BG BAU aktuell / Ausgabe 4

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BG BAU aktuell / Ausgabe 4
Unternehmermagazin für die Bauwirtschaft
Ausgabe 4 | November 2014
BG BAU aktuell
Risiko
Absturz
Kompaktinfo
Betriebliche
Dokumentation
Im Interview:
die Vorstandsvorsitzenden der BG BAU,
Carl-Ludwig Schumacher
und Dieter Lasar
Sicher arbeiten mit Baumaschinen
durch ZUMBau-Qualifikation
www.bgbau.de
NEU! Folgen Sie uns auf Twitter:
www.twitter.com/bg_bau
Beilage des Kompetenzzentrums
For tbildung nach der DGU V Vorschrif t 2
T hema: Betriebliche Dokumentation
Inhalt
SICHER ARBEITEN
MIT BAUMASCHINEN
DIE NEUE BIOSTOFFVERORDNUNG
„EINE NOCH KONSEQUENTERE PRÄVENTION“
AUS BERGBAUWÜSTE
WIRD SEENLANDSCHAFT
Unternehmer brauchen qualifizierte Mitarbeiter. ZUMBau steht
für Qualität in der Ausbildung.
Sie soll den Umgang mit biologischen Stoffen für die Beschäftigten sicherer machen.
Interview mit Carl-Ludwig
Schumacher und Dieter Lasar,
Vorstandsvorsitzende der BG BAU.
Gezielte Sanierung und Renaturierung der ehemaligen Braunkohleabbaugebiete in der Lausitz.
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IN KÜRZE
REHABILITATION UND LEISTUNGEN
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SCHWERPUNKT
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Wann ist es ein Wegeunfall? – der Versicherungsschutz ist an enge Vorgaben geknüpft
Verdacht auf Berufskrankheit – was tun?
Risiko Absturz – geeignete Maßnahmen, um Absturzunfälle zu vermeiden
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ARBEITSSICHERHEIT
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Mitarbeiter als Mitunternehmer – Sonderpreis für Heitkamp & Hülscher als „Bauunternehmen des Jahres 2014“
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Fahrtipps für den Winter
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Aus Bergbauwüste wird Seenlandschaft – gezielte
Sanierung und Rekultivierung in der Lausitz
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Arbeitsentgelte für 2014 melden
Betriebsprüfungen neu geregelt
MENSCH UND BETRIEB
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Strengere Regeln gegen Absturz – zur neuen ASR A2.1
Sicher arbeiten mit Baumaschinen – ZUMBau steht für
Qualität in der Ausbildung
SICHER UNTERWEGS
AUS UNFÄLLEN LERNEN
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Geländer demontiert – tödlicher Absturz eines Fassadenbauers
IM BLICK
IM FOKUS
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Interview mit den Vorstandsvorsitzenden der BG BAU,
Carl-Ludwig Schumacher (Arbeitgebervertreter) und Dieter
Lasar (Versichertenvertreter)
MITGLIEDER UND BEITRÄGE
ARBEITSMEDIZIN
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Beratungsteam verstärkt – Betriebsberater jetzt neu im Einsatz beim Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst
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der BG BAU (ASD der BG BAU)
Die neue Biostoffverordnung – die wichtigsten Neuerungen
INFOMEDIEN
MIT GUTEM BEISPIEL
Ausgezeichnete Unternehmenskultur – die Firma
Dornseif in Münster setzt auf Respekt und Wertschätzung
IMPRESSUM
BG BAU aktuell
Mitgliedermagazin der Berufsgenossenschaft
der Bauwirtschaft
Heft 4_2014 | ISSN 1615-0333
Herausgeber:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(BG BAU)
Hildegardstr. 29/30, 10715 Berlin
www.bgbau.de
Verantwortlich:
Klaus-Richard Bergmann,
Vorsitzender der Geschäftsführung
Redaktion:
Rolf Schaper (verantw.)
Tel.: 0511 987-2530
E-Mail: [email protected]
Dagmar Sobull
Tel.: 0511 987-1528
E-Mail: [email protected]
Fax: 0511 987-2545
BG BAU, Bezirksverwaltung Nord
Hildesheimer Str. 309, 30519 Hannover
Änderungen Presseversand:
[email protected]
Agentur:
steindesign Werbeagentur GmbH, Hannover
Titelbild:
Picture Alliance, Einklinker: Marc Darchinger
Druck:
Printmedienpartner GmbH, Hameln
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben
nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion
wieder. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag
enthalten.
natureOffice.com | DE-000-000000
Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
rund die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle im Baugewerbe sind Absturzunfälle. Diese
zählen nach wie vor zu den größten Gefährdungen in unserer Branche und verursachen
neben dem menschlichen Leid erhebliche Kosten. Diesem Thema widmen wir den Schwerpunkt dieser Ausgabe. Denn unter den hohen Unfallzahlen leiden alle Mitgliedsunternehmen der BG BAU, die die Kosten für Heilbehandlungen und Rentenleistungen nach
dem Solidarprinzip mit ihren Mitgliedsbeiträgen bezahlen.
Klaus-Richard
Bergmann,
Vorsitzender der
Geschäftsführung
der BG BAU
Um Unfälle wirksam zu verhindern, haben Sie als Unternehmer dafür zu sorgen, dass
Ihre Mitarbeiter gefahrlos arbeiten können. Dies gilt insbesondere an hochgelegenen
Arbeitsplätzen. Ausgangspunkt dafür ist die Gefährdungsbeurteilung, die Sie für jede
Tätigkeit erstellen müssen, bevor Ihre Beschäftigten mit der Arbeit beginnen. Auf dieser
Grundlage sind Maßnahmen festzulegen, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten. Außerdem haben Sie als Unternehmer zu kontrollieren, ob Ihre angeordneten Maßnahmen in der Praxis auch umgesetzt werden. Die BG BAU unterstützt Sie
dabei mit Beratungen, Seminaren und einem umfangreichen Angebot an Informationsmaterial. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Zahl der Absturzunfälle deutlich zu senken.
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind auch das gemeinsame Ziel von Arbeitgebern
und Arbeitnehmern, deren Vertreter sich in der Selbstverwaltung der BG BAU engagieren.
Die Mitarbeit von Vertretern beider Seiten ist ein Garant dafür, dass die Bedürfnisse der
Unternehmer und Beschäftigten gleichermaßen berücksichtigt werden. Das wird in unserem Interview mit den beiden Vorstandsvorsitzenden der BG BAU deutlich, die keinen
Zweifel daran lassen, dass das Prinzip der paritätischen Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften ein wertvolles Gut ist.
Ihr
Klaus-Richard Bergmann
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In Kürze
BG BAU aktuell 4 _2014
Inklusion
NEUE INTERNETPLATTFORM
Mit der Website
„Inklusion gelingt“ wollen
Wirtschaftsverbände Arbeitgeber ermutigen, Menschen
mit Behinderungen zu beschäftigen.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gesellschaftliche und damit auch berufliche Teilhabe. Doch um sie mit ihren
individuellen Fähigkeiten in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sind
inklusive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen notwendig. Das
hält manche Arbeitgeber immer noch davon ab, Menschen mit
Behinderungen einzustellen. Dabei sind Menschen mit Handicaps
oft besonders motiviert. Sie wollen sich beweisen und zeigen, dass
ihre Arbeit Wertschätzung verdient. Das Internetportal „Inklusion
gelingt“ beinhaltet Informationsangebote und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, eine Übersicht der Förderinstrumente,
zahlreiche Kontaktadressen wichtiger Dienstleister und Behörden
sowie verschiedene Publikationen. Praxisbeispiele zeigen, wie
Inklusion in Unternehmen und Betrieben erfolgreich gelingen
kann. Das Portal entstand im Rahmen der „Inklusionsinitiative
für Ausbildung und Beschäftigung“, die auch von großen Wirtschaftsverbänden wie BDA, DIHK und ZDH getragen wird und
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt ist. Sie ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplanes zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Quelle: Universum Verlag
Betriebliche Erste Hilfe
ZUSCHÜSSE UND PRÄMIEN
FÜR DEN ARBEITSSCHUTZ
ÄNDERUNGEN IN DER AUSUND FORTBILDUNG
Wenn Mitgliedsunternehmen ausgewählte Arbeitsmittel, Maschinen
und Geräte mit
besonderer Sicherheitstechnik
anschaffen oder
nachrüsten, können diese Präventionsmaßnahmen
durch die BG BAU
gefördert werden. Ebenfalls gefördert werden die sichere und
systematisierte Gestaltung der Arbeitsorganisation durch
das branchenspezifische Arbeitsschutzmanagementsystem
AMS BAU und die Qualifikation von Maschinenführern. Noch
bis zum 31.12.2014 können Unternehmen für entsprechende
Präventionsmaßnahmen des Jahres 2014 einen Förderantrag
stellen. Alle förderfähigen Maßnahmen, Informationen, Bedingungen und der aktuelle Stand der noch verfügbaren Fördermittel sind im Internet abrufbar.
STO
Ab dem 1. April 2015
gelten neue Regeln
für die Aus- und Fortbildung in der betrieblichen Ersten Hilfe.
Durch die Vereinfachung von einzelnen
Ausbildungsinhalten,
wie beispielsweise bei
der Reanimation, kann
die Dauer der Grundschulung von bisher 16
auf 9 Unterrichtseinheiten deutlich reduziert werden. Gleichzeitig soll eine Konzentration auf Praxisanteile und wichtige
Lerninhalte den Erfolg und den Nutzen der Schulung steigern.
Die Ausbildungsdauer kann somit auf einen Tag verkürzt werden.
Bei der alle zwei Jahre notwendigen Fortbildung in der betrieblichen Ersten Hilfe werden zukünftig ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten veranschlagt, was grundsätzlich einem Ausbildungstag
entspricht.
CKO
Foto: Fotolia
Präventionsanreize 2014
Nähere Infos: www.bgbau.de/praev/anreizsysteme oder per
Webcode: WCN2Y4, Auskünfte auch unter Tel. 0231 5431-1007
Nähere Infos: www.dguv.de/fb-erstehilfe
Foto: iStockphoto
Nähere Infos: www.inklusion-gelingt.de
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In Kürze
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GDA-Programm
BauPortal
SICHERER GERÜSTBAU
IN DER TÜRKEI
DIE FACHZEITSCHRIFT DER
BG BAU AB 2015 NEU VERTEILT
Das Arbeitsprogramm „Bau- und Montagearbeiten“ war ein
Programm der ersten Stunde der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie (GDA). Ziel war es, Arbeitsunfälle bei
Bau- und Montagearbeiten zu verringern. Im Mittelpunkt dabei
standen die Unfallschwerpunkte „Gerüste“ sowie „Abbruchund Rückbauarbeiten“. Da Schwachstellen im Betriebsablauf
eine häufige Ursache für schwere Arbeitsunfälle sind, zielt
das Programm in erster Linie auf gut geplante und koordinierte Arbeitsabläufe bei Bau- und Montagearbeiten sowie
eine Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins aller Beteiligten.
Der große Erfolg dieses Arbeitsprogramms in Deutschland
und hohe Unfallzahlen im Bausektor der Türkei waren der
Anlass, dieses GDA-Programm im Rahmen der Kooperation
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und
der BG BAU mit dem türkischen Ministerium für Arbeit und
Soziale Sicherheit auch in der Türkei zu verwirklichen. Im
Februar 2014 kam eine türkische Delegation nach Deutschland, um sich mit dem Programm vertraut zu machen. Das
theoretische Wissen von Grundlagen des Gerüstbaus und der
Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vertieften die Teilnehmer der Delegation in einem Gerüstbauseminar
und bei der Begleitung von Aufsichtspersonen der BG BAU im
Außendienst. Im Herbst 2014 startete das Arbeitsprogramm
in der Türkei.
NOE
Die BG BAU informiert ihre Mitgliedsbetriebe mit Publikationen über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, beispielsweise
mit dem Magazin BG BAU aktuell und der Fachzeitschrift
BauPortal. Um künftig alle Bereiche des Bauwesens mit der
BauPortal gezielter anzusprechen, ist eine inhaltliche Umgestaltung geplant. Damit einher geht eine Anpassung und
Erweiterung des Empfängerkreises ab Januar 2015. Mit Beginn
des kommenden Jahres erhält jedes Mitgliedsunternehmen
mit mehr als zehn Beschäftigten die Zeitschrift BauPortal.
Mitgliedsbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten bekommen die BauPortal dann nicht mehr. Unternehmen dieser Größen ordnung, die die BauPortal weiterhin beziehen
möchten, sollten dies der Redaktion per E-Mail mitteilen an:
[email protected]. Darüber hinaus kann jedes Mitgliedsunternehmen BauPortal auch als eJournal im PDF-Format beziehen unter www.BauPortal-digital.de. Der Zugang ist über
die Mitgliedsnummer und ein Passwort kostenlos.
CKO
[email protected]
Foto: Picture Alliance
NEUE KONTAKTADRESSE
Unsere Zeitschriften sollen ankommen. Wir wollen nicht
nur interessante Themen behandeln, sondern das Heft
auch an die richtige Adresse und in der passenden
Stückzahl liefern. Damit wir Adressänderungen oder den
Wunsch nach mehr oder weniger Heften zuverlässig und
schnell berücksichtigen können, haben wir die Mailadresse
[email protected] eingerichtet. Schreiben Sie uns,
wenn Sie umgezogen sind, die Zeitschrift an eine andere
Adresse oder in einer anderen Stückzahl versandt werden soll.
Beim Auf- und Abbau von
Gerüsten ist mindestens Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu tragen. Gerüste müssen
standsicher aufgebaut, richtig verankert und mit dreiteiligem Seitenschutz versehen werden.
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Schwerpunkt
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Risiko Absturz
Absturzunfälle sind in der Bauwirtschaft das größte Risiko
für Arbeitnehmer. Oft enden sie sogar tödlich. Dabei gibt es
viele technische Möglichkeiten, um Abstürze zu vermeiden.
TEXT: Dr. Marco Einhaus, Thorsten Sell
FOTOS: C. Hinzmann, Kee Safety GmbH, Likunet GmbH, Manfred Huck GmbH, Ringhofer Gerüstbau GmbH, Fotolia
Oben: Ein Dachdecker brach
durch die Lichtplatte und stürzte 7 m
tief in den Tod. Es fehlten Schutznetze
und er war auch nicht durch PSA gesichert. Unten: Laufstege schützen vor
Durchsturz, indem sie das Gewicht der
Beschäftigten auf die Unterkonstruktion des Daches verteilen. Darunter
gespannte Netze verhindern
den Absturz.
O
b bei Richtarbeiten, Abdichtungsarbeiten auf Flachdächern, beim Betreten nicht
begehbarer Bauteile oder bei Arbeiten von Leitern: Viel zu häufig kommt es auf
dem Bau zu Abstürzen von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen.
Rund die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle
Fast immer sind die Verletzungen sehr schwer und mit erheblichen Kosten für die
Heilbehandlung und anschließende Rentenzahlungen verbunden. Manchmal endet
der Absturz vom Dach für den Betroffenen im Rollstuhl und damit fast immer in der
Erwerbsunfähigkeit mit lebenslanger Rentenzahlung. Das ist besonders bitter, weil
es zahlreiche technische Lösungen gibt, um Abstürze zu verhindern. Dabei ist jeder
Unternehmer gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten mit geeigneten Maßnahmen
vor Absturz zu schützen.
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Schwerpunkt
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Ohne Gefährdungsbeurteilung läuft’s nicht
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer im Vorfeld zu ermitteln,
welche Gefahren bei den beabsichtigten Tätigkeiten zu erwarten sind. Ausgehend von
den ermittelten Gefährdungen muss er Lösungen auswählen, um seine Beschäftigten
vor dem Absturz zu schützen. Die Beurteilung, ob und welche Sicherungsmaßnahmen
auf der Baustelle getroffen werden müssen, ist manchmal schwierig, da die Arbeiten
ganz unterschiedlich sein können. Deshalb ist es wichtig, dass der Unternehmer oder
sein Vertreter die tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle kennt.
