Forum-Gewerberecht | Spielrecht | Online
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Forum-Gewerberecht | Spielrecht | Online-Spiele Autor Beitrag gmg @ alle 10.04.2008 20:17 gefunden beim Automatenmarkt: Zitat on Gauselmann: Investition in Online-Spiele-Plattform Die Merkur Interactive GmbH, ein Tochterunternehmen der Gauselmann Gruppe hat das Hamburger Unternehmen Edict zu 100 Prozent übernommen. Seit seiner Gründung im Jahr 1998 fokussiert sich das Unternehmen auf die Entwicklung von Software für Online-Kasinos und Backend-Spiel-Systeme im Bereich der digitalen Spieleangebote. Edict hatte die Online-Plattform für die Spielbanken in Hamburg und Wiesbaden entwickelt. Mit diesem Know-how sollen zukünftig die regulierten europäischen und internationalen Märkte ins Visier genommen werden, betont die Gauselmann Gruppe. „Mit Edict haben wir nun eine kleine, aber feine Ideenschmiede innerhalb der Gauselmann Unternehmensgruppe, deren Know-how und Kompetenz uns sicher helfen wird, auf unserem Weg zu einer exzellenten Adresse auch im Online-Gaming. Dieser neue Markt wird auch in Zukunft weiter stark wachsen und stellt somit für uns ein zukunftsträchtiges Geschäftsfeld dar“, so Ulrich Wüseke, Vorstandsmitglied der Gauselmann AG. Zitat off Habe ich schon gesagt, dass ich Online-Spiele nicht sonderlich mag, wenn ich sie voreingestellt auf einem Internet-Terminal in einer Spielstätte finde ? Ein kaufmännisch vernünftig handelnder Automatenkaufmann sollte solche Möglichkeiten - im eigenen finanziellen Interesse - auch gar nicht anbieten! Die paar"Groschen" Internetnutzungsgebühr sind doch NICHTS an Umsatz im Vergleich zu dem Spieler, der sein Geld in die Geldspielautomaten in der Spielstätte einwirft. Es sei denn, man bekommt Prozente von der Online-Spiele-Plattform. :wink: Grüße Kölner Online-Spiele werden ja auch nur in der Spielhalle gespielt^^ 11.04.2008 09:17 Autor Beitrag Rosewood @ gmg 11.04.2008 09:46 "Habe ich schon gesagt, dass ich Online-Spiele nicht sonderlich mag, wenn ich sie voreingestellt auf einem Internet-Terminal in einer Spielstätte finde ? Ein kaufmännisch vernünftig handelnder Automatenkaufmann sollte solche Möglichkeiten - im eigenen finanziellen Interesse - auch gar nicht anbieten! Die paar"Groschen" Internetnutzungsgebühr sind doch NICHTS an Umsatz im Vergleich zu dem Spieler, der sein Geld in die Geldspielautomaten in der Spielstätte einwirft. Es sei denn, man bekommt Prozente von der Online-Spiele-Plattform" Ich denke Meike ist hier im Forum die Unternehmensberaterin :-) Ich dachte, das hier ist ein -im weitesten Sinne- Gewerberechtsforum. Das hier immer einseitig mit wagen Unterstellungen gegen bestimmte Unternehmen und Unternehmensformen "geschossen" wird, ist ja gerade noch zu ertragen, aber das Beamte jetzt auch noch zu Beratern werden und ihre persönlichen Befindlichkeiten zu bestimmten Spielformen hier posten, finde ich doch -gelinde gesagt- sehr befremdlich. Im übrigen konnte ich in der eingestellten Pressemeldung gar nichts darüber finden, dass diese Onlinespiele in Spielstätten angeboten werden sollen. Es hat sich vielleicht noch nicht in jede Amststube herumgesprochen, aber Onlinespiele kann man auch mit einem PC spielen, mit dem man sonst hier Beiträge einstellt :wink: Grüße Kölner Rosewood 1 11.04.2008 09:57 gmg 0 wie wird sich das Spiel entscheiden? Kann gmg nachlegen? ;-) Rosewood @ kölner 11.04.2008 10:00 DAS HIER IST KEIN ONLINE-SPIEL! :Zeigefinger: Autor Beitrag Kölner Apropos Online-Spiele. 11.04.2008 10:35 Da war doch noch was .... 03.04.2008 Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnt Beschwerde des Landes ab und bestätigt Genehmigung der Spielbanken Niedersachsen GmbH zum Betrieb eines OnlineCasinos Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute die Nichtzulassungsbeschwerde des Landes Niedersachsen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom August 2007 zum Betrieb eines Online-Casinos der Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) zurückgewiesen. „Damit hat das Urteil Rechtskraft und wir werden unverzüglich die Startvorbereitungen treffen“, so Geschäftsführer Rainer Chrubassik. Einer noch ausstehenden Genehmigung der Spiele stehe nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes und schriftlicher Aussage des Finanzministeriums aus dem vergangenen Jahr nichts im Wege. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte 2007 entgegen der Auffassung des Landes bestätigt, dass die SNG bereits die Konzession für den Betrieb eines Internet-Casino im Bundesland habe. Vorangegangen war eine Klage auf Feststellung der Genehmigung der SNG, nachdem das Land diese überraschend im Februar 2007 für das betriebsfertige Internetangebot verweigert hatte. Auch nach Auffassung des VG Hannovers enthalte die geltende Gesetzeslage bereits die Genehmigung hierfür. Aus dem zur Begründung der Genehmigungsversagung durch das Niedersächsische Finanzministerium herangezogene Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 28. März 2006 sei kein generelles Verbot von Glücksspielen im Internet herzuleiten. Das Niedersächsische Spielbankgesetz ermöglicht auch nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages den Betrieb eines Online-Casinos für und in Niedersachsen. „Es ist erfreulich, dass wir nun die Möglichkeit bekommen, unser sicheres und den Auflagen von Jugend- und Spielerschutz nachkommendes Angebot bereitzustellen. Denn ein Verbot von Glücksspielangeboten im Internet ist nicht durchzusetzen. Die Realität des World WideWeb ist nicht zurückzudrehen. Nur ein reguliertes Glücksspielangebot im Internet kann dem ordnungsrechtlichen Auftrag zur Kanalisierung nachkommen und das Ausweichen auf illegale Angebote verhindern. Diesem Auftrag werden wir nun nachkommen“, sagte Chrubassik abschließend. Quelle: www.spielbanken-niedersachsen.de Rosewood Das mag gmg bestimmt auch nicht! 11.04.2008 10:42 Autor Beitrag gmg Hallo rosewood, hallo Kölner. 