etem 6.2013 Ausgabe Textil Medienerzeugnisse
Transcription
etem 6.2013 Ausgabe Textil Medienerzeugnisse
Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung Ausgabe 6.2013 | Textil Medienerzeugnisse Anwendung europäischer Normen Licht im Dickicht 12 Biostoffe Neue Verordnung stärkt Gefährdungsbeurteilung 16 Mangelgruben Wie Hersteller und Betreiber Abstürze vermeiden können 28 Lohnnachweis Tipps zum Ausfüllen des Formulars editorial Partner bei der Pflege Pflege ist Familiensache. Das gilt für die meisten der 2,5 Millionen Menschen, die Leistungen der Pflegekassen erhalten, ebenso wie für Versicherte der Berufsgenossenschaften, die nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit dauerhaft auf Pflege angewiesen sind. Ehepartner, Kinder und Verwandte übernehmen dann oft die Verantwortung. Olaf Petermann Vorsitzender der Geschäftsführung Trotz der materiellen Unterstützung durch Berufsgenossenschaft oder Pflegekassen, trotz sozialer Absicherung durch Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen: Die Pflege eines Menschen ist anstrengend. Sie verändert das Leben der ganzen Familie und bringt häufig große körperliche und psychische Belastungen mit sich. Damit dürfen die Betroffenen nicht allein gelassen werden. Daher wollen wir mehr für pflegende Angehörige tun – über materielle Leistungen wie Rentenzahlungen, die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung hinaus. Zentraler Ansprechpartner ist die Reha-Beraterin oder der RehaBerater der BG ETEM. Als Partner der Pflegebedürftigen und der Pflegenden kümmern sie sich um Schulungen, vermitteln den Kontakt zu Selbsthilfegruppen oder empfehlen Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Pflegenden. Sie sind persönliche Begleiter der Betroffenen und unterstützen sie nach Kräften bei der Lösung ihrer Probleme. 2 etem 06.2013 inhalt 16 PUR-Klebstoffe sorgen für elastische Bindungen, können aber in der Verarbeitung die Gesundheit gefährden. Die BG ETEM sucht nach Wegen zur Emissions-Reduzierung. 8 Titelthema Ohne Normen ist Maschinenbau nicht möglich. Doch welche der unzähligen Vorschriften gelten? Und worauf muss ich als Unternehmer achten? Ein Überblick. 24 Wer nach einem Arbeitsunfall zum Pflegefall wird, ist auf Hilfe angewiesen. Die BG ETEM möchte pflegende Angehörige künftig noch besser unterstützen. kompakt Illustrationen: K. Haines; Fotos: Dagmar Brunk; BG ETEM; Plainpicture 4 betrieb & praxis service 16 Mangelgruben Am Rand des Abgrunds 26 Witterungsbedingte Umwege Gut geschützt 19 Unfall an Fräsmaschine Wenn die Spannung nachlässt ... 27 Vortragsveranstaltung E-Technik Treffpunkt der Techniker Anwendung europäischer Normen Licht im Dickicht 20 Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe Emissionen im Blick 28 Lohnnachweis Ausfüllen leicht gemacht 12 Biologische Arbeitsstoffe Mehr Schutz für Beschäftigte 22 Arbeitskleidung im UV-Druck Farbfleck mit Nebenwirkung 30 Geschichte der BG ETEM Anpassung und Gleichschaltung 14 Bekanntmachung für Gefahrstoffe Umgang mit Nanomaterialien 15 Strahlenschutz BG bietet Untersuchung an Zahlen, Fakten, Angebote Meldungen und Meinungen mensch & arbeit 8 etem 06.2013 gesundheit 24 Pflegende Angehörige Hilfe für Familien 31 Neue Plattform DGUV startet Fachgruppe bei XING 31 Impressum 3 kompakt Prävention als Erlebnis Mit den Aktionsmedien für betriebliche Veranstaltungen wird Prävention zum Erlebnis. Zur Auswahl stehen Simulatoren, computergestützte Tests und verschiedene Demonstrationsmaterialien zu vielen Themen. Rückenbelastungen, Verkehrssicherheit, Suchtgefahren oder Hautschutz sind nur einige davon. Die meisten Medien und Geräte sind darauf ausgelegt, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiv beteiligen. „Das steigert den Lerneffekt und trägt zum Erfolg einer Veranstaltung bei“, sagt BG ETEM-Präventionsexperte Dr. Reinhard Lux. Auf www.aktionsmedien-bgetem.de können sich Interessierte einen Überblick verschaffen. Nach der Registrierung erfährt man gleich, ob das ausgewählte Medium im gewünschten Zeitraum verfügbar ist. Mit wenigen Klicks ist der Ausleihvorgang abgeschlossen. Wenn Leihgebühren anfallen, beteiligt sich die BG ETEM in vielen Fällen daran. Einmal am eigenen Leib spüren, was es heißt alt zu sein? Mit eigenen Augen sehen, wie 1,3 Promille den Blick trüben? Oder im Simulator Gabelstapler fahren? Die BG ETEM macht es möglich. → info www.aktionsmedien-bgetem.de Kontakt: [email protected] SEPA kommt 32% Ab 1. Februar 2014 müssen alle Zahlungen – auch die an die BG ETEM – auf das einheitliche europäische Zahlungssystem SEPA (Single Euro Payments Area) umgestellt werden. Es gilt dann in den 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz. Kontonummern und Bankleitzahlen werden durch die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt. Sie ist je nach Land unterschiedlich lang und setzt sich wie folgt zusammen: ■ Internationaler Teil: Länderkennzeichen und Prüfziffer ■ Nationaler Teil: Kontonummer und Bankleitzahl in Deutschland Aktuell sind sowohl das bisherige Verfahren als auch das SEPAVerfahren möglich. Die Übergangsfrist endet zum 31. Januar 2014. Danach besteht laut Verordnung der europäischen Gesetzgeber die Verpflichtung, Überweisungen und Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umzustellen. Übrigens: Sollten Sie der BG ETEM eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Umstellung automatisch. Sie erhalten dazu eine Mitteilung. aller Unternehmen stellen ihren Beschäftigten am Arbeitsplatz höhenverstellbare Tische zur Verfügung. Das ergab eine Umfrage der Kampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ unter 1.500 Betrieben aller Branchen. Höhenverstellbare Tische erlauben es beim Arbeiten zwischen Stehen und Sitzen zu wechseln. Das hilft, Rückenbeschwerden vorzubeugen. 31 Prozent der Unternehmen nutzen die Möglichkeit eher selten, 37 Prozent noch gar nicht. → info → www www.sepadeutschland.de; Informationen der Deutschen Bundesbank www.deinruecken.de Die SEPA-Bankverbindungen der BG ETEM Bereich Standort Feinmechanik und Elektrotechnik d Köln IBAN BIC DE17 370400440110015505 COBADEFF370 Textil und Bekleidung Augsburg DE13 720400460110275500 COBSDEFF720 Energie- und Wasserwirtschaft Düsseldorf DE13300501100010124840 DUSSDEDDXXX Druck und Papierverarbeitung Wiesbaden DE50 510500150100007630 NASSDE55XXX 4 etem 06.2013 kompakt Sicher ins Berufsleben starten Die BG ETEM bietet neue Broschüren für Auszubildende verschiedener Branchenbereiche. Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende? Was sollten sie beim Benutzen der Persönlichen Schutzausrüstung beachten? Was gilt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, beim Transport von Lasten oder beim Umgang mit Maschinen, Arbeitsmitteln und Werkzeugen? Die neuen Broschüren vermitteln kompaktes, praxisnahes Basiswissen und geben zu jedem Thema weiterführende Informationen. Nachruf Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse trauert um den am 7. September 2013 im Alter von 83 Jahren verstorbenen Christoph Kässner Bestellen Der sichere Start ins Berufsleben ■ Infos für Azubis in den Elektrohandwerken und in der elektrotechnischen Industrie (www.bgetem.de, Webcode 13377608; Bestell-Nr. AB 012) ■ Infos für Azubis in Textil- und Modeberufen (www.bgetem.de, Webcode 13377608; Bestell-Nr. AB 010) ■ Infos für Azubis in Druck und Papierverarbeitung (www.bgetem.de, Webcode 12299933; Bestell-Nr. 215 DP) ■ Infos für Azubis in der Energie- und Wasserwirtschaft (www.bgetem.de, Webcode 13274977; Bestell-Nr. AB 013) Eine Broschüre für den Bereich Feinmechanik wird vorbereitet. Die Broschüren kosten je 1,50 Euro für Mitgliedsbetriebe der BG ETEM (andere Besteller zahlen 3,00 Euro zzgl. Versandkostenpauschale). → info Weitere Infos im BG ETEM-Medienshop unter www.bgetem.de, Webcode 12201321 Ich bin „Obachtgeber“ Mit neuen Wortschöpfungen verdeutlichen zwölf markante Plakate der BG ETEM, was die Motivation für sicherheitsgerechtes Verhalten sein sollte: Weil ich mein Leben liebe. Mitgliedsbetriebe können die Plakate kostenlos bestellen. Fotos: BG ETEM; MEV → info E-Mail: [email protected] Tel.: 0221 3778-1020 Herr Kässner gehörte 25 Jahre lang, von 1980 bis 2005, der ehrenamtlichen Selbstverwaltung unserer Rechtsvorgängerin, der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung, an. In der Vertreterversammlung, im Vorstand und weiteren zentralen Gremien machte er sich vor allem dafür stark, dass die Gesundheit von Menschen bei der Arbeit so gut wie möglich geschützt und Verletzten und Erkrankten umfassend geholfen wird. Seine hohe fachliche und unternehmerische Kompetenz, seine Erfahrung und seine menschliche Größe haben die Arbeit der Berufsgenossenschaft geprägt. In Christoph Kässner vereinten sich leidenschaftliches Engagement und die stete Suche nach einem fairen Ausgleich der Interessen. Gerade in der Zeit des Umbruchs, die die wiedergewonnene Einheit Deutschlands mit sich brachte, war Herr Kässner ein verlässlicher Ratgeber, für den ökonomischer Sachverstand und soziale Verantwortung eine Einheit bildeten. Bei allen, mit denen Herr Kässner in der Berufsgenossenschaft zusammenarbeitete, erwarb er sich Vertrauen und Respekt. Auch nach seinem Ausscheiden aus der Selbstverwaltung blieb Herr Kässner der Berufsgenossenschaft freundschaftlich verbunden. Wir werden Herrn Kässner stets ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Selbstverwaltung Hans-Peter Kern, Vorstandsvorsitzender Dr. Heinz-Willi Mölders, Vorsitzender der Vertreterversammlung Für die Geschäftsführung Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung etem 06.2013 5 kompakt Service für Hörgeschädigte Ab sofort können gehörlose und hörgeschädigte Menschen die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung per Videophonie erreichen. Voraussetzung ist ein Internet-PC mit Kamera und entsprechender Software. Die kann kostenlos beim Betreiber Telemark heruntergeladen werden. Erreichbar ist das Gebärdentelefon der gesetzlichen Unfallversicherung unter [email protected]. Dabei handelt es sich nicht um eine E-Mailadresse, sondern um eine Rufnummer, die nur mit einem SIP-Telefon angerufen werden kann. Der Kontakt ist auch per Gebärdensprache über ein ISDN-Bildtelefon möglich. Die Rufnummer lautet 0800 60 50 415. Wer lieber ein Fax schickt, wählt: 0800 60 50 416. → info Web: www.dguv.de/infoline E-Mail: [email protected]. → FAKTENCHECK Vorwürfe gegen Berufsgenossenschaften und was wirklich dahintersteckt Unabhängige Gutachter Behauptung: Berufsgenossenschaften manipulieren die Gutachterauswahl. Fakten: Die Gutachterauswahl ist transparent. Den Versicherten werden schriftlich drei Gutachter genannt. Sie werden darüber informiert, dass sie die Möglichkeit haben, selbst einen Gutachter zu benennen. Im Schreiben steht aber auch ganz klar: „Wenn Sie keine Auswahl treffen, wird der erstgenannte Gutachter beauftragt, im Verhinderungsfall der Zweitgenannte.