Der Bauherr sollte dem Unternehmer genaue planerische und organisatorische Vorgaben zum Bauvorhaben machen. Diese Angaben beinhalten beispielsweise nicht belastbare Decken- und Dachflächen, gefährliche Arbeitsstoffe oder Notausgänge und
Fluchtwege. Außerdem ist eine Besichtigung der Baustelle mit all ihren baulichen
Besonderheiten und Schwierigkeiten erforderlich. Auf dieser Basis wählt der Unternehmer dann seine Arbeitsabläufe, die Beschäftigten sowie seine Arbeitsmittel aus.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, eine Gefährdung für die Beschäftigten mit konkreten technischen oder organisatorischen Maßnahmen zu vermeiden. Dann sind die
verbleibenden Risiken so gering wie möglich. Dazu gehört auch, dass der Chef seine
Beschäftigten auf mögliche Gefahren auf der Baustelle hinweist und sie unterweist.
Links: Schutznetze direkt
unter die Dachkonstruktion
gespannt sorgen für Sicherheit
bei Dacharbeiten. Rechts: Fanggerüste kommen zum Einsatz, wenn
Arbeiten direkt an der Absturzkante
durchzuführen sind. Unten: Durchsturz unmöglich, wenn Lichtkuppeln
mit Schutzgittern gesichert sind.
Jede Firma, die bestimmte Arbeiten auf der Baustelle ausführt, muss ihre Arbeitsplätze
und die Verkehrswege so einrichten, dass die Beschäftigten am Arbeitsplatz und auf
dem Weg dorthin ohne Absturzgefahr arbeiten können. Wie die jeweiligen Absturzsicherungen dann aussehen, richtet sich nach den individuellen Verhältnissen auf
jeder Baustelle.
Risiko: Sturz durchs Dach
Bei Arbeiten auf Dächern oder höhergelegenen Geschossdecken sind die Bereiche
mit einer möglichen Absturzgefahr vor dem ersten Betreten zu ermitteln. Das sind
bei Neubaugeschossdecken beispielsweise Treppenöffnungen. Bei der Umdeckung
eines alten Scheunendaches hingegen ist es häufig sogar die gesamte Dachfläche.
Lichtkuppeln und Lichtbänder sind Öffnungen in der Dachfläche gleichzusetzen und
dürfen nicht betreten werden. Manchmal ist es ratsam, sich die Dachkonstruktion erst
einmal von der Innenseite aus anzusehen. Denn vermooste und verdreckte Lichtbänder sind nach vielen Jahren von oben nur noch schwer von der gesamten Dachfläche
zu unterscheiden.
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Schwerpunkt
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Ein freistehendes
Geländer verhindert
den Absturz an
der Dachkante.
Geeignete Absturzsicherungen sind zum Beispiel:
• Schutznetze
Sie sollten im gesamten Arbeitsbereich möglichst direkt und so dicht wie möglich unter der Dachfläche angebracht werden. So ist die Absturzhöhe begrenzt und das Netz
biegt sich nicht so stark nach unten durch.
• Lauf- und Arbeitsstege
Bei Arbeiten mit und auf Wellplatten verteilen die mindestens 50 cm breiten und gegen Verschieben gesicherten Stege das Körpergewicht der Beschäftigten auf die Unterkonstruktion des Daches.
• Abgrenzung des Gefahrenbereichs
Grundsätzlich gilt die gesamte Dachfläche als Gefahrenbereich, auch wenn die Beschäftigten die Arbeiten nur in einem begrenzten Bereich mitten auf dem Dach ausführen. Deshalb müssen in einem Bereich von bis zu 2 m Abstand zur Absturzkante
schon Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Wenn ein Bereich von mindestens 2 m zur
Absturzkante nicht eingehalten werden kann, ist dieser Bereich in geeigneter Weise,
beispielsweise mit Ketten, Seilen oder einem Geländer, abzugrenzen – jedoch nicht
mit Flatterband.
Risiko: Sturz vom Dachrand
Um Abstürze vom Dachrand zu vermeiden, bieten sich unter anderem folgende Lösungen an:
• Temporäre Seitenschutzsysteme
Der mindestens 1 m hohe und dreiteilige Seitenschutz wird so an der Dach- oder Geschossdeckenkante angebracht, dass ein Absturz komplett verhindert werden kann.
Unabhängig davon, ob ein Seitenschutz zimmermannsmäßig vor Ort hergestellt, ein
Seitenschutzsystem oder ein freistehendes Flachdachsicherungssystem verwendet
wird, sind die Bemessungen nach Klasse A der DIN EN 13374 beziehungsweise der
ASR A2.1 durchzuführen. Im Bereich der Seitenschutzsysteme gibt es auf dem Markt
für fast jeden Anwendungsfall eine passende Lösung, beispielsweise Pfostenbefestigungen mit Seitenschutz aus Holz oder Gittersystemen.
• Fanggerüste
Wenn Arbeiten direkt an der Absturzkante durchzuführen sind, kann möglicher-
URSACHEN TÖDLICHER
ARBEITSUNFÄLLE
Prozentualer Anteil der Ursachen tödlicher Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft im Jahr 2013.
herabfallende/
kippende
Teile 19 %
4%
Maschinenunfall
20 %
sonstige
Quelle: BG BAU
6%
An- und
Überfahren
51 %
Absturz
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Schwerpunkt
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weise aus technischen Gründen kein Seitenschutz angebracht werden. Dann können
Fanggerüste aufgestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Fanglage mindestens 90 cm breit ist. Bei Absturzhöhen bis 3,00 m ist diese Mindestbreite auf 1,30 m zu
verbreitern. Letzteres betrifft nur Arbeitsplätze auf Flachdächern oder Geschossdecken
mit maximal 50,00 m2 Grundfläche.
• Dachfanggerüste
Bei Arbeiten auf Dachflächen mit einer Neigung von 22,5 bis 60 Grad müssen die Außenkanten der Dachfanggerüste mindestens 70 cm von der Traufe entfernt stehen.
Außerdem muss die Schutzwand ausreichend hoch sein, um einen eventuell Abstürzenden aufzufangen. Dabei werden der Abstand zur Traufe und der vertikale Überstand zusammengerechnet. Insgesamt müssen beide mindestens 1,50 m ergeben. Die
Netzbefestigung erfolgt entweder systembedingt vorgeschrieben oder das Netz wird
Masche für Masche in den Geländerholm eingefädelt. Kabelbinder dürfen zur Befestigung von Netzen nicht verwendet werden.
Das Gerüst als Arbeitsplatz
Wenn Gerüste errichtet und als Arbeitsplätze genutzt werden, sind folgende sechs
Punkte zu berücksichtigen:
BAULEITER ZU FAST EINER
MILLION EURO VERURTEILT
Ein Bauleiter wurde vom Landgericht Mainz
verurteilt, weil er den Absturzunfall eines
Arbeiters grob fahrlässig herbeigeführt hatte.
Was war passiert?
Im Zuge von Arbeiten auf dem Dach eines
Kantinengebäudes verlor ein Arbeiter das
Gleichgewicht und stürzte 5,50 m tief auf
den Betonboden darunter. Der Bauleiter
hatte kurz vor dem Unfall nicht auf Hinweise
reagiert, dass nur Teilbereiche der Dachfläche mit Schutznetzen gesichert waren. Der
Arbeiter zog sich schwerste Schädel- und
Wirbelverletzungen zu und ist seitdem querschnittgelähmt.
Die Berufung gegen dieses Urteil wurde
vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit
der Begründung zurückgewiesen, dass der
Bauleiter als Verantwortlicher in der konkreten Situation verpflichtet gewesen sei, den
ihm unterstellten Arbeitnehmern keine die
Gesundheit gefährdenden Arbeiten zuzuweisen. Diese Sorgfaltspflicht habe der Bauleiter
in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. Da
der Arbeiter lediglich einer Anordnung seines
weisungsbefugten Vorgesetzten entsprochen
habe, sei ihm kein Mitverschulden anzulasten.
(AZ: 2U574/12 vom 22.05.2014, OLG Koblenz)
1. Gründung: ausreichend standsicherer Untergrund und lastverteilende Unterlagsbohlen
2. Verstrebung: in ausreichender Anzahl nach Aufbau- und Verwendungsanleitung
3. Gerüstbelag: vollflächige Auslegung der Arbeitsebenen; Abstand des Gerüstbelags zum Gebäude ≤ 30 cm
4. Verankerung: in tragfähigen Untergrund oder durch zusätzliche Maßnahmen
5. Seitenschutz: bestehend aus Geländer-, Zwischenholm und Bordbrett
6. Zugänge: durch Aufzüge, Gerüsttreppen oder Treppentürme; innenliegende
Leitergänge sind auf Ausnahmefälle zu beschränken
Grundsätzlich gilt: Wer ein Gerüst benutzt, hat dieses vorher auf augenfällige Mängel,
auf Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie die Last-, Breiten- und
Höhenklassen zu prüfen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
Nur wenn technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht möglich sind,
dürfen Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) verwendet werden. Das
gilt unabhängig von der Frage, ob Absturzgefahr durch das Dach oder an den Gebäudeaußenkanten besteht. Generell sollten PSAgA sehr überlegt eingesetzt werden, weil
trotz dieser Sicherungsmaßnahme im Falle eines Sturzes schwere Verletzungen nicht
auszuschließen sind. Dazu gehört, dass der Unternehmer den Beschäftigten geeignete PSAgA zur Verfügung stellt und geeignete und ausreichend tragfähige Anschlagpunkte festlegt. Immerhin muss der Anschlagpunkt bei einem Fangstoß einer Last mit
entsprechenden Sicherheiten von etwa einer Tonne standhalten. Bei der Verwendung
von PSAgA liegt das Hauptaugenmerk auf dem Begriff „persönlich“. Da der Gurt den
Status eines Lebensretters einnimmt, muss der Gurt auf die jeweiligen Körpermaße
eingestellt werden. Zudem erfordert die Verwendung von PSAgA nicht nur eine zusätzliche Gefährdungsbeurteilung, sondern auch eine Unterweisung der Beschäftigten mit
praktischen Übungen. Eine gut funktionierende Rettungskette ist für den Fall eines
Absturzes erforderlich und vor Beginn der Arbeiten zu planen.
Weitere Infos:
BGV C22 – UVV „Bauarbeiten“
BGI 663 – Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
BGR 179 – Einsatz von Schutznetzen
BGI 5164 – Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern
BGR 198 – Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
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Aus Unfällen lernen
Geländer demontiert –
tödlicher Absturz
Bei Dämmarbeiten an einer Schule stürzte ein Fassadenbauer
in den Tod.
TEXT: Prävention
Für den Materialtransport löste der
Fassadenbauer den Seitenschutz des Gerüstes. Dabei
stürzte er in die Tiefe und
verletzte sich tödlich.
D
as mehrgeschossige Schulgebäude war bereits komplett mit einem
8,00 m hohen Fassadengerüst eingerüstet. Von diesem Gerüst aus sollte ein
Wärmedämmverbundsystem angebracht
werden. Nach dem vorliegenden Prüfprotokoll war das Gerüst zum Zeitpunkt der
Fertigstellung vollständig und fachgerecht
aufgebaut worden.
Danach sollte ein Fassadenbauer die Wärmedämmung montieren. Das Material
transportierte er mit einem anmontierten Seilrollenaufzug. Als er gerade neue
Dämmplatten auf das Gerüst ziehen wollte, passierte es. Ein anderer Beschäftigter
auf der Baustelle sah noch, wie der Mann
vom Gerüst stürzte. Er erlitt beim Aufprall
so schwere Verletzungen, dass er noch auf
der Baustelle starb. Zwar war nicht sofort
klar, warum der Mann abstürzte, aber aufgrund der Indizien konnte der Unfallhergang rekonstruiert werden.
können. Neben dem Schwerverletzten lag
noch der Ringschlüssel, mit dem er die
Gerüstkupplungen des Seitenschutzes
gelöst hatte. Möglicherweise ist er auch
beim Lösen des Seitenschutzes abgestürzt.
Darüber hinaus war das Gerüst insgesamt
mangelhaft, der Seitenschutz unvollständig und der Abstand zum Gebäude zu groß.
Offensichtlich hatte der Mann den Seitenschutz in der dritten und vierten Gerüstlage
abgebaut, um die hochgezogenen Dämmplatten besser auf das Gerüst ziehen zu
Weder die örtliche Bauleitung noch die Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorin
hatten das leichtsinnige und fahrlässige
Verhalten des Fassadenbauers bemerkt.
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2
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Arbeitssicherheit
Arbe
b it
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ssicche
erheit
BG BAU
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aktuell
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201
20
014
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Strengere Regeln gegen
den Absturz
Jeder zweite tödliche Unfall im Baugewerbe ist ein Absturz.
Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1 enthält
Anforderungen zum Schutz vor Absturz.
TEXT: Bernd Merz
FOTO: Mirko Bartels
An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind bei mehr
als 2,00 m Absturzhöhe
Absturzsicherungen vorzusehen. Erst wenn weder Absturzsicherungen noch Auffangeinrichtungen umsetzbar sind,
darf geeignete Persönliche
Schutzausrüstung gegen
Absturz (PSAgA) zum
Einsatz kommen.
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Arbeitssicherheit
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D
ie staatlichen Arbeitsschutzbehörden haben die schweren Absturzunfälle zum
Anlass genommen, die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1 „Schutz
vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ zu überarbeiten. Im April 2014 wurden darin Änderungen vorgenommen und
ergänzende Anforderungen für Baustellen als Kapitel 8 angefügt. Dabei sind einzelne
Regelungen nicht deckungsgleich mit den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche
Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden
vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales bekanntgegeben. Wenn der Arbeitgeber die Technischen Regeln einhält, kann
er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt
sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Die ASR A2.1 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten hinsichtlich des Schutzes der Beschäftigten vor Absturz und vor herabfallenden Gegenständen und gilt darüber hinaus für das Betreten von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen.
Technische Maßnahmen haben Vorrang
Gemäß Abschnitt 4.2 der ASR A2.1 haben bauliche und technische Maßnahmen zum
Schutz vor Absturz Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen.
Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen Absturzsicherungen nicht verwenden,
müssen stattdessen Auffangeinrichtungen vorhanden sein. Erst wenn weder Absturzsicherungen noch Auffangeinrichtungen umsetzbar sind, darf geeignete Persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz kommen. Lassen Eigenart und
Tätigkeit oder die Besonderheiten des Arbeitsplatzes die vorgenannten Maßnahmen
nicht zu, so darf in Einzelfällen bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen auf PSAgA
verzichtet werden.
Ab 2,00 Meter Höhe ist Absturzsicherung Pflicht
Definitionsgemäß bestehen bei Absturzhöhen von mehr als 1,00 m Absturzgefahren,
die der Unternehmer im Rahmen des Gefährdungsminimierungs-Gebotes zu beurteilen hat. Bei Arbeitsplätzen sowie Verkehrswegen an und über Wasser oder anderen
festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, müssen unabhängig von
der Absturzhöhe stets Absturzsicherungen vorhanden sein. Gleiches gilt bei mehr als
1,00 m Absturzhöhe für freiliegende Treppenläufe und -absätze sowie Wandöffnungen.
An allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe Absturzsicherungen vorzusehen. Abweichend hiervon ist eine Absturzsicherung
bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m entbehrlich an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als
50 m² Grundfläche. Dabei müssen die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und
körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, die unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein.
Erhebliche Auswirkungen für das Baugewerbe
Aufgrund des Vorrangs staatlicher Vorschriften sowie des Regelwerks staatlicher Ausschüsse verlieren mit Inkrafttreten der ASR A2.1 die unter § 12 Abschnitt 1, Nr. 4 und 5
der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ benannten Sonderregelungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern sowie für das Mauern über die Hand und beim
Arbeiten an Fenstern ihre Gültigkeit. Damit entfällt auch die Möglichkeit, Ausleger-,
Konsol- und Hängegerüste als Fanggerüste bei Höhenunterschieden bis 3,00 m einzusetzen. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder sind gehalten, die Schutzmaßnahmen im
Rahmen ihrer Revisionstätigkeit zu kontrollieren und durchzusetzen. Verstöße können
mit Bußgeldern geahndet werden.
