9 Praxistipps zum Visumantrag
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9 Praxistipps zum Visumantrag
Nichteinwanderungsvisa 9 Praxistipps zum Visumantrag 9.1 Antragsverfahren bei den US-Konsulaten Kapitel 9.1 Zuständigkeiten bei den US-Konsulaten in Deutschland Anträge auf Erteilung eines US-Visums werden bei den US-Konsulaten in Frankfurt/Main, Berlin und München bearbeitet. Die Konsulate in Hamburg, Leipzig und Düsseldorf bearbeiten keine Visaanträge. Alle Antragsteller im Alter von 14 bis 79 Jahren müssen ohne Ausnahme zu einem persönlichen Gespräch (Visainterview) im US-Konsulat vorstellig werden und stellen an diesem Tag formal gesehen ihren Antrag. In aller Regel wird auch am selben Tag über diesen entschieden. Für Personen bis zum 14. Lebensjahr oder ab 80 Jahren kann der Visumantrag postalisch eingereicht werden. Anträge für K-1 und K-3 Visa, sowie alle Verfahren zum Erhalt eines Einwanderungsvisums (GreenCard) bedürfen einer vorherigen Einladung durch die betreffende Abteilung des Generalkonsulats in Frankfurt/Main (auf Grundlage einer Genehmigung der US-Einwanderungsbehörde). In jedem Fall sollte man vorausschauend planen und sich rechtzeitig einen Termin über die Hotline der US-Botschaft sichern. Die Zuständigkeiten der Visaabteilungen richten sich nicht mehr nach dem Wohnort des Antragstellers. Man kann also mittlerweile frei zwischen den USKonsulaten in Berlin, München oder Frankfurt/Main wählen. Berlin: US-Botschaft, Clayallee 170, 14195 Berlin: Bearbeitet alle Anträge für Nichteinwanderungsvisa – außer K-1 (Verlobten-), K-3 (verheiratet mit US-Amerikaner/in), E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa. Berlin ist nicht für Einwanderungsvisa (GreenCards) zuständig. Frankfurt/Main: US-Generalkonsulat, Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt/Main: Akzeptiert alle Anträge für Nichteinwanderungsvisa. Außerdem bearbeitet Frankfurt zentral für ganz Deutschland alle Anträge auf Einwanderungsvisa und K-Visa sowie E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa für Personen aus ganz Deutschland. München: US-Generalkonsulat, Königinstraße 5, 80539 München: Bearbeitet alle Anträge für Nichteinwanderungsvisa außer K-1 (Verlobten), K-3 (verheiratet mit US-Amerikaner/in), E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren) sowie Einwanderungsvisa. MERKE Wichtiger Hinweis: Das durch ein US-Konsulat ausgestellte Visum berechtigt den Inhaber formal gesehen nur zu Reisen in die USA und dazu, seine Einreise in die Vereinigten Staaten an den Grenzen zu beantragen, es garantiert jedoch nicht die Einreise. Der Grenzbeamte stellt fest, ob und für wie lange der Visuminhaber in die USA einreisen darf. Die Beamten der U.S. Customs and Border Protection (CBP) haben zudem jede Möglichkeit Sie näher zu befragen, das Visum ungültig zu machen, Ihren Aufenthalt zeitlich zu beschränken oder Ihnen gar die Einreise zu verweigern. 327 Kapitel 9.1 Vorbemerkung: Antragsformulare gleich welcher Art dienen nicht der (statistischen) Erfassung von Daten über Ihre Person. Vielmehr sollen sie Ihre wahre Absicht im Bezug auf Ihren Aufenthalt im Vergleich zur beantragten Visakategorie herausfinden! Deswegen erinnern US-Formulare in einigen Passagen an Kreuzverhöre. Dabei werden später auf dem Formular gemachte Angaben mit Antworten auf früher gestellte Fragen verglichen, um mögliche Widersprüche aufzudecken. Insofern ist es wichtig, die Fragen nicht isoliert zu betrachten, sondern sie vielmehr in Bezug zueinander zu setzen. Wer muss welche Formulare einreichen? INTERNET MERKE Seit dem 1. März 2010 müssen alle Antragsteller für Nichteinwanderungsvisa das Online-Formular DS-160 ausfüllen. Das Formular muss vor dem eigentlichen Interviewtermin, zusammen mit einem digitalen Passfoto, an das jeweilige US-Konsulat online übermittelt werden. Das digitale Foto muss im DS-160 Formular hochgeladen werden und folgenden Vorgaben entsprechen: http:// german.germany.usembassy.gov/visa/fotos Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://ceac.state.gov/genniv Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das DS-160 Formular zwar online an die USKonsulate gesandt werden muss, am Ende des Prozesses aber ein Barcode-Blatt DS-160 generiert wird (mit Ihrem Foto und einem Barcode), welches Sie ausdrucken und zwingend am Tag Ihres Termins im Konsulat vorlegen müssen. Nur mit diesem Barcode ist im Übrigen auch eine Vereinbarung eines Interviewtermins mit dem Callcenter des US-Konsulates möglich. Vorher kann kein Termin vereinbart werden. Das DS-160 Formular ersetzt die Formulare DS-156, 157 und 158. Das DS-156 E Formular findet weiterhin Anwendung (für E-Visaanträge). Je nach Visakategorie können noch andere Formulare zur Vorlage notwendig werden, z. B. beim F-1 Visum das I-20 Formular, beim J-1 Visum das DS-2019 oder beim LBlanket Verfahren das I-129S. Konsularische Visumgebühr: Im Mai 2010 wurde durch das U.S. State Department eine neue Gebührenordnung eingeführt. Unterschiedliche Visakategorien sind seitdem mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Seit dem 13. April 2012 gelten folgende Gebühren pro Antragsteller für die jeweiligen Visakategorien: B, C, D, F, I, J, M: H, L, O, P, Q, R: E: K: INTERNET MERKE US$ US$ US$ US$ 160 190 270 240 Die Gebühr wird unabhängig vom Alter des Antragstellers fällig und muss über das Online-Zahlungsbestätigungsverfahren der Roskos & Meier OHG in Euro nach dem aktuellen Umrechnungskurs entrichtet werden: www.visasystem-roskosmeier.de/index.php?lang=de Hinweis: Seit Januar 2012 benötigt jeder Visumantragsteller einen auf seinen Namen ausgestellten (individualisierten) Einzahlungsnachweis, der am Tag des In- 328