Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen - SVWS-NRW
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Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen - SVWS-NRW
Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen Eugen Richter Straße 77-79 58089 Hagen Information über den Zwischenstand in der Abiturprüfung 2013 Informationen gemäß § 54 APO-WBK10-AG Maria Mustermann Name: Abitur- Fach fach Prüfungsbewertung Zwischenstand der Mündliche Prüfung Punkte- in Punkten Punktwertung angesetzt durchschnitt einfach schriftlich mündlich des ZAA fünffach gem. § 54 Ziff. 1 Ziff. 2 gew. 1. Deutsch 8,00 4 20 ja -- -- 2. Geschichte 7,75 11 55 -- -- ja 3. Mathematik 9,75 8 40 -- -- -- 4. Biologie 11 55 Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) 170 Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) 354 Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation 524 Vorläufige Durchschnittsnote 2,7 Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. Änderung der Durchschnittsnote: 2,8 bis 516 2,6 ab 535 Punkte Mündliche Prüfung(en) gemäß APO-WBK10-AG § 54 (1) bzw. (2) angesetzt. ja bei Ziff. 1 : Abweichung von 4.00 Punkten oder mehr vom Punktedurchschnitt Hinweis: Mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach (angesetzte oder freiwillige) können zu Änderungen der oben genannten vorläufigen Ergebnisse führen. Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Fach werden diese im Verhältnis 2:1 gewichtet. Das Ergebnis wird mit 5 multipliziert und auf eine ganze Zahl abgerundet. Hagen, den 30.05.2013 Der Zentrale Abiturausschuss Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Schule: Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse 77-7958089 Hagen schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Falls die Frist durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Westfalen-Kolleg Bielefeld Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen - Sekundarstufe II - Information über den Zwischenstand in der Abiturprüfung 2013 Informationen gemäß § 54 APO-WBK10-KL Max A-Mustermann Name: Abitur- Fach fach Prüfungsbewertung Zwischenstand der Mündliche Prüfung Punkte- in Punkten Punktwertung angesetzt durchschnitt einfach schriftlich mündlich des ZAA fünffach gem. § 54 Ziff. 1 Ziff. 2 gew. 1. Deutsch 10,75 1 5 ja -- -- 2. Soziologie 10,50 5 25 ja -- -- 3. Biologie 6,50 3 15 -- ja -- 4. Spanisch 10 50 Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) 95 Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) 393 Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation 488 Vorläufige Durchschnittsnote 2,9 Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. Änderung der Durchschnittsnote: 3,0 bis 480 2,8 ab 499 Punkte Mündliche Prüfung(en) gemäß APO-WBK10-KL § 54 (1) bzw. (2) angesetzt. ja bei Ziff. 1 : Abweichung von 4.00 Punkten oder mehr vom Punktedurchschnitt ja bei Ziff. 2 : Gefährdung des Bestehens der Abiturprüfung Hinweis: Mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach (angesetzte oder freiwillige) können zu Änderungen der oben genannten vorläufigen Ergebnisse führen. Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Fach werden diese im Verhältnis 2:1 gewichtet. Das Ergebnis wird mit 5 multipliziert und auf eine ganze Zahl abgerundet. Bielefeld, den 29.04.2013 Der Zentrale Abiturausschuss Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Schule: Westfalen-Kolleg Bielefeld, Brückenstr. 7233607 Bielefeld schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Falls die Frist durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden. WESTFALEN-KOLLEG BIELEFELD Staatliches Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungsgang Kolleg Informationen für die Vorsitzenden der Fachprüfungsausschüsse im 1. - 3. Abiturfach (gemäß §§ 54,55 APO-WBK10-KL) Name: Max A-Mustermann Abitur- Fach fach Prüfungsbewertung Zwischenstand der Punkte- in Punkten Punktwertung angesetzt durchschnitt einfach schriftlich mündlich des ZAA fünffach gem. § 54 Ziff. 1 Ziff. 2 gew. 1. Deutsch 10,75 4 20 ja -- -- 2. Soziologie 10,50 4 20 ja -- -- 3. Biologie 6,50 11 55 ja -- -- 4. Spanisch 10 145 Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) 393 Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation 538 Vorläufige Durchschnittsnote 2,6 Auszufüllen vom ZAA Auszufüllen vom FPA Prüfungsfächer in der vom Prüfling festgelegten Reihenfolge Note der mündlichen Unterschrift Prüfung im Wortlaut des / der (ggf. mit Tendenz) Vorsitzenden des FPA 2. Biologie (Zm) 3. Soziologie (Ha) Prüfungsleistung (2 : 1 Wertung, Anlage 6 zur APO-WBK10-KL) Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. 