“ Mobil ohne Grenzen Das Webangebot der BG ETEM steht jetzt auch Nutzern von Smartphones und TabletComputern uneingeschränkt zur Verfügung. www.bgetem.de ist so programmiert, dass sich die Seite automatisch an das jeweilige Endgerät anpasst. Die Darstellung der Seite berücksichtigt Bildschirmauflösung, Eingabemöglichkeiten (Tastatur oder Touchscreen) und Format (hoch oder quer). Auch die Schriftgröße wird automatisch angeglichen. Damit können alle Informationen von www.bgetem.de nicht nur am klassischen Computer, sondern auch unterwegs mit mobilen Endgeräten komfortabel abgerufen werden. Christian Sprotte, Pressesprecher der BG ETEM 6 etem 06.2013 kompakt Spitzensport im Schnee Vom 7. bis 16. März 2014 treffen sich behinderte Sportler aus aller Welt zu den Paralympischen Winterspielen in der russischen Stadt Sotschi. Mit ihren Leistungen werden sie wie im letzten Jahr bei den Sommerspielen in London Millionen Menschen begeistern. Nutzen Sie diese Begeisterung für Ihre interne Kommunikation: Legen Sie die Paralympics Zeitung für Ihre Beschäftigten aus. Ihr Mehrwert: Sie zeigen, dass die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung zu Ihren Unternehmenswerten gehört. Unser Angebot: Die BG ETEM stellt Ihnen die deutsche, englische oder russische Ausgabe kostenfrei zur Verfügung. Die Erscheinungstage sind: ■ Paralympics Zeitung (deutsch): 6. März und 20. März 2014 ■ Paralympic Post (englisch) 20. März 2014 ■ Paralimpijskij Reporter (russisch) 6. März und 20. März 2014 Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch einen Aufsteller zur Verfügung, mit dem Sie die Paralympics Zeitung wirkungsvoll im Unternehmen präsentieren können. BESTELLUNG www.bgetem.de, Webcode 13499872 → info ■ Christian Sprotte; Tel. 0221 3778 5521, [email protected] ■ www.facebook.com/paralympicszeitung Jetzt mitmachen! BG ETEM-Präventionspreis 2014 Fotos: BG ETEM; Telemark Rostock; Fotolia, bloomua Termine 01.04.-04.04.2014, Kassel Informationsveranstaltung „Arbeitsschutz in der Dentaltechnik“ 20.05.-21.05.2014, Kassel 17. Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK 24.08.-27.08.2014, Frankfurt/Main XX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Gesucht werden Ideen, Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Arbeitssicherheit im Unternehmen. Zu gewinnen gibt es sechsmal je 5.000 Euro und zusätzlich den Publikumspreis mit 3.000 Euro. Einsendeschluss: 31. Januar 2014. → info www.bgetem.de, Webcode 12746915 2014 → Weitere Termine www.bgetem.de, Webcode 12568821 etem 06.2013 7 mensch & arbeit Anwendung europäischer Normen Licht im Dickicht Ohne Normen ist Maschinenbau nicht möglich. Doch welche der unzähligen Vorschriften gelten? Und worauf muss ich als Unternehmer beim Herstellen oder Beschaffen achten? Ein Überblick. Vor dem Einschalten müssen die Konstrukteure von Maschinen eine Reihe von Normen und Richtlinien berücksichtigen. D as sicherheitsgerechte Verhalten von Arbeitgebern und Beschäftigten ist eine Voraussetzung für den Erfolg im Arbeitsund Gesundheitsschutz. Ebenso wichtig ist die Beschaffenheit der eingesetzten Arbeitsmittel und Maschinen. Sie müssen rechtlichen Vorschriften entsprechen und für ihren Verwendungszweck geeignet sein. Das gilt in nahezu allen Gewerbezweigen. Dabei ist die Vielzahl der zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel schier unendlich und es stellt sich die Frage: Welche Vorschriften und Regelwerke sind auf ein spezielles Arbeitsmittel anzuwenden – egal, ob es neu zu beschaffen ist oder bereits seit Jahren verwendet wird? Der vorliegende Beitrag legt den Schwerpunkt auf Anforderungen an Maschinen 8 und gibt Erläuterungen zur Anwendung europäischer Maschinennormen. Zunächst erscheint das Normenwerk mit seinen Tausenden Titeln verwirrend: ■ Wie finde ich die auf meine Fragestellung zutreffende Norm? ■ Wo kann ich diese einsehen und bestellen? ■ Was muss ich beim Lesen und der Anwendung der Norm beachten? Rechtsgrundlagen Anforderungen an die Ausrüstung von Maschinen formuliert die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), die die Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG) in nationales Recht überträgt. Da die Verordnung lediglich auf Anhänge der Richtlinie verweist, diese jedoch nicht beinhaltet, empfiehlt es sich für die Praxis, direkt mit der Maschinenrichtlinie zu arbeiten. Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen gemäß Anhang I der Richtlinie stellen Schutzzielanforderungen dar. Eine unmittelbare Konstruktionshilfe, z. B. durch die Vorgabe von Wertetabellen oder beispielhaften Lösungsvorschlägen, steht dem Konstrukteur nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund sind standardisierte Vorgaben wünschenswert, die eine Hilfestellung für die unmittelbare Konstruktionsarbeit geben und darüber hinaus eine „Verständigungsbasis“ für erforderliche Abstimmungen mit Kunden oder Aufsichtsbehörden bilden. Die Maschinenrichtlinie etem 06.2013 mensch & arbeit Richtlinie 2006/42/EG Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 17. Mai 2006 Herstellen und Bereitstellen von Maschinen ProdSG 9. ProdSV Produktsicherheitsgesetz grundlegende Sicherheits- u. Gesundheitsanforderungen umsetzen Anhang I Rl 2006/42/EG technische Unterlagen verfügbar halten Anhang VII Teil A Rl 2006/42/EG Betriebsanleitung beifügen §3 9. ProdSV Konformitätsbewertungsverfahren durchführen §4 9. ProdSV CE-Kennzeichnung anbringen §7 ProdSG Voraussetzungen MaschinenV Zahlreiche formale Anforderungen richten sich an Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten. Hier können Normen eine zentrale Hilfestellung bei der praxisgerechten Umsetzung formaler Anforderungen bieten. ■ ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) nimmt die Norm den Status einer mandatierten Norm an. Vor diesem Hintergrund Die Normen-Pyramide Typ A Sicherheitgrundnormen etem 06.2013 allg em ein e An we ndb ark eit Harmonisierte Normen Durch Veröffentlichung der europäischen Norm im Amtsblatt der Europäischen Union erhält die Norm den Status einer harmonisierten Norm. Erfolgt darüber hinaus die Erarbeitung der harmonisierten Norm auf Basis eines Normungsauftrags der Europäischen Kommission und des EFTA-Sekretariats (Sekretariat der European Free Trade Association) an eine der Normungsorganisationen ■ CEN (Europäisches Komitee für Normung), ■ CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) oder haben harmonisierte Normen eine zentrale Position bei der Auslegung europäischer Binnenmarktrichtlinien. Mit der Einhaltung einer harmonisierten Norm kann der t kei bar end Anw he fisc ezi nsp ine sch ma greift diesen Gedanken bereits seit Jahren auf: „Diese Richtlinie legt nur allgemein gültige grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest, … . Damit die Hersteller die Übereinstimmung mit diesen grundlegenden Anforderungen leichter nachweisen können … , sind auf Ebene der Gemeinschaft harmonisierte Normen wünschenswert, ... Diese Normen werden von privatrechtlichen Institutionen ausgearbeitet, und ihr nicht rechtsverbindlicher Charakter sollte gewahrt bleiben.“ - Grundbegriffe - Gestaltungsleitsätze (für alle Maschinen) Typ B Sicherheitsfachgrundnormen Typ B1 Spezielle Sicherheitsaspekte Typ B2 Sicherheits-Einrichtungen Typ C Maschinensicherheitsnormen - Spezielle Maschinen - Maschinengruppen Übergreifend anwendbare Normentypen bieten Unterstützung für beliebige Maschineneinzelkonstruktionen. 9 mensch & arbeit Hersteller davon ausgehen, dass sein Produkt auch die durch die Norm behandelten Richtlinienanforderungen erfüllt. Dieser konformitätsausfüllende Charakter führt dazu, dass harmonisierte Normen aus der Konstruktionspraxis und bei der Herstellung und Bereitstellung von Produkten nicht wegzudenken sind. Die Maschinenrichtlinie fordert die Abgabe einer Konformitätserklärung durch den Hersteller und die Kennzeichnung jeder Maschine mit dem CE-Zeichen. Dabei müssen die bei der Produktherstellung eingehaltenen Richtlinien benannt und die angewandten harmonisierten Normen aufgelistet werden. Die Berücksichtigung von Normen im Herstellungsprozess ist grundsätzlich freiwillig. Selbstverständlich kann eine spezielle Normenanwendung bindend sein, sofern dies zwischen Hersteller und Kunde vertraglich vereinbart wurde. Von Sachverständigen werden Normen als Beurteilungsmaßstab herangezogen – mit der Berücksichtigung normativer Vorgaben kann daher ein Beweis des ersten Anscheins erbracht werden. Nationale Normen Neben den harmonisierten Normen existieren diverse andere Normentypen. Traditionell bekannt sind die Normen mit dem Kürzel DIN des Deutschen Instituts für Normung e. V. Im europäischen Binnenmarkt ist die Zahl der rein national erarbeiteten Normen stark rückläufig. Das im Europäischen Komitee für Normung (CEN) als Mitglied agierende DIN bringt die deutschen Interessen in die europäische Normung ein und ist per Vertrag verpflichtet, europäische Normen in das deutsche Normenwerk zu übernehmen. 10 Eine derartige Verpflichtung zur Übernahme international erarbeiteter Normen (ISONormen) existiert nicht. Im Falle der Anerkennung der ISO-Normen durch CEN erfolgt jedoch eine automatische Übernahme durch DIN. Aktualität von Normen Am Normenkürzel lässt sich die Herkunft einzelner Normen erkennen. Alle in Deutschland verfügbaren Normen werden vom DIN veröffentlicht. Zur Recherche einzelner Normen wird auf die Homepage des Beuth-Verlags verwiesen. Hier besteht die Möglichkeit, das Inhaltsverzeichnis der einzelnen zur Diskussion stehenden Norm einzusehen. Das auf dem Deckblatt einer Norm ausgewiesene Ausgabedatum lässt Rückschlüsse auf ihre Aktualität zu. Normen werden in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Daher ist davon auszugehen, dass etwa fünf Jahre alte Normen bereits ungültig sein können und eventuell neu aufgelegt wur- den. Die ehemalige Norm-Nummerierung bleibt dabei nicht in jedem Fall erhalten. Darüber hinaus ist auf die Ersatzvermerke auf den Deckblättern hinzuweisen. Regelmäßig werden neue Normen präsentiert, die als Ersatz für bestehende Normen (auch als Ersatz für mehrere frühere Normen) dienen. Die Normen-Nummerierung gibt somit nur eine schwache Hilfestellung bei der Normenanwendung. Mit jeder neu verabschiedeten und veröffentlichten Norm ergibt sich die Notwendigkeit, mögliche Änderungen im Anwendungsbereich des „neuen Papiers“ zu prüfen. Entwürfe Insbesondere Maschinenbauer sind natürlich an Informationen über neue Normen interessiert, die für ihre Produkte relevant werden können. Die Einsicht in einzelne Norm-Entwürfe bietet die Chance zur rechtzeitigen Information über Änderungstendenzen in der Normung. Die einzelnen Normenausschüsse im DIN bieten aktuelle Übersicht diverser Normungsorganisationen, der Normenwerk-Kürzel und Übernahme europäischer und internationaler Normen. Normungsbereich In Deutschland europäisch international DIN CEN ISO Deutsches Institut für Normung Comité Européen de Normalisation International Organisation for Standardisation Kennzeichnung des Normenwerks DIN EN ISO Abfolge bei der Normenübernahme DIN EN Normungsorganisation zwingend DIN EN ISO EN EN ISO zwingend DIN freiwillig zwingend ISO ISO etem 06.2013 mensch & arbeit Bei Berücksichtigung der grundlegenden Anforderungen in Typ-A- und Typ-BNormen können auch Sondermaschinen konstruiert werden. Informationen zu zeitnahen Projekten. Im Norm-Entwurfs-Portal des DIN sind die Inhalte von Entwürfen nach vorheriger Registrierung einsehbar. Entwürfe sind auf dem Deckblatt gekennzeichnet. Dort findet sich auch das Datum, bis zu dem eine Stellungnahme im Entwurfs-Portal abgegeben werden kann. Im Einzelfall ist nur schwer abzuschätzen, ob und wann vorliegende Entwürfe verabschiedet werden. Sowohl Normentwürfe als auch zurückgezogene Normen können aber zur Herstellung von Produkten herangezogen werden, wenn dies zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. Illustrationen: K. Haines; Fotolia, Pekchar Welche Norm gilt? Angesichts der Vielzahl möglicher Maschinenkonstruktionen können nicht für alle Konfigurationen maschinenspezifische Normen vorliegen. Gleichwohl ist der Hersteller daran interessiert Normen anzuwenden. Dafür bietet das Normenwerk im Bereich der Maschinennormen ein gestaffeltes Konzept von Typ-A- bis Typ-C-Normen an. So weist zum Beispiel das Vorwort der Norm „… Risikobeurteilung und Risikominderung“ die Norm als Typ-A-Norm aus, die der unmittelbaren Erläuterung der grundlegenden sicherheitstechnischen Festlegungen der Maschinenrichtlinie dienen. In diesem Sinne verstehen sich Typ-A-Normen als Sicherheitsgrundnormen, die auf alle Maschinen anzuwenden sind und ein konzeptionelles Verständnis für sicherheitsgerichtete Konstruktionen fördern sollen. Typ-B-Normen werden als Sicherheitsfachgrundnormen bezeichnet und behandeln zum einen spezielle Sicherheitsaspekte (Typ-B1-Normen) und zum andeetem 06.2013 ren Sicherheitseinrichtungen (Typ-B2-Normen). Normen des Typs B können für eine ganze Reihe von Maschinen angewandt werden. Typische Beispiele für B1-Normen für den Bau von Maschinen sind u. a.: ■ DIN EN ISO 13857 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen ■ DIN EN 626-1 Sicherheit von Maschinen – Reduzierung des Gesundheitsrisikos durch Gefahrstoffe, die von Maschinen ausgehen – Teil 1: Grundsätze und Festlegungen für Maschinenhersteller ■ EN ISO 13855 Sicherheit von Maschinen – Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen Die Beispiele verdeutlichen, dass die normativ geregelten Sicherheitsaspekte ungeachtet des Maschinentyps oder seines vorgesehenen Verwendungsbereichs auf unterschiedlichste Konstruktionen angewandt werden können. Grundlegende Anforderungen an Schutzeinrichtungen sind ebenfalls auf zahlreiche Maschinenkonstruktionen übertragbar. Gängige Normenbeispiele sind hier u. a. ■ DIN EN 574 Sicherheit von Maschinen. Zweihandschaltungen – Funktionelle Aspekte – Gestaltungsleitsätze ■ DIN EN 1088 Sicherheit von Maschinen. Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen Leitsätze für Gestaltung und Auswahl ■ DIN EN 60947-5-5; VDE 0660-210: Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-5: Steuergeräte und Schaltelemente Elektrisches NOT-AUS-Gerät mit mechanischer Verrastfunktion Mit Berücksichtigung der grundlegenden Anforderungen an Bau und Konstruktion gemäß der europäischen Maschinenrichtlinie sowie unter Anwendung der vorgestellten Typ-A- und Typ-B-Normen können auch umfangreiche Konstruktionen von Sondermaschinen erfolgen, für die keine maschinenspezifische Einzelnorm vorhanden ist. Nach langjährigen Aktivitäten der beteiligten Normenorganisationen liegen zwischenzeitlich zahlreiche Maschinensicherheitsnormen – Typ-C-Normen – vor, die speziell auf einzelne Maschinengattungen zugeschnittene sicherheitstechnische Anforderungen formulieren. Auch bei Anwendung dieses Normentyps gilt ohne Ausnahme: Die grundlegenden Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie sind stets einzuhalten. Dr. Reinhard Lux → info www.entwuerfe.din.de Portal mit Entwürfen neuer Normen www.nam.din.de Informationen des Normenausschusses Maschinenbau 11 mensch & arbeit Biologische Arbeitsstoffe Mehr Schutz für Beschäftigte Die neue Biostoffverordnung stärkt die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung. Das gibt mehr Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber T ätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) gibt es in sehr unterschiedlichen Bereichen unserer Mitgliedsbetriebe. Beispiele dafür sind Arbeiten in zahntechnischen Laboratorien, die Behandlung infektiöser Wäsche oder Reinigungs- und Wartungsarbeiten an wasserführenden Systemen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) regelt den Schutz der Beschäftigten und legt grundsätzliche Kriterien für die Gefährdungsbeurteilung fest. Sie liegt seit 22. Juli 2013 in einer Neufassung vor. Mehr Gestaltungsspielraum Im Gegensatz zu Gefahrstoffen ist bei Biostoffen die Zusammensetzung häufig unbekannt und kann sich ändern. Dies ist ein Kriterium für „nicht gezielte Tätigkeiten“ mit Biostoffen. Das bisher für alle Branchen gültige Schutzstufensystem berücksichtigte vorrangig nur die Infektionsgefährdungen. Bei vielen nicht gezielten Tätigkeiten wie Reinigungs- und Sanierungsarbeiten oder Tätigkeiten in der Abwasser- und Abfallwirtschaft stehen jedoch sensibilisierende und toxische Gefährdungen im Vordergrund. Mit der Neufassung der Verordnung wird es in Zukunft über die branchenbezogenen Regeln hinaus in diesen Bereichen keine Zuordnungspflicht zu Schutzstufen mehr geben. Arbeitgeber erhalten damit einen größeren Handlungsspielraum für die Auswahl der Schutzmaßnahmen, da die Koppelung an die festen Maßnahmenpakete der Schutzstufen entfällt. Schutz vor Infektionen Anders sieht es bei Tätigkeiten in Laboratorien, in der Biotechnologie oder im Gesundheitsdienst aus, bei denen Infektions12 In vielen Branchen kommen Beschäftigte mit Biostoffen in Berührung. Bei der Reinigung eines Radladers in der Biogasproduktion können auch Bioaerosole entstehen. gefahren im Mittelpunkt stehen. Für diese Tätigkeiten bleibt das Schutzstufenkonzept erhalten. Die Neuerungen im Gesundheitsdienst betreffen insbesondere den Umgang mit scharfen und spitzen medizinischen Instrumenten. Die Neufassung der Biostoffverordnung dient dabei der Umsetzung der sogenannten „EU-Nadelstichrichtlinie“ (2010/32/EU) vom 10. Mai 2010 in nationales Recht. Sie soll das Einführen von sicheren Ersatzprodukten fördern und den Schutz der Beschäftigten erhöhen. Erweiterter Anwendungsbereich Im Rahmen der Neufassung wurde auch der Anwendungsbereich erweitert. Neben den Arbeitnehmern, die eine Tätigkeit mit etem 06.2013 mensch & arbeit ■ ihrer Einstufung sowie ■ Angaben zu möglichen Gefährdungen. In der Dentaltechnik wie hier bei der zahntechnischen Abformung können Infektionsgefahren auftreten. Fotos: BG ETEM; EWE Biogas GmbH & Co. KG; biodentis GmbH Kapselung ist eine mögliche Schutzmaßnahme. Das Bild zeigt ein Beispiel für den Einsatz von Kühlschmierstoffen. Biostoffen ausführen, müssen in Zukunft bei der Auswahl und Einführung von neuen alle Personen, die durch diese Tätigkeiten Arbeitsmitteln einbezogen werden. indirekt gefährdet werden, in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Fachkunde Dies betrifft u. a. Arbeitnehmer, die mit an- Mit der neuen Verordnung wird die beruflideren Aufgaben befasst sind, aber auch che Qualifikation, die eine fachkundige Besucher des Betriebs. So ist bei Reini- Person zum Erstellen der Gefährdungsbegungstätigkeiten mit Aerosolbildung da- urteilung benötigt, nicht mehr vorrangig rauf zu achten, dass andere Personen auf Fachkräfte für Arbeitssicherheit und durch Zutrittsbeschränkungen oder durch den Betriebsarzt bezogen. Bereitstellen von Schutzausrüstung »Die Biostoffverordnung setzt einen geschützt werden. Rahmen für Schutzmaßnahmen in sehr Eine weitere Erunterschiedlichen Arbeitsbereichen.« gänzung betrifft Georg Haug, Leiter der Zentralen Fachdienste der BG ETEM sogenannte stationäre EktoparaDie Anforderungen an die Fachkunde siten. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Milben und Läuse, die durch in- steigen zudem in Abhängigkeit von der fektiöse Wäsche oder beim Umgang mit Tätigkeit und der Höhe der InfektionsgeTieren übertragen werden können. Diese fährdung. Die Verordnung setzt hier einen werden den Biostoffen gleichgestellt und neuen Rahmen, Details sollen 2014 in einer müssen bei der Auswahl der Schutzmaß- neuen Technischen Regel für Biologische nahmen – also beispielsweise bei der Aus- Arbeitsstoffe (TRBA) zur Fachkunde gerewahl von Bioziden – berücksichtigt werden. gelt werden. Im Rahmen der erweiterten Gefährdungsbeurteilung sollen die Gestaltung Das Biostoffverzeichnis von Arbeitsorganisation und Arbeitsver- Ein Biostoffverzeichnis besteht in der Refahren sowie tätigkeitsbezogene psy- gel aus einer einfachen Tabelle mit chische Belastungen berücksichtigt wer- ■ den Namen der Biostoffe, soweit diese bekannt sind, den. Darüber hinaus sollen Beschäftigte etem 06.2013 Neu ist, dass dieses Verzeichnis den betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretungen zugänglich sein muss. Bei Tätigkeiten der höheren Schutzstufen 3 und 4 – in der Regel nur im Gesundheitsdienst und in Laboratorien – muss ein personenbezogenes Verzeichnis mit Angabe von ■ Tätigkeiten, ■ Unfällen und ■ Betriebsstörungen geführt werden. Nach Beendigung der Tätigkeit ist dieses Verzeichnis mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus wurde das bestehende Anzeigeverfahren für Tätigkeiten mit hochpathogenen Krankheitserregern in ein Erlaubnisverfahren umgewandelt. Fazit Die neue Biostoffverordnung setzt Akzente zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten, insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Das Einbinden der Arbeitnehmer oder ihrer Vertretungen bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen kann deren Akzeptanz erhöhen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der neue Rahmen für die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis bewährt. Zur Konkretisierung der neuen Anforderungen werden derzeit unter anderem die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen aktualisiert sowie eine neue TRBA zur Fachkunde erarbeitet. Gabriele Franke → info Hilfestellung zur Unterweisung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen finden Sie im gleichnamigen Lernmodul interAKTIV unter www.bgetem.de, Webcode 12203300 Die Biostoffverordnung im Internet: www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/biostoffv.html 13 mensch & arbeit Bekanntmachung für Gefahrstoffe 527 Nanomaterialien im Betrieb – was tun? Die neue Bekanntmachung für Gefahrstoffe fasst die Sicherheitsempfehlungen zu hergestellten Nanomaterialien zusammen. Bei Unklarheiten und möglichen Informationsdefiziten kann der Anwender über ein Musterschreiben von den Herstellern (Anlage 1 zur BekGS 527) weitergehende Informationen anfordern. Gestuftes Schutzkonzept B ei Arbeiten mit Nanofasern oder -röhrchen sind umfangreichere Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die neue Bekanntmachung für Gefahrstoffe BekGS 527 „Hergestellte Nanomaterialien“ fasst die Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten zusammen. Gefährdungsbeurteilung Durch auf Nanogröße verkleinerte Strukturen ergeben sich heute neue Materialeigenschaften und damit neue technische Anwendungen. Schon in der TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ wird gefordert, dass Hinweise auf Nanoeigenschaften der im Betrieb verwendeten Stoffe und Gemische in die Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen sind. Hilfestellungen hierzu gaben vor der neuen BekGS die BGI/GUV-I 5149 „Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ und eine Reihe von Schutzleitfäden. Wie in Nummer 2 der BekGS 527 ausgeführt, liegt derzeit keine einheitliche rechtsverbindliche Definition des Begriffs Nanomaterial vor. Die BekGS 527 bezieht sich auf den sehr weit gefassten Vorschlag 14 der Europäischen Kommission und beschränkt sich auf feste hergestellte Nanomaterialien und flüssige Gemische, die solche enthalten und die als Aerosol eingesetzt werden oder bei der Verwendung Aerosole am Arbeitsplatz bilden können. Grundsätzlich werden hierbei alle Materialien (Nanopartikel, Nanofasern oder Nanoplättchen) mit mindestens einem Außenmaß (Länge, Breite, Höhe) unter 100 nm betrachtet. Sicherheitsdatenblatt Als wichtigste Informationsquelle dient in der gewerblichen Lieferkette das Sicherheitsdatenblatt, das Informationen enthalten soll, ob der Stoff oder das Gemisch aus hergestellten Nanomaterialien besteht oder solche enthält. Die BekGS 527 führt aus, dass in folgenden Abschnitten Informationen zu hergestellten Nanomaterialien entnommen werden können: 1: Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens, 2: Mögliche Gefahren, 3: Zusammensetzung/Bestandteile, 4: Physikalische/chemische Eigenschaften. Erforderliche Schutzmaßnahmen Als Anlage 3 zur BekGS 527 ist ein Fließschema mit einer vereinfachten Darstellung der Vorgehensweise bei der Beurteilung von Nanomaterialien beigefügt, aus dem der Anwender