IG BAU Region Weser-Ems

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IG BAU Region Weser-Ems
Seminare für Betriebsräte 2012
nach § 37 Abs. 6 und § 40 BetrVG
in Zusammenarbeit mit der Bildungsvereinigung
ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbH
Nr.
Thema
52477
Grundlehrgang: Arbeitsrecht für Betriebsräte
52478
82100
52475
52479
52476
Region Weser-Ems
Termin
Leitung
16.-19.01.2012
Michael Jaros
Gemäß § 80 BetrVG hat der BR darüber zu wachen, dass die zugunsten der AN geltenden arbeitsrechtlichen
(BR-Fachdozent)
Vorschriften eingehalten werden. Im Mittelpunkt dieser Schulung stehen Grundlagen des Arbeitsrechts, damit
der BR die Verpflichtung nach § 80 erfüllen kann. Stichworte zum Inhalt: Funktion des Arbeitsrechts, Aufbau und
Rechtsquellen im Arbeitsrecht, Hilfen beim Umgang mit Gesetzen und Kommentaren, Stellung des
Betriebsverfassungsrechts im Arbeitsrecht, ausgewählte Bereiche des Arbeitsrechts, die Arbeitsgerichte.
30.01.-01.02.2012
Der demografische Wandel im Betrieb: Neue Aufgaben für BR
Aynur Ersin
Der demografische Wandel und die Heraufsetzung des Rentenzugangsalters bewirken einen Anstieg des
(BR-Fachdozentin)
Altersdurchschnitts in den Betrieben. Die älter werdenden Belegschaften sind wachsenden Belastungen bei
abnehmender Belastbarkeit ausgesetzt. Den Betriebsräten kommt die Aufgabe zu, darauf hinzuwirken, dass
Personalentwicklung und Arbeitsgestaltung an den demografischen Trend angepasst werden. Im Seminar
werden grundlegende Möglichkeiten erarbeitet.
01.02.2012
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – BURNOUT erkennen und begrenzen
Stefan Siemens
1. Burnout und seine Ursachen: Was ist Burnout? Burnout als wachsende Gefahr im betrieblichen Alltag, die
Fachreferent
Ursachen von Burnout in der Organisation der Arbeit
2. Handlungsmöglichkeiten des BR: Arbeitsschutzgesetz, insbesondere § 5 (Gefährdungsbeurteilung) und
§ 12 (Sicherheitsunterweisung), BetrVG § 87, Abs. 1, Nr. 7 (Gesundheitschutz) u. Nr. 13 (Gruppenarbeit),
Arbeitsschutznorm DIN EN ISO 10075 zu psychischen Belastungen, Prävention und Selbsthilfe im Betrieb
07.02.2012
Die betriebsbedingte Kündigung: Gesetzliche Grundlagen - Aktuelle Rechtsprechung und die
Hajo Köhler
Mitbestimmung des Betriebsrats - Neue Grundsätze des BAG zur Sozialauswahl - Interessenausgleich mit
Rechtsanwalt
Namensliste
08.-10.02.2012
Grundlehrgang: Die BR-Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
Aynur Ersin
§ 87 BetrVG umfasst den „harten“ Bereich der BR-Mitbestimmung. Von der Arbeitsordnung über die
Lage/Verteilung der Arbeitszeit bis zu Entlohnungsgrundsätzen und –methoden darf ohne BR nichts laufen. Bei (BR-Fachdozentin)
Entscheidungen zu sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG sind der BR und der AG gleichberechtigte
Partner. Was kann der BR tun, wenn keine Einigung zustande kommt? Das sind die Inhalte der Schulung.
