Hallo Taxi 2008

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Hallo Taxi 2008
Das Magazin für Taxiunternehmer Dezember 2014
31. Jahrgang • €2,30 • ISSN 0949-9288 • 9461
die neue
b-Klasse
Das Gewerbe ist tot - Lang
lebe das Gewerbe*
*Nur noch wenige Tage
bis zum Mindestlohn
mytaxi zahlt
50% des
fahrpreises
ubergeschnappt?
Uber bedroht
familien von
journalisten
unternehmer, fahrer,
politik und
verwaltung
an einem
tisch
messe in köln
- von
gewinnern
und
verlierern
Zeigt im dichten Stadtverkehr
ihre wahre Größe.
Die neue B-Klasse. Außen kompakt, innen geräumig.
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12/2014
Ist Abwarten
eigentlich Arbeitszeit?
Kurz vor Einführung des Mindestlohnes wird vielerorts noch
spekuliert und abgewartet. Keiner
traut sich so recht eine Prognose
darüber zu, was im Taxigewerbe in
wenigen Wochen so vor sich gehen
wird. Ein 3-Milliarden-EuroGewerbe fährt auf Sicht. Dabei sind
die Rahmenbedingungen, die ab
dem 1.1.2015 gelten werden, seit
Monaten genau bekannt. Es gibt
überhaupt keine Zweifel. Deutlich
wird aber auch eines: Dass wir die
Gräben im Gewerbe zwischen Einund Mehrwagenunternehmern,
zwischen Zentralen und Verbänden und zwischen all den anderen
tatsächlichen oder selbsternannten
Gewerbevertretern nicht mehr wegdiskutieren können.
Das Schließen unserer Reihen, das
Ziehen an einem Strang wäre doch
mal ein guter Vorsatz für das
nächste Jahr. Die (unfreiwillige)
mediale Präsenz des Gewerbes der
vergangenen Monate hat schließlich
auch gezeigt: Das Taxi steht gut da.
Es wird in der Öffentlichkeit besser
wahrgenommen als man vielleicht
befürchten müsste. Unsere Dienstleistung genießt einen guten Ruf.
Die Nachfrage wird in den nächsten
wenigen Jahrzehnten dramatisch
steigen. Es gab schon düsterere Ausblicke auf unser Gewerbe, das schon
ganz andere Krisen überlebt hat.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen
viel Erfolg und alles Gute für das
kommende Jahr 2015.
Titelbild: (c) fPat Murray (https://www.flickr.
com/photos/fpat), unter Creative Commens
Lizenz, CC BY 2.0, (https://creativecommons.org/
licenses/by/2.0), keine Änderungen vorgenommen, Titel: Cadillac Ranch, Amarillo, Texas
Hallo TAXI • 3
12/2014
„Das Gewerbe
im Wandel“
Die Bremer Bürgerschaftsfraktion der SPD lädt zur Diskussion
Von
Jan Cassalette
([email protected])
Wenige Wochen vor der Einführung
des Mindestlohnes im Taxigewerbe liegen die Nerven blank. Das
macht eine Veranstaltung in Bremen deutlich. Gewerbe- und Arbeitnehmervertreter sowie Politik und
Verwaltung diskutierten mit dem
Ex-Taxifahrer und Bürgerschaftsabgeordneten Rainer Hamann (SPD)
über die Zukunft des Taxigewerbes.
Steffen Breyer, erst seit einigen Wochen diesen Jahres beim Verkehrssenator zuständig für das Taxigewerbe zuständig, führte mit einem
thematischen Rundumschlag in die
Diskussion ein: Eine Änderung der
Taxitarifordnung für Bremen sei in
Arbeit und soll noch zum 1.3.2015
in Kraft treten. Allgemeine Kostensteigerungen, vor allem aber der
Mindestlohn, würde zu einer Tariferhöhung führen müssen. Bisher be-
wege sich das Bremer Gewerbe im
bundesdeutschen Mittelfeld, wo es
sich in einem Jahr bewegen wird, sei
noch nicht absehbar. Auch zur Einführung des Fiskaltaxameters könne
man derzeit noch nichts genaueres
bekannt oder geplant. Federführend
Philipp Seloff, Mitglied im Vorstand der Fachvereinigung Bremen (unten) und Kai
Düvell von der IG Bremer Taxifahrer diskutierten mit einem Vertreter der
Verkehrsbehörde und Rainer Hamann, Sprecher für Datenschutz und
Informationsfreiheit und ehemaliger Taxifahrer
4 • Hallo TAXI
sei hierbei das Finanzressort.
Auch mit Uber und anderen Mietwagenvermittler setzte sich der Behördenvertreter auseinander und kündigte an dass man die Entwicklung
genau beobachten werde.
Phlipp Seloff, selbst Taxiunternehmer und Mitglied des Vorstandes
der Fachvereinigung Personenverkehr, berichtete anschließend von
den Diskussionen im Verband und
davon, dass man sich auf eine sehr
moderate Tariferhöhung geeingt
hatte um die Kunden nicht zu vergraulen. Allerdings sei seiner Ansicht vor allem die zu hohe Anzahl
ausgegebener Konzessionen Grund
vielen Übels sei. Uber sei außerdem ein illegaler Marktteilnehmer
der eine Bedrohung des etablierten
Taxigewerbes darstellt. Auch über
die Freistellungsverkehre müssten
diskutiert werden. Die Politik müsse prüfen ob hier Anpassungen notwendig seinen.
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Kay Düvell, Mitglied der Arbeitnehmervertretung „IG Bremer Taxiunternehmer“ wurde dann sehr deutlich und sprach zu den anwesenden
Taxifahrern: „Das Taxigewerbe hat
verschlafen. Wisst ihr eigentlich
was am 1. Januar 2015 auf Euch zukommt? Als betroffene Fahrer sind
Fragen nach der Entlohnung oder
nach dem Erhalt des Arbeitsplatzes
aber sehr wichtig. Die Unternehmer hätten nach wie vor noch nicht
begriffen dass auch sie sich an die
Regeln halten müssten. Es sei zu
befürchten dass auch im kommenden Jahr kein Mindestlohn gezahlt
werden wird. Die derzeit gezahlten
Löhne von teilweise 3 oder 4 Euro
würden auch mit dem Mindestlohn
nicht verschwinden.“
sel zu einer Genesung des Gewerbes
angeführt. Auch auf Nachfrage dieses Magazins betonte Steffen Breyer
jedoch, dass sich bis zum 1.1.2017
keine wesentliche Veränderung der
Personaldecke geben kann.
Ein Einzelunternehmer stelle der Politik und Verwaltung die Frage wieso
Mehrwagenunternehmer nicht auf
z.B. 5 Konzessionen begrenzt werden
könnten. Seloff schlug als Alternative vor, dass man auch das Herausbrechen einer einzelnen Konzession
aus einem Mehrwagenunternehmen
ermöglichen sollte, damit sich derzeitges Fahrpersonal selbständig
machen könne. Der Vertreter der IG
Bremen bestätigte die Befürchtun-
gen, dass es durch den Mindestlohn
zu einem Verlust von Arbeitsplätzen
kommen wird, fügte aber hinzu, dass
„nicht jeder Arbeitsplatz seinen Namen verdient. Es sollten doch lieber
etwas weniger Menschen von ihrer
Arbeit leben können als dass etwas
mehr Menschen nicht von ihrer Arbeit leben können.“
Rainer Hamann schlug abschließend
vor, möglichen Bedarf einer Anpassung des Personenbeförderungsgesetztes zu identifizieren. Breyer
sieht so zumindest die Ortskundeprüfung zur disponabel, während
die Gesundheitsprüfung, das Steuerund Gewerberecht nicht angefasst
werden dürften.
Philip Seloff betonte dass im Verband ein Flottenmanagement diskutiert wurde, dass es derzeit aber
nicht absehbar sein wie sich dies
umsetzen ließe. Die Unternehmer
und das Fahrpersonal müsse zusammenrücken, so ließen sich die Probleme lösen. Herr Breyer machte dem
Gewerbe allerdings wenig Hoffnung,
dass die Behörde eine Möglichkeit
hätte, durch das Ordnungsrecht ein
Flottenmanagement zu etablieren.
