PDF speichern - Kirschner Reisen

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III. Zollbestimmungen
VII. Philippinische Ausreisesteuer
a) Zollfrei sind bei der Einreise in die Philippinen:
für deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren:
200 Zigaretten (oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak),
1 l Wein, 1 l Spirituosen, 0,25 l Eau de Toilette und eine
kleine Menge Parfüm für den persönlichen Gebrauch
für philippinische Staatsangehörige ab 18 Jahren:
400 Zigaretten (oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak),
1 Flasche Wein
Philippinische Staatsbürger, die auf die Philippinen reisen, sind von
der Zahlung der „Travel Tax“ (Ausreisesteuer) befreit, sofern sie
einen Dauerwohnsitz in Deutschland (länger als 1 Jahr) haben.
b) Zollfrei sind bei der Einreise in Deutschland auf dem Rückweg:
für deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren:
200 Zigaretten (oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak), 2 l Wein
oder 1 l Spirituosen, sowie 50 g Parfüm und 0,50 l Eau de
Toilette, 500 g Kaffee und 100 g Tee
für philippinische Staatsangehörige, die in Deutschland
wohnen oder arbeiten, gelten die gleichen Bestimmungen.
Ausserdem ist erlaubt, dass jede Person Geschenke im Wert
von € 175,00 zollfrei in die Bundesrepublik einführen darf.
Für Reisende unter 15 Jahre kann der Wert auf € 90,00
verringert werden.
Die „Travel Tax Exemption“ (Befreiung von der Ausreisesteuer) ist
erhältlich bei der Tourism Infrastructure and Enterprise Zone
Authority (TIEZA)
- gegen Vorlage des Reisepasses sowie einer Fotokopie (alle Seiten
mit Daten des Passinhabers, Aufenthaltserlaubnis/Berechtigung,
letzten Einreisestempel auf den Philippinen)
- Zahlung einer „Processing Fee“ (Bearbeitungsgebühr) von PHP
200,00
Der
Nachweis
erfolgt
durch
den
Sichtvermerk
„AUFENTHALTSERLAUBNIS/BERECHTIGUNG“ im philippinischen
Reisepass. Ggf. sollten Sie auch ältere Pässe mitführen als
Nachweis, dass der Wohnsitz schon seit längerem besteht.
Aktuelle Informationen zu Ein- und Ausfuhrbeschränkungen von
Waren erhalten bei den örtlichen Zollbehörden sowie im Internet
unter http://www.customs.gov.ph und http://www.zoll.de .
TIEZA Tax Offices gibt es u.a.:
in Manila am Flughafen (Terminal I, II, III) in den
International Departure Lobbies und im DOT Bldg.
Rm. 117 in der T.M. Kalaw St. am Rizal Park
in Cebu, Clark und Davao jeweils am Flughafen in der
International Departure Lobby
IV. Gesundheits-Hinweise
Die Adressen von weiteren TIEZA Tax Offices finden Sie im Internet
unter http://www.tieza.com.ph/index.php
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die gesetzlichen
Krankenkassen keine Leistungen mehr übernehmen, die im
aussereuropäischen Ausland anfallen. Wir empfehlen Ihnen daher
dringend eine Reiseversicherung, die Sie bei uns günstig
abschliessen können.
Medizinische Hinweise für Reisen auf die Philippinen finden Sie u.a.
auf den Länderinformationsseiten des Auswärtigen Amts unter
http://www.auswaertiges-amt.de
V. Rückbestätigung Ihres Fluges
Meist ist es erforderlich, dass Sie Ihren Rückflug bei der
Fluggesellschaft spätestens 3 Werktage vor Abflug rückbestätigen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, dies bereits nach Ihrer Ankunft
in Manila zu tun. Bitte fragen Sie nach den Bestimmungen Ihrer
Fluggesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass auch deutsche Staatsangehörige, die sich
länger als 1 Jahr auf den Philippinen aufgehalten haben, zur
Ausreisesteuer veranlagt werden, sofern sie keinen Nachweis zur
Befreiung vorlegen können.
