Forum-Gewerberecht | Spielrecht | Online

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Forum-Gewerberecht | Spielrecht | Online
Forum-Gewerberecht | Spielrecht | Online-Spiele
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gmg
@ alle
10.04.2008 20:17
gefunden beim Automatenmarkt:
Zitat on
Gauselmann: Investition in Online-Spiele-Plattform
Die Merkur Interactive GmbH, ein Tochterunternehmen der Gauselmann Gruppe hat
das Hamburger Unternehmen Edict zu 100 Prozent übernommen. Seit seiner
Gründung im Jahr 1998 fokussiert sich das Unternehmen auf die Entwicklung von
Software für Online-Kasinos und Backend-Spiel-Systeme im Bereich der digitalen
Spieleangebote.
Edict hatte die Online-Plattform für die Spielbanken in Hamburg und Wiesbaden
entwickelt. Mit diesem Know-how sollen zukünftig die regulierten europäischen und
internationalen Märkte ins Visier genommen werden, betont die Gauselmann Gruppe.
„Mit Edict haben wir nun eine kleine, aber feine Ideenschmiede innerhalb der
Gauselmann Unternehmensgruppe, deren Know-how und Kompetenz uns sicher
helfen wird, auf unserem Weg zu einer exzellenten Adresse auch im Online-Gaming.
Dieser neue Markt wird auch in Zukunft weiter stark wachsen und stellt somit für uns
ein zukunftsträchtiges Geschäftsfeld dar“, so Ulrich Wüseke, Vorstandsmitglied der
Gauselmann AG.
Zitat off
Habe ich schon gesagt, dass ich Online-Spiele nicht sonderlich mag, wenn ich sie
voreingestellt auf einem Internet-Terminal in einer Spielstätte finde ?
Ein kaufmännisch vernünftig handelnder Automatenkaufmann sollte solche
Möglichkeiten - im eigenen finanziellen Interesse - auch gar nicht anbieten!
Die paar"Groschen" Internetnutzungsgebühr sind doch NICHTS an Umsatz im
Vergleich zu dem Spieler, der sein Geld in die Geldspielautomaten in der Spielstätte
einwirft.
Es sei denn, man bekommt Prozente von der Online-Spiele-Plattform. :wink:
Grüße
Kölner
Online-Spiele werden ja auch nur in der Spielhalle gespielt^^
11.04.2008 09:17
Autor
Beitrag
Rosewood
@ gmg
11.04.2008 09:46
"Habe ich schon gesagt, dass ich Online-Spiele nicht sonderlich mag, wenn ich sie
voreingestellt auf einem Internet-Terminal in einer Spielstätte finde ?
Ein kaufmännisch vernünftig handelnder Automatenkaufmann sollte solche
Möglichkeiten - im eigenen finanziellen Interesse - auch gar nicht anbieten!
Die paar"Groschen" Internetnutzungsgebühr sind doch NICHTS an Umsatz im
Vergleich zu dem Spieler, der sein Geld in die Geldspielautomaten in der Spielstätte
einwirft.
Es sei denn, man bekommt Prozente von der Online-Spiele-Plattform"
Ich denke Meike ist hier im Forum die Unternehmensberaterin :-)
Ich dachte, das hier ist ein -im weitesten Sinne- Gewerberechtsforum. Das hier
immer einseitig mit wagen Unterstellungen gegen bestimmte Unternehmen und
Unternehmensformen "geschossen" wird, ist ja gerade noch zu ertragen, aber das
Beamte jetzt auch noch zu Beratern werden und ihre persönlichen Befindlichkeiten zu
bestimmten Spielformen hier posten, finde ich doch -gelinde gesagt- sehr
befremdlich.
Im übrigen konnte ich in der eingestellten Pressemeldung gar nichts darüber finden,
dass diese Onlinespiele in Spielstätten angeboten werden sollen. Es hat sich vielleicht
noch nicht in jede Amststube herumgesprochen, aber Onlinespiele kann man auch
mit einem PC spielen, mit dem man sonst hier Beiträge einstellt :wink:
Grüße
Kölner
Rosewood 1
11.04.2008 09:57 gmg 0
wie wird sich das Spiel entscheiden? Kann gmg nachlegen? ;-)
Rosewood
@ kölner
11.04.2008 10:00
DAS HIER IST KEIN ONLINE-SPIEL! :Zeigefinger:
Autor
Beitrag
Kölner
Apropos Online-Spiele.
11.04.2008 10:35 Da war doch noch was ....
03.04.2008
Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnt Beschwerde des Landes ab und bestätigt
Genehmigung der Spielbanken Niedersachsen GmbH zum Betrieb eines OnlineCasinos
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute die Nichtzulassungsbeschwerde des
Landes Niedersachsen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom
August 2007 zum Betrieb eines Online-Casinos der Spielbanken Niedersachsen
GmbH (SNG) zurückgewiesen. „Damit hat das Urteil Rechtskraft und wir werden
unverzüglich die Startvorbereitungen treffen“, so Geschäftsführer Rainer Chrubassik.
Einer noch ausstehenden Genehmigung der Spiele stehe nach Auffassung des
Verwaltungsgerichtes und schriftlicher Aussage des Finanzministeriums aus dem
vergangenen Jahr nichts im Wege.
Das Verwaltungsgericht Hannover hatte 2007 entgegen der Auffassung des Landes
bestätigt, dass die SNG bereits die Konzession für den Betrieb eines Internet-Casino im
Bundesland habe. Vorangegangen war eine Klage auf Feststellung der
Genehmigung der SNG, nachdem das Land diese überraschend im Februar 2007 für
das betriebsfertige Internetangebot verweigert hatte. Auch nach Auffassung des VG
Hannovers enthalte die geltende Gesetzeslage bereits die Genehmigung hierfür. Aus
dem zur Begründung der Genehmigungsversagung durch das Niedersächsische
Finanzministerium herangezogene Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 28. März
2006 sei kein generelles Verbot von Glücksspielen im Internet herzuleiten. Das
Niedersächsische Spielbankgesetz ermöglicht auch nach Inkrafttreten des
Glücksspielstaatsvertrages den Betrieb eines Online-Casinos für und in Niedersachsen.
„Es ist erfreulich, dass wir nun die Möglichkeit bekommen, unser sicheres und den
Auflagen von Jugend- und Spielerschutz nachkommendes Angebot bereitzustellen.
Denn ein Verbot von Glücksspielangeboten im Internet ist nicht durchzusetzen. Die
Realität des World WideWeb ist nicht zurückzudrehen. Nur ein reguliertes
Glücksspielangebot im Internet kann dem ordnungsrechtlichen Auftrag zur
Kanalisierung nachkommen und das Ausweichen auf illegale Angebote verhindern.
Diesem Auftrag werden wir nun nachkommen“, sagte Chrubassik abschließend.
Quelle:
www.spielbanken-niedersachsen.de
Rosewood
Das mag gmg bestimmt auch nicht!
11.04.2008 10:42
Autor
Beitrag
gmg
Hallo rosewood, hallo Kölner.
11.04.2008 20:11
Klar kann man Online-Spiele von jedem Rechner spielen.
Es gibt nur dann ein kleines Probelm, wenn sich der Rechner in einer Spielstätte
befindet. Es handelt sich dabei um eine konzessionierte Räumlichkeit.
Zutreffend ist natürlich auch, dass in der Pressemitteilung nicht gesagt wird, dass
diese Spiele in Spielstätten angeboten werden sollen.
Ist aber leider Fakt, dass solche Spiele in Spielstätten angeboten und gespielt werden.
Komme ich nachher in einem gesonderten Beitrag noch mal drauf zu sprechen.