WEITERE INFOS
Den vollständigen Text der ASR A2.1 mit sämtlichen Änderungen und Ergänzungen gibt es
zum Herunterladen unter:
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/
Arbeitsstaetten/Arbeitsstaetten.html
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Arbeitssicherheit
BG BAU aktuell 4 _ 2014
Sicher arbeiten
mit Baumaschinen
Unternehmer brauchen qualifizierte Mitarbeiter. ZUMBau
bedeutet „Zugelassene Maschinenführer in der Bauwirtschaft“
und steht für Qualität in der Ausbildung.
TEXT: Rolf Schaper
FOTOS: iStockphoto, ZUMBau
Kran- oder Baggerfahrer tragen eine hohe Verantwortung
bei ihrer Arbeit. Durch eine
fundierte Ausbildung lernen
sie Risiken besser einzuschätzen und ihr Gerät sicher und
umsichtig zu bedienen.
B
aumaschinen werden heute immer
komplexer und leistungsstärker.
Doch werden diese Maschinen auch
von qualifizierten Mitarbeitern bedient?
Viele Chefs wissen längst, dass man auf
der Baustelle nur mit gut ausgebildeten
Baumaschinenführern effizient und sicher
arbeiten kann. Nur so können die Risiken
minimiert und wirtschaftlich gute Ergebnisse erzielt werden.
Fachwissen und Verantwortung
Im täglichen Baubetrieb tragen Baumaschinenführer eine hohe Verantwortung.
Das setzt besondere Fachkenntnisse und
Erfahrungen voraus. Daneben muss der
BG BAU aktuell 4 _2014
Baumaschinenführer seinen Arbeitsbereich genau im Blick halten und darf weder Kollegen noch Passanten gefährden.
Das Problem in der Baubranche: Bisher
gibt es nur ganz wenige Maschinenführer
mit einer qualifizierten Ausbildung zum
Baugeräteführer. In den meisten Fällen
wurden Baumaschinenführern die Aufgaben vom Unternehmer übertragen und
sie wurden vor Ort „eingewiesen“. Manchmal werden dabei die Risiken unterschätzt
und es kommt später zu schweren Unfällen, die mit einer fundierten Ausbildung
sicher nicht passiert wären. Das Problem:
„Für das Führen von Baumaschinen gibt
es keine generelle ‚Schein-Pflicht‘ “, erläutert Horst Leisering von der BG BAU. Er ist
Leiter des Sachgebiets Tiefbau im Fachbereich Bauwesen und mit dem Thema bestens vertraut. So gibt es zum Beispiel keine
gesetzliche Forderung für einen „Baggerschein“. Ein Führerschein ist allerdings
immer dann erforderlich, wenn sich die
Baumaschinen, beispielsweise Bagger, im
öffentlichen Verkehr bewegen. Dann benötigt der Fahrer je nach Maschinenart einen Führerschein der Klasse L, B, C1 oder
C. Bei kleineren Baumaschinen reicht der
normale Pkw-Führerschein, bei größeren
kann sogar ein Lkw-Führerschein erforderlich sein.
Unterweisung und schriftliche
Bestellung
„Bei der Bestellung von Baumaschinenführern ist der Unternehmer gefordert“,
sagt Leisering. „Er muss seine Mitarbeiter
gründlich unterweisen und sie über die
möglichen Gefahren beim Einsatz der Maschine unterrichten. Er muss außerdem erläutern, wie diese Gefahren vermieden werden, und die einschlägigen Vorschriften,
Gesetze und Regeln in verständlicher Form
vermitteln. Ein bloßes Aushändigen der
Vorschriften – wie es leider oft geschieht –
reicht nicht aus.“ Die Unterweisung muss
schriftlich dokumentiert werden. Dann
muss sich der Arbeitgeber die Befähigung
des Maschinenführers nachweisen lassen
und ihn schriftlich beauftragen.
Arbeitssicherheit
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Qualifizierte Ausbildungsstätten
bieten Sicherheit
Viele Unternehmer suchen deshalb auf
dem freien Schulungsmarkt nach geeigneten Ausbildungsstätten für Maschinenführer. Doch wie kann man erkennen, ob
in der jeweiligen Ausbildungsstätte auch
die richtigen Themen vermittelt werden
und in der richtigen Qualität? Die Bandbreite der angebotenen Kurse ist riesig und
reicht von Tagesseminaren bis zu mehrwöchigen Kursen.
Genau hier setzt die sogenannte ZUMBauInitiative des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes
(ZDB) an. Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben die Verbände Mindestanforderungen
an Prüfinhalte entwickelt und qualifizierte
Prüfstätten in der Deutschen Bauwirtschaft
anerkannt.
Finanzielle Förderung
durch die BG BAU
„Wir sind sicher, dass sich eine gute Qualifizierung in absehbarer Zeit auch in niedrigeren Unfallzahlen niederschlagen wird“,
ist Horst Leisering von der BG BAU überzeugt. „Daher fördern wir die ZUMBauQualifikation mit einem interessanten finanziellen Zuschuss.“ ZUMBau ist genau
auf die Bedürfnisse der Bauwirtschaft zugeschnitten. Dabei werden neben praktischen Fertigkeiten und theoretischen
Kenntnissen auch die Themen Sicherheit
und wirtschaftliches und energieeffizientes Arbeiten berücksichtigt.
Weitere Infos, alle zugelassenen
Schulungsstätten und deren spezielle
Qualifikationsangebote:
www.zumbau.org
Finanzielle Förderung durch die
BG BAU:
www.bgbau.de/praev/
anreizsysteme
Webcode: WCNGQ2
MÖGLICHE ZUMBAUBEFÄHIGUNGSNACHWEISE
• Geprüfter Turmdrehkranführer
• Geprüfter Bagger- und Laderfahrer
• Geprüfter Teleskopfahrer in der Bauwirtschaft
• Geprüfter Fahrer von Großdrehbohrgeräten
und Rammen
• Geprüfter Abbruchbaggerfahrer (in Kooperation mit dem Deutschen Abbruchverband)
• Geprüfter Longfrontbaggerfahrer im Abbruch (in Kooperation mit dem Deutschen
Abbruchverband)
• Geprüfter Fahrer von Verdichtungsgeräten
• Geprüfter Fahrer von Fertigern
• Geprüfter Fahrer von Aufschluss- und Brunnenbohrgeräten
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Im Fokus
BG BAU aktuell 4 _2014
„Wir brauchen eine noch
konsequentere Prävention“
Die Vorstandsvorsitzenden der BG BAU, Carl-Ludwig Schumacher
(Arbeitgebervertreter) und Dieter Lasar (Versichertenvertreter), im
Gespräch mit BG BAU aktuell über Ziele, Funktion und Bedeutung
der BG BAU.
FOTOS: Marc Darchinger
Die Vorstandsvorsitzenden der
BG BAU, Carl-Ludwig Schumacher
(links) und Dieter Lasar, sind sich
in den wichtigsten Punkten einig:
weniger Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie eine noch
konsequentere Prävention.
BG BAU aktuell 4 _2014
Wie beurteilen Sie die aktuelle wirtschaftliche Lage der Bauwirtschaft?
Was ist für Sie persönlich das Interessanteste an Ihrer Arbeit?
Schumacher: Die Baukonjunktur in Deutschland ist zurzeit ziemlich gut. Es wird viel gebaut, die Immobilienpreise steigen. Doch wer
von dieser regen Bautätigkeit profitiert, ist
umstritten. Sind es die Handwerksbetriebe,
sind es die einheimischen industriellen Betriebe oder ist es die Finanz- und Immobilienbranche? Auch die Menschen, die die handwerkliche Arbeit verrichten, sind nicht mehr
so genau zu identifizieren. Natürlich gibt es
noch viele heimische Bauhandwerker, aber
in der Sub-Subunternehmerkette verliert sich
der wirkliche Bauarbeiter im Nebel.
Lasar: Interessant ist es beispielsweise,
Einfluss zu nehmen, mitzuentscheiden
und Neues auf den Weg zu bringen. Aber
der Strukturprozess hin zu einer BG BAU
ist noch nicht abgeschlossen. Immerhin
haben wir eine Fusion aus acht BG’en hinter uns. Als Vertreter der Versicherten sind
mir der verunfallte Kollege oder die Kollegin und deren Schicksal ein besonderes
Anliegen. Diesen muss schnell und angemessen geholfen werden. Da sind lange
Bearbeitungszeiten nicht hinnehmbar.
Neben dem körperlichen Schaden darf
es nicht auch noch zu einem finanziellen Schaden kommen. Nicht nur der Verletzte, sondern auch sein familiäres Umfeld ist ja betroffen. Nach der vorrangig
wiederherzustellenden Gesundheit ist die
Wiedereingliederung in das Berufsleben
besonders wichtig.
Lasar: Die Lage ist sehr gut. Nur leider
wirkt sich das nicht in dem Maße auf die
Beschäftigtenlage aus. Denken Sie nur an
die Subunternehmerketten aus aller Herren Länder, die sich ohne heimische Bauarbeiter auf unserem Markt tummeln. Der
Billigste bekommt den Auftrag. Die deutsche Schnäppchenjägermentalität zeigt
sich leider auch hier. Beitragszahlende
heimische Bauarbeiter werden so zu einer aussterbenden Spezies. Die Sozialversicherung erhält keine Beiträge. Der hart
arbeitende Mensch wird im Alter tendenziell zum Sozialhilfeempfänger.
Sie beide sind seit rund drei Jahren als
alternierende Vorstandsvorsitzende der
BG BAU im Amt. Was sind Ihre wichtigsten Aufgaben?
Lasar: Ein wichtiges Ziel ist es, daran mitzuwirken, aus einer quasi öffentlich-/dienstrechtlichen Beamteninstitution – wie die
gesetzliche Unfallversicherung – eine den
Versicherten dienende, helfende, freundliche und gegenüber den Hilfesuchenden
im Ton angemessene Institution BG BAU
werden zu lassen.
Schumacher: Wir müssen die BG auf den
Kurs bringen, mit dem es gelingt, langfristig die Unfallzahlen und Berufskrankheiten noch stärker zu verringern. Ferner
müssen die Produktivität, Effizienz und
Wahrnehmung unserer BG verbessert werden. Dazu gehört auch ein zügiges, kompetentes, fachlich korrektes und freundliches Auftreten unserer Mitarbeiter. Wenn
das gelingt, werden die Beiträge für unsere Betriebe sinken und die Versorgung
und Prävention unserer Mitarbeiter noch
besser werden.
Schumacher: Ich finde es sehr spannend,
nach Wegen zu suchen, die zur Verwirklichung der vorgenannten Ziele führen.
Dazu gehört auch das Finden von Mehrheiten für vernünftige Entscheidungen
und das Leben einer Sozialpartnerschaft in
unserer BG. Wir motivieren die Geschäftsführung und Mitarbeiter, sich mit besten
Kräften zum Wohle unserer Versicherten,
Unternehmen und BG einzusetzen.
Sie sind „alternierende Vorsitzende“ der
BG BAU. Der Vorsitz wechselt regelmäßig
zum 14. Oktober zwischen Ihnen. Warum
ist das so?
Lasar: Die Selbstverwaltung der BG BAU
wird von Versicherten und Arbeitgebern
zu gleichen Teilen getragen. Am 14. Oktober 2011 haben wir unser Amt angetreten.
Daher wechselt der Vorsitz im jährlichen
Rhythmus. Jede Seite hat somit ihren Vorsitzenden. In diesem Wechsel spiegelt sich
auch die gleich gelagerte Verantwortlichkeit
beider Seiten wieder. Daher verkörpern wir
in einem gedeihlichen Miteinander die BG,
um unserem Ziel einer unfallfreien Arbeit
ein großes Stück näherzukommen.
Schumacher: Der Vorsitz wechselt im jährlichen Rhythmus, weil es so in unserer Satzung steht und durchaus Sinn macht. Die
Selbstverwaltung soll ja paritätisch organisiert sein. Dies dokumentiert sich auch im
regelmäßigen Wechsel des Vorsitzes.
Im Fokus
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Dieter Lasar (links) und
Carl-Ludwig Schumacher
(Mitte) im Gespräch
mit Rolf Schaper von
BG BAU aktuell.
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Im Fokus
BG BAU aktuell 4 _2014
Ist das System unserer Selbstverwaltung
heute noch zeitgemäß? Wo sind die Vorteile?
„Unser
oberstes Ziel
ist das Senken
der tödlichen
Arbeitsunfälle.“
Dieter Lasar,
Vorstandsvorsitzender der BG BAU
(Versichertenvertreter)
Lasar: Die Selbstverwaltung ist selbstverständlich noch zeitgemäß! Leider sind
heute immer weniger Menschen bereit, ein
Ehrenamt zu übernehmen. Nur über das
Ehrenamt kann die wirkliche Situation der
Beschäftigten und ihrer Nöte auf die Ebene der hauptamtlich Handelnden in der
BG transportiert werden. Unsere Vertreterinnen und Vertreter sind fest im Arbeitsleben verankert. Sie sind beispielsweise
Sicherheitsfachkräfte oder Betriebsräte
und haben täglich mit dem zu tun, was
auf Baustellen oder in Reinigungsfirmen
passiert. Damit sind sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Praxis und BG.
Schumacher: Immer wieder, sei es durch
die Politik oder auch in diesem Interview,
wird diese Frage gestellt. Wenn ich daran
zweifelte, würde ich dieses Amt nicht ausüben. Da wäre mir die Zeit zu schade. Fest
steht: Das System der Selbstverwaltung hat
sich seit mehr als 125 Jahren bewährt. Man
kann die Frage, ob die BG BAU auch ohne
Selbstverwaltung genauso funktionieren
würde, zwar stellen, aber nicht wirklich
beantworten. Ich bin überzeugt, dass die
Möglichkeit der Einflussnahme durch die
Versicherten und Unternehmen ein wertvolles Gut ist. Es ist doch effektiv und demokratisch, dass die Betroffenen selbst
die Arbeit unserer BG mitgestalten können
und die Aufgaben nicht Dritten, beispielsweise der Politik, überlassen.
mannschaft sowie die Standortentwicklungen, setzt Aufgabenschwerpunkte und ist
Ansprechpartner für Missstände und Verbesserungsvorschläge. Ich kann mich allerdings an keinen Fall erinnern, an dem wir
einen Sachverhalt nicht gemeinsam mit der
Geschäftsführung bzw. den Mitarbeitern
vorbereitet und dann entschieden hätten.
Ich glaube, dass wir in den allermeisten
Fällen zu einem gemeinsamen Ergebnis
kommen. Aber das war nicht immer so
und wird vielleicht auch nicht so bleiben.
Immer wieder klagen Mitgliedsunternehmen über die hohen Beiträge für die
BG BAU. Sind die wirklich so hoch und
woran liegt das?
Schumacher: Die Beiträge sind hoch, das
stimmt. Aber sie sinken seit einigen Jahren und jetzt weiter. Wir Unternehmer sind
daran interessiert, dass die BG wirtschaftlich funktioniert und die Kosten nicht in
den Himmel wachsen. Die Kosten steigen, wenn es zu viele Berufskrankheiten
und Unfälle gibt oder zu viel Bürokratie
herrscht. Dafür müssen vor allem die Prävention gefördert und die Verwaltungsabläufe optimiert werden. Das ist gemeinsames Interesse von Versicherten und
Unternehmen. Gleichzeitig sind die Unternehmer interessiert, dass ihre Mitarbeiter, wenn sie einmal einen Unfall hatten,
perfekt versorgt werden, um bald wieder
ins Arbeitsleben zurückzukehren.
Lasar: Wir lassen uns die Entscheidungen
der Verwaltung darlegen und greifen korrigierend ein. Auch durch Haushaltsplanungen und das Setzen von Schwerpunkten in der Prävention nehmen wir Einfluss
auf das Handeln unserer hauptamtlich Beschäftigten bei der BG BAU.
