FAQs zum Onlineformular DS-160 für die elektronische

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FAQs zum Onlineformular DS-160 für die elektronische
FAQs zum Onlineformular DS-160 für die elektronische Antragstellung
von Nichteinwanderungsvisa (Nonimmigrant Visa Electronic Application)
Wichtiger Hinweis: Das Onlineformular DS-160 (Nonimmigrant Visa Electronic Application)
kann nur von Antragstellern benutzt werden, die beabsichtigen, Ihren Visaantrag bei einer
U.S. Botschaft oder einem U.S. Konsulat zu stellen, welche(s) die Bearbeitung bereits auf das
elektronische Formular umgestellt hat. Für alle Antragsteller aus Deutschland ist das der Fall.
Sie müssen daher das Onlineformular DS-160 ausfüllen. Als nächsten Schritt besuchen Sie
bitte die Website der Botschaft bzw. des Konsulats, wo Sie Ihren Antrag stellen möchten:
http://www.usembassy.gov/. Hier finden Sie genaue Hinweise zur Beantragung sowie zum
genauen Ablauf der Visabearbeitung.
1. Wo finde ich das DS-160?
Sie finden das DS-160 auf der Consular Electronic Application Center Website
(https://ceac.state.gov/genniv/) oder auf der Website der betreffenden Botschaft bzw.
Konsulats.
2. Darf ich den Antrag in meiner Muttersprache ausfüllen?
Nein. Alle Fragen müssen - bis auf entsprechend markierte Ausnahmen - auf englisch
beantwortet werden. Es dürfen nur englische Schriftzeichen benutzt werden. Anträge, die in
einer anderen Sprache als englisch eingereicht werden, können abgelehnt werden und Sie
müssen unter Umständen einen neuen Antrag einreichen.
3. Sind alle Felder des DS-160 Pflichtfelder?
Die meisten Felder des DS-160 sind Pflichtfelder. Die mit “Optional” markierten Felder
dürfen freigelassen werden. Bei manchen Feldern gibt es die Möglichkeit “Does Not Apply”
(nicht zutreffend) anzugeben. Falls dieses Feld nicht auf Sie zutrifft, können Sie die Box
“Does Not Apply” ankreuzen. Alle anderen Felder müssen ausgefüllt werden. Das Formular
kann nicht eingereicht werden, solange noch Pflichtfelder offen sind. Im diesem Fall erhalten
Sie eine Fehlermeldung und Sie können erst dann mit dem Antrag fortfahren, wenn das
entsprechende Feld ausgefüllt ist. Das Formular kann auch abgelehnt werden, wenn nicht
alle betreffenden Fragen beantwortet sind.
4. Was passiert, wenn ich die Dateneingabe unterbrechen muss?
Die Dateneingabe wird automatisch unterbrochen, wenn ca. zwanzig Minuten lang keine
Aktivität stattfindet. Dieses automatische “Time Out” wurde zum Schutz Ihrer privaten
Daten eingerichtet. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Time Out zum Verlust aller bereits
eingegebenen Daten führt. Wir empfehlen Ihnen daher, den Antrag während des Ausfüllens
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in regelmäßigen Abständen zu speichern. Hierfür müssen Sie nur auf das “Save” Feld am
unteren mittleren Rand des Antrags klicken. Durch das Drücken des “Save”-Feldes wird Ihr
Antrag vorübergehend gespeichert. Für die permanente Speicherung müssen Sie zuerst auf
das “Save Application to File” Feld klicken und dann auf das “Save” Feld im “File Download”
Fenster klicken. Wählen Sie jetzt bitte auf Ihrem Computer einen entsprechenden Ordner
aus und klicken Sie das “Save” Feld im “Save As” Fenster. Das System wird dann Ihren Antrag
in den gewählten Zielordner herunterladen. Sobald der Download abgeschlossen ist, können
Sie “Close” drücken, um zum Antrag zurückzukehren. Auf der “Getting Started” Seite können
Sie nun die “Import Application Data” Funktion nutzen, um die bereits eingegebenen Daten
hochzuladen.
5. Ich kann beim Ausfüllen des DS-160 auch ein Foto hoch laden. Woher bekomme ich ein
digitales Foto, das sich problemlos in das System hoch laden läßt?
