Installations- und Elektrofronten Schränke in Flucht

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Installations- und Elektrofronten Schränke in Flucht
VSSM-Praxismerkblatt
Installations- und Elektrofronten
Schränke in Flucht- und Rettungswegen
Steigschacht- und Installationsschachtfronten
Fronten vor Elektroverteilern (Elektrotableau)
Schränke, Mobiliar und übrige Einrichtungen in Fluchtwegen
Praxismerkblatt Technik
PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage
3 Hintergrund und Entwicklung
Grundsatz
3 3 Grundlagen
4 Fluchtwegkonzept
Brandschutzkonzept
Elektroverteiler: Erläuterungen und Richtigstellung zur NIN 2010
Unterscheidung Feuerwiderstand und Nichtbrennbarkeit
4 5 10 11 Konstruktionen und Ausführungen
13 Fronten und Abschlüsse nichtbrennbar «nbb»
Fronten mit Feuerwiderstand «EI30»
Möglichkeiten und Grenzen Lignum-Dok. «4.1 Bauteile in Holz»
Fronten nichtbrennbar mit Feuerwiderstand «EI30 nbb»
13 14 17 18 Bestimmen der Anforderungen gemäss Brandschutzkonzept
19 Planungsprozess für Installations- und Steigschachtfronten
Installations- und Steigschachtfronten ohne eingebaute Elektroverteiler
Installations- und Steigschachtfronten mit eingebautem Elektroverteiler
Planungsprozess für Elektroschränke
Elektroschränke mit eingebautem Elektroverteiler
19 20 20 22 23 Schränke und Mobiliar in Fluchtwegen
24 Wandschränke in Fluchtwegen
Anforderungen an übrige Einbauten
24 26 Anhang: Demontage von bestehenden Fronten mit Asbest
28 Vorgehen bei Asbestverdacht
Merkblätter, Hilfsmittel
28 29 Fachliteratur, Vorschriften
31 Impressum
VSSM-Praxismerkblatt
«Installations- und Elektrofronten / Schränke in Flucht- und Rettungswegen»
Version
Redaktion
Autor
Ausgabe 2012.3
VSSM Technik & Betriebswirtschaft
Pierre Scheidegger
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Für VSSM Mitglieder unter: www.vssm.ch Î Technik Î Brandschutz Î Download Mitglieder
Ziel und Zweck
Praxisumsetzung der Normvorschriften durch praxisgerechte Fachinformationen und Hinweise
zur alltäglichen Anwendung für Schreiner-Unternehmen.
Der besseren Lesbarkeit halber wird im vorliegenden Praxismerkblatt die männliche Form verwendet. Dies dient ausschliesslich der sprachlichen Vereinfachung. Selbstredend sind immer
Angehörige beider Geschlechter gemeint.
Haftungsausschluss
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Die vorliegende Publikation wurde mit aller Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Benützung und Anwendung dieser Publikation
entstehen können.
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Ausgangslage
Hintergrund und Entwicklung
Die Brandschutznorm 2003 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer VKF ist seit 2005 in
Kraft. Zwischenzeitlich gab es noch einzelne Anpassungen vorzunehmen und für spezielle Situationen mussten Lösungen erarbeitet und geprüft werden. Dies gilt insbesondere für nichtbrennbare Steigschacht- und Elektrofronten mit Feuerwiderstand «EI30 nbb».
Vielseitige
Situationen
Immer wieder führen die gestellten Anforderungen zu Diskussionen, weil nicht klar ist, wann ein
Feuerwiderstand gefordert ist und wann eine Nichtbrennbarkeit ausreicht. Dass die genaue
Festlegung der Anforderungen oft sehr komplex ist, zeigt eine Erhebung von Schutz & Rettung
Zürich: Allein auf Stadtgebiet zählten die Brandschutzbehörden über 75 verschiedene Situationen! Aufgrund der Komplexität und der Vielschichtigkeit beim Thema Steigschacht- und Elektrofronten, bleibt eine enge Zusammenarbeit mit den Brandschutzbehörden unumgänglich.
NIN 2010
2010 wurde eine überarbeitete Niederspannungs-Installations-Norm (NIN) in Kraft gesetzt.
Diese führt nicht selten auch bei den Brandschutzbehörden zu Unsicherheiten, wenn es um die
Definition der Anforderungen für Verkleidungen von Elektroverteilern (Elektrotableaus) geht.
Ziel des
Merkblattes
Mit dem vorliegenden Praxismerkblatt will der VSSM dem Schreiner das notwendige Grundwissen vermitteln und mögliche Stolperschwellen aufzeigen.
Missverständnisse in Bezug auf die Verkleidung von Elektroverteilern, die durch die neue NIN
2010 hervorgerufen wurde, sollen mit diesem Merkblatt geklärt werden.
Überarbeitung der
Brandschutznorm 2013
Die heute gültige VKF-Brandschutznorm 2003 wird 2013 überarbeitet und tritt voraussichtlich
2015 in Kraft.
Grundsatz
Die Festlegung der genauen Anforderungen für Steigschacht- und Installationsschachtfronten,
wie für Elektroschränke, darf nicht abschliessend durch den Schreiner erfolgen.
Es ist Sache des Planers / Architekten, die genauen Anforderungen mit den Brandschutzbehörden zu klären. Dann ist es ihm auch möglich, die Fronten mit exakten Angaben beim Unternehmer zu bestellen.
Ist kein Planer am Bau beteiligt, muss die Bauherrschaft (oder in deren Auftrag, der Unternehmer) die Anforderungen direkt mit den Brandschutzbehörden absprechen.
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Grundlagen
Fluchtwegkonzept
PLANUNG VON FLUCHT- UND RETTUNGSWEGEN
Fluchtwegkonzept
Planer und Architekten erstellen bei der
Planung eines Gebäudes anhand der VKFBrandschutzrichtlinien ein Fluchtwegkonzept. Fluchtwegbreiten und -anzahl werden
anhand von Faktoren wie Personenbelegung, Gebäudeart und Brandlast berechnet. Das Fluchtwegkonzept muss jeweils
mit der Baueingabe eingereicht werden.
Bild: VKF
Treppenhäuser
und Verrauchung
Treppenhäuser gelten als vertikale Fluchtwege; diese sind besonders anfällig auf
Verrauchung. Verrauchte Flucht- und Rettungswege sind nicht nur für Flüchtende
gefährlich, sie erschweren auch die Rettungsarbeiten beträchtlich.
Grössere, mehrstöckige Neubauten verfügen deshalb oft über ein Entrauchungssystem, welches automatisch oder von
Hand ausgelöst werden kann.
Bild: Feuerwehr Luzern
Bilder: Velux Schweiz AG
Flucht- und Rettungswege im Brandfall
möglichst vor Feuer, Hitze und Rauch frei
zu halten, stellt quasi das Königsziel dar.
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Brandschutzkonzept
BRANDABSCHITTE
Die verschiedenen Brandabschnitte eines Gebäudes, sowie die Feuerwiderstände der brandabschnittbildenden Bauteile werden ebenfalls anhand der VKF-Brandschutzrichtlinien geplant und
müssen vor der Baueingabe definiert werden. Allfällige Korrekturen werden dem Planer im Bauentscheid mit der Baubewilligung mitgeteilt.
KONZEPTANFORDERUNGEN
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EFH
Einfamilienhäuser in Massivbau- und Holzbauweise werden in der Regel gesamthaft als ein
einziger Brandabschnitt definiert. Somit liegen bei EFH aus Brandschutzsicht keine weitergehenden Anforderungen vor. Allenfalls wird für Wände und Türen zu einer Garage, zu einem Carport oder zur Heizung (Öl-, Gas- und Holzheizung) ein Feuerwiderstand festgelegt.
