Ärzteblatt Baden-Württemberg 8/2006
Transcription
Ärzteblatt Baden-Württemberg 8/2006
ISSN 0720-3489 8 2006 Ärzteblatt Baden-Württemberg E 1041 61. Jahrgang Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Gentner Verlag Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv) Schwäbisch Hall Inhalt 08 • 2006 Ärzteblatt Baden-Württemberg EDITORIAL KAMMERN UND KV 352 Mit dem Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform der Großen Koalition beschäftigt sich der stell. Vorsitzende des Vorstandes der KVBW, Dr. Wolfgang Herz, und stellt u. a. fest: „Die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen und auch die Krankenkassen werden zu reinen Regulierungsbehörden degradiert.“ 353 Der 10. Baden-Württembergische Ärztetag in Karlsruhe stand unter dem Thema „Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen“. Bei der 8. Vertreter versammlung der LÄK befasste sich die Kammerpräsidentin mit der aktuellen Gesundheitspolitik. Die Entschließungen der 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer 356 357 Die Vertreterversammlung der KVBW stellt fest: Gesundheitsfonds gefährden den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg 360 In Heidelberg wurde der Praxisverbund Heidelberg/Rhein-Neckar gegründet 362 Reichhaltiges Kursprogramm der Management-Akademie 364 Warnung vor Anzeigenofferten von Verlagsgesellschaften Die Homepage des niedergelassenen Vertragsarztes 368 369 Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerungen 371 Wer ist eigentlich der Gesundheitsrat Südwest? Die Kammerpräsidentin beantworte diese Frage VERMISCHTES RECHTSFRAGEN WIRTSCHAFT INDUSTRIENACHRICHTEN 372 NACHRICHTEN 373 TERMINE 374 BEKANNTMACHUNGEN 376 IMPRESSUM 384 Schwäbisch Hall „Am Kocher Hall die löblich Stadt, vom Salzbrunn ihren Ursprung hat.“ Schon in vorchristlicher Zeit gewannen Kelten Salz in der Gegend von Schwäbisch Hall (Foto: Baden-Württembergische Bank). Von ihnen übernahm die Salzsiederstadt am Kocher den Namen „Hall“. Das weiße Gold des Mittelalters verhalf ihr zu Ansehen und Wohlstand. 1156 wurde „Halle“ erstmals urkundlich erwähnt, 1280 stieg sie zur Reichsstadt auf. Sie erlebte eine Blüte, an die heute viele Bauwerke erinnern. Hier wurde der hällische Pfennig geprägt, der sich in ganz Mitteleuropa durchsetzte. Die Stadtherren profitierten vom Heller gleich doppelt: Ihnen fielen die Einnahmen aus der Neuprägung zu sowie die Gewinne aus den Wechselgeschäften. 1802 verlor Hall seine Selbstständigkeit und wurde württembergische Oberamtsstadt. Die Saline wurde verstaatlicht. Siederfamilien traten ihre Quellrechte gegen eine „auf ewig zu zahlende“ Rente ab, die noch heute vom Land Baden-Württemberg an die Nachkommen gezahlt wird. Die Saline verlor nach der Erschließung von Steinsalzlagern im Heilbronner Raum an Bedeutung. 1934 wurde Hall offiziell zu Schwäbisch Hall. Noch heute lockt die Kocherstadt mit ihrem Solebad sowie einem ausgeprägten Kulturprogramm unzählige Besucher an. In der malerischen Altstadt vereinen sich Vergangenheit und Gegenwart harmonisch miteinander. Auch Heil- und Freiberufler profitieren doppelt, wenn sie sich dort niederlassen. Neben dem schönen Standort kommen sie bei der BW-Bank in den Genuss einer optimalen Vermögensberatung. Als erfahrener und verlässlicher Partner steht sie auch in Finanzierungsangelegenheiten zur Seite. Interessierte finden sie in der Neuen Straße 32, 74523 Schwäbisch Hall oder erreichen sie telefonisch unter (07 91) 9 70 33-0, per Fax -11 sowie im Internet unter www.bw-bank.de. Gerne berät Sie ihr Filialleiter Oliver Hegemann (-70) auch persönlich. ÄBW 08 • 2006 351 Editorial Zentralisierung – Nivellierung – Staatsmedizin Dr. med. Wolfgang Herz 352 S eit dem 4. Juli 2006 sind die Eckpunkte der von der großen Koalition geplanten Gesund heitsreform bekannt. In diesen Eck punkten werden die ambulante und stationäre Versorgung, die Arzneimit telversorgung und auch die Reform der Institutionen, sprich der Selbst verwaltungsorgane von Kranken kassen und Kassenärztlichen Ver einigungen beschrieben. Es ist von Strukturveränderungen die Rede und auch ein neues Vergütungssystem wird ausführlich vorgestellt. Während es von Ökonomen jedweder Couleur, Krankenhausgesellschaft, Kranken kassenverbänden und Ärzteverbän den in der Folge harsche Kritik gab, hielten sich die Kassenärztlichen Ver einigungen bisher seltsam bedeckt. So werden in KV-Pressemeldungen die geplanten Veränderungen teil weise ausdrücklich begrüßt, Kritik findet sich kaum. Unter dem Ge sichtspunkt, dass es nach diesen Eck punkten gravierende Veränderungen für die regionalen KVen gibt und eine adäquate Bezahlung ärztlicher Leistungen weiterhin nicht gegeben ist, verwundert dies doch. Denn mit der angedachten Ver gütungsreform werden die finan ziellen Probleme im ambulanten Bereich sicher nicht gelöst, allein eine neue pauschalierte Gebühren ordnung bringt ja nicht mehr Geld ins System. Den ambulant tätigen ÄBW 08 • 2006 Kollegen wird eine Entbudgetierung versprochen. In fast jedem Absatz des Eckpunktepapiers findet man aber Formulierungen, dass alles im Rahmen einer weiterhin festge legten Gesamtvergütung erfolgen soll. Die Struktur des EBM 2000plus war durchaus sinnvoll, nicht aber die chronische Unterfinanzierung. Wie durch Umstellung auf Pauscha len diese Unterfinanzierung be hoben werden soll, wissen wohl nur die engsten Eingeweihten in ihrem elitären Zirkel in Berlin. In Berlin soll nämlich in der Zu kunft auch alles verhandelt und be schlossen werden. Ein Dachverband der Krankenkassen wird mit der Kas senärztlichen Bundesvereinigung die Vorgaben der Politik vereinbaren und zur Umsetzung an die Regionen weitergeben. Die regionalen Kassenärzt lichen Vereinigungen und auch Krankenkassen werden zu reinen Regulierungs behörden degradiert. Regionale Verhandlungsmög lichkeiten sind kaum noch gegeben und wenn, müssen diese mit einem Dachverband der Krankenkassen auf Landesebene ausgehandelt werden. Die regionalen KVen sollen sich in ihrer Arbeit auf die Sicherstellung, die Qualitätssicherung und Service aufgaben konzentrieren. Diese in den Eckpunkten genannten Struktur veränderungen kommen einer Total entmachtung der regionalen Selbst verwaltungsorgane gleich. Dass es durch den geplanten zentralen Bei tragseinzug der Versichertengelder und die nivellierte Wiederausschüt tung in die Regionen hinein zu einem massiven Geldabfluss aus Baden-Württemberg führt, sei zusätz lich erwähnt. Dadurch steht meines Erachtens der Gesundheitsstandort Baden-Württemberg auf dem Spiel. Bisherige zusätzliche Angebote an die Versicherten im Sinne von Einzel leistungsverträgen, die auf Grund der im Vergleich zu anderen Bundes ländern höheren Versicherungsbei träge möglich waren, werden in Zukunft nur schwer verhandelbar sein. Entlassungen in den Arztpra xen, bei den Krankenkassen und Schließungen von Kliniken sind un vermeidlich. Zusätzlich hat der stati onäre Bereich mit pauschalen Ab gaben zu kämpfen. Wie sollen dann die berechtigen Forderungen unserer Klinikkollegen nach leistungs gerechtem Gehalt erfüllt werden? Bei all dem Gesagten ist es schon verwunderlich, die Reaktionen der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen zu verfolgen. Schon wegen des Macht- und Kompetenz verlustes hätte es doch unisono zu einem Aufschrei kommen müssen. Einen Aufschrei hat es aber nur aus Baden-Württemberg gegeben, sonst ist es weithin ruhig geblieben. Zu mindest die Kassenärztliche Vereini gung Baden-Württemberg wird aber, wie übrigens auch die Krankenkas senverbände des Landes und die Krankenhausgesellschaft, versuchen, mit den Landespolitikern noch Ein fluss auf die Eckpunkte zu nehmen. Eile ist geboten, denn bereits am 28. September 2006 soll sich der Bundestag erstmals mit den aus den Eckpunkten resultierenden Gesetzentwürfen befassen. Nach den Diskussionen im Kabinett soll der Bundesrat dann am 15. Dezem ber 2006 zustimmen. Wenn wir keine Änderungen erreichen, wird im Jahr 2007 ein großer Schritt hin zur Staatsmedizin erfolgen. Für die Zukunft, insbesondere der freiberuf lich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psycho therapeuten lässt dies nichts Gutes erahnen. ■ Dr. med. Wolfgang Herz Stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KVBW Kammern und KV „Wir sind die Ärzte, und auch wir sind das Volk“ 10. Baden-Württembergischer Ärztetag und Vertreterversammlung der Landesärztekammer Der 10. Baden-Württembergische Ärztetag und die sich daran anschließende 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer haben im Dorint Novotel im Karlsruhe stattgefunden. Im Mittelpunkt des Ärztetages stand eine erste Präsentation von Überlegungen des Gesundheitsrat Südwest zum Thema „Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen“. In ihrem viel beachteten Bericht zur Lage thematisierte die Kammerpräsidentin, Frau Dr. med. Ulrike Wahl, die aktuellen berufs- und gesundheitspolitischen Probleme und stellte erneut fest: „Nur gemeinsam sind wir stark. Wir sind die Ärzte, und auch wir sind das Volk.“ Die Ministerin Dr. med. Monika Stolz Fotos: Uli Deck D ie Grüße und Wünsche der Landesregierung überbrachte die Ministerin für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg, Frau Dr. med. Monika Stolz, die das Thema des Ärztetags als ein besonders wichtiges Thema bezeichnete, weil es eine der zentralen Fragen der modernen Medizin und der gegenwärtigen Gesundheitspolitik berühre: die Ressourcenverteilung. Trotz ungezählter Sachverständigengutachten sei ein gesellschaftlicher Konsens darüber, wie bedarfsgerechte Versorgung organisiert und finanziert werden soll, immer noch nicht in Sicht. Inwieweit die neue Gesundheitsreform hier weiterhelfen könne, müsse sich erst noch zeigen. Die Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006, auf die sich die Koalitionsspitzen in Berlin geeinigt hatten, bewertete die Ministerin als ersten Schritt in die richtige Richtung und als Chance zum Einstieg in die wettbewerbliche Orientierung des Gesundheitssystems. Positiv seien vor allem die erreichten strukturellen Veränderungen, die besseren Wahlmöglichkeiten für die Patienten und die vorgesehene Modernisierung der ärztlichen Vergütung. „Die Zeit im Laufrad mit floatenden Punktwerten, gedeckelten Budgets und der Last des Morbiditätsrisikos geht endlich zu Ende. Dass feste Preise nicht nur im Krankenhaus bezahlt werden, sondern dass künftig auch Vertragsärzte in Euro und Cent für ihre Leistungen vergütet werden, halte ich für einen echten Fortschritt.“ Die Ministerin hob hervor, dass ohne qualifizierte und motivierte Ärztinnen und Ärzte das Gesundheitssystem nicht funktionieren könne. Deshalb komme ihnen auch eine Schlüsselposition in der Diskussion über die Versorgungsstrukturen zu. „Ich danke den Teilnehmern am Ärztetag Baden-Württemberg, stellvertretend für die gesamte Ärzteschaft im Land, für ihr Engagement und spreche ihnen meine Anerken- nung für ihre Arbeit zu Gunsten der Patientinnen und Patienten aus“, so die Ministerin. Der Tübinger Professor Dr. med. Georg Marckmann legte in seinem Einführungsreferat „Zur ethischen Rechtfertigung von Rationierung und Reallokation vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung“, den Grundstein für die differenzierte Darstellung des Gesamtthemas in den drei Arbeitskreisen. Nach Ansicht von Marckmann dürfte sich die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung in den kommenden Jahren weiter verschlechtern. Der medizinische Fortschritt eröffne immer neue, häufig kostspielige Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, die die Nachfrage nach medizinischen Leistungen und damit auch die Gesundheitsaus gaben in die Höhe treiben. Dabei verändere sich nicht nur das Spektrum der verfügbaren Maßnahmen, sondern auch das Leistungsvolumen, nicht zuletzt, weil Indikationen auf Ältere ausgeweitet werden. Nach Marckmanns Meinung verschärfen gleichzeitig Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung die Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und sinkenden Geburtenraten nehme ÄBW 08 • 2006 Prof. Dr. med. Georg Marckmann 353 Kammern und KV nicht nur die absolute Zahl, sondern auch der relative Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung zu. Dieser demografische Wandel bedinge einen steigenden Versorgungsbedarf mit höheren Ausgaben und zugleich auch sinkenden Einnahmen. Das medizinisch Mögliche und das solidarisch Finanzierbare würden deshalb in Zukunft weiter auseinander driften. Sein Ergebnis: Leistungsbegrenzungen (Rationierungen), unveränderte Schwerpunktsetzungen im System (Reallokationen) lassen sich nicht vermeiden und sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch ethisch zu rechtfertigen. Der demografische Wandel führe in Verbindung mit dem medizinischen Fortschritt zu einer steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, vor allem für die medizinische und pflegerische Versorgung multimorbider, an chronischen Erkrankungen leidenden älteren Patienten. Durch den stei- Die Mittelknappheit wird auf absehbare Zeit erhalten bleiben. genden Altenquotient und die ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stünden dieser Ausgabenexpansion in der GKV und in der Pflegeversicherung sinkende Einnahmen gegenüber. Die resultierende Mittelknappheit werde auf absehbare Zeit erhalten bleiben, da die kostentreibenden Faktoren nicht zu eliminieren sind. Explizite Leistungsbegrenzungen, also Rationierungen, sind seiner Meinung nach gegenüber impliziten medizinisch und ethisch zu bevorzugen. Angesichts des demografischen Wandels müsse dabei die medizinische und pflegerische Versorgung älterer Menschen Priorität genießen. Die erforderlichen Mittel sollten vor allem aus denjenigen Versorgungsbereichen mobilisiert werden, in denen einem hohen Ressourcen aufwand nur ein vergleichsweise geringer medizinischer Nutzen gegenübersteht. 354 ÄBW 08 • 2006 Ärzte sind keine Statisten der Politik I Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Arnold Dazu ergänzt Professor Dr. Dr. med. h. c. Michael Arnold, Vorsitzender des Gesundheitsrat Südwest: „Durch die Altersentwicklung mit der deutlichen Zunahme pflegebedürftiger Patienten bei gleichzeitig abnehmendem familiären Pflegepotential wächst der Bedarf an Mittel für diesen Verwendungszweck dramatisch an. Dies zwingt zu Anstrengungen auf der Systemebene, nur noch Verfahren anzuwenden, die effektiv und wirtschaftlich sind und auf der Patientenebene, den Arzt dazu zu erziehen, bei seinen Entscheidungen stets zu berücksichtigen, dass die eingesetzten Ressourcen, an anderer Stelle eingesetzt, einen höheren Nutzen bringen könnten, also die Opportunitäts kosten zu berücksichtigen.“ Das Thema „Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen“ wurde im Anschluss in drei Arbeitskreisen vorgestellt und zum Teil heftig kontrovers diskutiert. Lesen Sie dazu auch die Meinung der Präsidentin der Landesärztekammer: Zur Sache. Der Arbeitskreis 1 befasste sich mit dem Thema „Auswirkungen auf die Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Angehörigen medizinischer Fachberufe“, der Arbeitskreis 2 erörterte das Thema „Auswirkungen der sozioökonomischen Herausforderungen auf das Leistungsangebot und den Leistungskatalog“ und im Arbeitskreis 3 wurde das Thema „Auswirkungen auf den Prozess der Versorgung“ vorgestellt und diskutiert. ■ n der 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg im Anschluss an den 10. Baden-Württembergischen Ärztetag gab die Präsidentin der Landesärztekammer, Frau Dr. med. Ulrike Wahl, einen viel beachteten Bericht über die aktuellen berufsund gesundheitspolitischen Probleme. Sie erinnerte noch einmal daran, dass derzeit überall in Deutschland Klinikärzte streiken, unterstützt von den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. „Angestellte und Freiberufler sind solidarisch in der Forderung nach angemessener Vergütung, menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und Bürokratieabbau.“ Ein Ende des Streiks sei nicht abzusehen. Aber der Politik müsse nach wie vor und immer wieder deutlich gemacht werden, dass die Ärzte nicht die Statisten im Drama der Gesundheitspolitik sind. „Wir sind die Ärzte, und auch wir sind das Volk.“ Die Präsidentin unterstrich allerdings auch, dass man sich klar darüber sein müsse, dass die Situation der Klinikärzte nicht eins zu eins auf die Vertragsärzte übertragen werden könne. Der wichtigste Unterschied sei eben, dass die Klinikärzte nur einen Tarifpartner haben, mit dem sie sich auseinander setzen müssen, die niedergelassenen Ärzte dagegen viele Gegner mit unterschiedlichen Angriffsflächen. „Konfliktfähig und entschlossen sind wir alle, sonst wären wir keine Ärzte.“ Realitätssinn, gesunden Menschenverstand und tatkräftige Entschlossenheit vermisst die Kammerpräsidentin bei der Diskussion um die anstehende Gesundheitsreform 2006. Der Finanzteil der Gesundheitsreform sei halbherzig und Gegenstand allgemeiner Kritik. Der Strukturteil der Reform sei dagegen ambitioniert und werde, wenn er so in Kraft tritt, das Versorgungs geschehen nachhaltig verändern. Die bisherige Budgetierung durch Kammern und KV Anzeige fach den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und haben fröhlich Elemente der Bürgerversicherung und der Gesundheitsprämie in einen Topf geworfen, frei nach dem Motto: es muss etwas passieren, aber es darf nichts geschehen.“ Weitere Themen der Präsidentin waren die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, wo der Start der Testphasen immer noch auf sich warten lasse, und die am 1. August dieses Jahres in Kraft getretene neue Ausbildungsverordnung für medizinische Fachangestellte. Wahl: „Diese neue Ausbildungsverordnung war längst überfällig. Die Praxen sind heute mehr denn je auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen, die den medizinischen und ökonomischen Anforderungen gerecht werden.“ Zum Schluss machte die Präsidentin noch darauf aufmerksam, dass der Deutsche Ärztetag in Magdeburg jüngst beschlossen hat, dass der 111. Deutsche Ärztetag 2008 in Ulm stattfinden wird. „Wir haben uns gefreut, und wir werden unser Bestes tun, den Delegierten die baden-württembergische Gastfreundschaft und vielleicht auch ein bisschen die baden-württembergische Lebensart nahe zu bringen.“ ■ Die Nummer 1 im Ultraschall www.dormed-stuttgart. de Anknüpfung der Finanzvolumina an die Grundlohnsumme soll beendet werden, was bedeuten könnte, dass den Ärzten mehr Geld für zusätzliche Leistung zur Verfügung stünde. Aber dies – so Dr. Wahl – sei Theorie. Fakt sei, dass im System eine Mengensteuerung durch Abstaffelung eingebaut wird, wenn man so wolle, eine Art Mengenbudget. Die Kammerpräsidentin: „Was da am 3. Juli als politisch konzertierter Koalitionskompromiss präsentiert wurde, ist von der Fachwelt einhellig zerrissen worden. Und das zu Recht. Die schwarz-rote Regierung hat die selbst gesetzten Reformziele verfehlt. Die Kommentare der großen Zeitun gen gingen von Murks über Desaster bis hin zu April, April. Im Einzelnen: Die Kassenbeiträge werden im kommenden Jahr um 0,5 Prozent erhöht, die Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge wurde von der SPD verhindert, die von Merkel favorisierten Pläne zur weitergehenden Steuerfinanzierung scheiterten am Einspruch der Länderchefs. Unter dem Strich fließen damit am Ende der Legislaturperiode weniger Steuermittel ins Gesundheitssystem als heute.