Wenn der grösste deutsche Hersteller von Spielgeräten und Betreiber von mehr als 200
konzessionierten Spielstätten sich dann solch eine kleine spezielle Technikschmiede
einverleibt, frage ich mich natürlich wofür.
Aus dem zitierten Urteil finde ich die folgende Passage interessant:
Nur ein reguliertes Glücksspielangebot im Internet kann dem ordnungsrechtlichen
Auftrag zur Kanalisierung nachkommen und das Ausweichen auf illegale Angebote
verhindern.
Weitere Urteile zum Glücksspielstaatsvertrag bleiben abzuwarten. Ich wage keine
Prognose, in welche Richtung demnächst das Pendel schwingen wird.
Grüße
gmg
@ alle
11.04.2008 21:07
Wie angekündigt, jetzt mal ein bisschen an Informationen zu diesem Bereich.
Frage: Was haben wir denn hier auf diesem Bild ?
Ein Internetterminal.
Also nichts besonderes??
Grüße
gmg
@ alle
11.04.2008 21:10
Ich zeige mal einige weitere Bilder der Funktionen dieses Internet-Terminals.
Grüße
Autor
Beitrag
eric
@gmg:
11.04.2008 21:23 sauber recherchiert, hut ab. :respekt:
dass dies kein "Internet-terminal" im eigentlichen sine ist, sieht man zwar schon am
gehäuse, internetterminal sind in der regel wirklich nur pc`s.
das was du zeigst ist ein rechner mit geknackter (novo) oder magic games (vermute
ich eher) software drauf, und nebenbei mit internetfunktionalität, wie sie quasi jeder pc
hat.
aber das weisst du ja alles selber.
ich nehme mal an der hersteller ist auch bekannt, also ab an meike diese info.
:brief:
nebenbei: das sind die (neuen) kriminellen kisten, die aus dem verkehr muessen und
nix mit herkoemmlichen geldspielgeräten zu tun haben..oder ist da gar eine ptb
zulassung dran ;-)
Autor
Beitrag
gmg
@ alle
11.04.2008 21:26
Man hat also an diesem Terminal folgende Möglichkeiten:
Die Nutzung als:
1) ein Internet-Terminal
2) ein Offlinespiel-Gerät
3) ein Online-Spiel-Gerät
Was sagt uns dazu der Anbieter?
......Jeden Tag arbeiten wir an unseren Terminals und versuchen für Sie und Ihren
Lokal / Cafe das Beste zugeben. Damit wollen wir Ihnen nicht nur unseren Service
anbieten, sondern entlasten Sie beispielsweise bei der Auswahl oder Konfiguration
des Internet-Terminals......
.....Derzeit mehr als 2000 Gerate in Deutschland.....
.....Wir bieten Ihnen viele neue und interessante Spiele an. Zum Beispiel das Spiel
BLACK JACK, mit diesem Spiel spielen die Terminal-Nutzer auf Zeit. Somit kann der
Terminal-Nutzer Online-Zeit gewinnen oder verlieren. Dieses Spiel haben wir vor 12
Monaten eingeführt und eine positive Erfahrung gemacht. Der Umsatz der InternetTerminals ist in meisten Fallen um 100% gestiegen. Zurzeit entwickeln wir ein neues
Spiel „POCKER“, dieses ist momentan als BETA-Version verfügbar und kann auf
Anfrage mit installiert werden.
Im Durchschnitt bringt ein mit BLACK-JACK ausgestattetes Internet-Terminal
monatlich zwischen 800 und 1000 Euro Gewinn ein. Ein Terminal ohne BLACK
JACK bringt monatlich 300 bis 500 Euro Gewinn ein.
Mit diesen Spielen wird unseren Kunden ebenfalls eine Internet-Jackpot-Option
angeboten. Mit dieser Option gewinnen die Terminal-Nutzer „Online-Zeit“ mittels eines
automatischen Jackpot-Systems......
Was sagt uns dazu die Spielverordnung?
SpielV § 6a
Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder
Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis
nach § 5a bedürfen, ist verboten,
wenn diese als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen sowie sonstige
Gewinnberechtigungen oder Chancenerhöhungen anbieten oder
wenn auf der Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben, ausgezahlt, auf
Konten, Geldkarten oder ähnliche zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien
aufgebucht werden.
Die Rückgewähr getätigter Einsätze ist unzulässig. Die Gewährung von Freispielen ist nur
zulässig, wenn sie ausschließlich in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das
entgeltliche Spiel abgespielt werden und nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen
werden können.
Grüße
Autor
Beitrag
gmg
Hallo eric,
11.04.2008 21:39
nein, da ist natürlich keine PTB-Zulassung dran.
Mich hat auch eher die vom Anbieter genannte Anzahl von 2000 Geräten in
Deutschland irritiert ! Dann der Jackpot....
Es gibt also eine Menge zu tun!
Magic Games aus der Sekundäraufstellung zu nehmen ist natürlich einfacher, aber
man gibt sein Bestes....
und falls Du die Handynummer des Anbieters haben möchtest.... :wink:
Ich hatte es schon in einem anderen Threat erwähnt:
Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine
"kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben.
Die Geräte, die keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt
werden dürfen.
Grüße
Meike
Hallo Eric,
12.04.2008 05:42
ich hatte doch schon mehrfach geschrieben, welche "netten" Internet-PCs auf der
IMA vorgestellt wurden. - da sind viele dran vorbei gelaufen, da waren viele
Entscheidungsträger und jeder konnte sich die Hersteller zu den System anschauen
(daher ist der Ruf nach mir jetzt etwas niedlich)
Wir hatten hier schon eigene Themen zu Internet-PCs in Spielstätten, die die
Direktlinks zu online-casinos u.a. geben.
Das wird die neue Fungame-Generation. Da bin ich fest von überzeugt.
Von vielen wurde ich damals mit meinen Beiträgen belächelt und harsch kritisiert und
jetzt aufeinmal der Schwenk, weil man glaubt eine Novoline-Oberfläche erkannt zu
haben. Im staatlichen Casino wird übrigens auch virtuelles Roulette und Dolphins
Pearls angeboten.
Wenn Ihr Euch jetzt beginnt aufzuregen, dann aber bitte gradlienig, wegen der
Rechtssystematik und dann müsstet Ihr auch die Konsequenzen dazu einläuten.
Gruß
Meike
eric
wie hier von anderen schon gesagt:
12.04.2008 09:28 JEDER PC kann dazu missbraucht werden, egal ob ein Gehäuse drumherum oder
halt ein PC aus dem Supermarkt. Das ist aber ein Kampf gegen Windmühlen.
Wenn aber explizit mit diesen PC`s bzw. der der Software dafür geworben wird, liegt
doch ihmo vielleicht schon ein Verstoss vor, oder nicht ?
Warum darf dann soetwas überhaupt vertrieben/angeboten werden ?
Bitte an der Quelle ansetzen.
Natuerlich darf es auch nicht aufgestellt werden.
Autor
Beitrag
gmg
@ alle
12.04.2008 17:04
Machen mir mal weiter mit den Angeboten des www:
siehe Anlage:
Grüße
gmg
@ alle
12.04.2008 17:12
Was sagt uns jetzt der Anbieter zu diesem Produkt ?
Zitat on
Angebot im Auftrag eines gewerblichen Kunden.
Erst TESTEN dann KAUFEN!
Sie bieten hier auf einen Mietvertrag eines Unterhaltungsterminal der neusten
Generation auf PC-Basis.
Sie haben kein Risiko und können nur gewinnen!
Das Gerät darf überall aufgestellt werden, da es sich nicht um einen
Geldspielautomaten mit Auszahlung handelt und Sie können damit sofort Geld
verdienen.