Mehrgeschossige
Holzbauten
Die erweiterten Möglichkeiten für den Bau von mehrgeschossigen Holzbauten bis 6 Geschosse
konnte erreicht werden, indem die Kompetenzen präzisiert und in der Lignum-Dokumentation
«Bauen mit Holz – Qualitätssicherung und Brandschutz» vereinbart wurden. Mit den Qualitätsstufen Q1, Q2 und Q3 wird die zweckmässige Anwendung und Durchführung der Brandschutzkonzepte gewährleistet. Q4 wird nur bei 5- und 6-geschossigen Holzbauten verfügt, worin auch
ein anerkannter Fachingenieur als Kontrollorgan verlangt wird.
Mehrgeschossige
Massivbauten
Gebäude im Massivbausystem (Beton, Backstein) können vom Planer / Architekten anhand
Brandschutznorm und - Richtlinien konzipiert werden. Bei mehrgeschossigen Massivbauten
können die Brandschutzbehörden ein Brandschutzkonzept durch einen Ingenieur verlangen.
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FEUERWIDERSTAND VON WÄNDEN UND DECKEN
Anforderungen und Feuerwiderstände für brandabschnittbildende Bauteile «Wände und Decken»
werden in der «Brandschutzrichtlinie Schutzabstände / 15-03d» definiert.
«Brandschutzrichtlinie
Schutzabstände 15-03d»
Der ermittelte Feuerwiderstand gilt
für alle Stockwerke (vom EG an aufwärts), bezieht sich also nicht auf das
Stockwerk, in welchem sich die auszuführende Arbeit befindet.
Für brandabschnittbildende Wände
und Decken in Untergeschossen wird
fast ausschliesslich ein Feuerwiderstand von «EI60 nbb» verlangt.
(grössere Tabelle Seite 17)
HORIZONTALE UNTERTEILUNGEN IN STEIGSCHÄCHTEN (ABSCHOTTUNGEN)
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Regelung
Untergeschosse
Installationsschächte in mehrstöckigen Gebäuden haben klare Vorgaben, die eingehalten werden
müssen. Bei Untergeschossen sind Brandabschottungen zwischen allen Geschossen obligatorisch
und der Feuerwiderstand der Schachtwände «EI60 nbb».
Daher ist die Regelung immer gleich:
Î Feste Teile «EI60 nbb» (wie die Schachtwände)
Î Bewegliche Teile der Fronten «EI30» oder «EI30 nbb»
Î Dies gilt unabhängig von der Nutzung, des Brandrisikos
oder davon, ob im Schacht eine DachEntrauchungsöffnung eingebaut ist oder nicht.
Regelung
Erdgeschoss und
Obergeschosse
Grundsätzlich liegt jedes Geschoss in einem anderen Brandabschnitt. Fehlt die brandabschnittbildende, horizontale Abschottung, muss der Brandabschnitt mit dem vertikalen Bauteil abgeschlossen werden; d.h. die Front muss einen Feuerwiderstand aufweisen.
Bei Abschottungen zwischen jedem Geschoss gilt: Solange keine Elektroverteiler eingebaut und
das Gebäude von der Nutzung her kein erhöhtes Brandrisiko aufweist, reicht in den meisten Fällen
eine nichtbrennbare Front. Begründung: Beide Seiten der Front liegen im selben Brandabschnitt.
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In der Regel gilt folgender Grundsatz:
Abschottungen zwischen jedem Geschoss
Front nichtbrennbar
Î Fronten nicht brennbar, ohne
Feuerwiderstand
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Abschottungen jedes 2. Geschoss
Front mit Feuerwiderstand
Î Feste Teile mit gleichem Feuerwiderstand
wie die Schachtwände
Î Bewegliche Teile der Fronten «EI30» oder
«EI30 nbb»
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
VERTIKALE UNTERTEILUNGEN / UNTERSCHIEDLICHE INSTALLATIONEN IM GLEICHEN STEIGSCHACHT
Grundsätzlich dürfen verschiedenartige Installationen im gleichen Schacht über mehrere Geschosse geführt werden. Rohre von Abgasanlagen, Lüftungsrohre und Abwasserrohre müssen
jedoch brandschutzrelevant isoliert oder abgetrennt werden. Oft werden heute zwar Rohre von
Lüftungs- und Abgasanlagen bereits brandgeschützt ausgerüstet und als System eingebaut. Da
dies jedoch für den Laien nur sehr schwer erkennbar ist, muss beim Planer / Architekten nachgefragt werden.
Legende:
Verkleidung «EI30 nbb»
Bauteil mit Feuerwiderstand wie Schachtwände
Vertikale
Unterteilungen
Bei fehlender Isolation und im Zweifelsfall ist der Schacht in verschiedene Zonen zu unterteilen
und diese Zonen gegeneinander abzuschotten.
c «Zone» Abgasanlage
d «Zone» Lüftungskanäle ohne Isolation
e
f
c
d
e «Zone» Abwasserrohre
f «Zone» Andere Installationen
Normalerweise dürfen brandabschnittbildende Bauteile nie mit «Bekleidungen mit Feuerwiderstand» (z.B. nach Lignum-Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz» Kapitel 3.5) erstellt werden. Bei
vertikalen Unterteilungen in Steigschächten ist dies ausnahmsweise
erlaubt. Die Befestigung dieser Unterteilungen erfolgt mit Stahlwinkeln
auf beiden Seiten, sowie vorne und hinten.
Mehr dazu im Kapitel «Unterteilung von Steigschachtfronten in verschiedene Zonen» Seite 20, sowie in der Lignum-Dok. «6.1 Haustechnik».
Revisionsdeckel /
Revisionsklappen
Ist ein verschraubter Revisionsdeckel oder eine Revisionsklappe in der
vertikalen Unterteilung nötig, gilt dies als bewegliches Bauteil und darf
nur mit einem geprüften Bauteil mit VKF-Nr. erstellt werden. Ist ein solcher Deckel nötig, ist das gesamte Unterteilungselement mit dem gleichen System zu konstruieren.
Beispiel: Promat-Revisionsklappe Universal
Moderne
Steigschächte
In modernen Steigzonen, wie sie beispielsweise in grossen Geschäfthäusern oder minergiezertifizierten Gebäuden vorkommen, sind Lüftungs- und Abwasserrohre bereits brandschutzisoliert. Dann ist eine zusätzliche Trennung zwischen verschiedenartigen Installationen im Schacht
überflüssig und braucht nicht mehr erstellt zu werden.
Steigzone in einem minergiezertifizierten Neubau
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
ELEKTROVERTEILER IN FLUCHTWEGEN
Brandlast und
Verrauchung
Elektroverteiler bringen aufgrund der verwendeten Materialien, wie die nachstehenden Bilder
unschwer erkennen lassen, im Brandfall sehr viel Brandlast. Dies führt zu einer beträchtlichen
Verrauchung der Umgebung. Diesem Umstand muss im Fluchtwegbereich Rechnung getragen
werden.
Bilder: ZVG
Elektroverteiler
im Korridor
Elektroverteiler
im Kellervorraum
Ist ein Elektroverteiler in einem mehrgeschossigen Gebäude in einem Korridor eingebaut, ist die
Definition der genauen Anforderungen von folgenden Faktoren abhängig:
ƒ Art, Höhe, Nutzung, Brandlast des Gebäudes, sowie Brandrisiko
ƒ Länge und Breite des Korridors
ƒ Personenbelegung und Anzahl der Räume, deren Fluchtweg an der Front vorbeiführt
ƒ Vorhandensein eines Brandabschlusses mind. «E30» zwischen Korridor und Treppenhaus.
Letzterer wird von den Brandschutzbehörden meistens verlangt, um im Brandfall eine Verrauchung des Treppenhauses zu verhindern.
