Jetzt herunterladen - SS REHA SWISS REHA

Transcription

Jetzt herunterladen - SS REHA SWISS REHA
Ausgabe Nr. 5, Juni 2007
Herausgeber:
SW!SS REHA
Vereinigung der Rehabilitationskliniken der Schweiz
Postfach, 5001 Aarau, Telefon 062 836 40 90
[email protected], www.swiss-reha.com
Die führenden Rehabilitationskliniken der Schweiz
EDITORIAL
HINTERGRUND
Alte Menschen
aussperren?
SW!SS REHA nimmt zur Verankerung der Übergangspflege im neuen
Aargauer Pflegegesetz Stellung
Im Kanton Aargau soll
die Übergangspflege im
neuen kantonalen Pflegegesetz verankert werden.
Was harmlos klingt, birgt
jedoch grossen Sprengstoff
in sich.
Zusammengefasst dient das
neue Konzept vornehmlich
dem Zweck, eine markante Kostenverlagerung
von den Krankenversicherungen und der
öffentlichen Hand zu Lasten der betroffenen
Patienten vorzunehmen. Mittel- und langfristig entstehen der öffentlichen Hand durch
falsch platzierte Patienten jedoch neue, zusätzliche Kosten, weil das Risiko von Langzeitpflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und
Frühverrentung steigt. Und: Älteren Menschen
wird eine adäquate Behandlung vorenthalten,
die zu einer spürbaren Verbesserung ihrer
Lebensqualität führen könnte. Denn das neue
Konzept läuft darauf hinaus, ältere Menschen
mit Behinderungen und therapeutischem
Bedarf in Zukunft nicht mehr in die
Rehabilitation zu triagieren, wo sie eine professionelle multidimensionale Betreuung und
Behandlung erfahren. Ein Fakt, der weder in
der breiten Öffentlichkeit noch bei den künftig
mit neuen Sozialaufgaben konfrontierten
Gemeinden bekannt ist.
Rehabilitation für Senioren – bald nicht
mehr möglich?
SW!SS REHA, die Vereinigung der führenden
Rehabilitationskliniken der Schweiz, vertritt 18 namhafte Rehabilitationskliniken in der Schweiz mit insgesamt über 1'800 Betten und damit über 50% des
gesamtschweizerischen Bettenbestands im Rehabilitationsbereich (vgl. www.swiss-reha.com). In unseren
Kliniken werden Patientinnen und Patienten aus den
Spezialbereichen muskuloskelettale, neurologische,
kardiologische und pulmonale Rehabilitation sowie
weiteren Spezialdisziplinen aufgenommen, unter
Beachtung der verbandseigenen, zusammen mit den
Versicherern entwickelten strengen Qualitätssicherungsmassnahmen.
SW!SS REHA ist dem Wohle der Patienten und ihrer
raschen und nachhaltigen Wiedereingliederung in ihr
gewohntes Berufs- und Lebensumfeld verpflichtet.
Dies aus dem Bewusstsein, dass nur eine nachhaltige
und professionelle Behandlung dem persönlichen und
dem volkswirtschaftlichen Nutzen sowie dem Gebot,
einen Beitrag zur Eindämmung der Kostensteigerun-
gen im Gesundheitswesen zu leisten, gerecht wird.
Denn jede nachhaltige Rehabilitation verhindert langwierige und kostenintensive Nachbehandlungen oder
gar eine Chronifizierung.
Übergangspflege (ÜP) im Kanton Aargau
– die Fakten
• Im Kanton Aargau soll die ÜP im neuen kantonalen Pflegegesetz verankert werden. Zurzeit wird das
Konzept im Rahmen von zwei Pilotprojekten an den
Standorten Zofingen und Rheinfelden getestet. Bei
diesen Leistungserbringern handelt es sich um Regionalspitäler mit angegliederten Langzeitpflegeabteilungen.
• Aufgrund verschiedenster Rückmeldungen aus
der gesamten Schweiz stellen wir fest, dass im Rahmen
der ÜP bei diversen davon betroffenen Akteuren
Erwartungen geweckt bzw. Verunsicherungen ausge-
Das Umverlagerungsbestreben ist jedoch nicht
nur im Kanton Aargau aktuell, sondern droht
– wo nicht bereits schon geschehen – auch in
anderen Kantonen Schule zu machen. SW!SS
REHA wird sich daher intensiv dafür einsetzen, dass dieser Fehlentwicklung ein Riegel
vorgeschoben wird. Denn es darf nicht sein,
dass auf Kosten der älteren Mitmenschen
gespart wird.