50 Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) 1. Deutsch (Bo) +) Mündliche Prüfung Änderung der Durchschnittsnote: 2,7 bis 534 2,5 ab 553 Punkte Auszufüllen vom ZAA Nach abgeschlossener Prüfung erreichte Punktzahl im Fach +) Gesamtpunktzahl im Abiturbereich Unterschrift des / der Vorsitzenden des ZA Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen Eugen Richter Straße 77-79 58089 Hagen Informationen für die Vorsitzenden der Fachprüfungsausschüsse im 1. - 3. Abiturfach (gemäß §§ 54,55 APO-WBK10-AG) Name: Maria Mustermann Abitur- Fach fach Prüfungsbewertung Zwischenstand der Punkte- in Punkten Punktwertung angesetzt durchschnitt einfach schriftlich mündlich des ZAA fünffach gem. § 54 Ziff. 1 Ziff. 2 gew. 1. Deutsch 8,00 4 20 ja -- -- 2. Geschichte 7,75 11 55 -- -- ja 3. Mathematik 9,75 8 40 -- -- -- 4. Biologie 11 170 Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) 354 Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation 524 Vorläufige Durchschnittsnote 2,7 Auszufüllen vom ZAA Auszufüllen vom FPA Prüfungsfächer in der vom Prüfling festgelegten Reihenfolge Note der mündlichen Unterschrift Prüfung im Wortlaut des / der (ggf. mit Tendenz) Vorsitzenden des FPA 2. Geschichte (BE) ----Prüfungsleistung (2 : 1 Wertung, Anlage 6 zur APO-WBK10-AG) Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. 55 Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) 1. Deutsch (PE) +) Mündliche Prüfung Änderung der Durchschnittsnote: 2,8 bis 516 2,6 ab 535 Punkte Auszufüllen vom ZAA Nach abgeschlossener Prüfung erreichte Punktzahl im Fach +) Gesamtpunktzahl im Abiturbereich Unterschrift des / der Vorsitzenden des ZA Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen 4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann Eugen Richter Straße 77-79 58089 Hagen IV. Fremdsprachen Fach: GeR: Lateinisch ( ------ ) Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11) Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß §34 Abs.3 und 4 im Fach Russisch wurde erbracht. Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein. Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr. 62.4 VVzAPO-WbK) ein. 12) V. Bemerkungen ZEUGNIS 13) DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE - keine ------------------------------------------------------- VI. Frau Maria Mustermann Frau Maria Mustermann hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Vor- und Zuname 1) geboren am Hagen, den 28. Juni 2013 Siegel 13. November 1988 in Wetter hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Abendgymnasium - Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses Schulleiter/in Vertreter/in des Schulträgers Jahrgangsstufenleiter/in der Abiturprüfung unterzogen. Dem Zeugnis liegen zugrunde: Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung vom 24. Oktober 2008) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse 77-79 , 58089 Hagen) 11) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. 12) Nichtzutreffendes ist gestrichen. 13) Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß § 49 Abs. 3 SchulG Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden. Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008 Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz) Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK) vom 23. Februar 2000 (BASS 19 - 11 Nr. 1.1) 1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses 2) Nichtzutreffendes streichen 3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann 2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann Block II: Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase (Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne besondere Kennzeichnung.) Prüfungsergebnisse in einfacher Wertung Prüfungsfach Bewertung Fach 4) Semesterergebnisse in einfacher Wertung 3) 3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester (eA) LK Lateinisch 07 08 08 09 05 07 11 11 (eA) LK Geschichte 10 10 10 11 08 08 07 08 04 09 PF 2 Geschichte (eA) 11 11 PF 3 Mathematik 08 -- -- 11 zugeordnet zu Fach/Fächern Thema --------- Punktzahl - entfällt - -- Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld Mathematik 07 10 12 10 Biologie 11 11 10 11 Block I: Punktsumme aus den Semesterergebnissen E= Vertiefungsfächer mündlich PF 1 Deutsch (eA) Besondere Lernleistung 8) Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Soziologie schriftlich PF 4 Biologie Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch 7) P . 