Die gymnasiale Oberstufe
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Die gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 Herzlich Willkommen auf den Oberstufenseiten des JSG! Auf diesen Seiten können sich Schülerinnen und Schüler, die nach der Versetzung in die Klasse 10 in die Oberstufe eintreten, aber auch interessierte Eltern über die wichtigsten Vorschriften für die neue gymnasiale Oberstufe (G 8) und deren Umsetzung an unserer Schule informieren. Diese Seiten sollen aber das persönliche (Beratungs-) Gespräch nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Die Verpflichtung der Schule, aber auch der Schülerinnen und Schüler zur Information bleibt weiter bestehen. (siehe auch: Beratung in der Oberstufe) Wir müssen aber darauf aufmerksam machen, dass alle Aussagen auf diesen Seiten zwar nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden, allerdings nicht rechtsverbindlich sein können. Letztlich gelten die Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Verlässliche Auskunft gibt z.B. die jährlich neu aufgelegte Schrift „Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen“, die im Internet über die Seite des Schulministeriums erreichbar ist: www.schulministerium.nrw.de Bitte in allen Zweifelsfällen unbedingt mit den Beratungslehrern oder Beratungslehrerinnen Rücksprache nehmen! Wer Interesse hat, findet auf den folgenden Seiten auch die Möglichkeit zum Download wichtiger Formulare oder Informationsmaterialien. 1 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 Übersicht erstmalig gültig für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/2011 in die neue Einführungsphase der Oberstufe eintreten Die Informationen zur gymnasialen Oberstufe sind über die folgenden Stichwörter erreichbar: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. Abschlüsse Aufnahme von Schülerinnen und Schülern Dauer der Oberstufe Fächerangebot Einführungsphase (EP) Pflichtfächer in der Einführungsphase Klausuren in der Einführungsphase Belegung der Fremdsprachen Versetzung in die Qualifikationsphase "Kopfnoten" Latinum Das Schülerbetriebspraktikum Qualifikationsphase Q1 Fächer in Q1 Klausuren in Q1 Facharbeit Kursfahrten Wiederholung in der Qualifikationsphase Qualifikationsphase Q2 Wahl der Abiturfächer Klausuren in Q2 Zulassung Abiturprüfungen Die besondere Lernleistung Abiturtermine Gesamtqualifikation Beratung in der Oberstufe Auslandsaufenthalt Regeln für Oberstufenschülerinnen und -schüler Fehlzeiten Links Kleines Lexikon 2 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 1. Abschlüsse An unserer Schule können verschiedene Abschlüsse erreicht werden: a. Die Allgemeine Hochschulreife Sie ist das Ziel der gymnasialen Oberstufe. Man erreicht sie mit dem Bestehen der Abiturprüfung am Ende der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) und erwirbt damit die Berechtigung an allen Universitäten und sonstigen Hochschulen der BRD ein Studium zu beginnen, wenn nicht besondere Zulassungsbedingungen (wie z.B. an Kunsthochschulen) erfüllt sein müssen. b. Die Fachhochschulreife - schulischer Teil - nach der Qualifikationsphase Q1 Am Ende der Qualifikationsphase Q1 (Jahrgangsstufe 11) erreichen die Schülerinnen und Schüler diesen (Teil-)Abschluss, wenn in den beiden Halbjahren der Qualifikationsphase Q1 in bestimmten Pflichtkursen im Durchschnitt mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden und die Zahl der Defizitkurse eine bestimmte Anzahl nicht überschreitet. (s. auch Berechnung der Fachhochschulreife) Dieser Abschluss stellt allerdings nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife dar; erst wenn eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum angeschlossen und erfolgreich zum Abschluss gebracht wurde, berechtigt dies zum Studium an einer Fachhochschule. Dieser Abschluss wird fast von allen Bundesländern anerkannt - allerdings nicht von Bayern, Sachsen und Thüringen. Die Bezeichnung gelenktes Praktikum macht darauf aufmerksam, dass dieses Praktikum besondere Bedingungen erfüllen muss, die vor Aufnahme des Praktikums geklärt sein müssen, damit es anerkannt werden kann. Es genügt auf keinen Fall irgendein Praktikum in irgendeinem Betrieb. Nähere Information enthält die Broschüre „Das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen“, das per E-Mail bestellt werden kann: [email protected] oder im Internet zum Download bereitsteht: http://www.schulministerium.nrw.de ./ c. Der mittlere Schulabschluss Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase, also nach der Einführungsphase wie für alle anderen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, wird der sogenannte mittlere Bildungsabschluss erreicht. Für den Fall, dass die Versetzung nur knapp verfehlt wurde, können Ausnahmeregelungen angewandt werden, über die noch besonders informiert wird. zurück zur Übersicht 3 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 2. Aufnahme von Schülerinnen und Schülern Schülerin oder Schüler der gymnasialen Oberstufe unserer Schule kann jeder werden, der die Versetzung in die Einführungsphase an einem Gymnasium erreicht hat oder die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk („Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe“) an einer Gesamtschule, einer Realschule oder an einem Berufskolleg erworben hat Weitere Voraussetzung ist in der Regel, dass zum Termin der Aufnahme das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. zurück zur Übersicht 4 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 3. Dauer der gymnasialen Oberstufe Max. 1 Jahr zur Wiederholung der Abiturprüfung Abiturprüfung + Qualifikationsphase Q2 Regeldauer: 3 Jahre Höchstverweildauer: 4 Jahre Qualifikationsphase Q1 Einführungsphase EP Im „Normalfall“ dauert der Besuch der gymnasialen Oberstufe drei Jahre. Eine Jahrgangsstufe kann wiederholt werden; die Verweildauer verlängert sich in diesem Falle auf vier Schuljahre. Eine weitere Wiederholung ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen (z.B. nach längerer Krankheit) möglich. Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, darf die Qualifikationsphase Q2 auf jeden Fall wiederholen – auch dann, wenn bereits zuvor schon eine Jahrgangsstufe wiederholt wurde. In diesem Fall dauert der Besuch der gymnasialen Oberstufe also fünf Jahre. zurück zur Übersicht 5 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 4. Das Fächerangebot unserer Schule In der Oberstufe sind (fast) alle Fächer einem Aufgabenfeld zugeordnet. Diese spielen eine Rolle bei verschiedenen Wahlentscheidungen, z.B. ganz entscheidend bei der Wahl der Abiturfächer. Die folgende Übersicht nennt alle die Fächer, die an unserer Schule in der Oberstufe unterrichtet werden. I. Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld Deutsch - Englisch - Französisch – Lateinisch Spanisch (als neu einsetzende Fremdsprache) Kunst - Musik - Literatur II. Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld Geschichte - Sozialwissenschaft - Erdkunde Erziehungswissenschaften - Philosophie III. Das mathematisch-naturwissenschaftlichtechnische Aufgabenfeld Mathematik Physik – Chemie - Biologie Informatik ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld: Religionslehre Sport zurück zur Übersicht 6 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 5. Die Einführungsphase - Jahrgangsstufe 10 Die Jahrgangsstufe 10 hat die Aufgabe einer Einführungsphase, in der die Schülerinnen und Schüler mit den Inhalten und Methoden der Fächer in der Oberstufe vertraut gemacht werden, damit sie die Anforderungen der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 11 und 12) erfüllen können. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung sieht vor, dass der Unterricht in der Einführungsphase hauptsächlich in dreistündigen Grundkursen stattfindet. Ausnahmen: - Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache wird vierstündig unterrichtet - Vertiefungskurse in den Kernfächern werden zweistündig unterrichtet. Leistungskurse (fünfstündig) gibt es erst in der Qualifikationsphase. Alle Stundenangaben beziehen sich auf Unterrichtsstunden von 45 Minuten Länge. Da an unserer Schule eine Unterrichtseinheit 70 Minuten dauert, werden die Unterrichtszeiten entsprechend umgerechnet. Die Schülerinnen und Schüler haben also an unserer Schule nicht mehr, aber auch nicht weniger Unterricht als an anderen Schulen mit gymnasialer Oberstufe. Die Einführungsphase unterteilt sich in zwei Halbjahre: EP1 und EP2. Jedes Halbjahr gliedert sich in zwei ungefähr gleich lange Kursabschnitte – auch Quartale genannt. Am Ende jedes Halbjahres wird eine Kursabschlussnote erteilt; diese setzt sich aus den Teilnoten zusammen, die in den beiden Quartalen erreicht wurden. Dabei werden die schriftlichen Leistungen [Note(n) der Kursarbeiten] und die Note für die sonstige Mitarbeit [SM-Note] in den beiden Quartalen jeweils zu einer Note zusammengefasst und dann zu jeweils 50 % in die Kursabschlussnote eingewertet. Die sonstige Mitarbeit umfasst alle Leistungen, die neben den Klausurleistungen erbracht werden; sie soll das gesamte Engagement berücksichtigen, also z.B. auch die Qualität der Hausaufgaben, die Mitarbeit in Gruppenarbeiten, die Bereitschaft zur Übernahme eine Referates usw. In den Fächern, in denen keine Klausuren geschrieben werden, ist die Note für die sonstige Mitarbeit zugleich die Kursabschlussnote. Mit der Fachwahl für die Einführungsphase trifft man wesentliche Vorentscheidungen, daher sollte man alle anderen noch anstehenden Entscheidungen, vor allen die Entscheidung über mögliche Leistungskurse oder Abiturfächer bereits vor der Wahl für die Einführungsphase bedenken und die entsprechenden Vorschriften kennen, wenn auch die Entscheidungen selbst erst später getroffen werden müssen. zurück zur Übersicht 7 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 6. Pflichtfächer in der Einführungsphase - Jahrgangsstufe 10 Unter den für die Einführungsphase zu wählenden 11 Kursen müssen die folgenden Fächer vertreten sein: - Deutsch - eine fortgeführte Fremdsprache - Kunst oder Musik - eine Gesellschaftswissenschaft - Mathematik - eine Naturwissenschaft (nur Biologie oder Chemie oder Physik) - eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft (Diese kann auch Informatik sein.) - Religion (oder Philosophie als Ersatzfach) - Sport (bei Attest: beliebiges Fach als Ersatzfach) Mit der Wahl dieser Fächer sind schon 9 von den 11 zu belegenden Kurse festgelegt. Das 10. Und das 11.Fach können „frei“ aus dem Fächerangebot der Schule gewählt werden. Um mehr Möglichkeiten zu haben, die eigenen Schwerpunkte auszuprobieren oder um das Latinum nach der Einführungsphase oder der Qualifikationsphase Q1 erreichen zu können, darf auch ein 12. Fach belegt werden, wenn sich dies realisieren lässt. Mit seinen 11 bzw. 12 Grundkursen erreicht jede Schülerin bzw. jeder Schüler eine Pflichtstundenzahl von 33 oder 36 Wochenstunden; wenn Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache gewählt wurde, beträgt die Zahl der Wochenstunden 34 bzw. 37. Für Schülerinnen und Schüler, die neu in die Einführungsphase eintreten und die bisher nicht durchgängig (ab Klasse 6) eine zweite Fremdsprache erlernt haben, gilt, dass sie eine in 10 neu einsetzende Fremdsprache – an unserer Schule Spanisch – bis zum Ende der Qualifikationsphase belegen müssen. zurück zur Übersicht 8 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 7. Klausuren in der Einführungsphase - Jahrgangsstufe 10 In mindestens 5 Fächern müssen pro Halbjahr 1-2 Klausuren geschrieben werden; auf jeden Fall in: - Deutsch, allen Fremdsprachen Mathematik einer Gesellschaftswissenschaft einer Naturwissenschaft In den Kernfächern Deutsch und Mathematik wird im 2. Halbjahr der Einführungsphase die 2. Klausur zentral gestellt; d.h. diese Klausur wird in ganz NRW zum selben Termin geschrieben und die Aufgabenstellung wird landeseinheitlich vorgegeben. Die Klausur in der Gesellschaftswissenschaft und/oder in der Naturwissenschaft darf nach dem 1. Halbjahr innerhalb des jeweiligen Aufgabenfeldes getauscht werden, z.B.: 1. Halbjahr Klausur in Biologie, 2. Halbjahr Klausur in Physik. Weitere Klausuren können gewählt werden. Prinzipiell können in allen Fächern (außer Sport) Klausuren geschrieben werden. Es sollte aber bedacht werden, dass jede Klausur einen relativ hohen Vorbereitungsaufwand erfordert, so dass man sich durch zu viele Klausuren auch überfordern kann. Nach Möglichkeit sollte man dafür sorgen, dass die Fächer, die als Leistungskurse oder als 3. oder 4. Abiturfach in Frage kommen, im Laufe der Einführungsphase als Klausurfächer ausprobiert werden. Ein Fach kann aber auch dann Leistungs- bzw. Abiturfach werden, wenn es in der Einführungsphase nicht schriftlich belegt war. Voraussetzung ist, dass es ab Q1 schriftlich ist. Für die Zahl der Klausuren pro Halbjahr gilt: - zwei Klausuren in allen Fremdsprachen, in Deutsch und in Mathematik - in der Regel eine Klausur in allen übrigen Fächern zurück zur Übersicht 9 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 8. G8 Pflichtbelegung der Fremdsprachen In der Einführungsphase: a) bis Klasse 9 regelmäßig Unterricht in zwei Fremdsprachen: Fortführung mindestens einer Fremdsprache aus der Sekundarstufe 1 b) nur eine Fremdsprache bis Klasse 9: Fortführung mindestens der Fremdsprache aus der Sekundarstufe 1 und Belegung von Spanisch als der neu einsetzenden Fremdsprache Weitere Fremdsprachen dürfen nach den persönlichen Möglichkeiten und den Möglichkeiten der Schule belegt werden. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt: Wer keine zweite Naturwissenschaft belegt, muss eine zweite Fremdsprache bis zum Ende der Qualifikationsphase belegen. In der Qualifikationsphase Q1: a) Fortführung mindestens der aus der Sekundarstufe 1 übernommenen und in der EP fortgeführten Fremdsprache oder b) Fortführung der in der EP neu belegten Fremdsprache (Spanisch) Weiterhin gilt für alle Schülerinnen und Schüler: Wer keine zweite Naturwissenschaft belegt, muss eine zweite Fremdsprache bis zum Ende der Qualifikationsphase belegen. Für die Klausurbelegung gilt: Spanisch ist in allen Halbjahren Klausurfach. Selbst in Q2.2 muss noch eine Klausur geschrieben werden, auch von den Schülerinnen und Schülern, die Spanisch gar nicht als Abiturfach gewählt haben. In der Einführungsphase müssen in allen belegten Fremdsprachen Klausuren geschrieben werden. In der Qualifikationsphase Q1 müssen nur noch in einer Fremdsprache Klausuren geschrieben werden, wenn die weiteren Fremdsprachen nicht Abiturfach werden sollen und in mindestens einer Naturwissenschaft (Mathematik ist keine Naturwissenschaft!) eine Klausur geschrieben wird. Wer den fremdsprachlichen Schwerpunkt gewählt hat, schreibt in seinen beiden Pflicht-Fremdsprachen jeweils zwei Klausuren pro Halbjahr, kann aber in einer weiteren Fremdsprache (aber nicht in Spanisch!) die Klausur abwählen. 