“ Dennoch werde der Leistungs katalog erweitert. Die Aufnahme von empfohlenen Impfungen, Mutter-Kind-Kuren, Palliativmedizin und geriatrischer Rehabilitation werde von der Ärzteschaft zwar grundsätzlich begrüßt, aber vor dem finanziellen Hintergrund auch durchaus skeptisch gesehen. Der von der Politik vorgesehene Finanzzuschuss in Form eines Sanierungsbetrags in Höhe von einem Prozent aus dem Budget der Krankenhäuser werde viele kommunale Häuser vor die Alternative schließen: Schließung oder Privatisierung. Auch den geplanten „Gesundheitsfond“, mit dem die GKV-Finanzierung ab 2008 auf eine neue Basis gestellt werden soll, hat die Präsidentin angesprochen und stellt fest: diese Konstruktion einer Geldsammel- und Geldverteilungsstelle löst das Finanzierungsproblem der GKV mit Sicherheit nicht. Der Gesundheitsfond ist das traurige Ergebnis einer angestrengten Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Die Koalitionsparteien sind ein- W eltneuheit ab sofort n in unserree n e k ke e th o Son DORMED, ein Unternehmen im SONORING, auf das TOSHIBA seit vielen Jahren als exklusiven Partner für Sonografiesysteme in Deutschland setzt. Aus gutem Grund, denn DORMED erfüllt, wie alle Partner im SONORING, die hohen Qualitätsansprüche, die TOSHIBA an seine exklusiven Partner stellt. Sonotheken in: J. Dreher Mitglieder des „Gesundheitsrat Südwest“ em. Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Arnold Joachim Beck PD Dr. med. Clemens Becker Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Firnkorn Prof. Dr. med. Hermann Heimpel Siegfried Hörrmann Prof. Lotte Kaba-Schönstein Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann Prof. Dr. med. Georg Marckmann Ministerin a. D. Helga Solinger Vorsitzender: Prof. Dr. Dr. Arnold Geschäftsführer: Prof. Dr. Kamps ÄBW 08 • 2006 70771 Leinfelden-E. Stettener Hauptstraße 66 Tel. (07157) 88 05 36 Fax (07157) 88 05 37 78048 Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Fax (0 77 21) 40 58 91 Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek Memmingen: Donaustraße 64 • 87700 Memmingen Tel. 08331 / 98 35 92 • Fax 08331 / 98 35 93 www.schmitt-haverkamp.de Kammern und KV Zur Sache Wer ist eigentlich der Gesundheitsrat Südwest? fragten etliche Teilnehmer beim 10. Baden Württembergischen Ärztetag in Karlsruhe. Der Rat war ver antwortlich für Thema und Diskus sion am Freitagnachmittag. Das Thema hieß: Rationierung und Fehlallokation im Gesundheits wesen; die Diskussion war heiß und das lag nicht nur an den Außentemperaturen. Der Gesundheitsrat Südwest wurde im Jahre 1997 auf dem 1. Baden-Württembergischen Ärztetag in Stuttgart ins Leben gerufen. Der damalige Präsident Professor Kolkmann hatte die Idee, die Delegierten der Landesärztekammer waren begeistert. Man wollte ein Gremium unabhängiger und nur ihrem Gewissen verpflichteter Experten schaffen, die frei von Weisungen Dritter Themen aus dem Gesundheitsbereich fach übergreifend diskutieren. Die Ergebnisse dieser Beratungen sollen die innerärztliche Diskussion anstoßen und gegebenenfalls in die politische Debatte eingehen. Der Gesundheitsrat versteht sich ausdrücklich nicht als Interessenvertretung der Ärzte. Der Gesundheitsrat muss als Institution in jeder Legislaturperiode neu bestätigt werden, er informiert die Vertreterversammlung regelmäßig über die laufenden Projekte. Fünf Mitglieder werden von der VV gewählt, bis zu zehn weitere Mitglieder kann der Gesundheitsrat hinzuwählen. Vorsitzender des derzeit aus elf Mitgliedern bestehenden Gremiums ist Professor Michael Arnold aus Tübingen. Fünf Mitglieder sind Ärzte, zu ihnen gehört auch der Ehrenpräsident der Landesärztekammer Professor F.-W. Kolkmann. Der Rat hatte sich in der ersten Wahlperiode mit dem Thema Patientenautonomie befasst, hierzu gab es unter anderem eine Tagung in Bad Boll mit einer weit gestreuten Dokumentation der Ergebnisse. Die Vorstellungen des Rats fanden in der politischen Diskussion Beachtung. Das als knapper Überblick. 356 ÄBW 08 • 2006 Dr. med. Ulrike Wahl, Kammerpräsidentin Man muss den Gesundheitsrat als thinktank verstehen, der die Freiheit hat, über das politische Tagesgeschäft hinaus Themen eigener Wahl zu diskutieren und zu Ergebnissen zu kommen, die nicht im berufspolitischen Mainstream liegen. Das Thema: Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen im Hinblick auf die Herausforderungen für die zukünftige Versorgung älterer Menschen ist gerade unter dem Aspekt der Gesundheitsreform hochaktuell. „Die Optimierung der Teilhabe alter Menschen in der verbleibenden Lebenszeit beinhaltet neben der medizinischen Versorgung gleichrangig eine angemessene psycho soziale, pflegerische und therapeutische Betreuung“, heißt es im Grundsatzpapier. Der Rat geht davon aus, dass insbesondere die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen mit einer patientenzentrierten Grundhaltung über die Qualität der Versorgung oder Fehlversorgung entscheiden wird. Bis hierher waren sich Rat und Teilnehmer einig. Der Konsens fand allerdings ein jähes Ende, als der Rat seine Defizitanalyse für die Versorgungssituation alter und hochbetagter Menschen präsentierte. Der Rat hatte mit einigen Thesen den wissenschaftlichen Finger in vermeintliche Wunden gelegt und musste heftigen Widerspruch hinnehmen. Lassen Sie mich kurz auf die „Hauptkonfliktpunkte“ eingehen. In den Arbeitskreisen wurde deutlich, dass der Rat die derzeitige Möglichkeit einer 18-monatigen Zusatzweiterbildung in Geriatrie nicht für ausreichend hält, um die wachsende Zahl der Alten und Hochbetagten in Alten- und Pflegeheimen medizinisch qualifiziert zu versorgen. Der Rat empfiehlt der Kammer stattdessen, die Qualifikation eines Facharztes für Innere MedizinSchwerpunkt Geriatrie einzuführen, der als so genannte neunte Säule den Komplex Innere und Allgemeinmedizin ergänzen soll. Wie gesagt, der Rat ist freidenkend und kann die mühsam erreichten fragilen Kompromisse in diesem politisch hochbrisanten Bereich ignorieren. Ich hingegen habe diese Kompromisse bewusst mitgestaltet und reagiere nach vielen Ärztetagen mit endlosen Debatten um den Komplex Innere und Allgemeinmedizin erst mal allergisch auf jede weitere Innovation in dem Gebiet. Was die Pflege von Alten und Hochbetagten angeht, so sieht der Rat die dringende Notwendigkeit, vermehrt akademisch ausgebildete Pflegekräfte nach Art der nursepractitioners heranzuziehen, die dann auch im Rahmen einer erweiterten Kompetenz bestimmte ärztliche Tätigkeiten voll und mit Budgetverantwortung übernehmen können. Der Gedanke ist nicht neu, auch das BMG zeigt Tendenzen in die Richtung. Unlängst erreichte mich eine Anfrage des Sachverständigenrats zur Prüfung der stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte, die sich unter anderem auch mit dem Gedanken befasst, ärztliche Teilkompetenzen in die eigenverantwortliche Zuständigkeit nichtärztlicher Berufs- Kammern und KV gruppen zu übertragen. Die ver fasste Ärzteschaft steht diesen Überlegungen aus Gründen der Versorgungsqualität und der Patienten sicherheit sehr kritisch gegenüber. Zu glauben, Versorgungsengpässe könne man durch Einziehen einer neuen (kostengünstiger arbeitenden) nichtärztlichen Versorgungsebene abbauen, ist der falsche Weg. Schließlich, meint der Rat, bestünden deutliche Defizite in der hausärztlichen Versorgung Hochbetagter. Besonders der Bereich präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen würde von den damit befassten Hausärzten nicht adäquat umgesetzt. Sollte es den Hausärzten weiterhin nicht möglich sein, den gesetzlichen Anforderungen des § 73 SGBV Genüge zu leisten – so das Thesenpapier – müsse auch hier an die Übernahme ärztlicher Aufgaben durch akademisch qualifizierte Pflegekräfte gedacht werden. Die anwesenden Hausärzte vermochten weder die angesprochenen Defizite zu erkennen, noch sahen sie irgendeine Notwendigkeit, ärztliche Aufgaben an noch so qualifizierte Pflegekräfte abzugeben. Die Thesen des Rats wurden dagegen fraktionsübergreifend als Diskreditierung der hausärztlichen Tätigkeit empfunden. Wohl selten prallten Theorie und Praxis so ungebremst aufeinander wie in dieser Arbeitsgruppe. Wenn es die Absicht des Gesundheitsrats war, frischen Wind in die Diskussion zu bringen, dann hat er sein Ziel zweifellos erreicht. Ob die Überlegungen darüber hinaus Wirkung zeigen, ob auch ein Umdenken ausgelöst wurde, das bleibt abzuwarten. Die Diskussionen auf dem Ärztetag werden nun zusammen mit den Thesen des Rats in ein Papier gegossen, das auf einer der nächsten Vertreterversammlungen verabschiedet werden wird. Oder auch nicht. ■ Man darf gespannt sein. Ihre Ulrike Wahl Kammerpräsidentin Entschließungen der 8. Vertreter versammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg 22. Juli 2006 in Karlsruhe AiP-Zeiten müssen bei der tariflichen Einstufung als Zeiten der Berufserfahrung angerechnet werden Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg fordert die Arbeit geber auf, AiP-Zeiten bei der tariflichen Einstufung als Zeiten der Berufserfahrung anzurechnen. Die Tätigkeit als AiP unterschied sich in der Praxis nie wesentlich von der Tätigkeit eines Assistenzarztes. Insbesondere besteht kaum ein Unterschied zu der Tätigkeit der Assistenzärzte, die nun ohne die AiP-Phase direkt nach dem Studium ihre Approbation erhalten. Zeiten als AiP sind daher Zeiten, in denen Berufserfahrung gesammelt werden konnte. Rauchfreie Veranstaltungen der Landesärztekammer Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer entscheidet sich für rauchfreie Kammer veranstaltungen. Begründung: 120 000 Nikotintote/Jahr 80 000 Alkoholtote/Jahr 1250 „Drogentote“/Jahr Das Recht auf Selbstschädigung ist ebenso verbrieft wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Drogenfreie“ Kulturen wird es nie geben. Es geht nicht darum, Konsumenten, egal welchen Mittels, zu diskriminieren noch zu stigmatisieren, sondern um Nichtraucherschutz. Ärztlicher Sachverstand erfordert, nicht zuletzt aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse, bei den eigenen Veranstaltungen mit gutem Beispiel voraus zu gehen. Tarifliche Personalkostensteigerungen sind von den Kranken kassen zusätzlich zum Budget zu finanzieren Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landes- und Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die tariflichen Personalkostensteigerungen in den Krankenhäusern von den Krankenkassen zusätzlich zum Budget zu finanzieren sind. Eine Finanzierung nur im Rahmen des sonstigen Budgets führt dazu, dass berechtigte Forderungen der Ärzte von den Krankenhausträgern bzw. ihren Verbänden abgelehnt werden, weil die zusätzlichen Kosten ansonsten durch Einsparungen an anderen Stellen refinanziert werden müssen. Dies gefährdet die Qualität der medizinischen Versorgung. Rauchfreie Arbeitsplätze im medizinischen Bereich Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert rauchfreie Arbeitsplätze im medizinischen Bereich. Begründung: Die gesundheitlichen Schäden des Aktiv- und Passivrauchens sind enorm und bekannt. Die Ärzteschaft ist gefordert, aktiv den Nichtraucherschutz voranzutreiben. Die Ärzteschaft ist nicht darauf angewiesen, diesbezügliche Gesetze abzuwarten, sondern geht mit gutem Beispiel voraus. (Die MH Hannover hat dies bereits umfassend umgesetzt). Ärztestreik/Protestmaßnahmen der niedergelassenen Ärzte Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erklärt sich solidarisch mit den Zielen der streikenden Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern Deutschlands sowie den Zielen und Maßnahmen der protestierenden niedergelassenen Ärzte. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert alle Kolleginnen ÄBW 08 • 2006 357 Kammern und KV und Kollegen auf, die streikenden und protestierenden Ärzte zu unterstützen und alle Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet sind, die Arbeitskampfmaßnahmen der an gestellten Ärzte und die Protest maßnahmen der niedergelassenen Ärzteschaft zu behindern oder zu unterlaufen. Finanzierung der Gesundheits reform darf nicht durch ein Sonderopfer der Krankenhäuser erfolgen Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg missbilligt die Vorstellungen des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zur Gesundheitsreform 2006 aufs Schärfste, nach denen den Krankenhäusern zur Finanzierung der Gesundheitsreform 1 Prozent ihrer Budgets genommen werden soll. Dies entspricht ca. 500 Millionen Euro im Jahr. Angesichts der knappen Finanzlage der meisten Krankenhäuser ist dies ein absurder Vorstoß, durch den lediglich weitere dringend nötige Reformen auf der Einnahmenseite blockiert werden. Die Krankenhäuser sind schon durch die Umstellung auf das DRG-System erheblich belastet. Diese Umstellung kann nur mit der versprochenen Planungssicherheit bis 2009 erfolgen. Weitere Kürzungen des Budgets gefährden diesen Prozess. Darüber hinaus führen Budget kürzungen dazu, dass berechtigte Forderungen der in den Krankenhäusern Beschäftigten weiterhin nicht erfüllt werden können. Wird dem nicht abgeholfen, werden noch mehr ärztliche Leistungsträger Deutschland verlassen. Die bislang noch vorhandene Spitzenversorgung ist dann nicht länger aufrechtzuerhalten. Gesundheitsreform Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, entschieden gegen den von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsfonds vorzugehen. Durch dieses Fondsmodell droht Baden-Württemberg der Verlust von Finanzmitteln in Milliardenhöhe. 358 ÄBW 08 • 2006 iese erneute Verschiebung von D Geldmitteln – i. S. eines erneuten Länderfinanzausgleichs – schadet nicht nur der Gesundheitswirtschaft, sondern der Wirtschaft BadenWürttembergs insgesamt (über 10 Prozent der Beschäftigten in Baden-Württemberg arbeiten in der Gesundheitswirtschaft). Darüber hinaus verschlechtert sich die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg. Die bislang gute Versorgung beruht auf der besonderen Vertragsgestaltung in Baden-Württemberg. Mit dem bundesweiten Fondsmodell wird dieser Versorgung die Grundlage entzogen. ■ Flüchtlinge mit Psycho trauma ernst nehmen N ach Informationen der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat die verschärfte Asylgesetzgebung der vergangenen Jahre dazu geführt, dass körperlich und psychisch traumatisierte Flüchtlinge vermehrt abgeschoben wurden, obwohl im Vorfeld durch ärztliche Gutachten auf den Umstand der Traumatisierung aufmerksam gemacht wurde. „Ein ärztlich nachgewiesenes Psychotrauma muss zu jedem Zeitpunkt des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens ernst genommen werden – auch behördlicherseits“, fordert daher die Interessenvertretung der rund 52 000 Ärztinnen und Ärzte im Südwesten. Dr. med. Gisela Dahl, Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer, erläutert die Ausnahme situation von Flüchtlingen: „Psychische Traumafolgen werden in vielen Fällen erst spät im Abschiebeverfahren bekannt: In größter Not, mit dem Trauma der Rückführung vor Augen, werden die Bilder der Vergangenheit wieder wahrgenommen und erinnert, mit allen Schrecken und oft so, als wenn sie gegenwärtig seien. Dies kann zu folgenschweren akuten körperlichen und seelischen Zusammenbrüchen führen.“ Matthias Odenwald, ebenfalls Menschenrechtsbeauftragter der ärztlichen Standesorganisation, ergänzt: „Die Begutachtung von traumatisierten Flüchtlingen darf nach unserer Überzeugung nicht durch die Behörden erfolgen, sondern muss von Ärzten und Therapeuten mit entsprechender Qualifikation vorgenommen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Menschenrechte auf Gesundheit, Wohlbefinden und Rechtsstaatlichkeit auch für Ausreisepflichtige nicht aufgehoben sind.“ Daher fordert die Landesärztekammer die Landes regierung auf, die Abschiebepraxis künftig auf einen gemeinsamen Informations- und Kriterienkatalog zu stützen. Nach den Worten von Kammerpräsidentin Dr. med. Ulrike Wahl leistet die Landesärztekammer ihren Beitrag, um die Bedingungen zu verbessern: „Die besondere Problematik von Flüchtlingen, der mögliche Konflikt zwischen Asyl- sowie Ausländerrecht und der ärztlichen Sorgfaltspflicht erfordert eine spe zielle Fachkompetenz. Wir geben den neuesten wissenschaftlichen Stand im Rahmen spezieller Fort bildungen an Ärztinnen und Ärzte weiter; neben Psychotraumatologie werden auch Kenntnisse zur interkulturellen Begutachtung, zur standardisierten Psychodiagnostik und Kenntnisse über das Asyl- und Ausländerrecht vermittelt.“ Beson derer Wert werde auf die Qualität der Gutachtenerstellung selbst gelegt; methodische, objektive und subjektive Fehlerquellen ausführlich behandelt, so die Kammerpräsidentin. ■ Kammern und KV Entbürokratisierung angelaufen D ie KV Baden-Württemberg (KVBW) hat in einer Arbeitsgruppe „Entbürokratisierung“ gemeinsam mit der AOK in BadenWürttemberg bereits jetzt konkrete Entscheidungen zur Abschaffung oder Verschlankung von auszufüllenden Formularen in den Arztpraxen getroffen. Die Initiative geht zurück auf eine Umfrage der KVBW unter baden-württembergischen Ärzten und Psychotherapeuten im ver gangenen Oktober zum Thema „Bürokratieaufwand in den Praxen“. Damals hatten 80 Prozent der Niedergelassenen beklagt, dass sie rund ein Fünftel jedes Arbeitstages mit dem Ausfüllen von Formularen oder anderen administrativen Aufgaben verbrächten. Seit Jahresbeginn hat die AG Entbürokratisierung intensiv in die Einschränkung von Bürokratie in Arztpraxen vorbereitet. Im Fokus stand der Verzicht auf unnötige Formulare und Vordrucke oder zumindest die Reduktion auf wirklich notwendige Inhalte. „Im April hat die erste gemeinsame Sitzung der Arbeitsgruppe in großer Runde mit KV-Vertretern, ärztlichen Mitgliedern der beratenden Fachausschüsse der KVBW und der AOK stattgefunden“, berichtet Dr. Achim HoffmannGoldmayer. „Ziel des Treffens war, eine konkrete Vorschlagsliste zur Entbürokratisierung abzuarbeiten. In sehr konstruktiven Gesprächen haben KV und AOK gemeinsam fast ein Dutzend Formulare ins Auge ge- fasst, die abgeschafft werden können. Weitere acht Formulare können zumindest verschlankt werden. Es war uns wichtig, dass dem Umfrageergebnis so schnell wie möglich Taten folgen. Ohne die aktive Unterstützung der AOK in Baden-Württemberg wäre uns das nicht gelungen.“ Für den Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg, ist ein wichtiger Einstieg in den Entbürokratisierungsprozess gemacht: „Es war seit Jahren unser Anliegen, bürokratische Hürden zu hinterfragen und sie dort, wo sie sich für die Versorgung unserer Versicherten als unnötig erweisen, konsequent abzubauen. Dies ist jetzt zusammen mit der KV in einem ■ ersten Schritt gelungen.