40 S 6) 9) mindestens 90, höchstens 270 Punkte P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt) Block II: Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung 10) (ggf. einschließlich besonderer Lernleistung) Gesamtpunktzahl: Durchschnittsnote: 3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 4) Für die Umsetzung von Noten in Punkte gilt: sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft 354 178 mindestens 100, höchstens 300 Punkte 532 mindestens 300, höchstens 900 Punkte 2,7 Zwei , Sieben ungenügend Noten + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6 Punkte 7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden. Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben. 5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen. 6) Bemerkungen gemäß Nr. 34.2 VVz APO-WbK: teilgenommen (teilg.), mit Erfolg (m.E.) teilgenommen, mit besonderem Erfolg (m.b.E.) teilgenommen. 9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet. 10) Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet. 4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen Eugen Richter Straße 77-79 58089 Hagen IV. Fremdsprachen Fach: GeR: Englisch ( B2/C1 ) Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11) Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß §34 Abs.3 und 4 im Fach Französisch wurde erbracht. Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein. Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr. 62.4 VVzAPO-WbK) ein. 12) V. Bemerkungen ZEUGNIS 13) DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE - keine ------------------------------------------------------- VI. Herr Benjamin Westheim Herr Benjamin Westheim hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Vor- und Zuname 1) geboren am Hagen, den 28. Juni 2013 Siegel 30. Dezember 1982 in Lüdenscheid hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Abendgymnasium - Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses Schulleiter/in Vertreter/in des Schulträgers Jahrgangsstufenleiter/in der Abiturprüfung unterzogen. Dem Zeugnis liegen zugrunde: Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung vom 24. Oktober 2008) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse 77-79 , 58089 Hagen) 11) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. 12) Nichtzutreffendes ist gestrichen. 13) Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß § 49 Abs. 3 SchulG Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden. Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008 Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz) Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK) vom 23. Februar 2000 (BASS 19 - 11 Nr. 1.1) 1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses 2) Nichtzutreffendes streichen 3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim 2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim Block II: Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase (Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne besondere Kennzeichnung.) Prüfungsergebnisse in einfacher Wertung Prüfungsfach Bewertung Fach 4) Semesterergebnisse in einfacher Wertung 3) 3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld (eA) LK Deutsch Englisch 12 11 11 10 09 06 07 09 (eA) LK Geschichte 10 11 12 12 schriftlich mündlich PF 1 Deutsch (eA) 07 09 PF 2 Geschichte (eA) 13 -- PF 3 Englisch 09 -- PF 4 Biologie -- 08 zugeordnet zu Fach/Fächern Besondere Lernleistung 8) Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld 7) Thema --------- Punktzahl - entfällt - -- Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld Mathematik 10 07 04 05 Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote Biologie 09 08 07 09 Block I: Vertiefungsfächer Punktsumme aus den Semesterergebnissen E= 6) P . 40 S 9) mindestens 90, höchstens 270 Punkte P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt) Block II: Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung 10) (ggf. einschließlich besonderer Lernleistung) Gesamtpunktzahl: Durchschnittsnote: 3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 4) Für die Umsetzung von Noten in Punkte gilt: sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft 383 188 mindestens 100, höchstens 300 Punkte 571 mindestens 300, höchstens 900 Punkte 2,4 Zwei , Vier ungenügend Noten + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6 Punkte 7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden. Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben. 5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen. 6) Bemerkungen gemäß Nr. 34.2 VVz APO-WbK: teilgenommen (teilg.), mit Erfolg (m.E.) teilgenommen, mit besonderem Erfolg (m.b.E.) teilgenommen. 9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet. 10) Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet. 4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann Staatliches Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungsgang Kolleg IV. Fremdsprachen Fach: GeR: Spanisch ( B2/C1 ) Englisch ( ------ ) WESTFALEN-KOLLEG BIELEFELD Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11) Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß §34 Abs.3 und 4 im Fach Englisch wurde erbracht. Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein. Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr. 62.4 VVzAPO-WbK) ein. 12) V. Bemerkungen ZEUGNIS 13) - keine - DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE ------------------------------------------------------- Herr Max A-Mustermann VI. Herr Max A-Mustermann hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Vor- und Zuname 1) geboren am Bielefeld, den 28. Juni 2013 24. Dezember 1986 in Bielefeld 2) hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Kolleg - Siegel der Abiturprüfung unterzogen. Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses Stufenkoordinator/in Dem Zeugnis liegen zugrunde: Schulleiter/in Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Westfalen-Kolleg Bielefeld, Brückenstr. 72 , 33607 Bielefeld) 11) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrige in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. 12) Nichtzutreffendes ist gestrichen. 13) Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß § 49 Abs. 3 SchulG Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden. Vereinbarung zur Gestaltung des Kollegs (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung vom 24. Oktober 2008) Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008 Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz) Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK) vom 23. Februar 2000 (BASS 19 - 11 Nr. 1.1) 1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses 2) Nichtzutreffendes streichen 3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann 2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann Block II: Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase (Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne besondere Kennzeichnung.) Prüfungsergebnisse in einfacher Wertung Prüfungsfach Bewertung Fach 4) Semesterergebnisse in einfacher Wertung 3) 3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch (eA) LK 12 09 11 11 Englisch 13 12 10 11 Spanisch 12 13 10 13 14 14 15 14 11 09 11 11 10 10 10 (09) (08) (08) (07) -- 7) schriftlich mündlich PF 1 Deutsch (eA) 01 13 PF 2 Soziologie (eA) 05 11 PF 3 Biologie 03 09 PF 4 Spanisch -- 10 zugeordnet zu Fach/Fächern Besondere Lernleistung 8) Thema --------- Punktzahl - entfällt - -- Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte/SW Soziologie (eA) LK Philosophie Volkswirtschaftsl. Block I: Punktsumme aus den Semesterergebnissen E= Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld Mathematik 01 01 01 03 Biologie 09 07 03 07 Vertiefungsfächer Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote P . 40 S 9) Gesamtpunktzahl: Durchschnittsnote: 3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 4) Für die Umsetzung von Noten in Punkte gilt: sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft mindestens 110, höchstens 330 Punkte P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt) Block II: Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung 10) (ggf. einschließlich besonderer Lernleistung) 6) 393 135 mindestens 100, höchstens 300 Punkte 528 mindestens 300, höchstens 900 Punkte 2,7 Zwei , Sieben ungenügend Noten + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6 Punkte 7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden. Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben. 5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen. 6) Bemerkungen gemäß Nr.34.2 VVz APO-WbK: teilgenommen, mit Erfolg (m.E.) teilgenommen, mit besonderem Erfolg (m.b.E) teilgenommen. 9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet. 10)Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet.