Rechenschaftsbericht 2005
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Rechenschaftsbericht 2005
Rechenschaftsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat 2005 Rechenschaftsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat 2005 Inhaltsverzeichnis Regierungsrat 9 A. Beziehungen zum Bund und zu den Kantonen 9 1. Zum Bund 2. Zu den Kantonen der Zentralschweiz 3. Zu den andern Kantonen 9 9 10 D. Laboratorium der Urkantone 1. Allgemeines 2. Kantonschemiker 3. Kantonstierarzt E. Gesundheit und Soziales 1. 2. 3. 4. B. Umsetzung Strategiekonzept Wirtschaft und Wohnen 10 Allgemeines Teilstrategie «Attraktiver Wohnstandard» Teilstrategie «Gezielte Vernetzung» Teilstrategie «Entwicklung von innen» 10 10 11 12 C. Parlamentarische Vorstösse 14 1. Geplante Behandlung nicht fristgerecht beantworteter Vorstösse 2. Erheblich erklärte Vorstösse, für deren Vollzug Fristerstreckung gewährt ist 3. Stand der Bearbeitung erheblich erklärter parlamentarischer Vorstösse 4. Bericht und Antrag zu erheblich erklärten Vorstössen 14 A. Abstimmungen 17 17 17 B. Kanzlei 17 C. Amtsblatt 17 E. Stiftungsaufsicht A. Zivilstandswesen und Bürgerrecht 19 1. Vormundschafts- und Pflegekinderwesen 2. Adoptionen C. Sozialversicherung 1. Gesetzliche Bestimmungen 2. Ausgleichskasse Schwyz 3. IV-Stelle Schwyz 22 23 25 28 29 30 1. Produktegruppe: Gewässerschutz (GWS) 2. Produktegruppe: Umweltschutz (UWS) 30 31 Volkswirtschaftsdepartement 35 A. Allgemeines 35 1. Wirtschaftslage 2. Entwicklung der Wohnbevölkerung 35 35 B. Wirtschaftsförderung 35 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Wirtschaftsförderungsgesetz Fonds zur Förderung der kantonalen Volkswirtschaft Verein InnovationsTransfer Zentralschweiz (ITZ) Genossenschaft Technologiezentrum Linth (TZL) Technologiezentrum Steinen (TZS) Micro Center Central-Switzerland (MCCS) Wirtschaftsrat Regionale Entwicklungskonzepte / Investitionshilfe für Berggebiete 35 36 36 36 36 36 36 37 C. Fremdenverkehr 37 D. Handelsregister 37 E. Wohnungs- und Mietwesen 37 18 19 B. Vormundschaftswesen und Adoptionen 22 17 Departement des Innern 1. Zivilstandswesen 2. Bürgerrecht F. Amt für Umweltschutz 14 16 17 D. Information Allgemeines Gesundheitswesen Spitäler Sozialhilfe Asyl- und Flüchtlingswesen 22 22 22 14 Staatskanzlei 1. Eidgenössische Abstimmungen 2. Kantonale Abstimmungen 1. 2. 3. 4. 5. 22 19 19 20 20 21 1. Förderung der Wohnbautätigkeit 2. Schlichtungsbehörden im Mietwesen 37 38 F. Konsumentenschutz 38 1. Preisbekanntgabeverordnung (PBV) 2. Konsumkreditgesetz (KKG) 38 38 G. Grundstückerwerb durch Personen im Ausland 38 H. Arbeitsmarkt 38 21 21 21 22 1. Arbeitsmarktlage 38 3 Inhaltsverzeichnis 2. 3. 4. 5. Arbeitslosenversicherung Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Kantonale Arbeitslosenkasse Arbeitnehmerschutz und betrieblicher Umweltschutz I. Landwirtschaftliches Bildungs- und Beratungswesen 1. Bildung 2. Beratung K. Pflanzenbau 1. Obstbau und Obstverwertung 2. Weinbau 3. Pflanzenschutz L. Landwirtschaftsamt (WOV) 1. Produktegruppe: Zahlungen an die Landwirtschaft 2. Produktegruppe: Landwirtschaftlicher Gewässerund Umweltschutz 3. Produktegruppe: Tierzuchtförderung 4. Produktegruppe: Bäuerliches Bodenrecht M. Meliorationsamt 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Umfang der ordentlichen Tätigkeit Kredite und Abrechnungen Bundes- und Bezirksbeiträge Meliorationsprojekte Neue Gesuche Wohnbausanierungen in Berggebieten Fonds für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe 8. Unversicherbare Elementarschäden 9. Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone N. Kantonsforstamt (WOV) 1. Produktegruppe: Waldleistungen Dritter 2. Produktegruppe: Waldleistungen im Staatswald 4 41 42 42 42 42 43 52 52 53 53 53 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Schulpsychologischer Beratungsdienst Schwyz (SBS) Legastheniebehandlungen Dyskalkuliebehandlungen Logopädischer Dienst Schulgesundheitsdienst Sonderschulung und Behindertenfragen Drogen- und AIDS-Prävention Heilpädagogische Tagesschule Ausserschwyz (HTA) Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz (HTI) 53 53 53 53 54 54 54 54 54 D. Berufs- und Studienberatung 54 Amt für Berufs- und Studienberatung Produktegruppe: Beratung 54 54 43 43 44 44 45 47 47 47 47 47 47 47 48 48 48 E. Berufsbildung 1. Berufsbildungsrat 2. Amt für Berufsbildung 3. Kurse für Berufsbildnerinnen / Berufsbildner (Lehrmeisterkurse) 4. Lehrverhältnisse 5. Vertragsauflösungen 6. Überbetriebliche Kurse 7. Lehrabschlussprüfungen 8. Experten 9. Lehrabschlussfeiern 10. Weiterbildung von Experten 11. Prüfungskommission 12. Gewerbliche und Kaufmännische Berufsschulen 13. Fachschulen 48 48 49 A. Allgemeines 51 Allgemeines Fachstellen Reformprojekte Intensivweiterbildung (IWB) Schulpräsidentenkonferenz Schulbauten Schülerzahlen im Berichtsjahr Abteilungen (Klassen) im Berichtsjahr Lehrkräfte im Berichtsjahr C. Schuldienste 51 B. Volksschulen 6. 7. 8. 9. 41 Erziehungsdepartement 1. Erziehungsrat 2. Berufsbildungsrat 1. 2. 3. 4. 5. 39 40 40 40 51 51 F. Mittelschulen 1. 2. 3. 4. Allgemeines Kantonsschule Kollegium Schwyz (KKS) Kantonsschule Pfäffikon & Nuolen (KSPN) Kantonales Lehrerinnen- und Lehrerseminar Rickenbach (LSR) 5. Private Mittelschulen G. Universitäten / ETH, Fachhochschulen Pädagogische Hochschulen 1. Universitäten / ETH 2. Fachhochschulen 3. Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) 56 56 57 57 57 58 58 58 58 58 59 59 59 63 64 64 64 64 64 65 65 65 65 66 51 51 51 52 52 52 H. Stipendien 1. Allgemeines 2. Ausbildungsbeiträge 3. Übersicht 66 66 66 67 Inhaltsverzeichnis I. Turnen und Sport 1. Schulsport 2. Jugend + Sport (J+S) 67 67 67 K. Kulturelles 68 1. Kantonsbibliothek 2. Kulturförderung 68 68 Justizdepartement 71 A. Rechts- und Beschwerdedienst 71 1. Allgemeines 2. Aufsicht über die Bezirke und Gemeinden sowie über Korporationen und Genossamen 3. Verwaltungsrechtspflege 4. Kirchen und Staat 5. Rechtssetzung 6. Gleichstellung von Mann und Frau 7. Informatisiertes Grundbuch für den Kanton Schwyz (Ik-GB SZ) 8. Kommunaluntersuche 1. 2. 3. 4. 5. 6. 71 71 71 72 72 73 1. 2. 3. 4. 73 C. Gefängnisverwaltung 74 D. Amt für Raumplanung 74 74 74 75 75 75 75 Allgemeines Kommando Verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Belange Kriminalpolizeiliche Belange D. Verkehrsamt 1. 2. 3. 4. 5. 6. Archiv Bundesbriefmuseum Kulturgüterschutz (KGS) Archivwesen im Kanton Archäologie Denkmalpflege 75 75 76 76 76 76 77 Militär- und Polizeidepartement 79 A. Departementssekretariat 79 1. Fremdenpolizei 2. Passbüro 3. Handelsgewerbe, Lotterien 79 79 79 B. Rechtsdienst 79 1. Allgemeines 2. Fischereiverwaltung 3. Jagdverwaltung 79 79 80 81 81 82 83 84 84 84 85 E. Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz 85 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Verwaltung Ausbildungszentrum Ausbildung Organisation Brandschutz und Störfallvorsorge Baulicher Zivilschutz Feuerwehrinspektorat Katastrophenhilfe / Kantonaler Führungsstab Kreiskommando F. Kantonales Zeughaus 1. 2. 3. 4. 5. 6. Verwaltung Bundesamt für Betriebe des Heeres Gruppe Rüstung Heimarbeit Zivilschutzmaterial Jugend+Sport-Material 88 88 88 88 88 88 88 89 A. Finanzhaushalt 89 1. Bund 2. Kanton 1. 2. 3. 4. 85 86 86 86 86 87 87 87 Finanzdepartement B. Finanzausgleich E. Amt für Kulturpflege 81 1. Produktegruppe: Technische Verkehrssicherheit 2. Produktegruppe: Administrative Verkehrssicherheit 3. Produktegruppe: Steuern / Abgaben 73 73 B. Strafvollzug Allgemeines Richtplanung und kantonale Nutzungspläne Kommunale Richt- und Nutzungsplanung Natur- und Landschaftsschutz Bewilligungen und Konzessionen Kantonale Baukontrolle C. Kantonspolizei Finanzausgleich mit Pauschalbeiträgen Horizontaler Finanzausgleich Direkter Finanzausgleich Auswirkungen 89 89 90 90 90 90 91 C. Wirkungsorientierte Verwaltungsführung 91 D. Steuern 91 1. Gesetzgebung 2. Einkommens- und Vermögenssteuern 3. Steuer auf Kapitalabfindungen und -gewinnen sowie auf ausserordentlichen Einkommen 4. Gewinn- und Kapitalsteuer 5. Grundstückgewinnsteuer 6. Quellensteuer 7. Liegenschaftsschätzungen 8. Verrechnungssteuer 9. Direkte Bundessteuer 10. Einsprachen 11. Nachsteuern und Steuerstrafen 12. Steuererlasse 91 91 91 91 92 92 92 92 92 93 93 93 5 Inhaltsverzeichnis E. Finanzkontrolle 1. 2. 3. 4. 5. Allgemeines Quantitative Auswertung der Revisionstätigkeiten Qualitative Auswertung der Revisionstätigkeiten Staatswirtschaftskommission Vernehmlassungs- und Beratungstätigkeit F. Informatik 1. Neue IT-Projekte 2. Kantonsnetzwerk 3. Bürokommunikation G. Personal 1. Stellenplan 2. Fortbildung H. Datenschutz 1. Tätigkeiten 2. Schlussbemerkungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 94 94 95 95 95 95 96 96 96 97 99 A. Tiefbauamt 99 Produktegruppe: Neu-, Ausbauten und Erneuerungen Produktegruppe: Baulicher Unterhalt Produktegruppe: Betrieblicher Unterhalt Produktegruppe: Übriges Verkehrsnetz Produktegruppe: Öffentlicher Verkehr Stand der Investitionsprojekte Produktegruppe: Investitionsprojeke Produktegruppe: Liegenschaftendienst Produktegruppe: Energie Stand der Investitionsprojekte C. Dienststelle Wasserbau 1. Produktegruppe: Wasserbau D. Dienststelle Vermessung und Geoinformation 1. Produktegruppe: Amtliche Vermessung (AV) 2. Produktegruppe: Geoinformationen 6 93 93 93 94 94 Baudepartement B. Hochbauamt 1. 2. 3. 4. 93 99 100 100 101 101 102 104 104 105 106 107 108 108 109 109 110 Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Im Sinne von § 49 der Kantonsverfassung erstatten wir Ihnen den Rechenschaftsbericht über die Staatsverwaltung im Jahre 2005. Schwyz, im Mai 2006 Im Namen des Regierungsrates Der Landammann: Kurt Zibung Der Staatsschreiber: Peter Gander 7 8 Regierungsrat Das verhaltene Wirtschaftswachstum vermochte auf dem Arbeitsmarkt noch keine Trendwende herbeizuführen; die Arbeitslosenquote verharrte im Jahresdurchschnitt bei 2.3%. – Die Staatsrechnung 2004 schloss zwar wesentlich besser ab, als der Voranschlag hatte erwarten lassen, wies aber in der Laufenden Rechnung immer noch einen Aufwandüberschuss von 66.8 Mio. Franken aus. Um dem mittelfristigen Haushaltausgleich näher zu kommen, gab der Regierungsrat einen zweiten Massnahmenplan in Auftrag, mit dem das Ausgabenwachstum weiter gedämpft werden konnte. – Die Stimmberechtigten hatten über nicht weniger als neun kantonale Vorlagen zu befinden: Sie stimmten der Einleitung der Totalrevision der Kantonsverfassung und einer damit zusammenhängenden Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes zu und nahmen einen Verpflichtungskredit für die Übungsanlage Wintersried, das Initiativbegehren «Geheime Wahlen und Abstimmungen an Bezirksgemeinden und Gemeindeversammlungen», das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz sowie eine Änderung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung an. Abgelehnt wurden die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder des Regierungsrates, das Initiativbegehren «Gerechte Kinderabzüge (Weniger Steuern für Familien)» und das Kulturförderungsgesetz. A. Beziehungen zum Bund und zu den Kantonen 1. Zum Bund Der Regierungsrat hat im Berichtsjahr in zwei Bereichen mit schriftlichen Demarchen und persönlichen Vorsprachen besondere Anstrengungen unternommen, um die Interessen des Kantons gegenüber dem Bund zur Geltung zu bringen. Zum einen ging es dabei um das Stationierungskonzept der Armee und um die Nutzung von frei werdenden Armee-Arealen. Zum Stationierungskonzept der Armee hatten die Zentralschweizer Kantone eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht, die Schwyz (Wintersried) als Ausbildungsstandort für die Einheiten der militärischen Sicherheit vorschlug. Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hatte diesem Vorschlag zunächst zugestimmt, doch wurde er später wieder in Frage gestellt und es zeichnete sich die Möglichkeit ab, dass im Kanton Schwyz überhaupt keine Infrastruktur und keine Arbeitsplätze der Armee bestehen bleiben würden. Mit Unterstützung von Schwyzer Mitgliedern der Bundesversammlung konnte in der Folge dieses Szenario abgewendet, die Stationierung der militärischen Sicherheit in Schwyz gesichert und Möglichkeiten für eine zivile Nutzung der frei werdenden Armee-Areale erörtert werden. Weiter erläuterte der Regierungsrat bei mehreren Gelegenheiten Mitgliedern der eidgenössischen Räte und des Bundesrates sowie Vertretern der zuständigen Bundesämter seine Haltung betreffend die Zufahrtsstrecke zum Gotthardbasistunnel. Dabei unterstrich er mit Nachdruck, dass Planung und Bau des Urmibergtunnels und der vor- und nachgelagerten Zufahrtsstrecken im Kanton Schwyz mit hoher Priorität angegangen werden müssten, einerseits um die Belastung der Bevölkerung durch Eisenbahnlärm in einem erträglichen Rahmen zu halten, anderseits um die Kapazität des Gotthardbasistunnels nach dessen Eröffnung auch wirklich nutzen und den Regionalverkehr auf der Schiene mindestens in der heutigen Intensität aufrecht erhalten zu können. Zwar stiess diese Position auf viel Verständnis, doch erweist sich die Finanzierung zunehmend deutlicher als zentrales Problem: Die Mittelknappheit zwingt den Bund dazu, die Bauprogramme zeitlich zu erstrecken und zwar auch für EisenbahnGrossprojekte, die in jeder Hinsicht unbestritten sind. Daneben hatte der Regierungsrat wiederum zu zahlreichen Erlassentwürfen und andern Projekten des Bundes Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme zur Teilrevision des Raumplanungsrechts unterstützte er mit Blick auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft die beabsichtigte Öffnung der Bau- und Nutzungsmöglichkeiten in der Landwirtschaftszone, beantragte jedoch, von allzu einengenden Detailregelungen, insbesondere über zulässige Nutzflächenerweiterungen und landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen, abzusehen. Er trat ferner dafür ein, dass die Voraussetzungen für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe gelockert werden, aus Konkurrenzgründen jedoch nicht für gewerblich-industriell ausgerichtete Branchen. In seiner Vernehmlassung zu einem Bericht betreffend Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung begrüsste der Regierungsrat die Vorschläge der Expertenkommission, die darauf abzielen, die Vereinbarkeit kantonaler Bestimmungen mit dem Steuerharmonisierungsgesetz durch eine Kontrollkommission überprüfen und bei Widersprüchen eine einheitliche Anwendung des Bundesrechts durchsetzen zu können. Der Kanton Schwyz bemühe sich um eine bundesrechtskonforme Steuergesetzgebung und Rechtsanwendung und lege im Interesse eines fairen Steuerwettbewerbs Wert darauf, dass die Vorgaben des Bundesrechts in der ganzen Schweiz eingehalten werden. Ob die vorgeschlagenen Massnahmen ausreichten, um dieses Ziel zu erreichen, scheine indes fraglich. Die abstrakte Normenkontrolle sei dafür zwar notwendig, aber nicht ausreichend; es müsse auch die Rechtsanwendungspraxis kontrolliert und die Bundesrechtskonformität im Einzelfall durchgesetzt werden können. Die Befugnisse der Kontrollkommission sollten in diesem Sinne erweitert und präzisiert werden. 2. Zu den Kantonen der Zentralschweiz Im Berichtsjahr beschloss der Kantonsrat den Beitritt zum Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. Die von allen Kantonen der Zentralschweiz getragene, gemeinsame Aufsichtsstelle mit Sitz in Luzern wird ihren Betrieb am 1. Januar 2006 aufnehmen. Die Verwaltungsvereinbarung, mit welcher dem Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern die Aufsichtsaufgaben für den Kanton Schwyz übertragen worden waren, fällt mit der Betriebsaufnahme der Zentralschweizerischen BVG- und Stiftungsaufsicht dahin. Der Regierungsrat stimmte einer Vereinbarung über die Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz zu. Das gemeinsame Weiterbildungsangebot existierte als Pilotprojekt bereits seit dem Jahre 2003. Die durchwegs positiven Erfahrungen der Pilotphase bewogen die Regierungen der Zentralschweizer Kantone zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung, mit der das gemeinsame Weiterbildungsangebot verbindlich geregelt und definitiv eingeführt wird. Weiter schlossen die Regierungen der Zentralschweizer Kantone mit der Caritas eine Vereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Vermittlungsstelle Dolmetschen ab. Die Caritas verpflichtet sich darin, eine Vermittlungsstelle für qualifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu führen, die von den Kantonen, Gemeinden, Beratungsstellen, Spitälern usw. angefordert werden können. Die Kantone beteiligen sich an der Basisfinanzierung der Vermittlungsstelle. Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden nach einem festen Tarif von den Institutionen entschädigt, die ihre Dienste beanspruchen. Für die beiden kommenden Jahre nimmt der Kanton Schwyz turnusgemäss die Rolle des Vororts der Zentralschweizer Regierungskonferenz ein. Im Hinblick darauf wählte die Plenarkonfe- 9 Regierungsrat renz vom 18. November 2005 Regierungsrat Lorenz Bösch zum Konferenzpräsidenten für die Jahre 2006 und 2007. 3. Zu den andern Kantonen Der Kantonsrat stimmte im Berichtsjahr dem Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen sowie dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal und gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten zu. Verschiedene Mitglieder des Regierungsrates wirkten in Arbeitsgruppen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) mit. Regierungsrat Lorenz Bösch, der die Zentralschweiz im Leitenden Ausschuss vertritt, wurde zum Präsidenten dieser Konferenz gewählt. Der Regierungsrat stattete der Regierung des Kantons St. Gallen einen Besuch ab und empfing die Regierung des Kantons Thurgau zu einem Gegenbesuch im Kanton Schwyz. B. Umsetzung Strategiekonzept Wirtschaft und Wohnen 1. Allgemeines Vor dem Hintergrund der globalen Umwälzungen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie des schrumpfenden Wohlstandsvorsprungs der Schweiz sind auch der Kanton Schwyz und die Schwyzer Wirtschaft gefordert, sich mit diesen Entwicklungen auseinander zu setzen. Mit Blick auf eine Überprüfung und allfällige Anpassung der kantonalen Standortpolitik hat der Regierungsrat gemeinsam mit einer externen Beratungsfirma im Jahr 2004 das «Strategiekonzept Wirtschaft und Wohnen für den Kanton Schwyz» erarbeitet. Die durchgeführte Grundlagenanalyse zeigt, dass der Leistungsausweis des Kantons Schwyz in den Neunzigerjahren im interkantonalen Vergleich überdurchschnittlich ist. Zu den Hauptstärken des Kantons zählen die niedrige Steuerbelastung, das Vorhandensein attraktiver Wohnlagen, eine als positiv wahrgenommene Lebens- und Umweltqualität, eine relativ niedrige Staatsquote, die Nähe zu den Wirtschaftszentren Zürich, Zug und Luzern sowie eine an verschiedenen Orten zu beobachtende Entwicklung moderner Wirtschaftszweige. Die Analyse zeigt indessen auch Schwächen des Wirtschafts- und Wohnstandortes Schwyz. Dazu zählen eine überproportionale Vertretung von Branchen mit hohem strukturellem Anpassungsbedarf, eine geringe Vertretung wachstumsträchtiger Branchen, mangelnde Verfügbarkeit von Gewerbeflächen an potenzialreichen Standorten, punktuell belastende Wirkungen des Wachstums (vor allem im äusseren Kantonsteil), eine hohe Bedeutung weniger, grosser Steuerzahler sowie ausgeprägte Unterschiede zwischen den verschiedenen Teilräumen im Kanton. Die Entwicklung der übergeordneten Rahmenbedingungen birgt für den Kanton Schwyz sowohl Chancen als auch Gefahren. Im Wohnbereich überwiegen die Chancen, im Arbeitsplatzbereich und bei den öffentlichen Finanzen dagegen die Risiken. Während die Wohnbevölkerung im Kanton weiterhin wachsen wird, hängt die Entwicklung der Schwyzer Wirtschaft stark von externen Faktoren ab; aus heutiger Sicht ist für die nächsten Jahre von einer moderaten Beschäftigungsdynamik auszugehen. Dabei wird der Wirtschaftsstandort auch vom erwarteten Bevölkerungszuwachs profitieren. 10 Die Herausforderungen in den Bereichen Wirtschaft und Wohnen sind im Kanton Schwyz für die kommenden Jahre insbesondere in folgenden Bereichen zu orten: Vertiefung der wirtschaftlichen Verflechtung mit den benachbarten Wirtschaftszentren, Hinwirken auf eine wertschöpfungsstärkere Wirtschaftsstruktur, Erhalt der bestehenden Standorttrümpfe, Hinwirken auf eine koordinierte Siedlungsentwicklung, Eindämmen der punktuellen negativen Begleiterscheinungen des Wachstums, Aufrechterhaltung des finanziellen Handlungsspielraumes sowie Schaffung von Akzeptanz für die künftige Standortpolitik im Kanton. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen setzt der Regierungsrat auf eine stärker wachstumsorientierte Politik für Wirtschaft und Wohnen. Mit drei Teilstrategien soll sichergestellt werden, dass der Kanton Schwyz auch künftig ein attraktiver Wohnort und Wirtschaftsstandort ist: «Attraktiver Wohnstandort», «Gezielte Vernetzung», «Entwicklung von innen». Die Strategie basiert auf der bisher verfolgten, erfolgreichen Politik, setzt jedoch gestützt auf die Befunde der Grundlagenanalyse neue Akzente vor allem in folgenden Bereichen: Verstärkte Orientierung der Politik an den wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen, verstärkte Ausrichtung auf den Wirtschaftsraum Zürich sowie unterschiedliche Gewichtung der drei Teilstrategien für die Regionen im Kanton. Zudem besteht die Erkenntnis, dass eine koordinierte Raum-, Siedlungsund Verkehrsentwicklung im Kanton für eine erfolgreiche Erschliessung bestehender Entwicklungspotenziale massgebend sein wird. Die Massnahmen für die Umsetzung der regierungsrätlichen Strategie für Wirtschaft und Wohnen sind in drei Stossrichtungen zusammengefasst: – Weiterführung von Bewährtem – Potenzialorientierte Raumentwicklung – Optimierung der staatlichen Infrastrukturen und Leistungen Der Regierungsrat ist entschlossen, eine gezielte Standortpolitik zu betreiben mit dem Ziel, den Kanton Schwyz als attraktiven Wohnort und Wirtschaftsstandort zu positionieren. Entsprechend wurden im Berichtsjahr in verschiedenen Bereichen Massnahmen ergriffen, um die Attraktivität des Kantons Schwyz zu steigern: 2. Teilstrategie «Attraktiver Wohnstandort» Charakterisierung: Der Kanton Schwyz profiliert sich als Wohnstandort, auch für das gehobene Wohnsegment sowie für Familien. Dabei erwartet der Kanton Schwyz Nachfrageimpulse aus den umliegenden Agglomerationen. 2.1 Fiskalpolitik Attraktive Rahmenbedingungen Die Weiterführung einer attraktiven Fiskalpolitik soll sicherstellen, dass die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen für natürliche und juristische Personen beibehalten werden können. Diese hoch priorisierte Massnahme richtet sich an den Kanton, die Bezirke und die Gemeinden. Auf Kantonsebene wurden im Berichtsjahr zwei Schwerpunkte gesetzt, um die Massnahme umzusetzen. Zum einen wurde das seit Anfang 2001 geltende neue Steuergesetz revidiert. Zum anderen hat der Regierungsrat einen zweiten Massnahmenplan zur Realisierung der Haushaltstrategie mit dem Voranschlag 2006 umgesetzt. Teilrevision des Steuergesetzes Die Teilrevision wurde genutzt, um die Position des Kantons im Standortwettbewerb zu stärken. Im Rahmen des regierungsrät- Regierungsrat lichen Strategiekonzeptes besonders relevant war die Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung. Die Reduktion des Einkommenssteuersatzes auf einem Teil der Dividenden, die Erhöhung der Kinderabzüge und der Abzugsmöglichkeiten für freiwillige Zuwendungen, die Einführung eines Behindertenkostenabzugs, die Reduktion des Steuersatzes bei der Vermögenssteuer und der Kapitalsteuer sowie die Umsetzung des Fusionsgesetzes werden in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Attraktivitätssteigerung des Kantons beitragen. Die Teilrevision des Steuergesetzes soll auf Beginn des Jahres 2007 in Kraft treten. Massnahmenplan II zur Realisierung der Haushaltstrategie Im Berichtsjahr hat der Regierungsrat einen zweiten Massnahmenplan zur Realisierung der Haushaltstrategie in Auftrag gegeben. Für bestimmte Kontengruppen wurde für den Voranschlag 2006 eine lineare Kürzung von zehn Prozent vorgeschrieben. Um unverhältnismässige Kürzungen zu vermeiden, konnten die Departemente einen begründeten Antrag stellen, um die Kürzung zu verhindern. Vom Massnahmenplan II waren 855 Konti bzw. 41% des kantonalen Finanzhaushalts betroffen. Insgesamt konnten Einsparungen von rund 25 Mio. Franken erzielt werden. Damit hat auch dieser Massnahmenplan dazu beigetragen, eine Steuererhöhung zu verhindern. Deshalb konnten die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen für natürliche und juristische Personen beibehalten werden. 2.2 Bildungspolitik Volksschulen Die Volksschulen im Kanton Schwyz verfügen im interkantonalen Vergleich über einen hohen Ausbildungsstandard. Im schulorganisatorischen Bereich wurden Massnahmen eingeleitet, die auf die neuen Bedürfnisse der Gesellschaft Rücksicht nehmen. Die Schulen sind geleitet oder auf dem Weg dazu. Ab dem Schuljahr 2006 ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch. Die Schulpflicht dauert somit zehn Jahre und beginnt für alle, die beim Schuljahresbeginn mindestens fünfjährig sind. Verschiedene Gemeinden bieten zudem ein zusätzliches, freiwilliges Kindergartenjahr für Kinder ab vier Jahren an. Im Kindergarten und auf der Primarstufe gelten seit 2004 verbindliche Blockzeiten. Gemäss neuer Volksschulverordnung können die Schulträger vor Ort Tagesstrukturen einführen. Diesbezüglich laufen in verschiedenen Gemeinden erste Abklärungen. Ab der dritten Klasse der Primarstufe wird seit Sommer 2005 das Fach Englisch für alle Kinder obligatorisch angeboten. Nach einer kurzen Übergangszeit werden alle Lehrpersonen, die Englisch unterrichten, über einen CAE-Abschluss (Advanced) verfügen. Ab der 5. Klasse kommt als weitere Fremdsprache Französisch dazu. Berufsbildung Die Bereitschaft, Lernende auszubilden, ist bei Schwyzer Unternehmen nach wie vor gross. Neue Ausbildungsbetriebe konnten akquiriert werden. Zudem steht ein breites Brückenangebot zur Verfügung. Rund 1700 Betriebe ermöglichen über 3000 Jugendlichen einen Ausbildungsplatz in der beruflichen Grundbildung. Der Anteil der Jugendlichen ohne Anschlusslösung nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit ist interkantonal unterdurchschnittlich tief. Pädagogische Hochschule Zentralschweiz – PHZ Hochschule Schwyz Im Rahmen der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) führt der Kanton Schwyz die PHZ Hochschule Schwyz, primär für die Ausbildung von Primarlehrpersonen. Ab dem Studienjahr 2006/07 finden die Unterrichtsveranstaltungen im neu erstellten Schulgebäude in Goldau statt. Das Kompetenzzentrum der PHZ Hochschule Schwyz führt neben der Ausbildung auch die Bereiche «Forschung & Entwicklung», «Weiterbildung» (mit der Möglichkeit von Spezialisierungsstudien für Lehrpersonen) sowie «Dienstleistungen». 3. Teilstrategie «Gezielte Vernetzung» Charakterisierung: Das Wachstum der Agglomeration Zürich erfasst – ursprünglich von der Stadt Zürich ausgehend – immer weiter entfernte, noch ländlich geprägte Gebiete. Von dieser Entwicklung profitieren heute z. B. auch Gemeinden in den benachbarten Kantonen Aargau, Thurgau und Schwyz. Bei dieser Teilstrategie nutzt der Kanton Schwyz gezielt die Nähe zum Wirtschaftsstandort Zürich sowie die Tatsache, dass der Boden in zentrumsnahen Lagen für zusätzliche Wirtschaftsaktivitäten in der Regel immer knapper und kostspieliger wird. Bei seinen Ansiedlungsbemühungen möchte sich der Kanton Schwyz vor allem als Standort für Unternehmen anbieten, die einen Standort in der weiteren Agglomeration Zürich einem stadtnahen Standort vorziehen. Der Kanton richtet sich dabei weiterhin in erster Linie auf das bedeutendste Segment der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) aus. 3.1 Raumplanungspolitik Masterpläne Die drängenden Probleme in Zusammenhang mit Siedlungen und Verkehr einerseits sowie der Landschaft andererseits sind überkommunal, also auf der Ebene des Kantons, der Region und der Gemeinden zu lösen. Im Berichtsjahr wurden regionale Richtplanergänzungen (Masterpläne) in direkter Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirken und Gemeinden für die Regionen Höfe und March erarbeitet. Die Arbeiten am Masterplan Rigi / Mythen (u.a. mit den Themen NEAT-Zulauf, Fertigstellung des Nationalstrassennetzes durch die neue Axenstrasse) konnten im Berichtsjahr in Angriff genommen werden. Diese regionalen Planungen sollen nun formell im kantonalen Richtplan als Ergänzung aufgenommen werden. Mit diesem Schritt werden diese Planungen zu einer behördenverbindlichen Grundlage für die weiteren Ausführungsplanungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (Ortsplanungen). In den Masterplänen Höfe und March wurden die siedlungs- und verkehrstechnischen Voraussetzungen zur Förderung bestehender und zur Entwicklung neuer Zentren ausgewiesen. Für die Region Höfe betrifft dies namentlich die verkehrliche Entlastung der Zentren von Pfäffikon (Umfahrung) und Wollerau (etappierte Südumfahrung) sowie in zweiter Priorität den Ausbau des Autobahnanschlusses Halten zu einem Vollanschluss. Für die Region March ist ein neues regionales Zentrum im Raum Bahnhof Siebnen/Wangen vorgesehen, dessen Anbindung an das Wirtschaftszentrum Zürich namentlich mit Zusatzangeboten des öffentlichen Verkehrs (S-Bahn) und durch einen neuen Autobahnanschluss Wangen-Ost gesichert werden soll. 3.2 Verkehrspolitik Verkehrsinfrastruktur Mit der Fertigstellung der Bauarbeiten im Abschnitt Erli-Sattel konnte der Ausbau der Südrampe der Hauptstrasse Nr. 8 (H8) abgeschlossen werden. Zwischen Pfäffikon und Schindellegi konnte mit den Abschlussarbeiten des letzten Bauloses dieser Abschnitt ebenfalls beendet werden. Für die letzte, rund 4.5 km lange Lücke der H8 zwischen der Zweiten Altmatt und Biberbrugg wurden im Rahmen des Masterplans für die Moorlandschaft Rothenthurm die Linienführung optimiert und das Bauprojekt sowie die Hauptuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung aufgearbeitet. Nach Rechtskraft der Nutzungsplanung kann die öffentliche Auflage des Bauprojektes erfolgen. 11 Regierungsrat Gestützt auf die Resultate des Masterplans Höfe wurde für die Umfahrung Pfäffikon das Vorprojekt erarbeitet. Es bildet die Grundlage für die im Jahre 2006 stattfindende öffentliche Auflage der kantonalen Nutzungsplanung. Im Rahmen der Entwicklung des Verkehrssystems konnten auch die Elemente für den Umbau des Anschlusses Pfäffikon festgelegt werden, sodass das Ausführungsprojekt 2006 erarbeitet werden kann. Für die Südumfahrung Küssnacht konnte das Vorprojekt ebenfalls soweit vorangetrieben werden, dass im Jahre 2006 die kantonale Nutzungsplanung öffentlich aufgelegt werden kann. Im Rahmen einer Funktionalitätsanalyse des übergeordneten Verkehrssystems wurden – in Abstimmung mit der Südumfahrung Küssnacht – die weiteren, für den zukünftigen Erhalt der Leistungsfähigkeit wichtigen und auszubauenden Elemente bestimmt. Wesentlicher Bestandteil ist die bevorstehende Kapazitätsverbesserung des Autobahnanschlusses Küssnacht. Zur Verbesserung der Erschliessung der Region Ybrig wurden die Baugrunduntersuchungen als Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten für den Ersatz des Steinbachviaduktes durchgeführt. Damit kann im Jahre 2006 der Projektwettbewerb eingeleitet werden. Öffentlicher Verkehr Im Rahmen der Erarbeitung des Grundangebotes 2008 – 2011 für den öffentlichen Verkehr wurde bei den Bezirken und Gemeinden eine Vernehmlassung zu den Entwicklungsfeldern durchgeführt. In einem zweiten Schritt erfolgt bis Anfang 2006 die Vernehmlassung bei den betroffenen konzessionierten Transportunternehmungen. Alsdann kann eine erste Bilanz zum Abgeltungsbedarf gezogen und die Angebotsgestaltung der einzelnen Linien in Angriff genommen werden. 3.3 Standortpolitik Übersicht Standortpromotion Die Standortpromotion wurde im Berichtsjahr mit den bewährten Partnern Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) und der Greater Zurich Area AG (GZA) sowie mit der Standortpromotion Zentralschweiz (SPZ) durchgeführt. Der Kanton Schwyz nahm aktiv an folgenden Seminaren teil: Baden-Baden, Interlaken, Berlin, Luzern und Augsburg. Zum ersten Mal war der Kanton Schwyz auch an Investorenseminaren in Norditalien (Genua und Bergamo) präsent. An allen weiteren seco Seminaren wurde der Kanton durch die Standortpromotionsorganisationen GZA und SPZ vertreten. Die Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug waren im Berichtsjahr Gäste an den 1.-August-Festlichkeiten der Schweizer Botschaft in Berlin. Dies wiederum gab Anlass, rund um die Nationalfeierlichkeiten Promotionsanlässe zu organisieren. Im Juni fand ein Wirtschaftsforum in Berlin statt, und im Juli reiste eine 20-köpfige Journalistendelegation aus Berlin durch alle Zentralschweizer Kantone. Die mediale Berichterstattung war ein Erfolg. Greater Zurich Area Vor dem Hintergrund des regierungsrätlichen Strategiekonzepts «Wirtschaft und Wohnen für den Kanton Schwyz» und der Teilstrategie «gezielte Vernetzung» kommt der Mitgliedschaft in der Greater Zurich Area (GZA) eine besondere strategische Bedeutung zu. Die GZA ist eine Plattform, in welche die wirtschaftspolitischen Interessen der Mitgliedskantone einfliessen und kanalisiert werden. Ein wichtiger Faktor ist dabei das Netzwerk zur Wirtschaftsmetropole Zürich, das durch die GZA weiter ausgebaut und gefestigt werden kann. Der Kanton Schwyz war im Be- 12 richtsjahr Gastgeber der GZA-Klausurkonferenz sowie der GZAStiftungsratskonferenz. Beide Anlässe boten die Gelegenheit, zahlreichen Regierungs-, Wirtschafts- und Gemeindevertretern die Wichtigkeit der überkantonalen Zusammenarbeit im Rahmen der GZA zu vermitteln. Gleichzeitig konnte der Kanton Schwyz den Repräsentanten von Kantonsregierungen und der Wirtschaft seine wirtschaftspolitischen Interessen und unternehmerischen Rahmenbedingungen aufzeigen. Standortpromotion Zentralschweiz Die 1996 von den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden gegründete Standortpromotion Zentralschweiz (SPZ) wurde im Berichtsjahr durch die Universität St. Gallen einer eingehenden Analyse unterzogen. Die Resultate über die Effizienz und mögliche Neuausrichtung der SPZ führten schliesslich zur Auflösung der Organisation per 31. Dezember 2005. Die Wirtschaftsförderer der Zentralschweiz werden sich auch nach der Auflösung der SPZ regelmässig zu Koordinationssitzungen treffen. Eine neue feste Form für eine zukünftige Zusammenarbeit ist derzeit nicht vorgesehen, da sowohl Struktur als auch Organisation der Wirtschaftsförderung in einigen Zentralschweizer Kantonen überarbeitet werden. Chinaseminar China und der Ferne Osten stehen gegenwärtig im Zentrum der Aufmerksamkeit vieler Unternehmen. Dass dieses Interesse auch im Kanton Schwyz sehr gross ist, wurde durch diverse Gespräche mit Unternehmern im Kanton Schwyz deutlich. Das Volkswirtschaftsdepartement lud deshalb zu einem Abendseminar mit dem Titel «Erfolgreich in China und Fernost». Mit dieser Veranstaltung wurden zwei Ziele verfolgt: Einerseits sollten Unternehmer aus dem Kanton Schwyz, die bereits in China aktiv sind, die Möglichkeit erhalten, sich informell zu vernetzen und andererseits sollte den KMU die Chancen und die möglichen Risiken eines Markteintritts in China aufgezeigt werden. 70 Personen aus dem Kanton Schwyz und weiteren Kantonen nutzten das Angebot und liessen sich von einem hochkarätigen Podium von erfahrenen Unternehmern aus dem Kanton Schwyz über ihre geschäftlichen Erfahrungen in China informieren. Immobilienplattform Eine wichtige Dienstleistung für den Bereich Wirtschaftsförderung ist die Unterstützung von potenziellen Investoren bei der Suche nach Betriebsimmobilien oder -grundstücken. Im Berichtsjahr ist es gelungen, die bisherige Auflistung der Wirtschaftsförderung über die verfügbaren Objekte in die bereits vorhandene OnlineDatenbank der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) zu integrieren. Diese Lösung ist unter verschiedenen Gesichtspunkten sehr kundenorientiert: Zum einen hat der Kunde die Möglichkeit, gezielt mittels Parametern Objekte zu suchen oder ein Suchabonnement aufzugeben. Zum anderen wurde durch diesen Zusammenschluss die Online-Plattform der SZKB umfangreicher, und der Kunde muss nicht mehr in zwei verschiedenen Quellen nach dem idealen Gebäude suchen. 4. Teilstrategie «Entwicklung von innen» Charakterisierung: Von einer «Entwicklung von innen» (endogene Entwicklung) spricht man, wenn eine Region für ihre wirtschaftliche Entwicklung hauptsächlich auf ansässige und/oder neu angesiedelte Schlüsselbranchen setzt. Basis für die Entwicklung im Kanton Schwyz soll bei dieser Teilstrategie eine gezielte Weiterentwicklung resp. Stärkung traditioneller Schlüsselbranchen (vgl. Landwirtschaft, Metalle/Maschinen, Holz/Möbel, Tourismus) sowie die Ansiedlung moderner Wirtschaftsaktivitäten mit Zu- Regierungsrat kunftschancen bilden (z.B. spezielle Finanz- und Unternehmensdienstleistungen). Im Fokus dieser Teilstrategie steht in erster Linie die Unterstützung innovativer Unternehmen und Projekte mit intakten Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Zielsetzung ist dabei die verbesserte Nutzung des Humankapitals im Kanton Schwyz. Im Zentrum soll dabei weiterhin das starke KMU-Segment stehen. 4.1 Standortentwicklung Technologiezentrum Steinen Die besten Chancen für den Wirtschaftsstandort Schweiz liegen im Dienstleistungssektor sowie im Bereich Forschung und Entwicklung. Technologiezentren, Technoparks und Gründerzentren bieten bewährte Konzepte und sind moderne Instrumente der Standortentwicklung, um den unvermeidbaren Strukturwandel einer Region zu begleiten. Das Technologiezentrum Linth (TZL) mit Standort Ziegelbrücke ist eine kantonsübergreifende Initiative zur Ansiedlung von technisch orientierten Unternehmen im Linthgebiet. Es wurde im Dezember 1999 von den Kantonen Glarus, St. Gallen und Schwyz ins Leben gerufen. Das aktiv betreute Einzugsgebiet umfasst den Kanton Glarus, die Gebiete See, Gaster und Sargans des Kantons St. Gallen sowie die Schwyzer Bezirke Höfe, March und Einsiedeln. Die Teilstrategie «Entwicklung von innen» und die positiven Erfahrungen in Ziegelbrücke haben das Volkswirtschaftsdepartement veranlasst, ein entsprechendes Projekt auch für den inneren Kantonsteil zu lancieren. Es wurde ein Verein Technologiezentrum Steinen (TZS) gegründet, der die Trägerschaft des neuen TZL-Filialbetriebs übernimmt, der Ende September 2005 eröffnet wurde. Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen sowie öffentliche Gemeinwesen werden. Als Gründer- und Beratungszentrum stellt das TZS seine Dienstleistungen nicht nur neuen, sondern auch den bestehenden Unternehmen der Region zur Verfügung sowie Unternehmen und Gemeinden, die dem Trägerverein beitreten. Durch das Technologiezentrum Steinen werden bereits vorhandene Unternehmen in der Region nicht konkurrenziert. Es sollen vielmehr im Sinne eines gezielten Strukturwandels Neuansiedlungen in anerkannten Wachstumsbranchen erleichtert werden. Durch die Entstehung von neuem Know-how, den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften und die Pflege von potenziellen KundenLieferanten-Beziehungen ist letztlich der ganze Wirtschaftsaum Nutzniesser des Steiner Technologiezentrums. Internationale Schule Ein vielseitiges, qualitativ gutes Schulangebot gehört zu den unerlässlichen Rahmenbedingungen eines attraktiven Wirtschaftsstandorts. Da der Kanton Schwyz weder über eine zweisprachige (deutsch/englisch) noch über eine internationale Schule verfügt, bemüht sich die Wirtschaftsförderung im Sinne der Standortentwicklung um die Ansiedlung einer Privatschule mit diesem Angebot. Ziel ist es, dass für das Schuljahr 2006 / 2007 mindestens eines der beiden Angebote im Kanton Schwyz zur Verfügung steht. Rollenverteilung in der Wirtschaftsförderung Auf der Grundlage des regierungsrätlichen Strategieberichts erteilten der REV Rigi-Mythen und der REV Einsiedeln einen Auftrag, die Rollenverteilung der verschiedenen Wirtschafts- und Standortförderungsstellen im Kanton Schwyz zu analysieren. Hauptziel der Analyse ist es, die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Regionen und Gemeinden zu optimieren. Im Berichtsjahr wurde der Analyseteil abgeschlossen, und es wurden diverse Instrumentarien für die Gemeinden geschaffen, die sie im Bereich der Standortförderung unterstützen sollen. Die Implementierung dieser Instrumente folgt im Jahr 2006. 4.2 Regionalpolitik Lernende Bergregionen Zentralschweiz Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik haben die Zentralschweizer Bergregionen das Pilotprojekt «Lernende Bergregionen Zentralschweiz – Netzwerk Wissensregion Zentralschweiz» gestartet, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschaftsstandort oder Wohnort zu stärken. Dies soll erreicht werden durch die ständige Qualifizierung der vorhandenen menschlichen Ressourcen in Unternehmen, Institutionen und Haushalten. Das Projekt besteht aus verschiedenen Modulen, welche sich an unterschiedliche Adressaten mit unterschiedlichen Lernzielen richten. Zunächst geht es darum, die grosse Zahl der Kleinunternehmer für wichtige Themen zu sensibilisieren. In einer nächsten Etappe soll das in den Regionen verfügbare Wissen von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen vernetzt werden. Darunter sind etwa Wissenspartnerschaften zwischen grösseren und kleineren Unternehmen oder Beratung durch in der Region ansässige Personen zu verstehen. Weitere Adressaten sind die Gemeinden, welche angeregt werden, ihren Beitrag zur regionalen Entwicklung regelmässig zu überprüfen und sich als Dienstleister insbesondere die Frage zu stellen, was die öffentliche Hand für die Wirtschaft tun kann. Das Projekt setzt auch auf der Seite der Wissensanbieter an. Vorgesehen ist eine Datenbank aller qualifizierten privaten und öffentlichen Angebote, um so Klarheit in den unübersichtlichen Markt der Zentralschweiz zu bringen. Grundsätzlich will das Projekt dauerhafte wirtschaftliche, ökologische und soziale Mehrwerte schaffen und qualitätvolle Innovationsnetzwerke generieren. Durch die breite Wissensoffensive steigt die Kompetenz der Unternehmen und so ihre Konkurrenzfähigkeit. Das innovative Milieu fördert Unternehmen mit hohem Know-how-Bedarf. Wirtschaftsfreundliche Behörden erleichtern die Ansiedlung weiterer Betriebe. Insgesamt wird der Wandel hin zu wertschöpfungsstärkeren Branchen und Unternehmen begünstigt. Durch höhere Qualifizierung wird die Chance der Individuen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Üses Muotital In der Region Muotatal arbeiten 26% der Erwerbstätigen im ersten, 29% im zweiten und 45% im dritten Sektor. In den kommenden Jahren wird mit einem bedeutenden Rückgang der Arbeitsplätze in den traditionellen Branchen gerechnet. Es zeichnet sich ab, dass Ergänzungen und Alternativen zu Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Baugewerbe entwickelt werden müssen. Auf Initiative von privater Seite haben sich verschiedene Interessenvertreter und lokale Akteure zusammengefunden, in einem Verein organisiert und gemeinsam ein regionales Entwicklungskonzept «Üses Muotital» erarbeitet. Das Projekt wird vom Kanton Schwyz mitgetragen. Die Region Muotatal, einschliesslich Illgau und Stoos, will sich als naturnahe Erlebnisdestination positionieren. Dazu soll das landschaftliche, kulturelle und ökonomische Potenzial erfasst und nutzbar gemacht werden, etwa durch die direkte Erfahrbarkeit des besinnlichen Lebens in einem Kloster oder einer Bildungsstätte, die institutionalisierte Zusammenarbeit im Tourismus durch den Aufbau einer Koordinationsplattform, den Aufbau der Logistik für die Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte und das Weiterbildungsangebot für alle Interessierten mit Kontakt zu Touristen. Leitthemen bei der Projektentwicklung sind Koope- 13 Regierungsrat ration, Natürlichkeit, Ursprünglichkeit, Echtheit und Erlebnis. Die nachhaltige Nutzung von Landschaft, Natur und Kultur sichert langfristig den Lebensraum und den Wirtschaftsstandort. Es ist geplant, in der zweiten Jahreshälfte 2006 das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. 3. C. Parlamentarische Vorstösse 4. 1. Geplante Behandlung nicht fristgerecht beantworteter Vorstösse 1. Die Anliegen werden im Rahmen der Revision der Personalund Besoldungsverordnung geprüft, die dem Kantonsrat im Jahre 2006 beantragt wird. Interpellation I 7/ 05 der KR Renate Fuchs und Margret Kessler: Jugendschutz, eingereicht am 1. März 2005 5. Wie mit RRB Nr. 380/2005 angekündigt, wird auf die mit dieser Interpellation aufgeworfenen Fragen im Bericht zum erheblich erklärten Postulat P 3/05 (Jugendschutz im Bereich des Alkoholhandels und Alkoholkonsums) eingegangen. Dieser Bericht wird dem Kantonsrat im Jahre 2007 unterbreitet. 2. 3. Interpellation I 13/05 von KR Max Lottenbach: Gemeinden und Bezirke bei der Entwicklung und Festlegung des Grundangebotes des regionalen öffentlichen Verkehrs mit einbeziehen, eingereicht am 13. April 2005, und Postulat P 14/05 der KR Rolf Güntensperger, Kuno Kennel, Herbert Kistler und Fritz Bruhin: Für ein zukunftsgerichtetes Mittelschulwesen im Kanton Schwyz – Überarbeitung des unausgegorenen Mittelschulkonzepts 2005–2015, eingereicht am 20. April 2005 6. 7. 8. 2. 14 Postulat P 4/02 der KR Dr. Martin Michel und Meinrad Bisig: Professionalisierung der Vormundschaftsbehörde Eine Reform der heutigen Behördenorganisation im Vormundschaftsrecht wird auf die laufende Revision des Erwachsenenschutzrechts im ZGB abgestimmt. 1. 2. Motion M 8/90 von KR Toni Dettling: Totalrevision der Enteignungsgesetzgebung und Postulat M 8/95 der SP-Fraktion: Mehr Effizienz bei kantonalen Bauvorhaben Postulat M 12/01 von KR Otto Kümin und Mitunterzeichnenden: Wirksamer Kinderschutz Es ist eine Fachgruppe Kindesschutz eingesetzt und eine Anlaufstelle beim Departement des Innern eingesetzt worden. Damit sind die Postulatsanliegen teilweise erfüllt. Die übrigen Anregungen werden von einer interdepartementalen Projektgruppe geprüft. Für den Vollzug der folgenden Vorstösse hat der Kantonsrat Fristerstreckung gewährt, weshalb hier auf den Bearbeitungsstand nicht näher eingegangen wird: 1. Motion M 8/01 der CVP-Fraktion: Familienexterne Kinderbetreuung im Kanton Schwyz Nach der Ablehnung der Änderung des Sozialhilfegesetzes in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2003 wird die Umsetzung des Anliegens im Gesetz über soziale Einrichtungen geprüft. 2. Erheblich erklärte Vorstösse, für deren Vollzug Fristerstreckung gewährt ist. 3. Stand der Bearbeitung erheblich erklärter parlamentarischer Vorstösse Postulat P 5/00 der KR Andy Tschümperlin, Elisabeth Meyerhans und Mitunterzeichnenden: Integrationspolitik im Kanton Schwyz Dem Kantonsrat wird im Jahre 2006 Bericht erstattet. Diese Vorstösse werden im Frühjahr 2006 beantwortet. Postulat P 2/92 Armut im Kanton Schwyz Postulat M 10/92 von KR Dr. Beat Schaller und Mitunterzeichnenden: Bezirksammann im Vollamt 3. Postulat P 22/93 von KR Albert Auf der Maur und Mitunterzeichnenden: Effizientere Zusammenarbeit von Kanton, Bezirken und Gemeinden 4. Motion M 4/94 Erschliessung der Region Ybrig 5. Postulat P 11/95 Verkrustete und wirkungslose Strukturen in unserem «sozialen Haus» 6. Postulat P 1/97 Verarmung der Familien verhindern 7. Postulat P 7/99 Etzelwerkkonzession 8. Motion M 13/01 Weder Schlafzimmer noch Briefkasten – Wirtschaftsförderung im Kanton Schwyz 9. Postulat M 8/02 Neuorganisation der Strafrechtspflege 10. Postulat P 9/04 der SVP-Fraktion: Regierungsreform Postulat M 14/99 von KR Renate Fuchs und Mitunterzeichnenden: Revision der Personal- und Besoldungsverordnung und Postulat P 6/00 der SP-Fraktion: Schwyzer Personalpolitik – wie weiter? 9. Postulat P 8/02 der KR Andy Tschümperlin und Otto Kümin: Konzept Fremdplatzierung für Kinder Teilweise ist den Anliegen mit dem Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über soziale Einrichtungen Rechnung getragen. Im Übrigen werden sie bei der Erarbeitung des Gesetzes über soziale Einrichtungen geprüft. 10. Postulat P 7/02 von KR Andreas Marty und Mitunterzeichnenden: Energiestandards für kantonale Gebäude und 11. Postulat P 1/03 der KR Werner Kälin, Josef Koch und Kuno Kennel: Nachhaltiges Bauen im Kanton Schwyz Die Postulatsanliegen werden bei der Erarbeitung des Leitbildes zum nachhaltigen Bauen berücksichtigt. Die Inhalte und Grundsätze sind in Anpassung an die Immobilienstrategie definiert. Über das Umsetzungskonzept wird im Jahre 2006 entschieden. 12. Postulat M 10/02 der KR Dr. Andreas Hubli und Urs Vögtli: Gleichbehandlung von Personen in Pflegeheimen und Spitälern Regierungsrat Das Anliegen wird bei der Revision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung geprüft. Die mit diesen Postulaten vorgetragenen Anliegen werden bei der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes geprüft, die in Vorbereitung ist. 13. Postulat P 5/03 der KR Susanne Landolt, Sabine Nötzli und Adelrich Ochsner: ProMobil: Für ein öffentliches Verkehrsangebot für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung 25. Postulat M 5/05 der KR Christoph Pfister und Peter Marty: Verbesserung der demokratischen Rechte bei interkantonalen Vereinbarungen und 26. Postulat P 4/05 der SP-Fraktion: Demokratiedefizit? Verbesserung der Steuerung und Überwachung von Konkordaten und 27. Postulat P 8/05 von KR Heinz Ebnöther: Rechtliche Grundlagen für Konkordate Die Analyse der bestehenden Angebote für Behindertentransporte ist abgeschlossen und die Stossrichtung für das weitere Vorgehen im Grundsatz festgelegt. 14. Postulat P 11/03 der KR Urs Vögtli und Dr. Reto Wehrli: Kosten für das Gesundheitswesen Es wird auf RRB Nr. 1244/2005 verwiesen. Der in Aussicht gestellte Bericht wird dem Kantonsrat im Jahre 2006 erstattet. 15. Motion M 11/03 der FDP-Fraktion: Den Kanton Schwyz zum ausgeglichenen Haushalt führen 28. Postulat P 1/05 der Gewerbegruppe: Beibehaltung des bisherigen Lohnausweises Das Anliegen wird nach Abschluss der eidgenössischen Versuchsphase gesamtschweizerisch beurteilt werden müssen. Es wird auf RRB Nr. 1458/2005 verwiesen. 16. Postulat M 6/04 von KR Ernst Mettler und Mitunterzeichnenden: Sicherstellung des Unterhalts und der Infrastruktur an kantonseigenen Liegenschaften Es sind noch organisatorische Abgrenzungen zwischen den kantonalen Liegenschaften mit eigener Verwaltung und dem Hochbauamt vorzunehmen. Die Anpassung ist mit dem Leistungsauftrag 2008 geplant. 17. Postulat P 7/04 der KR Renate Fuchs, Dr. Andreas Hubli und Adi Ochsner; Nulltoleranz gegenüber Rasern Dem Kantonsrat wird im Jahre 2006 Bericht erstattet. 18. Motion M 8/04 von KR Patrick Notter und Mitunterzeichnenden: Fremdsprachenkonzept in der Primarschule Es wird auf RRB Nr. 868/2005 verwiesen. 19. Postulat M 1/05 der CVP-Fraktion: Prämienverbilligung: zurück zur Kernaufgabe Das Anliegen wird bei der anstehenden Änderung des Gesetzes berücksichtigt. 20. Postulat M 2/05 der KR Kuno Kennel und Meinrad Bisig: Planungs- und Baugesetz-Revision: Verfahrensbeschleunigung und 21. Postulat M 3/05 der KR Kuno Kennel und Meinrad Bisig: Planungs- und Baugesetz-Revision: Privatrechtliche Baueinsprache und 22. Postulat M 4/05 der KR Urs Flattich, Beat Ehrler und Armin Mächler: Harmonisierung der Baubegriffe, Messweisen und Verfahrensabläufe im Kanton Schwyz und 23. Postulat P 5/05 der KR Urs Flattich, Beat Ehrler und Armin Mächler: Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat IVHB (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe) und 24. Postulat P 7/05 der CVP-Fraktion: Bewilligungsverfahren beschleunigen 29. Postulat P 3/05 von KR Romy Lalli: Jugendschutz im Bereich des Alkoholhandels und Alkoholkonsums Die Berichterstattung wird vorbereitet. 30. Postulat P 6/05 der KR Beat Ehrler, Karl Hefti und Peter Häusermann: Reduktion der Regelungsdichte Die Studie des Schweizerischen Instituts für Entrepreneurship der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur, aus der gemäss Postulatsantwort Massnahmenvorschläge abgeleitet werden sollen, liegt nicht vor. 31. Postulat P 9/05 von KR Markus Meisinger und Mitunterzeichnenden: Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrs im Regierungsprogramm 2005/08 Die Kommission für Raumplanung, Umwelt und Verkehr ist im September umfassend über das Vorgehen bei der Erarbeitung des Grundangebots 2008 – 2011 informiert worden. 32. Postulat P 10/05 der CVP-Fraktion: Regierungsrat als Rechtsmittelinstanz Es wird auf RRB Nr. 1421/2005 verwiesen. 33. Motion M 7/05 von KR Andreas Meyerhans und Mitunterzeichnenden: Video-Überwachung im Kanton Schwyz Eine gesetzliche Grundlage für die dissuasive Video-Überwachung wird im Jahre 2006 der Vernehmlassung unterbreitet. 34. Motion M 9/05 der SP-Fraktion: Ergänzungsleistungen für Familien mit Kindern Es werden die Grundlagen für einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeitet. 35. Postulat P 11/04 von KR Hermann Betschart und Mitunterzeichenden: Kostenbeteiligung an der Sihlseeuferstrasse Die Abklärungen sind im Gange. 15 Regierungsrat 36. Postulat P 12/05 der SVP-, FDP- und CVP-Fraktion: Ertrag aus den Goldreserven langfristig sichern Es ist geplant, dem Kantonsrat zusammen mit der Jahresrechnung 2005 Bericht zu erstatten. 4. Bericht und Antrag zu erheblich erklärten Vorstössen Der Regierungsrat erstattet zu den nachfolgenden Postulaten Bericht im Sinne von § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kantonsrat: 1. Postulat M 9/04 von KR Beat Keller: Terminlich abgestimmtes Inkrafttreten der Schätzungsverordnungen Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, wonach die Verordnung über die steueramtliche Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe und die Verordnung über die steueramtliche Schätzung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke mit gleichem Datum in Kraft treten, sofern die Übergangsverordnung des Regierungsrates nicht rechtskräftig werde. Bekanntlich ist dieser Fall nicht eingetreten: Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen die Übergangsverordnung abgewiesen, und die Vermögenssteuerwerte von Grundstücken mit überholter Schätzung mit Wirkung ab der Steuerperiode 2004 sind prozentual erhöht worden. Das Postulat ist deshalb gegenstandslos geworden und kann abgeschrieben werden. 2. Postulat 10/04 von KR Xaver Schnüriger und Mitunterzeichnenden: Richtlinie für Russpartikelfilter auf Baumaschinen Der Regierungsrat hat die Weisung über «Emissionsminderung auf Baustellen» gemäss einer mit dem Zentralschweizer Baumeisterverband getroffenen Vereinbarung angepasst. Damit sind die Anliegen des Postulats erfüllt; es kann abgeschrieben werden. 16 Staatskanzlei Initiativbegehren vom 17. März 2004 für «Gerechte Kinderabzüge (Weniger Steuern für Familien)» A. Abstimmungen 1. Eidgenössische Abstimmungen Ja Ergebnis 1.1 Abstimmung vom 5. Juni 2005 Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und Dublin 12 262 Nein 42.0% 16 922 Initiativbegehren vom 20. September 2004 für «Geheime Wahlen und Abstimmungen an Bezirksgemeinden und Gemeindeversammlungen» Ja Ergebnis Ja Kanton Schwyz Eidgenossenschaft 21 135 1 477 260 Nein 38.1% 54.6% 34 371 1 227 042 Ergebnis Ja Kanton Schwyz Eidgenossenschaft 27 365 1 559 848 27 845 1 127 520 Nein 52.0% 13 968 48.0% 2.2 Abstimmung vom 5. Juni 2005 Gesetz vom 16. März 2005 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz Ja Ergebnis Nein 49.6% 58.0% 15 142 61.9% 45.4% Bundesbeschluss vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) Ergebnis 58.0% 50.4% 42.0% 38 566 Nein 75.0% 12 859 25.0% Kulturförderungsgesetz vom 16. März 2005 Ja Ergebnis 25 483 Nein 49.2% 26 261 50.8% 1.2 Abstimmung vom 25. September 2005 Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliederländer und über die Revision der flankierenden Massnahmen Ergebnis Ja Kanton Schwyz Eidgenossenschaft 21 025 1 458 686 Nein 40.8% 56.0% 30 518 1 147 140 59.2% 44.0% Volksinitiative vom 18. September 2003 «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» Ja Kanton Schwyz Eidgenossenschaft Standesstimmen 20 092 1 125 835 20 6/2 Nein 51.2% 55.7% – Ja Ergebnis 32 066 Nein 67.4% 15 548 32.7% Änderung vom 25. Mai 2005 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen 1.3 Abstimmung vom 27. November 2005 Ergebnis 2.3 Abstimmung vom 25. September 2005 Kantonsratsbeschluss vom 25. Mai 2005 über die Einleitung der Totalrevision der Kantonsverfassung 19 180 896 482 48.8% 44.3% Ja Ergebnis 31 371 Nein 66.7% 15 643 33.3% Änderung vom 30. Juni 2005 des Gesetzes über die Wohnbauund Eigentumsförderung Ja Ergebnis 30 937 Nein 66.5% 15 602 33.5% Änderung vom 8. Oktober 2004 des Arbeitsgesetzes (Ladenöffnungszeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs) Ergebnis Ja Kanton Schwyz Eidgenossenschaft 18 375 1 026 833 B. Kanzlei Nein 46.5% 50.6% 21 120 1 003 900 53.5% 49.4% Die Staatskanzlei stellte 1525 (1444) Beglaubigungen aus. C. Amtsblatt 2. Kantonale Abstimmungen 2.1 Abstimmung vom 17. April 2005 Verordnung vom 15. September 2004 über die Entschädigung der Mitglieder des Regierungsrates Ja Ergebnis 11 702 Die beglaubigte Auflage hat im letzten Jahr weiter abgenommen. Sie beträgt jetzt 6256 (6 561) Exemplare. Mit 2200 (2232) Seiten wies das Amtsblatt im Berichtsjahr wiederum einen beachtlichen Umfang aus. Nein 40.2% 17 410 59.8% D. Information Kantonsratsbeschluss vom 24. November 2004 über einen Verpflichtungskredit für die Sanierung und Erweiterung der Übungsanlage Wintersried Ja Ergebnis 19 547 Nein 67.3% 9 512 32.7% Die Grundsätze einer qualitativ und quantitativ guten Information im Sinne der regierungsrätlichen Richtlinien wurden im Alltag konsequent umgesetzt. Dabei ist allerdings nicht zu verkennen, dass mit den in Öffentlichkeit und Politik teils härter ausgetragenen Meinungsverschiedenheiten auch die Ansprüche an die In- 17 Staatskanzlei formation, Kommunikation und Medienarbeit von Regierung und Verwaltung sowie der Aufwand dafür weiter gestiegen sind. Seit mehr als fünf Jahren ist der Kanton im Internet präsent. Struktur und Inhalte der Website wurden nach Massgabe der Bedürfnisse in dieser Zeit laufend ausgebaut und verbessert. Gemäss einer breit angelegten, im Januar veröffentlichten «Studie über die Behindertentauglichkeit von Schweizer Websites» gehörte www.sz.ch zu den Angeboten, die als «zugänglich» qualifiziert worden sind. Mitte Jahr sind die Vorbereitungsarbeiten für weitere, nachhaltig wirkende Verbesserungen von Struktur und Design der Website in Angriff genommen worden. E. Stiftungsaufsicht Nachdem im Verlauf des Berichtsjahres die Parlamente der Zentralschweizer Kantone das Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) genehmigt hatten, wurde am 1. Juli 2005 die ZBSA gegründet. Sie hat ihren Sitz in Luzern und nimmt den Betrieb am 1. Januar 2006 auf. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und Luzern, auf Grund derer das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern seit 1. Juli 2004 die Aufsicht über die Personalvorsorgeeinrichtungen und die klassischen Stiftungen mit Sitz im Kanton Schwyz wahrgenommen hatte, fiel mit der Betriebsaufnahme der ZBSA dahin. Im Berichtsjahr unterstanden der Aufsicht 128 Personalvorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von rund 2.86 Mia. Franken und 63 klassische Stiftungen mit einem Vermögen von rund 330 Mio. Franken. Am Ende des Berichtsjahres standen die Jahresrechnungen 2004 von neun Stiftungen noch aus, denen Fristerstreckung gewährt worden war. Im Berichtsjahr wiesen noch drei (4) Vorsorgeeinrichtungen eine Deckungslücke aus. In diesen Fällen wurden Sanierungsmassnahmen eingeleitet und von der Aufsichtsbehörde überprüft. Insbesondere dank der günstigen Börsenentwicklung hat sich der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Schwyz im Berichtsjahr generell verbessert. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der 1. BVG-Revision müssen praktisch alle Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen die Reglemente überarbeiten. Dies hat bei der Aufsicht zu einer markanten Zunahme von Reglementsprüfungsverfahren geführt. Im Berichtsjahr hat die Aufsichtsbehörde insgesamt 63 Geschäftsfälle (Reglementsprüfungen, Liquidationen, Fusionen, Neugründungen usw.) erledigt. Am Jahresende waren 27 Verfahren hängig, die von der ZBSA zur Weiterbearbeitung übernommen werden. 18 Departement des Innern Unter der Leitung des Kantonsarztes wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe «Pandemie» eingesetzt. Diese hat Vorbereitungen getroffen für den Fall, dass auch im Kanton Schwyz die Tierseuche «Vogelgrippe» oder sogar eine verbreitete Infektion von Menschen (Pandemie) ausbrechen würde. – Die rund 1000 Inhaber von belasteten Standorten im Kanton Schwyz wurden an drei öffentlichen Veranstaltungen über den Inhalt des Katasters sowie das weitere Vorgehen informiert. Eheschliessungen A. Zivilstandswesen und Bürgerrecht 1. Zivilstandswesen 1.1 Allgemeines Nach der gesamtschweizerischen Einführung des elektronischen Personenstandsregisters «Infostar» und der ereignisbezogenen Beurkundung des Personenstandes (Zivilstandsfälle) wurde im abgelaufenen Jahr die Reihe der Neuerungen fortgeführt. So ist mit einer Programmerweiterung auf den 1. Juli 2005 die Voraussetzung geschaffen worden, im Infostar die inländischen und ausländischen Gerichts- und Verwaltungsentscheide wie auch die Zivilstandsfälle von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland als besondere Ereignis-Geschäftsfälle zu verarbeiten. 1.2 Namensänderungen Das Departement des Innern bewilligte 53 (84) Namensänderungen. Davon betrafen 13 Gesuche die Änderung des Familiennamens und 25 eine Vornamensänderung. Neun Namensänderungen standen im Zusammenhang mit dem Gesuch von Brautleuten, von der Trauung an den Namen der Ehefrau als Familiennamen zu führen (erleichterte Namensänderung). 1.3 Eheschliessung von Ausländern Im Jahre 2005 hat das Zivilstandsinspektorat 266 (289) Aktenprüfungen zu beabsichtigten Eheschliessungen in der Schweiz vorgenommen, an denen ausländische Staatsangehörige beteiligt waren. Vier dieser Fälle erforderten auf Grund des massgebenden Rechtes eine Trauungsbewilligung. 1.4 Anerkennung von Kindern In Fällen, bei denen der Anerkennende oder das Kind nicht Schweizer Bürger ist, sind die für die zivilstandsamtliche Beurkundung der Anerkennung vorzulegenden Akten der kantonalen Aufsichtsbehörde zur Prüfung zu unterbreiten. Das Zivilstandsinspektorat hatte 46 (38) solcher Fälle zu begutachten. 1.5 Optionserklärungen Wenn ausländisches Recht auf den Namen anwendbar ist oder sein könnte sowie in Fällen, in denen ein Ausländer seinen Namen dem Heimatrecht unterstellen möchte, sind die Akten der kantonalen Aufsichtsbehörde zur Prüfung zu unterbreiten. Das Zivilstandsinspektorat hatte sich im Berichtsjahr mit 48 (62) solcher Namensfragen zu befassen. 1.6 Zivilstandsstatistik Die nachstehende Statistik gibt die wichtigsten Ereignisdaten des Jahres 2005 in den fünf schwyzerischen Zivilstandskreisen wieder. 203 (153) 170 (157) 103 (93) 21 56 30 64 9 16 8 62 21 68 282 (299) 135 (114) 118 (135) 219 (227) 106 (91) 860 (866) 41 (42) 45 (33) 20 (20) 38 (42) 24 (34) 168 (171) davon mit – Trauungsermächtigung – Auslandsbeteiligung Todesfälle Kindesanerkennungen 177 188 (157) (176) 841 (736) 1.7 Einsichtnahme in die Zivilstandsregister Das Zivilstandsinspektorat hat 20 (20) Gesuche um Einsichtnahme in die schwyzerischen Zivilstandsregister bewilligt. 1.8 Verkehr mit dem Ausland Vom Zivilstandsinspektorat wurden 405 (558) Mitteilungen über Zivilstandsfälle von Schwyzer Bürgern im Ausland verarbeitet und deren Eintragung in die schwyzerischen Zivilstandsregister der jeweiligen Heimatgemeinde verfügt. Es ging dabei um 114 Geburten, 88 Todesfälle, 128 Eheschliessungen, 43 Ehescheidungen, 21 Kindsanerkennungen, eine Adoption, zehn Namensfälle. 1.9 Vollzug des Adoptionsrechtes Auf Grund der innerkantonal ausgesprochenen Adoptionen und von auswärts erfolgten Adoptionsmitteilungen erliess das Zivilstandsinspektorat 14 (29) Eintragungsverfügungen oder Anweisungen an die Zivilstandsämter für die registertechnische Behandlung dieser Adoptionsfälle. 2. Bürgerrecht 2.1 Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren Es kann festgestellt werden, dass sich die vorläufigen Verfahrensregeln zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts gemäss der Verordnung des Regierungsrates und den Weisungen des Departements des Innern bewährt haben. Nach vorangegangener Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht wurden im Jahre 2005 in 147 Fällen 276 Personen rechtskräftig eingebürgert. Wegen der damals anstehenden Bundesgerichtsentscheide zum Einbürgerungsverfahren im Kanton Schwyz waren im Vorjahr keine Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren erfolgt. Die eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer gehörten folgenden Staaten an: davon – Spitalgeburten – Hausgeburten 418 (388) 424 11 0 5 250 8 414 4 Total 258 (271) Höfe 5 (3) March 435 (428) Einsiedeln Küssnacht Geburten Schwyz Nationalität 4 1120 (1) (1091) 0 4 Serbien und Montenegro Bosnien und Herzegowina Italien Türkei Kroatien Mazedonien Deutschland Spanien Zahl der Gesuche Zahl der eingebürgerten Personen 52 27 24 14 8 5 5 3 108 43 41 37 12 11 7 4 19 Departement des Innern Indien Pakistan Philippinen Albanien Griechenland Sri Lanka USA Total 3 1 1 1 1 1 1 147 3 3 3 1 1 1 1 276 Die 276 Neubürgerinnen und Neubürger verteilen sich auf die folgenden Gemeinden (in Klammer Bewerbungen): Gemeinden Schwyz Arth Ingenbohl Muotathal Steinen Sattel Rothenthurm Oberiberg Unteriberg Gersau Lachen Altendorf Galgenen Schübelbach Tuggen Reichenburg Einsiedeln Küssnacht Wollerau Freienbach Feusisberg Neubürger 22 25 16 1 8 2 6 4 1 10 25 9 15 21 14 12 5 23 12 30 15 Bewerbungen (11) (14) (9) (1) (3) (2) (3) (1) (1) (5) (12) (5) (7) (12) (8) (6) (2) (15) (6) (18) (6) Im Berichtsjahr wurden in den Gemeinden Arth und Unteriberg drei Einbürgerungsgesuche mit insgesamt zehn Personen abgelehnt. 2.2 Erleichterte Einbürgerungen Der ausländische Ehepartner einer Schweizerin oder eines Schweizers kann unter bestimmten Voraussetzungen die erleichterte Einbürgerung beantragen. Im Berichtsjahr wurden 168 (121) Personen und 18 einbezogene Kinder ins schwyzerische Kantonsbürgerrecht aufgenommen. Das Bundesamt für Migration verfügte nach Einholung einer Stellungnahme des Departementes des Innern im Weiteren die Aufnahme von 23 Personen in das Bürgerrecht ihrer schweizerischen Mutter bzw. ihres schweizerischen Vaters. Es betraf die Gemeinden Schwyz (1), Ingenbohl (3), Steinen (2), Altendorf (3), Galgenen (1), Vorderthal (1), Schübelbach (7), Küssnacht (1), Einsiedeln (1) und Wollerau (3). 