Schifffahrt 2012-1 - Fachbereich Verkehr
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Schifffahrt 2012-1 - Fachbereich Verkehr
E 11130 01 2012 www.verdi.de Fachbereich Verkehr Der ver.di-Report Seiten 5 – 9 Piraterie – Mehr Sicherheit oder Mogelpackung? 2 | NACHRICHTEN Aktuelles Schlichtung beim LBV e.V läuft Die Tarifparteien hatten sich im Dezember 2011 zu einer gemeinsamen Vorgehensweise der Überarbeitung bestehender tariflicher Ergebnisse im Lotsbetriebsverein e.V. geeinigt. Diese freiwillige Schlichtung kommt gut voran – unter der Führung des Landesrichters Rath. Nach gemeinsamen Bekundungen und unter Einbeziehung der Gremien (Tarifkommission LBV e.V/ver.di) scheint es wahrscheinlich, dass im April 2012 ein abschließendes Ergebnis vorliegt. Ziel ist es, eine Einbindung der LBV-Regelungen an das Gesamttarifwerk der Branche – HTV/MTV See – zu erzielen. Knackpunkt wird in diesem Zusammenhang die Frage der Entwicklung des HTV sein. Wir khb werden weiter berichten. Die Maritime Wörtersammlung ist erschienen Sakautzky Geitmann Jörgens Nun ist endlich die MaritiMaritime Wörtersammlung me Wörtersammlung in Lernhilfe zwei Bänden (Deutsch – Englisch und Englisch – Deutsch) erschienen. Die Bände orientieren sich an Fachwissen und -begriffen zu den fünf Lernhilfen für die Ausbildung zum Schiffsmechaniker. Die Lernhilfen haben unmittelbar mit dazu beigetragen, die Ausbildungsziele zu erreichen und fanden die Anerkennung der Auszubildenden sowie Ausbilder. Wie auch bei den bereits veröffentlichten Lernhilfen haben sich der Verband Deutscher Reeder und die Gewerkschaft ver.di mit einem Sponsoring an der Fertigung dieser beiden Bände beteiligt. Ebenso hat sich diesmal das AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH daran beteiligt. Dafür saPeter Geitmann gen die Autoren: Vielen Dank! Deutsch – Englisch Englisch – Deutsch Brücken, Wach und Decksdienst Schiff und Ladung Schiffsmaschinenbetrieb Schiffssicherung Arbeits- und Sozialrecht Nähere Informationen zu den Lernhilfen gibt es unter www.sakautzky-web.de ISBN 978 – 3 – 86805 –784 – 3 01/2012 | Deutsche Binnenreederei AG in äußerst schwerem Fahrwasser Die Gewerkschaftsmitglieder und die Beschäftigten der Deutschen Binnenreederei AG (DBR) haben sich zu einer ungewöhnlichen Maßnahme des Drucks auf die Geschäftsführung entschlossen. Nachdem die Geschäftsführung (polnische Odra Gruppe) zwar in der Zeitung ständig von einer Gemeinsamkeit mit den Beschäftigten spricht, ist die Realität eine vollkommen andere. Der Betriebsrat und das Betriebsverfassungsgesetz werden vollkommen negiert. Vereinbarte Termine zur Fortführung der Tarifverhandlungen werden unter fadenscheinigen Gründen ständig abgesagt. Geschäftsführer lassen sich mit Medaillen der SolidarnoscBewegung auszeichnen und treten diese Bewegung im eigenen Unternehmen mit Füßen – und der Aufsichtsrat schaut zu. ver.di geht nunmehr davon aus, dass das Binnenschifffahrtsunternehmen nur „ausgeblutet“ werden soll, um mittels Unternehmenshülle die Kabotageregelungen in der deutschen Binnenschifffahrt zu nutzen. Gleichzeitig wird illegale Arbeitnehmerüberlassung auf den Binnenschiffen organisiert und im großen Stil Lohndumping betrieben. Aus diesem Grund werden gegenwärtig sämtliche Überstunden in der Schifffahrt abgelehnt und es wird Dienst nach Vorschrift geleistet. Die Geschäftsführung provoziert mit diesem Führungsstil eine eskalierende Situation des Arbeitskampfes. ver.di wird die Binnenschiffer und Gewerkschaftmitglieder mit aller Kraft zur Lösung der tariflichen und sozialen Fragen unterstütkhb zen. Aktionswoche 2012 wirft Schatten voraus Die erfolgreiche ITF-Aktionswoche im Ostseeraum zur Verhinderung des Tarif-und Sozialdumpings wirft Schatten voraus. ver.di bereitet gegenwärtig die Aktionswoche (36. KW) seminaristisch vor. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass in bewährter Form – Hafenarbeiter und Seeleute – die Kontrollgruppen in den Ostsee- und Nordseehäfen gebildet werden. Das Seminar für die Kontrollgruppen findet am 4. bis 6. Juni 2012 in Bremen statt. Interessenten melden sich umgehend bei Bernd Losch ([email protected]) bzw. KarlHeinz Biesold ([email protected]). Details werkhb den noch im Baltic Committee im Mai festgelegt. KOMMENTAR Schifffahrtspolitik Inhalt Das Wasser bleibt kabbelig Nachrichten n den letzten Ausgaben schrieben wir, dass das Maritime Bündnis in ruhiges Fahrwasser gekommen ist. Leider sind wir noch nicht am Ende der Schritte zum Erreichen des ruhigen Fahrwassers (siehe Seite 4). Dennoch haben wir, und wenn ich wir schreibe meine ich die Mitstreiter für das bewährte Bündnis (ver.di, Parlamentarier, Kollegen im BMVBS und die Küstenländer), noch nicht den letzten Schritt getan. Aber es wird nicht aufgegeben, weil es für die Beschäftigung und Ausbildung am deutschen maritimen Standort keinerlei Alternative gibt. Dringend notwendig ist es, dass das BMVBS sich an die Spitze der Gesamtbewegung stellen muss. Das Monitoringtreffen muss sofortig einberufen werden, um gegebenenfalls gemeinsam nächste Schritte zu beraten und festzulegen. Die Festlegungen im Bundeshaushalt müssen untersetzt werden, um 2013 mit neuer, besserer Basis die bisherige Politik zur Standort- und Ausbildungssicherung fortzuführen. ver.di hatte bereits 2011 – auch auf der 7. Maritimen Konferenz in Wilhelmshaven – vorgeschlagen das Bündnis weiterzuentwickeln. Dabei geht es um bessere Ausbildung und sozial gesicherte Arbeitsplätze für Seeleute. Wir erwarten in diesem Prozess endlich Schritte. Die arbeitslos gemeldeten Seeleute in der Zentralen Heuerstelle Hamburg sprechen ein beredtes Zeugnis, wie wir mit ausgebildeten Seeleuten umgehen. Zertifikate können nicht ausgefahren werden und soziale Sicherheit wird der Billigflagge geopfert. Vollkommen kontraproduktiv und bündnisschädlich ist die Politik einzelner Reeder, nun erst einmal mehr Fahrzeuge unter Billigflagge zu bringen. Wer so handelt stellt die Ziele des Bündnisses in Frage und gießt Wasser auf die Mühlen der Bündnisverhinderer – auch im zuständigen Ministerium. Das Bündnis ist nicht nur eine Frage der Finanzen, das hat die Bundesfachgruppe Schifffahrt ständig betont, sondern eine Frage der Zukunft der deutschen Seeleute, der europäischen Seeleute und deren hohen sozialen Standards. Wer daran dreht, dreht an der Zerstörung dieser Ziele, nicht nur aus moralischen Gesichtspunkten, sondern als personelle und finanzielle Basis der nahen Zukunft. Kabbelig ist auch das Wasser in der Bundesrepublik in Fragen der Piraterie. Die scheinheilige Diskussion um mehr Sicherheit an Bord durch „private Sicherheitsdienste“ kann man nur so bezeichnen. Die Polizeigewerkschaft im DGB, ebenso ver.di, haben mehrfach der Koordinierungsgruppe vorgeschlagen, wie man das Problemlösen kann: Langsamfahrer/Niedrigfreiborder mit Bundespolizei begleiten Koordiniertes Handeln aller Marinen im Indischen Ozean Unterstützung Somalias an Land zum Aufbau der gesetzlichen Infrastruktur Strikte Umsetzung der Best Management Practices Maßnahmen der IMO und nicht mit schrittweiser Hochrüstung an Bord und der gleichzeitigen Karl-Heinz Biesold Kriminalisierung der Schiffsführung. I Aktuelles | 2 Kommentar Foto: privat Das Wasser bleibt kabbelig 3 Maritimes Bündnis Ausbildung und Beschäftigung ist keine Dispositionsmasse 4 Piraterie Sicherheitsdienste – mehr Sicherheit oder Mogelpackung? 5–7 Meinung der Bundesfachgruppe zum Thema 6 Seeleute haben das Leid zu tragen 7 – 9 Schiffsunglück A wake-up call for shipping 9 – 10 Notwendigkeit erweiterter Krisenausbildung bei Kreuzfahrtschiffen 10 IMO promises rules re-think 11 Der Berufsstand des Kapitäns wurde in Misskredit gebracht 11 Binnenschifffahrt Arbeitszeitvereinbarung in der Binnenschifffahrt 12 Social partners sign working time agreement for inland waterways 13 Ausbildung Straight ahead – der Bereich Seefahrt in Warnemünde ist voll auf Kurs 14 – 15 Rätsel Kreuzworträtsel Maritim 16 Newsletter Traditionsschiff Dampfer Welle 17 Mitgliederwerbung ver.di-Beitrittserklärung GUV/FAKULTA 18 – 19 Impressum Der ver.di-Report Schifffahrt, Nr. 1, März 2012 · Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Fachgruppe Schifffahrt, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin v.i.S.d.P.: Frank Bsirske, Christine Behle · Bearbeitung: Karl-Heinz Biesold, Telefon (0 30) 69 56 26 30, Fax (0 30) 69 56 38 20, Internet: www.verdi.de Gesamtherstellung und Druck: alpha print medien AG, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt, www.alpha-print-medien.de · Titelgrafik: © dpa-infografik | 01/2012 3 | 4 MARITIMES BÜNDNIS Ausbildung und Beschäftigung ist keine Dispositionsmasse Die Fragen des Maritimen Bündnisses sind noch nicht in trockenen Tüchern iese Aufstockung war damit verknüpft, dass die Deutschen Reeder einen Eigenbeitrag von mindestens 30 