Lasar: Würden mehr beitragszahlende
Arbeitnehmer beschäftigt, wäre das gesamte Beitragsaufkommen größer und
die Beiträge könnten für alle sinken. Es
liegt aber auch an den Unfallzahlen, die
immer noch viel zu hoch sind. Hier muss
noch mehr präventiv getan werden. Die
Kontrollen müssen schärfer und auch die
Sanktionen härter werden. Die schwarzen
Schafe müssen bestraft werden. Hier muss
entschlossener gehandelt werden, denn
jeder verhinderte Unfall trägt somit auch
zu Beitragssenkungen bei.
Schumacher: Die Selbstverwaltung kann
viel Einfluss nehmen. Sie hat zum Beispiel
die Hoheit über das Haushaltsrecht, entscheidet über die Besetzung der Führungs-
Sind den Unternehmern und Versicherten die Vorteile der Gesetzlichen Unfallversicherung ausreichend bekannt, beispielsweise die Haftungsablösung?
Inwiefern nimmt unsere Selbstverwaltung Einfluss auf die Arbeit der BG BAU?
BG BAU aktuell 4 _2014
Schumacher: Diese Frage stellt sich tatsächlich manchmal, wenn man sich mit
Kollegen oder Mitarbeitern unterhält. Daher ist es unsere gemeinsame Aufgabe,
den Wert unserer BG immer mehr bekanntzumachen. Die BG ist kein interessantes
Thema, solange man gesund und nicht
betroffen ist bzw. ein Betrieb unfallfrei
arbeitet. Doch den Wert der BG erkennt
der Versicherte, wenn er durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit selbst betroffen ist. Und das Unternehmen erkennt
den Wert, wenn es sich verdeutlicht, dass
es ohne die BG selbst für die Kosten einstehen müsste. Das ist wie mit dem Sicherheitsgurt: Zunächst ist man erst mal
eingeengt, man fühlt sich gestört. Aber
wenn man ihn mal benötigt hat, ist man
dankbar, dass es ihn gibt. So ähnlich ist
es auch mit unserer BG.
Lasar: Versicherte erfahren häufig nur
dann etwas von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn etwas passiert ist. Nicht
der Einzelne ist bei der Unfallversicherung
bekannt, sondern nur das Unternehmen,
bei dem er beschäftigt ist. Aber die Aufgaben und Ziele der BG sollten schon viel
früher bekannt sein. Denn Prävention soll
ja Unfälle verhindern. Dies muss in die
Köpfe derjenigen eindringen, die meinen,
mal schnell ohne Absicherung arbeiten zu
wollen. Konkret: Tut mehr für die Arbeitsplatzsicherheit und alle Beteiligten haben
was davon. Es ist nicht hinnehmbar, dass
bei den Mitgliedsfirmen der BG BAU beispielsweise im Jahr 2013 112 tödliche Arbeits- und Wegeunfälle passiert sind.
Die heutige BG BAU entstand am 1. Mai
2005 durch die Fusion der sieben Bau-Berufsgenossenschaften und der TiefbauBG. Sind die damals gesteckten Ziele der
Fusion heute erreicht?
Lasar: Ich glaube, dass wir auf dem richtigen Weg sind – aber es gibt noch viel zu tun.
Wenn alle am gleichen Strang und in die
gleiche Richtung ziehen, kommen wir unserem Ziel ein Stück näher. Ich will mit meiner Arbeit dazu beitragen, dass dies gelingt.
Schumacher: Die Selbstverwaltung hat inzwischen den Fusionsstress überwunden.
Im Fokus
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19
Aber unsere gesteckten Ziele innerhalb der
BG sind noch nicht erreicht. Manche Mitarbeiter der BG scheinen noch in alten Strukturen zu denken und zu handeln. Sie sehen
ihre eigene Region, ihre alte BAU BG oder
TBG und haben noch ihre alten Gewohnheiten. Wir sind aber eine BG BAU geworden und wollen das Beste der alten BG’en
zu einem noch besseren Neuen gestalten.
Dabei sollten alle Mitarbeiter mithelfen.
Welche Ziele haben Sie für die weitere
Amtszeit und was hat für Sie oberste
Priorität?
Lasar: Unser oberstes Ziel ist das Senken
der tödlichen Arbeitsunfälle. Daher muss
unsere Prävention konsequenter, mutiger
und entschlossener handeln. Offenbar geht
es nicht ohne knallharte Sanktionen, wenn
wir in puncto Sicherheit nicht auf das Niveau eines Entwicklungslandes absinken
wollen. Wir müssen auch mehr Herzblut
für das Schicksal von verunfallten Menschen entwickeln. Ich erinnere mich an
einen tödlichen Unfall auf der Baustelle
eines skandinavischen Unternehmens in
Deutschland. Dort ist der Chef persönlich
nach Deutschland geflogen, um der Sache
vor Ort auf den Grund zu gehen. Unsere
Kultur beim Umgang mit Arbeitsunfällen
muss anders werden. Der Mensch muss
wieder stärker in den Mittelpunkt des Arbeitslebens gerückt und nicht nur als Produktionsfaktor aufgefasst werden. Ich erkenne in Deutschland in den Medien leider
keine Betroffenheit in Bezug auf tödliche
Arbeitsunfälle. Alles scheint durch die BGliche Haftungsablösung geregelt zu sein.
Das ist mir zu wenig nah am Menschen.
Schumacher: Meine Ziele sind im Prinzip die gleichen wie am Anfang meiner
Amtszeit. Hinzugekommen sind Schwerpunkte im Bereich der BG-Gemeinschaft,
beispielsweise mit der Gründung des Klinik-Konzerns KUV. Ganz wesentlich ist für
mich geblieben, dass wir uns im Bereich
der Prävention und beim ASD der BG BAU
ständig verbessern. Und ganz wichtig ist
stets das Ziel, eine sparsame und kompetente Verwaltung zu haben. Ich meine, dass unsere BG auf einem guten, aber
noch anstrengenden Weg ist.
„Ein Unternehmen erkennt
den Wert der BG
dann, wenn es
sich verdeutlicht, dass es
bei einem Unfall
ohne die BG
selbst für die
Kosten einstehen müsste.“
Carl-Ludwig Schumacher,
Vorstandsvorsitzender der BG BAU
(Arbeitgebervertreter)
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Arbeitsmedizin
BG BAU aktuell 4 _2014
Beratungsteam verstärkt
Um die große Nachfrage der Betriebe bewältigen zu können,
sind beim Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der
BG BAU (ASD der BG BAU) jetzt auch Betriebsberater im Einsatz.
TEXT: Dr. med. Jobst Konerding
FOTOS: iStockphoto
Die Betriebsberater unterstützen die Betriebsärzte
und sicherheitstechnischen
Berater des ASD der BG BAU
bei der Betreuung der Mitgliedsbetriebe.
D
er ASD der BG BAU berät die Betriebe vor Ort, auf Baustellen, in
mobilen Untersuchungseinheiten,
in ASD-Zentren oder bei Schulungen. Zwar
gehören Beratungen in erster Linie zu den
Aufgaben der Betriebsärzte und sicherheitstechnischen Berater. Aufgrund ihrer Ausbildung, langjährigen Erfahrung
und regelmäßigen Fortbildung sind sie da-
für qualifiziert, die Betriebe auf fachlich
hohem medizinischem und technischem
Niveau zu betreuen. In der täglichen arbeitsmedizinischen Routine werden jedoch
weitere Fachkräfte benötigt, um die Qualität der Betriebsbetreuung zu gewährleisten. Deshalb hat der ASD der BG BAU sein
Beratungsteam um medizinische Fachangestellte mit entsprechender Ausbildung
BG BAU aktuell 4 _2014
verstärkt. Die Betriebsberater nehmen auf
Anweisung der Betriebsärzte oder sicherheitstechnischen Berater unterstützende
Aufgaben wahr und entlasten diese. Die
Betriebsberater übernehmen Zuarbeit bei
bestimmten arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Fragestellungen wie
Erste Hilfe, Haut, Lärm, Bildschirmarbeitsplätze und Persönliche Schutzausrüstung
(PSA). Die Erstellung und Umsetzung der
Gefährdungsbeurteilung oder die Festlegung arbeitsmedizinischer Vorsorge hingegen gehören nicht zu ihren Aufgaben.
Dafür sind nach wie vor ausschließlich die
Betriebsärzte und sicherheitstechnischen
Berater zuständig.
Erste Hilfe
Alle Betriebsberater sind auch ausgebildete Ersthelfer und beraten die Firmen
über Kosten, Finanzierung und Organisation der Erste-Hilfe-Lehrgänge. Außerdem informieren sie die Unternehmen
beispielsweise über die Ausstattung der
Verbandkästen, die Anzahl der Ersthelfer
oder das Anbringen von Hinweisschildern.
Erste-Hilfe-Lehrgänge hingegen gehören
nicht zu ihren Aufgaben.
Haut
Belastungen der Haut durch Feuchtigkeit,
mechanische Ursachen oder Gefahrstoffe sollen erkannt und durch Hautschutzmaßnahmen vermindert werden. Die Betriebsberater unterstützen den Arbeitgeber
und Betriebsarzt bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Hautschutzplänen
sowie bei der Beschaffung von geeigneten Schutzhandschuhen. Beratungen über
die richtige Verwendung von Hautschutz-,
-reinigungs- und -pflegemitteln mit praktischen Übungen können im Betrieb angeboten werden. Mit dem sogenannten
Dermalux-Gerät lässt sich der Effekt des
korrekten Eincremens der Hände zum optimalen Schutz der Haut überprüfen. Die
Betriebsberater halten auch Kurzvorträge über Hautbelastungen. Wenn Hauterkrankungen in bestimmten Betrieben gehäuft auftreten, so dass der Betriebsarzt
gefordert ist, können die Betriebsberater
Arbeitsmedizin
|
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zum Beispiel durch Mitarbeiterbefragungen und Beobachtung der Arbeitsabläufe
Vorarbeit für die anschließende betriebsärztliche Beratung leisten und auf Schutzmaßnahmen hinweisen.
Lärm
Die Betriebsberater kennen die Lärm- und
Vibrationsarbeitsschutzverordnung. Mit
orientierenden Messungen können sie
Lärmbereiche erfassen und die Unternehmer über die sich daraus ergebenden
Konsequenzen informieren. Hörtests im Betrieb und eine allgemeine Beratung zum
Gehörschutz können die Betriebsberater im
Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung
ebenso selbstständig durchführen wie Vorträge zum Thema Lärm und Gehörschützer.
Betriebsberater informieren über:
Bildschirmarbeitsplätze
• Organisation der Ersten Hilfe
Auch mit der Bildschirmarbeitsverordnung
kennen sich die Betriebsberater weitgehend
aus und können zur Ausstattung der Büroarbeitsplätze wie Schreibtisch, Bürostuhl,
Art und Anordnung der Monitore, Lichtverhältnissen und Beleuchtung sowie möglichen Unfallgefahren Hinweise geben und
die Stärke der Beleuchtung am Arbeitsplatz
messen. Verbesserungen durch günstigere ergonomische Arbeitsgeräte können sie
ebenfalls vorschlagen. Sehtests im Rahmen der Bildschirm-Vorsorge können die
Betriebsberater selbstständig vor Ort vornehmen. Die Ergebnisse werden anschließend von einem Betriebsarzt bewertet und
mit dem Arbeitnehmer besprochen.
Persönliche Schutzausrüstung
Über die Notwendigkeit, Anwendung und
den Einsatz der üblichen PSA wie Staubmasken, Atemschutzgeräte, Gehörschützer,
Schutzhandschuhe, Knieschützer oder Sicherheitsschuhe informieren die Betriebsberater ebenfalls in den Betrieben. Die Betriebsberater können dem Unternehmer
auch Regelungen wie die DGUV Vorschrift 2
in den Grundzügen erläutern.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt vom ASD
der BG BAU.
AUFGABEN DER BETRIEBSBERATER
• Hauterkrankungen und Hautschutz
• Lärmschäden und Gehörschützer
• Bildschirmarbeitsplätze
• Persönliche Schutzausrüstung
• DGUV Vorschrift 2
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Arbeitsmedizin
BG BAU aktuell 4 _ 2014
Die neue Biostoffverordnung
Am 23. Juli 2013 trat die neue Biostoffverordnung in Kraft. Sie soll
den Umgang mit biologischen Stoffen für die Beschäftigten sicherer
machen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
TEXT: Dr. Sascha Plackov
FOTOS: Mirko Bartels, 123RF
Bei Arbeiten in
Abwasserkanälen
ist mit Infektionen
zu rechnen.
G
rund für die Neufassung der Biostoffverordnung (BioStoffV) war
die Vorgabe der EU, die EU-Nadelstichrichtlinie in nationales Recht zu
überführen. Diese Richtlinie regelt den
Umgang mit scharfen und spitzen Instrumenten im Gesundheitswesen und
soll Stichverletzungen beispielsweise bei
Reinigungsarbeiten in Krankenhäusern
vorbeugen.
BG BAU aktuell 4 _2014
Im Zuge dieser Überführung ist die BioStoffV auch weiter aktualisiert worden.
Zum einen sind Erfahrungen aus dem Umgang mit der Richtlinie in der Praxis in die
Neufassung miteingeflossen, zum anderen
„wurde die Verordnung an wissenschaftliche und technische Weiterentwicklungen angepasst, strukturell und sprachlich
weiterentwickelt und mit anderen Arbeitsschutzverordnungen harmonisiert“, heißt
es in einer Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Gefährdungsbeurteilung steht
im Mittelpunkt
Das zentrale Element der Biostoffverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie
ist bei allen Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 bis 4
durchzuführen, und zwar vor Aufnahme
der Tätigkeit, bei Änderung der Arbeitsbedingungen, bei der Feststellung einer
Kontamination am Arbeitsplatz und beim
Auftreten von Erkrankungen durch biologische Arbeitsstoffe. Unabhängig davon ist
die Gefährdungsbeurteilung mindestens
jedes zweite Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Dabei empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
1. Gefährdungen für betroffene Personen
identifizieren, zum Beispiel Umgang
mit Krankheitserregern, Toxinen oder
sensibilisierenden Biostoffen
|
23
2. Bestehende Risiken bewerten:
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit
einer Infektion?
Was wären die Konsequenzen einer
Infektion?
3. Bewerten, wie erkannte Risiken ausgeschlossen oder minimiert werden
können
BIOLOGISCHE ARBEITSSTOFFE
4. Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
Die fünf wichtigsten Neuerungen
Eines der wesentlichen Elemente der Biostoffverordnung ist die Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe in eine von vier
Risikogruppen. Unberücksichtigt bleibt
dabei das allergieauslösende und toxische Potenzial, welches von der Gefahrstoffverordnung erfasst wird. Biologische
Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 stellen
in der Regel keine Gefährdung für die Beschäftigten dar, solche der Risikogruppe
4 hingegen eine hohe Gefährdung. Weiterhin unterscheidet die Biostoffverordnung
zwischen „gezielten“ und „nicht gezielten“
Tätigkeiten. Gezielte Tätigkeiten sind dabei
auf den biologischen Arbeitsplatz direkt
ausgerichtet, beispielsweise in Laboratorien. Alle anderen Tätigkeiten zählen zu
den nicht gezielten Tätigkeiten.
Arbeitsmedizin
Pflichten des Arbeitgebers
Die Verordnung enthält einen neuen Paragrafen, der die grundsätzlichen Pflichten
des Arbeitgebers beschreibt. Für Arbeitsplätze mit möglichem Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen hat er eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
durchzuführen. Je nach Arbeitsplatz, Tätigkeit und dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich nach der BioStoffV
weitere Pflichten und Maßnahmen für den
Arbeitgeber. So wird beispielsweise auch
die Ermittlung tätigkeitsbezogener psychischer Belastungen gefordert.
Infektionsgefahren vermeiden
Soweit es technisch möglich oder zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung erforderlich ist, sind spitze und scharfe medizinische Instrumente in Einrichtungen des
Gesundheitsdienstes vor Aufnahme der Tätigkeit durch solche zu ersetzen, bei denen
keine oder eine geringere Gefahr von Stichund Schnittverletzungen besteht.
