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Markttransparenzstelle
Dr. Malte Abel, RWE AG
RWE AG 04.07.2012
SEITE 1
Markttransparenzstelle
Die MTS erweitert die bisherigen GWB-Informationspflichten der Unternehmen
deutlich.
Jährliches
Monitoring
BKartA/BNetzA,
§ 48 III GWB
Markttransparenzstelle,
§§ 47a ff GWB
+
Umfang /
Frequenz
Sektoruntersuchungen,
§§ 32e, 57ff GWB
Auskunftsverlangen,
etc. §§ 57-59 GWB
Allgemein
Energiebranche
RWE AG 04.07.2012
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Markttransparenzstelle
Die MTS wird in einem neuen Abschnitt des GWB geregelt.
Strom
und Gas
Î die neuen Regelungen im GWB begründen keine unmittelbaren
Berichtspflichten; diese folgen durch Rechtsverordnung und Festlegungen.
RWE AG 04.07.2012
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Markttransparenzstelle
Die MTS soll in 2012 umgesetzt werden, Arbeitsbeginn in 2013?
02.05.2012
Beschluss Bundesregierung
15.6.2012
Stellungnahme Bundesrat
09/2012
1. Lesung im Bundestag
11/2012
2.+3. Lesung im Bundestag, Inkrafttreten
2012/13
Rechtsverordnung/Festlegungen
Î Der Gesetzesgeber erwartet, dass das Gesetz preisdämpfend wirkt
(Abschreckungseffekt)
RWE AG 04.07.2012
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Markttransparenzstelle
Was wird die MTS machen?
•
Die Strom- und Großhandelsmärkte (ständig) beobachten (inkl. Ausland)
•
Datenformate festlegen
•
Daten erheben und sammeln, ggf. in Echtzeit
•
Daten auswerten
•
Daten an andere Stellen weitergeben
•
Andere Stellen über mögliche Rechtsverstöße informieren
•
Über ihre Datenerhebungen berichten
•
Daten teilweise veröffentlichen
RWE AG 04.07.2012
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Markttransparenzstelle
Wie soll das System aussehen?
ACER (REMIT)
Überwachungsbehörden
EU-Kom
BKartA
Plattformen
MTS
Unternehmen
EU-Kom
EU-Kom
BNetzA
Großhandel
BaFin
Dritte
BMWi
Netzbetreiber
DATENFLÜSSE
RWE AG 04.07.2012
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Markttransparenzstelle
Was passiert mit den Daten?
Abschlussbericht BKartA
Sektoruntersuchung Strom
Auch könnten die Daten
zeitnah plausibilisiert und
Auffälligkeiten kurzfristig
nachgegangen werden. So
würde insbesondere die
Gefahr gemindert, dass
Erzeugungsunternehmen
Grenzkosten überhöht
angeben oder
missbräuchliche
Kapazitätszurückhaltungen
als technische Restriktionen
oder die Vorhaltung von
Regel- bzw. Reserveenergie
ausweisen. (S. 285)
Nachfragen der Behörden z.B. zum
Kraftwerkseinsatz in einzelnen Stunden.
RWE AG 04.07.2012
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Markttransparenzstelle
Kritik: deutliche Überlappung mit den REMIT1-Berichtspflichten (Bsp: Strom)
Anfahrtskosten
MindeststillstandsMindestlaufzeiten
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MTS
Anlagenname, Standort,
Anschlussregelzone, installierte
Erzeugungskapazität und Art
der Erzeugung2
Erzeugungseinheiten (1 MW - 10 MW): Gesamtsumme der
installierten Erzeugungskapazität3
Nettoleistung5
Bezugsrechtsverträge8
am Vortag geplante Erzeugung6
geplante Stilllegungen und
Kaltreserven9 10
REMIT
Vorhaltung und
Einspeisung von
Regel- und
Reserveleistung4
tatsächliche Erzeugung7
Nichtverfügbarkeiten aufgrund von
Netzrestriktionen9
Investitionsvorhaben10
Betreiber von Anlagen zur Erzeugung
von Strom aus erneuerbaren Energien
(> 10 MW) Angaben zur erzeugten
Mengen nach Anlagentyp11
Angaben zu Transaktionen an den
Großhandelsmärkten12
nicht eingesetzte verfügbare
Leistung9
geplante und unplanmäßige
Nichtverfügbarkeiten aufgrund
technischer Restriktionen9
Verbrauchseinheiten (> 25 MW) Angaben
zur Vorhaltung und Einspeisung von
Regelenergie13
1
REMIT-Berichtspflichten (Art. 8 Abs. 6 REMIT-VO) auf Basis des Entwurfs der Transparency Guidelines (Juni 2012, „TG“).
2
8 siehe Fußnote 5; 9 TG
TG Section 13.1(b); 3 TG Section 13.1(a); 4 TG Section 16.1; 5 TG Sections 13.1(b)/15.1(a); 6 TG Section 13.1(c)/(d); 7 TG Section RWE
15.1(a)/(b);
AG 04.07.2012
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11
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13
Section 14.1; TG Section 14.1; TG Section 15.1(c); REMIT Art. 8; TG Section 6.1.
Markttransparenzstelle
Über Erfolg/Misserfolg der MTS entscheiden die konkreten Datenabfragen.
Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Strom
(S. 222):
[…] „durch die teilweise synthetische Ermittlung der Daten, war es für die
Beschlussabteilung nicht möglich, die Daten im Einzelnen zu plausibilisieren.
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Erzeugungsunternehmen die
Vorhaltung von Regelleistung in einzelnen Kraftwerksblöcken überhöht
ausgewiesen haben.“
ƒ Nicht verfügbare Daten: die MTS verfehlt ihr Ziel, wenn Unternehmen
Daten eigens für die Zwecke der Abfrage modellieren und sich nachher
für diese verantworten müssen.
ƒ Entscheidend: Dialog MTS/(BMWi)/Marktteilnehmer vor Festlegung von Datenformaten.
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