Ist ein Elektroverteiler im Kellervorraum eines Wohnhauses eingebaut, ist in der Regel eine Brandschutztüre mit Türschliesser («EI30 C», selbstschliessend) zum Treppenhaus vorhanden.
Ob eine nichtbrennbare Front ohne Feuerwiderstand vor
dem Elektroverteiler reicht, oder ob trotzdem ein Feuerwiderstand notwendig ist, machen die Brandschutzbehörden davon abhängig, ob für die dahinterliegenden
Kellerräume ein separater Notausgang vorhanden ist.
Bild: NIN 2010 Bild 4.2.2.3.1.2
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Elektroverteiler: Erläuterungen und Richtigstellung zur NIN 2010
Per Definition sind Elektroverteiler Einbauten, die zur Haupt- oder Unterverteilung von elektrischer Energie eingesetzt werden. In der Praxis zählen alle Konstruktionen, auf denen Elektrozähler, Sicherungen, Schalt- und Steuerelemente verbaut sind, zu den Elektroverteilern.
Andere Bezeichnungen sind: Schaltgerätekombination, Elektrotableau.
In der aktuellen Ausgabe der Niederspannungs-Installations-Norm SEV 1000 (NIN 2010), wird
in Artikel 4.2.2.2 und 4.2.2.3 der Einbau von Elektroverteilern geregelt.
Untergrund
(Grundplatte)
Im Artikel 4.2.2.2 wird definiert, dass ein Elektroverteiler nicht direkt auf einem brennbaren
Untergrund montiert werden darf.
Legende:
1
2
3
brennbares Gebäudeteil
nichtbrennbar oder schwerbrennbar,
VKF Brandkennziffer 5, 6, 6q
Schaltgerätekombination hinten offen
Im Beschrieb erwähnt die NIN-Norm «eine nichtbrennbare oder
schwerbrennbare Abtrennung zu den brennbaren Gebäudeteilen» und verweist am Schluss auf «weitere Herstellerangaben
und Auflagen der zuständigen Brandschutzbehörden».
NIN 2010 Bild 4.2.2.2.2.1a bis 4.2.2.2.2.1c
Fronten vor
Schaltgerätekombinationen
Lösung:
ƒ Grundplatte in nichtbrennbarem Materialien (z.B. Duripanel,
Sasmoplan, Norit, Promaswiss, Rigips, Fermacell…)
Der Artikel 4.2.2.3 beschreibt die Verkleidung von Elektroverteilern.
Legende:
1
2
3
Brennbare Teile sowie Schränke und dgl.
Nichtbrennbare Teile
Nichtbrennbare und wärmeisolierende Verkleidung
brennbarer Teile (=EI30)
Der 3. Punkt ist problematisch und wird oft falsch interpretiert.
NIN 2010 Bild 4.2.2.3.1.1a und 4.2.2.3.1.1b
Richtigstellung
«Verkleidungen EI30»
Früher wurde beispielweise Duripanel mit einer Stärke von 18 mm ein Feuerwiderstand von F30
nachgesagt. Seit dem Wechsel auf die EN-Bezeichnungen (EI30 usw.), dürfen Materialien nur
noch bezüglich Brandverhalten, Rauchentwicklung und nach dem brennenden Abtropfen / Abfallen (EN-Klassierung) beurteilt werden. Ein Feuerwiderstand bleibt ausschliesslich fertig eingebauten Bauteilen und Systemen vorbehalten.
Bei der Ausarbeitung der neuen NIN 2010 wurde die alte Bezeichnung «F30» einfach auf die
neue «EI30» übertragen. Damit wird bei aufgedoppelten Verkleidungen irrtümlicherweise ein
Feuerwiderstand suggeriert.
Folgerichtig gibt es daher drei Möglichkeiten, die es situationsgerecht zu verlangen gibt:
ƒ Fronten und Abschlüsse in nichtbrennbarem Material (Verhinderung von Brandlast)
ƒ Abschlussfronten mit Feuerwiderstand, als Kombination aus Wandteilen m. Feuerwiderstand
und Revisionsöffnungen mit Brandschutztüren EI30
ƒ Fronten EI30 nbb (brandabschnittbildene, nichtbrennbare Front)
Ein Auskleiden mit nichtbrennbaren Materialien kann bei wohnungs- / betriebsinternen Elektroverteilern dann sinnvoll sein, wenn der Mindestabstand zwischen Elektroverteiler und
brennbarem Material unterschritten wurde. Ein Feuerwiderstand bleibt aber ausgeschlossen!
Überarbeitung der NIN
Die für die NIN zuständige Kommission bei Electrosuisse hat diesen Sachverhalt aufgenommen.
Eine Überarbeitung der NIN in diesem Bereich ist zurzeit in der Vernehmlassung.
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Unterscheidung Feuerwiderstand und Nichtbrennbarkeit
Im Brandschutz gibt es grundsätzlich zwei Arten von Bauteilen: Solche, die einen Feuerwiderstand erfüllen müssen uns solche, die aufgrund der Nichtbrennbarkeit der angewendeten Materialien eine Ausbreitung des Feuers verhindern sollen.
Bauteile mit
Feuerwiderstand
Ein Bauteil mit Feuerwiderstand verhindert im Brandfall das Übergreifen des Feuers von einem
Brandabschnitt auf den anderen.
Beispiele: «EI30», «EI60» usw.
Fehlt der Zusatz «nbb», dürfen die Bauteile, je nach Konstruktion der Anwendung, teilweise oder ganz in brennbaren Materialien gefertigt sein.
Wird für ein Bauteil ein Feuerwiderstand verlangt, ist dieser auch nachzuweisen.
Folgende Nachweisverfahren sind zulässig:
Nachgewiesener Feuerwiderstand
Eingeschätzter Feuerwiderstand
Hinweise:
ƒ Die Nachweisverfahren a) bis c) sind absolut gleichwertig.
ƒ Für bewegliche Bauteile wie Türen, Fenster, Klappen usw. kann der Nachweis des
Feuerwiderstands nur über eine Brandprüfung erbracht werden!
ƒ Objektbezogene Einzelzulassungen müssen vor der Ausführung beim zuständigen
Brandschutzexperten eingeholt werden und gelten nur für dieses eine Objekt. Diese Bauteile
haben lediglich einen eingeschätzten Feuerwiderstand und der Unternehmer trägt die volle
Verantwortung!
Nichtbrennbare
Bauteile (nbb)
ohne
Feuerwiderstand
Bauteile in nichtbrennbarem Material (nbb) ohne Feuerwiderstand werden meist in Fluchtwegen
gefordert. Nichtbrennbare Materialien / Bauteile dürfen sich bei einem
Brandausbruch nicht entzünden. Hier wird kein Feuerwiderstand verlangt,
sondern es geht lediglich um die Reduktion von Brandlast, damit sich ein
möglicher Brand nicht ausbreiten kann.
Hinweise:
ƒ Für nichtbrennbare Bauteile sind nur Baustoffe der VKF-Klassierungen 6.3, 6q.3 und der
EN-Klassierungen A1 und A2s1d0 zulässig.
ƒ Baustoffen / Materialen darf kein Feuerwiderstand zugeordnet werden!
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Nichtbrennbare
Bauteile (nbb)
mit
Feuerwiderstand
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Die Kombination der beiden Anforderungen Feuerwiderstand und Nichtbrennbarkeit kommt oft
in Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko (z.B. Spitäler, Pflegeheime, Hotels)
und in Treppenhäusern vor. Wird ein nichtbrennbares Bauteil mit Feuerwiderstand verlangt, weist es gleichzeitig einen Feuerwiderstand aus den
3 Nachweisgruppen a) bis c) auf und muss dazu in nichtbrennbaren Materialien (6.3, 6q.3, A1oder A2s1d0) hergestellt sein. Mögliche Bezeichnungen sind «EI30 nbb», «EI60 nbb», «EI90 nbb» usw. oder «EI60/EI30 nbb».