erkennen kann, welche Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit dem von ihm eingesetzten Nanomaterial Dr. Lothar Neumeister erforderlich sind. → info www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-527.html etem 06.2013 Fotos: Fotolia; Ekaterina Shilova Durch die auf Nanogröße verkleinerten Strukturen ergeben sich neue Materialeigenschaften. In der Bekanntmachung werden Nanomaterialien in vier Gruppen unterteilt, für die unterschiedlich aufwendige Schutzmaßnahmenpakete gefordert werden: ■ lösliche Nanomaterialien, ■ biobeständige Nanomaterialien mit spezifischen toxikologischen Eigenschaften, ■ biobeständige Nanomaterialien ohne spezifische toxikologische Eigenschaften, ■ biobeständige, faserförmige Nanomaterialien. Bei der Beurteilung der gesundheitlichen Wirkung muss immer sowohl die Wirkung aufgrund der speziellen chemischen Zusammensetzung, als auch die Wirkung aufgrund der Eigenschaft „biobeständiges Nanoobjekt“ betrachtet werden. In Nummer 4.2.4 der BekGS 527 wird ausgeführt, dass biobeständige Nanomaterialien mit faserförmiger starrer Struktur, sogenannte Nanofasern oder Nanoröhrchen, die WHO-Faserkriterien entsprechen, eine asbestartige Wirkung aufweisen können. Materialien dieser Stoffklasse sind u. a. bestimmte Arten von Carbon Nanotubes. Für derartige Materialien sind im Betrieb umfangreichere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten umzusetzen. mensch & arbeit Auch bei Nachgehenden Untersuchungen handelt es sich um arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Denn die Einwirkung ionisierender Strahlung kann das Risiko, an einem Spätschaden wie Krebs zu erkranken, erhöhen. Strahlenschutz BG bietet Untersuchung an Neue Regelung für beruflich strahlenexponierte Personen. R öntgengeräte, Störstrahler oder radioaktive Stoffe – damit arbeiten viele Beschäftigte in Deutschland. Bei etwa 350.000 von ihnen wird die Strahlenmenge (Dosis) durch amtliche Messgeräte (Dosimeter) erfasst. keit als beruflich strahlenexponierte Person beendet hatte. Gemäß den Vorgaben in der genannten Vorschrift hatten einige Unfallversicherungsträger dies umgesetzt und den betroffenen Versicherten entsprechende Untersuchungen angeboten. Diese berufsgenossenschaftliche Vorschrift soll aber im Zuge der Neuregelungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Laufe des Jahres außer Kraft gesetzt werden. Strahlenschutzverordnung Natürliche Strahlenquellen Die durchschnittliche Dosis aus natürlichen Strahlenquellen beträgt in Deutschland etwa zwei Millisievert (mSv) pro Jahr. Besteht die Möglichkeit, dass jemand durch seine berufliche Tätigkeit zusätzlich mehr als die Hälfte dieser Strahlenmenge – also mehr als ein mSv – erhält, so wird diese Person als sogenannte „beruflich strahlenexponierte Person“ eingestuft. Dabei wird – abhängig von der möglichen Dosis – noch zwischen den Kategorien A (ab 6 mSv pro Jahr) und B (bis 6 mSv pro Jahr) unterschieden. Foto: wdv-F. Blümler Vor- und Nachuntersuchungen Die Strahlenschutz- und Röntgenverordnung (StrlSchV und RöV) schreibt für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A arbeitsmedizinische Voruntersuchungen und jährliche Nachuntersuchungen vor. Im berufsgenossenschaftlichen Recht (BGV/GUV-V A 4) gab es bislang darüber hinaus auch die Möglichkeit, sogenannte „Nachgehende Untersuchungen“ (NgU) anzubieten, wenn jemand seine Tätigetem 06.2013 Bei der letzten Neufassung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung wurden die Nachgehenden Untersuchungen auch in staatliches Recht aufgenommen. Demnach sind nun die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflicht, den beruflich strahlenexponierten Personen NgU anzubieten, bei denen während der Tätigkeit eine Verpflichtung zu regelmäßigen Nachuntersuchungen bestand und bei denen der Arzt, der diese durchführt, die NgU für erforderlich erachtet. Um dem Arzt für seine Entscheidung eine Hilfestellung zu geben, hat die Deutsche Gesellschaft für medizinischen Strahlenschutz (DGMS) eine Empfehlung herausgegeben. Darin werden Kriterien genannt, nach denen der ermächtigte Arzt die NgU für erforderlich erachten könnte. Nachgehende Untersuchung durch Arbeitgeber oder BG Die Verpflichtung zum Angebot von NgU durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kann mit Zustimmung der betroffenen Person und Zustimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers an diesen abgegeben werden. Die BG ETEM hat sich entschlossen, die Nachgehenden Untersuchungen (NgU) zu übernehmen, wenn der ermächtigte Arzt bei seiner Abwägung, ob diese erforderlich sind, die Kriterien der DGMS angewendet hat (siehe Info-Box). Thomas Ludwig → info Meldebogen für Nachgehende Untersuchungen als WORD-Dokument: www.bgetem.de/Webcode: 12662432 Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für medizinischen Strahlenschutz (DGMS): www.medstrahlenschutz.org/aktuelles → Checkliste für Nachgehende Untersuchungen Hat der Betrieb 1) bei Ausscheiden von Kategorie-APersonen den ermächtigten Arzt mit der Frage beauftragt, ob er Nachgehende Untersuchungen für erforderlich erachtet? 2) die schriftliche Zustimmung der betroffenen Beschäftigten eingeholt, ob diese mit einer Nachgehenden Untersuchung einverstanden sind und ob sie damit einverstanden sind, dass die Organisation an die BG abgegeben wird? 3) diese Personen auch an die BG gemeldet? 15 mensch & arbeit Mangelgruben Am Rand des Abgrunds Stürze in Mangelgruben können zu schwersten Verletzungen führen. Wenn Hersteller und Betreiber zusammenarbeiten, lassen sich gezielt Schutzvorrichtungen entwickeln. E s gibt in Deutschland jede Menge ungesicherte, bis zu zwei Meter tiefe Gruben. Nicht auf Baustellen, sondern in Wäschereien, genauer gesagt am Einlauf von Wäschemangeln. Unfälle durch Stürze in diese Gruben geschehen selten. Doch wenn sie passieren, ist das Risiko von Verletzungen erheblich. Hersteller und Betreiber müssen gemeinsam Lösungen finden, um Arbeiten an Mangeln sicherer zu gestalten. Beratende Hilfe finden alle Beteiligten auch bei der BG ETEM. Täglich fallen deutschlandweit große Mengen Wäsche an. Zur Bewältigung dieser Wäscheberge kommen in vielen Wäschereibetrieben Mangelstraßen zum Einsatz, an deren Einlauf Eingabemaschinen das Einlegen der Wäschestücke in schneller Folge ermöglichen. Neben kleinen Teilen, wie Servietten oder Handtüchern, sollen auch große Teile, etwa Bettlaken oder Tafeltücher, möglichst knitterarm in die Maschine einlaufen. Dazu dienen bis zu zwei Meter tiefe Mangelgruben, die sich teilweise 60 cm breit über die gesamte Maschinenbreite erstrecken. Gesicherte Mangelgruben sind eher die Ausnahme, auch bei neu aufgestellten Eingabemaschinen – trotz Maschinenrichtlinie mit Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung und Betriebssicherheitsverordnung. Mangelgrube und Sicherung gehören nicht zum standardmäßigen Lieferbestandteil der Maschine. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden die Risiken durch Mangelgruben meist nicht berücksichtigt. Niedrige Unfallzahlen führen dazu, dass die Situation als unkritisch eingeschätzt wird. Die meisten Unfälle der letzten Jahre zeigen jedoch, dass eine Gefährdung 16 durch Absturz durchaus vorliegt. Aufgrund der geometrischen Besonderheiten der Maschinen (Ecken und Kanten) und der schmalen und tiefen Gruben ziehen solche Unfälle oft schwere und komplizierte Verletzungen nach sich. Nicht selten bleiben auch nach langwierigen Heilbehandlungen und Therapien dauerhafte Gesundheitsschäden zurück. Wer ist zuständig? Speziell in kleineren mittelständischen Unternehmen herrscht häufig Unklarheit über Rechtslage und Zuständigkeiten bezüglich der Sicherung von Mangelgruben. Das resultiert vermutlich vor allem aus folgender Problematik: Maschinenhersteller betrachten die Grube in der Regel als Gebäudebestandteil, Betreiber jedoch als Bestandteil der Maschine. Um nun die Zuständigkeit und Verantwortung klar abzugrenzen, muss zunächst festgestellt werden, inwieweit die Mangelgrube Bestandteil der Maschine ist. Bei Eingabemaschinen stellt der Betrieb mit Mangelgrube nur eine mögliche Variante dar, auch wenn sie sehr häufig vorkommt. Die Mangelgrube ist also nicht zwingend erforderlich für die Funktion der Maschine, die ebenso ohne Mangelgrube betrieben werden kann, zum Beispiel mit sogenannter Hygienemulde. Somit gehört die Mangelgrube zwar zum Arbeitsplatz, nicht aber zur Maschine – entsprechend der Definition des Maschinenbegriffs in der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV, Maschinenverordnung). Die Sicherungspflicht geht damit auf die Seite des Betreibers über. Pflichten des Herstellers Die Sicherungspflicht des Betreibers entlässt den Maschinenhersteller jedoch nicht vollkommen aus der Verantwortung. Seine Pflichten ergeben sich aus dem Produktsicherheitsgesetz und der zugehörigen, bereits erwähnten Maschinenverordnung. Diese gesetzlichen Vorschriften enthalten grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an technische Arbeitsmittel. Außerdem beschreiben sie die Verpflichtung des Herstellers zur Risikobeurteilung sowie Vorgaben zum Inhalt der mitzuliefernden Betriebsanleitung. Der Hersteller ist verpflichtet, für jede Maschine eine Betriebsanleitung zu erstellen und diese dem Käufer der Maschine in dessen Landessprache auszuhändigen. Diese Betriebsanleitung muss folgende Punkte beinhalten: ■ Informationen zu bestimmungsgemäßer Verwendung, ■ Warnhinweise zu Fehlanwendungen, ■ Anleitungen zu Schutzmaßnahmen, die der Benutzer treffen muss und etem 06.2013 mensch & arbeit Offene Mangelgruben gibt es in vielen Wäschereien: Sie sind für einige Arbeiten sehr nützlich, wie hier beim manuellen Eingeben von Großteilen. ■ Informationen zu Restrisiken, welche trotz Sicherheitsvorkehrungen noch verbleiben. Die Risikobeurteilung für die Maschine muss laut 9. ProdSV die „bestimmungsgemäße Verwendung“ und „jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“ einschließen. Für Mangelgruben bedeutet das: Der Hersteller muss nicht nur den Betrieb der Eingabemaschine ohne Mangelgrube beurteilen, sondern auch den Betrieb mit Mangelgrube. Folglich muss sich auch der Hersteller der Eingabemaschinen im Rahmen der Produktentwicklung Gedanken zur Sicherung des Arbeitsumfeldes der Anwender machen. Pflichten des Betreibers Die Pflichten des Betreibers wiederum ergeben sich aus den an ihn gerichteten gesetzlichen Vorgaben, wie etwa Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung, aber auch aus der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“. Sie etem 06.2013 bestehen unter anderem in der Erstellung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung sowie der Festlegung von Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung und zur Bekämpfung der Gefahren an der Quelle gemäß dem Stand der Technik. Da die Mangelgrube kein Bestandteil der Maschine ist, gilt außerdem die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.1 „Schutz vor Absturz …“. Sie legt fest, wie Betriebe Gefährdungen durch Absturz beurteilen müssen und gibt die einzuhaltende Rangfolge der Schutzmaßnahmen vor. Kommunikation Um die Arbeitsplätze an der Wäschemangel sicher zu gestalten, bedarf es also der Kommunikation zwischen Hersteller und Betreiber – im besten Fall schon während des Beschaffungsprozesses. Aber auch bei bereits bestehenden Eingabemaschinen mit Mangelgruben gibt es Lösungen zur Sicherung, und zwar ohne Produktivität einzubüßen oder neue Gefährdungen zu schaffen. Sicherungsmöglichkeiten Die Möglichkeiten der Sicherung von Mangelgruben sind vielfältig. Natürlich bleibt die wirkungsvollste Methode, nicht benötigte Mangelgruben dauerhaft und sicher zu schließen und eventuell durch sogenannte