DOSB I Leitfaden für den Umgang mit Werbung und PR
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DOSB I Leitfaden für den Umgang mit Werbung und PR
DOSB I Sport bewegt! DOSB I Leitfaden für den Umgang mit Werbung und PR Olympische Winterspiele in Vancouver 2010 Vorwort Liebe Sportlerinnen und Sportler, Thomas Bach DOSB-Präsident Olympiasieger 1976 (Fechten) bald stehen Sie als Mitglied der OlympiaMannschaft Vancouver 2010 im Mittelpunkt des Interesses. Milliarden von Menschen werden die Wettbewerbe der Olympischen Winterspiele an den Fernsehschirmen in aller Welt verfolgen, tausende an den Wettkampfstätten stehen, um Sie anzufeuern und sich mit Ihnen zu freuen. Die Olympischen Spiele sind das bedeutendste Sportereignis der Welt. Sie sind faszinierend und Darum ist es erforderlich einige Regeln einzu verbinden Sportarten, Menschen, Nationen. Nir- halten – beinahe wie in einem Wettkampf. gendwo sonst ist dieses besondere Gefühl, dass Der Deutsche Olympische Sportbund will Ihnen der Sport über alle Grenzen hinweg wirkt und mit dieser Broschüre einen Wegweiser an die Verständnis für verschiedene Kulturen schafft, Hand geben, mit dem Sie sich im Detail darüber intensiver zu erleben als im Olympischen Dorf. informieren können, was Ihnen erlaubt ist und worauf Sie unbedingt achten sollten, um Pro- Denn nicht nur die Wettkämpfe, auch die olym bleme durch Verstöße gegen die Richtlinien zu pische Idee, die hinter diesen steht, und die vermeiden. ganz besonders von Ihnen allen verkörpert wird, macht die Olympischen Spiele einzigartig. Bitte lesen Sie diese Broschüre sehr aufmerksam, denn auch unwissentlich begangene Verstöße Olympische Spiele zu organisieren stellt immer können Konsequenzen nach sich ziehen. Sollten wieder eine enorme Herausforderung dar – in Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die An- logistischer und auch in finanzieller Hinsicht. sprechpartner des DOSB gerne zur Verfügung. Dabei helfen die Sponsoren durch ihre Partnerschaft mit dem IOC, den olympischen Gedanken Ich wünschen Ihnen allen viel Erfolg und eine weiter zu tragen und durch viele Programme unvergessliche olympische Zeit in Vancouver. den Sport in der ganzen Welt zu fördern. Die olympischen Ideale stehen immer im Vordergrund. Alle Partner der Olympischen Spiele und des IOC akzeptieren klaglos, dass die Wettbewerbe in einem werbefreien Umfeld stattfinden. Dies gilt für die Wettkampfstätten ebenso wie Ihr auch für Ihre offizielle Olympiakleidung. Thomas Bach 2 I Vorwort Inhalt Werbung und Markenschutz 4–5 Werbung mit Mitgliedern der Olympiamannschaft 6–8 Sonderfreigaben 7 Die TOP Partner des IOC 7 Die Partner der deutschen Olympiamannschaft 8 Medienarbeit von Mitgliedern der Olympiamannschaft 9 Keine Tätigkeit als Medienschaffende 9 Foto- und Videoaufnahmen 9 Tonaufnahmen 9 Elektronische Datenträger 9 Keine Live-Interviews mit „Non-Rightholders“ 9 Internet-Chats 9 Tagebücher 9 Blogging 10 –11 Persönliche Informationen 10 Video- und Tonaufnahmen 10 Fotoaufnahmen 10 Olympische Symbole und Begrifflichkeiten 10 Werbung und Sponsoring 11 Exklusivität 11 Domains 11 Links 11 Haftung 11 Verstöße 11 Werbung auf der Bekleidung 12–17 Offizielle Olympiabekleidung 13 Kleiderordnung 16 –17 Olympische Charta / Eligibility Erklärung / Impressum 