Darunter versteht man Mikroorganismen wie
Bakterien, Viren und Pilze sowie Einzeller und
Würmer, die den Menschen durch Infektion,
Giftbildung, Überempfindlichkeitsreaktionen
oder sonstige schädigende Wirkungen gefährden können.
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist anzuwenden, wenn ein direkter Zusammenhang
zwischen der Arbeit und dem Freiwerden von
Biostoffen besteht. Sind die Beschäftigten
lediglich Biostoffen ausgesetzt, beispielsweise bei Tätigkeiten mit Publikumsverkehr,
gilt die BioStoffV nicht. Im Baugewerbe fallen
beispielsweise Sanierungsarbeiten in mit
Schimmelpilzen belasteten Gebäuden oder
Arbeiten auf mit Taubenkot verunreinigten Dächern unter die BioStoffV. Ziel der BioStoffV
ist es, den Schutz der Beschäftigten bei
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
und den Schutz anderer Personen zu regeln,
soweit diese aufgrund des Verwendens von
Biostoffen gefährdet werden. Eingeschlossen
sind auch Tätigkeiten, die dem Gentechnikrecht unterliegen, soweit dort bestehende
Regelungen die Forderungen nicht abdecken.
Schutzstufenzuordnung
Nur noch in wenigen Bereichen ist eine
Schutzstufenzuordnung notwendig (Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Laboratorien, Versuchstierhaltung, Biotechnologie).
Präzisiert wird die Biostoffverordnung durch
die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Die wichtigsten sind:
Eine Schutzstufenzuordnung kann entfallen bei/in:
• TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
in abwassertechnischen Anlagen“
•
•
•
•
•
•
Reinigungs- und Sanierungsarbeiten,
Tätigkeiten in der Veterinärmedizin,
Land- und Forstwirtschaft,
Abwasser- und Abfallwirtschaft,
Biogasanlagen,
Schlachtbetrieben.
• TRBA 214 „Abfallwirtschaft“
• TRBA 250 „Gesundheitswesen“
• TRBA 400 „Gefährdungsbeurteilung“
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Rehabilitation und Leistungen
BG BAU aktuell 4 _2014
Wann ist es ein Wegeunfall?
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung
bei Unfällen auf Wegen von und zur Arbeit ist an enge Vorgaben
geknüpft.
TEXT: Peggy Ruchatz
FOTOS: Fotolia, iStockphoto
Entscheidend für die Anerkennung
eines Wegeunfalls ist die Motivation
des Arbeitnehmers, die Arbeitsstelle
unmittelbar erreichen zu wollen. Schon
kleine Umwege und Zwischenstopps können
den Versicherungsschutz unterbrechen.
BG BAU aktuell 4 _2014
D
ie Anerkennung von Wegeunfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung führt immer wieder zu
Diskussionen. Denn die Einflussmöglichkeiten der Arbeitgeber zur Prävention solcher Unfälle sind begrenzt. Da Arbeit und
Arbeitsweg jedoch unmittelbar miteinander verknüpft sind, hat der Gesetzgeber
auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden
unmittelbaren Weges unter Versicherungsschutz gestellt. Doch die Rechtsprechung
zieht inzwischen engere Grenzen, in denen
Wegeunfälle anzuerkennen sind. Entscheidendes Kriterium dafür ist der sachliche
Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen des Weges und der Tätigkeit in dem
Unternehmen sowie die Motivation des
Beschäftigten, die Arbeitsstelle unmittelbar erreichen zu wollen. Umwege und Zwischenstopps auf dem Arbeitsweg können
den Versicherungsschutz unterbrechen,
beispielsweise das Einkaufen von Lebensmitteln auf dem Heimweg.
Der unmittelbare Weg
ist versichert
Welche Wegstrecke den unmittelbaren
Weg zur Arbeit darstellt, hängt vom gewählten Verkehrsmittel ab. Die Wahl des
Verkehrsmittels ist den Arbeitnehmern
grundsätzlich freigestellt. Es muss also
nicht in jedem Fall der direkte, also der
entfernungsmäßig kürzeste Weg sein. Von
Bedeutung für den Versicherungsschutz
ist die Motivation des Versicherten, direkt
zum Ort der Tätigkeit oder nach Hause zu
gelangen. Der versicherungsrechtlich geschützte Weg beginnt im Regelfall mit dem
Durchschreiten der Außenhaustür und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte.
Unterbricht der Beschäftigte seinen Weg für
private Tätigkeiten oder macht dafür einen
Umweg, erlischt der Versicherungsschutz
bzw. kommt zum Ruhen. Als private Tätigkeiten gelten beispielsweise Arztbesuche,
Privateinkäufe, das Geldabheben sowie das
Betanken eines Kraftfahrzeuges. Sobald
sichtbar nach außen erkennbar wird, dass
private Interessen verfolgt werden, der Wille, unmittelbar zum oder von dem Ort der
Tätigkeit zu gelangen, also unterbrochen
wird, besteht bereits in diesem Augenblick
kein Versicherungsschutz mehr.
Ein Beispiel aus der
Rechtsprechung
Ein Beschäftigter befand sich auf dem Weg
zur Arbeit und wollte auf eine Tankstelle
Rehabilitation und Leistungen
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25
einbiegen, um zu tanken. Er bremste ab
und setzte den Blinker, woraufhin ein
hinter ihm fahrendes Fahrzeug auffuhr.
Bei dem Auffahrunfall wurde der Mann
verletzt. Unfallversicherungsschutz war
nach höchstrichterlicher Rechtsprechung
des Bundessozialgerichts in diesem Fall
abzulehnen, da die Motivation des Fahrers nicht mehr davon geprägt war, die
Arbeitsstelle zu erreichen. Anders verhält
es sich, wenn der als rein private Tätigkeit zu wertende Tankvorgang beendet
ist. Beim Ausfahren aus der Tankstelle
musste ein Versicherter die Straße über
die Gegenfahrbahn überqueren, um seinen Weg zum Arbeitsplatz fortzusetzen.
Er kollidierte dabei mit einem Fahrzeug
und wurde verletzt. In diesem Fall wurde
Versicherungsschutz gewährt, denn die
Motivation des Fahrers beim Überqueren
der Gegenfahrbahn war wieder davon geprägt, die Arbeitsstelle zu erreichen.
Unterbrechung des Weges
Wenn ein Beschäftigter auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit den Straßenverkehrsraum verlässt und in ein Gebäude
hineingeht oder in ein Grundstück einbiegt, endet sein Versicherungsschutz in
diesem Moment. Wer beispielsweise ein
Geldinstitut betritt, um Geld abzuheben,
unterbricht seinen Arbeitsweg wegen einer privaten Tätigkeit und genießt während des Aufenthaltes im Geldinstitut keinen Versicherungsschutz. Erst, wenn sich
der Beschäftigte wieder auf den unmittelbaren Weg begibt, lebt dieser wieder
auf. Es gibt aber auch Ausnahmen. Bei
Unterbrechungen des Arbeitsweges, die
als geringfügig anzusehen sind und ohne
nennenswerte Verzögerung im „Vorbeigehen“ erledigt werden können, wie beispielsweise beim Einwerfen eines Briefes
in einen Postkasten, der auf dem Weg
liegt, kann der Versicherungsschutz fortbestehen. Umwege, die den Arbeitsweg
aus privaten Gründen nicht unerheblich
verlängern, sind grundsätzlich nicht versichert. Bestimmte Umwege hat der Gesetzgeber jedoch aufgrund des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit
ausdrücklich in den Versicherungsschutz
einbezogen. Umwege, um eigene Kinder
während der Arbeitszeit unterzubringen,
sind versichert. Auch Unfälle, die auf Umwegen durch das Abholen von Kollegen
zu Fahrgemeinschaften oder beispielsweise auf staubedingten Umleitungen
entstehen, sind vom Unfallversicherungsschutz abgedeckt.
Nur mal kurz zur Bank, um
Geld abzuheben. Dieser
Umweg wird aus einem
privaten Grund gemacht
und kann zum Verlust des
Versicherungsschutzes
führen.
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Rehabilitation und Leistungen
Ist die Wirbelsäule berufsbedingt
dauerhaft geschädigt? Bei einem
entsprechenden Verdacht kann der
Arzt eine Berufskrankheits-Verdachtsanzeige stellen. Die BG BAU nimmt
dann die Ermittlungen auf.
BG BAU aktuell 4 _2014
BG BAU aktuell 4 _2014
Rehabilitation und Leistungen
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Verdacht auf Berufskrankheit – was tun?
Reinigungskräfte leiden oft an Hauterkrankungen, Maurer
haben’s im Rücken und Bodenleger leiden an den Knien.
Doch welche Erkrankungen haben berufliche Ursachen?
TEXT: DGUV
FOTOS: 123RF, Fotolia
E
in begründeter Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK) liegt vor, wenn die Krankheitssymptome mit den persönlichen Arbeitsbedingungen des Erkrankten in
einem Zusammenhang stehen können. In solchen Fällen sollten sich Betroffene an einen Arbeitsmediziner, ihren Haus- oder Facharzt wenden, der die Symptome
abklärt. Wenn der Arzt der Meinung ist, es könnte sich um eine BK handeln, wird er
eine sogenannte BK-Verdachtsanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG)
schicken. Aber auch der Patient selbst kann sich in solchen Fällen formlos an seine
BG, beispielsweise die BG BAU, wenden. Weiß der Arbeitgeber davon, dass es sich
um eine BK handeln könnte, ist es auch seine Pflicht, den Unfallversicherungsträger
darüber zu informieren.
Umfangreiche Ermittlungen
Nachdem eine BK-Meldung bei der BG BAU eingegangen ist, meldet sich ein Mitarbeiter
bei dem Erkrankten, um das Verfahren zu erläutern und den Sachverhalt zu ermitteln.
Dabei stehen neben der Krankengeschichte vor allem die Bedingungen am Arbeitsplatz
im Mittelpunkt. Die Recherchen sind aufwendig und oft langwierig. Denn die Belastungen, denen die Erkrankten während ihres gesamten Arbeitslebens ausgesetzt waren,
liegen teilweise Jahrzehnte zurück und sind manchmal schwierig zu beurteilen, vor
allem, wenn die Betriebe nicht mehr existieren. Der Betroffene kann dabei mitwirken.
Der Arbeitgeber ist sogar gesetzlich verpflichtet, der BG Auskunft über schädigende
Einwirkungen am Arbeitsplatz zu geben.
Zur Klärung der Frage, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen beruflicher
Einwirkung und der Gesundheitsstörung gibt, werden zudem fachärztliche Gutachten
eingeholt. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet der Unfallversicherungsträger,
ob präventive Maßnahmen zur Vermeidung einer BK erforderlich sind, sowie über die
Anerkennung einer BK und die daraus resultierenden Entschädigungsleistungen. Die für
den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Gewerbeärzte sind dabei zu beteiligen.
WAS IST EINE BERUFSKRANKHEIT?
Der Gesetzgeber definiert als Berufskrankheit Erkrankungen, die „durch besondere
Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in
erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als
die übrige Bevölkerung“. Diese Erkrankungen
sind in der sogenannten Berufskrankheitenliste aufgeführt, die zurzeit 73 BKen umfasst.
Die Liste wird den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angepasst und von der
Bundesregierung veröffentlicht.
http://bit.ly/1zDqvj9
„Heilen“ mit allen geeigneten Mitteln
Liegt tatsächlich eine Berufskrankheit vor, geht es in erster Linie darum, die Krankheit mit allen geeigneten Mitteln zu heilen. Sofern dies nicht möglich ist, gilt es, die
Krankheit zu lindern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Die BG BAU bietet dazu
eine breite Palette von Leistungen – von der medizinischen Versorgung bis hin zur
beruflichen Wiedereingliederung. Hat die Erkrankung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent zur Folge, erhalten die Versicherten eine Rente.
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Mensch und Betrieb
Bei der Firma Heitkamp &
Hülscher gehören den Mitarbeitern auch Geräte und Maschinen,
für deren Wartung und Pflege sie
sich als Mitunternehmer verantwortlich fühlen, wie hier Baggerfahrer Stefan Schlüss.
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BG BAU aktuell 4 _2014
Mensch und Betrieb
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Mitarbeiter als
Mitunternehmer
Das Geheimnis erfolgreicher Bauunternehmen stand im Mittelpunkt des deutschlandweiten Wettbewerbs „Bauunternehmen
des Jahres 2014“, den die Fachzeitschrift tHIS zusammen mit der
Technischen Universität München veranstaltet.
TEXT: Dagmar Sobull
FOTOS: Mirko Bartels
D
er Sonderpreis „Mitarbeiterorientiertes Unternehmen“ ging in diesem Jahr an Heitkamp & Hülscher
in Stadtlohn. Das 90 Mitarbeiter zählende
Familienunternehmen für Tief-, Straßenund Kanalbau überzeugte durch seine Arbeits- und Gesundheitsschutz- sowie seine Unternehmensstrategie, die Mitarbeiter
zu Mitunternehmern macht. So sind die
Beschäftigten im Rahmen der H&H Team
GmbH & Co. KG zu 50 Prozent am Maschinenbesitz beteiligt. Außerdem erhalten sie
zum Jahresende individuelle, am Unternehmensergebnis orientierte Prämien.
Dieses Beteiligungsmodell sei in einem
längerfristigen Prozess über mehrere Jahre entstanden, erläutert Geschäftsführer
Erwin Hülscher den Kulturwandel. „Ende
der 90er Jahre haben wir die Mitarbeiter zunächst über eine betriebliche Altersvorsorge
am Ergebnis teilhaben lassen. Sie konnten
ihre Gewinnbeteiligung in die Altersvorsorge einbringen und damit Steuern sparen.“
Langfristig sei das jedoch nicht die optimale
Lösung gewesen, so Hülscher weiter. Zum
einen waren die steuerlichen Höchstbeträge bald ausgeschöpft, zum anderen sei der
Motivationsanreiz eher gering, weil die Altersversorgung ja erst in ferner Zukunft zum
Tragen komme. Außerdem war das Kapital,
welches die Mitarbeiter in ihre Altersversorgung einbrachten, dem Unternehmen entzogen. Deshalb gründete Hülscher 2006 die
H&H Team GmbH und Co. KG: „So bleibt
das Geld im Unternehmen und die emotionale Bindung der Mitarbeiter, die ja über
die H&H Team GmbH auch Mitunternehmer
sind, wird gestärkt.“
Prokurist der H&H Team GmbH ist Frank
Schlamann. Der gelernte Landmaschinenmechaniker ist für Reparatur und Wartung
zuständig. Nach Rücksprache mit dem
Chef entscheidet er über Neuanschaffungen und Investitionen, die von den Führungskreisen der einzelnen Geschäftsfelder beantragt werden. „Seitdem wir die
H&H Team GmbH haben, sind die Reparaturkosten um rund 20 Prozent gesunken“,
beobachtet Schlamann. „Die Leute gehen
viel pfleglicher mit den Geräten um, weil
sie ihnen ja auch selbst gehören.“
Individuelle Erfolgsbeteiligung
Zusätzlich zur Beteiligung am Maschinenpark gibt es bei Heitkamp & Hül scher seit
2008 ein individuelles Mitarbeiter-
„Für mich liegt das Potenzial
gerade in unserer Branche
bei den Mitarbeitern.
Denn der Rest ist kopierbar.
Deshalb brauchen wir eine
eingespielte und motivierte
Mannschaft“, sagt
Erwin Hülscher.
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Mensch und Betrieb
BG BAU aktuell 4 _2014
„Arbeitssicherheit hatte
bei uns schon immer einen
hohen Stellenwert, aber durch
AMS BAU haben wir die Arbeitsabläufe und alle Sicherheitsvorkehrungen dokumentiert“,
erläutert Jörg Hülscher.