2.3 Bürgerrechtsentlassungen Auf Gesuch hin wurden fünf Personen aus dem schwyzerischen Kantons- und Gemeindebürgerrecht entlassen. Für eine Person bezog sich die Entlassung auch auf das Schweizer Bürgerrecht, nachdem sie die Staatsangehörigkeit ihres ausländischen Wohnsitzstaates bereits besessen hatte bzw. ihr diese zugesichert worden war. 2.4 Vollzug des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes Nach § 5 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes verlieren Kantonsbürger, die das Bürgerrecht eines anderen Kantons erwerben, das schwyzerische Kantons- und Gemeindebürgerrecht, wenn sie auf Mitteilung hin innert Monatsfrist nicht schriftlich erklären, das bisherige Bürgerrecht beibehalten zu wollen. Eine solche Erklärung wurde in 61 – mit 101 Personen – von total 91 Fällen abgegeben. Auf das bisherige Bürgerrecht wurde in den übrigen Fällen für insgesamt 64 Personen verzichtet. B. Vormundschaftswesen und Adoptionen 1. Vormundschafts- und Pflegekinderwesen Die Gemeinden befürworteten im Berichtsjahr 94 Gesuche um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung; in 18 Fällen nahmen sie negativ Stellung. 1.1 Vormundschaftswesen Der Regierungsrat hatte im Berichtsjahr über 15 (13) vormundschaftliche Rechtsgeschäfte zu entscheiden. Es waren dies: Die Gesuche um ordentliche Einbürgerung weisen weiterhin eine steigende Tendenz auf. Bei den verschiedenen Instanzen (Gemeinden, Kanton, Bund) waren Ende Jahr 771 Gesuche hängig, wovon in 320 Fällen die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung bereits vorliegt. 66 Gesuche konnten abgeschrieben werden, weil die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllt waren oder die Gesuche gegenstandslos wurden, u.a. wegen Rückzugs oder Ablauf der Einbürgerungsbewilligung. Vormundschaftliche Handänderung (Art. 404 Abs. 3 ZGB) Zustimmung zur Adoption einer bevormundeten Person (Art. 422 Ziff. 1 ZGB) Zustimmung zur Ausschlagung / Annahme einer Erbschaft (Art. 422 Ziff. 5 ZGB) Total Die folgende Tabelle gibt die Zahl der ordentlichen Einbürgerungen in den letzten zehn Jahren wieder. Jahr 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 20 Einbürgerungsfälle 35 27 50 43 45 61 72 60 0 147 Personen 62 55 77 63 91 127 131 115 0 276 12 (4) 0 (4) 3 15 (5) (13) Die Gemeinden führten die folgenden vormundschaftlichen Massnahmen: Vormundschaften: Unmündigkeit (Art. 368 ZGB) Geisteskrankheit (Art. 369 ZGB) Misswirtschaft (Art. 370 ZGB) Freiheitsstrafe (Art. 371 ZGB) Eigenes Begehren (Art. 372 ZGB) Unterstellung unter elterliche Sorge (Art. 385 ZGB) Total 47 215 37 2 41 35 377 (60) (218) (39) (1) (40) (31) (389) 45 52 221 (58) (46) (204) Beistandschaften und Beiratschaften: Beistandschaft für Mündige (Art. 392 ZGB) Beistandschaft für Unmündige (Art. 392 Ziff. 2 ZGB) Beistandschaft (Art. 392/393 ZGB) Departement des Innern Beistandschaft (Art. 393 ZGB) Eigenes Begehren (Art. 394 ZGB) Beiratschaft (Art. 395 ZGB) Total 73 282 73 746 (92) (270) (79) (749) Geeignete Massnahmen (Art. 307 ZGB) 17 Erziehungsbeistandschaft (Art. 308 ZGB) 183 Beistandschaft in Verbindung mit Vaterschaftsabklärung (Art. 308/309 ZGB) 23 Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft (Art. 309 ZGB) 10 Aufhebung der elterlichen Obhut (Art. 310 ZGB) 10 Aufhebung der elterlichen Obhut mit Beistandschaft (Art. 308/310 ZGB) 18 Aufhebung der elterlichen Sorge (Art. 311/312 ZGB) 3 Periodische Rechnungs- und Berichterstattung (Art. 318 Abs. 3 ZGB) neu 34 Geeignete Massnahmen zum Schutz des Kindsvermögens (Art. 324 ZGB) 7 Beistand für Verwaltung des Kindsvermögens (Art. 325 ZGB) 4 Vertretung von Kindern im Scheidungsverfahren (Art. 146/147 ZGB) 4 Zuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Vormundschaftsbehörde (Art. 298a ZGB / Art. 7a SchlT i.V. mit Art. 134 Abs. 3) 26 Total 339 (19) (176) den Anspruch auf Prämienverbilligung verfeinert. Höhere Einkommen und Vermögen werden ab 1. Januar 2005 bei der Berechnung stärker berücksichtigt. Kindesschutzmassnahmen: (26) (7) (18) (9) (1) (–) (15) (6) (1) (31) (309) 2. Ausgleichskasse Schwyz 2.1 Bundesaufgaben Der Ausgleichskasse waren per 31. Dezember 2005 23 281 Mitglieder (19 016 kasseneigene und 4265 Verbandskassenmitglieder) angeschlossen. Die von den Selbstständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen sowie von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleisteten Beiträge betrugen insgesamt Fr. 249 170 330.50. Die für die Arbeitslosenversicherung eingezogenen Beiträge beliefen sich auf Fr. 35 235 514.60. Für AHV- und IV-Renten sowie Hilflosenentschädigungen zahlte die Ausgleichskasse folgende Beträge aus: – ordentliche AHV-Renten – ausserordentliche AHV-Renten – Hilflosenentschädigung AHV – ordentliche Renten IV – ausserordentliche Renten IV – Hilflosenentschädigung IV Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 229 408 696.– 81 266.– 4 896 409.– 47 284 126.– 7 359 631.– 3 952 808.– Am 31. Dezember 2005 betrug das in den Gemeinden verwaltete vormundschaftliche Vermögen Fr. 1 73 156 827.55 (155 914 385.41). Auf Grund von 5352 Soldmeldekarten wurden an Militärdienstund Zivilschutzdienstleistende, an Absolventen von Jugend- und Sportkursen sowie an erwerbstätige Mütter für Mutterschaftsentschädigung total Fr. 6 768 045.21 an Erwerbsausfallentschädigungen ausgerichtet. Ebenso wurden auf Grund von 334 Verfügungen Fr. 3 789 244.80 IV-Taggelder ausgerichtet. 1.2 Pflegekinderwesen Am 31. Dezember 2005 waren im Kanton 90 (75) Pflegekinderverhältnisse registriert. Insgesamt wurden 23 (18) neue Pflegekinderverhältnisse bewilligt. An 555 Kleinbauern im Berggebiet, 161 Kleinbauern im Talgebiet sowie an 98 landwirtschaftliche Arbeitnehmer konnten total Fr. 4 582 665.50 an Haushaltungs- und Kinderzulagen ausgerichtet werden. Fürsorgerische Freiheitsentziehung (Art. 397a ZGB) 20 (15) 2. Adoptionen Das Departement hat insgesamt fünf (7) Adoptionen ausgesprochen. Es waren zwei (1) Stiefkindadoptionen zu verzeichnen. In drei (5) Adoptionsverfahren wurden Unmündige durch Ehegatten gemeinschaftlich adoptiert. C. Sozialversicherung 1. Gesetzliche Bestimmungen 1.1 Bund Das revidierte Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft trat auf den 1. Juli 2005 in Kraft. Nebst der Erhöhung der Grundentschädigung für Dienstleistende von 65 auf 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens wurde die Mutterschaftsentschädigung für erwerbstätige Mütter eingeführt. 1.2 Kanton Der Kantonsrat hat den Beitragssatz der Arbeitgeber für die Familienzulagen per 1. Januar 2005 von 1.7 auf 1.6% gesenkt. In der Krankenversicherung wurde das Berechnungsmodell für 2.2 Ergänzungsleistungen Am 31. Dezember 2005 waren der Kasse total 2956 EL-Bezüger, nämlich 1890 Bezüger von Altersrenten, 60 Bezüger von Hinterlassenenrenten und 1006 Bezüger von Invalidenrenten angeschlossen. An sämtliche Bezüger wurden insgesamt Fr. 35 608 468.– Ergänzungsleistungen ausgerichtet. Die Ausgleichskasse erliess insgesamt 4250 EL-Verfügungen, 3613 Gutheissungen und 637 Abweisungen. Zusätzlich wurden 6079 Vergütungen von Krankenkosten im Betrage von Fr. 3 087 218.– vorgenommen. 2.3 Familienausgleichskasse Am 31. Dezember 2005 waren der kantonalen Familienausgleichskasse insgesamt 6267 Mitglieder angeschlossen. Die von den Arbeitgebern und Gewerbetreibenden geleisteten Beiträge beliefen sich auf Fr. 48 871 813.55. Andererseits wurden an Kinder- und Geburtszulagen total Fr. 48 574 294.15 ausbezahlt. Die Betriebsrechnung schliesst mit einem Verlust von Fr. 584 379.90 ab. Der Reservefonds beträgt am 31. Dezember 2005 Fr. 13 633 264.30. 2.4 Krankenversicherung / Prämienverbilligung Das Gesetz über die Krankenversicherung verpflichtet die Kantone, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung zu gewähren. Gestützt auf das Gesetz über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung wurden im Jahr 2005 insgesamt 25 870 Gesuche bearbeitet und total Fr. 41 230 699.– an Prämienverbilligung ausbezahlt. 21 Departement des Innern Insgesamt wurde 21 540 Steuerpflichtigen ein Antragsformular von Amtes wegen zugestellt. Davon haben 14 659 (68%) einen Antrag auf Prämienverbilligung eingereicht. Zusammen mit den Ansprüchen der Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie den Gesuchen mit einem nicht von Amtes wegen zugestellten Formular wurden total 25 870 Anträge behandelt. In 7995 Fällen musste das Gesuch abgelehnt werden. Rund 25 Prozent der Bevölkerung, nämlich 34 158 Personen, bezogen im Jahr 2005 Prämienverbilligung. 3. IV-Stelle Schwyz Bei der IV-Stelle Schwyz sind insgesamt 2278 neue Leistungsbegehren eingereicht worden. Insgesamt hat die IV-Stelle 5854 Beschlüsse gefasst, nämlich 4403 Zusprachen und 1451 Abweisungen. Für IV-Sachleistungen wurden auf Grund von 19852 Rechnungen Fr. 33 782 912.10 ausbezahlt. D. Laboratorium der Urkantone 1. Allgemeines Im Berichtsjahr konnten die definitiven Räumlichkeiten bezogen werden. Das Laboratorium bestand das Akkreditierungsaudit nach ISO 17020 (Prüfstelle) und nach ISO 17025 (Inspektionsstelle) erfolgreich. Nach der Pensionierung des bisherigen Betriebsleiters Ende November wurde die Betriebsleitung dem Kantonschemiker und dem Kantonstierarzt, alternierend für jeweils zwei Jahre, übertragen. Ab 2006 wird der Konkordatsbetrieb nach dem Prinzip der wirkungsorientierten Verwaltung mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. 2. Kantonschemiker Aufgaben und Tätigkeiten Der Vollzug des Lebensmittelgesetzes, des Chemikaliengesetzes einschliesslich Düngerverordnung, der Einschliessungs- und Freisetzungsverordnung (Bio- und Gentechnologiesicherheit), der Gefahrgutbeauftragtenverordnung sowie die Badewasserkontrolle und die analytischen Dienstleistungen im Umweltschutzbereich sind auf Grund des Konkordats dem Laboratorium der Urkantone in Brunnen übertragen. Aus den Privathaushalten und zum Teil aus Gewerbebetrieben mussten 90 Tonnen Gifte und Sonderstoffe entgegengenommen, aussortiert und der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Davon stammten 44 Tonnen aus dem Kanton Schwyz. 3. Kantonstierarzt Ziele und Leistungsvorgaben – Herstellung der Äquivalenz zum EU-Lebensmittelrecht: Die EU-Äquivalenz bedingt eine unabhängige, standardisierte und dokumentierte Kontrolle der Produktion entlang der gesamten Lebensmittelkette (Prozesskontrolle). Die Umsetzung im Bereich Primärproduktion sowie in Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben liegt im Zuständigkeitsbereich des Veterinärdienstes. Diese Kontrolle ist von wachsender Bedeutung: Während früher im internationalen Tier- und Warenverkehr vor allem die Grenzkontrolle im Mittelpunkt stand, hat sich die Kontrolle im Zuge der Äquivalenz an den Abgangs- und Bestimmungsort verlagert. – Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen in einem internationalen Umfeld: Globalisierung der Märkte, zunehmende Mobilität, Klimawechsel und verstärktes Bewusstsein der Bevölkerung für die Risiken hinsichtlich Zoonosen und Lebensmittelinfektionen führen zu ständig steigenden Anforderungen. Wie das Beispiel «Vogelgrippe» deutlich zeigt, sind hohe fachliche, kommunikative und organisatorische Kompetenzen sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit Voraussetzungen für ein erfolgreiches Krisenmanagement. – Umsetzung neuer Anforderungen aus der Revision der Tierschutzgesetzgebung mit der Zielsetzung eines griffigen und effizienten Vollzugs, der ein breites Fachwissen voraussetzt: Mit der Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung in der Primärproduktion, in tierärztlichen Privatapotheken und anderen Detailhandelsbetrieben erhielt der Veterinärdienst neue und zentrale Verantwortlichkeiten in der Lebensmittelsicherheit. Das Veterinäramt hat die ihm im Leistungsauftrag zugewiesenen Aufgaben mit den ihm zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mitteln erfüllt. E. Gesundheit und Soziales 1. Allgemeines Im Berichtsjahr wurden für die Kontrolle der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, für den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung sowie für die Analytik von Kläranlagen, Industrieabwässern, Oberflächen-, Bade- und Grundwasser durch das Laboratorium der Urkantone 6254 (5742) Proben bearbeitet. Davon entfielen auf den Kanton Schwyz 2861 (2685). Vollzug Lebensmittelgesetz Badewasser Giftgesetz und Stoffverordnung Dienstleistungen Kläranlagen Klärschlamm, Kompost, Dünger Industrie und Gewerbe Übrige Proben (vor allem Umweltschutz) 22 Kanton Schwyz Total 2 021 310 5 3 688 593 5 Kanton Schwyz Total 167 16 76 266 397 64 217 1 290 Grundlagen Schwerpunkte im Berichtsjahr bildeten die Arbeit am Gesetz über soziale Einrichtungen, die Erstellung eines Asylberichtes zuhanden des Kantonsrates sowie die Grundlagenarbeiten zu einem neuen Altersleitbild, einem Integrationsbericht und zur Spitaplanung 2008. Reorganisation des Amtes Die Belastung des Amtes aus dem Vollzug der neuen Spitalverordnung erforderte organisatorische Anpassungen und eine personelle Verstärkung. Die neue Organisation gilt seit dem 1. September 2005. Strukturarbeiten Das Amt für Gesundheit und Soziales hat im Berichtsjahr seine EDV-Mittel ergänzt und verfügt nun über moderne spezifische Programme für die Bereiche Gesundheits-, Sozial- und Asylwe- Departement des Innern sen. Programmeinführungen und umfangreiche Datenübernahmen haben einen beachtlichen Zusatzaufwand verursacht. Die effizientere Gestaltung von Vollzugsaufgaben und erweiterte Möglichkeiten der Datenauswertung, wie sie insbesondere für die Spitalplanung oder den Vollzug des Zulassungsstopps erforderlich sind, rechtfertigen die erfolgten Investitionen. 2. Gesundheitswesen 2.1 Grundleistungen Gesundheit Zulassung Gesundheitsberufe Der Bundesrat hat am 25. Mai 2005 die Zulassungsbeschränkung um weitere drei Jahre verlängert. Somit gilt der Zulassungsstopp bis Mitte 2008, sofern nicht vorher die bestehende Regelung durch eine neue ersetzt wird. In verschiedenen Kategorien ist die zulässige Höchstzahl von Leistungserbringern, welche zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen, erreicht. Die Einschränkung des Leistungsangebotes zeigt somit Wirkung. Um aber einer Unterversorgung mit medizinischen Leistungen vorzubeugen und die Sicherstellung der Notfalldienste nicht zu gefährden, erteilte das Amt für Gesundheit und Soziales in einzelnen Fällen Ausnahmebewilligungen. Im Berichtsjahr wurden 71 Bewilligungen zur Berufsausübung ausgestellt. Sieben Gesuche wurden abgelehnt, auf unvollständige Gesuche wurde nicht eingetreten. Fünf Ärztinnen oder Ärzten und drei Zahnärztinnen oder Zahnärzten wurde eine Berufsausübungsbewilligung ohne Zulassung erteilt. Die Ärztedichte liegt deutlich unter dem schweizerischen Mittelwert, nur in vier Kantonen liegt sie unter dem Wert des Kantons Schwyz. Anzahl Ärzte inklusive Spitalärzte mit Berufsausübungsbewilligung Ø Ärztedichte (Einwohner/Arzt) 2005 2004 2003 2002 2001 2000 246 239 222 204 188 185 552 568 608 664 696 696 Rückvergütungen für Unfallleistungen Geprüfte Fälle In Rechnung gestellte Fälle Rückforderungen (Staatsrechnung) 2005 2004 2003 2002 333 25 892* 64 – 8 – 7 455 053 713 118 49 927 25 020 * Fälle aus den Jahren 2001–2004 Zwei ausserordentlich hohe Regressfälle von zusammen Fr. 375 778.– haben das Gesamtergebnis ganz wesentlich beeinflusst. Für die übrigen 23 Fälle konnten im Berichtsjahr Fr. 79 275.– in Rechnung gestellt werden. Sanitätsnotruf 144 Am 14. September 2005 konnte der neue Sanitätsfunk für den Kanton Schwyz aufgeschaltet werden. Dieser deckt das gesamte Kantonsgebiet mit Ausnahme des Bezirks Küssnacht ab (Anbindung an den Kanton Luzern). Das neue Funknetzwerk stellt einerseits die Verbindungen zwischen der Sanitätsnotrufzentrale in Zürich und den Rettungsdiensten und andererseits den Kontakt zwischen den einzelnen Rettungsdiensten sicher. Für das neue Kommunikationsnetz konnten die bestehenden Strukturen des Polizeifunknetzes einbezogen werden. Für die Übertragung des Sprechfunks musste eine Richtfunkverbindung zwischen dem Universitätsspital Zürich und der Rigi Scheidegg realisiert werden. Für die Wartung des Systems ist die Kantonspolizei Schwyz zuständig. Der Sanitätsnotruf Zürich disponierte im vergangenen Jahr 4314 Einsätze der Rettungsdienste Lachen, Schwyz und Einsiedeln. Davon waren 547 Einsätze von einer Dringlichkeit, welche einen sofortigen Einsatz mit Sondersignal erforderte. Prävention – Gesundheitsförderung Zur Unterstützung und Ergänzung der schulinternen Gesundheitsförderung und Prävention initiierte der Kanton ergänzende Projekte und beteiligte sich an der Finanzierung aus Mitteln des Alkoholzehntels. Das Projekt Basismodul ist ein Präventionsangebot für die Sekundarstufe I. Es zeichnet sich durch seinen umfassenden Ansatz, seine nachhaltige Vernetzung und die hohe Partizipation der Beteiligten aus. 610 Schülerinnen und Schülern an vier verschiedenen Mittelpunktschulen wurde im Berichtsjahr dieses Projekt angeboten. Das Projekt Jugend & Suchtmittel wurde flächendeckend im Kanton Schwyz an den Mittelschulen und Berufsschulen durchgeführt. Über 1230 Schülerinnen und Schüler profitierten von diesem Angebot. Das Programm beinhaltete ein Plenumsreferat eines medizinischen Experten über die Konsequenzen des Suchtmittelkonsums. Die vier Workshops «Alkohol am Steuer – nie», Theater «Lifestyle Drogen», «Folgen eines Crashs», «Eine tolle Party» (Sozialverhalten) erforderten eine aktive Beteiligung der Schülerinnen und Schüler. Notfalldienstreglemente Gemäss Gesundheitsverordnung sind Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer Berufsausübungsbewilligung verpflichtet, sich an einem Notfalldienst zu beteiligen. Auf den 1. Januar 2005 konnte das Notfalldienstreglement für den allgemeinen ärztlichen Notfalldienst in Kraft gesetzt werden. Das Reglement für den fachärztlichen Notfalldienst wurde in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarzt und der Ärztegesellschaft, der entsprechende Erlass für den zahnärztlichen Notfalldienst mit dem Kantonszahnarzt und der Zahnärztegesellschaft, entwickelt. Heilmittel, Anpassung Liste C Am 18. Mai 2005 erliess der Regierungsrat ein neues Verzeichnis der Heilmittel (Liste C), welche durch die Drogerien im Kanton Schwyz verkauft werden dürfen. Die letzte Anpassung dieser Liste erfolgte 1987. In der Zwischenzeit kamen zahlreiche Arzneimittel ausser Handel oder wurden von Swissmedic umgeteilt. Die Anpassung ermöglicht nun den Drogerien im Kanton Schwyz, während der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2006 bestimmte Heilmittel zu verkaufen. Gegen den Beschluss des Regierungsrates reichte der Apothekerverein des Kantons Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz ein. Diese wurde am 27. Oktober 2005 abgewiesen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde an das Bundesgericht weitergezogen. Kantonsapothekerin Am 1. Januar 2005 trat die Verwaltungsvereinbarung mit dem Kanton Glarus in Kraft. Diese sieht vor, dass die Kantonsapothekerin des Kantons Schwyz neu auch für den Kanton Glarus zuständig ist. Im Berichtsjahr wurden drei Apotheken, drei Drogerien und 22 ärztliche Privatapotheken im Rahmen der vom Schweizerischen Heilmittelgesetz geforderten periodischen Kontrollen inspiziert. Die Regionale Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz prüfte im Auftrag des Kantons drei Arzneimittelhersteller und sieben Arzneimittel-Grosshandelsfirmen. Gegen einen Betrieb, der illegalen Internethandel mit Arzneimitteln betrieb, wurde Strafanzeige eingereicht. 23 Departement des Innern Arbeitsgruppe Pandemie Unter der Leitung des Kantonsarztes wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat Vorbereitungen getroffen für den Fall, dass auch im Kanton Schwyz die Tierseuche «Vogelgrippe» oder sogar eine verbreitete Infektion von Menschen (Pandemie) ausbrechen würde. Die Arbeitsgruppe nahm laufend eine Risikoeinschätzung vor, hielt die Kommunikation mit den zuständigen Bundesbehörden und kantonalen Ämtern aufrecht und bereitete Massnahmen zur Infektionskontrolle und zur Sicherstellung der nötigen Dienste im Pandemiefall vor. Sie orientierte sich bei ihrer Arbeit an den Vorgaben der zuständigen Bundesbehörden. In der interdepartementalen Arbeitsgruppe sind der kantonsärztliche Dienst, der tierärztliche Dienst, das Amt für Gesundheit und Soziales, das Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz, die Kantonspolizei, die Kantonsapothekerin und der Beauftragte für Information und Kommunikation vertreten. 2.2 Tarifwesen Ambulante ärztliche Tarife (TARMED) Am 30. Juni 2005 endete die vereinbarte achtzehnmonatige Kostenneutralitätsphase des neuen ambulanten Arzttarifs TARMED. In der Folge kündigte santésuisse die kantonalen Anschlussverträge mit den frei praktizierenden Ärzten, um eine neue Leistungs- und Kostenvereinbarung zu ermöglichen. Davon betroffen war auch der Zentralschweizer Anschlussvertrag zum Rahmenvertrag TARMED zwischen santésuisse und der Vereinigung Zentralschweizer Ärztegesellschaften vom 10. Dezember 2003. Bis Ende 2005 konnten sich santésuisse und die Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz nicht auf einen neuen Vertrag einigen. Zu unterschiedlich waren die Auffassungen bezüglich der Rückvergütung der noch ausstehenden Kompensationsleistungen aus der Kostenneutralitätsphase und über den Inhalt der zwischen den Dachverbänden (FMH und santésuisse) ausgehandelten gesamtschweizerischen Leistungs- und Kostenvereinbarung (LeiKoV). Sowohl santésuisse wie die Ärztegesellschaft gelangten an den Regierungsrat mit der Bitte um Tariffestsetzung bzw. Verlängerung des geltenden Vertrages. Der im Jahre 2004 in zwei Schritten auf Fr. 0.80 gesenkte Taxpunktwert hatte 2005 weiterhin Gültigkeit. SPD und KJPD verrechneten ihre ambulanten Leistungen ebenfalls nach diesem Taxpunktwert. Innerkantonale Spitäler Erfolgreicher verliefen die Verhandlungen zwischen santésuisse und den innerkantonalen Spitälern. Die Vertragspartner einigten sich auf einen neuen Vertrag, der auch die Kostenentwicklung regelt. Vereinbart wurde für das Jahr 2006 ein Taxpunktwert von Fr. 0.97. Dieser Wert ist unverändert gegenüber dem Starttaxpunktwert aus dem Jahr 2004. Kantonsspital Luzern (KSL) Anfangs Berichtsjahr wurde mit dem Kanton Luzern eine Pauschalvergütung von Fr. 176 000.– für das Jahr 2005 für die im KSL ambulant behandelten Kantonseinwohnerinnen und -einwohner vereinbart. Mit dieser Lösung konnte der unverhältnismässig hohe administrative Aufwand der vergangenen Jahre entscheidend verringert werden. Einheitstaxpunktwert Zentralschweiz ab 2006 Im Gegensatz zu den Spitälern der übrigen Kantone bestand in den Zentralschweizer Spitälern ein gesplitteter Taxpunktwert (TPW) mit der Folge, dass der Wohnkanton für ambulante medizinische Leistungen, welche in einem ausserkantonalen Spital der Zentralschweiz bezogen wurden, Differenzzahlungen leisten musste. Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2006 nur noch ein einziger (Einheits-) TPW für TARMED-Spitalleistungen zur Anwendung kommen und somit keine Kompensation bzw. kein Zu- 24 schlag auf den bisherigen TPW zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mehr erfolgen soll. 2.3 Spitex Die Gesundheitsverordnung verpflichtet den Kanton, die Massnahmen der Gesundheitsförderung und der Krankenpflege zu koordinieren. Er kann diese Aufgabe für einzelne Bereiche Dritten übertragen. Der Spitex-Kantonalverband übernimmt für den Kanton Koordinationsaufgaben im Bereich der ambulanten Krankenpflege und wird dafür mit einem jährlichen Pauschalbeitrag entschädigt. Im Rahmen der Massnahmen zur Haushaltsanierung wurde dieser gegenüber dem Vorjahr um Fr. 10 000.– auf Fr. 45 000.– gekürzt. 2.4 Leistungsvereinbarungen ambulante Dienste (Berichtsjahr 2004) Sozialpsychiatrischer Dienst des Kantons Schwyz (SPD) Am 18. Januar 2005 genehmigte der Regierungsrat den neuen Leistungsauftrag mit dem Schwyzerischen Verein für Sozialpsychiatrie (SVS) über die Führung des Sozialpsychiatrischen Dienstes für die Jahre 2005 und 2006. Dieser umfasst die bisherigen Fachstellen für Sozialpsychiatrie und Psychotherapie, Drogenfragen, Alkoholfragen, Suchtprävention und Aidsfragen und neu die Fachstelle für Paar- und Familienberatung. In den therapeutisch ausgerichteten Fachstellen arbeiten die interdisziplinären Teams der drei Beratungsstellen Goldau, Einsiedeln und Lachen eng zusammen. Für den therapeutischen Bereich standen 2004 umgerechnet 19 Vollzeitpensen zur Verfügung. Es wurden 1875 (1871) Patientinnen und Patienten behandelt, davon wurden 1172 (1190) neu angemeldet. Die Konsultationen des SPD, der hauptsächlich im Sprechstundenbetrieb arbeitet, haben um 11.1% gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Die Zunahme der Anzahl Konsultationen geht vorwiegend auf die Zunahme der durchschnittlichen Anzahl Konsultationen pro Fall zurück. Als Folge der Einführung des TARMED auf den 1. Januar 2004 hat der Garantenertrag sprunghaft zugenommen. Dieser betrug 58.2% (48%) und führte zu einer Entlastung des Kantons. Vertragsgemäss konnte der SPD dem Kanton im Jahr 2005 Fr. 370 961.30 zurückerstatten. Dies entspricht 50% des Ertragsüberschusses von Fr. 741 923.– im Jahr 2004. Kennzahlen Aufwand und Ertrag Bruttoaufwand (Fr.) Kantonsbeitrag Budget (Fr.) Rückerstattung aus Vorjahresergebnis an Kanton (Fr.) Ertragsüberschuss SPD (Fr.) Kantonsbeitrag vom Bruttoaufwand (in %) Garantenertrag vom Bruttoaufwand (in %) 2004 2003 2002 4 929 240 2 800 000 4 438 081 2 800 000 4 288 156 2 400 000 329 536* – 741 923 24 251 – 492 072 34 674 – 48 501 41.8 52.0 54.8 58.2 48.0 45.2 Neuanmeldungen 2004 2003 2002 Total Neuanmeldungen Patienten Veränderung zum Vorjahr (in %) Neuanmeldungen pro 1000 Einwohner 1172 – 1.5 1190 11.95 1063 4.63 8.6 8.8 8.0 Entwicklung Konsultationen 2004 2003 2002 18 747 11.1 10 16 873 9.3 9.0 15 445 1.2 9.1 Total Anzahl geleistete Konsultationen Veränderung zum Vorjahr (in %) Anzahl Konsultationen pro Fall Departement des Innern Verrechenbare Konsultationen Verrechenbare Konsultationen in % der geleisteten Kantonsbeitrag pro Konsultation (Fr.) 16 781 13 650 12 920 89.5 80.9 83.7 83 109 122 * 50 % des Ertragsüberschusses des Jahres 2003 zuzüglich Rückerstattung für ausbezahlte, aber nicht erbrachte Leistungen (psychiatrischer Liaisondienst im Spital Schwyz). Kinder und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Schwyz (KJPD) Am 1. Februar 2005 hat der Regierungsrat die Leistungsvereinbarung für den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst mit der Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie Schwyz für die Jahre 2005 und 2006 genehmigt. Die beiden Beratungsstellen Goldau und Lachen verfügten im Jahr 2004 über umgerechnet acht Vollzeitpensen. Nebst Abklärungen und Behandlungen von Kindern und Jugendlichen wurden Fachpersonen und Institutionen beraten und unterstützt sowie Gutachten für Behörden, Gerichte und Versicherungen erstellt. Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche ergänzen die Arbeit im Sprechstundenbetrieb. Im Jahr 2004 wurden 714 (684) Patientinnen und Patienten – davon 375 neu gemeldete – behandelt. Die durchschnittliche Anzahl Konsultationen pro Fall hat sich auf 7.6 (6.7) erhöht und wesentlich zur Zunahme der Anzahl Konsultationen 5435 (4353) beigetragen. Wegen der Einführung des TARMED konnte auch der Garantenertrag des KJPD markant auf 58.1% (38%) des Bruttoaufwandes gesteigert werden. Der höhere Ertrag ermöglichte im Jahr 2005 eine vertragsgemässe Rückerstattung an den Kanton von Fr. 213 728.90. 2004 2003 2002 Bruttoaufwand (Fr.) 1 725 489 Kantonsbeitrag Budget (Fr.) 1 150 000 Rückerstattung aus Vorjahresergebnis an Kanton (Fr.) 58 883 Ertragsüberschuss KJPD (Fr.) – 427 458 Kantonsbeitrag vom Bruttoaufwand (in %) 41.9 Garantenertrag vom Bruttoaufwand (in %) 58.1 1 664 281* 1 150 000 1 509 745 1 150 000 56 473 – 117 765 12 295 – 112 946 62.0 68.7 38.0 33.6 2004 2003 2002 Neu angemeldete Patienten Veränderung zum Vorjahr (in %) Neuanmeldungen pro 1000 Einwohner 375 – 8.3 409 11.4 367 61 2.8 3.0 2.8 Konsultationen 2004 2003 2002 Anzahl Konsultationen 5 435 Veränderung zum Vorjahr (in %) 24.8 Anzahl Konsultationen pro Patient 7.6 Kantonsbeitrag pro Konsultation (Fr.) 122 4 353 1.1 4 305 46.1 6.7 224 8.3 241 * Die Zahl im Rechenschaftsbericht 2004 ist falsch. Vereinbarung Lungenliga Im Berichtsjahr konnte eine neue Leistungsvereinbarung für die Jahre 2006 bis 2010 zwischen dem Kanton Schwyz und der Lungenliga Schwyz erarbeitet werden. Die Lungenliga übernimmt Aufgaben der Verhütung sowie der Bekämpfung der Tuberkulose und von Infektionskrankheiten, welche die Lunge oder Atemwege betreffen. Die Leistungsvereinbarung ergänzt die bestehende Finanzierung der Liga durch die Krankenversicherung und Bundesbeiträge. 3. Spitäler 3.1.Innerkantonale stationäre Grundversorgung (Regionalspitäler) Kennzahlen Aufwand und Ertrag Neuanmeldungen Allgemeines Gemäss Spitalverordnung wird der Leistungsauftrag für die innerkantonale Spitalversorgung durch jährlich abzuschliessende Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Spitalträgern ergänzt und präzisiert. Der mit dem Leistungsauftrag für die Jahre 2004 und 2005 verbundene Globalkredit betrug 120.8 Mio. Franken. Für das Jahr 2005 hat der Regierungsrat wiederum mit den drei Regionalspitälern Schwyz, Lachen und Einsiedeln Leistungsvereinbarungen abgeschlossen und Globalbudgets erlassen. Mit diesen Instrumenten werden im Voraus die Leistungen und deren Abgeltung definiert. Das Globalbudget für alle drei Spitäler betrug zusammen Fr. 58 513 834.– (Fr. 57 593 165.–). Aufteilung der Kosten des Kantons für stationäre Leistungen (innerkantonale Fälle) Leistungskategorien Fallabhängige Leistungen Allgemeinversicherte Fälle KVG Zusatzversicherte Fälle KVG Unfall-, invaliden- und militärversicherte Fälle Total fallabhängige Leistungen Anteil an Kosten Kanton Fallunabhängige Beiträge Aus- und Weiterbildung Gesundheitsberufe (Wochen) (1000 Fr.) Aus- und Weiterbildung ärztliches Personal (Personen) (1000 Fr.) Vorhalteleistungen Notfall nach Versorgungsregion Investitionsbeiträge Total fallunabhängige Beiträge Anteil an Kosten Kanton Spital Schwyz (1000 Fr.) Spital Lachen (1000 Fr.) Spital Einsiedeln (1000 Fr.) 2005 2004* 2005 2004* 2005 2004* 12 493 3 206 316 16 015 40.0% 12 411 3 281 233 15 925 39.0% 13 221 3 056 355 16 632 41.5% 13 823 3 101 273 17 197 42.1% 5 848 1 384 197 7 429 18.5% 6 067 1 477 189 7 733 18.9% 992 657 26.3 540 2 241 3 852 7 290 39.5% 1 545 1 111 23.6 391 2 074 3 677 7 253 40.8% 1 263 858 34.5 684 2 353 4 151 8 046 43.6% 1 371 1 020 29.1 495 2 170 4 041 7 726 43.5% 443 271 5.0 95 906 1 850 3 122 16.9% 468 283 4.0 76 678 1 750 2 787 15.7% Anteil Kosten pro Leistungsgruppe in % 2005 2004* 78.8% 19.1% 2.1% 40 076 68.5% 79.1% 19.2% 1.7% 40 855 69.7% 9.7% 13.6% 7.1% 29.8% 53.4% 18 457 31.5% 5.4% 27.7% 53.3% 17 766 30.3% * Die vorliegenden Zahlen weichen zum Teil von den Zahlen im Rechenschaftsbericht 2004 ab. Die Werte des letzten Rechenschaftsberichtes stellen die provisorisch nachkalkulierten Werte dar, diese Tabelle gibt die definitiv nachkalkulierten wieder. 25 Departement des Innern Entwicklung der Fallzahlen (behandelte innerkantonale stationäre Patientinnen und Patienten) Kategorie Allgemeinversicherte KVG Zusatzversicherte KVG Unfall-, Invaliden-, Militärversicherte Total Fälle Veränderung zum Vorjahr Anteil von Total Fälle Spital Schwyz Spital Lachen Spital Einsiedeln Total Fälle 2005 2004* 2005 2004* 2005 2004* 2005 2004* 3 699 850 269 4 818 6.3% 39.7% 3 478 838 216 4 532 5.4% 38.6% 3 785 836 257 4 878 3.7% 40.2% 3 489 875 338 4 702 9.0% 40.0% 1 816 375 247 2 438 – 2.8% 20.1% 1 815 435 257 2 507 4.2% 21.4% 9 300 2 061 773 12 134 3.3% 100% 8 782 2 148 811 11 741 6.6% 100% * Die vorliegenden Zahlen weichen zum Teil von den Zahlen im Rechenschaftsbericht 2004 ab. Die Werte des letzten Rechenschaftsberichtes stellen die provisorisch nachkalkulierten Werte dar, diese Tabelle gibt die definitiv nachkalkulierten wieder. Die fallabhängigen Leistungen der Regionalspitäler für die Behandlung von innerkantonalen Patientinnen und Patienten in der allgemeinen Abteilung finanzierte der Kanton zu einem Normpreis von Fr. 6400.– (Fr. 6600.–) bei einem Kostengewicht von 1.0. Davon wird der Versichereranteil gemäss Tarifvertrag der Spitäler mit santésuisse Zentralschweiz von Fr. 3072.– (Fr. 3052.–) abgezogen. Für die Unfall-, Invaliden- und die Militärversicherten wurde der zwischen den Spitälern und der Medizinaltarifkommission vertraglich vereinbarte Beitrag von Fr. 5200.– verrechnet. Fallunabhängige Beiträge wurden für die Aus- und Weiterbildung, Vorhalteleistungen Notfall und zweckgebundene Beiträge für laufende und zukünftige Investitionen an die Spitäler ausgerichtet. Die Regionalspitäler behandelten im Berichtsjahr 12 134 (11 741) innerkantonale Patientinnen und Patienten stationär. Dies bedeutet eine Steigerung um 3.3% (6.7%) gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der geplanten Fälle gemäss Globalbudgets wurde um lediglich 86 (641) oder 0.7% (5.8%) übertroffen. Da diese Mehrfälle im Rahmen einer Nachkalkulation mit einem reduzierten Beitragssatz zu entgelten sind und die fallunabhängigen Leistungen unverändert bleiben, bedeutete diese Abweichung für den Kanton im Berichtsjahr eine Mehrbelastung von Fr. 19 472.– (1 027 615.–). Der im Voranschlag eingestellte Kredit von 60.4 Mio. Franken für die innerkantonale stationäre Grundversorgung 2005 in den Regionalspitälern Schwyz, Lachen und Einsiedeln konnte somit um 1.8 (1.8) Mio. Franken oder 3.1% (– 2.9%) unterschritten werden. Einführung der leistungsorientierten Finanzierung (Basis APDRG) per 1. Januar 2008 am KSL. Die neue Spitalverordnung bildet die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung und Steuerung der innerkantonalen Spitalversorgung mit Leistungsaufträgen und Leistungsvereinbarungen. Die Erfahrungen der ersten beiden Jahre zeigen, dass sich die neue Finanzierungsart bewährt. Der Globalkredit 2004/2005 konnte um 3.6 Mio. Franken oder um 3% unterschritten werden, obwohl in diesem Zeitraum 1675 Fälle mehr behandelt wurden, als für diese Periode vorgesehen waren (22 200 Fälle). Total Abrechnung Globalbudgets 2004 und 2005, Globalkredit 2004/2005 3.2 Tarife Kantonsspital Luzern (KSL) Die Verhandlungen über die Tagesteilpauschalen der verschiedenen Kliniken für das Jahr 2005 gestalteten sich schwierig und nahmen längere Zeit in Anspruch. Der Grund lag bei der Einführung des TARMED. Für die Berechnung der Tagesteilpauschalen mussten die aktuellen TARMED-Tarife 2004 für Intensivpflegestationen (IPS) und Operationssäle (OPS) hochgerechnet werden. Die vom Regierungsrat genehmigten Pauschalen ergaben Kosten für den Kanton von total Fr. 4 151 156.– für 592 Fälle und 4658 Pflegetage. Der Anteil der Krankenversicherer betrug Fr. 523.– pro Tag. Die Tarifverhandlungen 2006 und 2007 konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Um erneute aufwändige Berechnungen und Verhandlungen zu umgehen, wurde die Tariferhöhung der Tagesteilpauschalen per 1. Januar 2007 analog der Versicherer auf 3.5% festgelegt. Dies erfolgte im Hinblick auf die geplante GK 2004/2005 Voranschlag 2004 LV 2004 Abgeltung Mehrfälle 26 Klinik Adelheid AG Der Tarif pro Pflegetag betrug unverändert Fr. 308.– (seit 2003). Der vom Regierungsrat genehmigte Tarif ergab im Berichtsjahr Kosten für den Kanton von total Fr. 2 286 165.– für 339 Fälle und 7247 Pflegetage. Der Anteil der Krankenversicherer betrug Fr. 231.– pro Tag. Die Tarifverhandlungen 2006 und 2007 konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Entgegen dem Angebot, welches Einzeltarife vorsah, konnte eine Einigung auf einen durchschnittlichen Einheitstarif erzielt werden. Diese Regelung gilt so lange, wie auch santésuisse nicht mit Einzeltarifen abrechnet. Die ausgehandelten Tarife von Fr. 316.– für das Jahr 2006 und Fr. 322.– für das Jahr 2007 berücksichtigen moderate Kostensteigerungen im Rahmen derjenigen der innerkantonalen Spitäler und des Kantonsspitals Luzern. Kosten Kanton pro Fall Fr. 11 100 641 + 5.8% 11 741 4 993 87 12 048 86 (+ 0.7%) 58 533 12 134 4 824 89 Innerkantonale Hospitalisationen pro 1000 EW Anzahl Fälle 60 400 57 593 1 028 + 1.8% Abrechnung LV 2004 58 621 Zum Voranschlag 2004 – 1 779 – 2.9% Voranschlag 2005 60 400 LV 2005 58 514 Abgeltung Mehrfälle 19 (+/– 0%) Abrechnung LV 2005 58 533 Abweichung zum – 1 867 Voranschlag 2005 – 3.1% Abweichung zum Globalkredit Globalkredit (GK) (1000 Fr.) Kosten Kanton Leistungsvereinbarung (LV) (1000 Fr.) Klinik Littenheid Der Kantonsbeitrag pro Pflegetag von Fr. 127.– führte zu Kosten für den Kanton von total Fr. 1 880 774.– für 210 Fälle und 14 779 Pflegetage. Der Anteil der Krankenversicherer betrug Fr. 341.– pro Tag. Die Tarifverhandlungen 2006 konnten erfolgreich abgeschlossen und ein Kantonsbeitrag von Fr. 140.– pro Pflegetag genehmigt werden. 120 800 58 621 – 3 646 – 3.0% + 1 675 + 7.6% Departement des Innern Projekt OuRouDa (Outcome Routine Daten) Mit dem im Jahr 2004 gestarteten Projekt WZW werden Grundlagen zur Überprüfung von Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Leistungserbringung der Spitäler erarbeitet. Im Berichtsjahr wurde den beiden Schwerpunkten Zweckmässigkeit und Wirksamkeit Rechnung getragen. Dabei wurden Rahmenbedingungen für die obligatorischen Qualitätsmessungen erarbeitet. Erklärtes Ziel aller an der Versorgung beteiligten Partner (Versicherer, Kanton und Spitäler) ist es, die Qualität der stationären Versorgung zu evaluieren und gezielt zu verbessern. Die Qualitätsmessungen und die allenfalls notwendigen Verbesserungsmassnahmen bedürfen der Festlegung von Messgrössen, welche den Bedürfnissen aller Akteure gerecht werden. Sie sollen ein differenziertes Abbild der versorgungs- und fallorientierten Leistungsqualität im Kanton liefern. Das Verhältnis der erreichten Behandlungsergebnisse zu den angestrebten Zielen wird durch Ergebnisqualitätsauswertungen und Betriebsvergleiche nachgewiesen (Benchmarking / Qualitätsvergleich) und bei Bedarf optimiert (Qualitätsmanagement). Die Auswertungen und Betriebsvergleiche sind für die Jahre 2006 – 2008 vorgesehen. Vorgehen, Zusammenarbeit, Rechte und Pflichten wurden mittels Projektvereinbarung geregelt. ten und Spitälern für ausserkantonale Hospitalisationen entsprochen werden. 20.2% der Gesuche wurden abgelehnt, weil die vorgesehene Behandlung innerhalb des Kantons möglich, das gewünschte Spital nicht auf der Spitalliste aufgeführt oder die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nicht im Kanton angemeldet war. Mit Kostenfolge für den Kanton wurden 3 626 Patientinnen und Patienten ausserkantonal hospitalisiert. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer erhöhte sich auf 17.6 (15.8) Tage. (Vergleich: Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Regionalspitälern des Kantons Schwyz beträgt weniger als acht Tage.) Dies zeigt, dass es sich bei den ausserkantonal hospitalisierten Patientinnen und Patienten mehrheitlich um schwere Fälle handelte oder um Fälle, welche Leistungen einer Spezialklinik (inklusive Psychiatrie und Rehabilitation) benötigten. Die Kosten pro Patient beliefen sich auf Fr. 10 835.– (10 514.–) und erhöhten sich um 3.1%. (Vergleich: Die durchschnittlichen Fallkosten für die im Kanton Schwyz hospitalisierten Patientinnen und Patienten betrugen Fr. 4824.–.) Kennzahlen Ausserkantonale Hospitalisationen Projekt Spitalplanung 2008 Mit der Verabschiedung der strategischen Ziele (Leistungsziele, Finanzziele, Qualitätsziele, Strukturziele) im Jahr 2004 setzte der Regierungsrat die Leitplanken für die Spitalplanung fest. Der erteilte Auftrag beinhaltete eine Ist-Analyse der innerkantonalen und ausserkantonalen Grund- und Spezialversorgung, die Definition von Szenarien der innerkantonalen Versorgung, die Ermittlung der Versorgungsstruktur und des Leistungsbedarfs für die Zukunft, die Ausschreibung und Evaluation der Spezialversorgung und die Ausarbeitung einer neuen Spitalliste nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Für die Umsetzung wurden vier Etappen vorgesehen. An der Klausurtagung des Regierungsrates vom 22. März 2005 wurden die Vorgaben für das Vorprojekt 04 / 05 mit den ersten beiden Teiletappen festgelegt: Der Leistungsbedarf 2008 ist innerhalb der Grundversorgung für das gesamte Kantonsgebiet, unabhängig von derzeit bestehenden Spitalstrukturen und ihrer Einzugsgebiete, zu ermitteln. Bei der Aufteilung des Leistungsbedarfes 2008 ist auf eine Konzentration der Leistungen zu achten und die Strukturszenarien sind einer Machbarkeitsanalyse zu unterziehen, welche sich auf einen Kriterienkatalog abstützt. Das Vorprojekt 04/05 konnte auftragsgemäss im Berichtsjahr abgeschlossen werden. In einem umfassenden und detaillierten Arbeitspapier, welches alle wichtigen strategischen Informationen enthält, sind die Resultate zusammengefasst. Dieses dient zur Entscheidungsfindung für die weiteren Schritte bei der Spitalplanung 2008. 3.3 Ausserkantonale stationäre Spezialversorgung (inklusive Psychiatrie) Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung regelt die Kostenübernahmepflicht der Kantone bei ausserkantonalen Hospitalisationen aus medizinischen Gründen. Gesuche um Kostenübernahme des Kantons bei ausserkantonal zu beziehenden Leistungen werden durch den Kantonsarzt gemäss der Verordnung über die Kostenübernahme bei ausserkantonaler stationärer Spitalbehandlung geprüft. Eine Kostengutsprache wird nur erteilt, wenn ein Notfall vorliegt oder wenn die erforderliche medizinische Leistung in keinem Spital im Kanton Schwyz, welches auf der Spitalliste aufgeführt ist, erbracht werden kann. Trotz strenger Kostengutsprachepraxis musste 3747 Gesuchen von Patientinnen und Patienten, zuweisenden Ärztinnen und Ärz- 2005* 2004 2003 Behandelte Gesuche um Kostengutsprache 5 069 5 037 4 794 Abgelehnte Gesuche um Kostengutsprache (in %) 20.2 18.6 19.6 Anzahl beanspruchte Kliniken 112 105 106 Anzahl Fälle 3 626 3 926 3 636 Anzahl Pflegetage 63 951 62 042 58 881 Kantonsbeitrag (Mio. Fr.) 39 286 41 279 37 040 Veränderung Kantonsbeitrag (in %) – 4.8 + 11.4 + 5.7 Kosten Kanton pro Fall (Fr.) 10 835 10 514 10 198 Veränderung Kosten pro Fall (in %) + 3.1 + 3.1 + 1.2 Pflegetage pro Fall 17.6 Tage 15.8 Tage 16.2 Tage Davon in der Konkordatsklinik behandelt: Psychiatrische Klinik Oberwil (PKO) Anzahl Fälle Anzahl Pflegetage Kantonsbeitrag (Mio. Fr.) Veränderung Kantonsbeitrag (in %) Kosten Kanton pro Fall (Fr.) Veränderung Kosten pro Fall (in %) Pflegetage pro Fall 2005* 2004 2003 317 14 307 3 830 – 4.5 12 082 – 1.5 45 Tage 327 13 096 4 012 + 5.1 12 269 12.8 40 Tage 351 12 541 3 817 + 2.9 10 875 36 Tage * ab 2005 Datenbasis GESA Die Werte für das Jahr 2005 beruhen auf der Datenerfassung mit der neuen Datenbanklösung GESA. Diese erlaubt detailliertere Auswertungen der erfassten Daten, eine klare Trennung zwischen stationär und ambulant erbrachten Leistungen der ausserkantonalen Spitäler und auch eine exakte Abgrenzung der Erfassungsperiode. Der Kantonsbeitrag zulasten der Rechnung 2005 wurde zugunsten des Kantons beeinflusst durch ausserordentlich hohe Rückvergütungen von rund 0.8 Millionen Franken aus dem Vorjahr, welche die Rechnung 2004 belasteten und die Rechnung 2005 entsprechend entlasten. Werden die ausserordentlichen Rückerstattungen aus dem Vorjahr und die Abweichungen auf Grund der neuen Datenerfassung berücksichtigt, fällt der Kantonsbeitrag für das Berichtsjahr um rund 2% höher aus als im Vorjahr. Es liegt somit immer noch eine Kostensteigerung für die ausserkantonalen Hospitalisationen vor, im Vergleich zu den Entwicklungen im Vorjahr konnte diese jedoch deutlich gedämpft werden, dies insbesondere auch dank der hohen Quote abgelehnter Gesuche. 27 Departement des Innern 4. Sozialhilfe 4.1 Individuelle Sozialhilfe Seit dem 1. April 2005 sind revidierte Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (sog. SKOS-Richtlinien) in Kraft. Die neue Pauschale für den Lebensunterhalt liegt rund 7% unter den bisherigen Leistungen. Eigenleistungen von Sozialhilfeempfängern, die der beruflichen und sozialen Integration dienen, werden mit Zulagen zwischen 100 und 300 Franken pro Monat honoriert. Neu kann auch ein Einkommensfreibetrag für erwerbstätige Sozialhilfeempfänger geltend gemacht werden, was die Situation der «working poor» verbessern und einen Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit schaffen soll. Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) Zuständigkeitsgesetz (ZUG): 2005 2004 2003 Anzahl Abrechnungen an Kantone 200 256 213 Anzahl Abrechnungen an Gemeinden 598 580 441 Rechnungsstellung von Schwyzer Gemeinden für Bürger anderer Kantone 660 594 797 355 620 333 Rechnungsstellung anderer Kantone für Schwyzer Bürger 2 014 660 2 026 362 1 191 150 Opferhilfegesetz (OHG) Die Datenerfassung der Beratungsstelle erfolgt ab Berichtsjahr mit detaillierteren Kennziffern. Deshalb sind die Zahlen des Berichtsjahres mit den Zahlen der Vorjahre nicht vergleichbar. OHG: Bestand Beratungsfälle Vorjahr Neue Fälle im Berichtsjahr (Beratungsstelle) Abgeschlossene Fälle im Berichtsjahr (Beratungsstelle) Bestand am 31.12.2005 Beratungsfälle ruhend Bearbeitete Beratungsfälle Ausbezahlte Soforthilfe und weitere Hilfe Ausbezahlte Entschädigungen und Genugtuungen 2005 2004 2003 72 134 Familienexterne Kinderbetreuung Bewilligungspflichtig sind Heime und Einrichtungen (z. B. Krippen und Horte sowie Tagesfamilien), die mehr als vier Personen betreuen. Schulergänzende Betreuung (z. B. Mittagstische) und Tagesvermittlungsstellen sind nicht bewilligungspflichtig. Familienexterne Kinderbetreuung Vorhandene Einrichtungen: Krippen und Horte (mit Bewilligung) Erteilung von neuen Bewilligungen: Krippen und Horte Anerkennung für Bundeshilfe: Krippen und Horte Mittagstische 2005 2004 2003 19 15 14 4 1 3 3 – – – 1 2 4.2 Institutionelle Sozialhilfe Gesetzgebung Das Mitberichtsverfahren für ein Heim- und Betreuungsgesetz (neu: Gesetz über soziale Einrichtungen, SEG) in den Departementen wurde abgeschlossen. Nachdem nun das Gesetz über die Ergänzungsleistungen (ELG) einer Revision unterzogen wird und die Umsetzung der Neuordnung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) das SEG tangiert, musste im Sinne eines koordinierten Vorgehens ein neuer Entwurf erstellt werden. Alters- und Pflegeheime 165 154 Kantonale Investitionsbeiträge an Alters- und Pflegeheime 30 176 4 202 2004 2003 2 024 563* 2 100 616 2005 508 215 * inklusive Beitrag von Fr. 119 000.– an die Realisierung des Wohnheims «alte Post» in Oberarth für Jugendliche (Träger: Verein IG Familienplätze Kanton Schwyz) 80 857 125 298 148 583 35 684 500 31 534 Externe Spezialdienste Nach einer dreijährigen Projektphase wurde mit der Informationsund Beratungsstelle für Frauen im Kanton Schwyz (IBF) für die Jahre 2005 und 2006 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Für die Erfüllung des Vertrages sind pro Jahr Fr. 27 000.–, höchstens jedoch der ungedeckte Aufwand auf Grund erfolgter Prüfung der Jahresrechnung vorgesehen. Die IBF versteht sich als Anlaufstelle für Frauen. Sie bietet anonym, unverbindlich und unentgeltlich Informationen und Beratung zu frauenspezifischen Themen an. Die Gespräche erfolgen telefonisch oder persönlich. Dem Verein Fachstelle Schuldenfragen Kanton Schwyz mit Sitz in Pfäffikon wurde für die Jahre 2005, 2006 und 2007 je ein Betriebsbeitrag von Fr. 50 000.– zugesichert. An Standorten im äussern, mittleren und innern Kantonsteil berät er Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz und Sozialdienste der Gemeinden in Schuldenfragen, plant Schuldensanierungen und führt diese durch. Der Schweizerischen Stiftung des Internationalen Sozialdienstes wurde ein jährlicher Solidaritätsbeitrag gemäss Verteilschlüssel der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) ausge- 28 richtet. Hauptaufgabe der Stiftung ist die Behandlung von länderübergreifenden sozial-juristischen Problemen im Bereich des Kinder- und Familienschutzes. Wohnheime, Werkstätten und Tagesstätten für erwachsene Behinderte Der Kanton finanziert Aufenthalte von behinderten Personen mit gesetzlichem Wohnsitz im Kanton Schwyz durch Betriebs- und Investitionsbeiträge an inner- und ausserkantonale Institutionen. Die Grundlage dazu bildet das Gesetz über Beiträge an Werkstätten und Wohnheime für Behinderte vom 27. März 1980. Der Kanton Schwyz zählte im Berichtsjahr 558 (556) behinderte Personen, die auf einen Wohn- und / oder geschützten Arbeitsplatz angewiesen waren. Dies entspricht 6.9‰ (6.6‰) der aktiven Bevölkerung (Alter 20 – 64 Jahre). Im Berichtsjahr konnte die BSZ Stiftung 20 neue Wohnplätze anbieten. Die Verlegung von Personen mit eher leichteren Behinderungen und geringerem Betreuungsangebot in Aussenwohngruppen (in Brunnen und Einsiedeln) ermöglichte, im Wohnheim für Behinderte in Seewen Personen mit grösserem Betreuungsanspruch aufzunehmen. Behindertenwesen: Platzierungen: Innerkantonal: Anzahl Plätze (Wohn- und / oder Arbeitsplätze)** Anzahl Personen (mit Schwyzer Wohnsitz) 74% Anzahl Platzierungen (mit Schwyzer Wohnsitz) Anzahl ausserkantonale Platzierungen im Kanton Schwyz 2005 2004 2003 620 597 581 415 424 –* 534 528 –* 78 69 –* Departement des Innern Ausserkantonal: Anzahl Personen (mit Schwyzer Wohnsitz) 26% Anzahl Platzierungen (mit Schwyzer Wohnsitz) Total: Anzahl Personen (mit Schwyzer Wohnsitz) 100% Anzahl Platzierungen (mit Schwyzer Wohnsitz) 143 132 113 196 170 140 558 556 –* 808 698 –* 5. Asyl- und Flüchtlingswesen * keine statistischen Angaben vorhanden (2003). ** Die Anzahl Platzierungen ist höher als die Anzahl Personen, weil der Wohnund der Arbeitsplatz der gleichen Person einzeln erfasst wird. Behindertenwesen: Kantonsbeiträge Innerkantonal: Betriebsbeiträge Investitionsbeiträge Ausserkantonal: Betriebsbeiträge Investitionsbeiträge Total: – Betriebsbeiträge – Investitionsbeiträge 5.1 Asylwesen 2005 2004 2003 * 3 251 162 3 494 035 * 2 679 113 2 514 357 3 299 937 638 829 1 631 728 0 1 565 084 0 1 217 422 31 511 * 4 882 890 3 494 035 * 4 244 197 2 514 357 4 517 359 670 340 * In den Beträgen für die Rechnungsjahre 2004 und 2005 sind Rückzahlungen aus Vorjahren von Fr. 1 065 887.– bzw. Fr. 200 000.– enthalten. Diese Rückzahlungen erfolgten im Zusammenhang mit der Sicherstellung der periodengerechten Abgrenzung (Einhaltung der Jährlichkeit) mit Wirkung ab Rechnungsjahr 2004. Die tatsächlich geleisteten Beiträge 2004 betragen somit innerkantonal Fr. 3 745 000.– und total Fr. 5 310 084.– sowie 2005 innerkantonal Fr. 3 451 162.– und total Fr. 5 082 890.–. Die nach Jährlichkeit bereinigten Betriebsbeiträge betragen: 2005 Betriebsbeiträge an Behindertenbetriebe im Kanton Die stetig wachsende Anzahl der Klienten im Bereich «Vermittlung und Begleitung von Arbeitsleistungen» kann nur dank des Entgegenkommens von Organisationen bewältigt werden, welche bereit sind, die betreffenden Jugendlichen über mehrere Tage bei sich zu beschäftigen. Die Erbringung einer Arbeitsleistung hat sich als sinnvoller Aspekt der Wiedergutmachung einer Straftat bewährt. 2004 2003 5 082 890 5 310 084 4 517 359 Die Betriebsbeiträge des Kantons Schwyz an die innerkantonalen Institutionen konnten im Berichtsjahr 2005 dank der Verpflichtung zur konsequenten Verrechnung der Vollkosten an Betreute mit ausserkantonalem Wohnsitz gesenkt werden. Investitionsbeiträge: Der Betrag für das Berichtsjahr 2005 enthält die Schlusszahlungen für die abgeschlossenen Projekte der BSZ Stiftung «Sanierung Shed-Halle Einsiedeln» und der Stiftung Phönix «Kauf Wohnheim Bättigmatte Seewen» im Umfang von Fr. 3 144 800.–. An laufende Projekte wurden Teilzahlungen im Betrag von Fr. 349 235.– geleistet. Gesetzgebung Im Dezember 2005 schlossen die eidgenössischen Räte ihre Beratungen zur Revision der Asyl- und Ausländergesetzgebung ab. Die Änderungen haben weit reichende Konsequenzen für das kantonale Asylwesen. Neu sind Asylsuchende mit rechtskräftigem Negativentscheid aus der Sozialhilfe auszuschliessen und können nur noch auf Antrag Nothilfe erhalten. Das Finanzierungsmodell im Asylwesen wird grundsätzlich neu gestaltet und statt der Ausrichtung verschiedener, bedarfsorientierter Pauschalen wird eine Globalpauschale pro Person ausgerichtet. Der Bund finanziert die Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen nur noch während sieben Jahren. Planung und Koordination Da seit Sommer 2004 die Zahl der dem Kanton neu zugewiesenen Asylsuchender sinkt, beschloss der Regierungsrat, das Durchgangszentrum Steinbach, Euthal, zu schliessen. Er beauftragte Caritas Schweiz, die bisher dieses Zentrum führte, mit der Übernahme der Betreuung Asylsuchender im Zentrum Degenbalm, Morschach. Asylwesen Bestände: Anzahl Neuzuteilungen von Asylsuchenden Anzahl Ausreisen von Asylsuchenden Asylsuchende in den Gemeinden (31.12.) Asylsuchende in den Durchgangszentren (31.12.) Total Asylsuchende im Kanton (31.12.) Statistik: Schutzaufsicht und «Durchgehende Betreuung» Abklärungen im Jugendstrafverfahren Abklärungen in anderen Strafverfahren Vermittlung und Begleitung von Arbeitsleistungen Total 2005 2004 2003 100 15 6 92 18 4 72 12 3 94 215 68 182 46 133 2004 2003 136 211 239 357 373 363 648 685 799 84 732 123 808 116 915 Finanzierung Die kantonalen und kommunalen Aufwendungen der Gemeinden werden vom Bund rückerstattet. Asylwesen Finanzen: 4.3 Schutzaufsicht und Bewährungshilfe 2005 Aufwand Gemeinden Aufwand Kanton (Durchgangszentren) 2004 2003 6 528 594 7 353 575 2005 7 325 718 2 924 247 3 500 369 3 569 129 5.2 Flüchtlingswesen Kennzahlen Die Anzahl der Klienten in den Bereichen «Schutzaufsicht», «durchgehende Betreuung» und «Abklärungen» (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. In den Beratungsgesprächen und der Begleitung von strafrechtlichen Massnahmen sind vor allem Themen wie «Suchtmittelmissbrauch», «erhöhte Gewaltbereitschaft», «Arbeitslosigkeit» und «Verschuldung» massgebend für die Intensität der Betreuung. 2005 2004 2003 Gesamtzahl Flüchtlinge 81 65 62 Davon mit B-Ausweis (Jahresaufenthalter) 55 55 55 Davon mit F-Ausweis (Vorläufig Aufgenommene) 26 10 7 Total Dossiers (Familien oder Einzelpersonen) 37 32 30 25% 45% 43% Anteil Erwerbstätige Leistungsaufträge Im Hinblick auf die Revision des Asylgesetzes, die auch zur Einführung eines neuen Abgeltungssystems im Flüchtlingswesen führt, wurde der Leistungsauftrag mit Caritas Schweiz vorsorglich 29 Departement des Innern gekündigt. Caritas Schweiz hat sich bereit erklärt, die Aufgabe der Flüchtlingsbetreuung weiterzuführen, bis die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sind und allenfalls ein neuer Vertrag ausgehandelt werden kann. Koordination und Finanzierung Obschon die Zahl der Asylsuchenden im Berichtsjahr sank, erhöhte sich die Anzahl neu anerkannter Flüchtlinge. Die Anerkennungsquote ist auf rund 14% (9%) aller Gesuche gestiegen. Auch die Zahl vorläufig aufgenommener Flüchtlinge (Ausweis F) stieg deutlich gegenüber dem Vorjahr. «Vorläufige Aufnahme» erhalten meist Personen, die erst durch ihre Ausreise aus dem Heimatoder Herkunftsstaat oder wegen ihres Verhaltens nach der Ausreise Verfolgung befürchten müssen und deshalb als Flüchtlinge anerkannt werden (Art. 54 Asylgesetz). Die wichtigsten Herkunftsländer der Flüchtlinge sind: Türkei (41%), Iran (18%), Irak (8%), Sri Lanka (7%) sowie Togo, Syrien und Ägypten (je rund 6%). Der Anteil der Erwerbstätigen sank im Berichtsjahr stark. Begründungen dafür sind der grössere Anteil neu anerkannter Personen, die schwierige Arbeitsmarktlage für Personen mit wenig Ausbildung sowie vermehrte psychische und physische Behinderungen bei neu anerkannten Flüchtlingen. Der Bund deckt die kantonalen Aufwendungen im Flüchtlingswesen mit folgenden Beiträgen: Bundessubventionen: Sozialhilfekosten Betreuungskosten Total (kostendeckend) 2005 2004 2003 841 541 152 272 993 813 652 457 146 882 799 339 748 583 152 099 900 682 Die Bundesbeiträge für das vierte Quartal werden jeweils im Folgejahr verbucht, da das zuständige Bundesamt diese erst 90 Tage nach Quartalsende überweisen muss. F. Amt für Umweltschutz Aufgaben Vollzug aller dem Amt zugewiesenen Gesetze und Verordnungen – Schutz aller ober- und unterirdischen Gewässer in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf der Basis der Gewässerschutzgesetzgebung – Beobachtung und Aufnahme des Zustandes der ober- und unterirdischen Gewässer und Erfassung langfristiger Veränderungen im Wasserkreislauf als Grundlage zum Entscheid, ob und welche Massnahmen notwendig sind – Anordnung von Gewässer- und Abwassersanierungen – Überwachung der Abwasserreinigung, Erteilung von Bewilligungen, Genehmigung von Schutzzonen und anderen Projekten und Beurteilung der Umweltverträglichkeitsberichte und allgemeinen Gesuche auf der Basis der Gewässerschutzgesetzgebung – Beratung und Information von öffentlichen und privaten Stellen in gewässerschutzrelevanten Angelegenheiten – Schutz des Menschen und der natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der Umweltschutzgesetzgebung – Verfügung von Massnahmen und Anordnung von Sanierungen zum Schutze des Bodens oder allgemein der Umwelt – Überwachung der Abfallentsorgung, Kontrolle beim Verkehr mit umweltgefährdenden Stoffen, Erteilung von Bewilligungen, Genehmigung von Lärmsanierungen und anderen Projekten und Beurteilung von Umweltverträglichkeitsberichten und allgemeinen Gesuchen auf der Basis der Umweltschutzgesetzgebung 30 – Beobachtung und Aufnahme des Zustandes der Luft, des Bodens und der Stoffflüsse als Grundlage zum Entscheid, ob und welche Massnahmen notwendig sind – Beratung und Information von öffentlichen und privaten Stellen in umweltschutzrelevanten Angelegenheiten Produktegruppe 1: Gewässerschutz (GWS) 1.1 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Sichern von Trinkwasserressourcen in der notwendigen Qualität und Quantität. – Durchsetzen der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) in den Gemeinden. – Schützen der grossen, erst teilweise oder noch nicht genutzten Grundwasservorkommen in Arth, Wangen, Unteriberg und Muotathal. – Erstellen der Erdwärmekarten im Kanton Schwyz. – Aufnehmen der Belastungen unterirdischer Gewässer. – Fördern der Revitalisierung von Fliessgewässern. Indikatoren Standards Schutzzonen zu Trinkwasserfassungen 95% bei grossen (Gemeindewerke) und 80% bei kleinen (Gruppenversorgungen) Fassungen bis Ende 2005 in Kraft Soll-Ist-Abweichungen Grosse: 65% in Kraft 29% in Arbeit 6% noch offen Kleine: 26% in Kraft 37% in Arbeit 36% noch offen Zustandsberichte GEP bis Ende 2005 alle ein- Über 90% der gereicht Zustandsberichte sind erarbeitet. Zwei Gemeinden sind noch im Rückstand. Sanierungspläne bis Ende 2005 alle Bei 25 von 30 Gemeinausserhalb Bauzone eingereicht den liegt der Sanierungsplan genehmigt oder vorgeprüft vor. Abschluss GEP 50% der Gemeinden Bei 16 von 30 Gemeinbis Ende 2005 den liegt ein genehmigter oder vorgeprüfter GEP vor. Schutzareale im Verfah- 3 bis Ende 2005 Schutzareale Arth ren zur Genehmigung und Wangen in Kraft, Schutzareal in Muotathal in Einsprache-Verfahren. Kartenmaterial bis Ende 2004 erstellt Erdwärmekarten sind und für Behörden und gedruckt und wurden Planer zur Verfügung den kommunalen gestellt Fachbehörden vorgestellt sowie den Behörden und Planern zur Verfügung gestellt. Anzahl der unterjährlich 10 Fassungen Grundwasseruntersusuchten Fassungen in Koordination mit chung im Talboden von dem Buwal Unteriberg quantitativ (Programm abgeschlossen, qualitaNAQUAspez) tiv noch Nachuntersuchung nötig. Teilnahme am BUWAL-Projekt NAQUAspez: Beprobung von 11 Quellen und Grundwasserfassungen. Departement des Innern Eingabereife Projekte mindestens 3 bis Ende Projekt Chlosterbächli 2005 abgeschlossen, Projekt Chlausenbach befindet sich in der Bauphase und beim Projekt Chessibach ist die Planung abgeschlossen. Projekt Dreiwässern ist ein Fischumgehungsgerinne. Kommentar: Die Ausscheidung der gemäss Gewässerschutzgesetz notwendigen Grundwasserschutzzonen um Trinkwasserfassungen kommt weiter voran. Im Jahr 2005 konnten neun Schutzzonen von grossen Versorgern und 25 von kleinen Versorgungen genehmigt werden. Zurzeit sind insgesamt 120 Schutzzonen in Arbeit (bei Geologen, Wasserversorgungen, Gemeinden oder Amt für Umweltschutz). Von 82 Fassungen liegen noch keine Entwürfe zu Schutzzonen vor. 146 Schutzzonen wurden bis anhin genehmigt. Erschwerend ist nach wie vor die Tatsache, dass wegen Entschädigungsfragen die Ausscheidung von Schutzzonen oft verzögert wird. Bei der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) sind von über 95% der Gemeinden die Zustandsberichte eingereicht worden. Auf Grund der Vorprüfung des Amtes für Umweltschutz zeigte sich, dass die Entwässerungskonzepte bei einigen GEP noch zu überarbeiten waren. Bei sieben Gemeinden wurde die gesamte GEP abgeschlossen und vom Regierungsrat genehmigt. Von 25 Gemeinden liegen die Sanierungspläne ausserhalb der Bauzone vor und sind durch das Amt vorgeprüft oder bereits durch den Regierungsrat genehmigt. Die bisher fehlenden, aussagekräftigen Seewasseruntersuchungen des Lauerzersees, welche die Entwicklung der Wasserqualität während des Jahres aufzeigen, konnten 2005 abgeschlossen werden. In Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG), dem Bundesamt für Umwelt und externer Expertise kann 2006 der Entscheid gefällt werden, ob der Lauerzersee als sanierungspflichtig beurteilt werden muss. Die im Jahr 2004 durchgeführten ökomorphologischen Aufnahmen der Fliessgewässer wurden ausgewertet und auf Grund des Hochwassers Norbert in zwei Teilprojekten weiterverarbeitet (Ausscheidung Raumbedarf und Festlegung des Revitalisierungspotenzials). Zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserversorgung wurde in Wangen das Schutzareal «Aastuden» ausgeschieden. In Muotathal ist das Verfahren für das Schutzareal zurzeit durch Einsprachen blockiert. In Unteriberg konnte im Bereich «Charenboden – Ried» ein grosses, streckenweise gespanntes Grundwasservorkommen nachgewiesen werden. Die Eignung als Trinkwasser muss allerdings noch genauer abgeklärt werden. In Reichenburg klärte das Amt die Frage einer allfälligen Beeinträchtigung des Grundwasserpumpwerkes Hirschlen durch den Badebetrieb im Hirschlensee ab. Die Untersuchungen werden im Sommer 2006 durch die Gemeinde Reichenburg vervollständigt. 2005 stand im Zeichen der Alternativ-Energien. Es wurden 64 Anlagen mit Erdwärmesonden bewilligt (19 700 gebohrte Laufmeter). Pro Meter rechnet man mit einer Leistung von etwa 45 Watt, damit wurden Erdsonden mit einer Gesamtleistung von etwa 0.9 Megawatt installiert. Für Grundwasser-Wärmepumpen wurden zehn Konzessionen erteilt. Die Anfragen für alternative Wärmenutzung nehmen nach wie vor zu. Beantwortet wurden insgesamt 261 Vorabklärungen (Grundwasser, Erdsonden, Energiepfähle usw.). Zurzeit sind im Kanton Schwyz vier grössere Kiesgruben in Betrieb, ebenso fünf Steinbrüche. Die entsprechenden Kontrollen übernimmt das Amt für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden und dem Fachverband für Sand, Kies und Beton (FSKB). Drei Abbauprojekte sind gegenwärtig im Evaluations- oder im Genehmigungsverfahren. Im Bereich der Tankanlagen hat die Anzahl der so genannten «Schwarzanlagen» seit der Einführung der Tankvignette stark abgenommen. Von den 1340 revidierten Tankanlagen sind 410 Kleintankanlagen definitiv aus der Revisionspflicht entlassen worden. Im Rahmen der Grundwasserüberwachung NAQUAspez setzte das Amt für Umweltschutz die bisherige Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald Landschaft (BUWAL – heute BUFU) fort. Herbizide und Belastungen aus Treibstoffen konnten keine nachgewiesen werden. 1.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 2 148 500 224 000 1 924 500 2 170 972 302 758 1 868 214 +22 472 +78 758 – 56 286 Kommentar: Die Vorgaben der Massnahmenpläne I und II wurden vollständig umgesetzt. Das Globalbudget konnte eingehalten werden. Die Erlöse waren bedeutend höher, da die Bundesentschädigungen für die Ökomorphologie erst nach Abschluss des Projekts ausbezahlt wurden. Produktegruppe 2: Umweltschutz (UWS) 2.1 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Überprüfen der Abfallbehandlungsanlagen und Sammelstellen für Haushaltchemikalien betreffend Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. – Vermindern von illegalen Abfallverbrennungen durch konsequente Öffentlichkeitsarbeit. – Erfassen von Messdaten und -grössen für den Beschrieb der Qualität der Umwelt. – Begrüssen der Inhaber von belasteten Standorten, welche eine Voruntersuchung erstellen müssen. Indikatoren Standards Kontrollen der bewillig- 60% pro Jahr ten Abfallanlagen (Betriebskontrollen) 80% bis Ende 2005 Bewilligungen an bestehende öffentliche Sammelstellen für Haushaltchemikalien nach Inkraftsetzung der neuen VeVA Soll-Ist-Abweichungen 68% der Anlagen im Jahr 2005 kontrolliert. Da die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) durch den Bund erst ab 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt wurde, konnte das vorgesehene Ziel nicht erreicht werden. 