Hinweise:
ƒ Bewegliche Bauteile sind ausschliesslich aus der Nachweisgruppe a) «geprüft und
zugelassen» zulässig.
ƒ Bauteile mit einem Feuerwiderstand von «EI60/EI30 nbb» müssen einen Feuerwiderstand
von 60 Minuten aufweisen, während sich die Oberfläche auf der Brandseite während 30 Minuten nicht entzünden darf.
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Konstruktionen und Ausführungen
Fronten und Abschlüsse nichtbrennbar «nbb»
Fronten ohne Feuerwiderstand, in nichtbrennbaren Materialien, werden beispielsweise vor
Installationsschächten (mit Abschottungen zwischen jedem Geschoss) verlangt. Dann geht es
lediglich um die Reduktion von Brandlast. Dadurch wird bei einem möglichen Brand die
Brandausbreitung vermindert.
Legende:
Material nichtbrennbar
Material nichtbrennbar; Hartholz mit BK 5.3 (Eiche / Sipo) ist nur regional erlaubt!
Konstruktion
Materialisierung
Verstrebungen
und Verstärkungen
Die Konstruktion der Fronten kann beispielsweise nach den gleichen Details wie bei
Einbauschränken erfolgen:
Aussenflächen:
ƒ Sämtliche Aussenflächen, d.h. alle von aussen auch nur teilweise sichtbaren Flächen wie
Türen, Sichtseiten, Deckel, Blenden und Sockel müssen in nichtbrennbaren Werkstoffen der
Klassierungen 6.3, 6q.3, A1 od. A2s1d0 ausgeführt werden.
ƒ Anstriche und brennbare Beläge sind lediglich bis zu einer Stärke von 0.6mm zulässig.
Als Beläge gelten Furniere, Folien, Beschichtungen, Kunstharzplatten (siehe Hinweise)
Rahmen:
ƒ Die Brandschutzbehörden verlangen vielerorts auch für die Rahmen nichtbrennbares
Material. Die Verwendung von Hartholz mit BK 5.3 wie Eiche oder Sipo, ist unbedingt vor der
Ausführung mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzusprechen!
Beschläge:
ƒ Beschläge in Metall (Stahl, Alu, Messing, Druckguss…)
Es sind sämtliche Schrankbeschläge wie Topfbänder, Espagnolettenschlösser, Drehgriffe usw.
ohne namhafte Kunststoffteile einsetzbar. Kleine Kunststoffteile wie Einpresshülsen und
dergleichen, die vollflächig im nichtbrennbaren Material eingeslassen sind, werden toleriert.
Hinweise:
ƒ Vorsicht bei Kunstharzbelägen! HPL-Platten weisen eine Dicke von ca. 0,9 mm auf und sind
somit genau genommen zu dick. Auch wenn die Brandschutzbehörden die Verwendung von
HPL-Platten gelegentlich erlauben, muss dies in jedem Fall vor der Ausführung
abgesprochen werden. Tipp: stattdessen dünnere, im Durchlaufverfahren hergestellte CPLPlatten verwenden.
ƒ Schranktüren, -Seiten und -Blenden müssen «öffnungslos» sein; d.h. Ausschnitte in der Front
für Überwachungs- oder Bedienfunktionen sind nicht erlaubt.
Verstrebungen, die zur Verstärkung der Front nach
hinten an die Wand montiert werden, müssen in nbbMaterial oder in Metall ausgeführt werden.
Ausnahme: wenn die Rahmen in Hölzern mit BK 5.3
erlaubt sind, dürfen die Streben ebenfalls in diesen
Holzarten hergestellt werden.
Verstrebungen in Fichte, Tanne und dgl. (siehe Bild),
sind nicht erlaubt.
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Fronten mit Feuerwiderstand «EI30»
Fronten mit Feuerwiderstand werden bei Steigschacht- und Elektrofronten dann verlangt, wenn:
ƒ im Steigschachtbereich horizontal nur in jedem 2. Geschoss eine Abschottung vorliegt. Dann
muss der Brandabschnitt mit der vertikalen Front abgeschlossen werden.
ƒ eingebauter Elektroverteiler (Grund: Verhinderung der Verrauchung der Fluchtwege; siehe
auch NIN 2010 Art. 4.2.2.3 unter «Anordnung einer SK im Korridor eines mehrgeschossigen
Gebäudes»).
Oft ist es unumgänglich, grosse Öffnungen, in denen eine brandabschnittbildende Front eingebaut werden müssen, zu unterteilen. Der Schreiner darf eine grosse Front durchaus aus Bauteilen mit unterschiedlichen Nachweisen zusammenbauen. Dazu muss er aber unbedingt nachfolgende Punkte berücksichtigen:
Feuerwiderstand
von Kombinationen
Kombination von
Wand und
Türelementen
14
Für die Revisionsöffnungen mit einer Gesamtfläche von bis zu 4 m2 gilt in der Regel ein Feuerwiderstand von «EI30». Wandelemente wie Seitenteile und Stürze müssen jedoch den gleichen Feuerwiderstand aufweisen, wie die benachbarten Wände. Der Feuerwiderstand richtet
sich nach Tabelle 1 auf Seite 17.
Legende:
«Genormte Bauteile» mit Feuerwiderstand
«Geprüfte Bauteile» mit VKF-Nr.
erlaubt
nicht erlaubt
Erlaubt sind Kombination aus genormten
Wand- und geprüften Türen:
ƒ Seitenteile, Setzhölzer und Sturz als «genormte Wand mit Feuerwiderstand», z.B.:
– nach Lignum-Dokumentation
«4.1 Bauteile in Holz »
– Leichtbauwandsystem
– Gips- oder Backsteinwand
ƒ Revisionsöffnungen mit ein- oder zweiflügligen Brandschutztüren (z.B. VSSMBrandschutztüren).
Nicht erlaubt sind Kombinationen aus mehreren geprüften Elementen von unterschiedlichen Prüfungen wie z.B.:
ƒ geprüfte Wände und Wandteile mit VKF-Nr.
in Verbindung mit Brandschutztüren mit
einer anderen VKF-Nr.
Ausnahme: Wand- und Türelemente wurden in
dieser Kombination mit einer Neuprüfung
(Brandtest) miteinander geprüft.
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Aneinanderreihung
von Türelementen
Werden zwei oder mehrere Türelemente direkt aneinander gebaut, gilt folgendes:
erlaubt
nicht erlaubt
Ein Zusammenbau ohne trennendes Setzholz
ist nicht erlaubt.
Ausnahme: Mehrere Türelemente wurden in
genau dieser Kombination mit einer Neuprüfung (Brandtest) miteinander geprüft.
z.B. verkleideter Pfosten einer Wand nach
Lignum-Dok. «4.1 Bauteile in Holz» S.43 Sp. C
Unterteilung bei
Gesamtfläche >4 m2
Abgesehen von speziellen Situationen, verlangen die Brandschutzbehörden bei zusammenhängenden Flächen von mehr als 4 m2 oft auch einen Feuerwiderstand von«EI 30 nbb».
Um dies zu umgehen, reicht oft eine Unterteilung mit einem Setzholz (siehe im Praxisbeispiel 1).
PRAXISBEISPIEL 1
1. Schritt:
Reduktion der
Öffnung auf die
Revisionsöffnungen
Im nachstehenden Beispiel wird eine Maueröffnung von 3x3 m mit einer «Front mit Feuerwiderstand» nach dem eben beschriebenen Vorgehen verschlossen.
Reduktionsteile (Seitenteile, Setzhölzer und
Sturz) als «genormte Wand mit Feuerwiderstand», z.B.:
ƒ nach Lignum-Dokumentation
«4.1 Bauteile in Holz»
ƒ Leichtbauwandsystem, Gips- oder Backsteinwand
Feuerwiderstand d. Wandteile wie die benachbarten Wände
2. Schritt:
Türen in Revisionsöffnungen einbauen
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
Weil bei beweglichen Bauteilen mit Feuerwiderstand nur geprüfte Bauteile in Frage kommen, sind in die Öffnungen ein- und zweiflüglige Brandschutztüren «EI30» einzubauen.
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PRAXISBEISPIEL 2
VSSMBrandabschlusssystem
Ist für die Wandelemente ein Feuerwiderstand von «EI30» oder «EI60» gefordert, darf die ganze
Front auch aus Elementen des «VSSM Brandabschlusssystems EI30 / EI60» aufgebaut wird.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter
www.vssm.ch Î Technik Î Brandschutz Î
VSSM-Lizenzen
ƒ Ist ein Elektroverteiler eingebaut, muss auch dann ein Mindestabstand zur brennbaren Front eingehalten werden, wenn diese einen
Feuerwiderstand aufweist. Der Abstand x liegt in der Regel im Bereich von 150 bis 200 mm; er muss vorgängig beim Gerätelieferanten (Elektriker), beim EW, oder bei den Brandschutzbehörden
erfragt werden.
16
VSSM
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x
Hinweise:
ƒ Brandschutztüren sind praktisch immer mit einem Einsteckschloss mit Zylinderausschnitt
geprüft. Revisionsöffnungen werden, je nach Objekt, mit Schlüssel oder Vierkant abgeschlossen. Lösungsvorschlag:
– Schloss mit Wechsel einbauen
– Nur Zylinderlöcher, aber keine Drückerlöcher bohren
– Schlüsselzylinder oder rot-/grün-Zylinder mit Vierkant von MEGA o.ä. einbauen
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Möglichkeiten und Grenzen Lignum-Dok. «4.1 Bauteile in Holz»
Herstellmöglichkeit
nach Lignum-Dok.
«4.1 Bauteile in Holz»
Anzahl Geschosse
über Terrain
Nutzung
ƒ Wohnbauten
ƒ Bürobauten
ƒ Schulbauten
ƒ Industrie/Gewerbebauten
q bis 1000 MJ/m2
ƒ Industrie/Gewerbebauten
q über 1000 MJ/m2
ƒ Beherbungsbetriebe [a]
z.B. Krankenhäuser
Während bei Bauteilen mit der Anforderung «EI30 nbb» und «EI60/EI30 nbb» brennbare Teile
und Ständer möglich sind, müssen Bauteile mit der Anforderung «EI60 nbb» und «EI90 nbb»
komplett in nichtbrennbarem Material gefertigt sein. In der Tabelle 1 aus der «Brandschutzrichtlinie Schutzabstände 15-03d» lässt sich mit Farbe darstellen, welche Bauteile noch mit dem
Bauteilkatalog der Lignum-Dok. «4.1 Bauteile in Holz» herstellen lassen und welche nicht:
1
und oberstes
Geschoss
EI30 (nbb)
2
EI30 (nbb)
EI30
EI30 (nbb)
3
EI30 (nbb)
EI30
EI30 (nbb)
EI30
4
EI60 (nbb)
EI30
EI30 (nbb)
EI30
5-6
EI60 [2]
7–8
ohne Hochhäuser
EI60 (nbb)
EI60/
EI30 (nbb)
verkleidet [2][3]
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI30
EI60 [2]
EI30 (nbb)
EI60 (nbb) [4]
EI60 (nbb)
EI90 (nbb)
EI90 (nbb)
EI90 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb)
EI60 (nbb) od.
EI30 (nbb) [1]
EI60 (nbb) od.
EI30 (nbb) [1]
EI30
EI60 (nbb)
ƒ Beherbungsbetriebe [b]
z.B. Hotels
EI30 (nbb)
ƒ Bauten mit Räumen mit
grosser Personenbelegung
EI30 (nbb)
ƒ Parkhäuser
ƒ Einstellräume für
Motorfahrzeuge
EI30 (nbb)
EI30
EI30 (nbb)
EI30
EI30
EI30 (nbb)
EI30
EI60 (nbb) od.
EI30 (nbb)
EI30 (nbb)
EI30
EI30
[1]
EI60 [2]
«Brandschutzrichtlinie Schutzabstände 15-03d», Tabelle 1
Legende:
Brandabschnittbildende Wände und Decken aus nicht brennbaren Baustoffen
Brandabschnittbildende Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen
nach Lignum-Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz» möglich
nach Lignum-Dok. «4.1 Bauteile in Holz» z.Z. nicht möglich
Alternative: andere Leichtbauwand-Systeme verwenden oder Gipswand-, Mauerwand...
Hinweise:
ƒ Der angegebene Feuerwiderstand gilt für alle Stockwerke (vom EG an aufwärts), bezieht sich
also nicht auf das Stockwerk, in welchem sich die auszuführende Arbeit befindet.
ƒ Für brandabschnittbildende Wände und Decken in Untergeschossen wird fast ausschliesslich
ein Feuerwiderstand von «EI60 nbb» verlangt.
VSSM
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Fronten nichtbrennbar mit Feuerwiderstand «EI30 nbb»
Eine nichtbrennbare Front mit Feuerwiderstand «EI30 nbb» kommt dann zur Anwendung, wenn
aus bestimmten Gründen ein Abschluss mit Feuerwiderstand «EI30» nicht mehr ausreicht. Das
ist dann der Fall:
ƒ wenn bei eingebautem Elektroverteiler die zusammenhängende Frontfläche mehr als 4 m2
misst
ƒ in Fluchtwegen mit grosser Brandlast, grossem Brandrisiko, Gebäuden mit grosser
Personenbelegung usw.
Für bewegliche Bauteile von Steigschachtfronten ist die Anforderung «EI30 nbb» die schärfste
Form.
Eigenherstellung
Finden von
Fronten EI30 nbb
auf www.praever.ch
Zurzeit sind keine Elemente verfügbar, die der Schreiner ohne eigene Brandprüfung selber herstellen könnte. Der einzige Weg ist der Bezug der fertigen Front bei einem Hersteller. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten einige neue Zulassungen mit Feuerwiderstand «EI30 nbb» am Markt erscheinen werden.
Zurzeit bieten nur einige wenige Anbieter «EI30 nbb»-zugelassene Fronten an. Sie finden diese
unter www.praever.ch Î Suche im Brandschutzregister Î Hauptgruppe «2 Bauteile» Î
«261 Baukonstruktionen und Bausysteme» Î Bezeichnung «EI 30 nbb»
Die Fronten dieser Anbietern sind in der Regel ein- und zweiflüglig erhältlich und können endlos
aneinander gebaut werden.
1-flüglig
18
2-flüglig
endlos
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Bestimmen der Anforderungen gemäss Brandschutzkonzept
Planungsprozess für Installations- und Steigschachtfronten
Legende:
Entscheidungsfeld
Keine Anforderungen
Bauteile nbb
Bauteile mit Feuerwiderstand
Bauteile nbb mit Feuerwiderstand
Wichtig: Festlegung der genauen Anforderungen nur durch die Brandschutzbehörden!
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Installations- und Steigschachtfronten ohne eingebaute Elektroverteiler
Die Anforderungen für eine reine Installationsschachtfront ohne Elektroverteiler ist einerseits
von den horizontalen Abschottungen abhängig. Genauso wichtig ist jedoch, ob sich die Front in
einem horizontalen Fluchtweg (Korridor) oder in einem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus)
befindet. Die nachfolgende Tabelle soll aufzeigen, was die kantonalen Brandschutzbehörden in
der Regel verlangen:
ANFORDERUNG AN DIE FRONT
Gebäude ohne erhöhtes Brandrisiko
Gebäude mit erhöhtem Brandrisiko
Korridor
Treppenhaus
Korridor
Treppenhaus
Horizontale
Abschottungen
zwischen jedem
Geschoss
nbb
nbb
nbb
nbb
Horizontale Abschottungen alle 2 Geschosse
und Frontgrösse <4 m2
EI30
nicht zutreffend 1)
EI30
nicht zutreffend 1)
Horizontale Abschottungen alle 2 Geschosse
und Frontgrösse >4 m2
EI30 nbb
nicht zutreffend 1)
EI30 nbb
nicht zutreffend 1)
1)
In Treppenhäusern sind Abschottungen zwischen allen Geschossen vorgeschrieben.