GESAMTSIEGER 2014
Gesamtsieger des Wettbewerbs „Bauunternehmer des Jahres 2014“ ist die Johann Bunte
Bauunternehmung GmbH aus Papenburg im
Emsland. Das in vielfältigen Baubereichen
tätige Unternehmen wurde vor allem für seine
starke Position bei der Akquise neuer Aufträge
und seine Kundenorientierung, sein ausgeprägtes Qualitäts- und Wissensmanagement
und sein Wertemanagement ausgezeichnet.
Erfolgsbeteiligungsmodell (MEB). Den
Schlüssel für die Gewinnverteilung haben die Mitarbeiter selbst mitentwickelt.
„Wir wollten kein Gießkannenprinzip und
nicht nur die alten Hasen und Führungskräfte belohnen“, sagt Hülscher. Grundlage für die Verteilung der Prämien sei
eine 360-Grad-Bewertung, die sich an
der Stellenbeschreibung des jeweiligen
Mitarbeiters orientiere: „Jeder bewertet
sich selbst, wird von seinen Vorgesetzten
bewertet und bewertet seine Vorgesetzten“, erklärt Hülscher das Vorgehen. Bei
den Mitarbeitergesprächen am Jahresende werden die Bewertungen gegenübergestellt und es wird eine Prozentzahl ermittelt. Dazu kommt ein Arbeitszeitfaktor,
der sich aus der theoretischen Arbeitszeit
und der tatsächlichen Arbeitszeit errechnet. „Wer viele Stunden macht, trägt mehr
zum Unternehmensgewinn bei als jemand,
der wochenlang krank war“, erklärt Hülscher den Ansatz. Das dritte Kriterium
für die Verteilung des MEB sei der Verantwortlichkeitsfaktor je nach Stellung im
Unternehmen, den die Mitarbeiter selbst
festgelegt haben. So wird für jeden Mitarbeiter eine ganz individuelle Zahl für
die Beteiligung am Unternehmensgewinn
ermittelt. „Wir wollen keine Gleichmacherei, der Leistungsgedanke steht im Vordergrund“, stellt Hülscher klar. Nach diesem
Prinzip habe das Unternehmen im vergangenen Jahr 300.000 Euro Prämie an die
Mitarbeiter ausgeschüttet und „nicht einer
war unzufrieden“.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Der Krankenstand bei Heitkamp & Hülscher sei nur halb so hoch wie im Durchschnitt der Branche, sagt Jörg Hülscher,
zuständig für das betriebliche Gesundheitsmanagement und die Arbeitssicherheit im Unternehmen. „Zuerst haben wir
Fitnesskurse und Gesundheitsschulungen
nach Feierabend angeboten. Aber es war
schwierig, die Leute zu motivieren, nach
einem ohnehin langen Arbeitstag noch
länger in der Firma zu bleiben, um Sport
zu machen“, berichtet Hülscher. „Deshalb
haben wir ähnlich wie die Krankenkassen
ein spezielles Bonusheft für unsere Mitarbeiter entwickelt. Darin kann jeder individuell Punkte sammeln für sportliche
Aktivitäten in der Freizeit, gesundheitsgerechtes Verhalten wie zum Beispiel ‚nicht
rauchen‘ oder Vorsorgeuntersuchungen
und Impfungen. Am Ende des Jahres werden die Punkte addiert. Je nach Punktzahl erhalten die Mitarbeiter eine Prämie
für gesundheitsbewusstes Verhalten und
sportliche Betätigung. Dafür schütten wir
pro Jahr zwischen 5.000 und 12.500 Euro
aus.“
Fehlermanagement
Wenn es mal nicht rund läuft, haben die
Mitarbeiter bei Heitkamp & Hülscher die
Möglichkeit, ihrem Ärger Luft zu machen
und Dinge, die auf der Baustelle falschlaufen, in einem Programm im Intranet anzuzeigen. Andere Mitarbeiter können diese
kommentieren. In den Führungskreisen
werden die gemeldeten Probleme analysiert und Lösungsansätze dafür gesucht.
Für pragmatische Lösungen sorgt auch
eine Heitkamp-&-Hülscher-„WhatsApp“Gruppe. „Wenn auf einer Baustelle beispielsweise kurzfristig ein bestimmtes
Gerät gebraucht wird, können sich die
Mitarbeiter über die ‚WhatsApp‘-Gruppe
schnell darüber verständigen und einen
Austausch verabreden“, erläutert Jörg Hülscher den Nutzen.
Arbeitssicherheit dokumentiert
Auch die Arbeitssicherheit liegt Hülscher
sehr am Herzen: „Jeder Mitarbeiter soll
abends so gesund nach Hause kommen,
wie er morgens gestartet ist“, so das Credo
der Firma. Deshalb führte Heitkamp & Hülscher 2011 AMS BAU, das Arbeitsschutzmanagementsystem der BG BAU, ein und
verlängerte es jetzt um weitere zwei Jahre. Jörg Hülscher: „Arbeitssicherheit hatte bei uns zwar auch vorher schon einen
hohen Stellenwert, aber durch AMS BAU
haben wir die Arbeitsabläufe und alle Sicherheitsvorkehrungen dokumentiert.“
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Sicher unterwegs
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Fahrtipps für den Winter
Glatteis, Schnee, Matsch und schlechte Sicht: Wer auf winterlichen Straßen unterwegs ist, muss seine Fahrweise und Ausrüstung den widrigen Verhältnissen anpassen.
TEXT: DEKRA
FOTO: iStockphoto
E
ine gute Vorbereitung auf den Winter ist für Autofahrer wichtig, um
sicher und entspannt ans Ziel zu
kommen. Verkehrsexperten haben die
folgenden zehn praktischen Tipps parat.
punkt kann in kalten Bereichen, beispielsweise auf Brücken, in Waldstücken oder auf
freien Flächen, plötzlich tückisches Glatteis auftreten und den Fahrer überrumpeln.
Blitzeis
Keine Hektik
Wenn die Nachrichten glatte oder vereiste
Straßen melden, heißt das für Autofahrer,
mehr Zeit einzuplanen und früher zu starten. Denn Zeitdruck und forsche Fahrweise
führen im Winter noch leichter als sonst
zu Unfällen.
Blitzeis ist deshalb so gefährlich, weil es
überraschend auftritt. Es entsteht, wenn
Regen nach längerem Frost auf eine kalte
Fahrbahn fällt und sich sofort in Glatteis
verwandelt. Dann sollten Autofahrer möglichst umgehend einen Parkplatz ansteuern und den Winterdienst abwarten.
Abstand rauf, Tempo runter
Licht an
Auf Schnee und Eis verlängert sich der
Bremsweg. Das Fahrzeug lässt sich schwieriger steuern und bricht schneller aus.
Deshalb sollte die Fahrweise immer der
Witterung angepasst werden. Ein größerer
Sicherheitsabstand und geringeres Tempo
sind erforderlich.
Wer im Winter frühzeitig das Licht einschaltet, tut etwas für die Sicherheit auf
der Straße. Bei starkem Schneetreiben ist
es ratsam, zwischendurch anzuhalten und
die Scheinwerfer wieder frei zu machen.
Gefühlvolle Fahrweise
Gefragt ist auch eine gefühlvolle Fahrweise. Ruppiges Bremsen, hektisches Beschleunigen und schnelle Lenkbewegungen können das Fahrzeug leichter aus der
Spur bringen.
Frostschutz nachfüllen
Bei Schmuddelwetter sind die Scheibenwischer oft im Dauereinsatz. Deshalb muss
das Wischwasser regelmäßig nachgefüllt
werden. Nach dem Einfüllen von Frostschutzmittel unbedingt mehrmals die
Scheibenwaschanlage betätigen, damit der
Frostschutz auch in die Leitungen gelangt
und die Flüssigkeit dort nicht einfriert.
Notfalls in die Eisen
Bei Fahrzeugen mit Antiblockiersystem
(ABS) sollten Autofahrer in Notsituationen voll in die Bremsen steigen und auf
der Bremse bleiben, damit das Bremssystem voll anspricht. Das gilt selbst dann,
wenn das Fahrzeug ins Schleudern gerät.
Ein ausbrechendes Fahrzeug dreht sich
dann eher auf der Stelle, bleibt also auf
der Fahrbahn.
Aufgepasst
Die Straßenverhältnisse im Winter können sich von Moment zu Moment ändern.
Selbst bei Temperaturen über dem Null-
Verkehrsfunk hören
Starke Schneefälle, Stürme und Blitzeis
werden meist angekündigt. Manchmal ist
es besser, eine Fahrt zu verschieben, wenn
der Wetterbericht chaotische Verhältnisse
auf den Straßen vorhersagt.
Gefüllter Tank
Im Winter im Stau festzusitzen, kann ungemütlich werden. Mit einem gut gefüllten
Tank lassen sich auch längere Wartezeiten
überstehen. Bei längeren Fahrten sollten
eine wärmende Decke, ein heißes Getränk
und etwas Notproviant dabei sein.
Mit einer defensiven,
vorausschauenden
Fahrweise und einem angemessenen Abstand zum
Vordermann sind Autofahrer im Winter auf der
sicheren Seite.
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Im Blick
BG BAU aktuell 4 _2014
Aus Bergbauwüste wird
Seenlandschaft
Der Braunkohlentagebau in der Lausitz hat tiefe Spuren hinterlassen.
Doch durch gezielte Rekultivierung sind mittlerweile völlig neue
Landschaften entstanden mit zahlreichen Seen, einer vielfältigen
Tier- und Pflanzenwelt und ganz neuen touristischen Möglichkeiten.
TEXT: Rolf Schaper
FOTOS: Rolf Schaper, LMBV, NABU: fokus-natur.de/Frank Leo, Picture Alliance
Saftiges Grün, tiefes Blau und eine
völlig neue Landschaftskomposition.
So präsentiert sich die Lausitz heute.
Die tiefen Braunkohlenlöcher gehören
vielerorts schon der Vergangenheit an.
Nach der Sanierung siedeln sich in der
Seenlandschaft wieder viele seltene
Tiere an. Aber auch Wassersportler
kommen hier auf ihre Kosten.
S
eit Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in der Lausitz rund zwei Milliarden Tonnen Braunkohle aus bis
zu 60 Metern Tiefe geholt. Der Tagebau
hat zahlreiche Dörfer und Straßen verschlungen. Über 11.000 Menschen mussten umgesiedelt werden. Sogar einige
Flüsse mussten teilweise verlegt werden.
Heute hat sich das ehemalige Braunkohlenfördergebiet zum Lausitzer Seenland
entwickelt. Nach der Sanierung ist eine
ganz neue Landschaft entstanden und eine
touristische Marke, mit einer Gesamtwasserfläche von 14.000 ha. Viele Seen sind
bereits durch Kanäle miteinander verbunden und werden schon heute von Wassersportlern genutzt.
Verantwortlich für diesen Umwandlungsprozess ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft
mbH (LMBV). Sie ist seit Mitte der 1990er
Jahre für die Sanierung und Nutzbarmachung der Bergbaualtlasten der ehemaligen DDR zuständig. Dazu gehören eine
planmäßige Rekultivierung und die spätere Wiedernutzbarmachung der betroffenen Areale. Die LMBV wurde vom Bund
BG BAU aktuell 4 _2014
ins Leben gerufen und handelt auch auf
Grundlage des Berggesetzes, welches
nachhaltige Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten für die heutigen und zukünftigen Pflanzen, Tiere und ihre Lebensgemeinschaften in den ausgekohlten
Gebieten verlangt. Häufig entstehen dabei
ganz neue Landschaftskompositionen, die
es so vorher nie gab. Denn der Anspruch
an eine Bergbaufolgelandschaft ist heute
so hoch wie nie zuvor. Der neue Lebensraum soll nachhaltig nutzbar, ökologisch
wertvoll und vielschichtig sein. Die zentrale Aufgabe heißt Rekultivierung.
Rekultivierung – eine neue
Chance für die Natur
Die LMBV hat dafür viele kompetente Fachleute, beispielsweise Wasserbauingenieure
oder Forstleute. Michael Stärke ist einer
dieser Experten. Der Forstassessor ist für
die Rekultivierung und Wiederaufforstung
der 26.000 ha großen Waldflächen verantwortlich. Auf dem ehemaligen Tagebaufeld Lauchhammer zeigt er stolz auf seinen
neuen Wald. „Natürlich würde hier auch
ohne menschliche Hilfe nach und nach
ein Wald entstehen“, erklärt er. Ende des
19. Jahrhunderts hat sich die Natur
Im Blick
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Im Blick
BG BAU aktuell 4 _2014
Links: Forstassessor Michael
Stärke ist für die Rekultivierung
und Aufforstung zuständig. Rechts:
Brücken, Böschungssicherungen,
Verbindungskanäle – nach den umfassenden Baumaßnahmen erholt
sich die Natur und seltene Tiere
siedeln sich wieder an.
UNGEWISSE ZUKUNFT
DER BRAUNKOHLE
Welche Zukunft wird die Braunkohle haben? Auch heute leben in der Lausitz noch
viele Menschen von und mit der Braunkohle.
Doch wegen der klimaschädlichen Verbrennung ist die Braunkohle als Energieträger
umstritten. Klimaschützer kritisieren, dass
die CO 2 -Problematik nach wie vor ungelöst
sei. Die Bundesregierung hat sich nach der
Katastrophe in Fukushima auf den Ausstieg
aus der Atomtechnologie festgelegt. Doch bis
zum vollständigen Ersatz durch regenerative
Energien wird die deutsche Braunkohle als
Brückentechnologie wohl noch gebraucht.
Nach Aussagen des BUND spielt sich in der
Lausitz, nahe der polnischen Grenze, eine der
„größten Umweltkatastrophen Europas“ ab,
weil dort der schwedische Konzern Vattenfall
weitere Braunkohlentagebaue plant. Damit
würden die Kraftwerke der Region, die laut
BUND zu den schmutzigsten in Europa zählen,
bis über das Jahr 2050 hinaus noch klimaschädliche Braunkohle verbrennen.
noch selbst geholfen. Auf den Kippen siedelten sich durch Anflug selbstständig
Kiefern, Birken und Robinien an. „Aber
das würde viel zu lange dauern und auch
längst nicht so nachhaltig erfolgreich
sein“, meint der Fachmann.
Das Problem bei der Rekultivierung sind
vor allem die sehr vegetationsfeindlichen
Böden. Ursache dafür sind die schwefelhaltigen Tertiärsubstrate aus dem Untergrund. Daher wird der Boden zunächst gezielt mit Kalk behandelt, damit die spätere
Aufforstung besser gelingt. „Das funktioniert sehr gut, auch wenn die Pflanzen
wegen der nährstoffarmen Böden zunächst
noch unter einer sogenannten Wuchsdepression leiden“, sagt Stärke. Die meisten
Pflanzen holen das aber schnell auf. Erst
wenn die Geländeprofilierung, Bodenverbesserung und Grunddüngung abgeschlossen sind, beginnt das gezielte Anpflanzen
von Kiefern, Erlen, Weiden, Linden und Eichen. „Die neu entstandenen Wälder werden vom Wild sofort besiedelt und sogar
ein Wolfsrudel sehen wir hier regelmäßig“,
erläutert der Forstmann.
Der Naturschutzbund (NABU) hat auf ehemaligem Kippengelände südlich von Finsterwalde aus Spendenmitteln Flächen von
2.000 ha erworben und dort das sogenannte „Grünhaus-Projekt“ ins Leben gerufen.
Die stillen Sandhalden mit ihren nährstoffarmen Böden bieten einen einzigartigen
Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die
Natur kann sich hier völlig ungestört entwickeln. „Wir sind in einem engen Dialog
mit den Kollegen von der LMBV“, bestätigt
Dr. Stefan Röhrscheid vom NABU: „Man
kann schon jetzt erkennen, dass hier nach
und nach ein kleines Paradies entsteht.