Dies müsste das Gewerbe selbst auf
die Beine gestellt bekommen.
Düvell bestätigte das. Letztendlich habe das Überangebot zu einer
Verschlechterung der Dienstleistungsqualität und Steuerehrlichkeit
geführt. Die IG Bremen hätte es außerdem befürwortet, den Mindestlohn zeitgleich mit dem Fiskaltaxameter einzuführen.
Rainer Hamann brachte ins Gespräch dass das Hamburger Modell
ja zu einer Reduzierung der Konzessionen geführt habe. Steffen Breyer
machte dem Bremer Gewerbe jedoch
keine Hoffnung dass vor der Einführung des Fiskaltaxameters ausreichend Personal zur Verfügung steht
um die Unternehmen so intensiv zu
kontrollieren dass es tatsächlich zu
einem Einzug von Konzessionen in
wesentlicher Größenordnung kommen würde.
In der anschließenden Diskussion
wurde immer wieder die Erhöhung
der Abgabenehrlichkeit als Schlüs-
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Neue Verordnung regelt
Arbeitszeiterfassung...
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Abwandlung der Pflicht
zur Arbeitszeitaufzeichnung nach
dem Mindestlohngesetz und dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie
die Verordnung über Meldepflichten
nach dem Mindestlohngesetz, dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz und
dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz zur Kenntnis genommen.
Die beiden Verordnungen regeln im
Detail die gesetzlichen Pflichten
nach dem Mindestlohngesetz. Die
Mindestlohnkontrollen der Zollver-
waltung werden dadurch effizienter
und effektiver. Beide Verordnungen
sollen zum 1. Januar 2015 in Kraft
treten, eine Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt erfolgt in Kürze.
Arbeitgeber und Entleiher sind zur
Aufzeichnung von Beginn, Ende
und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer verpflichtet. Mit der
neuen Verordnung wird diese Aufzeichnungspflicht vereinfacht. Für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ausschließlich mobilen
Tätigkeiten, die keinen Vorgaben zu
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unterliegen und die sich
ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen, entfällt die
Aufzeichnung von Beginn und Ende
der Arbeitszeit. Liegen diese drei Voraussetzungen vor, reicht es aus, nur
die Dauer der täglichen Arbeitszeit
aufzuzeichnen.
Diese Erleichterungen gelten nur für
einen sehr kleinen Kreis von Fällen,
wie zum Beispiel für Zeitungszusteller und Kurierdienste. Sie gelten z.B.
nicht für die Baubranche oder das
Transport- und Gaststättengewerbe.
...und alarmiert den BZP:
„Keine voreiligen Schlüsse“
Im August 2014 ist das Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in Kraft getreten, das die
Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zum 1.
Januar 2015 von 8,50 Euro brutto je
Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet vorgeschrieben. Weiter enthält
das MiLoG weitere Pflichten für
Arbeitgeber und Entleiher, die den
Behörden der Zollverwaltung die
Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes erleichtern
sollen. Besonders beachtlich ist aus
Sicht der Branche die Verpflichtung
für Arbeitgeber (und Entleiher) zur
Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit (Beginn, Ende, Dauer). Zugleich
enthält das MiLoG die Ermächtigung des Bundesministeriums der
Finanzen (BMF), die angesprochenen Verpflichtungen durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) ohne Zustimmung des Bundesrates zu vereinfachen oder abzuwandeln, sofern
6 • Hallo TAXI
Besonderheiten der zu erbringenden Werk- oder Dienstleistungen
oder Besonderheiten des jeweiligen
Wirtschaftsbereiches oder Wirtschaftszweiges dies erfordern. Einer
Presseerklärung aus dem BMF ist
zu entnehmen, dass von den Verordnungsermächtigungen Gebrauch
gemacht wird und das Bundeskabinett letzte Woche u.a. den Entwurf
einer Verordnung zur Abwandlung
der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz
und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (MiLoAufzV) verabschiedet
hat. Kern dieser Verordnung ist, dass
für Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten, die keinen
Vorgaben zu Beginn und Ende der
täglichen Arbeitszeit unterliegen
und die sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen,
die Aufzeichnung vom Beginn und
Ende der Arbeitszeit entfällt, also
nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen ist. Auch wenn
die Tätigkeit des Fahrpersonals im
Taxi- und Mietwagenbereich sicherlich eine ausschließlich mobile Tätigkeit ist, ist damit das Vorliegen
der anderen beiden Voraussetzungen - keine Vorgaben zu Beginn und
Ende der täglichen Arbeitszeit sowie
eigenverantwortliche Einteilung der
täglichen Arbeitszeit – nach Bewertung des BZP sehr fraglich. Der BZP
ist aber einer endgültigen und verbindlichen Klärung dieser Frage auf
der Spur und wir werden auch sofort
informieren, wenn hier Rechtssicherheit besteht. Nach derzeitiger
Sachlage wollen wir aber davor warnen, dass Unternehmen vorschnelle
Schlüsse ziehen, die sich später als
sehr teuer erweisen könnten. Die
Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes sollten also zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass
sie in ihrer Arbeitgebereigenschaft
verpflichtet sind, Beginn, Ende und
Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer
Arbeitnehmer innerhalb von sieben
Tagen aufzuzeichnen und zwei Jahre
aufzubewahren haben.
12/2014
myTaxi verschenkt 50%
Taxifahren zu Preisen wie zu Großmutters Zeiten. Mit einer Rabattaktion macht die Intelligent Apps
GmbH, Betreiber der populären Taxibestell-App mytaxi, auf sich aufmerksam. Vom 1. bis einschließlich
24. Dezember übernimmt mytaxi
die Hälfte der Taxirechnung für alle
Taxifahrten in Hamburg, die per mytaxi App bezahlt werden.
Nicht jeder kann oder will sich ein
Taxi leisten. Da kommt das vorweihnachtliche “Geschenk” von
mytaxi gerade richtig. Eine Fahrt
zum Flughafen Hamburg, die im
Schnitt um die 30 Euro kostet, kann
nun für 15 Euro durchgeführt werden. Eine typische Stadtfahrt im
Wert von 10 Euro kostet so nur noch
5 Euro. Wer clever ist und sich zusätzlich noch ein Taxi teilt, kommt
mit mytaxi teilweise günstiger und
schneller an sein Ziel als mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Interessierte laden sich die mytaxi App kostenlos in einem der App
Stores (iOS, Android, Windows oder
Blackberry) herunter. Während der
einmaligen Registrierung hinterlegt man entweder seinen PayPal
Account oder seine Kreditkarte als
Zahlungsmittel. Mit nur einem
Klick bestellt man anschließend
ein mytaxi mit der Buchungsoption
“Zahlen per App”. Die GPS-Ortung
erkennt den Aufenthaltsort des Fahrgasts automatisch und der Fahrgast
kann über die App mitverfolgen, wie
sich sein bestelltes Taxi nähert. Am
Ende der Fahrt tippt der Taxifahrer
den regulären Fahrpreis in seine App
ein und der Fahrgast bekommt den
Preis bei sich in der App angezeigt.
Genau in diesem Moment erhält der
mytaxi Nutzer automatisch einen
Gutschein in Höhe von 50 Prozent
des Fahrpreises, der sofort mit der
Tour verrechnet werden kann. Nic
Mewes, Gründer und CEO von mytaxi, erklärt den Hintergrund dieser
einmaligen Aktion: „Hier in Hamburg hat für uns alles begonnen. Die
Hamburger haben unseren neuen
Service sehr gut angenommen und
haben damit wesentlich zum Erfolg
von mytaxi beigetragen. Als Hamburger Unternehmen fühlen wir uns
verpflichtet den Hamburgern etwas
zurück zu geben. Dies tun wir mit
der 50 Prozent Aktion. Das Gedrängel in vollbesetzten Bussen und Bahnen in der Vorweihnachtszeit ist
nicht jedermanns Sache. Mit unserer Aktion bieten wir den Hamburger Bürgern einen Anreiz beispielsweise ihre Weihnachtseinkäufe
bequem und günstig nach Hause zu
bringen, oder sicher und schnell von
der Weihnachtsfeier nach Hause zu
kommen oder aber auf günstige Weise Freunde oder Familienangehörige
zu besuchen, die man lange nicht gesehen hat”.Von der 50 Prozent Aktion profitieren übrigens nicht nur die
Fahrgäste. mytaxi Fahrer zahlen bis
zum Jahresende nur die Hälfte der
Vermittlungsgebühren die mytaxi
normalerweise berechnet. Ein guter
Deal für alle Beteiligten. Die 50 Prozent Aktion startet am 1. Dezember und gilt bis Mitternacht am 24.