“ Anzeige $IE34!24+,).)+ISTEINESELBSTSTËNDIGE0RIVATKLINIKIM KOMPLEXEN!NGEBOTDER+LINIKEN#HRISTOPHSBADUNDBIETET STATIONËRE"EHANDLUNGSPLËTZEFàR*UGENDLICHEUNDJUNGE %RWACHSENE 5NTERDER,EITUNGVON#HEFARZT$R-ARKUS,ÚBLE BIETETEINMULTIPROFESSIONELLES"EHANDLUNGSUND "ETREUUNGSTEAM*UGENDLICHENUNDIHREN&AMILIEN FACHKOMPETENTE(ILFEIN+RISENBEI%NTWICKLUNGS UND6ERHALTENSSTÚRUNGENPSYCHISCHENUND PSYCHOSOMATISCHEN%RKRANKUNGEN "EI&RAGENZUR+OSTENàBERNAHMERUFEN3IEUNSAM BESTENEINFACHAN 7)2%.'!')%2%.5.3 7)2.%(-%.5.3:%)4 34!24+,).)+'MB( &AURNDAUER3TRAEq'ÚPPINGEN 4ELEFON q&AX %-AILINFO STARTKLINIKDEqWWWSTARTKLINIKDE ÄBW 08 • 2006 359 Kammern und KV Gesundheitsfonds gefährdet den Gesund heitsstandort Baden-Württemberg D ie Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer jüngsten Sitzung die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform diskutiert. Der KV-Vorstand hatte drei Resolutionen zur aktuellen Gesundheitspolitik in die Vertreterversammlung eingebracht, die mit großer Mehrheit verabschiedet wurden. Sollte das von der Regierungskoalition vorgelegte Eckpunktepapier Gesetz werden, droht nach Überzeugung der Delegierten durch den geplanten Gesundheitsfonds ein gigantischer Abfluss von Krankenkassengeldern aus dem Land. Dies würde massiv den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg gefährden und im Besonderen Arbeitsplätze in den Arztpraxen und Krankenhäusern, aber auch im Gesundheitswesen insgesamt kosten. Damit stünde die bisher überdurchschnittlich gute Versorgung der Patienten in BadenWürttemberg auf dem Spiel, warnen die Vertreter von rund 19 000 Vertragsärzten und Psychotherapeuten. Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank veranstaltet ein Existenzgründer-Seminar für niederlassungswillige Ärzte. Termin: Mittwoch, 27. September 2006 (19.00 Uhr) in Stuttgart Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitionsplanung • Praxiskosten • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Stuttgart, Telefon (07 11) 1 24-3 14 12. 360 ÄBW 08 • 2006 Die Delegierten haben außerdem die im Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform geplante Ver gütung der ärztlichen Leistungen über Pauschalen abgelehnt. Auch das derzeit diskutierte Konzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für eine Honorarreform – ebenfalls auf der Basis von Pauschalen – findet nicht die Zustimmung der Vertreterversammlung. Ihrer Meinung nach führen Pauschalen zu Rationierung, Qualitätsverlust und Intransparenz. Das Ärzteparlament favorisiert stattdessen eine Weiterentwicklung der jetzt gültigen Gebührenordnung, indem feste Preise festgelegt werden und das Krankheitsrisiko auf die Krankenkassen übertragen wird. Auf Kritik der Delegierten stoßen ebenfalls die geplanten Struktur veränderungen im Bereich der gemeinsamen Selbstverwaltung. Gerade in Baden-Württemberg seien immer zukunftsweisende und innovative Verträge zum Vorteil von Versicherten und Ärzten ausgehandelt worden. Durch die jetzt beabsichtigte Zentralisierung auch bei den Krankenkassen werde eine richtige Interessenvertretung durch die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen nicht mehr möglich sein und die Forderung nach mehr Wettbewerb ad absurdum geführt, lautet die Befürchtung. Die Ver treterversammlung der KVBW ruft deshalb alle Länder-KVen zu einer konzertierten Aktion gegen Zentra lisierung, Nivellierung und Staats medizin auf. Die Vorsitzende der Vertreter versammlung, Frau Dr. med. Birgit Clever, hatte zur Eröffnung der Sitzung den Vorsitzenden des Vorstandes der KBV, Dr. Köhler, begrüßt und ihm „keinen Spaziergang“ angekündigt. Zu groß sei inzwischen die Verunsicherung innerhalb der Ärzteschaft geworden, die dem Konzept der neuen Vergütungsreform der KBV nicht traue. Der EBM 2000plus habe die versprochen geglaubten 5,11 Cent nicht gebracht. „Die Kollegen wissen nicht, warum sie Ihnen diesmal vertrauen sollten, wenn Sie sagen, dass mit der jetzt vorgelegten Vergütungsordnung alles besser werden soll.“ Dr. med. Wolfgang Herz, stell vertretender Vorsitzender des Vorstandes der KV Baden-Württemberg, formulierte in seinem Statement dann auch ein klares NEIN zur neuen Vertragsgebührenordnung. „Dann lieber Kostenerstattung, die uns eine klare Darstellung der für den Patienten notwendigen Einzelleistungen ermöglicht.“ Die zu erwartende Pauschalvergütung lasse dies nicht mehr zu. Die Gesundheitsreform – so Herz – sei eine Reform der verpassten Chancen. „Aber wenn die Politiker glauben, es gäbe jetzt keine Proteste mehr, werden die sich täuschen.“ Das vorgelegte Eckpunktepapier plane offensichtlich die bundes deutsche Einheitskasse, also eine Entmachtung nicht nur der KVen auf den Status Sicherstellung und Qualitätsmanagement, sondern auch der regionalen Kassen, was für Baden-Württemberg zum Beispiel eine hohe Geldabführung in den Fond mit weitaus weniger Geldrücklauf bedeuten werde. Zu rechnen sei hier im Milliarden bereich. Die sich anschließende Diskus sion war teilweise heftig. Eine weitere Budgetierung wurde mit Nachdruck abgelehnt. Der MediVorsitzende Dr. med. Werner Baumgärtner: „Keine neue Gebühren ordnung ohne zu wissen, wie der Finanzrahmen aussieht!“ Und zu Köhler: „Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Kassen mehr Geld für die ambulante Versorgung dr. lockermachen.“ Kammern und KV Niedergelassene Ärzte informieren über aktive Gesundheitsvorsorge sowie eine wohnortnahe, flächen deckende und qualitätsgesicherte medizinische Versorgung erhalten bleiben.“ Kooperationspartner beim KV Mobil waren der Deutsche Tischtennisbund (DTTB) und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Tour des KV Mobil durch BadenWürttemberg ist Teil einer bundesweiten Kampagne, die in diesem Jahr durch insgesamt 38 Städte führt und gemeinsam von den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland getragen wird. ■ Anzeige Das KV-Mobil in Freiburg H erz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall und Herz infarkt sind leider immer noch die häufigste Todesursache in Deutschland“, bilanziert Dr. med. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW). Insbesondere Menschen mit Bluthochdruck sowie erhöhten Blutzucker- und Cholesterinwerten sind stark gefährdet. Wie man diese Risikofaktoren in den Griff bekommen kann, war Thema der Gesundheitsaktion „KV Mobil“, die in Baden-Württemberg vom 18. Juli bis 2. August 2006 stattgefunden hat. In diesem Zeitraum steuerten die niedergelassenen Ärzte der KVBW mit dem magentafarbenen Bus insgesamt neun Städte an. Sie informierten vor Ort über wichtige Vorsorgeuntersuchungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und gaben Tipps zu einer gesunden Lebensweise. Im KV Mobil konnte jeder Besucher seinen Blutdruck, Blutzucker, Cholesterinwert und Body Mass Index überprüfen lassen. Außerdem hatten die Besucher im A R Z T I N FO R M AT I O N Gesundheitsparcours rund um das KV Mobil die Möglichkeit, sich über gesunde Ernährung und Sport beraten zu lassen und einen Fitnesstest zu absolvieren. „Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet ein breites Spektrum an Vorsorgeuntersuchungen, die für die Versicherten kostenfrei sind. Leider nutzen die Versicherten diese Angebote zu wenig. Wir wollen die Menschen dazu bewegen, wichtige Untersuchungen wie die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 und den Check Up 35 für Erwachsene in der Arztpraxis in Anspruch zu nehmen“, erklärt Dr. Herz das Ziel der Informationskampagne der KVBW. Das KV Mobil klärte zudem über die Rolle der niedergelassenen Ärzte im Gesundheitssystem auf: „Sie stehen den Menschen als kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Gesundheit zur Verfügung – nicht nur zur Behandlung, sondern auch zur Vorbeugung von Erkrankungen. Die KVBW als Dachorganisation der 20 000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass freie Arztwahl Praxiserfolg bedingt ein professionelles Zeitmanagement! Die Basis für Ihren Praxiserfolg? Ganz klar: Perfekte Terminorganisation und effiziente Praxisabläufe, die zudem auch noch zufriedene Patienten garantieren. Setzen Sie hier auf Souveränität und Erfahrung – mit den tausendfach bewährten Terminplanern in 4-, 6- oder 10-spaltiger Ausführung von MED+ORG! Profitieren Sie von unserem Know-how: Fordern Sie gleich unser kostenloses Informationsmaterial an! Wir beraten Sie gerne: MED+ORG Alexander Reichert GmbH Postfach 10 81 · 78074 Niedereschach Tel. 07728 – 64 55 0 · Fax 64 55 29 www.medundorg.de [email protected] TERMINMANAGEMENT ÄBW 08 • 2006 361 Vermischtes Modell der Zukunft? Der Praxisverbund vor Ort: Gemeinsam stärker sein D ie Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre haben bei vielen niedergelassenen Ärzten zu finanziellen Einbußen geführt. Im Zuge einer Ausweitung verschiedener Tätigkeitsfelder und Spezialgebiete in Kliniken und der Neugründung von Gesundheitszentren werden die Zukunftsperspektiven für niedergelassene Einzel- und Gemeinschaftspraxen immer unsicherer. Da auch viele Patienten bei der Suche nach geeigneten Diagnoseund Therapiemöglichkeiten verun sichert sind und selten umfassend über die Leistungen ortsansässiger Praxen informiert werden, wenden sie sich im Bedarfsfall häufig an die bekannten, großen Versorgungszentren. In Heidelberg wollten nieder gelassene Ärztinnen und Ärzte ihre vielfältigen Leistungen publik machen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und gründeten im Januar den Praxisverbund Heidelberg/Rhein-Neckar. „Wir können etwas, und das möchten wir auch zeigen“, sagt der Vorsitzende Prof. Wolfgang Huber, der gemeinsam mit dem Vorstandsmitglied der Bezirksärztekammer Nordbaden, Dr. med. Herbert Zeuner den Praxisverbund ins Leben gerufen hat. Dr. Klaus Bogner neuer Vorsitzender Neuer Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg des NAV-Virchow-Bundes ist der 47-jährige Allgemeinmediziner Dr. Klaus Bogner aus Friedrichshafen. Er wurde auf der Landeshauptversammlung einstimmig gewählt und folgt Dr. Maximilian Zollner (66, Friedrichshafen) nach, der nach 13 Jahren nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Als stellvertretende Vorsitzende wurden Dr. Fritz Lenz (65, Schopfheim) und Dr. Bernd Bornscheuer (62, Waiblingen) bestätigt. Als Beisitzer des Vorstandes wurden gewählt: Dr. Mikael Präg (51, Waldkirch), Dr. Klaus Ditzen (63, Weinheim), Dr. Udo Schulte (60, Weil), Dr. Rolf Seyffer (46, Stuttgart), Dr. Friedrich Gagsteiger (48, Ulm), Dr. Jeannine Lubetzki (38, Mannheim) sowie Dr. Maximilian Zollner (66, Friedrichshafen). 362 ÄBW 08 • 2006 Mit Hilfe einer erfahrenen PR-Agentur setzten die Initiatoren ein durchdachtes Konzept um. Dazu gehört: Kollegen und Kolleginnen sowie mögliche Kooperationspartner für die Idee zu begeistern, Mitglieder zu werben, Patienten mit unterschiedlichsten Aktionen auf zuklären und die Öffentlichkeit regelmäßig über Aktivitäten des Praxisverbundes auf dem Laufenden zu halten. „Der Praxisverbund ist ein starkes Gemeinschaftswerk. Durch den Zusammenschluss können sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte austauschen, ihr Wissen, ihre Kompetenz und ihre Finanzen gezielt bündeln und mehr erreichen als jeder Einzelne für sich“, ziehen die Initiatoren bereits nach wenigen Monaten eine positive Bilanz. Oberste Priorität haben dabei immer die Interessen der Patienten. – Diese sollen etwa in einem Praxisführer verständlich und umfassend über Kompetenzen und Leistungsspektren der einzelnen Verbunds mitglieder und ihre Bedeutung als Experten informiert werden. Alle Praxisbesonderheiten und IGeL-Leistungen sind in individuellen PraxisProfilen, übersichtlich nach Fach gebieten und Regionen sortiert, dargestellt. So kann die Suche nach der optimalen medizinischen Ver sorgung gezielt unterstützt und vereinfacht werden. Der gegenseitige Austausch untereinander fördert die Qualitätssicherung, erhöht die Bandbreite an Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, Doppeluntersuchungen lassen sich so vermeiden. – Eine Internetseite www.praxis verbund-heidelberg.de stellt anschaulich und verständlich den Praxisverbund und seine Ziele vor, listet Mitglieder nach Region und Fachgebieten auf und informiert über aktuelle Gesundheitsthemen. – Bei einem Aktionstag im Mai unter dem Motto „Medizin der kurzen Wege“ präsentierten sich Mitglieder unterschiedlichster Fachund Spezialgebiete. Darunter Internisten, HNO-, Haut- und Augenärzte, Labormediziner, Orthopäden, Kardiologen, Kinder- und Jugendärzte, Umweltmediziner und Schmerz therapeuten. Kostenlose Beratungen, Service-, Mitmach- und Informationsangebote lockten zahlreiche Besucher an, um „ihre“ Ärztinnen und Ärzte vor Ort einmal in ganz entspannter Atmosphäre besser kennen zu lernen. – In einer Vortragsreihe für Patientinnen und Patienten bereiten Mitglieder des Praxisverbundes einmal im Monat aktuelle Gesundheits themen ansprechend und verständlich auf. Im Anschluss an die Vor träge stehen die Referenten für Fragen zur Verfügung. – In regelmäßigen Pressemeldungen und Berichte auf der Internetseite kommen die Mitglieder zu ihren Spezialgebieten zu Wort und halten Leserinnen und Leser über neueste medizinische Entwicklungen auf dem Laufenden. Mit diesem vielfältigen Angebot hat sich der Praxisverbund Heidelberg/Rhein-Neckar mittlerweile in der Region als fachkompetente Einrichtung etabliert. „Unser Modell lässt sich sicherlich ohne weiteres auch auf andere Städte und Regionen übertragen“, fasst Prof. Dr. Huber die Entstehungsgeschichte des Praxisverbundes zusammen. „Wichtig ist, sich professionelle Hilfe besonders im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu holen. Wenn unser medizinisches Wissen und Können informativ und verständlich ver öffentlicht wird, profitieren besonders Patienten: Denn Aufklärung und Transparenz sind die besten Voraussetzungen für eine Etablierung hoher Qualitätsstandards und zur Verbesserung der dringend erforderlichen Vorsorge“, sagt Prof. Dr. Huber. ■ Vermischtes Endlich weg von der Muschelwährung für Ärzte D ie öffentliche Diskussion der Eckpunkte zur Gesundheits reform konzentriert sich auf die Punkte Steuerfinanzierung und Beitragserhöhung. Dabei enthalten die Eckpunkte zahlreiche wichtige strukturelle Neuerungen wie zum Beispiel die Einführung einer Euro-Gebührenordnung für die Ärzte oder die Stärkung der Integrierten Versorgung. Die Große Koalition hat sich bemüht, wesentliche Forderungen der Ärzteschaft in den Eckpunkten unterzubringen, erklärte der Bundestagsabgeordnete Jens Spahn (CDU), Mitglied der Reformkommission, beim gesundheitspolitischen Seminar „Brennpunkt Gesundheitspolitik“ auf dem MedCongress Anfang Juli in Baden-Baden. So soll zum Beispiel bei der Integrierten Versorgung sehr viel mehr ermöglicht werden, als bisher zulässig ist. Orientiert am Beispiel von Managed Care aus den USA sollen die Krankenkassen regional Versorgungsverträge mit ausgewählten Leistungserbringern abschließen können. Die Versicherten können sich freiwillig einschreiben, müssen dafür aber auf die freie Arztwahl verzichten. Der Wunsch der Ärzte nach einer Gebührenordnung mit festen EuroWerten wird erfüllt werden. Ab 1. Januar 2009 sollen sie für ihre Leistungen feste Preise in Euro und Cent erhalten, so dass sie künftig bereits von Anfang an wissen, was sie für ihre Arbeit bekommen. Die neue Gebührenordnung wird vorwiegend Pauschalen enthalten, ergänzt um bestimmte Einzelleistungsvergütungen. Weiter wird den niedergelassenen Vertragsärzten die Anstellung von Ärzten erleichtert und die Gründung von Zweitpraxen erlaubt, um sie im Wettbewerb gegenüber den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu stärken. Darüber hinaus werden die Wirtschaftlichkeitsprüfungen erleichtert und zahlreiche bürokratische Hemmnisse abgebaut. Von der jetzigen Bedarfsplanung will man abgehen, erläuterte Spahn, und stattdessen Honorarzuschläge in unterversorgten bzw. Abschläge in überversorgten Regionen einführen. Der Vertreter der Vertragsärzte in der Diskussion, der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Wolfgang Herz, blieb dennoch skeptisch. Er vermisste, dass in den Eckpunkten keine Abstriche vom Leistungskatalog vorgesehen sind. Auch bemängelte er, dass keine Steuerung der Leistungsinanspruchnahme durch die Versicherten stattfinde. Als positiv bewertete er die Tatsache, dass die Fachärzte auch in Zukunft im System der ambulanten Versorgung bleiben. Insgesamt aber sieht er in der geplanten Gesundheitsreform einen Trend zur Nivellierung, Zentralisierung und Staatsmedizin. Mehr Wettbewerb versprechen sich die Krankenkassen von der Gesundheitsreform, sagte Johannes Bauernfeind von der AOK Baden- Württemberg. Allerdings finde dieser wohl eher zu Lasten der Versicherten statt. Für die Lage der niedergelassenen Ärzte wird seiner Ansicht nach das in der parlamentarischen Beratung befindliche Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) mehr Konsequenzen haben als die Gesundheitsreform. Mit der vorgesehenen Öffnung neuer Versorgungsformen entstünden für die Ärzte neue Perspektiven, Beruf und Familie besser als bisher in Einklang zu bringen. Die jetzige Alleinpraxis ist für Bauernfeind ein Auslaufmodell, das durch neue kooperative Strukturen, auch zusammen mit Krankenhäusern, abgelöst werden wird. Am Schluss bat der Abgeordnete Spahn alle Beteiligten im Gesundheitswesen, die Eckpunkte nicht von vornherein in Bausch und Bogen abzutun, sondern sich genauer mit ihnen zu befassen und dem Ganzen eine echte Chance zu geben. ■ Emig Veranstaltungshinweis 7. Stuttgarter Schmerztag Thema: „Der schwierige Schmerzpatient“ Samstag, 30. September 2006, 9.00–13.00 Uhr Veranstaltungsort: GENO-Haus, Heilbronner Straße 41, 70191 Stuttgart Programm: 9.00–9.05 Uhr: Begrüßung (Prof. Dr. Reineke) 9.10–9.40 Uhr: Somatoforme Schmerzstörung erkennen und (richtig) behandeln Vorsitz: Prof. Dr. Heidemann, Dr. Köster; Referent: Prof. Dr. Egle 9.40–9.55 Uhr: Diskussion 9.55–10.25 Uhr: Posttraumatische Belastungsstörungen Vorsitz: Prof. Dr. Weiß, Dr. Junger; Referentin: Dr. Frettlöh 10.25–10.40 Uhr: Diskussion 10.40–11.10 Uhr: Kaffeepause/Imbiss; Industrieausstellung 11.10–11.40 Uhr: Fibromyalgie aus rheumatologischer Sicht Vorsitz: Prof. Dr. Reineke, Dr. Bärlin; Referent: Prof. Dr. Jäckel 11.40–11.55 Uhr: Diskussion 11.55–12.25 Uhr: Fibromyalgie aus psychosomatischer Sicht Vorsitz: Dr. Körner, Dr. Dipper; Referent: Prof. Dr. Bauer 12.25–12.35 Uhr: Diskussion; Schlusswort: Prof. Dr. Heidemann Imbiss; Industrieausstellung 13.00 Uhr: Ende der Veranstaltung Kontakt: E-Mail: [email protected] ÄBW 08 • 2006 363 Vermischtes Reichhaltiges Kursprogramm der MAK N ach einer kurzen Sommer pause startet die Management Akademie der KV BadenWürttemberg (MAK) im September wieder mit einem reichhaltigen, abwechslungsreichen Kursprogramm. Ärzte, Psychotherapeuten und deren Mitarbeiter haben dann die Möglichkeit, in einem praxis orientierten Coaching den gezielten Einsatz des Internets zu erlernen oder beim Training des Konflikt managements zu erfahren, wie Schwierigkeiten mit Kollegen, Mit arbeitern oder Patienten erkannt und kreativ gelöst werden können. Neu im Programm der MAK ist die Ausbildung zur Praxismanagerin. Im Rahmen eines 5-tägigen Intensivkurses können sich Arzthelferinnen hier in den wichtigsten Funktionen und Aufgaben des Praxismanagements sowie des Selbstmanagements schulen lassen. Für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich niederlassen wollen oder gerade erst niedergelassen haben, gibt es darüber hinaus eine mehrteilige Kursreihe zur Praxisgründung und Praxis führung. Angefangen bei Fragen der Finanzierung über steuerliche Auswirkungen bis hin zu organisatorischen Hilfsmitteln werden dort alle Themen behandelt, die für Neueinsteiger wichtig sind. Zudem liefert die MAK wichtige Hilfestellung bei der Einführung von Qualitätsmanagement in der Praxis. So lernen die Teilnehmer im Intensivkurs alle Inhalte und Instrumente kennen und anzuwenden, die der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie zum Qualitätsmanagement fordert. Die Seminare der MAK werden von qualifizierten, auf das Gesundheitswesen spezialisierten Beratern zu günstigen Preisen durchgeführt. Zudem wurden die meisten Kurse von der Landesärztekammer BadenWürttemberg bzw. Landespsychotherapeutenkammer BadenWürttemberg mit wertvollen Fort bildungspunkten ausgezeichnet. 