11.04.2008 20:11 Klar kann man Online-Spiele von jedem Rechner spielen. Es gibt nur dann ein kleines Probelm, wenn sich der Rechner in einer Spielstätte befindet. Es handelt sich dabei um eine konzessionierte Räumlichkeit. Zutreffend ist natürlich auch, dass in der Pressemitteilung nicht gesagt wird, dass diese Spiele in Spielstätten angeboten werden sollen. Ist aber leider Fakt, dass solche Spiele in Spielstätten angeboten und gespielt werden. Komme ich nachher in einem gesonderten Beitrag noch mal drauf zu sprechen. Wenn der grösste deutsche Hersteller von Spielgeräten und Betreiber von mehr als 200 konzessionierten Spielstätten sich dann solch eine kleine spezielle Technikschmiede einverleibt, frage ich mich natürlich wofür. Aus dem zitierten Urteil finde ich die folgende Passage interessant: Nur ein reguliertes Glücksspielangebot im Internet kann dem ordnungsrechtlichen Auftrag zur Kanalisierung nachkommen und das Ausweichen auf illegale Angebote verhindern. Weitere Urteile zum Glücksspielstaatsvertrag bleiben abzuwarten. Ich wage keine Prognose, in welche Richtung demnächst das Pendel schwingen wird. Grüße gmg @ alle 11.04.2008 21:07 Wie angekündigt, jetzt mal ein bisschen an Informationen zu diesem Bereich. Frage: Was haben wir denn hier auf diesem Bild ? Ein Internetterminal. Also nichts besonderes?? Grüße gmg @ alle 11.04.2008 21:10 Ich zeige mal einige weitere Bilder der Funktionen dieses Internet-Terminals. Grüße Autor Beitrag eric @gmg: 11.04.2008 21:23 sauber recherchiert, hut ab. :respekt: dass dies kein "Internet-terminal" im eigentlichen sine ist, sieht man zwar schon am gehäuse, internetterminal sind in der regel wirklich nur pc`s. das was du zeigst ist ein rechner mit geknackter (novo) oder magic games (vermute ich eher) software drauf, und nebenbei mit internetfunktionalität, wie sie quasi jeder pc hat. aber das weisst du ja alles selber. ich nehme mal an der hersteller ist auch bekannt, also ab an meike diese info. :brief: nebenbei: das sind die (neuen) kriminellen kisten, die aus dem verkehr muessen und nix mit herkoemmlichen geldspielgeräten zu tun haben..oder ist da gar eine ptb zulassung dran ;-) Autor Beitrag gmg @ alle 11.04.2008 21:26 Man hat also an diesem Terminal folgende Möglichkeiten: Die Nutzung als: 1) ein Internet-Terminal 2) ein Offlinespiel-Gerät 3) ein Online-Spiel-Gerät Was sagt uns dazu der Anbieter? ......Jeden Tag arbeiten wir an unseren Terminals und versuchen für Sie und Ihren Lokal / Cafe das Beste zugeben. Damit wollen wir Ihnen nicht nur unseren Service anbieten, sondern entlasten Sie beispielsweise bei der Auswahl oder Konfiguration des Internet-Terminals...... .....Derzeit mehr als 2000 Gerate in Deutschland..... .....Wir bieten Ihnen viele neue und interessante Spiele an. Zum Beispiel das Spiel BLACK JACK, mit diesem Spiel spielen die Terminal-Nutzer auf Zeit. Somit kann der Terminal-Nutzer Online-Zeit gewinnen oder verlieren. Dieses Spiel haben wir vor 12 Monaten eingeführt und eine positive Erfahrung gemacht. Der Umsatz der InternetTerminals ist in meisten Fallen um 100% gestiegen. Zurzeit entwickeln wir ein neues Spiel „POCKER“, dieses ist momentan als BETA-Version verfügbar und kann auf Anfrage mit installiert werden. Im Durchschnitt bringt ein mit BLACK-JACK ausgestattetes Internet-Terminal monatlich zwischen 800 und 1000 Euro Gewinn ein. Ein Terminal ohne BLACK JACK bringt monatlich 300 bis 500 Euro Gewinn ein. Mit diesen Spielen wird unseren Kunden ebenfalls eine Internet-Jackpot-Option angeboten. Mit dieser Option gewinnen die Terminal-Nutzer „Online-Zeit“ mittels eines automatischen Jackpot-Systems...... Was sagt uns dazu die Spielverordnung? SpielV § 6a Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten, wenn diese als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen oder Chancenerhöhungen anbieten oder wenn auf der Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben, ausgezahlt, auf Konten, Geldkarten oder ähnliche zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien aufgebucht werden. Die Rückgewähr getätigter Einsätze ist unzulässig. Die Gewährung von Freispielen ist nur zulässig, wenn sie ausschließlich in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt werden und nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen werden können. Grüße Autor Beitrag gmg Hallo eric, 11.04.2008 21:39 nein, da ist natürlich keine PTB-Zulassung dran. Mich hat auch eher die vom Anbieter genannte Anzahl von 2000 Geräten in Deutschland irritiert ! Dann der Jackpot.... Es gibt also eine Menge zu tun! Magic Games aus der Sekundäraufstellung zu nehmen ist natürlich einfacher, aber man gibt sein Bestes.... und falls Du die Handynummer des Anbieters haben möchtest.... :wink: Ich hatte es schon in einem anderen Threat erwähnt: Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine "kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen. Grüße Meike Hallo Eric, 12.04.2008 05:42 ich hatte doch schon mehrfach geschrieben, welche "netten" Internet-PCs auf der IMA vorgestellt wurden. - da sind viele dran vorbei gelaufen, da waren viele Entscheidungsträger und jeder konnte sich die Hersteller zu den System anschauen (daher ist der Ruf nach mir jetzt etwas niedlich) Wir hatten hier schon eigene Themen zu Internet-PCs in Spielstätten, die die Direktlinks zu online-casinos u.a. geben. Das wird die neue Fungame-Generation. Da bin ich fest von überzeugt. Von vielen wurde ich damals mit meinen Beiträgen belächelt und harsch kritisiert und jetzt aufeinmal der Schwenk, weil man glaubt eine Novoline-Oberfläche erkannt zu haben. Im staatlichen Casino wird übrigens auch virtuelles Roulette und Dolphins Pearls angeboten. Wenn Ihr Euch jetzt beginnt aufzuregen, dann aber bitte gradlienig, wegen der Rechtssystematik und dann müsstet Ihr auch die Konsequenzen dazu einläuten. Gruß Meike eric wie hier von anderen schon gesagt: 12.04.2008 09:28 JEDER PC kann dazu missbraucht werden, egal ob ein Gehäuse drumherum oder halt ein PC aus dem Supermarkt. Das ist aber ein Kampf gegen Windmühlen. Wenn aber explizit mit diesen PC`s bzw. der der Software dafür geworben wird, liegt doch ihmo vielleicht schon ein Verstoss vor, oder nicht ? Warum darf dann soetwas überhaupt vertrieben/angeboten werden ? Bitte an der Quelle ansetzen. Natuerlich darf es auch nicht aufgestellt werden. Autor Beitrag gmg @ alle 12.04.2008 17:04 Machen mir mal weiter mit den Angeboten des www: siehe Anlage: Grüße gmg @ alle 12.04.2008 17:12 Was sagt uns jetzt der Anbieter zu diesem Produkt ? Zitat on Angebot im Auftrag eines gewerblichen Kunden. Erst TESTEN dann KAUFEN! Sie bieten hier auf einen Mietvertrag eines Unterhaltungsterminal der neusten Generation auf PC-Basis. Sie haben kein Risiko und können nur gewinnen! Das Gerät darf überall aufgestellt werden, da es sich nicht um einen Geldspielautomaten mit Auszahlung handelt und Sie können damit sofort Geld verdienen. Neuste Generation von Spielautomaten - PC Touchscreen Terminal inkl. Standfuß - inkl. 10 Spiele - Multigame alle Spiele möglich - NV 10 Geldscheinakzeptor - keine