Dezember 2014 und ist beschränkt
auf Fahrten innerhalb des Hamburger Stadtgebietes. Eines steht heute
schon fest: Günstiger wird man in
Hamburg wohl nie wieder Taxi fahren können.
Intax-Taxi wieder schnell
Nachdem im Laufe des Jahres die
Vorlaufzeiten vor allem in der Taxi-Produktion aufgrund einer über
30%igen Auftragssteigerung auf
zwölf Wochen angestiegen waren, ist
es INTAX gelungen diese erheblich
zu reduzieren. Zum Jahresende werden die Vorlaufzeiten wieder die von
INTAX gewohnten vier Wochen betragen, so dass wieder zeitnah Neufahrzeuge in die Serienfertigung der
Taxi-Manufactur eingeplant werden
können. Die Zeiten-Reduzierung
wurde durch diverse Maßnahmen in
Form eines separaten Produktionszelts, Aufstockung der Belegschaft
und Mehrarbeit realisiert. Um zukünftig der gestiegenen Anfrage gewachsen zu sein sind weitere Schritte der Unternehmensvergrößerung
wie die Erweiterung der Parkflächen
und ein Hallenneubau in die Wege
geleitet worden.
Foto: Intax
Hallo TAXI • 7
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myDriver darf
nicht als „Taxi“ werben
Sixt unterliegt vor Gericht / Google-Anzeigen bei Suchbegriff „Taxi“ untersagt
Ab sofort darf Mydriver bei Google keine Anzeigen mehr mit dem
Suchbegriff „Taxi“ schalten, wenn
nicht gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass gar kein Taxiverkehr
angeboten wird. Das Landgericht
Berlin hat dies in einem Urteil gerichtlich verboten.
Die Taxivereinigung Frankfurt e.V.
hatte argumentiert, dass Mydriver damit Verbraucher täuscht (Urteil des LG Berlin, Az. 15 O 290/14
vom 04.11.2014, schriftlich zugestellt am 10.11.2014). Die Taxivereinigung hatte erfolgreich gegen den
unlauteren Wettbewerb geklagt.
Mydriver vermittelt Mietfahrzeuge mit Fahrer und hatte dies online
mit ‚Taxi für Frankfurt buchen‘ beworben. „Grundsätzlich unterliegen Trittbrettfahrer-Anzeigen bei
Google strengen Regeln“, erläutert
Rechtsanwältin Sandra Charalambis von der Rechtsanwaltskanzlei
Charalambis & Bonn, die das Urteil
erstritten hat. „Erlaubt ist, eine Adwords-Anzeige auf den Suchbegriff
‚Taxi‘ zu schalten“, so Charalambis.
„Der Verbraucher muss aber am Anzeigentext erkennen können, dass
die Anzeige nicht von einem Taxiunternehmen stammt, damit er nicht
getäuscht wird.“ Mietwagenunternehmen ist es gesetzlich verboten,
eine Verwechslung zum Taxi herzustellen (PBefG § 49, Absatz 4, Satz 5).
Hintergrund war eine umfangreiche Werbekampagne von Mydriver
bei Google. „Nur, wer sich als Taxiunternehmen prüfen und regulieren lässt, soll auch als Taxiservice
werben dürfen“, meint Hans-Peter
Kratz, der erste Vorsitzende der Taxi-
Vereinigung Frankfurt am Main e.V.,
der im Interesse seiner rund 800
Mitgliedsunternehmen gegen den
unlauteren Wettbewerb vorgegangen
war. Kratz selbst hatte zuvor bereits
als Taxiunternehmer erfolgreich gegen einen Uberpop-Fahrer geklagt
(siehe http://taxi-deutschland.net/
index.php/pressemitteilung/112zweite-einstweilige-verfuegung-gegen-uberpop-fahrer).
Hält sich Mydriver nicht an das Urteil, kündigt die Taxi-Vereinigung
Frankfurt am Main e.V. an, von der
Festsetzung eines Ordnungsgeldes
oder einer Ordnungshaft Gebrauch
zu machen.
Rückfragen zum Urteil beantwortet die Rechtsanwältin Sandra Charalambis (Tel.: +49 69 959 282 92).
Das Urteil zum Download finden
Sie unter:
www.taxi-vereinigung-frankfurt.de
UberProphylaxe
Stuttgarter Taxi-Zentrale geht vorsorglich gegen illegale Personenbeförderer vor
Uber ist in Stuttgart noch gar nicht
vertreten, dennoch zückt die „Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale“ schon
die ersten juristischen Knüppel.
Per Unterlassungserklärung wollte man Uber an einem Start in der
Hauptstadt
Baden-Württembergs
hindern. Die hatte das Unternehmen allerdings nicht unterzeichnet
und sah sich prompt mit einer Unterlassungsklage konfrontiert. „Die
Erfahrung aus anderen Städten zeigt,
8 • Hallo TAXI
dass Uber auf einmal auftaucht und
dann erst einmal da ist. Das wollen wir verhindern“, sagte Murat
Arslan, Vorstandsvorsitzender der
Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale, den
Stuttgarter Nachrichten. Im Januar will das Landesgericht über die
Klage entscheiden. Sollten die Kolleginnen und Kollegen der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale Erfolg haben,
wäre das ein weiterer heftiger Rückschlag für illegalen Personenbeförde-
rer. Bislang ist jedoch nicht bekannt,
wann Uber den Betrieb in Stuttgart
aufnehmen will. Dort hatte schon
die Stadtverwaltung erklärt, den
Markteinstieg von Uber verhindern
zu wollen. Trete Uber in Stuttgart
auf, sei beabsichtigt, das per Unterlassungsverfügung zu unterbinden,
hatte das Amt für öffentliche Ordnung bereits im August mitgeteilt.
Nachahmer waren bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
12/2014
Start des „Deutschen
Taxi-Service-Netzwerks“
Taxigewerbe installiert marktübergreifendes Bestellsystem
Dank einer gemeinsamen Datenschnittstelle kann man von nun
an Taxis bundesweit aus verschiedenen Apps heraus bestellen. „Mit
unserem Deutschen Taxi-ServiceNetzwerk wird der Serviceradius
der angeschlossenen Taxi-Apps für
Smartphones schlagartig erweitert und Taxi-Kunden erhalten in
Deutschland einen flächendeckenden Service für praktisch jedes
Smartphone“, sagte BZP-Präsident
Michael Müller vor Beginn der Europäischen Taximesse in Köln.
Taxi schnell für den Fahrgast bereit
steht – egal, ob in Flensburg, Garmisch, Aachen oder Görlitz“, ergänzte Müller.
heraus gewachsen sind.“
Während ihrer Herbst-Konferenz
in Kiel hatten die Verkehrsminister
einhellig die Personenbeförderungsrichtlinien bekräftigt und zugleich
digitale Steuerungssysteme als innovatives Element aus der Branche
begrüßt. „Das Taxigewerbe ist innovativ und entwickelt ihren digitalen
und kundenfreundlichen Fahrgastservice innerhalb der gesetzlichen
Richtlinien kontinuierlich weiter“,
so BZP-Präsident Müller.
Unter dem Dach des Deutschen
Taxi- und Mietwagenverbands (BZP)
wurde die Schnittstelle für die Applikationen „cab4me“, „Taxi Deutschland“ und „taxi.eu“ bereits 2013
entwickelt. Nach einer intensiven
Testphase wird sie nun in Betrieb
genommen. Müller: „Vermittelt
werden ausschließlich Taxifahrer,
Foto: Michael Linke
Branchenexperten sprechen von
einem marktübergreifenden Bestellsystem. „Mit dem Deutschen
Taxi-Service-Netzwerk ist es uns
gelungen, von Kiel bis Ulm über 90
Prozent aller Taxis in Deutschland
elektronisch zu vereinen. Kunden,
die über eine unserer Apps ein Fahrzeug ordern, werden zuverlässig ihren gewünschten Service erhalten
– egal, wann oder wo“, erläutert Hermann Waldner, Geschäftsführer der
Applikation taxi.eu, die Idee dahinter.
