Spielregeln zum Umgang mit Medien, Werbung und Social Media
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Spielregeln zum Umgang mit Medien, Werbung und Social Media
Spielregeln zum Umgang mit Medien, Werbung und Social Media Olympische Spiele Rio 2016 Die in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen basieren auf der Olympischen Charta, den zusätzlichen Richtlinien von IOC und DOSB sowie den „Conditions of Participation – National Olympic Committee“, die jedes Mitglied der Deutschen Olympiamannschaft vor Beginn der Olympischen Spiele unterschreiben muss und die Zulassungsvoraussetzung für eine Teilnahme an den Olympischen Spielen ist. Der vorliegende Leitfaden dient zur Information, Veranschaulichung und soll das Verständnis für die Regeln im olympischen Umfeld erleichtern. Gültigkeit hat im Zweifelsfall ausschließlich die englische Originalfassung der Olympischen Charta sowie das Formular der „Conditions of Participation – National Olympic Commitee“. Die Originalfassung der Olympischen Charta ist auf der Webseite des DOSB in englischer Sprache und deutscher Übersetzung einsehbar: www.dosb.de/rio-dokumente Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. Inhalt Grußwort 4 Markenschutz und Werbung 6 Medienarbeit 12 Social Media 14 Olympiamannschaft digital 22 Genehmigte Kennzeichnungen 24 Offizielle Olympiakleidung 26 Good Governance 28 3 GruSSwort Michael Vesper Chef de Mission Liebe Mitglieder der Deutschen Olympiamannschaft, bald ist es soweit, Ihr werdet Teil der Deutschen Olympiamannschaft bei dem bedeutendsten Sportereignis der Welt. In Rio de Janeiro werdet Ihr im August zu Botschaftern und sympathischen Vertreterinnen und Vertretern Deutschlands, wenn Eure sportlichen Leistungen von Milliarden Menschen weltweit im Fernsehen und vor Ort in den Stadien verfolgt werden. Die Organisation Olympischer Spiele stellt dabei immer wieder eine enorme Herausforderung dar – in logistischer und auch in finanzieller Hinsicht. Die Einnahmen des IOC helfen, den Olympischen Gedanken in die Welt zu tragen und durch vielfältige Programme die Athletinnen und Athleten sowie den Sport in der ganzen Welt zu fördern – auch bei uns in Deutschland. Dabei spielen die Sponsoren durch ihre Partnerschaft mit dem IOC eine wichtige Rolle. Alle Partner der Olympischen Spiele und des IOC akzeptieren, dass die Wettbewerbe in einem werbefreien Umfeld stattfinden. Dies gilt für die Sportstätten ebenso wie auch für die offizielle Olympiakleidung aller Teilnehmer. Darum ist es erforderlich, einige Regeln einzuhalten – beinahe wie in einem Wettkampf. 4 Dabei wurde in diesem Jahr eine Regel zugunsten der Athletinnen und Athleten gelockert. Die in der Agenda 2020 beschlossenen Änderungen zur „Regel 40“ ermöglichen es Euren langjährigen Partnern und Sponsoren nach Anmeldung, mit Euch als Testimonials auch während der Olympischen Spiele und der sogenannten „frozen period“ (vom 27. Juli bis 24. August 2016) ohne Olympiabezug werblich aktiv zu sein. Mit dieser Broschüre wollen wir Euch einen Wegweiser an die Hand geben, mit dem Ihr Euch im Detail darüber informieren könnt, worauf Ihr unbedingt achten solltet, um Probleme zu vermeiden. Fragen zur Bekleidung, zum Umgang mit den Neuen Medien oder zur Vermarktung werden in diesem Leitfaden beantwortet. Lasst uns unter dem Motto „Wir für Deutschland“ die Brücke von London und Sotschi nach Rio de Janeiro schlagen, damit Ihr und Eure Sportarten noch mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden und Ihr auch langfristig von dieser Aufmerksamkeit profitiert. Solltet Ihr weitere Fragen haben, stehen Euch die Ansprechpartner des DOSB und ich selbst mit den jeweiligen Kontaktdaten – zu finden auf der letzten Seite – gerne jederzeit zur