2006 - Interessenverband des Video
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2006 - Interessenverband des Video
Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. Geschäftsbericht 2006 Inhaltsverzeichnis Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde und Förderer des IVD! Inhaltsverzeichnis Marktzahlen 4 Verleih und Verkauf 5 Videotheken 6 Marktentwicklungen Sleeper Studie / Handbuch Politische Arbeit 9 10 11 Jugendschutz 12 Politischer Dialog 13 Sonntagsöffnung 14 FFA 15 Wirtschaftspolitik 16 Dienstleistungswirtschaft 18 Pressespiegel Intern Des einen Freud ist des anderen Leid – so lässt sich das für uns schwierige Jahr 2006 wohl am treffendsten bilanzieren. Während Gastronomie und Hotellerie dank Hitzewellen und Fußball-WM rekordverdächtige Umsätze verbuchen konnten, blieben die Videotheken – zumindest während der Sommermonate – wesentlich leerer als sonst. 8 Anti-Piraterie Presse Vorwort 19 19 20 Mitgliederservice 21 Aufsichtsrat 21 Die Folge: Massive Umsatzeinbußen zwischen Juni und August, die von der Branche im weiteren Jahresverlauf trotz leichten Aufschwungs nicht mehr aufzuholen waren und ihr am Ende ein Gesamtminus von etwas mehr als zehn Prozent bescherten. Bleibt zu hoffen, dass ein Jahr ohne „Sommermärchen“ den Videotheken nun die verdiente Umsatzerholung verschafft. Was die Arbeit des IVD, und somit die Optimierung der Rahmenbedingungen für Videotheken in Deutschland betrifft, fällt das Fazit indes positiver aus. Im Bereich des Urheberrechtsschutzes beispielsweise konnte der IVD gemeinsam mit dem Bundesverband Dienstleistungswirtschaft (BDWi) und weiteren Wirtschaftsverbänden auf wesentliche Verbesserungen bei der Umsetzung der „Enforcement“-Richtlinie und des „Zweiten Korbes“ hinwirken. In der direkten Piraterie-Bekämpfung wurden durch den Einsatz verdeckter IVDErmittler auf Flohmärkten beachtliche Erfolge erzielt und zahlreiche Raubkopierer dingfest gemacht. Weitere Themenschwerpunkte der IVD-Arbeit waren der Jugendmedienschutz, das Werben für eine bundesweit flächendeckende Sonntagsöffnung von Videotheken, der Erhalt und Ausbau von FFA-Fördermaßnahmen sowie zahlreiche weitere politische Themen, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Mitglieder geeignet sind. Details zu den Anti-Piraterie-Aktivitäten sowie zu den weiteren IVD Arbeitsschwerpunkten 2006 haben wir in diesem Geschäftsbericht für Sie zusammengefasst. Allen, die unsere Arbeit im vergangenen Jahr unterstützt haben, gilt unser Dankeschön! Herzlichst Ihr Organisation Gremien / Kontakt Impressum 22 22 23 Hans-Peter Lackhoff Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender 2 3 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 Marktzahlen IVD Geschäftsbericht 2006 Videotheken Umsätze Verleih ■ 2004 ■ 2005 Umsätze Verkaufsmarkt DVD ■ 2004 ■ 2006 116 124 112 Vermietvorgänge Mio. Stück ■ 2005 Marktzahlen +2% zu 2005 306 320 284 Marktzahlen Verleih- und Verkauf Videotheken Marktentwicklungen Sleeper Studie / Handbuch Politische Arbeit Anti-Piraterie Markt- und Videothekenzahlen Jugendschutz Politischer Dialog Sonntagsöffnung FFA Wirtschaftspolitik -2% zu 2005 2,64 2,58 2,55 So ernüchternd sich die insbesondere für Videotheken maßgeblichen Verleihzahlen auch lesen, für 2007 darf wohl dennoch auf eine Entspannung gehofft werden. Denn zum einen steht kein auch nur annähernd mit einer Fußball-Weltmeisterschaft vergleichbarer Event auf dem Terminkalender, zum anderen dokumentieren 260 Millionen Zuseher im Jahr 2006, dass die Ausleihe von DVD-Titeln - allen Unkenrufen zum Trotz - bei den Bundesbürgern insgesamt weiterhin hoch im Kurs steht. Dienstleistungswirtschaft Intern Mitgliederservice -13% zu 2005 Videothekenarten Nordrhein-Westfalen 853 Bayern 779 Baden-Württemberg 566 Niedersachsen 401 Hessen 305 Sachsen 225 Rheinland-Pfalz 204 Berlin 198 Schleswig-Holstein 142 Thüringen 122 Brandenburg 117 Organisationsgrad Sachsen-Anhalt 112 Hamburg 103 Mecklenburg-Vorp. 73 Saarland 69 Bremen 33 Von den insgesamt 4.302 Videotheken sind 81 % aller Geschäfte im IVD organisiert. Hinzu kommen fördernde Mitglieder wie etwa verschiedene Einkaufsgruppen und Filmanbieter. Gremien / Kontakt Impressum -1% zu 2005 Quelle: BVV, GfK Videothekenanzahl Aufsichtsrat Organisation 18,2 18,8 18,6 Kunden Mio. Quelle: BVV, GfK Presse Pressespiegel -4% zu 2005 11,6 11,2 9,7 Kunden Mio. 14,7 13,4 12,9 Durchschnittspreis EUR -1% zu 2005 Mit einem durchschnittlichen Minus in Höhe von 10 Prozent bei den Vermietvorgängen und minus 11 Prozent beim Jahresumsatz mussten die Videotheken in Deutschland im WM-Jahr 2006 empfindliche Einbußen hinnehmen. Ausschlaggebend hierfür war der Umstand, dass die Anzahl der Kunden nicht annähernd auf Vorjahresniveau gehalten werden konnte. Strömten 2005 noch 11,2 Millionen Bundesbürger in die Videotheken, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 9,7 Millionen. Dies entspricht einem Rückgang von 13 Prozent. Allerdings sind die Umsatzverluste sicherlich regional unterschiedlich, da es durchaus Gebiete gibt, in denen durch Veränderung im Wettbewerbsumfeld deutlich geringere Verluste zu verzeichnen waren. 1.323 1.322 1.295 Verkäufe Umsatz Mio. EUR -11% zu 2005 Durchschnittspreis EUR 90 99 101 Verkäufe Stückzahlen Mio. -10% zu 2005 Umsatz Mio. EUR ■ 2006 Quelle: IVD Gesamt: 4.302 4 1.099 Automatenvideotheken (Vorjahr: 934) stehen 3.203 herkömmliche Videotheken (Vorjahr: 3.339) gegenüber. Letztgenannte hatten einen unveränderten Anteil von 88 % an den Vermietvorgängen, auf Automaten entfielen 5 % (Vorjahr: 4 %). Online-Videotheken hatten 7% (Vorjahr: 8%) Anteil an den Vermietvorgängen. 5 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 Externe Marktzahlen Arbeit Unter seinen Mitgliedern führt der IVD eine jährliche Umfrage zu den Marktdaten der Videotheken durch. Die wichtigsten Ergebnisse der Befragung für das Jahr 2006 sind nachfolgend aufbereitet. Vermietung Filme Ende 2006 hatte jede Videothek durchschnittlich 3.317 Verleih-DVDs (Vorjahr: 3.021) im Bestand. Um auch ältere und seltener nachgefragte Filme anbieten zu können, besitzen 25 Prozent der Videotheken noch 300 (442) Verleih-VHS. Im Einkauf wird für neue DVDs zwischen 27 und 34 Prozent des Filmumsatzes reinvestiert. Der durchschnittliche Vermietpreis beträgt laut GfK 2,55 Euro je Film. Verkauf Filme 81 Prozent (Vorjahr: 64 Prozent) aller Videotheken verkaufen DVDs. Der durchschnittliche Bestand liegt bei 1.483 Stück (1.355). 77 Prozent der Videotheken besorgen auf Kundenanfrage Spielfilme auf DVD oder VHS. Etwa 17 Prozent führen auch einen Anund Verkauf von Medien durch. 67,9% ■ DVD-Verkauf 10,5% ■ VHS-Verleih 2,0% ■ VHS-Verkauf 1,4% ■ Zusatzsortimente 7,9% ■ Spiele Verleih 7,6% ■ Spiele-Verkauf 2,7% Video- und Computerspiele 57 % aller in Deutschland ansässigen Videotheken wurden 2006 als Kombi-Videothek geführt (Vorjahr: 56 %). Bei 37 % (Vorjahr: 38 %) handelte es sich um eine Erwachsenenvideothek, bei 6 % (wie im Vorjahr) um eine Familienvideothek. Während Familienvideotheken keinerlei Filme anbieten, die auf dem Index stehen oder pornographisch sind, darf eine Erwachsenenvideothek ausschließlich volljährigen Personen Zutritt gewähren, da alle Filmarten angeboten werden. Ein Kombi-Videothek stellt eine Mischung beider Typen dar, sie verfügt über zwei nur begrenzt miteinander verbundene Erwachsenen- und Familienteile. 