Es sei dabei unerheblich, welche App
der Kunde nutze und wo in Deutschland er sich befindet: „DTN leitet
den Kundenwunsch über ein Autobooking-System an die richtige Adresse weiter, damit das gewünschte
die ihren Service nach den Bestimmungen der Personenbeförderungsregelungen anbieten und deren Service von einer örtlichen Taxizentrale
überwacht wird. Die gemeinsame
Schnittstelle stärkt internetbasierte
Systeme, die aus dem Taxigewerbe
Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender Taxi Deutschland eG: „Das
Teamwork der Taxizentralen ist
unser Signal. Die Taxiindustrie ist
technisch innovativ, flächendeckend
aufgestellt und zuverlässig für jeden
da, in jeder Kleinstadt und in jeder
Großstadt.“
taxi.eu, Taxi Deutschland und
cab4me sind Applikationen, die kostenfrei aus den Markets von Apple
und Android auf das Smartphone
geladen werden können. In Deutschland werden bei den Taxi-Services
lediglich die nach den gesetzlichen
Bestimmungen gültigen Tarife abgerechnet.
Hallo TAXI • 9
12/2014
B-Klasse wird
fröhlich und elektrisch
Die 3. Generation der B-Klasse im Hallo TAXI-Test
Von
Klaus-Peter Berg
([email protected])
Für die nunmehr dritte Generation
der B-Klasse – sie ist seit 2005 auf
dem Markt und wurde inzwischen
über eine Million Mal verkauft – hat
sich Mercedes einen eingängigen
Slogan ausgedacht. „B-Happy“ heißt
die Werbebotschaft. Sei fröhlich.
Für die Branche lässt sie sich mühelos erweitern: B-Taxi. Denn die
deutlich aufgewertete Kompaktklasse aus Stuttgart hat durchaus das
Zeugs, ein erfolgreiches PersonenTransportmittel zu werden.
Optisch hat sich die neue B-Klasse
nur auf dem zweiten Blick verän-
dert. Ein neuer Stoßfänger vorn, eine
verbreiterte Kühlerverkleidung mit
zwei Lamellen und das in die Scheinwerfer integrierte LED-Tagfahrlicht
sind die auffälligsten Veränderungen.
Auch das Heck wurde etwas modifiziert. Am meisten jedoch tat sich in
Technik und Ausstattung. Vor allem
eine Vielzahl zum Teil sogar serienmäßige Fahr-Assistenz-Systeme definiert den Sicherheitsstandard in der
Kompaktklasse nahezu neu. Viele
dieser Systeme sind zwar bekannt,
waren bisher aber auf die höherwertigen Modelle aus der C- und E-Klasse beschränkt. Jetzt haben sie auch
in der B-Klasse Einzug gehalten.
Die wesentlichste Neuerung ist der
serienmäßige Collision Prevention
Assist Plus (Auffahr-VerhinderungsAssistent). Er verringert die Gefahr
eines Auffahrunfalls wesentlich und
auch messbar – im engen Stadtverkehr eine für Fahrer und Passagiere
nicht zu unterschätzende Verbesserung. Er leitet, sollte eine solche
Situation unverhofft auftauchen,
selbstständig die Bremsung ein. Und
das bis zum vollständigen Stillstand.
Bremst der Fahrer eigenständig, wird
das System abgeschaltet, bleibt aber
wachsam und warnt, wenn es dennoch eng werden sollte. Serienmäßig
ist jetzt auch ein AufmerksamkeitsAssistent, der mit einer fünfstufigen
Balkenanzeige den aktuellen Aufmerksamkeits-Zustand des Fahrers
in einem erweiterten Geschwindigkeitsbereich (60 bis 200 km/h)
anzeigt. Mit dem ebenfalls serienmäßigen Kommunikations-Modul
„Mercedes connect me“ vernetzt
Die neue B-Klasse ist auch als elektrisch unterwegs und heißt dann „Electric Drive“
10 • Hallo TAXI
Fotos: Mercedes-Benz
12/2014
sich die B-Klasse mit der Umwelt.
Zu den bisher verfügbaren Diensten zählen das Unfall-, Pannen- und
Wartungs-Management. Das Notrufsystem verbindet die Insassen im
Fall eines (Un-)-Falles automatisch
mit der Notrufzentrale. Es sendet
Position und Zustand des Fahrzeuges an die Rettungsleitstelle, die im
Notfall direkt einen Rettungswagen
schicken kann. Gerade, wer viel im
Stadtverkehr unterwegs ist – und
das sind Taxifahrer in der Regel fast
immer – wird die vielen, allerdings
zum Teil auch Aufpreis pflichtigen,
Helferlein zu schätzen wissen, die
den Fahrer auf jedem Meter unterstützen. Der „Tote-Winkel-Warner“
lässt in den Außenspiegeln ein rotes
Lämpchen aufleuchten, wenn man
die Spur wechseln möchte, dort aber
schon jemand fährt. Geht es zu flott
vorwärts, blinkt im Display ein entsprechendes Warn-Verkehrszeichen
auf und ein leichtes Vibrieren des
Lenkrades weist den Fahrer darauf
hin. Auch Spurhalte-Systeme oder
Rückfahr-Kamera können geordert
werden. Es sind besonders diese Features, die die neue B-Klasse auch für
das Gewerbe interessant machen.
Doch auch als Diesel ist die neue B-Klasse ein hervorragendes Taxi
Denn Platz für bis zu vier Mitfahrer
einschließlich Gepäck ist reichlich
vorhanden. Die große Heckklappe
erleichtert das Einräumen. Übersichtlich gestaltet ist das Cockpit,
über dem mittig ein großes, 20,3
Zentimeter in der Diagonale messendes, Display thront. Dass die
Mercedes-Spezifische Taxiausstattung für nahezu alle Modelle orderbar ist, versteht sich von selbst.
Vier sparsame Diesel-Aggregate (90,
109, 136 und 177 PS) mit einer Verbrauchsspanne von 3,6 bis 5,0 Liter
sowie vier Benzin-Varianten (90, 115,
135 und 155 PS) mit Verbräuchen
zwischen 5,4 bis 6,6 Liter stehen zur
Verfügung. Hinzu kommen zwei alternative Antriebe mit Erdgas bzw.
Elektro-Motoren. Die Preisspanne
reicht beim Modell Style von 27 102
Euro beim B 180 bis zu 38 228,75
für den B 220 CDI 4Matic. Der B
200 Natural Gas Drive mit Handschalter, 115 kW / 156 PS und einem
Normverbrauch von 4,4 kg Erdgas
pro 100 km kostet 32 903,50 Euro.
Als Alternative für die in der Taxibranche dominierende E- und auch
C-Klasse taugt die neue B-Klasse allemal. Das umso mehr, als die Bran-
che durchaus unter finanziellem
Druck steht. Denn die MindestlohnEntscheidung und das Vordringen
privater Anbieter belasten. Dennoch
sieht man bei den Stuttgartern die
aufgepeppte Kompaktklasse nicht
als Konkurrenz aus dem eigenen
Haus. „Hauptsache ist doch, man
fährt überhaupt mit dem Stern“,
heißt es hier.
Einige Daten der Mercedes-Benz B-Klasse
(Hier B 180 CDI Blue Efficiency Edition):
Länge x Breite x Höhe (in m):
4,36 x 1,79 (mit Spiegeln 2,01) x 1,56
Radstand: 2,70 m
Motor: R4-Diesel, 1461 ccm, Turbo,
Direkteinspritzung
Getriebe: 6-Gang-Schaltung oder
7-Gang Doppelkupplungsautomat
Leistung: 80 kW /109 PS bei 4000 U/min
Höchstgeschwindigkeit: 190 km/h
Beschleunigung 0 auf 100 km/h: 11,6 Sek.
Durchschnittsverbrauch: 3,6 Liter
CO2-Emissionen: 94 g/km (Euro 5),
Emissionsklasse: A+
Leergewicht: 1395 kg
Kofferraumvolumen: 488 bis 1547 Liter
Zuladung: 505 Kilo
Preis: 24.650 Euro (zzgl. MwSt.)
