursachen der Atemwegserkrankungen wurden die zahlreichen Stoffe vermutet, denen Friseurinnen und Friseure am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Ein ähnlich dramatischer Anstieg war bei den Hauterkrankungen zu verzeichnen. Ihre Zahl verdoppelte sich von 1980 bis Anfang der 90er Jahre und erreichte mit 4.516 Berufskrankheitenanzeigen im Jahr 1991 ihren absoluten Höchststand. Dies hatte zur Folge, dass die BGW im Jahre 1994 allein für die Entschädigung von Hauterkrankungen im Friseurhandwerk 32,4 Mio Euro aufbringen musste. Die Kosten für eine Berufsaufgabe im Fall einer Allergisierung können bis zu 100.000 Euro betragen. ein Hautschutzplan, die unter der Federführung der BGW für das Friseurhandwerk erarbeitet wurden, sollen zudem einen besseren Schutz am Arbeitsplatz gewährleisten. Für bereits hauterkrankte Friseure bietet die BGW spezielle Seminare an, in denen Strategien zum Schutz der Haut und Umgang mit der Erkrankung vermittelt werden. Ziel ist es, den Betroffenen einen Verbleib im Beruf zu ermöglichen. Ergebnisse und Nutzen Inzwischen sind die Verdachtsmeldungen auf eine Berufskrankheit (BK) bei Friseuren deutlich zurückgegangen. Die Zahl der gemeldeten Hauterkrankungen ist seit ihrem Höchststand 1991 sogar um fast drei Viertel auf 1.182 (2003) gesunken - ein Ergebnis der erfolgreichen Präventionsaktivitäten. BK-Anzeigen 1991 Haut Atemwege 4516 503 BK-Anzeigen 2003 Haut Atemwege 1182 307 Der Rückgang der Berufskrankheitenanzeigen schlug sich auch bei den Entschädigungsleistungen nieder. So musste die BGW 2003 für Hauterkrankungen bei Friseuren nur noch 11 Mio Euro aufbringen. Im Vergleich zum Spitzenwert von 32,4 Mio Euro im Jahr 1994 eine Kostenersparnis von 21,4 Mio Euro. In der Folge konnte die BGW die Beiträge für Friseure seit Mitte der 90er Jahre mehrfach senken, zuletzt um 25 %, was bei derzeit rund 247.000 Beschäftigten im Friseurhandwerk eine erhebliche Beitragsersparnis ausmacht. Abbildung eines Modellarbeitsplatzes (Quelle: BGW) Präventionsaktivitäten Die BGW hat mit verschiedenen Aktivitäten auf die besonderen Probleme im Friseurhandwerk reagiert. Im Rahmen eines umfassenden Präventionskonzeptes hat sie die Friseurbetriebe zur Anwendung wirksamer Hautschutzmaßnahmen motiviert. Zusätzlich hat das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (BGIA) in einem Forschungsprojekt unter Nachstellung realer Arbeitsplatzsituationen Empfehlungen gegeben, welche Verfahren und Einsatzprodukte zu einer wesentlichen Reduzierung der Gefährdung führen. Zusammen mit der Kosmetischen Industrie und Handwerksinnungen hat die BGW darauf hingewirkt, dass verbesserte Produkte mit geringerem Gefährdungspotenzial am Markt eingeführt wurden und so das Risiko von Haut- und Atemwegserkrankungen reduziert wurde. Eine Betriebsanweisung und Die starke Zunahme der Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit hat seitens der Behörden vielfach zu Forderungen nach der Installation spezieller Absauganlagen geführt. Für die typischen Kleinbetriebe im Friseurhandwerk wäre dies ein hohes Investitionsvolumen von mindestens 4.000 Euro. Das Forschungsvorhaben des BGIA hat gezeigt, dass bei Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren eine solche Absaugung in der Regel nicht notwendig ist. Die Gesamtkosten des durchgeführten Forschungsprojektes belaufen sich auf 500.000 Euro, die sich in Relation zu Verletztengeld, Übergangsgeld, Reha-Lehrgängen und Umschulungsmaßnahmen sehr schnell „bezahlt“ gemacht haben. Weitere Informationen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Hauptverwaltung, Präventionsdienste Pappelallee 35 – 37, 22089 Hamburg 37 Fragebogen (Auszug) 1. Welche in Ihrem Beispiel nicht genannten Indikatoren/Messgrößen könnten den Präventionserfolg ebenfalls darlegen? Beispiele dafür könnten u. a. sein: AU-Tage gemäß Gesundheitsbericht, Reha-Kosten, Anzahl der BK-Verdachtsanzeigen, Vor-Ort-Verifizierung der Verhältnisprävention, Teilnahmegrad an Schwerpunktaktionen. Anzahl der Auflagen in Friseurbetrieben zum Thema „Haut und Atemwege“, Verbreitungsgrad der Hautschutzpläne und Betriebsanweisungen, Inhaltsstoffe bzw. deren Zusammensetzung in Friseurprodukten. 2. Sehen Sie über gewollte positive Wirkungen hinaus auch unerwartete positive Wechselwirkungen? Zusammenarbeit mit Industrieverband für Körperpflegeprodukte und Waschmittel ist verbessert worden und erleichtert laufende BK-Ermittlungen. 3. Sehen Sie über positive Wirkungen hinaus auch negative Wechselwirkungen? nein 4. Welche außer-bglichen Faktoren beeinflussen die in dem Beispiel beschriebene Präventionsmaßnahme? Haben sich zum Beispiel Gesetze geändert, sind Normen überarbeitet worden, die im Betrieb zu bestimmten Maßnahmen geführt bzw. die eine solche Änderung ausgelöst haben? TRG 531 wurde erlassen. Feuchtarbeit ist heute Anlass für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gem. Bio StoffV. 5. Welche Ziele (Soll-Zustand) hatten Sie sich für eine angenommene Wirksamkeit Ihrer Präventionsmaßnahmen in Ihrem konkreten Fallbeispiel gesetzt? Wurden diese vollständig erfüllt? Senkung der BK-Verdachtsanzeigen: erfüllt Senkung der Beiträge: erfüllt Niedrigere Reha-Kosten: erfüllt 38 Auswertungsblatt für das Beispiel Titel: „Erfolgreiche Präventionsmaßnahmen im Friseurhandwerk“ BG: BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Präventionsdienstleistungen Präventionsmaßnahmen Beratung und Überwachung X Gefahrenquelle beseitigen Ermittlung X Reduzierung gefährlicher Arbeitsstoffe Wechselwirkungen mit ... Beratung und Überwachung X Ermittlung Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Sonstige technische Maßnahmen Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Schulung Organisation/Führung Schulung Informationsmaterial, Information und Kommunikation Persönliche Schutzausrüstung Unfallverhütungsvorschriften Arbeitsmedizinische Maßnahmen Unfallverhütungsvorschriften Zertifikate Sonstige personelle Maßnahmen Zertifikate Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Anreizsysteme/Prämienmodelle X X X Informationsmaterial, Information und Kommunikation Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Anreizsysteme/Prämienmodelle 39 8 Präventionsbilanz Die Durchführung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz stellt eine gesetzliche Aufgabe dar. Von Interesse ist jedoch auch die Frage, ob bzw. inwieweit sich Investitionen in betriebliche Präventionsarbeit für Unternehmen „lohnen“. Hierbei interessieren nicht einzelne Präventionsdienstleistungen, sondern die Präventionsarbeit „als Ganzes“. Einen solchen einzelwirtschaftlichen Präventionserfolg weisen weder herkömmliche betriebliche Rechnungen noch gesellschaftsbezogene oder ökologische Unternehmensrechnungen aus. Es bedarf deshalb der Entwicklung einer neuen Rechnung, die den Präventionserfolg abbildet. Das Teilprojekt „Präventionsbilanz“ unterbreitet konzeptionelle Vorschläge zur Präventionsbilanzierung. Außerdem wird eine Präventionsbilanz auf der Grundlage empirisch gewonnenen Datenmaterials aufgestellt. Der unmittelbare Erfolg betrieblicher Präventionsarbeit besteht in der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Der mittelbare Erfolg drückt sich in den von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Bei der Präventionsbilanz handelt es sich nicht um eine Bilanz im finanzwirtschaftlichen Sinne, sondern um eine präventionsökonomische Erfolgsrechnung. Betrieblicher Präventionsnutzen und betriebliche Präventionskosten werden in bilanzieller Form gegenübergestellt. Der Präventionserfolg errechnet sich als Saldogröße. Zu den betrieblichen Präventionskosten gehören die Kosten für persönliche Schutzausrüstungen, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung, den Einsatz der/s Sicherheitsbeauftragten, präventionsbedingte Qualifizierungsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen sowie Organisations-, Investitions- und Anlaufkosten. Die Komponenten der betrieblichen Präventionskosten sind beispielhaft in Tabelle 1 aufgeführt. Der betriebliche (monetäre) Präventionsnutzen bezieht sich auf Kosteneinsparungen durch vermiedene Betriebsstörungen, vermiedenen Ausschuss und geringere Nacharbeit sowie auf Wertzuwachs durch gestiegene Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten, nachhaltige Qualitätsorientierung und verbesserte Produktqualitäten, Produktinnovationen und höheres Image. Betriebliche Präventionskosten Kosten in € Kosten für persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Gehörschutz, Schuhe, Berufskleidung) Kosten für sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung (z. B. interne/externe Sicherheitsfachkraft, interner/externer Betriebsarzt für die freigestellte Zeit, Dokumentation) Personalkosten für Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte ohne sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Kosten für bestimmte präventionsbedingte Qualifizierungsmaßnahmen; (z. B. Ausbildung und Fortbildung von Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsbeauftragten, oder z. B. Seminare Ladungssicherung, Gabelstapler, Freistellung für Ersthelferausbildung) Kosten für Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Gehörvorsorge oder Sehtest) Organisationskosten (z. B. Mehrkosten für die arbeitsschutzgerechte Gestaltung der Produktion, anteilige Kosten für Arbeitsschutzmanagementsysteme) Investitionskosten (z. B. anteilige Abschreibungen für präventionsbedingte Sicherheitstechnik und Betriebsorganisation) Anlaufkosten (arbeitsschutzbedingte Mehrkosten bei Anlauf einer Produktion bzw. in der Phase der Einführung von Präventionsmaßnahmen) Tabelle 10: Betriebliche Kosten Gesundheitsschutz ausgehenden Sekundärwirkungen aus. Präventionserfolg kann qualitativ in Nichtgeldgrößen und quantitativ in Geldgrößen vorliegen. Die Kennzahl „Return on Prevention“ beschreibt das Verhältnis der Rückflüsse aus der Präventionsarbeit (monetärer Präventionsnutzen) und der Präventionsausgaben (Präventionskosten). 40 Die Komponenten des betrieblichen Präventionsnutzens sind beispielhaft in Tabelle 2 aufgeführt. Eine Voruntersuchung widmete sich der Identifikation der unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen betrieblicher Präventionsarbeit. Unternehmen einer Branche wurden schriftlich nach ihrer qualitativ nichtmonetären Einschätzung der Wirkungen betrieblicher Präventionsarbeit befragt. Es zeigt sich, dass zu den wichtigsten Wirkungen unmittelbar eine Reduzierung von Gefährdungen und Unfällen sowie mittelbar ein Anstieg des Gefährdungsbewusstseins und eine positive Änderung der Betriebskultur gehören. Ein hoher Anteil der befragten Unternehmen geht außerdem davon aus, dass die betrieblichen Kosten bei zusätzlichen Investitionen in betriebliche Präventionsarbeit langfristig sinken. Zur Erhöhung der praktisch-normativen Aussagekraft der Präventionsbilanz empfiehlt sich die Berechnung des Präventionsnutzen-Präventionskosten-Verhältnisses, das zugleich den Return on Prevention betrieblicher Präventionsarbeit zum Ausdruck bringt. In der vorliegenden Untersuchung liegt der Return on Prevention bei 1,6. Er bezeichnet ein abstraktes ökonomisches Erfolgspotenzial. Die Untersuchung beschränkt sich auf eine Positivauswahl, was wiederum den relativ geringen Befragungsumfang recht- Betrieblicher Präventionsnutzen Nutzen in € Kosteneinsparungen durch vermiedene Betriebsstörungen (z. B. Betriebsstillstand nach Arbeitsunfall) Kosteneinsparungen durch Vermeidung von Ersatzeinstellungen von Personal nach Arbeitsunfällen (z. B. Personalersatzbeschaffung siehe auch IGA-Report 6) Kosteneinsparungen durch vermiedenen Ausschuss (z. B. Anlaufkosten nach Maschinenstillstand nach einem Arbeitsunfall) Kosteneinsparungen durch geringere Nacharbeit (z. B. Ersatzpersonal muss eingearbeitet werden; Lernkurve) Wertzuwachs durch gestiegene Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten (z. B. nach Unfällen Probleme mit der Motivation und Arbeitszufriedenheit; ohne Unfälle Steigerung der Zufriedenheit) Wertzuwachs durch nachhaltige Qualitätsorientierung und verbesserte Produktqualitäten (z. B. Betriebsstörungen führen u. a. zu Qualitätsverlusten) Wertzuwachs durch Produktinnovationen (siehe praktische Beispiele für betriebswirtschaftliche Erfolge bei Arbeitsschutzmaßnahmen) Wertzuwachs durch höheres Image (z. B. nach Unfällen Image-Probleme bei Kunden) Tabelle 11: Betrieblicher Präventionsnutzen Die Hauptuntersuchung verfolgte das Ziel der Monetarisierung des Präventionserfolgs auf empirischer Datenbasis. Die Befragung in Form von Interviews erstreckte sich auf Unternehmen mehrerer Branchen. Die Präventionskosten(arten) ließen sich relativ leicht ermitteln. Die Schätzung der Werte der Präventionsnutzenarten bereitete den befragten Personen aufgrund der hohen Abstraktion erwartungsgemäß Schwierigkeiten. Für die Befragung der meisten Unternehmen empfahl sich daher eine indirekte Vorgehensweise. Zunächst sollte für das eigene Unternehmen der Gesamtpräventionsnutzen (z. B. in Relation zu den Gesamtpräventionskosten) geschätzt werden. Nachfolgend wurde entscheidungstheoretisch analysiert, wie sich der Gesamtpräventionsnutzen auf die einzelnen Präventionsnutzenarten aufteilt. Durch Gegenüberstellung der betrieblichen Präventionskosten und monetären betrieblichen Präventionsnutzen pro Mitarbeiter/ in und Jahr ergibt sich die eigentliche (monetäre) Präventionsbilanz auf Basis des Median- oder Mittelwerts. Der Saldo beziffert den (monetären Netto )Präventionserfolg pro Mitarbeiter/in und Jahr. fertigt. Angesichts der Positivauswahl dürfte der Präventionserfolg bei Unternehmen, die sich bei Investitionen in betriebliche Präventionsarbeit bislang zurückgehalten haben, tendenziell eher noch besser ausfallen. Return on Prevention (ROP) = 1,6 41 9 Präventionsdienstleistungen In den folgenden Unterkapiteln wurden Beiträge aus einzelnen Teilprojekten des Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention“ zusammengefasst sowie zum Teil ergänzt. 9.1 Unfallverhütungsvorschriften Dienstleistungsgruppe: (Einzel-)Dienstleistung: Beschreibung: Zielsetzung: Rechtliche Grundlagen: Unfallverhütungsvorschriften Typisches Beispiel: BGV A1 Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.): Anzahl/Qualität der Rückmeldungen durch die Adressaten zu Vorschriften und Regeln Bewertung der Vorschriften und Regeln (Anwenderfreundlichkeit) Abgrenzung: Unfallverhütungsvorschriften in Abgrenzung zum Informationsmaterial und zur Öffentlichkeitsarbeit Projektbeschreibung Vorentwurf Aufstellen des Vorentwurfs Stellungnahme zum Vorentwurf Fachausschussentwurf Aufstellen des Fachausschussentwurfs Stellungnahme zum Fachausschussentwurf Abgestimmter Fachausschussentwurf Beschlussreifer Entwurf PROZESSÜBERWACHUNG DURCH DGUV Erstellung autonomer Rechtsnormen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Vorschriften und Regeln müssen aktuell, verständlich, transparent, praxisorientiert und schnell verfügbar sein § 13 SGB I § 14 SGB VII § 15 SGB VII BG-Vorschriften (BGV) BG-Regeln (BGR) BG-Informationen (BGI) Unfallverhütungsvorschriften werden nach BG-übergreifend abgestimmten Qualitätsstandards entwickelt. Die Erarbeitung von Unfallverhütungsvorschriften erfolgt qualitätsgesichert gemäß den Vorgaben des BG-Grundsatzes „Präventionsausschüsse des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften – HVBG“ (BGG 900) und der „Vereinbarung zwischen dem BMA und den obersten Landesbehörden zum Verfahren zur Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften“ (Januar 1998) unter Beachtung der „Grundsätze für die Gestaltung Berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und Berufsgenossenschaftlicher Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (März 2001) sowie dem „Leitlinienpapier“ zur Neuordnung des Arbeitsschutzrechts, welches die Aufgabenabgrenzung zwischen der staatlichen Seite und den Unfallversicherungsträgern verbindlich vereinbart. Weitere Einzelheiten zur Qualitätssicherung sind auch im BGZ-Handbuch „Präventionsausschüsse“ geregelt. BGG 900 Produkte: Sächliche Präventionsdienstleistungen Für diesen Personenkreis gelten die Unfallverhütungsvorschriften ebenso (§ 16 Abs. 2 SGB VII). Genehmigungsverfahren Genehmigte UVV Tabelle 12: Präventionsdienstleistung Unfallverhütungsvorschriften Die Unfallversicherungsträger haben nach § 14 SGB VII den Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Diesem Auftrag kommen die Berufsgenossenschaften auch dadurch nach, indem sie nach § 15 SGB VII als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Unfallverhütungsvorschriften sind autonomes Satzungsrecht der Berufsgenossenschaften und als Rechtsvorschriften aus sich heraus verbindlich. Sie entfalten für Unternehmer und Versicherte eine Rechtsverbindlichkeit, verpflichten allerdings nicht Dritte. Eine Ausnahme besteht für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören. 42 Abbildung 22: Erstellungsprozess Unfallverhütungsvorschriften Die fachliche Kompetenz der pluralistisch besetzten BG-Fachausschüsse, welche die Entwürfe von Unfallverhütungsvorschriften erarbeiten, lässt per se eine hohe Qualität dieser Produkte erwarten. Darüber hinaus werden im vorliegenden Bericht des Teilprojektes „Unfallverhütungsvorschriften“ Indikatoren zur Messung der Struktur- und Prozess-Qualität von Unfallverhütungsvorschriften vorgeschlagen. Das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk umfasst Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln), Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BG-Grundsätze). staatlichen Arbeitsschutzverordnungen befinden sowie der BGRegeln, die sich in Konkurrenz mit dem staatlichen Technischen Regelwerk befinden, macht es Sinn, Konzepte für neue Präventionsschriften unterhalb der Vorschriftenebene zu entwickeln. Ziele der Vorschriften Aufwand (Input) Effektivität Wirkungen Effizienz Erreichte Qualität Erbrachte Leistungen (Output) Abbildung 23: Effektivität – Effizienz – Qualität von Unfallverhütungsvorschriften (Quelle: Hamacher/Wienhold/Wittmann; „Entwicklung von Indikatoren für die Wirksamkeitsbeurteilung“; 2005) Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln, kurz: BGR) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) und/oder technischen Spezifikationen und/oder den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit. Soweit BG-Regeln staatliche Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften konkretisieren, geben sie den Stand der Technik wieder. Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen, kurz: BGI) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen und die z. B. für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen erarbeitet werden. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BG-Grundsätze, kurz: BGG) sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z. B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen. Das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk richtet sich in erster Linie an den Unternehmer und soll ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Der Unternehmer kann bei Beachtung der in dem Berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. Im Bereich der Unfallversicherungsträger wird deshalb zurzeit eine neue Schriftenreihe unter der Marke „Praxiswissen“ konzipiert. Nach dem im Rahmen der Entstehung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) erarbeiteten „Rahmenkonzept für ein systematisches und transparentes Vorschriftenund Regelwerk“ sollen vor allem Informationsschriften für die Praxis präventions- und arbeitsschutzbezogene Themenstellungen aufarbeiten, Vorschriften und Regeln erläutern sowie konkrete praxisgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vorstellen. Ferner verlangt das Rahmenkonzept, dass die Träger der jeweiligen Informationsschriften jeweils einheitliche verfahrensleitende Standards entwickeln, in denen auch die gegenseitige Beteiligung geregelt wird. Eine weitere wesentliche Anforderung betrifft dabei die Qualitätssicherung. Als Arbeitstitel wurde einvernehmlich die Bezeichnung „Praxiswissen“ gewählt, um den Bezug zur Praxis ebenso wie die Expertise der an der Erstellung der neuen Medienreihe beteiligten Kreise in einer griffigen und den Wiedererkennungswert fördernden Bezeichnung zum Ausdruck zu bringen. Unterhalb dieses Titels soll dann auf dem jeweiligen Deckblatt das in der Schrift behandelte Thema erscheinen. Ein wesentliches Kernelement der an Arbeitsabläufen und betrieblichen Prozessen (Workflow-orientiert) ausgerichteten Medien unter der Marke „Praxiswissen“ ist der modulare Aufbau. Die Module sollen nach diesem Konzept von einer möglichst kleinen Expertengruppe des zuständigen Fachausschusses/der zuständigen Fachgruppe erarbeitet werden. Folgende Zielorientierungen stehen im Vordergrund: ⋅ die Erarbeitung von „Praxiswissen“ ist jeweils als zeitbefristetes ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen um die Zukunft der Unfallverhütungsvorschriften, die sich in Konkurrenz mit den ⋅ Projekt anzulegen und hat insbesondere unter umfassender und möglichst frühzeitiger Mitwirkung der Sozialpartner sowie Vertretern der Länder und des BMAS zu erfolgen. Qualitätsgesicherte Erarbeitung der Schriften. Prinzip „Zu einem Thema eine Schrift“ bedeutet, künftig zu ausgewählten Fragestellungen auf spezifische Diversifizierungen zu verzichten und stattdessen die jeweilige Schrift unter einer Marke einheitlich zu „vermarkten“. Praxiswissen soll den „Stand der Technik“ widerspiegeln. die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht rechtsverbindlich und nicht mit „Vermutungswirkung“ ausgestattet. Verwendung einer anwenderorientierten Sprache und eines ansprechenden Layouts. Modularer Aufbau. 43 ⋅ Die Zuständigkeit für die einzelnen, nach dem neuen Konzept entwickelten Schriften soll bei dem für das mit der jeweiligen Schrift aufgegriffene Thema federführenden Fachausschuss/ Fachgruppe liegen unter fallweiser Einbeziehung des Sachverstands weiterer, von der jeweiligen Thematik ebenfalls betroffener Fachausschüsse/Fachgruppen. 44 ⋅ Unabhängig von der Entwicklung dieser Marke soll es weiterhin möglich sein, zusätzliche betriebsbezogene Praxishilfen unterhalb der einheitlichen Marke durch die jeweiligen gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherungsträger zu erarbeiten. Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 6, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp 9.1.1 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Unfallverhütungsvorschriften“ Prozessqualität Strukturqualität Ziel Ermittlung des Indikators Anzahl der Weiterbildungstage Materielle Ressourcen: Gute finanzielle Ausstattung Finanzieller Anteil des Projektes am Gesamtbudget Verfügbarkeit/Zugang: Veröffentlichungen in Zeitschriften Zeitnähe: Minimierung der Dauer von der Projektbeschreibung bis zur Veröffentlichung Dauer von der Projektbeschreibung bis zur Veröffentlichung Kommunikation(sstil): 1. Klarheit der Botschaft 2. Ansprechende Gestaltung 3. Glaubwürdigkeit 1. Verständlichkeit 2. Lesbarkeit im Sinne von Layout 3. Kunde empfindet Informationsmaterial als glaubwürdig Zielgruppenorientierung: Anzahl der Beratungen und SchwerpunkStatistik der Abteilung taktionen, die stattfinden Transparenz/Standardisierung: Einhaltung von Verfahrensstandards nach BGG 900 Dokumentation/Evaluierung: 1. Dokumentation aller Prozesse 2. Auswertung der Dokumentationsergebnisse Kundenzufriedenheit/-akzeptanz: Kundenzufriedenheit 1. Kunde soll (neue) UVVen akzeptieren 2. Kundenzufriedenheit Bewältigungskompetenz und -performanz: Gute Umsetzung der UVVen Beschwerdemanagement: 1. Möglichkeit zur Beschwerde geben 2. Wenig Beschwerden erhalten ZielWert wert ⋅ Personalabteilung der Personelle Ressourcen: Gut ausgebildete Obmänner und Obfrauen in denFachausschüssen Einstellungsveränderung: Deutlichmachen des Mehrwertes der UVVen für den Kunden Ergebnisqualität Indikator federführenden BG ⋅ Jahresbericht der Fachaus- schüsse Projektanteil bei FA-Leitung erfragbar Bei DGUV erfragen ⋅ Kunden befragen über Interview, Fragebogen ⋅ Experteneinschätzung 1. Dokumentation vorhanden oder nicht 2. Evaluierung vorhanden oder nicht Checkliste 1. Akzeptanzindex 2. Zufriedenheitsindex Fragebogen Kundenwahrnehmung Fragebogen Umsetzung der Bestimmungen einer UVV im Betrieb nach dem Umsetzungsindex Checkliste, Fragebogen (Gefährdungsbeurteilung, Befragung, Beratung) 1. Checkliste mit Anforde1. Beschwerdemanagement vorhanden rungen an ein Beschweroder nicht demanagement 2. Anzahl der Beschwerden 2. Statistik der Abteilung Tabelle 13: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Unfallverhütungsvorschriften 45 9.2 Beratung und Überwachung Dienstleistungsgruppe: Persönliche Präventionsdienstleistungen (Einzel-)Dienstleistung: Beratung Beschreibung: Beratung des Unternehmers und der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Zielsetzung: Reduzierung von Arbeitsunfällen und BKen Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Anerkennung als kompetenter Berater in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Gezielte Motivation und Information zur Eigeninitiative im Arbeitsschutz Rechtliche Grundlagen: § 17 (1) SGB VII Produkte: Beratung auf Anforderung Beratung im Zuge der Umsetzung gezielter Präventionsstrategien der BG Beratung im Zusammenhang mit Betriebsbesichtigungen, Unfalluntersuchungen und BK-Ermittlungen Kollektivberatung bspw. im Rahmen nationaler und internationaler Normungsvorhaben Typisches Beispiel: Beratung zum Thema Organisation des Arbeitsschutzes Beratung von Unternehmen bei der Anschaffung neuer Maschinen, Arbeitsstoffe und -verfahren Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.): Anzahl der Beratungen/Beratungsstunden Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im Anschluss an Beratung/Qualität der Umsetzung Kundenzufriedenheit/Qualität der Beratung Zeitnähe der Beratung Wiederholungsanfragen Rückgang von Versicherungsfällen Abgrenzung: Beratungsleistungen im Verbund mit Ermittlungs- und Überwachungsleistungen Tabelle 14: Präventionsdienstleistung Beratung Dienstleistungsgruppe: Persönliche Präventionsdienstleistungen (Einzel-)Dienstleistung: Überwachung Beschreibung: Überwachung der betrieblichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Sicherstellung der Ersten Hilfe Anordnung zur Beseitigung von Mängeln Kontrolle der Mängelbeseitigung, ggf. Einleitung entsprechender Verwaltungsverfahren Zielsetzung: Reduzierung von Arbeitsunfällen und BKen Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Sicherstellung der Wahrnehmung der Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz durch den Unternehmer Rechtliche Grundlagen: § 17 SGB VII § 19 SGB VII Produkte: Überwachung (inkl. Beratung) Kontrolle der Mängelbeseitigung Typisches Beispiel: Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften bei Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.): Anzahl der Betriebsbesichtigungen pro 1.000 Unternehmen Qualität der Erfüllung von Anordnungen Abgrenzung: „…Beratung und Überwachung der Unternehmen sind zentrale Aufgaben der Aufsichtspersonen. Die Überwachung mündet in der Regel in eine zielgerichtete Beratung.“1 Tabelle 15: Präventionsdienstleistung Überwachung 46 Die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Beratung und Überwachung findet sich für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in § 17 (1) SGB VII. Dort heißt es: „Die Unfallversicherungsträger haben die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. Sie können im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen Unternehmer oder Versicherte zu treffen haben 1. zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften nach § 15, 2. zur Abwendung besonderer Unfall- und Gesundheitsgefahren.