10 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 Wer den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt gewählt hat und trotzdem noch zwei Fremdsprachen belegt hat, muss nur in einer Fremdsprache und in einer Naturwissenschaft Klausuren schreiben. zurück zur Übersicht 11 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 9. G8 Versetzung in die Qualifikationsphase Entscheidend für die Versetzung in die Qualifikationsphase sind die Leistungen in den 9 Pflichtfächern und in einem der Wahlfächer. Für Schülerinnen und Schüler, die die neu einsetzende Fremdsprache (Spanisch) belegen müssen, weil sie in der Sekundarstufe I nicht durchgängig eine zweite Fremdsprache belegt hatten, muss diese in die Versetzung einbezogen werden. Versetzt ist eine Schülerin bzw. ein Schüler, wenn a) in allen versetzungswirksamen Fächern mindestens die Note ausreichend erreicht wurde b) wenn eine Fünf in der Fächergruppe D, M, fortgeführte Fremdsprache durch mindestens eine Drei in derselben Gruppe ausgeglichen werden kann c) wenn nur eines der übrigen Fächer (alle Fächer außer D, M, fortgeführter Fremdsprache) mit mangelhaft beurteilt wird – ein Ausgleich ist in diesem Fall nicht erforderlich. In allen anderen Fällen wird die Versetzung nicht erreicht. In der Einführungsphase ist eine Nachprüfung möglich; aber auch hier nur dann, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung um eine Notenstufe in einem einzigen Fach genügt, um die Versetzungsbedingungen zu erfüllen. Die Note ‚ungenügend’ – egal in welchem Fach – führt zur Nicht-Versetzung; die Möglichkeit der Nachversetzung ist in diesem Fall nicht gegeben. Eine Schülerin bzw. ein Schüler, der im Wiederholungsjahr die Versetzung in die Einführungsphase erneut nicht erreicht, darf keine Nachprüfung machen, sondern muss die Schule verlassen und kann auch nicht in die gymnasiale Oberstufe einer anderen Schule wechseln. zurück zur Übersicht 12 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 10. G8 „Kopfnoten“ Wie in der Sekundarstufe 1 so wird auch in der Oberstufe das Arbeits- und Sozialverhalten durch die so genannten „Kopfnoten“ beurteilt. Diese werden in der Einführungsphase von den Kunst- bzw. Musiklehrern vorgeschlagen und auf den Zeugniskonferenzen abgestimmt. In der Qualifikationsphase übernehmen die Aufgabe des Notenvorschlags die Leistungskurslehrer. Die Noten für das Arbeits- und das Sozialverhalten erscheinen auf jedem Zeugnis und auf jeder Leistungsübersicht - auch auf allen Abgangs- und Abschlusszeugnissen, also auch auf dem Abiturzeugnis. In diesen Fällen beurteilen die Kopfnoten das Verhalten des gesamten Schuljahres – auf dem Abiturzeugnis also das Arbeits- und das Sozialverhalten der gesamten Qualifikationsphase Q2. zurück zur Übersicht 13 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 11. G8 Das Latinum Für den Erwerb des Latinums gelten bundeseinheitliche Regelungen, die von der Kultusministerkonferenz festgelegt wurden: An unserer Schule gibt es die folgenden Möglichkeiten, das Latinum zu erreichen: für Latein ab Klasse 6 gilt: Fortführung von Latein bis Ende EP; die Note in EP.2 muss mindestens „ausreichend“ sein für Latein ab Klasse 8 gilt: Fortführung von Latein bis Ende Q2; die Note in Q2.2 muss mindestens „ausreichend“ sein Der Erwerb des Latinums wird auf dem Abgangs- und dem Abschlusszeugnis bescheinigt. Schülerinnen und Schüler, die ein Jahr im Ausland waren, müssen das Latinum entweder vorher oder nach ihrer Rückkehr durch eine schriftliche und mündliche Prüfung erwerben. Dies gilt auch dann, wenn sie vor Antritt des Auslandsaufenthaltes vorversetzt wurden. Das Latinum kann auch dadurch erworben werden, dass man nach der Rückkehr aus dem Ausland am Unterricht eines „Latein-Abschlussjahres“ (entweder zwei Kurse in einem EPKurs „Latein ab 6“ oder zwei Kurse in einem Q2-Kurs „Latein ab 8“) teilnimmt und erfolgreich abschließt. Eine besondere Prüfung ist dann nicht erforderlich. Allerdings kann es sein, dass sich diese Möglichkeit gar nicht realisieren lässt, weil sich die Lateinkurse mit anderen Kursen der eigenen Jahrgangsstufe überschneiden, die man unbedingt belegen muss. zurück zur Übersicht 14 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 12. Das Schülerbetriebspraktikum In der letzten Woche des 1. Halbjahres und in der 1. Woche des 2. Halbjahres findet in der Einführungsphase das Betriebspraktikum statt. 14 Tage lang nehmen die Schülerinnen und Schüler am Arbeitsalltag ihrer Betriebe teil. Bereits am Ende der Jahrgangsstufe 9 erhalten die Schülerinnen und Schüler eine erste Information zum Praktikum. Danach bewerben sie sich bei ihrem Wunsch-Arbeitgeber um einen Praktikumsplatz. In den ersten Wochen der Einführungsphase werden die Eltern und auch noch einmal die Schülerinnen und Schüler in einer zentralen Abendveranstaltung über den Sinn und über die Modalitäten des Berufspraktikums informiert. Während der Zeit des Praktikums werden die Schülerinnen und Schüler von einem ihrer Kurslehrerinnen oder Kurslehrer betreut, die bzw. der als Ansprechpartner während der Praktikumszeit zur Verfügung steht und die Praktikanten in ihren Firmen besuchen wird. Die Erfahrungen während des Betriebspraktikums werden in einem Praktikumsbericht dokumentiert, der im Anschluss an das Praktikum angefertigt und eingereicht werden muss. Dieser Bericht stellt zugleich eine wichtige Vorübung für die Facharbeit dar, die alle Schülerinnen und Schüler ein Jahr später in der Qualifikationsphase Q1 erarbeiten müssen. Die Praktikumsberichte werden von den Betreuungslehrerinnen oder –lehrern durchgesehen und beurteilt; das Urteil wird auf dem Zeugnis der EP vermerkt. Von den besonders gelungenen Praktikumsberichten werden drei ausgewählt und mit einem Buchpreis belohnt, den der Förderverein stiftet. Ansprechpartner für alle allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit dem Berufspraktikum ist Herr Uhlrich. zurück zur Übersicht 15 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 13. Die Qualifikationsphase Q1 Mit der Qualifikationsphase beginnt die Unterteilung in Leistungskurse und in Grundkurse. Jede Schülerin und jeder Schüler wählt gemäß den Vorschriften der Ausbildungsordnung aus dem Angebot der Schule zwei Leistungskurse aus, die einen deutlichen Arbeitsschwerpunkt seiner Schullaufbahn bilden; sie werden jeweils im Umfang von 5 Stunden (drei 70-Minuten-Wochenstunden) unterrichtet. Alle anderen Kurse bleiben Grundkurse mit einem Umfang von zwei 70-MinutenWochenstunden. Für alle Wahlentscheidungen, die für die Qualifikationsphase zu treffen sind, gibt es eine wichtige Grundregel: Es darf kein Fach gewählt werden, das nicht schon in der Einführungsphase belegt war. Neue Fächer sind also nicht mehr erlaubt. Im Gegenteil: Es müssen Fächer (in der Regel zwei) abgewählt werden, da die beiden Leistungskurse ja zusätzliche Stunden beanspruchen. Eine Ausnahme bildet für Schülerinnen und Schüler, die weder Musik noch Kunst fortführen wollen, das Fach Literatur, das nur in der Qualifikationsphase Q1 unterrichtet wird, in der EP also noch gar nicht belegt werden kann. Weitere Ausnahmen sind die Vertiefungsfächer und die Projektkurse. Die Leistungen der Pflichtkurse in Q1 und in Q2 werden gesammelt und gehen als Anteile in die Gesamtqualifikation ein. Zusammen mit den Leistungen in den Abiturprüfungen ergibt sich aus ihnen die Abiturdurchschnittsnote. Am Ende eines jeden Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Übersicht über die Schullaufbahn, aus der sie den jeweils erreichten Punktestand ablesen können. Dabei werden die Ergebnisse der Leistungskurse doppelt und in den Grundkursen einfach gewertet. Ab Beginn der Qualifikationsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler nach einem Punktesystem bewertet, das sich an die aus der Sekundarstufe 1 bekannten Noten anlehnt: Den einzelnen Notenstufen und Tendenzen wird eine feste Punktzahl zugeordnet: Die bisher gültigen Notendefinitionen behalten dabei im Wesentlichen ihre Gültigkeit: 16 Die gymnasiale Oberstufe G8 Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang Noten Punkte nach Notentendenz sehr gut plus (1+) sehr gut (1o) sehr gut minus (1=) gut plus (2+) gut (2 o) gut minus (2=) befriedigend plus (3+) befriedigend (3 o) befriedigend minus (3=) ausreichend plus (4+) ausreichend (4 o) 15 Punkte 14 Punkte 13 Punkte 12 Punkte 11 Punkte 10 Punkte 9 Punkte 8 Punkte 7 Punkte 6 Punkte 5 Punkte ausreichend minus (4=) 4 Punkte mangelhaft plus (5+) mangelhaft (5 o) 3 Punkte 2 Punkte mangelhaft minus (5=) 1 Punkt ungenügend (6) 0 Punkte Notendefinition Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechend aber im Ganzen noch den Anforderungen Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erwarten, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. Wichtig: In der Einführungsphase gehört die Note „4 minus“ (4=) noch zum Bereich „ausreichend“. Wenn am Ende der EP ein Fach mit „4=“ benotet wird, erscheint auf dem Zeugnis ein einfaches „ausreichend“. In der Qualifikationsphase ändert sich der Stellenwert der Note„4=“: Sie markiert bereits einen Defizit, d.h. die Mindestvoraussetzungen wurden nicht erfüllt. Wenn mehrere Kurse in der Qualifikationsphase mit „ausreichend minus“ abgeschlossen wurden, kann dies dazu führen, dass die Zulassung nicht erreicht oder das Abitur nicht bestanden wird. Eine besondere Bedeutung hat die Note „ungenügend“ (0 Punkte): Ein Kurs, der mit 0 Punkten bewertet wurde, gilt als nicht belegt. Damit weist die Schullaufbahn einen schweren Belegfehler auf, der meist nicht mehr behoben werden kann, so dass die Jahrgangsstufe wiederholt oder, wenn bereits wiederholt wird, die Schule verlassen werden muss. zurück zur Übersicht 17 Die gymnasiale Oberstufe G8 Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 14. Die Fächer in der Qualifikationsphase Q1 a) Wahl der beiden Leistungskurse Einer der beiden Leistungskurse (der sog. 1. Leistungskurs) muss sein: Deutsch oder fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder Naturwissenschaft Der zweite Leistungskurs kann aus dem Angebot der Schule gewählt werden. Allerdings muss dabei die folgende Blockung beachtet werden: Die Leistungskurse sind in zwei Unterrichtszeilen angeordnet; aus jeder Zeile muss ein Leistungskurs gewählt werden. Zwei Leistungskurse aus derselben Zeile sind nicht kombinierbar: 1. Zeile D1 E1 M F Bi Ew 2. Zeile D2 E2 Ek Ph Ch Ge b) Wahl der Grundkurse Außer den Leistungskursen müssen sieben bis acht Grundkurse fortgeführt werden. Das führt zu seiner Pflichtstundenzahl von 31 bzw. 32. Wochenstunden bei der Wahl von 2 Leistungskursen und 7 Grundkursen; bei der Wahl von 2 Leistungskursen und 8 Grundkursen beträgt die Zahl der Unterrichtsstunden 34 bzw. 35. Die Wahl der Kurse ist so zu gestalten, dass in den drei Jahren der Oberstufe eine Wochenstundenzahl von 102 (45 Minuten-) Stunden erreicht wird. In Ausnahmefällen ist eine Unterschreitung von 2 Stunden zulässig. Auch in der Qualifikationsphase Q1 gibt es Pflichtfächer: Egal ob als Leistungskurs oder als Grundkurs: Die folgenden Fächer müssen auf jeden Fall belegt werden: - Deutsch fortgeführte Fremdsprache oder Fortführung der neu einsetzenden Fremdsprache ein musisches Fach (Musik, Kunst oder Literatur) eine Gesellschaftswissenschaft Mathematik eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) die 2. Sprache oder die 2. Naturwissenschaft (einschl. Informatik) Religion (oder Philosophie) Sport (oder bei Attest Ersatzfach) zurück zur Übersicht 18 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 15. G8 Klausuren in der Qualifikationsphase Q1 Pflichtklausuren in der Qualifikationsphase Q1 sind: je 2 Klausuren pro Halbjahr in den beiden Leistungskursen und je 2 pro Halbjahr in mindestens zwei weiteren Grundkursen auf jeden Fall aber in: - Deutsch Mathematik einer Fremdsprache je nach Laufbahn: in der zusätzlichen Fremdsprache oder in der zusätzlichen Naturwissenschaft Weitere freiwillige Klausuren dürfen gewählt werden. Achtung: Die Klausurwahl hat Einfluss auf die Wahl der Abiturfächer: Ein Fach, das nicht mindestens ab dem 1. Halbjahr der Qualifikations phase Klausurfach war, kann nicht mehr als Abiturfach gewählt werden. Wer sich die Entscheidung über das dritte und vierte Abiturfach noch offen halten möchte, muss in allen in Frage kommenden Fächern Klausuren schreiben. Die Wahl eines Klausurfaches ist für das gesamte Kurshalbjahr verpflichtend. zurück zur Übersicht 19 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 16. Die Facharbeit Nach den Ausbildungsvorschriften muss jede Schülerin und jeder Schüler im Verlauf der Qualifikationsphase Q1 eine Facharbeit schreiben. Dadurch sollen sie mit der Technik und mit der Form wissenschaftlicher Arbeiten, wie sie an den Universitäten verlangt werden, vertraut gemacht werden. Die Facharbeit ersetzt eine Klausur in einem der Klausurfächer. An unserer Schule wird die Facharbeit an Stelle der 1. Klausur in Q1.2 geschrieben. In der Regel können die Schülerinnen und Schüler wählen, in welchem Fach sie die Facharbeit schreiben wollen. Allerdings muss es ein Fach sein, in dem sie in Q1.2 eine Klausur schreiben müssen. Sollten die Schülerwahlen sich nicht realisieren lassen, weil einzelne Lehrerinnen oder Lehrer mit zu vielen Facharbeiten belastet wären, so muss eine Nachwahl oder sogar das Los entscheiden. Als Facharbeit kommt prinzipiell jedes Fach in Frage, in dem eine Klausur geschrieben werden müsste. Die Vorbereitung auf die Facharbeit wird in Verlaufe der Einführungsphase und in Q1.1 im Unterricht vermittelt. Im Fach Deutsch werden die formalen Voraussetzungen (Sachtextanalyse, Recherchetechniken, Zitierweise etc.) thematisiert. Die fachlichen Voraussetzungen müssen in den einzelnen Fächern besprochen werden. Hier erhalten die Schülerinnen und Schüler auch Anregungen zu möglichen Facharbeitsthemen. Die eigentliche Themenfindung muss allerdings von den Schülerinnen und Schülern möglichst selbstständig geleistet werden. Die Fachlehrer geben lediglich beratende Hilfestellung. Zur weiteren Orientierung erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine kleine Broschüre, die im Stile einer Facharbeit zusammenfassend z.B. über die formalen Vorgaben und über die Beurteilungsmaßstäbe informiert. Diese Schrift steht auch als Download zur Verfügung. Wer sich sehr ausführlich über die amtlichen Bestimmungen zur Facharbeit informieren möchte, kann eine entsprechende Handreichung des Landesinstituts für CurriculumEntwicklung studieren. ( Broschüre) Allgemeiner Zeitplan für die Facharbeit Oktober/November: Wahl-/Losverfahren für die Facharbeitsfächer