Hygienemulden zu ersetzen. Es sollten im Unternehmen insgesamt so wenige Maschinen wie möglich überhaupt mit Gruben ausgestattet sein. Eine Trennung in reine Großteil- und reine Kleinteilmaschinen ist ratsam. In manchen Fällen lässt sich nicht auf eine Mangelgrube verzichten. Dann sollten die Gruben möglichst schmaler als 30 cm sein und möglichst kurz, also nicht länger als die tatsächliche Arbeitsbreite der Eingabemaschine. Nicht benötigte Bereiche bestehender Gruben sollten mit festen Abdeckungen überbaut werden. Für erforderliche Gruben müssen Unternehmen entsprechend dem Aufgabenspektrum die passende Grubensicherung auswählen. Das schreibt auch die Norm DIN EN ISO 10472-5 vor. Hier wird aller17 mensch & arbeit dings nur von „festen Geländern“ gesprochen. Die Möglichkeiten reichen jedoch in der Praxis von einer allseitigen festen Umwehrung für die automatische Großteilaufgabe bis zur teilflexiblen Umwehrung mit automatisch zu betätigenden Trittblechen und ergonomischen Wäschemulden für den Kleinteilbetrieb bei gemischter Bestückung (siehe Abbildungen rechts). Diese Maßnahmen müssen selbstverständlich immer so umgesetzt werden, dass keine neuen Gefährdungen entstehen, wie beispielsweise Quetschund Scherstellen. Kritiker argumentieren häufig, eine Umwehrung behindere massiv das Bestücken der Eingabeklammern. Dabei wird übersehen, dass die Beschäftigten in den meisten Unternehmen die Wäsche über die Oberkante von Wäschewagen heben müssen – in eine Höhe von 85 cm. Meist handelt es sich sogar um Wagen ohne zusätzliche ergonomische Hilfestellungen, wie Federböden, sodass sich die Beschäftigten zudem tief in die Wagen hineinbeugen müssen. Um diese Arbeiten deutlich zu erleichtern, wird der Einsatz von Wäschewagen mit Federboden empfohlen, aber auch die Installation von Zuführhilfen in Griffhöhe, etwa Zuführbändern oder Wäscherutschen. Damit können Anwender die nassen Wäschestücke problemlos hochheben und eingeben. Generell sollten Betriebe sich um eine ausreichende ergonomische Arbeitsplatzgestaltung an Trockenstraßen bemühen. Beispielsweise sollten Wäschemulden so beschaffen sein, dass die Beschäftigten sich nicht unnatürlich weit nach vorn strecken müssen und somit ihren Rücken stark belasten. Teilflexible Grubensicherung: feste seitliche Sicherung, flexible Sicherung mit automatischer Betätigung im Frontbereich, Zuführband als Zuführhilfe. Mangelgrube mit dauerhaftem Geländer: Über die fest installierte Wäscherutsche in ergonomisch günstiger Höhe gelangen Großteile bis an die Grubenkante und das Geländer behindert nicht. Lösungen 18 möglichst in unterschiedlichen Automatisierungsgraden und Preissegmenten. Diese sollen den im Vorschriftenwerk geforderten Stand der Technik widerspiegeln. Betriebe könnten dann daraus eine passende Lösung auswählen – entsprechend den jeweiligen Gefährdungen und Bedingungen. Bis diese Maßnahmen greifen, haben Unternehmerinnen und Unternehmer im Rahmen der Prävention die Aufgabe, die Gefährdungen an Eingabemaschinen und Mangelgruben angemessen zu bewerten und zu beseitigen. Dabei beraten sie auch die Aufsichtspersonen der BerufsAnke Lukas genossenschaft. → info Entscheidungs- und Handlungshilfe als kostenloser Download im Medienshop (Bestellnummer S 104): www.bgetem.de, Webcode: 11205644 Norm DIN EN ISO 10472-5 „Sicherheitsanforderungen für industrielle Wäschereimaschinen – Teil 5: Mangeln, Eingabeund Faltmaschinen“ etem 06.2013 Fotos: BG ETEM; Kannegiesser Bisher gibt es keine Möglichkeit, vollständig ausgereifte Lösungen zur Sicherung von Mangelgruben als „Katalogware von der Stange“ direkt vom Hersteller zu erwerben und zu installieren. Jedes Unternehmen muss sich einen „Maßanzug“ fertigen lassen. Jedoch haben sowohl die Hersteller als auch die im Rahmen der Untersuchung befragten Unternehmen ein starkes Interesse gezeigt, diese Situation zu ändern. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit Herstellern und Normungsgremien Konzepte zu erarbeiten und verschiedene Lösungen auf dem Markt bereitzustellen, mensch & arbeit Textile Branchen D Seminare 2014 Die BG ETEM bietet auch 2014 branchenspezifische Seminare für die textile Produktion und Wäscherei an. as Angebot richtet sich an Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte sowie Betriebsräte. Auch als Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte sind die Kurse geeignet. Sichern Sie sich Ihren Seminarplatz durch rechtzeitige Anmeldung. Anmeldung BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Bildungsstandort Augsburg Oblatterwallstr. 18 86153 Augsburg Tel.: 0821 3159-7201 E-Mail: [email protected] Internet: www.bgetem.de/seminare, Link „Seminardatenbank“ Fragen zum Seminarinhalt TB 1 „Maschinenspezifische Gefährdungen in der Textilindustrie“ ■ 28.-30.04.2014 in Wirsberg ■ 25.-27.06.2014 in Donaueschingen ■ 22.-24.09.2014 in Gronau TB 4 „Sicherheit in der Textilveredlung“ ■ 04.-05.11.2014 in Augsburg TB 2 „Spezifische Gefährdungen in der Wäscherei“ ■ 24.-25.03.2014 in Würzburg ■ 15.-16.09.2014 in Hannover TB 3 „Gefahrstoffe in Wäschereien“ ■ 26.-27.03.2014 in Würzburg ■ 17.-18.09.2014 in Hannover TB 1 und TB 4 (Textil) Martin Steiner Tel.: 0821 3159-7240 E-Mail: [email protected] TB 2 und TB 3 (Wäscherei) Mirko Gaffga Tel.: 0171 3343236 E-Mail: [email protected] Martin Steiner Unfall an Fräsmaschine Wenn die Spannung nachlässt ... Verschleißteile müssen rechtzeitig ausgetauscht werden. Ansonsten drohen schmerzhafte Folgen. Fotos: Kannegiesser; BG ETEM E ine Mitarbeiterin in einem Orthopädieschuhtechnikbetrieb machte unfreiwillig Bekanntschaft mit der Abdeckklappe einer Fräsmaschine: Die geöffnete Klappe fiel plötzlich nach unten und traf die Orthopädieschuhmacherin am Kopf. Die Frau konnte daraufhin mehrere Tage nicht arbeiten. reichte nicht mehr, um das Gewicht der Klappe zu halten. Gasdruckfedern sind Verschleißteile. Ihre Kraft lässt im Laufe der Zeit nach, weshalb sie rechtzeitig ausgetauscht werden müssen. Wie oft und wann der Austausch erfolgen muss, hängt von Federtyp, Umgebungsbedingungen und Häufigkeit der Betätigung ab. bald offene Klappen absacken oder mehrmals geöffnet werden müssen, um in der gewünschten Position zu bleiben, ist es Zeit für einen Austausch: Beide Fälle zeigen an, dass die Gasfedern deutlich an Kraft Karin Dauth verloren haben. Die Abdeckklappe wird von Gasdruckfedern gehalten. Defekte Gasdruckfeder Ein Leistungsverlust der Gasdruckfedern hatte den Unfall ausgelöst. Die Kraft der Federn etem 06.2013 Rechtzeitig reagieren Betriebe müssen die Angaben des Herstellers beachten. So- Eine Fräsmaschine aus der Orthopädieschuhtechnik. Gasdruckfedern büßen nach und nach an Kraft ein. 19 betrieb & praxis Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe Emissionen im Blick PUR-Schmelzklebstoffe schaffen elastische Bindungen, in der Verarbeitung können sie aber die Gesundheit gefährden. Grund genug, ihre Emissionen unter die Lupe zu nehmen. R eaktive Polyurethan-Schmelzklebstoffe (PUR) finden eine immer breitere Anwendung in Buchbindereien, in der Holz- und Textilindustrie sowie bei der Automobilherstellung. Buchbinder schätzen die feuchtigkeitshärtenden Klebstoffe auf Basis von monomerem Diphenylmethandiisocyanat (MDI) für die Bindung hochwertiger Produkte: Mit PUR gebundene Erzeugnisse weisen eine hohe Festigkeit und lange Haltbarkeit auf und bieten gleichzeitig eine elastische Klebung. Gesundheitsgefahren Der vollständig ausgehärtete Klebstoff in dem fertigen Produkt ist für den Konsumenten völlig ungefährlich. Während der Verarbeitung enthält der Klebstoff jedoch 20 noch freie Isocyanate, die erst zusammen mit der Feuchtigkeit aus dem Papier und der Umgebung eine elastische Verklebung bilden. Isocyanate sind hochreaktive Substanzen. Aufgrund ihrer gesundheitsgefährdenden Eigenschaften haben sie einen sehr niedrigen Arbeitsplatzgrenzwert. Aus dem heißen Klebstoff werden Isocyanate auch als Dampf freigesetzt. Gelangen nur geringe Mengen dieser Dämpfe in die Atemluft der Mitarbeiter, können schwere Atemwegserkrankungen die Folge sein. Zudem besteht ein Verdacht auf ein krebserregendes Potenzial. Es ist daher wichtig, dass Isocyanatdämpfe nur in sehr geringem Umfang freigesetzt werden. Forschung Vor diesem Hintergrund hat die BG ETEM ein Forschungsprojekt zum Freisetzungsverhalten von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen durchgeführt – gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsschutz und der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) sowie Klebstoffherstellern. Dabei wurde die freigesetzte Menge an Isocyanaten für 33 Schmelzklebstoffe unter standardisierten Bedingungen messtechnisch untersucht. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Freisetzung reaktiver PUR-Schmelzklebstoffe. etem 06.2013 betrieb & praxis Umrüstarbeiten am Klebebinder erfolgen bei geöffneter Haube. Die Ergebnisse zeigen, dass die Emissionen entscheidend von der Temperatur abhängen. Oberhalb von 100 °C nehmen die Emissionen stark zu, bei 150 °C hat sich der Ausstoß bereits mehr als verzehnfacht. Neben der Auswahl eines Klebstoffes mit einem geringen Gehalt an monomeren Isocyanaten spielt also eine niedrige Verarbeitungstemperatur eine wichtige Rolle, um die Emissionen zu begrenzen. Aus dem Forschungsprojekt lassen sich zwei wesentliche Aussagen ableiten: ■ Kennzeichnungsfreie Klebstoffe haben sehr niedrige Emissionen. ■ Neben dem Monomer-Gehalt beeinflusst haupsächlich die Verarbeitungstemperatur die Emissionen. Schutzmaßnahmen Die Ergebnisse des Forschungsprojekts werden in die BG-Information „Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen“ eingearbeitet. Insbesondere die Vorteile der Niedrigtemperaturklebstoffe werden dort zukünftig mit Blick auf den Gesundheitsschutz näher beschrieben. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung von reaktiven PURSchmelzklebstoffen: ■ Klebstoff nur in für PUR geeigneten Vorschmelzgeräten und Auftragssystemen verarbeiten ■ Absaugung am Auftragssystem Nur eine geschlossene Haube sorgt für eine effektive Absaugung. ■ Vorschmelztemperatur unter 100 °C einstellen oder Absaugung beim Fasswechsel ■ Temperaturregelung und Temperaturüberwachung an Vorschmelzgerät und Auftragssystem ■ Vorgaben der Klebstoffhersteller zur Verarbeitungstemperatur beachten ■ Überhitzungen des Klebstoffes unbedingt vermeiden ■ regelmäßige Prüfung von Temperaturregelung, Temperaturüberwachung und Absaugung ■ Absaugung für ausgefahrene Klebstoffbecken ■ ausreichende Raumbelüftung ■ Arbeitshandschuhe und Schutzbrille bei Spritzgefahr ■ Hautkontakt vermeiden sehr niedrigen Emissionen ermöglichen: Schlitzdüsen-Beleimsysteme, Premelter mit einer Temperaturbegrenzung bis 100 °C genauso wie kennzeichnungsfreie Klebstoffe oder Niedrigtemperaturklebstoffe (Verarbeitung bei etwa 100 °C). All diese Methoden erlauben einen bestmöglichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten. Die BG ETEM wird weiterhin mit Anwendern, Klebstoffherstellern und Maschinenherstellern zusammenarbeiten – mit dem gemeinsamen Ziel, den sicheren Umgang mit PUR-Schmelzklebstoffen noch stärker Dr. Ehler Cuno zu optimieren. Stand der Technik Bereits jetzt stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung, die eine Klebebindung mit Premelter mit Absaugung und Temperaturüberwachung. Fotos: Dagmar Brunk; BG ETEM → Verarbeitungstemperatur als Einflussparameter Die Höhe der relativen Emissionen hängt zu einem wesentlichen Teil von der Verarbeitungstemperatur ab. Oberhalb von 100 °C steigt der Ausstoß stark an. → info Der Stand der Technik im Sinne des Gesundheitsschutzes erfordert drei Dinge: ■ emissionsarme Maschinen ■ emissionsarme Klebstoffe ■ eine bestimmungsgemäße