Hallo Taxi 2008

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Hallo Taxi 2008
Das Magazin für Taxiunternehmer Ausgabe April / Mai 2014
31. Jahrgang • €2,30 • ISSN 0949-9288 • 9461
Datenschutz
Mindestlohn:
€8,50!
t
interview mit
vorzeigeunternehmer
„Zahlen seit
jahren Mindestlohn“
100 TeslaTaxis für
amsterdam eines für
münchen
Ford
tourneo
connect
streit um
mietwagenapps zangenangriff auf das
gewerbe?
121.3041
Freiheit für den Kopf.
Und für die Beine.
Eine Marke der Daimler AG
Das B-Klasse Taxi.
In diesem Taxi ist mehr Raum: für die Bequemlichkeit der Fahrgäste und für die Bedürfnisse
des Fahrers. Mit 104,7 cm Kopffreiheit vorn und einem Bestwert von 97,6 cm Beinfreiheit im
Fond gehört es zu den großzügigsten Fahrzeugen seines Segments. Erfahren Sie außerdem
mehr Sicherheit, Leistung und Wirtschaftlichkeit. Mercedes. Das Taxi.
Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: 8,6–4,4/5,7–3,4/6,7–3,8 l/100 km;
CO2-Emissionen kombiniert: 156–98 g/km.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken
zwischen den unterschiedlichen Fahrzeugtypen.
Anbieter: Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart
4-5/2014
2014 Das Schicksalsjahr?
WunderCar, Uber, Uberpop,
Blacklane, mytaxi, car2go: Immer
mehr Anbieter drängen in das
Personenbeförderungsgewerbe.
Einige mit lauteren Absichten und
dem Taxigewerbe durchaus zuträglich. Andere mit mindestens halbseidenen Geschäftsmodellen und
geltende Gesetze großzügig auslegend, wird die Luft für das klassische Taxi scheinbar dünner. Doch
auch die Reaktionen auf die sich
verändernden Marktbedingungen
sind sehr unterschiedlich. Während
man mancherorts von einer „Bedrohung von außen“ spricht und damit
ziemlich durchschaubar von den
eigenen Versäumnissen der
vergangenen Jahre ablenkt, wird
andernorts mitunter erfolgreich
versucht, durch Strukturreformen
die Ursachen der Probleme zu beseitigen. Der offensive Umgang mit
dem Fiskaltaxameter in Hamburg
oder die Qualitätsoffensive in
Berlin sind gute Beispiele dafür, dass
das Gewerbe keinem „Feind“ hilflos
ausgeliefert ist, sondern
Gestaltungsspielraum
ausnutzen kann und muss.
Der Mindestlohn kommt. Mit
allergrößter Wahrscheinlichkeit
wird im Taxigewerbe ab dem
1.1.2015 ein Mindestbruttolohn von
€8,50 gezahlt werden müssen.
Wieso das Gewerbe ausgerechnet
und erst in dem Moment Verhandlungen aufnimmt, in dem
das Gegenüber (die Gewerkschaft
verdi) keinen guten Grund mehr
hat, einen Stundenlohn zu vereinbaren, der unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes liegt, ist nicht
nachvollziehbar. Sinnvoller wäre
es gewesen, das Gewerbe langsam
und über Jahre an einen absehbaren
Mindestlohn heranzuführen. Doch
der Konjunktiv war noch nie ein
Freund des Gewerbes.
Hallo TAXI • 3
4-5/2014
Uberhaupt
kein Problem?
Editorial: Erst Taxi-, dann Mietwagen-Apps - Hysterie im Taxigewerbe
Von
Jan Cassalette
([email protected])
tige Formalitäten wie
der Rückkehrpflicht
von Mietwagen zu
umgehen und sich so
einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Ob das Angebot
aber auch aufrechterhalten wird, wenn
der ältere Fahrgast
an einem Samstag
Morgen 2.000 Meter zur Apotheke im
UberPop-Privatauto
oder im WunderCar
zurücklegen möchte,
ist fraglich.
Gibt es gute und schlechte Mietwagen? Der Wirbel, für den derzeit
Mietwagenvermittler
wie
Blacklane und Uber sorgen, ist
nicht nachvollziehbar. Schließlich professionalisieren sie nur bereits tätige und teilweise im Taxiund MIETWAGEN-Verband BZP
organsierte Unternehmen.
as Taxigewerbe lebt! Zugegeben,
D
mit dem nahenden Mindestlohn
und dem absehbaren Fiskaltaxameter stehen schlecht vorhersehbare
Entwicklungen ins Haus. Doch es
gibt sie noch, die gute alte Droschke
mit Fahrer auf der linken und zwei
Türen auf der rechten Seite.
Dabei hatte so mancher den Untergang des Abend(und Taxi-)landes
prophezeit, wenn mytaxi und car2go
erst einmal das Gewerbe versklavt
und verdrängt hätten. Die panikartige Angst vor dem selben Phänomen,
dieses Mal allerdings zugeschnitten auf die Kolleginnen und Kollegen mit Mietwagenkonzessionen,
scheint daher unbegründet, gar albern.
Alle müssen sich an die Spielregeln
halten. Selbstverständlich. Mietwagen, die nach getaner Arbeit nicht
zum Betriebssitz zurückkehren,
müssen dafür bestraft werden.
Man kann die derzeitige Aufregung
um Uber und Blacklane aber auch
Hysterie nennen­
. Schließlich hat
keiner der beiden Wettbewerber das
Mietwagenangebot wesentlich vergrößert, sondern das bestehende neu
organisiert. So wie es einst mytaxi
versucht hat - und nach wie vor ver-
4 • Hallo TAXI
sucht, ohne das Taxiunternehmen in
die Insolvenz getrieben wurden.
Richtig ist aber auch, dass einige Anbieter wie Wundercar und UberPop
geschickt Lücken ausnutzen. Dort
werden „private“ Taxis vermittelt,
die ihre Personenbeförderungsleistung vermeintlich kostenlos anbieten und von einem Trinkgeld leben,
dass in der Realität (im Falle von
WunderCar) wohl auffällig nah am
Preis von professionellen Mietwagen
liegen dürfte. Hier wird versucht, läs-
Etwas anders sieht es
bei Anbietern aus, die
mit zusätzliche Mietwagen in den Markt
drängen wollen. Sixt
etwa hat angekündigt
(siehe
https://goo.
gl/8xT6lF), das Taxigewerbe aufzumischen. Mit hunderten
neuer Mietwagen mit
Fahrern in den großen
Städten könnten sich
Geschäftskunden in
Zukunft eher für einen gut organisierten
Mietwagen entscheiden. Der Wettbewerb
funktioniert also wunderbar. Von einem „Kartell“, das EU-Kommissarin
Neelie Kroes unterstellt, kann keine
Rede sein. Sie spricht (siehe https://
goo.gl/LCHIjM) von Gerichten, die
lieber das Taxigewerbe als die Kunden schützen würden. Dass sich
eine EU-Kommissarin sich zu einer
solchen Äußerung hinreißen lässt,
ist besorgniserregend. Ob Frau Kroes
ein regelmäßiger Kunde unsere Gewerbes ist, ist uns allerdings nicht
bekannt.
4-5/2014
Tariferhöhung
sind der
falsche Weg
Editorial: Mindestlohn kann auch ohne
immense Tariferhöhung gezahlt werden
Von
Jan Cassalette
([email protected])
Tariferhöhungen im Taxigewerbe
von 25% und mehr geistern diese
Tage durch die bundesweite Presse.
Dass ein Verteuerung in dieser
Größenordnung nicht der einzige
und womöglich sogar der völlig falsche Weg ist einen Mindestlohn von
€8,50 zahlen zu können, zeigt ein
Blick in zahlreiche Gutachten und
nach Izehoe (siehe Interview in dieser Ausgabe). Ob tarifgenehmigende
Gemeinden den geforderten 25%
überhaupt zustimmen?
Die Katze ist
endgültig
aus
dem Sack. Ab
dem
1.1.2015
muss
jedem
fest
angestellten Fahrer im
Taxi- und Mietwagengewerbe
ein Lohn von €8,50 brutto gezahlt
werden. Manche sagen, dass das die
Umsätze im Taxigewerbe nicht hergeben. Mehr als 20 Euro pro Stunde
müsse dafür umgesetzt werden. Und
wie solle das gehen.
Eine gesunde Mischung aus Verknappung des Angebotes, einer
möglichst geringen Anhebung der
Tarife und einer Gewinnung neuer
Kunden durch Qualitätsoffensiven
könnte ein Ausweg sein. Nur auf
steigende Tarife zu setzen, würde allein dem Kunden den schwarzen Peter zuschieben. Das macht der aber
sicherlich nicht mit. Erst recht
nicht, wenn (zumindest vermeintlich) günstigere Mietwagenangebote
und alternative Mobilitätskonzepte
wie Pilze aus dem Boden sprießen.
Wieso auch sollte ein Kunde für die
Zeit zahlen, die er das Taxi überhaupt nicht nutzt? Für die vielen
Stunden am Tag, die sich Taxis die
Reifen eckig stehen, weil das Angebot in keinem Verhältnis mehr zur
Nachfrage steht? Eine selbstorganisierte und an vielen Stellen (u.a. in
diesem Magazin) bereits vorgeschlagene Reduzierung des Angebotes um
ein Drittel zum Beispiel bedeutete
auch ungefähr eine Umsatzsteigerung im selben
Umfang.
Und
schon rückt die
Bezahlbarkeit eines Mindestlohnes in greifbare
Nähe.
Sollte das Gewerbe jedoch an
dieser Hürde scheitern, wären die
Folgen fatal. Es stünden nicht nur
zehntaussende Arbeitsplätze zur
Disposition. In vielen Regionen
würde auch das letzte noch verbleibende öffentliche Mobilitätsangebot verloren gehen. Da, wo es sich
noch lohnt, würden Mietwagen mit
selbstfahrenden (und sich selbst
ausbeutenden) Unternehmern die
Lücke schließen. Doch für viele teilweise in x-ter Generation tätigen
Taxiunternehmen wäre das Taxigewerbe die längste Zeit Grundlage
ihrer Existenz gewesen.
Deutschlands
größte Automesse 2014
HAUTNAH
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Hallo TAXI • 5
4-5/2014
€8,50
Was bedeutet der Mindestlohn für das Taxigewerbe?
Der Mindestlohn kommt. Mit sehr
großer Wahrscheinlichkeit bereits in
wenigen Monaten, nämlich ab dem
1.1.2015. Jahrelang hat das Gewerbe
diese absehbare Folge von niedrigsten Löhnen auch im Taxigewerbe
vor sich hergeschoben.
möglich. Ab dem 1.1.2017 gilt für
alle: Mindestens €8,50 pro Stunde.“
Sehr deutlich nimmt die SPD dem
Taxigewerbe jede Hoffnung, im Rahmen einer Sonderregelung auch über
2016 hinaus Löhne unterhalb von
€8,50 zahlen zu können. Vor allem
Mehrwagenunternehmer sehen sich
mit der Herausforderung konfrontiert, das Fahrpersonal nicht mehr
umsatzabhängig, sondern pauschal
- Entweder das Angebot wird zurückgefahren und der Nachfrage angepasst. Dann würden Arbeitsplätze
verloren gehen und Taxifahrer ihren
Job verlieren.