18 Inhalt I 3 Werbung und Markenschutz Die Verwendung der olympischen Symbolik, vor allem der fünf ineinander verschlungenen Olympi schen Ringe, sowie die olympischen Bezeichnungen sind Eigentum des IOC und in Deutschland gesetzlich geschützt. Das Signet der fünf Olympischen Ringe ist eines der bekanntesten Logos weltweit. Die Nutzung der Olympischen Ringe zu Werbezwecken ist verboten. Nur die IOC-Sponsoren (TOP Partner, siehe S. 7) dürfen die Olympischen Ringe in Verbindung mit Ihrem Firmenlogo nutzen. Sie unterstützen die olympische Bewegung weltweit mit hohem finanziellen Aufwand und Dienstleistungen. Als Marken geschützt sind auch die Logos der jeweiligen Olympischen Spiele und deren Maskottchen sowie die Sportpiktogramme und die dazugehörenden Bezeichnungen, welche auf die olympische Bewegung oder die Olympischen Spiele verweisen: Dies gilt auch für folgende Bezeichnungen: „Olympische Spiele“, „Olympiade“, „Olympic“, „Vancouver 2010“, „olympisch” u. ä. Ebenfalls verboten ist die Verwendung der geschützten Begriffe als Lockmittel oder Schlagzeile: „Olympia-Wettbewerbe“, „Olympia-Sonderangebote“, „Olympia-Wochen“, „Team Olympia“, etc. 4 I Werbung und Markenschutz Auch das Logo des Deutschen Olympischen Sportbundes ist als Marke registriert und geschützt. Wichtig Die Sponsoren von Sportverbänden und von Olympiateilnehmern haben kein Recht zur Verwendung der olympischen Logos oder Bezeichnungen. Auch nach Ende der Olympischen Spiele dürfen Bilder mit folgenden Inhalten zu keiner Zeit werblich genutzt werden: Medaillen der Olympischen Spiele, sofern die Olympischen Ringe, die Logos, oder die Bezeichnungen der betreffenden Olympischen Spiele sichtbar sind. Wettkampfbilder, die Logos oder Bezeichnungen der Olympischen Spiele beinhalten. Ausnahmen sind für Sponsoren des IOC oder Partner der deutschen Olympiamannschaft nach Abstimmung mit dem IOC möglich. Kontakt für weitere Informationen: Deutscher Olympischer SportBund Sabine Krapf Florian Frank Tel.: +49 (0) 69 / 67 00 220 Tel.: +49 (0) 69 / 67 00 369 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Kontakt während der Olympischen Spiele in Vancouver: DOSB Mannschaftsbüro Werbung und Markenschutz I 5 Werbung mit Mitgliedern der Olympiamannschaft Grundsätzlich gilt, dass jeder Olympiateilnehmer sich mit Unterzeichnung der „Eligibility Erklärung“ (siehe S. 18), die die Zulassungsvoraussetzung für eine Teilnahme an den Olympischen Spielen regelt, verpflichtet, dass seine/ihre Person, sein/ihr Bild, sein/ihr Name oder sein/ihr Erfolg während der Spiele zu Werbezwecken nicht verwendet werden darf. Diese Regelung gilt für die Olympi schen Spiele Vancouver 2010 vom 04. Februar bis 03. März 2010. Dies gilt auch für Gratulationsanzeigen, die nichts anderes darstellen als eine Werbung für den Gratulanten (eben einer Firma oder eines Unternehmens). 