85 Prozent der Videotheken vermieten neben Filmen auch Video- und Computerspiele, fast 30 Prozent verkaufen sie an ihre Kunden. Die Vermietung macht 7,6 Prozent und der Verkauf 2,7 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Der durchschnittliche Bestand in der Vermietung liegt bei der Playstation 2 bei 310, bei der CD-ROM bei 290 und bei der X-Box bei 200 Spielen. Der Durchschnittspreis für ein vermietetes Spiel in der Videothek liegt bei 2,55 Euro. Vermietung und Verkauf weiterer Medien/Geräte Etwa 5 Prozent der Videotheken führen auch Hörbücher. Musik-DVDs spielen wegen fehlender Vermieterlaubnis keine Rolle. DVD-Player werden in 48 Prozent und Spielekonsolen in 46 Prozent der Videotheken vermietet. Weitere branchenrelevante Daten wurden vom Statistischen Bundesamt sowie von der GfK im Auftrag der FFA erhoben: Verteilung der Umsätze im Geschäftsjahr 2006 ■ DVD-Verleih Verteilung Videothekenarten Die Vermietung von Filmen ist mit 69,9 Prozent (Vorjahr: 70,2 Prozent) der wichtigste Umsatzbereich in der Videothek. Der Hardcoreanteil am Filmverleih beträgt 23 Prozent (Vorjahr: 27 Prozent). Videospiele, insbesondere Playstation und CD-ROM, haben einen Umsatzanteil von 10,3 Prozent und Zusatzprodukte wie Getränke, Lebensmittel, Poster und Merchandising machen insgesamt 7,9 Prozent aus. Ausstattung privater Haushalte mit DVD-Playern Verleihmarkt nach Geschlecht Gesamt 38% 62% 80 Videothek 39% 61% 70 Automat 36% 64% Internet 26% 74% 90 84,4% 60 59,3 56,9% Frauen 50 Männer Quelle: GfK- Studie im Auftrag der FFA Quelle: IVD 40 Verleihmarkt nach Alter Verkauf von Zusatzartikeln Getränke 77% Lebensmittel 64% Popcorn 28% Poster 21% Merchandising 19% Zeitschriften 18% DVD-Player 7% Quelle: IVD 7,9 Prozent ihres Umsatzes erwirtschaften die Videotheken nicht mit Medien, sondern mit Zusatzartikeln. Dabei stehen so genannte Convenience-Produkte besonders hoch im Kurs. Mehr als Dreiviertel aller Videotheken führen Getränke, knapp Zweidrittel der Geschäfte auch Lebensmittel in ihrem Sortiment. 30 Gesamt 11% 43% 22% 18% 7% Videothek 12% 43% 21% 18% 7% Automat 9% 52% 20 10 Haushalte insgesamt Paare ohne Paare mit Kindern Kinder Quelle: Statistisches Bundesamt Internet bis 19 Jahre 40-49 Jahre 23% 44% 22% 20-29 Jahre 50 Jahre und Älter 11% 5% 23% 10% 30-39 Jahre Quelle: GfK- Studie im Auftrag der FFA 6 7 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 Marktentwicklungen IVD Geschäftsbericht 2006 Sleeper-/Motivationsstudie Marktentwicklungen Marktzahlen Verleih- und Verkauf Videotheken Marktentwicklungen Sleeper Studie / Handbuch Politische Arbeit Anti-Piraterie Jugendschutz Politischer Dialog Marktentwicklungen Der Verleihmarkt konnte in den vergangenen Jahren nicht dem DVD-Boom im Kaufmarkt folgen, sondern blieb nach dem Umsatzverlust 2003 auf einem geringeren Niveau stehen. Nachdem 2005 eine leichte Umsatzsteigerung gemessen wurde, ergab sich in 2006 wieder ein Umsatzrückgang, der auf spezifische Faktoren wie etwa Fußball-WM und Hitzewelle, aber auch auf neue Rahmenbedingungen in Form von geänderten Vermarktungsstrategien der Rechteinhaber, technische Entwicklungen, neue Geschäftsmodelle sowie veränderte Ansprüche der eigenen Zielgruppe zurückzuführen ist. Um die tatsächliche Bedürfnislage potentieller und bestehender Videothekenkunden erfassen und evaluieren zu können, führte die Gesellschaft für Konsumforschung im Auftrag der FFA 2006 die so genannte GfK Motivations-/ Sleeperstudie durch. In ihr wurden die Verhaltensweisen von Leihern und Nichtleihern (Sleepern) detailliert untersucht und ausgewertet. Zunehmende Angebotsformen, verkürzte Auswertungsfenster und wachsender Konkurrenzdruck haben im Home Entertainment Markt 2006 zu teils höchst bedenklichen Entwicklungen geführt: Insbesondere die Lockangebote großer Handelsketten, die mit extremen Kampfpreisen (bspw. 7,99 Euro für den Titel „King Kong“) versuchten, Kunden zu werben, machten den Videothekaren das Leben schwer. Im April reagierte der IVD auf den dramatischen Preisverfall im Kauf-Sektor und forderte mittels Offenen Briefes die Geschäftsführer aller Video-Programmanbieter dazu auf, einen Abverkauf ihrer neuen Top-Titel zu Kinopreisen nicht länger zuzulassen. Zudem wandte sich der IVD gemeinsam mit dem Bundesverband Dienstleistungswirtschaft (BDWi), dem Bund Freier Tankstellen (bft), dem Handelsverband Musik und Medien (HAMM) sowie dem Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM) gegen den bestehenden Vorschlag der Monopolkommission, das Verbot von Verkäufen unter Einstandspreis abzuschaffen. Sonntagsöffnung FFA Wirtschaftspolitik Dienstleistungswirtschaft Presse Pressespiegel Intern Mitgliederservice Aufsichtsrat Organisation Gremien / Kontakt Impressum Mit ungleich härteren Bandagen musste der IVD indes auf die Unterbindung unzulässiger Werbemaßnahmen hinwirken. Dabei gelang es dem Verband nach Hinweis eines aufmerksamen Mitglieds, im Juni vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Firma REWE Unterhaltungselektronik zu bewirken. Diese hatte in einer Broschüre des Elektromarktes KOMET in Elmshorn bereits Anfang Mai für den Kauf der DVD „Die Familie Stone“ geworben, obwohl der Titel erst deutlich später erhältlich war. Gemäß Gerichtsbeschluss wurde es REWE unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro untersagt, den Medienträger zu bewerben, „soweit zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung bzw. in dem beworbenen Zeitraum dieser Medienträger tatsächlich nicht zum Verkauf bereitgehalten wird“. Auch Kabel Deutschland geriet 2006 zum wiederholten Male ins Visier des IVD. Der Kabelnetzbetreiber konnte mittels strafbewehrter Unterlassungserklärung dazu verpflichtet werden, sein Produkt “Select Kino” nicht länger mit der Behauptung zu bewerben, dass innerhalb des Angebotes aktuelle Kinohits abrufbar seien. Zudem wurde es Kabel Deutschland untersagt damit zu werben, dass bei Select Kino das „Neueste und Beste der internationalen Filmstudios“ zu erleben sei und sich Kabelkunden deshalb „den Weg zur Videothek ersparen“ könnten. Der “Arbeitskreis Handbuch” Eines der zentralen Studienergebnisse lautete, dass alle identifizierten und definierten Zielgruppen grundsätzliches Interesse am Leihen von Filmen haben, das vorhandene Potenzial seitens der Videotheken allerdings noch stärker ausgeschöpft werden muss. Das Potenzial des Verleihmarkts umfasst der Untersuchung zufolge derzeit 5,4 Millionen aktive, aber intensivierbare Konsumenten, 6,4 Millonen Neuoder wieder aktivierbare Konsumenten (Sleeper) sowie 2,4 Millionen aktive, jedoch auf Verlustkurs befindliche Konsumenten. Dabei gibt es eine ganze Reihe verschiedener Barrieren, die verhindern, dass