Abschluss der ersten Vorgesprächsphase erste Absprachen zum Themenbereich; die konkrete Arbeit bis zum Beginn der Weihdarf erst nach Festlegung des genauen Themas begonnen nachtsferien: werden. bis circa Mitte Januar Festlegung des Themas der Facharbeit Abschluss der ersten Beratungsphase; Vorlage einer GliedeEnde Januar/Anfang Februar rung, Literaturliste; Beginn der konkreten Arbeitsphase (nach Absprache) 2. Beratungsgespräch: bis ca. Mitte Februar Vorlage der bisherigen Ergebnisse; Klärung des bisherigen Erarbeitungsstandes und der ausstehenden Arbeitsschritte bis ca. Mitte März: Abgabe der fertig gestellten Facharbeit im Sekretariat 20 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 Der Abgabetermin ist ein Ausschlusstermin und daher unbedingt einzuhalten. Selbst nicht fertig gestellte Arbeiten sind abzugeben. Wird die Facharbeit aus Gründen, die die Schülerinnen und Schüler selbst zu vertreten haben, nicht pünktlich abgegeben, lautet die Note für die Facharbeit und damit für die 1. Klausur in 11/2 im Facharbeitsfach „ungenügend“. Bei Hinderungsgründen, die man nicht selbst zu vertreten hat, muss unverzüglich mit der Oberstufenberatung Kontakt aufgenommen werden. Diese entscheidet nach Anhörung der Gründe über das weitere Vorgehen. Es können nur wirklich schwerwiegende Gründe akzeptiert werden; Krankheit ist durch Attest nachzuweisen. Entschuldigungen wie „Gestern Abend ist mir die Tinte ausgegangen“ o.Ä. werden nicht akzeptiert. Außerdem: Die Arbeiten müssen ja nicht am letzten Tag abgegeben werden! Der Zeitplan ist so großzügig berechnet, dass man normalerweise bereits eine Woche früher fertig sein kann. Die Abgabe der Arbeiten erfolgt ausschließlich über das Sekretariat. zurück zur Übersicht 21 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 17. G8 Die Kursfahrten Am Beginn der Qualifikationsphase Q2 finden die Kursfahrten statt. Sie werden als Studienfahrten durchgeführt und sind an die Leistungskurse einer Leistungskurszeile gebunden. In diesen Kursen werden sie auch inhaltlich vorbereitet. In der Regel dauern die Kursfahrten 5 Tage – von Montag bis Freitag. zurück zur Übersicht 22 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 18. G8 Wiederholung in der Qualifikationsphase In bestimmten Fällen kann oder muss eine Jahrgangsstufe wiederholt werden. - - Erscheint die erfolgreiche Mitarbeit gefährdet, kann ein Antrag auf Rücktritt in die darunter liegende Jahrgangsstufe gestellt werden. Es muss wirkliche Gründe geben, die die Gefährdung belegen. Eine Wiederholung, nur um den Notendurchschnitt zu verbessern, ist nicht gestattet. Der Antrag ist rechtzeitig vor den Zeugniskonferenzen an den Schulleiter zu richten; die Zeugniskonferenz entscheidet darüber, ob dem Antrag statt gegeben werden kann. Steht fest, dass die Zulassung zur Abiturprüfung beim gegenwärtigen Leistungstand nicht mehr erreicht werden kann, muss je nach Zeitpunkt die Qualifikationsphase Q1 oder die Halbjahre Q1.2 und Q2.1 wiederholt werden. Für beide Arten der Wiederholung gilt: Es kann nur jeweils ein ganzes Jahr wiederholt werden. Die im ersten Durchgang erzielten Leistungen werden ungültig. (Ausnahme: Zurückliegende Noten können, wenn sie günstiger sind, für die Fachhochschulreife genutzt werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Schule verlässt.) Beim Rückgang aus der Qualifikationsphase Q1 in die EP muss die Versetzung in die Qualifikationsphase erneut erworben werden. Nach Rücktritt von der Abiturprüfung oder bei Nichtbestehens des Abitur muss die gesamte Qualifikationsphase Q2 wiederholt werden. Bis zum Beginn des neuen Schuljahres nehmen die Schülerinnen und Schüler am Unterricht der Qualifikationsphase Q1 teil. Die Noten des ersten Durchgangs der Q2 werden ungültig. Die Zulassung zum Abitur muss am Ende der neuen Q2 auf der Basis der Noten aus der Qualifikationsphase Q1 und der im Wiederholungsjahr erreichten Leistungen erneut erworben werden. Wichtig: Wer das Abitur zum ersten Mal nicht bestanden hat, darf in jedem Fall die Abiturprüfung wiederholen – unabhängig davon, ob sie bzw. er bereits vorher eine Jahrgangsstufe wiederholt hat. Aber: Für Wiederholer gelten die Vorgaben für das Jahr, in dem sie die neue Abiturprüfung ablegen werden. Falls z.B. in den Fächern ein Wechsel in der Obligatorik eingetreten sein sollte (z.B. andere Pflichtlektüren), muss entsprechend nachgearbeitet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten sich in diesem Falle an die neuen Kurslehrerinnen bzw. Kurslehrer wenden und um Unterstützung bitten. zurück zur Übersicht 23 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 19. G8 Die Qualifikationsphase Q2 Von wenigen Ausnahmen abgesehen, werden die Kurse der Qualifikationsphase Q1 unverändert in der Qualifikationsphase Q2 fortgeführt. Ausnahme sind Fächer, die nicht bis zum Abitur fortgeführt werden müssen oder die nicht als Abiturfach gewählt werden und die die Schülerinnen und Schüler auch nicht freiwillig fortführen wollen. Fächer dieser Art sind z. B. die musischen Fächer, Geschichte oder Sozialwissenschaften oder Religion bzw. Philosophie als Ersatzfach für Religion. Zu beachten ist aber, dass dennoch die Pflichtstundenzahl erreicht werden muss. Das bedeutet, dass u.U. neue Kurse - die Projektkurse oder Vertiefungsfächer– an die Stelle der abgewählten Kurse treten. Schüler die in der Einführungsphase und der Q1 nicht das Fach Geschichte und/oder das Fach Sozialwissenschaften belegt hatten, müssen in den beiden Halbjahren der Q2 je einen so genannten Zusatzkurs in dem betreffenden Fach belegen. zurück zur Übersicht 24 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 20. Wahl der Abiturfächer Am Beginn der Qualifikationsphase Q2 muss jede Schülerin und jeder Schüler verbindlich die Wahl seiner Abiturfächer entscheiden. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Entscheidung wird in einer Liste erfasst und muss von den Schülerinnen und Schülern unterschreiben werden. Veränderungen sind nach diesem Termin nicht mehr möglich. Die beiden ersten Abiturfächer ergeben sich automatisch: 1. Abi-Fach = 1. Leistungskursfach 2. Abi-Fach = 2. Leistungskursfach Das 3. und das 4. Abiturfach werden aus den seit Beginn der Qualifikationsphase schriftlichen Grundkursfächern gewählt. Alle vier Abiturfächer zusammen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen: Im Abitur müssen zwei der folgenden drei Fächer vertreten sein: - Deutsch - Mathematik - Fremdsprache Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Fach im Abitur vertreten sein. Musik oder Kunst dürfen nicht die einzigen Fächer aus dem 1. Aufgabenfeld sein. Sport kann (an unserer Schule) nicht Abiturfach sein. Religion kann die Gesellschaftswissenschaft im Abitur ersetzen. (Die Gesellschaftswissenschaften müssen aber trotzdem vorschriftsmäßig belegt werden.) Alle Abi-Fächer müssen ab Q1.1 Klausur-Fächer gewesen sein. Die folgenden Abiturfachkombinationen sind ausgeschlossen – egal ob als Lk oder Gk: zwei Naturwissenschaften Naturwissenschaft mit Kunst oder Musik Die folgenden Abiturfächer bzw. Abiturfachkombinationen machen Mathematik als weiteres Abiturfach erforderlich: Kunst Musik zwei Fremdsprachen zwei Gesellschaftswissenschaften zurück zur Übersicht 25 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 21. Klausuren in der Qualifikationsphase Q2 Für die Klausuren im Halbjahr Q2.1 gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Klausuren in der Qualifikationsphase Q1: Pflichtklausuren sind also: je 2 Klausuren pro Halbjahr in den beiden Leistungskursen und je 2 pro Halbjahr in mindestens zwei weiteren Grundkursen auf jeden Fall aber in: - Deutsch Mathematik einer Fremdsprache je nach Laufbahn: in der zusätzlichen Fremdsprache oder in der zusätzlichen Naturwissenschaft Freiwillige Klausuren: - sind wie bisher möglich Für die Klausuren im Halbjahr Q2.2 gilt: Pflichtklausuren: - Klausuren dürfen nur noch in den drei schriftlichen Abiturfächern (1.