IG BAU Region Weser-Ems
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Seminare für Betriebsräte 2012 nach § 37 Abs. 6 und § 40 BetrVG in Zusammenarbeit mit der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbH Nr. Thema 52477 Grundlehrgang: Arbeitsrecht für Betriebsräte 52478 82100 52475 52479 52476 Region Weser-Ems Termin Leitung 16.-19.01.2012 Michael Jaros Gemäß § 80 BetrVG hat der BR darüber zu wachen, dass die zugunsten der AN geltenden arbeitsrechtlichen (BR-Fachdozent) Vorschriften eingehalten werden. Im Mittelpunkt dieser Schulung stehen Grundlagen des Arbeitsrechts, damit der BR die Verpflichtung nach § 80 erfüllen kann. Stichworte zum Inhalt: Funktion des Arbeitsrechts, Aufbau und Rechtsquellen im Arbeitsrecht, Hilfen beim Umgang mit Gesetzen und Kommentaren, Stellung des Betriebsverfassungsrechts im Arbeitsrecht, ausgewählte Bereiche des Arbeitsrechts, die Arbeitsgerichte. 30.01.-01.02.2012 Der demografische Wandel im Betrieb: Neue Aufgaben für BR Aynur Ersin Der demografische Wandel und die Heraufsetzung des Rentenzugangsalters bewirken einen Anstieg des (BR-Fachdozentin) Altersdurchschnitts in den Betrieben. Die älter werdenden Belegschaften sind wachsenden Belastungen bei abnehmender Belastbarkeit ausgesetzt. Den Betriebsräten kommt die Aufgabe zu, darauf hinzuwirken, dass Personalentwicklung und Arbeitsgestaltung an den demografischen Trend angepasst werden. Im Seminar werden grundlegende Möglichkeiten erarbeitet. 01.02.2012 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – BURNOUT erkennen und begrenzen Stefan Siemens 1. Burnout und seine Ursachen: Was ist Burnout? Burnout als wachsende Gefahr im betrieblichen Alltag, die Fachreferent Ursachen von Burnout in der Organisation der Arbeit 2. Handlungsmöglichkeiten des BR: Arbeitsschutzgesetz, insbesondere § 5 (Gefährdungsbeurteilung) und § 12 (Sicherheitsunterweisung), BetrVG § 87, Abs. 1, Nr. 7 (Gesundheitschutz) u. Nr. 13 (Gruppenarbeit), Arbeitsschutznorm DIN EN ISO 10075 zu psychischen Belastungen, Prävention und Selbsthilfe im Betrieb 07.02.2012 Die betriebsbedingte Kündigung: Gesetzliche Grundlagen - Aktuelle Rechtsprechung und die Hajo Köhler Mitbestimmung des Betriebsrats - Neue Grundsätze des BAG zur Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Rechtsanwalt Namensliste 08.-10.02.2012 Grundlehrgang: Die BR-Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) Aynur Ersin § 87 BetrVG umfasst den „harten“ Bereich der BR-Mitbestimmung. Von der Arbeitsordnung über die Lage/Verteilung der Arbeitszeit bis zu Entlohnungsgrundsätzen und –methoden darf ohne BR nichts laufen. Bei (BR-Fachdozentin) Entscheidungen zu sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG sind der BR und der AG gleichberechtigte Partner. Was kann der BR tun, wenn keine Einigung zustande kommt? Das sind die Inhalte der Schulung. 06.03.2012 Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Kündigung durch Aufhebungsvertrag: Arbeitsrechtliche Besonderheiten und sozialrechtliche Folgen. Was sollten Betriebsräte unbedingt dazu wissen? Hajo Köhler Rechtsanwalt Ort/Hotel Gebühr Bad Zwischenahn Hotel Kämper 675 € ohne Ü-Nachtung 915 € mit Ü-Nachtung Bad Zwischenahn Hotel Kämper 595 € ohne Ü-Nachtung 775 € mit Ü-Nachtung Stenum/Ganderkesee Hotel Backenköhler 190 € Bad Zwischenahn Hotel Kämper 195 € Bad Zwischenahn Haus der AN-Kammer 495 € ohne Ü-Nachtung 675 € mit Ü-Nachtung Bad Zwischenahn Hotel Kämper 195 € 52651 Die besonderen Rechte und Pflichten von BR-Vorsitzenden und ihren Stellvertretern BR-Vorsitzende und die Stellvertreter/innen vertreten den Betriebsrat nach Außen, führen Besprechungen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber durch. Wie weit reicht diese Vertretungsbefugnis geht? Wann werden Grenzen überschritten? Welche Rechtsfolgen hat dies? Nach Innen muss die BR-Spitze die BR-Arbeit organisierenund und für geordnetes und rechtssicheres Handeln bei der Mitbestimmung sorgen. Diese sind die Fragestellungen für das Seminar. 52480 Mobbing: Formen, Ursachen, Gegenstrategien – Was kann der BR tun? (Stufe 1) Mobbing ist anhaltender und gezielter Psychoterror gegen einzelne Beschäftigte durch Vorgesetzte oder auch andere Beschäftigte. Im Seminar wird der Begriff „Mobbing“ geklärt, typische Mobbinghandlungen werden vorgestellt und durchleuchtet. Auf technische, organisatorische, personelle und betriebsklimatische Ursachen wird eingegangen, um Ansatzpunkte für Mobbing-Prävention wie auch Anti-Mobbing-Strategien zu erarbeiten. 52656 05.-08.03. Michael Jaros Ankum Sporthotel 675 € ohne Ü-Nachtung 915 € mit Ü-Nachtung 07.-09.03.2012 Aynur Ersin (BR-Fachdozentin) Bad Zwischenahn Hotel Kämper 595 € ohne Ü-Nachtung 775 € mit Ü-Nachtung Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit und Wiedereinstieg: Grundwissen für die BR-Arbeit 21.-23.05.2012 Arbeitnehmer/innen haben aus bestimmten familiären Gründen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und ggf. auch Gehaltsfortzahlung. Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit. Betriebsräte haben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 die Aufgabe, für die Einhaltung dieser Regelungen zu sorgen und damit auch Arbeitnehmer/innen zu beraten. Dies gilt ebenfalls für den Wiedereinstieg nach Ende der Freistellung. In diesem Seminar werden gesetzliche Grundkenntnisse sowie die praktischen betrieblichen Ausgestaltungsmöglichkeiten vermittelt und erarbeitet. 82201 Wer rastet, der rostet: Betriebsverfassungsrecht für alte Hasen Maria Lück Rechtsanwältin 04.-07.06.2012 In dieser Schulung werden neuere arbeitsrechtliche Entwicklungen, Gerichtsurteile und aktuelle Handlungskonzepte zu den wichtigsten Arbeitsfeldern der Betriebsräte behandelt: Geschäftsführung des BR, Ausschüsse des BR, Personalplanung-Personalentwicklung-Beschäftigungssicherung, personelle Einzelmaßnahmen, soziale Angelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, individuelles Arbeitsrecht 52481 Grundlagen der BR-Arbeit im Multi-Kulti-Betrieb In diesem Seminar geht es um Grundlagen einer guten BR-Arbeit in Betrieben mit national, kulturell und sprachlich gemischten Belegschaften. Im Zentrum steht die Frage, wie die Gleichbehandlung und gleichberechtigte Berücksichtigung der Interessen aller Gruppen in der BR-Arbeit gesichert werden können. Auch wird zu erörtern sein, wie über die Gruppengrenzen hinweg die Verständigung und das produktive betriebliche Zusammenwirken gefördert werden können. 52668 Der Betriebsrat als Team: Gemeinsamkeit macht stark ! Teamarbeit im Betriebsrat ist eine gute Sache. Doch die Wirklichkeit ist häufig anders. In diesem Seminar wird erarbeitet, welche Schritte auf dem Weg zur Teambildung gegangen werden sollten und wie Hindernisse bewältigt werden können. Im einzelnen geht es um eine wirksame Arbeitsteilung und Zusammenarbeit im Betriebsrat. Auch der konstruktive Umgang mit internen Konflikten wird behandelt. 25.-29.06.2012 Aynur Ersin (BR-Fachdozentin 05.-08.11.2012 Aynur Ersin (BR-Fachdozentin) Ankum Sporthotel 595 € ohne Ü-Nachtung 775 € mit Ü-Nachtung TecklenburgBrochterbeck Hotel Teutoburger Wald, 975 € m. Ü. Bad Zwischenahn Hotel Kämper 825 € ohne Ü-Nachtung 1.145 € mit Ü-nachtung Ankum Sporthotel 595 € ohne Ü-Nachtung 775 € mit Ü-Nachtung Anmeldeschluss: immer 4 Wochen vor Seminarbeginn Leistungsumfang: Seminardurchführung, Arbeitsmaterial, Verpflegung, ggf. Unterkunft Storno-bedingungen: Bei Absage von Angemeldeten bis drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Stornokosten. Bei späterer Absage wird ein Betrag in Höhe von 50 % der Seminargebühr berechnet.. Bei Nicht-Besuch des Seminars ohne vorherige Absage wird die volle Gebühr fällig. Die StornoZahlung entfällt bei Entsendung einer Vertretung ARBEIT UND LEBEN Nds. Nord gGmbH, Klävemannstr. 1, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441 92490-15 Fax: 0441 92490-18, E-Mail: [email protected] Anmeldeformular Fax: 0441 92490-18 An Arbeit und Leben Nds. Nord gGmbH Klävemannstr. 1, 26122 Oldenburg Tel.: 0441-92490-15 [email protected] Wir melden verbindlich die folgenden Mitglieder unseres Betriebsrats für das genannte Seminar an: Thema: ……………………………………………………………………………….….… Termin: …………..…… Sem-Nr : …………………….. Name: ..…………………………………………Str.: …………………………………….....… PLZ: …….… Ort: …………………................................. Tel.: …………………… Fax: ……………………… E-Mail: ………………………………………… Übernachtung ja F oder nein F -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Name: ..…………………………………………Str.: …………………………………….....… PLZ: …….… Ort: …………………................................. Tel.: …………………… Fax: ……………………… E-Mail: ………………………………………… Übernachtung ja F oder nein F --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bitte die weitere Information: per Post an: F Teilnehmer/in F oder oder Fax F oder E-Mail F BR-Gremium F Vollständige Bezeichnung und Anschrift des Betriebes (bitte mit Angaben zur Rechtsform): ........................................................................................................................................................................................................................................... PLZ: ..................... Ort: .................................................................Str.: ……...................................................................................................................... Tel. BR: .............................. Fax BR: ....................................... E-Mail-Adresse BR: .............................................................................................. Der Betriebsrat hat die entsprechende Beschlussfassung nach § 37 Abs. 6 BetrVG vorgenommen und den Arbeitgeber unterrichtet. Der Arbeitgeber übernimmt die Gebühr. Die Stornobedingungen gemäß Ausschreibung erkennen wir an. .......................................................................................................................................................................................................................... Ort/Datum Unterschrift für den Betriebsrat