31 Departement des Innern Informationskampagne 1 pro Jahr Kataster der unterschiedlichen Anlagentypen mit nichtionisierenden Strahlen (NIS) auf dem GIS 1 Anlagetyp pro Jahr erfasst Beprobte Standorte 40 bis Ende 2005 nach Art. 4 der Verordnung über Schadstoffe im Boden (VBBo) Kontakte 50% bis Ende 2004 und 80% bis Ende 2005 Es wurde je eine Kampagne im Bereich Ozon («ozon-ok» und Ozontour) und illegale Abfallentsorgung («Abfalltafeln», «Silofolien») durchgeführt. Im 2005 zugunsten von NIS-MonitoringProjekt auf ein Minimum (Rundfunk) reduziert. Im Jahr 2006 wird ein Praktikant temporär eingestellt, der die Trafostationen und Hochspannungsleitungen erfassen soll. Im 2005 konnte das Projekt «KABO» durchgeführt und beendet werden. Aus Kostengründen konnten jedoch nur 28 Standorte untersucht werden. Dank einem Einsatz von externen Fachleuten konnten alle Inhaber (100%) angeschrieben werden. Kommentar: Bei den Betriebskontrollen der bewilligten Abfallanlagen wurden die positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigt. Dementsprechend konnte die Anzahl der kontrollierten Betriebe leicht gesenkt werden. Die frei werdenden Ressourcen wurden in die Neuorientierung der Kompostieranlagen und in ein Projekt zum Anschieben der koordinierten Verwertung der Siloballenfolien umgelagert. Bei der Bewilligung von Sammelstellen gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) hat sich gezeigt, dass der Zeitplan des Bundes für die Einführung der VeVA für einige Partner im Prozess zu ambitioniert war. Der Bund hat dies erkannt und die Einführung der VeVA auf anfangs 2006 verschoben. Damit hat sich der Fahrplan auch auf kantonaler Ebene verschoben, und die geplanten Arbeiten können erst im Jahr 2006 in Angriff genommen werden. Da nun alle Partner frühzeitig eingebunden und besser informiert werden konnten, dürfte sich der Start der Einführung reibungsloser gestalten, als erwartet. Ozon ist im Sommer das lufthygienische Problem Nummer eins. Der Hitzesommer 2003 hat gezeigt, dass die Bevölkerung in diesem Bereich informiert werden will und dass eine Sensibilisierung für notwendige Massnahmen bei den Vorläuferschadstoffen notwendig ist. Die Aufklärungs- und Orientierungskampagne wurde bereits im 2004 angefahren und im 2005 weitergeführt. Nach einem dritten Jahr (2006) wird Bilanz gezogen und das weitere Vorgehen diskutiert. Illegale Abfallentsorgung ist ein Dauerthema, was auch die gleich bleibend hohe Zahl der Verzeigungen belegt. Im Jahr 2005 wurden als zentrale Kampagne in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die wilden Deponien mit Verbotstafeln ausgerüstet. Gleichzeitig lief die Kampagne «Richtig Feuern mit Holz» weiter und ein Projekt zur Wiederverwertung von Siloballenfolien wurde gestartet. Die Kataster von Anlagen, welche in der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) genannt werden, sind für 32 den Vollzug und die Information der betroffenen Bevölkerung von grossem Nutzen. Der Aufwand zur Erhebung und zur Implementierung des Katasters im Bereich der Trafostationen ist erheblich. Da ein im 2006 startendes Projekt (Messung niederfrequenter Quellen) mit dem Katasterprojekt hohe Synergien aufweist und ein Praktikant für diese Arbeiten temporär angestellt werden konnte, werden die Erhebung und EDV-technische Verarbeitung der Anlagen erst im Jahr 2006 durchgeführt. Die frei werdenden Ressourcen wurden in ein Zentralschweizer NIS-Monitoring-Projekt investiert, dass im 2006 operativ werden kann. Zur minimalen Erfüllung der Vorgabe wurde das Netz der Rundfunksender aufgenommen. Die Arbeiten zum kantonalen Bodenbeobachtungsnetz (KABO) haben sich gut entwickelt und konnten im Sommer 2005 durchgeführt und noch vor Ende des Jahres abgeschlossen werden. Es hat sich gezeigt, dass die budgetierte Summe von 55 000 Franken bei weitem nicht für die anvisierten 40 Standorte reicht. Nach fachlichen Abklärungen wurde entschieden, das KABO mit einer reduzierten Zahl von 28 Standorten durchzuführen. Insbesondere wurden Standorte, welche bei der ersten Untersuchung vor 15 Jahren gute Werte zeigten, weggelassen. Somit konnte die Zielsetzung des KABO mit den vorgesehenen finanziellen Mitteln erreicht werden. Die Revision des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes sah vor, dass dem Kanton für jeden belasteten Standort, dessen Inhaber bis Ende 2005 (neu voraussichtlich bis Mitte 2007) begrüsst wird, ein Beitrag von 500 Franken und in der Summe einige 100 000 Franken geleistet wird. Darauf hat das Amt mit Hilfe von Externen einen Effort unternommen und alle noch verbleibenden Inhaber kontaktiert. Dementsprechend wurde auch die Vorgabe (80% bis Ende 2005) gut erfüllt. 2.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 1 757 900 206 000 1 551 900 1 727 178 201 274 1 525 904 – 30 722 – 4 726 – 25 996 Kommentar: Dank einem guten Kostenmanagement konnte trotz der Massnahmenpläne I und II das Globalbudget eingehalten werden. Leistungsperiode 2004/2005 (Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Leistungsperiode) Übergeordnete Ziele Produktegruppe 1 Gewässerschutz (GWS) – Bestehende Trinkwasserfassungen und Trinkwasservorkommen sind rechtskräftig geschützt. – Die Hälfte aller Gemeinden verfügt über eine genehmigte Generelle Entwässerungsplanung (GEP). – Gebiete für mögliche Erdwärmenutzungen sind bekannt und erlauben dadurch ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren. – Die Grundwasserbelastung mit Schadstoffen der wichtigsten Vorkommen ist bekannt. – Erhaltung und Wiederherstellung der Gewässer als natürlicher Lebensraum (dauernd). Beurteilung der Erfüllung: Die Ausscheidungen für die notwendigen Schutzzonen um Trinkwasserfassungen und Grundwasserschutzareale sind immer noch am Laufen. Zurzeit sind bei verschiedenen Schutzzonenausscheidungen Einspracheverfahren im Gange. Da diese Ver- Departement des Innern fahren in der Regel sehr langwierig sind, wird dies zu grösseren Verzögerungen im Bearbeitungsablauf führen. Es wurde deshalb schon seit längerer Zeit kommuniziert, dass das Ziel – 95% bei grossen (Gemeindewerke) und 80% bei kleinen (Gruppenversorgungen) Fassungen bis Ende 2005 in Kraft – nicht erreicht werden kann. Bei 16 von 30 Gemeinden liegt ein genehmigter oder vorgeprüfter GEP vor. Die Erdwärmekarten sind gedruckt und wurden den kommunalen Fachbehörden vorgestellt sowie den Behörden und Planern zur Verfügung gestellt. Das Ziel eines vereinfachten Baubewilligungsverfahrens kann somit in der Praxis umgesetzt werden. Im Rahmen der Grundwasserüberwachung NAQUAspez setzte das Amt für Umweltschutz die bisherige Zusammenarbeit mit dem BUWAL fort. Bis anhin waren keine Problemstoffe über dem Grenzwert. Die im Jahr 2004 durchgeführten ökomorphologischen Aufnahmen der Fliessgewässer wurden ausgewertet und auf Grund des Hochwassers Norbert in zwei Teilprojekten weiterverarbeitet (Ausscheidung Raumbedarf und Festlegung des Revitalisierungspotenzials). Ebenso wurden verschiedene Renaturierungsprojekte umgesetzt. Da die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) durch den Bund erst ab 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt wurde, konnte das vorgesehene Ziel nicht erreicht werden. Bis heute wurden die Kataster für Natel- sowie Rundfunkantennen, als Planungsgrundlage im Bereich nichtionisierender Strahlen, auf dem Geographischen Informationssystem (GIS) erstellt. 28 ausgewählte Standorte wurden nach Art. 4 der Verordnung über Schadstoffe im Boden (VBBo) beprobt. Damit kann die Veränderung der Schadstoffbelastung der Schwyzer Böden beurteilt werden. Sämtliche Inhaber von belasteten Standorten, welche eine Voruntersuchung erstellen müssen, wurden an den öffentlichen Podiumsgesprächen informiert und anschliessend schriftlich begrüsst. Zur Verminderung illegaler Abfallverbrennungen wurde im Dezember 2004 mit der direkten Information der Anlagenbetreiber durch die Kaminfeger gestartet. Zur Heizsaison 2005/2006 wurde mit der Kampagne «Richtig Feuern mit Holz» die Information via die Gemeinden und die Ärzte ausgedehnt. 3.2 Globalkredit 2004/2005 Umweltschutz 3.1 Globalkredit 2004/2005 Gewässerschutz Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 4 425 500 448 000 3 977 500 4 242 550 744 786 3 497 764 – 182 950 + 296 786 – 479 736 Kommentar: Die Vorgaben der Massnahmenpläne I und II wurden vollständig umgesetzt. Der Globalkredit konnte eingehalten werden. Höhere Erlöse wurden im Bereich der Tankanlagen (Vignetten) erzielt. Ebenso konnten Bundesbeiträge für die hydrologischen Untersuchungen nach Art. 64 Gewässerschutzgesetz beim Bund ausgelöst werden. Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 3 603 400 412 000 3 191 400 3 318 008 481 978 2 836 030 – 285 392 +69 978 – 355 370 Kommentar: Die Vorgaben der Massnahmenpläne I und II wurden vollständig umgesetzt. Der Globalkredit konnte eingehalten werden. Einsparungen wurden erzielt, weil die Kontrollmessungen gemäss Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung durch das Amt für Umweltschutz durchgeführt wurden und keine Vergabe an Dritte erfolgte. Bei den Erlösen wurden noch Beiträge vom Bundesamt für Strassen an die Luftmessungen aus den Vorjahren nachbezahlt. Übergeordnete Ziele Produktegruppe 2 Umweltschutz (UWS) – Betrieb und Unterhalt von Abfallbehandlungsanlagen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und werden korrekt geführt. – Die Umsetzung (Vollzug) der neuen Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ist eingeleitet und zeigt erste Auswirkungen. – Eine Planungsgrundlage im Bereich der nichtionisierenden Strahlen ist auf dem Geographischen Informationssystem (GIS) erstellt. – Die Veränderung der Schadstoffbelastung der Schwyzer Böden ist bekannt. – Massnahmen zur Sanierung belasteter Standorte sind eingeleitet. – Verminderung von illegalen Abfallverbrennungen durch gezielte Informationskampagnen ist erreicht. Beurteilung der Erfüllung: Die Kontrollen der Abfallanlagen wurden auftragsgemäss durchgeführt. Das Resultat ergab, dass die Betriebe nicht nur die Auflagen weitgehend erfüllen, sondern auch in die Zukunft investieren. Das heisst, dass die Qualität ihrer Produkte (Wertstoffe aus Abfall) optimiert und Wert auf optimale Prozesse und eine Kontrolle der Abläufe gelegt wird. 33 34 Volkswirtschaftsdepartement Die Schwyzer Wohnbevölkerung zählte Ende Berichtsjahr 137 225 Personen. Dies entspricht einer Zunahme von 1446 Personen oder 1.06% gegenüber dem Vorjahr. Ebenfalls gewachsen ist die Anzahl der im Handelsregister eingetragenen Firmen. Die Nettozunahme beträgt 427 oder 4.4%. Stark angestiegen ist dabei die Zahl der Aktiengesellschaften (+145) sowie der Gesellschaften mit beschränkter Haftung (+252). – Dem anhaltenden Wirtschaftswachstum steht nach wie vor die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt entgegen. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Kanton Schwyz hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und liegt nach wie vor bei 2.3% (Schweiz 3.8%). Im Jahresdurchschnitt wurden von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 2723 (2650) Stellensuchende betreut. A. Allgemeines B. Wirtschaftsförderung 1. Wirtschaftslage 1. Wirtschaftsförderungsgesetz Der Kanton Schwyz kann sich der schweiz- und europaweiten Abkühlung des Wirtschaftswachstums nicht entziehen. Einerseits nahm die Binnennachfrage nur zögerlich zu, und andererseits fallen die Exporterlöse tiefer aus als im vergangenen Jahr. Die Schwyzer Wirtschaft verzeichnete im Jahr 2005 ein Wachstum des realen Bruttosozialproduktes von 1.7% (2.9%). Trotz Wirtschaftswachstum blieben die positiven Impulse auf den Schwyzer Arbeitsmarkt aus. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2005 unverändert bei 2.3% (Schweiz 3.8%). Im Jahresdurchschnitt wurden 1649 (1630) Arbeitslose registriert. Das Wirtschaftswachstum wurde vor allem durch das Baugewerbe mit einer Zunahme der Bruttowertschöpfung von 3.1% getragen. Insbesondere der Wohnungsbau erlebte einen Boom. Zu den zusätzlichen Wachstumstreibern zählten die Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie der gesamte Dienstleistungssektor. Trotz des Unwetters in der zweiten Augusthälfte konnte der Schwyzer Tourismus ein robustes Wachstum von 1.7% aufweisen. Die Branche «Holz und Möbel» verzeichnete 2005 eine Wertschöpfungssteigerung von 1.9%. Von der deutlich positiven Entwicklung im Holzbau profitierte vor allem die Holzindustrie. Gleichzeitig steigerte das gewachsene Vertrauen der Konsumenten die Verkaufszahlen der Möbelindustrie. Im Landwirtschaftssektor sank die Bruttowertschöpfung unter anderem auf Grund der sinkenden Absatzpreise um 5.4%. Mit einer Abnahme der Betriebe um 1.3% blieb 2005 die Geschwindigkeit des Strukturwandels deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt. 2. Entwicklung der Wohnbevölkerung Gemäss der alljährlichen Erhebung bei den Bezirken und Gemeinden zählte die Wohnbevölkerung im Kanton Schwyz am 31. Dezember 2005 137 225 Personen. Dies entspricht einer Zunahme von 1446 (885) Personen oder 1.06% (0.66%) gegenüber dem Vorjahr. 1.1 Strategiekonzept Wirtschaft und Wohnen für den Kanton Schwyz Der Stand der Umsetzung der Massnahmen des regierungsrätlichen Strategiekonzepts wird im Kapitel «Regierungsrat» ausführlich dargelegt. 1.2 Mitfinanzierung von Investitionshilfen nach IHG Gestützt auf das Gesetz über die Wirtschaftsförderung (WFG) vom 27. November 1986 hat der Regierungsrat die Regionalentwicklungsverbände Rigi-Mythen und Einsiedeln mit je Fr. 57 000.– unterstützt. Es wurden Fr. 171 808.– als kantonale Basisfinanzierung zur Auslösung von zinslosen Investitionshilfedarlehen des Bundes gesprochen (vgl. Ziffer 8). 1.3 Wirtschaftliche Standortwerbung Die wirtschaftliche Standortwerbung im Ausland wurde auch im Jahr 2005 mit den Partnern Greater Zurich Area AG (GZA), Standortpromotion Zentralschweiz (SPZ) sowie der Direktion für Standortförderung des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) realisiert. Der jährliche Mitgliederbeitrag an die GZA beträgt Fr. 101 533.–, jener an die SPZ Fr. 63 000.–. Im Berichtsjahr führten die Ansiedlungsbemühungen der GZA, in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen, zu 103 (96) Ansiedlungen aus dem Ausland. Diese ausländischen Firmen starteten mit 402 (329) neuen Arbeitsplätzen. Vor dem Hintergrund des regierungsrätlichen Strategiekonzepts «Wirtschaft und Wohnen für den Kanton Schwyz» und der Teilstrategie «gezielte Vernetzung» kommt der Mitgliedschaft in der GZA eine besondere Bedeutung zu. Die Beziehungen zur GZA wurden deshalb weiter intensiviert. Der Kanton Schwyz war Gastgeber der jährlich stattfindenden zweitägigen Klausurkonferenz der GZA. Im Herbst führte der Stiftungsrat der GZA seine ordentliche Sitzung im Kanton Schwyz durch. Dies wurde zum Anlass genommen, sämtliche Gemeindepräsidenten und Bezirksammänner sowie Unternehmer der Mitglieds-Bezirke March, Höfe und Einsiedeln über die GZA zu informieren und den Gedankenaustausch über die Kantonsgrenzen hinweg zu pflegen. In sieben (10) Gemeinden nahm die Bevölkerung leicht ab. Den grössten Rückgang verzeichnete Rothenthurm mit 45 Personen, gefolgt von Tuggen (–18) und Schübelbach (–17). Weitere Gemeinden mit einer Bevölkerungsabnahme im Jahr 2005 sind Reichenburg, Muotathal, Vorderthal und Morschach. Die SPZ realisierte aus 1650 (2080) Kontakten und 48 (50) konkreten Anfragen zehn (8) Ansiedlungen mit rund 35 (35) Arbeitsplätzen in den Zentralschweizer Kantonen. Der Kanton Schwyz war mit einer (1) Ansiedlung mit vorläufig zwei (1) Arbeitsplätzen beteiligt. Anfangs 2005 wurde die 1996 gegründete SPZ einer externen Evaluation unterzogen. Die Resultate führten zur Auflösung der SPZ per 31. Dezember 2005. Die Zentralschweizer Wirtschaftsförderungskonferenz wird weiterhin regelmässig tagen, neue feste Strukturen sind derzeit nicht geplant, jedoch können punktuell gemeinsame Aktivitäten durchgeführt werden. Fünf (3) Gemeinden wuchsen um über 100 Personen, nämlich Einsiedeln (+ 303), Freienbach (+ 287), Altendorf (+202), Lachen (+184) und Feusisberg (+146). Die kantonale Wirtschaftsförderung behandelte insgesamt 190 (220) Ansiedlungsanfragen und rund 100 (50) weitere Geschäfte. Sie begleitete 15 (24) ausländische und neun (1) inländische Die ausländische Wohnbevölkerung hat um 619 (555) Personen von 22 019 auf 22 638 zugenommen. Dies entspricht einer Zunahme von 2.8% (2.6%). Die Ausländerquote beträgt nun 16.5% (16.2%). 35 Volkswirtschaftsdepartement Unternehmen auf dem Weg zur Ansiedlung. 88 (70) neue Arbeitsplätze wurden durch die neu zugezogenen Firmen geschaffen. Die Kontaktpflege zu bereits ansässigen Unternehmen wurde im Berichtsjahr weiter intensiviert. Im Mittelpunkt standen Firmenbesuche, die Bearbeitung konkreter Anliegen und die beratende Unterstützung in spezifischen Unternehmensfragen. Aus diesen Unternehmergesprächen resultierte ein erster Netzwerkanlass: Das Bedürfnis nach Informationen über die unternehmerischen Chancen und Risiken in China wurde von der Wirtschaftsförderung aufgenommen und am Anlass «Erfolgreich in China und Fernost» im Oktober 2005 thematisiert. Der Anlass mit Einführungsreferaten und einem Podiumsgespräch mit Schwyzer Unternehmern, die in China aktiv sind, wurde von 70 Personen besucht, und es fand ein reger Erfahrungsaustausch statt. 2. Fonds zur Förderung der kantonalen Volkswirtschaft Die Abrechnung der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) weist per 31. Dezember 2005 einen Saldo von Fr. 188 613.28 aus. Im Berichtsjahr wurden folgende Beiträge ausgerichtet: – Fr. 12 000.– an die BAK Basel Economics AG, als zweite Tranche an den International Benchmark Club (IBC) für das Modul «Steuerbelastung als Standortfaktor»; – Fr. 6 000.– an die Finanzabteilung der Universität Zürich, als zweite Tranche für das Projekt «Swiss Financial Centre Watch»; – Fr. 20 000.– als Initialaufwand für das Technologiezentrum Steinen. Im Rahmen des Massnahmenplanes I zur Haushaltsicherung 2005 – 2008 hatten der Regierungsrat und die SZKB im Jahr 2004 beschlossen, auf die Äufnung des Fonds in den Jahren 2005, 2006 und 2007 zu verzichten. Auf Grund der Projektlancierung Technologiezentrum Steinen (TZS) erschien es jedoch angezeigt, die Sistierung der Fondsalimentierung per 2006 rückgängig zu machen. Ab 2006 wird der Fonds wieder mit jährlichen Einlagen des Kantons und der SZKB von je Fr. 15 000.– geäufnet. 3. Verein InnovationsTransfer Zentralschweiz (ITZ) Die kostenlose Erstberatung der Wissens- und Technologie-Transferstelle der Zentralschweizer Kantone InnovationsTransfer Zentralschweiz (ITZ) wurde im Berichtsjahr erneut intensiv in Anspruch genommen. Dem ITZ gelang es, die Beratungsaktivitäten in den einzelnen Mitgliedskantonen weiter auszubauen. Der Kanton Schwyz hat mit einer Vertreterin des Volkswirtschaftsdepartements sowie einem Vertreter der Privatwirtschaft Einsitz im Vorstand des ITZ. 4. Genossenschaft Technologiezentrum Linth (TZL) Das Technologiezentrum Linth (TZL) mit Standort Ziegelbrücke ist eine kantonsübergreifende Initiative zur Ansiedlung von technisch orientierten Unternehmen im Linthgebiet. Als Gründer- und Beratungszentrum stellt das TZL seine Dienstleistungen nicht nur neuen, sondern auch den bestehenden Unternehmen der Region zur Verfügung. Das aktiv betreute Einzugsgebiet umfasst den Kanton Glarus, die Gebiete See, Gaster und Sargans des Kantons St. Gallen sowie die Schwyzer Bezirke Höfe, March und Einsiedeln. Im Jahr 2003 wurde ein erster Filialbetrieb in Jona gegründet (Technologiezentrum Jona) und im Berichtsjahr fiel der Startschuss für einen weiteren Filialbetrieb in Sargans (Technolo- 36 giezentrum Sargans). Das TZL hat im Berichtsjahr die NetzwerkPlattform «Contact Point» weiter ausgebaut. Diese Anwendung hat sich zu einem wichtigen Instrument für die Vernetzung von Unternehmen entwickelt. Die Datenbank enthält rund 4000 qualifizierte Einträge. Der Jahresbeitrag beläuft sich für den Kanton Schwyz auf Fr. 9250.–. Weitere Trägerkantone sind St. Gallen und Glarus. Das Volkswirtschaftsdepartement ist mit einer Person in der Verwaltung der Genossenschaft TZL vertreten. 5. Technologiezentrum Steinen (TZS) Die Teilstrategie «Entwicklung von innen» und die positiven Erfahrungen in Ziegelbrücke und Jona haben das Volkswirtschaftsdepartement veranlasst, auch für den inneren Kantonsteil ein Technologiezentrum zu realisieren. Das Technologiezentrum Steinen (TZS) wurde im September 2005 eröffnet. Finanziert wird das TZS über den Fonds zur Förderung der Kantonalen Volkswirtschaft. Zudem wurde ein Verein Technologiezentrum Steinen gegründet, der durch Mitgliederbeiträge die weiteren Aufwendungen in der Höhe von rund Fr. 15 000.– deckt. Von den Leistungen des TZS profitieren nicht nur Firmen, die sich im TZS-Gebäude einmieten, sondern auch Unternehmen in der Region sowie Gemeinden, die dem Trägerverein beitreten. Durch das Technologiezentrum Steinen werden bereits vorhandene Unternehmen in der Region nicht konkurrenziert. Es sollen vielmehr im Sinne eines gezielten Strukturwandels Neuansiedlungen in anerkannten Wachstumsbranchen erleichtert werden. 6. Micro Center Central-Switzerland (MCCS) Im April 2000 wurde die Micro Center Central-Switzerland AG (MCCS AG) von Zentralschweizer Unternehmen mit dem Ziel gegründet, eine Kompetenzregion im Bereich Mikrotechnologie zu entwickeln. Seit Anfang 2001 ist das Zentrum Zentralschweiz des Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique SA (CSEM) mit derzeit 31 hoch qualifizierten Wissenschaftern in Alpnach aktiv. Im Jahr 2005 erzielte das CSEM Zentralschweiz in Alpnach einen Umsatz von 7 Mio. Franken. Davon fallen 3 Mio. Franken auf angewandte Forschung (je 1.5 Mio. Franken trugen der Bund und die Kantone der Zentralschweiz bei) und 4 Mio. Franken auf Entwicklung (davon 3 Mio. Franken aus Direktaufträgen von Industriepartnern und 1 Mio. Franken aus öffentlich geförderten Innovationsprojekten) oder Projekte der Europäischen Union. Die Direktaufträge aus der Industrie kamen im vergangenen Jahr aus der ganzen Schweiz und aus dem Ausland, insbesondere den USA. Der Kanton Schwyz leistete einen Beitrag von Fr. 175 000.–. Ebenfalls positiv entwickelt hat sich die Mitarbeiterzahl: Von 15 Mitarbeitenden beim Start im Jahr 2001 hat sich die Mitarbeiterzahl auf 31 und einen Lernenden entwickelt. Externe Doktoranden, Diplomanden, Studenten und Maturanden im Praktikum, die ebenfalls alle im CSEM ausgebildet werden, sind in diesen Zahlen nicht enthalten. 7. Wirtschaftsrat Der Wirtschaftsrat traf sich 2005 zu drei Sitzungen. Im Zentrum stand die Umsetzung des «Strategiekonzeptes Wirtschaft und Wohnen für den Kanton Schwyz». Der Wirtschaftsrat gab dabei wichtige Impulse für die Umsetzung von Teilprojekten und für das Projektcontrolling. Überdies liess er sich über die Tätigkeiten von Volkswirtschaftsdepartement Greater Zurich Area (GZA) und der Genossenschaft Technologiezentrum Linth (TZL) informieren. 8. Regionale Entwicklungskonzepte / Investitionshilfe für Berggebiete 8.1 Allgemeines Auf Grund des Bundesgesetzes über die Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) vom 21. März 1997 sichert der Regierungsrat im Rahmen der dem Kanton zur Verfügung gestellten Bundesmittel Investitionshilfedarlehen zu. Er setzt ausserdem die äquivalente Kantonsleistung fest. 8.2 Zusicherungen Regionalverband Rigi-Mythen (ehemals REV Innerschwyz) Der Theatergesellschaft Arth wurde für die Erweiterung des Theaters ein zinsloses Darlehen von Fr. 400 000.– zugesichert; die kantonale Basisfinanzierung betrug Fr. 116 000.–. Die erlebniswelt muotathal gmbh erhielt für den Aus- und Neubau des Husky Camps in Muotathal ein Darlehen von Fr. 140 000.–. Die Basisfinanzierung belief sich auf Fr. 32 504.–. 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Total 26 081 000.– 6 220 000.– 19 888 000.– 4 712 689.– 18 756 249.– 4 700 000.– 0.– 10 800 000.– 264 486 175.– 1 892 000.– 1 575 000.– 2 750 000.– 1 440 000.– 2 930 000.– 1 000 000.– 0.– 2 000 000.– 46 821 030.– 1 086 120.– 921 375.– 1 001 250.– 551 025.– 1 714 050.– 220 500.– 0.– 700 000.– 24 403 326.– *4% bis 1981; 6% ab 1982; 5% ab 1. Juli 1983; 6% ab 1. Juli 1989; 7% ab 1. Oktober 1990; 5.5% ab 1. Januar 1994; 4.5% ab 1. Januar 1997; 3.5% ab 1. Januar 2003. C. Fremdenverkehr Öffentliche Mittel für den Tourismus wurden eingesetzt zur Unterstützung der Information und des Service public. Unter diesem Titel erhalten der Tourismusverband des Kantons Schwyz (tvsz), die Luzern Tourismus AG und die Destinationen Rapperswil-Zürichsee sowie Vierwaldstättersee jährliche Beiträge. Das Swiss Knife Valley ist in die Leistungsvereinbarung mit Vierwaldstättersee Tourismus eingebunden, Einsiedeln Tourismus in jene von Rapperswil Zürichsee Tourismus. Zusammen mit den in den Jahren 1978 – 2004 zugesicherten Investitionshilfen ergibt sich folgende Übersicht: Jahr 1978–1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Total Projektkosten Zugesicherte Investitionshilfe Zinsvorteil * 131 093 116.– 5 175 700.– 5 561 554.– 3 934 750.– 31 071 000.– 1 706 058.– 66 300 000.– 11 702 500.– 850 000.– 15 900 000.– 750 000.– 12 358 000.– 895 000.– 23 435 000.– 0.– 16 323 400.– 2 737 730.– 329 793 808.– 17 685 315.– 1 218 000.– 725 000.– 360 000.– 2 389 000.– 158 000.– 3 475 000.– 1 285 000.– 150 000.– 2 696 000.– 225 000.– 2 300 000.– 350 000.– 6 630 000.– 0.– 3 100 000.– 540 000.– 43 286 315.– 9 677 459.– 741 415.– 461 825.– 201 600.– 1 663 585.– 69 520.– 1 529 000.– 702 900.– 54 000.– 1 277 348.– 106 312.– 940 500.– 165 375.– 3 717 975.– 0.– 866 250.– 176 750.– 22 351 814.– Regionalentwicklungsverband Einsiedeln Der Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald, Einsiedeln, wurde für den Bau des Gesundheitszentrums ein zinsloses Darlehen von 2 Mio. Franken für die Dauer von 20 Jahren zugesichert. D. Handelsregister 2005 wurden 4086 (4100) Journaleintragungen vorgenommen. Die Eintragungen gingen trotz einer Zunahme der Firmen erstmals seit 1998 leicht zurück. Am 31. Dezember 2005 waren im Handelsregister 10 132 (9705) Firmen eingetragen. Die Nettozunahme beträgt 427 (421) oder 4.4 (4.5)%. Stark zugenommen haben Aktiengesellschaften (+145) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (+252). Das eingetragene Aktienkapital hat von 3.5 auf 3.9 Mia. Franken zugenommen. Bestand Bestand Zu- / Abnahme 1. Januar 31. Dezember 2005 2005 Einzelfirmen Kollektivgesellschaften Kommanditgesellschaften Aktiengesellschaften GmbH Genossenschaften Körperschaften des öffentl. Rechts Vereine Stiftungen Zweigniederlassungen Total 3 076 294 67 3 585 1 964 198 1 40 284 196 9 705 3 102 293 65 3 730 2 216 197 1 44 288 196 10 132 26 –1 –2 145 252 –1 0 4 4 0 427 Zusammen mit den in den Jahren 1978 – 2004 zugesicherten Investitionshilfen ergibt sich für den REV Einsiedeln folgende Übersicht: Jahr 1978–1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 Projektkosten Zugesicherte Investitionshilfe Zinsvorteil * 106 091 552.– 7 706 695.– 193 000.– 25 264 390.– 9 887 600.– 14 537 000.– 11 513 000.– 4 241 000.– 4 676 000.– 19 136 030.– 1 896 000.– 47 000.– 5 997 000.– 2 409 000.– 2 512 000.– 1 737 000.– 575 000.– 925 000.– 9 091 581.– 1 563 730.– 31 255.– 3 202 435.– 1 455 195.– 1 105 280.– 901 780.– 411 125.– 446 625.– E. Wohnungs- und Mietwesen 1. Förderung der Wohnbautätigkeit 1.1 Frühere Wohnbautätigkeit (BRB betreffend Milderung der Wohnungsnot vom 30. Juni 1942; BB betreffend Wohnbauförderung vom 8. Oktober 1947) Wegen Zweckentfremdung subventionierter Wohnungen wurden in zwei (1) Fällen Subventionsbetreffnisse von Fr. 12 950.– (Fr. 7800.–) zurückgefordert (Bundesanteil Fr. 4050.–, Kantonsund Gemeindeanteil von je Fr. 4450.–). 37 Volkswirtschaftsdepartement 1.2 Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 Vom 1. September 1975 bis 31. Dezember 2003 wurden 1684 Wohneinheiten (Wohneigentum und Mietwohnungen) gefördert. Für 202 Objekte wurde die Bundeshilfe abgelöst, sodass diese noch für 1230 Wohnungen besteht. Davon sind 547 Mietwohnungen, 342 Einfamilienhäuser bzw. Eigentumswohnungen und 341 Alters- und Invalidenwohnungen. 1.3 Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (KWEG) vom 12. September 1991 Für 506 (535) Wohneinheiten wurden im Berichtsjahr kantonale Zusatzverbilligungen von insgesamt Fr. 1 125 901.95 (1 260 375.80) ausbezahlt. Am 25. September 2005 haben die Schwyzer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit 30 937 zu 15 602 Stimmen eine Änderung des KWEG beschlossen. Mit dieser Teilrevision, die am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, wird die Gewährung der kantonalen Zusatzverbilligung I (ZV I) auf die ursprüngliche Dauer von elf Jahren zurückgeführt und entfallen die abgestuften Anschlussleistungen zur ZV I. G. Grundstückerwerb durch Personen im Ausland Das Departement erledigte im Berichtsjahr 16 (19) Gesuche: 8 3 4 1 (8) (1) (7) (0) 8 7 0 1 (11) (9) (1) (1) Bewilligungsverfügungen, wovon: Einfamilienhaus zu Ferienzwecken Eigentumswohnung zu Ferienzwecken Autoabstellplatz zu Ferienwohnung Weitere Geschäfte, wovon: Feststellungen der Nichtbewilligungspflicht Aufhebung von Auflagen Verlängerung Veräusserungsfrist Das für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels zur Verfügung stehende Kontingent von 50 (50) Einheiten wurde nicht beansprucht, da noch das Vorjahreskontingent ausgeschöpft werden konnte. H. Arbeitsmarkt 1. Arbeitsmarktlage 2. Schlichtungsbehörden im Mietwesen Die Schlichtungsbehörden im Mietwesen der sechs Bezirke erledigten im Berichtsjahr 249 (307) Streitfälle aus Mietverhältnissen. Von diesen wurden 140 (185) durch Einigung, 31 (20) durch Entscheid und 41 (49) durch Nichteintreten oder Rückzug des Begehrens erledigt. In 37 (53) Fällen musste das Nichtzustandekommen einer Einigung festgestellt werden. Überdies haben die Schlichtungsbehörden zahlreiche Mieter und Vermieter in Mietrechtsfragen beraten. F. Konsumentenschutz 1. Preisbekanntgabeverordnung (PBV) Nachdem die zahnärztlichen Dienstleistungen per 1. Juni 2004 neu der Preisbekanntgabepflicht unterstellt worden waren, wurden 2005 im Sinne einer Stichprobenerhebung 20 Zahnarztpraxen kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass die Hälfte der kontrollierten Zahnärztinnen und Zahnärzte der Pflicht zur Preisbekanntgabe nicht bzw. nur teilweise nachgekommen war. Sie wurden demgemäss nochmals eindringlich zur gesetzeskonformen Preisbekanntgabe aufgefordert. 2. Konsumkreditgesetz (KKG) Es wurde ein Gesuch um Bewilligung der gewerbsmässigen Kreditvermittlung eingereicht. Eine Bewilligung konnte jedoch nicht erteilt werden, da insbesondere die gemäss Bundesrecht erforderliche Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden konnte. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit eine Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) beschlossen, die auf den 1. März 2006 in Kraft treten wird und neben der Berufshaftpflichtversicherung alternative Sicherheiten (Bürgschaft, Garantieerklärung einer Bank, Sperrkonto bei Bank) vorsieht. 38 1.1 Allgemeines Die Zahl der Arbeitslosen nahm von 1810 im Januar auf 1699 im Dezember ab. Im Jahresdurchschnitt wurden 1649 (1630) Arbeitslose registriert; dies entspricht einer Quote von 2.3% (Schweiz 3.8%). Die Zahl der wegen Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden belief sich im Jahresmittel auf 3825 (3935). Im Jahresdurchschnitt waren 54 (66) Arbeitnehmende von Kurzarbeit betroffen. Gemessen an den Ausfallstunden betraf die Kurzarbeit zur Hauptsache folgende Branchen: Möbel und Schmuck (36.8%), Baugewerbe (23.5%), Gummi- und Kunststoffwaren (15.3%), Elektrotechnik (7.7%), Metallindustrie (7.3%). 1.2 Erwerbstätigkeit von Ausländern Seit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz am 1. Juni 2002 wird der freie Personenverkehr für Angehörige aus den bisherigen 15 Ländern der EU und der EFTA schrittweise eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt gelten für ausländische Staatsangehörige aus EU- und EFTA-Staaten und Angehörige aller anderen Staaten (Drittstaaten) unterschiedliche Bestimmungen. Staatsangehörige der neuen Mitgliedstaaten der EU seit 1. Mai 2004 (Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Lettland, Slowenien, Estland, Zypern und Malta) werden erst im Verlaufe des Jahres 2006 mit einer eigenen Übergangsverordnung in das Personen-Freizügigkeitsabkommen mit einbezogen. Seit dem 1. Juni 2004 ist die Kontrolle des Inländervorrangs sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Arbeitsmarktbehörde gegenüber den Angehörigen der 15 bisherigen EU- und EFTAStaaten entfallen. Dies bedeutet, dass Arbeitskräfte aus diesen Staaten ohne arbeitsmarktliche Einschränkung im Rahmen der maximalen Höchstzahlen (Kontingente) zugelassen werden. 2005 wurden im Rahmen der Übergangsverordnung zur Einführung des freien Personenverkehrs 234 (267) Daueraufenthaltsbewilligungen EG / EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren für überjährige oder unbefristete Arbeitsverhältnisse erteilt. Im gleichen Zeitraum wurden 1261 (904) Kurzaufenthaltsbewilligungen EG / EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr (max. 364 Tage) erteilt. Volkswirtschaftsdepartement Dauert ein Aufenthalt eines Angehörigen aus einem der 15 alten EU- und der EFTA-Staaten bis zu drei Monaten, wird seit 1. Juni 2004 keine Aufenthaltsbewilligung mehr benötigt. Ebenso können selbstständige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmende während insgesamt 90 Tagen pro Kalenderjahr in der Schweiz bewilligungsfrei eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbringen. An Stelle des Bewilligungsverfahrens gilt für diese Personen eine vorgängige Meldepflicht. Im Rahmen dieses Meldeverfahrens wurden im Berichtsjahr 580 Personen für einen Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber gemeldet. Für grenzüberschreitende Dienstleistungen ausländischer Firmen gingen für 490 (201) entsandte Arbeitnehmende Meldungen ein; 93 (8) Personen meldeten sich für eine selbstständige Dienstleistungserbringung. Zum Schutz des Arbeitsmarktes gegen Sozial- und Lohndumping hat der Kanton Schwyz im Rahmen des Entsendegesetzes und der flankierenden Massnahmen eine tripartite Kommission eingesetzt. Gemeinsam mit den Kantonen Uri, Obwalden und Nidwalden verfügt diese über eine Vollzugsstelle, welche die entsprechenden Kontrollen vornimmt. Im Rahmen des Entsendegesetzes (Art. 7 EntsG) kontrollierte sie 237 Personen in 108 Betrieben sowie 283 Personen in 60 Betrieben im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung respektive auf Anzeige gemäss Art. 360b OR hin. Für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit von Staatsangehörigen ausserhalb der EU und EFTA gelten die Bestimmungen des Bundesrates über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO). In der Kontingentsperiode 2004/2005 (1. November 2004 bis 31. Oktober 2005) verfügte der Kanton Schwyz über ein Jahresaufenthalterkontingent von 36 Einheiten. Das KIGA hat im Rahmen seiner arbeitsmarktlichen Begutachtung 28 (28) Bewilligungen erteilt, wobei alle auf den 3. Wirtschaftssektor (Dienstleistungen) entfielen. Die kantonale Höchstzahl der Kurzaufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige ausserhalb der EU und EFTA wurde vom Bundesrat auf 51 festgesetzt. Davon hat das KIGA 47 (32) freigegeben. 13 (1) Bewilligungen entfielen auf den ersten Wirtschaftssektor (Urproduktion), zehn (18) auf den zweiten und 24 (13) auf den dritten Wirtschaftssektor. 1.3 Arbeitslose im Jahre 2005 Arbeitslose Stichtag Monatsende Männer 2005 2004 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Monatsmittel 1010 1023 944 906 859 819 797 821 830 815 851 924 883 1008 1023 1005 952 866 819 765 851 881 907 950 1014 920 Frauen 2005 2004 800 794 767 746 728 714 702 770 796 809 794 775 766 717 690 691 685 642 665 675 748 754 759 746 751 710 Total 2005 2004 1810 1816 1711 1652 1587 1533 1499 1591 1626 1624 1645 1699 1649 1725 1713 1696 1637 1508 1484 1440 1599 1635 1666 1696 1765 1630 30–34 Jahre 35–39 Jahre 40–44 Jahre 45–49 Jahre 50–54 Jahre 55–59 Jahre 60 und mehr Total Arbeitslose 158 214 178 179 156 134 124 1699 84 112 86 103 99 80 84 924 74 102 92 76 57 54 40 775 1.4 Private Arbeitsvermittlung Ende 2005 waren im Kanton Schwyz 90 (84) private Stellenvermittlungs- bzw. Personalverleihbüros mit behördlicher Bewilligung tätig. Ihre Tätigkeit stellte sich wie folgt dar: Vermittlungen (ohne Musiker, Artisten usw.) Anzahl Arbeitnehmer, die zwecks Verleih angestellt waren Anzahl der geleisteten Einsatzstunden 2005 2004 715 422 2 030 950 033 1 277 599 802 2. Arbeitslosenversicherung 2.1 Arbeitslosenentschädigung In 358 (349) von Arbeitslosenkassen oder regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterbreiteten Fällen mussten Entscheide über die Anspruchsberechtigung bzw. Vermittlungsfähigkeit von Versicherten gefällt werden. Wegen Ablehnung zumutbarer Arbeit und Nichtbefolgung von Weisungen der RAV wurden 665 Fälle geprüft und 447 (486) Versicherte vorübergehend in der Anspruchsberechtigung eingestellt. Infolge ungenügender Arbeitsbemühungen ergingen in 794 (897) von gesamthaft 957 zur Prüfung vorgelegten Fällen Einstellungsverfügungen. 2.2 Kurzarbeit Das KIGA (Abteilung Arbeitsmarkt) prüfte 67 (74) Voranmeldungen von Kurzarbeit. Die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung wurde in 41 (49) Fällen ganz oder teilweise abgelehnt. 2.3 Schlechtwetterentschädigung In 284 (102) Fällen wurde der Auszahlung von Schlechtwetterentschädigung zugestimmt. Die Anspruchsberechtigung wurde vom KIGA bei je elf (4) Gesuchen ganz oder teilweise verneint. 2.4 Arbeitsmarktliche Massnahmen Es wurden folgende Jahresplätze (ein Jahresplatz entspricht 220 Massnahmentagen) von Arbeitslosen belegt: Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen (individuelle und kollektive Kurse, Ausbildungspraktika und Übungsfirmen) Besondere Massnahmen (Einarbeitungs- und Ausbildungszuschüsse, Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit) Vorübergehende Beschäftigung (Beschäftigungsprogramme, Berufspraktika, Motivationssemester für Jugendliche) 150 (156) 36 (43) 184 (169) Arbeitslose nach Altersgruppen (Ende Dezember 2005) 15–19 Jahre 20 –24 Jahre 25–29 Jahre Total Männer Frauen 114 260 182 49 144 83 65 116 99 2.5 Rechtspflege Das KIGA (Abteilung Arbeitsmarkt) behandelte im Berichtsjahr 62 (87) Einsprachen gegen Verfügungen der Arbeitslosenversicherung wie folgt: 39 Volkswirtschaftsdepartement Abgewiesen Teilweise gutgeheissen Gutgeheissen Als gegenstandslos abgeschrieben Nichteintreten 44 4 10 1 3 (64) (4) (13) (1) (5) Das Verwaltungsgericht behandelte im Berichtsjahr zehn (11) Beschwerden (inklusive pendente Fälle aus dem Vorjahr) gegen Einspracheentscheide des KIGA wie folgt: Abgewiesen Teilweise gutgeheissen; Rückweisung zur Neubeurteilung Gutgeheissen Als gegenstandslos abgeschrieben 4 (3) 4 2 0 (3) (3) (2) 3. Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 3.1 Stellensuchende im Jahre 2005 Im Jahresdurchschnitt wurden von den RAV 2730 (2650) Stellensuchende betreut. Zu den Stellensuchenden werden alle arbeitslosen Personen ohne Beschäftigung, Personen im Zwischenverdienst, Personen in Beschäftigungsprogrammen, Personen in Umschulungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie übrige Stellensuchende (zum Beispiel Rekruten, Kranke oder noch in einem Arbeitsverhältnis stehende Personen) gezählt. 3.2 Vermittlungs- und Beratungstätigkeit Im Rahmen der öffentlichen Arbeitsvermittlung verzeichneten die RAV folgende Zahlen: Offene Stellen (Akquisitionen) Vermittlungen in offene Dauerstellen (ohne Vermittlungen in Zwischenverdienst-Arbeitsverhältnisse) 2005 2004 791 770 696 628 Die Vermittlungsquote (durchschnittliche Zahl der monatlichen Vermittlungen in Dauerstellen pro Personalberater) erreichte im Berichtsjahr 3.5 (Schweiz 1.8). Zur raschen und nachhaltigen Eingliederung in den Erwerbsprozess werden die Versicherten nach Massgabe des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) in arbeitsmarktliche Massnahmen eingewiesen. Im Jahresdurchschnitt nahmen 333 (341) Personen an Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen, 38 (40) an besonderen Massnahmen und 236 (207) an Beschäftigungsprogrammen und Berufspraktika teil. 4.1 Leistungen Im Berichtsjahr hat die kantonale Arbeitslosenkasse Leistungen von insgesamt Fr. 48 807 936.65 (43 246 500.70) ausgerichtet. Die Auszahlungen verteilen sich nach Leistungsbereichen wie folgt: Arbeitslosenentschädigung Arbeitslose Abrechnungen Fr. 31 621 950.35 (32 409 605.90) Kurzarbeitsentschädigung 26 58 40 (33) (86) Betriebe Abrechnungen Fr. 501 131.05 85 163 (38) (65) Betriebe Abrechnungen Fr. 2 450 654.10 (947 454.75) Insolvenzentschädigung 29 95 (28) (102) Betriebe Abrechnungen Fr. 785 240.85 (967 798.80) Fr. 13 448 960.30 (7 966 368.95) Fr. 11 410 686.70 Fr. 1 741 684.65 Fr. 244 022.20 Fr. 25 480.30 Fr. 9 010.90 Fr. 18 075.55 (5 850 482.65) (1 707 168.30) (366 189.70) (–.–) (15 794.85) (26 733.45) Arbeitsmarktliche Massnahmen total wovon: Projektbezogene Kosten Kursauslagen Einarbeitungszuschüsse Ausbildungszuschüsse Pendlerkosten Wochenaufenthaltsbeiträge 4.2 Rechtspflege Die kantonale Arbeitslosenkasse erliess 840 (854) Verfügungen und ordnete damit insgesamt 8439 (11 068) Einstelltage in der Anspruchsberechtigung an (Leistungskürzungen wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit 331, wegen unwahrer Angaben 10, Ablehnung der Anspruchsberechtigung wegen Aktenunvollständigkeit 149, wegen ungenügender Beitragszeit 165, wegen bestehender Lohnansprüche 78). Die Arbeitslosenkasse behandelte im Berichtsjahr 55 (37) Einsprachen gegen Verfügungen wie folgt: Abgewiesen Teilweise gutgeheissen Gutgeheissen Als gegenstandslos abgeschrieben 39 2 10 4 (22) (4) (10) (1) Das Verwaltungsgericht behandelte im Berichtsjahr elf (3) Beschwerden (inklusive pendente Fälle aus dem Vorjahr) gegen Einspracheentscheide der kantonalen Arbeitslosenkasse wie folgt: Abgewiesen Teilweise gutgeheissen; Rückweisung zur Neubeurteilung Gutgeheissen 8 (1) 3 0 (0) (2) 5. Arbeitnehmerschutz und betrieblicher Umweltschutz 5.1 Industrielle Betriebe Am Jahresende unterstanden 157 (159) industrielle Betriebe dem Arbeitsgesetz. Die industriellen Betriebe verteilen sich auf die einzelnen Branchen wie folgt: 4. Kantonale Arbeitslosenkasse 2 735 (2 740) 16 741 (16 653) Schlechtwetterentschädigung (955 272.30) Nahrung, Futter Textil, Kleidung, Leder Holz, Kork, Papier, Verpackung Graphisches Gewerbe Chemie, Kautschuk, Kunststoff Steine, Erde Metall- und Maschinenindustrie, Elektrotechnik Wasser, Gas, Elektrizität Reparaturbetriebe Spirituosen Bijouterie Übrige Total 10 8 27 9 25 15 55 2 2 1 1 2 157 Volkswirtschaftsdepartement 5.2 Gesundheitsvorsorge, Betriebssicherheit Zur Überwachung des Gesundheitsschutzes, der Arbeitsplatzbedingungen, der Arbeitshygiene, der Arbeitssicherheit und der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten wurden 165 (137) Inspektionen in nicht-industriellen und 70 (64) in industriellen Betrieben vorgenommen. Sieben (13) schwere Arbeitsunfälle wurden von der Polizei gemeldet und untersucht. Projektgenehmigungen Plangenehmigungen Betriebsbewilligungen Planbegutachtungen Bewilligungen für Druckbehälteranlagen Dampfkessel und Heisswasser Druckluftbehälter Stickstoff- und Sauerstoffbehälter Flüssiggasbehälter Total 2005 2004 2003 10 14 145 13 6 173 6 6 123 2005 2004 2003 0 5 1 6 12 1 1 1 8 11 1 3 3 4 11 5.3 Arbeits- und Ruhezeit (Arbeitsgesetz) Kantonale Arbeitszeitbewilligungen Sonntagsarbeit Nachtarbeit Ununterbrochener Betrieb Total I. Landwirtschaftliches Bildungsund Beratungswesen 1. Bildung 1.1 Landwirtschaftliche Berufsschule Total Schüler Davon Lehrlinge 27 23 30 30 30 31 31 25 26 31 26 23 30 30 30 31 31 25 26 30 2005/06 2004/05 24 13 37 65% (28) (11) (39) (72%) 1996/1997 1997/1998 1998/1999 1999/2000 2000/2001 2001/2002 2002/2003 2003/2004 2004/2005 2005/2006 1.2 Landwirtschaftsschule 2005 2004 2003 144 41 0 185 164 39 0 203 113 36 0 149 Fünf Gesuche für Sonntagsarbeit mussten abgelehnt werden. 5.4 Sonderschutz der jugendlichen und weiblichen Arbeitnehmer Bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeit wurden sämtliche Lehrverträge der Lernenden in Bäckereien und Milchverarbeitungsbetrieben sowie im Gastgewerbe geprüft. 5.5 Ruhetagsverordnung (VöR) Für ausserordentliche Arbeiten an nicht arbeitsgesetzlichen Feiertagen wurden 29 (22) Bewilligungen erteilt. Vier Gesuche mussten abgelehnt werden. Die Verkaufsgeschäfte haben die Möglichkeit, an höchstens vier Sonn- und Feiertagen pro Kalenderjahr offen zu halten. Hierfür wurden 99 (55) Einzel- und Kollektivbewilligungen erteilt. 5.6 Heimarbeit Im kantonalen Heimarbeitgeberregister waren am Jahresende fünf (6) Betriebe mit total 85 (93) Arbeitnehmenden eingetragen. 5.7 Luft- und Lärmemissionen In Industrie und Gewerbe wurden 168 (142) Betriebsbesuche mit Kontrollen durchgeführt. Daraus ergaben sich vier (9) Lärmmessungen und 153 (113) Schadstoffmessungen. Zu 15 (57) Bauprojekten wurde im Baubewilligungsverfahren Stellung genommen. Von den 234 (229) überwachungspflichtigen Feuerungen (Holz, Heizöl, Gas) und 124 (127) kontrollpflichtigen Tankstellen wurden im Rahmen der periodischen Kontrolle 48 (48) Feuerungen überprüft und 98 (56) Tankstellen kontrolliert. Eine messtechnische Überprüfung wurde bei sechs Textilreinigungsbetrieben und einem Zementofen durchgeführt. 5% (5%) aller Messungen an den Feuerungen führten zu Beanstandungen, wobei ein Service und die Nachmessung verlangt wurden. Bei 10% (15%) der Tankstellen waren grössere Reparaturen zur Erreichung der LRVKonformität notwendig. Schüler aus dem Kanton Schwyz Schüler aus anderen Kantonen Total Prozentualer Anteil Schwyzer Schüler Von den 37 Schülern, darunter eine Landwirtschaftsschülerin, besuchten elf (12) die Schule im Internat und 26 (27) im Externat. 1.3 Zweitausbildung Landwirtschaft Zum dritten Mal wurden für Absolventen einer nichtlandwirtschaftlichen Erstausbildung zwei Grundmodule à je drei Wochen angeboten, die den Teilnehmenden den direkten Einstieg in den zweiten Winterkurs ermöglichen. Teilnehmer Eintritt in 2. Kurs 8 (7) 8 (7) 8 (6) 8 (6) Modul Pflanzenbau Modul Tierhaltung 1.4 Lehrabschlussprüfung praktischer Prüfungsteil schulischer Prüfungsteil angemeldet nicht bestanden bestanden 18 (15) 25 (19) 0 (0) 1 (0) 18 (15) 24 (19) 1.5 Betriebsleiterschule / Berufs- und Meisterprüfung Die produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Module werden alternierend geführt. Betriebsleiterschule 1 (produktionstechnische Module) Betriebsleiterschule 2 (sechs betriebswirtschaftliche Module) Total Fachschüler 0 (43) 25 25 (0) (43) Die Meisterprüfung legten 18 Kandidaten aus fünf Kantonen und die Meisterprüfung ein Repetent aus dem Kanton Schwyz ab. Meisterprüfung angemeldet bestanden BE OW NW UR SZ Total 1 0 5 5 5 5 3 3 4 2 18 15 41 Volkswirtschaftsdepartement 1.6 Spezialkurs für Landwirte ohne landwirtschaftliche Grundausbildung Teilnehmer aus dem Kanton Schwyz Teilnehmer aus anderen Kantonen Total Spezialkursteilnehmer 28 9 37 (23) (1) (24) 1.7 Bäuerlich-hauswirtschaftliche Fachschule (Sommersemesterkurs) Schülerinnen aus dem Kanton Schwyz Schülerinnen aus anderen Kantonen Total Anteil Schwyzerinnen 6 10 16 38% (6) (9) (15) (40%) Von den 16 Schülerinnen wohnten sieben intern und neun extern. Das Durchschnittsalter betrug 25 (24) Jahre. 15 der 16 Schülerinnen hatten eine abgeschlossene Erstausbildung. 1.8 Bäuerlich-hauswirtschaftliche Fachschule (Winterblockkurse) Im Wintersemester wurden Block 4 (Selbstversorgung Aufbau, Gartenbau Aufbau, Buchhaltung) mit 14 Teilnehmerinnen und Block 1 (Verpflegung Grundlagen, Haushaltführung, Wäscheversorgung) mit 14 Teilnehmerinnen durchgeführt. 1.9 Weiterbildung und Kurswesen Das Weiterbildungs- und Kursprogramm 2004/2005 wurde in Form eines Jahreskalenders («Schwyzer Landwirtschaftskalender») herausgegeben. Es wurden 54 (56) ein- und mehrtägige Veranstaltungen angeboten. Anfragen zu Bio-Umstellungsberatungen gingen zurück. Drei (9) Betriebe meldeten sich in der Folge zur Umstellung als Bio Suisse-Betrieb für das Jahr 2006 an. Die Projekte Bio-Beerenanbau und Bio-Steinobstanbau konnten erfolgreich gestartet werden. Beratungen zur Kreuzkrautproblematik wurden häufig in Anspruch genommen. Im Bereich Naturschutz erfolgten mehrere pflanzenbauliche Beratungen im Zusammenhang mit der Nutzungsplanung in Rothenthurm. Zudem konnten vier neue Vernetzungsprojekte nach ÖQV (Öko-Qualitätsverordnung) bewilligt werden. 2.4 Landtechnische Beratung In der Maschinenberatung arbeitete die Zentralstelle mit dem Schweizerischen Verband für Landtechnik (SVLT), Sektion Schwyz, und mit den heimischen Maschinenringen zusammen. In der Einzelberatung wurden häufig Entscheidungshilfen für den Kauf von Maschinen für die Innen- und Aussenmechanisierung geleistet sowie Maschinen und Inventar bewertet. In Pfäffikon und in Biberbrugg fand je ein Traktor-Fahrkurs (G40) statt. Gesamthaft leitete der Landtechnik-Instruktor vier G40Fahrkurse für den SVLT. In Rothenthurm führte die Landtechnische Beratung an drei Tagen Prüfungen für Feld- und Obstbauspritzen durch. Insgesamt wurden 22 Feld- und 13 Obstbauspritzen getestet. In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) bereitete die Beratungsstelle zehn Betriebe für die Vergabe der Sicherheitsplakette vor. Sieben Sicherheitsverantwortliche von landwirtschaftlichen Betrieben besuchten den Agritopkurs an der Landwirtschaftlichen Schule Pfäffikon. 2. Beratung K. Pflanzenbau 2.1 Allgemeine und betriebswirtschaftliche Beratung 1. Obstbau und Obstverwertung 13 26 30 (3) (58) (39) 10 – (15) (70) 120 (141) 18 19 12 (11) (13) (9) Hofübergaben Gutachten für Meliorationsamt IV-Abklärungen Renten / Kapitalhilfe für IV-Stelle Schwyz, Uri Berichte zu Berghilfegesuchen Expertisen /Anträge für Investitionskredite /Betriebshilfe (Die IK-Komission wurde per 1. Januar 2005 aufgehoben.) Einzelberatungen / Verträge zu Betriebsumstellungen / überbetriebliche Zusammenarbeit, diverse Gutachten für Landwirtschaftsamt und Raumplanungsamt Pachtzins verkürzte Pachtdauer Projekte Inklusive Praktikum an der Landwirtschaftlichen Schule fanden 30 (28) Ausbildungsveranstaltungen statt. Die Fläche der Obstkulturen nahm um 5% ab. Der Stand beträgt Ende 2005 in Aren: Betriebe 49 (50) Total Äpfel Birnen Kirschen Zwetschgen Übrige 4152 (4171) 1814 (1831) 325 (327) 1553 (1545) 445 (542) 15 (15) 2. Weinbau Weinlesekontrolle: Wichtige Projekte waren der Aufbau des Regionalmarketings «Züri-Obersee» und Soziale Betreuungsangebote auf dem Bauernhof. 2.2 Pachtkommission Die Pachtkommission wurde per 1. Januar 2005 aufgehoben. 2.3 Ökologie und Umweltfragen in der Landwirtschaft Im Biolandbau wurden zwei Weiterbildungsanlässe durchgeführt. Erstmals seit Einführung musste das Modul «Umstellung auf Biolandbau» inklusive Pflichtausbildung mangels Anmeldungen abgesagt werden. 42 Sorte RieslingxSilvaner Clevner Räuschling Verschiedene Total 2005 61 559 128 575 9 726 63 746 263 624 Sorte 2005 RieslingxSilvaner Clevner Räuschling 74.6 86.8 74.9 Mengen in kg Trauben 2004 2003 86 738 115 332 6 112 59 085 267 267 2002 72 999 113 301 5 144 55 898 247 342 83 601 131 117 8 287 46 718 269 723 Qualität in Oechslegraden 2004 2003 2002 73.7 87.9 82.0 84.9 105.0 88.2 76.2 81.4 71.1 Volkswirtschaftsdepartement (Mindestgrade der 1. Klasse sind für Riesling x Silvaner 65 °Oe, für Clevner 68 °Oe) Die zulässigen Höchsterträge von 1.2 kg/m2 bei den roten und 1.4 kg/m2 bei den weissen Trauben wurden nicht überschritten. Die Rebflächen umfassen 36.7 (34.2) Hektaren. 3. Pflanzenschutz In folgenden Gemeinden trat im Berichtsjahr Feuerbrand auf: Schwyz, Ingenbohl, Steinen, Sattel, Rothenthurm, Lauerz, Steinerberg, Morschach, Altendorf, Galgenen, Vorderthal, Schübelbach, Küssnacht, Wollerau, Freienbach, Feusisberg. Bodenbedeckende Cotoneaster wurden 120 (0) m2 befallen. Weiter waren befallen: 443 (220) Pflanzen, 301 Birnbäume, 110 Apfelbäume inklusive Niederstamm, fünf Quitten, fünf Cotoneaster salicifolius, 16 Weissdorn, eine Pyracantha, fünf verschiedene Cotoneaster. Akzeptanz der Unterstützungsmassnahmen durch korrekten Vollzug und umfassende Information, Beratung und Stellungnahme fördern – Verursachergerechtes Verrechnen eines Anteils der anfallenden Kosten Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Eingehaltene Auszahlungsfristen und Beitragsbedingungen > 98% Kontrollierte Betriebe Sämtliche Neuanmeldungen, Mängel des Vorjahres und 30% der restlichen Betriebe > 98% Alle 1645 beitragsberechtigten Betriebe erhielten termingerechte Zahlungen. Dagegen wurden keine Beschwerden geführt. Total 50% der 1645 beitragsberechtigten Betriebe wurden kontrolliert. Alle 13 Bio-Umstellungsbetriebe, 1825 von 1925 angemeldeten Neuanpflanzungen von Hochstamm-Feldobstbäumen sowie drei von sechs innovativen Projekten erfüllten die Förderbedingungen und wurden unterstützt. Dagegen wurden keine Beschwerden geführt. Alle Landwirte erhielten drei Informationsschreiben. Zudem wurden mehrere öffentliche Orientierungen durchgeführt. 21.1% (+9.1%) Eingehaltene Förderungsbedingungen Der Aufwand für die Massnahmen zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten betrug Fr. 137 755.05. Berichterstattung Mindestens 2-mal jährlich Kostendeckungsgrad > 12% L. Landwirtschaftsamt (WOV) Aufgaben – Beitragszahlung an die Landwirtschaft – Förderung und Erhaltung wettbewerbsfähiger bäuerlicher Betriebe – Aufklärung und Beratung von öffentlichen und privaten Stellen – Umsetzung der staatlichen Tierzuchtförderung – Betreuung der Tierzüchter und der Organisationen an den Ausstellungen und Wettbewerben – Betreuung der kantonalen Tierzuchtorganisationen – Vollzug aller relevanten gesetzlichen Vorschriften – Vollzug des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) im Sinne von: – Ausnahmebewilligungen von Realteilungs- und Zerstückelungsverbot – Erwerbsbewilligungen von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken – Darlehensbewilligungen, welche die Belastungsgrenze überschreiten – Feststellungen des höchstzulässigen Verkaufspreises – Feststellungen, ob dem BGBB nicht unterstellt – Betreuung der Kunden in Fragen im Zusammenhang mit dem BGBB Kommentar: 1645 Landwirtschaftsbetrieben, welche die Anforderungen an den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllten, konnten vor Mitte Juli und vor Mitte Dezember termingerecht Direktzahlungsbeiträge ausbezahlt werden. Total 50% der beitragsberechtigten Betriebe wurden bezüglich Einhaltung der ÖLN- und BIO-Anforderungen kontrolliert. 392 Label-Kontrollen (IP-Suisse / M-7 / QM Schweizer Fleisch) wurden, meist integriert in den ÖLN-Kontrollen, im Auftragsverhältnis durchgeführt. Alle Landwirtschaftsbetriebe wurden mit drei Informationsschreiben bedient. Zudem fanden mehrere öffentliche Orientierungen statt. Umschreibung: Das neue Gesetz über die Landwirtschaft vom 26. November 2003 trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Dadurch konnten erstmals drei innovative Projekte mit Beiträgen von total Fr. 24 000.– unterstützt werden. Drei weitere Gesuche wurden auf Grund von fehlendem Innovationscharakter und zu optimistischen Markteinschätzungen als nicht förderungswürdig beurteilt. An insgesamt 13 Betriebe konnten für die Umstellung auf die biologische Produktionsform Beiträge von total Fr. 25 764.– ausbezahlt werden. 1825 von 1925 neu gepflanzten Hochstamm-Feldobstbäumen erfüllten die Förderbedingungen, sodass 190 Landwirten Beiträge von total Fr. 127 750.– vergütet werden konnten. Der Trend zur Aufwertung der ökologischen Ausgleichsflächen hält weiterhin an: Der Regierungsrat hat vier weitere Vernetzungsprojekte, nämlich «Rothenthurm», «Höfe», «Fronalp» (Morschach-Riemenstalden-Stoos) sowie «Talkessel» (Schwyz-Ingenbohl) mit einer Gesamtfläche von 647 Hektaren bewilligt. Korrekte und termingerechte Beiträge an die Landwirtschaftsbetriebe leisten – Bewerten der Konformität auf den Landwirtschaftsbetrieben – Korrekte Starthilfe an die beitragsberechtigten Landwirte leisten – Politische Der budgetierte Kostendeckungsgrad von über 12% wurde klar (+9.1%) übertroffen. Produktegruppe 1: Zahlungen an die Landwirtschaft 1.1 Ziele und Leistungsvorgaben 43 Volkswirtschaftsdepartement 1.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 2 036 600 320 000 1 716 600 1 809 891 381 276 1 428 615 – 226 709 +61 276 – 287 985 Kommentar: Minderaufwendungen waren beim Kontrolldienst sowie infolge Verzögerung bei der Aktualisierung der Bodenbedeckung im Rahmen des Projektes LWN zu verzeichnen. Andererseits verursachten die Neu- und Ersatzpflanzungen von Hochstammfeldobstbäumen sowie die Beiträge nach der Öko-Qualitätsverordnung bedeutend höhere Ausgaben als budgetiert. Gegenüber dem Budget sind tiefere Gemeinkosten (hauptsächlich Büro- und Anschaffungskosten für Möbel sowie Mietkosten) angefallen. Entsprechend resultierte ein tieferer Gemeinkostenanteil für diese Produktegruppe. Dagegen verursachte die Umlagerung der höheren internen Leistungen Mehrkosten. Zudem übertrafen die Gebühreneinnahmen das Budget. Produktegruppe 2: landwirtschaftlicher Gewässer- und Umweltschutz 70.4 m3 Lagervolumen pro Vertrag geregelt. 1762 Betriebe (99%) verfügten über eine ausgeglichene Nährstoffbilanz. Die Überprüfung der Abstände bei zwölf Neubauten gab zu keinen Beanstandungen Anlass. 175 Baugesuche wurden eingereicht. Dies führte zu insgesamt 137 Verfügungen. Beschwerden wurden keine erhoben. Der Kostendeckungsgrad lag bei 18% oder 3% über dem Budget. 2.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 325 800 60 000 265 800 328 692 59 025 269 667 +2 892 – 975 + 3 867 Kommentar: Die Umlagerung der höheren internen Leistungen verursachte Mehrkosten. Die Erlöse lagen knapp unterhalb des Budgets. Entsprechend resultierte ein leicht höherer Nettoaufwand als budgetiert. Produktegruppe 3: Tierzuchtförderung 3.1 Ziele und Leistungsvorgaben 2.1 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Umschreibung: Durchsetzen genügender Lagervolumen für Hofdünger und des ausgeglichenen Nährstoffhaushalts – Durchsetzen der Mindestabstände zu nachbarlichen Bauten – Baugesuche korrekt und termingerecht behandeln – weiter gehende Sanierungsmassnahmen finanziell unterstützen – Umfassende Information, Stellungnahme und Beratung anbieten – Verursachergerechtes Verrechnen eines Anteils der anfallenden Kosten Indikatoren Standards Genügend Lager100% volumen für Hofdünger Ausgeglichener Nährstoffkreislauf 98% bis 2005 Abstände gemäss FAT 1-Richtlinien 100% bei Neubauten Behandlungsfrist 80% innerhalb von 14 Tagen Gutgeheissene Beschwerden < 2% Geringerer Nährstoffeintrag Kundenzufriedenheit Reduktion gemäss Projektdefinition Mindestens 80% gut Kostendeckungsgrad 1 > 15% Soll-Ist-Abweichungen Zu 100% ausreichend vorhanden. Die örtliche Verteilung wurde mit Einmietverträgen geregelt. 99% oder 1762 Betriebe verfügten über eine ausgeglichene Nährstoffbilanz. Bei allen 12 Neubauten wurden die Mindestabstände durchgesetzt. Alle 175 Baugesuche wurden innert Frist behandelt. Es sind keine Beschwerden eingegangen. Keine bewilligten Projekte vorhanden. Gemäss Umfrage lag die Kundenzufriedenheit im Durchschnitt bei 84%. 18% (+3%) Korrekte und termingerechte Beiträge an Tierzüchter / Zuchtorganisationen leisten – Erarbeiten der Grundlagen für den Leistungsauftrag mit den kantonalen Zuchtorganisationen – Nutzen der Zuchtfördermassnahmen überprüfen – Umfassende Information, Stellungnahme und Beratung der Tierzüchter und deren Organisationen anbieten – Verursachergerechtes Verrechnen eines Anteils der anfallenden Kosten Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Gutgeheissene Beschwerden < 2% Inkraftsetzung der Leistungsvereinbarung Bis 2004 Milchkontrollabschlüsse Verbesserung Kundenzufriedenheit Mindestens 80% gut Kostendeckungsgrad > 2% Die Beiträge wurden termingerecht ausgerichtet. Dagegen wurden keine Beschwerden erhoben. Das neue Landwirtschaftsgesetz wurde per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Entsprechend konnte die Leistungsvereinbarung mit den kantonalen Zuchtorganisationen erst auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden. Die 9436 Milchkontrollabschlüsse wiesen eine Verbesserung von durchschnittlich +187 Kilo Milch pro Tier und Jahr auf. Infolge intensiven Kontakts mit den kantonalen Zuchtorganisationen im Rahmen der Leistungsvereinbarung wurde auf die Kundenumfrage im Bereich Tierzuchtförderung bewusst verzichtet. 1.1 % (-0.9%) Forschungsanstalt Tänikon Kommentar: Das Stapelvolumen war in ausreichendem Umfang vorhanden. Das Problem der örtlichen Verteilung von genügend Lagervolumen wurde mit 138 Einmietverträgen mit durchschnittlich 44 Volkswirtschaftsdepartement Kommentar: Gegen die Beitragszahlungen wurden keine Beschwerden geführt. Das Gesetz über die Landwirtschaft vom 26. November 2003 sowie die Vollzugsverordnung vom 26. Oktober 2004 wurden am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Dementsprechend konnte die Leistungsvereinbarung mit den kantonalen Zuchtorganisationen erst auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden. Die Milchleistungskontrollen wiesen im Durchschnitt eine Verbesserung um 187 Kilo auf 6558 Kilo Milch pro Tier und Jahr auf. Die Anzahl der Standardabschlüsse nahm um 318 auf 9436 Stück ab. Im Bereich Tierzuchtförderung wurde infolge intensiver Verhandlungen im Rahmen der Leistungsvereinbarung auf eine Kundenbefragung bewusst verzichtet. Eine Aussage zur Kundenzufriedenheit war damit nicht möglich. Der Kostendeckungsgrad lag bei 1.1% oder 0.9% unter dem Budget. liegt. Zudem hat die Schätzungsabteilung im Rahmen der generellen Neuschätzungen landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe das Landwirtschaftsamt um 24 Feststellungsverfügungen ersucht, ob Grundstücke dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellt sind, oder ob ein Gewerbe vorliegt. Zur Erbringung dieser Leistung mussten von den beiden Dienststellen zuerst die Standards definiert werden, was ebenfalls mehr Zeit beanspruchte. Im Leistungsauftrag 2006/07 wurde dieser Standard entsprechend reduziert. Gegen zwei Verfügungen sind Beschwerden erhoben worden. Beide sind beim Verwaltungsgericht noch hängig. Eine Beschwerde aus dem Jahr 2004 wurde abgelehnt und eine gutgeheissen. Eine Beschwerde aus dem Jahr 2003 wurde ebenfalls gutgeheissen. Die durchschnittliche Kundenzufriedenheit bei den Beratungen und Informationen im Bereich Bodenrecht erreichte gemäss externer Umfrage 80%. Der Kostendeckungsgrad lag bei 15.9% oder 4.1% unter dem Budget. 3.2 Globalbudget 2005 4.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 1 136 900 7 000 1 129 900 1 006 330 6 000 1 000 330 – 130 570 –1 000 – 129 570 Kommentar: Da die Finanzkraft nicht weiter zunahm, mussten weniger gebundene Beiträge an die Leistungsprüfungen der nationalen Zuchtorganisationen entrichtet werden. Dank der Leistungsvereinbarung mit den kantonalen Zuchtorganisationen konnten Personalstunden eingespart und für andere Massnahmen eingesetzt werden. Entsprechend lag der Gemeinkostenanteil tiefer. Dagegen verursachte die Umlagerung der höheren internen Leistungen Mehrkosten. Produktegruppe 4: Bäuerliches Bodenrecht 4.1 Ziele und Leistungsvorgaben Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 289 100 60 000 229 100 295 988 46 950 249 038 + 6 888 – 13 050 + 19 938 Kommentar: Die im Auftrag der Schätzungsabteilung erstellten Feststellungsverfügungen verursachten Leistungen im Umfang von 151 Stunden oder Fr. 16 515.–, welche verwaltungsintern nicht in Rechnung gestellt wurden. Folglich resultierten tiefere Gebühreneinnahmen als budgetiert. Die Kosten der internen Leistungen waren deutlich höher als angenommen. Leistungsperiode 2004/2005 (Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Leistungsperiode) Produktegruppe 1: Zahlungen an die Landwirtschaft Umschreibung: Termingerechte und korrekte Entscheide vorbereiten – Anbieten von umfassender Information, Stellungnahme und Beratung der Kunden – Verursachergerechtes Verrechnen eines Anteils der anfallenden Kosten Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Eingehaltene Fristen für Entscheid, Stellungnahme 90% innert vier Wochen Gutgeheissene Beschwerden < 2% Kundenzufriedenheit Mindestens 80% gut Kostendeckungsgrad > 20% Von 190 Gesuchen sind 138 oder 72.6% innert vier Wochen entschieden worden. 131 Entscheide wurden gefällt. Dagegen wurden zwei Beschwerden erhoben, welche noch hängig sind. Gemäss Umfrage lag die Kundenzufriedenheit im Durchschnitt bei 80% 15.9% (– 4.1%) Kommentar: Von insgesamt 190 Gesuchen sind 138 oder 72.6% innerhalb von vier Wochen entschieden worden. Zeitliche Verzögerungen sind aus zwei Gründen eingetreten: Im Verfahren um 26 Ausnahmebewilligungen vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot darf erst entschieden werden, wenn eine rechtskräftige raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung (Zweckänderung) vor- Übergeordnete Ziele – Gemeinwirtschaftliche Leistungen und Standortnachteile werden abgegolten. – Wettbewerbsfähige Betriebe werden gefördert. – Konformitätsbewertung auf den Betrieben ist sichergestellt. – Politische Akzeptanz der Beitragszahlungen ist vorhanden. Beurteilung der Erfüllung: 1645 (1670) Landwirtschaftsbetriebe, welche den ökologischen Leistungsnachweis erfüllten, erhielten Direktzahlungen des Bundes im Umfang von 65.7 (65.2) Mio. Franken als Abgeltung für gemeinwirtschaftliche Leistungen sowie für Standortnachteile. 287 (290) Betriebe erhielten zudem Beiträge von Fr. 260 988.– (Fr. 280 893.–) für die Bewirtschaftung von Steillagen von mehr als 50% Neigung. Für die biologische Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen erhielten 1201 (1135) Betriebe Beiträge nach der Ökoqualitätsverordnung im Umfang von Fr. 1 461 750.– (Fr. 1 107 348.–) des Bundes und von Fr. 365 880.– (Fr. 277 767.–) des Kantons. Im Jahr 2004 sind die drei Vernetzungsprojekte «Alpthal», «Wägitalersee-West» und «Gersau» und im 2005 vier weitere Vernetzungsprojekte «Rothenthurm», «Höfe», «Fronalp» (Morschach-RiemenstaldenStoos) sowie «Talkessel» (Schwyz-Ingenbohl) bewilligt worden. Im Jahr 2005 konnten erstmals drei innovative Projekte mit einem Beitrag von Fr. 24 000.– unterstützt werden. Drei weitere Gesuche wurden wegen fehlendem Innovationscharakter und zu optimistischen Markteinschätzungen als nicht förderungswürdig beurteilt. 45 Volkswirtschaftsdepartement Am 17. und 18. Mai 2004 fand im Landwirtschaftsamt eine vom Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Finanzinspektorat, durchgeführte «Revision Direktzahlungen» statt. Im Revisionsbericht wurde den Bereichen Direktzahlungen und Kontrollwesen ein gutes Zeugnis ausgestellt. 