Verfügung. Bitte lest diese Broschüre sehr aufmerksam, denn auch unwissentlich begangene Verstöße können leider Konsequenzen nach sich ziehen. Der DOSB wünscht Euch allen eine unvergessliche und erfolgreiche olympische Zeit in Rio de Janeiro. Ich freue mich auf Euch! Euer Michael Vesper 5 Markenschutz Olympische Symbole und Begrifflichkeiten sind geschützt. Zudem gilt während der Olympischen Spiele ein striktes Werbeverbot. Selbst TOP-Partner des IOC dürfen an Wettkampfstätten nicht werblich in Erscheinung treten. Um den sportlichen Wettkampf auch bei den Athleten in den Mittelpunkt zu stellen, wird auch die individuelle Vermarktung während der sogenannten frozen period eingeschränkt (Regel 40). 6 Die Verwendung der Olympischen Symbolik, vor allem der fünf ineinander verschlungenen Olympischen Ringe, sowie die olympischen Bezeichnungen sind Eigentum des IOC und auch in Deutschland gesetzlich geschützt. Die Nutzung der Olympischen Ringe zu Werbezwecken ist verboten. Dies gilt auch für eine verfremdete Darstellung oder grafische Annäherung der Ringe. Nur die IOC-Sponsoren (TOP Partner) dürfen die Olympischen Ringe in Verbindung mit ihrem Firmenlogo nutzen. Als Marken geschützt sind auch die Logos der jeweiligen Olympischen Spiele und deren Maskottchen sowie die Sportpiktogramme und Bezeichnungen, welche auf die Olympische Bewegung oder die Olympischen Spiele verweisen, z. B. „Olympische Spiele“, „Olympiade“, „Olympic Games“, „Rio 2016“, „olympisch” etc. Auch das Olympische Motto „citius, altius, fortius“ / „faster, higher, stronger“ ist geschützt. Unzulässig sind ferner die Übersetzungen dieser Begriffe in andere Sprachen. Auch das Logo des Deutschen Olympischen Sportbundes ist als Marke registriert und geschützt. 7 Wichtig! Sponsoren von Sportverbänden und Olympiateilnehmern haben kein Recht zur Verwendung der olympischen Logos oder Bezeichnungen. Bilder mit Olympischen Ringen dürfen auch nach Ende der Olympischen Spiele zu keiner Zeit werblich genutzt werden. Dies betrifft insbesondere: Medaillen der Olympischen Spiele wenn die Olympischen Ringe, die Logos, oder die Bezeichnungen der betreffenden Olympischen Spiele sichtbar sind. Wettkampfbilder die Logos oder Bezeichnungen der Olympischen Spiele beinhalten. Ausnahmen sind für Sponsoren des IOC oder Partner der Deutschen Olympiamannschaft nach Abstimmung mit dem IOC oder dem DOSB möglich. 8 Partner der Deutschen Olympiamannschaft 9 Werbung mit Mitgliedern der Olympiamannschaft Durch die Agenda 2020 des IOC wurde auch die Regel 40 zu Gunsten der Athleten verändert. Die Regel 40 gilt für jede Verwendung eines Namens oder eines Bildes der genannten Personen und für jede Art werblicher Aktivitäten (Print, TV, digital), inklusive Social Media, Apps sowie Pressemitteilungen, Anzeigen, Mailings und Werbung in Geschäften. Die Regel 40, § 3, Olympische Charta besagt: Dies gilt auch für Gratulationsanzeigen an Olympiateilnehmer oder Medaillengewinner (z. B. durch eine Firma, ein Unternehmen oder auch Gemeinde), die nichts anderes darstellen als eine Werbung für den jeweiligen Gratulanten. „Kein Wettkampfteilnehmer, Trainer, Betreuer oder Funktionär darf seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine sportliche Leistung für Werbezwecke während der Olympischen Spiele einsetzen, außer dies wurde vom IOC genehmigt.“ „Während der Olympischen Spiele“ bedeutet vom 27. Juli 2016 bis 24. August 2016 (diese sogenannte „frozen period“ beginnt neun Tage vor der Eröffnungsfeier und endet drei Tage nach der Abschlussfeier). 