Detaillierte Hinweise zur Benutzung einer digitalen Kamera und die Bestimmungen von
eingescannten Bildern finden Sie hier: Guidelines for Photographs - for Online Visa
Applications (http://travel.state.gov/visa/guide/guide_3877.html).
6. Auf der Bestätigungsseite befindet sich in dem betreffenden Kästchen statt eines Fotos
ein “X”. Was bedeutet das?
Dies bedeutet, dass das Hochladen des Fotos nicht funktioniert hat. Sie müssen bitte ein
normales, unseren Bestimmungen entsprechendes Papierfoto zusammen mit der DS-160
Bestätigungsseite einreichen. Bitte wenden Sie sich an die zuständige U.S. Botschaft oder
U.S. Konsulat, um in Erfahrung zu bringen, auf welche Art und Weise das Foto auf der DS-160
Bestätigungsseite angebracht werden soll. Wenn auf der DS-160 Bestätigungsseite ein Foto
zu sehen ist, war das Hochladen erfolgreich und es ist kein separates Papierfoto erforderlich.
7. Warum wurden die Änderungen, die ich auf dem Link “review page edit" gemacht habe,
nicht gespeichert?
Sie müssen zum Navigieren die Felder am unteren Seitenrand benutzen, damit Änderungen
des Review Page Links gespeichert werden. Die Benutzung der vorwärts/rückwärts Funktion
des Browsers bzw. der Schaltfläche am linken Rand der Seite sind hierfür nicht ausreichend.
8. Soll ich meinen Antrag vor dem Einreichen speichern?
Unbedingt! Wenn möglich, sollten Sie Ihren Antrag lokal auf Ihrer Festplatte bzw. einer CD
speichern, bevor Sie ihn einreichen. Dies ist in zweifacher Hinsicht sinnvoll. 1. Sollte Ihr
Antrag von der U.S. Botschaft oder vom Konsulat wegen Unvollständigkeit abgelehnt
werden, weil Ihr Antrag z.B. missverständliche Angaben enthält, haben Sie Zugang zu Ihren
Daten und können die fehlenden Angaben machen und die korrigierte Antragsversion
einreichen, ohne einen komplett neuen Antrag stellen zu müssen. 2. Falls Sie beabsichtigen,
in Zukunft weitere Visaanträge zu stellen, können Sie einfach Ihren gespeicherten Antrag für
das nächste Visum auf den neusten Stand bringen und dann die neue Version Ihres Antrags
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einreichen. Hierdurch können Sie viel Zeit sparen, da Informationen, die sich seit der letzten
Antragstellung nicht geändert haben, nicht erneut eingegeben werden müssen.
9. Soll ich den kompletten Antrag zu meinem Interviewtermin mitbringen oder ist die
Bestätigungsseite ausreichend?
Sie brauchen nicht den kompletten Antrag mitbringen. Die Bestätigungsseite genügt, um
Ihre Antragsdaten in unserem System zu finden. Allerdings sollten Sie die Bestätigungsseite
während des gesamten Antragsprozesses dabei haben. Ohne die Bestätigungsseite kann es
Schwierigkeiten beim Zugriff auf Ihre Daten und bei der Bearbeitung Ihres Antrags geben.
Bitte beachten Sie, dass für die Visabearbeitung auch bei Nutzung des DS-160 Formulars weiterhin
die zusätzlichen Unterlagen wie z.B. finanzielle Nachweise oder auch das DS-2019 bzw. I-20
Formular bei der Beantragung eines F- oder J-Visums benötigt werden. Alle Informationen zu den
erforderlichen zusätzlichen Unterlagen finden Sie auf der Website der entsprechenden Botschaft
oder des entsprechenden Konsulats.
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Parent Confirmation
_______________________________
Place / Date
We, the parents of _____________________________, herby allow our son/our daughter
(Vollständiger Name, wie im Reisepass)
to go to the USA as an exchange student and attend an American high school for
______________ months.
(Programmdauer)
At the end of the program, ______________________________ will return to Germany
(Vollständiger Name, wie im Reisepass)
to finish his/her studies and to graduate from the local German high school.
During the exchange, we will support our son/our daughter with spending/pocket money of
US $________ each month.