Verwendung etem 06.2013 21 betrieb & praxis Arbeitskleidung im UV-Druck Farbfleck mit Nebenwirkung Farbreste auf der Arbeitskleidung können im UV-Druck zu schweren Allergien führen. So lassen sich die gefährlichen Flecken am sichersten entfernen. E in Großteil der im UV-Druck verwendeten Farben und Lacke kann bei Hautkontakt Allergien auslösen. Im schlimmsten Fall kann das den Arbeitsplatz kosten. Hautkontakt kann bereits durch das Tragen von Arbeitskleidung mit Farbresten entstehen. Aber wie sauber wird die Arbeitskleidung nach dem Waschen? Kann beim Tragen gewaschener Arbeitskleidung eine Sensibilisierung ausgeschlossen werden? Auf diese und weitere Fragen gibt der vorliegende Beitrag Antworten. UV-Technologie kommt in der gesamten Druckindustrie immer häufiger zum Einsatz. Dies lässt sich leider auch durch den Anstieg der damit in Verbindung stehenden Berufskrankheiten verfolgen. Jährlich verzeichnet die BG ETEM mehr Fälle von Hauterkrankungen, die im Zusammenhang mit sensibilisierend wirkenden UV-Farben und -Lacken stehen. Oftmals unterschätzt der Anwender die Gefährdung, die durch den Kontakt mit UV-Farbresten auf der Arbeitskleidung entsteht. Flecken bleiben unbemerkt oder Zeitdruck verhindert das Wechseln der Kleidung nach einer intensiven Verschmutzung. So kann es zu längerem Hautkontakt kommen, der möglicherweise irreversiblen Schaden anrichtet. Doch wie sollen Anwender mit der verschmutzten Arbeitskleidung umgehen? Diese Frage veranlasste die BG ETEM, sich mit der Thematik näher zu beschäftigen. In der etem-Ausgabe 2.2012 wurden bereits erste Ergebnisse dieser Untersuchung präsentiert. Waschen in der Waschmaschine Definiert verschmutzte Arbeitskleidung wurde in einer haushaltsüblichen Waschmaschine gewaschen. Die Untersuchungsergebnisse sind eindeutig: Die sensibilisierend wirkenden Acrylatverbindungen (TMPTA und MEMEDA) des untersuchten 22 Betriebe müssen dafür Sorge tragen, dass keine allergieauslösenden Bestandteile aus UV-Farben oder -Lacken auf der Arbeitskleidung zurückbleiben. Ansonsten drohen Gesundheitsgefahren. UV-Lacks konnten nach dieser Methode nicht ausreichend entfernt werden. Arbeitskleidung, die in einer haushaltsüblichen Waschmaschine gewaschen wurde, kann beim erneuten Tragen zu einer Sensibilisierung führen. Ebenso konnte ein Übertrag der Kontamination auf mitgewaschene Textilien nachgewiesen werden. Die Privatkleidung, die zu Hause im gleichen Waschgang mitgewaschen wird, kann also ebenfalls die sensibilisierenden Gefahrstoffe aufnehmen. Es wurden auch Hinweise auf eine mögliche Verschleppung der Acrylate über Rückstände in der Waschmaschine gefunden. Diese Rückstände wurden im nächsten Waschgang auf die darin gewaschenen Textilien übertragen. Textilien mit UV- Lack- oder UV-Farbflecken sollten daher nie im Haushalt gereinigt werden! Gewerbliche Reinigung Auf gleiche Art verschmutzte Arbeitskleidung wurde zum einen einer chemischen Reinigung mit dem Lösungsmittel PER unterzogen und zum anderen einer üblichen gewerblichen Wäsche. Die chemische Reinigung mit PER lieferte in Bezug auf die hier untersuchten Acrylate ein sehr gutes Ergebnis. Die sensibilisierenden Bestandteile konnten damit nahezu vollständig entfernt werden. Die Ergebnisse der gewerblichen wässrigen Wäsche zeigten ebenfalls, dass es möglich ist, die Arbeitskleidung fast komplett von Acrylaten zu befreien. Jedoch etem 06.2013 betrieb & praxis Acrylate lassen sich nur durch gewerbliche wässrige Wäsche oder chemische Reinigung bei einem Textildienstleister komplett entfernen. bestimmen hier unterschiedliche Waschbedingungen den Grad der Sauberkeit. Aus diesem Grund sollte der Textildienstleister unbedingt wissen, dass die zu waschende Arbeitskleidung mit sensibilisierend wirkenden UV-Farben und -Lacken verunreinigt ist. Nur dann kann er den Waschprozess an diese besondere Verschmutzungsart anpassen. Farbaushärtung bei Tageslicht? Acrylate sind reaktive Bestandteile in der Farbe, die unter UV-Bestrahlung auf dem Bedruckstoff schnell aushärten. Aber können die Farbflecken auch auf der Arbeitskleidung zu einem ungefährlichen Nicht zu unterschätzen: UV-Farben und -Lacke können bei Hautkontakt schwere Hauterkrankungen und Allergien auslösen. Kunststofffilm abreagieren? Die Analyse hat gezeigt: Unterschiedliche Lagerungszeiten bei Tageslicht führen weder zu einem durchgehärteten Farbfilm, noch beeinflussen sie im Waschprozess die Entfernung der Acrylate aus den Textilien. Auch nach zehn Tagen konnten die sensibilisierenden Bestandteile nachgewiesen werden. Beschäftigte sollten die verschmutzte Kleidung folglich direkt nach dem Wechseln in einem dafür vorgesehenen Behälter oder Wäschesack sammeln. Schutzmaßnahmen Durch einen sicherheitsbewussten Umgang mit sensibilisierend wirkenden Substanzen lassen sich Gefährdungen im Arbeitsalltag minimieren. Betriebe müssen prinzipiell einen hohen hygienischen Standard einhalten, wenn sie UV-Farben und -Lacke verwenden. Dies sollte im konventionellen Druck ebenso selbstverständlich sein. Die Infobox unten zeigt eine Reihe wichtiger Maßnahmen, die dabei hilft, eine Sensibilisierung der Beschäftigten zu verhindern. Unternehmen können von den in der Infobox genannten Schutzmaßnahmen im Einzelfall abweichen, wenn das in einer Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar Dr. Nadine Metz dokumentiert ist. → Schutzmaßnahmen: Arbeitskleidung im UV-Druck Fotos: MEWA Textil-Service AG; brunk design ■ Sind die verwendeten UV-Farben oder -Lacke mit dem R-Satz 43 „Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich“ (oder H-Satz 317) gekennzeichnet? Fragen Sie Ihren Farbhersteller nach Systemen ohne diesen Gefahrenhinweis. ■ Arbeitskleidung ist im UV-Druck Schutzkleidung: Der Betrieb muss sie stellen und reinigen oder waschen. ■ Jeder Beschäftigte mit Kontakt zu UV-Farbe oder -Lack muss diese Arbeits- oder Schutzkleidung tragen. ■ Im Idealfall sollte jeder Beschäftigte über mehrere Garnituren zum Wechseln verfügen. ■ Informieren Sie Ihren Textildienstleister über die Verschmutzung der Kleidung mit UV-Farben oder -Lacken. Er kann den Waschvorgang entsprechend anpassen. Er sollte Ihnen belegen, dass er in der Lage ist, Acrylate entfernen zu können. ■ Falls nicht sichergestellt werden kann, dass die gewählte Reinigungs- oder Waschmethode sensibilisierende Bestandteile entfernen kann, muss geeignete Einwegschutzkleidung zur Verfügung gestellt werden, etwa Chemikalienschutzanzug oder Schürze. etem 06.2013 ■ Die Arbeitskleidung darf niemals in einer Haushaltswaschmaschine gewaschen werden! ■ Bei durchdringenden Verschmutzungen mit UV-Farben oder -Lacken müssen Beschäftigte die Kleidung sofort wechseln. ■ Die verschmutzte Arbeitskleidung darf niemals mit Lösemitteln gereinigt werden, solange sie getragen wird. Gelöste UVFarben oder -Lacke gelangen so direkt auf die Haut und können sie reizen und sensibilisieren. Bei Hautkontakt müssen Betroffene sich sofort gründlich mit Wasser und Seife waschen. ■ Zum Wechseln der Arbeitskleidung sollte ein Umkleideraum vorhanden sein. ■ Betriebe sollen getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für private Kleidung und Arbeitskleidung anbieten. ■ Unternehmen müssen eine Betriebsanweisung für farbverschmutzte Arbeitskleidung im UV-Druck erstellen. ■ Beschäftigte im UV-Druck müssen im Umgang mit farbverschmutzter Arbeitskleidung unterwiesen werden. Dabei sollten Betriebe ein besonderes Augenmerk auf UV-Lacke legen, da diese nur schwer sichtbar sind. 23 gesundheit Pflegende Angehörige Hilfe für Familien Wer nach einem Arbeitsunfall zum Pflegefall wird, ist auf Hilfe angewiesen. Die kommt zum Glück meist von der Familie. Die BG ETEM möchte pflegende Angehörige künftig noch besser unterstützen. Wie das geht, erläutern Melanie Hermann und Manfred Tubbesing. gen, die dauerhafte gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Das kann eine Querschnittslähmung sein. Das können aber auch die Folgen einer Amputation oder eines Schädel-Hirn-Traumas sein. Auch nach berufsbedingten Erkrankungen – zum Beispiel Krebs – kann Pflegebedürftigkeit bestehen. ? Was bedeutet das für die Betroffenen? Melanie Hermann: Pflegebedürftigkeit nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit ist für Betroffene und Angehörige ein Schock. Vor allem bei Unfallverletzten haben wir es oft mit jüngeren Menschen zu tun. Bei den Pflegekas- »Pflegebedürftigkeit nach einem sen ist das anders, Arbeitsunfall ist für Betroffene da sind die meisein Schock.« Melanie Hermann ten Pflegebedürftigen in eher fortgeschrittenem Alter. Auf die Unfallverletzten selbst kommen – nach Verarbeitung und Überwindung der körperlichen Schäden – ungeahnte zusätzliche Veränderungen zu. Sie sind auf Hilfe angewiesen. Oft ist Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich. Tagesabläufe und Lebensrhythmus müssen neu organisiert werden, soziale Kontakte leiden. ? Und die Familien? Die meisten Pflegbedürftigen werden von Angehörigen versorgt. Die will die BG ETEM künftig besser unterstützen. Manfred Tubbesing: Lebenspartner, Familienangehörige, Freunde werden von diesen Veränderungen zwar anders betroffen, jedoch ebenso hart. Je nachdem, in welcher Lebensphase der Arbeitsunfall passiert, wirkt sich das auf die psychosozialen Verhältnisse sehr unterschiedlich aus. Die Lebensplanung – zum Beispiel eines jungen Ehepaars – gerät aus den Fugen. Dennoch entscheiden sich häufig Angehörige dafür, die Pflege zu übernehmen. ? Pflegebedürftig nach Arbeitsunfall – ist das nicht ? Was leistet die Berufsgenossenschaft? eine Angelegenheit der Pflegekasse? Melanie Hermann: Nein, wenn es sich um einen Leistungsfall der BG handelt, sind wir dauerhaft und umfassend auch für die Pflege zuständig. ? Wie sehen solche Leistungsfälle konkret aus? Manfred Tubbesing: Pflegebedürftigkeit entsteht zum Beispiel nach Arbeitsunfällen mit schweren Verletzun24 Melanie Hermann: Von der BG gibt es Sach- und Geldleistungen. Sie zahlt Pflegegeld und trägt die Kosten für Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Die können zum Beispiel im Fall einer Querschnittlähmung notwendig werden. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die BG auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die pflegenden Angehörigen, um deren Altersetem 06.2013 gesundheit versorgung zu stützen. Darüber hinaus zahlt die BG Hilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege nötig sind. Das können zum Beispiel ein Pflegebett, ein Treppenlift, Gleithilfen, Antirutschmatten oder Ähnliches sein. Informationen dazu gibt es in Sanitätshäusern, aber auch bei der Reha-Beraterin oder dem Reha-Berater der BG ETEM. Sie begleiten die Betroffenen und beraten sie in allen Fragen – auch der dauerhaften Pflege. ? Trotz aller Unterstützung – wer einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, muss unglaublich viel leisten. Manfred Tubbesing: Das ist richtig. Die körperliche und psychische Belastung, die auf Pflegenden lastet, darf nicht unterschätzt werden. Es besteht die große Gefahr, dass pflegende Angehörige ihre eigene Gesundheit vernachlässigen. Daher ist es wichtig, dass Pflegende nicht sich selbst vergessen. ? Welche Möglichkeiten haben sie denn, etwas für sich zu tun? Manfred Tubbesing: Möglich ist zum Beispiel die zeitweise Übernahme der Pflege durch Externe, um dem pflegenden Angehörigen einen Urlaub oder einfach nur einen Kinobesuch zu ermöglichen. Die BG ETEM hilft auch in solchen Fällen. Ansprechpartner für die Familien sind die jeweiligen Reha-Berater. ? Ist das ausreichend? Melanie Hermann: Nein, das reicht meist noch nicht. Wir empfehlen pflegenden Angehörigen daher dringend den Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegenden – zum Beispiel in einer Selbsthilfegruppe. Unsere Reha-Beraterinnen und Reha-Berater vor Ort helfen gern bei der Suche nach einer geeigneten Anlaufstelle. Darüber hinaus denken wir derzeit intensiv über weitere Möglichkeiten nach, pflegende Angehörige zu unterstützen. ? Was kann das zum Beispiel sein? Manfred Tubbesing: Künftige Strategien müssen die Bedürfnisse pflegender Angehöriger viel umfassender berücksichtigen. Das heißt zum Beispiel, dass in der Startphase der Pflegetätigkeit viel intensivere Schulungen und Einweisungen stattfinden. Außerdem müssen die Angehörigen durch eine Pflegefachkraft vor Ort – also im »Es besteht die große Gefahr, häuslichen Bereich – begleitet werden. Bei dass pflegende Angehörige einer lang andauern- ihre eigene Gesundheit den Pflege müssen vernachlässigen.