10 Mit den Veränderungen der Regel 40 dürfen Mitglieder der Olympiamannschaft laufende werbliche Aktivitäten mit ihren bestehenden Partnern unter bestimmten Voraussetzungen auch während der Zeit der Olympischen Spiele bzw. der „frozen period“ weiterführen. Voraussetzungen: • Die Mitglieder der Olympiamannschaft haben ihre werblichen Aktivitäten und Social-Media-Aktivitäten mit Sponsoren angemeldet, sofern sie die Regel 40 betreffen, und eine Genehmigung durch den DOSB bzw. das IOC erhalten. • Sämtliche werbliche Aktivitäten haben bereits mindestens drei Monate vor Beginn der Olympischen Spiele (27. April 2016) begonnen. • Sämtliche werbliche Aktivitäten nehmen keinen Bezug zu den Olympischen Spielen oder zur Olympischen Bewegung durch Bilder, Ausdrücke oder Symbole. Die Regel 40 stärkt die Mitglieder der Olympiamannschaft und erleichtert die Zusammenarbeit mit individuellen Sponsoren auch während der Olympischen Spiele. Dennoch wird die Ausnutzung der Olympischen Spiele und der Olympischen Bewegung durch nicht-olympische Sponsoren verhindert. Detaillierte Informationen sind auf der DOSB-Webseite unter www.dosb.de/rio-dokumente erhältlich. 11 Deine Medienarbeit als Mitglied der Deutschen Olympiamannschaft Jedes akkreditierte Mitglied der Olympiamannschaft (Athleten, Trainer, Betreuer und Offizielle) verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der „Conditions of Participation“ während der Dauer der Olympischen Spiele (hier gilt eine Sperrfrist vom 24. Juli bis 24. August 2016), unter keinen Umständen journalistisch tätig zu sein. 12 Im Einzelnen betrifft dies folgende Bereiche: Keine Tätigkeiten als Medienschaffende Teilnehmer dürfen keinen Einsatz als Fotograf, schreibender Journalist/Kolumnist, Gastkommentator, Radio- oder TV-Reporter haben! Dies gilt für alle Medien einschließlich des Internets. Keine Live-Interviews mit „Non-Right-Holders” Live-Interviews mit „Non-Right-Holders”, das sind Fernseh- und Radiosender, die keine Übertragungsrechte von den Olympischen Spielen besitzen (z. B. RTL, SAT1, PRO7, Sport1, private Radiosender), sind innerhalb der olympischen Stätten untersagt. Dies gilt auch für Telefoninterviews. Rechteinhaber („Right-Holders“) sind für Deutschland ARD und ZDF sowie die der ARD angeschlossenen Hörfunk- und Fernsehsender. Außerhalb der olympischen Wettkampfstätten und des Olympischen Dorfes dürfen Interviews auch einem „Non-Right-Holder” gegeben werden. Das Deutsche Haus ist eine solche nicht-olympische Zone. Hier können und sollen Anfragen für Interview-Wünsche erfüllt werden. Internet-Chats Sofern die Teilnahme an einem Internet- Chat unentgeltlich ist, mit einem Medienanbieter (Radio, TV, Zeitung, redaktionelle Internetplattform) geschieht, von einem Journalisten moderiert wird und nicht aus dem Olympischen Dorf heraus erfolgt, ist sie gestattet (z. B. aus dem Deutschen Haus). 13 Deine Social Media Kommunikation aus Rio – mach es richtig! IOC und DOSB stehen der Kommunikation über die digitalen Kanäle und Plattformen offen gegenüber und ermuntern die Teilnehmer der Deutschen Olympiamannschaft, die Möglichkeiten über Facebook, Twitter, Instagram und Co. während der Olympischen Spiele in Rio fleißig zu nutzen. Davon profitieren alle. Dennoch gibt es einige Grundsätze, die das IOC aufstellt, um die exklusiven Rechte seiner Partner zu schützen, ohne die die Olympischen Spiele nicht zu organisieren wären. Diese gelten für die Zeit vom 24.7. bis 24.8. 