50% (59%) der direktzahlungsberechtigten Betriebe wurden bezüglich Einhaltung der ÖLN- beziehungsweise BIO-Anforderungen kontrolliert. Obwohl seitens der Label-Organisationen die Kontrollhäufigkeit in verschiedenen Programmen gesenkt wurde, wurden 392 (400) Label-Kontrollen (IPSuisse, M7 und QM Schweizer Fleisch) im Auftragsverhältnis durchgeführt. Das Schwyzer Stimmvolk hat mit der Annahme des Gesetzes über die Landwirtschaft vom 26. November 2003 die politische Akzeptanz der Fördermassnahmen kundgetan. Der Regierungsrat hat Gesetz und Vollzugsverordnung per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Politische Vorstösse zur Kürzung kantonaler Beiträge sind keine eingereicht worden. Zusammenfassend können alle vier übergeordneten Ziele als erfüllt betrachtet werden. Globalkredit 2004/2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 4 036 800 575 000 3 461 800 3 323 192 703 521 2 619 671 – 713 608 +128 521 – 842 129 Kommentar: Der gewährte Globalkredit wurde nicht vollumfänglich benötigt: Minderaufwendungen waren beim Kontrolldienst, bei den EDVProgrammen und bei der Erhebung landwirtschaftlicher Nutzflächen zu verzeichnen. Die Aktualisierung der Bodenbedeckung wird voraussichtlich erst im Jahre 2007 zur Verfügung stehen. Hingegen hat das Landwirtschaftsamt das Pilotprojekt zur Ermittlung spezifischer Zusatzinformationen abgeschlossen. Die Beiträge für Sondermassnahmen und Innovationsförderung lagen knapp unter dem Budget. Die Gemeinkosten konnten dank tieferen Personal- sowie tieferen Miet- und Anschaffungskosten im Zusammenhang mit dem Standortwechsel gegenüber dem Budget deutlich reduziert werden. Entsprechend ist der Gemeinkostenanteil tiefer ausgefallen als budgetiert. Dagegen waren höhere interne Leistungen zu verzeichnen. Die Erlöse, insbesondere die Gebühreneinnahmen, übertrafen das Budget. Produktegruppe 2: landwirtschaftlicher Gewässer- und Umweltschutz Übergeordnete Ziele – Alle Betriebe haben eine ausgeglichene Nährstoffbilanz. – Alle Betriebe haben genügend Lagervolumen für Hofdünger. – Die landwirtschaftlichen Gewässer- und Umweltschutzauflagen sind im Rahmen der kantonalen Baubewilligungsverfahren geprüft. – Mindestabstände bei landwirtschaftlichen Bauten sind durchgesetzt. – Weiter gehende Sanierungsmassnahmen werden finanziell unterstützt. Beurteilung der Erfüllung: 1762 (1712) Betriebe oder 99% (97.4%) der Betriebe verfügten über eine ausgeglichene Nährstoffbilanz. Das Lagervolumen war zu 100% ausreichend vorhanden. Das Problem der örtlichen Verteilung wurde mit 138 (137) Einmietverträgen geregelt. Alle 175 (228) Gesuche bezüglich landwirtschaftlichen Gewässerschutz wurden geprüft und 137 (178) Verfügungen ausgestellt. 46 Bei allen zwölf (16) landwirtschaftlichen Neubauten wurde der Mindestabstand durchgesetzt. In der Leistungsperiode existierten keine bewilligten Projekte für Sanierungsmassnahmen von Oberflächengewässern. Zusammenfassend sind alle vier übergeordneten Ziele erfüllt worden. Globalkredit 2004 / 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 682 000 120 000 562 000 625 156 128 855 496 301 – 56 844 + 8 855 – 65 699 Kommentar: Der gewährte Globalkredit wurde nicht vollumfänglich benötigt: Minderaufwendungen waren wegen der Nichtrealisierung eines Projektes zur Reduktion des Nährstoffeintrags in Gewässer zu verzeichnen. Die Erhebung der landwirtschaftlichen Nutzflächen verursachte ebenfalls weniger Kosten. Der Gemeinkostenanteil lag tiefer als budgetiert, hingegen waren höhere interne Leistungen zu verzeichnen (Begründung: siehe Produktegruppe 1). Die Gebühreneinnahmen lagen leicht über dem Budget. Produktegruppe 3: Tierzuchtförderung Übergeordnete Ziele – Kantonale Tierzuchtorganisationen erhalten Leistungsauftrag und werden betreut. – Produktionskosten für tierische Produkte werden überprüft. – Leistungen für administrative Arbeiten werden abgegolten. Beurteilung der Erfüllung: Das Gesetz über die Landwirtschaft konnte erst per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden. Deshalb konnte die Leistungsvereinbarung mit den kantonalen Zuchtorganisationen, bestehend aus dem Schwyzer Braunviehzuchtverband, der Holsteinzuchtgenossenschaft Rigi und dem Schwyzer Kleinviehzuchtverband ebenfalls erst per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden. Die Ermittlung der Produktionskosten pro Einheit (Kilogramm Milch) und der Vergleich über zwei Jahre gestalteten sich deutlich schwieriger als angenommen. Lediglich eine kleine Gruppe von Betriebsleitern führte eine Vollkostenrechnung zur Ermittlung der Produktionskostenentwicklung pro Kilogramm Milch durch. Statistische Daten liegen noch nicht vor. Deshalb wurde die Zielformulierung im Leistungsauftrag 2006 / 07 angepasst. Die Leistungen für administrative Arbeiten sind Bestandteil der Leistungsvereinbarung und werden von der Trägerschaft mit einem Pauschalbeitrag abgegolten. Zusammenfassend sind das erste und dritte übergeordnete Ziel infolge verzögerter Inkraftsetzung des Landwirtschaftsgesetzes erst im zweiten Jahr der Leistungsperiode erfüllt worden. Das zweite übergeordnete Ziel konnte infolge fehlender Datengrundlage nach wie vor nicht erfüllt werden. Globalkredit 2004/2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 2 436 500 14 000 2 422 500 2 120 387 12 586 2 107 801 – 316 113 –1 414 – 314 699 Kommentar: Der gewährte Globalkredit wurde nicht vollumfänglich benötigt: Da die Finanzkraft, entgegen der Annahme, nicht weiter zunahm, Volkswirtschaftsdepartement mussten weniger gebundene Beiträge an die Leistungsprüfungen entrichtet werden. Dank der Leistungsvereinbarung mit den kantonalen Zuchtorganisationen konnten die Personalleistungen wesentlich reduziert und für andere Massnahmen eingesetzt werden. Entsprechend lag der Gemeinkostenanteil tiefer. Die internen Leistungen waren höher als budgetiert. Die Erlöse entsprachen knapp nicht dem Budget. 2. Kredite und Abrechnungen Für das Berichtsjahr stand ein Kantonsbeitrag von 3.0 (3.5) Mio. Franken zur Verfügung. Es wurden Teil- und Schlussabrechnungen mit folgenden beitragsberechtigten Kosten und Kantonsbeiträgen erledigt: Anzahl Anzahl Teilab- Schlussabrechnungen rechnungen Produktegruppe 4: Bäuerliches Bodenrecht Übergeordnete Ziele – Verbesserte landwirtschaftliche Strukturen werden gefördert. – Stellung des Selbstbewirtschafters und Pächters beim Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken wird gestärkt. – Übersetzte Preise werden bekämpft. – Untragbare Verschuldung wird vermieden. Beurteilung der Erfüllung: 30 (43) Ausnahmebewilligungen vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot hatten zur Folge, dass Selbstbewirtschafter und Pächter landwirtschaftliche Grundstücke erwerben konnten. Je einmal konnte der Erwerb infolge übersetzten Preises nicht bewilligt werden. Zwei (3) Erwerbsgesuche wurden abgelehnt, weil es sich bei den Erwerbern nicht um Selbstbewirtschafter handelte. Drei (7) Darlehen über der Belastungsgrenze wurden bewilligt, da die Tragbarkeit gewährleistet war. Zusammenfassend sind alle vier übergeordneten Ziele erfüllt worden. Allgemeiner Tiefbau Erschliessungswege Waldwege Wasserversorgungen Hochbauten Düngeranlagen Total 6 12 20 4 22 – 64 6 13 2 6 12 4 43 Beitragsberechtigte Kosten Fr. Kantonsbeitrag Fr. 730 584.– 1 618 260.– 1 794 765.– 1 494 900.– 9 966 521.– 180 000.– 15 785 030.– 238 109.– 526 759.– 250 121.– 466 734.– 1 441 500.– 72 000.– 2 995 223.– 3. Bundes- und Bezirksbeiträge Anzahl Anzahl Teilab- Schlussabrechnungen rechnungen Allgemeiner Tiefbau Erschliessungswege Wasserversorgungen Hochbau Total 1 6 4 15 26 8 13 6 12 39 Beitragsberechtigte Kosten Fr. Bundesbeitrag Fr. 885 080.– 2 746 990.– 2 187 900.– 9 158 760.– 14 978 730.– 259 682.– 753 603.– 631 328.– 1 186 100.– 2 830 713.– Die Bezirke zahlten folgende Beiträge aus: Globalkredit 2004 / 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 560 000 120 000 440 000 586 226 143 387 442 839 + 26 226 + 23 387 + 2 839 Kommentar: Der gewährte Globalkredit wurde knapp überschritten: Die Kostenüberschreitung war im Wesentlichen auf die Umlagerung der höheren internen Leistungen zurückzuführen. Der Gemeinkostenanteil lag tiefer als budgetiert. Hingegen übertrafen die Erlöse die Erwartungen. M. Meliorationsamt 1. Umfang der ordentlichen Tätigkeit Der vom Bund zur Verfügung gestellte Verpflichtungskredit für Bodenverbesserungen betrug 2.7 (2.0) Mio. Franken. In 625 (568) Verfügungen wurden folgende Geschäfte behandelt: 43 Zusicherungen von Bundesbeiträgen 65 Überweisungen von Bundesbeiträgen 107 Auszahlungen von Kantonsbeiträgen Fr. 2 722 254.– Fr. 2 830 713.– Fr. 2 995 223.– Die übrigen Verfügungen betrafen Beitragszusicherungen an Meliorationsprojekte, Zusicherungen von Investitionskrediten und Betriebshilfedarlehen, Auszahlungen von Beiträgen an Wohnbausanierungen, Zweckentfremdungen und Raumplanungsbewilligungen. Schwyz Gersau March* Einsiedeln Küssnacht Höfe Total Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 753 590.– 26 324.– 120 111.– 87 306.– 70 900.– 49 386.– 1 107 617.– *inklusive Beiträge an das Integralprojekt Wägital 4. Meliorationsprojekte Der Regierungsrat hat an 44 (50) Meliorationsprojekte mit beitragsberechtigten Kosten von Fr. 18 680 175.– (Fr. 12 123 350.–) Kantonsbeiträge von Fr. 3 824 018.– (Fr. 2 918 760.–) zugesichert. Das mit diesen Projektgenehmigungen ausgelöste Bauvolumen beträgt rund 20 Mio. Franken. Die subventionierten Projekte betrafen sechs Güter- und Alpwege, 24 Hochbauten, ein Alpgebäude, sieben Wiederherstellungen und sechs Wasserversorgungen. 5. Neue Gesuche Es gingen 82 (68) neue Gesuche ein. Sie teilen sich wie folgt auf: 27 Wiederherstellungen nach Unwetter vom August 2005, 17 Güter- und Alpwege, 32 Hochbauten, eine Materialseilbahn, drei Entwässerungen, eine Brücke und eine Wasserversorgung. 6. Wohnbausanierungen in Berggebieten Es gingen 36 (53) Gesuche ein. Der Zusicherungskredit des Bundes betrug Fr. 784 000.– (Fr. 725 100.–). 47 Volkswirtschaftsdepartement Es konnten 64 (28) Geschäfte mit einer Bausumme von Fr. 37 189 900.– (Fr. 15 960 050.–) und beitragsberechtigten Kosten von Fr. 10 840 000.– (Fr. 6 660 000.–) behandelt und subventioniert werden. An die genehmigten Projekte wurden folgende Beiträge zugesichert: Bund Kanton Bezirke Total Fr. Fr. Fr. Fr. 784 000.– 2 468 250.– 822 750.– 4 075 000.– Es wurden 36 Schlussabrechnungen und 57 Teilabrechnungen mit einer Bausumme von Fr. 18 531 560.– erstellt, wobei an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 7 915 000.– folgende Beiträge ausbezahlt wurden: Bund Kanton Bezirke Fr. Fr. Fr. 855 000.– 1 798 170.– 571 160.– Rothenthurm Oberiberg Steinerberg Morschach Alpthal Illgau Riemenstalden Gersau Innerthal Reichenburg Einsiedeln Küssnacht Wollerau Freienbach Feusisberg Total 6 3 22 8 3 18 5 29 8 1 10 20 2 1 2 218 (32) 39 040.– 4 205.– 97 871.– 84 590.– 17 592.– 93 578.– 21 629.– 95 700.– 32 137.– 8 580.– 41 503.– 149 810.– 7 728.– 452.– 12 000.– 1 064 264.– (142 095.–) Die Fondsverwaltung hat 27 (46) Abrechnungen genehmigt und insgesamt Beiträge in Höhe von Fr. 58 974.– (Fr. 77 682.–) an Geschädigte überwiesen. Per Ende 2005 waren 51 Gesuche hängig. 7. Fonds für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe 9. Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone Der Fonds hat 2005 folgende Tätigkeit entwickelt: Es wurden 216 (272) Gesuche für landwirtschaftliche Bauten und Anlagen behandelt. 7.1 Investitionskredite Bewilligte Investitionsdarlehen Wohnbauten Stallbauten, Remisen, Silos, Jauchegruben Anlagen (Wege, Bodenveränderungen usw.) Fr. Fr. Fr. 10 929 600.– 3 348 000.– 14 277 600.– an natürliche Personen an juristische Personen in 82 Posten in 16 Posten in 98 Posten 68 99 49 (74) (139) (59) Am Jahresende waren beim Meliorationsamt 24 (32) Baugesuche pendent. Darlehensbestand, Aus- und Rückzahlungen Fr. Fr. Fr. Fr. 46 783 400.– 8 423 000.– – 6 492 100.– 48 714 300.– Bestand am 31. Dezember 2004 + Darlehensauszahlungen ./. Darlehensrückzahlungen Bestand am 31. Dezember 2005 in 615 Posten N. Kantonsforstamt (WOV) in 628 Posten 7.2 Betriebshilfe Bewilligte Betriebshilfedarlehen Fr. 390 000.– an natürliche Personen in 2 Posten Darlehensbestand, Aus- und Rückzahlungen Fr. Fr. Fr. Fr. 3 298 950.– 310 000.– – 359 550.– 3 249 400.– Bestand am 31. Dezember 2004 + Darlehensauszahlungen ./. Darlehensrückzahlungen Bestand am 31. Dezember 2005 in 53 Posten in 51 Posten Aufgaben – Nachhaltige Sicherstellung und Erfüllung der Leistungen des Schwyzer Waldes hinsichtlich: – Waldarealerhaltung – Ressourcenschutz (Wasserangebot, Boden, Kohlenstoffspeicher, Reinigung der Luft) – Rohstoff Holz und andere wirtschaftlich nutzbare Waldprodukte – Artenvielfalt und Lebensräume – Schutz vor Naturgefahren – Freizeitraum (Raum für Erholung und Sport) – Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für eine effiziente Waldwirtschaft. – Ab 1. Januar 2005 Fachbereich Fuss- und Wanderwege. 8. Unversicherbare Elementarschäden Es wurden folgende Schadenmeldungen von den Gemeinden entgegengenommen und an die Fondsverwaltung in Bern weitergeleitet: Gemeinden Fälle geschätzte Schadensumme Fr. Arth Ingenbohl Muotathal Steinen Sattel 21 2 38 12 7 101 300.– 4 790.– 188 611.– 47 550.– 15 598.– 48 – Ab 1. September 2005 Fachbereich Jagd und Fischerei (neuer Amtsname: Amt für Wald, Jagd und Fischerei). Produktegruppe 1: Waldleistungen Dritter 1.1 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Quantitative und qualitative Walderhaltung, Fördern der Sicherheit von Menschenleben und Sachwerten vor Naturgefahren, Bereitstellen von Grundlagen für Gefahrengebiete, Ausschöpfen des Holznutzungspoten- Volkswirtschaftsdepartement zials, Beheben und Verhüten von Waldschäden, Sicherstellen des Naturund Landschaftsschutzes, der Erholung und des Grundwasserschutzes im Wald, formell und materiell koordinierte Verfahren. Indikatoren Standards Rodungsbewilligung, Ersatzaufforstung Rodungsvorausseterfüllt zungen und Ersatzaufforstungspflicht sind erfüllt. Termine sind eingehalten. Vollzug bis Ende 2005 90% erfüllt Regionale Waldpläne (RWP) Programmvereinbarungen mit dem Waldbesitzer (Projekte) Pauschalansätze Pflichtenheft Weiserflächen Gefahrenkarten Flächenanteile Soll-Ist-Abweichungen Zielführendes Projektmanagement erfüllt Im interkantonalen Vergleich unter den Top-Five Bis Ende 2004 für alle Mitarbeiter aktualisiert Einrichtung von 10 Weiserflächen bis Ende 2005 Berücksichtigung des integralen Naturgefahren-Risikomanagements Umsetzung der nationalen Waldreservatspolitik bis Ende 2005 erfüllt (Bestätigung Eidg. Forstdirektion) erfüllt Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Programmvereinbarung (Projekte) Programmvereinbarung (Projekte) Eigenwirtschaftlichkeit Zielführendes Projektmanagement Zielführendes Projektmanagement Im Durchschnitt anderer öffentlicher Waldbesitzer im Kanton Mindestens 100% erfüllt Kostendeckungsgrad (Ausführen Arbeiten für Dritte) erfüllt erfüllt erfüllt 2.2 Globalbudget 2005 erfüllt 80% (Finanzierungsengpass Bund) Die Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis vom August 2005 werden im Rahmen des integralen Naturgefahren-Risikomanagements berücksichtigt. Das Entlastungsprogramm EP03 des Bundes führt im Waldbereich auch zu Kürzungen bei den Beiträgen an die Waldreservate. Die Finanzierungsengpässe führen zu einer geringfügigen Verzögerung bei der Umsetzung des Waldreservatskonzepts. 1.2 Globalbudget 2005 Soll Ist Abweichung 5 377 000 1 063 000 4 314 000 4 078 651 1 122 384 2 956 267 – 1 298 349 + 59 384 – 1 357 733 Kommentar: Das Globalbudget wurde um Fr. 1 298 349.– unterschritten. Minderaufwendungen resultierten insbesondere in folgenden Bereichen: Kosten für Gefahrenkarten, Beiträge an Waldschäden, Beiträge an forstliche Planung. Die Erlöse liegen um Fr. 59 384 höher als budgetiert. Produktegruppe 2: Waldleistungen im Staatswald 2.1 Ziele und Leistungsvorgaben Quantitative und qualitative Walderhaltung, Fördern der Sicherheit von Menschenleben und Sachwerten vor Naturgefahren, Bereitstellen von Grundlagen für Gefahrengebiete, Ausschöpfen des Holznutzungspotenzials, Beheben und Verhüten von Waldschäden, Sicherstellen des Naturund Landschaftsschutzes, der Erholung und des Grundwasserschutzes im Wald, formell und materiell koordinierte Verfahren. Kommentar: Keine Bemerkungen erfüllt Kommentar: Die Regionalen Waldpläne (RWP) sind bis Ende 2005 zu 90% ausgearbeitet. Die beiden Regionalen Waldpläne «Bezirk March» und «Ybrig» liegen im Entwurf vor. Der Regionale Waldplan «Bezirk March» kann wegen dem Hochwasserereignis 2005 erst im Jahre 2006 in Kraft gesetzt werden. Die Inkraftsetzung des Regionalen Waldplanes «Ybrig» ist vom Abschluss der Nutzungsplanung Ibergeregg abhängig. Total Kosten Total Erlöse Saldo Umschreibung: Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 832 000 265 000 567 000 526 236 203 513 322 723 – 305 764 – 61 487 – 244 277 Kommentar: Die Priorisierung der waldbaulichen und technischen Massnahmen nach Dringlichkeit und Wirksamkeit führt zu geringeren Kosten. Leistungsperiode 2004/2005 (Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Leistungsperiode) Produktegruppe 1: Waldleistungen Dritter Übergeordnete Ziele – Der Wald bleibt in seiner heutigen Fläche und in seinem gegenwärtigen Verteilmuster erhalten und nimmt in der intensiv genutzten Landschaft eine wichtige Vernetzungsfunktion wahr. – Verhütung und Behebung der Waldschäden im Schutzwald – Der Schwyzer Wald erfüllt die Waldleistungen gleichwertig. – Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Service Public) des Schwyzer Waldes werden auf der Basis eines transparenten und wirkungsvollen Finanzierungsmodells abgegolten. – Minimalkriterien stellen die Effizienz des öffentlichen Mitteleinsatzes sicher. Beurteilung der Erfüllung: Die übergeordneten Ziele wurden erfüllt. Globalkredit 2004 / 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 11 135 000 2 510 000 8 625 000 8 918 883 2 516 107 6 402 776 –2 216 117 +6 107 – 2 222 224 Kommentar: Minderaufwendungen resultierten insbesondere in folgenden Bereichen: Aufwendungen für Staatswaldprojekte, Kosten für Ge- 49 Volkswirtschaftsdepartement fahrenkarten, Beiträge an Waldschäden, Beiträge an forstliche Planung. Produktegruppe 2: Waldleistungen im Staatswald Übergeordnete Ziele – Der Staatswald bleibt in seiner heutigen Fläche und in seinem gegenwärtigen Verteilmuster erhalten und nimmt in der intensiv genutzten Landschaft eine wichtige Vernetzungsfunktion wahr. – Der Staatswald erfüllt die Waldleistungen gleichwertig. – Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Service Public) des Staatswaldes werden auf der Basis eines transparenten und wirkungsvollen Finanzierungsmodells abgegolten. – Schutzbauten und -anlagen werden laufend instand gestellt und fachgerecht unterhalten. – Minimalkriterien stellen die Effizienz des öffentlichen Mitteleinsatzes sicher. – Leistungen für Dritte sind kostendeckend. Beurteilung der Erfüllung: Die übergeordneten Ziele wurden erfüllt. Globalkredit 2004/2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Kommentar: Keine Bemerkungen 50 Soll Ist Abweichung 1 681 000 533 000 1 148 000 1 190 262 372 134 818 128 – 490 738 – 160 866 – 329 872 Erziehungsdepartement Der Kantonsrat beschloss die Totalrevision der Volksschulverordnung. – Die Vernehmlassung zur Totalrevision der kantonalen Verordnung über die Berufsbildung und Berufsberatung wurde abgeschlossen. Die Zusammenführung der Kantonalen Berufsschule und der Landwirtschaftlichen Schule zum neuen Berufsbildungszentrum Pfäffikon wird auf Schuljahr 2006/2007 realisiert. – Der Regierungsrat hat im Bericht «Mittelschulkonzept 2005–2015» Perspektiven für die Angebote und die Infrastruktur des Mittelschulwesens dargestellt. Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) und die PHZ Hochschule Schwyz stehen im Aufbau. Der Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung ist an die PHZ Schwyz transferiert worden. – Der Souverän sprach sich knapp gegen die Schaffung eines Kulturförderungsgesetzes aus. Der neue Bildband «Eine Reise durch den Kanton Schwyz» ist im Eigenverlag des Kantons erschienen. A. Allgemeines 1. Erziehungsrat Der Erziehungsrat behandelte an sechs ordentlichen Sitzungen neben wiederkehrenden Traktanden rund 100 (75) Sach- und Personalgeschäfte, vor allem aus den Bereichen Volksschulen und Mittelschulen. Eine Sondersitzung galt zudem der Stellungnahme zur Totalrevision der Verordnung über die Volksschulen. Delegationen des Erziehungsrates besuchten die Geleiteten Schulen (GELVOS) in Arth und Küssnacht, um sich vor Ort über den Stand der Umsetzung und Erfahrungen ein Bild zu verschaffen. Das zu Beginn der neuen Legislatur gesetzte Ziel, die Sitzungen jeweils in einer andern Gemeinde durchzuführen und bei dieser Gelegenheit mit der Schulbehörde und der Schulleitung kurzen Kontakt zu pflegen, konnte im Berichtsjahr umgesetzt werden. Gespräche fanden in Feusisberg, Reichenburg, Sattel und im Gymnasium Immensee statt. Im Bereich der Volksschulen standen vor allem folgende Themen zur Diskussion: Verbindlichkeit des Regeltextes für die deutsche Rechtschreibung ab 1. August 2005; Änderung der Weisungen über Schülerbeurteilung, Promotion und Übertritte an der Volksschule; Weiterführung des Rahmenferienplans für die Schuljahre 2002 / 2003 bis 2006 / 2007; Grundlagen für «Talentklassen Sport und Kunst»; Anpassung des Reglements betreffend die unentgeltliche Abgabe des Verbrauchsmaterials an den Volksschulen; Informatik in der Volksschule; Änderung der Lektionentafel der Berufsvorbereitungsschule (BVS); Änderung der Minimalanforderungen für Reallehrpersonen zur Lehrberechtigung im Englischunterricht; Gewalt in der Schule (Ergebnisse einer Umfrage); Rechenschaftsbericht über die Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung (LWB); Erlass der Weisungen zur Weiterbildung der Volksschullehrpersonen; Stellungnahme zum Konzept «Deutschschweizer Lehrplan»; Rahmenkonzept zur sonderpädagogischen Förderung in der Zentralschweiz. Im Bereich der Mittelschulen befasste sich der Erziehungsrat neben Berichten über Visitationen, Aufnahmeprüfungen sowie Maturitäts- und Diplomprüfungen mit folgenden Themen: Änderung des Reglements über die Notengebung und die Promotion an den Diplommittelschulen; Änderung des Reglements über die Maturitätsprüfungen; Übergangsbestimmungen für die letzten Klassen der seminaristischen Lehrpersonenausbildung. 2. Berufsbildungsrat Der Berufsbildungsrat befasste sich an seiner Sitzung mit den obligatorischen und freiwilligen Lehrmeisterkursen, der Führung einer Vollzeit-Berufsmaturitätsklasse für Erwachsene im kaufmännischen Bereich sowie mit der Totalrevision der kantonalen Berufsbildungsverordnung. B. Volksschulen 1. Allgemeines Der Kantonsrat hat die Verordnung über die Volksschulen total revidiert. Sie sieht unter anderem die Einführung von flächendeckenden Schulleitungen und von Schülerpauschalen vor. Zudem wird der Einjahreskindergarten obligatorisch und das Schuleintrittsalter um drei Monate von Ende April auf Ende Juli verlegt. Seit dem Schuljahr 2005 / 2006 werden in den 3. Primarklassen zwei Lektionen Englisch unterrichtet. Der Erziehungsrat hat die Weisungen für die Schülerinnen- und Schülerbeurteilung überarbeitet und einheitliche Zeugnisformulare verabschiedet. Ab Schuljahr 2006 / 2007 wird allen Lehrpersonen ein elektronisches Zeugnisprogramm zur Verfügung gestellt. Die Organisation der Weiterbildung für die Lehrpersonen wurde auf den 1. Februar 2005 der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ), Teilschule Schwyz, übertragen. 2. Fachstellen 2.1 Fachstelle Schulaufsicht (FSA) Die drei Schulinspektoren der Fachstelle Schulaufsicht kontrollierten die Einhaltung der kantonalen Vorgaben und unterstützten die Volksschulen bei der Einführung einer Schulleitung und eines lokalen Qualitätskonzeptes. Im Rahmen des kantonalen Schulcontrollings wurden die Entwicklungshinweise aus der externen Evaluation zur Kenntnis genommen und an den betreffenden Schulen die Erstellung und Umsetzung des Massnahmenplanes überprüft. In 13 Krisenfällen führten die Inspektoren Unterrichtsbesuche durch und unterstützten Schulleitungen und Schulbehörden bei der Bewältigung der anstehenden Probleme. Ferner wirkten die Inspektoren an der Erarbeitung von Weisungen zur neuen Volksschulverordnung mit und entwickelten Grundlagen zur Mitwirkung am Kommunaluntersuch im Bereich Bildungswesen. 2.2 Fachstelle Schulbeurteilung (FSB) Die Fachstelle Schulbeurteilung nahm im Berichtsjahr folgende Haupttätigkeiten wahr: 2.2.1 Evaluationen mit Berichterstattung Lehrerschaft, Schulleitungen, lokale Schulbehörden und das Amt für Volksschulen wurden über die Ergebnisse der Evaluationen umfassend informiert, so in: Küssnacht Sekundarstufe I; Steinen Sekundarstufe I; Unteriberg Sekundarstufe I; Muotathal Sekundarstufe I; Freienbach Primarstufe; Sattel Primarstufe; Vorderthal Primarstufe; Privatschule Akany Wollerau; Privatschule «tags» Schwyz; Privatschule Bildungsreich Schindellegi; Privatschule Max Albert Freienbach; Rothenthurm Primarstufe; Lachen Primarstufe. Die Evaluationen erfassten das Profil der Schule, bei ausgewählten Schulen zusätzlich ein qualitätsrelevantes Thema des Unterrichts (optimale Führung und Unterstützung der Schülerschaft), eine Gesamtbeurteilung der Schule mit Stärken und Schwächen sowie verbindliche Hinweise zur Entwicklung und Optimierung der Schulqualität. Insgesamt wurden in 17 Schulen 194 Klassen mit total 328 Lehrpersonen und 3060 Schülerinnen und Schülern überprüft. 51 Erziehungsdepartement 2.2.2 Vorbereitung und Planung von Evaluationen Für folgende Schulen sind die Vorbereitungen für externe Evaluationen im Jahre 2006 und deren Detailplanung hinsichtlich der zusätzlichen Unterrichtsthemen getroffen worden: Privatschulen Montessori Siebnen und Galgenen; Bezirk Gersau: Primar- und Orientierungsschule; Gemeinde Steinen: Primarschule; Gemeinde Tuggen: Primarschule; Bezirk Höfe: MPS Wollerau; Bezirk Schwyz: MPS Oberarth; Gemeinde Schübelbach: Primarschule; Gemeinde Feusisberg: Primarschule; Gemeinde Galgenen: Primarschule; Bezirk March: MPS Buttikon; Gemeinde Altendorf: Primarschule. 2.2.3 Externe Fokus-Evaluationen Extern evaluiert wurden im Berichtsjahr das Beratungsangebot für Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) sowie das Klassenmanagement der Lehrpersonen in der Primarschule (Nutzung der Lernzeit) mit Lizenziatsarbeiten an der Universität Bern. Die beiden Evaluationsberichte sind inzwischen eingetroffen und werden weiterbearbeitet. 2.2.4 Leistungsmessungen Im Berichtsjahr wurden die Leistungsmessungen differenziert weiterentwickelt und flächendeckend organisiert. Die Jahresschlussprüfung (JSP) wurde obligatorisch in den 4. Primarklassen (98 Klassen) im Fachbereich Deutsch durchgeführt. Erstmals fand die obligatorische JSP im Fachbereich Deutsch in 61 Klassen des 9. Schuljahres statt. Bei allen andern Klassen (1.– 8.) mussten vorgegebene Orientierungsarbeiten durchgeführt werden. Damit wurde die Einführungsphase der JSP erfolgreich abgeschlossen. Die erreichten Leistungen werden im Internet anonymisiert veröffentlicht. Jede Lehrperson muss die Leistung ihrer Klasse im kantonsweiten Vergleich einschätzen und entsprechende Massnahmen einleiten. 2.2.5 Überwachung des Bildungssystems In Zusammenarbeit mit den Schulträgern und dem Bundesamt für Statistik wurden die kantonalen Schulstatistiken (Schul-, Lehrkräfte- und Übertrittsstatistik) erstellt. Diese dienen zusammen mit den Evaluationsberichten dem kantonalen Monitoring und der Generierung von Steuerungswissen für die Entscheidungsträger. 3. Reformprojekte 3.1 Geleitete Volksschulen Nach Abschluss der vierjährigen Pilotphase des Projekts «Geleitete Volksschulen im Kanton Schwyz» (GELVOS) mit sieben Pilotschulen können sich alle übrigen Schulen auf Grund der Weisungen des Erziehungsrates vom 31. März 2004 zu GELVOS-Schulen weiterentwickeln. Mittlerweile sind fast alle Schulen auf dem Weg zu diesem Ziel. Bis Ende 2005 verfügten bereits acht Schulen über eine Projektvereinbarung und standen in der Hauptprojektphase. 3.2 Talentklassen Sport und Kunst Auf Grund zahlreicher Anfragen aus Sportverbänden und Bezirksschulen setzte das Amt für Volksschulen eine Kommission Talentklassen ein. Diese erarbeitete Rahmenbedingungen für den Aufbau und Betrieb dieses neuen Schulmodells auf der Sekundarstufe I. Der Erziehungsrat verabschiedete die Rahmenbedingungen im Sinne einer Empfehlung. Gemäss der revidierten Volksschulverordnung ist es Sache der Bezirke, ein Gesuch zur Führung einer Talentklasse einzureichen. 3.3 Kooperative Orientierungsschule (KOS) Derzeit setzen drei Schulorte das Modell KOS um: MPS Oberarth, OS Einsiedeln und MPSO Berg Rothenthurm. Auf Antrag der 52 Schulleiterinnen und Schulleiter dieser Schulen setzte der Erziehungsrat eine Kommission ein mit dem Auftrag, Bericht und Vorschlag betreffend Attraktivierung der KOS auszuarbeiten. 4. Intensivweiterbildung (IWB) Die Intensivweiterbildung (IWB) dauert in der Regel zehn bis zwölf Wochen und wird von den Lehrpersonen grundsätzlich bei vollem Gehalt absolviert. Sie kann als organisierte oder als individuelle IWB verwirklicht werden. Der Kanton trägt die Kurskosten, der Schulträger die Stellvertretungskosten und die Lehrpersonen sämtliche Spesen. Im Berichtsjahr besuchten total 16 Lehrpersonen eine IWB. 5. Schulpräsidentenkonferenz An zwei Veranstaltungen wurden die Schulpräsidenten über die Totalrevision der Volksschulverordnung orientiert. 6. Schulbauten Die Subventionszahlungen betrugen Fr. 3 777 357.–. Folgende Subventionsbeiträge wurden im Jahr 2005 ausgerichtet: Objekt Betrag Gemeinde Illgau Bau einer Turnhalle (2. Teilzahlung) Gemeinde Schwyz Umbau Schulhaus Muota in Ibach (Schlusszahlung) Bezirk Einsiedeln Schulhaus Kornhausstrasse (Schlusszahlung) Bezirk Schwyz Neubau MPS Schwyz (1. Teilzahlung) Gemeinde Wangen Kauf Kindergarten (Ganzer Betrag) Bezirk Höfe Neubau MPS Weid (2. Teilzahlung) Gemeinde Feusisberg Erweiterung Schulanlage Maihof (Ganzer Betrag10 332) Gemeinde Illgau Bau einer Turnhalle (Schlusszahlung) Fr. 201 300.– Fr. 114 000.– Fr. 304 952.– Fr. 983 541.– Fr. 197 930.– Fr. 1 247 774.– Fr. 526 360.– Fr. 201 500.– 7. Schülerzahlen im Berichtsjahr Kindergarten Einführungsklasse Primarklasse Kleinklasse Sprachheilschule Heilpädagogische Tagesschulen Total Primarstufe 2005/ 2006 2004/ 2005 2 224 139 9 847 170 49 127 10 332 2 090 140 10 020 189 51 125 10 525 Erziehungsdepartement Sekundarschule / Stammklassen A 2 935 Integrierte Orientierungsstufe 53 Realschule / Stammklassen B 1 630 Werkschule / Stammklassen C / Integrationsklassen 220 Berufsvorbereitungsschule (10. Schuljahr) 111 Total Sekundarstufe I 4 953 Total (alle Stufen) 17 509 2 915 44 1 626 234 115 4 934 17 549 8. Abteilungen (Klassen) im Berichtsjahr Kindergarten Primarstufe Sekundarstufe I Total 2005/ 2006 2004/ 2005 127 590 268 985 124 599 267 990 2005 / 2006 2004/ 2005 184 1 000 466 –* 1 650** 178 908 371 162 1 619 9. Lehrkräfte im Berichtsjahr Kindergarten Primarstufe Sekundarstufe I Technisches Gestalten / Hauswirtschaft Total * Lehrpersonen für Technisches Gestalten und Hauswirtschaft sind neu den einzelnen Stufen zugeordnet. ** Korrektur durch verbesserte Datenbasis, effektiv Anstieg um eine Lehrperson. C. Schuldienste 1. Schulpsychologischer Beratungsdienst Schwyz (SBS) Im Schuljahr 2004 / 2005 wurden 1064 (1048) Kinder und Jugendliche zu einer Abklärung beim Schulpsychologischen Beratungsdienst angemeldet. Bezogen auf die kantonale Gesamtschülerzahl von 17 549 (17 745) entspricht dies rund 6.1% (6%) der Volksschüler. Allgemeine schulpsychologische Beratungen, bei denen keine konkreten Einzelanmeldungen involviert sind, bilden einen zunehmenden Teil der Arbeit. Im Gleichschritt mit gesellschaftlichen und bildungspolitischen Differenzierungsprozessen sind auch die Fragestellungen und Problemphänomene in der Schule und im Umfeld der Schule komplexer geworden. Die Beratung konzentriert sich deshalb nicht mehr nur auf die Schülerinnen und Schüler, sondern ebenso auf die Klassen, Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden. Zudem ist mit der Zunahme von komplexen Problemsituationen oft eine weiterführende Bearbeitung durch den Dienst für Sonderschulung (DfS) erforderlich. Der DfS hat im Schuljahr 2004 / 2005 183 Fälle bearbeitet. Ausgehend von den oben genannten jährlichen Anmeldungen wurden 70% (75%) der Kinder und Jugendlichen durch die Schule und 18% (18%) durch die Eltern beim SBS angemeldet. Weitere Anmeldungen wurden durch Behörden, soziale und therapeutische Fachstellen sowie medizinische und psychiatrische Fachpersonen vorgenommen. Mit rund 74% (75%) der Anmeldungen bilden die Kinder im Primarschulalter den Hauptanteil, gefolgt von den Kindern aus dem Kindergarten 21% (21%) und von Jugendlichen der Orientierungsschule 5% (4%). 37% (37%) der Anmeldegründe betrafen Fragen zur schulischen Laufbahn, im Speziellen Einschulungsfragen, Schullaufbahnberatungen und Zuweisungen in Spezialklassen. Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten machten 57% (57%) der Fragestellungen aus. Bei 23% (23%) der angemeldeten Kinder und Jugendlichen ging es um Verhaltensauffälligkeiten oder persönliche Probleme. Anliegen im Zusammenhang mit sonderpädagogischen Fördermöglichkeiten machten 21% (19%) aus. Bei 65 Kindern musste die Frage einer vorzeitigen Aufnahme in den Kindergarten oder in die Schule abgeklärt werden. Von diesen Kindern konnten 32 (30) vorzeitig eingeschult werden, bei 24(32) Kindern wurde das Überspringen einer Klasse gutgeheissen. Im Bereich der sonderpädagogischen und therapeutischen Massnahmen wurden 213 (221) Kinder der Heilpädagogischen Schülerhilfe, 141 (158) einer Legasthenietherapie und 55 (61) einer Dyskalkulietherapie zugewiesen. Mit den bereits laufenden Therapien haben insgesamt 300 Kinder eine Legasthenie- und 78 Kinder eine Dyskalkulietherapie besucht. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass im Rahmen der therapeutischen Tätigkeit vermehrt in Gruppen gearbeitet und die Therapiedauer generell kürzer angesetzt wird, damit möglichst viele bedürftige Kinder von einer Therapie profitieren können. 16 (32) Kindern konnte eine Logopädietherapie, fünf (8) eine heilpädagogische Frühförderung und 20 (19) eine Psychomotoriktherapie vermittelt werden. Bei 69 (51) Kindern sind schulische oder medizinischtherapeutische Förder- und Stützmassnahmen empfohlen und eingeleitet worden. Dabei wurden in 16 (11) Fällen die Kosten für Nachhilfestunden privat übernommen. In 116 (81) Fallbearbeitungen wurde psychologische Beratung und Psychotherapie an Kinder, Jugendliche oder Familien empfohlen oder durch den SBS selber durchgeführt. Bei 97 (51) Kindern gab es eine Schul- und Lehrpersonenberatung, 18 (21) benötigten eine individuelle Lernberatung. 87 (80) Bearbeitungen erforderten eine umfassende interdisziplinäre Zusammenarbeit. Weiter angestiegen ist mit 98 (80) Bearbeitungen die Zahl der Fälle, die mit einer Schul- und Lehrpersonenberatung verbunden waren. Bei 241 (283) Problemstellungen standen übergreifende schulpsychologische, erzieherische und konzeptuelle Fragestellungen im Zentrum. Bei 49% (60%) der Anmeldungen wurden die Kinder direkt in die Abklärungen einbezogen, bei 51% (40%) erfolgten Abklärungen und Beratungen ohne Kind. In 201 Fällen haben Unterrichtsbesuche stattgefunden. Bei 59% der Bearbeitungen wurde ein schriftlicher Bericht verfasst. 2. Legastheniebehandlungen 38 (37) Therapeutinnen und Therapeuten behandelten im Teilpensum insgesamt während 8684 (8776) Lektionen 300 (274) Volksschüler wegen einer Störung beim Erwerb des Lesens und Schreibens (Legasthenie). 3. Dyskalkuliebehandlungen Im Berichtsjahr erteilten 24 (20) Therapeutinnen und Therapeuten im Teilpensum 78 (82) Kindern ambulante Dyskalkulietherapie. Insgesamt wurden für diese Therapieform 2112 (2564) Lektionen aufgewendet. 4. Logopädischer Dienst Neben den Reihenuntersuchungen in den Kindergärten, welche einen wichtigen präventiven Charakter haben, wurde im August anlässlich des «Nationalen Tages der Logopädie» an zwei Standorten in Innerschwyz und Ausserschwyz die Arbeit des kantonalen Logopädischen Dienstes einer breiten Bevölkerung näher gebracht. Ziel der Aktionen war es, Fragen bezüglich der Indikation, Möglichkeiten und Grenzen von logopädischen Massnahmen aufzuzeigen. 53 Erziehungsdepartement Im Berichtsjahr wurden für Therapien insgesamt 9025 (8634) Stunden eingesetzt. Für die Reihenuntersuche, Abklärungen und Beratungen wurden 2049 (2035) Stunden aufgewendet. Auf der Warteliste standen im Oktober 129 (136) Kinder. 5. Schulgesundheitsdienst Im Schuljahr 2004 / 2005 wurden total 5072 (5075) Schülerinnen und Schüler ärztlich untersucht. Es waren dies 1643 Erstklässler, 1733 Viertklässler, 1679 Achtklässler und 17 Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Klassen. Die Möglichkeit, den ärztlichen Untersuch in einer Privatpraxis durchführen zu lassen, wurde von 377 (11.3%) Kindern genutzt. Folgende kombinierte Impfungen wurden den Kindern im 1. und 8. Schuljahr verabreicht: DI-TE Infanrix (Di-Te-Per-Pol) Revaxis (Di-Te-Pol Boostrix (Di-Te-Per) Priorix (MMR) 64 608 188 1 427 1 454 1.9% 18.3% 5.6% 42.9% 43.8% Die Mehrzahl der übrigen Kinder wurde bereits beim Hausarzt geimpft (zirka 23%). Rund 10% der Eltern verweigerte die Impfung ihres Kindes. Die Gründe hierfür wurden nicht eruiert. Lediglich 10.5% der Jugendlichen haben im 8. Schuljahr das Angebot genutzt, sich beim Hausarzt gegen Hepatitis B impfen zu lassen. 6. Sonderschulung und Behindertenfragen Zu Beginn des Schuljahres 2005 / 2006 waren 352 (333) Kinder als Sonderschüler erfasst. Davon wurden 141 (143) in den kantonalen Heilpädagogischen Tagesschulen Ausserschwyz und Innerschwyz unterrichtet, davon 14 (10) im integrativen Schulversuch. In der Sprachheilschule Steinen standen 58 (53) und im Sprachheilkindergarten Pfäffikon 15 (15) Kinder in intensiver Sprachbehandlung. Drei (2) Schüler waren in innerkantonalen Privatschulen platziert, fünf (5) verhaltensauffällige Schüler wurden im Einzelunterricht gefördert. Die anderen 130 (115) sonderschulbedürftigen Kinder waren in ausserkantonalen Institutionen platziert. Auf die einzelnen Behinderungsarten entfielen: Geistigbehindert Mehrfachbehinderung Verhaltensbehinderung Sehbehinderung Hörbehinderung Sprachbehinderung Körperbehinderung Total 2005 2004 131 27 73 6 7 83 25 352 135 27 57 5 6 78 25 333 garten oder in der Regelklasse an ihrem Wohnort. Im Schuljahr 2005 / 2006 setzte sich der markante Zuwachs der letzten Jahre fort, stieg doch die Schülerzahl auf 81 (73) Kinder. Für die notwendig gewordene zusätzliche Klasse konnte im nahe gelegenen «Kindergarten Waldheim» Platz gefunden werden. Die Führungsstruktur wurde im Sommer 2005 der Grösse der Schule angepasst. 9. Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz (HTI) An der Heilpädagogischen Tagesschule Innerschwyz (HTI) wurden im Schuljahr 2005 / 2006 insgesamt 61 (72) Schülerinnen und Schüler unterrichtet sowie zusätzlich zwei (3) Schüler mit Körperbehinderung in externen Schulversuchen betreut. Der steigende Anteil mit komplexen Beeinträchtigungen prägt die Gestaltung des Tagesschulbetriebs: Jedes vierte (sechste) Kind in der HTI ist auf eine intensive Betreuung und therapeutische Förderung angewiesen. Dieser anhaltende Wandel in der Schülerschaft führt in den Klassen zu anspruchsvollen Konstellationen und verlangt eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung angepasster Fördersituationen. Die knappen Raumverhältnisse in Ibach machten im Berichtsjahr erneut die Führung grosser Klassen erforderlich. Das neben den Raumprovisorien verbleibende, knapp bemessene Spielgelände ist in vielen Fronarbeitsstunden attraktiv gestaltet worden. Der Regierungsrat hat entschieden, die Umnutzung des Lehrerinnenund Lehrerseminars Rickenbach für die HTI nicht weiter zu verfolgen. Das Erziehungsdepartement hat nun zu analysieren, ob eine Erweiterung der Schulräume am bestehenden Schulort oder die Errichtung eines dritten Schulstandortes im Kanton die Bedürfnisse besser abdeckt. D. Berufs- und Studienberatung Amt für Berufs- und Studienberatung Aufgaben – Sicherstellung der Beratung für die individuelle Unterstützung beim Laufbahn- und Ausbildungsentscheid von Rat Suchenden – Durchführung von Orientierungen zur Erleichterung der Berufsund Studienwahl für Schülerinnen und Schüler der Sek.-Stufen I und II an Oberstufen- und Mittelschulen sowie für Erwachsene – Mitwirkung in Lehrmeisterkursen, in der Lehrerweiterbildung, bei Elternkursen und anderen Berufs- und Studienwahlpartnern – Sicherstellung der Informationsberatung durch umfassende Dokumentationen über alle Bildungsangebote, insbesondere zur beruflichen und schulischen Aus- und Weiterbildung – Ausserordentliche Beratungs- und Expertenfunktionen an öffentlichen und privaten Stellen gegen Entgelt 7. Drogen- und AIDS-Prävention Im Berichtsjahr konnten zwei Schulprojekte im Bereich der Suchtprävention und Gesundheitsförderung unterstützt werden. 8. Heilpädagogische Tagesschule Ausserschwyz (HTA) Im Schuljahr 2004 / 2005 wurden an der Heilpädagogischen Tagesschule Ausserschwyz (HTA) in Freienbach 73 (62) Schülerinnen und Schüler in elf (10) Schulklassen unterrichtet. Neun (6) Kinder aus verschiedenen Orten der Region Ausserschwyz besuchten als Schulversuch den ordentlichen Unterricht im Kinder- 54 Produktegruppe: Beratung 1.1 Ziele und Leistungsvorgaben – Trends im Bereich der Studien- und Berufsberatung und deren Rahmenbedingungen sind erfasst und dokumentiert, und die notwendigen Massnahmen sind eingeleitet. – Die adäquate Beratungskompetenz gemäss dem Stand des Wissens ist sichergestellt. – Laufbahnentscheide entsprechen den Neigungen und Fähigkeiten der Rat Suchenden und berücksichtigen die Verhältnisse im Arbeits- und Bildungsmarkt. Erziehungsdepartement – Die Dienstleistungen der BSB sind im Kanton bekannt, und die BSB ist entsprechend den regionalen Bedürfnissen präsent sowie gut erreichbar. – Kosten für Aufwendungen der «Besonderen Aufgaben» sind mehrheitlich gedeckt. Umschreibung: – Erarbeiten von angemessenen Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zur selbstständigen Laufbahnentscheidung – Durchführen gezielter und lösungsorientierter Beratungen – Betreiben von Beratungsstellen unter Berücksichtigung der geografischen Verteilung der Zielgruppen – Fördern der Bekanntheit des BSB bei Jugendlichen und Erwachsenen – Bereitstellen von Informationsmaterialien – Stete Weiterbildung der Mitarbeitenden Indikatoren Standards Wirksamkeit der angebotenen Hilfen zur Förderung der Handlungs- und Entscheidungskompetenzen Für 90% der Rat Suchenden sind unsere Dienstleistungen hilfreich und förderlich. Beratungsaufwand Erreichbarkeit mit ÖV Wartezeit für das Beratungsgespräch Bekanntheitsgrad Soll-Ist-Abweichungen Die detaillierte Auswertung der Evaluation der Beratungen zeigt, dass die Rat Suchenden mit den Dienstleistungen sehr zufrieden oder mindestens zufrieden sind. Die Berufs- und Studienberatung des Kantons Schwyz beteiligt sich, zusammen mit anderen Kantonen, im Verlaufe der Jahre 2005 / 2006 an einem Forschungsprojekt der Hochschule für angewandte Psychologie in Zürich, um die Wirksamkeit der Beratung Erwachsener zu überprüfen. Auswertungen liegen bis Mitte 2006 vor. Durchschnittlich Der Beratungsaufwand 5 Stunden pro Rat pro Rat suchende PerSuchenden und Jahr. son liegt durchschnittlich bei 4.25 Stunden bei durchschnittlich 2.3 Sitzungen (total 2411 Rat Suchende). 90% der Rat Knapp nicht erfüllt. Suchenden erreichen Gersau (50 Minuten), innerhalb von 30' eine Buttikon (40 Minuten), Beratungsstelle mit Muotathal (50 Minuöffentlichen Verkehrs- ten), Unteriberg mitteln ab MPS(35 Minuten) mit total Standorten. zirka 200 Beratungen von insgesamt zirka 1200 beratenen Schulabgängern. 90% max. 3 Wochen Erfüllt 80% der Zielgruppen kennen die BSB. Keine Evaluation vorgenommen – die Zahlen sowohl in der individuellen Beratung, bei den BIZ-Besuchern und bei den berufsund schulkundlichen Aktualität der Unterlagen Weiterbildungsaufwand (Kurse, Berufs- und Schulbesichtigungen, Fachlektüre) Veranstaltungen für Jugendliche, Erwachsene und Mittelschüler belegen, dass die Dienstleistungen sehr bekannt sind. Aktuellste Informations- Erfüllt. Häufig wird vor mittel sind verfügbar allem im Bereich der (Sofern vorhanden, sind Schulinformation auf keine Informationsmittel die im Internet verfügälter als 4 Jahre). baren Daten zurückgegriffen. Max. 10% Erfüllt. Zirka 3100 Arder individuellen beitsstunden oder Arbeitszeit knapp 7.5% der individuellen Arbeitszeit wird für Weiterbildung aufgewendet. Kommentar: Individuelle Beratung: Besonders die leicht höheren Schulabgängerzahlen, gekoppelt mit der etwas angespannten Lehrstellensituation, machen den Einstieg in eine Grundbildung für etliche Schülerinnen und Schüler schwierig. Mit dem Coachingprojekt «Endspurt» wurden Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hatten, zusätzlich betreut. Das Bedürfnis nach professioneller Orientierungshilfe innerhalb der sich rasant verändernden Bildungslandschaft ist sowohl bei Jugendlichen und Erwachsenen als auch für Ausbildungs- und Lehrpersonen nach wie vor sehr gross. Die persönlichen Beratungen erweisen sich dadurch vielfach als sehr komplex. Dies verlangt aber auch die effektive und effiziente Weiterentwicklung adäquater Beratungsinstrumente und Informationsgrundlagen. Hohe Flexibilität ist von den Rat Suchenden und den Beratenden verlangt. Um die Wirksamkeit der Berufs- und Studienberatung bei der Beratung Erwachsener zu überprüfen, beteiligt sich das Amt im Verlaufe der Jahre 2005 / 2006 an einem Forschungsprojekt der Hochschule für angewandte Psychologie in Zürich. Ergebnisse liegen bis Mitte 2006 vor. Die Zuweisungen der RAV zur individuellen Beratung verbleiben auf einem tiefen Stand. Eine grosse Klientengruppe bilden Rat suchende Lehrabbrecher, junge Erwachsene, von Entlassungen Bedrohte, Wiedereinsteigerinnen und Umsteiger. Etwa 45% der individuellen Beratungen nehmen Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule in Anspruch, 27% sind im Alter von 17 bis 20 Jahren, 12% sind zwischen 20 und 24 Jahre alt, und knapp 16% sind älter als 25 Jahre. Die Zahl der Rat Suchenden (2411) hat gegenüber dem Vorjahr um 119 abgenommen. Auswertungen des Controllings führten zu einem veränderten Anmeldeprocedere. Daraus resultierten mehr Informationsberatungen. Die Effektivität der individuellen Beratung konnte dadurch gesteigert werden. Orientierungen: Die Aktivitäten der Berufs- und Studienberatung konzentrieren sich in diesem Bereich hauptsächlich auf die zweiten Klassen der Orientierungsschule und die dritten Klassen der Gymnasien. Es sind somit über 100 Klassen dieser Klassenstufen zu betreuen. Dabei wurden 145 Klassenveranstaltungen (zu mindestens zwei Lektionen) und 78 Elternabende, meistens in den neuen Räumlichkeiten der BIZ, veranstaltet. Im Rahmen der berufs- und schulkundlichen Orientierungen wird interessierten Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Wirtschaft, in der Regel in einem Zweijahresrhythmus, ein Einblick in alle Berufsfelder und die Berufs-, Schul-, Studien- und 55 Erziehungsdepartement Arbeitswelt ermöglicht. Jährlich finden rund 80 solche Orientierungen statt. Die Orientierungen über Studien an Hochschulen für Gymnasiasten und Gymnasiastinnen wurden teilweise mit einem gemeinsamen zentralschweizerischen Programm angeboten. Informationsberatung: BIZ-Besuche: 7520 (7150) Personen besuchten eines der beiden Berufsinformationszentren (BIZ). Diese Zahl hat um 470 (300) Besucherinnen und Besucher zugenommen. Dies ist eine Auswirkung des veränderten Anmeldemodus. Dazu kommen sehr viele telefonische Anfragen oder auch per E-Mail, die beantwortet werden. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, werden zielgruppengerechte, qualitativ hoch stehende Beratungs- und Orientierungsangebote entwickelt. Die internen Betriebsabläufe konnten dank der neuen Räumlichkeiten optimiert werden. Um den Bekanntheitsgrad der Berufs- und Studienberatung zu erhalten, wurden in jeder Ausgabe von schule+bildung entsprechende Fachartikel publiziert. Für Lehrpersonen der Sekundarstufe I und II, Lehrmeisterinnen und Lehrmeister, Eltern und an Bildung Interessierte wurde ein BSB-Bulletin mit dem Titel «In Fahrt bleiben» mit verschiedenen Themen zur Weiterbildung herausgegeben. Die Printmedien berichten regelmässig über die rund 80 berufs- und schulkundlichen Orientierungen. 1.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 3 481 200 42 000 3 439 200 3 179 806 85 475 3 094 331 – 301 394 + 43 475 – 344 869 Kommentar: Das Globalbudget wurde unterschritten. Die Lohnkosten fielen niedriger aus, weil im Stellenplan bewilligte Stellen im Zuge der Sparmassnahmen nicht besetzt wurden. Bei den Einnahmen konnten die Vorjahreserträge übertroffen werden. Im Bereich der individuellen Beratung wurden von den RAV etwas weniger und vom Kanton Glarus für den Bereich der Studienberatung etwas mehr Aufträge erteilt, als dies im Vorjahr der Fall gewesen war. Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Leistungsperiode) Übergeordnete Ziele und Vorgaben für die Leistungsperiode 2004 bis 2005: – Trends im Bereich der Studien- und Berufsberatung und deren Rahmenbedingungen sind erfasst und dokumentiert, und die notwendigen Massnahmen sind eingeleitet. – Die adäquate Beratungskompetenz gemäss dem Stand des Wissens ist sichergestellt. – Die Laufbahnentscheide entsprechen den Neigungen und Fähigkeiten der Rat Suchenden und berücksichtigen die Verhältnisse im Arbeits- und Bildungsmarkt. – Die Dienstleistungen der BSB sind im Kanton bekannt, und die BSB ist entsprechend den regionalen Bedürfnissen präsent sowie gut erreichbar. – Kosten für Aufwendungen der «Besonderen Aufgaben» sind mehrheitlich gedeckt. Beurteilung der Erfüllung: Die Berufs- und Studienberatung reagierte mit verschiedenen Massnahmen auf die veränderten Bedingungen mit: 56 – dem Coachingprojekt «Endspurt» auf die Situation beim angespannten Lehrstellenmarkt; – der Lancierung der Studienwahlvorbereitung an den Mittelschulen; – der Zusammenarbeit mit den Berufsschulen in der Frage der Anschlusslösungen und Weiterbildung nach beendeter Lehre; – der Überprüfung der berufsberaterischen Interventionen und Dienstleistungen im Projekt «Wirksamkeit der Berufs- und Studienberatung bei der Beratung Erwachsener» im Forschungsprojekt der Hochschule für angewandte Psychologie in Zürich. Die adäquate Beratungskompetenz wird durch regelmässige Besuche von Weiterbildungsveranstaltungen sowie Betriebs- und Schulbesuchen sichergestellt. Mittels interner Evaluation wurde geklärt, ob die Laufbahnentscheide den Neigungen und Fähigkeiten der Rat Suchenden unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Arbeits- und Bildungsmarkt umgesetzt werden konnten. Die Ergebnisse zeigen auf, dass die Arbeit der Berufs- und Studienberatung sehr geschätzt wird und entsprechende Lösungen umgesetzt werden. Die grosse Nachfrage nach den Dienstleistungen der Berufs- und Studienberatung belegt zudem, dass sie im Kanton und den beiden Regionen Inner- und Ausserschwyz sehr bekannt sind. Die Kosten für Aufwände der «Besonderen Aufgaben» sind im Bereich der individuellen Beratung und beim berufswahlvorbereitenden Unterricht an den Berufsvorbereitungsschulen gedeckt. Hingegen ist die Mitwirkung in verschiedenen kantonalen, regionalen und schweizerischen Gremien nicht gedeckt. Hier wird erwartet, dass diese Leistungen von den entsendenden Kantonen erbracht werden. Ebenso ist bei Projekten, die durch den Bund unterstützt werden, ein Teil Eigenleistungen notwendig. Insgesamt wurden die Zielsetzungen und Vorgaben für die Leistungsperiode 2004 bis 2005 erfüllt. 1.3 Globalkredit 2004 / 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 7 509 200 83 500 7 425 700 6 834 334 147 792 6 686 542 – 674 866 64 292 –739 158 Kommentar: Der am 17. Dezember 2003 vom Kantonsrat bewilligte Globalkredit betrug Fr. 7 581 100.–. Infolge Budgetbereinigungen im Rahmen der Sparmassnahmen für das Jahr 2005 wurde er um Fr. 155 400.– gekürzt. Im Bereich der individuellen Beratung für den Kanton Glarus (Studienberatung) und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sowie beim berufswahlvorbereitenden Unterricht an den Berufsvorbereitungsschulen wurden mehr Dienstleistungen in Anspruch genommen als budgetiert waren. Ebenso sind Erlöse aus Vermietung der Schulungsräume angefallen. E. Berufsbildung 1. Berufsbildungsrat Der Kantonale Berufsbildungsrat befasste sich unter anderem mit folgenden Geschäften: – Angebote und Organisation von obligatorischen und freiwilligen Lehrmeisterkursen in Zusammenarbeit mit den Kantonen Zug, Luzern, Uri und Obwalden – Totalrevision der kantonalen Berufsbildungsverordnung Erziehungsdepartement – Führung einer Vollzeit-Berufsmaturitätsklasse für Erwachsene an der Kaufmännischen Berufsschule Schwyz ab Schuljahr 2006 / 2007 2. Amt für Berufsbildung 2.1 Allgemeines Neben den Vollzugsaufgaben stand im Berichtsjahr die Umsetzung des neuen schweizerischen Berufsbildungsgesetzes im Zentrum. So wurden die Vorlage zur Totalrevision der kantonalen Verordnung über die Berufsbildung und die damit zusammenhängenden Teilprojekte erarbeitet. In verschiedenen Berufen begannen die Ausbildungen nach den revidierten Verordnungen über die berufliche Grundbildung. Die Akquisition von zusätzlichen Ausbildungsplätzen stand auch in dieser Berichtsperiode im Vordergrund. Auf kantonaler Ebene und in enger Zusammenarbeit mit den anderen Zentralschweizer Kantonen wurden verschiedene Projekte zur Förderung der Berufsbildung durchgeführt. Neben der Umsetzung von «fairplay» – die faire Lehrlingsauswahl zur richtigen Zeit – beteiligte sich das Amt für Berufsbildung an der Zentralschweizer Bildungsmesse «zebi», die von über 30 000 Personen, 864 Schulklassen mit 18 247 Jugendlichen (Schwyz 68 mit 1325) besucht wurde. 2.2.Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung (Brückenangebote) Die Nachfrage nach Zwischenlösungen und Angeboten für lernschwächere Schulabgänger verharrte auf hohem Niveau. Die Kantonale Berufsschule Pfäffikon führt deshalb seit September 2005 erneut vier (4) Klassen des Berufseinführungsjahres mit 81 (84) Schülerinnen und Schülern. Daneben bietet die Landwirtschaftliche Schule Pfäffikon zum dritten Mal das Werkjahr an, das von 14 (12) Jugendlichen besucht wird. Die Vorbereitungen für ein kantonales «Brückenkonzept» im Hinblick auf die Integration der Berufsvorbereitungsschulen in die Berufsbildung sind im Gang. 2.3 Berufliche Grundbildung Ende 2005 wurden 1683 (1684) Lehrbetriebe mit Bildungsbewilligungen im Kanton Schwyz gezählt. Die Lehraufsicht besuchte 180 (177) Lehrbetriebe. In 125 (122) Fällen waren die Ausbildungsvoraussetzungen abzuklären; es konnten 112 (101) neue Bildungsbewilligungen erteilt und 1098 (1063) neue Lehrverträge genehmigt werden. Die Gesamtzahl der Lehrverhältnisse stieg um 30 auf 3025 (2995), was einer Zunahme um 1% entspricht. 2.4 Berufsmaturitätslehrgänge Die Zahl der Berufsmaturitätsklassen blieb gleich wie im Vorjahr: je eine lehrbegleitende Klasse an den Berufsschulen Goldau (1), Lachen (1) und Schwyz (1), zwei im Vollzeitmodell (2) an der Berufsschule Pfäffikon. In Goldau erwarben 13 (11) Kandidaten das technische Berufsmaturitätsdiplom. In Pfäffikon schlossen 32 (37) Berufsmaturandinnen und -maturanden den einjährigen Studiengang (technische Fachrichtung) erfolgreich ab. In Schwyz erhielten 16 (18) und in Lachen neun (13) Absolventen das Berufsmaturitätsdiplom kaufmännischer Richtung. 2.5 Weiterbildung / Erwachsenenbildung Für Leistungen von Erwachsenenbildungs-Institutionen wurden einem (1) Grossanbieter sowie zwei (3) weiteren Organisationen Pauschalbeiträge ausgerichtet. Daneben wurde ein (2) Anbieter von allgemeiner Erwachsenenbildung für Einzelveranstaltungen unterstützt. Fortgesetzt wurde die Zusammenarbeit mit dem Verein Lesen und Schreiben Zentralschweiz, der Schulungen für Erwachsene mit ausgeprägter Lese- und Schreibschwäche durch- führt. In der Berichtsperiode nahmen vier (7) Betroffene aus dem Kanton Schwyz an den Kursen teil. 2.6 Totalrevision der kantonalen Verordnung über die Berufsbildung Am 1. Januar 2004 trat das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) in Kraft. Der Vollzug der Bundesgesetzgebung liegt bei den Kantonen; sie müssen innert fünf Jahren seit Inkraftsetzung die gesetzlichen Grundlagen erlassen. Eine Arbeitsgruppe erarbeitete unter Einbezug aller Beteiligten der Berufsbildung den Entwurf einer neuen kantonalen Verordnung über die Berufsbildung, Berufsberatung und Weiterbildung. Die Vernehmlassung wurde Ende 2005 abgeschlossen. Parallel wurde in mehreren Teilprojekten die Umsetzung der künftigen Verordnung geplant, so beispielsweise der Zusammenschluss der Berufsschule und der Landwirtschaftlichen Schule Pfäffikon zu einem Berufsbildungszentrum, das Konzept für die Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung (Brückenkonzept) und die Übernahme der Trägerschaft der kaufmännischen Berufsfachschulen durch den Kanton. 3. Kurse für Berufsbildnerinnen / Berufsbildner (Lehrmeisterkurse) Im Berichtsjahr führte das Amt für Berufsbildung zehn (10) Kurse für Berufsbildner und Berufsbildnerinnen durch; sie wurden von insgesamt 201 (188) Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht. 193 (180) Kursbesucher stammten aus schwyzerischen Betrieben und acht (8) aus ausserkantonalen Unternehmen. Damit erhöhte sich die Zahl der ausgebildeten Berufsbildnerinnen und Berufsbildner auf 3708. Gemäss Beschluss des Berufsbildungsrates wurden im Berichtsjahr zwölf (11) Fortbildungskurse zu aktuellen Themen der Berufspädagogik angeboten. An diesen nahmen insgesamt 350 (208) Personen teil. Drei Kurse realisierte das Amt für Berufsbildung im Kanton Schwyz, die restlichen wurden in Zusammenarbeit mit den Berufsbildungsämtern Zug, Luzern, Uri und Obwalden durchgeführt. 4. Lehrverhältnisse Die Zahl der Lernenden hat im Kanton Schwyz um 1% (0.33%) zugenommen. Insgesamt standen 1163 (1150) Lehrtöchter und 1862 (1845) Lehrlinge in Berufen gemäss Berufsbildungsgesetz unter Vertrag. Bei einer detaillierten Betrachtung fällt auf, dass besonders das Gastgewerbe, die Berufe in der Heilbehandlung sowie die Metall- und Maschinenindustrie wieder mehr Lernende anwerben konnten. Einen Rückgang verzeichneten die Büro- und Verkaufsberufe. Statistik über die Lehrverhältnisse 2005 Gartenbauliche Berufe Tierzucht, Tierhaltung Forstwirtschaftliche Berufe Nahrung und Getränke Textilherstellung und -veredelung Textilverarbeitung Holz-Berufe Grafisches Gewerbe Gerberei und Lederwaren Erde, Steine, Glas Metall- und Maschinenindustrie Uhrenindustrie Bijouterie Baugewerbe 2005 2004 68 1 12 99 1 22 229 41 7 11 761 66 1 14 94 1 24 237 46 4 9 754 2003 2002 2001 54 1 15 93 61 2 15 99 63 1 12 110 22 227 46 4 10 765 2 162 3 163 2 146 22 237 54 3 8 727 1 3 119 27 247 57 6 9 734 1 5 108 57 Erziehungsdepartement Malerei und Produktionsarbeiter Übrige Produktionsberufe Zeichner, Technische Berufe Büroberufe Verkaufsberufe Landwirtschaftliche Spezialberufe Lastwagenführer Übrige Verkehrsberufe Gastgewerbe, Hauswirtschaft Reinigung Körperpflege Heilbehandlung Berufe des Kunstlebens Kunststoff- und Kautschukindustrie Übrige Berufe Total Lehrverträge Grundbildung mit Attest Anlehre / Anlehre Plus Vorlehre / Vorlehre Plus Repetenten Total Lehr- und Anlehrverträge 55 5 176 409 301 7 7 48 3 182 436 317 7 7 54 4 185 475 304 2 6 50 6 163 496 321 2 8 50 4 166 498 329 6 5 158 3 59 110 4 6 51 2829 170 156 156 153 38 6 4 4 62 65 60 62 183 173 152 130 3 4 4 4 4 4 6 6 68 65 66 50 2874 2889 2863 2806 27 12 81 72 71 60 56 6 4 6 9 43 16 47 43 15 3025 2995 2985 2915 2909 Prüfungsabsolventen Das Amt für Berufsbildung musste im Berichtsjahr 210 (239) Lehrvertragsauflösungen zur Kenntnis nehmen. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Lehrverträge entspricht dies einem Anteil von 6.9% (7.9%). Von den 210 aufgelösten Lehrverhältnissen wurden 48 in einem andern Beruf und 45 in einem andern Betrieb fortgesetzt. 94 (106) Lehrverhältnisse wurden im ersten Lehrjahr aufgelöst, davon fünf (7) vor Lehrbeginn und 17 (34) während der Probezeit. Die häufigsten Auflösungsgründe waren: – 41 (52) Ungenügende oder fehlende Fähigkeiten in der Berufsschule und / oder im Lehrbetrieb – 23 (20) Umwandlung in Anlehre – 20 (21) Zwischenmenschliche Probleme im Betrieb – 18 (15) Falsche Berufswahl – 17 (18) Stufenwechsel – – 14 (8) Fehlender Wille zur Fortsetzung der Lehre – 13 (14) Gesundheitliche Probleme – 13 (10) Verschulden des Lehrlings – 12 (14) Stufenwechsel + – 7 (12) Persönliche Gründe – 6 (10) Pflichtverletzung seitens des Lernenden – 6 (10) Konkurs – 5 (13) Wirtschaftliche Gründe (Betriebsschliessung, Umstrukturierung, Personalabbau usw.) ausserkantonale Total 765 5 194 959 5 309 0 1079 102 4 313 0 1277 114 Kandidaten aus 96 gewerblichindustriellen Berufen Vorlehre (Hauswirtschaft) Kandidaten in kaufmännischen und Verkäuferinnen-Berufen Die Prüfung noch nicht abgelegt Total der Prüfungsabsolventen Teilprüfungen Detailhandelsassistentin Pilotprojekt KV Schwyz Total abgeschlossene Anlehren Gesamttotal 5 44 1230 198 12 10 15 44 1450 220 Es stellten sich 1277 (1324) Kandidatinnen und Kandidaten der Lehrabschlussprüfung. Von den 1079 (1020) Prüfungsabsolventen aus dem Kanton Schwyz bestanden 58 (85) Lernende die Prüfung nicht, was 5.37% (8.33%) entspricht. 7.2 Anzahl Prüfungskandidaten von 1985 bis 2005 Jahr 5. Vertragsauflösungen Kanton Schwyz 1985 1990 1995 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Gewerbliche Prüfungen Kt. Schwyz ausserkant. 782 636 554 754 760 773 720 697 765 218 276 167 198 236 166 173 183 194 Kaufmänn. Prüfungen KV Verkauf 192 216 225 169 229 187 189 199 180 112 120 68 105 108 133 112 121 134 Total Kandidaten 1304 1248 1014 1226 1333 1259 1194 1324 1273 7.3 Prüfungsergebnisse Die Ergebnisse der Lehrabschlussprüfungen bis 2005 zeigen folgendes Bild: Jahr 1996 2001 2002 2003 2004 2005 Kandidaten Anzahl 836 989 1002 903 1020 1079 Prüfung bestanden Anzahl % 782 923 944 844 935 1021 Prüfung nicht bestanden NotenAnzahl % durchschnitt 93.55 93.33 94.22 93.47 91.66 94.62 54 66 58 59 85 58 6.45 6.67 5.78 6.53 8.33 5.37 4.78 4.80 4.85 4.65 4.67 4.71 7.4 Abschlüsse Berufsmaturität An den Berufsmaturitätsabteilungen der schwyzerischen Berufsfachschulen gab es im Berichtsjahr folgende Abschlüsse: Berufsmaturität kaufmännischer Richtung Berufsmaturität technischer Richtung Total Berufsmaturitätsabschlüsse im Kanton 2005 2004 25 45 70 31 48 79 6. Überbetriebliche Kurse Es wurden in folgenden Berufen überbetriebliche Kurse angeboten: Automatiker, Automechaniker, Automonteur, Bauzeichner, Coiffeur, Elektromonteur, Heizungsmonteur, Maler, Polymechaniker, Metallbauer, Metzger, Motorradmechaniker, Sanitärmonteur, Schreiner, Spengler und Zweiradmechaniker. Eine grosse Zahl von Lernenden besuchte zudem regionale und überregionale Kurse in anderen Kantonen. 7. Lehrabschlussprüfungen 7.1 Prüflinge Im Berichtsjahr wurden aufgeboten: 58 8. Experten Von Mai bis Dezember standen im Kanton Schwyz 453 Expertinnen und Experten in 25 verschiedenen Berufen im Einsatz. 104 Expertinnen und Experten nahmen am Rapport in Freienbach teil. Der Chefexperten-Rapport fand am 10. März 2005 in Rothenthurm statt. 9. Lehrabschlussfeiern Die Kaufleute sowie die Verkaufsberufe feierten am 1. Juli in Lachen und Schwyz ihren Lehrabschluss. Die Prüfungsabsolventen Erziehungsdepartement der gewerblich-industriellen Berufe wurden am 26. und 27. August im Berufsschulhaus in Goldau, am 2. September in Wangen sowie am 3. September in Pfäffikon verabschiedet. Die drei Bestrangierten eines jeden Berufes, insgesamt 209 (190), erhielten die von Roman Christen, Hochbauzeichner im 3. Lehrjahr, Küssnacht, und von Corina Blattmann, Hochbauzeichnerin im 4. Lehrjahr, Langnau am Albis, entworfene Erinnerungsmedaille mit dem Sujet «Erster Sprung geschafft». Erfolgsquote Maturitätsprüfung (Abgabe der Maturitätszeugnisse) Zufriedenheit der Lernenden 90% der Kandidatinnen und Kandidaten erhalten das Berufsmaturitätszeugnis 80% der Lernenden sind mit den Lehrpersonen zufrieden Freifach-, Fort- und Weiterbildungskurse: Zielerreichungsgrad 80% erreichen das Kursziel. Kostendeckungsgrad gesamt 50% der Kosten sind gedeckt. Lückenlose Erneuerung der Zertifizierung Zertifikat 10. Weiterbildung von Experten Das neue Berufsbildungsgesetz und die neuen Verordnungen über die berufliche Grundbildung in verschiedenen Berufen bedingen einen hohen Bedarf an Expertenschulung. Daher haben in diesem Jahr 80 (16) Experten an einem vom Schweizerischen Institut für Berufspädagogik (SIBP) organisierten Kurs teilgenommen. 11. Prüfungskommission Die kantonale Lehrlingsprüfungskommission tagte zwei Mal. Sie befasste sich unter anderem mit den folgenden Geschäften: Chefexpertenrapport; Organisation der Abschlussprüfungen, Rapporte und Feiern; Wahl der Chefexperten und Experten; Medaillengestaltung; Besuch der Prüfungen; Expertenrapport. 12. Gewerbliche und Kaufmännische Berufsschulen 12.1 Kantonale Berufsschule Goldau Aufgaben – Die Kantonale Berufsschule Goldau vermittelt den Auszubildenden den reglementarisch vorgeschriebenen Unterricht. – Sie wendet ein anerkanntes Qualitätssystem an. – Die Berufsschule bietet nach Bedarf Freifächer, Stütz- und Förderkurse an. – Sie bereitet Lernende in besonderen Lehrgängen auf die Berufsmaturität vor. – Sie führt für gelernte und ungelernte Berufsleute berufsbezogene und allgemein bildende Fort- und Weiterbildungskurse durch. Produktegruppe 1: Ausbildung 1.1 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Erfolgreiches Abschliessen der Grundausbildung gemäss Lehrplan. – Befähigung der in die Berufsmaturitäts-Lehrgänge aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten, die Ausbildung erfolgreich abzuschliessen. – Die Lehrpersonen unterrichten mit hoher Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz. – Den Besuchern der Freifach-, Fort- und Weiterbildungskurse wird die Möglichkeit geboten, ihre Kompetenzen im Rahmen der Lernziele zu erweitern. – Aufrechterhaltung des zertifizierten Schulqualitätssystems. Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Erfolgsquote an der Lehrabschlussprüfung in den Schulfächern 95% der Lernenden schliessen in den Schulfächern erfolgreich ab. Nicht erfüllt. 92.3% der Lernenden haben die Lehrabschlussprüfung in den Schulfächern erfolgreich abgeschlossen. Nicht erfüllt. 