„Der
gesetzliche
Mindestlohn
wird für alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer gelten. Bis zum
31.12.2016 können repräsentative
Tarifvertragsparteien, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, branchenspezifisch tarifvertraglich abweichende Regelungen vereinbaren.
Eine Abweichung unter das Mindestlohnniveau von 8,50 Euro ist
aber ausschließlich bis 31.12.2016
mit mindestens €8,50 entlohnen
zu müssen. Bedenkt man dass viele Unternehmer bisher mit Margen
im einstelligen Prozentbereich wirtschaften mussten, wird die Tragweite des Mindestlohnes für das Taxigewerbe deutlich.
Eine Lohnerhöhung von etwa 4 auf
€8,50 pro Stunde ist illusorisch.
Mögliche, kurzfristige Konsequenzen:
nung fahren. Für Selbständige gilt
kein Mindestlohn, an der Einkommenssituation würde sich für die
Betroffenen aber überhaupt nichts
ändern oder bessern. Und auch die
Nachfrage würde nicht auf ein angemessenes Maß zurückgehen.
Von
Jan Cassalette
([email protected])
6 • Hallo TAXI
- Oder das Fahrpersonal „flüchtet“
in die Selbständigkeit. Ein bisher fest
angestellter Fahrer würde die Konzession des dann ehemaligen Chefs
übernehmen und auf eigene Rech-
In beiden Fällen wären die Mehrwagenunternehmer in nachfrageschwachen Regionen die Verlierer.
4-5/2014
Sie müssen Konzessionen abgeben,
das Angebot zurückfahren oder ihr
Geschäft sogar aufgeben.
Ob die höheren Lohnkosten jedoch
durch Tariferhöhungen in der von
Bundesverband BZP geforderten
Größenordnung ausgeglichen werden können, ist fraglich (siehe Editorial „Tariferhöhung sind der falsche
Weg“ in dieser Ausgabe). Noch Ende
2013 warb Thomas Grätz, Geschäftsführer des BZP, bei Politik und Verwaltung um Unterstützung für Tariferhöhungen und um Aufschub für
das Taxigewerbe: „Jeder Bäcker kann
die durch den Mindestlohn entstehenden Mehrkosten sofort auf Brot
und Brötchen aufschlagen, die TaxiUnternehmer nicht! Während alle
Branchen Lohnerhöhungen für die
eigenen Mitarbeiter direkt und sofort
über Preisanhebungen an ihre Kunden weitergeben können, ist dies für
die Taxi-Unternehmen in Deutschland nicht möglich. Die Tarife für
Beförderungsleistungen werden von
den Kommunen festgelegt. Daher
plädiert der BZP angesichts derzeit
bestehender Taxitarife für eine Überbrückungsfrist von mindestens zwei
Jahren, um die entsprechenden Änderungsverfahren umzusetzen. Dies
kann nach allen Erfahrungen nicht
innerhalb von 12 Monaten bis Anfang 2015 gelingen.“
Ein erstes positives Signal kam allerdings von Dr. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag. Dem Nachrichtenmagazin „Focus“ sagte er: „Wir
bemühen uns um eine zügige Anpassung der Tarife.“ Diese müsse aber
wirtschaftlich und sozialverträglich
geschehen.
Am Ende des durch den Mindestlohn
möglicherweise beschleunigten Veränderungsprozesses könnte das Taxigewerbe besser dastehen als derzeit.
Mit konkurrenzfähigen Löhnen würde man qualifiziertes Personal für das
Personenbeförderungsgewerbe
gewinnen. Der Fahrzeugbestand könnte verjüngt werden. Und niemand
würde mehr in die Steuerunehrlichkeit gedrängt werden. Dann wird
es Beiträge wie der im Länderspiegel des ZDF (http://goo.gl/EnZoxo)
nicht wieder geben.
Hallo TAXI • 7
4-5/2014
„Das Gestöhne kann ich
nicht mehr hören!“
Es geht auch anders: Ein Unternehmer aus Izehoe zahlt seit Jahren Mindestlohn
Von
Hilmar Bender
([email protected])
Olaf Völker übernahm vor 25 Jahren
mit seiner Frau zusammen einen
Taxi-Betrieb in Wilster, SchleswigHolstein. Mittlerweile gehört ein
zweiter Betrieb zu seinem Unternehmen. Olaf Völker hat sieben
Fahrzeuge im Geschäft und eine
ganz klare Haltung zum aktuellen
Streitthema Mindestlohn.
Hallo TAXI: Herr Völker, das Thema Mindestlohn im Taxi-Gewerbe
sorgt für angeregte Diskussionen.
Nicht wenige Stimmen sehen im
Mindestlohn das Ende vieler TaxiUnternehmen.
Olaf Völker: Gut, wenn ich die Umsatzzahlen so manchen Betriebes
höre, dann klingt das ziemlich hanebüchen für mich. Ich kann nur für
meine Betriebe sprechen, da sehe
ich in keinster Weise eine Gefährdung unserer Existenz.
8 • Hallo TAXI
Hallo TAXI: Weil sie gute Umsätze
machen?
Olaf Völker: Wir machen gute Umsätze und arbeiten nur mit festangestellten Fahrern. In diesem Jahr
schon werden wir uns dem Mindestlohn anpassen und ab 1.1.2015 wird
der Mindestlohn gezahlt. Da geht
kein Weg dran vorbei.
Hallo TAXI: Sie können sich das erlauben, weil Sie durch Ihren Stand-
ortvorteil eine bessere Auftragslage,
als zum Beispiel in einer großen
Stadt haben, richtig?
Olaf Völker: Nein, das Problem
liegt ganz woanders: im Kaufmännischen. Aus meiner damaligen
Arbeit im Prüfungsausschuss der
IHK, weiß ich, dass viele angehende
Unternehmer die kaufmännischen
Grundlagen nicht beherrschen, obwohl sie unterrichtet werden. Das
belegen sehr hohe Durchfallquoten
in Schleswig-Holstein.
Hallo TAXI: Das lässt einen an den
Vergleich denken: eine Gastwirtschaft kann jeder aufmachen?
Olaf Völker: Wer nichts wird, wird
Wirt, meinen Sie? Und das kaufmännische wird dabei von Vielen
vergessen… Nehmen wir mal das
Diskussionsthema schlechthin, die
Krankenfahrten. Ich will es provokativ ausdrücken. Die Verbände
und Zentralen haben im Grunde
genommen kein Interesse an der
Wirtschaftlichkeit der angeschlossenen Unternehmer. Sie definieren
sich über Mitgliederzahlen, darüber
erhalten sie ihr Salär. In den Städten beantragen die Zentralen die
Erhöhung der Taxitarife, nicht-angeschlossene Unternehmer werden
bei den Anträgen nicht gefragt.
Die Praxis zeigt: Bei ambulanten
Fahrten werden wir gezw ungen anfallende Wartezeiten abzurechnen.
Die vertragliche Wartezeit wird mit
17,65 Euro netto die Stunde vergütet. Das entspricht nicht den tat-
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sächlichen Lohnkosten. In meinem
Betrieb sind das 20 Euro, gerechnet
auf die Produktivität eines Mitarbeiters. Über die Vertragsgestaltung
greifen die Landesverbände aktiv
auf die Disposition unserer Fahrzeuge zu und damit steht die Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe in
Frage. Aber meine Wirtschaftlichkeit muss ich alle fünf Jahre der Genehmigungsbehörde
nachweisen!
Das heisst, man muss einen Taxibetrieb vor allem unternehmerisch betreiben, aber mancheiner hat nicht
mal seine Kosten im Griff…
Hallo TAXI: …da sind wir wieder
bei der Gastwirtschaft…
Olaf Völker: Beim Mindestlohn
müssen wir uns nicht drüber unterhalten, ob er uns in die Knie zwingt,
steigende Kosten sind immer
schlecht, da muss man vorbauen.
Man kann die Taxitarife nicht um
25% erhöhen und den Krankenkassen gleichzeitig Geschenke machen.
Hallo TAXI: Die Vorbereitungszeit
ist ausreichend und man muss sie
kreativ nutzen?
Olaf Völker: Die müssen die Verbände nutzen, um mit den Krankenkassen vernünftige Verträge abzuschliessen. Die Sondervereinbarung
ist in Teilbereichen unwirtschaftlich
und entspricht dann nicht den Anforderungen des PBefG.
Hallo TAXI: Sie sehen die Problematik also nicht beim Mindestlohn,
sondern bei den Vertragsverhältnissen mit den Krankenkassen?
Taxiunternehmer Olaf Völker aus Itzehoe
Olaf Völker: Ja, und warum sollen
wir unsere Barzahler mit höheren
Tarifen belasten, nur weil unser Verband nicht in der Lage ist, mit den
Krankenkassen wirtschaftliche Preise zu verhandeln.
Viele Rentner nutzen das Taxi und
würden es sich dann nicht mehr
leisten können – das widerspricht
dem, was beim Glücksstädter Treffen gesagt w urde. Dass das Gewerbe verstärkt dieses Klientel bewirtschaften sollte. Eine verfehlte
Tarifpolitik würde diese Chancen zu
Nichte machen.
Ich will noch einmal betonen: Wir
müssen uns den gesetzlichen Vorgaben stellen. Das Gewerbe hat
bereits ein Problem: dass wir keine
Fahrer finden. Es gibt heute besser
bezahlte Jobs. Wir müssen unseren
Mitarbeitern überlebensfähige Löhne zahlen, sonst bleiben in Zukunft
Fahrzeuge wegen Mitarbeitermangel stehen. Ich kann wieder nur
für meine Betriebe sprechen, meine Frau und ich, wir erwarten von
unseren Mitarbeitern eine defensive
und wirtschaftliche Fahrweise, dass
sie serviceorientiert arbeiten.
Wer diesen Ansprüchen gerecht wird,
wird auch entsprechend bezahlt.
Und noch etwas. Ein Taxiunternehmer, wie definiert der sich? Immer
über die Fuhrparkgrösse! Die Frage
ist, wie wirtschaftlich ist der Fuhrpark? Ist weniger vielleicht manchmal mehr? Eine kaufmännische Betriebsführung ist immer von Vorteil.
Das Gestöhne kann ich nicht mehr
hören.
Foto: Jan Cassalette
Hallo Taxi: Gibt es andere Gefahren
oder Hürden, die Sie für das Gewerbe sehen?
Olaf Völker: Ja! Wie wird die Zahlung des Mindestlohnes kontrolliert? Denn wenn nicht kontrolliert
wird, sehe ich schwarz für die Wettbewerbsgleichheit. Das Problem ist
nicht, dass der Mindestlohn kommt
– er kommt! Interessant wird, wer
ab 1.1. wirksam kontrolliert, ob der
Mindestlohn auch tatsächlich an
die Mitarbeiter gezahlt wird. Alles
andere bekommen wir aufgesattelt
– da müssen wir uns halt draufsetzen. (lacht).
Hallo TAXI • 9
4-5/2014
Datenschutz
ernst nehmen!