2016 für alle Mitglieder der Deutschen Olympiamannschaft (Athleten, Betreuer, Trainer, Ärzte, etc) 14 Bitte beachte daher Folgendes: Du bist als Teilnehmer bei den Olympischen Spielen und nicht als Journalist. Berichte auf Deinen digitalen Kanälen einfach über Deine einmaligen Erfahrungen aus Rio, doch bitte nutze Deine exklusiven Einblicke, die Du nur über Deine Akkreditierung hast, nicht aus, um journalistisch tätig zu werden. Bitte beachte diesen Grundsatz auch, wenn Du gefragt wirst, ob Du Inhalte für Medien erstellst, die diese dann veröffentlichen. Fotos darfst Du von überall posten, Videos nur von außerhalb der Olympischen Orte oder Stätten. Bilder sagen mehr als 1000 Worte. Lass daher Deine Fans mit Fotos an Deinen Erlebnissen teilhaben, aber bitte poste keine Videos oder Audios, die Du innerhalb von Olympischen Orten und Stätten aufgenommen hast. Klar, kannst Du dort Videos machen, aber nur für den privaten Gebrauch. Zu den Olympischen Orten und Stätten gehören neben den Sport- und Trainingsstätten auch das Olympische Dorf und der Olympiapark, also alle Bereiche, wo Du nur dank Deiner Akkreditierung reinkommst. Das Video-Verbot gilt auch für Livestreams via Facebook, Periscope, Merkaat und Co. Teile Deine Erfahrungen, kommuniziere aber bitte nicht zu kommerziellen und/oder werblichen Zwecken. Werbung, keine Sponsorenlogos, keine Sponsoren-Hashtags in den veröffentlichen Inhalten und auch nicht in deren räumlicher Nähe z. B. auf Deiner Webseite stehen. Außerdem solltest Du darauf achten, dass Du Deine Bilder nicht zu werblichen Zwecken oder zu werblicher Kommunikation weitergibst. Es muss vermieden werden, dass durch die eigenen Inhalte auf den eigenen Kanälen ein Zusammenhang zwischen den Olympischen Spielen, Rio 2016, der Deutschen Olympiamannschaft und einem Sponsor/Unternehmen und/oder dessen Leistungen hergestellt wird (außer es wurde vorher vom IOC oder DOSB schriftlich erlaubt, s. Regel 40 der Olympischen Charta). Konkret heißt das, dass Du Deine eigenen Nicht-Olympia-Partner in keinen Zusammenhang mit Deinen Berichten aus Rio setzen darfst. Es darf also keine Header- und Profilbild müssen werbefrei sein. 15 Header- und Profilbild dürfen die Rio-2016-Wettkampfkleidung Header- und Profilbild müssen werbefrei sein. zeigen. Die Kommunikation in den sozialen Medien soll nicht zu werblichen Zwecken genutzt werden. 16 Deine Olympia-Erfahrungsberichte dürfen nicht in räumlicher Berichte über Deine Olympiaerfahrungen müssen auf der Webseite Nähe zu Nicht-Olympia-Partnern stattfinden. im werbefreien Umfeld stattfinden. Berichte über Deine Olympiaerfahrungen können in einem werbefreien Pop-Up-Fenster stattfinden. 17 Vermeide eine feste Verankerung der Olympischen Symbole und/oder offiziellen Rio-Maskottchen auf den digitalen Kanälen. Konkret heißt das, dass Du u.a. die Olympischen Ringe, das offizielle Rio2016-Logo und die Maskottchen nicht auf Deinen Profilbildern und/oder Headerbildern auf den sozialen Kanälen fest einstellen darfst. Sie sollten auch nicht fest auf der eigenen Webseite/Blog, z. B. im Header, integriert sein. Natürlich darfst Du aber Fotos machen und posten, auf denen die Olympische Ringe und/oder die Maskottchen zu sehen sind. Auch die olympischen Begrifflichkeiten dürfen inhaltlich/redaktionell verwendet werden, nur nicht im werblichen Zusammenhang. Zudem haben wir Dir per Mail das Logo der Olympiamannschaft zur Nutzung auf Euren Kanälen zur Verfügung gestellt. 18 Als Mitglied der Deutschen Olympiamannschaft ist die Integration des Logos der Olympiamannschaft erlaubt (s. Guidelines dazu). Die feste Integration von olympischen Symbolen – wie dem Fotos mit den Olympischen Ringen und/oder den Maskottchen Rio2016-Logo – ist nicht erlaubt. dürfen natürlich gepostet werden. 19 Verwende im Domain- oder Nutzer-Namen keine olympischen Begriffe. 