-3. Abiturfach) und in Spanisch (als der neu einsetzenden Fremdsprache) geschrieben werden. Freiwillige Klausuren: - sind nicht mehr möglich! zurück zur Übersicht 26 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 22. Die Zulassung zur Abiturprüfung – Block I der Gesamtqualifikation Es dürfen nur Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung zugelassen werden, die im Laufe der Oberstufe bestimmte Leistungsbedingungen erfüllt haben. 1. Bedingung: Belegung Es müssen insgesamt mindestens 38 anrechenbare Kurse belegt worden sein. (Zur Erinnerung: Kurse, die mit null Punkten abgeschlossen wurden, gelten als nicht belegt!) 2. Bedingung: Defizitbegrenzung Je nach der individuellen Laufbahn kann die Zahl der Kurse, die eingebracht werden müssen bzw. können, zwischen 35 und 40 Kursen liegen. a) Für die Einbringung von 35-37 Kursen gilt: maximal 7 Kurse, darunter höchstens 3 Leistungskurse, dürfen Defizitkurse sein a) Für die Einbringung von 38-40 Kursen gilt: maximal 8 Kurse, darunter höchstens 3 Leistungskurse, dürfen Defizitkurse sein 3. Bedingung: Mindestpunktzahl Jeder eingebrachte Kurs der Qualifikationsphase wird mit seiner Abschlussnote zur Berechnung der Zulassungspunkte berücksichtigt. Leistungskurse werden doppelt, Grundkurse einfach gewertet. Da die Zahl der eingebrachten Kurse unterschiedlich ist, werden mittels einer Durchschnittsberechnung die Ergebnisse so hochgerechnet, als hätte man 40 Kurse belegt. Die Zahl der Kurse spielt also für das Gesamtergebnis der Zulassung keine Rolle. Zugelassen ist jede Schülerin bzw. jeder Schüler, die/der mit den Kursen, die eingebracht werden müssen, mindestens 200 Punkte erreicht. Das entspricht der Durchschnittsnote „vier“ (fünf Punkte). Sollte eine der oben genannten Bedingungen am Ende der Qualifikationsphase Q2 nicht erfüllt sein, kann die Zulassung zum Abitur nicht ausgesprochen werden. Das bedeutet, dass die Qualifikationsphase Q2 wiederholt werden muss. Schülerinnen und Schüler, die bereits wiederholen, müssen die Schule verlassen. zurück zur Übersicht 27 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 23. G8 Die Abiturprüfungen In NRW wird die Abiturprüfung als zentrale Abschlussprüfung (kurz: Zentralabitur) durchgeführt. Das bedeutet, dass die Aufgaben für die drei schriftlichen Abiturprüfungen zentral vom Schulministerium vorgegeben werden und von den Schülerinnen und Schülern landesweit am selben Tagen gelöst werden müssen. Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist genau vorgegeben: Für die Leistungskursfächer steht eine Arbeitszeit von 4 ¼ Zeitstunden zur Verfügung, für das 3. Abiturfach beträgt die Arbeitszeit genau 3 Zeitstunden. In den Fächern, in denen eine Auswahl durch die Schülerinnen und Schüler vorgesehen ist, verlängert sich die Arbeitszeit um 30 Minuten. Die Abiturarbeiten werden von den Fachlehrern, die die Schüler in der Qualifikationsphase Q2 unterrichtet haben erstkorrigiert und meist von Lehrern einer fremden Schule zweitkorrigiert, bei starker Abweichung der Beurteilungen sogar noch drittkorrigiert. Welche Fächer von der externen Zweitkorrektur betroffen sind, wird in jedem Jahr neu vom Schulministerium entschieden. Neben den drei schriftlichen Abiturprüfungen muss jede Schülerin bzw. jeder Schüler eine mündliche Prüfung ablegen. Dies geschieht im so genannten 4. Fach. Diese Prüfung führt die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer durch, die bzw. der den Kurs in Q2.2 unterrichtet hat. Zur Prüfungskommission gehören zusätzlich zwei weitere Lehrer, die den Vorsitz führen bzw. den Verlauf der Prüfung protokollieren. Diese mündliche Prüfung dauert 20 bis 30 Minuten und besteht aus zwei Teilen. Der erste Prüfungsteil besteht aus einem selbstständigen Vortrag, der zweite Prüfungsteil wird als Prüfungsgespräch durchgeführt. Für den ersten Prüfungsteil wird vom Prüfer eine Aufgabe vorgelegt; für die Lösung dieser Aufgabe steht eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten zur Verfügung. Die genauen Informationen zu den mündlichen Prüfungen werden im Fachunterricht mitgeteilt. Die Ergebnisse in den vier Abiturfächer werden fünffach gewertet. Auch nach Abschluss der vier Abiturprüfungen sind weitere mündliche Prüfungen möglich: Pflichtprüfungen sind dann erforderlich wenn die Ergebnisse in den schriftlichen Abiturprüfungen um vier oder mehr Punkte vom Durchschnitt der vier Kursabschlussnoten in dem betreffenden Fach abweichen wenn in allen vier Abiturfächern zusammen die Mindestpunktzahl von 100 Punkten nicht erreicht wurde wenn nicht mindestens zwei Kurse mit jeweils 25 Punkten abgeschlossen wurden; unter diesen beiden Kursen muss ein Leistungskurs sein. Weitere freiwillige mündliche Prüfungen können von den Schülern gewählt werden; dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn man durch eine Verbesserung der bisher erreichten Note eine bessere Durchschnittsnote erreichen kann. Bei der Entscheidung für eine freiwillige Prüfung helfen das Beratungsteam und die Fachlehrer. zurück zur Übersicht 28 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 24. Die besondere Lernleistung Unter bestimmten Bedingungen können Schülerinnen oder Schüler, die bei einem bedeutenden Wettbewerb (z.B. Jugend forscht oder Jugend musiziert) ein hervorragendes Ergebnis erzielt haben, ihren Wettbewerbsbeitrag als besondere Lernleistung einbringen. Es ist auch möglich, die Ergebnisse von Projektkursen als besondere Lernleistung einzubringen. Die besondere Lernleistung – egal welcher Art - muss einer Prüfungskommission präsentiert werden; das Ergebnis wird im Rahmen der Abiturprüfung angerechnet. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss seinen Wunsch spätestens am Beginn der Qualifikationsphase Q2 mitteilen. Bitte meldet euch rechtzeitig bei den Beratungslehrern oder beim Oberstufenkoordinator. zurück zur Übersicht 29 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 25. Abiturtermine Die amtlichen Rahmentermine für das Abitur werden in jedem Jahr durch das Schulministerium festgelegt; sie werden im Internet veröffentlicht. (vgl. www.schulministerium.nrw.de ) Die genauen Termine für unsere Schule werden im Oberstufen-Informationskasten ausgehängt. Wir erinnern an die Pflicht der Schülerinnen und Schüler sich über die Aushänge dort regelmäßig zu informieren und bei Fragen Rücksprache mit dem Beratungsteam zu nehmen. zurück zur Übersicht 30 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 26. Die Gesamtqualifikation Mit welchem Erfolg das Abitur bestanden wurde, kann man an der Gesamtqualifikation ablesen; sie umfasst alle Leistungsbereiche, aus denen die Durchschnittsnote gebildet wird. Diese Bereiche sind a) die Leistungen in den Grundkursen der Qualifikationsphase b) die Leistungen in den Leistungskursen der Qualifikationsphase c) die Leistungen im Abiturbereich, in die u.U. die Leistungen einer besonderen Lernleistung einbezogen werden Die Leistungen in den Grund- und Leistungskursen der Qualifikationsphase werden durch das Zulassungsergebnis erfasst. Dieser Teil macht ca. zwei Drittel der Gesamtqualifikation aus. Das letzte Drittel wird durch die Prüfungsergebnisse im Abiturbereich erreicht: Dabei werden die Leistungen in den vier Abiturprüfungen in fünffacher Wertung angerechnet. Nicht alle Pflichtkurse, die belegt werden müssen, können auch im Rahmen der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden. Je nach der individuellen Wahl der Fächer können sich deutliche Unterschiede ergeben. Von der zweiten Fremdsprache oder der zweiten Naturwissenschaft müssen die beiden Kurse aus Q2.1 und Q2.2 auf jeden Fall eingebracht werden; ob die Kurse dieser Fächer aus Q1 auch eingebracht werden können, hängt von der individuellen Fächerwahl ab. Sport muss zwar belegt werden (wenn kein Attest vorliegt), aber man kann durch zusätzliche Kurse in anderen Fächern dafür sorgen, dass die Sportnoten in der Berechnung der Gesamtqualifikation durch bessere Noten ersetzt werden. Pflichtkurse, die zwar belegt werden müssen, aber nicht in die Berechnung der Zulassung einbezogen werden können, müssen dennoch auf den Leistungsübersichten und im Abiturzeugnis erscheinen. Überkurse, d.h. solche Kurse, die wirklich „überflüssig“ sind, weil man sie gar nicht hätte belegen müssen, erscheinen nur dann auf dem Abiturzeugnis, wenn die Schülerinnen oder Schüler dies wünschen. zurück zur Übersicht 31 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 27. Beratung in der gymnasialen Oberstufe An die Stelle der Klassenlehrer in den Klassen 5 bis 9 treten in der Oberstufe die Beratungslehrerinnen bzw. Beratungslehrer. Jede Jahrgangsstufe wird von zwei Beratungslehrern betreut. Diese beraten die Schülerinnen und Schüler bei den Wahlentscheidungen und sie überprüfen die Laufbahnen. Sie sind aber nicht nur Ansprechpartner bei Laufbahnfragen, sondern auch bei Lernproblemen und auch bei Konflikten mit Mitschülern oder Lehrerinnen und Lehrern, die nicht selbstständig gelöst werden können. Sie werden auch bei allen anderen Schwierigkeiten, z.B. persönlichen Problemen und Fragen, zu helfen versuchen. Daneben sind sie für viele organisatorische Aufgaben zuständig: z.B. Erteilung von Beurlaubungen (bis zu 2 Tage im Halbjahr), Kontrolle des Entschuldigungsheftes, die Vorbereitung von Jahrgangsstufen- und Zeugniskonferenzen usw. Neben den Beratungslehrern gibt es den Oberstufenkoordinator, der für Organisations- und Beratungsaufgaben zuständig ist, die die einzelne Jahrgangsstufe übersteigen. Information der Schülerinnen und Schüler Die Schülerinnen und Schüler werden ab dem 2. Halbjahr der Klasse 9 durch mehrere Informationsveranstaltungen mit den Bedingungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht: vor den Osterferien: Informationsveranstaltung im PZ für Eltern und Schülerinnen und Schüler durch den Oberstufenkoordinator - in den Folgewochen: Information der einzelnen Klassen 9 durch die Beratungslehrer - nach den Fachwahlen: bei Bedarf Einzelberatung der Schülerinnen und Schüler durch Beratungslehrer und Oberstufenkoordinator - am Beginn der Einführungsphase: Einführung in den Stundenplan und andere organisatorische Informationen durch die Beratungslehrer Auch in den folgenden Jahrgangsstufen finden regelmäßig (meist am Ende und am Anfang eines jeden Schuljahres) allgemeine Informationsveranstaltungen zu jeweils aktuellen Fragen der Ausbildungsordnung und natürlich auch Einzelberatungen der Schülerinnen und Schüler statt. Die Schülerinnen und Schüler aber auch die Eltern werden dringend gebeten, bei Unsicherheiten, Fragen, Problemen usw. das Gespräch mit dem Oberstufenteam zu suchen. Lieber einmal mehr als zu wenig um Information oder Hilfe bitten! Auch wenn ihr bemerkt, dass Mitschülerinnen oder Mitschüler ernsthafte Probleme haben, wären wir euch für einen Hinweis dankbar. zurück zur Übersicht 32 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 28. Auslandsaufenthalt Für die Schülerinnen und Schüler, die einen Auslandsaufenthalt in der Oberstufe planen, existiert ein Informationsblatt, das im Sekretariat bereit gehalten wird. Es enthält eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, die beachtet werden müssen. zurück zur Übersicht 33 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 29. Regeln für die Oberstufenschülerinnen und -schüler Diese Regeln sind zu finden unter: http://www.jsg-nv.de/index.php?menuid=38&downloadid=70&reporeid=0 zurück zur Übersicht 34 G8 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 30. G8 Fehlzeiten Auch Oberstufenschülerinnen und -schüler sind natürlich, wie alle Schülerinnen und Schüler zu regelmäßigem Schulbesuch verpflichtet. Fehlzeiten haben sie entsprechend der Regeln für die Oberstufenschülerinnen und -schüler rechtzeitig zu entschuldigen. Geschieht dies nicht, muss einerseits mit Ermahnungen, Tadeln oder sogar disziplinarischen Maßnahmen gerechnet werden, andererseits erscheint jeder nicht ordnungsgemäß entschuldigte Fehlstunde auf den Zeugnissen bzw. den Leistungsübersichten. Sogar die Abgangs- und Abschlusszeugnisse müssen die Zahl der nicht entschuldigten Fehlstunden des ganzen Schuljahres enthalten. Folglich stehen auf dem Abiturzeugnis alle nicht entschuldigten Fehlstunden der gesamten Qualifikationsphase Q2. Angesichts der Bedeutung von Abgangs- und Abschlusszeugnissen können wir nur an alle Schülerinnen und Schüler appellieren, ihre Pflicht zur pünktlichen Entschuldigung von Fehlstunden wirklich ernst zu nehmen. Schülerinnen und Schüler, die durch häufigeres unentschuldigtes Fehlen aufgefallen sind oder deren Entschuldigungen zweifelhaft erscheinen, können mit der so genannten Attestpflicht belegt werden. Je nach Anlass oder Umfang der Versäumnisse kann die Attestpflicht für ein einzelnes Fach oder für alle Fächer ausgesprochen werden. Attestpflicht bedeutet, dass nur noch Entschuldigungen akzeptiert werden, die durch ein ärztliches Attest belegt werden. zurück zur Übersicht 35 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 31. Links Seite des Schulministeriums NRW: http://www.schulministerium.nrw.de/ Amtliche Informationen zum Zentralabitur: http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur/abitur-gymnasiale-oberstufe Amtlicher Text der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOGOSt.pdf FAQs zur neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe: http://www.schulministerium.nrw.de/BPhttp://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulform en/Gymnasium/faq_Gymnasium_SII/index.html#A_1/ zurück zur Übersicht 36 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang 32. G8 Kleines Lexikon von Fachbegriffen Beratungslehrerin/ Beratungslehrer Zwei Personen, die im Team als Ansprechpartner für die Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe zuständig sind. Sie beraten bei Laufbahnentscheidungen, sie überprüfen die Korrektheit der Wahlen und stehen auch z.B. bei Konflikten oder Lernschwierigkeiten als Berater oder Vermittler zur Verfügung. besondere Lernleistung Herausragende Wettbewerbsergebnisse (z.B. in Jugend forscht oder Jugend musiziert), die als Teilleistungen im Rahmen der Abiturprüfung berücksichtigt werden können. Es besteht auch die Möglichkeit, besonders