Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen - SVWS-NRW

Transcription

Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen - SVWS-NRW
Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen
Eugen Richter Straße 77-79 58089 Hagen
Information über den Zwischenstand in der Abiturprüfung 2013
Informationen gemäß § 54 APO-WBK10-AG
Maria Mustermann
Name:
Abitur- Fach
fach
Prüfungsbewertung
Zwischenstand der
Mündliche Prüfung
Punkte-
in Punkten
Punktwertung
angesetzt
durchschnitt
einfach
schriftlich mündlich
des ZAA
fünffach
gem. § 54
Ziff. 1 Ziff. 2
gew.
1.
Deutsch
8,00
4
20
ja
--
--
2.
Geschichte
7,75
11
55
--
--
ja
3.
Mathematik
9,75
8
40
--
--
--
4.
Biologie
11
55
Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich)
170
Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich)
354
Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation
524
Vorläufige Durchschnittsnote
2,7
Ziff. 1: Abweichungsprüfung
Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed.
Änderung der
Durchschnittsnote:
2,8
bis
516
2,6
ab
535
Punkte
Mündliche Prüfung(en) gemäß APO-WBK10-AG § 54 (1) bzw. (2) angesetzt.
ja bei Ziff. 1 : Abweichung von 4.00 Punkten oder mehr vom Punktedurchschnitt
Hinweis:
Mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach (angesetzte oder freiwillige) können zu Änderungen der oben
genannten vorläufigen Ergebnisse führen.
Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Fach werden diese im Verhältnis 2:1 gewichtet.
Das Ergebnis wird mit 5 multipliziert und auf eine ganze Zahl abgerundet.
Hagen, den 30.05.2013
Der Zentrale Abiturausschuss
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei
der Schule: Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse 77-7958089 Hagen schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Falls
die Frist durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Westfalen-Kolleg Bielefeld
Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen
- Sekundarstufe II -
Information über den Zwischenstand in der Abiturprüfung 2013
Informationen gemäß § 54 APO-WBK10-KL
Max A-Mustermann
Name:
Abitur- Fach
fach
Prüfungsbewertung
Zwischenstand der
Mündliche Prüfung
Punkte-
in Punkten
Punktwertung
angesetzt
durchschnitt
einfach
schriftlich mündlich
des ZAA
fünffach
gem. § 54
Ziff. 1 Ziff. 2
gew.
1.
Deutsch
10,75
1
5
ja
--
--
2.
Soziologie
10,50
5
25
ja
--
--
3.
Biologie
6,50
3
15
--
ja
--
4.
Spanisch
10
50
Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich)
95
Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich)
393
Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation
488
Vorläufige Durchschnittsnote
2,9
Ziff. 1: Abweichungsprüfung
Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed.
Änderung der
Durchschnittsnote:
3,0
bis
480
2,8
ab
499
Punkte
Mündliche Prüfung(en) gemäß APO-WBK10-KL § 54 (1) bzw. (2) angesetzt.
ja bei Ziff. 1 : Abweichung von 4.00 Punkten oder mehr vom Punktedurchschnitt
ja bei Ziff. 2 : Gefährdung des Bestehens der Abiturprüfung
Hinweis:
Mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach (angesetzte oder freiwillige) können zu Änderungen der oben
genannten vorläufigen Ergebnisse führen.
Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Fach werden diese im Verhältnis 2:1 gewichtet.
Das Ergebnis wird mit 5 multipliziert und auf eine ganze Zahl abgerundet.
Bielefeld, den 29.04.2013
Der Zentrale Abiturausschuss
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei
der Schule: Westfalen-Kolleg Bielefeld, Brückenstr. 7233607 Bielefeld schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Falls die Frist
durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
WESTFALEN-KOLLEG BIELEFELD
Staatliches Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungsgang Kolleg
Informationen für die Vorsitzenden der
Fachprüfungsausschüsse im 1. - 3. Abiturfach
(gemäß §§ 54,55 APO-WBK10-KL)
Name:
Max A-Mustermann
Abitur- Fach
fach
Prüfungsbewertung
Zwischenstand der
Punkte-
in Punkten
Punktwertung
angesetzt
durchschnitt
einfach
schriftlich mündlich
des ZAA
fünffach
gem. § 54
Ziff. 1 Ziff. 2
gew.
1.
Deutsch
10,75
4
20
ja
--
--
2.
Soziologie
10,50
4
20
ja
--
--
3.
Biologie
6,50
11
55
ja
--
--
4.