Münzen - Onlinespiele möglich Punkte löschen möglich mit Karte über das Kartenlesegerät - Internetzugang / Spiele - Musikbox - Informations-Terminal - Produktverkauf - Gastronomie - Sportwetten und vieles mehr! Das Gerät kann überall aufgestellt werden, geringer Platzbedarf, keine Laufzeitbegrenzung oder Lizenz nötig, da es sich um einen Unterhaltungsautomaten handelt. Zitat off Ich sage da mal nichts mehr zu ausser: Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine "kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen. Grüße Autor Beitrag gmg @ alle 19.04.2008 19:17 Machen mir mal weiter mit den Angeboten des www: siehe Anlage: Grüße Autor Beitrag gmg @ alle 20.04.2008 14:04 Was gibt uns jetzt der Anbieter für Hintergrundinformationen ? Zitat On Onlinegames - die Zukunft im Spiele- und Entertainmentmarkt Der Automaten und Spielemarkt befindet sich im Umbruch. Die Anforderungen der Spieler, die Möglichkeiten der modernen Technik und verschiedene Rahmenbedingungen verlangen nach neuen Ideen und Lösungen. Onlinegames sind heute eine innovative Alternative zum klassichen Automatenmarkt. Sie bieten unzählige Vorteile und ermöglichen ein Wachstum, welches ausschließlich auf diesem Wege zu erreichen ist. X bietet Aufstellern und Händlern bereits heute eine professionelle Lösung die in Ihrer Art einzigartig ist. Jahrelange Erfahrung im Automaten- und Onlinemarkt haben eine praxisnahe und lukrative Produktpalette geschaffen. Sehen Sie selbst... Das Konzept Die technischen Möglichkeiten der heutigen Zeit bilden die Grundlage für unser absolut einzigartiges Onlinegame-Konzept. Vorbei ist die Zeit, das nur soviele Spieler spielen konnten wie Automaten vorhanden waren. Vorbei ist auch die Zeit, als Sperrstunden und Feiertage den Spieler den Zugriff auf Ihr Entertainmentprogramm verwehrten. X bietet mit den Onlinegames eine vielfältige Gamelandschaft, die dem Aufsteller/Anbieter ein bisher nicht genutztes Spieler- und Umsatzpotential eröffnet. Gespielt werden kann nun nicht mehr nur am Automaten vor Ort. X macht Internetterminals und PC´s absofort ebenso lukrativ wie hochpreisige Spielsysteme. Zudem Internetterminals auch im Hinblick auf die neuen Rahmenbedingungen eine interessante Alternative darstellen. Einer der der Hauptvorteile ist, die Unabhängigkeit der Spieler. Die Kunden des Aufstellers, welche eindeutig dem Aufsteller zugeordnet sind, können jederzeit und überall spielen. Der Aufsteller verdient mit, egal wo und wann das Spiel stattfindet. Ob im Hotel, im Urlaub, zu Hause, im Büro, im Internetcafe oder einfach überall wo der Spieler einen Zugang zu Internet findet. Und er spielt nicht bei einem annonymen Onlinecasino - Nein - er spielt bei seinem Aufsteller und seine Gewinne landen auf seinem Onlinekonto, welches er von überall einsehen kann. Regelmäßige Spieleneuheiten die mit professioneller Grafik bestechen, halten den Spieler bei Laune und verhindern sein Abwandern zu anderen Anbietern. Der Spieler erfährt einen ungewohnten Komfort, den er schnell zu schätzen lernt. Problemlose Aufbuchungen via e-Office, Prepaidcard oder Umbuchung (Spielerkonten). Aber nicht nur der Spieler erfährt eine neue Welt. Der Aufsteller/Händler, der heute XOnlinegames anbietet hat zu jeder Zeit die volle Übersicht über seine gesamten Spieler und seinen gesamten Geräte. Die komfortablen Administrationstools sind wie die Spiele auch Online und ermöglichen "live" aktuelle Spielstände, gesamt Umsätze, Auswertungen uvm. einzusehen. Mit X weiß der Aufsteller jederzeit was los ist. Der Anbieter muss auch nicht länger hochpreisigen Hard-/Softwareprodukte vorfinanzieren. X bietet professionelle Software zu umsatzabhängigen Mietpreisen. Auch im Hardwarebereich bietet X einzigartige Möglichkeiten. Theke- oder Standgeräte, Internetterminals mit eigener Browsersoftware oder auch der Umbau bestehender Geräte kann von X geliefert oder geleistet werden. Neue Spiele, neue Kosten? Nicht mehr bei X. Wenn Sie Anbieter von X Onlinegames sind erhalten Sie alle Neuheiten, egal ob neue Profi-Games oder Administrationssoftware, die Updates sind kostenlos und bei lokalen Geräten ohne Probleme zu installieren. Autor Beitrag Terminal ATM bezeichnet die Automatenversion der X-Onlinegames. Sie kann auf alle Automaten betrieben werden, welche PC basierend sind und über einen DSL Anschluss an das Internet angeschlossen werden können. Features Stand- oder Thekenterminal vorinstallierte X Gamesoftware startklar konfiguriert integrierter Securityhardware Münz-/Scheinprüfer POS Thermodrucker 17 Zoll Touchscreen 1024x768 Pixel DSL Installationssupport PDF-Dokumentation Komfortable Automatenverwaltung Optionale Module/Services e-Web Browsersoftware e-Office Onlineverwaltungssoftware Umbau bestehender Automaten Prepaid Cards Voraussetzungen funktionsbereiter DSL-Anschluss Sicherheitshinterlegung Securitydongle Internet Browser Y ist die X Browsersoftware über die Sie sowohl gewöhnliche Internetangebote nutzen können, als auch insbesondere das Onlinegame-Angebot von X. Die Software kann auf Automaten, Internetterminals und Home-PCs genutzt werden. Features Zeitgesteuerte Browser-Surfsoftware X Gamesoftware Professionelle Betriebssystemsicherung Bannerlink zu X Onlinegames Externe Securityhardware DSL Installationssupport PDF-Dokumentation Optionale Module/Services e-Office Onlineverwaltungssoftware Umbau/Nutzung bestehender PC´s Individualisierte Startseite Münz-/Scheinprüfer Prepaid Cards Voraussetzungen Autor Beitrag funktionsbereiter DSL-Anschluss PC mit Win2000 oder XP 256 RAM, Proz. ab 2000 MHz. 1024 x768 Px. Auflösung office Zu einer professionellen Onlinelösung gehört auch eine komfortable Administration. Mit XOffice ist es zu erstenmal möglich, alle Entertainmentangebote, egal ob Automat, Internetterminal oder Homeuser, live und in Echtzeit zu kontrollieren und zu verwalten. Features Kundenkontos eröffnen und verwalten Auf-/Abbuchung Kontodatenabfrage Umsatzaufstellung pro Spieler Umsatzgesamtübersicht Endgeräteübersicht In/Out Statistik Gamestatistik Optionale Module/Services Rechteverwaltung Anbindung weiterer Teilnehmer (Wirte, Techniker etc.) Voraussetzungen funktionsbereiter DSL-Anschluss PC mit Win2000 oder XP 256 RAM, Proz. ab 2000 MHz Sicherheitsdongle 800x600 Px. Auflösung Home (Homeuser) Die Ultimative Wachstumschance. Kunden können ab sofort überall spielen . Features Kostenlose X Gamesoftware als Download aus dem Internet. Annonym und ohne absolut Spam und Werbefrei. Automatisierter Updateservice Alle Umsätze Ihrer Kunden werden, egal wo der Kunde spielt, Ihrem Umsatz zugeordnet. Optionale Module/Services Prepaid-Cards Voraussetzungen funktionsbereiter DSL-Anschluss PC mit Win2000 oder XP 256 RAM, Proz. ab 2000 MHz. 1024 x768 Px. Auflösung Die Vorteile liegen klar auf der Hand! Internet, DSL, und intelligente Software ermöglichen heute, den Spielern und den Anbietern ganz neue Perspektiven. Eine professionelle Lösung wie X bietet daher sehr viele Vorteile. Aber sehen Sie selbst: Vielseitiges Angebot X Onlinegames können auf verschiedene Spielplattformen gespielt werden. Automaten(ATM), Internet-terminals und Home-PCs können genutzt werden. Live Auswertungen Autor Beitrag Alle Spielangebote können übersichtlich und in Echtzeit beobachtet und kontrolliert werden. Alte Automaten nutzen X kann auf vielen bestehenden Automaten ohne große Umbauten genutzt werden. Unsere Hardware-Profis beraten Sie gerne. Chancen sichern Mit X sind Sie den verändertern Marktanforderung schon heute mehr als gewachsen. Einfach Professionelle Lösungen die ohne großes technisches Knowhow zu installieren und zu betreiben sind. Schnell & Preiswert X Onlinegames können Sie einfach mieten und gleich loslegen. Es sind keine hohen Einstiegsinvestitionen notwendig. Rund um die Uhr Ihre Kunden können spielen wann immer und wo immer sie wollen. 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche. Feiertage und Sperrzeiten gehören der Vergangenheit an. Lukrative Internetplätze Bieten Sie auf Ihren Internetplätzen neben dem WWW auch Onlinegames an. Mehr Spieler X ermöglicht es, das Ihre Kunden auch zu Hause, im Büro oder an jedem anderen Internetterminal spielen können und Sie verdienen dabei immer mit. Top Spiele Alle Games entsprechen den höchsten Anforderungen an Grafik und Bedienung. +Kostenlose Updates X entwickelt laufend neue Spiele und Lösungen, welche der X-Anbieter natürlich kostenlos mitnutzen kann. Zitat off Es gibt eine Menge an Informationen ! Ich möchte jetzt auch gar nicht mit der Spielverordnung argumentieren. Wenn sich diese Systeme in Zukunft durchsetzen werden, kann sie kaum noch ein Kontrollorgan überprüfen. Ich sage da mal nichts mehr zu ausser: Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine "kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen. Grüße Autor Beitrag Kay Löffler gmg schrieb: 21.04.2008 08:53 "Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine "kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen." Du hast diese Forderung ja bereits öfters hier gestellt und fast gar keine Resonanz erhalten. Daher bekenne ich mich ausdrücklich zu Deiner Idee! Auch ich sagte in den ersten Monaten des Jahres 2006, als die neue SpielVO auf dem Markt war: Wie soll man das (als nichttechnischer und und nichtspielender Beamter) noch kontrollieren? Besser der Gesetzgeber hätte gesagt: Alles, was in einer Spielhalle steht, benötigt eine Zulassung, auch dubiose Gedlwechselautomaten, die zum Teil ja mit GSG verbunden sind. Ausgenommen lediglich der Zigaretten, Kaffee- und Kondomautomat. Also: Meine Zustimmung hast Du, gmg! Bernd1234 21.04.2008 09:18 quote-----------------------Original von gmg Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine "kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen. Grüße ----------------------------- Hallo gmg, das ist der beste Vorschlag, den ich hier seit langem gelesen habe. So einfach wäre doch alles und auch schnell und unbürokratisch umzusetzen! 100% Zustimmung! Nur sollte man das Wörtchen "Spielstätte" entfernen und diese Regelung auf alle Bereiche ausdehnen. Gruß Bernd Rosewood Zumindest ein interessanter Ansatz! 21.04.2008 09:21 Grüße Autor Beitrag gmg Hallo Bernd, 23.04.2008 17:17 Entschuldigung für diese falsche Begrifflichkeit in meinem Post ! Gemeint war/ist natürlich der gesamte Aufstellbereich. Sowohl die Primäraufstellung ( Entertainmentcenter, Spielhalle, Spielstätte usw. ) als auch der Bereich der Sekundäraufstellung ( alles was nicht Entertainmentcenter, Spielhalle, Spielstätte etc. ist ). Danke für Deinen Hinweis, damit ich meine Auffassung klarstellen konnte ! Grüße gmg @ alle 23.04.2008 21:20 Kommen wir noch einmal auf meinen vorletzten Beitrag zurück: Dort wird angegeben, dass mit Prepaid-Cards gezahlt wird. Ich habe mal ein Bild dieser Prepaid-Cards beigefügt. Was sagt uns nun der Hersteller zu der Zahlung mit Prepaid-Cards: Zitat on Prepaid Cards für Gamesoftware und Surfterminal Prepaid Cards sind flexibel und lassen sich bestens auch zur Kundenwerbung einsetzen. Buchen Sie bequem auf zu jeder Zeit an jedem Ort - per Prepaidcard Features Rückseitige Rubbel-PIN Werte 10 bis 100€ Hochwertige Creditcard-Material Nutzbar auch für Web Surfterminal Optionale Module/Services Eigenes Kartendesign Individueller Wert ist ebenfalls lieferbar. Zitat off Die Cards sind viel individueller als eine Kreditkarte. Diese könnte man ja zurückverfolgen. Grüße Autor Beitrag gmg Zum Abschluß dieses Beitrags - zumindest von meiner Seite - anbei noch ein paar 23.04.2008 21:37 sehr schöne Bilder aus dem Internet - dem Bereich der Online-Spiele - wo man tatsächlich im Internet an einem virtuellen Geldspielgerät um Geld spielen kann als Anlage zu diesem Post. Was sagt uns der Betreiber dieser Online-Spiel-Plattform ? Willkommen bei XYZ! Bei uns können Sie in der vertrauten Atmosphäre Ihres Zuhauses dem Automatenspiel frönen. Unsere Internet-Spielothek hat rund um die Uhr geöffnet! Es gibt die Möglichkeiten bis zu 2 Automaten gleichzeitig zu spielen. 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Grüße Autor Beitrag Meike Hallo gmg, 24.04.2008 05:41 die Unterscheidungsmöglichkeit in zwei Zulassungen, wie von Dir vorgeschlagen, funktioniert nicht, da die GewO eine andere Systematik hat. Hier mein Vorschlag, auf Grundlage der bestehenden GewO und SpielV, da müsste man in der GewO nur einen § (ähnlich siehe 3.) einfügen und dafür könnte man den § 6a SpielV überleiten für Behörde XY in einen §13a SpielV und analog §§12,13 SpielV einführen. 1. Zulassung, PtB Geldspielgeräte, bei denen der Ausgang des Spiels nicht maßgeblich durch das Geschick des Spielers beeinflusst werden kann und der Gewinn in Waren oder Geld besteht Hilfreich wäre hier auch eine Definition des Wortes Geldspielgerät, so dass die Weite der Begrifflichkeit gesetzlich verankert ist und dass klar gestellt ist, dass der sogenannte Zufall auch nach Außen verlagert sein kann. 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung, BKA Geldspielgeräte oder Spiele, bei denen der Ausgang des Spiels maßgeblich durch das Geschick des Spielers beeinflusst werden kann und der Gewinn in Waren oder Geld besteht 3. hier könnte Zulassung Übrige, Behörde XY kommen Geldspielgeräte oder Spiele, welche nicht unter 1. oder 2. fallen, bzw. nicht von der Ausnahmebestimmung der Anlage zu § 5a SpielV getragen sind und gewerblich aufgestellt werden sollen Gruß an Alle, zum oben dargestellten bargeldlosen bezahlen, hatte ich hier schon mehrfach "gemeckert". Wenn man das Internet durchforstet und sich Spielstätten (konzessionierte oder nicht konzessionierte) anschaut, findet man mittlerweile eine riesige Bandbreite. Für mich persönlich völlig erschreckend, weil hier Transfers ins Ausland ermöglicht werden, ohne Kontrollmöglichkeit. Bevor jetzt wieder einige sauer aufschreien, dass ich hier den Überwachungsstaat propagiere, so sollten diese im Vorfeld ins GWG und KWG schauen und sehen, dass dort bereits einige Vorschriften vorhanden sind, wie eigentlich mit Auslandstransfers zu verfahren ist. Frage an die Aufstellerschaft: Hatten Euch Anbieter von Internetplätzen über die aufgespielte Software (es sind verschiedene "Pakete" im Umlauf) umfassend informiert in Bezug auf den möglichen Zugang zu online-casinos und aufgespielten online-Spielen ? Wurdet Ihr über Sperrsoftwarepakete informiert? - getreu dem Motto , man will nicht, dass der Kunde das Geld aus der Kneipe trägt - Gruß Meike Autor Beitrag eric Hallo Meike, 24.04.2008 14:43 soo schlecht ist Dein Vorschlag mit der Dreiteilung (es ist ja ähnlich zu gmg`s kleiner und grosser PTB-Zulassung, wenn auch sicher formal korrekter) gar nicht, aber bitte erkläre mir eines: Warum bitte schön, fallen die Geldspielgeräte, welche in Casinos aufgestellt werden da nicht auch rein? Wenn schon Gesetzessystematik ändern, dann richtig . Jetzt bitte nicht mit anderem Recht (Gewerbe zu Glücksspiel) argumentieren. Das ist (dann) auch auf den Prüfstand zu stellen. Denn die Geräte sind technisch sehr ähnlich und während "bei den Spielstättenbetreibern" alles reglementiert werden soll, gilt für die (zum Grossteil ja auch privaten) Spielbanklizenznehmer ein totaler Freibrief. Und dies in allen Belangen hierzu: Anzahl, Abstände, Gewinn-Verlusthöhen, völlig variable Quoten, legale Vernetzung jeder Art, Jackpötte bis in den Millionenbereich. PS: Zudem stelle ich mir unter dem Aspekt des effektiven Verwaltungshandelns eine Zulassun für ein Kiddie-Ride oder einen Kicker ehrlich gesagt als Überreglementierung vor. gruss PPS: Zu den von gmg gezeigten Online-Spielen und Bildern und Meikes Ansatz dazu habe ich mir die Seite mal angeschaut: Betreiber ist eine Ltd. mit Sitz in Zypern, die Zielgruppe der Seite sitzt m.E. noch fast nur hier in D. Dies hat aber mit den hier tätigen Spielstättenbetreibern soviel zu tun, wie ein Milchbauer mit einem Tankstellenkonzern. Ich sehe hier eher die Parallele zu den Online-Wettanbietern und insbesondere auch zu den Online-Pokeranbietern. Dies ist also eher rechtlich schwer angreifbare Konkurrenz zu allen legalen Glücksspielbereichen in bekannter Grauzonenmanier. gruss Meike Hallo Eric, 25.04.2008 05:25 ich hatte keinen Vorschlag zur Änderung der Gesetzessystematik gemacht, sondern auf der Gesetzessystematik aufgesattelt und präzisiert. Wenn Du bestehende Gesetzessystematik ändern willst, mache dafür doch ein neues Thema auf, dann können wir über die Punkte entsprechend diskutieren. Aber beachte auch die Gefahren, die das für Eure Branche beinhaltet. Willst Du Verhältnisse wie in Frankreich, der Schweiz oder GB? Gruß Meike Rosewood Meike wird zur Hüterin des gewerblichen Gewinnspieles. Das fällt schwer zu glauben! 25.04.2008 08:46 :weisnicht: Autor Beitrag eric Ok der Threadtitel passt nicht mehr ganz hierbei.. 25.04.2008 09:25 Meike eine Einfügung eines neuen Paragraphen in die bestehende bundeseinheitliche GewerbeOrdnung mit Querverweisen kann sehr wohl eine Änderung der Gesetzessystematik sein. Da reicht manchmal die Einfügung eines Wortes in ein Gesetz, um alles zu ändern , nur am Rande erwähnt.:wink: aber stimmt ist hier falsch. trotzdem kurzer nachtrag: @Meike zu Deiner Warnung: ich möchte natürlich keine solchen verhältnisse, ich möchte damit nur die zweischneidigkeit aufzeigen. die ich nenne sie mal "Spielkulturen" der einzelnen länder sind ja durchaus verschieden (historisch) gewachsen und als solches immer schwer vergleichbar. andererseits stört mich das immer mehr einseitige rumhacken und prüfen auf die spielstättenbetreiber mit gleichzeitigen nichtbeachten des pseudostaatlichen handelns..schlimmer noch es wird sogar gesetzlich sanktioniert ! ->> nicht umsonst ist der glücksspielstaatsvertrag in der judikative und literatur sehr umstritten; der grund liegt aber ihmo nicht in der fehlenden einbeziehung der spielstätten, was von staatlich motivierten interessengruppen (oder direkter : spielbankenbetreibern und deren nahe stehenden lobbyisten) behauptet wird, sondern in der die aktuelle rechtslage völlig ausser acht lassenden politischen beschlussfassung. allgmein gesagt: es ist leider in deutschland eine lage entstanden, in der immer mehr gesetze zwar mit heisser nadel gestrickt und verabschiedet werden, aber gerade deswegen oft vor den gerichten gekippt werden, die qualität vermisse ich sehr.. bestes beispiel ist das Steuerrecht. :wut: gmg Hallo Meike, 25.04.2008 20:44 wie das Kind später mal - vorausgesetzt es würde kommen - genannt wird, ist mir ehrlich gesagt total egal. Es muß auch nicht nach mir benannt werden. Ich will hier lediglich Denkanstösse geben! Mir erscheint es wichtig, dass sowohl die Aufstellerschaft als auch die kontrollierenden Organe Rechtssicherheit bekommen ! Die Ausführung meiner Gedanken - überlasse ich den Profis ! Ich bin mir nämlich bewusst, dass ich nicht von allen Sachen die grosse Ahnung habe. Grüße Autor Beitrag tapier OK, Meike hier ist mal wieder was für dich: 26.04.2008 21:46 Der Privatsender Kabel1 macht nun Werbung für ein Online-Skat-Spiel. Der Betreiber ist wieder mal midasplayer.com, Kabel1 hat eine eigene Subdomain. http://kabeleins.king.com Nach deutschen Spielrecht dürfte es sowas eigentlich gar nicht geben, also warum gibt es das und wiso darf dafür sogar noch Werbung gemacht werden. Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, ein Spielhallenbetreiber der sowas zur Verfügung stellt bekommt Ärger, aber ein Fernsehsender darf es. Hallo ? Gehts noch ? Autor Beitrag Meike Guten Morgen Tapier, 27.04.2008 05:03 Gruß an allle, danke für den link, kannte ich noch gar nicht. Lies Dir mal die Geschäftsbedingungen durch, ganz spannend. - wenn Du aus Malta bist, darfst Du nicht mitspielen Anmerkung: es hätte mich schon sehr gefreut, wenn da auch mal gestanden hätte "wenn Du Dich in Deutschland befindest, darfst Du nicht mitspielen", aber Deutschland hat augenscheinlich nicht so große "Einflußmöglichkeiten" wie Malta Frage: Gibt es gegen Malta eigentlich auch Klagen? weiter steht da: - wenn Du Buchmacher oder sein Vertreter bist, darfst Du nicht mitspielen - wenn Du Dich in Estland befindest, musst Du mindestens 21 Jahre alt sein Anmerkung: Selbst Estland hat die Anbieter besser im Griff als wir. Wahrscheinlich soll der nachfolgende Hinweise für Deutschland gelten, aber zeigt leider, dass man das Spielrecht nicht verstanden hat: - Sie bestätigen ausdrücklich, dass sie keine Spiele in einem Staat spielen werden, in dem die Teilnahme an Geschicklichkeitsspielen gegen Geld untersagt ist. Natürlich darf man in Deutschland Geschicklichkeitsspiele gegen Geld unter bestimmten Voraussetzungen spielen. - siehe Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA und Anlage §5a SpielV Aber: Wo ist denn die Zulassung / Genehmigung zur Veranstaltung dieser Spiele? Und: Wie sagte das VG Wiesbaden so schön, "das Internet ist kein geeigneter Ort im Sinne der Spielverordnung." Ich persönlich hatte ja auf die zentrale Glücksspielaufsicht gehofft, so dass diese "Vorkommnisse", wie von Tapier gefunden, sofort mit den entsprechenden Verfügungen belegt würden, aber leider sehe ich da im Moment immer noch keine zentrale "Anlaufstelle". Könnte man das nicht automatisieren mit der Glücksspielaufsicht? D.h. Internetpräsenz mit online Anzeigemöglichkeit, so dass jeder Bürger, der entsprechend Werbung / Angebote im Internet findet, diese mit entsprechendem link online anzeigen kann. Über eine zentrale Datenbank wird recherchiert, ob irgendwelche Erlaubnisse / Genehmigungen vorliegen und wenn dies nicht der Fall ist, wird die OV rausgeschickt / der Rechtsweg beschritten. Autor Beitrag Als mildestes Mittel könnte man diesen " .com - Glücksspielanbietern" doch auferlegen, dass sie als Startseite grundsätzlich erstmal groß "gedruckt" den Hinweis geben müssen, wer aus welchen Staaten nachfolgende Seiten nicht lesen darf, geschweige sich an den Spielen beteiligen darf. Stelle ich zur Diskussion. Gruß Meike eric 28.04.2008 11:44 quote-----------------------Und: Wie sagte das VG Wiesbaden so schön, "das Internet ist kein geeigneter Ort im Sinne der Spielverordnung." ----------------------------- Warum nur für die Spielverordnung, denn was ich gar nicht verstehen kann: Guckst Du: http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2046/artid/8365635 Demnächst Online-Spiel in Niedersachsen. Das kann doch eigentlich auch nicht sein, gerade auch unter dem Aspekt des Spielerschutzes, oder ?!! Meike: Dein Vorschlag mit den com.domains wird ins Leere gehen, oder glaubst Du ernsthaft ein Betreiber in Nigeria oder sonstwo würde sich daran halten ?! (Nichts jetzt gegen Nigeria ;-) )) Wenn dann eher das Beispiel USA, wo alles verboten ist und vor allem die Banken mit ins Boot kommen. gruss Rosewood Aber auch in den USA sieht man ein, dass das Internet nun mal nicht komplett zu 28.04.2008 11:56 überwachen ist, zumindest nicht, wenn man auch noch die letzten Freiheitrechte einschränken will. Ein Internetverbot ist ja schön und gut aber leider völlig inpraktikabel, außer wir wollen chinesische Verhältnisse. Grüße eric Rsoewood, stimmt schon, 28.04.2008 23:08 ich sehe leider nur das Internet immer mehr als völlig unüberblickbare Masse von kriminellen geldschneidern, da helfen ein paar (pseudo kontrollierte) angebote auch nicht... wenn es hier jemanden um schutz des bürgers geht und ich denke der ist hier sehr notwendig, dann hilft wohl nur was radikales. ob das umsetzbar ist, bezweifel ich allerdings auch... es sei denn china lol Kölner Wieso chinesische Verhältnisse? Über die Kreditkarten-Betreiber würde sich das Internet29.04.2008 08:48 Spiel durchaus unterbinden oder auch regulieren lassen.... Autor Beitrag Rosewood Es gäbe natürlich noch die Möglichkeit das Angebot von Glücks- und Gewinnspielen fair 29.04.2008 08:52 (zwischen staatlichen und staatlich konzessionierten sowie privaten Anbietern) und attraktiv zu regeln, mit entsprechenden gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Der "Zwang" dann ins Internetauszuweichen dürfte dann viel geringer sein. Vielleicht könnte man auch das Internetangebot so regeln. Ein deutscher Anbieter, welcher hier auch überwacht (geprüft) werden kann, ist mir doch auch als Spieler lieber, als einer der in der Karibik sitzt. Grüße magnum :moin: :moin: 29.04.2008 09:59 Hallo rosewood, was verstehst Du unter den 3 Möglichkeiten: 1. staatlichen- und 2. staatlich konzessionierten- sowie 3. privaten- Anbietern? :danke: Rosewood Damit meinte ich das Glücksspielangebot des Staates (Casino usw.) und der 29.04.2008 11:34 gewerblichen Anbieter (Geld-Gewinn-Spiel-Geräte). Bzw. der staatlichen Casinos und des staatlichen Glücksspielangebotes, der (privaten) staatliche lizensierten Casiobetreiber und dem gewerblichen Spiel. Grüße gmg @ alle 08.05.2008 12:58 Bezüglich eines totalen Verbotes für Internet-Glücksspiele in Deutschland habe ich folgenden sehr informativen Artikel im Netz gefunden: http://www.betting-law.de/cms/cms/front_content.php?idart=306 Auch sehr lesenswert - und vor allen Dingen technisch für einen Laien ( also mich :biggrin: )verständlich gehalten - ist der zweite Teil mit der Darstellung der Schweirigkeiten der geographischen Lokalisierung eines Internetbenutzers. Fazit: Mission Impossible oder die Geheimdienste müssen ran ! :wink: Grüße Autor Beitrag Roland Hallo gmg 08.05.2008 23:15 ich bin zwar neu im Forum und lese mir so einiges durch,mache mir meine Gedanken. Mit den Onlinespielen habe ich mich noch nicht so beschäftigt. Denke ich mir alles mal so weg und beginne mit dem lesen bei den Features - dann sehe ich mit den Baukomponenten nichts anderes als einen Geldspieler. Da muss ich bei dem Potential der Geräte wirklich umdenken. Alle Gesetze elegant umgangen, keine Sperrzeit wie Spielhalle? Überall einsetzbar...mir wird übel. :heul: Meike hat wohl recht. Da wartet die neue Generation und niemand achtet darauf. Heisst es nicht in der SpielV "Aufstellen darf nur Gaststätte oder Spielhalle" und aufgestellt werden dürfen nur Geräte mit PTB-Zulassung oder so ähnlich - ich seh jetzt nicht extra nach. Aber so richtig durchgesetzt hat das niemand bislang. Die Onlinegeräte sind doch eigentlich überall oder zumindest solche die Online gehen könnten und das hat den gleichen Stellenwert. Muss ich mal ne Nacht drüber schlafen aber ganz toll finde ich das nicht.. :kopfkratz: Guts nächtle Roland Autor Beitrag gmg @ alle 29.05.2008 20:04 Eine geniale Werbung fand ich jetzt für das Online-Spiel bei: isa.guide.de Man lasse sich nicht von der Überschrift täuschen: Zitat on Wie man mit Roulette Systemen ein Vermögen machen kann Von Mark R. V. Bhasin Ich war in der Arbeit und die Arbeit war langweilig. Ich surfte auf Ebay rum und schaute mir jede Menge unnütze Dinge an. Dann gab ich als Suchwort "Roulette" ein und in der Ergebnisliste standen jede Menge narrensichere Roulettesysteme mit welchen man garantiert jede Menge Geld gewinnen würde. Da ich im Herzen ja ein Glücksspieler bin, habe ich eins der Systeme gekauft. Das System besagte, daß ich immer wenn ich gewinne, den gleichen Betrag wieder setzen sollte und immer wenn ich verliere, den Betrag verdoppeln sollte. Was die Strategie allerdings narrensicher machen sollte, war die dazugehörige Information, daß ein bestimmtes Online Casino einen Fehler in der Software hätte. Ich kann Sie jetzt schon lachen hören, aber ich war damals jung, unerfahren und naiv. Ich informierte meinen Kollegen über das narrensichere System und er erklärte sich sofort bereit mitzumachen. Wir zahlten jeweils 400 USD ein und setzten uns an den virtuellen Spieltisch, um zu spielen. Bevor wir das Geld eingezahlt hatten, hatten wir uns schon darüber Gedanken gemacht, was wir mit dem vielen Geld, welches wir gewinnen, machen werden: Welches Auto würden wir uns kaufen, welches Haus würden wir erwerben. Außerdem machten wir uns Gedanken darüber, wie wir dieses Geheimnis vor dem Rest der Welt geheim halten könnten, da wir der Meinung waren, daß wenn dieses Geheimnis jemals an die Öffentlichkeit käme, natürlich jeder damit spielen würde und deshalb keiner mehr gewinnen könnte. Ich möchte an diesem Punkt nur kurz erwähnen, daß ich das System bei Ebay gekauft hatte – eine der meistbesuchten Internetseiten dieser Welt. Nachträgliche Erkenntnis und Einsicht ist eine wunderbare Sache. Schnell erkannten wir jedoch, daß dieses narrensichere System nicht dazu geeignet war, unser Geld zu vermehren. Wir erkannten, daß für uns das Attribut "narrensicher" schon einen entscheidenden Hinweis darauf gegeben hatte, für wen dieses System gemacht wurde … für NARREN! Glücklicherweise kamen wir schnell wieder zur Besinnung und beschlossen unser Vorhaben wieder aufzugeben. Wir schimpften noch eine Zeitlang über den Ebay Verkäufer, welcher uns diesen Schrott verkauft hatte. Konnte dieser Typ denn nachts ruhig schlafen? Natürlich, wir kamen zu dem Ergebnis, daß die großen Online Casinos faire Spiele anbieten. Wenn uns aber jemand betrügt und uns 14 USD für ein nutzloses E-Book abnimmt….. dann war das, als wenn er die Blinds klauen würde. Ich öffnete den Kassenbereich und wollte den kleinen verbleibenden Rest meines Geldes ausbezahlen lassen. "Keine Auszahlung möglich, Sie müssen zuerst Einsätze in Höhe von 3.261 USD machen, bevor Sie das Geld auszahlen lassen können" war die höfliche Antwort auf meine Anfrage. Da ich keine Erfahrung mit Online Casinos hatte, wusste ich natürlich auch nicht, daß es Bedingungen bezüglich der Auszahlung gab. Ich und mein Bekannter Autor Beitrag waren frustriert! Das ist unser Geld! Was erlauben die sich! Wir hatten gar nicht bemerkt, daß wir einen Deposit Bonus erhalten hatten und daß wir mit Roulette diesen Bonus überhaupt nicht Freispielen konnten, um das Geld auszahlen zu können. Wütend wie ich nun mal in diesem Moment war, habe ich meine letzten 50 USD genommen und habe angefangen an einigen Video Slots zu spielen. Ich fing langsam an Geld zu gewinnen. Lichter leuchteten, Räder drehten sich, im Display erschienen Früchte und Goldbarren – Ich hatte eine Glückssträhne. Ich schaffte es meinen Account bis auf 3.600 USD zu bringen. Ich hatte dafür nur zwei glorreiche Stunden benötigt. Ich war mir allerdings nicht sicher, ob die Höhe meiner Einsätze ausreichen würde, um das Geld auszahlen zu können "Sie haben schon mehr eingesetzt, als Sie benötigen würden, um das Geld auszahlen zu können. Sie können den gesamten Betrag auszahlen lassen, wenn Sie möchten" antwortete mir der freundliche Herr vom Customer Support. Mein Herz klopfte wie wild. Unglaublich. Die wollten mich meine 50 Dollar nicht auszahlen lassen und nun zahle ich 3600 USD aus. Es war einer der Momente im Leben, welche man nie mehr vergisst und über welche man immer wieder gerne redet – der Tag an welchem ein naiver, blauäugiger 20-Jahre alter Spieler, an den Video Slots 3.600 USD gewonnen hat, weil er ein schreckliches Roulette System ausprobieren wollte. Quelle: http://casino.de.pokernews.com/ Zitat off Deswegen noch einmal kurz zur Erinnerung: Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine "kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen. Grüße Autor Beitrag gmg @ alle 30.05.2008 18:51 Wir erinnern uns, ich hatte von dem im Bild Nr. 1 dargestellten System der OnlineSpiele im Beitrag Nr. 9 zu diesem Post am 11. 04. 2008 gesprochen. Vor kurzer Zeit hatte ich das Vergnügen, diesem System in einer Spielhalle "in Echt" zu begegnen :wut:. Es war auf einem normalen Internetrechner aufgespielt. Ich glaube, es standen mehrere Rechner nebeneinander (vgl. Bild 2 ). Nach dem Einwurf von Geld kam man dann zum 3. Bild. Und dann weiter zum 4. Bild, auf dem man erkennen kann, dass die Online-Spiele angeboten werden. Und wie man Bild Nr. 5 entnehmen kann, ging Online-Pokern natürlich auch.... Alles funktionierte so, wie es der Hersteller angeboten hatte ! Die Konsequenzen für den Betreiber ?? :heul: :lesen: PS: Deswegen noch einmal kurz zur Erinnerung: Alles, was in einer Spielstätte aufgestellt ist, sollte eine "grosse""( GSG) und eine "kleine" ( Nicht-GSG ) PTB-Zulassung haben. Die Geräte, die keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, sollten nicht aufgestellt werden dürfen. Grüße Schadulke Hallo, 20.09.2010 08:48 mittlerweile sind die Online-Casino-Webseiten die meistbesuchten im Internet. Laut einer neuen Studie zeigen Statistiken, dass das Online-Glücksspiel in den letzten Jahren so stark zugenommen hat, dass deren Webseiten nun zu den meistbesuchten www gehören. Laut der Studie hatten Online-Glücksspielseiten allein im Monat Juli 13,4 Millionen Besucher verbuchen können, von denen 11% aus den Aktivitäten rund um