Tabelle 2
Installations- und Steigschachtfronten mit eingebautem Elektroverteiler
Aufgrund der vielschichtigen Anforderungen in der Praxis und der problematischen Formulierung in der NIN 2010, haben viele kantonale Brandschutzbehörden die Ausführung der Fronten
neu definiert. Leider verlangen nun viele bei «Neuinstallation und wesentlichen Veränderungen
der Schaltgerätekombination» fast überall «EI30 nbb»- Fronten.
Die nachfolgende Tabelle entspricht der im Kanton Zürich angewandten Praxis (FAQ GVZ
«Elektrotableaus in Fluchtwegen» Version 28. Juli 2010/rev. 14. Nov. 2011), welche je nach Benutzung, Personenbelegung und Brandrisiko auch «nbb-Fronten ohne Feuerwiderstand» zulässt:
ANFORDERUNG AN DIE FRONT
Gebäude ohne erhöhtes Brandrisiko
Gebäude mit erhöhtem Brandrisiko
Korridor
Treppenhaus
Installationsschacht
Revisionsöffnung < 4 m2
EI 30
EI30 nbb
EI30 nbb
EI30 nbb
Installationsschacht
Revisionsöffnung > 4 m2
EI 30 nbb
EI30 nbb
EI30 nbb
EI30 nbb
Installationsschacht in
jedem Geschoss EI 30
unterteilt
öffnungslose Türen /
Deckel nbb
EI30 nbb
EI30 nbb
EI30 nbb
Quelle GVZ
20
Korridor
Tabelle 3
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
PRAXISMERKBLATT TECHNIK
ƒ Bei brennbaren « EI30»-Fronten ist ein Mindestabstand zum Elektroverteiler einzuhalten. Dieser Abstand x liegt in der Regel zwischen 150 und
200 mm, ist jedoch vorgängig beim Geräthersteller, beim Gerätelieferanten (Elektriker), beim EW oder bei den Brandschutzbehörden erfragen.
x
Hinweise:
ƒ Alle in den Tabellen 2 und 3 aufgeführten Feuerwiderstände beziehen sich auf die
beweglichen Bauteile der Front.
ƒ Alle festen Bauteile haben den gleichen Feuerwiderstand wie die benachbarten Wände zu
erfüllen.
UNTERTEILUNG VON STEIGSCHACHTFRONTEN IN VERSCHIEDENE ZONEN
Mit einer geschickten Unterteilung eines Installationsschachtes in verschiedene Zonen, können
die Anforderungen an die Fronten optimiert und teilweise sogar vereinfacht werden.
Legende:
«Genormte Bauteile» mit Feuerwiderstand
«Geprüfte Bauteile» mit VKF-Nr.
Material nichtbrennbar
Praxisbeispiel 1
Ist für eine Front ein Feuerwiderstand verlangt, gilt laut Brandschutznorm für die Revisionsöffnungen bis zu einer «Fläche von 4 m2 zusammenhängend» «EI30». Übersteigt die zusammenhängende Fläche 4 m2, wird eine «EI30 nbb»-Front verlangt. In vielen Situationen lässt sich das
umgehen, indem ein Setzholz als Trennung zwischen zwei Türelementen eingebaut wird. Das
Setzholz muss den gleichen Feuerwiderstand wie die benachbarten Wände, aufweisen.
f
f
d
Praxisbeispiel 2
e
d
Aufgrund der klaren Abtrennung von Zonen, die einen Feuerwiderstand aufweisen müssen, werden auch Teilbereiche mit einer einfachen «nbb-Front» ohne Feuerwiderstand möglich.
e
e
d
c
d
Legende:
c Front in Material «nbb»
d Brandschutztüre «EI30»
e Wandteile mit Feuerwiderstand wie benachbarte Wände
(z.B. «EI30» nach Lignum Dokumentation «4.1 Bauteile in Holz», S. 44 Spalte C1)
f Abtrennung «EI30 nbb»-Bekleidung
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Planungsprozess für Elektroschränke
Wichtig: Festlegung der genauen Anforderungen nur durch die Brandschutzbehörden!
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VSSM
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Elektroschränke mit eingebautem Elektroverteiler
Von einem Elektroschrank ist dann die Rede, wenn ein Elektroverteiler ohne Steigzone direkt
auf die Mauer verbaut wird und dieser vom Schreiner verkleidet werden soll (siehe Skizze).
Innerhalb einer
Nutzungseinheit
und im EFH
Elektroverteiler im Einfamilienhaus und innerhalb einer Nutzungseinheit dürfen grundsätzlich
offen belassen werden. Ist eine Verkleidung gewünscht, darf diese auch in brennbarem Material
erstellt werden. Allfällige Minimalabstände zwischen Elektroverteiler und brennbarem Material
sind beim Gerätelieferanten (Elektriker) oder dem zuständigen Brandschutzexperten zu erfragen.
In mehrgeschossigen
Gebäuden
Aufgrund der erwähnten Formulierung in der NIN 2010, haben viele kantonale Brandschutzbehörden die Ausführung der Fronten neu definiert und verlangen bei «Neuinstallation und wesentlichen Veränderungen der Schaltgerätekombination» fast überall «EI30 nbb»- Fronten.
Die nachfolgende Tabelle entspricht der im Kanton Zürich angewandten Praxis (FAQ GVZ
«Elektrotableaus in Fluchtwegen» Version 28. Juli 2010/rev. 14. Nov. 2011), welche je nach Benutzung, Personenbelegung und Brandrisiko auch «nbb-Fronten ohne Feuerwiderstand» zulässt:
ANFORDERUNG AN GANZEN SCHRANK
Gebäude ohne erhöhtes Brandrisiko
Korridor
Treppenhaus
Schranktür
öffnungslos,
ganzer Schrank
aus nbb-Material
Schrank EI30 nbb
Quelle GVZ
Gebäude mit erhöhtem Brandrisiko
Korridor
Treppenhaus
Schrank EI30 nbb
Schrank EI30 nbb
Tabelle 4
Hinweis:
ƒ Der in den Tabelle 4 aufgeführte Feuerwiderstand «EI30 nbb» gilt, im Gegensatz zu den
Steigschachtfronten, sowohl für die beweglichen Bauteile der Front, wie für die festen Bauteile (Sturz, Seiten).
ƒ Der VSSM ist der Meinung, dass Fronten mit einer zusammenhängenden Gesamt-Frontfläche
von < 4m2 auch mit einem «EI30»-Abschluss machbar sein sollte.
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Schränke und Mobiliar in Fluchtwegen
Insbesondere in Schulhäusern mit Platzmangel, verleiten Fluchtwege dazu, diese freistehenden
Flächen ebenfalls in die Nutzung mit einzubeziehen. Das ist zwar nicht grundsätzlich verboten, es
müssen aber wichtige Regeln berücksichtigt und einbezogen werden.
Das gilt auch für Materialschränke.