Millionen Euro jährlich zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung leisten sollen. Wo klemmt es jetzt: Gegenwärtig laufen noch die Detailabstimmungen mit den Ministerien, insbesondere zur Erhebung des Eigenbeitrages der Reeder. Die Frage, die in diesem Zusammenhang zu klären ist, ist die rechtlich verbindliche Ansiedelung des Fonds – öffentlich rechtlich oder privater Fonds. Diese Fragen müssen nun endlich geklärt werden, um insbesondere die Beschäftigungssicherung – die Zukunft der jungen, ausgebildeten Seeleute – genau zu definieren. Ausserdem sollten alle Beteiligten bis Ende des Monats März 2012 mindestens die Ausbildungsförderung entsperren zu lassen, um den jungen Seeleuten eine Zukunftsperspektive zu bieten. Ein Zögern führt in dieser Branche der Industrie zu weiteren Ausflaggungen. Die Gewerkschaft ver.di verlangt in diesem Zusammenhang auch endlich Maßnahmen zur Gebührenerhöhung bei Ausflaggung und Förderung prinzipiell an die deutsche Flagge zu binden. Diese Bundesregierung und insbesondere das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung haben eine enorme Verantwortung die Schifffahrtsförderung für Ausbildung und Beschäftigung 2012 nach der bisherigen Förderrichtlinie umzusetzen. Momentan kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Wille noch nicht bei allen am Prozess Beteiligten so gesehen wird. Absolut kontraproduktiv ist in diesem Prozess die gezielte weitere Ausflaggungswelle Deutscher Reeder. Auch der gebetsmühlenartige Satz „die Krise und die Eigentümer verlangen das“ ist nur die halbe Wahrheit. Das Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung muss von allen Partnern gelebt werden, wenn der Standort Deutschland, als Wirtschaftsstandort in der maritimen khb Wirtschaft bestehen bleiben soll. Foto: Schifffahrtsschule Rostock D Die Gewerkschaft ver.di, die Küstenländer, der Bundestag bzw. die Bundesregierung und der VDR stehen zur Fortführung des Maritimen Bündnisses. Insbesondere die Mitglieder des Bundestages haben sich im Haushaltsausschuss vehement für die Fortführung stark gemacht. Denn im Maritimen Bündnis ist es mit maßgeblicher Unterstützung des Deutschen Bundestages gelungen, dass für das Jahr 2012 wieder mindestens 57,8 Millionen Euro in den Bundeshaushalt eingestellt werden. 01/2012 | PIRATERIE | 5 Sicherheitsdienste – mehr Sicherheit oder Mogelpackung? Bewaffnete Sicherheitsdienste als Schutz gegen Piraterie Im Jahr 2011 sind vor der Küste Somalias 26 Schiffe von Piraten entführt und hierbei 450 Menschen als Geiseln genommen worden. Die erfolgreichen Entführungen sind zwar rückläufig, besiegt ist die Piraterie aber trotz großer Militärpräsenz noch lange nicht. Vielmehr wurde in letzter Zeit eine zunehmende Gewaltanwendung gegenüber den betroffenen Seeleuten beobachtet. A Gesetzesvorhaben „Zertifizierung“ und Bewertung des Einsatzes privater Dienste So sollen Sicherheitsdienste demnächst staatlich zertifiziert werden. In § 34a Gewerbeordnung ist festgelegt, dass Sicherheitsdienstleister „zuverlässig“ sein müssen. Genaueres findet sich hier jedoch nicht. So sind Sicherheitsdienste bereits heute legal auf Handelsschiffen einsetzbar. Problematisch ist daran vor allem, dass die Verwaltung derzeit jedem, der diese geringen Anforderungen erfüllt, grundsätzlich erlauben muss als Sicherheitsdienstleister zu arbeiten. Es bedarf also zunächst höherer Anforderungen. Nach dem Reformvorhaben sollen die Sicherheitsunternehmen künftig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Bundespolizei nach Durchlaufen eines noch fest- zulegenden Prüfungsprogramms zertifiziert werden. Außerdem sollen Reeder, die unter deutscher Flagge fahren, verpflichtet werden nur zertifizierte Sicherheitskräfte einzusetzen, was zukünftig vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Rahmen der Genehmigung der ISPS-Gefahrenabwehrpläne überprüft werden soll. Darüber hinaus werden die bisher unverbindlichen IMO-Richtlinien, die grobe Vorgaben für die Beschäftigung von Sicherheitsdiensten auf Schiffen enthalten, zukünftig verbindlich. Dieser Schritt ist vor dem Hintergrund der jetzigen Situation begrüßenswert, da höhere Maßstäbe als bis dato an eine Praxis angelegt werden, die potenziell große Gefahren in sich birgt, wenn sie durch unterqualifiziertes Personal ausgeführt wird. Portugiesische Marine nimmt Piraten fest Foto: picture-alliance/dpa uch verlagert sich die Piraterie zunehmend. Hauptrisikogebiet ist zwar weiterhin das Seegebiet vor der Küste Somalias, mittlerweile bis zur indischen Küste im Osten und zur Straße von Mosambik im Süden, aber auch im Golf von Guinea steigen die Zahlen der Überfälle neuerdings. Seit 2011 hat wegen dieser Entwicklungen die Erkenntnis in der Schifffahrtpraxis an Boden gewonnen, dass mangels hoheitlichen Schutzes die Seehandelssicherheit durch private bewaffnete Sicherheitsdienste gewährleistet werden solle. Auch in Deutschland wird derzeit daran gearbeitet, deren Einsatz unter deutscher Flagge rechtssicher zu gestalten. Für die Reeder reduzieren sich hierdurch insbesondere ihre Haftungsrisiken. Müssen sie momentan einen Dienstleister genau auf seine Qualifikation hin prüfen, bevor sie ihn einstellen können, so brauchen sie sich nach der Rechtsänderung lediglich das Zertifikat vorlegen zu lassen. Seitens der Schifffahrtpraxis sind somit auch selten kritische Worte gegen die Sicherheitsdienstleister generell zu hören, vielmehr wird hervorgebracht, dass bis jetzt noch kein Schiff unter bewaffnetem Schutz entführt wurde. Die Forderungen der Reeder beziehen sich vielmehr in erster Linie auf eine schnelle Umsetzung des neuen Gesetzesvorhabens. Dennoch gibt es Gegenstimmen: Beispielsweise warnt die Gewerkschaft der Polizei vor der Privatisierung der Sicherheit auf See. Auch ist noch unklar, wie unüberwindbar Sicherheitsdienste wirklich sind. Reeder engagieren zumeist lediglich drei Sicherheitsleute und die Gesetzesänderung sieht keine Änderungen im Waffenrecht vor. Somit bleiben Sicherheitsunternehmer auf halbautomatische, also zivile, Waffen beschränkt. Zum Vergleich: die Bundeswehr sieht für den Schutz eines Handelsschiffes zehn | 01/2012 6 | PIRATERIE speziell ausgebildete Soldaten mit militärischen Waffen vor. Ein ineffizienter Schutz kann aber eine erhebliche Bedrohung der Mannschaft mit sich bringen. Bereits jetzt sind wiederholte Schusswechsel zwischen Piraten und Sicherheitsdiensten vorgekommen und mit dem Einsatz mehrerer Schiffe haben die Piraten ein Mittel, mit dem sie Sicherheitsdienste leicht überfordern können. Gegen den Einsatz privater Sicherheitsdienste haben sich auch die vor Ort tätigen EU-Marineverbände ausgesprochen, als sie beobachteten, wie Sicherheitsdienste teils ungeschult mit schweren Waffen umgingen und irrtümlich auf jemenitische Fischer schossen, als diese ihre Netze im Fahrwasser der großen Containerschiffe auswarfen. Der Gesetzgeber ist in der Klemme: Deutschland kann nur für Schiffe unter deutscher Flagge Regelungen treffen. Andere Flaggenregister sind noch regelungsärmer als Deutschland und lassen dem Reeder viele Freiheiten, beispielsweise was die rechtlich zulässigen Waffen angeht. Die Ausflaggungsmöglichkeit seitens der Reeder begrenzt die gesetzgeberischen Möglichkeiten erheblich. Entschließt sich die deutsche Politik in Anerkennung der Gefahren strenge Regeln für die Beschäftigung privater Sicherheitsdienste zu erlassen, steht zu befürchten, dass Reeder ausflaggen. Erlässt sie jedoch geringe Anforderungen, so wird sie den Risikopotenzialen kaum gerecht. Was dürfen die Sicherheitsdienstleister und woran müssen sie sich halten? Nach § 34a Gewerbeordnung sind die Befugnisse von Sicherheitsdiensten auf Jedermannsrechte, wie beispielsweise Notwehr, beschränkt. Sicherheitsdienste dürfen also genau das, was jeder an Bord eines Schiffes dürfte, wenn er angegriffen würde. Darüber hinausgehende Befugnisse haben sie nicht. Das bleibt ein Problem, denn eigentlich sind die Jedermannsrechte nicht als Ermächtigungsgrundlage für bewaffnetes Personal gedacht, sondern als strafrechtliche oder zivilrechtliche Rechtfertigungsgründe in Notsituationen. Hier wird die Problematik der Situation besonders deutlich: Grundsätzlich spricht vieles dafür, die Sicherheit der eigenen Handelsflotte als Staatsaufgabe zu sehen, zumal der Staat auch weiterreichende Befugnisse hätte, allein, dem Staat fehlen die Möglichkeiten sich über das Engagement im Rahmen der ATALANTA Mission hinaus vor Ort zu engagieren. Private jedoch haben lediglich die allgemeinen Notwehr- und Selbsthilferechte in Ausnahmefällen, in denen keine staatliche Hilfe in der Nähe ist. Diese Ausnahme wird hier zur Regel gemacht. Auch international fehlt es an einheitlichen Regeln für Sicherheitsdienste. Erste Regulierungsbemühungen mündeten in einem unverbindlichen internatio- Meinung der