Firma: Gegründet: Mitarbeiter: Leitung: Technik
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Firma: Gegründet: Mitarbeiter: Leitung: Technik
Firma: Buchführungsbüro Otti Götte - selbständige Buchhalterin Giebelstr.23 74889 Sinsheim Tel. 07261/61637 Mobil 0173/4147107 Fax 07261/913647 e-mail [email protected] www.hoette-otti.bbh.de www.og-lohn-fibu.de Gegründet: 1994 Mitarbeiter: zwei Angestellte, Aushilfen bei Bedarf auf Abruf Leitung: Otti Götte, 57 Jahre alt, Kauffrau, jahrelange Erfahrung als Finanz- und Lohnbuchhalterin in allen Branchen. Seit 10 Jahren Lehrkraft und Ausbilderin für Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltswesen im Bereich Erwachsenenbildung. Technik/Software: Servergestütztes Netzwerk Windows 2008 mit 3 PCArbeitsplätzen. Sämtliche moderne Kommunikationswege. Programme: Sage KHK/PC Kaufmann, AGENDA Lohn; alle mit Schnittstelle zur Steuerberater-Software DATEV. Kunden/Branchen: Elektrotechnik, Gastronomie, Landwirtschaft, Handel, Bildungswesen, Maschinenbau, Chemie, Galvanik, Schreinerhandwerk, Verkehrsgewerbe, Architekten. Management & Consulting. Im In- und Ausland. Seite 1 von 2 Buchführungsbüro Otti Götte, 74889 Sinsheim Dienstleistungen: Vollservice in Lohn- und Finanzbuchhaltung im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG. (Buchen laufender Geschäftsvorfälle) Wir liefern bedarfsgerechte und kundenspezifische betriebswirtschaftliche Auswertungen und darüber hinaus stehen wir für betriebswirtschaftliche Fragestellungen mit einer persönlichen Ansprechpartnerin für Sie zur Verfügung. Modernste EDV-Programme leisten: Offene Postenverwaltung, Zahlungsverkehr und Mahnwesen. Ebenso übernehmen wir die ab 01.01.2005 vorgeschriebene elektronische Versendung der Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) an Ihr zuständiges Finanzamt nach §§1;6 StDÜV. Zum Jahresabschluss leisten wir Kontenabstimmung, Abschluss- und Abgrenzbuchungen in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Auch Anlagenbuchungen und Inventarverzeichnisse sind uns nicht fremd. Wir erledigen Ihre lfd. Lohnabrechnungen einschließlich Lohnsteueranmeldungen, SV-Meldungen (Eintritt/Austritt, Jahresmeldungen) ELStAM und Beitragsnachweise der Krankenkassen. Ab 01.01.06 maschinelles Melde- und Beitragsverfahren nach der DEÜV. Im Sozialversicherungsrecht sind wir immer auf dem Laufenden. Wir helfen beim Ausfüllen diverse Bescheinigungen für Behörden im Zusammenhang mit Lohn und Gehalt. Gerne kommt Ihre persönliche Buchhalterin auch zu Ihnen ins Haus. Oder nutzen Sie unseren Hol- und Bringservice. EDV-Kenntnisse : Office, Sage KHK, AGENDA Lohn/Fibu) sind vorhanden. Sinsheim, 20. Dezember 2013 Seite 2 von 2