9 Praxistipps zum Visumantrag

Transcription

9 Praxistipps zum Visumantrag
Nichteinwanderungsvisa
9
Praxistipps zum Visumantrag
9.1
Antragsverfahren bei den US-Konsulaten
Kapitel 9.1
Zuständigkeiten bei den US-Konsulaten in Deutschland
Anträge auf Erteilung eines US-Visums werden bei den US-Konsulaten in
Frankfurt/Main, Berlin und München bearbeitet. Die Konsulate in Hamburg,
Leipzig und Düsseldorf bearbeiten keine Visaanträge.
Alle Antragsteller im Alter von 14 bis 79 Jahren müssen ohne Ausnahme zu
einem persönlichen Gespräch (Visainterview) im US-Konsulat vorstellig werden
und stellen an diesem Tag formal gesehen ihren Antrag. In aller Regel wird auch
am selben Tag über diesen entschieden. Für Personen bis zum 14. Lebensjahr
oder ab 80 Jahren kann der Visumantrag postalisch eingereicht werden.
Anträge für K-1 und K-3 Visa, sowie alle Verfahren zum Erhalt eines Einwanderungsvisums (GreenCard) bedürfen einer vorherigen Einladung durch die
betreffende Abteilung des Generalkonsulats in Frankfurt/Main (auf Grundlage
einer Genehmigung der US-Einwanderungsbehörde).
In jedem Fall sollte man vorausschauend planen und sich rechtzeitig einen
Termin über die Hotline der US-Botschaft sichern.
Die Zuständigkeiten der Visaabteilungen richten sich nicht mehr nach dem
Wohnort des Antragstellers. Man kann also mittlerweile frei zwischen den USKonsulaten in Berlin, München oder Frankfurt/Main wählen.
Berlin: US-Botschaft, Clayallee 170, 14195 Berlin:
Bearbeitet alle Anträge für Nichteinwanderungsvisa – außer K-1 (Verlobten-),
K-3 (verheiratet mit US-Amerikaner/in), E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren-)
Visa. Berlin ist nicht für Einwanderungsvisa (GreenCards) zuständig.
Frankfurt/Main: US-Generalkonsulat, Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt/Main:
Akzeptiert alle Anträge für Nichteinwanderungsvisa. Außerdem bearbeitet
Frankfurt zentral für ganz Deutschland alle Anträge auf Einwanderungsvisa
und K-Visa sowie E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa für Personen aus
ganz Deutschland.
München: US-Generalkonsulat, Königinstraße 5, 80539 München:
Bearbeitet alle Anträge für Nichteinwanderungsvisa außer K-1 (Verlobten), K-3
(verheiratet mit US-Amerikaner/in), E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren) sowie
Einwanderungsvisa.
MERKE
Wichtiger Hinweis: Das durch ein US-Konsulat ausgestellte Visum berechtigt den
Inhaber formal gesehen nur zu Reisen in die USA und dazu, seine Einreise in die
Vereinigten Staaten an den Grenzen zu beantragen, es garantiert jedoch nicht
die Einreise. Der Grenzbeamte stellt fest, ob und für wie lange der Visuminhaber
in die USA einreisen darf. Die Beamten der U.S. Customs and Border Protection
(CBP) haben zudem jede Möglichkeit Sie näher zu befragen, das Visum ungültig
zu machen, Ihren Aufenthalt zeitlich zu beschränken oder Ihnen gar die Einreise
zu verweigern.
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Kapitel 9.1
Vorbemerkung: Antragsformulare gleich welcher Art dienen nicht der (statistischen) Erfassung von Daten über Ihre Person. Vielmehr sollen sie Ihre wahre
Absicht im Bezug auf Ihren Aufenthalt im Vergleich zur beantragten Visakategorie herausfinden! Deswegen erinnern US-Formulare in einigen Passagen an
Kreuzverhöre. Dabei werden später auf dem Formular gemachte Angaben mit
Antworten auf früher gestellte Fragen verglichen, um mögliche Widersprüche
aufzudecken. Insofern ist es wichtig, die Fragen nicht isoliert zu betrachten,
sondern sie vielmehr in Bezug zueinander zu setzen.
Wer muss welche Formulare einreichen?
INTERNET
MERKE
Seit dem 1. März 2010 müssen alle Antragsteller für Nichteinwanderungsvisa
das Online-Formular DS-160 ausfüllen. Das Formular muss vor dem eigentlichen Interviewtermin, zusammen mit einem digitalen Passfoto, an das jeweilige US-Konsulat online übermittelt werden. Das digitale Foto muss im DS-160
Formular hochgeladen werden und folgenden Vorgaben entsprechen: http://
german.germany.usembassy.gov/visa/fotos
Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://ceac.state.gov/genniv
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das DS-160 Formular zwar online an die USKonsulate gesandt werden muss, am Ende des Prozesses aber ein Barcode-Blatt
DS-160 generiert wird (mit Ihrem Foto und einem Barcode), welches Sie ausdrucken und zwingend am Tag Ihres Termins im Konsulat vorlegen müssen. Nur mit
diesem Barcode ist im Übrigen auch eine Vereinbarung eines Interviewtermins
mit dem Callcenter des US-Konsulates möglich. Vorher kann kein Termin vereinbart werden.
Das DS-160 Formular ersetzt die Formulare DS-156, 157 und 158. Das DS-156
E Formular findet weiterhin Anwendung (für E-Visaanträge). Je nach Visakategorie können noch andere Formulare zur Vorlage notwendig werden, z. B.
beim F-1 Visum das I-20 Formular, beim J-1 Visum das DS-2019 oder beim LBlanket Verfahren das I-129S.
Konsularische Visumgebühr:
Im Mai 2010 wurde durch das U.S. State Department eine neue Gebührenordnung eingeführt. Unterschiedliche Visakategorien sind seitdem mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Seit dem 13. April 2012 gelten folgende Gebühren pro Antragsteller für die jeweiligen Visakategorien:
B, C, D, F, I, J, M:
H, L, O, P, Q, R:
E:
K:
INTERNET
MERKE
US$
US$
US$
US$
160
190
270
240
Die Gebühr wird unabhängig vom Alter des Antragstellers fällig und muss
über das Online-Zahlungsbestätigungsverfahren der Roskos & Meier OHG in
Euro nach dem aktuellen Umrechnungskurs entrichtet werden:
www.visasystem-roskosmeier.de/index.php?lang=de
Hinweis: Seit Januar 2012 benötigt jeder Visumantragsteller einen auf seinen Namen ausgestellten (individualisierten) Einzahlungsnachweis, der am Tag des In-
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