Neuste Generation von Spielautomaten
- PC Touchscreen Terminal inkl. Standfuß
- inkl. 10 Spiele
- Multigame alle Spiele möglich
- NV 10 Geldscheinakzeptor
- keine Münzen
- Onlinespiele möglich
Punkte löschen möglich mit Karte über das Kartenlesegerät
- Internetzugang / Spiele
- Musikbox
- Informations-Terminal
- Produktverkauf
- Gastronomie
- Sportwetten
und vieles mehr!
Das Gerät kann überall aufgestellt werden, geringer Platzbedarf, keine
Laufzeitbegrenzung oder Lizenz nötig, da es sich um einen Unterhaltungsautomaten
handelt.
Zitat off
Ich sage da mal nichts mehr zu ausser:
Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine
"kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden
Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen.
Grüße
Autor
Beitrag
gmg
@ alle
19.04.2008 19:17
Machen mir mal weiter mit den Angeboten des www:
siehe Anlage:
Grüße
Autor
Beitrag
gmg
@ alle
20.04.2008 14:04
Was gibt uns jetzt der Anbieter für Hintergrundinformationen ?
Zitat On
Onlinegames - die Zukunft im Spiele- und Entertainmentmarkt
Der Automaten und Spielemarkt befindet sich im Umbruch.
Die Anforderungen der Spieler, die Möglichkeiten der modernen Technik und
verschiedene Rahmenbedingungen verlangen nach neuen Ideen und Lösungen.
Onlinegames sind heute eine innovative Alternative zum klassichen Automatenmarkt.
Sie bieten unzählige Vorteile und ermöglichen ein Wachstum, welches ausschließlich auf
diesem Wege zu erreichen ist. X bietet Aufstellern und Händlern bereits heute eine
professionelle Lösung die in Ihrer Art einzigartig ist. Jahrelange Erfahrung im
Automaten- und Onlinemarkt haben eine praxisnahe und lukrative Produktpalette
geschaffen. Sehen Sie selbst...
Das Konzept
Die technischen Möglichkeiten der heutigen Zeit bilden die Grundlage für unser absolut
einzigartiges Onlinegame-Konzept. Vorbei ist die Zeit, das nur soviele Spieler spielen
konnten wie Automaten vorhanden waren. Vorbei ist auch die Zeit, als Sperrstunden
und Feiertage den Spieler den Zugriff auf Ihr Entertainmentprogramm verwehrten. X
bietet mit den Onlinegames eine vielfältige Gamelandschaft, die dem
Aufsteller/Anbieter ein bisher nicht genutztes Spieler- und Umsatzpotential eröffnet.
Gespielt werden kann nun nicht mehr nur am Automaten vor Ort.
X macht Internetterminals und PC´s absofort ebenso lukrativ wie hochpreisige
Spielsysteme. Zudem Internetterminals auch im Hinblick auf die neuen
Rahmenbedingungen eine interessante Alternative darstellen.
Einer der der Hauptvorteile ist, die Unabhängigkeit der Spieler. Die Kunden des
Aufstellers, welche eindeutig dem Aufsteller zugeordnet sind, können jederzeit und
überall spielen. Der Aufsteller verdient mit, egal wo und wann das Spiel stattfindet. Ob
im Hotel, im Urlaub, zu Hause, im Büro, im Internetcafe oder einfach überall wo der
Spieler einen Zugang zu Internet findet. Und er spielt nicht bei einem annonymen
Onlinecasino - Nein - er spielt bei seinem Aufsteller und seine Gewinne landen auf
seinem Onlinekonto, welches er von überall einsehen kann.
Regelmäßige Spieleneuheiten die mit professioneller Grafik bestechen, halten den
Spieler bei Laune und verhindern sein Abwandern zu anderen Anbietern. Der Spieler
erfährt einen ungewohnten Komfort, den er schnell zu schätzen lernt. Problemlose
Aufbuchungen via e-Office, Prepaidcard oder Umbuchung (Spielerkonten).
Aber nicht nur der Spieler erfährt eine neue Welt. Der Aufsteller/Händler, der heute XOnlinegames anbietet hat zu jeder Zeit die volle Übersicht über seine gesamten Spieler
und seinen gesamten Geräte. Die komfortablen Administrationstools sind wie die
Spiele auch Online und ermöglichen "live" aktuelle Spielstände, gesamt Umsätze,
Auswertungen uvm. einzusehen. Mit X weiß der Aufsteller jederzeit was los ist.
Der Anbieter muss auch nicht länger hochpreisigen Hard-/Softwareprodukte
vorfinanzieren. X bietet professionelle Software zu umsatzabhängigen Mietpreisen.
Auch im Hardwarebereich bietet X einzigartige Möglichkeiten.
Theke- oder Standgeräte, Internetterminals mit eigener Browsersoftware
oder auch der Umbau bestehender Geräte kann von X geliefert oder geleistet
werden.
Neue Spiele, neue Kosten? Nicht mehr bei X. Wenn Sie Anbieter von X Onlinegames
sind erhalten Sie alle Neuheiten, egal ob neue Profi-Games oder
Administrationssoftware, die Updates sind kostenlos und bei lokalen Geräten ohne
Probleme zu installieren.
Autor
Beitrag
Terminal
ATM bezeichnet die Automatenversion der X-Onlinegames. Sie kann auf alle
Automaten betrieben werden, welche PC basierend sind und über einen DSL
Anschluss an das Internet angeschlossen werden können.
Features
Stand- oder Thekenterminal
vorinstallierte X Gamesoftware
startklar konfiguriert
integrierter Securityhardware
Münz-/Scheinprüfer
POS Thermodrucker
17 Zoll Touchscreen 1024x768 Pixel
DSL Installationssupport
PDF-Dokumentation
Komfortable Automatenverwaltung
Optionale Module/Services
e-Web Browsersoftware
e-Office
Onlineverwaltungssoftware
Umbau bestehender Automaten
Prepaid Cards
Voraussetzungen
funktionsbereiter DSL-Anschluss
Sicherheitshinterlegung
Securitydongle
Internet Browser
Y ist die X Browsersoftware über die Sie sowohl gewöhnliche Internetangebote nutzen
können, als auch insbesondere das Onlinegame-Angebot von X.
Die Software kann auf Automaten, Internetterminals und Home-PCs genutzt werden.
Features
Zeitgesteuerte Browser-Surfsoftware
X
Gamesoftware
Professionelle Betriebssystemsicherung
Bannerlink zu X Onlinegames
Externe Securityhardware
DSL Installationssupport
PDF-Dokumentation
Optionale Module/Services
e-Office
Onlineverwaltungssoftware
Umbau/Nutzung bestehender PC´s
Individualisierte Startseite
Münz-/Scheinprüfer
Prepaid Cards
Voraussetzungen
Autor
Beitrag
funktionsbereiter DSL-Anschluss
PC mit Win2000 oder XP
256 RAM, Proz. ab 2000 MHz.
1024 x768 Px. Auflösung
office
Zu einer professionellen Onlinelösung gehört auch eine komfortable Administration. Mit
XOffice ist
es zu erstenmal möglich, alle Entertainmentangebote, egal ob Automat,
Internetterminal oder Homeuser, live und in Echtzeit zu kontrollieren und zu
verwalten.
Features
Kundenkontos eröffnen und verwalten
Auf-/Abbuchung
Kontodatenabfrage
Umsatzaufstellung pro Spieler
Umsatzgesamtübersicht
Endgeräteübersicht
In/Out Statistik
Gamestatistik
Optionale Module/Services
Rechteverwaltung
Anbindung weiterer Teilnehmer (Wirte, Techniker etc.)
Voraussetzungen
funktionsbereiter DSL-Anschluss
PC mit Win2000 oder XP
256 RAM, Proz. ab 2000 MHz
Sicherheitsdongle
800x600 Px. Auflösung
Home (Homeuser)
Die Ultimative Wachstumschance. Kunden können ab sofort überall spielen
.