“ Darüber hinaus sind Aufsichtspersonen gemäß § 19 (2) SGB VII berechtigt, bei Gefahr im Verzug sofort vollziehbare Anordnungen zur Abwendung arbeitsbedingter Gefahren für Leben und Gesundheit der Versicherten zu treffen. „Beratung“ und „Überwachung“ sind gemäß KLR-Leitfaden separat ausgewiesene Dienstleitungen, die in der Regel im persönlichen Kontakt der Aufsichtpersonen mit den Unternehmen erbracht werden (siehe auch Abbildung 24 und Abbildung 25). 720000 700000 680000 660000 640000 620000 600000 580000 560000 540000 2001 2002 2003 2004 2005 (Quelle: BAuA „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“) 380000 370000 360000 350000 340000 330000 320000 2002 2003 2004 2005 2006 Zahl der besichtigten Unternehmen durch BGen Abbildung 25: Besichtigte Unternehmen durch BGen (Quelle: BAuA „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“) ⋅ geplante Beschaffungen von PSA oder technischen Betriebsmitteln geplante Baumaßnahmen Gefährdungsbeurteilung Umgang mit psychischen Belastungen Hilfestellung bei Wartung und Überwachung technischer Betriebsmittel ⋅ messtechnische Aufgaben durch Lärm, Gefahrstoffe, Staub, Schwingungen ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Im beruflichen Alltag der Aufsichtspersonen ergänzen sich die Dienstleistungen Beratung und Überwachung im Zuge der Betriebsbesichtigungen komplementär. In Abhängigkeit von Branchenspezifika sowie den betrieblichen Gegebenheiten entscheidet die Aufsichtsperson vor Ort über den erforderlichen Umfang sowie die Gewichtung von Beratungs- bzw. Überwachungshandeln. Je nach Branche und betrieblicher Situation kann die Gewichtung der einzelnen Dienstleistungen variieren. Während bei stationären Betriebsstätten oft die Beratung im Vordergrund steht, wird bei instationären Betriebstätten, wie z. B. Baustellen, wegen der sich schnell ändernden Arbeitssituationen der Überwachungsaspekt häufig stärker praktiziert werden müssen. 9.2.1 Infrastruktur – Unterstützende Institu- tionen zur Beratung Abbildung 24: Besichtigungen durch BGen 2001 Häufige Gründe für Beratungsanfragen an die Berufsgenossenschaften sind: 2006 Zahl der Betriebsbesichtigungen durch BGen 310000 Beratungskompetenz und -qualität der Aufsichtspersonen basieren wesentlich auf der Unterstützung durch Fachausschüsse und eigene Institute der Berufsgenossenschaften sowie der DGUV. Beratungen von Betrieben, Herstellern oder Normungsgremien durch Fachausschüsse oder Forschungsinstitute der Berufsgenossenschaften oder der DGUV sind jedoch nicht Gegenstand der Betrachtung im Rahmen des Teilprojektes „Beratung und Überwachung“. Die besondere Qualität der sächlichen und persönlichen Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften erklärt sich insbesondere durch die vertiefte Kenntnis der jeweiligen Branchensituation und das Aufzeigen der Infrastruktur, die zur Unterstützung der Präventionsdienstleistungen in der Vergangenheit entwickelt wurde. Zur Infrastruktur gehören insbesondere Fachausschüsse, das Prüf- und Zertifizierungswesen, die Mitwirkung bei der Normungsarbeit und nicht zuletzt die Aktivitäten der DGUV-Institute. Kernstück dieser Infrastruktur ist ein hochkompetentes Netzwerk von Experten für die unterschiedlichsten Fragestellungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Dieses Expertennetzwerk der Berufsgenossenschaften wird für alle sächlichen und persönlichen Präventionsdienstleistungen rege genutzt; es ist in seiner qualitativen und quantitativen Kompetenz und Ausstattung in Europa einmalig. 47 Die Nutzung des Expertennetzwerkes erfolgt beispielsweise 9.2.2 Qualitätskriterien der Beratung 1. durch unmittelbare Einschaltung bei der Beratung und Überwachung der Betriebe, bei der Einrichtung neuer Arbeitsplätze oder der Einführung neuer Arbeitsmittel, der Abnahme von Maschinen und Anlagen oder des Einsatzes neuer Arbeitsstoffe; 2. bei der Entwicklung von Unfallverhütungsvorschriften, der Prüfung von Arbeitsmitteln oder der Erarbeitung von Informationsschriften und Handlungsanleitungen; 3. durch mittelbare Einschaltung von Fachausschüssen oder DGUV-Instituten bei Themenfeldern, für die sich die Fachberufsgenossenschaft nicht umfassend kompetent einschätzt oder DGUV-Institutionen bei spezifischen Themenfeldern, für die Berufsgenossenschaften detaillierte Fachkenntnisse einfordern; 4. durch Erfahrungsaustausch in der Aus- und Fortbildung oder durch aktive Mitwirkung in den Fachausschüssen, in BG-PRÜFZERT, der Normung oder den Fachgesprächen der Institute. In Abstimmung mit Vertretern nahezu aller Berufsgenossenschaften wurde festgelegt, im Teilprojekt „Beratung/Überwachung“ zu folgenden drei Produkten Qualitätskriterien zu beschreiben: Die Dimension des Expertennetzwerkes drückt sich insbesondere in der Qualifizierung und der Anzahl der eingebundenen Fachleute aus. 582 Angestellte der Berufsgenossenschaften (dies entspricht ca. 187 Personenjahre) arbeiten in den Fachausschüssen, wobei 300 Personen in der Normung tätig sind und damit zusätzliche Erkenntnisse und Erfahrungen in die Präventionsdienstleistungen einbringen können. 400 Beschäftigte arbeiten in den Bereichen Forschung, Beratung und Qualifizierung in den drei DGUV-Instituten. Hinzu kommen eine Vielzahl von Mitarbeitern der bglichen Forschungseinrichtungen wie zum Beispiel das BGN-Zentrallabor (ZL) als eine Abteilung des Geschäftsbereiches Prävention der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) oder die Hauptstelle für das Grubenrettungswesen in Hohenpeißenberg der Bergbau-Berufsgenossenschaft (BBG). Zur Präventionsinfrastruktur gehören auch umfangreiche Informationssysteme, die insbesondere den Aufsichtspersonen zur Nutzung bei Beratung und Überwachung zur Verfügung stehen. Die Informationssysteme, Datenbanken und Softwareangebote werden mit erheblichem Aufwand dauerhaft von Fachexperten gepflegt. 100000 90000 80000 70000 60000 50000 40000 30000 20000 10000 0 Zugriffe auf die GESTIS-Stoffdatenbank 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Zahl der Zugriffe pro Monat, jeweils im Jahresdurchschnitt. Abbildung 26: Entwicklung von Datenbankzugriffen am Beispiel GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA 48 ⋅ Beratung auf Anforderung, ⋅ Gezielte Beratung und ⋅ Überwachung inklusive aktiver Beratung. Die Produkte im Überblick Beratung auf Anforderung Kurzbeschreibung: Schriftliche und persönliche Beratung und Motivation zur Umsetzung und Integration des Arbeitsund Gesundheitsschutzes auf Anforderung im Einzelfall. Leistungsumfang: abschließende telefonische Beratung abschließende schriftliche Beratung abschließende Beratung vor Ort Ziele und (Kennzahlen): Deckung des Beratungsbedarfs zu 100 % (Anteil des abgedeckten Beratungsbedarfs) Beratung innerhalb definierter Zeit (Erfüllungsgrad) Kundenzufriedenheit, Ergebnis der Kundenbefragung (Abweichung von vorgegebenem Wert) Gezielte Beratung Kurzbeschreibung: Schriftliche und persönliche Beratung und Motivation zur Umsetzung und Integration des Arbeitsschutzes nach Vorgabe durch den UV-Träger für spezielle Gruppen oder für alle Unternehmen Leistungsumfang: telefonische Beratung schriftliche Beratung Beratung vor Ort Ziele und Zugriffe (Kennzahlen): Deckung der Beratungsleistung für die Zielgruppe (Anteil der abgedeckten Beratung) Umsetzungsgrad in den Unternehmen (erreichter Umsetzungsgrad Überwachung inklusive aktiver Beratung Kurzbeschreibung: Systematische schriftliche oder persönliche Überprüfung und aktive Beratung der Unternehmen mit dem Ziel, die normengerechte Umsetzung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sicherzustellen. Leistungsumfang: übliche Überwachung des UV-Träger, ggf. punktuell bzw. stichprobenmäßig Überwachung aus besonderem Anlass Ziele und (Kennzahlen): Sicherstellung der Überwachung aus besonderem Anlass (Grad der Zielerreichung) Betriebe entsprechen vorgegebenen Qualitätskriterien (Erfüllungsgrad 100 % bzw. Erfüllungsgrad x %) Tabelle 16: Überblick der Beratungsprodukte BG-übergreifend abgestimmte Merkmale zur Bemessung der Qualität dieser Präventionsdienstleistungen sind bisher nicht entwickelt und angewendet worden. Im Bericht dieses Teilprojektes werden Möglichkeiten zur Definition entsprechender Qualitätsindikatoren aufgezeigt, die sowohl eine Betrachtung der Qualität der Präventionsmaßnahmen als auch eine Bemessung der erforderlichen personellen Ressourcen ermöglichen. Erfahrungen bzw. Studien von BUK und Fleischerei-BG wurden hierbei genutzt. Die Anwendung der Indikatoren müsste, um eine Aussage zur Übertragbarkeit auf den gesamten BG-Raum zuzulassen, in der Praxis in geeigneter Weise in einem Folgeprojekt erprobt werden. 9.2.3 Wirkung der Beratung und Überwachung Die Wirksamkeit der Präventionsdienstleistungen Beratung und Überwachung werden von Präventionsfachleuten relativ hoch eingeschätzt. Aufgrund bestehender Wechselwirkungen mit weiteren Präventionsdienstleitungen ist es jedoch kaum möglich, eine Aussage über den generellen Anteil von Beratung und Überwachung an der Wirksamkeit aller Präventionsmaßnahmen der Berufsgenossenschaften zu tätigen. Die Wirksamkeit von Beratung und Überwachung lässt sich jedoch anhand konkreter Präventionsaktivitäten der Berufsgenossenschaften nachweisen (im Folgenden die Beispiele „Hautschutz in Betrieben der Floristikbranche“ und „Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten in Gleisbereichen“). Diese Aussage kann auch auf gemeinsame bgübergreifend durchgeführte Schwerpunktaktivitäten übertragen werden. Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 7, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp 49 Prävention lohnt sich! Erfolgreiche Arbeit der Berufsgenossenschaften Hautschutz in Betrieben der Floristikbranche Ausgangslage In der Vergangenheit führten die Hauterkrankungen in der Floristikbranche zu einer erheblichen Ausgabensteigerung bei der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE). Häufig mussten die Betroffenen trotz hoher Arbeitszufriedenheit und Motivation aus medizinischen Gründen ihren Beruf aufgeben. Für die Berufsgenossenschaft bedeutete das erhebliche Kosten für Verletztengeld, Umschulungsmaßnahmen und Übergangsleistungen. Versicherte und Unternehmer wurden zudem vor Ort im richtigen Gebrauch der Produkte geschult. Bereits hauterkrankten Versicherten stellte die BGE diese Hautschutzprodukte als „Hautschutzpaket“ in Abstimmung mit den in das Verfahren eingebundenen BK-Beratungsärzten zur Verfügung. Die Erkrankten haben auch jetzt noch die Möglichkeit, weitere Hautschutzpakte auf kurzem Weg (per E-Mail/Fax/Telefon) bei der BGE anzufordern. Sie erhalten diese kostenlos per Post nach Hause. Hautschutzpaket Floristin im Blumeneinzelhandel Präventionsaktivitäten Im Rahmen einer breit angelegten Kampagne hat die BGE ihr Maßnahmenangebot zur Primär- aber auch Sekundärprävention von Hauterkrankungen weiterentwickelt und in Zusammenarbeit mit Erkrankten und Unternehmern optimiert. Zusätzlich fanden zahlreiche Demonstrationsveranstaltungen und Vortragsreihen in Berufsschulen und Floristikverbänden statt. Ziel war es, innerhalb der Branche nachhaltig zu effektivem Hautschutz zu motivieren. Mit diesem Anliegen wurden zum Beispiel von den Mitarbeitern des Präventionsdienstes rund 12.000 Floristikbetriebe aufgesucht und gezielt beraten. Beratungsschwerpunkt waren Aufklärung über gesundheitsrelevante Einwirkungen und hautschädigende Arbeits- und Verhaltensweisen sowie Informationen zu konsequentem und frühzeitigem Hautschutz. Vorgestellt und ausgegeben wurden Hautschutz- und Hautpflegepräparate sowie Schutzhandschuhe, die zuvor in einem Modellprojekt hinsichtlich Akzeptanz und Praxistauglichkeit erprobt worden waren. 50 Ergebnisse und Nutzen Die vielfältigen Präventionsaktivitäten der BGE tragen – wie der Anfang 2002 neu aufgestellte Gefahrtarif zeigt – Früchte. Die Zahl der schweren Hauterkrankungen bei Floristen ist spürbar zurückgegangen; rückläufig entwickelt haben sich auch die Fälle, in denen eine Berufsaufgabe notwendig war. Dies führte zu einer Absenkung der Gefahrklasse und in Folge zu einem um fast 15 % verringerten BG-Beitrag für die rund 16.000 Unternehmen der Branche mit ihren 31.000 Beschäftigten. Der gesenkte BG-Beitrag ist eine direkte Folge der geringeren Ausgaben der Berufsgenossenschaft im Bereich der Berufskrankheiten. Hinzu kommen die Einsparungen auf Unternehmerseite durch verminderte Personalausfallkosten. Weitere Informationen Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel Ansprechpartnerin: Marita Klinkert E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Dr. Uwe von Diecken E-Mail: [email protected] Prävention lohnt sich! Erfolgreiche Arbeit der Berufsgenossenschaften Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten in Gleisbereichen Ausgangslage Unter den Versicherten der Tiefbau-Berufsgenossenschaft wurden in den Jahren von 1992 bis 1996 durchschnittlich 5,57 Personen je 10.000 Vollarbeiter pro Jahr bei Arbeiten in Gleisbereichen, insbesondere bei Arbeiten für die Deutsche Bahn, von Schienenfahrzeugen erfasst und tödlich verletzt. Betroffen waren Arbeitskräfte, Aufsichtführende und Bauleiter, aber auch Sicherungsposten, Sicherungsaufsichten und Arbeitszugführer. Die wesentlichen Ursachen dieser immer sehr tragischen Unfälle waren organisatorische Fehler wie z. B. der Verzicht auf feste Absperrungen zwischen Arbeitsbereich und Betriebsgleis, der Verzicht auf Gleissperrungen, die umgebungslärmbedingt fehlende Wahrnehmbarkeit von Warnsignalen und auch falsches Verhalten von Sicherungsposten oder Arbeitskräften. Präventionsaktivitäten Die Tiefbau-Berufsgenossenschaft nahm gemeinsam mit den anderen für Arbeiten im Gleisbereich zuständigen Unfallversicherungsträgern im Rahmen eines umfassenden Präventionskonzeptes verstärkt Einfluss auf die Bahnbetreiber, insbesondere auf die Deutsche Bahn. Auf Forderung der für den Bahnbetrieb zuständigen Stellen werden nunmehr hochwertige technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen wie Sperrung des Arbeitsgleises, feste Absperrungen zwischen Arbeitsbereich und Betriebsgleis sowie automatische Warnsysteme vorrangig vor der fehleranfälligen Postensicherung eingesetzt. Begleitet wurde die Einführung der neuen Sicherungsmaßnahmen durch intensive Beratung und Schulung der Mitarbeiter der betroffenen Mitgliedsunternehmen sowie durch eine verstärkte Besichtigung von Gleisbaustellen. Ergebnisse und Nutzen Die Wirksamkeit der geforderten Sicherungsmaßnahmen zeigt sich am Rückgang der Unfallzahlen um 62 Prozent. Von 1997 bis 2001 erlitten durchschnittlich nur noch 2,09 Personen je 10.000 Vollarbeiter einen tödlichen Arbeitsunfall in Gleisbereichen. Die zusätzlichen Kosten, die der Tiefbau-Berufsgenossenschaft im Rahmen der durchgeführten Aktion entstanden sind, lassen sich nicht von den Kosten trennen, die üblicherweise für Besichtigung, Beratung und Schulung der Mitgliedsunternehmen und für die Beratung der Bahnbetreiber aufgewendet werden. Bei den Unternehmen, die Arbeiten im Gleisbereich ausführen, dürften durch den Einsatz hochwertiger Sicherungsmaßnahmen praktisch keine Kosten entstehen. Denn bei den Sicherungsunternehmen, die verstärkt feste Absperrungen und automatische Warnsysteme statt Postensicherung einsetzen, ist mittelfristig mit einer Reduktion der Kosten für die Sicherung zu rechnen. Feste Absperrung zwischen Arbeitsbereich und Betriebsgleis Weitere Informationen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Tiefbau E-Mail: [email protected] 51 Prozessqualität Strukturqualität 9.2.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Beratung/Überwachung“ 52 Ziel Indikator Ermittlung des Indikators Personelle Ressourcen: 1. Gut ausgebildete MA 2. Ausreichend MA zur Bewältigung der Aufgaben 3. Bestimmte Alterstruktur 1. Aus- und Fortbildung (Anzahl pro Jahr, fachliche Fortbildungen, Weiterbildungen zu Softskills etc.) 2. Kapazitätsbemessung TAD/Präventionsabteilung 3. Durchschnittsalter der MA Statistik der Personalabteilung abfragen Materielle Ressourcen: Gute technische Ausstattung Kriterien für eine gute Ausstattung Checkliste für die Abteilung Verfügbarkeit/Zugang: 1. Gewährleistung aller angefragten Beratungen 2. Möglichst viele Betriebe gemäß Besichtigungsplan besichtigen 3. Hohe Durchführungsfrequenz gemäß Festlegung 1. Anzahl der registrierten Anfragen, gelei- Statistik der Abteilung stete Beratungen im Verhältnis zu angefragten Beratungen 2. Quotenerfüllung (<=x) der Betriebsbesichtigungen und Beratungen 3. Durchführungsfrequenz (Überwachung), Besichtigungsfrequenz und -dauer Zeitnähe: Zeitnähe der Beratung/Überwachung Beratungen innerhalb von x Wochen Anteil der Beratungen, die innerhalb des definierten Zeitraums erfolgt sind Statistik der Abteilung Kommunikation(sstil): Klarheit Beratungskompetenz zu Anfragen Fragebogen Zielgruppenorientierung: 1. Sicherstellen der fristgerechten Überwachung aus besonderem Anlass 2. Wissensstand der Zielgruppe wird berücksichtigt 1. Fristgerechte Überwachung aus beson- 1. Statistik der Abteilung derem Anlass (schwere Unfälle, §3 BKV- 2. Zurateziehen der Protokolle Fälle, ...) bzw. Schwerpunktaktivitäten vergangener Beratungen erfolgen, wenn nötig 2. Berücksichtigung von Inhalten aus vergangenen Beratungen Transparenz/Standardisierung: Lösungsorientierung der Vorgehensweise Sichtbarmachen von Lösungsorientierung Dokumentation/Evaluierung: Ständige Dokumentation mit späterer Evaluierung Fragebogen Vorhandene Protokolle und Evaluierungen Statistik der Abteilung Wert Zielwert Ergebnisqualität Ziel Indikator Ermittlung des Indikators Kundenzufriedenheit/-akzeptanz: Kundenzufriedenheit Zufriedenheit mit Beratung Fragebogen Einstellungsveränderung: Beratung und Überprüfung, ob die Unternehmer und die Versicherten ihre Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz wahrnehmen Bewältigungskompetenz und -performanz: 1. Betriebe sollen Qualitätskriterien des Prüfkataloges entsprechen 2. Gezielte Motivation zur Eigeninitiative und Sicherstellung der Wahrnehmung der Verantwortung im Arbeitsund Gesundheitsschutz Beschwerdemanagement: 1. Möglichkeit zur Beschwerde geben 2. Wenig Beschwerden erhalten Feststellung getroffener Regelungen und Maßnahmen im Betrieb Besichtigung und Beurteilung durch Aufsichtspersonen Wert Zielwert 1. Überwachte Betriebe, die innerhalb 1. Momentan noch nicht realieines Jahres den Qualitätskriterien des sierbar, Forschungen hierzu Prüfkatalogs entsprechen (Betriebe in laufen in St. Augustin Erfüllungsgradgruppen einteilen, Test 2. Fragebogen mit Qualitätskriterien heranziehen) 2. Problembewältigungskompetenz verbessert oder nicht 1. Beschwerdemanagement mit z. B. tele- 1. Checkliste mit Anfordefonischem oder schriftlichen Ansprechrungen an ein Beschwerdepartner/Verantwortlichen management 2. Anzahl der Beschwerden 2. Statistik der Abteilung Tabelle 17: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Beratung/Überwachung 53 9.3 Ermittlung Dienstleistungsgruppe: Persönliche Präventionsdienstleistungen (Einzel-)Dienstleistung: Ermittlung Beschreibung: Verdachts- oder vorfallbezogene Ermittlung der möglichen Ursachen und Begleitumstände für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Durchführung von Ermittlungen durch Befragung, Dokumenteneinsicht und Messung Berichterstattung über Ermittlungsergebnisse Aufbereitung der Ermittlungsergebnisse für zukünftige Präventionsansätze Zielsetzung: Zeitnahe Durchführung der Ermittlungen Verfügbarkeit der Ergebnisse für die Prävention Bereitstellung der Ermittlungsergebnisse für die Leistungserbringung in den Bereichen Rehabilitation und Entschädigung Rechtliche Grundlagen: § 19 Abs. 1 SGB VII Produkte: BK-Ermittlung Unfalluntersuchung Präventionsinformationen Typisches Beispiel: Ursachenermittlung für allergische Hauterkrankungen bei Arbeiten mit Estrichen ohne Wasser Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.): Anzahl der Ermittlungsstunden Qualität der Ermittlung Anzahl der Ermittlungen/Anzahl der Unfälle Verwertung der Ermittlungsergebnisse für die Prävention Abgrenzung: Ermittlungsleistungen im Verbund mit Beratungs- und Überwachungsleistungen Praktisch sind Ermittlungen nach § 19 Abs. 1 SGB VII kaum von denen zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Prüfung von Rückgriffsansprüchen bzw. der Verhängung von Bußgeldern abgrenzbar. Tabelle 18: Präventionsdienstleistung Ermittlung Die Präventionsdienste der Berufsgenossenschaften ermitteln bei Unfällen, bei Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und im Rahmen von i. d. R. betriebsübergreifenden Untersuchungen und Beurteilungen von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten müssen hierbei gerichtsfest erfolgen und sind Bestandteil des Verfahrens für die Festlegung eines Rentenbescheids. 54 Anfrage Betrieb: Wie können ähnliche Unfälle künftig verhindert werden? Auftrag der Leistungsabteilung: Präventionsabteilung: Besondere Unfallproblematik? START 70000 60000 50000 40000 30000 20000 Weiterleitung der Unterlagen an Aufsichtspersonen Weiterleitung der Unterlagen an AP 10000 0 2000 Bewertung der vorliegenden Informationen 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Zahl der Unfalluntersuchungen Informationsbeschaffung: Vor-Ort-Besichtigung Befragung Versicherter Fachstelle einschalten Abbildung 28: Unfalluntersuchungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Unfälle.) Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2006 – Unfallverhü- Dokumentation der Befunde Bericht an Leistungsabteilung, ggf. Fachausschuss Schlussfolgerungen für die Präventation gff. Beratung im Betrieb Dokumentation für die Präventation Ermittlung abschließen ENDE Abbildung 27: Beispiel Prozess „Ermittlung bei Unfällen“ Ermittelt wird sowohl für interne als auch externe Kunden: Bei Unfällen (ca. 45.000 Unfalluntersuchungen der BGen; siehe Abbildung 28) und Verdachtsanzeigen einer Berufskrankheit (BKAnzeige; ca. 100.000 Ermittlungen pro Jahr bei den BGen) sind die Leistungsabteilungen der Berufsgenossenschaften, die über eine Anerkennung und Entschädigung zu entscheiden haben, als interne Kunden die unmittelbaren Auftraggeber. Die mittelbaren externen Kunden sind einerseits der durch den Unfall betroffene Versicherte und anderseits der Arbeitgeber des Versicherten, der ggf. Konsequenzen aus einem Unfall oder einer Berufskrankheit eines seiner Beschäftigten ziehen muss. Bei Ermittlungen zur Untersuchung und Beurteilung von Gefährdungen handelt es sich um die Untersuchung von betriebsübergreifenden Fragestellungen der Prävention, die sich u. a. aus dem Unfall- und BK-Geschehen ergeben können. Diese Untersuchungen dienen mittelbar und unmittelbar der Unterstützung der Prävention in den versicherten Unternehmen. Sie sind in diesem Fall die (externen) Kunden dieser Dienstleistung. (Rückgang der Unfalluntersuchung geht einher mit einem Rückgang schwerer tungsbericht Arbeit) Die Untersuchungen zur Präventionsdienstleistung „Ermittlung“ im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention“ haben gezeigt, dass die Leistungserbringung in den Berufsgenossenschaften derzeit bereits auf einem angemessenen Qualitätsniveau erfolgt: Die Prozesse genügen den Anforderungen einer gerichtsfesten Dokumentation; sie sind i. d. R. strukturiert, gut dokumentiert und in der Ausführung etabliert. Für einige Prozesse sind bereits Kennzahlen definiert, deren Zielwerte in der Praxis zu einem hohen Prozentsatz erreicht werden. Aufwandskennzahlen: ⋅ Dauer einer Ermittlung (in Stunden), ⋅ Anzahl der durchgeführten Ermittlungen in Zeitraum x, ⋅ Anzahl der Ermittlungsstunden im Zeitraum x, ⋅ durchschnittliche Dauer einer Ermittlung ⋅ Anteil an den Gesamtressourcen der Prävention Ergebniskennzahlen: ⋅ Anzahl der Ermittlungen, die die vorgesehene Zieldauer überschreiten ⋅ Anteil der Ermittlungen, die die Zieldauer überschreiten ⋅ Anzahl und Anteil verwerteter (Beratung, interner Bericht, Veröffentlichung, Vortrag, Schulung) Ermittlungsergebnisse Da die Berufsgenossenschaften auch die Dienstleistung „Ermittlung“ nicht für sich selbst sondern für die Versicherten und für die Unternehmen als ihre Kunden erbringen, sollte diese Qualität auch für den Kunden wahrnehmbar sein. Hier scheint, wie die Befragung ausgewählter Unternehmen ergeben hat, für die Präventionsdienstleistung „Ermittlung“ durchaus noch Optimierungspotential, vor allem indem konkrete Ergebnisse noch stärker über die Beratung in die Betriebe zurückfließen. Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 8, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp 55 9.3.1 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Ermittlung“ Ziel Indikator Personelle Ressourcen: 1. Mitarbeiterzufriedenheit und -zuverlässigkeit 2. Gut ausgebildete MA 3. Ausreichend MA zur Bewältigung der Aufgaben Materielle Ressourcen: Gute technische Ausstattung 1. Ausbildung und Weiterbildung 2. Zahl der MA pro Abteilung oder Projekt Erfüllungsgrad der Kriterien für eine gute technische Ausstattung 1. Dauer einer Ermittlung (in Stunden) im Vergleich Statistik der Abteilung zur durchschnittlichen Dauer, Anzahl der Ermittlungsstunden/Ermittlungen im Zeitraum x Zeitnähe: Zeitnähe der Ermittlung ⋅ Anzahl/Anteil der Ermittlungen, die die ⋅ Strukturqualität ⋅ ⋅ Kommunikation(sstil): Kompetente und höfliche Kommunikation Zielgruppenorientierung: Prozessqualität Checkliste für die Abteilung Verfügbarkeit/Zugang: 1. Zeiteffiziente Ermittlungen ⋅ 56 Ermittlung des Indikators Wert Zielwert 1. Fragebogen 2. Statistik der Abteilung 3. Statistik der Abteilung Transparenz/Standardisierung: 1. Durchführen der Ermittlungen nach Leitlinien 2. Lösungsorientierung ⋅ ⋅ vorgesehene Zieldauer überschreiten 100% der Ermittlungen sollen in maximal x Wochen bearbeitet werden Anteil der Ermittlungen, die innerhalb von x Wochen bearbeitet werden Aufnahme der Ermittlung innerhalb eines Tages nach Kenntnisnahme bei Arbeitsunfällen, bei denen staatliche Institutionen eingeschaltet sind Anteil der Arbeitsunfälle, bei denen mit den Ermittlungen vor Ort innerhalb eines Werktages begonnen wurde Kompetenz Höflichkeit Statistik der Abteilung Fragebogen wurde ausgeschlossen 1. Anteil nicht ordnungsgemäß durchgeführter Ermittlungen 2. Lösungsorientierung der Ermittlung Dokumentation/Evaluierung: 1. Anzahl und Anteil verwerteter (Beratung, inter1. Protokollierung jeder Ermittlung ner Bericht, Veröffentlichung, Vortrag, Schulung) 2. Auswertung der Ermittlungen Ermittlungsergebnisse und Verwenden der Ergebnisse/ Erkenntnisse 1. Auswerten von Protokollen 2. Fragebogen Statistik der Abteilung Ziel Indikator Kundenzufriedenheit/-akzeptanz: Akzeptanz der Ermittlung Kundenzufriedenheit Ergebnisqualität Bewältigungskompetenz und -performanz: 1. Wissenszuwachs bzgl. der Bewältigung von Problemen 2. Fähigkeiten, Probleme zu bewältigen 1. Wissenszuwachs 2. Verhaltensveränderung Ermittlung des Indikators Wert Zielwert Fragebogen Fragebogen Beschwerdemanagement: Tabelle 19: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Ermittlung 57 9.4 Betriebliche Nutzung der Präventionsdienstleistungen Unfallverhütungs- vorschriften, Beratung, Überwachung und Ermittlung Es handelt sich bei diesen Aufgaben eher um operative Aufgaben als um die strategische grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens. Es werden jeweils spezifische Produkte der Präventionsdienstleistungen Beratung/ Überwachung/ Ermittlung/ Unfallverhütungsvorschriften für die verschiedenen Aufgaben genutzt: Die Qualität der Präventionsdienstleistungen der Unfallversicherungsträger lässt sich letztlich daran erkennen, ob und wie die Kunden, also die Unternehmen, die angebotenen Dienstleistungen nutzen. Um dies systematisch in Erfahrung zu bringen, sind im Zusammenwirken der Teilprojekte „Unfallverhütungsvorschriften“, „Beratung und Überwachung“ und „Ermittlungen“ in acht Unternehmen stichprobenartige, nichtrepräsentative Interviews mit betrieblichen Praktikern und Präventionsexperten geführt worden. Ziel war es, eine Methodik zu entwickeln und zu erproben, um die Wahrnehmung und Nutzung der Präventionsdienstleistungen in den Unternehmen in Erfahrung zu bringen. Wenn möglich, sollten bereits erste Erkenntnisse gewonnen werden. ⋅ Beratung bei Fragen der Planung, der Beschaffung, bei der Mit Hilfe eines strukturierten Interviews wurden Fragen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation in acht Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Beschäftigtenzahlen geführt. Interviewpartner waren: Die Akzeptanz der UV-Träger in der Beratung (siehe auch Abbildung 29) ist sowohl von einer offensiven Darstellung des Knowhows als auch von der strikten Orientierung an den Bedürfnissen und Problemen der Unternehmen abhängig. Ist dies gegeben, besteht die Bereitschaft der Unternehmen, den UV-Träger auch in strategischen Fragen der betrieblichen Prävention einzubeziehen. ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte Betriebsratsmitglieder Betriebsarzt/Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte Die nichtrepräsentativen Ergebnisse hinsichtlich der ermittelten Kundenwahrnehmung und -zufriedenheit ergaben erste interessante Erkenntnisse und lassen tendenziell Aussagen zur Nutzung der Präventionsdienstleistungen der Unfallversicherungsträger zu. Festlegung von Schutzmaßnahmen ⋅ Ermittlung bei Unfällen und Ereignissen. Lärm- und Gefahrstoff- messungen werden konkret genannt. ⋅ Unfallverhütungsvorschriften und sonstiges Informationsma- terial (Vorschriften, Informationsschriften, Formulare) bei allen anderen Aufgaben. Es wird mehrfach betont, dass Vorschriften vorliegen müssen, damit eine klare Orientierung für die Unternehmen gegeben ist sowie im Wettbewerb die gleichen Pflichten gegeben sind. Was glauben Sie, wie erfolgreich bewertet die Sifa die Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft auf einer Skala von 1 (gar nicht) - 5 (sehr erfolgreich)? 3,0 Staatliche Arbeitsschutzbehörden 2,0 Krankenkassen Berufsgenossenschaften Die Präventionsdienstleistungen der UV-Träger werden über alle interviewten Betriebe hin bevorzugt bei folgenden Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation genutzt: ⋅ Festlegung von Verhaltengrundsätzen ⋅ Übertragung von Aufgaben und Befugnissen ⋅ Beauftragte im Arbeitsschutz (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte) bestimmen ⋅ Gefährdungsbeurteilung durchführen und Schutzmaßnahmen ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ festlegen Motivieren und informieren Arbeitsmedizinische Vorsorge Unterweisung, Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter Planung, Einkauf Auswertung von Ereignissen, Unfällen, Erkrankungen 58 1 2 3,9 3 4 5 Abbildung 29: Zufriedenheit Zusammenarbeit von Sicherheitsfachkräften mit Dritten 9.5 Qualifizierung Dienstleistungsgruppe: Persönliche Präventionsdienstleistungen (Einzel-)Dienstleistung: Schulung Beschreibung: Durchführung von beruflicher Weiterbildung zur Qualifizierung der in den Betrieben mit Aufgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie mit sicherheitsrelevanten Arbeiten befassten Personen Systematische Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten zum Erkennen von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, zu deren Bewertung und zur Motivation für eine zielgerichtete Umsetzung von Maßnahmen Zielsetzung: Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen, die zu einer nachhaltigen Umsetzung in der Praxis führen (Transfersicherung) Systematische Qualifizierung von Multiplikatoren Vertiefungsmöglichkeiten für besondere Gefährdungen Systematische Kontaktpflege zu den Mitgliedsunternehmen Rechtliche Grundlagen: § 14 SGB VII § 17 SGB VII § 23 SGB VII Produkte: Aus- und Fortbildungsseminare Vorträge von BG-Experten Vorträge BG-externer Experten Bereitstellung von Schulungsmedien Entwicklung von Schulungskonzepten Fachtagungen Typisches Beispiel: Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Qualitätsmermale und Messgrößen (z. B.): Abgrenzung: Anzahl der erreichten Teilnehmer und Betriebe pro Seminar Nachfrage im Vergleich zu anderen Anbietern Inhaltliche Eignung des Angebots Durchführungs- und Prozessqualität Lernerfolgs-, Ergebnis- und Transferqualität Schulung als Maßnahme im Rahmen der Erfüllung des Beratungsauftrags Abgrenzung der Nachbetreuung der Teilnehmer von Überwachung/Beratung Tabelle 20: Präventionsdienstleistung Schulung Nach § 14 (1) des deutschen Sozialgesetzbuchs VII (SGB VII) haben die Unfallversicherungen mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Diese allgemeine Präventionszielsetzung gilt auch für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen. Sie stehen neben anderen präventiven Maßnahmen, wie beispielsweise Informationsmaterial, Rechtund Regelsetzung, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Berufliche Weiterbildung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist eine der Schwerpunktaufgaben der Präventionsarbeit von Unfallversicherungsträgern. Eine solide Qualifikation der betrieblichen Arbeitsschutzakteure wird zunehmend wichtiger, um Unfälle und Krankheiten zu vermeiden, aber auch um die Rechtssicherheit für den Betrieb zu erhalten. Ziel des Teilprojekts „Qualifizierung“ ist es, zu prüfen, ob die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Fachleute und Multiplikatoren des Arbeitsschutzes und der Versicherten entsprechend dem gesetzlichen Auftrag zielgerichtet und wirksam erfolgt. 59 9.5.1 Evaluationskonzept Eine notwendige Voraussetzung für den Weiterbildungserfolg ist die Qualität der Bildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaften. Für das Projekt „Qualität in der Prävention“ reicht nicht die Zufriedenheit der beteiligten Akteure. Die Versicherungsbeiträge der Unternehmen werden in präventive Bildungsarbeit investiert, um Wirkungen zu erzielen. Im Vordergrund steht deshalb die Beurteilung der Wirksamkeit präventiver Bildungsmaßnahmen, genauer: die Frage, ob die Schulung die beabsichtigten Effekte zeigt und damit die ursprünglichen Anforderungen erfüllt. Die Teilnahme an einer Schulung gilt dabei erst dann als erfolgreich, wenn die geschulten Akteure einen höheren Informationsstand haben, im Problembewusstsein geschärft sind und in der Lage sind Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb zu verbessern oder auf hohem Niveau zu erhalten. Der Nutzen von Qualifizierungsmaßnahmen kann sich erst dann zeigen, wenn diese in der Praxis Früchte tragen. Die Rahmenbedingungen außerhalb des Arbeitsumfelds haben einen großen Einfluss darauf, ob die Qualifikationen überhaupt und gegebenenfalls in welchem Maße sie zur Veränderung der Arbeitsbedingungen beitragen können. Aus dem Bildungscontrolling ist zudem bekannt, dass für eine Bildungsdienstleistung typischerweise mehrere Kunden postuliert werden können: Als Kunden der Präventionsdienstleistung „Bildung“ sind mindestens zu nennen: die Teilnehmer von Qualifizierungsmaßnahmen, also diejenigen, die selbst qualifiziert werden und die Organisationen, denen die Teilnehmer angehören und in denen das vermittelte Wissen und Können wirken soll. Zudem muss der Evaluationsansatz zeigen, ob die postulierten Interaktionseffekte der präventiven Bildungsmaßnahmen mit anderen präventiven Maßnahmen tatsächlich bestehen. Es muss daher untersucht werden, welche Synergieeffekte sich durch die Strategie „Prävention aus einer Hand“ ergeben. Die Ergebnisse der Evaluation im Rahmen des Teilprojekts „Qualifizierung“ sollen eine Grundlage zur Optimierung präventiver Bildungsmaßnahmen bilden. Prävention wirkt sich in der Regel nicht direkt auf das Ergebnis aus, sondern sie ist Bestandteil einer Kette komplexer UrsacheWirkungsbeziehungen. Die verschiedenen erwarteten Wirkungen der präventiven Bildungsmaßnahme müssen in einen systematischen Zusammenhang mit den Betrachtungsebenen gebracht werden, auf denen sich ein Nutzen für die unterschiedenen Kundenebenen ergeben kann. Im nachfolgend dargestellten Wirkungskettenmodell (Abbildung 30) wurde auch die Ausrichtung am gesetzlichen Präventionsziel „Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren“ zu Grunde gelegt. 60 Qualität messbar als ... Präventionszielerreichung Qualität messbar bei ... Phase 3 Betrieb Transfer Zufriedenheit und Zufriedenheit Lernerfolg und Lernerfolg Teilnehmer Phase 2 Prozessqualit ät Prozessqualität Strukturqualität Phase 1 Angebot Schulung Umsetzung Auswirkung Anbieter Zeit Abbildung 30: Wirkungskette mit Kundenebenen und Projektphasen Der Graph stellt die Stufen der vermuteten Wirkung der Präventionsdienstleistung „Schulung“ dar. Dem zeitlichen Verlauf werden sowohl Wirkungsebenen als auch Qualitätsindikatoren zugeordnet. Auf der X-Achse ist die Zeit abgebildet, auf der Y-Achse werden sowohl die Ebenen der qualitativen Bewertung (rechte Seite) als auch die entsprechenden Adressaten (Kunden) genannt. Vor der Durchführung der Schulung lässt sich das Angebot prüfen: Die Strukturqualität von Anbieter und Angebot kann ermittelt werden (Phase 1). Während der Qualifizierung kann die Prozess- bzw. Durchführungsqualität erhoben werden. Nach ihrem Abschluss lassen sich der Lernerfolg und damit der erste Hinweis auf Ergebnisqualität bei den Teilnehmern erfassen. Anschließend beginnt im Erfolgsfall der Transfer des Gelernten in den Arbeitsalltag und die Qualität dieses Transfers ist feststellbar (Phase 2). Schließlich ist ermittelbar, ob das Präventionsziel erreicht wurde (Phase 3). Für die Qualität der einzelnen Kettenglieder lassen sich konkrete (messbare) Indikatoren benennen. 9.5.2 Vorgehensweise im Projekt Das Teilprojekt „Qualifizierung“ orientierte sich an der zuvor dargestellten Wirkungskette, durchwanderte sie sozusagen systematisch von unten nach oben. Dabei lassen sich die in der Abbildung 30 gekennzeichneten Phasen unterscheiden. Berichtet werden kann nur bis zum Abschluss von Phase 2. Eine weiterführende Studie von Phase 3 könnte in einem Folgeprojekt untersucht werden. In der ersten Phase wurde das Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen untersucht. Hier stellen sich die Fragen nach dem Umfang, der Zielrichtung und der Themenauswahl der angebotenen Maßnahmen. Die Frage, an wen sich das Bildungsangebot wendet, wurde mit Hilfe einer umfassenden Darstellung der berufsgenossenschaftlichen Bildungsaktivitäten beantwortet. In der zweiten Phase des Projekts wurde der Wirksamkeit einer möglichst repräsentativen Auswahl der im ersten Projektteil katalogisierten Seminartypen exemplarisch auf den Grund gegangen. Die in Kooperation mit der Universität Regensburg durchgeführte Studie „Transfererfolg“ misst das Erreichen der beabsichtigten Kompetenzen und Einstellungen vor und nach den Seminaren sowie drei Monate nach Seminarbesuch im Arbeitsumfeld der Seminarteilnehmer. Erfassung der Prozessqualität: Selbsteinschätzung der Referenten SEMINAR 1. Befragung Teilnehmer 2. Befragung 3 Monate Teilnehmer 1. Befragung Vorgesetzte/ Kollegen 3-4 Monate 1. Befragung Kontrollgruppe Befragungszeitpunkte t1 3. Befragung Teilnehmer 2. Befragung Vorgesetzte/ Kollegen SEMINAR 1. Befragung Kontrollgruppe t2 t3 Abbildung 31: Qualifizierung – Modell Transferstudie In einem heute noch nicht begonnenen aber möglichen Folgeprojekt wird vorgeschlagen, die dritte Phase der Transferstudie durch eine weitere Messung nach 2 Jahre nach dem Seminarbesuch fortzuführen. In dieser Studie könnte ergänzend ermittelt werden, wie die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“ auf betrieblicher Ebene mit anderen Maßnahmen und Angeboten zusammenwirkt und welchen qualitativen Beitrag sie damit zum Erreichen der Präventionsziele leistet. 9.5.3 Gesamtkatalog berufsgenossenschaft- licher Bildungsangebote Ziele und Zielgruppen präventiver Bildungsmaßnahmen im Arbeitsschutz Im § 23 SGB VII ist geregelt, dass sich die Unfallversicherungsträger aktiv um die Qualifizierung der betrieblichen Akteure bemühen sollen und welche Kosten die gesetzliche Unfallversicherung hierfür übernimmt. In den Seminaren werden Fachinformationen, rechtliche Hintergründe sowie branchenspezifische Vorgehensweisen zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit vermittelt. Die Teilnehmer werden branchen- und praxisorientiert für die Belange des Arbeitsschutzes sensibilisiert, motiviert und qualifiziert. Teilnehmer sind Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte sowie weitere besondere betriebliche Zielgruppen. Teilnehmer-Lehreinheiten Gesamt Unternehmen/ Führungskräfte Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sachkundige/ Beauftragte/Befähigte Sicherheitsbeauftragte 3.926.255 2.013.105 1.909.651 1.337.151 1.335.805 sonstige besondere betrieblicheZielgruppen 1.224.261 Betriebs-/Personalräte 1.196.362 Betriebsärzte 39.693 Ersthelfer 22.756 Abbildung 32: Qualifizierung – Teilnehmerübersicht (Mehfachnennung) Neben den klassischen betrieblichen Trägern des Arbeitschutzes, die in den Gesetzen und Regelungen zum Arbeitsschutz explizit genannt sind, wenden sich die Berufsgenossenschaften auf der Grundlage des § 23 SGB VII gezielt weiteren Personen zu. Diese sind Resultat der branchentypischen Vorgehensweise der Berufsgenossenschaften, die sich aufgrund der Entwicklung von Unfallzahlen oder der systematischen Ermittlung der Ursachen und Epidemiologien von Berufskrankheiten ergeben. Betriebliche Spezialisten, wie etwa Elektrofachkräfte sind aufgrund ihrer Tätigkeit so direkt für die Arbeitssicherheit zuständig, dass ihnen ebenfalls eine besonders hohe betriebliche Wirkung zukommt. Zu einem geringen Teil entwickeln BGen auch Angebote, die sich maßgeschneidert direkt an bestimmte Versicherte wenden. Dies geschieht dann, wenn für Versicherte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine besonders hohe Gefährdung besteht (z. B. beim Einrichten von Pressen in der Metallbranche oder im Werttransportgewerbe). Ziel und erwarteter Nutzen von Qualifizierungsmaßnahmen ist es, Gesundheit, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten, zu schützen und zu fördern. Dadurch soll ein Teil der derzeitigen finanziellen Aufwendungen, insbesondere für Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und nachfolgende Kosten für Rehabilitation und Rentenleistungen vermindert werden. Die Strategie ist, die Arbeitssysteme in den Unternehmen im Hinblick auf sichere und ergonomische Arbeitsmittel, sichere Arbeitsabläufe, sichere und gesunde Arbeitsumgebung, informierte Unternehmer und qualifizierte Versicherte zu beeinflussen. Bildungsmaßnahmen, die sich diesen Themen widmen, dienen damit letztlich der Verhältnisprävention. 61 Angebot und Nachfrage nach berufsgenossenschaftlichen Bildungsmaßnahmen Die gewerblichen Berufsgenossenschaften führen pro Jahr über 18.000 Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung im Arbeitsschutz durch. Damit sind sie der bedeutendste Bildungsanbieter im Themenfeld „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“. Im Jahr 2005 bildeten sich 339.253 Teilnehmer bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften weiter. Die Bandbreite reicht von eintägigen Angeboten als thematisch eng umrissene Informationsund Motivationsveranstaltungen in Betrieben über mehrtägige Seminarveranstaltungen bis zur berufsbegleitenden Ausbildung von betrieblichen Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ist der Umfang der berufsgenossenschaftlichen Ausbildungsmöglichkeiten angemessen? Das berufgenossenschaftliche Angebot wird mit insgesamt über 339.000 Teilnehmern pro Jahr wahrgenommen. Die Art und der Umfang des zu realisierenden Angebots wird jährlich in den Berufsgenossenschaften mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern beraten. Diese regelmäßige Überarbeitung führt zu einem Angebot, welches den branchentypischen Bedürfnissen in hohem Maße gerecht wird und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbar ist. Um zeigen zu können, von wem das berufsgenossenschaftliche Bildungsangebot in welchem Umfang nachgefragt wird, wurde für das Jahr 2005 das (branchenspezifisch erbrachte) Bildungsvolumen von etwa 3.926.000 Lehreinheiten ermittelt. Abbildung 33 zeigt den Anteil des Bildungsvolumens für die unterschiedlichen Zielgruppen. (Das Bildungsvolumen eines Seminars ist die Zahl der tatsächlichen Teilnehmer mal die Lehreinheiten.) Die Berufsgenossenschaften orientieren sich bei der Gestaltung ihres Angebots an Unfallzahlen, betrieblichem Bedarf, Schwerpunkten der Prävention, dem Wandel der Arbeitswelt und rechtlichen Entwicklungen. Die Themen der Qualifizierungsangebote lassen sich folgenden vier Feldern unterordnen: „Reduzierung von Gefährdungen und Belastungen“, „Organisation des Arbeitsschutzes“, „Gesundheitsförderung“, „Methoden- und Sozialkompetenz“. In den meisten Seminaren werden mindestens zwei von ihnen, oft sogar drei oder alle vier Themenbereiche angesprochen. 9.5.3.1 Sind die Themen geeignet? Unternehmer/ Führungskräfte Betriebs-/ Beauftragte/ Personalräte sonstige besondere Sachkundige/ betriebliche Zielgruppen Befähigte Sicherheitsbeauftragte Fachkräfte für Arbeitssicherheit Betriebsärzte 1000 Teilnehmer-Lehreinheiten Gesamt Unternehmer/ Führungskräfte Arbeitssicherheit Sachkundige/ Beauftragte/Befähigte Sicherheitsbeauftragte sonstige besondere betriebliche Zielgruppen Betriebs-/ Personalräte Je nach der Zielrichtung eines Seminars gibt es bezüglich des Umfangs, in dem an den Themenfeldern gearbeitet wird, unterschiedliche Schwerpunkte. Betriebsärzte 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Abbildung 33: Volumen des berufgenossenschaftlichen Bildungsangebots 2005 (Mehrfachnennung) Anmerkung: Volumen des branchenspezifisch erbrachten berufgenossenschaftlichen Bildungsangebots 2005 (in 1000 Teilnehmer-Lehreinheiten, gerundet, Mehrfachnennungen) Vertiefende Fortbildungen sowie betriebsbezogene Seminare finden oft zielgruppenübergreifend statt. Das hat zur Folge, dass die relevanten betrieblichen Akteure im Seminar nicht nur eine gemeinsame „Sprache“ erlernen, sondern die Lerninhalte auch aus unterschiedlichen Praxisperspektiven hinterfragen und diskutieren. Die entsprechenden Seminare wurden daher mehrfach zugeordnet. 9.5.3.2 Wirksamkeit der untersuchten Seminare Um die Wirkung der Seminare entlang der angenommenen Wirkungskette einerseits auf die Kenntnisse und Einstellungen sowie andererseits in Bezug auf das Handeln der Teilnehmenden im Arbeitschutz zu untersuchen, wurde eine Studie „Transfererfolg“ in Zusammenarbeit mit der Universität Regensburg (Prof. Dr. Hans Gruber, Dagmar Festner) durchgeführt. Auf der Basis gemeinsam entwickelter Instrumente wurde an fünf Seminartypen exemplarisch die Qualität der während der Seminare ablaufenden pädagogischen Prozesse (Lehr-Lern-Qualität), der erreichte Lernerfolg und schließlich der Transfererfolg der Lerninhalte in den betrieblichen Arbeitsalltag untersucht. Wichtig für das Projekt war dabei der Gewinn von Indikatoren und die Messbarkeit, derjenigen Aspekte der Qualität bglicher Qualifizierung, die „erfolgskritisch“ sind im Sinne einer Transferwirkung. In die Untersuchung einbezogen wurden: ⋅ ein Sicherheitsbeauftragtenseminar mit hohen Teilnehmer- zahlen, das bei fast jeder BG angeboten wird, ⋅ ein Führungskräfteseminar, als ein Produkt, das sich an eine 62 Zielgruppe mit besonders hohen betrieblichen Wirkungsmöglichkeiten wendet, ⋅ ein Fachkundeseminar zur Vermeidung klassischer Gefährdungen, das sich direkt an die sonstige besondere betriebliche Zielgruppe „gefährdete Versicherte“ wendet, ⋅ ein Sachkundeseminar (Angebote für „Sachkundige/ Beauftragte/ Befähigte“) im Bereich moderner, schlecht vorhersehbarer Gefährdungen, ⋅ ein Seminar zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, das sich an alle betrieblichen Zielgruppen wendet. Die Seminare zielen auf die Vermittlung unterschiedlicher Inhalte aus dem Bereich Arbeitsschutz ab und sind auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet. Die Teilnehmer wurden zu Seminarbeginn (= t1), zu Seminarende (= t2) und drei Monate nach dem Seminar befragt (= t3). Die Vorgesetzten der Seminarteilnehmer wurden im Abstand von drei Monaten zweimal befragt (= t1 und t3). Als Kontrollgruppe wurden Personen befragt, die sich zum Befragungszeitpunkt bereits für den Seminartyp (aber für einen späteren Zeitpunkt) angemeldet hatten und eine entsprechende betriebliche Tätigkeit bereits ausführten. Die wichtigsten Rücklaufquoten zeigt Tabelle 19. Seminarteilnehmer TN t1 TN t2 TN t3 TN t1+t2+t3 Anzahl: 496 455 446 129 126 Prozent: 100 91,7 % 89,9 % 26,0 % 25,4 % Vorgesetzte VG t1 VG t3 VG t1+t3 Anzahl: 496 78 71 47 Prozent: 100 15,7 % 14,3 % 9,5 % Tabelle 21: Rücklauf zur Studie Transfererfolg (Gesamtauswertung) Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass die Seminare ihren primären Zweck, nämlich Kenntnisse und Wissen zu vermitteln, erfüllen. Ein Mittelwertvergleich zeigt, dass sich sowohl die Einstellungsänderung während des Seminars als auch die Einstellungsänderung bis drei Monate nach dem Seminar als signifikant erweisen. Die Seminare konnten somit zu einer nachhaltigen Steigerung der erwünschten Einstellungen gegenüber dem Arbeitsschutz beitragen. Es wurde ein dreistufiges Modell entwickelt, mit dem sich Transfererfolg im Arbeitschutz qualitativ bewerten lässt. Die erste Stufe umfasst die subjektiv berichtete vermutete Wirkung. Die zweite beinhaltet konkrete eigene Aktivitäten der Teilnehmer in ihrem Arbeitsbereich und das aktive Zugehen auf Kollegen. Die dritte Stufe beschreibt Aspekte der Wirkung auf den betrieblichen Arbeitschutz (Abbildung 34). Die Teilnehmer der Seminare berichteten einen subjektiven Transfererfolg des Seminars im Hinblick auf eine positive Veränderung der eigenen Handlungen, Aktivitäten und des Wissens (Stufe 1b). Für die Arbeitschutzaktivitäten zeigte sich ein signifikanter Trainingseffekt, der besagt, dass die Aktivitäten in der Untersuchungsgruppe drei Monate nach dem Seminar in höherem Ausmaß angestiegen sind als in der Kontrollgruppe (Stufe 2a, 2c). Die Seminarteilnehmer wurden auch befragt, wie sie zur Verbreitung der Seminarinhalte beigetragen haben. 94 Prozent gaben an, über die Seminarinhalte Gespräche innerhalb des Betriebs geführt zu haben. Darüber hinaus wurden von 73 Prozent Arbeitsschutzmaßnahmen angestoßen. Über zwei Drittel versuchten, andere Personen im Arbeitsbereich von der Umsetzung der Seminarinhalte zu überzeugen und 60 Prozent schätzten sich hierin als erfolgreich ein (Stufe 2b). Diese Ergebnisse zeigen deutlich den weit reichenden Wirkungskreis der Seminare auf. Basierend auf dem Transfermodell von Baldwin und Ford (1988) wurde in der Studie „Transfererfolg“ angenommen, dass der Transfererfolg von Faktoren auf drei unterschiedlichen Ebenen beeinflusst wird: 3c. Nachweis von Aktivitäten in betriebl. Dokumentation 3b. Erfolg von durchgeführten Arbeitsschutzaktivitäten im Betrieb 3a. Ausmaß arbeitsschutzrelevanter Aktivitäten 2c. Wirkung auf den Arbeitsprozess/die Elemente des Arbeitssystems 2b. aktiv auf andere zugehen (im Rahmen der eigenen Rolle) 2a. arbeitsschutzgerechtes eigenes Verhalten 2b. Berichteter Transfererfolg am eigenen Arbeitsplatz 2c. Berichtete Transferversuche (mit und ohne Erfolg) } } } Wirk-/Messtiefe Wirkung auf den Betrieb Wirkung am Arbeitsplatz vermutete Wirkung Abbildung 34: Stufenmodell Transfererfolg im Arbeitsschutz (vgl. Gallenberger, 2007) 63 1. Ebene der Teilnehmer 2. Ebene des Seminars 3. Ebene des Betriebes Die hierzu erhobenen Aspekte gehen aus Abbildung 35 hervor. Zu jedem Aspekt wurde eine Partialkorrelation zu den beiden Aspekten des Transfererfolgs berechnet. Dabei wurde das Vorwissen der Teilnehmer, der Stand des Arbeitschutzes im Betrieb und die jeweiligen Einstellungen vor dem Seminar kontrolliert. TEILNEHMER: PROZESSQUALITÄT: ARBEITSUMFELD: Zufriedenheit Transferbezug Unterstützung Transfermotivation berichteter Transfer Einstellungen Transferklima ASAktivität Transfererfolg Abbildung 35: Gefundene Einflüsse auf den Transfererfolg (Relation der Pfeilstärke entspricht der aufgeklärten Varianz) Die in den früheren HVBG - Instituten (jetzt DGUV – Institute) verwendeten Fragen zur Zufriedenheit korrelieren signifikant aber gering mit dem berichteten Transfer (.25*). Stärker korreliert die die ebenfalls zum Ende des Seminars abgefragte Transfermotivation (.32**). Von den zahlreichen Aspekten der Prozessqualität weist nur der von den Dozenten berichtete Transferbezug einen Zusammenhang zum berichteten Transfer auf (.22*). Die erlebte Unterstützung der Teilnehmer durch ihr Arbeitsumfeld weist nicht nur zur ersten (.31**) sondern auch zur zweiten Transferstufe eine bedeutende Korrelation (.39**) auf. Als Indikator für die zweite, strenger messende Stufe „Arbeitschutzaktivität“ wurde die Differenz des Umfangs bestimmter vor und nach dem Seminar abgefragter allgemeiner Arbeitschutzaktivitäten verwendet. Neben der Unterstützung im Betrieb weisen auch das wahrgenommene Transferklima (.23*) und die Einstellungen der Teilnehmer nach dem Seminar (.23*) einen, wenn auch geringen, aber statistisch signifikanten Zusammenhang mit der zweiten Transferstufe auf. Aus den Korrelationen lässt sich schlussfolgern: ⋅ Den korrelativ bedeutendsten Einfluss auf die Arbeitsschutzakti- vitäten hat das Arbeitsumfeld. ⋅ Nimmt man den „berichteten Transfer“ als einen Indikator für 64 „Transferqualität“ lässt sie sich ansatzweise schon am Ende des Seminars bestimmen, indem Zufriedenheit und Transfermotivation nach dem Seminar gemessen wird. ⋅ Eine Verbesserung der Arbeitschutzeinstellungen während des Seminars leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem Anwachsen von Arbeitschutzaktivitäten. Darüber hinaus zeigte sich, dass die Nutzung weiterer Präventionsdienstleistungen als unterstützend bei der Umsetzung der Seminarinhalte empfunden werden. Die Hälfte der Befragten gab an, dass Ihnen das Nachschlagen in Vorschriften und das Lesen weiterer Informationsmaterialien der BGen die Umsetzung erleichterte. 29 Prozent unterstützte die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Einschätzung des Seminarnutzens für den AS in der betrieblichen Praxis (Gesamtwerte in Prozent) Teilnehmer 60 52,4 Vorgesetzter 50 46,3 36,6 40 30 23,8 10 0 19,0 17,1 20 0,8 0,0 sehr gering 4,0 0,0 gering mittelmäßig hoch sehr hoch Abbildung 36: Nutzen der Qualifikation in der betrieblichen Praxis Einschätzung des Seminarnutzens für den Arbeitsschutz (Studie Transfererfolg Gesamtstichprobe). Anmerkung: Teilstichprobe Teilnehmer: N = 126; gültige Fälle: N = 126, Teilstichprobe Vorgesetzte: N = 47; gültige Fälle: N = 41, Erhebungszeitpunkt t3 (= drei Monate nach dem Seminar) In der Studie Transfererfolg wurden die Teilnehmer und Vorgesetzten gebeten, den Seminarnutzen für den Arbeitsschutz in ihrer betrieblichen Praxis einzuschätzen. 71.4 Prozent der Seminarteilnehmer schätzten den Seminarnutzen hoch bzw. sehr hoch ein. Die Gruppe der Vorgesetzten übertraf diese Einschätzungen der Teilnehmer mit 82.9 Prozent, wobei fünf Personen sich hier ihrer Stimme enthielten, da sie den Nutzen ihrer Meinung nach nicht einschätzen konnten. Der Nutzen der Teilnahme an den Seminaren, die in der Transferstudie einbezogen waren, wurde also hoch bewertet. Literaturhinweise siehe Abschlußbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 10, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp Strukturqualität 9.5.