BG BAU aktuell / Ausgabe 4
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BG BAU aktuell / Ausgabe 4
Unternehmermagazin für die Bauwirtschaft Ausgabe 4 | November 2014 BG BAU aktuell Risiko Absturz Kompaktinfo Betriebliche Dokumentation Im Interview: die Vorstandsvorsitzenden der BG BAU, Carl-Ludwig Schumacher und Dieter Lasar Sicher arbeiten mit Baumaschinen durch ZUMBau-Qualifikation www.bgbau.de NEU! Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/bg_bau Beilage des Kompetenzzentrums For tbildung nach der DGU V Vorschrif t 2 T hema: Betriebliche Dokumentation Inhalt SICHER ARBEITEN MIT BAUMASCHINEN DIE NEUE BIOSTOFFVERORDNUNG „EINE NOCH KONSEQUENTERE PRÄVENTION“ AUS BERGBAUWÜSTE WIRD SEENLANDSCHAFT Unternehmer brauchen qualifizierte Mitarbeiter. ZUMBau steht für Qualität in der Ausbildung. Sie soll den Umgang mit biologischen Stoffen für die Beschäftigten sicherer machen. Interview mit Carl-Ludwig Schumacher und Dieter Lasar, Vorstandsvorsitzende der BG BAU. Gezielte Sanierung und Renaturierung der ehemaligen Braunkohleabbaugebiete in der Lausitz. 14 22 16 32 04 IN KÜRZE REHABILITATION UND LEISTUNGEN 24 SCHWERPUNKT 06 Wann ist es ein Wegeunfall? – der Versicherungsschutz ist an enge Vorgaben geknüpft Verdacht auf Berufskrankheit – was tun? Risiko Absturz – geeignete Maßnahmen, um Absturzunfälle zu vermeiden 26 ARBEITSSICHERHEIT 28 Mitarbeiter als Mitunternehmer – Sonderpreis für Heitkamp & Hülscher als „Bauunternehmen des Jahres 2014“ 31 Fahrtipps für den Winter 32 Aus Bergbauwüste wird Seenlandschaft – gezielte Sanierung und Rekultivierung in der Lausitz 36 37 Arbeitsentgelte für 2014 melden Betriebsprüfungen neu geregelt MENSCH UND BETRIEB 12 14 Strengere Regeln gegen Absturz – zur neuen ASR A2.1 Sicher arbeiten mit Baumaschinen – ZUMBau steht für Qualität in der Ausbildung SICHER UNTERWEGS AUS UNFÄLLEN LERNEN 11 Geländer demontiert – tödlicher Absturz eines Fassadenbauers IM BLICK IM FOKUS 16 20 22 Interview mit den Vorstandsvorsitzenden der BG BAU, Carl-Ludwig Schumacher (Arbeitgebervertreter) und Dieter Lasar (Versichertenvertreter) MITGLIEDER UND BEITRÄGE ARBEITSMEDIZIN 38 Beratungsteam verstärkt – Betriebsberater jetzt neu im Einsatz beim Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst 39 der BG BAU (ASD der BG BAU) Die neue Biostoffverordnung – die wichtigsten Neuerungen INFOMEDIEN MIT GUTEM BEISPIEL Ausgezeichnete Unternehmenskultur – die Firma Dornseif in Münster setzt auf Respekt und Wertschätzung IMPRESSUM BG BAU aktuell Mitgliedermagazin der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Heft 4_2014 | ISSN 1615-0333 Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Hildegardstr. 29/30, 10715 Berlin www.bgbau.de Verantwortlich: Klaus-Richard Bergmann, Vorsitzender der Geschäftsführung Redaktion: Rolf Schaper (verantw.) Tel.: 0511 987-2530 E-Mail: [email protected] Dagmar Sobull Tel.: 0511 987-1528 E-Mail: [email protected] Fax: 0511 987-2545 BG BAU, Bezirksverwaltung Nord Hildesheimer Str. 309, 30519 Hannover Änderungen Presseversand: [email protected] Agentur: steindesign Werbeagentur GmbH, Hannover Titelbild: Picture Alliance, Einklinker: Marc Darchinger Druck: Printmedienpartner GmbH, Hameln Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. natureOffice.com | DE-000-000000 Liebe Leserinnen, liebe Leser, rund die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle im Baugewerbe sind Absturzunfälle. Diese zählen nach wie vor zu den größten Gefährdungen in unserer Branche und verursachen neben dem menschlichen Leid erhebliche Kosten. Diesem Thema widmen wir den Schwerpunkt dieser Ausgabe. Denn unter den hohen Unfallzahlen leiden alle Mitgliedsunternehmen der BG BAU, die die Kosten für Heilbehandlungen und Rentenleistungen nach dem Solidarprinzip mit ihren Mitgliedsbeiträgen bezahlen. Klaus-Richard Bergmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG BAU Um Unfälle wirksam zu verhindern, haben Sie als Unternehmer dafür zu sorgen, dass Ihre Mitarbeiter gefahrlos arbeiten können. Dies gilt insbesondere an hochgelegenen Arbeitsplätzen. Ausgangspunkt dafür ist die Gefährdungsbeurteilung, die Sie für jede Tätigkeit erstellen müssen, bevor Ihre Beschäftigten mit der Arbeit beginnen. Auf dieser Grundlage sind Maßnahmen festzulegen, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten. Außerdem haben Sie als Unternehmer zu kontrollieren, ob Ihre angeordneten Maßnahmen in der Praxis auch umgesetzt werden. Die BG BAU unterstützt Sie dabei mit Beratungen, Seminaren und einem umfangreichen Angebot an Informationsmaterial. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Zahl der Absturzunfälle deutlich zu senken. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind auch das gemeinsame Ziel von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, deren Vertreter sich in der Selbstverwaltung der BG BAU engagieren. Die Mitarbeit von Vertretern beider Seiten ist ein Garant dafür, dass die Bedürfnisse der Unternehmer und Beschäftigten gleichermaßen berücksichtigt werden. Das wird in unserem Interview mit den beiden Vorstandsvorsitzenden der BG BAU deutlich, die keinen Zweifel daran lassen, dass das Prinzip der paritätischen Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften ein wertvolles Gut ist. Ihr Klaus-Richard Bergmann 04 | In Kürze BG BAU aktuell 4 _2014 Inklusion NEUE INTERNETPLATTFORM Mit der Website „Inklusion gelingt“ wollen Wirtschaftsverbände Arbeitgeber ermutigen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gesellschaftliche und damit auch berufliche Teilhabe. Doch um sie mit ihren individuellen Fähigkeiten in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sind inklusive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen notwendig. Das hält manche Arbeitgeber immer noch davon ab, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Dabei sind Menschen mit Handicaps oft besonders motiviert. Sie wollen sich beweisen und zeigen, dass ihre Arbeit Wertschätzung verdient. Das Internetportal „Inklusion gelingt“ beinhaltet Informationsangebote und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, eine Übersicht der Förderinstrumente, zahlreiche Kontaktadressen wichtiger Dienstleister und Behörden sowie verschiedene Publikationen. Praxisbeispiele zeigen, wie Inklusion in Unternehmen und Betrieben erfolgreich gelingen kann. Das Portal entstand im Rahmen der „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung“, die auch von großen Wirtschaftsverbänden wie BDA, DIHK und ZDH getragen wird und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt ist. Sie ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Quelle: Universum Verlag Betriebliche Erste Hilfe ZUSCHÜSSE UND PRÄMIEN FÜR DEN ARBEITSSCHUTZ ÄNDERUNGEN IN DER AUSUND FORTBILDUNG Wenn Mitgliedsunternehmen ausgewählte Arbeitsmittel, Maschinen und Geräte mit besonderer Sicherheitstechnik anschaffen oder nachrüsten, können diese Präventionsmaßnahmen durch die BG BAU gefördert werden. Ebenfalls gefördert werden die sichere und systematisierte Gestaltung der Arbeitsorganisation durch das branchenspezifische Arbeitsschutzmanagementsystem AMS BAU und die Qualifikation von Maschinenführern. Noch bis zum 31.12.2014 können Unternehmen für entsprechende Präventionsmaßnahmen des Jahres 2014 einen Förderantrag stellen. Alle förderfähigen Maßnahmen, Informationen, Bedingungen und der aktuelle Stand der noch verfügbaren Fördermittel sind im Internet abrufbar. STO Ab dem 1. April 2015 gelten neue Regeln für die Aus- und Fortbildung in der betrieblichen Ersten Hilfe. Durch die Vereinfachung von einzelnen Ausbildungsinhalten, wie beispielsweise bei der Reanimation, kann die Dauer der Grundschulung von bisher 16 auf 9 Unterrichtseinheiten deutlich reduziert werden. Gleichzeitig soll eine Konzentration auf Praxisanteile und wichtige Lerninhalte den Erfolg und den Nutzen der Schulung steigern. Die Ausbildungsdauer kann somit auf einen Tag verkürzt werden. Bei der alle zwei Jahre notwendigen Fortbildung in der betrieblichen Ersten Hilfe werden zukünftig ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten veranschlagt, was grundsätzlich einem Ausbildungstag entspricht. CKO Foto: Fotolia Präventionsanreize 2014 Nähere Infos: www.bgbau.de/praev/anreizsysteme oder per Webcode: WCN2Y4, Auskünfte auch unter Tel. 0231 5431-1007 Nähere Infos: www.dguv.de/fb-erstehilfe Foto: iStockphoto Nähere Infos: www.inklusion-gelingt.de BG BAU aktuell 4 _2014 In Kürze | 05 GDA-Programm BauPortal SICHERER GERÜSTBAU IN DER TÜRKEI DIE FACHZEITSCHRIFT DER BG BAU AB 2015 NEU VERTEILT Das Arbeitsprogramm „Bau- und Montagearbeiten“ war ein Programm der ersten Stunde der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Ziel war es, Arbeitsunfälle bei Bau- und Montagearbeiten zu verringern. Im Mittelpunkt dabei standen die Unfallschwerpunkte „Gerüste“ sowie „Abbruchund Rückbauarbeiten“. Da Schwachstellen im Betriebsablauf eine häufige Ursache für schwere Arbeitsunfälle sind, zielt das Programm in erster Linie auf gut geplante und koordinierte Arbeitsabläufe bei Bau- und Montagearbeiten sowie eine Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins aller Beteiligten. Der große Erfolg dieses Arbeitsprogramms in Deutschland und hohe Unfallzahlen im Bausektor der Türkei waren der Anlass, dieses GDA-Programm im Rahmen der Kooperation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der BG BAU mit dem türkischen Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit auch in der Türkei zu verwirklichen. Im Februar 2014 kam eine türkische Delegation nach Deutschland, um sich mit dem Programm vertraut zu machen. Das theoretische Wissen von Grundlagen des Gerüstbaus und der Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vertieften die Teilnehmer der Delegation in einem Gerüstbauseminar und bei der Begleitung von Aufsichtspersonen der BG BAU im Außendienst. Im Herbst 2014 startete das Arbeitsprogramm in der Türkei. NOE Die BG BAU informiert ihre Mitgliedsbetriebe mit Publikationen über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, beispielsweise mit dem Magazin BG BAU aktuell und der Fachzeitschrift BauPortal. Um künftig alle Bereiche des Bauwesens mit der BauPortal gezielter anzusprechen, ist eine inhaltliche Umgestaltung geplant. Damit einher geht eine Anpassung und Erweiterung des Empfängerkreises ab Januar 2015. Mit Beginn des kommenden Jahres erhält jedes Mitgliedsunternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten die Zeitschrift BauPortal. Mitgliedsbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten bekommen die BauPortal dann nicht mehr. Unternehmen dieser Größen ordnung, die die BauPortal weiterhin beziehen möchten, sollten dies der Redaktion per E-Mail mitteilen an: [email protected]. Darüber hinaus kann jedes Mitgliedsunternehmen BauPortal auch als eJournal im PDF-Format beziehen unter www.BauPortal-digital.de. Der Zugang ist über die Mitgliedsnummer und ein Passwort kostenlos. CKO [email protected] Foto: Picture Alliance NEUE KONTAKTADRESSE Unsere Zeitschriften sollen ankommen. Wir wollen nicht nur interessante Themen behandeln, sondern das Heft auch an die richtige Adresse und in der passenden Stückzahl liefern. Damit wir Adressänderungen oder den Wunsch nach mehr oder weniger Heften zuverlässig und schnell berücksichtigen können, haben wir die Mailadresse [email protected] eingerichtet. Schreiben Sie uns, wenn Sie umgezogen sind, die Zeitschrift an eine andere Adresse oder in einer anderen Stückzahl versandt werden soll. Beim Auf- und Abbau von Gerüsten ist mindestens Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu tragen. Gerüste müssen standsicher aufgebaut, richtig verankert und mit dreiteiligem Seitenschutz versehen werden. BG BAU aktuell 4 _2014 Schwerpunkt | 07 Risiko Absturz Absturzunfälle sind in der Bauwirtschaft das größte Risiko für Arbeitnehmer. Oft enden sie sogar tödlich. Dabei gibt es viele technische Möglichkeiten, um Abstürze zu vermeiden. TEXT: Dr. Marco Einhaus, Thorsten Sell FOTOS: C. Hinzmann, Kee Safety GmbH, Likunet GmbH, Manfred Huck GmbH, Ringhofer Gerüstbau GmbH, Fotolia Oben: Ein Dachdecker brach durch die Lichtplatte und stürzte 7 m tief in den Tod. Es fehlten Schutznetze und er war auch nicht durch PSA gesichert. Unten: Laufstege schützen vor Durchsturz, indem sie das Gewicht der Beschäftigten auf die Unterkonstruktion des Daches verteilen. Darunter gespannte Netze verhindern den Absturz. O b bei Richtarbeiten, Abdichtungsarbeiten auf Flachdächern, beim Betreten nicht begehbarer Bauteile oder bei Arbeiten von Leitern: Viel zu häufig kommt es auf dem Bau zu Abstürzen von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen. Rund die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle Fast immer sind die Verletzungen sehr schwer und mit erheblichen Kosten für die Heilbehandlung und anschließende Rentenzahlungen verbunden. Manchmal endet der Absturz vom Dach für den Betroffenen im Rollstuhl und damit fast immer in der Erwerbsunfähigkeit mit lebenslanger Rentenzahlung. Das ist besonders bitter, weil es zahlreiche technische Lösungen gibt, um Abstürze zu verhindern. Dabei ist jeder Unternehmer gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten mit geeigneten Maßnahmen vor Absturz zu schützen. 08 | Schwerpunkt BG BAU aktuell 4 _2014 Ohne Gefährdungsbeurteilung läuft’s nicht Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer im Vorfeld zu ermitteln, welche Gefahren bei den beabsichtigten Tätigkeiten zu erwarten sind. Ausgehend von den ermittelten Gefährdungen muss er Lösungen auswählen, um seine Beschäftigten vor dem Absturz zu schützen. Die Beurteilung, ob und welche Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle getroffen werden müssen, ist manchmal schwierig, da die Arbeiten ganz unterschiedlich sein können. Deshalb ist es wichtig, dass der Unternehmer oder sein Vertreter die tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle kennt. Der Bauherr sollte dem Unternehmer genaue planerische und organisatorische Vorgaben zum Bauvorhaben machen. Diese Angaben beinhalten beispielsweise nicht belastbare Decken- und Dachflächen, gefährliche Arbeitsstoffe oder Notausgänge und Fluchtwege. Außerdem ist eine Besichtigung der Baustelle mit all ihren baulichen Besonderheiten und Schwierigkeiten erforderlich. Auf dieser Basis wählt der Unternehmer dann seine Arbeitsabläufe, die Beschäftigten sowie seine Arbeitsmittel aus. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, eine Gefährdung für die Beschäftigten mit konkreten technischen oder organisatorischen Maßnahmen zu vermeiden. Dann sind die verbleibenden Risiken so gering wie möglich. Dazu gehört auch, dass der Chef seine Beschäftigten auf mögliche Gefahren auf der Baustelle hinweist und sie unterweist. Links: Schutznetze direkt unter die Dachkonstruktion gespannt sorgen für Sicherheit bei Dacharbeiten. Rechts: Fanggerüste kommen zum Einsatz, wenn Arbeiten direkt an der Absturzkante durchzuführen sind. Unten: Durchsturz unmöglich, wenn Lichtkuppeln mit Schutzgittern gesichert sind. Jede Firma, die bestimmte Arbeiten auf der Baustelle ausführt, muss ihre Arbeitsplätze und die Verkehrswege so einrichten, dass die Beschäftigten am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin ohne Absturzgefahr arbeiten können. Wie die jeweiligen Absturzsicherungen dann aussehen, richtet sich nach den individuellen Verhältnissen auf jeder Baustelle. Risiko: Sturz durchs Dach Bei Arbeiten auf Dächern oder höhergelegenen Geschossdecken sind die Bereiche mit einer möglichen Absturzgefahr vor dem ersten Betreten zu ermitteln. Das sind bei Neubaugeschossdecken beispielsweise Treppenöffnungen. Bei der Umdeckung eines alten Scheunendaches hingegen ist es häufig sogar die gesamte Dachfläche. Lichtkuppeln und Lichtbänder sind Öffnungen in der Dachfläche gleichzusetzen und dürfen nicht betreten werden. Manchmal ist es ratsam, sich die Dachkonstruktion erst einmal von der Innenseite aus anzusehen. Denn vermooste und verdreckte Lichtbänder sind nach vielen Jahren von oben nur noch schwer von der gesamten Dachfläche zu unterscheiden. BG BAU aktuell 4 _2014 Schwerpunkt | 09 Ein freistehendes Geländer verhindert den Absturz an der Dachkante. Geeignete Absturzsicherungen sind zum Beispiel: • Schutznetze Sie sollten im gesamten Arbeitsbereich möglichst direkt und so dicht wie möglich unter der Dachfläche angebracht werden. So ist die Absturzhöhe begrenzt und das Netz biegt sich nicht so stark nach unten durch. • Lauf- und Arbeitsstege Bei Arbeiten mit und auf Wellplatten verteilen die mindestens 50 cm breiten und gegen Verschieben gesicherten Stege das Körpergewicht der Beschäftigten auf die Unterkonstruktion des Daches. • Abgrenzung des Gefahrenbereichs Grundsätzlich gilt die gesamte Dachfläche als Gefahrenbereich, auch wenn die Beschäftigten die Arbeiten nur in einem begrenzten Bereich mitten auf dem Dach ausführen. Deshalb müssen in einem Bereich von bis zu 2 m Abstand zur Absturzkante schon Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Wenn ein Bereich von mindestens 2 m zur Absturzkante nicht eingehalten werden kann, ist dieser Bereich in geeigneter Weise, beispielsweise mit Ketten, Seilen oder einem Geländer, abzugrenzen – jedoch nicht mit Flatterband. Risiko: Sturz vom Dachrand Um Abstürze vom Dachrand zu vermeiden, bieten sich unter anderem folgende Lösungen an: • Temporäre Seitenschutzsysteme Der mindestens 1 m hohe und dreiteilige Seitenschutz wird so an der Dach- oder Geschossdeckenkante angebracht, dass ein Absturz komplett verhindert werden kann. Unabhängig davon, ob ein Seitenschutz zimmermannsmäßig vor Ort hergestellt, ein Seitenschutzsystem oder ein freistehendes Flachdachsicherungssystem verwendet wird, sind die Bemessungen nach Klasse A der DIN EN 13374 beziehungsweise der ASR A2.1 durchzuführen. Im Bereich der Seitenschutzsysteme gibt es auf dem Markt für fast jeden Anwendungsfall eine passende Lösung, beispielsweise Pfostenbefestigungen mit Seitenschutz aus Holz oder Gittersystemen. • Fanggerüste Wenn Arbeiten direkt an der Absturzkante durchzuführen sind, kann möglicher- URSACHEN TÖDLICHER ARBEITSUNFÄLLE Prozentualer Anteil der Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft im Jahr 2013. herabfallende/ kippende Teile 19 % 4% Maschinenunfall 20 % sonstige Quelle: BG BAU 6% An- und Überfahren 51 % Absturz 10 | Schwerpunkt BG BAU aktuell 4 _2014 weise aus technischen Gründen kein Seitenschutz angebracht werden. Dann können Fanggerüste aufgestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Fanglage mindestens 90 cm breit ist. Bei Absturzhöhen bis 3,00 m ist diese Mindestbreite auf 1,30 m zu verbreitern. Letzteres betrifft nur Arbeitsplätze auf Flachdächern oder Geschossdecken mit maximal 50,00 m2 Grundfläche. • Dachfanggerüste Bei Arbeiten auf Dachflächen mit einer Neigung von 22,5 bis 60 Grad müssen die Außenkanten der Dachfanggerüste mindestens 70 cm von der Traufe entfernt stehen. Außerdem muss die Schutzwand ausreichend hoch sein, um einen eventuell Abstürzenden aufzufangen. Dabei werden der Abstand zur Traufe und der vertikale Überstand zusammengerechnet. Insgesamt müssen beide mindestens 1,50 m ergeben. Die Netzbefestigung erfolgt entweder systembedingt vorgeschrieben oder das Netz wird Masche für Masche in den Geländerholm eingefädelt. Kabelbinder dürfen zur Befestigung von Netzen nicht verwendet werden. Das Gerüst als Arbeitsplatz Wenn Gerüste errichtet und als Arbeitsplätze genutzt werden, sind folgende sechs Punkte zu berücksichtigen: BAULEITER ZU FAST EINER MILLION EURO VERURTEILT Ein Bauleiter wurde vom Landgericht Mainz verurteilt, weil er den Absturzunfall eines Arbeiters grob fahrlässig herbeigeführt hatte. Was war passiert? Im Zuge von Arbeiten auf dem Dach eines Kantinengebäudes verlor ein Arbeiter das Gleichgewicht und stürzte 5,50 m tief auf den Betonboden darunter. Der Bauleiter hatte kurz vor dem Unfall nicht auf Hinweise reagiert, dass nur Teilbereiche der Dachfläche mit Schutznetzen gesichert waren. Der Arbeiter zog sich schwerste Schädel- und Wirbelverletzungen zu und ist seitdem querschnittgelähmt. Die Berufung gegen dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Bauleiter als Verantwortlicher in der konkreten Situation verpflichtet gewesen sei, den ihm unterstellten Arbeitnehmern keine die Gesundheit gefährdenden Arbeiten zuzuweisen. Diese Sorgfaltspflicht habe der Bauleiter in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. Da der Arbeiter lediglich einer Anordnung seines weisungsbefugten Vorgesetzten entsprochen habe, sei ihm kein Mitverschulden anzulasten. (AZ: 2U574/12 vom 22.05.2014, OLG Koblenz) 1. Gründung: ausreichend standsicherer Untergrund und lastverteilende Unterlagsbohlen 2. Verstrebung: in ausreichender Anzahl nach Aufbau- und Verwendungsanleitung 3. Gerüstbelag: vollflächige Auslegung der Arbeitsebenen; Abstand des Gerüstbelags zum Gebäude ≤ 30 cm 4. Verankerung: in tragfähigen Untergrund oder durch zusätzliche Maßnahmen 5. Seitenschutz: bestehend aus Geländer-, Zwischenholm und Bordbrett 6. Zugänge: durch Aufzüge, Gerüsttreppen oder Treppentürme; innenliegende Leitergänge sind auf Ausnahmefälle zu beschränken Grundsätzlich gilt: Wer ein Gerüst benutzt, hat dieses vorher auf augenfällige Mängel, auf Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie die Last-, Breiten- und Höhenklassen zu prüfen. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz Nur wenn technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht möglich sind, dürfen Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) verwendet werden. Das gilt unabhängig von der Frage, ob Absturzgefahr durch das Dach oder an den Gebäudeaußenkanten besteht. Generell sollten PSAgA sehr überlegt eingesetzt werden, weil trotz dieser Sicherungsmaßnahme im Falle eines Sturzes schwere Verletzungen nicht auszuschließen sind. Dazu gehört, dass der Unternehmer den Beschäftigten geeignete PSAgA zur Verfügung stellt und geeignete und ausreichend tragfähige Anschlagpunkte festlegt. Immerhin muss der Anschlagpunkt bei einem Fangstoß einer Last mit entsprechenden Sicherheiten von etwa einer Tonne standhalten. Bei der Verwendung von PSAgA liegt das Hauptaugenmerk auf dem Begriff „persönlich“. Da der Gurt den Status eines Lebensretters einnimmt, muss der Gurt auf die jeweiligen Körpermaße eingestellt werden. Zudem erfordert die Verwendung von PSAgA nicht nur eine zusätzliche Gefährdungsbeurteilung, sondern auch eine Unterweisung der Beschäftigten mit praktischen Übungen. Eine gut funktionierende Rettungskette ist für den Fall eines Absturzes erforderlich und vor Beginn der Arbeiten zu planen. Weitere Infos: BGV C22 – UVV „Bauarbeiten“ BGI 663 – Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten BGR 179 – Einsatz von Schutznetzen BGI 5164 – Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern BGR 198 – Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz BG BAU aktuell 4 _2014 Aus Unfällen lernen Geländer demontiert – tödlicher Absturz Bei Dämmarbeiten an einer Schule stürzte ein Fassadenbauer in den Tod. TEXT: Prävention Für den Materialtransport löste der Fassadenbauer den Seitenschutz des Gerüstes. Dabei stürzte er in die Tiefe und verletzte sich tödlich. D as mehrgeschossige Schulgebäude war bereits komplett mit einem 8,00 m hohen Fassadengerüst eingerüstet. Von diesem Gerüst aus sollte ein Wärmedämmverbundsystem angebracht werden. Nach dem vorliegenden Prüfprotokoll war das Gerüst zum Zeitpunkt der Fertigstellung vollständig und fachgerecht aufgebaut worden. Danach sollte ein Fassadenbauer die Wärmedämmung montieren. Das Material transportierte er mit einem anmontierten Seilrollenaufzug. Als er gerade neue Dämmplatten auf das Gerüst ziehen wollte, passierte es. Ein anderer Beschäftigter auf der Baustelle sah noch, wie der Mann vom Gerüst stürzte. Er erlitt beim Aufprall so schwere Verletzungen, dass er noch auf der Baustelle starb. Zwar war nicht sofort klar, warum der Mann abstürzte, aber aufgrund der Indizien konnte der Unfallhergang rekonstruiert werden. können. Neben dem Schwerverletzten lag noch der Ringschlüssel, mit dem er die Gerüstkupplungen des Seitenschutzes gelöst hatte. Möglicherweise ist er auch beim Lösen des Seitenschutzes abgestürzt. Darüber hinaus war das Gerüst insgesamt mangelhaft, der Seitenschutz unvollständig und der Abstand zum Gebäude zu groß. Offensichtlich hatte der Mann den Seitenschutz in der dritten und vierten Gerüstlage abgebaut, um die hochgezogenen Dämmplatten besser auf das Gerüst ziehen zu Weder die örtliche Bauleitung noch die Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorin hatten das leichtsinnige und fahrlässige Verhalten des Fassadenbauers bemerkt. | 11 12 2 | Arbeitssicherheit Arbe b it be i ss ssicche erheit BG BAU AU ak aktuell ktue t lll 4 _2014 201 20 014 4 Strengere Regeln gegen den Absturz Jeder zweite tödliche Unfall im Baugewerbe ist ein Absturz. Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1 enthält Anforderungen zum Schutz vor Absturz. TEXT: Bernd Merz FOTO: Mirko Bartels An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe Absturzsicherungen vorzusehen. Erst wenn weder Absturzsicherungen noch Auffangeinrichtungen umsetzbar sind, darf geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz kommen. BG BAU aktuell 4 _2014 Arbeitssicherheit | 13 D ie staatlichen Arbeitsschutzbehörden haben die schweren Absturzunfälle zum Anlass genommen, die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ zu überarbeiten. Im April 2014 wurden darin Änderungen vorgenommen und ergänzende Anforderungen für Baustellen als Kapitel 8 angefügt. Dabei sind einzelne Regelungen nicht deckungsgleich mit den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben. Wenn der Arbeitgeber die Technischen Regeln einhält, kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Die ASR A2.1 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten hinsichtlich des Schutzes der Beschäftigten vor Absturz und vor herabfallenden Gegenständen und gilt darüber hinaus für das Betreten von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen. Technische Maßnahmen haben Vorrang Gemäß Abschnitt 4.2 der ASR A2.1 haben bauliche und technische Maßnahmen zum Schutz vor Absturz Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen Auffangeinrichtungen vorhanden sein. Erst wenn weder Absturzsicherungen noch Auffangeinrichtungen umsetzbar sind, darf geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz kommen. Lassen Eigenart und Tätigkeit oder die Besonderheiten des Arbeitsplatzes die vorgenannten Maßnahmen nicht zu, so darf in Einzelfällen bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen auf PSAgA verzichtet werden. Ab 2,00 Meter Höhe ist Absturzsicherung Pflicht Definitionsgemäß bestehen bei Absturzhöhen von mehr als 1,00 m Absturzgefahren, die der Unternehmer im Rahmen des Gefährdungsminimierungs-Gebotes zu beurteilen hat. Bei Arbeitsplätzen sowie Verkehrswegen an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, müssen unabhängig von der Absturzhöhe stets Absturzsicherungen vorhanden sein. Gleiches gilt bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe für freiliegende Treppenläufe und -absätze sowie Wandöffnungen. An allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe Absturzsicherungen vorzusehen. Abweichend hiervon ist eine Absturzsicherung bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m entbehrlich an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50 m² Grundfläche. Dabei müssen die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, die unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein. Erhebliche Auswirkungen für das Baugewerbe Aufgrund des Vorrangs staatlicher Vorschriften sowie des Regelwerks staatlicher Ausschüsse verlieren mit Inkrafttreten der ASR A2.1 die unter § 12 Abschnitt 1, Nr. 4 und 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ benannten Sonderregelungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern sowie für das Mauern über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern ihre Gültigkeit. Damit entfällt auch die Möglichkeit, Ausleger-, Konsol- und Hängegerüste als Fanggerüste bei Höhenunterschieden bis 3,00 m einzusetzen. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder sind gehalten, die Schutzmaßnahmen im Rahmen ihrer Revisionstätigkeit zu kontrollieren und durchzusetzen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. WEITERE INFOS Den vollständigen Text der ASR A2.1 mit sämtlichen Änderungen und Ergänzungen gibt es zum Herunterladen unter: www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/ Arbeitsstaetten/Arbeitsstaetten.html 14 | Arbeitssicherheit BG BAU aktuell 4 _ 2014 Sicher arbeiten mit Baumaschinen Unternehmer brauchen qualifizierte Mitarbeiter. ZUMBau bedeutet „Zugelassene Maschinenführer in der Bauwirtschaft“ und steht für Qualität in der Ausbildung. TEXT: Rolf Schaper FOTOS: iStockphoto, ZUMBau Kran- oder Baggerfahrer tragen eine hohe Verantwortung bei ihrer Arbeit. Durch eine fundierte Ausbildung lernen sie Risiken besser einzuschätzen und ihr Gerät sicher und umsichtig zu bedienen. B aumaschinen werden heute immer komplexer und leistungsstärker. Doch werden diese Maschinen auch von qualifizierten Mitarbeitern bedient? Viele Chefs wissen längst, dass man auf der Baustelle nur mit gut ausgebildeten Baumaschinenführern effizient und sicher arbeiten kann. Nur so können die Risiken minimiert und wirtschaftlich gute Ergebnisse erzielt werden. Fachwissen und Verantwortung Im täglichen Baubetrieb tragen Baumaschinenführer eine hohe Verantwortung. Das setzt besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen voraus. Daneben muss der BG BAU aktuell 4 _2014 Baumaschinenführer seinen Arbeitsbereich genau im Blick halten und darf weder Kollegen noch Passanten gefährden. Das Problem in der Baubranche: Bisher gibt es nur ganz wenige Maschinenführer mit einer qualifizierten Ausbildung zum Baugeräteführer. In den meisten Fällen wurden Baumaschinenführern die Aufgaben vom Unternehmer übertragen und sie wurden vor Ort „eingewiesen“. Manchmal werden dabei die Risiken unterschätzt und es kommt später zu schweren Unfällen, die mit einer fundierten Ausbildung sicher nicht passiert wären. Das Problem: „Für das Führen von Baumaschinen gibt es keine generelle ‚Schein-Pflicht‘ “, erläutert Horst Leisering von der BG BAU. Er ist Leiter des Sachgebiets Tiefbau im Fachbereich Bauwesen und mit dem Thema bestens vertraut. So gibt es zum Beispiel keine gesetzliche Forderung für einen „Baggerschein“. Ein Führerschein ist allerdings immer dann erforderlich, wenn sich die Baumaschinen, beispielsweise Bagger, im öffentlichen Verkehr bewegen. Dann benötigt der Fahrer je nach Maschinenart einen Führerschein der Klasse L, B, C1 oder C. Bei kleineren Baumaschinen reicht der normale Pkw-Führerschein, bei größeren kann sogar ein Lkw-Führerschein erforderlich sein. Unterweisung und schriftliche Bestellung „Bei der Bestellung von Baumaschinenführern ist der Unternehmer gefordert“, sagt Leisering. „Er muss seine Mitarbeiter gründlich unterweisen und sie über die möglichen Gefahren beim Einsatz der Maschine unterrichten. Er muss außerdem erläutern, wie diese Gefahren vermieden werden, und die einschlägigen Vorschriften, Gesetze und Regeln in verständlicher Form vermitteln. Ein bloßes Aushändigen der Vorschriften – wie es leider oft geschieht – reicht nicht aus.“ Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden. Dann muss sich der Arbeitgeber die Befähigung des Maschinenführers nachweisen lassen und ihn schriftlich beauftragen. Arbeitssicherheit | 15 Qualifizierte Ausbildungsstätten bieten Sicherheit Viele Unternehmer suchen deshalb auf dem freien Schulungsmarkt nach geeigneten Ausbildungsstätten für Maschinenführer. Doch wie kann man erkennen, ob in der jeweiligen Ausbildungsstätte auch die richtigen Themen vermittelt werden und in der richtigen Qualität? Die Bandbreite der angebotenen Kurse ist riesig und reicht von Tagesseminaren bis zu mehrwöchigen Kursen. Genau hier setzt die sogenannte ZUMBauInitiative des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) an. Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben die Verbände Mindestanforderungen an Prüfinhalte entwickelt und qualifizierte Prüfstätten in der Deutschen Bauwirtschaft anerkannt. Finanzielle Förderung durch die BG BAU „Wir sind sicher, dass sich eine gute Qualifizierung in absehbarer Zeit auch in niedrigeren Unfallzahlen niederschlagen wird“, ist Horst Leisering von der BG BAU überzeugt. „Daher fördern wir die ZUMBauQualifikation mit einem interessanten finanziellen Zuschuss.“ ZUMBau ist genau auf die Bedürfnisse der Bauwirtschaft zugeschnitten. Dabei werden neben praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnissen auch die Themen Sicherheit und wirtschaftliches und energieeffizientes Arbeiten berücksichtigt. Weitere Infos, alle zugelassenen Schulungsstätten und deren spezielle Qualifikationsangebote: www.zumbau.org Finanzielle Förderung durch die BG BAU: www.bgbau.de/praev/ anreizsysteme Webcode: WCNGQ2 MÖGLICHE ZUMBAUBEFÄHIGUNGSNACHWEISE • Geprüfter Turmdrehkranführer • Geprüfter Bagger- und Laderfahrer • Geprüfter Teleskopfahrer in der Bauwirtschaft • Geprüfter Fahrer von Großdrehbohrgeräten und Rammen • Geprüfter Abbruchbaggerfahrer (in Kooperation mit dem Deutschen Abbruchverband) • Geprüfter Longfrontbaggerfahrer im Abbruch (in Kooperation mit dem Deutschen Abbruchverband) • Geprüfter Fahrer von Verdichtungsgeräten • Geprüfter Fahrer von Fertigern • Geprüfter Fahrer von Aufschluss- und Brunnenbohrgeräten 16 | Im Fokus BG BAU aktuell 4 _2014 „Wir brauchen eine noch konsequentere Prävention“ Die Vorstandsvorsitzenden der BG BAU, Carl-Ludwig Schumacher (Arbeitgebervertreter) und Dieter Lasar (Versichertenvertreter), im Gespräch mit BG BAU aktuell über Ziele, Funktion und Bedeutung der BG BAU. FOTOS: Marc Darchinger Die Vorstandsvorsitzenden der BG BAU, Carl-Ludwig Schumacher (links) und Dieter Lasar, sind sich in den wichtigsten Punkten einig: weniger Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie eine noch konsequentere Prävention. BG BAU aktuell 4 _2014 Wie beurteilen Sie die aktuelle wirtschaftliche Lage der Bauwirtschaft? Was ist für Sie persönlich das Interessanteste an Ihrer Arbeit? Schumacher: Die Baukonjunktur in Deutschland ist zurzeit ziemlich gut. Es wird viel gebaut, die Immobilienpreise steigen. Doch wer von dieser regen Bautätigkeit profitiert, ist umstritten. Sind es die Handwerksbetriebe, sind es die einheimischen industriellen Betriebe oder ist es die Finanz- und Immobilienbranche? Auch die Menschen, die die handwerkliche Arbeit verrichten, sind nicht mehr so genau zu identifizieren. Natürlich gibt es noch viele heimische Bauhandwerker, aber in der Sub-Subunternehmerkette verliert sich der wirkliche Bauarbeiter im Nebel. Lasar: Interessant ist es beispielsweise, Einfluss zu nehmen, mitzuentscheiden und Neues auf den Weg zu bringen. Aber der Strukturprozess hin zu einer BG BAU ist noch nicht abgeschlossen. Immerhin haben wir eine Fusion aus acht BG’en hinter uns. Als Vertreter der Versicherten sind mir der verunfallte Kollege oder die Kollegin und deren Schicksal ein besonderes Anliegen. Diesen muss schnell und angemessen geholfen werden. Da sind lange Bearbeitungszeiten nicht hinnehmbar. Neben dem körperlichen Schaden darf es nicht auch noch zu einem finanziellen Schaden kommen. Nicht nur der Verletzte, sondern auch sein familiäres Umfeld ist ja betroffen. Nach der vorrangig wiederherzustellenden Gesundheit ist die Wiedereingliederung in das Berufsleben besonders wichtig. Lasar: Die Lage ist sehr gut. Nur leider wirkt sich das nicht in dem Maße auf die Beschäftigtenlage aus. Denken Sie nur an die Subunternehmerketten aus aller Herren Länder, die sich ohne heimische Bauarbeiter auf unserem Markt tummeln. Der Billigste bekommt den Auftrag. Die deutsche Schnäppchenjägermentalität zeigt sich leider auch hier. Beitragszahlende heimische Bauarbeiter werden so zu einer aussterbenden Spezies. Die Sozialversicherung erhält keine Beiträge. Der hart arbeitende Mensch wird im Alter tendenziell zum Sozialhilfeempfänger. Sie beide sind seit rund drei Jahren als alternierende Vorstandsvorsitzende der BG BAU im Amt. Was sind Ihre wichtigsten Aufgaben? Lasar: Ein wichtiges Ziel ist es, daran mitzuwirken, aus einer quasi öffentlich-/dienstrechtlichen Beamteninstitution – wie die gesetzliche Unfallversicherung – eine den Versicherten dienende, helfende, freundliche und gegenüber den Hilfesuchenden im Ton angemessene Institution BG BAU werden zu lassen. Schumacher: Wir müssen die BG auf den Kurs bringen, mit dem es gelingt, langfristig die Unfallzahlen und Berufskrankheiten noch stärker zu verringern. Ferner müssen die Produktivität, Effizienz und Wahrnehmung unserer BG verbessert werden. Dazu gehört auch ein zügiges, kompetentes, fachlich korrektes und freundliches Auftreten unserer Mitarbeiter. Wenn das gelingt, werden die Beiträge für unsere Betriebe sinken und die Versorgung und Prävention unserer Mitarbeiter noch besser werden. Schumacher: Ich finde es sehr spannend, nach Wegen zu suchen, die zur Verwirklichung der vorgenannten Ziele führen. Dazu gehört auch das Finden von Mehrheiten für vernünftige Entscheidungen und das Leben einer Sozialpartnerschaft in unserer BG. Wir motivieren die Geschäftsführung und Mitarbeiter, sich mit besten Kräften zum Wohle unserer Versicherten, Unternehmen und BG einzusetzen. Sie sind „alternierende Vorsitzende“ der BG BAU. Der Vorsitz wechselt regelmäßig zum 14. Oktober zwischen Ihnen. Warum ist das so? Lasar: Die Selbstverwaltung der BG BAU wird von Versicherten und Arbeitgebern zu gleichen Teilen getragen. Am 14. Oktober 2011 haben wir unser Amt angetreten. Daher wechselt der Vorsitz im jährlichen Rhythmus. Jede Seite hat somit ihren Vorsitzenden. In diesem Wechsel spiegelt sich auch die gleich gelagerte Verantwortlichkeit beider Seiten wieder. Daher verkörpern wir in einem gedeihlichen Miteinander die BG, um unserem Ziel einer unfallfreien Arbeit ein großes Stück näherzukommen. Schumacher: Der Vorsitz wechselt im jährlichen Rhythmus, weil es so in unserer Satzung steht und durchaus Sinn macht. Die Selbstverwaltung soll ja paritätisch organisiert sein. Dies dokumentiert sich auch im regelmäßigen Wechsel des Vorsitzes. Im Fokus | 17 Dieter Lasar (links) und Carl-Ludwig Schumacher (Mitte) im Gespräch mit Rolf Schaper von BG BAU aktuell. 18 | Im Fokus BG BAU aktuell 4 _2014 Ist das System unserer Selbstverwaltung heute noch zeitgemäß? Wo sind die Vorteile? „Unser oberstes Ziel ist das Senken der tödlichen Arbeitsunfälle.“ Dieter Lasar, Vorstandsvorsitzender der BG BAU (Versichertenvertreter) Lasar: Die Selbstverwaltung ist selbstverständlich noch zeitgemäß! Leider sind heute immer weniger Menschen bereit, ein Ehrenamt zu übernehmen. Nur über das Ehrenamt kann die wirkliche Situation der Beschäftigten und ihrer Nöte auf die Ebene der hauptamtlich Handelnden in der BG transportiert werden. Unsere Vertreterinnen und Vertreter sind fest im Arbeitsleben verankert. Sie sind beispielsweise Sicherheitsfachkräfte oder Betriebsräte und haben täglich mit dem zu tun, was auf Baustellen oder in Reinigungsfirmen passiert. Damit sind sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Praxis und BG. Schumacher: Immer wieder, sei es durch die Politik oder auch in diesem Interview, wird diese Frage gestellt. Wenn ich daran zweifelte, würde ich dieses Amt nicht ausüben. Da wäre mir die Zeit zu schade. Fest steht: Das System der Selbstverwaltung hat sich seit mehr als 125 Jahren bewährt. Man kann die Frage, ob die BG BAU auch ohne Selbstverwaltung genauso funktionieren würde, zwar stellen, aber nicht wirklich beantworten. Ich bin überzeugt, dass die Möglichkeit der Einflussnahme durch die Versicherten und Unternehmen ein wertvolles Gut ist. Es ist doch effektiv und demokratisch, dass die Betroffenen selbst die Arbeit unserer BG mitgestalten können und die Aufgaben nicht Dritten, beispielsweise der Politik, überlassen. mannschaft sowie die Standortentwicklungen, setzt Aufgabenschwerpunkte und ist Ansprechpartner für Missstände und Verbesserungsvorschläge. Ich kann mich allerdings an keinen Fall erinnern, an dem wir einen Sachverhalt nicht gemeinsam mit der Geschäftsführung bzw. den Mitarbeitern vorbereitet und dann entschieden hätten. Ich glaube, dass wir in den allermeisten Fällen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Aber das war nicht immer so und wird vielleicht auch nicht so bleiben. Immer wieder klagen Mitgliedsunternehmen über die hohen Beiträge für die BG BAU. Sind die wirklich so hoch und woran liegt das? Schumacher: Die Beiträge sind hoch, das stimmt. Aber sie sinken seit einigen Jahren und jetzt weiter. Wir Unternehmer sind daran interessiert, dass die BG wirtschaftlich funktioniert und die Kosten nicht in den Himmel wachsen. Die Kosten steigen, wenn es zu viele Berufskrankheiten und Unfälle gibt oder zu viel Bürokratie herrscht. Dafür müssen vor allem die Prävention gefördert und die Verwaltungsabläufe optimiert werden. Das ist gemeinsames Interesse von Versicherten und Unternehmen. Gleichzeitig sind die Unternehmer interessiert, dass ihre Mitarbeiter, wenn sie einmal einen Unfall hatten, perfekt versorgt werden, um bald wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren. Lasar: Wir lassen uns die Entscheidungen der Verwaltung darlegen und greifen korrigierend ein. Auch durch Haushaltsplanungen und das Setzen von Schwerpunkten in der Prävention nehmen wir Einfluss auf das Handeln unserer hauptamtlich Beschäftigten bei der BG BAU. Lasar: Würden mehr beitragszahlende Arbeitnehmer beschäftigt, wäre das gesamte Beitragsaufkommen größer und die Beiträge könnten für alle sinken. Es liegt aber auch an den Unfallzahlen, die immer noch viel zu hoch sind. Hier muss noch mehr präventiv getan werden. Die Kontrollen müssen schärfer und auch die Sanktionen härter werden. Die schwarzen Schafe müssen bestraft werden. Hier muss entschlossener gehandelt werden, denn jeder verhinderte Unfall trägt somit auch zu Beitragssenkungen bei. Schumacher: Die Selbstverwaltung kann viel Einfluss nehmen. Sie hat zum Beispiel die Hoheit über das Haushaltsrecht, entscheidet über die Besetzung der Führungs- Sind den Unternehmern und Versicherten die Vorteile der Gesetzlichen Unfallversicherung ausreichend bekannt, beispielsweise die Haftungsablösung? Inwiefern nimmt unsere Selbstverwaltung Einfluss auf die Arbeit der BG BAU? BG BAU aktuell 4 _2014 Schumacher: Diese Frage stellt sich tatsächlich manchmal, wenn man sich mit Kollegen oder Mitarbeitern unterhält. Daher ist es unsere gemeinsame Aufgabe, den Wert unserer BG immer mehr bekanntzumachen. Die BG ist kein interessantes Thema, solange man gesund und nicht betroffen ist bzw. ein Betrieb unfallfrei arbeitet. Doch den Wert der BG erkennt der Versicherte, wenn er durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit selbst betroffen ist. Und das Unternehmen erkennt den Wert, wenn es sich verdeutlicht, dass es ohne die BG selbst für die Kosten einstehen müsste. Das ist wie mit dem Sicherheitsgurt: Zunächst ist man erst mal eingeengt, man fühlt sich gestört. Aber wenn man ihn mal benötigt hat, ist man dankbar, dass es ihn gibt. So ähnlich ist es auch mit unserer BG. Lasar: Versicherte erfahren häufig nur dann etwas von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn etwas passiert ist. Nicht der Einzelne ist bei der Unfallversicherung bekannt, sondern nur das Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist. Aber die Aufgaben und Ziele der BG sollten schon viel früher bekannt sein. Denn Prävention soll ja Unfälle verhindern. Dies muss in die Köpfe derjenigen eindringen, die meinen, mal schnell ohne Absicherung arbeiten zu wollen. Konkret: Tut mehr für die Arbeitsplatzsicherheit und alle Beteiligten haben was davon. Es ist nicht hinnehmbar, dass bei den Mitgliedsfirmen der BG BAU beispielsweise im Jahr 2013 112 tödliche Arbeits- und Wegeunfälle passiert sind. Die heutige BG BAU entstand am 1. Mai 2005 durch die Fusion der sieben Bau-Berufsgenossenschaften und der TiefbauBG. Sind die damals gesteckten Ziele der Fusion heute erreicht? Lasar: Ich glaube, dass wir auf dem richtigen Weg sind – aber es gibt noch viel zu tun. Wenn alle am gleichen Strang und in die gleiche Richtung ziehen, kommen wir unserem Ziel ein Stück näher. Ich will mit meiner Arbeit dazu beitragen, dass dies gelingt. Schumacher: Die Selbstverwaltung hat inzwischen den Fusionsstress überwunden. Im Fokus | 19 Aber unsere gesteckten Ziele innerhalb der BG sind noch nicht erreicht. Manche Mitarbeiter der BG scheinen noch in alten Strukturen zu denken und zu handeln. Sie sehen ihre eigene Region, ihre alte BAU BG oder TBG und haben noch ihre alten Gewohnheiten. Wir sind aber eine BG BAU geworden und wollen das Beste der alten BG’en zu einem noch besseren Neuen gestalten. Dabei sollten alle Mitarbeiter mithelfen. Welche Ziele haben Sie für die weitere Amtszeit und was hat für Sie oberste Priorität? Lasar: Unser oberstes Ziel ist das Senken der tödlichen Arbeitsunfälle. Daher muss unsere Prävention konsequenter, mutiger und entschlossener handeln. Offenbar geht es nicht ohne knallharte Sanktionen, wenn wir in puncto Sicherheit nicht auf das Niveau eines Entwicklungslandes absinken wollen. Wir müssen auch mehr Herzblut für das Schicksal von verunfallten Menschen entwickeln. Ich erinnere mich an einen tödlichen Unfall auf der Baustelle eines skandinavischen Unternehmens in Deutschland. Dort ist der Chef persönlich nach Deutschland geflogen, um der Sache vor Ort auf den Grund zu gehen. Unsere Kultur beim Umgang mit Arbeitsunfällen muss anders werden. Der Mensch muss wieder stärker in den Mittelpunkt des Arbeitslebens gerückt und nicht nur als Produktionsfaktor aufgefasst werden. Ich erkenne in Deutschland in den Medien leider keine Betroffenheit in Bezug auf tödliche Arbeitsunfälle. Alles scheint durch die BGliche Haftungsablösung geregelt zu sein. Das ist mir zu wenig nah am Menschen. Schumacher: Meine Ziele sind im Prinzip die gleichen wie am Anfang meiner Amtszeit. Hinzugekommen sind Schwerpunkte im Bereich der BG-Gemeinschaft, beispielsweise mit der Gründung des Klinik-Konzerns KUV. Ganz wesentlich ist für mich geblieben, dass wir uns im Bereich der Prävention und beim ASD der BG BAU ständig verbessern. Und ganz wichtig ist stets das Ziel, eine sparsame und kompetente Verwaltung zu haben. Ich meine, dass unsere BG auf einem guten, aber noch anstrengenden Weg ist. „Ein Unternehmen erkennt den Wert der BG dann, wenn es sich verdeutlicht, dass es bei einem Unfall ohne die BG selbst für die Kosten einstehen müsste.“ Carl-Ludwig Schumacher, Vorstandsvorsitzender der BG BAU (Arbeitgebervertreter) 20 | Arbeitsmedizin BG BAU aktuell 4 _2014 Beratungsteam verstärkt Um die große Nachfrage der Betriebe bewältigen zu können, sind beim Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU) jetzt auch Betriebsberater im Einsatz. TEXT: Dr. med. Jobst Konerding FOTOS: iStockphoto Die Betriebsberater unterstützen die Betriebsärzte und sicherheitstechnischen Berater des ASD der BG BAU bei der Betreuung der Mitgliedsbetriebe. D er ASD der BG BAU berät die Betriebe vor Ort, auf Baustellen, in mobilen Untersuchungseinheiten, in ASD-Zentren oder bei Schulungen. Zwar gehören Beratungen in erster Linie zu den Aufgaben der Betriebsärzte und sicherheitstechnischen Berater. Aufgrund ihrer Ausbildung, langjährigen Erfahrung und regelmäßigen Fortbildung sind sie da- für qualifiziert, die Betriebe auf fachlich hohem medizinischem und technischem Niveau zu betreuen. In der täglichen arbeitsmedizinischen Routine werden jedoch weitere Fachkräfte benötigt, um die Qualität der Betriebsbetreuung zu gewährleisten. Deshalb hat der ASD der BG BAU sein Beratungsteam um medizinische Fachangestellte mit entsprechender Ausbildung BG BAU aktuell 4 _2014 verstärkt. Die Betriebsberater nehmen auf Anweisung der Betriebsärzte oder sicherheitstechnischen Berater unterstützende Aufgaben wahr und entlasten diese. Die Betriebsberater übernehmen Zuarbeit bei bestimmten arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Fragestellungen wie Erste Hilfe, Haut, Lärm, Bildschirmarbeitsplätze und Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Erstellung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung oder die Festlegung arbeitsmedizinischer Vorsorge hingegen gehören nicht zu ihren Aufgaben. Dafür sind nach wie vor ausschließlich die Betriebsärzte und sicherheitstechnischen Berater zuständig. Erste Hilfe Alle Betriebsberater sind auch ausgebildete Ersthelfer und beraten die Firmen über Kosten, Finanzierung und Organisation der Erste-Hilfe-Lehrgänge. Außerdem informieren sie die Unternehmen beispielsweise über die Ausstattung der Verbandkästen, die Anzahl der Ersthelfer oder das Anbringen von Hinweisschildern. Erste-Hilfe-Lehrgänge hingegen gehören nicht zu ihren Aufgaben. Haut Belastungen der Haut durch Feuchtigkeit, mechanische Ursachen oder Gefahrstoffe sollen erkannt und durch Hautschutzmaßnahmen vermindert werden. Die Betriebsberater unterstützen den Arbeitgeber und Betriebsarzt bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Hautschutzplänen sowie bei der Beschaffung von geeigneten Schutzhandschuhen. Beratungen über die richtige Verwendung von Hautschutz-, -reinigungs- und -pflegemitteln mit praktischen Übungen können im Betrieb angeboten werden. Mit dem sogenannten Dermalux-Gerät lässt sich der Effekt des korrekten Eincremens der Hände zum optimalen Schutz der Haut überprüfen. Die Betriebsberater halten auch Kurzvorträge über Hautbelastungen. Wenn Hauterkrankungen in bestimmten Betrieben gehäuft auftreten, so dass der Betriebsarzt gefordert ist, können die Betriebsberater Arbeitsmedizin | 21 zum Beispiel durch Mitarbeiterbefragungen und Beobachtung der Arbeitsabläufe Vorarbeit für die anschließende betriebsärztliche Beratung leisten und auf Schutzmaßnahmen hinweisen. Lärm Die Betriebsberater kennen die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung. Mit orientierenden Messungen können sie Lärmbereiche erfassen und die Unternehmer über die sich daraus ergebenden Konsequenzen informieren. Hörtests im Betrieb und eine allgemeine Beratung zum Gehörschutz können die Betriebsberater im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung ebenso selbstständig durchführen wie Vorträge zum Thema Lärm und Gehörschützer. Betriebsberater informieren über: Bildschirmarbeitsplätze • Organisation der Ersten Hilfe Auch mit der Bildschirmarbeitsverordnung kennen sich die Betriebsberater weitgehend aus und können zur Ausstattung der Büroarbeitsplätze wie Schreibtisch, Bürostuhl, Art und Anordnung der Monitore, Lichtverhältnissen und Beleuchtung sowie möglichen Unfallgefahren Hinweise geben und die Stärke der Beleuchtung am Arbeitsplatz messen. Verbesserungen durch günstigere ergonomische Arbeitsgeräte können sie ebenfalls vorschlagen. Sehtests im Rahmen der Bildschirm-Vorsorge können die Betriebsberater selbstständig vor Ort vornehmen. Die Ergebnisse werden anschließend von einem Betriebsarzt bewertet und mit dem Arbeitnehmer besprochen. Persönliche Schutzausrüstung Über die Notwendigkeit, Anwendung und den Einsatz der üblichen PSA wie Staubmasken, Atemschutzgeräte, Gehörschützer, Schutzhandschuhe, Knieschützer oder Sicherheitsschuhe informieren die Betriebsberater ebenfalls in den Betrieben. Die Betriebsberater können dem Unternehmer auch Regelungen wie die DGUV Vorschrift 2 in den Grundzügen erläutern. Sollten Sie Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt vom ASD der BG BAU. AUFGABEN DER BETRIEBSBERATER • Hauterkrankungen und Hautschutz • Lärmschäden und Gehörschützer • Bildschirmarbeitsplätze • Persönliche Schutzausrüstung • DGUV Vorschrift 2 22 | Arbeitsmedizin BG BAU aktuell 4 _ 2014 Die neue Biostoffverordnung Am 23. Juli 2013 trat die neue Biostoffverordnung in Kraft. Sie soll den Umgang mit biologischen Stoffen für die Beschäftigten sicherer machen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick. TEXT: Dr. Sascha Plackov FOTOS: Mirko Bartels, 123RF Bei Arbeiten in Abwasserkanälen ist mit Infektionen zu rechnen. G rund für die Neufassung der Biostoffverordnung (BioStoffV) war die Vorgabe der EU, die EU-Nadelstichrichtlinie in nationales Recht zu überführen. Diese Richtlinie regelt den Umgang mit scharfen und spitzen Instrumenten im Gesundheitswesen und soll Stichverletzungen beispielsweise bei Reinigungsarbeiten in Krankenhäusern vorbeugen. BG BAU aktuell 4 _2014 Im Zuge dieser Überführung ist die BioStoffV auch weiter aktualisiert worden. Zum einen sind Erfahrungen aus dem Umgang mit der Richtlinie in der Praxis in die Neufassung miteingeflossen, zum anderen „wurde die Verordnung an wissenschaftliche und technische Weiterentwicklungen angepasst, strukturell und sprachlich weiterentwickelt und mit anderen Arbeitsschutzverordnungen harmonisiert“, heißt es in einer Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Gefährdungsbeurteilung steht im Mittelpunkt Das zentrale Element der Biostoffverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist bei allen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 bis 4 durchzuführen, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Änderung der Arbeitsbedingungen, bei der Feststellung einer Kontamination am Arbeitsplatz und beim Auftreten von Erkrankungen durch biologische Arbeitsstoffe. Unabhängig davon ist die Gefährdungsbeurteilung mindestens jedes zweite Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Dabei empfiehlt sich folgendes Vorgehen: 1. Gefährdungen für betroffene Personen identifizieren, zum Beispiel Umgang mit Krankheitserregern, Toxinen oder sensibilisierenden Biostoffen | 23 2. Bestehende Risiken bewerten: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion? Was wären die Konsequenzen einer Infektion? 3. Bewerten, wie erkannte Risiken ausgeschlossen oder minimiert werden können BIOLOGISCHE ARBEITSSTOFFE 4. Gefährdungsbeurteilung dokumentieren Die fünf wichtigsten Neuerungen Eines der wesentlichen Elemente der Biostoffverordnung ist die Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe in eine von vier Risikogruppen. Unberücksichtigt bleibt dabei das allergieauslösende und toxische Potenzial, welches von der Gefahrstoffverordnung erfasst wird. Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 stellen in der Regel keine Gefährdung für die Beschäftigten dar, solche der Risikogruppe 4 hingegen eine hohe Gefährdung. Weiterhin unterscheidet die Biostoffverordnung zwischen „gezielten“ und „nicht gezielten“ Tätigkeiten. Gezielte Tätigkeiten sind dabei auf den biologischen Arbeitsplatz direkt ausgerichtet, beispielsweise in Laboratorien. Alle anderen Tätigkeiten zählen zu den nicht gezielten Tätigkeiten. Arbeitsmedizin Pflichten des Arbeitgebers Die Verordnung enthält einen neuen Paragrafen, der die grundsätzlichen Pflichten des Arbeitgebers beschreibt. Für Arbeitsplätze mit möglichem Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen hat er eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Je nach Arbeitsplatz, Tätigkeit und dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich nach der BioStoffV weitere Pflichten und Maßnahmen für den Arbeitgeber. So wird beispielsweise auch die Ermittlung tätigkeitsbezogener psychischer Belastungen gefordert. Infektionsgefahren vermeiden Soweit es technisch möglich oder zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung erforderlich ist, sind spitze und scharfe medizinische Instrumente in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes vor Aufnahme der Tätigkeit durch solche zu ersetzen, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stichund Schnittverletzungen besteht. Darunter versteht man Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Pilze sowie Einzeller und Würmer, die den Menschen durch Infektion, Giftbildung, Überempfindlichkeitsreaktionen oder sonstige schädigende Wirkungen gefährden können. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist anzuwenden, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der Arbeit und dem Freiwerden von Biostoffen besteht. Sind die Beschäftigten lediglich Biostoffen ausgesetzt, beispielsweise bei Tätigkeiten mit Publikumsverkehr, gilt die BioStoffV nicht. Im Baugewerbe fallen beispielsweise Sanierungsarbeiten in mit Schimmelpilzen belasteten Gebäuden oder Arbeiten auf mit Taubenkot verunreinigten Dächern unter die BioStoffV. Ziel der BioStoffV ist es, den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und den Schutz anderer Personen zu regeln, soweit diese aufgrund des Verwendens von Biostoffen gefährdet werden. Eingeschlossen sind auch Tätigkeiten, die dem Gentechnikrecht unterliegen, soweit dort bestehende Regelungen die Forderungen nicht abdecken. Schutzstufenzuordnung Nur noch in wenigen Bereichen ist eine Schutzstufenzuordnung notwendig (Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Laboratorien, Versuchstierhaltung, Biotechnologie). Präzisiert wird die Biostoffverordnung durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Die wichtigsten sind: Eine Schutzstufenzuordnung kann entfallen bei/in: • TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ • • • • • • Reinigungs- und Sanierungsarbeiten, Tätigkeiten in der Veterinärmedizin, Land- und Forstwirtschaft, Abwasser- und Abfallwirtschaft, Biogasanlagen, Schlachtbetrieben. • TRBA 214 „Abfallwirtschaft“ • TRBA 250 „Gesundheitswesen“ • TRBA 400 „Gefährdungsbeurteilung“ 24 | Rehabilitation und Leistungen BG BAU aktuell 4 _2014 Wann ist es ein Wegeunfall? Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unfällen auf Wegen von und zur Arbeit ist an enge Vorgaben geknüpft. TEXT: Peggy Ruchatz FOTOS: Fotolia, iStockphoto Entscheidend für die Anerkennung eines Wegeunfalls ist die Motivation des Arbeitnehmers, die Arbeitsstelle unmittelbar erreichen zu wollen. Schon kleine Umwege und Zwischenstopps können den Versicherungsschutz unterbrechen. BG BAU aktuell 4 _2014 D ie Anerkennung von Wegeunfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung führt immer wieder zu Diskussionen. Denn die Einflussmöglichkeiten der Arbeitgeber zur Prävention solcher Unfälle sind begrenzt. Da Arbeit und Arbeitsweg jedoch unmittelbar miteinander verknüpft sind, hat der Gesetzgeber auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges unter Versicherungsschutz gestellt. Doch die Rechtsprechung zieht inzwischen engere Grenzen, in denen Wegeunfälle anzuerkennen sind. Entscheidendes Kriterium dafür ist der sachliche Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen des Weges und der Tätigkeit in dem Unternehmen sowie die Motivation des Beschäftigten, die Arbeitsstelle unmittelbar erreichen zu wollen. Umwege und Zwischenstopps auf dem Arbeitsweg können den Versicherungsschutz unterbrechen, beispielsweise das Einkaufen von Lebensmitteln auf dem Heimweg. Der unmittelbare Weg ist versichert Welche Wegstrecke den unmittelbaren Weg zur Arbeit darstellt, hängt vom gewählten Verkehrsmittel ab. Die Wahl des Verkehrsmittels ist den Arbeitnehmern grundsätzlich freigestellt. Es muss also nicht in jedem Fall der direkte, also der entfernungsmäßig kürzeste Weg sein. Von Bedeutung für den Versicherungsschutz ist die Motivation des Versicherten, direkt zum Ort der Tätigkeit oder nach Hause zu gelangen. Der versicherungsrechtlich geschützte Weg beginnt im Regelfall mit dem Durchschreiten der Außenhaustür und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte. Unterbricht der Beschäftigte seinen Weg für private Tätigkeiten oder macht dafür einen Umweg, erlischt der Versicherungsschutz bzw. kommt zum Ruhen. Als private Tätigkeiten gelten beispielsweise Arztbesuche, Privateinkäufe, das Geldabheben sowie das Betanken eines Kraftfahrzeuges. Sobald sichtbar nach außen erkennbar wird, dass private Interessen verfolgt werden, der Wille, unmittelbar zum oder von dem Ort der Tätigkeit zu gelangen, also unterbrochen wird, besteht bereits in diesem Augenblick kein Versicherungsschutz mehr. Ein Beispiel aus der Rechtsprechung Ein Beschäftigter befand sich auf dem Weg zur Arbeit und wollte auf eine Tankstelle Rehabilitation und Leistungen | 25 einbiegen, um zu tanken. Er bremste ab und setzte den Blinker, woraufhin ein hinter ihm fahrendes Fahrzeug auffuhr. Bei dem Auffahrunfall wurde der Mann verletzt. Unfallversicherungsschutz war nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in diesem Fall abzulehnen, da die Motivation des Fahrers nicht mehr davon geprägt war, die Arbeitsstelle zu erreichen. Anders verhält es sich, wenn der als rein private Tätigkeit zu wertende Tankvorgang beendet ist. Beim Ausfahren aus der Tankstelle musste ein Versicherter die Straße über die Gegenfahrbahn überqueren, um seinen Weg zum Arbeitsplatz fortzusetzen. Er kollidierte dabei mit einem Fahrzeug und wurde verletzt. In diesem Fall wurde Versicherungsschutz gewährt, denn die Motivation des Fahrers beim Überqueren der Gegenfahrbahn war wieder davon geprägt, die Arbeitsstelle zu erreichen. Unterbrechung des Weges Wenn ein Beschäftigter auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit den Straßenverkehrsraum verlässt und in ein Gebäude hineingeht oder in ein Grundstück einbiegt, endet sein Versicherungsschutz in diesem Moment. Wer beispielsweise ein Geldinstitut betritt, um Geld abzuheben, unterbricht seinen Arbeitsweg wegen einer privaten Tätigkeit und genießt während des Aufenthaltes im Geldinstitut keinen Versicherungsschutz. Erst, wenn sich der Beschäftigte wieder auf den unmittelbaren Weg begibt, lebt dieser wieder auf. Es gibt aber auch Ausnahmen. Bei Unterbrechungen des Arbeitsweges, die als geringfügig anzusehen sind und ohne nennenswerte Verzögerung im „Vorbeigehen“ erledigt werden können, wie beispielsweise beim Einwerfen eines Briefes in einen Postkasten, der auf dem Weg liegt, kann der Versicherungsschutz fortbestehen. Umwege, die den Arbeitsweg aus privaten Gründen nicht unerheblich verlängern, sind grundsätzlich nicht versichert. Bestimmte Umwege hat der Gesetzgeber jedoch aufgrund des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen. Umwege, um eigene Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen, sind versichert. Auch Unfälle, die auf Umwegen durch das Abholen von Kollegen zu Fahrgemeinschaften oder beispielsweise auf staubedingten Umleitungen entstehen, sind vom Unfallversicherungsschutz abgedeckt. Nur mal kurz zur Bank, um Geld abzuheben. Dieser Umweg wird aus einem privaten Grund gemacht und kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. 26 | Rehabilitation und Leistungen Ist die Wirbelsäule berufsbedingt dauerhaft geschädigt? Bei einem entsprechenden Verdacht kann der Arzt eine Berufskrankheits-Verdachtsanzeige stellen. Die BG BAU nimmt dann die Ermittlungen auf. BG BAU aktuell 4 _2014 BG BAU aktuell 4 _2014 Rehabilitation und Leistungen | 27 Verdacht auf Berufskrankheit – was tun? Reinigungskräfte leiden oft an Hauterkrankungen, Maurer haben’s im Rücken und Bodenleger leiden an den Knien. Doch welche Erkrankungen haben berufliche Ursachen? TEXT: DGUV FOTOS: 123RF, Fotolia E in begründeter Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK) liegt vor, wenn die Krankheitssymptome mit den persönlichen Arbeitsbedingungen des Erkrankten in einem Zusammenhang stehen können. In solchen Fällen sollten sich Betroffene an einen Arbeitsmediziner, ihren Haus- oder Facharzt wenden, der die Symptome abklärt. Wenn der Arzt der Meinung ist, es könnte sich um eine BK handeln, wird er eine sogenannte BK-Verdachtsanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) schicken. Aber auch der Patient selbst kann sich in solchen Fällen formlos an seine BG, beispielsweise die BG BAU, wenden. Weiß der Arbeitgeber davon, dass es sich um eine BK handeln könnte, ist es auch seine Pflicht, den Unfallversicherungsträger darüber zu informieren. Umfangreiche Ermittlungen Nachdem eine BK-Meldung bei der BG BAU eingegangen ist, meldet sich ein Mitarbeiter bei dem Erkrankten, um das Verfahren zu erläutern und den Sachverhalt zu ermitteln. Dabei stehen neben der Krankengeschichte vor allem die Bedingungen am Arbeitsplatz im Mittelpunkt. Die Recherchen sind aufwendig und oft langwierig. Denn die Belastungen, denen die Erkrankten während ihres gesamten Arbeitslebens ausgesetzt waren, liegen teilweise Jahrzehnte zurück und sind manchmal schwierig zu beurteilen, vor allem, wenn die Betriebe nicht mehr existieren. Der Betroffene kann dabei mitwirken. Der Arbeitgeber ist sogar gesetzlich verpflichtet, der BG Auskunft über schädigende Einwirkungen am Arbeitsplatz zu geben. Zur Klärung der Frage, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen beruflicher Einwirkung und der Gesundheitsstörung gibt, werden zudem fachärztliche Gutachten eingeholt. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet der Unfallversicherungsträger, ob präventive Maßnahmen zur Vermeidung einer BK erforderlich sind, sowie über die Anerkennung einer BK und die daraus resultierenden Entschädigungsleistungen. Die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Gewerbeärzte sind dabei zu beteiligen. WAS IST EINE BERUFSKRANKHEIT? Der Gesetzgeber definiert als Berufskrankheit Erkrankungen, die „durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung“. Diese Erkrankungen sind in der sogenannten Berufskrankheitenliste aufgeführt, die zurzeit 73 BKen umfasst. Die Liste wird den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angepasst und von der Bundesregierung veröffentlicht. http://bit.ly/1zDqvj9 „Heilen“ mit allen geeigneten Mitteln Liegt tatsächlich eine Berufskrankheit vor, geht es in erster Linie darum, die Krankheit mit allen geeigneten Mitteln zu heilen. Sofern dies nicht möglich ist, gilt es, die Krankheit zu lindern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Die BG BAU bietet dazu eine breite Palette von Leistungen – von der medizinischen Versorgung bis hin zur beruflichen Wiedereingliederung. Hat die Erkrankung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent zur Folge, erhalten die Versicherten eine Rente. 28 | Mensch und Betrieb Bei der Firma Heitkamp & Hülscher gehören den Mitarbeitern auch Geräte und Maschinen, für deren Wartung und Pflege sie sich als Mitunternehmer verantwortlich fühlen, wie hier Baggerfahrer Stefan Schlüss. BG BAU aktuell 4 _2014 BG BAU aktuell 4 _2014 Mensch und Betrieb | 29 Mitarbeiter als Mitunternehmer Das Geheimnis erfolgreicher Bauunternehmen stand im Mittelpunkt des deutschlandweiten Wettbewerbs „Bauunternehmen des Jahres 2014“, den die Fachzeitschrift tHIS zusammen mit der Technischen Universität München veranstaltet. TEXT: Dagmar Sobull FOTOS: Mirko Bartels D er Sonderpreis „Mitarbeiterorientiertes Unternehmen“ ging in diesem Jahr an Heitkamp & Hülscher in Stadtlohn. Das 90 Mitarbeiter zählende Familienunternehmen für Tief-, Straßenund Kanalbau überzeugte durch seine Arbeits- und Gesundheitsschutz- sowie seine Unternehmensstrategie, die Mitarbeiter zu Mitunternehmern macht. So sind die Beschäftigten im Rahmen der H&H Team GmbH & Co. KG zu 50 Prozent am Maschinenbesitz beteiligt. Außerdem erhalten sie zum Jahresende individuelle, am Unternehmensergebnis orientierte Prämien. Dieses Beteiligungsmodell sei in einem längerfristigen Prozess über mehrere Jahre entstanden, erläutert Geschäftsführer Erwin Hülscher den Kulturwandel. „Ende der 90er Jahre haben wir die Mitarbeiter zunächst über eine betriebliche Altersvorsorge am Ergebnis teilhaben lassen. Sie konnten ihre Gewinnbeteiligung in die Altersvorsorge einbringen und damit Steuern sparen.“ Langfristig sei das jedoch nicht die optimale Lösung gewesen, so Hülscher weiter. Zum einen waren die steuerlichen Höchstbeträge bald ausgeschöpft, zum anderen sei der Motivationsanreiz eher gering, weil die Altersversorgung ja erst in ferner Zukunft zum Tragen komme. Außerdem war das Kapital, welches die Mitarbeiter in ihre Altersversorgung einbrachten, dem Unternehmen entzogen. Deshalb gründete Hülscher 2006 die H&H Team GmbH und Co. KG: „So bleibt das Geld im Unternehmen und die emotionale Bindung der Mitarbeiter, die ja über die H&H Team GmbH auch Mitunternehmer sind, wird gestärkt.“ Prokurist der H&H Team GmbH ist Frank Schlamann. Der gelernte Landmaschinenmechaniker ist für Reparatur und Wartung zuständig. Nach Rücksprache mit dem Chef entscheidet er über Neuanschaffungen und Investitionen, die von den Führungskreisen der einzelnen Geschäftsfelder beantragt werden. „Seitdem wir die H&H Team GmbH haben, sind die Reparaturkosten um rund 20 Prozent gesunken“, beobachtet Schlamann. „Die Leute gehen viel pfleglicher mit den Geräten um, weil sie ihnen ja auch selbst gehören.“ Individuelle Erfolgsbeteiligung Zusätzlich zur Beteiligung am Maschinenpark gibt es bei Heitkamp & Hül scher seit 2008 ein individuelles Mitarbeiter- „Für mich liegt das Potenzial gerade in unserer Branche bei den Mitarbeitern. Denn der Rest ist kopierbar. Deshalb brauchen wir eine eingespielte und motivierte Mannschaft“, sagt Erwin Hülscher. 30 | Mensch und Betrieb BG BAU aktuell 4 _2014 „Arbeitssicherheit hatte bei uns schon immer einen hohen Stellenwert, aber durch AMS BAU haben wir die Arbeitsabläufe und alle Sicherheitsvorkehrungen dokumentiert“, erläutert Jörg Hülscher. GESAMTSIEGER 2014 Gesamtsieger des Wettbewerbs „Bauunternehmer des Jahres 2014“ ist die Johann Bunte Bauunternehmung GmbH aus Papenburg im Emsland. Das in vielfältigen Baubereichen tätige Unternehmen wurde vor allem für seine starke Position bei der Akquise neuer Aufträge und seine Kundenorientierung, sein ausgeprägtes Qualitäts- und Wissensmanagement und sein Wertemanagement ausgezeichnet. Erfolgsbeteiligungsmodell (MEB). Den Schlüssel für die Gewinnverteilung haben die Mitarbeiter selbst mitentwickelt. „Wir wollten kein Gießkannenprinzip und nicht nur die alten Hasen und Führungskräfte belohnen“, sagt Hülscher. Grundlage für die Verteilung der Prämien sei eine 360-Grad-Bewertung, die sich an der Stellenbeschreibung des jeweiligen Mitarbeiters orientiere: „Jeder bewertet sich selbst, wird von seinen Vorgesetzten bewertet und bewertet seine Vorgesetzten“, erklärt Hülscher das Vorgehen. Bei den Mitarbeitergesprächen am Jahresende werden die Bewertungen gegenübergestellt und es wird eine Prozentzahl ermittelt. Dazu kommt ein Arbeitszeitfaktor, der sich aus der theoretischen Arbeitszeit und der tatsächlichen Arbeitszeit errechnet. „Wer viele Stunden macht, trägt mehr zum Unternehmensgewinn bei als jemand, der wochenlang krank war“, erklärt Hülscher den Ansatz. Das dritte Kriterium für die Verteilung des MEB sei der Verantwortlichkeitsfaktor je nach Stellung im Unternehmen, den die Mitarbeiter selbst festgelegt haben. So wird für jeden Mitarbeiter eine ganz individuelle Zahl für die Beteiligung am Unternehmensgewinn ermittelt. „Wir wollen keine Gleichmacherei, der Leistungsgedanke steht im Vordergrund“, stellt Hülscher klar. Nach diesem Prinzip habe das Unternehmen im vergangenen Jahr 300.000 Euro Prämie an die Mitarbeiter ausgeschüttet und „nicht einer war unzufrieden“. Betriebliches Gesundheitsmanagement Der Krankenstand bei Heitkamp & Hülscher sei nur halb so hoch wie im Durchschnitt der Branche, sagt Jörg Hülscher, zuständig für das betriebliche Gesundheitsmanagement und die Arbeitssicherheit im Unternehmen. „Zuerst haben wir Fitnesskurse und Gesundheitsschulungen nach Feierabend angeboten. Aber es war schwierig, die Leute zu motivieren, nach einem ohnehin langen Arbeitstag noch länger in der Firma zu bleiben, um Sport zu machen“, berichtet Hülscher. „Deshalb haben wir ähnlich wie die Krankenkassen ein spezielles Bonusheft für unsere Mitarbeiter entwickelt. Darin kann jeder individuell Punkte sammeln für sportliche Aktivitäten in der Freizeit, gesundheitsgerechtes Verhalten wie zum Beispiel ‚nicht rauchen‘ oder Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Am Ende des Jahres werden die Punkte addiert. Je nach Punktzahl erhalten die Mitarbeiter eine Prämie für gesundheitsbewusstes Verhalten und sportliche Betätigung. Dafür schütten wir pro Jahr zwischen 5.000 und 12.500 Euro aus.“ Fehlermanagement Wenn es mal nicht rund läuft, haben die Mitarbeiter bei Heitkamp & Hülscher die Möglichkeit, ihrem Ärger Luft zu machen und Dinge, die auf der Baustelle falschlaufen, in einem Programm im Intranet anzuzeigen. Andere Mitarbeiter können diese kommentieren. In den Führungskreisen werden die gemeldeten Probleme analysiert und Lösungsansätze dafür gesucht. Für pragmatische Lösungen sorgt auch eine Heitkamp-&-Hülscher-„WhatsApp“Gruppe. „Wenn auf einer Baustelle beispielsweise kurzfristig ein bestimmtes Gerät gebraucht wird, können sich die Mitarbeiter über die ‚WhatsApp‘-Gruppe schnell darüber verständigen und einen Austausch verabreden“, erläutert Jörg Hülscher den Nutzen. Arbeitssicherheit dokumentiert Auch die Arbeitssicherheit liegt Hülscher sehr am Herzen: „Jeder Mitarbeiter soll abends so gesund nach Hause kommen, wie er morgens gestartet ist“, so das Credo der Firma. Deshalb führte Heitkamp & Hülscher 2011 AMS BAU, das Arbeitsschutzmanagementsystem der BG BAU, ein und verlängerte es jetzt um weitere zwei Jahre. Jörg Hülscher: „Arbeitssicherheit hatte bei uns zwar auch vorher schon einen hohen Stellenwert, aber durch AMS BAU haben wir die Arbeitsabläufe und alle Sicherheitsvorkehrungen dokumentiert.“ BG BAU aktuell 4 _2014 Sicher unterwegs | 31 Fahrtipps für den Winter Glatteis, Schnee, Matsch und schlechte Sicht: Wer auf winterlichen Straßen unterwegs ist, muss seine Fahrweise und Ausrüstung den widrigen Verhältnissen anpassen. TEXT: DEKRA FOTO: iStockphoto E ine gute Vorbereitung auf den Winter ist für Autofahrer wichtig, um sicher und entspannt ans Ziel zu kommen. Verkehrsexperten haben die folgenden zehn praktischen Tipps parat. punkt kann in kalten Bereichen, beispielsweise auf Brücken, in Waldstücken oder auf freien Flächen, plötzlich tückisches Glatteis auftreten und den Fahrer überrumpeln. Blitzeis Keine Hektik Wenn die Nachrichten glatte oder vereiste Straßen melden, heißt das für Autofahrer, mehr Zeit einzuplanen und früher zu starten. Denn Zeitdruck und forsche Fahrweise führen im Winter noch leichter als sonst zu Unfällen. Blitzeis ist deshalb so gefährlich, weil es überraschend auftritt. Es entsteht, wenn Regen nach längerem Frost auf eine kalte Fahrbahn fällt und sich sofort in Glatteis verwandelt. Dann sollten Autofahrer möglichst umgehend einen Parkplatz ansteuern und den Winterdienst abwarten. Abstand rauf, Tempo runter Licht an Auf Schnee und Eis verlängert sich der Bremsweg. Das Fahrzeug lässt sich schwieriger steuern und bricht schneller aus. Deshalb sollte die Fahrweise immer der Witterung angepasst werden. Ein größerer Sicherheitsabstand und geringeres Tempo sind erforderlich. Wer im Winter frühzeitig das Licht einschaltet, tut etwas für die Sicherheit auf der Straße. Bei starkem Schneetreiben ist es ratsam, zwischendurch anzuhalten und die Scheinwerfer wieder frei zu machen. Gefühlvolle Fahrweise Gefragt ist auch eine gefühlvolle Fahrweise. Ruppiges Bremsen, hektisches Beschleunigen und schnelle Lenkbewegungen können das Fahrzeug leichter aus der Spur bringen. Frostschutz nachfüllen Bei Schmuddelwetter sind die Scheibenwischer oft im Dauereinsatz. Deshalb muss das Wischwasser regelmäßig nachgefüllt werden. Nach dem Einfüllen von Frostschutzmittel unbedingt mehrmals die Scheibenwaschanlage betätigen, damit der Frostschutz auch in die Leitungen gelangt und die Flüssigkeit dort nicht einfriert. Notfalls in die Eisen Bei Fahrzeugen mit Antiblockiersystem (ABS) sollten Autofahrer in Notsituationen voll in die Bremsen steigen und auf der Bremse bleiben, damit das Bremssystem voll anspricht. Das gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug ins Schleudern gerät. Ein ausbrechendes Fahrzeug dreht sich dann eher auf der Stelle, bleibt also auf der Fahrbahn. Aufgepasst Die Straßenverhältnisse im Winter können sich von Moment zu Moment ändern. Selbst bei Temperaturen über dem Null- Verkehrsfunk hören Starke Schneefälle, Stürme und Blitzeis werden meist angekündigt. Manchmal ist es besser, eine Fahrt zu verschieben, wenn der Wetterbericht chaotische Verhältnisse auf den Straßen vorhersagt. Gefüllter Tank Im Winter im Stau festzusitzen, kann ungemütlich werden. Mit einem gut gefüllten Tank lassen sich auch längere Wartezeiten überstehen. Bei längeren Fahrten sollten eine wärmende Decke, ein heißes Getränk und etwas Notproviant dabei sein. Mit einer defensiven, vorausschauenden Fahrweise und einem angemessenen Abstand zum Vordermann sind Autofahrer im Winter auf der sicheren Seite. 32 | Im Blick BG BAU aktuell 4 _2014 Aus Bergbauwüste wird Seenlandschaft Der Braunkohlentagebau in der Lausitz hat tiefe Spuren hinterlassen. Doch durch gezielte Rekultivierung sind mittlerweile völlig neue Landschaften entstanden mit zahlreichen Seen, einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt und ganz neuen touristischen Möglichkeiten. TEXT: Rolf Schaper FOTOS: Rolf Schaper, LMBV, NABU: fokus-natur.de/Frank Leo, Picture Alliance Saftiges Grün, tiefes Blau und eine völlig neue Landschaftskomposition. So präsentiert sich die Lausitz heute. Die tiefen Braunkohlenlöcher gehören vielerorts schon der Vergangenheit an. Nach der Sanierung siedeln sich in der Seenlandschaft wieder viele seltene Tiere an. Aber auch Wassersportler kommen hier auf ihre Kosten. S eit Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in der Lausitz rund zwei Milliarden Tonnen Braunkohle aus bis zu 60 Metern Tiefe geholt. Der Tagebau hat zahlreiche Dörfer und Straßen verschlungen. Über 11.000 Menschen mussten umgesiedelt werden. Sogar einige Flüsse mussten teilweise verlegt werden. Heute hat sich das ehemalige Braunkohlenfördergebiet zum Lausitzer Seenland entwickelt. Nach der Sanierung ist eine ganz neue Landschaft entstanden und eine touristische Marke, mit einer Gesamtwasserfläche von 14.000 ha. Viele Seen sind bereits durch Kanäle miteinander verbunden und werden schon heute von Wassersportlern genutzt. Verantwortlich für diesen Umwandlungsprozess ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV). Sie ist seit Mitte der 1990er Jahre für die Sanierung und Nutzbarmachung der Bergbaualtlasten der ehemaligen DDR zuständig. Dazu gehören eine planmäßige Rekultivierung und die spätere Wiedernutzbarmachung der betroffenen Areale. Die LMBV wurde vom Bund BG BAU aktuell 4 _2014 ins Leben gerufen und handelt auch auf Grundlage des Berggesetzes, welches nachhaltige Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten für die heutigen und zukünftigen Pflanzen, Tiere und ihre Lebensgemeinschaften in den ausgekohlten Gebieten verlangt. Häufig entstehen dabei ganz neue Landschaftskompositionen, die es so vorher nie gab. Denn der Anspruch an eine Bergbaufolgelandschaft ist heute so hoch wie nie zuvor. Der neue Lebensraum soll nachhaltig nutzbar, ökologisch wertvoll und vielschichtig sein. Die zentrale Aufgabe heißt Rekultivierung. Rekultivierung – eine neue Chance für die Natur Die LMBV hat dafür viele kompetente Fachleute, beispielsweise Wasserbauingenieure oder Forstleute. Michael Stärke ist einer dieser Experten. Der Forstassessor ist für die Rekultivierung und Wiederaufforstung der 26.000 ha großen Waldflächen verantwortlich. Auf dem ehemaligen Tagebaufeld Lauchhammer zeigt er stolz auf seinen neuen Wald. „Natürlich würde hier auch ohne menschliche Hilfe nach und nach ein Wald entstehen“, erklärt er. Ende des 19. Jahrhunderts hat sich die Natur Im Blick | 33 34 | Im Blick BG BAU aktuell 4 _2014 Links: Forstassessor Michael Stärke ist für die Rekultivierung und Aufforstung zuständig. Rechts: Brücken, Böschungssicherungen, Verbindungskanäle – nach den umfassenden Baumaßnahmen erholt sich die Natur und seltene Tiere siedeln sich wieder an. UNGEWISSE ZUKUNFT DER BRAUNKOHLE Welche Zukunft wird die Braunkohle haben? Auch heute leben in der Lausitz noch viele Menschen von und mit der Braunkohle. Doch wegen der klimaschädlichen Verbrennung ist die Braunkohle als Energieträger umstritten. Klimaschützer kritisieren, dass die CO 2 -Problematik nach wie vor ungelöst sei. Die Bundesregierung hat sich nach der Katastrophe in Fukushima auf den Ausstieg aus der Atomtechnologie festgelegt. Doch bis zum vollständigen Ersatz durch regenerative Energien wird die deutsche Braunkohle als Brückentechnologie wohl noch gebraucht. Nach Aussagen des BUND spielt sich in der Lausitz, nahe der polnischen Grenze, eine der „größten Umweltkatastrophen Europas“ ab, weil dort der schwedische Konzern Vattenfall weitere Braunkohlentagebaue plant. Damit würden die Kraftwerke der Region, die laut BUND zu den schmutzigsten in Europa zählen, bis über das Jahr 2050 hinaus noch klimaschädliche Braunkohle verbrennen. noch selbst geholfen. Auf den Kippen siedelten sich durch Anflug selbstständig Kiefern, Birken und Robinien an. „Aber das würde viel zu lange dauern und auch längst nicht so nachhaltig erfolgreich sein“, meint der Fachmann. Das Problem bei der Rekultivierung sind vor allem die sehr vegetationsfeindlichen Böden. Ursache dafür sind die schwefelhaltigen Tertiärsubstrate aus dem Untergrund. Daher wird der Boden zunächst gezielt mit Kalk behandelt, damit die spätere Aufforstung besser gelingt. „Das funktioniert sehr gut, auch wenn die Pflanzen wegen der nährstoffarmen Böden zunächst noch unter einer sogenannten Wuchsdepression leiden“, sagt Stärke. Die meisten Pflanzen holen das aber schnell auf. Erst wenn die Geländeprofilierung, Bodenverbesserung und Grunddüngung abgeschlossen sind, beginnt das gezielte Anpflanzen von Kiefern, Erlen, Weiden, Linden und Eichen. „Die neu entstandenen Wälder werden vom Wild sofort besiedelt und sogar ein Wolfsrudel sehen wir hier regelmäßig“, erläutert der Forstmann. Der Naturschutzbund (NABU) hat auf ehemaligem Kippengelände südlich von Finsterwalde aus Spendenmitteln Flächen von 2.000 ha erworben und dort das sogenannte „Grünhaus-Projekt“ ins Leben gerufen. Die stillen Sandhalden mit ihren nährstoffarmen Böden bieten einen einzigartigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Natur kann sich hier völlig ungestört entwickeln. „Wir sind in einem engen Dialog mit den Kollegen von der LMBV“, bestätigt Dr. Stefan Röhrscheid vom NABU: „Man kann schon jetzt erkennen, dass hier nach und nach ein kleines Paradies entsteht. Kürzlich haben wir in diesem Gebiet 170 verschiedene Bienenarten gezählt. Das gibt’s sonst nirgends. Und es gibt hier sogar noch die seltene Kreuzkröte, Kraniche, Seeadler und den Wiedehopf.