Features
Kostenlose X Gamesoftware als Download aus dem Internet. Annonym und ohne
absolut Spam und Werbefrei.
Automatisierter Updateservice
Alle Umsätze Ihrer Kunden werden, egal wo der Kunde spielt, Ihrem Umsatz
zugeordnet.
Optionale Module/Services
Prepaid-Cards
Voraussetzungen
funktionsbereiter DSL-Anschluss
PC mit Win2000 oder XP
256 RAM, Proz. ab 2000 MHz.
1024 x768 Px. Auflösung
Die Vorteile liegen klar auf der Hand!
Internet, DSL, und intelligente Software ermöglichen heute, den Spielern und den
Anbietern ganz neue Perspektiven. Eine professionelle Lösung wie X bietet daher
sehr viele Vorteile. Aber sehen Sie selbst:
Vielseitiges Angebot
X Onlinegames können auf verschiedene Spielplattformen gespielt werden.
Automaten(ATM), Internet-terminals und Home-PCs können genutzt werden.
Live Auswertungen
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Alle Spielangebote können übersichtlich und in Echtzeit beobachtet und kontrolliert
werden.
Alte Automaten nutzen
X kann auf vielen bestehenden Automaten ohne große Umbauten genutzt werden.
Unsere Hardware-Profis beraten Sie gerne.
Chancen sichern
Mit X sind Sie den verändertern Marktanforderung schon heute mehr als gewachsen.
Einfach
Professionelle Lösungen die ohne großes technisches Knowhow zu installieren und zu
betreiben sind.
Schnell & Preiswert
X Onlinegames können Sie einfach mieten und gleich loslegen. Es sind keine hohen
Einstiegsinvestitionen notwendig.
Rund um die Uhr
Ihre Kunden können spielen wann immer und wo immer sie wollen. 24 Stunden am
Tag und 7 Tage in der Woche. Feiertage und Sperrzeiten gehören der Vergangenheit
an.
Lukrative Internetplätze
Bieten Sie auf Ihren Internetplätzen neben dem WWW auch Onlinegames an.
Mehr Spieler
X ermöglicht es, das Ihre Kunden auch zu Hause, im Büro oder an jedem anderen
Internetterminal spielen können und Sie verdienen dabei immer mit.
Top Spiele
Alle Games entsprechen den höchsten Anforderungen an Grafik und Bedienung.
+Kostenlose Updates
X entwickelt laufend neue Spiele und Lösungen, welche der X-Anbieter natürlich
kostenlos mitnutzen kann.
Zitat off
Es gibt eine Menge an Informationen !
Ich möchte jetzt auch gar nicht mit der Spielverordnung argumentieren.
Wenn sich diese Systeme in Zukunft durchsetzen werden, kann sie kaum noch ein
Kontrollorgan überprüfen.
Ich sage da mal nichts mehr zu ausser:
Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine
"kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden
Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen.
Grüße
Autor
Beitrag
Kay Löffler
gmg schrieb:
21.04.2008 08:53
"Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine
"kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden
Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen."
Du hast diese Forderung ja bereits öfters hier gestellt und fast gar keine Resonanz
erhalten. Daher bekenne ich mich ausdrücklich zu Deiner Idee! Auch ich sagte in den
ersten Monaten des Jahres 2006, als die neue SpielVO auf dem Markt war: Wie soll
man das (als nichttechnischer und und nichtspielender Beamter) noch kontrollieren?
Besser der Gesetzgeber hätte gesagt: Alles, was in einer Spielhalle steht, benötigt eine
Zulassung, auch dubiose Gedlwechselautomaten, die zum Teil ja mit GSG
verbunden sind. Ausgenommen lediglich der Zigaretten, Kaffee- und
Kondomautomat.
Also: Meine Zustimmung hast Du, gmg!
Bernd1234
21.04.2008 09:18 quote-----------------------Original von gmg
Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine
"kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden
Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen.
Grüße
-----------------------------
Hallo gmg,
das ist der beste Vorschlag, den ich hier seit langem gelesen habe.
So einfach wäre doch alles und auch schnell und unbürokratisch
umzusetzen!
100% Zustimmung!
Nur sollte man das Wörtchen "Spielstätte" entfernen und diese Regelung auf alle
Bereiche ausdehnen.
Gruß
Bernd
Rosewood
Zumindest ein interessanter Ansatz!
21.04.2008 09:21
Grüße
Autor
Beitrag
gmg
Hallo Bernd,
23.04.2008 17:17
Entschuldigung für diese falsche Begrifflichkeit in meinem Post !
Gemeint war/ist natürlich der gesamte Aufstellbereich.
Sowohl die Primäraufstellung ( Entertainmentcenter, Spielhalle, Spielstätte usw. ) als
auch der Bereich der Sekundäraufstellung ( alles was nicht Entertainmentcenter,
Spielhalle, Spielstätte etc. ist ).
Danke für Deinen Hinweis, damit ich meine Auffassung klarstellen konnte !
Grüße
gmg
@ alle
23.04.2008 21:20
Kommen wir noch einmal auf meinen vorletzten Beitrag zurück:
Dort wird angegeben, dass mit Prepaid-Cards gezahlt wird.
Ich habe mal ein Bild dieser Prepaid-Cards beigefügt.
Was sagt uns nun der Hersteller zu der Zahlung mit Prepaid-Cards:
Zitat on
Prepaid Cards für Gamesoftware und Surfterminal
Prepaid Cards sind flexibel und lassen sich bestens auch zur Kundenwerbung
einsetzen. Buchen Sie bequem auf zu jeder Zeit an jedem Ort - per Prepaidcard
Features
Rückseitige Rubbel-PIN
Werte 10 bis 100€
Hochwertige Creditcard-Material
Nutzbar auch für Web Surfterminal
Optionale Module/Services
Eigenes Kartendesign
Individueller Wert ist ebenfalls lieferbar.
Zitat off
Die Cards sind viel individueller als eine Kreditkarte. Diese könnte man ja
zurückverfolgen.
Grüße
Autor
Beitrag
gmg
Zum Abschluß dieses Beitrags - zumindest von meiner Seite - anbei noch ein paar
23.04.2008 21:37 sehr schöne Bilder aus dem Internet - dem Bereich der Online-Spiele - wo man
tatsächlich im Internet an einem virtuellen Geldspielgerät um Geld spielen kann als
Anlage zu diesem Post.
Was sagt uns der Betreiber dieser Online-Spiel-Plattform ?
Willkommen bei XYZ!
Bei uns können Sie in der vertrauten Atmosphäre Ihres Zuhauses dem Automatenspiel
frönen.
Unsere Internet-Spielothek hat rund um die Uhr geöffnet! Es gibt die Möglichkeiten bis
zu 2 Automaten gleichzeitig zu spielen. Außerdem haben Sie jederzeit die Möglichkeit
Ihr Spiel zu unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt fortzusetzen, auch
während einer Serie – Gewinne gehen nicht verloren alle Bonusse bleiben erhalten!
Beachten Sie auch unseren stetig steigenden exklusiven JACKPOT bei XYZ!
Starten Sie gleich jetzt mit XYZ - Ihrer online Spielothek im Internet.
Zu Hause spielen
echte Einsätze
echte Gewinne
2 Automaten gleichzeitig
Jederzeit pausieren auch während einer Serie
Sicherheit (SSL)
Regelmäßig neue Automaten
Riesen Jackpot
Bezahlen mit Mastercard, Visa, Click2Pay, pasafecard
Was sage ich noch einmal?
Alle Geräte, welche sich in der Aufstellung befinden -, egal ob in der Primäraufstellung
oder in der Sekundäraufstellung - sollten eine "grosse""( GSG) und eine "kleine" (
Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden
Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen.