Kürzlich haben wir in diesem Gebiet 170
verschiedene Bienenarten gezählt. Das
gibt’s sonst nirgends. Und es gibt hier sogar noch die seltene Kreuzkröte, Kraniche,
Seeadler und den Wiedehopf.“
Sensibles GrundwasserManagement
Schrittweise entwickelt sich in der Lausitz
auch eine entsprechende Infrastruktur und
neue Arbeitsplätze entstehen. Am weitesten ist die Entwicklung wohl in Senftenberg am großen Senftenberger See. Hier
zeigt sich die hohe urbane Qualität einer
Kleinstadt an einem See. Nichts mehr erinnert dort an die ehemalige Nutzung durch
den Bergbau. Allerdings muss die LMBV
auch in den nächsten Jahrzehnten noch
viele Aufgaben lösen. Ein aktuelles Problem ist beispielsweise der Ausgleich der
riesigen Grundwasserdefizite. Denn durch
den Tagebau musste das Grundwasser auf
einer Fläche von rund 200.000 ha abgesenkt und in die örtlichen Flüsse einge-
BG BAU aktuell 4 _2014
leitet werden. Das hat Auswirkungen bis
heute. Jetzt werden die Grundwasserstände langsam angepasst. Trotz eines ausgeklügelten Flutungskonzeptes verläuft das
nicht immer problemlos, weil durch den
Grundwasseranstieg manchmal Wohngebäude in Mitleidenschaft geraten. Die
Wasserqualität wird von Fachleuten genau überwacht. Ein Problem ist dabei der
hohe Eisen- und Schwefelgehalt durch den
ehemaligen Tagebau.
Viele Aufträge für die
Bauwirtschaft
Die neu entstandenen Flächen werden an
spätere Nutzer übergeben. Doch bevor die
LMBV die Grundflächen oder Seen an neue
Eigentümer übergibt, muss dort die Sicherheit gewährleistet sein. Ein erhebliches
Risiko besteht beispielsweise durch den
Böschungsbruch. Denn das gleichmäßig
feinkörnige Kippenmaterial ist sehr rollig und neigt stark zum Rutschen und zur
Erosion. Daher sind alle Baumaßnahmen
in diesen Bereichen besonders aufwendig. So müssen beispielsweise für den Bau
von Straßen auf diesen Arealen zunächst
teure Rüttelstopfverdichtungen durchgeführt werden, um den Untergrund zu stabilisieren. In anderen Bereichen müssen
zur Sicherung Spül- oder Rütteldruckverdichtungen eingesetzt werden. Zahlreiche
Brücken, Anleger, Straßen, Böschungssi-
cherungen oder Überleitungsbauwerke
zwischen den Seen wurden bereits errichtet. Davon profitieren auch die Baufirmen
aus der Region, ebenso wie durch den Aufbau einer touristischen Infrastruktur.
An den Seen sind bereits einige Marinas
entstanden. Für großes Aufsehen haben
die schwimmenden Ferienhäuser im Lausitz Resort am Geierswalder See gesorgt.
Es muss schon ein besonderes Gefühl sein,
seinen Urlaub auf einem modern gestylten
schwimmenden Haus zu verbringen. Ein
großer Anziehungspunkt für Touristen ist
auch das Besucherbergwerk F60 vom ehemaligen Tagebau Klettwitz-Nord. Dort in
Lichterfelde steht noch die riesige, über
500 Meter lange Abraumförderbrücke. Die
Konstruktion ist eine der größten beweglichen technischen Anlagen der Welt. Heute
ist dieses Relikt aus den letzten Tagen der
DDR als Besucherbergwerk mit Ausstellungen und Kunstattraktionen als letztes
Zeugnis der Bergbautechnik des letzten
Jahrhunderts erhalten. Die Förderbrücke
war bis 1992 im Einsatz.
Durch das Engagement der LMBV, der Kommunen, Naturschutzverbände und anderer
Organisationen hat sich in der Bergbaulandschaft vieles verändert. Aus ehemals
bizarren Mondlandschaften sind blühende
Landschaften geworden.
Im Blick
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WEITERE INFORMATIONEN
Die LMBV
Die Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVerwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) wurde
vom Bund ins Leben gerufen und ist seit
Mitte der 1990er Jahre für die Sanierung und
Nutzbarmachung der Bergbaualtlasten der
ehemaligen DDR zuständig. Seitdem wurden
schon rund acht Mrd. Euro für die Sanierung
der ehemaligen Bergbauflächen investiert.
Den größten Anteil davon bezahlt der Bund,
aber auch die betroffenen neuen Länder und
Kommunen sind beteiligt.
www.lmbv.de
NABU-Stiftung Nationales Naturerbe
Die Stiftung garantiert den langfristigen,
ungestörten Erhalt des Naturschutzgebietes.
Projektbüro Grünhaus
Finsterwalder Str. 21
03238 Massen-Niederlausitz
www.gruenhaus.org
Besucherbergwerk F60
www.f60.de
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Mitglieder und Beiträge
BG BAU aktuell 4 _2014
Arbeitsentgelte
für 2014 melden
Stichtag ist der 11. Februar 2015.
TEXT: Anika Strietzel
FOTO: Fotolia
Früher eingehende Lohnnachweise gewährleisten
einen reibungslosen Ablauf
der Vorbereitungsarbeiten
für die Umlage.
B
is Mitte Dezember erhalten alle Mitgliedsunternehmen das Formular
für den Lohnnachweis 2014. Denn
auch wenn die Arbeitsentgelte bereits monatlich an die Einzugsstelle gemeldet werden, ist der Lohnnachweis weiterhin bei
der BG BAU einzureichen.
Bis zum 11. Februar 2015 muss der Lohnnachweis 2014 bei der BG BAU vorliegen. Um
die Arbeitsentgelte der Beschäftigten und
Aushilfen zu melden, können Unternehmen
das zugeschickte Formular verwenden oder
die Meldung bequem über das Extranet ma-
chen. Für 2014 sind Arbeitsentgelte bis zu
einem Höchstjahresarbeitsverdienst von
66.360 EUR nachzuweisen. Wenn ein Unternehmen 2014 keine Beschäftigten hatte,
genügt eine „Fehlanzeige“.
Für eine entsprechende Meldung ist auf
jeden Fall der Abgabetermin 11. Februar
2015 einzuhalten. Anderenfalls werden die
Arbeitsentgelte geschätzt und es kann ein
Bußgeld erhoben werden.
Weitere Infos: www.bgbau.de,
Webcode: 2404593
BG BAU aktuell 4 _2014
Mitglieder und Beiträge
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Betriebsprüfungen
neu geregelt
Die Berufsgenossenschaften haben ein erweitertes Prüfrecht
erhalten, um bei konkreten Anhaltspunkten für fehlerhaft
gemeldete Arbeitsentgelte wieder selbst zu prüfen.
TEXT: Yvonne Kohl
FOTO: iStockphoto
S
eitdem die Träger der Rentenversicherung 2010 einen Teil der Betriebsprüfungen übernommen haben, kam es immer wieder zu fehlerhaften
Ergebnissen, weil manche Unternehmen
ihre Entgelte im Rahmen der neuen Prüfmodalitäten nicht mehr korrekt gemeldet
haben. Deshalb haben die Berufsgenossenschaften nun wieder ein erweitertes
Prüfrecht erhalten.
Vor allem bei der Zuordnung der Entgelte
zu den Gefahrklassen gab es in den jährlichen Meldungen immer wieder Unstimmigkeiten. Bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass Arbeitsentgelte nicht der
richtigen Gefahrklasse zugeordnet wurden,
darf die BG BAU deshalb seit Oktober 2013
wieder selbst prüfen. Mit ihren umfassenden Branchenkenntnissen können die Betriebsberater der BG BAU fehlerhafte Veranlagungen leicht erkennen und korrekte
Prüfergebnisse erzielen, die der Beitragsgerechtigkeit dienen.
Die turnusmäßigen Regelprüfungen übernehmen weiterhin die Rentenversicherungsträger. Unternehmen, bei denen im
vorangegangenen Jahr ein Unfallversicherungsbeitrag in Höhe von nicht mehr
als 1,5 Prozent der Bezugsgröße (2013 ca.
485,00 EUR) festgestellt wurde, sind künftig von dieser Regelprüfung ausgenommen. Stichprobenartig werden diese Unternehmen allerdings weiterhin von den
Rentenversicherungsträgern geprüft.
Die Betriebsberater der
BG BAU erkennen fehlerhafte Veranlagungen
schnell und korrigieren
sie. Dies dient der Beitragsgerechtigkeit.
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Infomedien
BG BAU aktuell 4 _2014
PERSONALRECHT FÜR DEN
BAUBETRIEB
Das bewährte „Handbuch des Personalrechts für den Baubetrieb“
ist nun in 13. Auflage erschienen.
Handbuch des
Dabei stand der Leitgedanke „Aus
Personalrechts
der Praxis für die Praxis“ im Vorfür den Baubetrieb
dergrund. Alle grundlegenden
Arbeitsrecht – Tarifrecht – Sozialrecht
arbeits- und sozialrechtlichen
13. Auflage
Begriffe werden unter besonderer Berücksichtigung der baubetrieblichen Belange erläutert. Neben den gesetzlichen Vorschriften
wird immer auch auf die aktuelOtto Elsner Verlagsgesellschaft
len tarifvertraglichen Regelungen
sowie die einschlägige Rechtsprechung Bezug genommen.
Zahlreiche Vertragsmuster und Formulare, Musterschreiben
und Kurzübersichten runden das Werk ab.
Andreas Biedermann
Thomas Möller
HP Bau
13.09.2014 17:58:02
Nur im Buchhandel oder direkt beim Verlag erhältlich:
Handbuch des Personalrechts für den Baubetrieb,
Hrsg.: Andreas Biedermann, Thomas Möller, 1.036 Seiten,
13. Auflage, Elsner Verlag 2014, 59,80 Euro,
ISBN 978-3-87199-205-6
LADUNGSSICHERUNG
Die Broschüre „Ladungssicherung
auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft“
wurde aktualisiert und erweitert.
Komplett neu sind die Berechnungsbeispiele der Ladungssicherung von
Reinigungs- und Unterhaltungsmaschinen sowie von speziellen Gerätschaften wie Leitern. Die bisher geLadungssicherung auf
wohnte Struktur – insbesondere im
Fahrzeugen der Bauwirtschaft
Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen sowie die Verantwortlichkeit auch des Unternehmers –
ist beibehalten worden. Ergänzungen und Aktualisierungen
erfolgten auch auf Grundlage von Änderungen in VDI-Richtlinien und DIN/DIN-EN-Normen.
SEMINARE FÜR
ARBEITSSICHERHEIT UND
GESUNDHEITSSCHUTZ
Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen auch im Jahr 2015 ein
2015
breites Fortbildungsprogramm rund
um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an. Unternehmen mit
mehr als zehn Beschäftigten erhalten die druckfrische Broschüre direkt per Post zugeschickt. Kleinere
Seminare
Mitgliedsfirmen können sie unter
für Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
der Telefonnummer 0721 8102-611
bzw. -627 oder per E-Mail: [email protected] anfordern. Die Broschüre steht auch als PDF-Datei auf der Internetseite der BG BAU zum Herunterladen bereit. Dort gibt es
auch eine Seminardatenbank mit Volltextsuche. Interessenten
können darin gezielt nach Seminarangeboten suchen, sich
über Termine und freie Plätze informieren sowie sich online
anmelden.
www.bgbau.de/seminare oder Webcode: 2785346
MIT DABEI:
DIE BG BAU AUF TWITTER
Das Internet und Social Media gewinnen immer mehr an Bedeutung und
sind aus dem Alltag vieler Menschen
kaum mehr wegzudenken. Auch im
Beruf werden soziale Netzwerke verstärkt als Informationsquelle genutzt.
Um mit ihren Mitgliedsunternehmen,
mit Sicherheitsfachkräften und anderen Interessierten in engem Kontakt zu bleiben, ist die BG BAU nun auch auf Twitter
aktiv. Die Follower werden unkompliziert und direkt mit wichtigen Informationen rund um die Themen Arbeitssicherheit,
Gesundheitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren versorgt. Getwittert werden unter anderem Tipps zu Neuerscheinungen im Medienbereich der BG BAU, Termin- und
Seminarhinweise oder interessante Kampagnen.
Abruf-Nr.: 681
www.twitter.com/bg_bau
BESTELLUNGEN
Die Printmedien, CDs und DVDs der BG BAU können Sie über unseren Zentralversand unter
Angabe der Abrufnummer direkt bestellen. Unter www.bgbau-medien.de können Sie die Medien
einsehen, bestellen oder herunterladen.
BG BAU – Zentralversand, Landsberger Straße 309, 80687 München
Fax: 0800 6686688-38400, E-Mail: [email protected]
BG BAU aktuell 4 _2014
Mit gutem Beispiel
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Ausgezeichnete
Unternehmenskultur
Respekt und Wertschätzung sind die Basis für eine mitarbeiterorientierte Unternehmensführung bei der Firma Dornseif in Münster.
TEXT: Dagmar Sobull
FOTO: Mirko Bartels
W
as kann ich machen, wenn mein
Kind krank ist? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich einen
Angehörigen pflege? Für diese und andere
persönliche Notlagen bietet Dornseif seinen Beschäftigten vielfältige Unterstützung
an. „Dreamwork“ heißt das Projekt, was frei
übersetzt etwa „Traumfirma“ bedeutet. „Wir
sehen nicht nur den Mitarbeiter am Arbeitsplatz, sondern auch den Mitmenschen, der
eine Familie, Hobbys, Stärken und Schwächen hat“, betont Markus Dornseif von
der Unternehmensleitung: „Wir wollen zukunftsfähige Arbeitsbedingungen auf der
Basis von Wertschätzung, Fairness und Vertrauen schaffen.“
Rund um die Uhr im Einsatz
Das schwerpunktmäßig im Winterdienst tätige Unternehmen beschäftigt rund 50 Mitarbeiter und betreut mit rund 1.400 Netzwerkpartnern mehr als 19.000 Grundstücke
bundesweit – von Norderney bis Stuttgart. Herzstück der Winterdienstplanung
ist die Einsatzleitzentrale in Münster, die
im Winter 24 Stunden sieben Tage die Woche besetzt ist. Das stellt sehr hohe Anforderungen an die Einsatzbereitschaft und
Flexibilität der Belegschaft. Deshalb bietet
Dornseif seinen Beschäftigten vielfältige
Möglichkeiten zur Vereinbarung von Beruf
und Familie. „Dabei sind die Maßnahmen
nicht auf die Kernfamilie im juristischen
Sinne beschränkt, sondern gelten ebenso
für Alleinerziehende, nichteheliche und
gleichgeschlechtliche Partnerschaften“,
sagt Dornseif.
Beruf und Familie vereinbaren
Dazu gehören flexible Arbeitszeiten,
Schnupperteilzeit und sogar die Möglichkeit, vorübergehend von zu Hause aus zu
arbeiten. Für häusliche Notfälle beispielsweise hält das Unternehmen zwei Home-
Office-Koffer bereit, die vom Notebook über
Handy und Internetverbindung bis hin zu
einem Kleinstdrucker, Stiften und Papier
alles enthalten. Wenn die häusliche Situation das erfordert, ist auch ein kurzfristiger
Umstieg auf eine Schnupperteilzeit möglich, beispielsweise weil ein Familienmitglied einen Unfall hat und vorübergehend
zu Hause gepflegt werden muss.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Großen Wert legt Dornseif auch auf eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze. In der Einsatzleitzentrale beispielsweise sind alle Arbeitsplätze mit großen
Monitoren, Headsets und hochwertigen
rückenstützenden Stühlen ausgestattet.
Deshalb finden mit allen Beschäftigten
zweimal pro Jahr gut vorbereitete Mitarbeitergespräche statt mit dem Ziel herauszufinden, welchen Belastungen die Mitarbeiter am Arbeitsplatz und im Privatleben
ausgesetzt sind und wie sich diese abstellen lassen.
„Wir wollen, dass es
gar nicht erst zu arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen
kommt“, erläutert
Markus Dornseif.
Postvertriebsstück ∙ Deutsche Post AG ∙ Entgelt bezahlt ∙ 09478
„Arbeitsschutz ist
keine Glückssache.“
Julia Fritsch, Schornsteinfegermeisterin
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Mehr zu unseren Leistungen: www.bgbau.de
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Kompetenzzentrum für Unternehmer
Fortbildung nach der DGUV Vorschrift 2
Infoblatt 4 | November 2014
Betriebliche Dokumentation
Nur eine aussagekräftige Dokumentation der betrieblichen
Aktivitäten zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bietet Rechtssicherheit im Schadensfall.
