Haus Schönstein

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Haus Schönstein
Haus Schönstein
Steinweg 15
57537 Wissen / Sieg
Telefon: 02742 – 910 356
Fax: 02742 – 910 357
E-Mail: [email protected]
Anmeldung
Belegungs.-Nr /
Rech.-Nr:
Träger: Förderwerk Schönstein e.V.
Rechnungsanschrift
Träger der Maßnahme
Name, Anschrift,
Name des/r Leiters/in:
Telefon:
Fax__________________________
Mobil:__________________________
E-Mail:____________________________________
Ich bin damit einverstanden, dass Angebote, die für mich oder meinen Träger interessant sein könnten, an diese
E-Mailadresse gesandt werden.
ja
nein
Hiermit melden wir uns zu umseitig gedruckten Bedingungen in Haus Schönstein an:
Anreise:
Abreise:
Datum
Uhrzeit
Datum
Uhrzeit
Wir wünschen Gepäcktransport
Anzahl der Personen:
davon Kinder:
unter 2 Jahren:
2 - 7 Jahre:
Wir benötigen Bettwäsche für voraussichtlich
Personen
Wir bestellen Vollpension (3 Mahlzeiten einschließlich Kaffee) davon sind ____ Personen Vegetarier
Vollwertkost
Ja
Nein
Erste Mahlzeit:
Letzte Mahlzeit:
Frühstück
Frühstück
Mittag
Mittag
Kaffee/Kuchen
Abendessen
Kaffee/Kuchen
Abendessen
Gegen Aufpreis wünschen wir nachmittags Kuchen
Einschränkungen bei der Ernährung der Gruppenmitglieder (z.B. aus gesundheitlichen
oder religiösen Gründen) teilen Sie uns bitte bis spätestens 2 Wochen vor Anreise mit!
Wir verpflegen uns selbst
Wir möchten ein Seminar (2 Std. für eine Schulklasse) zum Thema Suchtprävention buchen.
Gewünschte Gruppenräume (unverbindlich) -bitte ankreuzenAula für ca. 100 Personen
Gruppenraum für ca. 25 Personen (Tenne)
Gruppenraum für ca. 40 Personen (Franziskusraum)
Gruppenraum für ca. 10 Personen (Bauernstube)
Gruppenraum für ca. 30 Personen (24er Speiser.)
Seminarraum für ca. 15 Personen (Ludwig-Jung)
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die umseitig gedruckten Geschäftsbedingungen an:
Ort, Datum
rechtsverbindliche Unterschrift
Aktion „Beleger werben Beleger“:
Ich belege Haus Schönstein zum ersten mal und bin aufmerksam gemacht worden / geworben worden durch:
Name, Anschrift
(freiwillige Angaben)
Beleger, die einen neuen Erstbeleger werben erhalten zur Belohnung ein kleines Dankeschön.
Unsere Geschäftsbedingungen
für 2009 (Stand 8/08)
1. Tagessätze pro Person
Vollpension
40,- €
Ermäßigung für Jugendliche von 8 bis 18 Jahren (Montag bis Freitag)
36,- €
•
Vollpension – vegetarisch vollwertig
43,- €
•
Ermäßigung für Jugendliche von 8 bis 18 Jahren (Montag bis Freitag)
40,- €
In allen o.g. Tagessätzen ist die Übernachtung, sowie Frühstück, Mittagessen, Kaffee/Tee nach dem Mittagessen,
Abendessen im Preis enthalten. Kuchen / Nachmittagskaffee wird extra berechnet.
•
Für Kleingruppen (Normalverpflegung: Gruppen unter 20 Personen, Vollwertverpflegung: Gruppen unter 10 Personen)
ist eine zusätzliche Pauschale von € 40,-- pro Tag und Gruppe zu zahlen.
•
Selbstverpfleger / Übernachtung
Ermäßigung für Jugendliche von 8 bis 18 Jahre (Montag bis Freitag)
26,- €
22,- €
Zeltplatz / Übernachtung
6,- €
Bettwäsche
6,- €
Seminar Suchtprävention (2 Std. für ca. 1 Schulklasse)
50,- €
Aufgrund der exorbitant gestiegenen und weiter steigenden Energiepreise sehen wir uns gezwungen ab 2009 pro ÜN
2,- € für Energie zusätzlich zu nehmen.
Mündliche Absprachen sind ungültig.
Sonderpreise z.B. für Großgruppen und Kinder (bis 8 Jahre) bedürfen der Schriftform.
2. Zahlung
Bei Anmeldung wird eine Anzahlung von ca 30 % fällig.
Unmittelbar nach Beendigung des Aufenthaltes wird von uns die Rechnung verschickt. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzüge zu bezahlen.
3. An- und Abreise
Die Zimmer stehen am Tage der Anreise ab 10.00 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen.
Die Gruppenräume stehen am Abreisetag bis 17.00 Uhr zur Verfügung.
Sofern die Belegungssituation es zulässt, können gerne abweichende Zeiten vereinbart werden.
4. Ausfallregelung
Sollte eine Maßnahme einmal nicht stattfinden, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend schriftlich, damit Ihnen so wenig Kosten
wie möglich entstehen.
Die Ausfallregelung im Einzelnen:
Soweit wir Plätze nicht anderweitig belegen können berechnen wir bei Absagen:
a) nach Eingang der schriftlichen Buchung: € 20,-- Bearbeitungskosten.
b) 8-5 Wochen vor Beginn des gebuchten Anreisetages: 50% des Selbstverpflegersatzes als Ausfallentschädigung.
c) 4-3 Wochen vor Beginn des gebuchten Anreisetages: 75% des Selbstverpflegersatzes als Ausfallentschädigung.
d) 2 Wochen und weniger vor Beginn des gebuchten Anreisetages: 100% des Selbstverpflegersatzes als Ausfallentschädigung.
Bei reduzierter Teilnehmerzahl gilt sinngemäß die gleiche Ausfallregelung.
Eine Minderbelegung bis maximal 10% wird bei Selbstverpflegern nicht in Rechnung gestellt.
Für Vollpension gilt zusätzlich:
Wird eine Maßnahme weniger als 1 Woche vor Beginn des gebuchten Anreisetages abgesagt, werden 100% des Vollpensionssatzes in Rechnung gestellt.
Dem Beleger bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstand.
5. Schäden
Für Beschädigungen innerhalb des Hauses sowie der dazugehörigen Anlagen, die von Gruppenmitgliedern schuldhaft verursacht
wurden, haftet neben dem Schadensverursacher selbst auch der Träger sowie der jeweilige Leiter der Maßnahme.
Überlassene Räume sind außerhalb der Zeiten in denen sie von der Belegergruppe oder einzelnen oder mehreren ihrer Mitglieder
genutzt werden, abzuschließen. Geschieht dies nicht, haften der Träger der Maßnahme, der Leiter der Gruppe oder der/die Inhaber
der Schlüssel für den daraus entstandenen Schaden, es sei denn, es fiele ihnen kein Verschulden zur Last.
Als ersatzpflichtiger Schaden kommt dabei auch in Betracht, dass ein Schadensverursacher für den Schaden, der an oder in den
überlassenen Räumen seinen Ausgang nimmt, nicht ermittelt und deshalb nicht in Anspruch genommen werden kann.
Nachträglich festgestellte Schäden, die zweifelsfrei von der Gruppe verursacht wurden, sind ebenfalls zu ersetzen. Die Gruppe ist
als Schadensverursacher zweifelsfrei festgestellt, wenn keine andere Gruppe in Frage kommt.
Falls besondere Verunreinigungen eine Sonderreinigung erfordern, so sind die Kosten ebenfalls von der Gruppe zu tragen.
6. Speicherung von Daten
Daten von Hausbelegungen werden auf elektronische Datenträger gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich für die interne
Verwaltungsabwicklung verwendet und werden keinesfalls Dritten zur Verfügung gestellt.