364 ÄBW 08 • 2006 Internet-Kompetenz für Ärzte und Psychotherapeuten Ran an die Computer – fertig – los! In diesem Seminar zeigen wir, wie und warum das Internet funktioniert. Im Vordergrund stehen dabei vor allem medizinische Themen. Die Teilnehmer erfahren theoretische Grundlagen der Internet-Nutzung und erhalten ein praxisorientiertes Coaching zum Einsatz des Internets. Sie lernen viele Fachbegriffe und deren Bedeutung kennen und erlangen durch zahlreiche praktische Übungen Sicherheit im Umgang mit dem Internet. Sämtliche Seminar inhalte können selbst am Computer nachvollzogen werden. Das Seminar richtet sich an Teilnehmer, die bereits erste Erfahrungen im Internet gesammelt haben. Termin: Mi, 27. 9. 2006, 19.00–22.00 Uhr, Stuttgart 50,– Euro, 4 Fortbildungspunkte Konfliktmanagement – Konflikte klären und vermeiden Konflikte konstruktiv zu lösen zählt heutzutage zu den wichtigsten Führungsaufgaben. Die positive Kommunikation zwischen Mitarbeiter/-innen, Patienten und Arzt bildet die Grundlage für eine funktionierende Praxis: Die Energien bleiben frei für das berufliche Engagement, durch persönliche Wertschätzung wird die Motivation aller Beteiligten erhöht und die Fehlzeitenquote sinkt. In diesem Seminar zeigen wir, wie Konflikte mit Kollegen, Mitarbeiter/-innen, Patienten oder im Team erkannt, eingeschätzt und kreative Lösungswege entwickelt werden können. Ausgangslage für unsere Arbeit sind die individuellen Themen und Fragestellungen der Teilnehmer. Selbsteinschätzung, Fallanalysen, Rollenspiele und die Erprobung von Handlungsalternativen sorgen für die Einprägsamkeit der Trainingsergebnisse und erleichtern den Transfer in den Praxisalltag. Termin: Sa, 23. 9. 2006, 9.00–18.00 Uhr, Stuttgart 135,– Euro, 12 Fortbildungspunkte Sommerakademie für Arzthelferinnen: Intensivkurs Praxismanagerin Im Rahmen dieses 5-tägigen Kurses bilden wir Sie zur Praxismanagerin aus. Ziel dabei ist es, Sie in den wichtigsten Funktionen und Aufgabengebieten des Praxismanagements und des Selbstmanagements zu stärken. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Führungsaufgaben in der Praxis eigenverantwortlich zu übernehmen und den Praxisinhaber in vielerlei Hinsicht wirkungsvoll zu entlasten. Zu den Themenschwerpunkten gehören u. a. das Personalmanagement, die Teamführung sowie das ärztliche Qualitätsmanagement. Darüber hinaus erhalten Sie viele Tipps und Ratschläge zum Aufbau von Termin systemen in der Praxis. Termin: Der Kurs geht über 5 Tage, Mo, 11. 9. 2006, bis Fr, 15. 9. 2006, Stuttgart, 650,– Euro Arbeitskreis Praxisgründung/ Praxisführung Mit In-Kraft-Treten des Gesundheitsreformgesetzes 2000 (GRG 2000) wurde der Einführungslehrgang, dessen Nachweis für die Zulassung als Vertragsarzt erforderlich war, abgeschafft. Für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich niederlassen wollen oder gerade erst niedergelassen haben, bieten wir stattdessen einen Arbeitskreis „Praxisgründung/Praxisführung“ an. Der Arbeitskreis besteht aus insgesamt Vermischtes acht Modulen und behandelt zentrale Themen der Betriebswirtschaft. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie durch die Integration von Zusatzleistungen und den Einsatz moderner Managementmethoden die wirtschaftliche Stabilität der Praxis gesichert werden kann. Termin: Beginn: Sa, 30. 9. 2006, 10.00–13.00 Uhr, Bad Dürrheim 175,– Euro, 12 Fortbildungspunkte Intensivkurs Qualitätsmanagement Im Rahmen unseres Intensivkurses begleiten wir die Teilnehmer Schritt für Schritt bei der Einführung von Qualitätsmanagement in der Praxis. Basis bilden dabei das Qualitätsmanagement-Modell „QEP®“ (Qualität und Entwicklung in Praxen) der KBV sowie die DIN EN ISO 9001:2000. Anhand von MusterDokumenten und vielen Beispiel unterlagen erarbeiten die Teilnehmer ihr praxiseigenes Qualitäts management-Handbuch. Darüber hinaus erhalten sie wichtige Anregungen und Hinweise, wie Maßnahmen des Qualitätsmanagements in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden können. Der Intensivkurs besteht aus vier 1,5-tägigen Workshops (freitags von 15.00–21.00 Uhr, samstags von 9.00–17.00 Uhr), die im Abstand von 4 bis 6 Wochen durchgeführt werden. Termin: Intensivkurs Stuttgart: Fr/Sa, 29./30. 9. 2006 Fr/Sa, 10./11. 11. 2006 Fr/Sa, 8./9. 12. 2006 Fr/Sa, 19./20. 1. 2007 980,– Euro, 80 Fortbildungspunkte Die Anmeldung erfolgt über die Bezirksdirektionen der KV Baden-Württemberg oder direkt bei der MAK, Postfach 80 06 08, 70506 Stuttgart, Telefon (07 11) 78 75-3 69, Fax (07 11) 78 75-2 74, E-Mail: [email protected], Internet: www.managementakademieaerzte.de ■ Mögliche Nachteile für unser Land verhindern Aktuelle Debatte im Landtag B ei der jüngsten Sitzung des Landtags fand eine von der Fraktion der FDP/DVP beantragte aktuelle Debatte zum Thema „Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform auf das Land Baden-Württemberg“ statt. Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz bewertete die von den Koalitionsspitzen in Berlin vorgelegten Eckpunkte als ersten Schritt in die richtige Richtung. Sie will jedoch genau darauf achten, dass negative Auswirkungen durch die anstehende Gesundheitsreform 2006 für die Bürgerinnen und Bürger im Land vermieden werden. „Die Eckpunkte enthalten durchaus Vorschläge die geeignet sind, die Finanzierung und Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems für die Zukunft zu sichern. Mögliche Nachteile für unser Land gilt es allerdings zu verhindern“, so Stolz bei der Debatte. „Um mir ein umfassendes Bild zu verschaffen, habe ich alle Beteiligten im Gesundheitswesen eingeladen, mit mir über die Eckpunkte zur Gesundheitsreform zu diskutieren“, sagte die Ministerin. Erste Gespräche mit Vertretern der Krankenhäuser fanden bereits statt. Gespräche mit den Ärzten, Zahnärzten, Vertretern des Rettungsdienstes, der Kranken kassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sind bereits terminiert. Ende August folgen Gespräche mit den Apothekern und der Pharma industrie. Genau will Stolz auf die Aus gestaltung des Gesundheitsfonds achten. Sie befürchtet, dass durch die zentrale bundesweite Festsetzung des Krankenkassenbeitrags zusätzliche Finanzmittel aus dem Land abfließen. Stolz: „Wir haben im Land traditionell hohe Löhne. Dies darf nicht einfach abgeschöpft werden. Leistung muss sich lohnen.“ Daher müsse die Forderung des Landes lauten „Der Gesundheitsfonds muss so ausgestaltet werden, dass Länder mit hohen Löhnen, guten Strukturen und wenigen Arbeitslosen nicht durch Mittelentzug bestraft werden.“ Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werde sich Baden-Württemberg dafür einsetzen, dass regionale Strukturen bei der Beitragserhebung und der Mittelzuweisung in den Fonds einfließen. Mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger im Land mahnte die Arbeits- und Sozialministerin an, dass es bei der Ausgestaltung des geplanten Gesundheitsfonds auch um Arbeitsplätze bei den Krankenkassen geht. „Der Beitragseinzug muss regional so organisiert werden, dass die Arbeitsplätze im Land gehalten werden.“ Eine zentrale Lösung, beispielsweise bei der Bundesknappschaft, lehnt Stolz ab. Die Ministerin sieht in den Eckpunkten auch Chancen für BadenWürttemberg. Allein durch die Leistungsverbesserungen beispielsweise im Bereich der geriatrischen Rehabilitation und bei den MutterKind-Kuren oder der Palliativversorgung dürfte sich im Land einiges verbessern. „Über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der geplanten Reform werde ich mich intensiv mit den Beteiligten im Gesundheits wesen austauschen. Von ihnen erwarte ich mir konstruktive Kritik und konstruktive Vorschläge“, formulierte die Ministerin ihre Erwartungen. Stolz will nun die Gespräche mit den Beteiligten im Gesundheitswesen abwarten. Danach wird über die möglichen Handlungsoptionen ent■ schieden werden. ÄBW 08 • 2006 365 Vermischtes Qualitätsmanagement in Arztpraxen – so wird die Arzthelferin zur effektiven Qualitätsbeauftragten Ä rztlich geführte Praxen, Ambulanzen und Stationen kommen um Qualitätsmanagement-Systeme nicht mehr (lange) herum. Im Sozialgesetzbuch V wird im Paragraphen 135a die Schaffung eines „einrichtungsinternen Qualitätsmanagement“ für die Vertragsarztpraxis gefordert. Hinzu kommen die QualitätsdokumentationsAnforderungen der Krankenkassen. Die Regelungen aus dem Medizinprodukte-Gesetz und die allge meinen Haftungsregelungen verpflichten ebenfalls zu vielen Ablaufsicherungen, Nachweisen und Dokumentationen. Gleiches gilt für die Hygieneverordnungen und die Auflagen der Berufsgenossenschaften. Aus einer Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen können erhebliche Folgen, gerade haftungsrechtliche, resultieren. Andererseits setzt sich bei Ärzten immer mehr die Erkenntnis durch, ein kundenorientiertes, schlankes QualitätsmanagementSystem könnte mithelfen – die Kundenzufriedenheit zu erhöhen und somit Patienten langfristig an sich zu binden – Kosten durch erfolgreiches Prozessmanagement zu senken und – die Mitarbeiterzufriedenheit durch klare Verantwortlichkeiten, geordnete Abläufe und Dokumentationen (statt ständigem Krisenmanagement) zu steigern. Nur: Wie soll der Arzt neben seiner kurativen und seinen nicht delegierbaren Tätigkeiten auch noch ein Qualitätsmanagement-System aufbauen? Gar nicht! Jedenfalls nicht allein! Denn zumindest in Baden-Württem- 366 ÄBW 08 • 2006 berg gibt es jetzt eine praktische Alternative: Viele Arzthelferinnen absolvieren die anspruchsvolle Weiterbildung zur Arztfachhelferin. Ihr Berufsverband – der VmF (Verband medizinischer Fachberufe) – konzipiert und organisiert diese bundesweit anerkannte Qualifizierung. Und in dieser Qualifizierung können Arzthelferinnen und Angehörige verwandter Berufe nun eine exzellente Qualifizierung zur Qualitätsbeauftragten absolvieren. Der genannte Berufsverband – VmF – hat mit der CCS iMPACT GmbH, einer renommierten Qualitätsberatungsinstitution ein entsprechendes Weiterbildungsprogramm aufgelegt. Grundlage der Qualifizierung ist ein bewährtes Kursmodell der Deutschen Gesellschaft für Qualität e. V., dem deutschen Marktführer für Qualitätsschulungen. An der Anpassung und Ergänzung für den Praxen-Bereich haben federführend Qualitätsexperten aus der Beratungsgesellschaft „Ideas for Systems“, einer auf Gesundheitsund Sozialorganisationen spezialisierten Beratungsunternehmung mitgewirkt. Diese erfahrenen Qualitätsmanagementexperten (Auditoren, lizenzierte Trainer der Deutschen Gesellschaft für Qualität) werden auch den Kurs unterrichten. Die berufsbegleitende Qualifizierung umfasst 120 Präsenzstunden, die am Wochenende erbracht werden. Inhalte sind Normgrundlagen und konkrete Instrumente des Qualitätsmanagements, die Assistenz für den Arzt beim Aufbau wirtschaftlicher Abläufe in der Praxis, Aspekte der Einbeziehung von Kundenwün- schen und spezielle Dokumenta tionsanforderungen in Praxen. Jede Absolventin wird in die Lage versetzt, dem Arzt als Assistentin zum Aufbau und Führen eines Qualitätsmanagement-Systems zur Seite zu stehen. Sie kann die notwendigen Funktionen – zum Beispiel als Qualitäts- und Hygiene-Beauftragte – übernehmen. Der Kurs ist von der Landes ärztekammer Baden-Württemberg als Wahlteil C zur Arztfachhelferin anerkannt. Er endet mit einer Abschlussprüfung. Bei Bestehen erhalten die Teilnehmerinnen ein vom VmF und von der Landesärztekammer unterzeichnetes Zertifikat. Soweit von den Absolventinnen gewünscht, können sie hiermit unmittelbar an der Abschluss prüfung der Deutschen Gesellschaft für Qualität zur „geprüften Qualitätsbeauftragten/internen Auditorin“ teilnehmen. Der nächste Kurs beginnt am 23. September 2006 in Stuttgart. Weitere Informationen bei: Roswitha Reutzel Stellvertretende Geschäftsführerin CCS iMPACT GmbH August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main Telefon (0 69) 9 54 27-1 13 Internet: www.ccs-impact.de ■ Vermischtes Erster Landespsychiatrietag A m15. Juli 2006 hat unter der Schirmherrschaft von Arbeitsund Sozialministerin Dr. Monika Stolz der erste Landespsychiatrietag in Stuttgart stattgefunden. „Das Risiko, psychisch zu erkranken, wird allgemein unterschätzt. Psychische Erkrankungen und seelische Störungen in der Bevölkerung nehmen leider deutlich zu“, sagte die Ministerin. Der Psychiatrietag wende sich daher an eine breite Öffentlichkeit. „Wir müssen uns bewusst machen, dass psychisch kranke Menschen häufig anders auf ihre Krankheit reagieren als Menschen mit körperlichen Erkrankungen. Die Öffentlichkeit ist sich dessen nicht bewusst. So entstehen Barrieren und psychisch Kranke stoßen häufig auf Vorurteile. Hier will der Landespsychiatrietag mit seiner Aufklärungsarbeit ansetzen“, führte Dr. Stolz weiter aus. Sie hob hervor, dass in BadenWürttemberg für psychisch kranke Menschen ein differenziertes und qualitativ hoch stehendes Versorgungsangebot bestehe. So böten wichtige Hilfen niedergelassene Fachärzte, die psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern sowie die Fachkrankenhäuser, Institutsambulanzen, Sozialpsychiatrische Dienste, Tagesstätten und komplementäre Angebote wie ambulant betreutes Wohnen, Familienpflege, Heime, Werkstätten für psychisch Kranke und Integrationsfachdienste an. Auch existiere ein gut ausgebautes System an Selbsthilfegruppen, Patientenclubs, Bürgerund Laienhilfen im Land. „Es ist nicht immer professionelle Hilfe notwendig. Verständnis und Hilfsbereitschaft können auch Kollegen, Nachbarn, Bekannte und Verwandte bieten“, rundete die Ministerin das Versorgungsangebot ab und regte an, die Koordination der einzelnen Bausteine des psychiatrischen Versorgungssystems weiter zu verbessern. Hier habe das Ministerium für Arbeit und Soziales in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesver- bänden, der Liga der freien Wohlfahrtspflege und dem Landesarbeitskreis Psychiatrie mit der Konzeption „Gemeindepsychiatrischer Verbund“ und „Gemeindepsychiatrisches Zentrum“ eine gute Rahmenvorgabe entwickelt. Bereits 20 Prozent der Stadt- und Landkreise verfügten inzwischen über Gemeindepsychiatrische Zentren oder hätten solche konzipiert. Diese Zentren seien die organisatorische Zusam- menführung von Sozialpsychiatrischem Dienst – der auch die Kassenleistung Soziotherapie erbringt –, Psychiatrischer Institutsambulanz und Psychiatrischer Tagesstätte. Dadurch könnten tagesstrukturierende, sozialpsychiatrisch betreuende und medizinische Leistungen gesteuert und passgenau erbracht werden. „In dieser Entwicklung sehe ich den baden-württembergischen Weg“, sagte Dr. Stolz abschließend. ■ Leserbrief Leserbrief zur Umfrage des Ärztinnenbundes: „Kinderbetreuung ist Stiefkind in Krankenhäusern“ (ÄBW 5/06) Zu dem oben genannten Artikel muss ich als betroffene Mutter und Ärztin der Uniklinik Freiburg einiges richtig stellen: Es gibt am Uniklinikum eine Kita mit 55 Plätzen für 3- bis 6(!)-Jährige; die Warteliste ist lang, die Plätze bei weitem nicht ausreichend, die Platzvergabe erfolgt nach einem Punktesystem je nach Berufsgruppe und Beschäftigungsgrad/-zeiten. Unsere 4-jährige Tochter hat seit Januar 2006 dort einen Platz, nachdem wir erstmal zehn Monate in der Halbtagseinrichtung der Uniklinik (mittlerweile integriert in die Kita) und mit Unterstützung der Tages mutter überbrücken mussten. Für 6- bis 10-Jährige ist mir keine Einrichtung der Uniklinik bekannt. Zwar gibt es einen Hort an der so genannten „Uni-Kita“, dieser steht aber explizit nur für Kinder von Angestellten der Universität zur Verfügung. Die Beschäftigten der Uniklinik gehen da leider leer aus und können, wegen der für Öffnungszeiten öffentlichen Horte leider meist ungünstigeren Arbeitszeiten, auch schlechter auf städtische Einrichtungen ausweichen. Ähnlich desolat sieht es für unter 3-Jährige aus: Auch hier sieht sich die Uniklinik als größter Arbeitgeber Südbadens nicht in der Lage, eine Kinderbetreuung bereitzustellen. Sämtliche Krabbelgruppen Freiburgs sind überfüllt oder decken die Arbeitszeiten bei weitem nicht ab (welche Ärztin kann zum Beispiel freitags um 13 Uhr oder an anderen Nachmittagen um 16 Uhr, spätestens 17 Uhr ihr Kind abholen?). Aus dieser Not geboren wurde 1997 eine Elterninitiative, die unter – wohnortbezogener, also nur Frei burgern zustehender – städtischer Förderung von 244 Euro/Monat, zehn Krabbelgruppenplätze für Kinder zwischen acht Monaten und drei Jahren zum Monatsbeitrag von 355 Euro zur Verfügung stellt. Hinzukommen „Eigenleistungen“ wie kochen, einkaufen und organisatorische Aufgaben. Dieses Angebot ist ein „Tropfen auf den heißen Stein“, es werden pro Jahr ca. drei Plätze frei, auf der Warteliste befinden sich ca. 40 Interessenten. Ich habe für meinen einjährigen Sohn Benno, den ich mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft angemeldet habe, für August 2006 einen Platz ergattern können. Aber jetzt kommt der nächste Stolperstein: Ich werde diesen mühsam ergatterten Platz wahrscheinlich aufgeben müssen, da wir im September ins Umland ziehen und dadurch die Einrichtung diesen städtischen Zuschuss nicht erhält, es sich nicht leisten kann, auf diesen zu verzichten, und weder Kreisjugendamt, noch die betreffende Umlandgemeinde, noch das Uniklinikum einspringen will. Und ich kann mir bei einem Nettogehalt von 1000 Euro keine knapp 600 Euro Krabbelgruppenkosten leisten (zuzüglich der 126 Euro für die Kita). Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Silke Eichhorn Tennenbacherstraße 49 79106 Freiburg ÄBW 08 • 2006 367 Rechtsfragen Warnung vor Anzeigenofferten von Verlagsgesellschaften D Redaktion: Prof. Dr. iur. Hans Kamps 72770 Reutlingen Haldenhaustr. 