Hallo TAXI • 11
12/2014
Leserbrief
eines Unternehmers
„Das Taxigewerbe und der Mindestlohn“
Von
Ralf Senck
1. Vorsitzender der Taxi-Zentrale
Ludwigshafen e.V.
Wie Politiker rechnen können oder
die Kreisur des Quadrates ….
…..oder hieß es umgekehrt? Ich weiß
es gar nicht mehr. Hab da in Geometrie und Mathe nicht so aufgepasst.
Oje, da hab ich ja doch etwas mit
den Gesetzgeberianern gemeinsam.
Da waren die Politiker, Richter, Anwälte, Gewerkschaftler etc. welche
mithalfen das Mindestlohngesetz zu
entwerfen bestimmt Taxi fahren!
Damals, als wir noch Studenten hatten, welche in höchster Dankbarkeit
ihr Studium mit dem Taxi finanzieren durften, war es doch der einzige
„Job“, welcher flexibel genug war
sich den Studienzeiten anzupassen
und wo man auch noch was in der
Tasche hatte. Gleich!
So mancher verfiel „dem taxeln“
und musste Semester nachholen,
weil man lieber Taxi fuhr als zu studieren. Das waren noch Zeiten.
Wer hatte denn damals nach Stunden gefragt?
Wie könnt ihr die Kuh, die Euch
die Milch gab, jetzt wo ihr sie nicht
mehr braucht, schlachten?
So etwas Undankbares. Hätten wir
das nur gewusst, wir hätten Euch zu
Aldi geschickt, Regale einräumen.
Aber nein, ihr liebtet sie auch, unsere „taxlerische Freiheit“, das Ungebunden sein, das Geld verdienen
dürfen.
In Ihrer blindwütigen, gesetzgeberischen Art alles bis ins Kleinste zu
reglementieren, um auch ihre Daseinsberechtigung zu festigen, hat
„das Gesetzgeberin“ nun mal eben
ohne nachzudenkenrechnen dieses
Mindestlohnungeheuer auf uns Tax-
12 • Hallo TAXI
ler gehetzt.
„Ihr zahlt 8,50 € bei maximal 9 Stunden Arbeitszeit, rund um die Uhr,
egal ob sich das rechnet oder nicht,
basta!
Ach so….Wer unsere Zahlen kennt,
weiß auch, dass die prognostizierten
25 % Arbeitsplatzverlust bei Weitem nicht ausreichen.
Da wird wohl mindestens jeder
zweite Arbeitsplatz draufgehen und
die Taxen werden unter der Woche
nachts stehen. Aber halt, geht ja
auch nicht. Betriebspflicht !!!
Da war doch was! Die Quadratur des
Kreises eben, frei nach dem Motto:
Diejenigen, die das Unmögliche fordern, erreichen wenigstens das Mögliche!
Aber Moment mal, das Mögliche
hatten wir Taxiunternehmer und
Fahrer / innen doch schon „ohne
Euch“ möglich gemacht.
Er hat funktioniert – unser Taximarkt, bevor Ihr darin herumgestochert habt.
Was habt Ihr eigentlich gegen die
Taxirianer? Aufgezwungener Mindestlohn ob der Fahrer ihn will oder
nicht, Arbeitszeitbeschneidung (Übrigends: wenn wir am Halteplatz
stehen und warten, ist das keine Arbeit, das dürft ihr einem glauben, der
schon 34 Jahre aufm Bock sitzt, das
ist ermüdender als Fahren), Fiskaltaxameter um den letzten aller Cents
heraus zu quetschen und dann lasst
Ihr noch die Uber-Geier und Konsorten auf uns los, weil Ihr Angst vor
der Prozesslawine habt, die durch
Milliarden von Euro abgesichert ist.
Um jedoch den Gesetzgebungswahn
dennoch zu befriedigen, hauen wir
mal den Leuten den Mindestlohn
auf die Backe, die haben ja nicht
Goldman und Sachs oder Google im
Rücken, die klagen nicht.
Die haben ja keine Zeit mehr, da sie
ihr Taxi wieder selbst bewegen müs-
sen. Den Rest der Zeit steht es eben.
Bisher bekam man auch mitten in
der Nacht oder sonntags mittags
eine Taxe, wenn man eine brauchte.
Und man braucht sie immer, oder
fährt jemand zum Spaß mit dem
Taxi herum?
Das wird bald vorbei sein, wenn das
Bereitstellen der Taxen mehr kostet als es bringt. Unwirtschaftlich
ist eben. Aber da sind wir ja wieder
beim Rechnen….Mathevorlesung…
erinnert Ihr Euch?
Hättet Ihr uns doch einfach mal
unternehmen lassen und uns nicht
dazwischen wurschteln, hättet Ihr
uns Jobs schaffen lassen, in denen
nur zu oft Ungelernte etwas leisten
konnten und nicht dem Staat auf der
Tasche lagen.
Die werden jetzt bald kommen und
die Hand aufhalten, denn wir, wir
können sie nicht mehr beschäftigen.
Dann gehen sie eben hartzeln statt
taxeln.
Also Taxi steht, weil unrentabel.
Dann brechen ja die Umsätze ein
und Ihr bekommt weniger Steuern
als das erhoffte Mehr, welches Ihr
uns auszuquetschen versuchtet.
Zusätzlich die Belastung der 100000
arbeitslosen Fahrer / innen, welche
nicht mehr beschäftigbar sind, gibt
zusammen:
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12/2014
Uber
geht unter
Kommentar: Ist Uber noch eine Firma oder schon eine kriminelle Vereinigung?
Von
Jan Cassalette
([email protected])
Derzeit erreichen uns fast jeden Tag
beinahe unglaubliche Nachrichten
über Uber. So droht ein Unternehmenssprecher in aller Öffentlichkeit
den Familien von Journalisten mit
Vergeltung für die kritische Berichterstattung. Und der deutsche Statthalter fordert mal eben die Legalisierung von Sozialversicherungsbetrug.
teshaltung: Für Uber-Fahrer solle der
Gesetzgeber doch bitteschön eine Beschäftigungsform entwickeln, bei der
der angestellte Fahrer keine Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge
zahlen soll und die Fahrten darüberhinaus gleich als Privatfahrten gelten: So müssten dann ja auch keine
Steuern gezahlt werden. Dass nach
Nestmanns Meinung auch gleich die
Gesundheitsprüfung für Uber-Personal entfallen sollte, war im Verhältnis ja schon fast lustig.
Konsequenzen hat das
Unternehmen
bisher
nicht gezogen. Sowohl
der US-Sprecher als auch
der
Deutschland-Chef
Fabien Nestmann sind
nach wie vor im Amt
und versuchen nicht einmal, das Gesagte zu relativieren. Vielmehr gehört
dieses aggressive Auftreten zum Geschäftmodell:
Kunden, Fahrer und die
Öffentlichkeit
werden
belogen, z.B. was den Versicherungsschutz angeht.
So behauptete Uber, dass
Fahrten mit dem inzwischen verbotenen Dienst UberPop versichert seien. Auch als längst klar war dass die
private Kfz-Haftpflicht-Versicherung
nicht für Schäden aufkommt, die
während gewerbsmäßigen Fahrten
anfallen. Ein Kunde, der in einem
Uber-Auto zu einem Pflegefall wird,
würde unter Umständen auf seinen
Ansprüchen sitzen bleiben und zum
Sozialfall werden. Ubers Geschäftsmodell: Profitmaximierung auf Kosten der Allgemeinheit.
In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung
machte Deutschlands Uber-Soldat
auch keinen Hehl aus dieser Geis-
Beinahe täglich erreichen uns Nachrichten wozu die völlige Liberalisierung des Personenbeförderungsgewerbe führt:
Der 35jährigen Roberto Chicas aus
San Francisco verlor ein Auge nachdem ihn sein Uber-Fahrer mit einem
Hammer ins Gesicht geschlagen hat.
In Los Angeles wurde ein Uber-Fahrer festgenommen nachdem dieser
eine Frau entführt und vergewaltigt
haben soll. Und in Florida wurde ein
Fahrer nach einem sexuellen Übergriff festgenommen, für den die Frau
Schuld war, da sie sich zu aufreizend
angezogen habe.