Spanisch
10
145
Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich)
393
Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation
538
Vorläufige Durchschnittsnote
2,6
Auszufüllen vom ZAA
Auszufüllen vom FPA
Prüfungsfächer in der vom
Prüfling festgelegten
Reihenfolge
Note der mündlichen Unterschrift
Prüfung im Wortlaut
des / der
(ggf. mit Tendenz) Vorsitzenden
des FPA
2. Biologie (Zm)
3. Soziologie (Ha)
Prüfungsleistung (2 : 1 Wertung, Anlage 6 zur APO-WBK10-KL)
Ziff. 1: Abweichungsprüfung
Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed.
50
Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich)
1. Deutsch (Bo)
+)
Mündliche Prüfung
Änderung der
Durchschnittsnote:
2,7
bis
534
2,5
ab
553
Punkte
Auszufüllen vom ZAA
Nach abgeschlossener Prüfung erreichte
Punktzahl im Fach +)
Gesamtpunktzahl im
Abiturbereich
Unterschrift
des / der
Vorsitzenden
des ZA
Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen
Eugen Richter Straße 77-79 58089 Hagen
Informationen für die Vorsitzenden der
Fachprüfungsausschüsse im 1. - 3. Abiturfach
(gemäß §§ 54,55 APO-WBK10-AG)
Name:
Maria Mustermann
Abitur- Fach
fach
Prüfungsbewertung
Zwischenstand der
Punkte-
in Punkten
Punktwertung
angesetzt
durchschnitt
einfach
schriftlich mündlich
des ZAA
fünffach
gem. § 54
Ziff. 1 Ziff. 2
gew.
1.
Deutsch
8,00
4
20
ja
--
--
2.
Geschichte
7,75
11
55
--
--
ja
3.
Mathematik
9,75
8
40
--
--
--
4.
Biologie
11
170
Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich)
354
Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation
524
Vorläufige Durchschnittsnote
2,7
Auszufüllen vom ZAA
Auszufüllen vom FPA
Prüfungsfächer in der vom
Prüfling festgelegten
Reihenfolge
Note der mündlichen Unterschrift
Prüfung im Wortlaut
des / der
(ggf. mit Tendenz) Vorsitzenden
des FPA
2. Geschichte (BE)
----Prüfungsleistung (2 : 1 Wertung, Anlage 6 zur APO-WBK10-AG)
Ziff. 1: Abweichungsprüfung
Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed.
55
Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich)
1. Deutsch (PE)
+)
Mündliche Prüfung
Änderung der
Durchschnittsnote:
2,8
bis
516
2,6
ab
535
Punkte
Auszufüllen vom ZAA
Nach abgeschlossener Prüfung erreichte
Punktzahl im Fach +)
Gesamtpunktzahl im
Abiturbereich
Unterschrift
des / der
Vorsitzenden
des ZA
Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen
4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann
Eugen Richter Straße 77-79 58089 Hagen
IV. Fremdsprachen
Fach:
GeR:
Lateinisch
( ------ )
Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden
Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11)
Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß §34 Abs.3 und 4
im Fach Russisch wurde erbracht.
Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum
und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein.
Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr. 62.4
VVzAPO-WbK) ein. 12)
V. Bemerkungen
ZEUGNIS
13)
DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE
- keine -------------------------------------------------------
VI. Frau Maria Mustermann
Frau Maria Mustermann
hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule
in der Bundesrepublik Deutschland erworben.
Vor- und Zuname 1)
geboren am
Hagen, den 28. Juni 2013
Siegel
13. November 1988
in Wetter
hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Abendgymnasium -
Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses
Schulleiter/in
Vertreter/in des Schulträgers
Jahrgangsstufenleiter/in
der Abiturprüfung unterzogen.
Dem Zeugnis liegen zugrunde:
Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der
Fassung vom 24. Oktober 2008)
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem
Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse 77-79 , 58089
Hagen)
11) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht.
12) Nichtzutreffendes ist gestrichen.
13) Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die
erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß § 49 Abs. 3 SchulG
Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden.
Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der
Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008
Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
(Beschlüsse der Kultusministerkonferenz)
Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK)
vom 23. Februar 2000 (BASS 19 - 11 Nr. 1.1)
1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses
2) Nichtzutreffendes streichen
3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann
2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann
Block II:
Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase
(Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne
besondere Kennzeichnung.)