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“ Ziel Indikator Ermittlung des Indikators Personelle Ressourcen: 1.Kompetenz der Dozenten 2.Kompetenz der MA in der Seminaranmeldung und -durchführung 1a. Fachliche Qualifikation 1b. Erfahrungen mit der Zielgruppe 1c. Pädagogische Qualifikation 2a. Organisation der Anmeldung 2b. Fähigkeit zur (Vermittlung von) Beratung/ Vorinformation 2c. Schnittstelle zu den Dozenten 1a-c. Checkliste für den Trainer 2a-c. Checkliste, Endbefragungs bogen Materielle Ressourcen: Räumliche Rahmenbedingungen a.Lernförderliche Seminarräume und Praxisfelder b.Angenehmes Umfeld c.Gelebter Arbeitsschutz im Umfeld a. Checkliste b. Fragebogen c. Checkliste Verfügbarkeit/Zugang: 1. Definierte TNzahl (min-max) 2. Definierte Zielgruppe 1. Tatsächliche TN passend zur Festlegung 1. Verwaltungssoftware des und den Ressourcen? BGAG 2. Def. Eingangsvoraussetzungen der TN 2.Checkliste: Überwachung der Ein gangsvoraussetzungen der TN Zeitnähe: Sind die Kunden mit der Zeitspanne zwischen Anmeldung und Teilnahme zufrieden? a. Stil der Gesprächsführung b. Verwendete Kommunikationstechniken c. Verwendete Medien Betriebsbefragung a. Feinabstimmung b. Einbindung von Vorerfahrung c. Orientierung an betriebl. Gegebenheiten 1. Transparenz der Regelungen und Kosten 2. Darstellung der Seminarziele Selbsteinschätzung der Dozenten Beobachtung des Seminarverlaufs Befragung der TN 1. Checkliste 2. Beobachtung, Befragung TN a. Prozessqualität b. Zufriedenheit c. Lernerfolgsmessung/Prüfung d. Transferuntersuchung a.Reflexive Gruppenbefragungen b.Fragebogen c. Tests, FB zur subjektiven Erfolgsbeurteilung d.Ex-post-Fragebogen Kommunikation(Stil): Stil der Seminardurchführung Zielgruppenorientierung: TN-Orientierung Prozessqualität Transparenz/ Standardisierung: 1. Vertragsgestaltung 2. Nachvollziehbare Lehr-Lernziele Dokumentation/Evaluierung: Evaluationskonzept Wert Zielwert Selbsteinschätzung Dozenten Beobachtung Seminarverlauf Befragung der TN 65 Ziel Indikator Ergebnisqualität Kundenzufriedenheit /-akzeptanz: TN-Zufriedenheit nach dem Seminar Kundenzufriedenheit Befragung TN Einstellungsveränderung: 1. Engagement im Arbeitsschutz 2. Motivation, andere zu schützen 1. Motiviert zum eigenen arbeitsschutz1. Befragung der TN gerechten Verhalten 2. Befragung der TN 2. Verantwortungsübernahme im Arbeitsschutz Bewältigungskompetenz und -performanz: 1. Transferversuch 2. Erweiterung und Flexibilisierung des Handlungsrepertoires 3. Transfererfolg (Ebene TN) 3b. Anregung und Unterstützung anderer 4. Transfererfolge (Ebene Betrieb) 1.Ausmaß der Transferversuche 2.Ausmaß des Wissens- und Fähigkeitenzuwachses 3a. Arbeitsschutzgerechtes eigenes Verhalten 3b. Aktiv auf andere zugehen 3c. Wirkung auf Arbeitsprozess/Elemente des Arbeitssystems 4a. Ausmaß der arbeitsschutzrelevanten Aktivitäten im Betrieb 4b.Erfolg von Arbeitsschutzaktivitäten im Betrieb 4c. Dokumentation von arbeitsschutz- relevanten Aktivitäten 1. 2. 3. 4. Beschwerdemanagement: 1. Beschwerdestimulierung 2. Beschwerdeannahme 3. Beschwerdebearbeitung und -reaktion 4. Beschwerdeauswertung 1.-3. Checkliste Tabelle 22: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Qualifizierung 66 Ermittlung des Indikators Ex-post-Fragebogen Lernerfolgskontrollen/Tests Fragebogen Fragebogen/ Betriebsbefragung/ Einschätzung durch Experten Wert Zielwert 9.6 Zertifikate Dienstleistungsgruppe: Sächliche Präventionsdienstleistungen (Einzel-)Dienstleistung: Zertifikate Beschreibung: Bestätigung, dass Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Arbeitsmittel, eingehalten werden Durchführung von Produktprüfungen und -zertifizierungen für Mitgliedsbetriebe und andere Kunden Durchführung von Auditierungen und Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen Zielsetzung: Prüf- und Zertifizierungstätigkeit als wesentlicher Bestandteil zur Gewinnung von Erkenntnissen, die insbesondere über die berufsgenossenschaftlichen Fachausschüsse in die Erstellung von Vorschriften und Normen einfließen Einflussnahme auf die sicherheitsgerechte Beschaffenheit von Produkten Rechtliche Grundlagen: § 14 SGB VII § 7 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GS-Zeichen) Produkte: Konformitätsbewertung Prüfgrundsätze Prüfverfahren Prüfung Beratung von Herstellern, Marktüberwachungsbehörden und Regelsetzern Zertifikate Positivliste geprüfter Produkte Typisches Beispiel: Staubbeseitigende Maschinen – Vermeidung gesundheitsschädlicher Stäube an der Quelle Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.): Anzahl der Zertifikate Anzahl unterstützter Normungsvorhaben „Marktanteil“ berufsgenossenschaftlicher Zertifikate in bestimmten Produktgruppen Anteil von Prüfverfahren bei neuartigen Produkten Zufriedenheit der Auftraggeber mit der Arbeit der Prüf- und Zertifizierungsstellen Abgrenzung: Forschung und Entwicklung im Rahmen von Prüf- und Zertifizierungstätigkeit Tabelle 23: Präventionsdienstleistung Zertifikate Die berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen nehmen über ihre Tätigkeit sowie über die Weitergabe von Erkenntnissen aus der Prüfung und Zertifizierung Einfluss auf die Gestaltung von Arbeitsmitteln. Im Rahmen des Teilprojekts Zertifikate wurden die Wirkungsketten und die Qualität der Dienstleistung untersucht. Die neunzehn berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen prüfen und zertifizieren Produkte und Qualitätsmanagementsysteme. Hierbei gewonnene Erkenntnisse werden insbesondere in die Normung eingebracht. Insgesamt wurden bisher über 95.000 Zertifikate ausgestellt. Allerdings sind nicht alle Zertifikate eine Unterstützung der Mitgliedsbetriebe beim Einkauf: Für bestimmte Produkte fordern europäische Richtlinien Pflichtprüfungen, somit müssen alle auf den Markt gebrachten Produkte über ein Zertifikat verfügen. Derartige Zertifikate bringen keine Marketingvorteile für den Hersteller und keine Auswahlhilfe für Käufer mit sich. Anders sieht es im freiwilligen Bereich aus, der im BG-PRÜFZERT 70 Prozent der Zertifizierungen ausmacht. Ein Teil der freiwilligen Zertifizierungen wird allerdings nicht aufgrund des Marketingvorteils durchgeführt, sondern zur Bestätigung der Produktsicherheit für den Hersteller. 67 5000 Zertifikate im BG-PRÜFZERT 1965-2005 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 0 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 500 196519661967196819691970197119721973197419751976197719781979198019811982198319841985198619871988198919901991199219931994199519961997199819992000200120022003 2004 2005 19 Prüfstellen (ab 1999) 26 Prüfstellen Abbildung 37: Zertifikate im BG-PRÜFZERT Aufträge von Herstellern zur Prüfung und Zertifizierung ihrer Produkte sind die Grundlage für die Präventionsdienstleistung Zertifikate. Damit ist ein bedeutender Unterschied zu den anderen berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen gegeben: Die Prüf- und Zertifizierungsstellen im BG-PRÜFZERT stehen im Wettbewerb mit anderen Prüf- und Zertifizierungsstellen und sind daher darauf angewiesen, Hersteller zu finden, die bereit sind für diese Dienstleistung zu zahlen. Bisher gibt es außerhalb des berufsgenossenschaftlichen Bereichs keine Untersuchungen zur Effektivität und Effizienz von Produktsicherheitszertifizierungen, wie umfassende Literaturrecherchen ergaben. Im Rahmen des Teilprojekts „Zertifikate“ galt es somit, methodisch und inhaltlich Neuland zu betreten. 9.6.1 Wirkungskette Präventionsdienst- leistung „Zertifikate“ Zunächst wurde die Wirkungskette der Präventionsdienstleistung intensiv untersucht. Die anschließenden Experteninterviews mit Fachleuten aus den Mitgliedsbetrieben (Sicherheitsfachkräfte und für den Einkauf verantwortliche Personen) erbrachten ein vertieftes Verständnis für die betrieblichen Abläufe und Notwendigkeiten bezüglich der Beschaffung sicherer und gesundheitsgerechter Produkte. Interviews mit den Leitern der berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen ergaben Daten zur Organisation sowie zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistung. Eine umfassende schriftliche Befragung der Zertifikatsinhaber des BG-PRÜFZERT wurde im 68 Jahr 2002 durchgeführt; diese Daten konnten im Rahmen des Teilprojekts verwendet werden. Um die Wirkungsweise der Präventionsdienstleistung Zertifikate zu erfassen, müssen direkte und indirekte Wirkungen unterschie- · Normen/ andere Prüfgrundlagen/ Koordinierungskreise Prüf- und Zertifizierungsstellen · Beratung Hersteller · Messekommissionen Prüfung und Zertifizierung Kunden des BG-Prüfzert Hersteller Betreiber (Mitgliedsbetriebe) · Beratung Betreiber und Aufsichtspersonen · Auswahlhilfen (Positivlisten, Informationsmaterial, ...) · Schulungen, ... Abbildung 38: Wirkungskette Präventionsdienstleistung Zertifikate den werden (siehe auch Abbildung 38). Die Dienstleistung wirkt zu einem großen Teil indirekt auf die Mitgliedsbetriebe ein. Die wichtigsten zwei Gruppen der indirekten Wirkung sind 1. Einflussnahme auf die Produktgestaltung durch Einbringen der gewonnenen Erkenntnisse in die Normung, in Anwendungs- empfehlungen der notifizierten Prüf- und Zertifizierungsstellen, die Herstellerberatung etc. 2. die Einwirkung auf die Auswahl und Beschaffung von Arbeitsmitteln, z. B. durch Beratung der Mitgliedsbetriebe und der Aufsichtspersonen oder durch Erstellen von Informationsmaterial. 9.6.2 Zusammenspiel von Prüfung, Zertifizierung und Normung Dem Zusammenspiel mit anderen berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen kommt hierbei eine bedeutende Rolle zu. Insbesondere die Mitarbeit in der Normung ermöglicht einen breit gefassten Einfluss auf die Entwicklungen bei der Produktsicherheit. Bei der Gewinnung von Input für andere berufsgenossenschaftliche Dienstleistungen wie auch bei Pflichtprüfungen ist die Präventionsdienstleistung Zertifikate für Mitgliedsbetriebe nicht direkt wahrnehmbar. Diese Wechselwirkungen beinhalten auch eine Rückkopplung von Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Produkten. Dadurch wird im Ergebnis ein Regelkreis (Abbildung 39) zugunsten sicherer und gesundheitsgerechter Produkte erreicht. Die Interviews mit betrieblichen Experten für die Beschaffung von Arbeitsmitteln erbrachte interessante Erkenntnisse und Ansatzpunkte, um die Qualität der Dienstleistung zu verbessern. 9.6.3 Bedeutung von Zertifikaten für den Einkauf Der Stellenwert sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsmittel im Betrieb wird von den befragten betrieblichen Experten als sehr hoch eingeschätzt. Unfälle bringen eine Vielzahl von Konsequenzen wie menschliches Leid und negative Folgen für die F UVTAufsichtsdienste Prüfung/ Zertifizierung Mitgliedsbetriebe Normung Sicherheitsfachkräfte werden insbesondere bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Investitionsgütern sowie bei Persönlichen Schutzausrüstungen eingebunden. Externe Partner wie die Berufsgenossenschaften werden bei Bedarf hinzugezogen; in einigen Branchen ist ihre Einbindung bei Abnahmen von größeren Maschinen üblich. Der Stellenwert der Sicherheit bei der Beschaffung ist recht unterschiedlich. Einige Befragte gaben an, dass als Konsequenz aus Unfällen verstärkt auf die Sicherheit geachtet wird. Von entscheidender Bedeutung für die Beschaffung ist, wie genau vorher die Spezifikationen der zu beschaffenden Arbeitsmittel festgelegt wurden. Den Berufsgenossenschaften wird ein hohes Vertrauen bezüglich ihrer Fachkompetenz entgegengebracht. Die Unternehmen verlassen sich darauf, dass die Berufsgenossenschaften ihren Einfluss geltend machen, damit das erreichte Niveau zumindest gehalten wird. Erwartet wird, dass die Erfahrungen aus den Betrieben, z. B. zu Unfällen oder zur Nutzung, bei den Berufsgenossenschaften gebündelt und analysiert sowie an Hersteller und Betriebe rückgekoppelt werden. Den Berufsgenossenschaften wird eine hohe Kompetenz zugesprochen, die auf die betriebliche Praxis ausgerichtet ist. Hohe Erwartungen werden auch an die Informationsmöglichkeiten bei den Berufsgenossenschaften zur Beschaffung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsmittel geäußert. Möglichst genau passende, kurze und aktuelle Auswahlhilfen werden als besonders nutzbringend bezeichnet. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass die Berufsgenossenschaften besser über ihr umfangreiches Präventionsangebot informieren sollen. Prüfzeichen werden als Auswahlhilfe geschätzt; stehen aber beim Kauf von Investitionsgütern nicht an vorderster Stelle. Prüfzeichen als Auswahlhilfe für spezielle Aspekte werden für sinnvoll gehalten, wenn die Anforderungen transparent gemacht werden. ng hu c ors Produktion und das Image mit sich. Die Meinung, dass Arbeitsmittel so sicher seien, dass hier nichts mehr getan werden müsse, wurde als Trugschluss bezeichnet. Neben der Vermeidung von Unfällen wurde der Gesundheitsschutz als wichtiger Aspekt bei der Gestaltung von Arbeitsmitteln genannt. Die Besonderheiten der berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstelle liegen insbesondere in der branchenspezifischen und praxisnahen Ausrichtung. Hinzu kommt die enge Verknüpfung zu anderen berufsgenossenschaftlichen Aktivitäten wie die Mitarbeit in der Normung, Forschung und Entwicklung sowie die Beratungstätigkeit. Hersteller Abbildung 39: Regelkreis sichere und gesundheitsgerechte Produkte 69 Wichtige Informationsquellen der Zertifikatsinhaber zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Produkte Normen* Berufsgenossenschaftliche Prüf-und Zertifizierungsstellen Lieferanten/Kunden 95 % 5% 91 % 9% Andere Prüf- und Zertifizierungsstellen (TÜV, ...) 68 % 32 % Fachzeitschriften/Broschüren/Internet 63 % 37 % IHK und Fachverbände 40 % 44 % Gewerbeaufsicht Unternehmensberatung, beratende Ingenieure 84 % 16 % 17 % 60 % 56 % 38 % 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % *Nennungen unter Sonstiges: wichtig/eher wichtig eher unwichtig/unwichtig Überwiegend Hinweise auf Normen oder Normungsmitarbeit Abbildung 40: Informationsquellen der Zertifikatsinhaber zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Produkte 9.6.4 Prüfung und Zertifizierung als Mittel der Entwicklung Die geprüften Produkte können in der Regel im Sinne des Arbeitsschutzes verbessert werden, wie die befragten Zertifikatsinhaber bestätigen (Abbildung 41). Eine Untersuchung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) kommt zu dem Ergebnis, dass das sicherheitstechnische Risiko bei baumustergeprüften Produkten um den Faktor 13 niedriger liegt als bei nicht geprüften Maschinen und Geräten. Die Aufwendungen für Entschädigungen bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) konnten durch die Baumusterprüfungen um jährlich über 5 Mio. € und die Arbeitsausfalltage in den Mitgliedsbetrieben um fast 25.000 reduziert werden (Wickert und Blümcke (2005)). trifft eher nicht zu 14% trifft eher zu 30% trifft nicht zu 10% 10% trifft zu 46 % Abbildung 41: Produktverbesserungen im Sinne des Arbeitsschutzes durch Zusammenarbeit mit der Prüf- und Zertifizierungsstelle (Angaben der Zertifikatsinhaber, n = 473) 70 Bei neuartigen Produkten, die von Standards abweichen, bestehen für Hersteller, aber auch für Käufer häufig Schwierigkeiten in der Einschätzung der Produktsicherheit. Die berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen sind als Informationsquelle sehr geschätzt und können hier weiterhelfen (siehe Abbildung 40). Ein Großteil der berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen ist stark in diesen innovativen Bereichen tätig und in Forschung und Entwicklung eingebunden. 9.6.5 Fazit Die Analysen machen deutlich, dass die Präventionsdienstleistung Zertifikate wirksam und wirtschaftlich ist. Ein wesentlicher Grund hierfür ist in der engen Verknüpfung der Präventionsdienstleistung mit anderen berufsgenossenschaftlichen Dienstleistungen zu sehen. Entsprechend sind auch die Qualitätsindikatoren auf die verschiedenen Einflusswege auszurichten. Eine Vielzahl von Indikatoren sind bereits vorhanden und werden vorgestellt. Die Analysen des Teilprojekts erbrachten viele Erkenntnisse und Ansatzpunkte, um die Qualität der Präventionsdienstleistung Zertifikate weiter zu verbessern, zum Beispiel im Bereich einer verbesserten Informationslieferung für die Auswahl von Arbeitsmitteln. Literaturhinweise siehe Abschlußbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 11, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp 9.6.6 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Zertifikate“ Prozessqualität Strukturqualität Ziel Indikator Ermittlung des Indikators Personelle Ressourcen: Allgemeine fachliche Kompetenz Die Mitarbeiter der PuZ verfügen über der PuZ eine hohe fachliche Kompetenz. Kundenfragebogen: fachliche Kompetenz allgemein Materielle Ressourcen: Die PuZ sind materiell angemessen ausgestattet. Einschätzung ⋅ des Sachmittelbudgets ⋅ der Prüfmittelausstattung ⋅ des Zugriffs auf aktuelle Medien Befragung der PuZ-Leiter Verfügbarkeit/Zugang: Angebote der PuZ für Hersteller und Mitgliedsbetriebe sind verfügbar und bekannt. Informationsangebote der PuZ ⋅ für die Kunden ⋅ für die Mitgliedsbetriebe ⋅ Materialien, vor allem Positiv- Zeitnähe: Kundenanfragungen werden zeitnah bearbeitet Kommunikation(Stil): Die Mitarbeiter der Prüf- und Zertifizierungsstellen verhalten sich freundlich und engagiert Wert Zielwert listen/Einkaufsführer sind vorhanden (Abfrage bei Prüf- und Zertifizierungsstellen) ⋅ Kundenfragebogen: Erreichbarkeit Kundenzufriedenheit mit Kundenfragebogen: ⋅ Bearbeitungsdauer ⋅ Bearbeitungsdauer ⋅ Reaktionszeit auf Anfragen ⋅ Reaktionszeit Zufriedenheit der Kunden mit Freund- Kundenfragebogen: Engagement lichkeit und Engagement und Freundlichkeit Prozessqualität: Allgemeine Qualität der Dienstleistung Befragung der Kunden (Zertifikatsinhaber) Transparenz/Standardisierung: 1. Einheitlichkeit und aktuelle Prüfgrundsätze 2. Transparenz gegenüber den Kunden 1. Einheitliche Prüfgrundsätze und deren ständige Aktualisierung 2. Transparenz bezüglich Verfahren, Terminen und Anforderungen Kundenfragebogen Transparenz Dokumentation/Evaluierung: wurde ausgeschlossen Tabelle 24: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Zertifikate Dienstleistungsgruppe: Sächliche Präventionsdienstleistungen 71 Ziel Indikator Ermittlung des Indikators Kundenzufriedenheit /-akzeptanz: Kundenzufriedenheit ⋅ Zufriedenheit der Kunden Kundenfragebogen ⋅ Bereitschaft zur Weiterempfehlung ⋅ allgemeine Zufriedenheit ⋅ Bereitschaft, erneut prüfen zu lassen ⋅ Kosten-Nutzen-Verhältnis ⋅ im Vgl. mit anderen Prüf- und Ergebnisqualität Zertifizierungsstellen Einwirkung auf die Auswahl und Beschaffung von Arbeitsmitteln (Ergebnisqualität) Veröffentlichung von Informationen über zertifizierte Produkte Indirekte Einflussnahme auf die Produktgestaltung (Ergebnisqualität) ⋅ Entwicklung von Prüfverfahren und Produktverbesserung durch Prüfung und Zertifizierung (Ergebnisqualität) ⋅ Prüf- und Zertifizierungsstellen als Befragung der Prüf- und Zertifizierungsstellen Prüfgrundsätzen ⋅ Informationen an Hersteller über Änderungen in Normen und rechtlichen Grundlagen ⋅ Beeinflussung der Normung und anderer Prüfgrundlagen Befragung der Kunden Informationslieferanten für Hersteller (Zertifikatsinhaber) ⋅ Produktverbesserungen im Sinne des Arbeitsschutzes durch die Zusammenarbeit mit der Prüf- und Zertifizierungsstelle Tabelle 24: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Zertifikate 72 Auswertung von Zugriffsstatistiken Wert Zielwert 9.7 Forschung und Entwicklung (Einzel-)Dienstleistung: Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Beschreibung: (branchenspezifische) Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes Zielsetzung: Klärung von ursächlichen Zusammenhängen zwischen Einwirkungen bei der Arbeit und Auswirkungen für Sicherheit und Gesundheit sowie Mitwirkung bei der Entwicklung, Erprobung und Validierung von wirksamen Präventionskonzepten und -maßnahmen Praxisbezug der Problemstellung und die Möglichkeit der Nutzung der Forschungsergebnisse in der Praxis Übergreifende Planung, Durchführung und Austausch von Arbeitsergebnissen Untersuchung der Wirksamkeit von Maßnahmen der Prävention (Entwicklung und Erprobung von Strategien und Instrumenten zur Realisierung eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes) Rechtliche Grundlagen: § 1, § 9 und § 14 SGB VII Produkte: angewandte Forschung (als Grundlage für Präventionshandeln) Forschung zur Wirksamkeit von Prävention Analysen Modellprojekte Entwicklungen Forschungsförderung Umsetzung der Forschungsergebnisse (z. B.): Beratungen der BGen und von Mitgliedsbetrieben der BGen berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationsschriften nationale und internationale Normung staatliche Regelsetzung und Vorschriften der EU Fachveröffentlichungen und praktische Hilfen Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Entwicklung von Prüf- und Messverfahren Kooperationen mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz Typisches Beispiel: Forschungsprojekt: „CCall Erfolgreich und gesund arbeiten im Call Center“ Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.): Anteil FuE-Aufwand am Gesamtaufwand Anzahl jährlich abgeschlossener und neu begonnener Projekte Anzahl der Unternehmen, die sich an Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligen Verwertung der Ergebnisse (Abruf von Schriften, Internet-Statistik etc.) Anteil international geförderter FV Anteil von FV mit nationaler/internationaler Kooperation Abgrenzung Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Informationsmaterial, Information und Kommunikation) Tabelle 25: Präventionsdienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse 73 74 Das Modul „Wechselwirkungen“ des Projekts „Qualität in der Prävention“ zeigte außerdem, dass die Präventionsdienstleistung „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ einen sehr starken Einfluss auf andere Präventionsdienstleistungen hat, während sie selbst lediglich in einem mittleren Ausmaß von anderen Dienstleistungen beeinflusst wird (Zieschang, 2007). Aufgrund dieser beiden Ergebnisse gilt die Präventionsdienstleistung „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ als starker Impulsgeber für alle anderen Präventionsdienstleistungen. Prozentwerte Anreizsysteme/ Prämienmodelle Schulung N=161 Zertifikate/ Normung 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Unfallverhütungsvorschriften/ Regelsetzung Aufbauend auf den Erfahrungen dieser Pilotbefragung wurde die eigentliche Befragung aller zwischen 1999 und 2002 abgeschlossenen Projekte im berufsgenossenschaftlichen Bereich durch zwei Fragebögen durchgeführt. Zunächst wurden die Erwartungen der Präventionsleiter jeweils getrennt an interne und extern durchgeführte Forschungsvorhaben ermittelt (Soll-Wert). Die Präventionsleiter wurden befragt, weil diese in den Berufsgenossenschaften den besten Überblick über die Prävention in ihrer Branche haben und von diesen oft Initiativen für F&E-Aktivitäten ausgehen. Da die berufsgenossenschaftliche Forschung keine zweckfreie Forschung sondern eingebettet in einen gesetzlichen Auftrag ist und sich daran messen lassen muss, müssen auch Faktoren in die Qualitätsbeurteilung einfließen, die im Bereich Die abgeschlossenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte im untersuchten Zeitraum stehen insbesondere mit den Präventionsdienstleistungen „Beratung“, „Information, Kommunikation und Informationsmaterial“, „Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ und „Ermittlung“ in starker Wechselwirkung (siehe Abbildung 42). Überwachung Kernpunkt des Moduls „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ des Projekts „Qualität in der Prävention“ waren drei Befragungen. In einem strukturierten Interview wurden zunächst 30 Projektleiter zur Qualität ihrer Projekte befragt. Dabei mussten sie ihre Bewertung begründen und Möglichkeiten besser zu werden aufzeigen. Wechselwirkungen Ermittlung 9.7.2 Methodik 9.7.3 Ergebnisse Information, Kommunikation und Informationsmaterial Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Das Modul „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ des Projekts „Qualität in der Prävention“ verfolgte mehrere Ziele: Zum einen ging es darum, Wechselwirkungen der Präventionsdienstleistung „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ mit anderen Präventionsdienstleistungen zu untersuchen; damit sollte das eigenständig Teilprojekt „Wechselwirkungen“ unterstützt und speziell aus dem Blickwickel der Forschung betrachtet werden. Zum anderen sollte – und dies war der Schwerpunkt der Untersuchungen – die Qualität von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen bewertet werden. Qualität zu messen und daraus Folgerungen zur Verbesserung abzuleiten bedeutet immer, sich über die zu erreichenden Zielgrößen klar zu werden und diese mit dem erreichten status quo zu vergleichen. Deshalb ermittelte das Projektteam die Erwartungen an Forschungs- und Entwicklungsergebnisse (Soll-Werte) und verglich sie mit den tatsächlichen Resultaten abgeschlossener Projekte (Ist-Werte) und identifizierte so möglichen Handlungsbedarf (Abweichung) zur Qualitätsverbesserung. Da die Berufsgenossenschaften sowohl Forschungen in eigenen Institutionen durchführen wie auch durch Dritte, Externe, durchführen lassen, wurden die Untersuchungen in dieser Hinsicht getrennt durchgeführt und daraus interessante Schlussfolgerungen abgeleitet. Schließlich wurden Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung „Forschungsund Entwicklungsergebnisse“ auf Grund der gewonnenen Erfahrungen modifiziert und auf den spezifischen Bedarf der Unfallversicherungen optimal angepasst. der klassischen Grundlagenforschung keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen. In einer weiteren Befragung wurden die Projektinitiatoren zu den Wechselwirkungen ihrer Projekte mit den anderen Präventionsdienstleistungen und zur Qualität der F&E-Ergebnisse in Bezug auf die Kriterien: Fachwissen, Zeitmanagement, Kooperation, Praxisrelevanz, Publikation und Gesamtzufriedenheit befragt. In einem letzten Schritt wurden die erzielten Ergebnisse für interne und externe Forschungsergebnisse miteinander verglichen. Beratung 9.7.1 Ziele Abbildung 42: Wechselwirkung der 161 Forschungsprojekte mit anderen Präventionsdienstleistungen Erwartungen der Präventionsleiter an die F&E-Ergebnisse Die Erwartungen der Präventionsleiter an die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sind insbesondere im Hinblick auf die Faktoren „Zeitmanagement“, „Praxisrelevanz“ und „Kooperation“ hoch. Die Erwartungen im Hinblick auf den Faktor „Publikation“ fallen deutlich niedriger aus als bei allen anderen Faktoren. Vergleicht man die Erwartungen an interne Projektnehmer mit denen an externe Forschungseinrichtungen so fällt auf, dass die Erwartungen zur Praxisrelevanz, Fachwissen und Gesamtzufriedenheit für die internen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse signifikant höher sind als gegenüber externen Projekten. Besonders auffällig ist dieser Unterschied bei folgenden Einzelkriterien: Zugriff auf gewonnenes Know-how auch nach Projektabschluss ⋅ Flexible Organisation und Abwicklung ⋅ Einschlägige Erfahrungen oder Referenzen im Arbeitsschutz ⋅ Kenntnisse der betrieblichen Randbedingungen / branchenspezifischer Erfahrungshintergrund ⋅ Praxisnahe Ergebnisdarstellung ⋅ Sozialpolitische Akzeptanz ⋅ Nachhaltiger / langfristiger Kompetenzaufbau beim Auftraggeber / Initiator Bewertung abgeschlossener F&E-Projekte durch die Projektinitiatoren Die Bewertung der F&E-Ergebnisse durch die Projektinitiatoren zeigt durchweg ein positives Gesamtbild: Alle Bewertungskriterien liegen deutlich im positiven Bereich. Vier von fünf die Qualität beschreibenden Kriterien erreichten von insgesamt fünf möglichen mehr als vier Punkte. An der Spitze liegen Fachwissen (mit einem Mittelwert von 5,0 Punkten) und Kooperation (mit 4,3 Punkten). Zwischen intern und extern erzielten Ergebnissen liegen keine signifikanten Unterschiede; diese werden erst sichtbar, wenn man die zum Teil sehr unterschiedlichen Erwartungshaltungen einbezieht. Handlungsbedarf Vergleicht man die Erwartungshaltungen an die F&E-Ergebnisse mit den ermittelten Bewertungen abgeschlossener Vorhaben, so zeigt sich: ⋅ Bei den Kriterien „Fachwissen“, „Kooperationen“, „Publika- tionen“ und „Gesamtzufriedenheit“ ergibt sich kein oder nur geringer Handlungsbedarf zur Steigerung der erzielten Qualität bezogen auf die erwartete Qualität. Dies gilt für intern und extern ermittelte F&E-Ergebnisse. ⋅ Beim „Zeitmanagement“ ergeben sich Defizite bei der internen und externen Forschung. ⋅ Bei der „Praxisrelevanz“ ergeben sich zusätzlich Defizite bei der internen Forschung. Trotzdem bedeutet dies nicht, dass die extern durchgeführte Forschung und Entwicklung besser ist als Forschung und Entwicklung, die von internen Einrichtungen durchgeführt wird. Der Grund für den erhöhten Handlungsbedarf bei den internen Forschungseinrichtungen liegt ausschließlich in den höheren Erwartungshaltungen der Präventionsleiter begründet. Obwohl die Mittelwerte bei der Qualitätsbewertung der internen F&EErgebnisse durchweg leicht höher sind als der externen ergibt sich durch die teilweise deutlich höhere Erwartungshaltung beim Fachwissen, Kooperation und Praxisrelevanz beim Faktor Praxisrelevanz ein erhöhter Handlungsbedarf für interne Projekte. Dies ist durchaus verständlich, da die Berufsgenossenschaften natürlich zu Recht von ihren eigenen Forschungseinrichtungen eine deutlich höhere Praxisrelevanz der F&E-Ergebnisse abfordern können. Zusammenfassend kann man sagen, dass Projekte mit einer hohen Erwartungshaltung an Kooperation, Praxisrelevanz und Gesamtzufriedenheit bei internen F&E-Nehmern im Mittel besser aufgehoben sind, wenn die Einrichtungen in der Lage sind, die Fragestellung von ihrem Aufgabenspektrum her zu bearbeiten. Die insgesamt gute Bewertung der externen Projektergebnisse zeigt aber auch, dass die Aufgabenteilung zwischen internen und externen Forschungsnehmern, die seit vielen Jahren in der berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzforschung praktiziert wird, ihre Berechtigung hat und sich bewährt hat. Qualitätskriterien für zukünftige F&E-Projekte Eine Analyse der Freitextantworten zur Bewertung der Einzelkriterien und möglichen Verbesserungsvorschlägen ergibt zehn Grundsatzfragen, an denen die Qualität von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen gemessen und mit denen sie systematisch verbessert werden kann: Während die allgemeinen Qualitätskriterien zur Bewertung sämtlicher Forschungs- und Entwicklungsprojekte herangezogen werden können, gelten die speziellen Qualitätskriterien zwar für viele aber nicht alle Projekte. Allgemeine Qualitätskriterien Inwieweit sind die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse das Resultat guter wissenschaftlicher Praxis (Recherchen im Vorfeld, Objektivität, Reliabilität, Validität und Transparenz)? Faktor „Fachwissen“ Inwieweit werden Verfahren und Ergebnisse beispielsweise durch Diskussionen, Vorträge und Veröffentlichungen publiziert und damit einer kritischen fachlichen Überprüfung unterzogen? Faktor „Publikation“ Inwieweit gibt es ein Konzept für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt, inklusive einer Beschreibung der Teilschritte und Meilensteine, eines Zeitplans, Ideen zur Ergebnisumsetzung und einer Evaluierung der Ergebnisse und inwieweit ist das Projekt sowohl vom zeitlichen als auch vom fachlichen Umfang her überschaubar? Faktor „Zeitmanagement“ 75 Inwieweit wird der Projektinitiator beispielsweise durch regelmäßige Besprechungen eines Projekt begleitenden Arbeitskreises in die Projektsteuerung eingebunden? Faktor „Kooperation“ Spezielle Qualitätskriterien Inwieweit wird die Zielgruppe beispielsweise durch das Erscheinen der Projektleiter vor Ort, durch Befragungen o.