Falls die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden,
muss die Ausreisesteuer von Pesos 2.700,00 (für eine Passage
1. Klasse) oder von Pesos 1.620,00 (für andere Klassen) auf dem
Rückflug oder nach der Bestätigung der Vorkehrungen betreffend des
Fluges entrichtet werden. Jedoch, falls Sie später alle oben
genannten Voraussetzungen erfüllen können, wird die Ausreisesteuer
zurückerstattet.
VIII. Ihr Ansprechpartner in Manila
PHP
550,00
für internationalen Abflug ab Manila
PHP
550,00
für internationalen Abflug ab Cebu
PHP
750,00
für internationalen Abflug ab Davao
Diese Flughafengebühren sind nicht im Flugpreis enthalten und
müssen vor Abflug direkt im Flughafen bar bezahlt werden. Denken
Sie insbesondere vor Ihrer Rückreise daran, diesen Betrag beim
Abflug bereitzuhalten!
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes auf den Philippinen
irgendeine Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an:
ca. 200,00 für nationale Abflüge, je nach
Flughafen unterschiedlich
Für innerphilippinische Flugtickets, die ab dem 1. August 2012
ausgestellt werden, ist die Gebühr für Abflüge ab Manila bereits im
Ticket enthalten. Der Ausdruck zu den elektronischen Ticketbelegen
muss am Check-In vorgelegt werden.
für Ihre Reise auf die Philippinen
Sofern Sie sich länger als ein Jahr auf den Philippinen aufhalten oder
der deutsche Wohnsitz während des Aufenthaltes auf den Philippinen
erlischt, wird die Befreiung nicht erteilt.
VI. Flughafengebühren
PHP
Wichtige Informationen
KIRSCHNER TRAVEL MANILA, Inc.
Spanish Bay Tower, Bonifacio Ridge
1st Ave., Fort Bonifacio Global City
Taguig, 1634 Metro Manila
Telefon: 8123196 oder 8123198
Unsere Partner dort werden Ihnen gerne behilflich sein.
Alle Angaben ohne Gewähr
Stand: 13.05.2014
I. Einreise:
Nachfolgende Informationen gelten für Deutsche, die als Touristen
oder zu Besuch auf die Philippinen reisen. Reisende zu anderen
Zwecken sowie andere Staatsangehörige erkundigen sich bitte bei
den zuständigen Konsulaten und Botschaften.
Kinder und Babys ab Geburt brauchen einen eigenen Reisepass
und ggf. auch ein eigenes Visum.
Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen benötigen deutsche
Staatsbürger bei Vorlage eines gültigen Reisepasses kein Visum*.
Die Gültigkeit des Passes muss 6 Monate** über die Dauer des
geplanten Aufenthaltes hinausgehen. Ausserdem müssen sie im
Besitz gültiger Weiter- oder Rückflugdokumente** sein. Der Tag nach
der Ankunft wird als 1. Tag gerechnet. Der ausländische Gast muss
das Land spätestens am 30. Tag (im Pass gestempelt als „Stay
Until“-Datum) verlassen.
*mit vorläufigem Reisepass ist die Einreise bisweilen nur mit
gültigem Visum einer Philippinischen Auslandsvertretung möglich,
erkundigen Sie sich bitte bei den konsularischen Vertretungen
**über mögliche abweichende Bedingungen für Deutsche mit
Balikbayan-Status oder mit Wohnsitz auf dem Philippinen erkundigen
Sie sich bitte bei den konsularischen Vertretungen
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen wird ein Visum
benötigt.
Die Einreisebehörden an Flughäfen und Häfen stellen keine Visa
aus!