Bundesfachgruppe zum Thema Die Bundesfachgruppe Schifffahrt unterstützt nachfolgende Schwerpunkte für die politische Handlungsweise gegen Piraterie: 1. International abgestimmte Handlungsweise zum Schutz der Schiffe und Seeleute durch die nationalen Flaggen und der internationalen Schifffahrtsorganisation sowie der UNO – Aufbau einer Infrastruktur zum Schutz der Schiffe und Seeleute in den betroffenen Seegebieten insbes. Somalia ( Coastguard/Polizei etc.) – Militärischer- und polizeilicher Schutz der Schiffe und Seeleute – Strikte Anmelde- und Begleitprozedere 2. Ausbildung und Training der Besatzung (Entwicklung von Programmen) – Anwendung und Training der Best Management Practices der IMO 3. Tarifliche Sicherstellung der Ablehnung von Befahren von Piratengebieten/ Kriegsgebieten 4. Passive Sicherungsmaßnahmen an Bord (Schutzräume/Freibordschutz etc.) 5. Erweiterung des Versicherungsschutzes/Gleichbehandlung aller Seeleute 6. Keine Bewaffnung der Schiffe und Seeleute 7. Keine Kriminalisierung der Seeleute – Einbindung in nationale TraumaProgramme 01/2012 | nalen Verhaltenskodex, dessen Einhaltung sich seriöse Sicherheitsdienste verschrieben haben. Dieser schreibt beispielsweise vor soweit möglich Gewalt zu vermeiden, Schusswaffen nur in Notwehr einzusetzen, eventuell festgehaltene Personen human und im Einklang mit ihrem Status und ihrem Schutz gemäß den geltenden Menschenrechtsnormen und dem humanitären Völkerrecht und insbesondere dem Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe zu behandeln und bei der Auswahl des Personals angemessene Sorgfalt walten zu lassen sowie eine hinreichende Kontrolle zu gewährleisten. Die Überprüfung der Umsetzung solcher Rechtsinstrumente ist allerdings praktisch äußerst schwierig. Hauptproblemfelder des Einsatzes privater Sicherheitsdienste Die Beschäftigung privater Sicherheitsdienste an Bord von Handelschiffen ist zwar nach der Gewerbeordnung grundsätzlich möglich, jedoch rechtlich nicht unproblematisch. Selbst wenn Schiffe unter deutscher Flagge nunmehr von staatlich zertifizierten Sicherheitsdiensten geschützt werden, ist hiermit beispielsweise nicht gesagt, dass Küstenund Hafenstaaten diese passieren lassen. Sollte es im Küstenmeer eines Staats zur Anwendung von Waffengewalt kommen, so wäre dieser nach dem Seerechtsübereinkommen berechtigt seine Strafgerichtsbarkeit an Bord des durchfahrenden Schiffs auszuüben. Für Hafenstaaten gilt dies in noch größerem Maße. Sie dürfen grundsätzlich zum Beispiel bei Verstößen gegen das jeweilige nationale Waffengesetz eingreifen und strafrechtliche Ermittlungen einleiten. Diese Umstände haben bereits dafür gesorgt, dass Waffen vor fremden Häfen ins Meer geworfen wurden, eigene Schiffe der Sicherheitsdienste auf hoher See verblieben und als „Waffenlager“ dienten und teils sogar Inseln angesteuert wurden, um die Gewehre dort zu lagern. Selbst wenn Sicherheitsdienste nach deutschem Recht rechtmäßig handeln, also in Notwehr schießen, heißt dies nicht ohne Weiteres, dass auch andere Staaten dies als Grund für Straffreiheit PIRATERIE anerkennen. Einem Strafvorwurf wegen einer im Küstenmeer Eritreas begangenen Körperverletzung beispielsweise steht eine Rechtfertigung nach deutschem Notwehrrecht nur entgegen, wenn das eritreische Strafrecht dieselben Voraussetzungen an eine Rechtfertigung stellt wie die deutsche Rechtsordnung. Wegen des Risikos strafrechtlicher Verfolgung fordern Kapitäne als Letztverantwortliche über das Schiff eine Freistellung von der strafrechtlichen Haftung. Das ist jedoch erstens rechtlich nicht umsetzbar. Denn weder die Küstenstaaten werden sich einem Abkommen anschließen, in dem sie ohne Prüfung des Einzelfalls auf die Ausübung ihrer Strafgerichtsbarkeit verzichten, noch wird die deutsche Staatsanwaltschaft eine solche Zusage machen. Zweitens ist es auch praktisch nicht wünschenswert. Denn grundsätzlich garantiert internationales (Art. 34.1 der International Convention for the Safety of Life at Sea) und nationales Recht (§ 106 Seemannsgesetz) dem Kapitän die Letztentscheidungsbefugnis an Bord. Ein Kapitän ist faktisch ohnehin in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt, wenn er mit Sicherheitskräften zusammen fährt, die als ehemalige Marinesoldaten über mehr operative Kenntnisse verfügen. Schränkt man nun auch die Verantwortlichkeit des Kapitäns ein, so erkennt man ihm letztlich noch seine jeweilige Verantwortung in Teilen ab und schwächt so seine Position. Anforderungen an die Umsetzung der Zertifizierung Um die Sicherheit der Handelsschifffahrt zu gewährleisten, müssen im Rahmen der Zertifizierung hohe Anforderungen an bewaffnete Sicherheitsdienste gestellt werden. Insbesondere sollte jeder Sicherheitsdienstleister und nicht bloß jedes Sicherheitsunternehmen zertifiziert werden. Die Zertifizierung sollte also ein Mittel sein, um die individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen zu überprüfen. Hierbei sollte besonderer Wert auf die rechtlichen Befugnisse von Sicherheitsdiensten und die sich hieraus ergebenden Folgen für die Praxis sowie auf die Eigenheiten des Einsatzes auf See gelegt werden. Die Anforderungen müssen sodann auch effektiv überwacht werden. Es liegt in der Natur der Seeschifffahrt, dass die Überwachung nicht wie beim Sicherheitsgewerbe an Land erfolgen kann. Die IMO-Richtlinien sehen Berichterstattungspflichten seitens der Sicherheitsdienste vor, wenn es zu Vorfällen gekommen ist. Allerdings sichern Sicherheitsdienstleister ihren Klienten, den Reedern, oftmals vertraglich eine vertrauliche Behandlung solcher Vorkommnisse | zu, um Haftungsrisiken für Reeder zu minimieren. Darüber hinaus ist äußerst fraglich, ob Sicherheitsdienste vor dem Hintergrund drohender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen den Behörden tatsächlich Berichte vorlegen, in denen sie die Vorkommnisse objektiv richtig schildern und eventuell belastende Fakten quasi vorab „gestehen“, zumal die Staatsanwaltschaften Schwierigkeiten haben dürften, diese Fakten eigenständig zu ermitteln. Als einziges Überwachungsmittel sind diese Berichterstattungspflichten also kaum geeignet. Denkbar wäre jedoch die Einrichtung von Beschwerdemechanismen, durch die Mitglieder der Schiffsbesatzung den Behörden von Hafen- oder Flaggenstaaten Sachverhalte anonym anzeigen können, wie sie im Rahmen des Seearbeitsübereinkommens bereits enthalten sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein Zertifizierungssystem, wie momentan geplant, auch in der Lage sein muss Zertifizierungen von Sicherheitsunternehmen anderer EU-Mitgliedstaaten durchzuführen oder deren Zertifikate anzuerkennen, um dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot zu genügen. Inwiefern dieses Unterfangen in allen Dimensionen durch die BAFA, die Bundespolizei und das BSH verwirklicht werden kann, wird sich zeigen. Prof. Dr. Doris König/Tim René Salomon Piraterie – bis hin zur Folter Seeleute haben das Leid zu tragen „Es war die dunkelste Zeit meines Lebens. Ich kämpfe jeden Tag dagegen an verrückt zu werden“, sagte der Kapitän Ibrahim nach achtmonatiger brutalster Geiselhaft durch somalische Piraten. Sein Schiff, der Fischkutter „Al Imran“, war im Februar 2011 von somalischen Piraten im Indischen Ozean gekapert worden. as Schiff war 14 Meter lang, fuhr unter pakistanischer Flagge und war mit elf Seeleuten bemannt. Die Piraten sperrten die Seeleute unter Deck in einer für das Fangnetz vorgesehenen Last. Der winzige Raum war 2 Meter lang und 1,50 Meter breit. Tageslicht kam nur durch schmale Ritze in der Decke. Nachts schliefen sie in Schichten, stapelten Füße auf Köpfe und Köpfe auf D Füßen. Die Seeleute bekamen schlechtes Essen und brackiges, verdrecktes Trinkwasser. Sie litten an Durchfall, Muskelschwund, mangelnder Durchblutung und Krämpfen. Sie durften nur einzeln und nur für wenige Minuten nach oben zum Toilettengang raus. Die Piraten wollten 300 000 $ Lösegeld, doch der pakistanische Eigner des Fischkutters hatte all sein Erspartes in den Kutter investiert. Er war zahlungsunfähig. Durch mangelnde Wartung begann das Holzschiff nach acht Monaten zu sinken. Die Piraten setzten daraufhin die Seeleute an einer einsamen Küste, wo es nur ein paar Fischerhütten gab, ab und verschwanden. Der Journalist Wolfgang Bauer aus Reutlingen half in mühevoller Arbeit, die Seeleute zurück nach Pakistan zu bringen. Anschließend hat er die Geschichte aufgeschrieben und im Zeitmagazin Nr. 6 vom 2. Februar 2012 veröffentlicht. Dieser Vorfall zeigt beispielhaft, wie wehrlos gekidnappte Seeleute der Willkür der Piraten ausgeliefert sind und macht gleichzeitig deutlich, dass sie es | 01/2012 7 | PIRATERIE Das Missverhältnis zwischen dem kleinen Skiff der Piraten, das ein modernes großes Schiff entführt, schreit zum Himmel. Karikatur: Rainer Hofmann Battiston 8 sind, die das größte Leid zu tragen haben. Die in der Internationalen Transportarbeiter Föderation (ITF) zusammengeschlossenen Seeleutegewerkschaften haben sich im letzten Jahr versammelt, über die zugespitzte Situation am Horn von Afrika diskutiert und festgestellt, dass bisher Tausende von Seeleuten Geschützfeuer, Prügel, Geiselhaft und in einigen Fällen auch Folterung und Mord ausgesetzt waren. Allein 2011 wurden 45 Schiffe mit 802 Seeleuten gekapert; trotz der Gewalttätigkeit gegen Seeleute die breite Öffentlichkeit darüber nicht informiert wird; von den Seeleuten nicht verlangt werden kann, für ihren Arbeitsplatz ihr Leben zu riskieren; wenn die Regierungen nicht bereit sind, ihre Anstrengungen gegen die Piraterie am Horn von Afrika zu verdoppeln, darüber nachgedacht werden muss, ob es für Seeleute noch zumutbar ist, die Gewässer am Horn von Afrika zu befahren. Die ITF hat daraufhin beschlossen, eine Sonderarbeitsgruppe einzurichten, die prüfen soll, was bei einem sol- 01/2012 | chen möglichen internationalen Aufruf an alle Seeleute berücksichtigt werden müsste. Die internationale Reederschaft fordert mittlerweile massiv die Besetzung der Schiffe mit bewaffneten Söldnern. Die amerikanische und britische Regierung haben dem inzwischen zugestimmt und die Voraussetzung für die Mitfahrt von privaten Söldnern geschaffen. Inzwischen gibt es jedoch in den britischen Medien Kritik an der neuen Praxis. So sollen sich die meisten Söldner aus den privaten Sicherheitsdiensten nicht an die strengen Vorschriften halten und beispielsweise bei Übungen an Bord mit scharfer Munition schießen. Hinzu kommt die unsichere Rechtslage und das Risiko, falls ein Besatzungsmitglied zu Schaden kommt. Der Verband Deutscher Reeder hat im Januar, zum Ärger des Maritimen Koordinators, über eine Zeitung damit gedroht, dass die Reeder auch ihre wenigen noch unter deutscher Flagge verbliebenen Schiffe ausflaggen würden, falls die Bundesregierung nicht innerhalb von zwei Wochen die Voraussetzung für den Einsatz privater Söldner auf deutschen Schiffen schaffen würde. Doch die Reeder machen es sich zu einfach, denn die sogenannte Schiffsgewalt auf See hat nicht der Reeder, sondern nach § 106 Seemannsgesetz der Kapitän. Er hat auf See die Funktionen durchzuführen, die an Land gemeinhin der Polizei obliegen. Das gilt auch gegenüber privaten Söldnern oder Soldaten. Nur der Kapitän darf Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren anordnen. Da könnte schnell ein Konflikt entstehen, wenn der unbewaffnete Kapitän und die Söldner die Situation unterschiedlich einschätzen – beispielsweise, wenn die Söldner über das Ziel hinausschießen. Schließlich ist schon ein Fall bekannt, in dem ein mit Kugeln durchsiebtes Piratenboot aufgefunden wurde, mit lebenden und toten Piraten im Wasser. In der Haut des Kapitäns möchte man nicht stecken, falls einer der überlebenden Piraten den Kapitän des Schiffes mit Hilfe eines cleveren europäischen Rechtsanwaltes anzeigt. Doch darüber hinaus muss diskutiert werden, ob bewaffnete Söldner überhaupt weiterhelfen können. Denn als Reaktion auf bewaffnete Söldner werden doch auch die Piraten aufrüsten mit besseren Booten, moderneren Waffen bis hin zu kleinen Raketen und mit gezielteren Angriffen mit mehreren Booten auf ein Schiff. Feuergefechte würden dann an der Tagesordnung sein mit mehr Todesopfern als bisher. Ob es dann für die großen Containerschiffe noch möglich ist, auf ihren hohen Freibord und ihre Geschwindigkeit zu vertrauen, um unbehelligt die gefährlichen Gewässer zu passieren, ist zweifelhaft. In einem Arbeitspapier zur Maritimen Sicherheit hat jetzt Frau Prof. Dr. Doris König mit ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter, Tim René Salomon, zur Piraterie und maritimem Terrorismus als Herausforderung für die Seehandels sicherheit Stellung bezogen. In ihren abschließenden Betrachtungen heißt es: „Das stärkste Argument gegen private Sicherheitsdienste aller Art ist und bleibt jedoch, dass die Sicherheit der Mannschaft erheblich gefährdet würde. Dies muss der Gradmesser für jegliches Sicherheitskonzept sein.“ Und an anderer Stelle heißt es: „Die Beschäftigung privater Sicherheitsdienste erscheint somit aus rechtlichen und praktischen Gründen kein probates Mittel, um die durch Piraterie angerichteten volkswirtschaftlichen Schäden zu senken. Viel eher gehen mit der Beschäftigung rechtliche, PIRATERIE / SCHIFFSUNGLÜCK versicherungstechnische und finanzielle Risiken einher, die Schiffseigner überdenken sollten, bevor sie zu diesem Mittel greifen.“ Die Position der ver.di-Fachgruppe Schifffahrt ist unverändert. ver.di hat von Anfang an klargestellt, dass Piratenprobleme auf Dauer nur an Land erfolgreich gelöst werden können. ver.di ist gegen die Bewaffnung von Seeleuten und gegen die Mitfahrt von privaten Söldnern. ver.di steht aber hinter der Kampagne der ITF und einiger internationaler Reederverbände unter dem Motto: Save our Seafarers. Ziel der Kampagne ist es, mehr Druck auf die nationale und internationale Politik auszuüben, damit man einer Lösung des Piratenproblems näher kommt. ver.di wird auch nicht müde, in der gegenwärtigen Situation von Reedern die strikte Anwendung der von der IMO entwickelten „Best Management Practices“ zu fordern, wozu auch bauliche und organisatorische Maßnahmen gehören. Wichtig ist auch, dass die UNO endlich die Einsätze der im Indischen Ozean operierenden Kriegsschiffe koordiniert und dadurch deren Effizienz steigert. Hinzu kommt natürlich eine strengere internationale Kontrolle der Lösegeld-Millionen, die die Piraten Jahr für Jahr erpressen. Ein anderes Thema ist die Verurteilung der aufgebrachten Piraten. Hier müsste auf internationaler Ebene schon | längst ein funktionierendes System Platz greifen. Allein die Aburteilung der in Hamburg einsitzenden zehn Piraten, die Ostern 2010 mit Waffengewalt das deutsche Handelsschiff „Taipan“ kaperten und von holländischen Soldaten in einer spektakulären Luft-Enteraktion gefangen genommen wurden, ist ein Trauerspiel. Trotz eindeutiger Faktenlage sind sie bis heute nicht verurteilt worden. seemannj Fazit Kapitän Ibrahim, der acht Monate an Bord in Geiselhaft verbrachte, bringt es mit einer Fabel auf den Punkt: Die Piraten mit ihren Booten sind wie Spinnen, ihr Netz ist das Meer und ihre Vorratskammern sind die Häfen an der somalischen Küste, in denen sie langsam ihre Fänge verdauen. Wer diesen Vergleich von Kapitän Ibrahim ernst nimmt und die Situation nachhaltig verbessern will, muss den Spinnen ihre Vorratskammern nehmen. Das heißt die internationale Gemeinschaft muss endlich koordiniert handeln und Somalia helfen und somit die Piraterie bekämpfen. A wake-up call for shipping Nautilus raises concern over scapegoating of master and leads calls for radical safety review The grounding of a cruiseship carrying more than 4000 passengers and crew two weeks into the Titanic centenary year should serve as a wake-up call to the shipping industry and those who regulate it, Nautilus International has warned. leven people were confirmed dead and 18 missing when the Italianflagged Costa Concordia capsized after being holed just 150 m off the island of Giglio on the western coast of Italy. Although the vast majority of the 3200 passengers and 1000 crew managed to evacuate the 114 147gt ship, controversy rapidly developed over issues including the possible causes of the accident, command and control, evacuation, life-saving appliances and damaged sta- E bility. Nautilus general secretary Mark Dickinson said the accident had highlighted long-standing concerns raised by the Union over the rapid recent increases in the size of passenger ships. And he also voiced alarm at the speed with which the ship’s master appeared to have been singled out for blame. „Nautilus is extremely disturbed to see the rush to judgement over the actions of the crew – and the master in particular“, he said. AIS tracks showed that the ship had deviated from the course it had followed on the previous voyage past the island and Costa Cruises chief executive Pier Luigi Foschi said there had been „significant human error“ on the part of Captain Francesco Schettino. „The route of the vessel appears to have been too close to the shore, and the captain’s judgement in handling the emergency appears to have not follo- wed standard Costa procedures“, the company said. The master denied these accusations and claimed the ship had struck a „lateral rock projection“ while in an area which his charts indicated was safe. Mr Dickinson said it was highly regrettable that the master had been singled out for blame before the results of maritime and criminal investigations are available. „There is a danger that this will obscure the serious and profound safety lessons that need to be learned“, he