ä. in die Forschungs- und Entwicklungsprojekte einbezogen und inwieweit werden die Anregungen dieser Zielgruppe aufgegriffen? Faktor „Praxisrelevanz“ Inwieweit wird das Forschungs- und Entwicklungsprojekt ganzheitlich, interdisziplinär und international angegangen? Faktor „Fachwissen“ Inwieweit finden die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Eingang in andere Präventionsdienstleistungen, bzw. praxisnahe Angebote und / oder Produkte, und inwieweit geschieht diese Verwertung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zeitnah? Faktoren „Zeitmanagement“ und „Praxisrelevanz“ Tabelle 26: Allgemeine Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung Inwieweit greift das Forschungs- und Entwicklungsprojekt neue und aktuelle wissenschaftliche Ansätze auf? Faktor „Fachwissen“ Inwieweit dienen die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Methodenentwicklung und damit anderen Projekten als Grundlage? Faktor „Publikation“ Inwieweit werden die Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch Drittmittel finanziert? Faktor „Kooperation“ Tabelle 27: Spezielle Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ Eine Priorisierung der Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ kann mithilfe des im Rahmen dieser Studie ermittelten Handlungsbedarfs erfolgen. Literaturhinweise siehe Abschlußbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 12, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp 76 Strukturqualität 9.7.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Forschung und Entwicklung“ Ziel Indikator Ermittlung des Indikators 1. Inwieweit gibt es ein Konzept für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt, inklusive einer Beschreibung der Teilschritte und Meilensteine und eines Zeitplans. Zeitmanagement Befragung Projektleiter 2. Inwieweit wurden Ideen zur Ergebnisumsetzung und einer Evaluierung der Ergebnisse entwickelt? Praxisrelevanz Befragung Abteilungsleiter 3. Inwieweit greift das Forschungs- und Entwicklungsprojekt neue und aktuelle wissenschaftliche Ansätze auf? Fachwissen Befragung Abteilungsleiter 4. Inwieweit wird das Forschungs- und Entwicklungsprojekt international angegangen? Kooperation Befragung Projektleiter 5. Inwieweit wird das Forschungs- und Entwicklungsprojekt durch Dritt- mittel finanziert? Kooperation Befragung Projektleiter 6. Inwieweit wird für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt gute wissenschaftliche Praxis eingesetzt (Recherchen im Vorfeld, Objektivität, Reliabilität, Validität und Transparenz)? Fachwissen Befragung Abteilungsleiter 7. Inwieweit wird der Projektinitiator beispielsweise durch regelmäßige Besprechungen eines Projekt begleitenden Arbeitskreises in die Projekt- steuerung eingebunden?: Kooperation Befragung Projektinitiator Ergebnisqualität Prozessqualität 8. Inwieweit wird die Zielgruppe (BG, FA oder auch Betrieb) beispielsweise durch das Erscheinen der Projektleiter vor Ort, durch Befragungen o.ä. in Praxisrelevanz die Forschungs- und Entwicklungsprojekte einbezogen und inwieweit werden die Anregungen dieser Zielgruppe aufgegriffen? 9. Inwieweit wird das Forschungs- und Entwicklungsprojekt ganzheitlich, angegangen? Praxisrelevanz Wert Zielwert Befragung Projektinitiator Befragung Abteilungsleiter 10.Inwieweit wird das Forschungs- und Entwicklungsprojekt interdisziplinär Fachwissen angegangen? Befragung Abteilungsleiter 11. Inwieweit sollen Verfahren und Ergebnisse beispielsweise durch Diskussionen, Vorträge und Veröffentlichungen publiziert und damit einer kritischen fachlichen Überprüfung unterzogen werden? Publikation Befragung Projektleiter 12.Inwieweit finden die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Eingang in andere Präventionsdienstleistungen, bzw. praxisnahe Angebote und / oder Produkte. Praxisrelevanz Befragung Projektinitiator 13. Inwieweit geschieht die Verwertung der Forschungs- und Entwicklungs- ergebnisse zeitnah? Zeitmanagement 14.Inwieweit dienen die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Methodenentwicklung und damit anderen Projekten als Grundlage? Publikation Befragung Projektinitiator Befragung Abteilungsleiter Tabelle 28: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Forschung und Entwicklung 77 9.8 Information und Kommunikation Dienstleistungsgruppe: Sächliche Präventionsdienstleistungen (Einzel-)Dienstleistung: Information und Kommunikation Beschreibung: Präsentation der Präventionskonzepte auf Veranstaltungen (z. B. Foren, Kongressen, Messen) Zielsetzung: Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit um die Notwendigkeit der Prävention zu vermitteln Systematisches Erreichen der Zielgruppen zur Vermittlung der Prävention Förderung des Aufbaus von Kooperationen mit anderen Partnern, um unterschiedliche Fachkompetenzen und Handlungsfelder zusammenzuführen und nutzen zu können Rechtliche Grundlagen: § 13 SGB I § 14 SGB VII Produkte: Gremienarbeit (branchenbezogene Fachausschüsse, Koordinierungsausschüsse) Medien und Veranstaltungen zu Themen der Prävention/zur Öffentlichkeitsarbeit Durchführung von Kampagnen Typisches Beispiel: Berufsgenossenschaftliche Präventionskampagne: „Aktion: Sicherer Auftritt“ Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.): Anzahl durchgeführter Veranstaltungen/Aktionen Zielgruppenkontakte pro durchgeführte Maßnahme Bewertung der Veranstaltungen/Aktionen Vereinbarungen aus Veranstaltungen Abgrenzung: Im Rahmen von Information und Kommunikation werden Informationsmaterialien eingesetzt. Tabelle 29: Präventionsdienstleistung Information und Kommunikation Dienstleistungsgruppe: Sächliche Präventionsdienstleistungen (Einzel-)Dienstleistung: Beschreibung: Informationsmaterial Systematische bedarfsorientierte Erarbeitung, Aktualisierung und Verteilung von schwerpunkt-, tätigkeits-, branchen- oder betriebsbezogenen Informationsmaterialien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz als Handlungshilfen für die Praxis Zeitnahe Bereitstellung aktueller, verständlicher und zielgruppenorientierter Informationsmaterialien Systematisches Erreichen der Zielgruppen zur Vermittlung der Prävention § 13 SGB I § 14 SGB VII Zielsetzung: Rechtliche Grundlagen: Produkte: Informationsschriften Audiovisuelle und elektronische Medien Plakate Aufkleber Typisches Beispiel: Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.): GESTIS-Stoffdatenbank Anzahl der hergestellten Informationsmaterialien/Zielgruppenerreichung Anzahl der Zugriffe auf bereitgestellte Medien (z. B. Internetdatenbanken) Anzahl/Qualität der Rückmeldungen zu verteilten Informationsmaterialien Qualität der Informationsmaterialien Abgrenzung: Verwendung von Informationsmaterialien im Rahmen von Beratungen und Schulungen Abgrenzung von Informationsmaterialien zu Unfallverhütungsvorschriften und zur Öffentlichkeitsarbeit (Information und Kommunikation) Tabelle 30: Präventionsdienstleistung Informationsmaterial 78 Im Teilprojekt 13 des Projekts „Qualität in der Prävention“ sollten die Präventionsdienstleistungen „Information und Kommunikation“ und „Informationsmaterial“ evaluiert werden. Letztendlich findet bei allen Präventionsdienstleistungen Information und Kommunikation statt, so bei Beratungen, in Schulungen, bei der Berichterstattung über Forschungsergebnisse usw.. Die genaue Abgrenzung von Information und Kommunikation gegenüber anderen Präventionsdienstleistungen ist nicht möglich und vermutlich auch nicht unbedingt erforderlich. Um trotzdem den Forschungsgegenstand in diesem Teilprojekt näher beschreiben bzw. eingrenzen zu können, wurden berufsgenossenschaftliche Experten nach der Zugehörigkeit einzelner Produkte zu dieser Dienstleistung befragt. Nur die Produkte, die von der Mehrheit zur Präventionsdienstleistung gezählt werden, wurden im Teilprojekt betrachtet und die beiden Präventionsdienstleistungen „Information und Kommunikation“ und „Informationsmaterial“ wurden unter dem gemeinsamen Begriff „Information und Kommunikation“ (IuK) geführt. 9.8.1 Ergebnisse der einzelnen Arbeitspakete Im vorliegenden Teilprojekt wurden folgende Arbeitspakete durchgeführt: 1. Literaturrecherche und -analyse zur Wirksamkeit von IuK-Produkten im Arbeitsschutz: Auf der Grundlage von Ergebnissen bisheriger Studien können Gestaltungsempfehlungen abgeleitet werden. ⋅ Wichtig ist es, das gewünschte Verhalten (konkrete Handlungs- ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ anweisung, spezifische Informationen über das Verhalten) sowie die Vorteile des Schutzverhaltens aufzuzeigen. Das gewünschte Verhalten muss von einem für die Zielgruppe relevanten Modell erfolgen. Bei fehlendem Wissen sind Informationen günstiger als rein emotionale Darstellungen. Am günstigsten ist es, Medien (z. B. Filme) instruktiv mit emotionalem Anteil zu gestalten, um auf diese Weise sowohl Wissensvermittlung als auch Stimmungsänderung zu bewirken. Mit zunehmendem Wissen sollte die Information spezifischer werden. Filme und Kampagnen können am ehesten Einstellungs- und Verhaltensänderungen bewirken. Filme zeigen bessere Wirkungen, wenn sie in Schulungssituationen gezeigt werden. Plakate müssen Aufmerksamkeit erzeugen, schnell zu erfassen und zu verstehen sein. Text und Bild müssen sich ergänzen. Konfrontative Plakate im öffentlichen Raum werden besser erinnert; sie können aber nur wirken, wenn sie Handlungsoptionen aufzeigen. Die Wirkung konfrontativer Stilmittel (negative, bedrohliche, angsterzeugende Inhalte) ist stark von der Zielgruppe (Alter, Geschlecht, Wissensstand) und von den konkreten Inhalten abhängig. ⋅ Isoliert eingesetzt - d. h. eine einzelne Broschüre oder ein einzelnes Plakat - haben fast alle Medien nur geringe Effekte auf Einstellungen und Verhalten im Arbeitsschutz. Erst im Zusammenspiel unterschiedlicher Medien bzw. mit anderen Präventionsdienstleistungen können Arbeitsschutzmedien ihre Wirkung entfalten. 2. Untersuchung der Zufriedenheit mit den Produkten in den Unternehmen: Hierzu gehören auch Fragen, über welchen Weg der Unternehmer IuK-Produkte erhält, welche Produkte besonders wichtig sind, was er wie häufig nutzt, was er sich für die Zukunft wünscht etc.. Insgesamt zeigt sich, dass alle an der Untersuchung beteiligten Personen berufsgenossenschaftliche IuK-Produkte kennen und nutzen. Hier stehen vor allem Zeitschriften im Vordergrund, aber auch das Internet wird von den meisten genutzt – allerdings ist nicht immer ein Internetanschluss vorhanden. IuK-Produkte werden sowohl regelmäßig von den BGen in die Betriebe geschickt, aber auch aktiv von den Befragten bestellt. Hinsichtlich der zukünftigen Form von IuK-Produkten werden sowohl weiterhin Papier- als auch elektronische Versionen (CD, Internet) gewünscht. Psychologische Themen werden (noch) nicht stark nachgefragt, allerdings gibt es bisher nur sehr wenige Produkte. Für die Mitarbeiter in den Betrieben werden besonders interaktive IuK-Produkte gewünscht, also Produkte, die zum Handeln bzw. Nachahmen animieren. Für KMU werden keine anderen Formen gewünscht, aber die Inhalte müssen besonders gut abgestimmt und vor allem kurz sein. Hinsichtlich der Ziele von IuK-Produkten steht im Vordergrund, dass sie für das Thema Arbeitsschutz sensibilisieren sollen. Es wurde in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der jeweiligen Unternehmenskultur hingewiesen. 3. Erhebung von quantitativen Kriterien bei den BGen: Durch die Erhebung von z. B. der Anzahl bestellter Broschüren, CDs, Filme und der Anzahl an Nachfragen nach Informationen bei der BG lassen sich Entwicklungen hinsichtlich der Nutzung von IuK-Produkten erkennen. Insgesamt lässt sich Folgendes festhalten: ⋅ Wie erwartet, ist die Anzahl der ausgegebenen und bestellten IuK-Produkte sehr groß. Die Menge ist natürlich abhängig von der Anzahl der Mitgliedsunternehmen der jeweiligen BG. Vergleiche zwischen den BGen sollten deshalb auf Grundlage der vorliegenden Daten nicht gezogen werden. ⋅ Einige Produkte werden unaufgefordert an die Betriebe gesandt, andere wiederum werden aktiv angefordert. Dass das 79 ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Interesse von Seiten der Versicherten sehr hoch ist, zeigt sich an der hohen Anzahl von Besuchen auf den Internetseiten und herunter geladenen IuK-Produkten. Nach Lehrgängen steigen häufig die Nachfragen nach dort empfohlenen Produkten. Die Anzahl einiger versendeter IuK-Produkte unterliegt Schwankungen. Die BGen führen – z. B. bei Neuauflagen – Versandaktionen durch, so dass zu dieser Zeit die Anzahl der IuK-Produkte entsprechend hoch ist. In den ersten beiden Quartalen eines Jahres werden erfahrungsgemäß eher mehr IuK-Produkte angefordert. Im dritten Quartal liegen die Sommerferien, so dass hier die Nachfrage zurückgeht und im 4. Quartal sind die Betriebe mit „dem Weihnachtsgeschäft“, Jahresabschlüssen u. ä. beschäftigt. Dies ist natürlich abhängig von der Branche. Da die BGen ihre Daten unterschiedlich zusammentragen, ist es schwierig, einen Gesamtüberblick zu erhalten. Es sollte überlegt werden, ob eine Vereinheitlichung der Zählweise angestrebt werden kann. So ließe sich besser aufzeigen, wie groß der Bedarf an IuK-Produkten ist, der wiederum entsprechende Ressourcenaufwendungen rechtfertigt. Die Anzahl der Telefonanrufe und E-Mails mit Fragen zur Prävention werden kaum erfasst. Die wenigen Daten, die hierzu vorliegen zeigen aber die Bedeutung dieser Informationskanäle. Auch hier sollte überlegt werden, ob solche Daten zukünftig zusammen getragen werden sollten. Gerade Anfragen per Telefon oder E-Mail können zeigen, wie intensiv Informationen von den Versicherten benötigt werden. Datenschutzerfordernisse sind hierbei natürlich zu berücksichtigen. Die Daten zeigen, dass das Interesse an IuK-Produkten im Bereich der Prävention von Seiten der Versicherten sehr groß ist. Es ist also gerechtfertigt, dass die BGen hierfür viele Ressourcen aufwenden. Trotzdem sollte natürlich geprüft werden, ob bestimmte Produkte aus dem Portfolio herausgenommen werden sollten, da sie nicht mehr nachgefragt werden. Evaluationsuntersuchungen können helfen, die besonders guten und wirksamen Produkte zu identifizieren. 4.Evaluation einzelner Produkte von Berufsgenossenschaften, um die Wirksamkeit als Ausmaß der Zielerreichung zu untersuchen: Auf der Grundlage der Ergebnisse lassen sich Schlussfolgerungen über die Qualität und die Wirksamkeit sowie Empfehlungen zur Verbesserung ableiten. Insgesamt zeigen die Untersuchungen, dass die betrachteten IuK-Produkte von hoher Qualität sind. Die befragten Personen halten sie beispielsweise für verständlich, ansprechend und interessant. Betrachtet man die unterschiedlichen Ziele, die von den Präventionsleitern und den Mitarbeitern der Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Bedeutung gewichtet wurden, so lässt sich festhalten, dass wichtige Ziele wie Verständlichkeit, ansprechende Gestaltung oder Aktualität der IuK-Produkte erreicht werden. Auch der angestrebte praktische Nutzen und Wissenszuwachs sind gegeben. Geht man nun davon aus, dass ein Produkt wirksam ist, wenn es die gewünschten Ziele erreicht, so sind die untersuchten Produkte in diesem Sinn wirksam. 80 Die Ergebnisse bestätigen auch, dass es wichtig ist, für unterschiedliche Zielgruppen unterschiedliche Produkte bereit zu stellen. So benötigen die Unternehmer von Kleinstunternehmen zunächst kurze Informationen, die sie schnell verarbeiten können, um sich dann gegebenenfalls tiefer gehend zu informieren. Sicherheitsfachkräfte und andere Arbeitsschutzexperten benötigen weiterführende Informationen. Generell sollten die BGen weiterhin Informationen sowohl als Printversionen als auch in Form neuerer Medien (CD, Internet) zur Verfügung stellen. Wichtig ist den Befragten auch, alle für ihre Arbeit relevanten Informationen „auf einen Blick“ zu erhalten, so dass sie z. B. Regelwerke, die für ihre Arbeit wichtig sind, nicht bei verschiedenen Institutionen suchen müssen, auch wenn verschiedene Institutionen dafür zuständig sind. Hier ist es wünschenswert, dass sich die BGen mit den jeweiligen anderen Institutionen abstimmen, so dass einer Veröffentlichung in einem Medium beispielsweise keine Publikationsrechte entgegenstehen. Eine solche Abstimmung wird vermutlich nicht immer möglich sein; erstrebenswert ist sie dennoch. Die Untersuchungsergebnisse weisen auch darauf hin, wie wichtig es ist, Informationsmaterialien mit anderen Präventionsdienstleistungen, wie z. B. Beratung zu kombinieren, damit die Informationen zunächst überhaupt zur Kenntnis genommen werden. So zeigte sich bei der Grundschrift der BGW (Erstinformation für Unternehmen der BGW, die hinführt auf vertiefende Informationen.), dass Personen, die vor dem Lesen der Broschüre weniger Kenntnisse im Arbeitsschutz besaßen, eine Einstellungs- und Verhaltensänderung für wahrscheinlicher halten als diejenigen, die bereits mehr wussten. Allerdings greifen die Personen mit weniger Wissen weniger wahrscheinlich zu einer solchen Broschüre. Informationsmaterialien sollten also mit anderen Präventionsdienstleistungen, wie z. B. Beratung, kombiniert werden, damit die Informationen zunächst überhaupt zur Kenntnis genommen werden. Dies legen auch Ergebnisse zur Handlungshilfe der VBG nahe. In der Tendenz – jedoch nicht signifikant – halten auch hier die Personen, die vor dem Lesen der Handlungshilfe weniger Kenntnisse im Arbeitsschutz besaßen, eine Einstellungs- und Verhaltensänderung für wahrscheinlicher. Diese Personen finden auch eher, dass entsprechende Produkte in ihrem Betrieb fehlen. Möglicherweise kennen sie das Angebot der BG nicht bzw. haben es bisher nicht bewusst zur Kenntnis genommen. Informationsmaterial sollte also mit einer direkten Ansprache überreicht werden. So kann die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass die Information auch tatsächlich zur Kenntnis genommen wird und sie nicht in der viel zitierten Informationsflut „untergeht“. 5.Abfrage bei den BGen nach bisher durchgeführten Evaluationsuntersuchungen zu IuK-Produkten: Es lässt sich feststellen, in welchem Ausmaß die BGen bereits die Qualität ihrer Produkte hinterfragen. Außerdem können die Ergebnisse der Literaturanalyse um unveröffentlichte Ergebnisse ergänzt werden. Insgesamt zeigt sich, dass bisher eher vereinzelt Produkte und Kampagnen evaluiert wurden. Es standen Fragen zur Zufriedenheit, Güte und zum praktischen Nutzen im Vordergrund. Wirkmechanismen von IuK-Produkten wurden nicht betrachtet. Die Untersuchungen fanden i. d. R. in Zusammenarbeit mit einem externen Forschungs- / Beratungsinstitut oder dem HVBG (BGAG) statt. Seit BG-übergreifende Kampagnen durchgeführt werden (Aktion „Sicherer Auftritt“, Präventionskampagne Haut), ist die Evaluationstätigkeit im Bereich IuK angestiegen, da die Kampagnen von den BGen evaluiert werden. Die Evaluationsstudien unterstützen die im Rahmen der QdPUntersuchungen gefundenen Ergebnisse: Die Produkte sind von hoher Qualität und finden breite Zustimmung, wenn auch i. d. R. Verbesserungen möglich sind. Einschränkend sollte jedoch auch hier angemerkt werden, dass vermutlich nur die Produkte evaluiert wurden, von denen eine gute Qualität und Wirksamkeit vermutet wurde. Es ist also durchaus möglich, dass andere berufsgenossenschaftliche IuKProdukte weniger günstig beurteilt werden. Weitere Evaluationsstudien könnten helfen, gute und weniger gute Produkte zu identifizieren. Die guten Produkte können dann als Vorlage für weitere Entwicklungen dienen. 9.8.2 Zukünftige Ausrichtung der Präven- tionsdienstleistung IuK Hinsichtlich der weiteren Ausrichtung der Präventionsdienstleistung IuK sollte die Kommunikation und Diskussion über Ziele möglicherweise verstärkt werden: Wirksamkeit scheint implizit häufig mit „Verhaltensänderung“ oder „Unfallreduzierung“ gleichgesetzt zu werden. Hinter der Frage „Sind die berufsgenossenschaftlichen IuK-Produkte denn eigentlich wirksam?“ verbirgt sich also oft die Frage „Wie viel sicherer verhalten sich Personen nach der Aufnahme der Information bzw. wie viele Unfälle verhüten die IuK-Produkte denn?“ Die „mitgelieferte“ implizite Antwort und Anschlussfrage lautet dann oft „Das verhindert doch keine Unfälle – wozu wird das denn alles geschrieben?“ IuK-Produkte werden – wenn überhaut – nur in seltenen Fällen einen Unfall verhindern oder Verhalten langfristig ändern. Aber – und das ist entscheidend – das Ziel von IuK-Produkten besteht auch nicht in langfristigen Verhaltensänderungen, sondern viel mehr darin, verständlich zu sein und Wissen über Arbeitsschutz zu verbreiten. Die Ziele, die mit IuK-Produkten verfolgt werden, sollten möglicherweise in Zukunft stärker verdeutlicht werden, um zu verhindern, dass ihre Wirksamkeit wie oben dargestellt in Frage gestellt wird. Die Diskussion über Ziele kann auch bei der zukünftigen Ausrichtung der Präventionsdienstleistung IuK helfen, d. h. ob bestimmte Ziele in Zukunft stärker oder weniger stark Beachtung finden sollten. Literaturhinweise siehe Abschlußbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 13, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp 81 Prozessqualität Strukturqualität 9.8.3 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Information und Kommunikation“ 82 Ziel Indikator Ermittlung des Indikators Personelle Ressourcen: 1. Gut ausgebildete MA 2. Ausreichend MA für Aufgabe 3. Richtiger MA am richtigen Platz 1. Ausbildung und Weiterbildung 2. Zahl der MA pro Projekt/Abteilung 3. Wie wird die Personalauswahl betrieben? Personalabteilung abfragen Materielle Ressourcen: 1. Einsatz von Medien 2. Verhältnismäßige Kosten 3. Fachlich richtig 1. Anzahl der Internetzugriffe/Downloads 1. Statistik der Abteilung 2. Anzahl der Medien 2. Finanzrechnung, Controlling 3. Kosten pro Medium/Stückzahl 3. Expertenurteil 4. Fachlicher Inhalt des Mediums Verfügbarkeit/Zugang Leichte Zugänglichkeit 1. Anzahl der Ausgabepunkte 2. Nutzung der Infohotline 3. Art und Mühe des Zugangs Statistik der Abteilung und Checkliste Zeitnähe: 1. Schnelle Umsetzung neuer Kampagnen 2. Zeitnahe Bereitstellung von Info 3. Aktualität 4. Vorinformation zu europäischen Richtlinien u.ä. Kommunikation(Stil): 1. Klarheit der Botschaft 2. Ansprechende Gestaltung 3. Glaubwürdigkeit 4. Höflichkeit 1. Dauer von der Idee bis zu Kampagne 2. Dauer vom Entwurf bis zur Verfügbarkeit an den Ausgabestellen 3. Empfinden des Kunden (MA im U.) 4. U. werden im Voraus über europäische Richtlinien u.ä. informiert 1. Statistik der Abteilung 2. Statistik der Abteilung 3. Fragebogen, Experteninterviews 4. Statistik der Abteilung 1. 2. 3. 