06.03.2012
Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Kündigung durch Aufhebungsvertrag:
Arbeitsrechtliche Besonderheiten und sozialrechtliche Folgen. Was sollten Betriebsräte unbedingt dazu wissen? Hajo Köhler
Rechtsanwalt
Ort/Hotel
Gebühr
Bad Zwischenahn
Hotel Kämper
675 € ohne Ü-Nachtung
915 € mit Ü-Nachtung
Bad Zwischenahn
Hotel Kämper
595 € ohne Ü-Nachtung
775 € mit Ü-Nachtung
Stenum/Ganderkesee
Hotel Backenköhler
190 €
Bad Zwischenahn
Hotel Kämper
195 €
Bad Zwischenahn
Haus der AN-Kammer
495 € ohne Ü-Nachtung
675 € mit Ü-Nachtung
Bad Zwischenahn
Hotel Kämper
195 €
52651
Die besonderen Rechte und Pflichten von BR-Vorsitzenden und ihren Stellvertretern
BR-Vorsitzende und die Stellvertreter/innen vertreten den Betriebsrat nach Außen, führen Besprechungen und
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber durch. Wie weit reicht diese Vertretungsbefugnis geht? Wann werden
Grenzen überschritten? Welche Rechtsfolgen hat dies? Nach Innen muss die BR-Spitze die BR-Arbeit
organisierenund und für geordnetes und rechtssicheres Handeln bei der Mitbestimmung sorgen.
Diese sind die Fragestellungen für das Seminar.
52480
Mobbing: Formen, Ursachen, Gegenstrategien – Was kann der BR tun? (Stufe 1)
Mobbing ist anhaltender und gezielter Psychoterror gegen einzelne Beschäftigte durch Vorgesetzte oder auch
andere Beschäftigte. Im Seminar wird der Begriff „Mobbing“ geklärt, typische Mobbinghandlungen werden
vorgestellt und durchleuchtet. Auf technische, organisatorische, personelle und betriebsklimatische Ursachen
wird eingegangen, um Ansatzpunkte für Mobbing-Prävention wie auch Anti-Mobbing-Strategien zu erarbeiten.
52656
05.-08.03.
Michael Jaros
Ankum
Sporthotel
675 € ohne Ü-Nachtung
915 € mit Ü-Nachtung
07.-09.03.2012
Aynur Ersin
(BR-Fachdozentin)
Bad Zwischenahn
Hotel Kämper
595 € ohne Ü-Nachtung
775 € mit Ü-Nachtung
Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit und Wiedereinstieg: Grundwissen für die BR-Arbeit 21.-23.05.2012
Arbeitnehmer/innen haben aus bestimmten familiären Gründen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und
ggf. auch Gehaltsfortzahlung. Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit. Betriebsräte haben nach § 80
Abs. 1 Nr. 1 die Aufgabe, für die Einhaltung dieser Regelungen zu sorgen und damit auch Arbeitnehmer/innen
zu beraten. Dies gilt ebenfalls für den Wiedereinstieg nach Ende der Freistellung.
In diesem Seminar werden gesetzliche Grundkenntnisse sowie die praktischen betrieblichen
Ausgestaltungsmöglichkeiten vermittelt und erarbeitet.
82201 Wer rastet, der rostet: Betriebsverfassungsrecht für alte Hasen
Maria Lück
Rechtsanwältin
04.-07.06.2012
In dieser Schulung werden neuere arbeitsrechtliche Entwicklungen, Gerichtsurteile und aktuelle
Handlungskonzepte zu den wichtigsten Arbeitsfeldern der Betriebsräte behandelt: Geschäftsführung des BR,
Ausschüsse des BR, Personalplanung-Personalentwicklung-Beschäftigungssicherung, personelle
Einzelmaßnahmen, soziale Angelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, individuelles Arbeitsrecht
52481
Grundlagen der BR-Arbeit im Multi-Kulti-Betrieb
In diesem Seminar geht es um Grundlagen einer guten BR-Arbeit in Betrieben mit national, kulturell und
sprachlich gemischten Belegschaften. Im Zentrum steht die Frage, wie die Gleichbehandlung und
gleichberechtigte Berücksichtigung der Interessen aller Gruppen in der BR-Arbeit gesichert werden können.