added. „Nautilus has been by no means alone in voicing concern at underlying safety issues arising from the new generation of ,megaships‘—whether they be passenger vessels carrying the equivalent of a small town or containerships with more than 14 000 boxes onboard“, he said. „Insurers and salvors have also spoken about the way in which the sheer size and scale of such ships presents massive challenges for | 01/2012 9 | SCHIFFSUNGLÜCK emergency services, evacuation, rescue, and salvage – and we should not have to wait for a major disaster until these concerns are addressed. The growth in the size of such ships has also raised questions about their watertight integrity and firefighting protection“, he added. In 2000, the then secretary-general of the International Maritime Organisation, William O’Neil, cited twelve passenger ship accidents in the previous six years and noted „… in retrospect we can see that it was to some extent a matter of luck – good weather, calm seas, and other ships in the vicinity, for example – that very few lives were lost”. We believe that more attention needs to be given to such issues as the adequacy of life-saving appliances, and the quality and quantity of crews and their training and experience in operating these vessels and dealing with emergency situations, including evacuation“, Mr Dickinson said. Nautilus says it is essential that inquiries into the Costa Concordia grounding examine reports of an electrical problem onboard – an issue which was highlighted in the investigation into an explosion and loss of power onboard Cunard’s Queen Mary 2. It is essential that ships are built for safety, with adequate redundancy rather Foto: Carconi/picture alliance 10 than a prescriptive minimum, the Union argues. The inquiries should also address human factor issues including seafarers’ working hours, manning and communications. Investigations also need to focus on crew competence and training issues, Mr Dickinson added. The Union is calling for a thorough review of regulations governing the construction and operation of passenger vessels – in particular, standards of stabi- lity and watertight integrity. Attention needs to be paid to existing evacuation systems and more innovative systems for abandonment. There must be a thorough and transparent review that provides positive action in response to the findings of the investigations into this incident so that confidence in the cruise industry can be rapidly restored“, Mr Dickinson added. „However, it is a tribute to the crew that the ship was evacuated with nautilus relatively little loss of life.“ ver.di betont Notwendigkeit einer erweiterten Krisenausbildung bei Kreuzfahrtschiffen Das schwere Schiffsunglück im Mittelmeer in der Costa-Reederei wirft viele Fragen auf. ver.di möchte sich nicht an den gegenwärtigen Spekulationen und Mutmaßungen, die gegenwärtig täglich im Medienwald zu lesen und zu hören sind, beteiligen. Dennoch sind einige grundsätzliche Fragen zu stellen. ver.di hat innerhalb der letzten Jahre wiederholt den Trend zu immer größeren Schiffen (Gigantismus) kritisiert. „Der Größenwahn, insbesondere in der Kreuzfahrtbranche, zur Kostenbremsung muss beendet werden“, betonte Christine Behle, Bundesvorstandsmitglied und Leiterin des Fachbereiches Verkehr. Diese Fragen der Schiffsgröße sind immer unter dem Gesichtspunkt etwaiger Gefahren und Krisensituationen zu betrachten. Jedem ist klar, dass eine Evakuierung einer Kleinstadt, auf kleinstem Raum unter widrigen Bedingungen, äußerst kompliziert werden kann und Panik nicht auszuschließen ist. Die Multilingualität auf diesen Fahrzeugen tut dazu noch zusätzliche Gefahrenpunkte auf. Das notwendige Krisenmanagement muss offensichtlich stärker von den Besatzungen trainiert werden. Stärker als bisher – so ist 01/2012 | es die Meinung der ver.di-Seeleute, sind diese Fragen in den Ausbildungsbereich einzubauen und periodisch wiederholt werden. Ein Auslaufen mit Passagieren – ohne Stellmanöver – darf es nicht geben, wie das Unglück zeigt. Gleichwohl betont ver.di, ist grundsätzlich die internationale/nationale Ausbildung von Seeleuten auf einen sehr hohen Stand und weltweit einheitlich geregelt. Diese einheitlichen Vorgaben in der Ausbildung haben bisher dazu geführt, dass Schiffsunglücke nicht an der Tagesordnung sind. Unabhängig davon kann menschliches Versagen offensichtlich nicht ausgeschlossen werden. An Spekulationen über den genauen Hergang auf der Brücke des Schiffes, möchte sich ver.di nicht beteiligen, „allerdings verlangen wir eine praxisnahe Auswertung des Unglücksherganges unter Berücksichtigung innerhalb der Ausbildungsrichtlinien der IMO (STCW) und der nationalen Ausbildungsfestlegungen für Seeleute!“, betonte Christine Behle. ver.di wird sich stark in der IMO-Arbeit für Ausbildung und Training dafür einsetzen, dass in der internationalen nautischen Ausbildung Fragen des Krisenmanagements stärker verankert werden. SCHIFFSUNGLÜCK | IMO promises rules re-think Secretary-general urges Italy to conduct a full and speedy investigation The International Maritime Organisation (IMO) has promised that the safety regime governing large passengerships could be re-evaluated in the light of the findings from the Costa Concordia investigation. ecretary-general Koji Sekimizu urged the Italian authorities to conduct a „rapid and full casualty investigation“ into the grounding and to provide the findings to the IMO as soon as possible. „Causes of this accident are still not yet established“, he stressed. „We must wait for the casualty investigation and should not prejudge or speculate at this stage. IMO must not take this accident lightly“, Mr Sekimizu added. S „We should seriously consider the lessons to be learnt and, if necessary, re-examine the regulations on the safety of large passenger ships in the light of the findings of the casualty investigation. In the centenary year of Titanic, we have once again been reminded of the risks involved in maritime activities“, he said. Mr Sekimizu paid tribute to the rescue work following the ship’s capsize, which resulted in the highest number of people rescued in the history of the Italian Coast Guard. The accident happened only three days before the scheduled start of the IMO sub-committee on stability, load lines and fishing vessel safety (SLF) and the planned launch of its 2012 World Maritime Day theme to mark 100 years since the loss of the Titanic. Among the items on the agenda at the SLF meeting were aspects of the core principles underpinning the SOLAS Convention amendments to passengership safety rules, which came into effect last year and are based on the concept that the ship should be „its own best lifeboat“ with damage survivability standards to enable it to return safely to port following an accident. The amendments were developed following a review ordered in 2000 by former secretary-general William O’Neil in response to concerns about the increasing size of passengerships. The Dutch salvage firm Smit was awarded the contract to remove some 2400 tonnes of fuel oil and about 200 tonnes of marine gasoil from the Costa Concordia. The work is expected to take between two and four weeks, but it will take some time for the length of the long-term salvage and eventual fate of IMO the vessel to become clear. Der Berufsstand des Kapitäns wurde in Misskredit gebracht Gedanken zu einem laufenden Rechtsstreit ein Kapitän ist verpflichtet, mit seinem Schiff unterzugehen. Aber was der Kapitän der „Costa Concordia“ nach der Grundberührung in Italien für eine Schau abzog, geht auf gar keinen Fall. Mit seinem vorzeitigen Verlassen des havarierten Schiffes hat er offensichtlich gegen international anerkannten Seemannsbrauch verstoßen. Die Pflicht des Kapitäns, als letzter das Schiff zu verlassen, ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt. Im deutschen Seerecht gibt es allerdings keinen ausdrücklichen Paragrafen, der das besagt. Aber aus der wohlbegründeten Praxis der Seeämter und der Kommentierungen der Paragrafen aus HGB und Seemannsgesetzt ergibt sich auch in Deutschland sehr wohl eine solche Verpflichtung (siehe dazu Schaps-Abraham K und Lindemann-Bemm ). So verpflichtet § 511 HGB den Kapitän, die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kapitäns anzuwenden, die sich aus den folgenden Paragrafen des HGB ergeben. Und da heißt es beispielsweise in § 517 Abs. 3: „Bei drohender Gefahr oder wenn das Schiff sich in See befindet, muss der Kapitän an Bord sein, sofern nicht eine dringende Notwendigkeit seine Abwesenheit rechtfertigt“. Dieser Paragraf beinhaltet die Pflicht des Kapitäns, bei drohender Gefahr zur Beaufsichtigung des Schiffes an Bord zu sein. Daraus ergibt sich auch, dass der Kapitän ein Schiff mit Passagieren, Besatzung und Ladung in drohender Gefahr nicht allein zurücklassen darf. Im Seemannsgesetz sind insbesondere die §§ 28 und 106 einschlägig. In Ab- satz 2 des § 28 heißt es: „Bei Seegefahr, insbesondere bei drohendem Schiffbruch, darf das Besatzungsmitglied das Schiff ohne Einwilligung des Kapitäns nicht verlassen, solange dieser selbst an Bord bleibt.