11 368 as teilweise überaus dreiste und skrupellose Vorgehen von Verlagsgesellschaften beschäftigt die Ärztekammern in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren. Immer wieder werden vor allem niedergelassene Kammermitglieder mit Eintragungsofferten von Anbietern für Branchenverzeichnisse konfrontiert. Verstärkt sind vor allem Aktivitäten von Web-Domain-Gesellschaften zu beobachten, die Ärzten die kostenpflichtige Eintragung in Internetverzeichnisse anbieten. In der Sache handelt es sich fast ausschließlich um Eintragungsofferten, die als Rechnungen getarnt sind, um so den Eindruck zu suggerieren, ein Vertrag sei bereits zustande gekommen. Entsprechende Formulare, die den Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg von ihren Kammermitgliedern überlassen werden, werden regelmäßig an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität weitergeleitet. Dieser mahnt die betreffenden Unternehmen ab. Häufig hilft allerdings nur eine gerichtliche Unter sagung, um dem Geschäftsgebaren dieser Gesellschaften ein Ende zu bereiten. Folgende Verlagsgesellschaften sind in der jüngeren Vergangenheit beispielsweise im Zuständigkeits bereich der Bezirksärztekammer Südwürttemberg aktiv geworden: Die Firma NM Medien Com. GmbH, Berlin, die Firma VMCMedien Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH, Berlin, die Firma TeleInfoMedien GmbH, Frankfurt, die Firma digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH, Bünde, die Firma VBV Medien Verlagsund Vertriebsgesellschaft mbH, Hamburg, und die Firma VBA Medien Vertriebs- und Verlagsgesellschaft mbH, ebenfalls Hamburg. Im Regelfall ist eine Verlags gesellschaft nicht berechtigt, einen Arzt aufgrund seiner unterschrie- ÄBW 08 • 2006 benen Eintragungsofferte zur Zahlung zu veranlassen. Der Bundes gerichtshof hat mit Urteil vom 26. 01. 1995, Az.: I ZR 39/93, einem Verlag für ein Branchenadress- und Telefonverzeichnis untersagt, mit Übersendung eines Formulars zu werben, das den täuschenden Eindruck eines abgeschlossenen Anzeigengeschäftes erweckt. Das Gericht sieht in der Übersendung eines Formulars, das wie eine Rechnung aussieht und den Eindruck erweckt, dass eine Anzeige bereits in Auftrag gegeben wurde, einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht liegt in der auf Täuschung beruhenden Art und Weise des Zustandekommens des Vertrages. Ausdrücklich hat der BGH die verantwortlichen Geschäftsführer der Verlagsgesellschaft verurteilt, es zu unterlassen, im Rahmen von Geschäftsbeziehungen, die durch Übersendung der Bestellscheine/Anzeigenaufträge und der daraufhin erfolgten Zahlungen der Adressaten zustande gekommen ist, Anzeigekosten für Folgeauflagen einzufordern, anzumahnen und/oder durch Nachnahme einziehen zu lassen. Neben dem BGH haben auch andere Gerichte die rechtswidrige Vorgehensweise von Verlagsgesellschaften bestätigt. So das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 20. 03. 2003, Az.: 15 U 26/02; das LG Kassel mit Urteil vom 17. 10. 2002, Az.: 11 O 4161/02; das LG Frankfurt mit Verfügungsbeschluss vom 22. 01. 2003, Az.: 3-12 O 9/03, und das LG Lüneburg mit Urteil vom 26. 08. 2003, Az.: 24 KLs 13/02. Dessen ungeachtet kann niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nur geraten werden, die vermeintlichen Rechnungen der Verlage zu ignorieren. Abmahnverfahren seitens der Ärztekammern oder des Deutschen Schutzver- bandes gegen Wirtschaftskriminalität helfen nur auf den ersten Blick weiter. De facto nützen solche Abmahnungen aber nicht viel. Kleine GmbH kann man mit einem geringen Kostenaufwand gründen. Ist eine Verlagsgesellschaft abgemahnt worden, haben die hinter dieser GmbH Stehenden gleich wieder eine neue GmbH mit kleinen Änderungen im Namen gegründet. Die Verlagsgesellschaften legen außerdem oft ein skrupelloses Verhalten an den Tag. Besonders dreist erscheint das Vorgehen der Firma digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH, Bünde. Die Gesellschaft ruft während der Sprechzeiten in der Praxis an und lässt sich einen Eintrag ins Branchenverzeichnis bestätigen. In einem Fall erfolgte am selben Tag ein weiterer Anruf, in dem sich der Anrufer die Richtigkeit der Praxisdaten zum Eintrag tele fonisch bestätigen ließ. In einem anderen Fall blieb es bei dem einmaligen Anruf. Ausweislich der Vertragsbedingungen dieser Gesellschaft kommt ein Vertrag mit dem Kunden zustande, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat mit Mitarbeitern der Gesellschaft den Vertragsabschluss bestätigt hat. Die Betroffenen erhalten dann eine Rechnung. Wenn nachgefragt wird, um was für einen Auftrag es sich handelt, wird auf die telefonische Auftragserteilung verwiesen und geltend gemacht, dass die getätigten Anrufe auf Band aufgenommen werden. Auf diese Art und Weise wird versucht, Druck auf die betroffenen Arztpraxen auszuüben. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat den Betroffenen empfohlen, den Vertrag mit der Firma digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH wegen arglistiger Täuschung anzufechten und auf Zahlungsaufforderungen seitens des Verlages nicht einzugehen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sowohl im Fall der Rechtsfragen Firma digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH als auch in den anderen Fällen der Arzt erst dann tätig werden muss, wenn eine Verlagsgesellschaft es tatsächlich wagt, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Betroffenen zu erwirken. In einem solchen Fall muss dann unbedingt recht zeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden. Die Sache sollte einem Rechtsanwalt zur weiteren Bearbeitung übergeben werden, weil dann in der Regel in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden muss, ob tatsächlich ein wirksamer Auftrag zustande gekommen ist, was aufgrund der betrügerischen Vorgehensweise der Verlagsgesellschaften in der Regel nicht der Fall ist. ■ Dr. iur. Regine Kiesecker Die Homepage des nieder gelassenen (Vertrags)Arztes M ehrfach wurde jüngst darüber berichtet, dass niedergelassene (Vertrags)Ärztinnen und -Ärzte von Rechts anwälten wegen ihrer Homepage abgemahnt wurden. Werden die nachfolgenden Informationen beachtet, dürften Abmahnkosten und Schadensersatzansprüche keine Chance haben. Ärztliches Berufsrecht Ärztinnen und Ärzten sind sachliche berufsbezogene Informationen gestattet. Sie können insbesondere nach der Weiterbildungsordnung erworbene, führbare Bezeichnungen, nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen (u. a. EU-Qualifikation, Gelbfieber-Impfstelle, Fliegerärztliche Untersuchungsstelle, KV-Sonderabrechnungsgenehmigungen etc.), Tätigkeitsschwerpunkte und organisatorische Hinweise ankündigen. Andere Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können. Jede berufs widrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten weiter untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Werbeverbote aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt (§ 27 Abs. 2 Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg). Für Homepages gelten die allgemeinen Grundsätze des ärztlichen Berufsrechts. Nach der Berufsordnung können daher in die Homepage selbstverständlich die Angaben übernommen werden, die auch auf dem Praxisschild zulässig sind. Dazu gehören der Name, die Bezeichnung als „Ärztin“/„Arzt“, die Angabe jeder führbaren Bezeichnung nach dem Weiterbildungsrecht, die Angabe aller weiteren Qualifikationen, die von einer Ärztekammer verliehen wurden (z. B. Zertifikate zur Diabetologie, Ernährungsmedizin, Rettungsdienst etc.) und die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten. Die Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten basiert darauf, dass bestimmte Tätigkeiten quantitativ einen Schwerpunkt des ärztlichen Handelns darstellen. Hat der Arzt etwa durch eine Fortbildung bei einem privaten Anbieter eine bestimmte Qualifikation erworben, in der er schwerpunktmäßig auch tätig ist (z. B. Algesiologie DGSS) oder hat er einen Schwerpunkt z. B. in „Schmerztherapeutischen Behand- lungen“, darf dies angekündigt werden. Der Angabe muss der Zusatz „Tätigkeitsschwerpunkt/e“ voran gestellt werden. Weitere Informationen, die auf dem Praxisschild auch und in der Homepage erscheinen dürfen, sind natürlich die Adresse der Praxis und die Privatanschrift sowie bestimmte, schon immer ankündigungsfähige Bezeichnungen (Belegärztin/Belegarzt, Ambulante Operationen, Praxisklinik etc.). Ferner sind die Sprechstundenzeiten anzugeben. Informationen über den Bereitschaftsdienst, eine Lehrpraxistätigkeit für eine Universität und ein Logo sind ebenfalls erlaubt. Das Gleiche gilt für organisatorische Hinweise wie Sondersprechstunden, Praxislage, Parkplätze etc. Domain-Name Neben dem Inhalt einer Homepage ist deren Adresse („Domain”) von entscheidender Bedeutung für ihre Werbewirksamkeit. Auch die Wahl des Domain-Namens darf nicht irreführend und nicht anpreisend sein. Gleichwohl sind Domains wie z. B. „www.allgemeinarzt-stuttgart.de“, „www.orthopädie-ulm.de“ zulässig, wenn sie auf der Startseite darauf hinweisen, dass es im genannten Ort noch andere Fachpraxen gibt. Verboten ist dagegen die unsachliche Selbstanpreisung z. B. durch eine Homepage unter einer Domain wie etwa „www.spitzenpraxis.de” oder „www.experte-in-fettabsaugen. de“. Heilmittelwerbegesetz Am 01. 04. 2006 trat eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dahin in Kraft, dass die Werbung für kosmetische Operationen und Schönheitsoperationen wie Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen etc. in den Anwendungs bereich des Heilmittelwerbegesetzes einbezogen wurden. Verboten ist eine irreführende Werbung, die z. B. darin liegen kann, dass Verfahren oder Behandlungen eine therapeutische Wirksamkeit beigelegt werden, die sie nicht haben, oder wenn fälschlicherweise der Eindruck ÄBW 08 • 2006 369 Rechtsfragen e rweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann. Für die Werbung außerhalb der Fachkreise darf nicht mehr mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf, mit Vorher-/Nachherwerbefotos oder aber mit Dank-, Anerkennungsoder Empfehlungsschreiben geworben werden. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Verbot der irreführenden Werbung nach § 3 HWG kann der Arzt mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Wer außerhalb der Fachkreise für Schönheitsoperationen wirbt, handelt ordnungswidrig (Geldbuße bis zu 50 000,– Euro). Pflichtangaben nach Teledienstgesetz (TDG) Ärztinnen und Ärzte, die auf ihrer Homepage über ärztliche Leistungen informieren, haben gem. § 6 TDG ihre gesetzliche Berufsbezeichnung (Ärztin/Arzt), den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse, den Namen ihrer Ärztekammer und der KV anzugeben, der sie angehören (hier genügt ein Link auf die entsprechende Homepage) sowie die Bezeichnung der beruflichen Regelungen und den Zugang hierzu anzugeben (auch hier ist ein Link zur Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg auf www. aerztekammer-bw.de möglich). Bei einer Partnerschaft muss das Partnerschaftsregister, in dem sie ein getragen ist, und die entsprechende Registernummer angegeben werden. Umsatzsteuerpflichtige Ärzte müssen darüber hinaus ihre Um satzsteueridentifikationsnummer angeben. Bannerwerbung und Links Aufgrund der Lockerung des Werbeverbots sind auch virtuelle Anzeigen der Ärztin/des Arztes auf anderen Homepages (sog. Bannerwerbung) oder Links auf der eigenen Homepage zulässig. Die Verlinkung der eigenen Homepage mit 370 ÄBW 08 • 2006 anderen Homepages gehört heute zum Standard jeder Internetpräsenz eines Arztes. Problematisch ist hier aber der heute noch oft propagierte generelle Haftungsausschluss für die Inhalte verlinkter Seiten. Die herrschende Meinung im Schrifttum und einige Gerichtsurteile sind der Auffassung, dass diese pauschalen Haftungsausschlüsse rechtlich wertlos sind. Wer also Links auf seiner eigenen Homepage nutzt, muss diese fremden Homepages immer wieder auf ggf. rechtswidrige Inhalte überprüfen. Will der Arzt diese Überprüfung nicht selbst vornehmen, kann er sich hier natürlich externer Hilfe bedienen. Eine andere Möglichkeit ist es, jedenfalls nach Auffassung des OLG München, die Haftungsfreistellungs- und Distanzierungsklausel (sog. Disclaimer) jeweils vor das Öffnen der verlinkten Seite zu setzen (OLG München vom 17. 05. 2002 – 21 U 5569/01). Wahrung von Urheberrechten Das Internet ist nicht nur ein e xzellentes Forum für eine Selbstdarstellung auf einer eigenen Homepage, sondern ein Fundort für wertvolle wissenschaftliche Texte, Darstellungen und vor allem auch von interessanten Bildern. Jeder hat es schon probiert – und es geht ganz einfach: Das Bild oder der Text werden markiert, die Kopiertaste wird gedrückt und mit der Einfügetaste hat man sich den Text, die Darstellung oder das Bild auf der eigenen Homepage platziert. Bedacht wird in diesem Zusammenhang regelmäßig nicht, dass fremde Internetinformationen urheberrechtlich geschützt sind, egal, ob sie einen Copyrightvermerk haben oder nicht. Wird die Ärztin/der Arzt abgemahnt, kann dies sehr teuer werden. Zunächst aufwändiger, aber urheberrechtlich unproblematisch ist es, wenn eigene Darstellungen, insbesondere eigene Anfahrtsskizzen verwendet werden. Kosten Die Kosten für die Entwicklung einer Homepage, die auf jeden Fall einen professionellen Eindruck vermitteln sollte, betragen zwischen 500,– und 3000,– Euro. Zusätzlich sind monatliche Pauschalen von 10,– bis 30,– Euro einzuplanen, wenn ein professioneller Homepageentwickler die laufende Pflege der Homepage übernimmt. Spiegelt man dagegen die Kosten einer Abmahnung, in denen Rechtsanwälte mit Streitwerten zwischen 15 000,– und 30 000,– Euro operieren, was nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu Gebühren zwischen 550,– und knapp 800,– Euro führen kann, ist es letztlich billiger, bei der Erstellung der eigenen Praxishomepage professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ob die entwickelte Homepage mit dem ärztlichen Berufsrecht im Einklang steht, kann die zu ständige Bezirksärztekammer überprüfen. ■ Prof. Dr. iur. Kamps ARD-Teledoktor sucht PraxisNachfolgerin Seit sieben Jahren ist Aart isolf jeden Tag als Teledoktor G des „ARD-Buffet“ (12.15 bis 13.00 Uhr) im Ersten auf Sendung. Mit verständlichen Worten und einprägsamen Bildern informiert er über Funktionen und Störungen des menschlichen Körpers und verrät den Zuschauern seine besten Tipps bei kleineren Wehwehchen und größeren Beschwerden. Im Laufe des kommenden Jahres will Aart Gisolf seine „Praxis“ an eine Nachfolgerin übergeben. Sind Sie eine promovierte Ärztin, Allgemeinmedizinerin oder Internistin und haben Interesse? Trauen Sie sich zu, vor der Kamera zu stehen? Haben Sie Spaß daran, komplizierte medizinische Sachverhalte einfach und verständlich zu erklären? Dann melden Sie sich bitte schriftlich beim Südwestrundfunk, FS Wissenschaft & Bildung, 76522 Baden-Baden. ■ Wirtschaft Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerungen Ü ber 90 000 Häuser und Wohnungen kommen jedes Jahr unter den Hammer. Tendenz steigend. Die Schnäppchenjagd im Amtsgericht kann erfolgreich sein – birgt aber auch Gefahren. Nur wer sich vorab gut informiert, kann böse Überraschungen beim Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerungen vermeiden. Die Termine zur Zwangsversteigerung stehen lange im Voraus fest. Mindestens sechs Wochen werden sie in Tageszeitungen, in den Aushängen der Amtsgerichte sowie in zahlreichen Datenbanken im Internet wie www.zvg.com veröffentlicht. So besteht ausreichend Zeit, ein geeignetes Objekt auszusuchen und sich ausführlich zu informieren. Beim Mitbieten in einer Zwangsversteigerung sollten folgende Tipps unbedingt beachtet werden: 1. U nterlagen bei Gericht einsehen Das Verkehrswertgutachten, das im Auftrag der Bank oder des Amtsgerichts erstellt wurde, kann beim Amtsgericht eingesehen werden. Das Gutachten ist ein Orientierungswert und nicht immer aussagekräftig, da der Eigentümer dem Gutachter den Zugang zum Grundstück oder dem Objekt verwehren kann. Deshalb sollte immer ein Risikozuschlag berücksichtigt und die Immobilie auf jeden Fall von außen besichtigt werden. Belastungen im Grundbuch sind ebenfalls beim Amtsgericht zu erfragen. 2. Sonstige Objekt informationen einholen Bei einer Eigentumswohnung kann die Hausverwaltung Auskunft geben, ob Wohngeldrückstände bestehen und wie hoch das monatlich zu zahlende Wohngeld ist. Auch die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung sollten eingesehen werden. Ist die Wohnung vermietet, muss das bestehende Mietverhältnis übernommen werden. Der bisherige Eigentümer hat keine Schutzrechte. In jedem Fall sollte ausreichend Zeitraum für den eigenen Bezug eingeplant werden. Grundsätzlich ist es ratsam, bis zum Versteigerungstermin den Immobilienmarkt zu beobachten. Der angesetzte Verkehrswert und die Gebote während der Zwangsversteigerung können so besser eingeschätzt werden. Außerdem führt eine gewisse Marktkenntnis dazu, sich an die eigene – zuvor festgelegte – Preisobergrenze zu halten und bei der Zwangsversteigerung keinem Bietrausch zu verfallen. Die Berater der BW-Bank unterstützen interessierte Kunden bei der Berechnung der maximalen Preisobergrenze. Sie sind auch behilflich bei der Vorbereitung der nach Ersteigerung meist vorzulegenden Sicherheitsleistung von 10 Prozent des Verkehrswerts. Vom Gericht werden Bargeld, Bankbürgschaft, bestätigte Landeszentralbank-Schecks sowie durch die Hausbank ausgestellte Schecks akzeptiert. Nimmt man vorher als Zuschauer an Zwangsversteigerungen teil, können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Aus dem beobachteten Verhalten der Bieter können eigene Verhaltensregeln abgeleitet werden. 