PDF speichern - Kirschner Reisen
Transcription
PDF speichern - Kirschner Reisen
III. Zollbestimmungen VII. Philippinische Ausreisesteuer a) Zollfrei sind bei der Einreise in die Philippinen: für deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren: 200 Zigaretten (oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak), 1 l Wein, 1 l Spirituosen, 0,25 l Eau de Toilette und eine kleine Menge Parfüm für den persönlichen Gebrauch für philippinische Staatsangehörige ab 18 Jahren: 400 Zigaretten (oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak), 1 Flasche Wein Philippinische Staatsbürger, die auf die Philippinen reisen, sind von der Zahlung der „Travel Tax“ (Ausreisesteuer) befreit, sofern sie einen Dauerwohnsitz in Deutschland (länger als 1 Jahr) haben. b) Zollfrei sind bei der Einreise in Deutschland auf dem Rückweg: für deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren: 200 Zigaretten (oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak), 2 l Wein oder 1 l Spirituosen, sowie 50 g Parfüm und 0,50 l Eau de Toilette, 500 g Kaffee und 100 g Tee für philippinische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen oder arbeiten, gelten die gleichen Bestimmungen. Ausserdem ist erlaubt, dass jede Person Geschenke im Wert von € 175,00 zollfrei in die Bundesrepublik einführen darf. Für Reisende unter 15 Jahre kann der Wert auf € 90,00 verringert werden. Die „Travel Tax Exemption“ (Befreiung von der Ausreisesteuer) ist erhältlich bei der Tourism Infrastructure and Enterprise Zone Authority (TIEZA) - gegen Vorlage des Reisepasses sowie einer Fotokopie (alle Seiten mit Daten des Passinhabers, Aufenthaltserlaubnis/Berechtigung, letzten Einreisestempel auf den Philippinen) - Zahlung einer „Processing Fee“ (Bearbeitungsgebühr) von PHP 200,00 Der Nachweis erfolgt durch den Sichtvermerk „AUFENTHALTSERLAUBNIS/BERECHTIGUNG“ im philippinischen Reisepass. Ggf. sollten Sie auch ältere Pässe mitführen als Nachweis, dass der Wohnsitz schon seit längerem besteht. Aktuelle Informationen zu Ein- und Ausfuhrbeschränkungen von Waren erhalten bei den örtlichen Zollbehörden sowie im Internet unter http://www.customs.gov.ph und http://www.zoll.de . TIEZA Tax Offices gibt es u.a.: in Manila am Flughafen (Terminal I, II, III) in den International Departure Lobbies und im DOT Bldg. Rm. 117 in der T.M. Kalaw St. am Rizal Park in Cebu, Clark und Davao jeweils am Flughafen in der International Departure Lobby IV. Gesundheits-Hinweise Die Adressen von weiteren TIEZA Tax Offices finden Sie im Internet unter http://www.tieza.com.ph/index.php Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistungen mehr übernehmen, die im aussereuropäischen Ausland anfallen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend eine Reiseversicherung, die Sie bei uns günstig abschliessen können. Medizinische Hinweise für Reisen auf die Philippinen finden Sie u.a. auf den Länderinformationsseiten des Auswärtigen Amts unter http://www.auswaertiges-amt.de V. Rückbestätigung Ihres Fluges Meist ist es erforderlich, dass Sie Ihren Rückflug bei der Fluggesellschaft spätestens 3 Werktage vor Abflug rückbestätigen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, dies bereits nach Ihrer Ankunft in Manila zu tun. Bitte fragen Sie nach den Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass auch deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 1 Jahr auf den Philippinen aufgehalten haben, zur Ausreisesteuer veranlagt werden, sofern sie keinen Nachweis zur Befreiung vorlegen können. Falls die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, muss die Ausreisesteuer von Pesos 2.700,00 (für eine Passage 1. Klasse) oder von Pesos 1.620,00 (für andere Klassen) auf dem Rückflug oder nach der Bestätigung der Vorkehrungen betreffend des Fluges entrichtet werden. Jedoch, falls Sie später alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen können, wird die Ausreisesteuer zurückerstattet. VIII. Ihr Ansprechpartner in Manila PHP 550,00 für internationalen Abflug ab Manila PHP 550,00 für internationalen Abflug ab Cebu PHP 750,00 für internationalen Abflug ab Davao Diese Flughafengebühren sind nicht im Flugpreis enthalten und müssen vor Abflug direkt im Flughafen bar bezahlt werden. Denken Sie insbesondere vor Ihrer Rückreise daran, diesen Betrag beim Abflug bereitzuhalten! Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes auf den Philippinen irgendeine Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an: ca. 200,00 für nationale Abflüge, je nach Flughafen unterschiedlich Für innerphilippinische Flugtickets, die ab dem 1. August 2012 ausgestellt werden, ist die Gebühr für Abflüge ab Manila bereits im Ticket enthalten. Der Ausdruck zu den elektronischen Ticketbelegen muss am Check-In vorgelegt werden. für Ihre Reise auf die Philippinen Sofern Sie sich länger als ein Jahr auf den Philippinen aufhalten oder der deutsche Wohnsitz während des Aufenthaltes auf den Philippinen erlischt, wird die Befreiung nicht erteilt. VI. Flughafengebühren PHP Wichtige Informationen KIRSCHNER TRAVEL MANILA, Inc. Spanish Bay Tower, Bonifacio Ridge 1st Ave., Fort Bonifacio Global City Taguig, 1634 Metro Manila Telefon: 8123196 oder 8123198 Unsere Partner dort werden Ihnen gerne behilflich sein. Alle Angaben ohne Gewähr Stand: 13.05.2014 I. Einreise: Nachfolgende Informationen gelten für Deutsche, die als Touristen oder zu Besuch auf die Philippinen reisen. Reisende zu anderen Zwecken sowie andere Staatsangehörige erkundigen sich bitte bei den zuständigen Konsulaten und Botschaften. Kinder und Babys ab Geburt brauchen einen eigenen Reisepass und ggf. auch ein eigenes Visum. Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen benötigen deutsche Staatsbürger bei Vorlage eines gültigen Reisepasses kein Visum*. Die Gültigkeit des Passes muss 6 Monate** über die Dauer des geplanten Aufenthaltes hinausgehen. Ausserdem müssen sie im Besitz gültiger Weiter- oder Rückflugdokumente** sein. Der Tag nach der Ankunft wird als 1. Tag gerechnet. Der ausländische Gast muss das Land spätestens am 30. Tag (im Pass gestempelt als „Stay Until“-Datum) verlassen. *mit vorläufigem Reisepass ist die Einreise bisweilen nur mit gültigem Visum einer Philippinischen Auslandsvertretung möglich, erkundigen Sie sich bitte bei den konsularischen Vertretungen **über mögliche abweichende Bedingungen für Deutsche mit Balikbayan-Status oder mit Wohnsitz auf dem Philippinen erkundigen Sie sich bitte bei den konsularischen Vertretungen Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen wird ein Visum benötigt. Die Einreisebehörden an Flughäfen und Häfen stellen keine Visa aus! Alle Visa (ein- oder mehrmalige Einreise) sind jeweils zunächst für einen Aufenthalt von maximal 59 Tagen gültig. Zur Beantragung benötigen Sie: einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Visumantrag (liegt ggf. bei), bei Kindern unter 15 Jahren muss er von beiden Eltern unterschrieben sein ein unterschriebenes Passbild, welches nicht älter als 6 Monate ist Ihren Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus Gültigkeit haben muss eine Reisebestätigung (liegt ggf. bei) oder eine Fotokopie des Flugtickets ggf. eine Fotokopie des Überweisungsbelegs Senden Sie die Unterlagen sowie einen adressierten, als Einschreiben frankierten Rückumschlag an das für Sie zuständige Konsulat oder an die Philippinische Botschaft (Adressen siehe rechts). Für die befristeten Besuchervisa sind je nach Einreisezeitpunkt folgende Gebühren zu entrichten: einmalige Einreise, innerhalb der nächsten 3 Monate nach Visaerteilung EURO 27,-mehrfache Einreise, innerhalb der nächsten 6 Monate nach Visaerteilung EURO 54,-mehrfache Einreise, innerhalb der nächsten 12 Monate nach Visaerteilung EURO 81,-Die aktuellen Zahlungsmodalitäten erfragen Sie bitte bei dem Konsulat, wo das Visum beantragt wird. Bankverbindungen und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Botschaft und Konsulate (Liste siehe rechts). II. Botschaften & Konsulate – Visaabteilungen: Ein Touristenvisum ermöglicht dem Besucher innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausstellungstag des Visums auf die Philippinen zu reisen. Die Erteilung eines Visums für die Philippinen gilt nur als Vorabgenehmigung zum Betreten des Landes. Die Beamten der Einwanderungsbehörde sind ermächtigt, die Einreise zu gewähren oder zu verweigern. Die Visumgebühr deckt nur einen Aufenthalt von 59 Tagen ab. Besucher, die länger als 59 Tage bleiben, müssen zusätzliche Gebühren zahlen, die sich nach der Aufenthaltsdauer ab dem 59. Tag richten. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf des Visums an die örtlichen Einreisebehörden (Philippine Immigration), um eine Verlängerung zu beantragen. Bei Ausreise nach 6 Monaten wird auch das emigration clearance certificate (ECC) verlangt. Das Main Office der Philippine Immigration befindet sich in Manila, Magallanes Drive, Port Area, Tel.