Sleeper aktiviert werden und dass sich die Frequenz aktiver Leiher erhöht. So gibt es beispielsweise potenzielle Kunden, die am liebsten rund um die Uhr schnell, günstig, unkompliziert sowie ohne „überflüssige“ Emotionen und Service an die Leihvideos gelangen wollen und es gibt Kunden, die sich eine Wohlfühl-Atmosphäre mit guter Beratung und gutem Service wünschen. Lässt man die in allen Warengruppen diskutierte Preisdiskussion einmal außer Acht, dann sind die Verfügbarkeit neuer Filme sowie Information und Übersichtlichkeit zentrale Kriterien bei der Beurteilung der eigenen Videothek. Im Frühjahr 2007 erhielten Videothekare die Ergebnisse der GfK-Motivationsstudie sowie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen erstmalig in Form eines kostenlosen Handbuches. Möglich wurde dies durch das außergewöhnliche und unentgeltliche Engagement einer Vielzahl von Beteiligten: Neben dem GfK-Arbeitskreis waren mit Manfred Ott und Markus Herrmann zwei Händler an der Ausformulierung der Handlungsempfehlungen beteiligt. Dana Staufenbiel von World of Video (WOV) zeichnete für das Layout der Publikation verantwortlich, Druck und Distribution der Handbücher wurden durch den Mediatainment Publishing Verlag realisiert. „Nicht nur die neuartige Aufbereitung, auch die inhaltliche Qualität machen diese Publikation zu einer echten Pflichtlektüre für die Branche. Das Handbuch spiegelt in nie dagewesener Form die Meinungen und Verhaltensweisen der Endverbraucher wider. Allen Beteiligten gilt unser herzlicher Dank!“, so IVD-Vorstand HansPeter Lackhoff anlässlich der Handbuch-Veröffentlichung, die im Frühjahr 2007 stattfand. Sonderauswertung Automaten Neben den aktive Kunden und so genannte „Sleeper“ betreffenden Untersuchungen beleuchtete die GfK-Motivations- / Sleeperstudie 2006 auch speziell das Verhalten von denjenigen Kunden, die sich vorzugsweise oder ausschließlich für die Ausleihe an Automaten entscheiden. Was sie von den Nutzern herkömmlicher Videotheken unterscheidet, wurde in Form einer entsprechenden Kurzauswertung aufbereitet, die für IVD Mitglieder seit Dezember 2006 kostenlos im IVD-Büro bestellbar ist. Künftige Trägerformate Auch 2006 setzte sich das Verschwinden der VHS-Kassette aus dem Verleih weiter fort. Es dürfte demnach nur noch eine Frage von Monaten sein, bis sich die VHS gänzlich aus dem Home-Entertainment-Bereich verabschiedet. Welche Trägerformate allerdings das VHS-Nachfolgeformat DVD beerben werden, ist nach wie vor nicht absehbar. Blu-Ray und HD-DVD werden berechtigter Weise die besten Chancen eingeräumt, doch so lange Vermietrechte und Vermarktungschancen offen sind, steht die Entscheidung weiter aus. Beide Formate wurden 2006 in Videotheken lediglich im Rahmen einer überschaubaren Anzahl von Versuchsprojekten eingesetzt. 8 9 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 Politische Arbeit IVD Geschäftsbericht 2006 Anti-Piraterie Die überaus zähe Diskussion um Einzelheiten der Gesetzesnovelle „Zweiter Korb“ prägte 2006 die politische Arbeit in Sachen Urheberrechtsschutz. Während Verbraucherschützer den von der Bundesregierung am 22. März vorgestellten Gesetzentwurf als pauschale „Kriminalisierung der Kopierer“ kritisierten, attestierten IVD und weitere betroffene Verbände dem „Zweiten Korb“ eine mangelhafte Schutzfunktion. Politische Arbeit Marktzahlen Verleih- und Verkauf Videotheken Marktentwicklungen Sleeper Studie / Handbuch Politische Arbeit Anti-Piraterie Jugendschutz Politischer Dialog Sonntagsöffnung FFA Brüssel gewinnt zunehmend an Bedeutung Auch innerhalb der Home Entertainment Branche wird die wachsende Bedeutung europäischer Politik immer deutlicher spürbar. Nahezu jedes IVD Schwerpunktthema – ob Jugendschutz, Anti- Piraterie oder Wettbewerbsgerechtigkeit – weist mittlerweile Berührungspunkte mit einer von der Europäischen Union vorgegebenen Richtlinie auf. Doch so wünschenswert das Zusammenwachsen der EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich auch ist, in einigen Bereichen macht die Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen schwer zu schaffen. Als ein Beispiel sei der unter Federführung der EU-Kommissarin Viviane Reding erstellte Richtlinienentwurf „Fernsehen ohne Grenzen“ genannt, der einen massiven Eingriff in das verfassungsrechtlich gebotene Ziel des Jugendschutzes in Deutschland bedeutet. Völlig zu Recht zeichnete der Verband Bildung und Erziehung (VBE), der auf Initiative des IVD gemeinsam mit weiteren Verbänden gegen die neue Richtlinie protestiert hatte, die EUKommissarin für diesen bildungspolitischen Tiefschlag des Jahres 2006 mit dem „Nassen Schwamm“ aus. Wirtschaftspolitik Dienstleistungswirtschaft Presse Pressespiegel Intern Mitgliederservice Um der wachsenden europäischen Komponente in dem genannten und weiteren relevanten Themenfeldern Rechnung tragen zu können, ist der IVD bereits seit vielen Jahren in ein internationales Netzwerk verschiedener Institutionen eingebunden: Innerhalb der in Brüssel ansässigen Global Video Association (GVA) bekleidet der IVD eine Vorstandsposition, in der Filmförderungsanstalt (FFA) fungiert der Verband als Mitglied der EU-Kommission und innerhalb des Bundesverbandes Dienstleistungswirtschaft (BDWi), in dessen Präsidialrat der IVD vertreten ist, arbeitet man im AK Europa an der Schaffung bestmöglicher internationaler Rahmenbedingungen für die Verleihbranche. Aufsichtsrat Organisation Gremien / Kontakt Impressum Wurde doch bei näherer Betrachtung deutlich, dass sich im Vergleich zu früheren Versionen eigentlich kaum etwas geändert hatte: Private Kopien nicht kopiergeschützter Werke bleiben demnach grundsätzlich im bisherigen Umfang erlaubt, das „Kopierschutz-Knacken“ ist weiterhin verboten. Lediglich eine unglückliche Formulierung der Gesetzesänderung von 2003 wurde im neuen Entwurf konkretisiert: Wenn für den Nutzer einer Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich um ein rechtswidriges Onlineangebot handelt, ist ihm das private Kopieren der bereit gestellten Dateien untersagt. Da beispielsweise kein privater Internet-User über die Rechte zur Verbreitung von Kinofilmen im Internet verfügt, ist auch das Downloaden entsprechender Dateien aus „peer-to-peer“Tauschbörsen ohne wenn und aber illegal. Zudem liegt es auch künftig allein im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren wegen Verletzung von Urheberrechten auf Grund von Geringfügigkeit eingestellt wird oder nicht. Damit wurde zumindest die heftig umstrittene Bagatellklausel aus dem Entwurf verbannt. Enforcement-Richtlinie Auch der Referentenentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (EnforcementRichtlinie) sorgte 2006 für erheblichen Diskussionsstoff. Dabei gerieten insbesondere die darin enthaltenen Regelungen zum Auskunftsanspruch gegenüber Dritten ins Kreuzfeuer der Kritik und wurden vom IVD, dem Handelsverband Musik und Medien (HAMM), dem Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM) sowie dem BDWi als nicht ausreichende Schutzbestimmungen angeprangert. Zwischenzeitlich