4. Fragebogen, Expertenmeinung, Checkliste Verständlichkeit Lesbarkeit im Sinne von Layout Glaubwürdigkeit beim Kunden Höflichkeit bei Kunden Zielgruppenorientierung: Unterteilung Einhalten der Kriterien für Zielgruppe in Zielgruppen nach Kriterien Checkliste Transparenz/Standardisierung: Standardisierte Vorgehensweise Einhalten von Verfahrensbeschreibungen (Meilenstein-)Planung für Zeit und Kosten aufgestellt? Dokumentation/Evaluierung: 1. Evaluierungen vornehmen 2. Probleme dokumentieren 3. Lösung vorschlagen 1. Evaluierungen werden vorgenommen oder nicht 2. Anzahl und Art der aufgetretenen Problemen 3. Anzahl von Empfehlungen/ Lösungsvorschlägen Checklisten Wert Zielwert Ergebnisqualität Ziel Indikator Ermittlung des Indikators Kundenzufriedenheit/-akzeptanz: Kundenzufriedenheit Bewertung von konkreten IuK-Produkten Fragebogen zur Zufriedenheit und Akzeptanz Einstellungsveränderung: 1. Positive Einflussnahme auf die Einstellung zu arbeitsschutzrelevanten Themen 2. Positives Präventionsimage Bewältigungskompetenz und -performanz: 1. Wissenszuwachs und Fähigkeiten bzgl. Problembewältigung 2. Verhaltensänderung Beschwerdemanagement: 1. Möglichkeit zur Beschwerde geben 2. Wenig Beschwerden erhalten 1. Einstellungsänderung zu arbeitsschutzrelevanten Themen 2. Veränderte Einstellung zu PDLen und BG Fragebogen Wert Zielwert 1. Wissenszuwachs und Anwendung Fragebogen, Test, Verhaltensforschung von Fähigkeiten 2. Verhaltensänderung durch Infomaterial (u. Aufmerksamkeitslenkung) 1. Beschwerdemanagement vorhanden 1. Checkliste mit Anforderungen oder nicht an ein Beschwerdemanagement 2. Anzahl der Beschwerden 2. Statistik der Abteilung Tabelle 31: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Information und Kommunikation 83 9.9 Anreizsysteme Dienstleistungsgruppe: Sächliche Präventionsdienstleistungen (Einzel-)Dienstleistung: Anreizsysteme Beschreibung: Gewährung von Prämien als Sonderzahlungen oder Beitragsnachlass in Abhängigkeit von der Durchführung bestimmter Präventionsmaßnahmen und/oder der Realisierung eines bestimmten Sicherheitsniveaus Aktive Motivation und Beratung der Unternehmen zu Möglichkeiten der Teilnahme an Prämienverfahren Zielsetzung: Realisierung eines möglichst gerechten Beitrags zur Unfallversicherung durch primäre Beitragsdifferenzierung Schaffung von Anreizen zur Förderung präventiven Verhaltens (sekundäre Beitragsdifferenzierung Rechtliche Grundlagen: § 14 SGB VII § 162 SGB VII Produkte: Beitragsdifferenzierung Beitragsunabhängige Anreizverfahren/Prämienmodelle Typisches Beispiel: Gütesiegel „Sicher mit System“ (Steinbruchs-BG) Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.): Anzahl der an Prämienverfahren teilnehmenden Unternehmen im Verhältnis zu allen Unternehmen einer Branche Anzahl der gewährten Prämien im Verhältnis zu möglichen Prämien Anzahl der aus Anreizverfahren hervorgehenden innovativen Maßnahmen Kundenzufriedenheit Abgrenzung: Abgrenzung von Anreiz-/Prämienverfahren zur Beitragsbemessung Tabelle 32: Präventionsdienstleistung Anreizsysteme Anreizsysteme sollen in Ergänzung zu den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln sowie Forderungen des staatlichen Arbeitsschutzes die Betriebe zu besonderen Präventionsanstrengungen motivieren. Die wichtigsten berufsgenossenschaftlichen Anreizsysteme sind die folgenden: ⋅ Beitragszuschläge oder -nachlässe (Bonus-Malus-Systeme), ⋅ Prämien für Präventionsmaßnahmen, ⋅ Anerkennungen, Auszeichnungen für besondere Präventions- aktivitäten (Urkunden, öffentlichkeitswirksame Belobigungen), ⋅ Gütesiegel und andere Anerkennungen u. a. für die Einfüh- nen: Geldprämien, die öffentlichkeitswirksame Anerkennung und Auszeichnung durch die Berufsgenossenschaft sowie die Genugtuung und Freunde an der eigenverantwortlichen Entwicklung von Vorschlägen und Ideen. Ziel dieser Wettbewerbe ist vor allem das Schaffen von Bewusstsein und das Wecken von Interesse in den Betrieben für den Arbeitsschutz. Drei Wettbewerbe der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF), der Steinbruchsberufsgenossenschaft (StBG) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wurden beispielhaft für alle anderen intensiver mit Hilfe von teilstandardisierten Interviews bei der jeweiligen BG und dem Mitgliedsunternehmen untersucht. rung eines Arbeitsschutzmanagementsystems. Die Bearbeitung des Teilprojektes wurde in zwei Teilbereiche aufgeteilt. Anhand der Interviewergebnisse wurden dann Vorschläge und Hinweise für eine stärkere Herausarbeitung des Nutzwertes des Förderpreises und des Gesundheitspreises abgeleitet. Die wichtigsten Schlussfolgerungen sind die folgenden: 9.9.1 Nicht finanzielle Anreizsysteme ⋅ Für die befragten Mitgliedsbetriebe ist die öffentliche Aner- Im ersten Teil wurden die nicht finanziellen Anreizsysteme untersucht. Hier standen die Sicherheitswettbewerbe, Gesundheitspreise, Ideenwettbewerbe usw. im Mittelpunkt. Bei diesen Wettbewerben sind es vor allem drei Typen von Motiven, die zur Teilnahme an einem solchem Wettbewerb motivieren kön84 kennung und Auszeichnung bisher kein besonderer Vorteil im Sinne z. B. einer kostenlosen Werbung oder eines Imageeffektes. Die Aufbereitung und Darstellung der Wettbewerbe könnte vermutlich noch intensiviert werden. ⋅ Es sollte geprüft werden, ob ein spezieller Sicherheitswettbewerb für Betriebe mit geringem Organisationsgrad angeboten wird, die über kein betriebliches Vorschlagswesen verfügen. ⋅ Eine bessere Anpassung des Wettbewerbs an saisonale Schwankungen in der Auftragslage und der Auslastung der Betriebe wäre sinnvoll. ⋅ Es sollte geprüft werden, ob in Ergänzung zum jährlichen Sicherheitspreis fortlaufend, z. B. monatlich, Preise für eingereichte Vorschläge vergeben werden. Die Teilnehmer würden so schneller eine Rückmeldung auf ihren Vorschlag erhalten. 9.9.2 Finanzielle Anreizsysteme Im zweiten Teil wurde das Beitragsausgleichsverfahren und Prämienmodelle der Berufsgenossenschaften untersucht. Bei diesen Systemen stehen die finanziellen Anreize im Vordergrund. Die Berufsgenossenschaften versuchen auf zwei Arten mittels finanzieller Anreize die Unternehmer zu erreichen und diese zu einem präventiven Verhalten anzuhalten. Während alle Berufsgenossenschaften ein Beitragsausgleichsverfahren anbieten müssen, besteht für das Angebot zusätzlicher Anreize durch Prämienverfahren ein Wahlrecht. Hier sind es bisher nur drei Berufsgenossenschaften, die ein Prämienverfahren anbieten. Längere Erfahrungen mit einem solchen Modell liegen bisher nur bei der Fleischerei-Berufsgenossenschaft vor, die seit 2002 ein solches Modell betreibt. Die vorliegenden Daten zeigen, dass das Modell auch von kleinen und mittleren Unternehmensgrößen sehr gut angenommen wird. Auch scheint es so zu sein, dass sich die Tausend-Mann-Quote bei den teilnehmenden Betrieben günstiger als bei den nicht teilnehmenden Betrieben entwickelt (siehe Abbildung 43). TMQ 100 Entwicklung der Tausend-Mann-Quote (TMQ) 90 80 Diese Funktionen waren dann die Grundlage für Simulationen des Unfallgeschehens in den Betrieben. Für die Simulationsläufe wurden kleine, mittlere und große Unternehmen in Bezug zur Lohnsumme definiert. Es zeigte sich, dass bei den kleinen Unternehmen auch über einen Zeitraum von neun Jahren die Beitragsentwicklung bei einem Unternehmen mit doppelt so hohem Unfallrisiko relativ zu einem Unternehmen mit einem durchschnittlichen Unfallrisiko sich praktisch nicht unterscheidet. Bei einer mittleren und erst recht bei einem großen Unternehmen beobachtet man dagegen in der Beitragsentwicklung eine Differenzierung zwischen Unternehmen mit geringen und hohen Unfallrisiken. Vor allem bei den großen Unternehmen stellen sich bereits nach relativ wenigen Jahren nur relativ geringe Schwankungen in der Beitragsbelastung ein, was sich günstig auf die Planungssicherheit der Unternehmen auswirkt. Das hier betrachtete Bonus-Malus-Verfahren z. B. der BGDP begrenzt den Zuschlag und Nachlass auf 10% des Grundbeitrags, so dass die ökonomischen Anreize auch bei großen Unternehmen relativ klein sind. Eine stärkere Spreizung des Bonus-Malus-Systems würde die ökonomischen Anreize bei den großen Unternehmen vermutlich deutlich erhöhen. Bei den mittleren und vor allem bei den kleinen Unternehmen könnte dagegen auch durch eine stärkere Spreizung das Ziel der Trennung zwischen niedrigen und hohen Unfallrisiken nicht erreicht werden. Ursache für die kaum vorhandene Trennung ist das relativ kleine Risiko für zumindest einen Unfall in kleinen Unternehmen. Vergleicht man das Beitragsausgleichsverfahren mit den entsprechenden Systemen der Kfz-Versicherung und der privaten Krankenversicherung (PKV), so fällt auf, dass die Spreizung im Bonus und Malus hier viel breiter ist und die Datenbasis zur Berechnung der Rabattstufe mehrere Jahre umfasst. So kann ein schlechter Fahrer in der Kfz-Versicherung ceteris paribus (und abhängig von der Gesellschaft) die 10-fache Prämie eines guten Fahrers zahlen, während die Spreizung in der PKV bei einzelnen Gesellschaften immerhin noch 100% beträgt und damit deutlich über die Spannen der Berufsgenossenschaften hinausgeht. 70 60 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahr 9.9.3 Fazit Abbildung 43: Fünf-Jahresbilanz – Tausend-Mann-Quote der Fleischerei-Berufsgenossenschaft Anreizsysteme sind ein sinnvolles Mittel zur Unterstützung der Präventionsarbeit für die Unfallversicherungsträger. Nicht-finanzielle Anreizsysteme sind noch nicht durchgängig bei den UV-Trägern im Einsatz. Hier bieten sich die Wettbewerbe als ein erfolgreiches Mittel für die Prävention an. Beispielhaft wurden dann die Beitragsausgleichsverfahren der Berufsgenossenschaft für Druck und Papierverarbeitung (BGDP) und der Fleischerei-Berufsgenossenschaft untersucht (FBG). Mit Hilfe von Daten der Berufsgenossenschaften wurden Verteilungsfunktionen zur Unfallwahrscheinlichkeit und zur Verteilung der Häufigkeit von Unfällen in einzelnen Unternehmen generiert. Die finanziellen Anreizsysteme sind in der Form von BonusMalus bei den UV-Trägern weit verbreitet. Es zeigte sich jedoch eine Schwäche dieses Systems bei kleinen Unternehmen. Hier sollte über eine Nachsteuerung bei den UV-Trägern nachgedacht werden. Als noch wenig genutztes Instrument hat sich die Zahlung von Prämien gezeigt. Die Chancen und Möglichkeiten durch fünffache Teilnehmer Nicht-Teilnehmer 2006 85 Prämien das präventive Handeln in den Unternehmen auf bestimmte Schwerpunkte auszurichten, sollte verstärkt genutzt werden. Literaturhinweise siehe Abschlußbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 14, http://www.dguv.de/bgag/de/ forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp 9.9.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Anreizsysteme“ Ziel Indikator Ermittlung des Indikators Personelle Ressourcen: Ausreichendes und qualifiziertes Personal für das Betreiben des Anreizsystems MA/Unternehmen durchschnittliche Berufserfahrung (Mindestanzahl von Jahren festlegen) Statistik Prozessqualität Strukturqualität Materielle Ressourcen: 1. Auszahlungsmodus mit variablem Anteil 1. Vorhanden oder nicht? 1. Ausreichend finanzielle Ressourcen 2. Dauer der Anreizwirkung 2. Vorgegebener Zeitrahmen für Anreize 3. Schnelle Reaktion des Anreizsystems, 3. Jährliche Veränderung der 2. Stabilität der Verfahren gegenüber Generierung wiederholter u. nicht einTeilnehmerzahl Änderungen der Wirtschaftsstruktur maliger Ansätze 3. Hohe Anpassungsfähigkeit der Verfahren an Unfallgeschehen und Kosten des Schadens 86 Verfügbarkeit/Zugang: Rechtssicherheit Chancengleichheit der Teilnahme Rechtskonformität mit SGB VII und der Rechtssprechung der Sozialgerichtsbarkeit Checkliste, Fragebogen Überprüfung Zeitnähe: Zeitnahe Prämienausschüttung Wochen zwischen Bewilligung und Prämienausschüttung Statistik Kommunikation(Stil): 1. Klarheit der Botschaft 2. Ansprechende Gestaltung 1. Verständlichkeit 2. Lesbarkeit Fragebogen, Experteneinschätzung Zielgruppenorientierung: Zielgruppenorientierung Anteil der TN aus Zielgruppe Statistik Transparenz/Standardisierung: 1. Eindeutige u. widerspruchsfreie Kalkula- 1. Kalkulation zugänglich ge1. Geringer Verwaltungs-, Kontroll-, tion der Beiträge, Zuschläge, Nachlässe, macht? Oder Stundenanteil Informations- u. Beratungsaufwand Prämien sowie geringer Aufwand für die für die Kontrolle der Anga2. Standardisierte Vorgehensweise Kontrolle der Angaben über Präventionsben über Präventionsmaßmaßnahmen für die Prämiengewährung nahmen für die Gewährung 2. Einhalten von Verfahrensbeschreibungen von Prämien 2. Checkliste Dokumentation/Evaluierung: Gute Organisation der Beobachtung u. Dokumentation des Anreizsystems/ Prämienmodells Existenz eines Handbuches vorhanden oder nicht? Wert Zielwert Ergebnisqualität Ziel Indikator Ermittlung des Indikators Kundenzufriedenheit/-akzeptanz: 1. Gute Akzeptanz 2. Prävention, die das gesetzliche Mindestniveau übersteigt Einstellungsveränderung: Motivation zur Beibehaltung der geforderten Maßnahmen 1. Zufriedenheitsindex 1. Fragebogen 2. Anzahl zusätzlicher Maßnahmen, Stei- 2. Fragebogen gerung von Aktivitäten/ Verhaltensänderungen Imageerhöhung der geforderten Aktivität Fragebogen Bewältigungskompetenz und -performanz: Verinnerlichung der geforderten Maßnahmen Mitnahmeeffekte auf das Verhalten im pri- Fragebogen vaten Bereich Beschwerdemanagement: 1. Anzahl der Beschwerden u. Einsprüche/ Statistik Anzahl versandte Bescheide 2. Anzahl korrigierter Bescheide / Anzahl versandter Bescheide Wert Zielwert Tabelle 33: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Anreizsysteme 87 10 Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung von Präventions- dienstleistungen in den Unfallversicherungsträgern Das Vorhaben „Qualität in der Prävention – Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften“ verfolgt eine Reihe von Zielen. Unter anderem wurde die Feststellung des Stands der Qualität, der Qualitätssicherung und der Wirtschaftlichkeit in der Prävention mit Fokus auf die berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen unter Beachtung interner (aus Sicht der einzelnen BG) und externer (aus Sicht der Unternehmen) Merkmale gefordert. konzentriert. Eine den einzelnen Präventionsdienstleistungen übergreifende Betrachtung der Wirtschaftlichkeit betrieblicher Präventionsarbeit erfolgt im Rahmen des Teilprojektes 5 „Präventionsbilanz“. Der Fokus auf die Leistungsumsetzung der Präventionsarbeit in den Unternehmen wurde im Teilprojekt „Präventionsbilanz“ erarbeitet (s. Kapitel 8). In den Teilprojekten 6 bis 14 (siehe Kapitel 9 „Präventionsdienstleistungen“) wurde die Leistungserbringung durch die Unfallversicherungsträger in den Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt. Der Prozess der Erbringung der Präventionsdienstleistungen durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften erfolgt in der Regel nicht in gleicher Weise in allen Berufsgenossenschaften. Im Sinne von „Best Practice“ wurden in den Teilprojekten des Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention“ Prozesse beschrieben, die, nach Auffassung der beteiligten Wissenschaftler und Praktiker, eine optimale Wirkung dieser Präventionsdienstleistung entfalten können und gleichzeitig auch eine wirtschaftliche Leistungserbringung durch die Berufsgenossenschaften darstellen (siehe u. a. die Kapitel 9.3 „Ermittlung“, 9.5 „Qualifizierung“, 9.7 „Forschung und Entwicklung“ oder 9.9 „Anreizsysteme“). Die Übertragbarkeit dieser Prozessbeschreibungen und ihre Implementierung in den UV-Trägern müsste in nachfolgenden Projekten von Fall zu Fall geprüft werden. Die in der Gesamtvorhabensbeschreibung vom 27.8.2004 vom Forschungsnehmer geforderte Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit der einzelnen Präventionsdienstleistungen im betriebswirtschaftlich engen Sinne war nicht möglich. Dieses hatte u. a. seine Ursache in der erst kurz vor Beginn des Projektes „Qualität in der Prävention“ in den Berufsgenossenschaften eingeführten Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), mit der Folge noch nicht einheitlicher Zuordnung von Kosten zu den einzelnen Präventionsdienstleistungen. Ein weiteres Problem ist die saubere Trennung des Nutzens der einzelnen Präventionsdienstleistungen, da, wie bereits in Kapitel 5 „Wechselwirkungen“ beschrieben, zum einen die Erbringung der Präventionsdienstleistungen in den UV-Trägern aufgrund der hohen Wechselwirkungen nicht gegeben ist und zum anderen in den Unternehmen die Wirkung von Präventionsarbeit nur zum Teil einzelnen Aktivitäten zugeordnet werden kann (siehe Kapitel 2 „Betriebliche Prävention und ihre Komplexität“). Das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ hat sich daher auf die Effektivität und Effizienz der Leistungserbringung 88 Die Untersuchung der Leistungserbringung der einzelnen Präventionsdienstleistungen im betriebswirtschaftlich weiteren Sinne konnte durch „Beispiele erfolgreicher Prävention“ (siehe Kapitel 7 „Beispiele erfolgreicher Prävention“) erbracht werden. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften sinnvolle Angebote für die Unternehmen sind (siehe z. B. Abbildung 36). Die Präventionsdienstleistungen entfalten ihre maximale Präventionswirkung durch eine optimale Kombination (siehe Kapitel 5 „Wechselwirkungen“). So bewirkt eine Qualifizierung ohne vorhergehende Beratung der möglichen Teilnehmer bezüglich Inhalt und Vorwissen unter Umständen keinen Wissenszuwachs (siehe Kapitel 9.4 “Betriebliche Nutzung der Präventionsdienstleistungen Unfallverhütungsvorschriften, Beratung, Überwachung und Ermittlung“). Eine Qualifizierung mit Kommunikationsmitteln wie Informationsschriften oder Checklisten verbessert bzw. erleichtert den Transfer des im Seminar gelernten in das Unternehmen. 11 Zusammenfassung Das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ beschäftigt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nun seit 2004 in unterschiedlichem Maße. Nach der Beschlussfassung durch die Gremien des damaligen Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften konnten nach umfassender Projektarbeit in den einzelnen Teilprojekten Ergebnisse in den Fachgesprächen am 17. und 18. August 2006, am 29. und 30. März 2007 sowie am 21. und 22. Mai 2007 ausführlich präsentiert werden. In den im Internet zur Verfügung gestellten Abschlussberichten wird auf über 1.800 Seiten und ohne die noch offenen Teilprojekte „Präventionsbilanz“ und „Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ ausführlich dargestellt, wie in den jeweiligen Teilprojekten die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsarbeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften gesehen wird. In den bisher erschienen 15 QdP-Info-Blättern wird kurz und verständlich auf die Teilprojekte eingegangen. Die Informationsseite im Internet zum Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ verzeichnet für das Jahr 2007 über 4.100 pdf-Downloads der Abschlussberichte und QdP-Infos sowie über 6.200 pdf-Downloads der Veranstaltungsdokumentationen. Zusätzlich wurden in vielen Vorträgen auf Kongressen und Tagungen sowie in Aufsätzen in Fachzeitschriften die Ergebnisse aus dem Projekt „Qualität in der Prävention“ vorgestellt. 11.1 Überblick Ergebnisse der Teilprojekte Ein kurzer Überblick auf ausgewählte Ergebnisse der Teilprojekte: Teilprojekt 1: Liste der Präventionsdienstleistungen Auf der Basis des KLR-Leitfadens wurde die Liste der Präventionsdienstleistungen konkretisiert, mit Beispielen hinterlegt und ergänzt. Hierbei war die Unterteilung in Präventionsdienstleistung, zum Beispiel Information und Kommunikation, in Produktgruppe, zum Beispiel Printmedien, in Produktart, zum Beispiel Flyer und in das einzelne Produkt, zum Beispiel Flyer zum Projekt QdP wichtig. Für die Abgrenzung der Teilprojekte im Forschungsprojekt QdP war diese Liste eine Grundvoraussetzung. Diese Liste der Präventionsdienstleistungen kann als Basis für eine Überarbeitung des KLR-Leitfadens herangezogen werden. Teilprojekt 2: Wechselwirkungen Präventionsdienstleistungen stehen nicht singulär im Raum. Viele, wenn nicht gar alle Präventionsdienstleistungen unterliegen Wechselwirkungen untereinander. Teilprojekt 2 „Wechselwirkungen“ analysierte die einzelnen Dienstleistungen darauf hin, wie sie andere beeinflussen bzw. wie sie von diesen beeinflusst werden. Es lohnt sich die eingehende Betrachtung dieser Wechselwirkungen, um so optimale Ketten von Präventionsdienstleistungen zu bilden und damit den Präventionserfolg zu steigern. Gerade die Dienstleistungen, die in der Mehrheit der Fälle über andere Dienstleistungen nur indirekt im Betrieb zur Wirkung kommen, stehen oft im Mittelpunkt von Dreierketten. Ermittlung ist überwiegend der Auslöser für Forschungs- und Entwicklungsergebnissen. So kommt es also zum Beispiel zu folgenden Ketten: ⋅ Ermittlung ‣ F&E-Ergebnisse ‣ Beratung, Überwachung ⋅ Ermittlung ‣ F&E-Ergebnisse ‣ Information & Kommunikation ‣ Beratung & Überwachung ⋅ Ermittlung ‣ F&E-Ergebnisse ‣ Normung Teilprojekt 3: Indikatoren Ziel dieses Teilprojektes war es die Grundvoraussetzungen für eine Messung von Qualitätsparametern zu finden. Was sind Indikatoren? Welche Indikatoren könnten möglich sein? Wie können diese Indikatoren gemessen werden? All diese Fragen wurden auf der Basis von Angebotsqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität strukturiert bearbeitet, und ein Kanon von möglichen Indikatoren für jede Präventionsdienstleistung gefunden. Zukünftigen Forschungsprojekten muss es überlassen bleiben, hier eine mit allen Unfallversicherungsträgern abgestimmte Verdichtung vorzunehmen. 89 Teilprojekt 4: Beispiele erfolgreicher Praxis Teilprojekt 8: Ermittlung Das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ hat seine Arbeit mit diesem Teilprojekt begonnen. Die Beispiele erfolgreicher Präventionsarbeiten bei den Berufsgenossenschaften haben erste Hinweise für die Bearbeitung der Teilprojekte gegeben. Insbesondere hat das Teilprojekt „Wechselwirkungen“ hiervon profitieren können. Ziel dieses Teilprojektes war die Beschreibung von standardisierten Prozessen für die Ermittlung bei Unfällen, der Ermittlung bei BK-Fällen, bei Gefährdungsermittlung bzw. bei der Ermittlung aus besonderem Anlass sowie für eine Systematisierung von Ermittlungsergebnissen. Teilprojekt 5: Präventionsbilanz Mit dem Teilprojekt „Präventionsbilanz“ soll ein Versuch unternommen werden, den Erfolg der Präventionsarbeit in den Betrieben anhand von Kosten und Nutzen darzustellen. Die theoretischen Grundlagen einer Präventionsbilanz konnten beschrieben werden. Zur Zeit erfolgt mit Hilfe von Interviews in Unternehmen eine Datenerfassung, auf deren Basis dann allgemeine Aussagen zu Kosten und Nutzen getroffen werden sollen. Dieses Projekt wird voraussichtlich planmäßig zum Ende des Jahres 2008 abgeschlossen werden. Teilprojekt 6: Unfallverhütungsvorschriften Unfallverhütungsvorschriften werden nach BG-übergreifend abgestimmten Qualitätsstandards entwickelt. Die fachliche Kompetenz der pluralistisch besetzten BG-Fachausschüsse, welche die Entwürfe von Unfallverhütungsvorschriften erarbeiten, lässt eine hohe Qualität dieser Produkte erwarten. Darüber hinaus wurden Vorschläge für Indikatoren zur Messung der Struktur- und Prozess-Qualität von Unfallverhütungsvorschriften gemacht. Die vorgeschlagenen Indikatoren sollten Eingang finden in die Verfahrensstandards für die Erstellung, Genehmigung und Veröffentlichung von Unfallverhütungsvorschriften und bei der nächsten Erarbeitung einer Unfallverhütungsvorschrift oder der nächsten Erstellung eines Nachtrags zu einer Unfallverhütungsvorschrift gemessen und die Verfahrensstandards angepasst und kontinuierlich verbessert werden. Teilprojekt 7: Beratung und Überwachung „Beratung“ und „Überwachung“ sind gemäß KLR- Katalog separat ausgewiesene Dienstleitungen, die in der Regel im persönlichen Kontakt der Aufsichtpersonen mit den Unternehmen erbracht werden. Im beruflichen Alltag der Aufsichtspersonen ergänzen sich die Dienstleistungen Beratung und Überwachung im Zuge der Betriebsbesichtigungen komplementär. Beratungskompetenz und Beratungsqualität der Aufsichtspersonen basieren wesentlich durch die Unterstützung der Fachausschüsse und Forschungsinstitute von Berufsgenossenschaften und DGUV. 90 Teilprojekte 9: Betriebsärztlicher und sicherheits- technischer Dienst Mit dem Teilprojekt betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienst soll der gegenwärtige Stand der Qualitätssicherung und der Wirtschaftlichkeit betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Handelns bei unterschiedlichen Betriebsgrößen und Betriebsstrukturen sowie in unterschiedlichen Branchen festgestellt werden. Teilprojekt 10: Qualifizierung Die gesetzlichen Unfallversicherungen haben jährlich etwa 400.000 Seminarteilnehmer. Diese große Zahl an Seminarteilnehmern fordert die Prüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Das Teilprojekt „Qualifizierung“ hat in enger Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften den Transfer der Qualifizierungsmaßnahmen in die Unternehmen untersucht. Über drei Messzeitpunkte wurden Seminarteilnehmer, die dazugehörigen Unternehmer bzw. Vorgesetzten sowie eine Kontrollgruppe untersucht. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die untersuchten Qualifizierungsmaßnahmen nachhaltig zu einem Kenntniszuwachs geführt haben. Ebenfalls konnte festgestellt werden, dass ein Transfer des erlernten Wissens in die Betriebe erfolgt. Als Schlüssel für diesen Transfererfolg wurden insbesondere die Qualifikation der Dozenten, der Praxisbezug in der Lehre sowie die Unterstützung zur Umsetzung im persönlichen Arbeitsumfeld gesehen. Teilprojekt 11: Zertifikate Im Teilprojekt Zertifikate wird der Zusammenhang von Beratung; prüfungsbegleitende Beratung, Prüfung, Zertifizierung und Normung als Element der Prävention verdeutlicht. Das Teilprojekt zeigt die Bedeutung und den Nutzen von Prüfung und Normung als vielleicht letztes Steuerungselement des technischen Arbeitsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherungen auf. Teilprojekt 12: Forschung und Entwicklung Teilprojekt 14: Anreizsysteme Zusammengefasst kann das Ergebnis dieses Teilprojektes als die 10 Gebote für eine erfolgreiche Forschung und Entwicklung im Arbeitsschutz bezeichnet werden. Dieses Teilprojekt wurde unterteilt in „finanzielle Anreizsysteme“ und in „nicht-finanzielle Anreizsysteme“. Bezüglich der Untersuchungen zu finanziellen Anreizsystemen stand das Bonus/ Malus-System im Vordergrund. Es zeigte sich, dass über einen längeren Zeitraum die Beitragsentwicklung bei einem kleinen Unternehmen mit doppelt so hohem Unfallrisiko relativ zu einem Unternehmen mit einem durchschnittlichen Unfallrisiko sich praktisch nicht unterscheidet. Die Wirksamkeit des Bonus/Malus-Systems hier also nicht präventiv wirkt. Zuerst das Allgemeine: 1. Anwendung guter wissenschaftlicher Praxis, also das Fachwissen 2. Kritische fachliche Überprüfung durch Publikation 3. Zeitliche und fachliche Überschaubarkeit der Projekte, somit Einhaltung eines klaren Zeitmanagements. 4. Einbindung des Projektinitiators in die Projektsteuerung, also Kooperation im Projekt. 5. Einbindung der Zielgruppe, Aufgreifen der Anregungen der Zielgruppe, somit Sicherstellung der Praxisrelevanz. 6. Zeitnahe Verwertung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, hier kommt wieder das Zeitmanagement, aber auch die Praxisrelevanz zur Geltung. Als weitere spezielle Punkte sind zu nennen: 7. Aufgreifen neuer und aktueller wissenschaftlicher Ansätze und Themen, also Sicherstellung des erforderlichen Fachwissens. 8. Ganzheitliche, interdisziplinäre und internationale Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Sicherstellung des Fachwissens. 9. Nutzen der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse als Grundlage für andere Projekte, z. B. durch Methodenentwicklung, hier ist somit eine angemessene und sinnvolle Publikation der Ergebnisse erforderlich. 10.Und zum Schluss die Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse auch durch Drittmittel, da dieses die Kooperation mit externen Institutionen fördert. Bei einem mittleren und erst recht bei einem großen Unternehmen beobachtet man in der Beitragsentwicklung eine Differenzierung zwischen guten Unternehmen mit geringem Unfallgeschehen und solchen mit hohem Unfallgeschehen. Hier kann also eine Wirkung der Beitragsentwicklung in Relation zum Unfallgeschehen festgestellt werden. Neben dem Bonus/Malus-System waren Prämiensysteme, wie sie zum Beispiel die Fleischerei-Berufsgenossenschaft hat, im Blickpunkt. Die Nutzung von Prämiensystemen ist bei den Unfallversicherungsträgern noch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Grundsätzlich wurde den betrachteten Prämiensystemen eine gute Wirkung bescheinigt. Neben den finanziellen Anreizsystemen wurden auch nicht-finanzielle Anreizsysteme untersucht. Im Mittelpunkt standen hier die Förderpreise und Ideenwettbewerbe. Grundsätzlich werden die nicht-finanziellen Anreizsysteme als gute Mittel zur Steigerung der intrinsischen Motivation der Versicherten sowie der Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung gesehen. Teilprojekt 13: Information und Kommunikation Information und Kommunikation bzw. Informationsmittel der gesetzlichen Unfallversicherung sind in den Unternehmen gut bekannt. Untersuchungen im Rahmen dieses Projektes haben anhand konkreter Produkte der Berufsgenossenschaften gezeigt, dass die untersuchten Produkte gut die an diese Produkte gestellten Anforderungen erfüllen. Information und Kommunikation sowie Informationsmittel sind jedoch nie Präventionsdienstleistungen die singulär wirken. Grade bei dieser Präventionsdienstleistung zeigt sich die Notwendigkeit der Kombination mit weiteren Präventionsdienstleistungen wie insbesondere Beratung und Qualifizierung. 