______________________________
Name of mother – PRINTED
______________________________
signature – mother
______________________________
Name of father – PRINTED
______________________________
signature – father
Foto-Bestimmungen für US-Visa
Antragsteller eines US-Visums benötigen lediglich ein Foto. (Sollten Sie das Foto nicht
elektronisch beim Visaantragsformular DS-160 erfolgreich hoch laden können, müssen Sie das
Originalfoto mit zum Termin bringen.)
Bei Nichteinhaltung der folgenden Bestimmungen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise.
1. Die Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
2. Die Fotos müssen 5 x 5 cm groß sein.
3. Der Kopf muss zwischen 2,5 and 3,5 cm groß sein, vertikal gemessen.
4. Die Fotos müssen in Farbe sein und einen weißen Hintergrund haben.
5. Die Fotos müssen den Antragsteller mit Vorderansicht zeigen, beide
Ohren sollten vorzugsweise sichtbar sein.
Das Passfoto muss den ganzen Kopf einschließlich der Haare als Vorderansicht zeigen,
vorzugsweise die Ohren sichtbar. Der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen (nicht
nach unten oder zur Seite). Das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen. Unter dem
Begriff „Gesicht“ ist in diesem Zusammenhang der Kopf des Antragstellers von der Kinnspitze
bis zu den Haaren zu verstehen einschließlich voller Breitseite mit Haaren. Das Foto darf nicht
älter als 6 Monate sein. Die maßgebende Bedingung ist, dass das Foto den Antragsteller
eindeutig darstellt.
Das Foto soll 50 x 50 mm groß, in Farbe und mit weißem Hintergrund sein (mit dem Kopf des
Antragstellers in der Mitte). Fotos mit unruhigem oder dunklem Hintergrund oder mit Muster
sind unzulässig. Der Kopf von der Kinnspitze bis zu den Haaren sollte ca. 25 - 35 mm groß sein
und die Augenhöhe sollte sich ca. 28 - 35 mm -von der unteren Kante des Fotos gemessenbefinden. Das Foto darf keinen Rand haben.
Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann
dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen. Sonnenbrillen oder andere Dinge,
die das Gesichtsfeld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus
medizinischen Gründen benutzt (z.B. Augenbinde).
Fotos mit folgenden Bestandteilen sind unzulässig:
• traditionelle Gesichtsmaske oder Burka
• Mütze bei militärischem-, Flugzeug- oder anderem Personal
• Stammestracht, Nationalkostüm oder Kopfbedeckung, die nicht von der
Religionszugehörigkeit vorgeschrieben ist.
Ein separates Foto wird für jeden Antragsteller, einschließlich Kinder benötigt. Gruppenfotos
können nicht angenommen werden.
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Sicherheitshinweis________________________________
In der heutigen Zeit ist eine gründliche Sicherheitskontrolle an allen unseren öffentlichen Eingängen
unumgänglich, um die Sicherheit unserer Besucher und auch unserer Angestellten zu gewährleisten. Diese
Sicherheitskontrolle ist vergleichbar mit denen an jedem Flughafen oder öffentlichen Gebäude in
den USA. Wir wissen, dass viele Besucher diesen Vorgang als lästig und unerfreulich empfinden, doch wir
können Ihnen versichern, dass unser Sicherheitspersonal die Durchsuchung so schnell und höflich wie
möglich durchführen wird. Wir weisen unser Sicherheitspersonal an, die Besucher geduldig und taktvoll zu
behandeln. Diese Aufgabe wird durch die Kooperation und das Verständnis der Besucher erheblich
erleichtert.
Um die Sicherheitskontrolle am Eingang der Botschaft oder des Generalkonsulats zu vereinfachen und zu
beschleunigen, empfehlen wir Ihnen, keinerlei Gepäck mitzubringen. Ausnahmen können für Erwachsene
mit kleinen Kindern gemacht werden, die eventuell Taschen mit Windeln benötigen. Personen mit großen
Koffern oder Rucksäcken werden nicht eingelassen. Falls Sie mit dem Zug anreisen, sollten Sie Ihr Gepäck
in den Schließfächern am Bahnhof lassen.