hat auch der Bundesrat die Gesetzesnovelle hinsichtlich der Gewerblichkeit als Voraussetzung für die zivilrechtliche Verfolgung sowie des im Entwurf verankerten Richtervorbehalts kritisiert und entsprechende Nachbesserungen eingefordert. IVD-Maßnahmen Doch nicht nur auf politischer Ebene, auch im direkten Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen war der IVD 2006 mit einem breiten Maßnahmen-Mix aktiv: Durch den Einsatz verdeckter Ermittler innerhalb der Szene sowie durch die Überwachung üblicher “RaubkopieHandelsplätze” wie etwa verschiedener Flohmärkte konnte der IVD in Kooperation mit der GVU zu beachtlichen Ermittlungserfolgen beitragen. Im Bereich der Aufklärung unterstützte der IVD einmal mehr die ZKM-Medienkampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“. Newsletter zum Urheberrechtsschutz Um auch die eigenen Mitglieder möglichst aktuell und umfassend zum Thema Urheberrechtsschutz zu informieren, rief der IVD im Herbst 2006 einen speziellen “Raubkopie”Newsletter ins Leben, der seither monatlich über politische Entwicklungen, Gesetzgebungen, Urteile und aktuelle Fälle berichtet. AFD-Studie 2006 Wie wichtig die nachhaltige Aufklärung der Öffentlichkeit ist, wurde durch die 2006 veröffentlichte “Available for Download (AFD)”-Studie der Filmförderungsanstalt (FFA) deutlich, die illegalen Filmdownload erstmals in all seinen Facetten transparent machte. Ein zentrales Ergebnis der AFD-Studie: Filme mit 50.000 oder mehr Besuchern am Eröffnungswochenende sind zu 100 Prozent online verfügbar. IVD in Vorstand der GVU gewählt Im Oktober hat in der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) ein Vorstandswechsel stattgefunden. Seither zeichnet Christian Sommer für die Geschicke der Organisation verantwortlich. Sommer, der hauptberuflich die Piraterie-Bekämpfung bei Warner Bros. Entertainment koordiniert, trat damit die Nachfolge des langjährigen Vorstandsvorsitzenden Bodo Schwartz an. Auch der IVD ist mit Michael Panknin weiterhin im neuen Leitungsgremium der GVU vertreten. Darüber hinaus wirkt IVD-Vorstand Hans-Peter Lackhoff im Finanzausschuss der in Hamburg ansässigen Organisation mit. 10 11 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 Politische Externe Arbeit Jugendschutz Politischer Dialog EU-Fernsehrichtlinie: Brüssel hebelt Jugendschutz aus Ein zentrales Thema des IVD Jugendschutz-Engagements 2006 war die vom EU-Parlament beschlossene Revision der europäischen Fernsehrichtlinie. Der entsprechende Novellierungsentwurf der Kommission besagt, dass die einzelnen Staaten der Union im EU-Ausland genehmigte Medienangebote in ihren Ländern erlauben müssen. Gegen jugendgefährdende Angebote aus anderen EU-Ländern dürften sich die Staaten demnach nur noch in besonders schwerwiegenden und dringlichen Fällen wehren. · Für den Jugendschutz in anderen Medienbereichen hat diese Auflockerung deutliche Folgen, da die nationalen Jugendschutzvorschriften nur noch für nationale Fernsehanbieter und die Anbieter von Trägermedien gelten. Märkte, die sich um den Jugendschutz kümmern, werden in ihren Wettbewerbschancen eingeschränkt. Dautzenberg, Leo · Für Jugendliche wird das Fernsehen die einfachste Möglichkeit darstellen, Filme und Medien zu konsumieren, die für ihr Alter noch nicht freigegeben sind. Der Konsum jugendgerechter Medien wird dadurch sinken. Insbesondere folgende Konsequenzen sind zu befürchten: Bandmann, Volker · Indizierungen von Internetangeboten aus der EU durch die Bundesprüfstelle wären in Zukunft nach EU-Recht kaum mehr möglich. Selbst dann aber hätte immer noch die Kommission in Brüssel das letzte Wort, ob ein eventuelles Verbot rechtskonform ist. De facto soll also Brüssel entscheiden, welche Sendungen Kindern in Deutschland zumutbar sind. Nicht nur der IVD sah und sieht hierin einen massiven Eingriff in das verfassungsrechtlich gebotene Ziel des Jugendschutzes in der Bundesrepublik Deutschland. Und so gelang es, 2006 eine breite Allianz gegen die geplanten Neuregelungen zu formieren: Auf Initiative des IVD protestierten der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BdWi), der Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE), der Deutsche Familienverband, der Bundeselternrat (BER) sowie der Verband deutscher Schriftsteller (VS) in einer gemeinsamen Stellungnahme sowie in zahlreichen Diskussionen mit Europaabgeordneten, wie etwa dem EVP-Fraktionschef Prof. Hans-Gert Poettering, gegen das Herabsenken des hiesigen JugendmedienschutzNiveaus. Sämtliche Organisationen teilten dabei die Sorge um die weitreichenden Folgen der geplanten Richtlinienumsetzung. Die gemeinsame Stellungnahme in vollständigem Wortlaut ist auf den Internetseiten des IVD abrufbar. Zu den branchenrelevanten Kernthemen wurden seitens des IVD 2006 eine Vielzahl von Gesprächen mit Landes-, Bundesund EU-Politikern geführt. Gesprächspartner waren u.a.: Bis zu der für 2007 erwarteten endgültigen Entscheidung über die neue EU-Fernsehrichtlinie werden sich alle beteiligten Verbände und Gruppen weiterhin mit ganzer Kraft für eine kinder- und jugendgerechte Ausgestaltung der Richtlinie einsetzen. Diskussion um Killerspielverbot Auch die bereits seit langem anhaltende Diskussion um ein Verbot von so genannten Killerspielen stand 2006 auf der Agenda des IVD. Vor dem Hintergrund des tragischen Amoklaufes eines 18-Jährigen an einer Realschule in Emsdetten war diese neu entfacht worden und hatte zahlreiche deutsche und europäische Politiker mit Verbotsforderungen auf den Plan gerufen. In 2007 soll nun beurteilt werden, ob die rechtlichen Grundlagen hinsichtlich des Jugendschutzes, u.a. bei Computerspielen, in ihrer aktuellen Fassung ausreichend sind. An der entsprechenden Evaluation der Jugendschutzgesetzgebung durch das Bundesfamilienministerium und durch die Länder ist der IVD aktiv beteiligt. · Eltern, die Ihre Kinder unbeaufsichtigt fernsehen bzw. surfen lassen, müssen damit rechnen, dass diese nicht nur unverschlüsselte pornographische Inhalte sehen, sondern auch ganztägig Filme, die in der Bundesrepublik aufgrund entsprechender Alterskennzeichnung bzw. Indizierung erst spät abends oder überhaupt nicht ausgestrahlt werden dürfen. Dess, Albert Eumann, Marc-Jan Gebhardt, Evelyne Glos, Michael Hermsdorfer, Thomas Hieronymi, Ruth Jarzombek, Thomas Jörg Weinrich (r.) mit MdEP Ruth Hieronymi und BDWi-Kollegen Änderung des Paragraphen 184 StGB Das dritte IVD Schwerpunktthema im Bereich Jugendschutz bildete die vom Gesetzgeber geplante Änderung der Definition von Kinderpornographie im Strafgesetzbuch. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vom 29. August 2006 soll der Begriff der Kinderpornographie (bisher Personen unter 14) auf Kinder- und Jugendpornographie (unter 18) erweitert werden. Diese Erweiterung wird vom IVD ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig soll in der Neufassung des § 184b StGB der Begriff Kinder- und Jugendpornographie inhaltlich weiter gefasst werden. Statt „pornographischer Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)“, sollen nun „pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (kinder- und jugendpornographische Schriften)“, strafbar werden. Die Auswirkungen dieser neuen Formulierungen auf den Videofachhandel könnten allerdings problematisch sein, da es nach einem BGH-Urteil weniger auf das konkrete Alter der beteiligten Personen, als auf deren von objektiven Betrachtern geschätzte Alter ankommt. Gemeinsam mit verschiedenen Anbietern und dem Bundesverband Erotik Handel (BEH) werden seit Ankündigung der Gesetzesnovellierung sowohl dem Jugendschutz als auch den Industrie- und Handelsinteressen gerecht werdende Lösungsvorschläge ausgearbeitet und mit der Politik diskutiert. Jung, Franz Josef Jurk, Thomas Koch, Roland Krauss, Alexander Kretschmer, Michael Kretschmer, Thomas Lindner, Christian Mackenroth, Dr. Geert Milz, Andrea Mißfelder, Philipp Möwes, Bernward Orosz, Helma Pfister, Ernst Piwarz, Christian Poettering, Prof. H.-G. Raabe, Dr. Franziska Schwab, Andreas Schwäblein, Jörg Söder, Markus Sommer, Dr. Renate Reinholz, Jürgen Wagner, Dr. Christean Weber, Manfred Weiß, Gerald Winkler, Hermann 12 MdL, Innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Sachsens MdB, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss MdEP, (EVP) MdL (SPD) NRW MdEP, SPD-Fraktionssprecherin im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Bundesminister für Wirtschaft und Technologie MdL, Vorsitzender des Landesfachausschusses der CDU Sachsen MdEP, EVP, Berichterstatterin zur Fernsehrichtlinie MdL, Beauftragter für Neue Medien der CDULandtagsfraktion NRW Bundesminister der Verteidigung Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit und Stellv. Ministerpräsident Sachsens Ministerpräsident Hessens MdL, Jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Sachsens MdB, Generalsekretär der Sächsischen CDU MdL, Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft der CDU-Fraktion-Thüringen; Stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion MdL, Generalsekretär der FDP-NRW Staatsminister für Justiz in Sachsen MdL (CDU) NRW MdB, Bundesvorsitzender der Jungen Union Deutschlands MinR beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Staatsministerin für Soziales in Sachsen Wirtschaftsminister Baden-Württemberg MdL, Vorsitzender der Jungen Union Sachsen MdEP, Vorsitzender der EVP-ED-Fraktion Referentin im Bundesministerium der Justiz MdEP (EVP) MdL, Vorsitzender des Arbeitskreises Kunst und Medien der CDU-Fraktion Thüringen MdL, Generalsekretär der CSU MdEP, SPD Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in Thüringen MdL, CDU-Fraktionsvorsitzender Hessen MdEP (EVP), Vorsitzender der Jungen Union Bayern MdB (CDU), Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag, Staatsminister , Chef der Staatskanzlei Sachsen 13 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 Politische Externe Arbeit Sonntagsöffnung FFA Videothekenförderung Neben Jugendschutz und Piraterie-Bekämpfung bildete die Sonntagsöffnung von Videotheken 2006 einen weiteren thematischen Schwerpunkt der politischen IVD-Arbeit. Auch wenn sich in den sieben Bundesländern, in denen Videotheken die Sonn- und Feiertagsöffnung untersagt ist, vorerst keine gesetzliche Liberalisierung durchsetzen ließ, so wurde doch dort, wo berechtigte Hoffnung besteht, konsequent an einer entsprechenden Weichenstellung gearbeitet. Baden-Württemberg In der ersten Juliwoche beispielsweise traf Michael Schwerdtfeger, stellvertretender IVD Aufsichtsratsvorsitzender und Projektleiter Sonntagsöffnung, mit dem Baden-Württembergischen Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) sowie dessen Fachbeamten zur Erörterung der Sonntagsfrage in Stuttgart zusammen. Dabei sicherte Pfister gegenüber unserem Verband die volle Unterstützung seines Ministeriums hinsichtlich einer entsprechenden Gesetzesliberalisierung zu. Fachlich zuständig seien die CDU-geführten Ministerien für Inneres und für Soziales, die es nun zu überzeugen gelte. Er persönlich wünsche sich, dass spätestens mit der neuen Regelung des Ladenschlusses durch die Länder Autowaschanlagen und Videotheken sonntags öffnen dürften. Trotzdem scheint der Block der kirchennahen Kräfte in der mit absoluter Mehrheit regierenden CDU-Fraktion weiterhin so stark zu sein, dass selbst die eindeutigste Sachlage wohl nicht ausreichen wird, eine kurzfristige Meinungsänderung zu bewirken. Sachsen Auf Einladung des Landesgeschäftsführers der CDU Sachsen nahmen Michael Schwerdtfeger und der Bundesländer mit Sonntagsöffnung IVD-Bevollmächtigte Dr. Bundesländer ohne Sonntagsöffnung Erhard Kranz im Oktober am 20. Landesparteitag der Sächsischen Union in Pirna teil. In Gesprächen mit dem Staatsminister für Justiz, Dr. Geert Mackenroth sowie dem Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Hermann Winkler wurde deutlich, dass die Bemühungen des Justizministers, mit Hilfe des Paragraphenprangers die Sonntagsöffnung der Videotheken in Sachsen zu ermöglichen, am Widerstand des konservativen Teils der CDU gescheitert waren. Dieser besteht ohne wenn und aber auf den in der Sächsischen Verfassung festgeschriebenen Sonntagsschutz und ist nicht bereit, eine Ausnahmeregelung für die Videotheken zuzulassen. Während Videotheken in den Ländern mit Sonntagsöffnung über die vergangenen 3 Jahre ein Umsatzplus Die geführten Gespräche zeigverbuchen konnten, steht bei den Kollegen in Ländern ten allerdings auch, dass die ohne Sonntagsöffnung ein Minus zu Buche. Befürworter einer Sonntagsöffnung der Videotheken Hessen diese noch längst nicht aus Gemeinsam mit Ulrich Born, den Augen verloren haben. Im Besonderen die Vertreter der dem Sprecher der Hessischen Videothekare, war Michael Jungen Union setzen sich verstärkt hierfür ein und ermutigSchwerdtfeger am 1. November als Sachverständiger zu einer ten den IVD, in seinen Aktivitäten keinesfalls nachzulassen. Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses im Hessischen Landtag geladen. Im Rahmen der Diskussion um das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) hatte die FDP-Fraktion Thüringen mit einem eigenen Gesetzentwurf erneut die SonntagsöffDer Thüringer Landtag hat in seiner Plenartagung vom 29. nung der Hessischen Videotheken gefordert. Die IVD-VerSeptember über einen Antrag der regierenden CDU-Fraktion treter brachten die Argumente des Videofachhandels in der beraten, der im Zusammenhang mit einer Neuregelung der Anhörung, aber auch in vorgeschalteten Gesprächen mit Ladenöffnungszeiten auch eine Prüfung der Möglichkeiten dem neuen CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Christean Wagner für die Sonntagsöffnung der Videotheken vorsah. In der von sowie den innen-, sozial- und wirtschaftspolitischen SpreSozialminister Dr. Klaus Zeh vorgetragenen Stellungnahme chern der CDU-Fraktion aktualisiert auf den Punkt. der Landesregierung wurde eingeräumt, dass das Thüringer Feiertagsgesetz Ausnahmeregelungen zulasse, dass aus 14 IVD Geschäftsbericht 2006 Sicht der Landesregierung aber keine Notwendigkeit für eine Sonntagsöffnung der Videotheken bestehe. Auch er selbst habe dazu ein kritisches Verhältnis. Für die antragstellende CDU-Fraktion engagierte sich deren wirtschaftpolitischer Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzender Thomas Kretschmer in einem stark emotional vorgetragenen Beitrag für die weitere Prüfung der Möglichkeiten einer Sonntagsöffnung von Videotheken. Als Besucher verfolgte Dr. Erhard Kranz die Debatte im Landtag und nutzte anschließend die Gelegenheit zum Gespräch mit Abgeordneten und Mitarbeitern der Fraktionen. Mit Thomas Kretschmer wurde vereinbart, gemeinsam mit dem Initiativkomitee Thüringer Videothekare mögliche Modalitäten einer künftigen Sonntagsöffnung in Thüringen zu beraten. Temporäre Sonntagsöffnung in Sachsen ein voller Erfolg Die besten Argumente für eine künftige Sonntagsöffnung von Videotheken in Sachsen lieferte im Dezember vergangenen Jahres IVD-Mitglied Frank Kunze vom Initiativkommitee sächsischer Videothekare aus Freital. Auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses, der die Sonntagsöffnung für den sächsischen Einzelhandel an den ersten drei Adventssonntagen vorsah, hatte sich der Videothekar bei dem für ihn zuständigen Ordnungsamt erkundigt, ob diese Sonderregelung auch für sein Geschäft gelte. Anders als zu Zeiten der Oderflut, als die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung dem sächsischen Einzelhandel, nicht aber den Videotheken vorbehalten war, entschied sich die örtliche Behörde diesmal „auf kurzem Dienstwege“, auch Videothekaren die Öffnung an den Adventssonntagen zu gestatten. Mit vollem Erfolg für alle Beteiligten: Bedingt durch die drei Sonntage, an denen Kunze in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr hatte öffnen dürfen, erzielte der Videothekar im Dezember nicht nur das beste Monatsergebnis des Jahres, sondern zudem auch den besten Dezember-Umsatz der vergangenen drei Jahre. Von seinen Kunden, die er bereits Mitte November mittels Flyern und persönlicher Ansprache auf die Sonderregelung vorbereitet hatte, erhielt der sächsische Videothekar zudem nahezu durchweg positives Feedback auf die erweiterten Öffnungszeiten. Undurchschaubare Rechtslage für Videoautomaten In den Bundesländern, in denen die Sonntagsöffnung der Videotheken erlaubt ist, gilt diese auch für die Automatenvideotheken. Strittig ist hingegen, ob Automaten sonntags öffnen dürfen, wenn im jeweiligen Bundesland den herkömmlichen Videotheken die Sonntagsöffnung noch nicht erlaubt ist. Diese Frage war und ist Gegenstand mehrerer Rechtsverfahren, die zum Teil in 2006 zu konträren Urteilen führten. So hielten das OLG Bamberg, wie bereits das VG Augsburg in 2005, die Sonntagsöffnung der Automaten für rechtmäßig. Dagegen verboten das OLG Dresden, das Sächsische OVG und das VG Stuttgart eine Öffnung am Sonntag. Seit dem Jahr 2000 werden auch Videotheken durch die Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt. Über die Vergabe der Fördermittel für Videotheken entscheidet die FFA-Vergabekommission Video, welcher Vertreter des IVD, des Bundesverbandes audiovisuelle Medien (BVV) sowie des Hauptverbandes der Deutschen Filmtheater angehören. Entsprechend der FFA-Richtlinien werden die für die Videothekenförderung zur Verfügung stehenden Mittel bevorzugt für die Entwicklung familienfreundlicher Videotheken eingesetzt. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 38 Anträge zur Videothekenförderung positiv beschieden. Seit dem Jahr 2000 wurden somit 569 Videotheken mit Zuschüssen und Darlehen in einer Gesamthöhe von knapp über 10 Millionen Euro gefördert. Des Weiteren entscheidet die Kommission über die Vergabe von Fördermitteln für Videoprogrammanbieter und unterstützt Maßnahmen zur Pirateriebekämpfung sowie Maßnahmen zur Bewerbung der Branche. Die FFA stellt auch wichtige Basisdaten für die Filmwirtschaft zur Verfügung. Dazu gehören neben den Analysen des Kinound Videomarktes spezielle Untersuchungen einzelner Zielgruppen oder auch der Bereich der Urheberrechtsverletzungen. Sie wird dabei vom FFA-Arbeitskreis Marktforschung beraten, dem der IVD neben anderen Verbänden der Filmwirtschaft angehört. Weitere Informationen zur Arbeit der Filmförderungsanstalt sind im Internet unter www.ffa.de abrufbar. FFA-GREMIEN MIT IVD-BETEILIGUNG · Verwaltungsrat · Richtlinienkommission · EU-Kommission · Werbekommission · Vergabekommission-Video · Arbeitskreis Marktforschung FÖRDERMÖGLICHKEITEN Jeweils mit Darlehen bis 50.000/100.000 Euro: · Modernisierung / Neueröffnung · Kinder- und Jugendfilmangebot · Neue Maßnahmen mit Zuschuss bis zu 25.000/2.500 Euro: · Kooperationen von Videotheken · Beratung 15 IVD Geschäftsbericht 2006 Politische Externe Arbeit Wirtschaftspolitik Erfreuliche wie weniger erfreuliche Gesetzesentscheidungen der Bundesregierung prägten das wirtschaftspolitische Jahr 2006. Positiv ist sicherlich das teilweise Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse hervorzuheben. Darin wurde beispielsweise die Verpflichtung zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten vereinfacht. Diese sieht nunmehr vor, dass Betriebe, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, erst dann zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, wenn sie neun oder mehr Mitarbeiter aufweisen. Vor der Gesetzesänderung hatte diese Regelung bereits für Unternehmen mit mindestens vier Angestellten gegolten. Sozialversicherungsbeiträge Gegen die 2006 geltende vorgezogene Abführungspflicht der Sozialversicherungsbeiträge, nach der Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge bereits vor dem Ende des Monats zahlen müssen, haben sich BDWi und IVD energisch zu Wehr gesetzt. Über 20 Milliarden Euro sollten so in die Sozialkassen gespült werden, letztendlich zu Lasten der Betriebe, die diese Liquiditätslücke teils mit IVD Vorstand Jörg Weinrich mit Wirtschaftsminister Michael Glos teuren Krediten füllen mussten, anstatt das Geld für Jobs und Investitionen zu nutzen. Hinzu kam, dass Firmen die Sozialbeiträge im voraus schätzen und zahlen mussten und diese dann am Ende des Monats mit den tatsächlich überwiesenen Löhnen abgeglichen werden mussten. “Ein bürokratischer Mehraufwand von bis zu 70 Prozent”, schätzte BDWi-Präsident Werner Küsters, “denn gerade bei Dienstleistern schwanken die geleisteten Arbeitsstunden von Monat zu Monat erheblich.” Zumindest diese bürokratische Hürde konnte erleichtert werden, weil inzwischen die monatlich zu entrichtenden Beiträge in Höhe des Vormonats geleistet werden können, sofern sich regelmäßig eine geänderte Beitragshöhe durch Personalwechsel oder unterschiedlichen Personaleinsatz ergibt. deutlichen Anstieg der Schwarzarbeit angesehen, die auf Kosten der legalen Mini-Jobber gehe. Letztendlich, so Küsters, sei die geplante Erhöhung der Pauschalabgaben zusammen mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer ein „gigantisches Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Schattenwirtschaft“. Geringfügige Beschäftigung Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Pauschalabgaben bei geringfügig Beschäftigten um 20 Prozent auf gesamt 30 Prozent wurde von IVD und BDWi als deutliche Benachteiligung der Dienstleistungswirtschaft gebrandmarkt und als große Gefahr für einen Erhalt von Wettbewerbsgerechtigkeit Ein weiterer zentraler Bereich der politischen Arbeit des IVD war das Bemühen um den Erhalt von Wettbewerbsgleichheit auf nationaler und europäischer Ebene. Hier stand das Hauptgutachten der Monopolkommission im Mittelpunkt, das die Aufhebung des Verbotes von Untereinstandspreisen vorsieht und gegen das der IVD gemeinsam mit weiteren Verbänden (siehe Abbildung links) protestierte. ARD Moderator Jan Hofer am IVD Stand mit H.