“ Aus diesem Absatz ergibt sich mittelbar, dass der Kapitän bei Schiffbruch grundsätzlich verpflichtet ist, als Letzter das Schiff zu verlassen. Noch eindeutiger allerdings ist die Rechtslage in Italien, unter dessen Flagge die „Costa Concordia“ fuhr. Dort heißt es in § 303 des anzuwendenden Gesetzes:“ Der Kapitän muss dass Schiff als Letzter verlassen und dabei nach Möglichkeit die Karten und das Schiffstagebuch sowie die Wertgegenstände, die ihm anvertraut wurden, retten“. Allein ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann mit bis zu zwölf db Jahren Gefängnis bestraft werden. | 01/2012 11 12 | BINNENSCHIFFFAHRT Arbeitszeitvereinbarung in der Binnenschifffahrt Europäische Sozialpartner unterzeichnen Abkommen in Brüssel Nach mehr als sechs Jahren zähem Verhandeln innerhalb des Sektoralen sozialen Dialogs mit den EU-Binnenschifffahrtsverbänden ist es endlich gelungen. ie internationalen Verbände der europäischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt haben sich auf neue Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung geeinigt. Die am 15. Februar 2012 in Brüssel geschlossene Sozialpartnervereinbarung soll an die Stelle der Allgemeinen Arbeitszeitrichtlinie treten. Sie nimmt Bezug auf die spezifischen Besonderheiten in der Binnenschifffahrt: Die nautisch/technische Besatzung und das Bordpersonal dürfen in einem Zeitraum von zwölf Monaten durchschnittlich wöchentlich 48 Stunden (Basis Acht-Stunden-Tag) arbeiten. Die Arbeitszeit während der Nacht ist auf 42 Stunden pro Woche begrenzt. Die D 01/2012 | tägliche Mindestruhezeit beträgt zehn Stunden, von denen sechs Stunden ohne Unterbrechung gewährt werden müssen. Es gibt eine Jahresarbeitszeit, die Basis der durchgehenden Arbeitszeit an Bord ist. Nach 31 Tagen muss ein Freizeitblock gleicher Länge eingerichtet werden. Parteien der Vereinbarung sind die Europäische Binnenschiffahrts Union (EBU), der auch der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) und der Arbeitgeberverband der deutschen Binnenschiffahrt e.V. (AdB) angehören, die Europäische Schifferorganisation (ESO) und die Europäische Transportarbeitergewerkschaft (ETF). Nach mehreren Jahren der Verhandlungen wurde die Vereinbarung im Rahmen des „Sektoralen Sozialen Dialogs“, der von der Generaldirektion für Arbeit und Beschäftigung der Europäischen Kommis- sion unterstützt wird, bei einem Festakt in Anwesenheit hochrangiger EU-Kommissionsvertreter offiziell unterzeichnet. Die Arbeitszeitvereinbarung gewährt den Unternehmen der Binnenschifffahrt größere Flexibilität bei der Personaleinsatzplanung und sichert dabei auf einem hohen Niveau den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. Attraktive Arbeitsbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung, damit die Binnenschifffahrt auch in Zukunft gut qualifiziertes Personal beschäftigen kann und weiter hochqualifiziertes Personal ausbildet. Die Gremien von ver.di in der Binnenschifffahrt werden sich nun wiederholt mit dem Ergebnis beschäftigen und eine Handreichung für das Bordpersonal erarbeiten. Bestehende Regelungen im Tarifvertrag bleiben davon unberührt. Die Sozialpartnervereinbarung wird nun von der Europäischen Kommission juristisch geprüft und als Richtlinie dem Rat der Europäischen Union zur Entscheikhb dung vorgelegt. BINNENSCHIFFFAHRT | Social partners sign working time agreement for inland waterways ETF welcomes balanced agreement with high level of workers’ protection Wednesday 15 February 2012, the European Transport Workers’ Federation (ETF) and its counterparts from the employers’ side signed a new European social partner agreement on working time for inland waterways. his agreement replaces the current general Working Time Directive applicable for this transport sector, providing the necessary flexibility and taking the specificity of the sector into account. The ETF welcomes the high level of workers’ protection laid down in the agreement and the positive atmosphere in which this balanced agreement has been established. T Nick Bramley, President of the ETF Inland Waterways section commented: „With this agreement, the sector finally has a European wide arrangement on working time that offers the possibility to mould the implementation according to specific sector related needs between clear boundaries while protecting the social conditions.” This agreement covers both crew members and shipboard personnel as for example hotel- and catering personnel, laying down minimum rules on working time for passenger and cargo transport inland waterways ships, ensuring workers’ health and safety protection: Maximum total working time is 48 hours per week average over up to twelve months Maximum total night working time is 42 hours per week Four weeks’ paid annual leave Paid annual health checks Minimum ten hours’ rest per day with minimum six hours uninterrupted Minimum 84 hours’ rest per week Annual working time is 2304 hours minus national holidays On board working time controls Myriam Chaffart, ETF Political Secretary for Inland Waterways added: „This agreement is a victory for the European Social Dialogue, demonstrating that negotiations in a constructive atmosphere lead to a balanced agreement to the benefit of the workers, employers and the overall sector.“ The European Commission will now draft a legislative proposal and present it to the European Council and when accepted, make the agreement legally binding in ETF the EU. | 01/2012 13 14 | AUSBILDUNG Seefahrtsausbildung Straight ahead – der Bereich Seefahrt in Warnemünde ist voll auf Kurs Staatliche Seefahrtausbildung hat in Mecklenburg-Vorpommern eine lange Tradition, die bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts nach Wustrow zurückreicht. nternational anerkannte nautische und technische Befähigungszeugnisse können heute in Mecklenburg-Vorpommern (bzw. in den neuen Bundesländern) nur an der Hochschule Wismar/Fakultät für Ingenieurwissenschaften/Bereich Seefahrt und an der dem Bereich Seefahrt angegliederten Fachschule Seefahrt in Warnemünde erworben werden. Warnemünde liegt direkt an der Ostsee und ist als Urlaubsort mit seinem maritimen Flair deutschlandweit bekannt. Der breite Warnemünder Sandstrand ist vom Bereich Seefahrt aus gut zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen. Warnemünde ist ein Stadtteil der Hansestadt Rostock. Rostock ist seit 1419 Universitätsstadt, in Rostock studieren derzeit ca. 15 000 Studenten. I Ausbildung Anfang der neunziger Jahre wurde durch den Lehrkörper beschlossen, das traditionelle Studienangebot Nautik und Schiffsbetriebstechnik am Bereich Seefahrt zu erweitern. Aus diesen Erweiterungen gingen der aktuell angebotene Bachelor-Studiengang „Schiffsbetriebs-/ Anlagen- und Versorgungstechnik“ mit den beiden Studienrichtungen „Schiffsbetriebstechnik“ und „Anlagen- und Versorgungstechnik“ sowie der Bachelor-Studiengang „Nautik/Verkehrs-betrieb“ mit den beiden Studienrichtungen „Nautik/Seeverkehr“ und „Verkehrsbetrieb/Logistik“ hervor. Unschwer lassen sich die traditionellen seegehenden Studienrichtungen „Schiffsbetriebstechnik“ und „Nautik/Seeverkehr“ erkennen, während die Studienrichtungen „Anlagen- und Versorgungstechnik“ und „Verkehrsbetrieb/Logistik“ für eine beruf- 01/2012 | liche Karriere in der deutschen Wirtschaft und Logistik qualifizieren. Durch den Bologna-Prozess und die neue Teilung der Ausbildung in Bachelorund Master-Studiengänge wurde am Bereich Seefahrt frühzeitig die Notwendigkeit eines Angebotes einer Master-Ausbildung erkannt und umgesetzt. Zum Wintersemester 2008/2009 konnte erstmalig in den neu geschaffenen Master-Studiengang „Operation and Management of Maritime Systems“ immatrikuliert werden. Der Master-Studiengang wird mit derzeit 29 eingeschriebenen Studenten sehr gut angenommen. Im Wintersemester 2009/2010 startete der duale Studiengang Schiffsbetriebstechnik. Der duale Studiengang mit der Berufsausbildung zum Mechatroniker in Kooperation mit einer Rostocker Kreuzfahrtreederei ist sehr erfolgreich. In den dualen Studiengang mit der Ausbildung zum Schiffsmechaniker konnte bis jetzt noch nicht immatrikuliert werden, da die Anzahl der vorhandenen Bewerber mit dem beruflichen Ausbildungswunsch zum Schiffsmechaniker nicht ausreichte, um eine eigenen Berufsschulklasse zu bilden. Das neueste Bildungsangebot ist der binationale deutsch-indonesische Bachelorstudiengang „Marine Engineering“, in den zum ersten Mal im Wintersemester 2011/2012 in Indonesien immatrikuliert