“ Sensibles GrundwasserManagement Schrittweise entwickelt sich in der Lausitz auch eine entsprechende Infrastruktur und neue Arbeitsplätze entstehen. Am weitesten ist die Entwicklung wohl in Senftenberg am großen Senftenberger See. Hier zeigt sich die hohe urbane Qualität einer Kleinstadt an einem See. Nichts mehr erinnert dort an die ehemalige Nutzung durch den Bergbau. Allerdings muss die LMBV auch in den nächsten Jahrzehnten noch viele Aufgaben lösen. Ein aktuelles Problem ist beispielsweise der Ausgleich der riesigen Grundwasserdefizite. Denn durch den Tagebau musste das Grundwasser auf einer Fläche von rund 200.000 ha abgesenkt und in die örtlichen Flüsse einge- BG BAU aktuell 4 _2014 leitet werden. Das hat Auswirkungen bis heute. Jetzt werden die Grundwasserstände langsam angepasst. Trotz eines ausgeklügelten Flutungskonzeptes verläuft das nicht immer problemlos, weil durch den Grundwasseranstieg manchmal Wohngebäude in Mitleidenschaft geraten. Die Wasserqualität wird von Fachleuten genau überwacht. Ein Problem ist dabei der hohe Eisen- und Schwefelgehalt durch den ehemaligen Tagebau. Viele Aufträge für die Bauwirtschaft Die neu entstandenen Flächen werden an spätere Nutzer übergeben. Doch bevor die LMBV die Grundflächen oder Seen an neue Eigentümer übergibt, muss dort die Sicherheit gewährleistet sein. Ein erhebliches Risiko besteht beispielsweise durch den Böschungsbruch. Denn das gleichmäßig feinkörnige Kippenmaterial ist sehr rollig und neigt stark zum Rutschen und zur Erosion. Daher sind alle Baumaßnahmen in diesen Bereichen besonders aufwendig. So müssen beispielsweise für den Bau von Straßen auf diesen Arealen zunächst teure Rüttelstopfverdichtungen durchgeführt werden, um den Untergrund zu stabilisieren. In anderen Bereichen müssen zur Sicherung Spül- oder Rütteldruckverdichtungen eingesetzt werden. Zahlreiche Brücken, Anleger, Straßen, Böschungssi- cherungen oder Überleitungsbauwerke zwischen den Seen wurden bereits errichtet. Davon profitieren auch die Baufirmen aus der Region, ebenso wie durch den Aufbau einer touristischen Infrastruktur. An den Seen sind bereits einige Marinas entstanden. Für großes Aufsehen haben die schwimmenden Ferienhäuser im Lausitz Resort am Geierswalder See gesorgt. Es muss schon ein besonderes Gefühl sein, seinen Urlaub auf einem modern gestylten schwimmenden Haus zu verbringen. Ein großer Anziehungspunkt für Touristen ist auch das Besucherbergwerk F60 vom ehemaligen Tagebau Klettwitz-Nord. Dort in Lichterfelde steht noch die riesige, über 500 Meter lange Abraumförderbrücke. Die Konstruktion ist eine der größten beweglichen technischen Anlagen der Welt. Heute ist dieses Relikt aus den letzten Tagen der DDR als Besucherbergwerk mit Ausstellungen und Kunstattraktionen als letztes Zeugnis der Bergbautechnik des letzten Jahrhunderts erhalten. Die Förderbrücke war bis 1992 im Einsatz. Durch das Engagement der LMBV, der Kommunen, Naturschutzverbände und anderer Organisationen hat sich in der Bergbaulandschaft vieles verändert. Aus ehemals bizarren Mondlandschaften sind blühende Landschaften geworden. Im Blick | 35 WEITERE INFORMATIONEN Die LMBV Die Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVerwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) wurde vom Bund ins Leben gerufen und ist seit Mitte der 1990er Jahre für die Sanierung und Nutzbarmachung der Bergbaualtlasten der ehemaligen DDR zuständig. Seitdem wurden schon rund acht Mrd. Euro für die Sanierung der ehemaligen Bergbauflächen investiert. Den größten Anteil davon bezahlt der Bund, aber auch die betroffenen neuen Länder und Kommunen sind beteiligt. www.lmbv.de NABU-Stiftung Nationales Naturerbe Die Stiftung garantiert den langfristigen, ungestörten Erhalt des Naturschutzgebietes. Projektbüro Grünhaus Finsterwalder Str. 21 03238 Massen-Niederlausitz www.gruenhaus.org Besucherbergwerk F60 www.f60.de 36 | Mitglieder und Beiträge BG BAU aktuell 4 _2014 Arbeitsentgelte für 2014 melden Stichtag ist der 11. Februar 2015. TEXT: Anika Strietzel FOTO: Fotolia Früher eingehende Lohnnachweise gewährleisten einen reibungslosen Ablauf der Vorbereitungsarbeiten für die Umlage. B is Mitte Dezember erhalten alle Mitgliedsunternehmen das Formular für den Lohnnachweis 2014. Denn auch wenn die Arbeitsentgelte bereits monatlich an die Einzugsstelle gemeldet werden, ist der Lohnnachweis weiterhin bei der BG BAU einzureichen. Bis zum 11. Februar 2015 muss der Lohnnachweis 2014 bei der BG BAU vorliegen. Um die Arbeitsentgelte der Beschäftigten und Aushilfen zu melden, können Unternehmen das zugeschickte Formular verwenden oder die Meldung bequem über das Extranet ma- chen. Für 2014 sind Arbeitsentgelte bis zu einem Höchstjahresarbeitsverdienst von 66.360 EUR nachzuweisen. Wenn ein Unternehmen 2014 keine Beschäftigten hatte, genügt eine „Fehlanzeige“. Für eine entsprechende Meldung ist auf jeden Fall der Abgabetermin 11. Februar 2015 einzuhalten. Anderenfalls werden die Arbeitsentgelte geschätzt und es kann ein Bußgeld erhoben werden. Weitere Infos: www.bgbau.de, Webcode: 2404593 BG BAU aktuell 4 _2014 Mitglieder und Beiträge | 37 Betriebsprüfungen neu geregelt Die Berufsgenossenschaften haben ein erweitertes Prüfrecht erhalten, um bei konkreten Anhaltspunkten für fehlerhaft gemeldete Arbeitsentgelte wieder selbst zu prüfen. TEXT: Yvonne Kohl FOTO: iStockphoto S eitdem die Träger der Rentenversicherung 2010 einen Teil der Betriebsprüfungen übernommen haben, kam es immer wieder zu fehlerhaften Ergebnissen, weil manche Unternehmen ihre Entgelte im Rahmen der neuen Prüfmodalitäten nicht mehr korrekt gemeldet haben. Deshalb haben die Berufsgenossenschaften nun wieder ein erweitertes Prüfrecht erhalten. Vor allem bei der Zuordnung der Entgelte zu den Gefahrklassen gab es in den jährlichen Meldungen immer wieder Unstimmigkeiten. Bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass Arbeitsentgelte nicht der richtigen Gefahrklasse zugeordnet wurden, darf die BG BAU deshalb seit Oktober 2013 wieder selbst prüfen. Mit ihren umfassenden Branchenkenntnissen können die Betriebsberater der BG BAU fehlerhafte Veranlagungen leicht erkennen und korrekte Prüfergebnisse erzielen, die der Beitragsgerechtigkeit dienen. Die turnusmäßigen Regelprüfungen übernehmen weiterhin die Rentenversicherungsträger. Unternehmen, bei denen im vorangegangenen Jahr ein Unfallversicherungsbeitrag in Höhe von nicht mehr als 1,5 Prozent der Bezugsgröße (2013 ca. 485,00 EUR) festgestellt wurde, sind künftig von dieser Regelprüfung ausgenommen. Stichprobenartig werden diese Unternehmen allerdings weiterhin von den Rentenversicherungsträgern geprüft. Die Betriebsberater der BG BAU erkennen fehlerhafte Veranlagungen schnell und korrigieren sie. Dies dient der Beitragsgerechtigkeit. 38 | Infomedien BG BAU aktuell 4 _2014 PERSONALRECHT FÜR DEN BAUBETRIEB Das bewährte „Handbuch des Personalrechts für den Baubetrieb“ ist nun in 13. Auflage erschienen. Handbuch des Dabei stand der Leitgedanke „Aus Personalrechts der Praxis für die Praxis“ im Vorfür den Baubetrieb dergrund. Alle grundlegenden Arbeitsrecht – Tarifrecht – Sozialrecht arbeits- und sozialrechtlichen 13. Auflage Begriffe werden unter besonderer Berücksichtigung der baubetrieblichen Belange erläutert. Neben den gesetzlichen Vorschriften wird immer auch auf die aktuelOtto Elsner Verlagsgesellschaft len tarifvertraglichen Regelungen sowie die einschlägige Rechtsprechung Bezug genommen. Zahlreiche Vertragsmuster und Formulare, Musterschreiben und Kurzübersichten runden das Werk ab. Andreas Biedermann Thomas Möller HP Bau 13.09.2014 17:58:02 Nur im Buchhandel oder direkt beim Verlag erhältlich: Handbuch des Personalrechts für den Baubetrieb, Hrsg.: Andreas Biedermann, Thomas Möller, 1.036 Seiten, 13. Auflage, Elsner Verlag 2014, 59,80 Euro, ISBN 978-3-87199-205-6 LADUNGSSICHERUNG Die Broschüre „Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft“ wurde aktualisiert und erweitert. Komplett neu sind die Berechnungsbeispiele der Ladungssicherung von Reinigungs- und Unterhaltungsmaschinen sowie von speziellen Gerätschaften wie Leitern. Die bisher geLadungssicherung auf wohnte Struktur – insbesondere im Fahrzeugen der Bauwirtschaft Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen sowie die Verantwortlichkeit auch des Unternehmers – ist beibehalten worden. Ergänzungen und Aktualisierungen erfolgten auch auf Grundlage von Änderungen in VDI-Richtlinien und DIN/DIN-EN-Normen. SEMINARE FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen auch im Jahr 2015 ein 2015 breites Fortbildungsprogramm rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an. Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten erhalten die druckfrische Broschüre direkt per Post zugeschickt. Kleinere Seminare Mitgliedsfirmen können sie unter für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Telefonnummer 0721 8102-611 bzw. -627 oder per E-Mail: [email protected] anfordern. Die Broschüre steht auch als PDF-Datei auf der Internetseite der BG BAU zum Herunterladen bereit. Dort gibt es auch eine Seminardatenbank mit Volltextsuche. Interessenten können darin gezielt nach Seminarangeboten suchen, sich über Termine und freie Plätze informieren sowie sich online anmelden. www.bgbau.de/seminare oder Webcode: 2785346 MIT DABEI: DIE BG BAU AUF TWITTER Das Internet und Social Media gewinnen immer mehr an Bedeutung und sind aus dem Alltag vieler Menschen kaum mehr wegzudenken. Auch im Beruf werden soziale Netzwerke verstärkt als Informationsquelle genutzt. Um mit ihren Mitgliedsunternehmen, mit Sicherheitsfachkräften und anderen Interessierten in engem Kontakt zu bleiben, ist die BG BAU nun auch auf Twitter aktiv. Die Follower werden unkompliziert und direkt mit wichtigen Informationen rund um die Themen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren versorgt. Getwittert werden unter anderem Tipps zu Neuerscheinungen im Medienbereich der BG BAU, Termin- und Seminarhinweise oder interessante Kampagnen. Abruf-Nr.: 681 www.twitter.com/bg_bau BESTELLUNGEN Die Printmedien, CDs und DVDs der BG BAU können Sie über unseren Zentralversand unter Angabe der Abrufnummer direkt bestellen. Unter www.bgbau-medien.de können Sie die Medien einsehen, bestellen oder herunterladen. BG BAU – Zentralversand, Landsberger Straße 309, 80687 München Fax: 0800 6686688-38400, E-Mail: [email protected] BG BAU aktuell 4 _2014 Mit gutem Beispiel | 39 Ausgezeichnete Unternehmenskultur Respekt und Wertschätzung sind die Basis für eine mitarbeiterorientierte Unternehmensführung bei der Firma Dornseif in Münster. TEXT: Dagmar Sobull FOTO: Mirko Bartels W as kann ich machen, wenn mein Kind krank ist? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich einen Angehörigen pflege? Für diese und andere persönliche Notlagen bietet Dornseif seinen Beschäftigten vielfältige Unterstützung an. „Dreamwork“ heißt das Projekt, was frei übersetzt etwa „Traumfirma“ bedeutet. „Wir sehen nicht nur den Mitarbeiter am Arbeitsplatz, sondern auch den Mitmenschen, der eine Familie, Hobbys, Stärken und Schwächen hat“, betont Markus Dornseif von der Unternehmensleitung: „Wir wollen zukunftsfähige Arbeitsbedingungen auf der Basis von Wertschätzung, Fairness und Vertrauen schaffen.