Alle Visa (ein- oder mehrmalige Einreise) sind jeweils zunächst für
einen Aufenthalt von maximal 59 Tagen gültig. Zur Beantragung
benötigen Sie:
einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen
Visumantrag (liegt ggf. bei), bei Kindern unter 15 Jahren
muss er von beiden Eltern unterschrieben sein
ein unterschriebenes Passbild, welches nicht älter als
6 Monate ist
Ihren Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den
geplanten Aufenthalt hinaus Gültigkeit haben muss
eine Reisebestätigung (liegt ggf. bei) oder eine Fotokopie
des Flugtickets
ggf. eine Fotokopie des Überweisungsbelegs
Senden Sie die Unterlagen sowie einen adressierten, als
Einschreiben frankierten Rückumschlag an das für Sie zuständige
Konsulat oder an die Philippinische Botschaft (Adressen siehe
rechts).
Für die befristeten Besuchervisa sind je nach Einreisezeitpunkt
folgende Gebühren zu entrichten:
einmalige Einreise, innerhalb der nächsten 3 Monate
nach Visaerteilung
EURO 27,-mehrfache Einreise, innerhalb der nächsten 6 Monate
nach Visaerteilung
EURO 54,-mehrfache Einreise, innerhalb der nächsten 12 Monate
nach Visaerteilung
EURO 81,-Die aktuellen Zahlungsmodalitäten erfragen Sie bitte bei dem
Konsulat, wo das Visum beantragt wird. Bankverbindungen und
weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Botschaft
und Konsulate (Liste siehe rechts).
II. Botschaften & Konsulate – Visaabteilungen:
Ein Touristenvisum ermöglicht dem Besucher innerhalb von 3
Monaten nach dem Ausstellungstag des Visums auf die Philippinen
zu reisen. Die Erteilung eines Visums für die Philippinen gilt nur als
Vorabgenehmigung zum Betreten des Landes. Die Beamten der
Einwanderungsbehörde sind ermächtigt, die Einreise zu gewähren
oder zu verweigern.
Die Visumgebühr deckt nur einen Aufenthalt von 59 Tagen ab.
Besucher, die länger als 59 Tage bleiben, müssen zusätzliche
Gebühren zahlen, die sich nach der Aufenthaltsdauer ab dem 59.
Tag richten. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf des Visums
an die örtlichen Einreisebehörden (Philippine Immigration), um eine
Verlängerung zu beantragen. Bei Ausreise nach 6 Monaten wird auch
das emigration clearance certificate (ECC) verlangt. Das Main Office
der Philippine Immigration befindet sich in Manila, Magallanes Drive,
Port Area, Tel.-Nr. (0063-2) 3384542. Adressen der Regionalbüros
und aktuelle Informationen, wie die Gebührenordnung für die
Visumverlängerung,
finden
Sie
im
Internet
unter
www.immigration.gov.ph .
Kinder unter 15 Jahren, die nicht die philippinische
Staatsangehörigkeit*** besitzen und nicht von den Eltern oder einem
Elternteil begleitet werden, benötigen für die Einreise auf die
Philippinen eine Sondergenehmigung (Waiver of Exclusion Ground).
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig über die einzureichenden
Unterlagen bei der Philippinischen Botschaft.
Mit längeren
Bearbeitungszeiten muss gerechnet werden. Beträgt der Aufenthalt
mehr als 30 Tage, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
***Minderjährige (unter 18 J.) philippinischer Staatsangehörigkeit, die
ohne Eltern auf die Philippinen reisen, unterliegen ebenfalls
besonderen Ein- und Ausreisebestimmungen. Bitte erkundigen Sie
sich rechtzeitig vor Ausreise bei der Philippinischen Botschaft.
Balikbayan Visa Privilege
Ehemalige philippinische Staatsbürger benötigen kein Visum.
Bitte führen Sie zum Nachweis entweder den alten philippinischen
Reisepass oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mit.
Angehörige eines philippinischen oder ehemals philippinischen
Staatsbürgers benötigen bei gemeinsamer Einreise kein Visum.
Deutsche, die mit philippinischen und ehemals philippinischen
Staatsbürgern verheiratet sind und deren Kinder**** benötigen bei
gemeinsamer Einreise kein Visum. Zum Nachweis führen Sie bitte
eine beglaubigte Fotokopie der internationalen Heiratsurkunde bzw.
der Geburtsurkunde mit. Sie erhalten dann bei gemeinsamer Einreise
in Ihrem Pass den „Balikbayan-Stempel“ (temporary resident visa),
gültig für 1 Jahr.