-Nr. (0063-2) 3384542. Adressen der Regionalbüros und aktuelle Informationen, wie die Gebührenordnung für die Visumverlängerung, finden Sie im Internet unter www.immigration.gov.ph . Kinder unter 15 Jahren, die nicht die philippinische Staatsangehörigkeit*** besitzen und nicht von den Eltern oder einem Elternteil begleitet werden, benötigen für die Einreise auf die Philippinen eine Sondergenehmigung (Waiver of Exclusion Ground). Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig über die einzureichenden Unterlagen bei der Philippinischen Botschaft. Mit längeren Bearbeitungszeiten muss gerechnet werden. Beträgt der Aufenthalt mehr als 30 Tage, ist zusätzlich ein Visum erforderlich. ***Minderjährige (unter 18 J.) philippinischer Staatsangehörigkeit, die ohne Eltern auf die Philippinen reisen, unterliegen ebenfalls besonderen Ein- und Ausreisebestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ausreise bei der Philippinischen Botschaft. Balikbayan Visa Privilege Ehemalige philippinische Staatsbürger benötigen kein Visum. Bitte führen Sie zum Nachweis entweder den alten philippinischen Reisepass oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mit. Angehörige eines philippinischen oder ehemals philippinischen Staatsbürgers benötigen bei gemeinsamer Einreise kein Visum. Deutsche, die mit philippinischen und ehemals philippinischen Staatsbürgern verheiratet sind und deren Kinder**** benötigen bei gemeinsamer Einreise kein Visum. Zum Nachweis führen Sie bitte eine beglaubigte Fotokopie der internationalen Heiratsurkunde bzw. der Geburtsurkunde mit. Sie erhalten dann bei gemeinsamer Einreise in Ihrem Pass den „Balikbayan-Stempel“ (temporary resident visa), gültig für 1 Jahr. ****bei erwachsenen oder verheirateten Kindern erkundigen Sie sich bitte bei den konsularischen Vertretungen Deutsch-philippinische Doppelstaatler müssen für die Aus- und Einreise von/nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass und für die Ein- und Ausreise auf die/aus den Philippinen einen gültigen philippinischen Reisepass vorlegen. Bitte beantragen Sie Ihr Visum nach Möglichkeit nur bei dem für Sie zuständigen Konsulat und nicht bei der Botschaft in Berlin. Beantragen Sie das Visum nicht früher als 3 Monate vor Abreise, da es ansonsten zur Einreise nicht mehr gültig ist. A. Vertretungen der Philippinen in der BRD Geschäftsbereich: Bundesrepublik Deutschland Botschaft der Republik Philippinen, Uhlandstr. 97, 10715 Berlin Tel.: 030-864 95 00 Durchwahl Visaabt. nur 14-17 Uhr 030-864 95 023 Fax: 030-873 25 51 www.philippine-embassy.de Öffnungszeiten: Mo–Fr 9–13 Uhr Bankverbindung: Konto-Nr.: 19 50 229 BLZ: 380 700 59 Deutsche Bank Bonn Das Generalkonsulat der Philippinen in Frankfurt ist seit Ende Juli 2012 geschlossen! Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, SchleswigHolstein, Brandenburg zuständig ist die Botschaft in Berlin Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland Honorarkonsulat der Philippinen Gildehofstr. 2, 45127 Essen Tel.: 0201-22 09 273 Fax: 0201-22 09 72 73 Sprechzeiten: nach tel. Vereinbarung Mo-Do 9-12 Uhr Bankverbindung: Bank im Bistum Essen EG, Konto-Nr. 10763010 BLZ 36060295 Bayern Honorarkonsulat der Philippinen Nußbaumstr. 10/V, 80336 München Tel.: 089-98 22 69 Fax: 089-98 17 48 Sprechzeit: Mo–Do 8:30-12 Uhr Bankverbindung: Postbank München, Konto-Nr. 121305808, BLZ 70010080 Hessen Frankfurt Service Office Brentanostrasse 4 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069-2470 4356 Fax: 069-2470 4438 Email: [email protected] http://www.philippinen-bw.de Sprechzeiten nach terminlicher Vereinbarung: Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Baden-Württemberg Honorarkonsulat der Philippinen Handwerkstr. 15, 70565 Stuttgart Tel.: 0711-786 120 57 Fax: 0711-786 120 77 www.philippinen-bw.de Sprechzeiten: nach tel. Vereinbarung Mo-Fr 9-12 Uhr Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt Honorarkonsulat der Philippinen Königstrasse 9, 01097 Dresden Tel.: 0351-800 00 91 Fax.: 0351-800 00 90 Sprechzeiten: nach tel. Vereinbarung Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr B. Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland auf den Philippinen Geschäftsbereich: Philippinen Embassy of the Federal Republic of Germany 25/F Tower 2, RCBC Plaza 6819 Ayala Ave. Makati City, Metro Manila Tel.: (0063-2)7023000 Fax: (0063-2)7023015 Visa Fax: (0063-2)8867644 www.manila.diplo.de Cebu Honorarkonsulat für die Provinz Cebu Leiter: Dr. Franz Seidenschwarz Ford’s Inn Hotel, A.S. Fortuna St. cor. Banilad Road 6000, Cebu City Telefon/-fax: (0063-32)2361318 Mobile: (0063)9275362044