Grüße
Autor
Beitrag
Meike
Hallo gmg,
24.04.2008 05:41
die Unterscheidungsmöglichkeit in zwei Zulassungen, wie von Dir vorgeschlagen,
funktioniert nicht, da die GewO eine andere Systematik hat.
Hier mein Vorschlag, auf Grundlage der bestehenden GewO und SpielV, da müsste
man in der GewO nur einen § (ähnlich siehe 3.) einfügen und dafür könnte man den § 6a
SpielV überleiten für Behörde XY in einen §13a SpielV und analog §§12,13 SpielV
einführen.
1. Zulassung, PtB
Geldspielgeräte, bei denen der Ausgang des Spiels nicht maßgeblich durch das
Geschick des Spielers beeinflusst werden kann und der Gewinn in Waren oder Geld
besteht
Hilfreich wäre hier auch eine Definition des Wortes Geldspielgerät, so dass die Weite
der Begrifflichkeit gesetzlich verankert ist und dass klar gestellt ist, dass der
sogenannte Zufall auch nach Außen verlagert sein kann.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung, BKA
Geldspielgeräte oder Spiele, bei denen der Ausgang des Spiels maßgeblich durch das
Geschick des Spielers beeinflusst werden kann und der Gewinn in Waren oder Geld
besteht
3. hier könnte Zulassung Übrige, Behörde XY kommen
Geldspielgeräte oder Spiele, welche nicht unter 1. oder 2. fallen, bzw. nicht von der
Ausnahmebestimmung der Anlage zu § 5a SpielV getragen sind und gewerblich
aufgestellt werden sollen
Gruß an Alle,
zum oben dargestellten bargeldlosen bezahlen, hatte ich hier schon mehrfach
"gemeckert".
Wenn man das Internet durchforstet und sich Spielstätten (konzessionierte oder nicht
konzessionierte) anschaut, findet man mittlerweile eine riesige Bandbreite.
Für mich persönlich völlig erschreckend, weil hier Transfers ins Ausland ermöglicht
werden, ohne Kontrollmöglichkeit.
Bevor jetzt wieder einige sauer aufschreien, dass ich hier den Überwachungsstaat
propagiere, so sollten diese im Vorfeld ins GWG und KWG schauen und sehen, dass
dort bereits einige Vorschriften vorhanden sind, wie eigentlich mit Auslandstransfers
zu verfahren ist.
Frage an die Aufstellerschaft:
Hatten Euch Anbieter von Internetplätzen über die aufgespielte Software (es sind
verschiedene "Pakete" im Umlauf) umfassend informiert in Bezug auf den möglichen
Zugang zu online-casinos und aufgespielten online-Spielen ?
Wurdet Ihr über Sperrsoftwarepakete informiert? - getreu dem Motto , man will nicht,
dass der Kunde das Geld aus der Kneipe trägt -
Gruß
Meike
Autor
Beitrag
eric
Hallo Meike,
24.04.2008 14:43 soo schlecht ist Dein Vorschlag mit der Dreiteilung (es ist ja ähnlich zu gmg`s kleiner
und grosser PTB-Zulassung, wenn auch sicher formal korrekter) gar nicht, aber bitte
erkläre mir eines:
Warum bitte schön, fallen die Geldspielgeräte, welche in Casinos aufgestellt werden da
nicht auch rein? Wenn schon Gesetzessystematik ändern, dann richtig .
Jetzt bitte nicht mit anderem Recht (Gewerbe zu Glücksspiel) argumentieren. Das ist
(dann) auch auf den Prüfstand zu stellen.
Denn die Geräte sind technisch sehr ähnlich und während "bei den Spielstättenbetreibern"
alles reglementiert werden soll, gilt für die (zum Grossteil ja auch privaten)
Spielbanklizenznehmer ein totaler Freibrief. Und dies in allen Belangen hierzu:
Anzahl, Abstände, Gewinn-Verlusthöhen, völlig variable Quoten, legale Vernetzung jeder
Art, Jackpötte bis in den Millionenbereich.
PS: Zudem stelle ich mir unter dem Aspekt des effektiven Verwaltungshandelns eine
Zulassun für ein Kiddie-Ride oder einen Kicker ehrlich gesagt als Überreglementierung
vor.
gruss
PPS: Zu den von gmg gezeigten Online-Spielen und Bildern und Meikes Ansatz dazu
habe ich mir die Seite mal angeschaut:
Betreiber ist eine Ltd. mit Sitz in Zypern, die Zielgruppe der Seite sitzt m.E. noch fast
nur hier in D.
Dies hat aber mit den hier tätigen Spielstättenbetreibern soviel zu tun, wie ein
Milchbauer mit einem Tankstellenkonzern.
Ich sehe hier eher die Parallele zu den Online-Wettanbietern und insbesondere auch
zu den Online-Pokeranbietern. Dies ist also eher rechtlich schwer angreifbare
Konkurrenz zu allen legalen Glücksspielbereichen in bekannter Grauzonenmanier.
gruss
Meike
Hallo Eric,
25.04.2008 05:25
ich hatte keinen Vorschlag zur Änderung der Gesetzessystematik gemacht, sondern
auf der Gesetzessystematik aufgesattelt und präzisiert.
Wenn Du bestehende Gesetzessystematik ändern willst, mache dafür doch ein neues
Thema auf, dann können wir über die Punkte entsprechend diskutieren.
Aber beachte auch die Gefahren, die das für Eure Branche beinhaltet. Willst Du
Verhältnisse wie in Frankreich, der Schweiz oder GB?
Gruß
Meike
Rosewood
Meike wird zur Hüterin des gewerblichen Gewinnspieles. Das fällt schwer zu glauben!
25.04.2008 08:46 :weisnicht:
Autor
Beitrag
eric
Ok der Threadtitel passt nicht mehr ganz hierbei..
25.04.2008 09:25 Meike eine Einfügung eines neuen Paragraphen in die bestehende bundeseinheitliche
GewerbeOrdnung mit Querverweisen kann sehr wohl eine Änderung der
Gesetzessystematik sein.
Da reicht manchmal die Einfügung eines Wortes in ein Gesetz, um alles zu ändern , nur
am Rande erwähnt.:wink:
aber stimmt ist hier falsch.
trotzdem kurzer nachtrag:
@Meike zu Deiner Warnung:
ich möchte natürlich keine solchen verhältnisse, ich möchte damit nur die
zweischneidigkeit aufzeigen. die ich nenne sie mal "Spielkulturen" der einzelnen
länder sind ja durchaus verschieden (historisch) gewachsen und als solches immer
schwer vergleichbar.
andererseits stört mich das immer mehr einseitige rumhacken und prüfen auf die
spielstättenbetreiber mit gleichzeitigen nichtbeachten des pseudostaatlichen
handelns..schlimmer noch es wird sogar gesetzlich sanktioniert !
->> nicht umsonst ist der glücksspielstaatsvertrag in der judikative und literatur sehr
umstritten;
der grund liegt aber ihmo nicht in der fehlenden einbeziehung der spielstätten, was
von staatlich motivierten interessengruppen (oder direkter : spielbankenbetreibern
und deren nahe stehenden lobbyisten) behauptet wird, sondern in der die aktuelle
rechtslage völlig ausser acht lassenden politischen beschlussfassung.
allgmein gesagt: es ist leider in deutschland eine lage entstanden, in der immer mehr
gesetze zwar mit heisser nadel gestrickt und verabschiedet werden, aber gerade
deswegen oft vor den gerichten gekippt werden, die qualität vermisse ich sehr.. bestes
beispiel ist das Steuerrecht. :wut:
gmg
Hallo Meike,
25.04.2008 20:44
wie das Kind später mal - vorausgesetzt es würde kommen - genannt wird, ist mir
ehrlich gesagt
total egal.