****bei erwachsenen oder verheirateten Kindern erkundigen Sie sich
bitte bei den konsularischen Vertretungen
Deutsch-philippinische Doppelstaatler müssen für die Aus- und
Einreise von/nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass
und für die Ein- und Ausreise auf die/aus den Philippinen einen
gültigen philippinischen Reisepass vorlegen.
Bitte beantragen Sie Ihr Visum nach Möglichkeit nur bei dem für Sie
zuständigen Konsulat und nicht bei der Botschaft in Berlin. Beantragen Sie
das Visum nicht früher als 3 Monate vor Abreise, da es ansonsten zur
Einreise nicht mehr gültig ist.
A. Vertretungen der
Philippinen in der BRD
Geschäftsbereich:
Bundesrepublik Deutschland
Botschaft der Republik
Philippinen, Uhlandstr. 97,
10715 Berlin
Tel.:
030-864 95 00
Durchwahl Visaabt. nur 14-17 Uhr
030-864 95 023
Fax:
030-873 25 51
www.philippine-embassy.de
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 9–13 Uhr
Bankverbindung:
Konto-Nr.: 19 50 229
BLZ: 380 700 59
Deutsche Bank Bonn
Das Generalkonsulat der
Philippinen in Frankfurt ist seit
Ende Juli 2012 geschlossen!
Hamburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, SchleswigHolstein, Brandenburg
zuständig ist die Botschaft in
Berlin
Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Saarland
Honorarkonsulat der Philippinen
Gildehofstr. 2, 45127 Essen
Tel.:
0201-22 09 273
Fax:
0201-22 09 72 73
Sprechzeiten: nach tel.
Vereinbarung Mo-Do 9-12 Uhr
Bankverbindung:
Bank im Bistum Essen EG,
Konto-Nr. 10763010
BLZ 36060295
Bayern
Honorarkonsulat der Philippinen
Nußbaumstr. 10/V,
80336 München
Tel.:
089-98 22 69
Fax:
089-98 17 48
Sprechzeit: Mo–Do 8:30-12 Uhr
Bankverbindung:
Postbank München,
Konto-Nr. 121305808,
BLZ 70010080
Hessen
Frankfurt Service Office
Brentanostrasse 4
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069-2470 4356
Fax: 069-2470 4438
Email:
[email protected]
http://www.philippinen-bw.de
Sprechzeiten nach terminlicher
Vereinbarung:
Montag, Mittwoch und Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Baden-Württemberg
Honorarkonsulat der Philippinen
Handwerkstr. 15,
70565 Stuttgart
Tel.:
0711-786 120 57
Fax:
0711-786 120 77
www.philippinen-bw.de
Sprechzeiten: nach tel.
Vereinbarung Mo-Fr 9-12 Uhr
Sachsen, Thüringen und
Sachsen-Anhalt
Honorarkonsulat der Philippinen
Königstrasse 9, 01097 Dresden
Tel.:
0351-800 00 91
Fax.:
0351-800 00 90
Sprechzeiten: nach tel.
Vereinbarung Mo, Mi, Fr
9-12 Uhr
B. Vertretungen der
Bundesrepublik Deutschland
auf den Philippinen
Geschäftsbereich:
Philippinen
Embassy of the Federal
Republic of Germany
25/F Tower 2, RCBC Plaza
6819 Ayala Ave.
Makati City, Metro Manila
Tel.: (0063-2)7023000
Fax: (0063-2)7023015
Visa Fax: (0063-2)8867644
www.manila.diplo.de
Cebu
Honorarkonsulat für die Provinz
Cebu
Leiter: Dr. Franz Seidenschwarz
Ford’s Inn Hotel, A.S. Fortuna
St. cor. Banilad Road
6000, Cebu City
Telefon/-fax: (0063-32)2361318
Mobile: (0063)9275362044