3. DieTeilnahme an einer Zwangsversteigerung Alle Bieter müssen sich ausweisen. Im Zwangsversteigerungstermin werden zunächst die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse des zu versteigernden Objekts erläutert. Der festgesetzte Verkehrswert wird mitgeteilt. Mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts müssen im ersten Termin geboten werden. Bleiben die Ge- bote unter 70 Prozent dieses Werts können die Hauptgläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen. Wird im ersten Termin dem Meistgebot kein Zuschlag erteilt, spielen diese Grenzen in einem eventuellen zweiten Termin keine Rolle mehr. Das „geringste Gebot/Bargebot“ gilt als absolutes Mindestgebot. Es wird vor Beginn der Versteigerung vom Vollstreckungsgericht bekannt gegeben und setzt sich aus den bestehen bleibenden Rechten sowie dem „Bargebot“ zusammen. Bestehen bleibende Rechte sind die im Grundbuch vorrangig eingetragenen Rechte wie zum Beispiel Grundschulden. Diese Rechte muss der Bieter übernehmen. Betreibt der bestrangige Gläubiger das Zwangsversteigerungsverfahren, werden alle Belastungen gelöscht. Wird das Verfahren von einem Nachranggläubiger angestrengt, sind die Rechte, die diesem Grundpfandrecht im Rang vorgehen, von dem Ersteher zu übernehmen. Hier gilt es ganz besonders vorsichtig zu sein und sich vorab umfassend zu informieren. Das Bargebot setzt sich zusammen aus den Gerichts- und Verfahrenskosten, eventuellen öffentlichen Lasten (zum Beispiel Grundsteuern) und den Zinsen aus den bestehen bleibenden Rechten. Gebote, die das Bargebot nicht decken, werden vom Gericht zurückgewiesen. Vorsichtig sollte man auch bei Zwangsversteigerungen sein, die zur Aufhebung der Gemeinschaft betrieben werden – zum Beispiel bei Erbengemeinschaften. Hier muss der Interessent sämtliche im Grundbuch eingetragenen Rechte übernehmen. Redaktion: Filippo Scaglione 4. Die Ersteigerung In der eigentlichen Bietstunde werden die Gebote abgegeben. Ein Gebot ist bindend und kann nicht zurückgenommen werden. Es erlischt erst, wenn es überboten wird. Nach Ablauf von mindestens 30 Minuten wird das Meistgebot drei Mal aufge ÄBW 08 • 2006 371 Industrienachrichten rufen. Danach wird die Bietstunde beendet. Das Gericht prüft nun, ob Gründe vorliegen, den Zuschlag zu versagen. Hierzu werden die anwesenden Beteiligten gehört. Der bestrangige bzw. der die Zwangsversteigerung betreibende Gläubiger kann jetzt noch die Einstellung der Zwangsversteigerung bewirken. Liegen keine Gründe vor, wird der Zuschlag erteilt. Der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag und wird sofort als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nach Hinterlegung der Sicherheitsleistung von 10 Prozent des Verkehrswerts bestimmt das Gericht einen neuen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses. Der neue Eigentümer muss bis zu diesem Termin das Meistgebot (abzüglich geleisteter Sicherheitsleistung) bei Gericht bezahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt erhebt das Gericht noch zusätzlich 4 Prozent Zinsen. Es lohnt sich also, die Restsumme schnellstmöglich zu bezahlen. In Zweifelsfragen ist es immer empfehlenswert, sich beim zuständigen Rechtspfleger beraten zu lassen.■ Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/Prokurist Baden-Württembergische Bank Zielgruppenmanagement Heil- und Freiberufe Telefon (07 11) 1 24-4 90 95 Telefax (07 11) 1 24-4 25 47 E-Mail: [email protected] Dr. Klaus Rodens 1. Vorsitzender Der Langenauer Kinder- und Jugendarzt Dr. Klaus Rodens wurde jetzt zum ersten Vorsitzenden des neuen Landesverbandes Baden-Württemberg des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, bvkj, gewählt. Seine Stellvertreter sind die Freiburger Kinder- und Jugendärztin Barbara Luetticke und die Kollegen Andreas Scheffzek aus Heidelberg und Michael Sturm aus Giengen. Der neue Landesverband Baden-Württemberg war zum 1. Januar 2006 aus den alten Landesverbänden Baden und Württemberg gebildet worden. ■ 372 ÄBW 08 • 2006 Merck-Originalarzneimittel ohne Zuzahlung >>> Auch Originalarzneimittel von Merck sind künftig für die Patienten ohne Zuzahlung erhältlich. Entsprechende Preissenkungen hat die Merck Pharma GmbH in Darmstadt für die betroffenen Dosisstärken und Darreichungsformen der Arzneimittel Concor Plus®, Decortin®, Fortecortin® und Refobacin® zum 1. Juli angekündigt. Die Arzneimittel gehören zu den bisher 79 Wirkstoffgruppen, für die die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes eine Zuzahlungsbefreiung erlaubt haben. Alle Arzneimittel ihres Sortiments, die zu diesen Wirkstoffgruppen zählen, hat die Merck Pharma GmbH mit diesem Schritt von der Zuzahlung freigestellt. Im Notfall gewappnet >>> Ein kleines Gerät von kaum sches auf sechs Zentimetern mit einem Gewicht von nur 70 Gramm erweist sich in Notfallsituationen als unschätzbare Hilfe. Das Pulsoximeter NANOXµ der Medlab GmbH wird direkt am Finger appliziert und misst zuverlässig die arterielle Sauerstoffsättigung und die Pulsfrequenz des Patienten. Die große LED-Anzeige ist sehr gut lesbar und in unterschiedlichen Farben gehalten. Somit können Arzt oder Sanitäter leicht die Werte des Pulses und der Sättigung unterscheiden. Dabei informiert eine Pulsbalkenanzeige jederzeit über die Perfusion des Patienten am Messort. Trotz des günstigen Preises bietet das Gerät sogar einen abschaltbaren Pulston. Das Fingerpulsoximeter kann sowohl bei Kindern ab etwa fünf Jahren als auch bei Erwachsenen eingesetzt werden. Der kleine Helfer ist bei Notfall situationen in Kliniken nicht weg zudenken, aber auch in der Arzt praxis oder im Homecare-Bereich leistet er genau dann, wenn es kritisch wird, hervorragende Dienste. Das NANOXµ arbeitet mit den euesten Messverfahren und bietet n alles, was für Kurzzeitmessungen erforderlich ist. Zwei handelsübliche Batterien sorgen für 18 Stunden Betriebszeit. Weitere Informationen: Medlab medizinische Diagnosegeräte GmbH Mannheimer Straße 16–18 76131 Karlsruhe Tel. (07 21) 6 25 12-11 Fax (07 21) 6 25 12-12 E-Mail: [email protected] Internet: www.medlab-gmbh.de Preis für Fosavance® jetzt auf Generika-Niveau >>> Der forschende Arzneimittelhersteller MSD Sharp & Dohme gab bekannt, dass er den Preis für Fosavance® zum 15. Juli 2006 senkt. Fosavance® enthält 70 mg OriginalAlendronat von MSD und 2800 Internationale Einheiten Vitamin D in einer Wochentablette. Der Preis für Fosavance® liegt jetzt auf dem Niveau von Alendronsäure-Generika. Durch die Preissenkung können Ärzte weiterhin auf ein Original von MSD setzen und wirtschaftlich verordnen. Osteoporose-Patientinnen mit Risiko für einen Vitamin-DMangel, die Alendronsäure erhalten, können nun auf die innovative Fixkombination Fosavance® eingestellt werden. Dies bedeutet eine Entlastung des Arzt-Budgets und – durch die Fixkombination mit Vitamin D – eine wesentliche Verbesserung in der Osteoporose-Therapie. „Osteoporose-Patientinnen erhalten in einer Tablette das bekannte OriginalAlendronat und zusätzlich Vitamin D dazu. Dies ist ein bedeutender Vorteil für die Patienten, denn das knochenstärkende und das Sturzrisiko vermindernde Vitamin D wird oft nicht regelmäßig eingenommen“, sagt Dr. Ottfried Zierenberg, Geschäftsführer MSD Sharp & Dohme. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Andreas Marmsoler, MSD Sharp & Dohme GmbH, Lindenplatz 1, 85540 Haar, Telefon (0 89) 45 61-13 73, Fax (0 89) 45 61-13 29, E-Mail: [email protected] Nachrichten [ Erste Mannheimer Kinder-Uni Medizin ] [ Kinderwunsch nach Krebs ] >>> Warum klopft das Herz? Was passiert bei der Narkose? Wie funktioniert das Gehirn? Drei von vielen Fragen aus der Welt der Medizin, die sich nicht nur Kinder stellen. Doch diese tun es offen und erwarten Antworten von den Erwachsenen. Um den kindlichen Wissensdurst zu stillen und gleichzeitig Einblicke in die Welt der medizinischen Forschung zu geben, veranstaltete das Universitätsklinikum Mannheim gemeinsam mit dem „Mannheimer Morgen“ in diesem Jahr erstmals eine Kinder-Uni Medizin. Kinder zwischen acht und zwölf Jahren konnten sich innerhalb der ersten beiden baden-württembergischen Sommerferienwochen in acht verschiedenen Vorlesungen über die Funktionen des menschlichen Körpers und die Aufgaben der modernen Medizin informieren. Die Veranstaltungen fanden im großen Hörsaal des Klinikums statt. Initiator der Kinder-Uni Medizin ist Professor Christoph Konrad, Anästhesist am Mannheimer Universitätsklinikum und selbst Vater von drei Kindern. >>> Ein neues Netzwerk, das Frauen hilft, ihren Kinderwunsch nach einer überstandenen Krebserkrankung zu erfüllen, haben Reproduktionsmediziner und -biologen in Heidelberg gegründet. Bei einem konstituierenden Arbeitstreffen schlossen sich 33 Universitätskliniken zum „Deutschen Netzwerk für fertilitätsprotektive Maßnahmen bei Chemound Strahlentherapien, FertiProtekt“ zusammen. Sein Ziel ist es, bekannte Therapien zu optimieren, neue Behandlungsformen zu entwickeln, ihre Effektivität wissenschaftlich zu überprüfen und sie mit hohem medizinischem Standard flächen deckend in Deutschland anzubieten. Die gemeinsame Federführung des Netzwerks liegt bei den Abteilungen für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin der Universitäts-Frauenkliniken Heidelberg und Bonn. [ Weitere Informationen im Internet: www.uniklinikum-heidelberg.de/ gyn-endo-repro und www.ivf.uniklinik-bonn.de Neue Initiative sucht Ärzte, die MagnetfeldTherapie anwenden ] >>> Die „Initiative zur Etablierung von Magnetfeld-Therapie und -Vorsorge in Deutschland“ sucht Ärzte, die bereits erfolgreich MagnetfeldTherapie einsetzen und kostenfrei auf die Therapeuten-Liste möchten. Außerdem bietet das neue „Magnetfeld-Informations-Zentrum für Deutschland“ Fachinformationen für Ärzte, Broschüren zur gezielten Patienteninformation und Fortbildungsveranstaltungen mit führenden Magnetfeld-Therapeuten. Renate Wiedemann, Reit 25, 21244 Buchholz, Telefon (0 41 81) 3 73 13, Fax 3 94 95, E-Mail: [email protected]; Internet: www. initiative-magnetfeld-therapie.de Ansprechpartner: Privatdozent Dr. Michael von Wolff Vossstraße 9, 69115 Heidelberg Telefon (0 62 21) 5 63 79 46 E-Mail: Michael.von.Wolff@ med.uni-heidelberg.de [ Optimierung der MS-Behandlung ] >>> Neue Entwicklungen und Erkenntnisse in der Therapie der Multiplen Sklerose waren das Thema einer von Serono initiierten Pressekonferenz. Die dort vorgestellte neue Rebif Startpackung ermöglicht mittels einschleichender Startmedikation einen verträglicheren Therapieeinstieg. Im Anschluss wird durch die einzigartige Dosierungsflexibilität von Rebif die Treue des Patienten an eine INF-Hochdosis-Therapie verbessert. Die neuen DGN-Leitlinien „Diagnostik und Therapie der Multiplen Sklerose“ weisen darauf hin, dass das Auftreten neuer Schübe durch eine dreimal wöchentliche Hochdosis-Therapie mit INF-ß (s.c.) signifikant gegenüber der ein maligen Applikation pro Woche (i.m.) sinkt. Mit der neuen Rebif Startpackung will Serono einen weiteren Vorstoß zur Therapieoptimierung leisten. Die Patienten erhalten insgesamt 12 Fertigspritzen zur Titration von Rebif während des ersten Behandlungsmonats: Je sechs Fertigspritzen mit Rebif 8,8 µg für die ersten beiden Therapiewochen und sechs weitere Fertigspritzen mit Rebif 22 µg für zwei weitere Wochen. Die exakt eingestellte Startdosierung ermög licht eine genaue Anwendung und vereinfacht den Therapieeinstieg gerade für Patienten mit visuellen und motorischen Einschränkungen. Das Risiko von Hautreaktionen an der Einstichstelle ist vermindert. Zur Dauerbehandlung stehen dann wie bisher die flexiblen Dosierungen von Rebif 22 µg und 44 µg zur Verfügung. Als sinnvolle Ergänzung zu dem durch Serono initiierten RebiSTAR Programm für „Sicherheit und Therapietreue im Alltag mit Rebif“ und dem komfortablen Autoinjektor Rebiject II soll die neue Rebif Startpackung die Compliance und Adhärenz an eine kontinuierliche Behandlung verbessern: Erhöhte Therapietreue durch einen verträglichen Therapiestart und maximale Dosierungsflexibilität bedeuten eine weitere Optimierung der modernen MS-Behandlung. Dr. Brigitte Hanke Serono GmbH Freisinger Straße 5, 85716 Unterschleißheim, Tel. (0 89) 3 21 56-1 20, Fax 3 21 56-1 07, E-Mail: [email protected], Internet: www.serono.de ÄBW 08 • 2006 373 Termine Termine Thema Thema Thema Interdisziplinäre Schmerzkonferenz Göppingen 7. Mannheimer Ethik-Symposium „Willensfreiheit und Abhängigkeit – Empirische Fakten und geistes wissenschaftliche Perspektiven. Ethisches Problemfeld als inter disziplinäre Herausforderung“ 29. Kompaktseminar „Notfallmedizin“ zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin K Termin Mo, 18. 09. 2006 Thema 7 Info Interdisziplinäre Schmerz konferenz Region Heilbronn >>> Ort: Räume des Regionalen K Termin Schmerzzentrums DGS, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen. Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, rechtzeitig an, damit die konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können, Tel. (0 71 61) 97 64-5, Frau Mickan. Für teilnehmende Kolleginnen/Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich. Sa, 23. 09. 2006, 9.30 Uhr K Termin a) Mo, 28. 08. 2006, 19.30 Uhr (Kraichgau-Klinik, Fritz-HagnerPromenade 15, 74906 Bad Rappenau) b) Mo, 25. 09. 2006, 19.30 Uhr („Medicus“, Hagenbacher Str. 2, 74177 Bad Friedrichshall) 7 Info Thema >>> a) Chefarzt Dr. P. Trunzer, Schmerzkonferenzen, Weiterbildung Schmerztherapie Tel. (0 72 64) 8 02-1 22, Fax 8 02-1 14, E-Mail: Schmerzkonferenz@ Kraichgau-Klinik.de; b) Praxis Dr. A. Linez, Tel. (0 71 36) 96 48 24, Fax 96 60 55, E-Mail: Info@ Schmerzzentrum-Heilbronn.de. Weitere Infos im Internet: www.Schmerz-Visite.de Thema 4. Bad Wildbader Sonographiekurs der Stütz- und Bewegungsorgane (Aufbau- und Refresherkurs) K Termin K Termin a) Interdisziplinäre Schmerzkonferenzen Heidelberg (jeweils mittwochs, 19.00 Uhr) 20. 09., 18. 10. und 15. 11. 2006 b) Weiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ (80 Stunden) zum Erwerb der Zusatz bezeichnung und zur KV-Zulassung Akupunktur (jeweils samstags/sonntags, Heidelberg) 16.–17. 09., 14.–15. 10., 18.–19. 11., 16.–17. 12. 2006 16.–17. 09. 2006 (Sa–So) 7 Info 7 Info >>> Ort/Anmeldung und Auskunft: >>> Ort: Hotel Ochsen, Schmerztherapiepraxis Dr. Birgit Zöller, Römerstr. 1, 69115 Heidelberg, Tel. (0 62 21) 16 00 06. 75339 Höfen/Enz. Veranstalter: Verein zur Förderung von Kunst und Können in der Medizin e. V. Gebühr inkl. Verpflegung 280 Euro. Auskunft/Anmeldung: www.sonokurs.com oder in dringenden Fällen Tel. (0 70 81) 1 79-1 71, Fax 1 79-1 45. Thema Professionelle Führung in Klinik, Praxis und Forschung – Karrieretraining für Ärztinnen mit Führungsaufgaben K Termin Südwestdeutsche Schmerztage „Schmerzen aus Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen – zielführende Diagnostik, innovative Therapien“ K Termin a) Public Awareness Day Fr, 22. 09. 2006 b) Wissenschaftliche Fortbildung Sa, 23. 09. 2006 7 Info 16.–17. 09. 2006 (Sa–So) >>> Ort: Stadthalle Göppingen, 7 Info >>> Ort: Panorama Hotel Mercure Freiburg. Kosten: 980 Euro. Auskunft/Anmeldung: FreiburgerÄrzteConsulting, Schwimmbadstr. 11, 79100 Freiburg/Breisgau, Tel. (07 61) 2 11 57 05, Fax 2 11 57 07, E-Mail: info@freiburgeraerzteconsulting. de; www.freiburgeraerzteconsulting.de 374 Thema Blumenstr. 41, 73033 Göppingen (http://www.goeppingen.de). Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. und Deutsche Schmerzliga e. V. Auskunft: Dr. med. Gerhard Müller-Schwefe, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen, Tel. (0 71 61) 97 64 76, Fax 97 64 77, E-Mail: [email protected] ÄBW 08 • 2006 7 Info >>> Ort: Universität Mannheim, Schloss, Haupteingang Ostflügel, Aula 500. Tagungsgebühr: 50 Euro, Studierende 10 Euro. Veranstalter: Institut für medizinische Ethik (IEPG), Mannheim. Anmeldung: www.institut-iepg.de. Auskunft: Tel. (06 21) 32 88 63 60, Fax 32 88 63 66, E-Mail: [email protected] Thema K Termin 01.–08. 10. 2006 (So–So) 7 Info >>> Ort: Schloss Montfort, Langen argen/Bodensee. Veranstalter sind die Akademie für Wissenschaft, Wirtschaft und Technik an der Universität Ulm und die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte. Nähere Informationen: www.uni-ulm.de/akademie Thema Fortbildungsveranstaltung „Migranten“ K Termin Psychosomatische und Psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung Mi, 04. 10. 2006, 15.30–18.30 Uhr K Termin Fachklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Am schönen Moos 7, 88348 Bad Saulgau. Gebühr: keine. Tel. (0 75 81) 5 07-2 03, Fax 5 07-2 11; Internet: www.klinik-a-s-moos.de a) Blockkurs Psychosomatische Grundversorgung (50 Stunden) 25.–30. 09. 2006 (Mo–Sa) Kosten: 490 Euro b) Zusatzweiterbildung Psychotherapie (fachgebunden) Informationstag: Sa, 16. 09. 2006 Kosten: 90 Euro c) Zusatzweiterbildung Psychotherapie (fachgebunden) 2006–2008; 12 Wochenendkurse Start: 28.–29. 09. 2006 Kosten: je 260 Euro d) Psychosomatische Grundkennt nisse in der Facharztweiterbildung 13.–17. 11. 2006 (Mo–Fr) Kosten: 450 Euro 7 Info >>> Ort: Räume der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Freiburg. Information/Anmeldung: AK Psycho somatische Grundversorgung Südbaden e. V., Fort- und Weiterbildungsbüro, Hauptstr. 8, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85, E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@ uniklinik-freiburg.de; www.psychosomatik.uniklinik-freiburg. de/psysomgv/ 7 Info >>> Ort: Klinik Am schönen Moos, Thema Curriculum „Psychosomatische Grundversorgung“ K Termin Beginn: Sa, 07. 10. 2006, Kursende: 28. 04. 2007 7 Info >>> Ort/Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft Psychosomatische Grundversorgung, c/o Universitätsklinikum Ulm, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Am Hochsträß 8, 89081 Ulm. Auskunft/Anmeldung: Tel. (07 31) 5 00-2 56 71, Frau Findling, 10–12 Uhr; E-Mail: [email protected] Thema Psychosomatische Fort- und Weiterbildung K Termin a) Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden), 4 Samstage, 4 Mittwochabende Beginn: Sa, 14. 10. 2006 Kosten: 800 Euro (zzgl. Balintgruppe) (Ort: Sonnenberg-Klinik, ChristianBelser-Str. 79, 70597 Stuttgart) Termine b) Psychosomatische Grundkenntnisse in der Facharzt-Weiterbildung (40 Stunden), 5 Samstage 14. 10., 11. 11. und 09. 12. 2006; 27.01. und 10. 03. 2007 (Ort: C. G. Jung-Institut, Stuttgart) Kosten: 350 Euro (zzgl. Balintgruppe) 7 Info >>> Anmeldung/Auskunft: Fortbildungsstelle, Dipl.-Psych. Maritta Schlupp, Tel. (07 11) 67 81-4 21, E-Mail: [email protected] Thema mibeg-Strahlenschutzkurse K Termin a) Kenntnisse im Strahlenschutz Erstunterweisung nach RöV (Tagesseminar) Sa, 14. 10. 2006, 9.00–17.00 Uhr b) Strahlenschutz-Grundkurs Fachkunde im Strahlenschutz, entsprechend der Richtlinien RöV 20.–22. 10. 2006 (Beginn Fr, 13 Uhr, Ende So, 15 Uhr) c) Strahlenschutz-Spezialkurs Röntgendiagnostik Fachkunde im Strahlenschutz, entsprechend der Richtlinien RöV 03.–05. 11. 2006 (Beginn Fr, 13 Uhr, Ende So, 15 Uhr) 7 Info >>> Ort: Tübingen. Auskunft/Anmeldung: Tübinger Gesellschaft mbH, Mömpelgarder Weg 8, 72072 Tübingen, Tel. (0 70 71) 3 66 98-0. Thema Ärztefortbildungen am SRH Klini kum Karlsbad-Langensteinbach K Termin a) Systempathophysiologie und Comorbidität der Herzinsuffizienz Mi, 18. 10. 2006, 17.00 Uhr c. t. b) Bewegungserhaltende Therapien degenerativer Wirbelsäulenleiden Mi, 25. 10. 2006, 17.00 Uhr c. t. c) Auge und Gehirn – visuelle Agnosien und andere zentrale Sehstörungen Mi, 08. 11. 2006, 17.00 Uhr c. t. d) Erektile Dysfunktion: Sport und Ernährung als Wunderwaffen? Mi, 15. 11. 2006, 17.00 Uhr c. t. e) Sucht und psychiatrische Erkrankungen Mi, 29. 11. 2006, 17.00 Uhr c. t. 7 Info >>> Ort SRH Klinikum, Hörsaal. Auskunft: Tel. (0 72 92) 61-40 28, E-Mail: [email protected] Onkologische Termine Thema Diabetes-Akademie Bad Mergentheim K Termin a) Curriculum Diabetologie 2006 Grundversorgung 40 Stunden, nach dem Curriculum der Bundesärztekammer 19. 10.–22. 10. 2006 (Do–So) Kosten: 450 Euro b) Trainingsseminar HyPos 27.–28. 10. 