Beat Voegeli
Vorstand SW!SS REHA
Rehabilitation will verloren gegangene Fähigkeiten wiederherstellen.
löst wurden, die eine sachliche Auseinandersetzung
mit dieser wichtigen Thematik verlangen.
• Um Kosten treibende Massnahmen im Gesundheitswesen zu vermeiden bzw. die Kostenspirale
durch Einführung von neuen Leistungsangeboten
nicht anzuheizen, sind wir grundsätzlich der Auffassung, dass folgende Aspekte vorgängig zu diskutieren
bzw. zu beantworten sind:
1. Definition des Leistungsangebotes ÜP inkl.
Qualitätssicherungsmassnahmen
2. Abgrenzung des Leistungsangebotes ÜP zu
anderen KVG-Pflichtleistungen
3. Erteilung eines spezifizierten Leistungsauftrags an geeignete Leistungserbringer
4. Regelung der Finanzierung inkl. Kostenteiler
zwischen Kassen, Kanton und Patient
• Unter Berücksichtigung der erwähnten Aspekte
können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass
das vorliegende Konzept primär zum Ziel hat, dass
ältere Menschen mit Behinderungen und therapeutischem Bedarf in Zukunft nicht mehr in die
Rehabilitation triagiert werden sollen. Wenn dem so
ist, ist dies auch transparent so zu kommunizieren.
Wenn dies jedoch nicht das Ziel ist, sollte auch eine
echte Übergangspflege angestrebt werden.
• Bisher wurde unter einer Übergangspflege ein
altersunabhängiges Betreuungskonzept verstanden,
das für alle Patienten, die vorübergehend unselbstständig sind und deren Betreuung im häuslichen Umfeld
zu aufwändig ist (z.B. allein stehende Menschen mit
Pflegebedürftigkeit; fehlende Möglichkeiten sich selbständig zu versorgen usw.) konzipiert ist. Therapeutische Massnahmen sollten in dieser Phase nicht oder
fast nicht mehr erforderlich sein. Der Schwerpunkt
liegt naturgemäss auf der pflegerischen Betreuung.
• Sind therapeutische Massnahmen notwendig,
geht dies nur mit einer professionellen multidimensionalen Fallführung und Koordination verschiedener
Berufsspezialisten durch Rehabilitationsfachleute.
Dabei ist die Rehabilitation ebenso altersunabhängig
wie die Übergangspflege (auch ein über 65-jähriger
Patient ist rehabilitationsfähig, wenn das entsprechende
Potenzial in einem Assessment bestätigt wird).
• Solche bereits in ausreichendem Masse existierende Strukturen (Rehabilitations- und Spezialkliniken) mit einer ÜP zu umgehen bzw. nachzuahmen,
wirkt keinesfalls Kosten dämpfend, sondern vielmehr
Kosten treibend. Dies ist aus Gründen der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit unbedingt zu vermeiden.
• Eine weitere kritische Betrachtung gilt den im
aargauischen Konzept beschriebenen Merkmalen und
Abgrenzungen. Die unter den Merkmalen formulierte
inhaltliche Zielsetzung der ÜP (Eingehen auf komplexe Situationen, physische, psychische, soziale und
funktionale Aspekte) sowie die dazu formulierten und
benötigten Ressourcen (Physiotherapie, Ergotherapie,
Psychologie, medizinische Betreuung) verstärken den
Eindruck, dass mit diesen "typisch" auf die Rehabilitation zugeschnittenen Merkmalen eine neue Form
bzw. "Lightversion" der Rehabilitation geschaffen wird.
• Aus unserer Sicht scheinen vor allem finanzielle
Erwägungen im Rahmen der ÜP eine tragende Rolle
zu spielen: eine markante Kostenverlagerung von den
Krankenversicherungen und der öffentlichen Hand
hin zu den betroffenen Patienten.
• Sozialdienste werden aktiv von den Versicherern angegangen, Patienten in die ÜP zu steuern, weil
dies aus Sicht der Krankenversicherer kostengünstiger
ist als eine indizierte stationäre Behandlung in einer
Rehabilitationsklinik. Dieses Denken ist kurzsichtig
und dient nur dem finanziellen Profitstreben der
Kassen.