75% haben ihr Maturitätszeugnis erhalten. Erfüllt. Eine Befragung der Lernenden in der Grundausbildung hat eine Zufriedenheit von 89.9% ergeben. Die durchgeführte Evaluation in der Weiterbildung hat wiederum eine Zufriedenheit von 99% ergeben. Erfüllt. Die Erfolgsquote bei den zertifizierten Kursen mit Abschlussprüfung betrug 85.3%, bei Kursen ohne Abschlussprüfung 96% (schriftliches Feedback der Teilnehmenden). Erfüllt. Der Kostendeckungsgrad für Freifach- und Weiterbildungskurse betrug 89.3%. Erfüllt. Im September 2004 konnte das Schulführungssystem nach ISO 9001:2000 erfolgreich rezertifiziert und im September 2005 verlängert werden. Kommentar: Erfolgsquote Lehrabschlussprüfung: Die Ergebnisse der Lehrabschlussprüfung in den Schulfächern zeigen einen markanten Unterschied zwischen drei- und vierjährigen Lehren. Bei den vierjährigen Lehren wurde der Standard mehrheitlich erreicht. Verschiedene Gründe führen zu diesem Unterschied: Bei den vierjährigen Lehren sind die schulischen Anforderungen in der Regel wesentlich höher. Eine gewisse Vorselektion findet somit bereits bei der Berufswahl statt. Zudem ist es bei ungenügenden Leistungen in verschiedenen vierjährigen Berufen möglich, innerhalb des Berufsfeldes auf eine dreijährige Lehre zu wechseln, z.B. Automechaniker nach Automonteur. Für Lernende mit Leistungsschwächen bleibt oft nur die Wahl einer dreijährigen Lehre. Je nach Ausbildungsreglement kann der Fähigkeitsausweis bei einem genügenden Gesamtdurchschnitt erreicht werden, auch wenn das Ergebnis in den Schulfächern ungenügend ist. Diese Tatsache ist für die Vertragspartner oft ein Grund, das Lehrverhältnis bei mangelhaften Schulleistungen nicht aufzulösen. Der Standard für die dreijährigen Lehren kann nur erfüllt werden, wenn mit entsprechenden pädagogischen Fördermassnahmen und Selektion reagiert werden kann. Die neu eingeführten Coachingmassnahmen werden erstmals an der Lehrabschlussprüfung 2006 Ergebnisse zeitigen. Erfolgsquote Maturitätsprüfung: Der Standard von 90% wurde nicht erreicht. Zwei Absolventen schafften während des Studienganges die Promotion nicht und mussten austreten (Standard zwei Austritte pro Studiengang). Bei drei Kandidaten waren die Erfolgschancen bereits vor der Prüfung kritisch. Bei den geltenden Promotionsbestimmungen kann aber die Prüfung absolviert werden. Seit der ersten Diplomierun- 59 Erziehungsdepartement gen im Jahre 2002 haben durchschnittlich 88.9% der Studierenden die Berufsmaturität bestanden. Zufriedenheit der Lernenden: Die Zufriedenheit der Lernenden wird nur alle zwei Jahre erhoben. In der Befragung der Lernenden im April 2005 wurden die Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz der Lehrpersonen evaluiert. Die systematische Weiterentwicklung der Unterrichtskompetenzen der Lehrpersonen wurde weitergeführt. Der Schwerpunkt lag bei der Förderung der Fremdsprachenkenntnisse (technisches Englisch) sowie bei der Förderung der individuellen, berufsbezogenen Fachkompetenz. Zielerreichungsgrad > 80% der Umsetzung dieser Unterhaltsund Bewirtschaftungsplanung Erfüllt. Die dringendsten Unterhaltsarbeiten wurden ausgeführt. Einige Arbeiten wurden aufgeschoben, damit eine Koordination mit der PHZ möglich ist. Kommentar: Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung wurden in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt auf Grund der aktuellen Zustandsanalyse erstellt. Die dringendsten Unterhaltsarbeiten konnten nach Plan ausgeführt werden. Freifach- und Weiterbildungskurse: Die Differenzierung nach Kursen mit oder ohne Abschlussprüfung ergibt eine Erfolgsquote von 85.3% (Standard 90%) für die zertifizierten und 96% (Standard 80%) für die nicht zertifizierten Kurse. Der verlangte Kostendeckungsgrad für Freifach- und Weiterbildungskurse von 50% ist mit 89.6% wesentlich überschritten. Total Kosten Total Erlöse Saldo Erneuerung der Zertifizierung: Beim Zwischenaudit vom 19. September 2005 wurden durch den externen Auditor weder kritische noch geringfügige Abweichungen des Schulführungssystems nach ISO 9001:2000 identifiziert. Damit ist der Anspruch auf die Aufrechterhaltung der Zertifizierung erfüllt. Kommentar: Das Globalbudget 2005 wurde fast ausgeschöpft. Hingegen konnten Fr. 166 000.– aus dem Globalbudget 2004 noch nicht eingelegt werden, weil der Ersatz des Hausleitsystems aus dem Jahre 1989 zurückgestellt wurde, um eine Kompatibilität zum Hausleitsystem der PHZ zu erreichen. Soll Ist Abweichung 6 787 800 2 362 000 4 425 800 5 812 706 2 558 503 3 254 203 – 975 094 + 196 503 – 1 171 597 Kommentar: Das Globalbudget wurde nicht ausgeschöpft. Die Abweichung ist zu einem grossen Teil (Fr. 618 500.–) dadurch entstanden, dass im bewilligten Globalbudget für 2005 die Kürzungen nach Massnahmenplan I nicht berücksichtigt wurden. Weiter konnte durch die Zusammenlegung von Klassen in der Allgemeinbildung und im Turnen bei den Gehältern Einsparungen erzielt werden. Die Mehreinnahmen sind hauptsächlich in der Erhöhung der Schulgeldansätze (Fr. 197 400.–) für ausserkantonale Berufslernende und den höheren Einnahmen bei den Freifach- und Weiterbildungskursen (Fr. 60 340.–) begründet. Produktegruppe 2: Betrieb / Infrastruktur 2.1 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Erstellung einer Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung über die gesamte Schulanlage. – Umsetzung dieser Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung. Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Zielerreichungsgrad der Erstellung einer Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung 100% Erfüllt. Die Erstellung einer Zustandsanalyse mit Unterhaltsund Bewirtschaftungsplanung ist abgeschlossen. 60 Soll Ist Abweichung 1 131 000 298 000 833 000 1 099 061 271 867 827 194 – 31 939 – 26 133 – 5 806 Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Leistungsperiode) 1.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo 2.2 Globalbudget 2005 Übergeordnete Ziele: – Die im Bundesgesetz über die Berufsbildung vorgeschriebenen schulischen Angebote sind unter Berücksichtigung der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit bedürfnisgerecht sicherzustellen. – Die Ausbildungsqualität ist mit dem eingeführten Schulqualitätssystem sicherzustellen. – Die ganze Schulliegenschaft sowie deren Infrastruktur sind so zu unterhalten und zu erneuern, dass der gesetzlich vorgeschriebene Unterricht sichergestellt ist. Beurteilung der Erfüllung: Die im Bundesgesetz vorgeschriebenen schulischen Angebote konnten bedürfnisgerecht sichergestellt werden. Mit Ausnahme der Erfolgsquote bei den Lehrabschlussprüfungen in den Schulfächern wurden die Ziele ganz oder teilweise erfüllt. Dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit konnte durch Klassenzusammenlegungen in einzelnen Fächern, Optimierungen bei Anschaffungen sowie durch verstärkte Zusammenarbeit innerhalb von Berufsfeldern nachgelebt werden. Obwohl im bewilligten Globalbudget 2005 die Kürzungen im Rahmen des Massnahmenplanes I nicht berücksichtigt wurden, konnten Einsparungen im verlangten Umfang realisiert werden. Dank den Möglichkeiten, die die WOV-Verordnung gemäss § 17 vorsieht, konnten die gesetzlichen Aufgaben erfüllt und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit konnte entsprochen werden. Die Kantonale Berufsschule Goldau ist seit 1998 eine zertifizierte Schule nach ISO 9001:2000. Das alle drei Jahre fällige Zertifizierungsaudit hat im September 2004 den Nachweis erbracht, dass die Schule alle notwendigen Massnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung ergreift. Auch beim Zwischenaudit im September 2005 wurden weder kritische noch geringfügige Abweichungen identifiziert. Die 2005 erarbeitete Zustandsanalyse hat wertvolle Grundlagen für die Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung geliefert. Dank Erziehungsdepartement regelmässigen Anpassungen in den Unterrichtsräumen konnte der gesetzlich vorgeschriebene Unterricht sichergestellt werden. Zufriedenheit der Lernenden 80% Zielerreichungsgrad 80% Kostendeckungsgrad Total 50% Erfolgsquote 80% Lückenlose Erneuerung der Zertifizierung Zertifikat 2.3 Globalkredit 2004 / 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 15 644 900 5 279 500 10 365 400 14 120 990 5 682 135 8 438 855 –1 523 910 + 402 635 – 1 926 545 Kommentar: Der bewilligte, ungekürzte Globalkredit wurde um Fr. 1 926 545.– unterschritten. Werden die im Massnahmenplan I vorgesehenen Kürzungen berücksichtigt, beträgt die Unterschreitung Fr. 1 356 701.– oder 13.4%. Die Gründe für diese Verbesserungen sind einerseits beim Minderaufwand von 5.6% und andererseits beim Mehrertrag von 8.9% zu finden. Der Mehrertrag entstand hauptsächlich durch eine Erhöhung der Schulgeldansätze sowie eine Zunahme der Anzahl Lernenden aus anderen Kantonen. Auch die Einnahmen aus Freifach- und Weiterbildungskursen fielen höher aus als erwartet. Der Minderaufwand resultierte aus Zusammenlegungen von Klassen in einzelnen Fächern und einer Verjüngung des Lehrkörpers. Um eine optimale Koordination und Kompatibilität mit der PHZ zu erreichen, konnten einzelne bauliche Massnahmen noch nicht ausgeführt werden. 12.2 Kantonale Berufsschule Pfäffikon Aufgaben: – Die Kantonale Berufsschule Pfäffikon vermittelt den Auszubildenden den reglementarisch vorgeschriebenen Unterricht. – Sie wendet ein anerkanntes Qualitätssystem an. – Die Berufsschule bietet nach Bedarf Freifächer, Stütz- und Förderkurse an. – Sie bereitet Lernende in besonderen Lehrgängen auf die Berufsmaturität vor. – Sie führt für gelernte und ungelernte Berufsleute berufsbezogene und allgemeinbildende Fort- und Weiterbildungskurse durch. Produktegruppe 1: Ausbildung Erfüllt. Der Zufriedenheitsgrad bei entsprechenden Evaluationen liegt durchschnittlich bei 84%. Die Zufriedenheit der Lernenden der Weiterbildungskurse liegt bei über 90%. Erfüllt. Bei den zertifizierten Kursen haben 93% der Absolventinnen und Absolventen die Prüfungen bestanden. Bei den nichtzertifizierten Kursen liegt die Zielerreichung bei 98%. Erfüllt. Der Kostendeckungsgrad beträgt 63.6%. Erfüllt. 83% der Absolventinnen und Absolventen des Berufseinführungsjahres haben 2005 einen Ausbildungsoder Arbeitsplatz gefunden. Erfüllt. Im November 2005 hatte die Berufsschule das Q2EZwischenaudit zu bestehen. Mit Bericht von Mitte Dezember 2005 wird der Schule bestätigt, dass sie alle Anforderungen zur Aufrechterhaltung des Zertifikates erfüllt. Im Jahre 2008 sind eine erneute externe Evaluation und die Zertifizierung geplant. 1.1 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Erfolgreiches Abschliessen der Grundausbildung gemäss Lehrplan – Befähigung der in die Berufsmaturitäts-Lehrgänge aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten, die Ausbildung erfolgreich abzuschliessen – Die Lehrpersonen unterrichten mit hoher Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz – Den Besuchern der Freifach-, Fort- und Weiterbildungskurse wird die Möglichkeit geboten, ihre Kompetenzen im Rahmen der Lernziele zu erweitern – Befähigung der Absolventinnen und Absolventen, den Einstieg in eine Berufsausbildung oder ins Erwerbsleben zu finden – Aufrechterhaltung des zertifizierten Schulqualitätssystems Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Erfolgsquote an der Lehrabschlussprüfung in den Schulfächern 95% Erfolgsquote Maturitätsprüfung (Abgabe der Maturitätszeugnisse) 90% Nicht erfüllt. 86% der Lernenden haben die Lehrabschlussprüfung in den Schulfächern bestanden. Knapp nicht erfüllt. 88% der Absolventinnen und Absolventen haben die Maturitätsprüfung bestanden. Kommentar: Erfolgsquote an der Lehrabschlussprüfung Die Ergebnisse der Lehrabschlussprüfungen sind von Beruf zu Beruf unterschiedlich zu beurteilen. Es werden markante Unterschiede zwischen den dreijährigen und vierjährigen Lehren festgestellt. In verschiedenen Berufen wurde der Standard erreicht. Verschiedene Gründe führen zu diesen Unterschieden: Die entsprechenden Ausbildungsreglemente und Lehrpläne stellen unterschiedliche Anforderungen, bei den vierjährigen Lehren in der Regel höhere, was zu einer Vorselektion führt. Die schulischen Voraussetzungen der Lernenden sind unterschiedlich. Oft bleibt den Lernenden mit Leistungsschwächen nur eine dreijährige Lehre. Der Standard kann nur erfüllt werden, wenn mit entsprechenden pädagogischen Fördermassnahmen und Selektion reagiert werden kann. Die neu eingeführten Coachingmassnahmen werden erstmals an der Lehrabschlussprüfung 2006 Ergebnisse zeitigen. Berufsmaturität Während des Jahres erfolgte kein Austritt. 88% der Berufsmaturandinnen und -maturanden schlossen die Ausbildung erfolgreich ab. Zwei von drei Repetenten bestanden die Prüfungs- 61 Erziehungsdepartement wiederholung. Seit der Vollzeitstudiengang an der Kantonalen Berufsschule Pfäffikon im Jahre 1999 eröffnet wurde, haben 152 von 164 Studierenden oder 92.7% die Berufsmaturität bestanden. Produktegruppe 2: Betrieb / Infrastruktur 2.1 Ziele und Leistungsvorgaben Zufriedenheit der Lernenden Die Zufriedenheit der Lernenden wurde in einer Evaluation im Bereich «Prüfen und Beurteilen» im Herbst 2005 überprüft. Diese ergab eine überwiegend positive Bewertung durch die Lernenden von über 80%. Interessant ist dabei, dass mit fortgeschrittener Lehrzeit der Grad der Zufriedenheit zunimmt. Im Anschluss an Fort- und Weiterbildungskurse wird die Zufriedenheit erfragt. Die Kursteilnehmer sind mit den Kursen inhaltlich und bezüglich der Fachkompetenz der Kursleiterinnen und Kursleiter sehr zufrieden. 71.1% bezeichnen die Kriterien mit «sehr gut», 27.2% mit «gut». Nur vier Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer haben den besuchten Kurs mit «genügend» beurteilt, niemand mit ungenügend. Umschreibung: Fort- und Weiterbildungskurse Bei den Weiterbildungskursen ist gesamthaft der Zielerreichungsgrad erreicht. Mit 93% ist auch der Standard (90%) bei den zertifizierten Kursen erreicht. Der Kostendeckungsgrad von 50% für die gesamte Weiterbildung wurde erreicht. Auf Grund des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) wird für das Jahr 2005 ein Kostendeckungsgrad von 63.6% ausgewiesen. Berufseinführungsjahr Für den überwiegenden Teil der Absolventinnen und Absolventen des Berufseinführungsjahres (BEJ) konnten im Schuljahr 2004 / 2005 Lösungen gefunden werden. Von 76 Lernenden, welche das ganze BEJ-Jahr absolviert haben, fanden 46 eine Lehroder Anlehrstelle, bei 13 wurde eine berufliche Lösung gefunden, 4 Lernende wurden einer Zwischenlösung zugeführt. Für 13 Lernende wurde keine definitive Lösung gefunden. Zertifizierung Die Kantonale Berufsschule Pfäffikon ist eine Q2E-zertifizierte Schule. Der Bericht zum Zwischenaudit 2005 attestiert ihr, dass sie alle Anforderungen zur Aufrechterhaltung des Zertifikates erfüllt. In keinem der überprüften Elemente des Qualitätsmanagements wurden Korrekturen verlangt. 1.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 5 175 800 2 592 800 2 583 000 4 904 749 2 953 635 1 951 114 – 271 051 + 360 835 – 631 886 Kommentar: Gründe für den Minderaufwand sind in erster Linie bei den Gehältern zu suchen: Die seit 1. Dezember 2004 unbesetzte Rektoratsstelle und eine geringere Nachfrage nach Weiterbildungskursen hatten Minderaufwendungen von rund Fr. 220 000.– zur Folge. Mehraufwand von rund Fr. 38 000.– resultierte bei den Gehältern des temporären Lehrpersonals, weil zusätzliche Klassen wegen Zuwachs der Schülerzahlen in zwei Berufen ab August 2005 geführt werden mussten. Die Verbesserung des Ergebnisses ist weiter auf erhebliche Mehrerträge zurückzuführen. So sind die Schulgeldeinnahmen für ausserkantonale Lernende, für Lernende des Berufseinführungsjahres und der Berufsmaturität um Fr. 550 951.– markant höher ausgefallen. Diesen Mehreinnahmen stehen allerdings auch Mindereinnahmen von rund Fr. 240 000.– bei den Schulgeldern für Weiterbildung, verschiedenen Einnahmen und Bundesbeiträgen gegenüber. 62 Erstellung einer Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung über die gesamte Schulanlage – Umsetzung dieser Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Zielerreichungsgrad 100% Zielerreichungsgrad > 80% Erfüllt. Die Erstellung einer Zustandsanalyse ist abgeschlossen. Diese Zustandsanalyse ist dem Hochbauamt eingereicht und eine erste Unterhaltsplanung erfolgt. Teilweise erfüllt. Erste Umsetzungen auf der Grundlage der Zustandsanalyse sind erfolgt. Kommentar: In Vorbereitung und Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt und unter Beizug externer Fachleute wurde die Zustandsanalyse abgeschlossen. Erste Umsetzungsschritte sind erfolgt. Die Zustandsanalyse zeigt, dass eine Gesamtsanierung der Berufsschule, insbesondere des Gebäudes, das 1969 eröffnet wurde, dringend notwendig ist. 2.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 960 600 1 033 574 110 190 923 384 +72 974 +11 990 +60 984 98 200 862 400 Kommentar: Gesamthaft betrachtet wurden die für 2004 budgetierten Mittel nicht ausgeschöpft, weil zuerst die Planung abgeschlossen werden soll. Bereits im Rechenschaftsbericht 2004 wurde darauf verwiesen, dass 2005 die Umsetzung realisiert wird. Dies ist nun teilweise erfolgt, weshalb die Mittel aus dem Jahre 2004 verwendet wurden. Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Leistungsperiode) Übergeordnete Ziele – Die im Bundesgesetz über die Berufsbildung vorgeschriebenen schulischen Angebote sind unter Berücksichtigung der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit bedürfnisgerecht sicherzustellen. – Die Ausbildungsqualität ist mit dem eingeführten Schulqualitätssystem sicherzustellen. – Die ganze Schulliegenschaft sowie deren Infrastruktur sind so zu unterhalten und zu erneuern, dass der gesetzlich vorgeschriebene Unterricht sichergestellt ist. Beurteilung der Erfüllung: Die im Bundesgesetz vorgeschriebenen schulischen Angebote konnten bedürfnisgerecht sichergestellt werden. Mit Ausnahme Erziehungsdepartement der Erfolgsquote bei den Lehrabschlussprüfungen in den Schulfächern wurden alle Ziele erfüllt oder in einem Fall mindestens teilweise erfüllt. Im zweiten Jahr der Leistungsperiode konnte die Berufsmaturitätsquote knapp nicht erfüllt werden. Dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit konnte zum Beispiel durch Klassenzusammenlegungen in einzelnen Fächern nachgelebt werden. Massnahmen im Rahmen des Massnahmenplanes 1 konnten im Jahre 2005 vollzogen werden. Das Globalbudget wurde entsprechend gekürzt. Dank den Möglichkeiten, welche die WOV-Verordnung gemäss § 17 vorsieht, konnten die gesetzlichen Aufgaben erfüllt und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit konnte entsprochen werden. Die Kantonale Berufsschule ist eine Q2E-zertifizierte Schule. Das Zwischenaudit hat im Dezember 2005 die geforderte Qualität der Schule bestätigt. Es wurde bestätigt, dass die Schule notwendige Massnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung auf der Grundlage von internen Überprüfungen ergreift. Das Schulgebäude wurde 1969 eröffnet. Eine grundlegende Sanierung wurde bisher nicht realisiert. Die erstellte Zustandsanalyse, die als Grundlage für die Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung dient, hat gezeigt, dass eine Gesamtsanierung des Altbaus nötig ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Unterricht kann grundsätzlich sichergestellt werden, weil in der Vergangenheit laufend infrastrukturelle Anpassungen vorgenommen wurden. 2.3 Globalkredit 2004 / 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 12 663 000 5 348 300 7 314 700 11 619 904 5 760 526 5 859 378 –1 043 096 + 412 226 –1 455 322 Kommentar: Im Rahmen des Massnahmenplanes 1 wurde das Budget 2005 um rund 10% gekürzt. Trotz dieser Kürzungen konnte der bewilligte Globalkredit um Fr. 1 455 322.– oder 19.9% unterschritten werden. Die Gründe für diese Verbesserungen sind einerseits beim Minderaufwand von 9% und andererseits beim Mehrertrag um 7% zu finden. Der Mehrertrag hängt in erster Linie mit der Zunahme der Schulgelderträge in Folge höherer Schülerzahlen aus anderen Kantonen, den grösseren Schülerzahlen bei der Berufsmaturität und des Berufseinführungsjahres zusammen. Die Minderaufwendungen sind hauptsächlich die Folge von geringeren Lohnkosten: Inklusive Arbeitgeberbeiträge und Versicherungsbeiträge betrugen diese Minderaufwendungen rund Fr. 692 000.–. Ein Grund dafür ist die unbesetzte Rektoratsstelle. Bei den Personalkosten hat sich zusätzlich ein Budgetfehler (doppelte Budgetierung) mit rund Fr. 70 000.– als Minderaufwendung ausgewirkt. Dann wurden Klassen zusammengelegt, in der Berufsmaturitätsschule unterrichten jüngere Lehrpersonen, und der Rückgang bei der Nachfrage nach Weiterbildungsangeboten schlägt sich in niedrigeren Aufwendungen nieder. 12.3 Kaufmännische Berufsschule Schwyz Im Schuljahr 2004 / 2005 besuchten 385 (392) Lernende den Unterricht: 51 (55) Kaufmännische Berufsmaturanden, 165 (142) Kaufleute, 58 (45) Detailhandelsangestellte, 63 (75) Verkaufsleute und 27 (34) Detailhandelsassistenten. Es wurden 21 (22) Lehrlingsklassen und eine Klasse mit 21 (18) Absolventinnen und Absolventen des Abend-KV geführt. Die Nachfrage der Lernenden nach einer kaufmännischen Ausbildung mit Berufsmaturitätsabschluss (BM) ist nach wie vor gross. Die gute Ausgangslage nach dem Lehrabschluss BM mit direktem Zugang zu den Fachhochschulen oder in interessante Berufsbereiche wird erkannt. Die Berufsmaturanden schliessen nicht nur mit den internationalen Sprachdiplomen DELF und BEC2 ab, sondern auch mit dem anerkannten SIZ-Informatik-Anwenderdiplom. Mit dieser Zusatzqualifikation wird der starken Nachfrage nach gut ausgebildeten Kaufleuten mit vertieften Informatikkenntnissen Rechnung getragen. Die kaufmännische Lehrabschlussprüfung 2005 (inklusive Berufsmaturität) bestanden insgesamt 91 (66) Lernende. Erfolgreich waren ferner 15 (19) Büroangestellte, 18 (16) Detailhandelsangestellte, 35 (33) Verkaufsleute und 14 (20) Detailhandelsassistenten. In der Erwachsenenbildung wurde wiederum ein vielfältiges Kursprogramm angeboten, doch war ein Rückgang der Kursteilnehmenden zu verzeichnen. Besonders bei den Informatikkursen wird ein rückläufiges Kursinteresse festgestellt. Der Markt in diesen Bereichen ist gesättigt. Die jüngere Generation beherrscht dieses Gebiet immer früher und besser. Vor allem die Informatikkurse für Frauen, Seniorinnen und Senioren sind noch gut besucht. Das Interesse an den Sprachkursen und an der Bürofachschule ist jedoch nach wie vor gross. 12.4 Kaufmännische Berufsschule Lachen Nach der ISO-Zertifizierung der Kaufmännischen Berufsschule Lachen (KBL) im Dezember 2003 und der eduQua-Zertifizierung der Weiterbildungsabteilung im Dezember 2004 konnte die Schule mit zwei anerkannten «Qualitätssiegeln» ins Jahr 2005 starten. Einen Meilenstein stellt die Einführung der neuen Grundbildung im Detailhandel (verkauf.CH) dar; die ersten Berufslernenden konnten ihre Ausbildung nach diesem neuen Konzept beginnen. Die Lehrpersonen hatten sich zuvor an externen und internen Kursen sowie mit Arbeiten in den Fachgruppen entsprechend vorbereitet. Obwohl die Nachfrage nach Weiterbildungskursen im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig ist, besteht nach wie vor ein grosses Interesse am Kursangebot der KBL. Insgesamt besuchten im vergangenen Jahr 1221 (1361) Personen die verschiedensten Kurse. Dabei wurden die Informatik- und Sprachkurse besonders zahlreich absolviert. Lehrgänge mit Diplomabschluss (First Certificate in English, Sachbearbeiter/in Rechnungswesen) erfreuen sich einer grossen Beliebtheit. In der Grundbildung, dem eigentlichen «Kerngeschäft» der KBL, sind folgende Eckdaten von Bedeutung: Die Lehrabschlussprüfungen bestanden insgesamt 144 (129) von 147 Berufslernenden, davon neun (13) mit der Kaufmännischen Berufsmatura, 79 (69) Kaufleute, 28 (21) Detailhandelsangestellte sowie 28 (26) Verkäuferinnen und Verkäufer. Ab August 2005 besuchten 334 (367) Lernende den Berufsschulunterricht an der KBL: 154 (180) angehende Kaufleute, 41 (41) künftige Berufsmaturanden, 28 (57) Lernende im Verkauf (altes Reglement) und 111 (89) im Detailhandel (altes und neues Reglement). 13. Fachschulen Gesamthaft 503 (489) Schwyzerinnen und Schwyzer besuchten im Studienjahr 2004 / 2005 Fachschulen. An folgenden Schulen waren am meisten Schwyzerinnen und Schwyzer eingeschrieben: Fachschulen im Gesundheitswesen: Schwyzerinnen / Schwyzer Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe, Luzern Interkantonale Schule für Pflegeberufe, Baar Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege, Zug 35 29 25 Übrige Fachschulen: Berufs- und Weiterbildungszentrum, Rapperswil KV Zürich Business School, Zürich Sfb Bildungszentrum, Dietikon 46 38 19 63 Erziehungsdepartement F. Mittelschulen 1. Allgemeines Der Regierungsrat hat im Februar 2005 dem Kantonsrat den Planungsbericht über das Mittelschulwesen «Mittelschulkonzept 2005 – 2015» unterbreitet. Der Kantonsrat hat davon am 20. April 2005 ohne Zustimmung Kenntnis genommen. Auf Antrag des Regierungsrates hat die zuständige EDK-Anerkennungskommission die FMS-Ausbildung am Theresianum Ingenbohl anerkannt. 41 Schülerinnen und Schüler erhielten somit im Sommer 2005 zum ersten Mal ein FMS-Abschlusszeugnis. Dagegen erhielten zum letzten Mal zehn Schülerinnen das Diplom als Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerin; dieser seminaristische Ausbildungsgang wird am Theresianum Ingenbohl aufgehoben. Mit dem Erlass von neuen Führungs- und Organisationsstrukturen an der Kantonsschule Pfäffikon & Nuolen schuf der Regierungsrat geeignete Voraussetzungen für eine neue Epoche dieser Schule ab Schuljahr 2006 / 2007; gleichzeitig wurde auch die Stelle des Rektorats, in der Nachfolge des verstorbenen Rektors Dr. Martin Keller, neu ausgeschrieben. Gymnasium wurde ein beaufsichtigtes Studium auf freiwilliger Basis eingeführt. Die KKS gilt seit Dezember 2005 neu auch als Testcenter für die Cambridge-Englisch-Prüfungen, nachdem sie diese Funktion für die Prüfungen zum europäischen Computerführerschein und zu Französischdiplomen bereits seit längerem inne hat. Das Qualitätsförderungssystem wird durch gegenseitige Unterrichtshospitation der Lehrpersonen, Schülerrückmeldungen, die Arbeit von Qualitätsgruppen und durch die Einführung des Integrierten Personal Managements (IPM) auch für Lehrpersonen weiter umgesetzt. Erstmals hat eine lohnwirksame Mitarbeiterbeurteilung für Lehrpersonen auf der Basis des Systems des IPM stattgefunden. 3. Kantonsschule Pfäffikon & Nuolen (KSPN) Überschattet war das Jahr durch den tragischen Todesfall von Dr. Martin Keller, Rektor der Kantonsschule Pfäffikon & Nuolen (KSPN). Im Sinne einer Interimslösung führt Urs Benz die KSPN als stellvertretender Rektor im Schuljahr 2005 / 2006. In einer ersten Tranche zur Sanierung der Schulanlage am Standort Nuolen konnten die notwendigen Arbeiten am Turnhallentrakt abgeschlossen werden. 2. Kantonsschule Kollegium Schwyz (KKS) Um die Vorgaben des Massnahmenplans zur Realisierung der Haushaltstrategie einhalten zu können, wurden Halbklassen- und Teamteaching-Strukturen sowie einige Instrumentallektionen abgebaut und Einsparungen im Bereich Unterhalt vorgenommen. Im Bereich Schulentwicklung wurde das Projekt «Blended learning» gestartet. Sämtliche Lehrpersonen sind verpflichtet, eine computergestützte Unterrichtseinheit zu erarbeiten. Das Projekt läuft bis Sommer 2006. Für die Anfängerinnen und Anfänger im 4. Kantonales Lehrerinnen- und Lehrerseminar Rickenbach (LSR) Im Juni wurden 60 Junglehrerinnen und Junglehrer diplomiert. Rund zwei Drittel davon haben eine Stelle gefunden. 38 Seminaristinnen und Seminaristen haben im August das letzte Schuljahr des seminaristischen Ausbildungsgangs begonnen. Die Räumlichkeiten des Lehrerinnen- und Lehrerseminars Rickenbach Ausgestellte Mittelschulabschluss-Zeugnisse 2005 (Matura, Handels- und Lehrdiplome, FMS-Abschluss) Schulen Herkunft Matura HMS FMS kaufm. Berufsmatura Lehrdiplome PLS Einsiedeln Immensee Ingenbohl KSPN, Nuolen KSPN, Pfäffikon Rickenbach Schwyz Gesamttotal Vorjahr 64 Total davon Schwyzer davon Frauen Total davon Schwyzer davon Frauen Total davon Schwyzer davon Frauen Total davon Schwyzer davon Frauen Total davon Schwyzer davon Frauen Total davon Schwyzer davon Frauen Total davon Schwyzer davon Frauen Gesamttotal davon Schwyzer davon Frauen Total Schwyzer 36 32 17 60 28 22 21 19 21 42 42 22 82 64 50 41 38 38 16 10 16 ALS HLS KGS 10 9 10 10 9 10 17 11 17 10 9 10 9 2 10 9 10 9 2 17 11 17 30 17 60 30 48 77 77 26 318 262 158 317 254 30 27 18 30 27 18 26 20 41 38 38 – – 20 15 13 20 15 13 20 16 76 40 64 83 46 Total 36 32 17 60 28 22 115 96 112 42 42 22 82 64 50 60 30 48 127 119 57 522 411 328 519 377 Erziehungsdepartement Schülerzahlen 2005 / 2006 (nach Wohnort) Kantonale Mittelschulen Private Mittelschulen Kantonsschule Lehrerinnen- und Kollegium Lehrerseminar Schwyz Rickenbach Kanton Schwyz andere Kantone Ausland Total Schüler/innen Schuljahr 2004 / 2005 394 7 – 401 433 15 23 – 38 97 Kantonsschule Pfäffikon &Nuolen Pfäffikon Nuolen 302 46 – 348 329 Zwischentotal Stiftsschule Einsiedeln* 946 79 – 1025 1101 257 28 – 285 271 235 3 – 238 242 Gymnasium Theresianum Immensee* Ingenbohl 144 244 – 388 375 251 51 5 307 339 Total 1598 402 5 2005 2086 * inklusive Untergymnasium (LSR) werden auch im Schuljahr 2005 / 2006 genutzt, sowohl für die auslaufende seminaristische Ausbildung als auch für die Ausbildungsgänge und Angebote der PHZ Hochschule Schwyz. 5. Private Mittelschulen Auf Grund der Bestimmungen der Mittelschulverordnung wurden den privaten Mittelschulen für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Schwyz für das Schuljahr 2004 / 2005 folgende Beiträge ausgerichtet: Stiftsschule Einsiedeln Gymnasium Immensee Theresianum Ingenbohl Total Fr. 2 463 630.00 Fr. 1 905 207.20 Fr. 4 844 268.50 Fr. 9 213 105.70 G. Universitäten / ETH, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen 1. Universitäten / ETH Im Studienjahr 2004 / 2005 waren 1283 (1293) Studierende aus dem Kanton Schwyz (im Diplomstudium / Doktoratsstudium / Nachdiplomstudium) an den Universitäten und den Eidg. Technischen Hochschulen (ETH) immatrikuliert, nämlich 585 (573) Schwyzerinnen und 698 (720) Schwyzer. In Zürich studierten 64.6% aller Schwyzer Studierenden (46% an der Universität, 18.6% an der ETH), in Freiburg 9.5%, in Bern 8.3%, in St. Gallen 7.2% und an den anderen Schweizer Universitäten 10.4%. Der Kanton Schwyz zahlte im Berichtsjahr gemäss Interkantonaler Universitätsvereinbarung (IUV) für 824 (848) Studierende Beiträge von rund 10.7 Millionen Franken an die Universitätskantone. Keine Beiträge müssen für Studierende der ETH Zürich und der EPF Lausanne sowie für Langzeitstudierende und Studierende im Nachdiplomstudium entrichtet werden. Die kantonalen Universitäten und die ETH sind im Begriff, gemäss der Erklärung von Bologna, das neue, zweistufige Studienmodell mit Bachelor- und Masterstudiengängen einzuführen. Die Umstellung soll im Jahr 2010 beendet sein. Die Stiftung Studienzentrum Pfäffikon (SZ) und die beiden anderen Fernstudienzentren in Brig (VS) und Sierre (VS) haben per 1. Januar 2005 mit der Dachorganisation Fernstudien Schweiz (FS-CH) fusioniert. Durch die Fusion ist der Kanton Schwyz Mitstifter der neuen Stiftung Fernstudien Schweiz mit Sitz in Brig geworden. Im Berichtsjahr zahlte der Kanton 50 000 Franken aus dem Lotteriefonds an die Betriebskosten der neuen Organisation. Von 1234 immatrikulierten Studierenden stammen 13 Personen aus dem Kanton Schwyz (neun Studierende im Diplomstudium und vier Gasthörer). 2. Fachhochschulen 2.1 Allgemeines Das teilrevidierte Fachhochschulgesetz trat am 1. Oktober 2005 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für die Einführung des zweistufigen Studiensystems mit Bachelor- und Masterstudiengängen. Im Oktober starteten die ersten Bachelor-Studiengänge, die Master-Studiengänge beginnen (mit wenigen Ausnahmen) im Herbst 2008. Die neue Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) trat ebenfalls auf den 1. Oktober 2005 in Kraft und sieht eine Deckung von 85% (bisher 75%) der Ausbildungskosten vor. In der neuen FHV gelten Bachelor- und Masterstudium als beitragsberechtigte Diplomstudiengänge. An den Kosten für die Schwyzer Fachhochschulstudierenden beteiligt sich der Kanton als Konkordatskanton / Trägerkanton von mehreren Fachhochschulen und durch Beiträge an die anderen Fachhochschulen gemäss Interkantonaler Fachhochschulvereinbarung (total rund 11.4 Millionen Franken; dazu kommen die Ausgaben für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz mit rund vier Millionen Franken). Im Studienjahr 2004 / 2005 waren 519 (430) Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Schwyz (inklusive Studierende der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz; exklusive Nachdiplomstudierende) an Fachhochschulen immatrikuliert: Fachhochschule Anzahl Studierende Zürcher Fachhochschule (inklusive Pädagogische Hochschule Zürich) Fachhochschule Zentralschweiz (exklusive Pädagogische Hochschule Zentralschweiz) Fachhochschule Ostschweiz Fachhochschule Nordwestschweiz Berner Fachhochschule (exklusive Eidg. Fachhochschule für Sport Magglingen) Haute école spécialisée de Suisse occidentale Scuola Universitaria Professionale della Svizzera Italiana Andere Schulen (davon Pädagogische Hochschule Zentralschweiz: 57; Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich: 19) 148 (130) 126 101 24 (122) (94) (17) 16 12 1 (19) (4) (1) 91 (43) 2.2 Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ) Der Kanton Schwyz gehört zu den Konkordatskantonen der Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ). Im Studienjahr 2004 / 2005 waren an den fünf Teilschulen der FHZ 126 (122) Schwyzer Studierende immatrikuliert: Teilschulen Hochschule für Wirtschaft Luzern Hochschule für Technik und Architektur Luzern Musikhochschule Luzern Hochschule für Soziale Arbeit Luzern Hochschule für Gestaltung und Kunst Luzern Anzahl Studierende 52 40 20 10 4 (43) (45) (20) (11) (3) 65 Erziehungsdepartement 2.3 Hochschule Rapperswil (HSR) Der Kanton Schwyz ist einer der Trägerkantone der Hochschule Rapperswil (Teilschule der Fachhochschule Ostschweiz). Im Studienjahr 2004 / 2005 wurden die einzelnen Studiengänge in den Bereichen Bauwesen und Technik von 77 (70) Schwyzer Studierenden besucht. 2.4 Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich Der Kanton Schwyz gehört zu den Trägerkantonen der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich. Im Studienjahr 2004 / 2005 waren 19 (21) Schwyzer Studierende immatrikuliert. 2.5 Hochschule Wädenswil Der Kanton Schwyz ist Konkordatskanton der Hochschule Wädenswil (Teilschule der Zürcher Fachhochschule). Im Studienjahr 2004 / 2005 absolvierten dort 22 (19) Schwyzer Studierende ihr Studium. 2.6 Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft Zollikofen Der Kanton Schwyz ist Konkordatskanton der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft in Zollikofen (Teilschule der Berner Fachhochschule). Im Studienjahr 2004 / 2005 studierten dort drei (5) Personen aus dem Kanton Schwyz. 3. Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) 3.1 Allgemeines Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz hat im Berichtsjahr den Aufbau weiter vorangetrieben. Während Luzern zum dritten Mal neue Studierende aufnahm, begann in Zug und Schwyz das zweite Studienjahr. Die Kommission für das Anerkennungsverfahren der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat im November und Dezember den drei Teilschulen einen Besuch abgestattet, der überall erfolgreich verlaufen ist. Der positive Bericht liegt mittlerweile vor; der Antrag zur Anerkennung der Ausbildungen für die Stufen Kindergarten / Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I wird im März 2006 dem Vorstand der EDK vorgelegt. Im Berichtsjahr hat der Konkordatsrat die Verordnungen für Forschung und Entwicklung / Dienstleistung sowie für Weiterbildung / Zusatzausbildungen an der PHZ erlassen. Letztere bildet die kantonsübergreifende Grundlage für den Leistungsauftrag in diesem Bereich, der 2006 erarbeitet werden soll, und die Grundlage für die Integration bzw. den Aufbau der Abteilungen Weiterbildung / Zusatzausbildungen an der PHZ. Weiter hat der Konkordatsrat die Durchführung eines flexiblen Studiums (mit Blended Learning-Einheiten und reduzierter Präsenz) an der PHZ Hochschule Schwyz bewilligt. 3.2 PHZ Hochschule Schwyz Die PHZ Hochschule Schwyz und das Erziehungsdepartement haben einen Vertrag über die Überführung der Lehrerweiterbildung an die PHZ Hochschule Schwyz unterschrieben. Im Berichtsjahr wurde darauf aufbauend die kantonale Lehrerinnenund Lehrerweiterbildung (LWB) in die PHZ Hochschule Schwyz am Standort Rickenbach integriert. Im August begann mit 39 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der neue einjährige Vorbereitungskurs für Berufsleute und Absolventinnen und Absolventen der Fachmittelschule für die Aufnahme ins Studium im Jahr 2006 / 2007. Da nach wie vor eine Parallelführung mit den seminaristischen Ausbildungen in Rickenbach und Ingenbohl im Gang ist und für den Eintritt ins Studium noch keine Absolvierenden der Fachmittelschule vorhanden waren, lagen die Erwartungen betreffend Neueintritten ins Studium bei rund 50 Studierenden. Diese Erwartungen wurden übertroffen, 66 indem im Oktober der zweite Diplomstudiengang mit 68 Studierenden starten konnte, 13 davon im flexiblen Studium. Im neuen Studienjahr begannen auch die ersten Nachdiplomkurse (NDK) der PHZ Hochschule Schwyz in verschiedenen Bereichen. Die Abteilung Forschung und Entwicklung konnte wiederum verschiedene Projekte mit Drittmitteln akquirieren, sodass der Drittmittelanteil insgesamt auf über 30% angestiegen ist, was im Vergleich mit andern Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen hoch ist. Ein vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) finanziertes Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Bereich Anwendung neuer Medien wird in der Projektschule Goldau realisiert, und zwar unter Mitwirkung und Einbezug von Primarlehrkräften. Der direkte Bezug der Forschung zu aktuellen Problemen im Berufsfeld der Lehrpersonen ist damit gewährleistet. Der Aufbau der PHZ Hochschule Schwyz wurde im Berichtsjahr auch auf Management-Ebene vorangetrieben. Ein Strategieentwicklungsprozess mit konkreten Zielbeschreibungen und der Aufbau einer prozessorientierten Organisation sind in Umsetzung. Parallel dazu wurde der Aufbau eines Qualitätsmanagements in Angriff genommen, sodass im Wintersemester in den Bereichen Aus- und Weiterbildung verschiedene Evaluationsverfahren zum Einsatz kommen konnten. Die Infothek (Bibliothek, Mediothek und Didaktisches Zentrum) erarbeitete ein neues Beschaffungs- und Benutzungskonzept, das im Oktober von der Schulleitungskonferenz verabschiedet wurde und in Goldau umgesetzt werden soll. Der Bereich Beratung, der gemäss der vom Konkordatsrat verabschiedeten Verordnung F+E/D zum Leistungsauftrag Dienstleistung gehört, ist ebenfalls im Aufbau begriffen; die einzelnen Angebote können jedoch erst am definitiven Standort in Goldau realisiert werden. Im Berichtsjahr wurden Konzepte für Beratungen im Schulfeld (Beratung, Supervision, Coaching für Lehrpersonen, Behördenmitglieder und Schulteams) sowie in den Bereichen Theaterpädagogik und Integration/Heterogenität ausgearbeitet. Um den Bezug zum Berufsfeld weiter zu verstärken, wurde im Berichtsjahr eine Begleitgruppe ins Leben gerufen, die – bestehend aus Schulleitungspersonen, Vertretern des Lehrerinnenund Lehrervereins Schwyz und des Erziehungsdepartements – die PHZ Schwyz in allen wichtigen Fragen der Aus- und Weiterbildung beratend begleiten soll und dafür zwei Mal jährlich tagt. H. Stipendien 1. Allgemeines Die Stipendiengesuche sind gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Die Änderung der Vollzugsverordnung zur Verordnung über Ausbildungsbeiträge, mit der die Pauschale für übrige Kosten reduziert wurde, zeigte die beabsichtigte Wirkung. Dadurch kamen etwas weniger Bezüger in den Genuss von Stipendien, was mit dem leichten Rückgang der Gesuche im Einklang steht. Von den insgesamt 1546 (1661) behandelten Gesuchen hatten 977 (1085) einen Rechtsanspruch. 569 (576) Gesuche oder 36.8% (34.6%) mussten auf Grund des fehlenden Rechtsanspruchs abgewiesen werden. Von den bewilligten 977 Gesuchen konnten auf Grund von Ausbildungsnachweisen 974 Stipendienbeträge ausbezahlt werden. 2. Ausbildungsbeiträge Im Berichtsjahr wurden insgesamt Fr. 5 310 898.– Stipendien ausbezahlt. Dazu trugen private Institutionen (Pestalozzi-Stiftung, Erziehungsdepartement Ausbezahlte Stipendien und Studiendarlehen im Jahre 2004 Ausbildungskategorie Gymnasiale Maturitätsschulen Andere Schulen für Allgemeinbildung Vollzeit-Berufsschulen Berufslehren und praktische Berufsausbildungen Berufsmaturitäten nach der Berufslehre Höhere (nicht universitäre) Berufsbildung Fachhochschulen Universitäten und ETH Weiter- und Zweitausbildungen Total behandelt abgewiesen ausbezahlt Stipendien Total ausbezahlt Fr. 275 165 118 383 26 98 167 289 25 1 546 67 47 31 203 13 37 61 85 25 569 208 118 87 180 13 61 106 201 806 371 564 296 424 044 513 640 65 798 527 707 838 978 1 570 064 974 5 310 898 Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Schwyz und Jützisches Legat) Fr. 37 240.– bei. Ohne Berücksichtigung der privaten Institutionen brachten Bund und Kanton Fr. 5 273 658.– auf (Kanton: Fr. 4 324 400.–, Bund: Fr. 949 258.–). 39 Personen wurden Darlehen in der Höhe von Fr. 447 300.– gewährt. Ende 2005 befanden sich insgesamt 91 Darlehensbezügerinnen und Darlehensbezüger, für die der Kanton Zinsen und Kosten trägt, noch in Ausbildung. Die zugesicherte Gesamtkreditsumme betrug Fr. 1 841 773.–, wovon Fr. 1 712 644.– bereits bezogen worden sind. Die Zinsen und Kosten (inklusive Abschreibungen) für die Studiendarlehen beliefen sich auf Fr. 52 715.05. 3. Übersicht Die detaillierte Zusammenstellung vermittelt einen Überblick über die im Rechnungsjahr 2005 ausbezahlten Stipendien, die abgelehnten Gesuche sowie über die gewährten Studiendarlehen. I. Turnen und Sport 1. Schulsport 1.1 Schulturnkommission Die Schulturnkommission und die Fachgruppen erstatteten Mitberichte zu kantonalen Nachwuchsförderungskonzepten und befassten sich mit der Abnahme und Auswertung des obligatorischen Schwyzer Sporttests für Jugendliche im 8. Schuljahr, mit der Betreuung und Kontrolle der Schullager sowie der Angebote des «Freiwilligen Schulsports», mit der Betreuung der schweizerischen und kantonalen Schulsportanlässe sowie mit der Durchführung verschiedener Aus- und Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen. 1.2 Sporttest vor Ablauf der Schulpflicht 1534 (1388) Schülerinnen und Schüler absolvierten im Berichtsjahr den gesamten, obligatorischen Schwyzer Sporttest am Ende ihres 8. Schuljahres, wobei 1020 (1061) Jugendliche oder 66.49% (76%) die Zielwerte erreichten. 1.3 Freiwilliger Schulsport Mit Unterstützung durch Jugend+Sport organisierten drei (4) Schulen Sportfachkurse mit 18 (18) verschiedenen Gruppen; 15 (17) Schulen führten Sportlager mit 25 (23) Klassen unter Jugend+Sport durch. Rund 170 Lehrpersonen mit Jugend+SportLeiteranerkennung unterrichteten 671 Schülerinnen und 661 Schüler in den Sportarten Basketball, Ski alpin und Snowboard, Turnen, Unihockey und Volleyball. Bezüger – – – 1 – 7 9 19 3 39 Studiendarlehen Total bewilligt Fr. 7 200 75 500 87 350 232 250 45 000 447 300 1.4 Schulsportwettkämpfe Über 700 Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen trafen sich zum 34. Kantonalen Schulsporttag. 63 (60) Schulmannschaften beteiligten sich in den Spieldisziplinen Handball, Unihockey und Volleyball. 53 (47) Teams absolvierten den anspruchsvollen Mannschafts-Leichtathletik-Mehrkampf. Am 36. Schweizerischen Schulsporttag beteiligten sich 20 (15) Schulklassen mit rund 120 (110) Mädchen und Burschen in den Sparten Baseball, Badminton, Geräteturnen, Handball, Leichtathletik, Orientierungslauf, polysportive Stafette, Unihockey und Volleyball. Drei Teams erzielten einen Podestplatz: das Mixedteam aus Steinen siegte im Leichtathletikmehrkampf; je einen zweiten Platz erreichten die Einsiedler Stiftsschülerinnen in der polysportiven Stafette und die Burschen aus Lachen in der Leichtathletik. An der Kantonalen Schülerfussball-Meisterschaft der Orientierungsschulen beteiligten sich mehr als 400 (400) Jugendliche mit über 50 Mannschaften, wobei pro Schulhaus und Klassenstufe aus Platzgründen eine Teilnahmebeschränkung besteht. Das kantonale Finalturnier fand in Freienbach und Lachen statt. Für die 5. und 6. Primarklassen wurde im Raum Einsiedeln und Feusisberg ein weiteres Turnier angeboten, an dem über 100 Klassen mit mehr als 1000 (800) Mädchen und Knaben teilnahmen. Die neun Siegergruppen bei den Kantonalmeisterschaften qualifizierten sich für den schweizerischen Finaltag in Bern. 2. Jugend + Sport (J+S) 2.1 Allgemeines 176 (163) Verbände, Vereine und Jugendorganisationen entwickelten im Rahmen von Jugend+Sport zahlreiche Aktivitäten und erhielten dafür Bundesbeiträge von total Fr. 903 130.– (Fr. 857 700.–). Der Bundes-Förderungsbeitrag an den Kanton betrug (Fr. 145 085.–). 73 (80) aktive Expertinnen und Experten sowie 181 (181) Vereinscoaches betreuten und kontrollierten zusammen mit dem Turnund Sportamt die rund 1025 (1060) J+S-Kurse und -Anlässe. 139 (125) Organisationen wurden für 181 (169) Veranstaltungen mehr als 9941 Sportgeräte und Lagermaterialien zur Verfügung gestellt. 2.2 Leiterausbildung An den 33 (30) kantonalen und regionalen Leiteraus- und fortbildungskursen sowie zwei J+S-Coachausbildungstagen nahmen 811 (724) Personen teil, davon waren 560 (500) Schwyzerinnen und Schwyzer. Im Bereich der Lehrerbildung (Rickenbach, Ingenbohl, LWB) wurden vier (6) Kurse mit 62 (59) Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. In anderen Kantonen bestanden zusätzlich 165 (159) Schwyzerinnen und Schwyzer einen Leiterausbildungs- oder Fortbildungskurs. 19 (11) Exper- 67 Erziehungsdepartement tinnen und Experten besuchten Zentralkurse, womit sie weiterhin in der Leiterausbildung tätig sein können. 2.3 Sportfachkurse 14 500 (13 210) Jugendliche beteiligten sich an 355 (338) Sportfachkursen mit 1012 (918) Trainings- und Wettkampfgruppen. 5776 (5298) Mädchen und 8724 (7912) Knaben trieben in 37 (39) Sportfächern aktiven Sport. Fussball, Turnen, Lagersport / Trekking und Skifahren waren eindeutig die beliebtesten Sportfächer vor den Disziplinen Leichtathletik, Volleyball, Handball, Tennis, Eishockey und Geräteturnen. Bei den Sportorganisationen waren die STV-Turnvereine am aktivsten, vor den Fussballclubs, Schneesportvereinen, Jugendorganisationen und Volksschulen. 2686 (2444) anerkannte Leiterinnen und Leiter waren für J+S-Organisationen des Kantons Schwyz tätig. 2.4 Turnprüfung der Stellungspflichtigen 904 (449) stellungspflichtige Männer absolvierten anlässlich der Rekrutierung die Prüfung über die körperliche Leistungsfähigkeit. 132 (181) Teilnehmer wurden für untauglich befunden oder zurückgestellt. 253 (207) oder 28% (42.3%) der Absolventen erhielten das Armeesportabzeichen. Mit 378 (352) Punkten erzielte Mark Schelbert aus Muotathal das beste Resultat. 2.5 Sport-Toto Die Sport-Toto-Kommission erledigte ihre Geschäfte an drei Gesamtsitzungen sowie mehreren Fachgruppenzusammenkünften. Mehr als 500 (490) Gesuche wurden bearbeitet. Zur Unterstützung des Schwyzer Sports wurden an die Sport- und Jugendorganisationen insgesamt Fr. 1 300 659.80 (Fr. 1 379 867.65) ausbezahlt. An 285 (267) Verbände und Vereine wurde die neue Rekordsumme von Fr. 834 750.– (Fr. 726 740.–) an Jahresbeiträgen ausgerichtet. Für Sportanlagen erhielten zwölf (19) Gesuchsteller Fr. 336 700.– (Fr. 553 700.–); mit 190 (178) Vereinen und Gesamtbeiträgen von Fr. 104 660.– (Fr. 77 370.–) wurden neue Höchstzahlen der Unterstützung für die Organisation von Wettkämpfen erreicht. Im Geschäftsjahr 2004 betrug der kantonale Gewinnanteil aus den Wettbewerben von SWISSLOS Fr. 1 470 710.25 (Fr. 1 179 114.50). Am Ende des Berichtsjahres wies der Fondsbestand Fr. 3 856 879.95 (Fr. 3 578 087.10) aus, wobei an 31 Sportanlagen bereits Fr. 1 094 196.– zugesichert sind. K. Kulturelles 1. Kantonsbibliothek 1.1 Benützung Die Heimausleihe erhöhte sich um 4322 auf 126 129 Medien. Während die Ausleihe von Büchern stagnierte, nahm die Benützung der elektronischen Medien deutlich zu. Diese Abteilung trug 20.6% zur Gesamtausleihe bei. Aus der Freihandabteilung wurde jede Einheit 4.4 Mal ausgeliehen. Im Durchschnitt waren 31.7% dieses Bestandes entliehen. Ende Jahr waren 8380 (+ 695) Leserinnen und Leser eingeschrieben; von diesen entliehen 4661 mindestens ein Medium. Die Kantonsbibliothek war im Berichtsjahr 1332 Stunden (279 Tage bei 29 Wochenstunden) geöffnet. Die durchschnittliche Tagesausleihe steigerte sich um 19 Einheiten auf 455 Medien. Pro Öffnungsstunde wurden 94 Medien ausgeliehen. 1.2 Zuwachs und Bestand Insgesamt wurden 4183 (4112) Neueingänge katalogisiert und in die Bestände aufgenommen; davon stammen 848 Titel aus Schenkungen. 2404 Einheiten wurden der Freihandbibliothek zu- 68 geteilt; diese zählte Ende Jahr 26 144 Medien. Aus Platzgründen wurden aus dieser Abteilung 173 Bücher ins Magazin gestellt. 869 Titel wurden ausgeschieden. Der mit EDV erschlossene Bibliotheksbestand umfasste Ende Jahr 78 949 Medien mit insgesamt 83 791 Titelaufnahmen. 1.3 Erschliessung und Dienstleistungen Nebst der Bearbeitung der Neueingänge wurden einzelne historische Zeitschriften des Archivbestandes neu katalogisiert und ausgewertet. Von den Bibliothekskunden wird der Online-Zugriff auf die Bibliothekskataloge und die Verwaltung des eigenen Kundenkontos über das Internet sehr geschätzt. Von zu Hause aus wurden 4791 Medien verlängert und 1917 reserviert. Im Auftrag des Erziehungsdepartements organisierte die Kantonsbibliothek die Autorenlesungen für die Mittelstufe der Primarschule. Iris E. Riesen (Mühledorf BE) und Carlo Meier (Zug) lasen im November während einer Woche vor 56 Schulklassen. 1.4 Bibliothekserweiterung Im März erfolgte der Spatenstich zur unterirdischen Erweiterung der Kantonsbibliothek. Noch vor den Sommerferien war der Rohbau abgeschlossen. Im Spätherbst wurde mit der Stiftung Ital-Reding-Haus ein neuer langjähriger Mietvertrag abgeschlossen, und am 1. Dezember übernahm die Kantonsbibliothek den neuen Raum. Diese zusätzliche Betriebsfläche von 360 m2 ermöglicht eine Verdoppelung der Freihandbibliothek. Die Planungsarbeiten zur Sanierung des Erdgeschosses und des Ausleihe- und Empfangsbereichs waren Ende Jahr abgeschlossen. 2. Kulturförderung 2.1 Beiträge und Defizitgarantien Der Jahreskredit von Fr. 450 000.– aus Mitteln des Lotteriefonds für die Förderung und Unterstützung kultureller Projekte und Veranstaltungen wurde im Berichtsjahr auf Fr. 500 000.– erhöht. Es gingen rund 160 neue und teils wiederkehrende Gesuche ein, wovon zirka 110 Projekte und Anlässe mit einem Beitrag und / oder einer Defizitgarantie unterstützt werden konnten. Einige exemplarische Kulturprojekte, die aus den Mitteln des Kulturfonds gefördert wurden, seien nachfolgend aus allen Sparten erwähnt: – Theater / Tanz / Literatur: Mehrteiliges Projekt «Kalendarium» der Bühne Fasson Theater Lachen; Eigenproduktionen wie «Nüd lugglou» des Kulturvereins Chärnehus Einsiedeln und «Aroma» des Hofstatt-Theaters Schwyz; Inszenierung von «Biedermeier und die Brandstifter» der Küssnachter Theaterleute; Projektbeiträge an die Kabarett-Produktionen «Medli» des Bernerhof-Quartetts und «Herbert Hägi gibt zu denken» von Reto Zeller; Musik-Tanz-Projekt im Seedamm Kulturzentrum Pfäffikon von Nelly Bütikofer mit Nadja Räss und den Alder-Buben. Druckkostenbeiträge an den Erzählband «Die Rückkehr des Landammanns» von Werner Jurt, den Lyrikband «Neun Faben auf Weiss» von Guido Hauser und den Roman «Das Lachen der Hexe» von Margrit Schriber. – Bildende Kunst: Monographie über das Schaffen von Sr. Maria Raphaela Bürgi; Skulpturensymposium Freienbach; Jahresausstellung im Kunstmuseum Luzern. (Weitere Förderung im Bereich Bildende Kunst erfolgt vor allem durch Werkankäufe). – Musik: Konzerte des Amadeus-Chors Küssnacht, des Projektchors «Neunzig Stimmen» Einsiedeln, des Orchesters SchwyzBrunnen, des Sinfonieorchesters Ausserschwyz, des Einsiedler Classic-Rock-Orchesters «wood and metal connection» und des Concento Stravagante. Konzertreihe Musiksommer am Zürichsee; A-capella-Festival Pfäffikon; Uraufführung des Musicals «Cococicimaka» in Schwyz; Open-Air Hoch-Ybrig; Nachwuchsförderung durch Unterstützung der Teilnahme junger Schwyzer Musikerinnen und Musiker beim Schweizerischen Erziehungsdepartement Jugend-Sinfonie-Orchester, bei «Jeunesses Musicales der Schweiz», beim Nationalen Jugendblasorchester, bei der Zentralschweizer Jugend Brass Band, beim Schweizerischen Jugendmusikwettbewerb und beim Zentralschweizer JugendWettbewerb in klassischer Musik. – Film / Foto: Filmklub Zauberlaterne Schwyz; Schweizer Jungfilmfestival Luzern und Jugendfilmtage Zürich; FilmmusikKomposition von Fabian Römer für den Dokumentarfilm «Verschlagen». – Kulturelles Erbe: CD-Produktion «Kinder und Jugendtänze aus der Region Innerschweiz» der Innerschweizer Trachtentanzkommission; Publikationen über das Frauenkloster in der Au bei Einsiedeln und über das Sihl-Hochtal vor dem Stau des Sihlsees (Band 2). 2.2 Projekte – Leistungsvereinbarung SchwyzKultur+: Die Zusammenarbeit zwischen der Kulturkommission und dem Verein SchwyzKultur+ wurde überprüft und eine neue Leistungsvereinbarung für die Jahre 2006–2007 abgeschlossen. Damit wird SchwyzKultur+ pro Jahr ein Rahmenkredit sowohl zur Realisierung eigener kultureller Aktivitäten als auch für Projekte, die im Auftrag der kantonalen Kulturkommission organisiert werden, zur Verfügung gestellt. – Nachwuchsband-Festival bandXsz: Im Berichtsjahr wurde das erste Nachwuchsband-Festival «bandXsz» durchgeführt, organisiert vom Verein «bandXsz» und dem Migros Kulturprozent unter dem Patronat von SchwyzKultur+. 23 Musikbands mit Mitgliedern im Alter von 12 bis 20 Jahren haben an den Vorausscheidungen in Pfäffikon, Einsiedeln und Goldau teilgenommen und um einen Auftritt am Finale in Einsiedeln konkurriert. Finanzielle Unterstützung für 2006 und 2007 wurde vom Kanton bereits zugesichert; danach soll eine Fortführung im Zwei- oder Dreijahresrhythmus geprüft werden. 2.6 Künstlerateliers – New York: Das seit 1999 gemeinsam mit dem Kanton Zug in New York gemietete Studio-Atelier für Kulturschaffende aller Sparten wurde für 2006 an den Dirigenten und Musiker Urs Bamert, Siebnen, vergeben (Aufenthalt von vier Monaten). – Berlin: Das seit 2003 mit fünf anderen Kantonen gemietete «Zentralschweizer Atelier Berlin» wird in den Jahren 2006– 2009 weitergeführt. In den drei Jahren wird der Kanton Schwyz zwei Kulturschaffende für einen Aufenthalt von je vier Monaten auswählen. Wiederum wurde dafür ein Kredit von je Fr. 16 000.– pro Aufenthalt bewilligt. – Einsiedeln: Im zehnten Jahr des Kunstraums Katzenstrick Einsiedeln haben die Kunstschaffenden Margrit Rosa Schmid, Luzern / Zürich, und Stefan Rutishauser, Frauenfeld, von einem Atelierstipendium profitiert. Für die Organisation zeichnet der Verein SchwyzKultur+ verantwortlich. Erste Kontakte für einen Kulturaustausch mit einer Stadt oder einer anderen Sprachregion sind geknüpft worden. 2.7 Kulturförderungsgesetz und Kulturlastenabgeltung Der Kantonsrat hat im März ein kantonales Kulturförderungsgesetz verabschiedet. Die Vorlage wurde jedoch in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 mit 50.75% der Stimmen abgelehnt. Damit wird die Kulturförderung weiterhin durch das «Reglement über den Fonds zur Förderung der Kultur» (SRSZ 671.111) geregelt. Der Kantonsrat stimmte auch dem Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen zu. Dennoch scheiterte die Zusammenarbeit vorderhand, da der Zuger Kantonsrat die Vorlage zurückwies. Neue Verhandlungen mit einem erweiterten Kreis von Zentralschweizer Kantonen sind im Gange. 2.4 Werkankäufe Das Kunstankaufgremium hat zuhanden der kantonalen Kunstsammlung Bilder und Fotoarbeiten folgender Künstlerinnen und Künstler erworben: Andrea Contratto, Jürg Feusi, Brigitte Friedlos, Roger Harrison, Jeannine Lippuner, Ruth Merz, Heidemarie Schellwanich und Ruth Woodtli. Im Weiteren wurde eine Skulptur aus dem Nachlass des Bildhauers Josef Rickenbacher angekauft. 2.5 Kantonsbuch und Schwyzer Hefte Das neue Kantonsbuch «Eine Reise durch den Kanton Schwyz» (Text: Dr. Josef Wiget; Fotos: Martin Linsi) ist anfangs November im Eigenverlag des Kantons erschienen. Rund ein Drittel der Auflage (6000 Exemplare) wurden bis Ende des Berichtsjahrs entweder direkt und via Buchhandel verkauft oder als Belegexemplar und Geschenk abgegeben. Im Berichtsjahr wurden zwei «Schwyzer Hefte» herausgegeben: Das Flugwesen im Kanton Schwyz (Nr. 85) und Geschichtsschreibung im Kanton Schwyz (Nr. 86). 69 70 Justizdepartement Die Zahl der vom Regierungsrat entschiedenen Verwaltungsbeschwerden wie auch jene der Erledigung innert dreier Monate konnte markant gesteigert werden. Nach der Beratung im Kantonsrat und der Volksabstimmung konnte die Totalrevision der Kantonsverfassung an die Hand genommen und der Verfassungsrat eingesetzt werden. Die Vorlage ‚G-Reform’ konnte dem Kantonsrat zugeleitet werden. – Der Pilotbetrieb Höfe des Informatik-Grundbuchs Kanton Schwyz wurde erfolgreich durch die eidgenössischen Instanzen vorgeprüft. – Die Entwürfe der Richtplanergänzungen für die Regionen March, Höfe und Rigi / Mythen (Masterpläne) wurden zuhanden des formellen Richtplanverfahrens verabschiedet. Der teilrevidierte Nutzungsplan Frauenwinkel konnte in Kraft gesetzt werden. – Bis zum Abschluss der Renovationsarbeiten ist das Archivgut des Stiftsarchivs Einsiedeln im Staatsarchiv eingelagert. bis 3 Monate: 4 bis 6 Monate: (innert 6 Monaten:) über 6 Monate: über ein Jahr: erledigt: 2005 % 2004 % 185 90 275 69 25 369 50.1 24.4 74.5 140 55 195 81 27 303 46.2 18.2 64.4 3.2 Art der Beschwerdeerledigung Gemeindewesen Baurecht Umweltschutz Abgaben Zivilrecht Vormundschaftsrecht Sozialwesen 3 2 4 2 37 4 2 22 17 1 42 1 2 1 11 17 36 1 8 16 3 118 5 5 1 43 54 Total Erledigungen 2004 Die Aufsicht über die Bezirke und Gemeinden wurde indirekt laufend bei der Entscheidung von Verwaltungs- und Aufsichtsbeschwerden sowie bei der Vorprüfung und Genehmigung von kommunalen Plänen, Reglementen und Konzessionsverträgen ausgeübt. Die Rechnungsgemeinde der Korporation Pfäffikon hatte am 7. März 2004 beschlossen, den Mitgliedern einen einmaligen Sondernutzen pro berechtigtes Mitglied im Umfange von Fr. 40 000.– auszuschütten. Eine dagegen erhobene Verwaltungsbeschwerde bot dem Regierungsrat als Aufsichtsbehörde über die Korporationen und Genossamen Anlass, diesen aussergewöhnlichen Vorgang im Lichte des verfassungsrechtlichen Verschleuderungs- und Veräusserungsverbots für Korporationsgut (§ 13 Abs. 1 KV) zu überprüfen. Im Rahmen einer geltungszeitlichen Betrachtungsweise nahm der Regierungsrat an, dass das Verschleuderungs- oder Veräusserungsverbot eine Selbstaufgabe oder Liquidation und damit eine Verteilung des Korporations- und Genossengutes an die lebenden Genossenschaftsmitglieder ausschliesse. Dagegen habe das verfassungsrechtliche Gebot in seinem Kerngehalt nicht die Bedeutung, dass die Güter einer Korporation oder Genossame nicht genutzt, gebraucht oder verändert werden dürften. Im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Genossengüter schliesse das Veräusserungs- oder Verschleuderungsverbot aus, dass die Güter und Vermögenswerte einer Korporation oder Genossame in der Weise verändert würden, dass ein kontinuierlicher und ein einigermassen gleich blei- 3.1 Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat Die Zahl der Beschwerdeeingänge nahm im Berichtsjahr um 6 auf 360 (354) zu. Von den 360 Beschwerden wurden 18 (18) als Sprungbeschwerden zur direkten Beurteilung ans Verwaltungsgericht überwiesen. Somit waren insgesamt 342 (336) Beschwerden vom Regierungsrat zu beurteilen. Zahlenmässig besonders ins Gewicht unter den Neueingängen fielen Beschwerden im Baurecht (94), im Sozial- (49) und im Vormundschaftsrecht (45). Deutlich weniger Beschwerden gingen im Bereich Raumplanung (–12) und im Erziehungswesen (–12) ein. Im Ausländerrecht war eine Zunahme (+16) zu verzeichnen. Am 1. Januar 2006 waren 157 (184) Beschwerden hängig. Davon waren 38 (26) im Einvernehmen mit den Parteien sistiert. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Zahl der vom Regierungsrat entschiedenen Beschwerden markant auf 369 (303) gesteigert werden. Die Verfahrensdauer vom Eingang der Beschwerden bis zum Entscheid (ohne Dauer einer Sistierung) betrug: Total Erledigungen 2005 2. Aufsicht über die Bezirke und Gemeinden sowie über Korporationen und Genossamen 3. Verwaltungsrechtspflege Gutheissung Zu Erlassen des Bundes sowie im Rechtsmittelverfahren vor dem kantonalen Verwaltungsgericht und den eidgenössischen Rechtspflegeorganen wurden zahlreiche Vernehmlassungen ausgearbeitet. Der Rechtsdienst war verantwortlich für die Herausgabe der Entscheidsammlung der Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Kantons Schwyz. Urteile und Entscheide der Rechtspflegebehörden des Kantons Schwyz sind seit dem Jahrgang 2001 auf der Website des Kantons Schwyz aufgeschaltet (vgl.: www.sz.ch / Regierung-Verwaltung / Entscheide). Besonders bedeutsame oder einen weiteren Kreis interessierende Entscheide der Gerichts- und Verwaltungsbehörden werden dabei kurz nach deren Erlass oder nach Eintritt der Rechtskraft publiziert. Die laufend aufgeschalteten Entscheide werden am Schluss des Jahres in die Entscheidsammlung übernommen. Mitarbeiter des Rechts- und Beschwerdedienstes wirkten als Lehrkräfte an der vom Verein Schwyzerischer Gemeindeschreiber getragenen Verwaltungsschule im Kanton Schwyz sowie der Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz mit. Abweisung Die Schwerpunkte der Tätigkeit des Rechts- und Beschwerdedienstes lagen im Berichtsjahr wiederum bei der Instruktion von Verwaltungsbeschwerden und der Betreuung der allgemeinen Rechtssetzung. Stark zugenommen hat der Umfang der Rechtsberatung für die Departemente, Ämter und Anstalten sowie die Bezirke und Gemeinden. Zu Reglementen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften wurden dem Regierungsrat Genehmigungsanträge gestellt. Rückzug, Widerruf / Vergleich 1. Allgemeines bender Fruchtgenuss in Frage gestellt werde. Mit der Ausrichtung des ausserordentlichen Genossennutzens im März 2004 sei die Ertragskraft der Korporation Pfäffikon nicht in Frage gestellt worden. Diese sei auch fortan in der Lage, den Korporationsbürgerinnen und -bürgern einen namhaften Nutzen im bisherigen (ordentlichen) Umfang auszurichten (vgl. EGV-SZ 2005, C. 1.1; www.sz.ch / Regierung-Verwaltung / Entscheide). Nichteintreten A. Rechts- und Beschwerdedienst 1 73 7 3 0 27 36 71 Justizdepartement Erziehungswesen Strassenwesen Raumplanung Forst- und Jagdpolizei Landwirtschaft Wasserbau Arbeitsvergebung Gesundheitswesen Verwaltungsverfahren Verkehrs- und Polizeiwesen Ausländerrecht Verschiedenes Total 1 14 1 9 15 1 6 2 2 1 7 5 2 4 1 5 2 1 4 2 1 18 9 3 9 138 7 6 10 129 1 4 3 2 84 32 3 22 2 1 0 14 4 2 42 3 33 4 2 1 15 1 3 24 14 22 369 14 10 28 303 3.3 Entscheide des Verwaltungsgerichts gegenüber Beschwerdeentscheiden des Regierungsrates Das Verwaltungsgericht entschied im Berichtsjahr 66 (60) Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschwerdeentscheide des Regierungsrates wie folgt: Abweisung Gutheissung teilweise Gutheissung Nichteintreten Widerruf / Rückzug / Abschreibung Rückweisung an den Regierungsrat 40 7 10 5 3 1 (41) (3) (8) (3) (5) (0) Im Berichtsjahr wurden 60 Beschwerdeentscheide des Regierungsrates an das Verwaltungsgericht weitergezogen. 3.4 Urteile von Rechtsmittelinstanzen des Bundes gegenüber Beschwerdeentscheiden des Regierungsrates Im Berichtsjahr wurden keine Beschwerdeentscheide des Regierungsrates an eine eidgenössische Rekurskommission weitergezogen oder von einer solchen entschieden. 4. Kirchen und Staat Der Kantonskirchenrat, das Parlament der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz, wählte an der Session vom 22. April 2005 eine neue Vizepräsidentin sowie ein neues Exekutivmitglied in den Kantonalen Kirchenvorstand. An derselben Sitzung wurde zudem eine Kommission zur Überarbeitung des Organisationsstatuts bestellt sowie die Geschäftsordnung für den Kantonalen Kirchenvorstand verabschiedet. An der Session vom 30. September 2005 wurde in einer ersten Lesung der Entwurf eines neuen Organisationsstatuts beraten. Gleichzeitig wurde beschlossen, die verabschiedete Fassung einem weiteren Vernehmlassungsverfahren zu unterziehen. Eine Delegation des Regierungsrates pflegte am 10. März 2005 mit Vertretern der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz auf deren Anregung hin einen Meinungsaustausch zu Themen von gemeinsamem Interesse. Die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz, verabschiedete an der Sitzung vom 23. April 2005 ein Entschädigungsreglement für Amtsträger, Funktionäre und Mitarbeiter der Kantonalkirche sowie ein Reglement für die Geschäftsprüfungskommission. Dem Regierungsrat wurden überdies die Voranschläge für das Jahr 2006, die Rechnungen 2004, Finanzausgleichsbeschlüsse 72 sowie Rechenschaftsberichte zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der verbliebenen Oberaufsicht gegenüber den Kantonalkirchen gemäss § 92 Abs. 3 Kantonsverfassung bestand keine Veranlassung zum Einschreiten. 