Wandschränke in Fluchtwegen
Legende:
Material nichtbrennbar
Material brennbar
Voraussetzungen
Gemäss Brandschutznormen ist der Einbau von Wandschränken in Fluchtwegen unter folgenden
Bedingungen zulässig:
ƒ Nur in «überbreiten Korridoren» mit einer Breite von mind. 1.80 m, wobei die minimale Durchgangsbreite von 1.20 m in jedem Fall gewährleistet bleiben muss
ƒ Ausführung aller von aussen sichtbaren Flächen und Fronten in nichtbrennbarem Material
Meistens spielen die Faktoren Personenbelegung, Brandlast und Brandrisiko eine wichtige Rolle,
ob Schränke eingebaut werden dürfen. Daher muss die Situation vor der Ausführung mit dem
zuständigen Brandschutzexperten abgesprochen werden.
LB = Laufbreite
In Treppenhäusern sind Wandschränke deshalb verboten, weil diese gemäss Norm «gänzlich freizuhalten» sind und ansonsten die bei der Planung des Gebäudes errechnete, minimale Laufbreite
der Treppen verringert würde. Auf überbreiten Podesten/ Zwischenböden (Breite > minimale Laufbreite) können Schränke aber unter Umständen trotzdem erlaubt sein.
Weitere Hinweise:
ƒ Bei fehlendem Brandabschlusses zwischen Korridor und Treppenhaus, sind oft Mindestabstände zwischen Schrank und Treppenlauf einzuhalten.
ƒ Schränke in Fluchtwegen sind lediglich für die Lagerung von Papeterieartikeln o.ä. zugelassen.
Putzmittel und andere gefährliche Stoffe gehören in einem separaten Putzraum.
ƒ Das Aufstellen bzw. Lagern von Gegenständen auf diesen Materialschränken ist verboten!
Um diese illegalen Abstellflächen zu verunmöglichen, verlangen die Brandschutzbehörden teilweise Deckenblenden, schräge Bleche oder schräge Deckel auf den Schränken.
Ausführung /
Materialisierung
Die Materialisierung von Schränken in Fluchtwegen hat zum Grundsatz, dass alles, was von aussen
sichtbar ist, in nichtbrennbaren Materialien bestehen muss.
Grundrisssituationen:
24
Seitenschnittsituationen:
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Ausführung /
Materialisierung
(Forts.)
Aussenflächen:
ƒ Sämtliche Aussenflächen, d.h. alle von aussen auch nur teilweise sichtbaren Flächen wie
Türen, Sichtseiten, Deckel, Blenden und Sockel müssen in nichtbrennbaren Werkstoffen der
Klassierungen 6.3, 6q.3, A1 od. A2s1d0 ausgeführt werden.
ƒ Vitrinen und offene Regale müssen ganz in nichtbrennbarem Material ausgeführt werden.
ƒ Anstriche und brennbare Beläge sind lediglich bis zu einer Stärke von 0.6mm zulässig.
Als Beläge gelten Furniere, Folien, Beschichtungen, Kunstharzplatten1) usw.
Innenflächen:
ƒ Alle Holzwerkstoffe sind zulässig, egal ob furniert, beschichtet oder belegt, mit den üblichen
Kanten.
ƒ Nichtbrennbare Innenflächen werden nur sehr selten und in speziellen Situationen verlangt
(z.B. sehr grosse Personenbelegung, hohe Brandlast…)
Beschläge:
ƒ Beschläge in Metall (Stahl, Alu, Messing, Druckguss…). Kleine Kunststoffteile wie
Einpresshülsen usw., die vollflächig im nichtbrennbaren Material eingeslassen sind, werden
toleriert.
1)
Tipp: dünnere, im Durchlaufverfahren hergestellte CPL-Platten verwenden
Planungsprozess
gemäss
Brandschutzkonzept
Legende:
Entscheidungsfeld
Keine Anforderungen
Nicht erlaubt
Aussen-/Sichtteile nbb, Innenteile bb
Aussen- und Innenteile nbb
Wichtig:
Einbau von Schränken in Fluchtwegen nur nach Absprache mit den
Brandschutzbehörden!
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Anforderungen an übrige Einbauten
Sitzgruppen
Sitzgelegenheiten, Tische und Stühle im Korridor werden in Schulhäusern von den Betreibern
immer wieder gewünscht; in Spitälern und Pflegeheimen sind sie oft gar unumgänglich (z.B. für
Warteräume in Poly-kliniken). Grundsätzlich müssten Fluchtwege gemäss Brandschutznorm
gänzlich frei gehalten werden.
Weil eine strikte Umsetzung in der Praxis in diesem Fall kaum machbar ist, sind die
Brandschutzbehörden oft unter Einhaltung folgenden Auflagen bereit, eine Bewilligung zu
erteilen:
ƒ Platzierung von Tischen und Stühlen nur
ausserhalb der Fluchtwegzone (z.B. am
Korridorende, nach den letzten
Schulzimmer- / Spitalzimmertüren)
ƒ Bei Stühlen im Fluchtweg, ist eine minimale
Fluchtwegbreite 1,2 m einzuhalten.
Führt der Fluchtweg von Räumen mit
grosser Personenbelegung an diesen
Stühlen vorbei, beträgt die Fluchtwegbreite
mind. 1,8 m.
ƒ Die Materialisierung der Stühle wir in nicht- oder schwerbrennbaren Materialien mit
Brennbarkeitskennziffer mind. 5.2 (inkl. Schaumstoffe für Polster!) verlangt.
ƒ Stühle in geringer Anzahl frei aufgestellt, ab ca. 8 Stühlen miteinander verbunden oder am
Boden / an Wand befestigt (Handhabung GVZ).
ƒ Eine Genehmigung von Seiten der Brandschutzbehörden ist in jedem Fall erforderlich
Wandschutzleisten
Garderoben
Wandschutzleisten für Spitäler und Pflegeheime sind, aus Gründen der Reduktion der
Brandlast, in Massivholz der Brennbarkeitsklasse 5.3 (z.B. Eiche, Sipo) herzustellen und
sicherheitshalber vorgängig mit den
Brandschutzbehörden abzusprechen. Je nach
Brandlast oder Brandrisiko, müssen auch diese
in «nbb-Material» hergestellt werden.
Für Garderoben in Schulhäusern sind diverse Systeme im Markt erhältlich, deren Kleiderhaken
und Sitzbankkonsolen in Metall bestehen:
Bild: SIRO
Bild: EDAK
Hier beschränkt sich das brennbare Material höchstens auf die Sitzlatten. Diese dürfen in der
Regel ohne weiteres in Massivholz der BK 5.3 (z.B. Eiche, Sipo) hergestellt werden. In gewissen
Situationen werden aber auch die Sitzlatten in nichtbrennbarem Material verlangt.
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Dekorationen /
Bilderleisten
Schülerzeichnungen und Plakate, wie sie in Schulhauskorridoren von den Lehrkräften gerne angebracht werden, sind in Fluchtwegen generell verboten. Somit sind
auch Bilderleisten nicht erlaubt. Sie werden von den
Brandschutzbehörden als «Zündschnur» bezeichnet.
Dasselbe gilt auch für alle anderen brennbaren Dekorationen.
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Anhang: Demontage von bestehenden Fronten mit Asbest
Obwohl in der Schweiz seit 1990 aufgrund des extrem
hohen Krebsrisikos ein Asbestverbot besteht, findet man
noch an vielen Orten asbesthaltige Werkstoffe. Bis heute
sind Gebäudebesitzer nicht verpflichtet, asbesthaltige
Materialien aus Gebäuden zu entfernen, es sei denn, die
Gesundheit von Personen wird durch die Freisetzung von
Asbestfasern gefährdet.