Es muß auch nicht nach mir benannt werden.
Ich will hier lediglich Denkanstösse geben!
Mir erscheint es wichtig, dass sowohl die Aufstellerschaft als auch die
kontrollierenden Organe Rechtssicherheit bekommen !
Die Ausführung meiner Gedanken - überlasse ich den Profis ! Ich bin mir nämlich
bewusst, dass ich nicht von allen Sachen die grosse Ahnung habe.
Grüße
Autor
Beitrag
tapier
OK, Meike hier ist mal wieder was für dich:
26.04.2008 21:46
Der Privatsender Kabel1 macht nun Werbung für ein Online-Skat-Spiel.
Der Betreiber ist wieder mal midasplayer.com, Kabel1 hat eine eigene Subdomain.
http://kabeleins.king.com
Nach deutschen Spielrecht dürfte es sowas eigentlich gar nicht geben,
also warum gibt es das und wiso darf dafür sogar noch Werbung gemacht werden.
Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, ein Spielhallenbetreiber der sowas zur
Verfügung stellt bekommt Ärger, aber ein Fernsehsender darf es.
Hallo ? Gehts noch ?
Autor
Beitrag
Meike
Guten Morgen Tapier,
27.04.2008 05:03 Gruß an allle,
danke für den link, kannte ich noch gar nicht.
Lies Dir mal die Geschäftsbedingungen durch, ganz spannend.
- wenn Du aus Malta bist, darfst Du nicht mitspielen
Anmerkung: es hätte mich schon sehr gefreut, wenn da auch mal gestanden hätte
"wenn Du Dich in Deutschland befindest, darfst Du nicht mitspielen", aber
Deutschland hat augenscheinlich nicht so große "Einflußmöglichkeiten" wie Malta
Frage: Gibt es gegen Malta eigentlich auch Klagen?
weiter steht da:
- wenn Du Buchmacher oder sein Vertreter bist, darfst Du nicht mitspielen
- wenn Du Dich in Estland befindest, musst Du mindestens 21 Jahre alt sein
Anmerkung: Selbst Estland hat die Anbieter besser im Griff als wir.
Wahrscheinlich soll der nachfolgende Hinweise für Deutschland gelten, aber zeigt
leider, dass man das Spielrecht nicht verstanden hat:
- Sie bestätigen ausdrücklich, dass sie keine Spiele in einem Staat spielen werden, in
dem die Teilnahme an Geschicklichkeitsspielen gegen Geld untersagt ist.
Natürlich darf man in Deutschland Geschicklichkeitsspiele gegen Geld unter
bestimmten Voraussetzungen spielen. - siehe Unbedenklichkeitsbescheinigung des
BKA und Anlage §5a SpielV Aber:
Wo ist denn die Zulassung / Genehmigung zur Veranstaltung dieser Spiele?
Und:
Wie sagte das VG Wiesbaden so schön, "das Internet ist kein geeigneter Ort im Sinne
der Spielverordnung."
Ich persönlich hatte ja auf die zentrale Glücksspielaufsicht gehofft, so dass diese
"Vorkommnisse", wie von Tapier gefunden, sofort mit den entsprechenden
Verfügungen belegt würden, aber leider sehe ich da im Moment immer noch keine
zentrale "Anlaufstelle".
Könnte man das nicht automatisieren mit der Glücksspielaufsicht?
D.h. Internetpräsenz mit online Anzeigemöglichkeit, so dass jeder Bürger, der
entsprechend Werbung / Angebote im Internet findet, diese mit entsprechendem link
online anzeigen kann.
Über eine zentrale Datenbank wird recherchiert, ob irgendwelche Erlaubnisse /
Genehmigungen vorliegen und wenn dies nicht der Fall ist, wird die OV
rausgeschickt / der Rechtsweg beschritten.
Autor
Beitrag
Als mildestes Mittel könnte man diesen " .com - Glücksspielanbietern" doch auferlegen,
dass sie als Startseite grundsätzlich erstmal groß "gedruckt" den Hinweis geben müssen,
wer aus welchen Staaten nachfolgende Seiten nicht lesen darf, geschweige sich an
den Spielen beteiligen darf.
Stelle ich zur Diskussion.
Gruß
Meike
eric
28.04.2008 11:44 quote-----------------------Und:
Wie sagte das VG Wiesbaden so schön, "das Internet ist kein geeigneter Ort im Sinne
der Spielverordnung."
-----------------------------
Warum nur für die Spielverordnung, denn was ich gar nicht verstehen kann:
Guckst Du:
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2046/artid/8365635
Demnächst Online-Spiel in Niedersachsen. Das kann doch eigentlich auch nicht sein,
gerade auch unter dem Aspekt des Spielerschutzes, oder ?!!
Meike: Dein Vorschlag mit den com.domains wird ins Leere gehen, oder glaubst Du
ernsthaft ein Betreiber in Nigeria oder sonstwo würde sich daran halten ?! (Nichts jetzt
gegen Nigeria ;-) ))
Wenn dann eher das Beispiel USA, wo alles verboten ist und vor allem die Banken
mit ins Boot kommen.
gruss
Rosewood
Aber auch in den USA sieht man ein, dass das Internet nun mal nicht komplett zu
28.04.2008 11:56 überwachen ist, zumindest nicht, wenn man auch noch die letzten Freiheitrechte
einschränken will.
Ein Internetverbot ist ja schön und gut aber leider völlig inpraktikabel, außer wir wollen
chinesische Verhältnisse.
Grüße
eric
Rsoewood, stimmt schon,
28.04.2008 23:08 ich sehe leider nur das Internet immer mehr als völlig unüberblickbare Masse von
kriminellen geldschneidern, da helfen ein paar (pseudo kontrollierte) angebote auch
nicht...
wenn es hier jemanden um schutz des bürgers geht und ich denke der ist hier sehr
notwendig, dann hilft wohl nur was radikales. ob das umsetzbar ist, bezweifel ich
allerdings auch... es sei denn china lol
Kölner
Wieso chinesische Verhältnisse? Über die Kreditkarten-Betreiber würde sich das Internet29.04.2008 08:48 Spiel durchaus unterbinden oder auch regulieren lassen....
Autor
Beitrag
Rosewood
Es gäbe natürlich noch die Möglichkeit das Angebot von Glücks- und Gewinnspielen fair
29.04.2008 08:52 (zwischen staatlichen und staatlich konzessionierten sowie privaten Anbietern) und
attraktiv zu regeln, mit entsprechenden gesetzlichen und steuerlichen
Rahmenbedingungen. Der "Zwang" dann ins Internetauszuweichen dürfte dann viel
geringer sein. Vielleicht könnte man auch das Internetangebot so regeln. Ein
deutscher Anbieter, welcher hier auch überwacht (geprüft) werden kann, ist mir doch
auch als Spieler lieber, als einer der in der Karibik sitzt.
Grüße
magnum
:moin: :moin:
29.04.2008 09:59
Hallo rosewood,
was verstehst Du unter den 3 Möglichkeiten:
1. staatlichen- und
2. staatlich konzessionierten- sowie
3. privaten-
Anbietern?
:danke:
Rosewood
Damit meinte ich das Glücksspielangebot des Staates (Casino usw.) und der
29.04.2008 11:34 gewerblichen Anbieter (Geld-Gewinn-Spiel-Geräte). Bzw. der staatlichen Casinos und
des staatlichen Glücksspielangebotes, der (privaten) staatliche lizensierten
Casiobetreiber und dem gewerblichen Spiel.