Achtung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten!
Von
Wiebke Gloe-Carstensen
(wiebke.gloe-carstensen@
hallo-taxi.de)
GPS-Ortungsdaten
Viele Taxi-Zentralen nutzen GPSDatenfunksysteme. Diese Erhebung
und Verwendung der GPS-Ortungsdaten zum Zwecke der Tourenvermittlung und Standortbestimmung
bei Notfällen ist rechtlich zulässig.
Foto: Jonathan McIntosh
Die NSA-Affäre wirft lange Schatten. Die illegale Bespitzelung via
Telefonmitschnitt oder E-Mail hat
weite Kreise gezogen. Kein Wunder
also, dass auch die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten durch die
Taxi-Zentralen noch intensiver ins
Visier des Datenschutzes geraten
ist. Taxi-Zentralen müssen die gesetzlichen Vorgaben kennen und berücksichtigen. Denn Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht.
rer Zentrale, ob wir die juristischen
Anforderungen erfüllen. Hat er weitere Empfehlungen, setzen wir diese um. Sollten Fragen offen bleiben,
klären wir das persönlich mit dem
Hamburger Datenschutzbeauftragten.“ sagt Dirk Schütte, Vorstandsvorsitzender der Hansa Funktaxi
e.G. in Hamburg.
Vielen Kunden geht die Überwachung zu weit
Der Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung
in Informations- und Kommunikationssystemen ist zusammen mit den
Datenschutzgesetzen der Länder im
Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG)
geregelt. Aufgrund der föderalen
Regelungen im Bereich des Datenschutzes gibt es abweichende Auslegungen hinsichtlich der rechtlich
zulässigen Maximalzeiten gespeicherter Daten. Deshalb sollten TaxiZentralen die Verarbeitungspraxis
der eingehenden, personenbezogenen Daten also in enger Absprache
mit dem Datenschutzbeauftragten
abgleichen. „Das funktioniert ganz
einfach: Wir prüfen regelmäßig mit
dem Datenschutzbeauftragten unse-
10 • Hallo TAXI
Schließlich dient dies nicht nur dem
Schutz der Fahrer und Fahrerinnen
bei Überfällen oder eventuellen
Fahrzeugdiebstählen oder -entführungen, sondern auch der Verkürzung der Wartezeit für den Kunden.
Auch hinsichtlich der Bearbeitung
von Reklamationen oder Kundenbeschwerden sei die Nutzung von
GPS-Daten akzeptabel. Die Zulässigkeit und Bewertung dieser
lückenlosen Überwachung der Taxifahrerinnen und –Fahrer und zeitliche Speicherung der GPS-Daten
leitet sich aus § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 und 2 des BDSG ab: Danach ist das
Erheben, Speichern, Verändern oder
Übermitteln personenbezogener Daten oder Ihre Nutzung als Mittel für
die Erfüllung der Geschäftszwecke
der Taxi-Zentralen zulässig. Vorausgesetzt, dass die erhobenen Daten
für die Durchführung bzw. Abrechnung des Geschäftsverhältnisses
notwendig sind und kein Grund zur
Annahme besteht, dass das Schutzbedürfnis des Betroffenen dadurch
unnötig strapaziert wird. Da gemäß
§ 35 BDSG die Daten zu löschen
sind, wenn der Grund, der ihre Speicherung rechtfertigt, entfallen ist,
sind nach Auslegung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten die
GPS-Ortungsdaten spätestens nach
einer maximalen Speicherzeit von 7
Tagen zu löschen.
Bestelldaten von Kunden
Um Rechnungsfahrten – beispielsweise für Krankentransporte – abrechnen zu können, ein professionelles Beschwerdemanagement zu
ermöglichen oder vergessenes Gepäck in Taxen hinterher reibungslos
zuordnen zu können, werden die
Bestelldaten der Kunden in vielen
Taxi-Zentralen bis zu drei Monaten
gespeichert. Diese Speicherung von
Bestelldaten ist im Rahmen dieser Zweckbestimmung gemäß § 28
Abs. 1 Satz Nr. 1 BDSG zulässig. Da
Rechnungsfahrten oft erst im Folgemonat der Fahrt abgerechnet werden
können und der Kunde natürlich
erst nach Erhalt der Rechnung dazu
Stellung beziehen kann, billigt der
Datenschutz in Hamburg den TaxiZentralen eine Speicherung der Daten von maximal drei Monaten zu.
Speicherung erweiterter Kundendaten
Komplizierter wird es, wenn darüber
hinaus gehende Kundendaten wie
beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer oder Sonderwünsche
zwecks schnellerer Bestellabwicklung und individueller Kundenan-
4-5/2014
sprache von Taxi-Zentralen gespeichert werden. Wie es in § 28 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 BDSG geregelt ist,
dürfen umfassendere Kundendaten
nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Taxi-Zentralen gespeichert werden: Der Kunde muss aus
datenschutzrechtlicher Sicht auf
sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Denn gemäß § 1 Abs.1
BDSG ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht betroffen, das
dem Einzelnen zusichert, selbst über
den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten zu bestimmen.
„Wenn Kunden das Thema Datenschutz problematisch sehen sollten, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Der Kunde bestellt bei uns mit
unterdrückter Rufnummer - dann
können wir nichts speichern, da der
Kunde nur über seine Telefonnummer identifiziert werden kann. Oder
der Kunde sagt bei der Bestellung,
dass seine Daten nicht gespeichert
werden sollen. Dann ist das Thema
vom Tisch“, erklärt Schütte. Denn
gemäß § 33 BDSG sind die Betroffenen zu benachrichtigen, wenn
erstmals personenbezogene Daten
ohne Kenntnis der Betroffenen gespeichert werden. Eine Speicherung
von Kundendaten darf daher nur erfolgen, wenn die Kunden keinen Widerspruch eingelegt haben.
Aufzeichnung von
Telefongesprächen mit Kunden
Bei der Aufzeichnung von Telefongesprächen mit den Kunden müssen
Taxi-Zentralen Folgendes beachten. Nach § 201 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist das unbefugte
Aufzeichnen von Telefongesprächen
strafbar. Unbefugtes Aufzeichnen
des nicht öffentlichen Wortes kann
demnach mit Freiheitsstrafen von
bis zu drei Jahren oder Geldstrafen
geahndet werden. Eine Rechtsgrundlage, die die Aufzeichnung von Telefongesprächen der Mitarbeiter mit
dem Kunden ohne deren Einwilligung gestattet, besteht also nicht.
Ebenfalls dürfen die Gesprächsanteile der Mitarbeiter einer Taxi-Zentrale nur dann aufgezeichnet werden,
wenn diese hierin eingewilligt haben. Seitens der Datenschützer gilt
es zudem als zweifelhaft, ob die Bearbeitung von Beschwerden seitens
der Taxi-Zentrale überhaupt solcher Aufzeichnungen bedürfen. Im
Übrigen ist eine arbeitsrechtliche
Einwilligung eines Mitarbeiters in
die Aufzeichnung seiner Kundengespräche juristisch nicht als wirksame Einwilligung in die Aufzeichnung seiner Telefonate zu werten.
Die juristischen Schranken sind
also hoch, weshalb Taxi-Zentralen
keinerlei Gespräche aufzeichnen
sollten und sich in ihren Abläufen peinlichst an die Vorgaben des
Datenschutzes halten sollten. Das
durch die NSA-Affäre ausgelöste
Trauma wirkt stark und darf nicht
unterschätzt werden…
Fast alle
sind zufrieden
Qualität im Taxigewerbe besser als der Ruf
Rund 87 Prozent der deutschen TaxiKunden sind sehr zufrieden mit der
Qualität der Fahrt. Das ergab eine
vom Marktforschungsinstitut IFAK
erstellte repräsentative Umfrage im
Auftrag des Deutschen Taxi- und
Mietwagenverbandes, die damit das
Ergebnis der vorhergehenden Umfrage aus dem Jahr 2011 (85 Prozent)
bestätigt. BZP-Präsident Michael
Müller: „Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden und freuen uns, dass
es keine Ausreißer gibt“. Sowohl
Frauen als auch Männer, Bewohner
von kleineren Gemeinden wie auch
Großstädten und quer durch alle Altersstrukturen stellen der Branche
ein gutes Zeugnis aus. Freundlichkeit des Fahrers, Pünktlichkeit und
die optimale Route werden von den
Fahrgästen gelobt. Hin und wieder
werden unangemessene Wartezeiten, hohe Preise sowie mangelhafte
Routen kritisiert.
Nach der Umfrage erfolgten 83 Prozent aller Fahrten im letzten halben
Jahr aus privaten Gründen. 63 Prozent der Kunden pendelten auf derselben Strecke. Bei der Frage nach
der letzten Fahrt antworteten sogar
90 Prozent der Befragten, dass sie
das Taxi privat genutzt hätten. Müller: „Die Umfrage ergab auch, dass
über drei Viertel der Fahrten ohne
Taxi nicht durchgeführt worden wären. 77 Prozent der Nutzer sagten, es
gab keine Alternative zu der Fahrt
mit dem Taxi, egal, ob sie zum Krankenhaus, zu einer Veranstaltung oder
zum Flughafen führte.“
Noch ein sehr interessantes Ergebnis: Trotz des Smartphone-Booms
nutzen die Bundesbürger kaum Apps
zur Bestellung einer Taxifahrt. Bei
der Umfrage gaben nur 0,4 Prozent
der Nutzer an, dass sie ihr Taxi via
App bestellen. Im Gegensatz dazu
werden 74 Prozent aller Fahrzeuge
über die entsprechende Taxi-Zentrale geordert. Weitere 14 Prozent der
Nutzer bevorzugen den Halteplatz
und die vorwiegend in Großstädten
genutzte Methode des Heranwinkens im Bundesdurchschnitt wird
von zehn Prozent der Fahrgäste praktiziert.
Die Umfrage-Ergebnisse finden Sie
unter http://bit.ly/1fiHxUv. Befragt
wurden bei der im Januar 2014 nach
der CATI-Methode (Computer Assisted Telephone Interview) insgesamt
1.580 Bundesbürger ab 18 Jahren.
Hallo TAXI • 11
4-5/2014
Bundesgerichtshof
urteilt über Mietwagen
Entscheidung mit Seltenheitswert - Anspruch auf Entschädigung
Von
Peter Schmidt de Boer
([email protected])
Seltener muss sich der Bundesgerichtshof mit Themen wie „Nutzungsausfall“ oder „Mietwagenkosten“ befassen. Im letzten Jahr gab es
eine klarstellende Entscheidung, die
wir heute aufgreifen wollen. Ist das
Fahrzeug des Geschädigten durch
den Unfall so beschädigt worden,
dass es nicht mehr nutzbar ist, hat
er grundsätzlich gegen den Schädiger einen Anspruch auf Erstattung
der Mietwagenkosten. Verzichtet
er auf einen Mietwagen, steht ihm
grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall zu, sofern eine Reparatur oder Neubeschaffung tatsächlich
stattgefunden hat.