Beim Betreten der Zone für den Sicherheitscheck sollten Sie sich darauf vorbereiten, alle
Gegenstände aus Metall, die Sie bei sich tragen, in eine der Kisten für die Sicherheitskontrolle
zu legen, zusammen mit Ihrer Jacke/Mantel, Gürtel, Handtasche/Rucksack/Aktentasche
usw.
Die folgenden Gegenstände sind VERBOTEN und dürfen nicht mit ins Gebäude gebracht werden.
Personen, die einen oder mehrere der unten aufgeführten Gegenstände mit sich führen, wird der Zugang
zum Gebäude verwehrt, solange sie diese bei sich tragen und sie werden angewiesen, sie wegzubringen.
Wir legen Ihnen deshalb nahe, dass Sie solche Gegenstände entweder zuhause oder in Ihrem
abgeschlossenen Auto lassen, oder dass ein Freund oder Verwandter, der außerhalb der
Botschaft bzw. des Konsulats bleibt, sie für Sie aufbewahrt. Ihre Kooperation wird uns helfen, die
nötige Sicherheit herzustellen und auch gewährleisten, dass Sie so schnell wie möglich zu Ihrem Termin
ins Konsulat gelangen. Während die meisten dieser Gegenstände offensichtlich ein
Sicherheitsrisiko darstellen, enthält die Liste auch einige alltägliche Gegenstände.
ELEKTRISCHE, ELEKTRONISCHE ODER BATTERIEBETRIEBENE GERÄTE - einschließlich, aber
nicht begrenzt auf: Handys, Computer, Notebooks, Abspielgeräte wie Walkman, CD-Player, DVD-Player,
MP3-Player, iPods, Palm-Pilots, USB-Sticks, Kameras, Videokameras, Taschenrechner, Haartrockner und
Rasierapparate, Gameboys und elektronisches Spielzeug.
FEUERWAFFEN und HIEB- UND STICHWAFFEN - einschließlich Replika oder nicht funktionsfähige
Waffen, Schreck- und Starterpistolen, Gaspistolen und Betäubungswaffen, Messer jeglicher Art, Schwerter,
Scheren, Schneidewerkzeuge und Rasiermesser.
SPRENGSTOFFE - einschließlich Leucht- und Feuerwerkskörper, Rauchbomben, pyrotechnisches Material
und Vorrichtungen zum Abfeuern/Zünden der vorgenannten Stoffe.
CHEMIKALIEN, FLÜSSIGKEITEN UND GASE - einschließlich Behälter oder Sprühvorrichtungen für alle
Arten von Tränengas (z. B. CS, Mace), Haarsprays, Deo Sprays, Reinigungschemikalien und verzehrbare
Flüssigkeiten in Glasflaschen, einschließlich Babynahrung. Unentbehrliche und gekennzeichnete
medizinische Gegenstände oder Ausrüstung dürfen mitgebracht werden, falls speziell danach
gefragt wird.
AUSSERDEM SÄMTLICHE GEGENSTÄNDE, die durch Machart und/oder Gebrauch in erster Linie
Waffen sind, einschließlich Schlagstöcke, Totschläger, Schlagringe, Nun-Chako, Wurfsterne, Wurfmesser,
Wurfpfeile und Krähenfüße. Regenschirme können nicht auf das Gelände mitgenommen werden und
werden vom Sicherheitspersonal aufbewahrt, bis Sie die Botschaft bzw. das Konsulat wieder verlassen.
FRN-CON-01
06/2009
E-Mail-Bestätigung nach erfolgreicher Terminvereinbarung
(MUSTER)
Von: Visa Information Service [mailto:[email protected]]
Betreff: Termininformation
Termininformation
Konsulat :
FRANKFURT
Adresse des Konsulats : GIESSENER STRASSE 30, FRANKFURT AM MAIN
Terminiert für :
Datum und Uhrzeit
Die Uhrzeit Ihres Termins gibt die Zeit an zu der Sie beim Konsulat sein sollten. Bitte
beachten Sie, dass auch andere Leute um dieselbe Zeit einen Termin haben und Sie deshalb
nicht sofort interviewt werden.
Bitte drucken Sie diese Seite aus.
Falls Sie ihren Termin verschieben möchten, müssen Sie dies vor Mitternacht tun : Datum
(2 Tage VOR dem Termin!)