Doch nicht nur das Fahrpersonal
14 • Hallo TAXI
scheint von Schwerkriminellen unterwandert zu sein. Auch Vertreter
des Unternehmens selbst nehmen es
mit Recht und Gesetz häufig nicht
so genau. So sprach der Sprecher des
Unternehmens, Emil Michael, in einem kleinen, aber öffentlichen Kreis
davon, Journalisten mit Details aus
ihrem Privatleben unter Druck zu
setzen. Michael ist nach wie vor
im Amt und das Gesagte dürfte der
Unternehmenskultur entsprechen.
Uber dementiert das zwar, doch die
Aussage dürfte ihren Zweck erfüllt
haben: Kritische Journalisten sind vor diesem Unternehmen nicht sicher. Und
vor einigen Tagen kam heraus, dass Uber den Aufenthaltsord der Kunden ausspioniert durch eine Lücke
in der Smartphone-App.
Das geht selbst dem USamerikanischen Senator Al
Franken zu weit. Er schrieb
einen bösen Brief ab Uber.
Chef Kalanick und verlangte Antworten. Und der liberale US-Bundesstaat, der
einzige in dem Prostitution
erlaubt ist, hat Uber nun
verboten. Früher oder später werden auch die Gerichte anderswo reagieren und Recht sprechen.
Uber setzt ein im Kern illegales Geschäftsmodell um und kann durch
Anpassungen hier und dort den eigenen Untergang nur verzögern, aber
nicht aufhalten.
Dass Uber-Boss Kalanick, dessen
Unternehmen nun mit ca. 40 Milliarden Dollar bewertet wird, anlässlich eines Gespräches mit Investoren die Schwierigkeiten seines
Unternehmens mit den Unruhen
US-amerikanischen Ferguson verglich, überrascht jedenfalls auch
nicht mehr besonders. Geschmack
kann man eben nicht kaufen.
12/2014
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Hallo TAXI • 15
12/2014
Gemischte Gefühle
in Köln
Die letzte Taximesse vor dem bundesweiten Mindestlohn
Von
Frederik Wilhelmsmeyer
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Rückblick auf Köln: Die Themen
Mindestlohn und illegale Beförderungsanbieter dominieren die gewerbepolitischen Diskussionen. Die
Europäische Taximesse behauptet
sich auch unter erschwerten Bedingungen als der Event des internationalen Taxigewerbes und glänzt mit
hohen Besucherzahlen.
Auch diesen November war die
Domstadt wieder DER Mittelpunkt
des deutschen und europäischen
Taxigewerbes. Die im Anschluss
an die Mitgliederversammlung des
Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. (BZP) am 7.11.2014 eröffnete Europäische Taximesse mit
dem Motto „TAXI - Anytime! Anywhere!“ konnte trotz Bahnstreiks
sehr gute Besucherzahlen aus dem
In- und Ausland und hervorragend
besuchte
Begleitveranstaltungen
verzeichnen. Damit wurde nicht nur
ihre Rolle als weltweit größte Messe
für das Taxigewerbe, sondern auch
als herausragender Ort für gewerbepolitische Diskussionen unterstrichen.
Auf der BZP-Mitgliederversammlung am 6.11.2014 wurden im internen Teil vor allem die Positionen des
BZP zu den derzeitigen Angriffen
auf den Ordnungsrahmen durch ille-
gale Privatfahrtenvermittler beraten.
Ergebnis war der Appell, dass alle
Teile des BZP im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beitragen sollen, die
gemeinsamen Gegner zu bekämpfen. Einstimmig dabei auch das
ausdrückliche Bekenntnis der Delegierten zum bestehenden Ordnungsrahmen. Dieses Thema beherrschte
neben dem zweiten Topthema Mindestlohn auch die Diskussionen
im öffentlichen Teil der Herbstversammlung. BZP-Präsident Michael
Müller fasste sich bei seinem Abriss
über die Verbandsaktivitäten im laufenden Jahr dabei bewusst kurz – allerdings nicht ohne zu betonen, dass
die Fülle der auf das Gewerbe einbrechenden Themen sowohl Ausschüssen und Arbeitskreisen des BZP und
Auch die diesjährige Taximesse war, trotz einiger Verunsicherung, sehr gut besucht
16 • Hallo TAXI
12/2014
seiner Mitgliedsorganisationen als
auch Vorstand und dem Team der
Geschäftsstelle im laufenden Jahr
wirklich viel abverlangen. Mit Herausforderungen wie der Umsetzung
des Mindestlohnes, kommenden
steuerlichen Aufzeichnungspflichten in Gestalt des Fiskaltaxameters
und insbesondere der Bedrohung
durch Schwarzkonkurrenz stünden
auch für 2015 mehr als genug Hausaufgaben für die Gewerbevertretungen an. Der BZP werde dafür z.B. seine Kontakte zur Politik und anderen
Interessenverbänden ausbauen.
Trotz aller ernsten Sachthemen blieb
bei der Versammlung auch Raum
für zwischenzeitliche Ehrungen: so
wurden der Klever Taxiunternehmer
Rolf Peters sowie der langjährige
fms-Geschäftsführer Herbert Adler
als auch der von 2001 bis 2014 tätige
oberste Taxibeauftragte von Mercedes-Benz Deutschland, Robert Wilhelm, für herausragende Verdienste
für das deutsche Taxi Gewerbe mit
der goldenen Ehrennadel des BZP
ausgezeichnet. Mit einer humorigen
Bilderreihe wurde dann eine weitere
Laudatio eingeleitet: auch BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz konnte
sich über die goldene Ehrennadel
freuen, eine für aktive Hauptamtliche eigentlich sehr seltene Ehrung.
Das BZP-Präsidium würdigte damit
aber herausragende Verdienste des
Frankfurter Rechtsanwaltes, der seit
1990 und damit fast einem Vierteljahrhundert die Geschäfte des Bundesverbandes führt.
Präsident Müller konnte bei allem
gewerbepolitischen
Gegenwind
auch Positives herausstellen: das Taxigewerbe genieße z.B. im Zusammenhang mit dem Mindestlohn eine
mediale Aufmerksamkeit wie selten
zuvor, es könne so seine Positionen
und sein weites Leistungsspektrum
klar und deutlich vermitteln. In der
Auseinandersetzung mit Firmen
wie Uber erfahre die Branche viel
Rückenwind und Unterstützung in
der Presse und Öffentlichkeit, auch
die wichtige Rolle des Taxis in der
ÖPNV-Systematik werde dabei hinreichend gewürdigt. Dies sei wesentlich der deutlich verbesserten
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Hallo TAXI • 17
12/2014
Kommunikation des Verbandes zuzuschreiben.
Fotos: Jan Cassalette
Im Mittelpunkt der folgenden Podiumsdiskussion stand dann wieder
der Mindestlohn: BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz stellte klar,
dass die mit ver.di geführten Verhandlungen nach dem Scheitern aller politischen Initiativen für eine
Übergangslösung vom Bundesarbeitsministerium als Königsweg
aufgezeigt wurden, um doch noch
eine Übergangslösung für das besonders betroffene Taxigewerbe hinzubekommen. Nach seiner Auffassung
sei es absolut richtig gewesen, diesen Weg wenigstens zu versuchen.
Geschäftsführer Guido Borning vom
Koblenzer Landesverband berichtete
dann als Mitglied der Tarifkommission von den Verhandlungen. So sei
er selbst als langjähriger Begleiter
von Tarifverhandlungen im Busbereich von der Härte der Forderungen
18 • Hallo TAXI
überrascht gewesen, die überhaupt
nicht zu den positiven Signalen der
Gewerkschaft im Vorfeld passten.
Z.B. sei die technische Dokumentation der Arbeitszeiten ab 1.1.2015
Kernforderung von ver.di gewesen,
obwohl die hierfür notwendigen
technischen Ausrüstungen weder
verfügbar noch überhaupt in Sichtweite sind. Als regelrechtes Dogma
wurde auch die 40-Stunden-Woche
behandelt, ab der 41. Stunde habe
Verdi einen Mehrarbeitszuschlag
von 25 % verlangt. Auf der Gegenseite habe keinerlei Bereitschaft bestanden, für Bereitschaftszeiten eine
zweite, geringere Lohnstufe zu akzeptieren. Persönlich könne er sich
des Eindrucks nicht erwehren, dass
weniger ernsthafter Verhandlungswille als vielmehr die Demonstration guten Willens gegenüber der
Bundesarbeitsministerin
ver.di´s
Motivation für die Gespräche war.