Wenn der Geschädigte über einen
Zweitwagen verfügt, den er problemlos nutzen kann, wird ihm im
Regelfall zugemutet, sich auf den
Zweitwagen zu beschränken. In diesem Fall sind Mietwagenkosten regelmäßig nicht erstattungsfähig. Der
Geschädigte darf ein Fahrzeug anmieten, das im Vergleich zu seinem
beschädigten Fahrzeug gleichwertig
ist. Da ihm jedoch regelmäßig bei
dem Ersatz der Mietwagenkosten für
ein gleiches Fahrzeug die ersparten
eigenen Aufwendungen entgegengehalten werden können, wird man
immer anraten, ein Fahrzeug zu
wählen, dass eine Preisstufe unter
dem beschädigten Fahrzeug eingestuft ist.
In dem Fall, der auch durch das
BGH-Urteil vom 05.02.2013 - und
damit fast 5 Jahre nach dem Unfall
- immer noch nicht abgeschlossen
wurde, ging es um Folgendes:
12 • Hallo TAXI
Die Klägerin machte ausstehenden
Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall vom 08.04.2008 geltend. Die
Eintrittspflichtigkeit der Beklagten
(Kfz-Haftpflichtversicherung
des
Unfallgegners) stand dem Grunde
nach zu 100% fest. Die Versicherung
hatte alle Schäden bis auf die Mietwagenkosten, die die Klägerin geltend machte, ausgeglichen. Es ging
hier um einen Betrag von immerhin
EUR 5.390,95. Die Klägerin hatte
sich für den Zeitraum der Reparatur,
die 93 Tage dauerte, einen Mietwagen genommen. Die Reparaturdauer
und auch die Höhe der Mietwagenkosten waren nicht das große Problem. Auf der Mietwagenrechnung,
die der gegnerischen Versicherung
eingereicht worden war, war natürlich auch angegeben, wie viele Kilometer mit dem Mietwagen zurückgelegt wurden: Es waren insgesamt
sage und schreibe 553 km und damit
rd. 6 Kilometer am Tag.
Die Versicherung schäumte, rechnete fiktive Taxikosten aus, kam so
auf einen Betrag von EUR 1.395,00
und verweigerte die Restzahlung
von EUR 3.995,95, die die Klägerin
Mieten, aber richtig - Der Bundesgerichtshof erklärt wie
4-5/2014
sich vor Gericht erstreiten wollte.
Sie erklärte die geringe Fahrleistung
damit, dass sie Schwierigkeiten mit
dem Mietwagen gehabt hätte und
deshalb kaum noch damit gefahren
sei.
Das Amtsgericht rechnete etwas
großzügiger und argumentierte, der
Klägerin stünde ja zumindest Nutzungsausfall zu und der sei höher als
fiktive Taxikosten. So verurteile das
Amtsgericht die Versicherung zur
Zahlung von weiteren EUR 1.860,00.
Die Versicherung wollte das nicht
akzeptieren, ging in Berufung und
gewann vor dem Landgericht Görlitz in vollem Umfang. Der Klägerin
stehe kein weiteres Geld mehr zu, so
das Gericht, und wenn sie Schwierigkeiten mit dem Mietwagen gehabt hätte, hätte sie diesen zurückgeben und sich ggf. um ein anderes
Fahrzeug bemühen müssen. Für teures Geld einen Mietwagen vor dem
Haus stehen zu haben und weniger
als 20 km täglich damit zu fahren,
gehe nicht an.
Hiergegen wandte sich die Revision
der Klägerin vor dem BGH. Dieser
hob das Urteil des LG Görlitz auf
und verwies an das vorinstanzliche
Gericht zurück. Die Sache ist also
immer noch nicht ausgestanden.
Der BGH führte in seinem Urteil u.a.
aus, dass im Hinblick auf Mietwagenkosten nur diejenigen Aufwendungen zu ersetzen seien, welche
ein verständiger und wirtschaftlich
denkender Mensch in der Lage des
Geschädigten für zweckmäßig und
notwendig halten dürfte. Es komme
hierbei darauf an, wie sich der Nutzungsbedarf des Geschädigten im
Einzelfall während der Entbehrung
tatsächlich gestaltet habe, um zu
entscheiden, ob dieser sich mit einem Pauschalbetrag begnügen müsse oder er den höheren Aufwand für
die Mietwagenkosten fordern könne.
Grundsätzlich billigte der BGH das
Abstellen auf eine gewisse Kilometerleistung, ab welcher die Inanspruchnahme eines Ersatzwagens als
unwirtschaftlich angesehen werden
kann.
Nicht zu billigen sei allerdings, dass
bestimmte Fallgruppen, in denen
die Erforderlichkeit eines jederzeit
verfügbaren Kraftfahrzeuges bei natürlicher Beurteilung auf der Hand
liege, einer undifferenzierten Beurteilung aufgrund eines untauglichen
Maßstabs unterzogen würden. In bestimmten Sachverhalten sei allein
die Notwendigkeit einer ständigen
Verfügbarkeit des Kraftfahrzeuges
ausreichend, um die Anmietung zu
rechtfertigen. Hierbei komme es
dann nicht auf die gefahrene Kilometerleistung an.
Hierzu habe das Berufungsgericht
nicht ausreichend Feststellungen
getroffen. Der BGH gab dem Berufungsgericht mit auf den Weg, dass
die Klägerin als Geschädigte zur Erforderlichkeit der Inanspruchnahme
eines Mietwagens konkret vortragen
müsse.
Sodann würde zu prüfen sein, ob die
Klägerin den Mietvertrag mit den
erheblichen laufenden Kosten hätte
aufrecht erhalten dürfen, als sie fest-
stellte, dass sie Schwierigkeiten bei
der Bedienung des Mietfahrzeuges
hatte, sodass sie es nur noch in geringem Umfang benutzte. Der BGH
tendiert in diesem Zusammenhang
dazu, der Klägerin zuzumuten, für
diesen Fall ab einem bestimmten
Zeitpunkt eine preiswertere Möglichkeit der Anmietung zu suchen.
Außerdem stellte der BGH fest, dass
der Geschädigte vor Gericht für den
Fall, dass ihm keine weiteren Mietwagenkosten zugesprochen werden,
auch hilfsweise den Ersatz von Nutzungsausfall beantragen könne, so
wie es das Amtsgericht ausgeurteilt
hatte.
Der BGH verwies mithin vor diesem
Hintergrund den Fall an das vorinstanzliche Gericht zurück, das sich
nunmehr noch näher unter Berücksichtigung der Hinweise des BGH
mit der Angelegenheit auseinandersetzen muss. Nach fast 5 Jahren
ist mithin immer noch kein Ende
in Sicht. Wenn man also im Falle eines Unfalles einen Mietwagen
nutzen will und weniger als durchschnittlich 20 km/Tag damit fährt,
tut man gut daran, der Versicherung
am besten vor der Anmietung entsprechende Argumente vorzutragen, sodass diese von vornherein ihr
Einverständnis mit der Anmietung
trotz niedriger Fahrleistung erklären
kann.
Zur Person:
Rechtsanwalt
Peter Schmidt de Boer
Als Mitglied im Deutschen
Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht vertritt
er Halter und Fahrer im
Taxigewerbe. In jeder Ausgabe von
Hallo TAXI erklärt er verschiedene
Themen aus dem Verkehrsrecht.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Schmidt de Boer
Sögestraße 37, 28195 Bremen
Telefon: 0421-320050
Telefax: 0421-320049
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[email protected]
Hallo TAXI • 13
4-5/2014
Tesla-Taxi
in München
Münchner Taxiunternehmer nimmt ersten Tesla in Betrieb.
Von
Tom Buntrock
([email protected])
Doch das Ergebnis fiel eher mager
aus. Der Mitsubishi i-MiEV – baugleich mit Peugeot Ion und Citroen
C-Zero – bot nur Platz für vier Personen einschließlich Fahrer und die
vom Hersteller in Aussicht gestellte Reichweite von 150 Kilometern
ließ sich nur selten erreichen. Im
Winter schrumpfte diese, durch die
14 • Hallo TAXI
Oben: Peter Köhl, seit 2007 Inhaber und Geschäftsführer der TAXI Center
Ostbahnhof GmbH; unten: Das Tesla-Taxi läuft mit einem Spiegeltaxameter;
rechts: Noch immer ein Hungucker: Das Tesla-Taxi am Münchner Flughafen
rudimentäre Heizung geschwächt,
auf deutlich unter 100 Kilometern.
Mit ein Grund, warum die Resonanz
bei Unternehmern und Fahrern eher
verhalten blieb. Tatsächlich war
eine Fahrt von der Innenstadt zum
Flughafen und zurück im Taxialltag
kaum zu bewerkstelligen.
Im November 2013 startete IsarFunk
seinen zweiten Versuch. Diesmal mit
einem Nissan Leaf und im Rahmen
des Schaufenster-Projekts „E-Plan
München“. Dieses Projekt zielt darauf ab, die Elektromobilität in München voranzutreiben. Auch wenn
der Nissan Leaf eine Reichweite von
200 Kilometern verspricht, also in
etwa einer durchschnittlichen TaxiTagschicht, ist das IsarFunk Elektrotaxi 2 hauptsächlich für Patientenfahrten zwischen den einzelnen
Häusern des Städtischen Klinikums
München unterwegs. Dafür wurden
spezielle Ladestationen eingerichtet, damit Wartezeiten zur Reichweitenverlängerung genutzt werden
können. Möglich wird das durch den
Einsatz von ubitricity-Technologie.
Im Unterschied zu anderen Ladeverfahren steckt beim ubitricity-System
die Intelligenz – also der Stromzähler und die Kommunikationsanbindung – im Ladekabel. Ladepunkte
werden auf spezielle günstige Systemsteckdosen reduziert, die fast
überall installiert werden können.
E-Fahrzeugnutzer beziehen ihren Ladestrom einfach dort, wo sie gerade
parken - und das mit nur einer Rechnung. Trotzdem sieht auch Jürgen
Dinter, Leiter Vertrieb und Marke-
Foto: Jan Cassalette
Elektroautos sind teuer. Elektroautos haben keinen Komfort. Elektroautos haben eine zu geringe Reichweite. Elektroautos taugen nicht als
Taxi. Bisherige Versuche mit Elektrofahrzeugen im Taxibetrieb bekräftigen genau diese Vorurteile. Gerade
in München hat sich diese Erfahrung
bestätigt. Die IsarFunk Taxizentrale
hatte schon 2011 ein Elektrotaxi angeschafft und betrieben. Das erste
Elektrotaxi Deutschlands – wenn
man die Modelle Anfang des einundzwanzigsten Jahrhunderts vernachlässigt – war der Mitsubishi i-Miev.
Die Entscheidung für dieses Modell
fiel schlichtweg deshalb, weil es
das erste, voll elektrische und von
einem großen Autohersteller auf
den Markt gebrachte Fahrzeug war.
IsarFunk Geschäftsführer Christian
Hess erklärte vor drei Jahren, der iMiev sei „ein ideales Stadtfahrzeug
mit genug Platz für vier Personen
und dient IsarFunk als ‚Leuchtturmprojekt’, um frühzeitig ein Statement pro Elektrofahrzeuge im Taxigewerbe zu setzen.“
Foto: TAXI Center Ostbahnhof GmbH
Elektroautos kranken meist an kurzen Reichweiten. Zu kurz, um sie
sinnvoll als Taxi betreiben zu können. Tesla scheint die Ausnahme zu
sein, die die Regel bestätigt.
4-5/2014
Während bei IsarFunk Elektromobilität praktisch im Testbetrieb vorangetrieben wird, ist der Münchner
Taxiunternehmer Peter Köhl schon
einen Schritt weiter. Der Inhaber
und Geschäftsführer vom TAXI
Center Ostbahnhof, kurz TCO, hat
in gerade einmal sieben Jahren seine Flotte von 52 Dieselfahrzeugen
komplett auf umweltfreundliche
Autos umgerüstet. Statt Mercedes
oder VW Touran mit Dieselantrieb
setzt er auf Hybridtechnologie. 50
seiner 52 Taxis sind Toyota Prius III
oder Prius plus.
Vor einem Jahr kam ein Opel Ampera
als erstes voll elektrisches Taxi dazu.
Bei voller Batterie fährt der Ampera
40 km bis 80 km ausschließlich
elektrisch. Der eingebaute Verbrennungsmotor mit der 54-kW-Generator-Einheit startet automatisch,
sobald der Ladezustand der Batterie
unter 26 Prozent gesunken ist, und
liefert dann den elektrischen Fahrstrom. Dieser Fahrzeugtyp wird daher auch Extended Range Electric
Vehicle – EREV, Elektrofahrzeug mit
verlängerter Reichweite – genannt.
Jetzt hat der Münchner Unternehmer einen Weg gefunden, seine
Flotte noch umweltfreundlicher zu
machen. Im Februar hat er das erste
Tesla-Taxi Deutschlands in Betrieb
genommen. Dafür hat er den luxuriösen Stromer für 85.000 Euro angeschafft. „Damit liegt er preislich
irgendwo zwischen Mercedes E- und
S-Klasse“, sagt Peter Köhl. Auf seiner
Webseite www.umwelttaxi-muenchen.de ist zu lesen: „Tesla Model S.
Eine rein elektrische Sportlimousine
der Luxusklasse – emissionslos, aber
alles andere als emotionslos. Mit
Foto: Jan Cassalette
ting der IsarFunk Taxizentrale, das
Hauptproblem der wirtschaftlichen
Nutzung von Elektrofahrzeugen im
Taxibetrieb bei Reichweite und Ladezeiten. „Dennoch lassen wir beim
Elektrotaxi nicht locker“, so Dinter.
„Wir glauben, dass sich im professionellen Umfeld, also bei Firmenflotten, Kleingütertransport und öffentlichem Nahverkehr der Wandel sehr
bald und sehr schnell vollziehen
wird.“
enormem Drehmoment beschleunigen 365 geräuschlose PS die Luxuslimousine wie ein Flugzeug. Ein
Fahrerlebnis, für das man andernorts
monatelang vorbuchen muss - bei
uns zu erleben per Vorbestellung auf
der Fahrt zum/vom Flughafen oder
auf Anfrage bis zu Entfernungen von
400 km.“
Eine Fahrt mit dem Tesla Model S
ist tatsächlich ein Erlebnis. Sowohl
bzgl. der Ausstattung als auch Beschleunigung kann er mit jedem
Oberklassefahrzeug mithalten. Mit
einer Reichweite von mehr als 350
Kilometern ist der Tesla darüber hinaus durchaus taxitauglich – mehr
wird in einer Schicht nur selten gefahren. Diese Zahl gilt übrigens für
den Winterbetrieb. Im Sommer sind
bis zu 480 Kilometern drin. An den
Schnellladesäulen, deren Zahl stetig wächst, lässt sich in 30 Minuten
80 Prozent der Reichweite nachtanken. Trotzdem hat der Tesla seinen
festen Fahrer. „Der Wagen braucht
jemanden, der mit der Power umgehen kann“, so Peter Köhl. „Die 367
PS müssen gebändigt werden, sonst
fährt man den Wagen an die nächste
Wand“.
Was treibt einen Taxiunternehmer
an, so viel Geld in eine umweltfreundliche Flotte zu investieren?
„Es ist mein grünes Gewissen“,
sagt Köhl. „Seit ich die Firma 2007
übernommen habe, träume ich davon, dass mein Betrieb klimaneutral
arbeiten kann. Bei einer Jahresfahrleistung von knapp drei Millionen
Straßenkilometern bot sich mir eine
einmalige Gelegenheit, den CO2Ausstoß in München zu verringern.
Und die habe ich genutzt.“
Damit räumt Peter Köhl mit den
Vorurteilen gegenüber der Elektromobilität im Taxibetrieb auf. Taxitaugliche Elektrofahrzeuge gibt es
– aber sie haben ihren Preis.
Peter Köhl ist seit 2007 Inhaber
und Geschäftsführer der TAXI
Center Ostbahnhof GmbH – kurz
TCO. Der heute 57-jährige hat damals die Firma Taxi Haidhausen
mit 52 Konzessionen übernommen. Schnell begann er damit, das
TCO zum umweltfreundlichsten
Taxibetrieb Deutschlands umzubauen. Im Februar 2014 wurde
das letzte Dieselfahrzeug außer
Dienst gestellt. Heute betreibt er
50 Hybrid- und zwei Elektrotaxis.
Sein Engagement wurde mehrfach
ausgezeichnet. Im Kinderbuch
„Energie“ aus der Reihe „Was
ist was“ brachte es ihm eine Erwähnung ein. „Auch in unseren
Städten gibt es zukunftsweisende
Projekte, die die saubere Energie
nutzen“, heißt es da auf Seite 47.
„Ein vorbildlicher Taxiunternehmer aus München hat komplett
auf Hybridfahrzeuge umgestellt.
Derzeit sind 42 Ökotaxis in Betrieb, 21 davon sogar mit Solardach. Im Vergleich zu normalen
Dieselautos kommt bei diesen Taxis nur etwa halb so viel CO2 aus
dem Auspuff.“
Hallo TAXI • 15
4-5/2014
Blacklane fährt
Smart in Berlin
Stadt streicht faktisch Erfordernis von zwei Türen für Taxis und Mietwagen
Von
Jan Cassalette
([email protected])
Vor einiger Zeit probte ein Hamburger Unternehmer den Aufstand. Er
wollte Smart-Taxis in der Hansestadt
betreiben, massenhaft und zu einem
reduzierten Tarif. Doch gegen den
Widerstand des Taxigewerbes kam
er nicht an. Nun Versucht Blacklane, in die die Daimler AG gerade
investiert hat, das Kleinstauto in
Berlin als Mietwagen zu etablieren.
Taxis seien „eine frische Alternative
zum Berliner Taxi“. Die Stadt hat
sich also sehr deutlich positioniert.
Boto Töpfer, stellvertretender Vorsitzender des Taxi Verband Berlin,
Brandenburg e.V., steht dem nicht
nach: Er fordert die Verwaltung auf,
die Mietwagen schärfer zu kontrollieren. Diese dürften nämlich nicht
am Straßenrand Fahrgäste aufnehmen und müssten nach getaner Arbeit zum Betriebssitz zurückkehren.
Unsere Kolleginnen und Kollegen in
Berlin haben es nicht leicht. Erst die
unbegrenzte
Konzessionsvergabe,
dann die Schwemme neuer Taxis, in
den vergangenen Jahren massenhaft
Mietwagen - und nun eine Sondergenehmigung der Stadt für Blacklane,
auch Smarts betreiben zu dürfen.
„Wir haben eine Ausnahme genehmigt, weil Smarts bauartbedingt
keine Rücksitzbank aufweisen und
deswegen alle Fahrgäste die Fahrzeuge sicher besteigen und verlassen
können – auch ohne zweite Tür auf
der rechten Seite“, begründet ein
Behördensprecher die Entscheidung
der Stadt. Auf der Internetseite der
Stadt hiess es schon 2008, SmartOben: Eine Fahrt mit dem schwarzen Smart ist deutlich günstiger als mit Taxi und „echten“ Mietwagen
Unten: Frank Steuer (links), gemeinsam mit Dr. Jens Wohltorf Gründer und Geschäftsführer der Blacklane GmbH
Blacklane will die Smart-Mietwagen
schon bald in weiteren deutschen
Städten anbieten. Das wären tatsächlich keine guten Nachrichten. Bei den Smarts würde es sich
schließlich um ein zusätzliches Angebot handeln, während die E- und
S-Klassen-Limousinen häufig Fahrzeuge von bestehenden Mietwagenunternehmern sind, die ihren Fuhrpark dank Blacklane lediglich besser
vermarkten.
16 • Hallo TAXI
4-5/2014
100 Tesla-Taxis für Amsterdam
In München ist das erste Tesla-Taxi
unterwegs (siehe Bericht in dieser
Ausgabe). In Amsterdam sollen es
bald 100 sein. Wie der Flughafen
Schipol in einer Pressemitteilung bekannt gab, wolle man bis zum Ende
diesen Jahres 100 Teslas des Münchner Model S beschaffen.
HALE - die Zukunft im TAXI
Spiegelwegstreckenzähler SPW-02
Oben: Auch in Oslo fährt ein TeslaTaxi; unten: Die Produktionsstätte von
Tesla in den USA
Die drei Taxiunternehmen BBF, ZCN
und Willemsen-de Koning sollen bereits am dem 1. Juni erste Elektrotaxis des amerikanischen Herstellers
betreiben. Der viertgrößte Flughafen
Europas und der 14.-größte der Welt
wäre damit Vorreiter bei der Elektrifizierung des Taxigewerbes. Vom
Flughafen Schipol in die Innenstadt
von Amsterdam sind es etwa 20 Kilometer. Bei einer vom Hersteller
angegebeben Reichweite von 400 Kilometern sollte eine Batterieladung
eine 12-Stunden-Schicht problemlos
überstehen.
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Ein Tesla Model S kostet in Deutschland derzeit ab €65.000. In den USA
wurden im Jahr 2013 mit 18.000 Exemplaren mehr Model S verkauft als
S-Klassen von Mercedes-Benz. Bis
zum Ende des Jahres 2014 soll die
Produktionskapazität auf für Elektroautos sagenhafte 50.000 Exemplare im Jahr gesteigert werden. Derzeit
verlassen etwa 600 Einheiten pro
Woche die Werke in den USA (siehe
Bild oben) und Niederlanden.
Hallo TAXI • 17
4-5/2014
Gegenwind für Uber
in Brüssel und Berlin
Auch der Bundesverband BZP kündige juristische Schritte an
Von
Jan Cassalette
([email protected])
die New Yorker im vergangenen Winter: Nach einem Schneefall kosteten
einfache Strecken über 200 Dollar.“
Eine viertelmilliarde Dollar, umgerechnet 190 Millionen Euro, hat
der Internet-Gigant Google in das
Mietwagen-Vermittlungsunternehmen Uber investiert. Damit sich die
Investition lohnt, sollen schon bald
professionelle (Uber) und AmateurChauffeure (Uberpop) in Großstädten um Fahrgäste buhlen. In Berlin
wird aus diesen Plänen zunächst
nichts.
Zur Einordnung: Das Geschäftsmodell von Uber unterscheidet sich
nicht wesentlich von dem von bekannteren Mitbewerbern wie Blacklane oder myDriver: Das Unternehmen vermittelt mit einer App
Fahraufträge zwischen Kunde und
selbständigem
Mietwagen-Unternehmer. Die Mietwagen unterliegen
dem selben Rechtsrahmen wie klassische Mietwagen auch. Sie müssen
nach Erledigung eines Fahrauftrages
zum Betriebssitz zurückkehren, dürfen den Fahrpreis frei verhandeln
und müssen 19 % Mehrwertsteuer
abführen.
Dort erwirkte der Unternehmer und
Gewerbevertreter Richard Leipold
eine einstweilige Verfügung (und
verzichtete bisher auf die Vollstreckung, siehe „Offener Brief“ in dieser Ausgabe). Moralische Unterstützung erfährt er vom Bundesverband
BZP. Dessen Präsident Michael Müller äußerte sich prompt: „Wir haben
nichts gegen Konkurrenz, aber alle
Konkurrenten haben die geltenden
Gesetze einzuhalten! Für eine - wie
eindeutig angekündigt - vorsätzliche rechtswidrige gewerbliche Personenbeförderung sieht hierzulande
das entsprechende Gesetz Bußgelder von bis zu 20.000 Euro vor.
Wir haben volles Vertrauen in das
deutsche Rechtssystem. Die zuständigen Behörden werden unverzüglich ihrer Verpflichtung nachkommen,
jeden
Rechtsverstoß
aufzudecken und sowohl gegen den
Auftraggeber wie auch beteiligte
(Privat-)Fahrer Bußgelder festzusetzen. Eine Kapitulation vor millionenschweren Investoren wird es im
deutschen Rechtssystem nicht geben.
Übrigens: Was es bedeutet, wenn
Uber in Stoßzeiten seine Preise an
die Nachfrage „anpasst“, erlebten
18 • Hallo TAXI
UberPOP jedoch ist ein neuartiges
Geschäftsmodell, dass die Grenzen
zwischen gewerbesmäßiger Personenbeförderung und privaten, aber
bezahlten Mitfahrgelegenheiten verschwimmen lässt. UberPOP schreibt
auf der eigenen Homepage (http://
blog.uber.com/uberpopberlin):
„uberPOP ist die direkte „Uber“-setzung des Berliner Zeitgeistes: Nachhaltig, gemeinschaftlich und freundlich, aber vor allem günstig! Ganz
im Sinne unseres Mottos, eine neue
Art des Transports zu ermöglichen
und für jeden verfügbar zu machen,
stellt Uber seine Technologie in den
Dienst der gemeinschaftlichen Nutzung.
Der geschätzte Preis für eine Fahrt
berechnet sich als die Summe der
zurückgelegten Strecke und Dauer
der Fahrt: Pro Minute werden dabei
€0,35 und pro Kilometer €1 verrechnet. Der Mindestpreis beträgt €4.
Dieser entspricht auch den zu tragenden Kosten im Falle einer Stornierung.“
Recht deutlich wird hierbei der gewerbsmäßige Charakter des vermeintlich non-profit-Angebotes.
UberPOP allerdings lässt sich derzeit
kaum beeindrucken und kündigte
die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes in Berlin an. Das dürfte rechtens
sein, solange die von Richard Leipold
erwirkte Verfügung nicht vollstreckt
wird. Hierfür hätte der Kollege 4 Wochen Zeit, danach verfällt quasi die
Wirkung der Verfügung.
Doch auch in Brüssel verbot ein
Gericht Uber den Betrieb. Eine
(übersetzte) Begründung liegt uns
allerdings noch nicht vor. In einem
Interview
(http://goo.gl/hCeycY)
jedoch begrüßte die belgische Ministerin Brigitte Grouwels die Entscheidung mit der Begründung, dass
die Politik auch für die Sicherheit
der Fahrgäste in Mietwagen verantwortlich ist.
4-5/2014
Dacia
Konsolen für Dacia Taxis verfügbar
Im über alle Dacia-Autohäuser für
nur €1.190 bestellbaren werkseitigen Taxi-Paket des Dacia Dokker ist
nun wie beim Lodgy ohne Mehrpreis eine Taxi-Doppel-Konsole für
einen Taxameter und ein Funkgerät
enthalten. Im gleichen Zug hat der
Taxi-Umrüster INTAX von der südlichen Nordsee auch die FunkgeräteKonsole für das Facelift des Dacia
Duster entwickelt, die ebenfalls ab
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(Dokker und Lodgy verfügen wie
oben beschrieben über eine TaxiDoppel-Konsole), eine Funk-Vorrüstung, die beliebte INTAX Taxi-Notalarmanlage mit integriertem Stillen
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Hallo TAXI • 19
4-5/2014
Der
Uberkläger
David gegen Google - In einem offenen Brief schildert Berliner Kollege Klagegründe
Von
Richard Leipold
([email protected])
Die einstweilige Verfügung gegen
UBER in Berlin hat zu einem riesigen Echo in den Medien und in den
sozialen Netzwerken geführt. Gerade in den sozialen Netzwerken ist
bei vielen der Eindruck entstanden,
hier versuche ein Taxikartell sein
Monopol mit überhöhten Preisen
zu sichern und zu diesem Zweck via
Gerichtsbeschluss Wettbewerb und
innovative Startups vom Markt zu
drängen.
Kurz zur Einordnung: Ich bin seit
33 jahren Taxiunternehmer und die
BTV e.V., der ich vorsitze, ist ein
eingetragener Verein in Berlin und
seit 2003 für seine Mitglieder tätig,
Jahreseinnahmen: €4.000, Tendenz
steigend.
Wir und das Berliner Taxigewerbe
arbeiten dabei seit Jahren mit innovativen Start-up Unternehmungen („mytaxi“ ist nur ein Beispiel)
erfolgreich und gut zusammen und
stehen Innovation keineswegs negativ gegenüber.
Wir kämpfen insbesondere für bezahlbare Taxipreise. Damit haben
wir uns nicht nur Freunde gemacht.
Wir sind jedoch der Auffassung, dass
möglichst niedrige Preise zu einer
höheren Auslastung und somit zu
mehr Gewinn führen. Jeder sollte sich Taxifahren leisten können,
denn wir sind ein Teil des öffentlichen Nahverkehrs.
Das bedeutet für uns: keine Schwarzarbeit, keine Scheinselbstständigkeit
und gleiche Standards.
20 • Hallo TAXI
Kurz: Wir freuen uns über Wettbewerb. Aber: Wettbewerb funktioniert nur, wenn Rechte und Pflichten für alle gelten.
Das bedeutet auch: gut ausgebildete
Fahrer. Wir entwickeln z.B. in Zusammenarbeit mit der IHK Berlin
zusätzlichen zum obligatorischen
Personenbeförderungsschein Qualitätsschulungen für unsere Fahrer.
Seit Anfang dieses Jahres unterstützen wir die Qualitätskampagne von
Taxi Berlin, das VIP Taxi. Wir wollen
ehrliche und transparente Fahrten,
das macht für uns ein stabiles Beförderungskonzept aus.
Im Zuge der UBER Diskussion
kommt völlig zu Recht viel Unmut
über das Taxigewerbe ans Tageslicht:
unfreundliche Fahrer, Betrugsversuche, verschmutzte Fahrzeuge.
Wir gehen dagegen an. Artikel 2 im
Grundgesetz der BTV lautet: Wir
kümmern uns um unsere Fahrgäste.
Deshalb arbeiten wir stetig an der
4-5/2014
Einhaltung und Weiterentwicklung
hoher Standards bei Ausbildung und
Prüfungen.
Fahrgäste helfen uns dabei, gegen
scharze Schafe vorzugehen. Unter
[email protected]
kann jeder Fahrgast seinem Unmut
Lust machen und wir gehen dem
nach.
Wir betrachten Beförderung als ein
Grundrecht für alle. Jeder soll sich
nicht nur eine Taxe leisten sondern
sich auch sicher sein können, dass
der Preis auch dann derselbe bleibt,
wenn die Beförderung besonders
dringend benötigt wird. Ansonsten
wird die Beförderung in besonders
gefragten Zeiten ein Luxusgut, das
sich nur die höheren Einkommensschichten leisten können.
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rt uc
pa es
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rt und
Ve D
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fü
Wir wollen dieses Grundrecht daher
nicht wie in anderen Ländern fest in
der Hand internationaler Großkonzerne sehen, die deutsches Recht
missachten weil sie es als „veraltet“
ansehen. Im Falle von UBER sehen
wir besonders Google`s Beteiligung
kritisch, über die der Konzern mit
seinen immensen Ressourcen, umstrittenen Geschäftsgebaren und
hinreichend kritisierten Vorstellungen zum Thema Datenschutz nun
auch ganz offensiv und wie wir festellen mussten aggressiv in den öffentlichen Nahverkehr vordringt.
Aller PR, Marketing und Werbung
zum Trotz: Uber ist kein kleines inovatives Start-up Unternehmen, das
von der BTV niedergekämpft wird,
sondern ein 3,5 Milliarden schwerer
Konzern.
Diesen laden wir ein, mit uns im
fairen Wettbewerb zu konkurrieren
nach den Regeln, die auch für uns
gelten. Zeigt uns, wie man besseren, preiswerteren Service für die
Kunden zuverlässig und stabil anbietet. Kauft Autos, stellt Fahrer
ein. Bezahlt Steuern und Abgaben
in Deutschland. Und stellt Euch
der Verantwortung des öffentlichen
Nahverkehrs.
Zeigt uns, dass ihr es besser könnt
als wir!!
> Universell
einsetzbare
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Hallo TAXI • 21
4-5/2014
Bundesverband BZP
zum Mindestlohn
Gespräche auf allen Ebenen / Einführung mit größter Wahrscheinlichkeit 1.1.2015
Von
Thomas Grätz
([email protected])
Der BZP hat in den letzten Wochen
diverse Anstrengungen unternommen, um die Perspektive der Taxibranche hinsichtlich der von der
Bundesministerin für Arbeit und
Soziales als eine ihrer ersten Akte
durchgedrückten Mindestlohn-Regelung einigermaßen erträglich zu
gestalten.
Dazu gehörten die schriftlichen
Stellungnahmen an die Ministerin
Nahles und diverse Abgeordnete,
die dazu geführt haben, dass der BZP
die Probleme des Taxigewerbes mit
der angedachten Regelung im ersten
der insgesamt nur fünf durchgeführten „Branchendialoge Mindestlohn“
vor Staatssekretären aus dem BMAS,
Vertretern des Kanzleramts und den
arbeitspolitischen Sprechern der
CDU/CSU-Fraktion und SPD vortragen konnte. Darüber hinaus wurden auch viele weitere Gespräche
mit Bundespolitikern, Anhörungen
bei den Arbeitsgruppen der Parteien sowie Sondierungen mit der Gewerkschaft sowie den kommunalen
Spitzenverbänden geführt.