6 I Werbung mit Mitgliedern der Olympiamannschaft Sonderfreigaben Nur die TOP Partner des IOC, die Sportartikelhersteller, die einen Teilnehmer ausrüsten und Mitglied der WFSGI (World Federation of the Sporting Goods Industry, www.wfsgi.org) sind sowie Partner der deutschen Olympiamannschaft dürfen Bilder der Mitglieder der Olympiamannschaft für Glückwunschanzeigen oder Imageanzeigen veröffentlichen. Die Anzeigen dürfen keine Verbindung zur Nutzung von Produkten/Dienstleistungen des Sponsors herstellen, die das Leistungsvermögen steigern oder in Zusammenhang mit der sportlichen Leistung stehen. Ebenso dürfen sie nur die jeweils dem Partner lizensierten Logos oder Begriffe der Olympischen Spiele enthalten. Die genauen Bedingungen sind in der Regel 41 des IOC festgehalten, die den Verbänden übermittelt wurden und beim DOSB erhältlich ist. Zusätzlich bedarf es der vorherigen Genehmigung des DOSB und/oder des IOC. In allen Fällen sind die Persönlichkeitsrechte der Athleten zu beachten. Werbung mit Mitgliedern der Olympiamannschaft I 7 Werbung mit Mitgliedern der Olympiamannschaft Wir bedanken uns bei allen Partnern der deutschen Olympiamannschaft für die Unterstützung. Olympia Partner Partner der Olympiamannschaft Co Partner Ausrüster/ Ausstatter Medien Partner Kontakt für weitere Informationen: Deutsche Sport-Marketing GmbH Heike Marie Bock, Projektmanagement Olympiavermarktung Tel.: +49 (0) 69 / 695 801 18 E-Mail: [email protected] 8 I Werbung mit Mitgliedern der Olympiamannschaft Medienarbeit von Mitgliedern der Olympiamannschaft Jedes akkreditierte Mitglied der Olympiamannschaft (Athleten, Trainer, Betreuer und Offizielle) verpflichtet sich mit Unterzeichnung der „Eligibility Erklärung“ (siehe S. 18) während der Dauer der Olympischen Spiele unter keinen Umständen journalistisch tätig zu sein. Im Einzelnen betrifft dies folgende Bereiche: Keine Tätigkeiten als Medienschaffende Keine Live-Interviews mit „Non-Rightholders“ Kein Einsatz als Fotograf, schreibender Journalist, Radio- oder TV-Reporter! Dies gilt für alle Medien einschließlich Internet. Live-Interviews mit „Non-Rightholders“, das sind Fernsehund Radiosender, die keine Übertragungsrechte von den Olympischen Spielen besitzen, sind innerhalb der olympischen Stätten untersagt. Dies gilt auch für Telefoninterviews. Rechteinhaber („Rightholders“) sind für Deutschland ARD, ZDF und Eurosport sowie die der ARD angeschlossenen Hörfunk- und Fernsehsender. Außerhalb der olympischen Wettkampfstätten und des Olympischen Dorfes dürfen Interviews auch einem „Non-Rightholder“ gegeben werden. Das „Deutsche Haus“ in Vancouver ist eine solche nicht-olympische Zone. Hier können und sollen Anfragen für Interview-Wünsche erfüllt werden. Foto- und Videoaufnahmen Das IOC besitzt die Rechte an der Verbreitung von Fotound Videoaufnahmen der Olympischen Spiele in allen Me dien, auch dem Internet. Eigene Foto- und Video aufnahmen an olympischen Stätten dürfen nur für den persönlichen Gebrauch gemacht werden. Es ist nicht gestattet, diese Bilder ins Internet zu stellen und/oder Dritten für kommerzielle Zwecke zur Verfügung zu stellen. Tonaufnahmen Mobiltelefone (Handys) und andere Aufzeichnungsgeräte dürfen an olympischen Stätten nicht für Live-Berichterstattungen (Radio, TV, Internet) genutzt werden. Es ist nicht gestattet, solche Originalaufnahmen ins Internet zu stellen und/oder Dritten für kommerzielle Zwecke zur Verfügung zu stellen. Internet-Chats Sofern die Teilnahme an einem Internet-Chat unentgeltlich geschieht und sowohl die Fragen als auch die Antworten des Teilnehmers von einem Journalisten aufgezeichnet werden, sind InternetChats erlaubt. Tagebücher Elektronische Datenträger Übermitteln