Passnummer Geburtsdatum
XXXXXXX XXXXXX
Name
XXXX XXX
Bestätigungsnummer
FRN 12 34 56 78 90
12345678
Beziehung
Hauptantragsteller
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten und sicherzustellen, dass durch die
Sicherheitsüberprüfungen keine Verspätungen bei den Visainterviews entstehen, dürfen
keine elektronischen Geräte, einschließlich Mobiltelefone, in die Botschaft oder das
Konsulat mitgenommen werden. Große Rucksäcke, Koffer, Aktenkoffer und Kinderwagen
sind ebenfalls nicht erlaubt. Das Sicherheitspersonal kann keine Gegenstände für
Antragsteller aufbewahren und konfisziert alle Waffen. Wir empfehlen Ihnen daher, diese
Gegenstände zu Hause oder in einem verschlossenen Auto zu lassen oder einem Freund oder
Verwandten zu geben, der außerhalb des Geländes auf Sie wartet. Es sollten nur Dokumente,
die für den Visaantrag notwendig sind, von den Antragstellern mitgebracht werden. Ihre
Kooperation wird helfen, für die Sicherheit aller zu sorgen und hilft uns, Sie rechtzeitig zu
Ihrem Interview empfangen zu können.
Zweck der Reise: Austauschbesucher, Au-Pairs, Praktika, Schüler, Ferienjobs (J1, J2)
EINZUREICHENDE DOKUMENTE:
•
•
Ein von der Austauschorganisation vollständig ausgefülltes und unterschriebenes
(von einem Vertreter der Austauschorganisation und dem Antragsteller)
Formblatt DS-2019, das von dem System SEVIS generiert wird.
Zahlungsbeleg über die SEVIS Gebühr
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•
Folgende Information betrifft NUR Trainees und Praktikanten, deren
DS2019 am oder nach dem 19. Juli 2007 ausgestellt wurde: Sie müssen
auch das Formular Training/Internship Placement Plan, DS-7002? einreichen,
wenn Sie Ihr Visum beantragen.
Ist Ihr Formular DS2019 VOR dem 19. Juli 2007 ausgestellt worden benötigen
Sie KEIN DS7002.
Das Formular steht unter
www.state.gov/documents/organization/84240.pdf zur Verfügung und
muss vom Sponsor ausgefüllt und unterschrieben sein.
Weiter Informationen zu dieser neuen Regelung für Trainee und
Praktikumsprogramme erhalten Sie vom Bureau of Educational and Cultural
Affairs, Exchange Visitor Program im Internet unter
http://exchanges.state.gov/.
Sie müssen folgende Unterlagen zusätzlich zu den "einzureichenden
Dokumenten" einreichen, wenn Sie ein Visum beantragen:
•
Einen Reisepass/ Kinderausweis (der für Deutsche und die meisten Europäer
mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.) Der Pass muss
noch mindestens 2 freie Seiten enthalten. Wenn mehr als eine Person im Pass
eingetragen ist, ist für jede reisende Person ein separater Visumsantrag zu
stellen.
Ein Visum kann auch mit einem vorläufigen Reisepass beantragt werden.
Sobald Sie Ihren neuen Reisepass erhalten können Sie mit dem gültigen Visum
im alten Pass und dem neuen gültigen Pass reisen, sofern die Informationen auf
dem Visum identisch mit denen im Pass sind.
•
Alle Visumantragsteller müssen ungeachtet des Alters und der Visumkategorie,
das Antragsformular DS-160
Das DS-160 ersetzt die Antragsformulare DS-156, DS-157 und DS-158.
Das Formular und detaillierte Ausfüllinformationen finden Sie unter
https://ceac.state.gov/genniv oder auf der Botschaftsseite unter
www.usembassy.de unter Visainformationen.
•
WICHTIGE INFORMATION FÜR STUDENTEN UND AUSTAUSCHBESUCHER:
Um das Formular DS-160 ausfüllen zu können, benötigen Visumantragsteller der
Kategorie ?J? (Austauschbesucher, Au-Pairs), F (akademische Studien) und M
(nichtakademische oder berufsbildende Studien) ihre SEVIS Nummer und die
Schuldaten. Die Organisationen stellen den Studenten die nötigen Informationen
bezüglich SEVIS Nummer und Bezahlung zur Verfügung.
Zusätzlich zum Hochladen des Fotos in das Formular DS-160, bringen
Sie dieses bitte mit zu Ihrem Termin.
Das Foto muss folgende Kriterien erfüllen:
o in Farbe, für jeden Antragsteller, egal welchen Alters
o nicht älter als 6 Monate,
o im Format 5 cm X 5 cm
o mit weißem Hintergrund
o Gesicht von vorne und die Ohren sollten freigelegt sein.
o das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen, also ca. 2,5 ? 3,5 cm
groß sein.
o Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet,
aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen
lassen.
o Sonnenbrillen oder andere Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen,
sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen
benutzt (z.B. Augenbinde).
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•
Einen an Sie adressierten, als Großbrief frankierten Rückumschlag, der groß
genug (DIN A5) für den Pass ist. (Bitte kein Einschreiben)
•
Jeder Antragsteller muss die Visaantragsgebühr über Roskos & Meier
bezahlen, auch für Kinder. Familien und andere Gruppen von Antragstellern
können eine Überweisung tätigen, es wird jedoch für jeden eine eigene
Zahlungsbestätigung ausgestellt, die dann mit dem individuellen Antrag
eingereicht werden muss.
Bitte beachten Sie, dass die Visumantragsgebühr nicht zurückerstattet werden
kann. Auch zu viel bezahlte Gebühren können nicht erstattet werden.
Für Antragsteller, die einen Termin bis zum 3. Juni 2010 vereinbaren, beträgt
die Visumantragsgebühr 98.25 Euro (= offizielle Umwechslungsrate für US
$131).
Für Antragsteller, die einen Termin am oder ab dem 4. Juni 2010 haben hat
das U.S. Department of State eine gestaffelte Visumantragsgebühr eingeführt:
Die Antragsgebühr beträgt
o 115 Euro (= offizielle Umwechslungsrate für US $140) für Geschäftsund Besuchervisa (B-1/B-2),für Austauschbesuchervisa und Au Pairs (J),
Studentenvisa(F), Nicht akademische Studentenvisa (M),Journalistenvisa
(I) und Crew-Visa (C-1/D)
o 123 Euro (= offizielle Umwechslungsrate für US $ 150) für alle Arten von
temporären, auf eine Arbeitsgenehmigung des U.S. Department of
Homeland Security (DHS) basierende, Arbeitsvisa (der Kategorien
H,L,O,P,Q und R)
o 287 Euro (=offizielle Umwechslungsrate für US $ 350) für Verlobtenvisa
(K) beträgt
o 320 Euro (=offizielle Umwechslungsrate für US $ 390) für
Handelstreibendenvisa (E-1) und Investoren/Investorinnenvisa (E-2)
Wichtiger Hinweis: Personen, welche die vor dem 3. Juni 2010 gültige
Visumantragsgebühr (Euro 98,25) bezahlt haben und erst am oder nach dem 4.
Juni 2010 ihren Antragstermin haben, müssen den Differenzbetrag in bar im
Konsulat/der Botschaft bezahlen.
Ausnahme: Fulbright Studenten, Antragssteller, die ein A- ( Diplomaten), C2, C-3 (Transit in offizieller Mission), G- und NATO-Visa beantragen, müssen
keine Antragsgebühr bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass die Visumsantragsgebühr nicht zurückerstattet
werden kann. Auch zu viel bezahlte Gebühren können nicht erstattet
werden.
Bitte folgen Sie den Anweisungen zur Onlineregistrierung unter
www.roskosmeier.de.
Die Bezahlung wird folgendermaßen getätigt:
1.
Der Antragsteller geht auf die Internetseite www.roskosmeier.de
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2.
Im aufgerufenen Formular ist folgendes einzugeben:
a.
Adresse
b.
Emailadresse
c.
die Anzahl der Zahlungen, die der Antragsteller tätigen möchte
d.
wie er die Zahlungsbestätigung erhalten möchte (per Email oder
persönlich abholen in Berlin keine extra Gebühr, oder per Post kostet 5
Euro innerhalb Deutschlands und 20 Euro außerhalb Deutschlands)
e.
er muss die AGBs akzeptieren und
f.
bestätigen, dass er die Zahlung sofort ausführen möchte.