TEXT: Claus-Rudolf Becker
M
FOTOS: Mirko Bartels, Fotolia
indestens drei gute Gründe
sprechen für einen wirksamen
Arbeitsschutz im Unternehmen:
• Verantwortung des Arbeitgebers
gegenüber seinen Beschäftigten,
• wirtschaftliche Vernunft und
• gesetzliche Verpflichtung.
Für den Erfolg eines Bauunternehmens
ist der Erhalt von Leistungsfähigkeit,
Motivation und Kreativität der Beschäf­
tigten von ausschlaggebender Bedeu­
tung. Immer mehr Unternehmen er­
kennen in diesem Zusammenhang die
Vorteile konsequent umgesetzter Maß­
nahmen in der betrieblichen Arbeits­
sicherheit und im Gesundheitsschutz.
Aufgaben und Verantwortlich­
keiten
Viele Rechtsnormen wie Arbeitsschutz­
gesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Be­
rufskraftfahrerqualifikationsgesetz,
Betriebssicherheitsverordnung oder
die Gefahrstoffverordnung geben dem
Unternehmer in Sachen Arbeitssicher­
heit und Gesundheitsschutz klare Ziele
vor. Prägten in der Vergangenheit viel­
fach sehr konkrete, detaillierte Vor­
schriften den rechtlichen Rahmen, der
wenig Spielräume ließ, hat es der Un­
ternehmer heute mit umfassend for­
mulierten gesetzlichen Zielbeschrei­
bungen zu tun.
Die Realisierung und Umsetzung kann
dabei sehr flexibel gehandhabt und den
personellen und technischen Gegeben­
heiten im Unternehmen angepasst wer­
den. Wichtig dabei ist: Das Ziel muss
mit den festgelegten und umgesetz­
ten Maßnahmen erreichbar sein und
im Schadensfall muss der Unter­
www.bgbau.de
Nähere Informationen zum
Thema Fortbildung:
Präventionshotline 0800 8020100
nehmer den Nachweis dafür erbringen.
Die Beweislast liegt somit klar beim
Unternehmer.
Gefährdungsbeurteilung
mit System
Die Gefährdungsbeurteilung ist der Drehund Angelpunkt aller Betrachtungen
im Arbeits-, Gesundheits- und Umwelt­
schutz. Darauf basieren alle abzuleiten­
den Maßnahmen der Gefahrenabwehr für
Mensch, Umwelt und Sachwerte.
TIPPS FÜR DIE PRAXIS
• Mit AMS BAU bietet die BG BAU ihren
Mitgliedsbetrieben ein branchenspezifisches Arbeitsschutzmanage­
mentsystem an. Es basiert auf
einem anerkannten systematischen
Ansatz zur Schaffung, Umsetzung
und Dokumentation aller Belange im
betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Aufsichtspersonen
der BG BAU informieren Sie darüber.
• Die ASD-Mappe „Kompetent beraten
– optimal betreut“ zeigt die Struktur
einer betrieblichen Dokumentation
exemplarisch auf.
• Nutzen Sie die Aus- und Fortbildungs­
seminare der BG BAU für Führungskräfte in der Bauwirtschaft. Vertiefen
Sie Ihr Wissen über eine rechtssichere
betriebliche Dokumentation, die
gesetzlichen Anforderungen und die
Einordnung in komplexe wirtschaft­
liche und soziale Zusammenhänge.
• Hinterfragen Sie stets auch etablierte
Lösungen. Beziehen Sie dabei die
Beschäftigten in Ihre Überlegungen
mit ein.
Im Schadensfall muss der Unterneh­
mer nachweisen, in wichtigen Berei­
chen des Unternehmens wirksame Maß­
nahmen getroffen und Instrumente zur
Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle
betrieblicher Vorgaben angewandt zu
haben. Dies ist nur durch eine aussa­
gekräftige, rechtlich belastbare Doku­
mentation möglich. Dazu gehört ne­
ben vielem anderen die Festlegung von
Verantwortlichkeiten und speziellen
Funktionen in der Arbeitsschutzorga­
nisation des Unternehmens. Weiterhin
muss der Einsatz sicherer Arbeitsmittel
durch qualifiziertes und unterwiesenes
Personal gewährleistet sein. Gesund­
heitsschädliche Stoffe und Arbeitsver­
fahren sind möglichst durch weniger ge­
fährdende zu ersetzen. Wenn das nicht
möglich ist, sind sichere Arbeitswei­
sen durch den Einsatz von Persönlicher
Schutzausrüstung zu gewährleisten.
Dokumentation ist ein Prozess. Der
Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstech­
nische Dienst der BG BAU (ASD der
BG BAU) begleitet die Mitgliedsunter­
nehmen dabei. Die Betriebsärzte und
die Technischen Berater des ASD der
BG BAU erfassen gemeinsam mit dem
Unternehmer systematisch den Stand
ihrer betrieblichen Praxis und leiten
Empfehlungen ab. Der Unternehmer
setzt Prioritäten und verwirklicht seine
effektiven Lösungsansätze. Im Kompe­
tenzzentrum des ASD der BG BAU ste­
hen Fachkräfte für Arbeitssicherheit
und Betriebsärzte als Ansprechpartner
zur Verfügung.
Ihre persönlichen Ansprech­
partner finden Sie unter:
Systematische Ansätze bieten den effizi­
entesten Weg zur Bewältigung komplex­
er Aufgabenstellungen. Nur so zeigen
sich in der betrieblichen Praxis schnell
gewünschte Ergebnisse.
• ASD der BG BAU:
www.ansprechpartnerderbgbau.de
Der Aufbau oder die Weiterentwick­
lung einer geeigneten betrieblichen
• AMS BAU:
www.bgbau.de/ams-bau
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
1 Do Neujahr
1 So
1 So
1 Mi
1 Fr
1 Mo
1 Mi
1 Sa
1 Di
1 Do
1 So Allerheiligen*
1 Di
2 Fr
2 Mo
2 Mo
2 Do
2 Sa
2 Di
2 Do
2 So
2 Mi
2 Fr
2 Mo
2 Mi
3 Sa
3 Di
3 Di
3 Fr
3 So
3 Mi
3 Fr
3 Mo
3 Do
3 Sa Tag der Dt. Einheit
3 Di
3 Do
4 So
4 Mi
4 Mi
4 Sa
4 Mo
4 Do Fronleichnam*
4 Sa
4 Di
4 Fr
4 So
4 Mi
4 Fr
5 Mo
5 Do
5 Do
5 So Ostersonntag
5 Di
5 Fr
5 So
5 Mi
5 Sa
5 Mo
5 Do
5 Sa
6 Fr
6 Fr
6 Mo Ostermontag
6 Mi
6 Sa
6 Mo
6 Do
6 So
6 Di
6 Fr
6 So 2. Advent
7 Mi
7 Sa
7 Sa
7 Di
7 Do
7 So
7 Di
7 Fr
7 Mo
7 Mi
7 Sa
7 Mo
8 Do
8 So
8 So
8 Mi
8 Fr
8 Mo
8 Mi
8 Sa
8 Di
8 Do
8 So
8 Di
9 Fr
9 Mo
9 Mi
6 Di
Heilige Drei Könige*
9 Fr
9 Mo
9 Mo
ISH
Frankfurt/Main
10.03. – 14.03.
Karfreitag
Tag der Arbeit
NordBau
Neumünster
09.09. – 13.09.
9 Do
9 Sa
9 Di
9 Do
9 So
9 Mi
10 Fr
10 So
10 Mi
10 Fr
10 Mo
10 Do
10 Sa
10 Di
10 Do
10 Sa
10 Di
10 Di
11 So
11 Mi
11 Mi
11 Sa
11 Mo
11 Do
11 Sa
11 Di
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11 So
11 Mi
11 Fr
12 Mo
12 Do
12 Do
12 So
12 Di
12 Fr
12 So
12 Mi
12 Sa
12 Mo
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12 Sa
13 Di
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13 Fr
13 Mo
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13 Mo
13 Do
13 So
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13 So 3. Advent
14 Mi
14 Sa
14 Sa
14 Di
14 Do Christi Himmelfahrt
14 So
14 Di
14 Fr
14 Mo
14 Mi
14 Sa
14 Mo
15 Do
15 So
15 So
15 Mi
15 Fr
15 Mo
15 Mi
15 Sa Mariä Himmelfahrt*
15 Di
15 Do
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15 Di
16 Fr
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16 Mo
16 Do
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16 Fr
16 Mo
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17 Sa
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17 Di
17 Fr
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17 Sa
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17 Do
18 Mi
18 Mi
18 Sa
18 Mo
18 Do
18 Sa
18 Di
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18 So
18 Mi Buß- und Bettag*
18 Fr
19 Do
19 Do
19 So
19 Di
19 Fr
19 So
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19 Sa
19 Mo
19 Do
19 Sa
20 Di
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20 Fr
20 Mo
20 Mi
20 Sa
20 Mo
20 Do
20 So
20 Di
20 Fr
20 So 4. Advent
21 Mi
21 Sa
21 Sa
21 Di
21 Do
21 So
21 Di
21 Fr
21 Mo
21 Mi
21 Sa
21 Mo
22 Do
22 So
22 Di
18 So
19 Mo
BAU
München
19.01. – 24.01.
CMS
Berlin
22.09. – 25.09.
22 Do
22 So
22 So
22 Mi
22 Fr
22 Mo
22 Mi
22 Sa
22 Di
23 Fr
23 Mo
23 Mo
23 Do
23 Sa
23 Di
23 Do
23 So
23 Mi
23 Fr
23 Mo
23 Mi
24 Sa
24 Di
24 Di
24 Fr
24 So Pfingstsonntag
24 Mi
24 Fr
24 Mo
24 Do
24 Sa
24 Di
24 Do Heiligabend
25 So
25 Mi
25 Mi
25 Sa
25 Mo Pfingstmontag
25 Do
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25 Di
25 Fr
25 So
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25 Fr
26 Mo
26 Do
26 Do
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26 So
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26 Sa
26 Mo
27 Di
28 Mi
27 Fr
28 Sa
27 Fr
27 Mo
27 Mi
27 Sa
27 Mo
27 Do
27 So
26 Do
26 Sa 2. Weihnachtstag
27 Di
A+A
Düsseldorf
27.10. – 30.10.
27 Fr
27 So
SHKG
Leipzig
28.10. – 30.10.
28 Sa
28 Mo
28 Sa
28 Di
28 Do
28 So
28 Di
28 Fr
28 Mo
28 Mi
29 Do
29 So
29 Mi
29 Fr
29 Mo
29 Mi
29 Sa
29 Di
29 Do
29 So 1. Advent
29 Di
30 Fr
30 Mo
30 Do
30 Sa
30 Di
30 Do
30 So
30 Mi
30 Fr
30 Mo
30 Mi
31 Sa
31 Di
31 Fr
31 Mo
31 So
1. Weihnachtstag
31 Sa Reformationstag*
31 Do Silvester
www.bgbau.de | Präventionshotline: 0800 8020100
* Gesetzlicher Feiertag in einigen Bundesländern.
2015
Ihr Kontakt zur BG BAU
Ihre persönlichen Ansprechpartner in der Prävention, im ASD der BG BAU und in den Bezirksverwaltungen finden Sie unter www.bgbau.de > Ansprechpartner/Adressen (Suche nach Postleitzahl und Ort)
Prävention
Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer
Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU)
Bezirksverwaltung Süd
Präventionsleitung
Leitung des ASD der BG BAU
Am Knie 6
81241 München
Postanschrift: 81237 München
Telefon: 089 8897-01
Fax:
089 8897-590
E-Mail: [email protected]
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Postanschrift: 10702 Berlin
Telefon: 030 85781-603 und -604
Fax:
0800 6686688-38020
E-Mail: [email protected]
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Postanschrift: 10702 Berlin
Telefon: 030 85781-568
Fax:
0800 6686688-39200
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Frankfurt/Main
An der Festeburg 27–29
60389 Frankfurt am Main
Postfach 60 01 12, 60331 Frankfurt/Main
Telefon: 069 4705-0
Fax:
069 4705-888
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Karlsruhe
Steinhäuserstraße 10
76135 Karlsruhe
Postanschrift: 80267 München
Telefon: 0721 8102-0
Fax:
089 8897-590
E-Mail: [email protected]
Bezirksprävention Nord
Helmstedter Straße 2
10717 Berlin
Postanschrift: 10702 Berlin
Telefon: 030 85781-391
Fax:
0800 6686688-38100
E-Mail: [email protected]
Bezirk Nord
Hildesheimer Straße 309
30519 Hannover
Postanschrift: 30141 Hannover
Telefon: 0511 987-2562
Fax:
0800 6686688-22950
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Hamburg
Holstenwall 8–9
20355 Hamburg
Postfach 30 06 40, 20303 Hamburg
Telefon: 040 35000-0
Fax:
040 35000-397
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Köln
Eulenbergstraße 13–21
51065 Köln
Postanschrift: 51058 Köln
Telefon: 0221 9673-0
Fax:
0221 9673-444
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Böblingen
Friedrich-Gerstlacher-Straße 15
71032 Böblingen
Postanschrift: 71029 Böblingen
Telefon: 07031 625-0
Fax:
07031 625-100
E-Mail: [email protected]
Bezirksprävention Mitte
Hofkamp 84
42103 Wuppertal
Postanschrift: 42095 Wuppertal
Telefon: 0202 398-5339
Fax:
0800 6686688-38300
E-Mail: [email protected]
Bezirk Mitte
Hofkamp 84
42103 Wuppertal
Postanschrift: 42095 Wuppertal
Telefon: 0202 398-5999
Fax:
0800 6686688-23815
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Berlin
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Postanschrift: 10702 Berlin
Telefon: 030 85781-0
Fax:
030 85781-500
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Dortmund
Kronprinzenstraße 62–66
44135 Dortmund
Postanschrift: 44126 Dortmund
Telefon: 0231 5431-0
Fax:
0231 5431-1403
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Nürnberg
Gebersdorfer Straße 67
90449 Nürnberg
Postanschrift: 80267 München
Telefon: 0911 6803-0
Fax:
089 8897-590
E-Mail: [email protected]
Bezirksprävention Süd
Landsberger Straße 309
80687 München
Postanschrift: 81237 München
Telefon: 089 8897-828
Fax:
0800 6686688-38200
E-Mail: [email protected]
Bezirk Süd
Landsberger Straße 309
80687 München
Postanschrift: 81237 München
Telefon: 089 8897-903
Fax:
0800 6686688-39100
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Erfurt
Auenstraße 54
99089 Erfurt
Telefon: 0361 2194-0
Fax:
069 4705-888
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Dresden
Pirnaer Landstraße 40
01237 Dresden
Postanschrift: 80267 München
Telefon: 0351 2572-0
Fax:
089 8897-590
E-Mail: [email protected]
Hauptverwaltung
Bezirksverwaltungen
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Postanschrift: 10702 Berlin
Telefon: 030 85781-0
Fax:
030 85781-500
E-Mail: [email protected]
Bezirksverwaltung Nord
Bezirksverwaltung Mitte
Hildesheimer Straße 309
30519 Hannover
Postanschrift: 30141 Hannover
Telefon: 0511 987-0
Fax:
0511 987-2440
E-Mail: [email protected]
Viktoriastraße 21
42115 Wuppertal
Postanschrift: 42095 Wuppertal
Telefon: 0202 398-0
Fax:
0202 398-1404
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Bremen
Bertha-von-Suttner-Straße 10
28207 Bremen
Postfach 11 03 40, 28083 Bremen
Telefon: 0421 4991-0
Fax:
0421 4991-444
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Leipzig
Hamburger Straße 7
04129 Leipzig
Postanschrift: 80267 München
Telefon: 0341 90484-0
Fax:
089 8897-590
E-Mail: [email protected]
www.bgbau.de | Präventionshotline: 0800 8020100