Chips oder andere elektronische Messgeräte Daten an Dritte weiter, so sind diese an Wettkampfstätten und im Olympischen Dorf verboten. Während der Spiele dürfen keine eigenen Tagebücher publiziert werden. Dies gilt sowohl für InternetTagebücher (z. B. auf der eigenen Homepage) als auch für Tagebücher in Zeitungen. Ausnahmere gelungen gelten für das Blogging (siehe S. 11). Medienarbeit von Mitgliedern der Olympiamannschaft I 9 Blogging Eintragungen in Blogs werden vom IOC als persönliche Entfaltung und nicht als journalistische Tätigkeit gewertet. Daher können akkreditierte Mitglieder der Olympiamannschaft (Athleten, Betreuer und Offizielle) sich unter Einhaltung der folgenden Punkte in Blogs engagieren: Persönliche Informationen Fotoaufnahmen Generell dürfen in Blogs keine Fotos der Olympischen Spiele enthalten sein. Als Ausnahme zählen hier nur Fotos der akkreditierten Person selbst, wenn sie keine Wettkampfszenen, Szenen der Eröffnungs- und Schlussfeier, oder der Medaillenübergabe enthalten. Wenn weitere Personen auf dem Bild zu sehen sind, obliegt es der akkreditierten Person, die Zustimmung dieser Eintragungen in Blogs dürfen nur eigene olym- Personen einzuholen. pische Erfahrungen widerspiegeln und keine Erlebnisse oder Interviews anderer Athleten enthalten. Die Beiträge dürfen keine persönlichen Informationen anderer Personen enthalten sowie keine Inhalte, die die Sicherheit oder die Organisation der Olympischen Spiele gefährden. Alle Inhalte sollen mit den olympischen Werten und den Prinzipien der Olympischen Bewegung, die in der Olympischen Charta enthalten sind, vereinbar sein. Video- und Tonaufnahmen Das IOC besitzt die Rechte an der Verbreitung von Video- und Tonaufnahmen der Olympischen Spiele in allen Medien, auch dem Internet. Eigene Video- und Tonaufnahmen an olympischen Stätten dürfen nur für den persönlichen Gebrauch gemacht werden. Es ist verboten, diese Aufnahmen in Blogs zu veröffentlichen. 10 I Blogging Olympische Symbole und Begrifflichkeiten Olympische Symbole oder Begrifflichkeiten wie „Olympische Spiele“, „Olympiade“, „Olympia Team“ etc. dürfen ausschließlich zu redaktionellen Zwecken verwendet werden, wenn sie in Zusammenhang mit olympischen Inhalten stehen. Olympische Symbole oder Begrifflichkeiten dürfen unter keinen Umständen mit Dritten oder Produkten Dritter in Verbindung gebracht werden, sodass der Eindruck entsteht, der Dritte oder seine Produkte seien ein offizieller Partner des IOC, des Organisationskomitees (VANOC), der Olympischen Spiele, eines Nationalen Olympischen Komitees oder der olympischen Bewegung. Werbung und Sponsoring Links Es ist generell verboten, werbliche Inhalte in einem Um den Zugriff auf wichtige olympische Infor- Blog in Verbindung mit olympischen Themen auf mationen zu unterstützen, werden die akkredi- einer Seite zu integrieren. Allein den TOP Partnern tierten Personen, die sich in Blogs engagieren, des IOC (siehe S. 7) ist ein werblicher Auftritt auf dazu ermutigt, die offiziellen olympischen Web- einer Seite gleichzeitig mit olympischen Inhalten seiten zu verlinken. Wichtige Adressen sind: erlaubt. Diese Werbung darf nicht exponiert sein www.dosb.de, www.olympic.org, (z. B. keine Pop-ups, Banner etc.) und nicht mehr www.vancouver2010.com als 15 % der