Auch wird zu erörtern sein, wie über die Gruppengrenzen hinweg die Verständigung und das produktive
betriebliche Zusammenwirken gefördert werden können.
52668
Der Betriebsrat als Team: Gemeinsamkeit macht stark !
Teamarbeit im Betriebsrat ist eine gute Sache. Doch die Wirklichkeit ist häufig anders. In diesem Seminar wird
erarbeitet, welche Schritte auf dem Weg zur Teambildung gegangen werden sollten und wie Hindernisse
bewältigt werden können. Im einzelnen geht es um eine wirksame Arbeitsteilung und Zusammenarbeit im
Betriebsrat. Auch der konstruktive Umgang mit internen Konflikten wird behandelt.
25.-29.06.2012
Aynur Ersin
(BR-Fachdozentin
05.-08.11.2012
Aynur Ersin
(BR-Fachdozentin)
Ankum
Sporthotel
595 € ohne Ü-Nachtung
775 € mit Ü-Nachtung
TecklenburgBrochterbeck
Hotel Teutoburger
Wald,
975 € m. Ü.
Bad Zwischenahn
Hotel Kämper
825 € ohne Ü-Nachtung
1.145 € mit Ü-nachtung
Ankum
Sporthotel
595 € ohne Ü-Nachtung
775 € mit Ü-Nachtung
Anmeldeschluss: immer 4 Wochen vor Seminarbeginn Leistungsumfang: Seminardurchführung, Arbeitsmaterial, Verpflegung, ggf. Unterkunft
Storno-bedingungen: Bei Absage von Angemeldeten bis drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Stornokosten. Bei späterer Absage wird ein
Betrag in Höhe von 50 % der Seminargebühr berechnet.. Bei Nicht-Besuch des Seminars ohne vorherige Absage wird die volle Gebühr fällig. Die StornoZahlung entfällt bei Entsendung einer Vertretung
ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbH, Klävemannstr. 1, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441 92490-15 Fax: 0441 92490-18, E-Mail: [email protected]
Anmeldeformular
Fax: 0441 92490-18
An
Arbeit und Leben Nds. Nord gGmbH
Klävemannstr. 1, 26122 Oldenburg
Tel.: 0441-92490-15
[email protected]
Wir melden verbindlich die folgenden Mitglieder unseres Betriebsrats für das genannte Seminar an:
Thema: ……………………………………………………………………………….….… Termin: …………..…… Sem-Nr : ……………………..
Name: ..…………………………………………Str.: …………………………………….....… PLZ: …….… Ort: ………………….................................
Tel.: …………………… Fax: ……………………… E-Mail: …………………………………………
Übernachtung ja F oder nein F
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Name: ..…………………………………………Str.: …………………………………….....… PLZ: …….… Ort: ………………….................................
Tel.: …………………… Fax: ……………………… E-Mail: …………………………………………
Übernachtung ja
F
oder nein
F
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bitte die weitere Information:
per Post
an:
F
Teilnehmer/in F
oder
oder
Fax
F
oder
E-Mail F
BR-Gremium F
Vollständige Bezeichnung und Anschrift des Betriebes (bitte mit Angaben zur Rechtsform):
...........................................................................................................................................................................................................................................
PLZ: ..................... Ort: .................................................................Str.: ……......................................................................................................................
Tel. BR: ..............................
Fax BR: .......................................
E-Mail-Adresse BR: ..............................................................................................
Der Betriebsrat hat die entsprechende Beschlussfassung nach § 37 Abs. 6 BetrVG vorgenommen und den Arbeitgeber unterrichtet.
Der Arbeitgeber übernimmt die Gebühr. Die Stornobedingungen gemäß Ausschreibung erkennen wir an.
..........................................................................................................................................................................................................................
Ort/Datum
Unterschrift für den Betriebsrat