3.
Danach wird ihm die Kontonummer angezeigt, auf die die Antragsgebühr
überwiesen werden muss. Dies ist eine reguläre Überweisung (auch online
möglich), die einige Tage dauert.
4.
Nachdem der Antragsteller das Geld überwiesen hat, und das Geld auf dem
Konto eingegangen ist, wird die Zahlungsbestätigung, Visa-Einzahlungsnachweis,
erstellt und gemäß der Vereinbarung, entweder per Email oder als Brief verschickt
oder Abholung bei Roskos & Meier in Berlin. Wurde die Gebühr für mehrere
Personen bezahlt, wird für jeden Einzelnen eine eigene Zahlungsbestätigung
ausgestellt. Es erscheit EIN Name (vom Hauptantragsteller) auf den Belegen,
jedoch unterschiedliche Belegnummern! Daher kann jeder Antragsteller seinen
eigenen Beleg dem Antrag beilegen.
Bitte beachten Sie: Die Registrierung ist NICHT die Zahlung! Die Zahlung erfolgt per
Überweisung; daher dauert es ein paar Tage, bis der Einzahlungsnachweis versandt
werden kann. Sofort nach der Online-Registrierung erhalten sie eine individuelle
Zahlungsaufforderung. Nachdem sie die Visaantragsgebühr überwiesen haben, erhalten
Sie die Zahlungsbestätigung automatisch nach 2-4 Tagen per Email zugesandt. Der
Versand per Post dauert etwas länger.
o
o
Wenn Sie in den nächsten 4 Tagen einen Termin haben!
Da Ihr Interviewtermin innerhalb der nächsten Tage ist, können Sie
ausnahmsweise die Visumsantragsgebühr auf folgendes Konto
überweisen. In diesem Fall legen Sie bitte den von der Bank
abgestempelten original Überweisungsbeleg Ihrem Visumsantrag bei
U.S. Botschaft
Dresdner Bank AG Berlin
BLZ: 120 800 00
Konto Nr.: 405 125 7600
Wenn Sie in Berlin wohnen!
Sie können die Registrierung auch direkt in der Roskos & Meier Filiale,
Berlin, Kurfürstendamm 150 vornehmen. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr
an.
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o
o
Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, oder über ein deutsches
oder EU-Konto verfügen!
Sie können die Visumsantragsgebühr über Roskos & Meier bezahlen, dies
geht jedoch nur per Auslandsüberweisung. Bitte informieren Sie sich bei
Ihrer Bank, welche zusätzlichen Gebühren für Sie anfallen, damit die
gesamte Antragsgebühr beim Empfänger eingeht.
Wenn sie mehr Informationen benötigen!
Für alle weiteren Fragen bezüglich der Zahlungsbestätigung wenden Sie
sich bitte direkt an Roskos & Meier unter 0900-1-910091 (EUR 1,24 pro
Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus
Mobilfunknetzen möglich).
•
Für bestimmte Nationalitäten wird zusätzlich eine Visumsausstellungsgebühr
(Reciprocity Fee) erhoben. Der Konsularbeamte wird Ihnen beim Interview
mitteilen, ob dies auf Sie zutrifft und wenn ja, wie hoch die Gebühr ist. Sie
können sich auch vorab unter
www.travel.state.gov/visa/frvi/fees/fees_1341.html informieren.
Diese Gebühr wird im Konsulat bezahlt!
•
Kopien von Dokumenten, die belegen:
o aus welchem Grund der Antragsteller in die USA einreist.
o dass der Antragsteller über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seinen
Aufenthalt in den USA zu finanzieren oder, dass es jemanden gibt, der
dafür aufkommt.
o dass Sie die USA nach einem zeitlich begrenzten Aufenthalt wieder
verlassen werden.
Kinder unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern.
•
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung gefälschter Dokumente oder vorsätzlich
gemachte falsche Angaben im Antragsdokument oder beim Interview dazu führen
können, dass Sie sich DAUERHAFT NICHT MEHR für ein amerikanisches Visum
qualifizieren.
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