Fläche einer Seite einnehmen. Haftung Exklusivität Akkreditierte Personen, die in einem Blog Akkreditierte Personen sollten keine exklusiven öffentlich über ihre Erfahrungen bei den Olym- Vereinbarungen mit Unternehmen eingehen pischen Spielen schreiben, sind für die Inhalte über die Veröffentlichung von olympischen selbst verantwortlich. Blogger können persönlich Inhalten. für Verleumdungen oder obszöne Inhalte haftbar gemacht werden. Sie handeln mit eigenem Domains Risiko und sollten kenntlich machen, dass die Domains, die olympische Begrifflichkeiten, wie Inhalte auf ihren eigenen Erfahrungen basieren. z. B. „Olympia“ enthalten, sind nicht zulässig, so z. B. www.max.muster.olympia.de. Erlaubt Verstöße wäre dagegen für die Zeit der Olympischen Bei Zuwiderhandlung durch akkreditierte Per- Spiele www.max.muster.blog.de/olympia sonen kann den beteiligten Personen, wie in der Olympischen Charta vorgesehen, die Akkreditie- Hinweis: Richtlinien vom IOC für den Umgang mit Social Networks (Facebook, Twitter etc.) liegen derzeit nicht vor. Sollte das IOC hierfür erweiterte Regeln aufstellen, leiten wir diese umgehend an die Verbände weiter. rung entzogen werden. Das IOC behält sich vor, rechtliche Schritte bei Verstößen einzuleiten, um Schadensersatz geltend zu machen oder weitere Sanktionen aufzuerlegen. Kontakt für weitere Informationen: Deutscher Olympischer SportBund Tel.: +49 (0) 69 / 67 00 255 Christian Klaue Michael Schirp Stefan Volknant E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Kontakt während der Olympischen Spiele in Vancouver: DOSB Mannschaftsbüro Blogging I 11 Werbung auf der Bekleidung Für die Herstellerbezeichnung auf der Olympiabekleidung und Wettkampfausrüstung gelten zum einen die allgemeinen Richtlinien gemäß der Olympischen Charta, zum anderen die „Guidelines regarding Authorized Identifications for the XXI Olympic Winter Games in Vancouver 2010“. Diese liegen jedem Fachverband vor und sind zudem im Olympia-Net, dem Athleten Extranet des DOSB, veröffentlicht. Bei Verstößen gegen diese Regeln werden Logos und Schriftzüge durch Überkleben unkenntlich gemacht. Der zuwiderhandelnden Person drohen im schlimmsten Fall die Disqualifikation, der Entzug der Akkreditierung und eventuell weitere Sanktionen wie z. B. eine Geldstrafe. 12 I Werbung auf der Bekleidung Offizielle Olympiabekleidung Die vom DOSB nominierten Mitglieder der Olympiamannschaft erhalten ab 11. Januar 2010 ihre offizielle Olympiabekleidung, die für Anreise, Einmarsch, Siegerehrungen, Schlussfeier, Freizeit etc. zu tragen ist. Diese Kleidungsstücke sind gemäß den entsprechenden Bestimmungen mit der Herstellermarke (adidas, Bogner, Sioux) und dem Logo der deutschen Olympiamannschaft gekennzeichnet und dürfen mit keinen zusätz lichen Signets oder Beschriftungen ergänzt werden. Andere Kleidungsstücke mit fremden Herstellermarken und Herstellerhinweisen dürfen nicht in den olympischen Stätten getragen werden (siehe auch Kleiderordnung S. 16/17)! Die Wettkampfkleidung wird durch den jeweiligen Sportfachverband gemäß den IOC-Bestimmungen bereitgestellt, gegebenenfalls dem DOSB zur Genehmigung vorgelegt und vom Fachverband direkt an die Athleten ausgegeben. Als Wettkampf gilt die tatsächliche Zeit seiner Austragung auf dem Spielfeld