5. Rechtssetzung Zur Vorbereitung der Totalrevision der Schwyzer Kantonsverfassung stimmte der Kantonsrat drei Vorlagen des Regierungsrates zu: Angenommen wurde zunächst ein Grundsatzbeschluss über die Einleitung der Totalrevision. Parallel dazu wurde im Wahl- und Abstimmungsgesetz die gesetzliche Grundlage für Variantenabstimmungen bei der Totalrevision der Kantonsverfassung geschaffen. Mit einer Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates wurde schliesslich die gesetzliche Grundlage für die Einsetzung einer Verfassungskommission gelegt. Im September 2005 haben die Stimmberechtigten des Kantons Schwyz die Totalrevision der Kantonsverfassung beschlossen und der Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes zugestimmt. Auf Grund seiner geänderten Geschäftsordnung wählte der Kantonsrat eine 27-köpfige Verfassungskommission aus Kantonsrätinnen und Kantonsräten sowie weiteren Personen aus der Bevölkerung. Die Kommission hat mit der konstituierenden Sitzung vom Dezember 2005 ihre Arbeit an der neuen Kantonsverfassung aufgenommen. Kantonsgericht und Verwaltungsgericht einerseits und Regierungsrat anderseits haben dem Kantonsrat gemeinsam eine Vorlage zur Teilrevision der Kantonsverfassung unterbreitet. Sie beantragen darin, die Festlegung der Anzahl der Mitglieder der kantonalen Gerichte (Kantonsgericht, Verwaltungsgericht, Strafgericht) in der Kantonsverfassung selbst aufzuheben. Ausserdem sollte die Wahl eines Teils der Kantonsrichter in den Bezirken aufgegeben werden. Die Kantonsrichter sollten fortan allesamt vom Kantonsrat gewählt werden. Die Stellung und die Aufgaben der kantonalen Gerichte sollten in der Kantonsverfassung in den Grundzügen umschrieben werden. Eine weitere vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision der Kantonsverfassung betrifft die Erfüllung von regionalen Aufgaben im Kanton Schwyz (G-Reform). Mit ihr soll die verfassungsrechtliche Grundlage für eine bedeutende Stärkung der Gemeinden und für deren Zusammenarbeit bei der Erfüllung regionaler Aufgaben geschaffen werden. Durch die vorgeschlagene Vereinfachung der staatlichen Strukturen sollte die Zwischenebene der heutigen Bezirke aufgehoben werden können. In der Volksabstimmung vom 7. April 2005 stimmten die Bürgerinnen und Bürger einem Initiativbegehren «Geheime Wahlen und Abstimmungen an Bezirksgemeinden und Gemeindeversammlungen» zu. Nach der allgemeinen Anregung auf Änderung von § 72 Abs. 1 der Kantonsverfassung sollten Wahlen und Abstimmungen an der Bezirksgemeinde und an der Gemeindeversammlung nicht mehr im offenen Handmehr, sondern auch geheim vorgenommen werden können. Mit der Zustimmung zur Initiative ist der Regierungsrat gehalten, dem Kantonsrat eine Vorlage auf Revision von § 72 Abs. 1 der Kantonsverfassung zu unterbreiten. Ein Vernehmlassungsverfahren dazu wurde eingeleitet. Mit der vom Regierungsrat unterbreiteten Vorlage zu einer Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen wurde die Forderung des erheblich erklärten Postulats der Fraktionspräsidenten (P 5/04 Regierungsratswahlen: Bestimmung des absoluten Mehrs) aufgenommen, das eine Änderung der Berechnungsweise des absoluten Mehrs verlangt. Ausserdem sollte mit der Vorlage die Möglichkeit stiller Wahlen eingeführt werden. Einige weitere Bestimmungen des Wahl- und Abstimmungsgeset- Justizdepartement zes und des Gesetzes über die Kantonsratswahlen sollten ans Bundesrecht angepasst werden oder Vereinfachungen für den Kanton und die Gemeinden herbeiführen. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen soll eine Verbesserung der Effizienz und der Effektivität des schweizerischen Bundesstaates erreicht werden. Zu diesem Zweck sollen die Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen soweit wie möglich und sinnvoll entflochten und durch ein vollständig neu konzipiertes Ausgleichssystem die Fehlanreize des heutigen Finanzausgleichs beseitigt werden. Volk und Stände haben dem Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton am 28. November 2004 zugestimmt. Im Herbst 2005 hat der Bundesrat den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Schaffung und die Änderung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vorgelegt. Bei diesem Stand des Reformvorhabens hat der Regierungsrat eine Projektorganisation für die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Kanton Schwyz eingesetzt. Die Leitung der Projektarbeiten obliegt einer regierungsrätlichen Delegation. Die Projektarbeiten werden schwergewichtig in den Departementen geleistet. Einer Arbeitsgruppe und einem daraus gebildeten Ausschuss ist unter Führung des Rechts- und Beschwerdedienstes die Koordination des Projekts übertragen. Auf den 1. Januar 2007 werden die Revision des Allgemeinen Teils des schweizerischen Strafgesetzbuches und das neue Jugendstrafgesetz des Bundes in Kraft treten. Die neuen Regelungen im Bundesrecht bringen vor allem eine Änderung des Sanktionensystems mit sich. Im Jugendstrafgesetz werden sodann die Bestimmungen über die Strafbarkeit für Jugendliche zwischen zehn und achtzehn Jahren aus dem Allgemeinen Strafgesetzbuch ausgegliedert und in einem separaten Gesetz geregelt. Für die Umsetzung dieser Änderungen unterbreitete der Regierungsrat dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für eine Revision der kantonalen Gesetzgebung über das Strafrecht, die Strafrechtspflege und den Strafvollzug. Im Bereich der Jugendstrafrechtspflege soll das Amt der von den Gemeinden eingesetzten Untersuchungsbeamten in Kinderstrafsachen aufgehoben werden. Zum anderen schlug der Regierungsrat vor, an Stelle der bisherigen Gliederung der Jugendanwaltschaft in drei Amtskreise eine zentrale Jugendanwaltschaft einzurichten. Ausserdem erfordert die Neuordnung der Strafen und Massnahmen im Schweizerischen Strafgesetzbuch eine Anpassung derjenigen kantonalen Erlasse, die Strafbestimmungen enthalten oder die sich an das bisherige Sanktionensystem anlehnen. 6. Gleichstellung von Mann und Frau Bei der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten aus dem Erwerbsleben ging gegen Ende des Berichtsjahres ein Fall ein, welcher Ende Jahr noch hängig war. Die Gleichstellungskommission konzentrierte sich während des Berichtsjahres auf zwei grosse Projekte. Sie hat die Realisierung einer Familienwebsite (www.familienschwyz.ch) massgeblich unterstützt, die den Familien einen Überblick über die verschiedenen Informations- und Anlaufstellen im Kanton ermöglicht. Das Kernstück ist eine Datenbank über die familienergänzenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Kanton. Das zweite ist ein Zentralschweizer Projekt unter dem Titel «Familienfreundliche Gemeinden». Nach vielen Vorarbeiten im Berichtsjahr wird im nächsten Jahr als gemeinsames Vorhaben ein Forum (Fit für Familien) stattfinden, an welchem aktuelle familienfreundliche Angebote aus verschiedenen Zentralschweizer Gemeinden vorgestellt werden. Die Kommission nahm weiter an zwei Treffen der Innerschweizer Gleichstellungsverantwortlichen teil. 7. Informatisiertes Grundbuch für den Kanton Schwyz (Ik-GB SZ) Nach dem Zuschlag von Lieferung und Betrieb der Grundbuchlösung TERRIS an das Amt für Informatik des Kantons Thurgau wurde im Juni der Pilotbetrieb des informatisierten Grundbuchs im Notariat Höfe (Grundbuch Wollerau) mit der Instruktion des Personals und der Ersterfassung eines repräsentativen Kreises gestartet. Am 14. Dezember konnte das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht die Abnahme vor Ort durchführen, bei der die technischen, personellen und rechtlichen Voraussetzungen für einen reibungslosen Betrieb der implementierten Lösung überprüft wurden. Am 23. Dezember wurde gestützt auf einen positiven Vorprüfungsbericht bei der Bundeskanzlei um eine Betriebsbewilligung nachgesucht. Gleichzeitig wurde dem Bund die neu geschaffene Informatikgrundbuch-Verordnung, welche die Ausführungsbestimmungen zur Datenersterfassung und zum Betrieb enthält, zur Genehmigung vorgelegt. Per 1. Januar 2006 wurde der Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter (SRSZ 213.512) in verschiedenen Punkten revidiert. Insbesondere wurde eine Grundbuchpauschale auf jede Wertpauschale und jeden Grundbuchvorgang eingeführt, über welche die Projekt- und Betriebskosten des informatisierten Grundbuchs auf 15 Jahre hinaus amortisiert werden sollen. 8. Kommunaluntersuche Es wurden in Zusammenarbeit mit den Bezirken und Gemeinden sowie der Kantonsverwaltung die Inhalte der Vor- und Hauptuntersuche der neuen Kommunaluntersuchsrunde festgelegt. Die Schwerpunkte werden neben der allgemeinen Verwaltung und dem Finanzhaushalt insbesondere auf den Themen Steuern, Soziales, Bildung, Baubewilligungen und Aufgabenerfüllung durch Dritte liegen. B. Strafvollzug Während die Strafvollzugsaufträge von Schwyzer Behörden im Rahmen des Vorjahres lagen, nahmen die vorzeitigen Strafvollzüge zu. Es waren zudem 23 (28) Vollzüge in Form der gemeinnützigen Arbeit auszuführen; 13 (16) von den Bezirksämtern und 10 (12) aus anderen Kantonen mit 988 (830) Vollzugstagen und 3952 (3320) geleisteten Arbeitsstunden. Wegen der teilweise mangelnden Motivation der Verurteilten wird es zusehends schwieriger, geeignete Institutionen für diese Vollzugsform zu finden. Die Anzahl unbedingter Freiheitsstrafen hat nochmals zugenommen. Die Einweisungen in die verschiedenen Anstalten und über die ganze Schweiz verteilten Spezialinstitutionen/Psychiatrischen Kliniken wurden zudem in der Sache komplexer und formell anspruchsvoller. Im Berichtsjahr gingen insgesamt folgende Vollzugsaufträge ein: 107 1 1 41 (79) (0) (0) (52) unbedingte Freiheitsstrafen unbedingte militärische Freiheitsstrafen Massnahmen Arbeitsleistungen / Einschliessungen Jugendlicher 73 Justizdepartement 6 34 275 (11) (12) (98) 352 817 (361) (613) Landesverweise Bussen / Ersatzforderungen Inkassi, Depots (Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei, Bezirke, Verhöramt) Bussen- und Kosteninkassi Jugendanwaltschaften Total Vollzugsaufträge Am Jahresende befanden sich im Straf- und Massnahmenvollzug: 15 10 3 0 16 44 (8) (9) (5) (0) (11) (33) (29) (8) (1) (10) (48) Die Anzahl Belegungstage im Gefängnis Schwyz übertraf jene des Vorjahres. Zudem mussten Polizeihaften, Untersuchungshaften und vorzeitiger Strafvollzug vermehrt ausgelagert werden. Vor allem die unzureichende Infrastruktur in Schwyz und die Schliessung der Zellen im Polizeigebäude ab 2004 machten die Belegung von Zellen in Stans (fünf Zellen fest gemietet) während 2140 (1943) Tagen, Zug (eine Zelle fest gemietet) während 60 (266) Tagen, Einsiedeln während 16 (46) Tagen und Lachen während 445 (591) Tagen notwendig. Im letzten Jahr war ein deutlicher Anstieg von psychisch auffälligen, kranken und renitenten Eingewiesenen zu verzeichnen. Vollzug im Gefängnis Schwyz: Belegungstage 482 1992 17 5 3 0 150 2649 (122) (1831) (1) (44) (4) (149) (319) (2470) Personen 174 97 7 1 2 0 23 304 (103) (65) (1) (19) (1) (2) (79) (270) D. Amt für Raumplanung 1. Allgemeines Das Berichtsjahr war geprägt durch laufende und neue kantonale Planungen (Richt- und Nutzungspläne). Die Geschäfte (namentlich Ortsplanungen, Gestaltungspläne, Baubewilligungen und Konzessionen sowie die Aufgaben im Natur- und Landschaftsschutz) haben auch dieses Jahr wieder ein hohes Niveau erreicht. Zugenommen hat insbesondere die Zahl der Baugesuche sowie Vorabklärungen und Beratungen in Bau- und Planungsfragen für Behörden und Private. Die Behandlungsdauer der Geschäfte konnte im Vergleich zum Vorjahr unverändert tief gehalten werden. 74 Behandlungsdauer: 76.5% 92% (77%) (92%) 2.1 Kantonale Richtplanung Die regionalen Ergänzungen des kantonalen Richtplanes (Masterpläne) konnten im Berichtsjahr in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und den Bezirken entscheidend vorangetrieben werden. Im Monat Dezember haben die jeweiligen Steuerungsausschüsse (regierungsrätliche Verkehrsdelegation und die einbezogenen Vertreter der Gemeinderäte) die Entwürfe der regionalen Richtplanergänzungen für die Regionen March, Höfe und Rigi / Mythen verabschiedet, sodass nun die formellen Richtplanverfahren (behördliche und öffentliche Mitwirkung, Genehmigung Bundesrat) an die Hand genommen werden können. C. Gefängnisverwaltung Sicherheits- und Polizeihaft Untersuchungshaft Ausschaffungshaft Jugendstrafe Vorführungen vor Gericht Halbgefangenschaft Diverse Vollzüge Total 130 (133) 2060 (1949) 2067 (1952) 123 (130) 2. Richtplanung und kantonale Nutzungspläne zur Verhaftung ausgeschrieben zum Vollzug aufgeboten nicht hafterstehungsfähig in Bearbeitung insgesamt pendent Belegung offene Geschäfte (1. Januar 2005): neue Geschäfte: erledigte Geschäfte (31. Dezember 2005): offene Geschäfte (31. Dezember 2005): weniger als einen Monat: weniger als zwei Monate: Normalvollzug Massnahmen vorzeitiger Strafantritt Halbgefangenschaft, Halbfreiheit gemeinnützige Arbeit insgesamt im Vollzug Pendente Fälle: 24 7 1 22 54 Geschäftsstatistik 2005 (ohne kantonale Baukontrolle) 2.2 Agglomerationspolitik des Bundes Unter Federführung des Kantons St. Gallen und mit Beteiligung der Kantone Zürich und Schwyz sowie den Gemeinden Rüti (ZH), Rapperswil / Jona (SG) und Freienbach (SZ) wurde das Agglomerationsprojekt Obersee weiterentwickelt und auf die Ergebnisse der Masterpläne für die Regionen Höfe und March abgestimmt. Thema des Projektes ist die Behandlung gemeinsamer Fragen zur räumlichen Entwicklung (Verkehr, Siedlung, öffentliche Einrichtungen usw.). 2.3 Kantonale Nutzungspläne Im Berichtsjahr wurden die kantonalen Nutzungsplanungen, welche den Natur- und Landschaftsschutz betreffen, weitergeführt. 2.3.1 Moorlandschaft Ibergeregg Bei der Nutzungsplanung für die Moorlandschaft Ibergeregg waren zu den 23 Einspracheentscheiden des Justizdepartementes insgesamt drei Beschwerden eingegangen, wovon eine abgeschrieben werden konnte. Im Berichtsjahr hat der Regierungsrat über die beiden andern Beschwerden entschieden, wobei die eine abgewiesen und die andere gutgeheissen wurde. Der Nutzungsplanentwurf wurde zur Überarbeitung und zur Wiederholung des Auflage- und Einspracheverfahrens an das Justizdepartement zurückgewiesen. 2.3.2 Moorlandschaft Rothenthurm Bei der Nutzungsplanung für die Moorlandschaft Rothenthurm waren insgesamt 28 Einsprachen eingegangen. Als Ergebnis der im Jahr 2005 geführten Verhandlungen hat das Justizdepartement 18 Einsprachen zufolge Rückzug abschreiben können. Über fünf weitere Einsprachen hatte das Justizdepartement zu entschieden. Gegen einen dieser Entscheide wurde Beschwerde erhoben. Sie wurde zu Gunsten weiterer Verhandlungen sistiert. Über fünf weitere Einsprachen wird noch verhandelt und steht der Entscheid noch aus. 2.3.3 Lachner Aahorn Gegen Ende 2005 wurden die Arbeiten am Vollzugskonzept Lachner Aahorn wieder aufgenommen, da bezüglich Hochwassersicherheit (Ausbaggerung Wägitaler Aa) erneut Handlungsbedarf Justizdepartement besteht. Die Arbeiten waren 2004 zurückgestellt worden, nachdem hydraulische und geländemorphologische Untersuchungen gezeigt hatten, dass die beabsichtigte Auenrevitalisierung zu erheblichen Mehrkosten mit fraglichem Nutzen führen würde. 2.3.4 Frauenwinkel Bei der Teilrevision des Nutzungsplanes Frauenwinkel wurden zwei Beschwerden aus dem ersten Auflageverfahren durch den Regierungsrat gutgeheissen. Der überarbeitete Revisionsentwurf wurde vom 30. September bis 31. Oktober 2005 öffentlich aufgelegt. Dagegen sind keine Einsprachen erhoben worden. Das Justizdepartement hat die Teilrevision auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Damit wurden die Widersprüche zwischen der rechtskräftigen Wasserzone und den 2003 vermessenen Bojen bereinigt sowie südlich der Insel Ufnau eine neue Bootssperrzone geschaffen. Zum Abschluss dieser Arbeiten können 2006 die Bojen gemäss der neu abgegrenzten Wasserzone gesetzt sowie die vom Kloster Einsiedeln geplante Seeuferregeneration auf der Südseite der Ufnau realisiert werden. 3. Kommunale Richt- und Nutzungsplanung Im Berichtsjahr wurden 119 (134) Vorprüfungen und Genehmigungen von Ortsplanungsrevisionen (Baureglemente; Bau-, Landwirtschafts-, Schutzzonen- und Erschliessungspläne) und 72 (70) Vorprüfungen und Genehmigungen von Gestaltungsplänen abgeschlossen. Für 28 Gemeinden ist die Vorprüfung des Erschliessungsplanes abgeschlossen, 25 davon haben die öffentliche Planauflage hinter sich gebracht und 20 Gemeinden verfügen über eine rechtskräftige Erschliessungsplanung. 4. Natur- und Landschaftsschutz 4.1 Stand des Biotopschutzes Im Berichtsjahr wurden drei weitere Flachmoorobjekte sowie ein Hochmoorobjekt mit einer Fläche von rund 41 ha vertraglich geschützt. Damit sind (bezogen auf die Gesamtfläche) die sechs Moorlandschaften zu 31%, die 19 Hochmoorobjekte zu 99%, die 104 Flachmoorobjekte zu 51%, die drei Auengebiete zu 85% und die 18 Amphibienlaichgebiete zu 68% kantonal geschützt. Weitere drei Flachmoorobjekte sind bereits kartiert worden (Vegetation, Nutzungen), sodass auch für sie die Schutz- und Pflegeverträge bald abgeschlossen werden können. 4.2 Pflegeeinsätze Im Jahr 2005 wurden wiederum Pflegeeinsätze in kantonalen Naturschutzgebieten durchgeführt. Dabei wurden auch Frondiensteinsätze geleistet, zum Beispiel mit Schulklassen und Asylbewerbern in den Gebieten Biberbrugg–Rothenthurm, Schwantenau, Lauerzersee–Sägel–Schutt und Frauenwinkel. 4.3 Digitalisierung der Schutzpläne Im Berichtsjahr wurden die bisher nur in Papierform vorhandenen Schutzpläne der kantonalen Naturschutzgebiete auf dem GIS (GeoMedia) digital erfasst. Diese Daten dienen der Fachstelle Naturschutz für das Vertragswesen und werden auch dem Landwirtschaftsamt für das Projekt GIS-LWN zur Verfügung gestellt. Ausserdem wurde das Naturschutz-Modul in der Datenbank AGRICOLA überarbeitet, da auf Veranlassung des Bundesamtes für Landwirtschaft das Auszahlungsverfahren für die Ökobeiträge der Landwirtschaft und die Naturschutzbeiträge geändert werden musste. 4.4 Administrative Vereinfachung der Beitragszahlungen Gestützt auf die im Jahr 2002 revidierte kantonale Abgeltungsverordnung haben im Berichtsjahr zwei weitere Gemeinden die Beitragszahlungen für kommunale Schutzzonen durch die Fachstelle Naturschutz administrieren lassen. Somit machen bereits 23 Gemeinden von dieser Dienstleistung des Kantons Gebrauch. 5. Bewilligungen und Konzessionen Im Berichtsjahr sind insgesamt 615 (453) Gesuche um Ausnahmebewilligungen für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzone und um Zustimmung zu Ausnahmen von kantonalen Abstandsvorschriften eingegangen. In 228 (336) Fällen erteilte das Amt für Raumplanung vorabklärende Auskünfte zu solchen Vorhaben. 6. Kantonale Baukontrolle Die Geschäftsstatistik der kantonalen Baukontrolle weist insgesamt 1437 (1390) eingegangene und 1435 (1374) erledigte Baugesuche aus. Am 31. Dezember 2004 waren 151 (172) Gesuche pendent. E. Amt für Kulturpflege 1. Archiv 1.1 Öffentlichkeitsarbeit An zwei Samstagen im Frühjahr und im Herbst fanden Führungen durch die Räume des Staatsarchivs statt, um Aufgabe, Funktion und Arbeit dieser Amtsstelle einem breiteren Publikum zu vermitteln. Das Staatsarchiv stellte sich wiederum für die jeweils Ende November stattfindende Zeitungs-Blockwoche des Kollegiums Schwyz zur Verfügung. Den Schülerinnen und Schülern wird damit Einblick in den Betrieb eines Staatsarchivs gegeben. Zudem wurden weitere Führungen für Institutionen und Private durchgeführt. Die Internet-Seite des Staatsarchivs wurde erweitert: Sie bietet einem Besucher des Staatsarchivs neuerdings die Möglichkeit, sich bereits von zu Hause aus mit den Beständen des Archivs vertraut zu machen. Damit kann der Archivar die Kunden gezielter und effizienter beraten. In den Schwyzer Zeitungen sind verschiedene Artikel zu historischen Themen erschienen, wobei insbesondere die Sommerserie über «Konflikte und Unruhen in der Geschichte des Kantons Schwyz» beim Publikum grossen Anklang gefunden hat. Als Band 86 der «Schwyzer Hefte» ist die Sommerserie in überarbeiteter Form als «Geschichtsschreibung im Kanton Schwyz. Festhalten und Erinnern vom Spätmittelalter bis heute» erschienen. 1.2 Zuwachs Der Zuwachs in Laufmetern gemessen ergab rund 72 (97) und basiert auf insgesamt 50 (53) Ablieferungen. Davon stammen 18 aus den Ämtern und Abteilungen, von privater Seite konnten 32 entgegengenommen werden, davon sind wiederum 14 Zuwachse in bestehende bzw. in neu zu errichtende Deposita. Die restlichen 18 Eingänge sind Schenkungen von unterschiedlichen Archivalien und reichen von Leidbildchen (zirka 1500 Ex.) über historische Bücher, Dokumente und Fotografien bis hin zu den Plänen des mittlerweile aufgehobenen Eidgenössischen Zeughauses in Seewen. Von der Kantonsbibliothek übernommen wurde die umfangreiche schriftliche Hinterlassenschaft von Marie-Louise Bodmer-Preiswerk (1911–1999), Vorstandsmitglied des Innerschweizer Heimatschutzes. 75 Justizdepartement Nach umfassenden Abklärungen und einer Nachrüstung des Reservemagazins mit einer Rollgestellanlage wurde das historisch wertvolle Archivgut des Stiftsarchivs Einsiedeln übernommen und vorderhand im Staatsarchiv eingelagert. Im Staatsarchiv wird die Erschliessung und Inventarisierung des Bestandes weitergeführt. 1.3 Ordnung und Erschliessung Im Archiv 1 wurden die Theken 258 bis 267 (Bezirke, Gemeinden, Korporationen) erschlossen und neu verpackt. Die Bearbeitung dieser Theken brachte interessante historische Erkenntnisse über das Funktionieren der Verwaltung auf der Ebene der Viertel im Alten Land Schwyz. Ebenso wurden die Theken 517 und 518 (Schweizer- und Schwyzergeschichtliches) der Forschung durch Erschliessung in besserer Form zugänglich gemacht. Die Bestände des Archivs 2 (1848–1927) waren bis dato lediglich in Word-Verzeichnissen digital inventarisiert. Dieses Jahr konnte ein Teil des Buchbestands (Zivilstandsbücher) in die Archivdatenbank aufgenommen werden. Die Erschliessungsarbeiten beim Buchbestand des Archivs 3 (1928–1969) wurden fortgesetzt und die umfangreiche Reihe der Steuerkontrollen abschliessend aufgenommen. Geordnet und abschliessend bearbeitet wurden die folgenden vier Nachlässe: Professor Alfred Bögli (1912–1998), Hitzkirch, mit interessanten Fotos und Unterlagen in Bezug auf das Hölloch im Muotatal; Marie-Louise Bodmer-Preiswerk (1911–1999), Schwyz; Franz Horath (1915–2004), Bern, mit umfangreichen Forschungen über das Geschlecht Horat sowie ein Nachlass aus der Nachkommenschaft von Regierungsrat Alois Castell-Wyss (1800–1858). Vier weitere Deposita (Kantonaler Frauenbund Schwyz, Sprachheilschule Steinen, SVKT Frauensportverband und Römisch-katholische Pfarrgemeinde Muotathal) wurden archivarisch erschlossen und in die nunmehr 102 Positionen umfassende Reihe der Deposita eingestellt. Die Digitalisierung der Leidbilder wird laufend vorgenommen, mittlerweile sind 11 700 Bilder erfasst. Um bezüglich der Problematik der Aufbewahrung und Langzeitarchivierung elektronischer Daten den Anschluss nicht zu verpassen, wurden verschiedene Fachtagungen besucht und Erfahrungen mit anderen Kantonen ausgetauscht. Die im Bundesarchiv Bern seit 2004 beheimatete und von der Mehrzahl der Kantone gemeinsam finanzierte «Koordinationsstelle für die dauerhafte Archivierung elektronischer Unterlagen» (KOST) unterstützt die kantonalen Archive dabei. Zusammen mit der KOST sind die Staatsarchive der Kantone Schwyz, Luzern, Uri, Wallis, Aargau, Ob- und Nidwalden an einem Pilotprojekt zur Archivierung elektronischer Unterlagen aus den Handelsregisterämtern der genannten Kantone. Mit diesem Pilotprojekt sollen Erfahrungen im Bereich der elektronischen Langzeitarchivierung gewonnen werden. 1.4 Benützung Die Anzahl der Forscherinnen und Forscher betrug 116 (100). Diese Steigerung ist unter anderem auf die Benützer des Stiftsarchivs Einsiedeln zurückzuführen. Nach wie vor stellen Familienund Ahnenforscher den Hauptanteil der Forscher, gefolgt von Interessierten an lokalgeschichtlichen Themen. Eine grosse Nachfrage ist bei der Graphischen Sammlung festzustellen, für das Jubiläumsjahr «200 Jahre Bergsturz Goldau» wurden Reproduktionen aus der 80 Objekte umfassenden Abteilung mit diesem Thema für Ausstellungen und Publikationen benützt. 2. Bundesbriefmuseum Das Bundesbriefmuseum verzeichnete 8792 (9470) Eintritte. Der museumspädagogische Workshop «Mittelalterliche Schreibwerk- 76 statt» hat sich als fester Bestandteil des Museumsangebots etabliert. Er wurde von 57 Gruppen (1044 Personen) besucht. Reges Besucherinteresse wurde der Sonderausstellung «600 Jahre Schlacht am Stoss» im Spätherbst entgegengebracht. Die Vortragsreihe «4 x Schweizergeschichte im Bundesbriefmuseum» wurde auch dieses Jahr während der Wintermonate durchgeführt. 3. Kulturgüterschutz (KGS) Das Pilotprojekt der digitalen Sicherstellung der Zeitung des letzten Jahres wurde mit Beteiligung der Schweizerischen Landesbibliothek weitergeführt. Die bisherige Mikroverfilmung der Zeitungen konnte fortgesetzt werden und erreichte mit dem «Bote der Urschweiz» das Jahr 1991. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Militär, Feuer und Zivilschutz (AMFZ) wurde im Oktober ein schweizerischer Ausbildungskurs für KGS-Spezialisten durchgeführt. Hauptschwerpunkte dieses Lehrgangs waren die Vermittlung technischer Fertigkeiten im Bereich Evakuation und Sicherstellung von Kulturgütern, das Erstellen von Inventaren und Kurzdokumentationen sowie eines Feuerwehr-Einsatzplanes. Rund ein Drittel der kantonalen Münzsammlung wurde mittels Mikrofiche und Digitalisierung sichergestellt. 4. Archivwesen im Kanton Im Gemeindearchiv Steinerberg wurden die Ordnungs- und Inventarisierungsarbeiten abgeschlossen. Im Bezirksarchiv Küssnacht und in den Gemeindearchiven Steinen, Wollerau sind die Archivierungsarbeiten planmässig weitergeführt worden. 5. Archäologie Die Bergung von menschlichen Gebeinen anlässlich der Strassensanierung im Raume Oberarth erfolgte durch eine Privatperson mit gleichzeitiger Orientierung an das Amt für Kulturpflege. Die Knochenfragmente wurden dem Staatsarchiv abgeliefert; sie werden von einem Anthropologen wissenschaftlich begutachtet. Die Burgstelle «Engiberg» (Schwyz) gab und gibt immer wieder zu Spekulationen Anlass. Einen fundierten Beleg für eine Wohnstätte der Herren von Engiberg gibt es bis anhin nicht. Ein Auftrag für eine zielgerichtete Prospektion wurde im Berichtsjahr für das Jahr 2006 erteilt. Seit mehreren Jahren erforscht Walter Imhof, Muotathal, Höhlen im Raume Muotatal. Er hat sich in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung und Datierung der darin gefundenen Tierknochen spezialisiert (vgl. Bericht in den Mitteilungen des Historischen Vereins, Heft 97/2005). Einzelne der mit der 14C-Methode datierten Knochen von Braunbären, Steinböcken und Rothirschen ergaben ein Alter von bis zu 13 000 Jahren. Erstaunlich ist zudem die Artenvielfalt, sie umfasst insgesamt 55 Tierarten. Diese einzigartige und auch in Fachkreisen anerkannte Referenzsammlung wurde dokumentiert dem Staatsarchiv abgeliefert. Die Weiterführung des Forschungsprojektes «Taucharchäologische Untersuchungen rund um die Hurdener Halbinsel» ist von hohem wissenschaftlichem Interesse und hat überregionalen Stellenwert. Mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde Freienbach wird die Abteilung Unterwasserarchäologie im Amt für Städtebau der Stadt Zürich die in einem Grundlagenpapier festgelegten Vorhaben im Zeitraum der nächsten fünf Jahre realisieren: Prospektion, Erforschung, Betreuung und Sicherung der ur- und frühgeschichtlichen Verkehrswege über den See zwischen Hurden und Rapperswil. Justizdepartement 6. Denkmalpflege 6.1 Baulicher Heimatschutz Insgesamt hat die kantonale Denkmalpflege 92 (92) Stellungnahmen zu Bauvorhaben in Kernzonen und im Umgebungsbereich von Inventarobjekten erarbeitet. Dabei haben die Beurteilungen von Bauvorhaben in den Ortskernen zu-, jene von Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone leicht abgenommen. 6.2. Restaurierungen Es wurden für 27 (31) Restaurierungsvorhaben Subventionsbeiträge in der Höhe von Fr. 1 554 917.– zugesichert und an 40 (16) abgeschlossene Projekte bei Schutzobjekten Fr. 1 556 943.– Schluss- oder Teilzahlungen entrichtet. Dem Kloster Einsiedeln konnte die fünfte Jahrestranche von Fr. 800 000.– für die laufenden Restaurierungsarbeiten ausbezahlt werden. 19. Jahrhundert wurde erweitert und vollständig restauriert. Dabei wurden die Klebedächer und die alte Fenstereinteilung anhand des Befundes wiederhergestellt. Küssnacht: Haus zur Sonne, Hauptplatz 8 Das spätgotische Holzhaus am Dorfplatz wurde im 18. Jahrhundert erweitert und dabei das heutige Steildach mit Ziegeldeckung errichtet. Zugleich wurden die Fenster barock eingeteilt. Erhalten blieb dabei die wertvolle gotische Balkendecke im ersten Obergeschoss. Der barocke Zustand wurde bei der Restaurierung beibehalten und der Schindelschirm nach Befund ochsenblutrot bemalt. Abgeschlossene Restaurierungen: Schwyz: Herrenhaus im Mittleren Feldli Das Herrenhaus des 17. Jahrhunderts wurde aussen und innen vollständig restauriert. Dabei blieb der Zustand des Umbaues des 19. Jahrhunderts erhalten. Der wertvollste Raum ist der Gartensaal mit der reichen Stuckdecke, die ebenfalls umfassend restauriert worden ist. Arth: Haus Gotthardstrasse 33, Oberarth (Alte Post) Bei der Restaurierung hat sich bestätigt, dass es sich beim Objekt um ein Haus aus der Mitte des 16. Jahrhunderts handelt. Nach der vollständigen Entfernung des Schindelschirms kam neben einer geschnitzten Maske das Baudatum 1557 an der Aussenfassade zum Vorschein. Da das Gebäude im Laufe der Zeit jedoch mehrere Male verändert wurde, blieb bei der Restaurierung der Zustand des 19. Jahrhunderts mit dem Schindelschirm und der regularisierten Fenstereinteilung erhalten. Muotathal: Haus Stalden 17 (Kleinotteli) Das markante Bauernhaus mit Tätschdach besitzt als eines der wenigen noch erhaltenen Beispiele im Muotatal ein mit massiven Holzdübeln montiertes und mit Brettschindeln gedecktes Klebedach. Die Fassaden wurden neu mit handgespaltenen Schindeln eingeschlagen. Gersau: Haus Dorfstrasse 4 und 6 Innerhalb des gut erhaltenen Ortsbildes von Gersau bildet das so genannte Liniger-Haus als Holzhaus mit breitem Tätschdach ein Unikum. Das Gebäude gehört als typisches doppelmänniges Wohnhaus zwei Besitzern. Die westliche Haushälfte mit den original erhaltenen Schiebefenstern wurde restauriert. Einsiedeln: Schulhaus Brüöl, Etzelstrasse 1 Ende 2005 konnte die Aussenrestaurierung des repräsentativen Schulhausbaues abgeschlossen werden. Dabei wurden alle Fenster anhand photographischer Vorlagen rekonstruiert. Besonders aufwändig war die Sanierung und Reinigung des Sandsteins, da dieser vor einiger Zeit mit falschen Produkten imprägniert worden war. Lachen: Pfarrkirche Heilig Kreuz Wegen eines Versagens der Bodenheizung nach knapp dreissig Jahren mussten der Sandsteinboden und das Holzparkett mit den Kirchenbänken ausgebaut werden. Dabei wurde die Gelegenheit ergriffen, das Sitzmobiliar zu restaurieren. Einsiedeln: Haus Steinbach 1, Euthal In der wertvollen Geländekammer im Steinbach bildet das Haus Kälin einen wichtigen Fixpunkt. Das Bauernhaus aus dem frühen 77 78 Militär- und Polizeidepartement Die Konjunkturlage führte zu vermehrten Kurzaufenthalter-Bewilligungen. – Auf den 1. September wurde das Amt Rechtsdienst im Departement aufgelöst. Dessen Aufgaben übernahmen teils der Rechtsdienst des Justizdepartementes (Gesetzgebung, Rechtsberatung), teils das bisherige Kantonsforstamt (Jagd und Fischerei). – Bei der Kantonspolizei wechselte das Kommando von Maj Barbara Ludwig zu Maj Lorenzo Hutter. Die ersten vier fest installierten Geschwindigkeitsmessanlagen wurden in Betrieb genommen. – Der Kredit für eine Übungsanlage für die Schadenwehren und das Gesetz über den neuen Zivilschutz wurden vom Volk angenommen. – Das Unwetter ‘Norbert’ hinterliess trotz sehr guter Arbeit aller Rettungskräfte in vielen Gemeinden grosse Schäden. – Der Fahrzeugbestand nahm nur geringfügig zu. Neu eingeführt wurde der Führerausweis auf Probe. 1.4 Asylgesuche Es wurden 146 (239) Asylgesuche eingereicht. Gesamthaft hielten sich am Jahresende 384 (541) Asylbewerber und 348 (267) vorläufig Aufgenommene im Kanton auf. A. Departementssekretariat 1. Fremdenpolizei 1.1 Ständige ausländische Wohnbevölkerung Am 31. Dezember 2005 wohnten insgesamt 22 638 (22 019) ausländische Staatsangehörige im Kanton. Es besitzen die Niederlassung: Männliche Personen Weibliche Personen Zusammen EG / EFTAStaaten Drittstaaten 3906 3041 6947 5097 4726 9823 Total 9 003 (9 013) 7 767 (7 669) 16 770 (16 682) Jahresbewilligung: Männliche Personen Weibliche Personen Zusammen 1501 1280 2781 1234 1557 2791 2735 2837 5572 (2508) (2748) (5256) 212 84 296 (43) (38) (81) 1.5 Ausschaffungen Insgesamt wurden 75 (131) Ausschaffungen vollzogen. Davon betroffen waren 61 (107) Asylbewerber und 14 (24) andere Ausländer. Die Fremdenpolizei nahm 48 (65) Ausländerinnen und Ausländer in Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft. Für 35 (51) der Festgenommenen dauerte die Haft weniger als vier Tage. Das Verwaltungsgericht prüfte in 13 (14) Fällen die Haft. 27 (66) Asylbewerber verliessen freiwillig die Schweiz. 1.6 Nichteintretensentscheide (NEE) Dem Kanton Schwyz wurden 41 Personen mit einem Nichteintretensentscheid zum Vollzug zugewiesen (virtuelle Zuweisung). 15 Ausländer beanspruchten die Notunterkunft. Gesamthaft wurden 145 Übernachtungen in der Notunterkunft registriert. Kurzaufenthalter (Dauer mehr als zwölf Monate): Männliche Personen Weibliche Personen Zusammen 207 80 287 5 4 9 Gemessen an der Gesamtbevölkerung im Kanton Schwyz beträgt der Ausländeranteil 16.5% (16.21%). 1.2 Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung (Dauer zwischen vier und zwölf Monaten) Männliche Personen Weibliche Personen Zusammen EG / EFTAStaaten Drittstaaten Total 536 138 674 32 124 156 568 262 830 2. Passbüro Es wurden 28 213 (28 975) Ausweise ausgestellt, 12 300 (13 171) Schweizer Pässe, 367 (399) provisorische Schweizer Pässe, 15 913 (15 405) Schweizer Identitätskarten. 3. Handelsgewerbe, Lotterien (594) (301) (895) Schaustellerpatente, Reisende Lottospiele Tombolen Verschiedene Bewilligungen 23 343 76 37 (37) (342) (71) (37) 1.3 Ausländerbestand nach Staatsangehörigkeit Serbien und Montenegro, mit Kosovo Bundesrepublik Deutschland Italien Bosnien-Herzegowina Kroatien Türkei Mazedonien Portugal Österreich Sri Lanka Niederlande Spanien Grossbritannien Frankreich Brasilien Schweden USA Indien 5492 3347 3183 1450 1305 1086 1050 914 736 656 398 297 292 158 142 128 122 122 (5533) (2967) (3236) (1504) (1331) (1142) (1027) (794) (701) (623) (394) (307) (268) (138) (121) (116) B. Rechtsdienst 1. Allgemeines Per 1. September wurde der Rechtsdienst aufgelöst. Die Jagdund Fischereiverwaltung wurde dem Kantonsforstamt (Volkswirtschaftsdepartement) und die rechtliche Unterstützung dem Rechtsdienst des Justizdepartements übertragen. 2. Fischereiverwaltung 2.1 Fangerträge Im Zürichsee konnte beim Hechtfang wiederum ein gutes Resultat erzielt werden. Hingegen wurden bei zwei jüngeren Felchenjahrgängen rückläufige Fangzahlen festgestellt. Die übrigen Fang- 79 Militär- und Polizeidepartement erträge bewegten sich im Rahmen des Vorjahres. Im Zugersee blieb der Felchenfang wiederum deutlich unterhalb der mittleren Erträge der früheren Jahre. Hingegen war das Resultat bei den Egli wieder besser. Der Vierwaldstättersee lag mit zufrieden stellenden Fangerträgen ertragsmässig im Mittel der letzten Jahre. Im Lauerzersee nahm der Hechtfang etwas zu, während die Eglierträge abnahmen. Sie können aber immer noch als gut eingestuft werden. Die Fangzahlen der im Vorjahr erstmals festgestellten Zander stiegen deutlich an. Welche Auswirkung die Zunahme dieses Raubfisches in den nächsten Jahren auf andere Fischarten (z. B. Egli) haben wird, ist ungewiss. In der Bachfischerei kann ein erfreulicher Fanganstieg verzeichnet werden. Dies liegt auch an den guten Bedingungen bezüglich Witterung und Wasserführung bis zum August-Hochwasser. Im Durchschnitt entfielen auf jeden Sportangler 28 (20) massige Forellen. Laichfischfang Berufsfischer Vierwaldstättersee 3 500 000 Albeli-Brut 13 000 000 Balchen-Brut 100 000 Hecht-Brut 2.2 Patente Das Patentbüro erteilte insgesamt 847 (911) Sportfischerpatente für die Seen und 495 (533) für die Fliessgewässer sowie 14 (14) Berufsfischerpatente. 2.4 Renaturierungen und Fliessgewässerkartierung Das Umgehungsgerinne beim Kraftwerk Feusisberg (Dreiwässern) und die Renaturierung des Chlausenbachs im Sägel konnten bewilligt und finanziert werden. In beiden Fällen konnten damit wertvolle zusätzliche und vernetzende Fischlebensräume gewonnen werden. Der erste Bericht zum Fortpflanzungserfolg der Seeforellen in der Muota wurde abgeschlossen. Eine zweite Studie zur Untersuchung der notwendigen Restwasserdotierungen wurde mit dem EBS geplant und begonnen. Die Resultate liefern wichtige Zusatzkenntnisse zum Fortpflanzungserfolg und somit letztlich für eine sinnvolle Bewirtschaftung der Seeforelle in der Muota. Nach der Zerstörung durch Steinschlag wurde die neu geschaffene Fischtreppe beim Wehr in Hinteribach repariert. Beim Hochwasser im August wurde sie erneut beschädigt. Die Ausscheidung von Fischgewässern (inklusive potenzieller Fischgewässer) konnte Ende Jahr abgeschlossen werden. Sie sind Teil der Ökomorphologie-Datenbank und können für die Prioritätensetzung bei fischereirelevanten Renaturierungen und für die Bewirtschaftung von Fliessgewässern beigezogen werden. 2.3 Fischeinsätze In den fliessenden und stehenden Gewässern tätigte der Kanton folgende Fischeinsätze: Gewässer Anzahl Art Eigene Aufzucht kantonale Brutanlage Brunnen Vierwaldstättersee 45 000 Seeforellen-Vorsömmerlinge 40 000 Seesaibling-Vorsömmerlinge 750 000 Balchen-Vorsömmerlinge 250 000 Hecht-Brut (angefüttert) Bäche 75 000 Seeforellen-Vorsömmerlinge 140 000 Bachforellen-Vorsömmerlinge Vorjahr (40 000) (40 000) (500 000) (400 000) (80 000) (130 000) Aufzuchtsbäche / Abfischungen Bäche 7 000 Bach- und Seeforellen-Vorsömmerlinge (8 000) 4 200 Bach- und Seeforellen 1- bis 2-jährig (3 800) 900 Bach- + Seeforellen (mehrjährig) (750) Laichfischfang Lauerzersee Zugersee In der Fischbrutanlage Brunnen konnten 17.8 Mio. Jungfische für den Besatz der kantonalen Gewässer erbrütet und teilweise angefüttert werden. Zusammen mit den aus den natürlichen Forellenaufzuchtstrecken der Fliessgewässer gewonnenen Jungfischen konnte damit die Abhängigkeit von ausserkantonalen Fischzuchtanstalten mit genetisch fremdem Brutmaterial weiter verringert werden. Die Bewirtschaftung der Stauhaltungen Sihlsee und Wägitalersee obliegt den Pächtern. Der Zuger- und der Zürichsee werden wie zuvor mit Kostenbeteiligung des Kantons durch die Konkordate bewirtschaftet. 3. Jagdverwaltung 0 Hecht-Brut (kein Hecht-Laichfang, Eisdecke) 0 Hecht-Brut (kein Hecht-Laichfang, Eisdecke) Vierwaldstättersee Brunnen–Küssnacht 250 000 Hechtbrut (angefüttert) Zukauf von Fischzuchten Bäche 80 000 85 000 58 000 4 900 2 800 2 500 Ausgleichsbecken 3 200 600 Vierwaldstättersee 60 000 Lauerzersee 0 600 1 000 Itlimoosweiher 0 200 Sihlsee 5 000 80 (4 500 000) (15 000 000) (100 000) (350 000) (400 000) (100 000) Seeforellen-Brut (100 000) Bachforellen-Vorsömmerlinge (80 000) Bachforellen-Sömmerlinge (63 000) Bachforellen-Jährlinge (5 500) Bachforellen (mehrjährig) (3 000) Äschen-Vorsömmerlinge (2 000) Bachforellen (mehrjährig) (3 000) Bachsaiblinge (mehrjährig) (500) Seeforellen-Brut (100 000) Hecht-Vorsömmerlinge (10 000) Wildkarpfen (–) Schleien (–) Hecht-Vorsömmerlinge (–) Zander-Sömmerlinge (–) Zander-Jährling (Pflichteinsatz) (13 000) 3.1 Wildbestand Die Daten der Wildbestände sind Schätzungen, beruhend auf Beobachtungen der Wildhüter. Aufgenommen werden sie im Frühjahr. Demzufolge ist der jährliche Nachwuchs nicht berücksichtigt. Die Schätzungen widerspiegeln über die Jahre hinweg die Tendenzen in der Bestandesentwicklung. Die Schalenwildbestände sind relativ stabil. Bei Rotwild und Rehen zeichnet sich eine leicht rückläufige Tendenz ab. Wildbestandesschätzung im offenen Jagdgebiet Bestandsaufnahmen Steinwild Rotwild Gämswild Rehwild 166 441 1302 1021 (185) (456) (1285) (1031) Wildbestandesschätzung in den eidgenössischen Bannbezirken Rotwild Gämswild Rehwild Silberen-Jägern-Bödmeren 27 (27) 285 (285) 25 (21) Mythen – 106 18 (–) (98) (16) Militär- und Polizeidepartement 3.2. Jagdbetrieb Die Jagd verlief insgesamt ruhig. Die Änderung der Fahrverbotsregelung verursachte Unklarheiten, die im Jahr 2006 geklärt werden. 3.9 Wildschaden Insgesamt wurden Fr. 17 449.30 (22 119.–) für Wildschäden ausbezahlt bzw. mittels Realersatz abgegolten. 3.3 Jagdstrecke Schalenwild Steinwild (Reduktionsabschuss) Rotwild Gämswild Rehwild 12 118 411 776 (16) (134) (407) (773) C. Kantonspolizei Übriges jagdbares Wild (1. September 2004 bis 15. Februar 2005) Murmeltiere Schneehase Füchse Dachse Edelmarder Steinmarder Wildenten Blessrallen Raubzeug (Krähen, Elstern usw.) 3.8 Jägerprüfung Beim Jagdlehrgang 2004/2005 erhielten zwölf Personen nach bestandener Abschlussprüfung den Jagdausweis. 1. Allgemeines 28 – 1194 24 13 136 445 95 87 (–) (16) (1754) (70) (24) (176) (431) (95) (318) 1.1 Personalbestand Der Korpsbestand der Kantonspolizei betrug: 2005 (davon 11 Frauen) 2004 (davon 14 Frauen) Ist (31.12.) 179.5 Soll (31.12.) 188 Vakanzen 8.5 176.5 182 5.5 Die mit der Jagdplanung gesetzten Ziele für den Eingriff in die Rotwild-, Gäms- und Rehbestände wurden zufrieden stellend erreicht; es waren keine Nachjagden erforderlich. Im waldbaulich sensiblen Gebiet der Rigi-Nordlehne sowie in der Region des Wildschadenverhütungskonzepts Wisstannen konnten die Abschusszielsetzungen bei den Gämsen und Rehen im Wesentlichen erreicht werden, sodass auch hier keine Nachjagd durchgeführt werden musste. Der starke Rückgang der Abschusszahlen bei Fuchs, Dachs und Marder erklärt sich weitgehend durch das Wegfallen der Abschussprämien. Seit dem 1. September 2005 absolvieren zwölf Polizeianwärter (1 Frau und 11 Männer) die polizeiliche Grundausbildung an der Zentralschweizer Polizeischule in Sempach. 3.4. Wildeinsatz Im Jahr 2005 wurden keine Wildtiere ausgewildert. 2.2 Rechnungswesen Den Bezirksämtern des Kantons Schwyz wurden die Amtshandlungen der gerichtlichen Polizei gemäss dem Gebührentarif in Rechnung gestellt. Die Vergütung für Auslagen und Gebühren belief sich auf Fr. 449 000.–. 3.5 Fallwild Aussergewöhnlichen Todesursachen erlagen 542 (422) Wildtiere, davon 27 (9) Rotwild, 29 (20) Gämsen, 223 (187) Rehe, 125 (82) Füchse und 66 (56) Dachse. Insgesamt 162 (90) Wildtiere erlitten zufolge Schwäche, Krankheit, Unfällen, Lawinen und Absturz sowie 259 (243) bei Autounfällen den Tod. 3.6 Wildkrankheiten Das Berichtsjahr blieb vor aussergewöhnlichen, ansteckenden Wildkrankheiten verschont. Die Wasserwildjagd wurde durch die Vogelgrippeausbreitung im Eurasischen Raum überschattet. Die Wildtiere verfügen mehrheitlich über eine gute körperliche Verfassung. 2. Kommando 2.1 Aus- und Weiterbildung der Korpsangehörigen Insgesamt wurden die Korpsangehörigen während 1570 (1424) Tagen weitergebildet, wovon ein Teil am Schweizerischen PolizeiInstitut in Neuenburg. 2.3 Waffen Erteilte Waffenerwerbsscheine Verweigerte Waffenerwerbsscheine Erteilte Waffentragscheine Verweigerte Waffentragscheine 142 1 19 1 (127) (3) (18) (2) 103 20 73 6 31 (85) (20) (65) (12) (36) 2.4 Sprengstoff Ausgestellte Sprengstofferwerbsscheine Erwerbsscheine an Grossverbraucher Erwerbsscheine an Kleinverbraucher Zuverlässigkeitsbescheinigungen Verkaufsbewilligungen Feuerwerk 3.7 Jagdpatente Anzahl Jäger (Patentinhaber) Hochwildjagdpatente Niederwildjagdpatente Winterjagd auf Wasserwild Gästekarten 487 428 432 47 33 (504) (439) (442) (46) (26) 2.5 Eich- und Messwesen / Kantonales Eichamt Messmittel Geeichte und geprüfte Messgeräte Beanstandete Messmittel 2193 148 (2181) (152) 260 40 54 19 (439) (30) (51) (5) Deklarationskontrollen und Marktüberwachung Die Anzahl der Jäger ist weiterhin rückläufig. Es wurden sieben Gästekarten mehr als im Vorjahr bezogen. Für die Hochwildjagd wurden 19 (20) und für die Niederwildjagd 14 (5; daneben eine für Hoch- und Niederwildjagd) Gästekarten gelöst. Kontrollen von industriellen Fertigpackungen Beanstandete industrielle Fertigpackungen Kontrollen von Zufallspackungen Beanstandete Zufallspackungen 81 Militär- und Polizeidepartement 2.6 Technischer Dienst Sechs (5) zivile Mitarbeiter stellten die Einsatzbereitschaft und den Betrieb der umfangreichen EDV- und Techniksysteme und die Einsatzbereitschaft des Fahrzeugparks sicher. Die 90 (88) Motorfahrzeuge, inklusive Motorräder, leisteten 1 573 115 km (1 497 895). Es wurden zwölf (13) Ersatz- und Neubeschaffungen von Dienstfahrzeugen getätigt. 2.7 Einsatz- und Informationszentrale Während der Umbauten im Rahmen des Projekts «Umbau und Erweiterung der EZ / IZ» an der Bahnhofstrasse 7 stellte der Ausweichstandort der Einsatz- und Infozentrale im Kaltbach den Betrieb sicher. Damit steht der Kantonspolizei nach Beendigung des Um- und Ausbaus der EZ / IZ ein rasch verfügbarer und zweckmässiger Ausweichstandort zur Verfügung. Meldungen und Ereignisse (Erfassung im Journal) 19 326 Aufgeschaltete Feuer- und Einbruch-Alarmanlagen 257 Ernstfall-Ausrückungen / Einbruchalarme 15 Fehlalarm-Ausrückungen (Alarmanlagen) 762 Aufgeschaltete SMT-Teilnehmer 2 972 (18 921) (253) (21) (791) (2 629) 2.8 Verkehrstechnischer Dienst Im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Signalisationen, Strassensperrungen und Gesuchen im Reklamewesen wurden in Absprache mit dem Baudepartement, den Bezirks- und Gemeindebehörden sowie Privaten 418 (392) Bewilligungen oder Verfügungen erlassen. Daneben wurden 629 (864) Berichte, Begehungen und Stellungnahmen erarbeitet. Die Ordnungsbussenzentrale verarbeitete insgesamt 50 128 (28 197) Ordnungsbussen. Es mussten 32 665 (15 585) Fahrzeughalter und 1519 (891) Lenker ermittelt werden. 4311 (2701) Nachfristen und Mahnungen waren zu bearbeiten und nachträglich 477 (464) Übertretungen an die Bezirksämter zu verzeigen. 2.9 Verkehrsinstruktion 9289 (7202) Schülerinnen und Schüler erhielten Verkehrsunterricht. Es wurden alle Kindergärten und Teile der Klassen der Volksschule über die korrekten Verhaltensweisen im Strassenverkehr instruiert. In 22 (22) Schulorten standen 513 (342) Schülerpatrouilleure für die Schulwegsicherung im Einsatz. 2350 (3207) Schülerinnen und Schüler nahmen an den in Zusammenarbeit mit den örtlichen Veloclubs und mit den Lehrpersonen organisierten Schülerradfahrertests teil. 121 (159) Personen von verschiedenen Organisationen (Frauenfachschule Schwyz, diverse Samaritervereine, BSZ Lachen und Einsiedeln usw.) wurden Theorien und praktische Instruktionen erteilt. An der Berufsschule Pfäffikon wurden 414 (300) Schülerinnen und Schüler mit der Thematik «Raser» konfrontiert. 2.10 Strafregister Der Strafregisterführer erfasste als Kantonale Koordinationsstelle für alle Justizbehörden des Kantons die Urteile, Mutationen und Löschungen im elektronischen Strafregister «Vostra». Es wurden 1765 (1817) Urteile erfasst oder gelöscht. 452 (440) Mutationen in Folge von Rückfallmeldungen, Einstellungen und nachträglichen Entscheiden wurden im Strafregister vorgenommen und 2296 (2491) Gesuche um einen Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister behandelt. 3. Verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Belange 3.1 Unfallprävention Die Kantonspolizei beteiligte sich nebst den ordentlichen Schwerverkehrskontrollen an den Kontrollen der European Traffic Police 82 Network (TISPOL) sowie an den koordinierten Kontrollen des Zentral- und des Nordostschweizer Polizeikonkordates. Im Rahmen der nationalen Verkehrssicherheitskampagne «drink or drive» des Schweizerischen Verkehrssicherheitsrates informierte die Kantonspolizei über Alkohol und Drogen am Steuer und führte entsprechende Kontrollen durch. Anlässlich der mehrwöchigen Unfallverhütungskampagne «Schulanfang» wurden die Verkehrsteilnehmer zu vorsichtigem Verhalten gegenüber den Schulkindern angehalten. Im Herbst führte die Polizei spezielle Kontrollen von Fahrrädern und Personenwagen durch. Dabei wurden insbesondere die Beleuchtung und die Bereifung auf ihre Tauglichkeit geprüft. 3.2 Kontrolltätigkeiten im Strassenverkehr Es wurden mit der herkömmlichen Radartechnik 267 (431) Mess-Stunden durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurden 83 499 (111 442) Fahrzeuge erfasst. Während 197 (254) Stunden wurden mit dem Videomessgerät vor allem innerorts Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Aus beiden Messarten resultierten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen 10 342 (14 047) Ordnungsbussen und 382 (521) Anzeigen an die Bezirksämter. Die Übertretungsquote bei den mittels Radartechnik gemessenen Fahrzeugen betrug durchschnittlich 7.8% (8.4%). Bei den seit Juli 2005 fest installierten Geschwindigkeitsmessanlagen (GMA) in Freienbach, Altendorf, Galgenen und Goldau A4 wurden während gesamthaft 12 840 Stunden 26 815 Übertretungen festgestellt. Gesamthaft wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Ordnungsbussen in der Höhe von Fr. 2 583 660.– (Fr. 1 131 750.–) ausgestellt. Aus den übrigen 13 222 (14 402) Ordnungsbussendelikten resultierte ein Betrag von Fr. 787 620.– (Fr. 807 740.–). Bei 475 (476) Betrieben, welche der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) unterliegen, wurden 56 (74) Kontrollen und Instruktionen durchgeführt. In acht (21) Fällen mussten Anzeigen wegen ARV-Übertretungen erstellt werden. Im Weiteren wurden 14 (14) Schwerverkehrs- und Grosskontrollen im Strassenverkehr durchgeführt. Auf dem gesamten Strassennetz des Kantons Schwyz wurden 317 (230) Ausnahmetransporte begleitet. 3.3 Unfallgeschehen Auf dem Strassennetz des Kantons Schwyz wurden 1208 (1103) Verkehrsunfälle registriert. Die Zahl der Verkehrstoten betrug acht (14). 63 (79) Personen erlitten bei Verkehrsunfällen schwere und 406 (451) leichte Verletzungen. Der durch Verkehrsunfälle entstandene Sachschaden wird auf rund 9.2 Mio. (9.0 Mio.) Franken geschätzt. Missachten des Vortritts 201 (213), zu schnelles Fahren 329 (230), teilweise in Kombination mit übermässigem Alkoholkonsum und Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss bildeten wie in den Vorjahren die Hauptunfallursachen. 3.4 Umweltschutz- und Seepolizei Im Bereich des Umweltschutzes mussten 69 (55) Anzeigen und 20 (26) Berichte erstattet werden. Die Kontrollen auf den verschiedenen Gewässern ergaben 80 (46) Anzeigen und 26 (34) Berichte. Auf den Gewässern des Kantons Schwyz ereigneten sich drei Schiffsunfälle (1). In 30 (31) Fällen wurden allgemeine Hilfeleistungen erbracht. Es mussten elf (9) Taucheinsätze geleistet werden. 3.5 Betäubungsmittel Die gezielten Kontrolltätigkeiten vorab auf Bahnhöfen, in Seeanlagen, bei Schulen und Einkaufszentren wurden weiterhin hoch gehalten. Ziel koordinierter Aktionen waren insbesondere der Anbau und Vertrieb von illegalen Hanfprodukten. Die Zahl der Anzeigen (gegen eine oder mehrere Personen) wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz stieg auf 322 (313). 23 (28) Militär- und Polizeidepartement Personen wurden wegen Handels mit illegalen Drogen, 24 (21) wegen Handels und Konsum sowie 339 (323) wegen Konsum von illegalen Betäubungsmitteln angezeigt. Die Menge der beschlagnahmten illegalen Drogen betrug 117 g (318 g) Heroin, 209 g (807 g) Kokain, 337 g (987 g) Haschisch, 304 576 g (232 810 g) Marihuana, 63 (1673) Stück Ecstasy, fünf (3) g Amphetamine und 11 513 Stück (20 179) Hanfpflanzen. An den direkten Folgen des Konsums illegaler Drogen starben fünf Personen (4). 3.6 Schwarzarbeit Bei insgesamt 85 (72) gezielten Kontrollen wurden total 25 (38) Arbeitgeber und 22 (50) Arbeitnehmer wegen diversen Straftatbeständen zur Anzeige gebracht. 3.7 Häusliche Gewalt Die Mitarbeiter der Kantonspolizei rückten im Jahr 2005 in 137 Fällen (145) wegen Tatbeständen der häuslichen Gewalt aus. 135 (128) Mal wurden Männer und 47 (29) Mal wurden Frauen als Täter ermittelt. 42 (37) Täter oder Täterinnen und 24 (21) Opfer standen bei den Auseinandersetzungen unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss. 30 (30) Täter und eine Täterin mussten inhaftiert oder in polizeiliche Gewahrsam genommen werden. In 51 (60) Fällen wurden Anzeigen an die zuständigen Untersuchungsbehörden erstellt. In einem Fall endete die Auseinandersetzung tödlich. 3.8 Sonderaufgaben Die Interventionseinheit «LUCHS» stand 29 (33) Mal im Einsatz. Dabei wurden entweder besonders gefährliche Personen verhaftet, oder es wurde gefährdeten Personen Schutz gewährt. Im Ordnungsdienst ausgebildete Angehörige der Kantonspolizei standen im eigenen Kantonsgebiet vier Mal (2) im Einsatz, am 29. Januar 2005 im Rahmen des WEF in der Ausserschwyz, am 1. August 2005 in Brunnen anlässlich der 1.-August-Feier sowie anlässlich von zwei Eishockeyspielen in Seewen. Schwyzer Polizisten leisteten zudem vom 26. bis 30. Januar 2005 in Davos anlässlich des WEF einen interkantonalen Einsatz im Ordnungsdienst. Die Taucher der Kantonspolizei führten in der Zentralschweizer Polizeitauchergruppe «Biber» 15 (12) Einsätze durch. Die sechs (10) einsatzfähigen Diensthunde wurden in 66 (175) Fällen für Schutzaufgaben, für Such- oder Verhaftungsaktionen, zur Suche nach Drogen sowie bei Brandfällen eingesetzt. In 17 (35) Fällen konnten Erfolge verbucht werden. Die Mitglieder der polizeilichen Alpineinsatzgruppe, welche in enger Zusammenarbeit mit Rettungskolonnen für Tatbestandsaufnahmen im unwegsamen Gelände bei Unfällen und Straftatbeständen zum Einsatz kommen, wurden zu zwölf (19) Einsätzen aufgeboten. 3.9 Assistenzdienste Im Auftrag von Ärzten wurden 74 (54) Personen in psychiatrische Kliniken verbracht. Zusätzlich wurden 44 (31) Personen wegen Selbst- oder Drittgefährdung vorübergehend festgenommen. Im Auftrag der Fremdenpolizei hatte die Kantonspolizei 42 (58) Personen zwangsweise auszuschaffen. Die Auslagerung der Zellen des Polizeigebäudes in Schwyz ins Rathaus Schwyz sowie in die Gefängnisse von Stans und Zug machte diverse zusätzliche Dienstleistungen erforderlich. Dies führte zu einer starken Zunahme des Aufwands für die Zuführung von Untersuchungshäftlingen an die Untersuchungsbehörden und die Bewachung von Angeklagten bei Gerichtsverhandlungen. 4. Kriminalpolizeiliche Belange 4.1 Prävention Die Kantonspolizei führte zur Verhinderung von Delikten, namentlich von Einbruchdiebstählen, verschiedene präventive Kontrollen durch. Zudem wurde die Bevölkerung mittels Vorträ- gen, Sicherheitsratgebern, Broschüren und Medienbulletins informiert. 4.2 Kriminalpolizeiliche Anzeigestatistik StGB-Artikel 2005 2004 2003 2002 2001 Tötungsdelikte inklusive Versuch 111–116 5 4 4 2 5 Vorsätzliche Körperverletzung 122–123 103 111 118 85 77 Veruntreuung 138 22 12 9 26 20 Diebstahl (ohne Fahrzeuge) 139 1943 1990 1993 2050 1546 davon Einbruchdiebstahl 850 840 852 1024 760 davon Entreissdiebstahl 3 7 2 6 6 Fahrzeugdiebstahl (inklusive Velo) 601 692 743 559 679 davon Personenwagen (inklusive Entwendung) 39 117 72 67 74 Raub 140 19 25 19 13 10 Betrug 146 58 40 31 64 46 Erpressung 156 3 2 1 3 2 Betreibungs- und Konkursdelikte 163–171bis 8 7 4 17 11 Drohung 180 68 111 66 51 53 Nötigung 181 11 26 13 15 8 Freiheitsberaubung / Entführung 183 2 3 3 6 4 Qualifizierte Freiheitsberaubung / Entführung 184 0 0 0 0 1 Vergewaltigung 190 5 4 6 7 3 Sexuelle Integrität 187–198 31 47 36 36 46 Brandstiftung 221 13 17 16 29 37 Gewalt/Drohung gegen Beamte 285 14 12 9 9 5 Geldwäscherei 305bis 3 0 2 2 0 Selbsttötungen 30 25 22 18 26 2901 (3096) von der schweizerischen Kriminalstatistik erfasste Anzeigen wurden an die Untersuchungsbehörden weitergeleitet. Es wurden um 6.3% weniger Straftaten angezeigt als im Vorjahr. Zugenommen haben Delikte gegen das Vermögen wie z. B. die Veruntreuungen und die Betrugsdelikte sowie Gewalt und Drohungen gegen Beamte. Abgenommen haben die Anzeigen wegen Fahrzeugdiebstahl, Raub, Drohung sowie Delikte gegen die sexuelle Integrität. 4.3 Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität Beim Dienst Wirtschaftsdelikte gingen 107 (119) neue Anzeigen oder Aufträge von Untersuchungsrichtern ein. 105 (114) Fälle konnten abgeschlossen werden. Pendent waren Ende Jahr 33 (31) Geschäfte. Es mussten keine Verfahren, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, zuständigkeitshalber der Bundeskriminalpolizei abgetreten werden. 4.4 Bekannte Täterschaften und Verhaftungen Bei den von der schweizerischen Kriminalstatistik erfassten Delikten, bei denen die Täterschaft bekannt ist, betrug der Ausländeranteil 60.7% (61.9%). Im Zusammenhang mit Strafverfahren wurden 114 (167) Schweizer und 226 (270) Ausländer in Polizeihaft genommen. Von den total 333 (388) verhafteten Ausländern (inklusive Ingewahrsamnahmen und Ausschaffungen) waren 93 (131) Asylbewerber. 66 (44) verhaftete Personen ausländischer Nationalität können als Kriminaltouristen bezeichnet werden. 4.5 Kriminaltechnik Der Kriminaltechnische Dienst rückte zu 832 (912) Tatbestandsaufnahmen aus, wovon 395 Mal (394) im inneren und 437 Mal (518) im äusseren Kantonsteil. Die wichtigsten Einsätze entfielen auf 98 (105) Delikte gegen Leib und Leben sowie aussergewöhnliche Todesfälle, 42 (47) Verkehrsunfälle, 17 (23) andere Unfälle, 83 Militär- und Polizeidepartement 58 (67) Brandfälle und 449 (512) Vermögensdelikte. 100 (85) Ausweise und Dokumente wurden auf ihre Echtheit überprüft, 236 (282) Personen wurden erkennungsdienstlich behandelt. 16 (15) Täter konnten auf Grund der Daktyloskopie und Schuhspuren überführt werden, 32 (22) anhand von DNA-Spuren. Technische Einbruch-, Funk- und Videoüberwachungsanlagen standen in neun (6) Objekten während 1133 (614) Tagen in Betrieb. In einem (2) Fall konnte die Täterschaft dank der Videoüberwachung verhaftet werden. Aufgaben – Das Verkehrsamt trägt mit seinen hoheitlichen Aufgaben und Dienstleistungen zu einem sicheren und umweltschonenden Verkehr auf unseren Strassen und Gewässern bei. Es ist mit dem Inkasso der Schiffssteuern und Motorfahrzeugabgaben, Schwerverkehrsabgaben und Gebühren beauftragt. Produktegruppe 1: Technische Verkehrssicherheit Aufgaben – Vollzug der Gesetze, Verordnungen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Durchführung von technischen Fahrzeug- und Schiffsprüfungen sowie der Führerprüfungen. 1.1 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Überprüfung der Verkehrssicherheit im technischen und im individuellen Bereich. – Verursacherfinanzierung mittels Gebühren. Indikatoren Standards Soll – Ist -Abweichungen Anzahl berechtigte Beanstandungen (Prüfungen) Kostendeckungsgrad < 1% > 70% < 80% erfüllt 77.6% Kommentar: Am 31. Dezember 2005 waren im Kanton Schwyz 123 599 Fahrzeuge registriert. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr betrug 1.8% oder 2191 Einheiten. Der Schiffsbestand hat sich kaum verändert. 5450 Einheiten sind erfasst. Insgesamt sind 51 167 Prüfungen durchgeführt worden. Davon entfallen 42 838 auf Strassenfahrzeuge und Schiffe. Die Zahl der theoretischen und praktischen Führerprüfungen beträgt 8329. Zwei Fahrzeugprüfungen wurden berechtigterweise beanstandet. Bei allen Fahrzeugarten besteht kaum ein Rückstand auf die gesetzlichen Nachkontrollfristen. Nur neue, leichte Motorfahrzeuge werden mit einer Verzögerung von rund zehn Monaten erstmals nachgeprüft. Auf die Schaffung einer zusätzlichen Expertenstelle ist verzichtet worden. Das Unwetter «Norbert» hat das Schiffsinspektorat während mehreren Tagen für die Entfernung von gefährlichem Treibholz auf den Seen beschäftigt. 1.2 Globalbudget 2005 84 Produktegruppe 2: Administrative Verkehrssicherheit Aufgaben – Vollzug der massgebenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Erteilung von Ausweisen, Schildern und Bewilligungen aller Art, mit der Anordnung und dem Vollzug von Massnahmen gegenüber auffälligen Fahrzeuglenkern sowie Dienstleistungen gegenüber Dritten. D. Verkehrsamt Total Kosten Total Erlöse Saldo Kommentar: Die zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen sind nicht voll in Anspruch genommen worden. Die Wartungskosten für die technischen Anlagen sind etwas tiefer ausgefallen als budgetiert. Trotz des Ausscheidens von zwei Mitarbeitern zufolge Erreichens der Altersgrenze ist der Ertrag leicht höher als geplant ausgefallen. Soll Ist Abweichung 4 397 784 3 298 500 1 099 284 4 346 773 3 371 679 975 094 – 51 011 +73 179 – 124 190 1.1 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Administrative Zulassung zum motorisierten Strassen- und Schiffsverkehr. – Einheitlicher Vollzug von Administrativmassnahmen nach SVG gegenüber fehlbaren oder nicht fahrgeeigneten Fahrzeugführern. – Verursacherfinanzierung mittels Gebühren. Indikatoren Standards Soll – Ist –Abweichungen Anzahl berechtigte < 1% Beanstandungen (ausgestellte Ausweise) Gutgeheissene < 10% Beschwerden Verwaltungsgericht Kostendeckungsgrad 100% erfüllt erfüllt 126.7% Kommentar: Seit 1. Dezember 2005 erhalten Neulenker der Kategorie A und B (Töff und Auto) den Führerausweis auf Probe. Innerhalb von drei Jahren müssen sie zwei Weiterbildungskurse besuchen und können erst nach Ablauf der Probezeit einen unbefristeten Führerausweis beantragen. Die altrechtliche Regelung haben noch viele genutzt. Deshalb hat die Zahl der erteilten Lernfahrausweise gegenüber dem Vorjahr um 780 zugenommen. Es sind 598 Sonderbewilligungen weniger als im Vorjahr erteilt worden. Viele Dauerbewilligungen können direkt im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Insgesamt sind 56 244 gebührenpflichtige Ausweise ausgestellt worden. Nicht erfasst sind Neuanfertigungen zufolge Änderung der Adresse oder einer technischen Angabe. Berechtigte Beanstandungen liegen keine vor. Gegenüber verkehrsauffälligen Fahrzeuglenkern sind 2781 (3288) Administrativmassnahmen verfügt worden. Die Umsetzung der neuen Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes hat viel Zeit für die Schulung der Mitarbeitenden sowie für die System- und Formularanpassungen beansprucht. Von den 60 (67) ans Verwaltungsgericht weitergezogenen Entscheiden sind drei ganz und fünf teilweise gutgeheissen worden. 1.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 4 000 629 5 636 500 –1 635 871 3 883 798 5 444 662 –1 560 864 –116 831 –191 838 –75 007 Kommentar: Die Kosteneinsparung liegt vor, weil keine FAK-Rohlinge beschafft worden sind und weil das Baudepartement den Ablauf des Verfahrens für die Bewirtschaftung des Heizöls neu geregelt hat. Verrechnet wird inskünftig der effektive Verbrauch. Für das vorrätige Militär- und Polizeidepartement Heizöl ist eine einmalige Gutschrift von Fr. 51 153.– ausgestellt worden. Das Nichterreichen des geplanten Erlöses ist auf den flauen Automarkt und das leicht geringere Anwachsen des Fahrzeugbestandes zurückzuführen. Auch ist die Nachfrage für den Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) zurückhaltend geblieben. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Kostendeckungsgrad um 0.5% reduziert. Produktegruppe 3: Steuern / Abgaben Aufgaben – Leistungen im Zusammenhang mit der Berechnung und Erhebung sowie dem Inkasso von Strassenverkehrs- und Schiffssteuern und eidgenössischen Verkehrsabgaben. 1.1 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Beschaffung der Mittel zur Finanzierung der Strassenrechnung und der Seepolizei. – Gewährleistung des Vollzuges der Verordung über die Motorfahrzeugabgaben (SRSZ 782.310), des Gesetzes über die Schiffsabgaben (SRSZ 784.100), der Verordung über den öffentlichen Strandboden und Materialentnahmen aus öffentlichen Gewässern (SRSZ 454.110) und der Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (SVAV) vom 6.3.2000. – Durchsetzen eines vollständigen und termingerechten Steuereingangs. Indikatoren Standards Soll – Ist –Abweichungen Postaufgabe ab Rechnungsdatum Debitorenverlust < 10 Tage erfüllt Beurteilung der Erfüllung: Alle Vollzugsaufgaben sind ohne nennenswerte besondere Vorkommnisse zeit- und fachgerecht erfüllt worden. Nebst dem Kerngeschäft haben Projekte von allen Mitarbeitenden ein hohes Mass an Leistungsbereitschaft gefordert. Dies insbesondere wegen: – der Umsetzung der neuen Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes für den Bereich der Administrativmassnahmen – der Übernahme und Einführung der neuen Traffic-Programme – der Einführung des Führerausweises auf Probe – der Übernahme von Aufgaben der Binnenschifffahrtsgesetzgebung und des Ausführungsrechts. Ende Mai sind die Traffic-Programme des Kantons Solothurn übernommen und eingeführt worden. Erweiterungsschritte wie die Verknüpfung mit der Fahrzeug-Datenbank des Bundes MOFIS oder den elektronischen Autoindex für Versicherungsgesellschaften stehen bereits an. Weitere Mitglieder des Traffic User-Clubs sind die Kantone Jura und Neuenburg. 1.1 Globalkredit 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 8 928 865 9 265 000 – 336 135 8 720 039 9 168 014 – 447 975 – 208 826 – 96 986 +111 840 < 1% vom Gesamtertrag erfüllt Kommentar: Die Postaufgabe ab Rechnungsdatum innerhalb von zehn Tagen konnte jederzeit eingehalten werden. 93 033 Steuerrechnungen sind am 5. Januar 2005 der Post übergeben worden. Die Gesamteinnahmen beziffern sich auf 47.2 Mio. Franken. Als Debitorenverluste mussten Fr. 50 474.45 (0.1%) abgeschrieben werden. 1.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo – Periodische Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie der Einhaltung der Abgasvorschriften von Fahrzeugen und Schiffen – Korrekte Berechnung der Steuern und Abgaben sowie die Durchsetzung des vollständigen und termingerechten Steuereingangs Soll Ist Abweichung 530 452 330 000 200 452 489 468 351 673 137 795 – 40 984 + 21 673 – 62 657 Kommentar: Der Nettoaufwand für das Rechnungswesen ist um Fr. 62 657.– geringer als budgetiert. Die Entschädigung des Bundes für den Einzug der pauschalen Schwerverkehrsabgabe und den Autobahnvignettenverkauf liegt über den Erwartungen. Kommentar: Minderausgaben stehen auch Mindereinnahmen gegenüber. Ein geringerer Bedarf an FAK-Rohlingen und tiefere Wartungskosten für die technischen Anlagen haben die Kosteneinsparung verursacht. Der flaue Automarkt hat die Ertragslage nicht begünstigt. Die Betriebsrechnung weist einen Kostendeckungsgrad von 104.9% aus, 3.2% weniger als im Vorjahr. Darin enthalten ist auch der Erlös von Fr. 170 800.– aus dem Verkauf von 361 Wunschschildern. Dieser Leistungsrechnung sind die Kosten von Fr. 205 381.– für die Entsorgung des Schwemmholzes im Zusammenhang mit dem Unwetter «Norbert» nicht belastet. Der Kredit für die Beseitigung von Treibgut wird in der Kostenartenrechnung als sachliche Abgrenzung aufgeführt. E. Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz 1. Verwaltung Ausbildungszentrum Leistungsperiode 2005 (Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Leistungsperiode) Übergeordnete Ziele – Prüfung der Anforderungen an zukünftige Fahrzeug- und SchiffsführerInnen – Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassen- und Schiffsverkehr – Anordnung von Administrativmassnahmen zur Besserung von fehlbaren und zur Fernhaltung von ungeeigneten Fahrzeuglenkern vom Verkehr 1.1 Belegungen Im Ausbildungszentrum fanden die kantonalen Kurse statt. Mit der Ausbildungsvereinbarung zwischen den Kantonen LU, UR, SZ, OW, NW, ZG und GL wurde die gemeinsame Grund-, Kaderund Spezialistenausbildung auf den 1. Januar 2005 hin neu geregelt. Folgende Belegungen (Teilnehmer und Tage) waren 2005 zu verzeichnen: Kantonseigene Kurse SZ Kurse mit Ausbildungsvereinbarung SZ UR / NW / GL / LU Total Teilnehmer-Tage 987 961 1163 3111 (3280) 85 Militär- und Polizeidepartement Das Ausbildungszentrum war mit Instruktionsdiensten des Zivilschutzes und mit Drittbelegungen während 236 (251) Tagen belegt. Die militärischen Einquartierungen sind stark zurückgegangen. Dank der gemeinsamen Zivilschutzausbildung der Zentralschweizer Kantone konnten die Zivilschutzbelegungen gehalten werden. Zusammen mit Feuerwehrkursen, Hilfs- und verschiedenen Drittorganisationen war das Zivilschutzausbildungszentrum weiterhin gut ausgelastet. Das Übungsgelände «Wintersried» in Seewen wurde von den Feuerwehren an Wochenenden und für Abendübungen sehr stark benützt. 