Präsident Müller betonte hier, dass
das Gewerbe wirklich alles getan
habe, um eine Lösung zu ermöglichen. Auch nach den gescheiterten
Tarifverhandlungen gebe es aber das
klare Signal aus der Politik, dass
man keinerlei Zugeständnisse mehr
erwarten kann.
Der
Fachspartengeschäftsführer
Gunter Zimmermann vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) erläuterte anschließend Anwendungsfragen rund um
den Mindestlohn, die GVN-Justitiar
Benjamin Sokolovic im Auftrag des
BZP in einer Broschüre zusammengefasst hat. Die sechsseitige Informationsschrift steht allen BZP-organisierten Unternehmen über die
Mitgliedsorganisationen zur Verfügung.
Hans-Jürgen Zetzsche, Vorstandsmitglied des sächsischen Landesverbandes LVS, berichtete von der
Zahlreiche Aussteller und Besucher machten die diesjährige zur spannendsten Taximesse bisher
12/2014
praktischen Umsetzung und den
Auswirkungen des Mindestlohns.
Als Unternehmer habe er bereits
einen Mitarbeiter entlassen müssen, als Leiter einer Funkzentrale in
Leipzig habe er mitgewirkt, bereits
viele Fahrzeuge vorübergehend von
der Betriebspflicht entbinden zu lassen. Man werde die Entwicklung bis
Frühjahr 2015 abwarten und dann
neu bewerten. In den Kreisen und
Städten des regionalen, mitteldeutschen Taxitarifes sei eine Erhöhung
um 26 % beantragt. In der Höhe werde dies voraussichtlich akzeptiert,
die beteiligten Landkreise würden
die Tarife bis spätestens Mai 2015
umsetzen. Auftretende Verzögerungen seien auch auf die Inaktivität
der Unternehmer vor Ort zurückzuführen.
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Verwaltungsebene hätten die Städte
Hamburg und Berlin Uber-Angebote
mittlerweile untersagt. Die zwischenzeitliche Aufhebung der Hamburger Verordnung durch das Verwaltungsgericht aus formalen Gründen
sei vom OVG mittlerweile gekippt,
die Untersagungsverfügung gelte
also. Die Berliner Verfügung gegen
UberPOP und UberBLACK (wegen
im System organisierten Verstoßes
gegen die Rückkehrpflicht) sei vom
VG Berlin mittlerweile bestätigt und
beim OVG anhängig. Absolut beklagenswert sei allerdings, dass bisher
in anderen Uber-Städten wie Düsseldorf und Frankfurt trotz offenen
Rechtsbruchs keine weiteren Behörden aktiv wurden. Auch wettbewerbsrechtlich werde vom Gewerbe
vorgegangen, neben einem Verfahren
in Berlin habe vor allem das in Frankfurt betriebene Verfahren viel (sogar
internationale) Aufmerksamkeit erfahren, in dem er die Genossenschaft
Taxi Deutschland rechtlich vertritt.
Ohne mündliche Verhandlung habe
das LG Frankfurt am 25.8.14 den
UberPOP-Dienst bundesweit untersagt, da dieser entgeltliche Personenbeförderung an Fahrer ohne
PBefG-Genehmigung
vermittelt.
Nach einer späteren mündlichen
Hallo TAXI • 19
12/2014
Verhandlung habe das Gericht dann
zwar die Eilbedürftigkeit wieder verneint und die einstweilige Anordnung aufgehoben, ausdrücklich aber
seine Überzeugung von der Rechtswidrigkeit des Uber-Angebotes unterstrichen. Hier werde jetzt das
Hauptsacheverfahren angestrengt.
Unabhängig davon betrieben Frankfurter Unternehmer auch diverse
einstweilige Verfügungen gegenüber
Uber-Fahrer, die zumindest bisher
nicht juristisch angegriffen wurden.
Die rechtliche Auseinandersetzung
sei insgesamt schwierig, aber auf einem guten Weg. Positiv festzuhalten
sei, dass sich kein einziges Gericht
bisher ernsthaft mit den Uber-Vorträgen zur angeblichen Rechtmäßigkeit der angebotenen Dienstleistungen auseinandergesetzt habe.
Präsident Müller betonte, dass in
der Auseinandersetzung mit Uber
alle Wege – einschließlich der verwaltungs- und zivilrechtlichen –
weiterverfolgt werden müssen. Für
die Koordination der rechtlichen
Schritte und der Öffentlichkeitsarbeit sei innerhalb des BZP eine
Taskforce eingerichtet worden. Ein
Arbeitsergebnis sei das Schwarzbuch
Uber, das auf der Messe vorgestellt
und verteilt wird. Für den Wettbewerb mit anderen Anbietern habe
das traditionelle Taxigewerbe mit
dem aktuell initiierten Deutschen
Taxi-Service-Netzwerk (bisher auch
als BZP-Schnittstelle bekannt) jetzt
auch ein technisches Eisen im Feuer.
Mit den bekannten Taxi-Apps taxi.
eu, Taxi Deutschland und Cab4me
könne man damit ab sofort deutschlandweit praktisch flächendeckend
Taxis bestellen.
Präsident Müller beendete dann die
Sitzung mit seinem herzlichen Dank
an die Sponsoren und Veranstalter
der begleitenden Rahmenveranstaltungen und Events, insbesondere
Mercedes-Benz und Volkswagen für
deren eigenen Abendveranstaltungen, der Signal Iduna-Versicherung,
sowie Citroën, Hale, Ford-Fiegl,
Deutsche Telekom und Toyota.
Angesichts des Bahnstreiks waren
die Besucherprognosen für die Eu-
20 • Hallo TAXI
Ulrike Downar-Gröne, Gewinnerin des E-Klasse-Taxis, war eine der wenigen
wirklich glücklichen Unternehmerinnen auf der diesjährigen Taximesse.
Andreas Bösche, der neue Taximann bei Mercedes-Benz, durfte als eine seiner
ersten Amtshandlungen den Schlüssel übergeben. Ob es sich dabei um das
Original handelte, konnte nicht geklärt werden
ropäische Taximesse am 7. und 8.
November eigentlich ziemlich gedämpft. Doch spätestens am Samstag war klar, dass diese wieder ein
herausragender Erfolg war. Über
14.000 Besucher ließen sich von
streikbedingt erschwerter Anreise
oder Zusatzgeschäft daheim nicht
davon abhalten, die Angebote von
über 100 Ausstellern aus 14 Nationen persönlich in Augenschein zu
nehmen, rund ein Viertel der Besucher kam wieder aus dem Ausland.
Kein Wunder bei der enormen Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen von Abrechnungsdienstleistern für Krankenfahrten, Anbietern
von Vermittlungssystemen und
Taxametern bis hin zu Spezialversicherern. Bei den Autos
waren
wieder vor allem die zahlreichen behindertengerechten Umbauten von
diversen Anbietern bemerkenswert.
Insbesondere bei den traditionellen
Hauptlieferanten Mercedes und VW
herrschte reger Betrieb. Der Marktführer hatte mit dem neuen Vito, der
12/2014
facegelifteten B-Klasse und der TaxiWeltpremiere des neuen T-Modells
der C-Klasse gleich drei Neuheiten
zu bieten. VW zeigte den nagelneuen Passat gleich in mehreren Varianten. Vorschläge für Elektro- und
Hybridtaxis kamen vor allem von
den asiatischen Anbietern, Toyota
kann z.B. neben gleich drei Hybridfahrzeugen im Taxitrimm mit dem
neuen Lexus GS 300h auch eine regelrechte Luxusvariante anbieten.
Citroën stellte mit dem Concept Car
C4 Cactus Urban Taxi die Frage, ob
auch originelle Fahrzeuge im Taxigewerbe eine Chance haben.