bzw. in der unmittelbaren Wettkampfzone. Auf dem Weg zur Wettkampfstätte, während der Zeit im Aufwärmbereich und auf dem Rückweg von der Wettkampfstätte – hierzu gehört insbesondere auch die Warm-up-Area und die Mixed-Zone – muss die Bekleidung des Generalausrüsters adidas getragen werden. Dies gilt auch in Wettkampfpausen, wenn über der Wettkampfkleidung zusätzliche Kleidungsstücke getragen werden. Der Verkauf bzw. Handel mit Bekleidungsteilen der Olympiaausrüstung (z. B. über eBay) ist den Mitgliedern der Olympiamannschaft untersagt. Werbung auf der Bekleidung I 13 Werbung auf der Bekleidung Das Anbringen von Sponsorenlogos oder Sponsorenhinweisen ist sowohl auf der Olympiakleidung als auch auf der Olympia-Wettkampfkleidung strikt untersagt. Auch die Namen bzw. Logos von Sportfachverbänden dürfen nicht abgebildet sein. Ebenso sind Hinweise auf politische oder sonstige Meinungsäußerungen (z. B. auf Buttons, eigenen T-Shirts, etc.) nicht gestattet. Die Ausrüstung umfasst die persönliche sowie die sportartspezifische Kleidung, die im Wettkampf benutzt und getragen wird, z. B. jegliche Form von Kopfbedeckung (Helm, Mütze, etc.), Schutzmasken, (Sonnen-)Brillen etc. Hinweise auf Herstellermarken und Sponsoren sind ebenso auf dem Körper (Tattoos), auf Kontaktlinsen, auf Brillengläsern, auf Zahnschutz und auf Trinkflaschen strengstens verboten! 14 I Werbung auf der Bekleidung Bei offiziellen Siegerehrungen einschließlich Medaillenfeiern und Flower Ceremonies sowie bei TVInterviews dürfen keine Ausrüstungsgegenstände an olympischen Stätten präsentiert werden, z. B. Ski, Snowboard, Eishockeyschläger, etc. Ausnahme ist die Mixed-Zone, in welcher die Athletinnen und Athleten direkt nach dem Wettkampf den akkreditierten Medien erste Kurzinterviews geben. In dieser Mixed-Zone ist die Mitnahme des Hauptsportgeräts (Ski, Snowboard, Eishockeyschläger, etc.) sowie der Sporttasche gestattet. Beispiel: Mixed-Zone Zu den Verboten eines werblichen Auftritts gehört auch jegliche Form von offensichtlicher oder versteckter Anspielung auf den persönlichen Sponsor (z. B. Schriftart, Unternehmensfarbe etc.). Auf eine derartige Form der Darstellung muss verzichtet werden, um Probleme während der Olympischen Spiele von vornherein auszuschließen. Kontakt für weitere Informationen: Deutscher Olympischer SportBund Sabine Krapf Florian Frank Tel.: +49 (0) 69 / 67 00 220 Tel.: +49 (0) 69 / 67 00 369 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Kontakt während der Olympischen Spiele in Vancouver: DOSB Mannschaftsbüro Werbung auf der Bekleidung I 15 Kleiderordnung Alle Athleten haben mit der Athletenvereinbarung die Kleiderordnung anerkannt, die im OlympiaNet eingestellt ist. Die folgende Übersicht ist Bestandteil der Kleiderordnung und informiert darüber, welche Kleidungsstücke zu welchem Anlass zu tragen sind: Anlass adidas Bogner Offizielle Verabschiedung der Mannschaft X X Verabschiedung der Mannschaft zur Reise, Flughafen Frankfurt, Januar / Februar X Hin- und Rückreise X Ankunft Vancouver X Begrüßungszeremonie, Olympisches Dorf X Olympisches Dorf (grundsätzlich) X Einmarsch zur Eröffnungsfeier, 12.02.2010 X Wettkampf / Weg zum Wettkampf / Streckenrand X Botschafterempfang X IOC Empfang X Deutsches Haus (grundsätzlich) X Athletenabend X PK generell, Interview, Studio X Eröffnungs-PK / Halbzeit-PK / Schluss-PK X Flower Ceremony, Vancouver & Whistler X Medal Plaza / Medaillenvergabe, Vancouver & Whistler X X Interviews, Studio nach Medal Plaza, Vancouver & Whistler X X Schlussfeier, 28.02.2010 In Zweifelsfällen entscheidet die Mannschaftsleitung über die zu tragende Kleidung. 