Ausführungsbestimmungen Kantonales 2009

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Ausführungsbestimmungen Kantonales 2009
Bernischer Kantonal-Musikverband BKMV
Ausführungs–
Bestimmungen
zum Festreglement
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Ausführungs–Bestimmungen
zum Festreglement
(Genehmigung Muko: 20.09.2006 / Genehmigung Vorstand: 14.10.2006)
Konzertmusik
Art. 1 Zusammensetzung der Jury
Eine Jury setzt sich aus drei Experten zusammen, welche sich untereinander besprechen können.
Art. 2 Beurteilung der Vorträge
2.1
Die Beurteilung der Vorträge erfolgt durch eine verdeckte Jury; d.h. die
Experten haben keinen Sichtkontakt zum vortragenden Verein. Die
ausgeloste Startreihenfolge ist den Experten nicht bekannt.
2.2
Die Konzertmusik umfasst je ein Selbstwahl- und ein Aufgabestück. Die
Beurteilung der Vorträge erfolgt nach folgenden Faktoren:
a) Stimmung und Intonation
b) Rhythmus und Metrum
c) Dynamik und Klangausgleich
d) Tonkultur, Technik und Artikulation
e) Musikalischer Ausdruck
f) Interpretation
Art. 3 Benotung
3.1
Die Experten erteilen Noten von 10 bis 5 (nur ganze Noten).
Die Notenwerte bedeuten:
10
ausgezeichnet
9
sehr gut
8
gut
7
ziemlich gut
6
genügend
5
ungenügend
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3.2
Jeder Experte gibt für jeden Faktor eine Note. Addiert, ergibt dies pro
Faktor im Maximum 30 Punkte. Alle sechs Faktoren zusammengezählt,
ergeben die erreichte Punktzahl, welche für das Selbstwahl- wie für das
Aufgabestück im Maximum je 180 Punkte betragen kann. Die maximale
Punktzahl für die Konzertmusik beträgt demnach 360 Punkte.
Art. 4 Berichterstattung
4.1
Jeder Verein erhält nach dem Fest einen allgemeinen Bericht der Jury
mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes und den erreichten Punktzahlen.
4.2
Jeder Verein erhält die Partituren mit den Eintragungen der Experten,
das Diplom und die Rangliste.
4.3
Von der Konzertmusik werden Tonträger erstellt und den Vereinen angeboten. Die Rechte für die Verwendung der Aufnahmen verbleiben
beim BKMV.
Marschmusik
Art. 5 Allgemeines
5.1
Bei der Marschmusik wird in den Schwierigkeitsgraden kein Unterschied
gemacht.
5.2
Die Vereine haben zwei Möglichkeiten, am Wettbewerb teilzunehmen:
a) traditionelle Marschmusik
b) Marschmusik mit Strassenevolutionen
5.3
Das Mitmarschieren von Trachtenfrauen, Ehrendamen und Majoretten
ist erlaubt, hat aber keinen Einfluss auf die Beurteilung.
Art. 6 Traditionelle Marschmusik
6.1
Jeder Verein hat zwei Märsche vorzubereiten, welche im Festführer mit
Nr. 1 und Nr. 2 bezeichnet werden. Eine der beiden Kompositionen muss
von einem Schweizer Bürger stammen. Das Expertenteam bestimmt,
welcher der beiden Märsche gespielt werden muss. Beim Bereitstellen
des Vereins zur Marschmusik wird der zu spielende Marsch bekannt gegeben.
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6.2
Präsentation: Der Verein stellt sich auf, sobald der vorangehende Verein marschiert. Der Dirigent meldet den Verein dem Experten in einheitlicher Haltung und geordneter Formation wie folgt:
„Experte, ich melde die Musikgesellschaft XY zur Marschmusik bereit“
6.3
Der Abmarsch erfolgt in einheitlicher Fuss–Stellung. Der Dirigent befiehlt:
„…Marsch Nr…. Tambourbeginn – Tambour(en) – vorwärts – Marsch!“
oder gibt das dem Kommando entsprechende Zeichen.
6.4
Der Spielwechsel erfolgt nach zweimal 8 Takten Trommelmarsch. Auf
den 9. Takt erfolgt das Vorbereitungszeichen zum Spielwechsel, auf den
13. Takt gehen die Instrumente hoch, und auf den 17.Takt erfolgt der
Spielbeginn.
6.5
Nach dem Marschende hat ein Wechsel auf die Tambouren, sowie ein
korrektes Anhalten, zu erfolgen.
Art. 7 Marschmusik mit Evolutionen
7.1
Vereine mit Strassenevolutionen bereiten ein frei gewähltes Programm
vor.
7.2
Die Präsentation erfolgt wie unter Art. 6.2 beschrieben.
7.3
Der Ablauf des Programms ist freigestellt, die Evolution muss jedoch
mindestens vier verschiedene Figuren enthalten.
Art. 8 Beurteilung der Vorträge
8.1
Eine Jury setzt sich aus vier Experten zusammen. Die Standorte der vier
Experten sind gleichmässig auf der Marschmusikstrecke verteilt.
8.2
Die traditionellen Marschmusikvorträge werden nach folgenden Faktoren beurteilt:
a) Meldung, Präsentation, Kommandi
b) Trommelmarsch, Spielwechsel, Marschbeginn
c) Spielwechsel am Schluss mit Anhalten
d) Intonation, Tonkultur
e) Rhythmus, Metrum
f) Dynamik, Klangausgleich, Artikulation
g) Marschdisziplin
h) Gesamteindruck
8.3
Die Marschmusikvorträge mit Evolutionen werden nach folgenden Faktoren beurteilt:
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a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
8.4
Meldung, Präsentation, Kommandi
Beginn des Programms mit Abmarsch
Abschluss mit Anhalten
Intonation, Dynamik, Klangausgleich
Rhythmus, Metrum, Artikulation
Programmvielfalt, Originalität, Choreographie
Marschdisziplin
Gesamteindruck
Alle vier Experten geben je eine Note für die in Art. 8.2 resp. 8.3 aufgeführten Faktoren d) – h). Experte 1 beurteilt zusätzlich die Faktoren a)
und b); Experte 2 beurteilt zusätzlich den Faktor b); Experte 4 beurteilt
zusätzlich den Faktor c).
Art. 9 Benotung
9.1
Die Experten erteilen Noten von 10 bis 5 (nur ganze Noten),
Die Notenwerte bedeuten:
10
ausgezeichnet
9
sehr gut
8
gut
7
ziemlich gut
6
genügend
5
ungenügend
9.2
Die Punktzahlen der vier Experten werden addiert und durch 2 dividiert.
Daraus ergeben sich maximal 120 Punkte.
Das Notenblatt mit dem Resultat wird den Vereinen nach dem
Marschmusikvortrag ausgehändigt, die Punktzahl wird am Lautsprecher
bekannt gegeben.
Art. 10 Berichterstattung
10.1
Jeder Verein erhält nach dem Fest einen allgemeinen Bericht der Jury
mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes und den erreichten Punktzahlen.
10.2
Jeder Verein erhält die Partituren mit den Eintragungen der Experten,
das Diplom und die Rangliste.
Tambourenwettspiel
Art. 11 Allgemeines
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11.1
Teilnahmeberechtigt sind alle Tambouren, die Mitglied einer Sektion des
Bernischen Kantonal-Musikverbandes sind.
11.2
Es gibt folgende Möglichkeiten, am Wettspiel teilzunehmen:
- Sektionswettspiel
- 3er-Gruppenwettspiel
Eine Jury setzt sich aus zwei Experten zusammen.
11.3
11.4
Als Bewertungsgrundlage dient die Taxationstabelle des Schweizerischen Tambourenverbandes.
Art. 12 Sektionswettspiel
12.1
Es werden zwei Kategorien mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden
gebildet (Sektionswettspiel Kat A und B).
12.2
Eine Sektion besteht aus mindestens 5 Tambouren exklusive Dirigent.
Die Sektion kann, muss aber nicht unbedingt dirigiert werden.
12.3
Pro aktiven Tambour wird ein Beteiligungszuschlag von 0.10 Pt gegeben.
12.4
Sektionswettspiel Kat A
Beim Sektionswettspiel der Kat A ist das folgende Programm durch die
Experten zu beurteilen:
Bewertung A1
1 Grundlage
Ordonnanz-Triole
Technische Ausführung 10 Pt
2 Ordonanz-Märsche nach freier Wahl aus Marsch Nr. 2-12
Die Märsche müssen fortlaufend gespielt werden.
(z.B. 2+3, 3+4, 4+5, 5+6 usw.)
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
Bewertung A2
1 Grundlage
5er-Ruf
Technische Ausführung 10 Pt
1 freigewählte Komposition aus Klasse 1-4 (Klassierung STV)
Märsche 6 Verse mit Wiederholung.
Komposition mindestens 80 Takte
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
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Dynamik
10 Pt
Maximal erreichbare Punktzahl = 90 Pt + Beteiligungszuschlag von
0.10 Pt pro Tambour.
12.5
Sektionswettspiel Kat B
Beim Sektionswettspiel der Kat B ist das folgende Programm durch die
Experten zu beurteilen:
Bewertung B1
1 Grundlage
Ordonnanz-Triole
Technische Ausführung 10 Pt
1 Ordonnanz-Marsch nach freier Wahl aus Marsch Nr. 2-12
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
Bewertung B2
1 freigewählte Komposition aus Klasse 5 oder 6 (Klassierung STV)
Verlangt werden 4 Verse mit Wiederholung.
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
Dynamik
10 Pt
Maximal erreichbare Punktzahl = 80 Pt + Beteiligungszuschlag von 0.10
Pt pro Tambour.
Art. 13 Gruppenwettspiel
13.1
Es werden 2 Kategorien mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden gebildet (Gruppenwettspiel Kat C und D).
13.2
Eine Gruppe besteht aus 3 Tambouren und wird nicht dirigiert.
13.3
Pro Musikverein dürfen mehrere 3er- Gruppen in beiden Kategorien
starten.
13.4
Gruppenwettspiel Kat C
Bewertung C1
1 Grundlage nach freier Wahl aus 5er- Ruf, 9er- Ruf und doppelte
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Tagwachtgrundlage
Technische Ausführung 10 Pt
2 Ordonnanz-Marsch nach freier Wahl aus Marsch Nr. 2-12
Die Märsche müssen fortlaufend gespielt werden.
(z.B. 2+3, 3+4, 4+5, 5+6, usw)
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
Bewertung C2
1 freigewählte Komposition aus den Klassen 1-4, (Klassierung STV)
Märsche 6 Verse mit Wiederholung.
Komposition mindestens 80 Takte
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
Dynamik
10 Pt
Maximal erreichbare Punktzahl = 80 Pt
13.5
Gruppenwettspiel Kat D
Bewertung D1
1 Grundlage nach freier Wahl aus Schleppstreich, Triole und 5er- Ruf
Technische Ausführung 10 Pt
1 Ordonnanz- Marsch nach freier Wahl aus Marsch Nr. 2-12
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
Bewertung D2
1 freigewählte Komposition aus Klasse 5 oder 6 (Klassierung STV)
Märsche 4 Verse mit Wiederholung.
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
Dynamik
10 Pt
Maximal erreichbare Punktzahl = 80 Pt
Art. 14 Besondere Hinweise
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Der Schweizerische Tambourenverband hat alle Kompositionen und
Märsche nach Schwierigkeitsgrad in den Klassen 1-6 aufgeteilt. Die Klasse 1 enthält die schwierigsten und die Klasse 6 die leichtesten Kompositionen. Bei der Auswahl des Sektionswettspiels der Kat A oder B und des
Gruppenwettspiels der Kat C oder D sind die freigewählten Kompositionen diesem Klassierungsverzeichnis zu entnehmen. Das Verzeichnis kann
gegen Rechnung beim Zentralsekretär des STV bezogen werden. Alle
Grundlagen müssen gemäss Lehrgang „Zündstoff für Trommler“ des
Schweizerischen Tambourenverbandes aufgeführt werden.
Art. 15 Berichterstattung
15.1
Jede Sektion erhält nach dem Fest einen allgemeinen schriftlichen Bericht der Jury mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes, mit den Noten
für jeden Bewertungsfaktor und die erreichte Punktzahl.
15.2
Jede Sektion erhält die Partitur mit den Eintragungen der Experten, das
Diplom und die Rangliste.
Art. 16 Rangierung/Rangliste
16.1
An jedem Wochenende wird für Sektions- und Gruppenwettspiele pro
Kategorie je eine Rangliste erstellt. Diese wird nach dem Fest zu einer
Gesamtrangliste pro Kategorie zusammengefasst.
16.2
Die Rangliste enthält für Sektions- und Gruppenwettspiele pro Kategorie
je die erreichte Punktzahl.
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