20 Nicht erlaubt Domain-Namen, Nutzernamen der Social Media Kanäle und auch URLs dürfen nicht die olympischen Begrifflichkeiten wie „Olympia“, „Olympiateilnehmer“, „Rio 2016“ enthalten. Außerdem dürfen keine eigenständigen Apps, Webseiten, etc ins Leben gerufen werden, die sich ausschließlich mit Rio 2016 und der Berichterstattung befassen. • www.athletxyRio2016.de • www.athletxyOlympia.de • Facebook Name: Athlet XY Olympiateilnehmer • Twitter: @AthletXYRio2016 oder Am besten führst Du einfach Deine Kanäle so weiter wie bisher, nur eben mit Rio-Inhalten. Eigene Rio-Accounts oder Namen, die mit Rio zu tun haben, machen auch wenig Sinn, da sie nicht langfristig genutzt werden können. Und das sollte ja das Ziel von digitaler Kommunikation sein. Erlaubt und empfohlen @AthletXYOlympia • www.athletxy.de/Rio2016 • www.athletxy.de/olympia • Facebook Name: Athlet XY (DOSB kümmert sich um blauen Haken zur Verifizierung) • Twitter: @AthletXY (DOSB kümmert sich um den blauen Haken zur Verifizierung) Achte bei Deinen Inhalten auf die Privatsphäre und Rechte Dritter. Klar ist, dass allgemeines Recht und Rechte Dritter auch während der Olympischen Spiele auf den digitalen Kanälen zu wahren sind. Darunter fallen u.a. Persönlichkeitsrechte und Bild- und Urheberrechte. Akkreditierte Personen, die im Internet öffentlich über ihre persönlichen Erfahrungen bei den Olympischen Spielen schreiben, sind für die Inhalte selbst verantwortlich. Sie können persönlich für Verleumdungen oder obszöne Inhalte haftbar gemacht werden. Sie handeln mit eigenem Risiko und sollten kenntlich machen, dass die Inhalte auf ihren eigenen Erfahrungen basieren. Mögliche Konsequenzen Das IOC hält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Richtlinien • die entsprechenden Inhalte zu löschen • die Akkreditierung zu entziehen • rechtliche Schritte einzuleiten 21 olyMpiaMannSchaft digital: wo zeit und rauM keine rolle Spielen Näher, direkter, emotionaler und egal wann, wie und wo: Die Social Media Aktivitäten der Deutschen Olympiamannschaft zu den Olympischen Spielen in Rio werden für die Fans in Deutschland die perfekte Ergänzung zum gewohnten Olympia-TV-Marathon sein. Dabei werden weder die für die Fans ungünstige Zeitverschiebung noch der Aufenthaltsort dem olympischen Erleben einen Abbruch tun. Die Olympiamannschaft wird die Menschen in Deutschland rund um die Uhr, auf allen Endgeräten und den meisten Social Networks über die aktuellen Geschehnisse aus Rio informieren. 22 Die Kanäle der Olympiamannschaft www.olympiamannschaft.de Facebook “f ” Logo CMYK / .eps Facebook “f ” Logo CMYK / .eps Olympiamannschaft Olympiamschaft Olympiamannschaft Olympiamschaft App für iOS und Android Hashtag: #WirfuerD Die digitale Heimat #WirfuerD – Eine Mannschaft, ein Hashtag Zentraler Anlaufpunkt für alle Olympiafans ist die Webseite der Deutschen Olympiamannschaft unter www.olympiamannschaft.de. Neben der digitalen Mannschaftsbroschüre mit den Profilen aller Athletinnen und Athleten wird die Webseite zu Rio erstmals auch die Trainer und Coaches vorstellen sowie einen detaillierten Zeitplan aller Wettkämpfe mit deutscher Beteiligung liefern. Zudem gibt es einen großen Statistik-Teil zu jeder Sportart. Das Motto der Olympiamannschaft ist wie schon zu London 2012 und Sotschi 2014 „Wir für Deutschland“. Auf dem digitalen Spielfeld wird also erneut das Hashtag #WirfuerD die Inhalte der Athletinnen und Athleten, der Mannschaften, Verbände und Fans zusammenführen. Gepaart mit bunten, knackigen Headlines zu den Medaillen-Momenten, Infografiken, Tabellen und Ergebnissen im selben Muster wird die Deutsche Olympiamannschaft also auch digital wieder zu erkennen sein. Der direkte Draht zu den Athleten Obwohl rund 5000 Kilometer weit weg, wird es den deutschen Olympia-Fans möglich sein, mit den Mitgliedern der Olympiamannschaft in Kontakt zu treten und zwar direkter als je zuvor. Die neuen Live-Features auf Facebook und Twitter (Periscope) machen es möglich. Geplant sind Live-Interviews aus dem Deutschen Haus, bei denen Fans ihre ganz persönlichen Fragen an die Mitglieder der Olympiamannschaft stellen können. Außerdem wird es mit dem „Fanreporter der Olympiamannschaft“ ein neues Video-Format geben, welches täglich auf sportdeutschland.tv und der Webseite der Olympiamannschaft ausgestrahlt wird. 23 genehMigte kennzeichnungen Die Regel 50 der Olympischen Charta reguliert, dass bei Olympischen Spielen die olympischen Orte, einschließlich der Wettkampfstätten, frei von Werbung sind. Selbst die TOP Partner des IOC dürfen hier nicht mit ihren Logos und Markenzeichen werben. 