2006 (Fr–Sa) Kosten: 230 Euro 7 Info >>> Ort: jeweils Schulungszentrum Diabetes-Klinik. Anmeldung: Diabetes-Akademie Bad Mergentheim e. V., Theodor-Klotzbücher-Str. 12, 97980 Bad Mergentheim, Tel. (0 79 31) 80 15; Anmeldung Curriculum auch bei mediKolleg, Raiffeisenstr. 1, 65191 Wiesbaden, Tel. (06 11) 16 66 90. Thema MRT-Kurs III „Untere Extremität“ Normalanatomie, Pathologie und Befundungsstrategien der unteren Extremität K Termin 20.–21. 10. 2006 (Fr, 15.00 Uhr, Sa bis 18.00 Uhr) 7 Info >>> Ort: Sportklinik Stuttgart, Taubenheimstr. 8, 70372 Stuttgart. Der Kurs findet in Kooperation der Stiftung Akademie Deutscher Orthopäden und dem Arbeitskreis „Bildgebende Verfahren“ der DGOOC statt. Auskunft: Bettina Schneider, Taubenheimstr. 8, 70372 Stuttgart, Tel. (07 11) 55 35-1 75, Fax 55 35-1 88, E-Mail: [email protected]; www.sportklinik-stuttgart.de Thema Thema Tübinger Fachtag „Palliative Care“ Tumorzentrum Freiburg K Termin a) Tumorforum „Hepatozelluläres Karzinom“ Di, 10. 10. 2006, 18.15 Uhr (Universitätsklinik, Hugstetter Str. 55, Großer Hörsaal) b) 60. Ärztefortbildung „Prostata-Karzinom“ Sa, 18. 11. 2006, 9.00 Uhr (Hörsaalgebäude Killianstr. 3) K Termin Sa, 30. 09. 2006, 9.30–14.30 Uhr 7 Info >>> Ort: Tübingen, Kliniken auf dem Schnarrenberg, Hoppe-Seyler-Str. 3, Hörsaal B04-210. Veranstalter: Südwestdeutsches Tumorzentrum – Comprehensive Cancer Center Tübingen. Auskunft: Geschäftsstelle Tumorzentrum, Tel. (0 70 71) 29-8 52 36 oder -8 52 35, E-Mail: tumorzentrum@ med.uni-tuebingen.de; www.tumorzentrum-tuebingen.de 7 Info >>> Weitere Informationen über die Geschäftsstelle des Tumorzentrums Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-33 02, Fax 2 70-33 98. Zum Gedenken Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Dr. med. Charlotte Kerstan-Thies, Murg Dr. med. Erna Gass, Freiburg Dr. med. Herbert Sitte, Tuttlingen Dr. med. Karl-Ernst Bartels, Rheinfelden Dr. med. Franz Keichel, Bad Wildbad Dr. med. Willibald Bujnoch, Stuttgart Dr. med. Christoph Geibel, Donaueschingen Prof. Dr. med. Horst Brücher, Heidelberg Dr. med. Edgar Seitz, Bretten Dr. med. Hanns-Heinz Hill, Heidelberg Dr. med. Erica von Witzleben, Bad Krozingen Dr. med. Peter Allmendinger, Ulm Dr. med. Otto Rack, Mannheim Dr. med. Wolfgang Hecker, Stuttgart Dr. med. Emma Niebel, Mannheim Dr. med. Hermann Blankenhorn, Ehingen Dr. med. Gert Hahn, Staufen Dr. med. Claudius Kemmerich, Freiburg Dr. med. Hannelore Krassel, Ludwigsburg Dr. med. Marlies Gross-Lüngen, Mannheim Dr. med. Manfred Bischoff, Pforzheim Dr. med. Mathias Uhl, Laupheim Prof. Dr. med. habil. Robert Engelhorn, Biberach Dr. med. Maria Majic-Schlez, Heidelberg Dr. med. Karlhans Weigand, Nehren * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ÄBW 08 • 2006 29. 03. 1920 06. 06. 1913 08. 01. 1916 30. 12. 1919 06. 11. 1921 27. 06. 1917 27. 06. 1962 28. 09. 1919 22. 10. 1910 31. 08. 1919 06. 07. 1921 08. 10. 1958 28. 02. 1920 13. 07. 1947 16. 09. 1922 30. 04. 1911 11. 10. 1931 11. 05. 1941 17. 11. 1921 08. 06. 1921 11. 04. 1950 08. 12. 1921 26. 08. 1920 09. 06. 1923 30. 11. 1948 375 † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † 08. 09. 2005 03. 10. 2005 18. 12. 2005 17. 03. 2006 03. 04. 2006 23. 04. 2006 24. 04. 2006 01. 05. 2006 20. 05. 2006 23. 05. 2006 31. 05. 2006 02. 06. 2006 03. 06. 2006 04. 06. 2006 05. 06. 2006 06. 06. 2006 07. 06. 2006 07. 06. 2006 08. 06. 2006 12. 06. 2006 16. 06. 2006 16. 06. 2006 17. 06. 2006 17. 06. 2006 30. 06. 2006 Bekanntmachungen Landeseinheitliche Abschlussprüfung Winter 2006/07 für Arzthelferinnen Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 76 98 90 Fax 7 69 89 50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Der schriftliche Teil der Ab schlussprüfung für Arzthelfe rinnen beginnt am 20. November und wird am 21. und 23. Novem ber 2006 fortgesetzt. Die Termine der mündlichen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirks ärztekammern bzw. den Berufs schulen jeweils mitgeteilt. Die Anmeldefrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. September 2006 (vgl. §§ 7 und 10 der Prü fungsordnung für die Abschluss prüfung der Arzthelferinnen der Landesärztekammer BadenWürttemberg, Ärzteblatt 4/88). Bekanntmachung des Landeswahlleiters über die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg für die 14. Wahlperiode vom 12. Juli 2006 Der Landeswahlausschuss hat nach § 26 Abs. 2 Satz 1 der Wahl ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 01. Dezember 2001 im Umlaufverfahren nach § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 10. Oktober 2001 die Zahl der von den Vertreterversamm lungen der Bezirksärztekammern zu wählenden Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer gemäß §§ 11 und 12 des Heilberufe-Kammergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. BW vom 17. 05. 95, S. 314), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und des Versorgungsanstaltsgesetzes vom 14. Februar 2006 (GBl. BW vom 17. 02. 06, S. 23) wie folgt ermittelt: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg: Bezirksärztekammer Nordbaden: Bezirksärztekammer Südbaden: Bezirksärztekammer Südwürttemberg: „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ (nach dem 24-stündigem Curriculum der Bundesärztekammer) vom 6.–8. Oktober 2006 in Stuttgart-Degerloch Es ist soweit! – Im Ärzteblatt Baden-Württemberg wurde im Februar 2006 zur Problematik von Gutachten und Stellung nahmen zur gesundheitlichen Rückführungsfähigkeit von Aus ländern, die zur Ausreise ver pflichtet sind, berichtet. Darüber hinaus wurde eine Qualifizie rungsmöglichkeit zur Begutach tung in Aussicht gestellt. Inzwi schen haben sich über 100 Inter essenten gemeldet. Die Landes ärztekammer Baden-Württemberg führt zusammen mit der Landespsychotherapeuten kammer einen entsprechenden Kurs durch. Anmeldung Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-22 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected] ■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung „Begutachtung psy chisch reaktiver Traumafolgen im aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen nach dem 24-Stunden-Curriculum der Bundes ärztekammer“ vom 6.–8. Oktober 2006 in Stuttgart-Degerloch, teil. Gebühr: 360,– Euro (für Baustein I und II). Schulungsunterlagen und Verpflegung sind in der Gebühr enthalten. Überweisung nach Anmeldung auf das Konto Nr. 7 477 503 731 bei der Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01). Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung/PP, KJP 28 26 21 17 Geburtsdatum Die Bewerber, auf die kein Sitz entfällt, sind nach §§ 26 (1) Satz 2, 23 Abs. 4 der Wahlordnung in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlags. Dr. iur. Dieter Vogel Landeswahlleiter Anschrift Telefon Fax E-Mail Datum Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) 376 ÄBW 08 • 2006 Bekanntmachungen Das Curriculum gliedert sich in 3 Bausteine: Baustein I behandelt u. a. Formen der Traumatisierung, Diagnostik, Asyl- und Ausländer recht, Baustein II interkulturelle Begutachtung, Übungen zur Gesprächsgestaltung und Ab fassung eines Gutachtens und Baustein III supervidierte Gutach ten. Der gesamte Themenkatalog ist bei der Bundesärztekammer einsehbar und kann dort heruntergeladen werden: http://www.bundesaerztekammer.de/30/Fortbildung/ 60Materialien/20Curricula/ CurrBegutPsych.html Termin: 6.–8. Oktober 2006: (freitags 14.30–19.00 Uhr, samstags 9.00–18.00 Uhr, sonntags 9.00–17.15 Uhr) Gebühr: 360,–Euro (für Baustein I und II), Schulungsunterlagen und Verpflegung sind in der Gebühr enthalten. Teilnehmerzahl: max. 60 Personen Die Fortbildung ist mit 24 Punk ten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Landes psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg anerkannt. Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax 7 69 81-5 00 16. Psychosomatischer Tag am Samstag, 14. Oktober 2006 „Seelische und körperliche Erkrankungen in Schwellensituationen“ Tagungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart (Parkmöglichkeit: Tiefgarage der Bezirksärztekammer) 13.30–14.15 Uhr: Somatoforme Störungen bei kriegstraumatisierten Flüchtlingen – Ergebnisse einer traumazentrierten Psychotherapie Frau Dr. med. L. Jocsimovic, Düsseldorf Als zertifizierte Fortbildung bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg angemeldet. 14.15–14.30 Uhr: Diskussion Veranstalter/Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Tel. (07 11) 7 69 81-5 70, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: [email protected] 14.30–14.45 Uhr: Kaffeepause 14.45–16.00 Uhr: Arbeit in Kleingruppen 16.00–16.30 Uhr: Abschlussplenum Ausgabe der Teilnahme bescheinigungen Programm: 9.00–9.10 Uhr: Begrüßung und Einführung Dr. med. E. Gaus, Esslingen Teilnehmergebühr: 61,– Euro (inkl. Tagungsverpflegung) Anmeldung erforderlich. Diese Veranstaltung ist anrechen bar auf das 80-stündige Curricu lum zum Erwerb der Qualifikati on zur Durchführung der psycho somatischen Grundversorgung (Ziff. 35100/35110 EBM 2000plus) und zur Vermittlung von psycho somatischen Grundkenntnissen in der Facharztweiterbildung. 09.10–10.00 Uhr: „… das Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“– Das Couvade-Syndrom und postpartale Depression bei Vätern Frau Dr. biol. hum. Dipl.-Psych. D. Munz, Ulm 10.00–10.50 Uhr: Diagnose Krebs: Die Bedeutung psychologischer Faktoren für Ursache und Folge Prof. Dr. med. P. Herschbach, München 10.50–11.10 Uhr: Diskussion 11.10–11.30 Uhr: Kaffeepause 11.30–12.45 Uhr: Arbeit in Kleingruppen Bitte abtrennen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5 705971 Stuttgart Anmeldung ■ Hiermit melde ich mich verbindlich zum 16. Psychosomatischen Tag am Samstag, 14. Oktober 2006 in Stuttgart an. Name/Vorname/Titel tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung) Anschrift 12.45–13.30 Uhr: Mittagspause – gemeinsames Mittagessen Datum Unterschrift ÄBW 08 • 2006 377 Bekanntmachungen Impfkurs für Ärzte – Basisqualifikation 10.30–11.00 Uhr: Pause (entsprechend der Empfehlung der Bundesärztekammer zur Durchführung von Schutz impfungen) Samstag, 30. September 2006, 09.00–17.30 Uhr im Neubau der Bezirksärzte kammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartDegerloch (Parkmöglichkeit: BÄK-Tiefgarage u. a.) Leitung und Moderation: Ministerialrat Dr. med. J. Wuthe, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Ref. 54, Stuttgart Programm: 09.00–09.05 Uhr: Begrüßung 09.05–09.30 Uhr: Stellenwert des Impfens – Daten zu impfpräventablen Erkrankungen – Durchimpfungsraten in Baden-Württemberg – Grundzüge des Infektions schutzgesetzes Dr. med. J. Wuthe, Stuttgart 09.30–10.30 Uhr: Die aktuellen STIKO-Empfehlungen – Impfkalender für Kinder und Jugendliche – Indikations- und Auffrischimpfungen – Kontraindikationen – Impfabstände – Impfreaktionen – Dokumentation der Impfung Dr. K. Hammer, Marburg 378 11.00–12.30 Uhr: Indikationsimpfungen – Impfungen bei besonderer beruflicher Exposition – Impfungen bei Grunderkrankungen – Impfungen gegen Meningo kokken der Gruppe C – Tollwutprophylaxe – Tuberkulose: Testung als Alternative zur Impfung – Seniorenimpfungen Dr. med. E. Plassmann, Mühldorf 12.30–13.30 Uhr: Mittagspause 13.30–14.15 Uhr: Die Zecken als Krankheitsüberträger – Epidemiologie der Früh sommermeningoencephalitis (FSME) – Konsequenzen für die Impfempfehlung in BadenWürttemberg – Borreliose, Krankheitsbild und Verbreitung Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. P. Kimmig/Dipl.-Biol. R. Oehme, Stuttgart 14.15–15.30 Uhr: Impfungen im internationalen Reiseverkehr – Individuelle Beratung bei Reisen innerhalb Europas und bei Fernreisen – Neue Tollwutempfehlungen – Malariaprophylaxe Dr. Dr. med. P. C. Döller, Tübingen 15.30–16.00 Uhr: Pause 16.00–17.00 Uhr: Aktives Impfmanagement – Wer Patienten motivieren will, muss mehr tun, als nur ein Poster ins Wartezimmer zu hängen. – Welche Aufgaben kann die Arzthelferin übernehmen? – Informationswege in der Praxis – Recall – ein konsequentes Erinnerungssystem – IGeL: ein wichtiger Baustein in der Prävention Dr. med. U. Enzel, Schwaigern ÄBW 08 • 2006 17.00–17.30 Uhr: Abrechnung von Impfleistungen – Abrechnungsziffern – Impfstoffbezug Dr. med. H. Säurle, Stuttgart 17.30–17.35 Uhr: Ausgabe der Teilnahme bescheinigungen Änderungen des Programms bleiben vorbehalten. Diese Veranstaltung wird von der Fa. Novartis Behring unterstützt. Im Rahmen der zertifizierten Fortbildung erhalten Sie hierfür 8 Fortbildungspunkte. Teilnahmegebühr: 82,– Euro (inkl. Verpflegung) 51,– Euro (inkl. Verpflegung) für Arbeitslose/in Elternzeit Anmeldung und Auskunft: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Tel. (07 11) 7 69 81-0/-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Für Arzthelferinnen wird ein separater Impfkurs angeboten: am Mittwoch, 11. Oktober 2006 (14.30–18.00 Uhr), allerdings nur bei entsprechend hoher Anmeldezahl. Bitte abtrennen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Postfach 70 01 63 70571 Stuttgart Anmeldung zum Impfkurs – Basisqualifikation bei der Bezirksärztekammer NW, Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch Hiermit melde ich mich verbindlich zum Impfkurs für Ärzte ■ am Samstag, 30. September 2006 von 09.00–17.30 Uhr an. Name/Vorname/Titel tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung) ■ angestellt ■ niedergelassen Anschrift Datum Unterschrift Teilnehmergebühr: 82,– Euro (inkl. Verpflegung). Teilnehmerzahl begrenzt. Bei kurzfristigen Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,– Euro bzw. bei Nichterscheinen die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. Bekanntmachungen Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung und Intensivkurs (Aufbaukurs) Fetale Echokardiographie „Fetales Herz und Doppler – Stuttgart 2006“ Termin: 6.– 8. Oktober 2006 (Freitag–Sonntag) Ort: Bezirksärztekammer Nord württemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Gebühr: 350,– Euro für den Aufbaukurs „Fetale Echokardio graphie“ zur Erlangung des Kurs zertifikates (inkl. praktischer Übungen). Einzeltage (nur nach Rücksprache bei Verfügbarkeit): 100,– Euro (Freitag), 150,– Euro (Samstag), 100,– Euro (Sonntag). Anmeldeschluss: 25. September 2006. Organisation, Auskunft und Anmeldung: Claudia Mielke Fortbildungsorganisation Postfach 70 03 29 70573 Stuttgart Tel. (07 11) 7 22 06 66 Fax (07 11) 7 82 77 96 E-Mail: [email protected] Internet: www.fortbildungsorganisation.de Neuwahlen Herr Dr. Klostermann hat sein Amt als Vorsitzender der Ärzte schaft Schwäbisch Hall aus Altersgründen aufgegeben. Die Neuwahl fand am 12. Juli 2006 statt. Gewählt wurden: Dr. med. Elisabeth Koerber-Kröll Ärzteschaftsvorsitzende Crailsheimer Straße 17 74523 Schwäbisch Hall Dr. med. H. P. Klostermann (früher AS-Vorsitzender, jetzt Ehrenvorsitzender) Facharzt für Innere Medizin Schumannweg 15 74523 Schwäbisch Hall Joachim Zanziger Notfalldienstbeauftragter Hagenbacher Ring 131 74523 Schwäbisch Hall Psychosomatische Grundversorgung Als Bestandteil der Fach arztweiterbildung (ÄK): Kurs A (40 Stunden): 12 Std. Gesprächsführung 8 Std. Theorie 10 Doppelstunden patienten orientierte Selbsterfahrungs gruppe/Balint Nach den KV-Richtlinien: Kurs B (80 Stunden): 50 Std. Theorie 30 Std. patientenorientierte Selbsterfahrungsgruppe/Balint Kurs A ist Bestandteil des Kurses B Leitung: Dr. med. R. Doßmann, Dr. med. W. Franke Termin: Beginn: Freitag, 27. Oktober 2006, 16.30 Uhr jeweils Freitag und Samstag an 5 Wochenenden Ort: Klinik Taubertal, Reha-Zentrum Bad Mergentheim, Deutsche Rentenversicherung Bund, Ketterberg 2, 97980 Bad Mergentheim Anmeldung: Dr. med. Rüdiger Doßmann, Klinik Taubertal, Reha-Zentrum Bad Mergentheim, Deutsche Rentenversicherung Bund, Ketterberg 2, 97980 Bad Mergentheim, Tel. (0 79 31) 5 91-1 60, Fax (0 79 31) 5 91-1 70. Landkreis Ludwigsburg 74372 Sersheim Internist GP-Anteil Nr. 0807 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg 71679 Asperg Internist GP-Anteil Nr. 0808 Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax 7 87 52 74 Landkreis Ludwigsburg 71720 Oberstenfeld Internist Nr. 0809 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulas sungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wieder besetzung ausgeschrieben: Landkreis Ludwigsburg 71665 Vaihingen/Enz Internist Nr. 0810 Anästhesisten Landkreis Göppingen 73033 Göppingen Nr. 0801 Internisten (fachärztlich) Main-Tauber-Kreis 97877 Wertheim GP-Anteil Nr. 0812 Frauenärzte Stadtkreis Stuttgart 70435 Stuttgart-Zuffenhausen Nr. 0802 Hausärzte Landkreis Esslingen 73765 Neuhausen Allgemeinarzt Nr. 0803 Hautärzte Ostalbkreis 73525 Schwäbisch Gmünd Nr. 0811 Stadtkreis Stuttgart 70435 Stuttgart Nr. 0813 Landkreis Schwäbisch Hall 74575 Schrozberg GP-Anteil Nr. 0814 Landkreis Ludwigsburg 71679 Asperg Allgemeinarzt GP-Anteil Nr. 0804 Nervenärzte Landkreis Schwäbisch Hall 74564 Crailsheim GP-Anteil Nr. 0815 Landkreis Böblingen 71067 Sindelfingen Allgemeinarzt Nr. 0805 Psychotherapeuten Landkreis Ludwigsburg 71634 Ludwigsburg TAP E Nr. 0816 Landkreis Schwäbisch Hall 74575 Schrozberg Allgemeinarzt GP-Anteil Nr. 0806 Landkreis Göppingen 73035 Göppingen KJP Nr. 0817 ÄBW 08 • 2006 379 Bekanntmachungen Urologen Stadtkreis Stuttgart 70178 Stuttgart GP-Anteil Nr. 0818 Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie über die Abteilung Ärztebera tung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon (08 11) 78 75-3 00. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der „Warteliste“ einge tragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschrie benen Vertragspraxen gelten. Die formlose Bewerbung ist innerhalb von vier Wochen unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Ziffer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Post fach 80 06 08 in 70606 Stuttgart, schriftlich einzureichen und muss die vollständige Anschrift, Fach arztanerkennung, Angaben zum frühestmöglichen Praxisüber nahmezeitpunkt sowie das Ein verständnis zur Weitergabe der Bewerbung an den Praxisüber geber enthalten. Auf folgende, bereits früher veröffentlichte Ausschreibungen können noch Bewerbungen ein gehen: Augenärzte in 89518 Heidenheim, Nr. 1001 Hausärzte in 73079 Süssen, Nr. 0108 Zu diesen und insbesondere auch zu weiteren Niederlassungs-, Kooperations- und Übernahme möglichkeiten bietet Ihnen die Bezirksdirektion Stuttgart eine persönliche Beratung an. Terminvereinbarung bitte unter Telefon (08 11) 78 75-3 00. 380 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 88 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulas sungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wieder besetzung ausgeschrieben: Augenärztliche Praxis im Planungsbereich Karlsruhe-Stadt Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer AU/55. Augenärztliche Praxis im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 11. 2006 Kennziffer AU/60, Fachärztlich- Internistische Praxis – Nephrologie/Dialyse – (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 10. 