Der BZP-Messestand erwies sich
wieder als Mittelpunkt des MesseDialogs. Tausende von Besuchern
hielten Delegierte, Ausschussmitglieder und das Messe-Team des
Bundesverbandes insbesondere am
Samstag gehörig in Schwung, allein
fast 2.500 BZP-Umhängetaschen
mit Infomaterial gingen über die
Theken. Die International Road
Transport Union (IRU) richtete sich
mit einem hier integrierten Counter
vor allem an das internationale Publikum.
Bei der Podiumsdiskussion am
Messe-Freitag
erläuterte
Präsident Müller die BZP-Positionen zu
Schwarzkonkurrenz, Mindestlohn
und Fiskaltaxameter. Neben Forderungen an Politik, Kommunen und
Krankenkassen formulierte er hinsichtlich des Mindestlohnes auch
dringende Empfehlungen an die Unternehmerschaft: diese müsste zum
Beispiel ihre Einsatzzeiten genau
analysieren und ggf. den Flotteneinsatz entsprechend anpassen. Sein
besonderer Dank galt in diesem Zusammenhang dem Geschäftsführer
der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Holger Goldberg,
der – zeitgleich neben der Vorbereitung der Taximesse – auch die
BZP-Tarifkommission bei den Gesprächen mit ver.di angeführt hat.
Ein Reisegutschein als kleine Wiedergutmachung für den arbeits- und
zeitintensiven Einsatz wurde dann
auch gerne akzeptiert.
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Hallo TAXI • 21
12/2014
Wand gemalt wird.“
Auf www.bzp.org finden Sie neben
Videoberichten über die Kölner Veranstaltungen auch Audio-Mitschnitte der kompletten Rede von Minister
Groschek sowie der anschließenden
Diskussion mit Präsident Michael
Müller!
In besonders schwierigen Zeiten für
das Gewerbe also auch positive Signale aus der Politik, die ein wenig
Hoffnung machen. Die zahlreichen
Erwartungen auf den „traditionellen“ Hauptgewinn mussten jedoch
zwangsläufig enttäuscht werden.
Bis auf die Hoffnung der Unternehmerin Ulrike Downar-Gröne, die
den von der Daimler AG gestifteten
Mercedes E 200 Blue Tec „Das Taxi“
glückstrahlend in ihre Heimatstadt
Dortmund mitnehmen konnte.
Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister (SPD) Michael Groschek sprach zu mehr
als 5.000 Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmern
zwischen 6. internationale Taxiforum der IRU am Samstagvormittag
gerecht. Die Teilnehmer befassten
sich mit der Optimierung von Ordnungsrahmen anhand von Beispielen aus Russland, Australien und
dem mittleren Osten sowie der
App-Revolution und deren Auswirkungen auf die Dienstleistungsqualität. BZP-Präsident Müller konnte
hier verkünden, dass die in der IRU
organisierte internationale Taxibranche mit dem Global IRU Taxi
Service Quality Network (GTN)
auch in der Zusammenarbeit gegen irreguläre Wettbewerber näher
zusammenrückt. Interessenten sei
die umfassende Information auf der
IRU-Webseite (http://www.iru.org/
en_6taxiforum) mit zahlreichen Vorträgen zum Download sehr ans Herz
gelegt!
Bei der BZP-Abschlusskundgebung
am Samstagnachmittag begrüßte
Präsident Müller den NRW-Verkehrsminister Michael Groschek,
der der Taxibranche seine „volle
Unterstützung“ bei der Umsetzung
des Mindestlohns zusicherte. „Wer
A sagt, muss auch B sagen. Es kann
nicht sein, dass wir Mindestlohn
feiern und gleichzeitig rufen „Geiz
22 • Hallo TAXI
ist geil“ sagte Groschek vor 5.000
Taxiunternehmern. Er fügte hinzu:
„Die Kommunen sind wie alle anderen öffentlichen Stellen verpflichtet,
Aufträge nach dem Tariftreue- und
Vergaberecht zu vergeben. Das Tariftreuerecht ist ja gerade gemacht
worden, um Dumpinglohnvergaben
zu verhindern.“
BZP-Präsident Müller forderte, dass
die Kommunen nun zügig die Tarife
anheben, angesichts des kommenden Mindestlohns müssten die Tarife dringend nach oben angepasst
werden. Ansonsten stünden von den
200.000 Arbeitsplätzen im Taxigewerbe rund 50.000 auf der Kippe.
Auch im Hinblick auf illegale Beförderungsangebote wie Uber signalisierte der Minister Unterstützung,
man könne nicht für Mindestlohn
eintreten und „im gleichen Atemzug
Tür und Tor für diese neue Form der
Grau- und Schwarzarbeit öffnen“. Er
erwarte, dass die Bundespolitik klare
Maßstäbe bei solchen Beförderungsangeboten durchsetze. Den Vorwurf
Ubers, in Deutschland verhindere
ein sogenanntes Taxi-Kartell den
Wettbewerb, konterte Groschek auf
gut Rheinländisch mit den Worten:
„Das ist doch Kappes, was da an die
Die Januar/Februar-Ausgabe
von Hallo TAXI erscheint am
28.2.2015
Impressum
Redaktion:
Hallo TAXI
Postfach 10 11 67
Jakobistraße 20
28011 Bremen
28195 Bremen
Telefon: 0421 / 170 470, Telefax: 0421 / 170 473
[email protected] / www.hallo-taxi.de
De-Mail: [email protected]
Chefredaktion:
Jan Cassalette ([email protected])
Redaktion:
Hilmar Bender ([email protected])
Christian Brüggmann
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Tom Buntrock ([email protected])
Wiebke Gloe-Carstensen
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Verlag:
Cassalette Verlagsgesellschaft mbH
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Erscheinungsweise: 10x jährlich
Herausgeber: Jan Cassalette (V.i.S.d.P.)
ISSN 0949-9288
Layout: BremerVisKom, Harald Wanetschka,
www.Bremer-Vis-Kom.de
Druck: Druckhaus Humburg GmbH & Co. KG,
Am Hilgeskamp 51-57, 28325 Bremen,
Telefon 0421/427 980 E-Mail: [email protected]
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Extrem sparsam, extrem geräumig.
Das Caravelle1 Taxi.
Holen Sie Ihre Fahrgäste so ab, wie sie es erwarten: mit hohem Komfort. Denn das Caravelle Taxi verfügt nicht nur
über ein großzügiges Raumangebot und ergonomische Sitze für bis zu acht Passagiere – sondern auch über viel Platz
für deren Gepäck. Optionale Fahrerassistenzsysteme wie Spurwechselassistent „Side Assist“, Servotronic und
ParkPilot mit Rückfahrkamera sorgen zusammen mit den Bi-Xenon-Scheinwerfern und den optionalen Sicherheitsausstattungen wie LED-Tagfahrlicht und Seiten- sowie Kopfairbags für Fahrer und Beifahrer für zusätzliche Sicherheit.
Den optimalen Schutz vor unerwarteten Ausfällen bietet Ihnen die TaxiGarantie PLUS. Fahren Sie ohne zusätzliche
Kosten zwei weitere Jahre sorgenfrei – im Anschluss an die Herstellergarantie und mit bis zu 500.000 km maximaler
Lauf leistung. Und dank dem verbrauchsarmen TDI-Motor mit BlueMotion Technology und dem serienmäßigen
robusten Taxipaket kommen Sie in Zukunft noch sparsamer ans Ziel. Mehr Informationen zum Thema Taxi und
zu unseren Schwerpunkthändlern erhalten Sie unter www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/taxigewerbe oder besuchen
Sie uns am 7. und 8. November auf der Europäischen Taximesse in Köln in Halle 4.1, Stand A 9.
1
Caravelle Taxi Kraftstoffverbrauch (l/100 km): kombiniert 8,3 bis 6,8. CO 2-Emissionen (g/km): kombiniert 219
bis 179. 2 TaxiGarantie PLUS wird als Versicherungsleistung durch mobile GAR ANTIE Deutschland, Wedemark,
erbracht und durch die Volkswagen AG vermittelt. Weitere Informationen über die Leistungen und Ausschlüsse
der TaxiGarantie PLUS entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen von mobile GARANTIE
Deutschland für Volkswagen Nutzfahrzeuge. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.
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