24 Dies gilt in gleichem Maße für jede akkreditierte Person bei Olympischen Spielen. Auf oder an der Person, auf der Kleidung, auf jeglichem Zubehör oder Ausrüstungsgegenstand, darf keinerlei Form von gewerblicher oder anderer Werbung oder Propaganda erscheinen. Ausnahme: die Bezeichnung des Herstellers des betreffenden Artikels oder Ausrüstungsgegenstandes, sofern diese Herstellerbezeichnung nicht auf eine absichtlich demonstrative Weise zu Werbezwecken angebracht ist. Die Ausrüstung umfasst die persönliche sowie die sportartspezifische Kleidung, die im Wettkampf benutzt und getragen wird, z. B. jegliche Form von Kopfbedeckung (Helm, Cap etc.), Schutzmasken, (Sonnen-)Brillen etc. Hinweise auf Herstellermarken und Sponsoren, Verbände und Organisationen sind ebenfalls auf dem Körper (Tattoos), auf Kontaktlinsen, auf Brillengläsern, auf Zahnschutz und auf Trinkflaschen strengstens verboten! Zu den Verboten eines werblichen Auftritts gehört auch jegliche Form von offensichtlicher oder versteckter Anspielung auf den persönlichen Sponsor (z. B. Schriftart, Unternehmensfarbe etc.). Deshalb müssen insbesondere z. B. eigene Trinkflaschen und (Inohr-)Kopfhörer mit sichtbarem Markenaufdruck einfarbig (Ton-in-Ton) abgeklebt werden. Ebenso sind Hinweise auf politische oder sonstige Meinungsäußerungen (z. B. auf Buttons, Pins, eigenen T-Shirts etc.) nicht gestattet. Dieses Verbot soll verhindern, dass die Spiele als Plattform für Proteste, Demonstrationen oder politische, religiöse und rassistische Propaganda genutzt werden. 25 Offizielle Olympiakleidung Jedes Mitglied der Deutschen Olympiamannschaft erhält vom DOSB ab dem 4. Juli 2016 die offizielle Olympiakleidung. Diese Kleidungsstücke entsprechen den IOC-Bestimmungen (der sog. Regel 50 der Olympischen Charta) und sind mit den Herstellermarken unserer Ausrüster und Ausstatter adidas und Sioux sowie mit dem DOSB-Logo und teilweise dem Rio-Logo gekennzeichnet. Weitere zusätzliche Logos oder Beschriftungen sind unzulässig und dürfen auch nicht nachträglich auf der Bekleidung angebracht werden. 26 Über den gesamten Zeitraum der Olympischen Spiele in Rio, d. h. ab Anreise und mit Rückreise, ist das Tragen der DOSB-Olympiakleidung gemäß den Angaben des Bekleidungsleitfadens, den alle Teammitglieder bei der Einkleidung erhalten, Pflicht. Andere Kleidungsstücke mit fremden Herstellermarken und mit fremden Herstellerhinweisen dürfen während der Spiele in Rio nicht getragen werden. Unerlaubte Markenbezeichnungen und Logos sind durch Überkleben unkenntlich zu machen. Für die Wettkampfkleidung sind die Verbände verantwortlich. Diese muss ebenfalls den Richtlinien des IOC und der internationalen Verbände entsprechen. Als Wettkampf gilt die tatsächliche Zeit seiner Austragung auf dem Spielfeld bzw. in der unmittelbaren Wettkampfzone. Auf dem Weg zur Wettkampfstätte, während der Zeit im Aufwärmbereich, auf der Auswechselbank und auf dem Rückweg von der Wettkampfstätte – hierzu gehört insbesondere auch der Callroom und die Mixed-Zone – muss die Kleidung des Generalausrüsters adidas getragen werden. Dies gilt auch in Wettkampfpausen, wenn über der Wettkampfkleidung zusätzliche Kleidungsstücke getragen werden, sowie für das offizielle Training. Der Verkauf bzw. Handel mit Teilen der Olympia-Einkleidung (z. B. über eBay) ist den Mitgliedern der Olympiamannschaft untersagt. Logo 27 Good Governance Sport steht für Fair Play, das Einhalten von Regeln und fairen Wettbewerb – und zwar nicht nur auf dem Platz, sondern auch „neben dem Platz“. Zusammengefasst wird das alles unter dem Begriff „Good Governance“. Good Governance wird immer wichtiger für den Sport, um ihn zukunftsfähig zu machen. Integrität und das Einhalten von Regeln müssen sowohl im Wettbewerb als auch in den Verbänden eine absolute Selbstverständlichkeit sein. Es ist die Grundlage, um die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den Sport zu stärken. 28 Zu Good Governance gehört unter vielem anderen auch das Einhalten der Regeln bezüglich Doping und Sportwettbetrug (Spielmanipulation). Für die Olympia-Teilnehmer gilt mit der Unterzeichnung der Ehrenund Verpflichtungserklärung sowie der Athletenvereinbarung das Bekenntnis zum dopingfreien Sport auf der Grundlage des WADA - und NADA-Codes und des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport. Ebenso gilt ein striktes Wettverbot nicht nur für Athleten, sondern für alle akkreditierten Personen für alle olympischen Wettkämpfe. Durch diese Regelung will das Internationale Olympische Komitee (IOC) illegale und regelwidrige Wetten sowie Spielabsprachen bekämpfen und nimmt eine kompromisslose Haltung gegenüber solchen Praktiken und jedem, der daran beteiligt ist, ein. Nachdem in Deutschland Doping nun auch gesetzlich unter Strafe steht, wird bezüglich der Spielmanipulation ein entsprechendes Gesetz derzeit ausgearbeitet. Unter anderem deshalb hat der DOSB eine externe Ombudsstelle eingerichtet und Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff als unabhängigen Vertrauensanwalt bestellt. Innerhalb der Mannschaftsleitung steht vor Ort in Rio de Janeiro Thomas Arnold für alle Fragen rund um das Thema Good Governance und Compliance zur Verfügung. Er wird auch für die Dauer der Olympischen Spiele als Vertrauensanwalt fungieren, falls Verdachtsmomente jeglicher Art gegen Mitglieder der Deutschen Olympiamannschaft bestehen. In solchen Fällen können sich Mitglieder der Olympiamannschaft vertrauensvoll und auch anonym wenden an: Dr. Carsten Thiel von Herff, T +49 151 58230321, [email protected] Weitere Informationen zu Good Governance, vor allem zu den Themen Anti-Doping, Spielmanipulation und Wettverbot findet Ihr hier: www.dosb.de/rio-dokumente Während der Olympischen Spiele besteht zudem die Möglichkeit, Herrn Thiel von Herff vom Festnetz aus kostenlos unter der Nr. 0021 800-6628376266 zu erreichen. 29 30 Kontakte Für weitere Informationen oder zur Klärung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Werbung und Markenschutz/Werbung auf der Kleidung Deutscher Olympischer Sportbund Florian Frank · T +49 69 6700-369 · [email protected] Medienarbeit, Blogging, Social Media Deutscher Olympischer Sportbund Jens Behler · T +49 69 6700-466 · [email protected] Kontakt während der Olympischen Spiele in Rio DOSB Mannschaftsbüro im Olympischen Dorf und im Deutschen Haus Good Governance Deutscher Olympischer Sportbund Thomas Arnold · T +49 69 6700-300 · [email protected] Impressum Herausgeber: Deutscher Olympischer Sportbund e. V. · Otto-Fleck-Schneise 12 · 60528 Frankfurt am Main · T +49 69 6700-0 · F +49 69 67 49 06 [email protected] · www.dosb.de Bildnachweise: picture alliance (Titel, Seite 8, 9, 13, 22, 25, 27) · DOSB (Seite 4) · DOSB composed (Seite 17, 18, 19, 21) · IOC (Seite 23) Gestaltung: B2 Design · Offenbach · www.b2design.info Produktion: Druckerei Luise Pollinger · Frankfurt am Main · www.druckereipollinger.de Auflage: 1.200 Stück · Juli 2016 Deutscher Olympischer Sportbund · Otto-Fleck-Schneise 12 · 60528 Frankfurt am Main T +49 69 6700-0 · F +49 69 674906 · [email protected] · www.dosb.de