16 I Kleiderordnung X Sioux X Bekleidung 50:50 je adidas und Bogner adidas Reisekleidung / Casual Wear adidas Reisekleidung / Casual Wear adidas Reisekleidung / Casual Wear adidas Reisekleidung / Casual Wear adidas Jacke oder Softshell Jacke mit Weste (farbige Seite) und Thermo-Hose, Kopfbedeckung adidas Schuhe (Stiefel), adidas Rolli, adidas Handschuhe Athleten: adidas Offizielle: adidas (Wichtig: Athleten im Wettkampf verbandsabhängige Bekleidung) X Offizielle Kleidung Bogner / Ausgehanzug Sakko, Hose, Hemd/Bluse oder Polo, wahlweise Krawatte, wahlweise Wendesweat, Einmarschanorak gelb X Offizielle Kleidung Bogner / Ausgehanzug Sakko, Hose, Hemd/Bluse oder Polo, wahlweise Krawatte, wahlweise Wendesweat, Einmarschanorak gelb X Casual Wear X Casual Wear Athleten: adidas Präsentationsanzug / Shirt / Schuhe (alles adidas) Offizielle: adidas Präsentationsanzug / Shirt / Schuhe (alles adidas) X 50:50 je adidas und Bogner adidas Präsentationsanzug / Shirt / Schuhe (alles adidas) Jacke oder Softshell Jacke mit Weste (farbige Seite) und Thermo-Hose, Kopfbedeckung adidas Schuhe (Stiefel), adidas Rolli, adidas Handschuhe im Außenbereich: Jacke oder Softshell Jacke mit Weste (farbige Seite) und Thermo-Hose, Kopfbedeckung adidas Schuhe (Stiefel), adidas Rolli, adidas Handschuhe im Innenbereich: adidas Präsentationsanzug / Shirt / Schuhe Jacke oder Softshell Jacke mit Weste (farbige Seite) und Thermo-Hose, Kopfbedeckung adidas Schuhe (Stiefel), adidas Rolli, adidas Handschuhe In Zweifelsfällen entscheidet die Mannschaftsleitung über die zu tragende Kleidung. Kleiderordnung I 17 Olympische Charta / Eligibility Erklärung / Impressum Die in dieser Broschüre enthaltenen Informatio nen basieren auf der Olympischen Charta des IOC, den zusätzlichen Richtlinien von IOC und DOSB und nicht zuletzt der „Eligibility Erklärung“, die jedes Mitglied der Olympiamannschaft vor Beginn der Olympischen Spiele unterschreiben muss und damit anerkennt. Diese Broschüre mit ihren anschaulichen Beispielen dient zur Information und zum besseren Verständnis. Gültigkeit haben im Zweifelsfall ausschließlich die englische und französische Originalfassung des Formulars „Entry/Eligibility Conditions Form“, „Formulaire d‘inscription et de conditions d‘admissibilité“. Weitere Informationen zur Olympischen Charta sind im Olympia-Net aufrufbar oder unter: http://multimedia.olympic.org/pdf/en_report_122.pdf http://www.olympia-net.de Herausgeber: Deutscher Olympischer SportBund Gestaltung: Buena la Vista AG, Marketing & Kommunikation Fotos: dpa Picture-Alliance GmbH, courtesy of VANOC Auflage: 1.500 Exemplare, Stand: Dezember 2009 18 I Olympische Charta / Eligibility Erklärung / Impressum THE WORLDWIDE OLYMPIC PARTNERS OLYMPIA PARTNER DEUTSCHLAND Deutscher Olympischer SportBund I Otto-Fleck-Schneise 12 I D-60528 Frankfurt am Main Tel. +49 (0) 69 / 67 00 0 I Fax +49 (0) 69 / 677 23 92 I www.dosb.de I E-Mail [email protected]