Nachdem zwischenzeitlich sich der
Nebel etwas gelichtet hat, informieren wir hiermit die Branche über den
Stand der Angelegenheiten:
1. Es ist nicht gelungen, den Referentenentwurf der Bundesregierung
zu dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie so zu ändern, dass dem
Gewerbe die geforderte Einführung
des bundesweit geltenden Mindestlohns erst im Jahre 2017 zugestanden
wird. Die Bundesregierung hat zwar
Verständnis für die insbesondere
22 • Hallo TAXI
wegen der fehlenden Entgelthoheit
aufgeworfene Problematik für die
Taxibranche, sie wird aber keinerlei
Branchenausnahme zulassen. Damit
werden wir zwar nicht nachlassen,
uns für die zeitliche Verschiebung
für unsere Branche einzusetzen, aber
Stand heute wird der 1.01.2015 danach der Zeitpunkt sein, wonach
auch für die Taxi- und Mietwagenbranche ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von €8,50
pro Stunde brutto in Kraft treten
wird.
Insoweit fordern wir alle Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes dazu auf, sich auf diesen Termin
1.01.2015 einzustellen.
2. In mehreren Sondierungsgesprächen wurde mit Verdi darüber
diskutiert, ob beide Seiten darin
übereinkommen könnten, eine Tarifvereinbarung
hinzubekommen,
die nach der Fassung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes es erlauben
würde, die Stundenlöhne stufenweise so anzupassen, dass der allgemeine gesetzliche Mindestlohn dann
erst ab 1.01.2017 als Untergrenze
greift.
Stand heute stehen die Chancen, ob
Tarifverhandlungen mit Verdi aufgenommen werden können, fiftyfifty. Der Bundesvorstand von Verdi
wird Mitte Mai bekannt geben, ob
er sich dafür entschieden hat, Verhandlungen mit dem BZP über eine
bundesweite und allgemeinverbindliche Vereinbarung aufzunehmen.
Soweit Verdi dazu bereit sein sollte,
bedeutet dies aber noch nicht, dass
es damit zu einem für beide Seiten
tragbaren Abschluss kommt!
3. Weiterhin sind Gespräche mit
kommunalen Spitzenverbänden geführt worden, weitere stehen an. In
diesen Gesprächen konnte
Stand heute zumindest hinsichtlich
der Landkreise erreicht werden, dass
die Problematik der notwendigen
und wegen des Mindestlohnes notwendigen Tarifanpassungen allen
Landkreisen kommuniziert wird. In
diesem Zusammenhang wird vom
Deutschen Landkreistag dann auch
die Empfehlung ausgehen, dass die
notwendigen Tariferhöhungen möglichst zeitgleich abgestimmt in Kraft
treten sollen, um so Verwerfungen
in angrenzenden Tarifbezirken wenn
möglich zu verhindern.
4. Derzeit laufen schließlich noch
Bemühungen des BZP, einen „Tarifanhebungsrechner“ entwickeln zu
lassen. Wir wollen so versuchen, ein
Werkzeug bereit zu stellen, der den
örtlichen Gewerbevertretern und
Unternehmen, aber auch den Tarifgenehmigungsbehörden die Möglichkeit eröffnet, einen adäquaten
Tarif zu finden, der die Kostensteigerungen durch die kommenden Lohnanhebungen unter Einbeziehung der
örtlichen/regionalen Gegebenheiten
abbildet.
Der BZP wird Sie auf dem Laufenden
halten, und Sie insbesondere zeitnah
informieren, soweit sich bei einem
der oben dargestellten Sachstände
erhebliche Veränderungen ergeben.
4-5/2014
Urteil: Keine Gnade
für betrunkene
Taxifahrerin
ampnet – Wird jemand betrunken
am Steuer seines Wagens erwischt,
müssen schon außergewöhnliche
Umstände vorliegen, dem Verkehrssünder den Vorsatz für sein eklatantes Fehlverhalten absprechen
zu können. Erst recht nimmt ein
betrunkener Taxifahrer, der von
Berufs wegen um die Gefahren des
Alkoholgenusses vor Fahrantritt
weiß, seine Fahruntauglichkeit billigend in Kauf. Insofern gibt steht
eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit außer Frage. Gnade wegen des für die Berufsausübung
notwendigen Führerscheins darf er
daher nicht erwarten. Darauf hat das
Oberlandesgericht Celle bestanden
(Az. 32 Ss 169/13).
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Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte eine Taxifahrerin erhebliche Mengen Alkohol
getrunken, obwohl sie an diesem
Abend Fahrbereitschaft hatte. Gestellt wurde sie gegen Mitternacht
im öffentlichen Straßenverkehr mit
einer Blutalkoholkonzentration von
2,14 Promille, wobei sie in diesem
Zustand auch noch Fahrgäste beförderte. Grund genug für das zuständige Amtsgericht, die Delinquentin
wegen vorsätzlicher Trunkenheit im
Verkehr zu einer Geldstrafe von 30
Tagessätzen und dem halbjährigen
Entzug der Fahrerlaubnis zu verurteilen.
Dieses Urteil bestätigte das Oberlandesgericht. Die zweifellos in ihrer
Existenz hart getroffene Taxifahrerin
habe ja nicht nur ihr eigenes Wohl
riskiert, sondern auch das der nichts
ahnenden Fahrgäste, die davon ausgehen durften, dass die Berufskraftfahrerin nüchtern war, stellten die
Richter fest.
Hallo TAXI • 23
4-5/2014
Ford T – wie: Tourneo oder
auch wie: Taxi
Connect-Baureihe eine gelungene Alternative zu Etabliertem
Von
Klaus-Peter Berg
([email protected])
Ford gibt Gas. Und das im wahrsten Sinne des Wortes. „Der Konzern hat eines der besten Jahre der
gesamten Unternehmensgeschichte
verbuchen können“, strahlt Wolfgang Kopplin, erst seit Anfang April
diesen Jahres Geschäftsführer Marketing und Vertrieb der Kölner Autobauer bei der traditionellen Frühjahrs-Produktschau.
Immerhin: Weltweit wurden 6,4
Millionen Fahrzeuge verkauft – weit
mehr als eine halbe Million mehr als
im Jahr davor. Nicht zuletzt trug der
Focus zu dieser formidablen Zulassungsstatistik bei. Denn mit 1,1 Millionen Einheiten war er, so der FordSprecher, das meistverkaufte Auto
der Welt! Die Plattform dieser Baureihe steht auch Pate für zahlreiche
Variationen im mittleren Segment.
Hinzu kommt eine gutdurchdachte
Motorenpalette mit zwar insgesamt
wenigen, aber sehr verbrauchs- und
vor allem abgasoptimierten Triebwerken.
Interessant für die Taxi-Branche
sind seit jeher B-Max, C-Max, Grand
C-Max und Galaxy, die mit weitreichendem Platzangebot punkten
können. Jetzt kommt eine Baureihe hinzu, die eigentlich aus dem
Bereich der gewerblich genutzten
Fahrzeuge kommt, aber bestens Nischen der großen, vom Personenwagen-Bereich abgeleiteten, Fahrzeuge nutzt: der Tourneo Connect und
der Tourneo Grand Connect. Außen
kompakt, aber innen mit riesigem
Platzangebot.
Eigentlich sind diese Fahrzeuge nach
Ford-Diktion für die Zielgruppe
Großfamilie gedacht. Und auch für
Vereine sind sie in der Großversion
mit sieben Sitzen sehr interessant.
Und für den Taxi-Betrieb gilt das
dann ohnehin. Die Fahrzeuge bieten,
so Ford, „einen echten Kundennutzen und darüber hinaus echten Kunden-Mehrwert“. In der Tat: Sehr viel
mehr Platz für noch weniger Geld
gibt es kaum auf dem Markt. Und
auch die Ausstattung kann sich sehen lassen.
Preislich sind die Tourneos – sie sind
wie von Ford gewohnt in den Ausstattungsvarianten Ambiente, Trend
und Titanium erhältlich – sehr moderat. Zwischen 18 800 und 28 800
Euro liegt die Preisskala. Als Einstieg dient der Tourneo Connect mit
1,0 Liter Dreizylinder-Benzinmotor
(74 kW/100 PS), ein zweiter Benziner
Zwei seitliche Schiebetüren ermöglichen problemloses Ein- und Aussteigen
auf die hintere Sitzreihe sowohl im Tourneo als auch im Grand Tourneo
24 • Hallo TAXI
4-5/2014
mit 110 kW/150 PS steht daneben zur
Verfügung. In gleich drei PS-Klassen
- mit 75, 95 und 115 – stellt sich die
1,6-Liter-Dieselpalette dar. Hier
dürfte sich für das Gewerbe der größte Nutzen darstellen.
Neben niedrigen Verbrauchswerten
besticht der Tourneo Connect durch
optimale Funktionalität. Zwei seitliche Schiebetüren ermöglichen einen problemlosen Einstieg auf drei
bequeme Rücksitze. Beim Siebensitzer, er ist mit 4,81 Meter etwa 40
Zentimeter länger und verfügt über
einen deutlich größeren Radstand,
ist die hintere Sitzreihe zwar nicht
als Dauersitzplatz zu empfehlen.
Doch für die Kurzstrecke keineswegs
zu unbequem. Und: Selbst mit voller
Sitzbelegung bleibt noch immer unglaublich viel Platz für Gepäck – was
in anderen Fahrzeugen nicht immer
der Fall ist.
Ford selbst bietet nach eigenen Angaben derzeit keine eigene TaxiLinie ab Werk an. Allerdings werde
das aber wieder in Betracht gezogen.
Bis dahin jedoch lassen sich die Fahrzeuge beim bekannten Ausrüster
IMTAX mit Sitz in Oldenburg problemlos folieren und entsprechend
umrüsten.
Die Daten für den
Tourneo Connect:
•
Motoren: Zwei Benziner 1,0
Liter mit 100 PS und 1,6 Liter
mit 150 PS; drei 1,6-Liter-Diesel mit 75, 95 und 115 PS
• Höchstgeschwindigkeit:
bis 175 km/h
• Verbrauch (nach EU-Norm):
4,9 bis 5,6 Liter
• Leergewicht / Zuladung: 1495
kg / max. 515 kg
• Kofferraumvolumen:
1029 l – 2410 l
• Max. Anhängelast: 1030 kg
• Wendekreis: 11,3 m
Preise zwischen 18.800 Euro
(Tourneo Connect Ambiente mit
1,0-Liter-Dreizylinder-Benziner)
und 28.800 Euro (Grand Tourneo
Connect Titanium mit 1,6 Liter
TDCI-Dieselmotor mit 115 PS).
Weitere
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möglich;
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Hallo TAXI • 25
4-5/2014
Tacheles
in Glückstadt
Mindestlohn und Datenschutz Themen des diesjährigen Glückstädter Kreises
Von
Christian Brüggmann
(christian.brueggmann@
hallo-taxi.de)
Der Name ist geblieben, der Ort hat
gewechselt: Am 7. und 8. Februar 2014 trafen sich gut 45 Vertreter
des Norddeutschen Taxigewerbes
in Sieversen zu ihrem alljährlichen
Glückstädter Kreis.