wurde. Zukunftsorientierte Strategie In den letzten Jahren haben sich kontinuierlich immer mehr Studenten in die in Warnemünde angebotenen Studiengän- ge eingeschrieben. Das ist für die Professoren und Mitarbeiter am Bereich Seefahrt einerseits ein sehr erfreulicher Umstand, bestätigt er doch den guten Ruf der Warnemünder Ausbildung, auf der anderen Seite sind ständig wachsende Studentenzahlen natürlich auch eine Herausforderung für die Planung, Organisation und personelle Absicherung des täglichen Studienbetriebes. Seit dem Jahr 2007 wird am Bereich Seefahrt eine zukunftsorientierte Strategie umgesetzt, die im Wesentlichen aus fünf Schwerpunkten besteht: Der erste (und wichtigste) Schwerpunkt ist die Lehre, die allein in der Verantwortung der Professoren liegt (hier gilt natürlich auch das Humboldt´sche Bildungsideal). Die praxisnahe Lehre, die die Absolventen bestmöglich auf das zukünftige Berufsfeld vorbereitet, ist essentiell für den Erfolg einer Bildungseinrichtung im Wettbewerb um die besten Studienanfänger und beim Erhalt der Studentenzahlen. So ist zum Beispiel die Umsetzung der Manila Amendments (STCW 2010) in die Lehre von großer Bedeutung für den Bereich Seefahrt. Unterstützt wird die Lehre durch die praktischen Übungen in den sehr gut ausgestatteten Laboren, hier ist besonders das Maritime Simulationszentrum Warnemünde (MSCW) zu nennen, das in der AUSBILDUNG Kombination mit dem Ship-Handling-Simulator, dem Ship-Engine-Simulator und dem Vessel-Traffic-Service-Simulator einmalig in Deutschland ist. Ergänzt wird der Simulator durch sehr viele Originalanlagen, die insbesondere für die Schiffsbetriebstechnik im Maschinen- und Anlagenlabor konzentriert sind. Der zweite Schwerpunkt ist die erfolgreiche Forschung am Bereich Seefahrt. Der langfristig ausgelegte Forschungsschwerpunkt hat das Thema „Sicherer und effektiver Seeverkehr“. Die Drittmittel-Forschungsprojekte im Auftrag nationaler, internationaler und privater Auftraggeber führten in den vergangenen Jahren zu einem kontinuierlichen Wissenszuwachs auf höchstem Niveau. Der dritte Schwerpunkt ist die Weiterbildung. Lebenslanges Lernen ist hier das Stichwort. Das fachliche Wissen muss immer aktuell sein. Gesetzesänderungen, technischer Fortschritt und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zwingen förmlich zum regelmäßigen „Update“ wird dementsprechend kompetent und (service-)freundlich behandelt. So gibt es im Rahmen des vierten Schwerpunktes unter anderem die Arbeitsgruppe „Studienorganisation“, die ausschließlich das Ziel hat, die Prozesse rund um die Studienorganisation/Studienbüro (mit Blickwinkel auf die Studenten) zu optimieren. Ein Beispiel für einen guten Service (Betreuung) ist zum Beispiel die Erstsemesterbroschüre. Jeder neu ankommende Student erhält diese umgehend und findet darin alle Informationen, die der Student in der ersten Studienwoche am Bereich Seefahrt braucht, um sich schnell einzuleben und für alle auftretenden Fragen zum Studium die richtigen Ansprechpartner zu finden. Der fünfte Schwerpunkt ist die Gewinnung von Studieninteressenten, dieser Schwerpunkt umfasst alle Maßnahmen, die die Erhaltung/Erhöhung der Studentenzahlen zum Ziel haben. Die Entstehung des fünften Schwerpunktes begründete sich darin, dass die allgemeine demographische Entwicklung das Augenmerk vieler Bildungsein- des Wissenstandes der Schiffsoffiziere. Und wo kann man besser Weiterbildung anbieten als an einem Standort, an dem bereits erfolgreich maritim gelehrt und geforscht wird. Der vierte Schwerpunkt ist die Optimierung des täglichen Studienbetriebes. Hierin sind alle Maßnahmen enthalten, die die (nicht die Lehre und Lehrinhalte betreffenden) Abläufe und Prozesse optimieren, wie sie zum Beispiel in der Studienorganisation (Studienbüro) vorkommen. Der Student wird im Bezug zum allgemeinen Studienbetrieb durchaus als ein Kunde des Bereiches gesehen und richtungen auf die Gewinnung von Studieninteressenten gerichtet hat. Der Bereich Seefahrt Warnemünde hat ebenfalls auf diese Entwicklung reagiert und zum Beispiel seit 2007 die Studienorientierungstage „Nautik/Schiffsbetriebstechnik“ eingeführt. Hier können sich interessierte Schüler der Sekundarstufe II und auch schon berufstätige Interessenten online anmelden und sich über die Seefahrt und die Bedingungen an Bord sowie die Studienbedingungen und den Bereich Seefahrt Warnemünde vor Ort informieren. Das Angebot an Studienorientierungstagen ist später auf die | Studienrichtungen „Anlagen- und Versorgungstechnik“ und „Verkehrsbetrieb/ Logistik“ erweitert worden. Bauliche Entwicklungsplanung Die bauliche Entwicklung des Bereiches Seefahrt ist mit klar definierten Zielen versehen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt in den nächsten Jahren in großartiger Weise den Ausbau des Campus Warnemünde mit einem deutlich zweistelligen Millionenbetrag (Euro). Nicht nur die bestehende Infrastruktur wird überarbeitet, sondern auch die Gebäude werden grundsaniert/ ersetzt. So befindet sich das Lehrgebäude Haus 3 in der Grundsanierung, die Übergabe des modernisierten Hauses an den Bereich Seefahrt wird im 2. Quartal 2012 stattfinden. Als Nächstes erfolgt die Grundsanierung von Haus 2, dem markanten Gebäude mit dem Radarmast und dem blauen Turmaufbau. Danach erfolgt der Neubau des Maschinen- und Anlagenlabors (Haus 5) und nach Fertigstellung der Abriss des alten Gebäudes. Der Neubau des Maschinen- und Anlagenlabors mit der hochmodernen Ausstattung ermöglicht es dem Bereich Seefahrt in Warnemünde, die Ausbildung besonders in der Studienrichtung „Schiffsbetriebstechnik“ auch zukünftig auf sehr hohem Niveau durchzuführen. Mehr Informationen zu den Bildungsangeboten, zu den Forschungsthemen und zur Weiterbildung finden Sie auf der Homepage des Bereiches Seefahrt unter www.sf.hs-wismar.de Diplom Ingenieur Sören Bolz, Bereich Seefahrt Warnemünde | 01/2012 15 16 | RÄTSEL Kreuzworträtsel Maritim Hier folgt ein weiteres maritimes Kreuzworträtsel. Wer sich zum neuen Lösungswort vorarbeitet, kann es an die Redaktion schicken: ver.di, Fachgruppe Schifffahrt, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin. Unter den richtigen Einsendungen werden wieder Gewinner ausgelost. Sie erhalten ein kleines Geschenk. Einsendeschluss ist der 30. April 2012. Vorderteil d. Schiffes Seegebiet Südnorwegen Öffnung an Deck Planet Abk. für „Wismar“ Abk. für „Normal Null“ 1 Abk. für „Nordpol“ Land an der Nordsee Grundlage lung von Kardeelen Niederschlag 2 Abk. für „Gesamtbeschickung“ f. d. Herstel- engl. Abkürzung für „Motor“ engl. Abk. für „Vereinte Nationen“ Abk. für „Fuß“ Ladungsdokument 3 Schiffsort führt bestimmen Arbeiten an der Takelage aus Hafenstadt an der Nordsee engl. Abk. für „Container-Liniendienst“ engl. Abk. für „Küstenradarstation“ oberes Ende vom Mast Abk. für „Äquator“ engl. Abk. für „elektrisches Nebelhorn“ Abk. für „Republik“ Seilende Wind abgewandte Seite Abk. für „Verband Deutscher Reeder“ Hebezeug Maßeinheit für Knoten (Geschwindigkeit) 4 bildet sich in arktischen Gewässern kleines Segelfahrzeug im Seetransport anfallende Güter geografische Richtung Tiefenmessgerät engl. Abk. für „Drehfunkfeuer“ hält das Schiff auf Position Einsatzplan der Besatzung Abk. für „Hansestadt Rostock“ 5 Eigenschaft eines Schiffes engl. Abk. für „UltraFunkelfeuer“ Schwingungsform des Wassers engl. Bezeichnung für „halten“ Bez. für Krängung Abk. für „Niederlande“ engl. Abk. für „OstNord-Ost“ 7 Lösungswort 01/2012 | 8 engl. Abk. für „Hochwasser“ Abk. für „Süd-SüdWest“ engl. Abk. für „Steine“ Abk. für „Wachoffizier“ internationales Notsignal Name eines Kreuzfahrtschiffes Rille zwischen den Kardeelen Wendekommando 6 engl. Abk. für „Flugfunkfeuer“ niedere Pflanze, lebt im Meer (Mz.) Abk. f. „Rettungsgerät“ engl. Abk. für „watertanker“ 1 2 3 4 5 6 7 8 NEWSLETTER Newsletter | Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dampfer-welle.de Das Traditionsschiff „Dampfer Welle“ in Bremerhaven Immer einen Besuch wert Wir sind ein Beschäftigungsträger mit rund elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Primäres Ziel ist es, Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern eine neue Perspektive im Arbeitsleben zu bieten. Schwerpunkte sind hier unter anderem die Qualifizierung im Metallhandwerk (Maschinenbau, Schiffbau, Anlagenbau, Heizungs- und Sanitärbau), im Elektrobereich, im Verwaltungsbereich (Buchhaltung, Büroorganisation) sowie im technischen Bereich (Konstruktion, Restauration). Die Restauration und Rekonstruktion des Dampfers Welle bietet ausreichend Betätigungsfelder zur Qualifizierung und zur Tradierung alter Schiffbautechniken in vielen Handwerksbereichen. Weiterhin entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mitarbeitern im Laufe der Förderzeit Möglichkeiten, wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln. Hier