gelungene Ergebnisse von Projektkursen als besondere Lernleistung im Rahmen der Abiturprüfung einzubringen. Wer die Absicht hat, eine besondere Lernleistung einzubringen, muss dies rechtzeitig vorher – in der Regel am Beginn der Qualifikationsphase Q2 – mitteilen. Defizit bezeichnet eine Minderleistung, d.h. eine Leistung, die nicht mehr ausreichend ist. Vorsicht: Bis einschließlich Einführungsphase ist die Note ausreichend minus (4-) noch keine Minderleistung, weil sie z.B. als Zeugnisnote immer noch als ausreichend glatt (4o)geschrieben wird. Mit der Qualifikationsphase ändert sich das: Die 4- ist eine eigene Note und entspricht der Punktzahl 4. Kurse, die mit der Note 4- oder schlechter (bzw. mit 4 oder weniger Punkten abgeschlossen werden, gelten als Defizitkurse.) Defizit-Kurse müssen in der Regel durch bessere Kurse im selben oder in anderen Fächern ausgeglichen werden. Dies ist allerdings nur begrenzt möglich, so dass mehrere Defizit-Kurse die Laufbahn gefährden können. Einführungsphase Bezeichnung für das 1. Jahr der Oberstufe, das der Angleichung und Einführung in die spezifischen Arbeitsweisen der gymnasialen Oberstufe dient. Fachhochschulreife (FHR) Abschluss, der nach der Qualifikationsphase Q1 erreicht wird und der zusammen mit einer Berufsausbildung das Studium an einer Fachhochschule ermöglicht. Dieser Abschluss wird allerdings nicht in allen Bundesländern anerkannt. Nähere Informationen bei den Beratungslehrern und/oder über die Homepage des Schulministeriums: http://www.schulministerium.nrw.de/ FAQs Das Schulministerium hat auf seiner Seite zu den bisher häufig gestellten Fragen der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung eine Frage- und Antwortliste zusammengestellt, die bei Bedarf erweitert wird. Sie ist erreichbar über: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/ Schulformen/Gymnasium/faq_Gymnasium_SII/index.html#A_1 Grundkurse Kurse von einem Umfang von 3 Wochenstunden – die Grundkurse in Spanisch sind 4-stündig. Leistungskurse 5-stündige Kurse, durch die man fachliche Schwerpunkte in der 37 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang Nachprüfung Naturwissenschaft Numerus clausus G8 Oberstufe bestimmen kann. Jede Schülerin/jeder Schüler belegt in der Qualifikationsphase zwei Leistungskurse. Sie sind zugleich die beiden ersten Abiturfächer; in ihnen muss eine schriftliche Abiturprüfung abgelegt werden. Für die Wahl der Leistungskurse bestehen bestimmte Bedingungen, die die Wahlfreiheit einschränken. Wenn am Ende der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) die Versetzung in die Qualifikationsphase nicht erreicht wird, kann man eine Nachprüfung ablegen, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft" auf „ausreichend" die Versetzungsbedingungen nachträglich erfüllt werden können. Eine Schülerin oder ein Schüler, die bzw. der bereits wiederholt, darf keine Nachprüfung ablegen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen mindestens eine PflichtNaturwissenschaft bis zum Abitur belegen. Das kann nur durch Wahl von Biologie oder Chemie oder Physik geschehen. Das Fach Informatik kann nur zusätzliche Naturwissenschaft sein. Wer keine zwei Fremdsprachen bis zum Abitur belegen möchte, muss eine zweite Naturwissenschaft belegen. Diese kann natürlich Informatik sein. Das Fach Mathematik ist keine Naturwissenschaft. In der Einführungsphase muss eine Pflicht-Naturwissenschaft (Bi oder Ch oder Ph) Klausurfach sein. Auch hier gilt: Eine Klausur in Informatik kann nur zusätzlich gewählt werden. In der Qualifikationsphase muss dann in einem naturwissenschaftlichen Fach eine Klausur geschrieben werden, wenn dieses Fach Leistungsfach ist oder ein weiteres Abiturfach werden soll. zahlenmäßig beschränkte Zulassung an ganzen (Fach-) Hochschulen oder in bestimmten Fächern Meist müssen an diesen Hochschulen bzw. für diese Fächer bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen werden für jedes Semester neu festgelegt, da sie in der Regel von der Anzahl der aktuellen Bewerber abhängen. Die bisherigen Bedingungen geben also nur eine Orientierung und keine verlässliche Information. Der Antrag auf einen Studienplatz in einem Numerus-claususFach muss über die ZVS (Zentrale Studienplatzvergabe) in Dortmund erfolgen. In jedem Jahr findet eine Informationsveranstaltung statt, die mit den Einzelheiten, vor allem den Terminen, vertraut macht. Der Termin wird durch Aushang bekannt gegeben. 38 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 Projektkurse zweistündige Jahreskurse, für die besondere Bedingungen gelten: Über das Angebot entscheidet die Schule nach ihren Möglichkeiten. Projektkurse können nur in der Qualifikationsphase belegt werden. Sie benötigen ein sog. Referenzfach, d.h., es muss ein Kurs desselben Faches (egal ob Leistungs-, Grund- oder Zusatzkurs) in Q1 oder Q2 belegt sein. In den Projektkursen wird ein fachbezogener oder fächerübergreifender thematischer Schwerpunkt halbjahresübergreifend erarbeitet. Die Themen müssen unabhängig von der Obligatorik der Referenzfächer gestaltet werden. Gruppenarbeiten sind möglich. Benotet wird erst am Ende des zweiten Kurses; diese Jahresnote wird im Umfang von 2 Grundkursen angerechnet. Stattdessen können Projektkurse auch als besondere Lernleistung (s.o.) in das Abitur eingebracht werden. Wer sich für einen Projektkurs entscheidet, wird von der Pflicht zur Facharbeit befreit. Punktesystem Umsetzung der von Klasse 5 bis 9 benutzten Noten (sehr gut, gut, befriedigend usw.) in Punkte. Dabei entspricht jeder Notentendenz genau ein Punktwert. Die Skala reicht von 15 Punkten (sehr gut plus) bis 0 Punkte (ungenügend). Tabelle Das Punktesystem wird erst in der Qualifikationsphase angewandt. auch: Defizit Qualifikationsphase die Jahrgangsstufen 11 und 12, in denen sich die Schülerinnen und Schüler durch ihre Leistungen für die Zulassung zum Abitur qualifizieren müssen. Vertiefungskurse zweistündige Kurse, die in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe 2 eingerichtet werden Es gelten die folgenden Bedingungen: Vertiefungskurse dienen der Förderung im Kernfachbereich (D, M fortgeführte FS). Teilnahme nur bei festgestelltem Förderbedarf und nach persönlicher Beratung durch die Fachlehrer Keine Benotung, sondern Bemerkungen auf dem Zeugnis Anrechnung auf die Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam, keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation Zentralabitur Die Prüfungsaufgaben im schriftlichen Abitur werden nicht von den Lehrerinnen und Lehrern, die die Schüler unterrichten, gestellt, sondern werden zentral vom Schulministerium vorgegeben. zentraler Abiturausschuss Der zentrale Abiturausschuss entscheidet in allen wichtigen 39 Die gymnasiale Oberstufe Regelungen für den achtjährigen Bildungsgang G8 (ZAA) Fragen des Abiturs: z.B. über die Zulassung, über weitere mündliche Prüfungen, über das Verfahren bei Täuschungsversuchen usw. Zum zentralen Abiturausschuss gehören in der Regel der Schulleiter, der Oberstufenkoordinator und die Beratungslehrer. Zusatzkurse 3-stündige Kurse in den Fächern Geschichte und Sozialwissenschaft. Sie müssen in der Qualifikationsphase Q2 von den Schülerinnen und Schülern belegt werden, die diese Fächer in der Oberstufe bisher gar nicht gewählt oder sie nicht mindestens bis zum Ende der Qualifikationsphase Q1 belegt hatten. zurück zur Übersicht 40