-P- Lackhoff Verpackungspfand Ebenso unerfreulich war die offensichtliche Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen beim Thema Verpackungspfand. Seit dem 1. Mai 2006 ist der Handel dazu verpflichtet, sämtliche Getränke-Einwegverpackungen zurückzunehmen. Die Deutsche Pfandsystem GmbH hat die Grundregeln für das Pfandsystem festgelegt, denen auch Vertreiber wie Lekkerland unterliegen. In diesem System wird geregelt, dass auf Handelsebene das Pfand mit 25,00 Cent zzgl. 4,00 Cent MwSt also insgesamt 29 Cent berechnet wird. Der Einzelhandel berechnet dem Kunden das Pfand aber nur mit 21,55 Cent zzgl. 3,45 Cent MwSt. also brutto 25 Cent. Durch diese Regelung werden kleine Verkaufsstellen benachteiligt, da diese nicht alle verkauften Verpackungen zurückerhalten. Auf internationaler Ebene bezog der IVD gemeinsam mit der Global Video Association (GVA) im Rahmen der öffentlichen Konsultation über Online-Inhalte auf dem EU-Binnenmarkt Position. Bei diesem Anlass appellierten GVA und IVD an die EU-Kommission, die Frage der Online-Inhalte im Binnenmarkt nicht nur als Möglichkeiten für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, sondern auch die Gefahren für langjährig gewachsene Märkte, die nun einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt sind, zu berücksichtigen. Gebührenpflicht für PC und Handys Für jede Menge Aufregung sorgte die 2006 beschlossene GEZ-Gebührenpflicht für Computer und Handys. Was den Privatbürger noch in begrenztem Maße trifft, da er in aller Regel bereits Gebühren für einen Fernseher entrichtet und somit von der genannten Zusatzpflicht befreit ist, schlägt innerhalb von Unternehmen wesentlich härter zu Buche. Unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße werden nämlich sämtliche PC GEZ-pflichtig, ganz gleich ob sie über eine TVoder DVB-T-Karte verfügen oder nicht. Da die neue Gebühr grundstücksbezogen, also für jedes Firmengebäude erhoben wird, kommt insbesondere auf Klein- und mittelständische Unternehmer eine deutliche Mehrbelastung zu. Nach massiven Protesten der Unternehmen und Wirtschaftsverbände, u.a. auch des BDWi, konnte am Ende zumindest ein Teilerfolg in Form eines finanziellen Kompromisses erzielt werden: Die Gebührenhöhe orientiert sich nun nicht wie ursprünglich geplant an den TV-Gebührensätzen, sondern an denen für die Hörfunknutzung. Dr. Erhard Kranz (2.v.l.) zu Gast bei Sachsens Wirtschaftsminister Jurk 16 Ministerpräsident Roland Koch mit Jörg Weinrich 17 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 Dienstleistungswirtschaft Neuer Spitzenverband Ein weiterer Grund für die hohe Frequentierung des IVDStandes dürfte mit Sicherheit auch das „Give Away“, gewesen sein, das der Verband bereithielt. Dank des großzügigen Sponsoring durch den Anbieter „Highlight“, erhielt jeder Besucher vor Ort eine Gratisausgabe des DVD-Titels „Elementarteilchen“. Das Motto des 1. Deutschen Dienstleistungstages in Berlin war ganz bewusst gewählt worden. Denn obwohl die Dienstleistungswirtschaft inzwischen ökonomisch noch vor der Industrie der wichtigste Wirtschaftszweig ist, führt sie politisch und gesellschaftlich eher ein Schattendasein. Mit dem Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) gründete die deutsche Dienstleistungswirtschaft am 1. Juni in Berlin ihre eigene Spitzenorganisation. Der neue Verband ging aus der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM) hervor, die zuvor bereits die Interessen von 26 Branchenverbänden sowie Tausenden mittelständischen Unternehmen vertreten hatte. “Mit dem BDWi haben Deutschlands Dienstleister jetzt erstmalig ein eigenes Sprachrohr gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Schon zum Start sprechen wir für 100.000 Unternehmen mit 1.000.000 Arbeitsplätzen”, so BDWi-Präsident Werner Küsters zu den Hintergründen des neuen Dachverbandes. Der IVD ist dem BDWi, vormals der AWM, bereits seit 20 Jahren als aktives Mitglied angeschlossen. 2006 kooperierten die Verbände bei zahlreichen politischen Projekten, insbesondere in den Themenbereichen Urheberrechts- und Jugendschutz. Erster “Deutscher Dienstleistungstag” ein voller Erfolg Unter dem Titel „die Dienstleistungswirtschaft am Start“ veranstaltete der BDWi am 20. September den 1. Deutschen Dienstleistungstag in Berlin. Mehr als 250 Teilnehmer nutzten dabei die Gelegenheit, sich branchenübergreifend auszutauschen und in den politischen Dialog mit prominenten Mandatsträgern wie dem FDP-Parteivorsitzenden Dr. Guido Westerwelle (Bild rechts) oder Hartmut Schauerte, dem Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Technologie, einzutreten. Hochkarätige Vorträge und Podiumsdiskussionen, die von ARD-Nachrichtensprecher Jan Hofer moderiert wurden, rundeten das breit gefächerte Programmangebot ab und machten die Veranstaltung auf Anhieb zu einem vollen Erfolg. Als aktives BDWi-Mitglied war selbstverständlich auch der IVD mit einem Stand in Berlin vertreten und informierte dort mittels Info-DVD schwerpunktmäßig über die Anti-PiraterieArbeit sowie über die gravierenden Folgen, die eine Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie mit sich bringen könnte. Ein Angebot, das von zahlreichen Teilnehmern des Dienstleistungstages mit großem Interesse angenommen wurde. 6 Presse Presse Pressespiegel Rhein-Main-Zeitung Westfälischer Anzeiger Focus Westdeutsche Zeitung Zu Unrecht, denn die Dienstleistungswirtschaft erbringt moderne Leistungen im Interesse der Kunden, erschließt ungenutzte Wirtschafts- und Beschäftigungspotentiale für Spitzenkräfte wie für Geringqualifizierte und stößt mit ihren innovativen Geschäftsideen letztlich die Tür auf in die neue Dienstleistungsgesellschaft des 21. Jahrhunderts. Während die industriellen Strukturen in Deutschland mehr und mehr implodieren und die Menschen ohne Beschäftigungschancen zurücklassen, entstehen durch die Dienstleister neue ökonomische Perspektiven. Gerade dies vor Augen, haben sich 26 Berufsverbände im neuen Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft zusammengeschlossen, um diese Entwicklung politisch und gesellschaftlich zu begleiten und zu fördern, so die Hauptbotschaft des 1. Deutschen Dienstleistungstages. Leipziger Volkszeitung TV Matrix 18 19 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 Intern IVD Geschäftsbericht 2006 Bericht des Aufsichtsrats Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde und Partner des IVD! Intern Marktzahlen Verleih- und Verkauf Videotheken Marktentwicklungen Sleeper Studie / Handbuch Politische Arbeit Anti-Piraterie Jugendschutz Politischer Dialog Sonntagsöffnung FFA Wirtschaftspolitik Dienstleistungswirtschaft Presse Pressespiegel Intern Mitgliederservice Aufsichtsrat Organisation Gremien / Kontakt Neue IVD-Strukturen bewähren sich Neben der externen Interessenvertretung des Video- und Medienfachhandels gegenüber Politik und Wirtschaft besteht der zweite satzungsgemäße Kernauftrag des IVD im Service an seinen Mitgliedern. Hier bietet der Verband bereits seit 1983 umfassende Beratungs- und Informationsleistungen wie etwa die Neugründer-Beratung, den wöchentlichen Newsletter oder die bekannten GEMA-Rabatte. 2006 konnte dieses Angebot weiter ausgebaut werden, als Beispiele seien an dieser Stelle der neue Anti-Piraterie-Newsletter oder auch Spezialkonditionen bei der Beauftragung von Inkasso- oder Datenschutz-Dienstleistern genannt. Die neuen Strukturen innerhalb des IVD haben sich indes auch im zweiten Jahr erfolgreich bewährt. Statt eines erweiterten Vorstandes, wie er im IVD noch bis Ende 2004 existierte, überwachte und beriet ein siebenköpfiger Aufsichtsrat den Geschäftsführenden IVD Vorstand. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 19. Oktober in Berlin wurde der Aufsichtsrat vollständig in seinem Amt bestätigt. Nachdem die von den Unterabteilungen benannten Vertreter Michael Panknin, Rainer Heumann und Wolfgang Mohrlang bereits im Vorfeld der Veranstaltung wiedergewählt worden waren, sprachen sich die abstimmungsberechtigten Mitglieder in Berlin auch einstimmig für die Fortsetzung der Amtszeiten von Michael Schwerdtfeger, Berndt Düsing, Andreas Schwarz und Günter Winkler aus. Als Vorsitzende des Gremiums fungieren auch weiterhin Michael Panknin und Michael Schwerdtfeger als dessen Stellvertreter. Vor der Wahl des Aufsichtsrates war dieser - ebenso wie die IVD-Vorstände Hans-Peter Lackhoff und Jörg Weinrich - von der Versammlung entlastet worden. In einer ersten Amtshandlung gab der wiedergewählte IVD-Aufsichtsrat bekannt, dass der Verein 10 Prozent der für 2006 gezahlten Mitgliedsbeiträge zurückerstattet werde. „Wir hoffen, unsere Mitglieder nach einem WM- und wetterbedingt schwierigen Geschäftsjahr auf diese Weise zumindest ein klein wenig entlasten zu können“, begründete der alte und neue IVD-Aufsichtsratschef Michael Panknin die Maßnahme. Mit 2006 endete das nunmehr zweite Jahr, in dem ein Aufsichtsrat die Arbeit des IVD Vorstands und seiner Geschäftstelle begleitete. Aufgabenschwerpunkte des Gremiums waren satzungsgemäß die Ernennung der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder, die Genehmigung der vom Vorstand vorgelegten Finanzpläne sowie die aktive Mitarbeit an der strategischen Ausrichtung des Vereins. Zudem wurden seitens des Aufsichtsrates Bevollmächtigte ernannt, die den IVD in speziellen Themengebieten mit ihrem Know How unterstützen und nach außen hin vertreten. Exemplarisch sei das Engagement unseres Kollegen Michael Schwerdtfeger, der sich als Projektleiter für die flächendeckende Sonntagsöffnung von Videotheken einsetzte, und das des Kollegen Günter Winkler gennant, der im Arbeitskreis Erotik gemeinsam mit Industrie- und Handel an der optimierten Vermarktung der für den Verleih wichtigen Produkte mitwirkte. Ihnen ist an dieser Stelle ebenso für ihre Arbeit zu danken wie meinen weiteren Kollegen im Aufsichtsrat, dem Geschäftsführenden Vorstand, den Mitarbeitern der Geschäftsstelle in Düsseldorf sowie natürlich auch allen Mitgliedern, die uns im Rahmen der zurückliegenden Mitgliederversammlung das erneute Vertrauen ausgesprochen haben. Mit den besten Grüßen und Wünschen Unter seinem durch die Mitgliederversammlung erteilten Auftrag versteht der IVD Aufsichtrat indes nicht nur eine formale Pflichterfüllung, sondern vielmehr das aktive Einbringen in die gemeinsame Sache. So standen im Rahmen der insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen des Jahres 2006 stets inhaltliche Fragen im Mittelpunkt der Diskussion, verbunden mit der Suche nach Optimierungsmöglichkeiten der Verbandsarbeit für unsere Branche. Ihr Michael Panknin Vorsitzender des Aufsichtsrats IVD Mitgliedschaft zahlt sich aus Neben den umfassenden Beratungsleistungen bietet der IVD seinen Mitgliedern zahlreiche Vergünstigungen, die sich für die Videothekare in barer Münze auszahlen. Hierzu zählen der 20-prozentige GEMA Rabatt, der unabhängig davon, ob nach Umsatz oder Stückzahl abgerechnet wird, zum tragen kommt. Hinzu kommen spezielle Konditionen bei der Beauftragung von Inkasso-Unternehmen oder externen Datenschutz-Beauftragten sowie Sonderrabatte für betriebsrelevante Versicherungen. Seit Mai 2006 profitieren IVD-Mitglieder zudem von der erweiterten Kooperationsvereinbarung mit dem Mediatainment Publishing Verlag: Videothekare, die im IVD organisiert sind, erhalten alle zwei Wochen mit jeder Ausgabe des Fachmagazins MEDIENinsight branchenrelevante Informa tionen und News kostenlos frei Haus. Impressum 20 21 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 Organisation Geschäftsführender Vorstand / Verbandsbüro Impressum IVD – INTERESSENVERBAND DES VIDEO- UND MEDIENFACHHANDELS IN DEUTSCHLAND e.V. Hartwichstraße 15 40547 Düsseldorf Herausgeber IVD – INTERESSENVERBAND DES VIDEO- UND MEDIENFACHHANDELS IN DEUTSCHLAND e.V. Geschäftsführender Vorstand (Vorsitz): Hans-Peter Lackhoff Geschäftsführender Vorstand: Jörg Weinrich Telefon: Fax: Internet: E-Mail: 0211/577 390-0 0211/577 390-69 www.ivd-online.de [email protected] Im IVD-Verbandsbüro erreichen Sie: Hans-Peter Lackhoff, Jörg Weinrich, Annelie Heupel (Verwaltung, Mitgliedsbeiträge), Kordula Bolz (Buchhaltung, Cinetheken), Gundolf Ecke (Mitgliederbetreuung) und Andreas Hegel (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) Redaktion Andreas Hegel Jörg Weinrich Vereinsregister Amtsgericht Düsseldorf VR 6420 Aufsichtsrat Aufsichtsratvorsitzender Michael Panknin c/o empire megastores GmbH Haferweg 26 22769 Hamburg Stellvertr. Aufsichtsratvorsitzender Michael Schwerdtfeger c/o Video Planet Postfach 510724 30637 Hannover Telefon: 040/85 18 10 Fax: 040/85 18 14 44 E-Mail: [email protected] Telefon: 0511/51 39 56 Fax: 0511/51 39 56 E-Mail: [email protected] Aufsichtsratmitglieder Berndt Düsing Rainer Heumann Wolfgang Mohrlang Andreas Schwarz Günter Winkler V.i.S.d.P. Hans-Peter Lackoff Geschäftsführender Vorstand (Vorsitz) E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Konzeption und Layout valkieser · büro für kommunikation Fotos IVD BDWi / Martin Frech Druck Druckerei Heinz Lautemann GmbH Auflage 3.000 Exemplare 22 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD Geschäftsbericht 2006 IVD - Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. Hartwichstraße 15 40547 Düsseldorf Telefon: 0211/577 390-0 Fax: 0211/577 390-69 Internet: www.ivd-online.de E-Mail: [email protected]