91 11.2 Die Sicht der Sozialpartner zum Forschungsprojekt QdP Aus der Sicht der Sozialpartner hat Herr Dr. Wolff (Vorstandsvorsitzender der DGUV) beim 7. Dresdner Forum Prävention am 07.02.2008 ein Resümee des Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention – QdP“ gezogen. Im Folgenden wird diese Rede auszugsweise wiedergegeben. Sehr geehrte Damen und Herren, … Mit dieser Veranstaltung (7. Dresdner Forum Prävention) schließen wir das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention – Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften“ ab. Dank der parallelen Aktivitäten der Unfallkassen und der guten Zusammenarbeit aller Unfallversicherungsträger in diesem Projekt sind … Projektergebnisse erzielt worden, die für alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ihren Spitzenverband von hohem Nutzen sind. … Das Projekt „Qualität in der Prävention“ hat Grundlagen für die Bewertung unserer Arbeit zusammengestellt, aber auch für die Evaluation von Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie erarbeitet. … Sowohl für die Evaluation der übergeordneten Ziele der GDA als auch für die introspektive Bewertung unserer neun Präventionsdienstleistungen liefert das QdP-Teilprojekt „Indikatoren“ wichtige Anstöße. … Die wesentliche Arbeitshypothese des Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention“ schon in der Konzeptionsphase war: Je besser die Präventionsarbeit der UV-Träger (im Sinne von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität), desto wirksamer werden die Präventionsmaßnahmen in den Unternehmen. Diese Hypothese wurde im Rahmen des Projektes immer wieder punktuell geprüft 92 und bestätigt, wie z.B. im Teilprojekt Qualifizierung. … QdP hat ein System vergleichbarer Qualitätsmerkmale entwickelt, einschließlich geeigneter Indikatoren zur Messung der Qualität. Im Ergebnis können nun die angebotenen Präventionsdienstleistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit differenziert bewertet und kontinuierliche Verbesserungsprozesse dort aufgebaut werden, wo sie noch nicht installiert sind. … „Alles aus einer Hand...“ bekommt damit eine Qualitätsdimension, die wir hätten erfinden müssen, wenn das Dienstleistungsspektrum so nicht gewachsen wäre. Dass aber innerhalb dieses Spektrums die einzelnen Präventionsprodukte in sehr differenzierter und durchaus verschiedener Weise aufeinander wirken, ist uns in der Analyse der Wechselwirkungen aufgezeigt worden. Vielleicht – und das nehme ich als eine der Fragestellungen mit – liegt in der wohldosierten Applikation der einzelnen „Präventionsmedizinen“, also beim richtigen Präventions-Cocktail, ein bislang eher unbewusst genutztes Potential für den Erfolg unserer Arbeit. … Qualität, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann eine Momentaufnahme oder ein Zufallsprodukt sein, die beiden Tage gestern und heute haben uns aber davon überzeugt, dass Qualitätsmanagement einen notwendigen Prozess meint; deshalb können wir das betrachtete Kapitel QdP nicht einfach abschließen, sondern nur immer besser fortführen. …“ Das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ hat Grundlagen für einen ständigen Prozess der Evaluation der Präventionsdienstleistungen erarbeitet. Es hat Indikatoren und Messinstrumente erstellt und bietet damit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung die Möglichkeit der Eigenevaluation. Es fehlen ⋅ eine Verdichtung der möglichen Indikatoren, ⋅ die Bereitstellung der dazugehörigen Messinstrumente, ⋅ Implementierungshilfen für die Präventionsdienste der Unfall- 12 Ausblick versicherungsträger und ⋅ Grundlagen für ein Benchmarking der Unfallversicherungsträger. 12.1 Dresdner Forum Prävention 2008 Frage 6: Sollen systematische Umsetzungsvorschläge als Teil eines Forschungsprojektes ausgearbeitet werden? Sozialpartner – Arbeitnehmer Sozialpartner – Arbeitgeber TED-Befragung Im Rahmen des 7. Dresdner Forum Prävention am 6. und 7.02.2008 wurden die Teilnehmer bezüglich des Projektes elektronisch und anonym befragt. Die Ergebnisse mit Bezug auf das weiter Vorgehen im Projekt „Qualität in der Prävention“ sind im Folgenden dargestellt. Geschäftsführung Präventionsleitung Andere Funktion Frage 2: Vergleichbarkeit zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern 0 20 40 60 80 100 Ja, wir benötigen Umsetzungshilfen auf der Grundlage der Forschungsergebnisse. Nein, Umsetzungshilfen werden nicht benötigt, machen wir selbst. Sozialpartner – Arbeitnehmer Kann ich zur Zeit noch nicht sagen. Sozialpartner – Arbeitgeber Abbildung 45: Systematische Umsetzungsvorschläge als Teil des Forschungsprojektes? Geschäftsführung Alle Anwesenden des Dresdner Forum Prävention 2008 sprachen sich für die Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen auf der Grundlage der Forschungsergebnisse aus. Präventionsleitung Andere Funktion 0 20 40 60 80 100 Ja, Vergleichbarkeit und Benchmarks sind dringend erforderlich, z.T. schon vorhanden. Ja, Vergleichbarkeit und Benchmarks sind notwendig, aber Ergebnisse bleiben intern! Kann ich noch nicht sagen. Abbildung 44: Vergleichbarkeit zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungen Die Teilnehmer aus den Reihen der Sozialpartner und Geschäftsführung sprechen sich für eine Vergleichbarkeit der Präventionsdienstleistungen aus. Frage 7: Sollen die komplexen Ressourcen der Unfallversicherungsträger in der Präventionsdienstleistung Beratung stärker herausgestellt werden? Sozialpartner – Arbeitnehmer Sozialpartner – Arbeitgeber Geschäftsführung Präventionsleitung Andere Funktion 0 20 40 60 80 100 Ja, Beratung ist unser Hauptgeschäft. Hier sollten die vielfachen Kompetenzen und Wissenssysteme der Unfallversicherungsträger stärker verdeutlicht werden. Nein, die Kompetenzen der Unfallversicherungsträger auf dem Gebiet der Beratung ist allgemein bekannt. Kann ich zur Zeit noch nicht sagen. Abbildung 46: Sollen die komplexen Ressourcen der Unfallversicherungsträger in der Präventionsdienstleistung „Beratung“ stärker herausgestellt werden? 93 Auf die Frage „Sollen die komplexen Ressourcen der Unfallversicherungsträger in der Präventionsdienstleistung „Beratung“ stärker herausgestellt werden?“ wurde mit großer Mehrheit der Bedarf für eine Herausstellung der Ressourcen und Zusammenhänge der Präventionsdienstleistung „Beratung“ bekundet. Frage 8: Sollen Quantität und Qualität unserer Qualifizierungstätigkeit im öffentlichen Diskurs stärker betont werden? Sozialpartner – Arbeitnehmer Sozialpartner – Arbeitgeber Schriftliche Meinungsäußerung Zusätzlich erfolgte eine spontane schriftliche und ebenfalls anonyme Befragung „Wie geht es weiter?“ im Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“. Es wurden 97 Anmerkungen abgegeben. Nach einer Strukturierung ergaben sich die Schwerpunkte zuversichtlich: ⋅ Wir packen das! ⋅ So müssen wir weitermachen! ⋅ Qualitätsprojekt weiterführen ⋅ ... Geschäftsführung Präventionsleitung Andere Funktion 0 20 40 60 80 100 Ja, Quantität und Qualitätsmerkmale unserer Qualifizierungstätigkeit sollten stärker betont werden. Nein, sehe ich anders: Kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Kann ich zur Zeit noch nicht sagen. Abbildung 47 Sollen Quantität und Qualität unserer Qualifizierungstätigkeit im öffentlichen Diskurs stärker betont werden? Wie zuvor bei der Präventionsdienstleistung „Beratung“ wird auch für die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“ eine stärkere öffentliche Darstellung der Leistungen gefordert. Frage 9: Sehen Sie einen weiteren Forschungsbedarf zum optimalen Methodenmix der Präventionsdienstleistungen? Sozialpartner – Arbeitnehmer Sozialpartner – Arbeitgeber Geschäftsführung Präventionsleitung Andere Funktion 0 20 40 60 80 100 Ja, die optimale Kombination der Präventionsdienstleistungen muss weiter erforscht werden. Nein, die günstigste Kombination der Präventionsdienstleistungen kennen wir schon seit vielen Jahren. Hier besteht kein Forschungsbedarf. Kann ich zur Zeit noch nicht sagen. Abbildung 48 Sehen Sie weiteren Forschungsbedarf zum optimalen Methodenmix der Präventionsdienstleistungen? 94 Auf die Fragen nach dem Methodenmix sprechen sich tendenziell die anwesenden Sozialpartner und Geschäftsführung für weiteren Forschungsbedarf aus. Die anwesenden Präventionsleiter sehen hingegen zur Zeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Praxis: ⋅ Von der Theorie zur Praxis - eine echte Aufgabe ⋅ Die Basis ist nun da, nun muss die Konkretisierung folgen. ⋅ ... Vorschläge/Kritik: ⋅ War das schon alles? ⋅ Wie geht es nun weiter? ⋅ Gibt es überhaupt Veränderungswillen? ⋅ ... Perspektiven: ⋅ Start in die gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie. ⋅ Umsetzungshilfen für die UVT erstellen! ⋅ Ich bin gespannt, wie uns die "neue Prävention" im Betrieb hilft. ⋅ Die Ergebnisse müssen zu den Mitarbeitern in den UVT transportiert werden. ⋅ Transparenz und Vergleichbarkeit ⋅ Die Ergebnisse sollten möglichst bald in die Präventionsarbeit der UVT integriert werden. ⋅ Es müssen konkrete Handlungsideen abgeleitet werden. ⋅ ... 12.2 Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Ergebnissen aus dem Forschungsprojekt QdP Nr. 1. QdP-Teilprojekt Liste der Präventionsdienstleistungen 2. Wechselwirkungen der ⋅ Forschung zur optimalen Kombination der PDL (Abfolge, Intensität, Projekt ruht z. Zt. Präventionsdienstzeitliche Planung) leistungen 3. Indikatoren zur Qualitätsmessung 4. Was ist zu tun? ⋅ Weiterentwicklung des KLR-Leitfadens ⋅ Zusammenführen der KLR- Strukturen Unfallkassen/ BGen ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Beispiele erfolgreicher ⋅ Prävention ⋅ ⋅ Verdichtung der Indikatoren/ Auswahl Erprobung Validierung BSC Einbringen in die GDA Zusammenarbeit mit Benchmarkingclub Checkliste zur Beispielauswahl entwickeln/ Qualitätsstandards Sammlung weiterführen Serie in „die BG“ Status Federführung SB Präv in Arbeit Federführung SIGE Federführung BGAG in Arbeit 5. Präventionsbilanz ⋅ Projekt läuft noch 6. Unfallverhütungvorschriften ⋅ Weiterer flankierter Abbau von UVVen ⋅ GDA-Ziel konsistentes und praxistaugliches Vorschriftenwerk? Federführung SIGE 7. a) Beratung b) Überwachung ⋅ Darstellung des stützenden Informationsnetzwerkes im Abschluss- Federführung SIGE 8. Ermittlung ⋅ Anwendung von BIS? ⋅ Beispiel für systematische Auswertung der Ermittlungsergeb- Federführung SIGE bericht ⋅ Leitlinie für B&Ü nisse aufbereiten (BG/UK?) ⋅ Empfehlungen der DGUV zu einem Dokumentationssystem für Unfälle ⋅ Erprobung vorgeschlagener Kennzahlen für Ermittlungsauf- wendungen und -ergebnissen ⋅ Empfehlungen im BK-Infosystem zur Dokumentation von BK-Ermittlungsergebnissen ⋅ Projekt läuft noch 9. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung 10. Qualifizierung 11. Zertifikate 12. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse 13. a) Information und ⋅ Leitlinie für die Erarbeitung von I&K-Materialien entwickeln Kommunikation ⋅ Systematische Festlegung von Zielen und Zielgruppen zu allen b) Informationsmaterial Informationsschriften durchsetzen Federführung KOM 14. Anreizsysteme Federführung SIGE in Arbeit ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Umsetzung des PLK-Projektes Qualität und Wahrnehmung Weitere Forschung zur Transferoptimierung Bildungsbericht Broschüre Bildungsstätten der UV-Träger Online-Befragung / Einkaufsberatung Vertiefung der Kosten/Nutzen-Untersuchung Kundenbefragung ⋅ „10 Gebote“ konsequent umsetzen ⋅ Dazu Checklisten entwickeln ⋅ Modul Umsetzungsforschung an alle Projekte andocken ⋅ Anreizsysteme für kleine Unternehmen verbessern ⋅ Weiterentwicklung bestehender Anreizsysteme Qualitätsverbund Qualifizierung QVQ in Arbeit Federführung SIGE Alle F&E Einrichtungen in Arbeit 95 13 Literaturverzeichnis Zur Reduzierung des Umfangs dieser Broschüre wird an dieser Stelle auf ein umfassendes Literaturverzeichnis verzichtet. Die Literaturquellen sind in den jeweiligen Abschlussberichten der Teilprojekten aufgeführt (siehe http://www.dguv.de/bgag/de/ forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.html). Sofern andere Quellen benutzt wurden, wurde der Literaturhinweis im Text an entsprechender Stelle integriert. 96 14 Glossar Dienstleistungen der Prävention Prävention Präventionsdienstleistungen Nach der Definition senkt Prävention die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere, also das Risiko von Krankheit bzw. Unfall. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schweregrad ergibt sich aus der Bilanz von Belastungen und Ressourcen. Nach § 14 (1) des deutschen Sozialgesetzbuchs VII „Gesetzliche Unfallversicherung“ (SGB VII) beinhaltet der Präventionsauftrag für die Berufsgenossenschaften mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Evaluation Evaluation im strengsten Sinne ist die „explizite und systematische Verwendung wissenschaftlicher Forschungsmethoden zur Beschreibung und Bewertung bestimmter Gegenstände, z. B. Schulungen und zwar hinsichtlich Zielsetzung und Planung, Einrichtung und Durchführung sowie Wirksamkeit und Effizienz.“ (Westermann, 2002, S. 5). Indikatoren Indikatoren werden zur Beschreibung und Beurteilung der Güte von Präventionsdienstleistungen ( Qualität, Qualität in der Prävention) herangezogen und sollen Aussagen über deren Zustand und Entwicklung ermöglichen. Indikatoren sind Messgrößen, die Qualitätsmerkmale operationalisieren. Bei der Definition geeigneter Indikatoren ist die Problematik der multikausalen Wirkungszusammenhänge von entscheidender Bedeutung. Sie sind so auszuwählen, dass beobachtete und dokumentierte Effekte möglichst eindeutig bestimmten Dienstleistungen/Produkten/Maßnahmen bzw. strategisch beabsichtigten Wechselwirkungen ( Wechselwirkungen) zugeordnet werden können und damit die Wirksamkeit überprüft werden kann. Prävention umfasst Maßnahmen, Mittel und Methoden, die eine solche vorbeugende (vorgreifende) Gestaltung der Arbeitsbedingungen beinhalten, dass vorausschauend arbeitsbedingte Gesundheitsschäden verhütet werden - eingeschlossen die Förderung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Prävention beinhaltet die planende und konzeptionelle Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen entsprechend neuer Erkenntnissen und Möglichkeiten sowie eine ständige Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend den sich permanent ändernden Gegebenheiten zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden. Indikatoren, Messgrößen Die Leistungen der Unfallversicherungsträger im Bereich Prävention ( Präventionsdienstleistungen, Präventionsprodukte) dienen der Initiierung und Unterstützung von Prävention in den Unternehmen. Die Präventionsdienstleistungen ( Präventionsdienstleistungen) lassen sich hinsichtlich ihrer Wirkung in direkte und indirekte Präventionsdienstleistungen unterscheiden. Entscheidend hierfür ist, ob eine bestimmte Präventionsdienstleistung direkt im Mitgliedsunternehmen wirkt oder ob sie primär vermittelt über andere Präventionsdienstleistungen oder über Dritte wirkt. Die Realisierung der Prävention ( Präventionsarbeit in den Unternehmen, Präventionsmaßnahmen) erfolgt in den Unternehmen durch die Unternehmer und die Versicherten. Kunden/Konsumenten von Präventionsdienstleistungen Präventionsarbeit in den Unternehmen Unternehmer und Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung werden als Kunden der Präventionsdienstleistungen ( Präventionsdienstleistungen) verstanden. Präventionsarbeit ist die konkrete Anwendung und Umsetzung von Maßnahmen ( Präventionsmaßnahmen), Mitteln und Methoden zur Implementierung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Präventionsarbeit in den Unternehmen erfolgt durch die Unternehmer und Versicherten. Insbesondere aufgrund statistischer Probleme ist die Quantifizierbarkeit von Indikatoren nicht immer gegeben. In diesen Fällen kann zunächst auch eine verbale Beschreibung der Güte ( Qualität) erfolgen, wobei dann die Vergleichbarkeit im Sinne eines Benchmarkings kaum gegeben ist. Kennzahlen In einigen Präventionsdienstleistungen (z. B. Forschung oder Zertifikate) können direkt andere Kunden relevant sein (z. B. Ausbildungsstätten oder Hersteller). Diese Präventionsdienstleistungen wirken dann indirekt auf Unternehmen und Versicherte. Messgrößen Indikatoren Präventionsdienstleistungen Dienstleistungen der Unfallversicherungsträger werden nach Dienstleistungen der Prävention, Dienstleistungen der Rehabilitation und Entschädigung, weitern externen Dienstleistungen sowie Servicedienstleistungen unterschieden. 97 Im Sinne der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags „mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen“ (SGB VII) dienen die Präventionsdienstleistungen der Unfallversicherungsträger der Initiierung und Unterstützung von Prävention ( Prävention) in den Unternehmen. Die grundlegende Unterscheidung erfolgt nach: Persönlichen Präventionsdienstleistungen: ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Beratung, Ermittlung, Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Überwachung, Schulung sowie Im Rahmen des Projektes soll zur Ermittlung der Qualität der Präventionsdienstleistungen (PDL) der Unfallversicherungsträger ein einheitliches Analyse- und Bewertungssystem eingesetzt werden, welches kurz als „PDL-Bewertungsinstrument“ bezeichnet werden kann. Das PDL-Bewertungsinstrument ist ein Hilfsmittel zur Analyse und Bewertung der Präventionsdienstleistungen. Entsprechend den Arbeitsschritten im Projekt lassen sich mit dem Instrument nicht nur der Soll-Zustand (Schritt 1), sondern auch der Ist-Zustand (Schritt 2) und Möglichkeiten der Verbesserung (Schritt 3) darstellen. Präventionserfolg 1. Erfolg der Präventionsdienstleistung der UV-Träger zur Unterstützung der Präventionsarbeit in den Unternehmen ... 2. Erfolg der Präventionsarbeit der Unternehmer und Versicherten und der Präventionsmaßnahmen in den Unternehmen ... Sächlichen Präventionsdienstleistungen: ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Informationsmaterial, Unfallverhütungsvorschriften, Zertifikate, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, Information und Kommunikation, Anreizsysteme/Prämienmodelle. Präventionsdienstleistungs(PDL)-Bewertungsinstrument Präventionsdienstleistung: Allg. Zielsetzung: (Welche Ziele verfolgt die Präventionsdienstleistung? Was muss nach dem Gesetz angeboten werden?) - Beabsichtigte Wechselwirkungen: (Welche Wechselwirkungen mit anderen Präventionsdienstleistungen sollten existieren?) - Merkmale des ErEbenen: Merkmale der Struk- Merkmale des Merkmale des Ergebnisses gebnisses hinsichttur, des Angebots, Prozesses beim Kunden lich der Finanzen des Potenzials (Wirksamkeit) (Wirtschaftlichkeit) Qualitätsmerkmale: Welche Merkmale sind entscheidend zur Erreichung der Zielsetzung? - - Indikatoren/Messgrößen: - Welche Indikatoren (Messgrößen) eignen sich zur Erfassung der Merk- - - male der Präventionsdienstleistung? Welche Sollgrößen (sollten) existieren? Bemerkungen zur Verfügbarkeit/Erhebung der Messgrößen 98 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Präventionsmaßnahmen Präventionsmaßnahmen kommen im Rahmen der Präventionsarbeit in den Unternehmen ( Präventionsarbeit) zur Anwendung. Entsprechend der Maßnahmenhierarchie wird unterschieden nach: 1. Gefahrenquelle erkennen, vermeiden und/oder beseitigen 2. Technische Maßnahmen 3. Organisatorische Maßnahmen 4. Nutzung persönlicher Schutzausrüstung 5. Verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen. Präventionsprodukte Präventionsprodukte sind eine Teilmenge der zugehörigen Präventionsdienstleistungen ( Präventionsdienstleistungen). Je nach Art und Umfang, können Präventionsdienstleistungen aus verschiedenen Produktgruppen bzw. ein Präventionsprodukt aus weiteren Produktarten/Produkten bestehen. Beispiel: Präventionsdienstleistung: Informationsmaterial verbreiten, Produktgruppe: Audiovisuelle und elektronische Medien, Produktart: Internetdatenbank, Produkt: Gefahrstoffdatenbank Produkte der Präventionsdienstleistungen Präventionsprodukte 1. Die Angebots- oder Strukturqualität (Appraisal of structure) bezieht sich auf die Qualität der eingesetzten Faktoren und der Qualität von Aufbau- und Ablauforganisation. Als Beispiele der eingesetzten Mittel seien genannt: Personal, Einrichtung, technische Ausstattung, Mittel, Sachbedarf und Arbeitsablauforganisation. Die zugrundeliegende Arbeitshypothese besagt, dass eine positive Korrelation zwischen Qualität der eingesetzten Mittel einerseits und Qualität der Dienstleistung andererseits anzunehmen ist. Anders ausgedrückt: Qualifiziertes Personal und hochwertige technische Ausstattung und gute Organisation bewirken eine gute Präventionsdienstleistung. 2. Die Prozessqualität (Assessment of process) ist gegeben durch die Qualität des Dienstleistungsprozesses selbst. Die Arbeitshypothese lautet: Ein qualitativ hochwertiger Prozess bewirkt ein gutes Ergebnis. 3. Die Ergebnisqualität (Assessment of outcomes) bezieht sich auf die Qualität der Zielerreichung, des Ergebnisses. Die Beurteilung des Ergebnisses erfolgt im Hinblick auf den erreichten Zustand bei Person und Situation. Die Ergebnisqualität ist der primäre Beurteilungsmaßstab für eine Leistung. Qualität in der Prävention Das mehrjährige Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ hat das Ziel, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen ( Präventionsdienstleistungen) zu evaluieren und Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung der Präventionsdienstleistungen zu schaffen. Qualität Qualitätsmerkmale Qualität ist der Grad der Übereinstimmung zwischen den Zielen bzw. Anforderungen und der wirklichen Leistung (Donabedian 1968). Nach Rosenbrock gilt auch für die Prävention die Definition von Qualität des US-amerikanischen Institute of Medicine (Lohr, 1990): Danach bezeichnet „Qualität das Ausmaß, in dem Gesundheitsleistungen für Individuen und Populationen die Wahrscheinlichkeit erwünschter gesundheitlicher Interventionsergebnisse erhöhen und mit dem gegenwärtigen Wissensstand übereinstimmen“. Letzter Maßstab der Qualität ist also die Wirksamkeit. Qualität im Sinne der Produktqualität beschreibt die Güte eines Produkts (Sach- oder Dienstleistung) im Hinblick auf seine Eignung für den Verwender. Arten von Qualität Eine Unterscheidung von Qualität in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (Donabedian, 1966) hat sich etabliert. Qualitätsmerkmale sind konkret und dienen zur Beschreibung der Qualität im Hinblick auf die Zielsetzung ( Ziele) der verschiedenen Präventionsdienstleistungen und -produkte ( Präventionsdienstleistungen, Präventionsprodukte). Sie lassen sich in die drei Ebenen Struktur, Prozess und Ergebnis unterteilen. Den Qualitätsmerkmalen lassen sich Indikatoren ( Indikatoren, Messgrößen) zuordnen. Qualitätssicherung Qualitätssicherung ist der Vorgang des Beschreibens von Zielen in Form von Qualitätsmerkmalen und Indikatoren, das Messen des tatsächlichen Niveaus und, falls erforderlich, das Festlegen und Evaluieren von Dienstleistungen zur Modifizierung der Praxis. Maßgeblicher Punkt einer Qualitätssicherung ist die Ergebnisqualität, also der Nachweis des Präventionserfolges. Qualitätssicherung ist die kontinuierliche Bewertung der Qualität der Präventionsdienstleistung. 99 Qualitätsförderung Wechselwirkungen Unter Qualitätsförderung wird ein gezielter, kontinuierlicher und dynamischer Prozess der Verbesserung der Abläufe und ihrer strukturellen Voraussetzungen verstanden. Als Wechselwirkungen werden Beziehungen bzw. deren Ergebnis zwischen den verschiedenen Dienstleistungen der Prävention ( Präventionsdienstleistungen) verstanden. Unterschieden werden muss dabei hinsichtlich „strategisch beabsichtigten Effekten“ und so genannten „Nebeneffekten“ (deren Auswirkungen sowohl positiv, also verstärkend als auch negativ sein können). Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) ist die Basisvorschrift für die berufsgenossenschaftliche Prävention und löst seit dem 1. Januar 2004 die bisherige Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1) ab. Sie gilt für alle Unternehmer und deren Beschäftigte (Versicherte) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und regelt deren Rechte und Pflichten im Bereich von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. 100 Wirksamkeit Die Bewertung der Wirksamkeit einer Maßnahme bezieht sich auf die Frage, ob die Maßnahme auch die beabsichtigten Effekte zeigt. Beispiel: Als Effektivität einer Schulung wird der Grad der Lernzielerreichung bezeichnet. Die Effektivität einer Maßnahme wird häufig durch den Vergleich behandelter und unbehandelter Gruppen gezeigt. 15 Anlage: Auftrag Projekt „Qualität in der Prävention“ – Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Gesamtvorhabensbeschreibung Stand: 27.08.2004 Die vorliegende Gesamtvorhabensbeschreibung konkretisiert die Projektbeschreibung mit dem Titel: „Qualität in der Prävention“ – Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften (27.08.04; Anhang 1). 15.1 Einführung Die Vorsorge für sichere und gesunde Arbeitsplätze ist ein gesellschaftspolitischer Auftrag, der sowohl in der Gesetzgebung in Deutschland als auch in den Gemeinschaftsverträgen und Richtlinien der Europäischen Union verankert ist. Prävention wird von verschiedenen Seiten (Politik, Arbeitgeber, Gewerkschaften) als unzureichend ausgeschöpfte Ressource angesehen, den Gesundheitszustand zu verbessern, zu erhalten, zu fördern und ggf. wiederherzustellen. Ziel ist es, die Effektivität des Gesundheitswesens zu steigern und Kosten zu verringern. Nach der Definition senkt Prävention die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere, also das Risiko von Krankheit bzw. Unfall. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schweregrad, also die Größe des Risikos, ergibt sich aus der Bilanz von Belastungen und Ressourcen. Nach § 14 (1) des deutschen Sozialgesetzbuchs VII „Gesetzliche Unfallversicherung“ (SGB VII) beinhaltet der Präventionsauftrag für die Berufsgenossenschaften mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Die Berufsgenossenschaften bieten für die Prävention in den Betrieben eine Reihe von Präventionsdienstleistungen. Diese sind aus den Gesetzestexten Sozialgesetzbuch I und VII sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz abgeleitet. Sie sind im KLR-Leitfaden der Berufsgenossenschaften beschrieben. Ziel und erwarteter Nutzen dieser Dienstleistungen ist es, Gesundheit, Lebensqualität, Mobilität und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten, zu schützen, zu fördern und ggf. wiederherzustellen. Dabei muss zwischen der direkten Präventionsarbeit im Arbeitsschutz, die hauptsächlich die Betriebe vornehmen und der indirekten Präventionsarbeit, die vorrangig die Berufsgenossenschaften vornehmen, unterschieden werden. Indirekt heißt nach unserer Auffassung, dass die Berufsgenossenschaften die Präventionsarbeit der Betriebe vor allem unterstützen und beeinflussen. Die Berufsgenossenschaften setzen Rahmenbedingungen. Dadurch soll Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit gewährleistet werden und perspektivisch ein Teil der derzeitigen finanziellen Aufwendungen, insbesondere für Behandlung bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie nachfolgende Kosten für Rehabilitation und Rentenleistungen, vermindert werden. Die Anforderungen an Prävention fordern von allen Beteiligten, also auch von den Trägern der Unfallversicherung, Präventionsarbeit nach dem besten verfügbaren Stand des Wissens und in möglichst guter Qualität zu betreiben, d. h. in möglichst hoher Übereinstimmung zwischen den Zielen und der erbrachten Leistung. In Deutschland wird eine intensive Diskussion über die Effizienz von Sozialleistungen geführt. Dazu stellen die Sozialpartner fest (Gemeinsame Erklärung von BDA und DGB zur „Zukunft einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik“, Berlin, 21.04.2004), dass „ein aktiv betriebener Arbeitsschutz Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren reduziert und durch den Abbau von Fehlzeiten und die Vermeidung von Betriebsstörungen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessert….. Verbesserungsbedarf bestehe hinsichtlich der effizienten Anwendung gesicherter Erkenntnisse…“ des Arbeitsschutzes. Trotz des anerkannt hohen Wertes des gesellschaftlichen Auftrages und der gesetzlichen Verpflichtungen betrifft die auf politischer Ebene geführte Diskussion auch die von den Berufsgenossenschaften erbrachten Präventionsdienstleistungen. Daher müssen belegbare, evidenzbasierte Antworten bereitgestellt werden. Die gesellschaftspolitische Verantwortung der Berufsgenossenschaften und der gesetzlich verankerte Präventionsauftrag bleiben ein übergeordneter Rahmen für die Überlegungen zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen. Um die berufsgenossenschaftlichen Positionen zu unterlegen und belastbar zu machen sowie um die berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen zu erhalten und zukunftssicher zu gestalten, bedarf es der Analyse, Bewertung und ggf. Verbesserung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit für eine hohe Qualität der Präventionsdienstleistungen der Berufsgenossenschaften. 15.2 Zielsetzung des Gesamtvorhabens Das Vorhaben „Qualität in der Prävention“ – Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften verfolgt eine Reihe von Zielen. Diese sind: ⋅ Entwicklung eines methodischen Konzepts für eine systema- tische Darstellung vergleichbarer Qualitätsmerkmale in der Prävention, welches flexibel ist und an BG-spezifische Aufgabenstellungen (Branchen- und Tätigkeitsbezug) adaptiert werden kann. 101 ⋅ Ermittlung und Überprüfung von Indikatoren (Messgrößen) zur ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ Qualitätsmessung. Feststellen des Stands der Qualität, der Qualitätssicherung und der Wirtschaftlichkeit in der Prävention mit Fokus auf die berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen unter Beachtung interner (aus Sicht der einzelnen BG) und externer (aus Sicht der Unternehmen) Merkmale. Bewertung der Präventionsdienstleistungen auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Unterstützung/Steuerung der Präventionsarbeit der Betriebe. Ableitung von Empfehlungen für Verbesserungen der Qualität in der Prävention. Darstellung des Erfolgs präventiver Maßnahmen, Darstellung des Kundennutzens (Unternehmer und Versicherte). Es besteht die Annahme, dass je wirksamer die Steuerung der Präventionsarbeit durch die Berufsgenossenschaften mit Hilfe der Präventionsdienstleistungen ist, desto besser ist die Präventionsarbeit der Betriebe zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme und desto größer ist die Wirkung der Prävention bei den Versicherten (Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren). Die Präventionsdienstleistungen der Berufsgenossenschaften sollen im Projekt „Qualität in der Prävention“ vor allem hinsichtlich ihrer Wirksamkeit betrachtet werden. Wenn sich herausstellt, dass eine Präventionsdienstleistung nicht in dem Maße wirksam ist, wie es von ihr erwartet wird bzw. wie es notwendig ist, und damit nicht die entsprechende Qualität aufweist, dann sollten Maßnahmen ergriffen werden, wie die Qualität dieser Präventionsdienstleistung zu verbessern ist, damit sich ihre Wirksamkeit erhöht (Weiterentwicklung oder Anwendung in Kombination mit anderen Präventionsdienstleistungen). Lässt sich eine hohe Wirksamkeit für eine Präventionsdienstleistung ermitteln, so stärkt dieses Ergebnis den Arbeitsschutz. Die Bearbeitung des Vorhabens gemäß den dargestellten Zielen berücksichtigt die Wirksamkeit berufsgenossenschaftlicher Präventionsdienstleistungen sowohl aus Sicht der Kunden (Unternehmer, Versicherte) als auch aus der Selbstwahrnehmung der Berufsgenossenschaften. 15.3 Arbeitsprogramm, Forschungsdesign und Forschungsmodule Zur Erreichung der Ziele ist eine Bestandsaufnahme berufsgenossenschaftlicher Präventionsdienstleistungen (Beratung, Ermittlung, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, Überwachung, Schulung, Informationsmaterial, Unfallverhütungsvorschriften, Zertifikate, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, Information und Kommunikation sowie neue innovative Präventionsprodukte) notwendig. 102 Das Arbeitsprogramm für das Projekt und für jede Präventionsdienstleistung sieht folgende Fragestellungen und Schritte vor: 1. Anforderungen (Soll-Zustand) an die Präventionsdienst- leistungen bestimmen (gesetzliche Vorgaben, Entschei- dungen der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung, individuelle Anforderungen aus Sicht der Betriebe und kollektive Anforderungen, fokussiert auf die nach Bran- chen eingeteilte Gemeinschaft der Unternehmer und Versicherten) 1.1 Wie lässt sich die Präventionsdienstleistung beschreiben? Was muss nach dem Gesetz angeboten werden? 1.2 Was sollte die Präventionsdienstleistung bewirken? 1.3 Wie müsste sie theoretisch beschaffen sein, um eine hohe Wirkung zu erreichen? 2. Ermitteln der Praxis (Ist-Zustands) der Umsetzung der Präventionsdienstleistungen (Wirksamkeitsermittlung) Vorklärung: 2.1 Mit welchen anderen Präventionsdienstleistungen steht die jeweils betrachtete Präventionsdienstleistung wie und in welchem Maße in Zusammenhang? (Wechselwirkungen) 2.2 Welche Indikatoren (Messgrößen) eignen sich zur Ermittlung der Wirksamkeit und Qualität der jeweils betrachteten Präventionsdienstleistung? 2.3 Welche Methoden/welche Messkonzepte sind geeignet, um diese Wirksamkeit zu ermitteln? Wirksamkeitsermittlung: 2.4 Welche Produkte werden zu den Dienstleistungen angeboten (mit Beschreibung)? Wie sind die strukturellen Voraussetzungen? (Angebotsqualität/Strukturqualität/ Kosten) 2.5 Wie wird die Dienstleistung mit ihren Produkten eingesetzt/durchgeführt/ angewandt? Wie ist die Qualität des Einsatzes/der Durchführung? (Durchführungsqualität) 2.6 Wie sieht das Ergebnis des Einsatzes von Präventionsdienstleistungen aus? Wie sehen die Ausprägungen bezogen auf Indikatoren aus? Wie ist die Zufriedenheit der Unternehmer und Versicherten mit den erzielten Wirkungen bzw. dem Ergebnis der berufsgenossenschaftlichen Präventionsarbeit? (Ergebnisqualität) 2.7 Welche Hinweise zur Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen lassen sich finden? Bestehen Einsparpotenziale bei gleicher oder verbesserter Wirksamkeit? Können die Erfolge der Präventionsdienstleistungen bilanziert werden? In diesem Rahmen soll der Erfolg der Präventionsarbeit für Berufsgenossenschaften, Unternehmen und Gesellschaft dargestellt werden. Mit von Bedeutung ist beispielhaft die gesellschaftliche und technische Innovationsfunktion des Arbeitsschutzes. Für all diese Schritte ist eine Gesamtbilanz zu erstellen. 3. Vergleich zwischen Ist- und Soll-Zustand mit dem Ziel der Erhöhung der Wirksamkeit der Präventionsdienstleistungen 3.1 Wie sollten die Präventionsdienstleistungen zukünftig gestaltet sein, damit sie in Orientierung an Qualitätsstandards optimal wirksam sind? Was soll beibehalten werden? Was soll verbessert werden? Wie kann es verbessert werden? 3.3 Wie geeignet waren die zur Messung der Wirksamkeit eingesetzten Indikatoren (Messgrößen)? Gibt es andere, bessere Indikatoren, die genutzt werden sollten? (projektlaufzeitbegeitend, vgl. 2.6) Bezüglich der spezifischen Teilprojekte erfolgen auf die jeweilige Präventionsdienstleistungen ausgerichtete Untersuchungen (Teilprojekte 6 – 14) zur Wirksamkeit dieser und damit zur Qualität. Die Qualität des Angebots, des Einsatzes, des Ergebnisses und des Transfers für die einzelnen Präventionsdienstleistungen müssen ermittelt werden (laut Arbeitsprogramm: Wirksamkeitsermittlung). Dabei sollen ihre wechselseitigen Abhängigkeiten und Wirkungen mitberücksichtigt werden. Methodisch soll der jeweils beste Zugang gewählt werden (Dokumentenanalyse, Analyse von Statistiken, Analyse vorhandener Projekte in den BGen, Befragung verschiedener Zielgruppen, Experimente, Beobachtungen etc.). Am Ende dieser Teilprojekte sollen jeweils Empfehlungen für die Verbesserung der Qualität der Präventionsdienstleistungen abgeleitet werden. Für das Gesamtvorhaben „Qualität in der Prävention“ wurde entsprechend dem Arbeitsprogramm ein Forschungsdesign gewählt, welches sich in einzelne Teilprojekte aufteilen lässt. Die Teilprojekte sollen im Vorhaben parallel und in enger Zusammenarbeit der Teilprojektleiter erarbeitet werden. Die Teilprojekte können in thematisch übergeordnete Teilprojekte und in auf einzelne Präventionsdienstleistungen ausgerichtete spezifische Teilprojekte unterschieden werden. Zu den thematisch übergeordneten Teilprojekten zählen die Teilprojekte 1 bis 5. In Teilprojekt 1 werden die vorhandenen persönlichen und sächlichen Präventionsdienstleistungen und zusätzliche mögliche Präventionsansätze wie Anreizsysteme und Kampagnen zusammengestellt, aufbereitet und umfassend hinsichtlich ihrer Anforderungen dargestellt. Die Beschreibung und Analyse des Zusammenwirkens und der Wechselwirkungen zwischen den Präventionsdienstleistungen sowie eine Modellierung und Prognostizierung dieser erfolgt in Teilprojekt 2. Übergreifende Indikatoren und Kennzahlen zum Nachweis der Wirksamkeit und ggf. Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen sollen in Teilprojekt 3 abgeleitet, entwickelt und geprüft werden. In Teilprojekt 4 werden vorhandene Beispiele erfolgreicher Präventionsarbeit gesammelt und ausgewertet, wobei auch mögliche Wechselwirkungen und sichtbare Indikatoren abgeleitet werden. In Teilprojekt 5 soll erstmals eine Präventionsbilanzierung für die betriebliche und die berufsgenossenschaftliche Ebene aus theoretischer und empirischer Sicht entwickelt werden. Die einzelnen Teilprojekte enthalten Meilensteine (Sollbruchstellen), an denen geprüft werden kann, ob ein Teilprojekt abgebrochen, in der Zielsetzung angepasst oder geändert oder in der geplanten Form weitergeführt werden soll. Auf Grundlage der Ergebnisse des Projekts sind folgende Weiterführungsmöglichkeiten bzw. Auswirkungen erreichbar: Beitrag zur BG-internen Optimierung der Präventionsdienstleistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. ⋅ Aufstellen von Qualitätszielen für die Präventionsdienstleistun- gen und Ableitung von Qualitätsstandards. ⋅ Empfehlungen zur systematischen und kontinuierlichen Quali- tätsmessung mit einem Katalog von Indikatoren (Messgrößen). ⋅ Aufbereitung und Entwicklung von Modellen, Strategien und Verfahren der Qualitätssicherung für die Prävention und die Präventionsdienstleistungen. ⋅ Grundlage für eine politische Argumentation zur Bedeutung der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls Befragungen zu den einzelnen Präventionsdienstleistungen entstehen, dann sind diese zusammenzufügen und als Gesamtbefragung zu verschicken (Projektleitung), damit nicht die gleichen Personen zu unterschiedlichen Zeitpunkten befragt werden. Bei der Gestaltung der Fragen werden methodische Probleme von Befragungen berücksichtigt und unter Einbeziehung des sozialwissenschaftlichen Sachverstands im BGAG minimiert. Falls es Module gibt, die sich mit spezifischen Fragen an eine spezielle Zielgruppe richten, z. B. Zertifikate, dann liegt diese Befragung innerhalb des jeweiligen Moduls. Auch in diesem Fall wird die sozialwissenschaftliche Fachberatung durch die Projektleitung sicher gestellt. 103 15.4 Organisation des Gesamtvorhabens Für die Realisierung des Forschungsvorhabens wird überwiegend der Einsatz berufsgenossenschaftlicher Forschungsinstitute vorgeschlagen, da aus deren Arbeitsaufgaben und der durchgeführten Forschungsvorstudie erhebliche Erfahrungen vorliegen. Zudem können diese wesentlich kostengünstiger arbeiten als externe Forschungsunternehmen, da das Wissen um die Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung dort bereits vorhanden ist. Den Forschungsnehmern soll ein steuernder und bewertender Projektbeirat sowie ein wissenschaftlicher Beirat zur Seite gestellt werden. Jedem Leiter eines Teilprojektes von Seiten des Forschungsnehmers wird ein Pate aus dem Projektbeirat zur Seite gestellt. Aufgabe der Paten ist es, als Ansprechpartner zu einem bestimmten Teilprojekt zu fungieren und für das Teilprojekt unterstützend tätig zu sein (z. B. Hilfe bei der Informationsgewinnung in bzw. durch Berufsgenossenschaften). Hierdurch wird ein verbesserter Bezug zur vorhandenen berufsgenossenschaftlichen Erfahrung aus der betrieblichen Praxis erwartet. Darüber hinaus werden weitere Kooperationen angestrebt. 15.4.1 Übersicht über Teilprojektleiter der Projektgruppe und Paten aus dem Projektbeirat Zur Koordinierung der einzelnen Teilprojekte des Forschungsvorhabens wird im BGAG eine Projektgruppe eingerichtet. Die Gesamtprojektleitung soll Herr Dr. Thomas Kohstall übernehmen. Zur organisatorischen Steuerung und Koordination der Teilprojekte soll ein Referent aus dem BGAG eingesetzt werden (Frau Dr. Wetzstein). Mitglieder der Projektgruppe sind die internen und externen Teilprojektleiter. Die Aufgaben der Projektgruppe sind im Wesentlichen die Bearbeitung der Teilprojekte, die inhaltliche Koordination der Arbeiten zur Vermeidung von Doppelarbeit, die Weitergabe von Zwischenergebnissen und die kritische Analyse der Zwischenergebnisse. Projektbeirat Das Forschungsvorhaben hat für die Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung eine hohe Bedeutung. Gesamtprojektleitung: Herr Dr. Thomas Kohstall TP Bezeichnung Teilprojektnehmer Teilprojektleiter Paten aus dem Projektbeirat 1 Liste der Präventionsdienstleistungen BGAG Herr Lauterbach Herr Glöckle 2 Wechselwirkungen der Präventionsdienstleistungen BGAG Frau Dr. Zieschang Herr Löpmeier 3 Indikatoren zur Qualitätsmessung BGAG Herr Lauterbach Herr Kirchner 4 Beispiele erfolgreicher Prävention BGAG Frau Bogs Herr Krüger 5 Präventionsbilanz Uni Gießen Herr Prof. Dr. Bräunig Herr Petermann 6 Unfallverhütungsvorschriften Beratung Überwachung Herr Dr. Bell Herr Strothotte Herr Dr. Guldner 7 BGZ BGZ BGIA Herr Dr. Stamm Herr Liese Extern Herr Dr. Schmeißer Herr Dr. Fischer 10 Ermittlung Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Schulung BGAG Herr Dr. Gallenberger Herr Dr. Kutscher 11 Zertifikate BGZ Herr Reitz Herr Noetel 12 Forschungs- und Entwicklungsergebnisse BGIA Herr Prof. Dr. Reinert Herr Dr. von Diecken 13 Information und Kommunikation Informationsmaterial BGAG Frau Dr. Paridon Herr Kiene 14 Anreizsysteme Extern Herr Dr. Lüdeke Herr Saier 8 9 104 Herr Diekmann Um die politische Zielführung des Projektes sicherzustellen, soll ein Projektbeirat eingesetzt werden. Aufgabe des Projektbeirats ist ⋅ die fachliche Erörterung und Bewertung von Teilprojektzielen und -ergebnissen, ⋅ Gewährleistung der aktiven Projekteinbindung der Berufsge- nossenschaften (z. B. Unterstützung bei Umfragen u. ä.), ⋅ die Gewährleistung der Anpassung der Projektziele an aktuelle Entwicklungen (Teilevaluationen), ⋅ die Formulierung von Empfehlungen an die berufsgenossen- schaftlichen Entscheidungsgremien hinsichtlich der Projektdurchführung und Mittelbereitstellung (Selbstverwaltung, HGFK, PLK), ⋅ die Abstimmung mit der Projektleitung. Der Projektbeirat setzt sich aus den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Qualität in der Prävention“ der Präventionsleiterkonferenz, verschiedenen Hauptgeschäftsführern und Vertretern der Sozialpartner der HVBG-Selbstverwaltung zusammen. (Eine Übersicht über die bereits benannten Mitglieder des Projektbeirats befinden sich in Anhang 2). Leitung und Moderation des Projektbeirates hat die BGZ-Leitung, Herr Manfred Rentrop, übernommen. 105 15.4.2 Zeitplan des Gesamtvorhabens und seiner einzelnen Teilprojekte In der Tabelle sind die Laufzeiten der einzelnen Teilprojekte mit ihren jeweiligen Meilensteinen dargestellt. Vorgangsname Person Projektzeitraum Dauer Qualität in der Prävention Kohstall, Thomas 04/2004 - 04/2009 60 Monate Liste der Präventionsdienstleistungen Lauterbach, Dirk 04/2004 - 10/2004 6 Monate Wechselwirkungen der Präventionsdienstleistungen Zieschang, Hanna 06/2004 - 05/2008 48 Monate Indikatoren zur Qualitätsmessung Lauterbach, Dirk 04/2004 - 04/2009 60 Monate Beispiele erfolgreicher Prävention Bogs, Christina 04/2004 - 02/2005 10 Monate Präventionsbilanz Bräunig, Dietmar 09/2004 - 08/2008 48 Monate Unfallverhütungsvorschriften Bell, Frank 10/2004 - 09/2006 24 Monate Beratung/Überwachung Strothotte, Gerhard 10/2004 - 09/2006 24 Monate Ermittlung Stamm, Roger 10/2004 - 06/2006 20 Monate Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Schmeißer, Giso 10/2004 - 09/2008 48 Monate Schulung Gallenberger, Wolfgang 08/2004 - 04/2009 56 Monate Zertifikate Reitz, Rüdiger 10/2004 - 05/2006 20 Monate Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Reinert, Dietmar 10/2004 - 09/2008 48 Monate Information und Kommunikation/Informationsmaterial Paridon, Hiltraut 11/2004 - 08/2008 46 Monate Anreizsysteme Lüdeke, Andreas 10/2004 - 09/2006 24 Monate Die einzelnen Teilprojekte enthalten Meilensteine (Sollbruchstellen). Die Meilensteine beziehen sich auf inhaltliche Arbeitsergebnisse. Der Beirat wird regelmäßig über den Arbeitsfortschritt informiert. 106 15.5Finanzplan 15.6Beteiligte Institutionen und Personen Die Kosten für das Gesamtvorhaben setzen sich aus internen und externen Kosten zusammen. Unter internen Kosten sind personale und sächliche Kosten zu verstehen, die aus den Mitteln der Haushalte des BGAG, der BGZ und dem BGIA finanziert werden können. Des Weiteren bestehen externe Kosten, die einen Finanzierungsbedarf außerhalb der Haushalte darstellen und die nach Bestätigung des Forschungsdesigns durch den Auftraggeber mit Angeboten hinterlegt und durch den Projektbeirat genehmigt werden müssen. An der Erstellung dieser Gesamtvorhabensbeschreibung waren folgende unten aufgeführte Institutionen und Personen beteiligt: Das vorliegende Forschungsdesign basiert auf der Unterstützung durch die Berufsgenossenschaften, z. B. bei der Durchführung von Befragungen, so dass auch bei den einzelnen Berufsgenossenschaften Aufwendungen entstehen werden. BGAG Herr Dr. Kohstall Frau Dr. Wetzstein 1. Liste der Präventionsdienstleistungen BGAG Herr Lauterbach 2. Wechselwirkungen der Präventionsdienstleistungen BGAG Frau Dr. Zieschang 3. Indikatoren zur Qualitätsmessung BGAG Herr Lauterbach 4. Beispiele erfolgreicher Prävention BGAG Frau Bogs Übergreifende Teile der Gesamtvorhabensbeschreibung Teilprojekte der Gesamtvorhabensbeschreibung 5. Präventionsbilanz Uni Gießen Herr Prof. Dr. Bräunig 6. Unfallverhütungsvorschriften BGZ/BGAG Herr Dr. Bell 7a. Beratung BGZ/BGAG Herr Dr. Schmid 7b. Überwachung BGZ/BGAG Herr Dr. Schürmann 8. Ermittlung BGIA Herr Dr. Stamm 9. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung BGAG Herr Dr. Schmeißer 10. Schulung BGAG Herr Dr. Gallenberger 11. Zertifikate BGZ Herr Reitz 12. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse BGIA Herr Prof. Dr. Reinert 13a. Information und Kommunikation BGAG Frau Dr. Paridon 13b. Informationsmaterial BGAG Frau Dr. Paridon BGAG Herr Dr. Lüdeke 14. Anreizsysteme 107 16 Abbildungsverzeichnis Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung 1 2 3 4 5 6 7 8 Abbildung 9 Abbildung 10 Abbildung 11 Abbildung 12 Abbildung 13 Abbildung 14 Abbildung 15 Abbildung 16 Abbildung 17 Abbildung 18 Abbildung 19 Abbildung 20 Abbildung 21 Abbildung 22 Abbildung 23 Abbildung 24 Abbildung 25 Abbildung 26 Abbildung 27 Abbildung 28 Abbildung 29 Abbildung 30 Abbildung 31 Abbildung 32 Abbildung 33 Abbildung 34 Abbildung 35 Abbildung 36 Abbildung 37 Abbildung 38 Abbildung 39 Abbildung 40 108 Titel Seite Projektorganisation 9 Betriebliche Präventionsarbeit 10 Externe Einflüsse auf die Präventionsarbeit in den Unternehmen 10 Präventionsarbeit in Unternehmen 11 S-O-R-Modell (Quelle: in Anlehnung an Steffenhagen, H. (1983), S. 46.) 14 Modell der Wirkungspfade (Quelle: Kroeber-Riel, W./Weinberg, P. (2003), S. 614.) 15 Heuristisches Modell nach von Weizsäcker (Quelle: Lasslop, I. (2003), S. 99.) 15 Wirkungsbreite und Wirkungstiefe der Mediengattungen (Quelle: Kohstall; in Anlehnung an Kirchgeorg / Springer, HHL) 16 Funktion von Wirkungsbreite und Wirkungstiefe 16 Präventionsdienstleistungen und -produkte 19 Graphische Aufbereitung der qualitativen Einschätzung 20 Beispiel für eine typische Wirkungskette 22 Einflussanalyse für die qualitative und die quantitative Einschätzung der Wechselwirkungen 24 KVP bei allen Präventionsdienstleistung 25 Kunden-Lieferantenbeziehungen bei Präventionsdienstleistungen 26 Vom Indikator zur Messgröße 27 Strukturierung des Qualitätsbegriffs 27 Zusammenwirken von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zwischen UV-Träger und Unternehmen 28 Präventions-Bewertungssysteme 29 Prozentuale Verteilung der vorliegenden, nicht repräsentativen, Präventionsbeispiele auf die Präventionsdienstleistungen 32 Ablaufdiagramm am Beispiel „Latexallergie“ 33 Erstellungsprozess Unfallverhütungsvorschriften 42 Effektivität – Effizienz – Qualität von Unfallverhütungsvorschriften 43 Besichtigungen durch BGen (Quelle: BAuA „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“) 47 Besichtigte Unternehmen durch BGen (Quelle: BAuA „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“) 47 Entwicklung von Datenbankzugriffen am Beispiel GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA 48 Beispiel Prozess „Ermittlung bei Unfällen“ 55 Unfalluntersuchungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2006 – Unfallverhütungsbericht Arbeit) 55 Zufriedenheit Zusammenarbeit von Sicherheitsfachkräften mit Dritten 58 Wirkungskette mit Kundenebenen und Projektphasen 60 Qualifizierung – Modell Transferstudie 61 Qualifizierung – Teilnehmerübersicht 61 Volumen des berufgenossenschaftlichen Bildungsangebots 2005 62 Stufenmodell Transfererfolg im Arbeitsschutz (vgl. Gallenberger, 2007) 63 Gefundene Einflüsse auf den Transfererfolg 64 Nutzen der Qualifikation in der betrieblichen Praxis 64 Zertifikate im BG-PRÜFZERT 68 Wirkungskette Präventionsdienstleistung Zertifikate 68 Regelkreis sichere und gesundheitsgerechte Produkte 69 Informationsquellen der Zertifikatsinhaber zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Produkte 70 Abbildung Abbildung 41 Abbildung 42 Abbildung 43 Abbildung 44 Abbildung 45 Abbildung 46 Abbildung 47 Abbildung 48 Titel Seite Produktverbesserungen im Sinne des Arbeitsschutzes durch Zusammenarbeit mit der Prüf- und Zertifizierungsstelle (Angaben der Zertifikatsinhaber, n = 473) 70 Wechselwirkung der 161 Forschungsprojekte mit anderen Präventionsdienstleistungen 74 Fünf-Jahresbilanz – Tausend-Mann-Quote der Fleischerei-Berufsgenossenschaft 85 Vergleichbarkeit zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungen 93 Systematische Umsetzungsvorschläge als Teil des Forschungsprojektes? 93 Sollen die komplexen Ressourcen der Unfallversicherungsträger in der Präventionsdienstleistung „Beratung“ stärker herausgestellt werden? 93 Sollen Quantität und Qualität unserer Qualifizierungstätigkeit im öffentlichen Diskurs stärker betont werden? 94 Sehen Sie weiteren Forschungsbedarf zum optimalen Methodenmix der Präventionsdienstleistungen? 94 109 17 Tabellenverzeichnis Tabelle Titel Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3 Tabelle 4 Tabelle 5 Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Qualität Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsschutz Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Umweltschutz Einteilung der Präventionsdienstleistungen (Quelle: in Anlehnung an Lauterbach, D. (2005), S. 9ff.) Charakterisierung verschiedener Mediengattungen (Quelle: in Anlehnung an Grosser, C. (1987), S. 31 und Behrens, P. F. (1981), S. 32.) Seite 16 Tabelle 6 Tabelle 7 Tabelle 8 Tabelle 9 Tabelle 10 Tabelle 11 Tabelle 12 Tabelle 13 Tabelle 14 Tabelle 15 Tabelle 16 Tabelle 17 Tabelle 18 Tabelle 19 Tabelle 20 Tabelle 21 Tabelle 22 Tabelle 23 Tabelle 24 Tabelle 25 Tabelle 26 Präventionsdienstleistungen Korrelationen zwischen berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen Impulskraft der Präventionsdienstleistungen Präventions-Bewertungssystem am Beispiel „Beratung / Überwachung“ 18 23 25 31 Betriebliche Kosten Betrieblicher Präventionsnutzen 40 41 Präventionsdienstleistung Unfallverhütungsvorschriften Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Unfallverhütungsvorschriften Präventionsdienstleistung Beratung Präventionsdienstleistung Überwachung Überblick der Beratungsprodukte Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Beratung/Überwachung Präventionsdienstleistung Ermittlung Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Ermittlung Präventionsdienstleistung Schulung Rücklauf zur Studie Transfererfolg (Gesamtauswertung) Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Qualifizierung Präventionsdienstleistung Zertifikate Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Zertifikate Präventionsdienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Allgemeine Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ 42 45 46 46 49 52 54 56 59 63 65 67 71 73 12 12 12 13 75 Tabelle 27 Spezielle Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ 76 Tabelle 28 Tabelle 29 Tabelle 30 Tabelle 31 Tabelle 32 Tabelle 33 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Forschung und Entwicklung Präventionsdienstleistung Information und Kommunikation Präventionsdienstleistung Informationsmaterial Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Information und Kommunikation Präventionsdienstleistung Anreizsysteme Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Anreizsysteme 77 78 78 82 84 86 110 18Abkürzungsverzeichnis Abk. Abb. AP Aufl. BG BGAG BGF BGHW BGIA bspw. BUK bzgl. bzw. d. h. def. DGUV e.V. erw. et al. f. ff. ggf. HHL Hrsg. HVBG HVBG i. A. i. d. R. IEC IuK Jg. lat. LIBG ms No. Nr. Prof. PuZ QdP S. sek StBG Tab. TP TV u. a. überarb. UK v. a. VBG vgl. Vol. vs. z. B. Bezeichnung Abbildung Aufsichtsperson Auflage Gewerbliche Berufsgenossenschaft BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit der DGUV Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution BGIA – Institut für Arbeitsschutz der DGUV beispielsweise Bundesverband der Unfallkassen; seit 01.07.2007 DGUV bezüglich beziehungsweise das heißt definiert Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. eingetragener Verein erweitert et alii folgende fortfolgende gegebenenfalls Handelshochschule Leipzig Herausgeber Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften; seit 01.07.2007 DGUV Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften in Anlehnung in der Regel Internationale elektrotechnische Kommission (engl. International Electrotechnical Commission) Information und Kommunikation Jahrgang lateinisch Lederindustrie-Berufsgenossenschaft Millisekunde Number Nummer Professor Prüf- und Zertifizierungsstelle Qualität in der Prävention Seite Sekunden Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Tabelle Teilprojekt Television unter anderem überarbeitet Unfallkasse vor allem Verwaltungs-Berufsgenossenschaft vergleiche Volume versus zum Beispiel 111 BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Königsbrücker Landstraße 2 01109 Dresden Telefon 0351 457-0 Fax 0351 457-1015