« Manfred Tubbesing wir uns mehr um die Pflegenden selbst kümmern. Dabei geht es zum Beispiel um deren Gesundheit, die durch entsprechende Präventionsmaßnahmen besser geschützt werden muss. Auch Auszeiten in Form von freien Tagen und Erholungsurlauben sowie regelmäßige persönliche Kontakte sind wichtig. Als Ausdruck der Wertschätzung stärken sie Angehörigen den Rücken. ? Was hat die Berufsgenossenschaft davon? Melanie Hermann: Auch die Leistungsträger profitieren von präventiven und sozialen Leistungen an pflegende Angehörige. Denn die entlasten die Solidargemeinschaft durch ihr Engagement erheblich. Stationäre Pflege in einer professionellen Einrichtung ist auf Dauer wesentlich kostenintensiver als die häusliche Pflege durch Angehörige. → Melanie Hermann ist Juristin und stv. Abteilungsleiterin bei der BG ETEM. Sie beschäftigt sich mit Rechtsfragen aus dem Versicherungs- und Leistungsrecht. Fotos: BG ETEM; Plainpicture ? Was heißt das? Melanie Hermann: Der Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherung, die DGUV, hat eine Untersuchung gestartet, an der sich 15 Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beteiligt haben. Ein Ergebnis ist: Pflegende Angehörige fühlen sich bei der Vorbereitung auf die Pflege nicht ausreichend geschult und unterstützt. Die Einweisungen bei Übernahme der Pflege werden als nicht intensiv genug empfunden. Da müssen wir ansetzen. Bisher haben sich die Leistungsträger – seien es Berufsgenossenschaften, Unfallkassen oder die Pflegekassen – auf den Leistungsempfänger, also den Pflegebedürftigen selbst, konzentriert. Leistungsansprüche von pflegenden Angehörigen beschränken sich im Wesentlichen auf die Sicherstellung von Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da müssen wir mehr tun. etem 06.2013 → Manfred Tubbesing ist Referent der Grundsatzabteilung. Er kümmert sich um Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. 25 service Witterungsbedingte Umwege Gut geschützt D er direkte Weg zur Arbeitsstelle und zurück steht grundsätzlich unter Versicherungsschutz der BG. Das ist allgemein bekannt. Voraussetzung dafür ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen des Weges zum oder vom Ort der Tätigkeit und der beruflichen Tätigkeit selbst besteht. Das ist der Fall, wenn der Weg zurückgelegt wird, um die Arbeit aufzunehmen oder aber nach Beendigung der Arbeit die Arbeitsstelle zu verlassen. Versicherte Umwege Der gewählte Weg muss nicht der kürzeste sein. Wichtig ist, dass es sich um den unmittelbaren Weg handelt und der Versicherte diesen zurücklegt, um zur Arbeitsstelle oder von ihr weg zu kommen. Private Motive dürfen keine Rolle spielen. Hinsichtlich der Wahl des geeigneten Weges hat der Versicherte einen Entscheidungsspielraum. Wählt er einen verkehrsgünstigeren Weg, beispielsweise statt der Landstraße die Autobahn, handelt es sich auch um einen unmittelbaren und damit versicherten Weg. Doch wie ist es mit notwendigen oder freiwillig gewählten Umwegen? Möglicherweise erscheint Ihnen bei 26 starkem Schneefall eine andere Strecke sicherer als die volle Autobahn. Vielleicht müssen Sie aber auch eine Straßensperrung weiträumig umfahren, weil Ihre gewohnte Strecke wegen umgeknickter Bäume unpassierbar ist. Grundsätzlich gilt: Dient der Umweg und damit die Verlängerung des Weges nicht privaten Interessen, besteht Versicherungsschutz. Zwingen Sie starker Schneefall, Glatteis, Hochwasser oder andere äußere Umstände zu einem Umweg oder erscheint Ihnen ein etwas weiterer Weg sicherer, so bleibt es beim Versicherungsschutz der BG. Selbst wenn Sie die Arbeitsstelle überhaupt nicht erreichen, etwa weil die Witterungsverhältnisse so schlecht sind, dass Sie umkehren müssen, besteht während der gesamten Fahrt Versicherungsschutz. Dass gilt auch, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben und umkehren müssen. Ob mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder den Inline-Skates – das Fortbewegungsmittel kann der Versicherte frei wählen. Wartezeiten, etwa am Bahnhof, sind versichert. Ebenso besteht Versicherungsschutz wenn Sie wegen starken Schneetreibens Ihre Fahrt nicht fortsetzen können und im Auto warten. Zu den versicherten Umwegen zählen auch Fahrten, die dazu dienen, Ihr Kind in die Betreuung oder in die Schule zu bringen, oder die wegen der Teilnahme an einer Fahrgemeinschaft entstehen. Private Umwege Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie aus privaten Motiven einen Umweg fahren. Wenn Sie zum Beispiel mit dem Fahrrad eine längere, aber Ihrer Meinung nach schönere Strecke fahren, um sich während der Fahrt zu erholen, ist das Ihre private Angelegenheit. Das Ziel, die Arbeitsstelle auf unmittelbarem Weg zu verlassen, steht nicht mehr im Vordergrund. Daher besteht während dieses Weges kein Versicherungsschutz der BG. Unterbrechen Sie Ihren Weg aus privaten Gründen, zum Beispiel um Einkäufe zu erledigen oder Freunde zu besuchen, muss unterschieden werden: ■ Ist der Aufenthalt kürzer als zwei Stunden, lebt nach Beendigung der Unterbrechung mit Fortsetzen des unmittelbaren Weges der Versicherungsschutz wieder auf. ■ Dauert die Unterbrechung länger als zwei Stunden, steht der restliche Weg nicht mehr unter dem Schutz der BG. Der versicherte Weg ist endgültig beendet, der Unfallversicherungsschutz wird nicht neu begründet. Melanie Hermann etem 06.2013 Foto: Getty Images Im Winter kann der Weg zur Arbeit gefährlich werden. Eisglätte, Schneematsch und schlechte Sicht verlangen volle Konzentration. Kommt es dennoch zu einem Unfall, steht Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft zur Seite. service 17. Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK Treffpunkt der Techniker Die BG ETEM lädt wieder Experten und Praktiker aus der Elektrotechnik zum Gedankenaustausch ein. Aktuelle Informationen sind dabei selbstverständlich. B ereits zum 17. Mal findet 2014 die Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK statt. Für den 20. und 21. Mai lädt die Präventionsabteilung der BG ETEM in das Kongresspalais in Kassel ein. Dort wird der Treffpunkt für alle sein, die sich täglich mit Arbeitssicherheit in der Elektrotechnik beschäftigen und dazu aktuell informiert sein möchten. Auch im kommenden Jahr steht ein breites Themenspektrum zur Diskussion. Derzeit sind folgende Schwerpunkte in Planung: Arbeitsschutz und Normung ■ Sicherheit durch elektrotechnische Normung ■ Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung ■ Qualifikation der Elektrofachkraft ■ Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ■ Errichtung von Hochspannungsanlagen ■ Betrieb von elektrischen Anlagen – die neue VDE 0105 Tagungsprogramm, Anmeldeformular und Hotelangebote zur Vortragsveranstaltung finden sich auch in einem Flyer. Schutzmaßnahmen in der Praxis ■ Schutz vor Störlichtbögen in elektrischen Anlagen ■ Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten ■ Einsatz von Verriegelungseinrichtungen in Industrieanlagen ■ Wiederkehrende Prüfungen von EuK-Vorrichtungen ■ Photovoltaikanlagen Neue Technologien in der Energieversorgung ■ Standsicherheit von Holzmasten ■ Einsatz von Kettenzügen im Freileitungsbau ■ Hochspannungsgleichstromübertragung ■ Erste Hilfe auf Offshore-Anlagen Fachleute aus der Industrie und Referenten der gesetzlichen Unfallversicherung – besonders der BG ETEM – stehen in den Diskussionen Rede und Antwort . Schon bei den bisherigen Veranstaltungen gehörte der Gedankenaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Referenten und untereinander zu den Markenzeichen der Vortragsveranstaltung. Auch die Pausen werden erfahrungsgemäß gern genutzt, die Geetem 06.2013 spräche im Ausstellungsbereich des Kongresspalais fortzusetzen. Die Anmeldung ist über die Webseite der BG ETEM möglich (siehe „info“). Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Tagungsbüro für alle Fragen zu Anmeldung und Organisation zur Verfügung. In der Gebühr von 300 Euro sind die Kosten für die Teilnahme inklusive der Tagungsunterlagen und das Abendprogramm enthalten. Wie gewohnt haben wir in der Nähe des Veranstaltungsorts Hotelkontingente reserviert, die Sie abUte Schneider rufen können. → info Anmeldung unter: www.bgetem.de, Webcode 13389652 Kontakt zum Tagungsbüro per Telefon: 0221 3778-6190 oder per E-Mail: [email protected] 27 service Lohnnachweis Ausfüllen leicht gemacht Der Lohnnachweis ist das zentrale Instrument, um die Beiträge zu berechnen. Hier die wichtigsten Hinweise zum Formular. Der Lohnnachweis muss bis 11. Februar 2014 abgegeben werden. Dazu steht auch der Onlineservice der BG ETEM zur Verfügung. A nfang Dezember ist es wieder so weit. Dann verschickt die BG ETEM die Formulare für den Lohnnachweis an die Betriebe. Bis 11. Februar 2014 müssen sie ausgefüllt wieder zurück sein. Das geht natürlich auch online. Hier im Überblick , worauf Unternehmer beim Ausfüllen achten müssen. Mit dem Lohnnachweis belegen Unternehmer die Lohnsummen innerhalb der für den Betrieb gültigen Gefahrtarifstellen. Die sind im Formular bereits vorgegeben. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen darin die in den Betrieben gezahlten Löhne und Gehälter eintragen. nerhalb der Frist zurückschicken. Hier die wichtigsten Punkte des Lohnnachweises im Überblick: Gefahrtarifstellen Das Formular enthält die Gefahrtarifstellen so, wie Sie im letzten Veranlagungsbescheid festgehalten sind. Bitte nehmen Sie keine Änderungen vor. Sollten sich die Betriebsverhältnisse geändert haben, teilen Sie uns das bitte gesondert mit. Der Gefahrtarifstelle Büro dürfen nur die Entgelte der Versicherten zugeordnet werden, die ■ ausschließlich im Büro tätig sind, ■ ausschließlich Verwaltungsarbeiten erleHinweise zum Ausfüllen Bitte geben Sie die Entgeltsummen in digen, vollen Euro-Beträgen, also ohne Cent, an. ■ keinen Umgang mit Produkten oder Waren haben, Eine eventuelle (Teil-)Einstellung des Betriebs, Unternehmerwechsel, Umfirmie- ■ nicht im Außendienst arbeiten und sich auch nicht in den gewerblichen (technirung oder Rechtsformänderung teilen Sie schen oder handuns bitte schriftlich »Über www.bgetem.de/extrawerklichen) Gefahrmit. bereich begeben. Senden Sie uns net können Sie den Lohnnachdas Original des weis online abgeben und ÄndeBeschäftigte, die Lohnnachweises rungen im Betrieb melden.