1.2 Angegliederte Betriebe Die Auslastung der ALST-Truppenunterkunft «Wintersried» in Seewen hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. So benützten zwei (1) Einheiten mit 50 (23) Belegungstagen und total 3852 (714) Teilnehmer-Tagen diese unterirdische Anlage. Die Regionale Reparaturwerkstätte RRSt (Kantone UR, SZ, ZG, GL) wurde zu Gunsten der Ausrüstung der Einsatzkompanien und der Reparatur von Zivilschutzmaterial aus den Gemeinden eingesetzt. 3.2 Material Das technische Material für die beiden Einsatzkompanien wurde an zwei Orten, in Schwyz/Seewen und Galgenen, bereitgestellt. Weiteres Material wurde dezentralisiert in Bereitstellungsanlagen (Materialräumen) des Zivilschutzes eingelagert. Die persönlichen Ausrüstungen in den Gemeinden wurden zurückgenommen, retabliert und den neu Eingeteilten anlässlich von Rapporten abgegeben. Die Hilfsorganisation «Feuerwehr hilft Feuerwehr» erhielt wiederum überzähliges Zivilschutzmaterial zur Weitergabe an verschiedene Balkanländer. 3.3 Sirenentest, Alarmierung der Bevölkerung Der Sirenentest vom 2. Februar 2005 war wiederum erfolgreich. Alle 76 über die Sirenenfernsteuerung SFI 457 ausgelösten stationären Zivilschutzsirenen funktionierten einwandfrei. An folgenden sechs Orten wurden zusätzliche Zivilschutzsirenen installiert: Küssnacht (Industriegebiet Fänn, Haltikon, Missionshaus Immensee), Steinen Süd, Brunnen Süd und Unteriberg Nord. Diese Sirenen werden im Jahre 2006 an die SFI 457 angeschlossen. Total sind nun 82 stationäre Zivilschutzsirenen vorhanden. 3.4 Ärztliche Untersuchungskommission 2. Ausbildung 2.1 Allgemeines Es wurden sechs Rekrutenschulen in drei Fachrichtungen (Stabsassistent, Pionier und Betreuer) mit Teilnehmern aus den Kantonen SZ, UR, NW und GL durchgeführt. Im Rahmen der Ausbildungsvereinbarung ZRK wurden weitere Kurse im Bereich der Kader- und Spezialistenausbildung mit Teilnehmern aus allen sieben Partnerkantonen angeboten. Auf Grund des neuen kantonalen Gesetztes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, das auf den 1. Januar 2006 in Kraft tritt, wurden an mehreren Rapporten 450 Angehörige des Zivilschutzes auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet und in die neuen kantonalen ZS-Kompanien überführt. 2.2 Kurswesen Es fanden folgende Ausbildungsdienste (Kurse, Wiederholungskurse und Rapporte) statt: Mannschaft, Kader und Spezialisten 27 Wiederholungskurse und Rapporte in den Gemeinden 60 87 (13) (90) (103) Für die Ausbildung des schutzdienstpflichtigen Kaders und der Mannschaft wurden die drei hauptamtlichen Instruktoren aus dem Kanton Schwyz eingesetzt. Die Partnerkantone stellten für die Ausbildung ihrer Schutzdienstpflichtigen ebenfalls Instruktoren zur Verfügung. Für spezielle Instruktionen wurden Fachreferenten beigezogen. 2.3 Straffälle Verwarnungen durch die Amtsstelle Strafanträge an die Untersuchungsrichter 9 0 (3) (1) 168 (42) 2.5 Verschiebungsgesuche Durch die Amtsstelle erledigt 3. Organisation 3.1 Zivilschutz, Kantonale Zivilschutzstelle Die 30 Gemeinde-Zivilschutzstellen wurden aufgehoben und die im Berichtsjahr neu aufgebaute Kantonale Zivilschutzstelle übernahm die Daten von gegen 4500 Schutzdienstpflichtigen. Die Bewirtschaftung erfolgt mit einer speziellen EDV-Software. 86 Tauglich Untauglich Zurückgestellte in Bearbeitung Total Beurteilte 1 5 3 9 (0) (3) (3) (6) 4. Brandschutz und Störfallvorsorge 4.1 Vorbeugender Brandschutz Im Jahre 2000 hat der Kantonsrat den Beitritt zur Interkantonalen Vereinigung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) beschlossen. Die IVTH hat mit Beschluss vom 10. Juni 2004 die neuen Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF 2003 genehmigt und verbindlich erklärt. Der Regierungsrat hat diese Vorschriften mit Beschluss Nr. 1504 vom 3. November 2004 auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Sie dienen dem Personen- und dem Sachwertschutz und legen das Sicherheitsniveau in der Schweiz fest. Die kommunalen und regionalen Brandschutzexperten und auch die Bauplaner wurden auf Grund dieser vollständig neuen Brandschutzvorschriften intensiv ausgebildet. Im Jahre 2005 wurden vom Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz 303 (300) Brandschutzbewilligungen für Neu- und Umbauten mit speziellen Brandgefahren (Industrie- und Gewerbegebäude, öffentliche Bauten usw.) erteilt sowie 90 (120) Abnahmerapporte erstellt. Die Gemeinden erteilten weitere 794 (889) Brandschutzbewilligungen (insbesondere für Wohnbauten und für öffentliche Anlässe). 4.2 Störfallvorsorge (Vollzug Störfallverordnung) Auf Grund des weit fortgeschrittenen Vollzuges der Störfallverordnung wurden die Aktivitäten mit reduzierter Intensität weitergeführt. Im Vordergrund stand die Aktualisierung der Einsatzunterlagen von stationären Betrieben, Beurteilungen von Strassenausbauprojekten und Koordinationsbesprechungen betreffend Einsatzunterlagen mit den SBB. 5. Baulicher Zivilschutz 5.1 Neuerstellte, kontrollierte Schutzplätze In Privatschutzräumen In Sammelschutzräumen der Gemeinde In öffentlichen Schutzräumen Total 1376 0 142 1518 (1959) (63) (203) (2225) Militär- und Polizeidepartement 5.2 Bewilligte Schutzplätze – Schutzbauten In Privatschutzräumen In Sammelschutzräumen der Gemeinde In öffentlichen Schutzräumen Total 2970 0 780 3750 (3586) (0) (479) (4047) 1478 19 1497 (1648) (272) (1920) – Finanzielle Abgeltung Mit Ersatzbeiträgen Mit Sicherheitsleistung Total 5.3 Zivilschutzbauten In Altendorf, Einsiedeln, Illgau, Lachen, Reichenburg, Schwyz wurden sieben öffentliche Sammelschutzräume erstellt. In Illgau wurde der Kulturgüterschutzraum abgenommen. 6. Feuerwehrinspektorat 6.6 Öl-, Chemie- und Strahlenwehr Die meisten Ölwehreinsätze konnten auch dieses Jahr, mit Ausnahme derjenigen auf den Gewässern, von den Gemeinde- bzw. Betriebsfeuerwehren selbst, ohne Unterstützung durch den zuständigen Öl-, Chemie- und Strahlenwehrstützpunkt, bewältigt werden. 7. Katastrophenhilfe / Kantonaler Führungsstab 6.1 Allgemeines Das Einsatzjahr war geprägt durch die Überschwemmungen und Murgänge anlässlich des Unwetters «Norbert» in der Zeit vom 21. bis 26. August. Ein weiterer Schwerpunkt war die Gasexplosion in einem Wohn- und Geschäftshaus in Lauerz (17. August). Daneben sind noch zwei Brandereignisse von abgelegenen Objekten zu erwähnen: Galgenen (12. Januar) und Morschach (28. Februar). 6.2 Betrieblicher Brandschutz Im betrieblichen Brandschutz wurden zehn (9) spezifische Brandschutzinstruktionen durchgeführt, mit denen insgesamt 161 (179) Teilnehmer in das richtige Vorgehen betreffend Alarmierung, Rettung und Brandbekämpfung mit Kleinlöschgeräten eingeführt wurden. Zudem wurden in 16 (21) Hotels, Heimen und öffentlichen Gebäuden Kontrollen und Beratungen im Bereich des betrieblichen Brandschutzes vorgenommen. 6.3 Ausbildung im abwehrenden Brandschutz Das Angebot der elf (13) kantonalen Kurse und Rapporte wurde von 524 (643) Feuerwehrangehörigen genutzt. Dabei wurden 1269 (1318) Diensttage geleistet, was einen Aufwand von 2.42 (2.05) Tagen pro Person für die Aus- und Weiterbildung ergibt. Zusätzlich führten die Bezirksfeuerwehrverbände noch dreitägige Grundausbildungskurse für neu eingeteilte Feuerwehrleute sowie regionale Kaderweiterbildungskurse durch. 6.4 Einsätze der Schadenwehren Die Zahl der Ernstfalleinsätze bewegte sich im Mittel der vergangenen Jahre. Folgende Ernstfalleinsätze sind dem Feuerwehrinspektorat gemeldet worden: Technische Einsätze Brände Öl- und Chemiewehr Wasserwehr (Elementarereignisse) Fehl- und Falschalarme Total 6.5 Inspektionen Im Jahre 2005 wurde bei sämtlichen Feuerwehren eine unangemeldete Inspektion einer Spezialistenübung durchgeführt. Dabei ging es neben der Überprüfung des Ausbildungsstandes der Spezialisten und der Gerätehandhabung auch um die Beurteilung der Übungsvorbereitung und Übungsdurchführung. Die Inspektionen ergaben ein durchwegs positives Bild; es müssen in den Kursen und Übungen keine gravierenden Anpassungen vorgenommen werden. 103 101 37 74 151 466 (80) (117) (44) (45) (155) (441) Die Einsatzzahlen bei den Elementarereignissen vermitteln insofern ein falsches Bild, als anlässlich des Unwetters «Norbert» die Feuerwehren wegen der grossen Anzahl Einsätze nicht mehr in der Lage waren, alle einzeln zu rapportieren. Aus diesem Grund wurden alle Unwettereinsätze pro Feuerwehr als ein Einsatz gewertet. Bei diesem Ereignis standen sämtliche Feuerwehren des Kantons Schwyz im Einsatz und leisteten dabei gesamthaft 2550 Manntage Einsatz. Die überaus starken Regenfälle des Unwetters «Norbert» verursachten auch im Kanton Schwyz grosse Schäden, vorwiegend im inneren Kantonsteil auf der West-Ost-Achse von Küssnacht (links und rechts der Rigi) bis ins Bisistal. Besonders stark betroffen waren die Bezirke Gersau und Küssnacht und die Gemeinden Arth, Ingenbohl, Lauerz, Morschach, Muotathal, Riemenstalden und Schwyz. Ebenfalls, aber weniger betroffen waren Einsiedeln sowie der äussere Kantonsteil. Am 22. August 2005 wurde der Kernstab des Kantonalen Führungsstabes und die Führungsunterstützung aufgeboten. Der Führungsraum im Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz an der Schlagstrasse in Schwyz wurde bezogen, die Lage- und Entschlussfassungsrapporte durchgeführt und ein 24-Stunden-Betrieb bis 26. August 2005 aufrechterhalten. Parallel dazu boten die Behörden von Küssnacht, Arth, Lauerz, Schwyz, Ingenbohl, Gersau, Muotathal, Morschach und Riemenstalden ihre Führungsstäbe zur Koordination der Schadensbewältigung auf. Die vom Kanton und den Gemeinden vorbereiteten Massnahmen haben sich bewährt, und die im Verlauf des Unwetters angeordneten Einsätze aller Rettungskräfte waren für die Bevölkerung wirkungsvoll. 8. Kreiskommando 8.1 Militärsektion Kanton Schwyz Es wurden 11 411 (18 800) Wehrpflichtige verwaltet, rund 1000 Anmeldungen und 900 Abmeldungen vorgenommen und 1400 Adressänderungen verarbeitet. 39 Wehrpflichtige mussten zur Aufenthaltsnachforschung polizeilich ausgeschrieben werden. 8.2 Dienstverschiebungen /Auslandurlaub 8.2.1 Dienstverschiebungen Total gingen 1397 (1109) Dienstverschiebungsgesuche ein. 968 (719) Gesuche konnten abschliessend erledigt werden. 602 (539) Dienstverschiebungen wurden bewilligt, 96 (74) davon aus medizinischen Gründen. 245 (174) Gesuche mussten abgelehnt werden. Ausserdem wurden 121 (50) Wiedererwägungsgesuche bearbeitet. 8.2.2 Auslandurlaub 50 (70) Wehrpflichtigen wurde ein Auslandurlaub bewilligt. 87 Militär- und Polizeidepartement 8.3 Rekrutierung 8.3.1 Orientierungstage Als Vorbereitung auf die Rekrutierung in Nottwil wurden die Stellungspflichtigen zu einem obligatorischen Orientierungstag im Kanton aufgeboten. Im November wurden an 17 (16) Tagen 706 (721) Männer und sieben (11) Frauen des Jahrgangs 1987 an ganztägigen Orientierungstagen über die Armee, den Zivilschutz und den Zivildienst informiert. 683 (672) wurden an die Rekrutierung nach Nottwil aufgeboten. 8.3.2 Rekrutenschulen Aus dem Kanton Schwyz rückten insgesamt 587 (578) Rekruten in die verschiedenen Schulen ein. 8.4 Schiess- und Entlassungswesen 8.4.1 Schiesswesen ausser Dienst 6636 (7693) Schützen aus 58 (58) Sektionen absolvierten das obligatorische Programm. Am Feldschiessen 300 m nahmen 3402 (3920) Schützen teil. In 33 (33) Schützenkursen wurden 320 (306) Jungschützen und 32 (38) Jungschützinnen ausgebildet. 8.4.2 Entlassung aus der Wehrpflicht Auf Ende Jahr wurden insgesamt 1810 (2353) Soldaten, Unteroffiziere, höhere Unteroffiziere und Offiziere aus der Armee entlassen. Für die Abgabe der Mannschaftsausrüstungen waren sieben (9) Entlassungshalbtage notwendig. 8.5 Strafen Total mussten 364 (436) Geldbussen verfügt werden. 425 (417) Personen kamen der obligatorischen Schiesspflicht nicht nach. Acht (6) mussten wegen Disziplinarvergehen mit Geldstrafen gebüsst werden. Zudem wurden 30 (69) Arreststrafen verfügt. 8.6 Wehrpflichtersatz Für acht (10) Ersatzpflichtige fehlten die rechtskräftigen Steuereinschätzungen. Die Jahresrechnung konnte mit einem Rohertrag von Fr. 3 508 054.45 (5 611 377.55) abgeschlossen werden. Nach Abzug der Rückerstattungen an die Dienstnachholer verblieben dem Bund (80%) Fr. 2 778 122.85 (4 447 166.35) und dem Kanton (20%) Fr. 694 530.70 (1 111 791.60). In 165 (660) Fällen wurde die Betreibung eingeleitet. Zudem mussten 16 (29) Rechtsöffnungsbegehren an die Bezirksgerichte sowie sechs (5) Forderungen an die Konkursämter gestellt werden. F. Kantonales Zeughaus 1. Verwaltung Das Kantonale Zeughaus führte die Umrüstung auf die neuen Abzeichen der Armee XXI für fünfzehn (9) Einheiten durch. Von den Entlassungsjahrgängen 1969 –1971 und 1972 –1975, welche ihre Dienstleistungspflicht erfüllt haben, behielten am Ende ihrer Dienstzeit 599 (869) Wehrmänner ihre persönliche Waffe. Für die Jungschützenkurse wurden 368 (396) Sturmgewehre 90 zur Ausbildung abgegeben. Von der Möglichkeit, Schuhe (Kampfstiefel oder Schalenschuhe) zu beziehen, machten 106 (241) Wehrmänner Gebrauch. Im Verlaufe dieses Jahres wurden an 1216 (1022) Vestons 95 und an 2432 (2044) Tarnanzugjacken die neuen Einheitsabzeichen aufgenäht. Zusätzlich erfolgte der Austausch von 3648 (3066) Paar Achselschlaufen und 1216 (1022) Emblemen zum Beret 95. 88 2. Bundesamt für Betriebe des Heeres Der Aufwand des Betriebspersonals zu Lasten Bund erreichte 6049 (6791) Stunden oder 80.33%; er wurde zusammen mit den fixen Lohnanteilen des Verwaltungspersonals und dem übrigen Sachaufwand vom Bund zurückvergütet. Der Aufwand des gesamten Personals verteilte sich auf die Sachgebiete Bewirtschaftung, Unterhalt Armeematerial und Vorräte mit 5474 (6242) Stunden sowie Dienstleistungen für Kanton (Fahnen / Kostüme, Jugend und Sport, Kantonspolizei, Katastrophenhilfe usw.) mit 1373 (1167) Stunden. 3. Gruppe Rüstung Der Anteil des Kantons an der gesamten Beschaffung von neuen Ausrüstungsgegenständen betrug im Berichtsjahr Fr. 15 825.– (Fr. 77 920.–). Der ganze Betrag entfiel auf Gepäck und Lederzeug. Masskleider wurden keine angefertigt. 4. Heimarbeit Im Kanton konnten verschiedene Aufträge vergeben werden. Zwei (2) Sattlerbetriebe sowie die Behindertenwerkstatt Schwyz erhielten Aufträge für: – Reparaturen – Neukonfektionierungen – Neuanfertigungen im Bereich kantonale Verwaltung (Kantonspolizei, Katastrophenhilfe). 5. Zivilschutzmaterial Die persönliche Ausrüstung der Schutzdienstpflichtigen wurde im Zeughaus eingelagert. Ab diesem Materialdepot wurde 418 Angehörigen der Einsatzkompanien die persönliche Ausrüstung abgegeben. Für die Ausrüstung der Schutzdienstpflichtigen waren zehn Halbtage nötig. 6. Jugend+Sport-Material Sämtliches Jugend+Sport-Material des Kantons Schwyz ist im Zeughaus eingelagert. Ein Mitarbeiter leistete 341.50 (327.25) Stunden für die Instandstellung, das Rüsten, die Rücknahme und das Einlagern des Jugend+Sport-Materials. Finanzdepartement Das Berichtsjahr war von zwei Grossprojekten geprägt. Zum einen hat der Regierungsrat einen zweiten Massnahmenplan zur Realisierung der Haushaltstrategie in Auftrag gegeben. Mit diesem zweiten Massnahmenplan wurden Einsparungen von brutto 25.4 Mio. Franken bzw. 7% erzielt. Zum anderen wurde die Teilrevision des geltenden Steuergesetzes vorbereitet, um es an geändertes Bundesrecht anzupassen und die Position des Kantons im Standortwettbewerb weiter zu stärken. – Mittelfristig werden die Einführung des Neuen Finanzausgleichs 2008 und die Inkraftsetzung der Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes den Staatshaushalt am stärksten belasten. Wegen der heute absehbaren Mindererträge infolge der Revision des Steuergesetzes ist davon auszugehen, dass das strategische Ziel des Rechnungsausgleichs im Jahr 2008 noch nicht erreicht werden kann. – Der Regierungsrat hat entschieden, die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) flächendeckend bis ins Jahr 2010 einzuführen. A. Finanzhaushalt 1. Bund 1.1 Bundeshaushalt Die Finanzrechnung des Bundes schloss 2005 mit einem Defizit von 0.1 Milliarden. Ein Jahr zuvor hatte das Defizit noch 1.7 Milliarden betragen. Die Verbesserungen sind insbesondere auf das Entlastungsprogramm 03 zurückzuführen. Auch im Vergleich zum Voranschlag ist das Ergebnis deutlich besser ausgefallen (+1.7 Mrd.). Ermöglicht haben diese Verbesserung Mehreinnahmen von 0.5 Milliarden und vor allem Minderausgaben von 1.1 Milliarden. In diesen Zahlen nicht enthalten sind ausserordentliche Einnahmen von 8,4 Milliarden aus dem Golderlös der Nationalbank (7.0 Mrd.) und aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien (1.4 Mrd.). Das Ergebnis spiegelt eine weitere Gesundung des Bundeshaushaltes; gemäss dem in der Schuldenbremse verankerten Abbaupfad muss der Haushalt ab 2007 strukturell ausgeglichen sein. 1.2 Neuberechnung des Finanzkraftindexes Der Bundesrat hat im Berichtsjahr die Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2006 und 2007 festgesetzt. Die Finanzkraft ist das zentrale Element des Finanzausgleichsregimes zwischen Bund und Kantonen. Je schwächer die Finanzkraft eines Kantons, umso höher fallen die Bundesbeiträge und die Kantonsanteile an Bundeseinnahmen aus. Der geltende Finanzkraftindex wird bis zur Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) beibehalten. Die Finanzkraft des Kantons Schwyz wurde auf 110 festgelegt. Sie liegt somit um 7 Indexpunkte tiefer als in den Vorjahren. Der Kanton Schwyz führt damit weiterhin die Gruppe der mittelstarken Kantone an. 1.3 Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) Der Bundesrat hat die Botschaft zur NFA-Ausführungsgesetzgebung vorgelegt. Diese enthält 33 Bundesgesetze, die in einem so genannten Mantelerlass zusammengefasst sind. Die Botschaft ist von Bund und Kantonen gemeinsam konzipiert worden. Es ist davon auszugehen, dass die Einführung der NFA wie geplant auf den 1. Januar 2008 erfolgen kann. 1.4 Erlös aus dem Verkauf des überschüssigen Goldbestandes der Schweizerischen Nationalbank Der Bundesrat hat im Berichtsjahr entschieden, den Erlös aus dem Verkauf des überschüssigen Goldbestandes der Schweizerischen Nationalbank zu zwei Dritteln an die Kantone zu verteilen. Der Kanton Schwyz erhielt aus dem Ertrag des Nationalbankgoldes gemäss Verteilschlüssel 188.6 Mio. Franken. Dieser Betrag wurde dem Eigenkapital gutgeschrieben. 2. Kanton 2.1 Staatsrechnung 2004 In der Junisession 2005 hat der Kantonsrat die Staatsrechnung 2004 genehmigt. Die Laufende Rechnung für das Jahr 2004 schliesst mit einem Aufwand von 895 Mio. und einem Ertrag von 829 Mio. Franken ab. Daraus resultiert ein Defizit von 66 Mio. Franken. Dieses liegt um 49% tiefer als budgetiert. Die deutliche Verbesserung der Rechnung ist einerseits auf die Umsetzung der vom Regierungsrat in die Wege geleiteten Sparmassnahmen, andererseits auf höhere Erträge zurückzuführen. Die im Rahmen des Massnahmenplans zur Realisierung der Haushaltstrategie getroffenen Entscheide wurden zum grössten Teil auf den Jahresbeginn 2005, vereinzelt aber bereits früher in Kraft gesetzt. Zudem hatte der Regierungsrat schon beim Voranschlag 2004 verschiedene Sofortmassnahmen ergriffen. So wurde etwa zu Lasten des Staatspersonals auf die Reallohnerhöhung 2004 verzichtet. Die mit all diesen Vorkehrungen verbundenen Minderausgaben haben das Ausgabenwachstum reduziert. Es liegt nun zwei Prozent unter dem Ertragswachstum. Nach der Stabilisierung der Ausgaben in der letzten Staatsrechnung konnte der Trend steigender Defizite nicht nur gestoppt, sondern umgekehrt werden. Das Defizit 2004 lag um 14% tiefer als im Vorjahr. Das tiefere Defizit ist auch eine Folge steigender Erträge. Der Anteil an der direkten Bundessteuer verharrte entgegen den Prognosen des Bundes auf Vorjahresniveau. Hinzu kommen höhere Nachträge aus den Vorjahren und höhere Erträge der Nationalbank und der Schwyzer Kantonalbank. Im Jahr 2004 ging die Finanzierung der Regionalspitäler von den Bezirken an den Kanton über. Die zu diesem Zweck vom Kantonsrat bewilligte Steuererhöhung von 20% der einfachen Steuer brachte 32.5 Mio. Franken zusätzliche Steuererträge. Die Kosten der innerkantonalen Spitalversorgung beliefen sich aber auf 35.8 Mio., sodass die Staatsrechnung zusätzlich mit 3.3 Mio. Franken belastet wurde. Die Investitionsrechnung 2004 schloss mit Nettoinvestitionen von 57 Mio. Franken. Der Finanzierungsfehlbetrag betrug 86 Mio. und schloss dank tieferem Defizit um 43% besser ab als budgetiert. Das Eigenkapital sank auf 392 Mio. Eine Neuverschuldung fand nicht statt. 2.2 Nachkredite zu Lasten der Staatsrechnung 2005 Eine erste Sammelvorlage mit Nachkrediten von Fr. 10 232 500.– zu Lasten der Laufenden Rechnung und von Fr. 3 459 100.– zu Lasten der Investitionsrechnung wurde vom Kantonsrat im Juni genehmigt. In der zweiten Sammelvorlage beschloss das Parlament zu Lasten der Laufenden Rechnung Nachkredite von Fr. 8 701 100.– und zu Lasten der Investitionsrechnung von Fr. 1 526 000.–. Insgesamt wurde die Laufende Rechnung mit 18.9 Mio. Franken und die Investitionsrechnung mit 4.9 Mio. Franken zusätzlich belastet. 89 Finanzdepartement 2.3 Voranschlag 2006 Der Kantonsrat genehmigte an seiner ordentlichen Wintersitzung vom 14. Dezember 2005 den Voranschlag 2006. Die Laufende Rechnung weist einen Aufwandüberschuss von 66.3 Mio. Franken aus. In der Investitionsrechnung betragen die Nettoinvestitionen 67.2 Mio. Franken. Diesen Nettoinvestitionen und dem Aufwandüberschuss stehen der Saldo der Spezialfinanzierungen von 0.5 Mio. und Abschreibungen von 58.7 Mio. Franken gegenüber. Die Finanzierung weist dadurch einen Fehlbetrag von 74.2 Mio. Franken aus. Der Regierungsrat hat im Anschluss an den Voranschlag 2005 einen zweiten Massnahmenplan zur Realisierung der Haushaltstrategie in Auftrag gegeben und für den Voranschlag 2006 für bestimmte Aufwandgruppen eine lineare Kürzung von 10% gegenüber dem Voranschlag 2005 vorgegeben. Die WOV-Ämter waren von den linearen Kürzungen nicht ausgeschlossen. Gemäss Auftrag des Regierungsrates waren vom Massnahmenplan II 855 Konti betroffen. Diese Konti umfassten im Voranschlag 2005 383.1 Mio. Franken bzw. 41% des Gesamtaufwandes der Laufenden Rechnung. Auf Antrag der Departemente wurden bei 221 Konti auf die lineare Kürzung verzichtet und 15 Anträge zur Anpassung des Prozentsatzes wurden genehmigt. 22 Anträge wurden abgelehnt. Mit dem Massnahmenplan II wurden Einsparungen von brutto 25.4 Mio. Franken bzw. 7% erzielt. Trotzdem umfasst der Aufwand der zu kürzenden Kontengruppen im Voranschlag 2006 immer noch 383.2 Mio. Franken, weil zum Teil die Ausgaben nicht gekürzt, sondern deutlich angehoben werden mussten, wodurch der lineare Spareffekt kompensiert wurde. 2.4 Gemeinden Die Schwyzer Finanzstatistik 2000 – 2004 stellt die wichtigsten Finanzkennzahlen der letzten fünf Jahre (2000 – 2004) dar. Diese zeigen eine solide Finanzlage der Bezirke und Gemeinden. Die Gemeinwesen haben insgesamt in den letzten fünf Jahren mit durchschnittlich 550 Mio. Franken bedeutende Bruttoinvestitionen realisiert. Trotzdem sind die durchschnittliche Nettoschuld der Bezirke und Gemeinden um einen Viertel und der Zinsbelastungsanteil von 2.28% im Jahr 2000 auf gute 0.64% im Jahr 2004 gesunken. Der Selbstfinanzierungsgrad gemessen über fünf Jahre hat sich gegenüber dem Vorjahr von 126 auf 116% reduziert. Dies entspricht immer noch einer sehr soliden Finanzierung der getätigten Investitionen. Die Nettoschuld pro Einwohner ist in der Berichtsperiode leicht gesunken und liegt weiterhin auf tiefem Niveau, nämlich bei Fr. 2396.– pro Einwohner. Die Entwicklung der Steuerkraft ist regional unterschiedlich. In Freienbach ist sie erneut gesunken, während sie in Wollerau und im Bezirk Höfe leicht angestiegen ist. Erfreulich zeigt sich die Entwicklung der Schwankungsreserven. Dank des innerkantonalen Finanzausgleichs konnten von zwei Ausnahmen abgesehen alle Gemeinden in der Berichtsperiode Eigenkapital bilden. B. Finanzausgleich 1. Finanzausgleich mit Pauschalbeiträgen Das Gesetz über den Finanzausgleich vom 7. Februar 2001 ist in der Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 angenommen worden und am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Damit der Regierungsrat eine aktuelle Feinsteuerung des Finanzausgleichs wahrnehmen kann, hat er auf der Grundlage der Gemeindefinanzstatistik, der Änderungen in der Gesetzgebung und der Wachstumsprognosen die notwendigen Werte, Faktoren und Ansätze festgelegt. 90 2. Horizontaler Finanzausgleich Das Gesetz über den Finanzausgleich führt unter den Bezirken einerseits und unter den Gemeinden andererseits einen Steuerkraftausgleich ein. Der Steuerkraftausgleich beruht auf der relativen Steuerkraft der Bezirke und Gemeinden. Um die aktuelle Steuerkraft zu ermitteln, werden zwei Indikatoren herangezogen: Die Steuerkraft 2003 nach der Gemeindefinanzstatistik (Erfahrungswert) sowie die per Ende Juni 2004 für die Kantonssteuern gemeldeten und von den Gemeinden fakturierten Steuerbeträge (Prognosewert). Weil in den Steuermeldungen 2004 für die Kantonssteuern nicht alle relevanten Steuererträge für die Berechnung der Steuerkraft gemeldet werden können, werden die aktuellen Steuermeldungen mit einem Korrelationsfaktor multipliziert, der sich auf die Erfahrungswerte des Vorjahres abstützt. Weil die relative Steuerkraft des Bezirkes Höfe den Mittelwert aller Bezirke übersteigt, werden 20% des Steuerkraftüberhangs abgeschöpft und auf die Bezirke mit einer tiefen relativen Steuerkraft umverteilt. Gestützt auf diese Ansätze hat der Bezirk Höfe im Rechnungsjahr 2005 eine Abschöpfungsleistung von rund 3.3 Mio. Franken erbracht. Übersteigt die relative Steuerkraft einzelner Gemeinden den gewichteten Mittelwert aller Gemeinden, werden mindestens 10 und höchstens 50% des Steuerkraftüberhangs abgeschöpft und umverteilt. Der Regierungsrat legt die als untere und obere Abschöpfungsgrenze massgeblichen Prozentsätze fest. Damit finanzieren alle Gemeinden mit einer relativen Steuerkraft über dem Mittel von Fr. 1250.– den Steuerkraftausgleich auf kommunaler Ebene, also Lachen, Altendorf, Wollerau, Freienbach und Feusisberg. Dank dieser Ansätze konnte 2005 eine Abschöpfungsleistung von insgesamt rund 18 Mio. Franken erzielt und umverteilt werden. 3. Direkter Finanzausgleich Der direkte Finanzausgleich beruht auf einem Normaufwandausgleich. Massgebend ist nicht der von den bezugsberechtigten Gemeinden tatsächlich verursachte Aufwand und Ertrag, sondern die Differenz zwischen dem ermittelten Normaufwand und Normertrag. Der Normaufwand setzt sich zusammen aus den Normaufwandgruppen Bildung nach Schülerzahl, Strassenwesen nach Laufmetern, Alters- und Pflegeheime nach Einwohnerzahl, Einwohnerdienste nach Einwohnerzahl sowie Kapitaldienst, Beiträge an den Kanton und Sonderaufwand zu Ist-Werten. Die Normansätze der einzelnen Normaufwandgruppen betragen: Fr. 11 140.– pro Schüler in der Bildung, Fr. 51.– pro Laufmeter im Strassenwesen, Fr. 36.– pro Einwohner für Alters- und Pflegeheime sowie Fr. 610.– pro Einwohner für die Einwohnerdienste. Gemeinden mit weit unterdurchschnittlicher Einwohnerzahl werden angemessene Strukturzuschläge zum Normaufwand hinzugerechnet, die vom Regierungsrat festgesetzt werden. Der Regierungsrat erachtet Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von weniger als 1200 Einwohnern als berechtigt, Strukturzuschläge zu erhalten. Aufgaben mit einer Spezialfinanzierung sind grundsätzlich eigenwirtschaftlich zu führen und deshalb nicht in den Normaufwand einzubeziehen. Der Regierungsrat kann ausnahmsweise einzelnen Gemeinden mit weit unterdurchschnittlicher Einwohnerzahl bestimmte Einlagen in Spezialfinanzierungen anrechnen, soweit sonst die marktüblichen Abgaben und Gebühren deutlich überschritten werden müssten. Der Normertrag umfasst die Kantonsbeiträge, die Beiträge zu Gunsten oder aus dem Steuerkraftausgleich, den Anteil am Ertrag der Grundstückgewinnsteuer, weitere Erträge sowie den Normertrag der Steuern. Um den Normsteuerertrag zu ermitteln, wird von der Steuerkraft 2004 ausgegangen, wie sie im horizontalen Finanzausgleich Anwendung findet. Der Regierungsrat setzt diesen Normsteuerfuss fest, wobei er das Steuerfussmittel aller Gemeinden berücksichtigt. Der Normsteu- Finanzdepartement erfuss für den Normsteuerertrag wurde auf 209% einer Steuereinheit festgesetzt. 4. Auswirkungen Die Ansätze für Normaufwand und -ertrag haben zur Konsequenz, dass insgesamt 22 Gemeinden den Normaufwandausgleich erhielten. Der Kanton bezahlte den Gemeinden für den Normaufwandausgleich insgesamt rund 29.4 Mio. Franken. tonsrat beschlossenen Steuerentlastungen gehen in Teilbereichen wesentlich weiter, als dies der Regierungsrat – insbesondere mit Rücksicht auf die zu erwartenden Steuerausfälle – beantragt hatte. Mit der Teilrevision wird das geltende Steuergesetz an geändertes Bundesrecht angepasst; gleichzeitig trägt es mit verschiedenen Massnahmen zur Stärkung des Kantons im Standortwettbewerb bei. Weil im Jahre 2006 eine antraglose Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht mehr möglich ist, hat der Regierungsrat am 29. November 2005 die kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (kVStV) entsprechend angepasst. C. Wirkungsorientierte Verwaltungsführung Der Kantonsrat hat am 25. Mai 2005 den Schlussbericht über die Pilotphase der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) zustimmend zur Kenntnis genommen. Die bisher mit WOV gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die angestrebten Ziele mehrheitlich erreicht wurden. Die neue Art der Verwaltungsführung erhielt deshalb grundsätzlich gute Noten. Eine überwiegende Mehrheit aller bisher am Projekt Beteiligten sprach sich denn auch für deren Weiterführung aus. Auch der Regierungsrat beurteilt WOV grundsätzlich positiv. Er hat deshalb das Finanzdepartement beauftragt, das WOV-Konzept weiterzuentwickeln sowie die flächendeckende, gestaffelte Einführung von WOV in der Verwaltung bis ins Jahr 2010 vorzubereiten. D. Steuern 1. Gesetzgebung Am 24. August 2005 hat der Regierungsrat die Verordnung über die steueramtliche Schätzung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke (SchätzV) rückwirkend auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Die Neuordnung des Schätzungsrechts fand ihren Abschluss mit dem Erlass der regierungsrätlichen Schätzungsanleitung vom 24. August 2005. Am 20. April 2005 hat das Bundesgericht die staatsrechtlichen Beschwerden gegen die Verordnung über die vorläufige prozentuale Anpassung der Vermögenssteuerwerte nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke (ÜbeVNL) abgewiesen. Damit erhöhen sich die Vermögenssteuerwerte von Altschätzungen für die Steuerperioden 2004 bis 2006 je nach Wertbasis um 20 bis 80%. Mit Beschluss vom 30. August 2005 wurde die ÜbeVNL mit dem Ziel abgeändert, für die rund 500 Steuerpflichtigen, die eine individuelle Neuschätzung der Liegenschaften verlangt haben, eine zweite Neuschätzung zu vermeiden. Das Initiativbegehren «Gerechte Kinderabzüge (Weniger Steuern für Familien)», das den Kinderabzug vom Reineinkommen durch einen Abzug vom Steuerbetrag ersetzen wollte, scheiterte in der Volksabstimmung vom 17. April 2005 mit einem Ja-Stimmenanteil von rund 42%. Die erste Teilrevision des neuen Steuergesetzes kam im Berichtsjahr wesentlich voran. Am 19. Januar 2005 verabschiedete der Regierungsrat einen Gesetzesvorschlag. Es folgten die Vernehmlassung bis Ende April, deren Auswertung und schliesslich am 5. Juli 2005 Bericht und Vorlage für den Kantonsrat. Die vorberatende kantonsrätliche Kommission behandelte die Vorlage an einer ganztägigen Sitzung am 1. September 2005. Mit Beschluss vom 27. September 2005 nahm der Regierungsrat Stellung zum Ergebnis der kantonsrätlichen Beratungen. Der Kantonsrat behandelte das Geschäft am 23. November 2005. Die vom Kan- 2. Einkommens- und Vermögenssteuern Der Stand der Veranlagungen bei den natürlichen Personen präsentiert sich am Ende des Berichtsjahres wie folgt: 77 233 Veranlagungen (98.33%) pro 2001 78 929 Veranlagungen (97.88%) pro 2002 45 036 Veranlagungen (54.78%) pro 2003 36 301 Veranlagungen (43.55%) pro 2004 Im Jahre 2005 sind insgesamt 88 854 (70 668) Veranlagungen bearbeitet und eröffnet worden. Die Zahl der steuerpflichtigen natürlichen Personen erhöhte sich innert Jahresfrist um 1160 oder 1.4% auf gesamthaft 83 266. 1290 (510) Steuerpflichtige mussten gebüsst werden, weil sie die Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht hatten. Rund 40% der Steuerpflichtigen haben die Steuererklärung mit der Software eTax.schwyz, die von der Steuerverwaltung kostenlos angeboten wird, erstellt und damit ein automatisiertes Erfassen der Daten ermöglicht. 3. Steuer auf Kapitalabfindungen und -gewinnen sowie auf ausserordentlichen Einkommen Im Berichtsjahr wurden 2895 (3073) Kapitalabfindungen aus anerkannten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge bzw. aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge sowie 28 (25) Kapital- bzw. Liquidationsgewinne Selbstständigerwerbender besteuert. In 54 Fällen (120) sind ausserordentliche Einkünfte, die in den Bemessungslückenjahren 1999 / 2000 erzielt worden sind, mit einer separaten Jahressteuer erfasst worden. 4. Gewinn- und Kapitalsteuer Der Stand der Veranlagungen bei den juristischen Personen präsentiert sich am Ende des Berichtsjahres wie folgt: 6213 (99.47%) pro 2001 6522 (98.73%) pro 2002 6618 (94.65%) pro 2003 2790 (37.84%) pro 2004 179 (2.40%) pro 2005 Im Jahre 2005 sind 7277 (7771) Veranlagungen bearbeitet und eröffnet worden. 293 (278) Steuerpflichtige mussten gebüsst werden, weil sie die Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht hatten. Die Zahl der steuerpflichtigen juristischen Personen erhöhte sich innert Jahresfrist um 374 oder 5.3% auf gesamthaft 7365. 91 Finanzdepartement 5. Grundstückgewinnsteuer Statistische Angaben 2005 2004 Handänderungen Pflichtige Handänderungen1 Eröffnete Veranlagungen Pendente Veranlagungen Handänderungssumme (in Mio. Fr.)2 Gesamtgewinn (in Mio. Fr.)2 3120 2545 2243 2541 1385 296 2989 2315 2466 2239 1251 245 1 2 Eröffnete Geschäftsfälle Eröffnete Veranlagungen betreffend Steuererträge1 Kanton Bezirke Gemeinden Kirchgemeinden Total 1 2005 2004 19 176 543.80 6 305 184.95 12 579 433.10 216 252.85 38 277 414.70 16 582 134.40 5 767 905.95 10 160 963.40 378 932.05 32 889 935.80 Verteilung für Veräusserungen bis zum 31. Dezember 2001 gemäss der bis zum gleichen Datum gültigen Fassung von § 199 Abs. 1 StG. 6. Quellensteuer Statistische Angaben 2005 2004 Abrechnende Geschäftsbetriebe Quellenbesteuerte mit Wohnsitz im Kanton Empfänger von Kapitalleistungen Künstler, Sportler, Referenten Verwaltungsräte Transporteure Übrige ohne Wohnsitz im Kanton 2356 2 339 4136 444 632 50 1183 522 3 936 478 639 50 755 298 Steuererträge 2005 2004 3 809 267.25 4 218 809.39 2 619 844.05 3 344 464.00 375 684.65 14 368 069.34 4 627 831.75 3 691 453.13 1 909 800.25 2 564 666.15 272 077.35 13 065 828.63 Bund Kanton (inklusive Verwaltungskosten) Bezirke Gemeinden Kirchgemeinden Total 7. Liegenschaftsschätzungen Statistische Angaben 2005 2004 Neuschätzungen 1 145 Prozentuale Anpassung der Vermögenssteuerwerte 48 636 Generelle Neuschätzung Landwirtschaft 1 626 Generelle Neuschätzung Nichtlandwirtschaft 456 Verkehrswertschätzungen 125 Projektschätzungen 53 3 227 0 0 0 153 208 Von den insgesamt 7814 Einsprachen, die gegen die prozentuale Anpassung der Vermögenssteuerwerte erhoben wurden, sind rund 85% im Vorverfahren durch Rückzug erledigt worden. Die rund 500 Anträge auf Neuschätzung, die als Reaktion auf die prozentuale Anpassung der Liegenschaftswerte eingereicht wurden, werden im Rahmen der generellen Neuschätzung prioritär bearbeitet. Mit der Rekrutierung und Ausbildung von nebenamtlichen Schätzern ist das Projekt «Generelle Neuschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Liegenschaften» gestartet worden. 8. Verrechnungssteuer Im Berichtsjahr wurden 80 710 Anträge auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer bearbeitet. Gegenüber dem Vergleichsjahr 92 2003 hat sich die Zahl der bearbeiteten Fälle um 14.4% und die Rückerstattungssumme als Folge des tieferen Zinsniveaus um 13.4% auf 129 Mio. Franken verringert. In 3159 (2003: 2947) Fällen mussten zu viel ausgerichtete Verrechnungssteuern im Gesamtbetrag von 2.08 Mio. Franken (2003: 1.23 Mio.) zurückgefordert werden. Zusätzlich waren 1025 (2003: 1073) Veranlagungen bei Lotteriegewinnen und 1128 (2003: 1090) Anträge auf Rückerstattung oder Herabsetzung von ausländischen Quellensteuern gemäss DBA zu behandeln. Im Rahmen des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA sind an 1332 (2003: 1150) Antragsteller Fr. 721 054.– (2003: Fr. 575 416.–) vergütet worden. Unter dem Titel pauschale Steueranrechnung haben 974 (2003: 835) Antragsteller gesamthaft 5.28 Mio. Franken (2003: 4.62 Mio.) ausbezahlt erhalten. 9. Direkte Bundessteuer Dem Steuerjahr 2004 wird das Vergleichsjahr 2003 gegenübergestellt. Bei den natürlichen Personen ist wiederum eine Zunahme der Steuereingänge um rund 10% zu verzeichnen. Die Eingänge bei den juristischen Personen hingegen brachen um rund 13% ein. Die Statistik ist jedoch mit Vorsicht zu betrachten, da ein grosser Teil der erhobenen Steuerbeträge der beiden Jahre 2003 und 2004 noch provisorischen Charakter aufweist. Provisorische Rechnungen werden in der Regel nur bei einem steuerbaren Einkommen über Fr. 40 000.– zugestellt. Der Kanton Schwyz hat Anspruch auf 30% der bezogenen direkten Bundessteuern, abzüglich seiner Ablieferung für den horizontalen Finanzausgleich zu Gunsten der anderen Kantone. Zugestellte Rechnungen per Veranlagungsjahr 31. Dezember 2005 2004 31. Dezember 2004 2003 60 732 3 420 45 027 2 864 31. Dezember 2005 2004 31. Dezember 2004 2003 210 118 868.70 187 846 900.45 4 415 222.90 690 800.00 4 627 831.75 3 681 966.40 74 304.65 2 784 050.56 104 864 453.10 60 800.00 324 777 976.45 94.51% 120 884 071.45 62 200.00 315 333 493.51 95.03% Natürliche Personen Juristische Personen Steuerbeträge per Steuerjahr Natürliche Personen: Ordentliche Jahressteuer Kapital- und Liquidationsgewinnsteuer Bussen und Nachsteuern Quellensteuer Juristische Personen: Ordentliche Jahressteuer Bussen und Nachsteuern Direkte Bundessteuer total Bezahlt in Prozenten Aus der Statistik (alle offenen Steuerjahre): Erfasste Bewegungen Zugestellte Rechnungen Zugestellte 1. Mahnungen Zugestellte 2. Mahnungen Zugestellte Verzugszinsrechnungen Rückzahlungen von Steuerguthaben Zahlungsvereinbarungen Betreibungsverfahren eröffnet Fortsetzungsverfahren eröffnet Verwertungsverfahren eröffnet Konkurseingaben Haftungsverfügungen Erlassgesuche verbucht Statistik 2005 Statistik 2004 Statistik 2003 103 669 11 851 2 470 91 291 14 979 4 062 82 569 8 638 1 013 990 803 397 33 823 3 049 1 623 1 616 158 38 38 55 18 308 3 696 2 951 2 331 80 55 30 57 27 921 2 471 1 058 954 63 50 8 31 Finanzdepartement 10. Einsprachen Im Berichtsjahr waren im «normalen» Vorverfahren 2438 (2370) Einspracheneingänge zu verzeichnen. Zusätzlich gingen 7814 Einsprachen zur prozentualen Anpassung der Vermögenssteuerwerte ein. Aus dem Vorverfahren wurden 158 (184) Einsprachen an die Steuerkommission weitergeleitet, welche 152 (183) Fälle erledigen konnte. Damit blieb der hohe Pendenzenstand bestehen (Vorjahr 224; neu: 230). 29% (43%) der Fälle wurden im Berichtsjahr durch Abweisung, 24% (21%) durch Gutheissung / Teilgutheissung, 32% (20%) durch Abschreibung, 12% (10%) durch Nichteintreten und 3% (6%) durch reformatio in peius erledigt. 11. Nachsteuern und Steuerstrafen Im Berichtsjahr konnten 134 (82) Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren abgeschlossen werden. Die erhöhte Erledigungsquote bewirkte keine Reduktion des Pendenzenstandes, da die Zahl der Neueingänge mit 204 Fällen (117) noch stärker anstieg. Damit ergab sich per Ende Jahr unter Berücksichtigung der üblichen Ermahnungen usw. ein Pendenzenstand von 161 (115) Fällen. Es wurden keine (5) Strafanzeigen erstattet. Für Bund und Kanton wurden Nachsteuern und Hinterziehungsbussen im Betrag von Fr. 2 583 228.– (Fr. 2 409 279.–) verfügt, wovon Fr. 1 858 780.– auf die kantonalen Steuern entfielen. Der durchschnittliche Ertrag eines Schuldspruchs betrug Fr. 21 212.– (Fr. 36 649.–). Kantonal wurden bei der Erhebung von Nachsteuern und Steuerstrafen betreffend Steuerperioden 2001 ff. Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 21 050.– (Fr. 5110.–) eingezogen. 12. Steuererlasse Im Jahre 2005 haben 208 (269) Steuerpflichtige um Erlass ausstehender Steuerforderungen nachgesucht. 223 (282) Gesuche konnten behandelt und dem Vorsteher des Finanzdepartements zum Entscheid vorgelegt werden. 73 Gesuche (32.7%) konnten ganz oder teilweise gutgeheissen werden. Am Ende des Berichtsjahres waren 357 Gesuche pendent. E. Finanzkontrolle 1. Allgemeines Die Finanzkontrolle prüfte als primär internes Revisionsorgan auf der Basis der rollenden Revisionsplanung den Finanzverkehr der kantonalen Verwaltung, der Anstalten, der Verwaltung der Rechtspflege und weiterer Institutionen (Revisionsmandate) mittels Stichproben unter rechtlichen, buchhalterischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, soweit nicht externe Revisionsstellen damit beauftragt waren. Mit ihrem risiko- und systemorientierten Prüfungsansatz versucht die Finanzkontrolle, aus kritischer Distanz Mängel und Schwächen in den Prüfbereichen zu orten, die daraus entstehenden Risiken in den Verantwortungsbereichen der Führungskräfte aufzuzeigen und zu bewerten und mittels anwenderorientiert klassifizierten Hinweisen, Empfehlungen und Anträgen Anstösse zur Beherrschung dieser Risiken zu geben. In den Revisions- und Kontrollberichten werden deshalb jene Prüfbereiche mit Anträgen ergänzt, bei denen wegen des hohen Risikopotenzials im Falle der Nichtumsetzung, wegen klaren Verstössen gegen Gesetze, Haushaltgrundsätze, Grundsätze der ordnungsgemässen Rechnungsführung usw. ein Handlungsbedarf der Führungsverantwortlichen besteht. Ist auf Grund der Beurteilung von Prüfbereichen ein mittleres Risikopotenzial auszumachen, werden Empfehlungen abgegeben, über deren Umsetzung oder Nichtumsetzung die Führungskräfte im Rahmen ihres Risikomanagements in persönlicher Verantwortung entscheiden können. Auf Grund der Zielsetzungen 2005 wurden Prüfschwergewichte auf unangemeldete Geldrevisionen (Kassen; Post- und Bankkonten), auf Schlussrevisionen bei den nach den Grundsätzen der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung geführten Ämtern und Dienststellen, auf die Kreditkontrollen sowie auf die Neuausrichtung der mitschreitenden Revisionstätigkeit gelegt. Bei den Schulen und selbstständigen Anstalten mit eigener Rechnungsführung lagen besondere Prüfschwergewichte bei den Geldbeständen sowie bei der Debitoren- und Kreditorenbewirtschaftung. 2. Quantitative Auswertung der Revisionstätigkeiten Die quantitative Auswertung der Revisionstätigkeiten 2005 im Vergleich mit den beiden Vorjahren zeigt folgende Entwicklung (wegen des Systemwechsels bei der mitschreitenden Revisionstätigkeit erfolgten Rückfragen und Beanstandungen nur bis Mitte Mai 2005): Revisionen Kontrollberichte Mitberichte Kommunal-Vor- und Nachuntersuche Mitschreitende Belegkontrollen: Rückfragen Beanstandungen 2005 2004 2003 40 52 21 39 17 19 32 14 23 1 21 17 7 74 22 118 25 128 3. Qualitative Auswertung der Revisionstätigkeiten 3.1 Nachschreitende Revisionstätigkeit Ausgangspunkt bei den nachschreitenden Revisionen ist die verfahrensorientierte Prüfung und Beurteilung des Internen Kontrollsystems (IKS), die wiederum Einfluss auf die Stichprobenauswahl für die ergebnisorientierte Prüfung hat. Bei den Prüfungen des IKS zeigten sich Schwächen einerseits bei der Verbindung der organisatorischen (z. B. Funktionentrennung; Vier-Augen-Prinzip; restriktive, auf die ordentliche Tätigkeit der Mitarbeitenden zugeschnittene Erteilung der Zugriffsberechtigungen auf die Applikationen der Informationstechnologie) mit den technischen Kontrollmassnahmen (sicherer Einsatz der Informationstechnologie), und andererseits bei den für Dritte nachvollziehbaren Führungskontrollen (Visum der geprüften Geschäftsfälle; Kontrollberichte). Diesen nicht delegierbaren Führungskontrollen, dank denen sich die Führungsverantwortlichen ein Bild über die Zielerreichung, die Aufgabenerfüllung und das Verhalten der Mitarbeitenden, aber auch über mögliche Schwachstellen machen können, kommt bei den Ämtern und Dienststellen, die nach dem System der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) geführt werden, eine besondere Bedeutung zu. Denn hier führen die – im Vergleich zu den traditionell geführten Ämtern und Dienststellen – erhöhten Ausgabenkompetenzen der Dienststellen- und Amtsleiter zu einer Ausserkraftsetzung der Funktionentrennung und des Vier-Augen-Prinzips und damit zu einer faktischen Einzel- 93 Finanzdepartement zeichnungsberechtigung auf hohem Niveau (die ausgabenberechtigten Dienststellen- und Amtsleiter sind gleichzeitig auch zahlungsanweisungsberechtigt). Die damit verbundenen Risiken insbesondere im Bereich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (z. B. Fehlinvestitionen, zu teure Einkäufe) können nicht durch die Prüftätigkeit der Finanzkontrolle, sondern sie müssen durch die entsprechenden WOV-Führungsinstrumente ausgeglichen werden (Berichterstattung; Controlling). Die Prüfung der Kreditkontrollen zeigte deutlich, dass sie ihre Funktion als Kontrollinstrument nur dann erfüllen können, wenn sie einerseits vollständig geführt (alle Konten), und andererseits periodisch, spätestens jedoch am Ende der Rechnungsperiode mit der Staatsbuchhaltung abgestimmt werden. Dieser vergangenheitsbezogene Kontrollaspekt allein rechtfertigt jedoch die zeitaufwändige Führung der Kreditkontrollen durch die Dienststellen und Ämter ohne eigene Rechnungsführung nicht mehr (die Mehrheit hat Lesezugriff auf die Staatsbuchhaltung): Die Kreditkontrollen sind deshalb auch als Planungsinstrument einzusetzen (Registrierung der erteilten Aufträge). Die dezentral geführten Kassen sowie Post- und Bankkonten binden wegen des systemimmanent höheren Risikos (direkte Verfügbarkeit über Geldbestände; oft haben mehrere Personen Zugriff auf die Kassen; in der Regel werden keine vornummerierten Quittungen für Bareinnahmen verwendet; kaum feststellbare Führungskontrollen) nicht nur erhebliche Revisionskapazitäten, sondern sie sind auch fehleranfällig (z. B. Verstösse gegen die Rechnungsführungsgrundsätze der Wahrheit, Klarheit und Bruttoverbuchung) und unwirtschaftlich (Organisation des Bargeldverkehrs; Kontrolle des Geldverkehrs; dezentrale Buchführung nach kaufmännischen Grundsätzen). Werden bei unter- oder überjährigen Projekten ohne Verpflichtungskredite keine messbaren Ziele (qualitative, quantitative, finanzielle und zeitliche) vorgegeben, und muss zum Projektabschluss keine Rechenschaft über die Zielerreichung gegenüber der projektbewilligenden Instanz abgelegt werden, sind nur formelle Prüfungen möglich (z. B. Einhaltung des Projektkredits; tatsächliche Leistungserbringung). Bei treuhänderisch verwalteten Geldern ist nicht immer ein stufengerecht genehmigtes Reglement vorhanden, welches die Verwendung dieser Gelder, die Ausgabenkompetenzen und die Rechenschaftsablage regelt. Prüfungen sind in solchen Fällen nur in eingeschränktem Umfang möglich. Der konstant sichere Einsatz der Informationstechnologie (mindestens halbjährlicher Passwortwechsel; sichere Passwortgestaltung; Bildschirmschoner mit Passwortschutz; keine Installation von nicht bewilligter Software; keine Einschleusung von Malware usw.) kann nicht allein durch Reglemente, Verbote, unterzeichnete Benutzererklärungen und Schulungen gewährleistet werden, sondern er sollte vor allem durch technische Massnahmen unterstützt und durchgesetzt werden. 3.2 Mitschreitende Revisionstätigkeit Um einerseits die Ergebnisse der zeitaufwändigen mitschreitenden Revisionstätigkeit detaillierter festhalten und stufengerecht kommunizieren zu können, und um andererseits die Verantwortlichkeit der Zahlungsanweisungsberechtigten klar zu unterstreichen, fand – nach Schulung der Verantwortlichen im Rahmen von vier halbtägigen Workshops – im Mai 2005 ein Systemwechsel statt. Seither werden nur noch Belege mit gewissen Formfehlern (Unterschrift oder Kontierung fehlt) und jene Belege sofort beanstandet, deren Auszahlung zu einem finanziellen Verlust führen würde (Doppelzahlung; falscher Zahlungsanweisungsbetrag; Rabatte oder Skonti nicht abgezogen usw.). Über die im Rahmen der mitschreitenden Revisionstätigkeit festgestellten Mängel wird periodisch Bericht erstattet. Weil diese in der Regel jährliche Berichterstattung noch nicht erfolgt ist, sind keine Aussagen zu den Ergebnissen möglich. 94 4. Staatswirtschaftskommission Der Vorsteher der Finanzkontrolle führte das Sekretariat der Staatswirtschaftskommission sowie die Protokolle von zwei Sitzungen. Für die Delegationen der Staatswirtschaftskommission wurden die angeforderten Informationen beschafft und auf Anfrage hin Unterstützungen geleistet. Gegenüber der Staatswirtschaftskommission – und zur Orientierung auch gegenüber dem Regierungsrat – wurde halbjährlich schriftlich Rechenschaft über sämtliche Ergebnisse der Revisionen, Kontrollen und Mitberichte abgelegt. 5. Vernehmlassungs- und Beratungstätigkeit Die vernehmlassenden sowie beratenden und unterstützenden Tätigkeiten für den Kanton, die Gemeinwesen und Dritte umfassten insbesondere: – Vernehmlassungen zu Projekten sowie zu Vorlagen, Reglementen oder Weisungen – Unterstützungen bei intern entwickelten EDV-Programmen – Unterricht an der Verwaltungsschule Kanton Schwyz (Volkswirtschaftslehre). F. Informatik Der Informatikausschuss hat an vier Sitzungen die Informatikaktivitäten der Verwaltung koordiniert und den Informationsaustausch zwischen den Departementen sichergestellt. Die Informatikbudgets und EDV-Gesamtplanung wurden zusammen mit den Departementen und den Berufs- und Mittelschulen erstellt. Im Rahmen des Projektes IT2010 (Gesamtüberprüfung der Informatik) wurde eine neue IT-Organisation ausgearbeitet. Der Informatikausschuss und die Geschäftsstelle wurden per Ende Dezember 2005 aufgelöst. Der Aufbau und die Umsetzung der Nachfolgeorganisation wurden vorbereitet. Somit kann die neue IT-Organisation (IT-Steuerungsorgan und IT-Strategieorgan) auf den 1. Januar 2006 ihre Aufgaben wahrnehmen. 1. Neue IT-Projekte Das Projekt «Überprüfung der Informatik Kanton Schwyz» (Projekt IT 2010) wurde abgeschlossen. Als eine abgeleitete Massnahme daraus wurde als neues Informatikprojekt die Erarbeitung eines IT-Sicherheitsmanagements freigegeben. Um die Risikosituation und letztlich den notwendigen Handlungsbedarf abschätzen zu können, wurde ein Projektteam (unterstützt durch eine externe Firma) beauftragt, eine Voranalyse zum IT-Sicherheitsmanagement durchzuführen. In der Voranalyse wurden konkrete Massnahmen in den Bereichen Betriebsorganisation, Netzwerksicherheit und Systeme ausgearbeitet. Die ersten Massnahmen können im Jahr 2006 umgesetzt werden. Als zweites neues Informatikprojekt wurde ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) inklusive Archivierung gestartet. Mit diesem Projekt wird eine generelle DMS-Lösung mit hoher Funktionsabdeckung in der Verwaltung angestrebt. Das DMS ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Steuerverwaltung die elektronische Aktenverwaltung und automatisierte Veranlagung einführen kann. Gleichzeitig soll auch die Langzeitarchivierung sichergestellt werden. Finanzdepartement Departement des Innern 2. Kantonsnetzwerk Mit dem Kantonsnetzwerk sind die technischen Voraussetzungen geschaffen worden, dass externe Verwaltungsstellen des Kantons, kantonale Schulen, Bezirke und Gemeinden an das Netzwerk der Zentralverwaltung in Schwyz angeschlossen werden können. Die Glasfaserverbindung zu den Hauptknoten Schwyz, Biberbrugg, Einsiedeln und Pfäffikon ist seit Januar 2005 in Betrieb. In Pfäffikon wurde zusätzlich der Schulpsychologische Beratungsdienst an das Kantonsnetzwerk angeschlossen. Weiter fand ein Glasfaserausbau in Goldau, Küssnacht und Lachen für die Kantonspolizei statt. Zudem sind neu die beiden Gemeinderechenzentren Einsiedeln und Freienbach sowie das Notariat Höfe ans Kantonsnetzwerk angebunden. IV-Stelle Im Amt für Gesundheit und Soziales (Informationssystem Soziales, Datenbank für die Abteilung Gesundheit und Krankenversicherung), Amt für Berufs- und Studienberatung (Administrationsprogramm), im Justizdepartement (Programm für Strafvollzug und Gefängnisverwaltung), bei der Staatsanwaltschaft (Geschäftskontrolle Tribuna), in der Steuerverwaltung (EDV-Programm-Erweiterungen Güterschatzung, Steuererklärungssoftware eTax / Internet-Download / CD-ROM), im Tiefbauamt (Management-Tool Strassennetz-Erhaltung), in der Dienststelle Vermessung und Geoinformation (WebMap, Zugang zu geografischen Daten) wurden neue Programme installiert. Der EDV-Dienst hat einen gesicherten Zugang vom Internet auf die zentralen Systeme der Kantonsverwaltung (Web-Portal) für externe Verwaltungsstellen aufgebaut. Ausserdem wurde in der kantonalen Verwaltung eine neue Office-Version installiert. Die EDV-Kosten der Departemente haben im Jahr 2005 die budgetierten Ausgaben von Fr. 5 124 800.– unterschritten und folgenden Umfang erreicht: Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. (Fr. 78 763.85 360 466.70 423 353.95 398 159.75 349 430.05 1 003 004.95 1 377 629.70 339 052.25 4 329 861.20 3 498 600.20) Amt für Wald, Jagd und Fischerei Departementssekretariat Amt für Berufsbildung Heilpädagogische Tagesschule (HTA) Pädagogische Hochschule Kantonspolizei Verkehrsamt Departementssekretariat Amt für Personal und Informatik Steuerverwaltung 0.50 Wissenschaftlicher Sachbearbeiter Sachbearbeiter II Sachbearbeiter III 0.20 0.20 0.60 Lehrer Therapeut Verwaltungsangestellter 1.00 1.00 1.00 Verwaltungsangestellter Leiter Vorkurs / Dozent Leiter Dozent Sachbearbeiter II Verwaltungsangestellte 1.00 0.30 0.70 0.80 0.70 Polizei-Sachbearbeiter I Polizei-Sachbearbeiter II Techn. Sachbearbeiter I Techn. Sachbearbeiter III Verwaltungsangestellter 2.00 5.00 1.00 1.00 1.50 Sachbearbeiter III 1.00 Technischer Spezialist Büroangestellter 1.00 0.20 Tiefbauamt Sachbearbeiter III Total neue und umgewandelte* Stellen 1.00 25.60 * Bei den umgewandelten Stellen handelt es sich um Aushilfsstellen, die in den Stellenplan eingestellt werden, weil sie auf Dauer benötigt und mit einem Beschäftigungsgrad versehen sind, der die Hälfte der Normalarbeitszeit erreicht. Aufgehobene Stellen Staatskanzlei Sachbearbeiter I 1.00 Führungskraft III Revierförster 1.00 1.00 Rektor Mittelschullehrer Sachbearbeiter II 1.00 11.00 0.70 Volkswirtschaftsdepartement Lehrer(-innen)seminar Rickenbach 0.10 0.60 Führungskraft III Baudepartement Erziehungsdepartement Gerichtspräsident Sachbearbeiter II 1.00 0.10 0.20 0.70 1.00 Finanzdepartement 1. Stellenplan Strafgericht Strafgericht Ressortleiter Ressortleiter Sozialarbeiter Sachbearbeiter II Verwaltungsangestellter Militär- und Polizeidepartement G. Personal Gerichte 0.20 Erziehungsdepartement Amt für Wald, Jagd und Fischerei Der Stellenplan des fest angestellten Personals des Kantons weist per 1. Januar 2006 1159.78 bewilligte und umgewandelte sowie 1098.54 besetzte Stellen aus. 61.24 Stellen waren nicht besetzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden 25.60 Stellen neu bewilligt und 23.80 Stellen aufgehoben, womit eine Nettozunahme von 1.80 Stellen resultiert. Gegenüber dem Vorjahr sehen die Veränderungen wie folgt aus: Wissenschaftlicher Sachbearbeiter Volkswirtschaftsdepartement Heilpädagogische Tagesschule (HTI) 3. Bürokommunikation Staatskanzlei Departement des Innern Volkswirtschaftsdepartement Erziehungsdepartement Justizdepartement Militär- und Polizeidepartement Finanzdepartement Baudepartement Total Kantonsärztlicher Dienst Amt für Gesundheit und Soziales Militär- und Polizeidepartement Zeughaus Rechtsdienst Handwerker Wildhüter 1.10 1.00 Baudepartement Tiefbauamt Strassenunterhalt Total aufgehobene Stellen Techn. Angestellter Str. -Angestellter 1.00 5.00 23.80 95 Finanzdepartement Stellenplan des fest angestellten Personals (1. Januar 2006) Verwaltung Staatskanzlei Departement des Innern Volkswirtschaftsdepartement Erziehungsdepartement Justizdepartement Militär- und Polizeidepartement Finanzdepartement Baudepartement Kantonale Gerichte Ausgleichskasse IV-Stelle Total bewilligt besetzt 8.70 40.25 104.20 79.85 55.00 311.00 149.25 97.90 19.55 8.40 37.45 100.25 78.00 53.70 299.20 147.80 93.90 18.55 865.70 837.25 Schulen bewilligt besetzt besetzt 2.00 0.00 226.53 199.44 228.53 199.44 2. Fortbildung Seminare des gemeinsamen Weiterbildungsprogramms der Zentralschweizer Kantone, die die Bereiche Basiswissen, Arbeitsmethoden, Kommunikation und Zusammenarbeit, berufliche Entwicklung, Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Führung und Management umfassen, wurden von 239 Personen der Kantonsverwaltung besucht. 15 Mitarbeitende absolvierten Seminare im Rahmen der zertifizierten Führungsausbildung ZRK. Ein Mitarbeiter schloss die Führungsausbildung ZRK erfolgreich ab. 24 Vorgesetzte wurden in einem internen Seminar mit dem Instrument der Standortbestimmung und der Potenzialbeurteilung des Integrierten Personalmanagement vertraut gemacht. EDVKurse, die nach wie vor in der Kantonsverwaltung angeboten werden, wurden von 49 Mitarbeitenden besucht. Insgesamt besuchten im Berichtsjahr 312 Mitarbeitende aller Stufen interne und externe Fortbildungsveranstaltungen. H. Datenschutz Die kantonale Datenschutzkommission unterbreitet nach § 19 der Verordnung über den Datenschutz folgenden Bericht: 1. Tätigkeiten 1.1 Sitzungen Die Datenschutzkommission hielt im Berichtsjahr zwei ganztägige und fünf halbtägige Sitzungen ab. 1.2 Register Das Register der personenbezogenen Datensammlungen wurde mit sechs zusätzlichen Sammlungen aus den Bereichen Laboratorium der Urkantone (RADON-Datenbank, Gefahrgutbeauftragte, Chemikalienrecht, Veterinärwesen), Amt für Volksschulen (Evaluationsberichte) und Dienststelle Vermessung (GeoShop) ergänzt. Eine Datensammlung im Amt für Umweltschutz (Versickerungsanlagen) wurde aufgehoben. Das Register umfasst zurzeit 186 Datensammlungen. 1.3 Auskunfts- und Einsichtsbegehren Dritter Die Umfrage bei den Departementen ergab folgende Rückmeldungen: Im Departement des Innern haben vier Personen Auskunft in das Adressverzeichnis der Apotheker und Drogisten verlangt. Der So- 96 übrige Anstalten bewilligt 42.95 22.60 65.55 40.85 21.00 61.85 Total bewilligt Stellenveränderung per 1.1.06 besetzt 8.70 8.40 40.25 37.45 106.20 100.25 306.38 277.44 55.00 53.70 311.00 299.20 149.25 147.80 97.90 93.90 19.55 18.55 42.95 40.85 22.60 21.00 1159.78 1098.54 Zunahme Abnahme 0.00 2.20 0.50 7.50 0.00 10.50 2.20 1.00 0.70 0.00 1.00 25.60 –1.00 0.00 –2.00 –12.70 0.00 –2.10 0.00 – 6.00 0.00 0.00 0.00 –23.80 Nettoveränderung –1.00 2.20 –1.50 –5.20 0.00 8.40 2.20 –5.00 0.70 0.00 1.00 1.80 zialpsychiatrische Dienst hat einer Person Einblick in sämtliche Krankenakten gewährt und auch Kopien ausgehändigt. Die Fachstelle für Paar- und Familienberatung hat ebenfalls einer Person Einblick in die Akten gewährt und Kopien zur Verfügung gestellt. Beim Amt für Umweltschutz haben etwa 75 Personen Auskunft über den Kataster der belasteten Standorte verlangt. Sie bekamen das entsprechende Datenblatt. Verschiedenen Personen wurde Einsicht in die Datensammlung der Bewährungshilfe und Schutzaufsicht gewährt. Das Turn- und Sportamt meldet, dass etwa 40 Personen Auskunft über ihre Kursdaten verlangt haben. Viele J+S-Coaches der Sport- und Jugendorganisationen erkundigten sich über den aktuellen Stand der Leiteranerkennungen. Das Verkehrsamt gewährte drei Personen Einsicht in die Massnahmenkartei. Dreizehn Personen verlangten Auskunft über die Datensammlung Geschäftskontrolle / ABI der Kantonspolizei. Sieben Personen wurde Einsicht gewährt. 1.4 Beratung und Information Die Datenschutzkommission hat im Jahr 2005 in die Datensammlungen des Hochbauamtes, des Turn- und Sportamtes, des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums in Lachen und beim Amt für Gesundheit und Soziales (Datenerhebung für neues Informationssystem Heimwesen) Einsicht genommen und dort die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz kontrolliert. Zudem hat die Datenschutzkommission mit den Spitalverwaltungen Schwyz, Einsiedeln und Lachen Gespräche geführt. Gemäss Spitalverordnung und kantonalem Leistungsauftrag ist die kantonale Datenschutzkommission für den Datenschutz in den Spitälern zuständig. In einem ersten Schritt wurden die drei Spitäler beauftragt, eine systematische Aufnahme aller Personendatensammlungen vorzunehmen, damit diese dann in das kantonale Register der Datensammlungen aufgenommen werden können. Die Datenschutzkommission hatte im Berichtsjahr über 20 Anfragen zu beantworten. Die Anfragen stammten aus der kantonalen Verwaltung, aus Gemeinden und von Privatpersonen. Sie betrafen die Familienforschung, die Verfügbarkeit von Daten im Internet, die Weitergabe von Informationen über Schülerinnen und Schüler, die Datenweitergabe an Kursveranstalter, die Hilflosenentschädigung, Bild- und Tonaufnahmen im Beratungsdienst, die elektronische Datenübermittlung zwischen Verwaltungsstellen, die Weitergabe von Informationen bei einer Zuweisung zur Sonderschulung, die Veröffentlichung von Klassenlisten, die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und verschiedene Forschungsprojekte (Polizeinotruf, Befragung von Jugendlichen, Statistiken). Weiter befasste sich die Kommission mit dem Öffentlichkeitsgesetz, der Video-Überwachung und dem Umsetzungsbedarf be- Finanzdepartement züglich Abkommen Schengen und Dublin. Die Kommission war auch vermittelnd und beratend in Datenschutzangelegenheiten zwischen Amtsstellen tätig. 1.5 Konferenzen Ein Mitglied der Datenschutzkommission nahm an der Frühjahres-Plenumsversammlung der Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten in St. Gallen (Thema: Datenschutz im Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich) und an der Herbst-Plenumsveranstaltung in Fribourg (Thema: Tatortanalyse) teil. Zwei Mitglieder besuchten die Veranstaltung «10 Jahre Datenschutz im Kanton Zürich», an der Referate über die Themenbereiche Datenschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Technologie gehalten wurden. Weiter besuchte ein Mitglied eine Veranstaltung der Universität St. Gallen zum Öffentlichkeitsgesetz des Bundes. 2. Schlussbemerkungen Im Berichtsjahr stellte die Datenschutzkommission vereinzelt fest, dass Begehren um Bekanntgabe von Personendaten zwischen Amtsstellen zum Vornherein und unzutreffenderweise mit dem Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt wurden. In solchen Fällen erachtet es die Datenschutzkommission als ihre Aufgabe, die Amtsstellen auf die Berechtigung der Datenbekanntgabe im Rahmen der rechtlichen Vorschriften aufmerksam zu machen, denn der Datenschutz darf nicht unnötigerweise die Arbeit der Verwaltung erschweren. 1.6 Datenschutz in den Bezirken und Gemeinden Bei einzelnen Anfragen an Gemeinden wurde die kantonale Datenschutzkommission zur Beratung und Unterstützung beigezogen. Dies betraf vorwiegend Daten der Einwohnerkontrollen. 97 98 Baudepartement Das Departementssekretariat führte zusammen mit dem Rechtsdienst des Justizdepartementes eine Schulung über das neue Beschaffungsrecht durch. Das Departementssekretariat übernahm zusätzlich die Funktion einer Kompetenzstelle Beschaffungswesen für die öffentliche Verwaltung. – Nach dem Einbau der Deckbeläge beim Abschnitt Erli–Feldmoos–Brücke Steineraa, Sattel, und dem Los 44, Feusisberg, im Jahre 2005 fehlt nun bis zum Endausbau der Hauptstrasse Nr. 8 noch das 4.5 Kilometer lange Teilstück zwischen der Zweiten Altmatt und Biberbrugg. Für diese Ausbaulücke konnte in Abstimmung mit der Nutzungsplanung Moorlandschaft Rothenthurm das Bauprojekt weiter bearbeitet werden. – Der Baufortschritt des Neubaus der Pädagogischen Hochschule Goldau entspricht den Vorgaben, sodass der Bauabschluss Mitte 2006 und die Betriebsaufnahme wie geplant im Herbst 2006 erfolgen kann. Die Bauarbeiten am Sicherheitsstützpunkt in Biberbrugg wurden durch den Wintereinbruch und tiefe Temperaturen behindert, was zu Terminabweichungen für die Bezugsbereitschaft führt. – Nebst dem Tiefbauamt war auch die Dienststelle Wasserbau während des Hochwassers vom 21. bis 23. August 2005 und danach in fachlicher und organisatorischer Hinsicht sehr stark engagiert. – In der amtlichen Vermessung konnten vier Vermessungsoperate anerkannt werden. Der Geodatenserver «GeoShop» für den Verkauf von Daten der Amtlichen Vermessung wurde in Betrieb genommen. A. Tiefbauamt Das Tiefbauamt schloss mit dem Jahre 2005 die dritte Leistungsperiode der wirkungsorientierten Verwaltungsführung ab. In Abstimmung mit dem Integrierten Managementsystem (IMS) wurden die Vorgaben für die Leistungsperiode 2006–2007 weiter optimiert. Für das neu zu beschaffende Projektkostenmanagementsystem (PKMS) wurde nach der Zustimmung zum Projektantrag die Projektphase «Konzept & Beschaffung» mit der Publikation der öffentlichen Submission im Dezember 2005 abgeschlossen. Die PKMS-Einführung beim Tiefbauamt ist auf den 1. Januar 2007 geplant. Verkehrssystem Höfe Vorprojekte / generelle Projekte Künftiges System der Strasseninfrastruktur 1. Produktegruppe: Neu-, Ausbauten und Erneuerungen 1.1 Aufgaben Sicherstellen der Planung, Projektierung und Ausführung von Neu- und Ausbauten sowie der Erneuerung von National- und Kantonsstrassen gemäss den Prozessbeschreibungen im Qualitätsmanagement-System. 1.2 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Verwirklichung der Strassenbauprogramme des Bundes und des Kantons gemäss Vorgaben – Besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Erneuerung von Kunstbauten als bei einer Fortsetzung des baulichen Unterhalts. Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Umsetzung der Strassenbauprogramme des Bundes und des Kantons Realisierungsgrad mindestens 95% innerhalb des Leistungsauftrages von zwei Jahren Konnte für Kantonsstrassen infolge Einsprachen und hängigen Landerwerben mit einem Realisierungsgrad von 89% nicht erreicht werden. Im Berichtsjahr keine Projekte, die zur Entscheidfindung eine Kosten-Nutzen-Analyse erforderten. Kosten-Nutzen-Analyse bei Erneuerung von Kunstbauten Die kapitalisierten Aufwendungen für die Erneuerung sind kleiner als diejenigen für den noch zu erwartenden baulichen Unterhalt bis zum Nutzungsende. Verkehrskonzept Bis Ende 2004 Die Ergebnisse des Obersee eingeleitet. Verkehrskonzeptes Politische Diskussion Obersee wurden ins der beteiligten Kantone Agglomerationsauf Stufe Baudeparteprogramm Obersee ment übergeführt, wo die Langfristplanung in Abstimmung mit dem Management der Strassenerhaltung (MSE) weitere politische Umsetzung im übergeordneten Rahmen stattfinden kann. Aufträge bis Ende Die Resultate des 2004 erteilt. Masterplans Höfe bilden die Grundlage des Verkehrssystems Höfe. Bei sämtlichen Teilprojekten sind die Planungsarbeiten im Gange. Erstellen der Bedingt durch die Konzeptvarianten bis departementsüberEnde 2004. greifende Ausarbeitung der Masterpläne Höfe, March und Rigi/ Mythen stand bis Ende 2004 lediglich das Konzept für die zukünftige Strasseninfrastruktur in den Höfen und in der March fest. Die weiteren Planungen sind im Gange. Ergänzen des Ende 2005 stand das Strassenbauprogramms Konzept für das langbis Ende 2005. fristige Management der Strassenerhaltung (MSE) fest. Dieses bildet die Grundlage für den zukünftigen Miteinbezug im Strassenbauprogramm. Kommentar: Einsprachen, Landerwerbe und die personellen Ressourcen liessen es nicht zu, die Leistungen im Bereich der Umsetzung der Strassenbauprogramme im geforderten Umfang zu erbringen. Vergabeerfolge trugen zusätzlich dazu bei, dass das Budget nicht im geplanten Umfange ausgeschöpft werden konnte. Die notwendigen organisatorischen Massnahmen, um den Anforderungen in den Folgejahren besser gerecht zu werden, wurden eingeleitet. Die strategischen Planungsarbeiten konnten – in wesentlichen Bereichen im Rahmen der Masterpläne March, Höfe und Rigi / Mythen – so vorangetrieben werden, dass die zukünftige Netzfunktionalität der Hauptstrassen im Kanton Schwyz gesichert werden kann. Die Hauptstrasse über den Seedamm ist die am höchsten belastete Hauptstrasse im Kanton Schwyz und weist bereits heute ein deutliches Leistungsdefizit aus. Laut der Verkehrsprognosen wird sich dieses Problem noch weiter verschärfen. Zu dieser Thematik wird im Agglomerationsprogramm Obersee inter- 99 Baudepartement kantonal nach Lösungen gesucht. Im Rahmen von Gesamtverkehrsbetrachtungen stehen zurzeit insbesondere auch Verbesserungsmassnahmen im öffentlichen Verkehr zur Diskussion. – bei Nationalstrassen 1.3 Globalbudget 2005 (Personalaufwand; Neu-, Ausbauten und Erneuerungen) Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 1 223 160 48 914 1 174 246 1 045 972 76 750 969 192 – 177 218 + 27 836 – 205 054 Kommentar: Geringerer Personalaufwand infolge Nichtwiederbesetzung von Stellen (eine Person Landerwerb / Rechtsdienst und zwei Personen Labor). 2. Produktegruppe: Baulicher Unterhalt 2.1 Aufgaben Der bauliche Unterhalt umfasst die normengerechte Planung, Projektierung und Ausführung von grösseren Unterhaltsarbeiten auf Kantons- und Nationalstrassen. Darunter fallen der Ersatz oder die Behebung von grösseren Schäden und Verschleisserscheinungen an den Strassenanlagen sowie an ihren technischen Einrichtungen durch wiederkehrende Massnahmen, ohne dass ganze Teile der Strasse ersetzt werden. Weniger als 1.2% Fr. 6 111 725.– der realen Investitionskosten (Wiederbeschaffungskosten), d.h. weniger als 13.8 Mio. Franken Kommentar: Zur Kompensation der Mehraufwendungen beim betrieblichen Unterhalt infolge des strengen Winters innerhalb des Globalkredits 2004 / 2005 wurde im Jahre 2005 der bauliche Unterhalt der Kantonsstrassen massiv reduziert. Dadurch sind die Gesamtkosten für den baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen sehr tief ausgefallen. Es wurde sichergestellt, dass durch diese Sparmassnahme kein Substanzverlust entsteht, welcher die folgenden Unterhaltsperioden negativ beeinflusst. Im Rahmen des Managements der Strassenerhaltung (MSE) wurde 2005 erstmals das gesamte Kantonsstrassennetz aufgenommen und dabei dessen Zustand visuell erhoben. Die erhobenen Indexwerte erfüllen die festgelegten Standards nicht ganz. Im Vergleich mit den anderen Kantonen liegen jedoch die angenommenen Standards eher zu hoch. Die aktuellen Indexwerte des Kantons Schwyz ergeben im Vergleich mit anderen Kantonen ein gutes bis sehr gutes Bild. Der Standard muss beim nächsten Leistungsauftrag angepasst werden. Auf der Basis dieser Zustandswerte (Nullmessung) werden zukünftig die baulichen Unterhaltsmassnahmen geplant. Die Zustandserhebungen werden in Zukunft in einem Turnus von voraussichtlich drei Jahren wiederholt. 2.2 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Jederzeit sichere Strassenbenutzung – Werterhaltung der Strassen – Werterhaltung der Kunstbauten – Möglichst niedrige Gesamtkosten pro Jahr, bezogen auf das ganze Strassennetz. Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Werkhaftungsklagen infolge mangelhafter Strassenanlage Strassen-Zustandswerte (gemäss VSS-Norm 640 925a) Keine Haftungsfälle Keine – Index I1 bei mind. 90% der Netzlänge besser als 3 – Index I1 bei max. 1.5% der Netzlänge schlechter als 2 – Ganzes Strassennetz bis Ende 2003 aufgenommen Index I1: – 87.9% besser als 3 Zustandsbeurteilung der Kunstbauten (gemäss VSS-Norm 640 912) – 2.6% schlechter als 2 Zustandserhebungen konnten infolge Wirkungs- und Kostenoptimierung, Erhebungs- und Auswertesystem erst bis Ende 2005 abgeschlossen werden. Per Ende 2005 kein Objekt im Zustand alarmierend. – Max. 5 Objekte mit Zustand «alarmierend» – Für Objekte mit Zustand «alarmierend» haben die Sanierungskonzepte binnen eines Jahres vorzuliegen. Geringe Gesamtkosten Weniger als 1% der Fr. 4 904 437.– – bei Kantonsstrassen Wiederbeschaffungskosten, d.h. weniger als 12.84 Mio. Franken 100 2.3 Globalbudget 2005 (baulicher Unterhalt) Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 17 519 358 7 900 862 9 618 496 13 394 062 5 879 919 7 514 143 – 4 125 296 – 2 020 943 – 2 104 353 Kommentar: Die gesamthaft tieferen Kosten entstanden primär durch den reduzierten baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen sowie durch den tieferen Kantonsanteil infolge der geringeren Aufwendungen bei den Nationalstrassen. 3. Produktegruppe: Betrieblicher Unterhalt 3.1 Aufgaben Die Kantons- und die Nationalstrassen sowie die dazugehörenden technischen Einrichtungen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten derart zu unterhalten und zu betreiben, dass ein sicherer und flüssiger Verkehr gewährleistet ist. Dazu zählen alle Arbeiten, die für die Betriebsbereitschaft der Strassen und deren Nebenanlagen erforderlich sind. Dies sind die Schneeräumung, die Reinigung der Fahrbahnen und Standspuren, die Pflege der Grünanlagen und Böschungen sowie alle Arbeiten zur Erhaltung einer dauernden Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der Verkehrseinrichtungen. 3.2 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Betriebsbereite und sichere Strassenanlagen – Niedrige Gesamtkosten pro Kilometer Strasse – Einsatzbereitschaft des Unterhaltsdienstes nach besonderen Ereignissen Baudepartement Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Indikatoren Standards Werkhaftungsklagen infolge mangelndem betrieblichem Unterhalt Gesamtkosten pro Kilometer Strasse (Trassee) – Nationalstrassen: Durchschnittskosten im Rahmen gesamtschweizerischer Mittelwerte Weniger als fünf berechtigte Werkhaftungsklagen pro Jahr Es wurde keine Werkhaftungsklage eingereicht. Beschwerden zu Beschlüssen und Verfügungen Keine Korrekturen der Oberinstanzen gegen verfügende Behörde Weniger als Fr. 67 000.–, (ohne Querschnittskosten) Effektive Kosten 2005: Fr. 70 200.– – Kantonsstrassen: Weniger als Im Rahmen Fr. 39 500.–, vergleichbarer (ohne QuerschnittsKantone (Gesamtkosten) schweizerische Mittelwerte sind derzeit in Bearbeitung, jedoch noch nicht vorliegend.) Arbeitsaufnahme nach Innert 30 Minuten Alarmierung nach erfolgtem Aufgebot Effektive Kosten 2005: Fr. 42 500.– Durch vorhandene Pikettorganisation sichergestellt. Kommentar: Im Jahr 2005 entstanden beim Winterdienst Mehraufwendungen von zirka Fr. 1 550 000.– gegenüber dem Voranschlag. Dieser wird jeweils auf Grund des mittleren Aufwandes der fünf Vorjahre ermittelt. Die hohen Kosten für den Winterdienst schlugen sich auch in überdurchschnittlichen Betriebskosten bei den Nationalund Kantonsstrassen nieder. Einhalten der allgemein gültigen Bearbeitungsfristen Soll-Ist-Abweichungen Zwei Verfügungen für Näherbaurechte an Kantonsstrassen wurden vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Bei zehn Beschwerden hat der Regierungsrat die Verfügungen des Tiefbauamtes gestützt. In mind. 80% der Fälle In 81% der Fälle sind die allgemein wurden die gültigen Bearbeitungs- Fristen eingehalten. fristen einzuhalten. Kommentar: Im Sinne einer Änderung respektive Präzisierung für das Erteilen von Näherbaurechten an Kantonsstrassen wurden bei zwei Fällen die entsprechenden Verfügungen des Tiefbauamtes durch das Verwaltungsgericht aufgehoben. Die restriktivere Handhabung zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen für das Unterschreiten des gesetzlichen Strassenabstandes (§ 42 Strassenverordnung; StrV, SRSZ 442.2110) wird nun laufend umgesetzt. Wegen der grossen Zahl an Baugesuchen und dem zusätzlichen Aufwand im Zusammenhang mit der geänderten Praxis bei Näherbaurechten konnte der Standard bei den Bearbeitungsfristen (nach Vorliegen der kompletten Unterlagen) nur knapp eingehalten werden. 4.3 Globalbudget 2005 (übriges Verkehrsnetz) 3.3 Globalbudget 2005 (betrieblicher Unterhalt) Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 13 623 694 3 343 626 10 280 068 13 999 349 2 941 557 11 057 792 + 375 655 – 402 069 + 777 724 Kommentar: Die hohen Mehraufwendungen beim Winterdienst und bei den Hochwasserereignissen wurden teilweise durch Einsparungen infolge Personalreduktion (z.B. Nichtersetzen von pensionierten Mitarbeitern) und bei den Tätigkeiten Grünpflege und Reinigung kompensiert. Eine zusätzliche Kompensation erfolgte beim baulichen Unterhalt. Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 1 708 612 760 775 947 837 1 687 643 92 993 1 594 650 – 20 969 – 667 782 + 646 813 Kommentar: Bedingt durch die Praxisänderung infolge Entscheiden des Verwaltungsgerichts resultierten Mindereinnahmen bei den Gebühren (Vorteilsabgaben Strassenverordnung). Zusätzlich mussten deshalb auch noch Rückzahlungen von Vorteilsabgaben von zirka Fr. 110 000.– aus Vorjahren geleistet werden. 5. Produktegruppe: Öffentlicher Verkehr 4. Produktegruppe: Übriges Verkehrsnetz 4.1 Aufgaben – Vorbereiten der Beitragszusicherungen (Pauschalbeiträge) und Zustandskontrolle der beitragsberechtigten Verbindungsstrassen – Erteilen von Einfahrtsbewilligungen und Bewilligungen für Näherbaurechte an Kantons- und Nationalstrassen – Fachliche Beratungen und Gutachten gegen Entgelt anbieten 4.2 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Konsequente Beachtung der Rechtsgrundlagen – Fristgerechte Bearbeitung der Gesuche – Angemessener Verwaltungsaufwand für die Behandlung von Gesuchen 5.1 Aufgaben – Vollzug des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs – Entwickeln von Konzepten zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs – Planung des Angebotes im öV mit Bund, Nachbarkantonen und den Transportunternehmungen – Management des Angebotes im öV, einschliesslich Tarifwesen – Bearbeitung von Investitionsbegehren der Transportunternehmungen – Verfahrensleitung für Konzessions-, Plangenehmigungs- und Bewilligungsverfahren für kantonal und eidgenössisch konzessionierte Anlagen – Öffentlichkeitsarbeit sowie Auskünfte und Beratungen für Amtsstellen, Gemeinden und Private 101 Baudepartement 5.2 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Verbesserung des Modal-Split zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs – Optimale Anbindung an das Fernverkehrsnetz der Schweiz – Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrsmittels für den Benutzer Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Anzahl Schnellzugshalte Keine Verschlechterung Durchschnittliche Passagierfrequenzen auf den Hauptverkehrsachsen des öV-Netzes Überprüfungsperiodizität des Ausbaustandards Steigerung um mindestens 1% pro Jahr Durchschnittliche Anzahl verkaufter Tickets pro Jahr Gesamtumsatz im Tarifverbund Steigerung um mindestens 1% Die Schnellzugshalte haben sich nicht verändert. Erfüllt. Die Steigerung der Passagierfrequenzen betrug rund 3.4%. Das Angebot wird im Rahmen der Erarbeitung des neuen Grundangebots 2008 – 2011 termingerecht überprüft. Erfüllt. Zunahme um 11.8%. Jährliche Steigerung um mindestens 1% Erfüllt. Zunahme um 6.3%. 4-jährlich Kommentar: Die Passagierfrequenzen beruhen auf einer schmalen Datengrundlage, da viele Transportunternehmungen die Frequenzen des Vorjahres noch nicht ausgewertet haben. Die Anzahl verkaufter Tickets pro Jahr ist ein problematischer Indikator, da grundsätzlich eine Verlagerung von Einzelfahrausweisen zu Abonnementen erwünscht ist. Mit dem Indikator «Gesamtumsatz im Tarifverbund» kann die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs besser gemessen werden. Der Indikator «Verkaufte Tickets» wurde deshalb im Leistungsauftrag 2006 – 2007 gelöscht beziehungsweise angepasst. 5.3 Globalbudget 2005 (öffentlicher Verkehr) Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 18 778 596 9 294 824 9 483 772 18 432 957 9 005 639 9 427 318 – 345 639 – 289 185 – 56 454 Kommentar: Durch straff geführte Angebotsverhandlungen mit den Transportunternehmungen konnte die Abgeltung tiefer gehalten werden als budgetiert. Dadurch reduzierten sich allerdings auch die Gemeindebeiträge an die Abgeltung, was die Erlöse verringerte. Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Leistungsperiode) Übergeordnete Ziele: – Planung, Projektierung und Realisierung von Neu- und Ausbauten sowie die Erneuerung des kantonseigenen Strassennetzes; – Sicherstellen des baulichen und betrieblichen Unterhaltes, damit ein sicherer und flüssiger Verkehr gewährleistet werden kann; – Fachlich einwandfreie und termingerechte Dienstleistungen für die Kunden; – Steigerung der Attraktivität und Verbesserung des Modal-Splits zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs. 102 Beurteilung der Erfüllung: Für die Produktegruppe 1 waren die Fertigstellung und die Inbetriebnahme der beiden Ausbaulücken auf der Hauptstrasse Nr. 8 zwei markante Meilensteine. Die dritte Leistungsperiode der wirkungsorientierten Verwaltungsführung des Tiefbauamtes wurde durch die strengen Winter mit teilweise umfangreichen Schneeräumungseinsätzen und langen Perioden von Tausalzeinsätzen geprägt. Weitere ungeplante Aufwendungen entstanden im Sommer 2005 durch das Hochwasser «Norbert». Mit gezielten Steuerungsmassnahmen – in erster Linie in der Produktegruppe 2 (baulicher Unterhalt) – konnte der Globalkredit trotzdem eingehalten werden. Globalkredit 2004 / 2005 Soll Total Kosten Total Erlöse Saldo Ist Abweichung 107 093 540 100 058 086 43 322 000 37 514 895 63 771 540 62 543 191 –7 035 454 – 5 807 105 –1 228 349 Kommentar: Innerhalb der Leistungsperiode 2004 / 2005 wurde der Aufwand bei den fünf Produktegruppen um 6.6% unterschritten. Beim Ertrag resultierten Mindereinnahmen von 13.4%. Insgesamt wurde der Globalkredit für die Periode 2004 / 2005 um 1.9% nicht ausgeschöpft. 6. Stand der Investitionsprojekte 6.1 Nationalstrassen Die Rahmenbedingungen für die Prioritätensetzung und Realisierungshorizonte der Um- und Ausbauten auf den Nationalstrassen stehen im Zusammenhang mit dem 7. langfristigen Bauprogramm für die Nationalstrassen, der Kostenplanung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) sowie der Umsetzung des Neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA). Die Unsicherheit bezüglich der sich in Entwicklung befindlichen Organisation im Bereich der Nationalstrassen und der zukünftig zu erwartenden finanziellen Mittel schlägt sich auch in der Projektentwicklung nieder. Damit die Anliegen des Kantons Schwyz gebührend berücksichtigt werden, sind intensive und langwierige Verhandlungen notwendig. A3 Richterswil–Reichenburg In den Masterplänen Höfe und March wurde die Abstimmung der zukünftigen Siedlungsentwicklung mit der dazu erforderlichen Verkehrsinfrastrukturentwicklung vorgenommen. Sie bilden somit die Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten im Strassenbau. Wichtige und in einem ersten Zeithorizont zu realisierende Massnahmen sind die Ausbauten der Sekundärbereiche der Autobahnanschlüsse Pfäffikon und Lachen. Ebenfalls in erster Priorität, infolge des grösseren Projektumfanges jedoch zeitlich nachgezogen, soll die Verlegung des Autobahnanschlusses Wollerau gegen Osten mit dem dazu gehörigen Fällmistunnel erfolgen. Der Umbau des Halbanschlusses Halten zu einem Vollanschluss soll im kantonalen Richtplan gesichert und in einer zweiten Phase realisiert werden. Die Zweckmässigkeitsberichte für die Verlegung des Anschlusses Wollerau und für die Realisierung des Vollanschlusses Halten liegen vor und befinden sich beim ASTRA in Prüfung. Diese Berichte geben die Legitimation zur Erstellung eines Ausführungsprojektes (Verlegung Anschluss Wollerau) respektive eines Baudepartement Generellen Projektes (Vollanschluss Halten) für die beiden Nationalstrassenvorhaben. Die Verlegung des Anschlusses Wollerau ist zudem mit der anstehenden Gesamtsanierung des Blatttunnels abzustimmen. Für den Umbau des Anschlusses Lachen musste das Projektgenehmigungsverfahren – bedingt durch die stark veränderten Rahmenbedingungen infolge der geplanten publikumsintensiven Einrichtung in Galgenen – im Jahre 2004 sistiert werden. Das Ausführungsprojekt konnte 2005 mit den neuen Vorgaben und Erkenntnissen überarbeitet werden. Bei drei Liegenschaften konnte der Landerwerb getätigt werden. Die Verhandlungen für die übrigen Landerwerbe werden im Zuge der weiteren Projektierungsarbeiten durchgeführt. Das Projekt konnte soweit aufgearbeitet werden, dass im Frühjahr 2006 die erneute Projektauflage erfolgen kann. Bei der Ausfahrt Lachen konnte der Pannenstreifen so umsignalisiert werden, dass dieser in Spitzenstunden als Stauraum bewirtschaftet werden kann. Dieses Pilotprojekt wird im ersten Betriebsjahr durch regelmässige Erfolgskontrollen überwacht. A4 Küssnacht–Sisikon Das ASTRA hatte im Jahre 2002 den Kantonen Schwyz und Uri den Auftrag erteilt, das Generelle Projekt für den Strassenausbau am Axen (Morschacher- und Sisikonertunnel) auszuarbeiten. Im Sommer 2005 wurde dem ASTRA, den kantonalen Amtstellen und beteiligten Gemeinden der Entwurf zum Generellen Projekt zur Vernehmlassung zugestellt. Von Seiten der Gemeinden und der kantonalen Amtstellen ergaben sich keine wesentlichen Einwendungen. Auf Grund aktueller Sicherheitsüberlegungen des ASTRA soll das Generelle Projekt nochmals überarbeitet werden. Bei optimaler Projektentwicklung kann der überarbeitete Entwurf im Herbst 2006 dem ASTRA zur technischen Stellungnahme eingereicht werden. Die sich seit geraumer Zeit beim Anschluss Küssnacht bildenden Rückstaus bis auf die Autobahn veranlassten das Tiefbauamt, das betroffene Gebiet einer eingehenden verkehrstechnischen Analyse zu unterziehen. In Rücksprache mit dem ASTRA konnte festgelegt werden, dass die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Sekundärkreisels des Anschlusses Küssnacht mittels entsprechenden Umbaumassnahmen erfolgen soll. Dazu wird im Jahre 2006 das Ausführungsprojekt ausgearbeitet. Zudem ist die Prüfung provisorischer Massnahmen im Gange. Lärmsanierungen A3 und A4 Im Jahre 2004 konnte für das Lärmprojekt der Gemeinden Altendorf und Lachen die Projektauflage durchgeführt werden. Es wurden 24 Einzeleinsprachen sowie eine Sammeleinsprache eingereicht. Die Behandlung der Einsprachen obliegt dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK). Das Tiefbauamt hat zuhanden des UVEK im Januar 2005 zu den Einsprachen Stellung genommen und im Auftrage des ASTRA die technische Machbarkeit für den ergänzenden Einbau eines lärmarmen Drainbelags nachgewiesen. Das Projekt wird diesbezüglich ergänzt. Die Plangenehmigung durch das UVEK wird 2006 erwartet. In der Gemeinde Wangen wurde die Lärmschutzwand entlang der Nuolerstrasse gebaut. Gemäss Kostenplanung des ASTRA ist im Jahre 2006 der Bau von weiteren Lärmschutzwänden in den Gemeinden Freienbach und Wangen vorgesehen. Im Zusammenhang mit den Unwettern im August 2005 gab das ASTRA die Bauarbeiten für die Lärmschutzwand Dorni entlang der A4 in Sisikon frei. Die Hauptarbeiten konnten mit den Aufräumarbeiten kombiniert werden. Die Fertigstellung erfolgt im Frühjahr 2006. 6.2 Hauptstrassen H2b «Ebnet» Küssnacht–Greppen / Gersau–Anschluss A4 Ingenbohl Im Zuge der Ausarbeitung des Vorprojektes für die Südumfahrung Küssnacht haben sich die Randbedingungen wiederholt geändert. Das Projekt musste deshalb mehrmals überarbeitet werden. Es ist nun vorgesehen, im Sommer 2006 die kantonale Nutzungsplanung einzuleiten. Die Federführung dafür obliegt dem Justizdepartement. Verkehrstechnische Abklärungen haben zudem ergeben, dass auch auf der Zugerstrasse im Abschnitt zwischen der Verzweigung Luterbach und dem Autobahnanschluss Küssnacht in Zukunft weitergehende Massnahmen und ein entsprechender Ausbau notwendig sein werden. Diese Abklärungen sind abgeschlossen, sodass der Regierungsrat anfangs 2006 einen Grundsatzentscheid für die bauliche Umsetzung von leistungssteigernden Massnahmen fällen kann. H8 Anschluss A4 Seewen–Anschluss A3 Halten / Pfäffikon Zur Abstimmung der Verkehrsinfrastrukturanlagen mit der künftigen Siedlungsentwicklung wurde mit der Erarbeitung des Masterplans Rigi / Mythen begonnen. Damit werden die Grundlagen geschaffen, um die Funktionalität und die Priorisierung der künftigen Verkehrsanlagen im Masterplangebiet Rigi / Mythen zusammen mit den drei Kerngemeinden Schwyz, Ingenbohl und Arth festlegen zu können. Um die Entwicklung für die Gemeinde Schwyz gewährleisten und die Defizite im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit beheben zu können, wurden für einen Vollanschluss der Steinerstrasse an die Hauptstrasse Nr. 8 ein Grundsatzentscheid und die notwendigen finanziellen Zusagen Dritter erwirkt. Mit den Deckbelagsarbeiten konnten auch im Abschnitt Erli– Feldmoos-Brücke über die Steineraa, Sattel, die Bauarbeiten abgeschlossen werden. Mit diesen Arbeiten wurde der Ausbau der Südrampe der Hauptstrasse Nr. 8 abgeschlossen. Die Bauarbeiten für den Abschnitt First – Stalden (Los 44), Feusisberg, konnten im Herbst 2005 mit dem Einbringen des Deckbelags und der Inbetriebnahme der Fussgängerüberführung Staldenweg programmgemäss abgeschlossen werden. Für die rund 4.5 km lange Ausbaulücke Zweite Altmatt–Höli–Biberbrugg wurden im Zusammenhang mit dem kantonalen Nutzungsplan für die Moorlandschaft Rothenthurm die Linienführung optimiert und das Bauprojekt sowie die Hauptuntersuchung der Umweltverträglichkeit weiter aufgearbeitet. Nach Rechtskraft der Nutzungsplanung kann das Bauprojekt öffentlich aufgelegt werden. Für das Projekt der definitiven Rutschsanierung auf dem Abschnitt Schwyzerbrugg–Biberbrugg (Einmündung Ratenstrasse) konnte die Zusicherung von Bundesbeiträgen erwirkt werden. Damit die Subventionsabrechnung bis Ende 2007 vorliegt, müssen die Hauptarbeiten Ende 2006 abgeschlossen werden können. Die Vorbereitungen werden im Winter / Frühling 2006 in Angriff genommen. H371 Anschluss A4 Goldau–Oberarth–Sattel Die Bauarbeiten für das Projekt Steinerbergstrasse (Kurvensanierung und Überdeckung im Bereich Tierpark) in Goldau konnten im Herbst 2005 programmgemäss mit den Deckbelagsarbeiten abgeschlossen werden. 2 Anschluss A4 Goldau–Seewen–Ibach–Brunnen Die Arbeiten für den Ausbau der Gotthardstrasse, Abschnitt Rösslimatt, Seewen, bis Eigenwies, Ibach, sind soweit fortgeschritten, dass die Neuanlage Ende 2005 in Betrieb genommen werden 103 Baudepartement konnte. Die Fertigstellungsarbeiten und der Einbau des Deckbelages werden im Sommer 2006 ausgeführt. Ferner konnten die Bauarbeiten für die Sanierung der Bahnhofstrasse in Brunnen, Abschnitt Restaurant Bächer–Leewasserbrücke, und die damit verbundenen verkehrsberuhigenden Massnahmen in Angriff genommen werden. wurde die Strasse wesentlich stärker beansprucht, was zu teilweise massiven Deformationen an der Fahrbahn führte. Es stellte sich nachträglich heraus, dass die Tragschicht an gewissen Stellen überhaupt nicht vorhanden und der Strassenaufbau sehr inhomogen ist. Deshalb wird im Frühling 2006 der gesamte Oberbau dieses Strassenabschnittes erneuert. 3 Bäch–Pfäffikon–Lachen–Reichenburg Als Grundlage für die kantonale Nutzungsplanung konnte das Vorprojekt für die Umfahrung Pfäffikon zu grossen Teilen erstellt werden. Ebenfalls wurden die Randbedingungen für weitere Projekte, die in Abhängigkeit mit der Umfahrung Pfäffikon stehen, definiert. Die verschiedenen Projekte im Bereich der Ortsdurchfahrt Altendorf wurden aufgearbeitet und miteinander abgeglichen. Einzelne Teilprojekte werden im Jahre 2006 öffentlich aufgelegt werden können. 392 Siebnen–Rempen–Vorderthal Die Vorbereitungsarbeiten und der Landerwerb für die umfassende Erneuerung und Trottoirergänzung der Wägitalerstrasse im Bereich von Siebnen sind so weit fortgeschritten, dass mit einem Baubeginn im Sommer 2006 gerechnet werden kann. Für den kantonalen Nutzungsplan im Zusammenhang mit dem Grosskreisel Siebnen sind die notwendigen Arbeiten und Abklärungen fortgesetzt worden. Dabei konnte auch ein weiterer vorsorglicher Landerwerb getätigt werden. Die Gebäude auf den beiden Liegenschaften wurden umgehend nach der Handänderung abgebrochen. Auf der Freifläche wird bis zum Baubeginn des Grosskreisels ein öffentlicher Parkplatz erstellt. Das dafür notwendige Baugesuch wurde der Gemeinde Galgenen eingereicht. Für den Abschnitt Mittelpunktschule Buttikon bis Reichenburg wurden die Projekte zur Erhöhung der Radfahrersicherheit und Erneuerung des gesamten Strassenkörpers aufbereitet. Wegen der ausstehenden Finanzierungszusicherungen Dritter (Schulweg) und Zusatzabklärungen (Schutzzonen) mussten die Projektierungsarbeiten vorübergehend sistiert werden. 368 Küssnacht–Kantonsgrenze SZ / LU / ZG Auf Grund verschiedener Baugesuche für Projekte mit teilweise erheblichem Publikumsverkehr sowie unter Berücksichtigung von Einsprachen wurde das Projekt für den Ausbau der Zugerstrasse in wesentlichen Teilen überarbeitet. Diese Arbeiten sind so weit fortgeschritten, dass in der ersten Jahreshälfte 2006 die zweite, öffentliche Auflage erfolgen kann. 386 Biberbrugg–Einsiedeln–Oberiberg Die Planerleistungen für den Strassenausbau Biberbrugg (Steinboden)–Nübergsagi wurden nach GATT / WTO ausgeschrieben und konnten im vergangenen Sommer vergeben werden. Im Rahmen der Projektierung mussten vertiefte Baugrunduntersuchungen sowie weitergehende Abklärungen getätigt werden. Im Frühjahr 2006 wird die Submission für die Baumeisterarbeiten durchgeführt. Für den Ersatz des Steinbachviaduktes im Zusammenhang mit der Erschliessung Ybrig wurden die Baugrunduntersuchungen als Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten durchgeführt. Der Projektwettbewerb kann im Jahre 2006 gestartet werden. 387 Ibach / Schwyz–Hinterthal Die Projektierungsarbeiten für den Abschnitt Bierkeller–Schlattli, inklusive Kernbereich Gibelhorn, konnten unter Berücksichtigung der geologischen Problemstellen fortgesetzt werden. 390 Lachen–Tuggen–Uznach Die Deckbelagsarbeiten für das Projekt «kombinierter Rad- und Gehweg Lägeten–Obstlager», Tuggen, konnten im Herbst 2005 abgeschlossen werden. Bei der Erneuerung der Arbeiten für die Entwässerung der Zürichstrasse, Abschnitt Obstlager–Schlüssel, Tuggen, musste der Verkehr einspurig geführt werden. Dadurch 104 6.3 Öffentlicher Verkehr Der fusionierten Schweizerischen Südostbahn (SOB) wurde die erste Rate der Investitionshilfe im Rahmen der 6. Vereinbarung in der Höhe von Fr. 4 096 000.– ausbezahlt. Diese Vereinbarung umfasst das Betriebsleitsystem Iltis Süd, den Relaisraum Biberbrugg und den Stellwerkersatz in Einsiedeln. Der Anteil des Kantons Schwyz an der Vereinbarung (KRB vom 24. November 2004) beträgt insgesamt Fr. 8 345 600.–. B. Hochbauamt 1. Produktegruppe: Investitionsprojekte 1.1 Aufgaben – Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen und Lösungsvarianten für Investitionsprojekte – Sicherstellung der fachgerechten Projektierung und Realisierung kantonaler Hochbauten mit den Instrumenten des Projektmanagements – Vertretung und Beratung des Regierungsrates als Baufachorgan 1.2 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Umsetzung des Projektmanagements für die beschlossenen und im mehrjährigen Investitionsprogramm enthaltenen Projekt- und Bauvorhaben – Umsetzung des Qualitätssicherungssystems für die Investitionsprojekte – Gewährleistung einer angemessenen Gesamtqualität der Ausführung hinsichtlich Gestaltung, Kultur, Lebensdauer, Ökologie sowie Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit – Realisierung Investitionsprojekte gemäss Regierungsprogramm 2003 bis 2004 mit Pädagogischer Fachhochschule Schwyz (PHZ); Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg (SSB); Polizeigebäude Umbau Informations- / Einsatzzentrale; Übungsanlage Wintersried; Planung Schulraumsanierung KKS; Planung Mensa / Küchensanierung Berufsschule Goldau (BSG); Planung Schulraumsanierung Kantonsschule Nuolen sowie Standortevaluation für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz (HTI) Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Qualitätssicherungskonzept für die Investitionsvorhaben aufgebaut und umgesetzt. Führen der Projekte nach den Grundsätzen des festgelegten Projekt- und Qualitätsmanagements mit Kontrollberichten. Ende 2004 Die Konzepte und Kontrollinstrumente für die Projekte sind erstellt. Eine dem Projekt angepasste, stufengerechte Berichterstattung nach festgelegter Periodizität (min. halbjährlich oder nach Abschluss der Projektphase). Bei allen Projekten eingehalten mittels Quartalsreporting sowie Stand- und Phasenabschlussberichten, bei den Grossprojekten durch externe Controller. Baudepartement Nachweis der Einhaltung der Projektzielsetzungen mit Abschlussbericht und Verpflichtungskreditabrechnung. Innerhalb zwölf Monaten nach Werkvollendung. Die Verpflichtungskreditabrechnungen und Berichterstattung für die abgeschlossenen Projekte sind bis auf 2 Objekte erstellt. Grund: Prioritätensetzung laufende Projekte. Die Fristvorgaben konnten eingehalten werden. Einhaltung der BearIn mindestens 90% beitungsfristen bei der der Vorgaben Beurteilung von Subeingehalten. ventionsgesuchen und Beantwortung von Anfragen im Fachbereich. Kommentar: Für alle Vorhaben liegen Projektorganisation / Projektmanagement mit zugehörigen Pflichtenheften, Projektzielsetzungen, Qualitätsmanagement und Controllingkonzepten vor. Die Grossprojekte PHZ und SSB, das Umbauvorhaben Polizeigebäude, die Schulraumsanierung Nuolen wie die Planungsarbeiten zur Schulraumsanierung KKS, die Sanierungs- und Unterhaltsmassnahmen der Berufsschule Goldau und die Sanierung der Übungsanlage Wintersried konnten in der Leistungsperiode fachgerecht und im Sinne der festgelegten Projektziele geführt werden. Wesentliche Terminabweichungen sind beim Projekt SSB ausgewiesen, weil die Witterung und tiefe Temperaturen im 1. Quartal 2005 den Baufortschritt behinderten. Beim Projekt KKS galt es, das Mittelschulkonzept als Voraussetzung und Grundlage für die weitere Projektentwicklung beizuziehen, Zusatzabklärungen im Zusammenhang mit der Erdbebensicherheit und Untersuchungen der Gebäudehülle und der Haustechnik vorzunehmen. Die Standortevaluation Heilpädagogische Tagesschule ist zeitlich in Verzug geraten, weil sich Bedürfnisklärungen zum Raumprogramm und eine Überprüfung von Alternativlösungen und Kosten aufdrängten. Ausser dem Zeitverzug für diese drei Vorhaben weist das Controlling keine Abweichungen und projektwirksame Risiken oder Kostenfolgen aus. 1.3 Globalbudget 2004 / 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll* Ist Abweichung 1 178 200 0 1 178 200 1 156 268 0 1 156 268 – 21 932 0 – 21 932 2.2 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Die Werterhaltung und die Gebrauchstauglichkeit der staatlichen Hochbauten im Verantwortungsbereich des Hochbauamtes sind sichergestellt. – Die Bewirtschaftungs- und Unterhaltsstrategien für einen optimalen Liegenschaftenbetrieb sind festgelegt. – Aufbau- und Ablauforganisation für die Betriebssicherheit nach EKAS-Richtlinien sind umgesetzt. Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Das Inventar von Gebäuden, Räumen und Anlagen mit Kenndaten und Unterhaltsbedarf ist erfasst. Ende 2004; Aktualisierung auf Ende 2005. Gewährleisten der Funktions- und Betriebstüchtigkeit sowie der Werterhaltung von Bauten und Anlagen im Verantwortungsbereich des Hochbauamtes durch mehrjähriges Unterhaltsprogramm. Ereignisse oder Beschwerden infolge mangelhaften Unterhalts. Nachführungsperiodizität zu Ergänzungen und Aktualisierungen des Liegenschaftenkatasters. Kontrollberichte über die Einhaltung der Sicherheitsstandards der Gebäude und Arbeitsplätze und Ausübung der Oberaufsicht zur Betriebssicherheit (EKAS-Richtlinien). Jährlich nachgeführt, Schlussbericht nach Ablauf der Leistungsperiode. Der Liegenschaftenkataster und die Gebäudedaten liegen als elektronische Datenbank über alle kantonalen Liegenschaften vor. Das Unterhaltsprogramm liegt als elektronische Datenbank vor. Es wird jeweils im Rahmen des Budgetprozesses nachgeführt. BewirtschaftungsStrategiepapier zuhanden des Regierungsrates. Ende 2004; Aktualisierung auf Ende 2005. Keine Jährlich nachgeführt. 20% der Gebäude pro Jahr, jedes Gebäude alle fünf Jahre, Kontrollbericht liegt vor. *Globalbudget mit reduzierter Lohnsumme gemäss RRB Nr. 1647/2003 Kommentar: Die Kosten für die Produktegruppe Investitionsprojekte bestehen ausschliesslich aus Lohn- und zugehörigen Querschnittskosten. Für die Investitionsvorhaben war ein grösserer Zeitaufwand notwendig als geplant. Insbesondere Zusatzabklärungen für Projektoptimierungen und für die Ausschreibungsplanung erforderten vermehrte Leistungen für die Projektleitung. Den Zusatzaufwendungen stehen aber Minderaufwendungen bei den originären Kosten gegenüber. Es liegen keine Beanstandungen über mangelhaften Unterhalt vor. Die eingegangenen Mutationen sind nachgeführt. Die Kontrolle wurde über 4 Gebäude durchgeführt. Die Organisation zur Umsetzung der EKAS-Richtline 6508 ist definiert. Im dezentralen Konzept sind grundsätzlich die Departemente für die Sicherheitserhebungen zuständig. Das Hochbauamt koordiniert deren Tätigkeiten und erstattet dem RR Bericht (erstmals Sommer 2006). Das Gesamtkonzept zur Immobilienstrategie (Immobilien-Management) ist definiert. Das Umsetzungs- und Bewirtschaftungskonzept ist in Bearbeitung. 2. Produktegruppe: Liegenschaftendienst 2.1 Aufgaben – Festlegung von Bewirtschaftungsstrategien und Bewirtschaftung der kantonalen Liegenschaften – Sicherstellung der Betriebssicherheit und Betriebstüchtigkeit und Wartung der Liegenschaften – Sicherstellung des Unterhaltes und der Werterhaltung der kantonalen Liegenschaften Kommentar: Die Belange der Betriebsversorgung, die laufend anfallenden Unterhaltsarbeiten sowie die aktuellen Immobiliengeschäfte hatten Vorrang bei den Arbeitsprioritäten. Die Stellenvakanz (Verantwortlicher Immobilienmanagement) für die Aktivitäten des Landerwerbs und der Immobilienbewirtschaftung führte zu einzelnen Projektverschiebungen. Der Liegenschaftenkataster wurde erstellt und bildet unter anderem die Basis für das Strategieprojekt 105 Baudepartement Immobilienmanagement. Dieses wurde zusammen mit einer zugezogenen Beratungsfirma entwickelt. Die Immobilienstrategie umfasst elf Teilstrategien, deren Genehmigung durch den Regierungsrat in der ersten Hälfte 2006 vorgesehen ist. Parallel dazu wurde die Teilstrategie Raumbewirtschaftung angegangen. Das Umsetzungskonzept Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (EKAS-Richtlinie 6508) wurde vom Regierungsrat genehmigt. 3.2 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Festlegung des Informations- und Beratungskonzeptes für die rationelle Energienutzung und das nachhaltige Bauen – Entwicklung und Bereitstellung eines Leitbilds und Leitfadens für nachhaltiges Bauen – Sicherstellung der Entwicklung gemeinsamer Angebote mit den Zentralschweizer Energiefachstellen für die rationelle Energienutzung im Rahmen des Massnahmenplans zur Lufthygiene 2.3 Globalbudget 2004/2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll* Ist Abweichung 6 541 900 472 000 6 069 900 6 303 464 705 880 5 597 584 – 238 436 + 233 880 – 472 316 *Globalbudget mit reduzierter Lohnsumme gemäss RRB Nr. 1647/2003 Kommentar: Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für die Jahre 2004 und 2005 liegt 7.8% unter dem Globalbudget. Zu dieser Abweichung tragen Einnahmen und Ausgaben je etwa hälftig bei. Die relativ lange Vorlaufzeit bei der Budgetierung brachte mit sich, dass unvorhergesehene Geschäfte das Ergebnis zum Teil wesentlich beeinflussten. Innerhalb des Globalkredites mussten zudem verschiedene Projekte aus Gründen der Prioritätensetzung oder der Projektentwicklung von einem Jahr ins andere verschoben werden, sodass der im Jahre 2004 abgerechnete Überschuss im Jahre 2005 weitgehend kompensiert wurde. Die vorgesehenen Unterhaltsarbeiten wurden abgesehen von vereinzelten Umdispositionen ausgeführt. In der Leistungsperiode wurden insgesamt 31 Budget-Steuerentscheide getroffen, um unvorhersehbare Massnahmen kurzfristig und effizient abzuwickeln oder um auf projekt- oder terminbezogene Einflüsse zu reagieren. Als wesentliche Abweichungen sind zu erwähnen: – Im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt Einsatzzentrale Polizeigebäude Schwyz wurden aus Synergiegründen zugleich verschiedene Unterhaltsarbeiten insbesondere an der Gebäudehülle (wie Instandhaltung Fassade, Ersatz Fenster) vorgezogen. – Die erst für 2006 vorgesehene Sanierung des Vorplatzes vor dem Polizeihauptposten Schwyz musste wegen Undichtigkeiten des Belags und zur Vermeidung von Schäden vorgezogen werden. – Beim Verkehrsamt Schwyz wurden als Übergangslösung SofortMassnahmen getroffen, um die raumklimatischen Bedingungen zu verbessern. – Die Sanierung des Gastbetriebes Insel Schwanau mit verschiedenen baulichen Eingriffen wurde zurückgestellt. – Einzelne im Voranschlag enthaltene Anpassungen im Verwaltungsgebäude Bahnhofstrasse 15 wurden im Rahmen des von der Ausgleichskasse durchgeführten Umbaus realisiert. – Wesentliche Mehrerträge ergaben sich durch die im Budget nicht enthaltene Baurechtserteilung für den Bootshafen Fallenbach, die Umstellung der Heizölbewirtschaftung (Gutschrift aus interner Verrechnung) und Mehreinnahmen bei der Parkplatzbewirtschaftung. 3. Produktegruppe: Energie 3.1 Aufgaben – Vollzug aller dem Amt zugewiesenen Gesetze und Verordnungen – Erarbeitung von Rechtsgrundlagen und Vollzugshilfen – Förderung von erneuerbaren Energien sowie der rationellen Energienutzung – Entwicklung von Grundlagen zur Definition der schwyzerischen Energiepolitik – Fachberatung und Information von Behörden und Privaten in Energiefragen und nachhaltigem Bauen 106 Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Erstellen Leitbild und Leitfaden für nachhaltiges Bauen; Umsetzungskonzept und Grundlagenpapier Ende 2004 Informations- und Beratungskonzept Ende 2004 Umsetzungsstrategie der Energiepolitik Kanton Schwyz Beiträge in Fachforen / öffentliche Veranstaltungen und Koordinationssitzungen mit Energieberatern Die Vollzugshilfen sind innerhalb von sechs Monaten nach Inkraftsetzung von neuen Vorschriften bereitgestellt. Jährlich nachgeführt. Die Inhalte und Grundsätze für das Leitbild und den Leitfaden sind definiert. Zugleich erfolgte eine Anpassung an die Immobilienstrategie. Das Umsetzungskonzept, die Arbeitsund Controllinggrundlagen liegen vor. Das Konzept für die Jahre 04/05 konnte umgesetzt werden. Die Nachführung ist erstellt. mind. zweimal pro Jahr dreimal jährlich Eingehalten Erfüllt; sieben Veranstaltungen im Jahre 2005. Erfüllt; dreimal im Jahre 2005 Es wurden keine neuen Vorschriften in Kraft gesetzt, deshalb war keine Anpassung der Vollzugshilfen notwendig. Kommentar: Die Preissteigerung bei den fossilen Brennstoffen führte zu einer vermehrten Nachfrage über die Anwendungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien. Mit einem Briefversand wurde Ein- und Zweifamilienhausbesitzern eine Informationsbroschüre über die Sonnen- und Holzenergienutzung zugestellt. Miteinbezogen wurden die Sanitär- und Heizungsinstallateure, welche an zwei Fachveranstaltungen informiert und geschult wurden. Nebst der Energieberatung an den Eigenheimmessen der Schwyzer Kantonalbank wurden sieben Fachforen und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Zur Unterstützung der Gebäudekampagne «bau-schlau» von EnergieSchweiz wirkten die Zentralschweizer Kantone an zwei überregionalen Messen in Zug (WOHGA) und Luzern (Lurenova) mit. Das Gaswerk Einsiedeln wurde an das überregionale Erdgasnetz angeschlossen, beim Gaswerk Schwyz wurde mit den Arbeiten an der Anschlussleitung begonnen. Im Berichtsjahr erhielten 18 Bauträger für ihr Bauvorhaben das MINERGIE-Label. Im Kanton Schwyz wurden somit bis Ende 2005 74 Label vergeben und eine Energiebezugsfläche von 102 365 (72 865) m2 zertifiziert. 3.3 Globalbudget 2004/2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll* Ist Abweichung 556 400 0 556 400 462 363 0 462 363 – 94 037 0 – 94 037 *Globalbudget mit reduzierter Lohnsumme gemäss RRB Nr. 1647/2003 Baudepartement Kommentar: Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2005 liegt 17% unter dem Globalbudget. Für diese Produktegruppe wurden weniger Leistungen erbracht und Mittel (Lohnkosten) beansprucht, weil sie für Fach-Leistungen in der Produktegruppe Liegenschaftendienst (Unterhalt Nuolen und Berufsschule Pfäffikon) beansprucht werden mussten. 4. Stand der Investitionsprojekte 4.1 Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg Im 1. Quartal 2005 konnte wegen der tiefen Temperaturen nicht weitergearbeitet werden. Im Frühjahr wurden die Arbeiten zügig vorangetrieben, jedoch ohne den Verzug um drei Monate wettmachen zu können. Diverse Projektänderungen zur Anhebung des Standards, welche zu erheblichen betrieblichen Optimierungen führen und der Sicherheit dienen, konnten mit einer aktiven Reservenbewirtschaffung freigegeben werden. Bis zu dem durch Schnee und Kälte erzwungenen Bauunterbruch im Dezember 2005 wurde der ganze Rohbau bis zur obersten Decke, mit Ausnahme der Fassadenschale des Verwaltungstraktes, betoniert. Im Zellentrakt sind erste Arbeiten der Hausinstallation in Angriff genommen worden. Die Verzögerung des Baufortschrittes führt zum neuen Fertigstellungstermin (Dezember 2006), hat aber keine Auswirkungen auf die Erstellungskosten. 4.2 Übungsanlagen Wintersried für die Schadenwehren Am 17. April 2005 wurde die Kreditvorlage zur Sanierung und Erweiterung der Übungsanlage Wintersried vom Volk angenommen. Mit der Vergabe der Gesamtplanerleistungen für die Ausführungsplanung und für die Brandsimulationsanlage wurde die weitere Projektentwicklung aufgenommen. Gleichzeitig wurden die Projektorganisation, das Projektpflichtenheft und die Projektzielsetzung stufengerecht fortgeführt. Die Baueingabe für das Vorhaben ist im 1. Quartal 2006 geplant, der Baubeginn im 4. Quartal 2006 vorgesehen. 4.3 Polizeigebäude, Umbau Einsatzzentrale Kantonspolizei Schwyz Nach den Abklärungen im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen zur Erdbebensicherheit und den Untersuchungen der Gebäudehülle und der Haustechnik wurde das Projekt nach Möglichkeit angepasst. Die umfangreichen Abbrucharbeiten wurden Ende Frühjahr 2005 in Angriff genommen. Inzwischen ist der Aufzug eingebaut, die Gebäudehülle inklusive Dach saniert und die neue Raumstruktur erstellt. Der Innenausbau ist voll im Gange. Die sehr hohe Installationsdichte im Schwachstrombereich erfordert eine Klimatisierung aller betroffenen Räume und beansprucht Erschliessungsflächen, die in der Altbausubstanz erst geschaffen werden mussten. Die neue Haustechnikzentrale unter dem Dach wurde im Herbst erstellt. Baufertigstellung und Betriebsaufnahme sind auf 2. Quartal 2006 geplant. 4.4 Neubau Pädagogische Fachhochschule Schwyz (PHZ), Goldau Am 1. Februar 2005 erfolgte der Spatenstich für den Neubau der Pädagogischen Fachhochschule Schwyz. Die Aushubarbeiten wurden im April 2005 beendet. Der schwierige Baugrund erforderte beim Schulgebäude Mehraufwendungen für die Abfuhr und Entsorgung von minderwertigem bzw. sehr nassem Aushubmaterial. Bei den Aussensportanlagen wurden zur Erlangung der geforderten Bodenfestigkeit weitere wesentliche Mehraufwendungen notwendig. Die Zusatzaufwendungen konnten durch die eingestellten Mittel für Baurisiken aufgefangen werden. Bis Mitte November wurden die Rohbauarbeiten fertig gestellt; danach wurde die Gebäudehülle gegen Witterungseinflüsse abgedichtet, sodass mit den Hausinstallationsarbeiten ohne Verzug fortgefahren werden konnte. Alle Arbeiten liegen innerhalb der geplanten Vorgaben. Die Übergabe des Bauwerkes durch den Generalunternehmer ist für den 16. Juni 2006 geplant. 4.5 Berufsschule Goldau, Ausbau und Sanierung der Mensa / Küche Im Januar 2005 hat der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit für die Sanierung und den Ersatz von abgenutzten Betriebseinrichtungen bei der Kücheninfrastruktur der Berufsschule Goldau beantragt. Der Kantonsrat hat im Oktober 2005 einen Verpflichtungskredit in Höhe von 2 Mio. Franken für die Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten bewilligt. Die Planungsarbeiten für die Ausbau- und Sanierungsarbeiten haben im November 2005 begonnen. Der Baubeginn für die Ausbau- und Sanierungsarbeiten ist im April 2006 vorgesehen. 4.6 Kantonsschule Pfäffikon / Nuolen Die Betonfassade des Turnhallentraktes aus dem Jahre 1967 wurde saniert und ein Teil der Fenster – insbesondere das grosse Turnhallenfenster – wurden ersetzt. In den Garderoben- und Duschräumen wurde eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut und der Turnhallenboden erneuert. Leistungsperiode 2004/2005 (Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Leistungsperiode) Übergeordnete Ziele: – Der Regierungsrat hat für die Periode 2003 bis 2004 im Rahmen des Regierungsprogramms spezifische Absichten zur Bereitstellung von Raumressourcen beschlossen. Der Beitrag des Hochbauamtes liegt in der nachhaltigen Projektierung und Realisierung der notwendigen Rauminfrastrukturen für die Bereiche Bildung (Heilpädagogische Tagesschule und Lehrerinnen- und Lehrerseminar) und den Bereich Gesundheit und Wohlfahrt (Bevölkerungsschutz optimieren, Wirkungsgrad von Polizei und Strafverfolgungsbehörden steigern); – Projektzielsetzungen: Wirtschaftlichkeitsprinzip, Funktionstüchtigkeit, Nachhaltigkeit; – Durch den schrittweisen Aufbau von Bewirtschaftungsstrategien wird die effiziente Nutzung und Bewirtschaftung der kantonalen Liegenschaften verbessert. Beurteilung der Erfüllung: Die Abwicklung der einzelnen Projekte für die Bereitstellung der Rauminfrastrukturen erfolgt mehrjährig. Die Hauptprojekte Sicherheitsstützpunkt, Pädagogische Fachhochschule, Umbau Polizeigebäude mit Hauptnutzungsbereich Einsatzzentrale sind im Bau und werden 2006 dem Betrieb übergeben. Die Projektzielsetzungen wurden eingehalten und durch das Projektcontrolling bestätigt. Zeitliche Abweichungen mussten beim Sicherheitsstützpunkt zufolge des Bauunterbruches durch Schnee und Kälte in Kauf genommen werden. Einen zeitlichen Verzug hat die Projektentwicklung der Heilpädagogischen Tagesschule erfahren, weil Klärungen zu den Raum- und Standortbedürfnissen sowie die aufwendige Prüfung von Alternativlösungen notwendig wurden. Die Projektentwicklung für die Kantonsschule Kollegium Schwyz erfolgte in Abstimmung zum Mittelschulkonzept. Als Grundlagenquelle für die Immobilienstrategie wurde der Liegenschaftenkataster mit den dafür relevanten Kennzahlen und Daten aller kantonalen Liegenschaften aufgebaut. Gestützt auf diese Datenerhebung wurden die Immobilienstrategie und das Immobilienmanagement entwickelt, welche als Instrument die Leitlinen für den Umgang mit Immobilien in allen Bereichen setzen. 107 Baudepartement Globalkredit 2004/2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll* Ist Abweichung 8 276 500 472 000 7 804 500 7 922 095 705 880 7 216 215 – 354 405 + 233 880 – 588 285 *Globalbudget mit reduzierter Lohnsumme gemäss RRB Nr. 1647/2003 Kommentar: Die Vorgaben des Globalkredites konnten dank tieferen Kosten und höheren Erlösen übertroffen werden. C. Dienststelle Wasserbau Der Aufgabenbereich der Dienststelle Wasserbau ist in einer einzigen Produktegruppe zusammengefasst. Aufgaben: – Oberaufsicht über das gesamte Wasserbauwesen inklusive der Sicherheit von Stauanlagen, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fällt – Erkennung der bestehenden Naturgefahren (Wasserrisiken) und deren Berücksichtigung bei der Raumnutzung im gesamten Kantonsgebiet – Erreichung eines differenzierten Hochwasserschutzes in erster Priorität durch Gewässerunterhalt und raumplanerische Massnahmen und in zweiter Priorität durch bauliche Schutzmassnahmen – Verbesserung oder zumindest Erhaltung des ökologischen Zustandes der Fliessgewässer, insbesondere Erhaltung natürlicher Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt, von Fischgewässern sowie der Gewässer als Landschaftselemente – Koordination mit der Bauherrschaft, Fachstellen des Bundes, des Kantons, mit den Bezirken und Gemeinden sowie weiteren Beteiligten (z. B. Kraftwerke usw.) bei der Projektentwicklung und -realisierung von Hochwasserschutzmassnahmen – Ausarbeitung oder Begleitung der technischen Voruntersuchungen gemäss Wasserrechtsgesetz – Aufklärung und Beratung von öffentlichen und privaten Stellen – Vollzug aller der Dienststelle Wasserbau zugewiesenen Gesetze und Verordnungen Produktegruppe 1: Wasserbau 1.1 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Erkannte Schwachstellen im Hochwasserschutz werden zusammen mit der verantwortlichen Körperschaft gesetzeskonform und unter Beachtung der Wegleitung des Bundes laufend durch raumplanerische Massnahmen, die Gewährleistung des Unterhaltes sowie Hochwasserschutzbauten und die Notfallplanung eliminiert. – Die Nachhaltigkeit beim baulichen Hochwasserschutz ist sichergestellt. – Die Nutzung der öffentlichen Gewässer, prioritär deren Nutzung für Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung, erfolgt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Periodische Informationsveranstaltung Alle zwei Jahre 18. 8. 2005 Information der Vereinigung der Wuhrkorporationen über Neuerungen im Hochwasserschutz. Erfüllt. 108 Bearbeitung innerhalb der extern gesetzten Fristen respektive 21 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Wo keine externen Fristen gesetzt sind, 21 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen. In 80% aller Fälle Von den 264 Geschäften konnten lediglich vier Gesuche nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Erfüllungsgrad 100%. Kommentar: Am 18. August 2005 wurden die Wuhrkorporationen anlässlich der Delegiertenversammlung der Vereinigung der Wuhrkorporationen ausführlich über die Neuerungen im Bereich des Hochwasserschutzes informiert. Zudem fanden laufend individuelle Informationen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Wuhrratssitzungen und Wuhrversammlungen, Feldbegehungen oder Besprechungen statt. Die Arbeit der Dienststelle Wasserbau war im letzten Trimester des Berichtsjahres massgeblich geprägt durch das Hochwasserereignis vom 21. bis 23. August 2005, von welchem vor allem der innere Kantonsteil stark betroffen wurde. Obwohl die vorhandenen Hochwasserschutzbauten ihre Funktion vollumfänglich erfüllten, führte die teilweise massive und über längere Zeit anhaltende Belastung verschiedener Fliessgewässer zu Ufer- und Sohlenerosionen und weiteren Schäden. Im Zusammenhang mit den erforderlichen Sofort- und Wiederherstellungsarbeiten war die Dienststelle sowohl in fachlicher wie auch organisatorischer Hinsicht sehr stark engagiert, was entsprechende personelle Ressourcen band. 1.2 Globalbudget 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 3 691 348.– 4 083 000.– – 391 652.– 3 171 907.– 3 658 077.– – 486 170.– – 519 441.– – 424 923.– + 94 518.– Kommentar: Die Budgetabweichungen sind auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen. Dabei ist zu beachten, dass diese Faktoren aus gesetzlichen Vorgaben und meteorologischen Abhängigkeiten resultieren und nur teilweise durch die Dienststelle Wasserbau beeinflusst werden können. Der budgetierte Aufwand bei den Planungen konnte um Fr. 15 000.– unterschritten werden, da sich das Augusthochwasser diesbezüglich erst im Jahre 2006 auswirken wird. Der Budgetposten «Unvorhergesehenes» musste nicht beansprucht werden, woraus ebenfalls Einsparungen von Fr. 15 000.– gegenüber dem Budget resultierten. Die Bewilligungsgebühren fielen als Folge der vermehrten Gesuche für die Entnahme von Grundwasser zu Heizzwecken um Fr. 8500.– höher aus als erwartet. Die Mehreinnahmen für Entschädigungen für Projektierungen und Bauleitungen von Fr. 13 500.– sind auf die zusätzlichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Bewältigung des Augusthochwassers zurückzuführen. Bei der Wassernutzung ergaben sich Mehraufwendungen von knapp Fr. 10 000.– im Zusammenhang mit der bundesrechtlich neu den Kantonen zugewiesenen Aufsicht über die kleinen Stauanlagen. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Leistungsauftrages waren die Richtlinien und Arbeitshilfen des Bundes noch nicht vorhanden, weshalb die damalige Aufwandschätzung mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden war. Der Verlauf der Verhandlungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Etzelwerkkonzession erforderte einen um Fr. 181 000.– geringeren Aufwand als budgetiert. Dies wirkte sich auch bei den Be- Baudepartement zirksbeiträgen an Expertenkosten entsprechend aus. Die Wasserzinseinnahmen und damit auch die an die berechtigten Kantone, Bezirke und Gemeinden ausbezahlten Wasserzinsanteile fielen als Folge der meteorologischen Bedingungen tiefer aus als im langjährigen Jahresdurchschnitt. So resultierten beim Etzelwerk Mindereinnahmen von Fr. 433 000.– und beim Kraftwerk Wägital von knapp Fr. 95 000.–. Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Leistungsperiode) Übergeordnete Ziele: – Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich im Kanton Schwyz sicher hinsichtlich Naturereignissen und zivilisatorischen Unglücksfällen. – Die Dienststelle Wasserbau als kantonale Fachstelle im Bereich der Wasserwirtschaft zielt mit ihren Handlungen auf einen möglichst ausgewogenen Schutz der Bevölkerung vor der von Hochwasserereignissen ausgehenden Gefährdung. Im Vordergrund stehen mögliche Gefährdungen von Menschenleben. Insbesondere ist der Dynamik von Hochwasserereignissen die erforderliche Beachtung zu schenken. Als Bewilligungs- und Subventionsbehörde nimmt sie gezielt Einfluss auf Hochwasserschutzprojekte. Beurteilung der Erfüllung: Das Hochwasserereignis vom August 2005 hat eindrücklich vor Augen geführt, dass ein absoluter Schutz vor Naturgefahrenereignissen nicht möglich ist. Zwar haben die Hochwasserschutzbauwerke ein Ausufern der betroffenen Bäche in den Siedlungsgebieten, auch mit etwas Glück, verhindert. Trotzdem ist es unabdingbar, dem Umgang mit den Naturgefahren die notwendige Beachtung zu schenken. Der Umsetzung der vom Bund im Verlaufe der letzten Jahre definierten, nachhaltigen Hochwasserschutzphilosophie kommt eine grosse Bedeutung zu. Insbesondere sind die Gemeinden im Zusammenhang mit der Umsetzung raumplanerischer Massnahmen, welche erste Priorität geniessen, nach wie vor stark gefordert. 1.3 Globalkredit 2004 / 2005 Soll Total Kosten Total Erlöse Saldo 7 530 828.– 8 166 200.– – 635 372.– Ist Abweichung 5 798 109.– –1 732 719.– 6 713 317.– –1 452 883.– – 915 208.– + 279 836.– Kommentar: Die Vorgaben des Globalbudgets 2004/2005 konnten, soweit die einzelnen Positionen durch die Dienststelle Wasserbau beeinflussbar sind, eingehalten werden. In der Berichtsperiode wurden die Kosten um 23% und die Erlöse um 18% unterschritten. Daraus resultierte gesamthaft ein positiver Saldo von Fr. 279 836.–. D. Dienststelle Vermessung und Geoinformation Mit dem Leistungsauftrag 2004/05 wurden neu zwei Produktegruppen AV und GI eingeführt. 1.2 Ziele und Leistungsvorgaben Umschreibung: Erstellung Leistungsauftrag mit dem Bund für 2004–2007 – Einhalten Konzept für Ersterhebung inklusive Vermarkung, Erneuerung und provisorische Numerisierung der in die Zuständigkeit des Kantons fallenden Informationsebenen – Erstellen Konzept für periodische Nachführungen (Thematisch): Ebene Fixpunkte (gemäss Fixpunktkonzept 2002) Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Vertragsabschluss Leistungsauftrag mit dem Bund Frühling 2004 Vertragsabschluss Leistungsauftrag standardgemäss durchgeführt. Es konnten nicht alle Projekte der Leistungsvereinbarung 2005 durchgeführt werden. Anpassung des kantonalen Realisierungskonzeptes AV 2004–2014 an neue Bundesstrategie 2004–2007 erfolgt. Die Einwilligungen der Gemeinden für die jährlichen Leistungsvereinbarungen werden jeweils eingeholt. Erfüllungsgrad jährliche 100% eingehalten Leistungsvereinbarungen Kantonales Realisierungskonzept 2002–2012 (eventuell angepasst an neue Strategie des Bundes für die AV 2004–2007) Einwilligung der Gemeinden in das jährliche Vermessungsprogramm (Leistungsvereinbarung mit dem Bund) vorausgesetzt Abschlusstermin (Erstellung Konzept periodische Nachführung Fixpunkte) 90% eingehalten über jährliche Leistungsvereinbarungen Ende 2005 Verschiebung auf Ende 2006. Das damit zusammenhängende Vermessungsprojekt Dreiecksvermaschung SZ100 wird erst Mitte 2006 statt Herbst 2005 beendet. Kommentar: Es wurden vier Erneuerungsoperate (Morschach Los 9 [Stoos] und die Siedlungsgebiete Sattel Los 6, Reichenburg Los 7, Schübelbach Los 9) vom Regierungsrat genehmigt bzw. ihnen die Rechtskraft erteilt und vom Bund im AV93-Standard anerkannt. Vergeben wurden die Vermessungsarbeiten für die Erneuerung Wollerau Los 6 und im Rahmen des Projektes LWN (Aktualisierung landwirtschaftlicher Nutzflächen) die Arbeiten für den NeatPerimeter (Talboden Innerschwyz) und angrenzende Gebiete. Im Herbst ausgeschrieben wurden die Arbeiten für die Erneuerungen in der Gemeinde Freienbach Los 10 und im Bezirk Küssnacht Los 14. Deren Vergabe wurde wegen höheren Bundesbeiträgen auf das Jahr 2006 verschoben. Das neue Grundlagennetz «Dreiecksvermaschung SZ100» wurde dem Bund termingerecht zur Verifikation abgeliefert. Neue Erkenntnisse aus dem Projekt erfordern zusätzlich Arbeiten und verschieben damit die vorgesehene Anerkennung auf Mitte 2006. Damit erfahren auch das vom SZ100 abhängige Konzept über die periodische Nachführung der Fixpunkte sowie die Arbeiten für das Bundesprojekt Fixpunktdatenservice eine Verschiebung. 1. Produktegruppe: Amtliche Vermessung (AV) 1.1 Aufgaben Durchführung der Amtlichen Vermessung: – Flächendeckende Realisierung der Amtlichen Vermessung – Initialisierung, Leitung, Überwachung und Verifikation von Arbeiten der Amtlichen Vermessung inklusive Nachführung – Sicherstellung Koordination Amtliche Vermessung mit anderen Vermessungsvorhaben und Landinformationssystemen Das innerhalb des ZRK-Projektes «Geoinformation» gemeinsam erstellte neue Datenmodell der Amtlichen Vermessung DM01-AV wurde inklusiv den dazugehörigen Erläuterungen sowie der neuen Richtlinie für den Definitions- und Detaillierungsgrad auf den 1. April 2005 in Kraft gesetzt. Im Herbst 2005 wurde der gemeinsame Checkservice für das DM01-AV für die Unternehmer und die kantonale Aufsichtsbehörde im Internet aufgeschaltet. Auf Anfang Winter 2005 wurde das zusammen mit dem Kanton 109 Baudepartement Zug erarbeitete Verifikationstool auf das neue DM01-AV angepasst. Im August 2005 nahm der Regierungsrat zu verschiedenen Eingaben eines privaten Unternehmers Stellung und erteilte dem Baudepartement den Auftrag, die Gebührenabrechnungen des Nachführungsgeometers durch eine aussenstehende Fachperson auf Vollständigkeit und Korrektheit kontrollieren zu lassen. Das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO) wurde über die Einführung des Internet-Geodatenservers (Geo-Shop) informiert. Nach dessen Auffassung stellt dies einen geeigneten Schritt dar, um Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Amtlichen Vermessung vorzubeugen. Das Sekretariat regte zudem an, weiteren Punkten spezielle Beachtung zu schenken und eventuell notwendige gesetzliche Anpassungen zu prüfen. Die Eidgenössische Vermessungsdirektion gab bekannt, dass die WEKO in naher Zukunft Empfehlungen in ähnlicher Richtung für alle kantonalen Vermessungsaufsichten veröffentlichen werde. Der Regierungsrat wird im Rahmen einer im Oktober 2005 eingereichten Initiative (EI 01/05, «Marktöffnung im Schwyzer Vermessungsrecht)» im Jahre 2006 zur Thematik Stellung nehmen. 1.3 Globalbudget 2004–2005, Anteil 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 2 213 515 532 800 1 680 715 1 329 279 166 328 1 162 951 – 884 236 – 366 472 – 517 764 Kommentar: Das Globalbudget 2004 – 2005, Anteil 2005, wurde um 31% unterschritten. Faktoren sind die Verschiebungen von zwei Vergaben auf das Jahr 2006 und die Jahresanteile der laufenden Vermessungsarbeiten, die sehr günstig vergeben werden konnten. 2. Produktegruppe: Geoinformation 2.1 Aufgaben Versorgung der Benützer mit Basisdaten, GIS-Koordination: – Bedarfsgerechte Beschaffung, Abgabe und Ausleihe von Basisdaten in der kantonalen Verwaltung – Sicherstellung der projekt- und problembezogenen GIS-Koordination und GIS-Beratung – Sicherstellung Umsetzung GIS-Konzept 2.2 Ziele und Leistungsvorgaben Bekannte und abgeschlossene GIS-Projekte Erledigungsdauer durch entsprechende Spezialisten inklusive Initialisierung durch die D-Vme Abschlusstermin GIS-Konzept 70% Bekannte GIS-Projekte wurden zu 100% koordiniert. Beratung über Vertrag mit externem Spezialisten sichergestellt und innert Frist erfolgt. Abschluss des GIS-Konzeptes im Frühling 2004, der Standard ist erfüllt. Nach der Vernehmlassung entschied der Regierungsrat Ende Juni 2004 über das GIS-Konzept, der Standard ist erfüllt. 80% innert fünf Tagen Anfang 2004 Entscheid Regierungs- Mitte 2004 rat über GIS-Konzept Kommentar: Die GIS-Fachstelle konnte ab Februar 2005 in Betrieb genommen werden. Neben der Aufnahme der GIS-Beratungen und Koordination von GIS-Projekten innerhalb der kantonalen Verwaltung wurden weitere Massnahmen des GIS-Konzeptes umgesetzt (z.B. Einrichtung Geodatenserver, Abklärungen für WebMap). Aktualisierte Basisdaten wie Übersichtsplan und Pixelkarten (Digitale Landeskarte) wurden nach Erhalt innert Frist auf dem Verwaltungsnetz aufgeschaltet. Die neuen Vektordaten Vector25 (digitales Landschaftsmodell) müssen infolge eines neuen Datenmodells zuerst umgearbeitet werden. Aus Ressourcengründen wurde diese Arbeit verschoben. Im Herbst 2005 wurde der Geodatenserver mit der Software «GeoShop» in Betrieb genommen. Zurzeit werden die Daten der Amtlichen Vermessung angeboten. Der GeoShop wird technisch durch die LISAG in Altdorf betrieben. Im Rahmen des ZRK-Projektes «Geoinformation» befinden sich auch die Daten der Kantone Uri, Nidwalden, Obwalden und Zug auf diesem gemeinsamen Server. Damit konnten Synergien im technischen Betrieb sowie für gemeinsame Begleitdokumente gewonnen werden. Ende 2005 wurde der Entscheid für die Beschaffung der Software «WebMap» und Basismodul 2 für das Intranet der kantonalen Verwaltung getroffen. Damit kann in Zukunft allen Mitarbeitern der Verwaltung ein Zugriff auf die vorhandenen GIS-Daten mit Visualisierung und einfachen Analysemöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. 2.3 Globalbudget 2004–2005, Anteil 2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 480 885 100 000 380 885 444 787 83 096 365 691 – 36 098 – 16 904 – 15 194 Umschreibung: Versorgen der Benützer mit qualitativ guten und aktuellen Basisdaten – Sicherstellen einer optimalen GIS-Koordination – Sicherstellen einer optimalen GIS-Beratung – Überwachen der Erstellung eines GIS-Konzeptes – Einleitung der Umsetzung des GIS-Konzeptes Indikatoren Standards Soll-Ist-Abweichungen Verfügbarkeit Basisdaten auf dem Netz Drei Monate nach Verfügbarkeit der Daten Lieferung von Daten nach Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages 90% innert zehn Tagen Der Standard für die Verfügbarkeit der Basisdaten ist mit einer Ausnahme erfüllt. Standard ist erfüllt. 110 Kommentar: Das Globalbudget 2004–2005, Anteil 2005, wurde um 4% unterschritten. Die Erlöse aus Benützungsgebühren der Daten der Amtlichen Vermessung gingen auch dieses Jahr zurück. Es wurde nur ein neuer Dauerbenützungsvertrag ausgestellt (hohe Benützungsgebühren im ersten Vertragsjahr). Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung nach Abschluss der Leistungsperiode) Übergeordnete Ziele: – Bereitstellung von Basisdaten für Entscheidungs- und Planungsgrundlagen durch verfügbare Daten der Amtlichen Vermessung und Geoinformationssysteme. Baudepartement Beurteilung der Erfüllung: Durch die Erneuerungsarbeiten in der Amtlichen Vermessung können laufend neue Daten im Standard AV93 angeboten werden. Mit dem Geodatenserver «GeoShop» wird ein unabhängiger Zugang für den Kauf von elektronischen AV-Daten angeboten. Durch den Erwerb der Software «WebMap» wird künftig ein einfaches Visualisierungs- und Analysewerkzeug für alle Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung zur Verfügung stehen. 1.2 Globalkredit 2004/2005 Total Kosten Total Erlöse Saldo Soll Ist Abweichung 5 150 158 1 194 300 3 955 858 3 092 576 473 098 2 618 668 – 2 057 582 – 720 392 – 1 337 190 Kommentar: Die Lohnkorrektur für das Jahr 2004 im Soll sowie die Richtigstellung von Zahlen bei den totalen Kosten im Jahre 2004 (nachträgliche Korrektur im BAB) sind berücksichtigt. Der Globalkredit 2004–2005 wurde um 51% unterschritten. 111 112 Rechenschaftsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat 2005