2006 Kennziffer I/182, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – (bisherige „Job-SharingGemeinschaftspraxis“) im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2007 Kennziffer HÄ/211, ÄBW 08 • 2006 Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2007 bzw. 01. 04. 2007 Kennziffer HÄ/212, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Calw Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 12. 2006 Kennziffer HÄ/213, Nervenärztliche Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer NP/51, Nervenärztliche Praxis im Planungsbereich Mannheim Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer NP/59, Nervenärztliche Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Karlsruhe-Land Praxisübernahmezeitpunkt: 02. 01. 2007 Kennziffer NP/62, Orthopädische Praxis im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2007 Kennziffer O/76. Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-3 12. S ollten Sie sich zu einer Bewer bung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewer bung sämtliche Zulassungsvor aussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Füh rungszeugnis etc.). Die vollstän digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 04. 09. 2006 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Des Weiteren werden folgende Psychotherapeutensitze ausge schrieben: Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten im Planungsbereich Calw Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 02. 2007 Kennziffer PP/31, Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin im Planungsbereich Freudenstadt Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer ÄP/10, Praxis eines Kinder- und Jugendlichen psychotherapeuten im Planungsbereich NeckarOdenwald-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer KJP/15, Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2007 Kennziffer ÄP/20, Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer ÄP/21. Bekanntmachungen Nähere Informationen zu dieser ausgeschriebenen Praxis sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Ver einigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-1 63. Sollten Sie sich zu einer Bewer bung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewer bung sämtliche Zulassungsvor aussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Füh rungszeugnis etc.). Die vollstän digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 04. 09. 2006 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Psycho therapeuten nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschrie benen Vertragspraxen gelten. Anzeige Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 89 28 68 Hausarzt Landkreis Konstanz 78464 Konstanz (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-5 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 8 41 07 Hausarzt Landkreis Ortenaukreis Nähe Offenburg (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 02. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-6 Bezirksberufsgericht für Ärzte in Freiburg Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Durch Verfügung des Sozial ministeriums Baden-Württem berg vom 11. Juli 2006 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurden im Ein vernehmen mit dem Justiz ministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 i.V.m. § 8 Abs. 2 des Heilberufe-Kammer gesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 23, ber. S. 83), mit Wirkung vom 25. Juli 2006 zu Mitgliedern des Bezirksberufs gerichts für Ärzte in Freiburg für die Dauer von 5 Jahren bestellt: Folgende Vertragsarztsitze wer den nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Als Vorsitzender: Wolfgang Oswald Vorsitzender Richter am LG Freiburg Gaylingstraße 1 79117 Freiburg, Hausarzt Landkreis Lörrach 79415 Bad Bellingen (allgemeinärztlicher Gemeinschaftspraxisanteil) Zeitpunkt: 03. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-2 als 2. ärztliche Beisitzerin: Dr. med. Renate Schröter Laufener Straße 15 79114 Freiburg, als 2. stellvertretender ärztlicher Beisitzer: Dr. med. Henning Kempe Ranckackerweg 52 79114 Freiburg. Hausarzt Landkreis BreisgauHochschwarzwald 79424 Auggen (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-1 Hausarzt Landkreis Lörrach 79585 Steinen (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-3 Hausarzt Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis 78050 VS-Villingen (internistische Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 oder später Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-4 Hausarzt Landkreis Ortenaukreis 77933 Lahr (internistische Einzelpraxis) Zeitpunkt: 16. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-7 Augenheilkunde Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis 78050 VS-Villingen (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 04. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-8 Augenheilkunde Landkreis Konstanz 78224 Singen (Gemeinschaftspraxisanteil) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-9 Augenheilkunde Landkreis Rottweil 78713 Schramberg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-10 Frauenheilkunde Landkreis Lörrach 79539 Lörrach (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 03. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-11 ÄBW 08 • 2006 381 Bekanntmachungen HNO-Heilkunde Stadtkreis Freiburg 79114 Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-12 Kinder- und Jugendmedizin Landkreis Ortenaukreis 77933 Lahr (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 16. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-13 Orthopädie Chirotherapie, Sportmedizin, Physikalische Therapie, Akupunktur Stadtkreis Freiburg 79104 Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 02. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-14 Orthopädie Chirotherapie (Rheumatologie), Akupunktur, Physikalische Therapie Landkreis Konstanz 78462 Konstanz (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 04. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-15 Orthopädie Landkreis Rottweil 78628 Rottweil (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 02. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-16 Nervenheilkunde Landkreis Ortenaukreis 77704 Oberkirch (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2007 Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006 Chiffre-Nr. 08/06-17 Diese Veröffentlichung ersetzt die Ausschreibung Chiffre-Nr. 07/06-26 vom Juli 2006 Nähere Informationen erhalten Sie über die Kassenärztliche Ver einigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Telefon (07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen alle Zulassungsvoraus setzungen erfüllt sein (z. B. Arzt registereintragung, Facharzt u. a.). Der formlosen schriftlichen Bewerbung (bitte Chiffre-Nr. angeben) ist eine Auflistung des beruflichen Werdegangs beizufügen. Die Bewerbung ist bis zur jeweils genannten Bewerbungsfrist bei der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, einzureichen. Die in der Warteliste der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V) aufgenommenen Ärzte und Psychologen werden hiermit aufgefordert, sich bei Interesse ebenfalls zu bewerben. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht. Anzeige 382 ÄBW 08 • 2006 Internet für Ärzte Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 74 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Rhetorik-Seminare Termine: jeweils samstags, 9.00–18.00 Uhr a) Reden vor Gruppen I 14. Oktober 2006 (Anmeldungs-Nr. 2006-4) b) Diskutieren und Argumentieren 18. November 2006 (Anmeldungs-Nr. 2006-5) c) Reden vor Gruppen II 2. Dezember 2006 (Anmeldungs-Nr. 2006-6) Leitung: Frau Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 120,– Euro Mindestteilnehmerzahl: jeweils 8 Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbe ginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahme gebühr fällig. Die Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 11 Fort bildungspunkten zertifiziert. Termin: Samstag, 21. Oktober 2006, 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 6/2006) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Bildungs- und Technologie zentrum der Handwerkskammer Reutlingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: 50,– Euro Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungs punkten zertifiziert. Terminänderung! Plastische Chirurgie und Schönheitsoperationen – eine Gegenüberstellung Termin: Mittwoch, 20. September 2006, 19.30 Uhr–22.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 18/2006) Programm: 19.30–19.40 Uhr: Begrüßung durch Herrn Dr. M. Datz Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg 19.40–20.05 Uhr: Möglichkeiten der Wieder herstellungschirurgie (ausgewählte Beispiele) Referent: Herr Prof. Dr. Dr. Schmelzle, Ärztlicher Leiter, Klinik für Zahn-, Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie, Universi tätsklinikum Hamburg-Eppendorf 20.05–20.30 Uhr: Ästhetische Gesichtschirurgie (ausgewählte Beispiele) Referent: Herr Prof. Dr. Gubisch, Ärztlicher Direktor, Klinik für Plastische Gesichtschirurgie, Zentrum für Plastische Chirurgie, Marienhospital Stuttgart 20.30–20.55 Uhr: Ästhetik in der operativen Dermatologie (ausgewählte Beispiele) Referent: Herr Prof. Dr. Breuninger, Leitender Oberarzt, Operative Dermatologie, Univer sitäts-Hautklinik Tübingen Bekanntmachungen 20.55–21.20 Uhr: Juristische Aspekte bzgl. Aufklärung, Arzthaftung, Schadensersatz und Schmerzensgeld Referentin: Frau Tschersich, Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart, vormals stellv. Vorsitzende in der Arzthaftungs kammer 21.20–21.45 Uhr: Die Psyche vor und nach der Schönheits-OP Referent: Herr Dr. von FreytagLoringhoven, niedergelassener Psychiater, Tübingen 21.45–22.15 Uhr: Diskussion mit den Referenten Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: keine Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungs punkten zertifiziert. Psychoonkologie – psychologische Begleitung von und heilsamer Umgang mit Krebspatienten Termin: Samstag, 18. November 2006, 9.00–13.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 19/2006) Leitung: Herr Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Themen: Das schwierige Gespräch Referent: Herr PD Dr. Dr. Grulke, Universitätsklinik Ulm, Abt. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Was braucht der Patient? Referent: Herr Dr. Weyland, niedergelassener Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Biberach Was braucht die Familie? Referent: Herr Dr. Schneider, niedergelassener Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Wangen Ort: Hotel Krone, Bodelschwinghweg 1, 89160 Dornstadt Gebühr: 50,– Euro Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungs punkten zertifiziert. Die Grundvoraussetzungen über das DMP Mamma-Ca sind erfüllt. (Auskunft: KVBW Bezirksdirektion Reutlingen, Frau Schleeh, Telefon (0 71 21) 9 17-3 86). Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin (80-Stunden-Kurs) zur Erlangung der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ lt. WBO vom 01. 06. 1999 Die Akademie für Ärztliche Fort bildung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg plant das 80stündige Weiterbildungsseminar Allgemeinmedizin im Rahmen der 5-jährigen Weiterbildung (WBO vom 01. 06. 1999) vom 5.–13. Mai 2007 im Ärztehaus Reutlingen durchzuführen. Dieses Seminar wird nur einmal jährlich durchgeführt. Wir bitten deshalb alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemein medizin nach der 5-jährigen Weiterbildung nach der WBO von 1999 befinden, die Teilnah me an diesem Kurs rechtzeitig einzuplanen. Veranstaltungsort: Ärztehaus Reutlingen Gebühr: 590,– Euro Mindestteilnehmerzahl: 35 Falls die Mindestteilnehmerzahl 8 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt oder die Teilnahmegebühr erhöht werden. Ebenso wird 8 Wochen vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Krankenhausärzte und Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken angestellt sind, sind seit dem 01. 07. 2004 gesetzlich verpflich tet, sich fortzubilden. Erworben werden müssen 250 Fortbil dungspunkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 be schlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu for dern, haben Ärztinnen und Ärzte heute die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fortbil dungskategorie sie ihre CMEPunkte sammeln möchten. Damit wurde der Weg frei, die Fortbil dung zeit- und ortsunabhängig auch über Printmedien, CD-ROMs und Online-Fortbildung zu gestalten. Diese Fortbildungs-CD-ROM ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 10 Punkten auf das Fortbildungs zertifikat anerkannt. Für weitere Informationen oder zur Bestellung der CD-ROM (39,– Euro) wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse. Vorankündigung Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ nach der neuen Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungsord nung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbe zeichnung ist u. a. die Absolvie rung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 2. März 2007 14.00–17.30 Uhr Samstag, 3. März 2007 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 4. März 2007 9.00–14.15 Uhr Freitag, 16. März 2007 14.00–18.15 Uhr Samstag, 17. März 2007 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 18. März 2007 9.00–14.15 Uhr Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Zur Zertifizierung angemeldet mit 40 Punkten. Vorankündigung 8-stündiger Fortbildungskurs zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß den RehabilitationsRichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Termin: Samstag, 10. März 2007, 9.00–18.45 Uhr Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Der Fortbildungskurs endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Zur Zertifizierung angemeldet mit 21 Punkten. Notfallmedizinisches Training für Arzthelferinnen Termine: Teil I: Basismaßnahmen der Reanimation Mittwoch, 18. Oktober 2006, 14.30–18.00 Uhr Teil II: Erweiterte Maßnahmen der Reanimation Mittwoch, 25. Oktober 2006, 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH29/2005 und AH30/2005) Teil I: Basismaßnahmen der Reanimation Mittwoch, 8. November 2006, 14.30–18.00 Uhr Teil II: Erweiterte Maßnahmen der Reanimation Mittwoch, 15. November 2006, 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH31/2005 und AH32/2005) ÄBW 08 • 2006 383 Bekanntmachungen Mittwoch, 29. November 2006, 14.30–18.00 Uhr Teil II: Erweiterte Maßnahmen der Reanimation Mittwoch, 6. Dezember 2006, 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH33/2005 und AH34/2005) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Veranstaltungsort: Gemeinschaftspraxis Dres. Rigg, Schmidt, Walz, Rosengasse 17, 89073 Ulm Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person incl. Skript Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fort bildung bei der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16, Fax (0 71 21) 9 17-4 00, E-Mail: [email protected] Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 71 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulas sungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wieder besetzung ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Biberach (Rot a. d. Rot) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort BC 73 Anzeige KORTE RECHTSANWÄLTE Prof. Dr. Niels Korte** Marian Lamprecht* Constanze Herr* Absage durch Hochschule oder ZVS? - Klagen Sie einen Studienplatz ein! Wir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht erfolgreich betreut. Unsere Kanzlei* liegt direkt an der Humboldt-Universität. Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule. Entfernung spielt keine Rolle - wir werden bundesweit für Sie tätig. *Unter den Linden 12 10117 Berlin-Mitte **Rudower Chaussee 12 12489 Berlin-Adlershof 24-Stunden-Hotline: 030-226 79 226 www.studienplatzklagen.com 384 ÄBW 08 • 2006 www.anwalt.info Fax 030-226 79 661 [email protected] Gynäkologie und Geburtshilfe Bodenseekreis (Überlingen) Übernahme eines Gemeinschafts praxisanteils Zeitpunkt: 01. 01. 2007 BO 53 Gynäkologie und Geburtshilfe Bodenseekreis (Meckenbeuren) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2007 BO 52 Psychologische Psychotherapie (tiefenpsychologisch) Alb-Donau-Kreis (Blaustein) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst AD 56 Augenheilkunde Kreis Reutlingen (Pfullingen) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: Anfang 2007 RT 42 Kinder- und Jugendmedizin Stadtkreis Ulm Ulm (Stadt) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2007 UL 19 Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-2 39 (Frau Kaupp). Die schriftliche Bewerbung ist unter dem Stichwort „Ausschrei bung“ unter Angabe der jewei ligen Chiffre-Nummer bis zum 20. 09. 2006 bei der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen einzureichen. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Eintragung in die Warteliste die schriftliche Bewerbung nicht ersetzt. Impressum Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Vertreten durch die Kammerpräsidentin Dr. med. Ulrike Wahl und den Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Dr. med. A. Hoffmann-Goldmayer Verantwortlicher Chefredakteur: Jürgen Dreher Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 700361, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 E-Mail: [email protected] Verlag und Anzeigenverwaltung: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenverkaufsleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected] Anzeigenverwaltung: Angela Grüssner (Leitung) Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Christian Hennig (verantwortlich) Abonnement/Einzelhefte: Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg Postfach 11 40, 82153 Gräfelfing Telefon (0 89) 8 58 53-5 55 Telefax (0 89) 85 85 36 25 51 Z. Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 49 vom 1. 1. 2006 gültig. Gesamtherstellung Layout: GreenTomato Süd GmbH, Forststraße 131, 70193 Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Bezugspreise Inland: jährlich 107,80 € zzgl. Versandkosten 16,20 € (inkl. der jeweils gültigen MwSt.). EU-Länder-Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 107,80 € zzgl. Versandkosten 22,80 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 107,80 € zzgl. Versandkosten 22,80 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,– € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Sollte die Zeitschrift aus Gründen nicht geliefert werden können, die nicht vom Verlag zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Nachlieferung, Ersatz oder Erstattung von im Voraus bezahlten Bezugsgeldern. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Stuttgart. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 Hinweis Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist ausschließlich an die zuständige Bezirks ärztekammer zu melden.