Prüfungsergebnisse
in einfacher Wertung
Prüfungsfach
Bewertung
Fach
4)
Semesterergebnisse in einfacher Wertung
3)
3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester
(eA) LK
Lateinisch
07
08
08
09
05
07
11
11
(eA) LK
Geschichte
10
10
10
11
08
08
07
08
04
09
PF 2 Geschichte (eA)
11
11
PF 3 Mathematik
08
--
--
11
zugeordnet zu
Fach/Fächern
Thema
---------
Punktzahl
- entfällt -
--
Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote
Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld
Mathematik
07
10
12
10
Biologie
11
11
10
11
Block I:
Punktsumme aus den Semesterergebnissen
E=
Vertiefungsfächer
mündlich
PF 1 Deutsch (eA)
Besondere Lernleistung 8)
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Soziologie
schriftlich
PF 4 Biologie
Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch
7)
P .
40
S
6)
9)
mindestens 90,
höchstens 270 Punkte
P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern
S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete
Fächer zählen auch doppelt)
Block II:
Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in
den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung 10)
(ggf. einschließlich besonderer Lernleistung)
Gesamtpunktzahl:
Durchschnittsnote:
3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet.
4) Für die Umsetzung von Noten in Punkte gilt:
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
354
178
mindestens 100,
höchstens 300 Punkte
532
mindestens 300,
höchstens 900 Punkte
2,7
Zwei , Sieben
ungenügend
Noten
+
1
-
+
2
-
+
3
-
+
4
-
+
5
-
6
Punkte
7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet.
15
14
13
12
11
10
09
08
07
06
05
04
03
02
01
00
8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden.
Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher
Wertung und stets zweistellig angegeben.
5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen.
6) Bemerkungen gemäß Nr. 34.2 VVz APO-WbK: teilgenommen (teilg.), mit Erfolg (m.E.) teilgenommen, mit besonderem
Erfolg (m.b.E.) teilgenommen.
9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet.
10) Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet.
4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim
Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen
Eugen Richter Straße 77-79 58089 Hagen
IV. Fremdsprachen
Fach:
GeR:
Englisch
( B2/C1 )
Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden
Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11)
Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß §34 Abs.3 und 4
im Fach Französisch wurde erbracht.
Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum
und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein.
Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr. 62.4
VVzAPO-WbK) ein. 12)
V. Bemerkungen
ZEUGNIS
13)
DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE
- keine -------------------------------------------------------
VI. Herr Benjamin Westheim
Herr Benjamin Westheim
hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule
in der Bundesrepublik Deutschland erworben.
Vor- und Zuname 1)
geboren am
Hagen, den 28. Juni 2013
Siegel
30. Dezember 1982
in Lüdenscheid
hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Abendgymnasium -
Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses
Schulleiter/in
Vertreter/in des Schulträgers
Jahrgangsstufenleiter/in
der Abiturprüfung unterzogen.
Dem Zeugnis liegen zugrunde:
Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der
Fassung vom 24. Oktober 2008)
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem
Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse 77-79 , 58089
Hagen)
11) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht.
12) Nichtzutreffendes ist gestrichen.
13) Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die
erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß § 49 Abs. 3 SchulG
Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden.
Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der
Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008
Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
(Beschlüsse der Kultusministerkonferenz)
Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK)
vom 23. Februar 2000 (BASS 19 - 11 Nr. 1.1)
1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses
2) Nichtzutreffendes streichen
3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim
2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim
Block II:
Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase
(Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne
besondere Kennzeichnung.)
Prüfungsergebnisse
in einfacher Wertung
Prüfungsfach
Bewertung
Fach
4)
Semesterergebnisse in einfacher Wertung
3)
3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester
Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld
(eA) LK
Deutsch
Englisch
12
11
11
10
09
06
07
09
(eA) LK
Geschichte
10
11
12
12
schriftlich
mündlich
PF 1 Deutsch (eA)
07
09
PF 2 Geschichte (eA)
13
--
PF 3 Englisch
09
--
PF 4 Biologie
--
08
zugeordnet zu
Fach/Fächern
Besondere Lernleistung 8)
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
7)
Thema
---------
Punktzahl
- entfällt -
--
Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld
Mathematik
10
07
04
05
Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote
Biologie
09
08
07
09
Block I:
Vertiefungsfächer
Punktsumme aus den Semesterergebnissen
E=
6)
P .
40
S
9)
mindestens 90,
höchstens 270 Punkte
P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern
S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete
Fächer zählen auch doppelt)
Block II:
Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in
den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung 10)
(ggf. einschließlich besonderer Lernleistung)
Gesamtpunktzahl:
Durchschnittsnote:
3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet.