Grüße
gmg
@ alle
08.05.2008 12:58
Bezüglich eines totalen Verbotes für Internet-Glücksspiele in Deutschland habe ich
folgenden sehr informativen Artikel im Netz gefunden:
http://www.betting-law.de/cms/cms/front_content.php?idart=306
Auch sehr lesenswert - und vor allen Dingen technisch für einen Laien ( also mich
:biggrin: )verständlich gehalten - ist der zweite Teil mit der Darstellung der
Schweirigkeiten der geographischen Lokalisierung eines Internetbenutzers.
Fazit: Mission Impossible oder die Geheimdienste müssen ran ! :wink:
Grüße
Autor
Beitrag
Roland
Hallo gmg
08.05.2008 23:15 ich bin zwar neu im Forum und lese mir so einiges durch,mache mir meine
Gedanken. Mit den Onlinespielen habe ich mich noch nicht so beschäftigt. Denke ich
mir alles mal so weg und beginne mit dem lesen bei den Features - dann sehe ich
mit den Baukomponenten nichts anderes als einen Geldspieler.
Da muss ich bei dem Potential der Geräte wirklich umdenken.
Alle Gesetze elegant umgangen, keine Sperrzeit wie Spielhalle?
Überall einsetzbar...mir wird übel. :heul:
Meike hat wohl recht. Da wartet die neue Generation und niemand achtet darauf.
Heisst es nicht in der SpielV "Aufstellen darf nur Gaststätte oder Spielhalle" und
aufgestellt werden dürfen nur Geräte mit PTB-Zulassung oder so ähnlich - ich seh jetzt
nicht extra nach. Aber so richtig durchgesetzt hat das niemand bislang. Die
Onlinegeräte sind doch eigentlich überall oder zumindest solche die Online gehen
könnten und das hat den gleichen Stellenwert.
Muss ich mal ne Nacht drüber schlafen aber ganz toll finde ich das nicht.. :kopfkratz:
Guts nächtle
Roland
Autor
Beitrag
gmg
@ alle
29.05.2008 20:04
Eine geniale Werbung fand ich jetzt für das Online-Spiel bei:
isa.guide.de
Man lasse sich nicht von der Überschrift täuschen:
Zitat on
Wie man mit Roulette Systemen ein Vermögen machen kann
Von Mark R. V. Bhasin
Ich war in der Arbeit und die Arbeit war langweilig. Ich surfte auf Ebay rum und
schaute mir jede Menge unnütze Dinge an. Dann gab ich als Suchwort "Roulette" ein
und in der Ergebnisliste standen jede Menge narrensichere Roulettesysteme mit
welchen man garantiert jede Menge Geld gewinnen würde. Da ich im Herzen ja ein
Glücksspieler bin, habe ich eins der Systeme gekauft. Das System besagte, daß ich
immer wenn ich gewinne, den gleichen Betrag wieder setzen sollte und immer wenn
ich verliere, den Betrag verdoppeln sollte.
Was die Strategie allerdings narrensicher machen sollte, war die dazugehörige
Information, daß ein bestimmtes Online Casino einen Fehler in der Software hätte. Ich
kann Sie jetzt schon lachen hören, aber ich war damals jung, unerfahren und naiv. Ich
informierte meinen Kollegen über das narrensichere System und er erklärte sich sofort
bereit mitzumachen. Wir zahlten jeweils 400 USD ein und setzten uns an den
virtuellen Spieltisch, um zu spielen.
Bevor wir das Geld eingezahlt hatten, hatten wir uns schon darüber Gedanken
gemacht, was wir mit dem vielen Geld, welches wir gewinnen, machen werden:
Welches Auto würden wir uns kaufen, welches Haus würden wir erwerben. Außerdem
machten wir uns Gedanken darüber, wie wir dieses Geheimnis vor dem Rest der Welt
geheim halten könnten, da wir der Meinung waren, daß wenn dieses Geheimnis jemals
an die Öffentlichkeit käme, natürlich jeder damit spielen würde und deshalb keiner mehr
gewinnen könnte. Ich möchte an diesem Punkt nur kurz erwähnen, daß ich das System
bei Ebay gekauft hatte – eine der meistbesuchten Internetseiten dieser Welt.
Nachträgliche Erkenntnis und Einsicht ist eine wunderbare Sache. Schnell erkannten
wir jedoch, daß dieses narrensichere System nicht dazu geeignet war, unser Geld zu
vermehren. Wir erkannten, daß für uns das Attribut "narrensicher" schon einen
entscheidenden Hinweis darauf gegeben hatte, für wen dieses System gemacht
wurde … für NARREN!
Glücklicherweise kamen wir schnell wieder zur Besinnung und beschlossen unser
Vorhaben wieder aufzugeben. Wir schimpften noch eine Zeitlang über den Ebay
Verkäufer, welcher uns diesen Schrott verkauft hatte. Konnte dieser Typ denn nachts
ruhig schlafen? Natürlich, wir kamen zu dem Ergebnis, daß die großen Online Casinos
faire Spiele anbieten. Wenn uns aber jemand betrügt und uns 14 USD für ein nutzloses
E-Book abnimmt….. dann war das, als wenn er die Blinds klauen würde.
Ich öffnete den Kassenbereich und wollte den kleinen verbleibenden Rest meines
Geldes ausbezahlen lassen.
"Keine Auszahlung möglich, Sie müssen zuerst Einsätze in Höhe von 3.261 USD machen,
bevor Sie das Geld auszahlen lassen können" war die höfliche Antwort auf meine
Anfrage. Da ich keine Erfahrung mit Online Casinos hatte, wusste ich natürlich auch
nicht, daß es Bedingungen bezüglich der Auszahlung gab. Ich und mein Bekannter
Autor
Beitrag
waren frustriert! Das ist unser Geld! Was erlauben die sich!
Wir hatten gar nicht bemerkt, daß wir einen Deposit Bonus erhalten hatten und daß wir
mit Roulette diesen Bonus überhaupt nicht Freispielen konnten, um das Geld
auszahlen zu können. Wütend wie ich nun mal in diesem Moment war, habe ich meine
letzten 50 USD genommen und habe angefangen an einigen Video Slots zu spielen.
Ich fing langsam an Geld zu gewinnen. Lichter leuchteten, Räder drehten sich, im
Display erschienen Früchte und Goldbarren – Ich hatte eine Glückssträhne.
Ich schaffte es meinen Account bis auf 3.600 USD zu bringen. Ich hatte dafür nur zwei
glorreiche Stunden benötigt. Ich war mir allerdings nicht sicher, ob die Höhe meiner
Einsätze ausreichen würde, um das Geld auszahlen zu können
"Sie haben schon mehr eingesetzt, als Sie benötigen würden, um das Geld auszahlen
zu können. Sie können den gesamten Betrag auszahlen lassen, wenn Sie möchten"
antwortete mir der freundliche Herr vom Customer Support. Mein Herz klopfte wie
wild.
Unglaublich. Die wollten mich meine 50 Dollar nicht auszahlen lassen und nun zahle
ich 3600 USD aus. Es war einer der Momente im Leben, welche man nie mehr
vergisst und über welche man immer wieder gerne redet – der Tag an welchem ein
naiver, blauäugiger 20-Jahre alter Spieler, an den Video Slots 3.600 USD gewonnen
hat, weil er ein schreckliches Roulette System ausprobieren wollte.
Quelle:
http://casino.de.pokernews.com/
Zitat off
Deswegen noch einmal kurz zur Erinnerung:
Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine
"kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden
Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen.
Grüße
Autor
Beitrag
gmg
@ alle
30.05.2008 18:51
Wir erinnern uns, ich hatte von dem im Bild Nr. 1 dargestellten System der OnlineSpiele im Beitrag Nr. 9 zu diesem Post am 11. 04. 2008 gesprochen.
Vor kurzer Zeit hatte ich das Vergnügen, diesem System in einer Spielhalle "in Echt"
zu begegnen :wut:. Es war auf einem normalen Internetrechner aufgespielt. Ich
glaube, es standen mehrere Rechner nebeneinander (vgl. Bild 2 ).