waren wir in der wirtschaftlich schwachen Region Bremerhaven (die Arbeitslosenrate liegt deutlich im oberen Drittel der Bundesrepublik) in den letzten Jahren sehr erfolgreich, ca. 40 Prozent unserer Mitarbeiter wechselten während bzw. nach der Fördermaßnahme in ein Beschäftigungsverhältnis des ersten Arbeitsmarktes. Der „Dampfer Welle“ hat als einzigartiges Dokument aus den Tagen der Weserkorrektion und als Bremens ältestes Dampfschiff dieser Größenordnung in schwierigen Zeiten überdauert. Als Bereisungs- und Schleppdampfer bei den Bremer Atlas Werken 1915 erbaut, blieb die „Welle" bis 1975 aktiv auf der Weser im Einsatz. Die technische Entwicklung und natürlich der Zahn der Zeit erforderten im Laufe der Jahrzehnte zahlreiche Umbaumaßnahmen. Die Nutzung des Schiffes zwischen 1975 und 1994 als Restaurantschiff haben das Aussehen der Welle schließlich bis zur Unkenntlichkeit verändert. Der Erhalt der Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord dieses Schiffes aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und die Wiederherstellung des Bauzustandes 1915 ist primäres Ziel der Rekonstruktion. Das Schiff wird ausschließlich ideellen Zwecken dienen und zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken eingesetzt. Die damalige Schiffsbetriebstechnik soll den Besuchern erklärt, sowie die tägliche Inbetriebnahme im aktiven Schichtbetrieb vorgeführt und die Seemannschaft vergangener Tage tradiert werden. Der Betrieb eines Doppelschrauben-Dampfschiffes ist vom Erlebnis- und Erkenntniswert für Besucher und Mannschaft („Seemannschaft stärkt die Eigenverantwortung und den Teamgeist“) von besonderer Bedeutung, darüber hinaus ist er ein wesentlicher Beitrag, neben dem materiellen Erbe auch das immaterielle Erbe im Bereich der Schifffahrtsgeschichte Bremens zu erhalten. Das Landesamt für Denkmalschutz wird in Kürze die Welle unter Denkmalschutz stellen. Der Liegeplatz des Schiffes wird dann im Neuen Hafen in Bremerhaven in der Nähe des Auswandererhauses sein. Als enge und wichtige Kooperationspartner für die Rekonstruktion und Restauration der Welle stehen uns hier für die Bundesagentur für Arbeit, die ARGE-Job-Center Bremerhaven, das Deutsche Schifffahrtsmuseum in Bremerhaven mit Herrn Prof. Dr. Heidbrink, die Hochschule Bremen, Fachbereich Schiffbau mit Herrn Dipl. Ing. Mertens, die Auszubildenden der Bremerhavener Werften und Zulieferbetriebe, sowie der Germanische Lloyd aktiv zur Seite. Unsere Arbeit wird durch das europäische Förderprogramm EFRE (Europäischer Fond für Regionale Entwicklung, Ziel 2) und vom Land Bremen gefördert. Foto: Dampfer Welle e.V. „Dampfer Welle e. V.“ ist ein gemeinnütziger Verein, der die Pflege und Erhaltung von Kulturwerten/Kulturgütern in Verbindung mit der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten im zweiten Arbeitsmarkt mit dem oben genannten Projekt betreibt. | 01/2012 17 V O R N E U N D A C H T ver.di: Dein sicherer Hafen Denn ver.di bietet ihren Mitgliedern Schutz, Sicherheit und Unterstützung am Arbeitsplatz und im Arbeitsleben Mit ver.di: Beim Einkommen dranbleiben Wir haben 2002 die Festheuer für alle Seeleute durchgesetzt, vorteilhafte Urlaubsregelungen bis hin zum 1:1 System geschaffen, und stellen mit jährlichen Heuerrunden sicher, dass die Seeleute beim Einkommen dranbleiben. Mit ver.di: Sicherheit im Alter Durch ver.di ist Sicherheit im Alter kein Fremdwort mehr, denn wir haben die Seemannskasse durchgesetzt, so dass Seeleute schon mit 56 Jahren ein Übergangsgeld – die Seemannsrente – beziehen können. Mit ver.di: Mehr Schiffe unter deutscher Flagge Wir haben durch permanente politischeEinflussnahme erreicht, dass eine Schifffahrt unter deutscher Flagge möglich ist. Junge Menschen haben dadurch wieder gute berufliche Perspektiven. Mit ver.di: Gegen Billigflaggen Gemeinsam mit unserem internationalen Zusammenschluss – der ITF – kämpfen wir weltweit gegen Ausflaggen und für internationale Tarifverträge. Mit ver.di: Sicherheit vor Regressansprüchen Für nur 1,75 € im Monat können ver.di-Mitglieder sich bei der GUV/FAKULTA – siehe nächste Seite – gegen Regressansprüche des Reeders absichern. Ja, ich bin dabei – Ich möchte Mitglied werden ab: Monat/Jahr Arbeiter/in Angestellte/r Beamt/in DO-Angestellte/r Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in Vollzeit Anzahl Wochenstd. Teilzeit Erwerbslos Wehr-/Zivildienst bis Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis Persönliche Daten: Beitrittserklärung Einzugsermächtigung: Monatsbeitrag: Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lastschrifteinzugsverfahren zur Monatsmitte zum Monatsende monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzuziehen. * (nur möglich in ausgewählten Unternehmen) Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) bis Praktikant/in bis Name Name des Geldinstituts/Filiale (Ort) Altersteilzeit bis Sonstige Bankleitzahl Vorname/Titel Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach §14 der ver.di-Satzung pro Monat 1% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensionär/ innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5% des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen beträgt der Beitrag 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Datenschutz Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedsverhältnis betreffenden Daten, deren Änderungen und Ergänzungen im Rahmen meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Kontonummer Datum/Unterschrift Name Kontoinhaber/in Straße/Hausnummer Bin/war beschäftigt bei PLZ/Wohnort Straße/Hausnummer im Betrieb Datum/Unterschrift Kontoinhaberin Name Geburtsdatum PLZ/Wohnort Tarifvertrag Vorname Telefon Personalnummer im Betrieb Tarifl. Lohn- o. Gehaltsgruppe / Besoldungsgruppe Telefon E-Mail Branche Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensaltersstufe Mitgliedsnummer Staatsangehörigkeit ausgeübte Tätigkeit Regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Geschlecht weiblich Ich war Mitglied der Gewerkschaft männlich (Betrieb/Dienststelle, Firma, Filiale) ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in von bis (Bitte in Druckbuchstaben) Werber/in: E R N F E S T GUV/FAKULTA: Deine zusätzliche Sicherheit Denn die GUV/FAKULTA sichert ver.di Mitglieder für 21 € im Jahr gegen Regressansprüche des Reeders ab Mit GUV/FAKULTA: Absichern gegen berufliche Risiken Niemand ist dagegen gefeit, bei der Ausübung des Berufes einen Schaden zu verursachen, für den er oder sie dann vom Reeder in Regress genommen werden kann. Aber jede und jeder ist in der Lage, sich dagegen richtig abzusichern. Mit GUV/FAKULTA: Günstige Selbsthilfe statt teurer Versicherung Da wir keine Versicherung sind, sondern eine gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung, geht es uns nicht um Gewinne, sondern um umfassenden und preisgünstigen Schutz für unsere Mitglieder. Den garantieren wir für 1,75 € im Monat bzw. 21 € im Jahr. ! Der Verband Deutscher Reeder (VDR) und ver.di haben in der Heuertarifrunde 2008 vereinbart, dass die 21 € den Seeleuten erstattet werden, wenn sie nachweisen, dass sie in der GUV/FAKULTA sind. Dies gilt für alle tarifgebundenen Seeschifffahrtsunternehmen. Mit GUV/FAKULTA: Rundum Sicherheit gegen Regressansprüche Wir bieten: Schadensersatzbeihilfe bei arbeitsrechtlich begründeter Regressnahme | Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage durch einen Schadensfall | Rechtsschutz zur Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz | Rechtsschutz in Strafverfahren | Unterstützung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit | Haftunterstützung | Hinterbliebenenunterstützung | Beratung, Information und Schulung zum Thema Arbeitnehmerhaftung. Mit GUV/FAKULTA: Sparangebot für Studenten in der Schifffahrtsbranche. Jetzt eintreten, erst ab 2012 Beitrag bezahlen. Bei vollem Schutz. Weitere Infos: 0180-1 22 44 22 | www.guv-fakulta.de Beitrittserklärung Ich möchte Mitglied werden ab: Ich bin Mitglied der Gewerkschaft: Monat/Jahr Ich bevollmächtige die GUV/FAKULTA, Ich habe das neue Mitglied geworben: meinen Beitrag jeweils bei Fälligkeit bis zu meinem schriftlichen Widerruf von meinem Konto abzubuchen. Name/Vorname Straße/Hausnummer Meine persönliche Daten: Betrieb/Dienststelle: Bankverbindung: Name Name Kontonummer Vorname Straße/Hausnummer BLZ PLZ/Ort Mitgliedsnummer Straße/Hausnummer PLZ/Wohnort Bank/Sparkasse/Postbank PLZ/Wohnort Telefonisch erreichbar? PLZ Ich willige ein, dass meine persönlichen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Mitgliedsverhältnisses und der Wahrnehmung gewerkschaftlicher Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Datum/Unterschrift Geburtsdatum Ort Das trägt die GUV/FAKULTA ein: Telefon Datum/Unterschrift Kontoinhaberin Media Code 11/026 H ID-Nr. 20 | XOXOXOXOX 01/2012 |