die „World Series of Poker“ Meisterschaft stammten, die ihren Höhepunkt erreichte und als Hauptattraktion ein breites Spektrum an Zuschauern anzog. http://www.spielautomatonline.de/nachrichten/online-casinos-gehoeren-zu-den-meistbesuchten-webseiten-im-netz Viele Grüße, Gerd Schadulke Autor Beitrag foerster "Nachdem das Glücksspielmonopol in Deutschland gefallen ist stellt sichfür alle 23.09.2010 13:12 beteiligten Parteien die Frage, wie eine Neuregelung des Staatsvertrags sowohl den fiskalischen Interessen des Staates wie auch den Ansprüchen privater Anbieter genügen könnte. Um die Frage der optimalen zukünftigen Ausgestaltung zufriedenstellend beantworten zu können muss jedoch zuerst geklärt werden, welche Konsequenzen die unterschiedlichen Regulierungsformen des Marktes in der Vergangenheit hatten und dementsprechend in Zukunft haben könnten. Mit eben dieser Problemstellung beschäftigt sich die vorliegende Thesis." http://isaguide.de/gaming/articles/30919_der_online_gambling_markt_in_deutschland_zur_leg itimation_einer_legalisierung.html foerster Schadulke 25.09.2010 10:09 quote------------------------ mittlerweile sind die Online-Casino-Webseiten die meistbesuchten im Internet. Laut einer neuen Studie zeigen Statistiken, dass das Online-Glücksspiel in den letzten Jahren so stark zugenommen hat, dass deren Webseiten nun zu den meistbesuchten www gehören. ----------------------------- Obwohl die gesamte Branche boomt, gibt es allerdings einen Online-GlücksspielAnbieter, der unter allen anderen hervorsticht. PokerStars ist der unumstrittene Spitzenreiter in Sachen Popularität und hat jetzt einen weiteren Rekord aufgestellt: Am letzten Mittwoch wurde bei PokerStars die 50-Billionste Poker-Hand ausgespielt. http://www.spielautomatonline.de/nachrichten/online-poker-industrie-stelltbesucherrekord-auf Viele Grüße, Gerd Schadulke Autor Beitrag foerster Die Online Glücksspiel Industrie hat sich im letzten Jahr sehr vielen Veränderungen 13.10.2010 19:01 unterwerfen müssen, da immer mehr Länder vor allem im europäischen Raum dazu übergegangen sind, Online Glücksspiel und Online Casino Angebote zu legalisieren. Das machte es für die Online Casino Betreiber sehr schwierig, sich den spezifischen Anforderungen die Sicherheit und ein faires Spiel betreffenden anzupassen. Der Online Glücksspiel Hersteller Microgaming hat nun klar gemacht, dass die vielen Veränderungen die Politik der Firma, allen Spielern in allen Ländern ein ultimativ faires Spiel im Online Casino zu ermöglichen, weiterhin oberste Priorität hat. In einem Interview gaben Chris Hobbs und Andy Clucas vom Microgaming Mangament zu verstehen, dass bei der Erschließung neuer Online Glücksspielmärkte alle Register in Sachen Sicherheit und Fairness gezogen würden. „Die Regulierung von Märkten ist heutzutage ein Bestandteil des sich veränderten Glücksspiel Sektors“, erklärt Geschäftsführer Roger Raatgever, „Microgaming gehört zu den wenigen Unternehmen, die bereit sind, sich der Herausforderung der strengsten Regulierungen zu stellen.“ Das Unternehmen hat außerdem bei der Einrichtung eCOGRA maßgeblich mitgewirkt. eCOGRA ist eine unabhängige Initiative, die sich dafür einsetzt, dass Online Casino Angebote ihren Spielern in allen Online Glücksspiel Sektoren maximale Sicherheit und ein faires Spiel bieten. Auf diese Weise ist Microgaming, die unter anderem zum Beispiel auch das Prime Casino betreiben, bestens für den Start in neue und bereits bestehende Online Glücksspiel Märkte gerüstet. „Sicherheit und faires Spiel sind die Vertrauensgrundlage eines jeden Online Casinos“, so Raatgever, „Daran darf man nicht sparen.“ http://www.gamblingplanet.org/de/nachrichten/microgaming-bleibt-sicher/071010 foerster Schadulke Hallo, 16.10.2010 09:51 jetzt ist es soweit: Die Online-Casino-Branche gehört offiziell zu den größten Jobmärkten weltweit. Sogar erste Bildungseinrichtungen haben diesen Trend erkannt und bieten deshalb für Berufsanfänger ganz gezielt spezielle Weiterbildungsmaßnahmen zum arbeitstechnischen Einstieg in die Online-Glücksspielindustrie an, sogenannte ELearning-Lehrgänge. Mehr dazu findet ihr hier: http://www.spielautomatonline.de/nachrichten/erste-beruflicheweiterbildungsmassnahme-zum-online-glucksspiel Viele Grüße, Gerd Schadulke Autor Beitrag prochnau Das Online-Casino William Hill hat sich mit Iovation zusammengetan, einem 25.10.2010 09:05 Unternehmen, dass gegen Kriminalität im Internet vorgeht. Von diesem Unternehmen bekommt William Hill den sogenannten „Reputation Manager 360“ zur Verfügung gestellt, eine Software, die auf Betrug und weitere gängige Online-GlücksspielProbleme spezialisiert ist und entsprechend zu bekämpfen versucht. Durch den Einsatz dieser Software sollen auch die Kosten bei der Analyse von Betrugsfällen gesenkt werden. http://www.spielautomatonline.de/nachrichten/william-hill-setzt-sich-gegen-betrug-ein Schadulke Hallo, 28.10.2010 09:56 TV-Produzent Endemol will nun auch mit eigenen Casino-Games den OnlineGlücksspielmarkt erobern. Das Unternehmen plant eine völlig neue Art von Spielen, die laut eigener Aussage "frischen Wind in die Branche bringen" sollen, indem sie innovative Ideen mit Popkultur verknüpfen. So soll der Erfolg der populären TV-Formate ins Internet übertragen werden, wobei man sich vor allem auf den Bekanntheitsgrad der bereits bestehenden Shows wie "Big Brother" oder "Deal or no deal" verlässt. Gleichzeitig will Endemol aber auch Spiele von Drittanbietern mit in sein OnlineProgramm aufnehmen. Mal sehen, was da auf uns zukommt. http://www.spielautomatonline.de/nachrichten/tv-produzent-endemol-moechte-denonline-glucksspielmarkt-erobern Viele Grüße, Gerd Schadulke In diesem Thema befinden sich folgende Anhänge: - Internet Terminal1.jpg 78,23 KB - Internet Terminal 4 Surfansicht.gif 35 KB - Internet Terminal 3 dolfins.gif 28,11 KB - Internet Terminal 2 Online Spiele.gif 33,23 KB - touchscreen Terminal1.jpg 695,35 KB - bar-top gerät.jpg 17,14 KB - Internetpoint gerät.jpg 21,06 KB - pre_@-table gerät.jpg 21,07 KB - sattelite gerät.jpg 21,40 KB - homeuser gerät.jpg 16 KB - prepaid cards verschriftet.jpg 10,42 KB - Funny.jpg 28,11 KB - Pirates.jpg 20,40 KB - RiskoMax.jpg 31 KB - Thunder.jpg 22,06 KB - X-Mas.jpg 28,02 KB - Internet Terminal 4 Surfansicht.gif 35 KB - Bild013.jpg 176,45 KB - Bild003a.jpg 213,30 KB - Bild004.jpg 193,32 KB - Bild006.jpg 232,40 KB - Thesis.pdf 600 KB Powered by: PDF Thread Hack 1.0 Beta 2 © 2004 Christian Fritz Powered by Burning Board 2.3.6 pl2 © 2001-2004 WoltLab GmbH