4) Für die Umsetzung von Noten in Punkte gilt:
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
383
188
mindestens 100,
höchstens 300 Punkte
571
mindestens 300,
höchstens 900 Punkte
2,4
Zwei , Vier
ungenügend
Noten
+
1
-
+
2
-
+
3
-
+
4
-
+
5
-
6
Punkte
7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet.
15
14
13
12
11
10
09
08
07
06
05
04
03
02
01
00
8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden.
Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher
Wertung und stets zweistellig angegeben.
5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen.
6) Bemerkungen gemäß Nr. 34.2 VVz APO-WbK: teilgenommen (teilg.), mit Erfolg (m.E.) teilgenommen, mit besonderem
Erfolg (m.b.E.) teilgenommen.
9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet.
10) Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet.
4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann
Staatliches Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungsgang Kolleg
IV. Fremdsprachen
Fach:
GeR:
Spanisch
( B2/C1 )
Englisch
( ------ )
WESTFALEN-KOLLEG BIELEFELD
Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden
Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11)
Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß §34 Abs.3 und 4
im Fach Englisch wurde erbracht.
Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum
und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein.
Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr. 62.4
VVzAPO-WbK) ein. 12)
V. Bemerkungen
ZEUGNIS
13)
- keine -
DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE
-------------------------------------------------------
Herr Max A-Mustermann
VI. Herr Max A-Mustermann
hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule
in der Bundesrepublik Deutschland erworben.
Vor- und Zuname 1)
geboren am
Bielefeld, den 28. Juni 2013
24. Dezember 1986
in Bielefeld
2)
hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Kolleg -
Siegel
der Abiturprüfung unterzogen.
Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses
Stufenkoordinator/in
Dem Zeugnis liegen zugrunde:
Schulleiter/in
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem
Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Westfalen-Kolleg Bielefeld, Brückenstr. 72 , 33607 Bielefeld)
11) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrige in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht.
12) Nichtzutreffendes ist gestrichen.
13) Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die
erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß § 49 Abs. 3 SchulG
Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden.
Vereinbarung zur Gestaltung des Kollegs (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung
vom 24. Oktober 2008)
Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der
Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008
Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
(Beschlüsse der Kultusministerkonferenz)
Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK)
vom 23. Februar 2000 (BASS 19 - 11 Nr. 1.1)
1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses
2) Nichtzutreffendes streichen
3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann
2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann
Block II:
Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase
(Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne
besondere Kennzeichnung.)
Prüfungsergebnisse
in einfacher Wertung
Prüfungsfach
Bewertung
Fach
4)
Semesterergebnisse in einfacher Wertung
3)
3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester
Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch (eA)
LK
12
09
11
11
Englisch
13
12
10
11
Spanisch
12
13
10
13
14
14
15
14
11
09
11
11
10
10
10
(09)
(08)
(08)
(07)
--
7)
schriftlich
mündlich
PF 1 Deutsch (eA)
01
13
PF 2 Soziologie (eA)
05
11
PF 3 Biologie
03
09
PF 4 Spanisch
--
10
zugeordnet zu
Fach/Fächern
Besondere Lernleistung 8)
Thema
---------
Punktzahl
- entfällt -
--
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Geschichte/SW
Soziologie (eA)
LK
Philosophie
Volkswirtschaftsl.
Block I:
Punktsumme aus den Semesterergebnissen
E=
Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld
Mathematik
01
01
01
03
Biologie
09
07
03
07
Vertiefungsfächer
Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote
P .
40
S
9)
Gesamtpunktzahl:
Durchschnittsnote:
3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet.
4) Für die Umsetzung von Noten in Punkte gilt:
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
mindestens 110,
höchstens 330 Punkte
P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern
S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete
Fächer zählen auch doppelt)
Block II:
Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in
den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung 10)
(ggf. einschließlich besonderer Lernleistung)
6)
393
135
mindestens 100,
höchstens 300 Punkte
528
mindestens 300,
höchstens 900 Punkte
2,7
Zwei , Sieben
ungenügend
Noten
+
1
-
+
2
-
+
3
-
+
4
-
+
5
-
6
Punkte
7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "eA" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet.
15
14
13
12
11
10
09
08
07
06
05
04
03
02
01
00
8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden.
Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher
Wertung und stets zweistellig angegeben.
5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen.
6) Bemerkungen gemäß Nr.34.2 VVz APO-WbK: teilgenommen, mit Erfolg (m.E.) teilgenommen, mit besonderem Erfolg
(m.b.E) teilgenommen.
9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet.
10)Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet.