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Ausgabe Nr. 5, Juni 2007 Herausgeber: SW!SS REHA Vereinigung der Rehabilitationskliniken der Schweiz Postfach, 5001 Aarau, Telefon 062 836 40 90 [email protected], www.swiss-reha.com Die führenden Rehabilitationskliniken der Schweiz EDITORIAL HINTERGRUND Alte Menschen aussperren? SW!SS REHA nimmt zur Verankerung der Übergangspflege im neuen Aargauer Pflegegesetz Stellung Im Kanton Aargau soll die Übergangspflege im neuen kantonalen Pflegegesetz verankert werden. Was harmlos klingt, birgt jedoch grossen Sprengstoff in sich. Zusammengefasst dient das neue Konzept vornehmlich dem Zweck, eine markante Kostenverlagerung von den Krankenversicherungen und der öffentlichen Hand zu Lasten der betroffenen Patienten vorzunehmen. Mittel- und langfristig entstehen der öffentlichen Hand durch falsch platzierte Patienten jedoch neue, zusätzliche Kosten, weil das Risiko von Langzeitpflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und Frühverrentung steigt. Und: Älteren Menschen wird eine adäquate Behandlung vorenthalten, die zu einer spürbaren Verbesserung ihrer Lebensqualität führen könnte. Denn das neue Konzept läuft darauf hinaus, ältere Menschen mit Behinderungen und therapeutischem Bedarf in Zukunft nicht mehr in die Rehabilitation zu triagieren, wo sie eine professionelle multidimensionale Betreuung und Behandlung erfahren. Ein Fakt, der weder in der breiten Öffentlichkeit noch bei den künftig mit neuen Sozialaufgaben konfrontierten Gemeinden bekannt ist. Rehabilitation für Senioren – bald nicht mehr möglich? SW!SS REHA, die Vereinigung der führenden Rehabilitationskliniken der Schweiz, vertritt 18 namhafte Rehabilitationskliniken in der Schweiz mit insgesamt über 1'800 Betten und damit über 50% des gesamtschweizerischen Bettenbestands im Rehabilitationsbereich (vgl. www.swiss-reha.com). In unseren Kliniken werden Patientinnen und Patienten aus den Spezialbereichen muskuloskelettale, neurologische, kardiologische und pulmonale Rehabilitation sowie weiteren Spezialdisziplinen aufgenommen, unter Beachtung der verbandseigenen, zusammen mit den Versicherern entwickelten strengen Qualitätssicherungsmassnahmen. SW!SS REHA ist dem Wohle der Patienten und ihrer raschen und nachhaltigen Wiedereingliederung in ihr gewohntes Berufs- und Lebensumfeld verpflichtet. Dies aus dem Bewusstsein, dass nur eine nachhaltige und professionelle Behandlung dem persönlichen und dem volkswirtschaftlichen Nutzen sowie dem Gebot, einen Beitrag zur Eindämmung der Kostensteigerun- gen im Gesundheitswesen zu leisten, gerecht wird. Denn jede nachhaltige Rehabilitation verhindert langwierige und kostenintensive Nachbehandlungen oder gar eine Chronifizierung. Übergangspflege (ÜP) im Kanton Aargau – die Fakten • Im Kanton Aargau soll die ÜP im neuen kantonalen Pflegegesetz verankert werden. Zurzeit wird das Konzept im Rahmen von zwei Pilotprojekten an den Standorten Zofingen und Rheinfelden getestet. Bei diesen Leistungserbringern handelt es sich um Regionalspitäler mit angegliederten Langzeitpflegeabteilungen. • Aufgrund verschiedenster Rückmeldungen aus der gesamten Schweiz stellen wir fest, dass im Rahmen der ÜP bei diversen davon betroffenen Akteuren Erwartungen geweckt bzw. Verunsicherungen ausge- Das Umverlagerungsbestreben ist jedoch nicht nur im Kanton Aargau aktuell, sondern droht – wo nicht bereits schon geschehen – auch in anderen Kantonen Schule zu machen. SW!SS REHA wird sich daher intensiv dafür einsetzen, dass dieser Fehlentwicklung ein Riegel vorgeschoben wird. Denn es darf nicht sein, dass auf Kosten der älteren Mitmenschen gespart wird. Beat Voegeli Vorstand SW!SS REHA Rehabilitation will verloren gegangene Fähigkeiten wiederherstellen. löst wurden, die eine sachliche Auseinandersetzung mit dieser wichtigen Thematik verlangen. • Um Kosten treibende Massnahmen im Gesundheitswesen zu vermeiden bzw. die Kostenspirale durch Einführung von neuen Leistungsangeboten nicht anzuheizen, sind wir grundsätzlich der Auffassung, dass folgende Aspekte vorgängig zu diskutieren bzw. zu beantworten sind: 1. Definition des Leistungsangebotes ÜP inkl. Qualitätssicherungsmassnahmen 2. Abgrenzung des Leistungsangebotes ÜP zu anderen KVG-Pflichtleistungen 3. Erteilung eines spezifizierten Leistungsauftrags an geeignete Leistungserbringer 4. Regelung der Finanzierung inkl. Kostenteiler zwischen Kassen, Kanton und Patient • Unter Berücksichtigung der erwähnten Aspekte können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass das vorliegende Konzept primär zum Ziel hat, dass ältere Menschen mit Behinderungen und therapeutischem Bedarf in Zukunft nicht mehr in die Rehabilitation triagiert werden sollen. Wenn dem so ist, ist dies auch transparent so zu kommunizieren. Wenn dies jedoch nicht das Ziel ist, sollte auch eine echte Übergangspflege angestrebt werden. • Bisher wurde unter einer Übergangspflege ein altersunabhängiges Betreuungskonzept verstanden, das für alle Patienten, die vorübergehend unselbstständig sind und deren Betreuung im häuslichen Umfeld zu aufwändig ist (z.B. allein stehende Menschen mit Pflegebedürftigkeit; fehlende Möglichkeiten sich selbständig zu versorgen usw.) konzipiert ist. Therapeutische Massnahmen sollten in dieser Phase nicht oder fast nicht mehr erforderlich sein. Der Schwerpunkt liegt naturgemäss auf der pflegerischen Betreuung. • Sind therapeutische Massnahmen notwendig, geht dies nur mit einer professionellen multidimensionalen Fallführung und Koordination verschiedener Berufsspezialisten durch Rehabilitationsfachleute. Dabei ist die Rehabilitation ebenso altersunabhängig wie die Übergangspflege (auch ein über 65-jähriger Patient ist rehabilitationsfähig, wenn das entsprechende Potenzial in einem Assessment bestätigt wird). • Solche bereits in ausreichendem Masse existierende Strukturen (Rehabilitations- und Spezialkliniken) mit einer ÜP zu umgehen bzw. nachzuahmen, wirkt keinesfalls Kosten dämpfend, sondern vielmehr Kosten treibend. Dies ist aus Gründen der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit unbedingt zu vermeiden. • Eine weitere kritische Betrachtung gilt den im aargauischen Konzept beschriebenen Merkmalen und Abgrenzungen. Die unter den Merkmalen formulierte inhaltliche Zielsetzung der ÜP (Eingehen auf komplexe Situationen, physische, psychische, soziale und funktionale Aspekte) sowie die dazu formulierten und benötigten Ressourcen (Physiotherapie, Ergotherapie, Psychologie, medizinische Betreuung) verstärken den Eindruck, dass mit diesen "typisch" auf die Rehabilitation zugeschnittenen Merkmalen eine neue Form bzw. "Lightversion" der Rehabilitation geschaffen wird. • Aus unserer Sicht scheinen vor allem finanzielle Erwägungen im Rahmen der ÜP eine tragende Rolle zu spielen: eine markante Kostenverlagerung von den Krankenversicherungen und der öffentlichen Hand hin zu den betroffenen Patienten. • Sozialdienste werden aktiv von den Versicherern angegangen, Patienten in die ÜP zu steuern, weil dies aus Sicht der Krankenversicherer kostengünstiger ist als eine indizierte stationäre Behandlung in einer Rehabilitationsklinik. Dieses Denken ist kurzsichtig und dient nur dem finanziellen Profitstreben der Kassen. • Die SW!SS REHA-Kliniken zeichnen sich insbesondere durch eine qualitativ hoch stehende, interdisziplinäre und multiprofessionelle Fallführung aus, die sich strikt daran orientiert, den Patienten so schnell als möglich wieder in sein gewohntes Lebens- und Berufsumfeld, privat und beruflich, zurück zu führen. • Falsch platzierte Patienten führen schlussendlich zu höheren Heilbehandlungskosten mit dem Risiko von Langzeitpflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und Frühverrentung, was volkswirtschaftlich völlig absurd ist. • In dem vorliegenden Gesetzesentwurf heisst es weiter: "Leistungserbringer für ÜP sind stationäre Pflegeeinrichtungen, die durch eine enge Zusammenarbeit mit Spitälern dafür geeignet sind". Diesem Ansinnen müssen wir ebenfalls widersprechen. Es macht keinen Sinn, in stationären Pflegeeinrichtungen neue Leistungsangebote mit den entsprechenden Folgekosten (Infrastruktur und personelle Ressourcen) aufzubauen, wenn die Voraussetzungen für das neue Leistungsangebot in bestehenden Fachkliniken bereits mit nachgewiesener Qualität etabliert sind. Aus den dargelegten Gründen beantragt SW!SS REHA dringend die Klärung der offenen Fragestellungen sowie die Anpassung des Gesetzesentwurfes. Die Expertinnen und Experten von SW!SS REHA sind für einen entsprechenden Support bereit. AKTUELL Schwarzwaldklinik steckt in argen Nöten Was in Fachkreisen schon längst ein Thema war, wird nun durch die finanzielle Schieflage der Parkklinik Bad Säckingen bestätigt: Mit zum Teil nicht Kosten deckenden Tarifen versuchen süddeutsche Kurkliniken ihre Auslastungsprobleme mit Hilfe der Schweizer Krankenkassen zu lösen. Wie Daniel Foppa im TagesAnzeiger vom 8. Mai richtig schrieb, sind die leeren Betten im süddeutschen Grenzgebiet eine Folge der deutschen Gesundheitsreform, „die Kureinrichtungen stark unter Druck setzt“. Diese Aussage unterstreicht die Feststellung, dass die deutschen Kurkliniken primär auf Kuraufenthalte und nicht auf anspruchsvolle medizinische Rehabilitation spezialisiert sind, was die Frage in den Raum stellt, wie es um die medizinische Qualität für die Behandlung schwerer Fälle steht. Ins Bild passt, dass die Parkklinik Bad Säckingen ein wichtiger Partner des von Bundesrat Pascal Couchepin initialisierten grenzüberschreitenden Basler Pilotprojektes „Gesundheit ohne Grenzen“ ist – ein Projekt, dass offensichtlich deutliche Krankheitssymptome aufweist. Offenbar läuten auch bei den Schweizer Krankenkassen die Alarmglocken: Erst haben sie mit viel Prämiengeld versucht, Patienten aus der Grundversicherung und vor allem leichte „Fälle“ in die Parkklinik zu lotsen. Nullkomaplötzlich stellen Helsana und CSS die Ampel auf Rot: Gemäss Tages-Anzeiger wollen sie nun keine Patienten mehr in die Parkklinik schicken. Die führenden Rehabilitationskliniken der Schweiz aarReha Schinznach, 5116 Schinznach-Bad • Berner Reha Zentrum AG Heiligenschwendi, 3625 Heiligenschwendi • Clinica di riabilitazione di Novaggio, 6986 Novaggio Clinica Hildebrand, 6614 Brissago • HUMAINE Klinik Zihlschlacht AG, 8588 Zihlschlacht • Klinik Bethesda Tschugg, 3233 Tschugg • Klinik Valens, 7317 Valens • Privatklinik SALINA, 4310 Rheinfelden • Reha Rheinfelden, 4310 Rheinfelden • RehaClinic Baden, 5400 Baden • RehaClinic Zurzach, 5330 Zurzach • Rehaklinik Bellikon, 5454 Bellikon • Rehazentrum Leukerbad, 3954 Leukerbad • Rheinburg-Klinik,9428 Walzenhausen • Schweizer Paraplegiker-Zentrum, 6207 Nottwil • Thurgauer Klinik St. Katharinental, 8253 Diessenhofen Zürcher Höhenklinik Davos, 7272 Davos Clavadel • Zürcher Höhenklinik Wald, 8639 Faltigberg-Wald.