Nach seiner Eröffnung bat Thomas
Lohse, Vorstand der TAXEN-UNION HAMBURG HANSA e.V., den
BZP-Präsidenten Michael Müller,
der hier jedoch in seiner Funktion
als Vorsitzender des Vorstandes der
Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) an-
wesend war, um einen einleitenden
Bericht zum Thema Mindestlohn.
In der letzten Januarwoche seien
erste politische Gespräche mit den
Grünen, der CDU, CSU sowie SPDAbgeordneten geführt worden. Eine
grundsätzliche Ausnahmeregelung
für das Gewerbe erscheint völlig unrealistisch. Die Grünen wollen helfen, aber ihr Einfluss ist gering. Eine
sogenannte Stichtagslösung beinhaltet die Forderung nach auskömmlichen Tariferhöhungen, die zu einem
möglichst bundesweiten Stichtag in
Kraft treten sollen. Ziel ist es hierbei, Verwerfungen zwischen einzelnen Tarifbezirken zu vermeiden.
Dies erscheint jedoch unrealistisch;
ebenso sprechen verfassungsrechtliche Bedenken dagegen. Die SPD
regt Gespräche auch mit Ver.di an.
In Hamburg werden derzeit erste
Debatten geführt, auch auf Bundesebene strebt der BZP einen Gedankenaustausch an.
In der anschließenden Diskussion
kristallisierte sich eine Gefahr besonders heraus: Die Zahl der Mehrwagenunternehmer wird sinken, die
der selbstfahrenden Unternehmer
wohl steigen. Der Unternehmer
braucht keine Mindestlohn und die
Arbeitszeit interessiert zurzeit auch
noch nicht. Dies kann keine Lösung
sein! Um zu einer besseren Auslastung zu kommen, könnten auch
weniger Fahrzeuge eingesetzt werden. Muss sich die Branche gesundschrumpfen? Macht es Sinn, jeden
mitzunehmen? Auch ist über einen
bedarfsgerechten Einsatz der Fahrzeuge nachzudenken.
Von links: Christian Brüggmann, Dirk Schütte und Thomas Lohse (Foto: Jan Cassalette)
26 • Hallo TAXI
4-5/2014
Fakt ist: Der Mindestlohn wird kommen. Fakt ist aber auch: Wenn keiner
die Einhaltung kontrolliert, werden
Wettbewerbsverzerrungen schnell
die Folge sein.
Ein weiteres Thema der Tagung war
die Frage, ob die heutigen Gewerbestrukturen zukunftsfähig sind und
ob der Ordnungsrahmen bei den sich
verschärfenden Marktbedingungen
noch zeitgemäß ist.
In dieser Diskussion ging es um
Themen wie z. B. Ausbildung. Einzig der Erwerb einer Fahrerlaubnis,
um den Beruf des Taxifahrers auszuüben, reicht heute nicht mehr
aus. Eine umfassende Ausbildung
wird als Garant für mehr Qualität
angesehen. Aber auch Themen wie
das sich veränderte Mobilitätsverhalten, neue Verkehrsformen und
der demografischen Wandel wurden
diskutiert. Wichtiger denn je ist, einen Mehrwert für den Kunden herauszuarbeiten. Denn nur er wird es
sein, der entscheidet, wo die Reise
hingeht.
Ein wichtiges Feld ist der Datenschutz, wobei hier nicht nur Zentralen, sondern auch Verbände betroffen
sind. Da der Datenschutz Ländersache ist, gibt es offensichtlich sehr
unterschiedliche Auslegungen. Was
in Schwerin durchgewunken wird,
kann in Hamburg schon beanstandet
werden. Auch wenn die Speicherung
von Daten für den Kunden Vorteile
bringt, kann sie aus datenschutzrechtlichen Erwägungen verboten
werden.
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Abschließendes Thema war der 3.
Norddeutsche Taxi- und Mietwagentag. Alle Beteiligten waren sich einig,
dass die Veranstaltung als Erfolg für
das Gewerbe verbucht werden kann
und dass es einen weiteren Taxitag
geben wird. Da es sinnvoll erscheint,
die Veranstaltung zweimal am gleichen Ort durchzuführen, wird der 4.
Norddeutsche Taxi- und Mietwagentag 2015 ebenfalls in Hamburg stattfinden. Ein Termin steht noch nicht
fest. Er soll aber in die Sommermonate vorverlegt werden.
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Hallo TAXI • 27
4-5/2014
Unternehmer setzt auf
Hyundai-Taxis
Großzügiges Garantie- und Platzangebot prädestiniert i40 Kombi für Taxigewerbe
Das Taxiunternehmen Gummersbach, mit insgesamt 10 Fahrzeugen
der größte Taxibetrieb im sauerländischen Olpe, hat seinen Fuhrpark
im März um zwei weitere i40 Kombi aufgestockt. Damit führt nun die
Hälfte aller von Gummersbach eingesetzten Fahrzeuge das Logo von
Hyundai auf dem Kühlergrill.
Im Sommer vorigen Jahres entschied
sich der Unternehmenschef HeinzJürgen Gummersbach erstmals für
die Aufnahme von drei Hyundai
i40 Kombi in seine Taxiflotte. „Das
große Platzangebot und der damit
verbundene Komfort für Fahrer und
Fahrgäste, gepaart mit einem Lade-
28 • Hallo TAXI
volumen von bis zu 1719 Litern und
nicht zuletzt das unschlagbare PreisLeistungsverhältnis waren für mich
wichtige Argumente“ schildert
Gummersbach seine Beweggründe
für den Ersatz der bisher eingesetzten Peugeot.
Die professionelle Beratung und der
umfassende Service des Hyundai
Business Centers Büdenbender in
Siegen sowie die seit August 2013
geltende erweiterte Taxigarantie für
den Hyundai i40 haben Gummersbach nun zur Aufnahme von zwei
weiteren i40 Kombi bewogen.
Taxibetreiber können sich jetzt über
eine kostenlose Zusatzgarantie für
die Mittelklasse-Baureihe i40 mit
einer erhöhten Laufleistung von
200.000 km (bisher 100.000 km),
freuen. Die Laufleistung kann gegen Zahlung von 1.200 Euro nochmals um 100.000 km auf insgesamt
300.000 km erhöht werden.
Die 4,77 Meter lange, 1,82 Meter
breite und 1,47 Meter hohe Mittelklasse-Baureihe wurde unter der Leitung des Deutschen Thomas Bürkle
im europäischen Designzentrum der
Marke in Rüsselsheim entwickelt.
Hyundai zielt insbesondere mit dem
Kombi auf Gewerbekunden ab. Der
i40 konnte seit seinem Marktantritt
2011 bereits zahlreiche Preise abräumen: Unter anderem wurde er im
vorigen Jahr „Taxi des Jahres“ sowie
„Focus online Restwertriese 2016“.
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4-5/2014
1.000.000.000 Meter
im Mercedes-Taxi
Mercedes-Benz Taxi schafft 1 Million Kilometer
Wäre das Taxi des Wernigeroder
Unternehmers Karsten Jänicke ein
Space-Shuttle, wäre es zum Mond
und zurück geflogen und jetzt schon
wieder auf dem Hinweg. Denn zum
Mond sind es nur 384.000 Kilometer, Jänicke legte aber mit seiner
Mercedes-Benz E-Klasse Baujahr
1998 auf Harzer Straßen 1 Million
Kilometer zurück.
Und auch das ist bereits Geschichte:
Die Limousine der Baureihe W 210
fährt unverändert weiter – der nächsten Million entgegen. Astrid Stolze,
Direktorin der Mercedes-Benz Niederlassung Magdeburg, überreichte
Karsten Jänicke jetzt zum Dank für
seine Kundentreue einen Gutschein
für einen Besuch des Mercedes-Benz
Museums in Stuttgart.
„Wir haben unser Taxi immer pfleglich behandelt, die Olwechselfristen
nie überzogen und alle Verschleißteile und das Öl immer bei Mercedes
gekauft“, so Jänicke. „Der Motor ist
nach wie vor im Originalzustand.
Ich weiß noch, wie ich den W 210
an einem sonnigen Augusttag vor 16
Jahren abgeholt habe. Seitdem tut er
treu seinen Dienst!“
Karsten Jänicke fährt dienstlich und
privat ausschließlich MercedesBenz: Zehn Fahrzeuge befinden sich
im Fuhrpark seiner Firma „DEINTAXI“ in Wernigerode, darunter
zwei E-Klasse T-Modelle (Baureihe
W 212) und eine C-Klasse T-Modell
(W 204).„Die Kilometerleistung dieses Taxis steht auch für eine lange
Vertrauensbeziehung zur Marke
Mercedes-Benz“, so Astrid Stolze,
Direktorin der Niederlassung Magdeburg. „Wir sind froh, Herrn Jänicke
zu unseren treuen Kunden zu zählen
– eine Treue, die auf Gegenseitigkeit
beruht! Wir wünschen ihm noch
viele Kilometer mit seinem Fahrzeug und werden ihn weiterhin auf
seinem Weg begleiten. Und da sein
Taxi vielleicht irgendwann den Weg
in unser Mercedes-Benz Museum
findet, schenken wir Herrn Jänicke
schon jetzt einen Besuch in Untertürkheim.“ Mercedes-Benz bietet
speziell auf das Taxigewerbe zugeschnittene Sondermodelle >>Das
Taxi<< zum Festpreis für E 200 CDI
Limousine und T-Modell, B 180
CDI, B 200 Natural Gas Drive, E 200
Natural Gas Drive Limousine sowie
ab April für die neue C-Klasse an.
Alternativ zu den Sondermodellen
bietet Mercedes-Benz zu ebenfalls
attraktiven Konditionen individuelle Umrüstungen der Baureihen B-,
C- (W/S 204), E- und S-Klasse, Citan
und Viano an.
Die nächste Ausgabe von
Hallo TAXI erscheint am
27.5.2014
Impressum
Redaktion:
Hallo TAXI
Postfach 10 11 67
Jakobistraße 20
28011 Bremen
28195 Bremen
Telefon: 0421 / 170 470, Telefax: 0421 / 170 473
[email protected] / www.hallo-taxi.de
De-Mail: [email protected]
Chefredaktion:
Christine Böttger ([email protected])
Redaktion:
Hilmar Bender ([email protected])
Christian Brüggmann
([email protected])
Tom Buntrock ([email protected])
Wiebke Gloe-Carstensen
([email protected])
Jan Cassalette ([email protected])
Su Celensü ([email protected])
Theresa Juranek ([email protected])
Jochen Liedtke ([email protected])
Viviane Reineking ([email protected])
Peter Schmidt de Boer
([email protected])
Verlag:
Cassalette Verlagsgesellschaft mbH
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28195 Bremen
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 28465 HB
USt.-IdNr.: DE288195524 / Steuernummer: 6010807148
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Erscheinungsweise: 10x jährlich
Herausgeber: Jan Cassalette (V.i.S.d.P.)
ISSN 0949-9288
Layout: BremerVisKom, Harald Wanetschka,
www.Bremer-Vis-Kom.de
Druck: Druckhaus Humburg GmbH & Co. KG,
Am Hilgeskamp 51-57, 28325 Bremen,
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30 • Hallo TAXI
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