• Die SW!SS REHA-Kliniken zeichnen sich insbesondere durch eine qualitativ hoch stehende, interdisziplinäre und multiprofessionelle Fallführung aus,
die sich strikt daran orientiert, den Patienten so schnell
als möglich wieder in sein gewohntes Lebens- und
Berufsumfeld, privat und beruflich, zurück zu führen.
• Falsch platzierte Patienten führen schlussendlich zu höheren Heilbehandlungskosten mit dem
Risiko von Langzeitpflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und Frühverrentung, was volkswirtschaftlich völlig absurd ist.
• In dem vorliegenden Gesetzesentwurf heisst es
weiter: "Leistungserbringer für ÜP sind stationäre
Pflegeeinrichtungen, die durch eine enge Zusammenarbeit mit Spitälern dafür geeignet sind". Diesem
Ansinnen müssen wir ebenfalls widersprechen. Es
macht keinen Sinn, in stationären Pflegeeinrichtungen
neue Leistungsangebote mit den entsprechenden
Folgekosten (Infrastruktur und personelle Ressourcen)
aufzubauen, wenn die Voraussetzungen für das neue
Leistungsangebot in bestehenden Fachkliniken bereits
mit nachgewiesener Qualität etabliert sind.
Aus den dargelegten Gründen beantragt SW!SS
REHA dringend die Klärung der offenen Fragestellungen sowie die Anpassung des Gesetzesentwurfes. Die Expertinnen und Experten von SW!SS
REHA sind für einen entsprechenden Support
bereit.
AKTUELL
Schwarzwaldklinik steckt in argen Nöten
Was in Fachkreisen schon längst ein Thema war, wird nun durch die finanzielle Schieflage der Parkklinik
Bad Säckingen bestätigt: Mit zum Teil nicht Kosten deckenden Tarifen versuchen süddeutsche Kurkliniken
ihre Auslastungsprobleme mit Hilfe der Schweizer Krankenkassen zu lösen. Wie Daniel Foppa im TagesAnzeiger vom 8. Mai richtig schrieb, sind die leeren Betten im süddeutschen Grenzgebiet eine Folge der
deutschen Gesundheitsreform, „die Kureinrichtungen stark unter Druck setzt“. Diese Aussage unterstreicht die Feststellung, dass die deutschen Kurkliniken primär auf Kuraufenthalte und nicht auf
anspruchsvolle medizinische Rehabilitation spezialisiert sind, was die Frage in den Raum stellt, wie es um
die medizinische Qualität für die Behandlung schwerer Fälle steht.
Ins Bild passt, dass die Parkklinik Bad Säckingen ein wichtiger Partner des von Bundesrat Pascal
Couchepin initialisierten grenzüberschreitenden Basler Pilotprojektes „Gesundheit ohne Grenzen“ ist – ein
Projekt, dass offensichtlich deutliche Krankheitssymptome aufweist.
Offenbar läuten auch bei den Schweizer Krankenkassen die Alarmglocken: Erst haben sie mit viel
Prämiengeld versucht, Patienten aus der Grundversicherung und vor allem leichte „Fälle“ in die Parkklinik
zu lotsen. Nullkomaplötzlich stellen Helsana und CSS die Ampel auf Rot: Gemäss Tages-Anzeiger wollen
sie nun keine Patienten mehr in die Parkklinik schicken.
Die führenden Rehabilitationskliniken der Schweiz
aarReha Schinznach, 5116 Schinznach-Bad • Berner Reha Zentrum AG Heiligenschwendi, 3625 Heiligenschwendi • Clinica di riabilitazione di Novaggio, 6986 Novaggio
Clinica Hildebrand, 6614 Brissago • HUMAINE Klinik Zihlschlacht AG, 8588 Zihlschlacht • Klinik Bethesda Tschugg, 3233 Tschugg • Klinik Valens, 7317 Valens • Privatklinik SALINA,
4310 Rheinfelden • Reha Rheinfelden, 4310 Rheinfelden • RehaClinic Baden, 5400 Baden • RehaClinic Zurzach, 5330 Zurzach • Rehaklinik Bellikon, 5454 Bellikon • Rehazentrum
Leukerbad, 3954 Leukerbad • Rheinburg-Klinik,9428 Walzenhausen • Schweizer Paraplegiker-Zentrum, 6207 Nottwil • Thurgauer Klinik St. Katharinental, 8253 Diessenhofen
Zürcher Höhenklinik Davos, 7272 Davos Clavadel • Zürcher Höhenklinik Wald, 8639 Faltigberg-Wald.