“ Rund um die Uhr im Einsatz Das schwerpunktmäßig im Winterdienst tätige Unternehmen beschäftigt rund 50 Mitarbeiter und betreut mit rund 1.400 Netzwerkpartnern mehr als 19.000 Grundstücke bundesweit – von Norderney bis Stuttgart. Herzstück der Winterdienstplanung ist die Einsatzleitzentrale in Münster, die im Winter 24 Stunden sieben Tage die Woche besetzt ist. Das stellt sehr hohe Anforderungen an die Einsatzbereitschaft und Flexibilität der Belegschaft. Deshalb bietet Dornseif seinen Beschäftigten vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarung von Beruf und Familie. „Dabei sind die Maßnahmen nicht auf die Kernfamilie im juristischen Sinne beschränkt, sondern gelten ebenso für Alleinerziehende, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Partnerschaften“, sagt Dornseif. Beruf und Familie vereinbaren Dazu gehören flexible Arbeitszeiten, Schnupperteilzeit und sogar die Möglichkeit, vorübergehend von zu Hause aus zu arbeiten. Für häusliche Notfälle beispielsweise hält das Unternehmen zwei Home- Office-Koffer bereit, die vom Notebook über Handy und Internetverbindung bis hin zu einem Kleinstdrucker, Stiften und Papier alles enthalten. Wenn die häusliche Situation das erfordert, ist auch ein kurzfristiger Umstieg auf eine Schnupperteilzeit möglich, beispielsweise weil ein Familienmitglied einen Unfall hat und vorübergehend zu Hause gepflegt werden muss. Betriebliches Gesundheitsmanagement Großen Wert legt Dornseif auch auf eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze. In der Einsatzleitzentrale beispielsweise sind alle Arbeitsplätze mit großen Monitoren, Headsets und hochwertigen rückenstützenden Stühlen ausgestattet. Deshalb finden mit allen Beschäftigten zweimal pro Jahr gut vorbereitete Mitarbeitergespräche statt mit dem Ziel herauszufinden, welchen Belastungen die Mitarbeiter am Arbeitsplatz und im Privatleben ausgesetzt sind und wie sich diese abstellen lassen. „Wir wollen, dass es gar nicht erst zu arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen kommt“, erläutert Markus Dornseif. Postvertriebsstück ∙ Deutsche Post AG ∙ Entgelt bezahlt ∙ 09478 „Arbeitsschutz ist keine Glückssache.“ Julia Fritsch, Schornsteinfegermeisterin ko Kein Risi rbeit! bei der A heiten Mehr zu unseren Leistungen: www.bgbau.de krank nd Berufs u e ll fä n U eidbar. sind verm raten G BAU be B r e d n e t . Exper tützen Sie s r e t n u d un Kompetenzzentrum für Unternehmer Fortbildung nach der DGUV Vorschrift 2 Infoblatt 4 | November 2014 Betriebliche Dokumentation Nur eine aussagekräftige Dokumentation der betrieblichen Aktivitäten zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bietet Rechtssicherheit im Schadensfall. TEXT: Claus-Rudolf Becker M FOTOS: Mirko Bartels, Fotolia indestens drei gute Gründe sprechen für einen wirksamen Arbeitsschutz im Unternehmen: • Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten, • wirtschaftliche Vernunft und • gesetzliche Verpflichtung. Für den Erfolg eines Bauunternehmens ist der Erhalt von Leistungsfähigkeit, Motivation und Kreativität der Beschäf tigten von ausschlaggebender Bedeu tung. Immer mehr Unternehmen er kennen in diesem Zusammenhang die Vorteile konsequent umgesetzter Maß nahmen in der betrieblichen Arbeits sicherheit und im Gesundheitsschutz. Aufgaben und Verantwortlich keiten Viele Rechtsnormen wie Arbeitsschutz gesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Be rufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung geben dem Unternehmer in Sachen Arbeitssicher heit und Gesundheitsschutz klare Ziele vor. Prägten in der Vergangenheit viel fach sehr konkrete, detaillierte Vor schriften den rechtlichen Rahmen, der wenig Spielräume ließ, hat es der Un ternehmer heute mit umfassend for mulierten gesetzlichen Zielbeschrei bungen zu tun. Die Realisierung und Umsetzung kann dabei sehr flexibel gehandhabt und den personellen und technischen Gegeben heiten im Unternehmen angepasst wer den. Wichtig dabei ist: Das Ziel muss mit den festgelegten und umgesetz ten Maßnahmen erreichbar sein und im Schadensfall muss der Unter www.bgbau.de Nähere Informationen zum Thema Fortbildung: Präventionshotline 0800 8020100 nehmer den Nachweis dafür erbringen. Die Beweislast liegt somit klar beim Unternehmer. Gefährdungsbeurteilung mit System Die Gefährdungsbeurteilung ist der Drehund Angelpunkt aller Betrachtungen im Arbeits-, Gesundheits- und Umwelt schutz. Darauf basieren alle abzuleiten den Maßnahmen der Gefahrenabwehr für Mensch, Umwelt und Sachwerte. TIPPS FÜR DIE PRAXIS • Mit AMS BAU bietet die BG BAU ihren Mitgliedsbetrieben ein branchenspezifisches Arbeitsschutzmanage mentsystem an. Es basiert auf einem anerkannten systematischen Ansatz zur Schaffung, Umsetzung und Dokumentation aller Belange im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Aufsichtspersonen der BG BAU informieren Sie darüber. • Die ASD-Mappe „Kompetent beraten – optimal betreut“ zeigt die Struktur einer betrieblichen Dokumentation exemplarisch auf. • Nutzen Sie die Aus- und Fortbildungs seminare der BG BAU für Führungskräfte in der Bauwirtschaft. Vertiefen Sie Ihr Wissen über eine rechtssichere betriebliche Dokumentation, die gesetzlichen Anforderungen und die Einordnung in komplexe wirtschaft liche und soziale Zusammenhänge. • Hinterfragen Sie stets auch etablierte Lösungen. Beziehen Sie dabei die Beschäftigten in Ihre Überlegungen mit ein. Im Schadensfall muss der Unterneh mer nachweisen, in wichtigen Berei chen des Unternehmens wirksame Maß nahmen getroffen und Instrumente zur Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle betrieblicher Vorgaben angewandt zu haben. Dies ist nur durch eine aussa gekräftige, rechtlich belastbare Doku mentation möglich. Dazu gehört ne ben vielem anderen die Festlegung von Verantwortlichkeiten und speziellen Funktionen in der Arbeitsschutzorga nisation des Unternehmens. Weiterhin muss der Einsatz sicherer Arbeitsmittel durch qualifiziertes und unterwiesenes Personal gewährleistet sein. Gesund heitsschädliche Stoffe und Arbeitsver fahren sind möglichst durch weniger ge fährdende zu ersetzen. Wenn das nicht möglich ist, sind sichere Arbeitswei sen durch den Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung zu gewährleisten. Dokumentation ist ein Prozess. Der Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstech nische Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU) begleitet die Mitgliedsunter nehmen dabei. Die Betriebsärzte und die Technischen Berater des ASD der BG BAU erfassen gemeinsam mit dem Unternehmer systematisch den Stand ihrer betrieblichen Praxis und leiten Empfehlungen ab. Der Unternehmer setzt Prioritäten und verwirklicht seine effektiven Lösungsansätze. Im Kompe tenzzentrum des ASD der BG BAU ste hen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte als Ansprechpartner zur Verfügung. Ihre persönlichen Ansprech partner finden Sie unter: Systematische Ansätze bieten den effizi entesten Weg zur Bewältigung komplex er Aufgabenstellungen. Nur so zeigen sich in der betrieblichen Praxis schnell gewünschte Ergebnisse. • ASD der BG BAU: www.ansprechpartnerderbgbau.de Der Aufbau oder die Weiterentwick lung einer geeigneten betrieblichen • AMS BAU: www.bgbau.de/ams-bau Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 1 Do Neujahr 1 So 1 So 1 Mi 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Di 1 Do 1 So Allerheiligen* 1 Di 2 Fr 2 Mo 2 Mo 2 Do 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Mi 2 Fr 2 Mo 2 Mi 3 Sa 3 Di 3 Di 3 Fr 3 So 3 Mi 3 Fr 3 Mo 3 Do 3 Sa Tag der Dt. Einheit 3 Di 3 Do 4 So 4 Mi 4 Mi 4 Sa 4 Mo 4 Do Fronleichnam* 4 Sa 4 Di 4 Fr 4 So 4 Mi 4 Fr 5 Mo 5 Do 5 Do 5 So Ostersonntag 5 Di 5 Fr 5 So 5 Mi 5 Sa 5 Mo 5 Do 5 Sa 6 Fr 6 Fr 6 Mo Ostermontag 6 Mi 6 Sa 6 Mo 6 Do 6 So 6 Di 6 Fr 6 So 2. Advent 7 Mi 7 Sa 7 Sa 7 Di 7 Do 7 So 7 Di 7 Fr 7 Mo 7 Mi 7 Sa 7 Mo 8 Do 8 So 8 So 8 Mi 8 Fr 8 Mo 8 Mi 8 Sa 8 Di 8 Do 8 So 8 Di 9 Fr 9 Mo 9 Mi 6 Di Heilige Drei Könige* 9 Fr 9 Mo 9 Mo ISH Frankfurt/Main 10.03. – 14.03. Karfreitag Tag der Arbeit NordBau Neumünster 09.09. – 13.09. 9 Do 9 Sa 9 Di 9 Do 9 So 9 Mi 10 Fr 10 So 10 Mi 10 Fr 10 Mo 10 Do 10 Sa 10 Di 10 Do 10 Sa 10 Di 10 Di 11 So 11 Mi 11 Mi 11 Sa 11 Mo 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Fr 11 So 11 Mi 11 Fr 12 Mo 12 Do 12 Do 12 So 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Sa 12 Mo 12 Do 12 Sa 13 Di 13 Fr 13 Fr 13 Mo 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13 Do 13 So 13 Di 13 Fr 13 So 3. Advent 14 Mi 14 Sa 14 Sa 14 Di 14 Do Christi Himmelfahrt 14 So 14 Di 14 Fr 14 Mo 14 Mi 14 Sa 14 Mo 15 Do 15 So 15 So 15 Mi 15 Fr 15 Mo 15 Mi 15 Sa Mariä Himmelfahrt* 15 Di 15 Do 15 So 15 Di 16 Fr 16 Mo 16 Mo 16 Do 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Mi 16 Fr 16 Mo 16 Mi 17 Sa 17 Di 17 Di 17 Fr 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 17 Do 17 Sa 17 Di 17 Do 18 Mi 18 Mi 18 Sa 18 Mo 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Fr 18 So 18 Mi Buß- und Bettag* 18 Fr 19 Do 19 Do 19 So 19 Di 19 Fr 19 So 19 Mi 19 Sa 19 Mo 19 Do 19 Sa 20 Di 20 Fr 20 Fr 20 Mo 20 Mi 20 Sa 20 Mo 20 Do 20 So 20 Di 20 Fr 20 So 4. Advent 21 Mi 21 Sa 21 Sa 21 Di 21 Do 21 So 21 Di 21 Fr 21 Mo 21 Mi 21 Sa 21 Mo 22 Do 22 So 22 Di 18 So 19 Mo BAU München 19.01. – 24.01. CMS Berlin 22.09. – 25.09. 22 Do 22 So 22 So 22 Mi 22 Fr 22 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Di 23 Fr 23 Mo 23 Mo 23 Do 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Mi 23 Fr 23 Mo 23 Mi 24 Sa 24 Di 24 Di 24 Fr 24 So Pfingstsonntag 24 Mi 24 Fr 24 Mo 24 Do 24 Sa 24 Di 24 Do Heiligabend 25 So 25 Mi 25 Mi 25 Sa 25 Mo Pfingstmontag 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Fr 25 So 25 Mi 25 Fr 26 Mo 26 Do 26 Do 26 So 26 Di 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Sa 26 Mo 27 Di 28 Mi 27 Fr 28 Sa 27 Fr 27 Mo 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27 Do 27 So 26 Do 26 Sa 2. Weihnachtstag 27 Di A+A Düsseldorf 27.10. – 30.10. 27 Fr 27 So SHKG Leipzig 28.10. – 30.10. 28 Sa 28 Mo 28 Sa 28 Di 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 Mo 28 Mi 29 Do 29 So 29 Mi 29 Fr 29 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Di 29 Do 29 So 1. Advent 29 Di 30 Fr 30 Mo 30 Do 30 Sa 30 Di 30 Do 30 So 30 Mi 30 Fr 30 Mo 30 Mi 31 Sa 31 Di 31 Fr 31 Mo 31 So 1. Weihnachtstag 31 Sa Reformationstag* 31 Do Silvester www.bgbau.de | Präventionshotline: 0800 8020100 * Gesetzlicher Feiertag in einigen Bundesländern. 2015 Ihr Kontakt zur BG BAU Ihre persönlichen Ansprechpartner in der Prävention, im ASD der BG BAU und in den Bezirksverwaltungen finden Sie unter www.bgbau.de > Ansprechpartner/Adressen (Suche nach Postleitzahl und Ort) Prävention Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU) Bezirksverwaltung Süd Präventionsleitung Leitung des ASD der BG BAU Am Knie 6 81241 München Postanschrift: 81237 München Telefon: 089 8897-01 Fax: 089 8897-590 E-Mail: [email protected] Hildegardstraße 29/30 10715 Berlin Postanschrift: 10702 Berlin Telefon: 030 85781-603 und -604 Fax: 0800 6686688-38020 E-Mail: [email protected] Hildegardstraße 29/30 10715 Berlin Postanschrift: 10702 Berlin Telefon: 030 85781-568 Fax: 0800 6686688-39200 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Frankfurt/Main An der Festeburg 27–29 60389 Frankfurt am Main Postfach 60 01 12, 60331 Frankfurt/Main Telefon: 069 4705-0 Fax: 069 4705-888 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Karlsruhe Steinhäuserstraße 10 76135 Karlsruhe Postanschrift: 80267 München Telefon: 0721 8102-0 Fax: 089 8897-590 E-Mail: [email protected] Bezirksprävention Nord Helmstedter Straße 2 10717 Berlin Postanschrift: 10702 Berlin Telefon: 030 85781-391 Fax: 0800 6686688-38100 E-Mail: [email protected] Bezirk Nord Hildesheimer Straße 309 30519 Hannover Postanschrift: 30141 Hannover Telefon: 0511 987-2562 Fax: 0800 6686688-22950 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Hamburg Holstenwall 8–9 20355 Hamburg Postfach 30 06 40, 20303 Hamburg Telefon: 040 35000-0 Fax: 040 35000-397 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Köln Eulenbergstraße 13–21 51065 Köln Postanschrift: 51058 Köln Telefon: 0221 9673-0 Fax: 0221 9673-444 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Böblingen Friedrich-Gerstlacher-Straße 15 71032 Böblingen Postanschrift: 71029 Böblingen Telefon: 07031 625-0 Fax: 07031 625-100 E-Mail: [email protected] Bezirksprävention Mitte Hofkamp 84 42103 Wuppertal Postanschrift: 42095 Wuppertal Telefon: 0202 398-5339 Fax: 0800 6686688-38300 E-Mail: [email protected] Bezirk Mitte Hofkamp 84 42103 Wuppertal Postanschrift: 42095 Wuppertal Telefon: 0202 398-5999 Fax: 0800 6686688-23815 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Berlin Hildegardstraße 29/30 10715 Berlin Postanschrift: 10702 Berlin Telefon: 030 85781-0 Fax: 030 85781-500 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Dortmund Kronprinzenstraße 62–66 44135 Dortmund Postanschrift: 44126 Dortmund Telefon: 0231 5431-0 Fax: 0231 5431-1403 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Nürnberg Gebersdorfer Straße 67 90449 Nürnberg Postanschrift: 80267 München Telefon: 0911 6803-0 Fax: 089 8897-590 E-Mail: [email protected] Bezirksprävention Süd Landsberger Straße 309 80687 München Postanschrift: 81237 München Telefon: 089 8897-828 Fax: 0800 6686688-38200 E-Mail: [email protected] Bezirk Süd Landsberger Straße 309 80687 München Postanschrift: 81237 München Telefon: 089 8897-903 Fax: 0800 6686688-39100 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Erfurt Auenstraße 54 99089 Erfurt Telefon: 0361 2194-0 Fax: 069 4705-888 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Dresden Pirnaer Landstraße 40 01237 Dresden Postanschrift: 80267 München Telefon: 0351 2572-0 Fax: 089 8897-590 E-Mail: [email protected] Hauptverwaltung Bezirksverwaltungen Hildegardstraße 29/30 10715 Berlin Postanschrift: 10702 Berlin Telefon: 030 85781-0 Fax: 030 85781-500 E-Mail: [email protected] Bezirksverwaltung Nord Bezirksverwaltung Mitte Hildesheimer Straße 309 30519 Hannover Postanschrift: 30141 Hannover Telefon: 0511 987-0 Fax: 0511 987-2440 E-Mail: [email protected] Viktoriastraße 21 42115 Wuppertal Postanschrift: 42095 Wuppertal Telefon: 0202 398-0 Fax: 0202 398-1404 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Bremen Bertha-von-Suttner-Straße 10 28207 Bremen Postfach 11 03 40, 28083 Bremen Telefon: 0421 4991-0 Fax: 0421 4991-444 E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Leipzig Hamburger Straße 7 04129 Leipzig Postanschrift: 80267 München Telefon: 0341 90484-0 Fax: 089 8897-590 E-Mail: [email protected] www.bgbau.de | Präventionshotline: 0800 8020100