Vorgehen bei Asbestverdacht
Meldepflicht
Vorabklärungen
Vorsichtsmassnahmen
Ampelprinzip
für die Demontage
Laut der Bauarbeitenverordnung Art. 60a ist der Unternehmer verpflichtet, Sanierungsarbeiten
im Zusammenhang mit Asbest vor der Ausführung der SUVA zu melden, wenn es sich um folgende Mengen handelt:
ƒ asbesthaltige Boden- und Wandbeläge
ab einer Fläche von 5 m2
(festgebundene Asbestprodukte)
ƒ asbesthaltige Leichtbauplatten
ab einer Fläche von 2 m2
(schwachgebundene Asbestprodukte)
ƒ asbesthaltigen Spritzbeläge
immer
(oder Produkte aus reinen Asbestfasern)
In bestehenden Elektro- und Steigschachtfronten sind alle drei Anwendungsformen häufig anzutreffen.
Falls Bauteile bearbeitet oder ausgebaut werden müssen, die Asbest enthalten könnten, empfiehlt sich dringend die Entnahme einer Probe. Diese muss zur Beurteilung an eine zugelassene
Stelle geschickt werden.
Bei der Sicherheitskommission Schreinergewerbe SIKO ist ein leicht verständlicher Flyer «Asbestverdacht = Ermittlungspflicht» erhältlich, der eine Kurzanleitung und Adressen beinhaltet.
Die Preise für die Beurteilung einer Probe liegen nach unseren Erfahrungen weit auseinander.
Wenden Sie sich daher an Herrn Erich Erb von der SIKO, Direktwahl 044 267 81 91.
Weil viele Betriebshaftpflicht-Versicherer die Folgen einer vom Unternehmer verursachten
Asbestkontamination ausdrücklich ausschliessen, lohnt sich eine saubere Vorabklärung in
jedem Fall.
Die Arbeitnehmer sind sorgfältig zu instruieren und zu überwachen, damit möglichst keine Asbestfasern freigesetzt werden (Kontaminierung!).
ƒ Atemschutzmasken der Schutzstufe FFP3 verwenden
ƒ Einwegschutzanzüge tragen (anschliessend entsorgen)
ƒ Asbestzementplatten dürfen nicht zerschlagen, zerbrochen, angebohrt, geschliffen, zersägt
oder mit einem Trennschleifer bearbeitet werden.
ƒ Zur Reinigung der rückgebauten Stellen ausschliesslich Industrie-Staubsauger mit Spezialfilter der Klasse H gemäss Norm EN 60335-2-69 benützen. Verwenden Sie unter keinen Umständen einen normalen Staubsauger!
ƒ Abfälle, die asbesthaltiges Material enthalten, sind unbedingt fachgerecht zu entsorgen. Weil
die Entsorgung kantonal geregelt ist, informieren Sie sich bei Ihrem Kanton.
Für die Demontage von Asbestprodukten ist die nachfolgende Klassierung massgebend. Demontagearbeiten haben nach folgendem Ampelprinzip zu erfolgen:
Legende:
Demontage mit der notwendigen Vorsicht möglich
Eingeschränkte Demontage unter Einhaltung von wichtigen Massnahmen
(aushängen, einpacken in Plastik vor Abtransport…)
Keine Demontage mögich, Spezialfirma beiziehen
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Festgebundene
Asbestprodukte
Festgebundene Asbestprodukte (z.B. Eternitplatten) sind vor allem direkt auf Elektroverteilern
anzutreffen. Mitunter können sie aber als Verkleidung von Schrank-Innenflächen, Schranktüren
oder Heizungstüren vorkommen.
Platten dieser Kategorie können unter folgenden Voraussetzungen problemlos selber demontiert
und abtransportiert werden.
Demontage:
ƒ Geschraubte Platten sorgfältig abschrauben und
abtransportieren (nicht zerschlagen, zerbrechen, anbohren,
schleifen, zersägen usw.)
Bild: SUVA
Schwachgebundene
Asbestprodukte
Schwachgebundene Asbestprodukte (z.B. Picalplatten) sind oft als Verkleidung von SchrankInnenflächen und Schranktüren anzutreffen.
Hinweis: Nur Bauteile, die einfach demontiert werden können, dürfen selber demontiert werden.
Aufgenagelte oder aufgeklebte Verkleidungen, die ohne zerbrechen kaum entfernt werden können, müssen von einer Spezialfirma demontiert werden!
Demontage:
ƒ Schranktüren aushängen, geschraubte Platten sorgfältig
abschrauben
(nicht zerschlagen, zerbrechen, anbohren, schleifen, zersägen usw.)
ƒ Demontierte Teile an Ort und Stelle in Plastik einpacken,
Bild: SUVA
abtransportieren und direkt entsorgen.
(Kein Trennen von Holzwerkstoffen und Asbestplatten im
Betrieb!)
Reine
Asbestfasern
Um eine Kontaminierung der Umgebung zu verhindern, dürfen Produkte aus reinen Asbestfasern
nicht selber demontiert werden.
Demontage:
ƒ Für diese Arbeiten muss eine zertifizierte Spezialfirma
beauftragt werden.
Bild: SUVA
Die betroffenen Zonen werden mit Plastiktrennwänden abgetrennt, alle Öffnungen werden verschlossen und der zu sanierende Bereich wird in Unterdruck versetzt. Die Facharbeiter arbeiten
in Vollschutzkleidung und externer Luftzufuhr. Grössere Objekte werden in kleinere Teilbereiche
unterteilt und etappenweise saniert, teilweise kommen auch mehrstufige Personenschleusen
zum Einsatz.
Merkblätter, Hilfsmittel
Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie unter www.siko2000.ch und in den folgenden
Merkblättern:
ƒ «Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln», SUVA Merkblatt 84043.d
ƒ «Asbestverdacht = Ermittlungspflicht», SIKO Schreinergewerbe
ƒ «EKAS-Richtlinie 6503»
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
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PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Notizen:
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Fachliteratur, Vorschriften
Normen
ƒ
Scheizerische Brandschutznorm 2003,
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer VKF, (www.praever.ch)
Zielgruppe: Architekten und Fachplaner.
ƒ
VKF-Brandschutzrichtlinien 2003, namentlich: «Baustoffe und Bauteile» 12-03d, «Verwendung brennbarer Baustoffe» 13-03d, «Schutzabstände - Brandabschnitte» 15-03d , (Stand 20.10.2008), «Flucht- und
Rettungswege» 16-03 (Stand 20.10.2008),
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer VKF, (www.praever.ch)
Zielgruppe: Architekten und Fachplaner.
ƒ
Niederspannungs-Installationsnorm SEV 1000 (NIN), Ausgabe 2010
SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik, (www.electrosuisse.ch)
Zielgruppe: Architekten und Elektroplaner.
Fachordner
VSSM Fachordner «Brandschutz für den Schreiner»
Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten www.vssm.ch
Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner, Türenhersteller bzw. -Lieferanten.
Lignum-Dokumentationen
«Brandschutz» zum Thema
«4.1 Bauteile in Holz – Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand»
LIGNUM – Holzwirtschaft Schweiz, www.lignum.ch
Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner, Holzbauer, Türenhersteller bzw. -Lieferanten.
(im Register 2 des VSSM Fachordner «Brandschutz für den Schreiner» enthalten)
«6.1 Haustechnik – Installationen und Abschottungen»
LIGNUM – Holzwirtschaft Schweiz, www.lignum.ch
Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner, Holzbauer, Türenhersteller bzw. -Lieferanten.
Merkblätter, Broschüren
Praxismerkblatt «Brandschutz für den Schreiner»
Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten www.vssm.ch
Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner, Türenhersteller bzw. -Lieferanten.
Praxismerkblätter und Richtlinien zum Thema Asbest
ƒ «Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln», SUVA Merkblatt 84043.d
ƒ «Asbestverdacht = Ermittlungspflicht», SIKO Schreinergewerbe
ƒ «EKAS-Richtlinie 6503»
Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner
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Installations- und Elektrofronten, Schränke in Flucht- und Rettungswegen 2012.3
31
PRAXISMERKBLATT TECHNIK
Gladbachstrasse 80
8044 Zürich
Telefon 044 267 81 00
www.vssm.ch
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