« sowohl im Büro wie bitte fristgerecht bis 11. Februar 2014 auf dem Postweg zurück auch im gewerblichen Bereich tätig sind, oder nutzen Sie den Onlineservice. Auch müssen mit ihrem gesamten beitragswenn Sie niemanden beschäftigt haben, pflichtigen Entgelt unter der gewerblichen müssen Sie den Lohnnachweis mit einem Gefahrtarifstelle gemeldet werden. Dabei entsprechenden Vermerk (Fehlanzeige) in- spielt der jeweilige Umfang der Verwal28 tungs- und gewerblichen Tätigkeit keine Rolle. Die Entgeltsumme einer Person darf nicht auf die Gefahrtarifstellen von Büro und Gewerbe aufgeteilt werden. Nachweispflichtiger Personenkreis Unternehmer müssen die Entgelte aller pflichtversicherten Personen nachweisen, die im Umlagejahr im Betrieb tätig waren. Das gilt auch für nur zeitweise (z. B. nur monate-, tage- oder stundenweise) Beschäftigte. Zu diesem pflichtversicherten Personenkreis gehören insbesondere auch: ■ leitende Angestellte, ■ Auszubildende, ■ mitarbeitende Familienmitglieder, ■ Ehegatten aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses, ■ nicht weisungsfrei mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH, ■ alle Aushilfskräfte (geringfügig und kurzfristig Beschäftigte), ■ Praktikanten, Ferienaushilfen, ■ Heimarbeiter. Zum nicht nachweispflichtigen Personenkreis gehören ■ Unternehmer einer Einzelfirma, ■ Gesellschafter einer GbR und einer OHG, ■ weisungsfrei tätige Gesellschafter einer GmbH und Komplementäre einer KG. etem 06.2013 service Die Werte gelten unabhängig von der Dauer der Beschäftigung im Umlagejahr. → Elektronische Datenübermittlung Nicht nachweispflichtiges Entgelt ■ alle steuerfreien Spesen (z. B. Auslösungen, Fahrgeld, Auslagenerstattungen), ■ pauschal versteuerte Fahrtkosten, ■ Kurzarbeitergeld, ■ Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, ■ Heimarbeiterunkosten (5–10 Prozent) und Heimarbeiterkrankengeld (3,4 Prozent). ■ Abfindungen als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sind nicht beitragspflichtig, selbst wenn sie teilweise steuerpflichtig sind. ■ 1-Euro-Jobs sind eine Aufwandsentschädigung neben dem Arbeitslosengeld II und nicht beitragspflichtig. Sonstige Zahlungen ■ Entgeltzahlungen Nachweispflichtiges Entgelt Foto: Fotolia, contrastwerkstatt Für die nachweispflichtigen Personen sind folgende Entgelte zu melden: ■ alle steuerpflichtigen Bruttobezüge (einschließlich eventueller Lohnsteuerfreibeträge), ■ insbesondere auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ■ Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ■ vermögenswirksame Leistungen, ■ Jubiläumsgelder, ■ Gewinnanteile als Tätigkeitsvergütung (Tantiemen), Provisionen, Ertragsbeteiligungen, ■ Trennungsentschädigungen, ■ steuerpflichtige Auslösungen, ■ Reisekosten, ■ alle Arten von Lohnzuschlägen einschließlich der steuerfreien Zuschläge zu Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, ■ Sachbezüge und geldwerte Vorteile (z. B. Kfz-Überlassung, Miete, etc.), ■ Heirats- und Geburtsbeihilfen (seit 1. Januar 2006 nachweispflichtig). Für den Höchstjahresarbeitsverdienst je Person gelten folgende Werte: ■ 84.000 Euro in den Branchenbereichen Elektro Textil Feinmechanik sowie Energie- und Wasserwirtschaft, ■ 78.000 Euro im Bereich Druck und Papier. etem 06.2013 an Aushilfskräfte sind unabhängig vom Umfang der Beschäftigung und von der Art der Besteuerung immer nachweis- und beitragspflichtig (nicht dazu gehört die Pauschalsteuer). ■ Die Nachweispflicht von Direktversicherungen, Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge und zu Riester-Renten ist abhängig von der Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Nähere Hinweise bieten die Erläuterungen zum Lohnnachweis. ■ Einzahlungen auf Wertguthaben sind gegebenenfalls beitragspflichtig. Beschäftigte Personen Geben Sie im Lohnnachweis die Anzahl der am Stichtag 31. Dezember in der jeweiligen Gefahrtarifstelle tatsächlich beschäftigten Personen an. War am Jahresende niemand mehr beschäftigt, tragen Sie bitte eine „0“ ein, auch wenn während des Jahres Personal tätig war und dessen Entgelte im Lohnnachweis enthalten sind. Arbeitsstunden Als Arbeitsstunden sind die tatsächlich geleisteten Stunden je Gefahrtarifstelle, also ohne Urlaubs-, Krankheits- und Abwesenheitsstunden aus sonstigen Gründen anzugeben. Akkord- und Stücklohn, Pauschalvergütung oder anderen Lohnzahlungsarten müssen möglichst genau geschätzt werden. Ist eine Stundenermittlung nicht möglich, sind für eine vollbeschäftigte Person 1.590 Arbeitsstunden anzusetzen. Das DEÜV-Meldeverfahren Seit 1. Januar 2009 müssen Arbeitgeber zusätzlich zum Lohnnachweis mit den Meldungen zur Sozialversicherung auch Angaben über ihre gesetzliche Unfallversicherung machen. Folgende Angaben pro Beschäftigten sind erforderlich: Betriebsnummer der BG Die BG ETEM hat mehrere Betriebsnummern (BBNR-UV) für ihre Branchenbereiche. Sie lauten: ■ Bereich Elektro Textil Feinmechanik: BBNR 37916971 ■ Bereich Druck und Papierverarbeitung: BBNR 48626018 ■ Bereich Energie- und Wasserwirtschaft: BBNR 37916971 für Meldezeiträume ab 1.1.2013 sowie BBNR 34394294 für Meldezeiträume bis 31.12.2012 Mitgliedsnummer bei der BG Die Mitgliedsnummer (unser Zeichen) finden Sie z. B. auf dem Lohnnachweisformular, dem Veranlagungsbescheid oder dem Aufnahmebescheid. Sie ist achtstellig linksbündig ohne Leerzeichen zu erfassen. Gefahrtarifstelle(n), der die Tätigkeit des Mitarbeiters zuzuordnen ist Die vierstelligen Gefahrtarifstelle(n) sind auf dem Lohnachweisformular zu finden. Um sicherzustellen, dass der richtige Gefahrtarif Anwendung findet, ist u. U. die BBNR-UV erneut einzugeben. Beispiel Gewerbezweig „Elektrische Installation“, Gefahrtarifstelle: 1305: 37916971 1305 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers zur Unfallversicherung ist nach den gleichen Grundsätzen wie bisher zu ermitteln. Arbeitsstunden Hier sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden des Arbeitnehmers zu melden. Ist die Zahl nicht bekannt, genügt eine Schätzung. 29 service Geschichte der BG ETEM Anpassung und Gleichschaltung Neue Studie zur NS-Geschichte der BG ETEM. Wie die Vorgänger-BGen im Nationalsozialismus funktionierten. K 30 Die BG ETEM hat die NS-Vergangenheit ihrer Vorgänger-BGen untersuchen lassen. Mitgliedschaft als Richter über ein tatsächliches Parteimitglied und verweigerte diesem die Anstellung. Die von der BG ETEM in Auftrag gegebene Studie zeigt, welche Umbrüche die Verwaltungen der Berufsgenossenschaften in der NS-Zeit erfuhren. Der Fokus liegt dabei auf der Personalpolitik. Die Studie zeigt dagegen nicht, wie die Berufsgenossenschaften in der Nazizeit agiert haben und welche fachlichen Unterschiede es im Vergleich zur Zeit davor und danach gegeben hat. → info + bestellung Daniel Trabalski: Die Ursprungs-Berufsgenossenschaften der BG ETEM und die NS-Vergangenheit. Preis: 5 Euro. Bestellung über: www.sv-dok.de, Rubrik „Veröffentlichungen“ etem 06.2013 Foto: Doumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger arl Burhenne war ein anpassungsfähiger Mann. 1935 setzte der Leiter der sozialpolitischen Abteilung des Siemens-Konzerns seiner bisherigen Karriere die Krone auf. Nach der Zerschlagung der Selbstverwaltung der damaligen Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik wurde er deren Leiter. Daneben übernahm Burhenne auch den Posten des stellvertretenden Leiters im Reichverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Seinen Job bei Siemens behielt er trotzdem. Burhenne pflegte seit den frühen Zwanzigerjahren intensive Kontakte zur NSDAP. Das war seiner Karriere im „Dritten Reich“ durchaus förderlich. Trotzdem überstand er das Ende des Krieges und die Entnazifizierung unbeschadet, denn er trat der Partei niemals offiziell bei. Er blieb Leiter der BG, bis die Position mit Wiedereinführung der Selbstverwaltung 1953 abgeschafft wurde. Danach war er noch vier Jahre Vorstandvorsitzender. Erst mit 76 Jahren setzte er sich zur Ruhe. Juden und Sozialdemokraten erging es da weniger gut. Sie wurden kurz nach der Machtübernahme Hitlers 1933 aus ihren Positionen in Verwaltung und Selbstverwaltung entfernt – nur die wenigsten kehrten zurück. Der Historiker Daniel Trabalski von der Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger in Bochum hat nun in einer Studie die Personalgeschichte der Vorgänger-Berufsgenossenschaften der BG ETEM aufgearbeitet. Sie zeigt, wie staatlich verordneter Rassismus und Verfolgung politisch Andersdenkender die Arbeit in den Berufsgenossenschaften veränderte. Parteizugehörigkeit war fortan wichtiger als berufliche Qualifikation. Trabalski wirft einen Blick auf die unterschiedlichen BGen der heutigen Branchenbereiche und zeigt, wie die Gleichschaltung von Verwaltung und Selbstverwaltung funktionierte. Grundlage dafür war das Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung von 1934, das sämtliche Zweige der Sozialversicherung dem Führerprinzip unterwarf. Das Buch zeigt nicht nur am Beispiel Karl Burhennes, wie ehemalige Parteigenossen und Mitläufer auch nach Kriegsende unbehelligt weiterarbeiten konnten. Das wirkte zuweilen bizarr: In einem Fall gerierte sich ein ehemaliger Anwärter auf die NSDAP- service Sicherheitsquiz 2013 Preisübergabe Eine Frage – fünf Preise Computer für Gewinner Mitmachen und Netbooks mit Filmen gewinnen N utzen Sie die Chance und gewinnen Sie eines von fünf handlichen Netbooks mit interessanten Filmen zum Arbeitsschutz. Um die richtige Lösung herauszufinden, brauchen Sie nur wenige Augenblicke. Wir hoffen, die Zeit reicht, um Sie – ganz nebenbei – für vermeidbare Risiken im Arbeitsalltag zu sensibilisieren. Teilnehmen können Sie per Postkarte, SMS oder E-Mail. Einsendeschluss ist der 28. Februar 2014. Ein Plakat mit der Quiz-Ausgabe und vier Abriss-Postkarten sind dieser Heftausgabe beigelegt. Wenn Ihre Kollegen Ihnen zuvorgekommen sind, können Sie auch online teilnehmen. Wir wünschen allen Teilnehmern viel Glück. → info www.bgetem-quiz.de Zwei Gewinner erhielten in den letzten Wochen ein Netbook mit Filmen zur Arbeitssicherheit. In Sangershausen überreichte Präventionsberater Jörg Tischer das Gerät an Elke Jödicke von der Firma EP Schlenstedt (oberes Bild). Reinhard Kratzel, Leiter des Bereichs „Betrieb Entsorgung/Kläranlage“ der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (unten links), erhielt sein Netbook aus den Händen von Andreas Meyer, Leiter des BG ETEM-Präventionszentrums Braunschweig. Kratzel will den Computer auch für seine 22 Mitarbeiter einsetzen. Neue Plattform Gesund in Ausbildung und Beruf DGUV startet Fachgruppe im sozialen Netzwerk XING D ie Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im sozialen Netzwerk XING eine Fachgruppe mit dem Titel „Gesundheit in Ausbildung und Beruf“ gegründet. Die Gruppe bietet allen Verantwortlichen für Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen eine Plattform für den Austausch zu Themen wie Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Prävention, Gesundheitsförderung oder Ergonomie. Darüber hinaus werden Expertendialoge zu verschiedenen Schwerpunktthemen mit Sachverständigen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie der DGUV stattfinden. Der thematische Fokus liegt mit Blick auf die aktuelle Kampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ zunächst auf dem Thema „Rückengesundheit“. → info www.xing.com/net/gesundausbildungberuf Impressum Fotos:BG ETEM etem – MagazinfürPrävention,RehabilitationundEntschädigungHerausgeber: BerufsgenossenschaftEnergieTextilElektroMedienerzeugnisse,Gustav-Heinemann-Ufer130,50968Köln,Tel.:02213778-0,Telefax:02213778-1199,E-Mail:[email protected]. FürdenInhaltverantwortlich:OlafPetermann,VorsitzenderderGeschäftsführung.Redaktion: ChristophNocker(BGETEM),Stefan Thissen(wdvGesellschaftfürMedien&KommunikationmbH&Co.OHG,Dieselstraße36,63071Offenbach).Tel.:02213778-1010, E-Mail:[email protected]. Bildredaktion: KatrinGlückler,CorinnaGab(wdv); Gestaltung: JochenMerget (wdv). Druck: VS Broschek DruckGmbH.etemerscheintsechsmaljährlich(jedenzweitenMonat).DerBezugspreisistdurchdenMitgliedsbeitragabgegolten. Gedrucktaufumweltfreundlichem,chlorfreienPapier.TitelbildIllustration:KatharinaHaines @bg_etem www.bgetem.de etem 06.2013 twitter.com/bg_etem youtube.com/diebgetem www.xing.to/bgetem www.bgetem.de Webcode:13671559 31