Nach dem Einwurf von Geld kam man dann zum 3. Bild.
Und dann weiter zum 4. Bild, auf dem man erkennen kann, dass die Online-Spiele
angeboten werden.
Und wie man Bild Nr. 5 entnehmen kann, ging Online-Pokern natürlich auch....
Alles funktionierte so, wie es der Hersteller angeboten hatte !
Die Konsequenzen für den Betreiber ?? :heul: :lesen:
PS: Deswegen noch einmal kurz zur Erinnerung:
Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine
"kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden
Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen.
Grüße
Schadulke
Hallo,
20.09.2010 08:48
mittlerweile sind die Online-Casino-Webseiten die meistbesuchten im Internet. Laut
einer neuen Studie zeigen Statistiken, dass das Online-Glücksspiel in den letzten
Jahren so stark zugenommen hat, dass deren Webseiten nun zu den
meistbesuchten www gehören.
Laut der Studie hatten Online-Glücksspielseiten allein im Monat Juli 13,4 Millionen
Besucher verbuchen können, von denen 11% aus den Aktivitäten rund um die „World
Series of Poker“ Meisterschaft stammten, die ihren Höhepunkt erreichte und als
Hauptattraktion ein breites Spektrum an Zuschauern anzog.
http://www.spielautomatonline.de/nachrichten/online-casinos-gehoeren-zu-den-meistbesuchten-webseiten-im-netz
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
Autor
Beitrag
foerster
"Nachdem das Glücksspielmonopol in Deutschland gefallen ist stellt sichfür alle
23.09.2010 13:12 beteiligten Parteien die Frage, wie eine Neuregelung des Staatsvertrags sowohl den
fiskalischen Interessen des Staates wie auch den Ansprüchen privater Anbieter
genügen könnte. Um die Frage der optimalen zukünftigen Ausgestaltung
zufriedenstellend beantworten zu können muss jedoch zuerst geklärt werden, welche
Konsequenzen die unterschiedlichen Regulierungsformen des Marktes in der
Vergangenheit hatten und dementsprechend in Zukunft haben könnten. Mit eben
dieser Problemstellung beschäftigt sich die vorliegende Thesis."
http://isaguide.de/gaming/articles/30919_der_online_gambling_markt_in_deutschland_zur_leg
itimation_einer_legalisierung.html
foerster
Schadulke
25.09.2010 10:09 quote------------------------
mittlerweile sind die Online-Casino-Webseiten die meistbesuchten im Internet. Laut
einer neuen Studie zeigen Statistiken, dass das Online-Glücksspiel in den letzten
Jahren so stark zugenommen hat, dass deren Webseiten nun zu den
meistbesuchten www gehören.
-----------------------------
Obwohl die gesamte Branche boomt, gibt es allerdings einen Online-GlücksspielAnbieter, der unter allen anderen hervorsticht. PokerStars ist der unumstrittene
Spitzenreiter in Sachen Popularität und hat jetzt einen weiteren Rekord aufgestellt: Am
letzten Mittwoch wurde bei PokerStars die 50-Billionste Poker-Hand ausgespielt.
http://www.spielautomatonline.de/nachrichten/online-poker-industrie-stelltbesucherrekord-auf
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
Autor
Beitrag
foerster
Die Online Glücksspiel Industrie hat sich im letzten Jahr sehr vielen Veränderungen
13.10.2010 19:01 unterwerfen müssen, da immer mehr Länder vor allem im europäischen Raum dazu
übergegangen sind, Online Glücksspiel und Online Casino Angebote zu legalisieren.
Das machte es für die Online Casino Betreiber sehr schwierig, sich den spezifischen
Anforderungen die Sicherheit und ein faires Spiel betreffenden anzupassen.
Der Online Glücksspiel Hersteller Microgaming hat nun klar gemacht, dass die vielen
Veränderungen die Politik der Firma, allen Spielern in allen Ländern ein ultimativ faires
Spiel im Online Casino zu ermöglichen, weiterhin oberste Priorität hat.
In einem Interview gaben Chris Hobbs und Andy Clucas vom Microgaming
Mangament zu verstehen, dass bei der Erschließung neuer Online Glücksspielmärkte
alle Register in Sachen Sicherheit und Fairness gezogen würden. „Die Regulierung
von Märkten ist heutzutage ein Bestandteil des sich veränderten Glücksspiel Sektors“,
erklärt Geschäftsführer Roger Raatgever, „Microgaming gehört zu den wenigen
Unternehmen, die bereit sind, sich der Herausforderung der strengsten
Regulierungen zu stellen.“
Das Unternehmen hat außerdem bei der Einrichtung eCOGRA maßgeblich mitgewirkt.
eCOGRA ist eine unabhängige Initiative, die sich dafür einsetzt, dass Online Casino
Angebote ihren Spielern in allen Online Glücksspiel Sektoren maximale Sicherheit und
ein faires Spiel bieten.
Auf diese Weise ist Microgaming, die unter anderem zum Beispiel auch das Prime
Casino betreiben, bestens für den Start in neue und bereits bestehende Online
Glücksspiel Märkte gerüstet. „Sicherheit und faires Spiel sind die Vertrauensgrundlage
eines jeden Online Casinos“, so Raatgever, „Daran darf man nicht sparen.“
http://www.gamblingplanet.org/de/nachrichten/microgaming-bleibt-sicher/071010
foerster
Schadulke
Hallo,
16.10.2010 09:51
jetzt ist es soweit: Die Online-Casino-Branche gehört offiziell zu den größten Jobmärkten
weltweit. Sogar erste Bildungseinrichtungen haben diesen Trend erkannt und bieten
deshalb für Berufsanfänger ganz gezielt spezielle Weiterbildungsmaßnahmen zum
arbeitstechnischen Einstieg in die Online-Glücksspielindustrie an, sogenannte ELearning-Lehrgänge. Mehr dazu findet ihr hier:
http://www.spielautomatonline.de/nachrichten/erste-beruflicheweiterbildungsmassnahme-zum-online-glucksspiel
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
Autor
Beitrag
prochnau
Das Online-Casino William Hill hat sich mit Iovation zusammengetan, einem
25.10.2010 09:05 Unternehmen, dass gegen Kriminalität im Internet vorgeht. Von diesem Unternehmen
bekommt William Hill den sogenannten „Reputation Manager 360“ zur Verfügung
gestellt, eine Software, die auf Betrug und weitere gängige Online-GlücksspielProbleme spezialisiert ist und entsprechend zu bekämpfen versucht. Durch den
Einsatz dieser Software sollen auch die Kosten bei der Analyse von Betrugsfällen
gesenkt werden.
http://www.spielautomatonline.de/nachrichten/william-hill-setzt-sich-gegen-betrug-ein
Schadulke
Hallo,
28.10.2010 09:56
TV-Produzent Endemol will nun auch mit eigenen Casino-Games den OnlineGlücksspielmarkt erobern. Das Unternehmen plant eine völlig neue Art von Spielen, die
laut eigener Aussage "frischen Wind in die Branche bringen" sollen, indem sie
innovative Ideen mit Popkultur verknüpfen. So soll der Erfolg der populären TV-Formate
ins Internet übertragen werden, wobei man sich vor allem auf den Bekanntheitsgrad
der bereits bestehenden Shows wie "Big Brother" oder "Deal or no deal" verlässt.
Gleichzeitig will Endemol aber auch Spiele von Drittanbietern mit in sein OnlineProgramm aufnehmen. Mal sehen, was da auf uns zukommt.
http://www.spielautomatonline.de/nachrichten/tv-produzent-endemol-moechte-denonline-glucksspielmarkt-erobern
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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